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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/201 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 201. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Reinhold Sendker . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Dr. Michael Meister und Hubertus Heil (Peine) als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Patrick Kurth (Kyffhäuser) als Mitglied in den Beirat beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterla- gen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Petra Hinz (Essen) als stellvertretendes Mitglied in den Beirat zur Auswahl von Themen für die Sonder- postwertzeichen ohne Zuschlag beim Bun- desfinanzministerium . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 4, 5, 22 und 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Begrüßung der Präsidentin des Parlaments der Republik Island, Frau Ásta Jóhannesdóttir . Zusatztagesordnungspunkt 2: Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrech- nungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Drucksachen 17/10773, 17/11174) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11178) . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Minijobs mit so- zialversicherungspflichtiger Arbeit gleich- stellen (Drucksachen 17/7386, 17/11174) . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)  (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU)  (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24231 A 24231 B 24231 B 24231 B 24231 C 24232 C 24232 C 24235 A 24232 D 24233 B 24238 A 24233 B 24233 C 24233 C 24233 D 24235 B 24236 C 24238 B 24240 B 24241 D 24242 A 24242 C 24243 A 24244 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Elke Ferner, Bärbel Bas, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Praxisgebühr sofort abschaffen (Drucksache 17/11192) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Praxisgebühr jetzt abschaffen (Drucksache 17/11141) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Praxisgebühr und Zusatz- beiträge jetzt abschaffen (Drucksache 17/11179) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 48: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswande- rerschutzgesetzes (Drucksache 17/11047) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Ver- ordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des In- ternationalen Privatrechts  (Drucksache 17/11049) . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Vorschlägen für einen Beschluss des Rates über die Unter- zeichnung und für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkom- mens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossen- schaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (Drucksache 17/11050) . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des AZR-Gesetzes (Drucksache 17/11051) . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Internationalen Überein- kommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Se- dimenten von Schiffen (Ballastwasser- Gesetz) (Drucksache 17/11052) . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Ute Koczy, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz bei Steinkohleimporten (Drucksache 17/10845) . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Beate Walter- Rosenheimer, Dr. Thomas Gambke, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erleichterungen für Klein- und Kleinst- kapitalgesellschaften bei der Offenle- gung der Jahresabschlüsse (Drucksache 17/11027) . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Anton Hofreiter, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufsichts- rat neu besetzen, Geschäftsführer ent- lassen und den Flughafen Berlin-Bran- denburg skandalfrei fertigstellen (Drucksache 17/11168) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Europäische Harmonisie- rung im Datenschutz auf hohem Niveau sicherstellen – hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 24245 D 24246 C 24247 D 24249 A 24250 A 24252 A 24254 A 24252 C 24252 C 24252 C 24252 D 24256 B 24258 A 24259 D 24261 A 24262 A 24263 C 24264 C 24265 D 24267 B 24268 D 24270 A 24272 A 24272 A 24272 B 24272 B 24272 B 24272 C 24272 C 24272 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 III Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundes- tag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 17/11144) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 49: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Bereini- gung von Übergangsrecht aus dem Eini- gungsvertrag (Drucksachen 17/10755, 17/11092) . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonderver- mögens für das Jahr 2013 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2013) (Drucksachen 17/10915, 17/11165) . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahr- gastrechte im See- und Binnenschiffs- verkehr sowie zur Änderung des Luft- verkehrsgesetzes (Drucksachen 17/10958, 17/11181) . . . . . d) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzog- tum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver- hinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksachen 17/10751, 17/11106) . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Nieder- lande zur Vermeidung der Doppel- besteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen  (Drucksachen 17/10752, 17/11106) . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimagerechte Stadtpolitik – Potentiale nutzen, so- ziale Gerechtigkeit garantieren, wirtschaftliche Entwicklung unter- stützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klimaschutz in der Stadt – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energieeffizienz und Kli- maschutz im Gebäudebereich (Drucksachen 17/7023, 17/5368, 17/5778, 17/8384) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f)–l) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 480, 481, 482, 483, 484, 485 und 486 zu Petitionen (Drucksachen 17/11020, 17/11021, 17/11022, 17/11023, 17/11024, 17/11025, 17/11026) Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Haltung der Bundesregierung zu Äußerungen des Vizekanzlers Dr. Rösler, das Betreuungsgeld koste viel Geld, sei nicht gegenfinanziert und eine Bildungs- komponente fehle völlig . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24272 D 24273 A 24273 B 24273 C 24274 A 24274 A 24274 C 24275 A 24275 C 24275 D 24277 A 24278 B 24279 D 24281 A 24282 B 24283 D 24285 A 24286 C 24287 C 24288 D 24290 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Tagesordnungspunkt 7: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzli- chen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013) (Drucksachen 17/10743, 17/11059 (neu), 17/11175) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11177) . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines Demographie-Fonds in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Stabilisierung der Beitragssatzent- wicklung (Demographie-Fonds-Gesetz) (Drucksachen 17/10775, 17/11175) . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenbeiträge nicht absenken – Spielräume für Leistungsverbesse- rungen nutzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Markus Kurth, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Beitragssätze nachhaltig stabilisieren, Erwerbs- minderungsrente verbessern, Reha- Budget angemessen ausgestalten (Drucksachen 17/10779, 17/11010, 17/11175) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren (Drucksache 17/11042) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Psychi- sche Gefährdungen mindern – Alters- und alternsgerecht arbeiten (Drucksache 17/10867) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft über Zu- sammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (Drucksachen 17/10059, 17/11093) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11096) . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24291 C 24291 D 24291 D 24291 D 24292 A 24293 C 24295 B 24296 C 24297 A 24298 B 24298 C 24300 A 24300 C 24303 A 24303 A 24303 B 24304 A 24304 D 24306 B 24307 D 24308 C 24309 C 24309 D 24310 A 24311 B 24312 D 24314 C 24315 B 24316 C 24318 A 24320 A 24320 C 24321 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 V Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaft im Umbruch – Wandel ökologisch, sozial und europäisch gestalten (Drucksache 17/11162) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen nutzen – Vorsorgende Wirt- schaftspolitik jetzt einleiten (Drucksachen 17/8346, 17/8642) . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Fi- nanzaufsicht (Drucksachen 17/10040, 17/10252, 17/11119) . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland (Drucksachen 17/9623, 17/11098) . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Jahressteuergesetzes 2013 (Drucksachen 17/10000, 17/10604, 11190, 17/11220) . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11191) . . . . . . . . . . . . b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Ver- kehrsteueränderungsgesetz – Ver- kehrStÄndG) (Drucksachen 17/10039, 17/10424, 17/11183, 17/11219) . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11187) . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24322 A 24325 A 24322 C 24322 C 24322 D 24323 C 24327 B 24329 A 24330 D 24331 B 24332 A 24332 D 24334 B 24334 C 24335 C 24336 C 24337 B 24338 A 24339 A 24340 B 24341 C 24341 D 24344 A 24344 B 24345 A 24346 A 24346 C 24347 C 24348 C 24349 C 24351 A 24351 C 24351 D 24351 D 24352 A 24352 B 24353 B 24354 B 24355 B 24356 C 24357 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE  GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) . . . Michael Kauch (FDP) (Erklärung  nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Chancen für Menschen mit Migra- tionshintergrund am Arbeitsmarkt (Drucksache 17/9974) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verein- fachung der Unternehmensbesteue- rung und des steuerlichen Reisekos- tenrechts  (Drucksachen 17/10774, 17/11180) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11189) . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verlustverrechnung einschränken – Steuereinnahmen sicherstellen (Drucksachen 17/5525, 17/11180) . . . . . . Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hochschulzu- gang bundesgesetzlich regeln – Recht auf freien Zugang zum Master sichern (Drucksache 17/10861) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei be- sonderer Auslandsverwendung der Bun- deswehr (Drucksachen 17/9694, 17/11182) . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Krista Sager, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequenzen aus dem nationalen Bildungsbericht zie- hen – Bildungsblockaden aufbrechen und mehr Teilhabe ermöglichen (Drucksache 17/11074) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Markus Kurth, Katja Dörner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Zusammen ler- nen – Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen (Drucksache 17/11163) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bil- dung endlich umsetzen (Drucksache 17/11143) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24358 D 24359 C 24360 C 24361 C 24362 C, 24364 C 24367 A 24367 B 24368 C 24369 C 24370 B 24372 A 24372 D 24373 D 24374 A 24374 A 24374 B 24375 B 24377 A 24378 D 24380 A 24381 B 24382 D 24383 A 24383 A 24384 D 24386 B 24387 B 24388 B 24389 C 24389 C 24389 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 VII Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Opera- tion in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2063 (2012) vom 31. Juli 2012 (Drucksache 17/11036) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolutionen 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 8. Juli 2011 und 2057 (2012) vom 5. Juli 2012 (Drucksache 17/11037) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Johannes Pflug, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine kohä- rente Gesamtstrategie für Pakistan – Für eine aktive Einbindungsdiplomatie, Stär- kung der demokratischen Kräfte und eine verlässliche Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 17/11033) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sieb- ten Buches Sozialgesetzbuch  (Drucksachen 17/10750, 17/11176) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme, Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betroffenen Frauen nach dem Anti- D-Hilfegesetz zu mehr Verfahrenssicher- heit und Transparenz verhelfen (Drucksache 17/10645) . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozial- gesetzbuch  (Drucksachen 17/10146, 17/11184) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Lebenssituation der durch Contergan ge- schädigten Menschen mit einem Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetz und weiteren Maßnahmen spürbar verbessern (Drucksache 17/11041) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Al- tersversorgung der Bezirksschornstein- 24390 A 24390 A 24391 B 24393 A 24393 C 24394 C 24395 B 24396 B 24396 C 24398 A 24399 B 24400 A 24401 A 24402 A 24403 B 24403 C 24404 A 24404 A 24405 B 24406 D 24407 D 24408 D 24409 C 24410 A 24410 A 24411 B 24412 C 24413 C 24415 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 fegermeister und zur Änderung ande- rer Gesetze (Drucksachen 17/10749, 17/10962, 17/11185) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11188) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wertstoffsammlung verbes- sern – Mehr Ressourcen aus Abfällen zu- rückgewinnen (Drucksache 17/11161) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeord- nung und anderer Gesetze (Drucksachen 17/10961, 17/11164). . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Wolfgang Gunkel, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asyl- verfahrensrecht (Drucksache 17/9187) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeits- gesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrecht- licher Vorschriften (Drucksachen 17/10746, 17/11105) . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Griese, Dr. Eva Högl, Michael Roth (Heringen), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nationales Reformprogramm 2012 muss soziale Ziele der Strategie „Europa 2020“ berücksichtigen (Drucksachen 17/9154, 17/9480) . . . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verord- nung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) 24416 C 24416 C 24416 D 24417 D 24418 D 24420 A 24420 C 24421 A 24422 A 24422 A 24423 A 24424 D 24426 A 24426 D 24427 D 24427 D 24429 A 24429 D 24431 B 24432 A 24432 D 24433 A 24434 D 24436 D 24437 C 24438 B 24438 D 24439 A 24439 D 24440 C 24441 A 24442 B 24443 A 24444 A 24444 B 24445 D 24446 D 24447 B 24448 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 IX Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euro-Raums (Drucksachen 17/10759, 17/11186). . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- ordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mineralölhaltige Druckfarben bei wiederverwendbarem Pa- pier und Lebensmittelverpackungen ver- bieten (Drucksachen 17/7371, 17/10661) . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Unterhaltsvor- schussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisie- rungsgesetz) (Drucksache 17/8802) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Unter- haltsvorschussrecht (Drucksache 17/2584) . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsver- fahren (Drucksache 17/10916) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Transparenz als verbindliches Grund- prinzip in der öffentlich finanzierten Wis- senschaft verankern (Drucksache 17/11029) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 2011 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Fürs- tentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkür- zung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksachen 17/10753, 17/11104) . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24448 C 24448 D 24449 D 24450 B 24450 D 24451 B 24452 A 24452 A 24452 D 24453 C 24454 B 24455 A 24456 A 24456 A 24456 A 24457 C 24458 C 24459 C 24460 B 24461 A 24461 D 24462 A 24463 A 24463 C 24464 A 24464 D 24465 C 24466 B 24466 B 24467 B 24468 B 24469 C 24470 A 24471 B 24471 C 24472 D 24474 A 24474 C 24475 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Tagesordnungspunkt 36: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Johannes Pflug, Karin Roth (Esslingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Myanmar auf dem Weg zur Demokratie begleiten und unterstützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Ute Koczy, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Myanmar – Den demokratischen Wan- del unterstützen (Drucksachen 17/9727, 17/9739, 17/10903) . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Ingo Egloff, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kein Port Package III auf Kosten von Ar- beitsplätzen und Sicherheit (Drucksache 17/11147) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Matthias Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: a) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Anwendung der Administrativhaft und willkürliche Festnahmen durch is- raelische und palästinensische Sicher- heitskräfte verurteilen (Drucksache 17/11166) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Gaza-Blockade beenden (Drucksache 17/11167) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Antrag der Abgeordneten Lars Klingbeil, Martin Dörmann, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Be- treiber schaffen (Drucksache 17/11145) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung  (Drucksache 17/11137) . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl des Vize- präsidenten des Bundesrechnungshofes teil- genommen haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung zu dem Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Tagesordnungspunkt 3a) 24475 D 24476 A 24477 A 24477 D 24479 B 24480 C 24481 B 24482 C 24482 D 24484 B 24484 D 24485 D 24486 B 24487 B 24488 A 24488 B 24488 B 24489 C 24491 A 24491 D 24493 A 24494 B 24494 C 24494 C 24495 B 24496 D 24498 A 24499 A 24500 A 24501 D 24503 A 24504 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 XI Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak und Stefanie Vogelsang (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDBIS/90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundes- regierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Max Stadler (beide FDP) zur namentli- chen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuer- gesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Canel, Michael Kauch, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Sebastian Körber, Oliver Luksic, Patrick Meinhardt, Jan Mücke und Marina Schuster (alle FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuer- gesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Claudia Bögel, Marco Buschmann, Helga Daub, Patrick Döring, Jörg van Essen, Heiner Kamp, Dr. Erwin Lotter, Gabriele Molitor, Petra Müller (Aachen), Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Gisela Piltz, Werner Simmling, Joachim Spatz und Johannes Vogel (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Än- derungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Ge- setzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesord- nungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Frank Heinrich, Anette Hübinger, Dr. Stefan Kaufmann, Nadine Schön (St. Wendel), Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), Jens Spahn, Antje Tillmann, Kai Wegner, Marcus Weinberg (Hamburg), Sabine Weiss (Wesel I) und Dr. Matthias Zimmer (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuer- gesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuer- gesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm und Heinz Paula (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuer- gesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Hochschulzugang bundesgesetz- lich regeln – Recht auf freien Zugang zum Master sichern (Tagesordnungspunkt 14) Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24506 A 24506 B 24506 B 24506 D 24507 B 24507 C 24508 A 24508 C 24509 A 24509 D 24510 A 24510 C 24511 A 24511 D 24513 A 24514 B 24515 D 24516 C XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: Konsequenzen aus dem nationa- len Bildungsbericht ziehen – Bildungsblocka- den aufbrechen und mehr Teilhabe ermögli- chen; Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen; Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bildung endlich um- setzen (Tagesordnungspunkt 16 a und b, Zu- satztagesordnungspunkt 7) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Eine kohärente Gesamtstrategie für Pakistan – Für eine aktive Einbindungsdi- plomatie, Stärkung der demokratischen Kräfte und eine verlässliche Entwicklungszusam- menarbeit (Tagesordnungspunkt 19) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 26) Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Ta- gesordnungspunkt 28) Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24517 B 24518 C 24519 C 24520 D 24522 A 24523 A 24524 B 24525 B 24526 C 24527 C 24528 C 24529 C 24530 B 24531 B 24532 B 24532 D 24533 B 24533 C 24534 A 24535 C 24536 D 24537 D 24538 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24231 (A) (C) (D)(B) 201. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24503 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 25.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 25.10.2012 Becker, Dirk SPD 25.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 25.10.2012 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 25.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 25.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 25.10.2012 Griese, Kerstin SPD 25.10.2012 Gruß, Miriam FDP 25.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 25.10.2012 Dr. Hendricks, Barbara SPD 25.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 25.10.2012 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 25.10.2012 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 25.10.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.10.2012 Kumpf, Ute SPD 25.10.2012 von der Marwitz, Hans- Georg CDU/CSU 25.10.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 25.10.2012 Nink, Manfred SPD 25.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 25.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 25.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 25.10.2012 Schreiner, Ottmar SPD 25.10.2012 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 25.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 25.10.2012* Süßmair, Alexander DIE LINKE 25.10.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 25.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 25.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.10.2012 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 25.10.2012 Zimmermann,  Sabine DIE LINKE 25.10.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungs- hofes teilgenommen haben CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Eckhard Pols Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar G. Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24505 (A) (C) (D)(B) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Gabriele Groneberg Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Wolfgang Hellmich Rolf Hempelmann Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoğuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Annette Sawade Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg- Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Hans-Werner Ehrenberg Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg von Polheim Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Manfred Todtenhausen Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. Rosemarie Hein Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Nešković Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma 24506 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Agnes Brugger Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann E. Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Krista Sager Manuel Sarrazin Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Ulrich Schneider Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Arfst Wagner (Schleswig) Daniela Wagner Beate Walter-Rosenheimer Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Tagesord- nungspunkt 3 a) Rita Pawelski (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Thema „Geringfügige Be- schäftigung“ werde ich heute zustimmen. Ich gebe aller- dings zu Protokoll, dass ich aus gleichstellungspoliti- schen Gründen das Instrument der Minijobs kritisch sehe. Die Anhebung der Grenze auf 450 Euro geht in meinen Augen in die falsche Richtung. Positiv ist dage- gen die Einführung des Opt-in-Verfahrens zu beurteilen. Ich werde mich für eine grundlegende Reform der ge- ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einsetzen. Nadine Schön (St.Wendel) (CDU/CSU): Dem Ge- setzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Thema „Ge- ringfügige Beschäftigung“ werde ich heute zustimmen. Ich gebe allerdings zu Protokoll, dass ich als Berichter- statterin für Gleichstellungspolitik aus gleichstellungs- politischen Gründen das Instrument der Minijobs kri- tisch sehe. Die Anhebung der Grenze auf 450 Euro geht somit in meinen Augen in die falsche Richtung. Positiv ist dagegen die Einführung des Opt-in-Verfahrens zu be- urteilen. Darüber hinaus werde ich mich für eine grund- legende Reform der geringfügigen Beschäftigungsver- hältnisse einsetzen. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Thema „Geringfügige Beschäftigung“ werde ich heute zustim- men. Ich gebe allerdings zu Protokoll, dass ich aus gleichstellungspolitischen Gründen das Instrument der Minijobs kritisch sehe. Das wesentliche Problem sehe ich vor allem in der starren Grenze, deren Überschrei- tung zunächst zu spürbaren finanziellen Nachteilen führt und die deshalb eine stark begrenzende Wirkung hat. Deshalb werde ich mich für eine grundlegende Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einset- zen. Die Erhöhung um 50 Euro sehe ich demgegenüber als wenig gravierend. Sie ermöglicht eine Lohnerhöhung für diejenigen Arbeitnehmer, denen dies in den letzten Jahren mit Hinweis auf diese Grenze verweigert worden ist. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak und Stefanie Vogelsang (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs- punkt 15 a) Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die steuerliche Gleichstellung von Eingetragenen Le- benspartnerschaften insbesondere beim Ehegattensplit- ting erreichen will, unterstützen wir in der Sache ganz ausdrücklich und mit allem Nachdruck. Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften übernehmen dauerhaft und in gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung Verantwortung füreinander. In diesen Beziehungen werden insofern Werte gelebt, die tragend für unser Gemeinwesen sind und die daher unsere Unter- stützung verdienen. Das Institut der Lebenspartnerschaft verbindet diese Paare in gleicher Weise wie Eheleute in wechselseitigen Fürsorge- und Einstandspflichten. Wir sind der Auffassung, dass aus gleichen Pflichten auch gleiche Rechte folgen müssen. Wir sind sicher, dass auch das Bundesverfassungsge- richt dies so sehen und den derzeitigen Ausschluss Ein- getragener Lebenspartnerschaften vom Splittingverfah- ren als verfassungswidrig verwerfen wird. Wir glauben, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24507 (A) (C) (D)(B) dass der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber seinen Auftrag zu politischer Gestaltung ernst- und wahrneh- men und daher nicht die zu erwartende Entscheidung des Gerichts abwarten sollte. Gleichwohl können wir dem Antrag im Ergebnis nicht zustimmen. Nach unserer Überzeugung ist nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen das eigentliche Ziel und der tat- sächliche Anlass des Antrages. Die Antragsteller haben durch die Art und Weise der Einbringung sowie insbe- sondere durch die Verknüpfung des Sachantrags mit einer namentlichen Abstimmung vielmehr zu erkennen gegeben, dass es ihnen in Wahrheit um mediale Effekt- hascherei und parteipolitische Vorteile anstatt um die Sa- che geht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ganz offensichtlich Druck auf diejenigen in unserer Fraktion ausüben, die sich öffentlich für eine steuerliche Gleich- stellung ausgesprochen haben. Sie unternimmt wie auch an vielen anderen Stellen den Versuch, die christlich- liberale Koalition als nicht geschlossen, gar als nicht handlungsfähig darzustellen. Für dieses vor allem parteipolitisch motivierte, nicht aber dialog- und daher lösungsorientierte Manöver möchten wir uns als Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion nicht instrumentalisieren lassen. Mit vielen anderen Fraktionskollegen werden wir uns stattdessen weiter aktiv dafür einsetzen, aus den Reihen der CDU/CSU- Fraktion konkrete Schritte zu entwickeln und in den par- lamentarischen Abstimmungsprozess einzubringen, um die verbliebenen Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften aufzulösen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger und Dr. Max Stadler (beide FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Ge- setzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf ei- nes Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs- punkt 15 a) Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur meine persönliche Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung der FDP-Bundestagsfraktion. Es gibt gute Gründe, zu erwarten, dass das Bundes- verfassungsgericht seine bisherige Argumentation zur Ungleichbehandlung kinderloser Lebenspartner und kin- derloser Ehepartner auch auf die Einkommensteuer übertragen wird. Es ist fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetra- gene Lebenspartner mit Kindern. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten und nicht erst die weitere Entwicklung der Rechtspre- chung abwarten. Wir fordern daher die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion auf, ihre Blockade gegen die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrages aufzugeben. Da es in der Koalition keine wechselnden Mehrheiten geben soll, können wir dem Änderungsantrag von Bünd- nis 90/Die Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Canel, Michael Kauch, Dr. h. c Jürgen Koppelin, Sebastian Körber, Oliver Luksic, Patrick Meinhardt, Jan Mücke und Marina Schuster (alle FDP) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres- steuergesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a) Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur unsere persönliche Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung der FDP-Bundestagsfraktion. Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas- sungsrechtlich geboten. Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenrecht, zur Grund- erwerbsteuer und zur Erbschaftsteuer kann man in jedem Fall ableiten, dass die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten auch im Einkommensteuerrecht zulässig ist. Unseres Erachtens sprechen die Entscheidungen auch dafür, dass diese Gleichstellung notwendig ist. Beispielhaft sei auf die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom 21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetzgeber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte es aber Folgendes zu beach- ten: Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Be- nachteiligung anderer Lebensformen einher, ob- gleich diese nach dem geregelten Lebenssachver- halt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine sol- che Differenzierung nicht. Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu- mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder- loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom- mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner mit Kindern. 24508 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten und nicht warten, bis sie zum ausführenden Organ des Bundesverfassungsgerichts wird. Es handelt sich hier um eine gravierende Verletzung des Gleichheitsgebots des Grundgesetzes. Die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartner ist aus unserer Sicht zudem im Koali- tionsvertrag vereinbart. Daher haben wir uns entschieden, dem Änderungsan- trag zuzustimmen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg- Dugnus, Claudia Bögel, Marco Buschmann, Helga Daub, Patrick Döring, Jörg van Essen, Heiner Kamp, Dr. Erwin Lotter, Gabriele Molitor, Petra Müller (Aachen), Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Gisela Piltz, Werner Simmling, Joachim Spatz und Johannes Vogel (Lüdenscheid) (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs- punkt 15 a) Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselsei- tig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Des- halb sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur unsere persön- liche Auffassung, sondern auch die klare politische Hal- tung der FDP-Bundestagsfraktion. Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas- sungsrechtlich geboten. Beispielhaft sei auf die Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur erbschaft- steuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom 21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetz- geber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte es aber Folgendes zu beachten: Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Be- nachteiligung anderer Lebensformen einher, ob- gleich diese nach dem geregelten Lebenssachver- halt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine sol- che Differenzierung nicht. Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu- mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder- loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom- mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner mit Kindern. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten und nicht warten, bis sie zum ausführenden Organ des Bundesverfassungsgerichts wird. Wir fordern daher die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, ihre Blockade gegen die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrags aufzugeben. Da wir uns aber vertragstreu an den Koalitionsvertrag gebunden sehen, der wechselnde Mehrheiten ausschließt, können wir dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Frank Heinrich, Anette Hübinger, Dr. Stefan Kaufmann, Nadine Schön (St. Wendel), Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), Jens Spahn, Antje Tillmann, Kai Wegner, Marcus Weinberg (Hamburg), Sabine Weiss (Wesel I) und Dr. Matthias Zimmer (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs- punkt 15 a) Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentli- chen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht unsere Art, Politik zu gestalten. Da es uns bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde wir uns diesem parteitaktisch moti- vierten Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von Einge- tragenen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf be- steht, ist nach unserem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in Eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zuneigung begründete Beziehungen gelebt werden, ver- dient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unterhalts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Lebenspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen allerdings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbeson- dere durch die Änderung entsprechender steuerrechtli- cher Vorschriften, ist uns daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition beschlosse- nen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grund- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24509 (A) (C) (D)(B) erwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen Eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei; diese Art der politischen Auseinandersetzung lehnen wir ab. Wir werden uns deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus Reihen der Koalition aktiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess einzubrin- gen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs- punkt 15 a) Christian Hirte (CDU/CSU): Dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stimme ich nicht zu. Vor einer Diskussion über die steuerliche Behandlung von Ehe und Partnerschaft muss die Frage stehen, ob die Ehe etwas Besonderes ist? Für mich lautet die Antwort dabei eindeutig Ja. Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie ausdrücklich festgeschrie- ben. Nicht irgendwo, sondern unumstößlich in Art. 6. Das Grundgesetz ist aus meiner Sicht kein modischer Zettelkatalog, den man ständig mit neuen Wünschen und Ideen aufladen sollte. Schon gar nicht ist es ein Füllhorn für die Begehrlichkeiten des Zeitgeschmacks. Deshalb halte ich es für richtig, die dort beschriebenen Maßgaben und ihre zugrunde liegenden ethischen Vorstellungen und moralischen Kontexte dauerhaft ernst zu nehmen. Auch nach der ständigen und gefestigten Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichtes, BVG, ist Ehe nur die „auf Dauer angelegte [...] grundsätzlich unauf- lösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. An dieser Auffassung wird sich nichts ändern. Gerichtsurteile aus den Bereichen des Erbschaftsteuer- rechts, des Beamtenrechts oder auch zur Grunderwerb- steuer weisen jedoch darauf hin, dass künftig durch das Bundesverfassungsgericht eine Gleichbehandlung im Einkommensteuerrecht für gleichgeschlechtliche Part- nerschaften eingefordert wird. Die Aufgabe Karlsruhes ist es aber nicht, Reparaturbetrieb für die Politik zu sein. Deshalb sollte die Politik proaktiv handeln – lieber frü- her als später. Dabei sollte man sich von der Intention der Verfassungsväter und -mütter leiten lassen. Danach war und ist die Kernidee der ehelichen Förderung, das Umfeld von Familien und Kindern zu fördern. Wichtiger als die Lebensweise von Erwachsenen ist dabei die För- derung von Kindern. Man muss also ein Modell finden, dass in verfassungsrechtlich zulässiger Weise künftig Ehen mit Kindern steuerlich besserstellt als Kinderlose – egal ob in Ehe, nichtehelicher oder homosexueller Part- nerschaft. Bei allen Anpassungen und Änderungen muss es des- halb darum gehen, den besonderen Schutz der Ehe und die Förderung von Kindern mit neuen Erfordernissen für andere Partnerschaften zusammenbringen. Neue Rege- lungen müssen dem Kerngedanken des Grundgesetzes treu bleiben. Nicht überall, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, müssen auch steuerliche Schlüsse gezogen werden. Auch in Partnerschaften ohne Trauschein wird Verantwortung übernommen, auch in freundschaftlichen Wohngemeinschaften kann dies der Fall sein. Zugespitzt ausgedrückt – auch beim Bergstei- gen übernehmen Menschen Verantwortung füreinander, sogar auf Leben und Tod. Ohne steuerliche Förderung. Ich halte es für falsch, einfach im Jahressteuergesetz eine Gleichstellung von Ehe und Eingetragenen Partner- schaften zu vollziehen. Stattdessen müssen wir uns Ge- danken über die grundlegende Ausrichtung der steuer- lichen Förderung von Ehe und Familie machen. Deshalb halte ich es für den richtigen Weg, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterzuentwickeln. Dabei müssten wohl und sollten künftig Ehe und Partnerschaf- ten von einem dann geringeren Splittingvorteil profitie- ren können. Darüber hinaus sollten aber die Kinder ins Splitting einbezogen werden. Vernünftigerweise müsste gleichzeitig der Freibetrag für Kinder erhöht werden. Hiervon würden vor allem auch die unverheirateten El- tern und ihre Kinder profitieren. Es würde das passieren, was Politik in jeder Sonntagsrede verlangt: Familien mit Kindern würden deutlich gestärkt. Ein solches Modell ist der kompliziertere Weg, es er- fordert größere Weichenstellungen und würde die klassi- sche Ehe mit Kindern besonders privilegieren. Mit je- dem Kind würde diese Besserstellung noch deutlicher. Dies entspricht dem Ansinnen des Grundgesetzes und würde es in eine neue Form gießen. Um bei einem Steu- erthema in der Finanzsprache zu enden: Kinder sind die beste Rendite für unsere Gesellschaft. Dr. Birgit Reinemund (FDP): Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig die gleichen Unter- haltspflichten wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspart- nerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleich- zustellen. Das ist nicht nur unsere persönliche Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung der FDP-Bundestagsfraktion. Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas- sungsrechtlich geboten. Beispielhaft sei auf die Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur erb- schaftsteuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom 21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetz- geber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte es aber, Folgendes zu beachten: Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssach- 24510 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) verhalt und den mit der Normierung verfolgten Zie- len der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht. Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu- mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder- loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom- mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner mit Kindern. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten und nicht warten, bis sie zum ausführenden Organ des Bundesverfassungsgerichtes wird. Ich fordere daher die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, ihre Blockade gegen die Umsetzung des Punktes des Koalitionsvertrages auf- zugeben. Ich akzeptiere, dass sich die Fraktion vertragstreu an den Koalitionsvertrag gebunden fühlt, der wechselnde Mehrheiten ausschließt. Daher werde ich mich persön- lich bei dem Änderungsantrag von Bündnis 90/die Grü- nen am heutigen Tage enthalten. Dr. Daniel Volk (FDP): Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspart- ner haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur unsere persönliche Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung der FDP-Bundestagsfrak- tion. Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas- sungsrechtlich geboten. Beispielhaft sei auf die Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur erbschaft- steuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom 21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetz- geber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte es aber Folgendes zu beachten: Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Be- nachteiligung anderer Lebensformen einher, ob- gleich diese nach dem geregelten Lebenssachver- halt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine sol- che Differenzierung nicht. Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu- mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder- loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom- mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner mit Kindern. Wir haben im Koalitionsvertrag aber auch vereinbart: „gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bun- desverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebens- partnern mit Ehegatten umsetzen“. Das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts in diesem Punkt steht noch aus. Da ich mich vertragstreu an den Koalitionsvertrag ge- bunden sehe, der wechselnde Mehrheiten ausschließt, kann ich dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen. Wir drängen aber weiter die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu, ihre Blockade gegen die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrages aufzugeben. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm und Heinz Paula (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesord- nungspunkt 15 a) Die Bundesregierung hat mit der Sonderregelung zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungs- leistungen in der Hotellerie in dieser Legislaturperiode einen weiteren steuerrechtlichen Ausnahmetatbestand geschaffen. Dieses widerspricht dem erklärten Ziel der Koalition, eine Harmonisierung der Umsatzsteuertatbe- stände herbeizuführen. Parallel zu dem weiteren Sonder- tatbestand hat die Bundesregierung dagegen den bislang geltenden abgesenkten Umsatzsteuersatz für die Perso- nenbeförderung mit Schiffen auf den allgemeinen Um- satzsteuersatz angehoben, obwohl sie für diese Branche eine generelle Lösung im Rahmen der Umsatzsteuerre- form in Aussicht gestellt hatte. Trotz mehrfacher Ankündigung hat die Bundesregie- rung bislang nicht die Kommission zur Überprüfung und Harmonisierung der Umsatzsteuer eingesetzt. Die Bun- desregierung ist verantwortlich für das Fortbestehen überholter Sonderregelungen und die damit verbundene Ungleichbehandlung von Unternehmen im Umsatzsteu- erbereich. Die von der Bundesregierung vorgetragene Begründung für die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen, die sich auf den Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen deutscher Hotels bezieht, ist generell nicht stichhaltig. Es ist unlogisch zu behaupten, Hotels in Berlin hätten hinsichtlich der Umsatzsteuerbe- lastung Wettbewerbsnachteile gegenüber Hotels in ande- ren europäischen Hauptstädten oder weltweit tragen müssen. Die Auswahl von Reisen in deutsche Urlaubs- destinationen in Abhängigkeit von der Umsatzsteuer ist, wenn überhaupt, nur marginal in wenigen Grenzberei- chen theoretisch von Bedeutung. Mit unserer Zustimmung zum Änderungsantrag un- terstreichen wir erneut unsere Position als Tourismus- politiker, dass in Deutschland eine durchgreifende und umfassendere Form der Umsatzsteuer erfolgen muss, bei der nicht mehr zeitgemäße Privilegierungen und unbe- gründete Ungleichbehandlungen aufgehoben werden, je- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24511 (A) (C) (D)(B) doch Entlastungen für arbeitsintensive Bereiche im Ge- samtkonzept zu prüfen sind. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Hochschulzugang bundesgesetzlich regeln – Recht auf freien Zu- gang zum Master sichern (Tagesordnungs- punkt 14) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Wir haben uns mit einem ähnlichen Antrag bereits am 14. April 2011 in diesem Hohen Hause beschäftigt. Themenfelder sind das Bundeszulassungsgesetz, die Masterstudienplätze, die Kooperation zwischen Bund und Ländern. Der Linken-Antrag hat sich weiterentwickelt: erstens kein feudales Vokabular mehr, zweitens die Erkenntnis, dass auch die Länder Verantwortung tragen und drittens ein Ja zum Kapazitätsrecht im deutschen Hochschul- recht. Das ist ein Fortschritt! Dennoch lehnen wir den Antrag durchweg ab, bzw. Sie richten diesen an den fal- schen Adressaten. Zum Kooperationsgebot in Ihrem Antrag. Sie kennen die Debatten: Die Koalition hat gehandelt, die Grundge- setzänderung liegt auf dem Tisch – aber die SPD blo- ckiert. Sie fordern hier eine weitere Säule im Hochschulpakt. Ich darf Sie erinnern – wie Ihr Antrag zeigt, erkennen Sie das auch im Ansatz –: Die primäre Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Sie wissen, dass der Bund seit vie- len Jahren in milliardenschwerem Umfang zur Ausfinan- zierung von Studienplätzen in Deutschland beiträgt, ob- wohl dies nach der Verfassung gar nicht seine Aufgabe ist. In der ersten Programmphase des Hochschulpakts, 2007 bis 2010, haben wir 185 024 zusätzliche Studien- plätze an deutschen Hochschulen mitfinanziert und rund 3,2 Milliarden Euro bereitgestellt. In der zweiten Pro- grammphase, 2011 bis 2015, werden weitere 275 000 Studienplätze ausfinanziert. Als Reaktion auf die Ausset- zung der Wehrpflicht kamen nochmals 59 500 Studien- plätze hinzu. Insgesamt investiert der Bund in den Jahren 2011 bis 2015 rund 5 Milliarden Euro in den Ausbau der Studienmöglichkeiten – die Programmpauschalen nicht eingerechnet. Auch dank dieser Maßnahmen konnte 2011 ein Ein- schreiberekord an deutschen Hochschulen erzielt wer- den. Gab es 2005 noch rund 356 000 Studienanfänger, waren es 2011 bereits 516 000. Die Studierendenquote in Deutschland liegt mittlerweile bei rund 46 Prozent. An- gesichts dieser Fakten ist die in Ihrem Antrag formu- lierte Befürchtung, ein Studium könne ein „Privileg für wenige“ werden, billige Panikmache und schlichtweg nicht mit der Realität vereinbar. Sie stellen selbst fest, dass wir eine steigende Studier- neigung und einen wachsenden Anteil von Menschen mit Studienberechtigung in unserer Bildungsrepublik Deutschland haben. Ich bin ja froh, dass Sie erkennen, dass gerade die Frage der Studienanfängerzahlen eine Frage der KMK ist, also eine Länderfrage, und mit dem Bund sehr wenig zu tun hat. Ich bin froh, dass Sie sich mit dem Bekenntnis zum Kapazitätsrecht – die Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts –, über welches wir uns am 14. April 2011 hier ausgetauscht haben, zum Grundsatz der Chancengleichheit bekennen. Und genau aus diesem Grunde kann Ihre erneute For- derung „Master für alle“ nur ins Leere gehen. Für die Studierenden, die die Fähigkeit haben, einen Masterab- schluss nach ihrem ersten berufsqualifizierten Ab- schluss, nämlich dem Bachelor, zu absolvieren, haben wir ausreichende Qualifizierungsplätze. Unterscheiden Sie zukünftig zwischen konsekutiven und nichtkonsekutiven Masterstudiengängen. Selbstver- ständlich sind bei beiden Zulassungs- und Zugangsbe- schränkungen notwendig. Leistungsprinzip und Hoch- schulautonomie sind Direktiven unserer Politik. Die Hochschulen werden bei der Verteilung von Masterplät- zen an ihrer Hochschule auch in Zukunft auf unter- schiedliche Fächerkulturen Rücksicht nehmen. Ist bei- spielsweise in Physik oder Chemie ein Master der Regelabschluss, sollen hier auch mehr Masterplätze be- reitstehen als in anderen Studiengängen. Bedauerlich finde ich Ihr Vokabular, mit dem Sie so- ziale Selektivität sowie eine Verschärfung der sozialen Ausgrenzung behaupten. Die Zahlen sprechen eine an- dere Sprache: Die Zahl der Studienanfänger insgesamt hat sich in den letzten Jahren faktisch verdoppelt, die Zahl der Studienanfänger aus sogenannten bildungsfer- nen Schichten hat sich im gleichen Zeitraum jedoch ver- dreifacht. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Wir haben viele großartige Hochschulen in unserem Land. Aber unsere Hochschulen sind heute immer größeren Herausforde- rungen ausgesetzt: Umsetzung der Bologna-Reform, mehr Studenten und immer mehr Studienanfänger. Gleichzeitig müssen unsere Hochschulen dem inter- nationalen Wettbewerb standhalten. Sie müssen sich in der Lehre und in der Forschung weiter und breiter profi- lieren. Und dabei unterstützen wir sie selbstverständlich. Mit dem Hochschulpakt 2020 haben Bund und Län- der ein starkes und wichtiges Instrument geschaffen, das unseren Hochschulen bei ihren Aufgaben unter die Arme greift: 185 024 zusätzliche Studienanfänger gab es in der ersten Phase des Hochschulpaktes von 2007 bis 2010. Damit wurde das vereinbarte Ziel um das Doppelte über- troffen. Der Hochschulpakt gibt die richtige Antwort auf die steigende Studiennachfrage. In der jetzigen zweiten Phase haben wir auf die Aussetzung der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge reagiert und die geplante Anzahl zusätzlicher Studienplätze noch einmal nach oben korrigiert, nämlich auf bis zu 334 000. Und ebenso wichtig: Wir haben auch die finanzielle Vergütung pro zusätzlichem Studienanfänger auf 26 000 Euro angeho- ben. Der Bund zahlt davon 13 000 Euro. Denn wir wol- len Qualität und eine exzellente Ausbildung anbieten. 24512 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Dem steht die Forderung der Linken komplett entge- gen: ein Studienplatz für jeden, ein Master für alle. Das kann gesellschaftlich nicht sinnvoll und auch nicht ge- wollt sein. Wir sind für Vielfalt, nicht für Einheitlichkeit. 421 Hochschulen haben wir in Deutschland, an denen gut 2,4 Millionen Studentinnen und Studenten derzeit studieren. Im Wintersemester 2011/2012 gab es circa 445 000 Studienanfänger gegenüber 320 000 Abiturien- ten. Denn es gibt in jedem Jahr nicht nur die Abiturien- ten, sondern natürlich auch Quereinsteiger mit studien- berechtigten Abschlüssen. Tatsache ist: Wir sind mit dem Hochschulpakt 2020 auf dem richtigen Weg. Studienplätze werden nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Die Länder schaffen Studienplätze bedarfsgerecht. Wir wirken dem drohenden Mangel an akademischen Fachkräften entgegen und tragen somit zur Sicherung von Fortschritt und Wohlstand in Deutschland bei. Und deshalb glaube ich, dass der Hochschulpakt 2020 ein op- timales bildungspolitisches Instrument ist. Lassen Sie mich zu einem anderen Aspekt kommen. Nicht jeder Abiturient ist für ein Studium geeignet. Und nicht jeder Abiturient will ein Studium beginnen. Und das ist auch gut so. Denn nicht nur ein Studium bietet Chancen und Karriere. Nein, eine Facharbeiterausbil- dung bietet das ebenso. Unsere Politik darf ihr Augenmerk nicht ausschließ- lich auf den Ausbau und die Förderung von Studienplät- zen legen. Nein, wir müssen uns – in gleichem Maße – darum kümmern, das duale Ausbildungssystem weiter zu stärken und dieses auch für Abiturienten attraktiv zu halten. Der deutsche Mittelstand braucht nicht nur Akademi- ker. Wir brauchen mindestens ebenso viele Fachkräfte, die sich durch ein außerordentliches Maß an praktischem Know-how auszeichnen. Denn gerade der deutsche Mit- telstand setzt häufig mehr auf diese Fachkräfte und we- niger auf Akademiker. Diesem Bedarf müssen wir ge- recht werden. Die Stärke unseres Standortes Deutsch- land wird in einem beträchtlichen Maß davon abhängig sein. Was heißt das? Wir müssen unsere Arbeit auch darauf konzentrieren, gute und anspruchsvolle Ausbildungsin- halte für Abiturienten zu schaffen, die sie auf dem späte- ren Arbeitsmarkt genauso qualifizieren wie einen Bache- lorabsolventen. Wir wollen Studium und Ausbildung gleichermaßen fördern. Diversität braucht unsere Gesell- schaft! Sie bemängeln zu Recht in Ihrem Antrag, dass zu viele Studienplätze ungenutzt bleiben. Aber wir müssen der Wahrheit auch ins Auge blicken: Während die neuen Bundesländer einen immer größeren Rückgang ihrer Studienanfängerzahlen verzeichnen, kommen die alten Länder gegen den Ansturm nicht mehr an. Wir wollen keine Verantwortung von uns schieben. Aber hier sind auch die Städte und Kommunen der neuen Bundesländer aufgefordert, für ihren Hochschulstandort zu werben. Denn wie wir alle wissen, stehen diese Hochschulen den alten Bundesländern in Lehre und Forschung in nichts nach. In diesem Zusammenhang lässt sich auch sagen: Fle- xibilität ist oftmals die Lösung des Problems. Ange- hende Studenten, aber auch Bachelorabsolventen, die den Master anstreben, sollten flexibel sein in ihrer Orts- wahl. Denn diese Ortsunabhängigkeit wird später auch ein Vorteil im Berufsleben sein. Zudem: Was gibt es Schöneres, als im Studium eine neue Stadt, eine neue Region, eine andere kulturelle Umgebung kennenzuler- nen? Und jetzt kommen Sie bitte nicht mit dem Argument wie „Abiturienten aus sozial schwachen Familien kön- nen sich einen Wohnortwechsel ohnehin nicht leisten“. Dafür haben wir immerhin zahlreiche Möglichkeiten ge- schaffen; angefangen beim BAföG, über Stipendien di- verser Stiftungen oder auch Studienkredite, die sehr günstig sind und nachgelagert zurückgezahlt werden können. Ihre Forderung, jeder Abiturient soll das Recht haben, ein Studium im Fach seiner Wahl wohnortnah aufzuneh- men, ist doch vollkommener Unsinn. Sollten denn Ihrer Meinung nach alle Hochschulen auch jedes Fach anbie- ten? Oder wie wollen Sie das organisieren? Nein. Wir wollen, dass Hochschulen frei und unab- hängig handeln können. Wir wollen, dass sich die Hoch- schulen ihr eigenes „Gesicht“ geben. Dass sie sich in be- stimmten Fächern spezialisieren und profilieren können und so den Forschungsstandort Deutschland nach vorne bringen. Wir setzen auf Qualität. Um das zu unterstreichen, haben wir mit dem „Quali- tätspakt Lehre“ ein weiteres Instrument geschaffen und unterstützen die Hochschulen bis 2020 zusätzlich mit 2 Milliarden Euro. Die Studienbedingungen sollen ver- bessert werden, ebenso die Lehrqualität. Wir setzen da- mit ein Zeichen für die Hochschullehre. Kommen wir zu Ihrer nächsten Forderung: „Ein Mas- terstudienplatz ist schon mit der Vergabe des Bachelor- platzes zu garantieren.“ Und – damit wir es richtig ge- nießen können – dieser Masterstudienplatz soll dann auch noch 18 Monate für den Studenten freigehalten werden. Wer von Ihnen kommt eigentlich auf solche Ideen? Das ist nicht nur illusorisch, es nicht finanzierbar, nicht umsetzbar! Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber ge- macht, wie viel ein einzelner Masterstudienplatz eigent- lich kostet? Die Universität Hamburg macht hierzu An- gaben in der Größenordnung von 10 000 bis 25 000 Euro pro Masterplatz und Studienjahr. Es wäre doch eine Zu- mutung für jeden Steuerzahler, diese Kosten zu tragen – zumal wenn die Plätze später unbesetzt bleiben. Außer- dem müssen Sie daran denken: Nicht jeder Bachelorab- solvent möchte einen Master machen. Genauso wie nicht jeder Abiturient studieren möchte. Aber natürlich – und das ist wichtig –: Jeder wird seine Chance bekommen, sich den Weg auszusuchen, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24513 (A) (C) (D)(B) der für ihn die besten Berufschancen ermöglicht. Unsere Aufgabe ist es, vielfältige Angebote zu machen und ein System zu schaffen, das für unsere Gesellschaft die bes- ten Möglichkeiten bietet. Sie schreiben hier einen Antrag mit Forderungen, die nicht realisierbar sind, die nicht finanzierbar sind und die am realen Bedarf vorbeigehen. Sie sind ganz und gar le- bensfremd. Ich kann nur den Kopf schütteln und wieder einmal feststellen: Liebe Linke, mit irrealen Forderungen, ab- wegigen Konzepten und unfinanzierbaren Vorschlägen zeigen Sie einmal mehr, dass Ihnen nicht an der Über- nahme von Verantwortung in der Bundesrepublik Deutsch- land gelegen ist. Diesen Antrag kann man nur ablehnen! Swen Schulz (Spandau) (SPD): Die Fraktion Die Linke spricht in ihrem Antrag vollkommen zu Recht Missstände der Hochschulpolitik dieser Regierungsko- alition an. Die Vergabeverfahren von Studienplätzen sind vollkommen unzulänglich, belasten die Studieninte- ressierten und führen zu tausendfach unbesetzten Studien- plätzen. Gleichwohl stehen viel zu wenige Studienplätze – zunehmend auch im Masterstudium – zur Verfügung. Die Bundesregierung aber handelt nur spät und halbher- zig. Aber das ist ja nichts Neues: Ministerin Schavan müs- sen wir immer wieder zum Jagen tragen. Langsam wird es lästig. Das fing vor Jahren bei der Föderalismusreform an. Es war die SPD-Bundestagsfraktion, die auf den letzten Drücker erstritten hat, dass Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern ins Grundgesetz geschrie- ben werden. Das war ein echter Kampf mit den Ländern. Und Frau Schavan hat – bestenfalls – die Hände in den Schoß gelegt. Aber erst auf dieser Grundlage wurde der Hochschulpakt überhaupt möglich! Dann wurde die Wehrpflicht abgeschafft. Das hatte zur Folge, dass natürlich viele Studieninteressierte früher als geplant an die Tore der Hochschulen klopften. Wir haben sofort eine entsprechende Aufstockung des Hoch- schulpaktes gefordert. Was hat Frau Schavan gemacht? Nichts! Sie hat sogar noch abgestritten, dass es einen Handlungsbedarf gebe – und die Abgeordneten der Koali- tion haben dieses Blockadespiel noch im Bundestag und im Ausschuss mitgespielt, bis die Bundesregierung end- lich unter den unbestreitbaren Sachargumenten der Mi- nisterpräsidenten beidrehte und eine Aufstockung vor- nahm. Dann ist schon vor einiger Zeit deutlich geworden, dass der Hochschulpakt so erfolgreich ist, dass er gar nicht ausreicht. Dass er deutlich aufgestockt werden muss! Wir von der SPD haben darum vor genau einem Jahr einen „Hochschulpakt plus“ beantragt. Wie zu die- sem Semesterbeginn waren schon vor einem Jahr die Zeitungen voll von Schlagzeilen; ich erinnere nur an die Überschriften: „Stresstest für Hochschulen“, „Universi- täten sind knüppeldicke voll“, „Hörsäle sind überfüllt“, „Die Invasion“, „Unis schotten sich mit Numerus clau- sus ab“, Platzangst im Hörsaal“, „Flickwerk an deut- schen Unis“ usw. Und die Schweiz etwa hat es satt, dass immer mehr Deutsche zu ihnen zum Studieren kommen, weil sie in Deutschland keinen Studienplatz finden. Eine verantwortungsvolle Bundesregierung macht in einer solchen Situation den Ländern ein Angebot und setzt ein klares und starkes Signal zur Ausfinanzierung der notwendigen Studienplätze in den nächsten Jahren. Was aber macht diese Bundesregierung? Immerhin: Sie haben Mittel aus der mittelfristigen Finanzplanung ins Jahr 2013 vorgezogen, damit Sie den akuten Bedarf im Hochschulpakt decken können. Das erkennen wir an. Doch das bleibt letztlich Flickschusterei. Denn nötig sind erstens die kräftige Anhebung des aktuell laufenden Hochschulpaktes II und zweitens die schnelle Vereinba- rung des nächsten Hochschulpaktes III, damit die Länder, die Hochschulen und die Studierwilligen Planungs- sicherheit und Perspektiven erhalten. Denn Studienplätze, die dafür nötigen Investitionen und Personalkapazitäten lassen sich nicht von heute auf morgen schaffen. Aber Frau Schavan bewegt sich nicht. Und dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Sie darf nicht! Weil sie das nötige Geld dafür nicht erhält. Weil die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung zwar noch für 2013 ein kräftiges Plus bei Bildung und Forschung vorsieht. Doch ab 2014 – also nach den Bundestagswahlen – sind sogar Kürzungen im Bildungshaushalt vorgesehen. Weil sich die Regierung Merkel im Wahlkampf damit brüsten will, die Schulden zurückzufahren. Gegen dieses Ziel haben wir ja auch nichts. Aber doch nicht auf Kosten der Bildung, auf Kosten der jungen Leute, auf Kosten der Zukunft! Und so spielt die Bundesregierung schon seit Mona- ten auf Zeit. Da werden Daten und Erhebungen gefor- dert, obwohl die Dinge doch auf der Hand liegen. Was da herausgekommen ist, haben wir Ihnen schon mindes- tens ein Jahr zuvor vorhergesagt. Und dann ist da das ak- tuelle Lieblingszeitspiel der Ministerin Schavan: das Thema Verwendung der Mittel und Gegenfinanzierung durch die Länder. Natürlich muss der Bund darauf ach- ten, dass die Länder ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten. Dafür muss es auch entsprechende Verfahren geben. Doch erstens darf das doch nicht zu Verzögerungen zulasten der Hochschulen gehen; das kann auch später geklärt werden. Zweitens aber haben Sie gar keine Grundlage für Ihre Verdächtigungen. Jedenfalls hat die Bundesregierung mir ganz offiziell auf eine Anfrage ge- antwortet, dass alle Bundesländer ihre Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt sogar übererfüllt haben. Die Bundesregierung demaskiert das Gerede von Ministerin Schavan als Täuschungsmanöver! Und in ebendieser Antwort vom 1. März 2012 auf meine Anfrage hat die Bundesregierung übrigens auch festgestellt – ich zitiere –: „Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für weitere Verhandlungen über den Hochschulpakt.“ Das allerdings schlägt dem Fass den Boden aus. Keine Notwendigkeit? Wenn Sie 24514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) wenigstens ehrlich wären und sagen würden: „Verzei- hung, aber das nötige Geld wird nicht zur Verfügung ge- stellt.“ Doch diese Antwort ist der Hohn. Die aktuellen, auch von der Bundesregierung ange- forderten Zahlen, sprechen eine ganz andere, eindeutige Sprache: Gegenüber den alten Prognosen, auf denen der Hochschulpakt basiert, müssen wir von einem Zusatzbe- darf von 357 000 Studienplätzen bis 2015 und von 749 000 Studienplätzen bis 2020 ausgehen. Das sind die amtlichen Zahlen der Kultusministerkonferenz, und die haben sich bisher immer noch als zu vorsichtig heraus- gestellt. Und da will die Bundesregierung keinen Hand- lungsbedarf erkennen? Sie versündigen sich an der Zu- kunft dieses Landes! Lassen Sie mich noch kurz die Gelegenheit nutzen, ein wenig zu unserem Konzept eines neuen Hochschul- paktes sagen. Wir wollen ihn nämlich nicht nur aufsto- cken – übrigens auch mit Blick auf die Masterstudien- plätze –, sondern wir wollen auch eine neue, qualitative Ebene hineinbringen, indem wir einen Abschlussbonus einführen. Dahinter steht folgende Überlegung: Mit dem Hochschulpakt wird bisher die Aufnahme des Studiums, der Studienbeginn gefördert. Doch was ist mit dem wei- teren Verlauf des Studiums? Die Hochschulen müssen gefördert und angereizt werden, die Lehre zu verbessern, sich während des Studiums um die erfolgreiche Lehre zu kümmern. Darum wollen wir, dass alle erfolgreichen Studienabschlüsse mit einem Bonus versehen werden. Auf diese Art und Weise können wir dem Hochschulpakt ein starkes, zweites Standbein verleihen. Es wäre noch viel Weiteres zu sagen, etwa über das Trauerspiel der Hochschulzulassung. Wir danken der Fraktion Die Linke für den Impuls, aktuell darüber zu debattieren. Das werden wir im Ausschuss und – wie ich hoffe – auch bei nächster Gelegenheit im Plenum ma- chen. Ob das jedoch bei der Regierungskoalition zur Einsicht führt, bleibt abzuwarten. Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Ganz nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ tingelt die Fraktion Die Linke mit ihrer Uraltleier „Bundeshoch- schulgesetz“ durch den Bundestag. Welche Strategie wird da verfolgt? Was bezweckt die Linke bloß? Uns etwa mit dieser Endlosschleife einzulullen? Glaubt die Linke tatsächlich, dass sie auf diesem Wege etwas er- reicht? Nein. Ganz offensichtlich ist es nicht das Ziel, die Koalitionsfraktionen in den wesentlichen hochschul- politischen Fragestellungen zu überzeugen. Die Haltung von FDP und Union interessiert die Linke keinen Deut. Vielmehr will man sich und die dunkelrote Gefolgschaft durch das ewige Repetieren auf Spur halten. Gleichzeitig will ich den x-ten Versuch unternehmen, Ihnen die hoch- schulpolitischen Zusammenhänge in der Bundesrepublik Deutschland zu erklären. Dies alles in der Hoffnung, dass Sie vielleicht dieses Mal die Scheuklappen ablegen und sich Argumenten gegenüber öffnen. Um das Wichtigste vorwegzunehmen, sei zunächst auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, auf- grund derer der vorliegende Antrag grundsätzlich abzuleh- nen ist. Die Antragsteller fordern zwar ein Bundeshoch- schulzulassungsgesetz, machen in diesem Antrag aber nahezu ausnahmslos Forderungen auf, die nicht die Hochschulzulassung, sondern den Hochschulzugang be- treffen. Das Grundgesetz eröffnet dem Bund hier jedoch keine Kompetenz, sondern gibt dem Bund lediglich Re- gelungsmöglichkeiten im Zuge der konkurrierenden Ge- setzgebung, Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 Grundgesetz. Für die die Hochschulzulassung betreffenden Forderungen sehen wir indes ohnehin keinen Regelungsbedarf. Das wieder- holt kritisierte dialogorientierte Zulassungsverfahren ist mit Anschubfinanzierung durch den Bund in Höhe von 15 Millionen Euro auf den Weg gebracht worden. Leider sind die technischen Voraussetzungen dafür, dass das Verfahren reibungslos läuft, bis heute nicht gegeben. Die vor allem für die Studierwilligen unzumutbaren zeit- lichen Verzögerungen ärgern uns besonders, wenngleich an dieser Stelle an die Länder appelliert werden muss, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Hoch- schulen moderne Datenverarbeitungsprogramme vorhal- ten können, indem sie eine ordentliche Finanzausstat- tung erhalten. Eine Bundeszuständigkeit ist jedenfalls nicht gegeben, und jeder Versuch des Bundes, sich dieser Zuständigkeit zu ermächtigen, muss letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern. Gern gehe ich aber auch noch einmal auf einzelne Forderungen der Fraktion Die Linke ein, um deren feh- lende Sinnhaftigkeit zu verdeutlichen und die vielen gu- ten Gründe darzulegen, die für eine Ablehnung ihres An- trags sprechen. Was die Ausführungen zum Hochschulpakt 2020 und die Forderung einer weiteren Aufstockung betrifft, kann nicht oft genug gesagt werden, dass der Bund in den letzten Jahren und auch künftig Bemerkenswertes leistet, um die Ausfinanzierung sicherzustellen. Wir nehmen Jahr für Jahr erheblich viel Geld in die Hand, um den steigenden Bedarf an Studienplätzen zu decken. So hat der Bund in der ersten Phase statt der angestrebten 91 370 sogar 182 193 zusätzliche Studienplätze kofinan- ziert. Und wir haben zugesichert, dass wir auch in der zweiten Phase nachsteuern werden, sofern durch die Aussetzung der Wehrpflicht und die doppelten Abitur- jahrgänge mehr Studienplätze geschaffen werden müs- sen, als ursprünglich geplant. Was der Bund jedoch nicht kann – und auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht darf –, ist, die Länder aus der Pflicht zu nehmen, für eine ausreichende Ausfinanzierung ihrer Hochschulen zu sorgen. Es ist ein Skandal, dass das bis vor kurzem noch rot-rot regierte Land Berlin seinen Hochschulen die Gegenfinanzierung des Hochschulpakts verweigert hat. Es ist beschämend, dass die Hochschulen der Hauptstadt den Aufwuchs an Studienplätzen alleine durch Bundes- mittel bewältigen mussten. Es ist bezeichnend, dass linke Politik dazu beigetragen hat, den Wissenschaftsbe- reich auszubluten. Die Linke sollte sich beim Thema Unterfinanzierung der Hochschulen ganz kleinlaut geben, tragen sie doch seit Jahren zum Beispiel im von SPD und Linken regier- ten Brandenburg dazu bei, dass die Hochschulen des Landes die mit Abstand am schlechtesten finanzierten in ganz Deutschland sind. Hier den Bund in Verantwortung nehmen zu wollen, ist mehr als dreist. Diese Heuchelei Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24515 (A) (C) (D)(B) empört mich ungemein! Wenn dann auch noch der Vor- schlag unterbreitet wird, dass gerade die Länder, die durch eine sozialverträgliche Erhebung von Studienbei- trägen für eine auskömmliche Grundfinanzierung ihrer Hochschulen sorgen, künftig bei der Verteilung der Hochschulpaktmittel durch Strafgebühren benachteiligt werden sollen, wird die Absurdität der Forderungen der Antragsteller offenbart. Der kleine Umstand, dass eine solche Regelung ein ganz klarer Verstoß gegen die Ver- fassung wäre, interessiert die Linke nicht. Recht und Ge- setz stören ja nur. Auch der geforderte Zuschlag auf die Studienplatzkosten für die Verbesserung der Lehrqualität zeugt von der hochschulpolitischen Ahnungslosigkeit der Fraktion Die Linke, zum einen, weil es einen solchen Zuschlag bereits lange gibt, zum anderen, weil der Bund mit dem Qualitätspakt für die Lehre bereits zusätzliche 2 Milliarden Euro genau für diesen Bereich zur Verfü- gung stellt. Die Antragsteller monieren die aus ihrer Sicht zu re- striktiven Zulassungsregeln und Zugangsvoraussetzun- gen wie Praktika, Eignungstests oder Motivationsschrei- ben, die angeblich zu sozialer Selektivität und sonstigen Problemen führen würden. Fakt ist: Wir werden den Hochschulen niemals vorschreiben, nach welchen Krite- rien sie ihre Studienplätze vergeben, sondern diese im Gegenteil in ihrer diesbezüglichen Autonomie weiter stärken. Vielleicht denken die Antragsteller ja einmal da- rüber nach, ob nicht ebensolche Zulassungsbedingungen auch zum Wohle der Studierenden wirken könnten. Die FDP jedenfalls ist davon überzeugt, dass eine möglichst gute Auswahl der Studierenden dazu beiträgt, dass das Studium auf die Bewerber passt, ihren Studienerfolg bei gegebener Eignung und Leistung befördert – dies zeigt sich immer wieder bei den Lehramtsstudierenden – und somit auch die Zahl der Studienabbrüche verringern hilft. Wenn hingegen die Fraktion Die Linke der Mei- nung ist, wir müssten ganz nach DDR-Manier wieder für eine soziale Auswahl entsprechend der Arbeiter-und- Bauern-Staatsräson sorgen und mit irrwitzigen Quoten die Hochschulen und Studierwilligen gängeln und hier sozusagen eine positive Diskriminierung fordern, kann ich für meine Fraktion nur sagen, dass wir dies mit aller Macht zu verhindern wissen werden. Wir sind über- zeugt, dass nur bei vorliegender Studierfähigkeit ein Stu- dienerfolg gewährleistet werden kann. Ebenfalls eine vollkommen unsinnige Forderung ist das wie ein Mantra vorgetragene Recht auf einen Mas- terplatz für alle. Den Antragstellern scheint sich selbst 14 Jahre nach Unterzeichnung der Bologna-Erklärung Sinn und Wesen des Reformprozesses der Studienab- schlüsse nicht erschlossen zu haben. Es ist dem heutigen System der gestuften Studienabschlüsse vollkommen wesensfremd, dass jeder Bachelorabsolvent auch einen konsekutiven Masterstudiengang besucht. Einmal da- von abgesehen, dass Untersuchungen belegen, dass in der Vergangenheit nahezu jeder, der ein Masterstudium aufnehmen wollte, auch einen Studienplatz gefunden hat, ist es gar nicht Ziel der Hochschulpolitik und auch nicht Wunsch jedes Bachelorabsolventen, einen Master- abschluss anzustreben. Nach Einschätzung der KMK ist die Zahl der angebotenen Masterstudienplätze ausrei- chend und haben im Bachelorabschlussjahrgang 2009 immerhin 90 Prozent der Befragten angegeben, sowohl ihr Wunschfach als auch ihre Wunschhochschule be- kommen zu haben. Die Antragsteller zeichnen also ganz offensichtlich ein Problemfeld auf, das es so in der Re- alität überhaupt nicht gibt. Im Übrigen sei auch an dieser Stelle erwähnt, dass es Aufgabe der Länder ist, ein aus- reichendes Angebot an Studienplätzen – auch im Mas- terbereich – zu schaffen. Gänzlich fern jeder Realität ist dann auch die Forde- rung der Antragsteller, dass jeder Studienberechtigte in dem Studienfach seiner Wahl und an seiner Hochschule in Wohnortnähe Anspruch auf einen Studienplatz haben soll. Nicht nur, dass hier vollkommen außer Acht gelas- sen wird, dass nicht jeder Studienberechtigte überhaupt ein Studium aufnehmen möchte; hier soll nun ein Rechtsanspruch geschaffen werden, der die Hochschulen vor die unlösbare Aufgabe stellt, unabhängig von eige- nen personellen und sächlichen Kapazitäten Studien- plätze bereitstellen zu müssen, von denen per se schon die Mehrzahl niemals in Anspruch genommen würde. Hier wird eine Denke der Antragsteller deutlich, die von einer unvorstellbaren Realitätsferne zeugt und die jedem seriösen Hochschulpolitiker die Frage nach der Ernsthaf- tigkeit einer solchen Forderung aufdrängt. Abschließend lade ich die Antragsteller ganz herzlich ein, den Punkt 2. g) ihres Antrags sofort in die Tat umzu- setzen. Wenn Sie fordern, das Kooperationsverbot zwi- schen Bund und Ländern aufzuheben, dann fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsgesetz zum Art. 91 b des Grundgesetzes zu! Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch; bisher höre ich aber vonseiten der Oppo- sitionsfraktionen aus fadenscheinigen Gründen nur das Signal, dass man sich hier überhaupt nicht bewegen und im Gegenteil das Kooperationsverbot auf immer und ewig zementieren möchte. Nicole Gohlke (DIE LINKE): Genauso wie im letzten und wie im vorletzten Jahr diskutieren wir wieder zu Se- mesterbeginn das Problem der fehlenden Studienplätze. Für viele junge Menschen, die trotz Abitur in der Ta- sche entweder gar keinen Studienplatz oder keinen in dem Fach ihrer Wahl bekommen, ist dieser Zustand frus- trierend; es verbaut unter Umständen die Zukunft, er- schwert den Lebensweg. Dass die Bundesregierung das Thema lieber nicht dis- kutieren will, ist klar – es ist kein Ruhmesblatt für Schwarz-Gelb: Im vergangenen Jahr fehlten über 100 000 Studienplätze; von den Studienbedingungen für diejenigen, die im großen Studienplatzroulette einen Platz bekommen haben, möchte ich gar nicht sprechen. Einzige Reaktion der Regierung daraufhin: Kleinlaut korrigieren die Kulturministerkonferenz und die Bun- desregierung ihre Prognosen nach oben und stellen über- rascht fest, dass bis zum Jahr 2020 mit 750 000 Studien- anfängerinnen und -anfängern mehr gerechnet werden muss, als bisher angenommen. 750 000 – das ist schon eine beachtliche Größe, um die man sich da verschätzt 24516 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) hat. Da fragt man sich, ob das nur eine Rechenschwäche ist oder nicht eher ein politisches Problem. Denn welche Konsequenzen werden aus den korri- gierten Zahlen gezogen? Weder folgt eilig der bedarfsge- rechte Ausbau der Hochschule, noch führt die Fehlkal- kulation bei der nächsten Prognose zu mehr Realismus: Während es genau wie in den letzten Jahren wieder et- liche Prognosen gibt, die – übrigens aus allen politischen Richtungen, von der Bildungsgewerkschaft GEW bis hin zum Centrum für Hochschulentwicklung – von bis zu 500 000 Studienanfängerinnen und -anfängern in diesem Wintersemester ausgehen, zieht das Bildungsministerium eine andere Zahl, 410 000, als Berechnungsgrundlage heran und orakelt über sinkende Zahlen ab 2014. Wir haben es aber nicht nur mit den lange bekannten doppelten Abiturjahrgängen und mit der Aussetzung der Wehpflicht zu tun, sondern mit einer insgesamt gestiege- nen Studierneigung, also mit dem Wunsch von immer mehr jungen Menschen, zu studieren. Und das ist auch gut so! Diese Regierung ist in der Pflicht, den Studienbe- rechtigten einen Studienplatz und den Studierenden Bil- dung und Ausbildung unter guten Bedingungen zu er- möglichen. Wie sieht es heute aus: Allein an der Humboldt-Uni in Berlin kamen 33 600 Bewerbungen auf 4 200 Studien- plätze. In Kassel rechnete man mit 31 000 Bewerbungen auf 3 500 Plätze. In Baden-Württemberg fehlen ab 2013 7 000 Masterplätze. Das ist die derzeitige Situation. Und ich höre Sie schon wieder entgegnen, dass sich darum die Länder kümmern sollen; die Länder müssten „ihre Hausaufgaben machen“, sagt Frau Schavan ja gerne. Dieses Wegducken ist nicht auszuhalten! Der Bund hätte Handlungsspielraum, und er hat eine Steuerungskompetenz. Die Bundesregierung müsste diese Aufgabe aber auch politisch annehmen. Die Linksfraktion fordert ein Bundeshochschulzulas- sungsgesetz. Damit könnte gesetzlich geregelt werden, dass jeder Studienberechtigte ein Recht auf einen Studien- platz erhält, dass Zulassungsbeschränkungen endlich überwunden und nicht – wie derzeit – ausgebaut werden und dass das Recht auf einen Masterplatz sichergestellt wird. Ich erinnere Schwarz-Gelb an die Worte ihrer Bil- dungsministerin: Frau Schavan hat im Juli 2009 gesagt: „Der Übergang vom Bachelor zum Master muss pro- blemlos möglich sein. Studierende sollten selbst ent- scheiden können, ob sie einen Master machen wollen oder nicht.“ Laut einer HIS-Umfrage wollen bis zu 76 Prozent der Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Master machen. Es steht aber in vielen Städten höchstens für die Hälfte ein Angebot zur Verfügung. Fast alle Angebote sind mit einem Numerus clausus oder anderen Zulas- sungsbeschränkungen belegt. Frau Schavan sollte nicht von Entscheidungsfreiheit reden, wenn in Wahrheit vielen jungen Menschen die Entscheidung längst abgenommen wurde, weil es nicht genug Masterplätze gibt. Schaffen Sie endlich für jeden Studierenden das Recht auf einen Masterzugang statt immer neuer Bil- dungshürden! Und hören Sie auf, den Bildungsföderalis- mus als ein Feigenblatt zu missbrauchen, um selbst nicht die Verantwortung übernehmen zu müssen! Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor wenigen Tagen hat das Wintersemester begonnen. Schon jetzt ist klar: Viele Hochschulen verzeichnen neuerliche Rekordeinschreibungen. Wir freuen uns darüber. Für diese jungen Menschen wollen wir bestmögliche Studienbedingungen, damit aus Studienanfängern keine Studienabbrecher, sondern Hochschulabsolventen wer- den. Deshalb wünschen wir allen Erstsemestern, sicher- lich auch im Namen des ganzen Hauses, ein erfolgrei- ches Studium! Damit die guten Wünsche Wirklichkeit werden, müs- sen Bund und Länder an einem Strang ziehen und ge- meinsam für den zügigen Ausbau der Hochschulen und bessere Studienbedingungen sorgen. Der Antrag der Linken gibt auf diese Herausforde- rung zwar keine umsetzbare Antwort. Aber immerhin sorgt er dafür, dass wir uns heute über Wege einer besse- ren Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Hochschul- politik im Bundestag austauschen können. Dass die gesamtstaatliche Zusammenarbeit verbessert werden muss, zeigen die zahlreichen Baustellen, vor de- nen Bund, Länder und Hochschulen stehen: beispiels- weise die noch immer unbefriedigende Umsetzung der Bologna-Reform, die Endlosgeschichte bei der Einfüh- rung eines Zulassungssystems und der nach wie vor be- stehende Studienplatzmangel. Bei allen drei hochschul- politischen Baustellen wird die Koalition ihrer Verantwortung als oberster Bauherr nicht gerecht. Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit Ländern und Hochschulen dafür zu sorgen, dass genügend Studien- plätze mit Qualität sowohl im Bachelor- als auch im Masterbereich bereitstehen, dass das Durcheinander bei der Studienplatzvergabe aufhört und dass der Hoch- schulpakt zukunftsfest und bedarfsgerecht gestaltet wird. Denn: Der erfreuliche Run auf die Hochschulen wird noch Jahre anhalten. Auf dem Gipfel des Studierenden- bergs blicken alle neuen Prognosen nicht in ein Tal, sondern auf ein studentisches Hochplateau. Der Hoch- schulpakt von Bund und Ländern reicht dafür nicht aus: Er ist unterfinanziert, gedeckelt und zu kurz gedacht. Das muss sich ändern! Die Bundesregierung weiß genau, dass der Pakt schon im nächsten Jahr an seine Grenze stößt. Doch anstatt Vorsorge zu treffen, hat die Regierung in ihre Finanzpla- nung fürs Wahljahr 2013 Gelder vorgezogen, die für 2015 und 2016 vorgesehen waren. Mit solchen Manö- vern erwecken Sie Misstrauen bei den Ländern und schaffen Unsicherheit bei den Hochschulen. Gehen Sie stattdessen endlich eine verlässliche Ver- antwortungspartnerschaft mit den Ländern ein – für ge- rechte Unizugänge, für eine höhere Lehrqualität und bessere Studienbedingungen. Alles andere ist unverant- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24517 (A) (C) (D)(B) wortlich gegenüber der jungen Generation. Studien- berechtigte brauchen Gewissheit, dass sie tatsächlich studieren können – anstatt Opfer des Studienplatzman- gels und der daraus folgenden hohen lokalen NCs zu werden. Darum geht es! Angesichts Zehntausender fehlender Studienplätze ist es grotesk, dass jedes Jahr Zehntausende Studienplätze unbesetzt bleiben, weil ein funktionierendes Zulassungs- verfahren fehlt. Dieses Studienplatzparadoxon aus im- mer mehr und höheren Zulassungsbeschränkungen ei- nerseits sowie unbesetzten Studienplätzen andererseits wird aber nicht per Bundeszulassungsgesetz gelöst, liebe Linksfraktion! Eine funktionierende Software gibt es nicht auf dem Verordnungsweg, sondern muss mit Nach- druck erarbeitet und sukzessive flächendeckend einge- führt werden. Offenbar wandelt die Bundesregierung auf ebenso weltfremden Pfaden nach dem Motto: Ministerin Schavan drückt auf einen Knopf, und schon funktioniert das dialogorientierte Serviceverfahren zur Hochschulzu- lassung. Nein, liebe Frau Ministerin, es zeigt sich seit mehreren Semestern, dass diese Vorstellung naiv und Ihr Projektmanagement grottenschlecht waren. Es ist daher dringend notwendig, jetzt alle Kräfte zu bündeln, mehr personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, Technikprobleme schnell zu lösen und das dialogorientierte Serviceverfahren Schritt für Schritt doch noch zum Erfolg zu führen. Diese Ehrlich- keit und ein endlich durchdachtes Projektkrisenmanage- ment stünden der Bundesregierung gut zu Gesicht. Wir brauchen endlich eine funktionierende Hoch- schulsoftware für die Studienplatzvergabe, bundesein- heitliche staatsvertragliche Regeln zur Hochschulzulas- sung und deutlich mehr BA- und MA-Studienplätze mithilfe des Hochschulpakts. Die bloße Problemverwal- tung der Bundesregierung muss aufhören. Es braucht eine Lösung, damit der Mangel an Fachkräften bekämpft und der Bildungsaufstieg gefördert wird. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Konsequenzen aus dem Nationalen Bil- dungsbericht ziehen – Bildungsblockaden aufbrechen und mehr Teilhabe ermöglichen – Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bil- dung – bundesweit umsetzen – Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bil- dung endlich umsetzen (Tagesordnungspunkt 16 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Es ist erfreulich, dass die Grünen diese Debatte angemeldet haben. So können wir über den Nationalen Bildungsbe- richt sprechen, der die positiven Entwicklungen der ver- gangenen Jahren im deutschen Bildungssystem be- schreibt. Der Bericht stellt zunächst fest, dass das Bildungsni- veau in Deutschland insgesamt angestiegen ist. Der An- teil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Haupt- schulabschluss sank erneut, von 8 Prozent im Jahr 2006 auf 6,5 Prozent im Jahr 2010. Nie zuvor gab es weniger Schulabbrecher. Gleichzeitig erwarben immer mehr Ju- gendliche nachträglich höherwertige allgemeine Ab- schlüsse, nicht zuletzt, weil wir flexiblere Bildungswege und durchlässigere Bildungsgänge geschaffen haben. Die Zahl der Abschlüsse der Hochschulreife stieg auf 34 Prozent und die der Jugendlichen mit fachgebundener Hochschulreife auf 15 Prozent – ein Rekordhoch. Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger er- reichte dank des gemeinsam von Bund und Ländern fi- nanzierten Hochschulpaktes die erstaunliche Quote von 46 Prozent. Dabei haben sich die Chancen auf ein Hoch- schulstudium für Kinder aus Arbeiterfamilien, also unab- hängig vom Bildungsniveau der Eltern enorm verbessert. Der Anteil von Studierenden aus nichtakademischen El- ternhäusern hat sich zwischen 1980 und 2010 mehr als verdreifacht. Auch im Bereich der beruflichen Ausbildung haben wir deutliche Verbesserungen erreicht: Mehr Jugend- liche erhielten einen Ausbildungsvertrag, und es gab mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als unversorgte Be- werber – ein Erfolg des Nationalen Ausbildungspaktes und von speziellen Programmen des Bundesministe- riums für Bildung und Forschung zur Einstiegsqualifi- zierung und -orientierung. Die Initiative der Bildungs- ketten rundet diese Aktivitäten des Bundes im Bereich der Einstiegsorientierung für angehende Auszubildende ab. Der Nationale Bildungsbericht zeigt somit, dass wir die richtige Richtung einschlagen. Wir haben die Bil- dungsbeteiligung erhöht, die Chance auf einen Ab- schluss und damit auf Teilhabe gestärkt. Er zeigt, dass sich die Maßnahmen des Bundes und die hohen Bil- dungsausgaben insgesamt rentieren. Wir nehmen das Ziel Bildungsrepublik ernst und setzen oberste Priorität auf Bildung. Die Forderung der Grünen jedoch, einer angeblichen Unterfinanzierung des Bildungswesens entgegenzuwir- ken, ist nicht nachvollziehbar und wirkt daher rein op- portunistisch. Nie wurde mehr in Bildung investiert als heute. Wir haben den Etat für den Bereich Bildung und Forschung um mehr als 50 Prozent erhöht. In der Regie- rungsverantwortung gemeinsam mit der SPD waren den Grünen Investitionen in das Bildungssystem lediglich 6 Milliarden Euro wert, wir erreichen hingegen mittler- weile ein Budget von über 13 Milliarden Euro. Mit diesen Mitteln finanzieren wir den Bestand der Qualität und Qualitätssteigerungen im Bildungssystem und schaffen gerechtere Chancen auf Bildung. So haben wir beispielsweise die BAföG-Sätze erhöht und das För- deralter auf 35 Jahre heraufgesetzt. Insgesamt profitier- ten im vergangenen Jahr eine Million Jugendlicher von 24518 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) dieser staatlichen Unterstützungsleistung. Das waren 8,6 Prozent mehr als im Jahr 2010. Das Bildungs- und Teilhabepaket für benachteiligte Kinder ist ein weiteres Beispiel, wie die Bildungssituation für jedes einzelne Kind unabhängig von der Bildungssituation der Eltern erhöht wird. Neben den vielen positiven Veränderungen und Erfol- gen beschreibt der Bericht durchaus auch bestehende Herausforderungen, die es zukünftig zu bewältigen gilt. Immer noch bleibt die Entkoppelung des individuellen Bildungserfolges von der sozialen Herkunft eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Ge- rade Kinder mit Migrationshintergrund oder aus bil- dungsfernen und sozial schwächeren Elternhäusern be- nötigen bessere Bildungs- und Aufstiegschancen. Zwar erreichen mittlerweile fast 10 Prozent der Migrantenkin- der das Abitur, viele ihrer Altersgenossen jedoch leider nicht einmal den Hauptschulabschluss. Wir werden diese Kinder und Jugendlichen weiter verstärkt fördern, so- dass die Schulabbrecherquote gerade in dieser Gruppe weiter sinkt. Wir setzen zu diesem Zweck mit gezielten Maßnahmen besonders früh in der Bildungsbiografie an, und wir haben aus diesem Grund die „Offensive Frühe Chancen“ gestartet, die in sozialen Brennpunktkinderta- gesstätten zusätzliche frühkindliche Sprachförderung an- bietet. Seit 2005 hat sich viel Gutes getan – in größeren und schnelleren und vor allem wirksameren Schritten als un- ter Rot-Grün. Diese Kontinuität in der Qualitätssteige- rung mit verbesserten individuellen Bildungsergebnissen werden wir über das Jahr 2013 hinaus kontinuierlich und intensiv fortführen. Auch das Thema Inklusion werden wir dabei nicht aus den Augen verlieren. Inklusion ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben und einer aktiven Teil- habe an der Gesellschaft. Wir wollen Kinder mit Behin- derungen besonders fördern und ihnen Rahmenbedin- gungen bieten, die sich am Wohl der Kinder und Jugendlichen als oberster Priorität ausrichten. Die son- derpädagogische Förderung setzt damit hohe Anforde- rungen an professionelle Diagnostik und Beratung. Im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartner- schaft wollen wir, dass Eltern, Förderpädagogen und all- gemeine Pädagogen gemeinsam über den Förderort des Schülers, entweder in einer Regelschule oder in einer Förderschule, entscheiden. Dieser Förderort hängt dabei von den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes ab. Während eine inklusive Beschulung bei be- stimmten Förderschwerpunkten sinnvoll und möglich erscheint, können Förderschulen für andere Förder- schwerpunkte durchaus auch weiterhin Bestand haben. Diese Förderschulen können deshalb in ein Gesamtkon- zept der schulischen Inklusion einbezogen werden, wenn man diese zu speziellen Kompetenzzentren ausbaut. Bei allen Bestrebungen ist Ziel und Grundmaßstab, dass alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden können. Auch die Länder sind aufgefordert, die erforderlichen Mittel und Maßnahmen für die Umsetzung zur Verfü- gung zu stellen, damit dieses Ziel nicht nur Vision bleibt, sondern Realität wird. Florian Hahn (CDU/CSU): Der Nationale Bildungs- bericht 2012 stellt unserer Bildungspolitik ein bemer- kenswertes Zeugnis aus. In fast allen Bereichen konnten wir die Situation für die Schüler und Schülerinnen sowie für unsere Studierenden verbessern. Die Beteiligung an frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung steigt deutlich. So liegt der prozentuale Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder, die eine Kin- dertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, bei 94 Prozent. Die Bildungsbeteiligung von Jugendli- chen und jungen Erwachsenen hat sich seit 2005 eben- falls erhöht. Der Ausbau von Ganztagsschulen führt „zu Erweiterungen und Ergänzungen schulischer Angebote“. Vor allem im Feld der kulturellen und musischen Bil- dung tut sich einiges. In diesem Zusammenhang ver- weise ich auch gerne auf das neu aufgelegte Programm „Kultur macht stark“. Ab 2013 fördern wir mit zunächst 30 Millionen Euro außerschulische Angebote der kultu- rellen Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendli- che. Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Persön- lichkeitsbildung und stärken ihr Selbstbewusstsein. Für die folgenden Jahre werden wir die Fördermittel auf bis zu 50 Millionen Euro erhöhen und leisten damit einen großen Beitrag zur Entwicklung unserer Jugend. Des Weiteren hat sich das „Schulabschlussniveau er- höht“. Die Zahl der Studienanfänger ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Insgesamt bescheinigt der Bil- dungsbericht der Arbeit unter der Federführung von Frau Schavan eine überproportionale Steigerung der Ausga- ben für Bildung. Natürlich werden uns auch Problemfel- der aufgezeigt, denen wir verstärkt nachgehen müssen. Der Kern des Berichts bestätigt jedoch unseren einge- schlagenen Weg. Der Antrag der Grünen zeigt nun einmal mehr, wie verzweifelt die Opposition nach möglichen Kritikpunk- ten an unserer Bildungspolitik suchen muss. Sie kritisie- ren den Bildungsbericht 2012 in Kumulus und lassen da- bei die wichtigsten Ergebnisse außer Acht. Doch lassen Sie mich erst einmal die Widersprüche und Ungereimtheiten Ihres Antrags herausstellen. Die Unterstellung, dass wir „ungerechte Bildungspolitik“ und ein „unzureichendes Bildungssystem“ fördern, steht den Ergebnissen des Nationalen Bildungsberichts dia- metral entgegen. Diesen Fehler gestehen Sie sich im nächsten Satz ein, indem Sie uns bestätigen, dass immer mehr junge Menschen einen höheren Schul- und Hoch- schulabschluss erreichen. Da Sie den vorliegenden Zah- len keine weitere Beachtung schenken, werde ich an die- ser Stelle gerne noch einmal auf sie eingehen. Die Zahl der Schüler mit Studienberechtigung lag im Jahr 2011 bei über 275 000, wohingegen die Zahl der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss auf knapp 50 000 gesenkt werden konnte. Besonders im Bereich der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund können wir seit 2000 eine Reduzierung um 7,1 Prozent verzeich- nen. Das sind Ergebnisse, die nie zuvor von einer Regie- rung erreicht wurden. Vor allem im Vergleich zu den Er- gebnissen der rot-grünen Regierungsarbeit sind diese Zahlen geradezu phänomenal. Wir verzeichnen seit 2005 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24519 (A) (C) (D)(B) im Bereich Bildung und Forschung einen bemerkens- werten Fortschritt. Im weiteren Verlauf Ihres Antrags kritisieren Sie aus- führlich die angebliche Vernachlässigung der Hoch- schulpolitik und die Unterversorgung unserer Studieren- den. Lassen Sie mich dazu ein wenig weiter ausholen: Seit Beginn unserer Regierungsverantwortung hat sich die Zahl der Studienanfänger und der Studierenden ge- waltig erhöht. Im Jahr 2011 begannen über 500 000 Stu- dienanfänger ihr Erststudium. Die Studierendenzahl nahm von knapp 1,5 Millionen im Jahr 2006 auf knapp 2,4 Millionen im vorigen Jahr zu. Der Anteil der Studie- renden aus Arbeiterfamilien hat sich dabei seit 1980 ver- dreifacht. Gleichzeitig wurden mehr als 4 500 neue Beschäftigte und mehr als 100 000 neue Professoren ein- gestellt. Auch lassen wir unsere Studenten nicht im Regen ste- hen. Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Höchstför- dersätze des BAföGs geht eine stetige Steigerung der BAföG-Empfänger einher. Seit 2005 konnten wir die Zahl der Empfänger um 100 000 erhöhen. Im Jahr 2011 waren dies fast 1 Million und somit 8,6 Prozent mehr als 2010. Nicht nur, dass diese Zahlen an sich schon bemer- kenswert sind – nein, es steigerte sich im gleichen Zeit- raum auch die Zufriedenheit der Studierenden. Hier von einer Vernachlässigung der Hochschulpolitik zu reden, ist eine bodenlose Frechheit. Dass verantwortungsvolle Politik in Bildung und For- schung wesentlich ist für den Erfolg eines Landes, zeigt die Situation in Bayern. Seit Jahren und Jahrzehnten le- gen wir dort besonderen Wert auf die Bildung der jungen Generation und positionieren uns bei jedem Länderran- king auf den Topplätzen. Wir verfolgen jedoch keine rei- nen Einzelinteressen, sondern möchten mit Vorbildfunk- tion für andere Länder vorangehen. Die Entscheidung der Kultusminister vom vergangenen Donnerstag gibt uns die Gelegenheit, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Zur Einführung einheitlicher Abiturstandards ab 2017 steht Bayern gerne als Musterbeispiel parat. Wenn es um ein zukunftsbestimmendes Gut wie die Bildung geht, darf man sich nicht mit dem Mittelmaß zufriedengeben. Wir müssen uns vielmehr an den Besten unserer Repu- blik orientieren – das sind wir schließlich auch den Schülern der rot-grün-geführten Länder schuldig! Die bayerischen Gymnasien erzielen schon immer ausge- zeichnete Leistungen. Dies gilt auch besonders für Ju- gendliche mit Migrationshintergrund, die in Bayern überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen. Unser besonderes Interesse und unser Wille, die Bil- dung und Forschung in Deutschland weiterhin zu ver- bessern, werden auch im Nationalen Bildungsbericht 2012 deutlich herausgestellt. Dieser vermerkt: „Durch Sonderprogramme sind die Bildungsausgaben überpro- portional gestiegen.“ Ihr letzter rot-grüner Haushalt von 2005 sah gerade einmal 7 Milliarden Euro für das Minis- terium vor. Unser Haushalt für das kommende Jahr wird eine nie dagewesene Summe von 13,75 Milliarden Euro für Bildung und Forschung in Deutschland bereitstellen und somit 82 Prozent über Ihrem letzten liegen. Dabei ist es unser erklärtes Ziel, mindestens 10 Prozent des BIP für Bildung und Forschung auszugeben. Für das Jahr 2011 haben wir bereits eine Quote von knapp 9,8 Pro- zent. Wie Sie sehen können, erhöhen wir kontinuierlich die Ausgaben für unser wichtigstes Gut in der Gesell- schaft, wohingegen Ihre rot-grüne Regierung das Budget für Bildung und Forschung dreimal kürzte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposi- tion, dass Ihnen unser Erfolg nicht schmeckt, lässt sich anhand Ihres widersprüchlichen Antrags erkennen. Den überwiegend positiven Ergebnissen des Bildungsreports 2012 haben Sie nichts entgegenzusetzen. Unter Schwarz- Gelb sind Bildung und Forschung auf einem Niveau angekommen, das man bei Ihnen vergeblich suchen musste. Oliver Kaczmarek (SPD): Mit dem Nationalen Bil- dungsbericht 2012 ist wieder ein facettenreiches und komplexes Werk über das Bildungswesen in Deutsch- land vorgelegt worden, das der Bildungspolitik wertvol- les Steuerungswissen liefert. Der Dank dafür gilt zuerst den an der Autorengruppe beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen, statistischen Ämtern und denen, die da- rüber hinaus Sonderauswertungen beigesteuert haben. Der Nationale Bildungsbericht hat sich als wichtiges Instrumentarium der deutschen Bildungspolitik etabliert. Nun gilt es, ihn pädagogisch und bildungspolitisch sinn- voll weiterzuentwickeln. So sollte zukünftig beispiels- weise das Querschnittsthema Inklusive Bildung oder das Thema Alphabetisierung in der Berichterstattung Be- rücksichtigung finden. Der Bericht sollte zudem um die Möglichkeit erweitert werden, Handlungsempfehlungen an die politischen Akteure zu formulieren. Darüber hi- naus müssen die Ergebnisse des Internationalen Bil- dungsberichts „Bildung auf einen Blick“ der OECD so- wie das Monitoring der KMK und die nationalen wie internationalen Leistungsvergleiche mit den Erkenntnis- sen des Nationalen Bildungsberichts in Beziehung ge- setzt werden. Nur so ergibt sich ein Gesamtblick auf das deutsche Bildungswesen. Der uns vorliegende Nationale Bildungsbericht 2012 beschreibt Herausforderungen für das Bildungswesen, auf die die Menschen schlüssige Antworten erwarten. Der demografische Wandel und der stetig steigende Fachkräftebedarf führen dazu, dass es gesellschaftlich und auch wirtschaftlich dringend geboten ist, dass wir jedem eine faire Chance auf gute Bildung und Ausbil- dung geben. Der beruflichen Bildung kommt hier eine besondere Rolle zu: Sie bildet für viele junge Menschen die Brücke in die Erwerbsarbeit. Sie muss weiter ge- stärkt und als gleichwertiger Bildungsweg neben dem akademischen Weg erhalten bleiben. Mit den richtigen Investitionen von Anfang an sind wir in der Lage, eine der größten Ungerechtigkeiten in unserem Land anzugehen: Schon zur Geburt sind für viele die Weichen gestellt, die Chancen ungleich verteilt. Einigen steht die Welt offen, oft unterstützt durch die El- tern. Andere gehen leer aus – das hängt allzu oft vom Bankkonto der Eltern ab. Fast 60 000 verlassen jedes Jahr die Schule ohne Abschluss. Inzwischen sind es 1,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 30 Jah- 24520 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) ren, die keinen Schulabschluss haben, häufig die Kinder ärmerer Familien. Über 300 000 junge Menschen ste- cken in Warteschleifen und finden keinen Ausbildungs- platz. Es ist beschämend, dass heute in Deutschland im- mer noch wie in keiner anderen Industrienation der Geldbeutel der Eltern über den Bildungserfolg der Kin- der entscheidet. Viele der Herausforderungen, die auch der Nationale Bildungsbericht beschreibt und herausstellt, werden nur gelingen, indem sich Bund, Länder und Kommunen auf die Eckpunkte einer nationalen Bildungsstrategie eini- gen. Wir wollen daher, dass Bund und Länder stärker zu- sammenarbeiten können, um unser Bildungssystem wie- der modern zu machen. Die SPD hält deshalb an ihrer Forderung fest: Das Kooperationsverbot für Bildung im Grundgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss abge- schafft werden. Der Berichtsschwerpunkt lag 2012 im Nationalen Bil- dungsbericht in der kulturellen Bildung. Der Bericht stellt fest, dass über alle Altersgrenzen hinweg ein gro- ßes Interesse an kultureller und musisch-ästhetischer Bildung besteht. Dabei ist die Vielfalt und Fülle der An- gebote an kultureller Bildung besonders wertvoll. Die Angebote beschränken sich nicht nur auf formale Bil- dungseinrichtungen, sondern umfassen auch ein breites Spektrum an nonformalen Angeboten wie Vereine, Chöre, Kultur- und Jugendeinrichtungen. Umso wichti- ger ist es, die Zusammenarbeit zwischen den unter- schiedlichen Einrichtungen zu stärken, um Synergien zu schaffen und ein breites Spektrum aufrechtzuerhalten. Damit die kulturelle Bildung den Raum erhält, der ihr zusteht, und für alle Kinder zugänglich ist, muss diese mehr Zeit in den Bildungseinrichtungen erhalten. Auch aus diesem Grund ist der Ausbau des Ganztagschulange- bots in Deutschland eines der zentralen Projekte der nächsten Jahre. Deutschland braucht einen Masterplan Ganztagsschule, mit dem in einem ersten Schritt bis 2015 ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes ganztä- giges Angebot sichergestellt wird und mit dem in einem zweiten Schritt alle Schulen in Deutschland bis zum Jahr 2020 zu Ganztagsschulen weiterentwickelt werden. Un- ser Ziel ist, bis 2020 einen Rechtsanspruch auf Ganz- tagsschule für alle Schülerinnen und Schüler in allen Teilen des Landes zu realisieren. Zum Schluss noch einige Anmerkungen zum Thema Inklusive Bildung, zu dem heute ebenfalls zwei Anträge vorliegen. Das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Menschenrecht auf inklusive Bildung – bis- her bedauerlicherweise noch nicht Bestandteil des Natio- nalen Bildungsberichts – gehört ohne Zweifel zu den he- rausragenden nationalen Aufgaben im Bildungswesen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es bietet neue Chancen für den Blick auf Individualität und individu- elle Förderung für alle Menschen im Bildungswesen. Die SPD-Fraktion hat bereits im Juni einen Antrag zum Thema Inklusive Bildung beschlossen, der in den nächs- ten Wochen im Plenum des Bundestages beraten werden soll. Daher an dieser Stelle nur vier kurze Anmerkungen dazu: Erstens. Inklusion ist eine Chance für die gesamte Ge- sellschaft. Sie bricht mit den überkommenen Prinzipien unseres Bildungswesens, insbesondere dem der Separa- tion. Inklusiver Unterricht soll dazu führen, dass größere Lern- und Entwicklungsfortschritte erzielt werden, weil auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler ein- gegangen wird. Zweitens. Inklusion ist eine Herausforderung für alle Stufen und Etappen des Bildungswesens. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe und Bil- dung. Daher muss inklusive Bildung in Kindertagesein- richtungen, Schulen, Berufsschulen und Betrieben, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zur Nor- malität werden. Einstiege sind zu ermöglichen, Über- gänge dürfen nicht weiter Selektionsstufen bleiben. Drittens. Um inklusive Bildung in Deutschland ver- antwortungsvoll umzusetzen, müssen wir die Menschen starkmachen, die mit Inklusion befasst sind. Unser der- zeitiges Bildungssystem ist für die große Aufgabe der Inklusion noch nicht ausreichend vorbereitet und hat großen Nachholbedarf bei der Qualifizierung des Lehr- personals. Wir brauchen Profis für inklusive Bildung – die Menschen in den Bildungseinrichtungen, Erzieherin- nen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Sozial- arbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen auf den Um- gang mit heterogenen Lerngruppen vorbereitet werden. Viertens. Auf dem Weg zu einem inklusiven Bil- dungssystem müssen insbesondere die lokalen Netz- werke unterstützt werden. Es gilt, die verschiedenen Zu- ständigkeiten vor Ort besser aufeinander abzustimmen. Wir brauchen kommunale Inklusionspläne, in denen das Erreichen der staatlichen Ziele durch die Verantwortung der Akteure vor Ort und deren Kenntnisse der Probleme aus erster Hand bestimmt werden. Sie können so als Grundlage für die vernetzte Arbeit aller Beteiligten die- nen. Der Nationale Bildungsbericht hat uns viele herausra- gende Aufgaben aufgezeigt. Wir sollten uns von diesen Herausforderungen nicht abschrecken lassen, sondern mit Mut und Tatkraft vorausgehen. Sylvia Canel (FDP): Alle reden von Inklusion und fragen sich, wie sie umzusetzen ist. Doch wie definiert sich eigentlich Inklusion? Die UNESCO definiert Inklu- sion im Bildungsbereich wie folgt: Inklusion im Bil- dungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die glei- chen Möglichkeiten offenstehen, an qualitativ hoch- wertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu ent- wickeln, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzun- gen – siehe auch Positionspapier „Für gemeinsames Ler- nen – Fünf Thesen für ein inklusives Schulsystem“ von Frau Gabriele Molitor, behindertenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. In dem vorliegenden Antrag „Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen“ ver- mengen die Grünen die Forderung nach Inklusion auf unzulässige Weise mit der UN-Behindertenrechtskon- vention. Denn das Recht auf Teilnahme von Behinderten Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24521 (A) (C) (D)(B) an Bildungsangeboten im Sinne der UN-Behinderten- konvention ist in Deutschland sehr wohl gewährleistet. Die gemeinschaftliche Beschulung im Sinne der Inklu- sion ist weitergehend und umfänglicher. Sie geht über die UN-Behindertenrechtskonvention hinaus und ver- langt nach einem ganzheitlichen Ansatz, bei dem es längst nicht ausschließlich um Behinderungen geht. Inklusion beinhaltet, dass sich Bildungseinrichtungen systematisch an den Bedürfnissen der einzelnen Schüle- rinnen und Schüler orientieren, diese wahren und darauf entsprechend eingehen. So gehören per Definition auch schulische Überflieger, Hochbegabte sowie handwerk- lich-praktisch versierte Menschen mit und ohne körperli- che Beeinträchtigungen dazu – siehe Positionspapier. In dem Antrag der Grünen wird darauf jedoch nicht ange- messen eingegangen; er springt zu kurz. Inklusion ist die Chance auf Teilhabe, die Begegnung auf Augenhöhe beim Lernen, im Unterricht und nicht nur der gleichberechtigte Zugang zu Schulen und Aus- bildungsstätten. Sie wird eine neue Didaktik, neue Me- thoden und neue Lerninhalte schaffen. Die Grünen verwenden in ihrem Antrag das Argu- ment, die vermeintlich schwächste Gruppe, die geistig und körperlich Behinderten, innerhalb der Schülerschaft schützen zu wollen. Doch genau mit diesem Argument verhindern die Grünen jegliche Möglichkeit, ein gleich- berechtigtes Miteinander der Schüler zu etablieren. Auch diese Kinder können stark sein, wenn man sie lässt. Dieses gleichberechtigte Miteinander beinhaltet die Forderung, allen Schülerinnen und Schülern, unabhän- gig davon, ob diese eine körperliche oder geistige Ein- schränkung bzw. eine besondere Begabung besitzen oder nicht, die entsprechende und vor allem besondere Auf- merksamkeit zu schenken, die sie benötigen. Insbeson- dere Kinder mit besonderen Talenten und Stärken finden wieder keine Berücksichtigung. Und genau dieser Fehler, nämlich die Vernachlässi- gung vermeintlich „starker“ Schülerinnen und Schüler, kann man als Markenzeichen von grüner Bildungspolitik deklarieren. Diese Tatsache wird dadurch verdeutlicht, dass in den Bundesländern, in denen die Grünen in Verantwortung bzw. in Mitverantwortung sind, die Leistungsorientie- rung im Bildungssystem fehlt und folglich auch die Schülerinnen und Schüler mit geistigen und körperlichen Einschränkungen nicht ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden. Ein weiteres Paradoxon wird deutlich, wenn man die Aussage der Grünen betrachtet, dass die Koalition eine Reform des Grundgesetzes verhindern wolle. Denn wenn man den Sachverhalt genauer betrachtet, so wird deutlich, dass es die Grünen selbst waren, die den Kom- promissvorschlag zur Öffnung der Verfassung oder – ge- nauer – die Möglichkeit für den Bund, mehr Einfluss zu nehmen, kategorisch ablehnten. Der Kompromissvor- schlag ist auch bekannt unter dem Stichwort Änderung von Art. 91 b des Grundgesetzes. Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Öffnung der Verfassung in Bezug auf die Schule. Die Bundesregie- rung wird dazu aufgefordert, eine Verfassungsänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zu erarbeiten. Dabei lassen die Grünen unerwähnt, dass der grüne Mi- nisterpräsident in Baden-Württemberg bereits lauthals verkündet hat, eine solche Änderung des Grundgesetzes kategorisch abzulehnen. Gleichzeitig verweigert sich die grüne Bundestagsfraktion einer sorgsamen, schrittwei- sen Öffnung des Grundgesetzes über eine Änderung des Art. 91 b des Grundgesetzes – institutionelle Finanzie- rung von Hochschulen. Was wollen Sie denn nun? Auf Bundesebene be- schließen und im Ländle ausbremsen – ähnlich wie in der Energiepolitik? Das kann es ja wohl nicht sein. Dabei wäre es gerade in der Bildungspolitik nötig, dass Bund und Land an einem gemeinsamen Strang zie- hen und eine einheitliche Meinung vertreten, um so auch den Anschein der Seriosität wahren zu können. Als Bildungsexpertin kann ich auch dem anderen An- trag der Grünen zum Thema „Konsequenzen aus dem Nationalen Bildungsbericht ziehen – Bildungsblockaden aufbrechen und mehr Teilhabe ermöglichen“ nur meine Ablehnung entgegenbringen. Bemerkenswert ist, dass die Grünen in ihrem Antrag die Unterfinanzierung des Bildungssystems beklagen. Im Bildungsbericht ist jedoch von einer überproportio- nalen Ausgabensteigerung, nämlich von 164,6 Milliar- den auf 172 Milliarden Euro, die Rede. Folglich inves- tiert der Bund rund 30 Prozent mehr in Bildung und Forschung als die letzte rot-grüne Bundesregierung. Ferner beklagen die Grünen in ihrem Antrag die hohe Zahl der Bildungsverlierer, und wieder stimmt das nicht mit dem Bildungsbericht überein. Denn der Bildungsbe- richt spricht von einer erhöhten Teilnahme an Bildungs- angeboten im vorschulischen Bereich – 94 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund besuchen eine Kita –, vom Ausbau der Ganztagsschule, steigender Bildungs- beteiligung bei jungen Menschen und Erwachsenen und einem starken Anstieg der Studierendenzahl. Wir wissen auch, dass sich die Situation auf dem Aus- bildungsmarkt deutlich entspannt hat. Während zu rot- grünen Zeiten Ausbildungsplätze ein rares Gut waren, suchen heutzutage Ausbildungsbetriebe händeringend Azubis. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit den Bil- dungsketten ein Programm aufgelegt, das gerade gefähr- dete, leistungsschwache Jugendliche in die betriebliche Bildung führt. Dem wird seitens der Antragsteller das Modell DualPlus gegenübergestellt, ein Modell, welches von den entscheidenden Akteuren im Berufsbildungs- system, zum Beispiel von den Industrie- und Handels- kammern und dem Handwerk, bestenfalls stirnrunzelnd zur Kenntnis genommen wird. Gute Bildung macht man nicht am grünen Tisch und schon gar nicht mit links! Zur Umsetzung der Inklusion benötigen wir mehr Eigenständigkeit in den Schulen und weniger Schulbürokratie. Schule muss individueller, 24522 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) selbstständiger und eigenverantwortlicher werden dür- fen, und wir müssen es einrichten, dass sie die Freiheit dazu bekommt. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Wenn jemand eine Reise „all inclusive“ in einem Reisebüro bucht, dann weiß man genau, was gemeint ist. Alle Leistungen sind inbegriffen. Inklusive Bildung heißt: Alle Kinder sind gemeint, alle Kinder und Jugendlichen lernen ge- meinsam. Doch wenn über inklusive Bildung geredet wird, dann ist das heute noch für viele ein Begriff, mit dem sie nichts anzufangen wissen. Manche glauben, wer über in- klusive Bildung redet, treibt nur wieder eine neue bil- dungspolitische Sau durchs Dorf. Und manche Bil- dungsverwaltung sieht in der Umsetzung von Inklusion ein probates Mittel, die ohnehin knappen Mittel in der Bildung deutlich sparsamer einzusetzen. So werden Kin- der mit diagnostizierten vermeintlichen Lernbehinderun- gen in sogenannte Regelschulen aufgenommen, und ih- nen werden sage und schreibe – wie in Sachsen-Anhalt – zwei Stunden sonderpädagogische Förderung zugestan- den. Dass Schulen heute bei Neubau oder Sanierung einen Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer er- halten, wird langsam zur Regel. Dass aber für die volle Wahrnehmung aller Bildungsangebote an Schulen der barrierefreie Zugang zum gesamten Schulhaus erforder- lich ist, das bleibt oft noch unbeachtet. Und – noch schlimmer – die Zahl der Schulen, die auf eine solche Sanierung noch warten müssen, ist unglaublich groß. Doch die Kommunen, die in den meisten Fällen für die Sanierung von Schulen zuständig sind, sind ob der Größe der Aufgabe und der knappen öffentlichen Kassen damit überfordert. Doch die Umsetzung von Inklusion in der Bildung ist keine Sache, die man machen oder auch bleiben lassen kann, ist keine generöse Geste an Menschen mit Behin- derungen, sondern sie ist eine Forderung, die auf gelten- dem Recht begründet ist, ein Rechtsanspruch. Inklusive Bildung, individuelle Förderung jeder und jedes Einzel- nen, gleich ob mit oder ohne Behinderung und gleich, mit welcher Beeinträchtigung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leben, ist für alle gut; es stärkt die Stärken aller, und Nachteile werden nach Maßgabe des konkreten individuellen Bedarfs ausgeglichen. Aber dieser Rechtsanspruch, der sich aus der UN- Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen ergibt, muss in der Bundesrepublik Deutschland auch in innerstaatliches Recht überführt und dann auch praktisch umgesetzt werden. Allen hier im Hause ist be- wusst, dass die Bildungsbenachteiligung eines der größ- ten Probleme bundesdeutscher Bildungswirklichkeit ist. Alle Versuche, Kinder auf noch so viele unterschiedliche Schulformen aufzuteilen, führen nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Förderung. Darum ist die Umset- zung von Inklusion in der Bildung auch ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit in der Bildungsteilnahme. Wer aber Inklusion in der Bildung umsetzen will, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das erfolgreich für alle werden kann. Nicht wenige Vorbe- halte gegen das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen rühren doch daher, dass sie Sorge haben, dass Kinder eben nicht die für sie beste Bildung und För- derung erhalten. Darum müssen wir als Politikerinnen und Politiker eben auch dafür sorgen, dass die Bedin- gungen stimmen. Wir haben darum einen Antrag eingereicht, der sich darauf konzentriert, was in der Bundesverantwortung getan werden muss, damit Inklusion zu einem Erfolgs- konzept für die Bildung in Kitas, Schulen, Hochschulen und in der Aus- und Weiterbildung werden kann. Denn erfolgreiche Bildungsteilnahme ist nun einmal der Schlüs- sel zu einem erfüllten Leben. Der Generalverweis auf die Zuständigkeit der Länder zieht nicht, denn hier wurde durch die Bundesregierung Recht gesetzt, und nun ist die Bundesebene auch gefor- dert, für die Umsetzung dieses Rechts Sorge zu tragen. Und da kann sehr viel getan werden. Nur ein paar Punkte: Wie eigentlich muss eine Schule aussehen, wie muss sie ausgestattet sein, damit sie inklusiv arbeiten kann? Welches Personal muss vorgehalten, welche Therapiean- gebote müssen gewährleistet werden, damit unterschied- liche Behinderungsarten angemessen begleitet werden können? Welche beruflichen Perspektiven werden jun- gen Menschen mit Behinderungen eröffnet, und wie wird ihnen der Weg zu einem selbstständigen Leben er- leichtert? Was brauchen Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, um ihr Studium erfolgreich ab- zuschließen? Wer berät die Eltern und die Betroffenen über die möglichen Hilfen? Wo sind die Rechtsansprü- che geregelt, und wer trägt die Kosten? Wer bildet Leh- rerinnen, Erzieherinnen entsprechend aus? Und was die Schulbauprogramme betrifft: Es kann doch nicht sein, dass Kommunen gerne auf europäische Programme zur Schulbauförderung zurückgreifen kön- nen, aber ein Bund-Länder-Programm zum inklusiven Umbau von Schulen nicht möglich sein soll. Die Grünen verweisen in ihrem Antrag wie regelmäßig auch die SPD auf die segensreichen Wirkungen von neuen Ganztags- schulprogrammen. Also, bei aller Freundschaft: Eine in- klusive Gemeinschaftsschule – denn das wäre sie dann – muss selbstverständlich eine Ganztagsschule sein. Aber eine Ganztagsschule ist im Umkehrschluss per se noch keine inklusive Schule. Auch Gymnasien können Ganz- tagsschulen sein. Aber die wenigsten von ihnen sehen Inklusion als ihre Aufgabe an. Darum würden wir den Schwerpunkt anders setzen. Wir freuen uns aber, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen ähnlich gelagerten Antrag gestellt hat. Er ist in vielen Positionen nah bei unserem, wenn auch oft nicht so konkret. Mindestens eine Kritik habe ich al- lerdings: Die Orientierung der Schülerinnen und Schüler nur auf den Hauptschulabschluss halte ich für zu kurz gegriffen. Zum einen gibt es Förderschulen, die ganz selbstverständlich auch auf den Realschulabschluss aus- gerichtet sind; zum anderen finden wir an Förderschulen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24523 (A) (C) (D)(B) mit dem Schwerpunkt Lernen nicht wenige, die später über andere Förderinstrumente den Realschulabschluss erreichen. Sie auf den Hauptschulabschluss festzulegen, ist falsch. Außerdem sollten wir den Hauptschulabschluss ohne- hin nicht weiter hofieren; er ist selten eine gute Basis für den Einstieg in Ausbildung und Beruf. Die beiden Anträge zur Inklusion von den Grünen und von uns, der Linken, sind aber ganz gute Illustratio- nen für den dritten Antrag zu diesem TOP: „Konsequen- zen aus dem nationalen Bildungsbericht ziehen“. Der al- lerdings stellt keine neuen Forderungen, bringt auch keine neuen Erkenntnisse; er greift Dinge auf, die auch in anderen Anträgen, darunter nicht wenige von der Lin- ken, schon ausführlicher formuliert worden sind. Den- noch mag er nützlich sein, wenn wir in absehbarer Zeit über den Fehlstart der Bundesregierung bei der geplan- ten Grundgesetzänderung für eine bessere Zusammenar- beit von Bund und Ländern in der Bildung reden. Die ist nämlich das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Wir wollen eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grund- gesetz wieder festschreiben. Das macht auch die Finan- zierung inklusiver Bildung deutlich leichter. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wichtigste Dokument der Bildungsforschung in Deutschland ist der Nationale Bildungsbericht. Es ist da- her ein Armutszeugnis für die Koalition und die Bundes- regierung, dass wir Grüne es sind, auf deren Antrag die Ergebnisse des vierten Nationalen Bildungsberichts hier im Plenum überhaupt behandelt werden. Das Bundes- kabinett hat es bisher noch nicht einmal für nötig befun- den, sich mit dem Bericht zu befassen, obwohl es sich dabei um die zentrale wissenschaftliche Analyse des gesamten Bildungssystems hierzulande handelt und er bereits seit Juni 2012 vorliegt. Offenbar hat Schwarz- Gelb nach dem vollmundigen Ausrufen einer „Bildungs- republik“ Deutschland schnell das Interesse verloren, ebendiese zu bauen und für ihre Baupläne die exzellente Expertise der Bildungsforschung zur Grundlage zu neh- men. Das ist bedauerlich und fahrlässig gegenüber der jungen Generation. Warum Sie den Bericht am liebsten in der Schublade verstauben lassen würden, wird klar, wenn wir Ihre Poli- tik mit den dort festgestellten Notwendigkeiten verglei- chen. Es kommt Ihnen offensichtlich sehr ungelegen, dass im nationalen Bericht das geplante Betreuungsgeld kritisiert wird. Aber die Bildungsforschung hat recht: Das Betreuungsgeld würde sich als Bildungsfernhalte- prämie fatal auswirken. Es konterkariert den notwen- digen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kin- derbetreuung. Anstatt die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel hierfür zu nutzen, enthalten sie fak- tisch gerade Kindern aus bildungsfernen Familien früh- kindliche Bildung und die Erfüllung des Rechtsan- spruchs vor. So schaden Sie den Bildungschancen dieser Kinder aktiv und tragen dazu bei, dass sich die soziale Schere im Bildungswesen noch weiter öffnet. Kippen Sie endlich diese bildungspolitische Katastrophe! Wir fordern Sie auf, sich in Ihrer Bildungspolitik nicht länger den Erkenntnissen der Wissenschaft zu ver- schließen, den Bildungsbericht endlich im Kabinett zu beraten und aus den gewonnenen Erkenntnissen Konse- quenzen für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit zu ziehen. Die Bundesregierung ignoriert systematisch die abgehängten und benachteiligten Kinder und Jugendli- chen. Auch hier sind die Ergebnisse des Bildungsbe- richts eindeutig: Einerseits erwerben mehr junge Men- schen höhere Schul- und Hochschulabschlüsse, andererseits ist die Zahl der Bildungsverlierer kaum rückläufig. Denken Sie nur an die 2,2 Millionen bis 34-Jährigen ohne Berufsabschluss und infolgedessen mit düstersten Jobaussichten. Nach wie vor hängt der Bil- dungserfolg in keinem anderen OECD-Land so sehr vom Elternhaus ab wie in Deutschland. Wann ziehen Sie da- raus endlich die notwendigen Konsequenzen? Eine große Herausforderung für alle politischen Ebe- nen ist die Verwirklichung der Inklusion im gesamten Bildungssystem. Der von uns heute ebenfalls vorgelegte Antrag soll deshalb Anlass für intensive Beratungen und Aktivitäten sein. Es darf nämlich nicht dabei bleiben, dass die Bundesregierung die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ ratifiziert und dann wie in ihrem „Nationalen Aktionsplan“ in mutlosen Allgemeinplätzen verharrt. Auch von den Koalitions- fraktionen liegt uns noch keine Initiative vor. Es muss uns doch alle bewegen, wenn nach der gemeinsamen Kita die „Segregation“ in behinderte und nicht behin- derte Kinder ausbricht. Es muss doch auch Ihnen ein Anliegen sein, Schulen, Ausbildungsstätten und Hoch- schulen zu inklusiven Bildungsorten weiterzuentwi- ckeln. Nach all der Bildungsforschung, für die sich Frau Schavan so gerne loben lässt, herrscht in Deutschland noch immer die irrwitzige Praxis vor, dass sonderpäda- gogische Förderung nur an speziellen sonderpädagogi- schen Einrichtungen stattfinden kann. Inklusion muss stattdessen zum pädagogischen und bildungspolitischen Leitbild, vor allem aber zur gelebten Realität werden. Um die mittlerweile von fast allen geteilten Ziele wie die Inklusion oder den Ausbau der Ganztagsschulen zu erreichen, müssen wir die Kräfte bündeln. Deshalb muss das Kooperationsverbot im Grundgesetz fallen. Dass die Bundesbildungsministerin heute dazu endlich mit den Ländern ins Gespräch kommt, ist sehr spät – wir wünschen diesen Gesprächen trotzdem viel Erfolg. Wir brauchen eine Verantwortungspartnerschaft sowie eine neue Vertrauens- und Kooperationskultur zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um tatsächlich einen gesamtstaatlichen Bildungsaufbruch für gleiche Teil- habechancen zu schaffen. Auf große Defizite macht der Bericht bei den Über- gängen zwischen den Bildungsbereichen aufmerksam. Gerade bei der beruflichen Bildung herrschen in Regie- rung und Koalition Tatenlosigkeit und Selbstzufrieden- heit. Obwohl die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen aus demografischen Gründen zurückgeht – was Sie ja wohl kaum als Verdienst Ihrer Regierung reklamieren wollen, waren 2011 fast 300 000 Jugendliche im „Über- gangssystem“ statt in Ausbildung. Zudem erhält nicht einmal die Hälfte der Hauptschulabsolventen einen Aus- 24524 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) bildungsplatz. Diese Zahlen machen deutlich: Es fehlt ein echter Übergang von der Schule in vollqualifizie- rende Berufsausbildungen, wie wir es im Konzept Dual- Plus vorschlagen. Umgestaltet werden muss auch die Schnittstelle zwi- schen beruflicher und hochschulischer Bildung, um die Attraktivität der beruflichen Ausbildung durch eine er- höhte Durchlässigkeit zur Hochschule zu verbessern. Die Hochschulen müssen sich nicht nur formal, sondern auch durch passende Angebote den beruflich Qualifi- zierten öffnen. Dem Mangel an Fachkräften und Hochqualifizierten muss zudem mit einer echten Ausbauoffensive an den Universitäten und Fachhochschulen entgegengewirkt werden. Der Hochschulpakt reicht angesichts der stark gestiegenen Zahl der Studienberechtigten aber noch nicht aus. Laut Bericht liegt der Bedarf an Studienplät- zen aktuell um rund 300 000 Plätze höher, als in der laufenden Hochschulpaktphase zwischen Bund und Ländern vereinbart. Der Pakt darf durch die Bundesbil- dungsministerin nicht länger gedeckelt, sondern muss gemäß der aktuellen Prognosen umgehend aufgestockt werden. Daneben ist eine soziale Öffnung der Hochschu- len unerlässlich. Dazu gehört neben der sozialen Infra- struktur eine bessere und gerechtere Studienfinanzie- rung. Von der Bundesregierung erwarten wir daher konkrete Vorschläge für eine BAföG-Reform, kein nutz- loses und erfolgloses Deutschland-Stipendium. Bil- dungsgerechtigkeit geht anders. Festzuhalten bleibt: Die Bundesregierung geht not- wendige Strukturreformen nicht an und zeigt sich bera- tungsresistent durch Ignorieren auch dieses Bildungsbe- richts. Dort, wo sie aus sachfremden Gründen und zur Bedienung des Starrsinns der CSU aktiv wird, wie beim Betreuungsgeld, richtet sie bildungspolitischen Schaden an. Es wird Zeit, dass neue Mehrheiten mehr Mut bewei- sen und die Prioritäten zugunsten von mehr Bildungs- gerechtigkeit verschieben. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: – Eine kohärente Gesamtstrategie für Pakis- tan – Für eine aktive Einbindungsdiplomatie, Stärkung der demokratischen Kräfte und eine verlässliche Entwicklungszusammenar- beit (Tagesordnungspunkt 19) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Bevor ich zur eigentlichen Debatte des Antrags komme, möchte ich Folgendes festhalten: Der brutale Mordversuch der Tali- ban an der 14-jährigen Schülerin Malala Yousufzai An- fang Oktober, die in der Vergangenheit offensiv für bes- sere Bildungschancen für Mädchen geworben hat, hat auf erschütternde Weise deutlich gemacht, wie aktuell die Debatte um die politische und gesellschaftliche Ent- wicklung Pakistans ist. Diese Entwicklung Pakistans ist nicht nur für seine eigenen Bürgerinnen und Bürger zen- tral, sondern auch für die gesamte Zukunft der Region. Ich denke, dass wir uns alle darin einig sind, von hier die besten Genesungswünsche an Frau Yousufzai zu richten. Im Folgenden konkret zu Ihrem Antrag: Die im ersten Teil des Antrags angemahnte aktive Einbindungspolitik findet doch statt – sowohl durch Deutschland als auch durch wesentliche Akteure der in- ternationalen Politik. Freilich ist das derzeit insbeson- dere zwischen den USA und Pakistan nicht einfach. Je- doch: Nicht nur der Besuch der pakistanischen Außenministerin Hina Rabbani Khar in Berlin am 4. September 2012, sondern insbesondere die bei dieser Gelegenheit unterzeichnete und durch Sie auch ange- sprochene Roadmap für den deutsch-pakistanischen stra- tegischen Dialog sind klare Belege für diese sich intensi- vierende Einbindungspolitik Deutschlands. Pakistan befindet sich spätestens seit dem Beginn des Afghanistan-Engagements im Fokus der internationalen Politik und vielfältiger Einbindungsaktivitäten. Feder- führend waren insbesondere im sicherheitspolitischen Bereich stets die USA, aber auch Großbritannien hat sich in den zurückliegenden Jahren sehr intensiv einge- bracht. Pakistan ist seither in die Ausarbeitung und Ver- handlung einer politischen Lösung in Afghanistan einge- bunden gewesen – genau so, wie Sie es verlangen. Deutsches und internationales Engagement zur Ein- bindung Pakistans treffen sich dabei nicht nur in VN und NATO, sondern insbesondere in der Internationalen Kontaktgruppe zu Afghanistan, International Contact Group, ICG. Die ICG bestätigte den deutschen Sonder- gesandten AFG/PAK, Botschafter Dr. Koch, bei ihrem Treffen in Abu Dhabi als ihren Vorsitzenden. Ich halte das für einen starken Beleg der anerkannten Rolle Deutschlands bei der aktiven Einbindung unterschiedli- cher und wichtiger Akteure wie Pakistan in die Lösung der zentralen Herausforderung der ganzen Region. Wenn ich auch Ihren grundsätzlichen Befund nicht teilen kann, dass es keine aktive Einbindungspolitik der Bundesregierung und wesentlicher Akteure der interna- tionalen Politik gebe, denke ich, dass die anstehende vollständige Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Behörden und der Abzug von ISAF bis 2014 große Auswirkungen auch auf Pakistan und seine internationale Einbindung haben werden. Die Na- tur unseres Engagements in Afghanistan wird sich grundsätzlich wandeln, und deshalb müssen wir parallel zu unseren Anstrengungen in Afghanistan auch die Ein- bindung Pakistans weiterentwickeln. Aus unserer Sicht stellt dafür der Versöhnungsprozess einen guten, wenn auch nicht den einzigen Ausgangspunkt dar. Für diese Weiterentwicklung sind die Äußerungen der pakistanischen Außenministerin bei ihrem Besuch in Berlin aus unserer Sicht sehr ermutigend. Pakistan er- achtet demnach ein friedliches und stabiles sowie wirt- schaftlich aufstrebendes Afghanistan als sein Kerninte- resse. Diese Definition bedeutet eine Abkehr von der al- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24525 (A) (C) (D)(B) ten Forderung nach „strategischer Tiefe“ – also Afgha- nistan auf Abstand zu halten – und öffnet Pakistan für neue politische Ansätze in den in der Vergangenheit nicht immer einfachen bilateralen Beziehungen. Es be- steht also die konkrete Chance, Pakistan dabei zu unter- stützen, von einem durch den Konflikt in Afghanistan betroffenen Akteur zu einem von Frieden und Stabilität in Afghanistan profitierenden Akteur werden zu können. Das wollen wir stützen, und deshalb ist die angespro- chene Roadmap politisch auch so wichtig. Sie sollten das nicht unterschätzen. Ihre Ausführungen zur Stärkung der demokratischen Kräfte und der Zivilgesellschaft Pakistans beschreiben in Teil zwei des Antrags im Wesentlichen die Probleme, vor denen wir in diesem hochkomplexen Land stehen. Hier besteht und wird mutmaßlich auch für die kommen- den Jahre großer Handlungsbedarf bestehen. Allerdings will ich Sie darauf hinweisen, dass es eben nicht nur um Maßnahmen gehen kann, die die innere Sicherheitslage ausblenden. Handlungsfähige Sicherheitskräfte sind – der eingangs erwähnte dramatische Vorfall zeigt es überdeutlich – bei der absehbaren inneren Verfassung Pakistans in Zukunft mehr als bedeutsam. Allerdings füge ich hinzu, dass deren politische Kontrolle und da- mit das pakistanische Parlament insgesamt gestärkt wer- den müssen. Jedenfalls springen Sie in Ihrer Fokus- sierung zu kurz. Die Stärkung des Parlaments sollte aber ein konkretes Anliegen von uns Abgeordneten sein. Sie führen das ja auch am Beispiel des Women´s Parliamentary Caucus selbst aus. Im März 2012 haben die Kollegin Sibylle Pfeiffer, der Kollege Bijan Djir-Sarai und ich in einem Schreiben eine gemeinsame Reise von Kolleginnen und Kollegen der Ausschüsse für wirtschaftliche Zusammen- arbeit, Auswärtiges und Verteidigung des Bundestages nach Islamabad angeregt, um den Austausch mit den je- weiligen Fachausschüssen zu intensivieren. Vor diesem Hintergrund frage ich mich schon, warum Sie auf dieses konkrete Angebot zur Stärkung der parlamentarischen Beziehungen nicht reagiert haben. Nicht nur die Bundes- regierung ist aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, son- dern auch wir Parlamentarier. Zu den entwicklungspolitischen Aspekten Ihres An- trages nehme ich keine Stellung, da dies meiner Kollegin Sibylle Pfeiffer als zuständiger Sprecherin unserer Frak- tion obliegt. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag ab. Er enthält in seiner generellen Beschreibung viel Richti- ges, springt jedoch gleichzeitig in der politischen Bewer- tung der laufenden Aktivitäten zu kurz und berücksich- tigt diese nicht ausreichend. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Malala Yousufzai ist ein 14-jähriges Mädchen aus Pakistan. Sie wurde be- rühmt für ihren Blog über die Verbrechen der terroristi- schen pakistanischen Taliban im Swat-Tal und für ihren Kampf für ihr Recht auf Schulbildung und dafür Musik hören zu dürfen. Die pakistanische Regierung zeichnete sie dafür mit dem ersten nationalen Friedenspreis des Landes aus. Weltbekannt wurde sie durch einen feigen Anschlag auf ihr Leben, als ihr am 9. Oktober 2012, noch im Schulbus sitzend, Attentäter der Taliban in Kopf und Hals schossen. In einem Bekennerschreiben wurde als Begründung für den Anschlag ihr Kampf für das Recht von Mädchen auf Schulbildung angeführt – dies war in den Augen der Taliban offensichtlich nur schwer zu er- tragen. Es verschlägt uns allen die Sprache, wie men- schenverachtend diese islamistischen Taliban sind, dass das Eintreten für dieses selbstverständliche Recht schon ausreicht, um einen Mordanschlag auf ein 14-jähriges Mädchen zu verüben. Islamistische Taliban fühlen sich durch ein 14-jähriges Mädchen schon herausgefordert – dafür findet wohl niemand mehr passende Worte. Umso mehr freut es mich und uns alle, dass Malala Yousufzai den Mordanschlag schwerverletzt überlebt hat und mitt- lerweile auf dem Weg der Besserung ist. Diese tragische Geschichte zeigt uns leider nur allzu deutlich, wie zerrissen das Land ist und wie schwer wir uns damit tun, es zu verstehen. Dabei wissen wir um seine Bedeutung: Pakistan wird eines Tages wohl das be- völkerungsreichste muslimische Land der Welt sein. Im Inneren ist es herausgefordert von islamistischen Auf- ständischen, die versuchen, die Kontrolle über das Land mit seinen Atomwaffen zu übernehmen. Gleichzeitig stagniert die Wirtschaftskraft, und vor dem Hintergrund einer Steuerquote von nur 9 Prozent droht nahezu per- manent der Staatsbankrott. Die düstere ökonomische Perspektive geht einher mit einer fast schon traditionell angespannten sozialen Lage. Hinzu kommt, dass es auch nicht immer leicht ist, die innenpolitischen Zielsetzun- gen der unterschiedlichen Machtzirkel in Armee, Ge- heimdienst und Politik, die um Einfluss ringen, nachzu- vollziehen. Das Verhältnis zu seinen Nachbarn ist für Pakistan ebenfalls nicht einfach. Die Rivalität mit Indien – unter anderem aufgrund der bis heute ungelösten Kaschmir- Frage – führte schon zu drei Kriegen zwischen den bei- den Atommächten. Eine weitere Eskalation dieses Kon- flikts wäre in seinen Auswirkungen kaum vorstellbar. Auch das Verhältnis zu seinem Nachbarn Afghanistan ist nicht frei von Spannungen. Zu groß sind die manchmal einseitigen, mitunter aber auch wechselseitigen Ein- flüsse aufeinander und die Schwierigkeiten im gemein- samen Grenzgebiet. Malakand und Waziristan sind nach wie vor Rückzugsorte und Sammelbecken für Islamisten unterschiedlichster Art, die Pakistan und Afghanistan destabilisieren. Demzufolge ist eine Befriedung sowie politische und wirtschaftliche Stabilisierung dieser Re- gion in Zentralasien ohne Pakistan nicht möglich. Un- sere Unterstützung für dieses Land und seine Menschen ist somit nicht nur ein moralisches Gebot, sondern auch in unserem ureigensten Sicherheitsinteresse. Daher gab es und gibt es viele gute und wichtige Gründe für uns, Pakistan auf unserer außen- und ent- wicklungspolitischen Agenda weit oben anzusiedeln. Schon seit 1961 besteht die pakistanisch-deutsche Ent- wicklungszusammenarbeit. Damit gehört Pakistan zu den deutschen Partnerländern der ersten Stunde – mit ei- nem bisherigen Gesamtumfang von fast 2,5 Milliarden Euro. 24526 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Regionaler Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist tra- ditionell der Nordwesten des Landes. Deutschland ist als einer der wenigen Geber mit eigenen Umsetzungsstruk- turen in der Provinz Khyber-Pakhtunkhwa präsent und gehört zu den wenigen Partnern Pakistans, die auch Maßnahmen in den Stammesgebieten an der Grenze zu Afghanistan implementieren. Bei der Auswahl der Sektoren, in denen wir mit Pakis- tan kooperieren, liegen wir in meinen Augen richtig. Viele Kenner Pakistans machen vor allem die unzurei- chende Energieversorgung als Hemmschuh für die sta- gnierende wirtschaftliche Entwicklung des Landes ver- antwortlich. Und gerade dieser Sektor ist seit den 60er-Jahren ei- ner der Schwerpunkte unserer Kooperation. Angesichts des hohen Potenzials natürlicher Energieträger in Pakis- tan sind seitdem über 50 Prozent unserer Entwicklungs- gelder in die Nutzung der Wasserkraft investiert worden. Hier haben wir schon einiges erreichen können: Gemein- sam mit dem pakistanischen Partner führten deutsche Experten zahlreiche Machbarkeitsstudien für Wasser- kraftprojekte mit einem Energiepotenzial von 3 000 Mega- watt durch. Davon sind Laufwasserkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 2 000 Megawatt fertiggestellt oder in Entstehung. Im Tharparkar District in Sindh konnten bislang 3 000 Solar-Photovoltaik-Anlagen errichtet wer- den, wodurch 25 000 Menschen in ihren Häusern erst- mals Zugang zu Elektrizität bekamen. Ein letztes Bei- spiel unserer Erfolgsbilanz ist das in Kooperation mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingeführte Energiemanagementsystem, wodurch die Textilindustrie heute zwischen 10 und 20 Prozent ihres Energiever- brauchs, das heißt etwa 62 Millionen Kilowattstunden pro Jahr, spart. Dadurch werden die Unternehmen durch- schnittlich rund 100 000 Euro pro Jahr und pro Betrieb entlastet. Als ehemalige Mittelständlerin weiß ich nur zu gut, welche positiven Auswirkungen das auf die Ent- wicklung eines Unternehmens hat. Trotz aller Erfolge ist die Energieversorgung gerade in ländlichen Gebieten unzureichend und die produzierte Energiemenge insgesamt nach wie vor viel zu gering. Wir werden trotz aller Schwierigkeiten auch weiterhin alles tun, um diesen Sektor zu stärken. So vereinfacht diese Kausalkette klingt, so einleuchtend ist der folgende Gedanke als Leitfaden: ohne Energie keine wirtschaftli- che Entwicklung, keine Arbeitsplätze und damit keine Lebensperspektiven für die junge Bevölkerung, die da- mit empfänglich wird für radikale Ideen. In diesem Zusammenhang halte ich auch den Hinweis auf unser Engagement im Bildungssektor für wichtig: Trotz einzelner Fortschritte zählt das öffentliche Schul- wesen Pakistans zu den am schlechtesten entwickelten weltweit. Nur etwas mehr als die Hälfte aller fünf- bis neunjährigen Jungen und Mädchen besucht die Schule. Deshalb können wir das eingangs skizzierte Engagement von Malala Yousufzai gar nicht hoch genug loben und einschätzen. Daher kann ich aber auch die Behauptung im heute debattierten Antrag, die deutsche Außen- und Entwick- lungspolitik gegenüber Pakistan sei halbherzig und in- konsistent, nicht nachvollziehen. Dieser Vorwurf stimmt einfach nicht. Das gilt sowohl für die Entwicklungspoli- tik, das gilt aber auch für die außenpolitische Einbin- dung Pakistans. Ich kann mich nicht erinnern, dass je- mals so viele hochrangige Regierungskontakte stattge- funden haben wie in den letzten zwei, drei Jahren: Au- ßenminister Westerwelle besuchte im Januar 2011 Isla- mabad und traf sich zu Gesprächen mit Außenminister Qureshi, Armeechef Kayani und Premierminister Gilani. Der pakistanische Premierminister Gilani besuchte Deutsch- land Ende 2009 und besprach sich unter anderem mit Bundeskanzlerin Merkel. Und Entwicklungsminister Niebel besuchte Pakistan im Juni 2010. Daher genießen diese Bundesregierung und Deutsch- land zu Recht – vor allem im Vergleich zu anderen west- lichen Partnern – in Pakistan einen sehr guten Ruf und werden neben Großbritannien als wichtigster Fürspre- cher in der EU gesehen. Insofern sind viele Ihrer Be- hauptungen und Forderungen im Antrag populistisch und falsch. Und daher lehnen wir den Antrag ab. Johannes Pflug (SPD): Pakistan ist ein Land, das vor immensen Herausforderungen steht: Sein politisches und gesellschaftliches System ist hoch instabil: Die ak- tuelle Regierung wird voraussichtlich – sollte sie bis zur Wahl im nächsten Frühjahr an der Macht bleiben – die erste zivil gewählte Regierung Pakistans sein, die eine volle Amtsperiode durchhielt. Die Wirtschaftslage ist schlecht, die Energieversorgung mangelhaft, die Infla- tionsrate hoch und die Steuerquote eine der niedrigsten der Welt. Vielen jungen Pakistanis fehlt jede Zukunfts- perspektive. Die Sicherheitslage des Landes ist desas- trös. Seit Beginn des sogenannten Kriegs gegen den Ter- ror sind mehrere Zehntausend Menschen in Pakistan durch Terrorattentate, Einsätze des pakistanischen Mili- tärs und Drohnenangriffe der USA umgekommen. Auf besorgniserregende Weise nehmen religiöser Extremis- mus und hasserfüllter Antiamerikanismus im Land zu. Die schleichende Radikalisierung der Bevölkerung und der wachsende Einfluss von Islamisten müssen uns alarmieren. Es sind die Schicksale zweier junger Mäd- chen gewesen, die in den letzten Wochen dieses Problem erneut der Welt auf drastische Weise vor Augen geführt haben: Der Fall um die wohl geistig behinderte Christin Rimsha Masih, die in Untersuchungshaft saß, weil sie angeblich Seiten aus dem Koran verbrannt hatte. Dies stellt in Pakistan den Straftatbestand der Blasphemie dar. Selbst wenn die Angeklagten von Gerichten freigespro- chen werden, fallen sie nicht selten einem wütenden Mob zum Opfer. Besonders betroffen sind hiervon An- gehörige religiöser Minderheiten – Christen, Schiiten, Ahmadis und andere. Das zweite Mädchen, das in den letzten Wochen traurige Berühmtheit erlangte, ist die 14-jährige Malala Yousufzai. Sie wurde von einem Mordkommando der pakistanischen Taliban niederge- schossen, weil sie sich für die Bildung von Mädchen ein- setzte. Doch gleichzeitig haben uns diese Fälle auch ge- zeigt, dass es immer noch viele Menschen in Pakistan gibt, die sich Terror und Radikalismus nicht beugen wol- len. Die Anklage von Rimsha und erst recht der Mord- versuch an Malala haben landesweiten Protest ausgelöst. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24527 (A) (C) (D)(B) Regional eingebettet ist dieses instabile Land in eine durch Konflikte geprägte Region. Wir haben es hier mit einer Atommacht zu tun, die sich im Dauerspannungszu- stand mit einer zweiten Atommacht – Indien – befindet. Faktisch findet der Afghanistan-Krieg auch in der nord- westlichen Grenzregion Pakistans statt, in der die Taliban einen Rückzugsraum gefunden haben. Dabei spielt der pakistanische Staat bei der Bekämpfung des Terrorismus bestenfalls eine ambivalente Rolle. Während gegen die pakistanischen Taliban mit aller Macht vorgegangen wird, steht der pakistanische Geheimdienst gleichzeitig im Verdacht, die afghanischen Taliban zu unterstützen. Damit ist Pakistan also zugleich Teil des Problems und der Lösung: Eine Stabilisierung der Region und eine politische Lösung in Afghanistan werden nicht ohne Pa- kistan erreicht werden können. Offiziell hat der Abzug vom Hindukusch bereits be- gonnen. Deutschland, als diejenige Nation, die für den Norden Afghanistans zuständig ist, wird dabei eine ent- scheidende Rolle spielen müssen. Der Abzug wird zu ei- nem nicht unerheblichen Teil über Pakistan ablaufen. Dies bietet uns die Chance, Pakistan zu beweisen, dass es als Partner und nicht lediglich als „Bauer“ im Kampf gegen den Terrorismus von Bedeutung ist. Dass Pakistan von immenser geopolitischer Bedeu- tung ist, das ist allen beteiligten Akteuren klar. Und den- noch: Auch wenn die Bedeutung Pakistans immer wie- der hervorgehoben wird, fehlt es leider noch immer an einer kohärenten deutschen Außenpolitik für diesen Staat. Das bisherige deutsche Engagement ist nicht aus- reichend! Die im September unterzeichnete Roadmap für einen deutsch-pakistanischen strategischen Dialog geht zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch kann auch sie nicht eine kohärente ressortübergreifende Gesamtstrategie für Pakistan ersetzen. Angesichts der komplexen Situation im Land und in der Region ist eine solche Gesamtstrategie jedoch drin- gend nötig! Deshalb ist es so wichtig, dass die SPD dies gemeinsam mit den Grünen mit dem vorliegenden An- trag thematisiert. Pakistan muss besser als bisher inter- national eingebunden werden. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Bundesregie- rung gut beraten wäre, Pakistan nicht primär unter strate- gischen Aspekten zu betrachten. Nötig ist eine aktive Pakistan-Politik, die der Bedeutung des Landes gerecht wird und die sicherheitspolitische, wirtschaftliche, so- zialpolitische und Governance-Aspekte vereinigt. Darun- ter verstehe ich nicht einfach die Summe von unkoordi- nierten Maßnahmen. Entscheidend für eine erfolgreiche Pakistan-Politik ist ein Gesamtkonzept, das Politikziele klar formuliert, Prioritäten bestimmt und diese zu einer Strategie zusammenführt. Entscheidend sind hierbei die Förderung von Rechts- staatlichkeit, die Bekämpfung der Korruption, die Ent- wicklung der pakistanischen Parteien von Elitegruppen hin zu demokratischen Organisationen und eine Stär- kung der Zivilregierung gegenüber dem Militär. Es gilt vor allem, Justiz, Zivilgesellschaft und demokratische Kräfte auf allen Ebenen zu unterstützen! Die unveränderte Praxis der USA, die staatliche Sou- veränität Pakistans zu missachten und Drohnenangriffe im Nordwesten Pakistans durchzuführen, befeuert den Antiamerikanismus im Lande. Der ehemalige Cricket- Star Imran Khan setzt im Wahlkampf mit seiner neuen Partei Pakistan Tehreek-e-Insaf gekonnt und mit popu- listischen Mitteln auf diese Karte – und stößt damit auf große Resonanz. Hier können sich die Bundesrepublik und die Euro- päische Union einbringen. Neben unterschiedlichen ent- wicklungspolitischen Instrumenten ist unsere größte Stärke das hohe Ansehen, welches Deutschland in Pakis- tan genießt. Diesen Vertrauensvorschuss dürfen wir nicht durch fahrlässige Politik verspielen. Wir müssen ihn nutzen, um gemeinsam mit der Europäischen Union eine Brückenfunktion einzunehmen. Außerdem sollten regionale Integrationsprozesse – wie durch den Istanbul- Prozess angestoßen – so stark wie nur möglich gefördert werden. Pakistan könnte immens von einer Öffnung hin zu Indien von dessen Wirtschaftsaufschwung profitieren. Und auch der sogenannte Allwetter-Freund China hätte das Potenzial, eine viel wichtigere Rolle als bisher zu spielen. Schließlich kann China genauso wenig wie wir an einem instabilen Pakistan interessiert sein. Wir fordern die Bundesregierung auf: Nutzen Sie Ihre Mittel und Möglichkeiten, um Pakistan in der deutschen Außenpolitik den Stellenwert zu verschaffen, der nötig ist! Bijan Djir-Sarai (FDP): Die angeblichen Mängel in der Pakistan-Politik der Bundesregierung hat die Oppo- sition in ihrem Antrag schon selbst widerlegt. Gerne fasse ich ihren eigenen Befund noch einmal kompakt zu- sammen: Die Bundesrepublik Deutschland genießt „große poli- tische Glaubwürdigkeit und ein hohes Ansehen in Pakis- tan“, Pakistan habe sich „nicht ernsthaft aktiv in die Friedensbemühungen in Afghanistan eingebracht“, „Deutschland und Europa brauchen in der Entwick- lungszusammenarbeit mit Pakistan weiterhin strategi- sche Geduld“. Diese Aussagen, die sich im vorliegenden Antrag wortwörtlich finden lassen, skizzieren meines Erachtens auch schon zutreffend die deutsch-pakistanischen Bezie- hungen. Kurz gesagt: Wir haben uns das Ansehen durch Zuverlässigkeit und stetigen Dialog erarbeitet und haben den Willen, Pakistan vollends einzubeziehen, aber das Land ist in mancher Hinsicht ein schwieriger Partner, mit dem man Geduld haben muss. Pakistan steht schon längst auf unserer Agenda. Dazu ein paar Beispiele: Deutschland kann auf eine über 50-jährige Entwicklungszusammenarbeit mit Pakistan verweisen. Die deutsche Entwicklungshilfe konzentriert sich seit Jahren auf die Förderung der Demokratie, auf Bildung, Good Governance und den Gesundheitsbe- reich. Im September dieses Jahres unterzeichnete Außen- minister Guido Westerwelle zusammen mit seiner Amts- kollegin Hina Rabbani Khar eine Roadmap für einen 24528 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) deutsch-pakistanischen strategischen Dialog – ein Mei- lenstein in den Beziehungen beider Länder. Einmal im Jahr sollen die Staatssekretäre der Außenämter zusam- menkommen und die Zusammenarbeit in allen wichtigen Bereichen vertiefen. Der Istanbul-Prozess soll Pakistan politisch und wirt- schaftlich enger einbinden und zur Friedensstabilität in der Region beitragen. Der vorliegende Antrag stellt diese Initiativen als nur kleine Fortschritte dar. Aber was wollen Sie? Aufmerk- samkeitsheischende Schlagzeilen und eine „Beste- Freunde-Partnerschaft“ im Hauruckverfahren? Partner- schaft braucht Zeit, sie muss auf festen Füßen stehen. Das Stichwort lautet, wie Sie es ja auch selber verwen- den, „strategische Geduld“. Es ist der Weg der kleinen, aber soliden Schritte, die Sie ausgerechnet aber im An- trag kritisieren. Trotz dieser Erfolge darf man nicht vergessen: Pakis- tan ist kein einfacher Partner, nicht in Afghanistan, nicht in Menschenrechtsfragen. Schauen wir uns die aktuells- ten Meldungen aus dem Land an: das Attentat auf Malala Yousufzai, die harsche Anwendung des umstrit- tenen Blasphemiegesetzes. Natürlich finden hauptsäch- lich negative oder schockierende Ereignisse Eingang in unsere Medien, aber die schleichende Radikalisierung weiter Teile der Bevölkerung, wie Sie es in Ihrem An- trag ganz richtig vermerkt haben, ist besorgniserregend. Die Lage der religiösen Minderheiten bleibt bedrohlich, die Situation der Frauen hat sich – wenn überhaupt – nur in den Städten leicht verbessert. Das ist zu wenig. Wir müssen Geduld haben. Dennoch muss gleichzei- tig das Prinzip „do ut des“ gelten. Pakistans Engagement im Friedensprozess mit Afghanistan ist ausbaufähig. Ge- nau darum setzt die Regierung auf eine Politik der lang- samen, aber stabilen Vertiefung der Beziehungen. Wir binden Pakistan ein. Wir unterstützen die demokratisch gesinnten Kräfte im Land. Wir helfen Pakistan. Pakistan ist, wie Sie also sehen, schon lange auf unse- rer Agenda. Wir arbeiten an einer verstärkten Partner- schaft, die aber nun mal nicht von heute auf morgen aus dem Boden gestampft werden kann. Unser Vorteil ist, wie Sie ganz richtig bemerkt haben, das hohe Ansehen Deutschlands und die guten Erfahrungen, die man mit uns in der Entwicklungszusammenarbeit gemacht hat. Doch auch Pakistan muss sich bewegen. Denn unsere Beziehung soll eine Partnerschaft, keine Vormundschaft sein. Wir müssen geduldig sein – und wir sind geduldig. Ihr Antrag ist in dieser Hinsicht zwar gut gemeint, aber meines Erachtens überflüssig. Denn entweder wer- den viele Ihrer Forderungen schon von der Bundesregie- rung erfüllt, oder aber Sie fordern Entscheidungen, die wir als Bundesregierung nur begleiten, nicht jedoch fäl- len können. Ich verweise auf das Stichwort „amerika- nisch-pakistanische Diplomatie“. Ich fühle mich daher in dem Weg bestätigt, den die schwarz-gelbe Regierungskoalition zu Pakistan einge- schlagen hat. Unsere Gesamtstrategie lautet: Die Kon- takte mit Pakistan noch enger knüpfen, als sie ohnehin schon sind, unter vernünftigen und weitsichtigen Rah- menbedingungen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Sie alle erinnern sich an den brutalen Angriff auf Malala Youfsafzai, eine 14-jährige Schülerin, Anfang dieses Monats in Pakistan. Malala hatte sich im von den Taliban dominierten Swat- Tal für die Bildung von Mädchen und Frauen eingesetzt. Auf dem Weg zur Schule wurde dem Mädchen im Bus von Taliban-Kämpfern in den Kopf geschossen. Nach diesem aufsehenerregenden Vorfall gingen Tausende Menschen in Pakistan auf die Straße und forderten ein Ende der Taliban-Herrschaft im Norden und Süden Pa- kistans, wo seit der Machtübernahme im Jahre 2007 Mädchen von der Schulbildung ausgeschlossen sind und das Hören von Musik verboten ist. Malalas Fall hat die Weltöffentlichkeit auf die katas- trophale Situation in ihrem Land hingewiesen. Aber die Menschen haben nicht nur Angst vor den Taliban in ih- rem Land. Viele Pakistanerinnen und Pakistaner in den betroffenen Gebieten haben Angst, zu Hochzeiten oder Beerdigungen zu gehen, Rettungskräfte sind unwillig, Angriffsopfern zu helfen, aus Angst, Ziel weiterer An- griffe zu werden. Grund dafür sind die Angriffe durch US-amerikanische Drohnen. Mittlerweile befinden sich mehr als 600 Drohnen der USA im Einsatz über der af- ghanisch-pakistanischen Grenzregion und terrorisieren die Bevölkerung dort. Allein in Pakistan wurden durch Drohnen bisher mindestens 2 500 Menschen getötet, wahrscheinlich mehr, darunter bis zu 900 Zivilisten und fast 200 Kinder. In einer aktuellen US-Studie wurde nun belegt, dass die Angriffe von Drohnen in Pakistan politisch kontra- produktiv und völkerrechtlich fragwürdig sind. Das Ver- sprechen des gezielten Tötens sei eine Lüge, weil die Waffen längst nicht so präzise sind wie gedacht. Profes- sor James Cavallaro, Mitarbeiter der Studie, erklärte, dass die meisten Angriffe mit bewaffneten Drohnen nicht vereinbar mit dem Völkerrecht und damit Kriegs- verbrechen sind. Politisch stärken sie genau jene Kräfte, die damit angeblich bekämpft werden sollen. Viele Fa- milien, die Opfer durch Drohnenangriffe zu beklagen ha- ben, schicken junge Söhne zu den Taliban, um ihre An- gehörigen zu rächen, oder schlichtweg aus Armut und Perspektivlosigkeit. Dieses Muster kennen wir ja bereits aus Afghanistan, und die US-Regierung hat mit der Aus- weitung des Krieges auf Pakistan zur massiven Destabi- lisierung, zur Vertreibung Hunderttausender Menschen und zu Armut und Elend im Norden Pakistans beigetra- gen. Und was macht die Bundesregierung? Sie setzt eben- falls auf Drohnen und hat bereits ein Forschungsprojekt im Haushalt mit 480 Millionen Euro vorgesehen. Der Verteidigungsminister hat Anfang August angekündigt, dass es zusätzlich ein europäisches Forschungsprojekt zu Drohnen geben soll. Wenn es noch einmal so teuer wird, dann wird 1 Milliarde Euro in Drohnen investiert, ohne dass es überhaupt eine völkerrechtliche Klarstellung gibt, wo diese eingesetzt werden dürfen. Gezieltes Töten Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24529 (A) (C) (D)(B) von verdächtigen Personen ist staatlicher Mord und muss sofort beendet werden. Während Mädchen wie Malala nicht zur Schule ge- hen dürfen und in anderen Teilen des Landes Kinder aus Mangel an Geld dem Schulunterricht fernbleiben, hat der pakistanische Staatshaushalt für Waffen und Solda- ten genügend Finanzmittel. Mehr als 20 Prozent des Haushalts werden für das Militär ausgegeben. Einer pri- vilegierten und korrupten Militärelite steht eine unterpri- vilegierte und arme Bevölkerungsmehrheit gegenüber: 20 Prozent der Menschen leben unterhalb der Armuts- grenze, auf der Liste des Human Development Index liegt Pakistan gerade einmal auf Platz 145 von 187. Im Jahr 2010 hat Deutschland Rüstungsexporte mit einem Volumen von 97 Millionen Euro nach Pakistan genehmigt, ebenso viel wurde für Indien genehmigt. und das, obwohl beide Länder zu Konfliktregionen gehören. Wir fordern die Bundesregierung auf: Stoppen Sie die Rüstungsexporte nach Pakistan und Indien und setzen Sie sich stattdessen für eine regionale Sicherheitskonfe- renz der zentralasiatischen Staaten sowie ein Ende der US-geführten Kriege in der Region ein. Die aktuelle politische Situation in der ganzen Region zeigt, dass nur eine Einbeziehung aller Nachbarstaaten den Krieg in Af- ghanistan und Pakistan lösen kann. Der Antrag der SPD und der Grünen greift zwar ver- schiedene sehr wichtige Aspekte auf, wie die Stärkung der demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte in Pakistan; aber Pakistan wird ausschließlich durch die si- cherheitspolitische Brille betrachtet. In allererster Linie geht es in dem Antrag um Terrorismusbekämpfung. Vor- schläge zur Stärkung der Zivilgesellschaft oder zu einer dezentralen Entwicklungszusammenarbeit im Energie- sektor sind da eher begleitende Maßnahmen, aber nicht im Zentrum der politischen Konfliktlösung. Vor allem wird die immense Bedeutung der US-Politik in Pakistan unzureichend und falsch bewertet. Die regionale Verant- wortung Pakistans fokussiert voll auf Afghanistan; In- dien wird nur als nuklearer Kontrahent thematisiert, der Kaschmir-Konflikt bleibt völlig außen vor. Es ist kaum ein Geheimnis, dass Pakistan nach den Anschlägen von 9/11 den Taliban nie richtig den Rücken zugekehrt hat. Die US-Regierung hat Islamabad dabei unterstützt, den Rückzug der Taliban aus Afghanistan zu organisieren; der US-Geheimdienst ist auch heute dabei, wenn der pakistanische Geheimdienst Gespräche mit den Aufständischen führt. Die Taliban werden bekämpft und gleichzeitig strategisch gestärkt; wer darunter leidet, ist die Zivilbevölkerung. Als meine Fraktion in der letzten Wahlperiode argu- mentiert hat, dass eine Friedenslösung in Afghanistan nur unter Einbeziehung der umliegenden Länder mög- lich sei, wollte das keiner hören. Statt weiter auf Terro- rismusbekämpfung und Krieg zu setzen, muss die Bun- desregierung sich verstärkt auf Armutsbekämpfung konzentrieren, um die Lebens- und Entwicklungsper- spektiven für die Bevölkerung zu verbessern. Daher können wir die im Antrag geforderte Erhöhung der Gel- der für die Entwicklungszusammenarbeit unterstützen. Entwicklung ist dann möglich, wenn der Krieg beendet wird und die Truppen abgezogen werden. Die Linke fordert seit Jahren als einzige Fraktion im Bundestag den Abzug der Truppen aus Afghanistan. Der NATO-Krieg in Afghanistan hat die Situation vor Ort nur verschlimmert; verbrecherische Warlords wurden an die Macht gebracht. Malalai Joya ist eine Frauenrechtsaktivistin und ehe- malige Abgeordnete in Afghanistan. Joya ist in einem pakistanischen Flüchtlingslager groß geworden und wird in Afghanistan und Pakistan unter den Menschen ver- ehrt. Sie hat mehrere Mordanschläge überlebt und lebt im Untergrund. Vor einigen Jahren hatte ein Journalist die nun so schwer verletzte Kinderaktivistin Malala ge- fragt, die jetzt in einem britischen Krankenhaus behan- delt wird, was ihr Name bedeute. Sie antwortete, der Name stamme von der afghanischen Heldin Malalai Joya. „Ich will eine soziale Aktivistin und ehrliche Poli- tikerin sein wie sie.“ Ich hoffe, dass Malala überlebt und viele Menschen sich mit ihr auf den Weg machen, um für Veränderungen in ihrem Land zu streiten. Wir können von hier aus ver- suchen, diese progressiven Kräfte zu unterstützen und sie in ihrem Kampf um soziale Rechte zu stärken. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen zu Pakistan vor. Eigentlich war es mein Anliegen, eine gemeinsame Position hier im Parla- ment gegenüber Pakistan zu finden, als wir im Frühjahr einen grünen Antrag diskutierten. Doch Kollege Kiesewetter von der CDU hat dieses Ansinnen zurück- gewiesen. Er warf uns Grünen mit Bezug auf unser Ziel „Einbindungsdiplomatie“ vor, dass wir letztlich keine Antwort darauf hätten, „wie man mit einem schwierigen Partner umgeht, der sich zumindest partiell schlichtweg einer Einbindung verweigert“. Mit Verlaub, Herr Kollege, das ist doch grotesk. Da kann ich Ihnen mehrere Länder nennen, für die dieses Kriterium ebenfalls gilt und mit denen wir trotzdem in Beziehungen stehen – und ich denke da nicht nur an Länder wie Kasachstan oder Usbekistan, sondern auch an Russland oder China. Die CDU teilt doch die Auffassung, dass Pakistan eine geostrategische Bedeutung hat – und wir haben gute, vernünftige Beziehungen zu diesem Land. Warum wollen Sie diese eigentlich nicht kohärenter nutzen? Ge- rade weil es so schwierig ist, aber auch weil Pakistan so wichtig ist, müssen wir doch mehr tun, als von hier aus die Lage zu analysieren und nur Schlechtwetterreden zu halten. Mir ist es nach meinen Erfahrungen in diesem Land wichtig, auch das „positive Pakistan“ auf die politische Agenda zu setzen. Wir erkennen die kritische Lage, und dennoch wollen wir über Pakistans entscheidende Rolle für die Region sprechen und über die Potenziale, die es zu nutzen gilt. In den letzten Wochen konnten wir etwas Bemerkens- wertes in Pakistan verfolgen, auf das schon mein Kol- lege Pflug hingewiesen hat. Nach dem unfassbaren At- 24530 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) tentat auf die 14 Jahre alte Malala gingen im ganzen Land Menschen auf die Straße. Sie haben gegen den Ta- liban-Terror demonstriert. Hier berichteten die Medien einmal nicht von fundamentalistischen und minderhei- tenfeindlichen Demonstrationen. Das Attentat hat die Aufmerksamkeit der pakistanischen und der Weltöffent- lichkeit darauf gelenkt, dass es viele Menschen in Pakis- tan gibt, eine pakistanische Zivilgesellschaft, die sich für die elementarsten Grundrechte einsetzen. Der Malala- Moment zeigt: Es gibt ein Potenzial in Pakistan und eben auch eine differenzierte, aktive und starke Zivilge- sellschaft – und nicht nur Taliban und Militärs. Selbst in einer abgelegenen Region wie dem Swat-Tal gibt es Menschen, Frauen wie Malala, die sich für Mäd- chen- und Frauenrechte einsetzen. Darauf können wir aufbauen und die Zivilgesellschaft stärker in eine Zu- sammenarbeit einbinden. Hier will uns der gemeinsame Antrag den Weg zeigen. Das heißt aber nicht, dass man nicht nachdenklich werden muss, wenn einer der wichtigsten Experten wie Ahmed Rashid in der Welt mit den Worten zitiert wird: „Aber wir konnten beobachten, was immer passiert in Pakistan: Die Zivilregierung überträgt die Verantwor- tung den Militärs, und die Armee wiederum gibt den Auftrag zurück an die Regierung mit dem Hinweis, es brauche eine politische Entscheidung, die von nationaler Zustimmung getragen sei. Aber im Parlament sitzen die religiösen Parteien, die keinem Vorgehen gegen die Tali- ban zustimmen werden. Am Ende passiert nichts.“ Die Bundesregierung betont gerne, dass wir strategi- sche Geduld in der inzwischen 50-jährigen Entwick- lungszusammenarbeit mit Pakistan benötigen. Dem stim- men wir uneingeschränkt zu. Aber wir gehen weiter. Wir fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gemein- sam mit den EU-Partnern eine ressortübergreifende und kohärente Gesamtstrategie für Pakistan zu entwickeln. Der Angriff auf den Bildungswunsch eines Mädchens lenkt die Aufmerksamkeit auch auf einen weiteren As- pekt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt. So wie jetzt auch Malala müssen unzählige Kinder und Erwach- sene in Pakistan mit schrecklichen Erfahrungen durchs Leben gehen. Auf meiner Reise im September letzten Jahres besuchte ich unter anderem das Swat-Tal. Dort er- läuterte mir ein wichtiger Behördenvertreter, dass aus seiner Sicht die Bevölkerung des Tals traumatisiert sei und hierfür eigentlich zuallererst eine Lösung gefunden werden muss. Auch deshalb finden Sie in unserem An- trag eine Passage mit Forderungen dazu, mit innovativen Ansätzen zur friedlichen Bewältigung der Folgen von Terrorismus und Taliban-Herrschaft beizutragen. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch (Tagesordnungspunkt 26) Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Thema, das sehr viele Men- schen betrifft. Circa 75 Millionen Menschen in Deutsch- land sind aktuell gegen Arbeits-, Wege- und Schülerun- fälle sowie gegen Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Neben der Leistungsge- währung an die Versicherten nach einem Unfall bzw. nach Eintreten einer Berufskrankheit gehören auch Prä- vention, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Ge- sundheitsschutz zu den Aufgaben der Unfallversiche- rungsträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hierzu- lande sind die öffentlich-rechtlichen Unfallkassen und die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Erst im Jahr 2008 gab es eine Organisationsreform zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversiche- rung. Seitdem hat sich die Zahl der gewerblichen Be- rufsgenossenschaften im Wege von Fusionen reduziert. Bei den Unfallkassen gibt es parallele Entwicklungen, wenn auch in geringerem Umfang. Die Reform betraf auch die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversiche- rung in Deutschland. So wurde unter anderem der soge- nannte Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossen- schaften neu geregelt. Denn jede Berufsgenossenschaft hat Versicherte mit unterschiedlich hohen Beiträgen und unterschiedlichen Unfalls- und Krankheitsrisiken. Ent- sprechend groß ist die Spannbreite beim Umfang der Leistungen an die Versicherten. Der solidarische Lasten- ausgleich versucht deshalb eine Balance für die Belas- tungen der einzelnen Berufsgenossenschaften zu finden. Allerdings wurden die Ziele der Organisationsreform nicht vollumfänglich umgesetzt. Aufgrund von zahlrei- chen Privatisierungen kam es in den letzten Jahren auch verstärkt zu Verschiebungen und Unstimmigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Versicherungsträger. So ist das sogenannte Moratorium, das bereits 2005 zur Lösungs- findung beschlossen wurde, insgesamt noch zweimal verlängert worden. Nun hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzli- chen Unfallversicherungsträger, die DGUV, in Erfüllung der Moratoriumslösung im Frühjahr dieses Jahres ein Konzept vorgeschlagen. Dieses Konzept haben wir in der Union aufgegriffen und so weit wie möglich ausge- staltet. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Zuständig- keit der Unfallkassen und der gewerblichen Berufsge- nossenschaften. Dies ist bei Unternehmen der öffentli- chen Hand zum Teil sehr schwierig, wenn sie beispiels- weise nicht ausschließlich öffentlich sind. Zur Abgren- zung wird auf die überwiegende Beteiligung von Län- dern und Gemeinden bzw. auf deren Einfluss auf die zu versichernden Unternehmen abgestellt. Sogenannte kom- munale Ausnahmebetriebe wie etwa Verkehrsunterneh- men oder Gas- und Wasserwerke bleiben nach dem Ge- setzentwurf dann im Zuständigkeitsbereich der Berufs- genossenschaften, wenn sie in selbstständiger Rechts- form betrieben werden, also zum Beispiel als GmbH. Dieser Entwurf bietet Rechtssicherheit und Verlässlich- keit für die Unternehmen und die Versicherungsträger. Darüber hinaus trifft dieses Gesetz eine wichtige Vor- kehrung für das Meldeverfahren, wonach die Arbeitge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24531 (A) (C) (D)(B) ber Auskünfte zur Beitragsberechnung an die Berufsge- nossenschaften erteilen müssen. Die Meldungen der Arbeitgeber sollen künftig in das allgemeine sozialversi- cherungsrechtliche Meldeverfahren integriert werden. Um diese Umstellung jedoch zu 100 Prozent vollziehen zu können, bedarf es etwas mehr Zeit, als ursprünglich vorgesehen. Daher wird die Übergangszeit bis Ende 2015 verlängert. 2016 wird das neue Meldeverfahren hinreichend erprobt sein und ein qualitativ hochwertiges Verfahren bieten. Schließlich wurde das vorliegende Gesetz noch um eine weitere bedeutsame Regelung erweitert – der Ver- stetigung der Insolvenzgeldumlage. Bisher mussten alle Betriebe ihre Umlagesätze zur Absicherung der Beschäf- tigtenlöhne für den Fall eintretender Insolvenz auf der Grundlage prozyklischer Berechnungen entrichten. All- jährlich wurde anhand der Zahl voraussichtlicher Insol- venzen für das laufende Jahr ein Umlagesatz für die Un- ternehmen festgelegt. Das bedeutete zwangsläufig, dass die zu entrichtenden Abgaben immer dann besonders hoch ausfielen, wenn viele Insolvenzen zu erwarten wa- ren, also die wirtschaftliche Entwicklung nicht gerade gut verlief. In Zeiten, in denen weniger Insolvenzen pro- gnostiziert wurden, waren die Umlagesätze entspre- chend niedriger. Also immer dann, wenn man es sich hätte leisten können, musste man weniger bezahlen. Hin- gegen dann, wenn die finanzielle Situation etwas schlechter war, mussten die Betriebe ausgerechnet hö- here Zahlungen leisten. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass der Umla- gesatz stets bei 0,15 Prozent des Beschäftigteneinkom- mens liegt. Bei schlechter Konjunkturlage werden die Unternehmen also entlastet, bei guter können sie dazu beitragen, eine Rücklage zu bilden. Diese soll übrigens zweckgebunden sein und nicht für sachfremde Maßnah- men verwendet werden. Das Insolvenzgeld wird damit in Zukunft antizyklisch ansetzen und in letzter Konsequenz für den Erhalt von Arbeitsplätzen sorgen. Wir haben damit eine arbeitneh- mer- und arbeitgeberfreundliche Regelung gefunden, die zugleich dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugute- kommt. Insofern bleibt mir nur noch, Sie um Zustimmung zu diesem gelungenen Gesetz zu bitten und mich für Ihre Aufmerksamkeit zu bedanken. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Die Frage, wann ein Unternehmen der öffentlichen Hand in die Zuständigkeit einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft fällt, war lange umstritten. Die Entscheidung zur befristeten Rege- lung zur Zuständigkeit für Unternehmen, die in eigener Rechtsform betrieben werden und an denen die Länder bzw. Gemeinden beteiligt sind, wurde seit acht Jahren mit einem Moratorium vertagt. Die Moratoriumsrege- lung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und regelte zeitlich befristet die Abgrenzung der Zuständigkeit von gewerb- lichen Berufsgenossenschaften und Unfallversiche- rungsträgern. 2004 war die Abgrenzung der Zuständig- keit zwischen den Unfallversicherungsträgern von Ländern und Gemeinden und den gewerblichen Berufs- genossenschaften neu gefasst worden, um zuvor beste- hende rechtliche Unsicherheiten auszuräumen. Mit dem heute hier debattierten Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wird dieses Mora- torium ab 2013 durch eine dauerhafte Nachfolgerege- lung ersetzt. Zugegebenermaßen geschieht die Ablösung später als ursprünglich geplant, aber uns war wichtig, bei der Frage der Abgrenzung der Zuständigkeit von Berufs- genossenschaften und Unfallkassen für öffentliche Un- ternehmen zu einer langfristigen Lösung zu kommen. Um einen möglichst dauerhaft tragfähigen Konsens zu erreichen, wurden unterschiedliche Kriterien wie Rechts- sicherheit, zielgenaue Prävention und gleiche Wettbe- werbsbedingungen für konkurrierende Unternehmen ge- nauso berücksichtigt wie die Interessen von Ländern und Gemeinden. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Zu- ständigkeiten prinzipiell klar geregelt: Unternehmen der freien Wirtschaft sind bei einer gewerblichen Berufsge- nossenschaft versichert, Gebietskörperschaften – also Bund, Länder und Kommunen – und ihre Unternehmen bei einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, folglich bei der Unfallkasse oder dem Gemeinde- unfallversicherungsverband, und landwirtschaftliche Be- triebe beim berufsständischen Sicherungssystem der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Schwierig wurde die Frage der Zuständigkeit unter den Trägern dann, wenn es um die Verselbstständigung von landeseigenen oder kommunalen Unternehmen ging. Bei bestimmten Gemeindebetrieben, zum Beispiel bei Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerken und bei Verkehr, sieht das Gesetz noch die Zuständigkeit bei den Berufs- genossenschaften, sodass für die Gemeinde mehrere Un- fallversicherungsträger zuständig sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, der Spitzenverband der gewerblichen Berufsge- nossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, war durch das 4. SGB-IV-Ände- rungsgesetz beauftragt worden, innerhalb weniger Mo- nate für eine Nachfolgeregelung zum Moratorium einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Danach werden Ab- grenzungskriterien präzisiert und Ausnahmeregelungen eingeschränkt. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt den Vorschlag der DGUV um. Die Umsetzung der Konsenslösung der DGUV wird Rechtssicherheit und vor allem Klarheit schaffen: Es sieht vor, wann ein Unternehmen in der Unfallversiche- rung als öffentliches Unternehmen behandelt wird und somit Versicherungsträger eine Unfallkasse und nicht eine Berufsgenossenschaft ist. Eine Unfallkasse ist dem- zufolge dann für Unternehmen zuständig, wenn die öf- fentliche Hand mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder bei anderen Unternehmen die Majorität im Leitungsorgan hat. Unabhängig von ihrer Rechtsform sind sämtliche anderen Unternehmen entweder bei der gewerblichen oder bei der landwirtschaftlichen Unfall- versicherung versichert. Bei unselbstständigen Betrieben der öffentlichen Hand, für die bisher eine oder mehrere Berufsgenossenschaften zuständig waren, ist künftig die 24532 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) jeweilige Unfallkasse zuständig. Das von der DGUV vorgelegte Konzept soll schrittweise auch für bereits be- stehende Unternehmen gelten. Nachdem ich nun ausführlich auf die Nachfolgerege- lung zum Moratorium eingegangen bin, möchte ich gern noch einen anderen Aspekt kurz ansprechen. Denn da- rüber hinaus werden mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf die Übergangszeit für die endgültige Ablösung des Lohnnachweises der Arbeitgeber durch die Integration in das allgemeine Meldeverfahren um zwei Jahre verlän- gert und klarstellende Regelungen zum Antragsverfah- ren bei der freiwilligen Versicherung getroffen. Den Wettbewerbsaspekt hat die DGUV bei ihrem Konzept allerdings noch außen vor gelassen; hierzu wird zur Problemanalyse eine längere Frist benötigt. Diesem Wunsch entsprechen wir, denn eine einfache Lösung gibt es hier nicht. Auch bei dieser Gesetzesänderung wollen wir nach dem Grundsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ handeln. Dennoch brauchen wir aber auch bei diesem wichtigen Punkt eine klare zeitliche Perspektive, weshalb der DGUV im Gesetzentwurf ein Folgeauftrag mit Frist Ende nächsten Jahres erteilt wird. Die DGUV prüft danach die Auswirkungen der Zustän- digkeit der Unfallkassen auf die Belastung der öffentli- chen Unternehmen durch Unfallversicherungsbeiträge im Verhältnis zu gleichartigen Unternehmen, für die die Berufsgenossenschaften zuständig sind. Stellt die DGUV wettbewerbsrelevante Unterschiede fest, wird sie Vorschläge zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedin- gungen unterbreiten. Wie Kollege Dr. Wadephul bereits ausführlich darge- stellt hat, beinhaltet der vorliegende Änderungsantrag auch die Verstetigung der Insolvenzgeldumlage. Bisher wurde der Umlagesatz jährlich entsprechend dem aktuel- len Bedarf durch – zustimmungspflichtige – Rechtsver- ordnung festgesetzt. Nunmehr wird ein fester Umlage- satz in Höhe von 0,15 Prozent bestimmt und die Möglichkeit einer abweichenden Rechtsverordnung nur noch für besondere Fälle beibehalten. Abschließend möchte ich nicht versäumen, auszufüh- ren, dass ein weiterer wichtiger Aspekt im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls geregelt wird: Hierzu zählt der freiwillige Versicherungsschutz von Eh- renamtsträgern, der auch weiterhin von den Vereinen und Organisationen unbürokratisch beim Unfallversi- cherungsträger beantragt werden kann. In der Praxis wa- ren Irritationen durch ein Verfahren vor dem Bundesso- zialgericht aufgekommen, wonach strengere Formerfor- dernisse gelten sollten. Zu guter Letzt möchte ich all denjenigen, die an der Konsenslösung beteiligt waren, von Herzen für ihren Einsatz danken. Josip Juratovic (SPD): Der vorliegende Entwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des SGB VII ist unseres Erachtens weithin unproblematisch. Es soll dauerhaft geregelt werden, wie die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallversicherungsträgern im SGB VII erfolgt. Der Gesetzentwurf setzt damit ein Konzept um, das die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am 24. Mai 2012 ohne Gegenstim- men beschlossen hat. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass mit dem von der Bundesregie- rung eingebrachten „Gesetzentwurf eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“, das die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Mehrheit am 1. Dezember 2011 im Bundestag verabschiedet hat, die Frist für die Erstellung eines ent- sprechenden Konzeptes von ursprünglich dem 31. De- zember 2013 auf den 31. Mai 2012 verkürzt worden ist. Dass die Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfall- versicherung es trotzdem geschafft haben, ein allseitig akzeptiertes Verfahren zur Abgrenzung der Zuständig- keiten fristgerecht zu entwickeln, zeigt, wie sinnvoll und funktionsfähig die Selbstverwaltung in den Sozialversi- cherungen ist. Wir sollten uns daran erinnern, wenn es gilt, aus dem kürzlich vorgelegten Bericht des Bundes- wahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen die Konsequenzen zu ziehen. Weiterhin soll die Frist für die Einführung des neuen Meldeverfahrens hinsichtlich der Meldung der Arbeitge- ber an die Berufsgenossenschaften über die Entgelte der Beschäftigten bis 2016 verlängert werden. Nach Ein- schätzung der Bundesregierung trägt man so dem Um- stand Rechnung, dass es kein sicheres Meldeverfahren gäbe, wenn das bisherige Verfahren wie im Unfallversi- cherungsmodernisierungsgesetz geregelt 2014 außer Kraft träte. Dass eine einmal gesetzlich anvisierte Ziel- marke verfehlt wurde, ist bedauerlich. Wir hoffen, dass wir mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetz dazu bei- tragen können, dass sich dies nicht ein zweites Mal er- eignet. Lassen Sie mich noch ein aktuelles Problem hervor- heben, das die Unfallversicherung in die Aufmerksam- keit der politischen Akteure rückt. Derzeit besteht ein großes Problem für die Vereine des bezahlten Sports da- rin, dass sie sich aufgrund anhaltend hoher Unfallzahlen einer Steigerung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft gegenübersehen. Ich hoffe, dass wir hier bald zu einer Lösung kommen. Miriam Gruß (FDP): Ende diesen Jahres läuft das sogenannte Moratorium in der gesetzlichen Unfallversi- cherung ab. Der Gesetzgeber ist gefragt, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, endlich ein- deutig entweder den gewerblichen Berufsgenossenschaf- ten oder den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zuzuordnen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zum 1. Ja- nuar 2013 eine Lösung gefunden – und ich bin über- zeugt, dass wir damit in die richtige Richtung gehen. Der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversiche- rung, DGUV, war durch das vierte SGB-IV-Änderungs- gesetz beauftragt worden, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24533 (A) (C) (D)(B) Der Gesetzentwurf setzt diesen Vorschlag der DGUV um. Dadurch erfolgt jetzt eine klare rechtliche Zuord- nung der Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand. Diese können ihre Mitarbeiter in Zukunft dann über die Berufsgenossenschaft versichern, wenn das Un- ternehmen zu weniger als der Hälfte unmittelbar in staat- lichem Besitz ist. Das Gleiche gilt, wenn die mittelbar überwiegende Beteiligung nicht durchgängig auf allen Ebenen besteht oder wenn die öffentliche Hand nur Ein- fluss in Form von Minderheitenrechten oder Sperrmino- ritäten hat. Der Gesetzentwurf beschränkt sich also auf die Zu- ständigkeitszuordnung. Daher ist klar, dass es sich hier- bei nur um einen ersten Schritt handeln kann; weitere müssen folgen. Beispielsweise müssen wir das Thema der Wettbewerbsungleichheiten bei den Beitragsbelas- tungen dringend in einem folgenden Gesetzgebungsver- fahren angehen. Dabei sollte auch die Frage der Zahl der Unfallkassen eine Rolle spielen. Es ist dem steten Bemühen und Drängen der FDP zu verdanken, dass jetzt immerhin schon einmal dem Mora- torium eine eindeutige Regelung folgt und wir damit in dieser Legislaturperiode zu einer Teillösung kommen. Wir sind also bei der Unfallversicherung auf einem sehr guten Weg. Ein Wort noch zum Änderungsantrag: Er beinhaltet die Verstetigung der Insolvenzgeldumlage. Bisher wurde der Umlagesatz jährlich entsprechend dem aktuellen Be- darf durch eine zustimmungspflichtige Rechtsverord- nung festgesetzt. Nunmehr wird ein fester Umlagesatz in Höhe von 0,15 Prozent bestimmt und die Möglichkeit ei- ner abweichenden Rechtsverordnung nur noch für be- sondere Fälle beibehalten. Auch dieser Schritt war über- fällig. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Mit dem Ge- setzentwurf wird ein jahrelanger Schwebezustand been- det. Obschon die von der Bundesregierung vorgelegten gesetzlichen Änderungen des Siebten Buches Sozialge- setzbuch recht kompliziert wirken, stellen sie letztend- lich doch eine tragfähige Lösung dar. Im Kern geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um die Frage, wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallversicherungsträgern und gewerblichen Berufsge- nossenschaften möglichst eindeutig und damit konflikt- frei geregelt werden können. Mit der Neureglung sollen „Praktikabilität, Rechtssicherheit und die Gewährleis- tung einer zielgenauen und erfolgreichen Prävention“ Kriterien der Zuständigkeitszuteilung werden. Im Wesentlichen gehen die Regelungen, die der Ge- setzentwurf trifft, auf ein Konzept zurück, dass der Spit- zenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, im gesetzlichen Auftrag erstellt und dem Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt hat. Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Rege- lung, dass eine öffentliche Unfallkasse immer dann für ein Unternehmen zuständig sein soll, wenn die öffent- liche Hand mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft be- teiligt ist oder bei anderen Unternehmen über die Mehr- heit der Stimmen im Leitungsorgan verfügt, ist weder von einer im Bundestag vertretenen Fraktion noch öf- fentlich bekannt von anderer Seite widersprochen wor- den. Auch dem im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben alle Fraktionen zuge- stimmt. Warum es also zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in dieser zweiten und dritten Beratung überhaupt noch eine Aussprache geben muss, ist nicht nachvollziehbar. Die Linke wird – wie zuvor bekannt – dem Gesetzent- wurf zustimmen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Ände- rung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (BT- Drucksache 17/10750) sowie der Änderungsantrag der Koalition auf der Ausschussdrucksache 17(11)992 finden unsere Unterstützung. Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit kritisiert, dass öffentliche und erwerbswirtschaftlich be- triebene Unternehmen unterschiedlich behandelt wer- den. Diese Unterscheidung hat nicht zuletzt zu zahlrei- chen Verfahren vor den Sozialgerichten geführt. Da die sogenannte Moratoriumsregelung zum 31. Dezember dieses Jahres ausläuft, war eine Nachfolgeregelung von- nöten. Das von der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV, verabschie- dete Konzept zur Neuordnung der Zuständigkeiten findet sich nun im vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist zu begrüßen, dass der DGUV zudem ein Folge- auftrag zur Prüfung der Wettbewerbsfrage erteilt wird. Auch den vorgeschlagenen Regelungen zu den klar- stellenden Regelungen bei Ehrenamtlichen und dem Meldeverfahren können wir zustimmen. Auch der Bun- desrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 keine weiteren Einwände erhoben Zum Änderungsantrag. Mit dem Änderungsantrag soll die Insolvenzgeldumlage konjunkturunabhängig verstetigt werden. Zukünftig werden die Unternehmen nicht länger gerade dann mit einem höheren Umlagesatz belastet, wenn aufgrund schlechter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein erhöhter Bedarf für die Finan- zierung des Insolvenzgeldes besteht. Dies ist aus wirt- schaftspolitischer Sicht sinnvoll. Auch aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit ist die Neufassung ein Fort- schritt. Alles in allem können wir der im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss einstimmig beschlossenen Beschlussempfehlung nur zustimmen. 24534 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetz- buch (Tagesordnungspunkt 28) Maria Michalk (CDU/CSU): Wir haben uns in den zurückliegenden Wochen mit einem Gesetzesantrag aus dem Bundesrat zur Änderung des SGB IX auseinander- gesetzt. Ausgangspunkt ist die einvernehmliche Feststellung, dass für die Mobilität von schwerbehinderten Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr uner- lässlich ist. Alle Leistungserbringer erhalten für die un- entgeltliche Beförderung bzw. für die ihnen dadurch ent- standenen Einnahmeverluste eine Erstattung. An diesem Verfahren sind sowohl der Bund als auch die Länder be- teiligt. Wir wissen, dass dies ein kompliziertes Verrech- nungsverfahren ist, verbunden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Die freifahrtberechtigten Menschen haben einen Ei- genbeitrag zu leisten. Sie erwerben dazu eine sogenannte Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt. Seit 1984 hat sich der Eigenanteil nicht verändert, und das, obwohl sich der Service der Nahverkehrsbetriebe über die Jahre verbes- sert hat, die Angebote erweitert und vor allem die Reich- weiten der Streckennetze erheblich ausgedehnt wurden. Der Bundesrat schlägt vor, die Kosten zur Beförde- rung von schwerbehinderten Menschen stärker an das aktuelle Preissystem anzupassen. Zudem soll künftig auch die Möglichkeit bestehen, die Kosten für die Wert- marke dynamisch anzuheben. Dies ist adäquat zu den Regelungen im SGB IX zur Ausgleichsabgabe bzw. zu den Kinderbetreuungskosten. Wir haben entschieden, diesen Vorschlag aufzuneh- men. Die Eigenbeteiligung an der Wertmarke wird von derzeit 60 auf 72 Euro angehoben. Das bedeutet pro Mo- nat eine Erhöhung von 1 Euro. Aus Sicht der Behindertenverbände ist diese Erhö- hung ungerecht. Das geht aus den Stellungnahmen her- vor. Wir müssen aber wissen und berücksichtigen, dass diejenigen Schwerbehinderten, die bedürftig sind und etwa Leistungen der Grundsicherung beziehen, nach wie vor von dem Betrag freigestellt bleiben. Für sie über- nimmt der Steuerzahler den vollen Ausgleich. Das Soli- darprinzip bleibt erhalten und wirkt weiter. Ich will hier noch einmal darauf hinweisen, dass von einer realen Preiserhöhung bereits im Vorfeld Abstand genommen wurde. Denn würde die Eigenbeteiligung in Anlehnung an die tatsächliche Verbraucherpreisentwick- lung in den Bereichen Mobilität und Verkehr angepasst werden, müsste die Jahreswertmarke etwa 100 Euro kos- ten. Insofern ist die im heute zu beschließenden Gesetz vorgesehene Erhöhung auf 72 Euro aus unserer Sicht durchaus angemessen und zumutbar. Wir setzen darauf, dass sich alle auf ein sich stetig verbesserndes Nahver- kehrsnetz verlassen können. An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf die über- fraktionelle Initiative zur Personenbeförderungsgesetz- novelle hinweisen, auf die sich die Fraktionen von Union, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt haben, um den ÖPNV sowie den Fernbuslinienverkehr bis zum Jahr 2022 vollständig barrierefrei zu machen. Dies nur als Hinweis darauf, dass sich in vielen Berei- chen sehr viel tut, um die Teilhabechancen von Men- schen mit Behinderung durch Optimierung der Mobilität zu steigern. Zurück zu den geplanten Änderungen zum SGB IX. Mit dem heutigen Gesetz wird die Regelung über die Er- stattung bei einer Rückgabe der Wertmarke optimiert, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Einen An- spruch auf Erstattung sollen Menschen mit Behinderung nur noch für die Jahreswertmarken haben, sofern die Hälfte der Gültigkeit der Wertmarke noch nicht abgelau- fen ist. Für Halbjahreswertmarken, die vor Ablauf zu- rückgegeben werden, können die Kosten nicht mehr zu- rückerstattet werden. In all diesen Punkten sind wir uns hier im Deutschen Bundestag mit dem Bundesrat einig. Aber es gibt noch einen weiteren Aspekt im Gesetzentwurf, den wir diffe- renzierter sehen. In Zukunft sollen die Aufwendungen für eine unent- geltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz anspruchsberechtigt sind, allein von den Ländern übernommen werden. Zum Ausgleich sollen die Länder ihre Abführungen aus dem Wertmarkenverkauf an den Bund entsprechend reduzie- ren. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern. Die Interessen schwerbehinderter Menschen sind davon nicht berührt. Für sie ändert sich dadurch nichts. Aus diesem Grund tragen wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Vorschlag mit, zumal er den Verwaltungsaufwand erheb- lich reduziert. Das ist vernünftig. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Lastenver- teilung zwischen dem Bund und den Ländern zu verän- dern. Auf der Grundlage des jetzigen Rechts hat der Bund 2011 32 Prozent der Einnahmen erhalten. Der ak- tuelle Vorschlag der Länder basiert auf 20 Prozent. Fakt ist, dass die Aufwendungen des Bundes in den vergange- nen zehn Jahren für die Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz ständig gesunken sind. Und sie werden mit Blick auf die demografische Ent- wicklung weiter sinken. Deshalb ist es gerechtfertigt, für die Neufestsetzung der Lastenregelung die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen. Der § 152 des SGB IX regelt den Erstattungsanspruch. Es wurde beantragt, von den durch diese Ausgabe der Wert- marke erzielten jährlichen Einnahmen dem Bund einen Anteil von 20 Prozent zu erstatten. Das aber entspricht nicht der tatsächlichen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern. Der Bund hat für schwerbehinderte Men- schen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz an- spruchsberechtigt sind und für die er deshalb die Kosten trägt, im Jahr 2002 13 637 710 Euro ausgegeben. Im Jahr 2011 waren es 4 581 699 Euro. Deshalb ist die Sen- kung der Erstattung gerechtfertigt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24535 (A) (C) (D)(B) Die Berechnung ergibt einen Prozentsatz von 27 Pro- zent. Diesen werden wir heute beschließen. Das bedeutet auf der Grundlage der Zahlen aus 2011 9,2 Millionen Euro. Die mit dem Gesetz beschlossene Dynamisierung der Eigenbeteiligung muss maßvoll geschehen; denn wir ha- ben den Grundsatz zu berücksichtigen, dass sich Leis- tungsbereitschaft letztlich in der persönlichen Situation widerspiegeln muss. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass Grundsicherungs- und Sozialhilfe- empfänger sowie blinde und hilflose Menschen weiter- hin von der Eigenbeteiligung befreit sind. Generell möchte ich noch einmal daran erinnern, dass in Zukunft die Schwerbehindertenausweise nur noch im Scheckkartenformat ausgehändigt werden. Das soll ab 1. Januar 2013 gelten. Ich hoffe, dass die Umstellung klappt, weil sie benut- zerfreundlich ist. Und wenn wir heute die optimierte Mobilität schwer- behinderter Menschen im Fokus haben, dann will ich noch einmal mit einem großen Dank an die Deutsche Bahn erwähnen, dass seit 1. September 2011 schwerbe- hinderte Menschen alle Züge des Nahverkehrs uneinge- schränkt nutzen können. Die zuvor geltende 50-Kilome- ter-Beschränkung wurde seinerzeit aufgehoben. Bundesweit können Menschen mit ihrem Schwerbehin- dertenausweis und der dazugehörigen Wertmarke kos- tenlos reisen. Diese Regelung betrifft gehbehinderte, außergewöhn- lich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Men- schen – Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwer- behindertenausweis. Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleit- person. Nahverkehr heißt: ÖPNV in Verkehrsverbünden in ganz Deutschland, außerhalb von Verkehrsverbünden: Omnibusse, Straßenbahnen, S-Bahnen in ganz Deutsch- land sowie Nahverkehrszüge der Bahn. Wer diesen Fakt und diese Verbesserung nicht als großen Erfolg würdigt, ist realitätsfremd. Die Fraktion Die Linke hat heute kurzfristig einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates eingebracht. Das war zu erwarten. Keine Überraschung ist leider auch die darin geäu- ßerte Behauptung, dass Bund und Länder sich auf Kos- ten von Menschen mit Behinderung gesundsparen wür- den. Angesichts der enormen Haushaltsmittel, die für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in vielen Lebensbereichen jedes Jahr aufgewendet wer- den, ist diese Behauptung nicht nur eine Frechheit. Sie verzerrt auch das Bild der Behindertenpolitik in Deutschland. Sie suggerieren, dass denjenigen, die gar nichts ha- ben, noch tiefer in die Tasche gegriffen wird. Das ist schlicht und einfach falsch. Ich hatte es bereits gesagt: Besonders bedürftige Menschen mit Behinderung müs- sen nach wie vor keinen Eigenanteil an der Wertmarke leisten. Sie können völlig kostenneutral den gesamten ÖPNV nutzen. Unstrittig ist, dass weitere Verbesserungen hinsicht- lich der Barrierefreiheit nötig sind – und das in allen Be- reichen, nicht nur im Verkehr. Gleichzeitig wissen wir auch, dass wir diese Verbesserungen nicht zum Nulltarif bekommen. Dazu passt die im Änderungsantrag der Lin- ken erwähnte Rundfunkgebührenerhöhung, die im Übri- gen die Länder und nicht der Bund beschlossen haben. Auch hier sollen mit den Mehreinahmen unter anderem ein Mehr an barrierefreien Angeboten für Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Zuhörerinnen und Zuhörer mit Be- hinderung geschaffen werden. Barrierefreiheit ist nicht nur eine Grundvoraussetzung zur Teilhabe, sie kostet eben auch Geld. Und wir alle ge- meinsam müssen und werden für diese Kosten aufkom- men. Wir Menschen haben alle sehr individuelle Bedürf- nisse. Auch Menschen mit Behinderung sind sehr ver- schieden in ihren Bedürfnissen. So verschieden, wie die Beeinträchtigungen von Sehen und Hören sind, so ver- schieden ist es, was Menschen als Barrieren erfahren oder empfinden. Wir müssen es schaffen, in der Un- gleichheit die Normalität zu sehen. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Haben Sie schon ein- mal Ihre täglichen Wege in Begleitung eines Rollstuhl- fahrers oder eines blinden Menschen gemacht? Spätes- tens dann werden Sie erfahren, wie stark schwerbehinderte Menschen im Straßenverkehr beein- trächtigt sind. Deshalb ist es richtig, dass sie Anspruch darauf haben, im öffentlichen Personennahverkehr un- entgeltlich befördert zu werden. Dies ist in den §§ 145 ff. SGB IX geregelt. Es betrifft gehbehinderte, außerge- wöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen, also die Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt geprüft. Schwerbe- hinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten dann einen Schwerbehindertenausweis in Grün-Orange. Der hier vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgesetzbuchs IX enthält viele richtige Regelungen, aber leider auch eine für die aktive gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinde- rung nicht hinnehmbare Änderung. Die einmalige Anhebung der Eigenbeteiligung um 1 Euro pro Monat ist angemessen, denn es ist die erste Anhebung seit 1984. Darum geht es uns nicht. Seither sind auch die Leistungen für behinderte Menschen im ÖPNV deutlich verbessert worden. Auch die vorgesehe- nen Verwaltungsvereinfachungen sind nachvollziehbar. Problematisch ist aber, dass für die Freifahrten behin- derter Menschen nunmehr jährliche automatische Anhe- bungen der Eigenbeteiligung erfolgen sollen – die nicht gedeckelt sind! Diese Steigerungen sollen sich nicht etwa am Leistungsvermögen der Betroffenen ausrichten – das hätte man noch nachvollziehen können –, sondern am Durchschnittsverdienst der Versicherten der gesetzli- 24536 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) chen Rentenversicherung. Schwerbehinderte sind aber keine Durchschnittsverdiener. Für das Jahr 2012 hätte diese Dynamisierung gegenüber 2011 eine Erhöhung um 5 Euro bedeutet. Menschen mit Behinderung werden so in kürzester Zeit eine weitaus höhere Eigenbeteiligung als den jetzt erfolgten Euro zu leisten haben, und das ohne adäquate Steigerung der Regelsätze, Entgelte und ohne wesentliche Steigerung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr. Das darf nicht sein. Die Einkommen von Menschen mit Behinderung sind oft unterdurchschnittlich. Prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne sind keine Seltenheit. Gründe hierfür sind insbesondere ihre deutlich schlechteren beruflichen Teilhabechancen, mangelhafte Barrierefreiheit sowie ge- sundheitliche Einschränkungen. Die Anspruchs- berechtigten einer Freifahrtmarke müssen meist ihre Teilhabeleistungen durch eine – nicht überall, aber durchaus vorhandene – strukturelle Verweigerungshal- tung der Sozialversicherungen und Rehabilitationsträger allein schultern oder darauf verzichten. Schon bei der Einführung dieses Gesetzentwurfs haben wir darauf hingewiesen, und ich wiederhole es gerne noch mal: Als SPD haben wir in unserem Antrag „Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen – Vo- raussetzungen für Teilhabe und Gleichberechtigung“ (Drucksache 17/6295) geeignete Vorschläge zur Abstim- mung gestellt. Sie wurden von dieser Koalition aus CDU/CSU und FDP abgelehnt. Wir fordern, und die UN-Behindertenrechtskonven- tion gibt uns Recht: Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr muss sich auf die gesamte Rei- sekette beziehen. Es muss der gesamte Weg – von der Haustür bis zum Ziel – für Mobilitätseingeschränkte zugänglich gemacht werden. Auch Fahrgast- und Tarif- informationen müssen barrierefrei und in leichter Spra- che formuliert und dargestellt werden. Forschungsvorha- ben und Modellprojekte zur barrierefreien Gestaltung von Fahrplanauskünften oder zur Unterstützung mobili- tätseingeschränkter Menschen bei der Nutzung öffentli- cher Verkehrsmittel müssen gefördert werden. Wir wol- len barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge in das Regionalisierungsgesetz aufnehmen. Und wir wollen gemeinsam mit der Deut- schen Bahn AG ausreichend finanzielle Mittel zur Verfü- gung stellen, damit alle Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei umgebaut werden können – die Abschaffung der diskri- minierenden 1 000er-Regelung inklusive. Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, sehe ich auch Spielraum für eine deutliche Erhöhung der Kosten- beteiligung. Die hier und heute von Ihnen vorgeschlagene Rege- lung beinhaltet einiges Potenzial an sozialer Ungerech- tigkeit und finanzieller Überforderung der Betroffenen – ohne jede Gegenleistung. Deshalb hatten wir vorgeschla- gen, die Anpassung an die jährliche Entwicklung der So- zialhilferegelsätze vorzunehmen. Damit würde man der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen eher gerecht, und es wäre eine deutlich realistischere Kopplung an die Leistungsfähigkeit der Betroffenen, wenn man die Dyna- misierung für notwendig erachtet. Aber dass sie wirklich notwendig ist, daran haben wir erhebliche Zweifel, mit uns auch Sozialverbände und Selbsthilfeverbände, die feststellen – so der Sozialver- band Deutschland in seiner Stellungnahme, ich zitiere –, „dass die Dynamisierung rechtssystematisch ein Novum im Recht der Nachteilsausgleiche darstellt. Mit der Dy- namisierung würde der Nachteilsausgleich nicht mehr vorrangig auf den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der Betroffenen, sondern zunehmend stärker auf die durchschnittliche Einkommenssituation der Be- völkerung ausgerichtet“. Betroffen hiervon sind vor al- lem Menschen mit Behinderung, die über ein niedriges Einkommen verfügen, so zum Beispiel Erwerbsminde- rungsrentner, die in Werkstätten zusammen mit ihrer Rente und ihrem Werkstatteinkommen auf rund 800 Euro im Monat kommen. Diese Rente bekommen Werkstattbeschäftigte nach 20 Jahren in der Werkstatt oder Menschen mit Schwerbehinderung, die auf dem all- gemeinen Arbeitsmarkt meist im Niedriglohnbereich ar- beiten. Für diese Menschen und ihre Familien kommt es auf jeden Euro an – das müssen wir gut verdienende Ab- geordnete uns immer wieder deutlich machen. Unserem Vorschlag ist man in diesem Hause leider nicht gefolgt. Da wir bei der einen Anpassung mitgehen, aber die – ungedeckelte – Dynamisierung ablehnen, wer- den wir uns bei der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf enthalten. Gabriele Molitor (FDP): „Menschen bewegen“, „Einfach mitfahren“ und „Mehr als ein Ziel, bleiben Sie mobil“ – diese drei Slogans werben für Verkehrsleistun- gen der Kölner, Detmolder und Hamburger öffentlichen Nahverkehrsbetriebe. Bei diesen Verkehrsleistungen geht es darum, Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Mobilität zu garantieren. Die Sicherstellung der Be- nutzung von U-Bahn, Bus, Straßenbahn oder S-Bahn gehört zu den wichtigen Aufgaben der grundgesetzlich fixierten Daseinsvorsorge. Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer mit Schwer- behinderung haben das Recht, den öffentlichen Perso- nennahverkehr unentgeltlich zu nutzen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen des entsprechenden Merkzei- chens im Schwerbehindertenausweis wie beispielsweise blind, gehörlos oder hilflos. Viele blinde, gehörlose, kör- perbehinderte und hilfebedürftige Menschen nutzen das Angebot und erlangen so mehr Selbständigkeit und Mo- bilität. Die Eigenbeteiligung beträgt zurzeit 60 Euro. Die schwerbehinderten Menschen erhalten dafür eine Wert- marke, die zusammen mit dem Schwerbehindertenaus- weis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung gilt. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Neunten Sozialgesetzbuchs sieht vor, diese Eigenbeteiligung von 60 auf 72 Euro jährlich zu erhöhen. Eine Anhebung von 1 Euro mehr im Monat halte ich für maßvoll und ausgewogen. Im Gegensatz zu den regulären Ticketpreisen hat sich diese Eigenbeteili- gung seit 1984 nicht verändert. Die seit fast 30 Jahren unveränderte Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24537 (A) (C) (D)(B) Personen für den Erwerb der für die Fahrt notwendigen Wertmarke zu erhöhen, ist deshalb verantwortbar. Im Zuge der gestiegenen Nutzungsangebote für den Nahverkehr ist diese Anpassung zugleich nachvollzieh- bar. Denn das für Freifahrten zu nutzende Verkehrsnetz hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Seit mehr als einem Jahr können freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen über einen Radius von 50 Kilometern hinaus kostenlos die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür werden keine zusätz- lichen Tickets benötigt. Es reicht das entsprechende Bei- blatt mit Wertmarke und der Schwerbehindertenausweis. Das Mitführen eines Streckenverzeichnisses, in dem der 50-Kilometer-Radius eingetragen wird, ist damit nicht mehr nötig. So können schwerbehinderte Menschen ohne großen Vorbereitungsaufwand bei der Ticketbe- schaffung Zugfahren. Mit dieser Regelung wurde die Nutzung des Angebots für Menschen mit Behinderung sehr erleichtert. Über 1,4 Millionen Menschen mit Be- hinderung können von dieser Regelung profitieren. Dies wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus, da schwerbe- hinderten Menschen die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz oder ihrer Ausbildungsstätte erleichtert wird. Gerade Menschen mit Einschränkungen gewinnen durch diese persönliche Mobilität mehr Freiräume für ein eigenver- antwortliches Leben. So fordert es auch die UN-Behin- dertenrechtskonvention. Eine Dynamisierung der Eigenbeteiligung, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, halte ich für sinnvoll, da Anpas- sungen im Preissystem alle Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr betreffen. Einkommensschwache wie Grundsicherungsempfänger bleiben auch in Zukunft von jeder Eigenbeteiligung befreit. Im Interesse der schwer- behinderten Menschen halte ich eine Aufrundung auf den nächsten vollen Euro-Betrag für angemessen. Mit der Änderung des IX. Sozialgesetzbuches kommt es auch zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Die Aufwendungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen hat der Bund künftig nicht mehr zu tragen. Mit der Gesetzesänderung werden die Aufwendungen künftig von den Ländern übernommen. Im Gegenzug dazu werden die Abführungen aus dem Wertmarkenverkauf an den Bund reduziert. Nach wie vor trägt der Bund den Aufwand für die Anspruchsbe- rechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese Vereinfachung der komplizierten Ausgleichsre- gelungen zwischen Bund und Ländern auf der einen und den Verkehrsunternehmen auf der anderen Seite ist sinn- voll. So wird der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten. Zusätzliche Belastungen für Men- schen mit Behinderung müssen dabei ausgeschlossen sein. Als FDP-Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung ein. Daher freue ich mich über weniger Verwaltungsauf- wand, der auf die Gesetzesänderung folgen wird. Ich begrüße den Vorschlag des Bundesrates, den Er- stattungszeitraum von Wertmarken in Zukunft auf ein halbes Jahr festzulegen. Bislang werden nicht einge- setzte Wertmarken erstattet, wenn sie noch mindestens drei Monate gültig sind. Der Vorschlag des Bundesrates, den Erstattungszeitraum in Zukunft auf ein halbes Jahr festzulegen, scheint einen ausgewogenen Ausgleich zwi- schen den Interessen aller Beteiligten darzustellen. Die Gesetzesinitiative des Bundesrates ist dahin gehend zu begrüßen, dass sich die Zahl der Tatbestände, für die Bund oder Länder kostenerstattungspflichtig sind, ver- ringern. Durch den Ersatz individueller Regelungen durch pauschalisierte Prozentsätze werden die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern vereinfacht. Der dadurch sinkende Verwaltungsaufwand wird Kosten ein- sparen und Bürokratie abbauen. Abschließend möchte ich noch auf die Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs hinweisen. In meiner Arbeit als behindertenpolitische Sprecherin spreche ich viel mit Menschen mit Schwerbehinderung. Die eigenständige Nutzung von Bus und Bahn ohne auf Hilfe und Unter- stützung angewiesen zu sein, hat für den Alltag große Bedeutung. In den letzten Jahren haben sich Bahnhöfe, U-Bahnwaggons, Busse und weitere Fahrzeuge des öf- fentlichen Nahverkehrs in Richtung mehr Barrierefrei- heit entwickelt. Die eingangs erwähnten Slogans wie „Einfach mitfahren“ treffen also vielerorts auf mobili- tätseingeschränkte Menschen zu. Die Internetseiten der Verkehrsbetriebe verweisen immer öfter auf ihre barrie- refreien Angebote. Natürlich ist das Verkehrsnetz noch nicht überall im Land barrierefrei nutzbar. Aber Aus- und Umbauten werden nach und nach zu Verbesserun- gen führen. Mehr Menschen mit Behinderung können das Ver- kehrsangebot nutzen und sind nicht auf den Sonderfahr- dienst angewiesen. Auch das ist für mich gelebte Inklu- sion. Menschen mit Behinderung werden gesehen – in U-Bahn, S-Bahn, Regionalbahn und Bus. Sind mehr rollstuhlfahrerende, blinde, hilfsbedürftige oder gehör- lose Fahrgäste unterwegs, so fördert das auch die Akzep- tanz und baut Berührungsängste ab. Es wird deutlich, dass Behinderung zum gesellschaftlichen Leben gehört. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Still und leise, also ohne Debatte im Bundestag, sollte dieser Gesetzentwurf beschlossen werden. Das hat die Linke weder bei der ersten Lesung am 27. September noch heute zugelassen. Nun gibt es wenigstens zu Protokoll gegebene Redebei- träge der Fraktionen, und die Öffentlichkeit kann erfah- ren, worum es bei dieser Änderung des Neunten Sozial- gesetzbuches geht. Als eine Form des Nachteilsausgleiches und zur Ver- besserung der Mobilität gibt es das Recht auf – fast – un- entgeltliche Beförderung für einige schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr. Dies ist im SGB IX geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf hat zwei Ziele: Erstens. Das Verwaltungsverfahren zwischen Bund, Ländern und Verkehrsträgern zu vereinfachen. Das müsste auch zu Kosteneinsparungen führen. Dagegen ist nichts einzuwenden, und den dazu vorgeschlagenen Än- derungen stimmt die Linke – wie alle anderen Fraktio- nen – auch zu. 24538 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Zweites Ziel ist, die Eigenbeteiligung der berechtig- ten Personen durch Erhöhung des Preises der Wertmarke um 20 Prozent, von 60 auf 72 Euro, zum 1. Januar 2013 und weitere Erhöhungen in den Folgejahren durch „Dy- namisierung“ zu vergrößern. Die Begründungen dafür sind zum Teil absurd. Eine Begründung ist, dass sich die Nutzungsmöglich- keiten erhöht haben, insbesondere durch den seit 2012 von der Deutschen Bahn gewährten erweiterten Bewe- gungsradius, bisher 50 Kilometer, bei Fahrten mit Nah- verkehrszügen. Diese Regelung der Deutschen Bahn – nicht der Bundesregierung – ist die bisher einzige wirkliche Verbesserung seit Inkrafttreten der UN-Behin- dertenrechtskonvention am 26. März 2009 für Menschen mit Behinderungen. Und weil sich etwas verbessert, sol- len es die Betroffenen gleich durch Kürzung der insge- samt viel zu geringen Nachteilsausgleiche bezahlen. Im- merhin: Bund und Länder wollen damit ihre jährlichen Einnahmen auf dem Rücken der Betroffenen von rund 45 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro erhöhen. Wird damit die angeblich kostenfreie Ausgabe der neuen Schwerbehindertenausweise – im Scheckkartenformat – gegenfinanziert? Noch absurder ist eine zweite Begründung, nachzule- sen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ar- beit und Soziales, Drucksache 17/11184; „Durch die Er- höhung der Eigenbeteiligung ist zugleich sichergestellt, dass weder der Bund noch die Länder aufgrund dieser Änderungen mit Einnahmeverlusten zu rechnen haben.“ Wie können Verwaltungsvereinfachungen und Bürokra- tieabbau eigentlich zu Einnahmeverlusten führen? Für die CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen ist die Erhöhung der Gebühren angemessen und gerechtfertigt. Sicher: 12 Euro mehr oder weniger fallen im Portemon- naie eines Abgeordneten nicht auf, bei den betroffenen schwerbehinderten Menschen jedoch sehr. Es sind die vielen kleinen Beiträge, die hier zu Buche schlagen. Es sind die Mehrkosten infolge der Gesundheitsreformen, es sind die überproportional gestiegenen Ausgaben für Miete und Mietnebenkosten, die hohen Benzinkosten, es ist die Absenkung der Grundsicherungsleistungen durch Einführung der Regelbedarfsstufe 3, und es sind für mehr als 580 000 Menschen mit Behinderungen auch die ab 1. Januar 2013 zu zahlenden Rundfunkgebühren. Deswegen hat die Linke einen Änderungsantrag vor- gelegt, mit dem die Gebühren für die Wertmarke in der bisherigen Höhe beibehalten werden soll. Sollte der Än- derungsantrag keine Mehrheit finden, werden wir den Gesetzentwurf in Gänze ablehnen müssen. Bei allem Verständnis für leere öffentliche Kassen – hier soll das Geld an falscher Stelle kassiert werden. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schwerbehinderte Menschen können für 60 Euro im Jahr eine Wertmarke erwerben, die sie zur Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt. Wir haben hier erst vor zwei Wochen über eine Erhöhung der Kosten für diese Wertmarke diskutiert. Im Ausschuss haben fast alle Fraktionen Änderungsanträge eingebracht, sodass wir heute über eine nur leicht veränderte Vorlage abstim- men. Ich möchte meinen Ausführungen insofern nicht viel mehr hinzufügen. Die Höhe der Eigenbeteiligung wird umgerechnet monatlich um 1 Euro erhöht. Die Begrenzung des Gel- tungsbereichs der Wertmarke wurde kürzlich aufgeho- ben. Wer sie erwirbt, kann nun auch weitere Distanzen im öffentlichen Verkehr zurücklegen. Zudem wurden in den letzten Jahren, bei allen noch bestehenden Mängeln, zahlreiche Barrieren im öffentlichen Personenverkehr abgebaut. Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Thema be- reits etwas zum gesamten System der Nachteilsausglei- che für Menschen mit Behinderungen gesagt; das möchte ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber aus- drücklich noch einmal darauf hinweisen, dass an diesen Nachteilsausgleichen von unterschiedlichen Seiten be- ständig „genagt“ wird: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sozialhilfeträger in manchen Ländern flächende- ckend Anträge auf Kindergeldabzweigung stellen, oder bei den Pflegekassen, die vor einem Jahr das anteilige Pflegegeld neu berechnet und faktisch gekürzt haben. Ich halte das Verhältnis von Kosten und Leistungen bei diesem spezifischen Nachteilsausgleich auch nach der Erhöhung für gerechtfertigt. Grundsicherungsbezie- hende, blinde Menschen und Personen mit dem Merk- zeichen „h“ sind von der Eigenbeteiligung befreit. Sicher ist eine Erhöhung von Kosten nicht erfreulich, im Ver- hältnis ist sie aber vertretbar. Die Politik steht allerdings in der Verantwortung, Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen nicht nur anzupassen, wenn damit höhere Einnahmen oder Einsparungen einhergehen. Im Fall der Kindergeldabzweigung hat meine Fraktion be- reits einen Antrag eingebracht. Wir werden uns weiter- hin dafür stark machen, behinderungsbedingte Nach- teilsausgleiche so zu gestalten, dass sie behinderten Menschen ohne Anrechnung auf Einkommen und Ver- mögen zugutekommen. 201. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 2 Wahl Vizepräsident Bundesrechnungshof TOP 3 Geringfügige Beschäftigung ZP 3 Praxisgebühr TOP 48, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 49 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 5 Aktuelle Stunde zu Äußerungen des Vizekanzlers Dr. Rösler zum Betreuungsgeld TOP 7 Beitragssätze in der Rentenversicherung TOP 6 Psychische Belastungen in der Arbeitswelt TOP 9 Steuerabkommen mit der Schweiz TOP 8, ZP 6 Wirtschaft im Umbruch TOP 11 Stärkung der deutschen Finanzaufsicht TOP 10 Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland TOP 15 Jahressteuergesetz 2013 TOP 12 Arbeitsmarktchancen bei Migrationshintergrund TOP 13 Unternehmensbesteuerung TOP 14 Hochschulzugang TOP 20 Gerichtsstand bei Auslandsverwendung TOP 16, ZP 7 Bildungspolitik TOP 17 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID) TOP 18 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS) TOP 19 Zusammenarbeit mit Pakistan TOP 26 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch TOP 21 Verfahrenssicherheit beim Anti-D-Hilfegesetz TOP 28 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch TOP 23 Situation contergangeschädigter Menschen TOP 30 Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister TOP 25 Wertstoffsammlung TOP 32 Gewerbeordnung TOP 27 Situation Minderjähriger im Aufenthaltsrecht TOP 33 Freizügigkeitsgesetz/EU TOP 29 Soziale Ziele im Nationalen Reformprogramm 2012 TOP 35 Straßentransport von Euro-Bargeld im Euroraum TOP 31 Mineralölhaltige Druckfarben bei Verpackungen TOP 37 Entbürokratisierung im Unterhaltsvorschussrecht TOP 39 Fakultativprotokoll Rechte des Kindes TOP 34 Transparenz in öffentlich finanzierter Wissenschaft TOP 41 Steuerabkommen mit Liechtenstein TOP 36 Myanmar TOP 38 Arbeitsplätze und Sicherheit bei Port Package III TOP 40 Israelisch-palästinensischer Konflikt TOP 42 Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marlene Rupprecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Die Stärkung der Kinderrechte war und ist ein beson-

    deres Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion und liegt
    mir als Kinderbeauftragter natürlich besonders am Her-
    zen. Starke Kinderrechte müssen durchsetzbar sein. Wir
    haben ein Individualbeschwerderecht für Kinder lange
    gefordert und freuen uns ausdrücklich über die nun an-
    stehende Ratifizierung des entsprechenden Zusatzproto-
    kolls zur UN-Kinderrechtskonvention. Dieses Instru-
    ment ist ein Rechtsmittel zur Durchsetzung der UN-
    Kinderrechtskonvention, denn Betroffene könnten sich
    an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden,
    um auf die Verletzung ihrer Rechte aufmerksam zu ma-
    chen.

    Bei anderen UN-Abkommen wie dem UN-Zivilpakt
    oder der UN-Frauenrechtskonvention gab es ein solches
    Beschwerderecht bereits. Endlich gibt es auch zur UN-
    Kinderrechtskonvention ein ergänzendes Beschwerde-
    verfahren.

    Die Einführung dieses Instrumentes in Deutschland
    ist weltweit ein wichtiges Signal für starke Kinderrechte.
    Ein Beschwerderecht hilft dabei, darauf hinzuwirken,
    dass die Vertragstaaten ihr Rechtssystem konsequenter
    den in der Konvention anerkannten Kinderrechten an-
    passen und auf deren Einhaltung achten.

    Recht haben alleine reicht nicht aus – Rechte müssen
    auch durchsetzbar sein. In einem Beschwerdeverfahren
    kann sich das Kind selbst oder eine Person in seinem
    Namen an den Ausschuss für die Rechte des Kindes wen-
    den, der die Menschenrechtsverletzung untersucht. Auch
    wenn die Entscheidung des Ausschusses rechtlich nicht
    bindend sein wird, kann er auf Abhilfe drängen und für
    den Kläger gegebenenfalls eine Entschädigung fordern.
    Wie bei allen internationalen Beschwerdemechanismen
    muss vorher der innerstaatliche Rechtsweg ausge-
    schöpft sein. Was sich bei Erwachsenen mit einem eta-
    blierten System von Beschwerdemöglichkeiten bewährt
    hat, muss für Kinder erst mit Leben erfüllt werden.

    Auf allen Ebenen brauchen Kinder altersgerechte
    Möglichkeiten der Partizipation und auch der Be-
    schwerde. So setze ich mich auf Bundesebene für einen
    unabhängigen Kinderbeauftragten ein. Auf kommunaler
    Ebene wollen wir Ombudschaftsstellen für Kinder eta-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Marlene Rupprecht (Tuchenbach)



    (A) (C)



    (D)(B)


    blieren, um den Kindern direkt da, wo sie leben, beim
    Vertreten ihrer Interessen beizustehen.

    Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht wer-
    den. Wer nicht um die eigenen Rechte weiß, kann sich
    bei einem Verstoß gegen diese Rechte auch nicht be-
    schweren. Hier ist noch viel zu tun. Wir hätten uns eine
    Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur Umset-
    zung der UN-Kinderrechtskonvention gewünscht.

    Ich hoffe, dass die Bundesregierung die Stärkung der
    Kinderrechte auch auf einem anderen Gebiet voran-
    bringt. Die Verankerung der Kinderrechte im Grund-
    gesetz ist im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention
    ebenso sinnvoll und geboten wie das Individual-
    beschwerdeverfahren.

    Bisher scheiterte die Stärkung der Kinderrechte im
    Grundgesetz leider am Widerstand der Union. In letzter
    Zeit habe ich jedoch erfreuliche Signale vernommen,
    und ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, unsere
    Verfassung im Interesse unserer Kinder zu modernisie-
    ren. Kinder sind Rechtssubjekte und sollten als solche
    auch im Grundgesetz genannt und behandelt werden.
    Wer Kinderrechte wirklich stärken will, kann sich dieser
    Forderung nicht verschließen.



Rede von Miriam Gruß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Hinter dem sperrigen Namen dieses Gesetzentwurfs

steckt nichts Geringeres als ein echter Meilenstein in der
Geschichte der Kinderrechte. Als letztes von allen
Menschenrechtsabkommen bekommt die UN-Kinder-
rechtskonvention jetzt ihren eigenen Beschwerdemecha-
nismus. Damit gewinnen die Kinderrechte international
deutlich an Durchsetzungskraft.

Deutschland ist hier ein echter Vorreiter: Am 28. Fe-
bruar 2012 hat Deutschland – vertreten durch die Fami-
lienministerin Dr. Kristina Schröder – das Fakultativ-
protokoll als einer der ersten Staaten überhaupt
gezeichnet. Wir haben es aber nicht nur früh unterzeich-
net, sondern seine Entstehung auch aktiv vorangetrie-
ben. Ohne Deutschlands Werbung für diese Angelegen-
heit wäre das Protokoll kaum noch im Jahr 2011 von der
UN-Generalversammlung angenommen worden. Ich
war im Februar 2012 bei der Unterzeichnung in Genf
dabei. Dort konnte ich live erleben, wie bei den anderen
Staaten noch gerungen wurde, ob man unterschreibt
oder nicht. Letztendlich haben dann 20 Staaten unter-
zeichnet – ein Riesenerfolg auch für Deutschland und
die schwarz-gelbe Regierung.

Ich kämpfe seit langem für die bessere nationale und
internationale Durchsetzung von Kinderrechten. Das
Individualbeschwerdeverfahren halte ich für einen ganz
zentralen Baustein. Deshalb haben wir Liberale vor drei
Jahren darauf bestanden, diese Forderung in den Koali-
tionsvertrag aufzunehmen. Jetzt ist es so weit: Der Weg
ist frei, das Gesetz noch in diesem Jahr zu ratifizieren.
Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt, der Bundesrat
hat keine Einwände. Ich gehe fest davon aus, dass wir
bei diesem Thema einen überfraktionellen Konsens auch
hier im Bundestag haben.

Sobald insgesamt zehn Staaten das Fakultativproto-
koll ratifiziert haben, tritt es in Kraft. Je schneller wir
hier also sind, desto schneller verhelfen wir den Kinder-
rechten zu ihrer vollen Wirkung.

Was ändert sich durch das Protokoll? Kinder oder
ihre Fürsprecher haben in jedem Land, das das Proto-
koll verabschiedet hat, die Möglichkeit, sich direkt an
den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des
Kindes zu wenden, zumindest solange sie den nationalen
Rechtsweg ausgeschöpft haben.

In dringenden Fällen kann der Ausschuss dem betref-
fenden Vertragsstaat eine sofortige Überprüfung auftra-
gen. Darüber hinaus kann er bei schwerwiegenden und
systematischen Verletzungen ein Untersuchungsverfah-
ren einleiten. Zwar sind die Empfehlungen des Aus-
schusses für die Nationalstaaten nicht bindend. Aber die
entsprechenden Staaten werden sich nichtsdestotrotz
verpflichtet fühlen, die entsprechende Kinderrechtsver-
letzung zu untersuchen.

Die Überzeugung, dass Kinder Träger eigener Rechte
sind, wird dadurch international noch einmal deutlich
zunehmen. Dies wird umso mehr zutreffen, als der
Ausschuss alle zwei Jahre an die Generalversammlung
berichten muss. Außerdem sind die unterzeichnenden
Staaten zu deutlicher Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet;
denn die Kinder im jeweiligen Land sollen auch wissen,
dass es den Ausschuss für die Rechte des Kindes gibt.

Damit haben wir unsere Regierungsarbeit für Kin-
derrechte um einen weiteren wichtigen Erfolg erweitert.
Er reiht sich ein in unsere anderen Erfolge: Wir haben
die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonven-
tion zurückgenommen. Keine andere Regierung seit
1992, auch nicht Rot-Grün, hat diese Chance genutzt.

Kinderlärm ist kein Grund zur Klage mehr. Wir haben
dafür gesorgt, dass die Geräusche von spielenden Kin-
dern nicht mehr mit Industrielärm gleichgesetzt werden
können. Das hilft den Kindern in diesem Land ganz
konkret; denn jedes Kind hat das Recht auf Spielen. Und
wir haben Deutschlands erstes Kinderschutzgesetz
verabschiedet. Es vernetzt alle Akteure im Kinder- und
Jugendschutz und stärkt dadurch die Aspekte Präven-
tion und Intervention im Kinderschutz. Auch die Institu-
tion der Familienhebammen wird massiv gefördert.

Unsere Bilanz bei den Kinderrechten ist also hervor-
ragend. Das ist auch der FDP zu verdanken; denn für
Liberale stehen Kinder im Mittelpunkt der Familienpoli-
tik. Das haben wir so angekündigt – und das haben wir
in dieser Legislaturperiode auch genau so umgesetzt.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Diana Golze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Dass die Bundesrepublik das nunmehr dritte Fakulta-

    tivprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert,
    ist sehr zu begrüßen: Das darin vereinbarte Individual-
    beschwerderecht ist wichtig für die Stärkung der
    Belange der Kinder.

    Die durch das Zusatzprotokoll geschaffene Möglich-
    keit, dass sich Kinder – nach Ausschöpfung innerstaatli-
    cher Rechtswege – an das zuständige UN-Gremium

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Diana Golze


    (A) (C)



    (D)(B)


    wenden und dort beschweren können, wird von der
    Linken als ein weiteres wichtiges Instrument zur Siche-
    rung der Rechte von Kindern gesehen. Das Beschwerde-
    recht auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention war
    längst überfällig. Anders als beispielsweise bei der UN-
    Behindertenrechtskonvention ist es nicht gleich bei der
    Ratifizierung der Konvention geregelt worden.

    Die bloße Ratifizierung reicht allerdings nicht aus,
    um Kindern und Jugendlichen endlich einklagbare
    Rechte zu geben. Bis heute klaffen auch in der Bundes-
    republik die Anerkennung der Kinderrechte und ihre
    Umsetzung weit auseinander.

    Wer es mit den Kinderrechten ernst meint, gibt ihnen
    Grundgesetzcharakter. Die Bundesregierung hat mit ih-
    rer Unterschrift selbst ein weiteres Argument für einen
    solchen Schritt geliefert. Jetzt muss sie den Unterschrif-
    ten noch Taten folgen lassen. Eine weitere Verweige-
    rung, überhaupt über die Frage der Verankerung von
    Kinderrechten im Grundgesetz zu reden, geschweige
    denn sie mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu un-
    termauern, wird immer unverständlicher. Zumal die
    vollzogene Ratifizierung viele offene Fragen in Bezug
    auf die Auswirkung auf einfaches nationales Recht der
    Bundesrepublik neu aufruft bzw. diese sogar verschärft.

    Für die Umsetzung eines wirklichen Beschwerde-
    rechtes braucht es aber nun konkrete rechtliche Schritte
    und Maßnahmen, die ein solches Recht auch im Alltag
    der in Deutschland lebenden Kinder realisierbar ma-
    chen. Denn auch dieses Beschwerdeverfahren wird den
    Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik erst
    nach Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtswege ermög-
    licht.

    Dafür brauchen wir ein flächendeckendes Netz von
    Beschwerdestellen, die auf die Bedürfnisse von Kindern
    und Jugendlichen zugeschnitten sind und die den ganz
    besonderen Anforderungen entsprechen, die eine solche
    hochsensible Arbeit erfordert. Von einem solchen Netz-
    werk aber sind wir in Deutschland meilenweit entfernt.
    Wir brauchen ein solches Netzwerk eben auch, um Bera-
    tungsangebote vor Ort vorzuhalten, um Kinder über ihre
    Rechte zu informieren. Wir brauchen Unterstützungs-
    angebote, die ihnen helfen, diese Rechte auch wahrzu-
    nehmen, und eine erkennbare Aufnahme der Rechte von
    Kindern in die deutsche Gesetzgebung.

    Darüber hinaus muss aus Sicht der Linken genau aus
    dem Grund, dass Kinder und Jugendliche erst alle
    Rechtsinstanzen durchlaufen müssen, der Rechtsan-
    spruch auf unabhängige Beratung und Hilfe auf Kinder
    und Jugendliche ausgeweitet werden. Ein solcher
    Rechtsanspruch darf nicht erst greifen, wenn sie sich in
    einer besonderen Notsituation befinden. Die Chance
    dazu hätte es bereits mit der Verabschiedung des Kin-
    derschutzgesetzes gegeben.

    Dass Sie diese notwendige Grundlage auch jetzt nicht
    schaffen wollen, ist in dem vorgelegten Gesetz nachzu-
    lesen. Wenn dort steht: „Ein etwaiger Mehrbedarf bei
    Bund, Ländern und Kommunen ist geringfügig“, ist ein-
    deutig klargestellt, worum es sich für die Bundesregie-

    rung bei der Unterzeichnung des Fakultativprotokolles
    handelt: um einen bloßen symbolischen Akt.

    Somit unterzeichnet ein reiches Industrieland wie
    Deutschland erneut ein verbindliches UN-Dokument,
    ohne für die notwendigen Rechtsgrundlagen gesorgt zu
    haben.

    Darum bleiben wir dabei: Eine Entscheidung zur
    Rechtsstellung von Kindern in unserer Gesellschaft ist
    längst überfällig – mit der Schaffung eines Individualbe-
    schwerdeverfahrens wird sie jetzt zwingend notwendig.