Rede:
ID1720010800

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 17200

  • date_rangeDatum: 24. Oktober 2012

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:32 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11003209

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bun-desminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 25 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 24
    1. und: 2
    2. Frau: 1
    3. Kollegin,: 1
    4. an: 1
    5. der: 1
    6. Erarbeitung: 1
    7. dieser: 1
    8. Analyse: 1
    9. wa-ren: 1
    10. insgesamt: 1
    11. 80: 1
    12. Wissenschaftlerinnen: 1
    13. Wissen-schaftler,: 1
    14. die: 1
    15. GRS: 1
    16. viele: 1
    17. Projektpartner: 1
    18. beteiligt.Ihre: 1
    19. Vermutung: 1
    20. kann: 1
    21. ich: 1
    22. so: 1
    23. nicht: 1
    24. bestätigen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/200 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 200. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 10. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschen- rechtspolitik; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . Steffen Bockhahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/11094) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24169 A 24169 B 24170 A 24170 C 24171 A 24171 B 24172 A 24172 B 24172 B 24172 C 24172 D 24173 A 24173 B 24173 C 24173 D 24174 B 24174 D 24175 A 24175 D 24175 D 24176 A 24176 A 24176 C 24176 D 24177 A 24177 D 24178 A 24178 B 24178 C 24179 B 24179 C 24179 D 24180 A 24180 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 Mündliche Frage 1 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Vorlage eines nationalen Entsorgungsplans Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Zeitpunkt der Vorlage eines nationalen Entsorgungsplans Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Bockhahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Telefonkonferenzen im Jahr 2010 auf Ab- teilungsleiterebene zwischen BMU und Atomaufsichtsbehörden Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Glaubwürdigkeit der vorläufigen Sicher- heitsanalyse Gorleben aufgrund nicht dokumentierter Vorgespräche des BMU mit dem späteren Unterauftragsnehmer Dr. Bruno Thomauske Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Gerd Bollmann (SPD) Erneutes Absinken der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Mündliche Frage 6 Gerd Bollmann (SPD) Verordnung über Hinweispflichten des Han- dels bezüglich Mehrwegquoten für Geträn- keverpackungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Frank Schwabe (SPD) Mitnahmeeffekte der Energiewirtschaft durch kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .  Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Frank Schwabe (SPD) Bewertung des von Bundesminister Peter Altmaier vorgelegten 10-Punkte-Plans Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24180 B 24180 C 24181 A 24181 B 24181 C 24182 A 24182 C 24182 D 24183 B 24183 C 24183 D 24184 A 24184 B 24184 C 24184 D 24185 C 24185 D 24186 A 24186 A 24186 D 24187 A 24187 B 24187 C 24187 D 24187 D 24188 C 24188 D 24189 A 24189 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 III Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Matthias Miersch (SPD) Mögliche Umgestaltung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes von einer festen Ein- speisevergütung zu einem Quotenmodell Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Matthias Miersch (SPD) Bestandteile der EEG-Umlage 2013 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Plattform Erneuerbare Energien Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Systemintegration des Stroms aus erneuer- baren Energien durch eine beschleunigte Direktvermarktung und Marktintegration Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .  Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Soziale Situa- tion der Kinder in Deutschland verbessert in Zeiten christlich-liberaler Regierungs- politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 7 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung bzw. Reform des Emissionshan- dels Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 8 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung des europäischen Klimaziels auf 30 Prozent Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24190 C 24191 A 24191 C 24191 D 24192 B 24192 D 24193 A 24193 C 24193 D 24194 A 24194 C 24195 B 24195 C 24196 A 24196 B 24197 A 24197 B 24197 D 24198 A 24198 B 24199 C 24200 D 24201 D 24203 B 24204 C 24206 A 24207 A 24208 C 24209 D 24211 C 24213 A 24213 C 24213 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 Anlage 4 Mündliche Frage 9 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag der EU-Kommission zum Back- loading von CO2-Emissionszertifikaten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 16 Ute Vogt (SPD) Kostengünstige und zeitnahe Integration des Stroms aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 17 Ute Vogt (SPD) Wahrung der Interessen der Stromver- braucher gemäß § 40 Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz angesichts der zu erwartenden Begünstigungen für Unternehmen bei der EEG-Umlage Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 18 Marco Bülow (SPD) Pläne zu einer grundsätzlichen Neurege- lung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 19 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbauziel bei erneuerbaren Energien bis 2020 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 20 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Definition des Begriffs Ausbaukorridor Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Klaus Hagemann (SPD) Forschungspolitische Zielsetzungen der Helmholtz-Alberta-Initiative Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Klaus Hagemann (SPD) Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse nach dem neuen Aner- kennungsgesetz Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 23 und 24 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Umsetzung des Gutachtens des Umwelt- bundesamtes vom August 2012 zum Erd- gas-Fracking Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorteile eines fokussierten Kapazitätsmark- tes für die Stromverbraucher gegenüber dem geplanten Kraftwerksstilllegungsver- bot Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24214 A 24214 B 24214 D 24215 B 24215 B 24215 C 24215 D 24216 C 24216 D 24217 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 V Anlage 14 Mündliche Frage 26 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inkrafttreten der Lastabschalt-Verordnung und Maßnahmen zur Erschließung der Potenziale von Lastverschiebungen beim Stromverbrauch Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 27 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abruf bisher nicht verwendeter Mittel aus dem Strukturfonds zugunsten von wachs- tums- und beschäftigungsfördernden In- vestitionen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 28 und 29 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kennzahlen zur Definition mittelständi- scher Unternehmen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 30 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erarbeitung von Kriterien für die Anwen- dung der Menschenrechtsklausel in Verträ- gen der EU mit Drittstaaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 31 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem UN-Sicherheitsrat und dem Interna- tionalen Strafgerichtshof Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Andrej Hunko (DIE LINKE) Aufklärung des Hergangs der Beendigung einer Protestaktion am 15. Oktober 2012 in der nigerianischen Botschaft in Berlin durch polizeiliche Amtshilfe Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Finanzielle Unterstützung für Neubau bzw. Sanierung griechischer Abschiebegefäng- nisse und anderer Aufnahmeeinrichtun- gen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 34 Niema Movassat (DIE LINKE) Vereinbarungen mit Frankreich hinsicht- lich eines Militäreinsatzes in Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 35 Niema Movassat (DIE LINKE) Strategietreffen in Bamako zur Lösung der Krise in Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24217 B 24217 C 24218 A 24218 C 24218 D 24219 A 24219 C 24220 A 24220 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 Anlage 23 Mündliche Frage 36 Inge Höger (DIE LINKE) Beteiligung Deutschlands an dem amerika- nisch-israelischen Manöver „Austere Chal- lenge“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 37 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaige Destabilisierung der Lage in der Elfenbeinküste Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Mögliche Rechtsänderungen infolge des Rahman-Urteils des Europäischen Ge- richtshofs vom 5. September 2012 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 39 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Evaluierungsberichte über Maßnahmen der von deutschen Polizistinnen und Poli- zisten durchgeführten internationalen Poli- zeikooperationen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 40 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einsatz deutscher Polizisten im Emirat Ka- tar Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 41 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dramatische Zustände in Einrichtungen zur Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 42 und 43 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der im Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Ge- schäftsverkehr vorgesehenen Zahlungs- und Abnahmefristen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 44 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Bundeshaushalt 2013 vorgesehene mili- tärische oder polizeiliche Aus- bzw. Fort- bildungshilfen oder Ausstattungshilfen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 45 und 46 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung der Ausführung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundes- naturschutzgesetz im Fall der Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben und der DBU Naturerbe GmbH Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24220 D 24221 A 24221 B 24221 D 24222 C 24222 D 24223 B 24224 A 24225 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 VII Anlage 32 Mündliche Frage 47 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Offerte einer Steuer-Daten-CD an das Bun- desland Rheinland-Pfalz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 48 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ausweitung des Abrufs eines Sperrver- merks durch Finanzbehörden auf die Kir- chensteuererhebung und datenschutzrecht- liche Bedenken Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 49 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rolle des Europäischen Parlaments bei der Prüfung nationaler Haushaltspläne nach Aufwertung des EU-Währungskommissars Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 50 und 51 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Rentenbezüge des amtierenden EZB-Präsi- denten Mario Draghi aufgrund seiner frü- heren Tätigkeit als italienischer Zentral- bankpräsident Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 52 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Ausstattung eines etwaigen So- lidaritätsfonds für die Euro-Zone Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 53 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fiskalische Multiplikatoren als Grundlage der Konjunkturprognosen der aktuellen Programme auf EU-Ebene Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 54 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung von Fluorchinolon-Präparaten für die Geflügelbehandlung in den USA und in Deutschland Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 55 und 56 Gustav Herzog (SPD) Anzahl der seit 2007 erteilten Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung laut § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeitsprüfung und Bewer- tung durch die Bundesregierung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 57 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Elektroreizgeräten bei Dienst- hunden des Kommandos Spezialkräfte und Handlungsbedarf Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 58 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschätzung des Statistischen Bundesam- tes und des Normenkontrollrates zu den 24225 C 24225 D 24226 B 24226 B 24227 A 24227 A 24227 B 24227 D 24228 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 Kosten für Kommunen durch Einführung des Betreuungsgeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 59 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzögerte Bereitstellung von Bundesmit- teln für die Länder zur Deckung zusätzli- cher Betriebskosten für neu geschaffene Kitaplätze Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 60 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfüllungsaufwand der Kommunen bei ei- ner möglichen Einführung des Betreuungs- geldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 61 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzhilfen des Bundes an die Länder für weitere Kinderbetreuungsplätze und Be- dingungen zur Auszahlung der Mittel Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 62 und 63 Florian Pronold (SPD) Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen vor dem Hintergrund der Studie „Das bessere Donaukonzept“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 64 und 65 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Definition und statistische Erfassung des Begriffs „Stau auf Bundesautobahnen“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 66 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnehmerkreis und Initiativen zur Förde- rung des von Bundesminister Ramsauer vorgeschlagenen Runden Tisches zur Be- reitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24228 C 24228 D 24229 A 24229 B 24229 D 24230 A 24230 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24169 (A) (C) (D)(B) 200. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24213 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 7): Wie agiert die Bundesregierung aktuell in Brüssel hin- sichtlich einer notwendigen Stärkung/Reform des Emissions- handels, und welche Initiativen hat sie diesbezüglich ergrif- fen? Die Bundesregierung befindet sich derzeit in einer Diskussion über die von der EU-Kommission vorgeleg- ten Vorschläge zu einer teilweisen Verschiebung von Auktionierungsmengen, sogenanntes Backloading, so- wie die Notwendigkeit und die möglichen Auswirkun- gen des Backloading und weitergehender, dauerhafter Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung noch keine weitergehenden Initiativen ergriffen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 8): Ist die Bundesregierung in Sachen Erhöhung des europäi- schen Klimaziels auf 30 Prozent aktiv und, wenn ja, wie, und inwieweit betrachtet die Bundesregierung dies als zentral für eine klimapolitische Vorreiterrolle der EU? Die EU verpflichtete sich bereits 2007/2008 auf die Initiative „20-20-20“: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent, gegebenenfalls 30 Prozent, so die ER-Beschlüsse, gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 Prozent ge- steigert werden. Eine Anhebung des EU-Klimaziels auf 30 Prozent trägt die Bundesregierung auf Basis des na- tionalen 40-Prozent-Ziels dann mit, wenn keine darüber hinausgehenden Emissionsminderungen von Deutsch- land verlangt werden und alle EU-Mitgliedstaaten einen fairen Beitrag leisten. Die Bundesregierung setzt sich nach wir vor dafür ein, dass die sogenannten Meilensteine des von der EU- Kommission im März 2011 vorgelegten „Fahrplans für eine kohlenstoffarme Wirtschaft 2050“ von der EU aner- kannt werden und die Komission gebeten wird, Vor- schläge zur Operationalisierung vorzulegen. Die in dem Fahrplan vorgelegten Meilensteine sehen neben einer EU-internen Reduktion von 25 Prozent bis 2020 eine EU-interne Reduktion von 40 Prozent bis 2030, 60 Pro- zent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050 vor. Berücksich- tigt man die Möglichkeiten des Imports von Gutschriften aus Emissionsminderungen in Drittstaaten, Clean Deve- lopment Mechanism, CDM, und Joint Implementation, JI, entspricht eine EU-interne Minderung von 25 Prozent in etwa einem Minderungsziel von 30 Prozent.  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 24.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 24.10.2012 Becker, Dirk SPD 24.10.2012 Bleser, Peter CDU/CSU 24.10.2012 Brugger, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 24.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 24.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 24.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 24.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 24.10.2012 Kumpf, Ute SPD 24.10.2012 Nahles, Andrea SPD 24.10.2012 Nink, Manfred SPD 24.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 24.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 24.10.2012 Scharfenberg,  Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 24.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 24.10.2012* Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 24.10.2012 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 24.10.2012 Anlagen 24214 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Konkret befindet sich die Bundesregierung in einem konstruktiven klima- und energiepolitischen Dialog mit Polen über Strategien zum Übergang in eine wettbe- werbsfähige, CO2-arme Wirtschaft. Ob es dabei auch ge- lingt, die Bedenken Polens zur Mitteilung der Europäi- schen Kommission „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ auszuräumen, hängt von weiteren Gesprächen ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Zum zweiten Teil der Frage: Die Bundesregierung und die EU legen großen Wert auf Klimadiplomatie, um Fortschritte in den internatio- nalen Klimaverhandlungen zu erreichen. Der Erfolg des Klimagipfels in Durban hat gezeigt, wie schlagkräftig eine Allianz der EU und anderer engagierter Industrie- länder mit proaktiven Entwicklungsländern wirken kann. Diese Allianz wollen wir auch in Zukunft nutzen, um ein Momentum für ein neues, globales Klimaschutz- abkommen, das alle Staaten zu Minderungen bzw. der Begrenzung von Treibhausgasemissionen verpflichtet, aufzubauen. Eine anspruchvolle Klimapolitik, auf natio- naler wie EU-Ebene, ist ein wichtiges Element für unsere Bemühungen, politische Unterstützung für ein hohes internationales Anspruchsniveau und schnelle Fortschritte in den Verhandlungen zu erreichen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 9): Welche Position nimmt die Bundesregierung zum Vor- schlag der Europäischen Kommission ein, zur Entlastung des europäischen CO2-Marktes die Versteigerung von Emissions- zertifikaten nach hinten zu verschieben – sogenanntes Back- loading? Die Bundesregierung diskutiert gegenwärtig die Vor- schläge der EU-Kommission zu einer Verschiebung von Auktionierungsmengen, sogenanntes Backloading. Hierzu erwartet die Bundesregierung die Veröffentli- chung eines Berichts der EU-Kommission zu strukturel- len Maßnahmen sowie einer umfassenden Bewertung ih- res Backloading-Vorschlags, den die Bundesregierung bei ihrer Positionierung berücksichtigen wird. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/11094, Frage 16): Wie kann aus Sicht der Bundesregierung Strom aus erneu- erbaren Energien zeitnah und mit den geringsten finanziellen Belastungen für die Stromverbraucherinnen und Stromver- braucher technisch in das Stromversorgungssystem integriert werden, wo sie im Hinblick auf eine angestrebte Vollversor- gung mit Grünstrom unter anderem spezifische Netzdienst- leistungen erbringen und gesicherte Leistung bereitstellen und damit die technische Grundlage für einen zukünftigen Strom- markt legen, und welche konkreten Schritte plant die Bundes- regierung dazu? Im ersten Halbjahr 2012 trugen die erneuerbaren Energien bereits 25 Prozent zur Stromerzeugung bei. Die Integration dieser beachtlichen Mengen erneuerbarer Energien funktioniert heute unter Wahrung der System- stabilität und der Versorgungssicherheit, indem die be- stehenden Flexibilitäten im Stromsystem, insbesondere Stromtransport und flexible Fahrweise der Kraftwerke, ausgenutzt werden. Um zukünftig weiter steigende Anteile erneuerbarer Energien sicher in das Stromsystem zu integrieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der jüngst veröffent- lichte TAB-Bericht „Regenerative Energieträger zur Si- cherung der Grundlast in der Stromversorgung“, Druck- sache 17/10579, weist auf die Bedeutung hin, die im Gesamtsystem vorhandenen erheblichen Flexibilitätspo- tenziale auf der Angebots- und der Nachfrageseite zu er- schließen. Dazu gehören insbesondere der Ausbau der Übertragungs- und der Verteilnetze, die bedarfsgerechte Stromerzeugung, Speicher sowie die Flexibilisierung des Stromverbrauchs (Lastmanagement). Dabei werden perspektivisch auch Erneuerbare-Ener- gien-Anlagen Beiträge zur Systemsicherheit durch Er- bringung von Systemdienstleistungen liefern. Biomasse- anlagen nehmen zum Beispiel schon heute an den Regelleistungsmärkten teil. Die Bundesnetzagentur ar- beitet an der Weiterentwicklung der Märkte für Regel- energie, auch um dort den Zugang für erneuerbare Ener- gien zu erleichtern. Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen aber nur dann Systemdienstleistungen bereitstellen, wenn dies effizient ist. Denn Blind- und Kurzschlussleistung können auch in zunehmendem Maße durch sogenannte Netzbetriebsmit- tel anlagenunabhängig erbracht werden. Ziel muss es sein, möglichst viele technische Optionen zu erschlie- ßen, um Systemsicherheit effizient zu gewährleisten. Es ist Ziel der Bundesregierung, die weitere System- integration der erneuerbaren Energien durch einen kos- teneffizienten Mix der oben genannten Maßnahmen sicherzustellen. Insofern gilt es, die vorhandenen Flexi- bilitätsoptionen und die zu ihrer Erschließung erforderli- chen Maßnahmen weiter zu untersuchen. Dazu werden sowohl die Plattform Erneuerbare Energien als auch das Kraftwerksforum und die Netzplattform ihren Beitrag leisten. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/11094, Frage 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahrung des in § 40 EEG festgelegten Grundsatzes, wonach weder die „Ziele des Gesetzes“ gefährdet noch die „Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher“ verletzt werden dürfen, im Hinblick auf die real zu erwartenden Be- günstigungen für Unternehmen nach den §§ 41 und 42 EEG und die daraus resultierende Erhöhung der EEG-Umlage 2013 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24215 (A) (C) (D)(B) um mindestens 0,33 Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 1,29 Cent pro Kilowattstunde (BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage aus September 2012)? Durch die EEG-Novelle im Sommer 2011 wurde die Sonderregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage strom- intensiver Unternehmen ausgeweitet. Dadurch werden 2013 voraussichtlich etwa zweieinhalbmal so viele Un- ternehmen wie bisher profitieren können. Dennoch stieg die privilegierte Strommenge nur um gut 10 Prozent bzw. rund 10 Terawattstunden, denn die neu hinzuge- kommenen Unternehmen sind im Durchschnitt viel klei- ner und haben einen deutlich geringeren Stromverbrauch als die bisher begünstigten Unternehmen. Im Ergebnis werden die durch die Ausweitung der Besonderen Aus- gleichsregelung neu bzw. erstmals begünstigten Unter- nehmen die EEG-Umlage mit weniger als 0,1 Cent pro Kilowattstunde belasten. Dies entspricht den Schätzun- gen, die die Bundesregierung dem Gesetzentwurf als Be- gründung beigefügt hat. Im Übrigen ist die steigende Entlastung im Wesentlichen die Kehrseite des steigen- den Fördervolumens und kein Zeichen für eine mit den Zielen des Gesetzes oder den Interessen der Stromver- braucher unvereinbare Steigerung der Ausnahmerege- lungen. Deshalb ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund des Willens des Gesetzgebers, diese Aus- weitung vorzunehmen, weder die „Ziele des Gesetzes“ gefährdet noch „die Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher“ verletzt werden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksache 17/11094, Frage 18): Was versteht die Bundesregierung unter der im Verfah- rensvorschlag zur Neuregelung des EEG formulierten Forde- rung nach einer „grundlegenden Reform des EEG, die über die bisherigen Korrekturen und Anpassungen hinausgeht“, und wann ist mit einer solchen frühestens zu rechnen? Die Bundesregierung sieht grundsätzlichen Reform- bedarf beim EEG, das marktwirtschaftliche Prinzipien und die Koordinierung des EE-Ausbaus bisher unzu- reichend berücksichtigt. Neben Maßnahmen zur ver- stärkten Marktintegration geht es auch um die Prüfung möglicher Reformmodelle, einschließlich Quoten- und Ausschreibungsmodellen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 19): Ist das Ausbauziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 40 Prozent zu steigern, welches Bundesumwelt- minister Peter Altmaier in seinem Verfahrensvorschlag ge- nannt hat, ein Mindestziel oder ein Maximalziel? Es handelt sich um einen Vorschlag von Bundes- umweltminister Altmaier, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Er soll Teil der Diskus- sion innerhalb der Bundesregierung sowie mit Ländern und weiteren Akteuren sein. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 20): Ist der Begriff „Ausbaukorridor“, den die Bundesregie- rung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 9, verglei- che Plenarprotokoll 17/197, für erneuerbare Energien für 2020 verwendet, so zu verstehen, dass es sich dabei um einen Richtwert handelt, den die Bundesregierung für sinnvoll hält, oder sieht die Bundesregierung hierin feste Maximalwerte, deren Überschreiten die Bundesregierung verhindern will? Der in diesem Zusammenhang genannte Ausbaukor- ridor bezog sich auf einen jährlichen, gleichmäßigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020, wobei statt des im EEG verankerten Anteils von mindestens 35 Prozent erneuerbare Energien am Strom- verbrauch im Jahr 2020 ein Anteil von 40 Prozent sowie eine unterschiedliche Stromeffizienz angenommen wur- den. Es handelt sich bei diesem Ausbaukorridor weder um einen Richtwert noch um einen Maximalwert der Bundesregierung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/11094, Frage 21): Welche forschungspolitischen Zielsetzungen sollen mit der Helmholtz-Alberta-Initiative – www. helmholtzalberta.ca; unter Angabe der Laufzeit, des rechtlichen Rahmens, der Pro- jektschwerpunkte, der Zahl der beteiligten Forscher, der Höhe der bisher dafür verausgabten Mittel, der im laufenden Jahr aus Bundes- und institutionellen Mitteln der Helmholtz- Gemeinschaft dafür vorgesehenen Gelder, der weiteren Finanzplanung, der gegebenenfalls bislang bereits erzielten Zwischenergebnisse sowie des der Kooperation zugrunde lie- genden Auswahlprozesses – erreicht werden, und inwieweit wurde der Deutsche Bundestag bzw. wurden seine Aus- schüsse bislang über diese Initiative unterrichtet? Die Helmholtz-Alberta-Initiative, HAI, bündelt als internationale Forschungskooperation die naturwissen- schaftlich-technischen Expertisen der Helmholtz-Ge- meinschaft und der University of Alberta, Kanada. Das Ziel dieser Zusammenarbeit besteht darin, Wissen, inno- vative Technologien und Systemlösungen für eine mög- lichst umweltschonende und energieeffiziente Erschlie- ßung und Nutzung global relevanter fossiler und auch erneuerbarer Energieressourcen bereitzustellen. Dies ge- schieht durch den sukzessiven Aufbau von thematisch fokussierten Kooperationsprojekten, zum Beispiel in den Helmholtz-Forschungsbereichen Gesundheit, Umwelt und Energie. Die Forschungskooperation verbindet grundla- 24216 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) gen- und anwendungsorientierte Forschung und setzt be- sonders auf die wissenschaftliche Nachwuchsförderung. Im Rahmen der HAI kooperiert die University of Al- berta seit Frühjahr 2010 mit vier Helmholtz-Zentren, Forschungszentrum Jülich FZJ, Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ, Karlsruher Institut für Technologie KIT, Helmholtz-Zen- trum für Umweltforschung UFZ, im Bereich der Um- welt- und Energieforschung. Zu den derzeit bearbeiteten Forschungsthemen gehö- ren die energieeffizientere, umweltschonende Aufberei- tung fossiler Energieträger, unter anderem am Beispiel der Ölsande, die Abscheidung von CO2 im Verbren- nungsprozess und die geologische CO2-Speicherung, die Nutzung der tiefen Geothermie als erneuerbare Energie- quelle, die umweltgerechte Aufbereitung von Abwäs- sern sowie die Wiederherstellung von Landschaften nach bergbaulichen Eingriffen und die damit verbundene Forschung zu grundlegenden Prozessen der Boden- und Landschaftsgenese. Derzeit kooperieren im Rahmen der Helmholtz-Al- berta-Initiative auf deutscher und kanadischer Seite circa 150 Wissenschaftler, davon circa 40 Doktoranden. Auf deutscher Seite sind circa 20 Doktoranden, 10 Postdocs sowie 10 betreuende Wissenschaftler beteiligt. Die ein- zelnen Kooperationsprojekte werden in Eigenverantwor- tung der Helmholtz-Gemeinschaft und der beteiligten Forschungszentren durchgeführt. Im September 2009 wurde eine Absichtserklärung, Memorandum of Understanding, zwischen der Helm- holtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, HGF, und der University of Alberta unterzeichnet. Im April 2011 wurde zwischen der University of Alberta und den im Bereich der Energie- und Umweltforschung beteilig- ten Helmholtz-Zentren auf dieser Grundlage ein entspre- chender Konsortialvertrag abgeschlossen, der insbeson- dere die Anforderung an die Nachhaltigkeit im Rahmen der von beiden Seiten gemeinsam durchgeführten Ko- operationsprojekte verbindlich regelt. Seit Beginn der Fördermaßnahme im Frühjahr 2010 wurden 1,57 Millionen Euro verausgabt. Die Mittel wer- den ausschließlich zur Finanzierung der auf deutscher Seite anfallenden Sach- und Personalmittel verwendet. Die kanadische Seite finanziert ihre eigenen Projekte. Die Bundesregierung stellt für die Projekte der HAI keine zusätzlichen Projektfördermittel zur Verfügung; vielmehr stammen die Gelder je zur Hälfte aus dem Im- puls- und Vernetzungsfonds der HGF und aus Eigenmit- teln der beteiligten Zentren. Die im Rahmen der Kooperation erzielten For- schungsergebnisse werden im HAI-Jahresbericht publi- ziert. Auf Hinweis des BMBF durchlaufen alle Forschungs- aktivitäten der HAI vor ihrem Beginn ein unabhängiges Begutachtungsverfahren, das die Nachhaltigkeitsaspekte der Projekte gesondert prüft. Im Rahmen dieses Evaluie- rungsverfahrens wird die Konformität der auf diese Be- reiche anwendbaren Nachhaltigkeitsgrundsätze anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs von unabhän- gigen Gutachtern überprüft. Mit diesem Verfahren soll si- chergestellt werden, dass die Kriterien der Nachhaltigkeit eingehalten werden und durch die Forschung im Rahmen von HAI ein maßgeblicher Beitrag zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz geleistet wird. Die Voraussetzun- gen und der Leitfaden für die Nachhaltigkeitskriterien sind unter dem Link www.helmholtz.de/hai veröffent- licht. Im Januar 2012 unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8621) der Partei Bündnis 90/Die Grünen über die HAI. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/11094, Frage 22): Inwieweit sind Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit – dapd vom 17. Oktober 2012; unter Angabe der genauen An- zahl der positiv beantworteten Anträge, der Anzahl der An- träge mit Auflagen wie beispielsweise Nachqualifikation so- wie der abgelehnten Anträge – zutreffend, wonach bislang weniger als 100 Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse nach dem neuen Anerkennungsgesetz ab- geschlossen sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung – insbesondere im Hinblick auf die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, geweckten Erwartungen – „Schavan verspricht Fachkräfte-Wunder“, Spiegel Online vom 18. Oktober 2010 – daraus? Die in der dapd-Meldung vom 16. Oktober 2012 zitierte Zahl abgeschlossener Anerkennungsverfahren unter dem Bundesgesetz entbehrt jeglicher Grundlage. Eine erste Vollerhebung zum Vollzug des Gesetzes wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Län- der Anfang 2013 durchgeführt. Eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Herkunft der in der dapd- Meldung vom 16. Oktober 2012 zitierten Zahlenangabe war nicht zu erhalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Woltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) (Drucksache 17/11094, Fragen 23 und 24): Wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Gut- achtens des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ vom August 2012, Erdgas- Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten zu verbieten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzu- schreiben, umsetzen, und wird dies auch für bereits beste- hende Projekte wie zum Beispiel die Erlaubnis für die Aufsu- chung von Erdgas im Feld „Harz-Börde“ gelten? Wie wird die Bundesregierung die Empfehlung des Um- weltbundesamtes, Fracking derzeit nicht großflächig zur Er- schließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutsch- land einzusetzen, umsetzen, und werden diese Empfehlungen auch auf bereits bestehende Projekte wie zum Beispiel die Er- laubnis für die Aufsuchung von Erdgas im Feld „Harz-Börde“ mit einer Fläche von rund 3 400 Quadratkilometer die sich über die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde, Harz, Salzland und Magdeburg erstreckt, angewandt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24217 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 23: Die Ergebnisse dieses Gutachtens sowie der Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tonge- steinen (Schiefergas) in Deutschland“ werden derzeit ausgewertet. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die weiteren Schritte mit den Betroffenen zu erörtern sein. Zu Frage 24: Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 25): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten (unter anderem Öko-Institut e. V., LBD-Beratungsgesellschaft mbH, Raue LLP), dass ein fokussierter Kapazitätsmarkt für die Verbraucher günstiger wäre als das derzeit geplante Kraft- werksstilllegungsverbot der Bundesregierung, welches am 17. Oktober 2012 im Bundeskabinett verabschiedet wurde, und, falls nein, warum nicht (bitte unter Angabe der Berech- nungsgrundlage in diesem Fall)? Ob ein fokussierter Kapazitätsmarkt für die Verbrau- cher günstiger wäre als das derzeit geplante Kraftwerks- stilllegungsverbot, lässt sich abstrakt nicht beurteilen. Insoweit ist alles von der aktuellen Marktsituation und den konkreten Ausschreibungsbedingungen abhängig. Bei der Vergütung im Rahmen des vom Fragesteller so- genannten Kraftwerksstilllegungsverbots geht es demge- genüber nicht um eine marktliche Preisbildung, sondern um Kostenerstattung. Angesichts der weitreichenden Folgen einer umfassenden Änderung des Marktdesigns soll die – im Rahmen des Kraftwerksforums bereits lau- fende – fachliche Diskussion mit ausreichend Zeit weiter vertieft werden. Die in den am 17. Oktober vom Kabi- nett beschlossenen Formulierungshilfen enthaltenen Maßnahmen bieten eine ausreichende und kostengüns- tige Brückenlösung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 26): Wann ist nach derzeitigem Stand mit einem Beschluss und einem Inkrafttreten der Lastabschalt-Verordnung zu rechnen, und welche weiteren Maßnahmen zur Erschließung der Poten- ziale von Lastverschiebungen beim Stromverbrauch plant die Bundesregierung? Bei abschaltbaren Lasten wird der Stromverbrauch zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems auf Anforderung des Betreibers von Übertragungsnetzen unterbrochen und nicht verschoben. An einem Arbeitsentwurf für eine Verordnung zu abschaltbaren Lasten nach § 13 Abs. 4 a des Energiewirtschaftsgesetzes arbeitet das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der dann Grundlage für die weitere Ressortabstimmung sein soll. Lastmanagement- potenziale werden eine Verordnung nach § 14 a EnWG und Erleichterungen für variable Tarife durch Änderun- gen der Stromnetzzugangsverordnungen erschließen; Entwürfe sollen hier im 1. und 2. Quartal 2013 zur Dis- kussion gestellt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 27): Welche genauen Maßnahmen beabsichtigt oder vollzieht die Bundesregierung zur Umsetzung der interfraktionellen Vereinbarung, dass „noch nicht abgerufene Mittel aus den Strukturfonds der laufenden Finanzperiode ... rasch und ge- zielt für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitio- nen zu verwenden“ sind, und wie viel Prozent bzw. wie viele Milliarden Euro, bitte je Mitgliedstaat, des laufenden mehr- jährigen Finanzrahmens soll dies betreffen? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission, in den Mitgliedstaaten, die in besonderem Maße von der Krise betroffen sind, die noch nicht abgerufenen Finanzmittel effektiv und zügig einzusetzen und sie gegebenenfalls neu auszurichten. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in diesen Staaten. Die EU hat hierzu die folgenden wichtigen Maßnahmen ergriffen: – Erhöhung der EU-Kofinanzierung, da viele „Krisen- staaten“ derzeit kaum in der Lage sind, die nationale Kofinanzierung für europäische Förderprojekte auf- zubringen. – Absicherung von Darlehen: Es wurden sogenannte Risikoteilungsinstrumente beschlossen, die es der Eu- ropäischen Investitionsbank, EIB, oder anderen ver- gleichbaren Banken auch weiterhin ermöglichen, trotz hoher Ausfallrisiken Kredite an KMU und private In- vestoren auszureichen. – Strategische Neuausrichtung: Die zur Förderung vor- gesehenen Projekte werden genau auf ihre Wachs- tumsorientierung hin untersucht und – soweit erfor- derlich – angepasst. – Verbesserung der Verwaltungskapazitäten: Die oft- mals unzureichenden Verwaltungskapazitäten in den Krisenländern werden wo möglich durch externe Sachverständige unterstützt, zum Beispiel durch die „Task Force Griechenland“. – Weitere Maßnahmen: Erhöhung der Vorschüsse für Strukturfondsprogramme und Verbesserung der Be- dingungen für Investitionen in KMU, einschließlich eines Garantiefonds der EIB für KMU mit 500 Mil- lionen Euro. In Deutschland besteht nach Einschätzung der Bun- desregierung keine Notwendigkeit einer – aufwendi- 24218 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) gen – Änderung der operationellen Programme von Bund und Ländern. Die europaweit noch nicht konkreten Projekten zuge- ordneten Mittel – Stichtag: 31.Dezember 2011 – aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds wurden von Kommissionspräsident Barroso beim Europäischen Rat am 30. Januar 2012 auf 82,3 Milliarden Euro beziffert. Dies entspricht 24 Prozent der Gesamtmittel der För- derperiode 2007 bis 2013. Eine genauere Aufschlüsse- lung – auch nach dem Umsetzungsstand in den einzel- nen Mitgliedstaaten – kann schriftlich übermittelt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Fragen 28 und 29): Entspricht die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, in den aktuellen Haushalts- beratungen geäußerte Ansicht, mittelständische Unternehmen ließen sich weniger anhand von Kennzahlen definieren, der Haltung der Bundesregierung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Politik? Falls die vom Bundesminister für Wirtschaft und Techno- logie, Dr. Philipp Rösler, in den aktuellen Haushaltsberatun- gen geäußerte Ansicht, mittelständische Unternehmen ließen sich weniger anhand von Kennzahlen definieren, nicht der Haltung der Bundesregierung entspricht, anhand welcher Kennzahlen definiert die Bundesregierung mittelständische Unternehmen, und an welcher Stelle ihrer Politik – Qualifika- tion für Förderprogramme, diverse Rechte, Leistungen und Pflichten etc.; bitte nach Ressortzuständigkeit auflisten – weicht die Bundesregierung von dieser Definition ab? Kennzahlen und Definitionen mittelständischer Unternehmen spielen in wirtschaftlichen Zusammenhän- gen eine Rolle. So definiert zum Beispiel die Europäi- sche Union kleine und mittlere Unternehmen, KMU, als solche unabhängigen Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und zudem entweder weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder eine Jah- resbilanzsumme vorweisen, die unter 43 Millionen Euro liegt. Diese Definition ist in Bezug auf das EU-Beihilfe- recht verbindlich. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn wendet für seine Forschungen in Deutschland bei gleichem Umsatzkriterium einen Schwellenwert von 500 bei der Mitarbeiterzahl an. Der Begriff Mittelstand und die damit verbundene verantwortungsvolle Haltung zum Unternehmertum lässt sich aber nicht allein durch Zahlen fassen. Vielmehr sehen sich gerade Familienunternehmen auch dann durchaus als mittelständisch an, wenn ihre Größenkenn- zahlen über den genannten KMU-Definitionsgrenzen liegen. Das hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, durch seine Äußerun- gen in den aktuellen Haushaltsberatungen zum Ausdruck gebracht. Der anerkennende Blick aus dem Ausland auf das Erfolgsmodell „German Mittelstand“ wird oft auf Unternehmen gerichtet, die die quantitativen Defini- tionskriterien überschreiten. Auch für diese Unternehmen setzt sich die Bundes- regierung ein. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11094, Frage 30): Welche Ziele versucht die Bundesregierung durchzuset- zen, wenn sie, wie im Aktionsplan des im Juni 2012 im Rat beschlossenen Strategischen Rahmens für Demokratie und Menschenrechte festgelegt, gemeinsam mit ihren EU-Partnern Kriterien für die Anwendung der Menschenrechtsklausel in Verträgen der EU mit Drittstaaten erarbeitet, und welches Bundesministerium ist in diesem Prozess federführend? Die Bundesregierung strebt im Hinblick auf die Erar- beitung von Kriterien für die Anwendung von Men- schenrechtsklauseln in Verträgen der EU mit Drittstaaten zwei entscheidende Punkte an: Erstens. Eine gründliche Vorbereitung und Aufberei- tung des Themas durch den Europäischen Auswärtigen Dienst unter voller Beteiligung des Sonderbeauftragen der EU für Menschenrechte und in Abstimmung mit den Ratsarbeitsgruppen. Zweitens. Ergebnisse, die bis zum Zieldatum 2014 eine von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten gemeinsam getragene Grundlage für die kohärente An- wendung der Menschenrechtsklausel bilden können. Die Beratungen über die Umsetzung des Strategi- schen Rahmens haben innerhalb der EU-Institutionen und in der Ratsarbeitsgruppe COHOM begonnen. Dabei stehen die Maßnahmen im Vordergrund, für die ein kurz- fristiges Zeitziel gesetzt wurde. Hinsichtlich der Frage der Kriterien für Menschenrechtsklauseln besteht ein Zeitziel bis 2014. Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt federführend. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11094, Fragen 31): Inwiefern teilt die Bundesregierung die während der offe- nen Debatte „Peace and Justice with a Special Focus on the Role of the International Criminal Court“ am 17. Oktober 2012 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geäußerte Auf- fassung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheits- rat und dem Internationalen Strafgerichtshof, IStGH, über die Überweisung von spezifischen Fällen an den IStGH durch den Sicherheitsrat hinaus, gestärkt werden sollte, und welche kon- kreten Vorschläge hat die Bundesregierung diesbezüglich? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der In- ternationale Strafgerichtshof, IStGH, sind durch ihre je- weiligen Mandate eng verbunden. Die erstmalige offene Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24219 (A) (C) (D)(B) Debatte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 17. Oktober 2012 zum Verhältnis zwischen Sicherheits- rat und Internationalem Strafgerichtshof hat die gewach- sene und ausbaufähige Beziehung sowie die Komple- mentarität beider Organe im Kontext von Frieden und Gerechtigkeit verdeutlicht. Zahlreiche Sicherheitsrats- mitglieder und andere Staaten haben zu aktiver Nutzung der dem VN-Sicherheitsrat gegebenen Möglichkeit, Si- tuationen an den IStGH zu überweisen, aufgerufen. Zu- dem haben die deutsche Delegation und weitere Mitglie- der des VN-Sicherheitsrates die Notwendigkeit betont, dass dieser die Situation auch nach seiner Verweisung verfolgt. Die Bundesregierung hat sich für regelmäßige, zum Beispiel jährliche Debatten des Rates zu seiner Zusam- menarbeit mit dem IStGH ausgesprochen. Für die Bundesregierung ist wichtig, dass der VN-Si- cherheitsrat sich regelmäßig mit Themen von unmittel- barer Relevanz für den IStGH befasst, wie zum Beispiel auch bei der offenen VN-Sicherheitsratsdebatte unter unserem Vorsitz zu Kindern und bewaffneten Konflikten am 19. September 2012. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11094, Frage 32): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Einzelhei- ten, Ablauf und Beteiligten zur Beendigung einer friedlichen Protestaktion am 15. Oktober 2012 in der nigerianischen Bot- schaft in Berlin, für die nach Kenntnis des Fragestellers vom ni- gerianischen Botschafter beim Auswärtigen Amt polizeiliche Amtshilfe zur Räumung der Demonstranten beantragt wurde, und inwieweit wird die Bundesregierung hierzu dem Fragestel- ler mündlich zugetragenen Berichten über brutale Übergriffe durch Sicherheitspersonal in der Botschaft – unter anderem mit einem Baseballschläger – sowie mehrfache rassistische Belei- digungen, Schläge und von Gruppen von Polizisten ausgeübte Misshandlungen im Berliner Polizeigewahrsam – Gefangenen- sammelstelle Tempelhofer Damm – nachgehen und sich so für eine Aufklärung der im Zusammenhang mit ihrer diplomati- schen Aktivität vorgefallenen unverhältnismäßigen Gewalt einsetzen? Nach Erkenntnis der Bundesregierung fand am 15. Oktober 2012 eine widerrechtliche Besetzung der Botschaft Nigerias durch 14 Personen statt. Auf Ersu- chen der Botschaft unmittelbar bei der Berliner Polizei ist nach etwa einer Stunde die Besetzung durch Räu- mung des Missionsgebäudes beendet worden. Dabei habe es weder Sachbeschädigungen noch verletzte Per- sonen gegeben. Dies wurde auch seitens der Botschaft bestätigt. Gegen die widerrechtlichen Besetzer wurde seitens der Botschaft Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Informationen, wonach es bei der Beendigung der Be- setzung zu brutalen Übergriffen durch Sicherheitsperso- nal in der Botschaft gegen Demonstranten bzw. bei den anschließenden Polizeimaßnahmen zu Misshandlungen im Polizeigewahrsam gekommen sein soll, liegen der Bundesregierung nicht vor. Voraussetzung für die Überprüfung solcher Vorwürfe wären Strafanzeigen der Betroffenen, die bislang nicht erstattet wurden. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11094, Frage 33): Über welche mittlerweile erweiterten Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung des Neu- baus bzw. der Sanierung von griechischen Abschiebegefäng- nissen oder anderen Aufnahmeeinrichtungen – auch für die temporäre Unterbringung syrischer Flüchtlinge – durch die Europäische Union, wozu sie im April 2012 in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/9307 bzw. meine mündliche Frage 63 (vergleiche Plenar- protokoll 17/177) noch weitgehende Unkenntnis vortrug, und Mittel aus welchen Fonds oder sonstigen Unterstützungsleis- tungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten wurden bzw. werden ab 2011 für Renovierungen, Umstrukturierungen und Neu- bauten der Anstalten oder den damit verbundenen Aufbau neuer Polizeieinheiten und Polizeistationen im gesamten Land bereitgestellt oder genutzt? Der Nationale Aktionsplan der griechischen Regie- rung zur Reform des Asylsystems und des Migrations- managements, der unter anderem auch den Aufbau von Aufnahmeeinrichtungen vorsieht, wird von der EU- Kommission finanziell mit 9,8 Millionen Euro aus Not- fallmitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds unter- stützt. Im Bereich der personellen und sachlichen Unter- stützung begleitet die Europäische Union die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO, und die EU-Kommission. EASO entsendet zum Beispiel Asyl- unterstützungsteams mit Beamten der EU-Mitgliedstaa- ten. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex unterstützt Griechenland beim Grenzschutz. Darüber hinaus stehen Griechenland unter anderem Mittel aus dem EU-Außengrenzfonds und dem EU- Rückkehrfonds zur Verfügung. Laut EU-Kommission, die diese Fondsmittel verwaltet, liegt von griechischer Seite noch keine vollständige Planung für alle geplanten Einrichtungen vor, weshalb auch der finanzielle Beitrag durch die EU noch nicht genau angegeben werden kann. Bislang wurden von Griechenland nur EU-Fondsmit- tel für einzelne Projekte beantragt, so unter anderem für den Aufbau bzw. die Renovierung von Aufnahmezen- tren in Filakio, Orestiada und Karoti über den EU-Au- ßengrenzfonds bzw. für Hafteinrichtungen in Athen, Elliniko und Aspropyros über den EU-Rückkehrfonds. Deutschland wird in diesem Zusammenhang beim Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union am 25./26. Oktober 2012 Vorschläge unterstützen, für wirt- schaftlich in Schwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten wie Griechenland den Zugang zu Mitteln aus EU-Fonds wie dem Außengrenzfonds und dem Rückkehrfonds 24220 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) durch Herabsetzung des erforderlichen Eigenfinanzie- rungsanteils deutlich zu erleichtern. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus ak- tiv an der Unterstützung von Griechenland im Rahmen der von EASO koordinierten Hilfe der EU durch die Entsendung von Experten des Bundesamtes für Migra- tion und Flüchtlinge, BAMF, nach Athen sowie bilateral durch Entsendung eines Verbindungsbeamten des BAMF. Zudem werden sowohl im Rahmen von Frontex als auch auf bilateraler Basis Beamte der Bundespolizei entsandt und technische Unterstützung für die Grenz- überwachung zur Verfügung gestellt. Mit den Hilfeleistungen durch Deutschland bzw. durch die oben genannten EU-Fonds ist eine Unterstüt- zung für den Aufbau neuer Polizeieinheiten oder Polizei- stationen als solchen nicht vorgesehen. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11094, Frage 34): Welche konkreten Vereinbarungen haben Deutschland und Frankreich hinsichtlich eines Militäreinsatzes in Mali getrof- fen, und inwiefern soll sich die Bundeswehr daran beteiligen? Die internationale Gemeinschaft ist sehr besorgt über die Lage in der Republik Mali. Die Bemühungen zu ei- ner Lösung der Krise haben an Fahrt aufgenommen. Deutschland und Frankreich sowie weitere Partner arbei- ten im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäi- schen Union auch zu diesem Thema eng und vertrauens- voll zusammen. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung der Sahelregion. In den Vereinten Nationen haben wir gemeinsam mit Frankreich die Resolution 2071 (2012) mit eingebracht, die am 12. Oktober 2012 durch den Sicherheitsrat verab- schiedet wurde. Die Resolution fordert einen glaubwür- digen Verhandlungsprozess zwischen der Übergangs- regierung Malis und den verhandlungsbereiten Rebellengruppen im Norden des Landes. Gleichzeitig wird der Sicherheitsrat auf der Grundlage eines Berichts des VN-Generalsekretärs prüfen, ob der Bitte der Über- gangsregierung Malis zu einer internationalen Mission zur Unterstützung der malischen Streitkräfte bei der Rückgewinnung des Nordens entsprochen werden kann. Dieser Bericht wird für den 26. November 2012 erwartet. Am 19. Oktober 2012 hat die von der Afrikanischen Union, AU, ins Leben gerufene „Gruppe der Unterstüt- zer Malis“ („Follow-up and support group“) bei einem Treffen in Bamako die Notwendigkeit von Gesprächen mit Kräften im Norden Malis betont und konkrete Pla- nungen für eine Operation der Westafrikanischen Wirt- schaftsgemeinschaft, ECOWAS, in Auftrag gegeben. Bereits am 15. Oktober 2012 hatte der Außenrat der Europäischen Union Schlussfolgerungen verabschiedet, mit denen unter anderem die Nachbarländer Malis zur Unterstützung der Vermittlungstätigkeit von ECOWAS, VN und AU aufgefordert werden. Darüber hinaus wird die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, darin gebeten, ein Krisenbewältigungskonzept für eine nicht exekutive militärische GSVP-Ausbildungsmission für die malischen Streitkräfte vorzulegen. Dieses Konzept wird die Bundesregierung im Rahmen unserer Möglich- keiten mitgestalten, es wird möglicherweise bereits beim EU-Außenrat am 19. November 2012 vorliegen. Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hatte be- reits am 22. Oktober 2012 geäußert, dass Deutschland grundsätzlich bereit sei, sich an einer Unterstützungs- mission für Mali zu beteiligen, wenn die Voraussetzun- gen dafür geklärt und gegeben seien. Wie der Bundes- minister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, klargestellt hat, geht es hierbei nicht um die Entsendung von Kampftruppen. Gleiches gilt für Waffenlieferungen. Neben Training und Ausbildung wird es daher eher um technische, logistische und finanzielle Hilfeleistungen gehen. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11094, Frage 35): Wer vertrat die Europäische Union bei dem Strategietref- fen in Bamako zur Lösung der Krise in Mali am 19. Oktober 2012, und welche Ergebnisse wurden auf dem Treffen erzielt? Am 19. Oktober 2012 hat die von der Afrikanischen Union, AU, initiierte „Gruppe der Unterstützer Malis“ bei einem Treffen in Bamako die Notwendigkeit von Ge- sprächen mit Kräften im Norden Malis in den Vorder- grund gestellt und parallele Planungen für eine mögliche AU/ECOWAS-Operation befürwortet. Diese Planungen und ein strategisches Konzept zur Lösung der Mali-Krise sollen am 24. Oktober 2012 der AU vorgelegt werden und dann in den durch VN-Sicher- heitsratsresolution 2071 (2012) erbetenen Bericht des VN-Generalsekretärs einfließen. Für die EU ist der Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Pierre Vimont, zum genannten Treffen nach Bamako gereist. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/11094, Frage 36): Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zur Beteiligung Deutschlands am bislang größten amerikanisch- israelischen Manöver „Austere Challenge“, „Ernste Heraus- forderung“, machen, das unter anderem die Abwehr von Gra- naten- und Raketenangriffen auf Israel trainieren soll (bitte insbesondere hinsichtlich eingebundener Kräfte, Ausrüstung und Finanzen darstellen), und wie beurteilt die Bundesregie- rung ihre Zusammenarbeit hinsichtlich eines laut zahlreichen Medienberichten bevorstehenden Angriffs Israels auf den Iran Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24221 (A) (C) (D)(B) und der damit verbundenen mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung Deutschlands an etwaigen Kriegsvorbereitungen innerhalb des Manövers „Austere Challenge“ oder vergleich- barer militärischer Handlungen? Deutschland beteiligt sich nicht an der militärischen Übung „Austere Challenge“ der US-amerikanischen und der israelischen Streitkräfte. Die Bundesregierung kom- mentiert bilaterale Übungen anderer Staaten nicht. Die Bundesregierung setzt auf eine diplomatische Lö- sung des Konflikts bezüglich des iranischen Nuklearpro- gramms. An Spekulationen über eine militärische Ak- tion beteiligt sie sich nicht. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11094, Frage 37): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von von an- geblichen Anhängern des ehemaligen ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo aus dem ghanaischen Exil organisierten Ver- suchen, die Situation in der Côte d‘Ivoire zu destabilisieren, und über mutmaßliche Verbindungen dieser Gruppierungen nach Mali, wo die Europäische Union gegenwärtig einen Ein- satz zur Unterstützung einer gemeinsamen Intervention der Afrikanischen Union und der Wirtschaftsgemeinschaft west- afrikanischer Staaten, ECOWAS, vorbereitet? Nach dem Machtverlust des ehemaligen ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo im Mai 2011 sind zahlrei- che Mitglieder seiner Administration nach Ghana ins Exil gegangen. Von dort aus versuchen einige von ihnen, weiterhin Einfluss auf die Situation in Côte d’Ivoire zu nehmen. Belege hierfür finden sich unter anderem in den Berichten der Expertengruppe des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Côte d’Ivoire. In dem am 15. Oktober 2012 veröffentlichten Zwischenbericht der Gruppe werden neben aktiven Pla- nungen von Exil-Ivorern zur Destabilisierung der ivori- schen Regierung auch Treffen mit Vertretern der mali- schen Putschisten sowie der malischen Rebellengruppe Ansar-e Dine erwähnt. Über den Bericht der Expertengruppe hinausgehende Erkenntnisse zur Zusammenarbeit von Exil-Ivorern mit malischen Kräften liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/11094, Frage 38): Welche Rechtsänderungen sind nach Ansicht der Bundes- regierung infolge des Rahman-Urteils des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, vom 5. September 2012 (C-83/11) erfor- derlich, insbesondere weil demnach die betreffende Personen- gruppe „in gewisser Weise bevorzugt“ gegenüber Drittstaats- angehörigen behandelt werden und die Umsetzung der Richtlinie praktisch wirksam sein müsse (vergleiche zum Bei- spiel Randnummer 21 und 24 des Urteils), angesichts des der- zeitigen Verweises auf § 36 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes und der nach Kenntnis der Fragestellerin nur sehr wenigen entsprechend erteilten Aufenthaltserlaubnisse, und warum wurde das Urteil nicht im aktuellen Freizügigkeitsänderungs- gesetz umgesetzt, obwohl die Bundesregierung im diesbezüg- lich laufenden Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hatte, das genannte Urteil des EuGH abwarten und umsetzen zu wollen (bitte ausführlich begründen)? In seinem Urteil vom 5. September 2012 in der Rechtssache C-83/11, Rahman, hat der Europäische Gerichtshof, EuGH, entschieden, inwieweit die EU- Mitgliedstaaten durch Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/ 38/EG zum Erlass von Rechtsvorschriften zur Erleichte- rung von Einreise und Aufenthalt von weiteren Famili- enangehörigen von Unionsbürgern über die Kernfamilie hinaus (im Einzelnen Tanten, Onkel, Nichten, Schwager usw.) in bestimmten, von Art. 3 Abs. 2 näher bezeichne- ten Fällen verpflichtet sind, etwa wenn der Unionsbürger mit dem Familienangehörigen im Herkunftsland in häus- licher Gemeinschaft gelebt hat. In weiten Teilen steht das Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Bundesregierung: Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, weiteren Familienangehörigen in jedem Fall ein Recht auf Ein- reise und Aufenthalt zuzuerkennen. Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 umfasst insbe- sondere prozedurale Ansprüche des Betroffenen. Bereits nach geltendem deutschen Recht stehen dem Betroffe- nen umfangreiche prozedurale Rechte zu. Ausdrücklich hat der EuGH darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum bei der Umsetzung dieser Vorschrift haben. Der EuGH fordert auch, dass die nationalen Rechts- vorschriften Kriterien enthalten müssen, welche eine Er- leichterung von Einreise und Aufenthalt von weiteren Familienangehörigen in den Fällen des Art. 3 Abs. 2 und eine gewisse Bevorzugung gegenüber (vergleichbaren) Anträgen von anderen Drittstaatsangehörigen bewirken. Derzeit wird geprüft, inwieweit sich gegebenenfalls Rechtsänderungsbedarf aus dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Rahman ergibt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11094, Frage 39): Über welche Maßnahmen der von deutschen Polizistinnen und Polizisten durchgeführten internationalen Polizeikoopera- tionen haben das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei oder das Bundesministerium des Innern im Jahr 2012 Abschluss- bzw. Evaluierungsberichte erstellt bzw. vorgelegt bekommen, und was sind die wesentlichen Aussagen dieser Berichte? Abschluss- oder Evaluierungsberichte des BKA wer- den in der Regel zum Ende mehrjähriger und bedeuten- der Langzeitprojekte gefertigt und beinhalten Informa- tionen zur Ausgangslage, den konkret durchgeführten Maßnahmen, möglichen Erfolgsaussichten sowie weite- ren nachhaltigen Fördermöglichkeiten. Im Rahmen von EU-finanzierten Projekten werden regelmäßig Ab- 24222 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) schluss- bzw. Evaluierungsberichte an die verantwortli- chen EU-Gremien übermittelt. So wurden im Jahr 2012 vom BKA zu folgenden Langzeitmaßnahmen Evaluie- rungsberichte erstellt, welche lediglich Angaben zur Projektlaufzeit, den Projektmaßnahmen sowie den er- folgreichen Projektabschluss beinhalten: Erstens. Projekt „Development of guidelines and security concepts for Government-to-Business commu- nication processes involving a service-oriented architec- ture and using the Interpol stolen vehicle data base, Interpol Invex/FADA, as an example“ (Erarbeiten von Richtlinien zur Kommunikation von IT-Systemen von Behörden und Privatwirtschaft am Beispiel der Interpol- Datenbank für gestohlene Fahrzeuge). Das Projekt wurde zugunsten des BKA durchgeführt. Partner waren die Zentraldirektion der Kriminalpolizei Italiens, die Hauptkommandantur Polens und das Inter- pol-Generalsekretariat in Frankreich. Zweitens. Projekt des Europäischen Netzwerkes für Forensische Institute, ENFSI, mit dem Titel Establish- ment of the „ENFSI Proficiency Test on Identification of Gunshot Residues“ on an annual basis and development of a collaborative exercise on the uniform assessment of forensic findings in GSR investigation“ (Etablierung des ENFSI-Ringversuchs zur Identifizierung von Schmauch- partikeln – Rückstände des Mündungsfeuers einer Schusswaffe – auf jährlicher Basis und Entwicklung ei- ner Ringversuchsvorstudie zur einheitlichen Bewertung von Befunden aus Schmauchuntersuchungen.) Das Projekt wurde zugunsten des BKA durchgeführt. Partner waren die Zentrale Kriminalpolizei Finnlands, das Forensische Institut aus Polen, das Technologische Institut in Dänemark und das staatliche Labor für Che- mie/Forensik in Großbritannien. Drittens. Projekt „International Study on Validation and Harmonisation on the Forensic Determination of Shooting Distances in Firearms Related Cases – Deve- lopment and Performance of a European Proficiency Test“ (Internationale Studie zur Validierung und Harmo- nisierung der forensischen Schussentfernungsbestim- mung bei Schusswaffendelikten – Entwicklung und Durchführung eines europäischen Ringversuchs). Das Projekt wurde zugunsten des BKA durchgeführt. Partner waren das Justizministerium der Niederlande, das staatliche Forensische Institut und das Nationale In- stitut für Kriminalistik und Kriminologie der Nieder- lande sowie die Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik, Quo Data GmbH, aus Deutschland. Das Bundespolizeipräsidium hat bislang keine Ab- schluss- bzw. Evaluationsberichte zu den 2012 durchge- führten Maßnahmen der bilateralen internationalen Poli- zeikooperation erstellt. Das Bundesministerium des Innern hat in 2012 einen Evaluationsbericht zum deutschen Projekt der Beratung des Libanon in Fragen der Grenzsicherheit erstellt. Die wesentlichen Aussagen sind, dass die Projektziele bis- lang erreicht wurden. Außerdem wurden Möglichkeiten für eine deutsche (grenz)polizeiliche Unterstützung des Libanon bei der Verbesserung des Grenzmanagements beschrieben. Für die polizeiliche Ausbildungshilfe zugunsten der Ukraine wurde durch den Inspekteur der Bereitschafts- polizeien der Länder in Abstimmung mit NRW und Bayern ein Zwischenbericht zur Einsatzbewältigung im Zusammenhang mit (Sport-)Großveranstaltungen an- lässlich der Vorbereitung und Durchführung der UEFA Euro 2012 in der Ukraine gefertigt. Der Bericht enthält Angaben zum bisherigen Verlauf der Zusammenarbeit, insbesondere die durchgeführten Maßnahmen, die ver- mittelten Inhalte sowie die beteiligten Organisationsein- heiten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11094, Frage 40): Kann die Bundesregierung Informationen der Fragestelle- rin bestätigen, dass deutsche Polizisten derzeit im Emirat Ka- tar tätig sind, und, wenn ja, welche Angaben kann sie zu den Umständen dieses Einsatzes machen? Die Bundesregierung kann bestätigen, dass derzeit ein Polizeibeamter der Bundespolizei im Emirat Katar tätig ist. Der Beamte ist als Dokumenten- und Visumberater auf der Grundlage einer entsprechenden Ressortvereinba- rung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundes- ministerium des Innern eingesetzt und berät die Visastelle der deutschen Auslandsvertretung sowie Luftfahrtunter- nehmen im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie der Bundespolizei zur Eindämmung der illegalen Migration nach Deutschland und in den Schengen-Raum. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Echtheitsüberprüfung vorgelegter Dokumente im Rahmen der Visaantragstel- lung. Die Verwendung des Beamten erfolgt im Rahmen einer EU-finanzierten Gemeinschaftsmaßnahme gemein- sam mit den Niederlanden und mit Österreich. Aktuell befinden sich keine Polizeivollzugsbeamten des Bundeskriminalamtes im Emirat Katar im Einsatz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 41): Sind der Bundesregierung weitere dramatische Zustände in Einrichtungen zur Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bekannt, wie sie derzeit aus der Erstauf- nahmeeinrichtung Zirndorf berichtet werden (vergleiche www.br.de), und inwieweit kann sich die Bundesregierung vorstellen, geeignete und derzeit leerstehende Immobilien im Bundesbesitz – ehemalige oder teils geräumte Bundeswehr- kasernen, zum Beispiel in Roth oder Düsseldorf; vergleiche http://nachrichten.rp-online.de – zur Linderung der akuten Raumnot zur Verfügung zu stellen? Nicht nur die beiden bayerischen Aufnahmeeinrich- tungen sind mittlerweile überbelegt. Bundesweit ergibt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24223 (A) (C) (D)(B) sich kein anderes Bild. In fast allen Bundesländern sind die Unterbringungskapazitäten nahezu vollständig aus- geschöpft. Dies ist unmittelbare Folge der gegenüber dem Vorjahr stark gestiegenen Zahl von Erstanträgen im Asylbereich, insbesondere durch serbische und mazedo- nische Staatsangehörige. Dies verursacht hohe Kosten und erhebliche Belastungen für Bund, Länder und Kom- munen. Wir sind angesichts der unerwartet hohen Zahlen im Bundesgebiet mit dem Technischen Hilfswerk, THW, im Einsatz, um Unterkünfte für Asylbewerber einzurichten. Darüber hinaus haben wir für die Beschleunigung der Asylverfahren mehr Personal eingesetzt. So unterstützen wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, mit Angehörigen der Bundespolizei bei der Be- wältigung der Antragsflut. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, ist grundsätzlich bereit, eine Nutzung geeigneter Liegen- schaften für die Erstaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu ermöglichen, um auf diesem Wege unkompliziert die um Hilfe nachsuchenden Bun- desländer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstüt- zen. Geeignet sind aus Sicht der BImA insbesondere die Mannschaftsunterkünfte ehemals genutzter Kasernen, wobei für eine Bereitstellung der Liegenschaft im We- sentlichen der bauliche Zustand der betreffenden Ge- bäude und die technische Funktionsfähigkeit der jeweili- gen Anlagen entscheidend sind. Dies gilt insbesondere für die Heizungsanlagen und den Sanitärbereich. Vor diesem Hintergrund untersucht die BImA derzeit bundesweit die Eignung von leerstehenden Liegenschaf- ten für die Notunterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Modalitäten der Vermietung ei- ner als geeignet betrachteten Liegenschaft richten sich dann nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Fragen 42 und 43): Wie wird die Bundesregierung verhindern, dass durch den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zukünftig Auftraggeber die im Gesetz ge- nannten Zahlungsfristen von mehr als 60 bzw. 30 Tagen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen und dadurch Auftragnehmer deutlich länger als unter der bisheri- gen Gesetzeslage auf ihr Geld warten müssten? Wie wird die Bundesregierung verhindern, dass durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Abnahmefrist – 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung – Auftragnehmer in die Lage geraten könnten, auch nach Fertigstellung des Werkes bis zu 30 Tage warten zu müssen, und sich somit unter Berücksichti- gung von Abnahme- und Zahlungsfristen für die Auftragneh- mer Zahlungsziele von mindestens 90 Tagen sowohl bei Abschlags- als auch bei Schlusszahlungen ergeben würden? Zu Frage 42: Durch die Regelungen in dem Gesetzentwurf werden die Auftragnehmer nicht länger als unter der bisherigen Gesetzeslage auf ihr Geld warten müssen. Ganz im Gegenteil: Die nach der bisherigen Rechtslage nahezu uneingeschränkt mögliche Vereinbarung von Zahlungs- fristen von auch mehr als 60 Tagen wird stärker als bisher begrenzt und für Verträge mit öffentlichen Auf- traggebern gänzlich ausgeschlossen. Nach dem Gesetz- entwurf darf eine zwischen Unternehmern vertraglich festgelegte Zahlungsfrist nur dann noch mehr als 60 Tage betragen, wenn die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wird und für den Gläubiger, also den Auftrag- nehmer, nicht grob nachteilig ist. Bei Geschäften mit öf- fentlichen Auftraggebern darf die vereinbarte Zahlungs- frist grundsätzlich nur noch maximal 30 Tage betragen. Die Vereinbarung einer längeren Zahlungsfrist muss ausdrücklich erfolgen und bedarf einer besonderen sach- lichen Rechtfertigung. Die Vereinbarung einer Zah- lungsfrist von mehr als 60 Tagen ist unwirksam. Die Vorgaben gelten sowohl für Individualvereinbarungen als auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die In- haltskontrolle der in Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen bestimmten Fristen nach § 242 BGB und § 307 BGB bleibt vom Gesetzentwurf unberührt. Vor diesem Hinter- grund hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen bereits eine Verkürzung der Zahlungs- und Verzugsfristen in § 16 Abs. 3 und 5 der VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen – beschlossen. Damit wird die Rechtsstellung der Bauunternehmer gestärkt. Zu Frage 43: Der Gesetzentwurf schreibt eine Abnahmefrist von 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung nicht vor. Vielmehr wird auch insoweit lediglich eine Höchstfrist vorgegeben, die nur unter engen Voraussetzungen über- schritten werden darf. Damit wird die bisher nahezu un- beschränkt bestehende Möglichkeit, beliebige Überprü- fungs- oder Abnahmefristen zu vereinbaren, stärker als bisher begrenzt. Im Übrigen folgt aus dem Gesetzentwurf nicht, dass die gesetzlich vorgesehenen Höchstfristen für die Zah- lung und für die Überprüfung oder Abnahme zu addieren sind. Die in § 271 a Abs. 3 des Gesetzentwurfs enthal- tene Regelung über vertraglich vereinbarte Überprü- fungs- oder Abnahmefristen dient vielmehr dem Schutz des Gläubigers. Denn sie soll sicherstellen, dass die Re- gelung in § 271 a Abs. 1 und 2 des Entwurfs über ver- traglich vereinbarte Zahlungsfristen nicht dadurch um- gangen wird, dass die Vertragsparteien anstelle von Zahlungsfristen Überprüfungs- oder Abnahmefristen vereinbaren, die es dem Auftraggeber ermöglichen, seine Zahlungsverpflichtung unangemessen lang hinaus- zuzögern. 24224 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 44): In welchen Haushaltstiteln, etwa den Einzelplänen 05, 06 und 14, sind nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2013 jeweils in welcher Höhe militärische und/oder poli- zeiliche Aus- bzw. Fortbildungshilfen oder Ausstattungshilfen – bitte jeweils einschließlich etwaiger „Sonderfonds“ und ähnlich zusammenfassender Umschreibungen vollständig auf- schlüsseln – vorgesehen? Für das Haushaltjahr 2013 sind im Regierungsent- wurf des Bundeshaushalts Ausgaben für militärische und/oder polizeiliche Aus- bzw. Fortbildungshilfen oder Ausstattungshilfen in Höhe von rund 155 Millionen Euro veranschlagt. Die Ausgaben betreffen die Einzel- pläne 05 – Auswärtiges Amt –, 06 – Bundesministerium des Inneren –, 14 – Bundesministerium der Verteidi- gung. Hinzu treten Ausgaben der Titelgruppe 08 bei Ka- pitel 1403 – Maßnahmen der Bundeswehr im Zusam- menhang mit internationalen Einsätzen; Ansatz RegE 2013 insgesamt 900 Millionen Euro –, die nicht beziffert werden können. Im Einzelnen: Kapitel/Titel Zweckbestimmung Ansatz 2013– in TEuro – 0502 687 74 Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprä- vention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt 44 0502 687 71 Transformationspartnerschaften Nordafrika/Naher Osten 1.103 0502 687 73 Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte 9.513 0502 687 79 Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan der Bundesregie- rung 77.000 Summe Epl. 05 87.660 0602 687 89 Unterstützung der Grenzschutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten sowie der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe 3.000 0610 687 01 Unterstützungsmaßnahmen für ausländische Polizeien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus Ausland 1.324 0625 532 01 Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebiets 18.000 davon: mandatierte polizeiliche Friedensmissionen und bilaterale polizeiliche Aus- landseinsätze in internationalen Krisengebieten 15.100 spezielle Ausrüstung für Auslandsmissionen 2.900 Summe Epl. 06 22.324 1402 533 01 Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte 3.000 1402 687 02 Unterstützung des Aufbaus afghanischer Sicherheitskräfte durch die NATO 40.000 1422 68501 Beitrag zu den Kosten für den gemeinsamen Betrieb des George C. Marshall Center 2.168 1403 Titelgruppe 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsät- zen keine Angaben Summe Epl. 14 45.168 Gesamt 155.152 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24225 (A) (C) (D)(B) Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Fragen 45 und 46): Inwieweit setzen die Bundesanstalt für Immobilienaufga- ben und die DBU Naturerbe GmbH bei Kalkulationen und Angeboten für die Ausführung von Ersatz- und Ausgleichs- maßnahmen nach den §§ 15 bis 17 des Bundesnaturschutzge- setzes Flächen- und Verwaltungskosten an, und wie sollten sie diese gegebenenfalls zukünftig bei Angeboten berücksichti- gen, um eine Subventionierung von Vorhabensträgern und eine Marktverzerrung gegenüber anderen Anbietern zu ver- meiden? Wie gewährleisten die Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben und die DBU Naturerbe GmbH bei Angeboten für die Ausführung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt werden sollen, dass diese Maßnahmen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt werden und gemäß Nr. 3 keine öffentlichen För- dermittel in Anspruch genommen werden? Zu Frage 45: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben setzt Lie- genschaften für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß dem gesetzlichen Auftrag grundsätzlich für Bun- deszwecke ein. So wird beispielsweise für die entgelt- liche Bereitstellung von BImA-eigenen Flächen ein jähr- liches Nutzungsentgelt in Höhe von 3 Prozent des Ausgangsverkehrswertes für Ackerland oder intensiv ge- nutztes Grünland angesetzt. Für Grundstücke mit gerin- geren Bodenwerten – zum Beispiel Ödland, Wald – beträgt das Nutzungsentgelt 2 Prozent des Ausgangsver- kehrswertes. Eine 2-prozentige Verzinsung des Ausgangsverkehrs- wertes entspricht 50 Prozent des Ausgangsverkehrswertes, eine 3-prozentige Verzinsung des Ausgangsverkehrswertes entspricht 75 Prozent des Ausgangsverkehrswertes bei ewiger Zweckbindung. Das jährliche Nutzungsentgelt wird zu Vertragsbe- ginn kapitalisiert über die Vertragsdauer – nachschüssige gleichbleibende Rente, mit 4 Prozent – und in einem Be- trag gezahlt. Die Nebenkostenpauschale von zurzeit 30 Euro pro Jahr pro Hektar beträgt 750 Euro bei ewiger Zweckbindung. Darin enthalten sind die Grundstücksab- gaben – Grundsteuer, Abgaben an Boden- und Wasser- verbände und anderes – und die Verwaltungskosten für die Immobilienbewirtschaftung. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH gibt keine Angebote für Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen ab. Sofern Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men durchgeführt werden, gehen diese auf Anfragen von Unteren Naturschutzbehörden oder von Ausgleichspflich- tigen zurück. Für die Bereitstellung der Flächen für eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme wird nach einem Be- rechnungsschlüssel der Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben ein Entgelt gefordert. Die Kosten für die Maß- nahmen werden dem Ausgleichspflichtigen vollständig in Rechnung gestellt. Eine Subventionierung von Vorhabenträgern erfolgt ebenso wenig wie eine Marktverzerrung. Zu Frage 46: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt über Kompensationsflächenpools, bei denen im Vorgriff Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts- pflege durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen exis- tieren keine rechtlichen Verpflichtungen gemäß § 16 Abs. 1, Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Öffentliche För- dermittel gemäß § 16 Abs. 1, Nr. 3 Bundesnaturschutz- gesetz nimmt die Bundesanstalt nicht in Anspruch. Die DBU Naturerbe GmbH gibt keine Angebote für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ab – ich verweise auf meine Antwort zu vorhergehenden Frage. Sofern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt wer- den, ist dieses vom Rahmenvertrag, § 3 Abs. 2, der die Durchführung der Maßnahmen ausdrücklich erlaubt, ge- deckt. Öffentliche Mittel werden für die Maßnahmen nicht eingesetzt. Der Ausgleichspflichtige hat unmittelbar die in Rechnung gestellten Maßnahmen finanziell auszuglei- chen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/11094, Frage 47): Hat die Bundesregierung aufgrund einer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern Kenntnis von der Offerte einer Steuerdaten-CD an das Bundesland Rheinland-Pfalz, und sieht die Bundesregierung weiterhin keine Notwendigkeit, derartige Ankäufe zu befürworten? Der zuständige Finanzminister des Landes Rhein- land-Pfalz Carsten Kühl will nach Medienlage die Prü- fung eines Angebotes weder bestätigen noch dementie- ren. Der Umgang mit Informationen zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle ist Teil der Steuerfahndung und der Justiz und damit vorrangig Ländersache. Das Bundesministerium der Finanzen wird daher die Berichterstattung zu diesem Sachverhalt nicht kommen- tieren. Soweit aufgrund völkerrechtlicher Verträge die gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steueransprüche auch in anderen Staaten gewährleistet werden kann, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit mehr für den Erwerb von Daten gegen Bezahlung. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/11094, Frage 48): Welche datenschutzrechtlichen Bedenken ergeben sich bei einer Ausweitung der Meldung von Informationen an die je- 24226 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) weiligen Finanzbehörden – Ausweitung auf die Tatsache des Abrufs eines Sperrvermerks – im Falle eines gesetzten Sperr- vermerks bei der Erhebung der Kirchensteuer gemäß dem Vorschlag der Länder auf Bundestagsdrucksache 17/10604 Nr. 28, und welche Institutionen könnten dann zukünftig beim Bundeszentralamt für Steuern zum Zweck der Kirchensteuer- erhebung entsprechende Daten abrufen? Ist jemand Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft, dann ist er gesetzlich verpflich- tet, dort seine Kirchensteuer zu entrichten. Die Länder sind für eine ordnungsgemäße Erhebung und Verwaltung der Kirchensteuer zuständig. Sie müssen prüfen, ob die Angaben der Steuerpflichtigen der Wahrheit entspre- chen. Wenn jemand seine Kirchensteuer nicht automa- tisch von einem Kreditinstitut abführen lassen will, dann muss er sich vor dem Finanzamt erklären. Das Finanz- amt muss diese Angaben prüfen. Das wird dann schnell und effizient möglich sein, wenn das Finanzamt die rich- tigen Fragen stellen kann. Dazu soll das Bundeszentralamt für Steuern der Landesfinanzverwaltung Name und Anschrift der Kre- ditinstitute mitteilen, die eine Abfrage zur Religion ihres Kunden vorgenommen haben. Das betrifft aber nur die Kunden, bei denen das Kreditinstitut aufgrund der vom Kunden eingelegten Sperre keine Information zur Reli- gion zurückübermittelt bekommt. Bei der Veranlagung zur Kirchensteuer kann das Finanzamt dann gezielt prüfen, ob der Steuerbürger, der dem automatischen Abzug widersprochen hat, für alle Kreditinstitute eine Steuerbescheinigung vorgelegt hat. Diese im Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten zu den Abzugsverpflichteten – das sind der Name und die Anschrift zum Beispiel des Kreditinstituts – kön- nen nicht abgerufen werden. Die Information wird den zuständigen Steuerverwaltungen der Länder vom Bun- deszentralamt für Steuern mitgeteilt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 49): Welche Rolle würde nach Ansicht der Bundesregierung bzw. des Bundesministers der Finanzen das Europäische Par- lament bei der vorgeschlagenen Aufwertung des EU-Wäh- rungskommissars im Rahmen der Prüfung nationaler Haus- haltspläne spielen? Im Zuge der weiteren Beratungen zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion wird über diese Frage mit allen Beteiligten, einschließlich des Europäischen Parlaments, zu beraten sein. Entscheidungen dazu wer- den im Anschluss daran zu treffen sein. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 17/11094, Fragen 50 und 51): Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den Tat- sachen, dass der Präsident der Europäischen Zentralbank, EZB, Mario Draghi, neben seinen Bezügen als EZB-Präsident noch eine jährliche Rente von knapp 200 000 Euro aus Italien bezieht, da sein früheres Gehalt als italienischer Zentralbank- präsident fast das Doppelte seines jetzigen Gehaltes als EZB- Präsident betragen haben soll? Hält die Bundesregierung, wenn zutreffend, diese zusätzli- che Rente für vertretbar gegenüber den europäischen Steuer- zahlern? Zu Frage 50: Hinsichtlich des Einkommens des italienischen Zen- tralbankpräsidenten wird in den Geschäftsberichten der Banca d’Italia für 2011 ein Jahresgehalt in Höhe von rund 757 000 Euro ausgewiesen. Das Grundgehalt des EZB-Präsidenten beträgt rund 371 000 Euro. Der Bun- desregierung ist jedoch nicht bekannt, ob und wenn ja, in welcher Höhe der EZB-Präsident Draghi zusätzlich zu seinem Gehalt als EZB-Präsident Versorgungsbezüge aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Präsident der ita- lienischen Zentralbank bezieht. Etwaige Versorgungsbe- züge richten sich nach italienischem Recht. Hierzu kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen oder eine Bewertung abgeben. Was die Beschäftigungsregelungen der EZB betrifft, so ist die EZB nach Art. 282 Abs. 3 AEUV in der Aus- übung ihrer Befugnisse sowie der Verwaltung ihrer Mit- tel unabhängig. Im Rahmen ihrer Unabhängigkeit er- lässt die EZB auch die für die Besoldung maßgeblichen Regelungen. Die Beschäftigungsbedingungen für die Mitglieder des Direktoriums, einschließlich des Präsi- denten, insbesondere ihre Gehälter und Ruhegehälter sowie andere Leistungen der sozialen Sicherheit, sind Gegenstand von Verträgen mit der EZB und werden vom EZB-Rat auf Vorschlag eines Ausschusses festge- legt, der aus drei vom EZB-Rat und drei vom Rat er- nannten Mitgliedern besteht (Art. 11.3 der Satzung des ESZB und der EZB). Die Mitglieder des Direktoriums haben hierbei kein Stimmrecht. Die Bundesregierung kann auf diesen Prozess keinen Einfluss nehmen. Der Inhalt der Verträge ist der Bundesregierung auch nicht bekannt. Nach deutschem Recht würde sich ein vergleichbarer Fall wie folgt darstellen: Wird ein Mitglied des Vor- stands der Deutschen Bundesbank in das Direktorium der Europäischen Zentralbank berufen, so enden die ak- tiven Bezüge mit Ausscheiden aus dem Amt. Zudem wäre das aus dem neuen Amt bezogene Einkommen in entsprechender Anwendung der Regelungen des Beam- tenversorgungsgesetzes auf den bei der Bundesbank be- stehenden Ruhegehaltsanspruch anzurechnen. Zu Frage 51: Da die Bundesregierung keine Aussage hinsichtlich etwaiger Versorgungsbezüge des EZB-Präsidenten tref- fen kann, kann sie auch keine Bewertung hierzu abge- ben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24227 (A) (C) (D)(B) Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (DIE LINKE) (Drucksache 17/11094, Frage 52): Wie viel Prozent des Euro-Zonen-Bruttoinlandsprodukts soll der von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 18. Oktober 2012 im Plenum des Deutschen Bundestages be- schriebene Solidaritätsfonds ausmachen, und welcher prozen- tuale Anteil der gegenwärtigen konjunkturellen Schocks soll der Fonds mindern können? In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18./19. Oktober 2012 ist hierzu festgelegt, dass weitere Mechanismen eines integrierten Haushaltsrah- mens, einschließlich einer angemessenen Fiskalkapazi- tät, für das Euro-Währungsgebiet sondiert werden. Darüber hinaus sind noch keine inhaltlichen Festle- gungen getroffen worden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11094, Frage 53): Welche fiskalischen Multiplikatoren sind genau Grund- lage der Konjunkturprognosen der aktuellen Programme (bitte als Zahl je Land, das Hilfen erhält), deren Einhaltung von der Bundesregierung unverändert eingefordert wird, und von wel- chen Werten geht die Bundesregierung unter Einbeziehung al- ler ihr vorliegenden Informationen – wie zum Beispiel dem World Economic Outlook, October 2012 des Internationalen Währungsfonds – heute aus (bitte als Zahl je Land, das Hilfen erhält)? Nach KOM-Einschätzung (jüngster Quartalsbericht zum Euro-Raum) liegen für europäische Länder die ku- mulativen Multiplikatoren der öffentlichen Ausgaben für das erste Jahr in der Regel nahe eins. Für steuerbasierte Konsolidierungen gelten in der Regel etwas niedrigere Multiplikatoren als für ausgabenbasierte Konsolidie- rungsmaßnahmen. Multiplikatoren, die sich auf eine aus- gewogene Konsolidierung, die gleichermaßen auf Aus- gaben und Einnahmen beruht, beziehen, belaufen sich für die Euro-Zone in normalen wirtschaftlichen Zeiten auf rund 0,4 bis 0,7 und in Krisensituationen auf 0,7 bis rund 1,2. Die Glaubwürdigkeit des Konsolidierungspro- gramms kann ferner dämpfend auf die Höhe der Multi- plikatoren wirken. Welche Multiplikatoren die Troika für die Programm- länder den jeweiligen Projektionen zugrunde legt, ist fallspezifisch vom Zuschnitt eines Programms abhängig und der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 54): Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen die amerikanische U. S. Food and Drug Administration die Zulassung bestimmter Fluorchinolon-Präparate für die Geflü- gelbehandlung zurückgenommen hat, und wie unterscheidet sich die deutsche Risikobewertung, nach der weiterhin Gaben über das Tränkwasser vorgenommen werden dürfen? Die amerikanische Food and Drug Administration, FDA, hat die Gründe, aus denen sie die Zulassung eines bestimmten Fluorchinolon-Präparates für die Geflügel- behandlung zurückgenommen hat, auf ihrer Homepage eingestellt. Nach Einschätzung der FDA hat die Anwen- dung von Enrofloxacin, das nicht verschreibungspflich- tig war, beim Geflügel in den USA die Ressistenzent- wicklung gegenüber Fluorchinolonen gefördert. Aus der Sicht der FDA gibt es für die Therapie mit Fluorchinolo- nen bei Campylobacterinfektionen des Menschen keine Alternative. Die Nutzen-Risiko-Abwägung der FDA kam daher zu dem Schluss, dass Enrofloxacin für den Einsatz beim Geflügel nicht notwendig ist. Die Fluorchinolon-Präparate in Deutschland wurden in der Regel auf europäischer Ebene zugelassen; somit liegt eine europäische Risikobewertung vor. In Europa werden – im Gegensatz zu den USA – bei einer Campylobacterinfektion des Menschen zunächst Makrolide und erst als „Second Line“ Fluorchinolone eingesetzt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksa- che 17/11094, Fragen 55 und 56): In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2005 bis 2012 jeweils Ausnahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung laut § 3 Abs. 2 UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung – beantragt, und in wie vielen der jeweils bewilligten Fälle wurde das Einvernehmen mit dem BMU hergestellt? Wie bewertet die Bundesregierung die Erteilung einer Ausnahme nach § 3 Abs. 2 UVPG ohne Grundlage einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium der Verteidi- gung und ohne zuvor ein Einvernehmen mit dem BMU herge- stellt zu haben, und wie hält die Bundesregierung einen sol- chen Vorgang mit der geltenden Rechtslage für vereinbar? Zu Frage 55: In dem genannten Zeitraum ist das Bauvorhaben des US-Klinikums Weilerbach der einzige beantragte und bewilligte Fall. Die Regelung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG, sieht keine Be- teiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit durch das Bundesministe- rium der Verteidigung bei der Erstellung einer Ausnahmegenehmigung vor. Das Gesetz sieht lediglich eine jährliche Berichterstattung an das Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die Anwendung der Bestimmung vor. 24228 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 56: Das Bundesministerium der Verteidigung stützt die Entscheidung über die Befreiung des Vorhabens von An- forderungen des UVPG auf eine gesetzliche Ermächti- gungsgrundlage. Dem steht nicht entgegen, dass § 3 Abs. 2 UVPG in der derzeit gültigen Fassung als Er- mächtigungsgrundlage den Erlass einer Rechtsverord- nung vorsieht, die bislang noch nicht erlassen worden ist. Denn bis zum Erlass einer Rechtsverordnung er- mächtigt das UVPG (§ 25 Abs. 11 Satz 3) die Fortgel- tung des § 3 Abs. 2 UVPG in seiner vor dem 15. Dezem- ber 2006 geltenden Fassung. Danach kommt die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit festgelegte „Richt- linie für die Durchführung von § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bundes- wehr“ vom 28. Februar 2003 zur Anwendung. Diese gilt nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut auch für Infrastrukturvorhaben der NATO-Gaststreit- kräfte. Wie bereits erwähnt, sieht das Gesetz lediglich eine jährliche Berichterstattung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die Anwendung der Bestimmung vor. Die Entscheidung über die erteilte Ausnahmegeneh- migung durch das Bundesministerium der Verteidigung entspricht der geltenden Rechtslage. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 57): Inwieweit trifft es zu, dass das Bundeswehr-Kommando Spezialkräfte, KSK, bei Abrichtung seiner Diensthunde an de- ren Halsbändern quälende Teletakt-Elektroreizgeräte einsetzt, obwohl § 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes dies generell verbie- tet (vergleiche Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Fe- bruar 2006 – 3 C 14.05, NJW 2006, 2134 mit weiteren Nach- weisen; Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 15. März 2007 – 4 K 2339/05) und der größte deutsche Dachverband für Hundezucht und Hundesport, der Verband für das Deut- sche Hundewesen e. V., VDH, dies auf seinen Hundeplätzen seit 2004 untersagt hat, und wird die Bundesregierung den Einsatz solcher Elektroreizgeräte beim KSK nun rasch unter- binden, zumal dies in § 17 des Tierschutzgesetzes mit Buß- geld oder Freiheitsstrafe bedroht ist? Der Einsatz von Elektroimpulsgeräten zur Hundeaus- bildung ist gemäß § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz in Ver- bindung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 3 C 14.05 vom 23. Februar 2006 verboten. Dieses Verbot ist den Diensthundeführern der Bun- deswehr bekannt, da es Gegenstand ihrer Ausbildung ist. Darüber hinaus wurde das Verbot dem unterstellten Bereich des Heeresführungskommandos per Befehl zur Kenntnis gegeben bzw. der Einsatz von Elektroimpuls- geräten jeder Art ausnahmslos untersagt. Im Bereich des Kommandos Spezialkräfte liegt der Verdacht auf eine Dienstpflichtverletzung im Zusam- menhang mit dem Einsatz von Elektroimpulsgeräten vor. Im konkreten Fall wird ein Soldat des Hundezugs be- schuldigt, pflichtwidrig ein Elektroimpulsgerät einge- setzt zu haben, obwohl dieser Einsatz in der Bundeswehr untersagt ist. Das pflichtwidrige Verhalten wurde am 2. Mai 2012 disziplinarisch geahndet. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und hat am 3. Mai 2012 Beschwerde eingelegt. In zwei weiteren Fällen sind die Ermittlungen aufgrund von regelmäßigen Abwesenheiten des Personals des Kommandos Spezialkräfte noch nicht abgeschlossen. Zur Unterbindung des Einsatzes von Elektroimpuls- geräten beim Kommando Spezialkräfte hat die nach dem Tierschutzgesetz zuständige öffentlich-rechtliche Auf- sichtsbehörde, das Sanitätskommando IV, diesen Einsatz mit Verfügung vom 19. Juni 2012 explizit untersagt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 58): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Statisti- schen Bundesamtes und des Normenkontrollrats zu den Kos- ten, die auf die Kommunen durch die Einführung des Betreu- ungsgeldes zukommen, obwohl uns am 4. Juli 2012 vonseiten der Bundesregierung keine Aussagen darüber gemacht werden konnten, ob und in welcher Höhe überhaupt Kosten anfallen werden? Die Bundesregierung nimmt die Einschätzungen des Statistischen Bundesamtes und des Normenkontrollrats zu den Kosten, die auf die Kommunen durch die Einfüh- rung des Betreuungsgeldes nach dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Bundestagsdruck- sache 17/9917) zukommen, zur Kenntnis. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Döner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 59): Warum beabsichtigt die Bundesregierung, den Ländern erst im Jahr 2014 einmalig 37,5 Millionen Euro und ab 2015 dauerhaft jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung zu stel- len, obwohl dies nicht den Vereinbarungen mit den Ländern entspricht, und glaubt die Bundesregierung, dass zusätzliche Betriebskosten für die neu geschaffenen Kitaplätze erst ein Jahr nach dem Stichtag, an dem diese Plätze zur Verfügung stehen sollen, anfallen, nämlich ab Mitte 2014? Der Bund stellt den Ländern bereits nach dem Kin- derförderungsgesetz 1,85 Milliarden Euro für den Be- trieb bis 2013 zur Verfügung; danach jährlich 770 Mil- lionen Euro. Entsprechend dem Ausbaufortschritt sind auch in den letzten Jahren die Zahlungen für die Be- triebskosten an die Länder angewachsen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 24229 (A) (C) (D)(B) Der Bund hat den Ländern in den Verhandlungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages unter anderem zugesagt, ihnen entsprechend des Verteilungs- maßstabs gemäß dem Kinderförderungsgesetz, KiföG, für Betriebskosten jährlich 75 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen zu überlassen. Wie schon im KiföG ist die Gewährung von Zuschüssen zu den Be- triebskosten für die ausbaubedingten zusätzlichen Be- triebskosten an die Errichtung und Bereitstellung der neu geschaffenen Plätze und damit an den Ausbaufortschritt geknüpft; erst ab diesem Zeitpunkt fallen Betriebskosten an. Folgerichtig und entsprechend der Regelung in Art. 2 KiföG regelt Art. 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs, dass der Bund den Ländern über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung im Jahr 2014 – ab 1. Januar 2014 – einmalig 37,5 Millionen Euro und ab 2015 dauerhaft jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Eine Vereinbarung, wonach der Bund den Ländern den Betrag von 75 Millionen Euro bereits ab 2013 in voller Höhe zur Verfügung stellen soll, wurde nicht getroffen. An Betriebskostenzuschüssen stehen den Ländern also im Jahr 2014 insgesamt 807,5 Millionen Euro und danach jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 60): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Kommunen bei dem vom Normenkontrollrat als nicht uner- heblich bezifferten Erfüllungsaufwand bei einer möglichen Einführung des Betreuungsgeldes einen finanziellen Aus- gleich zu gewähren? Art. 104 a Abs. 5 Satz 1 Alternative 1 GG legt fest, dass derjenige, der nach der verfassungsrechtlichen Auf- gabenverteilung die Verwaltung wahrzunehmen hat, die sich daraus ergebenden Verwaltungskosten zu tragen hat. Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, in dem nach dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreu- ungsgeldes das Betreuungsgeld geregelt werden soll, wird nach Art. 104 a Abs. 3 Satz 2 GG von den Ländern im Auftrag des Bundes durchgeführt. Die Auftragsver- waltung im Sinne des Art. 85 GG ist Landesverwaltung. Die Aufteilung der Verwaltungszuständigkeiten zwi- schen Bund und Ländern nach dem Grundgesetz ist zwingendes Recht und steht nicht zur Disposition der Beteiligten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Frage 61): Wie will die Bundesregierung das erklärte Ziel der zusätz- lichen Finanzhilfen des Bundes, nämlich die Ausbaudynamik für die benötigten 30 000 zusätzlichen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu beschleunigen, erreichen, wenn sie den Abfluss der Mittel an Bedingungen knüpft, die die Länder gar nicht erfüllen können, zum Beispiel die rück- wirkende Berichtspflicht der Länder? Ziel der 580,5 Millionen zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen in den Kitaausbau ist es, ein bedarfsge- rechtes Angebot an U3-Plätzen bis zum 1. August 2013 zur Verfügung zu stellen. In der Ausgestaltung der „parallelen Gemeinschafts- finanzierung“ in § 7 Abs. 3 ist die Bundesregierung den Länderwünschen bereits weitestmöglich entgegenge- kommen, indem Variante 1, die entsprechend der Logik eines Investitionsprogramms nur auf Investitionen abstellt, den Nachweis der Länderanteile nicht bezogen auf jede Einzelinvestition, sondern zeitraumbezogen zulässt. Die von einigen Ländern gewünschte, im Rahmen eines Investitionsprogramms ungewöhnliche Gesamt- betrachtung aller Ausbaubeiträge auf Grundlage des Kinderförderungsgesetzes unter Anrechnung der Be- triebskostenanteile wird durch Variante 2 ermöglicht. Die Länder haben ein Wahlrecht zwischen den Vari- anten 1 und 2, das die unterschiedlichen Fördersysteme und Förderschwerpunkte in den einzelnen Ländern be- rücksichtigt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Florian Pronold (SPD) (Drucksache 17/11094, Fragen 62 und 63): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des bayerischen Umweltministers Marcel Huber in Bezug auf die Studie „Das bessere Donaukonzept“ zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen: „Die Studie hat eindringlich heraus- gearbeitet, dass dieser Ausbau einen so massiven Eingriff in die Natur und Verschlechterungen für diesen Flussabschnitt zur Folge hätte, dass meine Konsequenz daraus ist: Die soge- nannte Ausbauvariante C 280 mit dem Seitenkanal und der Staustufe an der Mühlhamer Schleife ist keine Option für mich“ (Süddeutsche Zeitung vom 11. Oktober 2012)? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Haltung zum Donau- ausbau zwischen Straubing und Vilshofen dahin gehend zu verändern, dass sie einen weiteren Ausbau durch einen Seitenkanal und Staustufen ausschließt? Der Bundesregierung sind ein „Vorläufiger Zwischen- bericht, Stand Oktober 2012 “ und ein „Zwischenbericht zur umweltfachlichen Beurteilung der Varianten A und C 280“ bekannt, die im Rahmen der von der Europäi- schen Kommission geförderten Studie „Variantenun- abhängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen“ erarbeitet wurden. Die Bundesregierung wird den Abschlussbericht und nicht einen Zwischenbericht zur oben genannten Studie als Grundlage für eine Ausbauentscheidung verwenden. 24230 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11094, Fragen 64 und 65): Wie definiert die Bundesregierung „Stau auf einer Bun- desautobahn“, und welche unterschiedlichen Definitionen der Bundesländer von „Stau auf einer Bundesautobahn“ sind der Bundesregierung bekannt? Wie erfasst die Bundesregierung Staus auf Autobahnen statistisch angesichts der Aussage, dass „eine bundesweit ein- heitliche Staubeschreibung und Stauerfassung“ bisher nicht festgelegt sind (Bayern, Landtagsdrucksache 16/13434), und inwiefern hält die Bundesregierung eine bundesweit einheitli- che Definition von Stau für erforderlich? Zu Frage 64: Ein Stau lässt sich als eine Störung des Verkehrsab- laufs definieren, bei der der Verkehrsfluss temporär zum Erliegen kommt. Unterschiedliche Definitionen der Bundesländer für Staus auf Bundesautobahnen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 65: Die Wahrscheinlichkeit von Staus kann anhand der ei- nem konkreten Straßenquerschnitt zuzuordnenden Kapa- zität beurteilt werden. Die Leistungsfähigkeit eines Querschnitts hängt ab von der Längsneigung, der Kur- vigkeit, der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Schwerverkehrsanteil. Als Gemeinschaftseinrichtung der Länder wird die Nationale Meldestelle für den Verkehrswarndienst be- trieben. Sie stellt den Verbund und den Datenaustausch zwischen den Landesmeldestellen sicher. Die Informationen über Staus werden durch Anlagen der Verkehrslageerfassung oder durch Polizeidienststel- len in das System eingespeist. Die Bundesregierung sieht den Handlungsbedarf we- niger in der begrifflichen Ausgestaltung des Staubegrif- fes als vielmehr in der Erarbeitung einer Vermeidungs- strategie und deren konsequente Umsetzung. Hierzu wurde der Projektplan „Straßenverkehrstele- matik 2015“ mit den Ländern abgestimmt und im No- vember 2010 vom BMVBS veröffentlicht. Der Projekt- plan hat als „Anti-Stau-Programm“ in den Medien und in der Öffentlichkeit ein ausgesprochen positives Echo hervorgerufen. Ein weiterer wichtiger Baustein zur Verringerung von Verkehrsstaus sind Maßnahmen zur Beschleunigung von Autobahnbaustellen. Gemäß der aktuell gültigen Vor- gabe des Bundes sind Baustellen längerer Dauer heute grundsätzlich unter Ausnutzung des Tageslichts und Ein- beziehung des Samstags zu planen, Bauarbeiten auf be- sonders kritischen Streckenabschnitten auch unter Ein- beziehung von Sonntags- und Nachtarbeit. In diesem Kontext ist der sogenannte Bauzeitenkata- log zu sehen, der für Baumaßnahmen an Bundesauto- bahnen verbindliche Bauzeitvorgaben für Standard- bauweisen bei Erhaltungsmaßnahmen im Straßen- und Brückenbau enthält. Er wurde Anfang 2010 zunächst er- folgreich probeweise angewandt und 2011 mit dem Leit- faden Arbeitsstellenmanagement verbindlich eingeführt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11094, Frage 66): Welche Organisationen und Interessengruppen auch von studentischer Seite sollen zu dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, vor- geschlagenen Runden Tisch zur Bereitstellung von bezahlba- rem Wohnraum für Studierende, der noch nicht terminiert ist, eingeladen werden, und mit welchen eigenen Initiativen auch finanzieller Art und Vorschlägen über bloße Appelle oder Vor- würfe an die Adresse der Länder, sie seien für den Wohnungs- markt zuständig, auf der Anklagebank sitze aber der „Bundes- bauminister“ und nicht ein Landesminister (siehe „Ramsauer will Studenten kasernieren“, erschienen in der Financial Times Deutschland vom 17. Oktober 2012), hinaus werden der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die Bundesregierung den runden Tisch zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende zum Erfolg füh- ren? Das Gespräch wird in Kürze terminiert. Die Einzel- heiten werden derzeit abgestimmt. 200. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur sozialen Situation der Kinder in Deutschland Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sylvia Kotting-Uhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Dann frage ich anders: Können Sie denn ausschlie-

    ßen, dass Herr Thomauske die VSG zusammen mit den
    BMU-Beamten konzipiert hat und anschließend dem
    BMU über die GRS, die beteiligt ist, zu verstehen gege-
    ben hat, dass er einen Unterauftrag an der VSG erhalten
    soll?

    Ka

Rede von Katherina Reiche
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Frau Kollegin, an der Erarbeitung dieser Analyse wa-
ren insgesamt 80 Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler, die GRS und viele Projektpartner beteiligt.
Ihre Vermutung kann ich so nicht bestätigen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Ute

    Vogt das Wort.