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ID1720200300

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    Plenarprotokoll 17/202 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht mitei- nander verheirateter Eltern (Drucksache 17/11048) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Füh- rungsgremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11139) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabi- lisierungsgesetz – 3. FMStG) (Drucksache 17/11138) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A 24539 B 24540 C 24542 A 24543 D 24545 A 24545 D 24547 A 24548 C 24551 A 24552 B 24553 D 24555 A 24556 A 24556 A 24557 D 24559 D 24561 B 24563 A 24564 C 24567 A 24568 C 24569 D 24571 A 24572 A 24573 D 24574 A 24576 A 24576 B 24576 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Alleinerziehende besser unterstützen (Drucksache 17/11032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Anette Kramme, Anton Schaaf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Strategien für eine bes- sere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung (Drucksache 17/11038) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen (Drucksache 17/11142) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen (Drucksachen 17/243, 17/2070 Buchstabe b) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres- steuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24577 C 24579 A 24580 C 24581 D 24582 D 24584 B 24585 C 24586 B 24586 C 24586 C 24586 D 24588 A 24589 B 24590 C 24591 A 24592 B 24593 C 24594 B 24595 C 24596 C 24596 D 24598 A 24599 C 24600 B 24601 A 24602 A 24603 C 24605 A 24606 A 24606 C 24606 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24539 (A) (C) (D)(B) 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24605 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.10.2012 van Aken, Jan DIE LINKE 26.10.2012 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.10.2012 Barthel, Klaus SPD 26.10.2012 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 26.10.2012 Becker, Dirk SPD 26.10.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 26.10.2012 Brehmer, Heike CDU/CSU 26.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 26.10.2012 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012** Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Ferlemann, Enak CDU/CSU 26.10.2012 Freitag, Dagmar SPD 26.10.2012 Frieser, Michael CDU/CSU 26.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 26.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 26.10.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 26.10.2012 Golze, Diana DIE LINKE 26.10.2012 Gruß, Miriam FDP 26.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 26.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 26.10.2012 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Hoff, Elke FDP 26.10.2012 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Klimke, Jürgen CDU/CSU 26.10.2012** Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.10.2012 Lanfermann, Heinz FDP 26.10.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Nink, Manfred SPD 26.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 26.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 26.10.2012 Schreiner, Ottmar SPD 26.10.2012 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 26.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 26.10.2012* Stracke, Stephan CDU/CSU 26.10.2012 Thönnes, Franz SPD 26.10.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.10.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.10.2012 Dr. Volk, Daniel FDP 26.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.10.2012 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 26.10.2012**  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentli- che Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei, diese Art der politischen Auseinandersetzung lehne ich ab. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Olaf Gutting (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist of- fensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Kranke entlasten – Praxisgebühr abschaffen auf Drucksache 17/11140 zurückzieht. Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 26.10.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24607 (A) (C) (D)(B) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen So- zialen Arbeitsmarkt schaffen auf Drucksache 17/1205 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer – Drucksachen 17/10225, 17/10707 Nr. 1.3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2012 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 14 Titel 712 01 – Baumaßnah- men von mehr als 1 Mio. Euro im Einzelfall – bis zur Höhe von 13,5255 Mio. Euro – Drucksachen 17/10336, 17/10707 Nr. 1.7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.1  EuB-BReg 39/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.3 EuB-BReg 48/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.10 Ratsdokument 12616/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.21 Ratsdokument 18645/11 Finanzausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.31 Ratsdokument 12771/12 Haushaltsausschuss Drucksache 17/6985 Nr. A.21  Ratsdokument 12483/11 Drucksache 17/7918 Nr. A.11  Ratsdokument 16301/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.22  Ratsdokument 16844/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.23 Ratsdokument 16845/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10710 Nr. A.47  EP P7_TA-PROV(2012)0209 Drucksache 17/10710 Nr. A.48  Ratsdokument 10746/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.9 Ratsdokument 13211/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.10 Ratsdokument 13264/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10208 Nr. A.19 Ratsdokument 10166/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.20 Ratsdokument 10907/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.52 Ratsdokument 12756/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.56 Ratsdokument 12969/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.12 Ratsdokument 13301/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/9797 Nr. A.8  EP P7_TA-PROV(2012)0147 Drucksache 17/10208 Nr. A.22  Ratsdokument 10923/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.23  Ratsdokument 10926/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.58  Ratsdokument 12013/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.61 Ratsdokument 13052/12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10710 Nr. A.71  EP P7_TA-PROV(2012)0235 Drucksache 17/10710 Nr. A.72  Ratsdokument 11490/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.73 Ratsdokument 11491/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.74 Ratsdokument 11938/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.75 Ratsdokument 12216/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.78  Ratsdokument 12400/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.79  Ratsdokument 12968/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.80  Ratsdokument 13107/12  Drucksache 17/10898 Nr. A.13 Ratsdokument 13220/12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/6407 Nr. A.31  Ratsdokument 11205/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.32  Ratsdokument 11237/11  Drucksache 17/6985 Nr. A.74  Ratsdokument 12141/11 Drucksache 17/7091 Nr. A.10  Ratsdokument 13478/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.29  Ratsdokument 15247/11  Drucksache 17/8426 Nr. A.58 Ratsdokument 17273/11 202. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 43 Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern TOP 44 Frauen in Führungsgremien TOP 45 Finanzmarktstabilisierungsgesetz TOP 46 Unterstützung Alleinerziehender TOP 47 Finanzierung von Frauenhäusern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Burkhard Lischka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau

    Bundesjustizministerin, es ist in der Tat ein wichtiges
    Thema. Das Thema, über das wir heute Morgen debattie-
    ren, brennt vielen Hunderttausend Vätern, Müttern und
    auch Kindern auf den Nägeln. Sie haben es gesagt: In
    Deutschland wird inzwischen jedes dritte Kind nicht
    ehelich geboren. In den ostdeutschen Bundesländern
    sind es sogar über 60 Prozent der Kinder. Das Ganze ist
    also überhaupt kein Randthema.

    In diesen Zahlen spiegelt sich gesellschaftlicher Wan-
    del wider, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten
    stattgefunden hat. Vor etwa 40 Jahren hatten wir in
    Deutschland eine komplett andere Rechtslage. Nicht
    eheliche Kinder waren sogenannte Niemandskinder. Sie
    waren mit ihrem Vater nicht einmal verwandt. Sie waren
    von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie hatten nicht einmal
    einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sie hatten keinen
    eigenen Unterhaltsanspruch. Auf der anderen Seite hatte
    der Vater keinen durchsetzbaren Anspruch auf Umgang
    mit dem Kind, geschweige denn die Möglichkeit, über-
    haupt eine gemeinsame Sorge zu bekommen. Das alles
    hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert.
    Das ist auch gut so.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Denn Kinder haben ein Recht auf liebevollen Umgang
    mit beiden Elternteilen, egal ob sie einen Trauschein ha-
    ben oder nicht.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor
    etwa drei Jahren und das Bundesverfassungsgericht vor
    zweieinhalb Jahren hatten uns die Aufgabe gegeben, die-
    ses Sorgerecht weiterzuentwickeln. Gesetzliches Leit-
    bild soll die gemeinsame Sorge sein. Es soll nicht mehr
    prinzipiell an dem Veto eines Elternteils scheitern. Auch
    das ist gut so.





    Burkhard Lischka


    (A) (C)



    (D)(B)


    Die Bundesregierung hat sich allerdings viel Zeit ge-
    lassen, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Ursprüng-
    lich war ein solcher Gesetzentwurf für das Jahr 2010
    angekündigt. Da ist nichts passiert. Dann kam die An-
    kündigung für 2011. Auch da ist nichts passiert. Jetzt ha-
    ben wir Ende 2012. Obwohl sich die Bundesregierung
    zweieinhalb Jahre Zeit gelassen hat: Der ganz große
    Wurf – das sage ich vorweg – ist es nicht geworden. Ich
    will nicht verkennen, dass eine gesetzliche Neuregelung
    vor allen Dingen mit drei Schwierigkeiten zu kämpfen
    hat.

    Erste Schwierigkeit. Die Debatte über die Ausgestal-
    tung der elterlichen Sorge – das wissen wir alle – wird
    sehr emotional, sehr leidenschaftlich und teilweise auch
    sehr verbissen geführt. Es gibt im Wesentlichen zwei Lö-
    sungsmodelle, die seit Jahren diskutiert werden. Das
    eine ist die sogenannte Antragslösung, bei der der Vater
    vor Gericht gehen muss, um eine gemeinsame Sorge zu
    bekommen. Das andere ist die Widerspruchslösung, die
    beiden Eltern zunächst einmal das Sorgerecht zuweist.
    Wenn dies dann aber nicht sachgerecht ist, weil sich bei-
    spielsweise der Vater schon vor der Geburt aus dem
    Staub gemacht hat, dann muss die Mutter zum Gericht
    gehen, um daran etwas zu ändern. Diese beiden Lö-
    sungsmodelle stehen sich sehr unversöhnlich gegenüber.
    Der eine zeigt auf den anderen und fragt: Warum muss
    bei deinem Modell der Vater zum Gericht laufen? Dieser
    wiederum fragt zurück: Warum muss das bei deinem
    Modell die Mutter tun?

    Ich glaube, dass eine gesetzliche Neuregelung im
    Sinne der Kinder Brücken bauen muss. Die Kinder lei-
    den am meisten darunter, wenn sich ihre Eltern über das
    Sorgerecht streiten, was zu der misslichen Situation füh-
    ren kann, dass ein Elternteil den anderen verklagt. Eine
    gesetzliche Regelung muss die Gemeinsamkeiten der El-
    tern fördern und nicht den Streit. Das ist in diesem Ge-
    setzentwurf noch nicht richtig gelungen.


    (Beifall bei der SPD)


    Zweite Schwierigkeit. Hinter dem Thema Sorgerecht für
    nicht verheiratete Eltern – Sie haben das angesprochen –
    verbergen sich ganz unterschiedliche Fallgruppen: ange-
    fangen bei den Eltern, die auch ohne Trauschein ein Le-
    ben lang zusammenbleiben und sich gemeinsam rührend
    um ihre Kinder kümmern bis hin zu den flüchtigen Be-
    kanntschaften, bei denen der Vater schon lange vor der
    Geburt verschwunden ist. Eine gesetzliche Neuregelung
    muss das Kunststück fertigbringen, all diesen Fallgrup-
    pen gerecht zu werden. Das ist kein leichtes Unterfan-
    gen.

    Schließlich die dritte Schwierigkeit. Jede noch so gut
    gemeinte gesetzliche Regelung auf dem Papier ist darauf
    angewiesen, dass die Eltern sie vor Ort im Alltag verant-
    wortungsbewusst und einvernehmlich umsetzen. Wenn
    die Eltern das nicht tun, wenn sie beispielsweise ihre
    Konflikte auf dem Rücken der Kinder austragen, dann
    läuft jede noch so gute Regelung vollkommen ins Leere.
    Deshalb muss es doch das Ziel einer gesetzlichen Rege-
    lung sein, die Eltern zu unterstützen und da, wo Kon-

    flikte vorhanden sind, diese Konflikte mit den Eltern zu
    bereden und sie nicht alleine zu lassen.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN)


    Den Eltern muss gesagt werden: Ihr habt ein gemeinsa-
    mes Kind. Seid für euer Kind da. Es braucht Vater und
    Mutter. Lasst uns einmal gemeinsam schauen, wie wir
    hier zu einer vernünftigen Lösung kommen.

    Aber was bewirkt dieser Gesetzentwurf, zumindest in
    Teilen? Ich sage es ganz offen: Die Eltern werden im Re-
    gen stehen gelassen. Sie haben es bereits angesprochen:
    In einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren
    soll beispielsweise ein Familienrichter über das Sorge-
    recht in Konfliktfällen entscheiden. Der Pferdefuß dabei
    ist: Er soll das tun, ohne jemals Vater oder Mutter gese-
    hen, geschweige denn mit ihnen gesprochen zu haben.
    Auch das Jugendamt ist außen vor. Der Richter entschei-
    det nur nach Aktenlage. Die Eltern sind außen vor. Sie
    werden zu Zaungästen des gesamten Verfahrens. Das ist
    doch ein Unding.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    So löst man keine bestehenden Konflikte, sondern man
    verschärft sie nur. Da Sie so mit Hunderttausenden von
    Vätern und Müttern umspringen, sprechen Sie in diesem
    Zusammenhang in Zukunft bitte nicht mehr von starken
    Familien und starken Eltern.


    (Beifall bei der SPD)


    Auch die Familienrichter stöhnen schon und fragen:
    Wie sollen wir in diesem vereinfachten Verfahren ei-
    gentlich entscheiden? Wie sollen wir in Zukunft solche
    schwerwiegenden Entscheidungen über die Ausübung
    des Sorgerechts über die Köpfe der Betroffenen – der
    Väter, der Mütter, der Kinder – hinweg treffen können?
    Meine Damen und Herren, hier geht es um das Wohl vie-
    ler nicht ehelicher Kinder in unserem Land. Über das
    Kindeswohl entscheidet man nicht nach Aktenlage.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das Kindeswohl eignet sich nicht für schwarz-gelbe Ex-
    perimente. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf in
    den kommenden Wochen sehr kritisch begleiten.

    Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben vor einem
    knappen Jahr unsere Lösungsvorschläge auf den Tisch
    gelegt. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam schauen: Was
    sind die besten Lösungen für die betroffenen Väter, für
    die Mütter, aber vor allen Dingen auch für die betroffe-
    nen Kinder?

    Recht herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU/CSU-Fraktion ergreift jetzt die Kollegin

Andrea Voßhoff das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







(A) (C)



(D)(B)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Astrid Voßhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Ja, heute liegt der Gesetzentwurf der christlich-liberalen
    Koalition zur Reform der elterlichen Sorge nicht mitei-
    nander verheirateter Eltern endlich vor. Wir haben dieses
    Thema in diesem Hause schon oft genug diskutiert, zu-
    letzt noch bei der Haushaltsberatung.

    Ich glaube, wir sind uns, auch wenn wir später hin-
    sichtlich der Ausgestaltung sicherlich noch streiten wer-
    den, dem Grunde nach sicherlich einig: Das Sorgerecht
    ist im Bereich des Familienrechts immer eine besondere
    Herausforderung für den Gesetzgeber. Es muss nämlich
    höchst unterschiedlichen Lebens- und Beziehungssitua-
    tionen, in die Kinder heutzutage hineingeboren werden,
    gerecht werden. Auch aus diesem Grund haben wir in
    der Koalition die Vorlage des heutigen Entwurfs sehr
    ausführlich, sehr intensiv und sehr zeitaufwendig bera-
    ten, und zwar, wie ich finde, mit einem guten Ergebnis.

    Wir haben – dies ist schon betont worden – eine Viel-
    zahl unterschiedlicher Regelungsmodelle miteinander
    diskutiert. Herr Lischka, Sie und auch die Ministerin ha-
    ben es erwähnt: Ob Widerspruchslösung oder Sorgerecht
    ab Geburt – es müssen sehr divergierende Interessen
    austariert werden. Sie haben unsere Überlegungen und
    auch die Erarbeitung des heutigen Entwurfs als Opposi-
    tion begleitet, im Wesentlichen sachlich. Ich glaube, das
    gebietet das Thema auch. Es eignet sich nicht für partei-
    politische Präsentation und Darstellung. Vielmehr soll-
    ten wir im Interesse der Kinder, der Eltern und der Fami-
    lie eine sachgerechte Diskussion darüber führen. Ich
    freue mich darüber, dass das bisher weitgehend gelungen
    ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Könnte man diesem Gesetzentwurf eine Überschrift
    geben, die das Leitmotiv treffend zum Ausdruck bringt,
    so müsste die Überschrift dieses Gesetzentwurfes eigent-
    lich lauten: „Mutter und Vater sind gut fürs Kind“. Wir
    implantieren die gemeinsame elterliche Sorge als Leit-
    bild ins Sorgerecht, und zwar in den Fällen, in denen die
    Eltern nicht miteinander verheiratet sind und über das
    Sorgerecht keine Einigung finden können.

    Wir alle wissen: Nach bisherigem Recht – das ist
    heute schon gesagt worden – erhielten Eltern, die nicht
    miteinander verheiratet waren, das gemeinsame Sorge-
    recht nur, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend
    für die gemeinsame elterliche Sorge entschieden haben.

    Wir wissen auch: Neben dem EGMR hat auch das
    Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus
    dem Jahr 2010 festgestellt, dass der Gesetzgeber da-
    durch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters
    eines nicht ehelichen Kindes eingreift, dass er ihn gene-
    rell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt,
    wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur ge-
    meinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Allein-
    sorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die Mög-
    lichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab
    des Kindeswohls eingeräumt wird. Der Gesetzgeber war
    daher gefordert, diesen nach der bestehenden Rechtslage
    möglichen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eltern-

    recht des Vaters zu korrigieren. Das tun wir heute mit
    diesem Gesetzentwurf.

    Es ist bereits gesagt worden: Die gesellschaftliche
    Entwicklung auch der Familien ist seit der letzten großen
    Kindschaftsrechtsreform nicht stehen geblieben. Der
    Prozentsatz der nicht ehelich geborenen Kinder hat, ge-
    messen an der Gesamtzahl der Geburten, stetig zuge-
    nommen. Die Zahlen sind bereits genannt worden: Heut-
    zutage wird etwa jedes dritte Kind nicht ehelich geboren,
    in den neuen Bundesländern liegt die Zahl der nicht ehe-
    lich geborenen Kinder sogar bei über 61 Prozent.

    Der weit überwiegende Teil dieser Kinder lebt dabei
    durchaus in stabilen Verhältnissen. Viele Eltern sehen
    zwar – was ich bedaure – keinen Grund für eine Heirat,
    wollen sich aber – und das ist sehr zu begrüßen – ge-
    meinsam um ihr Kind kümmern und geben entspre-
    chende Sorgerechtserklärungen ab. Die Statistik besagt,
    dass dies in über 50 Prozent der Fälle geschieht. Das ist
    gut so. Wir alle würden uns sicherlich darüber freuen,
    wenn dieser Prozentsatz steigen würde.

    Ebenso ist erfreulich, dass immer mehr nicht verhei-
    ratete Väter eine echte Vaterrolle übernehmen und des-
    halb mitsorgeberechtigt sein wollen. Es muss daher un-
    ser Ziel sein, möglichst viele Eltern dazu zu bewegen,
    sich aus freien Stücken dafür zu entscheiden, die elterli-
    che Sorge gemeinsam tragen zu wollen. Darin sind wir
    uns vielleicht auch noch einig: Eine bewusste und frei-
    willige Entscheidung der Eltern ist um ein Vielfaches
    besser als ein gesetzlicher Automatismus oder ein Ge-
    richtsurteil, durch welches das Sorgerecht zwangsweise
    geregelt wird. Das ist für uns als Union auch vom christ-
    lichen Menschenbild her eine wichtige Zielvorgabe. Es
    ist immer besser, wenn der Staat etwas nicht regeln
    muss, weil die Familie es selbst regeln kann.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine
    gesetzliche Neuregelung aber eindeutig für die Fälle, in
    denen die Eltern sich eben nicht einvernehmlich über die
    Sorge verständigen können. Ich sagte es bereits: Nach
    der bisherigen Gesetzeslage hatte es die Mutter in der
    Hand, darüber zu entscheiden, ob auch der Vater an der
    elterlichen Sorge beteiligt werden sollte oder nicht. Der
    Gesetzgeber hatte seinerzeit bei der Kindschaftsrechtsre-
    form gute Gründe, dies so zu regeln. Wir erinnern uns:
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat dies in seiner
    Entscheidung aus dem Jahr 2003 anerkannt, indem es
    sagte, der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen, dass eine
    Verweigerungshaltung der Mutter von schwerwiegenden
    Gründen mit Blick auf die Wahrung des Kindeswohls
    getragen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Wertung in
    seiner Entscheidung von 2010 jedoch geändert: Es
    könne nicht angenommen werden, dass die Zustim-
    mungsverweigerung in aller Regel auf Gründen beruht,
    die mit der Wahrung des Kindeswohls zusammenhän-
    gen. – Wir wissen auch aus einem vom Bundesministe-
    rium der Justiz in Auftrag gegebenen Forschungsvorha-
    ben, dass in vielen Fällen eine gemeinsame Sorge aus
    Gründen verweigert wird, die vielleicht verständlich
    sind, aber nicht unbedingt einen Bezug zum Kindeswohl
    haben.





    Andrea Astrid Voßhoff


    (A) (C)



    (D)(B)


    Wir alle kennen auch die vielen Zuschriften von Vä-
    terinitiativen, die seit Jahren um eine Beteiligung an der
    elterlichen Sorge kämpfen. Mit der Entscheidung des
    EGMR und des Bundesverfassungsgerichts haben sie ih-
    rem Anliegen nicht nur Gehör verschafft; durch die Ent-
    scheidung der genannten Gerichte ist der Gesetzgeber
    nunmehr gezwungen, eine Reform des Sorgerechts vor-
    zunehmen.

    Wir haben Ihnen diesen Gesetzentwurf heute in erster
    Lesung vorgestellt. Ich glaube, wir haben einen ausge-
    wogenen und die Interessen aller Beteiligten durchaus
    berücksichtigenden Entwurf vorgelegt. Er soll den nicht
    mit der Kindesmutter verheirateten Vätern im Lichte der
    zwischenzeitlich eingetretenen gesellschaftlichen Ent-
    wicklungen auch bei fehlender Zustimmung der Mutter
    den Zugang zur elterlichen Sorge ermöglichen. Wir ha-
    ben uns dabei von drei zentralen Gesichtspunkten leiten
    lassen:

    Erstens. Für uns gilt der Grundsatz – ich sagte es –:
    Jedes Kind braucht Vater und Mutter. Das ist ein Leitmo-
    tiv, das für uns von der Union auch im Zusammenhang
    mit diesem Gesetzentwurf von besonderer Bedeutung
    ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer frü-
    heren Entscheidung festgestellt,

    dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich
    den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu
    beiden Elternteilen entspricht und ihm verdeutlicht,
    dass beide Eltern gleichermaßen bereit sind, für das
    Kind Verantwortung zu tragen.

    Das bedeutet, dass Väter am Sorgerecht beteiligt werden
    müssen, ohne dass dies ausschließlich vom Willen der
    Mutter abhängen darf. Die gemeinsame elterliche Sorge
    soll, wenn möglich, der Regelfall sein, weil es nach un-
    serer Überzeugung das Beste fürs Kind ist.

    Ich komme damit zum zweiten Punkt. Wir wollen,
    dass in den Fällen, in denen sich die Eltern uneinig sind
    und um die Sorge streiten, ein Familiengericht einge-
    schaltet wird. Es gibt verschiedene Entwurfsmodelle aus
    den Oppositionsfraktionen, die zum Teil vorsehen
    – beim Modell der Grünen ist das der Fall –, dass das Ju-
    gendamt entscheidet. Das halten wir für falsch. Wir wol-
    len, dass das Familiengericht eingeschaltet wird und
    prüft, ob das Kindeswohl Schaden nehmen würde.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Drittens. Wir wollen, dass für die Beteiligten mög-
    lichst früh Klarheit geschaffen wird, wie sich die sorge-
    rechtliche Verantwortung verteilt.

    Jetzt komme ich zur Ausgestaltung. Ich will es nicht
    in aller epischen Breite darstellen; das werden die nach-
    folgenden Redner sicherlich noch im Detail tun. Herr
    Kollege Lischka, ich weiß – auch uns erreichen Zu-
    schriften –: Das vereinfachte Verfahren wird kritisch be-
    trachtet. Ich finde es nur nicht angemessen, wenn Sie
    hier sagen, dass wir die Eltern „im Regen stehen lassen“
    oder als „Zaungäste“ betrachten. Sie vergessen bei dieser
    Argumentation immer, dass die Mutter aufgefordert
    wird, Stellung zu nehmen, innerhalb von sechs Wochen
    nach der Geburt – schriftlich, mündlich. Der Normalfall

    wird doch sein, Herr Kollege Lischka, dass die Mutter
    von dieser Möglichkeit auch Gebrauch macht, wenn sie
    Gründe nennen kann – Sie muss sie künftig vortragen –,
    die das Kindeswohl betreffen.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Aber auch juristisch verwertbar muss es sein!)


    Deshalb ist es falsch, die Behauptung aufzustellen, wir
    würden die Eltern „im Regen stehen lassen“ oder als
    „Zaungäste“ betrachten. Nur in dem Fall, dass sich die
    Mutter gar nicht äußert und das Gericht keine Erkennt-
    nisse hat, kommt das beschleunigte Verfahren zum Zuge.

    Warum soll es das? Weil es auch im Interesse der Be-
    teiligten, der Eltern und des Kindes, ist – das gehört zum
    dritten Punkt, den ich vorhin genannt habe –, dass diese
    Entscheidung schnell gefällt wird, wenn es keine Gründe
    dafür gibt, das Verfahren mit Anhörung aller Beteiligten
    einschließlich Jugendamt in extenso durchzuführen. Ich
    kenne und höre die kritischen Anmerkungen, die es dazu
    gibt. Wir werden eine Anhörung haben und uns mit den
    Argumenten sehr wohl noch einmal auseinandersetzen.
    Die Vorschläge aus der Opposition in dieser Frage be-
    deuten für die Eltern, insbesondere für den Vater,
    enorme Hürden.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Sonst muss er nicht mal einen Antrag stellen!)


    Der Vater hätte sozusagen mit sämtlichen Behörden zu
    tun, vom Standesamt über das Jugendamt bis hin zum
    Gericht. Das sind enorme Hürden für den Vater, der das
    Sorgerecht möchte; es ist letztendlich auch für die Mut-
    ter belastend, die sich mit ihm darüber nicht einigen
    kann.

    Meine Damen und Herren, ich finde, es ist aller Mü-
    hen wert, dass wir uns in der Anhörung sehr intensiv mit
    diesem Entwurf befassen. Er ist ein gelungener Kompro-
    miss zwischen den unterschiedlichen Interessen. Die
    Überschrift des Gesetzes hätte eigentlich lauten müssen
    – ich sagte es eingangs –: „Mutter und Vater sind gut
    fürs Kind“. Ich finde, dieser Gesetzentwurf leistet einen
    guten Beitrag.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)