Berichtigung
        195. Sitzung, Seite XI und 23600 B, bei Tagesord-
        nungspunkt 39 ist statt „Harald Weinberg“ „Marcus
        Weinberg (Hamburg)“ zu lesen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23791
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 4):
        Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung nach
        den Ankündigungen des Bundesministers für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, zum Stromspa-
        ren unternehmen, und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung
        diesbezüglich aus?
        Herr Bundesminister Peter Altmaier hat im Rahmen
        eines Runden Tisches mit Vertretern von Bundes- und
        Länderressorts, von Wirtschafts-, Umwelt-, Verbrau-
        cherschutz-, Sozial- und Kommunalen Spitzenverbän-
        den sowie Religionsgemeinschaften am 9. Oktober 2012
        eine Stromsparinitiative angekündigt.
        Zielgruppe sind die 40 Millionen privaten Haushalte.
        Auf sie entfällt knapp ein Drittel des gesamten Strom-
        verbrauchs.
        Ziele der Stromsparinitiative sind, einen signifikanten
        Beitrag zum Erreichen des Ziels der Bundesregierung,
        10 Prozent Strom bis 2020 gegenüber 2008 einzusparen,
        zu leisten, die Energiekosten der Haushalte zu senken
        und Haushalten mit geringem Einkommen zusätzliche
        Hilfestellung beim Sparen von Strom zu geben.
        Dazu sollen spätestens bis zum Jahr 2020 alle
        Haushalte mit spezifischen Angeboten erreicht werden.
        Ihnen soll ein auf ihre Situation zugeschnittener, leicht
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        van Aken, Jan DIE LINKE 17.10.2012
        Bär, Dorothee CDU/CSU 17.10.2012
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.10.2012
        Becker, Dirk SPD 17.10.2012
        Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.10.2012
        Dr. Brauksiepe, Ralf CDU/CSU 17.10.2012
        Brinkmann (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 17.10.2012
        Fischbach, Ingrid CDU/CSU 17.10.2012
        Funk, Alexander CDU/CSU 17.10.2012
        Gabriel, Sigmar SPD 17.10.2012
        Hahn, Florian CDU/CSU 17.10.2012
        Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 17.10.2012
        Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 17.10.2012
        Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 17.10.2012
        Hintze, Peter CDU/CSU 17.10.2012
        Krichbaum, Gunther CDU/CSU 17.10.2012
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.10.2012
        Lanfermann, Heinz FDP 17.10.2012
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 17.10.2012
        Menzner, Dorothée DIE LINKE 17.10.2012
        Mißfelder, Philipp CDU/CSU 17.10.2012
        Möller, Kornelia DIE LINKE 17.10.2012
        Pflug, Johannes SPD 17.10.2012
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 17.10.2012
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.10.2012
        Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 17.10.2012
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 17.10.2012
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 17.10.2012
        Silberhorn, Thomas CDU/CSU 17.10.2012
        Simmling, Werner FDP 17.10.2012
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 17.10.2012
        Walter-Rosenheimer,
        Beate
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.10.2012
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 17.10.2012
        Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.10.2012
        Ziegler, Dagmar SPD 17.10.2012
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        23792 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        handhabbarer Zugang zu geeigneter Information und
        Beratung ermöglicht werden. Er soll gegebenenfalls ins-
        besondere für Haushalte mit geringem Einkommen er-
        gänzt werden um spezifische Investitionsanreize.
        Die Stromsparinitiative soll baukastenförmig gestaltet
        sein und drei Säulen beinhalten: ein integriertes web-
        basiertes Konzept, die Fortentwicklung des BMU-
        Projekts „Stromspar-Checks für Haushalte mit geringem
        Einkommen“, zum Beispiel durch Ausweitung von
        25 000 auf 50 000 Checks pro Jahr und eine Förderung
        des Ersatzes ineffizienter durch hoch energieeffiziente
        Kühlgeräte und Stromeinsparberatung für alle Haus-
        halte.
        Ende November 2012 ist ein zweiter Runder Tisch
        vorgesehen. Danach soll das Konzept schrittweise um-
        gesetzt werden.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 5):
        Wann wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative
        auf den Weg bringen, um den Einsatz der Fracking-Techno-
        logie in Trinkwasserschutzgebieten rechtlich zu untersagen,
        wie von dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, und dem Präsidenten des
        Umweltbundesamtes, UBA, Jochen Flasbarth, bei der Vorstel-
        lung des UBA-Gutachtens „Umweltauswirkungen von
        Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus
        unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Hand-
        lungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher
        Regelungen und Verwaltungsstrukturen“ am 6. September
        2012 angekündigt (siehe auch dpa-Meldung vom 6. Septem-
        ber 2012 „Fracking-Gasförderung nur unter strengen Auf-
        lagen“), und welche weiteren konkreten rechtlichen Schritte
        plant die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Gutach-
        ten zu unternehmen?
        Zurzeit prüft die Bundesregierung auf der Grundlage
        aller vorliegenden Erkenntnisse, insbesondere aus dem
        Gutachten des Umweltbundesamtes und der Studie der
        Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
        den Änderungsbedarf bundesrechtlicher Regelungen des
        Wasser- und des Bergrechts.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 6):
        Welche Lobbyisten haben in den letzten drei Monaten
        Kontakte zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit zum Thema Energiewende aufgenom-
        men, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusam-
        menhang die Forderung nach einem Lobbyistenregister im
        Hinblick auf eine umfassende Transparenzinitiative?
        Das BMU steht bei der Umsetzung der Energiewende
        regelmäßig in einem fachlichen Austausch mit zahlrei-
        chen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit der
        Energiewende befasst sind. Darüber hinaus bindet das
        BMU besonders betroffene Verbände und Unternehmen
        zum Beispiel im Rahmen der Gespräche der „Plattform
        Erneuerbare Energien“ ein. Mit den Umwelt- und Natur-
        schutzverbänden haben Workshops und Gespräche zur
        Energiewende stattgefunden. Die Zentral- und Gesamt-
        verbände werden nach der Gemeinsamen Geschäftsord-
        nung der Bundesministerien, GGO, außerdem bei Ent-
        würfen von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen
        beteiligt. Eine solche Beteiligung hat das BMU in den
        letzten drei Monaten insbesondere bei dem Entwurf der
        Managementprämienverordnung durchgeführt.
        Die Einrichtung eines Lobbyistenregisters beim Deut-
        schen Bundestag ist eine eigene Angelegenheit des Par-
        laments, bei der die Bundesregierung entsprechend lang-
        jähriger Staatspraxis Zurückhaltung übt.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache
        17/10967, Frage 7):
        Wie hoch sind die Anteile (in Cent und Prozent) der Teil-
        aspekte Ausweitung der Industrieprivilegien, gesunkene Bör-
        senstrompreise – Merit-Order-Effekt –, gesunkene CO2-Zerti-
        fikatepreise, Marktprämie, Liquiditätsreserve, Ausgleich der
        Defizite im EEG-Umlagekonto 2012 (EEG: Erneuerbare-
        Energien-Gesetz) und Energiesteuern auf erneuerbare Ener-
        gien an der auf knapp 5,3 Cent steigenden EEG-Umlage?
        Bei der Ermittlung der Anteile einzelner Aspekte an
        der EEG-Umlage können verschiedene Methoden ange-
        wandt werden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen
        kommen können. So können zum Beispiel die Kosten
        der Marktprämie gesondert berechnet oder den davon
        profitierenden Technologien zugeordnet werden. Ebenso
        kann der Effekt eines sinkenden Börsenpreises gesondert
        berechnet oder den einzelnen Technologien zugeordnet
        werden.
        Zu den angesprochenen Faktoren im Einzelnen:
        Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung:
        Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Aus-
        fuhrkontrolle sind durch die Ausweitung der Besonderen
        Ausgleichsregelung knapp 10 Terawattstunden mehr an-
        gemeldet worden. Dadurch ergibt sich eine zusätzliche
        Belastung der Umlage von etwa 0,1 Cent pro Kilowatt-
        stunde.
        Börsenpreis: Der gesunkene Börsenstrompreis ist
        nicht nur von den steigenden Strommengen erneuerbarer
        Energien, sondern zum Beispiel auch von Stromangebot
        und -nachfrage im benachbarten Ausland und der Ent-
        wicklung der CO2-Zertifikatspreise abhängig. Daher
        lässt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen
        dem Merit-Order-Effekt oder der Entwicklung der CO2-
        Zertifikatspreise und dem Strompreisniveau angeben.
        Die Übertragungsnetzbetreiber haben bei der Festlegung
        der EEG-Umlage einen Börsenpreis von 55,22 Euro pro
        Megawattstunde, 2012, bzw. 51,15 Euro pro Megawatt-
        stunde, 2013, angesetzt. Wäre der Börsenpreis konstant
        geblieben, so ergäbe sich 2013 rechnerisch eine um etwa
        0,12 Cent pro Kilowattstunde geringere EEG-Umlage.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23793
        (A) (C)
        (D)(B)
        Marktprämie: Die Kosten für die Managementprämie
        im Rahmen der Marktprämie wurden von den Übertra-
        gungsnetzbetreibern für 2013 mit 428 Millionen Euro
        angesetzt. Zu berücksichtigen sind aber auch die sinken-
        den Vermarktungskosten bei den Übertragungsnetzbe-
        treibern aufgrund der wachsenden Strommengen in der
        Marktprämie; die sogenannten Profilservicekosten wur-
        den für 2013 mit 25 Millionen Euro angesetzt, 2011 wa-
        ren es noch über 400 Millionen Euro. Auch wenn man
        diese gesunkenen Kosten nicht in vollem Umfang der
        Marktprämie zuordnen kann, ist im Ergebnis davon aus-
        zugehen, dass die Nettokosten der 2013 anfallenden Ma-
        nagementprämie unter 380 Millionen Euro liegen, so-
        dass die Marktprämie einen Anteil von weniger als
        0,1 Cent pro Kilowattstunde an der EEG-Umlage aus-
        macht.
        Liquiditätsreserve: Der Umlagenanteil aus der Liqui-
        ditätsreserve beträgt 0,418 Cent pro Kilowattstunde.
        Ausgleich des EEG-Kontos: Der Umlagenanteil aus
        dem Ausgleich des EEG-Kontos zum 30. September
        2012 beträgt 0,671 Cent pro Kilowattstunde.
        Energiesteuern fallen bei den Verbrauchern an und
        haben deshalb keinen Einfluss auf die Höhe der EEG-
        Umlage.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksa-
        che 17/10967, Frage 8):
        Bis wann genau will der Bundesminister für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, die Ausnah-
        meregelungen für die Industrie zur Befreiung von der EEG-
        Umlage prüfen, und welche Kriterien will er bei der Prüfung
        anlegen?
        Das Bundesumweltministerium hat hierzu ein For-
        schungsvorhaben in Auftrag gegeben. Das Vorhaben wurde
        zum 1. Juni 2012 begonnen und wird bis zum 31. Juli
        2014 abgeschlossen sein. Die wichtigsten Kriterien sind
        die Bedeutung der Stromkosten für die internationale
        Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Ad-
        ministrierbarkeit der Regelungen.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 9):
        Wie vielen Terawattstunden würden die 40 Prozent Erneu-
        erbare-Energien-Anteil, die der Bundesminister für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, in seinem
        Verfahrensvorschlag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vor-
        geschlagen hat, aus Sicht der Bundesregierung für das Jahr
        2020 entsprechen, und wie hoch wäre dann eine gleichmäßige
        jährliche Zunahme in Terawattstunden im Vergleich zu der
        aktuellen Zunahme pro Jahr, bitte vorliegende Werte für 2011
        und Schätzung für 2012 getrennt aufführen?
        Die Bundesregierung strebt gemäß dem Energiekon-
        zept das Ziel an, den Stromverbrauch gegenüber dem
        Jahr 2008 in einer Größenordnung von 10 Prozent zu
        vermindern. Ausgehend von einem Stromverbrauch im
        Jahr 2008 von 614 Terawattstunden bedeutet dies bis
        zum Jahr 2020 einen Rückgang auf circa 553 Terawatt-
        stunden.
        Ein Anteil von 40 Prozent erneuerbare Energien
        entspricht somit rund 221 Terawattstunden. Geht man al-
        ternativ von einem weitgehend stagnierenden Stromver-
        brauch aus, also von rund 600 Terawattstunden im Jahr
        2020, so entsprechen 40 Prozent erneuerbare Energien
        rund 240 Terawattstunden. Daraus ergibt sich ausgehend
        von 123 Terawattstunden Erneuerbaren-Einspeisung in
        2011 insgesamt ein Ausbaukorridor für erneuerbare
        Energien von rund 11 bis 13 Terawattstunden pro Jahr
        bis zum Jahr 2020.
        Der Zubau im Jahr 2011 lag bei 14 Terawattstunden;
        hätte die Photovoltaik im Zielkorridor des EEG gelegen,
        so wären es 9 bis 10 Terawattstunden gewesen.
        Die Bundesregierung nimmt keine Schätzung für
        2012 vor.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 10):
        Wann will die Bundesregierung rechtliche Hindernisse für
        die Versorgung von Mietern mit EEG-/KWK-Strom, KWK:
        Kraft-Wärme-Kopplung, der in räumlicher Nähe zum be-
        wohnten Gebäude erzeugt wird, beseitigen, wie es im Vermitt-
        lungsausschuss zur Photovoltaikvergütung im Juni 2012 an-
        gekündigt wurde, und wie will die Bundesregierung diese
        Hindernisse beseitigen?
        Ein großes Hindernis für die Versorgung von Mietern
        mit EEG/KWK-Strom aus dem bewohnten Gebäude
        wurde bereits mit der PV-Novelle beseitigt: Durch die
        Einführung eines sogenannten solaren Grünstromprivi-
        legs, § 39 Abs. 3 EEG, wurde klargestellt, dass Solar-
        strom, der durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe
        ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verbraucht wird,
        zum Beispiel in den Fällen der Direktlieferung von So-
        larstrom vom Vermieter an den Mieter, dem Grünstrom-
        privileg unterfällt. Dies war bis zum Inkrafttreten der
        PV-Novelle 2012 umstritten und hatte zu erheblicher
        Rechtsunsicherheit geführt.
        Weitere Hemmnisse für die Versorgung von Mietern
        mit EEG/KWK-Strom durch entsprechende Anlagen des
        Vermieters können im Bereich des Steuerrechts, des
        Mietrechts und des Energiewirtschaftsrechts bestehen.
        Hierbei handelt es sich um zum Teil komplexe Fragen.
        Die Bundesregierung prüft diese Fragen derzeit.
        23794 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 21):
        Ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, BMU, bereit, als vertrauensbildende Maß-
        nahmen die noch ausstehenden Arbeiten an der vorläufigen
        Sicherheitsanalyse Gorleben, VSG, vorerst auszusetzen bzw.
        vorübergehend zu unterbrechen, um die Chancen für erfolg-
        reiche Verhandlungen für ein Endlagersuchgesetz zu erhöhen,
        bitte mit Begründung, und sieht die Bundesregierung die VSG
        aufgrund der nicht dokumentierten Vorgespräche des für Gor-
        leben zuständigen Referatsleiters und BMU-Abteilungsleiters
        Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nu-
        kleare Ver- und Entsorgung, RS, mit dem späteren VSG-Un-
        terauftragsnehmer Dr. Bruno Thomauske mit einem Glaub-
        würdigkeitsproblem behaftet, bitte ebenfalls mit Begründung?
        Durch die vorläufige Sicherheitsanalyse werden die
        bisher erzielten Untersuchungs- und Erkundungsergeb-
        nisse von Gorleben transparent gemacht. Die Transpa-
        renz von Ergebnissen ist standortunabhängig eine zen-
        trale Voraussetzung für ein Auswahlverfahren.
        Eine Beendigung der vorläufigen Sicherheitsanalyse
        ist Gegenstand der Bemühungen um einen Endlagerkon-
        sens und kann nicht davon losgelöst behandelt werden.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 22):
        Wann genau gab es im Jahr 2010 außer am 8. September
        2010 noch Telefonkonferenzen auf Abteilungsleiterebene
        zwischen dem BMU-Abteilungsleiter RS und den zuständigen
        Abteilungsleitern der Atomaufsichtsbehörden (bzw. gegebe-
        nenfalls deren Vertretern) der damals noch fünf Bundesländer
        mit in Leistungsbetrieb befindlichen Atomkraftwerken zu Si-
        cherheits-, Nachrüstfragen, Laufzeiten oder Ähnlichem, und
        an jeweils welcher dieser Telefonkonferenzen waren neben
        dem BMU-Abteilungsleiter RS noch ein oder mehrere BMU-
        Beamte als Zuhörer beteiligt?
        Telefonkonferenzen mit den Abteilungsleitern der
        Länder finden anlassbezogen zu unterschiedlichen The-
        men mit jeweils unterschiedlichem Personenkreis statt.
        Eine systematische Erfassung solcher Telefonkonferen-
        zen erfolgt nicht.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache
        17/10967, Frage 23):
        Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung laut
        dem Berufsbildungsbericht 2012, ob in 12 bis 15 weiteren
        Ausbildungsberufen Ausbildungsbausteine geschaffen wer-
        den, und wann wird dazu eine Entscheidung vorliegen?
        Das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, hat eine
        Liste von Ausbildungsberufen nach folgenden Kriterien
        vorgeschlagen:
        – Ausbildungsordnung nach 1996 erarbeitet
        – Es wurden insbesondere auch Ausbildungsberufe be-
        rücksichtigt, die in ihrer Struktur Schwerpunkte,
        Fachrichtungen und Wahlqualifikationen aufweisen.
        – Berücksichtigung von Branchenbezügen und von
        MINT-Berufen
        – Berücksichtigung der Anzahl der Ausbildungsver-
        träge (2010)
        – Berücksichtigung des Berufswahlverhaltens von
        männlichen und weiblichen Jugendlichen
        – es wurden die Bedarfsmeldungen aus den Ländern
        aufgenommen, die im Rahmen ihrer Landeskonzep-
        tionen im Bereich der beruflichen Bildung Ausbil-
        dungsbausteine berücksichtigen bzw. Überlegungen
        haben, selbst Ausbildungsbausteine zu entwickeln.
        Die Liste der Berufe wurde zudem mit den Sozial-
        partnern BDA, DIHK, ZDH, DGB besprochen. Dabei
        wurden Anregungen und Wünsche der Beteiligten be-
        rücksichtigt. Die Gewerkschaftsseite hat angekündigt,
        sich wie bisher nicht am Erarbeitungsprozess zu beteili-
        gen. In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung
        auf die Fachverbände zugehen und die Liste der Berufe
        mit ihnen erörtern. Im Nachgang zu der Besprechung ist
        vorgesehen, dass das BIBB analog zu regulären Ord-
        nungsverfahren die Sachverständigen der Sozialpartner
        und der KMK zur Erarbeitung einladen wird.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/10967, Frage 24):
        Welche konkreten Auswirkungen haben die vom Kommis-
        sar für Finanzplanung und Haushalt der Europäischen Kom-
        mission, Janusz Lewandowski, bekannt gegebenen Finanzie-
        rungslücken bei dem Studierendenaustauschprogramm Erasmus,
        dem EU-Forschungsprogramm und dem Europäischen Sozial-
        fonds („Dem Studentenprogramm Erasmus geht das Geld
        aus“, Die Welt vom 3. Oktober 2012) jeweils im Einzelnen in
        Deutschland – unter Angabe der gegebenenfalls aus den ge-
        nannten Programmen noch ausstehenden Zahlungen –, und
        welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des
        vorgesehenen EU-Nachtragshaushalts 2012 unter Angabe des
        Zeitplans der Beratung und der beabsichtigten Veranschla-
        gung im Bundesetat?
        Auswirkungen der Finanzierungslücken in Deutsch-
        land: Im Bereich des Europäischen Sozialfonds sind der-
        zeit fünf Operationelle Programme vom Liquiditätseng-
        pass der Europäischen Kommission betroffen. Die
        Gesamtsumme der fälligen Zahlungsanträge beläuft sich
        hier gegenwärtig auf 387 872 364,26 Euro. Rechtlich ist
        diese Situation allerdings nicht zu beanstanden, da es
        sich bei den ausstehenden Mitteln um Zwischenzahlun-
        gen handelt, deren Auszahlung nach der einschlägigen
        Rechtsgrundlage unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
        von Haushaltsmitteln steht.
        Für das Programm Erasmus hat Deutschland bereits
        80 Prozent der insgesamt veranschlagten Mittel – rund
        57 Millionen Euro – erhalten. Für das derzeitige Winter-
        semester sind keine Zahlungsengpässe aufgetreten. Der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23795
        (A) (C)
        (D)(B)
        noch ausstehende Betrag von 11,4 Millionen Euro ist
        erst zu Beginn des nächsten Jahres fällig.
        Für den Bereich Forschung hat die Bundesregierung
        aufgrund der zentralen Vergabe der Mittel aus Brüssel
        keinen Einblick hinsichtlich der Frage, ob die fälligen
        Beträge an die Empfänger in Deutschland ausgezahlt
        werden.
        Deutsche Position zum angekündigten EU-Nachtrags-
        haushalt 2012: Der von EU-Kommissar Lewandowski in
        einer Mitteilung angekündigte EU-Nachtragshaushalt
        2012 wird voraussichtlich am 23. Oktober 2012 vorge-
        legt werden. Die Bundesregierung wird sich erst bei Vor-
        liegen des Nachtragshaushalts eine abschließende Mei-
        nung dazu bilden.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck-
        sache 17/10967, Frage 25):
        Zu welchem Termin wird die mehrmals verschobene Na-
        tionale Bologna-Konferenz stattfinden, und welchen Hand-
        lungsbedarf sieht die Bundesregierung für Korrekturen und
        Qualitätsverbesserungen im Rahmen der Bologna-Reform?
        Die Bundesregierung führt derzeit über Konzept und
        Termin einer Konferenz Gespräche mit Vertretern der
        Hochschulen und den Ländern.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksache
        17/10967, Frage 26):
        Zu welchen Entsendebedingungen und durch wen werden
        nach der Fusion zur Deutschen Gesellschaft für Internationale
        Zusammenarbeit, GIZ, GmbH die Aufgaben des fusionierten
        Deutschen Entwicklungsdienstes, DED, übernommen?
        Die Entsendung von Entwicklungshelfern erfolgt weiter-
        hin auf der Grundlage des Entwicklungshelfergesetzes.
        Die Bedingungen haben sich im Vergleich zu der Zeit
        vor der Fusion nicht verändert. Innerhalb der GIZ über-
        nimmt die dafür gegründete Spezialisierte Geschäftsein-
        heit „Entwicklungshelfer/-innen“ die Entsendung.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksache
        17/10967, Frage 27):
        Wie hat sich die Zahl der vom DED nach dem Entwick-
        lungshelfergesetz entsandten Mitarbeiter und deren Einsatz
        vor Ort entwickelt, und welche langfristigen Beschäftigungs-
        möglichkeiten haben diese nunmehr in der GIZ?
        Die Verträge von Entwicklungshelfern sind grund-
        sätzlich befristet, da es sich vom Verständnis her um ein
        temporäres freiwilliges Engagement handelt. Wechsel in
        ein anderes langfristiges Beschäftigungsverhältnis in der
        GIZ sind zunächst nicht vorgesehen, finden aber statt.
        Der politisch gesetzte Zielwert für die Zahl der operativ
        tätigen Entwicklungshelfer liegt bei 863 zum Stichtag
        31. Dezember 2012. Die Anzahl beträgt derzeit, Stichtag
        30. September 2012, 724. Der Wert schwankt bedingt
        durch Vertragsbeendigungen und Neueinstellungen.
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 28):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die weitere
        Finanzierung von Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für
        Internationale Zusammenarbeit GmbH in Dadaab und Ka-
        kuma, die bisher aus dem Titel „Entwicklungsorientierte Not-
        und Übergangshilfe“ finanziert wurden, und wie bewertet die
        Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht ein mögli-
        ches Auslaufen der Aktivitäten bzw. eine Übergabe an das
        UN-Flüchtlingshilfswerk?
        Aus dem genannten Haushaltstitel des BMZ werden
        derzeit zwei Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für
        Internationale Zusammenarbeit, GIZ, finanziert.
        Das erste Vorhaben im Auftragswert von 4,1 Millio-
        nen Euro wird noch bis Ende August 2014 fortgeführt
        und dient der Stabilisierung der Lebensgrundlagen der
        ortsansässigen Bevölkerung und der Stärkung friedlicher
        Konfliktbearbeitung um das Flüchtlingslager Dadaab.
        Das zweite Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit
        dem UNHCR und dient im Rahmen der Übergangshilfe
        der Unterstützung von Flüchtlingen und einheimischer
        Bevölkerung in Dadaab, Kakuma und dem Großraum
        Nairobi. Die Finanzierung dieses Vorhabens durch die
        Bundesregierung wird zum 31. Dezember 2012 beendet.
        Allerdings bedeutet das nicht das Ende der Unterstüt-
        zung für die Flüchtlinge in Dadaab. Der UNHCR sucht
        derzeit eine andere Durchführungsorganisation für den
        Betrieb des Krankenhauses, das das Kernstück des Pro-
        jektes darstellt. UNHCR erwartet keine negativen Aus-
        wirkungen für die Versorgung der Flüchtlinge aus dem
        Rückzug der GIZ aus dieser Komponente.
        Darüber hinaus wird die Bundesregierung auch in der
        Zukunft ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen
        in Dadaab und der Region gerecht; sie unterstützt dort
        weiterhin verschiedene Projekte mit unterschiedlichen
        Partnerorganisationen von BMZ und AA.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 29):
        Wie viele der 2010 genehmigten Exporte für Rüstungsgüter
        und Kriegswaffen nach Portugal hat die Bundesregierung wi-
        derrufen oder zurückgenommen, nachdem Portugal im April
        2011 Hilfen aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazili-
        tät, EFSF, beantragen musste?
        Es wurden keine Genehmigungen widerrufen.
        23796 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Entscheidungen über den Export von Rüstungsgütern
        und Kriegswaffen richten sich nach den „Politischen
        Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von
        Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem
        Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt 2008/
        944/GASP des Rates der Europäischen Union vom
        8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für
        die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
        Militärgütern“.
        Nach den Politischen Grundsätzen hat sich der Export
        von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in
        NATO-Länder an den Sicherheitsinteressen der Bundes-
        republik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und
        der EU zu orientieren. Er ist grundsätzlich nicht zu be-
        schränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen
        Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fragen 30 und 31):
        Wie genau plant die Bundesregierung den Verbraucherin-
        nen und Verbrauchern die von der Markttransparenzstelle ge-
        sammelten Daten für den Benzinmarkt zur Verfügung zu stel-
        len, und wird dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher
        kostenfrei sein?
        Wird die Markttransparenzstelle selbst die Daten zu den
        Benzinpreisen jeweils aktuell im Internet veröffentlichen und,
        wenn nein, warum nicht?
        Der vom Kabinett am 2. Mai 2012 verabschiedete Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttranspa-
        renzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas wird
        derzeit im Deutschen Bundestag beraten, Bundestags-
        drucksache 17/10060. Voraussichtlich wird es noch Än-
        derungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem Regie-
        rungsentwurf geben. Diese betreffen insbesondere auch
        die Weitergabe der zum Zweck der Marktbeobachtung im
        Kraftstoffbereich in Echtzeit erhobenen Preisdaten der
        Tankstellen (Benzin und Diesel) von der Markttranspa-
        renzstelle an private Verbraucherinformationsdienste.
        Hier sollte die Markttransparenzstelle nicht in Konkur-
        renz zu privaten Anbietern treten. Grundsätzlich soll es
        den Verbraucherinformationsdiensten überlassen blei-
        ben, auf welchem Wege – zum Beispiel Internetportal,
        Applikationen für Smartphones, Navigationsgeräte – und
        zu welchen Konditionen sie die aktuellen Preisdaten den
        Verbrauchern zur Verfügung stellen. Dies sollte der
        Markt regeln.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 32):
        Teilt die Bundesregierung die Überlegungen des Bundes-
        ministers Dr. Philipp Rösler, die Stromkosten über eine Dros-
        selung der Stromsteuer zu senken, und welche Position bezieht
        die Bundesregierung zu der Forderung des Verbraucherzen-
        trale Bundesverbandes nach einem Stromsteuerfreibetrag?
        Bundesminister Dr. Philipp Rösler hat im Rahmen der
        Diskussion um bezahlbare Energiepreise eine grundle-
        gende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ge-
        fordert und – als kurzfristige Maßnahme – eine Senkung
        der Stromsteuer vorgeschlagen, um die Verbraucher zu
        entlasten. Die Vorschläge werden innerhalb der Bundes-
        regierung diskutiert; eine abgestimmte Position gibt es
        derzeit noch nicht.
        Der Vorschlag des Bundesverbandes der Verbraucher-
        zentralen nach einem Stromsteuerfreibetrag für Privat-
        haushalte ist innerhalb der Bundesregierung bislang
        nicht diskutiert worden.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 33):
        Stammt die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
        angekündigte Finanzierung für Projekte zur Verbesserung des
        Gesundheitswesens und zur Modernisierung der regionalen
        Verwaltung in Griechenland in Höhe von 30 Millionen Euro
        aus dem Haushalt der EU oder aus dem Haushalt der Bundes-
        republik Deutschland, und handelt es sich um zusätzliche Mit-
        tel zu den Mitteln, die für Griechenland im aktuellen Finanz-
        rahmen der Europäischen Union vorgesehen sind (sofern es
        sich um Mittel aus dem EU-Haushalt handelt; vergleiche
        Pressekonferenz von Dr. Angela Merkel und Antonis Samaras
        am 9. Oktober 2012)?
        In der EU-Task-Force für Griechenland unter der Lei-
        tung von Horst Reichenbach wird die bilaterale techni-
        sche Hilfe für Griechenland organisiert. Die Arbeit der
        EU-Task-Force ist aus Sicht der Bundesregierung ein
        wichtiger Beitrag dafür, in Griechenland wieder nach-
        haltiges Wachstum zu ermöglichen. Deutschland enga-
        giert sich daher in Schlüsselbereichen der EU-Task-
        Force und leistet gegenüber Griechenland bilaterale
        Hilfe durch Unterstützung bei der Reform der regionalen
        Verwaltung, des Gesundheitswesens und im Bereich der
        erneuerbaren Energien. Zurzeit werden gemeinsam mit
        den griechischen Partnern Projekte ausgearbeitet. Der
        Finanzbedarf ist dabei abhängig von konkreten Projek-
        ten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
        Finanzierung der Projekte zur Durchführung dieser Re-
        formen unter Nutzung der Griechenland zustehenden
        EU-Strukturfondsmittel von Griechenland selbst sicher-
        zustellen ist. Dies ist auch die Auffassung der EU-Task-
        Force.
        Im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland sind für
        die genannten Reformprojekte keine Mittel vorgesehen.
        Auch im Rahmen des aktuellen Finanzrahmens der Eu-
        ropäischen Union sind insoweit keine zusätzlichen Mit-
        tel vorgesehen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23797
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 35):
        Wie positioniert sich die Bundesregierung im Hinblick auf
        einen vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierten
        Einsatz in Mali zur Unterstützung malischer Sicherheitskräfte
        im Norden des Landes, und inwiefern plant sie, einen solchen
        finanziell, logistisch und personell zu unterstützen?
        Die Bundesregierung ist weiterhin besorgt über die
        Lage in der Republik Mali – hinsichtlich der sicherheits-
        politischen Aspekte wie auch der Wahrung der Men-
        schenrechte und der humanitären Situation. Der Bundes-
        minister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, plant,
        Anfang November 2012 in die Region zu reisen. Der
        Fortbestand bzw. die Vergrößerung rechtsfreier Räume
        im Norden Malis und angrenzender Gebiete stellt eine
        über Mali und den Sahel hinausgehende Bedrohung dar.
        Mali braucht daher umfassende und koordinierte interna-
        tionale Unterstützung, um sich zu stabilisieren. Aus
        Sicht der Bundesregierung können dabei die Vereinten
        Nationen als Koordinator fungieren. Wir begrüßen dies-
        bezüglich die Ernennung von Romano Prodi zum Son-
        derbeauftragten für Sahel durch den Generalsekretär der
        Vereinten Nationen, VN.
        Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammen-
        hang auch die Befassung des Sicherheitsrats der Verein-
        ten Nationen mit der Lage im Mali. Konkrete Planungen
        zur Unterstützung der Regierung und Sicherheitskräfte
        Malis können erst dann vorgenommen werden, wenn
        Entscheidungen des VN-Sicherheitsrats erfolgt sind.
        Am 12. Oktober 2012 hat der VN-Sicherheitsrat
        Resolution 2071 angenommen, die einen glaubwürdigen
        Verhandlungsprozess zwischen der malischen Über-
        gangsregierung und malischen Rebellengruppen im
        Norden fordert. Gleichzeitig hat der Sicherheitsrat auch
        seine Bereitschaft erklärt, auf die Bitte der Übergangs-
        regierung Malis bezüglich einer International Military
        Force zur Unterstützung der Streitkräfte Malis zur Rück-
        gewinnung der besetzten Regionen im Norden zu reagie-
        ren. Es ist vorgesehen, dass der Generalsekretär der Ver-
        einten Nationen innerhalb von 45 Tagen einen Bericht
        vorlegt. Erst auf dieser Grundlage kann über operative
        Schritte entschieden werden.
        Anlage 22
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 36):
        Inwieweit treffen nach dem Kenntnisstand der Bundes-
        regierung die Vorwürfe griechischer Demonstranten zu, in der
        Haft von Polizisten unmenschlich und erniedrigend behandelt
        und gefoltert worden zu sein, und wie bezieht die Bundes-
        regierung diesbezüglich gegenüber der griechischen Regie-
        rung Stellung?
        Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse
        in Bezug auf Ereignisse der in Ihrer Frage beschriebenen
        Art. Allerdings ist der Bundesregierung bekannt, dass
        die im griechischen Parlament vertretene Partei SYRIZA
        öffentlich Vorwürfe gegen die griechische Polizei
        erhoben hat, diese habe nach einer Demonstration im
        Zentrum Athens fünfzehn Demonstranten festgenom-
        men und misshandelt. In einer Pressemitteilung vom
        10. Oktober 2012 hat das zuständige griechische Bürger-
        schutzministerium diese Vorwürfe zurückgewiesen. In
        der Presseerklärung wird auch auf andauernde Ermitt-
        lungen der griechischen Justiz hingewiesen.
        Die Bundesregierung kommentiert laufende Ermitt-
        lungsverfahren der griechischen Justiz nicht.
        Anlage 23
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/10967, Frage 37):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zu-
        stände an russischen Militäranlagen, in denen ausrangierte
        Munition entsorgt wird, vor dem Hintergrund der jüngsten
        Explosion (Neue Zürcher Zeitung vom 11. Oktober 2012,
        Seite 16), auch im Zusammenhang mit dem deutschen Enga-
        gement in der Abrüstungshilfe im Rahmen der G-8-Initiative
        der Globalen Partnerschaft?
        Der Bundesregierung liegen zum Zustand der ent-
        sprechenden russischen Militäranlagen die allgemein zu-
        gänglichen Informationen aus der Presse und von spezia-
        lisierten Forschungsinstituten vor. Demnach hat es in
        russischen Munitionsdepots in den vergangenen Jahren
        immer wieder Unfälle gegeben. Der spezialisierte Think
        Tank „Small Arms Survey“ spricht für die Russische
        Föderation von 48 Unfällen und unbeabsichtigten Explo-
        sionen im Zusammenhang mit der Handhabung von
        Munition im Zeitraum zwischen 1998 und 2012. Laut
        diesen Informationen gibt es in keinem Land der Welt
        mehr vergleichbare Vorfälle.
        Im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G 8 unter-
        stützt die Bundesregierung Russland unter anderem bei
        der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Chemie-
        waffenübereinkommen durch die Hilfe beim Bau ent-
        sprechender Chemiewaffenvernichtungseinrichtungen.
        Eine Unterstützung bei der Vernichtung konventioneller
        Munition ist von der „Globalen Partnerschaft zur Verhin-
        derung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“
        nicht vorgesehen.
        Die sichere Lagerung von Munition gehört aber zu
        den wichtigsten Themen der konventionellen Rüstungs-
        kontrolle. Deutschland ist Initiator der zweijährlichen
        Resolution der Generalversammlung der Vereinten
        Nationen, VN, zu Überschussmunition. In diesem Zu-
        sammenhang hat Deutschland die Erarbeitung der
        „International Ammunition Technical Guidelines“,
        IATGs, angestoßen, mitfinanziert und an der Ausarbei-
        tung mitgewirkt. Dabei handelt es sich um ein umfassen-
        des VN-Kompendium zum richtigen Umgang mit Muni-
        tion für Staaten. Wir haben uns für die Einbeziehung von
        Munition im Rahmen der Verhandlungen zum globalen
        Waffenhandelsvertrag, ATT, ebenso nachdrücklich ein-
        23798 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        gesetzt wie bei der Überprüfungskonferenz zum Klein-
        waffenaktionsprogramm.
        Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft,
        Russland bei der Sicherung von Munition sowie deren
        professioneller Lagerung und Vernichtung zu unterstüt-
        zen.
        Anlage 24
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
        17/10967, Frage 38):
        In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung im
        Norden des Kosovo militärische Verstärkung von der NATO,
        und welche politische Strategie im Umgang mit den Spannun-
        gen im Norden des Kosovo ist mit dieser militärischen Um-
        gruppierung verbunden?
        Das deutsche Kontingent der Kosovo-Truppe, KFOR,
        einschließlich des deutlichen Anteils an der Operativen
        Reserve ist Teil der multinationalen KFOR-Operation
        unter Führung der NATO und auf Grundlage der Sicher-
        heitsratsresolution der Vereinten Nationen 1244, 1999.
        Die Bundesregierung erwartet, dass die von Deutsch-
        land gemeinsam mit Österreich gestellte Operative Re-
        serve, ORF, gegen Ende des Jahres wieder abgezogen
        werden kann – möglicherweise im Zuge einer Umgrup-
        pierung der regulären KFOR-Kräfte. Konkrete Vor-
        schläge für diese Umgruppierung werden für November
        2012 erwartet.
        Die Bundesregierung unterstützt die Anstrengungen
        der Europäischen Union, in einem Dialogprozess zwi-
        schen Serbien und Kosovo Fortschritte bei der Normali-
        sierung der Beziehungen zwischen diesen beiden Län-
        dern zu erzielen. Dazu gehört auch die Erarbeitung einer
        Lösungsperspektive für die Situation im Norden Kosovos.
        Der Einsatz von KFOR und der EU-Rechtsstaatsmis-
        sion EULEX – und damit die Gewährleistung eines si-
        cheren Umfelds sowie rechtstaatlicher Verhältnisse im
        Norden Kosovos – soll diesen Dialog befördern.
        Anlage 25
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab-
        geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 39):
        Wie ist der konkrete Wortlaut der Vertraulichkeitsbestim-
        mung bezüglich des deutsch-usbekischen Vertrags über die
        Nutzung des Militärflughafens Termes, die die Bundesregie-
        rung als Grund für die Nichtveröffentlichung des Vertrags an-
        führt, siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
        Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundes-
        tagsdrucksache 17/9710, und in welcher Form ist diese
        Vertraulichkeitsbestimmung zwischen den Vertragspartnern
        beschlossen worden?
        Die Vereinbarung der Vertraulichkeit des Abkom-
        mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik
        Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan
        über den Transit von Personal und von Gütern durch das
        Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan und die Nutzung
        des Verkehrsumschlagknotens am Flughafen Termez
        vom 13. April 2010 wurde auf Ersuchen der usbekischen
        Seite und in mündlicher Form getroffen.
        Anlage 26
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 40):
        Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen des Ab-
        zugs der Bundeswehr aus Afghanistan die Bereitstellung von
        finanziellen Mitteln, um dem Personal, welches zum Trans-
        port von Material der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt
        wird, unter anderem das Passieren von Checkpoints zu er-
        möglichen, und inwiefern hat die Bundesregierung Kennt-
        nisse darüber, ob die Gelder für Wegzölle in die Strukturen
        der Taliban fließen?
        Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan stellt
        eine beträchtliche Herausforderung dar, sowohl hinsicht-
        lich des Transports von Material als auch finanziell. Für
        die in der Fragestellung angesprochenen Aktivitäten
        plant die Bundesregierung keine Mittel ein.
        Anlage 27
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 41):
        Welche Informationen hat die Bundesregierung über den
        Verbleib und Zustand des ägyptischen Bloggers A. S., und
        welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung für
        seine Freilassung?
        Der bekennende Atheist A. S. wurde nach Informatio-
        nen von Amnesty International am 13. September 2012
        in seinem Haus in Kairo festgenommen, nachdem seine
        koptische Mutter die Polizei um Schutz vor aufgebrach-
        ten muslimischen Nachbarn gebeten hatte. Im Zusam-
        menhang mit von ihm erstellten religionskritischen Bei-
        trägen auf der Internetseite „Egyptian Atheists“ werden
        ihm „Verunglimpfung der Religion“ und „Verbreitung
        falscher Tatsachen“ vorgeworfen. Berichten zufolge ist
        er in Haft mehrfach misshandelt worden.
        Die Verhandlung in diesem Fall soll am 17. Oktober
        2012 vor dem zuständigen Gericht im Stadtteil Neu
        Kairo beginnen. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs
        Monaten und maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe sowie
        einer Geldstrafe von bis zu 5 000 ägyptischen Pfund,
        etwa 640 Euro.
        Die EU-Botschaften vor Ort planen eine gemeinsame
        Prozessbeobachtung. In deren Vorbereitung ist die Deut-
        sche Botschaft Kairo eingebunden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23799
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 42):
        Welche Vorstellungen hat das Bundeskanzleramt zur Ver-
        besserung der Transparenz – Transparenzinitiative –, um ei-
        nen Einfluss subjektiver wirtschaftlicher Interessen auf Ent-
        scheidungen von Exekutive und Legislative zurückzudrängen
        oder wenigstens transparent zu machen?
        Die Vorstellungen der Bundesregierung zu transpa-
        rentem Verwaltungshandeln lassen sich in drei Feldern
        gut erkennen:
        Erstens: Im Rahmen des Projektes Open Government
        aus dem Regierungsprogramm „Vernetzte und transpa-
        rente Verwaltung“ strebt die Bundesregierung größere
        Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Koopera-
        tion an. Die Basis für mehr Transparenz, Teilhabe und
        Kooperation bilden offene Informationen und Daten. Die
        Bundesregierung hat sich daher in einem ersten Schritt
        auf die Förderung von Transparenz durch mehr und ein-
        fach zugängliche Verwaltungsdaten entschieden.
        Das Bundesministerium des Innern hat von Beginn an
        einen ebenenübergreifenden Ansatz verfolgt, da Open
        Government in einem föderalen Land nur gemeinsam
        mit Bund, Ländern und Kommunen gelingen kann. Der-
        zeit wird ein Prototyp für ein ebenenübergreifendes
        Open-Government-Portal entwickelt. Über dieses Portal
        sollen in einem ersten Ausbauschritt Daten von Bund,
        Ländern und Kommunen einfach auffindbar und zu-
        gänglich sein. Das Portal hat das Potenzial, die Transpa-
        renz staatlichen Handelns durch immer mehr Datensätze
        aus allen denkbaren Bereichen enorm zu erhöhen. Um
        dieses Potenzial auszuschöpfen, muss das Angebot an
        Daten laufend verbessert werden – sowohl quantitativ
        als auch qualitativ. Ein wesentlicher Faktor für den Er-
        folg ist dabei eine gewandelte Einstellung in Politik,
        Verwaltung und Gesellschaft zu Offenheit und Transpa-
        renz. Die Förderung des dafür erforderlichen Kulturwan-
        dels ist daher Bestandteil des Projektes. Dafür setzt die
        Bundesregierung sich ein.
        Zweitens: Die Bundesregierung hat klare Regeln zum
        Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Be-
        schäftigten, externen Personen, in der Bundesverwaltung
        vom 17. Juli 2008, Bundesanzeiger Seite 2722, geschaf-
        fen.
        Die Verwaltungsvorschrift begrenzt die Dauer des
        Einsatzes dieser Personen und benennt Funktionen, die
        nicht von externen Personen wahrgenommen werden
        dürfen, etwa die Formulierung von Gesetzentwürfen und
        anderen Rechtssetzungsakten. Über den Einsatz externer
        Personen in der Bundesverwaltung berichtet das Bun-
        desministerium des Innern halbjährlich dem Haushalts-
        und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages.
        Damit werden Einflussmöglichkeiten weitgehend zu-
        rückgedrängt und noch verbleibende Einflussmöglich-
        keiten transparent gemacht.
        Drittens: Die Bundeskanzlerin selber hat verschie-
        dene Initiativen zur Transparenz ergriffen. Wöchentlich
        beantwortet sie per Videobotschaft auf der Internetseite
        „direkt zur Kanzlerin“ einzelne Anliegen von Bürgern.
        Anfang 2011 hat sie einen Expertendialog und An-
        fang 2012 einen Bürgerdialog über Deutschlands Zu-
        kunft initiiert. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer in-
        ternetgestützter Verfahren zur Bürgerbeteiligung.
        Der Entwurf des E-Government-Gesetzes sieht vor,
        dass öffentliche Bekanntmachungen zusätzlich im Inter-
        net erfolgen. Die Verwaltung soll Statistiken, Geodaten
        und andere Informationen ohne Personenbezug für je-
        dermann maschinenlesbar abrufbar ins Internet stellen.
        Die Behörden sollen die von ihnen im Internet bereitge-
        stellten Informationen über ihre Verfahren und Zustän-
        digkeiten noch weiter verbessern. Außerdem sollen die
        Behörden für die Verfahrensbeteiligten elektronische In-
        formationen zum Stand der Bearbeitung ihrer Anträge
        abrufbar machen.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967,
        Frage 43):
        Wie oft haben Bundesbehörden jeweils – vor allem gemäß
        den §§ 26, 28 des Gesetzes über die Bundespolizei – seit 2007
        bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen
        oder Ansammlungen Tonaufzeichnungen von Teilnehmern
        angefertigt, und wie oft haben Bundesbehörden aus gleichen
        Anlässen seither jeweils Bild- und Tonaufzeichnungen von
        Teilnehmern mithilfe unbemannter Luftfahrzeuge angefertigt,
        vor allem durch Drohnen?
        Die Bundesbehörden fertigten in vorgenannten Fällen
        keine reinen Tonaufzeichnungen.
        Die Bundespolizei fertigt kombinierte Bild- und Ton-
        aufnahmen, zum Beispiel mit Camcordern, Statistiken
        werden nicht geführt. Zweck dieser Aufnahmen ist, das
        Gesamtgeschehen und damit im Zusammenhang ste-
        hende Polizeiverfügungen zu dokumentieren.
        Bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veran-
        staltungen oder Ansammlungen haben Bundesbehörden
        keine Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern
        mithilfe unbemannter Luftfahrzeuge, sogenannter Droh-
        nen, gefertigt.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967,
        Frage 44):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und
        nachgeordneten Sicherheitsbehörden inzwischen über Mitar-
        beiter von US-Sicherheitsbehörden vor, die in örtlichem und
        zeitlichem Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin
        Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn und
        Deutschland tätig gewesen sein sollen, so wie schon der Stern
        am 1. Dezember 2011 – jedoch bezogen auf eine andere
        23800 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        US-Dienststelle – über einen solchen Vorgang berichtet hatte,
        und was unternahmen seither Bundessicherheitsbehörden, vor
        allem Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Bundes-
        nachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, jeweils, um
        die – eigentlich mit ihnen abzustimmenden – Aufgaben sowie
        Tätigkeiten jener US-Bediensteten in Deutschland zu jener
        Zeit aufzuklären?
        Der Bundesregierung liegen nach umfassender Über-
        prüfung keine belastbaren Hinweise vor, wonach Mitar-
        beiter von US-Sicherheitsbehörden „in örtlichem und
        zeitlichem Zusammenhang zu dem Mord an der Polizis-
        tin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn
        und Deutschland tätig gewesen“ sind. Im Übrigen äußert
        sich die Bundesregierung nicht zu Einzelaspekten lau-
        fender Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts.
        Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht
        der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deut-
        schen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter
        Abwägung der betroffenen Belange das Informationsin-
        teresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheim-
        haltungsinteressen im laufenden Ermittlungsverfahren
        zurück.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10967, Frage 45):
        Wie viele sogenannte Massendaten wurden bzw. werden in
        den Ermittlungen wegen der ungeklärten Mordfälle bis zur
        Entdeckung der Täterschaft des Nationalsozialistischen Unter-
        grunds von den damit befassten Besonderen Aufbauorganisa-
        tionen erhoben, gespeichert oder – etwa nach der Anlieferung
        durch Landeskriminalämter oder Landesämter für Verfas-
        sungsschutz – verarbeitet; bitte aufschlüsseln nach Funk-
        zellenabfragen, daraus ermittelten Anschlussinhaberinnen und
        -inhabern, Finanztransaktionen, Hotelbuchungen, Mietwagen-
        nutzung), und welche dieser auch mit einer Software zur Ras-
        terfahndung prozessierten Daten werden bis heute vorgehal-
        ten?
        Im Zusammenhang mit den Taten des Nationalsozia-
        listischen Untergrunds wurden Daten aus insgesamt
        27 Ermittlungsverfahren, die sich über einen Zeitraum
        von mehr als 9 Jahren erstrecken, beim Bundeskriminal-
        amt, BKA, zusammengeführt.
        Bei den 27 Tathandlungen handelt es sich um 10 Tö-
        tungsdelikte – 9 Ceska-Komplex, 1 Heilbronn, 2 ver-
        suchte Tötungsdelikte – Sprengstoffanschläge in Köln,
        Lebensmittelgeschäft 1 Verletzte; Keupstraße, 22 Ver-
        letze – sowie 15 Raubdelikte. Insgesamt wurden
        20 575 657 Funkzellendatensätze, gemäß § 100 g Abs. 2
        Satz 2 StPO und 13 842 Datensätze zu Anschlussinha-
        bern, gemäß § 113 TKG, vornehmlich aus den bereits bei
        den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusam-
        mengeführt. Eine geringe Anzahl von Funkzellen-
        datensätzen bzw. Bestandsdaten wurde im Zusammen-
        hang mit den Tatorten Eisenach und Chemnitz zusätzlich
        durch das BKA erhoben.
        Daten zu in diesem Zusammenhang stehenden Fi-
        nanztransaktionen, Hotelbuchungen und Mietwagennut-
        zungen sind keine Massendaten im Sinne der Fragestel-
        lung, sondern sind jeweils Ergebnis von einzelnen
        gezielten Ermittlungsmaßnahmen. Die erforderlichen
        Daten sind weiterhin gespeichert. Diese Speicherung ist
        nach § 483 Abs. 1 der Strafprozessordnung, StoPo, zu-
        lässig, solange die jeweiligen Daten „für Zwecke des
        Strafverfahrens“, das heißt von der Einleitung des Er-
        mittlungsverfahrens an bis zum Abschluss des Vollstre-
        ckungsverfahrens, erforderlich sind.
        Ein Funkzellendatensatz umfasst die Telefonnummer,
        Angaben zum Ort der Funkzelle und die Zeit, zu der das
        Mobilfunkendgerät aktiv gewesen ist. Mithilfe von
        Funkzellendatensätzen kann entweder die Frage beant-
        wortet werden, ob ein Mobilfunkendgerät in der räumli-
        chen Zuordnung einer Funkzelle in einem bestimmten
        Zeitraum aktiv war, oder es kann die Menge aller in ei-
        nem bestimmten Zeitraum in der räumlichen Zuordnung
        einer Funkzelle aktiven Mobilfunkendgeräte beauskunf-
        tet werden. Eine Funkzellenabfrage, bei der alle in der
        Funkzelle des Tatorts im Tatzeitraum aktiven
        Mobilfunkendgeräte erfasst werden, ist eine typische Er-
        mittlungsmaßnahme bei Tötungsdelikten.
        Bei der Auswertung von Funkzellendatensätzen wer-
        den grundsätzlich Mobilfunkendgeräte gesucht, die an
        mehreren Tatorten aktiv waren. Für die Treffer dieser
        Suche werden im Anschluss gegebenenfalls Bestands-
        daten erhoben.
        Die Auswertung von Funkzellendatensätzen unter-
        scheidet sich somit grundsätzlich von der Rasterfahn-
        dung gemäß § 98 a StPO, bei der personenbezogene
        Daten von Personen, die bestimmte vermutlich auf den
        Täter zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit ande-
        ren Daten abgeglichen werden.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fra-
        ge 47):
        Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Vorschlag
        für eine Genehmigungspflicht für Anschlusstätigkeiten ausge-
        schiedener Regierungsmitglieder nach dem Vorbild der Euro-
        päischen Union für ausgeschiedene EU-Kommissare vorge-
        legt, und wie beurteilt sie Vorschläge für ein verbindliches
        Lobbyistenregister und für mehr Transparenz im Parteienge-
        setz – unter anderem Beschränkung von Spenden auf natürliche
        Personen, Obergrenze 100 000 Euro, Halbierung der Transpa-
        renzschwellen etc.?
        Für Mitglieder der Bundesregierung besteht die
        Pflicht zur Amtsverschwiegenheit – § 6 des Bundes-
        ministergesetzes, BMinG – und die Anzeigepflicht für
        Geschenke in Bezug auf das Amt – § 5 Abs. 3 BMinG –
        auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort.
        Die Bundesregierung hält die bereits bestehenden Re-
        gelungen für aus dem Amt ausgeschiedene Mitglieder
        der Bundesregierung für ausreichend. Darauf hat sie in
        der Vergangenheit bereits wiederholt hingewiesen.
        Die Einrichtung eines Lobbyistenregisters beim Deut-
        schen Bundestag ist eine Angelegenheit des Parlaments,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23801
        (A) (C)
        (D)(B)
        zu der die Bundesregierung entsprechend ihrer langjähri-
        gen Staatspraxis Zurückhaltung übt.
        Auch Regelungen im Bereich des Parteiengesetzes
        werden vom Deutschen Bundestag herkömmlicherweise
        aufgrund eigener Initiative getroffen. Die Bundesregie-
        rung nimmt eine Bewertung parlamentarischer Initiati-
        ven zu diesem Bereich üblicherweise nicht vor.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 48):
        Wie ist der Stand innerhalb der Bundesregierung bezüg-
        lich der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten
        Nationen gegen Korruption – United Nations Convention
        against Corruption, UNCAC –, und welche Vorbehalte hat die
        Bundesregierung gegen die Vorlage eines solchen Ratifizie-
        rungsgesetzes?
        Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass
        Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Natio-
        nen gegen Korruption ratifizieren kann. Den Entwurf für
        ein Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten
        Nationen, mit dem die Voraussetzungen nach Art. 59
        Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung
        des Übereinkommens geschaffen werden, wird die Bun-
        desregierung dem Deutschen Bundestag vorlegen, so-
        bald Einvernehmen über ein Gesetz zur Ausführung des
        Übereinkommens besteht. Dazu wäre eine Erweiterung
        des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung er-
        forderlich. Derzeit liegen drei Gesetzentwürfe aus der
        Mitte des Deutschen Bundestages vor. Hierzu findet am
        heutigen Tage eine Expertenanhörung im Rechtsaus-
        schuss des Deutschen Bundestages statt.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967,
        Frage 49):
        Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass es
        durch den geplanten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
        von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu keiner Ver-
        schlechterung der Rechtsposition der Auftragnehmer hinsicht-
        lich der Zahlungsfristen kommt?
        Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zah-
        lungsverzug im Geschäftsverkehr wird die EU-Richt-
        linie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
        im Geschäftsverkehr „1 zu 1“ umgesetzt. Entsprechend
        den Vorgaben in der EU-Richtlinie werden in dem Ge-
        setzentwurf für vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen
        Höchstgrenzen vorgegeben, die nicht oder nur unter be-
        stimmten Voraussetzungen überschritten werden dürfen.
        Damit wird die nach der bisherigen Rechtslage nahezu
        unbegrenzt bestehende Möglichkeit, vom gesetzlichen
        Leitbild der sofortigen Fälligkeit durch Vereinbarung ab-
        zuweichen, zum Schutz des Gläubigers einer Entgeltfor-
        derung beschränkt und somit die Rechtsposition der
        Auftragnehmer hinsichtlich der Zahlungsfristen verbes-
        sert.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 50):
        Inwiefern kann die Bundesregierung bei der Einrichtung
        eines eigenen Budgets für die Euro-Zone eine Senkung des
        mehrjährigen Finanzrahmens auf Kosten der mittelosteuropäi-
        schen Staaten ausschließen, und inwiefern könnte die Bundes-
        regierung Vorschläge unterstützen, die die Haushaltskontrolle
        des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rech-
        nungshofs zu untergraben drohen?
        In Bezug auf den mehrjährigen Finanzrahmen 2014
        bis 2020 verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel
        der Ausgabenbegrenzung auf 1 Prozent des EU-BNE. In
        diesen Rahmen müssen die Ausgaben für sämtliche Poli-
        tiken der EU integriert werden.
        Die Vorbereitungen laufen parallel zu den Überlegun-
        gen für eine gestärkte Wirtschafts- und Währungsunion.
        Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht nicht; die
        Bundesregierung wird auch hier den Gedanken eines
        „better spending“ im Sinne der Ausgabeneffizienz ein-
        bringen.
        Vorschläge, welche die den EU-Organen nach dem
        EU-Vertrag eingeräumten Kompetenzen untergraben
        würden, sind der Bundesregierung weder bekannt noch
        werden sie von ihr unterstützt.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10967, Frage 51):
        Teilt die Bundesregierung die Analyse des Internationalen
        Währungsfonds, IWF, nach der die Kapitalflucht aus der
        „Peripherie“ der Euro-Zone das grundlegende Fundament der EU
        unterminiert (vergleiche www.welt.de/finanzen/article1097
        23111/IWF-warnt-vor-Kollaps-des-weltweiten-Finanzsystems.
        html), und inwiefern hält sie Änderungen des auch in Ausnah-
        mesituationen totalen Verbots von Kapitalverkehrskontrollen
        in den EU-Verträgen für sinnvoll?
        Kapitalverlagerungen aus Mitgliedstaaten der Euro-
        Zone, die sich aufgrund makroökonomischer Ungleich-
        gewichte und entsprechendem Reformbedarf einer unsi-
        cheren Markteinschätzung gegenüber sehen, sind ein
        Symptom der Finanz- und Staatsschuldenkrise. Die Lö-
        sung liegt in der Wiederherstellung des Vertrauens in die
        Finanzstabilität in der Euro-Zone und damit auch des
        Vertrauens in die Sicherheit der Kapitalanlagen in jedem
        Euro-Mitgliedstaat. Es gibt bereits Anzeichen, dass die
        eingeleiteten Reformen greifen. So konnte Irland wieder
        Einlagenzuflüsse in sein Bankensystem verzeichnen.
        Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen hingegen
        23802 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        wäre für die Wiederherstellung des Vertrauens völlig
        kontraproduktiv.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 52):
        Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Er-
        kenntnissen des Internationalen Währungsfonds aus seiner
        Publikation „World Economic Outlook, October 2012“,
        Chapter 1, Box 1.1, über fiskalische Multiplikatoren für euro-
        päische Länder, dass diese meist über dem Wert von 1,0 lie-
        gen und folglich schnell durchgeführte Einsparungen staat-
        licher Ausgaben zwangsläufig zur Verschlimmerung der
        Rezession in den Krisenstaaten der Euro-Zone führen müssen,
        und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        daraus für ihre Forderungen gegenüber diesen Partnerländern
        bzw. erwägt sie zu ziehen, vor allem bezüglich der Forderun-
        gen nach der Verlängerung der Fristen für den Abbau staat-
        licher Haushaltsdefizite und der Gesamtverschuldung?
        Der IWF thematisiert im aktuellen World Economic
        Outlook die Ausrichtung der Wirtschafts- und Finanz-
        politik und die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachs-
        tum.
        Vor dem Hintergrund der europäischen Staatsschul-
        denkrise würde eine Abkehr vom Kurs der strukturellen
        Haushaltskonsolidierung einen erheblichen Vertrauens-
        verlust mit negativen Auswirkungen für Wachstum und
        Beschäftigung bedeuten. Nur die Einhaltung der Regeln
        des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts kann
        wieder Vertrauen in die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen
        in Europa herstellen. Dieser sieht vor, dass eine Fristver-
        längerung im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
        dann gewährt werden kann, wenn die wirtschaftliche
        Entwicklung in einem Mitgliedstaat deutlich schlechter
        verlief als zum Zeitpunkt der Eröffnung des Defizitver-
        fahrens angenommen und der betreffende Mitgliedstaat
        die erforderliche strukturelle Konsolidierung erbracht
        hat. Dabei setzt die Bundesregierung darauf, dass die
        notwendige Haushaltskonsolidierung von wachstums-
        steigernden Strukturreformen flankiert wird. Für die eu-
        ropäische Ebene hat der Europäische Rat am 28./29. Juni
        2012 dazu im Rahmen des Pakts für Wachstum und Be-
        schäftigung wichtige Beschlüsse gefasst.
        Der Europäische Rat hat zur Ausrichtung der Finanz-
        politik im März 2012 folgende Grundprinzipien formu-
        liert:
        Alle Mitgliedstaaten sollten weiterhin ihre Verpflich-
        tungen gemäß den Regeln des Stabilitäts- und Wachs-
        tumspakts einhalten, sodass die automatischen Stabilisa-
        toren entlang des vereinbarten Pfades der strukturellen
        Haushaltskonsolidierung wirken können, während
        zugleich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
        Finanzen gewährleistet wird. Länder, für die es ein
        Hilfsprogramm gibt, sollten sich an die im Programm
        vereinbarten Zielvorgaben und Strukturreformen halten.
        Ebenso sollten Mitgliedstaaten, die unter dem Druck der
        Märkte stehen, weiterhin die vereinbarten Haushaltsziele
        erfüllen und bereit sein, erforderlichenfalls weitere
        Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen. Bei den
        Konsolidierungsanstrengungen muss besonders darauf
        geachtet werden, dass Ausgaben Vorrang erhalten, die
        Investitionen in künftiges Wachstum darstellen; dabei
        geht es insbesondere um die Bereiche Bildung, For-
        schung und Innovation.
        Die Bundesregierung steht unverändert zu dieser
        Position des Europäischen Rates.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10967, Frage 53):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Regelung zur
        Steuerrückvergütung bei Agrardiesel für Geländewagen oder
        andere private Fahrzeuge, zum Beispiel von Schäferinnen und
        Schäfern, im Vergleich zu den Regelungen zur Nutzung von
        Agrardiesel durch Imkerinnen und Imker, und welche Ände-
        rungen am Energiesteuergesetz zur Gleichstellung beider Be-
        reiche wird sie vorschlagen?
        Die Bundesregierung lehnt eine spezielle Regelung
        für Schäfereien ab. Betriebe der Schafhaltung sind be-
        reits in die allgemeine Agrardiesel-Steuervergütung ein-
        bezogen, soweit von ihnen die im Gesetz begünstigten
        Fahrzeuge eingesetzt werden. Der Einsatz sonstiger
        Fahrzeuge – insbesondere von Personenkraftwagen zu
        Kontrollfahrten, auch unter Überwindung weiter Stre-
        cken – ist in den übrigen landwirtschaftlichen Betrieben
        ebenso üblich und dennoch nicht erstattungsfähig.
        Die Regelungen für Imkereien sind eingeführt wor-
        den, als die Steuerentlastung durch Selbstbehalt und
        Obergrenze nur eingeschränkt gewährt wurde. Auch sind
        die beiden Berufsstände nicht unmittelbar miteinander
        zu vergleichen, weil die betrieblichen Verhältnisse der
        Schäfereien weniger einheitlich sind. So würden insbe-
        sondere Standortschäfereien mit einer entsprechenden
        pauschalen Regelung gegenüber anderen landwirtschaft-
        lichen Betrieben bessergestellt. Eine allgemeine Auswei-
        tung auf Personenkraftwagen würde erhebliche Schwie-
        rigkeiten für die Steueraufsicht und Rechtsunsicherheit
        zur Folge haben.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksa-
        che 17/10967, Frage 54):
        Wird die Bundesregierung dem Wunsch der Wirtschafts-
        ministerkonferenz vom 4. und 5. Juni 2012 nachkommen und
        die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundes-
        agentur für Arbeit bis zum Herbst 2013 evaluieren lassen, und
        wer würde diese Evaluierung übernehmen?
        Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bun-
        desagentur für Arbeit sind bereits evaluiert worden,
        sodass derzeit kein weiterer Bedarf hierfür gesehen wird.
        Allerdings gibt es zu den Maßnahmen im Übergangsbe-
        reich, die in Verantwortung der Länder liegen, deutlich
        weniger Untersuchungsergebnisse.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23803
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fragen 55 und 56):
        Wie viele der von der Bundesministerin für Arbeit und So-
        ziales, Dr. Ursula von der Leyen, im Juni 2012 angekündigten
        5 000 Arbeitslosen, die in den Genuss einer Umschulung oder
        Weiterqualifizierung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher kom-
        men sollten, haben bisher tatsächlich eine solche begonnen,
        und wie sind diese Plätze unter ihnen aufgeteilt und ausgestal-
        tet (bitte aufteilen nach Art der Bildungsmaßnahme und je-
        weiligen Erfolgsquoten bei den staatlichen Erzieherprüfun-
        gen)?
        Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die ar-
        beitslosen Interessentinnen und Interessenten, die bislang
        noch nicht an einer Umschulung oder Weiterqualifizierung
        zum Erzieher bzw. zur Erzieherin teilnehmen, entsprechend
        qualifiziert werden?
        Zu Frage 55:
        Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben
        nach ihren vorläufigen Erhebungen im Zeitraum von Ja-
        nuar bis September 2012 insgesamt 813 Personen eine
        geförderte Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
        mit Berufsabschluss begonnen. Aussagen zum Erfolg
        bei den Abschlussprüfungen können derzeit noch nicht
        gemacht werden, da die Dauer der Ausbildung grund-
        sätzlich drei Jahre beträgt.
        Zu Frage 56:
        Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit un-
        terstützen das Ziel, durch verstärkte und bedarfsgerechte
        Umschulungen zur Erzieherin/zum Erzieher einen Bei-
        trag zur Fachkräftesicherung im Erzieherbereich zu leis-
        ten. Förderungen können jedoch nur bei Vorliegen der
        gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Vorlie-
        gen der landesrechtlichen Ausbildungsvoraussetzungen
        erfolgen. Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für
        Arbeit sind aufgrund der unterschiedlichen länderspezifi-
        schen Regelungen zur Ausbildung in Verhandlungen mit
        den Ländern, um insbesondere Fachkräftebedarfe zu kon-
        kretisieren und auf die notwendige Zertifizierung von
        Schulen sowie Verkürzungs- und Finanzierungsmöglich-
        keiten beim dritten Umschulungsjahr hinzuwirken.
        Das Thema Fachkräftesicherung in Kindertagesein-
        richtungen ist auch Gegenstand einer Arbeitsgruppe von
        Bund, Ländern und Verbänden unter Federführung des
        Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
        Jugend.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967,
        Frage 57):
        Wird die Bundesregierung bereits deutlich vor der nächs-
        ten Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2013 Initiativen
        für Maßnahmen nach Art. 24 oder 26 der Verfassung der In-
        ternationalen Arbeitsorganisation, IAO, oder zur Prüfung ei-
        ner Aussetzung der EU-Handelspräferenzen ergreifen, um auf
        die erneute massive Zwangsarbeit von Kindern und Erwach-
        senen bei der aktuell laufenden Baumwollernte in Usbekistan
        zu reagieren, und wie wird sie solche Initiativen auf den Tref-
        fen des IAO-Verwaltungsrates im November 2012 und März
        2013, innerhalb der EU, bei den deutsch-usbekischen Regie-
        rungskonsultationen bzw. in eigenen zeitnahen öffentlichen
        Stellungnahmen vorbringen?
        Die Bundesregierung ist über die Nicht-Einladung ei-
        ner Beobachtungsmission der Internationalen Arbeits-
        organisation, IAO, zur Baumwollernte in Usbekistan be-
        sorgt. Sie setzt sich regelmäßig und nachdrücklich
        bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und in in-
        ternationalen Gremien gegenüber der usbekischen Re-
        gierung für die Beseitigung von Kinderarbeit ein.
        Die Ratifizierung und tatsächliche Umsetzung der
        IAO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zur Abschaf-
        fung von Kinderarbeit gehören zu den Voraussetzungen,
        unter denen die Europäische Union im Rahmen des All-
        gemeinen Präferenzsystems, APS, sogenannten gefähr-
        deten Ländern Zollvergünstigungen unter der Sonder-
        regelung als Anreiz für nachhaltige Entwicklung und
        verantwortungsvolle Staatsführung, sogenanntes APS+,
        gewährt. Zwar hat Usbekistan im Rahmen der Allgemei-
        nen Regelung des Allgemeinen Präferenzsystems, APS,
        einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt, kommt je-
        doch nicht in den Genuss der günstigeren Bestimmungen
        des APS+. Der größte Teil der usbekischen Ausfuhren in
        die EU umfasst jedoch Erzeugnisse, die in die EU ohne-
        hin zollfrei auf nichtpräferenzieller Basis eingeführt
        werden können.
        Seitens der EU-KOM wurden noch keine Überlegun-
        gen zur Rücknahme von APS-Präferenzen bei Usbekis-
        tan vorgetragen.
        Die Einsetzung einer Untersuchungskommission
        nach Art. 26 der IAO-Verfassung kann nicht von einem
        einzigen Mitgliedsstaat allein, sondern nur vom Verwal-
        tungsrat entschieden werden. Der Verwaltungsrat der
        IAO besteht aus 28 Regierungsvertretern sowie je
        14 Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorgani-
        sationen. Bislang hat es im Verwaltungsrat keine Mehr-
        heit für die Einsetzung einer Untersuchungskommission
        gegeben. Der Einsetzung einer Untersuchungskommis-
        sion geht in den allermeisten Fällen das Beschwerdever-
        fahren nach Art. 24 IAO-Verfassung voraus. Es ist davon
        auszugehen, dass die Lage in Usbekistan erneut während
        der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO im Juni
        2013 beraten wird. Die Regierung von Usbekistan ist
        aufgefordert, im Rahmen dieser Beratung zu den von der
        IAO geforderten Schritten zur Umsetzung der Überein-
        kommen über Kinderarbeit Stellung zu nehmen. Die
        Bundesregierung wird diese Forderung auch weiterhin
        gegenüber Usbekistan aufrechterhalten und sich mit
        Nachdruck auch im Rahmen der EU für die Beseitigung
        von Kinderarbeit eintreten.
        Darüber hinaus hat der Beauftragte der Bundesregie-
        rung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
        im Auswärtigen Amt, Herr Markus Löning, sich im Juli
        2012 mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des IAO
        Verwaltungsrates gewandt und die IAO zu weiteren
        23804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Schritten zur Bekämpfung der Kinderarbeit bei der
        Baumwollernte in Usbekistan ermutigt.
        Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig mit Nach-
        druck gegenüber der usbekischen Regierung für die Be-
        seitigung von Zwangs- und Kinderarbeit ein. Auch bei
        deutsch-usbekischen politischen Konsultationen spricht
        die Bundesregierung das Thema an und fordert die usbe-
        kische Regierung zur Einhaltung ihrer internationalen
        Verpflichtungen auf. Dies schließt auch das Hinwirken
        auf die Zulassung einer IAO-Beobachtermission nach
        Usbekistan zur Baumwollernte ein.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10967, Frage 59):
        Welche Autorinnen und Autoren haben die Stellungnahme
        des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, Nr. 037/2012
        vom 28. September 2012 zu einer französischen Studie über
        Fütterungsversuche mit dem gentechnisch veränderten Mais
        NK 603 erarbeitet (BfR-Mitarbeiter/-innen und Externe)?
        Zu der französischen Studie über Fütterungsversuche
        mit der gentechnisch veränderten Maislinie NK603, in der
        die Verfütterung von gentechnisch verändertem Mais im
        Zusammenhang mit der zusätzlichen Gabe des Pflanzen-
        schutzmittels Glyphosat untersucht wurde, wurden Stel-
        lungnahmen des für die Risikobewertung zuständigen
        Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-
        cherheit, BVL, und des Bundesinstituts für Risikobewer-
        tung, BfR, eingeholt. Auch die Zentrale Kommission für
        die Biologische Sicherheit, ZKBS, wird eine Bewertung
        abgeben.
        Die Stellungnahme des BfR wurde ausschließlich von
        Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern des BfR erstellt.
        Hierbei konnte auf die Fachkompetenz von Mitarbeite-
        rinnen und -mitarbeitern aus den Bereichen Toxikologie,
        Molekularbiologie, Endokrinologie, Statistik und Pflan-
        zenschutz zurückgegriffen werden, sodass die Einbin-
        dung externer Sachverständiger als nicht notwendig an-
        gesehen wurde.
        Die Namen aller wissenschaftlichen Bediensteten des
        BfR sowie weitere personenbezogene Daten sind für die
        Mitglieder des Deutschen Bundestages im Verzeichnis-
        dienst der Bundesverwaltung im Intranet unter http://
        x500.intranet.bund.de/ einsehbar.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 62):
        Hat der heutige Generalinspekteur der Bundeswehr, Volker
        Wieker, an einem ISAF-Targeting-Prozess teilgenommen, bei
        dem die Handlungsempfehlung an die ISAF-Kräfte die ge-
        zielte Tötung einer gelisteten Person gewesen ist, und welche
        Rolle hat er bei dem Verfahren eingenommen?
        General Volker Wieker war während seiner Verwen-
        dung als Chef des Stabes im ISAF-Headquarter zu kei-
        nem Zeitpunkt Teilnehmer am Nominierungsboard im
        Rahmen des formalisierten ISAF-Targeting-Prozesses.
        Im Übrigen kann aus eigenen Erkenntnissen der
        Bundesregierung zu ISAF-internen Meinungsbildungs-
        prozessen und Entscheidungsfindungen keine Stellung
        genommen werden.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 17/10967, Frage 63):
        Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es, die Teilnehmer
        des Aktionsprogramms I für Mehrgenerationenhäuser, aber
        nicht mehr Teilnehmer des Aktionsprogramms II sind, und
        wie wurde der „Ausstieg“ begründet?
        81 Mehrgenerationenhäuser, die im Rahmen des Ak-
        tionsprogramms Mehrgenerationenhäuser I gefördert
        wurden, sind nicht im Aktionsprogramm Mehrgeneratio-
        nenhäuser II vertreten.
        Die Gründe für die Nichtteilnahme sind dabei viel-
        schichtig. Sie reichen von einem bewussten Verzicht des
        Trägers bis hin zu einer Nichtauswahl im Interessenbe-
        kundungsverfahren aufgrund zu geringer Punktzahl.
        Auch konnte in Einzelfällen die erforderliche kommu-
        nale Kofinanzierung nicht erbracht werden. Diese wurde
        bei der Programmkonzeption des Aktionsprogramms
        Mehrgenerationenhäuser II angelegt, um die nachhaltige
        kommunale Verankerung der Häuser weiter zu beför-
        dern.
        Ohnehin musste die Zahl der Standorte von 500 im
        Aktionsprogramm I auf 450 im Aktionsprogramm II ge-
        senkt werden, da nur für diese Anzahl von Häusern die
        erforderlichen Haushaltsmittel bereitstehen.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 17/10967, Frage 64):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
        Beanstandungen ausländischer Behörden entgegenzuwirken,
        die bezüglich der Diskrepanz zwischen Fahrzeugschein und
        Kennzeichen im Hinblick auf den Bindestrich Bußgelder ein-
        fordern?
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung, BMVBS, wurde durch die Länder darauf
        hingewiesen, dass im Rahmen der Ahndung von Ver-
        kehrsverstößen auch die Eintragung des amtlichen
        Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung, die mit
        Trennungsstrich vorgenommen wurde, obwohl die
        Kennzeichenschilder nicht mehr über einen solchen
        Trennungsstrich verfügen, in Italien und Österreich zum
        Beispiel im Zusammenhang mit der Ahndung von Ver-
        stößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, mit beanstandet
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23805
        (A) (C)
        (D)(B)
        wurde. Abweichende Ausführungen des Kennzeichen-
        schildes mit der Eintragung in der Zulassungsbescheini-
        gung sind zum Beispiel bei zweizeiligen Kennzeichen,
        die bekanntlich schon immer ohne Trennungsstrich ge-
        prägt werden, nicht neu. Dass die Kennzeichen auf der
        Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungs-
        strich geschrieben sein können und beide Schreibweisen
        gleichberechtigt gültig sind, wird auf der Internetseite
        des BMVBS ausgeführt: http://www.bmvbs.de/Shared-
        Docs/DE/Art./StB-LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeug
        kennzeichen.html.
        In Anbetracht von Bürgeranfragen wurde auch das
        Auswärtige Amt gebeten, die EU- und EWR-Staaten da-
        rüber zu unterrichten, dass das Kennzeichen in der Zu-
        lassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich
        geschrieben sein kann und beide Schreibweisen gleich-
        berechtigt gültig sind. Die Mitgliedstaaten wurden im
        August darüber informiert.
        Dem BMVBS sind in den letzten Monaten keine Fälle
        bekannt geworden, dass die Eintragung des Trennungs-
        strichs in der Zulassungsbescheinigung im Ausland be-
        anstandet wurde.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967,
        Frage 65):
        Wie hoch ist nach aktuellen Kostenschätzungen das Ge-
        samtvolumen der Projekte des Vordringlichen Bedarfs, die in
        Bau sind (aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern bzw. Bundes-
        ländern), und wie hoch ist nach aktuellen Kostenschätzungen
        das Gesamtvolumen der Projekte des Weiteren Bedarfs, die in
        Bau sind (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern bzw.
        Bundesländern)?
        Die derzeit im Bau befindlichen Vorhaben bzw. Teil-
        vorhaben des Vordringlichen Bedarfs der Schiene um-
        fassen aktuell ein Gesamtvolumen von rund 14,5 Mil-
        liarden Euro. Schienenprojekte des Weiteren Bedarfs
        befinden sich gegenwärtig nicht im Bau.
        Für Investitionen in die Schienenwege des Bundes,
        die überwiegend länderübergreifenden Charakter haben,
        erfolgt keine länderbezogene Aufschlüsselung der Inves-
        titionskosten.
        Für die derzeit im Bau befindlichen Bundesfernstra-
        ßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs wurden im
        Frühjahr 2012 Gesamtkosten in Höhe von rund
        17,8 Milliarden Euro ausgewiesen, davon entfallen rund
        2,7 Milliarden Euro auf das Konzessionsvolumen für die
        A-Modell-Projekte. Weiterhin befinden sich Bundes-
        fernstraßenprojekte des Weiteren Bedarfs einschließlich
        Maßnahmen nach § 6 Bundesfernstraßengesetz mit Ge-
        samtkosten in Höhe von rund 108 Millionen Euro im
        Bau.
        An den Gesamtkosten der Bundesfernstraßenprojekte
        des Vordringlichen Bedarfs, die sich derzeit im Bau be-
        finden, haben die Länder folgende Anteile:
        – Baden-Württemberg 3 522 Millionen Euro
        – Bayern 3 299 Millionen Euro
        – Berlin 923 Millionen Euro
        – Brandenburg 376 Millionen Euro
        – Bremen 43 Millionen Euro
        – Hamburg 208 Millionen Euro
        – Hessen 1 339 Millionen Euro
        – Mecklenburg-Vorpommern 247 Millionen Euro
        – Niedersachsen 737 Millionen Euro
        – Nordrhein-Westfalen 2 498 Millionen Euro
        – Rheinland-Pfalz 1 041 Millionen Euro
        – Saarland 85 Millionen Euro
        – Sachsen 473 Millionen Euro
        – Sachsen-Anhalt 791 Millionen Euro
        – Schleswig-Holstein 470 Millionen Euro
        – Thüringen 1 036 Millionen Euro
        An den Gesamtkosten der Bundesfernstraßenprojekte
        des Weiteren Bedarfs einschließlich Maßnahmen nach
        § 6 Bundesfernstraßengesetz, die sich derzeit im Bau be-
        finden, haben die Länder folgende Anteile:
        – Baden-Württemberg 5 Millionen Euro
        – Bayern 21 Millionen Euro
        – Niedersachsen 15 Millionen Euro
        – Nordrhein-Westfalen 32 Millionen Euro
        – Sachsen 35 Millionen Euro
        Das Gesamtvolumen der derzeit im Bau befindlichen
        Bundeswasserstraßenprojekte des Vordringlichen Be-
        darfs beträgt rund 4,5 Milliarden Euro. Für die Bundes-
        wasserstraßen sind keine Vorhaben des Weiteren Bedarfs
        ausgewiesen.
        Für Investitionen in die Bundeswasserstraßen, die
        überwiegend länderübergreifenden Charakter haben, er-
        folgt keine länderbezogene Aufschlüsselung der Investi-
        tionskosten.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fra-
        ge 66):
        Wie gedenkt die Bundesregierung das Missverhältnis zwi-
        schen zur Verfügung stehenden Mitteln und angemeldeten
        Vorhaben im Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinan-
        zierungsgesetzes aufzulösen, und welche Finanzausstattung
        des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr hält die
        Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrs-
        bereich für erforderlich?
        23806 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Länder sind zuständig für den öffentlichen Perso-
        nennahverkehr, ÖPNV. Daher geht die Bundesregierung
        davon aus, dass die Länder ihrer Verantwortung gerecht
        werden.
        Der ÖPNV leistet einen wichtigen Beitrag zur Errei-
        chung der Klimaziele. Planung, Ausgestaltung, Organi-
        sation und Finanzierung des ÖPNV einschließlich des
        Schienenpersonennahverkehrs, SPNV, ist Angelegenheit
        der Länder. Auf der Grundlage des Regionalisierungsge-
        setzes stellt der Bund ihnen im Jahr 2012 circa
        7,085 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel zur Fi-
        nanzierung des SPNV zur Verfügung. Die Regionalisie-
        rungsmittel werden mit 1,5 Prozent jährlich dynamisiert.
        Darüber hinaus erhalten die Länder aus dem Haushalt
        des Bundes Kompensationszahlungen zur Verbesserung
        der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden – ÖPNV
        und kommunaler Straßenbau – nach dem Entflechtungs-
        gesetz und weitere Zahlungen nach Maßgabe des Bun-
        desprogramms nach dem GVFG.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10967, Frage 68):
        Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Tat-
        sache, dass Menschen wegen ihrer Behinderung trotz entspre-
        chender Buchung des Fluges von Moskau nach Düsseldorf zu
        der Internationalen Behindertenkonferenz am 8. Oktober 2012
        von der Fluggesellschaft Air Berlin der Mitflug verweigert
        wurde (vergleiche Neues Deutschland vom 9. Oktober 2012),
        und inwieweit sieht sie auch mit Blick auf die UN-Behinder-
        tenrechtskonvention und diesbezüglichen EU-Verordnungen
        Handlungsbedarf?
        Die Gestaltung barrierefreier Mobilität für ältere so-
        wie für behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte
        Menschen hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeu-
        tung. Politische Entscheidungen, die Menschen mit Be-
        hinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich
        außerdem am Übereinkommen der Vereinten Nationen
        über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mes-
        sen lassen. Zur Umsetzung des Übereinkommens hat die
        Bundesregierung mit Beteiligung der Verbände behin-
        derter Menschen einen Aktionsplan entwickelt, der im
        Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und
        gegenwärtig fortgeschrieben wird.
        Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 re-
        gelt die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flug-
        reisenden mit eingeschränkter Mobilität. Gemäß Art. 3
        dieser Verordnung darf sich ein Luftfahrtunternehmen
        nicht aus Gründen der Behinderung oder der einge-
        schränkten Mobilität des Fluggastes weigern, entweder
        eine Buchung für einen Flug ab oder zu einem unter die
        vorgenannte Verordnung fallenden Flughafen zu akzep-
        tieren, oder einen behinderten Menschen oder eine Per-
        son mit eingeschränkter Mobilität auf einem solchen
        Flughafen an Bord zu nehmen, sofern die betreffende
        Person über einen gültigen Flugschein oder eine gültige
        Buchung verfügt.
        Die Erfüllung dieser Verpflichtung darf das ausführende
        Luftfahrtunternehmen gemäß Art. 4 der Verordnung (EG)
        Nr. 1107/2006 nur verweigern, um in internationalen,
        gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften
        festgelegten Sicherheitsanforderungen nachzukommen,
        oder wenn wegen der Größe des Luftfahrzeuges oder
        seiner Türen die Anbordnahme oder die Beförderung des
        behinderten Menschen oder der Person mit einge-
        schränkter Mobilität physisch unmöglich ist.
        Die Sicherheitsanforderungen für die Mitnahme von
        Passagieren mit Behinderungen sind in Anhang III EU-
        Operations (EU-OPS) der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91
        geregelt. EU-OPS 1.260 (Joint Aviation Regulation –
        Operations) schreibt vor, dass jedes Luftfahrtunterneh-
        men ein Verfahren für den Transport von Passagieren
        mit eingeschränkter Mobilität festzulegen und dabei ins-
        besondere auch die Notevakuierung des Luftfahrzeuges
        nach einer Notlandung zu berücksichtigen hat. Dabei
        sind Passagiere mit Behinderungen auf die Unterstüt-
        zung durch eine Begleitperson oder die Kabinenbesat-
        zung angewiesen. Aufgrund dessen kann es nötig wer-
        den, die Anzahl der mitzunehmenden Menschen mit
        Mobilitätseinschränkungen zu limitieren.
        Das Luftfahrt-Bundesamt ist nach § 46 a Luftver-
        kehrszulassungsordnung, LuftVZO, die nationale Durch-
        setzungsstelle gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) 1107/
        2006. Aufgrund dieser Zuständigkeit wird es prüfen, ob
        ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das aus-
        führende Luftfahrtunternehmen Air Berlin eingeleitet
        wird. Das Luftfahrt-Bundesamt kann aufgrund der
        Kürze der Zeit den Sachverhalt noch nicht abschließend
        bewerten.
        197. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Bericht des Expertenkreises Antisemitismus
        TOP 2 Befragung der Bundesregierung
        TOP 3 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu den finanziellenBelastungen durch Ökostromsubventionen
        Anlagen