Rede:
ID1720200100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Der: 1
    2. Kollege: 1
    3. Burkhard: 1
    4. Lischka: 1
    5. hat: 1
    6. jetzt: 1
    7. das: 1
    8. Wort: 1
    9. fürdie: 1
    10. SPD-Fraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/202 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht mitei- nander verheirateter Eltern (Drucksache 17/11048) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Füh- rungsgremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11139) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabi- lisierungsgesetz – 3. FMStG) (Drucksache 17/11138) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A 24539 B 24540 C 24542 A 24543 D 24545 A 24545 D 24547 A 24548 C 24551 A 24552 B 24553 D 24555 A 24556 A 24556 A 24557 D 24559 D 24561 B 24563 A 24564 C 24567 A 24568 C 24569 D 24571 A 24572 A 24573 D 24574 A 24576 A 24576 B 24576 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Alleinerziehende besser unterstützen (Drucksache 17/11032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Anette Kramme, Anton Schaaf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Strategien für eine bes- sere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung (Drucksache 17/11038) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen (Drucksache 17/11142) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen (Drucksachen 17/243, 17/2070 Buchstabe b) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres- steuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24577 C 24579 A 24580 C 24581 D 24582 D 24584 B 24585 C 24586 B 24586 C 24586 C 24586 D 24588 A 24589 B 24590 C 24591 A 24592 B 24593 C 24594 B 24595 C 24596 C 24596 D 24598 A 24599 C 24600 B 24601 A 24602 A 24603 C 24605 A 24606 A 24606 C 24606 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24539 (A) (C) (D)(B) 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24605 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.10.2012 van Aken, Jan DIE LINKE 26.10.2012 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.10.2012 Barthel, Klaus SPD 26.10.2012 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 26.10.2012 Becker, Dirk SPD 26.10.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 26.10.2012 Brehmer, Heike CDU/CSU 26.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 26.10.2012 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012** Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Ferlemann, Enak CDU/CSU 26.10.2012 Freitag, Dagmar SPD 26.10.2012 Frieser, Michael CDU/CSU 26.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 26.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 26.10.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 26.10.2012 Golze, Diana DIE LINKE 26.10.2012 Gruß, Miriam FDP 26.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 26.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 26.10.2012 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Hoff, Elke FDP 26.10.2012 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Klimke, Jürgen CDU/CSU 26.10.2012** Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.10.2012 Lanfermann, Heinz FDP 26.10.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Nink, Manfred SPD 26.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 26.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 26.10.2012 Schreiner, Ottmar SPD 26.10.2012 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 26.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 26.10.2012* Stracke, Stephan CDU/CSU 26.10.2012 Thönnes, Franz SPD 26.10.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.10.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.10.2012 Dr. Volk, Daniel FDP 26.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.10.2012 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 26.10.2012**  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentli- che Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei, diese Art der politischen Auseinandersetzung lehne ich ab. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Olaf Gutting (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist of- fensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Kranke entlasten – Praxisgebühr abschaffen auf Drucksache 17/11140 zurückzieht. Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 26.10.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24607 (A) (C) (D)(B) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen So- zialen Arbeitsmarkt schaffen auf Drucksache 17/1205 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer – Drucksachen 17/10225, 17/10707 Nr. 1.3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2012 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 14 Titel 712 01 – Baumaßnah- men von mehr als 1 Mio. Euro im Einzelfall – bis zur Höhe von 13,5255 Mio. Euro – Drucksachen 17/10336, 17/10707 Nr. 1.7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.1  EuB-BReg 39/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.3 EuB-BReg 48/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.10 Ratsdokument 12616/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.21 Ratsdokument 18645/11 Finanzausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.31 Ratsdokument 12771/12 Haushaltsausschuss Drucksache 17/6985 Nr. A.21  Ratsdokument 12483/11 Drucksache 17/7918 Nr. A.11  Ratsdokument 16301/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.22  Ratsdokument 16844/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.23 Ratsdokument 16845/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10710 Nr. A.47  EP P7_TA-PROV(2012)0209 Drucksache 17/10710 Nr. A.48  Ratsdokument 10746/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.9 Ratsdokument 13211/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.10 Ratsdokument 13264/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10208 Nr. A.19 Ratsdokument 10166/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.20 Ratsdokument 10907/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.52 Ratsdokument 12756/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.56 Ratsdokument 12969/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.12 Ratsdokument 13301/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/9797 Nr. A.8  EP P7_TA-PROV(2012)0147 Drucksache 17/10208 Nr. A.22  Ratsdokument 10923/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.23  Ratsdokument 10926/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.58  Ratsdokument 12013/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.61 Ratsdokument 13052/12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10710 Nr. A.71  EP P7_TA-PROV(2012)0235 Drucksache 17/10710 Nr. A.72  Ratsdokument 11490/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.73 Ratsdokument 11491/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.74 Ratsdokument 11938/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.75 Ratsdokument 12216/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.78  Ratsdokument 12400/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.79  Ratsdokument 12968/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.80  Ratsdokument 13107/12  Drucksache 17/10898 Nr. A.13 Ratsdokument 13220/12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/6407 Nr. A.31  Ratsdokument 11205/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.32  Ratsdokument 11237/11  Drucksache 17/6985 Nr. A.74  Ratsdokument 12141/11 Drucksache 17/7091 Nr. A.10  Ratsdokument 13478/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.29  Ratsdokument 15247/11  Drucksache 17/8426 Nr. A.58 Ratsdokument 17273/11 202. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 43 Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern TOP 44 Frauen in Führungsgremien TOP 45 Finanzmarktstabilisierungsgesetz TOP 46 Unterstützung Alleinerziehender TOP 47 Finanzierung von Frauenhäusern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

    Sitzung ist eröffnet.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform
    der elterlichen Sorge nicht miteinander ver-
    heirateter Eltern

    – Drucksache 17/11048 –
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuss (f)
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Es soll hierzu eineinhalb Stunden debattiert werden. –
    Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist
    das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort für
    die Bundesregierung der Bundesministerin Sabine
    Leutheusser-Schnarrenberger.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
    ministerin der Justiz:

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
    legen! Die Formen des Zusammenlebens der Menschen
    in unserer Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren
    und Jahrzehnten deutlich verändert. Seit Jahren gibt es
    eine ansteigende Zahl von Kindern, deren Eltern nicht
    miteinander verheiratet sind. 15 Prozent betrug der An-
    teil 1995 und 33 Prozent im Jahr 2010.

    An diese Entwicklung muss auch unser Familienrecht
    angepasst werden, was die Stellung der nicht verheirate-
    ten Eltern, von Mutter und Vater, im Interesse des Kin-
    deswohls angeht. Bisher galt: Mütter haben mit Geburt
    das alleinige Sorgerecht für ihr nicht eheliches Kind. Vä-
    ter konnten die Zustimmung der Mutter nicht einklagen,
    bis das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäi-
    sche Gerichtshof für Menschenrechte diese Schlechter-
    stellung der nicht verheirateten Väter ausdrücklich bean-
    standet haben.

    Genau da setzt der Gesetzentwurf der Bundesregie-
    rung an. Er orientiert sich an dem Leitbild der gemeinsa-
    men Sorge auch der nicht verheirateten Eltern für ihr
    Kind. Wir legen zugrunde, dass es das Beste ist, wenn
    sich beide Elternteile, auch wenn sie nicht verheiratet
    sind, um ihr Kind oder ihre Kinder kümmern – es sei
    denn, das Kindeswohl steht dem ausdrücklich entgegen.
    Der Gesetzentwurf will diese Interessen, die im Raum
    sind – der Mutter nach der Geburt, des Vaters und natür-
    lich des Kindes –, in Einklang bringen.

    Damit eines ganz klar ist: Wenn Eltern, die nicht mit-
    einander verheiratet sind, sich einigen, dann brauchen
    wir eigentlich überhaupt keine gesetzlichen Regelungen.
    Da, wo man sich verständigt – möglichst früh und viel-
    leicht schon vor der Geburt statt erst nach der Geburt –,
    hat der Gesetzgeber keine Vorgaben zu machen. Deshalb
    befasst sich der Gesetzentwurf mit den Lebensgestaltun-
    gen und Lebenssituationen – diese sind in unserer Ge-
    sellschaft sehr vielfältig –, in denen es nicht zu einer Ei-
    nigung der beiden Elternteile, von Mutter und Vater,
    kommt.

    Wir regeln Folgendes: Es bleibt beim Grundsatz, wie
    er bis heute gilt: Die Mutter hat mit der Geburt die allei-
    nige Sorge. Natürlich gibt es andere Modelle in der Dis-
    kussion und auch in der Beratung dieses Gesetzentwur-
    fes. Bei der Erstellung des Gesetzentwurfes haben wir
    die verschiedenen Modelle in den Blick genommen. Die
    gemeinsame Sorge von Geburt an für die nicht verheira-
    teten Eltern ist ein Modell, dem auch wir als FDP einiges
    abgewinnen konnten. Aber natürlich gibt es auch Argu-
    mente dagegen. Denn was ist, wenn eine Beziehung der
    Eltern nicht besteht oder wenn sie nur ganz lose war und
    in einem oder mehreren kurzen Treffen bestand, sodass
    es keine enge Verknüpfung gibt? Soll da immer von Ge-
    burt an die gemeinsame Sorge bestehen? Das sind die
    Argumente, die wir abgewogen haben.

    Wir haben uns in der Koalition entschieden, zu sagen:
    Mit Geburt hat die Mutter die alleinige Sorge. Aber der
    Vater, der in seinen Rechten durch die Rechtsprechung
    des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden ist, kann
    natürlich beantragen, die gemeinsame Sorge mit der
    Mutter auszuüben. Er kann auch sagen, dass es aus sei-





    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    (A) (C)



    (D)(B)


    nem Blickwinkel am besten ist, wenn er derjenige ist,
    der die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind hat.
    Die Gründe kann er in einer Erklärung niederlegen und
    einen entsprechenden Antrag stellen.

    Natürlich hat dann die Mutter die Gelegenheit – das
    ist doch selbstverständlich und unverzichtbar –, zu sa-
    gen, wie sie zu diesem Antrag auf gemeinsame Sorge
    steht. Wenn es Gründe gibt, dass es aufgrund des Kin-
    deswohles angemessener wäre, das Sorgerecht für das
    Kind allein bei der Mutter zu belassen, dann kann die
    Mutter diese nicht nur vortragen, sondern dann sollte sie
    diese unbedingt vortragen. Dann müssen die unter-
    schiedlichen Vorstellungen und Interessen – immer ge-
    messen am Wohl des Kindes – in einem Verfahren beim
    Familiengericht geklärt werden. Das Familiengericht
    wird auf der Grundlage der bestehenden Regelungen zu
    einer Entscheidung unter Berücksichtigung der unter-
    schiedlichen Interessen kommen.

    Darüber hinaus ist es den Elternteilen freigestellt,
    zum Jugendamt zu gehen. Das Jugendamt kann natürlich
    beraten sowie Anregungen und Hilfestellungen geben.
    Wir sehen aber nicht vor, dass das in jedem Fall zwin-
    gend zu erfolgen hat. Ich glaube, wir müssen den Eltern-
    teilen nicht vorschreiben, dass sie sich in jeder Situation
    immer und zuallererst an das Jugendamt wenden müs-
    sen. Es ist aber gut, wenn sie diese Anlaufstelle und die
    dort vorhandene Kompetenz und vorhandenen Erfahrun-
    gen meinen, für sich in Anspruch nehmen zu wollen.
    Das ist ihnen, wie gesagt, freigestellt.

    Auch in Debatten im Deutschen Bundestag zu ande-
    ren rechtspolitischen Anträgen ging es um die Frage,
    warum mit diesem Gesetzentwurf ein zügigeres Verfah-
    ren vorgesehen werden soll, ein vereinfachtes und ein
    beschleunigtes Verfahren zur Entscheidung über die
    Frage, ob das Sorgerecht beiden Elternteilen und damit
    auch dem Vater übertragen wird.

    Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass dieses
    Verfahren nur für eine ganz bestimmte Situation gilt,
    wenn nämlich die Mutter bezüglich des Antrags des Va-
    ters keine Gründe vorträgt, warum dieser Antrag auf ge-
    meinsame Sorge sich gegen das Kindeswohl richtet, sie
    sich in der Sache also überhaupt nicht einlässt. Dazu sa-
    gen wir: Wenn dem Gericht nicht sowieso schon andere
    Gründe vorliegen, die selbstverständlich zu berücksich-
    tigen sind, dann hat es in einem schriftlichen Verfahren,
    in dem man natürlich wiederum alle Gründe vorbringen
    kann, zu entscheiden. Wenn sich in diesem schriftlichen
    Verfahren herausstellt, dass die Situation doch eine an-
    dere ist, als sie sich im Antrag des Vaters darstellt, dann
    – das ist ausdrücklich in der Begründung des Gesetzent-
    wurfs und in den Verweisen dargelegt – kann natürlich
    unter Einhaltung einer bestimmten Frist in einer Anhö-
    rung alles erörtert werden, was wichtig ist.

    Ich glaube, damit tragen wir den Vorgaben des Bun-
    desverfassungsgerichts Rechnung, die Rechte der Väter
    im Falle nicht verheirateter Eltern eindeutig zu stärken.
    Wir belassen es bei der alleinigen Sorge der Mutter mit
    der Geburt. Im Verfahren muss dann aber den Rechten
    der Väter Rechnung getragen werden. Wir verbinden die

    unterschiedlichen Interessenlagen in einer angemesse-
    nen Weise miteinander. Dem Vater wird mit dem Ver-
    fahren für den Fall eine Möglichkeit eröffnet, seine
    Situation darzulegen, dass sich die Mutter nicht mit der
    Nennung von Gründen, die gegen eine gemeinsame
    Sorge sprechen, einbringt.

    Ich freue mich auf spannende und angeregte Beratun-
    gen im Rechtsausschuss und in den anderen Ausschüs-
    sen. Das ist ein wichtiges Thema, das viele Menschen in
    unserer Gesellschaft berührt. Deshalb ist der heutige Tag
    ein guter Tag, an dem wir erstmals nach der Rechtspre-
    chung des Bundesverfassungsgerichts über gesetzliche
    Regelungen beraten.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Kollege Burkhard Lischka hat jetzt das Wort für

die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Burkhard Lischka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau

    Bundesjustizministerin, es ist in der Tat ein wichtiges
    Thema. Das Thema, über das wir heute Morgen debattie-
    ren, brennt vielen Hunderttausend Vätern, Müttern und
    auch Kindern auf den Nägeln. Sie haben es gesagt: In
    Deutschland wird inzwischen jedes dritte Kind nicht
    ehelich geboren. In den ostdeutschen Bundesländern
    sind es sogar über 60 Prozent der Kinder. Das Ganze ist
    also überhaupt kein Randthema.

    In diesen Zahlen spiegelt sich gesellschaftlicher Wan-
    del wider, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten
    stattgefunden hat. Vor etwa 40 Jahren hatten wir in
    Deutschland eine komplett andere Rechtslage. Nicht
    eheliche Kinder waren sogenannte Niemandskinder. Sie
    waren mit ihrem Vater nicht einmal verwandt. Sie waren
    von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie hatten nicht einmal
    einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sie hatten keinen
    eigenen Unterhaltsanspruch. Auf der anderen Seite hatte
    der Vater keinen durchsetzbaren Anspruch auf Umgang
    mit dem Kind, geschweige denn die Möglichkeit, über-
    haupt eine gemeinsame Sorge zu bekommen. Das alles
    hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert.
    Das ist auch gut so.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Denn Kinder haben ein Recht auf liebevollen Umgang
    mit beiden Elternteilen, egal ob sie einen Trauschein ha-
    ben oder nicht.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor
    etwa drei Jahren und das Bundesverfassungsgericht vor
    zweieinhalb Jahren hatten uns die Aufgabe gegeben, die-
    ses Sorgerecht weiterzuentwickeln. Gesetzliches Leit-
    bild soll die gemeinsame Sorge sein. Es soll nicht mehr
    prinzipiell an dem Veto eines Elternteils scheitern. Auch
    das ist gut so.





    Burkhard Lischka


    (A) (C)



    (D)(B)


    Die Bundesregierung hat sich allerdings viel Zeit ge-
    lassen, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Ursprüng-
    lich war ein solcher Gesetzentwurf für das Jahr 2010
    angekündigt. Da ist nichts passiert. Dann kam die An-
    kündigung für 2011. Auch da ist nichts passiert. Jetzt ha-
    ben wir Ende 2012. Obwohl sich die Bundesregierung
    zweieinhalb Jahre Zeit gelassen hat: Der ganz große
    Wurf – das sage ich vorweg – ist es nicht geworden. Ich
    will nicht verkennen, dass eine gesetzliche Neuregelung
    vor allen Dingen mit drei Schwierigkeiten zu kämpfen
    hat.

    Erste Schwierigkeit. Die Debatte über die Ausgestal-
    tung der elterlichen Sorge – das wissen wir alle – wird
    sehr emotional, sehr leidenschaftlich und teilweise auch
    sehr verbissen geführt. Es gibt im Wesentlichen zwei Lö-
    sungsmodelle, die seit Jahren diskutiert werden. Das
    eine ist die sogenannte Antragslösung, bei der der Vater
    vor Gericht gehen muss, um eine gemeinsame Sorge zu
    bekommen. Das andere ist die Widerspruchslösung, die
    beiden Eltern zunächst einmal das Sorgerecht zuweist.
    Wenn dies dann aber nicht sachgerecht ist, weil sich bei-
    spielsweise der Vater schon vor der Geburt aus dem
    Staub gemacht hat, dann muss die Mutter zum Gericht
    gehen, um daran etwas zu ändern. Diese beiden Lö-
    sungsmodelle stehen sich sehr unversöhnlich gegenüber.
    Der eine zeigt auf den anderen und fragt: Warum muss
    bei deinem Modell der Vater zum Gericht laufen? Dieser
    wiederum fragt zurück: Warum muss das bei deinem
    Modell die Mutter tun?

    Ich glaube, dass eine gesetzliche Neuregelung im
    Sinne der Kinder Brücken bauen muss. Die Kinder lei-
    den am meisten darunter, wenn sich ihre Eltern über das
    Sorgerecht streiten, was zu der misslichen Situation füh-
    ren kann, dass ein Elternteil den anderen verklagt. Eine
    gesetzliche Regelung muss die Gemeinsamkeiten der El-
    tern fördern und nicht den Streit. Das ist in diesem Ge-
    setzentwurf noch nicht richtig gelungen.


    (Beifall bei der SPD)


    Zweite Schwierigkeit. Hinter dem Thema Sorgerecht für
    nicht verheiratete Eltern – Sie haben das angesprochen –
    verbergen sich ganz unterschiedliche Fallgruppen: ange-
    fangen bei den Eltern, die auch ohne Trauschein ein Le-
    ben lang zusammenbleiben und sich gemeinsam rührend
    um ihre Kinder kümmern bis hin zu den flüchtigen Be-
    kanntschaften, bei denen der Vater schon lange vor der
    Geburt verschwunden ist. Eine gesetzliche Neuregelung
    muss das Kunststück fertigbringen, all diesen Fallgrup-
    pen gerecht zu werden. Das ist kein leichtes Unterfan-
    gen.

    Schließlich die dritte Schwierigkeit. Jede noch so gut
    gemeinte gesetzliche Regelung auf dem Papier ist darauf
    angewiesen, dass die Eltern sie vor Ort im Alltag verant-
    wortungsbewusst und einvernehmlich umsetzen. Wenn
    die Eltern das nicht tun, wenn sie beispielsweise ihre
    Konflikte auf dem Rücken der Kinder austragen, dann
    läuft jede noch so gute Regelung vollkommen ins Leere.
    Deshalb muss es doch das Ziel einer gesetzlichen Rege-
    lung sein, die Eltern zu unterstützen und da, wo Kon-

    flikte vorhanden sind, diese Konflikte mit den Eltern zu
    bereden und sie nicht alleine zu lassen.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN)


    Den Eltern muss gesagt werden: Ihr habt ein gemeinsa-
    mes Kind. Seid für euer Kind da. Es braucht Vater und
    Mutter. Lasst uns einmal gemeinsam schauen, wie wir
    hier zu einer vernünftigen Lösung kommen.

    Aber was bewirkt dieser Gesetzentwurf, zumindest in
    Teilen? Ich sage es ganz offen: Die Eltern werden im Re-
    gen stehen gelassen. Sie haben es bereits angesprochen:
    In einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren
    soll beispielsweise ein Familienrichter über das Sorge-
    recht in Konfliktfällen entscheiden. Der Pferdefuß dabei
    ist: Er soll das tun, ohne jemals Vater oder Mutter gese-
    hen, geschweige denn mit ihnen gesprochen zu haben.
    Auch das Jugendamt ist außen vor. Der Richter entschei-
    det nur nach Aktenlage. Die Eltern sind außen vor. Sie
    werden zu Zaungästen des gesamten Verfahrens. Das ist
    doch ein Unding.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    So löst man keine bestehenden Konflikte, sondern man
    verschärft sie nur. Da Sie so mit Hunderttausenden von
    Vätern und Müttern umspringen, sprechen Sie in diesem
    Zusammenhang in Zukunft bitte nicht mehr von starken
    Familien und starken Eltern.


    (Beifall bei der SPD)


    Auch die Familienrichter stöhnen schon und fragen:
    Wie sollen wir in diesem vereinfachten Verfahren ei-
    gentlich entscheiden? Wie sollen wir in Zukunft solche
    schwerwiegenden Entscheidungen über die Ausübung
    des Sorgerechts über die Köpfe der Betroffenen – der
    Väter, der Mütter, der Kinder – hinweg treffen können?
    Meine Damen und Herren, hier geht es um das Wohl vie-
    ler nicht ehelicher Kinder in unserem Land. Über das
    Kindeswohl entscheidet man nicht nach Aktenlage.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das Kindeswohl eignet sich nicht für schwarz-gelbe Ex-
    perimente. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf in
    den kommenden Wochen sehr kritisch begleiten.

    Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben vor einem
    knappen Jahr unsere Lösungsvorschläge auf den Tisch
    gelegt. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam schauen: Was
    sind die besten Lösungen für die betroffenen Väter, für
    die Mütter, aber vor allen Dingen auch für die betroffe-
    nen Kinder?

    Recht herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)