Plenarprotokoll 17/187
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
187. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
I n h a l t :
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Wolfgang Zöller, Werner Dreibus,
Dr. Rainer Stinner und Marieluise Beck
(Bremen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begrüßung der neuen Abgeordneten Arfst
Wagner (Schleswig) und Wolfgang
Hellmich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wahl der Abgeordneten Ernst-Reinhard
Beck (Reutlingen) und Ullrich Meßmer als
Mitglieder des Stiftungsrates der „Treuhän-
derischen Stiftung zur Unterstützung be-
sonderer Härtefälle in der Bundeswehr
und der ehemaligen NVA“ . . . . . . . . . . . . . .
Wahl des Abgeordneten Lothar Binding
(Heidelberg) als stellvertretendes Mitglied des
Gemeinsamen Ausschusses gemäß Art. 53 a
des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wahl der Abgeordneten Petra Hinz (Essen)
als Mitglied in das Gremium gemäß § 23
Abs. 8 des Zollfahndungsgesetzes . . . . . . . .
Wahl der Abgeordneten Dr. Thomas Feist
und Manfred Todtenhausen als Schriftfüh-
rer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 22, 42,
50 h, 50 i, 51 h und 52 h . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begrüßung des Präsidenten der Knesset,
Herrn Reuven Rivlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Einführung ei-
nes Betreuungsgeldes (Betreuungsgeld-
gesetz)
(Drucksache 17/9917) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Caren Marks,
Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld
(Drucksache 17/9572) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Diana Golze,
Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Betreuungsgeld nicht einführen –
Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen
(Drucksache 17/9582) . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Katja Dörner,
Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Wahlfreiheit ge-
währleisten, Kindertagesbetreuung aus-
bauen
(Drucksache 17/9929) . . . . . . . . . . . . . . .
Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) .
Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22303 A
22303 A
22303 B
22303 C
22303 C
22303 D
22304 A
22305 D
22305 D
22306 A
22306 A
22306 B
22306 B
22306 C
22309 A
22310 A
22310 D
22312 B
22314 B
22315 A
22315 C
22317 D
22319 A
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 4:
a) Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Statistische Er-
mittlung des Einsatzes von Werkverträ-
gen und Leiharbeit in Unternehmen
(Drucksache 17/9980) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Miss-
brauch von Werkverträgen verhin-
dern – Lohndumping eindämmen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Markus Kurth,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Leiharbeit und Werkverträge ab-
grenzen – Kontrollen verstärken
(Drucksachen 17/7220 (neu), 17/7482,
17/9473) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . .
Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dieter Jasper (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . .
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 51:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Mikrozensusge-
setzes 2005
(Drucksache 17/10041) . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Sieb-
ten Gesetzes zur Änderung des Weinge-
setzes
(Drucksachen 17/10042, 17/10124) . . . . .
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009
zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und der Regierung
von Bermuda über den Auskunftsaus-
tausch in Steuersachen
(Drucksache 17/10043) . . . . . . . . . . . . . .
d) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 28. Okto-
ber 2011 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung von Montserrat über die Un-
terstützung in Steuer- und Steuerstraf-
sachen durch Informationsaustausch
(Drucksache 17/10044) . . . . . . . . . . . . . .
e) Antrag der Abgeordneten Marianne
Schieder (Schwandorf), Ulla Burchardt,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD so-
wie der Abgeordneten Dr. Petra Sitte,
Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE sowie der Abgeordneten Krista
Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frauen in
Wissenschaft und Forschung – Mehr
Verbindlichkeit für Geschlechterge-
rechtigkeit
(Drucksache 17/9978) . . . . . . . . . . . . . . .
f) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-
Rosenheimer, Volker Beck (Köln),
Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Konsequente Umsetzung des
22320 C
22321 C
22322 C
22324 A
22324 C
22325 B
22326 D
22327 D
22329 B
22329 B
22329 D
22330 C
22332 C
22333 D
22335 A
22336 A
22336 C
22337 C
22339 D
22342 B
22343 B
22344 C
22345 C
22347 D
22349 B
22349 D
22351 A
22352 D
22353 A
22353 A
22353 A
22353 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 III
Public Corporate Governance Kodex
(Drucksache 17/9984) . . . . . . . . . . . . . . . .
g) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian
Ruck, Josef Göppel, Marie-Luise Dött,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Michael Kauch, Horst Meierhofer,
Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP: Neue Im-
pulse für einen wirksamen und umfas-
senden Schutz der Afrikanischen
Elefanten
(Drucksache 17/10110) . . . . . . . . . . . . . . .
i) Antrag der Abgeordneten Angelika
Krüger-Leißner, Siegmund Ehrmann,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Ein nationales
Digitalisierungsprogramm für unser
Filmerbe
(Drucksache 17/10098) . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der
SPD eingebrachten Entwurfs eines … Ge-
setzes zur Änderung des Urheber-
rechtsgesetzes
(Drucksache 17/10087) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Marieluise Beck (Bremen), Tom
Koenigs, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Einreiseverbot in die EU für die russi-
schen Beteiligten an dem Fall Magnitskij
(Drucksache 17/10111) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger,
Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beschaffung
unbemannter Systeme überprüfen
(Drucksache 17/9414) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung ge-
mäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech-
nikfolgenabschätzung (TA)
Stand und Perspektiven der militäri-
schen Nutzung unbemannter Systeme
(Drucksache 17/6904) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 52:
a) – Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 7. Okto-
ber 2011 zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Republik
Mauritius zur Vermeidung der Dop-
pelbesteuerung und der Steuerver-
kürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen
(Drucksachen 17/9689, 17/10036) . . .
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zum Abkom-
men vom 19. und 28. Dezember 2011
zwischen dem Deutschen Institut in
Taipeh und der Taipeh-Vertretung
in der Bundesrepublik Deutschland
zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung hinsichtlich der
Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen
(Drucksachen 17/9690, 17/10036) . . .
b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 9. Dezember 2011
über den Internationalen Suchdienst
(Drucksachen 17/9693, 17/10047) . . . . . .
c) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
7. Dezember 2011 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und dem Verei-
nigten Königreich Großbritannien und
Nordirland zur Vermeidung der Dop-
pelbelastung bei der Bankenabgabe
(Drucksachen 17/9688, 17/10154) . . . . . .
d) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Dritten Gesetzes zur Änderung
wohnungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksachen 17/9851, 17/10167) . . . . . .
e) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Geo-
datenzugangsgesetzes
(Drucksachen 17/9686, 17/10080) . . . . . .
f) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Ottmar Schreiner, Anette Kramme,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD: De-
mokratische Teilhabe von Beleg-
schaften und ihren Vertretern an
unternehmerischen Entscheidungen
stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sahra Wagenknecht, Klaus
Ernst, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Unterneh-
mensmitbestimmung lückenlos ga-
rantieren
(Drucksachen 17/2122, 17/1413, 17/7696)
22353 B
22353 C
22353 C
22353 D
22353 D
22353 D
22354 A
22354 C
22354 C
22355 A
22355 B
22355 C
22355 D
22356 B
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
g) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Viola von Cramon-
Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise
Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Für eine engere Kooperation
mit Georgien
(Drucksachen 17/8778, 17/9622) . . . . . . .
i) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
schusses: Übersicht 7
Über die dem Deutschen Bundestag zu-
geleiteten Streitsachen vor dem Bundes-
verfassungsgericht
(Drucksache 17/10148) . . . . . . . . . . . . . . .
j)–q)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 445, 446,
447, 448, 449, 450, 451 und 452 zu Peti-
tionen
(Drucksachen 17/9964, 17/9965, 17/9966,
17/9967, 17/9968, 17/9969, 17/9970,
17/9971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zu dem Antrag der
Abgeordneten Manuel Sarrazin, Lisa
Paus, Viola von Cramon-Taubadel, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein star-
ker Haushalt für ein ökologisches und
solidarisches Europa – Der Mehrjäh-
rige Finanzrahmen 2014–2020
(Drucksachen 17/7952, 17/10081) . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht
gegen die Gesetze zu Fiskalvertrag und
Europäischem Stabilitätsmechanismus
(ESM)
(Drucksache 17/10149) . . . . . . . . . . . . . . .
c)– l)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersichten 453, 454,
455, 456, 457, 468, 459, 460, 461 und 462
zu Petitionen
(Drucksachen 17/10134, 17/10135, 17/10136,
17/10137, 17/10138, 17/10139, 17/10140,
17/10141, 17/10142, 17/10143) . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
schuss) zu dem Gesetz zur Demonstration
und Anwendung von Technologien zur Ab-
scheidung, zum Transport und zur dauer-
haften Speicherung von Kohlendioxid
(Drucksachen 17/5750, 17/6264, 17/6507,
17/7240, 17/7543, 17/10101) . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
schuss) zu dem Gesetz zur Förderung der
Mediation und anderer Verfahren der au-
ßergerichtlichen Konfliktbeilegung
(Drucksachen 17/5335, 17/5496, 17/8058,
17/8680, 17/10102) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
schuss) zu dem Gesetz zur Änderung des
Rechtsrahmens für Strom aus solarer
Strahlungsenergie und zu weiteren Ände-
rungen im Recht der erneuerbaren Ener-
gien
(Drucksachen 17/8877, 17/9152, 17/9643,
17/10103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 5:
Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen
Bundestag zu benennenden Mitglieder des
Wissenschaftlichen Beratungsgremiums
gemäß § 39 a des Stasi-Unterlagen-Geset-
zes
(Drucksache 17/10089) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Wahl der Mitglieder des
Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“
(Drucksache 17/10090) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 7:
Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE: Wahl der Mit-
glieder des Stiftungsrates der Bundesstif-
tung Baukultur gemäß § 7 des Gesetzes zur
Errichtung einer „Bundesstiftung Baukul-
tur“
(Drucksache 17/10091) . . . . . . . . . . . . . . . . .
22356 C
22356 D
22356 D
22357 C
22357 D
22358 A
22359 A
22359 B
22359 C
22359 C
22359 D
22359 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 V
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der SPD: Korruption im Gesundheitswesen
bekämpfen – Konsequenzen aus dem
BGH-Urteil ziehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Daniel Bahr, Bundesminister
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 8:
– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der United Nations Inte-
rim Force in Lebanon (UNIFIL) auf
Grundlage der Resolution 1701 (2006)
vom 11. August 2006 und folgender Re-
solutionen, zuletzt 2004 (2011) vom
30. August 2011 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen
(Drucksachen 17/9873, 17/10162) . . . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/10163) . . . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder
(Schwandorf), Swen Schulz (Spandau),
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD: Einfüh-
rung eines generellen Schüler-BAföG – Ein
Instrument für mehr Chancengleichheit im
deutschen Schulsystem
(Drucksache 17/9576) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . .
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 10:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verbesserung der Bekämp-
fung des Rechtsextremismus
(Drucksachen 17/8672, 17/8990, 17/10155) .
Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
a) Große Anfrage der Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Renate Künast, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Verfassungsmäßigkeit der bestehenden
Ungleichbehandlung eingetragener Le-
benspartnerschaften gegenüber Ehen
(Drucksachen 17/4112, 17/8248) . . . . . . .
b) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin
Deligöz, Katja Dörner, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
22360 A
22360 A
22361 A
22362 D
22364 A
22365 B
22366 C
22367 D
22368 D
22370 B
22371 C
22372 C
22373 C
22374 C
22375 D
22376 A
22376 A
22377 B
22378 D
22379 D
22380 C
22381 C
22382 C
22385 D
22382 D
22382 D
22384 A
22388 B
22389 B
22390 D
22392 A
22393 B
22394 C
22394 D
22395 D
22397 D
22398 B
22400 A
22400 D
22401 D
22402 D
22403 D
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen
Geschlechts
(Drucksachen 17/6343, 17/9611) . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der
Fraktion der SPD: Recht auf Eheschlie-
ßung auch gleichgeschlechtlichen Paa-
ren ermöglichen
(Drucksachen 17/8155, 17/9611) . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 12:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften
(Drucksachen 17/9341, 17/10156) . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit zu dem An-
trag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Für gute Arzneimittelversor-
gung Versandhandel auf rezeptfreie
Arzneimittel begrenzen
(Drucksachen 17/9556, 17/10156) . . . . . .
Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . .
Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 13:
a) Große Anfrage der Abgeordneten Andrea
Wicklein, Rita Schwarzelühr-Sutter, Doris
Barnett, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Situation des Mittel-
stands
(Drucksache 17/9655) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Peter Friedrich,
Dr. Carsten Sieling, Garrelt Duin, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Finanzierungsbedingungen des Mittel-
stands verbessern
(Drucksache 17/5229) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß,
Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Handwerkskammern de-
mokratisieren und transparent gestal-
ten
(Drucksache 17/9220) . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß,
Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Handwerksnovelle evaluie-
ren, hohes Qualifikationsniveau sicher-
stellen
(Drucksache 17/9221) . . . . . . . . . . . . . . .
Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 14:
Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings,
Dr. Hans-Peter Uhl, Stephan Mayer (Alt-
ötting), weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Stiftung Datenschutz –
Ein wichtiger Baustein für modernen Da-
tenschutz in Deutschland
(Drucksache 17/10092) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
22403 D
22404 C
22404 A
22405 B
22407 B
22408 B
22409 A
22410 B
22411 B
22411 D
22412 B
22413 C/D
22416 C, 22418 D
22414 A
22414 B
22414 B
22415 B
22421 B
22422 C
22423 C
22424 C
22426 A
22427 A
22428 B
22428 B
22428 B
22428 D
22428 C
22429 B
22430 C
22431 A
22432 A
22432 D
22433 C
22435 B
22436 B
22437 A
22437 B
22438 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 VII
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer,
Dr. Bärbel Kofler, Dirk Becker, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD: Zu-
kunft des „Energie- und Klimafonds“ und
der durch ihn finanzierten Programme
(Drucksache 17/10088) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 16:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetzes
(Drucksachen 17/8799, 17/10160) . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 17:
Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig,
Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine
Schließung des einzigen deutschen Schie-
nenherstellers TSTG Schienen Technik in
Duisburg – Übernahme des Unternehmens
durch die Deutsche Bahn AG
(Drucksache 17/9581) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 18:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Jah-
ressteuergesetzes 2013
(Drucksache 17/10000) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Steuerfreie Risiko-
ausgleichsrücklage für Landwirt-
schaftsbetriebe ermöglichen
(Drucksache 17/10099) . . . . . . . . . . . . . . .
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . .
Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
a) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
Kerstin Müller (Köln), Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Schutzverantwortung weiter entwickeln
und wirksam umsetzen
(Drucksache 17/9584) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Fraktion der SPD: Die inter-
nationale Schutzverantwortung weiter-
entwickeln
(Drucksache 17/8808) . . . . . . . . . . . . . . .
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . .
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 20:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2012/
2013 (BBVAnpG 2012/2013)
(Drucksachen 17/9875, 17/10145) . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/10151) . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Matthias W. Birkwald, Jan
Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Abschaf-
fung der gesetzlichen Vermutung der
„Versorgungsehe“ bei Eheschließung
und eingetragener Lebenspartner-
schaft mit Beamtinnen und Beamten
nach dem Eintritt in den Ruhestand
(Drucksachen 17/7027, 17/10144) . . . . . .
Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU)
Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 21:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
22439 D
22441 B
22442 C
22443 B
22445 A
22445 B
22445 C
22446 A
22446 A
22446 B
22447 A
22449 B
22450 B
22451 A
22451 D
22452 D
22453 A
22453 A
22453 D
22455 A
22456 B
22457 B
22458 B
22459 D
22459 D
22460 A
22460 A
22461 B
22462 B
22463 A
22463 C
VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
Gesetzes zur Fortentwicklung des Melde-
wesens (MeldFortG)
(Drucksachen 17/7746, 17/10158) . . . . . . . . .
Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 24:
Antrag der Abgeordneten Dietmar Nietan,
Uta Zapf, Josip Juratovic, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD: Für eine
ehrliche und faire europäische Perspektive
der Staaten des westlichen Balkans
(Drucksache 17/9744) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 23:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Stärkung der Täterverantwortung
(Drucksachen 17/1466, 17/10164) . . . . . . . . .
Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 30:
Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Rentenzahlungen
für Beschäftigungen in einem Ghetto rück-
wirkend ab 1997 ermöglichen
(Drucksache 17/10094) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . .
Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 25:
Antrag der Abgeordneten Philipp Mißfelder,
Peter Beyer, Kai Wegner, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Harald Leibrecht,
Dr. Rainer Stinner, Rainer Brüderle, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
25 Jahre Reagan-Rede vor dem Branden-
burger Tor – „Mr. Gorbatchev, tear down
this wall!“ – Deutschland sagt „Danke!“
für die Unterstützung der USA bei der
Überwindung der deutschen und europäi-
schen Teilung
(Drucksache 17/9952) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 26:
Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE: Imkerei vor der Agro-
Gentechnik schützen
(Drucksache 17/9985) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-
Peter Flosbach, Dr. Michael Meister, Peter
Altmaier, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
ordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel,
Dr. Birgit Reinemund, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP: Rechts-
22464 C
22464 D
22465 D
22466 B
22467 C
22468 D
22469 C
22470 B
22470 C
22471 B
22472 A
22474 A
22475 A
22476 A
22477 C
22477 C
22479 A
22480 A
22480 D
22481 B
22482 A
22482 D
22483 A
22484 D
22486 D
22487 C
22488 B
22489 B
22489 B
22490 C
22491 C
22492 C
22493 B
22494 B
22495 A
22495 A
22496 A
22496 C
22497 C
22498 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 IX
sicherheit beim Zugang zu einem Basis-
konto schaffen
– zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung: Bericht der Bundesregierung
zur Umsetzung der Empfehlungen des
Zentralen Kreditausschusses zum Giro-
konto für jedermann
(Drucksachen 17/9398, 17/8312, 17/9798
Buchstabe a und e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 28:
Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr.
Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Mit ambitionierten
Verbrauchsgrenzwerten die Ölabhängig-
keit verringern
(Drucksache 17/10108) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 29:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Klaus-Peter Flosbach,
Dr. Michael Meister, Peter Altmaier, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit
Reinemund, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Rohstoffderivate-
märkte gezielt regulieren
(Drucksachen 17/8882, 17/9842) . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten
Sieling, Lothar Binding (Heidelberg),
Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD: Regulie-
rungslücken auf den Warenderivate-
märkten schließen – Finanzspekulation
mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln
unterbinden
(Drucksache 17/10093) . . . . . . . . . . . . . . .
Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 32:
Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslin-
gen), René Röspel, Dr. Sascha Raabe, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Für eine Generation frei von Aids/HIV bis
2015 – Anstrengungen verstärken und Zu-
sagen in der Entwicklungspolitik einhalten
(Drucksache 17/10096) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . .
Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . .
Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 31:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
– zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung: Waldstrategie 2020
Nachhaltige Waldbewirtschaftung –
eine gesellschaftliche Chance und He-
rausforderung
– zu dem Entschließungsantrag der Abge-
ordneten Cornelia Behm, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Waldstrategie 2020
Nachhaltige Waldbewirtschaftung –
eine gesellschaftliche Chance und He-
rausforderung
(Drucksachen 17/7292, 17/7667, 17/8915) . .
Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22499 C
22499 C
22500 D
22501 C
22502 C
22503 A
22504 A
22505 A
22505 C
22506 B
22507 B
22508 C
22509 B
22509 D
22510 D
22511 A
22511 A
22512 B
22513 D
22515 A
22515 D
22516 D
22516 D
22518 B
22519 C
22520 D
22521 C
22522 B
22522 C
22523 D
22524 C
22525 D
22526 D
X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
Tagesordnungspunkt 39:
Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer,
Johannes Kahrs, Dr. Hans-Peter Bartels, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Maritimes Bündnis fortentwickeln –
Schifffahrtsstandort Deutschland sichern
(Drucksache 17/10097) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 33:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab-
geordneten Anette Hübinger, Albert
Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Peter
Röhlinger, Dr. Martin Neumann (Lausitz),
Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Forschung und Pro-
duktentwicklung für vernachlässigte und
armutsassoziierte Erkrankungen stärken
(Drucksachen 17/8788, 17/10082) . . . . . . . . .
Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 34:
Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie
Hein, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Exzellente Lehrerbildung überall sichern –
Pädagogische Berufe aufwerten
(Drucksache 17/10100) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 35:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Re-
publiken Sudan und Südsudan stabilisie-
ren
(Drucksache 17/10095) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 36:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/
2012 zur Festlegung der technischen Vor-
schriften und der Geschäftsanforderungen
für Überweisungen und Lastschriften in
Euro und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
(Drucksache 17/10038) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 37:
Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-
Taubadel, Daniela Wagner, Marieluise Beck
(Bremen), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ver-
gabekriterien für Sportgroßveranstaltun-
gen fortentwickeln – Menschen- und Bür-
gerrechte bei Sportgroßveranstaltungen
stärker berücksichtigen
(Drucksache 17/9982) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . .
Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22527 C
22527 D
22528 D
22530 A
22531 B
22531 C
22532 C
22533 C
22533 D
22535 C
22536 C
22537 C
22538 B
22539 A
22539 A
22540 C
22541 D
22542 D
22544 A
22545 B
22546 A
22546 A
22548 A
22548 D
22550 A
22551 B
22552 A
22553 A
22553 B
22554 C
22555 D
22556 A
22557 D
22558 D
22559 A
22560 B
22561 C
22562 B
22563 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 XI
Tagesordnungspunkt 38:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Versicherungsteuerge-
setzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(Verkehrsteueränderungsgesetz – Ver-
kehrStÄndG)
(Drucksache 17/10039) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . .
Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 40:
a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen des Europarats vom
16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men-
schenhandels
(Drucksachen 17/7316, 17/7368, 17/10165)
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dr. Eva Högl, Marlene Rupprecht
(Tuchenbach), Petra Crone, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD:
Übereinkommen des Europarats zur
Bekämpfung des Menschenhandels kor-
rekt ratifizieren – Deutsches Recht
wirksam anpassen
(Drucksachen 17/8156, 17/10165) . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Menschenrechte und Hu-
manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge-
ordneten Annette Groth, Katrin Werner,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Menschenhan-
del bekämpfen – Opferschutz erweitern
(Drucksachen 17/3747, 17/9195) . . . . . . .
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . .
Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 41:
a) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert,
Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen
mit Behinderung
(Drucksache 17/9758) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt
(Eisleben), Anette Kramme, Josip
Juratovic, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Ausgleichsabgabe er-
höhen und Menschen mit Behinderung
fairen Zugang zum Arbeitsmarkt er-
möglichen
(Drucksache 17/9931) . . . . . . . . . . . . . . .
Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Besteuerung von Sportwetten
(Drucksachen 17/8494, 17/10112, 17/10168)
Tagesordnungspunkt 43:
Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner,
Viola von Cramon-Taubadel, Jerzy Montag,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am 40. Jah-
restag des Olympiaattentates von 1972 der
Opfer öffentlich gedenken
(Drucksache 17/10109) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . .
Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
22564 C
22564 C
22565 B
22566 A
22566 C
22567 B
22568 A
22568 D
22569 A
22569 B
22569 B
22571 B
22572 C
22573 B
22574 B
22575 C
22576 D
22576 D
22577 A
22578 A
22579 A
22580 C
22582 B
22583 C
22584 C
22584 D
22585 A
22586 C
22587 C
22588 A
22589 A
22590 C
22591 A
XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun
Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entschließungs-
antrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehen-
den Ungleichbehandlung eingetragener
Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (Ta-
gesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej
Hunko und Niema Movassat (alle DIE
LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
den Entschließungsantrag: Verfassungsmä-
ßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung
eingetragener Lebenspartnerschaften gegen-
über Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Christine Aschenberg-Dugnus, Florian
Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole
Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco
Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring,
Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
Polheim. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy
Schulz. Marina Schuster, Christoph Schnurr,
Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen,
Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel
Volk (alle FDP) zur Abstimmung über den
Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit
der bestehenden Ungleichbehandlung einge-
tragener Lebenspartnerschaften gegenüber
Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . .
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Ge-
schlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) . . . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun
Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe-
schließung für Personen gleichen Geschlechts
(Tagesordnungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Sylvia Canel, Dr. Birgit Reinemund, Dirk
Niebel und Gisela Piltz (alle FDP) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord-
nungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej
Hunko und Niema Movassat (alle DIE
LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des
Rechts auf Eheschließung für Personen glei-
chen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b)
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Christine Aschenberg-Dugnus, Florian
Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole
Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco
Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring,
Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
Polheim. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy
Schulz. Marina Schuster, Christoph Schnurr,
Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen,
Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel
Volk (alle FDP) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung des Rechts auf Eheschließung für
Personen gleichen Geschlechts (Tagesord-
nungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung zu
dem Bericht: Recht auf Eheschließung auch
gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen
(Tagesordnungspunkt 11 c) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz
22591 A
22591 D
22592 A
22592 C
22593 A
22593 C
22593 D
22594 A
22594 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 XIII
zur Demonstration und Anwendung von
Technologien zur Abscheidung, zum Trans-
port und zur dauerhaften Speicherung von
Kohlendioxid (Zusatztagesordnungspunkt 5)
Anlage 12
Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Besteue-
rung von Sportwetten (Zusatztagesordnungs-
punkt 9)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Zukunft des „Energie- und Kli-
mafonds“ und der durch ihn finanzierten Pro-
gramme (Tagesordnungspunkt 15)
Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Ta-
gesordnungspunkt 16)
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . .
Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Keine Schließung des einzigen
deutschen Schienenherstellers TSTG Schie-
nen Technik in Duisburg – Übernahme des
Unternehmens durch die Deutsche Bahn AG
(Tagesordnungspunkt 17)
Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung
von Sportwetten (Zusatztagesordnungspunkt 9)
Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . .
Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22595 A
22595 C
22596 A
22596 C
22591 A
22598 D
22600 A
22600 D
22601 B
22602 A
22603 C
22604 C
22605 C
22606 C
22607 B
22608 A
22609 A
22609 D
22610 C
22611 A
22612 A
22612 C
22613 D
22615 A
22615 C
22616 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22303
(A) (C)
(D)(B)
187. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
Beginn: 9.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22591
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian
Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle
FDP) zur namentlichen Abstimmung über den
Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit
der bestehenden Ungleichbehandlung eingetra-
gener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen
(Tagesordnungspunkt 11 a)
Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahl-
reiche Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le-
benspartner durchgesetzt, so die volle Gleichstellung im
Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaft-
steuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Auf
Initiative des Bundeswirtschaftsministers ist im aktuel-
len Entwurf des Jahressteuergesetzes die Gleichstellung
bei den vermögensbildenden Leistungen vorgesehen.
Die Bundesjustizministerin bereitet zudem ein Rechts-
bereinigungsgesetz für das Recht eingetragener Le-
benspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstellung in
einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umgesetzt
werden soll.
Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steu-
erliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe
immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom-
mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs-
gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und
Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner
auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan-
deln.
Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bun-
destagsfraktion das Ziel der völligen Gleichstellung ein-
getragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe teilt, ins-
gesamt wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit
CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag
aber nicht zustimmen kann.
Dennoch haben wir uns persönlich entschlossen, dem
Antrag zuzustimmen.
Unsere Zustimmung bezieht sich auf die Aufforde-
rung, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die
im Antrag genannte Frist erscheint uns aber angesichts
der parlamentarischen Sommerpause nicht realistisch.
Unsere Zustimmung bezieht sich daher ausdrücklich
nicht auf diese Frist. Wir bitten die Bundesregierung, ei-
nen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah nach der
Sommerpause vorzulegen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder,
Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat
(alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entschließungsantrag: Verfas-
sungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbe-
handlung eingetragener Lebenspartnerschaften
gegenüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a)
Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzent-
würfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichge-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 28.06.2012
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 28.06.2012
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 28.06.2012
von Cramon-Taubadel,
Viola
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.06.2012
Gabriel, Sigmar SPD 28.06.2012
Granold, Ute CDU/CSU 28.06.2012
Hempelmann, Rolf SPD 28.06.2012
Hintze, Peter CDU/CSU 28.06.2012
Klose, Hans-Ulrich SPD 28.06.2012
Kolbe, Daniela SPD 28.06.2012
Kramme, Anette SPD 28.06.2012
Lay, Caren DIE LINKE 28.06.2012
Liebich, Stefan DIE LINKE 28.06.2012
Luksic, Oliver FDP 28.06.2012
Röspel, René SPD 28.06.2012
Schindler, Norbert CDU/CSU 28.06.2012
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 28.06.2012
Schummer, Uwe CDU/CSU 28.06.2012
Werner, Katrin DIE LINKE 28.06.2012*
Anlagen
22592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
schlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen.
Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung
der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die
weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zu-
sammenlebens.
Bereits die geringe Zahl eingetragener gleich-
geschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen
Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewe-
gung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen,
die zu finanziellen Abhängigkeiten führen.
Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der
Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen
und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienen-
den Partner, der verdienenden Partnerin sind die Haupt-
gründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wach-
sen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe.
Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen
müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhalts-
verpflichtungen und -ansprüche geknüpft werden. Daher
treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebens-
weisen ein.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christine Aschenberg-
Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian
Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil,
Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick
Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto
Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
Polheim, Dr. Christiane Ratjen-Damerau,
Jimmy Schulz, Marina Schuster, Christoph
Schnurr, Stephan Thomae, Manfred
Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid),
Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag: Verfassungs-
mäßigkeit der bestehenden Ungleichbehand-
lung eingetragener Lebenspartnerschaften ge-
genüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a)
Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahlrei-
che Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le-
benspartnerschaften durchgesetzt, so die volle Gleich-
stellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei
der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer sowie beim
BAföG. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers
ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes die
Gleichstellung bei den vermögensbildenden Leistungen
vorgesehen. Die Bundesjustizministerin bereitet zudem
ein Rechtsbereinigungsgesetz für das Recht eingetrage-
ner Lebenspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstel-
lung in einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umge-
setzt werden soll.
Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steu-
erliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe
immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom-
mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs-
gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und
Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner
auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan-
deln.
Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen
wir das Ziel der völligen Gleichstellung eingetragener
Lebenspartnerschaften mit der Ehe, insgesamt können
wir aber wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit
CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag
nicht zustimmen.
Wir fordern aber den Bundesminister der Finanzen
auf, als weiteren Schritt zur Gleichstellung unverzüglich
einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Ungleich-
behandlung bei Einkommensteuer, Wohnungsbauprä-
mie und Riester-Rente aufgehoben wird.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/
CSU) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des
Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen
Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b)
Das mit den heute zur Abstimmung gestellten Initiati-
ven verfolgte Ziel, Schwule und Lesben vor Diskrimi-
nierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benach-
teiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften
abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem
Nachdruck.
Auch wenn unter der christlich-liberalen Koalition
hier bereits viel erreicht worden ist, bleibt noch einiges
offen. Ich nenne etwa die nach wie vor bestehende Un-
gleichbehandlung im Steuerrecht – hier trete ich dafür
ein, eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglich-
keit zu geben, sich zusammen veranlagen zu lassen und
dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbunde-
nen Splittingverfahrens zu kommen.
Dennoch kann ich dem Gesetzentwurf bzw. dem An-
trag, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, im
Ergebnis nicht zustimmen:
Art. 6 des Grundgesetzes versteht die Ehe als eine
„auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen
Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebens-
gemeinschaft von Mann und Frau“. Die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts ist an dieser Stelle klar
und unmissverständlich. Ich bin daher der Überzeugung,
dass es einer Änderung unserer Verfassung bedürfte, um
die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
Solange diese nicht erfolgt ist, stehen Initiativen wie die
vorliegenden nicht im Einklang mit der Verfassung. Ini-
tiativen, die letztlich vom BVerfG als verfassungswidrig
verworfen werden müssten, schaden nach meiner Auf-
fassung aber dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie
nutzen. Stattdessen sind die Anstrengungen darauf zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22593
(A) (C)
(D)(B)
richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstel-
lung voranzutreiben.
Aus diesen Gründen kann ich dem hier vorgelegten
Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian
Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle
FDP) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des
Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen
Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b)
Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff-
nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi-
sches Ziel beschlossen.
Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine
Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die
Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die
Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie-
genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorg-
falt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechts-
ausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die
Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravie-
render Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisheri-
gen Wortlaut bezog sich die Inkrafttretensregelung nicht
auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Ja-
nuar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut
des Gesetzentwurfs hätten ab diesem Stichtag keine ein-
getragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen
werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene
eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirk-
sam gewesen.
Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfs besteht
darin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche
Prüfung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche
Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung
des Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses
Mangels hat auch der rechtspolitische Sprecher von
Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsaus-
schuss nicht für den vorliegenden Gesetzentwurf ge-
stimmt.
Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bun-
destagsfraktion das Ziel der Öffnung der Ehe teilt,
jedoch insgesamt wegen des bestehenden Koalitionsver-
trags mit CDU und CSU, aber auch wegen der genann-
ten fachlichen Schwäche des Gesetzentwurfs diesem
nicht zustimmen kann.
Als einzelne Abgeordnete haben wir uns entschlos-
sen, uns der Stimme zu enthalten.
Wir drücken damit aus, dass wir nachdrücklich das
Ziel des Gesetzentwurfs teilen. Angesichts der unzurei-
chenden verfassungsrechtlichen Prüfung können wir ihm
aber nicht zustimmen.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sylvia Canel, Dr. Birgit
Reinemund, Dirk Niebel und Gisela Piltz (alle
FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe-
schließung für Personen gleichen Geschlechts
(Tagesordnungspunkt 11 b)
Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff-
nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi-
sches Ziel beschlossen.
Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine
Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die
Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die
Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie-
genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
Dem Gesetzentwurf mangelt es an Sorgfalt.
Zum einen ist keine ausreichende verfassungsrechtli-
che Prüfung vorgenommen worden, ob eine einzelge-
setzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine
Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre.
Zum anderen bezieht sich die Inkrafttretensregelung
nicht auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den
1. Januar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem
Wortlaut des Gesetzentwurfs dürfen ab diesem Stichtag
keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr ge-
schlossen werden. Es bleibt offen, ob damit die seit
1. Januar 2012 geschlossenen eingetragenen Lebenspart-
nerschaften unwirksam wären. Eine solche Rechtsunsi-
cherheit ist nicht hinnehmbar.
Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen
wir das Ziel der Öffnung der Ehe, jedoch können wir
wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und
CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen
Schwächen des Gesetzentwurfs diesem nicht zustim-
men.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder,
Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat
(alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung des Rechts auf Eheschließung für
Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungs-
punkt 11 b)
Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzent-
würfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichge-
schlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen.
Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung
22594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die
weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zu-
sammenlebens.
Bereits die geringe Zahl eingetragener gleich-
geschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen
Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewe-
gung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen,
die zu finanziellen Abhängigkeiten führen.
Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der
Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen
und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienen-
den Partner, der verdienenden Partnerin sind die Haupt-
gründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wach-
sen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe.
Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen
müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhalts-
verpflichtungen und -ansprüche geknüpft werden. Daher
treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebens-
weisen ein.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christine Aschenberg-
Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian
Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil,
Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick
Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto
Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
Polheim, Dr. Christiane Ratjen-Damerau,
Jimmy Schulz, Marina Schuster, Christoph
Schnurr, Stephan Thomae, Manfred
Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid),
Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur namentlichen
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord-
nungspunkt 11 b)
Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff-
nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi-
sches Ziel beschlossen.
Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine
Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die
Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die
Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie-
genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorg-
falt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechts-
ausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die
Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravie-
render Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisheri-
gen Wortlaut bezog sich die Inkrafttretensregelung nicht
auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Ja-
nuar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut
des Gesetzentwurfes hätten ab diesem Stichtag keine
eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen
werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene
eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirk-
sam gewesen.
Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfs besteht da-
rin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche Prü-
fung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche Re-
gelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung des
Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses Mangels
hat auch der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/
Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsausschuss nicht für
den vorliegenden Gesetzentwurf gestimmt.
Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen
wir das Ziel der Öffnung der Ehe, jedoch können wir
wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und
CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen Schwä-
che des Gesetzentwurfs diesem nicht zustimmen.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak
(CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung zu dem Bericht: Recht auf
Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paa-
ren ermöglichen (Tagesordnungspunkt 11 c)
Das mit den heute zur Abstimmung gestellten Initiati-
ven verfolgte Ziel, Schwule und Lesben vor Diskrimi-
nierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benach-
teiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften
abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem
Nachdruck.
Auch wenn unter der christlich-liberalen Koalition
hier bereits viel erreicht worden ist, bleibt noch einiges
offen. Ich nenne etwa die nach wie vor bestehende Un-
gleichbehandlung im Steuerrecht – hier trete ich dafür
ein, eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglich-
keit zu geben, sich zusammen veranlagen zu lassen und
dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbunde-
nen Splittingverfahrens zu kommen.
Dennoch kann ich dem Gesetzentwurf bzw. dem An-
trag, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, im
Ergebnis nicht zustimmen:
Art. 6 des Grundgesetzes versteht die Ehe als eine
„auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen
Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebens-
gemeinschaft von Mann und Frau“. Die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts ist an dieser Stelle klar
und unmissverständlich. Ich bin daher der Überzeugung,
dass es einer Änderung unserer Verfassung bedürfte, um
die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
Solange diese nicht erfolgt ist, stehen Initiativen wie die
vorliegenden nicht im Einklang mit der Verfassung. Ini-
tiativen, die letztlich vom BVerfG als verfassungswidrig
verworfen werden müssten, schaden nach meiner Auf-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22595
(A) (C)
(D)(B)
fassung aber dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie
nutzen. Stattdessen sind die Anstrengungen darauf zu
richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstel-
lung voranzutreiben.
Aus diesen Gründen kann ich dem hier vorgelegten
Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann
(DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
ses zu dem Gesetz zur Demonstration und An-
wendung von Technologien zur Abscheidung,
zum Transport und zur dauerhaften Speiche-
rung von Kohlendioxid (Zusatztagesordnungs-
punkt 5)
Ich kann der Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
ausschusses zum CCS-Gesetz nicht zustimmen.
Trotz positiver Aspekte wie der reduzierten Speicher-
menge und der erweiterten Länderklausel, die im Zuge
des Vermittlungsverfahrens erreicht wurden, bleibt es im
Grundsatz bei einem Speichergesetz. Außerdem kann
das CO2 nunmehr laut Protokollerklärung „auch in ei-
nem anderen Mitgliedstaat als dem Ursprungsland“ un-
terirdisch gespeichert werden. In diesem Zusammen-
hang ist, unterstützt durch massiven Einsatz von
Fördermitteln, der Aufbau einer „transeuropäischen In-
frastruktur“ geplant. Ist das Verbringen des CO2 ins Aus-
land nach dem Sankt-Florians-Prinzip schon nicht zu ak-
zeptieren, verschlechtert zudem dessen Transport über
weite Entfernungen die energetische Bilanz deutlich. All
dies verschlimmert die absehbaren Folgen des Einsatzes
von CCS.
Diese Technologie ist mehr denn je mit unverantwort-
baren Risiken verbunden, energiepolitisch kontrapro-
duktiv sowie klimapolitisch fragwürdig. Die von der
Fraktion Die Linke mehrfach vorgeschlagene und EU-
konforme Alternative eines CCS-Verbotsgesetzes wurde
zu keiner Zeit von der Mehrheit im Bundestag und im
Bundesrat in Betracht gezogen. Für ein Verbotsgesetz
hat sich lediglich das Bundesland Schleswig-Holstein
ausgesprochen.
Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurden im § 1
„Zweck des Gesetzes“ Textteile gestrichen, die die Spei-
cherung von Kohlendioxid als im Interesse des Klima-
schutzes liegend erklärten. Mit der Streichung wird of-
fenbar der von der Regierung ursprünglich formulierte
Anspruch von CCS als Klimaschutzmaßnahme fallen
gelassen. Damit wird klar, dass CCS vor allem aufgrund
wirtschaftlicher Interessen insbesondere kohleverstro-
mender Großunternehmen umgesetzt wird. Darüber
hinaus wird mit der nunmehr gesetzlich gestatteten Ver-
bringung großer CO2-Mengen ins Ausland die eingelei-
tete Energiewende verzögert, wenn nicht sogar gestoppt.
Den Bundesländern eröffnet die Beschlussempfeh-
lung mit einer erweiterten Länderklausel zwar größere
Spielräume, die Einlagerung von CO2 auf ihrem Gebiet
zu verhindern, prinzipiell ist diese aber weiter möglich.
Ich fordere in diesem Zusammenhang die Bundesländer
auf, sich für ein grundsätzliches Verbot der CO2-Spei-
cherung auszusprechen.
Anlage 12
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Besteuerung von Sportwetten (Zusatz-
tagesordnungspunkt 9)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Auch wenn
über den Gesetzentwurf des Bundesrates über einen Ent-
wurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
bereits seit Januar dieses Jahres im Bundestag debattiert
wurde und einige Änderungen im Verlauf des parla-
mentarischen Verfahrens vorgenommen werden konn-
ten, erfolgt meine Zustimmung nur unter großen Beden-
ken.
Ziel der Bundesländer ist es, mit dem Ersten Glücks-
spieländerungsstaatsvertrag und dem darauf aufbauen-
den Gesetzentwurf des Bundesrates den immer größer
werdenden Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu
bringen und Wettmanipulation zu verhindern sowie
mehr Gelder für den Breitensport zu generieren. Dies
soll durch die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter
von Sportwetten geschehen.
Sportwetten gibt es nur, weil es Sportveranstaltungen
gibt. Spitzensport, auf den zumeist gewettet wird, ist nur
durch einen gut aufgestellten und erfolgreichen Breiten-
sport möglich. Derzeit wird der Breitensport durch Gel-
der finanziert, die durch die Einnahmen der Lottogesell-
schaften generiert werden. Mit dem Gesetz zur
Besteuerung von Sportwetten sollen auch die Gewinne,
die private Sportwettenanbieter generieren, zur Finan-
zierung des Breitensports herangezogen werden.
Es wäre nur folgerichtig, wenn sich die Bundesländer
in diesem Gesetz für eine verbindliche Finanzierung des
Breitensports und Stärkung der Integrität des Sports aus-
gesprochen hätten. Vor allem der Kampf gegen Doping
und die Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agen-
tur hätte mit den möglichen Mehreinnahmen auf ein bes-
seres Fundament gestellt werden können.
Meiner Auffassung nach wird es insbesondere auf-
grund der Wahl einer Spieleinsatzbesteuerung von 5 Pro-
zent dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten nicht
gelingen, den gesetzlichen Rahmen so auszugestalten,
dass private Anbieter von Sportwetten den deutschen
Markt attraktiv finden und folglich auf die Bewerbung
um eine Lizenz verzichten.
Damit werden die von den Bundesländern propagier-
ten Mehreinnahmen für den Breitensport ausbleiben. Es
ist bedauerlich, dass es keine garantierten finanziellen
Zusagen für den Sport in dem heute beschlossenen
22596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten gibt. Es ist zu
befürchten, dass dem Breitensport in Zukunft noch
weniger Gelder durch die Bundesländer zur Verfügung
gestellt werden.
Es freut mich sehr, dass es während der parlamentari-
schen Verhandlungen gelungen ist, eine fraktionsüber-
greifende Protokollerklärung zu verabschieden, die eine
ausreichende Förderung des Sports fordert.
Auch wenn ich mit dem Gesetz zur Besteuerung von
Sportwetten nicht vollkommen übereinstimme, habe ich
diesem heute zugestimmt, um den Weg zur Liberalisie-
rung des Sportwettenmarkts zu öffnen. Es bleibt abzu-
warten, wie sich der Sportwettenmarkt sowie die Finan-
zierung des Breitensports in der Bundesrepublik
Deutschland nach dem 1. Juli 2012 entwickeln werden.
Diese Entwicklung werde ich selbstverständlich auf-
merksam begleiten.
Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die Bundesländer
beabsichtigen, mit dem Gesetz zur Besteuerung von
Sportwetten in Verbindung mit dem Glücksspielände-
rungsstaatsvertrag eine bundesweit einheitliche Besteue-
rung von Sportwetten zu schaffen. Dieses Vorhaben ist
zunächst einmal begrüßenswert, finden doch aktuell
über 90 Prozent aller Sportwetten in Deutschland in ei-
ner rechtlichen Grauzone statt, ohne dass der deutsche
Staat Steuereinnahmen daraus ziehen kann, ohne dass ir-
gendeine Art von Spielerschutz gewährleistet ist und
ohne dass der deutsche Sport Nutzen aus dem Geschäft
der Sportwetten ziehen kann.
Dennoch habe ich Bedenken, dass dieses Gesetz in
dieser Gestaltung die Sportwetten in einen regulierten
und legalen Markt bringt sowie nennenswerte Steuerein-
nahmen generieren wird, die für den Sport und zur Be-
kämpfung der Glücksspielsucht eingesetzt werden könn-
ten.
Neben verfassungs- und europarechtlichen Fragestel-
lungen und drohenden Klagen der Sportwettenanbieter
halte ich die der Besteuerung zugrunde liegende Be-
messungsgrundlage für falsch. Mit der Spieleinsatzbe-
steuerung werden meines Erachtens Fehlanreize gesetzt.
Solange in Deutschland der Spieleinsatz besteuert wird,
ist es für die Spieler attraktiver, ihre Wetten bei außer-
europäischen bzw. illegalen Wettenanbietern zu machen.
Für deutsche Spieler wird es nach wie vor attraktiver
sein, außerhalb der deutschen Steuerhoheit im „grauen“
Markt zu spielen. Stattdessen wäre eine Besteuerung auf
Grundlage des Bruttorohertrags wie in den meisten an-
deren europäischen Ländern zielführender.
Eine Steuereinnahme, die auf der Existenz des Sports
begründet wird, muss auch dem Sport im erheblichen
Umfang zugutekommen. Da dies aus steuersystemati-
schen Gründen wohl nicht möglich ist, appelliere ich an
die Bundesländer, die Einnahmen aus der Besteuerung
von Sportwetten auch dem Sport, insbesondere dem
Breiten- und Vereinssport, zugutekommen zu lassen.
Trotz aller Bedenken stimme ich dem Gesetz zur Be-
steuerung von Sportwetten zu, damit es zum 1. Juli 2012
zu einer staatsvertraglichen Regelung kommen kann.
Dieter Stier (CDU/CSU): Bei der Abstimmung zum
Gesetzentwurf zur Besteuerung von Sportwetten habe
ich mich als Parlamentarier meiner Fraktion angeschlos-
sen und mit Ja gestimmt. Dennoch möchte ich die Mög-
lichkeit des § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages nutzen und ergänzend zu meinem
Votum eine Erklärung abgeben, um meine Bedenken zu
äußern.
Die Pferdewette ist seit 1922 erfolgreich bundesrecht-
lich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt.
Die deutschen Vollblutzüchter und gemeinnützigen
Rennvereine profitieren dabei von den Wetteinnahmen
und finanzieren so die Erfüllung des staatlich erteilten
Auftrags in der Pferdezucht.
Die Bestimmungen des 1. GlüÄndStV – Erster
Glücksspieländerungsstaatsvertrag – sind auf internatio-
nale Sportwettenanbieter zugeschnitten, die in einem
Milliardenmarkt operieren. Sie eignen sich nicht für die
gewachsene mittelständische und zum Teil ehrenamtlich
betriebene Wettvertriebsstruktur der Rennvereine und
Pferdewettanbieter. Fällt die Pferdewette zum 1. Juli
2012 unter diesen 1. GlüÄndStV, wird dem deutschen
Galoppsport und der Vollblutpferdezucht empfindlich
geschadet.
Die Pferdewette hätte durch Einräumung einer Über-
gangsfrist so reguliert werden müssen, dass den Renn-
vereinen und Züchtern lebensnotwendige Einnahmen
nicht verloren gehen und der Fortbestand des Sports
gesichert wird. Stattdessen wird die Pferdewette un-
mittelbar unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag ge-
zwungen. Für die sogenannte Öffnungsklausel wurde
keinerlei Übergangsfrist vorgesehen, sodass die Renn-
vereine ab sofort die Bestimmungen des neuen Glücks-
spielstaatsvertrags erfüllen müssen. Dieser Sachverhalt
schafft erhebliche Probleme.
Abschließend möchte ich meinen Appell an die Bun-
desländer richten und diese auffordern, mit entsprechen-
den landesgesetzlichen Regelungen eine akzeptable
Übergangslösung für die betroffenen Rennvereine und
Züchter zeitnah zu erlassen.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Zukunft des „Ener-
gie- und Klimafonds“ und der durch ihn finan-
zierten Programme (Tagesordnungspunkt 15)
Volkmar Klein (CDU/CSU): Es freut mich, dass die
SPD sich ausgiebig und tiefschürfend Gedanken ge-
macht hat, wie der Erfolg der Bundesregierung beim
Klima- und Umweltschutz gesichert werden kann. Wenn
man das Ergebnis dieses Gedankenprozesses der SPD al-
lerdings liest, dann stellt man fest, dass sie die Opposi-
tionszeit noch etwas zum Üben nutzen sollte.
Wir als christlich-liberale Koalition wollen möglichst
viel erreichen, und dies nicht nur allein auf Deutschland
beschränkt, sondern auch in Europa und weltweit. Denn
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22597
(A) (C)
(D)(B)
unsere Verantwortung endet nicht an Grenzen, weder an
zeitlichen noch an geografischen. Der Antragsteller will
diese Verantwortung offensichtlich nicht eingehen. Ein
Blick auf die Forderungen genügt, um das zu sehen:
Ganze 18 Forderungspunkte haben Sie als SPD aufgelis-
tet; nur zwei hiervon beziehen sich auf allein internatio-
nale Klimaschutzmaßnahmen. Liebe Freunde in der
SPD, ich glaube, dass Sie nicht so recht wissen, worüber
Sie hier geschrieben haben. Haben Sie vollkommen ver-
gessen, dass der Energie- und Klimafonds Programm-
ausgaben insbesondere zur Förderung des internationa-
len Klima- und Umweltschutzes zum Zweck hat? Ich
empfehle Ihnen, Ihre Fachpolitiker zu fragen, bevor Sie
einen Antrag in dieser qualitativen Güte einbringen.
Denn mir ist nicht ganz klar, was Sie mit dem vorlie-
genden Antrag überhaupt möchten. Zumindest geht es
Ihnen nicht um die Sache – sonst müssten Sie hier sehr
peinlich berührt sitzen. Vermutlich geht es Ihnen viel-
mehr um die Show. Das ist ja auch in Ordnung, und ich
kann verstehen, dass Sie als Opposition viele Schaufens-
teranträge stellen und Schaufensterdebatten führen müs-
sen; konzeptionell sind Sie nämlich schon lange abge-
schlagen.
Mir ist aber auch nicht ganz klar, ob Sie sich selber
und das, was Sie immer wieder als Opposition vertonen,
auch ernst nehmen. Ein Beispiel im vorliegenden Kon-
text ist die Diskussion um die sogenannte ODA-Quote.
Ihre Entwicklungspolitiker rufen doch unentwegt nach
immer mehr Geld für die Entwicklungszusammenarbeit.
Bald wird das Geschreie wieder lauter, wenn wir den
Haushaltsentwurf 2013 beraten. Zu diesem Punkt sind
Sie bei Ihrem Antrag aber nichtssagend. Nun ist aller-
dings die Diskussion um die 40 Jahre alte ODA-Quote
auch zu Recht ziemlich fragwürdig; die Zielvorgabe ist
aber Realität. Nur hier, beim Energie- und Klimafonds,
spielt die ODA-Quote tatsächlich eine Rolle, und Sie er-
wähnen es mit keinem Wort? Die Ausgaben für den in-
ternationalen Klima- und Umweltschutz sowie für die
Energie- und Klimaaußenpolitik müssen zu 90 bzw. zu
60 Prozent ODA-anrechenbar sein.
Vermutlich aber haben Sie auch gar nicht bei Ihren
Fraktionskollegen nachfragen können, weil der Antrag
mit heißer Nadel gestrickt werden musste, um schnell
Show zu machen. Da kann es einer inhaltsschwachen
Opposition auch mal passieren, dass sie von einem 100-
Milliarden-Euro-Versprechen schreibt; stattdessen sind
es US-Dollar. Aber halb so wild: Wer Show will, wer
Schnell-Schnell will, der kann nicht auf Details Wert le-
gen und sie beachten.
Schnell-Schnell und Show bei Ihrer Arbeit werden
mir auch deutlich, wenn ich an die gestrige Sitzung des
Haushaltsausschusses denke. Gestern hatten wir im
Haushaltsausschuss die Entsperrung von 380 Millionen
Euro für Verpflichtungen zum internationalen Klima-
und Umweltschutz: Die SPD enthält sich bei einem
Punkt, der sonst immer einstimmig beschlossen wird.
Sie erinnern sich, was ich eingangs sagte: Sie wollen of-
fensichtlich keine Verantwortung über die Grenzen hi-
naus eingehen. Kein Problem, liebe Kollegen von der
Opposition, wir machen das schon, wir regieren – Sie
können Show machen. Das ist okay so und wird auch so
bleiben.
Nur zeugt es halt davon, dass Sie nicht den Überblick
haben und bei diesem Thema nachsitzen müssen. Die
Entsperrung ist nämlich wichtig gewesen. Der Erfolg der
Deutschen Klimatechnologie-Initiative, DKTI, hängt
von der Entsperrung ab. Nun kann sie mit 129 Millionen
Euro gestartet werden. Die DKTI ist das Flaggschiff der
internationalen Mittel des Sondervermögens. Sie wurde
als gemeinsame Initiative von BMU und BMZ 2011 ge-
startet und nun gemeinsam von KfW und GIZ imple-
mentiert. Ziel der DKTI ist die beschleunigte Verbrei-
tung von Klima- und Umwelttechnologien, in denen
deutsche Unternehmen stark sind, die ein hohes Poten-
zial zur Minderung von Treibhausgasen haben. „Deut-
sche Pferdestärken auch auf die Straße kriegen“ und
nicht nur immer im Elfenbeinturm brüten.
Aber weiter zu Ihrem Schnell-Schnell-Schaufenster-
antrag. Sie haben mit keinem Wort dargelegt, wie Sie ge-
denken wollen, den Green Climate Fund ans Laufen zu
bekommen. Sie haben auch geflissentlich unter den
Tisch fallen lassen, dass die CDU/CSU-geführte Bun-
desregierung bereits erhebliche Mittel in Aussicht ge-
stellt hat: 750 Millionen Euro. Ein jeder, der seriöse
Politik macht oder machen möchte, sollte schon überle-
gen, wie wir sicherstellen können, dass auch bei solch ei-
ner multilateralen Initiative unsere Technologie einge-
setzt werden kann. Aber gut, dieser ganze
Themenkomplex spielt in Ihrem Schaufensterantrag
keine Rolle. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch eine
Anmerkung aus haushaltsfachlicher Sicht: Wenn Sie die
Auflösung des Sondervermögens tatsächlich wollen,
dann wächst natürlich der Einzelplan 23 – neben den an-
deren Einzelplänen auch – beachtlich auf. Dieser opti-
sche Effekt wäre natürlich für uns toll. Aber uns geht es
ja eben nicht ums Schaufenster, sondern um die Erfolge
in der Sache.
Und das ist hier Klimaschutz und Energie; und weil
es zusammengehört, war und ist es das Anliegen der
Bundesregierung und unserer Koalition, dieses auch zu-
sammen bzw. geschlossen darzustellen. Damit komme
ich zu dem Punkt, warum wir es für richtig halten, ein
Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ eingerich-
tet zu haben.
Als die christlich-liberale Bundesregierung als erste
überhaupt am 28. September 2010 ein umfassendes und
langfristig angelegtes Energiekonzept beschlossen hat,
wurde kurz darauf, im Dezember 2010, das Sonderver-
mögen per Gesetz eingerichtet. Damit sollten zusätzliche
Programmausgaben freigesetzt werden, wobei „zusätz-
lich“ all das ist, „was nicht bereits im Bundeshaushalt
oder in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt“
ist; so steht es im Gesetz. Mit der Bildung eines Sonder-
vermögens werden nun erstmals alle Programmmittel
bzw. Ausgaben gebündelt und gleichzeitig der Jährlich-
keit aktueller Haushaltslage entzogen. Das Sonderver-
mögen legt zudem fest, welche Einnahmepositionen für
die Politikmaßnahmen „reserviert“ sind. Gleichzeitig
entlastet es den Bundeshaushalt, erhöht die Transparenz,
schafft Klarheit und einen vollständigen Überblick. Das
22598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
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ist der Vorteil, wenn beim EKF in einem jährlichen Wirt-
schaftsplan Auskunft über die Rechnungslegung gege-
ben wird.
Zur Bewirtschaftung ist es so auch einfacher. Denn
nun können bei der Umsetzung von Programmen und
Maßnahmen – insbesondere über Grenzen hinweg – alle
Beteiligten ressortübergreifend zusammenarbeiten. Da-
bei fällt mit dem Sondervermögen die Koordination der
Förderprogramme leichter.
Darüber hinaus kann das Sondervermögen Rücklagen
bilden, was vorteilhaft ist, um überjährige Schwankun-
gen auf der Einnahme- und Ausgabenseite ausgleichen
zu können.
Die Vorteile zur Einrichtung eines Sondervermögens
wurden auch in der Anhörung zum EKF im Juni 2011
positiv gewürdigt. So schreiben beispielsweise Green-
peace, NABU, WWF und andere in ihren Stellungnah-
men vom 24. Juni 2011, also fast exakt vor einem Jahr:
„Wir begrüßen sehr nachdrücklich die Einrichtung des
Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘, in den ab
2013 vollständig die Erlöse aus der Versteigerung der
Emissionszertifikate zur Finanzierung nationaler und in-
ternationaler klimarelevanter Ausgaben fließen sollen.
Innerhalb der EU ist dieser Schritt richtungweisend.“
Greenpeace und NABU weisen auch auf die Vorrei-
terrolle hin, die Deutschland mit dem Sondervermögen
eingeht. Denn sie schreiben, dass „Deutschland bisher
das einzige Land innerhalb der EU“ ist, „das … einen
großen Teil der Auktionierungserlöse für Maßnahmen
des Klimaschutzes, unter anderem im Rahmen der Kli-
maschutzinitiative der Bundesregierung, einsetzt.“ Nun
weisen Sie darauf hin, dass es auf der Einnahmeseite ein
Delta gibt. In der Tat lag die Erwartung für 2012 bei
17 Euro pro Tonne CO2; derzeit liegen wir bei 7,5 Euro.
Aber aus einem konjunkturellen Effekt eine langfristige
Bewertung abzugeben, ist unsinnig. Die erwarteten Zer-
tifikateinnahmen im laufenden Jahr 2012 hängen von
zwei Punkten ab: erstens von den wirtschaftlichen Ent-
wicklungen und den damit verbundenen Treibhausgas-
emissionen in der EU und zweitens von den Diskussio-
nen auf EU-Ebene zur Anpassung der Klimaziele bzw.
des Emissionshandelssystems. An dieser Stelle muss ich
Ihnen, liebe Kollegen von der SPD, sagen, dass Lesen
bildet: Umweltminister Peter Altmaier will die EU-Kli-
maschutzziele deutlich verschärfen: auf 30 Prozent we-
niger Treibhausgasausstöße, so eine dpa-Meldung vom
17. Juni 2012. Mit Ihrem Antrag werfen Sie sich hinter
den Zug – klar, zur Show.
Wir haben nun festgelegt, dass per Gesetz die Verstei-
gerungserlöse aus dem CO2-Emissionshandel vollstän-
dig in den Fonds gehen – ohne dass der Finanzminister
Teile davon für andere Zwecke „abzweigen“ könnte.
Der Punkt ist aber doch vielmehr, dass keiner so rich-
tig in die Zukunft blicken kann. Die Bundesregierung
hat gemäß ihrem Vorsichtsprinzip ihre Annahmen zur
Erlösentwicklung des EKF für 2013 bereits deutlich re-
duziert. Sie folgt damit zu einem gewissen Grad der Ein-
schätzung der Analysten, dass unter den gegebenen Rah-
menbedingungen das Preisniveau der Jahre 2010/2011
nicht wieder erreicht wird. Allerdings aufgrund der auf
europäischer Ebene diskutierten Rahmenbedingungen
für den CO2-Emissionshandel halten wir für 2013 einen
durchschnittlichen Preis von 10 Euro pro Tonne CO2 zu
unterstellen für vertretbar. Da Treibhausgase auch kon-
junkturbedingt schwanken, kann man vom Status quo
auch von einer leichten Erholung der Zertifikatspreise
ausgehen.
Somit ist es auch seriös, mit Einnahmen und Ausga-
ben von 2 180 Millionen Euro für das kommende Jahr zu
planen. Hiervon sollen unter anderem 426 Millionen
Euro für die Elektromobilität, 394 Millionen Euro für
den internationalen Klimaschutz und 310 Millionen
Euro für die CO2-Gebäudesanierung eingeplant werden.
Mit den vorliegenden Berechnungen und Schätzungen
können allein in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt
9,7 Milliarden Euro zusätzlich zu den im Bundeshaus-
halt veranschlagten Mitteln zur Verfügung stehen. Das
ist in der Tat eine Erfolgsgeschichte made by Schwarz-
Gelb.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, da wir Ih-
nen gerne die Chance und die Zeit zur Muße geben wol-
len, können wir Ihnen bei der Beratung in den Ausschüs-
sen unter der Federführung des Haushaltsausschusses
noch dezidierter Ihre Schwachpunkte aufdecken, um Ih-
nen auch dezidiert zu erklären, warum wir Ihren Antrag
ablehnen werden. Bis dahin überlege ich mir auch, über-
fraktionell einmal Kollegen zu einem Fachgespräch zur
DKTI einzuladen. Denn wir arbeiten konstruktiv, verant-
wortlich, zielstrebig und erfolgreich zu unserem und
zum Wohle über die Grenzen hinaus.
Uwe Beckmeyer (SPD): Der Klima- und Umwelt-
politik der Bundesregierung fehlt es an Energie. Die
Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2050 kann ge-
lingen. Aber auf dem Weg dahin fehlt der Bundesregie-
rung ein Umsetzungskonzept und ein Finanzierungsplan.
Das Beispiel des Sondervermögens Energie- und
Klimafonds zeigt, dass diese Regierungskoalition keine
klaren Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung
der künftigen Energiepolitik hat. Angesichts der anste-
henden Herausforderungen reicht ein bloßes Bekenntnis
zum Ausbau des Umwelt- und Klimaschutzes nicht aus.
Die Bundesregierung muss auch die Rahmenbedingun-
gen für den Umbau der Energieversorgung schaffen.
Doch der Energie- und Klimafonds, das Herzstück
der Energiewende, erweist sich nach einem Jahr als
Flop. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben
bleiben weit hinter den Planungen zurück. Die Finanzie-
rung zentraler Regierungsprojekte für die Energiewende
ist damit bedroht. Der Grund: Die Bundesregierung hat
sich bei den Einnahmen kräftig verkalkuliert. Die seit
dem 1. Januar 2012 einzige Finanzierungsquelle des
EKF, der CO2-Zertifikatehandel, ist massiv geschrumpft.
Für den Fonds hatte die Bundesregierung mit einem Li-
zenzpreis von 17 Euro pro Tonne CO2 gerechnet – und
dabei nicht nur die Warnungen der Opposition in den
Wind geschlagen, sondern auch die Hinweise der Deut-
schen Bank ignoriert, die bereits Ende vergangenen Jah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22599
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res den Verfall der Zertifikatspreise prognostiziert hatte.
Tatsächlich liegt der Preis nun nur bei rund 7,50 Euro.
Die Folge: Die Klimakasse der Bundesregierung ist
leer. Statt der geplanten 780 Millionen Euro fließen in
diesem Jahr nur 345 Millionen Euro in den Energie- und
Klimafonds. Mit einem Liquiditätsdarlehen, der Auflö-
sung von Rücklagen und Umschichtungen innerhalb der
Programme will die Bundesregierung die Mindereinnah-
men beim EKF ausgleichen. So erhöht sie die in 2012
verfügbare Summe auf 452 Millionen Euro.
Gleichwohl kann der EKF damit nur etwas mehr als
die Hälfte der Ausgaben leisten, die der Deutsche Bun-
destag im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Doch die
Energiewende darf nicht zu einer halben Sache werden.
Denn der Umbau unserer Energieversorgung wird nur
gelingen, wenn die verschiedenen Akteure in Bund, Län-
dern und Gemeinden in der Lage sind, flexibel und mit
zielgerichteten Instrumenten auf die Herausforderungen
des Klimawandels zu reagieren. Eine ausreichende
Ausstattung der seit 2011 im Sondervermögen zusam-
mengefassten Programme ist dafür eine entscheidende
Voraussetzung.
Doch aufgrund der aktuellen Finanzsituation beim
EKF können wichtige Programme nicht mehr finanziert
werden. Einsparungen gibt es bei folgenden Titeln:
– Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien,
BMU: Hier finden mit insgesamt 50 000 Euro die
größten Einsparungen statt (vergleiche Kampeter-
Bericht vom 1. März 2012).
– Energieeffizienzfonds, BMWi/BMVBS
– Nationale Klimaschutzinitiative, BMU
– Entschädigungstitel, BMU
Die Folgen, die dies für die Umsetzung der energie-
und klimapolitischen Ziele in Deutschland hat, sind noch
gar nicht absehbar. Doch anstatt die auch von der SPD-
Bundestagsfraktion wiederholt kritisierte Konstruktion
des Sondervermögens zu hinterfragen, übt sich die
Regierungskoalition lieber in Taschenspielertricks. Doch
das hilft nur wenig. Denn am Ergebnis ändert es nichts:
In den kommenden vier Jahren fließt deutlich weniger
Geld in den Umwelt- und Klimaschutz als bisher ge-
plant, und das eigentliche Problem löst die schwarz-
gelbe Koalition damit auch nicht. Denn welche Einnah-
men in der Zukunft zu erwarten sind, wird wesentlich
von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Entschei-
dungen über ein Emissionshandelssystem auf EU-Ebene
abhängen, wie die Bundesregierung gegenüber dem
Parlament selbst einräumen musste – sie sind also kaum
vorhersagbar.
Seriöse Finanzplanung im Interesse des Umwelt- und
Klimaschutzes sieht anders aus. Was fehlt, ist eine kohä-
rente Ordnungspolitik für die Energiewende. Was bleibt,
sind viele offene Fragen, zum Beispiel diese: Welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Einnahmeausfällen beim EKF? Und diese: Will sie
angesichts der unsicheren Einnahmesituation weiter am
Instrument des Sondervermögens festhalten?
Ein Blick in den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf
2013 zeigt: Ja, die Bundesregierung hat aus den Erfah-
rungen der vergangenen Monate offenbar nichts gelernt.
Noch im Juli 2011 hatte die Bundesregierung angekün-
digt, dass im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 3,3 Mil-
liarden Euro erzielt wurden. Laut Aufstellung zum Bun-
deshaushalt 2013 und zum Wirtschaftsplan des EKF
2013 rechnet sie jetzt mit nur knapp 2,2 Milliarden Euro.
Diese Schätzung könnte noch sehr optimistisch sein;
denn Union und FDP gehen für 2013 von einem Zertifi-
katspreis von 10 Euro aus, wofür es zurzeit keine belast-
bare Grundlage gibt.
Die Bundesregierung plant jedoch keineswegs, die
„fehlende Milliarde“ im EKF auszugleichen, etwa durch
Aufwüchse in den entsprechenden Einzelplänen von
BMU und BMZ. Richtig wäre es jetzt, die Finanzierung
neu zu justieren.
Die Bundesregierung muss endlich wieder klare Ver-
hältnisse schaffen und eine gesicherte Finanzausstattung
der Förderprogramme für erneuerbare Energien und
mehr nationalen und internationalen Klima- und Um-
weltschutz sicherstellen. Das gilt insbesondere für eine
stabile Mittelausstattung der KfW-Förderprogramme zur
energetischen Gebäudesanierung und die Programme
zur Elektromobilität; das gilt aber auch für die interna-
tionale Klimafinanzierung, wo Deutschland mit seinem
Anteil zum 100-Milliarden-Euro-Versprechen von
Kopenhagen und Cancun im Wort steht.
Das gilt aber genauso für die erneuerbaren Energien
im Marktanreizprogramm (MAP) und die Mittel für For-
schung im Bereich der erneuerbaren Energien sowie für
die Energieeffizienz; betroffen von MAP-Kürzungen
sind unter anderem die Solarthermie (Wärmeerzeugung
mit Sonnenkollektoren), Pellets- und Scheitholzanlagen
sowie Wärmepumpen.
Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag „Zukunft des
Energie-und Klimafonds“ und der durch ihn finanzierten
Programme ihre Forderungen formuliert: Kurzfristig
muss es jetzt darum gehen, die durch den EKF zu finan-
zierenden Programme zu sichern und zu verhindern,
dass diese unter der massiven Fehlkalkulation der Bun-
desregierung leiden und in ihrer Substanz gefährdet wer-
den. In einem zweiten Schritt muss die Bundesregierung
dringend die Struktur des Sondervermögens „Energie-
und Klimafonds“ überprüfen. Wir fordern, die Mittel für
die Programme zum Klimaschutz und zur Energiewende
wieder in die Einzelpläne des Bundeshaushalts zu über-
führen.
Immerhin eine unserer Forderungen hat die Bundes-
regierung inzwischen aufgenommen: Zukünftig soll das
regierungsinterne Verfahren zur Aufstellung des Wirt-
schafts- und Finanzplans des EKF im Rahmen eines
Top-down-Verfahrens erfolgen. Die Bundesregierung
muss dafür sorgen, dass die Entscheidung über die Do-
tierung der einzelnen Programmtitel nach fachpoliti-
schen Überlegungen erfolgt und nicht nach Kassenlage.
Außerdem muss das Parlament in dieser Frage grö-
ßere Mitspracherechte haben. Wir brauchen keine heiße
22600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
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Luft, sondern ausreichende Mittel, um die Energiewende
zu sichern.
Stephan Thomae (FDP): Im Grunde wollen wir alle
das Gleiche: Eine sichere und zuverlässige Energie-
wende. Aber unsere Wege, dorthin zu gelangen, sind
grundlegend verschieden. Die FDP-Bundestagsfraktion
möchte eine klima- und umweltverträgliche, zuverläs-
sige sowie wirtschaftliche Energieversorgung. Durch
den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie und
den damit erforderlichen Umbau der Energieversorgung
sind somit in den nächsten Jahren erhebliche Investi-
tions- und Forschungsmaßnahmen erforderlich.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei bei der Steigerung
der Energieeffizienz, bei der Energieeinsparung und bei
der Erforschung neuer Antriebs- und Speichertechnolo-
gien. Gleichzeitig heißt es jedoch auch, internationale
Verpflichtungen im Umwelt- und Klimaschutz zu erfül-
len. Für die Umsetzung werden wir in den Jahren 2013
bis 2016 zusätzlich 9,7 Milliarden Euro in das Sonder-
vermögen des Energie- und Klimafonds investieren.
Für die Energiewende wurden in den Bereichen
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Mittel im
Haushaltsgesetz 2013 im Vergleich zum Haushaltsge-
setz 2012 deutlich aufgestockt. Für Forschung und Ent-
wicklung werden zusätzlich rund 180 Millionen Euro
bereitgestellt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
der KfW wird im Jahr 2013 zusätzlich 1,5 Milliarden
Euro aus dem EKF erhalten. Hierdurch werden klima-
und energiepolitische Ziele im Gebäudebereich umge-
setzt und erhebliche Investitionen in der Bauwirtschaft
angestoßen. Für den internationalen Klimaschutz stellt
die christlich-liberale Regierung im Haushalt 2013 rund
394 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln
werden bi- und multilaterale Maßnahmen zur Treibhaus-
gasminderung, zur Anpassung an den Klimawandel und
zum Schutz der Wälder und Biodiversität finanziert.
Die Auflösung des Sondervermögens Energie- und
Klimafonds ist nicht unser Ziel.
Was das Ziel Ihrer Politik ist, wissen Sie anscheinend
selbst noch nicht, liebe Kollegen von der SPD. Auf der
einen Seite fordern Sie, das Sondervermögen Energie-
und Klimafonds aufzulösen. Auf der anderen Seite wol-
len Sie das Sondervermögen erhalten und auf Kürzungen
in den Titeln des Sondervermögens verzichten. Beide
Forderungen sind in diesem Antrag zur „Zukunft des
,Energie- und Klimafonds‘ und der durch ihn finanzier-
ten Programme“ enthalten.
Nun stellt sich mir die Frage, mit welchen Mitteln Sie
das umsetzen möchten? Wo sollen die Mittel für den
Energie- und Klimafonds herkommen? Bei diesem An-
trag zeigt sich wie üblich, dass Sie keine Kraft für Ein-
sparungen haben: Im Gegenteil! Wie auch im Rahmen
der Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2012 for-
dern Sie Mehrausgaben. Bei Mehrausgaben stellt sich
mir die Frage der Finanzierung. Auch hier wird die SPD
die für sie typische Antwort geben: Steuererhöhungen!
Sie versuchen mit Luftbuchungen und einem imagi-
nären Finanzierungskonzept der Öffentlichkeit vorzu-
gaukeln, dass Sie Mehrausgaben leisten und gleichzeitig
sparen, die Nettokreditaufnahme absenken können.
Diese Zahlen sind irrational, genauso wie die Bestand-
teile des SPD-Finanzierungskonzepts, wie zum Beispiel
die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent,
die Einführung einer Proportionalzone für Einkommen
zwischen 52 885 Euro und 64 000 Euro, die Erhöhung
des Abgeltungsteuersatzes von 25 Prozent auf 30 Pro-
zent – 400 Millionen Euro –, die Rücknahme von Be-
standteilen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und
der steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen
– 1,26 Milliarden Euro – und die Einführung einer Bör-
senumsatzsteuer – 750 Millionen Euro.
Die rot-grüne Regierung hat in der letzten Wahlpe-
riode gezeigt, wie es nicht geht: Die Energiepolitik der
rot-grünen Bundesregierung war geprägt von einer en-
thusiastischen Förderung von Herstellung und Vertrieb
der Anlagen zur Herstellung von Energie aus erneuerba-
ren Energien, vor allem bei der Solarenergie.
Im rot-grünen EEG zahlen allein die Verbraucher
über die EEG-Umlage die Gewinne der Solarbranche.
Das trifft vor allem Familien besonders hart, weil mehr
Haushaltsangehörige mehr Strom verbrauchen. Bei uns
tragen Stromerzeuger über die Brennelementesteuer zu
den Kosten des Umstiegs bei.
Auch in den rot-grünen Landesregierungen, wie etwa
in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen, re-
gieren Ausgabenpolitiker, die die bestehenden Verschul-
dungen weiter erhöhen. Sie ziehen mit dem Füllhorn
durchs Land und verteilen Wohltaten. Im Gegensatz
dazu reformiert und konsolidiert die schwarz-gelbe Re-
gierung.
Der Antrag der SPD enthält die Forderung, keine
Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm
vorzunehmen. Das finde ich komisch: Wenn Sie keine
Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm
möchten, warum stoppen die SPD-regierten Länder im
Bundesrat die Verbesserung steuerlicher Abschreibun-
gen für CO2-Sanierungsmaßnahmen?
Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Ich
hoffe, Sie überdenken diesen Antrag noch einmal.
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Der Weg,
wichtige Klimaschutzprogramme über Einnahmen aus
Klimaschutzinstrumenten zu finanzieren, war eine nahe-
liegende Idee. Leider ist sie im Falle des Energie- und
Klimafonds – EKF – gescheitert. Gescheitert ist sie aus
zwei Gründen.
Zum einen sind die Versteigerungserlöse aus dem
CO2-Emissionshandel auf ein Rinnsal versiegt. Die Zer-
tifikate sind Ramschware; ihr Preis schwankt zwischen
6 und 8 Euro je Tonne CO2 statt zwischen 25 und
35 Euro, wie zu Beginn der Handelsperiode erwartet. Die
Gefahr eines rasanten Preisverfalls hat die Linke schon
vor Gründung des EKF benannt: die Überausstattung der
Industrie mit Emissionsberechtigungen und eine wahre
Schwemme von Emissionsgutschriften aus – zum Teil
dubiosen – Klimaschutzprojekten im Ausland. Dazu
kam jetzt noch die Krise. Die ist aber nur das i-Tüpfel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22601
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chen; denn die ersten beiden Punkte erklären über
80 Prozent des Preisverfalls.
Zum anderen ist der Fonds gescheitert, weil aus dem
Fonds auch Programme finanziert werden, die gar nichts
oder nur wenig mit Klimaschutz zu tun haben: die ge-
planten 500 Millionen Euro etwa, die an die energiein-
tensive Industrie als Kompensation für emissionshan-
delsbedingte Strompreiserhöhungen ausgeschüttet werden
sollen – und das zusätzlich zu den ohnehin überborden-
den Privilegien der Branchen, beispielsweise beim EEG
oder den Netzentgelten.
Aus unserer Sicht wenig mit Klimaschutz zu tun ha-
ben auch die Programme zur Elektromobilität. Sie wer-
den eher dazu führen, dass der Atom- und Kohlestrom
nun auch den Weg auf die Straße findet. Der neueste
Schrei ist ja das 416-PS-Sportwagen-Monster von Tesla.
Preis ab 50 000 Euro für den Elektroflitzer. Superstars
und Firmenchefs können dann mit dem Ding als Zweit-
wagen imagefördernd durch die Gegend schaukeln. Wo-
her der Strom hkommt, der das vermeintlich ökologische
Zweitonnenteil in 4,4 Sekunden auf 100 Sachen und
zum nächsten Flieger bringt, ist dann schon egal –
Hauptsache Elektro!
Doch zurück zum Fonds. Wir unterstützen das Anlie-
gen der SPD, über eine Verschärfung des EU-Klima-
schutzziels die CO2-Preise anzuheben. Das wäre ein Plus
für den Klimaschutz und über die Auktionseinnahmen
auch eines für die Bundeskasse.
Gleichzeitig stellen wir uns aber inzwischen die
Frage, ob es wirklich klug ist, die Finanzierung des
Klimaschutzes langfristig über einen Schattenhaushalt
von schwankenden CO2-Preisen abhängig zu machen.
Schließlich geht es um so wichtige Anliegen wie die
energetische Gebäudesanierung oder das Marktanreiz-
programm für die regenerative Wärme. Die Höhe und
Ausgestaltung beider Programme haben auch enorme
Auswirkungen auf die Mieten. Und genau bei diesen
Programmen wurde wegen der sinkenden Einnahmen
massiv gekürzt. Dagegen sind besagte 500 Millionen für
die Industrie weiter im Plan! Hier sieht man, wo der
Hase hinläuft! Vor allem aber ist die Linke wenig opti-
mistisch, dass genügend CO2-Zertifikate vom Markt ge-
nommen werden. Denn da müssten sich die europäi-
schen Regierungen ernsthaft mit der Wirtschaft anlegen,
auch die deutsche. Weil das wohl nicht passieren wird,
bleibt der CO2-Preis wahrscheinlich genauso im Keller
wie die Einnahmen des EKF. Und darum ist es wohl das
Beste, den Fonds aufzulösen.
Wir denken, Klimaschutz muss künftig wieder inner-
halb des Bundeshaushalts finanziert werden. Und die
Politik muss die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.
Die Einnahmen aus dem Emissionshandel können dabei
helfen, aber nicht Voraussetzung dafür sein.
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Es war ein Fehler, die vielen wichtigen Pro-
gramme aus dem ordentlichen Haushalt in den Energie-
und Klimafonds auszulagern. Durch diese Konstruktion
als Sondervermögen unterliegen die Programme direkt
dem Risiko, dass weniger Geld als erwartet über den
Emissionshandel reinkommt, und dann werden sie direkt
vom Finanzminister gekürzt. Wir halten es für falsch,
dass der Finanzminister derjenige ist, der entscheidet,
bei welchem Programm mehr oder weniger gekürzt
wird. Wie das läuft, konnten wir dieses Jahr im März
schon beobachten. Zwar haben Sie erfreulicherweise das
Gebäudesanierungsprogramm nicht angegriffen, aber die
Mittel für die Energieeffizienzforschung haben Sie um
die Hälfte gekürzt und das MAP haben Sie sogar kom-
plett zusammengestrichen! Insgesamt stehen statt der ur-
sprünglich geplanten 780 Millionen Euro nur 452 Mil-
lionen Euro zur Verfügung. Fast die Hälfte der Mittel
wurde gekürzt! Das zeigt, wie unwichtig Ihnen die so-
lide Finanzierung der Energiewende ist!
Auch für die nächsten Jahre stehen Ihre Planungen
nicht auf solidem Grund. Wenn Sie sich nicht endlich für
einen CO2-Mindestpreis und das 30-Prozent-Ziel auf eu-
ropäischer Ebene effektiv einsetzen, ist nämlich auch der
Kabinettsbeschluss von gestern das Papier nicht wert,
auf dem er gedruckt ist. Noch planen Sie mit Einnahmen
von 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2013. Beim aktuellen
Zertifikatepreis von nicht einmal 8 Euro werden Sie
diese Einnahmen aber niemals so erzielen!
Nochmal zum Inhalt des EKF: Anstatt 18 Millionen
Euro für energetische Stadtsanierung brauchen wir zu-
sätzlich zum KfW-Programm einen Energiesparfonds
mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro! 1,5 Milliar-
den Euro aus dem Gebäudesanierungsprogramm sind
schlicht zu wenig und diese 18 Millionen Euro für die
Quartierssanierung echt nur ein Tropfen auf den heißen
Stein!
Wir haben Ihnen schon häufiger aufgezeigt, wie diese
Programme solide finanziert werden können. Es gibt ge-
nügend ökologisch schädliche Subventionen, die abge-
baut werden müssen! Es ist doch pervers, wenn umwelt-
schädliches Verhalten finanziell, aus Steuermitteln von
allen Bürgerinnen und Bürgern, belohnt wird und wir da-
nach weitere Steuergelder aufwenden müssen, um die
Schäden zu reparieren!
Zum Beispiel die massive Bevorzugung des Flugver-
kehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern wie der Bahn.
Die Luftverkehrsteuer ist keine ungerechtfertigte Zusatz-
belastung für die Branche. Die Passagierzahlen an deut-
schen Flughäfen sind 2011 um 5 Prozent gewachsen, das
war das stärkste Wachstum dieser Branchen in den letz-
ten fünf Jahren! Die Luftverkehrsteuer gleicht nur einen
Bruchteil der Subventionen aus, von denen der klima-
schädliche Flugverkehr profitiert. Die Subventionen be-
laufen sich auf mehr als 10 Milliarden Euro jährlich, das
muss sich ändern! Aber was machen Sie, was macht die
Regierung? Ramsauer, der ja Minister und damit Teil des
Kabinetts ist, fordert, nachdem er selbst dem Kabinetts-
beschluss zugestimmt hat: erstens 1 Milliarde mehr für
Verkehrsinfrastruktur von vorgestern und zweitens die
Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Das gibt in der
Summe eine Lücke von 2 Milliarden Euro. Wie wollen
Sie die denn finanzieren? Haben Sie dafür eine Antwort?
Herr Ramsauer ist es doch, der hier ungedeckte Forde-
rungen auf Pump macht!
22602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Das Motto darf doch nicht sein nur zu propagieren,
Sie müssen auch liefern! Es gibt nämlich einiges zu tun:
Erstens: Dieser Schattenhaushalt EKF ist gescheitert.
Deswegen wollen wir die Förderprogramme für die
Energiewende und den Klimaschutz wieder in die regu-
lären Fachhaushalte überführen.
Zweitens: Es muss endlich mehr passieren beim Ab-
bau ökologisch schädlicher Subventionen! Wir brauchen
eine echte Ticket-Tax, das Dienstwagenprivileg gehört
abgeschafft und die Ausnahmen bei der Ökosteuer müs-
sen begrenzt werden, um damit die Energiewende- und
Klimaschutzprogramme solide im Haushalt zu finanzie-
ren.
Es ist völlig klar: Die Energiewende ist dringend not-
wendig, machbar und finanzierbar. Man muss es nur
wollen.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens-
gesetzes (Tagesordnungspunkt 16)
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Der Deutsche
Bundestag hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensge-
setz – oder kurz: KapMuG – im Jahr 2005 beschlossen.
Auslöser für die damalige Gesetzesinitiative war eine
Prozesslawine von knapp 15 000 Anlegern, die sich
durch einen falschen Verkaufsprospekt der Deutschen
Telekom AG zum Aktienkauf bewegt sahen. Damals
zeigte sich, dass das deutsche Verfahrensrecht für solche
Massenverfahren kein geeignetes Instrumentarium zur
Verfügung stellte; schließlich machte auch das Bundes-
verfassungsgericht deutlich, dass ein besonderes verfah-
rensrechtliches Instrument bei Massenverfahren zur Ver-
meidung überlanger Verfahrensdauern notwendig sein
könnte.
Das KapMuG war die Reaktion des Gesetzgebers auf
diesen Hinweis. Ziel des Gesetzes war es, vor allem
Kleinanleger mit vergleichsweise geringen finanziellen
sogenannten Streuschäden, die sie durch falsche Kapital-
marktinformationen oder unrichtige Börsenprospekte er-
litten haben, besser zu schützen. Unter dem Strich kann
man sagen, dass mit dem KapMuG hier ein durchaus ef-
fektives Rechtsschutzinstrument zur Verfügung gestellt
wurde: Die Kosten für den einzelnen Anleger blieben
überschaubar, und die Gerichte wurden entlastet. Wir
wollen das KapMuG, das in seiner Geltungsdauer bis
zum 31. Oktober 2012 beschränkt ist und dann außer
Kraft treten würde, daher fortführen.
Gleichzeitig wollen wir aber diejenigen Bereiche des
Gesetzes, in denen sich in den letzten Jahren Schwach-
stellen gezeigt haben, verbessern. Der heute in zweiter
und dritter Lesung zu beschließende Gesetzentwurf der
christlich-liberalen Bundesregierung verbindet positive
Erfahrungen mit notwendigen Änderungen und präsen-
tiert ein an Prinzipien des bisherigen KapMuG festhal-
tendes, aber der Übersichtlichkeit wegen neu gefasstes
Stammgesetz.
Worum geht es im Einzelnen? Zunächst wird der An-
wendungsbereich des KapMuG moderat ausgeweitet. Es
bleibt zwar bei der Beschränkung auf kapitalmarktrecht-
liche Ansprüche – denn für ein allgemeines Instrument
des kollektiven Rechtsschutzes für alle zivilrechtlichen
Ansprüche ist es noch zu früh; es besteht auch nicht in
gleicher Weise ein Bedarf –, das Gesetz soll zukünftig
aber solche Schadenersatzansprüche erfassen, die aus ei-
ner fehlerhaften Anlageberatung und Anlagevermittlung
resultieren. Es sollen also nicht nur diejenigen Fälle er-
fasst werden, in denen der Schadenersatz unmittelbar
durch eine fehlerhafte Kapitalmarktinformation verur-
sacht wird, sondern auch solche Fälle, in denen ein nur
mittelbarer Zusammenhang besteht. Das ist sachgerecht;
die Unterscheidung von unmittelbarer und mittelbarer
Verursachung eines Schadens ist in der Praxis häufig
schwierig und in der Sache auch nicht angemessen.
Wir ziehen zudem die Konsequenz, dass der im
KapMuG vorgesehene Abschluss eines Vergleichs zur
Beendigung des Verfahrens in der Praxis kaum zum Tra-
gen gekommen ist. Woran lag das? Nach dem bisherigen
KapMuG ist ein Vergleich nur dann möglich, wenn alle
Beteiligten – Musterkläger, Musterbeklagte und alle Bei-
geladenen – diesem zustimmen. Man kann sich leicht
vorstellen, dass das kaum jemals der Fall ist, weil die In-
teressenlagen – gerade in Massenverfahren – oftmals
sehr unterschiedlich sind.
Das neue KapMuG sieht daher einen gerichtlich ge-
billigten Vergleich zwischen Musterkläger und Muster-
beklagten mit Austrittsmöglichkeit vor. Dabei hört das
Gericht die Beigeladenen lediglich an, ob der Vergleich
eine angemessene Lösung darstellt; zustimmen müssen
sie hingegen nicht mehr. Die Beigeladenen können aller-
dings innerhalb eines Monats ihren Austritt – einen so-
genannten Opt-out – aus dem Vergleich erklären, falls
sie den Vergleich inhaltlich ablehnen. Für die Ausgetre-
tenen wird der Vergleich dann nicht verbindlich. Um zu
gewährleisten, dass der Vergleich tatsächlich eine für
alle Beteiligten angemessene Regelung des Streits ent-
hält und um den Vergleichserfolg nicht zu unterlaufen,
haben wir zusätzlich ein Quorum als Voraussetzung für
die Wirksamkeit des Vergleichs festgelegt: Der geneh-
migte Vergleich wird erst dann wirksam, wenn weniger
als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt erklären.
Mit anderen Worten: Es müssen 70 Prozent derjenigen,
deren Rechtsstreit durch den Vergleich beendet werden
soll, diesen mittragen. Dadurch wird die materielle Rich-
tigkeitsgewähr – die am besten immer noch die Parteien
selbst feststellen und die nicht ein Gericht feststellen
kann – sichergestellt. Wird dieses Quorum erreicht, wird
der Vergleich für alle Beteiligten, die nicht ihren Opt-out
erklärt haben, verbindlich.
KapMuG-Verfahren haben sich in der Vergangenheit
als langwierig erwiesen. Wir wollen das Musterverfah-
ren daher beschleunigen, indem die Gerichte zulässige
Musterverfahrensanträge innerhalb von sechs Monaten
im Klageregister bekannt machen sollen. Im Gesetzent-
wurf waren hier ursprünglich nur drei Monate vorgese-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22603
(A) (C)
(D)(B)
hen. Das erschien uns angesichts des regelmäßigen Um-
fangs und der Komplexität solcher Verfahren und der
Notwendigkeit, rechtliches Gehör zu gewähren, zu kurz.
Eine Frist, die in der Praxis nicht eingehalten werden
kann, erscheint uns nicht sinnvoll. Dennoch geht mit der
Sechsmonatsfrist das deutliche Signal an Gerichte, dass
wir eine schnellere Bearbeitung der Verfahren wollen.
Mit dem neuen KapMuG schaffen wir vor allem auch
ein Mehr an Schutz für geschädigte Kleinanleger. Viele
haben in der Vergangenheit den Weg der Klage nicht be-
schritten, weil sie Mühen und Kosten eines Prozesses
scheuten. Oftmals sind sie am Ende rechtlos geblieben,
weil sie ihre Rechte gerichtlich nicht durchsetzen woll-
ten und diese irgendwann verjährten.
Hier schaffen wir Abhilfe. Wir ermöglichen in Zu-
kunft, dass Geschädigte ihre Ansprüche mit Blick auf
ein anhängiges Musterverfahren beim Oberlandesgericht
anmelden können. Die Anmeldung entfaltet eine ver-
jährungshemmende Wirkung. Das bedeutet, dass Ge-
schädigte, die vorerst nicht den Gerichtsweg beschreiten
wollen, dennoch ihre Rechte wahren und den Ausgang
des Musterverfahrens abwarten können.
Wir sehen aber auch die Gefahren, die die Möglich-
keit dieses Anmeldeverfahrens mit sich bringt. Wir
haben daher die Rechtswirkung der Anmeldung des
Anspruchs auf die verjährungshemmende Wirkung
begrenzt. Anmelder werden ausdrücklich nicht in die
Bindungswirkung des Musterentscheids und eines Ver-
gleichs, der im Musterverfahren geschlossen wird, ein-
bezogen. Ansonsten hätte ein Anmelder bei geringen
Kosten einen maximalen Nutzen. Zu Recht würden sich
Musterkläger und Beigeladene fragen, warum sie Kosten
und Risiken eines Musterverfahrens in Kauf nehmen,
wenn eine Anmeldung bzw. eine einfache Teilnahme
zum gleichen Ergebnis führen würde. Hier bestünde die
Gefahr, dass sich nicht mehr genug Personen finden, die
bereit sind, das Musterverfahren als Beteiligte mit den
damit einhergehenden Prozess- und insbesondere Kos-
tenrisiken zu führen. Trittbrettfahrer wären auf den Plan
gerufen. Das KapMuG könnte auf diese Weise konterka-
riert werden, oder es könnte – wie es ein Sachverständi-
ger in der Anhörung des Rechtsausschusses formulierte –
den Tod des KapMuG bedeuten. Das wollen wir verhin-
dern und haben daher die Rechtswirkung der Anmel-
dung auf das für den Schutz der Anleger notwendige
Minimum reduziert.
Aus diesem Grund ist auch Kapitalanlegern, die be-
reits Klage erhoben haben, der Weg einer Anmeldung
ihrer Ansprüche verschlossen. Auf diese Weise wird ver-
hindert, dass Kläger nach Eröffnung eines Musterverfah-
rens zur Vermeidung des Prozesskostenrisikos in die An-
spruchsanmeldung fliehen.
Bei Verfahren nach dem KapMuG handelt es sich um
rechtlich wie wirtschaftlich sehr komplexe und bedeut-
same Gegenstände. Auch geht es oft um viele Hundert
oder zum Teil Tausend Geschädigte. Wir sagen daher:
Ein solches Musterverfahren hat stets grundsätzliche Be-
deutung im Sinne des § 574 Abs. 2 ZPO. Damit eröffnen
wir die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH
und stellen auf diese Weise sicher, dass die Geschädigten
ausreichenden Rechtsschutz bekommen.
Viele der Regelungen des alten KapMuG konnten in
der gerichtlichen Praxis bislang nur unzureichend er-
probt werden, weil es schlechterdings zu wenige Verfah-
ren gab. Auch führen wir nun eine Reihe neuer Regelun-
gen ein. Inwieweit sich diese Änderungen im KapMuG
bewähren, wollen wir in den kommenden Jahren auf-
merksam verfolgen. Wir haben daher eine erneute Be-
fristung des Gesetzes bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Da-
mit stellen wir sicher, dass sich der Deutsche Bundestag
zu diesem Zeitpunkt nochmals intensiv mit dem
KapMuG beschäftigen und die gemachten Erfahrungen
auswerten muss.
Abschließend kann ich für meinen Teil festhalten,
dass wir heute insgesamt über einen sehr gelungenen
Gesetzentwurf abstimmen. Nach den sehr sachlichen und
konstruktiven parlamentarischen Beratungen – und hier
richte ich einen Dank an die jeweiligen Berichterstatter
der Fraktionen und das Bundesjustizministerium – hoffe
ich, dass wir den Gesetzentwurf nun mit großer Mehr-
heit im Deutschen Bundestag verabschieden werden.
Mechthild Heil (CDU/CSU): Hinter dem derart sper-
rigen Titel „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“
verbirgt sich viel, über das wir uns freuen können: Wir
können uns freuen, dass die Bundesregierung mit diesem
Gesetzentwurf das Kapitalanleger-Musterverfahrensge-
setz verbessern wird und praxistauglicher macht. Wir
können uns freuen, dass wir einen parteiübergreifenden
Konsens haben – im Sinne der Verbraucher. Und wir
können uns freuen, dass dieses Gesetz ein weiterer Bau-
stein in der Gesamtkonstruktion zur Stärkung der Ver-
braucher im Finanzbereich ist.
Bisher wurden schon viele Verbesserungen für die
Verbraucher im Finanzbereich erreicht. Dazu gehört die
Einführung von Produktinformationsblättern, Bera-
tungsprotokollen und Regelungen zum Grauen Kapital-
markt und zur Honorarberatung. Bei dem Kapitalan-
leger-Musterverfahrensgesetz sind die Rechtspolitiker
federführend zuständig. Es ist aber gut und wichtig, dass
der Verbraucherschutz mitberatend tätig ist und ich als
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion
auf die Auswirkungen für die Verbraucher aufmerksam
machen kann; denn es geht hier ja um die Rechte der
Verbraucher.
Falsche Kapitalmarktinformationen oder fehlerhafte
Börsenprospekte schädigen nicht nur Großinvestoren,
sondern eben auch Kleinanleger. Zwar ist der einzelne
Betrag nicht immer hoch, aber durch die Fülle an Klein-
beträgen kann der Schaden schnell in Millionenhöhe
steigen. Für den Einzelnen steht aber die Geltendma-
chung seiner Schäden in keinem Verhältnis zu dem fi-
nanziellen Aufwand eines Prozesses. 2004/2005 gab es
eine Vielzahl von gleichartigen Gerichtsverfahren gegen
die Deutsche Telekom. Aktionäre verlangten Schaden-
ersatz wegen falscher Angaben in einem Verkaufspros-
pekt. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass das
deutsche Verfahrensrecht für solche Massenverfahren
kein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellte.
22604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
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Zudem waren die Verfahren rechtlich außerordentlich
komplex und zogen sich über Jahre hin. In der langen
Prozessdauer sah das Bundesverfassungsgericht einen
Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie, wonach in an-
gemessener Zeit über einen Streit entschieden werden
muss.
Der Gesetzgeber reagierte mit dem KapMuG. Damit
steht seither ein Instrument zur Bewältigung von Mas-
senklagen zur Verfügung. Vor allem aber soll es geschä-
digten Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatz-
ansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren
wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffent-
licher Kapitalmarktinformationen ermöglicht. Im Mus-
terverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die
sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzpro-
zessen gleichlautend stellen, einheitlich durch ein Ober-
landesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger ent-
schieden werden.
Die Wirkung des Gesetzes wurde im Jahr 2009 im
Auftrag des Bundesjustizministeriums evaluiert. Fazit:
Das KapMuG hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings
haben sich in der praktischen Anwendung Defizite ge-
zeigt. Nachbesserungen sind nötig. Da das Gesetz befris-
tet in Kraft war, konnten die Ergebnisse der Evaluation
in diesen neuen Gesetzentwurf einfließen. Und deswe-
gen sind wir heute hier. Der vorgelegte Gesetzentwurf
der Bundesregierung verbindet die positiven Erfahrun-
gen mit den notwendigen Änderungen: Die Grundstruk-
tur und die Prinzipien des bisherigen KapMuG werden
beibehalten.
Es gibt aber signifikante Verbesserungen, vor allem
für die Kapitalanleger: Der Anwendungsbereich wird er-
weitert und auf Rechtsstreitigkeiten mit mittelbarem Be-
zug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation aus-
gedehnt. Dadurch kann in Zukunft auch die Haftung
wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in
der etwa ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand ei-
nes Musterverfahrens sein. Auch der Vergleichsab-
schluss im Musterverfahren wurde erleichtert, um eine
gebündelte gütliche Beilegung von Anlegerstreitigkeiten
zu fördern. Bisher war eine Einigung nur möglich, wenn
alle Beteiligten der Einigung zustimmen. In der Praxis
zeigte sich allerdings, dass dies kaum erfüllbar ist.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, einen gericht-
lich gebilligten Vergleich zwischen Musterkläger und
Musterbeklagten mit Austrittsmöglichkeit einzuführen.
Die Justiz wird dadurch entlastet, und das Musterverfah-
ren wird für die Beteiligten attraktiver. Zudem wird das
Musterverfahren beschleunigt. Es ist eine sechsmonatige
Frist für die Bekanntmachung zulässiger Musterverfah-
rensanträge vorgesehen. Bisher können Gerichte ohne
besondere Voraussetzungen die gemeinsame Klage in
Einzelprozesse aufteilen. Für die Kläger besteht dadurch
die Gefahr, ihren Kostenvorteil zu verlieren. Im neuen
Gesetzentwurf ist eine Verfahrenstrennung nur zulässig,
wenn es dafür gewichtige Gründe gibt.
Zusätzlich wird eine Art der „einfachen Teilnahme“
ergänzt. Die Einführung einer „Anmeldung des An-
spruchs zum Musterverfahrens“ soll in ihrer Wirkung
eine Hemmung der Verjährung bewirken.
Alle diese Neuerungen stärken die Rechte des Ver-
brauchers. Wenn sich die „Neuauflage“ des KapMuG
bewährt, sollten wir die Ausweitung auch auf andere Be-
reiche des Verbraucherschutzes prüfen. Aus verbrau-
cherpolitischer Sicht sind Musterverfahren unter be-
stimmten Bedingungen sinnvoll. Eine große Zahl
betroffener Einzelpersonen, die auf Schadenersatz kla-
gen, gibt es nicht nur unter den Kapitalanlegern. In Be-
tracht kommen insbesondere Verfahren, in denen der
Verbraucher ein Interesse an der Geltendmachung des
Schadens hat, das Kostenrisiko eines Prozesses ihn aber
von der Klageerhebung abhält.
Ich halte es deshalb für sinnvoll, dass auch dieses Ge-
setz für die Geltungsdauer von acht Jahren befristet
wird. Wir halten uns mit der Befristung die Möglichkeit
offen, das Gesetz bei Bedarf weiter an die Praxis anzu-
passen.
Ich freue mich aber, dass wir heute einen breiten Kon-
sens haben. Mit diesem Entwurf stärken wir das Ver-
trauen der Anleger und Verbraucher, und wir stärken das
Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland all-
gemein – durch mehr Transparenz und besseren Rechts-
schutz.
Ingo Egloff (SPD): Heute diskutieren wir ein Gesetz
mit einem schwierigen Namen, das Kapitalanleger-Mus-
terverfahrensgesetz – kurz KapMuG genannt –, das aber
für die Verbraucher im Bereich des Kapitalmarktes ein
wichtiges Gesetz ist.
Seit der Lehman-Brothers-Krise steht der Kapital-
markt unter besonderer Beobachtung. Insbesondere stellt
sich die Frage: Welche Angaben werden von Emittenten
gemacht, um Kapitalanleger zu veranlassen, ihr Produkt
zu kaufen? Angefangen hatte die Debatte aber bereits
früher, als beim Börsenhype der 1990er-Jahre viele Tau-
send Normalbürger meinten, nun auch in Aktien anlegen
zu müssen. Spätestens seit dem Platzen der Telekom-
blase trat die Ernüchterung ein.
Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesetzgeber dem
Bürger, aber auch den Gerichten ein Instrumentarium an
die Hand geben, um Fehlentwicklungen zu korrigieren
bzw. justiziabel zu machen. Die rot-grüne Bundesregie-
rung hatte das Ursprungsgesetz auf den Weg gebracht,
die Große Koalition das bewusst befristete Gesetz ver-
längert, allerdings mit der Maßgabe einer erneuten Be-
fristung.
Wir werden heute über eine weitere Verlängerung des
Gesetzes entscheiden, das auch diesmal wiederum mit
einer Befristung versehen ist. Ich denke, dass der
Rechtsausschuss sich gründlich mit der Materie befasst
hat und in Auswertung der Expertenanhörung sehr be-
wusst diese weitere Befristung gewählt hat; denn die An-
hörung hat nicht nur Verbesserungsbedarf gezeigt, son-
dern auch, dass wir in Deutschland noch nicht so viel
Erfahrung mit dem Gesetz haben, dass es nunmehr auf
Dauer zu verabschieden wäre. Es ist geboten, das Gesetz
noch mal zu befristen, um auch die Wirkungen unserer
jetzt veränderten Gesetzeslage in der Praxis zu beobach-
ten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22605
(A) (C)
(D)(B)
Wir haben den Anwendungsbereich des Gesetzes
nunmehr auch auf die Schadenersatzansprüche infolge
falscher Anlageberatung ausgeweitet, sodass auch diese
musterverfahrensfähig sind.
Die gütliche Streitbeilegung wird erleichtert, weil
nicht mehr der Vergleichsabschluss von der Zustimmung
aller Beteiligter abhängig ist, sondern eine Mehrheit von
70 Prozent reicht. Dies macht die Angelegenheit leichter
handhabbar, verhindert aber einen Kuhhandel des Mus-
terklägers mit der Beklagten zulasten der Beigeladenen.
Auch die Möglichkeit einer einfachen Anmeldung von
Forderungen ist meines Erachtens positiv zu bewerten.
Sie schützt diejenigen Verbraucher, die sich vielleicht
aus finanziellen Gründen davor scheuen, selbst eine
Klage einzureichen, soweit über die Frage der Chancen
im Rahmen des Verfahrens noch keine Klarheit herrscht.
Die Forderungsanmeldung unterbricht aber die Verjäh-
rung. Allerdings führt die einfache Anmeldung nicht
dazu, dass der Anmeldende automatisch vom Ergebnis
profitiert. Das ist aber auch richtig, weil er ja nicht ins fi-
nanzielle Risiko eines Prozesses geht und somit „Tritt-
brettfahrerei“ verhindert wird. Und es entlastet ein Stück
weit die Gerichte, weil die Verfahren so überschaubarer
bleiben. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung
in Anspruch genommen wird und sich in der Praxis be-
währt.
Gut ist auch, dass entgegen dem ersten Entwurf die
Rechtsbeschwerde zum BGH erhalten bleibt und die Be-
schwerdemöglichkeit nicht auf die ursprünglich vorgese-
hene allgemeine Regelung der Zulässigkeitsvorausset-
zungen reduziert wurde, nämlich auf die Fälle von
grundsätzlicher Bedeutung, der Fortbildung des Rechts
und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Die Beschleunigung der Verfahren ist wichtig; denn
Kläger schrecken oft davor zurück, langjährige Prozesse
zu führen. Deshalb ist die Reduzierung der Frist zu Be-
ginn des Verfahrens grundsätzlich zu begrüßen. Aller-
dings erscheint auch mir der gefundene Kompromiss mit
sechs Monaten bis zur Bekanntmachung des Verfahrens
im Klageregister angemessener und praxisgerechter zu
sein, als es die ursprünglich vorgesehene Frist von drei
Monaten gewesen wäre.
Ob es gelingt, die in der Sachverständigenanhörung
kritisierte Praxis der Gerichte zu unterbinden, gebün-
delte Verfahren wieder in Einzelverfahren aufzuteilen,
um dafür zu sorgen, dass die Kammern in der Statistik
ihrer Fälle auf die nötige Anzahl kommen, lassen wir
einmal zunächst dahingestellt. Die Praxis wird es zeigen.
Sollte diese Verhaltensweise andauern, wird man in der
Gerichtsverwaltung ein Prozedere finden müssen, das
die erhebliche Mehrbelastung der Kammern bei gebün-
delten Verfahren berücksichtigt. Sollte die gerichtliche
Praxis hier keine Abhilfe schaffen, werden wir als Ge-
setzgeber gefordert sein.
Ich finde es auch richtig, dem Anwalt des Musterklä-
gers eine zusätzliche Gebühr von 0,3 bezogen auf den
Gesamtgegenstandswert des Verfahrens zu gewähren,
die zulasten der Staatskasse geht. Schließlich ist der Ar-
beitsaufwand erheblich und die Entlastung der Justiz
durch die Vermeidung einer Vielzahl von Verfahren mit
umfangreichen Beweisaufnahmen enorm. Insofern ist
eine zusätzliche Honorierung der Leistung des Kläger-
anwalts sachgerecht.
Insgesamt möchte ich mich für die stets sachgerechte
und kollegiale Zusammenarbeit bei den Kollegen Be-
richterstattern der anderen Fraktionen bedanken. Mein
Dank gilt auch den Mitarbeitern des Bundesministe-
riums der Justiz, die uns stets sachkundig beraten und
viel Vorarbeit geleistet haben und insbesondere die not-
wendigen Konsequenzen aus Feststellungen der Sach-
verständigenanhörung gezogen haben.
Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in zweiter
und dritter Lesung zustimmen.
Christian Ahrendt (FDP): Wir beraten heute in
zweiter und dritter Lesung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens-
gesetzes, KapMuG. Der Rechtsausschuss hat in seiner
Sitzung am 27. Juni 2012 einstimmig dem Beschlussvor-
schlag der Regierungskoalition zugestimmt. Der Be-
schlussfassung ist eine intensive Beratung durch die
Fraktionen, die Berichterstatter und das Bundesministe-
rium der Justiz vorausgegangen.
Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen
Bundestag beschlossen. Wegen der zahlreichen zivilpro-
zessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die
Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre und
verlängerte dann um weitere zwei Jahre, um in dieser
Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis be-
währt. Die Evaluation kam zu dem Ergebnis, dass das
KapMuG mit seinem neuartigen Musterfeststellungsver-
fahren zur effektiven gerichtlichen Handhabung von
Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bei-
trägt. Auch die Länder und die Verbände, die im vergan-
genen Jahr an dem Gesetzgebungsvorhaben beteiligt
wurden, teilen überwiegend diese Einschätzung und sind
bereit, mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
weiterzuarbeiten. Der zu beratende Gesetzentwurf hält
daher grundsätzlich an dem ursprünglichen KapMuG
fest.
Mit der Reform des KapMuG wird der Anwendungs-
bereich gegenüber dem bisherigen Recht geöffnet und
auf Rechtsstreitigkeiten mit auch mittelbarem Bezug zu
einer öffentlichen Kapitalmarktinformation ausgedehnt.
Damit sind insbesondere nun auch Anlagevermittler und
-berater erfasst. Denn zahlreiche Anlageberatungs- und
Anlagevermittlungsfälle, bei denen standardisierte Kapi-
talmarktinformationen verwendet wurden, sind in der
Vergangenheit vom KapMuG nicht erfasst worden. Es
bleibt aber dabei, dass der Anwendungsbereich in diesen
Fällen immer nur dann eröffnet ist, wenn ein Bezug zu
einer öffentlichen Kapitalmarktinformation besteht. Für
eine Öffnung des Anwendungsbereichs für sämtliche
Anspruchsarten und eine Aufnahme in die Zivilprozess-
ordnung ist das Musterverfahren allerdings noch nicht
ausreichend erprobt worden.
Ebenfalls vereinfachen wir den Vergleichsabschluss
im Musterverfahren. Genauso werden die Eröffnung des
22606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe
von Einzelmaßnahmen beschleunigt.
Weiterhin stärken wir die Prozesswirtschaftlichkeit,
indem nun eine Prozesstrennung erst möglich wird,
wenn die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung
der Sache zu einer verzögerten Erledigung eines we-
sentlichen Teils des Rechtsstreits führen würde. Dies ist
erforderlich, um die Parteien hinreichend vor miss-
bräuchlichen Abtrennungsentscheidungen der Gerichte
zu schützen.
Durch die Anhörung und die Beratungen hatte sich
herausgestellt, dass der Gesetzentwurf noch in einigen
Punkten nachgebessert werden konnte, um den Rechts-
schutz für Kapitalanleger zu verbessern und effektiver
zu gestalten.
Die Einführung eines gesetzlichen Quorums von
70 Prozent neben der gerichtlichen Genehmigung be-
steht nun als zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für
einen Vergleich im Musterverfahren. Das Quorum ist
notwendig, da die Zustimmung aller Beteiligten prak-
tisch nie erreicht wird. Zudem gewährleistet es, dass der
Vergleich in der Sache eine angemessene Regelung für
die Streitbeilegung darstellt, und rechtfertigt die voll-
ständige Beendigung des Musterverfahrens mit Wirkung
für die nicht vergleichsbereiten Beigeladenen.
Mit der Einführung des Instruments der Anmeldung
wird eine einfache Teilnahme am Musterverfahren er-
möglicht. Denn viele schutzwürdige Betroffene scheuen
den Weg einer Klage, insbesondere auch aus Kosten-
gründen. Eine Anmeldung wird allerdings lediglich die
Verjährung hemmen. Denn die Wirkung des Musterent-
scheids auf den angemeldeten Anspruch wird nicht in
vollem Umfang auf Anmelder erstreckt werden, anders
bei Verfahrensbeteiligten. Gleiches gilt für die Einbezie-
hung der Forderung in einen Vergleichsabschluss.
In der öffentlichen Anhörung ist zudem deutlich
geworden, dass – anders als im Gesetzentwurf vorgese-
hen – die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
weiterhin ohne die besondere Zulässigkeitsvorausset-
zung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 574 Abs. 2
Nr. 1 ZPO möglich sein soll, die nunmehr stets vermutet
wird.
Die Entscheidungsfrist über die Bekanntmachung ei-
nes Musterfeststellungsantrags wird zusätzlich von drei
auf sechs Monate verlängert. Damit soll sichergestellt
werden, dass ausreichend Zeit für die Gewährung recht-
lichen Gehörs und für die Entscheidung über die Zuläs-
sigkeit eines Musterfeststellungsantrags in den zumeist
umfangreichen Kapitalanlagesachen vorhanden ist. Die
längere Frist trägt daneben dem Umstand Rechnung,
dass Musterverfahren im Regelfall eine große wirt-
schaftliche Bedeutung zukommt, und sorgt dafür, dass in
angemessener Frist feststeht, ob das Quorum für ein
Musterverfahren erreicht wird.
Schließlich enthält das KapMuG nun eine weitere Be-
fristung bis zum Jahr 2020. Die Zeit bis dahin sehen wir
als geboten, da die Funktionsfähigkeit des Musterverfah-
rens noch nicht hinreichend evaluiert werden konnte.
Eine weitere Geltungsdauer von acht Jahren bis zum
31. Oktober 2020 erscheint daher ausreichend, um das
KapMuG endgültig auf seine Funktionsfähigkeit hin zu
untersuchen.
Richard Pitterle (DIE LINKE): Das Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetz ist ein Gesetz, das geschädigte
Anleger in die Lage versetzen soll, gemeinsam ihre An-
sprüche schneller und kostengünstiger durchsetzen zu
können.
Wie wichtig ein solches Gesetz grundsätzlich ist, ha-
ben wir letzte Woche wieder gesehen: Die Commerz-
bank hatte Studienkredite vergeben, aber Kreditnehme-
rinnen und Kreditnehmer nicht rechtzeitig über das
Auslaufen ihres Darlehens informiert. Stattdessen hat die
Bank sofort nach Ende der Laufzeit ihre Forderungen
fällig gestellt und Überziehungszinsen von mehr als
18 Prozent kassiert. Die ehemaligen Studentinnen und
Studenten waren überrascht und wurden von der Com-
merzbank unter Druck gesetzt, entweder den ganzen
Kreditbetrag auf einmal zurückzuzahlen oder das Um-
schuldungsangebot zu den Bedingungen der Commerz-
bank anzunehmen.
An diesem Praxisfall sieht man deutlich, dass es der
Möglichkeit einer sogenannten Sammelklage bedarf;
denn der Schaden ist für die einzelne Kreditnehmerin
bzw. den einzelnen Kreditnehmer eher gering, vielleicht
nur 500 oder 800 Euro, und deshalb zieht nicht jede bzw.
jeder vor Gericht. Dagegen sprechen schon die relativ
hohen Kosten aufgrund der niedrigen Streitwerte, die
jede bzw. jeder zunächst vorlegen muss. Doch in der
Summe kommt für die Bank aufgrund der Vielzahl der
Fälle einiges zusammen. Deshalb muss in solchen Fällen
unbedingt die Möglichkeit bestehen, dass sich Geschä-
digte zusammenschließen und gemeinsam dagegen vor-
gehen können.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent-
wurf ist jedoch immer noch von einem erleichterten Zu-
gang zum Musterverfahren weit entfernt. Jede bzw. jeder
muss zunächst selbst Klage einreichen, bevor sie bzw. er
sich einem Musterverfahren anschließen kann. Damit
trägt sie bzw. er das volle Kostenrisiko und Prozess-
risiko. Das Verhältnis von Kostenrisiken zu Chancen
einer Klage stellt sich bei kleineren Streitwerten beson-
ders ungünstig dar. So belief sich beispielsweise der
durchschnittliche Streitwert einer Klage im Telekom-
Verfahren wegen des Vorwurfs eines fehlerhaften Bör-
senprospekts auf weniger als 5 900 Euro.
Wenn jede bzw. jeder klagen muss, wird aber auch die
Vielzahl der Einzelklagen gleichgelagerter Fälle nicht
abnehmen, sodass sich an der hohen Belastung der
Gerichte nichts ändert. An den Verfahren gegen die Tele-
kom AG waren rund 17 000 Kläger vor dem Landgericht
Frankfurt am Main beteiligt.
Dass Sie den Zugang zum Musterverfahren in dem
vorliegenden Gesetzentwurf nicht erleichtert haben, ist
keine Überraschung: Sie gehen vom Leitbild des Indivi-
dualismus aus. Oder anders ausgedrückt: Jeder kämpft
für sich allein um seine Rechte. Diese von den Tatsachen
leider überholte Vision des edlen Zweikampfes der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22607
(A) (C)
(D)(B)
Argumente übersieht, dass nur wenige über eine entspre-
chend gut gefüllte Geldbörse verfügen, dass sie sich das
leisten können.
Überall dort, wo eine Gruppe Geschädigter zwar indi-
viduell nur einen geringen, aber in der Summe einen
Schaden im mehrstelligen Millionenbereich erleidet,
versagt dieses Leitbild. Hier ist ein kollektiver Rechts-
schutz erforderlich, um allen Geschädigten die Möglich-
keit zu eröffnen, ihr Geld zurückzuerhalten. Den finden
wir aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf.
Weitere Kritikpunkte an Ihrem Gesetzentwurf sind
beispielsweise unzureichende Regelungen zur Beschleu-
nigung der überlangen Verfahren und zum Vergleichs-
abschluss oder die Beschränkung der Rechtsmittel.
Trotzdem erkennen wir auch Ansatzpunkte, den An-
legerschutz weiterzuentwickeln und die Möglichkeit, die
bereits auf europäischer Ebene laufenden Bestrebungen,
ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschut-
zes zu schaffen, auch in Deutschland zu etablieren. Ihr
Gesetzentwurf ist zwar nur ein kleiner Schritt in diese
Richtung. Aber das passt ja zu dieser Bundesregierung:
Von ihr sind bekanntlich keine großen Schritte zu erwar-
ten. Der Tippelschritt ist ihr Schrittmaß.
Wir sehen aber Chancen und werden uns deshalb bei
der Abstimmung enthalten und weiter an der Verbesse-
rung des Anlegerschutzes mitarbeiten, um auf dem of-
fensichtlich langen Weg hin zu einem kollektiven
Rechtsschutz für die Opfer von Bankentricks und windi-
gen Finanzhaien voranzukommen.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
KapMuG hat den Praxistest im Grundsatz bestanden. Es
stellt „ein neuartiges, aber insgesamt funktionsfähiges
Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung im Kapital-
marktrecht“ dar, es ist daher eine Verbesserung zum vor-
herigen Rechtszustand. Zu diesem Schluss kommt die
im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums
angefertigte Studie, die von Professor Dr. Axel Halfmeier,
Professor Dr. Eberhard Feess und Professor Dr. Peter
Rott durchgeführt worden ist. Daher sollten wir an die-
sem neuartigen Rechtsinstrument auch im Prinzip fest-
halten.
Allerdings sind auch Schwächen deutlich geworden:
Das Ziel einer breiten Geltendmachung von Streuschä-
den im Kapitalanlagerecht wurde bisher nicht erreicht,
und auch die anvisierte Entlastung der Justiz ist nur sehr
bedingt erfolgt.
Deshalb ist die durch den Rechtsausschuss vorge-
schlagene Einführung einer Anmeldung von Ansprüchen
zum Musterverfahren zu begrüßen. Zwar wird hierdurch
nur eine Verjährungshemmung des Anspruchs erreicht,
die Anmelder werden jedoch nicht „Beteiligte“ des Mus-
terverfahrens, und daher werden sie auch durch den
Musterentscheid nicht rechtlich gebunden, ebenso wenig
durch den Vergleich. Sie müssen nach wie vor selbst
Klage erheben, und zwar drei Monate nachdem der Mus-
terentscheid rechtskräftig geworden ist. Trotzdem wird
die Neuregelung zur Ausweitung der Rechtsinstrumente
des KapMuG beitragen, denn faktisch werden sowohl
der Musterentscheid als auch der Vergleich eine Bindung
für folgende Prozesse entfalten. Damit besteht für den
Anmelder ein deutlich geringeres Kostenrisiko in seinem
Prozess, was zu vermehrter Geltendmachung von Scha-
denersatz für erlittene Schäden führen dürfte.
Wir hätten uns an dieser Stelle eine etwas mutigere
Änderung gewünscht, etwa durch die Einführung einer
„einfachen Teilnahme“, wodurch die Teilnehmer direkt
an den Wirkungen des Musterverfahrens beteiligt wor-
den wären. Die nun geregelte Anmeldung erfüllt aber
schon den wichtigsten Zweck, und das ist die Verjäh-
rungshemmung, und ist daher ein – wenn auch kleiner –
Schritt in die richtige Richtung.
Auch die Regelungen zum vereinfachten Vergleich
begrüßen wir sowie die Möglichkeit des Ausstiegs aus
dem Vergleich für diejenigen Beteiligten, die sich der
Vergleichsvereinbarung nicht anschließen wollen. Auch
das durch den Rechtsausschuss eingeführte Quorum als
Wirksamkeitsvoraussetzung des Vergleichs können wir
sehr gut mittragen. Danach wird der Mustervergleich nur
wirksam, wenn weniger als 30 Prozent den Austritt aus
dem Vergleich erklären, also mindestens 70 Prozent hin-
ter dem Vergleich stehen. Dies ist sinnvoll, da ein Mus-
terentscheid wenig zweckmäßig ist, wenn nach der Ver-
gleichsvereinbarung eine Massenflucht einsetzt und am
Ende gar nur noch eine Minderheit hinter dem Vergleich
steht.
Wichtig ist auch die Klarstellung durch den Rechts-
ausschuss, dass Verfahren künftig nicht mehr aus sach-
fremden Gründen getrennt werden dürfen, sondern nur,
wenn die gemeinsame Verhandlung zur Entscheidung
der erhobenen Ansprüche zu einer verzögerten Erledi-
gung führt. Eine Trennung, nur um den Prozessstoff
hierdurch übersichtlicher zu gestalten und zu ordnen,
scheidet damit aus.
Über den vorgelegten Gesetzentwurf hinaus plädieren
wir für eine Ausweitung der Musterklage auf weitere zi-
vilrechtliche Ansprüche und wollen über eine Aufnahme
des Gesetzes in die ZPO diskutieren, so wie dies auch
der Evaluationsbericht vorschlägt. Ähnlich hat sich be-
reits der Bundesrat im Jahr 2005 geäußert, und auch die
Bundesrechtsanwaltskammer hält es in ihrer Stellung-
nahme zum Referentenentwurf eines Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetzes vom September 2011 für über-
denkenswürdig, den Anwendungsbereich des KapMuG
auch auf andere Fälle, etwa Fälle der Produkthaftung
oder der Haftung für Kartellverstöße, auszudehnen, da es
auch hier Bedarf gebe.
Wir müssen uns dem Grundproblem stellen, dass die
individuelle Rechtsdurchsetzung als prozessuales Regel-
instrument den Bedürfnissen der Praxis zur effektiven
Streitbeilegung in Fällen von Streu- und Massenschäden
immer weniger gerecht wird. Das KapMuG in seiner be-
grenzten Form kann dieses Grundproblem nicht lösen.
Auf EU-Ebene und in einzelnen Mitgliedstaaten der EU
ist die Diskussion hierüber bereits deutlich weiter gedie-
hen als in Deutschland. Auf europäischer Ebene hat die
Europäische Kommission im vergangenen Jahr die Kon-
sultation „Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohä-
renten europäischen Ansatz“ eingeleitet. Für Ende dieses
22608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Jahres wird ein europäischer Gesetzesvorschlag zur Ein-
führung eines kollektiven Rechtsschutzinstruments er-
wartet, das voraussichtlich im Anwendungsbereich we-
sentlich umfassender sein wird und auch einfachere
Beteiligungsmöglichkeiten vorsehen wird.
Schließlich halten wir auch eine weitere Befristung
auf acht Jahre für nicht notwendig, allerdings auch nicht
für schädlich. Im Jahre 2020 wird die Debatte um
kollektive Rechtsschutzinstrumente sowohl in Deutsch-
land als auch auf europäischer Ebene wesentlich weiter
sein, als dies heute der Fall ist. In der Zwischenzeit kön-
nen wir weitere Erfahrungen mit dem modifizierten
KapMuG sammeln.
Die Grünen werden dem vorgelegten Gesetzentwurf
zustimmen.
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Keine Schließung
des einzigen deutschen Schienenherstellers
TSTG Schienen Technik in Duisburg – Über-
nahme des Unternehmens durch die Deutsche
Bahn AG (Tagesordnungspunkt 17)
Ulrich Lange (CDU/CSU): Wir sind uns alle einig,
dass es für Deutschland und insbesondere für den Wirt-
schaftsstandort Duisburg ein Verlust ist, wenn der ein-
zige verbliebene Schienenhersteller auf deutschem Bo-
den, die TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG in
Duisburg geschlossen werden soll. Nach dem Beschluss
der Muttergesellschaft, der voestalpine AG in Wien, soll
das TSTG-Werk Ende 2012 geschlossen werden, wovon
laut Pressemitteilung vom 13. März 2012 rund 350 Mit-
arbeiter betroffen sein werden. Die Entscheidung des ös-
terreichischen Mutterkonzerns ist sehr bedauerlich.
Als Grund für die Schließung führt der Vorstand der
voestalpine AG an, dass die Produktion am Standort
Duisburg-Bruckhausen nicht rentabel ist. Dies liege vor
allem an den Gegebenheiten des Marktes. In den letzten
Jahren hatte die TSTG mit sinkender Auslastung zu
kämpfen; sie hat zuletzt hohe Verluste geschrieben.
Überkapazitäten im Markt führten zu einer Zuspitzung
der Wettbewerbssituation und zu einem stark sinkenden
Preisniveau. Vor diesem Hintergrund kann das Werk in
Duisburg aus Sicht der voestalpine AG nicht mehr ohne
Verlust produzieren, weshalb der Konzern den Beschluss
gefasst hat, sich aus dem Segment der Standard-Schie-
nen-Produktion zurückzuziehen.
Dies verwundert ein wenig, da die DB Netz AG mit
der TSTG noch im Jahr 2011 nach einem wettbewerbli-
chen Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die
Schienenlieferungen im Wert von 75 Millionen Euro ab-
geschlossen hat. Der Zuschlag an die voestalpine AG
konnte erfolgen, nachdem von den Bietern umfassende
Sicherungsmaßnahmen gegen künftige Wettbewerbsver-
stöße zugesichert wurden und Transparenz hinsichtlich
der organisatorischen Konsequenzen aus dem Schienen-
kartell hergestellt wurde. Damit hat der DB-Konzern be-
reits einen erheblichen Beitrag zur Auslastung des Wer-
kes geleistet.
Wir alle würden es sehr begrüßen, wenn es gelingen
würde, dieses Werk und selbstverständlich auch die Ar-
beitsstellen zu erhalten. Dies kann aber nicht bedeuten,
dass wir in die unternehmerische Planung der DB AG
eingreifen. Der Einfluss der Bundesregierung auf die
Deutsche Bahn AG ist beschränkt. Weder der Bund noch
andere Dritte können dem Privatunternehmen Deutsche
Bahn AG Vorgaben machen, die in den unternehmeri-
schen Entscheidungsbereich eingreifen. Der Vorstand
der Deutschen Bahn AG führt die Gesellschaft in eigener
Verantwortung nach § 76 Aktiengesetz. Auf einen mög-
lichen Einstieg der DB Netz Oberbaustoffe Witten bei
der TSTG wird der Bund daher aus rechtlichen Gründen
keinen Einfluss nehmen. Somit kann der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung dazu auch nicht auffordern.
Ihr Antrag muss schon aus rein rechtlichen Gründen ab-
gelehnt werden. Ein Einstieg bei der TSTG wäre allein
zwischen der Deutschen Bahn AG und der voestalpine
AG zu verhandeln.
Dies hat unser Bundesverkehrsminister Dr. Peter
Ramsauer den Linken auch schon schriftlich mitgeteilt.
Aber vielleicht funktioniert der Informationsfluss bei
den Linken aufgrund des Dauerbeschusses aus dem
Saarland im Moment etwas zögerlich oder ist komplett
gekappt. Deshalb sage ich es nocheinmal deutlich für
alle Linken zum Mitschreiben: In der Angelegenheit der
Schließungspläne der TSTG Schienen Technik GmbH &
Co. KG hat Bundesminister Dr. Ramsauer Ihren ehema-
ligen Oberlinken Klaus Ernst darüber informiert, dass
die Beschaffung von Schienen durch die Eisenbahninfra-
strukturunternehmen der Deutschen Bahn AG in eigener
Verantwortung erfolgt und dass er aus rechtlichen Grün-
den hierauf keinen Einfluss nehmen kann.
Wir wissen doch alle, dass die Produktion von Schie-
nen nicht zum Kerngeschäft des DB-Konzerns gehört.
Die DB AG beabsichtigt auch nicht, in diesen Markt ein-
zutreten. Eine Übernahme des Werkes in Duisburg durch
den DB-Konzern ist daher für die DB keine Option.
Die Linken wollen den Bahnkonzern jedoch dazu
zwingen, die TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG
zu kaufen. Nach Angaben der Konzernmutter, der
voestalpine AG, ist die Firma unrentabel und nicht
wettbewerbsfähig. Dies bedeutet natürlich, dass Sie die
DB AG dazu zwingen wollen, einen maroden Betrieb zu
erwerben und damit Verluste zu erzielen. Sie fordern
also, dass der Bund als Eigentümer ein Unternehmen fi-
nanziert, das langfristig subventioniert werden muss, das
also vom Steuerzahler am Leben gehalten werden muss.
Dies ist nicht im Sinne unserer Steuerzahler; aber es ent-
spricht dem wirtschaftlichen Denken der Linken.
Genauso haben Ihre Vorgänger die Wirtschaft der
DDR über Jahre und Jahrzehnte Stück für Stück in den
Sand gesetzt. Anstatt zu reformieren, wurden unrentable
Betriebe auf Kosten von gesunden Unternehmen über
Wasser gehalten, bis diese die Belastungen auch nicht
mehr tragen konnten und ebenfalls untergegangen sind.
Es wird wieder einmal sehr deutlich, dass die Linken bis
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22609
(A) (C)
(D)(B)
heute nicht in unserer sozialen Marktwirtschaft ange-
kommen sind.
Ich möchte auch auf die Vorwürfe eingehen, die die
Linken an die DB AG bezüglich des Kartells „Schienen-
freunde“ richten. Der DB-Konzern verlangt von den
Kartellbeteiligten, dass sie den durch das Kartell entstan-
denen Schaden ersetzen. Unmittelbar nach Bekanntwer-
den der Ermittlungen wurde von der DB AG eine
Taskforce „Schienenkartell“ ins Leben gerufen, die di-
rekt an den Konzernvorstand der DB AG berichtet.
Diese Taskforce arbeitet den Sachverhalt mithilfe von
externen ökonomischen, forensischen und juristischen
Beratern auf, bereitet die Geltendmachung von Schaden-
ersatz gegenüber den Kartellanten vor und unterstützt
die Ermittlungsbehörden. Abschließend beziffert werden
können die Schadenersatzansprüche jedoch erst, wenn
die behördlichen Ermittlungen zu Umfang und Dauer
der wettbewerbswidrigen Absprachen abgeschlossen
sind. In der Financial Times vom 29. Mai 2012 wird von
einem Schaden von bis zu 500 Millionen Euro gespro-
chen. Der Vorwurf der Linken, dass die Führung der DB
AG von den wettbewerbswidrigen Absprachen Kenntnis
gehabt habe, ist rein aus der Luft gegriffen. Dafür gibt es
keinerlei Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise.
Leere Behauptungen im Verhör aufzustellen, sind Stasi-
methoden, die hier nicht hingehören. Aber es gelingt Ih-
nen einfach nicht, Ihre SED-Vergangenheit abzuschüt-
teln.
Johannes Pflug (SPD): Was immer wir hier und
heute zur Situation des Unternehmens Thyssen Schienen
Technik TSTG beraten, das von der Schließung bedroht
ist, geschieht vor folgendem Hintergrund: Die Unterneh-
mensmutter voestalpine in Österreich ist fest entschlos-
sen, die in Duisburg vorhandenen Produktionskapazitä-
ten vom Markt zu nehmen. Das macht voestalpine
deshalb, weil sie den Verkaufspreis für Schienen nach
oben treiben will: Der Preis ist nämlich nach einer straf-
rechtlich geahndeten Kartellpreisabsprache mit anderen
ausländischen Schienenherstellern eingebrochen. Neben
den Strafzahlungen muss voestalpine natürlich auch
Schadenersatzzahlungen an die Schienenabnehmer zah-
len. Ein hoher Preis!
Diesen Preis für diese unverantwortliche und krimi-
nelle Politik sollen nun die Arbeitnehmer in Duisburg
mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze bezahlen. Dass sie
– die Arbeitnehmer – sowie ihre Gewerkschaft, die IG
Metall, und die Duisburger Bevölkerung, für die ich hier
als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter spreche, die
geplante Schließung nicht akzeptieren werden, dürfte
aus eben genannten Gründen völlig klar sein.
Im Gegensatz zu voestalpine wollen wir aber kon-
struktive Lösungsvorschläge unterbreiten und nicht nur
Profitmaximierungspolitik betreiben:
Mit der TSTG würde der einzige deutsche Schienen-
hersteller dichtmachen. Die Deutsche Bahn und andere
deutsche Abnehmer wären damit abhängig von Liefe-
rungen aus dem Ausland. Deutschland ist als Exportna-
tion und größtes Transitland in Europa auf eine sichere,
schnelle und flexible Infrastruktur angewiesen. Dies
wäre mit einer Abhängigkeit von ausländischen Schie-
nenherstellern nicht mehr gegeben.
Wir fordern aus diesem Grund die Deutsche Bahn AG
und die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob es aus unter-
nehmensstrategischen Gründen wirklich vertretbar ist,
sich so stark von ausländischen Firmen abhängig zu ma-
chen. Wir sind der Ansicht: Dies ist falsch und nicht ak-
zeptabel.
Die bereits geplante Vergabe eines Auftrags von
90 000 Tonnen Schienen durch die Deutsche Bahn AG
an die TSTG würde dem Unternehmen und den Arbeit-
nehmern eine Atempause von einem weiteren Jahr – also
bis 2013 – verschaffen.
Eine weitere Überlegung, das Werk vor der Schlie-
ßung zu retten, geht in die Richtung alternative Produkt-
palette. Dank der Maschinenvielfalt bei der TSTG ist es
möglich, die Produktion von Schienen in eine Produk-
tion von Winkeleisen zur Strommastenherstellung umzu-
wandeln. Durch die zunehmende Energieumstellung auf
erneuerbare Energien werden kurzfristig bis zu 2 000 Ki-
lometer Stromleitungen neu verlegt werden müssen.
Mittelfristig sind es sogar 4 000 Kilometer! Die TSTG
hat solche Winkeleisen bereits früher hergestellt.
Ich denke, es gibt realistische Chancen, die TSTG
Schienen Technik in Duisburg und damit die Schienen-
herstellung in Deutschland gewinnbringend zu erhalten.
Lassen Sie mich deswegen zusammenfassen; es geht
um folgende realistische Alternativen:
Erstens. Die Deutsche Bahn AG prüft eine Über-
nahme der TSTG, zumal die TSTG auch ein sehr fort-
schrittliches Verfahren zur Weichenherstellung betreibt –
dies kommt auch der Bahn als Abnehmerin zugute.
Zweitens. Der Umweltminister bespricht mit TSTG-
Vertretern und der IG Metall die Zahlen eines realisti-
schen Bedarfs an Stromleitungen und Strommasten. Die
TSTG könnte dabei helfen, die Energiewende in
Deutschland zügig umzusetzen, indem sie ihre Produk-
tion in den nächsten Jahren auf Strommasten umstellt.
Drittens. Die Arbeitnehmer der TSTG suchen weitere
Alternativen zur Strommastenherstellung – auch mit
potenziellen neuen Eigentümern. Ein Beispiel hierfür ist
die Weiterentwicklung der Produktinnovation Banit-
Schiene.
Es geht in Duisburg nicht nur um die Schließung ir-
gendeines Industriebetriebs und um den Erhalt von Ar-
beitsplätzen; es geht auch um die Vermeidung von Ab-
hängigkeiten lebenswichtiger deutscher Infrastruktur
vom Ausland.
Martin Burkert (SPD): Egal wie man das Blatt wen-
det, egal wie man zu dem Antrag der Fraktion Die Linke
zum Thema TSTG Schienen Technik in Duisburg steht –
eines muss uns vollkommend bewusst sein: Wir reden
hier und heute im Deutschen Bundestag über mensch-
liche Schicksale. Wir reden darüber, dass über 400 Men-
schen ihren Arbeitsplatz und damit ihre Lebensgrund-
lage verlieren könnten. Aus diesem Grund muss es Ziel
22610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
sein, Lösungen zur Rettung von Arbeitsplätzen zu fin-
den.
Auch will ich es nicht versäumen, meiner Kollegin
Bärbel Bas und meinem Kollegen Johannes Pflug für ihr
bisheriges Engagement zur Rettung von Arbeitsplätzen
zu danken.
Eines zeigt die aktuelle Entwicklung auf dem Stahl-
markt mit den steigenden Marktpreisen und bei der
Herstellung von Stahlerzeugnissen ganz deutlich: Der
Verkauf von Schienenschweißwerken bei der Deutschen
Bahn AG war nicht die beste unternehmerische Ent-
scheidung. Gerade die Beschäftigten haben darauf hin-
gewiesen, dass eine Produktion innerhalb der Deutschen
Bahn AG wesentlich besser und effektiver ist. In meiner
Heimatstadt Nürnberg wurde ein Schienenschweißwerk
verkauft. Die Folge daraus ist, dass heute die Bahn von
externen Firmen abhängig ist und die Preise von außen
diktiert werden.
Die zentrale Forderung im Antrag der Fraktion Die
Linke ist es, dass das Werk TSTG Schienen Technik in
Duisburg von der DB AG übernommen wird. Konkret
würde es aufgrund der Struktur der DB AG zu einem
Kauf durch die DB Netz AG kommen.
Klar ist, dass es Argumente für einen Kauf durch die
DB Netz AG gibt: zum einen die Stärkung des Wirt-
schaftsstandorts Deutschland; denn die Produktion von
Schienen würde in Deutschland bleiben und vor allem
Arbeitsplätze könnten gesichert werden. Zum anderen
bedeutet ein Kauf die Eigenproduktion bei der DB Netz
AG und damit Unabhängigkeit vom Markt.
Genauso müssen aber die Argumente gegen einen
Kauf durch die DB Netz AG beleuchtet werden: So ist
das Risiko für die DB Netz AG zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht absehbar. Darüber hinaus ist die Produktion
von Schienen kein Kerngeschäft der DB Netz AG; das
heißt, das Portfolio der DB Netz AG würde sich ändern
bzw. TSTG Schienen Technik würde eine Tochtergesell-
schaft werden.
Klar ist: Es müsste der DB Netz AG die Chance gege-
ben werden, sich zu der Thematik detailliert zu äußern,
um zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen. Dabei
müssen kaufmännische und technische Fragestellungen
berücksichtigt werden. Mögliche Fragen wären: Ist es
für die DB Netz AG sinnvoll, das TSTG-Schienen-
Technik-Werk in Duisburg als Marktregulativ zu erwer-
ben und in Eigenregie weiterzuführen? Was würde ein
Wegfall des TSTG-Schienen-Technik-Werkes für die
Produktion von hochwertigen Schienen bedeuten? Wie
ist die reale wirtschaftliche Lage des Werkes TSTG
Schienen Technik? Kann die DB Netz AG eventuell Be-
schäftigte übernehmen und damit Fachkräfte für den
Schienenbereich halten?
Dies sind grundlegende Fragen, die schnellstmöglich
geklärt werden müssen. Die Führung der voestalpine AG
ist dabei aufgefordert, konstruktiv mitzuarbeiten – im
Sinne der Beschäftigten. Auch muss es ein ergebnisoffe-
ner Prozess sein, in dem Alternativen zur Weiterbeschäf-
tigung auch diskutiert werden müssen. Nur eines werden
wir dabei nicht akzeptieren: den Verlust von über
400 Arbeitsplätzen.
Birgit Homburger (FDP): Lassen Sie mich zunächst
erst einmal etwas Grundsätzliches sagen: Im Jahr 22
nach der deutschen Wiedervereinigung müsste eigent-
lich jeder bemerkt haben, dass in der Bundesrepublik das
Prinzip der sozialen Marktwirtschaft herrscht. Daraus er-
gibt sich für die ansässigen Unternehmen die Notwen-
digkeit, effizient und gewinnbringend zu arbeiten. Die
hierfür zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen
werden vom Inhaber, der Geschäftsführung oder dem
Vorstand der Firmen getroffen. Der Staat mischt sich
dabei nicht ein.
Dies gilt auch für die Deutsche Bahn AG. Die gehört
zwar zu 100 Prozent dem Bund, ist aber deshalb noch
lange keine Auffanggesellschaft für unrentable Unter-
nehmen. Sie muss bei der Bewerkstelligung des Güter-
und Personenverkehrs wirtschaftlich agieren. Daher sind
auch der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bahn AG
und nicht der Deutsche Bundestag für Fusions- oder
Kaufentscheidungen der Gesellschaft zuständig.
Nun zum konkreten Fall der Duisburger TSTG Schie-
nen Technik GmbH & Co. KG. Natürlich ist es außer-
ordentlich bedauerlich, dass sich die österreichische
Muttergesellschaft voestalpine AG zur Schließung des
Unternehmens entschlossen hat. Wir alle wissen, dass
sich die Ruhrgebietsregion in einem schwierigen und
langwierigen Umstrukturierungsprozess befindet.
Besonders an einem Standort wie Duisburg schmerzt
jede Firmenschließung und der damit verbundene Ver-
lust von Arbeitsplätzen besonders. Aber genau deshalb
haben wir in Deutschland rechtliche Regelungen und In-
stitutionen geschaffen, die sich in solchen Fällen um die
betroffenen Mitarbeiter kümmern. Ich gehe davon aus,
dass diese bewährten Strukturen der Tarifpartner bewir-
ken werden, dass die Gespräche zwischen Gewerk-
schaft, Belegschaftsvertretern und dem Vorstand der
voestalpine AG über einen Sozialplan mit einem Inte-
ressenausgleich erfolgreich verlaufen.
Im Übrigen hat mich die Argumentationslinie der
Linken überrascht. Es ist schon kühn, per se an den Aus-
sagen der Unternehmensführung bezüglich der Auslas-
tung und Rentabilität ihres Tochterunternehmens zu
zweifeln. Dass die Linke-Fraktion Expertin für die
betriebswirtschaftliche Effizienzrechnung ist, hat sie in
der Vergangenheit jedenfalls erfolgreich vertuscht. Der
Verweis, dass das Duisburger Werk in zurückliegenden
Jahrzehnten „fast immer gut ausgelastet war“, spricht
nicht gerade dafür. Denn Unternehmen leben nicht von
ihrer Vergangenheit, sondern von ihrer Zukunft. Sie
allein ist der Gradmesser für wirtschaftliche Entschei-
dungen. Und die sieht die Muttergesellschaft der TSTG
offensichtlich nicht. Dabei spielen auch der technische
Stand der Produktionsstätte und die geringen Chancen,
nach einer Modernisierung der Anlagen rentabel produ-
zieren zu können, eine Rolle.
Die angesprochenen kartellrechtlichen Vergehen der
voestalpine AG sind ebenfalls keine Begründung dafür,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22611
(A) (C)
(D)(B)
warum sich der Deutsche Bundestag in unternehmeri-
sche Entscheidungen einmischen sollte. Die Verfehlun-
gen zu untersuchen und zu sanktionieren, ist Aufgabe
des Kartellamtes. Das entsprechende Verfahren läuft,
und wir haben volles Vertrauen, dass die begangenen
Verstöße gegen das Kartellrecht entsprechend geahndet
werden.
Daher lehnt die FDP-Bundestagsfraktion den vorlie-
genden Antrag ab.
Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Fraktion Die
Linke hat beantragt, dass die Deutsche Bahn AG den
einzigen Schienenhersteller in Deutschland – die TSTG
in Duisburg – übernimmt und damit verhindert, dass die-
ser Betrieb geschlossen wird. Weil der Bund 100-pro-
zentiger Eigentümer der DB AG ist, kann der Deutsche
Bundestag dazu beitragen, dass das geschieht.
Worum es bei dieser Geschichte geht, will ich in drei
Punkten umreißen: Erstens. Die TSTG in Duisburg ist
ein gesundes Unternehmen. 460 Beschäftigte stellen das
Hightechprodukt Schiene her, mit modernster Technik,
großer Kompetenz und höchster Zuverlässigkeit. Na-
hezu 60 Prozent aller Schienen, die in Deutschland ge-
braucht werden, kommen aus diesem Werk – es könnten
sogar 100 Prozent sein. Der Standort liegt verkehrsgüns-
tig, sodass der Transportaufwand gering ist; das Unter-
nehmen ist gut vernetzt und kooperiert unter anderem
mit dem bahneigenen Weichenwerk in Witten. Die Pro-
duktionskapazität ist ausgelastet, und zeitweise sind so-
gar Überstunden nötig, um die Aufträge fristgerecht ab-
zuarbeiten.
Zweitens. Besitzer ist der österreichische Konzern
voestalpine. Der war am „Schienenkartell“, zu dem sich
15 europäische Stahlunternehmen zusammengeschlos-
sen hatten, beteiligt. Rund 15 Jahre lang hat dieses Kar-
tell Extraprofite organisiert, weil den Eisenbahnunter-
nehmen bis zu 50 Prozent überhöhte Preise abverlangt
wurden. Allein der Deutschen Bahn AG ist dadurch ein
Schaden von rund 1 Milliarde Euro entstanden.
Nachdem das Kartell aufgeflogen ist und die Ge-
winne 2011 eingebrochen sind, will voestalpine nun Ka-
pazitäten vernichten, TSTG abwickeln und auf keinen
Fall an potenzielle Konkurrenten, also andere Unterneh-
men aus der Stahlbranche, verkaufen. Eine Betriebsüber-
nahme durch die DB AG würde der Konzern allerdings
akzeptieren, weil dann für den Eigenbedarf und nicht für
den Weltmarkt produziert würde.
Drittens. Die DB AG geht davon aus, dass sie bei fünf
großen Schienenherstellern einkaufen kann und behaup-
tet deshalb, kein Interesse an der TSTG zu haben. Tat-
sächlich sind aber zwei der fünf Anbieter – in Italien und
in Tschechien – in ernsthaften wirtschaftlichen Schwie-
rigkeiten, und ihr Fortbestand ist nicht sicher. Außerdem
wird voestalpine die Produktpalette ändern und gerade
die Schienenqualität, die bei der Deutschen Bahn zum
Einsatz kommen soll, gar nicht mehr herstellen. Bleiben
also zwei Hersteller, von denen einer bei Forschung und
Entwicklung große Schwächen hat. Die Bahn steuert so-
mit auf eine neue Abhängigkeit zu. Im schlimmsten Fall
wird der Schienenausbau durch Lieferschwierigkeiten
ausgebremst.
Es gibt also sehr triftige Gründe dafür, dass die
DB AG die Schienenproduktion in den eigenen Konzern
aufnimmt und den Stahlmonopolen buchstäblich einen
Strich durch die Rechnung macht. Darüber hinaus haben
aber auch Bundestag und Bundesregierung eine Verant-
wortung, und zwar schon deshalb, weil das Grundgesetz
in Art. 87 e Abs. 4 feststellt, dass der Bund Ausbau und
Erhalt der Schienenwege gewährleisten muss. Und wenn
wir ernsthaft die Umwelt- und Klimaziele im Verkehrs-
sektor erreichen wollen oder ein sozial-ökologisches
Wachstumsprogramm in Europa anstreben, dann liegt es
nahe, dass die Eisenbahninfrastruktur erweitert werden
muss. Dafür sind mehr und nicht weniger Schienen nö-
tig.
Unser Grundgesetz sieht eigentlich vor, dass Eigen-
tum zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden soll.
Was voestalpine vorhat, ist aber genau das Gegenteil.
Hier zeigt sich, wie die einzelbetriebliche Marktlogik ei-
nes Konzerns nicht nur 460 Qualitätsarbeitsplätze in-
frage stellt, sondern auch jede volkswirtschaftliche Ver-
nunft. Vielleicht haben die Mütter und Väter unseres
Grundgesetzes auch an solches gedacht, als sie mit
Art. 15 explizit die Enteignung von Produktionsmitteln
zum Zwecke der Vergesellschaftung vorgesehen haben –
gegen gerechte Entschädigung selbstverständlich.
Nun weiß ich natürlich, dass die Marktfetischisten
verschiedenster Couleur auf allen Ebenen das Sagen ha-
ben und dass sie sofort das Schreckgespenst „sozialisti-
scher Planwirtschaft“ wittern und die Freiheit bedroht
sehen, wenn Eigentumsrechte zur Diskussion stehen –
und das, obwohl auf Länderebene ganz offizielle Enteig-
nungsbehörden eingerichtet sind, die zum Beispiel dann
zum Einsatz kommen, wenn Flughafenbetreiber Grund-
stücke für eine neue Landebahn „brauchen“.
Sei es drum. Auf die Einsicht und tätige Hilfe dieser
Regierungskoalition zu hoffen, scheint nicht nur mir
ziemlich aussichtslos. Die Betriebsräte der TSTG sind
längst selbst aktiv geworden. Unterstützt von der IG Me-
tall, von Linken und Sozialdemokraten haben sie schon
viel auf die Beine gestellt, Konzepte erarbeitet, öffentli-
che Aufmerksamkeit und Solidarität organisiert. Sie
werden nicht lockerlassen. Schließlich gibt es einige
Beispiele, die zeigen, dass die Beschäftigten selbst wir-
kungsmächtig werden können, wenn sie die eigene Sa-
che, den eigenen Betrieb in die eigenen Hände nehmen.
Immerhin hat es die 400-köpfige Belegschaft der SBB-
Werkstätten Officine Bellinzona, in der beschaulichen
Schweiz, 2008 geschafft, ihr Werk zu erhalten, auch
wenn dazu Streik und Betriebsbesetzung nötig waren.
Die Linke wird jedenfalls alles tun, um den Beschäf-
tigten in Duisburg zur Seite zu stehen. Wir wollen eine
gute Bahnentwicklung europaweit. Und wir stellen uns
dem kapitalistischen Unsinn entgegen, der die Konkur-
renz und Profitlogik für allgemeingültig verklärt. Uns
geht es um vernünftiges, sozial-ökologisches Wirtschaf-
ten – und dazu kann die TSTG als Bahntochter einen
wichtigen Beitrag leisten.
22612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ein Schienenkartell hat uns großen Schaden zugefügt.
Jahrelang wurden der Bahn zu teure Schienen verkauft –
mit Mitteln, die auch der Steuerzahler zur Verfügung ge-
stellt hat. Die Bahn, die Steuerzahler und vor allem Mit-
arbeiter und Mitarbeiterinnen des Schienenherstellers
TSTG sind nun die Verlierer.
Wir können derzeit nur vermuten, dass der größte Teil
des vom Kartell zu Unrecht eingenommenen Geldes
nicht wieder zurückgezahlt wird. Durch das Kartell gibt
es jetzt ein Überangebot an Schienen. Die Preise fallen,
und die Folge ist das, was man gemeinhin „Marktberei-
nigung“ nennt – auch wenn es für viele sehr unschöne
Folgen hat. Es droht die Schließung der TSTG. Der Ei-
gentümer voestalpine AG scheint sich davon eine Wa-
renverknappung zu erhoffen. Ein Verkauf wird offenbar
nicht erwogen, weil man sich keine Konkurrenz schaffen
möchte.
Die Linken haben hierfür eine scheinbar einfache
Lösung. Sie wollen als Antwort auf illegale Preisabspra-
chen im Gemischtwarenladen DB AG noch eine Abtei-
lung eröffnen. Mir fehlt hier leider eine klare Begrün-
dung, welchen Vorteil die DB AG von der Übernahme
hätte – außer dass die DB neben dem eigenen Weichen-
hersteller noch einen Schienenhersteller hätte. Ob das
betriebswirtschaftlich für die DB sinnvoll ist, bleibt da-
bei vollkommen unklar.
Diese sehr wichtige Begründung bleiben Sie leider
schuldig, und es ist auch klar, warum: Ihr ehemaliger
Vorsitzender hat sich bei den Mitarbeitern weit aus dem
Fenster gelehnt und den vorliegenden Antrag genau für
diese 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schreiben
lassen. Das ist ehrenwert, aber als Bund sind wir nicht
nur für die Mitarbeiter der TSTG zuständig. Wir müssen
auch erklären, was der Rest unseres Landes davon hat.
Wir müssen jetzt den bitteren Realitäten ins Auge
blicken und dürfen bei den Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern keine falschen Hoffnungen wecken. Fakt ist of-
fenbar: Der Besitzer will nicht verkaufen, und die DB
will die TSTG nicht haben. Deswegen muss nach ande-
ren Wegen gesucht werden.
Die Mitarbeiter der TSTG haben mir heute im persön-
lichen Gespräch dargestellt, welch großes Know-how in
ihrem Unternehmen steckt und welch gute Perspektiven
sie weiterhin für ihre Produkte sehen. Ein Produktions-
auftrag von der DB an die TSTG ist derzeit wohl durch-
aus noch zu erwarten. Diese Möglichkeit bietet vielleicht
eine Perspektive, um weiter qualitativ hochwertige
Schienen in Duisburg zu produzieren. Die Mitarbeiter
sollten prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, mittels eines
sogenannten Management- oder Employee-Buy-Outs
den Betrieb weiterzuführen. Ich sehe eine gewisse
Chance für die TSTG, wenn Mitarbeiter und Manage-
ment selbst die Verantwortung übernehmen. Deswegen
heißt meine Aufforderung: Zeigen Sie als Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter, was Sie draufhaben. Dann hat die
TSTG vielleicht eine Zukunft.
Von den Linken wünsche ich mir etwas mehr Blick
auf die Realität und auch endlich ein Konzept, wie die
Bahn der Zukunft aussehen soll. Kernaufgabe der Bahn
ist der Schienenverkehr in Deutschland und der grenz-
überschreitende Schienenverkehr. Für mich gehört hier
nicht unbedingt die eigene Schienenproduktion dazu.
Außerdem müssen wir uns grundsätzlich darüber ver-
ständigen, dass die Milliarden, die wir seit Jahrzehnten
in die Bahn pumpen, auch zu besseren Angeboten füh-
ren. Schon heute landen Regionalisierungsmittel über
Trassengebühren bei der Holding und werden dort auch
für fragwürdige Beteiligungen im Ausland genutzt.
Das sind Fragen, die wir als Politik beantworten müs-
sen. Aber damit beschäftigen sich die Linken leider
nicht. Sie haben hier mit ihren Forderungen ein sehr
kurzsichtiges Interesse. Sie verschweigen dabei, wie es
langfristig weitergehen soll. Das ist für sie bequem, ent-
spricht aber leider nicht dem, was die Menschen von uns
erwarten.
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Besteuerung von Sportwetten (Zusatztagesord-
nungspunkt 9)
Antje Tillmann (CDU/CSU): Der Entwurf eines Ge-
setzes zur Besteuerung von Sportwetten flankiert den
Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und öffnet das
Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwet-
ten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert
werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Ge-
winnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in
Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwet-
ten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung
unterworfen.
Zudem gilt es, im Hinblick auf die Pferdewetten, den
Zielen des Tierzuchtrechts gerecht zu werden und eine
Sicherung und Stärkung der Pferdezucht zu erreichen.
Erstens. Gerechte Besteuerung – Eindämmung illega-
ler Wetten. Das Rennwett- und Lotteriegesetz aus dem
Jahr 1922 kannte Wetten im Internet noch nicht. So
konnte damals diese Wettform nicht der gleichen Be-
steuerung unterworfen werden wie persönliche Wetten.
Dies wollen wir nun nachholen. Gleiche Lebenssachver-
halte sollen steuerlich gleich behandelt werden.
Ein weiteres Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Be-
steuerung von Sportwetten ist die Eindämmung der ille-
galen Wetten. Es ist schon eine beeindruckende Zahl:
Rund 95 Prozent aller in Deutschland getätigten Wett-
einsätze würden bei nichtlegalen Anbietern getätigt, so
heißt es. Da diese bis heute keine Steuern auf diese Wet-
ten zu entrichten haben, sind sie klar im Wettbewerbs-
vorteil. Illegale Wette bedeutet keine Steuereinnahmen,
keine Spielerkontrolle, kein Spielerschutz, keine Sucht-
prävention.
Zweitens. Sicherung der Pferdezucht. Bei den Bera-
tungen zu diesem Gesetz galt es, zu beachten, dass das
vorkonstitutionelle Rennwett- und Lotteriesteuergesetz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22613
(A) (C)
(D)(B)
eine Regelung zugunsten der Tierzuchtvereine vorsieht,
wonach ein Teil der Steuereinnahmen über einen soge-
nannten Totalisator wieder den Tierzuchtvereinen zur
Verfügung gestellt wird. Der Staatszweck Pferdezucht
muss unangetastet bleiben. Die Rückerstattung an die
Tierzuchtvereine darf durch eine Veränderung des Renn-
wett- und Lotteriesteuergesetzes nicht behindert werden.
In umfangreichen Gesprächen mit der Europäischen
Kommission ist eine Lösung gefunden worden, die so-
wohl die Besteuerung sicherstellt als auch den Totalisa-
tor nicht gefährdet, sodass den Sportverbänden und
Zuchtvereinen weitgehend zugesichert werden kann,
dass diese Rückerstattung nicht auf der Strecke bleibt.
Wir werden alle inländischen Wetten in den Totalisator
rechnen und alle ausländischen Wetteinsätze herausrech-
nen. Das ist europäisch folgerichtig, da auch nur inländi-
sche Züchter von der Rückerstattung profitieren.
Drittens. Suchtprävention. Ein regulierter Markt ist
auch eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Spieler-
schutz und Maßnahmen der Suchtprävention. Denn je
unübersichtlicher der Markt und je größer der Anteil der
illegalen Anbieter, desto ungeschützter ist auch der Spie-
ler und desto weniger kanalisiert werden kann das
Glücksspielbedürfnis der Bevölkerung.
Wir haben darüber beraten, ob ein Steuersatz von
5 Prozent bei Sportwetten nicht zu große Spielanreize
setzen würde und aus suchtpolitischen Gesichtspunkten
angehoben werden müsste. Dies scheint aber aus zwei
Gründen keine Lösung:
Erstens. Zum einen hatten die Länder in ihrem ersten
Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags einen
Steuersatz von 16 2/3 Prozent für die Sportwetten vorge-
sehen. Dies habe die EU als international nicht wettbe-
werbskonform bewertet, so die Vertreter der Länder. Die
privaten Wettanbieter, die ihre Wetten online anbieten,
stehen massiv im internationalen Wettbewerb. Wir wä-
ren in der Gefahr, dass das Gesetz dann einer rechtlichen
Überprüfung nicht standhielte.
Zweitens. Bei einer deutlich höheren Steuer als 5 Pro-
zent wäre die Erreichung des Ziels, Anbieter in den lega-
len Markt zu überführen, sehr unrealistisch. Schon jetzt
halten Kritiker die Besteuerung für zu hoch. Deshalb
wollen wir diese Auswirkungen beobachten. Zum 1. Juli
2015 berichtet die Bundesregierung in Abstimmung mit
den Ländern dem Deutschen Bundestag, ob die ange-
strebten Wirkungen der Neuregelungen wie auch das
Ziel, die illegalen Wetten zu unterbinden, erreicht wer-
den.
Drittens. Mittel für Prävention und Sportförderung.
Die Kolleginnen und Kollegen aus den Sportbereichen
haben uns eindringlich gebeten, eine gesetzliche Rege-
lung zur Verwendung der Spielsteuern für den Sport fest-
zuschreiben. Eine direkte gesetzliche Regelung ist aber
rechtlich nicht möglich, denn zum einen können wir als
Bundesgesetzgeber den Ländern nicht vorschreiben, wie
sie ihre Steuereinnahmen zu verwenden haben, und zum
anderen ist eine Zweckbindung von Steuern generell
nicht üblich.
Deshalb haben wir folgende Erklärung beschlossen:
Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung des Sports
für die Möglichkeit des Angebots von Sportwetten soll-
ten die Bundesländer sich ihrerseits für eine angemes-
sene Förderung des Breitensports sowie für die Stärkung
der Integrität des Sports einsetzen. Letzteres bezieht sich
insbesondere auf die Förderung von Suchtprävention
und den Kampf gegen Doping, wie auch auf die Be-
kämpfung von Spielmanipulation und Korruption im
Sport.
Viertens. Anträge der SPD. Die SPD hat in einigen
Anträgen ihre Sorge um die Frage der Besteuerung nie-
dergelegt: Antrag 1: Die Kollegen der SPD regten in
einem Antrag an, die Steuerpflicht trotz weiter stattfin-
dender illegaler Wetten deutlich auszuweiten. Nachdem
das Finanzministerium erläutert hatte, dass dies auch
ohne gesetzliche Regelung so sei, konnten wir auf eine
Abstimmung verzichten. Auch der zweite Antrag, der
eine Haftung des Spielers illegaler Spiele regelt, wurde
inhaltlich zwar begrüßt, aber auf Intervention des
Finanzministeriums nicht weiter verfolgt: Die Bundesre-
gierung wies darauf hin, dass eine Haftung des Spielers
für die Steuerschuld letztlich für die Steuerbehörden
nicht vollziehbar sei. Das daraus entstehende Vollzugs-
defizit würde, wenn man dies normieren würde, imma-
nent sein und mache das Gesetz verfassungsrechtlich an-
greifbar. Man einigte sich dann darauf, die Länder
aufzufordern, illegale Wettangebote vehement zu be-
kämpfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, poten-
zielle Spieler illegaler Angebote zu adressieren.
Fünftens. Inkrafttreten. Wir sind aus unterschiedli-
chen Gründen sehr spät mit dem Gesetzesbeschluss. Wir
streben ein Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juni an und
einige Veränderungen treten am 1. Juli dieses Jahres in
Kraft. Deshalb wurde sehr intensiv über Übergangsrege-
lungen diskutiert. Das Justizministerium hat uns aber
schlüssig dargelegt, dass die Ermächtigungsvorschrift
§ 25 Abs. 3 Grundlage für den von den Ländern verab-
schiedeten Glücksspielstaatsvertrag sei und dieser mit
einer Übergangsregel nicht in Kraft treten könne. Wir
haben daher die Länder aufgefordert und sie haben dem
auch zugestimmt, über entsprechende Landesregelungen
zu beraten, die die Rennvereine bei der Umstellung ihrer
derzeitigen Vertriebsstruktur unterstützen und einen
wirtschaftlichen Rennwettbetrieb gewährleisten.
Wir haben mit diesem Gesetzentwurf, das auf einem
Entwurf des Bundesrates fußt, Kompromisse gefunden,
von denen wir glauben, einen Markt zu regulieren, der
bisher in großem Maße in der Grauzone stattfand. Ob
unsere Maßnahmen greifen, werden wir beobachten.
Spätestens mit der Umsatzsteuersystemrichtlinie 2015
müssen wir erneut über dieses Gesetz beraten. Bis dahin
wünsche ich allen Beteiligten einen guten Zucht-, Wett-
und Spielerfolg, soweit er sich in einem vernünftigen
Rahmen hält.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Selten hat es
in meiner seit 2002 andauernden Laufbahn als Mitglied
des Bundestages einen Gesetzentwurf gegeben, dem ich
22614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
zustimme, obwohl ich mir so vieles anders wünschen
würde.
Ich halte die Absenkung der Steuersätze für Pferde-
wetten und für Sportwetten auf 5 Prozent für falsch. Wer
gerne auf Sportereignisse wettet, kann dies tun. Solange
er damit nicht seine Existenz oder gar die ihm anvertrau-
ter Personen gefährdet, ist dies seine Entscheidung. Wet-
ten ist aber aus meiner Sicht keine Freizeitbeschäfti-
gung, die der Staat in irgendeiner Weise fördern oder
unterstützen muss. Wetten haben ein Suchtpotenzial und
aus ihnen folgt kein wirtschaftliches Realprodukt.
Grundsätzlich meine ich daher, dass eine Steuer von
16⅔ Prozent nicht zu hoch ist. Ich meine weiter, dass
aufgrund der Suchtgefährdung durch Lotterien, Sport-
wetten und auch Pferdewetten durchaus eine Einschrän-
kung der Anbieter gerechtfertigt ist. Ich halte ein Lotte-
riemonopol für richtig, ich hielte auch ein Monopol bei
Sportwetten für richtig. Ich bin der Auffassung, dass
man bei konsequenter Verfolgung illegaler Anbieter ein
solches Monopol rechtfertigen könnte.
Allein, die Gesetzgebungskompetenz für die Sport-
wetten liegt nicht beim Bund, sie liegt bei den Ländern.
Deren Entscheidung, das Glücksspielmonopol aufzuge-
ben, akzeptiere ich. Ich stehe zum Föderalismus und
dem Gesetzgebungsrecht der Länder für die Sportwet-
ten.
Wenn man dies tut, dann folgt daraus aber auch zwin-
gend, dass eine Besteuerung auch ausländischer Konzes-
sionsanbieter notwendig ist. Insoweit muss man dann
dem Gesetzentwurf zustimmen.
Wenn man akzeptiert, dass die Europäische Union als
Voraussetzung einer Begrenzung des freien Wettbewer-
bes durch eine Einschränkung der Marktteilnahme dann
auch eine Eindämmung des illegalen Angebotes und
Maßnahmen der Suchtprävention verlangt, dann kommt
man zwangsläufig dazu, dass man irgendeinen Versuch
zur Bekämpfung des riesigen illegalen Spielangebots un-
ternehmen muss.
Der Gesetzentwurf setzt diese Hoffnung auf die Ab-
senkung der Steuersätze. Mit der Absenkung der Steuer-
sätze soll es Anbietern möglich sein, bessere Gewinn-
quoten anzubieten. Dies soll Spieler von illegalen
Angeboten weglocken.
Ich habe an dieser Argumentation meine Zweifel. Na-
türlich bietet der illegale Anbieter, der keine Steuern
zahlt, immer eine noch bessere Gewinnquote an. Ich
habe aber Verständnis für den Versuch, eine Konzessi-
onslösung rechtlich möglich zu machen. Deswegen
stimme ich zähneknirschend auch der Steuerabsenkung
zu. Ich akzeptiere auch, dass die 5 Prozent spiegelbild-
lich zu den Abgaben gesetzt werden. Auch dass die EU
eigene Vorstellungen hinsichtlich eines Steuersatzes hat,
ist mir natürlich bekannt.
Ich halte es allerdings für notwendig, dass die Wirk-
samkeit insbesondere der Steuersenkung überprüft wird.
Sollte es sich nicht ergeben, dass das illegale Spiel zu-
gunsten des legalen Spiels zurückgedrängt wird, so
sollte eine Handlungsoption auch sein, zu einer höheren
Besteuerung zurückzukehren und dafür andere Wege zur
Bekämpfung des illegalen Angebots zu finden. Es freut
mich, dass wir dies überfraktionell vereinbaren konnten.
Um gegen unerlaubtes Wetten vorzugehen, ist es uns
wichtig klarzustellen, dass eine Steuer auch da entsteht,
wo der Wettenanbieter keine Konzession hat. Dies ist ei-
gentlich eine Selbstverständlichkeit, aber da das illegale
Spiel bei den Rennwetten ausdrückliche Erwähnung fin-
det, wenn auch aus anderer historischer Konstellation,
wollen wir sicherstellen, dass niemand aus der Tatsache
der Nichterwähnung bei den Sportwetten einen Umkehr-
schluss zu ziehen versucht. Mit einer Klarstellung im
Ausschussbericht ist dies nun sichergestellt.
Dies kann aber immer noch nicht ausreichend sein.
Wir müssen Wege finden, wie man illegales Wetten – im
übrigen aber auch andere Spielangebote, bei denen keine
Steuern abgeführt werden – erfasst, nicht wegen der
Steuereinnahmen, sondern wegen des Spielerschutzes
und des Schutzes der redlichen Anbieter. Ich halte den
Ansatz, sich für die Steuer auch an den Spieler zu halten,
der illegal spielt, für nachdenkenswert. Eine solche Maß-
nahme würde die Problematik ins Bewusstsein bringen.
Um dies zu ermöglichen, benötigen wir Möglichkei-
ten, die Steuer auch zu erheben. Wir müssen feststellen,
wer eigentlich spielt, wer illegal anbietet, wie viel wie
wo gewettet wird. Hierfür ein Konzept zu erstellen und
Lösungen zu suchen, diese Aufgabe dürfen wir der Bun-
desregierung, die das Problem selber ja erkennt, nicht er-
sparen.
Wir haben noch weitere offene Fragen. Allerdings er-
kennen wir an, dass für die Entscheidungen des Bundes-
tages die Mehrheit die politische Verantwortung trägt.
Die Bundesregierung hat uns erklärt, dass es wohl keine
Fälle geben dürfte, in denen der ausländische Inhaber ei-
ner Konzession auch noch im Ausland Steuern zahlen
müsse. Der Bundesregierung wird bewusst sein, dass je-
mand, bei dem dies dennoch der Fall ist, auf Basis des
Europarechtes gegen die Steuer vorgehen können wird.
Sie trägt hierfür die politische Verantwortung.
Die Bundesregierung hat uns erklärt, dass sie davon
ausgeht, dass die Steuersatzänderung nicht beihilferele-
vant sei und daher nicht der Genehmigung der EU be-
dürfe. Dies hatten in der Anhörung zum Thema mehrere
Sachverständige anders bewertet. Auch mir erscheint es
nicht logisch, dass die Veränderung der Verteilung der
Rückerstattung, die aus der Änderung des Steuersatzes
resultiert, keine Veränderung der Beihilfe sein soll, eine
Veränderung der in die Rückerstattung einbezogenen
Steuereinnahmen aber schon. Sollte die Bundesregie-
rung unrecht haben, wird uns möglicherweise dieser Teil
des Gesetzes um die Ohren fliegen, weil er nicht in den
Genehmigungsvorbehalt einbezogen wurde. Wir haben
die Bundesregierung darauf hingewiesen. Sie trägt für
ihre Entscheidung die politische Verantwortung.
Zusammenfassend: Kein guter Gesetzentwurf, was
auch den Umständen geschuldet ist. Notwendig ist er
wegen der Besteuerung ausländischer Konzessionsinha-
ber dennoch. Wir werden daher zähneknirschend zustim-
men.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22615
(A) (C)
(D)(B)
Dr. Daniel Volk (FDP): Das Gesetz zur Besteuerung
von Sportwetten organisiert die Besteuerung von Sport-
wetten in Deutschland neu. Zusammen mit dem Ersten
Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über das
Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspielän-
derungsstaatsvertrag) sorgen wir dafür, dass in Zukunft
Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich
besteuert werden. Dabei ist auch ohne Bedeutung, ob die
Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Über-
tragungsmedium, wie beispielsweise das Internet, er-
folgt.
Den Gesetzentwurf des Bundesrates haben wir um ei-
nige Punkte ergänzt, wie beispielsweise bezüglich des
steuerlichen Beauftragten und der Ermächtigungsverord-
nung für das Bundesministerium der Finanzen zur Be-
stimmung eines zuständigen Finanzamts.
Aus europarechtlichen Gründen wird sich die Pflicht,
nach § 19 Abs. 3 RennwLottG-E einen steuerlichen Be-
auftragten im Inland zu benennen, nicht auf Veranstalter
mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Euro-
päischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkom-
mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstre-
cken. Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-
verordnung kann nicht in den Ausführungsbestimmun-
gen zum Gesetz, sondern nur im Gesetz selbst geregelt
werden. Der neue Abs. 4 wird folglich als gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage eingefügt.
Um den erheblichen Bedenken – Europarechtswidrig-
keit – Rechnung zu tragen, haben wir uns dafür einge-
setzt, einen Genehmigungsvorbehalt in das Gesetz ein-
zufügen.
Die Europäische Kommission hat gegenüber der Bun-
desregierung und Ländervertretern deutlich gemacht,
dass das europäische Beihilferecht eine Änderung der
bestandsgeschützten Finanzierungsquellen und -modali-
täten für Pferderennen nur unter der Voraussetzung zu-
lässt, dass ein kohärentes System der Rückerstattung
entsteht. Die Finanzierung muss sich danach an dem
Steueraufkommen orientieren, das mit allen beteiligten
Unternehmen generiert wird, die mit Wetten auf inländi-
sche Pferderennen Einkommen erzielen. Die Beschrän-
kung auf das Aufkommen aus der Totalisatorsteuer wird
danach nicht mehr möglich sein. Vielmehr müssen auch
die Buchmacherwetten auf inländische Pferderennen im
Rahmen der Finanzierung gleichgewichtig berücksich-
tigt werden, da sie ein ebenso großes wirtschaftliches In-
teresse an der Durchführung von Pferderennen haben
wie die Totalisatoren.
Infolge des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertra-
ges genügt es nicht, die Vorschriften des Rennwett- und
Lotteriegesetzes nur im Bereich der Besteuerung anzu-
passen. Zudem gilt es, im aktuellen Prozess der Fortent-
wicklung des Glücksspielrechts in Deutschland im Hin-
blick auf die Pferdewetten den Zielen des Tierzucht-
rechts gerecht zu werden und möglichst eine Stärkung
der Pferdezucht zu erreichen. Dieses Ziel kann mit der
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Pferde-
wetten in einem kohärenten System des Glücksspielwe-
sens erreicht werden.
Die Änderungen durch § 25 Abs. 3 Satz 1 RennwLottG-E
in Verbindung mit dem Ersten Glücksspieländerungs-
staatsvertrag stellt die Rennvereine vor große Herausfor-
derungen bei der Umstellung ihrer derzeitigen Vertriebs-
struktur. Um diese Anpassungen zu unterstützen und
einen wirtschaftlichen Rennwettbetrieb zu gewährleis-
ten, der ausreichende Mittel für die im Tierzuchtgesetz
staatlich beauftragte Pferdezucht generiert, empfiehlt der
Deutsche Bundestag den Bundesländern, über Landesre-
gelungen zu beraten. Solche Regelungen können sich
beispielsweise in angemessenen Übergangsfristen aus-
drücken.
Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung des Sports
für die Möglichkeit des Angebots von Sportwetten soll-
ten die Bundesländer sich ihrerseits für eine angemes-
sene Förderung des Breitensports sowie für die Stärkung
der Integrität des Sports einsetzen. Letzteres bezieht sich
insbesondere auf die Förderung von Suchtprävention
und den Kampf gegen Doping wie auch auf die Bekämp-
fung von Spielmanipulation und Korruption im Sport.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Mit einiger Verzö-
gerung wird heute der Gesetzentwurf zur Besteuerung
von Sportwetten – Drucksache 17/8494 – verabschiedet.
Somit steht dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspielän-
derungsstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 nichts im Wege.
Mit diesem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des
Staatsvertrages über das Glücksspielwesen“ in Deutsch-
land, welcher mit Ausnahme von Schleswig-Holstein
von allen Bundesländern beschlossen wurde, sollen nun
in Verbindung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbie-
ter der Besteuerung unterworfen werden. Der Schwarz-
marktanteil wird in diesem Bereich auf über sagenhafte
90 Prozent geschätzt. Das ist das Kernanliegen des Ge-
setzes. Dazu sollen nun neben Oddset-Wetten – das sind
Sportwetten zu festen Gewinnquoten – alle Arten von
Sportwetten der Besteuerung unterworfen werden. Hier-
für ist ein Steuersatz in Höhe von 5 Prozent auf den
Wetteinsatz vorgesehen. Erfasst werden zukünftig auch
Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Ab-
schnitten derer. Sportwetten ausländischer Wettanbieter
unterlagen bisher nicht der Besteuerung. Im Rahmen ei-
ner Experimentierklausel soll die Erteilung von 20 Kon-
zessionen, die in- sowie ausländischen Wettanbietern er-
teilt werden können, erprobt werden.
Zudem soll der Steuersatz bei den Totalisatoren und
Buchmachern von derzeit 16⅔ auf 5 Prozent gesenkt
werden. Dies tangiert aber auch eine bestandsgeschützte
Regelung aus dem Jahr 1922, die Totalisatorsteuerrück-
vergütung. Mit dieser nicht wesentlichen Änderung wäre
die Rückvergütung nach heutigem EU-Beihilferecht
nicht mehr genehmigungsfähig, da sie als ungerechtfer-
tigte Beihilfe eingestuft würde. Daher war es notwendig,
mit der Europäischen Kommission eine entsprechende
Lösung zu finden. Diese Abstimmungen führten jedoch
zur mehrmaligen Verschiebung des Gesetzes. Wir begrü-
ßen, dass die Bundesregierung hier nun mit dem Geneh-
migungsvorbehalt eine Lösung gefunden und das Ganze
europarechtlich absichert hat. Trotzdem sind nicht alle
europarechtlichen Probleme ausgeräumt, beispielsweise
22616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
die Spreizung der Steuersätze. Auch gibt es grundle-
gende Kritik seitens der EU-Kommission an dem Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die Ratifizierung
durch die EU-Kommission gilt nicht als sicher. Der vor-
liegende Gesetzentwurf ist nun einmal an den Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag gekoppelt.
Beim Thema Sportwettenbesteuerung steht unserer
Meinung nach insbesondere auch die Suchtbekämpfung
an vorderster Stelle, das kam bisher leider viel zu kurz.
Ich möchte ganz klar betonen, dass es für die Fraktion
Die Linke ein zentrales Anliegen ist, Spielsucht zu be-
kämpfen und entsprechende Regelungen zu treffen, die
das auch gewährleisten. Mit diesem Gesetzentwurf in
Verbindung mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaats-
vertrag ist es aber fraglich, ob dem auch Rechnung ge-
tragen werden kann. Denn durch den geringen Steuersatz
von 5 Prozent für Sportwetten ist nicht sicher, ob eine
Kanalisierung des illegalen Markts gelingen wird; so
drückte es selbst die Bundesregierung in ihrer Stellung-
nahme aus.
Auch möchte ich sagen, dass dieser geringe Steuer-
satz von 5 Prozent insbesondere auch unter Spielsuchtas-
pekten zu gering ist, worauf der Präventionsdienst Berlin
in der Anhörung hinwies. Es bleibt somit lediglich eine
vage Hoffnung, dass Menschen, die bisher illegal spie-
len, nun in den legalen Bereich wechseln werden, auch
unter dem Aspekt eines riesigen Vollzugsdefizites sowie
einer Vielzahl von Onlinespielmöglichkeiten mit gerin-
ger Entdeckungswahrscheinlichkeit.
Außerdem ist zu kritisieren, das einige Glücksspiele
mit sehr hohem Suchtpotenzial, die derzeit illegal sind,
auch weiterhin unreguliert bleiben, so zum Beispiel
Onlinepoker und Onlinecasino. Gerade in diesem Be-
reich umfasst der Schwarzmarkt mehrere Milliarden
Euro, darauf wiesen Sachverständige in der Anhörung
am 21. März 2012 ausdrücklich hin. Wir begrüßen zwar
die Zielstellung des Gesetzentwurfs „Austrocknung des
illegalen Marktes“, aber aus den eben genannten Grün-
den wird sich die Linke bei diesem Gesetz enthalten.
Ein wichtiges Anliegen ist mir noch die Verwendung
der Steuereinnahmen. Da dies Einnahmen der Länder
sind, war es uns seitens des Bundesgesetzgebers nicht
möglich, hier entsprechende Regelungen zu treffen. Die-
ser Forderung konnten wir daher nur mit einer Protokoll-
erklärung des gesamten Finanzausschusses Ausdruck
verleihen, mit der er fordert, einen Teil der Steuereinnah-
men für Prävention und Breitensport zu verwenden. Jetzt
liegt es an den Ländern, entsprechende gesetzliche Re-
gelungen zu treffen, damit Präventionsprojekte sowie
der Breitensport gefördert werden können.
Zum Schluss möchte ich noch etwas Grundsätzliches
anmerken. Es gibt einen riesigen undurchschaubaren Fli-
ckenteppich im Glücksspielbereich. Pferdewetten sind
Bundes-, Sportwetten Ländersache, gewerbliche Geld-
spielgeräte sind nicht ordnungsrechtlich reguliert. Es
gibt einen Flickenteppich von konkurrierenden Gesetz-
gebungskompetenzen, auch von konkurrierenden Rechts-
bereichen wie Ordnungsrecht, Wettbewerbsrecht, Ge-
werberecht. Das ist nicht länger hinnehmbar. Ein großes
Problem sehen wir auch bei den Glücksspielautomaten.
Es sollte geprüft werden, inwiefern der Glücksspielbe-
reich einheitlich geregelt werden kann. Professor Tilman
Becker schlug in der Anhörung zum Beispiel eine
„Gambling Commission“, die deutschlandweit das
Glücksspiel regeln sollte, vor. Ich denke, hier müssen
wir weiter ansetzen und schauen, wie der Flickenteppich
beseitigt werden könnte.
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Reform des 1922 in Kraft getretenen Rennwett- und
Lotteriegesetzes soll nach jahrelanger Debatte abge-
schlossen werden. In Reaktion auf den Onlineglücks-
spielmarkt sollen neben den Inlandslotterien und Pferde-
wetten nun sämtliche Sportwetten von der Verkehrsteuer
erfasst werden. Sportwetten müssen besteuert werden.
Die Besteuerungspflicht greift unabhängig davon, ob es
sich um einen legalen oder illegalen Markt handelt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes-
rates soll der illegale Sportwettenmarkt in die Legalität
geholt werden, um ihn zu regulieren und zu kanalisieren.
Mit der Frage der Sportwettenbesteuerung sind weitere
Themenbereiche unmittelbar verbunden. Erstens haben
Sportwetten ein hohes Suchtpotenzial. Zweitens nutzt
die organisierte Kriminalität legale Glücksspielmärkte
zur Geldwäsche. Bei Ausschüttungsquoten von bis zu
98 Prozent ist die Gefahr von Geldwäscheaktivitäten
enorm hoch. Die Legalisierung des Sportwettenmarkts
kann nur sinnvoll sein, wenn diese Gefahren mitgedacht
und weitgehend ausgeschlossen werden. Sie behaupten
nun, die Kanalisierung der Sportwetten hin zu einem
legalen Markt wäre schon die Lösung. Mit diesem Argu-
ment müssten Sie doch jubelschreiend für die Legalisie-
rung von Cannabis eintreten.
Sie begründen den niedrigen Steuersatz von 5 Prozent
auf Sportwetten damit, dass nach Auffassung der Kom-
mission ein höherer Satz faktisch prohibitive Wirkung
im EU-Binnenmarkt entfalten würde. Ausländische An-
bieter würden damit vom deutschen Markt ausgeschlos-
sen. Sie sehen kein Problem darin, wenn Sportwetten mit
einem hohen Suchtpotenzial vierfach niedriger besteuert
werden als Lotterien. Auch der aktuelle Drogen- und
Suchtbericht stellt deutlich das hohe Suchtpotenzial von
Sportwetten heraus. Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir
darin ein gewaltiges Problem. Der Schutz der Menschen
hat immer Vorrang, das ist auch im EU-Recht nicht an-
ders. Deshalb wären gleiche Steuersätze richtig gewe-
sen, und deshalb werden wir uns enthalten.
Die Reform des vorkonstitutionellen Rechts wirft
eine Reihe von schwerwiegenden Rechtsfragen auf, die
bis heute nicht abschließend beantwortet sind. Die in-
haltliche Auseinandersetzung wurde von dem internen
Verhandlungszwist der Koalition überschattet. Fragen
nach der Konformität zum EU-Beihilferecht, der steuer-
lichen Bemessungsgrundlage, dem Umgang mit der
Totalisator-Rückerstattung, der Steuersatzspreizung, den
Gefahren von Nicht- oder Doppelbesteuerung und weite-
ren konnten so nur noch im Eiltempo durchgehechelt
werden.
Wie kann es sein, dass die Bundesländer Jahre inves-
tieren, die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags zu
verhandeln und beinah ebenso lang über die Besteuerung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22617
(A) (C)
(D)(B)
von Sportwetten verhandeln? Zum Schluss bleibt aber
nicht mal mehr Zeit, eine öffentliche Debatte zu führen.
Die Kommission hat an dieser Posse keinen Anteil. Die
Zuständigkeitsverschiebung zur Generaldirektion Wett-
bewerb ist nicht der Grund, warum dieses Gesetz am
letzten Sitzungstag vor dem 1. Juli 2012 in Bundestag
und Bundesrat verabschiedet wird. Diese Meriten dürfen
sich allein die Koalitionsfraktionen ans Revers heften.
Ohne die Sondersitzungen beider Kammern hätten Sie es
vollbracht, das Inkrafttreten des geänderten Glücksspiel-
staatsvertrags zum 1. Juli zu verhindern.
Zweimal wurde die Sportwettenbesteuerung im Fi-
nanzausschuss ergebnislos aufgesetzt. Dieser Gesetz-
entwurf wurde in Geiselhaft genommen und völlig sach-
fremd zur Verhandlungsmasse des Fiskalpakts gemacht.
Das hat der sachlichen Debatte Schaden zugefügt. Wenn
Umdrucke und Dokumente nach monatelanger Diskus-
sion erst am Abend vor der Ausschusssitzung zur Verfü-
gung gestellt werden, ist eine tiefgehende Würdigung
mehr als schwierig. Am Ende steht ein Gesetz, das mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD an-
genommen werden wird. Auf den letzten Metern hat die
SPD noch einen Lichtblick setzen können. Zumindest
werden die Wirkungen dieser Reform evaluiert. Es bleibt
abzuwarten, wie sich die Kommission zu diesem Gesetz
verhalten wird.
187. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Betreuungsgeld und Kindertagesbetreuung
TOP 4 Kontrolle von Werkverträgen und Leiharbeit
TOP 51, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 52, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 5 - 7 Beschlussempfehlungen desVermittlungsausschusses
TOP 5 Wahl Beratungsgremium Stasi-Unterlagengesetz
TOP 6 Wahl Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft
TOP 7 Wahl Bundesstiftung Baukultur
ZP 8 Aktuelle Stunde zuKorruption imGesundheitswesen
TOP 8 Bundeswehreinsatz (UNIFIL)
TOP 9 Schüler-BAföG
TOP 10 Bekämpfung des Rechtsextremismus
TOP 11 Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften
TOP 12 Arzneimittelrechtliche Vorschriften
TOP 13 Situation des Mittelstands
TOP 14 Stiftung Datenschutz
TOP 15 Zukunft des „Energie- und Klimafonds“
TOP 16 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
TOP 17 Schließung des Schienenherstellers TSTG
TOP 18 Jahressteuergesetz 2013
TOP 19 Internationale Schutzverantwortung
TOP 20 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassung
TOP 21 Fortentwicklung des Meldewesens
TOP 24 Europäische Perspektive für den westlichen Balkan
TOP 23 Stärkung der Täterverantwortung
TOP 30 Rentenzahlung für Beschäftigungen im Ghetto
TOP 25 25-JahreReagan-Rede vor demBrandenburgerTor
TOP 26 Agro-Gentechnik in der Imkerei
TOP 27 Girokonto für jedermann
TOP 28 Verbrauchsgrenzwerte gegen Ölabhängigkeit
TOP 29 Regulierung der Rohstoffderivatemärkte
TOP 32 Bekämpfung von Aids/HIV
TOP 31 Waldstrategie 2020
TOP 39 Schifffahrtsstandort Deutschland
TOP 33 Bekämpfung armutsassoziierter Erkrankungen
TOP 34 Exzellente Lehrerausbildung
TOP 35 Republiken Sudan und Südsudan
TOP 36 Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften
TOP 37 Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen
TOP 38 Verkehrsteueränderungsgesetz
TOP 40 Bekämpfung des Menschenhandels
TOP 41 Arbeit für Menschen mit Behinderung
ZP 9 Besteuerung von Sportwetten
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