Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23309
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 3):
Wie bewertet das BMU den Onlinebürgerdialog zum
BMU-Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen
Wertstofferfassung angesichts der Tatsache, dass nur 1 033 Bür-
gerinnen und Bürger teilgenommen haben und darunter über-
wiegend Interessenvertreter?
Die im Bürgerdialog verfassten Beiträge und Kom-
mentare haben breite Unterstützung für das Konzept
einer einheitlichen Wertstofferfassung unmittelbar am
Haushalt gezeigt. Im relativ kurzen Zeitraum vom
30. Juli bis 31. August 2012 haben sich über 1 000 Teil-
nehmer registriert und aktiv eingebracht. Das ist ein
beachtlicher Erfolg, der den hohen Stellenwert deutlich
macht, den viele Bürgerinnen und Bürger der Mülltren-
nung als ihrem persönlichen Beitrag zum Umweltschutz
beimessen. Die Beteiligung einzelner Interessenvertreter
am Dialog ist legitim und hat dazu beigetragen, Positio-
nen und Argumente der betroffenen Kreise offen gegen-
überzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern eine
Auseinandersetzung mit den jeweils vorgeschlagenen
Konzepten und Ideen zu ermöglichen. Dieser Beitrag zu
mehr Transparenz ist klar zu begrüßen. Insgesamt war
der Bürgerdialog eine wertvolle Ergänzung zu dem im
letzten Jahr durchgeführten Planspiel.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 4):
Wie erklärt sich die Bundesregierung die zahlreichen
gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Verpackungs-
verordnung?
Die ganz überwiegende Zahl aller jemals im Kontext
der Verpackungsverordnung geführten gerichtlichen
Auseinandersetzungen hatte die Einführung der Pfand-
pflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Einweggeträn-
keverpackungen zum Gegenstand. Diese Verfahren sind
zwischenzeitlich durchweg abgeschlossen. Im Übrigen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die
auf eine überdurchschnittliche Streitbefangenheit der
Verpackungsverordnung hindeuten würden.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 5):
Seit wann gibt es im Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, die regelmäßigen Ab-
teilungsleiterrunden mit der Hausspitze, Abteilungsleiter-
besprechungen der Abteilung „Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsor-
gung“, RS, mit den drei RS-Unterabteilungsleitern und die an-
deren regelmäßigen Besprechungen der Abteilung RS unter
Leitung des Abteilungsleiters RS – bitte möglichst auf Jahr
und Monat genau –, und in welchen zeitlichen Abständen fan-
den diese in der 13. Wahlperiode jeweils statt?
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2012
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2012
Bellmann, Veronika CDU/CSU 26.09.2012
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2012
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2012
Dr. Gebhart, Thomas CDU/CSU 26.09.2012
Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2012
Kolbe (Leipzig),
Daniela
SPD 26.09.2012
Kolbe, Manfred CDU/CSU 26.09.2012
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2012
Kurth (Quedlinburg),
Undine
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.09.2012
Nahles, Andrea SPD 26.09.2012
Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.09.2012
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 26.09.2012
Simmling, Werner FDP 26.09.2012
Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.09.2012
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.09.2012
Dr. Westerwelle, Guido FDP 26.09.2012
Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 26.09.2012
Anlagen
23310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Seit der Amtszeit von Bundesumweltminister Klaus
Töpfer ab 1987 fanden regelmäßig wöchentlich Abtei-
lungsleiterrunden mit der Hausleitung statt. Unter Lei-
tung des Abteilungsleiters RS hat es keine regelmäßigen,
sondern flexible, anlassbezogene Gespräche mit den Un-
terabteilungsleitern der Abteilung RS gegeben. Wegen
der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage
zur Verfügung stehenden Zeit ist eine weitergehende
Antwort nicht möglich.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 6):
Welche regelmäßigen Berichte zum Endlagerprojekt Gor-
leben des Bundesamts für Strahlenschutz, der Deutschen Ge-
sellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfall-
stoffe mbH und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe erhielt das BMU in der 13. Wahlperiode regelmäßig
– die Frage zielt lediglich auf die unterschiedlichen Typen/Ar-
ten der regelmäßig zugegangenen Gorleben-Berichte ab, sie
ist nicht berichtsscharf oder gar inhaltlich gemeint –, und wel-
che davon erhielt in der Regel auch die BMU-Hausleitungs-
ebene zur Kenntnis?
Vom Bundesamt für Strahlenschutz wurden dem BMU
Monats- bzw. Quartals- und Jahresberichte zum Erkun-
dungsprojekt Gorleben übermittelt. Darüber hinaus er-
folgten im Rahmen der Haushaltsaufstellung jährlich die
Haushaltsanmeldung, Vorlagen für das Grüne Buch so-
wie diverse Berichte im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lung, die auch das Erkundungsprojekt Gorleben betrafen.
Des Weiteren wurden die Monatsberichte der Deutschen
Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Ab-
fallstoffe, DBE, dem BMU zugeleitet. Von der Bundesan-
stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden keine
regelmäßigen Berichte an das BMU übermittelt. Die
DBE hatte dem Vertreter des BMU im Aufsichtsrat der
DBE die Protokolle der jeweiligen Aufsichtsratssitzun-
gen einschließlich der Quartalsberichte und die jährlichen
Geschäftsberichte übersandt. Darüber hinaus wurden den
Vertretern des BMU in dem damals noch bestehenden
Technisch-Wirtschaftlichen-Ausschuss die über die Sit-
zungen verfassten Protokolle übermittelt.
Ob über die genannten Berichte hinaus noch weitere
Berichte regelmäßig an das BMU übermittelt wurden,
konnte wegen der Kürze der zur Beantwortung der
mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
ermittelt werden.
Ob und welche Berichte in der Regel auch der BMU-
Hausleitungsebene zur Kenntnis gegeben wurde, konnte
wegen der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen
Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 7):
Auf welche Weise wurden in der Regel die persönlichen
Schreiben der damaligen Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, vom
Leitungsbereich, insbesondere vom Bundesministerbüro, zu
den Akten gegeben – bitte vollständige Angabe, falls mehr-
fache/unterschiedliche Ablage erfolgte –, und gab es irgendwo
im BMU eine Art von Korrespondenzablage oder -erfassung,
in der ausgehende persönliche Schreiben der Bundesministerin
konzentriert abgelegt bzw. erfasst wurden (gegebenenfalls
bitte mit Erläuterung und Aktenzeichen etc.)?
Persönliche Schreiben der damaligen Bundesministe-
rin wurden als Kopie gesondert in der Leitungsregistra-
tur abgelegt und ebenfalls in Kopie an das Referat, das
die Vorlage erstellt hatte, zusammen mit der Vorlage zu-
rückübersandt. Die Aufbewahrungsfrist für die Kopien
in der Leitungsregistratur beträgt zehn Jahre.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 8):
Welche persönlichen Schreiben von der damaligen
Bundesministerin Dr. Angela Merkel gab es in der 13. Wahl-
periode zum Endlagerprojekt Gorleben (bitte mit Angabe von
Datum und Empfänger/-in)?
Zunächst möchte ich auf die Beantwortung der
schriftlichen Frage von Frau MdB Kotting-Uhl vom
20. September 2012 zu einer ähnlichen Fragestellung
verweisen. In dem Antwortschreiben wurde darauf hin-
gewiesen, dass im oben genannten Zeitraum von der
damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, BMU, Dr. Angela Merkel ge-
zeichnete Schreiben zu Endlagerprojekten nicht digital
von der Leitungsregistratur erfasst worden sind. Wegen
der Kürze der zur Beantwortung der mündlichen Frage
zur Verfügung stehenden Zeit konnten die umfangrei-
chen Fachakten aus der 13. Legislaturperiode nicht nach
von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, Dr. Angela Merkel gezeichne-
ten Schreiben durchsucht werden.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
17/10736, Frage 9):
Welches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 fordert die
Bundesregierung für die Klimapolitik der EU?
Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür
ein, dass die sogenannten Meilensteine des von der EU-
Kommission im März 2011 vorgelegten „Fahrplans für
eine kohlenstoffarme Wirtschaft 2050“ von der EU aner-
kannt werden und die KOM gebeten wird, Vorschläge
zur Operationalisierung vorzulegen. Die in dem Fahr-
plan vorgelegten Meilensteine sehen neben einer kosten-
effizienten EU-internen Reduktion von 25 Prozent bis
2020, eine EU-interne Reduktion von 40 Prozent bis
2030, 60 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050 vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23311
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
17/10736, Frage 10):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Berichten (www.co2-handel.de vom 14. September 2012),
dass Projekte des Clean Development Mechanism, CDM, in
Indien durchweg nicht „zusätzlich“ seien?
Bei der Prüfung aller CDM-Projekte steht die soge-
nannte Zusätzlichkeit im Vordergrund und damit die
Frage, ob das Projekt ohne den CDM auch durchgeführt
würde. Die Bundesregierung verweist ausdrücklich da-
rauf, dass selbst kritische Auseinandersetzungen – außer
in verfälschend verkürzenden Zusammenfassungen und
Stellungnahmen – keineswegs die Zusätzlichkeit sämtli-
cher indischer Projekte anzweifeln.
Teilweise wird kritisiert, dass der Prüfungsstandard
national zuständiger Behörden hinter den Standards des
Sekretariats der UN-Klimarahmenkonvention zurück-
bleibe. Die Prüfungsstandards sind jeweils abhängig von
der nationalen Gesetzgebung und ihrer Umsetzung im
Einzelnen; hierüber hat die Bundesregierung keine eige-
nen Erkenntnisse. Die deutsche Genehmigungsbehörde
für CDM-Projekte, das Umweltbundesamt, Deutsche
Emissionshandelsstelle, prüft jedoch neben dem Sekre-
tariat der UN-Klimarahmenkonvention eigenständig die
Zusätzlichkeit der Projekte, die sich aus den validierten
Projektunterlagen ergeben muss. Als Investorstaat hat
Deutschland bislang 54 indischen CDM-Projekten zu-
gestimmt, die zur internationalen Registrierung ange-
meldet wurden. Keines dieser Projekte wurde im Regis-
trierungsprozess bei der UN-Klimarahmenkonvention
aufgrund von Zweifeln an der Zusätzlichkeit der Emis-
sionsminderungen zurückgewiesen.
Hier besteht ein gewisser Zielkonflikt zwischen Trans-
parenz und Verwaltungsvereinfachung. So wird beispiels-
weise in indischen Veröffentlichungen angemerkt, dass
die strenger gewordenen Auflagen letztlich dazu führten,
dass eindeutig zusätzliche Projekte nicht in jedem Fall
genehmigungsfähig seien. Hier wird deutlich, dass Büro-
kratieabbau etwa durch Standardisierung von Genehmi-
gungsverfahren gerade für Kleinprojekte mit hohem Zu-
satznutzen für die nachhaltige Entwicklung nötig ist. Die
Bundesregierung beteiligt sich hier aktiv an Standardi-
sierungsprozessen.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Frage 11):
Welche konkreten Instrumente zur Kompensation sieht die
Bundeskompensationsverordnung vor, und welche Rolle sol-
len die Flächenagenturen bzw. die Ersatzzahlungen in diesem
Zusammenhang spielen?
Die Schaffung einer neuen Bundeskompensationsver-
ordnung auf der Grundlage des geltenden § 15 Abs. 7
BNatSchG ist Teil des 10-Punkte-Programms von Bun-
desminister Peter Altmaier.
Die Verordnung beruht auf dem gesetzlich veranker-
ten Prinzip der Realkompensation. Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sollen insbesondere auch über Flä-
chenpools und Ökokonten erbracht werden. Die Bedin-
gungen für die Realkompensation und das Ersatzgeld
sollen so ausgestaltet werden, dass eine Verringerung der
Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flä-
chen für Kompensationsmaßnahmen unter Beachtung
der naturschutzfachlichen Erfordernisse eintritt. Die Ver-
ordnung soll bundesweite Festlegungen zur Bemessung
der Höhe des Ersatzgeldes enthalten.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Frage 12):
Wie soll der unbestimmte Rechtsbegriff „Rücksichtnahme
auf agrarstrukturelle Belange“ (§ 15 Abs. 3 des Bundesnatur-
schutzgesetzes, BNatSchG) in der geplanten Bundeskompen-
sationsverordnung konkretisiert werden?
In der Verordnung sollen die in § 15 Abs. 3 BNatSchG
angesprochenen unbestimmten Rechtsbegriffe „agrar-
strukturelle Belange“ und „besonders geeignete Böden“
definiert werden. Darüber hinaus soll die Verordnung
eine rechtssichere Anwendung von landwirtschaftlichen
Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen ermöglichen.
Da die Ressortabstimmung noch bevorsteht, stehen
die konkreten Formulierungen des Verordnungsentwurfs
noch nicht fest.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des
Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 17):
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die
EEG-Umlage künftig bereinigt darzustellen, das heißt, neben
den Differenzkosten die Anteile der Direktvermarktung, der
besonderen Ausgleichsregelung und des industriellen Eigen-
verbrauchs an der EEG-Umlage sowie die Auswirkungen
sinkender Börsenpreise auf die EEG-Umlage auf der Strom-
rechnung kenntlich zu machen und so mehr Transparenz für
die nichtprivilegierten Stromverbraucher herzustellen?
Die Übertragungsnetzbetreiber sind durch die Verord-
nung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichs-
mechanismus in Verbindung mit dem Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz verpflichtet, die von Ihnen angesprochenen
Aspekte beziehungsweise die dafür relevanten Daten-
grundlagen zu veröffentlichen (http://www.eeg-kwk.net/
de/EEG-Umlage.htm). Somit ist die von Ihnen gefor-
derte Transparenz gewährleistet.
23312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 19):
Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregie-
rung, um die auf Bundestagsdrucksache 17/7354 („Ausgleich
für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen
NVA“) vorgesehenen Maßnahmen zugunsten von Radarge-
schädigten des militärischen Bereichs auch auf Geschädigte
ziviler Einrichtungen, zum Beispiel des Uranbergbaus der
Wismut GmbH, zu übertragen?
Radargeschädigte ziviler Einrichtungen sind der Bun-
desregierung nicht bekannt.
Von 1946 bis 1990 wurde in Sachsen und Thüringen
erst unter der Leitung der Sowjetarmee, später von der
Wismut AG Uranbergbau betrieben. Die Arbeitsbedin-
gungen waren insbesondere zu Beginn sehr schlecht und
schon zu DDR-Zeiten wurden Erkrankungen durch das
besondere Gesundheitssystem der Wismut erfasst, be-
handelt und daraufhin gegebenenfalls auch durch die zu-
ständigen Stellen entschädigt.
Bei der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktienge-
sellschaft, SDAG, Wismut wurde jedoch kein Radar ein-
gesetzt, weder zur Prospektion noch zur Förderung von
Uran. Insofern gibt es auch keine radargeschädigten
Uranbergarbeiter der SDAG Wismut.
Sollten Sie mit Ihrer Frage jedoch auf Beschäftigte der
ehemaligen SDAG Wismut zielen, die aufgrund schlech-
ter Arbeitsbedingungen gegenüber ionisierenden Strah-
len exponiert wurden, so verweise ich auf die einschlägi-
gen Regelungen zum beruflichen Arbeitsschutz. Danach
werden auch jetzt noch die Arbeitnehmer, die durch die
Exposition gegenüber ionisierenden Strahlen am Arbeits-
platz erkrankt sind, im Rahmen von Feststellungsverfah-
ren zu Berufskrankheiten durch die zuständige Berufsge-
nossenschaft entschädigt. Für die Wismut-Beschäftigten
ist das die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemi-
sche Industrie.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/10736, Frage 20):
An welche Firmensitzländer sind die Aufträge von etwa
1 Milliarde Euro für den Bau von ITER (International Ther-
monuclear Experimental Reactor) bisher vergeben worden
– bitte nach Land und Gesamtsumme auflisten –, und aus wel-
chen Gründen vertritt die Bundesregierung ungeachtet der
Tatsache, dass ihr bisher noch keine Antworten von Fusion of
Energy sowie der ITER International Organization bezüglich
der Auftragsvergabe an deutsche Firmen vorliegen, die Auf-
fassung, dass mit den bisher bewilligten Projekten die Auf-
gabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
BMBF, Unternehmen für die Einwerbung von Aufträgen im
Zusammenhang mit der Errichtung des ITER zu ertüchtigen,
erfüllt sei (vergleiche Antwort auf die schriftliche Frage 89
auf Bundestagsdrucksache 17/10696 des Abgeordneten Klaus
Hagemann)?
Zur Vergabe von Aufträgen an andere Länder als
Deutschland liegen der Bundesregierung keine gesicher-
ten Informationen vor.
Bezüglich der an Deutschland vergebenen Aufträge
und Zuwendungen von Fusion for Energy und der ITER
Organisation hat die Bundesregierung in der Zwischen-
zeit amtlich Auskunft erhalten: Danach erhielten Emp-
fänger in Deutschland (Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Universitäten)
von Fusion for Energy 43,3 Millionen Euro und von der
ITER Organisation 15,1 Millionen Euro. Darüber hinaus
haben Unternehmen in Deutschland in relevantem Um-
fang Unteraufträge von ausländischen Auftragnehmern
von Fusion for Energy und von der ITER Organisation
erhalten. Zum genauen Umfang dieser Unteraufträge lie-
gen keine gesicherten Informationen vor.
Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe der Ertüchti-
gung von deutschen Unternehmen als erfüllt an, weil das
Ende der großen Beschaffungsausschreibungen bei Fu-
sion for Energy und ITER IO in den nächsten zwei Jah-
ren absehbar ist. Die Ertüchtigung durch vorlaufende
Projekte nimmt einen Zeitraum von mindestens einem
Jahr in Anspruch, sodass der Beginn weiterer Projekte
nicht zweckmäßig ist. Bewilligte Projekte werden durch-
geführt, über beantragte Projekte wird gemäß Förderbe-
dingungen entschieden, jedoch werden keine Anträge
für neue Projekte mehr entgegengenommen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/10736, Frage 21):
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich
der weiteren Entwicklungsschritte bis zur Inbetriebnahme des
ITER sowie des Projekts „Wendelstein 7-X“?
Die Inbetriebnahme des „Wendelstein 7-X“ mit erstem
Plasma ist weiterhin für August 2014 geplant. Bei ITER
geht die Bundesregierung nach ihr vorliegenden Informa-
tionen von einer Inbetriebnahme 2020 aus. Der nächste
wichtige Schritt ist die Verabschiedung des Euratom-
Forschungsprogramms für das ITER-Projekt 2014 bis
2018 durch den Rat, die für das nächste Jahr vorgesehen
ist.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 22):
Welche Aktivitäten der Volksrepublik China zur Entwick-
lung von Fusionsreaktoren sind der Bundesregierung bekannt,
und welche Position bezieht die Bundesregierung zu diesen
Plänen im Verhältnis zu den internationalen Bemühungen, das
Projekt Kernfusionsreaktor ITER möglichst zügig zu einem
Erfolg zu bringen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23313
(A) (C)
(D)(B)
Aufgrund des Reaktorunfalls in Fukushima hat China
beschlossen, die Fusionsforschung stark voranzutreiben
mit dem Ziel, bis zum Jahr 2100 Fusionsenergie mit
100 Gigawatt Leistung zu nutzen. Um dies zu erreichen,
wurde ein äußerst ehrgeiziges Programm entwickelt: So
soll noch vor dem Jahr 2020 mit dem Bau eines Test-
fusionskraftwerks begonnen werden. Im Jahr 2025 soll
der Bau fertiggestellt sein, erster Betrieb mit Deuterium-
Tritium (also der Versuch, Energie zu gewinnen) soll
circa 2030 starten (bei ITER: 2027). China wird sich pa-
rallel dazu weiter am ITER-Projekt beteiligen. Mit sei-
ner Initiative möchte China weltweit Technologieführer
auf dem Gebiet der Kernfusion werden. Dazu wurde
kürzlich ein großes Ausbildungsprogramm an den Uni-
versitäten Chinas gestartet. Es sollen etwa 2 000 Fusions-
forscher an zehn Universitäten ausgebildet werden. Chi-
nesische Institute suchen zurzeit verstärkt Kontakte ins
Ausland, auch nach Deutschland. Man bemüht sich, in-
ternationale Spitzenforscher für einige Zeit nach China
zu holen, insbesondere zu Ausbildungszwecken.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 23):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Aussage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag
von Mecklenburg-Vorpommern, die trotz der Tatsache, dass
das Projekt „Wendelstein 7-X“ bereits 2014 den Betrieb auf-
nehmen soll und die Basismaschine Ende 2011 fertiggestellt
wurde, fordern, die Förderung für die – laut der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen – „Geldvernichtungsmaschine in
Greifswald“ einzustellen?
Die Bundesregierung zieht aus dieser Aussage keine
Schlussfolgerungen. „Wendelstein 7-X“ ist eine weltweit
einzigartige Forschungsanlage, deren Aufbau seit
nunmehr fünf Jahren nach Plan verläuft. Es gibt für die
Bundesregierung keinen Anlass, die Förderung für
„Wendelstein 7-X“ einzustellen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Frage 24):
Aus welchen Gründen haben sich jeweils im Einzelnen die
im Stilllegungs- und Rückbautitel für frühere Forschungs-
reaktoren aufgeführten Vorhaben „Kompakte Natrium-
gekühlte Kernreaktoranlage“, KNK 2, in Karlsruhe, „Arbeits-
gemeinschaft Versuchsreaktor GmbH“, AVR, in Jülich sowie
die „Entsorgung von Kernbrennstoffen“ – unter Angabe mög-
licher weiterer, der Bundesregierung bereits bekannter
Projektverzögerungen und Kostensteigerungen bei Vorhaben
dieses Titels – verteuert, und wo sollen die im Zuge des Rück-
baus anfallenden Kernbrennstoffe und kontaminierten Mate-
rialien der in diesem Titel aufgeführten Projekte jeweils im
Einzelnen zwischengelagert werden?
KNK 2/MZFR: Wie im aktualisierten Bericht des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung über
den mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stillle-
gung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen (Stand:
Juli 2011) dargestellt, kommt es bei den Rückbauprojek-
ten KNK 2 und MZFR zu Verlängerungen der Projekt-
laufzeit und Erhöhungen der Kosten. Eine ausführliche
Darstellung der Gründe für die Kostenerhöhungen sowie
des Ergebnisses der durch das BMBF veranlassten Prü-
fung der Projektkostenschätzungen findet sich im oben
genannten Bericht. Für die Natriumkühlfallen des For-
schungsreaktors KNK konnte zwischenzeitlich zur wei-
teren Dekontamination eine Behandlungsmöglichkeit in
Großbritannien realisiert werden. Mitte 2013 werden die
Kostenberechnungen für beide Rückbauprojekte KNK
und MZFR fortgeschrieben.
AVR: Aufgrund der unerwartet hohen technischen
Komplexität der sogenannten Materialschleuse-Aus-
hubvorrichtung für den Reaktordruckbehälter ist es zu
zeitlichen Verzögerungen und damit zu steigenden Per-
sonalkosten gekommen. Die AVR GmbH geht von einer
Kostenerhöhung von insgesamt 39 Millionen Euro
(Bund und Land NRW) für das Gesamtprojekt aus bei ei-
ner verlängerten Projektlaufzeit bis 2017. Für das kom-
mende Jahr ist jetzt das Herausheben des Reaktordruck-
behälters geplant; die Lagerhalle steht bereits zur
Verfügung. Die vorgelegten Kostenschätzungen werden
derzeit begutachtet.
Entsorgung von Kernbrennstoffen, EKB: Ziel dieses
Projektes ist die Entsorgung der Kernbrennstoffe und der
bei der Wiederaufarbeitung im Ausland entstandenen ra-
dioaktiven Abfälle des ehemaligen Forschungszentrums
Karlsruhe. Teilweise konnten die nuklearen Abfallstoffe
bereits vertragsgemäß nach Deutschland zurückgeholt
werden, größere Abfallmengen lagern beispielsweise
noch in Dounreay/Schottland und werden ebenfalls zu-
rückgeholt werden müssen, gegebenenfalls in Form eines
Swaps, den es noch zu verhandeln gilt. Erfolgreich ver-
handelt werden konnte dieses Jahr ein derartiger Swap für
in Marcoule/Frankreich lagernde bituminierte Abfälle
aus der Wiederaufarbeitung, sodass anstelle vieler Ab-
falleinzelgebinde lediglich eine Kokille äquivalenter
Strahlendosis zurückgeholt werden muss.
Die Projektkostenschätzung wird unter Berücksichti-
gung des aktuellen Projektstands derzeit überarbeitet. Es
zeichnet sich ab, dass die bis heute kalkulierten
Bundeshaushaltsmittel von 14,85 Millionen Euro nicht
ausreichend sein werden, welche im aktualisierten
Bericht des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung über den mittel- und langfristigen Mittelbedarf
für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchs-
anlagen (Stand Juli 2011) angegeben sind.
StiWAK: Die WAK teilte uns mit, dass die vorgefun-
denen Kontaminationen in der Verglasungsanlage, VEK,
nach Abschluss der Arbeiten im Herbst 2010 höher als
erwartet sind. Dies wird Auswirkungen auf den Rück-
bauverlauf und die Rückbaukosten haben. Ein Termin-
und Kostenplan wird zurzeit erstellt.
Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus den For-
schungseinrichtungen: Radioaktive Abfälle aus den For-
23314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
schungseinrichtungen werden in der Regel an ihrem
Entstehungsort konditioniert und zwischengelagert.
Ausnahmen gibt es bei der Lagerung von Kernbrennstof-
fen und von hochradioaktiven Stoffen, die bei der Wie-
deraufarbeitung der Kernbrennstoffe erzeugt worden
sind. Für die Lagerung dieser Stoffe wird eine Genehmi-
gung nach § 6 des Atomgesetzes benötigt. So lagern bei-
spielsweise im Zwischenlager Nord bei Greifswald der-
zeit neben Brennstäben aus dem KNK 2 und dem
Nuklearschiff Otto Hahn auch hochradioaktive Glaskokil-
len aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, WAK.
Im Zwischenlager Jülich lagern die abgebrannten Brenn-
elementkugeln aus dem Betrieb des AVR. Da die Geneh-
migung für die Lagerung der Brennelementkugeln am
Standort Jülich am 30. Juni 2013 ausläuft, werden der-
zeit in Abstimmung mit der Landesregierung verschie-
dene Optionen für die weitere Zwischenlagerung ge-
prüft. Ein Antrag auf befristete Verlängerung der Ende
Juni 2013 endenden Genehmigung für das Zwischenla-
ger im FZJ sowie ein Antrag zur Aufbewahrung der
Brennelemente im Zwischenlager Ahaus wurden beim
Bundesamt für Strahlenschutz gestellt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Frage 25):
Wie viele Potenzialanalysen sind im Rahmen des Sonder-
programms Berufseinstiegsbegleitung seit 2010 durchgeführt
worden, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung da-
für aufgewendet (jeweils in Jahresscheiben und nach Ländern
aufgeschlüsselt)?
Eine offizielle Statistik zur Potenzialanalyse wird nach
Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit, BA, frühestens
im ersten Quartal 2013 vorliegen. Anhand der IST-Aus-
gaben ist näherungsweise von etwa 420 Potenzialanaly-
sen im Einstiegsjahr 2010 auszugehen. Im Jahr 2011 be-
läuft sich die geschätzte Anzahl auf 20 600 und in der
ersten Jahreshälfte 2012 auf 7 800 Potenzialanalysen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/10736, Fragen 26 und 27):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Projektanträge zum
Berufsorientierungsprogramm des BMBF in 2012 nach teil-
weise mehrjähriger Förderung nicht mehr zum Zuge kamen,
obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftli-
che Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 17/10535 des Abge-
ordneten Klaus Hagemann dargelegt hat, dass in 2012 keine
förderfähigen Anträge abgelehnt worden seien?
Inwiefern hat sich das Auswahlverfahren für die Projekte
im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms des BMBF in
2012 verändert, wenn man bedenkt, dass Projekte nach teil-
weise mehrjähriger Förderung als künftig nicht mehr förderfä-
hig eingestuft werden konnten (insbesondere die Veränderung
der erforderlichen Punktezahl für eine Förderung im Verlauf
seit 2010)?
Zu Frage 26:
Anträge für das Jahr 2012 konnten bereits in Vorjah-
ren und spätestens bis zum 31. Dezember 2011 nach den
Richtlinien vom 16. Juni 2010 gestellt werden. Von die-
sen Anträgen sind keine förderfähigen Anträge abge-
lehnt worden, das heißt, alle Anträge für 2012 wurden
bewilligt. Bis 30. Juni 2012 wurden diejenigen Antrag-
steller durch das Bundesinstitut für Berufsbildung,
BIBB, benachrichtigt, deren förderfähigen Anträge so-
fort mit den aktuell noch für 2013 verfügbaren Mitteln
bewilligt werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen
in der Programmadministration zeigen, dass es zwischen
Antragstellung und der konkreten Durchführung der
Maßnahmen immer wieder Abweichungen gibt. Erfah-
rungsgemäß geben die Antragsteller generell eine höhere
Schülerzahl an, als tatsächlich in der Kooperation mit
den Schulen realisiert werden kann. Hinzu kommen Ver-
änderungen zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Klas-
senwiederholern, der Zusammenlegung oder gar Schlie-
ßung von Schulen. Die dadurch wieder frei werdenden
Mittel werden kontinuierlich für die Bewilligung weite-
rer Anträge verwendet, die positiv bewertet wurden. Da-
her ist das derzeitige Antragsverfahren noch nicht abge-
schlossen.
Zu Frage 27:
Am 1. Januar 2012 traten für das Berufsorientierungs-
programm des BMBF neue Richtlinien in Kraft (Richtli-
nien vom 6. Dezember 2011; Bundesanzeiger Nr. 190
vom 16. Dezember 2011). Danach erfolgt gemäß Nr. 7.3
eine regionale Verteilung der Mittel bezogen auf die
Zahl der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulab-
schluss in den Ländern. Qualitätskriterien wurden einge-
führt und dementsprechend wird unter den förderfähigen
Anträgen eine Rangfolge erstellt. Dies war nach den al-
ten Richtlinien nicht möglich, da es keinen einheitlichen
Antragstermin gab und das BIBB daher alle Anträge ent-
sprechend des Eingangs abarbeitete.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/10736, Frage 28):
Welche weiteren Projekte meint die Bundesregierung,
wenn sie davon spricht, beim Berufsorientierungsprogramm
des BMBF 2012 bewilligte, aber im Haushaltsjahr nicht benö-
tigte Mittel in einem Nachverteilungsverfahren auf weitere
positive Projekte verteilen zu wollen, zumal sie in ihrer Ant-
wort auf die schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache
17/10535 des Abgeordneten Klaus Hagemann dargelegt hat,
dass in 2012 alle förderfähigen Anträge bewilligt werden
konnten?
Bis 30. Juni 2012 wurden diejenigen Antragsteller
durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, be-
nachrichtigt, deren förderfähigen Anträge sofort mit den
aktuell noch für 2013 verfügbaren Mitteln bewilligt
werden konnten. Die bisherigen Erfahrungen in der
Programmadministration zeigen, dass es zwischen An-
tragstellung und der konkreten Durchführung der Maß-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23315
(A) (C)
(D)(B)
nahmen immer wieder Abweichungen gibt. Erfahrungs-
gemäß geben die Antragsteller generell eine höhere
Schülerzahl an, als tatsächlich in der Kooperation mit
den Schulen realisiert werden kann. Hinzu kommen Ver-
änderungen zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Klas-
senwiederholern, der Zusammenlegung oder gar Schlie-
ßung von Schulen. Die dadurch wieder frei werdenden
Mittel werden kontinuierlich für die Bewilligung weite-
rer Anträge verwendet, die positiv bewertet wurden. Da-
her ist das derzeitige Antragsverfahren noch nicht abge-
schlossen.
Für das Jahr 2012 konnten alle förderfähigen Anträge
bewilligt werden. Dies betraf Anträge, die in den Vorjah-
ren bis zum 31. Dezember 2011 gestellt wurden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/10736, Frage 29):
Wann wird die Bundesregierung ein strategisches Gesamt-
konzept vorlegen, um den rund 2 Millionen Menschen im Al-
ter zwischen 20 und 34 Jahren mit Schulabschluss, aber ohne
Berufsschulabschluss durch Nachqualifizierung eine Integra-
tion auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und welche
Grundzüge wird ein solches Konzept haben?
Die Gruppe der 2 Millionen Menschen im Alter von
20 bis 34 Jahren ohne Berufsabschluss ist eine sehr hete-
rogene Gruppe. Sie umfasst zum Beispiel erwerbstätige
Menschen mit einer Studienzugangsberechtigung und
abgebrochenem Hochschulstudium oder Langzeitar-
beitslose ohne Schulabschluss.
Entsprechend der unterschiedlichen Gruppen setzt die
Bundesregierung unterschiedliche Instrumente ein. Die
wichtigsten sind:
Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter Älterer in Unternehmen“, WeGebAU,
der Bundesagentur für Arbeit, BA, zielt auf die Nach-
qualifizierung von Arbeitnehmern, die noch keinen Be-
rufsabschluss haben. 2012 stehen hierfür 280 Millionen
Euro zur Verfügung.
Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels,
IFLAS, der Bundesagentur für Arbeit richtet sich gezielt
an Arbeitslose. Im Jahr 2011 sind mit einem Budget von
350 Millionen Euro rund 22 000 Förderungen über das
Programm erzielt worden. Für 2012 sind 400 Millionen
Euro eingestellt. Modellhaft werden auch Ausbildungs-
bausteine für bestimmte Berufe entwickelt, die Personen
die Möglichkeit eröffnen sollen, einen Berufsabschluss
in Einzelschritten zu erzielen.
Der Anteil der Weiterbildungsförderungen mit einem
anerkannten Abschluss steigt seit 2008 kontinuierlich an
und hat sich in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt
(2008: 6 Prozent, 2011: 11,4 Prozent).
Das Ziel, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen,
um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und
ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss
zu ermöglichen, verfolgt die Förderinitiative „Abschluss-
orientierte modulare Nachqualifizierung“ des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung.
Generell verfolgt die Bundesregierung das Ziel „Prä-
vention statt Reparatur“. Mit der Initiative „Bildungs-
ketten“ unterstützt die sie mit unterschiedlichen Instrumen-
ten Jugendliche, dabei, den Schulabschluss erreichen,
den Einstig in eine Berufsausbildung zu schaffen und
den Berufsabschluss zu erreichen.
Ferner hat die BA ein Forschungs- und Entwicklungs-
projekt zur Optimierung der Qualifizierungsangebote für
gering qualifizierte Arbeitslose initiiert. Ziel des Projek-
tes ist es, arbeitsmarktverwertbare, standardisierte und
individuell zertifizierte Teilqualifikationen zu entwi-
ckeln, die für Bildungswege bis zur Externenprüfung an-
geboten werden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/10736, Frage 30):
Wie viele Auszubildende haben einen oder mehrere Aus-
bildungsbausteine – Programm Jobstarter Connect – durch-
laufen, und wie viele von ihnen haben danach einen anerkann-
ten Berufsabschluss in einer zweijährigen Ausbildung
erworben?
Die amtliche Statistik erhebt nicht, ob ein Auszubilden-
der zuvor Ausbildungsbausteine absolviert hat. Daher
sind hier nur Angaben zu den Teilnehmerzahler von
Jobstarter Connect möglich. Von insgesamt 3 322 Jugend-
lichen, die bis zum 30. April 2012 in eine Bausteinqualifi-
zierung eingestiegen sind, haben bislang 1 934 Jugendli-
che (58 Prozent) insgesamt 3 022 Ausbildungsbausteine
dokumentiert erhalten, das heißt diesen Jugendlichen
wurde bescheinigt, die in den Ausbildungsbausteinen
beschriebenen Kompetenzen erfolgreich erworben zu
haben. Angaben zu späteren Berufsabschlüssen in einem
zweijährigen Ausbildungsberuf liegen nicht vor.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
17/10736, Frage 32):
Inwiefern schlägt sich die Zielsetzung der aktuellen Bil-
dungsstrategie des BMZ in den Länderstrategien und Regio-
nalkonzepten des BMZ, insbesondere dem Regionalkonzept
für Afrika, nieder, und wurde dort Bildung, insbesondere
Grundbildung, als Schwerpunkt der Entwicklungszusammen-
arbeit festgeschrieben?
Die BMZ-Bildungsstrategie ist verbindlich für Regio-
nalkonzepte und Länderstrategien. Alle Konzeptpapiere,
die seit der Veröffentlichung der Bildungsstrategie er-
stellt wurden, berücksichtigen diese.
Im auch für die Entwicklungszusammenarbeit maß-
geblichen Afrikakonzept der Bundesregierung (2011) ist
„Entwicklung, Bildung und Forschung“ als einer von
23316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
sechs Schlüsselbereichen festgeschrieben. Dabei wird
Grundbildung als besonders wichtiger Bereich genannt.
Das BMZ-Asienkonzept (2011) weist Bildung als ei-
nen von fünf Schwerpunkten aus. Es greift die Ansätze
des – bei Erstellung bereits vorliegenden – Entwurfs der
BMZ-Bildungsstrategie auf.
Das Regionalkonzept Lateinamerika und Karibik
(2011) greift Bildung als Querschnittsthema auf. Die
Ansätze der BMZ-Bildungsstrategie sind verankert.
Bildung spielt auch eine wichtige Rolle im Regional-
konzept Südosteuropa (2010).
Unter den Kooperationsländern mit Schwerpunkt Bil-
dung sind ausschließlich im Falle Jemens (2010) und
Pakistans (2011) die geltenden Länderkonzepte in der
aktuellen Legislaturperiode entstanden. Sie berücksichti-
gen Bildung entsprechend stark. Die Bildungsstrategie
war zum Erstellungszeitpunkt allerdings noch nicht fina-
lisiert.
Sie sehen: Wir verankern die Bildungsstrategie selbst-
verständlich in unseren Regional- und Länderkonzepten.
Allerdings kommt Ihre Frage etwas früh: Diese Papiere
werden nicht jährlich erstellt – und die Bildungsstrategie
wurde erst vor sieben Monaten vorgestellt.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 33):
Wie viele Steinkohlesubventionen aus Bundesmitteln und
dem Kohlepfennig sind seit 1950 in die Empfängerländer
– Nordrhein-Westfalen, Saarland etc. – geflossen, und wel-
cher prozentuale Anteil an den gesamten Steinkohlesubven-
tionen aus Bundesmitteln und dem Kohlepfennig ist in diesem
Zeitraum in die jeweiligen Bundesländer geflossen?
Im Zeitraum von 1970 bis 1995 erhielten deutsche
Kraftwerke – vorwiegend aus Mitteln des Kohlepfennigs –
insgesamt (einschließlich Restzahlungen in nachfolgen-
den Jahren) Zuschüsse in Höhe von etwa 40 Milliarden
Euro für den Einsatz der einheimischen Steinkohle. Da-
neben wurden in diesen Jahren Hilfen des Bundes in
Höhe von etwa 24 Milliarden Euro für den Steinkohlen-
bergbau gewährt. In der Zeit davor dürften die Hilfen ein
weitaus geringeres Ausmaß gehabt haben. Von 1996, das
heißt nach Beendigung des Kohlepfennig-Systems, bis
2011 beliefen sich die Absatz- und Stilllegungshilfen des
Bundes für den Steinkohlenbergbau auf insgesamt rund
43 Milliarden Euro.
Absatz- und Stilllegungshilfen für den Steinkohlen-
bergbau sind vor allem in das Land Nordrhein-West-
falen, NRW, geflossen, in geringerem Umfang auch in
das Saarland sowie nach Hessen und Niedersachsen. Seit
1999 wurden die Absatzhilfen für die Steinkohle fast
ausschließlich an die RAG AG gezahlt, die in Wahrneh-
mung ihrer unternehmerischen Verantwortung die Hilfen
für ihre Bergwerke in NRW und im Saarland genutzt hat.
Da die RAG ihren Sitz in NRW hat, werden die Hilfen
rein formal diesem Bundesland zugeordnet, obwohl ein
Teil davon für saarländische Bergwerke eingesetzt
wurde.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksache
17/10736, Fragen 36 und 37):
Wie viele Anträge auf Richtfunkgenehmigungen liegen
der Bundesnetzagentur derzeit insgesamt zur Bearbeitung und
Genehmigung vor, und wie hoch ist die durchschnittliche Be-
arbeitungszeit eines Antrags?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die
Bundesnetzagentur die Antragsbescheidung fristgerecht erfül-
len kann, und bis wann soll der aktuelle Antragsstau mithilfe
dieser Maßnahmen abgebaut sein?
Zu Frage 36:
Der Bundesnetzagentur, BNetzA, liegen zurzeit circa
9 600 Anträge auf Frequenzzuteilung im Richtfunk vor.
Bei jeder neu geplanten Richtfunkstrecke müssen die
Gegebenheiten der Standorte und die jeweiligen techni-
schen Parameter überprüft werden. Der Prüfvorgang ist
sehr komplex. Durchschnittszeiten sind nur im Nachhi-
nein ermittelbar, da jede Genehmigung eine Einzelfall-
prüfung darstellt.
Zu Frage 37:
Die Bundesnetzagentur hat vielfältige Maßnahmen
umgesetzt und weitere sind in Planung. Im Einzelnen
sind dies:
Konstruktiver Dialog mit den Mobilfunknetzbetrei-
bern, MNB, zur Priorisierung der Anträge sowie kon-
krete Maßnahmen mit den MNB, um zeitintensive Nach-
fragen zu Genehmigungsparametern zu reduzieren,
Personelle Umsetzungen bei der BNetzA und darüber hi-
naus Neugewinnung von Fachkräften. Allerdings bedarf
es für den Tätigkeitsbereich einer umfassenden Einarbei-
tung und Einführung einer PC-gestützten Software. Das
geplante IT-Werkzeug soll Arbeitsabläufe weiter opti-
mieren helfen.
Die Bundesnetzagentur lotet weitere Wege aus, die
das gemeinsame Ziel der Breitbandstrategie vorantrei-
ben. Insbesondere sollen die vier MNB die Qualität der
Anträge erhöhen, Nachfragen zügiger beantworten und
Einblick in absehbar geplante Anträge geben. Auch ein
Infrastruktursharing ist angedacht.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Fra-
gen 38 und 39):
Gibt es Signale oder offizielle Schreiben der südafrikani-
schen Regierung, den bilateralen Investitionsförderungs- und
-schutzvertrag vom 11. September 1995 mit der Bundesrepu-
blik Deutschland nicht zu erneuern, vor dem Hintergrund, dass
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23317
(A) (C)
(D)(B)
Südafrika dies gerade gegenüber Belgien und Luxemburg ver-
kündete, und wie bewertet die Bundesregierung das Anliegen
Südafrikas, Investitionsförderungs- und -schutzverträge nicht
zu verlängern?
Hält die Bundesregierung eine Überarbeitung ihres Inves-
titionsförderungs- und -schutzvertrags mit Südafrika oder an-
derer Investitionsförderungs- und -schutzverträge für überle-
genswert, um Empfehlungen des UNCTAD World Investment
Report 2012 in ihre Abkommen mit aufzunehmen?
Zu Frage 38:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die südafri-
kanische Regierung beabsichtigt, den bilateralen deutsch-
südafrikanischen Investitionsförderungs- und -schutzver-
trag vom 11. September 1995 zu kündigen, der am
10. April 1998 in Kraft getreten ist.
Zu Frage 39:
Die Kompetenz für den Abschluss von Investitions-
förderungs- und -schutzverträgen mit Ländern außerhalb
der EU ist mit dem Vertrag von Lissabon von den
EU-Mitgliedstaaten weitgehend auf die EU übergegan-
gen. Eine Überarbeitung der Investitionsförderungs- und
-schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland durch
die Bundesregierung würde eine Rückermächtigung der
Kommission voraussetzen. Die Entscheidung darüber
stünde im Ermessen der Kommission.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Ab-
geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 42):
Welche Ergebnisse hatten die Gespräche des indonesi-
schen Vizeverteidigungsministers bei seinem letzten Deutsch-
landbesuch hinsichtlich möglicher Waffenlieferungen aus
Deutschland, und treffen Berichte indonesischer Medien (Ta-
geszeitungen wie Kompas, Suara Karya oder Jakarta Post
vom 13. September 2012) zu, dass noch im September 2012
die Verträge mit der deutschen Firma Rheinmetall AG über
den Kauf von 50 Schützenpanzern des Typs Marder 1A3 so-
wie 10 weiterer Supporting Tanks ungenannten Typs unter-
zeichnet werden?
Die Ausgestaltung von Verträgen über Rüstungsgüter
ist Sache der Unternehmen. Bei dem Besuch des indone-
sischen Vizeverteidigungsministers in Deutschland ging
es um Unternehmensgespräche. Ob es dabei auch um
den Kauf von 50 Schützenpanzern des Typs Marder 1A3
sowie 10 weiterer Supporting Tanks ungenannten Typs
ging, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Anlage 29
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab-
geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 43):
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus der erneuten Nichtzulassung einer Beobachtungs-
mission der UNO-Sonderorganisation Internationale Arbeits-
organisation, IAO, zur Baumwollernte in Usbekistan in Bezug
auf die deutsch-usbekischen Regierungsverhandlungen über
die entwicklungspolitische Kooperation und in Bezug auf ihre
weitere Strategie zur Beendigung von staatlich angeordneter
Kinderzwangsarbeit in der usbekischen Baumwollernte im
Rahmen der IAO?
Die Bundesregierung ist über die Nichtzulassung
einer Beobachtungsmission der Internationalen Arbeits-
organisation, IAO, zur Baumwollernte in der Republik
Usbekistan besorgt.
Sie setzt sich regelmäßig und nachdrücklich bilateral
– auch im Kontext von EZ-Regierungsgesprächen –, im
Rahmen der Europäischen Union und in internationalen
Gremien gegenüber der usbekischen Regierung für die
Beseitigung von Kinderarbeit ein. Es ist davon auszuge-
hen, dass die Lage in Usbekistan erneut während der
Internationalen Arbeitskonferenz der IAO im Juni 2013
vom IAO-Verwaltungsrat beraten wird. Die Regierung
von Usbekistan ist aufgefordert, im Rahmen dieser Bera-
tung zu den von der IAO geforderten Schritten zur
Umsetzung der Übereinkommen über Kinderarbeit kon-
kret Stellung zu nehmen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen-
rechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
Amt, Markus Löning, hat sich im Juli 2012 mit einem
Schreiben an den Vorsitzenden des IAO-Verwaltungs-
rates gewandt und die IAO zu weiteren Schritten zur
Bekämpfung der Kinderarbeit bei der Baumwollernte in
Usbekistan ermutigt.
Anlage 30
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 44):
Inwieweit haben wiederholte Absagen von Delegationsrei-
sen des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe des Deutschen Bundestages nach Usbekistan durch die
usbekische Regierung Folgen auf deutsches Regierungshan-
deln gegenüber Usbekistan?
Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich für ein
Zustandekommen der Delegationsreise des Ausschusses
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deut-
schen Bundestages nach Usbekistan eingesetzt. Sie hat
der usbekischen Regierung ihr Unverständnis und ihr
Bedauern über die erneute Absage der Reise erklärt.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin gegenüber
der usbekischen Regierung darauf hinweisen, dass eine
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und
des Rechtsstaates auch im usbekischen Interesse liegt
und dazu dienen soll, Usbekistan bei der Umsetzung sei-
ner einzuhaltenden internationalen Verpflichtungen im
Menschenrechtsbereich zu unterstützen. Dazu gehört
auch der Dialog mit dem Ausschuss für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages.
23318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 45):
Inwieweit befindet sich die Bundesregierung in Verhand-
lungen mit der Regierung Usbekistans über die weitere Benut-
zung des Strategischen Lufttransportstützpunktes Termez (Us-
bekistan) durch die Bundeswehr, und ist gewährleistet, dass
bis Ende des Einsatzes der Bundeswehr dieser Lufttransport-
stützpunkt genutzt werden kann?
Die Bundesregierung misst der Nutzung des Flugha-
fens Termez bei dem ISAF-Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan große Bedeutung bei.
Die Grundlage dafür bildet das deutsch-usbekische
Regierungsabkommen zur Nutzung von Termez und
zum Transit durch das usbekische Hoheitsgebiet vom
13. April 2010. Das Regierungsabkommen gilt unbefris-
tet.
Anlage 32
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
17/10736, Frage 46):
Welche Position bezieht die Bundesregierung aus men-
schenrechtlicher Sicht zu dem Strafverfahren gegen den nige-
rianischen Studenten Olaolu Sunkanmi Femi in der ostukrai-
nischen Stadt Lugansk, der wegen versuchten Mordes
angeklagt ist, während Menschenrechtsorganisationen einen
rassistischen Hintergrund des Verfahrens befürchten, und in-
wiefern steht sie mit den ukrainischen Behörden diesbezüg-
lich in Verbindung?
Der nigerianische Staatsangehörige Olaolu Femi be-
findet sich seit November 2011 in Lugansk im Osten der
Ukraine in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter
Mord vorgeworfen. Mehrere ukrainische Menschen-
rechtsorganisationen sind davon überzeugt, dass es sich
um Notwehr gehandelt hat und engagieren sich für
Olaolu Femi. Die Bundesregierung steht über die Deut-
sche Botschaft Kiew mit diesen Menschenrechtsorgani-
sationen in engem Kontakt.
Die Bundesregierung setzt sich sowohl im bilateralen
als auch im multilateralen Rahmen gegenüber der
Ukraine seit langem für den Schutz von Minderheiten
und gegen Xenophobie und Diskriminierung ein und
wird dies auch weiterhin mit Nachdruck tun.
Die Bundesregierung wird auch die weitere Entwick-
lung im Fall Olaolu Femi genau beobachten und, sollte
dies erforderlich werden, das Thema mit ihren ukraini-
schen Gesprächspartnern aufnehmen.
Anlage 33
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 47):
Wird die Bundesregierung den Beschluss des Regional-
kommandos von ISAF und NATO, der von US-Verteidigungs-
minister Leon Panetta verteidigt wurde, in Afghanistan um-
setzen, künftig gemeinsame Patrouillen und Ausbildung im
Allgemeinen mit afghanischen Soldaten und Polizisten nur
noch ab einer bestimmten Truppenstärke durchzuführen,
nachdem in diesem Jahr bereits über 50 Soldaten der interna-
tionalen Truppen durch afghanische Soldaten und Polizisten
getötet wurden (www.tagesschau.de, 18. September 2012),
und sieht die Bundesregierung ihr Konzept des Partnering für
die Kriegsführung in Afghanistan als gescheitert an und
nunmehr die Notwendigkeit, ihre bisherige Einschätzung zu
korrigieren, dass die Sicherheitslage in Afghanistan sich zu-
nehmend stabilisiert und der Aufbau der afghanischen Sicher-
heitskräfte weiter erfolgreich verläuft (so der letzte Fort-
schrittsbericht Afghanistan 2011)?
Der Kommandeur des streitkräftegemeinsamen Kom-
mandos der Internationalen Sicherheitsunterstützungs-
truppe für Afghanistan, ISAF Joint Command, hat am
17. September 2012 aufgrund der Bedrohung von ISAF-
Kräften durch Innentäter und einer möglichen Verschär-
fung der Sicherheitslage wegen der Reaktionen auf das
„Mohammed-Video“, alle ISAF-Regionalkommandos
angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bedro-
hungen zu minimieren. Dazu können auch Maßnahmen
zur vorübergehenden Einschränkung der Bewegungen in
bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten sowie
die temporäre Begrenzung des Partnering bis einschließ-
lich Kompanieebene mit bestimmten Verbänden der af-
ghanischen Sicherheitskräfte, ANSF, gehören.
Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und la-
geabhängig angepasst. Die Umsetzung dieser Maßnah-
men obliegt den ISAF-Regionalkommandeuren, die dem
ISAF-Kommandeur unmittelbar unterstellt sind. Da in
dem unter deutscher Führungsverantwortung stehenden
Regionalkommando Nord das Partnering mit den afgha-
nischen Sicherheitskräften grundsätzlich nur ab Batail-
lonsebene aufwärts durchgeführt wird, hat die aktuelle
Befehlslage keine unmittelbaren Auswirkungen auf das
Partnering durch deutsche Kräfte.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das
Konzept des Partnering bewährt. Es gilt, in der jetzigen
Phase eine Balance zu finden, in der die Sicherheit der
eigenen Kräfte oberste Priorität hat und gleichzeitig die
Aus- und Weiterbildung der afghanischen Sicherheits-
kräfte vorangetrieben werden kann. Der Schwerpunkt
des Partnering wird der Sicherheitslage entsprechend
vorerst nur noch dort stattfinden, wo ein angemessener
Schutz der eigenen Kräfte gemeinsam mit unseren af-
ghanischen Partnern bestmöglich gewährleistet werden
kann.
Dies bedeutet nicht, dass die grundsätzliche Ausrich-
tung des ISAF-Einsatzes mit den Schwerpunkten der
Ausbildung, der Begleitung und der Unterstützung der
afghanischen Sicherheitskräfte, infrage gestellt wird.
Vielmehr liegt es auch im Interesse der afghanischen
Partner, dass Innentäter nicht zur Wirkung kommen.
Darüber hinaus hat sich die Bewertung der Sicher-
heitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung nicht
geändert. Ausweislich des im Juni 2012 erschienenen
Zwischenberichts zum Fortschrittsbericht der Bundesre-
gierung stabilisiert sich die Sicherheitslage zunehmend,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23319
(A) (C)
(D)(B)
und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte
verläuft planmäßig.
Anlage 34
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab-
geordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/10736,
Fragen 48 und 49):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – Bezug
nehmend auf die Meldung der dpa vom 19. September 2012 –
zu den Menschenrechtsverletzungen und der Folter von Ge-
fangenen in georgischen Haftanstalten vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen
bzw. gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen
Missständen in Georgien entgegenzuwirken und zu einer Ver-
besserung der Menschenrechtssituation in georgischen Haft-
anstalten beizutragen?
Zu Frage 48:
Die von den georgische Medien am 18. September
2012 ausgestrahlten Videoaufnahmen zeigen, dass es in
Georgien nach wie vor zu Fällen von Misshandlung und
erniedrigender Behandlung von Strafgefangenen kommt.
Als Folge der „Null-Toleranz-Politik“ bei Straftaten
gehört Georgien weltweit zu den Ländern mit dem
höchsten Anteil an Strafgefangenen an der Wohnbevöl-
kerung. Neben der Infrastruktur in den Haftanstalten
sind auch Ausbildung und Motivation des Wachperso-
nals unzureichend.
Als Ergebnis vielfältiger Reformbemühungen, die
auch durch die internationale Gemeinschaft unterstützt
wurden, hat sich die Situation in den Haftanstalten in
den vergangenen Jahren zwar insgesamt deutlich verbes-
sert; gravierende Defizite bestehen aber weiter. Eine
Fortsetzung der Reformen ist daher dringlich.
Zu Frage 49:
Im bilateralen Dialog mit Georgien spricht die Bun-
desregierung rechtsstaatliche Defizite und auch die Lage
in den Gefängnissen an. Sie wirkt bei der Vorbereitung
des Menschenrechtsdialogs der Europäischen Union mit,
bei dem die Lage in den georgischen Gefängnissen re-
gelmäßig und ausführlich thematisiert wird. Dem letzten
Menschenrechtsdialog am 26. Juni 2012 in Tiflis ging
ein Seminar mit der Zivilgesellschaft voraus, bei dem
auch die Situation im Strafvollzug behandelt wurde.
Die Bundesregierung fördert Reformen in der Straf-
justiz und im Strafvollzug Georgiens über die Deutsche
Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit,
IRZ. Die Verbesserung der Menschenrechtssituation im
georgischen Strafvollzug bleibt ein wesentliches Ziel
dieser Aktivitäten.
Nach Veröffentlichung der Videoaufzeichnungen aus
dem Gefängnis Tiflis/Gladni hat die Deutsche Botschaft
Tiflis an der Erklärung des Leiters der Delegation der
Europäischen Union in Georgien mitgewirkt, in der die
EU ihre Bestürzung über die in den Videos gezeigten
Misshandlungen von Strafgefangenen zum Ausdruck
bringt. Die EU hat erklärt, dass sie auch künftig von der
georgischen Regierung fordern wird, dass diese alle nö-
tigen Anstrengungen unternimmt, derartige Menschen-
rechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen.
Die Bundesregierung wird die Umsetzung der von
Staatspräsident Michail Saakaschwili angekündigten
Maßnahmen, insbesondere die Verfolgung und Bestra-
fung der Täter und die Reform des georgischen Straf-
vollzugs, aufmerksam beobachten.
Anlage 35
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 50):
Wie hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
bisher dafür eingesetzt, dass die Pilotphase bei den Projekt-
anleihen möglichst rasch in Gang gesetzt und eine Aufsto-
ckung über die vorgesehenen 230 Millionen Euro hinaus auf
möglichst 1 Milliarde Euro bis Ende 2013 angestrebt wird
(vergleiche Pressemitteilung der Bundesregierung vom
21. Juni 2012 212/12), und was konnte die Bundesregierung
in dieser Frage erreichen?
Die Bundesregierung hat sich beim Europäischen Rat
am 28./29. Juni 2012 entsprechend der im Pakt für nach-
haltiges Wachstum und Beschäftigung vom 21. Juni
2012 geschlossenen Vereinbarung dafür eingesetzt, dass
die Pilotphase der Projektanleiheninitiative unverzüglich
eingeleitet wird. Die Verordnung (EU) Nr. 670/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli
2012 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG
zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wett-
bewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) sowie
die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln
für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für
transeuropäische Verkehrs- und Energienetze zur Imple-
mentierung der Pilotphase sind einen Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
am 31. Juli 2012 in Kraft getreten.
Darüber hinaus hat mit deutscher Unterstützung
folgender Abschnitt in die Schlussfolgerungen des Euro-
päischen Rates vom 28./29. Juni 2012 Eingang gefun-
den: „Wenn der Zwischenbericht und die Evaluierung
der Pilotphase positiv ausfallen, könnte das Volumen
derartiger Finanzierungsinstrumente – auch zugunsten
der Fazilität ,Connecting Europe‘ – künftig in allen Län-
dern weiter aufgestockt werden.“
Anlage 36
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 51):
Wie hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
bisher dafür eingesetzt, dass Mittel der Connecting Europe
Facility im künftigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 überwie-
gend für Netzinfrastrukturen – Energienetze, Bahninfrastruk-
tur, Breitband – genutzt werden (vergleiche Pressemitteilung
23320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
der Bundesregierung vom 21. Juni 2012 212/12), und was
konnte die Bundesregierung in dieser Frage erreichen?
Die Diskussionen über den künftigen EU-Finanz-
rahmen 2014 bis 2020 werden im Ministerrat durch die
sogenannten Verhandlungsbox strukturiert. Die „Ver-
handlungsbox“ ist ein Dokument, das die politischen
Kernpunkte jeder Rubrik benennt.
Der aktuell ausgehandelte und auch von Deutschland
unterstützte Text der Verhandlungsbox hebt für die Con-
necting Europe Facility hervor, dass Verkehrs-, Energie-
und digitale Netze wichtige Komponenten der Vollen-
dung des europäischen Binnenmarktes darstellen.
Für die Sektoren Verkehr, Energie und Telekommuni-
kation sieht die Verhandlungsbox jeweils einen Platz-
halter für die Mittelausstattung vor. In der Zusammen-
schau mit dem Kommissionsvorschlag werden diese
Mittel – deren Höhe bisher nicht diskutiert wurde – über-
wiegend für Netzinfrastrukturen genutzt werden.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Fragen 52 und 53):
Welche Gesamtkosten entstehen im Bundeshaushalt durch
die Verlagerung der bislang in Lübeck stationierten Techni-
schen Einsatzhundertschaft der Bundespolizeiabteilung Rat-
zeburg zum Standort Ratzeburg – inklusive notwendiger
neuer Einrichtungen in Ratzeburg –, und welche Mehrkosten
entstehen damit gegenüber einem Verbleib der Technischen
Einsatzhundertschaft in Lübeck?
Welcher Zeitplan ist für den Umzug der Technischen Ein-
satzhundertschaft – unterteilt nach Personal und Gerätschaf-
ten/Fahrzeugen – vorgesehen, und welche Nachnutzung ist für
die bisher genutzten Gebäude in Lübeck geplant?
Zu Frage 52:
Die Zusammenführung der Abteilung Ratzeburg an
einem Standort ist aus polizeifachlichen- und Führungs-
gesichtspunkten angezeigt. Die technische Hundert-
schaft ist Teil der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg und
wird in der Regel mit den anderen Hundertschaften der
Abteilung eingesetzt. Dabei werden die Beamtinnen und
Beamten der technischen Hundertschaft mit und ohne
technisches Gerät in die anderen Hundertschaften inte-
griert. Mittelfristig werden durch die Zusammenführung
die Kosten für den ständigen Transfer von Personal und
Material zwischen Lübeck und Ratzeburg entfallen.
Für den Abschluss des Umzuges müssen am Standort
Ratzeburg Kraftfahrzeughallen errichtet und ein bestehen-
des Gebäude in Lager- und Werkstatträume umgebaut
werden. Diesbezüglich werden gerade die erforderlichen
Bauunterlagen erstellt, weshalb belastbare Aussagen zu
Kosten und Terminen noch nicht möglich sind. Ein Ge-
bäude für die Unterbringung der Hundertschaft ist in der
Liegenschaft Ratzeburg vorhanden, auch auf die Ersatzbe-
schaffung von Büro- und Geschäftsausstattung kann ver-
zichtet werden. Für den Umzug selbst wurden rund
30 000 Euro aufgewandt. Die energetische Sanierung der
Gebäude auf dem Gelände in Ratzeburg ist dem Umzug
nicht zuzurechnen, sondern stand ohnehin an.
Zu Frage 53:
Derzeit erfolgt der Umzug des Personals einschließ-
lich der persönlichen Schutzausstattung und der Büro-
ausstattung. Auch einiges Gerät kann schon jetzt in Ratze-
burg untergestellt werden. Damit kann bereits eine
Vielzahl von Einsätzen der Abteilung vollständig von
Ratzeburg aus abgewickelt werden.
Ein Zeitpunkt für die Verlagerung der übrigen Gerät-
schaften (Arbeitsräume/Werkstätten/Lagerflächen) und
schwerem technischen Gerät ist abhängig von der Fertig-
stellung der erforderlichen Räumlichkeiten und kann
derzeit nicht angegeben werden (siehe Antwort zur vor-
herigen Frage). An einer Nachnutzung des Geländes in
Lübeck haben drei Dienststellen der Bundespolizei Inte-
resse angemeldet. Hierbei zeichnet sich weiteres Ein-
sparpotenzial bis zu zum möglichen Verzicht auf einen
sonst erforderlichen Neubau an anderer Stelle ab. Über
die Nachnutzung der Gebäude wird nach Freigabe durch
die Abteilung Ratzeburg entschieden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 54):
Welche weiteren ausländischen Polizeibehörden wurden
oder werden mit einer „Heranführung an die EU-Standards“
unterstützt, wie es kürzlich hinsichtlich der Unterstützung von
Polizeien und Milizen in Belarus offenkundig wurde (zum
Beispiel Süddeutsche Zeitung, 27. August 2012), und welche
Standards bzw. Best Practices sind hiermit konkret gemeint
(bitte Fundstelle angeben)?
Zu dem in der Presse erwähnten Projekt „Heranfüh-
rung der Polizeien Belarus an die EU-Standards am Bei-
spiel der deutschen Polizei“ handelt es sich um ein Pro-
jekt, welches den Bereich der Bereitschaftspolizei
betrifft.
Bei den hier durchgeführten Seminaren/Hospitatio-
nen zum Thema „Heranführung an EU-Standards am
Beispiel der deutschen Polizei“ standen insbesondere
und ganz bewusst die Rechtmäßigkeit und Verhältnismä-
ßigkeit jeder polizeilichen Maßnahme als Grundvoraus-
setzung rechtstaatlichen Handelns im Vordergrund.
Hierunter fallen schwerpunktmäßig auch Deeskala-
tionsstrategien, Kommunikation und Transparenz der
polizeilichen Maßnahmen in der Öffentlichkeit insbe-
sondere durch eine transparente polizeiliche interne und
externe Öffentlichkeitsarbeit. Vermittelt wurde in den
Seminaren stets der Grundsatz der vollen gerichtlichen
Überprüfbarkeit eines jeden polizeilichen Agierens.
Bestandteil der durchgeführten praxisorientierten Se-
minare waren auch Einsatzbeobachtungen.
Organisation und Arbeitsweise der Bereitschaftspoli-
zei insbesondere: Organisation und Gliederungspläne,
Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln, Polizeiliche
interne und externe Öffentlichkeitsarbeit und Aus- und
Fortbildungsfragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23321
(A) (C)
(D)(B)
Aufgaben der Einsatzeinheiten wie: Einsatzhundert-
schaften, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten,
Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten, Anti-
konfliktteams oder Technische Einsatzeinheiten.
Zu diesem Themenkomplex wurden auch die Länder
Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Serbien, Moldau, Tür-
kei und Ukraine unterstützt.
Aktuell werden zu diesem Themenkomplex Maßnah-
men in Kroatien, Serbien, Moldau und der Türkei durch-
geführt.
Zur Vorbereitung der UEFA EM 2012 fanden mit der
Ukraine insbesondere Veranstaltungen zum Austausch
von Erfahrungen im Zusammenhang mit der polizeili-
chen Einsatzbewältigung von Sportgroßveranstaltungen
statt.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 55):
An welche Firmen wurden bei der Einrichtung der soge-
nannten Rechtsextremismusdatei Aufträge für Hard- und
Software, Serversysteme und Netzwerke vergeben – bitte mit
dem jeweils gekauften Produkt, der Lizenz oder den sonstigen
Ausgaben angeben –, und mit welchen (technischen) Mitteln
ist beabsichtigt, den dort bevorrateten Daten – etwa mittels
Data Mining oder anderer Verfahren – einen Mehrwert hin-
sichtlich ihres Informationsgehalts zu verschaffen, wenn das
Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, RED-G, hierfür etwa die
Einbeziehung „phonetischer oder unvollständiger Daten“,
„der Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern“ oder „der
Verknüpfung von Personen, Institutionen, Organisationen, Sa-
chen“ vorsieht?
Zur Realisierung der Rechtsextremismusdatei, RED,
beim Bundeskriminalamt, BKA, wurde eine Vielzahl
von Hard- und Softwarekomponenten – vom Netzwerk-
kabel bis zum Datenbankmanagementsystem – beschafft.
Hierbei wurde – soweit möglich – auf vorhandene Rah-
menverträge des Beschaffungsamtes zurückgegriffen.
Unter anderem kommen folgende Produkte zum Einsatz:
Serversysteme der Firma Hewlett-Packard, HP, Virtuali-
sierungstechnik von VMWare zur optimalen Ressour-
cenausnutzung, Lizenzen für die RED Hat Enterprise-
Distribution des Open Source- Betriebssystems Linux,
Lizenzen für Oracle-Datenbanksysteme, Netzwerkkom-
ponenten der Firma Cisco und Sicherheitsprodukte wie
Verschlüsselungskomponenten und Firewallsysteme der
Firmen Secunet und GeNUA.
Die Anwendungssoftware wurde in Anlehnung an die
analoge Antiterrordatei, ATD, auf Basis der polizeili-
chen Fallbearbeitungssoftware INPOL-Fall durch BKA-
interne Mitarbeiter erstellt.
Die in § 7 Abs. 2 des Rechtsextremismus-Datei-Ge-
setzes genannten Möglichkeiten zur Umsetzung einer er-
weiterten Datennutzung sind bisher in der RED noch
nicht realisiert. Sie sind Gegenstand einer nun folgenden
Projektphase. Als einer der ersten Schritte dieser Pro-
jektphase soll die Definition der notwendigen (techni-
schen) Mittel erfolgen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 56):
Hat ein Polizist namens K. A. an Beate Zschäpe die Ga-
rage in Jena (Stadtteil Burgau) vermietet, in der am 26. Januar
1998 Sprengstoff gefunden wurde, und, wenn ja, wird bzw.
wurde gegen K. A. wegen Unterstützung des NSU ermittelt?
Herr K. A. hat die besagte Garage in Jena an die Be-
schuldigte B. Zschäpe vermietet (vergleiche hierzu das
Gutachten der „Schäfer-Kommission“ zum Verhalten
der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei
der Verfolgung des „Zwickauer Trios“, Seite 62 ff.).
Die Frage, ob gegen K. A. wegen Unterstützung des
NSU ermittelt wird, betrifft den möglichen Beschuldig-
tenstatus eines Betroffenen in einem beim Generalbun-
desanwalt geführten Ermittlungsverfahren. Trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bun-
desregierung, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwä-
gung der betroffenen Belange das Informationsinteresse
des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungs-
interessen im laufenden Ermittlungsverfahren zurück,
sodass die Bundesregierung hierzu keine Auskunft ertei-
len kann.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 57):
Inwiefern hat die Ausstrahlung des Mohammed-Schmäh-
videos dazu beigetragen, dass die Bundesregierung die Plakat-
aktion mit dem Titel „Vermisst“ auf Eis gelegt hat?
Aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung des
Bundeskriminalamts hat das Bundesministerium des In-
nern den für 21. September 2012 geplanten Start der Pla-
kataktion der Öffentlichkeitskampagne „Vermisst“ ver-
schoben. Angesichts der angespannten Sicherheitslage
in Teilen Nordafrikas und einigen islamisch geprägten
Staaten aufgrund des Filmes Innocence of Muslims
sowie den in Frankreich veröffentlichten Mohammed-
Karikaturen musste das berechtigte Anliegen der Plakat-
aktion vorübergehend zurückstehen. Das Risiko einer
Gefährdung deutscher Staatsbürger im Ausland durch
eine denkbare gezielte islamistische Agitation auf der
Grundlage dieser Plakate konnte nicht in Kauf genom-
men werden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 58):
Welche rechtlichen bzw. sonstigen Schritte prüft die Bun-
desregierung bzw. unternimmt sie, um eine (weitere) öffentli-
23322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
che Aufführung des Films Innocence of Muslims (Unschuld
der Muslime) bzw. des circa 14-minütigen Auszugs zu verhin-
dern, und sind der Bundesregierung rechtliche bzw. sonstige
Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführun-
gen in Deutschland bekannt?
Eine öffentliche Aufführung des Films bzw. des Aus-
zugs zu verhindern läge allein in der Zuständigkeit der
Bundesländer. Daher müssten die zuständigen Landes-
behörden rechtliche oder sonstige Möglichkeiten hierfür
prüfen.
Der Bundesregierung hat keine konkreten Kenntnisse
über rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die
Macher bzw. öffentliche Aufführungen des Films.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 59):
Inwieweit erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung
der Film Innocence of Muslims (Unschuld der Muslime) bzw.
der circa 14-minütige Auszug den Straftatbestand der Volks-
verhetzung (§ 130 des Strafgesetzbuchs, StGB), und welche
Kriterien müssten erfüllt sein, damit ein Film den Straftatbe-
stand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllt und des-
halb strafrechtlich verfolgt werden kann?
Die Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten den
Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt, obliegt den Straf-
verfolgungsbehörden der Länder.
Allgemein setzt der Straftatbestand der Volksverhet-
zung nach § 130 Abs. 1 StGB Folgendes voraus: eine
Aufstachelung zum Hass oder eine Aufforderung zu Ge-
walt- oder Willkürmaßnahmen unter anderem gegen
eine religiöse Gruppe, oder einen Angriff auf die Men-
schenwürde anderer unter anderem durch Beschimp-
fung, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung
einer religiösen Gruppe.
Diese Handlungen müssen in einer Weise geschehen,
die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ein
Angriff auf die Menschenwürde setzt dabei voraus, dass
das Recht der angegriffenen religiösen Gruppe, als
gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Ge-
meinschaft zu leben, bestritten wird. Eine Eignung der
Tathandlung zur Störung des öffentlichen Friedens setzt
eine Eignung der Handlung voraus, das Vertrauen in die
Rechtssicherheit zu erschüttern.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Fragen 60 und 61):
Wie beurteilt die Bundesregierung aus entwicklungspoliti-
scher Sicht die von der US-Börsenaufsicht am 22. August
2012 vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu Art. 1504
des Dodd-Frank Act und die am Dienstag, dem 18. September
2012, beschlossene Position des Rechtsausschusses des Euro-
päischen Parlamentes zu Kap. 9 der Bilanzrichtlinie?
Wird sich das BMZ bei der Neupositionierung der Bun-
desregierung im Vorfeld anstehender Trilogverhandlungen
dafür einsetzen, dass Deutschland im Einklang mit den in
Frage 60 genannten Entscheidungen eine projektgenaue
Offenlegung, einen Schwellenwert von 80 000 Euro sowie die
Abschaffung der Ausnahmeregelungen für intransparente
Regime unterstützt?
Zu Frage 60:
Die Bundesregierung unterstützt international abge-
stimmte Transparenzanforderungen im Rohstoffbereich
und beteiligt sich konstruktiv an der Diskussion der Vor-
schläge der Europäischen Kommission, die sie am
25. Oktober 2011 im Rahmen der Reform der EU-
Bilanzrichtlinien für Berichtspflichten der Unternehmen
der Rohstoffwirtschaft gemacht hat. Ziel ist es, Entwick-
lungsländer dabei zu unterstützen, Einnahmen aus dem
Rohstoffsektor gezielt für die soziale und ökonomische
Entwicklung zu nutzen. Eine Offenlegung der Zahlun-
gen von Unternehmen und der Einnahmen der Rohstoff-
länder durch die Regierungen trägt zur Herstellung von
Transparenz und guter Regierungsführung bei der Roh-
stoffgewinnung bei.
Die Vorschläge der EU-Kommission berufen sich
dabei auf ähnliche, allerdings nicht deckungsgleiche US-
Regeln für Transparenz im Rohstoffsektor, die in Art.
1504 des sogenannten Dodd Frank Wall Street Reform
and Consumer Protection Act 2010 enthalten sind.
In der Zwischenzeit sind auch die notwendigen
Ausführungsbestimmungen der SEC zu Art. 1504 des
Dodd Frank Act erlassen worden, die erst die Umset-
zung der gesetzlichen Regeln ab dem 30. September
2013 ermöglichen. Die Bundesregierung begrüßt, dass
die seit langem erwarteten Ausführungsbestimmungen
der US-Börsenaufsicht nunmehr erlassen worden sind
und damit die Vorgaben konkretisiert wurden.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments
hat am 18. September 2012 seine Position zum
Vorschlag einer neuen Bilanzrichtlinie beschlossen.
Nunmehr wird es an der zypriotischen Ratspräsident-
schaft sein zu entscheiden, in welchem Zeitfenster Ver-
handlungen zwischen Rat, Kommission und Europäi-
schem Parlament beginnen werden und in welcher Form
über Kompromisse verhandelt wird. Die Bundesregie-
rung wird sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen
und entsprechende Vorschläge sorgfältig prüfen. Für die
Bundesregierung sind dabei neben der Stärkung von
Transparenz die Auswirkungen auf die Wettbewerbs-
fähigkeit europäischer Unternehmen und die Begren-
zung bürokratischer Belastungen weiterhin wichtige
Anliegen.
Darüber hinaus setzen sich die Bundesregierung und
hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, dafür
ein, die praktische Umsetzung zur Erreichung von mehr
Transparenz im Rohstoffsektor zu fördern. Ich möchte
an dieser Stelle beispielhaft auf das vom BMZ entwi-
ckelte entwicklungspolitische Strategiepapier „Extrak-
tive Rohstoffe“ verweisen. In diesem Zusammenhang ist
auch die freiwillige Transparenzinitiative EITI, die
Extractive Industries Transparency Initiative, zu nennen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23323
(A) (C)
(D)(B)
die die Bundesregierung seit vielen Jahren fördert. Die
Bundesregierung unterstützt EITI nicht nur politisch,
vielmehr unterstützt das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Imple-
mentierung der EITI über bilaterale und regionale
Projekte sowie finanziell.
Zu Frage 61:
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis-
terium der Justiz für Fragen der Rechnungslegung und
damit auch für die Offenlegung finanzieller Verhältnisse
von Unternehmen federführend. Dabei stimmt es sich
eng mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung ab. Entsprechend ist
die bisherige Positionierung im Rat erfolgt. Bei mögli-
chen Verhandlungen wird es darauf ankommen, ein aus-
gewogenes Paket zu erreichen, das die oben genannten
Eckpunkte berücksichtigt. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass dabei auch die von Ihnen angesprochenen Einzel-
elemente zu diskutieren sein werden. Sobald entspre-
chende Vorschläge vorliegen, wird sich die Bundesregie-
rung positionieren.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 62):
Wann hat die Bundesregierung der EU-Kommission die
schriftliche Bitte um Eröffnung des Verfahrens der verstärkten
Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer Finanz-
transaktionsteuer zugeleitet, und welches weitere Vorgehen
plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung legte den Mitgliedstaaten um-
gehend nach dem ECOFIN-Rat am 22. Juni 2012 einen
Entwurf für einen gemeinsamen Antrag auf verstärkte
Zusammenarbeit mit dem Ziel der Einführung einer
Finanztransaktionsteuer vor. Nach Einarbeitung von
Änderungswünschen der beteiligten Regierungen wurde
den Mitgliedstaaten am 3. August 2012 ein überarbeite-
ter Text übersandt. Nicht alle Mitgliedstaaten haben
bereits eine Rückmeldung gegeben, da zum Teil noch
interne Abstimmungsprozesse in den Ländern laufen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 63):
Betrachtet die Bundesregierung eine Änderung der Defizit-
grenze im Rahmen des Anpassungsprogramms für Portugal
– laut der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundesta-
ges am 12. September 2012 übermittelten Erklärung der
Troika-Mission für Portugal – als wesentlich im Sinne von § 3
Abs. 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Um-
fang der zu ändernden Vereinbarungen und einer Befassung
des Deutschen Bundestages?
Die Troika bestätigt nach der fünften Überprüfung,
dass die Auflagen aus dem Portugal-Programm weiter-
hin planmäßig umgesetzt werden. Allerdings ergeben
sich vor allem konjunkturbedingte Verzögerungen beim
Abbau des Defizits: Die Regierung hält bei den Ausga-
ben einen klaren Kurs, allerdings fallen die Einnahmen
geringer als geplant aus. Im Hinblick auf die ansonsten
gute Programmumsetzung und die Wachstumsimplika-
tionen hat die Troika daher vorgeschlagen, die 3-Pro-
zent-Defizitmarke nun im Jahr 2014 – anstatt 2013 – zu
unterschreiten. Die Troika hat ferner bestätigt, dass
durch die Verschiebung keine zusätzlichen Finanzhilfen
nötig sein werden und die Rückkehr an den Markt im
kommenden Jahr nicht gefährdet ist. Die Eckwerte des
Programms – Programmdauer und Programmvolumen –
bleiben unberührt. Nach Auffassung der Bundesregie-
rung liegt daher keine wesentliche Änderung der Verein-
barung über die Notmaßnahme zugunsten Portugals im
Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanis-
musgesetzes vor. Diese Auffassung begründet sich in der
Einschätzung, dass Portugal aufgrund insgesamt guter
Rahmendaten eine Rückkehr zur Kapitalmarktfinanzie-
rung bereits im Verlauf des Jahres 2013 gelingen wird.
Daher bedarf es trotz des angepassten Defizitpfades kei-
ner zusätzlichen Hilfen durch die EFSF bzw. den ESM.
Eine Entscheidung über die Auszahlung der nächsten
Tranche und das aktualisierte Memorandum of Under-
standing mit den zwischen der Troika und der portugie-
sischen Regierung ausgehandelten neuen Defizitzielen
ist für Oktober 2012 geplant. Der Deutsche Bundestag
wird hierzu frühzeitig beteilig werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/10736, Frage 64):
Sieht die Bundesregierung angesichts der Entscheidung
des Bundesfinanzhofes, dass Kitas der Körperschaftsteuer un-
terworfen werden müssen, konkreten Handlungsbedarf – bitte
ausführlich darlegen –, und, wenn nein, bitte begründen?
Die Bundesregierung sieht angesichts des aktuellen
Urteils vom Bundesfinanzhof zur Körperschaftsteuer-
pflicht eines kommunalen Kindergartens keinen Hand-
lungsbedarf.
Das Gericht führt aus, dass kommunale Kindergärten
im Wettbewerb zu Kindergärten anderer, nach allgemei-
nen Grundsätzen steuerpflichtigen Betreibern solcher
Einrichtungen stehen. Es sieht keine Rechtfertigung, al-
lein den kommunalen Betreiber von der Körperschaft-
steuer auszunehmen. Im konkreten Fall wurde entschie-
den, dass der Betrieb eines kommunalen Kindergartens
einen Betrieb gewerblicher Art, BgA, begründet und da-
mit im Grundsatz körperschaftsteuerpflichtig ist.
Das Urteil bestätigt die langjährige Verwaltungsauf-
fassung.
Seitens der Kommunalverbände wird befürchtet, dass
das Urteil zu Mehrausgaben für die Kommunen führt,
23324 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
was deren Bemühen, ausreichend Kindergartenplätze zu
Verfügung zu stellen, negativ beeinträchtigen könnte.
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
Körperschaftsteuer fällt nur an, wenn der Kindergar-
ten Gewinne erwirtschaftet. Dies ist bei rein kostende-
ckenden Beiträgen zur Finanzierung des Betriebs allen-
falls im Einzelfall denkbar.
Im Übrigen ist der Betrieb eines Kindergartens – un-
abhängig vom Träger – mit seinen Leistungen umsatz-
steuerfrei. Ist der Träger eine Körperschaft, kann sie
auch gemeinnützig sein. In diesem Fall ist der Kinder-
garten ein Zweckbetrieb und damit auch körperschaft-
steuerfrei. Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften
können mit ihren Betrieben gewerblicher Art als ge-
meinnützig anerkannt werden. Ein solcher Kindergarten-
betrieb gewerblicher Art wäre dann ebenfalls steuer-
freier Zweckbetrieb.
Das Urteil bestätigt lediglich die langjährige Verwal-
tungsauffassung. Eine geänderte Rechtsauslegung ist mit
dem Urteil nicht verbunden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 65):
Inwieweit teilt die Bundesregierung angesichts der aktuel-
len Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, nach der
Kosten für Unterkunft und Heizung bei im Haushalt der El-
tern lebenden grundsicherungsberechtigten Kindern nur über-
nommen werden können, wenn zwischen den Eltern und ih-
rem Kind ein wirksamer Mietvertrag geschlossen wurde
(BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az.: B 8 SO 29/10 R so-
wie vom 14. April 2011, Az.: B 8 SO 18/09 R), die Forderung
des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen e. V., BVKM, nach einer Änderung des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch, SGB XII (siehe Pressemitteilung
des BVKM vom September 2012)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bun-
dessozialgerichts, BSG, in den genannten Urteilen, ins-
besondere in Anbetracht der dort getroffenen Feststel-
lungen zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen
miteinander Verwandten und in einem Haushalt leben-
den Personen mit dem Ziel, Leistungen für Unterkunft
und Heizung nach § 42 des Zwölften Buches Sozialge-
setzbuch (SGB XII) zu erhalten. Das BSG stellt fest,
dass für den Anspruch auf Leistungen für Unterkunft
und Heizung allein die tatsächliche Bedarfslage unab-
hängig von vertraglichen Verpflichtungen, denen in den
Sachverhalten der Verfahren vor dem BSG der Bin-
dungswille fehle, entscheidend sei.
Sollten die tatsächlichen Umstände den Abschluss ei-
nes Mietvertrages zwischen den miteinander verwandten
und in einem Haushalt lebenden Personen aus welchem
Grund auch immer rechtfertigen oder notwendig ma-
chen, handelt es sich nach allgemeiner Betrachtung re-
gelmäßig nicht um einen unverhältnismäßigen Mehrauf-
wand.
Eine Änderung des SGB XII ist daher insbesondere
vor dem Hintergrund, dass das Sozialhilferecht nach
dem SGB XII auf dem Grundsatz der Berücksichtigung
der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 9 SGB XII) be-
ruht, nicht erforderlich.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10736, Frage 66):
Inwieweit wurde mit dem 4. Armuts- und Reichtumsbe-
richt der Bundesregierung der Zusammenhang von Behinde-
rung sowie Reichtum und Armut untersucht, und zu welchen
diesbezüglichen Aussagen und Erkenntnissen kommt die
Bundesregierung in dem Bericht?
Die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderun-
gen werden im Entwurf des 4. Armuts- und Reichtums-
berichts, ARB, als Querschnittsthema behandelt, soweit
Daten dafür vorliegen. Zum Zusammenhang von Behin-
derung und materieller Armut bzw. Reichtum enthält der
Entwurf keine Aussagen. Aktuellste Auswertungen zu
den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen im
Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen sind erst im
Teilhabebericht (Bericht über die Lebenslagen von Men-
schen mit Behinderungen) zu erwarten, auf den im Ent-
wurf des 4. ARB hingewiesen wird.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 67):
Hält die Bundesregierung es für angemessen, den Tenden-
zen zur Konzentration des Vermögens bei den obersten
10 Prozent der Bevölkerung entgegenzuwirken, und, wenn ja,
welche Maßnahmen hält sie für angemessen?
Die soziale Marktwirtschaft ist das beste Wirtschafts-
und Sozialmodell, um eine angemessene Teilhabe aller
am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand zu erreichen.
Aus diesem Grund gilt zum Beispiel ein progressiv ver-
laufender Einkommensteuertarif, der höhere Einkom-
men prozentual stärker belastet. Darüber hinaus werden
bei entsprechendem Bedarf Menschen mit Transferleis-
tungen unterstützt.
Das Hauptaugenmerk der Bundesregierung liegt aber
nicht auf einer Ausweitung von Umverteilungsmaßnah-
men mit Blick auf die Einkommens- und Vermögensver-
teilung, sondern auf der Chancenlage: Bestehende
Ungleichheiten können dann zu Akzeptanzproblemen
führen, wenn sie vorrangig nicht mehr die Folge persön-
licher Fähigkeiten und individueller Leistungen sind.
Wichtig ist es, dass Chancen zur sozialen Mobilität
eröffnet werden. Im Entwurf des 4. Armuts- und Reich-
tumsberichts wurde vor diesem Hintergrund ein beson-
derer Analyseschwerpunkt auf soziale Mobilität gelegt.
Der Textentwurf trägt Erkenntnisse der wissenschaftli-
chen Forschung zusammen und benennt wesentliche
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23325
(A) (C)
(D)(B)
Faktoren, die individuelle Abstiegsrisiken erhöhen und
Aufstiegschancen befördern.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 68):
Was genau ist darunter zu verstehen, wenn die Bundes-
regierung im Entwurf zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht
schreibt, sie prüfe, „ob und wie über die Progression in der
Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhal-
tige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen wer-
den kann“?
Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundes-
regierung liegt gegenwärtig als Entwurf des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales dem Ressortkreis
zur Abstimmung vor. Im Textentwurf werden keinerlei
neue Umverteilungsmaßnahmen über das Steuersystem
vorgeschlagen. Ableitungen dieser Art werden an keiner
Stelle vorgenommen. Die zitierten Passagen zielen aus-
schließlich auf das Thema der gesellschaftlichen Verant-
wortung und des Engagements Vermögender im Rahmen
freiwilliger Spenden und Stiftertätigkeiten.
Auch der Grundtenor des Entwurfs macht deutlich:
Ziel kann es allenfalls sein zu prüfen, ob und gegebenen-
falls welche noch besseren Möglichkeiten es gibt, durch
geeignete Rahmenbedingungen weiteres freiwilliges,
persönliches und finanzielles Engagement Vermögender
in Deutschland für das Gemeinwohl einzuwerben. Es
geht explizit nicht um Zwangsmaßnahmen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Frage 69):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass beson-
ders die Teilzielgruppe von Auszubildenden, die noch nicht in
vollem Maße über die sogenannte Ausbildungsreife verfügen
bzw. sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind, zukünf-
tig im großen Maße von der Fördermaßnahme Einstiegsquali-
fizierung erreicht wird und alle Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer an einer Einstiegsqualifizierung eine Zertifizierung
erhalten?
In dem im Jahr 2010 verlängerten Ausbildungspakt
haben sich die Paktpartner darauf verständigt, das ge-
samte Ausbildungspotenzial auszuschöpfen und dazu die
Ausbildungsreife zu verbessern und insbesondere leis-
tungsschwächere junge Menschen intensiver zu fördern.
Die Wirtschaft stellte erstmals Einstiegsqualifizierun-
gen speziell für förderungsbedürftige junge Menschen
bereit und will dafür gezielte Unterstützungsangebote
nutzen. Sie strebt an, jährlich 10 000 solcher sogenann-
ter EQ-Plus-Angebote bereitzustellen. Im Jahr 2011 hat
die Wirtschaft bereits 4 600 von insgesamt 25 600 Ein-
stiegsqualifizierungsplätzen speziell für förderungsbe-
dürftige Jugendliche bereitgestellt.
Zur Zertifizierung der von den Betrieben erteilten Be-
scheinigungen über die erfolgreiche EQ-Teilnahme ist
darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer dies beantragen müssen. Häufigster Hinderungs-
grund für eine Zertifizierung war aber nach der Evalua-
tion die mangelnde Nachfrage der Teilnehmenden.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Druck-
sache 17/10736, Frage 70):
Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass zukünf-
tig allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer Ein-
stiegsqualifizierung ein Berufsschulbesuch ermöglicht wird,
und wie häufig finden Qualifizierungsbausteine aus dem Pro-
gramm Jobstarter Connect Anwendung im Rahmen von Ein-
stiegsqualifizierungen?
Im Ausbildungspakt ist die stärkere Teilnahme am
Berufsschulunterricht erörtert worden. Die Vertreter der
Kultusministerkonferenz haben zugesagt, sich dafür ein-
zusetzen und gleichzeitig auf die Regelungen zur Schul-
pflicht der einzelnen Bundesländer verwiesen, wonach
die Schulpflicht mit dem 18. oder 21. Lebensjahr endet.
Um einen möglichst erfolgreichen Verlauf der Ein-
stiegsqualifizierung sicherzustellen, gibt die Bundes-
agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung folgende
Hinweise:
„Auf die Einhaltung der Berufsschulpflicht ist hinzu-
wirken, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch das zu-
ständige Schulamt vor. Der Besuch der Berufsschule,
und hier insbesondere einer entsprechenden Fachklasse,
wirkt sich nach den Erkenntnissen der Begleitforschung
günstig auf die Übernahme in eine Ausbildung aus. Es
wird daher empfohlen, auf den Besuch einer Fachklasse
hinzuwirken.
In Ländern mit einer einjährigen beruflichen Vollzeit-
schulpflicht für junge Menschen ohne Ausbildungsver-
trag (Berufsvorbereitungsjahr oder Ähnliches) sollte mit
den zuständigen Schulbehörden Einvernehmen darüber
hergestellt werden, dass junge Menschen mit EQ-Vertrag
von der beruflichen Vollzeitschulpflicht befreit werden
können und am Teilzeitberufsschulunterricht in der ent-
sprechenden Fachklasse teilnehmen können, wenn dies
ihre beruflichen Eingliederungschancen verbessert.“
274 Jugendliche beendeten nach Angaben des zustän-
digen Bundesministeriums für Bildung und Forschung
bis zum Ausbildungsjahr 2011/2012 eine auf Ausbil-
dungsbausteinen ausgerichtete Einstiegsqualifizierung.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD)
(Drucksache 17/10736, Frage 71):
Welche Daten hat die Bundesagentur für Arbeit, BA, der
Bundesregierung seit März 2011 auf Grundlage des Art. 2
23326 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Abs. 3 der Vereinbarung der BA und der Bundesregierung zur
Durchführung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbeglei-
tung bisher vierteljährig übermittelt?
Die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundesregie-
rung regelmäßig, zuletzt im Juli 2012, auf Grundlage
von Art. 2 Abs. 3 der Vereinbarung über die Durchfüh-
rung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung
statistische Daten zu dem Programm übermittelt. Diese
umfassen den Eintritt, den Bestand und den Austritt von
Teilnehmern, jeweils aufgeteilt nach Geschlecht, sowie
eine Ausgabenstatistik. Zur Eingliederung konnten bis-
lang keine Daten übermittelt werden, da das Sonderpro-
gramm Berufseinstiegsbegleitung erst Ende 2010 begon-
nen hat und somit hierzu noch keine Erkenntnisse
vorliegen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
(SPD) (Drucksache 17/10736, Frage 72):
Wie viele Berufseinstiegsbegleiter sind aus dem SGB III
auf Basis des § 421 s SGB III, alte Fassung (letztmöglicher
Maßnahmeeintritt 31. Dezember 2012), sowie nach der No-
velle 2011 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliede-
rungschancen am Arbeitsmarkt auf Basis des § 49 SGB III,
gültige Fassung, finanziert worden (in Jahresscheiben und in
Vollzeitäquivalenten seit 2008)?
Die Anzahl der Berufseinstiegsbegleiter wird von der
Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Der Bundesre-
gierung ist die Anzahl somit nicht bekannt.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 73):
Wie hat sich in den zurückliegenden 20 Jahren der durch-
schnittliche Umfang der je von geringfügig Beschäftigten ge-
leisteten wöchentlichen Arbeitsstunden verändert (soweit mög-
lich für die Jahre 1992, 2000, 2004 nennen sowie die aktuell
verfügbarsten Daten), und wie hat sich im selben Zeitraum
bezogen auf den Bruttostundenlohn der absolute und relative
Verdienstabstand zu den sogenannten Normalarbeitnehmern/
-arbeitnehmerinnen entwickelt (bitte auch hier in sinnvollen
Jahresabschnitten angeben)?
Die Bundesregierung hat mit der Antwort auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdruck-
sache 17/6986) ausführlich zur „Entwicklung der gering-
fügigen Beschäftigung in Deutschland“, auch bezogen
auf Arbeitszeiten und Stundenlöhne, Stellung genom-
men. Darüber hinausgehende Daten zu Wochenarbeits-
zeiten (siehe dortige Tabelle 2) liegen nicht vor.
Aktuell hat das Statistische Bundesamt Daten zu Ver-
diensten im Jahr 2010 auf Basis der Verdienststruktur-
erhebung, VSE, veröffentlicht. Die VSE findet regelmä-
ßig alle vier Jahre statt. Dabei werden allerdings nur
Betriebe des produzierenden Gewerbes und des Dienst-
leistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der
Klassifikation der Wirtschaftszweige) und mit 10 bezie-
hungsweise 5 und mehr Arbeitnehmern erfasst. Ver-
gleichbare Angaben liegen aus der VSE nur für die Jahre
2006 und 2010 vor:
So betrug im Jahr 2006 der durchschnittliche Brutto-
stundenverdienst für Normalarbeitnehmer 15,94 Euro,
der für geringfügig Beschäftigte 7,85 Euro.
Im Jahr 2010 betrug der durchschnittliche Bruttostun-
denverdienst für Normalarbeitnehmer 17,09 Euro, der
für geringfügig Beschäftigte 8,19 Euro. Die angegebe-
nen Durchschnittswerte bezeichnen den jeweiligen Me-
dian der Verteilung.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/10736, Frage 74):
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass
durch die Vermittlung von Arbeitskräften seitens der Agentur
für Arbeit in Halle in das Unternehmen S-Direkt GmbH &
Co. KG Streikbruch betrieben wird, und wie viele Vermittlun-
gen durch die örtliche Arbeitsagentur haben seit Beginn des
Streikes bei der S-Direkt am 9. Juli 2012 stattgefunden (bitte
für den gesamten angefragten Zeitraum antworten, nicht wie
in der Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestags-
drucksache 17/10737 nur den Zeitraum seit Anzeige des Ar-
beitskampfes)?
Die Bundesagentur für Arbeit ist bei Arbeitskämpfen
zur Neutralität gegenüber den am Arbeitskampf beteilig-
ten Parteien verpflichtet. Das bedeutet unter anderem,
dass sie von dem Zeitpunkt an, an dem sie Kenntnis von
dem Arbeitskampf erlangt hat, grundsätzlich ihre Ver-
mittlungsbemühungen in einem durch den Arbeitskampf
unmittelbar betroffenen Bereich einzustellen hat. Etwas
anderes gilt nur, wenn der bzw. die Arbeitsuchende und
der Arbeitgeber die Durchführung der Arbeitsvermitt-
lung trotz Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen
(§ 36 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III).
Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit, dass die Agen-
tur für Arbeit Halle seit dem 9. Juli 2012 gegenüber dem
Unternehmen S-Direkt-Marketing GmbH & Co. KG aus
Halle fünf Vermittlungsvorschläge getätigt hat, die zu
der Anstellung des bzw. der Arbeitsuchenden führten.
Von den fünf Vermittlungen erfolgten nur zwei, nach-
dem die Agentur für Arbeit von dem Streik Kenntnis er-
langt hatte. Der Agentur für Arbeit Halle ist der Streik
am 2. August 2012 angezeigt worden. Die Bundesagen-
tur für Arbeit hat mitgeteilt, dass die Arbeitsuchenden
sowie die Arbeitgeberin die Arbeitsvermittlung in diesen
Fällen ausdrücklich verlangt haben. Nach alldem hat die
Bundesregierung keinen Anlass, anzunehmen, dass die
Agentur für Arbeit in Halle Arbeitsvermittlung entgegen
ihrer Neutralitätspflicht bei Arbeitskampfmaßnahmen in
dem bestreikten Betrieb vorgenommen hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23327
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 75):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Schlacht-
hofunternehmers Clemens Tönnies, dass der Weltmarkt noch
so viel Potenzial bietet, dass der Selbstversorgungsgrad mit
Fleisch in Deutschland „ohne Weiteres von 110 auf 150 Pro-
zent gesteigert werden könne“ (Rede auf der Veranstaltung
Fokus Schwein Münsterland, zitiert nach der Handelszeitung
Vieh und Fleisch, Nr. 37, Seite 4 vom 15. September 2012),
und, wenn ja, in welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung
dieses Wachstumspotenzial?
Mittel- und Langfristig ist insbesondere aufgrund
demografischer Faktoren und veränderter Ernährungs-
gewohnheiten infolge wirtschaftlicher Entwicklung in
Schwellen- und Entwicklungsländern von einer steigen-
den globalen Nachfrage nach Fleisch auszugehen
(Quelle: OECD-FAO Agricultural Outlook 2012–2021).
Auch die deutschen Anbieter sowie die Anbieter aus
der EU insgesamt werden an dieser Entwicklung partizi-
pieren. Umfang und Zeithorizont sind jedoch noch nicht
abschätzbar. In der Vergangenheit haben sich in
Deutschland im Sektor Fleisch die Produktion und die
Selbstversorgungsgrade moderat entwickelt.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 76):
Welche Annahmen über Steigerungsraten bei der Fleisch-
produktion in Deutschland liegen dem Fleischexportkonzept
der Bundesregierung zugrunde, das zuletzt öffentlich bei der
China-Reise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch
den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministe-
rin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Dr. Gerd Müller, vertreten wurde, und wo sieht die Bundesre-
gierung die ökologischen Grenzen bei den Mastplatzzahlen
im Vergleich zum heutigen Niveau?
Im Vordergrund des Besuchs einer Reisedelegation des
BMELV unter Leitung des Parl. Staatssekretärs Dr. Müller
nach Peking in der Zeit vom 27. bis 31. August 2012
standen Fragen der Weiterentwicklung der deutsch-
chinesischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Le-
bensmittelsicherheit durch Unterzeichnung von Koope-
rationsabkommen zwischen dem Bundesinstitut für
Risikobewertung, BfR, und dem Bundesamt für Ver-
braucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, mit
ihrer chinesischen Partnerbehörde. Auch wurden Ab-
sichtserklärungen über die Vertiefung der Zusammenar-
beit auf dem Gebiet der Biogasnutzung und über eine
Zusammenarbeit in den Bereichen Verbraucherschutz
und Onlinehandel unterschrieben. Weitere Themen wa-
ren Fragen des Exports von Fleisch und von Tiergenetik.
In Bezug auf das in der Frage angesprochene
„Fleischexportkonzept“ ist anzumerken, dass sich der
Fleischmarkt im Wesentlichen nach Maßgabe von Ange-
bot und Nachfrage entwickelt. Nach Auffassung der
Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit und kein
Bedarf an staatlichen „Fleischexportkonzepten“. Dies ist
Sache der Wirtschaft.
Tierhaltungen erreichen hinsichtlich ihrer Dimensio-
nierung ihre ökologischen Grenzen, wenn insbesondere
auf den zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen
Nutzflächen eine ordnungsgemäße pflanzenbauliche
Verwertung der anfallenden organischen Dünger nach
guter fachlicher Praxis entsprechend dem Düngemittel-
recht nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch ist die
Nachbarschaft von Tierhaltungsanlagen vor übermäßi-
gen Geruchs- und Schadstoffemissionen zu schützen.
Insofern bilden das Umwelt- und Landwirtschafts-
recht sowie das Baurecht, bestehend aus UVP-Gesetz,
Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushalts- und
Bodenschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Kreislaufwirt-
schafts-Abfallgesetz und dem Düngemittelgesetz sowie
dem Baugesetzbuch hier den rechtlichen Rahmen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 78):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der am 19. September 2012 veröffentlichten Studie zu Folge-
schäden aus der Verfütterung der glyphosattoleranten gen-
technisch veränderten Maissorte NK603 an Ratten, und in-
wieweit wird die Bundesregierung die Initiative Frankreichs
unterstützen, bis zur endgültigen Klärung der in der Studie be-
obachteten Risiken die Importzulassung von NK603 europa-
weit auszusetzen?
Die von einer französischen Forschergruppe veröf-
fentlichten Ergebnisse einer mehrjährigen Fütterungsstu-
die mit gentechnisch verändertem Mais werden in der
Wissenschaft kontrovers diskutiert.
Auf europäischer Ebene hat die Europäische Behörde
für die Lebensmittelsicherheit, EFSA, angekündigt, die
Relevanz der Ergebnisse der Studie zu überprüfen. Auch
in Frankreich wird die Studie auf Veranlassung der Re-
gierung überprüft. In Deutschland hat das Bundesminis-
terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, BMELV, unmittelbar nach Bekanntwerden der
Studie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-
bensmittelsicherheit, BVL, und das Bundesinstitut für
Risikobewertung, BfR, mit einer raschen Überprüfung
beauftragt.
Eine Entscheidung über Schlussfolgerungen und
Konsequenzen aus der Studie kann erst nach Abschluss
dieser Prüfungen erfolgen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10736, Frage 79):
23328 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den in der Zeitschrift Öko-Test vom 31. August 2012 veröf-
fentlichten Belastungen verschiedener Getreideprodukte mit
Rückständen des Pestizidwirkstoffs Glyphosat, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verringerung der
Glyphosatbelastungen für Mensch und Umwelt, die aus Rück-
ständen in Futter- und Lebensmitteln und aus dem Einsatz
glyphosathaltiger Pestizide auf öffentlichen Flächen wie
Spielplätzen, Bahngleisen etc. resultieren?
Pflanzenschutzmittel werden strengen Prüfungen und
einem umfassenden Zulassungsverfahren unterzogen.
Sie erhalten nur dann eine Zulassung, wenn bei sachge-
rechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch und Tier und keine unvertretbaren Auswirkun-
gen auf den Naturhaushalt zu erwarten sind. Zugelassene
glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wurden im Hin-
blick auf diese Aspekte intensiv geprüft und bewertet.
Die Testergebnisse der von Öko-Test veröffentlichten
Untersuchungen von verschiedenen Getreideerzeugnis-
sen auf Glyphosat ergaben, wie auch von Öko-Test
selbst ausgeführt, dass Glyphosat nur in Spuren in den
untersuchten Getreideprodukten nachweisbar war und
die gefundenen Gehalte weit unter den gesetzlichen
Rückstandshöchstgehalten lagen.
Im Übrigen findet zurzeit eine erneute Bewertung des
Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene statt. Dabei werden
alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse be-
rücksichtigt. Das Ergebnis der Neubewertung bleibt ab-
zuwarten, bevor über weitergehende Maßnahmen ent-
schieden werden kann.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 80):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
Forderungen vonseiten der Umweltschutzverbände, die
Förderung des Maiseinsatzes im Rahmen der Einsatzstoffver-
gütungsklasse I nach Anlage 2 der Biomasseverordnung zu
streichen, um so dem sich ausweitenden Flächenverbrauch
des Maises Einhalt zu gebieten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat mit der EEG-Novelle 2012
und der Änderung der Biomasseverordnung bereits ein
ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um dem wach-
senden Einsatz von Mais entgegenzuwirken. Dazu zäh-
len unter anderem die Abschaffung der Koppelung von
NawaRo-Bonus und Güllebonus, die Begrenzung des
Maiseinsatzes auf 60 Prozent im Gärsubstrat, die Aufhe-
bung des Ausschließlichkeitsprinzips und die höhere
Vergütung von wünschenswerten Einsatzstoffen nach
Einsatzstoffvergütungsklasse 2 sowie die besondere För-
derung kleiner Gülleanlagen.
Zudem fördert die Bundesregierung umfangreich die
Forschung im Bereich alternativer Energiepflanzen.
Weitere Änderungen der Biomasseverordnung sind
erst im Rahmen der nächsten Überprüfung des EEG vor-
gesehen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/10736, Frage 81):
Welche Unterstützung hat die Bundeswehr, BW, der
Produktion des Films Auslandseinsatz (Regie Till Endemann)
zukommen lassen, und welche Kosten sind dabei entstanden?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine
Unterstützung dieses Projekts durch die Bundeswehr am
1. Juni 2011 abgelehnt. Die Inhalte und die Darstellung
im damals zur Verfügung gestellten Exposé wurden als
unrealistisch bewertet.
Im Vorfeld der Ablehnung kam es zu Sondierungen
der Produktionsfirma mit regional eingesetztem Bundes-
wehr-Fachpersonal der Informationsarbeit. Nachdem
dieses Personal Einblicke in das Projekt erhalten und
erste Hinweise auf dessen Überarbeitung gegeben hatte,
wurde die Produktionsfirma an das Bundesministerium
der Verteidigung verwiesen.
Am 31. Mai 2012 konkretisierte die Produktionsfirma
in einer E-Mail die Unterstützungsleistung und übermit-
telte das Exposé mit Stand April 2011. Aufgrund der
bereits genannten Bewertung konnte aus medien- und
pressefachlicher Sicht eine Unterstützung nicht gewährt
werden.
Die in Interviews des Regisseurs Till Endemann er-
wähnte Unterstützung durch Militärberater in Deutsch-
land und beim Dreh in Marokko wurde nicht durch die
Bundeswehr geleistet. Hierzu liegen dem Bundesminis-
terium der Verteidigung keine Kenntnisse vor.
Der Regisseur weist zudem darauf hin, dass er mit ei-
nem WDR-Team eine einsatzvorbereitende Kontingent-
ausbildung besucht habe. Dieser Besuch fand im Juli
2011 statt. In welchem Rahmen dieses Team die Ausbil-
dung besucht hat, wird derzeit geprüft.
Der Bundeswehr sind keine Kosten durch eine Unter-
stützung der Produktion des Films entstanden.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 82):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Rekrutierungs-
maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Nachwuchsge-
winnung über die sogenannten Bw-Adventure Camps, die die
Bundeswehr in den Alpen und auf Sardinien veranstaltet und
die mit „Beach-Event“ und „Party“ locken und über das Jugend-
magazin Bravo beworben werden und sich gezielt an 16- bis
21-Jährige, folglich auch an Minderjährige, richten, und wie
vereinbart die Bundesregierung dies mit den Prinzipien der
UN-Kinderrechtskonvention und den Schutzpflichten des
Staates gegenüber Kindern, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass sich Deutschland durch ein Zusatzprotokoll zur
Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, keine Minderjäh-
rigen für die Armee anzuwerben, wenn sie nicht mindestens
17 Jahre alt sind und „über die mit dem Militärdienst verbun-
denen Pflichten umfassend aufgeklärt“ wurden (siehe Spiegel
Online vom 18. September 2012, „Palmen, Party, Panzerfah-
ren“)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23329
(A) (C)
(D)(B)
Die Bw-Adventure Camps sind Veranstaltungen der
Bundeswehr und richten sich unter Berücksichtigung des
elterlichen Sorgerechts für Minderjährige an Jugendliche
im Alter ab 16 Jahre. Es handelt sich um ein Informa-
tionsangebot für Jugendliche in Liegenschaften der Bun-
deswehr mit jugendgerechtem Programm wie sportlichen
Wettkämpfen, aber auch geselligem Beisammensein und
offenem persönlichen Dialog mit Soldatinnen und Sol-
daten. Dort werden auch sensible Themen wie Auslands-
einsätze thematisiert.
Die Werbung für die Bw-Adventure Camps sowie die
Einladung zu diesen Veranstaltungen verstoßen nicht ge-
gen das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskon-
vention und sind keine Rekrutierungsmaßnahmen. Es
soll grundsätzliches Interesse geweckt werden und inte-
ressierte Jugendliche und junge Erwachsene sollen sich
ein eigenes Bild machen können.
Dem besonderen Schutzerfordernis bezüglich der
Aufklärung über das Berufsbild eines Soldaten wird un-
ter anderem durch eine persönliche Beratung durch die
Wehrdienstberatung im Vorfeld eines möglichen – aber
hiervon unabhängigen – späteren Bewerbungsverfahrens
Rechnung getragen. Im Rahmen dessen klärt die Bun-
deswehr selbstverständlich „über die mit dem Militär-
dienst verbundenen Pflichten“ in Übereinstimmung mit
dem Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtsonvention
Art. 3 Abs. 3 Buchstabe c) umfassend auf.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 83):
Inwiefern besitzt die Bundeswehr Phosphorbomben, und
für welche Zwecke werden diese vorgehalten?
Die Bundeswehr besitzt keine Phosphorbomben und
beabsichtigt auch nicht, derartige Bomben zu beschaf-
fen.
Lediglich in den derzeit verwendeten Übungsbomben
sind sehr geringe Mengen roten Phosphors enthalten, der
aber nicht als Brand- oder Sprengwirkmittel dient, son-
dern eine Signalwirkung erzeugen soll, um damit den
Ausbildungsstand der Piloten bewerten zu können.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 84):
Wem wurde die Korridorstudie zur Entlastung des Mittel-
rheintals und zur ergebnisoffenen Prüfung von Neubau-
strecken sowie betrieblicher und kapazitiver Lösungen für den
Güterverkehr im Westkorridor übertragen, und wann rechnet
die Bundesregierung mit der Vorlage der Ergebnisse?
Der Auftrag zur Durchführung der Studie „Entwick-
lung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahn-
korridor Mittelrheinachse/Rhein/Main–Rhein/Neckar–
Karlsruhe“ wurde an die Bietergemeinschaft Intraplan
Consult GmbH (Bevollmächtigter), BVU Beratergruppe
Verkehr + Umwelt GmbH, SMA und Partner AG, Orle-
ansplatz 5 a in 81667 München vergeben. Die Vorlage
der Ergebnisse der Studie wird voraussichtlich Ende
2013 erfolgen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 85):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im Rah-
men der Organisationsreform der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung des Bundes, WSV, in Außenstellen umgewandelten
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Außenstellen
der Wasser- und Schifffahrtsämter zum 31. Dezember 2020
geschlossen werden sollen, und wie vereinbart die Bundesre-
gierung das mit der Zusage des Bundesministers für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, dass alle
Standorte erhalten bleiben sollen?
Das BMVBS beabsichtigt, alle Außenstellen der Was-
ser- und Schifffahrtsämter und der Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektionen bis zum 31. Dezember 2020 aufzulö-
sen. Davon sind aber andere Organisationseinheiten der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an diesen Stand-
orten nicht betroffen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
17/10736, Fragen 86 und 87):
Wie begründet die Bundesregierung das Vorgehen, im
Rahmen der geplanten Reform der WSV bereits konkrete
Schritte umzusetzen, wie die Bildung eines Arbeitsstabes, die
Erkundung von möglichen Liegenschaften in Bonn, die Be-
kanntgabe der Schließung aller geplanten Außenstellen sowie
der Direktionen der WSV sowie weitere Personalentscheidun-
gen, bevor sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestages
mit dem 5. Bericht des BMVBS zur Reform der WSV befasst
haben, und welche Personalressourcen hat das Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit Oktober
2011 für die Reform der WSV eingesetzt (bitte monatsweise
aufschlüsseln nach Stellen und Organisationseinheit)?
Wann wird die Bundesregierung die zur Umsetzung der
WSV-Reform erforderlichen Gesetze vorlegen, und wie beur-
teilt sie die Zustimmungsbereitschaft der Bundesländer zu ih-
ren Plänen für eine Reform der Verwaltung und die Kategori-
sierung der Bundeswasserstraßen?
Zu Frage 86:
Die bisherigen Maßnahmen und Entscheidungen des
BMVBS (Einrichtung des Arbeitsstabes, Suchauftrag an
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) dienen der
Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Generaldirektion.
Mit Ausnahme der Bestellung der Leitung und Mitglie-
der der Arbeitsgruppe sowie der Mitglieder der Len-
kungsgruppe sind keine Personalentscheidungen vollzo-
gen worden.
23330 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Seit dem 1. November 2010 hat das BMVBS 15 Be-
schäftigte des Ministeriums und der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung des Bundes, WSV, für die Untersu-
chungen und die Vorbereitung der Berichte an den
Deutschen Bundestag eingesetzt. Weitere circa 50 Be-
schäftigte des Außenbereichs, der Ämter und der Was-
ser- und Schifffahrtsdirektionen, WSDen, wurden mit
der Aufgabenerfassung und -bewertung (Aktualisierung
des Kernaufgabengutachtens) beauftragt.
Seit dem 7. September 2012 sind 39 Beschäftigte des
BMVBS und der WSDen zu Mitgliedern der Arbeits-
gruppe „Umsetzung der WSV-Reform“ bestellt worden.
Zu Frage 87:
Das Rechtsbereinigungsgesetz soll dem Deutschen
Bundestag noch im Jahr 2012 vorgelegt werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bun-
desländer die aufgrund der begrenzten Ressourcen not-
wendige Kategorisierung der Bundeswasserstraßen ak-
zeptieren, nachdem die Ergebnisse des gemeinsam mit
den Ländern beauftragten Gutachtens bei der Netzstruk-
tur und der Priorisierung berücksichtigt wurden. Bei der
Organisation der WSV handelt es sich um eine reine
Bundesaufgabe. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass die Bundesländer bei entsprechenden Bewertungen
die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung beachten.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/10736,
Frage 91):
Mit welcher Auslastung rechnen Bundesregierung und
EU-Kommission auf den Güterverkehrskorridoren 2 (Rhein)
und 1 (Ostfrankreich) in den kommenden fünf Jahren, und für
welche Langfristprognose werden die Strecken ausgerichtet?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, BMVBS, verfügt über Verkehrsprognosen
für die Jahre 2015 und 2025. Da es sich um Punktprogno-
sen handelt, kann über das Jahr 2017/18 keine Auskunft
zur Auslastung der Schienenstrecken gegeben werden.
Über entsprechende Prognosen der EU-Kommission ist
dem BMVBS nichts bekannt. Über Informationen zum
prognostizierten Grad der Auslastung der ostfranzösi-
schen Parallelstrecke zur Rheintalbahn verfügt das
BMVBS nicht. Nach den Erkenntnissen aus der Über-
prüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege
im Jahre 2010 rechnet das BMVBS im Prognosejahr
2025 für den deutschen Teil des Schienengüterverkehrs-
korridors Rotterdam–Genua mit zahlreichen überlasteten
Streckenabschnitten, sofern der weitere Ausbau dieses
Korridors nicht fortgesetzt würde. Nach Umsetzung der
in der Bedarfsplanüberprüfung untersuchten Schienen-
aus- und -neubauprojekte werden die meisten Engpässe
aufgelöst. Es verbleiben allerdings einige Engpässe zwi-
schen Köln und Karlsruhe, die mit aktuellen Bedarfs-
planmaßnahmen nicht vollständig beseitigt werden kön-
nen.
Genaueres zu den Engpassanalysen des Prognosejah-
res 2025 kann dem Gutachterlichen Abschlussbericht
der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschie-
nenwege vom November 2010 (Engpassanalyse im Be-
zugsfall: Kap. 5.8, insbesondere Seiten 5-47, 5-48; Eng-
passanalyse im Zielnetz: Kap. 7.7, Seiten 7-38 bis 7-41)
entnommen werden.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 92):
Welche Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen – ge-
ordnet nach Bundesländern – sind nach aktuellem Stand von
der Alkali-Kieselsäure-Reaktion betroffen, und welche Stre-
ckenabschnitte – ebenfalls nach Bundesländern geordnet –
konnten bereits saniert werden?
Meldungen über gutachterlich nachgewiesene Scha-
densfälle bedingt durch eine schädigende Alkali-Kiesel-
säure-Reaktion, AKR, sowie visuell festgestellte Ver-
dachtsfälle, die auf eine mögliche AKR schließen lassen,
liegen dem BMVBS aus Sachsen-Anhalt, ST, Branden-
burg, BB, Hessen, HE, Sachsen, SN, und Berlin, BE,
vor.
Die nachfolgend aufgeführten Angaben beinhalten
Strecken mit ersten charakteristischen Anzeichen einer
möglichen AKR, laufenden gutachterlichen Untersu-
chungen sowie bestätigten AKR-Schäden.
Im Bereich der Bundesfernstraßen sind in ST insge-
samt 220 Kilometer Richtungsfahrbahn betroffen.
Davon sind bis Ende 2012 auf 160 Kilometern erhal-
tende oder instand setzende Maßnahmen durchgeführt
worden.
In BB wurden insgesamt 172 Kilometer Richtungs-
fahrbahn gemeldet, bis 2010 wurden davon 58 Kilome-
ter saniert.
In HE wurden 66 Kilometer Richtungsfahrbahn ge-
meldet, es ist beabsichtigt, in 2013 die letzten Abschnitte
instand zu setzen.
Der in Sachsen gutachterlich bestätigte Schaden auf
der A 14 zwischen den AS Mutzschen und AS Leisnig
wurde in 2011 instand gesetzt.
Der Verdachtsfall auf der A113 in Berlin zwischen
den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof muss
noch weiterführend untersucht werden.
Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass der
Nachweis einer schädigenden Reaktion an Betonfahr-
bahndecken durch AKR durch spezielle, zeitlich aufwän-
dige Untersuchungen erbracht werden muss, da das cha-
rakteristische Rissbild einer AKR auch durch andere
Schädigungsprozesse verursacht werden kann. Im Ergeb-
nis haben sich in den letzten Jahren die Informationen
über Streckenabschnitte, für die Verdacht auf Schädi-
gung durch AKR besteht, für die diese Schadensursache
nachgewiesen wurde und an denen Erhaltungsmaßnah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012 23331
(A) (C)
(D)(B)
men durchgeführt wurden, zum Teil bereits auch an Ver-
dachtsstrecken ohne diesen Nachweis, überschnitten.
Aus diesem Grund können keine gesicherten Zahlen
zur Länge der von AKR betroffenen Streckenabschnitte,
geordnet nach Bundesländern, genannt werden.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 93):
Wie ist der Verhandlungsstand zum Notifizierungsverfah-
ren für Beihilfen für den BER, und welcher Zeitplan zeichnet
sich aus Sicht der Bundesregierung ab?
Die Arbeitsebenen der Bundesregierung und der EU-
Kommission erörtern derzeit die zweckmäßigste Heran-
gehensweise an eine Notifizierung. Der Zeitbedarf für
das förmliche Verfahren hängt im Wesentlichen von den
hierbei zu erledigenden einzelnen Arbeitsschritten ab
und kann daher derzeit noch nicht benannt werden.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 94):
Mit welchen Aufgaben und Zielen ist die „Soko Flugha-
fen“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hinsichtlich der Bauverzögerungen am Flughafen
Berlin Brandenburg, BER, versehen worden, und welche Er-
gebnisse hat ihre Arbeit bislang gezeitigt?
Die Sonderkommission „Flughafen Berlin Branden-
burg (BER)“ prüft, welche Maßnahmen durch die Ver-
schiebung der Inbetriebnahme des Flughafens BER im
Geschäftsbereich des BMVBS erforderlich sind und
welche Auswirkungen sich für den Anteilseigner Bund
an der Flughafengesellschaft (Land Berlin 37 Prozent,
Land Brandenburg 37 Prozent, Bund 26 Prozent) erge-
ben. Dabei geht es um die Untersuchung von Auswir-
kungen und Lösungen zu den den Bund betreffenden
Fragen im Hinblick auf einen reibungslosen interimisti-
schen Flugbetrieb an den bisherigen Standorten Tegel
und Schönefeld, die Inbetriebnahme des BER (insbeson-
dere Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen und
der benötigten Infrastruktur) sowie die Finanzierungs-
problematik.
In den bisher 17 Sitzungen wurden zahlreiche Einzel-
fragen besprochen und erfolgreich abgestimmt, zuletzt
zum Beispiel bezüglich der Gespräche mit der Europäi-
schen Kommission, der haushälterischen Problematik,
der Flugsicherung und der Zuganbindung. Zudem konn-
ten alle das BMVBS betreffenden Maßnahmen für den
einstweiligen Weiterbetrieb der Flughäfen Tegel und
Schönefeld sichergestellt werden (Start- und Landezei-
ten, Slots, Flughafenkoordination, Deutsche Flugsiche-
rung, Deutscher Wetterdienst).
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/10736,
Fragen 97 und 98):
Hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, Dr. Peter Ramsauer, gegenüber Vertretern der Landes-
regierung Baden-Württemberg die Ergänzung des vorliegenden
Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswir-
kungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheits-
gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch eine soge-
nannte Denkschrift zugesagt, und, wenn ja, was wird der
Inhalt sein?
Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf der Denk-
schrift als Ergänzung zum vorliegenden Staatsvertrag zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizeri-
schen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs
des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepu-
blik Deutschland vorlegen, und welche Institutionen im Bund,
im Land Baden-Württemberg und in den betroffenen Land-
kreisen in Südbaden werden an der Erarbeitung beteiligt?
Zu Frage 97:
Der Vertrag bedarf der Ratifizierung durch ein Ver-
tragsgesetz. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien, GGO, bedarf die Regierungsvor-
lage im Anschluss an die Begründung des Vertragsgeset-
zes und an die Wiedergabe des Vertragstextes einer soge-
nannten Denkschrift. In ihr sind Bedeutung, Zweck und
Geschichte des Vertrages sowie die Gründe für den Ver-
tragsschluss darzulegen. Des Weiteren sind die einzelnen
Vertragsbestimmungen nach ihrem Inhalt, ihren Zusam-
menhang mit anderen Regelungen und in ihren Auswir-
kungen darzustellen. Es ist keinesfalls möglich, hiermit
eine „Ergänzung“ des vorliegenden Staatsvertrages vor-
zunehmen.
Zu Frage 98:
Es ist beabsichtigt, Ländern und Verbänden den Ent-
wurf des Vertragsgesetzes (einschließlich der „Denk-
schrift“) im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens sobald
als möglich zur Stellungnahme zuzuleiten. Ende des Jah-
res soll er dem Kabinett vorgelegt werden. Anschließend
ist die Befassung von Bundestag und Bundesrat im ers-
ten Halbjahr 2013 vorgesehen. Bei der Erarbeitung der
„Denkschrift“ wurde dem Land Baden-Württemberg,
den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-
Baar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/10736, Fragen 99 und 100):
Welche der nachfolgenden, in der Europäischen Union
verbotenen Chemikalien enthält die Ladung der „MSC Flami-
nia“ in welchen Mengen: Kampfstoffe wie weißer Phosphor,
Raketentreibmittel, verbotene Kältemittel wie Tetrafluor-
ethan, Synthesestoffe für Pestizide oder andere in der Euro-
päischen Union verbotene Substanzen?
23332 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. September 2012
(A) (C)
(D)(B)
Schließt die Bundesregierung aus, dass der Transport der
Ladung der „MSC Flaminia“ einen Verstoß gegen internatio-
nale Regelungen wie das Rotterdamer Übereinkommen über
den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien
(PIC-Konvention) oder eine Lieferung von Kampfstoffen/
Kampfstoffvorprodukten in Krisenländer darstellt (Begrün-
dung)?
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung liegen hinsichtlich der angefragten Stoffe
keine Erkenntnisse vor. Die Ladeliste wurde zur diesbe-
züglichen Überprüfung dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
übersandt. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Aus den genannten Gründen können zum derzeitigen
Zeitpunkt auch keine Aussagen über eventuelle Verstöße
gegen internationale Regelungen gemacht werden.
194. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 1 Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde „Besorgnis über die Parlamentswahlen in Weißrussland“