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    Plenarprotokoll 17/194 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 194. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ratifizierung des Vertrages vom 2. Fe- bruar 2012 zur Einrichtung des Europäi- schen Stabilitätsmechanismus (Drucksache 17/10767) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2012; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23265 A 23265 B 23265 B 23267 A 23268 C 23270 B 23270 C 23271 B 23272 C 23273 A 23274 A 23274 C 23275 A 23275 A 23275 D 23276 A 23276 A 23276 B 23276 C 23276 D 23277 B 23277 B 23277 C 23277 D 23278 A 23278 B 23278 B 23278 C 23278 D 23279 A 23279 A 23279 B 23279 C 23279 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/10736) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Gerd Bollmann (SPD) Trägerschaft für die geplante einheitliche Wertstofferfassung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Gerd Bollmann (SPD) Verpackungsverordnung als Grundlage des Wertstoffgesetzes Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Etwaige Übernahme variabler Vergütun- gen für Strom aus Biomasse gemäß § 64 f Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz für das gesamte Vergütungssystem Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Förderung der Systemintegration erneuer- barer Energien durch Kombikraftwerke bzw. virtuelle Kraftwerke Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einhaltung der von Bundesminister Altmaier angekündigten zeitnahen Eini- gung bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einflussnahme des BMZ auf Veröffentli- chungen in geförderten Zeitschriften Antwort  Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne zu einem gesetzlichen Stilllegungs- verbot von Kraftwerken und vorgesehene Entschädigungsregelung für Betreiber Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23279 D 23279 D 23280 B 23280 C 23281 D 23281 D 23282 A 23282 B 23282 D 23283 B 23283 C 23283 D 23284 B 23284 C 23285 A 23285 B 23285 C 23286 B 23286 C 23287 B 23287 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 III Mündliche Frage 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinfachung des Planungsrechts beim Stromnetzausbau Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer Fusion von EADS und BAE Systems für den europäischen Rüs- tungsmarkt Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbindung Israels bei Rüstungsexporten in die Nachbarländer Israels Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 77 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben zur Reduktion des Antibiotika- einsatzes in der Tierhaltung gemäß der No- velle des Arzneimittelgesetzes Antwort  Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 101 Johanna Voß (DIE LINKE) Einweihungsfeier des JadeWeserPorts am 21. September 2012 angesichts eines am Kai liegenden Chemiewrackfrachters mit unbekannten Gefahrstoffen Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 102 Johanna Voß (DIE LINKE) Art der Arbeitsverhältnisse der für die Entsorgung und Bergung der „MSC Fla- minia“ eingesetzten Mitarbeiter Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 103  Jutta Krellmann (DIE LINKE) Prüfung ausreichender Sicherheitsbestim- mungen des JadeWeserPorts vor Auf- nahme der havarierten „MSC Flaminia“ Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 104 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Erprobte Katastrophenschutzpläne für den JadeWeserPort Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23288 B 23288 C 23288 D 23289 B 23289 C 23289 D 23290 B 23290 C 23291 D 23292 A 23292 C 23293 B 23293 B 23293 C 23293 D 23294 A 23294 B 23294 C 23294 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 Mündliche Frage 107 Herbert Behrens (DIE LINKE) Bergung, Lagerung und Entsorgung der auf der „MSC Flaminia“ befindlichen Ge- fahrgutcontainer Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 108 Herbert Behrens (DIE LINKE) Fach- und umweltgerechte Entsorgung des Löschwassers von der „MSC Flaminia“ Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und der FDP: Besorgnis über die Parlamentswahlen in Weißruss- land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Ute Vogt (SPD) Bilanz des Onlinebürgerdialogs zum BMU- Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Ute Vogt (SPD) Gerichtliche Auseinandersetzungen rund um die Verpackungsverordnung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelmäßige Abteilungsleiterrunden und andere regelmäßige Besprechungen der Abteilung „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ im BMU in der 13. Wahlperiode Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 6 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelmäßige Berichte an das BMU zum Endlagerprojekt Gorleben in der 13. Wahl- periode Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 7 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung der Aktenablage der persönli- chen Schreiben der vormaligen Bundes- 23295 A 23295 A 23295 B 23295 C 23295 D 23296 A 23097 A 23098 A 23098 D 23300 A 23301 A 23302 A 23303 C 23304 B 23305 B 23306 B 23307 B 23308 C 23309 A 23309 B 23309 C 23309 D 23310 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 V ministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Angela Merkel Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 8 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Persönliche Schreiben der vormaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit Dr. Angela Merkel zum Endlagerprojekt Gorleben aus der 13. Wahlperiode Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 9 Frank Schwabe (SPD) Forderungen der Bundesregierung für das Klimaschutzziel der EU für das Jahr 2030 Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 10 Frank Schwabe (SPD) Zählung der Projekte des Clean Develop- ment Mechanism (CDM) in Indien als nicht „zusätzlich“ Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 11 Dr. Matthias Miersch (SPD) Instrumente der geplanten Bundeskom- pensationsverordnung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 12 Dr. Matthias Miersch (SPD) Konkretisierung des Begriffs „Rücksicht- nahme auf agrarstrukturelle Belange“ in der geplanten Bundeskompensationsver- ordnung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 17 Dirk Becker (SPD) Bereinigte Darstellung der EEG-Umlage auf der Stromrechnung Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 19 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Einbeziehung Geschädigter ziviler Einrich- tungen in Ausgleichsmaßnahmen für Ra- dargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA Antwort  Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 20 René Röspel (SPD) Ertüchtigung von Unternehmen für die Einwerbung von Aufträgen im Zusammen- hang mit der Errichtung des ITER Antwort  Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 21 René Röspel (SPD) Zeitplan bezüglich der weiteren Entwick- lungsschritte bis zur Inbetriebnahme des ITER sowie des Projekts „Wendelstein 7-X“ Antwort  Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23310 B 23310 C 23310 D 23311 A 23311 B 23311 C 23311 D 23312 A 23312 B 23312 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 Anlage 16 Mündliche Frage 22 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Entwicklung von Fusionsreaktoren in China Antwort  Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 23 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Forderung nach Einstellung der Förde- rung für das Projekt „Wendelstein 7-X“ Antwort  Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 24 Klaus Hagemann (SPD) Verteuerung von Vorhaben mit Erwäh- nung im Titel für Stilllegung und Rückbau früherer Forschungsreaktoren Antwort  Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 25 Oliver Kaczmarek (SPD) Potenzialanalysen im Rahmen des Sonder- programms Berufseinstiegsbegleitung seit 2010 Antwort  Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 26 und 27 Michael Gerdes (SPD) Ablehnung bisher förderfähiger Projekte zum Berufsorientierungsprogramm des BMBF im Jahr 2012; etwaige Veränderun- gen im Auswahlverfahren Antwort  Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 28 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Förderung weiterer Projekte für 2012 aus dem Berufsorientierungsprogramm des BMBF aus nicht benötigten Mitteln Antwort  Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 29 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Gesamtkonzept zur Integration von Men- schen ohne Berufsabschluss in den Arbeits- markt Antwort  Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 30 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Zielerreichung im Programm „Jobstarter Connect“ Antwort  Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 32 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Bildung als Schwerpunkt der Entwick- lungszusammenarbeit Antwort  Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 33 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steinkohlesubventionen seit 1950 Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23312 D 23313 A 23313 B 23314 A 23314 B 23314 D 23315 A 23315 C 23315 D 23316 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 VII Anlage 26 Mündliche Fragen 36 und 37 Martin Dörmann (SPD) Anzahl und Bearbeitungsdauer bei Anträ- gen auf Richtfunkgenehmigungen bei der Bundesnetzagentur und Maßnahmen zur fristgerechten Antragsbescheidung Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 38 und 39 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Nichtverlängerung des bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzver- trags durch Südafrika und Überarbei- tungsbedarf Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 42 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rüstungsexporte nach Indonesien Antwort  Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 43 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Nichtzulassung ei- ner Beobachtungsmission der Internationa- len Arbeitsorganisation zur Baumwollernte in Usbekistan für die entwicklungspoliti- sche Zusammenarbeit Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 44 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Folgen der wiederholten Absagen Usbekis- tans von Delegationsreisen des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe nach Usbekistan für das deutsche Regie- rungshandeln Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 45 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitere Nutzung des Lufttransportstütz- punkts Termez in Usbekistan durch die Bundeswehr Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 46 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Strafverfahren gegen den nigerianischen Studenten Olaolu Sunkanmi Femi in der ostukrainischen Stadt Lugansk Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 47 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung der Truppenstärke bei gemein- samen Patrouillen und Ausbildung mit af- ghanischen Sicherheitskräften laut Be- schluss des Regionalkommandos von ISAF und NATO; Überdenken des deutschen Konzepts des Partnering für die Kriegsfüh- rung in Afghanistan Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 48 und 49 Klaus Brandner (SPD) Folter und Menschenrechtsverletzungen in georgischen Haftanstalten und Beseitigung dortiger Missstände Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23316 C 23316 D 23317 B 23317 D 23317 D 23318 A 23318 A 23318 B 23319 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 Anlage 35 Mündliche Frage 50 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pilotphase bei Projektanleihen zur Mobili- sierung von Investitionen Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 51 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzung der Mittel der Connecting Europe Facility im Finanzrahmen 2014 bis 2020 Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 52 und 53 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Kosten der Verlagerung der bislang in Lü- beck stationierten Technischen Einsatzhun- dertschaft der Bundespolizei zum Standort Ratzeburg; Zeitplan des Umzugs und Nachnutzung der Gebäude Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 54 Andrej Hunko (DIE LINKE) Unterstützung ausländischer Polizeibehör- den; EU-Standards und Best Practice Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 55 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vergabe von Aufträgen bei Einrichtung der Rechtsextremismus-Datei und Erhö- hung des Informationsgehalts der dort be- vorrateten Daten Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 56 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Ermittlungen gegen den Polizis- ten K. A. wegen Unterstützung des NSU Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 57 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenhang zwischen dem Aussetzen der Plakataktion „Vermisst“ und dem Mohammed-Schmähvideo Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 58 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Rechtliche und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung der öffentlichen Auffüh- rung des Films Innocence of Muslims Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 59 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Straftatbestand der Volksverhetzung durch den Film Innocence of Muslims Antwort  Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 60 und 61 Dr. Sascha Raabe (SPD) Entwicklungspolitische Beurteilung der von der US-Börsenaufsicht vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504 Dodd-Frank-Act und der Position des Rechtsausschusses des Europäischen Par- laments zu Kap. 9 der Bilanzrichtlinie 23319 C 23319 D 23320 A 23320 C 23321 A 23321 C 23321 C 23321 D 23322 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 IX Antwort  Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 62 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Termin der schriftlichen Bitte der Bundes- regierung gegenüber der EU-Kommission zur verstärkten Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer Finanztransak- tionsteuer Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 63 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Bundesregierung aus den Änderungen am wirtschaftlichen An- passungsprogramm für Portugal und etwa- ige Befassung des Deutschen Bundestages Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 64 Diana Golze (DIE LINKE) Auswirkung der Entscheidung des Bundes- finanzhofes zur Körperschaftsteuerpflicht für Kitas Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 65 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundes- sozialgerichts zur Übernahme von Kosten bei im Haushalt der Eltern lebenden grundsicherungsberechtigen Kindern; For- derung nach einer Änderung des SGB XII Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 66 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Untersuchung des Einflusses einer Behin- derung auf Reichtum und Armut im Rah- men des 4. Armuts- und Reichtumsberichts Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 67 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angemessenheit eines Entgegenwirkens der Tendenz der Konzentration des Vermö- gens bei den obersten 10 Prozent der Be- völkerung Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 68 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachhaltige Finanzierung öffentlicher Auf- gaben aus privatem Reichtum Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 69 Willi Brase (SPD) Erreichbarkeit der Fördermaßnahme Ein- stiegsqualifizierung auch für Auszubil- dende mit sozialer Benachteiligung und Lernbeeinträchtigung Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 70 Willi Brase (SPD) Ermöglichung eines Berufsschulbesuchs für Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizie- rung; Berücksichtigung von Qualifizie- rungsbausteinen aus dem Programm „Job- starter Connect“ 23322 B 23323 A 23323 B 23323 D 23324 A 23324 C 23324 D 23325 A 23325 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 71 Oliver Kaczmarek (SPD) Übermittlung von Daten durch die Bundes- agentur für Arbeit seit März 2011 gemäß SGB III Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 72 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Anzahl der nach SGB III finanzierten Be- rufseinstiegsbegleiter Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 73 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung der wöchentlichen Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter und des Ver- dienstabstands zu sogenannten Normalar- beitnehmern in den letzten 20 Jahren Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 74 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Vermittlung von Arbeitskräften in das Un- ternehmen S-Direkt durch die Arbeits- agentur Halle seit Beginn des dortigen Streiks am 9. Juli 2012 Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 75 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wachstumspotenzial beim Selbstversor- gungsgrad mit Fleisch in Deutschland Antwort  Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 76 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fleischexportkonzept der Bundesregierung und Annahmen über Steigerungsraten der Fleischproduktion in Deutschland; ökolo- gische Grenzen bei den Mastplatzzahlen Antwort  Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 78 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Risiken der Importzulassung der gentech- nisch veränderten Maissorte NK603 Antwort  Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 79 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verringerung der Belastung von Mensch und Umwelt mit Rückständen glyphosat- haltiger Pestizide Antwort  Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Frage 80 Dirk Becker (SPD) Änderung der Förderung des Maiseinsat- zes im Rahmen der Biomasseverordnung Antwort  Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23325 C 23325 D 23326 A 23326 B 23326 C 23327 A 23327 A 23327 C 23327 D 23328 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 XI Anlage 63 Mündliche Frage 81 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Unterstützung der Produktion des Films Auslandseinsatz durch die Bundeswehr Antwort  Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 82 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr über „Bw-Adventure Camps“ und Verein- barkeit mit der UN-Kinderrechtskonven- tion Antwort  Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 83 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besitz und Verwendungszweck von Phos- phorbomben in der Bundeswehr Antwort  Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 84 Gustav Herzog (SPD) Korridorstudie zur Entlastung des Mittel- rheintals und zur ergebnisoffenen Prüfung von Neubaustrecken Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 85 Gustav Herzog (SPD) Geplante Schließung von Wasser- und Schifffahrtsämtern im Jahr 2020 im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Fragen 86 und 87 Uwe Beckmeyer (SPD) Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vor Befassung des Deutschen Bundestages mit dem 5. Bericht des BMVBS zur Re- form der WSV; Vorlage entsprechender Gesetze und Realisierbarkeit Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 91 Ulrich Kelber (SPD) Auslastung der Güterverkehrskorridore „Rhein“ und „Ostfrankreich“ Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 70 Mündliche Frage 92 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von der Alkali-Kieselsäure-Reaktion be- troffene Abschnitte auf Bundesfernstra- ßen und bereits erfolgte Sanierungen Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 71 Mündliche Frage 93 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungsstand des Notifizierungsver- fahrens für Beihilfen für den Flughafen Berlin Brandenburg Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 72 Mündliche Frage 94 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufgaben der „Soko Flughafen“ im BMVBS hinsichtlich der Bauverzögerun- 23328 C 23328 D 23329 B 23329 B 23329 C 23329 D 23330 A 23330 C 23331 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 gen am Flughafen Berlin Brandenburg und bisherige Ergebnisse Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 73 Mündliche Fragen 97 und 98 Ute Kumpf (SPD) Inhalt und Vorlage der Denkschrift zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eid- genossenschaft zu den Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Ho- heitsgebiet der Bundesrepublik Deutsch- land Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 74 Mündliche Fragen 99 und 100 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Verbotene Chemikalien in der Ladung der „MSC Flaminia“; Transport der Ladung als möglicher Verstoß gegen internationale Regelungen bzw. mögliche Lieferung von Kampfstoffen in Krisenländer Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23331 A 23331 C 23331 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23265 (A) (C) (D)(B) 194. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 Beginn: 14.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23309 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 3): Wie bewertet das BMU den Onlinebürgerdialog zum BMU-Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung angesichts der Tatsache, dass nur 1 033 Bür- gerinnen und Bürger teilgenommen haben und darunter über- wiegend Interessenvertreter? Die im Bürgerdialog verfassten Beiträge und Kom- mentare haben breite Unterstützung für das Konzept einer einheitlichen Wertstofferfassung unmittelbar am Haushalt gezeigt. Im relativ kurzen Zeitraum vom 30. Juli bis 31. August 2012 haben sich über 1 000 Teil- nehmer registriert und aktiv eingebracht. Das ist ein beachtlicher Erfolg, der den hohen Stellenwert deutlich macht, den viele Bürgerinnen und Bürger der Mülltren- nung als ihrem persönlichen Beitrag zum Umweltschutz beimessen. Die Beteiligung einzelner Interessenvertreter am Dialog ist legitim und hat dazu beigetragen, Positio- nen und Argumente der betroffenen Kreise offen gegen- überzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern eine Auseinandersetzung mit den jeweils vorgeschlagenen Konzepten und Ideen zu ermöglichen. Dieser Beitrag zu mehr Transparenz ist klar zu begrüßen. Insgesamt war der Bürgerdialog eine wertvolle Ergänzung zu dem im letzten Jahr durchgeführten Planspiel. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 4): Wie erklärt sich die Bundesregierung die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Verpackungs- verordnung? Die ganz überwiegende Zahl aller jemals im Kontext der Verpackungsverordnung geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen hatte die Einführung der Pfand- pflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Einweggeträn- keverpackungen zum Gegenstand. Diese Verfahren sind zwischenzeitlich durchweg abgeschlossen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf eine überdurchschnittliche Streitbefangenheit der Verpackungsverordnung hindeuten würden. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 5): Seit wann gibt es im Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, die regelmäßigen Ab- teilungsleiterrunden mit der Hausspitze, Abteilungsleiter- besprechungen der Abteilung „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsor- gung“, RS, mit den drei RS-Unterabteilungsleitern und die an- deren regelmäßigen Besprechungen der Abteilung RS unter Leitung des Abteilungsleiters RS – bitte möglichst auf Jahr und Monat genau –, und in welchen zeitlichen Abständen fan- den diese in der 13. Wahlperiode jeweils statt?  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2012 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2012 Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.09.2012 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2012 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2012 Dr. Gebhart, Thomas CDU/CSU 26.09.2012 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2012 Kolbe (Leipzig),  Daniela SPD 26.09.2012 Kolbe, Manfred CDU/CSU 26.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2012 Nahles, Andrea SPD 26.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 26.09.2012 Simmling, Werner FDP 26.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 26.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 26.09.2012 Anlagen 23310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Seit der Amtszeit von Bundesumweltminister Klaus Töpfer ab 1987 fanden regelmäßig wöchentlich Abtei- lungsleiterrunden mit der Hausleitung statt. Unter Lei- tung des Abteilungsleiters RS hat es keine regelmäßigen, sondern flexible, anlassbezogene Gespräche mit den Un- terabteilungsleitern der Abteilung RS gegeben. Wegen der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine weitergehende Antwort nicht möglich. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 6): Welche regelmäßigen Berichte zum Endlagerprojekt Gor- leben des Bundesamts für Strahlenschutz, der Deutschen Ge- sellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfall- stoffe mbH und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erhielt das BMU in der 13. Wahlperiode regelmäßig – die Frage zielt lediglich auf die unterschiedlichen Typen/Ar- ten der regelmäßig zugegangenen Gorleben-Berichte ab, sie ist nicht berichtsscharf oder gar inhaltlich gemeint –, und wel- che davon erhielt in der Regel auch die BMU-Hausleitungs- ebene zur Kenntnis? Vom Bundesamt für Strahlenschutz wurden dem BMU Monats- bzw. Quartals- und Jahresberichte zum Erkun- dungsprojekt Gorleben übermittelt. Darüber hinaus er- folgten im Rahmen der Haushaltsaufstellung jährlich die Haushaltsanmeldung, Vorlagen für das Grüne Buch so- wie diverse Berichte im Rahmen der Haushaltsaufstel- lung, die auch das Erkundungsprojekt Gorleben betrafen. Des Weiteren wurden die Monatsberichte der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab- fallstoffe, DBE, dem BMU zugeleitet. Von der Bundesan- stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden keine regelmäßigen Berichte an das BMU übermittelt. Die DBE hatte dem Vertreter des BMU im Aufsichtsrat der DBE die Protokolle der jeweiligen Aufsichtsratssitzun- gen einschließlich der Quartalsberichte und die jährlichen Geschäftsberichte übersandt. Darüber hinaus wurden den Vertretern des BMU in dem damals noch bestehenden Technisch-Wirtschaftlichen-Ausschuss die über die Sit- zungen verfassten Protokolle übermittelt. Ob über die genannten Berichte hinaus noch weitere Berichte regelmäßig an das BMU übermittelt wurden, konnte wegen der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Ob und welche Berichte in der Regel auch der BMU- Hausleitungsebene zur Kenntnis gegeben wurde, konnte wegen der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 7): Auf welche Weise wurden in der Regel die persönlichen Schreiben der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, vom Leitungsbereich, insbesondere vom Bundesministerbüro, zu den Akten gegeben – bitte vollständige Angabe, falls mehr- fache/unterschiedliche Ablage erfolgte –, und gab es irgendwo im BMU eine Art von Korrespondenzablage oder -erfassung, in der ausgehende persönliche Schreiben der Bundesministerin konzentriert abgelegt bzw. erfasst wurden (gegebenenfalls bitte mit Erläuterung und Aktenzeichen etc.)? Persönliche Schreiben der damaligen Bundesministe- rin wurden als Kopie gesondert in der Leitungsregistra- tur abgelegt und ebenfalls in Kopie an das Referat, das die Vorlage erstellt hatte, zusammen mit der Vorlage zu- rückübersandt. Die Aufbewahrungsfrist für die Kopien in der Leitungsregistratur beträgt zehn Jahre. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 8): Welche persönlichen Schreiben von der damaligen Bundesministerin Dr. Angela Merkel gab es in der 13. Wahl- periode zum Endlagerprojekt Gorleben (bitte mit Angabe von Datum und Empfänger/-in)? Zunächst möchte ich auf die Beantwortung der schriftlichen Frage von Frau MdB Kotting-Uhl vom 20. September 2012 zu einer ähnlichen Fragestellung verweisen. In dem Antwortschreiben wurde darauf hin- gewiesen, dass im oben genannten Zeitraum von der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Dr. Angela Merkel ge- zeichnete Schreiben zu Endlagerprojekten nicht digital von der Leitungsregistratur erfasst worden sind. Wegen der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten die umfangrei- chen Fachakten aus der 13. Legislaturperiode nicht nach von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Dr. Angela Merkel gezeichne- ten Schreiben durchsucht werden. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 9): Welches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 fordert die Bundesregierung für die Klimapolitik der EU? Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür ein, dass die sogenannten Meilensteine des von der EU- Kommission im März 2011 vorgelegten „Fahrplans für eine kohlenstoffarme Wirtschaft 2050“ von der EU aner- kannt werden und die KOM gebeten wird, Vorschläge zur Operationalisierung vorzulegen. Die in dem Fahr- plan vorgelegten Meilensteine sehen neben einer kosten- effizienten EU-internen Reduktion von 25 Prozent bis 2020, eine EU-interne Reduktion von 40 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050 vor. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23311 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 10): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten (www.co2-handel.de vom 14. September 2012), dass Projekte des Clean Development Mechanism, CDM, in Indien durchweg nicht „zusätzlich“ seien? Bei der Prüfung aller CDM-Projekte steht die soge- nannte Zusätzlichkeit im Vordergrund und damit die Frage, ob das Projekt ohne den CDM auch durchgeführt würde. Die Bundesregierung verweist ausdrücklich da- rauf, dass selbst kritische Auseinandersetzungen – außer in verfälschend verkürzenden Zusammenfassungen und Stellungnahmen – keineswegs die Zusätzlichkeit sämtli- cher indischer Projekte anzweifeln. Teilweise wird kritisiert, dass der Prüfungsstandard national zuständiger Behörden hinter den Standards des Sekretariats der UN-Klimarahmenkonvention zurück- bleibe. Die Prüfungsstandards sind jeweils abhängig von der nationalen Gesetzgebung und ihrer Umsetzung im Einzelnen; hierüber hat die Bundesregierung keine eige- nen Erkenntnisse. Die deutsche Genehmigungsbehörde für CDM-Projekte, das Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle, prüft jedoch neben dem Sekre- tariat der UN-Klimarahmenkonvention eigenständig die Zusätzlichkeit der Projekte, die sich aus den validierten Projektunterlagen ergeben muss. Als Investorstaat hat Deutschland bislang 54 indischen CDM-Projekten zu- gestimmt, die zur internationalen Registrierung ange- meldet wurden. Keines dieser Projekte wurde im Regis- trierungsprozess bei der UN-Klimarahmenkonvention aufgrund von Zweifeln an der Zusätzlichkeit der Emis- sionsminderungen zurückgewiesen. Hier besteht ein gewisser Zielkonflikt zwischen Trans- parenz und Verwaltungsvereinfachung. So wird beispiels- weise in indischen Veröffentlichungen angemerkt, dass die strenger gewordenen Auflagen letztlich dazu führten, dass eindeutig zusätzliche Projekte nicht in jedem Fall genehmigungsfähig seien. Hier wird deutlich, dass Büro- kratieabbau etwa durch Standardisierung von Genehmi- gungsverfahren gerade für Kleinprojekte mit hohem Zu- satznutzen für die nachhaltige Entwicklung nötig ist. Die Bundesregierung beteiligt sich hier aktiv an Standardi- sierungsprozessen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck- sache 17/10736, Frage 11): Welche konkreten Instrumente zur Kompensation sieht die Bundeskompensationsverordnung vor, und welche Rolle sol- len die Flächenagenturen bzw. die Ersatzzahlungen in diesem Zusammenhang spielen? Die Schaffung einer neuen Bundeskompensationsver- ordnung auf der Grundlage des geltenden § 15 Abs. 7 BNatSchG ist Teil des 10-Punkte-Programms von Bun- desminister Peter Altmaier. Die Verordnung beruht auf dem gesetzlich veranker- ten Prinzip der Realkompensation. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen insbesondere auch über Flä- chenpools und Ökokonten erbracht werden. Die Bedin- gungen für die Realkompensation und das Ersatzgeld sollen so ausgestaltet werden, dass eine Verringerung der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flä- chen für Kompensationsmaßnahmen unter Beachtung der naturschutzfachlichen Erfordernisse eintritt. Die Ver- ordnung soll bundesweite Festlegungen zur Bemessung der Höhe des Ersatzgeldes enthalten. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck- sache 17/10736, Frage 12): Wie soll der unbestimmte Rechtsbegriff „Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange“ (§ 15 Abs. 3 des Bundesnatur- schutzgesetzes, BNatSchG) in der geplanten Bundeskompen- sationsverordnung konkretisiert werden? In der Verordnung sollen die in § 15 Abs. 3 BNatSchG angesprochenen unbestimmten Rechtsbegriffe „agrar- strukturelle Belange“ und „besonders geeignete Böden“ definiert werden. Darüber hinaus soll die Verordnung eine rechtssichere Anwendung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen ermöglichen. Da die Ressortabstimmung noch bevorsteht, stehen die konkreten Formulierungen des Verordnungsentwurfs noch nicht fest. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 17): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die EEG-Umlage künftig bereinigt darzustellen, das heißt, neben den Differenzkosten die Anteile der Direktvermarktung, der besonderen Ausgleichsregelung und des industriellen Eigen- verbrauchs an der EEG-Umlage sowie die Auswirkungen sinkender Börsenpreise auf die EEG-Umlage auf der Strom- rechnung kenntlich zu machen und so mehr Transparenz für die nichtprivilegierten Stromverbraucher herzustellen? Die Übertragungsnetzbetreiber sind durch die Verord- nung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichs- mechanismus in Verbindung mit dem Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz verpflichtet, die von Ihnen angesprochenen Aspekte beziehungsweise die dafür relevanten Daten- grundlagen zu veröffentlichen (http://www.eeg-kwk.net/ de/EEG-Umlage.htm). Somit ist die von Ihnen gefor- derte Transparenz gewährleistet. 23312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 19): Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregie- rung, um die auf Bundestagsdrucksache 17/7354 („Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“) vorgesehenen Maßnahmen zugunsten von Radarge- schädigten des militärischen Bereichs auch auf Geschädigte ziviler Einrichtungen, zum Beispiel des Uranbergbaus der Wismut GmbH, zu übertragen? Radargeschädigte ziviler Einrichtungen sind der Bun- desregierung nicht bekannt. Von 1946 bis 1990 wurde in Sachsen und Thüringen erst unter der Leitung der Sowjetarmee, später von der Wismut AG Uranbergbau betrieben. Die Arbeitsbedin- gungen waren insbesondere zu Beginn sehr schlecht und schon zu DDR-Zeiten wurden Erkrankungen durch das besondere Gesundheitssystem der Wismut erfasst, be- handelt und daraufhin gegebenenfalls auch durch die zu- ständigen Stellen entschädigt. Bei der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktienge- sellschaft, SDAG, Wismut wurde jedoch kein Radar ein- gesetzt, weder zur Prospektion noch zur Förderung von Uran. Insofern gibt es auch keine radargeschädigten Uranbergarbeiter der SDAG Wismut. Sollten Sie mit Ihrer Frage jedoch auf Beschäftigte der ehemaligen SDAG Wismut zielen, die aufgrund schlech- ter Arbeitsbedingungen gegenüber ionisierenden Strah- len exponiert wurden, so verweise ich auf die einschlägi- gen Regelungen zum beruflichen Arbeitsschutz. Danach werden auch jetzt noch die Arbeitnehmer, die durch die Exposition gegenüber ionisierenden Strahlen am Arbeits- platz erkrankt sind, im Rahmen von Feststellungsverfah- ren zu Berufskrankheiten durch die zuständige Berufsge- nossenschaft entschädigt. Für die Wismut-Beschäftigten ist das die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemi- sche Industrie. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 20): An welche Firmensitzländer sind die Aufträge von etwa 1 Milliarde Euro für den Bau von ITER (International Ther- monuclear Experimental Reactor) bisher vergeben worden – bitte nach Land und Gesamtsumme auflisten –, und aus wel- chen Gründen vertritt die Bundesregierung ungeachtet der Tatsache, dass ihr bisher noch keine Antworten von Fusion of Energy sowie der ITER International Organization bezüglich der Auftragsvergabe an deutsche Firmen vorliegen, die Auf- fassung, dass mit den bisher bewilligten Projekten die Auf- gabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, Unternehmen für die Einwerbung von Aufträgen im Zusammenhang mit der Errichtung des ITER zu ertüchtigen, erfüllt sei (vergleiche Antwort auf die schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 17/10696 des Abgeordneten Klaus Hagemann)? Zur Vergabe von Aufträgen an andere Länder als Deutschland liegen der Bundesregierung keine gesicher- ten Informationen vor. Bezüglich der an Deutschland vergebenen Aufträge und Zuwendungen von Fusion for Energy und der ITER Organisation hat die Bundesregierung in der Zwischen- zeit amtlich Auskunft erhalten: Danach erhielten Emp- fänger in Deutschland (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Universitäten) von Fusion for Energy 43,3 Millionen Euro und von der ITER Organisation 15,1 Millionen Euro. Darüber hinaus haben Unternehmen in Deutschland in relevantem Um- fang Unteraufträge von ausländischen Auftragnehmern von Fusion for Energy und von der ITER Organisation erhalten. Zum genauen Umfang dieser Unteraufträge lie- gen keine gesicherten Informationen vor. Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe der Ertüchti- gung von deutschen Unternehmen als erfüllt an, weil das Ende der großen Beschaffungsausschreibungen bei Fu- sion for Energy und ITER IO in den nächsten zwei Jah- ren absehbar ist. Die Ertüchtigung durch vorlaufende Projekte nimmt einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in Anspruch, sodass der Beginn weiterer Projekte nicht zweckmäßig ist. Bewilligte Projekte werden durch- geführt, über beantragte Projekte wird gemäß Förderbe- dingungen entschieden, jedoch werden keine Anträge für neue Projekte mehr entgegengenommen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 21): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich der weiteren Entwicklungsschritte bis zur Inbetriebnahme des ITER sowie des Projekts „Wendelstein 7-X“? Die Inbetriebnahme des „Wendelstein 7-X“ mit erstem Plasma ist weiterhin für August 2014 geplant. Bei ITER geht die Bundesregierung nach ihr vorliegenden Informa- tionen von einer Inbetriebnahme 2020 aus. Der nächste wichtige Schritt ist die Verabschiedung des Euratom- Forschungsprogramms für das ITER-Projekt 2014 bis 2018 durch den Rat, die für das nächste Jahr vorgesehen ist. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 22): Welche Aktivitäten der Volksrepublik China zur Entwick- lung von Fusionsreaktoren sind der Bundesregierung bekannt, und welche Position bezieht die Bundesregierung zu diesen Plänen im Verhältnis zu den internationalen Bemühungen, das Projekt Kernfusionsreaktor ITER möglichst zügig zu einem Erfolg zu bringen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23313 (A) (C) (D)(B) Aufgrund des Reaktorunfalls in Fukushima hat China beschlossen, die Fusionsforschung stark voranzutreiben mit dem Ziel, bis zum Jahr 2100 Fusionsenergie mit 100 Gigawatt Leistung zu nutzen. Um dies zu erreichen, wurde ein äußerst ehrgeiziges Programm entwickelt: So soll noch vor dem Jahr 2020 mit dem Bau eines Test- fusionskraftwerks begonnen werden. Im Jahr 2025 soll der Bau fertiggestellt sein, erster Betrieb mit Deuterium- Tritium (also der Versuch, Energie zu gewinnen) soll circa 2030 starten (bei ITER: 2027). China wird sich pa- rallel dazu weiter am ITER-Projekt beteiligen. Mit sei- ner Initiative möchte China weltweit Technologieführer auf dem Gebiet der Kernfusion werden. Dazu wurde kürzlich ein großes Ausbildungsprogramm an den Uni- versitäten Chinas gestartet. Es sollen etwa 2 000 Fusions- forscher an zehn Universitäten ausgebildet werden. Chi- nesische Institute suchen zurzeit verstärkt Kontakte ins Ausland, auch nach Deutschland. Man bemüht sich, in- ternationale Spitzenforscher für einige Zeit nach China zu holen, insbesondere zu Ausbildungszwecken. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 23): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, die trotz der Tatsache, dass das Projekt „Wendelstein 7-X“ bereits 2014 den Betrieb auf- nehmen soll und die Basismaschine Ende 2011 fertiggestellt wurde, fordern, die Förderung für die – laut der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Geldvernichtungsmaschine in Greifswald“ einzustellen? Die Bundesregierung zieht aus dieser Aussage keine Schlussfolgerungen. „Wendelstein 7-X“ ist eine weltweit einzigartige Forschungsanlage, deren Aufbau seit nunmehr fünf Jahren nach Plan verläuft. Es gibt für die Bundesregierung keinen Anlass, die Förderung für „Wendelstein 7-X“ einzustellen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/10736, Frage 24): Aus welchen Gründen haben sich jeweils im Einzelnen die im Stilllegungs- und Rückbautitel für frühere Forschungs- reaktoren aufgeführten Vorhaben „Kompakte Natrium- gekühlte Kernreaktoranlage“, KNK 2, in Karlsruhe, „Arbeits- gemeinschaft Versuchsreaktor GmbH“, AVR, in Jülich sowie die „Entsorgung von Kernbrennstoffen“ – unter Angabe mög- licher weiterer, der Bundesregierung bereits bekannter Projektverzögerungen und Kostensteigerungen bei Vorhaben dieses Titels – verteuert, und wo sollen die im Zuge des Rück- baus anfallenden Kernbrennstoffe und kontaminierten Mate- rialien der in diesem Titel aufgeführten Projekte jeweils im Einzelnen zwischengelagert werden? KNK 2/MZFR: Wie im aktualisierten Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über den mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stillle- gung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen (Stand: Juli 2011) dargestellt, kommt es bei den Rückbauprojek- ten KNK 2 und MZFR zu Verlängerungen der Projekt- laufzeit und Erhöhungen der Kosten. Eine ausführliche Darstellung der Gründe für die Kostenerhöhungen sowie des Ergebnisses der durch das BMBF veranlassten Prü- fung der Projektkostenschätzungen findet sich im oben genannten Bericht. Für die Natriumkühlfallen des For- schungsreaktors KNK konnte zwischenzeitlich zur wei- teren Dekontamination eine Behandlungsmöglichkeit in Großbritannien realisiert werden. Mitte 2013 werden die Kostenberechnungen für beide Rückbauprojekte KNK und MZFR fortgeschrieben. AVR: Aufgrund der unerwartet hohen technischen Komplexität der sogenannten Materialschleuse-Aus- hubvorrichtung für den Reaktordruckbehälter ist es zu zeitlichen Verzögerungen und damit zu steigenden Per- sonalkosten gekommen. Die AVR GmbH geht von einer Kostenerhöhung von insgesamt 39 Millionen Euro (Bund und Land NRW) für das Gesamtprojekt aus bei ei- ner verlängerten Projektlaufzeit bis 2017. Für das kom- mende Jahr ist jetzt das Herausheben des Reaktordruck- behälters geplant; die Lagerhalle steht bereits zur Verfügung. Die vorgelegten Kostenschätzungen werden derzeit begutachtet. Entsorgung von Kernbrennstoffen, EKB: Ziel dieses Projektes ist die Entsorgung der Kernbrennstoffe und der bei der Wiederaufarbeitung im Ausland entstandenen ra- dioaktiven Abfälle des ehemaligen Forschungszentrums Karlsruhe. Teilweise konnten die nuklearen Abfallstoffe bereits vertragsgemäß nach Deutschland zurückgeholt werden, größere Abfallmengen lagern beispielsweise noch in Dounreay/Schottland und werden ebenfalls zu- rückgeholt werden müssen, gegebenenfalls in Form eines Swaps, den es noch zu verhandeln gilt. Erfolgreich ver- handelt werden konnte dieses Jahr ein derartiger Swap für in Marcoule/Frankreich lagernde bituminierte Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, sodass anstelle vieler Ab- falleinzelgebinde lediglich eine Kokille äquivalenter Strahlendosis zurückgeholt werden muss. Die Projektkostenschätzung wird unter Berücksichti- gung des aktuellen Projektstands derzeit überarbeitet. Es zeichnet sich ab, dass die bis heute kalkulierten Bundeshaushaltsmittel von 14,85 Millionen Euro nicht ausreichend sein werden, welche im aktualisierten Bericht des Bundesministeriums für Bildung und For- schung über den mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchs- anlagen (Stand Juli 2011) angegeben sind. StiWAK: Die WAK teilte uns mit, dass die vorgefun- denen Kontaminationen in der Verglasungsanlage, VEK, nach Abschluss der Arbeiten im Herbst 2010 höher als erwartet sind. Dies wird Auswirkungen auf den Rück- bauverlauf und die Rückbaukosten haben. Ein Termin- und Kostenplan wird zurzeit erstellt. Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus den For- schungseinrichtungen: Radioaktive Abfälle aus den For- 23314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) schungseinrichtungen werden in der Regel an ihrem Entstehungsort konditioniert und zwischengelagert. Ausnahmen gibt es bei der Lagerung von Kernbrennstof- fen und von hochradioaktiven Stoffen, die bei der Wie- deraufarbeitung der Kernbrennstoffe erzeugt worden sind. Für die Lagerung dieser Stoffe wird eine Genehmi- gung nach § 6 des Atomgesetzes benötigt. So lagern bei- spielsweise im Zwischenlager Nord bei Greifswald der- zeit neben Brennstäben aus dem KNK 2 und dem Nuklearschiff Otto Hahn auch hochradioaktive Glaskokil- len aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, WAK. Im Zwischenlager Jülich lagern die abgebrannten Brenn- elementkugeln aus dem Betrieb des AVR. Da die Geneh- migung für die Lagerung der Brennelementkugeln am Standort Jülich am 30. Juni 2013 ausläuft, werden der- zeit in Abstimmung mit der Landesregierung verschie- dene Optionen für die weitere Zwischenlagerung ge- prüft. Ein Antrag auf befristete Verlängerung der Ende Juni 2013 endenden Genehmigung für das Zwischenla- ger im FZJ sowie ein Antrag zur Aufbewahrung der Brennelemente im Zwischenlager Ahaus wurden beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/10736, Frage 25): Wie viele Potenzialanalysen sind im Rahmen des Sonder- programms Berufseinstiegsbegleitung seit 2010 durchgeführt worden, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung da- für aufgewendet (jeweils in Jahresscheiben und nach Ländern aufgeschlüsselt)? Eine offizielle Statistik zur Potenzialanalyse wird nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit, BA, frühestens im ersten Quartal 2013 vorliegen. Anhand der IST-Aus- gaben ist näherungsweise von etwa 420 Potenzialanaly- sen im Einstiegsjahr 2010 auszugehen. Im Jahr 2011 be- läuft sich die geschätzte Anzahl auf 20 600 und in der ersten Jahreshälfte 2012 auf 7 800 Potenzialanalysen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/10736, Fragen 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, dass Projektanträge zum Berufsorientierungsprogramm des BMBF in 2012 nach teil- weise mehrjähriger Förderung nicht mehr zum Zuge kamen, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftli- che Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 17/10535 des Abge- ordneten Klaus Hagemann dargelegt hat, dass in 2012 keine förderfähigen Anträge abgelehnt worden seien? Inwiefern hat sich das Auswahlverfahren für die Projekte im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des BMBF in 2012 verändert, wenn man bedenkt, dass Projekte nach teil- weise mehrjähriger Förderung als künftig nicht mehr förderfä- hig eingestuft werden konnten (insbesondere die Veränderung der erforderlichen Punktezahl für eine Förderung im Verlauf seit 2010)? Zu Frage 26: Anträge für das Jahr 2012 konnten bereits in Vorjah- ren und spätestens bis zum 31. Dezember 2011 nach den Richtlinien vom 16. Juni 2010 gestellt werden. Von die- sen Anträgen sind keine förderfähigen Anträge abge- lehnt worden, das heißt, alle Anträge für 2012 wurden bewilligt. Bis 30. Juni 2012 wurden diejenigen Antrag- steller durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, benachrichtigt, deren förderfähigen Anträge so- fort mit den aktuell noch für 2013 verfügbaren Mitteln bewilligt werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen in der Programmadministration zeigen, dass es zwischen Antragstellung und der konkreten Durchführung der Maßnahmen immer wieder Abweichungen gibt. Erfah- rungsgemäß geben die Antragsteller generell eine höhere Schülerzahl an, als tatsächlich in der Kooperation mit den Schulen realisiert werden kann. Hinzu kommen Ver- änderungen zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Klas- senwiederholern, der Zusammenlegung oder gar Schlie- ßung von Schulen. Die dadurch wieder frei werdenden Mittel werden kontinuierlich für die Bewilligung weite- rer Anträge verwendet, die positiv bewertet wurden. Da- her ist das derzeitige Antragsverfahren noch nicht abge- schlossen. Zu Frage 27: Am 1. Januar 2012 traten für das Berufsorientierungs- programm des BMBF neue Richtlinien in Kraft (Richtli- nien vom 6. Dezember 2011; Bundesanzeiger Nr. 190 vom 16. Dezember 2011). Danach erfolgt gemäß Nr. 7.3 eine regionale Verteilung der Mittel bezogen auf die Zahl der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulab- schluss in den Ländern. Qualitätskriterien wurden einge- führt und dementsprechend wird unter den förderfähigen Anträgen eine Rangfolge erstellt. Dies war nach den al- ten Richtlinien nicht möglich, da es keinen einheitlichen Antragstermin gab und das BIBB daher alle Anträge ent- sprechend des Eingangs abarbeitete. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 28): Welche weiteren Projekte meint die Bundesregierung, wenn sie davon spricht, beim Berufsorientierungsprogramm des BMBF 2012 bewilligte, aber im Haushaltsjahr nicht benö- tigte Mittel in einem Nachverteilungsverfahren auf weitere positive Projekte verteilen zu wollen, zumal sie in ihrer Ant- wort auf die schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 17/10535 des Abgeordneten Klaus Hagemann dargelegt hat, dass in 2012 alle förderfähigen Anträge bewilligt werden konnten? Bis 30. Juni 2012 wurden diejenigen Antragsteller durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, be- nachrichtigt, deren förderfähigen Anträge sofort mit den aktuell noch für 2013 verfügbaren Mitteln bewilligt werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen in der Programmadministration zeigen, dass es zwischen An- tragstellung und der konkreten Durchführung der Maß- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23315 (A) (C) (D)(B) nahmen immer wieder Abweichungen gibt. Erfahrungs- gemäß geben die Antragsteller generell eine höhere Schülerzahl an, als tatsächlich in der Kooperation mit den Schulen realisiert werden kann. Hinzu kommen Ver- änderungen zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Klas- senwiederholern, der Zusammenlegung oder gar Schlie- ßung von Schulen. Die dadurch wieder frei werdenden Mittel werden kontinuierlich für die Bewilligung weite- rer Anträge verwendet, die positiv bewertet wurden. Da- her ist das derzeitige Antragsverfahren noch nicht abge- schlossen. Für das Jahr 2012 konnten alle förderfähigen Anträge bewilligt werden. Dies betraf Anträge, die in den Vorjah- ren bis zum 31. Dezember 2011 gestellt wurden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 29): Wann wird die Bundesregierung ein strategisches Gesamt- konzept vorlegen, um den rund 2 Millionen Menschen im Al- ter zwischen 20 und 34 Jahren mit Schulabschluss, aber ohne Berufsschulabschluss durch Nachqualifizierung eine Integra- tion auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und welche Grundzüge wird ein solches Konzept haben? Die Gruppe der 2 Millionen Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren ohne Berufsabschluss ist eine sehr hete- rogene Gruppe. Sie umfasst zum Beispiel erwerbstätige Menschen mit einer Studienzugangsberechtigung und abgebrochenem Hochschulstudium oder Langzeitar- beitslose ohne Schulabschluss. Entsprechend der unterschiedlichen Gruppen setzt die Bundesregierung unterschiedliche Instrumente ein. Die wichtigsten sind: Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“, WeGebAU, der Bundesagentur für Arbeit, BA, zielt auf die Nach- qualifizierung von Arbeitnehmern, die noch keinen Be- rufsabschluss haben. 2012 stehen hierfür 280 Millionen Euro zur Verfügung. Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels, IFLAS, der Bundesagentur für Arbeit richtet sich gezielt an Arbeitslose. Im Jahr 2011 sind mit einem Budget von 350 Millionen Euro rund 22 000 Förderungen über das Programm erzielt worden. Für 2012 sind 400 Millionen Euro eingestellt. Modellhaft werden auch Ausbildungs- bausteine für bestimmte Berufe entwickelt, die Personen die Möglichkeit eröffnen sollen, einen Berufsabschluss in Einzelschritten zu erzielen. Der Anteil der Weiterbildungsförderungen mit einem anerkannten Abschluss steigt seit 2008 kontinuierlich an und hat sich in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt (2008: 6 Prozent, 2011: 11,4 Prozent). Das Ziel, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss zu ermöglichen, verfolgt die Förderinitiative „Abschluss- orientierte modulare Nachqualifizierung“ des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung. Generell verfolgt die Bundesregierung das Ziel „Prä- vention statt Reparatur“. Mit der Initiative „Bildungs- ketten“ unterstützt die sie mit unterschiedlichen Instrumen- ten Jugendliche, dabei, den Schulabschluss erreichen, den Einstig in eine Berufsausbildung zu schaffen und den Berufsabschluss zu erreichen. Ferner hat die BA ein Forschungs- und Entwicklungs- projekt zur Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose initiiert. Ziel des Projek- tes ist es, arbeitsmarktverwertbare, standardisierte und individuell zertifizierte Teilqualifikationen zu entwi- ckeln, die für Bildungswege bis zur Externenprüfung an- geboten werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 30): Wie viele Auszubildende haben einen oder mehrere Aus- bildungsbausteine – Programm Jobstarter Connect – durch- laufen, und wie viele von ihnen haben danach einen anerkann- ten Berufsabschluss in einer zweijährigen Ausbildung erworben? Die amtliche Statistik erhebt nicht, ob ein Auszubilden- der zuvor Ausbildungsbausteine absolviert hat. Daher sind hier nur Angaben zu den Teilnehmerzahler von Jobstarter Connect möglich. Von insgesamt 3 322 Jugend- lichen, die bis zum 30. April 2012 in eine Bausteinqualifi- zierung eingestiegen sind, haben bislang 1 934 Jugendli- che (58 Prozent) insgesamt 3 022 Ausbildungsbausteine dokumentiert erhalten, das heißt diesen Jugendlichen wurde bescheinigt, die in den Ausbildungsbausteinen beschriebenen Kompetenzen erfolgreich erworben zu haben. Angaben zu späteren Berufsabschlüssen in einem zweijährigen Ausbildungsberuf liegen nicht vor. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 32): Inwiefern schlägt sich die Zielsetzung der aktuellen Bil- dungsstrategie des BMZ in den Länderstrategien und Regio- nalkonzepten des BMZ, insbesondere dem Regionalkonzept für Afrika, nieder, und wurde dort Bildung, insbesondere Grundbildung, als Schwerpunkt der Entwicklungszusammen- arbeit festgeschrieben? Die BMZ-Bildungsstrategie ist verbindlich für Regio- nalkonzepte und Länderstrategien. Alle Konzeptpapiere, die seit der Veröffentlichung der Bildungsstrategie er- stellt wurden, berücksichtigen diese. Im auch für die Entwicklungszusammenarbeit maß- geblichen Afrikakonzept der Bundesregierung (2011) ist „Entwicklung, Bildung und Forschung“ als einer von 23316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) sechs Schlüsselbereichen festgeschrieben. Dabei wird Grundbildung als besonders wichtiger Bereich genannt. Das BMZ-Asienkonzept (2011) weist Bildung als ei- nen von fünf Schwerpunkten aus. Es greift die Ansätze des – bei Erstellung bereits vorliegenden – Entwurfs der BMZ-Bildungsstrategie auf. Das Regionalkonzept Lateinamerika und Karibik (2011) greift Bildung als Querschnittsthema auf. Die Ansätze der BMZ-Bildungsstrategie sind verankert. Bildung spielt auch eine wichtige Rolle im Regional- konzept Südosteuropa (2010). Unter den Kooperationsländern mit Schwerpunkt Bil- dung sind ausschließlich im Falle Jemens (2010) und Pakistans (2011) die geltenden Länderkonzepte in der aktuellen Legislaturperiode entstanden. Sie berücksichti- gen Bildung entsprechend stark. Die Bildungsstrategie war zum Erstellungszeitpunkt allerdings noch nicht fina- lisiert. Sie sehen: Wir verankern die Bildungsstrategie selbst- verständlich in unseren Regional- und Länderkonzepten. Allerdings kommt Ihre Frage etwas früh: Diese Papiere werden nicht jährlich erstellt – und die Bildungsstrategie wurde erst vor sieben Monaten vorgestellt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 33): Wie viele Steinkohlesubventionen aus Bundesmitteln und dem Kohlepfennig sind seit 1950 in die Empfängerländer – Nordrhein-Westfalen, Saarland etc. – geflossen, und wel- cher prozentuale Anteil an den gesamten Steinkohlesubven- tionen aus Bundesmitteln und dem Kohlepfennig ist in diesem Zeitraum in die jeweiligen Bundesländer geflossen? Im Zeitraum von 1970 bis 1995 erhielten deutsche Kraftwerke – vorwiegend aus Mitteln des Kohlepfennigs – insgesamt (einschließlich Restzahlungen in nachfolgen- den Jahren) Zuschüsse in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro für den Einsatz der einheimischen Steinkohle. Da- neben wurden in diesen Jahren Hilfen des Bundes in Höhe von etwa 24 Milliarden Euro für den Steinkohlen- bergbau gewährt. In der Zeit davor dürften die Hilfen ein weitaus geringeres Ausmaß gehabt haben. Von 1996, das heißt nach Beendigung des Kohlepfennig-Systems, bis 2011 beliefen sich die Absatz- und Stilllegungshilfen des Bundes für den Steinkohlenbergbau auf insgesamt rund 43 Milliarden Euro. Absatz- und Stilllegungshilfen für den Steinkohlen- bergbau sind vor allem in das Land Nordrhein-West- falen, NRW, geflossen, in geringerem Umfang auch in das Saarland sowie nach Hessen und Niedersachsen. Seit 1999 wurden die Absatzhilfen für die Steinkohle fast ausschließlich an die RAG AG gezahlt, die in Wahrneh- mung ihrer unternehmerischen Verantwortung die Hilfen für ihre Bergwerke in NRW und im Saarland genutzt hat. Da die RAG ihren Sitz in NRW hat, werden die Hilfen rein formal diesem Bundesland zugeordnet, obwohl ein Teil davon für saarländische Bergwerke eingesetzt wurde. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksache 17/10736, Fragen 36 und 37): Wie viele Anträge auf Richtfunkgenehmigungen liegen der Bundesnetzagentur derzeit insgesamt zur Bearbeitung und Genehmigung vor, und wie hoch ist die durchschnittliche Be- arbeitungszeit eines Antrags? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die Bundesnetzagentur die Antragsbescheidung fristgerecht erfül- len kann, und bis wann soll der aktuelle Antragsstau mithilfe dieser Maßnahmen abgebaut sein? Zu Frage 36: Der Bundesnetzagentur, BNetzA, liegen zurzeit circa 9 600 Anträge auf Frequenzzuteilung im Richtfunk vor. Bei jeder neu geplanten Richtfunkstrecke müssen die Gegebenheiten der Standorte und die jeweiligen techni- schen Parameter überprüft werden. Der Prüfvorgang ist sehr komplex. Durchschnittszeiten sind nur im Nachhi- nein ermittelbar, da jede Genehmigung eine Einzelfall- prüfung darstellt. Zu Frage 37: Die Bundesnetzagentur hat vielfältige Maßnahmen umgesetzt und weitere sind in Planung. Im Einzelnen sind dies: Konstruktiver Dialog mit den Mobilfunknetzbetrei- bern, MNB, zur Priorisierung der Anträge sowie kon- krete Maßnahmen mit den MNB, um zeitintensive Nach- fragen zu Genehmigungsparametern zu reduzieren, Personelle Umsetzungen bei der BNetzA und darüber hi- naus Neugewinnung von Fachkräften. Allerdings bedarf es für den Tätigkeitsbereich einer umfassenden Einarbei- tung und Einführung einer PC-gestützten Software. Das geplante IT-Werkzeug soll Arbeitsabläufe weiter opti- mieren helfen. Die Bundesnetzagentur lotet weitere Wege aus, die das gemeinsame Ziel der Breitbandstrategie vorantrei- ben. Insbesondere sollen die vier MNB die Qualität der Anträge erhöhen, Nachfragen zügiger beantworten und Einblick in absehbar geplante Anträge geben. Auch ein Infrastruktursharing ist angedacht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Fra- gen 38 und 39): Gibt es Signale oder offizielle Schreiben der südafrikani- schen Regierung, den bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag vom 11. September 1995 mit der Bundesrepu- blik Deutschland nicht zu erneuern, vor dem Hintergrund, dass Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23317 (A) (C) (D)(B) Südafrika dies gerade gegenüber Belgien und Luxemburg ver- kündete, und wie bewertet die Bundesregierung das Anliegen Südafrikas, Investitionsförderungs- und -schutzverträge nicht zu verlängern? Hält die Bundesregierung eine Überarbeitung ihres Inves- titionsförderungs- und -schutzvertrags mit Südafrika oder an- derer Investitionsförderungs- und -schutzverträge für überle- genswert, um Empfehlungen des UNCTAD World Investment Report 2012 in ihre Abkommen mit aufzunehmen? Zu Frage 38: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die südafri- kanische Regierung beabsichtigt, den bilateralen deutsch- südafrikanischen Investitionsförderungs- und -schutzver- trag vom 11. September 1995 zu kündigen, der am 10. April 1998 in Kraft getreten ist. Zu Frage 39: Die Kompetenz für den Abschluss von Investitions- förderungs- und -schutzverträgen mit Ländern außerhalb der EU ist mit dem Vertrag von Lissabon von den EU-Mitgliedstaaten weitgehend auf die EU übergegan- gen. Eine Überarbeitung der Investitionsförderungs- und -schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung würde eine Rückermächtigung der Kommission voraussetzen. Die Entscheidung darüber stünde im Ermessen der Kommission. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Ab- geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 42): Welche Ergebnisse hatten die Gespräche des indonesi- schen Vizeverteidigungsministers bei seinem letzten Deutsch- landbesuch hinsichtlich möglicher Waffenlieferungen aus Deutschland, und treffen Berichte indonesischer Medien (Ta- geszeitungen wie Kompas, Suara Karya oder Jakarta Post vom 13. September 2012) zu, dass noch im September 2012 die Verträge mit der deutschen Firma Rheinmetall AG über den Kauf von 50 Schützenpanzern des Typs Marder 1A3 so- wie 10 weiterer Supporting Tanks ungenannten Typs unter- zeichnet werden? Die Ausgestaltung von Verträgen über Rüstungsgüter ist Sache der Unternehmen. Bei dem Besuch des indone- sischen Vizeverteidigungsministers in Deutschland ging es um Unternehmensgespräche. Ob es dabei auch um den Kauf von 50 Schützenpanzern des Typs Marder 1A3 sowie 10 weiterer Supporting Tanks ungenannten Typs ging, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab- geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 43): Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus der erneuten Nichtzulassung einer Beobachtungs- mission der UNO-Sonderorganisation Internationale Arbeits- organisation, IAO, zur Baumwollernte in Usbekistan in Bezug auf die deutsch-usbekischen Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Kooperation und in Bezug auf ihre weitere Strategie zur Beendigung von staatlich angeordneter Kinderzwangsarbeit in der usbekischen Baumwollernte im Rahmen der IAO? Die Bundesregierung ist über die Nichtzulassung einer Beobachtungsmission der Internationalen Arbeits- organisation, IAO, zur Baumwollernte in der Republik Usbekistan besorgt. Sie setzt sich regelmäßig und nachdrücklich bilateral – auch im Kontext von EZ-Regierungsgesprächen –, im Rahmen der Europäischen Union und in internationalen Gremien gegenüber der usbekischen Regierung für die Beseitigung von Kinderarbeit ein. Es ist davon auszuge- hen, dass die Lage in Usbekistan erneut während der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO im Juni 2013 vom IAO-Verwaltungsrat beraten wird. Die Regierung von Usbekistan ist aufgefordert, im Rahmen dieser Bera- tung zu den von der IAO geforderten Schritten zur Umsetzung der Übereinkommen über Kinderarbeit kon- kret Stellung zu nehmen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen- rechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, hat sich im Juli 2012 mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des IAO-Verwaltungs- rates gewandt und die IAO zu weiteren Schritten zur Bekämpfung der Kinderarbeit bei der Baumwollernte in Usbekistan ermutigt. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 44): Inwieweit haben wiederholte Absagen von Delegationsrei- sen des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages nach Usbekistan durch die usbekische Regierung Folgen auf deutsches Regierungshan- deln gegenüber Usbekistan? Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich für ein Zustandekommen der Delegationsreise des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deut- schen Bundestages nach Usbekistan eingesetzt. Sie hat der usbekischen Regierung ihr Unverständnis und ihr Bedauern über die erneute Absage der Reise erklärt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin gegenüber der usbekischen Regierung darauf hinweisen, dass eine Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und des Rechtsstaates auch im usbekischen Interesse liegt und dazu dienen soll, Usbekistan bei der Umsetzung sei- ner einzuhaltenden internationalen Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich zu unterstützen. Dazu gehört auch der Dialog mit dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages. 23318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 45): Inwieweit befindet sich die Bundesregierung in Verhand- lungen mit der Regierung Usbekistans über die weitere Benut- zung des Strategischen Lufttransportstützpunktes Termez (Us- bekistan) durch die Bundeswehr, und ist gewährleistet, dass bis Ende des Einsatzes der Bundeswehr dieser Lufttransport- stützpunkt genutzt werden kann? Die Bundesregierung misst der Nutzung des Flugha- fens Termez bei dem ISAF-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan große Bedeutung bei. Die Grundlage dafür bildet das deutsch-usbekische Regierungsabkommen zur Nutzung von Termez und zum Transit durch das usbekische Hoheitsgebiet vom 13. April 2010. Das Regierungsabkommen gilt unbefris- tet. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 46): Welche Position bezieht die Bundesregierung aus men- schenrechtlicher Sicht zu dem Strafverfahren gegen den nige- rianischen Studenten Olaolu Sunkanmi Femi in der ostukrai- nischen Stadt Lugansk, der wegen versuchten Mordes angeklagt ist, während Menschenrechtsorganisationen einen rassistischen Hintergrund des Verfahrens befürchten, und in- wiefern steht sie mit den ukrainischen Behörden diesbezüg- lich in Verbindung? Der nigerianische Staatsangehörige Olaolu Femi be- findet sich seit November 2011 in Lugansk im Osten der Ukraine in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Mehrere ukrainische Menschen- rechtsorganisationen sind davon überzeugt, dass es sich um Notwehr gehandelt hat und engagieren sich für Olaolu Femi. Die Bundesregierung steht über die Deut- sche Botschaft Kiew mit diesen Menschenrechtsorgani- sationen in engem Kontakt. Die Bundesregierung setzt sich sowohl im bilateralen als auch im multilateralen Rahmen gegenüber der Ukraine seit langem für den Schutz von Minderheiten und gegen Xenophobie und Diskriminierung ein und wird dies auch weiterhin mit Nachdruck tun. Die Bundesregierung wird auch die weitere Entwick- lung im Fall Olaolu Femi genau beobachten und, sollte dies erforderlich werden, das Thema mit ihren ukraini- schen Gesprächspartnern aufnehmen. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 47): Wird die Bundesregierung den Beschluss des Regional- kommandos von ISAF und NATO, der von US-Verteidigungs- minister Leon Panetta verteidigt wurde, in Afghanistan um- setzen, künftig gemeinsame Patrouillen und Ausbildung im Allgemeinen mit afghanischen Soldaten und Polizisten nur noch ab einer bestimmten Truppenstärke durchzuführen, nachdem in diesem Jahr bereits über 50 Soldaten der interna- tionalen Truppen durch afghanische Soldaten und Polizisten getötet wurden (www.tagesschau.de, 18. September 2012), und sieht die Bundesregierung ihr Konzept des Partnering für die Kriegsführung in Afghanistan als gescheitert an und nunmehr die Notwendigkeit, ihre bisherige Einschätzung zu korrigieren, dass die Sicherheitslage in Afghanistan sich zu- nehmend stabilisiert und der Aufbau der afghanischen Sicher- heitskräfte weiter erfolgreich verläuft (so der letzte Fort- schrittsbericht Afghanistan 2011)? Der Kommandeur des streitkräftegemeinsamen Kom- mandos der Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe für Afghanistan, ISAF Joint Command, hat am 17. September 2012 aufgrund der Bedrohung von ISAF- Kräften durch Innentäter und einer möglichen Verschär- fung der Sicherheitslage wegen der Reaktionen auf das „Mohammed-Video“, alle ISAF-Regionalkommandos angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bedro- hungen zu minimieren. Dazu können auch Maßnahmen zur vorübergehenden Einschränkung der Bewegungen in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten sowie die temporäre Begrenzung des Partnering bis einschließ- lich Kompanieebene mit bestimmten Verbänden der af- ghanischen Sicherheitskräfte, ANSF, gehören. Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und la- geabhängig angepasst. Die Umsetzung dieser Maßnah- men obliegt den ISAF-Regionalkommandeuren, die dem ISAF-Kommandeur unmittelbar unterstellt sind. Da in dem unter deutscher Führungsverantwortung stehenden Regionalkommando Nord das Partnering mit den afgha- nischen Sicherheitskräften grundsätzlich nur ab Batail- lonsebene aufwärts durchgeführt wird, hat die aktuelle Befehlslage keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Partnering durch deutsche Kräfte. Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das Konzept des Partnering bewährt. Es gilt, in der jetzigen Phase eine Balance zu finden, in der die Sicherheit der eigenen Kräfte oberste Priorität hat und gleichzeitig die Aus- und Weiterbildung der afghanischen Sicherheits- kräfte vorangetrieben werden kann. Der Schwerpunkt des Partnering wird der Sicherheitslage entsprechend vorerst nur noch dort stattfinden, wo ein angemessener Schutz der eigenen Kräfte gemeinsam mit unseren af- ghanischen Partnern bestmöglich gewährleistet werden kann. Dies bedeutet nicht, dass die grundsätzliche Ausrich- tung des ISAF-Einsatzes mit den Schwerpunkten der Ausbildung, der Begleitung und der Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte, infrage gestellt wird. Vielmehr liegt es auch im Interesse der afghanischen Partner, dass Innentäter nicht zur Wirkung kommen. Darüber hinaus hat sich die Bewertung der Sicher- heitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung nicht geändert. Ausweislich des im Juni 2012 erschienenen Zwischenberichts zum Fortschrittsbericht der Bundesre- gierung stabilisiert sich die Sicherheitslage zunehmend, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23319 (A) (C) (D)(B) und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte verläuft planmäßig. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab- geordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/10736, Fragen 48 und 49): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – Bezug nehmend auf die Meldung der dpa vom 19. September 2012 – zu den Menschenrechtsverletzungen und der Folter von Ge- fangenen in georgischen Haftanstalten vor? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen Missständen in Georgien entgegenzuwirken und zu einer Ver- besserung der Menschenrechtssituation in georgischen Haft- anstalten beizutragen? Zu Frage 48: Die von den georgische Medien am 18. September 2012 ausgestrahlten Videoaufnahmen zeigen, dass es in Georgien nach wie vor zu Fällen von Misshandlung und erniedrigender Behandlung von Strafgefangenen kommt. Als Folge der „Null-Toleranz-Politik“ bei Straftaten gehört Georgien weltweit zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an Strafgefangenen an der Wohnbevöl- kerung. Neben der Infrastruktur in den Haftanstalten sind auch Ausbildung und Motivation des Wachperso- nals unzureichend. Als Ergebnis vielfältiger Reformbemühungen, die auch durch die internationale Gemeinschaft unterstützt wurden, hat sich die Situation in den Haftanstalten in den vergangenen Jahren zwar insgesamt deutlich verbes- sert; gravierende Defizite bestehen aber weiter. Eine Fortsetzung der Reformen ist daher dringlich. Zu Frage 49: Im bilateralen Dialog mit Georgien spricht die Bun- desregierung rechtsstaatliche Defizite und auch die Lage in den Gefängnissen an. Sie wirkt bei der Vorbereitung des Menschenrechtsdialogs der Europäischen Union mit, bei dem die Lage in den georgischen Gefängnissen re- gelmäßig und ausführlich thematisiert wird. Dem letzten Menschenrechtsdialog am 26. Juni 2012 in Tiflis ging ein Seminar mit der Zivilgesellschaft voraus, bei dem auch die Situation im Strafvollzug behandelt wurde. Die Bundesregierung fördert Reformen in der Straf- justiz und im Strafvollzug Georgiens über die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit, IRZ. Die Verbesserung der Menschenrechtssituation im georgischen Strafvollzug bleibt ein wesentliches Ziel dieser Aktivitäten. Nach Veröffentlichung der Videoaufzeichnungen aus dem Gefängnis Tiflis/Gladni hat die Deutsche Botschaft Tiflis an der Erklärung des Leiters der Delegation der Europäischen Union in Georgien mitgewirkt, in der die EU ihre Bestürzung über die in den Videos gezeigten Misshandlungen von Strafgefangenen zum Ausdruck bringt. Die EU hat erklärt, dass sie auch künftig von der georgischen Regierung fordern wird, dass diese alle nö- tigen Anstrengungen unternimmt, derartige Menschen- rechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen. Die Bundesregierung wird die Umsetzung der von Staatspräsident Michail Saakaschwili angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Verfolgung und Bestra- fung der Täter und die Reform des georgischen Straf- vollzugs, aufmerksam beobachten. Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 50): Wie hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene bisher dafür eingesetzt, dass die Pilotphase bei den Projekt- anleihen möglichst rasch in Gang gesetzt und eine Aufsto- ckung über die vorgesehenen 230 Millionen Euro hinaus auf möglichst 1 Milliarde Euro bis Ende 2013 angestrebt wird (vergleiche Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21. Juni 2012 212/12), und was konnte die Bundesregierung in dieser Frage erreichen? Die Bundesregierung hat sich beim Europäischen Rat am 28./29. Juni 2012 entsprechend der im Pakt für nach- haltiges Wachstum und Beschäftigung vom 21. Juni 2012 geschlossenen Vereinbarung dafür eingesetzt, dass die Pilotphase der Projektanleiheninitiative unverzüglich eingeleitet wird. Die Verordnung (EU) Nr. 670/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wett- bewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) sowie die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze zur Imple- mentierung der Pilotphase sind einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. Juli 2012 in Kraft getreten. Darüber hinaus hat mit deutscher Unterstützung folgender Abschnitt in die Schlussfolgerungen des Euro- päischen Rates vom 28./29. Juni 2012 Eingang gefun- den: „Wenn der Zwischenbericht und die Evaluierung der Pilotphase positiv ausfallen, könnte das Volumen derartiger Finanzierungsinstrumente – auch zugunsten der Fazilität ,Connecting Europe‘ – künftig in allen Län- dern weiter aufgestockt werden.“ Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 51): Wie hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene bisher dafür eingesetzt, dass Mittel der Connecting Europe Facility im künftigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 überwie- gend für Netzinfrastrukturen – Energienetze, Bahninfrastruk- tur, Breitband – genutzt werden (vergleiche Pressemitteilung 23320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) der Bundesregierung vom 21. Juni 2012 212/12), und was konnte die Bundesregierung in dieser Frage erreichen? Die Diskussionen über den künftigen EU-Finanz- rahmen 2014 bis 2020 werden im Ministerrat durch die sogenannten Verhandlungsbox strukturiert. Die „Ver- handlungsbox“ ist ein Dokument, das die politischen Kernpunkte jeder Rubrik benennt. Der aktuell ausgehandelte und auch von Deutschland unterstützte Text der Verhandlungsbox hebt für die Con- necting Europe Facility hervor, dass Verkehrs-, Energie- und digitale Netze wichtige Komponenten der Vollen- dung des europäischen Binnenmarktes darstellen. Für die Sektoren Verkehr, Energie und Telekommuni- kation sieht die Verhandlungsbox jeweils einen Platz- halter für die Mittelausstattung vor. In der Zusammen- schau mit dem Kommissionsvorschlag werden diese Mittel – deren Höhe bisher nicht diskutiert wurde – über- wiegend für Netzinfrastrukturen genutzt werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Druck- sache 17/10736, Fragen 52 und 53): Welche Gesamtkosten entstehen im Bundeshaushalt durch die Verlagerung der bislang in Lübeck stationierten Techni- schen Einsatzhundertschaft der Bundespolizeiabteilung Rat- zeburg zum Standort Ratzeburg – inklusive notwendiger neuer Einrichtungen in Ratzeburg –, und welche Mehrkosten entstehen damit gegenüber einem Verbleib der Technischen Einsatzhundertschaft in Lübeck? Welcher Zeitplan ist für den Umzug der Technischen Ein- satzhundertschaft – unterteilt nach Personal und Gerätschaf- ten/Fahrzeugen – vorgesehen, und welche Nachnutzung ist für die bisher genutzten Gebäude in Lübeck geplant? Zu Frage 52: Die Zusammenführung der Abteilung Ratzeburg an einem Standort ist aus polizeifachlichen- und Führungs- gesichtspunkten angezeigt. Die technische Hundert- schaft ist Teil der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg und wird in der Regel mit den anderen Hundertschaften der Abteilung eingesetzt. Dabei werden die Beamtinnen und Beamten der technischen Hundertschaft mit und ohne technisches Gerät in die anderen Hundertschaften inte- griert. Mittelfristig werden durch die Zusammenführung die Kosten für den ständigen Transfer von Personal und Material zwischen Lübeck und Ratzeburg entfallen. Für den Abschluss des Umzuges müssen am Standort Ratzeburg Kraftfahrzeughallen errichtet und ein bestehen- des Gebäude in Lager- und Werkstatträume umgebaut werden. Diesbezüglich werden gerade die erforderlichen Bauunterlagen erstellt, weshalb belastbare Aussagen zu Kosten und Terminen noch nicht möglich sind. Ein Ge- bäude für die Unterbringung der Hundertschaft ist in der Liegenschaft Ratzeburg vorhanden, auch auf die Ersatzbe- schaffung von Büro- und Geschäftsausstattung kann ver- zichtet werden. Für den Umzug selbst wurden rund 30 000 Euro aufgewandt. Die energetische Sanierung der Gebäude auf dem Gelände in Ratzeburg ist dem Umzug nicht zuzurechnen, sondern stand ohnehin an. Zu Frage 53: Derzeit erfolgt der Umzug des Personals einschließ- lich der persönlichen Schutzausstattung und der Büro- ausstattung. Auch einiges Gerät kann schon jetzt in Ratze- burg untergestellt werden. Damit kann bereits eine Vielzahl von Einsätzen der Abteilung vollständig von Ratzeburg aus abgewickelt werden. Ein Zeitpunkt für die Verlagerung der übrigen Gerät- schaften (Arbeitsräume/Werkstätten/Lagerflächen) und schwerem technischen Gerät ist abhängig von der Fertig- stellung der erforderlichen Räumlichkeiten und kann derzeit nicht angegeben werden (siehe Antwort zur vor- herigen Frage). An einer Nachnutzung des Geländes in Lübeck haben drei Dienststellen der Bundespolizei Inte- resse angemeldet. Hierbei zeichnet sich weiteres Ein- sparpotenzial bis zu zum möglichen Verzicht auf einen sonst erforderlichen Neubau an anderer Stelle ab. Über die Nachnutzung der Gebäude wird nach Freigabe durch die Abteilung Ratzeburg entschieden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 54): Welche weiteren ausländischen Polizeibehörden wurden oder werden mit einer „Heranführung an die EU-Standards“ unterstützt, wie es kürzlich hinsichtlich der Unterstützung von Polizeien und Milizen in Belarus offenkundig wurde (zum Beispiel Süddeutsche Zeitung, 27. August 2012), und welche Standards bzw. Best Practices sind hiermit konkret gemeint (bitte Fundstelle angeben)? Zu dem in der Presse erwähnten Projekt „Heranfüh- rung der Polizeien Belarus an die EU-Standards am Bei- spiel der deutschen Polizei“ handelt es sich um ein Pro- jekt, welches den Bereich der Bereitschaftspolizei betrifft. Bei den hier durchgeführten Seminaren/Hospitatio- nen zum Thema „Heranführung an EU-Standards am Beispiel der deutschen Polizei“ standen insbesondere und ganz bewusst die Rechtmäßigkeit und Verhältnismä- ßigkeit jeder polizeilichen Maßnahme als Grundvoraus- setzung rechtstaatlichen Handelns im Vordergrund. Hierunter fallen schwerpunktmäßig auch Deeskala- tionsstrategien, Kommunikation und Transparenz der polizeilichen Maßnahmen in der Öffentlichkeit insbe- sondere durch eine transparente polizeiliche interne und externe Öffentlichkeitsarbeit. Vermittelt wurde in den Seminaren stets der Grundsatz der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit eines jeden polizeilichen Agierens. Bestandteil der durchgeführten praxisorientierten Se- minare waren auch Einsatzbeobachtungen. Organisation und Arbeitsweise der Bereitschaftspoli- zei insbesondere: Organisation und Gliederungspläne, Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln, Polizeiliche interne und externe Öffentlichkeitsarbeit und Aus- und Fortbildungsfragen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23321 (A) (C) (D)(B) Aufgaben der Einsatzeinheiten wie: Einsatzhundert- schaften, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten, Anti- konfliktteams oder Technische Einsatzeinheiten. Zu diesem Themenkomplex wurden auch die Länder Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Serbien, Moldau, Tür- kei und Ukraine unterstützt. Aktuell werden zu diesem Themenkomplex Maßnah- men in Kroatien, Serbien, Moldau und der Türkei durch- geführt. Zur Vorbereitung der UEFA EM 2012 fanden mit der Ukraine insbesondere Veranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen im Zusammenhang mit der polizeili- chen Einsatzbewältigung von Sportgroßveranstaltungen statt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 55): An welche Firmen wurden bei der Einrichtung der soge- nannten Rechtsextremismusdatei Aufträge für Hard- und Software, Serversysteme und Netzwerke vergeben – bitte mit dem jeweils gekauften Produkt, der Lizenz oder den sonstigen Ausgaben angeben –, und mit welchen (technischen) Mitteln ist beabsichtigt, den dort bevorrateten Daten – etwa mittels Data Mining oder anderer Verfahren – einen Mehrwert hin- sichtlich ihres Informationsgehalts zu verschaffen, wenn das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, RED-G, hierfür etwa die Einbeziehung „phonetischer oder unvollständiger Daten“, „der Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern“ oder „der Verknüpfung von Personen, Institutionen, Organisationen, Sa- chen“ vorsieht? Zur Realisierung der Rechtsextremismusdatei, RED, beim Bundeskriminalamt, BKA, wurde eine Vielzahl von Hard- und Softwarekomponenten – vom Netzwerk- kabel bis zum Datenbankmanagementsystem – beschafft. Hierbei wurde – soweit möglich – auf vorhandene Rah- menverträge des Beschaffungsamtes zurückgegriffen. Unter anderem kommen folgende Produkte zum Einsatz: Serversysteme der Firma Hewlett-Packard, HP, Virtuali- sierungstechnik von VMWare zur optimalen Ressour- cenausnutzung, Lizenzen für die RED Hat Enterprise- Distribution des Open Source- Betriebssystems Linux, Lizenzen für Oracle-Datenbanksysteme, Netzwerkkom- ponenten der Firma Cisco und Sicherheitsprodukte wie Verschlüsselungskomponenten und Firewallsysteme der Firmen Secunet und GeNUA. Die Anwendungssoftware wurde in Anlehnung an die analoge Antiterrordatei, ATD, auf Basis der polizeili- chen Fallbearbeitungssoftware INPOL-Fall durch BKA- interne Mitarbeiter erstellt. Die in § 7 Abs. 2 des Rechtsextremismus-Datei-Ge- setzes genannten Möglichkeiten zur Umsetzung einer er- weiterten Datennutzung sind bisher in der RED noch nicht realisiert. Sie sind Gegenstand einer nun folgenden Projektphase. Als einer der ersten Schritte dieser Pro- jektphase soll die Definition der notwendigen (techni- schen) Mittel erfolgen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 56): Hat ein Polizist namens K. A. an Beate Zschäpe die Ga- rage in Jena (Stadtteil Burgau) vermietet, in der am 26. Januar 1998 Sprengstoff gefunden wurde, und, wenn ja, wird bzw. wurde gegen K. A. wegen Unterstützung des NSU ermittelt? Herr K. A. hat die besagte Garage in Jena an die Be- schuldigte B. Zschäpe vermietet (vergleiche hierzu das Gutachten der „Schäfer-Kommission“ zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios“, Seite 62 ff.). Die Frage, ob gegen K. A. wegen Unterstützung des NSU ermittelt wird, betrifft den möglichen Beschuldig- tenstatus eines Betroffenen in einem beim Generalbun- desanwalt geführten Ermittlungsverfahren. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bun- desregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwä- gung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungs- interessen im laufenden Ermittlungsverfahren zurück, sodass die Bundesregierung hierzu keine Auskunft ertei- len kann. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 57): Inwiefern hat die Ausstrahlung des Mohammed-Schmäh- videos dazu beigetragen, dass die Bundesregierung die Plakat- aktion mit dem Titel „Vermisst“ auf Eis gelegt hat? Aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamts hat das Bundesministerium des In- nern den für 21. September 2012 geplanten Start der Pla- kataktion der Öffentlichkeitskampagne „Vermisst“ ver- schoben. Angesichts der angespannten Sicherheitslage in Teilen Nordafrikas und einigen islamisch geprägten Staaten aufgrund des Filmes Innocence of Muslims sowie den in Frankreich veröffentlichten Mohammed- Karikaturen musste das berechtigte Anliegen der Plakat- aktion vorübergehend zurückstehen. Das Risiko einer Gefährdung deutscher Staatsbürger im Ausland durch eine denkbare gezielte islamistische Agitation auf der Grundlage dieser Plakate konnte nicht in Kauf genom- men werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 58): Welche rechtlichen bzw. sonstigen Schritte prüft die Bun- desregierung bzw. unternimmt sie, um eine (weitere) öffentli- 23322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) che Aufführung des Films Innocence of Muslims (Unschuld der Muslime) bzw. des circa 14-minütigen Auszugs zu verhin- dern, und sind der Bundesregierung rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführun- gen in Deutschland bekannt? Eine öffentliche Aufführung des Films bzw. des Aus- zugs zu verhindern läge allein in der Zuständigkeit der Bundesländer. Daher müssten die zuständigen Landes- behörden rechtliche oder sonstige Möglichkeiten hierfür prüfen. Der Bundesregierung hat keine konkreten Kenntnisse über rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführungen des Films. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 59): Inwieweit erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung der Film Innocence of Muslims (Unschuld der Muslime) bzw. der circa 14-minütige Auszug den Straftatbestand der Volks- verhetzung (§ 130 des Strafgesetzbuchs, StGB), und welche Kriterien müssten erfüllt sein, damit ein Film den Straftatbe- stand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllt und des- halb strafrechtlich verfolgt werden kann? Die Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt, obliegt den Straf- verfolgungsbehörden der Länder. Allgemein setzt der Straftatbestand der Volksverhet- zung nach § 130 Abs. 1 StGB Folgendes voraus: eine Aufstachelung zum Hass oder eine Aufforderung zu Ge- walt- oder Willkürmaßnahmen unter anderem gegen eine religiöse Gruppe, oder einen Angriff auf die Men- schenwürde anderer unter anderem durch Beschimp- fung, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung einer religiösen Gruppe. Diese Handlungen müssen in einer Weise geschehen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ein Angriff auf die Menschenwürde setzt dabei voraus, dass das Recht der angegriffenen religiösen Gruppe, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Ge- meinschaft zu leben, bestritten wird. Eine Eignung der Tathandlung zur Störung des öffentlichen Friedens setzt eine Eignung der Handlung voraus, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Druck- sache 17/10736, Fragen 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung aus entwicklungspoliti- scher Sicht die von der US-Börsenaufsicht am 22. August 2012 vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504 des Dodd-Frank Act und die am Dienstag, dem 18. September 2012, beschlossene Position des Rechtsausschusses des Euro- päischen Parlamentes zu Kap. 9 der Bilanzrichtlinie? Wird sich das BMZ bei der Neupositionierung der Bun- desregierung im Vorfeld anstehender Trilogverhandlungen dafür einsetzen, dass Deutschland im Einklang mit den in Frage 60 genannten Entscheidungen eine projektgenaue Offenlegung, einen Schwellenwert von 80 000 Euro sowie die Abschaffung der Ausnahmeregelungen für intransparente Regime unterstützt? Zu Frage 60: Die Bundesregierung unterstützt international abge- stimmte Transparenzanforderungen im Rohstoffbereich und beteiligt sich konstruktiv an der Diskussion der Vor- schläge der Europäischen Kommission, die sie am 25. Oktober 2011 im Rahmen der Reform der EU- Bilanzrichtlinien für Berichtspflichten der Unternehmen der Rohstoffwirtschaft gemacht hat. Ziel ist es, Entwick- lungsländer dabei zu unterstützen, Einnahmen aus dem Rohstoffsektor gezielt für die soziale und ökonomische Entwicklung zu nutzen. Eine Offenlegung der Zahlun- gen von Unternehmen und der Einnahmen der Rohstoff- länder durch die Regierungen trägt zur Herstellung von Transparenz und guter Regierungsführung bei der Roh- stoffgewinnung bei. Die Vorschläge der EU-Kommission berufen sich dabei auf ähnliche, allerdings nicht deckungsgleiche US- Regeln für Transparenz im Rohstoffsektor, die in Art. 1504 des sogenannten Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act 2010 enthalten sind. In der Zwischenzeit sind auch die notwendigen Ausführungsbestimmungen der SEC zu Art. 1504 des Dodd Frank Act erlassen worden, die erst die Umset- zung der gesetzlichen Regeln ab dem 30. September 2013 ermöglichen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die seit langem erwarteten Ausführungsbestimmungen der US-Börsenaufsicht nunmehr erlassen worden sind und damit die Vorgaben konkretisiert wurden. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 18. September 2012 seine Position zum Vorschlag einer neuen Bilanzrichtlinie beschlossen. Nunmehr wird es an der zypriotischen Ratspräsident- schaft sein zu entscheiden, in welchem Zeitfenster Ver- handlungen zwischen Rat, Kommission und Europäi- schem Parlament beginnen werden und in welcher Form über Kompromisse verhandelt wird. Die Bundesregie- rung wird sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen und entsprechende Vorschläge sorgfältig prüfen. Für die Bundesregierung sind dabei neben der Stärkung von Transparenz die Auswirkungen auf die Wettbewerbs- fähigkeit europäischer Unternehmen und die Begren- zung bürokratischer Belastungen weiterhin wichtige Anliegen. Darüber hinaus setzen sich die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, dafür ein, die praktische Umsetzung zur Erreichung von mehr Transparenz im Rohstoffsektor zu fördern. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft auf das vom BMZ entwi- ckelte entwicklungspolitische Strategiepapier „Extrak- tive Rohstoffe“ verweisen. In diesem Zusammenhang ist auch die freiwillige Transparenzinitiative EITI, die Extractive Industries Transparency Initiative, zu nennen, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23323 (A) (C) (D)(B) die die Bundesregierung seit vielen Jahren fördert. Die Bundesregierung unterstützt EITI nicht nur politisch, vielmehr unterstützt das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Imple- mentierung der EITI über bilaterale und regionale Projekte sowie finanziell. Zu Frage 61: Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis- terium der Justiz für Fragen der Rechnungslegung und damit auch für die Offenlegung finanzieller Verhältnisse von Unternehmen federführend. Dabei stimmt es sich eng mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ab. Entsprechend ist die bisherige Positionierung im Rat erfolgt. Bei mögli- chen Verhandlungen wird es darauf ankommen, ein aus- gewogenes Paket zu erreichen, das die oben genannten Eckpunkte berücksichtigt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei auch die von Ihnen angesprochenen Einzel- elemente zu diskutieren sein werden. Sobald entspre- chende Vorschläge vorliegen, wird sich die Bundesregie- rung positionieren. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 62): Wann hat die Bundesregierung der EU-Kommission die schriftliche Bitte um Eröffnung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer Finanz- transaktionsteuer zugeleitet, und welches weitere Vorgehen plant die Bundesregierung? Die Bundesregierung legte den Mitgliedstaaten um- gehend nach dem ECOFIN-Rat am 22. Juni 2012 einen Entwurf für einen gemeinsamen Antrag auf verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer vor. Nach Einarbeitung von Änderungswünschen der beteiligten Regierungen wurde den Mitgliedstaaten am 3. August 2012 ein überarbeite- ter Text übersandt. Nicht alle Mitgliedstaaten haben bereits eine Rückmeldung gegeben, da zum Teil noch interne Abstimmungsprozesse in den Ländern laufen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 63): Betrachtet die Bundesregierung eine Änderung der Defizit- grenze im Rahmen des Anpassungsprogramms für Portugal – laut der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundesta- ges am 12. September 2012 übermittelten Erklärung der Troika-Mission für Portugal – als wesentlich im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Um- fang der zu ändernden Vereinbarungen und einer Befassung des Deutschen Bundestages? Die Troika bestätigt nach der fünften Überprüfung, dass die Auflagen aus dem Portugal-Programm weiter- hin planmäßig umgesetzt werden. Allerdings ergeben sich vor allem konjunkturbedingte Verzögerungen beim Abbau des Defizits: Die Regierung hält bei den Ausga- ben einen klaren Kurs, allerdings fallen die Einnahmen geringer als geplant aus. Im Hinblick auf die ansonsten gute Programmumsetzung und die Wachstumsimplika- tionen hat die Troika daher vorgeschlagen, die 3-Pro- zent-Defizitmarke nun im Jahr 2014 – anstatt 2013 – zu unterschreiten. Die Troika hat ferner bestätigt, dass durch die Verschiebung keine zusätzlichen Finanzhilfen nötig sein werden und die Rückkehr an den Markt im kommenden Jahr nicht gefährdet ist. Die Eckwerte des Programms – Programmdauer und Programmvolumen – bleiben unberührt. Nach Auffassung der Bundesregie- rung liegt daher keine wesentliche Änderung der Verein- barung über die Notmaßnahme zugunsten Portugals im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanis- musgesetzes vor. Diese Auffassung begründet sich in der Einschätzung, dass Portugal aufgrund insgesamt guter Rahmendaten eine Rückkehr zur Kapitalmarktfinanzie- rung bereits im Verlauf des Jahres 2013 gelingen wird. Daher bedarf es trotz des angepassten Defizitpfades kei- ner zusätzlichen Hilfen durch die EFSF bzw. den ESM. Eine Entscheidung über die Auszahlung der nächsten Tranche und das aktualisierte Memorandum of Under- standing mit den zwischen der Troika und der portugie- sischen Regierung ausgehandelten neuen Defizitzielen ist für Oktober 2012 geplant. Der Deutsche Bundestag wird hierzu frühzeitig beteilig werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE) (Druck- sache 17/10736, Frage 64): Sieht die Bundesregierung angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofes, dass Kitas der Körperschaftsteuer un- terworfen werden müssen, konkreten Handlungsbedarf – bitte ausführlich darlegen –, und, wenn nein, bitte begründen? Die Bundesregierung sieht angesichts des aktuellen Urteils vom Bundesfinanzhof zur Körperschaftsteuer- pflicht eines kommunalen Kindergartens keinen Hand- lungsbedarf. Das Gericht führt aus, dass kommunale Kindergärten im Wettbewerb zu Kindergärten anderer, nach allgemei- nen Grundsätzen steuerpflichtigen Betreibern solcher Einrichtungen stehen. Es sieht keine Rechtfertigung, al- lein den kommunalen Betreiber von der Körperschaft- steuer auszunehmen. Im konkreten Fall wurde entschie- den, dass der Betrieb eines kommunalen Kindergartens einen Betrieb gewerblicher Art, BgA, begründet und da- mit im Grundsatz körperschaftsteuerpflichtig ist. Das Urteil bestätigt die langjährige Verwaltungsauf- fassung. Seitens der Kommunalverbände wird befürchtet, dass das Urteil zu Mehrausgaben für die Kommunen führt, 23324 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) was deren Bemühen, ausreichend Kindergartenplätze zu Verfügung zu stellen, negativ beeinträchtigen könnte. Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. Körperschaftsteuer fällt nur an, wenn der Kindergar- ten Gewinne erwirtschaftet. Dies ist bei rein kostende- ckenden Beiträgen zur Finanzierung des Betriebs allen- falls im Einzelfall denkbar. Im Übrigen ist der Betrieb eines Kindergartens – un- abhängig vom Träger – mit seinen Leistungen umsatz- steuerfrei. Ist der Träger eine Körperschaft, kann sie auch gemeinnützig sein. In diesem Fall ist der Kinder- garten ein Zweckbetrieb und damit auch körperschaft- steuerfrei. Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften können mit ihren Betrieben gewerblicher Art als ge- meinnützig anerkannt werden. Ein solcher Kindergarten- betrieb gewerblicher Art wäre dann ebenfalls steuer- freier Zweckbetrieb. Das Urteil bestätigt lediglich die langjährige Verwal- tungsauffassung. Eine geänderte Rechtsauslegung ist mit dem Urteil nicht verbunden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 65): Inwieweit teilt die Bundesregierung angesichts der aktuel- len Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, nach der Kosten für Unterkunft und Heizung bei im Haushalt der El- tern lebenden grundsicherungsberechtigten Kindern nur über- nommen werden können, wenn zwischen den Eltern und ih- rem Kind ein wirksamer Mietvertrag geschlossen wurde (BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az.: B 8 SO 29/10 R so- wie vom 14. April 2011, Az.: B 8 SO 18/09 R), die Forderung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., BVKM, nach einer Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, SGB XII (siehe Pressemitteilung des BVKM vom September 2012)? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bun- dessozialgerichts, BSG, in den genannten Urteilen, ins- besondere in Anbetracht der dort getroffenen Feststel- lungen zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen miteinander Verwandten und in einem Haushalt leben- den Personen mit dem Ziel, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 42 des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (SGB XII) zu erhalten. Das BSG stellt fest, dass für den Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung allein die tatsächliche Bedarfslage unab- hängig von vertraglichen Verpflichtungen, denen in den Sachverhalten der Verfahren vor dem BSG der Bin- dungswille fehle, entscheidend sei. Sollten die tatsächlichen Umstände den Abschluss ei- nes Mietvertrages zwischen den miteinander verwandten und in einem Haushalt lebenden Personen aus welchem Grund auch immer rechtfertigen oder notwendig ma- chen, handelt es sich nach allgemeiner Betrachtung re- gelmäßig nicht um einen unverhältnismäßigen Mehrauf- wand. Eine Änderung des SGB XII ist daher insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Sozialhilferecht nach dem SGB XII auf dem Grundsatz der Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 9 SGB XII) be- ruht, nicht erforderlich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 66): Inwieweit wurde mit dem 4. Armuts- und Reichtumsbe- richt der Bundesregierung der Zusammenhang von Behinde- rung sowie Reichtum und Armut untersucht, und zu welchen diesbezüglichen Aussagen und Erkenntnissen kommt die Bundesregierung in dem Bericht? Die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderun- gen werden im Entwurf des 4. Armuts- und Reichtums- berichts, ARB, als Querschnittsthema behandelt, soweit Daten dafür vorliegen. Zum Zusammenhang von Behin- derung und materieller Armut bzw. Reichtum enthält der Entwurf keine Aussagen. Aktuellste Auswertungen zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen sind erst im Teilhabebericht (Bericht über die Lebenslagen von Men- schen mit Behinderungen) zu erwarten, auf den im Ent- wurf des 4. ARB hingewiesen wird. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 67): Hält die Bundesregierung es für angemessen, den Tenden- zen zur Konzentration des Vermögens bei den obersten 10 Prozent der Bevölkerung entgegenzuwirken, und, wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für angemessen? Die soziale Marktwirtschaft ist das beste Wirtschafts- und Sozialmodell, um eine angemessene Teilhabe aller am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand zu erreichen. Aus diesem Grund gilt zum Beispiel ein progressiv ver- laufender Einkommensteuertarif, der höhere Einkom- men prozentual stärker belastet. Darüber hinaus werden bei entsprechendem Bedarf Menschen mit Transferleis- tungen unterstützt. Das Hauptaugenmerk der Bundesregierung liegt aber nicht auf einer Ausweitung von Umverteilungsmaßnah- men mit Blick auf die Einkommens- und Vermögensver- teilung, sondern auf der Chancenlage: Bestehende Ungleichheiten können dann zu Akzeptanzproblemen führen, wenn sie vorrangig nicht mehr die Folge persön- licher Fähigkeiten und individueller Leistungen sind. Wichtig ist es, dass Chancen zur sozialen Mobilität eröffnet werden. Im Entwurf des 4. Armuts- und Reich- tumsberichts wurde vor diesem Hintergrund ein beson- derer Analyseschwerpunkt auf soziale Mobilität gelegt. Der Textentwurf trägt Erkenntnisse der wissenschaftli- chen Forschung zusammen und benennt wesentliche Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23325 (A) (C) (D)(B) Faktoren, die individuelle Abstiegsrisiken erhöhen und Aufstiegschancen befördern. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 68): Was genau ist darunter zu verstehen, wenn die Bundes- regierung im Entwurf zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht schreibt, sie prüfe, „ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhal- tige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen wer- den kann“? Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundes- regierung liegt gegenwärtig als Entwurf des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales dem Ressortkreis zur Abstimmung vor. Im Textentwurf werden keinerlei neue Umverteilungsmaßnahmen über das Steuersystem vorgeschlagen. Ableitungen dieser Art werden an keiner Stelle vorgenommen. Die zitierten Passagen zielen aus- schließlich auf das Thema der gesellschaftlichen Verant- wortung und des Engagements Vermögender im Rahmen freiwilliger Spenden und Stiftertätigkeiten. Auch der Grundtenor des Entwurfs macht deutlich: Ziel kann es allenfalls sein zu prüfen, ob und gegebenen- falls welche noch besseren Möglichkeiten es gibt, durch geeignete Rahmenbedingungen weiteres freiwilliges, persönliches und finanzielles Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl einzuwerben. Es geht explizit nicht um Zwangsmaßnahmen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Druck- sache 17/10736, Frage 69): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass beson- ders die Teilzielgruppe von Auszubildenden, die noch nicht in vollem Maße über die sogenannte Ausbildungsreife verfügen bzw. sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind, zukünf- tig im großen Maße von der Fördermaßnahme Einstiegsquali- fizierung erreicht wird und alle Teilnehmerinnen und Teilneh- mer an einer Einstiegsqualifizierung eine Zertifizierung erhalten? In dem im Jahr 2010 verlängerten Ausbildungspakt haben sich die Paktpartner darauf verständigt, das ge- samte Ausbildungspotenzial auszuschöpfen und dazu die Ausbildungsreife zu verbessern und insbesondere leis- tungsschwächere junge Menschen intensiver zu fördern. Die Wirtschaft stellte erstmals Einstiegsqualifizierun- gen speziell für förderungsbedürftige junge Menschen bereit und will dafür gezielte Unterstützungsangebote nutzen. Sie strebt an, jährlich 10 000 solcher sogenann- ter EQ-Plus-Angebote bereitzustellen. Im Jahr 2011 hat die Wirtschaft bereits 4 600 von insgesamt 25 600 Ein- stiegsqualifizierungsplätzen speziell für förderungsbe- dürftige Jugendliche bereitgestellt. Zur Zertifizierung der von den Betrieben erteilten Be- scheinigungen über die erfolgreiche EQ-Teilnahme ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer dies beantragen müssen. Häufigster Hinderungs- grund für eine Zertifizierung war aber nach der Evalua- tion die mangelnde Nachfrage der Teilnehmenden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Druck- sache 17/10736, Frage 70): Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass zukünf- tig allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer Ein- stiegsqualifizierung ein Berufsschulbesuch ermöglicht wird, und wie häufig finden Qualifizierungsbausteine aus dem Pro- gramm Jobstarter Connect Anwendung im Rahmen von Ein- stiegsqualifizierungen? Im Ausbildungspakt ist die stärkere Teilnahme am Berufsschulunterricht erörtert worden. Die Vertreter der Kultusministerkonferenz haben zugesagt, sich dafür ein- zusetzen und gleichzeitig auf die Regelungen zur Schul- pflicht der einzelnen Bundesländer verwiesen, wonach die Schulpflicht mit dem 18. oder 21. Lebensjahr endet. Um einen möglichst erfolgreichen Verlauf der Ein- stiegsqualifizierung sicherzustellen, gibt die Bundes- agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung folgende Hinweise: „Auf die Einhaltung der Berufsschulpflicht ist hinzu- wirken, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch das zu- ständige Schulamt vor. Der Besuch der Berufsschule, und hier insbesondere einer entsprechenden Fachklasse, wirkt sich nach den Erkenntnissen der Begleitforschung günstig auf die Übernahme in eine Ausbildung aus. Es wird daher empfohlen, auf den Besuch einer Fachklasse hinzuwirken. In Ländern mit einer einjährigen beruflichen Vollzeit- schulpflicht für junge Menschen ohne Ausbildungsver- trag (Berufsvorbereitungsjahr oder Ähnliches) sollte mit den zuständigen Schulbehörden Einvernehmen darüber hergestellt werden, dass junge Menschen mit EQ-Vertrag von der beruflichen Vollzeitschulpflicht befreit werden können und am Teilzeitberufsschulunterricht in der ent- sprechenden Fachklasse teilnehmen können, wenn dies ihre beruflichen Eingliederungschancen verbessert.“ 274 Jugendliche beendeten nach Angaben des zustän- digen Bundesministeriums für Bildung und Forschung bis zum Ausbildungsjahr 2011/2012 eine auf Ausbil- dungsbausteinen ausgerichtete Einstiegsqualifizierung. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 71): Welche Daten hat die Bundesagentur für Arbeit, BA, der Bundesregierung seit März 2011 auf Grundlage des Art. 2 23326 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Abs. 3 der Vereinbarung der BA und der Bundesregierung zur Durchführung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbeglei- tung bisher vierteljährig übermittelt? Die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundesregie- rung regelmäßig, zuletzt im Juli 2012, auf Grundlage von Art. 2 Abs. 3 der Vereinbarung über die Durchfüh- rung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung statistische Daten zu dem Programm übermittelt. Diese umfassen den Eintritt, den Bestand und den Austritt von Teilnehmern, jeweils aufgeteilt nach Geschlecht, sowie eine Ausgabenstatistik. Zur Eingliederung konnten bis- lang keine Daten übermittelt werden, da das Sonderpro- gramm Berufseinstiegsbegleitung erst Ende 2010 begon- nen hat und somit hierzu noch keine Erkenntnisse vorliegen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 72): Wie viele Berufseinstiegsbegleiter sind aus dem SGB III auf Basis des § 421 s SGB III, alte Fassung (letztmöglicher Maßnahmeeintritt 31. Dezember 2012), sowie nach der No- velle 2011 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliede- rungschancen am Arbeitsmarkt auf Basis des § 49 SGB III, gültige Fassung, finanziert worden (in Jahresscheiben und in Vollzeitäquivalenten seit 2008)? Die Anzahl der Berufseinstiegsbegleiter wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Der Bundesre- gierung ist die Anzahl somit nicht bekannt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 73): Wie hat sich in den zurückliegenden 20 Jahren der durch- schnittliche Umfang der je von geringfügig Beschäftigten ge- leisteten wöchentlichen Arbeitsstunden verändert (soweit mög- lich für die Jahre 1992, 2000, 2004 nennen sowie die aktuell verfügbarsten Daten), und wie hat sich im selben Zeitraum bezogen auf den Bruttostundenlohn der absolute und relative Verdienstabstand zu den sogenannten Normalarbeitnehmern/ -arbeitnehmerinnen entwickelt (bitte auch hier in sinnvollen Jahresabschnitten angeben)? Die Bundesregierung hat mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdruck- sache 17/6986) ausführlich zur „Entwicklung der gering- fügigen Beschäftigung in Deutschland“, auch bezogen auf Arbeitszeiten und Stundenlöhne, Stellung genom- men. Darüber hinausgehende Daten zu Wochenarbeits- zeiten (siehe dortige Tabelle 2) liegen nicht vor. Aktuell hat das Statistische Bundesamt Daten zu Ver- diensten im Jahr 2010 auf Basis der Verdienststruktur- erhebung, VSE, veröffentlicht. Die VSE findet regelmä- ßig alle vier Jahre statt. Dabei werden allerdings nur Betriebe des produzierenden Gewerbes und des Dienst- leistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige) und mit 10 bezie- hungsweise 5 und mehr Arbeitnehmern erfasst. Ver- gleichbare Angaben liegen aus der VSE nur für die Jahre 2006 und 2010 vor: So betrug im Jahr 2006 der durchschnittliche Brutto- stundenverdienst für Normalarbeitnehmer 15,94 Euro, der für geringfügig Beschäftigte 7,85 Euro. Im Jahr 2010 betrug der durchschnittliche Bruttostun- denverdienst für Normalarbeitnehmer 17,09 Euro, der für geringfügig Beschäftigte 8,19 Euro. Die angegebe- nen Durchschnittswerte bezeichnen den jeweiligen Me- dian der Verteilung. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 74): Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Vermittlung von Arbeitskräften seitens der Agentur für Arbeit in Halle in das Unternehmen S-Direkt GmbH & Co. KG Streikbruch betrieben wird, und wie viele Vermittlun- gen durch die örtliche Arbeitsagentur haben seit Beginn des Streikes bei der S-Direkt am 9. Juli 2012 stattgefunden (bitte für den gesamten angefragten Zeitraum antworten, nicht wie in der Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestags- drucksache 17/10737 nur den Zeitraum seit Anzeige des Ar- beitskampfes)? Die Bundesagentur für Arbeit ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität gegenüber den am Arbeitskampf beteilig- ten Parteien verpflichtet. Das bedeutet unter anderem, dass sie von dem Zeitpunkt an, an dem sie Kenntnis von dem Arbeitskampf erlangt hat, grundsätzlich ihre Ver- mittlungsbemühungen in einem durch den Arbeitskampf unmittelbar betroffenen Bereich einzustellen hat. Etwas anderes gilt nur, wenn der bzw. die Arbeitsuchende und der Arbeitgeber die Durchführung der Arbeitsvermitt- lung trotz Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen (§ 36 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit, dass die Agen- tur für Arbeit Halle seit dem 9. Juli 2012 gegenüber dem Unternehmen S-Direkt-Marketing GmbH & Co. KG aus Halle fünf Vermittlungsvorschläge getätigt hat, die zu der Anstellung des bzw. der Arbeitsuchenden führten. Von den fünf Vermittlungen erfolgten nur zwei, nach- dem die Agentur für Arbeit von dem Streik Kenntnis er- langt hatte. Der Agentur für Arbeit Halle ist der Streik am 2. August 2012 angezeigt worden. Die Bundesagen- tur für Arbeit hat mitgeteilt, dass die Arbeitsuchenden sowie die Arbeitgeberin die Arbeitsvermittlung in diesen Fällen ausdrücklich verlangt haben. Nach alldem hat die Bundesregierung keinen Anlass, anzunehmen, dass die Agentur für Arbeit in Halle Arbeitsvermittlung entgegen ihrer Neutralitätspflicht bei Arbeitskampfmaßnahmen in dem bestreikten Betrieb vorgenommen hat. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23327 (A) (C) (D)(B) Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 75): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Schlacht- hofunternehmers Clemens Tönnies, dass der Weltmarkt noch so viel Potenzial bietet, dass der Selbstversorgungsgrad mit Fleisch in Deutschland „ohne Weiteres von 110 auf 150 Pro- zent gesteigert werden könne“ (Rede auf der Veranstaltung Fokus Schwein Münsterland, zitiert nach der Handelszeitung Vieh und Fleisch, Nr. 37, Seite 4 vom 15. September 2012), und, wenn ja, in welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung dieses Wachstumspotenzial? Mittel- und Langfristig ist insbesondere aufgrund demografischer Faktoren und veränderter Ernährungs- gewohnheiten infolge wirtschaftlicher Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern von einer steigen- den globalen Nachfrage nach Fleisch auszugehen (Quelle: OECD-FAO Agricultural Outlook 2012–2021). Auch die deutschen Anbieter sowie die Anbieter aus der EU insgesamt werden an dieser Entwicklung partizi- pieren. Umfang und Zeithorizont sind jedoch noch nicht abschätzbar. In der Vergangenheit haben sich in Deutschland im Sektor Fleisch die Produktion und die Selbstversorgungsgrade moderat entwickelt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 76): Welche Annahmen über Steigerungsraten bei der Fleisch- produktion in Deutschland liegen dem Fleischexportkonzept der Bundesregierung zugrunde, das zuletzt öffentlich bei der China-Reise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministe- rin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, vertreten wurde, und wo sieht die Bundesre- gierung die ökologischen Grenzen bei den Mastplatzzahlen im Vergleich zum heutigen Niveau? Im Vordergrund des Besuchs einer Reisedelegation des BMELV unter Leitung des Parl. Staatssekretärs Dr. Müller nach Peking in der Zeit vom 27. bis 31. August 2012 standen Fragen der Weiterentwicklung der deutsch- chinesischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Le- bensmittelsicherheit durch Unterzeichnung von Koope- rationsabkommen zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, und dem Bundesamt für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, mit ihrer chinesischen Partnerbehörde. Auch wurden Ab- sichtserklärungen über die Vertiefung der Zusammenar- beit auf dem Gebiet der Biogasnutzung und über eine Zusammenarbeit in den Bereichen Verbraucherschutz und Onlinehandel unterschrieben. Weitere Themen wa- ren Fragen des Exports von Fleisch und von Tiergenetik. In Bezug auf das in der Frage angesprochene „Fleischexportkonzept“ ist anzumerken, dass sich der Fleischmarkt im Wesentlichen nach Maßgabe von Ange- bot und Nachfrage entwickelt. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit und kein Bedarf an staatlichen „Fleischexportkonzepten“. Dies ist Sache der Wirtschaft. Tierhaltungen erreichen hinsichtlich ihrer Dimensio- nierung ihre ökologischen Grenzen, wenn insbesondere auf den zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen eine ordnungsgemäße pflanzenbauliche Verwertung der anfallenden organischen Dünger nach guter fachlicher Praxis entsprechend dem Düngemittel- recht nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch ist die Nachbarschaft von Tierhaltungsanlagen vor übermäßi- gen Geruchs- und Schadstoffemissionen zu schützen. Insofern bilden das Umwelt- und Landwirtschafts- recht sowie das Baurecht, bestehend aus UVP-Gesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushalts- und Bodenschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Kreislaufwirt- schafts-Abfallgesetz und dem Düngemittelgesetz sowie dem Baugesetzbuch hier den rechtlichen Rahmen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 78): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 19. September 2012 veröffentlichten Studie zu Folge- schäden aus der Verfütterung der glyphosattoleranten gen- technisch veränderten Maissorte NK603 an Ratten, und in- wieweit wird die Bundesregierung die Initiative Frankreichs unterstützen, bis zur endgültigen Klärung der in der Studie be- obachteten Risiken die Importzulassung von NK603 europa- weit auszusetzen? Die von einer französischen Forschergruppe veröf- fentlichten Ergebnisse einer mehrjährigen Fütterungsstu- die mit gentechnisch verändertem Mais werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Behörde für die Lebensmittelsicherheit, EFSA, angekündigt, die Relevanz der Ergebnisse der Studie zu überprüfen. Auch in Frankreich wird die Studie auf Veranlassung der Re- gierung überprüft. In Deutschland hat das Bundesminis- terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz, BMELV, unmittelbar nach Bekanntwerden der Studie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit, BVL, und das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, mit einer raschen Überprüfung beauftragt. Eine Entscheidung über Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus der Studie kann erst nach Abschluss dieser Prüfungen erfolgen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 79): 23328 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Zeitschrift Öko-Test vom 31. August 2012 veröf- fentlichten Belastungen verschiedener Getreideprodukte mit Rückständen des Pestizidwirkstoffs Glyphosat, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verringerung der Glyphosatbelastungen für Mensch und Umwelt, die aus Rück- ständen in Futter- und Lebensmitteln und aus dem Einsatz glyphosathaltiger Pestizide auf öffentlichen Flächen wie Spielplätzen, Bahngleisen etc. resultieren? Pflanzenschutzmittel werden strengen Prüfungen und einem umfassenden Zulassungsverfahren unterzogen. Sie erhalten nur dann eine Zulassung, wenn bei sachge- rechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und keine unvertretbaren Auswirkun- gen auf den Naturhaushalt zu erwarten sind. Zugelassene glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wurden im Hin- blick auf diese Aspekte intensiv geprüft und bewertet. Die Testergebnisse der von Öko-Test veröffentlichten Untersuchungen von verschiedenen Getreideerzeugnis- sen auf Glyphosat ergaben, wie auch von Öko-Test selbst ausgeführt, dass Glyphosat nur in Spuren in den untersuchten Getreideprodukten nachweisbar war und die gefundenen Gehalte weit unter den gesetzlichen Rückstandshöchstgehalten lagen. Im Übrigen findet zurzeit eine erneute Bewertung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene statt. Dabei werden alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse be- rücksichtigt. Das Ergebnis der Neubewertung bleibt ab- zuwarten, bevor über weitergehende Maßnahmen ent- schieden werden kann. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 80): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Forderungen vonseiten der Umweltschutzverbände, die Förderung des Maiseinsatzes im Rahmen der Einsatzstoffver- gütungsklasse I nach Anlage 2 der Biomasseverordnung zu streichen, um so dem sich ausweitenden Flächenverbrauch des Maises Einhalt zu gebieten (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat mit der EEG-Novelle 2012 und der Änderung der Biomasseverordnung bereits ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um dem wach- senden Einsatz von Mais entgegenzuwirken. Dazu zäh- len unter anderem die Abschaffung der Koppelung von NawaRo-Bonus und Güllebonus, die Begrenzung des Maiseinsatzes auf 60 Prozent im Gärsubstrat, die Aufhe- bung des Ausschließlichkeitsprinzips und die höhere Vergütung von wünschenswerten Einsatzstoffen nach Einsatzstoffvergütungsklasse 2 sowie die besondere För- derung kleiner Gülleanlagen. Zudem fördert die Bundesregierung umfangreich die Forschung im Bereich alternativer Energiepflanzen. Weitere Änderungen der Biomasseverordnung sind erst im Rahmen der nächsten Überprüfung des EEG vor- gesehen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/10736, Frage 81): Welche Unterstützung hat die Bundeswehr, BW, der Produktion des Films Auslandseinsatz (Regie Till Endemann) zukommen lassen, und welche Kosten sind dabei entstanden? Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine Unterstützung dieses Projekts durch die Bundeswehr am 1. Juni 2011 abgelehnt. Die Inhalte und die Darstellung im damals zur Verfügung gestellten Exposé wurden als unrealistisch bewertet. Im Vorfeld der Ablehnung kam es zu Sondierungen der Produktionsfirma mit regional eingesetztem Bundes- wehr-Fachpersonal der Informationsarbeit. Nachdem dieses Personal Einblicke in das Projekt erhalten und erste Hinweise auf dessen Überarbeitung gegeben hatte, wurde die Produktionsfirma an das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen. Am 31. Mai 2012 konkretisierte die Produktionsfirma in einer E-Mail die Unterstützungsleistung und übermit- telte das Exposé mit Stand April 2011. Aufgrund der bereits genannten Bewertung konnte aus medien- und pressefachlicher Sicht eine Unterstützung nicht gewährt werden. Die in Interviews des Regisseurs Till Endemann er- wähnte Unterstützung durch Militärberater in Deutsch- land und beim Dreh in Marokko wurde nicht durch die Bundeswehr geleistet. Hierzu liegen dem Bundesminis- terium der Verteidigung keine Kenntnisse vor. Der Regisseur weist zudem darauf hin, dass er mit ei- nem WDR-Team eine einsatzvorbereitende Kontingent- ausbildung besucht habe. Dieser Besuch fand im Juli 2011 statt. In welchem Rahmen dieses Team die Ausbil- dung besucht hat, wird derzeit geprüft. Der Bundeswehr sind keine Kosten durch eine Unter- stützung der Produktion des Films entstanden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 82): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Rekrutierungs- maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Nachwuchsge- winnung über die sogenannten Bw-Adventure Camps, die die Bundeswehr in den Alpen und auf Sardinien veranstaltet und die mit „Beach-Event“ und „Party“ locken und über das Jugend- magazin Bravo beworben werden und sich gezielt an 16- bis 21-Jährige, folglich auch an Minderjährige, richten, und wie vereinbart die Bundesregierung dies mit den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und den Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern, insbesondere vor dem Hinter- grund, dass sich Deutschland durch ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, keine Minderjäh- rigen für die Armee anzuwerben, wenn sie nicht mindestens 17 Jahre alt sind und „über die mit dem Militärdienst verbun- denen Pflichten umfassend aufgeklärt“ wurden (siehe Spiegel Online vom 18. September 2012, „Palmen, Party, Panzerfah- ren“)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23329 (A) (C) (D)(B) Die Bw-Adventure Camps sind Veranstaltungen der Bundeswehr und richten sich unter Berücksichtigung des elterlichen Sorgerechts für Minderjährige an Jugendliche im Alter ab 16 Jahre. Es handelt sich um ein Informa- tionsangebot für Jugendliche in Liegenschaften der Bun- deswehr mit jugendgerechtem Programm wie sportlichen Wettkämpfen, aber auch geselligem Beisammensein und offenem persönlichen Dialog mit Soldatinnen und Sol- daten. Dort werden auch sensible Themen wie Auslands- einsätze thematisiert. Die Werbung für die Bw-Adventure Camps sowie die Einladung zu diesen Veranstaltungen verstoßen nicht ge- gen das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskon- vention und sind keine Rekrutierungsmaßnahmen. Es soll grundsätzliches Interesse geweckt werden und inte- ressierte Jugendliche und junge Erwachsene sollen sich ein eigenes Bild machen können. Dem besonderen Schutzerfordernis bezüglich der Aufklärung über das Berufsbild eines Soldaten wird un- ter anderem durch eine persönliche Beratung durch die Wehrdienstberatung im Vorfeld eines möglichen – aber hiervon unabhängigen – späteren Bewerbungsverfahrens Rechnung getragen. Im Rahmen dessen klärt die Bun- deswehr selbstverständlich „über die mit dem Militär- dienst verbundenen Pflichten“ in Übereinstimmung mit dem Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtsonvention Art. 3 Abs. 3 Buchstabe c) umfassend auf. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 83): Inwiefern besitzt die Bundeswehr Phosphorbomben, und für welche Zwecke werden diese vorgehalten? Die Bundeswehr besitzt keine Phosphorbomben und beabsichtigt auch nicht, derartige Bomben zu beschaf- fen. Lediglich in den derzeit verwendeten Übungsbomben sind sehr geringe Mengen roten Phosphors enthalten, der aber nicht als Brand- oder Sprengwirkmittel dient, son- dern eine Signalwirkung erzeugen soll, um damit den Ausbildungsstand der Piloten bewerten zu können. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 84): Wem wurde die Korridorstudie zur Entlastung des Mittel- rheintals und zur ergebnisoffenen Prüfung von Neubau- strecken sowie betrieblicher und kapazitiver Lösungen für den Güterverkehr im Westkorridor übertragen, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage der Ergebnisse? Der Auftrag zur Durchführung der Studie „Entwick- lung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahn- korridor Mittelrheinachse/Rhein/Main–Rhein/Neckar– Karlsruhe“ wurde an die Bietergemeinschaft Intraplan Consult GmbH (Bevollmächtigter), BVU Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH, SMA und Partner AG, Orle- ansplatz 5 a in 81667 München vergeben. Die Vorlage der Ergebnisse der Studie wird voraussichtlich Ende 2013 erfolgen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 85): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im Rah- men der Organisationsreform der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes, WSV, in Außenstellen umgewandelten Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Außenstellen der Wasser- und Schifffahrtsämter zum 31. Dezember 2020 geschlossen werden sollen, und wie vereinbart die Bundesre- gierung das mit der Zusage des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, dass alle Standorte erhalten bleiben sollen? Das BMVBS beabsichtigt, alle Außenstellen der Was- ser- und Schifffahrtsämter und der Wasser- und Schiff- fahrtsdirektionen bis zum 31. Dezember 2020 aufzulö- sen. Davon sind aber andere Organisationseinheiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an diesen Stand- orten nicht betroffen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/10736, Fragen 86 und 87): Wie begründet die Bundesregierung das Vorgehen, im Rahmen der geplanten Reform der WSV bereits konkrete Schritte umzusetzen, wie die Bildung eines Arbeitsstabes, die Erkundung von möglichen Liegenschaften in Bonn, die Be- kanntgabe der Schließung aller geplanten Außenstellen sowie der Direktionen der WSV sowie weitere Personalentscheidun- gen, bevor sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestages mit dem 5. Bericht des BMVBS zur Reform der WSV befasst haben, und welche Personalressourcen hat das Bundesminis- terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit Oktober 2011 für die Reform der WSV eingesetzt (bitte monatsweise aufschlüsseln nach Stellen und Organisationseinheit)? Wann wird die Bundesregierung die zur Umsetzung der WSV-Reform erforderlichen Gesetze vorlegen, und wie beur- teilt sie die Zustimmungsbereitschaft der Bundesländer zu ih- ren Plänen für eine Reform der Verwaltung und die Kategori- sierung der Bundeswasserstraßen? Zu Frage 86: Die bisherigen Maßnahmen und Entscheidungen des BMVBS (Einrichtung des Arbeitsstabes, Suchauftrag an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) dienen der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Generaldirektion. Mit Ausnahme der Bestellung der Leitung und Mitglie- der der Arbeitsgruppe sowie der Mitglieder der Len- kungsgruppe sind keine Personalentscheidungen vollzo- gen worden. 23330 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Seit dem 1. November 2010 hat das BMVBS 15 Be- schäftigte des Ministeriums und der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes, WSV, für die Untersu- chungen und die Vorbereitung der Berichte an den Deutschen Bundestag eingesetzt. Weitere circa 50 Be- schäftigte des Außenbereichs, der Ämter und der Was- ser- und Schifffahrtsdirektionen, WSDen, wurden mit der Aufgabenerfassung und -bewertung (Aktualisierung des Kernaufgabengutachtens) beauftragt. Seit dem 7. September 2012 sind 39 Beschäftigte des BMVBS und der WSDen zu Mitgliedern der Arbeits- gruppe „Umsetzung der WSV-Reform“ bestellt worden. Zu Frage 87: Das Rechtsbereinigungsgesetz soll dem Deutschen Bundestag noch im Jahr 2012 vorgelegt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bun- desländer die aufgrund der begrenzten Ressourcen not- wendige Kategorisierung der Bundeswasserstraßen ak- zeptieren, nachdem die Ergebnisse des gemeinsam mit den Ländern beauftragten Gutachtens bei der Netzstruk- tur und der Priorisierung berücksichtigt wurden. Bei der Organisation der WSV handelt es sich um eine reine Bundesaufgabe. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bundesländer bei entsprechenden Bewertungen die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung beachten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 91): Mit welcher Auslastung rechnen Bundesregierung und EU-Kommission auf den Güterverkehrskorridoren 2 (Rhein) und 1 (Ostfrankreich) in den kommenden fünf Jahren, und für welche Langfristprognose werden die Strecken ausgerichtet? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, BMVBS, verfügt über Verkehrsprognosen für die Jahre 2015 und 2025. Da es sich um Punktprogno- sen handelt, kann über das Jahr 2017/18 keine Auskunft zur Auslastung der Schienenstrecken gegeben werden. Über entsprechende Prognosen der EU-Kommission ist dem BMVBS nichts bekannt. Über Informationen zum prognostizierten Grad der Auslastung der ostfranzösi- schen Parallelstrecke zur Rheintalbahn verfügt das BMVBS nicht. Nach den Erkenntnissen aus der Über- prüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege im Jahre 2010 rechnet das BMVBS im Prognosejahr 2025 für den deutschen Teil des Schienengüterverkehrs- korridors Rotterdam–Genua mit zahlreichen überlasteten Streckenabschnitten, sofern der weitere Ausbau dieses Korridors nicht fortgesetzt würde. Nach Umsetzung der in der Bedarfsplanüberprüfung untersuchten Schienen- aus- und -neubauprojekte werden die meisten Engpässe aufgelöst. Es verbleiben allerdings einige Engpässe zwi- schen Köln und Karlsruhe, die mit aktuellen Bedarfs- planmaßnahmen nicht vollständig beseitigt werden kön- nen. Genaueres zu den Engpassanalysen des Prognosejah- res 2025 kann dem Gutachterlichen Abschlussbericht der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschie- nenwege vom November 2010 (Engpassanalyse im Be- zugsfall: Kap. 5.8, insbesondere Seiten 5-47, 5-48; Eng- passanalyse im Zielnetz: Kap. 7.7, Seiten 7-38 bis 7-41) entnommen werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 92): Welche Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen – ge- ordnet nach Bundesländern – sind nach aktuellem Stand von der Alkali-Kieselsäure-Reaktion betroffen, und welche Stre- ckenabschnitte – ebenfalls nach Bundesländern geordnet – konnten bereits saniert werden? Meldungen über gutachterlich nachgewiesene Scha- densfälle bedingt durch eine schädigende Alkali-Kiesel- säure-Reaktion, AKR, sowie visuell festgestellte Ver- dachtsfälle, die auf eine mögliche AKR schließen lassen, liegen dem BMVBS aus Sachsen-Anhalt, ST, Branden- burg, BB, Hessen, HE, Sachsen, SN, und Berlin, BE, vor. Die nachfolgend aufgeführten Angaben beinhalten Strecken mit ersten charakteristischen Anzeichen einer möglichen AKR, laufenden gutachterlichen Untersu- chungen sowie bestätigten AKR-Schäden. Im Bereich der Bundesfernstraßen sind in ST insge- samt 220 Kilometer Richtungsfahrbahn betroffen. Davon sind bis Ende 2012 auf 160 Kilometern erhal- tende oder instand setzende Maßnahmen durchgeführt worden. In BB wurden insgesamt 172 Kilometer Richtungs- fahrbahn gemeldet, bis 2010 wurden davon 58 Kilome- ter saniert. In HE wurden 66 Kilometer Richtungsfahrbahn ge- meldet, es ist beabsichtigt, in 2013 die letzten Abschnitte instand zu setzen. Der in Sachsen gutachterlich bestätigte Schaden auf der A 14 zwischen den AS Mutzschen und AS Leisnig wurde in 2011 instand gesetzt. Der Verdachtsfall auf der A113 in Berlin zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof muss noch weiterführend untersucht werden. Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass der Nachweis einer schädigenden Reaktion an Betonfahr- bahndecken durch AKR durch spezielle, zeitlich aufwän- dige Untersuchungen erbracht werden muss, da das cha- rakteristische Rissbild einer AKR auch durch andere Schädigungsprozesse verursacht werden kann. Im Ergeb- nis haben sich in den letzten Jahren die Informationen über Streckenabschnitte, für die Verdacht auf Schädi- gung durch AKR besteht, für die diese Schadensursache nachgewiesen wurde und an denen Erhaltungsmaßnah- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23331 (A) (C) (D)(B) men durchgeführt wurden, zum Teil bereits auch an Ver- dachtsstrecken ohne diesen Nachweis, überschnitten. Aus diesem Grund können keine gesicherten Zahlen zur Länge der von AKR betroffenen Streckenabschnitte, geordnet nach Bundesländern, genannt werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 93): Wie ist der Verhandlungsstand zum Notifizierungsverfah- ren für Beihilfen für den BER, und welcher Zeitplan zeichnet sich aus Sicht der Bundesregierung ab? Die Arbeitsebenen der Bundesregierung und der EU- Kommission erörtern derzeit die zweckmäßigste Heran- gehensweise an eine Notifizierung. Der Zeitbedarf für das förmliche Verfahren hängt im Wesentlichen von den hierbei zu erledigenden einzelnen Arbeitsschritten ab und kann daher derzeit noch nicht benannt werden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 94): Mit welchen Aufgaben und Zielen ist die „Soko Flugha- fen“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung hinsichtlich der Bauverzögerungen am Flughafen Berlin Brandenburg, BER, versehen worden, und welche Er- gebnisse hat ihre Arbeit bislang gezeitigt? Die Sonderkommission „Flughafen Berlin Branden- burg (BER)“ prüft, welche Maßnahmen durch die Ver- schiebung der Inbetriebnahme des Flughafens BER im Geschäftsbereich des BMVBS erforderlich sind und welche Auswirkungen sich für den Anteilseigner Bund an der Flughafengesellschaft (Land Berlin 37 Prozent, Land Brandenburg 37 Prozent, Bund 26 Prozent) erge- ben. Dabei geht es um die Untersuchung von Auswir- kungen und Lösungen zu den den Bund betreffenden Fragen im Hinblick auf einen reibungslosen interimisti- schen Flugbetrieb an den bisherigen Standorten Tegel und Schönefeld, die Inbetriebnahme des BER (insbeson- dere Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen und der benötigten Infrastruktur) sowie die Finanzierungs- problematik. In den bisher 17 Sitzungen wurden zahlreiche Einzel- fragen besprochen und erfolgreich abgestimmt, zuletzt zum Beispiel bezüglich der Gespräche mit der Europäi- schen Kommission, der haushälterischen Problematik, der Flugsicherung und der Zuganbindung. Zudem konn- ten alle das BMVBS betreffenden Maßnahmen für den einstweiligen Weiterbetrieb der Flughäfen Tegel und Schönefeld sichergestellt werden (Start- und Landezei- ten, Slots, Flughafenkoordination, Deutsche Flugsiche- rung, Deutscher Wetterdienst). Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/10736, Fragen 97 und 98): Hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Dr. Peter Ramsauer, gegenüber Vertretern der Landes- regierung Baden-Württemberg die Ergänzung des vorliegenden Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswir- kungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheits- gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch eine soge- nannte Denkschrift zugesagt, und, wenn ja, was wird der Inhalt sein? Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf der Denk- schrift als Ergänzung zum vorliegenden Staatsvertrag zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepu- blik Deutschland vorlegen, und welche Institutionen im Bund, im Land Baden-Württemberg und in den betroffenen Land- kreisen in Südbaden werden an der Erarbeitung beteiligt? Zu Frage 97: Der Vertrag bedarf der Ratifizierung durch ein Ver- tragsgesetz. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, GGO, bedarf die Regierungsvor- lage im Anschluss an die Begründung des Vertragsgeset- zes und an die Wiedergabe des Vertragstextes einer soge- nannten Denkschrift. In ihr sind Bedeutung, Zweck und Geschichte des Vertrages sowie die Gründe für den Ver- tragsschluss darzulegen. Des Weiteren sind die einzelnen Vertragsbestimmungen nach ihrem Inhalt, ihren Zusam- menhang mit anderen Regelungen und in ihren Auswir- kungen darzustellen. Es ist keinesfalls möglich, hiermit eine „Ergänzung“ des vorliegenden Staatsvertrages vor- zunehmen. Zu Frage 98: Es ist beabsichtigt, Ländern und Verbänden den Ent- wurf des Vertragsgesetzes (einschließlich der „Denk- schrift“) im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens sobald als möglich zur Stellungnahme zuzuleiten. Ende des Jah- res soll er dem Kabinett vorgelegt werden. Anschließend ist die Befassung von Bundestag und Bundesrat im ers- ten Halbjahr 2013 vorgesehen. Bei der Erarbeitung der „Denkschrift“ wurde dem Land Baden-Württemberg, den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald- Baar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) (Druck- sache 17/10736, Fragen 99 und 100): Welche der nachfolgenden, in der Europäischen Union verbotenen Chemikalien enthält die Ladung der „MSC Flami- nia“ in welchen Mengen: Kampfstoffe wie weißer Phosphor, Raketentreibmittel, verbotene Kältemittel wie Tetrafluor- ethan, Synthesestoffe für Pestizide oder andere in der Euro- päischen Union verbotene Substanzen? 23332 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 (A) (C) (D)(B) Schließt die Bundesregierung aus, dass der Transport der Ladung der „MSC Flaminia“ einen Verstoß gegen internatio- nale Regelungen wie das Rotterdamer Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien (PIC-Konvention) oder eine Lieferung von Kampfstoffen/ Kampfstoffvorprodukten in Krisenländer darstellt (Begrün- dung)? Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung liegen hinsichtlich der angefragten Stoffe keine Erkenntnisse vor. Die Ladeliste wurde zur diesbe- züglichen Überprüfung dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übersandt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Aus den genannten Gründen können zum derzeitigen Zeitpunkt auch keine Aussagen über eventuelle Verstöße gegen internationale Regelungen gemacht werden. 194. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 1 Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde „Besorgnis über die Parlamentswahlen in Weißrussland“
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Jetzt hat das Wort der Kollege Steffen Lemme.



Rede von Steffen-Claudio Lemme
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Minister, wir haben hier ein gesellschaftliches

Problem. Ich bezeichne es als das Problem der Armut.
Es gibt aber nicht nur die Altersarmut, wie Sie selbst als
Vertreter der Regierungsseite festgestellt haben, sondern
auch Kinder- und Jugendarmut sowie Armut im Osten
durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Ich frage Sie:
Was wollen Sie gegen die Armut im Osten tun?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Ich glaube, Sie sprechen einen ganz wichtigen Punkt
an. Wir müssen dafür sorgen, dass insbesondere unsere
Kinder sehr frühzeitig in all ihren Möglichkeiten ge-
fördert werden. Das ist eine Aufgabe, die vom Kabi-
nettsmitglied Kristina Schröder hervorragend wahr-
genommen wird. Wir haben im Sozialbereich ein
Bildungspaket auf den Weg gebracht. All das ist ein we-
sentlicher Beitrag, den der Bund leistet, um unseren Kin-
dern überall im Land, in Ost wie in West, eine Chance zu
geben.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Jetzt hat noch eine Frage der Kollege Stephan Kühn.