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    Plenarprotokoll 17/189 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 189. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister der Finanzen: Sicherung der Stabilität der Euro-Zone – Finanzhilfen für Spanien . . . . . . . . . . . . b) Beratung des Antrags des Bundesminis- teriums der Finanzen: Finanzhilfe zu- gunsten Spaniens; Einholung eines zu- stimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabi- lisierungsmechanismusgesetzes (Stab- MechG) für Notmaßnahmen der Euro- päischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten Spaniens (Drucksachen 17/10320, 17/10321) . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22803 D 22803 D 22804 A 22807 A 22810 A 22812 A 22813 C 22815 B 22816 C 22817 C 22818 C 22819 C 22820 C 22821 B 22822 A 22823 A 22824 B 22825 B 22826 B 22827 A 22828 A 22829 A 22836 D 22829 A 22829 B 22830 C 22831 D 22832 C 22833 C 22834 A 22835 C 22839 C 22839 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Katrin Göring-Eckardt, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Konstantin von Notz, Dr. Harald Terpe und Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu: – namentliche Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinie- rung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion – namentliche Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Euro- päischen Stabilitätsmechanismus – namentliche Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur finanziellen Be- teiligung am Europäischen Stabilitätsme- chanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) – namentliche Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäi- schen Union hinsichtlich eines Stabilitäts- mechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (188. Sitzung, Tagesordnungspunkt 50 a bis e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Birgit Reinemund (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Un- gleichbehandlung eingetragener Lebenspart- nerschaften gegenüber Ehen (187. Sitzung, Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag: Finanzhilfe zugunsten Spa- niens; Einholung eines zustimmenden Be- schlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Eu- ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität zu- gunsten Spaniens (Tagesordnungspunkt 1 b) Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Stephan Kühn, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Arfst Wagner und Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Finanzhilfe zugunsten Spaniens; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deut- schen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzsta- bilisierungsfazilität zugunsten Spaniens (Ta- gesordnungspunkt 1 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frank Schäffler (FDP), Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU), Sylvia Canel (FDP), Jens Ackermann (FDP), Lars Lindemann (FDP) und Manfred Kolbe (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Antrag: Finanzhilfe zugunsten Spaniens; Einholung eines zustimmenden Be- schlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Eu- ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität zu- gunsten Spaniens (Tagesordnungspunkt 1 b) Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesord- nungspunkt 1) Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . 22841 A 22841 D 22842 D 22843 B 22843 D 22844 C 22845 A 22845 C 22846 A 22846 D 22847 A 22847 C 22849 B 22851 C 22852 A 22852 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 III Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Memet Kilic und Viola von Cramon-Taubadel (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Ab- stimmung über den Antrag: Rechtliche Rege- lung der Beschneidungen von Jungen (Zu- satztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Renate Künast, Fritz Kuhn und Claudia Roth (Augsburg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatzta- gesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Ingrid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Angelika Graf (Rosenheim), Angelika Krüger-Leißner, Caren Marks, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Bernd Scheelen und Andrea Wicklein (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesord- nungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Dörner, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Bettina Herlitzius, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy, Oliver Krischer, Markus Kurth, Monika Lazar, Tabea Rößner, Ulrich Schneider und Dorothea Steiner (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesord- nungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Marieluise Beck (Bremen), Cornelia Behm, Manuel Sarrazin, Beate Walter-Rosenheimer, Daniela Wagner und Wolfgang Wieland (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesordnungspunkt 1) . . . . . . Anlage 13 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22852 C 22853 A 22853 B 22853 D 22854 B 22855 A 22855 D 22856 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22803 (A) (C) (D)(B) 189. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 Beginn: 14.34 Uhr
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    Berichtigung 188. Sitzung, Seite 22745 A, das endgültige Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum ESM-Finanzierungs- gesetz ist wie folgt zu lesen: Abgegebene Stimmen: 601; davon ja: 495 nein: 101 enthalten: 5 Seite 22746 D, vierte Spalte, nach dem Namen „Tabea Rößner“ ist der Name „Claudia Roth (Augsburg)“ einzu- fügen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22841 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Viola von Cramon- Taubadel, Harald Ebner, Katrin Göring-Eckardt, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Konstantin von Notz, Dr. Harald Terpe und Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu: – namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Wäh- rungsunion – namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Fe- bruar 2012 zur Einrichtung des Europäi- schen Stabilitätsmechanismus – namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) – namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäi- schen Rates vom 25. März 2011 zur Ände- rung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hin- sichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (188. Sitzung, Tagesordnungspunkt 50 a bis e) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 19.07.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 19.07.2012 Brackmann, Norbert CDU/CSU 19.07.2012 Brandner, Klaus SPD 19.07.2012 Bülow, Marco SPD 19.07.2012 Dörmann, Martin SPD 19.07.2012 Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 19.07.2012 Dr. Franke, Edgar SPD 19.07.2012 Golze, Diana DIE LINKE 19.07.2012 Groth, Annette DIE LINKE 19.07.2012 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 19.07.2012 Höger, Inge DIE LINKE 19.07.2012 Humme, Christel SPD 19.07.2012 Dr. h. c. Kastner, Susanne SPD 19.07.2012 Kolbe, Daniela SPD 19.07.2012 Lay, Caren DIE LINKE 19.07.2012 Leidig, Sabine DIE LINKE 19.07.2012 Lötzer, Ulla DIE LINKE 19.07.2012 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.07.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.07.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 19.07.2012 Dr. Reimann, Carola SPD 19.07.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 19.07.2012 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.07.2012 Schäfer (Köln), Paul DIE LINKE 19.07.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 19.07.2012 Schreiner, Ottmar SPD 19.07.2012 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 19.07.2012 Sharma, Raju DIE LINKE 19.07.2012 Staffeldt, Torsten FDP 19.07.2012 Tillmann, Antje CDU/CSU 19.07.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 19.07.2012 Veit, Rüdiger SPD 19.07.2012 Zöller, Wolfgang CDU/CSU 19.07.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 22842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) In einer schwierigen Krisensituation hat der Deutsche Bundestag heute mit der Entscheidung für den ESM und den Fiskalpakt die Weichen in Richtung einer Stabi- lisierung der Europäischen Union, des Euro und der eu- ropäischen Finanzmärkte gestellt. Die gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zur Einführung einer Fi- nanztransaktionsteuer, die Zusagen für mehr nachhaltige Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz sowie die stärkere parlamentarische Beteiligung bei Hilfsanträ- gen an den ESM sind wichtige und notwendige Schritte zur Stabilisierung der EU und zur Stärkung der Demo- kratie. Wir stimmen damit heute über ein Maßnahmen- paket zur wirtschaftlichen Belebung ab, das eine starke grüne Handschrift trägt. Die dogmatische Sparpolitik der letzten zwei Jahre hat die Krisenstaaten nicht aus der Krise herausgeführt. Eine tiefe Rezession, hohe Arbeitslosigkeit und am Ende mehr statt weniger Schulden trotz aller Sparmaßnahmen waren die Folge. Die Schuldenstände in Griechenland, Spanien und Portugal sind nicht gefallen, sondern gestie- gen, und die soziale Schieflage hat sich weiter ver- schärft. Es zeigt sich: Wer nur spart, konsolidiert nicht. Die Vereinbarungen müssen vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Situation Europas sowie der glo- balen Lage bewertet werden. Italien und Spanien haben unverhältnismäßig hohe Refinanzierungskosten an den Finanzmärkten. Japan und die USA, deren volkswirt- schaftliche Kennzahlen keineswegs besser sind als die der Euro-Zone, zahlen bei einer gleichermaßen hohen Staatsverschuldung deutlich niedrigere Schuldzinsen. Der Grund dafür ist einfach: Die EU und die Euro-Zone sind anders als die Nationalstaaten Japan oder USA Zu- sammenschlüsse von Staaten. Europa muss beweisen, dass verschiedene Staaten gemeinsam zu entschlosse- nem Handeln fähig sind. Der Rettungsschirm ESM in Verbindung mit dem Fiskalpakt sind wichtige Zeichen für ein solches entschlossenes Handeln. Wichtige Bestandteile zur Krisenlösung sind das von der EU beschlossene sogenannte Sixpack und die im Fis- kalpakt verbindlich festgelegten Regeln zur Erzielung eines ausgeglichenen Haushaltes. Sie sind eine notwen- dige Ergänzung zum ESM. Die Mitgliedstaaten ver- pflichten sich zur Haushaltskonsolidierung und zur Ver- ankerung nationaler Schuldenbremsen. Die Abkehr von der Toleranz gegenüber strukturellen Haushaltsdefiziten ist für uns wichtig; denn nur ausreichend finanzierte Haushalte sind nachhaltig. Eine Schuldenkrise kann man nicht mit immer neuen Schulden bekämpfen. In Deutschland wurde darüber hinaus sichergestellt, dass Länder und Kommunen den Fiskalpakt mittragen können. Auch dies ist richtig und notwendig, weil Län- der und Kommunen im Vergleich zum Bund deutlich be- grenztere Möglichkeiten zur Refinanzierung haben. Zur Solidität gehört auch die Solidarität. Die Ver- pflichtung zu mehr Haushaltsdisziplin in Verbindung mit der Einführung einer Finanzmarkttransaktionsteuer, In- vestitionsimpulsen für mehr wirtschaftliche Dynamik und dem ESM stärken die wirtschaftliche Leistungs- fähigkeit der EU und sind so in unserem eigenen Inte- resse. Gleichzeitig verhindern sie ein Auseinanderbre- chen der Euro-Zone und damit einen großen Rückschritt in der europäischen Integration mit unabsehbaren Folgen nicht nur für die deutsche Volkswirtschaft, sondern für Europa insgesamt. Die Ergebnisse des Euro-Gipfels vom 28. Juni 2012 gehen in die richtige Richtung, um den Zinsdruck auf die Krisenländer zu senken und den Teufelskreis aus Banken- und Staatsschuldenkrise zu durchbrechen. Wichtige Schritte zur Bereitstellung von notwendigen Investitionsmitteln wurden vereinbart. Zusätzlich fordern wir weitere Schritte zur Lösung der Euro-Krise. Ein konkreter und realistisch umsetzba- rer Abbaupfad für die hohe Verschuldung ist zwingend für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise. Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch, wie der des Sachverständi- genrates für einen Altschuldentilgungsfonds in der Euro- Zone. Dabei werden wir uns auf lange Zeiträume des Schuldenabbaus einrichten müssen. Es ist weltfremd, wenn die Kanzlerin sich einer inhaltlichen Debatte um konkret zu ergreifende Maßnahmen verweigert. Sie wird in diesem Punkt umdenken müssen. Mit ihrer Weigerung einer realistischen Altschuldenregelung gefährdet sie die positive Wirkung von ESM und Fiskalpakt. Zusätzlich müssen Investitionen in eine ökologische und soziale Gesellschaft noch weiter ausgebaut werden. Diese Investitionen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit Europas und gehören zu unserer Strategie der Krisen- bewältigung. Nicht zuletzt müssen die demokratischen Strukturen Europas deutlich weiterentwickelt werden. Das Europäische Parlament muss in seiner Entschei- dungsbefugnis gestärkt und eine geeignete Exekutive, also eine europäische Regierung, etabliert werden. Dies erfordert die Übertragung staatlicher Kompetenzen auf Europa. Nur mit diesem Dreiklang aus realistischem Schuldenabbaupfad, Stärkung von Investitionen und de- mokratischer Entwicklung Europas wird die Krise über- wunden werden können. Diese Schritte können wir erst nach Lösung der ak- tuellen Probleme gehen. Der Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik ist Grundvoraussetzung für diese Lö- sung. Deswegen stimmen wir heute für den Fiskalpakt und den ESM zur Stabilisierung Europas. Deutschland hat sich vor vielen Jahren für ein zusammenwachsendes Europa entschieden. Nun gilt es, dafür einzustehen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Birgit Reinemund (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- schließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetrage- ner Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (187. Sitzung, Tagesordnungspunkt 11 a) Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahlrei- che Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le- benspartner durchgesetzt, so die volle Gleichstellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaft- steuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Auf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22843 (A) (C) (D)(B) Initiative des Bundeswirtschaftsministers ist im aktuel- len Entwurf des Jahressteuergesetzes die Gleichstellung bei den vermögensbildenden Leistungen vorgesehen. Die Bundesjustizministerien bereitet zudem ein Rechts- bereinigungsgesetz für das Recht eingetragener Le- benspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstellung in einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umgesetzt werden soll. Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom- mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs- gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan- deln. Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen wir das Ziel der völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe, insgesamt können wir aber wegen des bestehenden Koalitionsvertrages mit CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustimmen. Wir fordern aber den Bundesminister der Finanzen auf, als weiteren Schritt zur Gleichstellung unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Ungleich- behandlung bei Einkommensteuer, Wohnungsbauprä- mie und Riester-Rente aufgehoben wird. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag: Finanzhilfe zugunsten Spaniens; Einholung eines zustim- menden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäi- schen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten Spaniens (Tagesordnungspunkt 1 b) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Dem Antrag der Bundesregierung auf Finanzhilfen zugunsten Spaniens kann ich nicht zustimmen. Die Verletzung des Bail-out-Gebotes setzt sich auch in diesem Antrag fort. Es gibt keinen Grund, allgemein- europäische Steuergelder in spanische Kleinbanken, also nicht systemrelevante Banken zu geben. Insofern ist dies ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StabMechG. Dort heißt es: „Notmaßnahmen im Sinne von Abs. 1 können auf An- trag eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes zum Erhalt seiner Zahlungsfähigkeit ergriffen werden, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro- Währungsgebietes insgesamt zu wahren.“ Hilfen für nicht systemrelevante Banken sind demnach unzulässig. Falls also einzelne spanische Banken Insolvenz an- melden müssten, ist dadurch nicht der Euro als Gemein- schaftswährung gefährdet. Spanien hat auch nicht nur ein Bankenproblem, sondern ein strukturelles Problem, was sich im andauernden Defizitverfahren bezüglich des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Arbeitslosenquote usw. zeigt. Die Schieflage der Bankenbilanzen ist dem- zufolge ein Spiegelbild der gesamtwirtschaftlichen Lage. Es wäre deshalb erforderlich, wenn Spanien einen Antrag auf Rettungshilfen nicht nur für seine Banken stellen würde, auch wenn dadurch offensichtlich würde, dass die bisher aufgespannten Rettungsschirme maßlos überfordert würden. Außerdem wären dann natürlich die Konditionalitäten sehr viel strenger. Diese werden durch den Einstieg in eine direkte Bankenrekapitalisierung – und als solche sehe ich den vorliegenden Antrag – um- gangen bzw. gebrochen. Insofern sehe ich einen starken Vertrauensverlust auch zu den Beschlüssen der jüngsten Gipfelbeschlüsse vom 28./29. Juni 2012. Dort wurde festgelegt, dass eine direkte Bankenrekapitalisierung erst ermöglicht werden kann, wenn eine gemeinsame europäische Bankenauf- sicht besteht. Die Verhandlungen dazu sollen aber erst im Herbst aufgenommen werden. Ferner sehe ich eine Ungleichbehandlung von „Pro- grammländern“. In den Gipfelbeschlüssen vom 29. Juni 2012 wird auf Gleichbehandlung ausdrücklich hingewie- sen. Folgerichtig hat Irland bereits Anfragen gestartet, sein allgemeines Restrukturierungsprogramm zu den Be- dingungen eines sektoralen Bankenprogramms verglei- che Spanien umzuwandeln, zumindest aber bereits ge- troffene Vereinbarungen zurückzunehmen. Sehr skeptisch stehe ich der vorgesehenen Eigentümer- respektive Gläubigerbeteiligung bei der Rekapitalisie- rung spanischer Banken gegenüber. Anders als in Deutschland tragen spanische Banken nicht ausreichend zur Bewältigung der Finanzkrise in Spanien bei; zumin- dest sind bestehende Regelungen äußerst intransparent. Aber nicht nur in dieser Hinsicht sind die Formulierun- gen des Memorandum of Understanding, MoU, äußerst dehnbar. So können die Finanzhilfen auch an bereits ver- staatlichte Banken ausgereicht und zum Ankauf von Staatsanleihen auf dem Primär- und Sekundärmarkt ver- wendet werden. Nach Ziffer 14 Abs. 6 Buchstabe h ist ein autonomes Vertragsveränderungsverfahren erlaubt. Demnach können die Vertragsparteien die Finanzverein- barung selbstständig ändern und dadurch unter Umstän- den die Haftung Spaniens aushebeln. Damit ist die Fi- nanzvereinbarung ein wesentlicher Schritt hin zu einer Vergemeinschaftung der Bankschulden, die neben die fortschreitende Vergemeinschaftung der Staatsschulden tritt. Außerdem halte ich es für kritisch, zum jetzigen Zeit- punkt einen Vorratsbeschluss über bis zu 100 Milliarden Euro zu fassen, wo einerseits der konkrete Bedarf des spanischen Bankensektors erst im September/Oktober 2012 konkretisiert werden soll. Andererseits ist im Hin- blick auf die geplante Überführung der spanischen Ban- kensektorhilfe von EFSF in den ESM meines Erachtens auch der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts am 12. September 2012 abzuwarten. Christine Buchholz (DIE LINKE): Ich stimme heute mit Nein gegen die Finanzhilfen für die spanischen 22844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) und europäischen Banken, weil nicht diejenigen belohnt werden dürfen, die die Krise selbst mit zu verantworten haben. Jahrelang haben die spanischen Banken Millio- nenprofite mit der Immobilienspekulation erzielt. Nun machen die europäischen Regierungen die privaten Schulden der Banken zu Staatsschulden. Sie wollen, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter das Geld bezahlen, was die Banken im Kasino verzockt haben. Es ist unerträglich, dass die Allgemeinheit für Speku- lationsverluste zur Kasse gebeten wird, während die Banken so weiter wirtschaften können wie bisher. Was wir brauchen, ist die Entmachtung der Banken und der Finanzmärkte. Bevor man daran denken kann, Banken mit Steuergeldern zu sanieren, müssen diese vergesell- schaftet und unter demokratische Kontrolle gestellt wer- den. Kein einziger Cent der bereitgestellten 100 Milliarden Euro wird der spanischen Bevölkerung zugutekommen. Weil sie die Kredite an die Banken nicht mehr zahlen konnten, mussten 400 000 Familien in den letzten Jahren aus ihren Wohnungen ausziehen. Die Banken werden ge- rettet, diese Familien nicht. Im Rettungspaket für die Banken ist stattdessen ein Angriff auf soziale Errungen- schaften der spanischen Arbeiterbewegung enthalten. Es werden Arbeitsmarkt- und Steuerreformen, Privatisie- rungen, Liberalisierungen und höhere Strompreise gefor- dert. Die spanische Regierung hat vier Kürzungspakete innerhalb von sechs Monaten verabschiedet. Sie hat Mil- liarden in Bildung und Gesundheitswesen gekürzt, Leh- rerinnen und Lehrer entlassen, Studiengebühren um 66 Prozent erhöht. Nun will sie unter anderem Eisen- bahn, Flughäfen und Häfen privatisieren und die Mehr- wertsteuer drastisch erhöhen. Die letzte Arbeitsmarktreform machte Entlassungen billiger und führte die Rente mit 67 ein. Die Beschäftig- ten müssen die Folgen ertragen. Ein Drittel der Erwach- senen und die Hälfte der Jugendlichen sind arbeitslos. 11 von 45 Millionen Einwohnern sind arm. Wie in Grie- chenland bringen sich immer mehr Menschen aufgrund von finanziellen Problemen selbst um. 2011 haben Aktivistinnen und Aktivisten der Indi- gnados-Bewegung nach ägyptischem Vorbild Plätze in 70 Städten besetzt. Der Widerstand gegen die Kürzun- gen wächst. Beim zweiten Generalstreik streikten im März mehr als 10 Millionen Beschäftigte. Am 22. Mai gab es den ersten Generalstreik der Geschichte im ge- samten Bildungswesen, von den Kindergärten bis zu den Unis. Derzeit befinden sich die Bergarbeiter im unbefris- teten Generalstreik, denn die Regierung will die zuge- sagten Kohlesubventionen streichen und Tausende ent- lassen. Auch die Beschäftigten in Deutschland zahlen für die Finanzhilfen für die spanischen Banken. Es sind ihre Steuergelder, die in die Bankenrettung fließen. Ich stimme mit Nein, weil ich dagegen bin, dass die Be- schäftigten von den Herrschenden in Europa gegenein- ander ausgespielt werden. Mein Nein im Bundestag ist ein Ja zum Widerstand. Ich unterstütze den Widerstand der Gewerkschaften in Spanien gegen das Verarmungsprogramm der spani- schen Regierung und der Troika. Die Solidarität im Wi- derstand ist es, die das Spardiktat der herrschenden Klasse brechen kann. Que la crisis la paguen los capitalistas! Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Ich habe heute ge- gen den Antrag der Bundesregierung über die „Finanz- hilfen zugunsten Spaniens“ gestimmt, weil durch diese „Hilfen“ die Profite der spanischen Banken auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner und sozial Ausgegrenzten gesichert werden sollen. Mit diesem neuen „Rettungspaket“ für den spani- schen Bankensektor ist der von den Herrschenden gepre- digte Mythos von der sogenannten „Staatsschulden- krise“ in Europa entlarvt: Nicht die Schulden der EU- Staaten sind die Ursache der Krise, sondern der von den entfesselten Finanzmärkten getriebene Kapitalismus. Bevor die Wirtschafts- und Finanzkrise ausgebrochen ist, lag die Staatsverschuldung Spaniens 2007 bei 36,3 Prozent. Auch heute ist sie niedriger als die der Bundesrepublik. Die Finanzklemme, in der heute Spanien steckt, wird durch die undemokratischen Rating- agenturen immer enger gezogen und geht auf die Speku- lationen der privaten Banken zurück, die sich mit gewinnbringenden Immobilienkrediten verzockt haben. Diesen privaten Banken und nicht dem spanischen Staat oder der spanischen Bevölkerung soll jetzt „geholfen“ werden. Dabei werden die Kosten erneut durch die Steuerzah- ler getragen. Mit dem von der Euro-Gruppe gebilligten sogenannten Memorandum of Understanding wird die spanische Politik gezwungen, die massiven Sparpro- gramme zu intensivieren und immer größere Teile des Sozialstaats für den neoliberalen Umbau der Gesell- schaft zu zerstören. Schon heute sind über 24 Prozent der spanischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitslos. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt zwischenzeit- lich bei über 50 Prozent. Die Ausgrenzung von Migran- tinnen und Migranten aus dem spanischen Arbeitsmarkt führt zu einer weiteren Verschlechterung ihrer Situation. Wenn dann als Alternative für die spanischen Jugend- lichen die deutsche Politik eine Anwerbeoffensive für Ausbildungsplätze in Deutschland propagiert, ist dies mehr als zynisch. Diese verfehlte und versagende Wirtschafts- und Finanzpolitik in Europa muss endlich beendet werden, da sie zu Sozialabbau, Ausgrenzung und Zerstörung ganzer Regionen und Branchen führt. Dieser neoliberale Umbau des gesamten gesellschaftlichen Systems in Eu- ropa ist nicht hinnehmbar. Stattdessen brauchen wir dringender denn je einen Neustart der Europäischen Union: demokratisch, sozial, friedlich und ökologisch. Ein Neustart, in dem die Banken vergesellschaftet wer- den und dem Wohl der Menschen dienen. In diesem Sinne und mit meinem heutigen Nein zum 100-Milliarden-Paket für den spanischen Bankensektor bin ich solidarisch mit dem Widerstand der spanischen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22845 (A) (C) (D)(B) Bevölkerung gegen den erzwungenen Sozialabbau und den Angriff auf die spanische Demokratie. Dr. Peter Danckert (SPD): Zu meinem Abstim- mungsverhalten am heutigen Tage erkläre ich Folgen- des: Ich bin davon überzeugt, dass wir unseren europäi- schen Nachbarn in Not helfen müssen; jedoch sollten wir sorgfältig unterscheiden, wem wir helfen. Keine direkte Hilfe für Banken war immer unser Credo und sollte dies auch bleiben. Zwar sind nach derzeitiger Rechtslage – ESM, ESM-Finanzierungsgesetz – keine direkten Hil- fen an Banken möglich, jedoch ist dies bereits konkret geplant und Bestandteil des heute abzustimmenden Me- morandum of Understanding sowie des Finanzhilfeab- kommens zwischen dem Königreich Spanien und der EFSF. Dies würde zweifelsohne in einem Fass ohne Bo- den enden. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit der EZB und der European Banking Authority – EBA – an der Er- richtung einer Europäischen Bankenaufsicht, die laut der Schlussfolgerung der Staats- und Regierungschefs vom 29. Juni 2012 die Voraussetzung für eine direkte Rekapi- talisierung von Banken darstellt. Auch wenn Regie- rungsvertreter gerne den Eindruck erwecken wollen, dies läge noch in ferner Zukunft, so ist in Brüsseler Krei- sen vielmehr davon die Rede, dass diese Bankenaufsicht bereits Ende des Jahres arbeitsfähig sein wird. Das bedeutet für uns Abgeordnete, dass wir heute ein- mal mehr über etwas abstimmen sollen, was in absehba- rer Zukunft überholt sein wird. Es bedeutet darüber hi- naus ein Abrücken von sämtlichen politischen Zusagen, die wir bisher getroffen haben. Bei den Hilfen für Spanien handelt es sich nicht um ein klassisches Hilfsprogramm wie bei Portugal oder Ir- land, sondern um ein sektorbezogenes Programm für die Finanzinstitute. Dies ist zwar ausdrücklich in den Leitli- nien der EFSF vorgesehen, nicht aber die Möglichkeit, die Kredite über Umwege und Tricksereien direkt an die Banken fließen zu lassen. Vertragspartner muss immer der antragstellende Staat, also Spanien, bleiben. Die konkreten Ergebnisse der Stresstests liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal vor. Mit diesen wird erst Ende September zu rechnen sein. Die Schätzungen der Kapitaldefizite bei den betroffenen spanischen Banken variieren zwischen 14 und 60 Milliarden Euro. Laut Nachbericht zum Ecofin-Treffen am 10. Juli ist diese „Unsicherheit“ der Grund dafür, dass man eine Sicher- heitsmarge von 38 Milliarden Euro veranschlagt und so- mit auf die zu genehmigenden 100 Milliarden kommt. Ob es am Ende des Tages bei den 100 Milliarden bleibt, ist in Anbetracht der Erfahrungen mit Griechenland ebenso fragwürdig. Es handelt sich also um eine Art Blankocheck. Darüber hinaus kritisiere ich am vorliegenden Antrag, dass eine Ermächtigung zu einem Darlehn in einer unbe- stimmten Gesamthöhe von „bis zu“ 100 Milliarden Euro erteilt werden soll, ohne dass der konkrete Finanzbedarf ermittelt und dargestellt worden ist, dass die Bankenhilfe ganz offensichtlich nicht oder nicht ausschließlich zur Rekapitalisierung von systemrelevanten spanischen Ban- ken bestimmt ist und dass die Bundesregierung bisher keine substanziellen Fortschritte bei der Regulierung des europäischen Banken- und Finanzmarktes erreicht hat noch solche Regulierungen künftig beabsichtigt. Die im Antrag aufgezeigte Bankenhilfe für Spanien ist ebenfalls nicht an entsprechende Bedingungen geknüpft worden. Wenn wir heute dem vorliegenden Antrag zustimmen, schaffen wir mit Spanien einen Präzedenzfall inmitten dieser Staatsschuldenkrise, der logischerweise zur Folge haben wird, dass Länder wie Irland ebenfalls eine Lo- ckerung ihrer Bedingungen fordern werden. Italien – als drittgrößte Volkswirtschaft der Euro-Zone – liebäugelt bereits mit der Möglichkeit, seine Staatsanleihen von der EFSF auf dem Sekundärmarkt in einer Nacht-und-Ne- bel-Aktion aufkaufen zu lassen, um die gefährlich hohen spreads zu senken. Mit welcher glaubhaften Begründung werden wir Italien nach einer Zusage an Spanien ähnli- che Ersuchen verweigern können? Mit der Unterstüt- zung von Spaniens Banken, die keineswegs alle system- relevant sind, begeben wir uns in einen Teufelskreis und eine Abhängigkeit der Finanzmärkte, aus der wir nicht mehr herauskommen. Deshalb werde ich bei der heutigen Abstimmung da- gegen stimmen. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Nach wie vor bin ich fest davon überzeugt, dass uns der beschrittene Weg zur Euro-Rettung immer tiefer in die kollektive Schieflage führt. Wir befördern derzeit den Dominoeffekt, den wir eigentlich verhindern wollten – vergleiche meine Protokollerklärung vom 29. Juni 2012. Trotzdem bin ich dazu bereit, in jedem einzelnen Fall abzuwägen. So auch im Fall Spanien. Aber hier sehe ich die Voraussetzungen für eine Zustimmung aus folgenden Gründen nicht gege- ben: Erstens. Das zur Verabschiedung stehende Rettungs- paket für Spanien unterliegt einem schweren Konstruk- tionsfehler: Mit ihm soll eine sektorale Bankenhilfe geleistet werden, ohne dass der spanische Staat dafür Auflagen zu erfüllen hat. Und das, obwohl Bankbilanzen grundsätzlich immer auch die gesamtwirtschaftliche Lage eines Landes widerspiegeln. Damit wird ein Prin- zip ausgehebelt, das bislang noch ein gewisses Maß an Sicherheit in der Krisenbewältigung versprach: das Prin- zip Hilfen nur für Gegenleistungen. Mit anderen Worten: Wir geben das bisherige Gebot auf, Euro-Ländern nur zu strikten Konditionen Unterstützung zu gewähren. Die vereinbarten Auflagen beziehen sich nämlich aus- schließlich auf den Bankensektor. Ich befürchte, dass da- mit ein Präzedenzfall geschaffen wird, der einen Para- digmenwechsel einleitet. Zweitens. Auch das Versprechen, Spanien werde für die gewährten Finanzhilfen haften, ist unrealistisch. Da- für spricht einerseits, dass die Finanzhilfen auch an be- reits verstaatlichte spanische Banken ausgereicht werden sollen. Bei einer Insolvenz dieser Banken wäre Spanien demzufolge in der Zwangslage, Finanzhilfen für das ganze Land beantragen zu müssen. 22846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) Andererseits sieht das Abkommen mit Spanien vor, die Finanzhilfe auf den Europäischen Stabilitätsmecha- nismus – ESM – zu übertragen und dann eine unmittel- bare Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen zu ermöglichen, sobald „ein einheitlicher Aufsichtsmecha- nismus für die Banken im Eurogebiet geschaffen worden ist“ – Erwägungsgrund Nr. 5 der Präambel. Dies ist mei- ner Meinung nach ein Versuch, den zweiten vor dem ers- ten Schritt zu machen. Er widerspricht elementar den ökonomischen Anreizen. Das Finanzhilfeabkommen enthält sogar ein autonomes Vertragsänderungsverfah- ren, das den Vertragsparteien die Kompetenz überträgt, die Finanzhilfevereinbarung eigenständig zu ändern – Ziffer 14 Abs. 6 Buchstabe h. Anders ausgedrückt: Die Haftung Spaniens kann durch die Vertragsparteien selbst ausgehebelt werden, sobald die Beschlüsse der EU- Staats- und Regierungschefs vom 28./29. Juni 2012 um- gesetzt sind. Damit wäre der Grundstein für eine künf- tige Vergemeinschaftung von Bankenschulden gelegt. Richtig wäre es jetzt, im Euro-Raum eine Insolvenzord- nung für Banken zu etablieren, um die Restrukturierung oder geordnete Abwicklung von Banken in einem vor- hersehbaren und transparenten Verfahren zu ermögli- chen. Vor diesem Hintergrund kann ich dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Rolf Schwanitz (SPD): Die Abstimmungen des Deutschen Bundestages zum Fiskalpakt und zum ESM am 29. Juni 2012 waren überschattet vom Ergebnis des Gipfeltreffens der Euro-Länder vom gleichen Tage. In der Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungs- gebiets vom 29. Juni 2012 wurden weitreichende Locke- rungen für das gegenwärtige und künftige Euro-Ret- tungsgeschehen beschlossen. Dazu gehörten vor allem die Schaffung einer direkten, nicht über ein einzelnes Mitgliedsland laufenden Rekapitalisierungsmöglichkeit für Banken durch den ESM sowie neue, unkonditionier- tere Hilfen aus dem EFSF/ESM, bei denen nicht mehr auf der Grundlage von Troika-Berichten im Detail kon- ditionierte Vollprogramme abgeschlossen werden, son- dern lediglich die Einhaltung der Vorgaben des Europäi- schen Semesters, des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie der länderspezifischen Empfehlungen zur Bedin- gung gemacht wird. Da dies von der aktuellen Fassung des ESM nicht gedeckt ist, erklärte die Bundesregierung am 29. Juni 2012, hinsichtlich des Instruments einer di- rekten Bankenhilfe zu einem späteren Zeitpunkt eine er- neute Gesetzesänderung durch das Parlament erwirken zu wollen. Ich habe den von der Bundesregierung eingebrachten Antrag zur Finanzhilfe zugunsten Spaniens heute abge- lehnt, weil mit diesem Antrag in meinen Augen die mit der Gipfelerklärung vom 29. Juni 2012 beschlossenen Lockerungen ohne weitere parlamentarische Diskussion bereits innerhalb des Rechtsrahmens des EFSF weitge- hend vollzogen werden. Das mache ich an folgenden Be- wertungen fest: Zwar wird mit dem vorliegenden Antrag noch keine direkte Bankenhilfe durch den EFSF ermöglicht. Den- noch ist mit der vorgelegten Vereinbarung erstmalig nicht allein der spanische Staat Vertragspartner des EFSF. Der spanische Bankenrestrukturierungsfonds FROB wird neben dem spanischen Staat Vertragspartner und übernimmt ausweislich der Nr. 13 der Vereinbarung gegenüber dem EFSF die letztendliche Haftung. Der FROB ist deshalb viel mehr als nur ein Bevollmächtigter – Agent – des spanischen Staates. Er ist vollwertiger Vertragspartner des EFSF und tritt in letzter Konsequenz bei der Haftung anstelle des spanischen Staates. Die Hilfen werden dem spanischen Staat ohne weitere auf den Staat bezogene Konditionen gewährt. Der Ab- schluss eines Vollprogramms ist gerade nicht Vorausset- zung für den Erhalt der – indirekten – Bankenhilfe durch den EFSF. Der Verweis auf die Einhaltung der für Spa- nien geltenden Empfehlungen des Rates zum nationalen Reformprogramm – Ratsdrucksache 11273/12 – ist in meinen Augen als Ersatz für konkrete Konditionen nicht geeignet. Abzüglich der Erwägungsgründe werden hier lediglich acht allgemeine Empfehlungen benannt, die ei- nen Textumfang von zwei Seiten nicht überschreiten. Das halte ich im Blick auf Darlehen in der beabsichtig- ten Gesamthöhe von 100 Milliarden Euro für unzurei- chend. Darüber hinaus kritisiere ich am vorliegenden Antrag, dass eine Ermächtigung zu einem Darlehen in einer unbe- stimmten Gesamthöhe von – siehe Drucksache 17/10320, Seite 1 – „bis zu“ 100 Milliarden Euro erteilt werden soll, ohne dass der konkrete Finanzbedarf ermittelt und dargestellt worden ist, dass die Bankenhilfe ganz offen- sichtlich nicht oder nicht ausschließlich zur Rekapitali- sierung von systemrelevanten spanischen Banken be- stimmt ist und dass die Bundesregierung bisher keine substanziellen Fortschritte bei der Regulierung des euro- päischen Banken- und Finanzmarktes erreicht hat noch solche Regulierungen künftig beabsichtigt. Die im An- trag aufgezeigte Bankenhilfe für Spanien ist ebenfalls nicht an entsprechende Bedingungen geknüpft worden. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Im Grundsatz bin ich bereit, Finanzhilfe für Spanien mitzutragen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro- Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die nun vorge- sehene Finanzhilfe zugunsten Spaniens erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen hierfür. Das Gebot strikter Konditionalität wird durch- brochen, indem die Finanzhilfe an Spanien gewährt wird, ohne dass im Gegenzug angemessene Auflagen für das Land selbst vereinbart wurden. Die sektorale Finanz- hilfe für Banken kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bankbilanzen ein Spiegelbild der gesamtwirt- schaftlichen Lage des Landes sind. Im Übrigen ermög- licht es die Vereinbarung mit Spanien grundsätzlich, die Finanzhilfe auch für den Ankauf von spanischen Staats- anleihen auf dem Primär- oder Sekundärmarkt einzuset- zen (Ziffer 2 Abs. 2 Buchstabe h und i). Es wäre daher ein nationales Reformprogramm für Spanien erforder- lich, das selbstverständlich die bereits durchgeführten substanziellen Reformschritte berücksichtigen könnte. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22847 (A) (C) (D)(B) Die Haftung Spaniens für die gewährte Finanzhilfe wird sich nicht wie vereinbart durchsetzen lassen. Zum einen sollen Darlehen auch an bereits verstaatlichte spa- nische Banken ausgereicht werden, bei deren Insolvenz Spanien gehalten wäre, Finanzhilfe für das ganze Land zu beantragen. Zum anderen sieht die Vereinbarung mit Spanien bereits vor, die Finanzhilfe auf den Europäi- schen Stabilitätsmechanismus zu übertragen und dann eine unmittelbare Rekapitalisierung von Finanzinstitu- tionen zu ermöglichen (Erwägungsgrund Nr. 5 der Prä- ambel). Hierzu enthält die Finanzhilfevereinbarung so- gar ein autonomes Vertragsänderungsverfahren, das den Vertragsparteien die Kompetenz überträgt, die Finanz- hilfevereinbarung eigenständig zu ändern (Ziffer 14 Abs. 6 Buchstabe h). Auf diesem Wege kann die Haf- tung Spaniens durch die Vertragsparteien selbst ausgehe- belt werden, sobald die Beschlüsse der EU-Staats- und Regierungschefs vom 28./29. Juni 2012 umgesetzt sind. Die Finanzhilfevereinbarung mit Spanien legt damit eine Grundlage für die künftige Vergemeinschaftung von Bankenschulden. Stattdessen wäre es geboten, im Euro- Währungsgebiet eine Insolvenzordnung für Banken zu etablieren, um die Restrukturierung oder geordnete Ab- wicklung von Banken in einem vorhersehbaren und transparenten Verfahren zu ermöglichen. Aus diesen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, dieser Finanzhilfevereinbarung zuzustimmen. Arnold Vaatz (CDU/CSU): Ich lehne den Antrag ge- mäß § 3 StabMechG auf Zustimmung des Bundestages zum Abschluss einer Vereinbarung für Hilfen zugunsten Spaniens mit dem Zweck einer Stabilisierung des dorti- gen Finanzsektors ab. Der vorliegende Antrag wird zwar unter den Regula- rien der zeitlich befristeten Europäischen Finanzstabili- sierungsfazilität, EFSF, gestellt, deren Errichtung ich zu- gestimmt habe. Der heutige Antrag umfasst aber auch die spätere Übertragung der Hilfen zugunsten Spaniens auf den Europäischen Stabilisierungsmechanismus, ESM. Der Errichtung des ESM habe ich meine Zustim- mung verweigert, da ich den damit verbundenen Ein- stieg in eine dauerhafte Stützung nicht wettbewerbsfähi- ger Volkswirtschaften in der Euro-Zone ablehne. Ich halte es für ausgeschlossen, auf diesem Weg die notwen- digen strukturellen Veränderungen durchzusetzen, die die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder innerhalb der Euro-Zone wiederherstellen würden. Daher werden in absehbarer Zeit die Transfers nicht beendet werden kön- nen, ohne dass die betreffenden Staaten wieder densel- ben Finanzierungsproblemen begegnen wie derzeit. Die Kräfte der noch kreditwürdigen Kernstaaten der Euro- Zone werden aber nur für eine sehr begrenzte Zeit aus- reichen, Transfers zugunsten der Staaten zu garantieren, die sich selbst am Kreditmarkt nicht mehr finanzieren können. Notwendig wäre statt fortgesetzter Transfers eine Rückkehr zu einer strikten und umfassenden Beachtung der Nichtbeistandsklausel (No-Bailout). Damit wäre un- weigerlich verbunden, dass auch die Insolvenz eines Staats der Euro-Zone und die gegebenenfalls zeitlich be- grenzte Rückkehr zu einer eigenen Währung in Kauf zu nehmen wäre. Für diesen Fall müssten international ak- zeptierte Regelungen geschaffen werden. Die Auswir- kungen auf den Finanzsektor müssten in ähnlicher Weise wie nach der Finanzkrise 2007 eingegrenzt werden. Ich halte die zwar erheblichen, aber eher kurz- und mittelfristigen Risiken dieser Alternative für weniger schwerwiegend als die langfristigen Gefahren für die Stabilität unserer Währung und die politische Stabilität Europas, die mit der Errichtung einer europäischen Transferunion verbunden wären. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Stephan Kühn, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Arfst Wagner und Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Finanzhilfe zugunsten Spaniens; Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabi- lisierungsfazilität zugunsten Spaniens (Tages- ordnungspunkt 1 b) Spanien hatte am Ausgangspunkt der Krise 2007 eine überaus geringe Staatsverschuldung von 42 Prozent des BIP. Erst aufgrund der notwendig gewordenen Rettungs- aktionen für den spanischen Finanzsektor stieg die offi- zielle Staatsschuldenquote auf über 80 Prozent an, liegt damit aber immer noch unter der deutschen Schulden- quote. Trotzdem hat Spanien ein akutes Refinanzie- rungsproblem und muss vor weiteren Zinssteigerungen geschützt werden. Das zeigt, dass die von den Regie- rungsparteien geprägte Interpretation dieser Krise als reine Staatsschuldenkrise sachlich falsch ist. Entspre- chend ist auch die Politik, die daraus folgte und einseitig die staatliche Ausgabenpolitik zu korrigieren versuchte, kein geeigneter Ansatz zur Lösung dieser Krise. Im Ge- genteil: Der spanische Staat wird so derzeit von Finanz- märkten und europäischer Politik zu einer mittel- und langfristig schädlichen Kürzungspolitik gezwungen. Deswegen halten wir generell eine Unterstützung Spa- niens auch für wichtig. Denn jeder Schuldner kann, wenn die Zinsen hoch genug steigen, in die Insolvenz gedrückt werden. Gleichzeitig besteht der Ansteckungseffekt fort, der von Griechenland über Irland und Portugal nun auch Spanien und Zypern erfasst. Denn wieder einmal beschränkt sich das von den europäischen Staats- und Regierungschefs Vereinbarte auf das kurzfristig Notwen- dige, erreicht aber nicht das mittelfristig Erforderliche. Denn der Zinsdruck auf Spanien wird nur insofern gemindert, als das derzeit für die Bankenrettung für nö- tig erachtete Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro 22848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) zinsgünstig über die EFSF refinanziert werden kann. Angesichts eines spanischen Refinanzierungsbedarfs von 152 Milliarden Euro allein im Jahr 2013 wird aller- dings unmittelbar deutlich, dass das nicht genügen kann, um auch nur zwei Jahre Stabilität zu sichern, Der eigentliche Grund für die dramatische Lage in Spanien ist die hohe Verschuldung von Privathaushalten, Unternehmen und Banken, die im Zusammenhang mit der Immobilienblase entstand. Sie wird erst jetzt nach und nach in ihrer vollen Höhe transparent, da die spani- schen Aufsichtsbehörden – auch politisch motiviert – versagt haben, das Problem frühzeitig anzugehen. Seit Monaten nun verschleppt die spanische Regierung die Sanierung des maroden Bankensektors. Das wird dazu genutzt, Verbindlichkeiten der Institute dahin gehend umzuschichten, dass eine Gläubigerbeteiligung immer schwieriger wird. Derzeit bieten spanische Banken ihren Nachrangkapitalgebern den Umtausch ihres Kapitals In Verbindlichkeiten niedrigerer Haftungsränge an, um diese Investoren vor etwaigen Beteiligungen zu schüt- zen. Wie schädlich diese Entwicklung ist, zeigt sich da- ran, dass Ende 2009 noch über 100 Milliarden Euro an Nachrangkapital zur Verfügung standen, die Verluste im Bankensektor hätten absorbieren können. Doch im April 2012 waren es nach Analystenschätzungen nur noch rund 57 Milliarden Euro. Jetzt werden signifikante Teile des verbleibenden Nachrangkapitals von Kleinanlegern gehalten, die aufgrund von Falschberatung und Rück- erstattungsansprüchen möglicherweise nicht so leicht herangezogen werden können. Das heißt: Wären diese Investoren frühzeitig beteiligt worden, wäre ein europäi- sches Hilfspaket wahrscheinlich gar nicht nötig gewe- sen. Heute jedoch ist Spanien auf die Unterstützung der anderen europäischen Staaten angewiesen. Dass die Hilfe zweckgebunden ausschließlich für den Bankensektor gewährt wird, hat vor dem Hintergrund der spanischen Situation zwar eine inhaltliche Plausibili- tät. Letztlich ist es jedoch der Versuch zu vermeiden, dass Spanien zum Programmland wird und damit als Garantiegeber für die EFSF ausscheidet, sowie der Re- gierung eines großen EU-Mitgliedslands die Schmach einer allgemeinen Hilfsaktion und damit eines weitge- henden Verzichts auf wirtschaftspolitische Souveränität zu ersparen. Problematisch ist allerdings weniger dies, sondern die Tatsache, dass damit kaschiert wird, dass sich Spanien de facto doch zu weitgehenden Austeritäts- maßnahmen verpflichten musste. So übernimmt der Deutsche Bundestag eben nicht nur die Verantwortung für die Freigabe der Mittel aus dem Bundeshaushalt; sondern auch für die damit verbundenen Konditionen, die Spanien weiter in die Rezession treiben, die Arbeits- losigkeit erhöhen und die sozialen Kosten der Krise stei- gern werden. Dem können wir nicht zustimmen. In dem von der Euro-Gruppe und Spanien ausgehan- delten Memorandum of Understanding, MoU, wird die generelle Absicht geäußert, die Stabilisierung des spani- schen Finanzsystems möglichst schonend für den Steu- erzahler zu gestalten. Das ist zwar zu begrüßen, allerdings sind die genauen Konditionen der Banken- restrukturierung und -abwicklung bei der heutigen Be- willigung der 100 Milliarden Euro Hilfsgelder noch nicht spezifiziert. Denn erst nach dem angekündigten Stresstest wird Klarheit darüber herrschen, wie viel zu- sätzliches Kapital die Banken benötigen und welcher Anteil davon vom spanischen Staat (über die Finanzie- rung der EFSF) getragen werden muss und wie genau Gläubiger beteiligt werden. Dabei ist wichtig zu bemer- ken, dass die Ausgestaltung des Stresstests ein Politikum und keine reine technische Übung von Experten ist. Denn je nach zugrundegelegtem Szenario wird eine Bank als überlebensfähig oder systemrelevant gelten und dementsprechend staatliche Kapitalspritzen erhalten oder nicht. Wir halten es vor diesem Hintergrund für richtig, als Notmaßnahme der EFSF zugunsten Spaniens zur möglicherweise kurzfristig notwendigen Rekapitali- sierung von Finanzinstitutionen Mittel bis zu einer Ge- samthöhe von 30 Milliarden Euro zuzustimmen, die bis Ende Juli 2012 bereitgestellt und von der EFSF in Re- serve gehalten werden. Für die weiteren 70 Milliarden Euro wäre es hingegen richtig, dass der Bundestag ab- stimmt, wenn das Restrukturierungsgesetz in Spanien verabschiedet worden ist, die Ergebnisse des Stresstests vorgelegt wurden und die Pläne für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken im Herbst dieses Jahres über die tatsächlich benötigten Mittel bekannt sind. Jetzt muss der Bundestag eine Generalvollmacht ausstellen, die wir nicht für vertretbar halten. Im Herbst könnte er hingegen im Lichte der genannten Schritte eine realisti- sche Einschätzung über die Lasten und die geplanten Maßnahmen vornehmen. Der dadurch entstehende Anreiz für spanische Behörden und Troika, die Banken- rettung tatsächlich im Sinne des Steuerzahlers zu gestal- ten, wäre – gerade auch vor dem Hintergrund der Er- fahrungen bei der Bankenrettung in Deutschland und Irland – wichtig gewesen. Weiterhin ist besonders problematisch, dass es soge- nannte „Gruppe 3“-Banken geben soll, die bis Juni 2013 Zeit bekommen, sich über den Markt zu rekapitalisieren. Angesichts der spanischen Marktsituation ist das nur die Fortführung der Insolvenzverschleppung. Dies wird ne- ben monatelanger Unsicherheit auch dazu führen, dass diese Banken ihre Verbindlichkeiten weiter Richtung minder haftendem Kapital umbauen werden. Um diesen Prozess nicht fortzuführen, hätten wir eine simultane Sofortkapitalisierung bei systemrelevanten Banken be- fürwortet – und nicht einen stufenweisen Ansatz wie im MoU vorgeschlagen. Bei allen anderen Instituten, die sich nicht über den Markt rekapitalisieren können, be- dürfte es einer geordneten Insolvenz. Unklar bleiben auch die finanziellen Rahmenbedin- gungen bei der Übertragung von notleidenden Aktiva auf die Vermögensverwaltungsgesellschaft Asset Ma- nagement Company, AMC, die zu einem nicht näher de- finierten „tatsächlichen (langfristigen) wirtschaftlichen Wert (real economic value, REV)“ übernommen werden sollen. Hinzu kommt die geringe Möglichkeit zur öffentli- chen und parlamentarischen Kontrolle der vorgenomme- nen Maßnahmen. Dem spanischen Parlament wurden Memorandum of Understanding und andere Unterlagen gar nicht vorgelegt, eine effektive Kontrolle der Maß- nahmen zur Bankenstabilisierung ist so nicht möglich. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22849 (A) (C) (D)(B) Wir halten eine Überprüfung durch den Europäischen Rechungshof und das Europäische Parlament für erfor- derlich. Die Überprüfung durch drei Institutionen, die jeweils keiner effektiven parlamentarischen Kontrolle unterliegen, nämlich EZB, EU-Kommission und IWF, kann das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle nicht wettmachen. Unsere Perspektive ist eine andere: – Mit einem Schuldentilgungsfonds kann nicht nur Spanien, sondern auch anderen Ländern die notwen- dige Stabilität gebracht werden, während zu stellende Sicherheiten den deutschen Steuerzahler vor Überfor- derung schützen. – Mit einem europäischen Ansatz wird der europäische Bankensektor gleichzeitig stabilisiert. Ein zügig ver- einbarter EU-Restrukturierungsrahmen stellt sicher, dass dafür vor allem die Kapitalgeber der Banken und nicht die Steuerzahler herangezogen werden. Wo trotzdem staatliche Rekapitalisierung erforderlich werden sollte, übernimmt ein europäischer Restruk- turierungsfonds die Eigentums- und Kontrollrechte. – Mit europäisch koordinierten Vermögensabgaben wird dafür gesorgt, dass die Lasten dieser Krise fair verteilt werden und die soziale Schere nicht weiter zunimmt. Dafür braucht es endlich einen Kurswechsel in Europa. Vor diesem Hintergrund enthalten wir uns bei dieser Abstimmung. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frank Schäffler (FDP), Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU), Sylvia Canel (FDP), Jens Ackermann (FDP), Lars Lindemann (FDP) und Manfred Kolbe (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Antrag: Fi- nanzhilfe zugunsten Spaniens; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanis- musgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten Spaniens (Tagesordnungspunkt 1 b) Beim durch die Rettungslogik angestoßenen Euro- Domino fällt ein weiterer Stein. Nach Griechenland, Ir- land und Portugal geht es nun um das Königreich Spa- nien. Erstmals ist ein Staat mit so hohen Staatsschulden betroffen, dass die einfache Übernahme seiner Staats- schulden durch die Mitgliedstaaten der Euro-Zone nicht ohne weiteres tragbar ist. Da man den bisherigen Weg nicht weiter beschreiten kann, wird für Spanien erstmals von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Finanzhilfen in Form einer Bankenrekapitalisierungsfazilität bereitzu- stellen. Der genehmigte Betrag umfasst 100 Milliarden Euro. Einmal in Gang gesetzt, kann man das Fallen anderer Dominosteine nur unterbinden, wenn man einen Stein wegnimmt. Anders als von den Rettungseuropäern be- hauptet, hört das Domino nicht auf, wenn man die Schul- den weiterer Staaten und ihrer Banken subventioniert, sondern wenn man diese ordnungspolitische Sünde nicht mehr begeht. Erforderlich ist also, dass endlich Staaten und ihre Banken die Folgen ihres Handelns tragen. Für Staaten bedeutet dies, dass sie sich mit ihren Gläubigern auf eine Umschuldung einigen müssen, wenn sie die verlangten Zinsen nicht mehr zahlen kön- nen oder wollen. Ob man diesen Vorgang Umschuldung, Schuldenschnitt, Haircut, Resolvenz oder Insolvenz nennt, ist unbedeutend. Entscheidend ist allein der Um- stand, dass die Vertragsparteien ohne Subventionen und Intervention von Dritten zu einer Einigung kommen. Denn jede Einmischung Dritter zerstört den Effekt, den eine Umschuldung haben muss: Sie soll sowohl Gläubi- ger als auch Schuldner disziplinieren. Der Gläubiger soll lernen, dass er nicht blindlings Staaten Kredit geben kann, sondern soll das Insolvenzrisiko einpreisen müs- sen. Die schuldenden Staaten sollen lernen, dass sie nicht unentwegt und unbegrenzt ihre verantwortungslo- sen Ausgaben von heute mit ungedeckten Schecks auf die Zukunft finanzieren können. Solange wir diesen Zusammenhang durch staatliches Handeln negieren, so lange wird sich die desaströse Si- tuation der Euro-Zone nicht verbessern. Die ökonomi- schen Anreize einer Umschuldung ohne Beeinträchti- gung von außen lassen sich nicht durch politische Instrumente simulieren. Schon wegen dieser grundsätzli- chen Überlegung müssen wir den Antrag der Bundesre- gierung ablehnen, Spaniens Banken und ihre Gläubiger auf Kosten des europäischen Steuerzahlers zu sanieren. Daneben existieren weitere Gründe, diesen Antrag abzulehnen: Erstens. Abkehr von der strengen Konditionalität: Legt man die bisherigen Maßstäbe der Rettungseuro- päer an, so bedeutet die Rekapitalisierung von Banken eine Abkehr von der versprochenen strengen Konditio- nalität, woran die europäischen Finanzhilfen bislang ge- koppelt waren. Spanien gehört anhand dieser bisherigen Maßstäbe unter ein makroökonomisches Anpassungs- programm. Es hat mit rund 50 Prozent die höchste Jugendarbeitslosigkeit Europas und eine reguläre Ar- beitslosenquote von circa 25 Prozent. Es verstößt fort- während gegen die Kriterien des Stabilitäts- und Wachs- tumspakts. Deswegen läuft gegen Spanien ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits. Die Abbauziele daraus hat es verfehlt. Gerade wurde – wie in Griechenland – der Umsetzungszeitraum verlängert. Doch selbst diese auf- geweichten Abbauziele wird Spanien nach Prognosen von Analysten verfehlen. Des Weiteren haben auch Spa- niens Regionen enorme Haushaltslöcher. Schließlich lei- det Spanien unter einem ständigen und hohen Kapitalab- fluss. In der Gesamtschau ist festzustellen, dass Spanien einen strukturellen Reformbedarf hat. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Zweitens. Immobilienblase noch nicht geplatzt: Die spanische Immobilienblase ist nicht einmal zur Hälfte abgebaut. Die Preise sind seit Sommer 2007 um 22850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) nur 19 Prozent gefallen. Sie liegen aber noch zweiein- halbmal so hoch wie Mitte der 90er-Jahre. Dagegen sind in Irland die Häuserpreise während der Krise um 50 Pro- zent eingebrochen. Dieser Einbruch bei den Häuserprei- sen hat einen entsprechenden Wertberichtigungsbedarf in den Bankbilanzen ausgelöst. Wenn man den Einbruch beim irischen Kreditvergabevolumen, der im Zusam- menhang mit dem Wertberichtigungsbedarf in den Bank- bilanzen steht, mit dem spanischen Kreditvergabevolu- men ins Verhältnis setzt, so ergibt sich für Spaniens Banken ein Kapitalbedarf in der Größe von mehr als 400 Milliarden Euro. Das ist viel mehr als der Bedarf von 52 bis 61 Milliarden Euro, von dem derzeit behaup- tet wird, er sei eine realistische Schätzung der Höhe der benötigten Subventionen. Es überrascht also nicht, wenn Bankanalysten ebenfalls zu einem deutlich höheren Wertberichtigungsbedarf kommen. So gibt es etwa eine Studie, die einen Wertberichtigungsbedarf auf die verge- benen Kredite der spanischen Banken in Höhe von 266 Milliarden Euro nennt. In jedem Fall ist das jetzige Paket deutlich unterdimensioniert. Weitere werden fol- gen müssen. Drittens. Einstieg in die direkte Rekapitalisierung der Banken: Die Spanien-Hilfe ist keine direkte Rekapitalisierung der spanischen Banken, aber doch ein Zwischenschritt dorthin. Das liegt an der Anrechnung der Sanierungskre- dite auf die spanische Staatsschuld. Kredite an Spanien in Form der heute beschlossenen Bankenrekapitalisie- rungsfazilität erhöhen die spanische Staatsschulden- quote. Die jetzt bereitgestellten 30 bzw. 100 Milliarden Euro werden spätestens bei Auszahlung die spanische Schuldenquote erhöhen. Kalkuliert man in einem Ge- dankenexperiment überschlägig die Staatsschuldenquote Spaniens, wenn alle benötigten Subventionen zur Sanie- rung des Bankensektors als Kredite an Spanien vergeben würden, so ergäbe sich folgendes Bild: Bei realistischen Wertberichtigungen in Höhe von 266 – bzw. 400 – Milliarden Euro erhöht sich die spani- sche Staatsschuldenquote von 68,4 Prozent im Jahr 2011 auf 95 Prozent – bzw. 110 Prozent – im Jahr 2012. Die Folgen sind klar: Ratingagenturen würden Spanien her- abstufen und seine Anleihen als Ramsch beurteilen, wenn dies Realität würde. Zusätzlich hat Spanien in ei- ner unbekannten Größenordnung für spanische Bank- schulden gebürgt, insbesondere auch deshalb, um Abschreibungen in den spanischen Bankbilanzen zu ver- hindern. Wenn Spaniens Kreditwürdigkeit auf Ramsch absinkt, so müssten die spanischen Banken diese staat- lich garantierten Forderungen wertberichtigen. Zusätz- lich entfiele die Zentralbankfähigkeit dieser Forderun- gen. Eine Erhöhung der spanischen Staatsschuldenquote gefährdet daher das Rating Spaniens und in der Folge das spanische Bankensystem insgesamt. Das ist der Grund, warum in der Rettungslogik die spanischen Ban- ken möglichst finanziert werden sollen, ohne die Schul- den des Königreichs Spanien zu erhöhen. Eine direkte Rekapitalisierung der spanischen Banken würde indes die Staatsschuldenquote Spaniens nicht berühren. Genau aus diesem Grund hat bislang kein maßgebli- cher Politiker die direkte Bankenrekapitalisierung expli- zit ausgeschlossen. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass zunächst eine „gemeinsame europäische Banken- aufsicht“ vorliegen müsse. An dieser wird bereits gear- beitet, und konkrete Umsetzungsvorschläge sollen im Herbst vorliegen. Zu diesem Sachverhalt passt auch, dass die zunächst bereitgestellten 30 Milliarden Euro nur als Reserve dienen und nicht ausgezahlt werden sollen – denn jede Auszahlung an Spanien erhöht den spanischen Schuldenstand. Man wartet mit der Auszahlung bewusst ab, bis man die Möglichkeit der direkten Rekapitalisie- rung geschaffen hat. Viertens. Fehlende Systemrelevanz: Der Beschluss der G-20-Staaten, keine systemrele- vante Bank pleitegehen zu lassen, betrifft in Spanien allein die Banco Santander, denn diese ist nach den Kri- terien des Financial Stability Board die einzige system- relevante Bank Spaniens. Die Banco Santander ist aus- reichend kapitalisiert. Selbst gemäß dem Memorandum of Understanding ist keine der drei größten spanischen Banken zur Rekapitalisierung vorgesehen. Gerettet wer- den also nur nichtsystemrelevante Banken, das sind lo- kale und regionale Banken, vor allem Sparkassen. Ohne Systemrelevanz besteht kein Anlass, eine Bank vor der Insolvenz zu retten. Sie können pleitegehen, ohne das Finanzsystem als Ganzes zu gefährden. In diesem Zu- sammenhang erinnere ich an unsere gesetzlichen Vo- raussetzungen für Hilfen aus der EFSF. In § 1 Abs. 2 StabMechG heißt es: Notmaßnahmen im Sinne von Absatz 1 können auf Antrag eines Mitgliedstaates des Euro-Währungs- gebietes zum Erhalt seiner Zahlungsfähigkeit er- griffen werden, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren. Hilfen für nichtsystemrelevante Banken sind nach deutschem Recht unzulässig. Fünftens. Keine Beteiligung der systemrelevanten Banken und des Bankensektors insgesamt: Anders als in Deutschland tragen die spanischen Ban- ken nicht zur Bewältigung der Finanzkrise in Spanien bei. So leisten nach Auskunft unserer Bundesregierung spanische Banken zwar Beiträge zum FROB, werden aber weder über eine Bankenabgabe noch über eine frei- willige Beteiligung an der Bewältigung der Krise betei- ligt. In Deutschland haben die Privatbanken freiwillig 8,5 Milliarden Euro allein zur Abwicklung der Hypo Real Estate beigetragen. Das auf die spanische Situation übertragbare Argument war, dass die Stützung der Hypo Real Estate der deutschen Kreditwirtschaft insgesamt nutze. Während die finanzielle Beteiligung der spanischen Kreditwirtschaft an der Bankenrettung schwach ist, sind die Mitspracherechte an der Mittelverwendung ausge- prägt. Die Sanierung der spanischen Banken liegt in der Hoheit des FROB, an den die Mittel der EFSF ausge- zahlt werden. Mit der Auszahlung von Sanierungshilfen zur Restrukturierung bzw. Abwicklung soll bei den Ban- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22851 (A) (C) (D)(B) ken aus Gruppe 1 und Gruppe 2, die staatliche Hilfen be- nötigen, noch vor Jahresende begonnen werden. Die Gremien des FROB werden jedoch zumindest teilweise von aktiven Bankmanagern besetzt. Gemäß Nr. 27 von Anhang 2 zum Memorandum of Understanding sollen die dadurch entstehenden Interessenkonflikte aber erst zum 1. Januar 2013 ausgeräumt werden. Zu diesem Zeit- punkt werden die europäischen Subventionen bereits zu einem großen Teil verwendet worden sein. Sechstens. Restrukturierung nicht nach ordnungspoli- tischen Regeln: Schließlich ist das Herausboxen der Eigentümer und der Gläubiger ein schwerer Verstoß gegen ordnungspoli- tische und marktwirtschaftliche Prinzipien. In erster Li- nie müssen bei einer Überschuldungssituation die Eigen- kapitalgeber haften. Dies geschieht technisch durch eine Kapitalherabsetzung, aufgrund der sie ihre Beteiligung am Unternehmen verlieren. Für diesen Fall steht das Ei- genkapital als Haftungsreservoir zur Verfügung. Bevor es zu einer Subventionierung durch den europäischen Steuerzahler kommt, muss dieses Haftkapital vollständig aufgebraucht werden. Entsprechend einer Antwort des BMF beläuft sich „die Summe des haftenden Eigenkapi- tals der spanischen Kreditwirtschaft … nach Angaben der spanischen Zentralbank auf 249 300 Millionen Euro (Stand 30. April 2012)“. Wenn die uns vorgelegten An- gaben korrekt sind, dass mit einem Kapitalbedarf zwi- schen 52 und 61 Milliarden Euro zu rechnen ist, dann sollte diese Summe leicht aus dem haftenden Eigenkapi- tal der spanischen Kreditwirtschaft aufzubringen sein. Selbst wenn das Eigenkapital komplett verbraucht werden sollte, bestünde kein Anlass, den europäischen Steuerzahler sofort zu belasten. Denn erst müssen die Gläubiger der Reihenfolge ihres Ranges nach zwingend beteiligt werden. Dies sieht der Antrag des BMF aus- drücklich nicht vor. Äußerst intransparent vollzieht sich die Auslagerung wertgeminderter Aktiva in die noch zu gründende Asset Management Company, – AMC. Die wertgeminderten Aktiva sind in den spanischen Bankbilanzen zu einem bedeutenden Teil nicht wertberichtigt worden. Das liegt unter anderem daran, dass per Sondergesetz das Bilanz- recht für bestimmte Aktiva so verändert wurde, dass Wertberichtigungen nicht mehr erforderlich waren. Die Auslagerung dieser Aktiva erfolgt gemäß Nr. 21 des Me- morandum of Understanding zum Real Economic Value. Dieser ist indes nicht der Marktwert der Aktiva, sondern wird durch eine Kommission unter Beteiligung von Eurostat bestimmt. Dadurch ist einerseits eine verdeckte Subventionierung eigentlich abzuwickelnder spanischer Banken vorgezeichnet. Andererseits sind Verluste bei der übernehmenden AMC vorprogrammiert, die sich aus der Differenz zwischen Real Economic Value und tat- sächlichem Erlös ergeben. Diese Verluste werden erst über den Zeitraum vieler Jahre realisiert werden, da die Aktiva bis zur Endfälligkeit gehalten werden können. Dem FROB droht in Bezug auf die übernommenen spa- nischen Aktiva ein ähnliches Schicksal wie der FMS Wertmanagement in Bezug auf griechische Staatsanlei- hen: Ihr Griechenland-Portfolio musste kürzlich zusam- men mit den korrespondierenden Derivatepositionen zum Jahresabschluss 2011 mit 8,9 Milliarden Euro wert- berichtigt werden. Für den FROB sind schlimmere Haf- tungssummen zu erwarten, die der europäische Steuer- zahler auf Jahre hinaus bezahlen wird. Siebtens. Anwendung der Regeln mit zweierlei Maß spaltet Europa: Erneut werden die rechtsstaatlichen Regeln Europas mit Füßen getreten werden. Während Irland ein umfas- sendes Restrukturierungsprogramm bewältigen muss und dies ebenfalls Zypern droht, obwohl beide Länder nur ein Bankenproblem haben, werden sie anders als Spanien behandelt. Dabei hat Spanien neben seinem Bankenproblem auch ein tiefgreifendes Strukturpro- blem seiner Wirtschaft. Große und kleine Länder werden in Europa unterschiedlich und ungleich behandelt. Bei den Kleinen kommt der Sparkommissar, bei den Großen kommt der Geldkoffer. Diese Ungleichbehandlung zer- stört das Europa des Rechts und der Freiheit. Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zu- satztagesordnungspunkt 1) Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, in dem die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet wurde, hat zu Verunsicherun- gen einerseits bei jüdischen und muslimischen Reli- gionsgemeinschaften, andererseits bei Ärzten geführt. Dem Urteil kommt aber auch weit über die Religionsge- meinschaften und Fachkreise hinaus große Aufmerk- samkeit zu. Dies geschieht aus gutem Grund, denn die Beschneidung – oder auch Zirkumzision – betrifft nicht nur einen, sondern mehrere grundrechtsensible Bereiche. Will man rechtliche Regelungen zur Beschneidung treffen, müssen verschiedene miteinander kollidierende grundrechtlich verbürgte Positionen gegeneinander ab- gewogen werden: das Recht auf körperliche Unversehrt- heit, die Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung. Das Wohl des Kindes ist ein zentraler Ge- sichtspunkt: Seine körperliche Unversehrtheit und sein Recht, als gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsge- meinschaft aufzuwachsen, müssen im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Jede Operation erfüllt den Tatbestand der Körperver- letzung. Durch rechtswirksame Einwilligung ist sie ge- rechtfertigt und dann straffrei. Religionsfreiheit umfasst die Freiheit, einen Glauben zu haben, und die Freiheit, den Glauben ausüben zu kön- nen. Der Staat hat die schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, sowohl die körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen zu schützen als auch die Religionsfreiheit zu 22852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) gewährleisten und hierbei auch das Elternrecht auf Er- ziehung zu berücksichtigen. In Deutschland muss muslimisches und jüdisches re- ligiöses Leben weiterhin möglich sein. Ich begrüße die religiöse Vielfalt, die es in unserem Land gibt. Gleich- zeitig müssen wir sicherstellen, dass Eingriffe in die kör- perliche Unversehrtheit nur in begründeten Fällen zuläs- sig sind und vor allem medizinisch korrekt und ohne unnötige Schmerzen durchgeführt werden. Um eine gute Regelung zu finden, dürfen wir nicht vorschnell zulasten des einen oder anderen Grundrechts entscheiden. Statt dessen müssen wir eine intensive, vielschichtige und facettenreiche Diskussion führen. Hierbei müssen wir die Konsequenzen berücksichtigen, die die verschiedenen Möglichkeiten mit sich bringen. Dazu müssen wir das Gespräch mit Vertretern der Reli- gionsgemeinschaften, Medizinerinnen und Medizinern und anderen Fachleuten suchen, alle Argumente abwä- gen und auswerten und alle möglichen Blickwinkel ein- nehmen. Eine nicht vollständig durchdachte Regelung kann mehr Unruhe stiften als Rechtsfrieden bringen. Wir müs- sen eine ausgewogene, dauerhafte Regelung finden und nicht voreilige Entscheidungen treffen. Daher enthalte ich mich in der Abstimmung über den Antrag. Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Abwei- chend vom Votum „Enthaltung“ der Linksfraktion stimme ich diesem Antrag zu. Die rechtliche Einordnung der Beschneidung muss in der Tat so schnell und so gründlich wie möglich geklärt werden. Für mich ist dabei oberstes Gebot: Das jüdische und muslimische Leben, für das die Beschneidung von Jun- gen eine zentrale religiöse Bedeutung hat, muss weiter- hin in Deutschland möglich sein. Besonders wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass die Beschneidung männlicher Kinder nicht ver- gleichbar ist mit weiblicher Genitalverstümmelung, die ich verurteile. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Der vorgelegte interfraktionell erarbeitete Antrag findet nicht meine Zu- stimmung. Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 2012 die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverlet- zung gewertet. Grundsätzlich entfaltet die Entscheidung über den konkreten Einzelfall hinaus keine rechtliche Bindung; dennoch zeigt das Urteil, dass eine grundsätz- liche öffentliche Diskussion und Bewertung der religiö- sen Beschneidungen geboten ist. Die Notwendigkeit in dieser grundsätzlichen Frage, in Form eines Ad-hoc-Verfahrens zu einer zeitnahen ge- setzlichen Regelung zu kommen, ist aus meiner Sicht mit Blick auf die Komplexität der Thematik nicht ange- messen. Die Debatte über religiöse Beschneidungen sollte ohne Präjudiz, wie die im Antrag vorgenommene Vor- festlegung, die religiöse Beschneidung weiterhin zu er- möglichen, erfolgen. Grundsätzlich erkenne ich die Beschneidung als kon- stitutives Element des jüdischen und muslimischen Glaubens an. Aus meiner Sicht ist es jedoch geboten, zu prüfen, ob die Beschneidung nicht auch in einem Alter erfolgen kann, in dem das Kind selbst in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben. Eine adäquate Auseinandersetzung mit der religiösen Beschneidung sollte aus meiner Sicht neben den Bera- tungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages auch eine Einbeziehung des Ethikrates und gegebenen- falls durch die Einsetzung einer Enquete-Kommission erfolgen. In einem solchen, breit angelegten Verfahren könnte auch über weitere Grenzfälle zwischen religiöser Praxis und rechtsstaatlichen Erfordernissen, wie den Umgang mit dem rituellen Schlachten – Schächten – in angemessener Form diskutiert werden. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Be- schneidung kleiner Jungen ist eine sehr schwierige, denn sie berührt mehrere Grundrechte: die Freiheit der Reli- gion und das Erziehungsrecht der Eltern auf der einen Seite, das Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der anderen. Grundsätzlich bin ich fest davon überzeugt, dass man es Religionsgemeinschaften in unserem Rechtsstaat nicht erlauben sollte, in andere Grundrechte einzugrei- fen, dass ihnen aber eine aktive und gegebenenfalls auch institutionelle Rolle im öffentlichen Leben zukommt. Wenn Religion, die für viele Menschen eine zentrale Rolle in ihrem Leben spielt, Teil der politischen Debatte wird, dann werden auch religiöse Traditionen mit Ge- genmeinungen konfrontiert, dann müssen sie sich mit der Realität der Gegenwart auseinandersetzen. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass sich katholische Organi- sationen am Verfahren der Schwangerschaftskonfliktbe- ratung beteiligen. Diese Diskussion im Hinblick auf die Beschneidung von Jungen ist auch in den jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften im Gange. Dennoch, das zei- gen auch die öffentlichen Meinungsäußerungen der letz- ten Wochen, ist für die große Mehrheit der betroffenen Gläubigen die Beschneidung noch immer ein essenziel- les Element ihrer religiösen Identität. Sie zu verbieten, bzw. ihre Ausführung im Zwielicht rechtlicher Unklar- heit zu belassen, würde für viele Jüdinnen und Juden, Muslima und Muslime eine Ausübung ihrer religiösen Identität in diesem Land deutlich erschweren oder ver- unmöglichen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass der Eingriff in die sprichwörtlichen Hinterzimmer verlagert würde, wo das Kindeswohl in deutlich größerer Gefahr ist, als das bei der gegenwärtigen Praxis der Fall ist. Der körperliche Eingriff der männlichen Beschnei- dung ist in seinen Auswirkungen zudem offensichtlich nicht derart belastend, dass es klare medizinische War- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22853 (A) (C) (D)(B) nungen davor gäbe. Für einige Regionen der Welt – wenn auch nicht für unsere – wird die Beschneidung gegenwärtig sogar noch von der Weltgesundheitsorgani- sation als Standardeingriff indiziert und aus medizini- schen Gründen auch hierzulande regelmäßig durchge- führt. Zudem ist aus den jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften selbst bislang noch kein nen- nenswerter Widerstand gegen diese Praxis zu verneh- men. Deswegen ist es geboten, jetzt rechtliche Klarheit zu schaffen und den Eingriff – unter Berücksichtigung des größtmöglichen Schutzes der Kinder – zu regeln und zu erlauben. Die genaue Ausgestaltung dieser gesetzlichen Regelung sollte unter Einbeziehung medizinischen Rats und verschiedener Stimmen aus den betroffenen Reli- gionsgemeinschaften geschehen. Damit geben wir auch den Debatten innerhalb dieser Gemeinschaften einen größeren Platz in der Öffentlichkeit. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich stimme dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidungen von minderjährigen Jungen“ zu. Das Landgerichtsurteil vom 7. Mai 2012 entfaltet zwar an und für sich keine Bindungswirkung, durch die daraus resultierende Verunsicherung der jüdischen und muslimischen Bevölkerung sowie die Reaktion der Bun- desärztekammer ist ein Handeln aber nötig geworden. Ich möchte nicht, dass religiöses Leben in diesem Land im Untergrund stattfinden muss. Ein Komplettver- bot der Beschneidung drängt die jüdischen und muslimi- schen Gemeinschaften in den Untergrund. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Memet Kilic und Viola von Cramon-Taubadel (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesordnungspunkt 1) Der Grundrechtekatalog unseres Grundgesetzes ist ein guter roter Faden für das Zusammenleben in unserer heterogenen Gesellschaft. Dort werden die Grundfrei- heiten und Grundrechte und ihre Schranken definiert. Sowohl die Religionsfreiheit – Glaubensfreiheit, Nichtglauben, Wechsel der Religionen –, aber auch kör- perliche Unversehrtheit sind Grundrechtsgüter. Wenn sie miteinander kollidieren, sind sie abzuwägen, und es muss gegebenenfalls ein guter Kompromiss gefunden werden. Sowohl die heiligen Schriften der Religionen, aber auch die religiösen Riten, Gebräuche und Traditio- nen beinhalten naturgemäß alte Elemente, die im Lichte der Vernunft und der neuen Einsichten der Wissenschaft neu zu verstehen und zu interpretieren sind. Die Menschheit kann mit Glück und Stolz darauf zu- rückblicken, dass wir keine Menschenopfer mehr brin- gen, die Steinigung von Ehebrechern nicht mehr Teil un- serer Rechtsprechung ist, verwitwete Hindufrauen seit mehr als 100 Jahren nicht mehr mit ihren verstorbenen Ehemännern verbrannt werden und die Beschneidung von Mädchen weitgehend verpönt und strafbar ist. Bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Nichtdiskriminierung von gleichgeschlechtlichen Part- nerschaften wurden einige Fortschritte erzielt, aber auch einige Rückschritte verzeichnet. Die Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern, der Religionsgemeinschaften oder des Staats. Sie sind Indi- viduen mit vollen Rechten. Das Kindeswohl zu gewähr- leisten, obliegt den Eltern und dem Staat in den gesetzli- chen Rahmen. Der säkulare Staat hat auch die Aufgabe, den Druck der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauung auf einzelne Individuen abzuwenden oder dies zumindest abzumildern, damit sich das Individuum frei entfalten kann (Art. 2 Grundgesetz). Medizinisch notwendige Ein- griffe in die körperliche Unversehrtheit stehen hierbei außer Diskussion. Zur Disposition steht nur, inwieweit die blutigen Rituale der Religionsgemeinschaften, die ei- nen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit – sogar bei Kleinkindern – darstellen, allein der Entscheidung der Religionsgemeinschaften bzw. Eltern zu überlassen sind. Bei der Beschneidung stellt sich diese Frage vorder- gründig. Es besteht sowohl wissenschaftliche wie politi- sche Einigkeit darüber, dass die Zirkumzision einen irre- versiblen und nicht zu bagatellisierenden Eingriff in die Körper von Menschen darstellt. Es ist aber auch soziolo- gischer Fakt, dass sich viele Eltern in der Religions- oder Traditionspflicht sehen, diesen Vorgang bei ihrem Kind vornehmen zu lassen. Um eine selbstbestimmte Erwachsenenentscheidung – im Idealfall zu einem unblutigen Religionsbekenntnis – zu ermöglichen, kann der Gesetzgeber einen Übergangs- kompromiss vorlegen. Solch eine gesetzliche Regelung mit einer großen, gesellschaftlichen und grundrechtlichen Reichweite darf nicht in einem Schnellverfahren erfol- gen. Dafür müssen gründliche Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Renate Künast, Fritz Kuhn und Claudia Roth (Augs- burg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Re- gelung der Beschneidungen von Jungen (Zu- satztagesordnungspunkt 1) Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jun- gen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu. 22854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) Die Rechtsauffassung eines Richters einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts hat zu tiefgreifen- der Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und musli- mischen Eltern geführt. Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskon- flikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszu- gleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist. Eine Beschneidung ist tatbestandlich – wie jede Ope- ration – eine Körperverletzung, die durch rechtswirk- same Einwilligung gerechtfertigt werden kann und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperli- chen Unversehrtheit und das Recht des Kindes, als voll- wertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Reli- gionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind jeweils Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Be- schneidung ist ein irreversibler Eingriff mit niedriger Ein- griffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. Er wird zum Teil auch aufgrund von hygienischen und prophylaktischen Überlegungen durchgeführt. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar. Der Staat muss bei einer rechtlichen Regelung darauf achten, dass die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Hier- durch verwirklicht er das Kindeswohl und schützt die Gesundheit des Kindes – Art. 2 GG. Im Falle einer Ille- galisierung der Beschneidung käme es sicher häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Be- schneider. Dies gilt es zu vermeiden. Jüdischer Glaube, Islam und Christentum gehören zu Deutschland. Dies wollen wir heute mit unserer Abstimmung auch zum Ausdruck bringen. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Ingrid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Angelika Graf (Rosenheim), Angelika Krüger-Leißner, Caren Marks, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Bernd Scheelen und Andrea Wicklein (alle SPD): zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesordnungspunkt 1) Wir haben heute gegen den Antrag gestimmt, weil das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung des Kindes nach unserer Meinung keinen Vorrang hat gegenüber dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrt- heit und Selbstbestimmung. Seit einigen Wochen wird in der deutschen Öffent- lichkeit das Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbar- keit der Beschneidung ohne medizinische Indikation – Urteil vom 7. Mai 2012, Aktenzeichen 151 Ns 169/11 – diskutiert. Das Landgericht Köln kam darin zu der Ein- schätzung, dass dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme, sodass mit der Einwilligung in die Beschneidung ein Widerspruch zum Kindeswohl festzustellen ist. Begründet wurde diese in unseren Au- gen richtige Entscheidung damit, dass die Grundrechte der Eltern aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Grundge- setz ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf kör- perliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 Grundgesetz begrenzt sind. Wir verkennen nicht, dass die Entscheidung des Kölner Landgerichts mit erheblichen Irritationen und ge- sellschaftlichen Verwerfungen, insbesondere bei Ange- hörigen der jüdischen oder muslimischen Glaubens- gemeinschaft, verbunden sein kann. Sie können nur schwer oder überhaupt nicht verstehen, weshalb eine über viele Generationen vollzogene Praxis ihres Glau- bensbekenntnisses nun in Deutschland verboten und strafrechtlich relevant sein soll. Dennoch können Grund- rechtsfragen nach unserer Auffassung aber nicht allein mit Verweis auf das tradierte Handeln und dadurch be- antwortet werden, dass man ein rechtliches Problem auf einen scheinbar rechtsfreien Raum verschiebt. Tatsächlich ist die Frage der Strafbarkeit der religiös motivierten, medizinisch nicht indizierten Beschneidung von Kindern aber seit langem ein gesellschaftliches Thema in Deutschland. Bei der religiös motivierten, me- dizinisch nicht indizierten Beschneidung von Mädchen – genitale Verstümmelung – hat sich in Deutschland in den letzten Jahren ein breiter ablehnender gesellschaftli- cher Konsens herausgebildet. Auch bei der religiös moti- vierten, medizinisch nicht indizierten Beschneidung von Jungen hat dessen kritische Reflexion in den letzten Jah- ren erkennbar zugenommen. So verwies zum Beispiel das „Deutsche Ärzteblatt“ bereits im Jahre 2008 auf die strafrechtliche Relevanz solcher Eingriffe und empfahl den Ärzten, diese abzulehnen. Das Urteil des Landge- richts Köln ist deshalb in unseren Augen kein singuläres, abweichendes Ereignis. Es ist in unseren Augen viel- mehr nur ein vorläufiger Status einer neuen, auf dem Grundgesetz fußenden und sich im Interesse des Kindes- wohls vollziehenden rechtlichen Weiterentwicklung in Deutschland. Ausdruck dieser Weiterentwicklung ist nicht zuletzt auch die Verabschiedung der UN-Kinder- rechtskonvention und deren Ratifikation in Deutschland. Dass es sich bei der religiös motivierten, medizinisch nicht indizierten Beschneidung von Jungen um einen schädigenden, irreversiblen Eingriff im Sinne einer tat- bestandlichen Körperverletzung handelt, erscheint uns unstreitig und klar. Die Häufigkeit der damit verbunde- nen, zum Teil sehr schweren gesundheitlichen Kompli- kationen wird in der Literatur sehr unterschiedlich be- schrieben. Wir halten eine Komplikationsrate von bis zu 10 Prozent für realistisch. Auch schwere gesundheitliche Spätfolgen und Todesfälle werden in der Literatur be- schrieben. Auch dies spricht für eine sorgsame und umfängliche Diskussion des Themas im Interesse des Kindeswohls und nicht für eine im Eilverfahren vollzo- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22855 (A) (C) (D)(B) gene unkritische Legitimation der bisherigen Tradition, wie sie im Antrag präjudiziert wird. Die Mehrheit des Deutschen Bundestages hat sich mit dem von uns abgelehnten Antrag dafür ausgesprochen, in naher Zukunft eine gesetzliche Regelung zur Recht- fertigung der religiös motivierten, medizinisch nicht indizierten Beschneidung von Jungen zu schaffen. Ein solches Gesetz stünde in unseren Augen auch im Wider- spruch zum Grundgesetz. Dies vor allem deshalb, weil das Grundgesetz weder einen Vorrang des elterlichen Rechts auf religiöse Kindererziehung vor dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestim- mung kennt und weil im Grundgesetz durch die Rechte der Religionsgemeinschaften nach Art. 140 GG in Ver- bindung mit Art. 136 Abs. 1 WRV die staatsbürgerlichen Rechte des Kindes richtigerweise nicht beschränkt werden. Auch deshalb lehnen wir das Ansinnen des Antrages ab. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Dörner, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Bettina Herlitzius, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy, Oliver Krischer, Markus Kurth, Monika Lazar, Tabea Rößner, Ulrich Schneider und Dorothea Steiner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesordnungspunkt 1) Der Deutsche Bundestag soll sich heute – ohne das üb- liche Beratungsverfahren und damit völlig überstürzt – zum sensiblen Thema der religiös motivierten Beschnei- dung von Jungen verhalten. Diese Eile wird dem ge- wichtigen Thema nicht gerecht. Nicht nur, dass das Ur- teil des Landgerichts Köln, das ohne Frage für eine Verunsicherung jüdischer und muslimischer Gläubiger und auch in der Ärzteschaft gesorgt hat, keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet und zudem bereits vom Mai 2012 stammt, sondern auch, weil der heutige Beschluss des Bundestages an der derzeitigen rechtlichen Situation nichts ändert. Die öffentliche Diskussion über das Urteil des Landgerichts Köln macht deutlich, dass es dem Deutschen Bundestag gut anstünde, eine breite Diskus- sion zum Thema Beschneidung von Jungen zu führen, inklusive der Anhörung von Sachverständigen und der Beratung in den Ausschüssen sowie der Kinderkommis- sion des Deutschen Bundestages. So ist es üblich und bei sensiblen Themen ganz besonders notwendig. Selbstver- ständlich ist, dass jüdische und muslimische Traditionen und Riten zu achten sind und jüdisches und muslimi- sches religiöses Leben in Deutschland weiterhin möglich sein muss – dies sollte keiner Erwähnung bedürfen. In der derzeitigen Diskussion und auch im Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, der SPD und der FDP kommt die Perspektive der Kinder und ihrer Rechte deutlich zu kurz. Der Stellenwert religiöser Riten und der Religionsfreiheit von Eltern wird einseitig über das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und auch über ihr religiöses Selbstbestimmungsrecht gestellt. Es ist unstrittig, dass es sich bei der Beschneidung eines Menschen, wie bei vielen ärztlichen Behandlungen auch, juristisch gesehen um eine Körperverletzung handelt. Eine solche Körperverletzung ist nicht rechtswidrig, wenn der Betroffene einwilligt; bei Minderjährigen wird diese Zustimmung durch die Einwilligung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten ersetzt. Eindeutig ist aber auch, dass sich die Einwilligung der Eltern vor allem am Kindeswohl orientieren muss; die Rechte der Eltern sind durch Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes verfassungsim- manent begrenzt. Auch die UN-Kinderrechtskonvention, der Deutschland beigetreten ist, gibt im Art. 3 vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Das Landgericht Köln kommt daher aus unserer Sicht hin- sichtlich der verfassungsrechtlich gebotenen Güterabwä- gung richtigerweise und stringent zu dem Schluss, dass „die Beschneidung des nicht einwilligungsfähigen Kna- ben weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiösen gesell- schaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Er- ziehungsrechts dem Wohle des Kindes entspricht. Die Grundrechte der Eltern aus Art. 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung ge- mäß Art. 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 GG begrenzt.“ Sicherlich wird diese rein juristische Brille einem wertschätzenden Umgang mit wichtigen Riten und Tra- ditionen von Weltreligionen nicht gerecht. Nichtsdesto- trotz dürfen religiöse Riten aus unserer Sicht keinesfalls per se Vorrang vor dem Recht eines Kindes auf körperli- che Unversehrtheit haben. Eine verfassungsrechtlich saubere Abgrenzung bestimmter religiöser Riten gegen- über anderen – wie beispielsweise auch gegenüber der Beschneidung von Mädchen – halten wir für schwer um- setzbar. Daher haben wir die Sorge, dass die Intention des interfraktionellen Antrags, die Beschneidung von Jungen für grundsätzlich zulässig gesetzlich festschrei- ben zu wollen, Türen öffnet, die sicherlich auch unsere Kolleginnen und Kollegen, die den vorgelegten Antrag begrüßen, nicht gutheißen, dies wird im Antrag auch zum Ausdruck gebracht, verfassungsrechtlich nutzt dies aber nichts. Der Deutsche Bundestag sollte sich beim heiklen Thema der religiös motivierten Beschneidung von Jun- gen im Dialog mit den Religionsgemeinschaften, den Ärzteverbänden, den Kinderrechteverbänden etc. um eine kultursensible Lösung bemühen, die Kinder als Trä- ger eigener Rechte in den Mittelpunkt stellt. Der vorge- legte Antrag wird diesem Anspruch nicht gerecht. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Marieluise Beck (Bremen), Cornelia Behm, Manuel Sarrazin, Beate Walter-Rosenheimer, Daniela Wagner und Wolfgang Wieland (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Antrag: Rechtliche Regelung der Beschneidungen von Jungen (Zusatztagesordnungspunkt 1) 22856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) Die Beschneidung der Penisvorhaut, medizinisch: Zirkumzision, bei männlichen Babys und Kleinkindern wird auch in Deutschland hunderttausendfach prakti- ziert. Die Gründe sind unterschiedlich, Juden und Mus- lime sehen darin ein religiöses Gebot, weil dadurch das männliche Kind in die Glaubensgemeinschaft aufgenom- men und ein Bund zwischen ihm und Gott geschlossen wird. Andere Eltern lassen ihren männlichen Nachwuchs aus hygienischen und medizinpräventiven Gründen be- schneiden. In juristischen Fachkreisen wird schon lange über die Frage diskutiert, ob die Beschneidung von der Vertre- tungsmacht der Eltern und vom ihnen zustehenden Recht der elterlichen Sorge gedeckt ist, ob sie unter dem Schutz der grundrechtlich geschützten freien Religions- ausübung steht oder ob sie eine strafbare Körperverlet- zung ist. Diese Debatte hat aber bis zum Urteil einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln im Mai die- ses Jahres nicht zu einer Strafbarkeit der Beschneidung durch die Justiz geführt. Ganz im Gegenteil: In der zivil- rechtlichen und sozialrechtlichen Rechtsprechung finden sich vereinzelt Urteile, die von einer Rechtmäßigkeit ei- ner hygienisch einwandfrei und vom medizinisch ge- schulten Fachpersonal durchgeführten Beschneidung ausgehen, soweit diese auf einer einvernehmlichen Er- klärung der sorgeberechtigten Eltern beruht. Das Kölner Urteil hat zu einer extremen Beunruhi- gung bei den Muslimen und Juden in Deutschland ge- führt. Auch Berufsverbände der Medizinerinnen und Mediziner und große Krankenhäuser sprechen von einer Rechtsunsicherheit, der sie nicht ausgesetzt sein wollen. Eine eindeutige Klarstellung des Gesetzgebers ist des- halb notwendig, um den bisher bestehenden Rechtsfrie- den in Sachen Beschneidung minderjähriger Jungen zu erhalten. Deshalb stimme ich dem vorgelegten Antrag zu. Ich halte, im Gegensatz zu vielen und viel zu lauten Stimmen aus den Religionsgemeinschaften und den Arzt- organisationen, die Rechtslage nicht für unklar. Dem Ur- teil eines einzelnen Richters aus Köln, welches keinerlei Bindungswirkung entfaltet und keinerlei neue Standards setzt und welches im Ergebnis ja sogar zu einem Frei- spruch des angeklagten Arztes führte, wird eine Bedeu- tung zugemessen, welche ihm nicht gebührt. Die zum Teil hysterischen Reaktionen auf dieses Urteil gilt es nicht zu befeuern, sondern einzuhegen. Dabei sind die juristischen Fragen bedeutsam. Ich stehe in voller Überzeugung zum Schutz der körperli- chen Integrität von Kindern durch den Staat und die Ge- meinschaft. Ich achte und befürworte das Erziehungs- recht der Eltern, die in der Verantwortung stehen, im Rahmen der Rechtsordnung selbstverantwortlich zu be- stimmen, was dem Kindeswohl ihrer Kinder entspricht. Ich wende mich auch nicht gegen die grundrechtlich ga- rantierte Religionsfreiheit. Zwischen diesen Rechtsgü- tern gilt es einen alle Seiten schonenden Ausgleich zu finden. Dabei muss uns klar sein, dass die Lösung rechtlicher Konflikte nicht im luftleeren Raum und auch nicht in se- minaristischen Abhandlungen gefunden werden kann. Wir müssen die politischen und gesellschaftlichen Aus- wirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft be- denken. Dabei erweist sich gerade das Strafrecht als besonders ungeeignet für den erforderlichen Ausgleich. Mit dem Strafrecht wird gebrandmarkt, was als schlichtweg uner- träglich und sozialethisch unakzeptabel anzusehen ist. Ein solches Zeichen in Richtung des Islam wie des Ju- dentums in Deutschland zu setzen, würde den Rechts- frieden in Deutschland erheblich schwerer beeinträchti- gen, als es das besagte Urteil aus Köln tut. Ich halte es für politisch undenkbar, gegenüber den Muslimen in Deutschland eine Willkommenskultur einzufordern und das Wiederaufleben jüdischen Lebens in Deutschland wöchentlich zu zelebrieren und diesen Menschen gleich- zeitig mitzuteilen, dass sie mit dem Staatsanwalt und mit Verurteilungen rechnen müssen, wenn sie die Beschnei- dung als ein zentrales Gebot ihrer Religionen befolgen und praktizieren. Skeptisch bin ich gegenüber der Ankündigung, in ei- nem Gesetz die erlaubte Zirkumzision und ihre Grenzen festzulegen. Die erhoffte Rechtssicherheit wird ein sol- ches Gesetz schwerlich erbringen können, weil es not- wendigerweise mit Begriffen befrachtet wird, die selbst wiederum durch die freie und unabhängige Justiz ausge- füllt werden müssen. Die in Deutschland gegebene Rechtslage hat bisher weder im Zivilrecht noch im So- zialrecht oder im Strafrecht zu einer Ablehnung der Be- schneidung durch ein Bundesgericht oder das Bundes- verfassungsgericht geführt. Mehr an Rechtssicherheit kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Trotzdem stimme ich dem vorliegenden Antrag zu, weil ich ihn in seiner Ausrichtung, eine Botschaft an die muslimischen und jüdischen Gemeinschaften, aber auch an die Medizi- nerinnen und Mediziner auszusenden, dass der Bundestag als legitimiertes Gesetzgebungsorgan die medizinisch fachgerechte und vom einvernehmlichen Elternwillen getragene Beschneidung für grundsätzlich zulässig und nicht für strafbar erklärt, unterstütze. Anlage 13 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht ein- zulegen: – Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlen- dioxid – Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbei- legung – Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu wei- teren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22857 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Eckpunkte einer innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabili- täts- und Wachstumspaktes Die Bewältigung der Staatsschuldenkrise macht eine verstärkte Haushaltsdisziplin für ganz Europa unabding- bar. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Rahmenbedin- gungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung durch gezielte, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern. Der Fiskalvertrag stellt dabei einen wesentlichen Baustein dar, um die Zielsetzung einer Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpoliti- schen Stabilitätsunion dauerhaft zu verwirklichen. Der Bundesrat bekennt sich zur gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern, die Vorgaben des Fiskalvertrags und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen. Der Bundesrat begrüßt, dass Deutschland mit den verfassungsrechtlich verankerten Schuldenre- geln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrats bereits umfassende institutionelle und rechtliche Rege- lungen verabschiedet hat, die die langfristige Tragfähig- keit der Haushalte von Bund und Ländern sichern. Hinsichtlich der innerstaatlichen Umsetzung der Vor- gaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachs- tumspaktes, SWP, weist der Bundesrat darauf hin, dass Bund und Länder am 24. Juni 2012 folgende Eckpunkte vereinbart haben: – Durch den Fiskalpakt sowie die noch ausstehende Konkretisierung bestimmter Vorgaben durch die Kommission werden keine Anforderungen begrün- det, die über die Vorgaben des verfassungsrechtli- chen Rahmenwerks zur Begrenzung der Neuver- schuldung in den Haushalten von Bund und Ländern hinausgehen. – Die innerstaatliche Umsetzung geschieht durch Festle- gung der Obergrenze für das gesamtstaatliche struk- turelle Defizit von maximal 0,5 Prozent des BIP ent- sprechend den Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Haushaltsgrund- sätzegesetz. Durch die noch zu konkretisierende inner- staatliche Umsetzung wird die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern nicht beeinträchtigt werden. – Zur Erfüllung der Vorgaben des Fiskalpaktes tragen die Länder ausschließlich im Rahmen ihrer verfas- sungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie durch die Einhaltung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 143d Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes bei. Die Länder treffen keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen. Ins- besondere wird die den Ländern durch Artikel 143d Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 des Grundgesetzes einge- räumte Handlungsfreiheit beachtet. Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass im Haushalts- jahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes erfüllt wird. Die Vereinba- rungen mit den Konsolidierungshilfeländern beste- hen unverändert fort. – Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung der ge- samtstaatlichen Defizitobergrenze. Bund und Länder werden im Stabilitätsrat zusammenwirken, um einer Überschreitung der gesamtstaatlichen Defizitober- grenze nach Artikel 3 des Fiskalvertrags entgegenzu- wirken. Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags sind die hierfür notwendigen Än- derungen des Stabilitätsratsgesetzes vorzunehmen. – Der Bund haftet im Fiskalvertrag im Außenverhält- nis. Er ist bereit, für den Zeitraum bis 2019 das Ri- siko etwaiger Sanktionszahlungen hinsichtlich des präventiven Arms des SWP zu übernehmen. – Intelligentes Schuldenmanagement: Angesichts des Fiskalpaktes und des Verschuldungs- verbots für die Länder ab 2020 können zukünftig ge- meinsame Anleihen von Bund und Ländern vernünf- tig sein. Vor diesem Hintergrund wird der Bund zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen da- für schaffen, dass eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern („Huckepackverfahren“) möglich ist. Eine erste Anleihe soll in 2013 emittiert werden. – Bund und Länder stimmen darin überein, dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kom- munalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpak- tes eine wichtige Rolle zufällt. Die Entwicklung der Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwor- tung des Bundes. Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommu- nen. Infolge der expliziten Einbeziehung der kom- munalen Verschuldung in die Defizitobergrenze des Fiskalpaktes – im Gegensatz zur deutschen Schul- denbremse – werden die Länder in ihrer Konsolidie- rungspolitik vor deutlich größere Herausforderun- gen gestellt. Deshalb werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Le- gislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst. – Bund und Länder stimmen darin überein, dass eine Entscheidung über die Höhe der vom Bund für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder zu zahlenden Kompensationen nach Arti- kel 143c des Grundgesetzes („Entflechtungsmittel“, zum Beispiel zur Verbesserung der kommunalen Ver- kehrsverhältnisse) im Herbst dieses Jahres erfolgt. – Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi- schen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmecha- nismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und 22858 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 (A) (C) (D)(B) Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmecha- nismus und Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäi- schen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzie- rungsgesetz – ESMFinG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Bundesver- fassungsgericht mit seinem Urteil vom 19. Juni 2012 die Position des Bundesrates bestätigt hat, dass Er- richtung und Ausgestaltung des Europäischen Stabi- litätsmechanismus eine Angelegenheit der EU im Sinne des Artikels 23 GG sind. Nach dem Bundes- verfassungsgericht handelt es sich auch bei völker- rechtlichen Verträgen um eine Angelegenheit der EU, wenn diese in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der EU stehen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusam- menhang auf seine Stellungnahmen in der Bundes- ratsdrucksache 369/11 (Beschluss) und Bundesrats- drucksache 164/12 (Beschluss). 2. Der Bundesrat betrachtet durch dieses Urteil auch seine Position als bestätigt und begrüßt, dass die Zu- stimmung des Bundesrates zu dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus auf Grundlage von Artikel 23 Absatz 1 GG erfolgt. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass dies auch für zu- künftige Änderungen des ESM-Vertrages gilt und die Nutzung von Artikel 19 ESM-Vertrag, der eine Än- derung der Finanzhilfeinstrumente durch einstimmi- gen Beschluss im Gouverneursrat ermöglicht, nach dem Rechtsgedanken aus den §§ 2 bis 4, 7 und 8 IntVG voraussetzt, dass der deutsche Vertreter im ESM hierzu zuvor durch ein Gesetz im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 GG ermächtigt wurde. 3. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem vorliegen- den Gesetzespaket erfolgt in der Erwartung, dass die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU im Lichte dieses Urteils weiter präzisiert werden. Dies erfordert eine Anpas- sung der Gesetze über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag, EUZBBG, sowie von Bund und Ländern, EUZBLG, in Angele- genheiten der EU. Der Bundesrat erwartet, dass diese Anpassungen zügig erfolgen, und wird hierzu eine überarbeitete Fassung des EUZBLG einbringen. – Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesen- gesetzes – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012) – Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs – Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psycho- somatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntG) – Gesetz zur Erweiterung der jugendrechtlichen Handlungsmöglichkeiten – Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundes- wehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz – BwRef- BeglG) – Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Oktober 2010 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Fe- bruar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen – Achtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt – Gesetz zu dem Markenrechtsvertrag von Singa- pur vom 27. März 2006 – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Mit der Er- richtung einer gemeinsamen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten wird auch eine wichtige und richtige Konsequenz aus der unzureichenden Aufklärung der NSU-Mordserie gezogen. Dem Bundesrat erscheinen allerdings die behördli- chen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. Ins- besondere reichen die vorgesehenen Befugnisse nicht aus, um die Verbunddatei NADIS-neu als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem wird es im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen als geboten angesehen, auch Abfragen bei den Verfassungs- schutzbehörden einzuführen. Der Bundesrat hält damit an seiner in der 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossenen Stellungnahme fest (Bundesratsdrucksache 31/12 (Beschluss)) und bittet Bundestag und Bundesregierung, diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012 22859 (A) (C) (D)(B) Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitge- teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2010 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2010 – Drucksachen 17/2123, 17/2373 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2010 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2010 – Drucksachen 17/2689, 17/2971 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2010 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2010 – Drucksachen 17/3781, 17/3956 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2010 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2010 – Drucksachen 17/5647, 17/5820 Nr. 1.9 – 189. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Regierungserklärung zur Sicherung der Stabilität der Eurozone – Finanzhilfen für Spanien ZP 1Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Norbert Barthle ist der nächste Redner für die CDU/

    CSU-Fraktion.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Norbert Barthle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Wir stimmen heute über ein sektorspezifisches Not-
hilfeprogramm zur Rekapitalisierung spanischer Banken
ab. Ich halte dieses Programm für richtig und für wich-
tig. Was ich nicht für richtig und wichtig halte, ist eine
Auseinandersetzung darüber, ob es sich nun um eine
Bankenkrise oder um eine Staatsschuldenkrise handelt.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das ist sehr interessant!)


Denn in Europa geht es insgesamt um Folgendes:

Erstens. Wir müssen die Haushalte konsolidieren,
also die Staatsschuldenkrise bekämpfen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Die Spanier hatten ihren Haushalt konsolidiert!)


Zweitens: Wir müssen die Finanzmärkte stabilisieren,
damit sie gegen weitere Erschütterungen resistent sind.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Regulieren!)


Drittens. Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit in
ganz Europa stärken, um wieder ungehindert Zugang zu
den Kapitalmärkten zu haben und Vertrauen zurückzuge-
winnen.

Diese drei Aufgaben gehören zusammen. Man kann
sie nicht voneinander trennen, und wir trennen sie auch
nicht voneinander.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Dass Spanien im Kern kein Staatsschuldenproblem
hat, das wissen wir. Die spanische Staatsschuldenquote
liegt mit rund 80 Prozent genau im europäischen Durch-
schnitt.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Die waren bei 36 Prozent in 2007!)


Insofern geht es bei Spanien auch nicht darum, ein Voll-
programm zu erstellen. Spanien macht schon sehr viel
zur Verbesserung seiner Situation. Die Flexibilisierung
des Arbeitsmarktes wurde schon angesprochen. Die
Lohnfindung soll flexibilisiert werden. Das Renten-
eintrittsalter wurde heraufgesetzt. Ein Nachhaltigkeits-

faktor, der dem unseren ähnlich ist, wurde eingeführt.
Eine Schuldenbremse wurde in die Verfassung auf-
genommen. Verstärkte Kontroll- und Sanktionsmecha-
nismen gegenüber den autonomen Regionen werden ein-
geführt. Eine umfassende Reform des Bankensektors ist
im MoU vereinbart. Da geschieht also sehr viel.


(Beifall des Abg. Otto Fricke [FDP])


Insofern ist es richtig, für Spanien kein komplettes
Hilfsprogramm, sondern ein passgenaues, ein maßge-
schneidertes zu machen. An dieser Stelle darf ich darauf
verweisen, dass wir erst im vergangenen Jahr mit dem
neuen Instrumentenkasten für die EFSF genau diese
Möglichkeit geschaffen haben, ein solches maßgeschnei-
dertes Programm aufzulegen. Insofern ist die Politik, die
wir betreiben, gradlinig und zielgerichtet. Ich entdecke
keine roten Linien, sondern eine klare Orientierung, in
welche Richtung wir gehen und was wir nicht machen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich darf daran erinnern, dass Spanien, obwohl es kein
Programmland ist – es handelt sich um ein sektorales
Programm –, dennoch Auflagen zum weiteren Abbau
seiner Defizite im Rahmen des Defizitverfahrens be-
kommt. Es bekommt Auflagen zu weiteren Reformen
auf dem Arbeitsmarkt,


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Keine Vermögensteuer!)


zur Förderung von Beschäftigung und zur Förderung
von Aus- und Fortbildung. All das gehört zu diesem Pro-
gramm.

Lassen Sie mich als Zweites daran erinnern, dass es
keine direkte Bankenhilfe gibt. Auch darauf hat der Bun-
desfinanzminister in seiner Regierungserklärung noch-
mals hingewiesen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das ist Technik!)


Der Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni
2012 ist an dieser Stelle eindeutig. Erst dann, wenn eine
schlagkräftige Bankenaufsicht in Europa eingeführt ist,
die funktionsfähig ist – Bankenexperten sagen mir, das
dauert mindestens ein bis zwei Jahre –, könnte der
Gouverneursrat über ein solches Instrument abstimmen.
Zuvor braucht er aber einen Beschluss des Deutschen
Bundestages. Ich bin mir nicht sicher, ob wir für einen
solchen Beschluss tatsächlich eine Mehrheit im Deut-
schen Bundestag bekämen. Denn wir sind immer dafür,
dass die Haftung beim Staat bleibt und dass Verschul-
dung und Haftung zueinander gehören.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Lassen Sie mich als Drittes darauf verweisen, dass
wir mit dem Maßgabebeschluss – die Kollegin Priska
Hinz hat ihn bereits angesprochen – gestern Abend im
Haushaltsausschuss nochmals bestärkt haben, was ohne-
hin Gesetzeslage ist. Wir wollen in die weitere Abwick-
lung der jeweiligen Tranchen eingebunden sein. Wir
wollen Möglichkeiten haben, einzugreifen. Diese haben
wir. Auch das, glaube ich, ist eine wichtige Botschaft an





Norbert Barthle


(A) (C)



(D)(B)


die Menschen draußen. Es gibt keinen Freibrief und kei-
nen Blankoscheck, sondern wir begleiten die weiteren
Maßnahmen Schritt für Schritt.

Das fügt sich in unsere Linie ein, die wir auch an die-
ser Stelle konsequent durchhalten – ich habe es schon
angesprochen –: Für uns müssen Haftung und Verant-
wortung immer eine Einheit bilden. Wir wollen keine
Vergemeinschaftung von Schulden. An dieser Stelle darf
ich darauf hinweisen – es ist für die Menschen draußen,
glaube ich, wichtig, dies zu wissen –, dass die SPD-
Fraktion gestern Abend im Haushaltsausschuss noch
versucht hat, ihre Zustimmung an das Zugeständnis,
einen Schuldentilgungsfonds einzurichten, zu knüpfen.
Zuerst waren es die Euro-Bonds, jetzt ist es der Schul-
dentilgungsfonds. Alles geht in dieselbe Richtung, näm-
lich Vergemeinschaftung von Schulden. Das machen wir
nicht mit. Das ist unsere klare Ausrichtung und Linie.
Dabei bleiben wir.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Das hat nicht nur etwas mit der nationalen Rechtset-
zung und mit europäischem Recht, dem AEUV, zu tun,
sondern das hat auch etwas mit unserer ordnungspoliti-
schen Orientierung zu tun. Wir helfen, wenn es brennt,
wir bieten Unterstützung an, aber immer konditioniert
und immer so, dass das Risiko überschaubar bleibt. Im
Falle der Nothilfemaßnahmen für Spanien gehe ich da-
von aus, dass das Risiko sehr überschaubar ist. Die Aus-
fallswahrscheinlichkeit ist äußerst gering. Zur Erinne-
rung: Wir übernehmen Bürgschaften für Kredite, die
über die EFSF an Spanien vergeben werden, für die Spa-
nien wieder garantiert. Erst dann, wenn diese Kredite
nicht mehr bedient werden könnten, also wenn Spanien
nicht mehr zahlen könnte, würde unsere Bürgschaft ge-
zogen werden. Dieser Fall ist meines Erachtens relativ
stark ausgeschlossen.

Deshalb bitte ich um die Zustimmung für dieses Pro-
gramm, das uns allen nützen wird. Deshalb bitte ich um
Zustimmung für dieses Nothilfeprogramm, das nicht nur
im spanischen, sondern vor allem auch in unserem Inte-
resse ist.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun der Kollege Manfred Kolbe.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)