Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23309
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 3):
        Wie bewertet das BMU den Onlinebürgerdialog zum
        BMU-Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen
        Wertstofferfassung angesichts der Tatsache, dass nur 1 033 Bür-
        gerinnen und Bürger teilgenommen haben und darunter über-
        wiegend Interessenvertreter?
        Die im Bürgerdialog verfassten Beiträge und Kom-
        mentare haben breite Unterstützung für das Konzept
        einer einheitlichen Wertstofferfassung unmittelbar am
        Haushalt gezeigt. Im relativ kurzen Zeitraum vom
        30. Juli bis 31. August 2012 haben sich über 1 000 Teil-
        nehmer registriert und aktiv eingebracht. Das ist ein
        beachtlicher Erfolg, der den hohen Stellenwert deutlich
        macht, den viele Bürgerinnen und Bürger der Mülltren-
        nung als ihrem persönlichen Beitrag zum Umweltschutz
        beimessen. Die Beteiligung einzelner Interessenvertreter
        am Dialog ist legitim und hat dazu beigetragen, Positio-
        nen und Argumente der betroffenen Kreise offen gegen-
        überzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern eine
        Auseinandersetzung mit den jeweils vorgeschlagenen
        Konzepten und Ideen zu ermöglichen. Dieser Beitrag zu
        mehr Transparenz ist klar zu begrüßen. Insgesamt war
        der Bürgerdialog eine wertvolle Ergänzung zu dem im
        letzten Jahr durchgeführten Planspiel.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 4):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung die zahlreichen
        gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Verpackungs-
        verordnung?
        Die ganz überwiegende Zahl aller jemals im Kontext
        der Verpackungsverordnung geführten gerichtlichen
        Auseinandersetzungen hatte die Einführung der Pfand-
        pflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Einweggeträn-
        keverpackungen zum Gegenstand. Diese Verfahren sind
        zwischenzeitlich durchweg abgeschlossen. Im Übrigen
        liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die
        auf eine überdurchschnittliche Streitbefangenheit der
        Verpackungsverordnung hindeuten würden.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 5):
        Seit wann gibt es im Bundesministerium für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, die regelmäßigen Ab-
        teilungsleiterrunden mit der Hausspitze, Abteilungsleiter-
        besprechungen der Abteilung „Sicherheit kerntechnischer
        Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsor-
        gung“, RS, mit den drei RS-Unterabteilungsleitern und die an-
        deren regelmäßigen Besprechungen der Abteilung RS unter
        Leitung des Abteilungsleiters RS – bitte möglichst auf Jahr
        und Monat genau –, und in welchen zeitlichen Abständen fan-
        den diese in der 13. Wahlperiode jeweils statt?
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2012
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.09.2012
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.09.2012
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2012
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.09.2012
        Dr. Gebhart, Thomas CDU/CSU 26.09.2012
        Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.09.2012
        Kolbe (Leipzig), 
        Daniela
        SPD 26.09.2012
        Kolbe, Manfred CDU/CSU 26.09.2012
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.09.2012
        Kurth (Quedlinburg),
        Undine
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.09.2012
        Nahles, Andrea SPD 26.09.2012
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.09.2012
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 26.09.2012
        Simmling, Werner FDP 26.09.2012
        Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.09.2012
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.09.2012
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 26.09.2012
        Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 26.09.2012
        Anlagen
        23310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Seit der Amtszeit von Bundesumweltminister Klaus
        Töpfer ab 1987 fanden regelmäßig wöchentlich Abtei-
        lungsleiterrunden mit der Hausleitung statt. Unter Lei-
        tung des Abteilungsleiters RS hat es keine regelmäßigen,
        sondern flexible, anlassbezogene Gespräche mit den Un-
        terabteilungsleitern der Abteilung RS gegeben. Wegen
        der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage
        zur Verfügung stehenden Zeit ist eine weitergehende
        Antwort nicht möglich.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 6):
        Welche regelmäßigen Berichte zum Endlagerprojekt Gor-
        leben des Bundesamts für Strahlenschutz, der Deutschen Ge-
        sellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfall-
        stoffe mbH und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
        Rohstoffe erhielt das BMU in der 13. Wahlperiode regelmäßig
        – die Frage zielt lediglich auf die unterschiedlichen Typen/Ar-
        ten der regelmäßig zugegangenen Gorleben-Berichte ab, sie
        ist nicht berichtsscharf oder gar inhaltlich gemeint –, und wel-
        che davon erhielt in der Regel auch die BMU-Hausleitungs-
        ebene zur Kenntnis?
        Vom Bundesamt für Strahlenschutz wurden dem BMU
        Monats- bzw. Quartals- und Jahresberichte zum Erkun-
        dungsprojekt Gorleben übermittelt. Darüber hinaus er-
        folgten im Rahmen der Haushaltsaufstellung jährlich die
        Haushaltsanmeldung, Vorlagen für das Grüne Buch so-
        wie diverse Berichte im Rahmen der Haushaltsaufstel-
        lung, die auch das Erkundungsprojekt Gorleben betrafen.
        Des Weiteren wurden die Monatsberichte der Deutschen
        Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab-
        fallstoffe, DBE, dem BMU zugeleitet. Von der Bundesan-
        stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden keine
        regelmäßigen Berichte an das BMU übermittelt. Die
        DBE hatte dem Vertreter des BMU im Aufsichtsrat der
        DBE die Protokolle der jeweiligen Aufsichtsratssitzun-
        gen einschließlich der Quartalsberichte und die jährlichen
        Geschäftsberichte übersandt. Darüber hinaus wurden den
        Vertretern des BMU in dem damals noch bestehenden
        Technisch-Wirtschaftlichen-Ausschuss die über die Sit-
        zungen verfassten Protokolle übermittelt.
        Ob über die genannten Berichte hinaus noch weitere
        Berichte regelmäßig an das BMU übermittelt wurden,
        konnte wegen der Kürze der zur Beantwortung der
        mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
        ermittelt werden.
        Ob und welche Berichte in der Regel auch der BMU-
        Hausleitungsebene zur Kenntnis gegeben wurde, konnte
        wegen der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen
        Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 7):
        Auf welche Weise wurden in der Regel die persönlichen
        Schreiben der damaligen Bundesministerin für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, vom
        Leitungsbereich, insbesondere vom Bundesministerbüro, zu
        den Akten gegeben – bitte vollständige Angabe, falls mehr-
        fache/unterschiedliche Ablage erfolgte –, und gab es irgendwo
        im BMU eine Art von Korrespondenzablage oder -erfassung,
        in der ausgehende persönliche Schreiben der Bundesministerin
        konzentriert abgelegt bzw. erfasst wurden (gegebenenfalls
        bitte mit Erläuterung und Aktenzeichen etc.)?
        Persönliche Schreiben der damaligen Bundesministe-
        rin wurden als Kopie gesondert in der Leitungsregistra-
        tur abgelegt und ebenfalls in Kopie an das Referat, das
        die Vorlage erstellt hatte, zusammen mit der Vorlage zu-
        rückübersandt. Die Aufbewahrungsfrist für die Kopien
        in der Leitungsregistratur beträgt zehn Jahre.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 8):
        Welche persönlichen Schreiben von der damaligen
        Bundesministerin Dr. Angela Merkel gab es in der 13. Wahl-
        periode zum Endlagerprojekt Gorleben (bitte mit Angabe von
        Datum und Empfänger/-in)?
        Zunächst möchte ich auf die Beantwortung der
        schriftlichen Frage von Frau MdB Kotting-Uhl vom
        20. September 2012 zu einer ähnlichen Fragestellung
        verweisen. In dem Antwortschreiben wurde darauf hin-
        gewiesen, dass im oben genannten Zeitraum von der
        damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit, BMU, Dr. Angela Merkel ge-
        zeichnete Schreiben zu Endlagerprojekten nicht digital
        von der Leitungsregistratur erfasst worden sind. Wegen
        der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage
        zur Verfügung stehenden Zeit konnten die umfangrei-
        chen Fachakten aus der 13. Legislaturperiode nicht nach
        von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, BMU, Dr. Angela Merkel gezeichne-
        ten Schreiben durchsucht werden.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
        17/10736, Frage 9):
        Welches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 fordert die
        Bundesregierung für die Klimapolitik der EU?
        Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür
        ein, dass die sogenannten Meilensteine des von der EU-
        Kommission im März 2011 vorgelegten „Fahrplans für
        eine kohlenstoffarme Wirtschaft 2050“ von der EU aner-
        kannt werden und die KOM gebeten wird, Vorschläge
        zur Operationalisierung vorzulegen. Die in dem Fahr-
        plan vorgelegten Meilensteine sehen neben einer kosten-
        effizienten EU-internen Reduktion von 25 Prozent bis
        2020, eine EU-interne Reduktion von 40 Prozent bis
        2030, 60 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050 vor.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23311
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
        17/10736, Frage 10):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        Berichten (www.co2-handel.de vom 14. September 2012),
        dass Projekte des Clean Development Mechanism, CDM, in
        Indien durchweg nicht „zusätzlich“ seien?
        Bei der Prüfung aller CDM-Projekte steht die soge-
        nannte Zusätzlichkeit im Vordergrund und damit die
        Frage, ob das Projekt ohne den CDM auch durchgeführt
        würde. Die Bundesregierung verweist ausdrücklich da-
        rauf, dass selbst kritische Auseinandersetzungen – außer
        in verfälschend verkürzenden Zusammenfassungen und
        Stellungnahmen – keineswegs die Zusätzlichkeit sämtli-
        cher indischer Projekte anzweifeln.
        Teilweise wird kritisiert, dass der Prüfungsstandard
        national zuständiger Behörden hinter den Standards des
        Sekretariats der UN-Klimarahmenkonvention zurück-
        bleibe. Die Prüfungsstandards sind jeweils abhängig von
        der nationalen Gesetzgebung und ihrer Umsetzung im
        Einzelnen; hierüber hat die Bundesregierung keine eige-
        nen Erkenntnisse. Die deutsche Genehmigungsbehörde
        für CDM-Projekte, das Umweltbundesamt, Deutsche
        Emissionshandelsstelle, prüft jedoch neben dem Sekre-
        tariat der UN-Klimarahmenkonvention eigenständig die
        Zusätzlichkeit der Projekte, die sich aus den validierten
        Projektunterlagen ergeben muss. Als Investorstaat hat
        Deutschland bislang 54 indischen CDM-Projekten zu-
        gestimmt, die zur internationalen Registrierung ange-
        meldet wurden. Keines dieser Projekte wurde im Regis-
        trierungsprozess bei der UN-Klimarahmenkonvention
        aufgrund von Zweifeln an der Zusätzlichkeit der Emis-
        sionsminderungen zurückgewiesen.
        Hier besteht ein gewisser Zielkonflikt zwischen Trans-
        parenz und Verwaltungsvereinfachung. So wird beispiels-
        weise in indischen Veröffentlichungen angemerkt, dass
        die strenger gewordenen Auflagen letztlich dazu führten,
        dass eindeutig zusätzliche Projekte nicht in jedem Fall
        genehmigungsfähig seien. Hier wird deutlich, dass Büro-
        kratieabbau etwa durch Standardisierung von Genehmi-
        gungsverfahren gerade für Kleinprojekte mit hohem Zu-
        satznutzen für die nachhaltige Entwicklung nötig ist. Die
        Bundesregierung beteiligt sich hier aktiv an Standardi-
        sierungsprozessen.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 11):
        Welche konkreten Instrumente zur Kompensation sieht die
        Bundeskompensationsverordnung vor, und welche Rolle sol-
        len die Flächenagenturen bzw. die Ersatzzahlungen in diesem
        Zusammenhang spielen?
        Die Schaffung einer neuen Bundeskompensationsver-
        ordnung auf der Grundlage des geltenden § 15 Abs. 7
        BNatSchG ist Teil des 10-Punkte-Programms von Bun-
        desminister Peter Altmaier.
        Die Verordnung beruht auf dem gesetzlich veranker-
        ten Prinzip der Realkompensation. Ausgleichs- und
        Ersatzmaßnahmen sollen insbesondere auch über Flä-
        chenpools und Ökokonten erbracht werden. Die Bedin-
        gungen für die Realkompensation und das Ersatzgeld
        sollen so ausgestaltet werden, dass eine Verringerung der
        Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flä-
        chen für Kompensationsmaßnahmen unter Beachtung
        der naturschutzfachlichen Erfordernisse eintritt. Die Ver-
        ordnung soll bundesweite Festlegungen zur Bemessung
        der Höhe des Ersatzgeldes enthalten.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 12):
        Wie soll der unbestimmte Rechtsbegriff „Rücksichtnahme
        auf agrarstrukturelle Belange“ (§ 15 Abs. 3 des Bundesnatur-
        schutzgesetzes, BNatSchG) in der geplanten Bundeskompen-
        sationsverordnung konkretisiert werden?
        In der Verordnung sollen die in § 15 Abs. 3 BNatSchG
        angesprochenen unbestimmten Rechtsbegriffe „agrar-
        strukturelle Belange“ und „besonders geeignete Böden“
        definiert werden. Darüber hinaus soll die Verordnung
        eine rechtssichere Anwendung von landwirtschaftlichen
        Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen ermöglichen.
        Da die Ressortabstimmung noch bevorsteht, stehen
        die konkreten Formulierungen des Verordnungsentwurfs
        noch nicht fest.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des
        Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 17):
        Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die
        EEG-Umlage künftig bereinigt darzustellen, das heißt, neben
        den Differenzkosten die Anteile der Direktvermarktung, der
        besonderen Ausgleichsregelung und des industriellen Eigen-
        verbrauchs an der EEG-Umlage sowie die Auswirkungen
        sinkender Börsenpreise auf die EEG-Umlage auf der Strom-
        rechnung kenntlich zu machen und so mehr Transparenz für
        die nichtprivilegierten Stromverbraucher herzustellen?
        Die Übertragungsnetzbetreiber sind durch die Verord-
        nung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichs-
        mechanismus in Verbindung mit dem Erneuerbare-Ener-
        gien-Gesetz verpflichtet, die von Ihnen angesprochenen
        Aspekte beziehungsweise die dafür relevanten Daten-
        grundlagen zu veröffentlichen (http://www.eeg-kwk.net/
        de/EEG-Umlage.htm). Somit ist die von Ihnen gefor-
        derte Transparenz gewährleistet.
        23312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 19):
        Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregie-
        rung, um die auf Bundestagsdrucksache 17/7354 („Ausgleich
        für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen
        NVA“) vorgesehenen Maßnahmen zugunsten von Radarge-
        schädigten des militärischen Bereichs auch auf Geschädigte
        ziviler Einrichtungen, zum Beispiel des Uranbergbaus der
        Wismut GmbH, zu übertragen?
        Radargeschädigte ziviler Einrichtungen sind der Bun-
        desregierung nicht bekannt.
        Von 1946 bis 1990 wurde in Sachsen und Thüringen
        erst unter der Leitung der Sowjetarmee, später von der
        Wismut AG Uranbergbau betrieben. Die Arbeitsbedin-
        gungen waren insbesondere zu Beginn sehr schlecht und
        schon zu DDR-Zeiten wurden Erkrankungen durch das
        besondere Gesundheitssystem der Wismut erfasst, be-
        handelt und daraufhin gegebenenfalls auch durch die zu-
        ständigen Stellen entschädigt.
        Bei der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktienge-
        sellschaft, SDAG, Wismut wurde jedoch kein Radar ein-
        gesetzt, weder zur Prospektion noch zur Förderung von
        Uran. Insofern gibt es auch keine radargeschädigten
        Uranbergarbeiter der SDAG Wismut.
        Sollten Sie mit Ihrer Frage jedoch auf Beschäftigte der
        ehemaligen SDAG Wismut zielen, die aufgrund schlech-
        ter Arbeitsbedingungen gegenüber ionisierenden Strah-
        len exponiert wurden, so verweise ich auf die einschlägi-
        gen Regelungen zum beruflichen Arbeitsschutz. Danach
        werden auch jetzt noch die Arbeitnehmer, die durch die
        Exposition gegenüber ionisierenden Strahlen am Arbeits-
        platz erkrankt sind, im Rahmen von Feststellungsverfah-
        ren zu Berufskrankheiten durch die zuständige Berufsge-
        nossenschaft entschädigt. Für die Wismut-Beschäftigten
        ist das die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemi-
        sche Industrie.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/10736, Frage 20):
        An welche Firmensitzländer sind die Aufträge von etwa
        1 Milliarde Euro für den Bau von ITER (International Ther-
        monuclear Experimental Reactor) bisher vergeben worden
        – bitte nach Land und Gesamtsumme auflisten –, und aus wel-
        chen Gründen vertritt die Bundesregierung ungeachtet der
        Tatsache, dass ihr bisher noch keine Antworten von Fusion of
        Energy sowie der ITER International Organization bezüglich
        der Auftragsvergabe an deutsche Firmen vorliegen, die Auf-
        fassung, dass mit den bisher bewilligten Projekten die Auf-
        gabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
        BMBF, Unternehmen für die Einwerbung von Aufträgen im
        Zusammenhang mit der Errichtung des ITER zu ertüchtigen,
        erfüllt sei (vergleiche Antwort auf die schriftliche Frage 89
        auf Bundestagsdrucksache 17/10696 des Abgeordneten Klaus
        Hagemann)?
        Zur Vergabe von Aufträgen an andere Länder als
        Deutschland liegen der Bundesregierung keine gesicher-
        ten Informationen vor.
        Bezüglich der an Deutschland vergebenen Aufträge
        und Zuwendungen von Fusion for Energy und der ITER
        Organisation hat die Bundesregierung in der Zwischen-
        zeit amtlich Auskunft erhalten: Danach erhielten Emp-
        fänger in Deutschland (Unternehmen der gewerblichen
        Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Universitäten)
        von Fusion for Energy 43,3 Millionen Euro und von der
        ITER Organisation 15,1 Millionen Euro. Darüber hinaus
        haben Unternehmen in Deutschland in relevantem Um-
        fang Unteraufträge von ausländischen Auftragnehmern
        von Fusion for Energy und von der ITER Organisation
        erhalten. Zum genauen Umfang dieser Unteraufträge lie-
        gen keine gesicherten Informationen vor.
        Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe der Ertüchti-
        gung von deutschen Unternehmen als erfüllt an, weil das
        Ende der großen Beschaffungsausschreibungen bei Fu-
        sion for Energy und ITER IO in den nächsten zwei Jah-
        ren absehbar ist. Die Ertüchtigung durch vorlaufende
        Projekte nimmt einen Zeitraum von mindestens einem
        Jahr in Anspruch, sodass der Beginn weiterer Projekte
        nicht zweckmäßig ist. Bewilligte Projekte werden durch-
        geführt, über beantragte Projekte wird gemäß Förderbe-
        dingungen entschieden, jedoch werden keine Anträge
        für neue Projekte mehr entgegengenommen.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/10736, Frage 21):
        Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich
        der weiteren Entwicklungsschritte bis zur Inbetriebnahme des
        ITER sowie des Projekts „Wendelstein 7-X“?
        Die Inbetriebnahme des „Wendelstein 7-X“ mit erstem
        Plasma ist weiterhin für August 2014 geplant. Bei ITER
        geht die Bundesregierung nach ihr vorliegenden Informa-
        tionen von einer Inbetriebnahme 2020 aus. Der nächste
        wichtige Schritt ist die Verabschiedung des Euratom-
        Forschungsprogramms für das ITER-Projekt 2014 bis
        2018 durch den Rat, die für das nächste Jahr vorgesehen
        ist.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 22):
        Welche Aktivitäten der Volksrepublik China zur Entwick-
        lung von Fusionsreaktoren sind der Bundesregierung bekannt,
        und welche Position bezieht die Bundesregierung zu diesen
        Plänen im Verhältnis zu den internationalen Bemühungen, das
        Projekt Kernfusionsreaktor ITER möglichst zügig zu einem
        Erfolg zu bringen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23313
        (A) (C)
        (D)(B)
        Aufgrund des Reaktorunfalls in Fukushima hat China
        beschlossen, die Fusionsforschung stark voranzutreiben
        mit dem Ziel, bis zum Jahr 2100 Fusionsenergie mit
        100 Gigawatt Leistung zu nutzen. Um dies zu erreichen,
        wurde ein äußerst ehrgeiziges Programm entwickelt: So
        soll noch vor dem Jahr 2020 mit dem Bau eines Test-
        fusionskraftwerks begonnen werden. Im Jahr 2025 soll
        der Bau fertiggestellt sein, erster Betrieb mit Deuterium-
        Tritium (also der Versuch, Energie zu gewinnen) soll
        circa 2030 starten (bei ITER: 2027). China wird sich pa-
        rallel dazu weiter am ITER-Projekt beteiligen. Mit sei-
        ner Initiative möchte China weltweit Technologieführer
        auf dem Gebiet der Kernfusion werden. Dazu wurde
        kürzlich ein großes Ausbildungsprogramm an den Uni-
        versitäten Chinas gestartet. Es sollen etwa 2 000 Fusions-
        forscher an zehn Universitäten ausgebildet werden. Chi-
        nesische Institute suchen zurzeit verstärkt Kontakte ins
        Ausland, auch nach Deutschland. Man bemüht sich, in-
        ternationale Spitzenforscher für einige Zeit nach China
        zu holen, insbesondere zu Ausbildungszwecken.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 23):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Aussage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag
        von Mecklenburg-Vorpommern, die trotz der Tatsache, dass
        das Projekt „Wendelstein 7-X“ bereits 2014 den Betrieb auf-
        nehmen soll und die Basismaschine Ende 2011 fertiggestellt
        wurde, fordern, die Förderung für die – laut der Fraktion
        Bündnis 90/Die Grünen – „Geldvernichtungsmaschine in
        Greifswald“ einzustellen?
        Die Bundesregierung zieht aus dieser Aussage keine
        Schlussfolgerungen. „Wendelstein 7-X“ ist eine weltweit
        einzigartige Forschungsanlage, deren Aufbau seit
        nunmehr fünf Jahren nach Plan verläuft. Es gibt für die
        Bundesregierung keinen Anlass, die Förderung für
        „Wendelstein 7-X“ einzustellen.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 24):
        Aus welchen Gründen haben sich jeweils im Einzelnen die
        im Stilllegungs- und Rückbautitel für frühere Forschungs-
        reaktoren aufgeführten Vorhaben „Kompakte Natrium-
        gekühlte Kernreaktoranlage“, KNK 2, in Karlsruhe, „Arbeits-
        gemeinschaft Versuchsreaktor GmbH“, AVR, in Jülich sowie
        die „Entsorgung von Kernbrennstoffen“ – unter Angabe mög-
        licher weiterer, der Bundesregierung bereits bekannter
        Projektverzögerungen und Kostensteigerungen bei Vorhaben
        dieses Titels – verteuert, und wo sollen die im Zuge des Rück-
        baus anfallenden Kernbrennstoffe und kontaminierten Mate-
        rialien der in diesem Titel aufgeführten Projekte jeweils im
        Einzelnen zwischengelagert werden?
        KNK 2/MZFR: Wie im aktualisierten Bericht des
        Bundesministeriums für Bildung und Forschung über
        den mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stillle-
        gung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen (Stand:
        Juli 2011) dargestellt, kommt es bei den Rückbauprojek-
        ten KNK 2 und MZFR zu Verlängerungen der Projekt-
        laufzeit und Erhöhungen der Kosten. Eine ausführliche
        Darstellung der Gründe für die Kostenerhöhungen sowie
        des Ergebnisses der durch das BMBF veranlassten Prü-
        fung der Projektkostenschätzungen findet sich im oben
        genannten Bericht. Für die Natriumkühlfallen des For-
        schungsreaktors KNK konnte zwischenzeitlich zur wei-
        teren Dekontamination eine Behandlungsmöglichkeit in
        Großbritannien realisiert werden. Mitte 2013 werden die
        Kostenberechnungen für beide Rückbauprojekte KNK
        und MZFR fortgeschrieben.
        AVR: Aufgrund der unerwartet hohen technischen
        Komplexität der sogenannten Materialschleuse-Aus-
        hubvorrichtung für den Reaktordruckbehälter ist es zu
        zeitlichen Verzögerungen und damit zu steigenden Per-
        sonalkosten gekommen. Die AVR GmbH geht von einer
        Kostenerhöhung von insgesamt 39 Millionen Euro
        (Bund und Land NRW) für das Gesamtprojekt aus bei ei-
        ner verlängerten Projektlaufzeit bis 2017. Für das kom-
        mende Jahr ist jetzt das Herausheben des Reaktordruck-
        behälters geplant; die Lagerhalle steht bereits zur
        Verfügung. Die vorgelegten Kostenschätzungen werden
        derzeit begutachtet.
        Entsorgung von Kernbrennstoffen, EKB: Ziel dieses
        Projektes ist die Entsorgung der Kernbrennstoffe und der
        bei der Wiederaufarbeitung im Ausland entstandenen ra-
        dioaktiven Abfälle des ehemaligen Forschungszentrums
        Karlsruhe. Teilweise konnten die nuklearen Abfallstoffe
        bereits vertragsgemäß nach Deutschland zurückgeholt
        werden, größere Abfallmengen lagern beispielsweise
        noch in Dounreay/Schottland und werden ebenfalls zu-
        rückgeholt werden müssen, gegebenenfalls in Form eines
        Swaps, den es noch zu verhandeln gilt. Erfolgreich ver-
        handelt werden konnte dieses Jahr ein derartiger Swap für
        in Marcoule/Frankreich lagernde bituminierte Abfälle
        aus der Wiederaufarbeitung, sodass anstelle vieler Ab-
        falleinzelgebinde lediglich eine Kokille äquivalenter
        Strahlendosis zurückgeholt werden muss.
        Die Projektkostenschätzung wird unter Berücksichti-
        gung des aktuellen Projektstands derzeit überarbeitet. Es
        zeichnet sich ab, dass die bis heute kalkulierten
        Bundeshaushaltsmittel von 14,85 Millionen Euro nicht
        ausreichend sein werden, welche im aktualisierten
        Bericht des Bundesministeriums für Bildung und For-
        schung über den mittel- und langfristigen Mittelbedarf
        für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchs-
        anlagen (Stand Juli 2011) angegeben sind.
        StiWAK: Die WAK teilte uns mit, dass die vorgefun-
        denen Kontaminationen in der Verglasungsanlage, VEK,
        nach Abschluss der Arbeiten im Herbst 2010 höher als
        erwartet sind. Dies wird Auswirkungen auf den Rück-
        bauverlauf und die Rückbaukosten haben. Ein Termin-
        und Kostenplan wird zurzeit erstellt.
        Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus den For-
        schungseinrichtungen: Radioaktive Abfälle aus den For-
        23314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        schungseinrichtungen werden in der Regel an ihrem
        Entstehungsort konditioniert und zwischengelagert.
        Ausnahmen gibt es bei der Lagerung von Kernbrennstof-
        fen und von hochradioaktiven Stoffen, die bei der Wie-
        deraufarbeitung der Kernbrennstoffe erzeugt worden
        sind. Für die Lagerung dieser Stoffe wird eine Genehmi-
        gung nach § 6 des Atomgesetzes benötigt. So lagern bei-
        spielsweise im Zwischenlager Nord bei Greifswald der-
        zeit neben Brennstäben aus dem KNK 2 und dem
        Nuklearschiff Otto Hahn auch hochradioaktive Glaskokil-
        len aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, WAK.
        Im Zwischenlager Jülich lagern die abgebrannten Brenn-
        elementkugeln aus dem Betrieb des AVR. Da die Geneh-
        migung für die Lagerung der Brennelementkugeln am
        Standort Jülich am 30. Juni 2013 ausläuft, werden der-
        zeit in Abstimmung mit der Landesregierung verschie-
        dene Optionen für die weitere Zwischenlagerung ge-
        prüft. Ein Antrag auf befristete Verlängerung der Ende
        Juni 2013 endenden Genehmigung für das Zwischenla-
        ger im FZJ sowie ein Antrag zur Aufbewahrung der
        Brennelemente im Zwischenlager Ahaus wurden beim
        Bundesamt für Strahlenschutz gestellt.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 25):
        Wie viele Potenzialanalysen sind im Rahmen des Sonder-
        programms Berufseinstiegsbegleitung seit 2010 durchgeführt
        worden, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung da-
        für aufgewendet (jeweils in Jahresscheiben und nach Ländern
        aufgeschlüsselt)?
        Eine offizielle Statistik zur Potenzialanalyse wird nach
        Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit, BA, frühestens
        im ersten Quartal 2013 vorliegen. Anhand der IST-Aus-
        gaben ist näherungsweise von etwa 420 Potenzialanaly-
        sen im Einstiegsjahr 2010 auszugehen. Im Jahr 2011 be-
        läuft sich die geschätzte Anzahl auf 20 600 und in der
        ersten Jahreshälfte 2012 auf 7 800 Potenzialanalysen.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/10736, Fragen 26 und 27):
        Ist der Bundesregierung bekannt, dass Projektanträge zum
        Berufsorientierungsprogramm des BMBF in 2012 nach teil-
        weise mehrjähriger Förderung nicht mehr zum Zuge kamen,
        obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftli-
        che Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 17/10535 des Abge-
        ordneten Klaus Hagemann dargelegt hat, dass in 2012 keine
        förderfähigen Anträge abgelehnt worden seien?
        Inwiefern hat sich das Auswahlverfahren für die Projekte
        im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des BMBF in
        2012 verändert, wenn man bedenkt, dass Projekte nach teil-
        weise mehrjähriger Förderung als künftig nicht mehr förderfä-
        hig eingestuft werden konnten (insbesondere die Veränderung
        der erforderlichen Punktezahl für eine Förderung im Verlauf
        seit 2010)?
        Zu Frage 26:
        Anträge für das Jahr 2012 konnten bereits in Vorjah-
        ren und spätestens bis zum 31. Dezember 2011 nach den
        Richtlinien vom 16. Juni 2010 gestellt werden. Von die-
        sen Anträgen sind keine förderfähigen Anträge abge-
        lehnt worden, das heißt, alle Anträge für 2012 wurden
        bewilligt. Bis 30. Juni 2012 wurden diejenigen Antrag-
        steller durch das Bundesinstitut für Berufsbildung,
        BIBB, benachrichtigt, deren förderfähigen Anträge so-
        fort mit den aktuell noch für 2013 verfügbaren Mitteln
        bewilligt werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen
        in der Programmadministration zeigen, dass es zwischen
        Antragstellung und der konkreten Durchführung der
        Maßnahmen immer wieder Abweichungen gibt. Erfah-
        rungsgemäß geben die Antragsteller generell eine höhere
        Schülerzahl an, als tatsächlich in der Kooperation mit
        den Schulen realisiert werden kann. Hinzu kommen Ver-
        änderungen zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Klas-
        senwiederholern, der Zusammenlegung oder gar Schlie-
        ßung von Schulen. Die dadurch wieder frei werdenden
        Mittel werden kontinuierlich für die Bewilligung weite-
        rer Anträge verwendet, die positiv bewertet wurden. Da-
        her ist das derzeitige Antragsverfahren noch nicht abge-
        schlossen.
        Zu Frage 27:
        Am 1. Januar 2012 traten für das Berufsorientierungs-
        programm des BMBF neue Richtlinien in Kraft (Richtli-
        nien vom 6. Dezember 2011; Bundesanzeiger Nr. 190
        vom 16. Dezember 2011). Danach erfolgt gemäß Nr. 7.3
        eine regionale Verteilung der Mittel bezogen auf die
        Zahl der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulab-
        schluss in den Ländern. Qualitätskriterien wurden einge-
        führt und dementsprechend wird unter den förderfähigen
        Anträgen eine Rangfolge erstellt. Dies war nach den al-
        ten Richtlinien nicht möglich, da es keinen einheitlichen
        Antragstermin gab und das BIBB daher alle Anträge ent-
        sprechend des Eingangs abarbeitete.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/10736, Frage 28):
        Welche weiteren Projekte meint die Bundesregierung,
        wenn sie davon spricht, beim Berufsorientierungsprogramm
        des BMBF 2012 bewilligte, aber im Haushaltsjahr nicht benö-
        tigte Mittel in einem Nachverteilungsverfahren auf weitere
        positive Projekte verteilen zu wollen, zumal sie in ihrer Ant-
        wort auf die schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache
        17/10535 des Abgeordneten Klaus Hagemann dargelegt hat,
        dass in 2012 alle förderfähigen Anträge bewilligt werden
        konnten?
        Bis 30. Juni 2012 wurden diejenigen Antragsteller
        durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, be-
        nachrichtigt, deren förderfähigen Anträge sofort mit den
        aktuell noch für 2013 verfügbaren Mitteln bewilligt
        werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen in der
        Programmadministration zeigen, dass es zwischen An-
        tragstellung und der konkreten Durchführung der Maß-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23315
        (A) (C)
        (D)(B)
        nahmen immer wieder Abweichungen gibt. Erfahrungs-
        gemäß geben die Antragsteller generell eine höhere
        Schülerzahl an, als tatsächlich in der Kooperation mit
        den Schulen realisiert werden kann. Hinzu kommen Ver-
        änderungen zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Klas-
        senwiederholern, der Zusammenlegung oder gar Schlie-
        ßung von Schulen. Die dadurch wieder frei werdenden
        Mittel werden kontinuierlich für die Bewilligung weite-
        rer Anträge verwendet, die positiv bewertet wurden. Da-
        her ist das derzeitige Antragsverfahren noch nicht abge-
        schlossen.
        Für das Jahr 2012 konnten alle förderfähigen Anträge
        bewilligt werden. Dies betraf Anträge, die in den Vorjah-
        ren bis zum 31. Dezember 2011 gestellt wurden.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/10736, Frage 29):
        Wann wird die Bundesregierung ein strategisches Gesamt-
        konzept vorlegen, um den rund 2 Millionen Menschen im Al-
        ter zwischen 20 und 34 Jahren mit Schulabschluss, aber ohne
        Berufsschulabschluss durch Nachqualifizierung eine Integra-
        tion auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und welche
        Grundzüge wird ein solches Konzept haben?
        Die Gruppe der 2 Millionen Menschen im Alter von
        20 bis 34 Jahren ohne Berufsabschluss ist eine sehr hete-
        rogene Gruppe. Sie umfasst zum Beispiel erwerbstätige
        Menschen mit einer Studienzugangsberechtigung und
        abgebrochenem Hochschulstudium oder Langzeitar-
        beitslose ohne Schulabschluss.
        Entsprechend der unterschiedlichen Gruppen setzt die
        Bundesregierung unterschiedliche Instrumente ein. Die
        wichtigsten sind:
        Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter
        und beschäftigter Älterer in Unternehmen“, WeGebAU,
        der Bundesagentur für Arbeit, BA, zielt auf die Nach-
        qualifizierung von Arbeitnehmern, die noch keinen Be-
        rufsabschluss haben. 2012 stehen hierfür 280 Millionen
        Euro zur Verfügung.
        Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels,
        IFLAS, der Bundesagentur für Arbeit richtet sich gezielt
        an Arbeitslose. Im Jahr 2011 sind mit einem Budget von
        350 Millionen Euro rund 22 000 Förderungen über das
        Programm erzielt worden. Für 2012 sind 400 Millionen
        Euro eingestellt. Modellhaft werden auch Ausbildungs-
        bausteine für bestimmte Berufe entwickelt, die Personen
        die Möglichkeit eröffnen sollen, einen Berufsabschluss
        in Einzelschritten zu erzielen.
        Der Anteil der Weiterbildungsförderungen mit einem
        anerkannten Abschluss steigt seit 2008 kontinuierlich an
        und hat sich in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt
        (2008: 6 Prozent, 2011: 11,4 Prozent).
        Das Ziel, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen,
        um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und
        ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss
        zu ermöglichen, verfolgt die Förderinitiative „Abschluss-
        orientierte modulare Nachqualifizierung“ des Bundes-
        ministeriums für Bildung und Forschung.
        Generell verfolgt die Bundesregierung das Ziel „Prä-
        vention statt Reparatur“. Mit der Initiative „Bildungs-
        ketten“ unterstützt die sie mit unterschiedlichen Instrumen-
        ten Jugendliche, dabei, den Schulabschluss erreichen,
        den Einstig in eine Berufsausbildung zu schaffen und
        den Berufsabschluss zu erreichen.
        Ferner hat die BA ein Forschungs- und Entwicklungs-
        projekt zur Optimierung der Qualifizierungsangebote für
        gering qualifizierte Arbeitslose initiiert. Ziel des Projek-
        tes ist es, arbeitsmarktverwertbare, standardisierte und
        individuell zertifizierte Teilqualifikationen zu entwi-
        ckeln, die für Bildungswege bis zur Externenprüfung an-
        geboten werden.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/10736, Frage 30):
        Wie viele Auszubildende haben einen oder mehrere Aus-
        bildungsbausteine – Programm Jobstarter Connect – durch-
        laufen, und wie viele von ihnen haben danach einen anerkann-
        ten Berufsabschluss in einer zweijährigen Ausbildung
        erworben?
        Die amtliche Statistik erhebt nicht, ob ein Auszubilden-
        der zuvor Ausbildungsbausteine absolviert hat. Daher
        sind hier nur Angaben zu den Teilnehmerzahler von
        Jobstarter Connect möglich. Von insgesamt 3 322 Jugend-
        lichen, die bis zum 30. April 2012 in eine Bausteinqualifi-
        zierung eingestiegen sind, haben bislang 1 934 Jugendli-
        che (58 Prozent) insgesamt 3 022 Ausbildungsbausteine
        dokumentiert erhalten, das heißt diesen Jugendlichen
        wurde bescheinigt, die in den Ausbildungsbausteinen
        beschriebenen Kompetenzen erfolgreich erworben zu
        haben. Angaben zu späteren Berufsabschlüssen in einem
        zweijährigen Ausbildungsberuf liegen nicht vor.
        Anlage 24
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
        17/10736, Frage 32):
        Inwiefern schlägt sich die Zielsetzung der aktuellen Bil-
        dungsstrategie des BMZ in den Länderstrategien und Regio-
        nalkonzepten des BMZ, insbesondere dem Regionalkonzept
        für Afrika, nieder, und wurde dort Bildung, insbesondere
        Grundbildung, als Schwerpunkt der Entwicklungszusammen-
        arbeit festgeschrieben?
        Die BMZ-Bildungsstrategie ist verbindlich für Regio-
        nalkonzepte und Länderstrategien. Alle Konzeptpapiere,
        die seit der Veröffentlichung der Bildungsstrategie er-
        stellt wurden, berücksichtigen diese.
        Im auch für die Entwicklungszusammenarbeit maß-
        geblichen Afrikakonzept der Bundesregierung (2011) ist
        „Entwicklung, Bildung und Forschung“ als einer von
        23316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        sechs Schlüsselbereichen festgeschrieben. Dabei wird
        Grundbildung als besonders wichtiger Bereich genannt.
        Das BMZ-Asienkonzept (2011) weist Bildung als ei-
        nen von fünf Schwerpunkten aus. Es greift die Ansätze
        des – bei Erstellung bereits vorliegenden – Entwurfs der
        BMZ-Bildungsstrategie auf.
        Das Regionalkonzept Lateinamerika und Karibik
        (2011) greift Bildung als Querschnittsthema auf. Die
        Ansätze der BMZ-Bildungsstrategie sind verankert.
        Bildung spielt auch eine wichtige Rolle im Regional-
        konzept Südosteuropa (2010).
        Unter den Kooperationsländern mit Schwerpunkt Bil-
        dung sind ausschließlich im Falle Jemens (2010) und
        Pakistans (2011) die geltenden Länderkonzepte in der
        aktuellen Legislaturperiode entstanden. Sie berücksichti-
        gen Bildung entsprechend stark. Die Bildungsstrategie
        war zum Erstellungszeitpunkt allerdings noch nicht fina-
        lisiert.
        Sie sehen: Wir verankern die Bildungsstrategie selbst-
        verständlich in unseren Regional- und Länderkonzepten.
        Allerdings kommt Ihre Frage etwas früh: Diese Papiere
        werden nicht jährlich erstellt – und die Bildungsstrategie
        wurde erst vor sieben Monaten vorgestellt.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 33):
        Wie viele Steinkohlesubventionen aus Bundesmitteln und
        dem Kohlepfennig sind seit 1950 in die Empfängerländer
        – Nordrhein-Westfalen, Saarland etc. – geflossen, und wel-
        cher prozentuale Anteil an den gesamten Steinkohlesubven-
        tionen aus Bundesmitteln und dem Kohlepfennig ist in diesem
        Zeitraum in die jeweiligen Bundesländer geflossen?
        Im Zeitraum von 1970 bis 1995 erhielten deutsche
        Kraftwerke – vorwiegend aus Mitteln des Kohlepfennigs –
        insgesamt (einschließlich Restzahlungen in nachfolgen-
        den Jahren) Zuschüsse in Höhe von etwa 40 Milliarden
        Euro für den Einsatz der einheimischen Steinkohle. Da-
        neben wurden in diesen Jahren Hilfen des Bundes in
        Höhe von etwa 24 Milliarden Euro für den Steinkohlen-
        bergbau gewährt. In der Zeit davor dürften die Hilfen ein
        weitaus geringeres Ausmaß gehabt haben. Von 1996, das
        heißt nach Beendigung des Kohlepfennig-Systems, bis
        2011 beliefen sich die Absatz- und Stilllegungshilfen des
        Bundes für den Steinkohlenbergbau auf insgesamt rund
        43 Milliarden Euro.
        Absatz- und Stilllegungshilfen für den Steinkohlen-
        bergbau sind vor allem in das Land Nordrhein-West-
        falen, NRW, geflossen, in geringerem Umfang auch in
        das Saarland sowie nach Hessen und Niedersachsen. Seit
        1999 wurden die Absatzhilfen für die Steinkohle fast
        ausschließlich an die RAG AG gezahlt, die in Wahrneh-
        mung ihrer unternehmerischen Verantwortung die Hilfen
        für ihre Bergwerke in NRW und im Saarland genutzt hat.
        Da die RAG ihren Sitz in NRW hat, werden die Hilfen
        rein formal diesem Bundesland zugeordnet, obwohl ein
        Teil davon für saarländische Bergwerke eingesetzt
        wurde.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksache
        17/10736, Fragen 36 und 37):
        Wie viele Anträge auf Richtfunkgenehmigungen liegen
        der Bundesnetzagentur derzeit insgesamt zur Bearbeitung und
        Genehmigung vor, und wie hoch ist die durchschnittliche Be-
        arbeitungszeit eines Antrags?
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die
        Bundesnetzagentur die Antragsbescheidung fristgerecht erfül-
        len kann, und bis wann soll der aktuelle Antragsstau mithilfe
        dieser Maßnahmen abgebaut sein?
        Zu Frage 36:
        Der Bundesnetzagentur, BNetzA, liegen zurzeit circa
        9 600 Anträge auf Frequenzzuteilung im Richtfunk vor.
        Bei jeder neu geplanten Richtfunkstrecke müssen die
        Gegebenheiten der Standorte und die jeweiligen techni-
        schen Parameter überprüft werden. Der Prüfvorgang ist
        sehr komplex. Durchschnittszeiten sind nur im Nachhi-
        nein ermittelbar, da jede Genehmigung eine Einzelfall-
        prüfung darstellt.
        Zu Frage 37:
        Die Bundesnetzagentur hat vielfältige Maßnahmen
        umgesetzt und weitere sind in Planung. Im Einzelnen
        sind dies:
        Konstruktiver Dialog mit den Mobilfunknetzbetrei-
        bern, MNB, zur Priorisierung der Anträge sowie kon-
        krete Maßnahmen mit den MNB, um zeitintensive Nach-
        fragen zu Genehmigungsparametern zu reduzieren,
        Personelle Umsetzungen bei der BNetzA und darüber hi-
        naus Neugewinnung von Fachkräften. Allerdings bedarf
        es für den Tätigkeitsbereich einer umfassenden Einarbei-
        tung und Einführung einer PC-gestützten Software. Das
        geplante IT-Werkzeug soll Arbeitsabläufe weiter opti-
        mieren helfen.
        Die Bundesnetzagentur lotet weitere Wege aus, die
        das gemeinsame Ziel der Breitbandstrategie vorantrei-
        ben. Insbesondere sollen die vier MNB die Qualität der
        Anträge erhöhen, Nachfragen zügiger beantworten und
        Einblick in absehbar geplante Anträge geben. Auch ein
        Infrastruktursharing ist angedacht.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
        Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Fra-
        gen 38 und 39):
        Gibt es Signale oder offizielle Schreiben der südafrikani-
        schen Regierung, den bilateralen Investitionsförderungs- und
        -schutzvertrag vom 11. September 1995 mit der Bundesrepu-
        blik Deutschland nicht zu erneuern, vor dem Hintergrund, dass
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23317
        (A) (C)
        (D)(B)
        Südafrika dies gerade gegenüber Belgien und Luxemburg ver-
        kündete, und wie bewertet die Bundesregierung das Anliegen
        Südafrikas, Investitionsförderungs- und -schutzverträge nicht
        zu verlängern?
        Hält die Bundesregierung eine Überarbeitung ihres Inves-
        titionsförderungs- und -schutzvertrags mit Südafrika oder an-
        derer Investitionsförderungs- und -schutzverträge für überle-
        genswert, um Empfehlungen des UNCTAD World Investment
        Report 2012 in ihre Abkommen mit aufzunehmen?
        Zu Frage 38:
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die südafri-
        kanische Regierung beabsichtigt, den bilateralen deutsch-
        südafrikanischen Investitionsförderungs- und -schutzver-
        trag vom 11. September 1995 zu kündigen, der am
        10. April 1998 in Kraft getreten ist.
        Zu Frage 39:
        Die Kompetenz für den Abschluss von Investitions-
        förderungs- und -schutzverträgen mit Ländern außerhalb
        der EU ist mit dem Vertrag von Lissabon von den
        EU-Mitgliedstaaten weitgehend auf die EU übergegan-
        gen. Eine Überarbeitung der Investitionsförderungs- und
        -schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland durch
        die Bundesregierung würde eine Rückermächtigung der
        Kommission voraussetzen. Die Entscheidung darüber
        stünde im Ermessen der Kommission.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Ab-
        geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 42):
        Welche Ergebnisse hatten die Gespräche des indonesi-
        schen Vizeverteidigungsministers bei seinem letzten Deutsch-
        landbesuch hinsichtlich möglicher Waffenlieferungen aus
        Deutschland, und treffen Berichte indonesischer Medien (Ta-
        geszeitungen wie Kompas, Suara Karya oder Jakarta Post
        vom 13. September 2012) zu, dass noch im September 2012
        die Verträge mit der deutschen Firma Rheinmetall AG über
        den Kauf von 50 Schützenpanzern des Typs Marder 1A3 so-
        wie 10 weiterer Supporting Tanks ungenannten Typs unter-
        zeichnet werden?
        Die Ausgestaltung von Verträgen über Rüstungsgüter
        ist Sache der Unternehmen. Bei dem Besuch des indone-
        sischen Vizeverteidigungsministers in Deutschland ging
        es um Unternehmensgespräche. Ob es dabei auch um
        den Kauf von 50 Schützenpanzern des Typs Marder 1A3
        sowie 10 weiterer Supporting Tanks ungenannten Typs
        ging, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
        Anlage 29
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab-
        geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 43):
        Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie-
        rung aus der erneuten Nichtzulassung einer Beobachtungs-
        mission der UNO-Sonderorganisation Internationale Arbeits-
        organisation, IAO, zur Baumwollernte in Usbekistan in Bezug
        auf die deutsch-usbekischen Regierungsverhandlungen über
        die entwicklungspolitische Kooperation und in Bezug auf ihre
        weitere Strategie zur Beendigung von staatlich angeordneter
        Kinderzwangsarbeit in der usbekischen Baumwollernte im
        Rahmen der IAO?
        Die Bundesregierung ist über die Nichtzulassung
        einer Beobachtungsmission der Internationalen Arbeits-
        organisation, IAO, zur Baumwollernte in der Republik
        Usbekistan besorgt.
        Sie setzt sich regelmäßig und nachdrücklich bilateral
        – auch im Kontext von EZ-Regierungsgesprächen –, im
        Rahmen der Europäischen Union und in internationalen
        Gremien gegenüber der usbekischen Regierung für die
        Beseitigung von Kinderarbeit ein. Es ist davon auszuge-
        hen, dass die Lage in Usbekistan erneut während der
        Internationalen Arbeitskonferenz der IAO im Juni 2013
        vom IAO-Verwaltungsrat beraten wird. Die Regierung
        von Usbekistan ist aufgefordert, im Rahmen dieser Bera-
        tung zu den von der IAO geforderten Schritten zur
        Umsetzung der Übereinkommen über Kinderarbeit kon-
        kret Stellung zu nehmen.
        Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen-
        rechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
        Amt, Markus Löning, hat sich im Juli 2012 mit einem
        Schreiben an den Vorsitzenden des IAO-Verwaltungs-
        rates gewandt und die IAO zu weiteren Schritten zur
        Bekämpfung der Kinderarbeit bei der Baumwollernte in
        Usbekistan ermutigt.
        Anlage 30
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 44):
        Inwieweit haben wiederholte Absagen von Delegationsrei-
        sen des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre
        Hilfe des Deutschen Bundestages nach Usbekistan durch die
        usbekische Regierung Folgen auf deutsches Regierungshan-
        deln gegenüber Usbekistan?
        Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich für ein
        Zustandekommen der Delegationsreise des Ausschusses
        für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deut-
        schen Bundestages nach Usbekistan eingesetzt. Sie hat
        der usbekischen Regierung ihr Unverständnis und ihr
        Bedauern über die erneute Absage der Reise erklärt.
        Die Bundesregierung wird auch weiterhin gegenüber
        der usbekischen Regierung darauf hinweisen, dass eine
        Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und
        des Rechtsstaates auch im usbekischen Interesse liegt
        und dazu dienen soll, Usbekistan bei der Umsetzung sei-
        ner einzuhaltenden internationalen Verpflichtungen im
        Menschenrechtsbereich zu unterstützen. Dazu gehört
        auch der Dialog mit dem Ausschuss für Menschenrechte
        und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages.
        23318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 31
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 45):
        Inwieweit befindet sich die Bundesregierung in Verhand-
        lungen mit der Regierung Usbekistans über die weitere Benut-
        zung des Strategischen Lufttransportstützpunktes Termez (Us-
        bekistan) durch die Bundeswehr, und ist gewährleistet, dass
        bis Ende des Einsatzes der Bundeswehr dieser Lufttransport-
        stützpunkt genutzt werden kann?
        Die Bundesregierung misst der Nutzung des Flugha-
        fens Termez bei dem ISAF-Einsatz der Bundeswehr in
        Afghanistan große Bedeutung bei.
        Die Grundlage dafür bildet das deutsch-usbekische
        Regierungsabkommen zur Nutzung von Termez und
        zum Transit durch das usbekische Hoheitsgebiet vom
        13. April 2010. Das Regierungsabkommen gilt unbefris-
        tet.
        Anlage 32
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
        17/10736, Frage 46):
        Welche Position bezieht die Bundesregierung aus men-
        schenrechtlicher Sicht zu dem Strafverfahren gegen den nige-
        rianischen Studenten Olaolu Sunkanmi Femi in der ostukrai-
        nischen Stadt Lugansk, der wegen versuchten Mordes
        angeklagt ist, während Menschenrechtsorganisationen einen
        rassistischen Hintergrund des Verfahrens befürchten, und in-
        wiefern steht sie mit den ukrainischen Behörden diesbezüg-
        lich in Verbindung?
        Der nigerianische Staatsangehörige Olaolu Femi be-
        findet sich seit November 2011 in Lugansk im Osten der
        Ukraine in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter
        Mord vorgeworfen. Mehrere ukrainische Menschen-
        rechtsorganisationen sind davon überzeugt, dass es sich
        um Notwehr gehandelt hat und engagieren sich für
        Olaolu Femi. Die Bundesregierung steht über die Deut-
        sche Botschaft Kiew mit diesen Menschenrechtsorgani-
        sationen in engem Kontakt.
        Die Bundesregierung setzt sich sowohl im bilateralen
        als auch im multilateralen Rahmen gegenüber der
        Ukraine seit langem für den Schutz von Minderheiten
        und gegen Xenophobie und Diskriminierung ein und
        wird dies auch weiterhin mit Nachdruck tun.
        Die Bundesregierung wird auch die weitere Entwick-
        lung im Fall Olaolu Femi genau beobachten und, sollte
        dies erforderlich werden, das Thema mit ihren ukraini-
        schen Gesprächspartnern aufnehmen.
        Anlage 33
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 47):
        Wird die Bundesregierung den Beschluss des Regional-
        kommandos von ISAF und NATO, der von US-Verteidigungs-
        minister Leon Panetta verteidigt wurde, in Afghanistan um-
        setzen, künftig gemeinsame Patrouillen und Ausbildung im
        Allgemeinen mit afghanischen Soldaten und Polizisten nur
        noch ab einer bestimmten Truppenstärke durchzuführen,
        nachdem in diesem Jahr bereits über 50 Soldaten der interna-
        tionalen Truppen durch afghanische Soldaten und Polizisten
        getötet wurden (www.tagesschau.de, 18. September 2012),
        und sieht die Bundesregierung ihr Konzept des Partnering für
        die Kriegsführung in Afghanistan als gescheitert an und
        nunmehr die Notwendigkeit, ihre bisherige Einschätzung zu
        korrigieren, dass die Sicherheitslage in Afghanistan sich zu-
        nehmend stabilisiert und der Aufbau der afghanischen Sicher-
        heitskräfte weiter erfolgreich verläuft (so der letzte Fort-
        schrittsbericht Afghanistan 2011)?
        Der Kommandeur des streitkräftegemeinsamen Kom-
        mandos der Internationalen Sicherheitsunterstützungs-
        truppe für Afghanistan, ISAF Joint Command, hat am
        17. September 2012 aufgrund der Bedrohung von ISAF-
        Kräften durch Innentäter und einer möglichen Verschär-
        fung der Sicherheitslage wegen der Reaktionen auf das
        „Mohammed-Video“, alle ISAF-Regionalkommandos
        angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bedro-
        hungen zu minimieren. Dazu können auch Maßnahmen
        zur vorübergehenden Einschränkung der Bewegungen in
        bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten sowie
        die temporäre Begrenzung des Partnering bis einschließ-
        lich Kompanieebene mit bestimmten Verbänden der af-
        ghanischen Sicherheitskräfte, ANSF, gehören.
        Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und la-
        geabhängig angepasst. Die Umsetzung dieser Maßnah-
        men obliegt den ISAF-Regionalkommandeuren, die dem
        ISAF-Kommandeur unmittelbar unterstellt sind. Da in
        dem unter deutscher Führungsverantwortung stehenden
        Regionalkommando Nord das Partnering mit den afgha-
        nischen Sicherheitskräften grundsätzlich nur ab Batail-
        lonsebene aufwärts durchgeführt wird, hat die aktuelle
        Befehlslage keine unmittelbaren Auswirkungen auf das
        Partnering durch deutsche Kräfte.
        Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das
        Konzept des Partnering bewährt. Es gilt, in der jetzigen
        Phase eine Balance zu finden, in der die Sicherheit der
        eigenen Kräfte oberste Priorität hat und gleichzeitig die
        Aus- und Weiterbildung der afghanischen Sicherheits-
        kräfte vorangetrieben werden kann. Der Schwerpunkt
        des Partnering wird der Sicherheitslage entsprechend
        vorerst nur noch dort stattfinden, wo ein angemessener
        Schutz der eigenen Kräfte gemeinsam mit unseren af-
        ghanischen Partnern bestmöglich gewährleistet werden
        kann.
        Dies bedeutet nicht, dass die grundsätzliche Ausrich-
        tung des ISAF-Einsatzes mit den Schwerpunkten der
        Ausbildung, der Begleitung und der Unterstützung der
        afghanischen Sicherheitskräfte, infrage gestellt wird.
        Vielmehr liegt es auch im Interesse der afghanischen
        Partner, dass Innentäter nicht zur Wirkung kommen.
        Darüber hinaus hat sich die Bewertung der Sicher-
        heitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung nicht
        geändert. Ausweislich des im Juni 2012 erschienenen
        Zwischenberichts zum Fortschrittsbericht der Bundesre-
        gierung stabilisiert sich die Sicherheitslage zunehmend,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23319
        (A) (C)
        (D)(B)
        und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte
        verläuft planmäßig.
        Anlage 34
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab-
        geordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Fragen 48 und 49):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – Bezug
        nehmend auf die Meldung der dpa vom 19. September 2012 –
        zu den Menschenrechtsverletzungen und der Folter von Ge-
        fangenen in georgischen Haftanstalten vor?
        Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen
        bzw. gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen
        Missständen in Georgien entgegenzuwirken und zu einer Ver-
        besserung der Menschenrechtssituation in georgischen Haft-
        anstalten beizutragen?
        Zu Frage 48:
        Die von den georgische Medien am 18. September
        2012 ausgestrahlten Videoaufnahmen zeigen, dass es in
        Georgien nach wie vor zu Fällen von Misshandlung und
        erniedrigender Behandlung von Strafgefangenen kommt.
        Als Folge der „Null-Toleranz-Politik“ bei Straftaten
        gehört Georgien weltweit zu den Ländern mit dem
        höchsten Anteil an Strafgefangenen an der Wohnbevöl-
        kerung. Neben der Infrastruktur in den Haftanstalten
        sind auch Ausbildung und Motivation des Wachperso-
        nals unzureichend.
        Als Ergebnis vielfältiger Reformbemühungen, die
        auch durch die internationale Gemeinschaft unterstützt
        wurden, hat sich die Situation in den Haftanstalten in
        den vergangenen Jahren zwar insgesamt deutlich verbes-
        sert; gravierende Defizite bestehen aber weiter. Eine
        Fortsetzung der Reformen ist daher dringlich.
        Zu Frage 49:
        Im bilateralen Dialog mit Georgien spricht die Bun-
        desregierung rechtsstaatliche Defizite und auch die Lage
        in den Gefängnissen an. Sie wirkt bei der Vorbereitung
        des Menschenrechtsdialogs der Europäischen Union mit,
        bei dem die Lage in den georgischen Gefängnissen re-
        gelmäßig und ausführlich thematisiert wird. Dem letzten
        Menschenrechtsdialog am 26. Juni 2012 in Tiflis ging
        ein Seminar mit der Zivilgesellschaft voraus, bei dem
        auch die Situation im Strafvollzug behandelt wurde.
        Die Bundesregierung fördert Reformen in der Straf-
        justiz und im Strafvollzug Georgiens über die Deutsche
        Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit,
        IRZ. Die Verbesserung der Menschenrechtssituation im
        georgischen Strafvollzug bleibt ein wesentliches Ziel
        dieser Aktivitäten.
        Nach Veröffentlichung der Videoaufzeichnungen aus
        dem Gefängnis Tiflis/Gladni hat die Deutsche Botschaft
        Tiflis an der Erklärung des Leiters der Delegation der
        Europäischen Union in Georgien mitgewirkt, in der die
        EU ihre Bestürzung über die in den Videos gezeigten
        Misshandlungen von Strafgefangenen zum Ausdruck
        bringt. Die EU hat erklärt, dass sie auch künftig von der
        georgischen Regierung fordern wird, dass diese alle nö-
        tigen Anstrengungen unternimmt, derartige Menschen-
        rechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen.
        Die Bundesregierung wird die Umsetzung der von
        Staatspräsident Michail Saakaschwili angekündigten
        Maßnahmen, insbesondere die Verfolgung und Bestra-
        fung der Täter und die Reform des georgischen Straf-
        vollzugs, aufmerksam beobachten.
        Anlage 35
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 50):
        Wie hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
        bisher dafür eingesetzt, dass die Pilotphase bei den Projekt-
        anleihen möglichst rasch in Gang gesetzt und eine Aufsto-
        ckung über die vorgesehenen 230 Millionen Euro hinaus auf
        möglichst 1 Milliarde Euro bis Ende 2013 angestrebt wird
        (vergleiche Pressemitteilung der Bundesregierung vom
        21. Juni 2012 212/12), und was konnte die Bundesregierung
        in dieser Frage erreichen?
        Die Bundesregierung hat sich beim Europäischen Rat
        am 28./29. Juni 2012 entsprechend der im Pakt für nach-
        haltiges Wachstum und Beschäftigung vom 21. Juni
        2012 geschlossenen Vereinbarung dafür eingesetzt, dass
        die Pilotphase der Projektanleiheninitiative unverzüglich
        eingeleitet wird. Die Verordnung (EU) Nr. 670/2012 des
        Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli
        2012 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG
        zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wett-
        bewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) sowie
        die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln
        für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für
        transeuropäische Verkehrs- und Energienetze zur Imple-
        mentierung der Pilotphase sind einen Tag nach ihrer
        Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
        am 31. Juli 2012 in Kraft getreten.
        Darüber hinaus hat mit deutscher Unterstützung
        folgender Abschnitt in die Schlussfolgerungen des Euro-
        päischen Rates vom 28./29. Juni 2012 Eingang gefun-
        den: „Wenn der Zwischenbericht und die Evaluierung
        der Pilotphase positiv ausfallen, könnte das Volumen
        derartiger Finanzierungsinstrumente – auch zugunsten
        der Fazilität ,Connecting Europe‘ – künftig in allen Län-
        dern weiter aufgestockt werden.“
        Anlage 36
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 51):
        Wie hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
        bisher dafür eingesetzt, dass Mittel der Connecting Europe
        Facility im künftigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 überwie-
        gend für Netzinfrastrukturen – Energienetze, Bahninfrastruk-
        tur, Breitband – genutzt werden (vergleiche Pressemitteilung
        23320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        der Bundesregierung vom 21. Juni 2012 212/12), und was
        konnte die Bundesregierung in dieser Frage erreichen?
        Die Diskussionen über den künftigen EU-Finanz-
        rahmen 2014 bis 2020 werden im Ministerrat durch die
        sogenannten Verhandlungsbox strukturiert. Die „Ver-
        handlungsbox“ ist ein Dokument, das die politischen
        Kernpunkte jeder Rubrik benennt.
        Der aktuell ausgehandelte und auch von Deutschland
        unterstützte Text der Verhandlungsbox hebt für die Con-
        necting Europe Facility hervor, dass Verkehrs-, Energie-
        und digitale Netze wichtige Komponenten der Vollen-
        dung des europäischen Binnenmarktes darstellen.
        Für die Sektoren Verkehr, Energie und Telekommuni-
        kation sieht die Verhandlungsbox jeweils einen Platz-
        halter für die Mittelausstattung vor. In der Zusammen-
        schau mit dem Kommissionsvorschlag werden diese
        Mittel – deren Höhe bisher nicht diskutiert wurde – über-
        wiegend für Netzinfrastrukturen genutzt werden.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Fragen 52 und 53):
        Welche Gesamtkosten entstehen im Bundeshaushalt durch
        die Verlagerung der bislang in Lübeck stationierten Techni-
        schen Einsatzhundertschaft der Bundespolizeiabteilung Rat-
        zeburg zum Standort Ratzeburg – inklusive notwendiger
        neuer Einrichtungen in Ratzeburg –, und welche Mehrkosten
        entstehen damit gegenüber einem Verbleib der Technischen
        Einsatzhundertschaft in Lübeck?
        Welcher Zeitplan ist für den Umzug der Technischen Ein-
        satzhundertschaft – unterteilt nach Personal und Gerätschaf-
        ten/Fahrzeugen – vorgesehen, und welche Nachnutzung ist für
        die bisher genutzten Gebäude in Lübeck geplant?
        Zu Frage 52:
        Die Zusammenführung der Abteilung Ratzeburg an
        einem Standort ist aus polizeifachlichen- und Führungs-
        gesichtspunkten angezeigt. Die technische Hundert-
        schaft ist Teil der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg und
        wird in der Regel mit den anderen Hundertschaften der
        Abteilung eingesetzt. Dabei werden die Beamtinnen und
        Beamten der technischen Hundertschaft mit und ohne
        technisches Gerät in die anderen Hundertschaften inte-
        griert. Mittelfristig werden durch die Zusammenführung
        die Kosten für den ständigen Transfer von Personal und
        Material zwischen Lübeck und Ratzeburg entfallen.
        Für den Abschluss des Umzuges müssen am Standort
        Ratzeburg Kraftfahrzeughallen errichtet und ein bestehen-
        des Gebäude in Lager- und Werkstatträume umgebaut
        werden. Diesbezüglich werden gerade die erforderlichen
        Bauunterlagen erstellt, weshalb belastbare Aussagen zu
        Kosten und Terminen noch nicht möglich sind. Ein Ge-
        bäude für die Unterbringung der Hundertschaft ist in der
        Liegenschaft Ratzeburg vorhanden, auch auf die Ersatzbe-
        schaffung von Büro- und Geschäftsausstattung kann ver-
        zichtet werden. Für den Umzug selbst wurden rund
        30 000 Euro aufgewandt. Die energetische Sanierung der
        Gebäude auf dem Gelände in Ratzeburg ist dem Umzug
        nicht zuzurechnen, sondern stand ohnehin an.
        Zu Frage 53:
        Derzeit erfolgt der Umzug des Personals einschließ-
        lich der persönlichen Schutzausstattung und der Büro-
        ausstattung. Auch einiges Gerät kann schon jetzt in Ratze-
        burg untergestellt werden. Damit kann bereits eine
        Vielzahl von Einsätzen der Abteilung vollständig von
        Ratzeburg aus abgewickelt werden.
        Ein Zeitpunkt für die Verlagerung der übrigen Gerät-
        schaften (Arbeitsräume/Werkstätten/Lagerflächen) und
        schwerem technischen Gerät ist abhängig von der Fertig-
        stellung der erforderlichen Räumlichkeiten und kann
        derzeit nicht angegeben werden (siehe Antwort zur vor-
        herigen Frage). An einer Nachnutzung des Geländes in
        Lübeck haben drei Dienststellen der Bundespolizei Inte-
        resse angemeldet. Hierbei zeichnet sich weiteres Ein-
        sparpotenzial bis zu zum möglichen Verzicht auf einen
        sonst erforderlichen Neubau an anderer Stelle ab. Über
        die Nachnutzung der Gebäude wird nach Freigabe durch
        die Abteilung Ratzeburg entschieden.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 54):
        Welche weiteren ausländischen Polizeibehörden wurden
        oder werden mit einer „Heranführung an die EU-Standards“
        unterstützt, wie es kürzlich hinsichtlich der Unterstützung von
        Polizeien und Milizen in Belarus offenkundig wurde (zum
        Beispiel Süddeutsche Zeitung, 27. August 2012), und welche
        Standards bzw. Best Practices sind hiermit konkret gemeint
        (bitte Fundstelle angeben)?
        Zu dem in der Presse erwähnten Projekt „Heranfüh-
        rung der Polizeien Belarus an die EU-Standards am Bei-
        spiel der deutschen Polizei“ handelt es sich um ein Pro-
        jekt, welches den Bereich der Bereitschaftspolizei
        betrifft.
        Bei den hier durchgeführten Seminaren/Hospitatio-
        nen zum Thema „Heranführung an EU-Standards am
        Beispiel der deutschen Polizei“ standen insbesondere
        und ganz bewusst die Rechtmäßigkeit und Verhältnismä-
        ßigkeit jeder polizeilichen Maßnahme als Grundvoraus-
        setzung rechtstaatlichen Handelns im Vordergrund.
        Hierunter fallen schwerpunktmäßig auch Deeskala-
        tionsstrategien, Kommunikation und Transparenz der
        polizeilichen Maßnahmen in der Öffentlichkeit insbe-
        sondere durch eine transparente polizeiliche interne und
        externe Öffentlichkeitsarbeit. Vermittelt wurde in den
        Seminaren stets der Grundsatz der vollen gerichtlichen
        Überprüfbarkeit eines jeden polizeilichen Agierens.
        Bestandteil der durchgeführten praxisorientierten Se-
        minare waren auch Einsatzbeobachtungen.
        Organisation und Arbeitsweise der Bereitschaftspoli-
        zei insbesondere: Organisation und Gliederungspläne,
        Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln, Polizeiliche
        interne und externe Öffentlichkeitsarbeit und Aus- und
        Fortbildungsfragen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23321
        (A) (C)
        (D)(B)
        Aufgaben der Einsatzeinheiten wie: Einsatzhundert-
        schaften, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten,
        Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten, Anti-
        konfliktteams oder Technische Einsatzeinheiten.
        Zu diesem Themenkomplex wurden auch die Länder
        Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Serbien, Moldau, Tür-
        kei und Ukraine unterstützt.
        Aktuell werden zu diesem Themenkomplex Maßnah-
        men in Kroatien, Serbien, Moldau und der Türkei durch-
        geführt.
        Zur Vorbereitung der UEFA EM 2012 fanden mit der
        Ukraine insbesondere Veranstaltungen zum Austausch
        von Erfahrungen im Zusammenhang mit der polizeili-
        chen Einsatzbewältigung von Sportgroßveranstaltungen
        statt.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 55):
        An welche Firmen wurden bei der Einrichtung der soge-
        nannten Rechtsextremismusdatei Aufträge für Hard- und
        Software, Serversysteme und Netzwerke vergeben – bitte mit
        dem jeweils gekauften Produkt, der Lizenz oder den sonstigen
        Ausgaben angeben –, und mit welchen (technischen) Mitteln
        ist beabsichtigt, den dort bevorrateten Daten – etwa mittels
        Data Mining oder anderer Verfahren – einen Mehrwert hin-
        sichtlich ihres Informationsgehalts zu verschaffen, wenn das
        Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, RED-G, hierfür etwa die
        Einbeziehung „phonetischer oder unvollständiger Daten“,
        „der Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern“ oder „der
        Verknüpfung von Personen, Institutionen, Organisationen, Sa-
        chen“ vorsieht?
        Zur Realisierung der Rechtsextremismusdatei, RED,
        beim Bundeskriminalamt, BKA, wurde eine Vielzahl
        von Hard- und Softwarekomponenten – vom Netzwerk-
        kabel bis zum Datenbankmanagementsystem – beschafft.
        Hierbei wurde – soweit möglich – auf vorhandene Rah-
        menverträge des Beschaffungsamtes zurückgegriffen.
        Unter anderem kommen folgende Produkte zum Einsatz:
        Serversysteme der Firma Hewlett-Packard, HP, Virtuali-
        sierungstechnik von VMWare zur optimalen Ressour-
        cenausnutzung, Lizenzen für die RED Hat Enterprise-
        Distribution des Open Source- Betriebssystems Linux,
        Lizenzen für Oracle-Datenbanksysteme, Netzwerkkom-
        ponenten der Firma Cisco und Sicherheitsprodukte wie
        Verschlüsselungskomponenten und Firewallsysteme der
        Firmen Secunet und GeNUA.
        Die Anwendungssoftware wurde in Anlehnung an die
        analoge Antiterrordatei, ATD, auf Basis der polizeili-
        chen Fallbearbeitungssoftware INPOL-Fall durch BKA-
        interne Mitarbeiter erstellt.
        Die in § 7 Abs. 2 des Rechtsextremismus-Datei-Ge-
        setzes genannten Möglichkeiten zur Umsetzung einer er-
        weiterten Datennutzung sind bisher in der RED noch
        nicht realisiert. Sie sind Gegenstand einer nun folgenden
        Projektphase. Als einer der ersten Schritte dieser Pro-
        jektphase soll die Definition der notwendigen (techni-
        schen) Mittel erfolgen.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 56):
        Hat ein Polizist namens K. A. an Beate Zschäpe die Ga-
        rage in Jena (Stadtteil Burgau) vermietet, in der am 26. Januar
        1998 Sprengstoff gefunden wurde, und, wenn ja, wird bzw.
        wurde gegen K. A. wegen Unterstützung des NSU ermittelt?
        Herr K. A. hat die besagte Garage in Jena an die Be-
        schuldigte B. Zschäpe vermietet (vergleiche hierzu das
        Gutachten der „Schäfer-Kommission“ zum Verhalten
        der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei
        der Verfolgung des „Zwickauer Trios“, Seite 62 ff.).
        Die Frage, ob gegen K. A. wegen Unterstützung des
        NSU ermittelt wird, betrifft den möglichen Beschuldig-
        tenstatus eines Betroffenen in einem beim Generalbun-
        desanwalt geführten Ermittlungsverfahren. Trotz der
        grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bun-
        desregierung, Informationsansprüche des Deutschen
        Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwä-
        gung der betroffenen Belange das Informationsinteresse
        des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungs-
        interessen im laufenden Ermittlungsverfahren zurück,
        sodass die Bundesregierung hierzu keine Auskunft ertei-
        len kann.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 57):
        Inwiefern hat die Ausstrahlung des Mohammed-Schmäh-
        videos dazu beigetragen, dass die Bundesregierung die Plakat-
        aktion mit dem Titel „Vermisst“ auf Eis gelegt hat?
        Aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung des
        Bundeskriminalamts hat das Bundesministerium des In-
        nern den für 21. September 2012 geplanten Start der Pla-
        kataktion der Öffentlichkeitskampagne „Vermisst“ ver-
        schoben. Angesichts der angespannten Sicherheitslage
        in Teilen Nordafrikas und einigen islamisch geprägten
        Staaten aufgrund des Filmes Innocence of Muslims
        sowie den in Frankreich veröffentlichten Mohammed-
        Karikaturen musste das berechtigte Anliegen der Plakat-
        aktion vorübergehend zurückstehen. Das Risiko einer
        Gefährdung deutscher Staatsbürger im Ausland durch
        eine denkbare gezielte islamistische Agitation auf der
        Grundlage dieser Plakate konnte nicht in Kauf genom-
        men werden.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 58):
        Welche rechtlichen bzw. sonstigen Schritte prüft die Bun-
        desregierung bzw. unternimmt sie, um eine (weitere) öffentli-
        23322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        che Aufführung des Films Innocence of Muslims (Unschuld
        der Muslime) bzw. des circa 14-minütigen Auszugs zu verhin-
        dern, und sind der Bundesregierung rechtliche bzw. sonstige
        Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführun-
        gen in Deutschland bekannt?
        Eine öffentliche Aufführung des Films bzw. des Aus-
        zugs zu verhindern läge allein in der Zuständigkeit der
        Bundesländer. Daher müssten die zuständigen Landes-
        behörden rechtliche oder sonstige Möglichkeiten hierfür
        prüfen.
        Der Bundesregierung hat keine konkreten Kenntnisse
        über rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die
        Macher bzw. öffentliche Aufführungen des Films.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 59):
        Inwieweit erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung
        der Film Innocence of Muslims (Unschuld der Muslime) bzw.
        der circa 14-minütige Auszug den Straftatbestand der Volks-
        verhetzung (§ 130 des Strafgesetzbuchs, StGB), und welche
        Kriterien müssten erfüllt sein, damit ein Film den Straftatbe-
        stand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllt und des-
        halb strafrechtlich verfolgt werden kann?
        Die Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten den
        Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt, obliegt den Straf-
        verfolgungsbehörden der Länder.
        Allgemein setzt der Straftatbestand der Volksverhet-
        zung nach § 130 Abs. 1 StGB Folgendes voraus: eine
        Aufstachelung zum Hass oder eine Aufforderung zu Ge-
        walt- oder Willkürmaßnahmen unter anderem gegen
        eine religiöse Gruppe, oder einen Angriff auf die Men-
        schenwürde anderer unter anderem durch Beschimp-
        fung, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung
        einer religiösen Gruppe.
        Diese Handlungen müssen in einer Weise geschehen,
        die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ein
        Angriff auf die Menschenwürde setzt dabei voraus, dass
        das Recht der angegriffenen religiösen Gruppe, als
        gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Ge-
        meinschaft zu leben, bestritten wird. Eine Eignung der
        Tathandlung zur Störung des öffentlichen Friedens setzt
        eine Eignung der Handlung voraus, das Vertrauen in die
        Rechtssicherheit zu erschüttern.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Fragen 60 und 61):
        Wie beurteilt die Bundesregierung aus entwicklungspoliti-
        scher Sicht die von der US-Börsenaufsicht am 22. August
        2012 vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504
        des Dodd-Frank Act und die am Dienstag, dem 18. September
        2012, beschlossene Position des Rechtsausschusses des Euro-
        päischen Parlamentes zu Kap. 9 der Bilanzrichtlinie?
        Wird sich das BMZ bei der Neupositionierung der Bun-
        desregierung im Vorfeld anstehender Trilogverhandlungen
        dafür einsetzen, dass Deutschland im Einklang mit den in
        Frage 60 genannten Entscheidungen eine projektgenaue
        Offenlegung, einen Schwellenwert von 80 000 Euro sowie die
        Abschaffung der Ausnahmeregelungen für intransparente
        Regime unterstützt?
        Zu Frage 60:
        Die Bundesregierung unterstützt international abge-
        stimmte Transparenzanforderungen im Rohstoffbereich
        und beteiligt sich konstruktiv an der Diskussion der Vor-
        schläge der Europäischen Kommission, die sie am
        25. Oktober 2011 im Rahmen der Reform der EU-
        Bilanzrichtlinien für Berichtspflichten der Unternehmen
        der Rohstoffwirtschaft gemacht hat. Ziel ist es, Entwick-
        lungsländer dabei zu unterstützen, Einnahmen aus dem
        Rohstoffsektor gezielt für die soziale und ökonomische
        Entwicklung zu nutzen. Eine Offenlegung der Zahlun-
        gen von Unternehmen und der Einnahmen der Rohstoff-
        länder durch die Regierungen trägt zur Herstellung von
        Transparenz und guter Regierungsführung bei der Roh-
        stoffgewinnung bei.
        Die Vorschläge der EU-Kommission berufen sich
        dabei auf ähnliche, allerdings nicht deckungsgleiche US-
        Regeln für Transparenz im Rohstoffsektor, die in Art.
        1504 des sogenannten Dodd Frank Wall Street Reform
        and Consumer Protection Act 2010 enthalten sind.
        In der Zwischenzeit sind auch die notwendigen
        Ausführungsbestimmungen der SEC zu Art. 1504 des
        Dodd Frank Act erlassen worden, die erst die Umset-
        zung der gesetzlichen Regeln ab dem 30. September
        2013 ermöglichen. Die Bundesregierung begrüßt, dass
        die seit langem erwarteten Ausführungsbestimmungen
        der US-Börsenaufsicht nunmehr erlassen worden sind
        und damit die Vorgaben konkretisiert wurden.
        Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments
        hat am 18. September 2012 seine Position zum
        Vorschlag einer neuen Bilanzrichtlinie beschlossen.
        Nunmehr wird es an der zypriotischen Ratspräsident-
        schaft sein zu entscheiden, in welchem Zeitfenster Ver-
        handlungen zwischen Rat, Kommission und Europäi-
        schem Parlament beginnen werden und in welcher Form
        über Kompromisse verhandelt wird. Die Bundesregie-
        rung wird sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen
        und entsprechende Vorschläge sorgfältig prüfen. Für die
        Bundesregierung sind dabei neben der Stärkung von
        Transparenz die Auswirkungen auf die Wettbewerbs-
        fähigkeit europäischer Unternehmen und die Begren-
        zung bürokratischer Belastungen weiterhin wichtige
        Anliegen.
        Darüber hinaus setzen sich die Bundesregierung und
        hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaft-
        liche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, dafür
        ein, die praktische Umsetzung zur Erreichung von mehr
        Transparenz im Rohstoffsektor zu fördern. Ich möchte
        an dieser Stelle beispielhaft auf das vom BMZ entwi-
        ckelte entwicklungspolitische Strategiepapier „Extrak-
        tive Rohstoffe“ verweisen. In diesem Zusammenhang ist
        auch die freiwillige Transparenzinitiative EITI, die
        Extractive Industries Transparency Initiative, zu nennen,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23323
        (A) (C)
        (D)(B)
        die die Bundesregierung seit vielen Jahren fördert. Die
        Bundesregierung unterstützt EITI nicht nur politisch,
        vielmehr unterstützt das Bundesministerium für wirt-
        schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Imple-
        mentierung der EITI über bilaterale und regionale
        Projekte sowie finanziell.
        Zu Frage 61:
        Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis-
        terium der Justiz für Fragen der Rechnungslegung und
        damit auch für die Offenlegung finanzieller Verhältnisse
        von Unternehmen federführend. Dabei stimmt es sich
        eng mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung ab. Entsprechend ist
        die bisherige Positionierung im Rat erfolgt. Bei mögli-
        chen Verhandlungen wird es darauf ankommen, ein aus-
        gewogenes Paket zu erreichen, das die oben genannten
        Eckpunkte berücksichtigt. Es ist nicht ausgeschlossen,
        dass dabei auch die von Ihnen angesprochenen Einzel-
        elemente zu diskutieren sein werden. Sobald entspre-
        chende Vorschläge vorliegen, wird sich die Bundesregie-
        rung positionieren.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 62):
        Wann hat die Bundesregierung der EU-Kommission die
        schriftliche Bitte um Eröffnung des Verfahrens der verstärkten
        Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer Finanz-
        transaktionsteuer zugeleitet, und welches weitere Vorgehen
        plant die Bundesregierung?
        Die Bundesregierung legte den Mitgliedstaaten um-
        gehend nach dem ECOFIN-Rat am 22. Juni 2012 einen
        Entwurf für einen gemeinsamen Antrag auf verstärkte
        Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer
        Finanztransaktionsteuer vor. Nach Einarbeitung von
        Änderungswünschen der beteiligten Regierungen wurde
        den Mitgliedstaaten am 3. August 2012 ein überarbeite-
        ter Text übersandt. Nicht alle Mitgliedstaaten haben
        bereits eine Rückmeldung gegeben, da zum Teil noch
        interne Abstimmungsprozesse in den Ländern laufen.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 63):
        Betrachtet die Bundesregierung eine Änderung der Defizit-
        grenze im Rahmen des Anpassungsprogramms für Portugal
        – laut der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundesta-
        ges am 12. September 2012 übermittelten Erklärung der
        Troika-Mission für Portugal – als wesentlich im Sinne von § 3
        Abs. 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes, und
        welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Um-
        fang der zu ändernden Vereinbarungen und einer Befassung
        des Deutschen Bundestages?
        Die Troika bestätigt nach der fünften Überprüfung,
        dass die Auflagen aus dem Portugal-Programm weiter-
        hin planmäßig umgesetzt werden. Allerdings ergeben
        sich vor allem konjunkturbedingte Verzögerungen beim
        Abbau des Defizits: Die Regierung hält bei den Ausga-
        ben einen klaren Kurs, allerdings fallen die Einnahmen
        geringer als geplant aus. Im Hinblick auf die ansonsten
        gute Programmumsetzung und die Wachstumsimplika-
        tionen hat die Troika daher vorgeschlagen, die 3-Pro-
        zent-Defizitmarke nun im Jahr 2014 – anstatt 2013 – zu
        unterschreiten. Die Troika hat ferner bestätigt, dass
        durch die Verschiebung keine zusätzlichen Finanzhilfen
        nötig sein werden und die Rückkehr an den Markt im
        kommenden Jahr nicht gefährdet ist. Die Eckwerte des
        Programms – Programmdauer und Programmvolumen –
        bleiben unberührt. Nach Auffassung der Bundesregie-
        rung liegt daher keine wesentliche Änderung der Verein-
        barung über die Notmaßnahme zugunsten Portugals im
        Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanis-
        musgesetzes vor. Diese Auffassung begründet sich in der
        Einschätzung, dass Portugal aufgrund insgesamt guter
        Rahmendaten eine Rückkehr zur Kapitalmarktfinanzie-
        rung bereits im Verlauf des Jahres 2013 gelingen wird.
        Daher bedarf es trotz des angepassten Defizitpfades kei-
        ner zusätzlichen Hilfen durch die EFSF bzw. den ESM.
        Eine Entscheidung über die Auszahlung der nächsten
        Tranche und das aktualisierte Memorandum of Under-
        standing mit den zwischen der Troika und der portugie-
        sischen Regierung ausgehandelten neuen Defizitzielen
        ist für Oktober 2012 geplant. Der Deutsche Bundestag
        wird hierzu frühzeitig beteilig werden.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 64):
        Sieht die Bundesregierung angesichts der Entscheidung
        des Bundesfinanzhofes, dass Kitas der Körperschaftsteuer un-
        terworfen werden müssen, konkreten Handlungsbedarf – bitte
        ausführlich darlegen –, und, wenn nein, bitte begründen?
        Die Bundesregierung sieht angesichts des aktuellen
        Urteils vom Bundesfinanzhof zur Körperschaftsteuer-
        pflicht eines kommunalen Kindergartens keinen Hand-
        lungsbedarf.
        Das Gericht führt aus, dass kommunale Kindergärten
        im Wettbewerb zu Kindergärten anderer, nach allgemei-
        nen Grundsätzen steuerpflichtigen Betreibern solcher
        Einrichtungen stehen. Es sieht keine Rechtfertigung, al-
        lein den kommunalen Betreiber von der Körperschaft-
        steuer auszunehmen. Im konkreten Fall wurde entschie-
        den, dass der Betrieb eines kommunalen Kindergartens
        einen Betrieb gewerblicher Art, BgA, begründet und da-
        mit im Grundsatz körperschaftsteuerpflichtig ist.
        Das Urteil bestätigt die langjährige Verwaltungsauf-
        fassung.
        Seitens der Kommunalverbände wird befürchtet, dass
        das Urteil zu Mehrausgaben für die Kommunen führt,
        23324 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        was deren Bemühen, ausreichend Kindergartenplätze zu
        Verfügung zu stellen, negativ beeinträchtigen könnte.
        Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
        Körperschaftsteuer fällt nur an, wenn der Kindergar-
        ten Gewinne erwirtschaftet. Dies ist bei rein kostende-
        ckenden Beiträgen zur Finanzierung des Betriebs allen-
        falls im Einzelfall denkbar.
        Im Übrigen ist der Betrieb eines Kindergartens – un-
        abhängig vom Träger – mit seinen Leistungen umsatz-
        steuerfrei. Ist der Träger eine Körperschaft, kann sie
        auch gemeinnützig sein. In diesem Fall ist der Kinder-
        garten ein Zweckbetrieb und damit auch körperschaft-
        steuerfrei. Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften
        können mit ihren Betrieben gewerblicher Art als ge-
        meinnützig anerkannt werden. Ein solcher Kindergarten-
        betrieb gewerblicher Art wäre dann ebenfalls steuer-
        freier Zweckbetrieb.
        Das Urteil bestätigt lediglich die langjährige Verwal-
        tungsauffassung. Eine geänderte Rechtsauslegung ist mit
        dem Urteil nicht verbunden.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 65):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung angesichts der aktuel-
        len Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, nach der
        Kosten für Unterkunft und Heizung bei im Haushalt der El-
        tern lebenden grundsicherungsberechtigten Kindern nur über-
        nommen werden können, wenn zwischen den Eltern und ih-
        rem Kind ein wirksamer Mietvertrag geschlossen wurde
        (BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az.: B 8 SO 29/10 R so-
        wie vom 14. April 2011, Az.: B 8 SO 18/09 R), die Forderung
        des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte
        Menschen e. V., BVKM, nach einer Änderung des Zwölften
        Buches Sozialgesetzbuch, SGB XII (siehe Pressemitteilung
        des BVKM vom September 2012)?
        Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bun-
        dessozialgerichts, BSG, in den genannten Urteilen, ins-
        besondere in Anbetracht der dort getroffenen Feststel-
        lungen zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen
        miteinander Verwandten und in einem Haushalt leben-
        den Personen mit dem Ziel, Leistungen für Unterkunft
        und Heizung nach § 42 des Zwölften Buches Sozialge-
        setzbuch (SGB XII) zu erhalten. Das BSG stellt fest,
        dass für den Anspruch auf Leistungen für Unterkunft
        und Heizung allein die tatsächliche Bedarfslage unab-
        hängig von vertraglichen Verpflichtungen, denen in den
        Sachverhalten der Verfahren vor dem BSG der Bin-
        dungswille fehle, entscheidend sei.
        Sollten die tatsächlichen Umstände den Abschluss ei-
        nes Mietvertrages zwischen den miteinander verwandten
        und in einem Haushalt lebenden Personen aus welchem
        Grund auch immer rechtfertigen oder notwendig ma-
        chen, handelt es sich nach allgemeiner Betrachtung re-
        gelmäßig nicht um einen unverhältnismäßigen Mehrauf-
        wand.
        Eine Änderung des SGB XII ist daher insbesondere
        vor dem Hintergrund, dass das Sozialhilferecht nach
        dem SGB XII auf dem Grundsatz der Berücksichtigung
        der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 9 SGB XII) be-
        ruht, nicht erforderlich.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/10736, Frage 66):
        Inwieweit wurde mit dem 4. Armuts- und Reichtumsbe-
        richt der Bundesregierung der Zusammenhang von Behinde-
        rung sowie Reichtum und Armut untersucht, und zu welchen
        diesbezüglichen Aussagen und Erkenntnissen kommt die
        Bundesregierung in dem Bericht?
        Die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderun-
        gen werden im Entwurf des 4. Armuts- und Reichtums-
        berichts, ARB, als Querschnittsthema behandelt, soweit
        Daten dafür vorliegen. Zum Zusammenhang von Behin-
        derung und materieller Armut bzw. Reichtum enthält der
        Entwurf keine Aussagen. Aktuellste Auswertungen zu
        den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen im
        Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen sind erst im
        Teilhabebericht (Bericht über die Lebenslagen von Men-
        schen mit Behinderungen) zu erwarten, auf den im Ent-
        wurf des 4. ARB hingewiesen wird.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 67):
        Hält die Bundesregierung es für angemessen, den Tenden-
        zen zur Konzentration des Vermögens bei den obersten
        10 Prozent der Bevölkerung entgegenzuwirken, und, wenn ja,
        welche Maßnahmen hält sie für angemessen?
        Die soziale Marktwirtschaft ist das beste Wirtschafts-
        und Sozialmodell, um eine angemessene Teilhabe aller
        am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand zu erreichen.
        Aus diesem Grund gilt zum Beispiel ein progressiv ver-
        laufender Einkommensteuertarif, der höhere Einkom-
        men prozentual stärker belastet. Darüber hinaus werden
        bei entsprechendem Bedarf Menschen mit Transferleis-
        tungen unterstützt.
        Das Hauptaugenmerk der Bundesregierung liegt aber
        nicht auf einer Ausweitung von Umverteilungsmaßnah-
        men mit Blick auf die Einkommens- und Vermögensver-
        teilung, sondern auf der Chancenlage: Bestehende
        Ungleichheiten können dann zu Akzeptanzproblemen
        führen, wenn sie vorrangig nicht mehr die Folge persön-
        licher Fähigkeiten und individueller Leistungen sind.
        Wichtig ist es, dass Chancen zur sozialen Mobilität
        eröffnet werden. Im Entwurf des 4. Armuts- und Reich-
        tumsberichts wurde vor diesem Hintergrund ein beson-
        derer Analyseschwerpunkt auf soziale Mobilität gelegt.
        Der Textentwurf trägt Erkenntnisse der wissenschaftli-
        chen Forschung zusammen und benennt wesentliche
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23325
        (A) (C)
        (D)(B)
        Faktoren, die individuelle Abstiegsrisiken erhöhen und
        Aufstiegschancen befördern.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 68):
        Was genau ist darunter zu verstehen, wenn die Bundes-
        regierung im Entwurf zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht
        schreibt, sie prüfe, „ob und wie über die Progression in der
        Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhal-
        tige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen wer-
        den kann“?
        Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundes-
        regierung liegt gegenwärtig als Entwurf des Bundes-
        ministeriums für Arbeit und Soziales dem Ressortkreis
        zur Abstimmung vor. Im Textentwurf werden keinerlei
        neue Umverteilungsmaßnahmen über das Steuersystem
        vorgeschlagen. Ableitungen dieser Art werden an keiner
        Stelle vorgenommen. Die zitierten Passagen zielen aus-
        schließlich auf das Thema der gesellschaftlichen Verant-
        wortung und des Engagements Vermögender im Rahmen
        freiwilliger Spenden und Stiftertätigkeiten.
        Auch der Grundtenor des Entwurfs macht deutlich:
        Ziel kann es allenfalls sein zu prüfen, ob und gegebenen-
        falls welche noch besseren Möglichkeiten es gibt, durch
        geeignete Rahmenbedingungen weiteres freiwilliges,
        persönliches und finanzielles Engagement Vermögender
        in Deutschland für das Gemeinwohl einzuwerben. Es
        geht explizit nicht um Zwangsmaßnahmen.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 69):
        Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass beson-
        ders die Teilzielgruppe von Auszubildenden, die noch nicht in
        vollem Maße über die sogenannte Ausbildungsreife verfügen
        bzw. sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind, zukünf-
        tig im großen Maße von der Fördermaßnahme Einstiegsquali-
        fizierung erreicht wird und alle Teilnehmerinnen und Teilneh-
        mer an einer Einstiegsqualifizierung eine Zertifizierung
        erhalten?
        In dem im Jahr 2010 verlängerten Ausbildungspakt
        haben sich die Paktpartner darauf verständigt, das ge-
        samte Ausbildungspotenzial auszuschöpfen und dazu die
        Ausbildungsreife zu verbessern und insbesondere leis-
        tungsschwächere junge Menschen intensiver zu fördern.
        Die Wirtschaft stellte erstmals Einstiegsqualifizierun-
        gen speziell für förderungsbedürftige junge Menschen
        bereit und will dafür gezielte Unterstützungsangebote
        nutzen. Sie strebt an, jährlich 10 000 solcher sogenann-
        ter EQ-Plus-Angebote bereitzustellen. Im Jahr 2011 hat
        die Wirtschaft bereits 4 600 von insgesamt 25 600 Ein-
        stiegsqualifizierungsplätzen speziell für förderungsbe-
        dürftige Jugendliche bereitgestellt.
        Zur Zertifizierung der von den Betrieben erteilten Be-
        scheinigungen über die erfolgreiche EQ-Teilnahme ist
        darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmerinnen und Teil-
        nehmer dies beantragen müssen. Häufigster Hinderungs-
        grund für eine Zertifizierung war aber nach der Evalua-
        tion die mangelnde Nachfrage der Teilnehmenden.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 70):
        Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass zukünf-
        tig allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer Ein-
        stiegsqualifizierung ein Berufsschulbesuch ermöglicht wird,
        und wie häufig finden Qualifizierungsbausteine aus dem Pro-
        gramm Jobstarter Connect Anwendung im Rahmen von Ein-
        stiegsqualifizierungen?
        Im Ausbildungspakt ist die stärkere Teilnahme am
        Berufsschulunterricht erörtert worden. Die Vertreter der
        Kultusministerkonferenz haben zugesagt, sich dafür ein-
        zusetzen und gleichzeitig auf die Regelungen zur Schul-
        pflicht der einzelnen Bundesländer verwiesen, wonach
        die Schulpflicht mit dem 18. oder 21. Lebensjahr endet.
        Um einen möglichst erfolgreichen Verlauf der Ein-
        stiegsqualifizierung sicherzustellen, gibt die Bundes-
        agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung folgende
        Hinweise:
        „Auf die Einhaltung der Berufsschulpflicht ist hinzu-
        wirken, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch das zu-
        ständige Schulamt vor. Der Besuch der Berufsschule,
        und hier insbesondere einer entsprechenden Fachklasse,
        wirkt sich nach den Erkenntnissen der Begleitforschung
        günstig auf die Übernahme in eine Ausbildung aus. Es
        wird daher empfohlen, auf den Besuch einer Fachklasse
        hinzuwirken.
        In Ländern mit einer einjährigen beruflichen Vollzeit-
        schulpflicht für junge Menschen ohne Ausbildungsver-
        trag (Berufsvorbereitungsjahr oder Ähnliches) sollte mit
        den zuständigen Schulbehörden Einvernehmen darüber
        hergestellt werden, dass junge Menschen mit EQ-Vertrag
        von der beruflichen Vollzeitschulpflicht befreit werden
        können und am Teilzeitberufsschulunterricht in der ent-
        sprechenden Fachklasse teilnehmen können, wenn dies
        ihre beruflichen Eingliederungschancen verbessert.“
        274 Jugendliche beendeten nach Angaben des zustän-
        digen Bundesministeriums für Bildung und Forschung
        bis zum Ausbildungsjahr 2011/2012 eine auf Ausbil-
        dungsbausteinen ausgerichtete Einstiegsqualifizierung.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD)
        (Drucksache 17/10736, Frage 71):
        Welche Daten hat die Bundesagentur für Arbeit, BA, der
        Bundesregierung seit März 2011 auf Grundlage des Art. 2
        23326 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Abs. 3 der Vereinbarung der BA und der Bundesregierung zur
        Durchführung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbeglei-
        tung bisher vierteljährig übermittelt?
        Die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundesregie-
        rung regelmäßig, zuletzt im Juli 2012, auf Grundlage
        von Art. 2 Abs. 3 der Vereinbarung über die Durchfüh-
        rung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung
        statistische Daten zu dem Programm übermittelt. Diese
        umfassen den Eintritt, den Bestand und den Austritt von
        Teilnehmern, jeweils aufgeteilt nach Geschlecht, sowie
        eine Ausgabenstatistik. Zur Eingliederung konnten bis-
        lang keine Daten übermittelt werden, da das Sonderpro-
        gramm Berufseinstiegsbegleitung erst Ende 2010 begon-
        nen hat und somit hierzu noch keine Erkenntnisse
        vorliegen.
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
        (SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 72):
        Wie viele Berufseinstiegsbegleiter sind aus dem SGB III
        auf Basis des § 421 s SGB III, alte Fassung (letztmöglicher
        Maßnahmeeintritt 31. Dezember 2012), sowie nach der No-
        velle 2011 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliede-
        rungschancen am Arbeitsmarkt auf Basis des § 49 SGB III,
        gültige Fassung, finanziert worden (in Jahresscheiben und in
        Vollzeitäquivalenten seit 2008)?
        Die Anzahl der Berufseinstiegsbegleiter wird von der
        Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Der Bundesre-
        gierung ist die Anzahl somit nicht bekannt.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 73):
        Wie hat sich in den zurückliegenden 20 Jahren der durch-
        schnittliche Umfang der je von geringfügig Beschäftigten ge-
        leisteten wöchentlichen Arbeitsstunden verändert (soweit mög-
        lich für die Jahre 1992, 2000, 2004 nennen sowie die aktuell
        verfügbarsten Daten), und wie hat sich im selben Zeitraum
        bezogen auf den Bruttostundenlohn der absolute und relative
        Verdienstabstand zu den sogenannten Normalarbeitnehmern/
        -arbeitnehmerinnen entwickelt (bitte auch hier in sinnvollen
        Jahresabschnitten angeben)?
        Die Bundesregierung hat mit der Antwort auf eine
        Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdruck-
        sache 17/6986) ausführlich zur „Entwicklung der gering-
        fügigen Beschäftigung in Deutschland“, auch bezogen
        auf Arbeitszeiten und Stundenlöhne, Stellung genom-
        men. Darüber hinausgehende Daten zu Wochenarbeits-
        zeiten (siehe dortige Tabelle 2) liegen nicht vor.
        Aktuell hat das Statistische Bundesamt Daten zu Ver-
        diensten im Jahr 2010 auf Basis der Verdienststruktur-
        erhebung, VSE, veröffentlicht. Die VSE findet regelmä-
        ßig alle vier Jahre statt. Dabei werden allerdings nur
        Betriebe des produzierenden Gewerbes und des Dienst-
        leistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der
        Klassifikation der Wirtschaftszweige) und mit 10 bezie-
        hungsweise 5 und mehr Arbeitnehmern erfasst. Ver-
        gleichbare Angaben liegen aus der VSE nur für die Jahre
        2006 und 2010 vor:
        So betrug im Jahr 2006 der durchschnittliche Brutto-
        stundenverdienst für Normalarbeitnehmer 15,94 Euro,
        der für geringfügig Beschäftigte 7,85 Euro.
        Im Jahr 2010 betrug der durchschnittliche Bruttostun-
        denverdienst für Normalarbeitnehmer 17,09 Euro, der
        für geringfügig Beschäftigte 8,19 Euro. Die angegebe-
        nen Durchschnittswerte bezeichnen den jeweiligen Me-
        dian der Verteilung.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 74):
        Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass
        durch die Vermittlung von Arbeitskräften seitens der Agentur
        für Arbeit in Halle in das Unternehmen S-Direkt GmbH &
        Co. KG Streikbruch betrieben wird, und wie viele Vermittlun-
        gen durch die örtliche Arbeitsagentur haben seit Beginn des
        Streikes bei der S-Direkt am 9. Juli 2012 stattgefunden (bitte
        für den gesamten angefragten Zeitraum antworten, nicht wie
        in der Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestags-
        drucksache 17/10737 nur den Zeitraum seit Anzeige des Ar-
        beitskampfes)?
        Die Bundesagentur für Arbeit ist bei Arbeitskämpfen
        zur Neutralität gegenüber den am Arbeitskampf beteilig-
        ten Parteien verpflichtet. Das bedeutet unter anderem,
        dass sie von dem Zeitpunkt an, an dem sie Kenntnis von
        dem Arbeitskampf erlangt hat, grundsätzlich ihre Ver-
        mittlungsbemühungen in einem durch den Arbeitskampf
        unmittelbar betroffenen Bereich einzustellen hat. Etwas
        anderes gilt nur, wenn der bzw. die Arbeitsuchende und
        der Arbeitgeber die Durchführung der Arbeitsvermitt-
        lung trotz Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen
        (§ 36 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III).
        Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit, dass die Agen-
        tur für Arbeit Halle seit dem 9. Juli 2012 gegenüber dem
        Unternehmen S-Direkt-Marketing GmbH & Co. KG aus
        Halle fünf Vermittlungsvorschläge getätigt hat, die zu
        der Anstellung des bzw. der Arbeitsuchenden führten.
        Von den fünf Vermittlungen erfolgten nur zwei, nach-
        dem die Agentur für Arbeit von dem Streik Kenntnis er-
        langt hatte. Der Agentur für Arbeit Halle ist der Streik
        am 2. August 2012 angezeigt worden. Die Bundesagen-
        tur für Arbeit hat mitgeteilt, dass die Arbeitsuchenden
        sowie die Arbeitgeberin die Arbeitsvermittlung in diesen
        Fällen ausdrücklich verlangt haben. Nach alldem hat die
        Bundesregierung keinen Anlass, anzunehmen, dass die
        Agentur für Arbeit in Halle Arbeitsvermittlung entgegen
        ihrer Neutralitätspflicht bei Arbeitskampfmaßnahmen in
        dem bestreikten Betrieb vorgenommen hat.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23327
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 58
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 75):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Schlacht-
        hofunternehmers Clemens Tönnies, dass der Weltmarkt noch
        so viel Potenzial bietet, dass der Selbstversorgungsgrad mit
        Fleisch in Deutschland „ohne Weiteres von 110 auf 150 Pro-
        zent gesteigert werden könne“ (Rede auf der Veranstaltung
        Fokus Schwein Münsterland, zitiert nach der Handelszeitung
        Vieh und Fleisch, Nr. 37, Seite 4 vom 15. September 2012),
        und, wenn ja, in welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung
        dieses Wachstumspotenzial?
        Mittel- und Langfristig ist insbesondere aufgrund
        demografischer Faktoren und veränderter Ernährungs-
        gewohnheiten infolge wirtschaftlicher Entwicklung in
        Schwellen- und Entwicklungsländern von einer steigen-
        den globalen Nachfrage nach Fleisch auszugehen
        (Quelle: OECD-FAO Agricultural Outlook 2012–2021).
        Auch die deutschen Anbieter sowie die Anbieter aus
        der EU insgesamt werden an dieser Entwicklung partizi-
        pieren. Umfang und Zeithorizont sind jedoch noch nicht
        abschätzbar. In der Vergangenheit haben sich in
        Deutschland im Sektor Fleisch die Produktion und die
        Selbstversorgungsgrade moderat entwickelt.
        Anlage 59
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 76):
        Welche Annahmen über Steigerungsraten bei der Fleisch-
        produktion in Deutschland liegen dem Fleischexportkonzept
        der Bundesregierung zugrunde, das zuletzt öffentlich bei der
        China-Reise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch
        den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministe-
        rin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
        Dr. Gerd Müller, vertreten wurde, und wo sieht die Bundesre-
        gierung die ökologischen Grenzen bei den Mastplatzzahlen
        im Vergleich zum heutigen Niveau?
        Im Vordergrund des Besuchs einer Reisedelegation des
        BMELV unter Leitung des Parl. Staatssekretärs Dr. Müller
        nach Peking in der Zeit vom 27. bis 31. August 2012
        standen Fragen der Weiterentwicklung der deutsch-
        chinesischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Le-
        bensmittelsicherheit durch Unterzeichnung von Koope-
        rationsabkommen zwischen dem Bundesinstitut für
        Risikobewertung, BfR, und dem Bundesamt für Ver-
        braucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, mit
        ihrer chinesischen Partnerbehörde. Auch wurden Ab-
        sichtserklärungen über die Vertiefung der Zusammenar-
        beit auf dem Gebiet der Biogasnutzung und über eine
        Zusammenarbeit in den Bereichen Verbraucherschutz
        und Onlinehandel unterschrieben. Weitere Themen wa-
        ren Fragen des Exports von Fleisch und von Tiergenetik.
        In Bezug auf das in der Frage angesprochene
        „Fleischexportkonzept“ ist anzumerken, dass sich der
        Fleischmarkt im Wesentlichen nach Maßgabe von Ange-
        bot und Nachfrage entwickelt. Nach Auffassung der
        Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit und kein
        Bedarf an staatlichen „Fleischexportkonzepten“. Dies ist
        Sache der Wirtschaft.
        Tierhaltungen erreichen hinsichtlich ihrer Dimensio-
        nierung ihre ökologischen Grenzen, wenn insbesondere
        auf den zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen
        Nutzflächen eine ordnungsgemäße pflanzenbauliche
        Verwertung der anfallenden organischen Dünger nach
        guter fachlicher Praxis entsprechend dem Düngemittel-
        recht nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch ist die
        Nachbarschaft von Tierhaltungsanlagen vor übermäßi-
        gen Geruchs- und Schadstoffemissionen zu schützen.
        Insofern bilden das Umwelt- und Landwirtschafts-
        recht sowie das Baurecht, bestehend aus UVP-Gesetz,
        Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushalts- und
        Bodenschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Kreislaufwirt-
        schafts-Abfallgesetz und dem Düngemittelgesetz sowie
        dem Baugesetzbuch hier den rechtlichen Rahmen.
        Anlage 60
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 78):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der am 19. September 2012 veröffentlichten Studie zu Folge-
        schäden aus der Verfütterung der glyphosattoleranten gen-
        technisch veränderten Maissorte NK603 an Ratten, und in-
        wieweit wird die Bundesregierung die Initiative Frankreichs
        unterstützen, bis zur endgültigen Klärung der in der Studie be-
        obachteten Risiken die Importzulassung von NK603 europa-
        weit auszusetzen?
        Die von einer französischen Forschergruppe veröf-
        fentlichten Ergebnisse einer mehrjährigen Fütterungsstu-
        die mit gentechnisch verändertem Mais werden in der
        Wissenschaft kontrovers diskutiert.
        Auf europäischer Ebene hat die Europäische Behörde
        für die Lebensmittelsicherheit, EFSA, angekündigt, die
        Relevanz der Ergebnisse der Studie zu überprüfen. Auch
        in Frankreich wird die Studie auf Veranlassung der Re-
        gierung überprüft. In Deutschland hat das Bundesminis-
        terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
        schutz, BMELV, unmittelbar nach Bekanntwerden der
        Studie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-
        bensmittelsicherheit, BVL, und das Bundesinstitut für
        Risikobewertung, BfR, mit einer raschen Überprüfung
        beauftragt.
        Eine Entscheidung über Schlussfolgerungen und
        Konsequenzen aus der Studie kann erst nach Abschluss
        dieser Prüfungen erfolgen.
        Anlage 61
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 79):
        23328 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        den in der Zeitschrift Öko-Test vom 31. August 2012 veröf-
        fentlichten Belastungen verschiedener Getreideprodukte mit
        Rückständen des Pestizidwirkstoffs Glyphosat, und welche
        Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verringerung der
        Glyphosatbelastungen für Mensch und Umwelt, die aus Rück-
        ständen in Futter- und Lebensmitteln und aus dem Einsatz
        glyphosathaltiger Pestizide auf öffentlichen Flächen wie
        Spielplätzen, Bahngleisen etc. resultieren?
        Pflanzenschutzmittel werden strengen Prüfungen und
        einem umfassenden Zulassungsverfahren unterzogen.
        Sie erhalten nur dann eine Zulassung, wenn bei sachge-
        rechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine
        schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von
        Mensch und Tier und keine unvertretbaren Auswirkun-
        gen auf den Naturhaushalt zu erwarten sind. Zugelassene
        glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wurden im Hin-
        blick auf diese Aspekte intensiv geprüft und bewertet.
        Die Testergebnisse der von Öko-Test veröffentlichten
        Untersuchungen von verschiedenen Getreideerzeugnis-
        sen auf Glyphosat ergaben, wie auch von Öko-Test
        selbst ausgeführt, dass Glyphosat nur in Spuren in den
        untersuchten Getreideprodukten nachweisbar war und
        die gefundenen Gehalte weit unter den gesetzlichen
        Rückstandshöchstgehalten lagen.
        Im Übrigen findet zurzeit eine erneute Bewertung des
        Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene statt. Dabei werden
        alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse be-
        rücksichtigt. Das Ergebnis der Neubewertung bleibt ab-
        zuwarten, bevor über weitergehende Maßnahmen ent-
        schieden werden kann.
        Anlage 62
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 80):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        Forderungen vonseiten der Umweltschutzverbände, die
        Förderung des Maiseinsatzes im Rahmen der Einsatzstoffver-
        gütungsklasse I nach Anlage 2 der Biomasseverordnung zu
        streichen, um so dem sich ausweitenden Flächenverbrauch
        des Maises Einhalt zu gebieten (bitte begründen)?
        Die Bundesregierung hat mit der EEG-Novelle 2012
        und der Änderung der Biomasseverordnung bereits ein
        ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um dem wach-
        senden Einsatz von Mais entgegenzuwirken. Dazu zäh-
        len unter anderem die Abschaffung der Koppelung von
        NawaRo-Bonus und Güllebonus, die Begrenzung des
        Maiseinsatzes auf 60 Prozent im Gärsubstrat, die Aufhe-
        bung des Ausschließlichkeitsprinzips und die höhere
        Vergütung von wünschenswerten Einsatzstoffen nach
        Einsatzstoffvergütungsklasse 2 sowie die besondere För-
        derung kleiner Gülleanlagen.
        Zudem fördert die Bundesregierung umfangreich die
        Forschung im Bereich alternativer Energiepflanzen.
        Weitere Änderungen der Biomasseverordnung sind
        erst im Rahmen der nächsten Überprüfung des EEG vor-
        gesehen.
        Anlage 63
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/10736, Frage 81):
        Welche Unterstützung hat die Bundeswehr, BW, der
        Produktion des Films Auslandseinsatz (Regie Till Endemann)
        zukommen lassen, und welche Kosten sind dabei entstanden?
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine
        Unterstützung dieses Projekts durch die Bundeswehr am
        1. Juni 2011 abgelehnt. Die Inhalte und die Darstellung
        im damals zur Verfügung gestellten Exposé wurden als
        unrealistisch bewertet.
        Im Vorfeld der Ablehnung kam es zu Sondierungen
        der Produktionsfirma mit regional eingesetztem Bundes-
        wehr-Fachpersonal der Informationsarbeit. Nachdem
        dieses Personal Einblicke in das Projekt erhalten und
        erste Hinweise auf dessen Überarbeitung gegeben hatte,
        wurde die Produktionsfirma an das Bundesministerium
        der Verteidigung verwiesen.
        Am 31. Mai 2012 konkretisierte die Produktionsfirma
        in einer E-Mail die Unterstützungsleistung und übermit-
        telte das Exposé mit Stand April 2011. Aufgrund der
        bereits genannten Bewertung konnte aus medien- und
        pressefachlicher Sicht eine Unterstützung nicht gewährt
        werden.
        Die in Interviews des Regisseurs Till Endemann er-
        wähnte Unterstützung durch Militärberater in Deutsch-
        land und beim Dreh in Marokko wurde nicht durch die
        Bundeswehr geleistet. Hierzu liegen dem Bundesminis-
        terium der Verteidigung keine Kenntnisse vor.
        Der Regisseur weist zudem darauf hin, dass er mit ei-
        nem WDR-Team eine einsatzvorbereitende Kontingent-
        ausbildung besucht habe. Dieser Besuch fand im Juli
        2011 statt. In welchem Rahmen dieses Team die Ausbil-
        dung besucht hat, wird derzeit geprüft.
        Der Bundeswehr sind keine Kosten durch eine Unter-
        stützung der Produktion des Films entstanden.
        Anlage 64
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 82):
        Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Rekrutierungs-
        maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Nachwuchsge-
        winnung über die sogenannten Bw-Adventure Camps, die die
        Bundeswehr in den Alpen und auf Sardinien veranstaltet und
        die mit „Beach-Event“ und „Party“ locken und über das Jugend-
        magazin Bravo beworben werden und sich gezielt an 16- bis
        21-Jährige, folglich auch an Minderjährige, richten, und wie
        vereinbart die Bundesregierung dies mit den Prinzipien der
        UN-Kinderrechtskonvention und den Schutzpflichten des
        Staates gegenüber Kindern, insbesondere vor dem Hinter-
        grund, dass sich Deutschland durch ein Zusatzprotokoll zur
        Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, keine Minderjäh-
        rigen für die Armee anzuwerben, wenn sie nicht mindestens
        17 Jahre alt sind und „über die mit dem Militärdienst verbun-
        denen Pflichten umfassend aufgeklärt“ wurden (siehe Spiegel
        Online vom 18. September 2012, „Palmen, Party, Panzerfah-
        ren“)?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23329
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Bw-Adventure Camps sind Veranstaltungen der
        Bundeswehr und richten sich unter Berücksichtigung des
        elterlichen Sorgerechts für Minderjährige an Jugendliche
        im Alter ab 16 Jahre. Es handelt sich um ein Informa-
        tionsangebot für Jugendliche in Liegenschaften der Bun-
        deswehr mit jugendgerechtem Programm wie sportlichen
        Wettkämpfen, aber auch geselligem Beisammensein und
        offenem persönlichen Dialog mit Soldatinnen und Sol-
        daten. Dort werden auch sensible Themen wie Auslands-
        einsätze thematisiert.
        Die Werbung für die Bw-Adventure Camps sowie die
        Einladung zu diesen Veranstaltungen verstoßen nicht ge-
        gen das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskon-
        vention und sind keine Rekrutierungsmaßnahmen. Es
        soll grundsätzliches Interesse geweckt werden und inte-
        ressierte Jugendliche und junge Erwachsene sollen sich
        ein eigenes Bild machen können.
        Dem besonderen Schutzerfordernis bezüglich der
        Aufklärung über das Berufsbild eines Soldaten wird un-
        ter anderem durch eine persönliche Beratung durch die
        Wehrdienstberatung im Vorfeld eines möglichen – aber
        hiervon unabhängigen – späteren Bewerbungsverfahrens
        Rechnung getragen. Im Rahmen dessen klärt die Bun-
        deswehr selbstverständlich „über die mit dem Militär-
        dienst verbundenen Pflichten“ in Übereinstimmung mit
        dem Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtsonvention
        Art. 3 Abs. 3 Buchstabe c) umfassend auf.
        Anlage 65
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 83):
        Inwiefern besitzt die Bundeswehr Phosphorbomben, und
        für welche Zwecke werden diese vorgehalten?
        Die Bundeswehr besitzt keine Phosphorbomben und
        beabsichtigt auch nicht, derartige Bomben zu beschaf-
        fen.
        Lediglich in den derzeit verwendeten Übungsbomben
        sind sehr geringe Mengen roten Phosphors enthalten, der
        aber nicht als Brand- oder Sprengwirkmittel dient, son-
        dern eine Signalwirkung erzeugen soll, um damit den
        Ausbildungsstand der Piloten bewerten zu können.
        Anlage 66
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 84):
        Wem wurde die Korridorstudie zur Entlastung des Mittel-
        rheintals und zur ergebnisoffenen Prüfung von Neubau-
        strecken sowie betrieblicher und kapazitiver Lösungen für den
        Güterverkehr im Westkorridor übertragen, und wann rechnet
        die Bundesregierung mit der Vorlage der Ergebnisse?
        Der Auftrag zur Durchführung der Studie „Entwick-
        lung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahn-
        korridor Mittelrheinachse/Rhein/Main–Rhein/Neckar–
        Karlsruhe“ wurde an die Bietergemeinschaft Intraplan
        Consult GmbH (Bevollmächtigter), BVU Beratergruppe
        Verkehr + Umwelt GmbH, SMA und Partner AG, Orle-
        ansplatz 5 a in 81667 München vergeben. Die Vorlage
        der Ergebnisse der Studie wird voraussichtlich Ende
        2013 erfolgen.
        Anlage 67
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
        geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 85):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im Rah-
        men der Organisationsreform der Wasser- und Schifffahrtsver-
        waltung des Bundes, WSV, in Außenstellen umgewandelten
        Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Außenstellen
        der Wasser- und Schifffahrtsämter zum 31. Dezember 2020
        geschlossen werden sollen, und wie vereinbart die Bundesre-
        gierung das mit der Zusage des Bundesministers für Verkehr,
        Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, dass alle
        Standorte erhalten bleiben sollen?
        Das BMVBS beabsichtigt, alle Außenstellen der Was-
        ser- und Schifffahrtsämter und der Wasser- und Schiff-
        fahrtsdirektionen bis zum 31. Dezember 2020 aufzulö-
        sen. Davon sind aber andere Organisationseinheiten der
        Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an diesen Stand-
        orten nicht betroffen.
        Anlage 68
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
        Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
        17/10736, Fragen 86 und 87):
        Wie begründet die Bundesregierung das Vorgehen, im
        Rahmen der geplanten Reform der WSV bereits konkrete
        Schritte umzusetzen, wie die Bildung eines Arbeitsstabes, die
        Erkundung von möglichen Liegenschaften in Bonn, die Be-
        kanntgabe der Schließung aller geplanten Außenstellen sowie
        der Direktionen der WSV sowie weitere Personalentscheidun-
        gen, bevor sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestages
        mit dem 5. Bericht des BMVBS zur Reform der WSV befasst
        haben, und welche Personalressourcen hat das Bundesminis-
        terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit Oktober
        2011 für die Reform der WSV eingesetzt (bitte monatsweise
        aufschlüsseln nach Stellen und Organisationseinheit)?
        Wann wird die Bundesregierung die zur Umsetzung der
        WSV-Reform erforderlichen Gesetze vorlegen, und wie beur-
        teilt sie die Zustimmungsbereitschaft der Bundesländer zu ih-
        ren Plänen für eine Reform der Verwaltung und die Kategori-
        sierung der Bundeswasserstraßen?
        Zu Frage 86:
        Die bisherigen Maßnahmen und Entscheidungen des
        BMVBS (Einrichtung des Arbeitsstabes, Suchauftrag an
        die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) dienen der
        Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Generaldirektion.
        Mit Ausnahme der Bestellung der Leitung und Mitglie-
        der der Arbeitsgruppe sowie der Mitglieder der Len-
        kungsgruppe sind keine Personalentscheidungen vollzo-
        gen worden.
        23330 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Seit dem 1. November 2010 hat das BMVBS 15 Be-
        schäftigte des Ministeriums und der Wasser- und Schiff-
        fahrtsverwaltung des Bundes, WSV, für die Untersu-
        chungen und die Vorbereitung der Berichte an den
        Deutschen Bundestag eingesetzt. Weitere circa 50 Be-
        schäftigte des Außenbereichs, der Ämter und der Was-
        ser- und Schifffahrtsdirektionen, WSDen, wurden mit
        der Aufgabenerfassung und -bewertung (Aktualisierung
        des Kernaufgabengutachtens) beauftragt.
        Seit dem 7. September 2012 sind 39 Beschäftigte des
        BMVBS und der WSDen zu Mitgliedern der Arbeits-
        gruppe „Umsetzung der WSV-Reform“ bestellt worden.
        Zu Frage 87:
        Das Rechtsbereinigungsgesetz soll dem Deutschen
        Bundestag noch im Jahr 2012 vorgelegt werden.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bun-
        desländer die aufgrund der begrenzten Ressourcen not-
        wendige Kategorisierung der Bundeswasserstraßen ak-
        zeptieren, nachdem die Ergebnisse des gemeinsam mit
        den Ländern beauftragten Gutachtens bei der Netzstruk-
        tur und der Priorisierung berücksichtigt wurden. Bei der
        Organisation der WSV handelt es sich um eine reine
        Bundesaufgabe. Die Bundesregierung geht davon aus,
        dass die Bundesländer bei entsprechenden Bewertungen
        die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung beachten.
        Anlage 69
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
        geordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Frage 91):
        Mit welcher Auslastung rechnen Bundesregierung und
        EU-Kommission auf den Güterverkehrskorridoren 2 (Rhein)
        und 1 (Ostfrankreich) in den kommenden fünf Jahren, und für
        welche Langfristprognose werden die Strecken ausgerichtet?
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung, BMVBS, verfügt über Verkehrsprognosen
        für die Jahre 2015 und 2025. Da es sich um Punktprogno-
        sen handelt, kann über das Jahr 2017/18 keine Auskunft
        zur Auslastung der Schienenstrecken gegeben werden.
        Über entsprechende Prognosen der EU-Kommission ist
        dem BMVBS nichts bekannt. Über Informationen zum
        prognostizierten Grad der Auslastung der ostfranzösi-
        schen Parallelstrecke zur Rheintalbahn verfügt das
        BMVBS nicht. Nach den Erkenntnissen aus der Über-
        prüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege
        im Jahre 2010 rechnet das BMVBS im Prognosejahr
        2025 für den deutschen Teil des Schienengüterverkehrs-
        korridors Rotterdam–Genua mit zahlreichen überlasteten
        Streckenabschnitten, sofern der weitere Ausbau dieses
        Korridors nicht fortgesetzt würde. Nach Umsetzung der
        in der Bedarfsplanüberprüfung untersuchten Schienen-
        aus- und -neubauprojekte werden die meisten Engpässe
        aufgelöst. Es verbleiben allerdings einige Engpässe zwi-
        schen Köln und Karlsruhe, die mit aktuellen Bedarfs-
        planmaßnahmen nicht vollständig beseitigt werden kön-
        nen.
        Genaueres zu den Engpassanalysen des Prognosejah-
        res 2025 kann dem Gutachterlichen Abschlussbericht
        der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschie-
        nenwege vom November 2010 (Engpassanalyse im Be-
        zugsfall: Kap. 5.8, insbesondere Seiten 5-47, 5-48; Eng-
        passanalyse im Zielnetz: Kap. 7.7, Seiten 7-38 bis 7-41)
        entnommen werden.
        Anlage 70
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 92):
        Welche Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen – ge-
        ordnet nach Bundesländern – sind nach aktuellem Stand von
        der Alkali-Kieselsäure-Reaktion betroffen, und welche Stre-
        ckenabschnitte – ebenfalls nach Bundesländern geordnet –
        konnten bereits saniert werden?
        Meldungen über gutachterlich nachgewiesene Scha-
        densfälle bedingt durch eine schädigende Alkali-Kiesel-
        säure-Reaktion, AKR, sowie visuell festgestellte Ver-
        dachtsfälle, die auf eine mögliche AKR schließen lassen,
        liegen dem BMVBS aus Sachsen-Anhalt, ST, Branden-
        burg, BB, Hessen, HE, Sachsen, SN, und Berlin, BE,
        vor.
        Die nachfolgend aufgeführten Angaben beinhalten
        Strecken mit ersten charakteristischen Anzeichen einer
        möglichen AKR, laufenden gutachterlichen Untersu-
        chungen sowie bestätigten AKR-Schäden.
        Im Bereich der Bundesfernstraßen sind in ST insge-
        samt 220 Kilometer Richtungsfahrbahn betroffen.
        Davon sind bis Ende 2012 auf 160 Kilometern erhal-
        tende oder instand setzende Maßnahmen durchgeführt
        worden.
        In BB wurden insgesamt 172 Kilometer Richtungs-
        fahrbahn gemeldet, bis 2010 wurden davon 58 Kilome-
        ter saniert.
        In HE wurden 66 Kilometer Richtungsfahrbahn ge-
        meldet, es ist beabsichtigt, in 2013 die letzten Abschnitte
        instand zu setzen.
        Der in Sachsen gutachterlich bestätigte Schaden auf
        der A 14 zwischen den AS Mutzschen und AS Leisnig
        wurde in 2011 instand gesetzt.
        Der Verdachtsfall auf der A113 in Berlin zwischen
        den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof muss
        noch weiterführend untersucht werden.
        Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass der
        Nachweis einer schädigenden Reaktion an Betonfahr-
        bahndecken durch AKR durch spezielle, zeitlich aufwän-
        dige Untersuchungen erbracht werden muss, da das cha-
        rakteristische Rissbild einer AKR auch durch andere
        Schädigungsprozesse verursacht werden kann. Im Ergeb-
        nis haben sich in den letzten Jahren die Informationen
        über Streckenabschnitte, für die Verdacht auf Schädi-
        gung durch AKR besteht, für die diese Schadensursache
        nachgewiesen wurde und an denen Erhaltungsmaßnah-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23331
        (A) (C)
        (D)(B)
        men durchgeführt wurden, zum Teil bereits auch an Ver-
        dachtsstrecken ohne diesen Nachweis, überschnitten.
        Aus diesem Grund können keine gesicherten Zahlen
        zur Länge der von AKR betroffenen Streckenabschnitte,
        geordnet nach Bundesländern, genannt werden.
        Anlage 71
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 93):
        Wie ist der Verhandlungsstand zum Notifizierungsverfah-
        ren für Beihilfen für den BER, und welcher Zeitplan zeichnet
        sich aus Sicht der Bundesregierung ab?
        Die Arbeitsebenen der Bundesregierung und der EU-
        Kommission erörtern derzeit die zweckmäßigste Heran-
        gehensweise an eine Notifizierung. Der Zeitbedarf für
        das förmliche Verfahren hängt im Wesentlichen von den
        hierbei zu erledigenden einzelnen Arbeitsschritten ab
        und kann daher derzeit noch nicht benannt werden.
        Anlage 72
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
        Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 94):
        Mit welchen Aufgaben und Zielen ist die „Soko Flugha-
        fen“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung hinsichtlich der Bauverzögerungen am Flughafen
        Berlin Brandenburg, BER, versehen worden, und welche Er-
        gebnisse hat ihre Arbeit bislang gezeitigt?
        Die Sonderkommission „Flughafen Berlin Branden-
        burg (BER)“ prüft, welche Maßnahmen durch die Ver-
        schiebung der Inbetriebnahme des Flughafens BER im
        Geschäftsbereich des BMVBS erforderlich sind und
        welche Auswirkungen sich für den Anteilseigner Bund
        an der Flughafengesellschaft (Land Berlin 37 Prozent,
        Land Brandenburg 37 Prozent, Bund 26 Prozent) erge-
        ben. Dabei geht es um die Untersuchung von Auswir-
        kungen und Lösungen zu den den Bund betreffenden
        Fragen im Hinblick auf einen reibungslosen interimisti-
        schen Flugbetrieb an den bisherigen Standorten Tegel
        und Schönefeld, die Inbetriebnahme des BER (insbeson-
        dere Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen und
        der benötigten Infrastruktur) sowie die Finanzierungs-
        problematik.
        In den bisher 17 Sitzungen wurden zahlreiche Einzel-
        fragen besprochen und erfolgreich abgestimmt, zuletzt
        zum Beispiel bezüglich der Gespräche mit der Europäi-
        schen Kommission, der haushälterischen Problematik,
        der Flugsicherung und der Zuganbindung. Zudem konn-
        ten alle das BMVBS betreffenden Maßnahmen für den
        einstweiligen Weiterbetrieb der Flughäfen Tegel und
        Schönefeld sichergestellt werden (Start- und Landezei-
        ten, Slots, Flughafenkoordination, Deutsche Flugsiche-
        rung, Deutscher Wetterdienst).
        Anlage 73
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
        Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/10736,
        Fragen 97 und 98):
        Hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung, Dr. Peter Ramsauer, gegenüber Vertretern der Landes-
        regierung Baden-Württemberg die Ergänzung des vorliegenden
        Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland
        und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswir-
        kungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheits-
        gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch eine soge-
        nannte Denkschrift zugesagt, und, wenn ja, was wird der
        Inhalt sein?
        Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf der Denk-
        schrift als Ergänzung zum vorliegenden Staatsvertrag zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizeri-
        schen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs
        des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepu-
        blik Deutschland vorlegen, und welche Institutionen im Bund,
        im Land Baden-Württemberg und in den betroffenen Land-
        kreisen in Südbaden werden an der Erarbeitung beteiligt?
        Zu Frage 97:
        Der Vertrag bedarf der Ratifizierung durch ein Ver-
        tragsgesetz. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung
        der Bundesministerien, GGO, bedarf die Regierungsvor-
        lage im Anschluss an die Begründung des Vertragsgeset-
        zes und an die Wiedergabe des Vertragstextes einer soge-
        nannten Denkschrift. In ihr sind Bedeutung, Zweck und
        Geschichte des Vertrages sowie die Gründe für den Ver-
        tragsschluss darzulegen. Des Weiteren sind die einzelnen
        Vertragsbestimmungen nach ihrem Inhalt, ihren Zusam-
        menhang mit anderen Regelungen und in ihren Auswir-
        kungen darzustellen. Es ist keinesfalls möglich, hiermit
        eine „Ergänzung“ des vorliegenden Staatsvertrages vor-
        zunehmen.
        Zu Frage 98:
        Es ist beabsichtigt, Ländern und Verbänden den Ent-
        wurf des Vertragsgesetzes (einschließlich der „Denk-
        schrift“) im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens sobald
        als möglich zur Stellungnahme zuzuleiten. Ende des Jah-
        res soll er dem Kabinett vorgelegt werden. Anschließend
        ist die Befassung von Bundestag und Bundesrat im ers-
        ten Halbjahr 2013 vorgesehen. Bei der Erarbeitung der
        „Denkschrift“ wurde dem Land Baden-Württemberg,
        den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-
        Baar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
        Anlage 74
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/10736, Fragen 99 und 100):
        Welche der nachfolgenden, in der Europäischen Union
        verbotenen Chemikalien enthält die Ladung der „MSC Flami-
        nia“ in welchen Mengen: Kampfstoffe wie weißer Phosphor,
        Raketentreibmittel, verbotene Kältemittel wie Tetrafluor-
        ethan, Synthesestoffe für Pestizide oder andere in der Euro-
        päischen Union verbotene Substanzen?
        23332 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Schließt die Bundesregierung aus, dass der Transport der
        Ladung der „MSC Flaminia“ einen Verstoß gegen internatio-
        nale Regelungen wie das Rotterdamer Übereinkommen über
        den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien
        (PIC-Konvention) oder eine Lieferung von Kampfstoffen/
        Kampfstoffvorprodukten in Krisenländer darstellt (Begrün-
        dung)?
        Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung liegen hinsichtlich der angefragten Stoffe
        keine Erkenntnisse vor. Die Ladeliste wurde zur diesbe-
        züglichen Überprüfung dem Bundesministerium für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem
        Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
        übersandt. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
        Aus den genannten Gründen können zum derzeitigen
        Zeitpunkt auch keine Aussagen über eventuelle Verstöße
        gegen internationale Regelungen gemacht werden.
        194. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 1 Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 2 Aktuelle Stunde „Besorgnis über die Parlamentswahlen in Weißrussland“