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    Plenarprotokoll 17/197 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 197. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Be- richt des unabhängigen Expertenkreises An- tisemitismus – Antisemitismus in Deutsch- land – Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze (Drucksache 17/7700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . 23731 A 23731 B 23733 A 23734 C 23735 B 23736 C 23737 C 23738 B 23739 D 23741 A 23741 B 23742 C 23743 D 23744 A 23744 D 23744 D 23745 A 23745 A 23745 C 23745 C 23745 D 23745 D 23746 A 23746 B 23746 C 23746 C 23747 A 23747 A 23747 B 23747 D 23748 A 23748 A 23748 B 23748 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 17/10967) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Nationales und europäisches Verbot meh- rerer als fortpflanzungsgefährdend und re- protoxisch eingestufter Phthalate Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Frank Schwabe (SPD) Vertretbarkeit des Fracking-Verfahrens nach den Ergebnissen der Studien des BMU und des Landes NRW; geplante ge- setzliche Änderung des Rechtsrahmens Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Frank Schwabe (SPD) Entscheidungen der EU zum Umgang mit Öl aus Teersanden und deutsche Position Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Marco Bülow (SPD) Konsequenzen aus dem europäischen AKW-Stresstestbericht für die europäi- sche Sicherheit von Atomkraftwerken Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Marco Bülow (SPD) Folgen aus der im Rahmen der europawei- ten AKW-Stresstests erfolgten Feststellung einer Häufung von Schwächen bei Atom- kraftwerken in Frankreich Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Marco Bülow (SPD) Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Manfred Nink (SPD) Auswirkungen von Erkenntnissen im Rah- men des europäischen Stresstests für Atom- kraftwerke auf die deutsche Risikobewer- tung für das französische Atomkraftwerk Cattenom Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Manfred Nink (SPD) Initiierung eines Clubs der Energiewende- staaten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Überlegungen der Bundesregierung betref- fend die Möglichkeit einer europäischen Lösung zur Endlagerung radioaktiver Ab- fälle anstatt einer nationalen Einlagerung 23748 D 23748 D 23749 A 23749 B 23749 D 23749 D 23750 B 23750 B 23750 D 23751 A 23751 A 23751 C 23751 C 23752 B 23752 C 23752 D 23753 A 23753 C 23753 D 23754 C 23754 D 23755 C 23755 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 III Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Stand der Diskussion über eine europäi- sche Lösung für radioaktive Abfälle Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Mündliche Frage 17 Dr. Matthias Miersch (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur bundes- weiten Suche nach einem Atommüllend- lager Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Dr. Matthias Miersch (SPD) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und des Deutschen Bundestages an der Er- arbeitung eines Gesetzentwurfs zur Endla- gersuche für radioaktive Abfälle Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Ute Vogt (SPD) Aussage von Bundeskanzlerin Merkel vor dem Untersuchungsausschuss des Deut- schen Bundestages zur Erkundung des Standorts Gorleben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Mündliche Frage 20 Ute Vogt (SPD) Für das Jahr 2013 vorgesehene Ausgaben zur Erkundung alternativer Standorte im Vergleich zu Gorleben Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewalt und Arbeitsrechtsverletzungen ge- gen Minenarbeiter im südafrikanischen Marikana Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 46 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Haltung der Landesregierungen in den neuen Ländern in der Frage der Anglei- chung des Rentensystems Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 58 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge zur Priorisierung der Förder- grundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 23756 B 23756 B 23756 C 23756 D 23757 B 23757 C 23758 A 23758 B 23758 D 23759 A 23759 A 23759 C 23759 D 23760 A 23760 B 23760 B 23761 A 23761 B 23761 D 23762 B 23762 C 23763 C 23764 A 23764 B 23765 A 23766 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 60 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausnahmegenehmigung für den Einsatz des Rodentizids Ratron in Thüringen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 61 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus einer US-Studie zum Anstieg des Herbizidverbrauchs durch den Anbau herbizidtoleranter gentechnisch veränderter Organismen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 67 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwarteter Güterschiffsverkehr auf der Havel angesichts modifizierter Ausbau- pläne Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Finanzielle Belastungen der Geringverdienerhaushalte durch die von der rot-grünen Bundesregie- rung beschlossenen Ökostromsubventionen Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) Manfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 30 GO) Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Schritte der Bundesregierung be- züglich des Stromsparens Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Untersagung des Einsatzes der Fracking-Technologie in Trinkwasser- schutzgebieten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23766 C 23766 D 23767 C 23767 D 23768 C 23769 A 23769 D 23770 B 23770 D 23770 D 23772 B 23773 C 23775 B 23776 B 23777 C 23779 D 23781 A 23782 C 23783 D 23785 A 23785 B 23785 C 23786 B 23787 A 23788 B 23789 D 23789 B/D 23791 A 23791 D 23792 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 V Anlage 4 Mündliche Frage 6 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakte von Lobbyisten zum BMU zum Thema Energiewende in den letzten drei Mo- naten; Einführung eines Lobbyistenregisters Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Ulrich Kelber (SPD) Zusammensetzung der Kostenpositionen der auf knapp 5,3 Cent steigenden EEG- Umlage Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Ulrich Kelber (SPD) Kriterien und Zeitplan für die Prüfung der Ausnahmeregelungen für die Industrie zur Befreiung von der EEG-Umlage Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umrechnung des Anteils der erneuerbaren Energien von 40 Prozent in Terawattstunden für das Jahr 2020 im Verfahrensvorschlag von Bundesminister Peter Altmaier zum Er- neuerbare-Energien-Gesetz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit in räumlicher Nähe zum bewohnten Gebäude erzeugtem EEG-/KWK-Strom Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterbrechung der Arbeiten an der vorläu- figen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) zur Erarbeitung eines Endlagersuchgeset- zes; etwaiges Glaubwürdigkeitsproblem aufgrund nicht dokumentierter Vorgesprä- che Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 22 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Telefonkonferenzen auf Abteilungsleiter- ebene zwischen dem BMU und den Atom- aufsichtsbehörden im Jahr 2010 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 23 Willi Brase (SPD) Schaffung von Ausbildungsbausteinen in weiteren Ausbildungsberufen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 24 Klaus Hagemann (SPD) Auswirkungen der Finanzierungslücken beim Studierendenaustauschprogramm Erasmus, dem EU-Forschungsprogramm und dem Europäischen Sozialfonds Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23792 B 23792 C 23793 A 23793 B 23793 D 23794 A 23794 A 23794 B 23794 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 Anlage 13 Mündliche Frage 25 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Termin für die Nationale Bologna-Konfe- renz; Korrekturbedarf der Bologna-Re- form Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 26 Dr. Sascha Raabe (SPD) Entsendebedingungen und Regelung der Aufgabenübernahme des fusionierten Deutschen Entwicklungsdienstes durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 27 Dr. Sascha Raabe (SPD) Entwicklung der Anzahl der vom Deut- schen Entwicklungsdienst entsandten Mit- arbeiter und Weiterbeschäftigungsmög- lichkeiten bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 28 Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitere Finanzierung der Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Dadaab und Kakuma Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 29 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Widerruf oder Rücknahme von Export- genehmigungen für Rüstungsgüter und Kriegswaffen nach dem Antrag Portugals auf Hilfen aus der Europäischen Finanz- stabilisierungsfazilität Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 30 und 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der von der Markttrans- parenzstelle gesammelten Daten für den Benzinmarkt Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Senkung des Strompreises über eine Dros- selung der Stromsteuer und Forderung nach Einführung eines Stromsteuerfreibe- trages Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 33 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung von Projekten zur Verbesse- rung des Gesundheitswesens und zur Mo- dernisierung der regionalen Verwaltung in Griechenland Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 35 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung eines vom UN-Sicherheits- rat mandatierten Einsatzes in Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23795 A 23795 B 23795 B 23795 C 23795 D 23796 A 23796 B 23796 C 23797 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 VII Anlage 22 Mündliche Frage 36 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haftbedingungen in Griechenland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 37 Inge Höger (DIE LINKE) Entsorgung ausrangierter Munition in Russland vor dem Hintergrund einer Ex- plosion an Militäranlagen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 38 Inge Höger (DIE LINKE) Militärische Verstärkung Deutschlands durch die NATO im Norden des Kosovo und damit verbundene politische Strategie Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 39 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertraulichkeitsbestimmung im deutsch- usbekischen Vertrag über die Nutzung des Militärflughafens Termes Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 40 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitstellung finanzieller Mittel für das Passieren von Checkpoints im Rahmen des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 41 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen über Verbleib und Zustand des ägyptischen Bloggers A. S. Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 42 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenzinitiative zur Zurückdrän- gung des Einflusses wirtschaftlicher Inte- ressen auf Entscheidungen von Exekutive und Legislative Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 43 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tonaufzeichnungen bei öffentlichen Veran- staltungen durch Bundesbehörden seit 2007 und mithilfe unbemannter Luftfahr- zeuge Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 44 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse über Tätigkeiten der US-Si- cherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin Kiesewetter am 25. April 2007 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 45 Andrej Hunko (DIE LINKE) Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von sogenannten Massendaten zur Aufklä- rung der Mordfälle des Nationalsozialisti- schen Untergrunds 23797 B 23797 C 23798 A 23798 B 23798 C 23798 D 23799 A 23799 C 23799 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 47 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigungspflicht für Anschlusstätig- keiten ausgeschiedener Regierungsmitglie- der; Vorschläge für ein verbindliches Lob- byistenregister und für mehr Transparenz im Parteiengesetz Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 48 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 49 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Ge- schäftsverkehr auf die Rechtsposition der Auftragnehmer Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 50 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Senkung des Mehrjährigen Fi- nanzrahmens auf Kosten der mittelosteu- ropäischen Staaten als Folge der möglichen Einrichtung eines eigenen Budgets für die Euro-Zone Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 51 Andrej Hunko (DIE LINKE) Analyse des Internationalen Währungs- fonds zu den Auswirkungen der Kapital- flucht aus der Peripherie der Euro-Zone Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 52 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsparung staatlicher Ausgaben als Ursa- che für die Verschlimmerung der Rezession in den Krisenstaaten der Euro-Zone Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 53 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Unterschiede bei der Steuerrückvergütung von Agrardiesel für private Fahrzeuge und geplante Änderungen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 54 Willi Brase (SPD) Evaluierung der berufsvorbereitenden Bil- dungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 55 und 56 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Umschulung von 5 000 Arbeits- losen zu Erziehern Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23800 A 23800 D 23801 A 23801 B 23801 C 23801 D 23802 A 23802 C 23802 D 23803 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 IX Anlage 41 Mündliche Frage 57 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zwangsarbeit von Kindern und Erwachse- nen bei der Baumwollernte in Usbekistan Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 59 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Autorinnen und Autoren der Stellung- nahme des Bundesinstituts für Risikobe- wertung zu einer französischen Studie über Fütterungsversuche mit dem gentechnisch veränderten Mais NK 603 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 62 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme des Generalinspekteurs der Bundeswehr an einem ISAF-Targeting- Prozess Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 63 Veronika Bellmann (CDU/CSU) In den Aktionsprogrammen I und II geför- derte Mehrgenerationenhäuser Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 64 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Von ausländischen Behörden eingefor- derte Bußgelder wegen unterschiedlicher Verwendung des Trennstrichs im Fahr- zeugschein und am Kennzeichen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 65 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenschätzungen des Gesamtvolumens für aktuelle Bauprojekte des Vordringli- chen und Weiteren Bedarfs Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 66 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflösung des Missverhältnisses zwischen zur Verfügung stehenden Mitteln und ange- meldeten Vorhaben im Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeset- zes; erforderliche Finanzausstattung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Er- reichung der Klimaschutzziele im Ver- kehrsbereich Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 68 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Weigerung der Fluggesellschaft Air Berlin zur Mitnahme von Menschen mit Behinde- rungen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23803 B 23804 A 23804 B 23804 C 23804 D 23805 A 23805 D 23806 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23731 (A) (C) (D)(B) 197. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 195. Sitzung, Seite XI und 23600 B, bei Tagesord- nungspunkt 39 ist statt „Harald Weinberg“ „Marcus Weinberg (Hamburg)“ zu lesen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23791 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 4): Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung nach den Ankündigungen des Bundesministers für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, zum Stromspa- ren unternehmen, und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung diesbezüglich aus? Herr Bundesminister Peter Altmaier hat im Rahmen eines Runden Tisches mit Vertretern von Bundes- und Länderressorts, von Wirtschafts-, Umwelt-, Verbrau- cherschutz-, Sozial- und Kommunalen Spitzenverbän- den sowie Religionsgemeinschaften am 9. Oktober 2012 eine Stromsparinitiative angekündigt. Zielgruppe sind die 40 Millionen privaten Haushalte. Auf sie entfällt knapp ein Drittel des gesamten Strom- verbrauchs. Ziele der Stromsparinitiative sind, einen signifikanten Beitrag zum Erreichen des Ziels der Bundesregierung, 10 Prozent Strom bis 2020 gegenüber 2008 einzusparen, zu leisten, die Energiekosten der Haushalte zu senken und Haushalten mit geringem Einkommen zusätzliche Hilfestellung beim Sparen von Strom zu geben. Dazu sollen spätestens bis zum Jahr 2020 alle Haushalte mit spezifischen Angeboten erreicht werden. Ihnen soll ein auf ihre Situation zugeschnittener, leicht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 17.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 17.10.2012 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.10.2012 Becker, Dirk SPD 17.10.2012 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.10.2012 Dr. Brauksiepe, Ralf CDU/CSU 17.10.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 17.10.2012 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 17.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 17.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 17.10.2012 Hahn, Florian CDU/CSU 17.10.2012 Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 17.10.2012 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 17.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 17.10.2012 Hintze, Peter CDU/CSU 17.10.2012 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 17.10.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.10.2012 Lanfermann, Heinz FDP 17.10.2012 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 17.10.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 17.10.2012 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 17.10.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 17.10.2012 Pflug, Johannes SPD 17.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 17.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.10.2012 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 17.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 17.10.2012 Dr. Schwanholz, Martin SPD 17.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 17.10.2012 Simmling, Werner FDP 17.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 17.10.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 17.10.2012 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 17.10.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 23792 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) handhabbarer Zugang zu geeigneter Information und Beratung ermöglicht werden. Er soll gegebenenfalls ins- besondere für Haushalte mit geringem Einkommen er- gänzt werden um spezifische Investitionsanreize. Die Stromsparinitiative soll baukastenförmig gestaltet sein und drei Säulen beinhalten: ein integriertes web- basiertes Konzept, die Fortentwicklung des BMU- Projekts „Stromspar-Checks für Haushalte mit geringem Einkommen“, zum Beispiel durch Ausweitung von 25 000 auf 50 000 Checks pro Jahr und eine Förderung des Ersatzes ineffizienter durch hoch energieeffiziente Kühlgeräte und Stromeinsparberatung für alle Haus- halte. Ende November 2012 ist ein zweiter Runder Tisch vorgesehen. Danach soll das Konzept schrittweise um- gesetzt werden. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 5): Wann wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen, um den Einsatz der Fracking-Techno- logie in Trinkwasserschutzgebieten rechtlich zu untersagen, wie von dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, UBA, Jochen Flasbarth, bei der Vorstel- lung des UBA-Gutachtens „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Hand- lungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“ am 6. September 2012 angekündigt (siehe auch dpa-Meldung vom 6. Septem- ber 2012 „Fracking-Gasförderung nur unter strengen Auf- lagen“), und welche weiteren konkreten rechtlichen Schritte plant die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Gutach- ten zu unternehmen? Zurzeit prüft die Bundesregierung auf der Grundlage aller vorliegenden Erkenntnisse, insbesondere aus dem Gutachten des Umweltbundesamtes und der Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, den Änderungsbedarf bundesrechtlicher Regelungen des Wasser- und des Bergrechts. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 6): Welche Lobbyisten haben in den letzten drei Monaten Kontakte zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Thema Energiewende aufgenom- men, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusam- menhang die Forderung nach einem Lobbyistenregister im Hinblick auf eine umfassende Transparenzinitiative? Das BMU steht bei der Umsetzung der Energiewende regelmäßig in einem fachlichen Austausch mit zahlrei- chen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Energiewende befasst sind. Darüber hinaus bindet das BMU besonders betroffene Verbände und Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Gespräche der „Plattform Erneuerbare Energien“ ein. Mit den Umwelt- und Natur- schutzverbänden haben Workshops und Gespräche zur Energiewende stattgefunden. Die Zentral- und Gesamt- verbände werden nach der Gemeinsamen Geschäftsord- nung der Bundesministerien, GGO, außerdem bei Ent- würfen von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen beteiligt. Eine solche Beteiligung hat das BMU in den letzten drei Monaten insbesondere bei dem Entwurf der Managementprämienverordnung durchgeführt. Die Einrichtung eines Lobbyistenregisters beim Deut- schen Bundestag ist eine eigene Angelegenheit des Par- laments, bei der die Bundesregierung entsprechend lang- jähriger Staatspraxis Zurückhaltung übt. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/10967, Frage 7): Wie hoch sind die Anteile (in Cent und Prozent) der Teil- aspekte Ausweitung der Industrieprivilegien, gesunkene Bör- senstrompreise – Merit-Order-Effekt –, gesunkene CO2-Zerti- fikatepreise, Marktprämie, Liquiditätsreserve, Ausgleich der Defizite im EEG-Umlagekonto 2012 (EEG: Erneuerbare- Energien-Gesetz) und Energiesteuern auf erneuerbare Ener- gien an der auf knapp 5,3 Cent steigenden EEG-Umlage? Bei der Ermittlung der Anteile einzelner Aspekte an der EEG-Umlage können verschiedene Methoden ange- wandt werden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. So können zum Beispiel die Kosten der Marktprämie gesondert berechnet oder den davon profitierenden Technologien zugeordnet werden. Ebenso kann der Effekt eines sinkenden Börsenpreises gesondert berechnet oder den einzelnen Technologien zugeordnet werden. Zu den angesprochenen Faktoren im Einzelnen: Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung: Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Aus- fuhrkontrolle sind durch die Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung knapp 10 Terawattstunden mehr an- gemeldet worden. Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Belastung der Umlage von etwa 0,1 Cent pro Kilowatt- stunde. Börsenpreis: Der gesunkene Börsenstrompreis ist nicht nur von den steigenden Strommengen erneuerbarer Energien, sondern zum Beispiel auch von Stromangebot und -nachfrage im benachbarten Ausland und der Ent- wicklung der CO2-Zertifikatspreise abhängig. Daher lässt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Merit-Order-Effekt oder der Entwicklung der CO2- Zertifikatspreise und dem Strompreisniveau angeben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben bei der Festlegung der EEG-Umlage einen Börsenpreis von 55,22 Euro pro Megawattstunde, 2012, bzw. 51,15 Euro pro Megawatt- stunde, 2013, angesetzt. Wäre der Börsenpreis konstant geblieben, so ergäbe sich 2013 rechnerisch eine um etwa 0,12 Cent pro Kilowattstunde geringere EEG-Umlage. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23793 (A) (C) (D)(B) Marktprämie: Die Kosten für die Managementprämie im Rahmen der Marktprämie wurden von den Übertra- gungsnetzbetreibern für 2013 mit 428 Millionen Euro angesetzt. Zu berücksichtigen sind aber auch die sinken- den Vermarktungskosten bei den Übertragungsnetzbe- treibern aufgrund der wachsenden Strommengen in der Marktprämie; die sogenannten Profilservicekosten wur- den für 2013 mit 25 Millionen Euro angesetzt, 2011 wa- ren es noch über 400 Millionen Euro. Auch wenn man diese gesunkenen Kosten nicht in vollem Umfang der Marktprämie zuordnen kann, ist im Ergebnis davon aus- zugehen, dass die Nettokosten der 2013 anfallenden Ma- nagementprämie unter 380 Millionen Euro liegen, so- dass die Marktprämie einen Anteil von weniger als 0,1 Cent pro Kilowattstunde an der EEG-Umlage aus- macht. Liquiditätsreserve: Der Umlagenanteil aus der Liqui- ditätsreserve beträgt 0,418 Cent pro Kilowattstunde. Ausgleich des EEG-Kontos: Der Umlagenanteil aus dem Ausgleich des EEG-Kontos zum 30. September 2012 beträgt 0,671 Cent pro Kilowattstunde. Energiesteuern fallen bei den Verbrauchern an und haben deshalb keinen Einfluss auf die Höhe der EEG- Umlage. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksa- che 17/10967, Frage 8): Bis wann genau will der Bundesminister für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, die Ausnah- meregelungen für die Industrie zur Befreiung von der EEG- Umlage prüfen, und welche Kriterien will er bei der Prüfung anlegen? Das Bundesumweltministerium hat hierzu ein For- schungsvorhaben in Auftrag gegeben. Das Vorhaben wurde zum 1. Juni 2012 begonnen und wird bis zum 31. Juli 2014 abgeschlossen sein. Die wichtigsten Kriterien sind die Bedeutung der Stromkosten für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Ad- ministrierbarkeit der Regelungen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 9): Wie vielen Terawattstunden würden die 40 Prozent Erneu- erbare-Energien-Anteil, die der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, in seinem Verfahrensvorschlag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vor- geschlagen hat, aus Sicht der Bundesregierung für das Jahr 2020 entsprechen, und wie hoch wäre dann eine gleichmäßige jährliche Zunahme in Terawattstunden im Vergleich zu der aktuellen Zunahme pro Jahr, bitte vorliegende Werte für 2011 und Schätzung für 2012 getrennt aufführen? Die Bundesregierung strebt gemäß dem Energiekon- zept das Ziel an, den Stromverbrauch gegenüber dem Jahr 2008 in einer Größenordnung von 10 Prozent zu vermindern. Ausgehend von einem Stromverbrauch im Jahr 2008 von 614 Terawattstunden bedeutet dies bis zum Jahr 2020 einen Rückgang auf circa 553 Terawatt- stunden. Ein Anteil von 40 Prozent erneuerbare Energien entspricht somit rund 221 Terawattstunden. Geht man al- ternativ von einem weitgehend stagnierenden Stromver- brauch aus, also von rund 600 Terawattstunden im Jahr 2020, so entsprechen 40 Prozent erneuerbare Energien rund 240 Terawattstunden. Daraus ergibt sich ausgehend von 123 Terawattstunden Erneuerbaren-Einspeisung in 2011 insgesamt ein Ausbaukorridor für erneuerbare Energien von rund 11 bis 13 Terawattstunden pro Jahr bis zum Jahr 2020. Der Zubau im Jahr 2011 lag bei 14 Terawattstunden; hätte die Photovoltaik im Zielkorridor des EEG gelegen, so wären es 9 bis 10 Terawattstunden gewesen. Die Bundesregierung nimmt keine Schätzung für 2012 vor. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 10): Wann will die Bundesregierung rechtliche Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit EEG-/KWK-Strom, KWK: Kraft-Wärme-Kopplung, der in räumlicher Nähe zum be- wohnten Gebäude erzeugt wird, beseitigen, wie es im Vermitt- lungsausschuss zur Photovoltaikvergütung im Juni 2012 an- gekündigt wurde, und wie will die Bundesregierung diese Hindernisse beseitigen? Ein großes Hindernis für die Versorgung von Mietern mit EEG/KWK-Strom aus dem bewohnten Gebäude wurde bereits mit der PV-Novelle beseitigt: Durch die Einführung eines sogenannten solaren Grünstromprivi- legs, § 39 Abs. 3 EEG, wurde klargestellt, dass Solar- strom, der durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verbraucht wird, zum Beispiel in den Fällen der Direktlieferung von So- larstrom vom Vermieter an den Mieter, dem Grünstrom- privileg unterfällt. Dies war bis zum Inkrafttreten der PV-Novelle 2012 umstritten und hatte zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Weitere Hemmnisse für die Versorgung von Mietern mit EEG/KWK-Strom durch entsprechende Anlagen des Vermieters können im Bereich des Steuerrechts, des Mietrechts und des Energiewirtschaftsrechts bestehen. Hierbei handelt es sich um zum Teil komplexe Fragen. Die Bundesregierung prüft diese Fragen derzeit. 23794 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 21): Ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, bereit, als vertrauensbildende Maß- nahmen die noch ausstehenden Arbeiten an der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben, VSG, vorerst auszusetzen bzw. vorübergehend zu unterbrechen, um die Chancen für erfolg- reiche Verhandlungen für ein Endlagersuchgesetz zu erhöhen, bitte mit Begründung, und sieht die Bundesregierung die VSG aufgrund der nicht dokumentierten Vorgespräche des für Gor- leben zuständigen Referatsleiters und BMU-Abteilungsleiters Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nu- kleare Ver- und Entsorgung, RS, mit dem späteren VSG-Un- terauftragsnehmer Dr. Bruno Thomauske mit einem Glaub- würdigkeitsproblem behaftet, bitte ebenfalls mit Begründung? Durch die vorläufige Sicherheitsanalyse werden die bisher erzielten Untersuchungs- und Erkundungsergeb- nisse von Gorleben transparent gemacht. Die Transpa- renz von Ergebnissen ist standortunabhängig eine zen- trale Voraussetzung für ein Auswahlverfahren. Eine Beendigung der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist Gegenstand der Bemühungen um einen Endlagerkon- sens und kann nicht davon losgelöst behandelt werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 22): Wann genau gab es im Jahr 2010 außer am 8. September 2010 noch Telefonkonferenzen auf Abteilungsleiterebene zwischen dem BMU-Abteilungsleiter RS und den zuständigen Abteilungsleitern der Atomaufsichtsbehörden (bzw. gegebe- nenfalls deren Vertretern) der damals noch fünf Bundesländer mit in Leistungsbetrieb befindlichen Atomkraftwerken zu Si- cherheits-, Nachrüstfragen, Laufzeiten oder Ähnlichem, und an jeweils welcher dieser Telefonkonferenzen waren neben dem BMU-Abteilungsleiter RS noch ein oder mehrere BMU- Beamte als Zuhörer beteiligt? Telefonkonferenzen mit den Abteilungsleitern der Länder finden anlassbezogen zu unterschiedlichen The- men mit jeweils unterschiedlichem Personenkreis statt. Eine systematische Erfassung solcher Telefonkonferen- zen erfolgt nicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/10967, Frage 23): Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung laut dem Berufsbildungsbericht 2012, ob in 12 bis 15 weiteren Ausbildungsberufen Ausbildungsbausteine geschaffen wer- den, und wann wird dazu eine Entscheidung vorliegen? Das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, hat eine Liste von Ausbildungsberufen nach folgenden Kriterien vorgeschlagen: – Ausbildungsordnung nach 1996 erarbeitet – Es wurden insbesondere auch Ausbildungsberufe be- rücksichtigt, die in ihrer Struktur Schwerpunkte, Fachrichtungen und Wahlqualifikationen aufweisen. – Berücksichtigung von Branchenbezügen und von MINT-Berufen – Berücksichtigung der Anzahl der Ausbildungsver- träge (2010) – Berücksichtigung des Berufswahlverhaltens von männlichen und weiblichen Jugendlichen – es wurden die Bedarfsmeldungen aus den Ländern aufgenommen, die im Rahmen ihrer Landeskonzep- tionen im Bereich der beruflichen Bildung Ausbil- dungsbausteine berücksichtigen bzw. Überlegungen haben, selbst Ausbildungsbausteine zu entwickeln. Die Liste der Berufe wurde zudem mit den Sozial- partnern BDA, DIHK, ZDH, DGB besprochen. Dabei wurden Anregungen und Wünsche der Beteiligten be- rücksichtigt. Die Gewerkschaftsseite hat angekündigt, sich wie bisher nicht am Erarbeitungsprozess zu beteili- gen. In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung auf die Fachverbände zugehen und die Liste der Berufe mit ihnen erörtern. Im Nachgang zu der Besprechung ist vorgesehen, dass das BIBB analog zu regulären Ord- nungsverfahren die Sachverständigen der Sozialpartner und der KMK zur Erarbeitung einladen wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/10967, Frage 24): Welche konkreten Auswirkungen haben die vom Kommis- sar für Finanzplanung und Haushalt der Europäischen Kom- mission, Janusz Lewandowski, bekannt gegebenen Finanzie- rungslücken bei dem Studierendenaustauschprogramm Erasmus, dem EU-Forschungsprogramm und dem Europäischen Sozial- fonds („Dem Studentenprogramm Erasmus geht das Geld aus“, Die Welt vom 3. Oktober 2012) jeweils im Einzelnen in Deutschland – unter Angabe der gegebenenfalls aus den ge- nannten Programmen noch ausstehenden Zahlungen –, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des vorgesehenen EU-Nachtragshaushalts 2012 unter Angabe des Zeitplans der Beratung und der beabsichtigten Veranschla- gung im Bundesetat? Auswirkungen der Finanzierungslücken in Deutsch- land: Im Bereich des Europäischen Sozialfonds sind der- zeit fünf Operationelle Programme vom Liquiditätseng- pass der Europäischen Kommission betroffen. Die Gesamtsumme der fälligen Zahlungsanträge beläuft sich hier gegenwärtig auf 387 872 364,26 Euro. Rechtlich ist diese Situation allerdings nicht zu beanstanden, da es sich bei den ausstehenden Mitteln um Zwischenzahlun- gen handelt, deren Auszahlung nach der einschlägigen Rechtsgrundlage unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. Für das Programm Erasmus hat Deutschland bereits 80 Prozent der insgesamt veranschlagten Mittel – rund 57 Millionen Euro – erhalten. Für das derzeitige Winter- semester sind keine Zahlungsengpässe aufgetreten. Der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23795 (A) (C) (D)(B) noch ausstehende Betrag von 11,4 Millionen Euro ist erst zu Beginn des nächsten Jahres fällig. Für den Bereich Forschung hat die Bundesregierung aufgrund der zentralen Vergabe der Mittel aus Brüssel keinen Einblick hinsichtlich der Frage, ob die fälligen Beträge an die Empfänger in Deutschland ausgezahlt werden. Deutsche Position zum angekündigten EU-Nachtrags- haushalt 2012: Der von EU-Kommissar Lewandowski in einer Mitteilung angekündigte EU-Nachtragshaushalt 2012 wird voraussichtlich am 23. Oktober 2012 vorge- legt werden. Die Bundesregierung wird sich erst bei Vor- liegen des Nachtragshaushalts eine abschließende Mei- nung dazu bilden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck- sache 17/10967, Frage 25): Zu welchem Termin wird die mehrmals verschobene Na- tionale Bologna-Konferenz stattfinden, und welchen Hand- lungsbedarf sieht die Bundesregierung für Korrekturen und Qualitätsverbesserungen im Rahmen der Bologna-Reform? Die Bundesregierung führt derzeit über Konzept und Termin einer Konferenz Gespräche mit Vertretern der Hochschulen und den Ländern. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksache 17/10967, Frage 26): Zu welchen Entsendebedingungen und durch wen werden nach der Fusion zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, GmbH die Aufgaben des fusionierten Deutschen Entwicklungsdienstes, DED, übernommen? Die Entsendung von Entwicklungshelfern erfolgt weiter- hin auf der Grundlage des Entwicklungshelfergesetzes. Die Bedingungen haben sich im Vergleich zu der Zeit vor der Fusion nicht verändert. Innerhalb der GIZ über- nimmt die dafür gegründete Spezialisierte Geschäftsein- heit „Entwicklungshelfer/-innen“ die Entsendung. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksache 17/10967, Frage 27): Wie hat sich die Zahl der vom DED nach dem Entwick- lungshelfergesetz entsandten Mitarbeiter und deren Einsatz vor Ort entwickelt, und welche langfristigen Beschäftigungs- möglichkeiten haben diese nunmehr in der GIZ? Die Verträge von Entwicklungshelfern sind grund- sätzlich befristet, da es sich vom Verständnis her um ein temporäres freiwilliges Engagement handelt. Wechsel in ein anderes langfristiges Beschäftigungsverhältnis in der GIZ sind zunächst nicht vorgesehen, finden aber statt. Der politisch gesetzte Zielwert für die Zahl der operativ tätigen Entwicklungshelfer liegt bei 863 zum Stichtag 31. Dezember 2012. Die Anzahl beträgt derzeit, Stichtag 30. September 2012, 724. Der Wert schwankt bedingt durch Vertragsbeendigungen und Neueinstellungen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 28): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die weitere Finanzierung von Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH in Dadaab und Ka- kuma, die bisher aus dem Titel „Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe“ finanziert wurden, und wie bewertet die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht ein mögli- ches Auslaufen der Aktivitäten bzw. eine Übergabe an das UN-Flüchtlingshilfswerk? Aus dem genannten Haushaltstitel des BMZ werden derzeit zwei Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, finanziert. Das erste Vorhaben im Auftragswert von 4,1 Millio- nen Euro wird noch bis Ende August 2014 fortgeführt und dient der Stabilisierung der Lebensgrundlagen der ortsansässigen Bevölkerung und der Stärkung friedlicher Konfliktbearbeitung um das Flüchtlingslager Dadaab. Das zweite Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dient im Rahmen der Übergangshilfe der Unterstützung von Flüchtlingen und einheimischer Bevölkerung in Dadaab, Kakuma und dem Großraum Nairobi. Die Finanzierung dieses Vorhabens durch die Bundesregierung wird zum 31. Dezember 2012 beendet. Allerdings bedeutet das nicht das Ende der Unterstüt- zung für die Flüchtlinge in Dadaab. Der UNHCR sucht derzeit eine andere Durchführungsorganisation für den Betrieb des Krankenhauses, das das Kernstück des Pro- jektes darstellt. UNHCR erwartet keine negativen Aus- wirkungen für die Versorgung der Flüchtlinge aus dem Rückzug der GIZ aus dieser Komponente. Darüber hinaus wird die Bundesregierung auch in der Zukunft ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen in Dadaab und der Region gerecht; sie unterstützt dort weiterhin verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Partnerorganisationen von BMZ und AA. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 29): Wie viele der 2010 genehmigten Exporte für Rüstungsgüter und Kriegswaffen nach Portugal hat die Bundesregierung wi- derrufen oder zurückgenommen, nachdem Portugal im April 2011 Hilfen aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazili- tät, EFSF, beantragen musste? Es wurden keine Genehmigungen widerrufen. 23796 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Entscheidungen über den Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen richten sich nach den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt 2008/ 944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Nach den Politischen Grundsätzen hat sich der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO-Länder an den Sicherheitsinteressen der Bundes- republik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der EU zu orientieren. Er ist grundsätzlich nicht zu be- schränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fragen 30 und 31): Wie genau plant die Bundesregierung den Verbraucherin- nen und Verbrauchern die von der Markttransparenzstelle ge- sammelten Daten für den Benzinmarkt zur Verfügung zu stel- len, und wird dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei sein? Wird die Markttransparenzstelle selbst die Daten zu den Benzinpreisen jeweils aktuell im Internet veröffentlichen und, wenn nein, warum nicht? Der vom Kabinett am 2. Mai 2012 verabschiedete Ent- wurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttranspa- renzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten, Bundestags- drucksache 17/10060. Voraussichtlich wird es noch Än- derungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem Regie- rungsentwurf geben. Diese betreffen insbesondere auch die Weitergabe der zum Zweck der Marktbeobachtung im Kraftstoffbereich in Echtzeit erhobenen Preisdaten der Tankstellen (Benzin und Diesel) von der Markttranspa- renzstelle an private Verbraucherinformationsdienste. Hier sollte die Markttransparenzstelle nicht in Konkur- renz zu privaten Anbietern treten. Grundsätzlich soll es den Verbraucherinformationsdiensten überlassen blei- ben, auf welchem Wege – zum Beispiel Internetportal, Applikationen für Smartphones, Navigationsgeräte – und zu welchen Konditionen sie die aktuellen Preisdaten den Verbrauchern zur Verfügung stellen. Dies sollte der Markt regeln. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 32): Teilt die Bundesregierung die Überlegungen des Bundes- ministers Dr. Philipp Rösler, die Stromkosten über eine Dros- selung der Stromsteuer zu senken, und welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Forderung des Verbraucherzen- trale Bundesverbandes nach einem Stromsteuerfreibetrag? Bundesminister Dr. Philipp Rösler hat im Rahmen der Diskussion um bezahlbare Energiepreise eine grundle- gende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ge- fordert und – als kurzfristige Maßnahme – eine Senkung der Stromsteuer vorgeschlagen, um die Verbraucher zu entlasten. Die Vorschläge werden innerhalb der Bundes- regierung diskutiert; eine abgestimmte Position gibt es derzeit noch nicht. Der Vorschlag des Bundesverbandes der Verbraucher- zentralen nach einem Stromsteuerfreibetrag für Privat- haushalte ist innerhalb der Bundesregierung bislang nicht diskutiert worden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 33): Stammt die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigte Finanzierung für Projekte zur Verbesserung des Gesundheitswesens und zur Modernisierung der regionalen Verwaltung in Griechenland in Höhe von 30 Millionen Euro aus dem Haushalt der EU oder aus dem Haushalt der Bundes- republik Deutschland, und handelt es sich um zusätzliche Mit- tel zu den Mitteln, die für Griechenland im aktuellen Finanz- rahmen der Europäischen Union vorgesehen sind (sofern es sich um Mittel aus dem EU-Haushalt handelt; vergleiche Pressekonferenz von Dr. Angela Merkel und Antonis Samaras am 9. Oktober 2012)? In der EU-Task-Force für Griechenland unter der Lei- tung von Horst Reichenbach wird die bilaterale techni- sche Hilfe für Griechenland organisiert. Die Arbeit der EU-Task-Force ist aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Beitrag dafür, in Griechenland wieder nach- haltiges Wachstum zu ermöglichen. Deutschland enga- giert sich daher in Schlüsselbereichen der EU-Task- Force und leistet gegenüber Griechenland bilaterale Hilfe durch Unterstützung bei der Reform der regionalen Verwaltung, des Gesundheitswesens und im Bereich der erneuerbaren Energien. Zurzeit werden gemeinsam mit den griechischen Partnern Projekte ausgearbeitet. Der Finanzbedarf ist dabei abhängig von konkreten Projek- ten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Finanzierung der Projekte zur Durchführung dieser Re- formen unter Nutzung der Griechenland zustehenden EU-Strukturfondsmittel von Griechenland selbst sicher- zustellen ist. Dies ist auch die Auffassung der EU-Task- Force. Im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland sind für die genannten Reformprojekte keine Mittel vorgesehen. Auch im Rahmen des aktuellen Finanzrahmens der Eu- ropäischen Union sind insoweit keine zusätzlichen Mit- tel vorgesehen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23797 (A) (C) (D)(B) Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 35): Wie positioniert sich die Bundesregierung im Hinblick auf einen vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierten Einsatz in Mali zur Unterstützung malischer Sicherheitskräfte im Norden des Landes, und inwiefern plant sie, einen solchen finanziell, logistisch und personell zu unterstützen? Die Bundesregierung ist weiterhin besorgt über die Lage in der Republik Mali – hinsichtlich der sicherheits- politischen Aspekte wie auch der Wahrung der Men- schenrechte und der humanitären Situation. Der Bundes- minister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, plant, Anfang November 2012 in die Region zu reisen. Der Fortbestand bzw. die Vergrößerung rechtsfreier Räume im Norden Malis und angrenzender Gebiete stellt eine über Mali und den Sahel hinausgehende Bedrohung dar. Mali braucht daher umfassende und koordinierte interna- tionale Unterstützung, um sich zu stabilisieren. Aus Sicht der Bundesregierung können dabei die Vereinten Nationen als Koordinator fungieren. Wir begrüßen dies- bezüglich die Ernennung von Romano Prodi zum Son- derbeauftragten für Sahel durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen, VN. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammen- hang auch die Befassung des Sicherheitsrats der Verein- ten Nationen mit der Lage im Mali. Konkrete Planungen zur Unterstützung der Regierung und Sicherheitskräfte Malis können erst dann vorgenommen werden, wenn Entscheidungen des VN-Sicherheitsrats erfolgt sind. Am 12. Oktober 2012 hat der VN-Sicherheitsrat Resolution 2071 angenommen, die einen glaubwürdigen Verhandlungsprozess zwischen der malischen Über- gangsregierung und malischen Rebellengruppen im Norden fordert. Gleichzeitig hat der Sicherheitsrat auch seine Bereitschaft erklärt, auf die Bitte der Übergangs- regierung Malis bezüglich einer International Military Force zur Unterstützung der Streitkräfte Malis zur Rück- gewinnung der besetzten Regionen im Norden zu reagie- ren. Es ist vorgesehen, dass der Generalsekretär der Ver- einten Nationen innerhalb von 45 Tagen einen Bericht vorlegt. Erst auf dieser Grundlage kann über operative Schritte entschieden werden. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 36): Inwieweit treffen nach dem Kenntnisstand der Bundes- regierung die Vorwürfe griechischer Demonstranten zu, in der Haft von Polizisten unmenschlich und erniedrigend behandelt und gefoltert worden zu sein, und wie bezieht die Bundes- regierung diesbezüglich gegenüber der griechischen Regie- rung Stellung? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse in Bezug auf Ereignisse der in Ihrer Frage beschriebenen Art. Allerdings ist der Bundesregierung bekannt, dass die im griechischen Parlament vertretene Partei SYRIZA öffentlich Vorwürfe gegen die griechische Polizei erhoben hat, diese habe nach einer Demonstration im Zentrum Athens fünfzehn Demonstranten festgenom- men und misshandelt. In einer Pressemitteilung vom 10. Oktober 2012 hat das zuständige griechische Bürger- schutzministerium diese Vorwürfe zurückgewiesen. In der Presseerklärung wird auch auf andauernde Ermitt- lungen der griechischen Justiz hingewiesen. Die Bundesregierung kommentiert laufende Ermitt- lungsverfahren der griechischen Justiz nicht. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/10967, Frage 37): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zu- stände an russischen Militäranlagen, in denen ausrangierte Munition entsorgt wird, vor dem Hintergrund der jüngsten Explosion (Neue Zürcher Zeitung vom 11. Oktober 2012, Seite 16), auch im Zusammenhang mit dem deutschen Enga- gement in der Abrüstungshilfe im Rahmen der G-8-Initiative der Globalen Partnerschaft? Der Bundesregierung liegen zum Zustand der ent- sprechenden russischen Militäranlagen die allgemein zu- gänglichen Informationen aus der Presse und von spezia- lisierten Forschungsinstituten vor. Demnach hat es in russischen Munitionsdepots in den vergangenen Jahren immer wieder Unfälle gegeben. Der spezialisierte Think Tank „Small Arms Survey“ spricht für die Russische Föderation von 48 Unfällen und unbeabsichtigten Explo- sionen im Zusammenhang mit der Handhabung von Munition im Zeitraum zwischen 1998 und 2012. Laut diesen Informationen gibt es in keinem Land der Welt mehr vergleichbare Vorfälle. Im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G 8 unter- stützt die Bundesregierung Russland unter anderem bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Chemie- waffenübereinkommen durch die Hilfe beim Bau ent- sprechender Chemiewaffenvernichtungseinrichtungen. Eine Unterstützung bei der Vernichtung konventioneller Munition ist von der „Globalen Partnerschaft zur Verhin- derung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ nicht vorgesehen. Die sichere Lagerung von Munition gehört aber zu den wichtigsten Themen der konventionellen Rüstungs- kontrolle. Deutschland ist Initiator der zweijährlichen Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, VN, zu Überschussmunition. In diesem Zu- sammenhang hat Deutschland die Erarbeitung der „International Ammunition Technical Guidelines“, IATGs, angestoßen, mitfinanziert und an der Ausarbei- tung mitgewirkt. Dabei handelt es sich um ein umfassen- des VN-Kompendium zum richtigen Umgang mit Muni- tion für Staaten. Wir haben uns für die Einbeziehung von Munition im Rahmen der Verhandlungen zum globalen Waffenhandelsvertrag, ATT, ebenso nachdrücklich ein- 23798 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) gesetzt wie bei der Überprüfungskonferenz zum Klein- waffenaktionsprogramm. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft, Russland bei der Sicherung von Munition sowie deren professioneller Lagerung und Vernichtung zu unterstüt- zen. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/10967, Frage 38): In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung im Norden des Kosovo militärische Verstärkung von der NATO, und welche politische Strategie im Umgang mit den Spannun- gen im Norden des Kosovo ist mit dieser militärischen Um- gruppierung verbunden? Das deutsche Kontingent der Kosovo-Truppe, KFOR, einschließlich des deutlichen Anteils an der Operativen Reserve ist Teil der multinationalen KFOR-Operation unter Führung der NATO und auf Grundlage der Sicher- heitsratsresolution der Vereinten Nationen 1244, 1999. Die Bundesregierung erwartet, dass die von Deutsch- land gemeinsam mit Österreich gestellte Operative Re- serve, ORF, gegen Ende des Jahres wieder abgezogen werden kann – möglicherweise im Zuge einer Umgrup- pierung der regulären KFOR-Kräfte. Konkrete Vor- schläge für diese Umgruppierung werden für November 2012 erwartet. Die Bundesregierung unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Union, in einem Dialogprozess zwi- schen Serbien und Kosovo Fortschritte bei der Normali- sierung der Beziehungen zwischen diesen beiden Län- dern zu erzielen. Dazu gehört auch die Erarbeitung einer Lösungsperspektive für die Situation im Norden Kosovos. Der Einsatz von KFOR und der EU-Rechtsstaatsmis- sion EULEX – und damit die Gewährleistung eines si- cheren Umfelds sowie rechtstaatlicher Verhältnisse im Norden Kosovos – soll diesen Dialog befördern. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab- geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 39): Wie ist der konkrete Wortlaut der Vertraulichkeitsbestim- mung bezüglich des deutsch-usbekischen Vertrags über die Nutzung des Militärflughafens Termes, die die Bundesregie- rung als Grund für die Nichtveröffentlichung des Vertrags an- führt, siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundes- tagsdrucksache 17/9710, und in welcher Form ist diese Vertraulichkeitsbestimmung zwischen den Vertragspartnern beschlossen worden? Die Vereinbarung der Vertraulichkeit des Abkom- mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan über den Transit von Personal und von Gütern durch das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan und die Nutzung des Verkehrsumschlagknotens am Flughafen Termez vom 13. April 2010 wurde auf Ersuchen der usbekischen Seite und in mündlicher Form getroffen. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 40): Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen des Ab- zugs der Bundeswehr aus Afghanistan die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, um dem Personal, welches zum Trans- port von Material der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt wird, unter anderem das Passieren von Checkpoints zu er- möglichen, und inwiefern hat die Bundesregierung Kennt- nisse darüber, ob die Gelder für Wegzölle in die Strukturen der Taliban fließen? Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan stellt eine beträchtliche Herausforderung dar, sowohl hinsicht- lich des Transports von Material als auch finanziell. Für die in der Fragestellung angesprochenen Aktivitäten plant die Bundesregierung keine Mittel ein. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 41): Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Verbleib und Zustand des ägyptischen Bloggers A. S., und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung für seine Freilassung? Der bekennende Atheist A. S. wurde nach Informatio- nen von Amnesty International am 13. September 2012 in seinem Haus in Kairo festgenommen, nachdem seine koptische Mutter die Polizei um Schutz vor aufgebrach- ten muslimischen Nachbarn gebeten hatte. Im Zusam- menhang mit von ihm erstellten religionskritischen Bei- trägen auf der Internetseite „Egyptian Atheists“ werden ihm „Verunglimpfung der Religion“ und „Verbreitung falscher Tatsachen“ vorgeworfen. Berichten zufolge ist er in Haft mehrfach misshandelt worden. Die Verhandlung in diesem Fall soll am 17. Oktober 2012 vor dem zuständigen Gericht im Stadtteil Neu Kairo beginnen. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs Monaten und maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von bis zu 5 000 ägyptischen Pfund, etwa 640 Euro. Die EU-Botschaften vor Ort planen eine gemeinsame Prozessbeobachtung. In deren Vorbereitung ist die Deut- sche Botschaft Kairo eingebunden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23799 (A) (C) (D)(B) Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 42): Welche Vorstellungen hat das Bundeskanzleramt zur Ver- besserung der Transparenz – Transparenzinitiative –, um ei- nen Einfluss subjektiver wirtschaftlicher Interessen auf Ent- scheidungen von Exekutive und Legislative zurückzudrängen oder wenigstens transparent zu machen? Die Vorstellungen der Bundesregierung zu transpa- rentem Verwaltungshandeln lassen sich in drei Feldern gut erkennen: Erstens: Im Rahmen des Projektes Open Government aus dem Regierungsprogramm „Vernetzte und transpa- rente Verwaltung“ strebt die Bundesregierung größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Koopera- tion an. Die Basis für mehr Transparenz, Teilhabe und Kooperation bilden offene Informationen und Daten. Die Bundesregierung hat sich daher in einem ersten Schritt auf die Förderung von Transparenz durch mehr und ein- fach zugängliche Verwaltungsdaten entschieden. Das Bundesministerium des Innern hat von Beginn an einen ebenenübergreifenden Ansatz verfolgt, da Open Government in einem föderalen Land nur gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen gelingen kann. Der- zeit wird ein Prototyp für ein ebenenübergreifendes Open-Government-Portal entwickelt. Über dieses Portal sollen in einem ersten Ausbauschritt Daten von Bund, Ländern und Kommunen einfach auffindbar und zu- gänglich sein. Das Portal hat das Potenzial, die Transpa- renz staatlichen Handelns durch immer mehr Datensätze aus allen denkbaren Bereichen enorm zu erhöhen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, muss das Angebot an Daten laufend verbessert werden – sowohl quantitativ als auch qualitativ. Ein wesentlicher Faktor für den Er- folg ist dabei eine gewandelte Einstellung in Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu Offenheit und Transpa- renz. Die Förderung des dafür erforderlichen Kulturwan- dels ist daher Bestandteil des Projektes. Dafür setzt die Bundesregierung sich ein. Zweitens: Die Bundesregierung hat klare Regeln zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Be- schäftigten, externen Personen, in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008, Bundesanzeiger Seite 2722, geschaf- fen. Die Verwaltungsvorschrift begrenzt die Dauer des Einsatzes dieser Personen und benennt Funktionen, die nicht von externen Personen wahrgenommen werden dürfen, etwa die Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtssetzungsakten. Über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung berichtet das Bun- desministerium des Innern halbjährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Damit werden Einflussmöglichkeiten weitgehend zu- rückgedrängt und noch verbleibende Einflussmöglich- keiten transparent gemacht. Drittens: Die Bundeskanzlerin selber hat verschie- dene Initiativen zur Transparenz ergriffen. Wöchentlich beantwortet sie per Videobotschaft auf der Internetseite „direkt zur Kanzlerin“ einzelne Anliegen von Bürgern. Anfang 2011 hat sie einen Expertendialog und An- fang 2012 einen Bürgerdialog über Deutschlands Zu- kunft initiiert. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer in- ternetgestützter Verfahren zur Bürgerbeteiligung. Der Entwurf des E-Government-Gesetzes sieht vor, dass öffentliche Bekanntmachungen zusätzlich im Inter- net erfolgen. Die Verwaltung soll Statistiken, Geodaten und andere Informationen ohne Personenbezug für je- dermann maschinenlesbar abrufbar ins Internet stellen. Die Behörden sollen die von ihnen im Internet bereitge- stellten Informationen über ihre Verfahren und Zustän- digkeiten noch weiter verbessern. Außerdem sollen die Behörden für die Verfahrensbeteiligten elektronische In- formationen zum Stand der Bearbeitung ihrer Anträge abrufbar machen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 43): Wie oft haben Bundesbehörden jeweils – vor allem gemäß den §§ 26, 28 des Gesetzes über die Bundespolizei – seit 2007 bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen Tonaufzeichnungen von Teilnehmern angefertigt, und wie oft haben Bundesbehörden aus gleichen Anlässen seither jeweils Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern mithilfe unbemannter Luftfahrzeuge angefertigt, vor allem durch Drohnen? Die Bundesbehörden fertigten in vorgenannten Fällen keine reinen Tonaufzeichnungen. Die Bundespolizei fertigt kombinierte Bild- und Ton- aufnahmen, zum Beispiel mit Camcordern, Statistiken werden nicht geführt. Zweck dieser Aufnahmen ist, das Gesamtgeschehen und damit im Zusammenhang ste- hende Polizeiverfügungen zu dokumentieren. Bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veran- staltungen oder Ansammlungen haben Bundesbehörden keine Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern mithilfe unbemannter Luftfahrzeuge, sogenannter Droh- nen, gefertigt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 44): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und nachgeordneten Sicherheitsbehörden inzwischen über Mitar- beiter von US-Sicherheitsbehörden vor, die in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn und Deutschland tätig gewesen sein sollen, so wie schon der Stern am 1. Dezember 2011 – jedoch bezogen auf eine andere 23800 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) US-Dienststelle – über einen solchen Vorgang berichtet hatte, und was unternahmen seither Bundessicherheitsbehörden, vor allem Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Bundes- nachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, jeweils, um die – eigentlich mit ihnen abzustimmenden – Aufgaben sowie Tätigkeiten jener US-Bediensteten in Deutschland zu jener Zeit aufzuklären? Der Bundesregierung liegen nach umfassender Über- prüfung keine belastbaren Hinweise vor, wonach Mitar- beiter von US-Sicherheitsbehörden „in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang zu dem Mord an der Polizis- tin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn und Deutschland tätig gewesen“ sind. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelaspekten lau- fender Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deut- schen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsin- teresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheim- haltungsinteressen im laufenden Ermittlungsverfahren zurück. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/10967, Frage 45): Wie viele sogenannte Massendaten wurden bzw. werden in den Ermittlungen wegen der ungeklärten Mordfälle bis zur Entdeckung der Täterschaft des Nationalsozialistischen Unter- grunds von den damit befassten Besonderen Aufbauorganisa- tionen erhoben, gespeichert oder – etwa nach der Anlieferung durch Landeskriminalämter oder Landesämter für Verfas- sungsschutz – verarbeitet; bitte aufschlüsseln nach Funk- zellenabfragen, daraus ermittelten Anschlussinhaberinnen und -inhabern, Finanztransaktionen, Hotelbuchungen, Mietwagen- nutzung), und welche dieser auch mit einer Software zur Ras- terfahndung prozessierten Daten werden bis heute vorgehal- ten? Im Zusammenhang mit den Taten des Nationalsozia- listischen Untergrunds wurden Daten aus insgesamt 27 Ermittlungsverfahren, die sich über einen Zeitraum von mehr als 9 Jahren erstrecken, beim Bundeskriminal- amt, BKA, zusammengeführt. Bei den 27 Tathandlungen handelt es sich um 10 Tö- tungsdelikte – 9 Ceska-Komplex, 1 Heilbronn, 2 ver- suchte Tötungsdelikte – Sprengstoffanschläge in Köln, Lebensmittelgeschäft 1 Verletzte; Keupstraße, 22 Ver- letze – sowie 15 Raubdelikte. Insgesamt wurden 20 575 657 Funkzellendatensätze, gemäß § 100 g Abs. 2 Satz 2 StPO und 13 842 Datensätze zu Anschlussinha- bern, gemäß § 113 TKG, vornehmlich aus den bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusam- mengeführt. Eine geringe Anzahl von Funkzellen- datensätzen bzw. Bestandsdaten wurde im Zusammen- hang mit den Tatorten Eisenach und Chemnitz zusätzlich durch das BKA erhoben. Daten zu in diesem Zusammenhang stehenden Fi- nanztransaktionen, Hotelbuchungen und Mietwagennut- zungen sind keine Massendaten im Sinne der Fragestel- lung, sondern sind jeweils Ergebnis von einzelnen gezielten Ermittlungsmaßnahmen. Die erforderlichen Daten sind weiterhin gespeichert. Diese Speicherung ist nach § 483 Abs. 1 der Strafprozessordnung, StoPo, zu- lässig, solange die jeweiligen Daten „für Zwecke des Strafverfahrens“, das heißt von der Einleitung des Er- mittlungsverfahrens an bis zum Abschluss des Vollstre- ckungsverfahrens, erforderlich sind. Ein Funkzellendatensatz umfasst die Telefonnummer, Angaben zum Ort der Funkzelle und die Zeit, zu der das Mobilfunkendgerät aktiv gewesen ist. Mithilfe von Funkzellendatensätzen kann entweder die Frage beant- wortet werden, ob ein Mobilfunkendgerät in der räumli- chen Zuordnung einer Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum aktiv war, oder es kann die Menge aller in ei- nem bestimmten Zeitraum in der räumlichen Zuordnung einer Funkzelle aktiven Mobilfunkendgeräte beauskunf- tet werden. Eine Funkzellenabfrage, bei der alle in der Funkzelle des Tatorts im Tatzeitraum aktiven Mobilfunkendgeräte erfasst werden, ist eine typische Er- mittlungsmaßnahme bei Tötungsdelikten. Bei der Auswertung von Funkzellendatensätzen wer- den grundsätzlich Mobilfunkendgeräte gesucht, die an mehreren Tatorten aktiv waren. Für die Treffer dieser Suche werden im Anschluss gegebenenfalls Bestands- daten erhoben. Die Auswertung von Funkzellendatensätzen unter- scheidet sich somit grundsätzlich von der Rasterfahn- dung gemäß § 98 a StPO, bei der personenbezogene Daten von Personen, die bestimmte vermutlich auf den Täter zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit ande- ren Daten abgeglichen werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fra- ge 47): Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Vorschlag für eine Genehmigungspflicht für Anschlusstätigkeiten ausge- schiedener Regierungsmitglieder nach dem Vorbild der Euro- päischen Union für ausgeschiedene EU-Kommissare vorge- legt, und wie beurteilt sie Vorschläge für ein verbindliches Lobbyistenregister und für mehr Transparenz im Parteienge- setz – unter anderem Beschränkung von Spenden auf natürliche Personen, Obergrenze 100 000 Euro, Halbierung der Transpa- renzschwellen etc.? Für Mitglieder der Bundesregierung besteht die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit – § 6 des Bundes- ministergesetzes, BMinG – und die Anzeigepflicht für Geschenke in Bezug auf das Amt – § 5 Abs. 3 BMinG – auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Die Bundesregierung hält die bereits bestehenden Re- gelungen für aus dem Amt ausgeschiedene Mitglieder der Bundesregierung für ausreichend. Darauf hat sie in der Vergangenheit bereits wiederholt hingewiesen. Die Einrichtung eines Lobbyistenregisters beim Deut- schen Bundestag ist eine Angelegenheit des Parlaments, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23801 (A) (C) (D)(B) zu der die Bundesregierung entsprechend ihrer langjähri- gen Staatspraxis Zurückhaltung übt. Auch Regelungen im Bereich des Parteiengesetzes werden vom Deutschen Bundestag herkömmlicherweise aufgrund eigener Initiative getroffen. Die Bundesregie- rung nimmt eine Bewertung parlamentarischer Initiati- ven zu diesem Bereich üblicherweise nicht vor. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 48): Wie ist der Stand innerhalb der Bundesregierung bezüg- lich der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption – United Nations Convention against Corruption, UNCAC –, und welche Vorbehalte hat die Bundesregierung gegen die Vorlage eines solchen Ratifizie- rungsgesetzes? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Natio- nen gegen Korruption ratifizieren kann. Den Entwurf für ein Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen, mit dem die Voraussetzungen nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Übereinkommens geschaffen werden, wird die Bun- desregierung dem Deutschen Bundestag vorlegen, so- bald Einvernehmen über ein Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens besteht. Dazu wäre eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung er- forderlich. Derzeit liegen drei Gesetzentwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages vor. Hierzu findet am heutigen Tage eine Expertenanhörung im Rechtsaus- schuss des Deutschen Bundestages statt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 49): Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass es durch den geplanten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu keiner Ver- schlechterung der Rechtsposition der Auftragnehmer hinsicht- lich der Zahlungsfristen kommt? Mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zah- lungsverzug im Geschäftsverkehr wird die EU-Richt- linie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr „1 zu 1“ umgesetzt. Entsprechend den Vorgaben in der EU-Richtlinie werden in dem Ge- setzentwurf für vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen Höchstgrenzen vorgegeben, die nicht oder nur unter be- stimmten Voraussetzungen überschritten werden dürfen. Damit wird die nach der bisherigen Rechtslage nahezu unbegrenzt bestehende Möglichkeit, vom gesetzlichen Leitbild der sofortigen Fälligkeit durch Vereinbarung ab- zuweichen, zum Schutz des Gläubigers einer Entgeltfor- derung beschränkt und somit die Rechtsposition der Auftragnehmer hinsichtlich der Zahlungsfristen verbes- sert. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 50): Inwiefern kann die Bundesregierung bei der Einrichtung eines eigenen Budgets für die Euro-Zone eine Senkung des mehrjährigen Finanzrahmens auf Kosten der mittelosteuropäi- schen Staaten ausschließen, und inwiefern könnte die Bundes- regierung Vorschläge unterstützen, die die Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rech- nungshofs zu untergraben drohen? In Bezug auf den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel der Ausgabenbegrenzung auf 1 Prozent des EU-BNE. In diesen Rahmen müssen die Ausgaben für sämtliche Poli- tiken der EU integriert werden. Die Vorbereitungen laufen parallel zu den Überlegun- gen für eine gestärkte Wirtschafts- und Währungsunion. Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht nicht; die Bundesregierung wird auch hier den Gedanken eines „better spending“ im Sinne der Ausgabeneffizienz ein- bringen. Vorschläge, welche die den EU-Organen nach dem EU-Vertrag eingeräumten Kompetenzen untergraben würden, sind der Bundesregierung weder bekannt noch werden sie von ihr unterstützt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/10967, Frage 51): Teilt die Bundesregierung die Analyse des Internationalen Währungsfonds, IWF, nach der die Kapitalflucht aus der „Peripherie“ der Euro-Zone das grundlegende Fundament der EU unterminiert (vergleiche www.welt.de/finanzen/article1097 23111/IWF-warnt-vor-Kollaps-des-weltweiten-Finanzsystems. html), und inwiefern hält sie Änderungen des auch in Ausnah- mesituationen totalen Verbots von Kapitalverkehrskontrollen in den EU-Verträgen für sinnvoll? Kapitalverlagerungen aus Mitgliedstaaten der Euro- Zone, die sich aufgrund makroökonomischer Ungleich- gewichte und entsprechendem Reformbedarf einer unsi- cheren Markteinschätzung gegenüber sehen, sind ein Symptom der Finanz- und Staatsschuldenkrise. Die Lö- sung liegt in der Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzstabilität in der Euro-Zone und damit auch des Vertrauens in die Sicherheit der Kapitalanlagen in jedem Euro-Mitgliedstaat. Es gibt bereits Anzeichen, dass die eingeleiteten Reformen greifen. So konnte Irland wieder Einlagenzuflüsse in sein Bankensystem verzeichnen. Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen hingegen 23802 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) wäre für die Wiederherstellung des Vertrauens völlig kontraproduktiv. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10967, Frage 52): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Er- kenntnissen des Internationalen Währungsfonds aus seiner Publikation „World Economic Outlook, October 2012“, Chapter 1, Box 1.1, über fiskalische Multiplikatoren für euro- päische Länder, dass diese meist über dem Wert von 1,0 lie- gen und folglich schnell durchgeführte Einsparungen staat- licher Ausgaben zwangsläufig zur Verschlimmerung der Rezession in den Krisenstaaten der Euro-Zone führen müssen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Forderungen gegenüber diesen Partnerländern bzw. erwägt sie zu ziehen, vor allem bezüglich der Forderun- gen nach der Verlängerung der Fristen für den Abbau staat- licher Haushaltsdefizite und der Gesamtverschuldung? Der IWF thematisiert im aktuellen World Economic Outlook die Ausrichtung der Wirtschafts- und Finanz- politik und die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachs- tum. Vor dem Hintergrund der europäischen Staatsschul- denkrise würde eine Abkehr vom Kurs der strukturellen Haushaltskonsolidierung einen erheblichen Vertrauens- verlust mit negativen Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung bedeuten. Nur die Einhaltung der Regeln des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts kann wieder Vertrauen in die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in Europa herstellen. Dieser sieht vor, dass eine Fristver- längerung im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit dann gewährt werden kann, wenn die wirtschaftliche Entwicklung in einem Mitgliedstaat deutlich schlechter verlief als zum Zeitpunkt der Eröffnung des Defizitver- fahrens angenommen und der betreffende Mitgliedstaat die erforderliche strukturelle Konsolidierung erbracht hat. Dabei setzt die Bundesregierung darauf, dass die notwendige Haushaltskonsolidierung von wachstums- steigernden Strukturreformen flankiert wird. Für die eu- ropäische Ebene hat der Europäische Rat am 28./29. Juni 2012 dazu im Rahmen des Pakts für Wachstum und Be- schäftigung wichtige Beschlüsse gefasst. Der Europäische Rat hat zur Ausrichtung der Finanz- politik im März 2012 folgende Grundprinzipien formu- liert: Alle Mitgliedstaaten sollten weiterhin ihre Verpflich- tungen gemäß den Regeln des Stabilitäts- und Wachs- tumspakts einhalten, sodass die automatischen Stabilisa- toren entlang des vereinbarten Pfades der strukturellen Haushaltskonsolidierung wirken können, während zugleich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet wird. Länder, für die es ein Hilfsprogramm gibt, sollten sich an die im Programm vereinbarten Zielvorgaben und Strukturreformen halten. Ebenso sollten Mitgliedstaaten, die unter dem Druck der Märkte stehen, weiterhin die vereinbarten Haushaltsziele erfüllen und bereit sein, erforderlichenfalls weitere Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen. Bei den Konsolidierungsanstrengungen muss besonders darauf geachtet werden, dass Ausgaben Vorrang erhalten, die Investitionen in künftiges Wachstum darstellen; dabei geht es insbesondere um die Bereiche Bildung, For- schung und Innovation. Die Bundesregierung steht unverändert zu dieser Position des Europäischen Rates. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/10967, Frage 53): Wie bewertet die Bundesregierung die Regelung zur Steuerrückvergütung bei Agrardiesel für Geländewagen oder andere private Fahrzeuge, zum Beispiel von Schäferinnen und Schäfern, im Vergleich zu den Regelungen zur Nutzung von Agrardiesel durch Imkerinnen und Imker, und welche Ände- rungen am Energiesteuergesetz zur Gleichstellung beider Be- reiche wird sie vorschlagen? Die Bundesregierung lehnt eine spezielle Regelung für Schäfereien ab. Betriebe der Schafhaltung sind be- reits in die allgemeine Agrardiesel-Steuervergütung ein- bezogen, soweit von ihnen die im Gesetz begünstigten Fahrzeuge eingesetzt werden. Der Einsatz sonstiger Fahrzeuge – insbesondere von Personenkraftwagen zu Kontrollfahrten, auch unter Überwindung weiter Stre- cken – ist in den übrigen landwirtschaftlichen Betrieben ebenso üblich und dennoch nicht erstattungsfähig. Die Regelungen für Imkereien sind eingeführt wor- den, als die Steuerentlastung durch Selbstbehalt und Obergrenze nur eingeschränkt gewährt wurde. Auch sind die beiden Berufsstände nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen, weil die betrieblichen Verhältnisse der Schäfereien weniger einheitlich sind. So würden insbe- sondere Standortschäfereien mit einer entsprechenden pauschalen Regelung gegenüber anderen landwirtschaft- lichen Betrieben bessergestellt. Eine allgemeine Auswei- tung auf Personenkraftwagen würde erhebliche Schwie- rigkeiten für die Steueraufsicht und Rechtsunsicherheit zur Folge haben. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksa- che 17/10967, Frage 54): Wird die Bundesregierung dem Wunsch der Wirtschafts- ministerkonferenz vom 4. und 5. Juni 2012 nachkommen und die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundes- agentur für Arbeit bis zum Herbst 2013 evaluieren lassen, und wer würde diese Evaluierung übernehmen? Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bun- desagentur für Arbeit sind bereits evaluiert worden, sodass derzeit kein weiterer Bedarf hierfür gesehen wird. Allerdings gibt es zu den Maßnahmen im Übergangsbe- reich, die in Verantwortung der Länder liegen, deutlich weniger Untersuchungsergebnisse. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23803 (A) (C) (D)(B) Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fra- gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fragen 55 und 56): Wie viele der von der Bundesministerin für Arbeit und So- ziales, Dr. Ursula von der Leyen, im Juni 2012 angekündigten 5 000 Arbeitslosen, die in den Genuss einer Umschulung oder Weiterqualifizierung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher kom- men sollten, haben bisher tatsächlich eine solche begonnen, und wie sind diese Plätze unter ihnen aufgeteilt und ausgestal- tet (bitte aufteilen nach Art der Bildungsmaßnahme und je- weiligen Erfolgsquoten bei den staatlichen Erzieherprüfun- gen)? Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die ar- beitslosen Interessentinnen und Interessenten, die bislang noch nicht an einer Umschulung oder Weiterqualifizierung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin teilnehmen, entsprechend qualifiziert werden? Zu Frage 55: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben nach ihren vorläufigen Erhebungen im Zeitraum von Ja- nuar bis September 2012 insgesamt 813 Personen eine geförderte Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher mit Berufsabschluss begonnen. Aussagen zum Erfolg bei den Abschlussprüfungen können derzeit noch nicht gemacht werden, da die Dauer der Ausbildung grund- sätzlich drei Jahre beträgt. Zu Frage 56: Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit un- terstützen das Ziel, durch verstärkte und bedarfsgerechte Umschulungen zur Erzieherin/zum Erzieher einen Bei- trag zur Fachkräftesicherung im Erzieherbereich zu leis- ten. Förderungen können jedoch nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Vorlie- gen der landesrechtlichen Ausbildungsvoraussetzungen erfolgen. Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit sind aufgrund der unterschiedlichen länderspezifi- schen Regelungen zur Ausbildung in Verhandlungen mit den Ländern, um insbesondere Fachkräftebedarfe zu kon- kretisieren und auf die notwendige Zertifizierung von Schulen sowie Verkürzungs- und Finanzierungsmöglich- keiten beim dritten Umschulungsjahr hinzuwirken. Das Thema Fachkräftesicherung in Kindertagesein- richtungen ist auch Gegenstand einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Verbänden unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 57): Wird die Bundesregierung bereits deutlich vor der nächs- ten Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2013 Initiativen für Maßnahmen nach Art. 24 oder 26 der Verfassung der In- ternationalen Arbeitsorganisation, IAO, oder zur Prüfung ei- ner Aussetzung der EU-Handelspräferenzen ergreifen, um auf die erneute massive Zwangsarbeit von Kindern und Erwach- senen bei der aktuell laufenden Baumwollernte in Usbekistan zu reagieren, und wie wird sie solche Initiativen auf den Tref- fen des IAO-Verwaltungsrates im November 2012 und März 2013, innerhalb der EU, bei den deutsch-usbekischen Regie- rungskonsultationen bzw. in eigenen zeitnahen öffentlichen Stellungnahmen vorbringen? Die Bundesregierung ist über die Nicht-Einladung ei- ner Beobachtungsmission der Internationalen Arbeits- organisation, IAO, zur Baumwollernte in Usbekistan be- sorgt. Sie setzt sich regelmäßig und nachdrücklich bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und in in- ternationalen Gremien gegenüber der usbekischen Re- gierung für die Beseitigung von Kinderarbeit ein. Die Ratifizierung und tatsächliche Umsetzung der IAO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zur Abschaf- fung von Kinderarbeit gehören zu den Voraussetzungen, unter denen die Europäische Union im Rahmen des All- gemeinen Präferenzsystems, APS, sogenannten gefähr- deten Ländern Zollvergünstigungen unter der Sonder- regelung als Anreiz für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, sogenanntes APS+, gewährt. Zwar hat Usbekistan im Rahmen der Allgemei- nen Regelung des Allgemeinen Präferenzsystems, APS, einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt, kommt je- doch nicht in den Genuss der günstigeren Bestimmungen des APS+. Der größte Teil der usbekischen Ausfuhren in die EU umfasst jedoch Erzeugnisse, die in die EU ohne- hin zollfrei auf nichtpräferenzieller Basis eingeführt werden können. Seitens der EU-KOM wurden noch keine Überlegun- gen zur Rücknahme von APS-Präferenzen bei Usbekis- tan vorgetragen. Die Einsetzung einer Untersuchungskommission nach Art. 26 der IAO-Verfassung kann nicht von einem einzigen Mitgliedsstaat allein, sondern nur vom Verwal- tungsrat entschieden werden. Der Verwaltungsrat der IAO besteht aus 28 Regierungsvertretern sowie je 14 Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorgani- sationen. Bislang hat es im Verwaltungsrat keine Mehr- heit für die Einsetzung einer Untersuchungskommission gegeben. Der Einsetzung einer Untersuchungskommis- sion geht in den allermeisten Fällen das Beschwerdever- fahren nach Art. 24 IAO-Verfassung voraus. Es ist davon auszugehen, dass die Lage in Usbekistan erneut während der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO im Juni 2013 beraten wird. Die Regierung von Usbekistan ist aufgefordert, im Rahmen dieser Beratung zu den von der IAO geforderten Schritten zur Umsetzung der Überein- kommen über Kinderarbeit Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird diese Forderung auch weiterhin gegenüber Usbekistan aufrechterhalten und sich mit Nachdruck auch im Rahmen der EU für die Beseitigung von Kinderarbeit eintreten. Darüber hinaus hat der Beauftragte der Bundesregie- rung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Herr Markus Löning, sich im Juli 2012 mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des IAO Verwaltungsrates gewandt und die IAO zu weiteren 23804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Schritten zur Bekämpfung der Kinderarbeit bei der Baumwollernte in Usbekistan ermutigt. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig mit Nach- druck gegenüber der usbekischen Regierung für die Be- seitigung von Zwangs- und Kinderarbeit ein. Auch bei deutsch-usbekischen politischen Konsultationen spricht die Bundesregierung das Thema an und fordert die usbe- kische Regierung zur Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen auf. Dies schließt auch das Hinwirken auf die Zulassung einer IAO-Beobachtermission nach Usbekistan zur Baumwollernte ein. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/10967, Frage 59): Welche Autorinnen und Autoren haben die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, Nr. 037/2012 vom 28. September 2012 zu einer französischen Studie über Fütterungsversuche mit dem gentechnisch veränderten Mais NK 603 erarbeitet (BfR-Mitarbeiter/-innen und Externe)? Zu der französischen Studie über Fütterungsversuche mit der gentechnisch veränderten Maislinie NK603, in der die Verfütterung von gentechnisch verändertem Mais im Zusammenhang mit der zusätzlichen Gabe des Pflanzen- schutzmittels Glyphosat untersucht wurde, wurden Stel- lungnahmen des für die Risikobewertung zuständigen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit, BVL, und des Bundesinstituts für Risikobewer- tung, BfR, eingeholt. Auch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit, ZKBS, wird eine Bewertung abgeben. Die Stellungnahme des BfR wurde ausschließlich von Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern des BfR erstellt. Hierbei konnte auf die Fachkompetenz von Mitarbeite- rinnen und -mitarbeitern aus den Bereichen Toxikologie, Molekularbiologie, Endokrinologie, Statistik und Pflan- zenschutz zurückgegriffen werden, sodass die Einbin- dung externer Sachverständiger als nicht notwendig an- gesehen wurde. Die Namen aller wissenschaftlichen Bediensteten des BfR sowie weitere personenbezogene Daten sind für die Mitglieder des Deutschen Bundestages im Verzeichnis- dienst der Bundesverwaltung im Intranet unter http:// x500.intranet.bund.de/ einsehbar. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 62): Hat der heutige Generalinspekteur der Bundeswehr, Volker Wieker, an einem ISAF-Targeting-Prozess teilgenommen, bei dem die Handlungsempfehlung an die ISAF-Kräfte die ge- zielte Tötung einer gelisteten Person gewesen ist, und welche Rolle hat er bei dem Verfahren eingenommen? General Volker Wieker war während seiner Verwen- dung als Chef des Stabes im ISAF-Headquarter zu kei- nem Zeitpunkt Teilnehmer am Nominierungsboard im Rahmen des formalisierten ISAF-Targeting-Prozesses. Im Übrigen kann aus eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung zu ISAF-internen Meinungsbildungs- prozessen und Entscheidungsfindungen keine Stellung genommen werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/10967, Frage 63): Wie viele Mehrgenerationenhäuser gibt es, die Teilnehmer des Aktionsprogramms I für Mehrgenerationenhäuser, aber nicht mehr Teilnehmer des Aktionsprogramms II sind, und wie wurde der „Ausstieg“ begründet? 81 Mehrgenerationenhäuser, die im Rahmen des Ak- tionsprogramms Mehrgenerationenhäuser I gefördert wurden, sind nicht im Aktionsprogramm Mehrgeneratio- nenhäuser II vertreten. Die Gründe für die Nichtteilnahme sind dabei viel- schichtig. Sie reichen von einem bewussten Verzicht des Trägers bis hin zu einer Nichtauswahl im Interessenbe- kundungsverfahren aufgrund zu geringer Punktzahl. Auch konnte in Einzelfällen die erforderliche kommu- nale Kofinanzierung nicht erbracht werden. Diese wurde bei der Programmkonzeption des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II angelegt, um die nachhaltige kommunale Verankerung der Häuser weiter zu beför- dern. Ohnehin musste die Zahl der Standorte von 500 im Aktionsprogramm I auf 450 im Aktionsprogramm II ge- senkt werden, da nur für diese Anzahl von Häusern die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/10967, Frage 64): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Beanstandungen ausländischer Behörden entgegenzuwirken, die bezüglich der Diskrepanz zwischen Fahrzeugschein und Kennzeichen im Hinblick auf den Bindestrich Bußgelder ein- fordern? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, BMVBS, wurde durch die Länder darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ahndung von Ver- kehrsverstößen auch die Eintragung des amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung, die mit Trennungsstrich vorgenommen wurde, obwohl die Kennzeichenschilder nicht mehr über einen solchen Trennungsstrich verfügen, in Italien und Österreich zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ahndung von Ver- stößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, mit beanstandet Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 23805 (A) (C) (D)(B) wurde. Abweichende Ausführungen des Kennzeichen- schildes mit der Eintragung in der Zulassungsbescheini- gung sind zum Beispiel bei zweizeiligen Kennzeichen, die bekanntlich schon immer ohne Trennungsstrich ge- prägt werden, nicht neu. Dass die Kennzeichen auf der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungs- strich geschrieben sein können und beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind, wird auf der Internetseite des BMVBS ausgeführt: http://www.bmvbs.de/Shared- Docs/DE/Art./StB-LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeug kennzeichen.html. In Anbetracht von Bürgeranfragen wurde auch das Auswärtige Amt gebeten, die EU- und EWR-Staaten da- rüber zu unterrichten, dass das Kennzeichen in der Zu- lassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann und beide Schreibweisen gleich- berechtigt gültig sind. Die Mitgliedstaaten wurden im August darüber informiert. Dem BMVBS sind in den letzten Monaten keine Fälle bekannt geworden, dass die Eintragung des Trennungs- strichs in der Zulassungsbescheinigung im Ausland be- anstandet wurde. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Frage 65): Wie hoch ist nach aktuellen Kostenschätzungen das Ge- samtvolumen der Projekte des Vordringlichen Bedarfs, die in Bau sind (aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern bzw. Bundes- ländern), und wie hoch ist nach aktuellen Kostenschätzungen das Gesamtvolumen der Projekte des Weiteren Bedarfs, die in Bau sind (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern bzw. Bundesländern)? Die derzeit im Bau befindlichen Vorhaben bzw. Teil- vorhaben des Vordringlichen Bedarfs der Schiene um- fassen aktuell ein Gesamtvolumen von rund 14,5 Mil- liarden Euro. Schienenprojekte des Weiteren Bedarfs befinden sich gegenwärtig nicht im Bau. Für Investitionen in die Schienenwege des Bundes, die überwiegend länderübergreifenden Charakter haben, erfolgt keine länderbezogene Aufschlüsselung der Inves- titionskosten. Für die derzeit im Bau befindlichen Bundesfernstra- ßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs wurden im Frühjahr 2012 Gesamtkosten in Höhe von rund 17,8 Milliarden Euro ausgewiesen, davon entfallen rund 2,7 Milliarden Euro auf das Konzessionsvolumen für die A-Modell-Projekte. Weiterhin befinden sich Bundes- fernstraßenprojekte des Weiteren Bedarfs einschließlich Maßnahmen nach § 6 Bundesfernstraßengesetz mit Ge- samtkosten in Höhe von rund 108 Millionen Euro im Bau. An den Gesamtkosten der Bundesfernstraßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs, die sich derzeit im Bau be- finden, haben die Länder folgende Anteile: – Baden-Württemberg 3 522 Millionen Euro – Bayern 3 299 Millionen Euro – Berlin 923 Millionen Euro – Brandenburg 376 Millionen Euro – Bremen 43 Millionen Euro – Hamburg 208 Millionen Euro – Hessen 1 339 Millionen Euro – Mecklenburg-Vorpommern 247 Millionen Euro – Niedersachsen 737 Millionen Euro – Nordrhein-Westfalen 2 498 Millionen Euro – Rheinland-Pfalz 1 041 Millionen Euro – Saarland 85 Millionen Euro – Sachsen 473 Millionen Euro – Sachsen-Anhalt 791 Millionen Euro – Schleswig-Holstein 470 Millionen Euro – Thüringen 1 036 Millionen Euro An den Gesamtkosten der Bundesfernstraßenprojekte des Weiteren Bedarfs einschließlich Maßnahmen nach § 6 Bundesfernstraßengesetz, die sich derzeit im Bau be- finden, haben die Länder folgende Anteile: – Baden-Württemberg 5 Millionen Euro – Bayern 21 Millionen Euro – Niedersachsen 15 Millionen Euro – Nordrhein-Westfalen 32 Millionen Euro – Sachsen 35 Millionen Euro Das Gesamtvolumen der derzeit im Bau befindlichen Bundeswasserstraßenprojekte des Vordringlichen Be- darfs beträgt rund 4,5 Milliarden Euro. Für die Bundes- wasserstraßen sind keine Vorhaben des Weiteren Bedarfs ausgewiesen. Für Investitionen in die Bundeswasserstraßen, die überwiegend länderübergreifenden Charakter haben, er- folgt keine länderbezogene Aufschlüsselung der Investi- tionskosten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10967, Fra- ge 66): Wie gedenkt die Bundesregierung das Missverhältnis zwi- schen zur Verfügung stehenden Mitteln und angemeldeten Vorhaben im Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinan- zierungsgesetzes aufzulösen, und welche Finanzausstattung des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr hält die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrs- bereich für erforderlich? 23806 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) Die Länder sind zuständig für den öffentlichen Perso- nennahverkehr, ÖPNV. Daher geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden. Der ÖPNV leistet einen wichtigen Beitrag zur Errei- chung der Klimaziele. Planung, Ausgestaltung, Organi- sation und Finanzierung des ÖPNV einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs, SPNV, ist Angelegenheit der Länder. Auf der Grundlage des Regionalisierungsge- setzes stellt der Bund ihnen im Jahr 2012 circa 7,085 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel zur Fi- nanzierung des SPNV zur Verfügung. Die Regionalisie- rungsmittel werden mit 1,5 Prozent jährlich dynamisiert. Darüber hinaus erhalten die Länder aus dem Haushalt des Bundes Kompensationszahlungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden – ÖPNV und kommunaler Straßenbau – nach dem Entflechtungs- gesetz und weitere Zahlungen nach Maßgabe des Bun- desprogramms nach dem GVFG. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/10967, Frage 68): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Tat- sache, dass Menschen wegen ihrer Behinderung trotz entspre- chender Buchung des Fluges von Moskau nach Düsseldorf zu der Internationalen Behindertenkonferenz am 8. Oktober 2012 von der Fluggesellschaft Air Berlin der Mitflug verweigert wurde (vergleiche Neues Deutschland vom 9. Oktober 2012), und inwieweit sieht sie auch mit Blick auf die UN-Behinder- tenrechtskonvention und diesbezüglichen EU-Verordnungen Handlungsbedarf? Die Gestaltung barrierefreier Mobilität für ältere so- wie für behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeu- tung. Politische Entscheidungen, die Menschen mit Be- hinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich außerdem am Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mes- sen lassen. Zur Umsetzung des Übereinkommens hat die Bundesregierung mit Beteiligung der Verbände behin- derter Menschen einen Aktionsplan entwickelt, der im Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und gegenwärtig fortgeschrieben wird. Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 re- gelt die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flug- reisenden mit eingeschränkter Mobilität. Gemäß Art. 3 dieser Verordnung darf sich ein Luftfahrtunternehmen nicht aus Gründen der Behinderung oder der einge- schränkten Mobilität des Fluggastes weigern, entweder eine Buchung für einen Flug ab oder zu einem unter die vorgenannte Verordnung fallenden Flughafen zu akzep- tieren, oder einen behinderten Menschen oder eine Per- son mit eingeschränkter Mobilität auf einem solchen Flughafen an Bord zu nehmen, sofern die betreffende Person über einen gültigen Flugschein oder eine gültige Buchung verfügt. Die Erfüllung dieser Verpflichtung darf das ausführende Luftfahrtunternehmen gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 nur verweigern, um in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Sicherheitsanforderungen nachzukommen, oder wenn wegen der Größe des Luftfahrzeuges oder seiner Türen die Anbordnahme oder die Beförderung des behinderten Menschen oder der Person mit einge- schränkter Mobilität physisch unmöglich ist. Die Sicherheitsanforderungen für die Mitnahme von Passagieren mit Behinderungen sind in Anhang III EU- Operations (EU-OPS) der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 geregelt. EU-OPS 1.260 (Joint Aviation Regulation – Operations) schreibt vor, dass jedes Luftfahrtunterneh- men ein Verfahren für den Transport von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität festzulegen und dabei ins- besondere auch die Notevakuierung des Luftfahrzeuges nach einer Notlandung zu berücksichtigen hat. Dabei sind Passagiere mit Behinderungen auf die Unterstüt- zung durch eine Begleitperson oder die Kabinenbesat- zung angewiesen. Aufgrund dessen kann es nötig wer- den, die Anzahl der mitzunehmenden Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu limitieren. Das Luftfahrt-Bundesamt ist nach § 46 a Luftver- kehrszulassungsordnung, LuftVZO, die nationale Durch- setzungsstelle gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) 1107/ 2006. Aufgrund dieser Zuständigkeit wird es prüfen, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das aus- führende Luftfahrtunternehmen Air Berlin eingeleitet wird. Das Luftfahrt-Bundesamt kann aufgrund der Kürze der Zeit den Sachverhalt noch nicht abschließend bewerten. 197. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Bericht des Expertenkreises Antisemitismus TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu den finanziellenBelastungen durch Ökostromsubventionen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Vielen Dank. – Nächste Fragestellerin ist unsere Kol-

    legin Marlene Rupprecht.



Rede von Marlene Rupprecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Kindeswohl wurde jetzt mehrmals erwähnt. Nor-

malerweise sind die Eltern für das Kindeswohl zustän-
dig, und ich finde, da ist es auch gut aufgehoben. Ich
frage mich allerdings, ob es in einer Situation, in der sich
oftmals zwei oder drei Parteien streiten – ob leiblicher

Vater, rechtlicher Vater oder leibliche Mutter –, dort
wirklich gut aufgehoben ist. Schließlich können die Inte-
ressen der genannten Parteien mit denen des Kindes
kollidieren, und möglicherweise treffen die Parteien un-
tereinander eine Regelung, die nicht unbedingt dem Kin-
desinteresse – ich sage jetzt bewusst nicht „Kindes-
wohl“, sondern „Kindesinteresse“ – entspricht.

Für mich stellt sich daher folgende Frage: Wäre es
nicht sinnvoll, dem Kind von Anfang an einen Interes-
senvertreter zur Seite zu stellen? Ich glaube nämlich,
dass – ich will es vorsichtig formulieren – die anwalt-
schaftliche Vertretung des Kindes vor den Familien-
gerichten nicht immer so sehr im Mittelpunkt steht, wie
es eigentlich notwendig wäre, um die Interessen des
Kindes zu vertreten. Meine Frage lautet: Gibt es in die-
sem Fall eine Vertretung, zum Beispiel in Form eines
Rechtsbeistandes?

Die Wahlfreiheit, die wir schenken – Auskunft geben
oder nicht –, führt gegebenenfalls zu Pflichten. Wenn
wir die Biologie hoch einstufen – das tun wir mit dem
Begriff des biologischen Vaters –, dann darf es auch
keine Wahlfreiheit geben, wenn es darum geht, ob ich
meinen Pflichten nachkomme oder nicht. Vielleicht habe
ich Sie falsch verstanden. Ich möchte Sie bitten, das zu
erklären. – Danke.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Die Frage ist, glaube ich, angekommen.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
    ministerin der Justiz:

    Vielleicht zuerst zu Ihrem letzten Punkt, Frau
    Rupprecht: Wir wollen auf keinen Fall eine Pflicht zum
    Umgang. Auch bezogen auf andere Personen – wir
    haben eine Personengruppe aufgeführt, für die ein Um-
    gangsrecht möglich ist – haben wir keine Verpflichtung
    zum Umgang vorgesehen. Beim biologischen Vater wol-
    len wir eine solche Verpflichtung schon gar nicht. Wir
    wollen nur prüfen, ob es aufgrund bestimmter Vorausset-
    zungen vertretbar ist – das geht nicht voraussetzungslos –,
    dass der biologische Vater Umgang mit dem Kind hat.
    Wir wollen auf keinen Fall eine Verpflichtung zum Um-
    gang. Das würde auch eine ganz andere Art der Prüfung
    bedeuten. Das haben wir ganz bewusst nicht gemacht.
    Das ist auch ansonsten nicht im Familienrecht verankert.

    Zu Ihrer anderen Frage. Im Gegensatz zu anders gela-
    gerten Familienrechtsstreitigkeiten haben wir hier die Si-
    tuation, dass es rechtliche Eltern bzw. eine sozial intakte
    Familie gibt. Das Kind, das möglicherweise nicht vom
    rechtlichen Vater gezeugt wurde, lebt also, vielleicht zu-
    sammen mit Geschwistern, in dieser Familie. So war der
    Sachverhalt in dem einen Fall, der dem Urteil des Euro-
    päischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugrunde lag.
    Ich denke, in diesem Fall haben zuallererst die recht-
    lichen Eltern die Entscheidungskompetenz, so sage ich
    es einmal. Ich glaube nicht, dass man dieser besonderen
    Interessenlage und insbesondere dem Interesse des
    Kindes Rechnung trägt, wenn man eine gesetzliche
    Verpflichtung vorsieht, nach der dem Kind immer ein
    Anwalt zur Seite gestellt werden muss.





    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    (A) (C)



    (D)(B)


    Im Verfahren haben wir viele andere Möglichkeiten,
    da dann die allgemeinen Regelungen für das familienge-
    richtliche Verfahren, FamFG, gelten. Wir schaffen hier ja
    nur eine zusätzliche Möglichkeit im Hinblick auf diese
    besondere Konstellation. Dabei geht es um die Feststel-
    lung der leiblichen Vaterschaft, also der Abstammung.
    Ansonsten bietet das FamFG Möglichkeiten, wenn sich
    das Kind selbst einbringen will bzw. soll. Dabei geht es
    immer um das Kindeswohl: Dient das dem Kindeswohl?
    Wir haben inzwischen, nach langem Kampf, in gewis-
    sem Umfang Ausgestaltungsmöglichkeiten verankert –
    Stichwort Anwalt des Kindes –, die diesem Anliegen
    Rechnung tragen.