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ID1720200700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/202 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht mitei- nander verheirateter Eltern (Drucksache 17/11048) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Füh- rungsgremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11139) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabi- lisierungsgesetz – 3. FMStG) (Drucksache 17/11138) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A 24539 B 24540 C 24542 A 24543 D 24545 A 24545 D 24547 A 24548 C 24551 A 24552 B 24553 D 24555 A 24556 A 24556 A 24557 D 24559 D 24561 B 24563 A 24564 C 24567 A 24568 C 24569 D 24571 A 24572 A 24573 D 24574 A 24576 A 24576 B 24576 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Alleinerziehende besser unterstützen (Drucksache 17/11032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Anette Kramme, Anton Schaaf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Strategien für eine bes- sere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung (Drucksache 17/11038) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen (Drucksache 17/11142) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen (Drucksachen 17/243, 17/2070 Buchstabe b) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres- steuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24577 C 24579 A 24580 C 24581 D 24582 D 24584 B 24585 C 24586 B 24586 C 24586 C 24586 D 24588 A 24589 B 24590 C 24591 A 24592 B 24593 C 24594 B 24595 C 24596 C 24596 D 24598 A 24599 C 24600 B 24601 A 24602 A 24603 C 24605 A 24606 A 24606 C 24606 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24539 (A) (C) (D)(B) 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24605 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.10.2012 van Aken, Jan DIE LINKE 26.10.2012 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.10.2012 Barthel, Klaus SPD 26.10.2012 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 26.10.2012 Becker, Dirk SPD 26.10.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 26.10.2012 Brehmer, Heike CDU/CSU 26.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 26.10.2012 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012** Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Ferlemann, Enak CDU/CSU 26.10.2012 Freitag, Dagmar SPD 26.10.2012 Frieser, Michael CDU/CSU 26.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 26.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 26.10.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 26.10.2012 Golze, Diana DIE LINKE 26.10.2012 Gruß, Miriam FDP 26.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 26.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 26.10.2012 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Hoff, Elke FDP 26.10.2012 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Klimke, Jürgen CDU/CSU 26.10.2012** Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.10.2012 Lanfermann, Heinz FDP 26.10.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Nink, Manfred SPD 26.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 26.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 26.10.2012 Schreiner, Ottmar SPD 26.10.2012 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 26.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 26.10.2012* Stracke, Stephan CDU/CSU 26.10.2012 Thönnes, Franz SPD 26.10.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.10.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.10.2012 Dr. Volk, Daniel FDP 26.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.10.2012 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 26.10.2012**  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentli- che Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei, diese Art der politischen Auseinandersetzung lehne ich ab. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Olaf Gutting (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist of- fensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Kranke entlasten – Praxisgebühr abschaffen auf Drucksache 17/11140 zurückzieht. Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 26.10.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24607 (A) (C) (D)(B) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen So- zialen Arbeitsmarkt schaffen auf Drucksache 17/1205 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer – Drucksachen 17/10225, 17/10707 Nr. 1.3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2012 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 14 Titel 712 01 – Baumaßnah- men von mehr als 1 Mio. Euro im Einzelfall – bis zur Höhe von 13,5255 Mio. Euro – Drucksachen 17/10336, 17/10707 Nr. 1.7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.1  EuB-BReg 39/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.3 EuB-BReg 48/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.10 Ratsdokument 12616/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.21 Ratsdokument 18645/11 Finanzausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.31 Ratsdokument 12771/12 Haushaltsausschuss Drucksache 17/6985 Nr. A.21  Ratsdokument 12483/11 Drucksache 17/7918 Nr. A.11  Ratsdokument 16301/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.22  Ratsdokument 16844/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.23 Ratsdokument 16845/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10710 Nr. A.47  EP P7_TA-PROV(2012)0209 Drucksache 17/10710 Nr. A.48  Ratsdokument 10746/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.9 Ratsdokument 13211/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.10 Ratsdokument 13264/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10208 Nr. A.19 Ratsdokument 10166/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.20 Ratsdokument 10907/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.52 Ratsdokument 12756/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.56 Ratsdokument 12969/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.12 Ratsdokument 13301/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/9797 Nr. A.8  EP P7_TA-PROV(2012)0147 Drucksache 17/10208 Nr. A.22  Ratsdokument 10923/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.23  Ratsdokument 10926/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.58  Ratsdokument 12013/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.61 Ratsdokument 13052/12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10710 Nr. A.71  EP P7_TA-PROV(2012)0235 Drucksache 17/10710 Nr. A.72  Ratsdokument 11490/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.73 Ratsdokument 11491/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.74 Ratsdokument 11938/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.75 Ratsdokument 12216/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.78  Ratsdokument 12400/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.79  Ratsdokument 12968/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.80  Ratsdokument 13107/12  Drucksache 17/10898 Nr. A.13 Ratsdokument 13220/12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/6407 Nr. A.31  Ratsdokument 11205/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.32  Ratsdokument 11237/11  Drucksache 17/6985 Nr. A.74  Ratsdokument 12141/11 Drucksache 17/7091 Nr. A.10  Ratsdokument 13478/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.29  Ratsdokument 15247/11  Drucksache 17/8426 Nr. A.58 Ratsdokument 17273/11 202. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 43 Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern TOP 44 Frauen in Führungsgremien TOP 45 Finanzmarktstabilisierungsgesetz TOP 46 Unterstützung Alleinerziehender TOP 47 Finanzierung von Frauenhäusern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörn Wunderlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! „Ich bin Vater, aber habe kein Recht, für mein
    Kind zu sorgen.“ So oder so ähnlich lautete die Be-
    schwerde, die Anlass für eine Entscheidung des Europäi-
    schen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr
    2009 und für eine Entscheidung des Bundesverfassungs-
    gerichts vom 21. Juli 2010 war, um die bis dahin gel-
    tende Regelung der elterlichen Sorge nicht verheirateter
    Eltern neu zu regeln.





    Jörn Wunderlich


    (A) (C)



    (D)(B)


    Die Rechtslage bis dato war: Mutter wurde man durch
    Geburt des Kindes, sorgeberechtigter Vater durch eine
    gemeinsame Sorgerechtserklärung oder durch Heirat der
    Kindesmutter. Der ledige Vater hatte keinerlei Möglich-
    keiten, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen
    der Kindesmutter zu erlangen. Zur gesamten familien-
    rechtlichen Historie hat der geschätzte Kollege Lischka
    schon ausführlich gesprochen.

    Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes lautet wie folgt:
    Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürli-
    che Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen ob-
    liegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die
    staatliche Gemeinschaft.

    Was sagt dieser Art. 6 aus? Inwieweit bezieht sich das
    Bundesverfassungsgericht darauf? Ich zitiere aus der
    Entscheidung vom 21. Juli 2010, in der es heißt:

    Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG gebietet es
    auch nicht, Väter nichtehelicher Kinder generell
    mit wirksamer Anerkennung ihrer Vaterschaft …
    kraft Gesetzes das Sorgerecht für ihr Kind gemein-
    sam mit der Mutter zuzuerkennen.

    Allerdings heißt es in den Gründen drei Absätze wei-
    ter:

    Dies hindert den Gesetzgeber allerdings nicht da-
    ran, angesichts des Umstandes, dass immerhin für
    die Hälfte der nichtehelichen Kinder eine gemein-
    same Sorgetragung der Eltern begründet wird, den
    Vater eines nichtehelichen Kindes mit der rechtli-
    chen Anerkennung der Vaterschaft zugleich kraft
    Gesetzes in die Sorgetragung für das Kind mit ein-
    zubeziehen …

    Das heißt, wir als Gesetzgeber sind nicht gehindert, es
    gleichwohl so zu regeln, auch wenn es gegenwärtig nicht
    geboten ist.

    Nun gibt es verschiedene Lösungsansätze: die ge-
    meinsame Sorge per Gesetz; die Widerspruchslösung,
    das heißt, man kann Widerspruch gegen die gemeinsame
    Sorge einlegen; die Antragslösung, das heißt, gemein-
    same Sorge nur auf Antrag des Vaters. Für jede Lösungs-
    variante kann jeder zum Teil extreme Beispiele anfüh-
    ren, sowohl positive als auch negative. Welche ist die
    beste? Welche kommt den Interessen des Kindes am
    nächsten? Welche benachteiligt keinen Elternteil?

    Jetzt liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung
    vor. Das ist so eine Art modifiziertes Antragsmodell; wir
    haben schon gehört: ein Kompromissvorschlag, über den
    lange beraten worden ist, wobei ich das Ergebnis als
    nicht unbedingt sehr gelungen betrachte.


    (Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: Na, wenn Sie sagen „gelungen“, dann reicht uns das!)


    – Danke, Frau Voßhoff, ich finde es toll, dass Sie so viel
    Wert auf mein Urteil legen. Das freut mich.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Herr Wunderlich ist höflich! Er hat das ein bisschen umschrieben!)


    – Das auch.

    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Scheint ein gutes Wochenende zu werden!)


    Es ist und bleibt allerdings problematisch – das ist
    schon dargelegt worden –, dass im Falle der Nichteinig-
    keit der Eltern Familiengerichte unter gewissen Voraus-
    setzungen im Schnellverfahren ohne Anhörung der Be-
    teiligten über die elterliche Sorge entscheiden können.
    Das FamFG soll dahin gehend geändert werden, dass
    ohne Anhörung der Eltern und ohne Anhörung des Ju-
    gendamtes entschieden werden kann, wenn keine
    Gründe vorgetragen werden oder ersichtlich sind, die
    dem Kindeswohl entgegenstehen. Nun ist richtig: Justi-
    tia soll ohne Ansehen der Person entscheiden. Aber von
    „ohne Anhören“ habe ich nichts gelesen.


    (Beifall bei der LINKEN und der SPD)


    Kindeswohlfragen nach Aktenlage zu entscheiden, halte
    ich aus meiner Sicht als Familienrichter für völlig neben
    der Sache. Wir haben im Familienrecht bereits ein be-
    schleunigtes Verfahren; das hat sich bewährt. Warum
    bleiben wir nicht dabei?

    Es gibt noch die Anträge der anderen Fraktionen. Die
    Mehrheit meiner Fraktion hat sich für Folgendes ausge-
    sprochen: Soweit sich die Eltern einig sind, sollte sich
    der Staat in Familien nicht einmischen. Familien als
    kleinste soziale Gemeinschaft dieses Staates sollten
    möglichst wenig von staatlichen Eingriffen tangiert sein.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt und zusätzlich
    erklärt, dass er die gemeinsame Sorge mit der Mutter tra-
    gen will, dann soll diese gemeinsame Sorge auch be-
    gründet sein.

    Ich habe es eingangs gesagt: Sorgeberechtigt wird
    man, wenn man die Kindesmutter ehelicht, oder man ist
    per se, wenn man verheiratet ist und ein Kind in dieser
    Ehe geboren wird, sorgeberechtigter Vater, unabhängig
    davon, ob man der biologische Vater ist oder nicht; man
    ist sorgeberechtigter Vater lediglich aus der Tatsache des
    Ehelebens heraus. Bezogen auf das Kind ist eine solche
    Vaterschaftsanerkennung mit der Erklärung „Ich will
    mich um dieses von mir anerkannte Kind sorgen“ ein
    deutliches Mehr als der Trauschein mit der Mutter.

    Den Sorgewillen und die Sorgeerklärung des Vaters
    darf man nicht vom Willen der Kindesmutter abhängig
    machen. Wenn beide dann letztlich sorgeberechtigt sind,
    dann ist das Kind rechtlich einem ehelichen Kind gleich-
    gestellt; beide Elternteile haben Anfechtungsmöglich-
    keiten nach § 1671 BGB.

    Aber egal, für welches Modell man sich am Ende ent-
    scheidet: In jedem Fall sollten eine Mediation und eine
    Beratung der Eltern vorgeschaltet sein, im Interesse der
    Kinder und im Interesse der Eltern. Eine Gerichtsent-
    scheidung sollte nur Ultima Ratio sein.

    Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Aus-
    schuss und auf die Berichterstattergespräche, danke
    schon einmal für das Lob und hoffe, dass wir dann im
    Ergebnis wirklich zur besten Lösung für unsere Kinder
    und auch für die Eltern kommen.

    Danke für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der LINKEN und der SPD)







    (A) (C)



    (D)(B)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Kollegin Ingrid Hönlinger für Bünd-

nis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Hönlinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Unser Grundgesetz und die Europäische Menschen-
    rechtskonvention verbriefen die Grundüberzeugung, dass
    Recht diskriminierungsfrei gestaltet werden muss. Das ist
    ein hoher, aber in einem Rechtsstaat notwendiger An-
    spruch. Diskriminierungsfrei muss auch die Rechtsstel-
    lung von Müttern und Vätern gegenüber ihren Kindern
    sein. Alle Kinder müssen vom Recht gleichbehandelt
    werden, unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet,
    verpartnert oder keines von beidem sind; denn für Kinder
    ist es egal, ob ihre Eltern in einer rechtlich formalisierten
    Beziehung leben oder nicht. Wichtig ist, dass die Bezie-
    hung des Kindes zu seinen Eltern und die Beziehung der
    Eltern zu ihrem Kind in Ordnung ist.

    Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof
    für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass die
    bisherige deutsche Regelung zum Sorgerecht unverhei-
    ratete Väter unangemessen benachteiligt, und zwar ge-
    genüber Müttern und verheirateten Vätern. Dieser
    Rechtsauffassung hat sich im Juli 2010 auch das Bun-
    desverfassungsgericht angeschlossen.

    Auf dieser Grundlage haben wir Grünen im Oktober
    2010 unseren Antrag zum Sorgerecht vorgelegt. In den
    vergangenen zwei Jahren haben wir hier im Bundestag
    wiederholt über eine Neuregelung des Sorgerechts de-
    battiert. Alle diese Initiativen kamen zustande, weil die
    Oppositionsfraktionen sie beantragt haben. Deshalb
    freue ich mich umso mehr, dass Sie sich innerhalb der
    Regierung nun endlich auf eine Neuregelung des Sorge-
    rechts für nicht miteinander verheiratete Eltern verstän-
    digen konnten. Darauf haben nicht nur wir Grünen, da-
    rauf haben auch sehr viele unverheiratete Väter sehr
    lange gewartet. Dieser Entwurf war längst überfällig,
    meine Damen und Herren.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue, stelle
    ich mit großer Freude viele Parallelen zu unserem Grü-
    nen-Antrag von 2010 fest. Das zeigt zwei Dinge: Ers-
    tens. Gutes setzt sich durch. Zweitens. Bei manchen dau-
    ert es halt länger.

    Wichtig ist uns Grünen, dass beide Elternteile mög-
    lichst frühzeitig Verantwortung für ihr gemeinsames
    Kind übernehmen. Das schafft eine wechselseitige Ver-
    bindlichkeit sowohl im Eltern-Kind- als auch im Eltern-
    verhältnis. Wir möchten den Vätern, die nicht mit der
    Mutter ihres Kindes verheiratet sind, über ein Antrags-
    modell Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht ermögli-
    chen; denn das Antragserfordernis trägt dazu bei, dass
    die Väter, die Interesse an ihrem Kind haben – davon ist
    im Regelfall auszugehen –, auch die elterliche Mitver-
    antwortung erhalten können.

    Allerdings sprechen wir uns im Gegensatz zur Bun-
    desregierung dafür aus, dass der Vater den Antrag beim

    Jugendamt stellen kann und nicht beim Familiengericht
    stellen muss; auch die Mutter soll einem Sorgerechtsan-
    trag des Vaters niedrigschwellig widersprechen können.
    Meine Damen und Herren, auch hierfür sollten wir prak-
    tikable Lösungen suchen. Der Weg zum Jugendamt ist
    für die meisten Menschen niedrigschwelliger als der
    Weg zum Gericht. Er beinhaltet weniger Konfliktpoten-
    zial, ist kostengünstiger und schneller. Erst dann, wenn
    die Mutter dem Antrag des Vaters widerspricht und der
    Vater weiterhin Mitinhaber der elterlichen Sorge sein
    will, soll der Weg zum Gericht beschritten werden kön-
    nen. Der Vater muss dann eine Entscheidung des Fami-
    liengerichts herbeiführen. Das Familiengericht wiede-
    rum überträgt den Eltern die gemeinsame Sorge, wenn
    dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

    Vor diesem Hintergrund sollten Sie in Ihren Gesetz-
    entwurf noch folgende Verbesserungen aufnehmen: Der
    Weg über das Gericht sollte so spät wie möglich erfol-
    gen. Die Widerspruchsfrist für die Mutter sollte auf acht
    Wochen nach der Geburt des Kindes verlängert werden;
    diese Frist ist in Ihrem Gesetzentwurf mit sechs Wochen
    zu kurz bemessen. Außerdem sollten Regelungen für
    den Konfliktfall wie Beratungs- und Mediationsange-
    bote implementiert werden. An diesem Gesetzgebungs-
    verfahren werden wir Grünen uns konstruktiv beteiligen.
    Weitere Schritte müssen aber folgen.

    Unser Rechtssystem ist insbesondere im Bereich des
    Familienrechts noch lange nicht frei von Diskriminie-
    rungen. Hier gibt es noch sehr viel zu tun. Leider zeigt
    die jetzige CDU/CSU-FDP-Regierung wenig Elan und
    setzt gesellschaftliche Realitäten nur sehr verzögert um.
    Nach den Bundestagswahlen im kommenden Jahr wird
    auch die Rechts- und Justizpolitik bei einer neuen Regie-
    rung mit anderen Prioritäten einen Modernisierungs-
    schub erhalten.


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Will die Opposition stärker werden?)


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)