Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24503
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 25.10.2012
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 25.10.2012
Becker, Dirk SPD 25.10.2012
Burgbacher, Ernst FDP 25.10.2012
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 25.10.2012
Funk, Alexander CDU/CSU 25.10.2012
Gabriel, Sigmar SPD 25.10.2012
Griese, Kerstin SPD 25.10.2012
Gruß, Miriam FDP 25.10.2012
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 25.10.2012
Dr. Hendricks, Barbara SPD 25.10.2012
Höger, Inge DIE LINKE 25.10.2012
Jarzombek, Thomas CDU/CSU 25.10.2012
von Klaeden, Eckart CDU/CSU 25.10.2012
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.10.2012
Kumpf, Ute SPD 25.10.2012
von der Marwitz, Hans-
Georg
CDU/CSU 25.10.2012
Menzner, Dorothée DIE LINKE 25.10.2012
Nink, Manfred SPD 25.10.2012
Dr. Ratjen-Damerau,
Christiane
FDP 25.10.2012
Remmers, Ingrid DIE LINKE 25.10.2012
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.10.2012
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 25.10.2012
Schreiner, Ottmar SPD 25.10.2012
Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 25.10.2012
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 25.10.2012*
Süßmair, Alexander DIE LINKE 25.10.2012
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 25.10.2012
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 25.10.2012
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.10.2012
Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.10.2012
Ziegler, Dagmar SPD 25.10.2012
Zimmermann,
Sabine
DIE LINKE 25.10.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
24504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungs-
hofes teilgenommen haben
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Olav Gutting
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Dr. Michael Luther
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24505
(A) (C)
(D)(B)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Dr. Peter Danckert
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Wolfgang Hellmich
Rolf Hempelmann
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Annette Sawade
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Uta Zapf
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Hans-Werner Ehrenberg
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Petra Müller (Aachen)
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Birgit Reinemund
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. Rosemarie Hein
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Cornelia Möhring
Kornelia Möller
Niema Movassat
Wolfgang Nešković
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Yvonne Ploetz
Paul Schäfer (Köln)
Michael Schlecht
Dr. Ilja Seifert
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
24506 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Jörn Wunderlich
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Agnes Brugger
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Arfst Wagner (Schleswig)
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich
der geringfügigen Beschäftigung (Tagesord-
nungspunkt 3 a)
Rita Pawelski (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen zum Thema „Geringfügige Be-
schäftigung“ werde ich heute zustimmen. Ich gebe aller-
dings zu Protokoll, dass ich aus gleichstellungspoliti-
schen Gründen das Instrument der Minijobs kritisch
sehe. Die Anhebung der Grenze auf 450 Euro geht in
meinen Augen in die falsche Richtung. Positiv ist dage-
gen die Einführung des Opt-in-Verfahrens zu beurteilen.
Ich werde mich für eine grundlegende Reform der ge-
ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einsetzen.
Nadine Schön (St.Wendel) (CDU/CSU): Dem Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Thema „Ge-
ringfügige Beschäftigung“ werde ich heute zustimmen.
Ich gebe allerdings zu Protokoll, dass ich als Berichter-
statterin für Gleichstellungspolitik aus gleichstellungs-
politischen Gründen das Instrument der Minijobs kri-
tisch sehe. Die Anhebung der Grenze auf 450 Euro geht
somit in meinen Augen in die falsche Richtung. Positiv
ist dagegen die Einführung des Opt-in-Verfahrens zu be-
urteilen. Darüber hinaus werde ich mich für eine grund-
legende Reform der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse einsetzen.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Dem
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Thema
„Geringfügige Beschäftigung“ werde ich heute zustim-
men. Ich gebe allerdings zu Protokoll, dass ich aus
gleichstellungspolitischen Gründen das Instrument der
Minijobs kritisch sehe. Das wesentliche Problem sehe
ich vor allem in der starren Grenze, deren Überschrei-
tung zunächst zu spürbaren finanziellen Nachteilen führt
und die deshalb eine stark begrenzende Wirkung hat.
Deshalb werde ich mich für eine grundlegende Reform
der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einset-
zen. Die Erhöhung um 50 Euro sehe ich demgegenüber
als wenig gravierend. Sie ermöglicht eine Lohnerhöhung
für diejenigen Arbeitnehmer, denen dies in den letzten
Jahren mit Hinweis auf diese Grenze verweigert worden
ist.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak und
Stefanie Vogelsang (beide CDU/CSU) zur
namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung Entwurf eines
Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs-
punkt 15 a)
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
die steuerliche Gleichstellung von Eingetragenen Le-
benspartnerschaften insbesondere beim Ehegattensplit-
ting erreichen will, unterstützen wir in der Sache ganz
ausdrücklich und mit allem Nachdruck.
Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften
übernehmen dauerhaft und in gegenseitigem Vertrauen
und Zuneigung Verantwortung füreinander. In diesen
Beziehungen werden insofern Werte gelebt, die tragend
für unser Gemeinwesen sind und die daher unsere Unter-
stützung verdienen. Das Institut der Lebenspartnerschaft
verbindet diese Paare in gleicher Weise wie Eheleute in
wechselseitigen Fürsorge- und Einstandspflichten. Wir
sind der Auffassung, dass aus gleichen Pflichten auch
gleiche Rechte folgen müssen.
Wir sind sicher, dass auch das Bundesverfassungsge-
richt dies so sehen und den derzeitigen Ausschluss Ein-
getragener Lebenspartnerschaften vom Splittingverfah-
ren als verfassungswidrig verwerfen wird. Wir glauben,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24507
(A) (C)
(D)(B)
dass der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber seinen
Auftrag zu politischer Gestaltung ernst- und wahrneh-
men und daher nicht die zu erwartende Entscheidung des
Gerichts abwarten sollte.
Gleichwohl können wir dem Antrag im Ergebnis
nicht zustimmen.
Nach unserer Überzeugung ist nicht der Abbau von
Ungleichbehandlungen das eigentliche Ziel und der tat-
sächliche Anlass des Antrages. Die Antragsteller haben
durch die Art und Weise der Einbringung sowie insbe-
sondere durch die Verknüpfung des Sachantrags mit
einer namentlichen Abstimmung vielmehr zu erkennen
gegeben, dass es ihnen in Wahrheit um mediale Effekt-
hascherei und parteipolitische Vorteile anstatt um die Sa-
che geht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ganz
offensichtlich Druck auf diejenigen in unserer Fraktion
ausüben, die sich öffentlich für eine steuerliche Gleich-
stellung ausgesprochen haben. Sie unternimmt wie auch
an vielen anderen Stellen den Versuch, die christlich-
liberale Koalition als nicht geschlossen, gar als nicht
handlungsfähig darzustellen.
Für dieses vor allem parteipolitisch motivierte, nicht
aber dialog- und daher lösungsorientierte Manöver
möchten wir uns als Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion
nicht instrumentalisieren lassen. Mit vielen anderen
Fraktionskollegen werden wir uns stattdessen weiter
aktiv dafür einsetzen, aus den Reihen der CDU/CSU-
Fraktion konkrete Schritte zu entwickeln und in den par-
lamentarischen Abstimmungsprozess einzubringen, um
die verbliebenen Ungleichbehandlungen eingetragener
Lebenspartnerschaften aufzulösen.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger und Dr. Max Stadler (beide
FDP) zur namentlichen Abstimmung über den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Ge-
setzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf ei-
nes Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs-
punkt 15 a)
Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche
Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig
die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Deshalb
sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der
Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur meine persönliche
Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung
der FDP-Bundestagsfraktion.
Es gibt gute Gründe, zu erwarten, dass das Bundes-
verfassungsgericht seine bisherige Argumentation zur
Ungleichbehandlung kinderloser Lebenspartner und kin-
derloser Ehepartner auch auf die Einkommensteuer
übertragen wird. Es ist fragwürdig, wenn kinderlose
Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetra-
gene Lebenspartner mit Kindern.
Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten
und nicht erst die weitere Entwicklung der Rechtspre-
chung abwarten. Wir fordern daher die CDU/CSU-Bun-
destagsfraktion auf, ihre Blockade gegen die Umsetzung
dieses Punktes des Koalitionsvertrages aufzugeben.
Da es in der Koalition keine wechselnden Mehrheiten
geben soll, können wir dem Änderungsantrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sylvia Canel, Michael
Kauch, Dr. h. c Jürgen Koppelin, Sebastian
Körber, Oliver Luksic, Patrick Meinhardt, Jan
Mücke und Marina Schuster (alle FDP) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres-
steuergesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a)
Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche
Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig
die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Deshalb
sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der
Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur unsere persönliche
Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung
der FDP-Bundestagsfraktion.
Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas-
sungsrechtlich geboten. Aus den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenrecht, zur Grund-
erwerbsteuer und zur Erbschaftsteuer kann man in jedem
Fall ableiten, dass die Gleichstellung der Lebenspartner
mit Ehegatten auch im Einkommensteuerrecht zulässig
ist. Unseres Erachtens sprechen die Entscheidungen
auch dafür, dass diese Gleichstellung notwendig ist.
Beispielhaft sei auf die Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichts zur erbschaftsteuerlichen Behandlung
von Lebenspartnern vom 21. Juli 2010 verwiesen. Hier
heißt es, dass der Gesetzgeber zwar die Ehe steuerlich
fördern könne, dabei gelte es aber Folgendes zu beach-
ten:
Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Be-
nachteiligung anderer Lebensformen einher, ob-
gleich diese nach dem geregelten Lebenssachver-
halt und den mit der Normierung verfolgten Zielen
der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße
Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine sol-
che Differenzierung nicht.
Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu-
mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder-
loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom
Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom-
mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem
Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich
bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner
mit Kindern.
24508 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten
und nicht warten, bis sie zum ausführenden Organ des
Bundesverfassungsgerichts wird. Es handelt sich hier
um eine gravierende Verletzung des Gleichheitsgebots
des Grundgesetzes. Die steuerliche Gleichstellung der
Lebenspartner ist aus unserer Sicht zudem im Koali-
tionsvertrag vereinbart.
Daher haben wir uns entschieden, dem Änderungsan-
trag zuzustimmen.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christine Aschenberg-
Dugnus, Claudia Bögel, Marco Buschmann,
Helga Daub, Patrick Döring, Jörg van Essen,
Heiner Kamp, Dr. Erwin Lotter, Gabriele
Molitor, Petra Müller (Aachen), Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Gisela Piltz,
Werner Simmling, Joachim Spatz und
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (alle FDP) zur
namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines
Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs-
punkt 15 a)
Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche
Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselsei-
tig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Des-
halb sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit
der Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur unsere persön-
liche Auffassung, sondern auch die klare politische Hal-
tung der FDP-Bundestagsfraktion.
Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas-
sungsrechtlich geboten. Beispielhaft sei auf die Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur erbschaft-
steuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom
21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetz-
geber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte
es aber Folgendes zu beachten:
Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Be-
nachteiligung anderer Lebensformen einher, ob-
gleich diese nach dem geregelten Lebenssachver-
halt und den mit der Normierung verfolgten Zielen
der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße
Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine sol-
che Differenzierung nicht.
Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu-
mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder-
loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom
Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom-
mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem
Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich
bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner
mit Kindern.
Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten
und nicht warten, bis sie zum ausführenden Organ des
Bundesverfassungsgerichts wird. Wir fordern daher die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, ihre Blockade gegen
die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrags
aufzugeben.
Da wir uns aber vertragstreu an den Koalitionsvertrag
gebunden sehen, der wechselnde Mehrheiten ausschließt,
können wir dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die
Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Frank
Heinrich, Anette Hübinger, Dr. Stefan
Kaufmann, Nadine Schön (St. Wendel),
Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), Jens
Spahn, Antje Tillmann, Kai Wegner, Marcus
Weinberg (Hamburg), Sabine Weiss (Wesel I)
und Dr. Matthias Zimmer (alle CDU/CSU) zur
namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines
Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs-
punkt 15 a)
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit
dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentli-
chen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich.
Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt-
endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht
es den Antragstellern um den kurzfristigen politischen
und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache.
Das ist nicht unsere Art, Politik zu gestalten.
Da es uns bei diesem wichtigen Thema ausschließlich
um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per-
sonen geht, werde wir uns diesem parteitaktisch moti-
vierten Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in-
haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben.
Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von Einge-
tragenen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf be-
steht, ist nach unserem Dafürhalten offenkundig. Die
Tatsache, dass in Eingetragenen Lebenspartnerschaften
auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und
Zuneigung begründete Beziehungen gelebt werden, ver-
dient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht
nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des
Unterhalts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den
Lebenspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen
Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen
allerdings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die
Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbeson-
dere durch die Änderung entsprechender steuerrechtli-
cher Vorschriften, ist uns daher ein großes Anliegen. Die
bisher von der christlich-liberalen Koalition beschlosse-
nen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grund-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24509
(A) (C)
(D)(B)
erwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die
Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen
Eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in
Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei; diese Art
der politischen Auseinandersetzung lehnen wir ab.
Wir werden uns deshalb auch künftig bei den internen
Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen,
dieses wichtige Thema aus Reihen der Koalition aktiv in
den parlamentarischen Abstimmungsprozess einzubrin-
gen.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines
Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungs-
punkt 15 a)
Christian Hirte (CDU/CSU): Dem Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur steuerlichen
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
stimme ich nicht zu.
Vor einer Diskussion über die steuerliche Behandlung
von Ehe und Partnerschaft muss die Frage stehen, ob die
Ehe etwas Besonderes ist? Für mich lautet die Antwort
dabei eindeutig Ja. Im Grundgesetz ist der besondere
Schutz von Ehe und Familie ausdrücklich festgeschrie-
ben. Nicht irgendwo, sondern unumstößlich in Art. 6.
Das Grundgesetz ist aus meiner Sicht kein modischer
Zettelkatalog, den man ständig mit neuen Wünschen und
Ideen aufladen sollte. Schon gar nicht ist es ein Füllhorn
für die Begehrlichkeiten des Zeitgeschmacks. Deshalb
halte ich es für richtig, die dort beschriebenen Maßgaben
und ihre zugrunde liegenden ethischen Vorstellungen
und moralischen Kontexte dauerhaft ernst zu nehmen.
Auch nach der ständigen und gefestigten Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichtes, BVG, ist Ehe
nur die „auf Dauer angelegte [...] grundsätzlich unauf-
lösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. An
dieser Auffassung wird sich nichts ändern.
Gerichtsurteile aus den Bereichen des Erbschaftsteuer-
rechts, des Beamtenrechts oder auch zur Grunderwerb-
steuer weisen jedoch darauf hin, dass künftig durch das
Bundesverfassungsgericht eine Gleichbehandlung im
Einkommensteuerrecht für gleichgeschlechtliche Part-
nerschaften eingefordert wird. Die Aufgabe Karlsruhes
ist es aber nicht, Reparaturbetrieb für die Politik zu sein.
Deshalb sollte die Politik proaktiv handeln – lieber frü-
her als später. Dabei sollte man sich von der Intention
der Verfassungsväter und -mütter leiten lassen. Danach
war und ist die Kernidee der ehelichen Förderung, das
Umfeld von Familien und Kindern zu fördern. Wichtiger
als die Lebensweise von Erwachsenen ist dabei die För-
derung von Kindern. Man muss also ein Modell finden,
dass in verfassungsrechtlich zulässiger Weise künftig
Ehen mit Kindern steuerlich besserstellt als Kinderlose –
egal ob in Ehe, nichtehelicher oder homosexueller Part-
nerschaft.
Bei allen Anpassungen und Änderungen muss es des-
halb darum gehen, den besonderen Schutz der Ehe und
die Förderung von Kindern mit neuen Erfordernissen für
andere Partnerschaften zusammenbringen. Neue Rege-
lungen müssen dem Kerngedanken des Grundgesetzes
treu bleiben. Nicht überall, wo Menschen Verantwortung
füreinander übernehmen, müssen auch steuerliche
Schlüsse gezogen werden. Auch in Partnerschaften ohne
Trauschein wird Verantwortung übernommen, auch in
freundschaftlichen Wohngemeinschaften kann dies der
Fall sein. Zugespitzt ausgedrückt – auch beim Bergstei-
gen übernehmen Menschen Verantwortung füreinander,
sogar auf Leben und Tod. Ohne steuerliche Förderung.
Ich halte es für falsch, einfach im Jahressteuergesetz
eine Gleichstellung von Ehe und Eingetragenen Partner-
schaften zu vollziehen. Stattdessen müssen wir uns Ge-
danken über die grundlegende Ausrichtung der steuer-
lichen Förderung von Ehe und Familie machen. Deshalb
halte ich es für den richtigen Weg, das Ehegattensplitting
zu einem Familiensplitting weiterzuentwickeln. Dabei
müssten wohl und sollten künftig Ehe und Partnerschaf-
ten von einem dann geringeren Splittingvorteil profitie-
ren können. Darüber hinaus sollten aber die Kinder ins
Splitting einbezogen werden. Vernünftigerweise müsste
gleichzeitig der Freibetrag für Kinder erhöht werden.
Hiervon würden vor allem auch die unverheirateten El-
tern und ihre Kinder profitieren. Es würde das passieren,
was Politik in jeder Sonntagsrede verlangt: Familien mit
Kindern würden deutlich gestärkt.
Ein solches Modell ist der kompliziertere Weg, es er-
fordert größere Weichenstellungen und würde die klassi-
sche Ehe mit Kindern besonders privilegieren. Mit je-
dem Kind würde diese Besserstellung noch deutlicher.
Dies entspricht dem Ansinnen des Grundgesetzes und
würde es in eine neue Form gießen. Um bei einem Steu-
erthema in der Finanzsprache zu enden: Kinder sind die
beste Rendite für unsere Gesellschaft.
Dr. Birgit Reinemund (FDP): Wer gleiche Pflichten
hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene
Lebenspartner haben wechselseitig die gleichen Unter-
haltspflichten wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspart-
nerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleich-
zustellen. Das ist nicht nur unsere persönliche
Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung
der FDP-Bundestagsfraktion.
Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas-
sungsrechtlich geboten. Beispielhaft sei auf die Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur erb-
schaftsteuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom
21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetz-
geber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte
es aber, Folgendes zu beachten:
Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer
Benachteiligung anderer Lebensformen einher,
obgleich diese nach dem geregelten Lebenssach-
24510 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
verhalt und den mit der Normierung verfolgten Zie-
len der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße
Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine
solche Differenzierung nicht.
Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu-
mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder-
loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom
Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom-
mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem
Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich
bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner
mit Kindern.
Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten
und nicht warten, bis sie zum ausführenden Organ des
Bundesverfassungsgerichtes wird. Ich fordere daher die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, ihre Blockade gegen
die Umsetzung des Punktes des Koalitionsvertrages auf-
zugeben.
Ich akzeptiere, dass sich die Fraktion vertragstreu an
den Koalitionsvertrag gebunden fühlt, der wechselnde
Mehrheiten ausschließt. Daher werde ich mich persön-
lich bei dem Änderungsantrag von Bündnis 90/die Grü-
nen am heutigen Tage enthalten.
Dr. Daniel Volk (FDP): Wer gleiche Pflichten hat,
verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspart-
ner haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten
wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspartnerschaften
auch im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Das ist
nicht nur unsere persönliche Auffassung, sondern auch
die klare politische Haltung der FDP-Bundestagsfrak-
tion.
Die Gleichstellung ist aus unserer Sicht auch verfas-
sungsrechtlich geboten. Beispielhaft sei auf die Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur erbschaft-
steuerlichen Behandlung von Lebenspartnern vom
21. Juli 2010 verwiesen. Hier heißt es, dass der Gesetz-
geber zwar die Ehe steuerlich fördern könne, dabei gelte
es aber Folgendes zu beachten:
Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Be-
nachteiligung anderer Lebensformen einher, ob-
gleich diese nach dem geregelten Lebenssachver-
halt und den mit der Normierung verfolgten Zielen
der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße
Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine sol-
che Differenzierung nicht.
Es gibt keinen Grund, zu erwarten, dass diese Argu-
mentation hinsichtlich der Ungleichbehandlung kinder-
loser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner vom
Bundesverfassungsgericht nicht auch auf die Einkom-
mensteuer übertragen werden wird. Es ist in besonderem
Maße fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich
bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner
mit Kindern.
Wir haben im Koalitionsvertrag aber auch vereinbart:
„gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht
abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bun-
desverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebens-
partnern mit Ehegatten umsetzen“. Das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts in diesem Punkt steht noch aus.
Da ich mich vertragstreu an den Koalitionsvertrag ge-
bunden sehe, der wechselnde Mehrheiten ausschließt,
kann ich dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die
Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen. Wir drängen
aber weiter die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu,
ihre Blockade gegen die Umsetzung dieses Punktes des
Koalitionsvertrages aufzugeben.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß,
Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm
und Heinz Paula (alle SPD) zur namentlichen
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung Entwurf
eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesord-
nungspunkt 15 a)
Die Bundesregierung hat mit der Sonderregelung zur
Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungs-
leistungen in der Hotellerie in dieser Legislaturperiode
einen weiteren steuerrechtlichen Ausnahmetatbestand
geschaffen. Dieses widerspricht dem erklärten Ziel der
Koalition, eine Harmonisierung der Umsatzsteuertatbe-
stände herbeizuführen. Parallel zu dem weiteren Sonder-
tatbestand hat die Bundesregierung dagegen den bislang
geltenden abgesenkten Umsatzsteuersatz für die Perso-
nenbeförderung mit Schiffen auf den allgemeinen Um-
satzsteuersatz angehoben, obwohl sie für diese Branche
eine generelle Lösung im Rahmen der Umsatzsteuerre-
form in Aussicht gestellt hatte.
Trotz mehrfacher Ankündigung hat die Bundesregie-
rung bislang nicht die Kommission zur Überprüfung und
Harmonisierung der Umsatzsteuer eingesetzt. Die Bun-
desregierung ist verantwortlich für das Fortbestehen
überholter Sonderregelungen und die damit verbundene
Ungleichbehandlung von Unternehmen im Umsatzsteu-
erbereich. Die von der Bundesregierung vorgetragene
Begründung für die Absenkung des Umsatzsteuersatzes
für Beherbergungsleistungen, die sich auf den Ausgleich
von Wettbewerbsnachteilen deutscher Hotels bezieht, ist
generell nicht stichhaltig. Es ist unlogisch zu behaupten,
Hotels in Berlin hätten hinsichtlich der Umsatzsteuerbe-
lastung Wettbewerbsnachteile gegenüber Hotels in ande-
ren europäischen Hauptstädten oder weltweit tragen
müssen. Die Auswahl von Reisen in deutsche Urlaubs-
destinationen in Abhängigkeit von der Umsatzsteuer ist,
wenn überhaupt, nur marginal in wenigen Grenzberei-
chen theoretisch von Bedeutung.
Mit unserer Zustimmung zum Änderungsantrag un-
terstreichen wir erneut unsere Position als Tourismus-
politiker, dass in Deutschland eine durchgreifende und
umfassendere Form der Umsatzsteuer erfolgen muss, bei
der nicht mehr zeitgemäße Privilegierungen und unbe-
gründete Ungleichbehandlungen aufgehoben werden, je-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24511
(A) (C)
(D)(B)
doch Entlastungen für arbeitsintensive Bereiche im Ge-
samtkonzept zu prüfen sind.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Hochschulzugang
bundesgesetzlich regeln – Recht auf freien Zu-
gang zum Master sichern (Tagesordnungs-
punkt 14)
Tankred Schipanski (CDU/CSU): Wir haben uns
mit einem ähnlichen Antrag bereits am 14. April 2011 in
diesem Hohen Hause beschäftigt. Themenfelder sind das
Bundeszulassungsgesetz, die Masterstudienplätze, die
Kooperation zwischen Bund und Ländern.
Der Linken-Antrag hat sich weiterentwickelt: erstens
kein feudales Vokabular mehr, zweitens die Erkenntnis,
dass auch die Länder Verantwortung tragen und drittens
ein Ja zum Kapazitätsrecht im deutschen Hochschul-
recht. Das ist ein Fortschritt! Dennoch lehnen wir den
Antrag durchweg ab, bzw. Sie richten diesen an den fal-
schen Adressaten.
Zum Kooperationsgebot in Ihrem Antrag. Sie kennen
die Debatten: Die Koalition hat gehandelt, die Grundge-
setzänderung liegt auf dem Tisch – aber die SPD blo-
ckiert.
Sie fordern hier eine weitere Säule im Hochschulpakt.
Ich darf Sie erinnern – wie Ihr Antrag zeigt, erkennen
Sie das auch im Ansatz –: Die primäre Zuständigkeit
liegt bei den Ländern. Sie wissen, dass der Bund seit vie-
len Jahren in milliardenschwerem Umfang zur Ausfinan-
zierung von Studienplätzen in Deutschland beiträgt, ob-
wohl dies nach der Verfassung gar nicht seine Aufgabe
ist. In der ersten Programmphase des Hochschulpakts,
2007 bis 2010, haben wir 185 024 zusätzliche Studien-
plätze an deutschen Hochschulen mitfinanziert und rund
3,2 Milliarden Euro bereitgestellt. In der zweiten Pro-
grammphase, 2011 bis 2015, werden weitere 275 000
Studienplätze ausfinanziert. Als Reaktion auf die Ausset-
zung der Wehrpflicht kamen nochmals 59 500 Studien-
plätze hinzu. Insgesamt investiert der Bund in den Jahren
2011 bis 2015 rund 5 Milliarden Euro in den Ausbau der
Studienmöglichkeiten – die Programmpauschalen nicht
eingerechnet.
Auch dank dieser Maßnahmen konnte 2011 ein Ein-
schreiberekord an deutschen Hochschulen erzielt wer-
den. Gab es 2005 noch rund 356 000 Studienanfänger,
waren es 2011 bereits 516 000. Die Studierendenquote in
Deutschland liegt mittlerweile bei rund 46 Prozent. An-
gesichts dieser Fakten ist die in Ihrem Antrag formu-
lierte Befürchtung, ein Studium könne ein „Privileg für
wenige“ werden, billige Panikmache und schlichtweg
nicht mit der Realität vereinbar.
Sie stellen selbst fest, dass wir eine steigende Studier-
neigung und einen wachsenden Anteil von Menschen
mit Studienberechtigung in unserer Bildungsrepublik
Deutschland haben. Ich bin ja froh, dass Sie erkennen,
dass gerade die Frage der Studienanfängerzahlen eine
Frage der KMK ist, also eine Länderfrage, und mit dem
Bund sehr wenig zu tun hat. Ich bin froh, dass Sie sich
mit dem Bekenntnis zum Kapazitätsrecht – die Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts –, über welches wir
uns am 14. April 2011 hier ausgetauscht haben, zum
Grundsatz der Chancengleichheit bekennen.
Und genau aus diesem Grunde kann Ihre erneute For-
derung „Master für alle“ nur ins Leere gehen. Für die
Studierenden, die die Fähigkeit haben, einen Masterab-
schluss nach ihrem ersten berufsqualifizierten Ab-
schluss, nämlich dem Bachelor, zu absolvieren, haben
wir ausreichende Qualifizierungsplätze.
Unterscheiden Sie zukünftig zwischen konsekutiven
und nichtkonsekutiven Masterstudiengängen. Selbstver-
ständlich sind bei beiden Zulassungs- und Zugangsbe-
schränkungen notwendig. Leistungsprinzip und Hoch-
schulautonomie sind Direktiven unserer Politik. Die
Hochschulen werden bei der Verteilung von Masterplät-
zen an ihrer Hochschule auch in Zukunft auf unter-
schiedliche Fächerkulturen Rücksicht nehmen. Ist bei-
spielsweise in Physik oder Chemie ein Master der
Regelabschluss, sollen hier auch mehr Masterplätze be-
reitstehen als in anderen Studiengängen.
Bedauerlich finde ich Ihr Vokabular, mit dem Sie so-
ziale Selektivität sowie eine Verschärfung der sozialen
Ausgrenzung behaupten. Die Zahlen sprechen eine an-
dere Sprache: Die Zahl der Studienanfänger insgesamt
hat sich in den letzten Jahren faktisch verdoppelt, die
Zahl der Studienanfänger aus sogenannten bildungsfer-
nen Schichten hat sich im gleichen Zeitraum jedoch ver-
dreifacht.
Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Wir haben viele
großartige Hochschulen in unserem Land. Aber unsere
Hochschulen sind heute immer größeren Herausforde-
rungen ausgesetzt: Umsetzung der Bologna-Reform,
mehr Studenten und immer mehr Studienanfänger.
Gleichzeitig müssen unsere Hochschulen dem inter-
nationalen Wettbewerb standhalten. Sie müssen sich in
der Lehre und in der Forschung weiter und breiter profi-
lieren. Und dabei unterstützen wir sie selbstverständlich.
Mit dem Hochschulpakt 2020 haben Bund und Län-
der ein starkes und wichtiges Instrument geschaffen, das
unseren Hochschulen bei ihren Aufgaben unter die Arme
greift: 185 024 zusätzliche Studienanfänger gab es in der
ersten Phase des Hochschulpaktes von 2007 bis 2010.
Damit wurde das vereinbarte Ziel um das Doppelte über-
troffen.
Der Hochschulpakt gibt die richtige Antwort auf die
steigende Studiennachfrage. In der jetzigen zweiten
Phase haben wir auf die Aussetzung der Wehrpflicht und
die doppelten Abiturjahrgänge reagiert und die geplante
Anzahl zusätzlicher Studienplätze noch einmal nach
oben korrigiert, nämlich auf bis zu 334 000. Und ebenso
wichtig: Wir haben auch die finanzielle Vergütung pro
zusätzlichem Studienanfänger auf 26 000 Euro angeho-
ben. Der Bund zahlt davon 13 000 Euro. Denn wir wol-
len Qualität und eine exzellente Ausbildung anbieten.
24512 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
Dem steht die Forderung der Linken komplett entge-
gen: ein Studienplatz für jeden, ein Master für alle. Das
kann gesellschaftlich nicht sinnvoll und auch nicht ge-
wollt sein.
Wir sind für Vielfalt, nicht für Einheitlichkeit.
421 Hochschulen haben wir in Deutschland, an denen
gut 2,4 Millionen Studentinnen und Studenten derzeit
studieren. Im Wintersemester 2011/2012 gab es circa
445 000 Studienanfänger gegenüber 320 000 Abiturien-
ten. Denn es gibt in jedem Jahr nicht nur die Abiturien-
ten, sondern natürlich auch Quereinsteiger mit studien-
berechtigten Abschlüssen.
Tatsache ist: Wir sind mit dem Hochschulpakt 2020
auf dem richtigen Weg. Studienplätze werden nicht nach
dem Gießkannenprinzip verteilt. Die Länder schaffen
Studienplätze bedarfsgerecht.
Wir wirken dem drohenden Mangel an akademischen
Fachkräften entgegen und tragen somit zur Sicherung
von Fortschritt und Wohlstand in Deutschland bei. Und
deshalb glaube ich, dass der Hochschulpakt 2020 ein op-
timales bildungspolitisches Instrument ist.
Lassen Sie mich zu einem anderen Aspekt kommen.
Nicht jeder Abiturient ist für ein Studium geeignet. Und
nicht jeder Abiturient will ein Studium beginnen. Und
das ist auch gut so. Denn nicht nur ein Studium bietet
Chancen und Karriere. Nein, eine Facharbeiterausbil-
dung bietet das ebenso.
Unsere Politik darf ihr Augenmerk nicht ausschließ-
lich auf den Ausbau und die Förderung von Studienplät-
zen legen. Nein, wir müssen uns – in gleichem Maße –
darum kümmern, das duale Ausbildungssystem weiter
zu stärken und dieses auch für Abiturienten attraktiv zu
halten.
Der deutsche Mittelstand braucht nicht nur Akademi-
ker. Wir brauchen mindestens ebenso viele Fachkräfte,
die sich durch ein außerordentliches Maß an praktischem
Know-how auszeichnen. Denn gerade der deutsche Mit-
telstand setzt häufig mehr auf diese Fachkräfte und we-
niger auf Akademiker. Diesem Bedarf müssen wir ge-
recht werden. Die Stärke unseres Standortes Deutsch-
land wird in einem beträchtlichen Maß davon abhängig
sein.
Was heißt das? Wir müssen unsere Arbeit auch darauf
konzentrieren, gute und anspruchsvolle Ausbildungsin-
halte für Abiturienten zu schaffen, die sie auf dem späte-
ren Arbeitsmarkt genauso qualifizieren wie einen Bache-
lorabsolventen. Wir wollen Studium und Ausbildung
gleichermaßen fördern. Diversität braucht unsere Gesell-
schaft!
Sie bemängeln zu Recht in Ihrem Antrag, dass zu
viele Studienplätze ungenutzt bleiben. Aber wir müssen
der Wahrheit auch ins Auge blicken: Während die neuen
Bundesländer einen immer größeren Rückgang ihrer
Studienanfängerzahlen verzeichnen, kommen die alten
Länder gegen den Ansturm nicht mehr an. Wir wollen
keine Verantwortung von uns schieben. Aber hier sind
auch die Städte und Kommunen der neuen Bundesländer
aufgefordert, für ihren Hochschulstandort zu werben.
Denn wie wir alle wissen, stehen diese Hochschulen den
alten Bundesländern in Lehre und Forschung in nichts
nach.
In diesem Zusammenhang lässt sich auch sagen: Fle-
xibilität ist oftmals die Lösung des Problems. Ange-
hende Studenten, aber auch Bachelorabsolventen, die
den Master anstreben, sollten flexibel sein in ihrer Orts-
wahl. Denn diese Ortsunabhängigkeit wird später auch
ein Vorteil im Berufsleben sein. Zudem: Was gibt es
Schöneres, als im Studium eine neue Stadt, eine neue
Region, eine andere kulturelle Umgebung kennenzuler-
nen?
Und jetzt kommen Sie bitte nicht mit dem Argument
wie „Abiturienten aus sozial schwachen Familien kön-
nen sich einen Wohnortwechsel ohnehin nicht leisten“.
Dafür haben wir immerhin zahlreiche Möglichkeiten ge-
schaffen; angefangen beim BAföG, über Stipendien di-
verser Stiftungen oder auch Studienkredite, die sehr
günstig sind und nachgelagert zurückgezahlt werden
können.
Ihre Forderung, jeder Abiturient soll das Recht haben,
ein Studium im Fach seiner Wahl wohnortnah aufzuneh-
men, ist doch vollkommener Unsinn. Sollten denn Ihrer
Meinung nach alle Hochschulen auch jedes Fach anbie-
ten? Oder wie wollen Sie das organisieren?
Nein. Wir wollen, dass Hochschulen frei und unab-
hängig handeln können. Wir wollen, dass sich die Hoch-
schulen ihr eigenes „Gesicht“ geben. Dass sie sich in be-
stimmten Fächern spezialisieren und profilieren können
und so den Forschungsstandort Deutschland nach vorne
bringen. Wir setzen auf Qualität.
Um das zu unterstreichen, haben wir mit dem „Quali-
tätspakt Lehre“ ein weiteres Instrument geschaffen und
unterstützen die Hochschulen bis 2020 zusätzlich mit
2 Milliarden Euro. Die Studienbedingungen sollen ver-
bessert werden, ebenso die Lehrqualität. Wir setzen da-
mit ein Zeichen für die Hochschullehre.
Kommen wir zu Ihrer nächsten Forderung: „Ein Mas-
terstudienplatz ist schon mit der Vergabe des Bachelor-
platzes zu garantieren.“ Und – damit wir es richtig ge-
nießen können – dieser Masterstudienplatz soll dann
auch noch 18 Monate für den Studenten freigehalten
werden.
Wer von Ihnen kommt eigentlich auf solche Ideen?
Das ist nicht nur illusorisch, es nicht finanzierbar, nicht
umsetzbar!
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber ge-
macht, wie viel ein einzelner Masterstudienplatz eigent-
lich kostet? Die Universität Hamburg macht hierzu An-
gaben in der Größenordnung von 10 000 bis 25 000 Euro
pro Masterplatz und Studienjahr. Es wäre doch eine Zu-
mutung für jeden Steuerzahler, diese Kosten zu tragen –
zumal wenn die Plätze später unbesetzt bleiben. Außer-
dem müssen Sie daran denken: Nicht jeder Bachelorab-
solvent möchte einen Master machen. Genauso wie nicht
jeder Abiturient studieren möchte.
Aber natürlich – und das ist wichtig –: Jeder wird
seine Chance bekommen, sich den Weg auszusuchen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24513
(A) (C)
(D)(B)
der für ihn die besten Berufschancen ermöglicht. Unsere
Aufgabe ist es, vielfältige Angebote zu machen und ein
System zu schaffen, das für unsere Gesellschaft die bes-
ten Möglichkeiten bietet.
Sie schreiben hier einen Antrag mit Forderungen, die
nicht realisierbar sind, die nicht finanzierbar sind und die
am realen Bedarf vorbeigehen. Sie sind ganz und gar le-
bensfremd.
Ich kann nur den Kopf schütteln und wieder einmal
feststellen: Liebe Linke, mit irrealen Forderungen, ab-
wegigen Konzepten und unfinanzierbaren Vorschlägen
zeigen Sie einmal mehr, dass Ihnen nicht an der Über-
nahme von Verantwortung in der Bundesrepublik Deutsch-
land gelegen ist.
Diesen Antrag kann man nur ablehnen!
Swen Schulz (Spandau) (SPD): Die Fraktion Die
Linke spricht in ihrem Antrag vollkommen zu Recht
Missstände der Hochschulpolitik dieser Regierungsko-
alition an. Die Vergabeverfahren von Studienplätzen
sind vollkommen unzulänglich, belasten die Studieninte-
ressierten und führen zu tausendfach unbesetzten Studien-
plätzen. Gleichwohl stehen viel zu wenige Studienplätze
– zunehmend auch im Masterstudium – zur Verfügung.
Die Bundesregierung aber handelt nur spät und halbher-
zig.
Aber das ist ja nichts Neues: Ministerin Schavan müs-
sen wir immer wieder zum Jagen tragen. Langsam wird
es lästig.
Das fing vor Jahren bei der Föderalismusreform an.
Es war die SPD-Bundestagsfraktion, die auf den letzten
Drücker erstritten hat, dass Kooperationsmöglichkeiten
zwischen Bund und Ländern ins Grundgesetz geschrie-
ben werden. Das war ein echter Kampf mit den Ländern.
Und Frau Schavan hat – bestenfalls – die Hände in den
Schoß gelegt. Aber erst auf dieser Grundlage wurde der
Hochschulpakt überhaupt möglich!
Dann wurde die Wehrpflicht abgeschafft. Das hatte
zur Folge, dass natürlich viele Studieninteressierte früher
als geplant an die Tore der Hochschulen klopften. Wir
haben sofort eine entsprechende Aufstockung des Hoch-
schulpaktes gefordert. Was hat Frau Schavan gemacht?
Nichts! Sie hat sogar noch abgestritten, dass es einen
Handlungsbedarf gebe – und die Abgeordneten der Koali-
tion haben dieses Blockadespiel noch im Bundestag und
im Ausschuss mitgespielt, bis die Bundesregierung end-
lich unter den unbestreitbaren Sachargumenten der Mi-
nisterpräsidenten beidrehte und eine Aufstockung vor-
nahm.
Dann ist schon vor einiger Zeit deutlich geworden,
dass der Hochschulpakt so erfolgreich ist, dass er gar
nicht ausreicht. Dass er deutlich aufgestockt werden
muss! Wir von der SPD haben darum vor genau einem
Jahr einen „Hochschulpakt plus“ beantragt. Wie zu die-
sem Semesterbeginn waren schon vor einem Jahr die
Zeitungen voll von Schlagzeilen; ich erinnere nur an die
Überschriften: „Stresstest für Hochschulen“, „Universi-
täten sind knüppeldicke voll“, „Hörsäle sind überfüllt“,
„Die Invasion“, „Unis schotten sich mit Numerus clau-
sus ab“, Platzangst im Hörsaal“, „Flickwerk an deut-
schen Unis“ usw. Und die Schweiz etwa hat es satt, dass
immer mehr Deutsche zu ihnen zum Studieren kommen,
weil sie in Deutschland keinen Studienplatz finden.
Eine verantwortungsvolle Bundesregierung macht in
einer solchen Situation den Ländern ein Angebot und
setzt ein klares und starkes Signal zur Ausfinanzierung
der notwendigen Studienplätze in den nächsten Jahren.
Was aber macht diese Bundesregierung? Immerhin: Sie
haben Mittel aus der mittelfristigen Finanzplanung ins
Jahr 2013 vorgezogen, damit Sie den akuten Bedarf im
Hochschulpakt decken können. Das erkennen wir an.
Doch das bleibt letztlich Flickschusterei. Denn nötig
sind erstens die kräftige Anhebung des aktuell laufenden
Hochschulpaktes II und zweitens die schnelle Vereinba-
rung des nächsten Hochschulpaktes III, damit die Länder,
die Hochschulen und die Studierwilligen Planungs-
sicherheit und Perspektiven erhalten. Denn Studienplätze,
die dafür nötigen Investitionen und Personalkapazitäten
lassen sich nicht von heute auf morgen schaffen.
Aber Frau Schavan bewegt sich nicht. Und dafür gibt
es einen ganz einfachen Grund: Sie darf nicht! Weil sie
das nötige Geld dafür nicht erhält. Weil die mittelfristige
Finanzplanung der Bundesregierung zwar noch für 2013
ein kräftiges Plus bei Bildung und Forschung vorsieht.
Doch ab 2014 – also nach den Bundestagswahlen – sind
sogar Kürzungen im Bildungshaushalt vorgesehen. Weil
sich die Regierung Merkel im Wahlkampf damit brüsten
will, die Schulden zurückzufahren. Gegen dieses Ziel
haben wir ja auch nichts. Aber doch nicht auf Kosten der
Bildung, auf Kosten der jungen Leute, auf Kosten der
Zukunft!
Und so spielt die Bundesregierung schon seit Mona-
ten auf Zeit. Da werden Daten und Erhebungen gefor-
dert, obwohl die Dinge doch auf der Hand liegen. Was
da herausgekommen ist, haben wir Ihnen schon mindes-
tens ein Jahr zuvor vorhergesagt. Und dann ist da das ak-
tuelle Lieblingszeitspiel der Ministerin Schavan: das
Thema Verwendung der Mittel und Gegenfinanzierung
durch die Länder. Natürlich muss der Bund darauf ach-
ten, dass die Länder ihre eingegangenen Verpflichtungen
einhalten. Dafür muss es auch entsprechende Verfahren
geben.
Doch erstens darf das doch nicht zu Verzögerungen
zulasten der Hochschulen gehen; das kann auch später
geklärt werden. Zweitens aber haben Sie gar keine
Grundlage für Ihre Verdächtigungen. Jedenfalls hat die
Bundesregierung mir ganz offiziell auf eine Anfrage ge-
antwortet, dass alle Bundesländer ihre Verpflichtungen
aus dem Hochschulpakt sogar übererfüllt haben. Die
Bundesregierung demaskiert das Gerede von Ministerin
Schavan als Täuschungsmanöver!
Und in ebendieser Antwort vom 1. März 2012 auf
meine Anfrage hat die Bundesregierung übrigens auch
festgestellt – ich zitiere –: „Die Bundesregierung sieht
derzeit keine Notwendigkeit für weitere Verhandlungen
über den Hochschulpakt.“ Das allerdings schlägt dem
Fass den Boden aus. Keine Notwendigkeit? Wenn Sie
24514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
wenigstens ehrlich wären und sagen würden: „Verzei-
hung, aber das nötige Geld wird nicht zur Verfügung ge-
stellt.“ Doch diese Antwort ist der Hohn.
Die aktuellen, auch von der Bundesregierung ange-
forderten Zahlen, sprechen eine ganz andere, eindeutige
Sprache: Gegenüber den alten Prognosen, auf denen der
Hochschulpakt basiert, müssen wir von einem Zusatzbe-
darf von 357 000 Studienplätzen bis 2015 und von
749 000 Studienplätzen bis 2020 ausgehen. Das sind die
amtlichen Zahlen der Kultusministerkonferenz, und die
haben sich bisher immer noch als zu vorsichtig heraus-
gestellt. Und da will die Bundesregierung keinen Hand-
lungsbedarf erkennen? Sie versündigen sich an der Zu-
kunft dieses Landes!
Lassen Sie mich noch kurz die Gelegenheit nutzen,
ein wenig zu unserem Konzept eines neuen Hochschul-
paktes sagen. Wir wollen ihn nämlich nicht nur aufsto-
cken – übrigens auch mit Blick auf die Masterstudien-
plätze –, sondern wir wollen auch eine neue, qualitative
Ebene hineinbringen, indem wir einen Abschlussbonus
einführen. Dahinter steht folgende Überlegung: Mit dem
Hochschulpakt wird bisher die Aufnahme des Studiums,
der Studienbeginn gefördert. Doch was ist mit dem wei-
teren Verlauf des Studiums? Die Hochschulen müssen
gefördert und angereizt werden, die Lehre zu verbessern,
sich während des Studiums um die erfolgreiche Lehre zu
kümmern. Darum wollen wir, dass alle erfolgreichen
Studienabschlüsse mit einem Bonus versehen werden.
Auf diese Art und Weise können wir dem Hochschulpakt
ein starkes, zweites Standbein verleihen.
Es wäre noch viel Weiteres zu sagen, etwa über das
Trauerspiel der Hochschulzulassung. Wir danken der
Fraktion Die Linke für den Impuls, aktuell darüber zu
debattieren. Das werden wir im Ausschuss und – wie ich
hoffe – auch bei nächster Gelegenheit im Plenum ma-
chen. Ob das jedoch bei der Regierungskoalition zur
Einsicht führt, bleibt abzuwarten.
Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Ganz nach
dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ tingelt
die Fraktion Die Linke mit ihrer Uraltleier „Bundeshoch-
schulgesetz“ durch den Bundestag. Welche Strategie
wird da verfolgt? Was bezweckt die Linke bloß? Uns
etwa mit dieser Endlosschleife einzulullen? Glaubt die
Linke tatsächlich, dass sie auf diesem Wege etwas er-
reicht? Nein. Ganz offensichtlich ist es nicht das Ziel,
die Koalitionsfraktionen in den wesentlichen hochschul-
politischen Fragestellungen zu überzeugen. Die Haltung
von FDP und Union interessiert die Linke keinen Deut.
Vielmehr will man sich und die dunkelrote Gefolgschaft
durch das ewige Repetieren auf Spur halten. Gleichzeitig
will ich den x-ten Versuch unternehmen, Ihnen die hoch-
schulpolitischen Zusammenhänge in der Bundesrepublik
Deutschland zu erklären. Dies alles in der Hoffnung,
dass Sie vielleicht dieses Mal die Scheuklappen ablegen
und sich Argumenten gegenüber öffnen.
Um das Wichtigste vorwegzunehmen, sei zunächst
auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, auf-
grund derer der vorliegende Antrag grundsätzlich abzuleh-
nen ist. Die Antragsteller fordern zwar ein Bundeshoch-
schulzulassungsgesetz, machen in diesem Antrag aber
nahezu ausnahmslos Forderungen auf, die nicht die
Hochschulzulassung, sondern den Hochschulzugang be-
treffen. Das Grundgesetz eröffnet dem Bund hier jedoch
keine Kompetenz, sondern gibt dem Bund lediglich Re-
gelungsmöglichkeiten im Zuge der konkurrierenden Ge-
setzgebung, Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 Grundgesetz. Für die
die Hochschulzulassung betreffenden Forderungen sehen
wir indes ohnehin keinen Regelungsbedarf. Das wieder-
holt kritisierte dialogorientierte Zulassungsverfahren ist
mit Anschubfinanzierung durch den Bund in Höhe von
15 Millionen Euro auf den Weg gebracht worden. Leider
sind die technischen Voraussetzungen dafür, dass das
Verfahren reibungslos läuft, bis heute nicht gegeben. Die
vor allem für die Studierwilligen unzumutbaren zeit-
lichen Verzögerungen ärgern uns besonders, wenngleich
an dieser Stelle an die Länder appelliert werden muss,
dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Hoch-
schulen moderne Datenverarbeitungsprogramme vorhal-
ten können, indem sie eine ordentliche Finanzausstat-
tung erhalten. Eine Bundeszuständigkeit ist jedenfalls
nicht gegeben, und jeder Versuch des Bundes, sich dieser
Zuständigkeit zu ermächtigen, muss letztlich vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern.
Gern gehe ich aber auch noch einmal auf einzelne
Forderungen der Fraktion Die Linke ein, um deren feh-
lende Sinnhaftigkeit zu verdeutlichen und die vielen gu-
ten Gründe darzulegen, die für eine Ablehnung ihres An-
trags sprechen.
Was die Ausführungen zum Hochschulpakt 2020 und
die Forderung einer weiteren Aufstockung betrifft, kann
nicht oft genug gesagt werden, dass der Bund in den
letzten Jahren und auch künftig Bemerkenswertes leistet,
um die Ausfinanzierung sicherzustellen. Wir nehmen
Jahr für Jahr erheblich viel Geld in die Hand, um den
steigenden Bedarf an Studienplätzen zu decken. So hat
der Bund in der ersten Phase statt der angestrebten
91 370 sogar 182 193 zusätzliche Studienplätze kofinan-
ziert. Und wir haben zugesichert, dass wir auch in der
zweiten Phase nachsteuern werden, sofern durch die
Aussetzung der Wehrpflicht und die doppelten Abitur-
jahrgänge mehr Studienplätze geschaffen werden müs-
sen, als ursprünglich geplant. Was der Bund jedoch nicht
kann – und auch aus verfassungsrechtlichen Gründen
nicht darf –, ist, die Länder aus der Pflicht zu nehmen,
für eine ausreichende Ausfinanzierung ihrer Hochschulen
zu sorgen. Es ist ein Skandal, dass das bis vor kurzem
noch rot-rot regierte Land Berlin seinen Hochschulen die
Gegenfinanzierung des Hochschulpakts verweigert hat.
Es ist beschämend, dass die Hochschulen der Hauptstadt
den Aufwuchs an Studienplätzen alleine durch Bundes-
mittel bewältigen mussten. Es ist bezeichnend, dass
linke Politik dazu beigetragen hat, den Wissenschaftsbe-
reich auszubluten.
Die Linke sollte sich beim Thema Unterfinanzierung
der Hochschulen ganz kleinlaut geben, tragen sie doch
seit Jahren zum Beispiel im von SPD und Linken regier-
ten Brandenburg dazu bei, dass die Hochschulen des
Landes die mit Abstand am schlechtesten finanzierten in
ganz Deutschland sind. Hier den Bund in Verantwortung
nehmen zu wollen, ist mehr als dreist. Diese Heuchelei
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24515
(A) (C)
(D)(B)
empört mich ungemein! Wenn dann auch noch der Vor-
schlag unterbreitet wird, dass gerade die Länder, die
durch eine sozialverträgliche Erhebung von Studienbei-
trägen für eine auskömmliche Grundfinanzierung ihrer
Hochschulen sorgen, künftig bei der Verteilung der
Hochschulpaktmittel durch Strafgebühren benachteiligt
werden sollen, wird die Absurdität der Forderungen der
Antragsteller offenbart. Der kleine Umstand, dass eine
solche Regelung ein ganz klarer Verstoß gegen die Ver-
fassung wäre, interessiert die Linke nicht. Recht und Ge-
setz stören ja nur. Auch der geforderte Zuschlag auf die
Studienplatzkosten für die Verbesserung der Lehrqualität
zeugt von der hochschulpolitischen Ahnungslosigkeit
der Fraktion Die Linke, zum einen, weil es einen solchen
Zuschlag bereits lange gibt, zum anderen, weil der Bund
mit dem Qualitätspakt für die Lehre bereits zusätzliche
2 Milliarden Euro genau für diesen Bereich zur Verfü-
gung stellt.
Die Antragsteller monieren die aus ihrer Sicht zu re-
striktiven Zulassungsregeln und Zugangsvoraussetzun-
gen wie Praktika, Eignungstests oder Motivationsschrei-
ben, die angeblich zu sozialer Selektivität und sonstigen
Problemen führen würden. Fakt ist: Wir werden den
Hochschulen niemals vorschreiben, nach welchen Krite-
rien sie ihre Studienplätze vergeben, sondern diese im
Gegenteil in ihrer diesbezüglichen Autonomie weiter
stärken. Vielleicht denken die Antragsteller ja einmal da-
rüber nach, ob nicht ebensolche Zulassungsbedingungen
auch zum Wohle der Studierenden wirken könnten. Die
FDP jedenfalls ist davon überzeugt, dass eine möglichst
gute Auswahl der Studierenden dazu beiträgt, dass das
Studium auf die Bewerber passt, ihren Studienerfolg bei
gegebener Eignung und Leistung befördert – dies zeigt
sich immer wieder bei den Lehramtsstudierenden – und
somit auch die Zahl der Studienabbrüche verringern
hilft. Wenn hingegen die Fraktion Die Linke der Mei-
nung ist, wir müssten ganz nach DDR-Manier wieder für
eine soziale Auswahl entsprechend der Arbeiter-und-
Bauern-Staatsräson sorgen und mit irrwitzigen Quoten
die Hochschulen und Studierwilligen gängeln und hier
sozusagen eine positive Diskriminierung fordern, kann
ich für meine Fraktion nur sagen, dass wir dies mit aller
Macht zu verhindern wissen werden. Wir sind über-
zeugt, dass nur bei vorliegender Studierfähigkeit ein Stu-
dienerfolg gewährleistet werden kann.
Ebenfalls eine vollkommen unsinnige Forderung ist
das wie ein Mantra vorgetragene Recht auf einen Mas-
terplatz für alle. Den Antragstellern scheint sich selbst
14 Jahre nach Unterzeichnung der Bologna-Erklärung
Sinn und Wesen des Reformprozesses der Studienab-
schlüsse nicht erschlossen zu haben. Es ist dem heutigen
System der gestuften Studienabschlüsse vollkommen
wesensfremd, dass jeder Bachelorabsolvent auch einen
konsekutiven Masterstudiengang besucht. Einmal da-
von abgesehen, dass Untersuchungen belegen, dass in
der Vergangenheit nahezu jeder, der ein Masterstudium
aufnehmen wollte, auch einen Studienplatz gefunden
hat, ist es gar nicht Ziel der Hochschulpolitik und auch
nicht Wunsch jedes Bachelorabsolventen, einen Master-
abschluss anzustreben. Nach Einschätzung der KMK ist
die Zahl der angebotenen Masterstudienplätze ausrei-
chend und haben im Bachelorabschlussjahrgang 2009
immerhin 90 Prozent der Befragten angegeben, sowohl
ihr Wunschfach als auch ihre Wunschhochschule be-
kommen zu haben. Die Antragsteller zeichnen also ganz
offensichtlich ein Problemfeld auf, das es so in der Re-
alität überhaupt nicht gibt. Im Übrigen sei auch an dieser
Stelle erwähnt, dass es Aufgabe der Länder ist, ein aus-
reichendes Angebot an Studienplätzen – auch im Mas-
terbereich – zu schaffen.
Gänzlich fern jeder Realität ist dann auch die Forde-
rung der Antragsteller, dass jeder Studienberechtigte in
dem Studienfach seiner Wahl und an seiner Hochschule
in Wohnortnähe Anspruch auf einen Studienplatz haben
soll. Nicht nur, dass hier vollkommen außer Acht gelas-
sen wird, dass nicht jeder Studienberechtigte überhaupt
ein Studium aufnehmen möchte; hier soll nun ein
Rechtsanspruch geschaffen werden, der die Hochschulen
vor die unlösbare Aufgabe stellt, unabhängig von eige-
nen personellen und sächlichen Kapazitäten Studien-
plätze bereitstellen zu müssen, von denen per se schon
die Mehrzahl niemals in Anspruch genommen würde.
Hier wird eine Denke der Antragsteller deutlich, die von
einer unvorstellbaren Realitätsferne zeugt und die jedem
seriösen Hochschulpolitiker die Frage nach der Ernsthaf-
tigkeit einer solchen Forderung aufdrängt.
Abschließend lade ich die Antragsteller ganz herzlich
ein, den Punkt 2. g) ihres Antrags sofort in die Tat umzu-
setzen. Wenn Sie fordern, das Kooperationsverbot zwi-
schen Bund und Ländern aufzuheben, dann fordere ich
Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsgesetz zum
Art. 91 b des Grundgesetzes zu! Unser Vorschlag liegt
auf dem Tisch; bisher höre ich aber vonseiten der Oppo-
sitionsfraktionen aus fadenscheinigen Gründen nur das
Signal, dass man sich hier überhaupt nicht bewegen und
im Gegenteil das Kooperationsverbot auf immer und
ewig zementieren möchte.
Nicole Gohlke (DIE LINKE): Genauso wie im letzten
und wie im vorletzten Jahr diskutieren wir wieder zu Se-
mesterbeginn das Problem der fehlenden Studienplätze.
Für viele junge Menschen, die trotz Abitur in der Ta-
sche entweder gar keinen Studienplatz oder keinen in
dem Fach ihrer Wahl bekommen, ist dieser Zustand frus-
trierend; es verbaut unter Umständen die Zukunft, er-
schwert den Lebensweg.
Dass die Bundesregierung das Thema lieber nicht dis-
kutieren will, ist klar – es ist kein Ruhmesblatt für
Schwarz-Gelb: Im vergangenen Jahr fehlten über
100 000 Studienplätze; von den Studienbedingungen für
diejenigen, die im großen Studienplatzroulette einen
Platz bekommen haben, möchte ich gar nicht sprechen.
Einzige Reaktion der Regierung daraufhin: Kleinlaut
korrigieren die Kulturministerkonferenz und die Bun-
desregierung ihre Prognosen nach oben und stellen über-
rascht fest, dass bis zum Jahr 2020 mit 750 000 Studien-
anfängerinnen und -anfängern mehr gerechnet werden
muss, als bisher angenommen. 750 000 – das ist schon
eine beachtliche Größe, um die man sich da verschätzt
24516 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
hat. Da fragt man sich, ob das nur eine Rechenschwäche
ist oder nicht eher ein politisches Problem.
Denn welche Konsequenzen werden aus den korri-
gierten Zahlen gezogen? Weder folgt eilig der bedarfsge-
rechte Ausbau der Hochschule, noch führt die Fehlkal-
kulation bei der nächsten Prognose zu mehr Realismus:
Während es genau wie in den letzten Jahren wieder et-
liche Prognosen gibt, die – übrigens aus allen politischen
Richtungen, von der Bildungsgewerkschaft GEW bis hin
zum Centrum für Hochschulentwicklung – von bis zu
500 000 Studienanfängerinnen und -anfängern in diesem
Wintersemester ausgehen, zieht das Bildungsministerium
eine andere Zahl, 410 000, als Berechnungsgrundlage
heran und orakelt über sinkende Zahlen ab 2014.
Wir haben es aber nicht nur mit den lange bekannten
doppelten Abiturjahrgängen und mit der Aussetzung der
Wehpflicht zu tun, sondern mit einer insgesamt gestiege-
nen Studierneigung, also mit dem Wunsch von immer
mehr jungen Menschen, zu studieren. Und das ist auch
gut so! Diese Regierung ist in der Pflicht, den Studienbe-
rechtigten einen Studienplatz und den Studierenden Bil-
dung und Ausbildung unter guten Bedingungen zu er-
möglichen.
Wie sieht es heute aus: Allein an der Humboldt-Uni in
Berlin kamen 33 600 Bewerbungen auf 4 200 Studien-
plätze. In Kassel rechnete man mit 31 000 Bewerbungen
auf 3 500 Plätze. In Baden-Württemberg fehlen ab 2013
7 000 Masterplätze. Das ist die derzeitige Situation.
Und ich höre Sie schon wieder entgegnen, dass sich
darum die Länder kümmern sollen; die Länder müssten
„ihre Hausaufgaben machen“, sagt Frau Schavan ja
gerne. Dieses Wegducken ist nicht auszuhalten!
Der Bund hätte Handlungsspielraum, und er hat eine
Steuerungskompetenz. Die Bundesregierung müsste
diese Aufgabe aber auch politisch annehmen.
Die Linksfraktion fordert ein Bundeshochschulzulas-
sungsgesetz. Damit könnte gesetzlich geregelt werden,
dass jeder Studienberechtigte ein Recht auf einen Studien-
platz erhält, dass Zulassungsbeschränkungen endlich
überwunden und nicht – wie derzeit – ausgebaut werden
und dass das Recht auf einen Masterplatz sichergestellt
wird.
Ich erinnere Schwarz-Gelb an die Worte ihrer Bil-
dungsministerin: Frau Schavan hat im Juli 2009 gesagt:
„Der Übergang vom Bachelor zum Master muss pro-
blemlos möglich sein. Studierende sollten selbst ent-
scheiden können, ob sie einen Master machen wollen
oder nicht.“
Laut einer HIS-Umfrage wollen bis zu 76 Prozent der
Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Master
machen. Es steht aber in vielen Städten höchstens für die
Hälfte ein Angebot zur Verfügung. Fast alle Angebote
sind mit einem Numerus clausus oder anderen Zulas-
sungsbeschränkungen belegt.
Frau Schavan sollte nicht von Entscheidungsfreiheit
reden, wenn in Wahrheit vielen jungen Menschen die
Entscheidung längst abgenommen wurde, weil es nicht
genug Masterplätze gibt.
Schaffen Sie endlich für jeden Studierenden das
Recht auf einen Masterzugang statt immer neuer Bil-
dungshürden! Und hören Sie auf, den Bildungsföderalis-
mus als ein Feigenblatt zu missbrauchen, um selbst nicht
die Verantwortung übernehmen zu müssen!
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor
wenigen Tagen hat das Wintersemester begonnen. Schon
jetzt ist klar: Viele Hochschulen verzeichnen neuerliche
Rekordeinschreibungen. Wir freuen uns darüber.
Für diese jungen Menschen wollen wir bestmögliche
Studienbedingungen, damit aus Studienanfängern keine
Studienabbrecher, sondern Hochschulabsolventen wer-
den. Deshalb wünschen wir allen Erstsemestern, sicher-
lich auch im Namen des ganzen Hauses, ein erfolgrei-
ches Studium!
Damit die guten Wünsche Wirklichkeit werden, müs-
sen Bund und Länder an einem Strang ziehen und ge-
meinsam für den zügigen Ausbau der Hochschulen und
bessere Studienbedingungen sorgen.
Der Antrag der Linken gibt auf diese Herausforde-
rung zwar keine umsetzbare Antwort. Aber immerhin
sorgt er dafür, dass wir uns heute über Wege einer besse-
ren Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Hochschul-
politik im Bundestag austauschen können.
Dass die gesamtstaatliche Zusammenarbeit verbessert
werden muss, zeigen die zahlreichen Baustellen, vor de-
nen Bund, Länder und Hochschulen stehen: beispiels-
weise die noch immer unbefriedigende Umsetzung der
Bologna-Reform, die Endlosgeschichte bei der Einfüh-
rung eines Zulassungssystems und der nach wie vor be-
stehende Studienplatzmangel. Bei allen drei hochschul-
politischen Baustellen wird die Koalition ihrer
Verantwortung als oberster Bauherr nicht gerecht.
Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit Ländern und
Hochschulen dafür zu sorgen, dass genügend Studien-
plätze mit Qualität sowohl im Bachelor- als auch im
Masterbereich bereitstehen, dass das Durcheinander bei
der Studienplatzvergabe aufhört und dass der Hoch-
schulpakt zukunftsfest und bedarfsgerecht gestaltet wird.
Denn: Der erfreuliche Run auf die Hochschulen wird
noch Jahre anhalten. Auf dem Gipfel des Studierenden-
bergs blicken alle neuen Prognosen nicht in ein Tal,
sondern auf ein studentisches Hochplateau. Der Hoch-
schulpakt von Bund und Ländern reicht dafür nicht aus:
Er ist unterfinanziert, gedeckelt und zu kurz gedacht.
Das muss sich ändern!
Die Bundesregierung weiß genau, dass der Pakt schon
im nächsten Jahr an seine Grenze stößt. Doch anstatt
Vorsorge zu treffen, hat die Regierung in ihre Finanzpla-
nung fürs Wahljahr 2013 Gelder vorgezogen, die für
2015 und 2016 vorgesehen waren. Mit solchen Manö-
vern erwecken Sie Misstrauen bei den Ländern und
schaffen Unsicherheit bei den Hochschulen.
Gehen Sie stattdessen endlich eine verlässliche Ver-
antwortungspartnerschaft mit den Ländern ein – für ge-
rechte Unizugänge, für eine höhere Lehrqualität und
bessere Studienbedingungen. Alles andere ist unverant-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24517
(A) (C)
(D)(B)
wortlich gegenüber der jungen Generation. Studien-
berechtigte brauchen Gewissheit, dass sie tatsächlich
studieren können – anstatt Opfer des Studienplatzman-
gels und der daraus folgenden hohen lokalen NCs zu
werden. Darum geht es!
Angesichts Zehntausender fehlender Studienplätze ist
es grotesk, dass jedes Jahr Zehntausende Studienplätze
unbesetzt bleiben, weil ein funktionierendes Zulassungs-
verfahren fehlt. Dieses Studienplatzparadoxon aus im-
mer mehr und höheren Zulassungsbeschränkungen ei-
nerseits sowie unbesetzten Studienplätzen andererseits
wird aber nicht per Bundeszulassungsgesetz gelöst, liebe
Linksfraktion! Eine funktionierende Software gibt es
nicht auf dem Verordnungsweg, sondern muss mit Nach-
druck erarbeitet und sukzessive flächendeckend einge-
führt werden.
Offenbar wandelt die Bundesregierung auf ebenso
weltfremden Pfaden nach dem Motto: Ministerin
Schavan drückt auf einen Knopf, und schon funktioniert
das dialogorientierte Serviceverfahren zur Hochschulzu-
lassung. Nein, liebe Frau Ministerin, es zeigt sich seit
mehreren Semestern, dass diese Vorstellung naiv und Ihr
Projektmanagement grottenschlecht waren.
Es ist daher dringend notwendig, jetzt alle Kräfte zu
bündeln, mehr personelle und finanzielle Ressourcen zur
Verfügung zu stellen, Technikprobleme schnell zu lösen
und das dialogorientierte Serviceverfahren Schritt für
Schritt doch noch zum Erfolg zu führen. Diese Ehrlich-
keit und ein endlich durchdachtes Projektkrisenmanage-
ment stünden der Bundesregierung gut zu Gesicht.
Wir brauchen endlich eine funktionierende Hoch-
schulsoftware für die Studienplatzvergabe, bundesein-
heitliche staatsvertragliche Regeln zur Hochschulzulas-
sung und deutlich mehr BA- und MA-Studienplätze
mithilfe des Hochschulpakts. Die bloße Problemverwal-
tung der Bundesregierung muss aufhören. Es braucht
eine Lösung, damit der Mangel an Fachkräften bekämpft
und der Bildungsaufstieg gefördert wird.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Konsequenzen aus dem Nationalen Bil-
dungsbericht ziehen
– Bildungsblockaden aufbrechen und mehr
Teilhabe ermöglichen
– Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bil-
dung – bundesweit umsetzen
– Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bil-
dung endlich umsetzen
(Tagesordnungspunkt 16 a und b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Es ist
erfreulich, dass die Grünen diese Debatte angemeldet
haben. So können wir über den Nationalen Bildungsbe-
richt sprechen, der die positiven Entwicklungen der ver-
gangenen Jahren im deutschen Bildungssystem be-
schreibt.
Der Bericht stellt zunächst fest, dass das Bildungsni-
veau in Deutschland insgesamt angestiegen ist. Der An-
teil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Haupt-
schulabschluss sank erneut, von 8 Prozent im Jahr 2006
auf 6,5 Prozent im Jahr 2010. Nie zuvor gab es weniger
Schulabbrecher. Gleichzeitig erwarben immer mehr Ju-
gendliche nachträglich höherwertige allgemeine Ab-
schlüsse, nicht zuletzt, weil wir flexiblere Bildungswege
und durchlässigere Bildungsgänge geschaffen haben.
Die Zahl der Abschlüsse der Hochschulreife stieg auf
34 Prozent und die der Jugendlichen mit fachgebundener
Hochschulreife auf 15 Prozent – ein Rekordhoch. Die
Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger er-
reichte dank des gemeinsam von Bund und Ländern fi-
nanzierten Hochschulpaktes die erstaunliche Quote von
46 Prozent. Dabei haben sich die Chancen auf ein Hoch-
schulstudium für Kinder aus Arbeiterfamilien, also unab-
hängig vom Bildungsniveau der Eltern enorm verbessert.
Der Anteil von Studierenden aus nichtakademischen El-
ternhäusern hat sich zwischen 1980 und 2010 mehr als
verdreifacht.
Auch im Bereich der beruflichen Ausbildung haben
wir deutliche Verbesserungen erreicht: Mehr Jugend-
liche erhielten einen Ausbildungsvertrag, und es gab
mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als unversorgte Be-
werber – ein Erfolg des Nationalen Ausbildungspaktes
und von speziellen Programmen des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung zur Einstiegsqualifi-
zierung und -orientierung. Die Initiative der Bildungs-
ketten rundet diese Aktivitäten des Bundes im Bereich
der Einstiegsorientierung für angehende Auszubildende
ab.
Der Nationale Bildungsbericht zeigt somit, dass wir
die richtige Richtung einschlagen. Wir haben die Bil-
dungsbeteiligung erhöht, die Chance auf einen Ab-
schluss und damit auf Teilhabe gestärkt. Er zeigt, dass
sich die Maßnahmen des Bundes und die hohen Bil-
dungsausgaben insgesamt rentieren. Wir nehmen das
Ziel Bildungsrepublik ernst und setzen oberste Priorität
auf Bildung.
Die Forderung der Grünen jedoch, einer angeblichen
Unterfinanzierung des Bildungswesens entgegenzuwir-
ken, ist nicht nachvollziehbar und wirkt daher rein op-
portunistisch. Nie wurde mehr in Bildung investiert als
heute. Wir haben den Etat für den Bereich Bildung und
Forschung um mehr als 50 Prozent erhöht. In der Regie-
rungsverantwortung gemeinsam mit der SPD waren den
Grünen Investitionen in das Bildungssystem lediglich
6 Milliarden Euro wert, wir erreichen hingegen mittler-
weile ein Budget von über 13 Milliarden Euro.
Mit diesen Mitteln finanzieren wir den Bestand der
Qualität und Qualitätssteigerungen im Bildungssystem
und schaffen gerechtere Chancen auf Bildung. So haben
wir beispielsweise die BAföG-Sätze erhöht und das För-
deralter auf 35 Jahre heraufgesetzt. Insgesamt profitier-
ten im vergangenen Jahr eine Million Jugendlicher von
24518 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
dieser staatlichen Unterstützungsleistung. Das waren
8,6 Prozent mehr als im Jahr 2010. Das Bildungs- und
Teilhabepaket für benachteiligte Kinder ist ein weiteres
Beispiel, wie die Bildungssituation für jedes einzelne
Kind unabhängig von der Bildungssituation der Eltern
erhöht wird.
Neben den vielen positiven Veränderungen und Erfol-
gen beschreibt der Bericht durchaus auch bestehende
Herausforderungen, die es zukünftig zu bewältigen gilt.
Immer noch bleibt die Entkoppelung des individuellen
Bildungserfolges von der sozialen Herkunft eine der
größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Ge-
rade Kinder mit Migrationshintergrund oder aus bil-
dungsfernen und sozial schwächeren Elternhäusern be-
nötigen bessere Bildungs- und Aufstiegschancen. Zwar
erreichen mittlerweile fast 10 Prozent der Migrantenkin-
der das Abitur, viele ihrer Altersgenossen jedoch leider
nicht einmal den Hauptschulabschluss. Wir werden diese
Kinder und Jugendlichen weiter verstärkt fördern, so-
dass die Schulabbrecherquote gerade in dieser Gruppe
weiter sinkt. Wir setzen zu diesem Zweck mit gezielten
Maßnahmen besonders früh in der Bildungsbiografie an,
und wir haben aus diesem Grund die „Offensive Frühe
Chancen“ gestartet, die in sozialen Brennpunktkinderta-
gesstätten zusätzliche frühkindliche Sprachförderung an-
bietet.
Seit 2005 hat sich viel Gutes getan – in größeren und
schnelleren und vor allem wirksameren Schritten als un-
ter Rot-Grün. Diese Kontinuität in der Qualitätssteige-
rung mit verbesserten individuellen Bildungsergebnissen
werden wir über das Jahr 2013 hinaus kontinuierlich und
intensiv fortführen.
Auch das Thema Inklusion werden wir dabei nicht
aus den Augen verlieren. Inklusion ist der Schlüssel zu
einem selbstbestimmten Leben und einer aktiven Teil-
habe an der Gesellschaft. Wir wollen Kinder mit Behin-
derungen besonders fördern und ihnen Rahmenbedin-
gungen bieten, die sich am Wohl der Kinder und
Jugendlichen als oberster Priorität ausrichten. Die son-
derpädagogische Förderung setzt damit hohe Anforde-
rungen an professionelle Diagnostik und Beratung.
Im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartner-
schaft wollen wir, dass Eltern, Förderpädagogen und all-
gemeine Pädagogen gemeinsam über den Förderort des
Schülers, entweder in einer Regelschule oder in einer
Förderschule, entscheiden. Dieser Förderort hängt dabei
von den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen
Kindes ab. Während eine inklusive Beschulung bei be-
stimmten Förderschwerpunkten sinnvoll und möglich
erscheint, können Förderschulen für andere Förder-
schwerpunkte durchaus auch weiterhin Bestand haben.
Diese Förderschulen können deshalb in ein Gesamtkon-
zept der schulischen Inklusion einbezogen werden, wenn
man diese zu speziellen Kompetenzzentren ausbaut.
Bei allen Bestrebungen ist Ziel und Grundmaßstab,
dass alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden können.
Auch die Länder sind aufgefordert, die erforderlichen
Mittel und Maßnahmen für die Umsetzung zur Verfü-
gung zu stellen, damit dieses Ziel nicht nur Vision bleibt,
sondern Realität wird.
Florian Hahn (CDU/CSU): Der Nationale Bildungs-
bericht 2012 stellt unserer Bildungspolitik ein bemer-
kenswertes Zeugnis aus. In fast allen Bereichen konnten
wir die Situation für die Schüler und Schülerinnen sowie
für unsere Studierenden verbessern.
Die Beteiligung an frühkindlicher Bildung, Betreuung
und Erziehung steigt deutlich. So liegt der prozentuale
Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder, die eine Kin-
dertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen,
bei 94 Prozent. Die Bildungsbeteiligung von Jugendli-
chen und jungen Erwachsenen hat sich seit 2005 eben-
falls erhöht. Der Ausbau von Ganztagsschulen führt „zu
Erweiterungen und Ergänzungen schulischer Angebote“.
Vor allem im Feld der kulturellen und musischen Bil-
dung tut sich einiges. In diesem Zusammenhang ver-
weise ich auch gerne auf das neu aufgelegte Programm
„Kultur macht stark“. Ab 2013 fördern wir mit zunächst
30 Millionen Euro außerschulische Angebote der kultu-
rellen Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendli-
che. Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Persön-
lichkeitsbildung und stärken ihr Selbstbewusstsein. Für
die folgenden Jahre werden wir die Fördermittel auf bis
zu 50 Millionen Euro erhöhen und leisten damit einen
großen Beitrag zur Entwicklung unserer Jugend.
Des Weiteren hat sich das „Schulabschlussniveau er-
höht“. Die Zahl der Studienanfänger ist in den letzten
Jahren stark angestiegen. Insgesamt bescheinigt der Bil-
dungsbericht der Arbeit unter der Federführung von Frau
Schavan eine überproportionale Steigerung der Ausga-
ben für Bildung. Natürlich werden uns auch Problemfel-
der aufgezeigt, denen wir verstärkt nachgehen müssen.
Der Kern des Berichts bestätigt jedoch unseren einge-
schlagenen Weg.
Der Antrag der Grünen zeigt nun einmal mehr, wie
verzweifelt die Opposition nach möglichen Kritikpunk-
ten an unserer Bildungspolitik suchen muss. Sie kritisie-
ren den Bildungsbericht 2012 in Kumulus und lassen da-
bei die wichtigsten Ergebnisse außer Acht.
Doch lassen Sie mich erst einmal die Widersprüche
und Ungereimtheiten Ihres Antrags herausstellen. Die
Unterstellung, dass wir „ungerechte Bildungspolitik“
und ein „unzureichendes Bildungssystem“ fördern, steht
den Ergebnissen des Nationalen Bildungsberichts dia-
metral entgegen. Diesen Fehler gestehen Sie sich im
nächsten Satz ein, indem Sie uns bestätigen, dass immer
mehr junge Menschen einen höheren Schul- und Hoch-
schulabschluss erreichen. Da Sie den vorliegenden Zah-
len keine weitere Beachtung schenken, werde ich an die-
ser Stelle gerne noch einmal auf sie eingehen.
Die Zahl der Schüler mit Studienberechtigung lag im
Jahr 2011 bei über 275 000, wohingegen die Zahl der
Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss auf knapp
50 000 gesenkt werden konnte. Besonders im Bereich
der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund können
wir seit 2000 eine Reduzierung um 7,1 Prozent verzeich-
nen. Das sind Ergebnisse, die nie zuvor von einer Regie-
rung erreicht wurden. Vor allem im Vergleich zu den Er-
gebnissen der rot-grünen Regierungsarbeit sind diese
Zahlen geradezu phänomenal. Wir verzeichnen seit 2005
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24519
(A) (C)
(D)(B)
im Bereich Bildung und Forschung einen bemerkens-
werten Fortschritt.
Im weiteren Verlauf Ihres Antrags kritisieren Sie aus-
führlich die angebliche Vernachlässigung der Hoch-
schulpolitik und die Unterversorgung unserer Studieren-
den. Lassen Sie mich dazu ein wenig weiter ausholen:
Seit Beginn unserer Regierungsverantwortung hat sich
die Zahl der Studienanfänger und der Studierenden ge-
waltig erhöht. Im Jahr 2011 begannen über 500 000 Stu-
dienanfänger ihr Erststudium. Die Studierendenzahl
nahm von knapp 1,5 Millionen im Jahr 2006 auf knapp
2,4 Millionen im vorigen Jahr zu. Der Anteil der Studie-
renden aus Arbeiterfamilien hat sich dabei seit 1980 ver-
dreifacht. Gleichzeitig wurden mehr als 4 500 neue
Beschäftigte und mehr als 100 000 neue Professoren ein-
gestellt.
Auch lassen wir unsere Studenten nicht im Regen ste-
hen. Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Höchstför-
dersätze des BAföGs geht eine stetige Steigerung der
BAföG-Empfänger einher. Seit 2005 konnten wir die
Zahl der Empfänger um 100 000 erhöhen. Im Jahr 2011
waren dies fast 1 Million und somit 8,6 Prozent mehr als
2010. Nicht nur, dass diese Zahlen an sich schon bemer-
kenswert sind – nein, es steigerte sich im gleichen Zeit-
raum auch die Zufriedenheit der Studierenden. Hier von
einer Vernachlässigung der Hochschulpolitik zu reden,
ist eine bodenlose Frechheit.
Dass verantwortungsvolle Politik in Bildung und For-
schung wesentlich ist für den Erfolg eines Landes, zeigt
die Situation in Bayern. Seit Jahren und Jahrzehnten le-
gen wir dort besonderen Wert auf die Bildung der jungen
Generation und positionieren uns bei jedem Länderran-
king auf den Topplätzen. Wir verfolgen jedoch keine rei-
nen Einzelinteressen, sondern möchten mit Vorbildfunk-
tion für andere Länder vorangehen. Die Entscheidung
der Kultusminister vom vergangenen Donnerstag gibt
uns die Gelegenheit, dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Zur Einführung einheitlicher Abiturstandards ab 2017
steht Bayern gerne als Musterbeispiel parat. Wenn es um
ein zukunftsbestimmendes Gut wie die Bildung geht,
darf man sich nicht mit dem Mittelmaß zufriedengeben.
Wir müssen uns vielmehr an den Besten unserer Repu-
blik orientieren – das sind wir schließlich auch den
Schülern der rot-grün-geführten Länder schuldig! Die
bayerischen Gymnasien erzielen schon immer ausge-
zeichnete Leistungen. Dies gilt auch besonders für Ju-
gendliche mit Migrationshintergrund, die in Bayern
überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen.
Unser besonderes Interesse und unser Wille, die Bil-
dung und Forschung in Deutschland weiterhin zu ver-
bessern, werden auch im Nationalen Bildungsbericht
2012 deutlich herausgestellt. Dieser vermerkt: „Durch
Sonderprogramme sind die Bildungsausgaben überpro-
portional gestiegen.“ Ihr letzter rot-grüner Haushalt von
2005 sah gerade einmal 7 Milliarden Euro für das Minis-
terium vor. Unser Haushalt für das kommende Jahr wird
eine nie dagewesene Summe von 13,75 Milliarden Euro
für Bildung und Forschung in Deutschland bereitstellen
und somit 82 Prozent über Ihrem letzten liegen. Dabei ist
es unser erklärtes Ziel, mindestens 10 Prozent des BIP
für Bildung und Forschung auszugeben. Für das Jahr
2011 haben wir bereits eine Quote von knapp 9,8 Pro-
zent. Wie Sie sehen können, erhöhen wir kontinuierlich
die Ausgaben für unser wichtigstes Gut in der Gesell-
schaft, wohingegen Ihre rot-grüne Regierung das Budget
für Bildung und Forschung dreimal kürzte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposi-
tion, dass Ihnen unser Erfolg nicht schmeckt, lässt sich
anhand Ihres widersprüchlichen Antrags erkennen. Den
überwiegend positiven Ergebnissen des Bildungsreports
2012 haben Sie nichts entgegenzusetzen. Unter Schwarz-
Gelb sind Bildung und Forschung auf einem Niveau
angekommen, das man bei Ihnen vergeblich suchen
musste.
Oliver Kaczmarek (SPD): Mit dem Nationalen Bil-
dungsbericht 2012 ist wieder ein facettenreiches und
komplexes Werk über das Bildungswesen in Deutsch-
land vorgelegt worden, das der Bildungspolitik wertvol-
les Steuerungswissen liefert. Der Dank dafür gilt zuerst
den an der Autorengruppe beteiligten wissenschaftlichen
Einrichtungen, statistischen Ämtern und denen, die da-
rüber hinaus Sonderauswertungen beigesteuert haben.
Der Nationale Bildungsbericht hat sich als wichtiges
Instrumentarium der deutschen Bildungspolitik etabliert.
Nun gilt es, ihn pädagogisch und bildungspolitisch sinn-
voll weiterzuentwickeln. So sollte zukünftig beispiels-
weise das Querschnittsthema Inklusive Bildung oder das
Thema Alphabetisierung in der Berichterstattung Be-
rücksichtigung finden. Der Bericht sollte zudem um die
Möglichkeit erweitert werden, Handlungsempfehlungen
an die politischen Akteure zu formulieren. Darüber hi-
naus müssen die Ergebnisse des Internationalen Bil-
dungsberichts „Bildung auf einen Blick“ der OECD so-
wie das Monitoring der KMK und die nationalen wie
internationalen Leistungsvergleiche mit den Erkenntnis-
sen des Nationalen Bildungsberichts in Beziehung ge-
setzt werden. Nur so ergibt sich ein Gesamtblick auf das
deutsche Bildungswesen.
Der uns vorliegende Nationale Bildungsbericht 2012
beschreibt Herausforderungen für das Bildungswesen,
auf die die Menschen schlüssige Antworten erwarten.
Der demografische Wandel und der stetig steigende
Fachkräftebedarf führen dazu, dass es gesellschaftlich
und auch wirtschaftlich dringend geboten ist, dass wir
jedem eine faire Chance auf gute Bildung und Ausbil-
dung geben. Der beruflichen Bildung kommt hier eine
besondere Rolle zu: Sie bildet für viele junge Menschen
die Brücke in die Erwerbsarbeit. Sie muss weiter ge-
stärkt und als gleichwertiger Bildungsweg neben dem
akademischen Weg erhalten bleiben.
Mit den richtigen Investitionen von Anfang an sind
wir in der Lage, eine der größten Ungerechtigkeiten in
unserem Land anzugehen: Schon zur Geburt sind für
viele die Weichen gestellt, die Chancen ungleich verteilt.
Einigen steht die Welt offen, oft unterstützt durch die El-
tern. Andere gehen leer aus – das hängt allzu oft vom
Bankkonto der Eltern ab. Fast 60 000 verlassen jedes
Jahr die Schule ohne Abschluss. Inzwischen sind es
1,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 30 Jah-
24520 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
ren, die keinen Schulabschluss haben, häufig die Kinder
ärmerer Familien. Über 300 000 junge Menschen ste-
cken in Warteschleifen und finden keinen Ausbildungs-
platz. Es ist beschämend, dass heute in Deutschland im-
mer noch wie in keiner anderen Industrienation der
Geldbeutel der Eltern über den Bildungserfolg der Kin-
der entscheidet.
Viele der Herausforderungen, die auch der Nationale
Bildungsbericht beschreibt und herausstellt, werden nur
gelingen, indem sich Bund, Länder und Kommunen auf
die Eckpunkte einer nationalen Bildungsstrategie eini-
gen. Wir wollen daher, dass Bund und Länder stärker zu-
sammenarbeiten können, um unser Bildungssystem wie-
der modern zu machen. Die SPD hält deshalb an ihrer
Forderung fest: Das Kooperationsverbot für Bildung im
Grundgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss abge-
schafft werden.
Der Berichtsschwerpunkt lag 2012 im Nationalen Bil-
dungsbericht in der kulturellen Bildung. Der Bericht
stellt fest, dass über alle Altersgrenzen hinweg ein gro-
ßes Interesse an kultureller und musisch-ästhetischer
Bildung besteht. Dabei ist die Vielfalt und Fülle der An-
gebote an kultureller Bildung besonders wertvoll. Die
Angebote beschränken sich nicht nur auf formale Bil-
dungseinrichtungen, sondern umfassen auch ein breites
Spektrum an nonformalen Angeboten wie Vereine,
Chöre, Kultur- und Jugendeinrichtungen. Umso wichti-
ger ist es, die Zusammenarbeit zwischen den unter-
schiedlichen Einrichtungen zu stärken, um Synergien zu
schaffen und ein breites Spektrum aufrechtzuerhalten.
Damit die kulturelle Bildung den Raum erhält, der ihr
zusteht, und für alle Kinder zugänglich ist, muss diese
mehr Zeit in den Bildungseinrichtungen erhalten. Auch
aus diesem Grund ist der Ausbau des Ganztagschulange-
bots in Deutschland eines der zentralen Projekte der
nächsten Jahre. Deutschland braucht einen Masterplan
Ganztagsschule, mit dem in einem ersten Schritt bis
2015 ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes ganztä-
giges Angebot sichergestellt wird und mit dem in einem
zweiten Schritt alle Schulen in Deutschland bis zum Jahr
2020 zu Ganztagsschulen weiterentwickelt werden. Un-
ser Ziel ist, bis 2020 einen Rechtsanspruch auf Ganz-
tagsschule für alle Schülerinnen und Schüler in allen
Teilen des Landes zu realisieren.
Zum Schluss noch einige Anmerkungen zum Thema
Inklusive Bildung, zu dem heute ebenfalls zwei Anträge
vorliegen. Das in der UN-Behindertenrechtskonvention
verankerte Menschenrecht auf inklusive Bildung – bis-
her bedauerlicherweise noch nicht Bestandteil des Natio-
nalen Bildungsberichts – gehört ohne Zweifel zu den he-
rausragenden nationalen Aufgaben im Bildungswesen
für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es bietet neue
Chancen für den Blick auf Individualität und individu-
elle Förderung für alle Menschen im Bildungswesen.
Die SPD-Fraktion hat bereits im Juni einen Antrag zum
Thema Inklusive Bildung beschlossen, der in den nächs-
ten Wochen im Plenum des Bundestages beraten werden
soll. Daher an dieser Stelle nur vier kurze Anmerkungen
dazu:
Erstens. Inklusion ist eine Chance für die gesamte Ge-
sellschaft. Sie bricht mit den überkommenen Prinzipien
unseres Bildungswesens, insbesondere dem der Separa-
tion. Inklusiver Unterricht soll dazu führen, dass größere
Lern- und Entwicklungsfortschritte erzielt werden, weil
auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler ein-
gegangen wird.
Zweitens. Inklusion ist eine Herausforderung für alle
Stufen und Etappen des Bildungswesens. Menschen mit
Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe und Bil-
dung. Daher muss inklusive Bildung in Kindertagesein-
richtungen, Schulen, Berufsschulen und Betrieben,
Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zur Nor-
malität werden. Einstiege sind zu ermöglichen, Über-
gänge dürfen nicht weiter Selektionsstufen bleiben.
Drittens. Um inklusive Bildung in Deutschland ver-
antwortungsvoll umzusetzen, müssen wir die Menschen
starkmachen, die mit Inklusion befasst sind. Unser der-
zeitiges Bildungssystem ist für die große Aufgabe der
Inklusion noch nicht ausreichend vorbereitet und hat
großen Nachholbedarf bei der Qualifizierung des Lehr-
personals. Wir brauchen Profis für inklusive Bildung –
die Menschen in den Bildungseinrichtungen, Erzieherin-
nen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Sozial-
arbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen auf den Um-
gang mit heterogenen Lerngruppen vorbereitet werden.
Viertens. Auf dem Weg zu einem inklusiven Bil-
dungssystem müssen insbesondere die lokalen Netz-
werke unterstützt werden. Es gilt, die verschiedenen Zu-
ständigkeiten vor Ort besser aufeinander abzustimmen.
Wir brauchen kommunale Inklusionspläne, in denen das
Erreichen der staatlichen Ziele durch die Verantwortung
der Akteure vor Ort und deren Kenntnisse der Probleme
aus erster Hand bestimmt werden. Sie können so als
Grundlage für die vernetzte Arbeit aller Beteiligten die-
nen.
Der Nationale Bildungsbericht hat uns viele herausra-
gende Aufgaben aufgezeigt. Wir sollten uns von diesen
Herausforderungen nicht abschrecken lassen, sondern
mit Mut und Tatkraft vorausgehen.
Sylvia Canel (FDP): Alle reden von Inklusion und
fragen sich, wie sie umzusetzen ist. Doch wie definiert
sich eigentlich Inklusion? Die UNESCO definiert Inklu-
sion im Bildungsbereich wie folgt: Inklusion im Bil-
dungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die glei-
chen Möglichkeiten offenstehen, an qualitativ hoch-
wertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu ent-
wickeln, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen,
Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzun-
gen – siehe auch Positionspapier „Für gemeinsames Ler-
nen – Fünf Thesen für ein inklusives Schulsystem“ von
Frau Gabriele Molitor, behindertenpolitische Sprecherin
der FDP-Bundestagsfraktion.
In dem vorliegenden Antrag „Zusammen lernen –
Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen“ ver-
mengen die Grünen die Forderung nach Inklusion auf
unzulässige Weise mit der UN-Behindertenrechtskon-
vention. Denn das Recht auf Teilnahme von Behinderten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24521
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an Bildungsangeboten im Sinne der UN-Behinderten-
konvention ist in Deutschland sehr wohl gewährleistet.
Die gemeinschaftliche Beschulung im Sinne der Inklu-
sion ist weitergehend und umfänglicher. Sie geht über
die UN-Behindertenrechtskonvention hinaus und ver-
langt nach einem ganzheitlichen Ansatz, bei dem es
längst nicht ausschließlich um Behinderungen geht.
Inklusion beinhaltet, dass sich Bildungseinrichtungen
systematisch an den Bedürfnissen der einzelnen Schüle-
rinnen und Schüler orientieren, diese wahren und darauf
entsprechend eingehen. So gehören per Definition auch
schulische Überflieger, Hochbegabte sowie handwerk-
lich-praktisch versierte Menschen mit und ohne körperli-
che Beeinträchtigungen dazu – siehe Positionspapier. In
dem Antrag der Grünen wird darauf jedoch nicht ange-
messen eingegangen; er springt zu kurz.
Inklusion ist die Chance auf Teilhabe, die Begegnung
auf Augenhöhe beim Lernen, im Unterricht und nicht
nur der gleichberechtigte Zugang zu Schulen und Aus-
bildungsstätten. Sie wird eine neue Didaktik, neue Me-
thoden und neue Lerninhalte schaffen.
Die Grünen verwenden in ihrem Antrag das Argu-
ment, die vermeintlich schwächste Gruppe, die geistig
und körperlich Behinderten, innerhalb der Schülerschaft
schützen zu wollen. Doch genau mit diesem Argument
verhindern die Grünen jegliche Möglichkeit, ein gleich-
berechtigtes Miteinander der Schüler zu etablieren.
Auch diese Kinder können stark sein, wenn man sie
lässt.
Dieses gleichberechtigte Miteinander beinhaltet die
Forderung, allen Schülerinnen und Schülern, unabhän-
gig davon, ob diese eine körperliche oder geistige Ein-
schränkung bzw. eine besondere Begabung besitzen oder
nicht, die entsprechende und vor allem besondere Auf-
merksamkeit zu schenken, die sie benötigen. Insbeson-
dere Kinder mit besonderen Talenten und Stärken finden
wieder keine Berücksichtigung.
Und genau dieser Fehler, nämlich die Vernachlässi-
gung vermeintlich „starker“ Schülerinnen und Schüler,
kann man als Markenzeichen von grüner Bildungspolitik
deklarieren.
Diese Tatsache wird dadurch verdeutlicht, dass in den
Bundesländern, in denen die Grünen in Verantwortung
bzw. in Mitverantwortung sind, die Leistungsorientie-
rung im Bildungssystem fehlt und folglich auch die
Schülerinnen und Schüler mit geistigen und körperlichen
Einschränkungen nicht ihren Fähigkeiten entsprechend
gefördert werden.
Ein weiteres Paradoxon wird deutlich, wenn man die
Aussage der Grünen betrachtet, dass die Koalition eine
Reform des Grundgesetzes verhindern wolle. Denn
wenn man den Sachverhalt genauer betrachtet, so wird
deutlich, dass es die Grünen selbst waren, die den Kom-
promissvorschlag zur Öffnung der Verfassung oder – ge-
nauer – die Möglichkeit für den Bund, mehr Einfluss zu
nehmen, kategorisch ablehnten. Der Kompromissvor-
schlag ist auch bekannt unter dem Stichwort Änderung
von Art. 91 b des Grundgesetzes.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Öffnung der
Verfassung in Bezug auf die Schule. Die Bundesregie-
rung wird dazu aufgefordert, eine Verfassungsänderung
zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zu erarbeiten.
Dabei lassen die Grünen unerwähnt, dass der grüne Mi-
nisterpräsident in Baden-Württemberg bereits lauthals
verkündet hat, eine solche Änderung des Grundgesetzes
kategorisch abzulehnen. Gleichzeitig verweigert sich die
grüne Bundestagsfraktion einer sorgsamen, schrittwei-
sen Öffnung des Grundgesetzes über eine Änderung des
Art. 91 b des Grundgesetzes – institutionelle Finanzie-
rung von Hochschulen.
Was wollen Sie denn nun? Auf Bundesebene be-
schließen und im Ländle ausbremsen – ähnlich wie in
der Energiepolitik? Das kann es ja wohl nicht sein.
Dabei wäre es gerade in der Bildungspolitik nötig,
dass Bund und Land an einem gemeinsamen Strang zie-
hen und eine einheitliche Meinung vertreten, um so auch
den Anschein der Seriosität wahren zu können.
Als Bildungsexpertin kann ich auch dem anderen An-
trag der Grünen zum Thema „Konsequenzen aus dem
Nationalen Bildungsbericht ziehen – Bildungsblockaden
aufbrechen und mehr Teilhabe ermöglichen“ nur meine
Ablehnung entgegenbringen.
Bemerkenswert ist, dass die Grünen in ihrem Antrag
die Unterfinanzierung des Bildungssystems beklagen.
Im Bildungsbericht ist jedoch von einer überproportio-
nalen Ausgabensteigerung, nämlich von 164,6 Milliar-
den auf 172 Milliarden Euro, die Rede. Folglich inves-
tiert der Bund rund 30 Prozent mehr in Bildung und
Forschung als die letzte rot-grüne Bundesregierung.
Ferner beklagen die Grünen in ihrem Antrag die hohe
Zahl der Bildungsverlierer, und wieder stimmt das nicht
mit dem Bildungsbericht überein. Denn der Bildungsbe-
richt spricht von einer erhöhten Teilnahme an Bildungs-
angeboten im vorschulischen Bereich – 94 Prozent der
Kinder mit Migrationshintergrund besuchen eine Kita –,
vom Ausbau der Ganztagsschule, steigender Bildungs-
beteiligung bei jungen Menschen und Erwachsenen und
einem starken Anstieg der Studierendenzahl.
Wir wissen auch, dass sich die Situation auf dem Aus-
bildungsmarkt deutlich entspannt hat. Während zu rot-
grünen Zeiten Ausbildungsplätze ein rares Gut waren,
suchen heutzutage Ausbildungsbetriebe händeringend
Azubis.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit den Bil-
dungsketten ein Programm aufgelegt, das gerade gefähr-
dete, leistungsschwache Jugendliche in die betriebliche
Bildung führt. Dem wird seitens der Antragsteller das
Modell DualPlus gegenübergestellt, ein Modell, welches
von den entscheidenden Akteuren im Berufsbildungs-
system, zum Beispiel von den Industrie- und Handels-
kammern und dem Handwerk, bestenfalls stirnrunzelnd
zur Kenntnis genommen wird.
Gute Bildung macht man nicht am grünen Tisch und
schon gar nicht mit links! Zur Umsetzung der Inklusion
benötigen wir mehr Eigenständigkeit in den Schulen und
weniger Schulbürokratie. Schule muss individueller,
24522 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
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selbstständiger und eigenverantwortlicher werden dür-
fen, und wir müssen es einrichten, dass sie die Freiheit
dazu bekommt.
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Wenn jemand
eine Reise „all inclusive“ in einem Reisebüro bucht,
dann weiß man genau, was gemeint ist. Alle Leistungen
sind inbegriffen. Inklusive Bildung heißt: Alle Kinder
sind gemeint, alle Kinder und Jugendlichen lernen ge-
meinsam.
Doch wenn über inklusive Bildung geredet wird, dann
ist das heute noch für viele ein Begriff, mit dem sie
nichts anzufangen wissen. Manche glauben, wer über in-
klusive Bildung redet, treibt nur wieder eine neue bil-
dungspolitische Sau durchs Dorf. Und manche Bil-
dungsverwaltung sieht in der Umsetzung von Inklusion
ein probates Mittel, die ohnehin knappen Mittel in der
Bildung deutlich sparsamer einzusetzen. So werden Kin-
der mit diagnostizierten vermeintlichen Lernbehinderun-
gen in sogenannte Regelschulen aufgenommen, und ih-
nen werden sage und schreibe – wie in Sachsen-Anhalt –
zwei Stunden sonderpädagogische Förderung zugestan-
den.
Dass Schulen heute bei Neubau oder Sanierung einen
Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer er-
halten, wird langsam zur Regel. Dass aber für die volle
Wahrnehmung aller Bildungsangebote an Schulen der
barrierefreie Zugang zum gesamten Schulhaus erforder-
lich ist, das bleibt oft noch unbeachtet. Und – noch
schlimmer – die Zahl der Schulen, die auf eine solche
Sanierung noch warten müssen, ist unglaublich groß.
Doch die Kommunen, die in den meisten Fällen für die
Sanierung von Schulen zuständig sind, sind ob der
Größe der Aufgabe und der knappen öffentlichen Kassen
damit überfordert.
Doch die Umsetzung von Inklusion in der Bildung ist
keine Sache, die man machen oder auch bleiben lassen
kann, ist keine generöse Geste an Menschen mit Behin-
derungen, sondern sie ist eine Forderung, die auf gelten-
dem Recht begründet ist, ein Rechtsanspruch. Inklusive
Bildung, individuelle Förderung jeder und jedes Einzel-
nen, gleich ob mit oder ohne Behinderung und gleich,
mit welcher Beeinträchtigung Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene leben, ist für alle gut; es stärkt die
Stärken aller, und Nachteile werden nach Maßgabe des
konkreten individuellen Bedarfs ausgeglichen.
Aber dieser Rechtsanspruch, der sich aus der UN-
Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen ergibt, muss in der Bundesrepublik Deutschland
auch in innerstaatliches Recht überführt und dann auch
praktisch umgesetzt werden. Allen hier im Hause ist be-
wusst, dass die Bildungsbenachteiligung eines der größ-
ten Probleme bundesdeutscher Bildungswirklichkeit ist.
Alle Versuche, Kinder auf noch so viele unterschiedliche
Schulformen aufzuteilen, führen nachgewiesenermaßen
nicht zu einer besseren Förderung. Darum ist die Umset-
zung von Inklusion in der Bildung auch ein Beitrag zu
mehr Chancengleichheit in der Bildungsteilnahme.
Wer aber Inklusion in der Bildung umsetzen will,
muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das
erfolgreich für alle werden kann. Nicht wenige Vorbe-
halte gegen das gemeinsame Lernen von Kindern und
Jugendlichen rühren doch daher, dass sie Sorge haben,
dass Kinder eben nicht die für sie beste Bildung und För-
derung erhalten. Darum müssen wir als Politikerinnen
und Politiker eben auch dafür sorgen, dass die Bedin-
gungen stimmen.
Wir haben darum einen Antrag eingereicht, der sich
darauf konzentriert, was in der Bundesverantwortung
getan werden muss, damit Inklusion zu einem Erfolgs-
konzept für die Bildung in Kitas, Schulen, Hochschulen
und in der Aus- und Weiterbildung werden kann. Denn
erfolgreiche Bildungsteilnahme ist nun einmal der Schlüs-
sel zu einem erfüllten Leben.
Der Generalverweis auf die Zuständigkeit der Länder
zieht nicht, denn hier wurde durch die Bundesregierung
Recht gesetzt, und nun ist die Bundesebene auch gefor-
dert, für die Umsetzung dieses Rechts Sorge zu tragen.
Und da kann sehr viel getan werden. Nur ein paar
Punkte:
Wie eigentlich muss eine Schule aussehen, wie muss
sie ausgestattet sein, damit sie inklusiv arbeiten kann?
Welches Personal muss vorgehalten, welche Therapiean-
gebote müssen gewährleistet werden, damit unterschied-
liche Behinderungsarten angemessen begleitet werden
können? Welche beruflichen Perspektiven werden jun-
gen Menschen mit Behinderungen eröffnet, und wie
wird ihnen der Weg zu einem selbstständigen Leben er-
leichtert? Was brauchen Studierende mit Behinderungen
oder Beeinträchtigungen, um ihr Studium erfolgreich ab-
zuschließen? Wer berät die Eltern und die Betroffenen
über die möglichen Hilfen? Wo sind die Rechtsansprü-
che geregelt, und wer trägt die Kosten? Wer bildet Leh-
rerinnen, Erzieherinnen entsprechend aus?
Und was die Schulbauprogramme betrifft: Es kann
doch nicht sein, dass Kommunen gerne auf europäische
Programme zur Schulbauförderung zurückgreifen kön-
nen, aber ein Bund-Länder-Programm zum inklusiven
Umbau von Schulen nicht möglich sein soll. Die Grünen
verweisen in ihrem Antrag wie regelmäßig auch die SPD
auf die segensreichen Wirkungen von neuen Ganztags-
schulprogrammen. Also, bei aller Freundschaft: Eine in-
klusive Gemeinschaftsschule – denn das wäre sie dann –
muss selbstverständlich eine Ganztagsschule sein. Aber
eine Ganztagsschule ist im Umkehrschluss per se noch
keine inklusive Schule. Auch Gymnasien können Ganz-
tagsschulen sein. Aber die wenigsten von ihnen sehen
Inklusion als ihre Aufgabe an. Darum würden wir den
Schwerpunkt anders setzen.
Wir freuen uns aber, dass die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen einen ähnlich gelagerten Antrag gestellt hat.
Er ist in vielen Positionen nah bei unserem, wenn auch
oft nicht so konkret. Mindestens eine Kritik habe ich al-
lerdings: Die Orientierung der Schülerinnen und Schüler
nur auf den Hauptschulabschluss halte ich für zu kurz
gegriffen. Zum einen gibt es Förderschulen, die ganz
selbstverständlich auch auf den Realschulabschluss aus-
gerichtet sind; zum anderen finden wir an Förderschulen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24523
(A) (C)
(D)(B)
mit dem Schwerpunkt Lernen nicht wenige, die später
über andere Förderinstrumente den Realschulabschluss
erreichen. Sie auf den Hauptschulabschluss festzulegen,
ist falsch.
Außerdem sollten wir den Hauptschulabschluss ohne-
hin nicht weiter hofieren; er ist selten eine gute Basis für
den Einstieg in Ausbildung und Beruf.
Die beiden Anträge zur Inklusion von den Grünen
und von uns, der Linken, sind aber ganz gute Illustratio-
nen für den dritten Antrag zu diesem TOP: „Konsequen-
zen aus dem nationalen Bildungsbericht ziehen“. Der al-
lerdings stellt keine neuen Forderungen, bringt auch
keine neuen Erkenntnisse; er greift Dinge auf, die auch
in anderen Anträgen, darunter nicht wenige von der Lin-
ken, schon ausführlicher formuliert worden sind. Den-
noch mag er nützlich sein, wenn wir in absehbarer Zeit
über den Fehlstart der Bundesregierung bei der geplan-
ten Grundgesetzänderung für eine bessere Zusammenar-
beit von Bund und Ländern in der Bildung reden. Die ist
nämlich das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Wir
wollen eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grund-
gesetz wieder festschreiben. Das macht auch die Finan-
zierung inklusiver Bildung deutlich leichter.
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
wichtigste Dokument der Bildungsforschung in
Deutschland ist der Nationale Bildungsbericht. Es ist da-
her ein Armutszeugnis für die Koalition und die Bundes-
regierung, dass wir Grüne es sind, auf deren Antrag die
Ergebnisse des vierten Nationalen Bildungsberichts hier
im Plenum überhaupt behandelt werden. Das Bundes-
kabinett hat es bisher noch nicht einmal für nötig befun-
den, sich mit dem Bericht zu befassen, obwohl es sich
dabei um die zentrale wissenschaftliche Analyse des
gesamten Bildungssystems hierzulande handelt und er
bereits seit Juni 2012 vorliegt. Offenbar hat Schwarz-
Gelb nach dem vollmundigen Ausrufen einer „Bildungs-
republik“ Deutschland schnell das Interesse verloren,
ebendiese zu bauen und für ihre Baupläne die exzellente
Expertise der Bildungsforschung zur Grundlage zu neh-
men. Das ist bedauerlich und fahrlässig gegenüber der
jungen Generation.
Warum Sie den Bericht am liebsten in der Schublade
verstauben lassen würden, wird klar, wenn wir Ihre Poli-
tik mit den dort festgestellten Notwendigkeiten verglei-
chen. Es kommt Ihnen offensichtlich sehr ungelegen,
dass im nationalen Bericht das geplante Betreuungsgeld
kritisiert wird. Aber die Bildungsforschung hat recht:
Das Betreuungsgeld würde sich als Bildungsfernhalte-
prämie fatal auswirken. Es konterkariert den notwen-
digen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kin-
derbetreuung. Anstatt die für das Betreuungsgeld
vorgesehenen Mittel hierfür zu nutzen, enthalten sie fak-
tisch gerade Kindern aus bildungsfernen Familien früh-
kindliche Bildung und die Erfüllung des Rechtsan-
spruchs vor. So schaden Sie den Bildungschancen dieser
Kinder aktiv und tragen dazu bei, dass sich die soziale
Schere im Bildungswesen noch weiter öffnet. Kippen
Sie endlich diese bildungspolitische Katastrophe!
Wir fordern Sie auf, sich in Ihrer Bildungspolitik
nicht länger den Erkenntnissen der Wissenschaft zu ver-
schließen, den Bildungsbericht endlich im Kabinett zu
beraten und aus den gewonnenen Erkenntnissen Konse-
quenzen für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit zu
ziehen. Die Bundesregierung ignoriert systematisch die
abgehängten und benachteiligten Kinder und Jugendli-
chen. Auch hier sind die Ergebnisse des Bildungsbe-
richts eindeutig: Einerseits erwerben mehr junge Men-
schen höhere Schul- und Hochschulabschlüsse,
andererseits ist die Zahl der Bildungsverlierer kaum
rückläufig. Denken Sie nur an die 2,2 Millionen bis
34-Jährigen ohne Berufsabschluss und infolgedessen mit
düstersten Jobaussichten. Nach wie vor hängt der Bil-
dungserfolg in keinem anderen OECD-Land so sehr vom
Elternhaus ab wie in Deutschland. Wann ziehen Sie da-
raus endlich die notwendigen Konsequenzen?
Eine große Herausforderung für alle politischen Ebe-
nen ist die Verwirklichung der Inklusion im gesamten
Bildungssystem. Der von uns heute ebenfalls vorgelegte
Antrag soll deshalb Anlass für intensive Beratungen und
Aktivitäten sein. Es darf nämlich nicht dabei bleiben,
dass die Bundesregierung die „UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung“ ratifiziert und
dann wie in ihrem „Nationalen Aktionsplan“ in mutlosen
Allgemeinplätzen verharrt. Auch von den Koalitions-
fraktionen liegt uns noch keine Initiative vor. Es muss
uns doch alle bewegen, wenn nach der gemeinsamen
Kita die „Segregation“ in behinderte und nicht behin-
derte Kinder ausbricht. Es muss doch auch Ihnen ein
Anliegen sein, Schulen, Ausbildungsstätten und Hoch-
schulen zu inklusiven Bildungsorten weiterzuentwi-
ckeln. Nach all der Bildungsforschung, für die sich Frau
Schavan so gerne loben lässt, herrscht in Deutschland
noch immer die irrwitzige Praxis vor, dass sonderpäda-
gogische Förderung nur an speziellen sonderpädagogi-
schen Einrichtungen stattfinden kann. Inklusion muss
stattdessen zum pädagogischen und bildungspolitischen
Leitbild, vor allem aber zur gelebten Realität werden.
Um die mittlerweile von fast allen geteilten Ziele wie
die Inklusion oder den Ausbau der Ganztagsschulen zu
erreichen, müssen wir die Kräfte bündeln. Deshalb muss
das Kooperationsverbot im Grundgesetz fallen. Dass die
Bundesbildungsministerin heute dazu endlich mit den
Ländern ins Gespräch kommt, ist sehr spät – wir
wünschen diesen Gesprächen trotzdem viel Erfolg. Wir
brauchen eine Verantwortungspartnerschaft sowie eine
neue Vertrauens- und Kooperationskultur zwischen
Bund, Ländern und Kommunen, um tatsächlich einen
gesamtstaatlichen Bildungsaufbruch für gleiche Teil-
habechancen zu schaffen.
Auf große Defizite macht der Bericht bei den Über-
gängen zwischen den Bildungsbereichen aufmerksam.
Gerade bei der beruflichen Bildung herrschen in Regie-
rung und Koalition Tatenlosigkeit und Selbstzufrieden-
heit. Obwohl die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen
aus demografischen Gründen zurückgeht – was Sie ja
wohl kaum als Verdienst Ihrer Regierung reklamieren
wollen, waren 2011 fast 300 000 Jugendliche im „Über-
gangssystem“ statt in Ausbildung. Zudem erhält nicht
einmal die Hälfte der Hauptschulabsolventen einen Aus-
24524 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
bildungsplatz. Diese Zahlen machen deutlich: Es fehlt
ein echter Übergang von der Schule in vollqualifizie-
rende Berufsausbildungen, wie wir es im Konzept Dual-
Plus vorschlagen.
Umgestaltet werden muss auch die Schnittstelle zwi-
schen beruflicher und hochschulischer Bildung, um die
Attraktivität der beruflichen Ausbildung durch eine er-
höhte Durchlässigkeit zur Hochschule zu verbessern.
Die Hochschulen müssen sich nicht nur formal, sondern
auch durch passende Angebote den beruflich Qualifi-
zierten öffnen.
Dem Mangel an Fachkräften und Hochqualifizierten
muss zudem mit einer echten Ausbauoffensive an den
Universitäten und Fachhochschulen entgegengewirkt
werden. Der Hochschulpakt reicht angesichts der stark
gestiegenen Zahl der Studienberechtigten aber noch
nicht aus. Laut Bericht liegt der Bedarf an Studienplät-
zen aktuell um rund 300 000 Plätze höher, als in der
laufenden Hochschulpaktphase zwischen Bund und
Ländern vereinbart. Der Pakt darf durch die Bundesbil-
dungsministerin nicht länger gedeckelt, sondern muss
gemäß der aktuellen Prognosen umgehend aufgestockt
werden. Daneben ist eine soziale Öffnung der Hochschu-
len unerlässlich. Dazu gehört neben der sozialen Infra-
struktur eine bessere und gerechtere Studienfinanzie-
rung. Von der Bundesregierung erwarten wir daher
konkrete Vorschläge für eine BAföG-Reform, kein nutz-
loses und erfolgloses Deutschland-Stipendium. Bil-
dungsgerechtigkeit geht anders.
Festzuhalten bleibt: Die Bundesregierung geht not-
wendige Strukturreformen nicht an und zeigt sich bera-
tungsresistent durch Ignorieren auch dieses Bildungsbe-
richts. Dort, wo sie aus sachfremden Gründen und zur
Bedienung des Starrsinns der CSU aktiv wird, wie beim
Betreuungsgeld, richtet sie bildungspolitischen Schaden
an. Es wird Zeit, dass neue Mehrheiten mehr Mut bewei-
sen und die Prioritäten zugunsten von mehr Bildungs-
gerechtigkeit verschieben.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags:
– Eine kohärente Gesamtstrategie für Pakis-
tan
– Für eine aktive Einbindungsdiplomatie,
Stärkung der demokratischen Kräfte und
eine verlässliche Entwicklungszusammenar-
beit
(Tagesordnungspunkt 19)
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Bevor ich zur
eigentlichen Debatte des Antrags komme, möchte ich
Folgendes festhalten: Der brutale Mordversuch der Tali-
ban an der 14-jährigen Schülerin Malala Yousufzai An-
fang Oktober, die in der Vergangenheit offensiv für bes-
sere Bildungschancen für Mädchen geworben hat, hat
auf erschütternde Weise deutlich gemacht, wie aktuell
die Debatte um die politische und gesellschaftliche Ent-
wicklung Pakistans ist. Diese Entwicklung Pakistans ist
nicht nur für seine eigenen Bürgerinnen und Bürger zen-
tral, sondern auch für die gesamte Zukunft der Region.
Ich denke, dass wir uns alle darin einig sind, von hier die
besten Genesungswünsche an Frau Yousufzai zu richten.
Im Folgenden konkret zu Ihrem Antrag:
Die im ersten Teil des Antrags angemahnte aktive
Einbindungspolitik findet doch statt – sowohl durch
Deutschland als auch durch wesentliche Akteure der in-
ternationalen Politik. Freilich ist das derzeit insbeson-
dere zwischen den USA und Pakistan nicht einfach. Je-
doch: Nicht nur der Besuch der pakistanischen
Außenministerin Hina Rabbani Khar in Berlin am
4. September 2012, sondern insbesondere die bei dieser
Gelegenheit unterzeichnete und durch Sie auch ange-
sprochene Roadmap für den deutsch-pakistanischen stra-
tegischen Dialog sind klare Belege für diese sich intensi-
vierende Einbindungspolitik Deutschlands.
Pakistan befindet sich spätestens seit dem Beginn des
Afghanistan-Engagements im Fokus der internationalen
Politik und vielfältiger Einbindungsaktivitäten. Feder-
führend waren insbesondere im sicherheitspolitischen
Bereich stets die USA, aber auch Großbritannien hat
sich in den zurückliegenden Jahren sehr intensiv einge-
bracht. Pakistan ist seither in die Ausarbeitung und Ver-
handlung einer politischen Lösung in Afghanistan einge-
bunden gewesen – genau so, wie Sie es verlangen.
Deutsches und internationales Engagement zur Ein-
bindung Pakistans treffen sich dabei nicht nur in VN und
NATO, sondern insbesondere in der Internationalen
Kontaktgruppe zu Afghanistan, International Contact
Group, ICG. Die ICG bestätigte den deutschen Sonder-
gesandten AFG/PAK, Botschafter Dr. Koch, bei ihrem
Treffen in Abu Dhabi als ihren Vorsitzenden. Ich halte
das für einen starken Beleg der anerkannten Rolle
Deutschlands bei der aktiven Einbindung unterschiedli-
cher und wichtiger Akteure wie Pakistan in die Lösung
der zentralen Herausforderung der ganzen Region.
Wenn ich auch Ihren grundsätzlichen Befund nicht
teilen kann, dass es keine aktive Einbindungspolitik der
Bundesregierung und wesentlicher Akteure der interna-
tionalen Politik gebe, denke ich, dass die anstehende
vollständige Übergabe der Sicherheitsverantwortung
an die afghanischen Behörden und der Abzug von ISAF
bis 2014 große Auswirkungen auch auf Pakistan und
seine internationale Einbindung haben werden. Die Na-
tur unseres Engagements in Afghanistan wird sich
grundsätzlich wandeln, und deshalb müssen wir parallel
zu unseren Anstrengungen in Afghanistan auch die Ein-
bindung Pakistans weiterentwickeln. Aus unserer Sicht
stellt dafür der Versöhnungsprozess einen guten, wenn
auch nicht den einzigen Ausgangspunkt dar.
Für diese Weiterentwicklung sind die Äußerungen der
pakistanischen Außenministerin bei ihrem Besuch in
Berlin aus unserer Sicht sehr ermutigend. Pakistan er-
achtet demnach ein friedliches und stabiles sowie wirt-
schaftlich aufstrebendes Afghanistan als sein Kerninte-
resse. Diese Definition bedeutet eine Abkehr von der al-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24525
(A) (C)
(D)(B)
ten Forderung nach „strategischer Tiefe“ – also Afgha-
nistan auf Abstand zu halten – und öffnet Pakistan für
neue politische Ansätze in den in der Vergangenheit
nicht immer einfachen bilateralen Beziehungen. Es be-
steht also die konkrete Chance, Pakistan dabei zu unter-
stützen, von einem durch den Konflikt in Afghanistan
betroffenen Akteur zu einem von Frieden und Stabilität
in Afghanistan profitierenden Akteur werden zu können.
Das wollen wir stützen, und deshalb ist die angespro-
chene Roadmap politisch auch so wichtig. Sie sollten
das nicht unterschätzen.
Ihre Ausführungen zur Stärkung der demokratischen
Kräfte und der Zivilgesellschaft Pakistans beschreiben in
Teil zwei des Antrags im Wesentlichen die Probleme,
vor denen wir in diesem hochkomplexen Land stehen.
Hier besteht und wird mutmaßlich auch für die kommen-
den Jahre großer Handlungsbedarf bestehen. Allerdings
will ich Sie darauf hinweisen, dass es eben nicht nur um
Maßnahmen gehen kann, die die innere Sicherheitslage
ausblenden. Handlungsfähige Sicherheitskräfte sind
– der eingangs erwähnte dramatische Vorfall zeigt es
überdeutlich – bei der absehbaren inneren Verfassung
Pakistans in Zukunft mehr als bedeutsam. Allerdings
füge ich hinzu, dass deren politische Kontrolle und da-
mit das pakistanische Parlament insgesamt gestärkt wer-
den müssen. Jedenfalls springen Sie in Ihrer Fokus-
sierung zu kurz.
Die Stärkung des Parlaments sollte aber ein konkretes
Anliegen von uns Abgeordneten sein. Sie führen das ja
auch am Beispiel des Women´s Parliamentary Caucus
selbst aus. Im März 2012 haben die Kollegin Sibylle
Pfeiffer, der Kollege Bijan Djir-Sarai und ich in einem
Schreiben eine gemeinsame Reise von Kolleginnen und
Kollegen der Ausschüsse für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit, Auswärtiges und Verteidigung des Bundestages
nach Islamabad angeregt, um den Austausch mit den je-
weiligen Fachausschüssen zu intensivieren. Vor diesem
Hintergrund frage ich mich schon, warum Sie auf dieses
konkrete Angebot zur Stärkung der parlamentarischen
Beziehungen nicht reagiert haben. Nicht nur die Bundes-
regierung ist aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, son-
dern auch wir Parlamentarier.
Zu den entwicklungspolitischen Aspekten Ihres An-
trages nehme ich keine Stellung, da dies meiner Kollegin
Sibylle Pfeiffer als zuständiger Sprecherin unserer Frak-
tion obliegt.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Er enthält in seiner generellen Beschreibung viel Richti-
ges, springt jedoch gleichzeitig in der politischen Bewer-
tung der laufenden Aktivitäten zu kurz und berücksich-
tigt diese nicht ausreichend.
Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Malala Yousufzai ist
ein 14-jähriges Mädchen aus Pakistan. Sie wurde be-
rühmt für ihren Blog über die Verbrechen der terroristi-
schen pakistanischen Taliban im Swat-Tal und für ihren
Kampf für ihr Recht auf Schulbildung und dafür Musik
hören zu dürfen. Die pakistanische Regierung zeichnete
sie dafür mit dem ersten nationalen Friedenspreis des
Landes aus.
Weltbekannt wurde sie durch einen feigen Anschlag
auf ihr Leben, als ihr am 9. Oktober 2012, noch im
Schulbus sitzend, Attentäter der Taliban in Kopf und
Hals schossen. In einem Bekennerschreiben wurde als
Begründung für den Anschlag ihr Kampf für das Recht
von Mädchen auf Schulbildung angeführt – dies war in
den Augen der Taliban offensichtlich nur schwer zu er-
tragen. Es verschlägt uns allen die Sprache, wie men-
schenverachtend diese islamistischen Taliban sind, dass
das Eintreten für dieses selbstverständliche Recht schon
ausreicht, um einen Mordanschlag auf ein 14-jähriges
Mädchen zu verüben. Islamistische Taliban fühlen sich
durch ein 14-jähriges Mädchen schon herausgefordert –
dafür findet wohl niemand mehr passende Worte. Umso
mehr freut es mich und uns alle, dass Malala Yousufzai
den Mordanschlag schwerverletzt überlebt hat und mitt-
lerweile auf dem Weg der Besserung ist.
Diese tragische Geschichte zeigt uns leider nur allzu
deutlich, wie zerrissen das Land ist und wie schwer wir
uns damit tun, es zu verstehen. Dabei wissen wir um
seine Bedeutung: Pakistan wird eines Tages wohl das be-
völkerungsreichste muslimische Land der Welt sein. Im
Inneren ist es herausgefordert von islamistischen Auf-
ständischen, die versuchen, die Kontrolle über das Land
mit seinen Atomwaffen zu übernehmen. Gleichzeitig
stagniert die Wirtschaftskraft, und vor dem Hintergrund
einer Steuerquote von nur 9 Prozent droht nahezu per-
manent der Staatsbankrott. Die düstere ökonomische
Perspektive geht einher mit einer fast schon traditionell
angespannten sozialen Lage. Hinzu kommt, dass es auch
nicht immer leicht ist, die innenpolitischen Zielsetzun-
gen der unterschiedlichen Machtzirkel in Armee, Ge-
heimdienst und Politik, die um Einfluss ringen, nachzu-
vollziehen.
Das Verhältnis zu seinen Nachbarn ist für Pakistan
ebenfalls nicht einfach. Die Rivalität mit Indien – unter
anderem aufgrund der bis heute ungelösten Kaschmir-
Frage – führte schon zu drei Kriegen zwischen den bei-
den Atommächten. Eine weitere Eskalation dieses Kon-
flikts wäre in seinen Auswirkungen kaum vorstellbar.
Auch das Verhältnis zu seinem Nachbarn Afghanistan ist
nicht frei von Spannungen. Zu groß sind die manchmal
einseitigen, mitunter aber auch wechselseitigen Ein-
flüsse aufeinander und die Schwierigkeiten im gemein-
samen Grenzgebiet. Malakand und Waziristan sind nach
wie vor Rückzugsorte und Sammelbecken für Islamisten
unterschiedlichster Art, die Pakistan und Afghanistan
destabilisieren. Demzufolge ist eine Befriedung sowie
politische und wirtschaftliche Stabilisierung dieser Re-
gion in Zentralasien ohne Pakistan nicht möglich. Un-
sere Unterstützung für dieses Land und seine Menschen
ist somit nicht nur ein moralisches Gebot, sondern auch
in unserem ureigensten Sicherheitsinteresse.
Daher gab es und gibt es viele gute und wichtige
Gründe für uns, Pakistan auf unserer außen- und ent-
wicklungspolitischen Agenda weit oben anzusiedeln.
Schon seit 1961 besteht die pakistanisch-deutsche Ent-
wicklungszusammenarbeit. Damit gehört Pakistan zu
den deutschen Partnerländern der ersten Stunde – mit ei-
nem bisherigen Gesamtumfang von fast 2,5 Milliarden
Euro.
24526 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
Regionaler Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist tra-
ditionell der Nordwesten des Landes. Deutschland ist als
einer der wenigen Geber mit eigenen Umsetzungsstruk-
turen in der Provinz Khyber-Pakhtunkhwa präsent und
gehört zu den wenigen Partnern Pakistans, die auch
Maßnahmen in den Stammesgebieten an der Grenze zu
Afghanistan implementieren.
Bei der Auswahl der Sektoren, in denen wir mit Pakis-
tan kooperieren, liegen wir in meinen Augen richtig.
Viele Kenner Pakistans machen vor allem die unzurei-
chende Energieversorgung als Hemmschuh für die sta-
gnierende wirtschaftliche Entwicklung des Landes ver-
antwortlich.
Und gerade dieser Sektor ist seit den 60er-Jahren ei-
ner der Schwerpunkte unserer Kooperation. Angesichts
des hohen Potenzials natürlicher Energieträger in Pakis-
tan sind seitdem über 50 Prozent unserer Entwicklungs-
gelder in die Nutzung der Wasserkraft investiert worden.
Hier haben wir schon einiges erreichen können: Gemein-
sam mit dem pakistanischen Partner führten deutsche
Experten zahlreiche Machbarkeitsstudien für Wasser-
kraftprojekte mit einem Energiepotenzial von 3 000 Mega-
watt durch. Davon sind Laufwasserkraftwerke mit einer
Gesamtleistung von 2 000 Megawatt fertiggestellt oder
in Entstehung. Im Tharparkar District in Sindh konnten
bislang 3 000 Solar-Photovoltaik-Anlagen errichtet wer-
den, wodurch 25 000 Menschen in ihren Häusern erst-
mals Zugang zu Elektrizität bekamen. Ein letztes Bei-
spiel unserer Erfolgsbilanz ist das in Kooperation mit der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingeführte
Energiemanagementsystem, wodurch die Textilindustrie
heute zwischen 10 und 20 Prozent ihres Energiever-
brauchs, das heißt etwa 62 Millionen Kilowattstunden
pro Jahr, spart. Dadurch werden die Unternehmen durch-
schnittlich rund 100 000 Euro pro Jahr und pro Betrieb
entlastet. Als ehemalige Mittelständlerin weiß ich nur zu
gut, welche positiven Auswirkungen das auf die Ent-
wicklung eines Unternehmens hat.
Trotz aller Erfolge ist die Energieversorgung gerade
in ländlichen Gebieten unzureichend und die produzierte
Energiemenge insgesamt nach wie vor viel zu gering.
Wir werden trotz aller Schwierigkeiten auch weiterhin
alles tun, um diesen Sektor zu stärken. So vereinfacht
diese Kausalkette klingt, so einleuchtend ist der folgende
Gedanke als Leitfaden: ohne Energie keine wirtschaftli-
che Entwicklung, keine Arbeitsplätze und damit keine
Lebensperspektiven für die junge Bevölkerung, die da-
mit empfänglich wird für radikale Ideen.
In diesem Zusammenhang halte ich auch den Hinweis
auf unser Engagement im Bildungssektor für wichtig:
Trotz einzelner Fortschritte zählt das öffentliche Schul-
wesen Pakistans zu den am schlechtesten entwickelten
weltweit. Nur etwas mehr als die Hälfte aller fünf- bis
neunjährigen Jungen und Mädchen besucht die Schule.
Deshalb können wir das eingangs skizzierte Engagement
von Malala Yousufzai gar nicht hoch genug loben und
einschätzen.
Daher kann ich aber auch die Behauptung im heute
debattierten Antrag, die deutsche Außen- und Entwick-
lungspolitik gegenüber Pakistan sei halbherzig und in-
konsistent, nicht nachvollziehen. Dieser Vorwurf stimmt
einfach nicht. Das gilt sowohl für die Entwicklungspoli-
tik, das gilt aber auch für die außenpolitische Einbin-
dung Pakistans. Ich kann mich nicht erinnern, dass je-
mals so viele hochrangige Regierungskontakte stattge-
funden haben wie in den letzten zwei, drei Jahren: Au-
ßenminister Westerwelle besuchte im Januar 2011 Isla-
mabad und traf sich zu Gesprächen mit Außenminister
Qureshi, Armeechef Kayani und Premierminister Gilani.
Der pakistanische Premierminister Gilani besuchte Deutsch-
land Ende 2009 und besprach sich unter anderem mit
Bundeskanzlerin Merkel. Und Entwicklungsminister
Niebel besuchte Pakistan im Juni 2010.
Daher genießen diese Bundesregierung und Deutsch-
land zu Recht – vor allem im Vergleich zu anderen west-
lichen Partnern – in Pakistan einen sehr guten Ruf und
werden neben Großbritannien als wichtigster Fürspre-
cher in der EU gesehen. Insofern sind viele Ihrer Be-
hauptungen und Forderungen im Antrag populistisch
und falsch. Und daher lehnen wir den Antrag ab.
Johannes Pflug (SPD): Pakistan ist ein Land, das
vor immensen Herausforderungen steht: Sein politisches
und gesellschaftliches System ist hoch instabil: Die ak-
tuelle Regierung wird voraussichtlich – sollte sie bis zur
Wahl im nächsten Frühjahr an der Macht bleiben – die
erste zivil gewählte Regierung Pakistans sein, die eine
volle Amtsperiode durchhielt. Die Wirtschaftslage ist
schlecht, die Energieversorgung mangelhaft, die Infla-
tionsrate hoch und die Steuerquote eine der niedrigsten
der Welt. Vielen jungen Pakistanis fehlt jede Zukunfts-
perspektive. Die Sicherheitslage des Landes ist desas-
trös. Seit Beginn des sogenannten Kriegs gegen den Ter-
ror sind mehrere Zehntausend Menschen in Pakistan
durch Terrorattentate, Einsätze des pakistanischen Mili-
tärs und Drohnenangriffe der USA umgekommen. Auf
besorgniserregende Weise nehmen religiöser Extremis-
mus und hasserfüllter Antiamerikanismus im Land zu.
Die schleichende Radikalisierung der Bevölkerung
und der wachsende Einfluss von Islamisten müssen uns
alarmieren. Es sind die Schicksale zweier junger Mäd-
chen gewesen, die in den letzten Wochen dieses Problem
erneut der Welt auf drastische Weise vor Augen geführt
haben: Der Fall um die wohl geistig behinderte Christin
Rimsha Masih, die in Untersuchungshaft saß, weil sie
angeblich Seiten aus dem Koran verbrannt hatte. Dies
stellt in Pakistan den Straftatbestand der Blasphemie dar.
Selbst wenn die Angeklagten von Gerichten freigespro-
chen werden, fallen sie nicht selten einem wütenden
Mob zum Opfer. Besonders betroffen sind hiervon An-
gehörige religiöser Minderheiten – Christen, Schiiten,
Ahmadis und andere. Das zweite Mädchen, das in den
letzten Wochen traurige Berühmtheit erlangte, ist die
14-jährige Malala Yousufzai. Sie wurde von einem
Mordkommando der pakistanischen Taliban niederge-
schossen, weil sie sich für die Bildung von Mädchen ein-
setzte. Doch gleichzeitig haben uns diese Fälle auch ge-
zeigt, dass es immer noch viele Menschen in Pakistan
gibt, die sich Terror und Radikalismus nicht beugen wol-
len. Die Anklage von Rimsha und erst recht der Mord-
versuch an Malala haben landesweiten Protest ausgelöst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24527
(A) (C)
(D)(B)
Regional eingebettet ist dieses instabile Land in eine
durch Konflikte geprägte Region. Wir haben es hier mit
einer Atommacht zu tun, die sich im Dauerspannungszu-
stand mit einer zweiten Atommacht – Indien – befindet.
Faktisch findet der Afghanistan-Krieg auch in der nord-
westlichen Grenzregion Pakistans statt, in der die Taliban
einen Rückzugsraum gefunden haben. Dabei spielt der
pakistanische Staat bei der Bekämpfung des Terrorismus
bestenfalls eine ambivalente Rolle. Während gegen die
pakistanischen Taliban mit aller Macht vorgegangen
wird, steht der pakistanische Geheimdienst gleichzeitig
im Verdacht, die afghanischen Taliban zu unterstützen.
Damit ist Pakistan also zugleich Teil des Problems und
der Lösung: Eine Stabilisierung der Region und eine
politische Lösung in Afghanistan werden nicht ohne Pa-
kistan erreicht werden können.
Offiziell hat der Abzug vom Hindukusch bereits be-
gonnen. Deutschland, als diejenige Nation, die für den
Norden Afghanistans zuständig ist, wird dabei eine ent-
scheidende Rolle spielen müssen. Der Abzug wird zu ei-
nem nicht unerheblichen Teil über Pakistan ablaufen.
Dies bietet uns die Chance, Pakistan zu beweisen, dass
es als Partner und nicht lediglich als „Bauer“ im Kampf
gegen den Terrorismus von Bedeutung ist.
Dass Pakistan von immenser geopolitischer Bedeu-
tung ist, das ist allen beteiligten Akteuren klar. Und den-
noch: Auch wenn die Bedeutung Pakistans immer wie-
der hervorgehoben wird, fehlt es leider noch immer an
einer kohärenten deutschen Außenpolitik für diesen
Staat. Das bisherige deutsche Engagement ist nicht aus-
reichend! Die im September unterzeichnete Roadmap
für einen deutsch-pakistanischen strategischen Dialog
geht zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch
kann auch sie nicht eine kohärente ressortübergreifende
Gesamtstrategie für Pakistan ersetzen.
Angesichts der komplexen Situation im Land und in
der Region ist eine solche Gesamtstrategie jedoch drin-
gend nötig! Deshalb ist es so wichtig, dass die SPD dies
gemeinsam mit den Grünen mit dem vorliegenden An-
trag thematisiert. Pakistan muss besser als bisher inter-
national eingebunden werden.
Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Bundesregie-
rung gut beraten wäre, Pakistan nicht primär unter strate-
gischen Aspekten zu betrachten. Nötig ist eine aktive
Pakistan-Politik, die der Bedeutung des Landes gerecht
wird und die sicherheitspolitische, wirtschaftliche, so-
zialpolitische und Governance-Aspekte vereinigt. Darun-
ter verstehe ich nicht einfach die Summe von unkoordi-
nierten Maßnahmen. Entscheidend für eine erfolgreiche
Pakistan-Politik ist ein Gesamtkonzept, das Politikziele
klar formuliert, Prioritäten bestimmt und diese zu einer
Strategie zusammenführt.
Entscheidend sind hierbei die Förderung von Rechts-
staatlichkeit, die Bekämpfung der Korruption, die Ent-
wicklung der pakistanischen Parteien von Elitegruppen
hin zu demokratischen Organisationen und eine Stär-
kung der Zivilregierung gegenüber dem Militär. Es gilt
vor allem, Justiz, Zivilgesellschaft und demokratische
Kräfte auf allen Ebenen zu unterstützen!
Die unveränderte Praxis der USA, die staatliche Sou-
veränität Pakistans zu missachten und Drohnenangriffe
im Nordwesten Pakistans durchzuführen, befeuert den
Antiamerikanismus im Lande. Der ehemalige Cricket-
Star Imran Khan setzt im Wahlkampf mit seiner neuen
Partei Pakistan Tehreek-e-Insaf gekonnt und mit popu-
listischen Mitteln auf diese Karte – und stößt damit auf
große Resonanz.
Hier können sich die Bundesrepublik und die Euro-
päische Union einbringen. Neben unterschiedlichen ent-
wicklungspolitischen Instrumenten ist unsere größte
Stärke das hohe Ansehen, welches Deutschland in Pakis-
tan genießt. Diesen Vertrauensvorschuss dürfen wir
nicht durch fahrlässige Politik verspielen. Wir müssen
ihn nutzen, um gemeinsam mit der Europäischen Union
eine Brückenfunktion einzunehmen. Außerdem sollten
regionale Integrationsprozesse – wie durch den Istanbul-
Prozess angestoßen – so stark wie nur möglich gefördert
werden. Pakistan könnte immens von einer Öffnung hin
zu Indien von dessen Wirtschaftsaufschwung profitieren.
Und auch der sogenannte Allwetter-Freund China hätte
das Potenzial, eine viel wichtigere Rolle als bisher zu
spielen. Schließlich kann China genauso wenig wie wir
an einem instabilen Pakistan interessiert sein.
Wir fordern die Bundesregierung auf: Nutzen Sie Ihre
Mittel und Möglichkeiten, um Pakistan in der deutschen
Außenpolitik den Stellenwert zu verschaffen, der nötig
ist!
Bijan Djir-Sarai (FDP): Die angeblichen Mängel in
der Pakistan-Politik der Bundesregierung hat die Oppo-
sition in ihrem Antrag schon selbst widerlegt. Gerne
fasse ich ihren eigenen Befund noch einmal kompakt zu-
sammen:
Die Bundesrepublik Deutschland genießt „große poli-
tische Glaubwürdigkeit und ein hohes Ansehen in Pakis-
tan“, Pakistan habe sich „nicht ernsthaft aktiv in die
Friedensbemühungen in Afghanistan eingebracht“,
„Deutschland und Europa brauchen in der Entwick-
lungszusammenarbeit mit Pakistan weiterhin strategi-
sche Geduld“.
Diese Aussagen, die sich im vorliegenden Antrag
wortwörtlich finden lassen, skizzieren meines Erachtens
auch schon zutreffend die deutsch-pakistanischen Bezie-
hungen. Kurz gesagt: Wir haben uns das Ansehen durch
Zuverlässigkeit und stetigen Dialog erarbeitet und haben
den Willen, Pakistan vollends einzubeziehen, aber das
Land ist in mancher Hinsicht ein schwieriger Partner,
mit dem man Geduld haben muss.
Pakistan steht schon längst auf unserer Agenda. Dazu
ein paar Beispiele: Deutschland kann auf eine über
50-jährige Entwicklungszusammenarbeit mit Pakistan
verweisen. Die deutsche Entwicklungshilfe konzentriert
sich seit Jahren auf die Förderung der Demokratie, auf
Bildung, Good Governance und den Gesundheitsbe-
reich.
Im September dieses Jahres unterzeichnete Außen-
minister Guido Westerwelle zusammen mit seiner Amts-
kollegin Hina Rabbani Khar eine Roadmap für einen
24528 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
deutsch-pakistanischen strategischen Dialog – ein Mei-
lenstein in den Beziehungen beider Länder. Einmal im
Jahr sollen die Staatssekretäre der Außenämter zusam-
menkommen und die Zusammenarbeit in allen wichtigen
Bereichen vertiefen.
Der Istanbul-Prozess soll Pakistan politisch und wirt-
schaftlich enger einbinden und zur Friedensstabilität in
der Region beitragen.
Der vorliegende Antrag stellt diese Initiativen als nur
kleine Fortschritte dar. Aber was wollen Sie? Aufmerk-
samkeitsheischende Schlagzeilen und eine „Beste-
Freunde-Partnerschaft“ im Hauruckverfahren? Partner-
schaft braucht Zeit, sie muss auf festen Füßen stehen.
Das Stichwort lautet, wie Sie es ja auch selber verwen-
den, „strategische Geduld“. Es ist der Weg der kleinen,
aber soliden Schritte, die Sie ausgerechnet aber im An-
trag kritisieren.
Trotz dieser Erfolge darf man nicht vergessen: Pakis-
tan ist kein einfacher Partner, nicht in Afghanistan, nicht
in Menschenrechtsfragen. Schauen wir uns die aktuells-
ten Meldungen aus dem Land an: das Attentat auf
Malala Yousufzai, die harsche Anwendung des umstrit-
tenen Blasphemiegesetzes. Natürlich finden hauptsäch-
lich negative oder schockierende Ereignisse Eingang in
unsere Medien, aber die schleichende Radikalisierung
weiter Teile der Bevölkerung, wie Sie es in Ihrem An-
trag ganz richtig vermerkt haben, ist besorgniserregend.
Die Lage der religiösen Minderheiten bleibt bedrohlich,
die Situation der Frauen hat sich – wenn überhaupt – nur
in den Städten leicht verbessert. Das ist zu wenig.
Wir müssen Geduld haben. Dennoch muss gleichzei-
tig das Prinzip „do ut des“ gelten. Pakistans Engagement
im Friedensprozess mit Afghanistan ist ausbaufähig. Ge-
nau darum setzt die Regierung auf eine Politik der lang-
samen, aber stabilen Vertiefung der Beziehungen. Wir
binden Pakistan ein. Wir unterstützen die demokratisch
gesinnten Kräfte im Land. Wir helfen Pakistan.
Pakistan ist, wie Sie also sehen, schon lange auf unse-
rer Agenda. Wir arbeiten an einer verstärkten Partner-
schaft, die aber nun mal nicht von heute auf morgen aus
dem Boden gestampft werden kann. Unser Vorteil ist,
wie Sie ganz richtig bemerkt haben, das hohe Ansehen
Deutschlands und die guten Erfahrungen, die man mit
uns in der Entwicklungszusammenarbeit gemacht hat.
Doch auch Pakistan muss sich bewegen. Denn unsere
Beziehung soll eine Partnerschaft, keine Vormundschaft
sein. Wir müssen geduldig sein – und wir sind geduldig.
Ihr Antrag ist in dieser Hinsicht zwar gut gemeint,
aber meines Erachtens überflüssig. Denn entweder wer-
den viele Ihrer Forderungen schon von der Bundesregie-
rung erfüllt, oder aber Sie fordern Entscheidungen, die
wir als Bundesregierung nur begleiten, nicht jedoch fäl-
len können. Ich verweise auf das Stichwort „amerika-
nisch-pakistanische Diplomatie“.
Ich fühle mich daher in dem Weg bestätigt, den die
schwarz-gelbe Regierungskoalition zu Pakistan einge-
schlagen hat. Unsere Gesamtstrategie lautet: Die Kon-
takte mit Pakistan noch enger knüpfen, als sie ohnehin
schon sind, unter vernünftigen und weitsichtigen Rah-
menbedingungen.
Heike Hänsel (DIE LINKE): Sie alle erinnern sich
an den brutalen Angriff auf Malala Youfsafzai, eine
14-jährige Schülerin, Anfang dieses Monats in Pakistan.
Malala hatte sich im von den Taliban dominierten Swat-
Tal für die Bildung von Mädchen und Frauen eingesetzt.
Auf dem Weg zur Schule wurde dem Mädchen im Bus
von Taliban-Kämpfern in den Kopf geschossen. Nach
diesem aufsehenerregenden Vorfall gingen Tausende
Menschen in Pakistan auf die Straße und forderten ein
Ende der Taliban-Herrschaft im Norden und Süden Pa-
kistans, wo seit der Machtübernahme im Jahre 2007
Mädchen von der Schulbildung ausgeschlossen sind und
das Hören von Musik verboten ist.
Malalas Fall hat die Weltöffentlichkeit auf die katas-
trophale Situation in ihrem Land hingewiesen. Aber die
Menschen haben nicht nur Angst vor den Taliban in ih-
rem Land. Viele Pakistanerinnen und Pakistaner in den
betroffenen Gebieten haben Angst, zu Hochzeiten oder
Beerdigungen zu gehen, Rettungskräfte sind unwillig,
Angriffsopfern zu helfen, aus Angst, Ziel weiterer An-
griffe zu werden. Grund dafür sind die Angriffe durch
US-amerikanische Drohnen. Mittlerweile befinden sich
mehr als 600 Drohnen der USA im Einsatz über der af-
ghanisch-pakistanischen Grenzregion und terrorisieren
die Bevölkerung dort. Allein in Pakistan wurden durch
Drohnen bisher mindestens 2 500 Menschen getötet,
wahrscheinlich mehr, darunter bis zu 900 Zivilisten und
fast 200 Kinder.
In einer aktuellen US-Studie wurde nun belegt, dass
die Angriffe von Drohnen in Pakistan politisch kontra-
produktiv und völkerrechtlich fragwürdig sind. Das Ver-
sprechen des gezielten Tötens sei eine Lüge, weil die
Waffen längst nicht so präzise sind wie gedacht. Profes-
sor James Cavallaro, Mitarbeiter der Studie, erklärte,
dass die meisten Angriffe mit bewaffneten Drohnen
nicht vereinbar mit dem Völkerrecht und damit Kriegs-
verbrechen sind. Politisch stärken sie genau jene Kräfte,
die damit angeblich bekämpft werden sollen. Viele Fa-
milien, die Opfer durch Drohnenangriffe zu beklagen ha-
ben, schicken junge Söhne zu den Taliban, um ihre An-
gehörigen zu rächen, oder schlichtweg aus Armut und
Perspektivlosigkeit. Dieses Muster kennen wir ja bereits
aus Afghanistan, und die US-Regierung hat mit der Aus-
weitung des Krieges auf Pakistan zur massiven Destabi-
lisierung, zur Vertreibung Hunderttausender Menschen
und zu Armut und Elend im Norden Pakistans beigetra-
gen.
Und was macht die Bundesregierung? Sie setzt eben-
falls auf Drohnen und hat bereits ein Forschungsprojekt
im Haushalt mit 480 Millionen Euro vorgesehen. Der
Verteidigungsminister hat Anfang August angekündigt,
dass es zusätzlich ein europäisches Forschungsprojekt zu
Drohnen geben soll. Wenn es noch einmal so teuer wird,
dann wird 1 Milliarde Euro in Drohnen investiert, ohne
dass es überhaupt eine völkerrechtliche Klarstellung
gibt, wo diese eingesetzt werden dürfen. Gezieltes Töten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24529
(A) (C)
(D)(B)
von verdächtigen Personen ist staatlicher Mord und
muss sofort beendet werden.
Während Mädchen wie Malala nicht zur Schule ge-
hen dürfen und in anderen Teilen des Landes Kinder aus
Mangel an Geld dem Schulunterricht fernbleiben, hat
der pakistanische Staatshaushalt für Waffen und Solda-
ten genügend Finanzmittel. Mehr als 20 Prozent des
Haushalts werden für das Militär ausgegeben. Einer pri-
vilegierten und korrupten Militärelite steht eine unterpri-
vilegierte und arme Bevölkerungsmehrheit gegenüber:
20 Prozent der Menschen leben unterhalb der Armuts-
grenze, auf der Liste des Human Development Index
liegt Pakistan gerade einmal auf Platz 145 von 187.
Im Jahr 2010 hat Deutschland Rüstungsexporte mit
einem Volumen von 97 Millionen Euro nach Pakistan
genehmigt, ebenso viel wurde für Indien genehmigt. und
das, obwohl beide Länder zu Konfliktregionen gehören.
Wir fordern die Bundesregierung auf: Stoppen Sie die
Rüstungsexporte nach Pakistan und Indien und setzen
Sie sich stattdessen für eine regionale Sicherheitskonfe-
renz der zentralasiatischen Staaten sowie ein Ende der
US-geführten Kriege in der Region ein. Die aktuelle
politische Situation in der ganzen Region zeigt, dass nur
eine Einbeziehung aller Nachbarstaaten den Krieg in Af-
ghanistan und Pakistan lösen kann.
Der Antrag der SPD und der Grünen greift zwar ver-
schiedene sehr wichtige Aspekte auf, wie die Stärkung
der demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte in
Pakistan; aber Pakistan wird ausschließlich durch die si-
cherheitspolitische Brille betrachtet. In allererster Linie
geht es in dem Antrag um Terrorismusbekämpfung. Vor-
schläge zur Stärkung der Zivilgesellschaft oder zu einer
dezentralen Entwicklungszusammenarbeit im Energie-
sektor sind da eher begleitende Maßnahmen, aber nicht
im Zentrum der politischen Konfliktlösung. Vor allem
wird die immense Bedeutung der US-Politik in Pakistan
unzureichend und falsch bewertet. Die regionale Verant-
wortung Pakistans fokussiert voll auf Afghanistan; In-
dien wird nur als nuklearer Kontrahent thematisiert, der
Kaschmir-Konflikt bleibt völlig außen vor.
Es ist kaum ein Geheimnis, dass Pakistan nach den
Anschlägen von 9/11 den Taliban nie richtig den Rücken
zugekehrt hat. Die US-Regierung hat Islamabad dabei
unterstützt, den Rückzug der Taliban aus Afghanistan zu
organisieren; der US-Geheimdienst ist auch heute dabei,
wenn der pakistanische Geheimdienst Gespräche mit
den Aufständischen führt. Die Taliban werden bekämpft
und gleichzeitig strategisch gestärkt; wer darunter leidet,
ist die Zivilbevölkerung.
Als meine Fraktion in der letzten Wahlperiode argu-
mentiert hat, dass eine Friedenslösung in Afghanistan
nur unter Einbeziehung der umliegenden Länder mög-
lich sei, wollte das keiner hören. Statt weiter auf Terro-
rismusbekämpfung und Krieg zu setzen, muss die Bun-
desregierung sich verstärkt auf Armutsbekämpfung
konzentrieren, um die Lebens- und Entwicklungsper-
spektiven für die Bevölkerung zu verbessern. Daher
können wir die im Antrag geforderte Erhöhung der Gel-
der für die Entwicklungszusammenarbeit unterstützen.
Entwicklung ist dann möglich, wenn der Krieg beendet
wird und die Truppen abgezogen werden.
Die Linke fordert seit Jahren als einzige Fraktion im
Bundestag den Abzug der Truppen aus Afghanistan. Der
NATO-Krieg in Afghanistan hat die Situation vor Ort
nur verschlimmert; verbrecherische Warlords wurden an
die Macht gebracht.
Malalai Joya ist eine Frauenrechtsaktivistin und ehe-
malige Abgeordnete in Afghanistan. Joya ist in einem
pakistanischen Flüchtlingslager groß geworden und wird
in Afghanistan und Pakistan unter den Menschen ver-
ehrt. Sie hat mehrere Mordanschläge überlebt und lebt
im Untergrund. Vor einigen Jahren hatte ein Journalist
die nun so schwer verletzte Kinderaktivistin Malala ge-
fragt, die jetzt in einem britischen Krankenhaus behan-
delt wird, was ihr Name bedeute. Sie antwortete, der
Name stamme von der afghanischen Heldin Malalai
Joya. „Ich will eine soziale Aktivistin und ehrliche Poli-
tikerin sein wie sie.“
Ich hoffe, dass Malala überlebt und viele Menschen
sich mit ihr auf den Weg machen, um für Veränderungen
in ihrem Land zu streiten. Wir können von hier aus ver-
suchen, diese progressiven Kräfte zu unterstützen und
sie in ihrem Kampf um soziale Rechte zu stärken.
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute
liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bünd-
nis 90/Die Grünen zu Pakistan vor. Eigentlich war es
mein Anliegen, eine gemeinsame Position hier im Parla-
ment gegenüber Pakistan zu finden, als wir im Frühjahr
einen grünen Antrag diskutierten. Doch Kollege
Kiesewetter von der CDU hat dieses Ansinnen zurück-
gewiesen. Er warf uns Grünen mit Bezug auf unser Ziel
„Einbindungsdiplomatie“ vor, dass wir letztlich keine
Antwort darauf hätten, „wie man mit einem schwierigen
Partner umgeht, der sich zumindest partiell schlichtweg
einer Einbindung verweigert“.
Mit Verlaub, Herr Kollege, das ist doch grotesk. Da
kann ich Ihnen mehrere Länder nennen, für die dieses
Kriterium ebenfalls gilt und mit denen wir trotzdem in
Beziehungen stehen – und ich denke da nicht nur an
Länder wie Kasachstan oder Usbekistan, sondern auch
an Russland oder China.
Die CDU teilt doch die Auffassung, dass Pakistan
eine geostrategische Bedeutung hat – und wir haben
gute, vernünftige Beziehungen zu diesem Land. Warum
wollen Sie diese eigentlich nicht kohärenter nutzen? Ge-
rade weil es so schwierig ist, aber auch weil Pakistan so
wichtig ist, müssen wir doch mehr tun, als von hier aus
die Lage zu analysieren und nur Schlechtwetterreden zu
halten.
Mir ist es nach meinen Erfahrungen in diesem Land
wichtig, auch das „positive Pakistan“ auf die politische
Agenda zu setzen. Wir erkennen die kritische Lage, und
dennoch wollen wir über Pakistans entscheidende Rolle
für die Region sprechen und über die Potenziale, die es
zu nutzen gilt.
In den letzten Wochen konnten wir etwas Bemerkens-
wertes in Pakistan verfolgen, auf das schon mein Kol-
lege Pflug hingewiesen hat. Nach dem unfassbaren At-
24530 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
tentat auf die 14 Jahre alte Malala gingen im ganzen
Land Menschen auf die Straße. Sie haben gegen den Ta-
liban-Terror demonstriert. Hier berichteten die Medien
einmal nicht von fundamentalistischen und minderhei-
tenfeindlichen Demonstrationen. Das Attentat hat die
Aufmerksamkeit der pakistanischen und der Weltöffent-
lichkeit darauf gelenkt, dass es viele Menschen in Pakis-
tan gibt, eine pakistanische Zivilgesellschaft, die sich für
die elementarsten Grundrechte einsetzen. Der Malala-
Moment zeigt: Es gibt ein Potenzial in Pakistan und
eben auch eine differenzierte, aktive und starke Zivilge-
sellschaft – und nicht nur Taliban und Militärs.
Selbst in einer abgelegenen Region wie dem Swat-Tal
gibt es Menschen, Frauen wie Malala, die sich für Mäd-
chen- und Frauenrechte einsetzen. Darauf können wir
aufbauen und die Zivilgesellschaft stärker in eine Zu-
sammenarbeit einbinden. Hier will uns der gemeinsame
Antrag den Weg zeigen.
Das heißt aber nicht, dass man nicht nachdenklich
werden muss, wenn einer der wichtigsten Experten wie
Ahmed Rashid in der Welt mit den Worten zitiert wird:
„Aber wir konnten beobachten, was immer passiert in
Pakistan: Die Zivilregierung überträgt die Verantwor-
tung den Militärs, und die Armee wiederum gibt den
Auftrag zurück an die Regierung mit dem Hinweis, es
brauche eine politische Entscheidung, die von nationaler
Zustimmung getragen sei. Aber im Parlament sitzen die
religiösen Parteien, die keinem Vorgehen gegen die Tali-
ban zustimmen werden. Am Ende passiert nichts.“
Die Bundesregierung betont gerne, dass wir strategi-
sche Geduld in der inzwischen 50-jährigen Entwick-
lungszusammenarbeit mit Pakistan benötigen. Dem stim-
men wir uneingeschränkt zu. Aber wir gehen weiter. Wir
fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gemein-
sam mit den EU-Partnern eine ressortübergreifende und
kohärente Gesamtstrategie für Pakistan zu entwickeln.
Der Angriff auf den Bildungswunsch eines Mädchens
lenkt die Aufmerksamkeit auch auf einen weiteren As-
pekt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt. So wie
jetzt auch Malala müssen unzählige Kinder und Erwach-
sene in Pakistan mit schrecklichen Erfahrungen durchs
Leben gehen. Auf meiner Reise im September letzten
Jahres besuchte ich unter anderem das Swat-Tal. Dort er-
läuterte mir ein wichtiger Behördenvertreter, dass aus
seiner Sicht die Bevölkerung des Tals traumatisiert sei
und hierfür eigentlich zuallererst eine Lösung gefunden
werden muss. Auch deshalb finden Sie in unserem An-
trag eine Passage mit Forderungen dazu, mit innovativen
Ansätzen zur friedlichen Bewältigung der Folgen von
Terrorismus und Taliban-Herrschaft beizutragen.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge-
setzes zur Änderung des Siebten Buches Sozial-
gesetzbuch (Tagesordnungspunkt 26)
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Die gesetzliche
Unfallversicherung ist ein Thema, das sehr viele Men-
schen betrifft. Circa 75 Millionen Menschen in Deutsch-
land sind aktuell gegen Arbeits-, Wege- und Schülerun-
fälle sowie gegen Berufskrankheiten in der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert. Neben der Leistungsge-
währung an die Versicherten nach einem Unfall bzw.
nach Eintreten einer Berufskrankheit gehören auch Prä-
vention, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Ge-
sundheitsschutz zu den Aufgaben der Unfallversiche-
rungsträger.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hierzu-
lande sind die öffentlich-rechtlichen Unfallkassen und
die gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Erst im Jahr 2008 gab es eine Organisationsreform
zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversiche-
rung. Seitdem hat sich die Zahl der gewerblichen Be-
rufsgenossenschaften im Wege von Fusionen reduziert.
Bei den Unfallkassen gibt es parallele Entwicklungen,
wenn auch in geringerem Umfang. Die Reform betraf
auch die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversiche-
rung in Deutschland. So wurde unter anderem der soge-
nannte Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossen-
schaften neu geregelt. Denn jede Berufsgenossenschaft
hat Versicherte mit unterschiedlich hohen Beiträgen und
unterschiedlichen Unfalls- und Krankheitsrisiken. Ent-
sprechend groß ist die Spannbreite beim Umfang der
Leistungen an die Versicherten. Der solidarische Lasten-
ausgleich versucht deshalb eine Balance für die Belas-
tungen der einzelnen Berufsgenossenschaften zu finden.
Allerdings wurden die Ziele der Organisationsreform
nicht vollumfänglich umgesetzt. Aufgrund von zahlrei-
chen Privatisierungen kam es in den letzten Jahren auch
verstärkt zu Verschiebungen und Unstimmigkeiten im
Zuständigkeitsbereich der Versicherungsträger. So ist
das sogenannte Moratorium, das bereits 2005 zur Lösungs-
findung beschlossen wurde, insgesamt noch zweimal
verlängert worden.
Nun hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzli-
chen Unfallversicherungsträger, die DGUV, in Erfüllung
der Moratoriumslösung im Frühjahr dieses Jahres ein
Konzept vorgeschlagen. Dieses Konzept haben wir in
der Union aufgegriffen und so weit wie möglich ausge-
staltet.
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Zuständig-
keit der Unfallkassen und der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften. Dies ist bei Unternehmen der öffentli-
chen Hand zum Teil sehr schwierig, wenn sie beispiels-
weise nicht ausschließlich öffentlich sind. Zur Abgren-
zung wird auf die überwiegende Beteiligung von Län-
dern und Gemeinden bzw. auf deren Einfluss auf die zu
versichernden Unternehmen abgestellt. Sogenannte kom-
munale Ausnahmebetriebe wie etwa Verkehrsunterneh-
men oder Gas- und Wasserwerke bleiben nach dem Ge-
setzentwurf dann im Zuständigkeitsbereich der Berufs-
genossenschaften, wenn sie in selbstständiger Rechts-
form betrieben werden, also zum Beispiel als GmbH.
Dieser Entwurf bietet Rechtssicherheit und Verlässlich-
keit für die Unternehmen und die Versicherungsträger.
Darüber hinaus trifft dieses Gesetz eine wichtige Vor-
kehrung für das Meldeverfahren, wonach die Arbeitge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24531
(A) (C)
(D)(B)
ber Auskünfte zur Beitragsberechnung an die Berufsge-
nossenschaften erteilen müssen. Die Meldungen der
Arbeitgeber sollen künftig in das allgemeine sozialversi-
cherungsrechtliche Meldeverfahren integriert werden.
Um diese Umstellung jedoch zu 100 Prozent vollziehen
zu können, bedarf es etwas mehr Zeit, als ursprünglich
vorgesehen. Daher wird die Übergangszeit bis Ende
2015 verlängert. 2016 wird das neue Meldeverfahren
hinreichend erprobt sein und ein qualitativ hochwertiges
Verfahren bieten.
Schließlich wurde das vorliegende Gesetz noch um
eine weitere bedeutsame Regelung erweitert – der Ver-
stetigung der Insolvenzgeldumlage. Bisher mussten alle
Betriebe ihre Umlagesätze zur Absicherung der Beschäf-
tigtenlöhne für den Fall eintretender Insolvenz auf der
Grundlage prozyklischer Berechnungen entrichten. All-
jährlich wurde anhand der Zahl voraussichtlicher Insol-
venzen für das laufende Jahr ein Umlagesatz für die Un-
ternehmen festgelegt. Das bedeutete zwangsläufig, dass
die zu entrichtenden Abgaben immer dann besonders
hoch ausfielen, wenn viele Insolvenzen zu erwarten wa-
ren, also die wirtschaftliche Entwicklung nicht gerade
gut verlief. In Zeiten, in denen weniger Insolvenzen pro-
gnostiziert wurden, waren die Umlagesätze entspre-
chend niedriger. Also immer dann, wenn man es sich
hätte leisten können, musste man weniger bezahlen. Hin-
gegen dann, wenn die finanzielle Situation etwas
schlechter war, mussten die Betriebe ausgerechnet hö-
here Zahlungen leisten.
Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass der Umla-
gesatz stets bei 0,15 Prozent des Beschäftigteneinkom-
mens liegt. Bei schlechter Konjunkturlage werden die
Unternehmen also entlastet, bei guter können sie dazu
beitragen, eine Rücklage zu bilden. Diese soll übrigens
zweckgebunden sein und nicht für sachfremde Maßnah-
men verwendet werden.
Das Insolvenzgeld wird damit in Zukunft antizyklisch
ansetzen und in letzter Konsequenz für den Erhalt von
Arbeitsplätzen sorgen. Wir haben damit eine arbeitneh-
mer- und arbeitgeberfreundliche Regelung gefunden, die
zugleich dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugute-
kommt.
Insofern bleibt mir nur noch, Sie um Zustimmung zu
diesem gelungenen Gesetz zu bitten und mich für Ihre
Aufmerksamkeit zu bedanken.
Paul Lehrieder (CDU/CSU): Die Frage, wann ein
Unternehmen der öffentlichen Hand in die Zuständigkeit
einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft fällt, war
lange umstritten. Die Entscheidung zur befristeten Rege-
lung zur Zuständigkeit für Unternehmen, die in eigener
Rechtsform betrieben werden und an denen die Länder
bzw. Gemeinden beteiligt sind, wurde seit acht Jahren
mit einem Moratorium vertagt. Die Moratoriumsrege-
lung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und regelte zeitlich
befristet die Abgrenzung der Zuständigkeit von gewerb-
lichen Berufsgenossenschaften und Unfallversiche-
rungsträgern. 2004 war die Abgrenzung der Zuständig-
keit zwischen den Unfallversicherungsträgern von
Ländern und Gemeinden und den gewerblichen Berufs-
genossenschaften neu gefasst worden, um zuvor beste-
hende rechtliche Unsicherheiten auszuräumen.
Mit dem heute hier debattierten Gesetzentwurf der
Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wird dieses Mora-
torium ab 2013 durch eine dauerhafte Nachfolgerege-
lung ersetzt. Zugegebenermaßen geschieht die Ablösung
später als ursprünglich geplant, aber uns war wichtig, bei
der Frage der Abgrenzung der Zuständigkeit von Berufs-
genossenschaften und Unfallkassen für öffentliche Un-
ternehmen zu einer langfristigen Lösung zu kommen.
Um einen möglichst dauerhaft tragfähigen Konsens zu
erreichen, wurden unterschiedliche Kriterien wie Rechts-
sicherheit, zielgenaue Prävention und gleiche Wettbe-
werbsbedingungen für konkurrierende Unternehmen ge-
nauso berücksichtigt wie die Interessen von Ländern und
Gemeinden.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Zu-
ständigkeiten prinzipiell klar geregelt: Unternehmen der
freien Wirtschaft sind bei einer gewerblichen Berufsge-
nossenschaft versichert, Gebietskörperschaften – also
Bund, Länder und Kommunen – und ihre Unternehmen
bei einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand, folglich bei der Unfallkasse oder dem Gemeinde-
unfallversicherungsverband, und landwirtschaftliche Be-
triebe beim berufsständischen Sicherungssystem der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Schwierig wurde
die Frage der Zuständigkeit unter den Trägern dann,
wenn es um die Verselbstständigung von landeseigenen
oder kommunalen Unternehmen ging.
Bei bestimmten Gemeindebetrieben, zum Beispiel bei
Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerken und bei Verkehr,
sieht das Gesetz noch die Zuständigkeit bei den Berufs-
genossenschaften, sodass für die Gemeinde mehrere Un-
fallversicherungsträger zuständig sind.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
DGUV, der Spitzenverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften und der Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand, war durch das 4. SGB-IV-Ände-
rungsgesetz beauftragt worden, innerhalb weniger Mo-
nate für eine Nachfolgeregelung zum Moratorium einen
Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Danach werden Ab-
grenzungskriterien präzisiert und Ausnahmeregelungen
eingeschränkt. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der
Bundesregierung setzt den Vorschlag der DGUV um.
Die Umsetzung der Konsenslösung der DGUV wird
Rechtssicherheit und vor allem Klarheit schaffen: Es
sieht vor, wann ein Unternehmen in der Unfallversiche-
rung als öffentliches Unternehmen behandelt wird und
somit Versicherungsträger eine Unfallkasse und nicht
eine Berufsgenossenschaft ist. Eine Unfallkasse ist dem-
zufolge dann für Unternehmen zuständig, wenn die öf-
fentliche Hand mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft
beteiligt ist oder bei anderen Unternehmen die Majorität
im Leitungsorgan hat. Unabhängig von ihrer Rechtsform
sind sämtliche anderen Unternehmen entweder bei der
gewerblichen oder bei der landwirtschaftlichen Unfall-
versicherung versichert. Bei unselbstständigen Betrieben
der öffentlichen Hand, für die bisher eine oder mehrere
Berufsgenossenschaften zuständig waren, ist künftig die
24532 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
jeweilige Unfallkasse zuständig. Das von der DGUV
vorgelegte Konzept soll schrittweise auch für bereits be-
stehende Unternehmen gelten.
Nachdem ich nun ausführlich auf die Nachfolgerege-
lung zum Moratorium eingegangen bin, möchte ich gern
noch einen anderen Aspekt kurz ansprechen. Denn da-
rüber hinaus werden mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf die Übergangszeit für die endgültige Ablösung des
Lohnnachweises der Arbeitgeber durch die Integration
in das allgemeine Meldeverfahren um zwei Jahre verlän-
gert und klarstellende Regelungen zum Antragsverfah-
ren bei der freiwilligen Versicherung getroffen.
Den Wettbewerbsaspekt hat die DGUV bei ihrem
Konzept allerdings noch außen vor gelassen; hierzu wird
zur Problemanalyse eine längere Frist benötigt. Diesem
Wunsch entsprechen wir, denn eine einfache Lösung gibt
es hier nicht. Auch bei dieser Gesetzesänderung wollen
wir nach dem Grundsatz „Gründlichkeit geht vor
Schnelligkeit“ handeln. Dennoch brauchen wir aber
auch bei diesem wichtigen Punkt eine klare zeitliche
Perspektive, weshalb der DGUV im Gesetzentwurf ein
Folgeauftrag mit Frist Ende nächsten Jahres erteilt wird.
Die DGUV prüft danach die Auswirkungen der Zustän-
digkeit der Unfallkassen auf die Belastung der öffentli-
chen Unternehmen durch Unfallversicherungsbeiträge
im Verhältnis zu gleichartigen Unternehmen, für die die
Berufsgenossenschaften zuständig sind. Stellt die
DGUV wettbewerbsrelevante Unterschiede fest, wird sie
Vorschläge zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedin-
gungen unterbreiten.
Wie Kollege Dr. Wadephul bereits ausführlich darge-
stellt hat, beinhaltet der vorliegende Änderungsantrag
auch die Verstetigung der Insolvenzgeldumlage. Bisher
wurde der Umlagesatz jährlich entsprechend dem aktuel-
len Bedarf durch – zustimmungspflichtige – Rechtsver-
ordnung festgesetzt. Nunmehr wird ein fester Umlage-
satz in Höhe von 0,15 Prozent bestimmt und die
Möglichkeit einer abweichenden Rechtsverordnung nur
noch für besondere Fälle beibehalten.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, auszufüh-
ren, dass ein weiterer wichtiger Aspekt im Bereich der
gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls geregelt wird:
Hierzu zählt der freiwillige Versicherungsschutz von Eh-
renamtsträgern, der auch weiterhin von den Vereinen
und Organisationen unbürokratisch beim Unfallversi-
cherungsträger beantragt werden kann. In der Praxis wa-
ren Irritationen durch ein Verfahren vor dem Bundesso-
zialgericht aufgekommen, wonach strengere Formerfor-
dernisse gelten sollten.
Zu guter Letzt möchte ich all denjenigen, die an der
Konsenslösung beteiligt waren, von Herzen für ihren
Einsatz danken.
Josip Juratovic (SPD): Der vorliegende Entwurf
des 2. Gesetzes zur Änderung des SGB VII ist unseres
Erachtens weithin unproblematisch. Es soll dauerhaft
geregelt werden, wie die Abgrenzung der Zuständigkeit
zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften und
den öffentlichen Unfallversicherungsträgern im SGB VII
erfolgt.
Der Gesetzentwurf setzt damit ein Konzept um, das
die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung am 24. Mai 2012 ohne Gegenstim-
men beschlossen hat. In diesem Zusammenhang möchte
ich daran erinnern, dass mit dem von der Bundesregie-
rung eingebrachten „Gesetzentwurf eines Vierten Geset-
zes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze“, das die schwarz-gelbe Koalition
mit ihrer Mehrheit am 1. Dezember 2011 im Bundestag
verabschiedet hat, die Frist für die Erstellung eines ent-
sprechenden Konzeptes von ursprünglich dem 31. De-
zember 2013 auf den 31. Mai 2012 verkürzt worden ist.
Dass die Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfall-
versicherung es trotzdem geschafft haben, ein allseitig
akzeptiertes Verfahren zur Abgrenzung der Zuständig-
keiten fristgerecht zu entwickeln, zeigt, wie sinnvoll und
funktionsfähig die Selbstverwaltung in den Sozialversi-
cherungen ist. Wir sollten uns daran erinnern, wenn es
gilt, aus dem kürzlich vorgelegten Bericht des Bundes-
wahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen die
Konsequenzen zu ziehen.
Weiterhin soll die Frist für die Einführung des neuen
Meldeverfahrens hinsichtlich der Meldung der Arbeitge-
ber an die Berufsgenossenschaften über die Entgelte der
Beschäftigten bis 2016 verlängert werden. Nach Ein-
schätzung der Bundesregierung trägt man so dem Um-
stand Rechnung, dass es kein sicheres Meldeverfahren
gäbe, wenn das bisherige Verfahren wie im Unfallversi-
cherungsmodernisierungsgesetz geregelt 2014 außer
Kraft träte. Dass eine einmal gesetzlich anvisierte Ziel-
marke verfehlt wurde, ist bedauerlich. Wir hoffen, dass
wir mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetz dazu bei-
tragen können, dass sich dies nicht ein zweites Mal er-
eignet.
Lassen Sie mich noch ein aktuelles Problem hervor-
heben, das die Unfallversicherung in die Aufmerksam-
keit der politischen Akteure rückt. Derzeit besteht ein
großes Problem für die Vereine des bezahlten Sports da-
rin, dass sie sich aufgrund anhaltend hoher Unfallzahlen
einer Steigerung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft
gegenübersehen. Ich hoffe, dass wir hier bald zu einer
Lösung kommen.
Miriam Gruß (FDP): Ende diesen Jahres läuft das
sogenannte Moratorium in der gesetzlichen Unfallversi-
cherung ab. Der Gesetzgeber ist gefragt, Unternehmen,
an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, endlich ein-
deutig entweder den gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten oder den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen
Hand zuzuordnen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zum 1. Ja-
nuar 2013 eine Lösung gefunden – und ich bin über-
zeugt, dass wir damit in die richtige Richtung gehen. Der
Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-
rung, DGUV, war durch das vierte SGB-IV-Änderungs-
gesetz beauftragt worden, ein entsprechendes Konzept
vorzulegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24533
(A) (C)
(D)(B)
Der Gesetzentwurf setzt diesen Vorschlag der DGUV
um. Dadurch erfolgt jetzt eine klare rechtliche Zuord-
nung der Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen
Hand. Diese können ihre Mitarbeiter in Zukunft dann
über die Berufsgenossenschaft versichern, wenn das Un-
ternehmen zu weniger als der Hälfte unmittelbar in staat-
lichem Besitz ist. Das Gleiche gilt, wenn die mittelbar
überwiegende Beteiligung nicht durchgängig auf allen
Ebenen besteht oder wenn die öffentliche Hand nur Ein-
fluss in Form von Minderheitenrechten oder Sperrmino-
ritäten hat.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich also auf die Zu-
ständigkeitszuordnung. Daher ist klar, dass es sich hier-
bei nur um einen ersten Schritt handeln kann; weitere
müssen folgen. Beispielsweise müssen wir das Thema
der Wettbewerbsungleichheiten bei den Beitragsbelas-
tungen dringend in einem folgenden Gesetzgebungsver-
fahren angehen. Dabei sollte auch die Frage der Zahl der
Unfallkassen eine Rolle spielen.
Es ist dem steten Bemühen und Drängen der FDP zu
verdanken, dass jetzt immerhin schon einmal dem Mora-
torium eine eindeutige Regelung folgt und wir damit in
dieser Legislaturperiode zu einer Teillösung kommen.
Wir sind also bei der Unfallversicherung auf einem sehr
guten Weg.
Ein Wort noch zum Änderungsantrag: Er beinhaltet
die Verstetigung der Insolvenzgeldumlage. Bisher wurde
der Umlagesatz jährlich entsprechend dem aktuellen Be-
darf durch eine zustimmungspflichtige Rechtsverord-
nung festgesetzt. Nunmehr wird ein fester Umlagesatz in
Höhe von 0,15 Prozent bestimmt und die Möglichkeit ei-
ner abweichenden Rechtsverordnung nur noch für be-
sondere Fälle beibehalten. Auch dieser Schritt war über-
fällig.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Mit dem Ge-
setzentwurf wird ein jahrelanger Schwebezustand been-
det. Obschon die von der Bundesregierung vorgelegten
gesetzlichen Änderungen des Siebten Buches Sozialge-
setzbuch recht kompliziert wirken, stellen sie letztend-
lich doch eine tragfähige Lösung dar.
Im Kern geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um
die Frage, wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichen
Unfallversicherungsträgern und gewerblichen Berufsge-
nossenschaften möglichst eindeutig und damit konflikt-
frei geregelt werden können. Mit der Neureglung sollen
„Praktikabilität, Rechtssicherheit und die Gewährleis-
tung einer zielgenauen und erfolgreichen Prävention“
Kriterien der Zuständigkeitszuteilung werden.
Im Wesentlichen gehen die Regelungen, die der Ge-
setzentwurf trifft, auf ein Konzept zurück, dass der Spit-
zenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
DGUV, im gesetzlichen Auftrag erstellt und dem Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung
gestellt hat.
Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Rege-
lung, dass eine öffentliche Unfallkasse immer dann für
ein Unternehmen zuständig sein soll, wenn die öffent-
liche Hand mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft be-
teiligt ist oder bei anderen Unternehmen über die Mehr-
heit der Stimmen im Leitungsorgan verfügt, ist weder
von einer im Bundestag vertretenen Fraktion noch öf-
fentlich bekannt von anderer Seite widersprochen wor-
den. Auch dem im Ausschuss für Arbeit und Soziales
eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP haben alle Fraktionen zuge-
stimmt.
Warum es also zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in
dieser zweiten und dritten Beratung überhaupt noch eine
Aussprache geben muss, ist nicht nachvollziehbar.
Die Linke wird – wie zuvor bekannt – dem Gesetzent-
wurf zustimmen.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Ände-
rung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (BT-
Drucksache 17/10750) sowie der Änderungsantrag der
Koalition auf der Ausschussdrucksache 17(11)992
finden unsere Unterstützung.
Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit
kritisiert, dass öffentliche und erwerbswirtschaftlich be-
triebene Unternehmen unterschiedlich behandelt wer-
den. Diese Unterscheidung hat nicht zuletzt zu zahlrei-
chen Verfahren vor den Sozialgerichten geführt. Da die
sogenannte Moratoriumsregelung zum 31. Dezember
dieses Jahres ausläuft, war eine Nachfolgeregelung von-
nöten.
Das von der Mitgliederversammlung der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV, verabschie-
dete Konzept zur Neuordnung der Zuständigkeiten
findet sich nun im vorliegenden Gesetzentwurf.
Es ist zu begrüßen, dass der DGUV zudem ein Folge-
auftrag zur Prüfung der Wettbewerbsfrage erteilt wird.
Auch den vorgeschlagenen Regelungen zu den klar-
stellenden Regelungen bei Ehrenamtlichen und dem
Meldeverfahren können wir zustimmen. Auch der Bun-
desrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012
keine weiteren Einwände erhoben
Zum Änderungsantrag. Mit dem Änderungsantrag
soll die Insolvenzgeldumlage konjunkturunabhängig
verstetigt werden. Zukünftig werden die Unternehmen
nicht länger gerade dann mit einem höheren Umlagesatz
belastet, wenn aufgrund schlechter wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen ein erhöhter Bedarf für die Finan-
zierung des Insolvenzgeldes besteht. Dies ist aus wirt-
schaftspolitischer Sicht sinnvoll. Auch aus Sicht der
Bundesagentur für Arbeit ist die Neufassung ein Fort-
schritt.
Alles in allem können wir der im federführenden
Arbeits- und Sozialausschuss einstimmig beschlossenen
Beschlussempfehlung nur zustimmen.
24534 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetz-
buch (Tagesordnungspunkt 28)
Maria Michalk (CDU/CSU): Wir haben uns in den
zurückliegenden Wochen mit einem Gesetzesantrag aus
dem Bundesrat zur Änderung des SGB IX auseinander-
gesetzt.
Ausgangspunkt ist die einvernehmliche Feststellung,
dass für die Mobilität von schwerbehinderten Kindern,
Jugendlichen, Frauen und Männern die unentgeltliche
Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr uner-
lässlich ist. Alle Leistungserbringer erhalten für die un-
entgeltliche Beförderung bzw. für die ihnen dadurch ent-
standenen Einnahmeverluste eine Erstattung. An diesem
Verfahren sind sowohl der Bund als auch die Länder be-
teiligt. Wir wissen, dass dies ein kompliziertes Verrech-
nungsverfahren ist, verbunden mit einem erheblichen
Verwaltungsaufwand.
Die freifahrtberechtigten Menschen haben einen Ei-
genbeitrag zu leisten. Sie erwerben dazu eine sogenannte
Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt. Seit 1984 hat sich
der Eigenanteil nicht verändert, und das, obwohl sich der
Service der Nahverkehrsbetriebe über die Jahre verbes-
sert hat, die Angebote erweitert und vor allem die Reich-
weiten der Streckennetze erheblich ausgedehnt wurden.
Der Bundesrat schlägt vor, die Kosten zur Beförde-
rung von schwerbehinderten Menschen stärker an das
aktuelle Preissystem anzupassen. Zudem soll künftig
auch die Möglichkeit bestehen, die Kosten für die Wert-
marke dynamisch anzuheben. Dies ist adäquat zu den
Regelungen im SGB IX zur Ausgleichsabgabe bzw. zu
den Kinderbetreuungskosten.
Wir haben entschieden, diesen Vorschlag aufzuneh-
men. Die Eigenbeteiligung an der Wertmarke wird von
derzeit 60 auf 72 Euro angehoben. Das bedeutet pro Mo-
nat eine Erhöhung von 1 Euro.
Aus Sicht der Behindertenverbände ist diese Erhö-
hung ungerecht. Das geht aus den Stellungnahmen her-
vor. Wir müssen aber wissen und berücksichtigen, dass
diejenigen Schwerbehinderten, die bedürftig sind und
etwa Leistungen der Grundsicherung beziehen, nach wie
vor von dem Betrag freigestellt bleiben. Für sie über-
nimmt der Steuerzahler den vollen Ausgleich. Das Soli-
darprinzip bleibt erhalten und wirkt weiter.
Ich will hier noch einmal darauf hinweisen, dass von
einer realen Preiserhöhung bereits im Vorfeld Abstand
genommen wurde. Denn würde die Eigenbeteiligung in
Anlehnung an die tatsächliche Verbraucherpreisentwick-
lung in den Bereichen Mobilität und Verkehr angepasst
werden, müsste die Jahreswertmarke etwa 100 Euro kos-
ten. Insofern ist die im heute zu beschließenden Gesetz
vorgesehene Erhöhung auf 72 Euro aus unserer Sicht
durchaus angemessen und zumutbar. Wir setzen darauf,
dass sich alle auf ein sich stetig verbesserndes Nahver-
kehrsnetz verlassen können.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf die über-
fraktionelle Initiative zur Personenbeförderungsgesetz-
novelle hinweisen, auf die sich die Fraktionen von
Union, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt
haben, um den ÖPNV sowie den Fernbuslinienverkehr
bis zum Jahr 2022 vollständig barrierefrei zu machen.
Dies nur als Hinweis darauf, dass sich in vielen Berei-
chen sehr viel tut, um die Teilhabechancen von Men-
schen mit Behinderung durch Optimierung der Mobilität
zu steigern.
Zurück zu den geplanten Änderungen zum SGB IX.
Mit dem heutigen Gesetz wird die Regelung über die Er-
stattung bei einer Rückgabe der Wertmarke optimiert,
um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Einen An-
spruch auf Erstattung sollen Menschen mit Behinderung
nur noch für die Jahreswertmarken haben, sofern die
Hälfte der Gültigkeit der Wertmarke noch nicht abgelau-
fen ist. Für Halbjahreswertmarken, die vor Ablauf zu-
rückgegeben werden, können die Kosten nicht mehr zu-
rückerstattet werden.
In all diesen Punkten sind wir uns hier im Deutschen
Bundestag mit dem Bundesrat einig. Aber es gibt noch
einen weiteren Aspekt im Gesetzentwurf, den wir diffe-
renzierter sehen.
In Zukunft sollen die Aufwendungen für eine unent-
geltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen, die
nach dem Bundesversorgungsgesetz anspruchsberechtigt
sind, allein von den Ländern übernommen werden. Zum
Ausgleich sollen die Länder ihre Abführungen aus dem
Wertmarkenverkauf an den Bund entsprechend reduzie-
ren. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Finanzbe-
ziehungen zwischen Bund und Ländern. Die Interessen
schwerbehinderter Menschen sind davon nicht berührt.
Für sie ändert sich dadurch nichts. Aus diesem Grund
tragen wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen
Vorschlag mit, zumal er den Verwaltungsaufwand erheb-
lich reduziert. Das ist vernünftig.
Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Lastenver-
teilung zwischen dem Bund und den Ländern zu verän-
dern. Auf der Grundlage des jetzigen Rechts hat der
Bund 2011 32 Prozent der Einnahmen erhalten. Der ak-
tuelle Vorschlag der Länder basiert auf 20 Prozent. Fakt
ist, dass die Aufwendungen des Bundes in den vergange-
nen zehn Jahren für die Anspruchsberechtigten nach
dem Bundesversorgungsgesetz ständig gesunken sind.
Und sie werden mit Blick auf die demografische Ent-
wicklung weiter sinken. Deshalb ist es gerechtfertigt, für
die Neufestsetzung der Lastenregelung die Entwicklung
der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen. Der
§ 152 des SGB IX regelt den Erstattungsanspruch. Es
wurde beantragt, von den durch diese Ausgabe der Wert-
marke erzielten jährlichen Einnahmen dem Bund einen
Anteil von 20 Prozent zu erstatten. Das aber entspricht
nicht der tatsächlichen Lastenverteilung zwischen Bund
und Ländern. Der Bund hat für schwerbehinderte Men-
schen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz an-
spruchsberechtigt sind und für die er deshalb die Kosten
trägt, im Jahr 2002 13 637 710 Euro ausgegeben. Im
Jahr 2011 waren es 4 581 699 Euro. Deshalb ist die Sen-
kung der Erstattung gerechtfertigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24535
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Die Berechnung ergibt einen Prozentsatz von 27 Pro-
zent. Diesen werden wir heute beschließen. Das bedeutet
auf der Grundlage der Zahlen aus 2011 9,2 Millionen
Euro.
Die mit dem Gesetz beschlossene Dynamisierung der
Eigenbeteiligung muss maßvoll geschehen; denn wir ha-
ben den Grundsatz zu berücksichtigen, dass sich Leis-
tungsbereitschaft letztlich in der persönlichen Situation
widerspiegeln muss. Der Vollständigkeit halber weise
ich darauf hin, dass Grundsicherungs- und Sozialhilfe-
empfänger sowie blinde und hilflose Menschen weiter-
hin von der Eigenbeteiligung befreit sind.
Generell möchte ich noch einmal daran erinnern, dass
in Zukunft die Schwerbehindertenausweise nur noch im
Scheckkartenformat ausgehändigt werden. Das soll ab 1.
Januar 2013 gelten.
Ich hoffe, dass die Umstellung klappt, weil sie benut-
zerfreundlich ist.
Und wenn wir heute die optimierte Mobilität schwer-
behinderter Menschen im Fokus haben, dann will ich
noch einmal mit einem großen Dank an die Deutsche
Bahn erwähnen, dass seit 1. September 2011 schwerbe-
hinderte Menschen alle Züge des Nahverkehrs uneinge-
schränkt nutzen können. Die zuvor geltende 50-Kilome-
ter-Beschränkung wurde seinerzeit aufgehoben.
Bundesweit können Menschen mit ihrem Schwerbehin-
dertenausweis und der dazugehörigen Wertmarke kos-
tenlos reisen.
Diese Regelung betrifft gehbehinderte, außergewöhn-
lich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Men-
schen – Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwer-
behindertenausweis. Das Merkzeichen B berechtigt
darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleit-
person.
Nahverkehr heißt: ÖPNV in Verkehrsverbünden in
ganz Deutschland, außerhalb von Verkehrsverbünden:
Omnibusse, Straßenbahnen, S-Bahnen in ganz Deutsch-
land sowie Nahverkehrszüge der Bahn. Wer diesen Fakt
und diese Verbesserung nicht als großen Erfolg würdigt,
ist realitätsfremd.
Die Fraktion Die Linke hat heute kurzfristig einen
Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf des
Bundesrates eingebracht. Das war zu erwarten.
Keine Überraschung ist leider auch die darin geäu-
ßerte Behauptung, dass Bund und Länder sich auf Kos-
ten von Menschen mit Behinderung gesundsparen wür-
den.
Angesichts der enormen Haushaltsmittel, die für die
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung
in vielen Lebensbereichen jedes Jahr aufgewendet wer-
den, ist diese Behauptung nicht nur eine Frechheit. Sie
verzerrt auch das Bild der Behindertenpolitik in
Deutschland.
Sie suggerieren, dass denjenigen, die gar nichts ha-
ben, noch tiefer in die Tasche gegriffen wird. Das ist
schlicht und einfach falsch. Ich hatte es bereits gesagt:
Besonders bedürftige Menschen mit Behinderung müs-
sen nach wie vor keinen Eigenanteil an der Wertmarke
leisten. Sie können völlig kostenneutral den gesamten
ÖPNV nutzen.
Unstrittig ist, dass weitere Verbesserungen hinsicht-
lich der Barrierefreiheit nötig sind – und das in allen Be-
reichen, nicht nur im Verkehr. Gleichzeitig wissen wir
auch, dass wir diese Verbesserungen nicht zum Nulltarif
bekommen. Dazu passt die im Änderungsantrag der Lin-
ken erwähnte Rundfunkgebührenerhöhung, die im Übri-
gen die Länder und nicht der Bund beschlossen haben.
Auch hier sollen mit den Mehreinahmen unter anderem
ein Mehr an barrierefreien Angeboten für Zuschauerinnen
und Zuschauer sowie Zuhörerinnen und Zuhörer mit Be-
hinderung geschaffen werden.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Grundvoraussetzung
zur Teilhabe, sie kostet eben auch Geld. Und wir alle ge-
meinsam müssen und werden für diese Kosten aufkom-
men.
Wir Menschen haben alle sehr individuelle Bedürf-
nisse. Auch Menschen mit Behinderung sind sehr ver-
schieden in ihren Bedürfnissen. So verschieden, wie die
Beeinträchtigungen von Sehen und Hören sind, so ver-
schieden ist es, was Menschen als Barrieren erfahren
oder empfinden. Wir müssen es schaffen, in der Un-
gleichheit die Normalität zu sehen.
Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Haben Sie schon ein-
mal Ihre täglichen Wege in Begleitung eines Rollstuhl-
fahrers oder eines blinden Menschen gemacht? Spätes-
tens dann werden Sie erfahren, wie stark
schwerbehinderte Menschen im Straßenverkehr beein-
trächtigt sind. Deshalb ist es richtig, dass sie Anspruch
darauf haben, im öffentlichen Personennahverkehr un-
entgeltlich befördert zu werden. Dies ist in den §§ 145 ff.
SGB IX geregelt. Es betrifft gehbehinderte, außerge-
wöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde
Menschen, also die Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im
Schwerbehindertenausweis. Ob diese Voraussetzungen
vorliegen, wird vom Versorgungsamt geprüft. Schwerbe-
hinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, erhalten
dann einen Schwerbehindertenausweis in Grün-Orange.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates
zur Änderung des Sozialgesetzbuchs IX enthält viele
richtige Regelungen, aber leider auch eine für die aktive
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinde-
rung nicht hinnehmbare Änderung.
Die einmalige Anhebung der Eigenbeteiligung um
1 Euro pro Monat ist angemessen, denn es ist die erste
Anhebung seit 1984. Darum geht es uns nicht. Seither
sind auch die Leistungen für behinderte Menschen im
ÖPNV deutlich verbessert worden. Auch die vorgesehe-
nen Verwaltungsvereinfachungen sind nachvollziehbar.
Problematisch ist aber, dass für die Freifahrten behin-
derter Menschen nunmehr jährliche automatische Anhe-
bungen der Eigenbeteiligung erfolgen sollen – die nicht
gedeckelt sind! Diese Steigerungen sollen sich nicht
etwa am Leistungsvermögen der Betroffenen ausrichten
– das hätte man noch nachvollziehen können –, sondern
am Durchschnittsverdienst der Versicherten der gesetzli-
24536 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
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chen Rentenversicherung. Schwerbehinderte sind aber
keine Durchschnittsverdiener. Für das Jahr 2012 hätte
diese Dynamisierung gegenüber 2011 eine Erhöhung um
5 Euro bedeutet. Menschen mit Behinderung werden so
in kürzester Zeit eine weitaus höhere Eigenbeteiligung
als den jetzt erfolgten Euro zu leisten haben, und das
ohne adäquate Steigerung der Regelsätze, Entgelte und
ohne wesentliche Steigerung der Barrierefreiheit im
Bahnverkehr. Das darf nicht sein.
Die Einkommen von Menschen mit Behinderung sind
oft unterdurchschnittlich. Prekäre Beschäftigung und
Niedriglöhne sind keine Seltenheit. Gründe hierfür sind
insbesondere ihre deutlich schlechteren beruflichen
Teilhabechancen, mangelhafte Barrierefreiheit sowie ge-
sundheitliche Einschränkungen. Die Anspruchs-
berechtigten einer Freifahrtmarke müssen meist ihre
Teilhabeleistungen durch eine – nicht überall, aber
durchaus vorhandene – strukturelle Verweigerungshal-
tung der Sozialversicherungen und Rehabilitationsträger
allein schultern oder darauf verzichten.
Schon bei der Einführung dieses Gesetzentwurfs
haben wir darauf hingewiesen, und ich wiederhole es
gerne noch mal: Als SPD haben wir in unserem Antrag
„Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen – Vo-
raussetzungen für Teilhabe und Gleichberechtigung“
(Drucksache 17/6295) geeignete Vorschläge zur Abstim-
mung gestellt. Sie wurden von dieser Koalition aus
CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Wir fordern, und die UN-Behindertenrechtskonven-
tion gibt uns Recht: Die Barrierefreiheit im öffentlichen
Personennahverkehr muss sich auf die gesamte Rei-
sekette beziehen. Es muss der gesamte Weg – von der
Haustür bis zum Ziel – für Mobilitätseingeschränkte
zugänglich gemacht werden. Auch Fahrgast- und Tarif-
informationen müssen barrierefrei und in leichter Spra-
che formuliert und dargestellt werden. Forschungsvorha-
ben und Modellprojekte zur barrierefreien Gestaltung
von Fahrplanauskünften oder zur Unterstützung mobili-
tätseingeschränkter Menschen bei der Nutzung öffentli-
cher Verkehrsmittel müssen gefördert werden. Wir wol-
len barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr als
Teil der Daseinsvorsorge in das Regionalisierungsgesetz
aufnehmen. Und wir wollen gemeinsam mit der Deut-
schen Bahn AG ausreichend finanzielle Mittel zur Verfü-
gung stellen, damit alle Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei
umgebaut werden können – die Abschaffung der diskri-
minierenden 1 000er-Regelung inklusive.
Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, sehe ich
auch Spielraum für eine deutliche Erhöhung der Kosten-
beteiligung.
Die hier und heute von Ihnen vorgeschlagene Rege-
lung beinhaltet einiges Potenzial an sozialer Ungerech-
tigkeit und finanzieller Überforderung der Betroffenen –
ohne jede Gegenleistung. Deshalb hatten wir vorgeschla-
gen, die Anpassung an die jährliche Entwicklung der So-
zialhilferegelsätze vorzunehmen. Damit würde man der
wirtschaftlichen Situation der Betroffenen eher gerecht,
und es wäre eine deutlich realistischere Kopplung an die
Leistungsfähigkeit der Betroffenen, wenn man die Dyna-
misierung für notwendig erachtet.
Aber dass sie wirklich notwendig ist, daran haben wir
erhebliche Zweifel, mit uns auch Sozialverbände und
Selbsthilfeverbände, die feststellen – so der Sozialver-
band Deutschland in seiner Stellungnahme, ich zitiere –,
„dass die Dynamisierung rechtssystematisch ein Novum
im Recht der Nachteilsausgleiche darstellt. Mit der Dy-
namisierung würde der Nachteilsausgleich nicht mehr
vorrangig auf den Ausgleich behinderungsbedingter
Nachteile der Betroffenen, sondern zunehmend stärker
auf die durchschnittliche Einkommenssituation der Be-
völkerung ausgerichtet“. Betroffen hiervon sind vor al-
lem Menschen mit Behinderung, die über ein niedriges
Einkommen verfügen, so zum Beispiel Erwerbsminde-
rungsrentner, die in Werkstätten zusammen mit ihrer
Rente und ihrem Werkstatteinkommen auf rund 800
Euro im Monat kommen. Diese Rente bekommen
Werkstattbeschäftigte nach 20 Jahren in der Werkstatt
oder Menschen mit Schwerbehinderung, die auf dem all-
gemeinen Arbeitsmarkt meist im Niedriglohnbereich ar-
beiten. Für diese Menschen und ihre Familien kommt es
auf jeden Euro an – das müssen wir gut verdienende Ab-
geordnete uns immer wieder deutlich machen.
Unserem Vorschlag ist man in diesem Hause leider
nicht gefolgt. Da wir bei der einen Anpassung mitgehen,
aber die – ungedeckelte – Dynamisierung ablehnen, wer-
den wir uns bei der Beschlussfassung über den
Gesetzentwurf enthalten.
Gabriele Molitor (FDP): „Menschen bewegen“,
„Einfach mitfahren“ und „Mehr als ein Ziel, bleiben Sie
mobil“ – diese drei Slogans werben für Verkehrsleistun-
gen der Kölner, Detmolder und Hamburger öffentlichen
Nahverkehrsbetriebe. Bei diesen Verkehrsleistungen
geht es darum, Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß
an Mobilität zu garantieren. Die Sicherstellung der Be-
nutzung von U-Bahn, Bus, Straßenbahn oder S-Bahn
gehört zu den wichtigen Aufgaben der grundgesetzlich
fixierten Daseinsvorsorge.
Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer mit Schwer-
behinderung haben das Recht, den öffentlichen Perso-
nennahverkehr unentgeltlich zu nutzen. Voraussetzung
dafür ist das Vorliegen des entsprechenden Merkzei-
chens im Schwerbehindertenausweis wie beispielsweise
blind, gehörlos oder hilflos. Viele blinde, gehörlose, kör-
perbehinderte und hilfebedürftige Menschen nutzen das
Angebot und erlangen so mehr Selbständigkeit und Mo-
bilität. Die Eigenbeteiligung beträgt zurzeit 60 Euro. Die
schwerbehinderten Menschen erhalten dafür eine Wert-
marke, die zusammen mit dem Schwerbehindertenaus-
weis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung gilt.
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Änderung des Neunten Sozialgesetzbuchs sieht vor,
diese Eigenbeteiligung von 60 auf 72 Euro jährlich zu
erhöhen. Eine Anhebung von 1 Euro mehr im Monat
halte ich für maßvoll und ausgewogen. Im Gegensatz zu
den regulären Ticketpreisen hat sich diese Eigenbeteili-
gung seit 1984 nicht verändert. Die seit fast 30 Jahren
unveränderte Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012 24537
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Personen für den Erwerb der für die Fahrt notwendigen
Wertmarke zu erhöhen, ist deshalb verantwortbar.
Im Zuge der gestiegenen Nutzungsangebote für den
Nahverkehr ist diese Anpassung zugleich nachvollzieh-
bar. Denn das für Freifahrten zu nutzende Verkehrsnetz
hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt.
Seit mehr als einem Jahr können freifahrtberechtigte
schwerbehinderte Menschen über einen Radius von
50 Kilometern hinaus kostenlos die Nahverkehrszüge
der Deutschen Bahn nutzen. Dafür werden keine zusätz-
lichen Tickets benötigt. Es reicht das entsprechende Bei-
blatt mit Wertmarke und der Schwerbehindertenausweis.
Das Mitführen eines Streckenverzeichnisses, in dem der
50-Kilometer-Radius eingetragen wird, ist damit nicht
mehr nötig. So können schwerbehinderte Menschen
ohne großen Vorbereitungsaufwand bei der Ticketbe-
schaffung Zugfahren. Mit dieser Regelung wurde die
Nutzung des Angebots für Menschen mit Behinderung
sehr erleichtert. Über 1,4 Millionen Menschen mit Be-
hinderung können von dieser Regelung profitieren. Dies
wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus, da schwerbe-
hinderten Menschen die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz
oder ihrer Ausbildungsstätte erleichtert wird. Gerade
Menschen mit Einschränkungen gewinnen durch diese
persönliche Mobilität mehr Freiräume für ein eigenver-
antwortliches Leben. So fordert es auch die UN-Behin-
dertenrechtskonvention.
Eine Dynamisierung der Eigenbeteiligung, wie es der
Gesetzentwurf vorsieht, halte ich für sinnvoll, da Anpas-
sungen im Preissystem alle Fahrgäste im öffentlichen
Nahverkehr betreffen. Einkommensschwache wie
Grundsicherungsempfänger bleiben auch in Zukunft von
jeder Eigenbeteiligung befreit. Im Interesse der schwer-
behinderten Menschen halte ich eine Aufrundung auf
den nächsten vollen Euro-Betrag für angemessen.
Mit der Änderung des IX. Sozialgesetzbuches kommt
es auch zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Die Aufwendungen für die unentgeltliche Beförderung
schwerbehinderter Menschen hat der Bund künftig nicht
mehr zu tragen. Mit der Gesetzesänderung werden die
Aufwendungen künftig von den Ländern übernommen.
Im Gegenzug dazu werden die Abführungen aus dem
Wertmarkenverkauf an den Bund reduziert. Nach wie
vor trägt der Bund den Aufwand für die Anspruchsbe-
rechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Diese Vereinfachung der komplizierten Ausgleichsre-
gelungen zwischen Bund und Ländern auf der einen und
den Verkehrsunternehmen auf der anderen Seite ist sinn-
voll. So wird der bürokratische Aufwand so gering wie
möglich gehalten. Zusätzliche Belastungen für Men-
schen mit Behinderung müssen dabei ausgeschlossen
sein. Als FDP-Bundestagsfraktion setzen wir uns für
eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung ein.
Daher freue ich mich über weniger Verwaltungsauf-
wand, der auf die Gesetzesänderung folgen wird.
Ich begrüße den Vorschlag des Bundesrates, den Er-
stattungszeitraum von Wertmarken in Zukunft auf ein
halbes Jahr festzulegen. Bislang werden nicht einge-
setzte Wertmarken erstattet, wenn sie noch mindestens
drei Monate gültig sind. Der Vorschlag des Bundesrates,
den Erstattungszeitraum in Zukunft auf ein halbes Jahr
festzulegen, scheint einen ausgewogenen Ausgleich zwi-
schen den Interessen aller Beteiligten darzustellen. Die
Gesetzesinitiative des Bundesrates ist dahin gehend zu
begrüßen, dass sich die Zahl der Tatbestände, für die
Bund oder Länder kostenerstattungspflichtig sind, ver-
ringern. Durch den Ersatz individueller Regelungen
durch pauschalisierte Prozentsätze werden die Finanzbe-
ziehungen zwischen Bund und Ländern vereinfacht. Der
dadurch sinkende Verwaltungsaufwand wird Kosten ein-
sparen und Bürokratie abbauen.
Abschließend möchte ich noch auf die Bedeutung des
öffentlichen Nahverkehrs hinweisen. In meiner Arbeit
als behindertenpolitische Sprecherin spreche ich viel mit
Menschen mit Schwerbehinderung. Die eigenständige
Nutzung von Bus und Bahn ohne auf Hilfe und Unter-
stützung angewiesen zu sein, hat für den Alltag große
Bedeutung. In den letzten Jahren haben sich Bahnhöfe,
U-Bahnwaggons, Busse und weitere Fahrzeuge des öf-
fentlichen Nahverkehrs in Richtung mehr Barrierefrei-
heit entwickelt. Die eingangs erwähnten Slogans wie
„Einfach mitfahren“ treffen also vielerorts auf mobili-
tätseingeschränkte Menschen zu. Die Internetseiten der
Verkehrsbetriebe verweisen immer öfter auf ihre barrie-
refreien Angebote. Natürlich ist das Verkehrsnetz noch
nicht überall im Land barrierefrei nutzbar. Aber Aus-
und Umbauten werden nach und nach zu Verbesserun-
gen führen.
Mehr Menschen mit Behinderung können das Ver-
kehrsangebot nutzen und sind nicht auf den Sonderfahr-
dienst angewiesen. Auch das ist für mich gelebte Inklu-
sion. Menschen mit Behinderung werden gesehen – in
U-Bahn, S-Bahn, Regionalbahn und Bus. Sind mehr
rollstuhlfahrerende, blinde, hilfsbedürftige oder gehör-
lose Fahrgäste unterwegs, so fördert das auch die Akzep-
tanz und baut Berührungsängste ab. Es wird deutlich,
dass Behinderung zum gesellschaftlichen Leben gehört.
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Still und leise, also
ohne Debatte im Bundestag, sollte dieser Gesetzentwurf
beschlossen werden. Das hat die Linke weder bei der
ersten Lesung am 27. September noch heute zugelassen.
Nun gibt es wenigstens zu Protokoll gegebene Redebei-
träge der Fraktionen, und die Öffentlichkeit kann erfah-
ren, worum es bei dieser Änderung des Neunten Sozial-
gesetzbuches geht.
Als eine Form des Nachteilsausgleiches und zur Ver-
besserung der Mobilität gibt es das Recht auf – fast – un-
entgeltliche Beförderung für einige schwerbehinderte
Menschen im öffentlichen Personennahverkehr. Dies ist
im SGB IX geregelt.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat zwei Ziele:
Erstens. Das Verwaltungsverfahren zwischen Bund,
Ländern und Verkehrsträgern zu vereinfachen. Das
müsste auch zu Kosteneinsparungen führen. Dagegen ist
nichts einzuwenden, und den dazu vorgeschlagenen Än-
derungen stimmt die Linke – wie alle anderen Fraktio-
nen – auch zu.
24538 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober 2012
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Zweites Ziel ist, die Eigenbeteiligung der berechtig-
ten Personen durch Erhöhung des Preises der Wertmarke
um 20 Prozent, von 60 auf 72 Euro, zum 1. Januar 2013
und weitere Erhöhungen in den Folgejahren durch „Dy-
namisierung“ zu vergrößern.
Die Begründungen dafür sind zum Teil absurd.
Eine Begründung ist, dass sich die Nutzungsmöglich-
keiten erhöht haben, insbesondere durch den seit 2012
von der Deutschen Bahn gewährten erweiterten Bewe-
gungsradius, bisher 50 Kilometer, bei Fahrten mit Nah-
verkehrszügen. Diese Regelung der Deutschen Bahn
– nicht der Bundesregierung – ist die bisher einzige
wirkliche Verbesserung seit Inkrafttreten der UN-Behin-
dertenrechtskonvention am 26. März 2009 für Menschen
mit Behinderungen. Und weil sich etwas verbessert, sol-
len es die Betroffenen gleich durch Kürzung der insge-
samt viel zu geringen Nachteilsausgleiche bezahlen. Im-
merhin: Bund und Länder wollen damit ihre jährlichen
Einnahmen auf dem Rücken der Betroffenen von rund
45 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro erhöhen. Wird
damit die angeblich kostenfreie Ausgabe der neuen
Schwerbehindertenausweise – im Scheckkartenformat –
gegenfinanziert?
Noch absurder ist eine zweite Begründung, nachzule-
sen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ar-
beit und Soziales, Drucksache 17/11184; „Durch die Er-
höhung der Eigenbeteiligung ist zugleich sichergestellt,
dass weder der Bund noch die Länder aufgrund dieser
Änderungen mit Einnahmeverlusten zu rechnen haben.“
Wie können Verwaltungsvereinfachungen und Bürokra-
tieabbau eigentlich zu Einnahmeverlusten führen?
Für die CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen ist die
Erhöhung der Gebühren angemessen und gerechtfertigt.
Sicher: 12 Euro mehr oder weniger fallen im Portemon-
naie eines Abgeordneten nicht auf, bei den betroffenen
schwerbehinderten Menschen jedoch sehr. Es sind die
vielen kleinen Beiträge, die hier zu Buche schlagen. Es
sind die Mehrkosten infolge der Gesundheitsreformen,
es sind die überproportional gestiegenen Ausgaben für
Miete und Mietnebenkosten, die hohen Benzinkosten, es
ist die Absenkung der Grundsicherungsleistungen durch
Einführung der Regelbedarfsstufe 3, und es sind für
mehr als 580 000 Menschen mit Behinderungen auch die
ab 1. Januar 2013 zu zahlenden Rundfunkgebühren.
Deswegen hat die Linke einen Änderungsantrag vor-
gelegt, mit dem die Gebühren für die Wertmarke in der
bisherigen Höhe beibehalten werden soll. Sollte der Än-
derungsantrag keine Mehrheit finden, werden wir den
Gesetzentwurf in Gänze ablehnen müssen. Bei allem
Verständnis für leere öffentliche Kassen – hier soll das
Geld an falscher Stelle kassiert werden.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Schwerbehinderte Menschen können für 60 Euro im Jahr
eine Wertmarke erwerben, die sie zur Beförderung im
öffentlichen Personenverkehr berechtigt. Wir haben hier
erst vor zwei Wochen über eine Erhöhung der Kosten für
diese Wertmarke diskutiert. Im Ausschuss haben fast alle
Fraktionen Änderungsanträge eingebracht, sodass wir
heute über eine nur leicht veränderte Vorlage abstim-
men. Ich möchte meinen Ausführungen insofern nicht
viel mehr hinzufügen.
Die Höhe der Eigenbeteiligung wird umgerechnet
monatlich um 1 Euro erhöht. Die Begrenzung des Gel-
tungsbereichs der Wertmarke wurde kürzlich aufgeho-
ben. Wer sie erwirbt, kann nun auch weitere Distanzen
im öffentlichen Verkehr zurücklegen. Zudem wurden in
den letzten Jahren, bei allen noch bestehenden Mängeln,
zahlreiche Barrieren im öffentlichen Personenverkehr
abgebaut.
Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Thema be-
reits etwas zum gesamten System der Nachteilsausglei-
che für Menschen mit Behinderungen gesagt; das
möchte ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber aus-
drücklich noch einmal darauf hinweisen, dass an diesen
Nachteilsausgleichen von unterschiedlichen Seiten be-
ständig „genagt“ wird: Das ist zum Beispiel der Fall,
wenn Sozialhilfeträger in manchen Ländern flächende-
ckend Anträge auf Kindergeldabzweigung stellen, oder
bei den Pflegekassen, die vor einem Jahr das anteilige
Pflegegeld neu berechnet und faktisch gekürzt haben.
Ich halte das Verhältnis von Kosten und Leistungen
bei diesem spezifischen Nachteilsausgleich auch nach
der Erhöhung für gerechtfertigt. Grundsicherungsbezie-
hende, blinde Menschen und Personen mit dem Merk-
zeichen „h“ sind von der Eigenbeteiligung befreit. Sicher
ist eine Erhöhung von Kosten nicht erfreulich, im Ver-
hältnis ist sie aber vertretbar. Die Politik steht allerdings
in der Verantwortung, Nachteilsausgleiche für Menschen
mit Behinderungen nicht nur anzupassen, wenn damit
höhere Einnahmen oder Einsparungen einhergehen. Im
Fall der Kindergeldabzweigung hat meine Fraktion be-
reits einen Antrag eingebracht. Wir werden uns weiter-
hin dafür stark machen, behinderungsbedingte Nach-
teilsausgleiche so zu gestalten, dass sie behinderten
Menschen ohne Anrechnung auf Einkommen und Ver-
mögen zugutekommen.
201. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 2 Wahl Vizepräsident Bundesrechnungshof
TOP 3 Geringfügige Beschäftigung
ZP 3 Praxisgebühr
TOP 48, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 49 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 5 Aktuelle Stunde zu Äußerungen des Vizekanzlers Dr. Rösler zum Betreuungsgeld
TOP 7 Beitragssätze in der Rentenversicherung
TOP 6 Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
TOP 9 Steuerabkommen mit der Schweiz
TOP 8, ZP 6 Wirtschaft im Umbruch
TOP 11 Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
TOP 10 Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland
TOP 15 Jahressteuergesetz 2013
TOP 12 Arbeitsmarktchancen bei Migrationshintergrund
TOP 13 Unternehmensbesteuerung
TOP 14 Hochschulzugang
TOP 20 Gerichtsstand bei Auslandsverwendung
TOP 16, ZP 7 Bildungspolitik
TOP 17 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID)
TOP 18 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS)
TOP 19 Zusammenarbeit mit Pakistan
TOP 26 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
TOP 21 Verfahrenssicherheit beim Anti-D-Hilfegesetz
TOP 28 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
TOP 23 Situation contergangeschädigter Menschen
TOP 30 Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister
TOP 25 Wertstoffsammlung
TOP 32 Gewerbeordnung
TOP 27 Situation Minderjähriger im Aufenthaltsrecht
TOP 33 Freizügigkeitsgesetz/EU
TOP 29 Soziale Ziele im Nationalen Reformprogramm 2012
TOP 35 Straßentransport von Euro-Bargeld im Euroraum
TOP 31 Mineralölhaltige Druckfarben bei Verpackungen
TOP 37 Entbürokratisierung im Unterhaltsvorschussrecht
TOP 39 Fakultativprotokoll Rechte des Kindes
TOP 34 Transparenz in öffentlich finanzierter Wissenschaft
TOP 41 Steuerabkommen mit Liechtenstein
TOP 36 Myanmar
TOP 38 Arbeitsplätze und Sicherheit bei Port Package III
TOP 40 Israelisch-palästinensischer Konflikt
TOP 42 Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Anlagen