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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/187 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 187. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Wolfgang Zöller, Werner Dreibus, Dr. Rainer Stinner und Marieluise Beck (Bremen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) und Wolfgang Hellmich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) und Ullrich Meßmer als Mitglieder des Stiftungsrates der „Treuhän- derischen Stiftung zur Unterstützung be- sonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“ . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Art. 53 a des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Petra Hinz (Essen) als Mitglied in das Gremium gemäß § 23 Abs. 8 des Zollfahndungsgesetzes . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Dr. Thomas Feist und Manfred Todtenhausen als Schriftfüh- rer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 22, 42, 50 h, 50 i, 51 h und 52 h . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des Präsidenten der Knesset, Herrn Reuven Rivlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung ei- nes Betreuungsgeldes (Betreuungsgeld- gesetz) (Drucksache 17/9917) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld (Drucksache 17/9572) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Betreuungsgeld nicht einführen – Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen (Drucksache 17/9582) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Wahlfreiheit ge- währleisten, Kindertagesbetreuung aus- bauen (Drucksache 17/9929) . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22303 A 22303 A 22303 B 22303 C 22303 C 22303 D 22304 A 22305 D 22305 D 22306 A 22306 A 22306 B 22306 B 22306 C 22309 A 22310 A 22310 D 22312 B 22314 B 22315 A 22315 C 22317 D 22319 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Statistische Er- mittlung des Einsatzes von Werkverträ- gen und Leiharbeit in Unternehmen (Drucksache 17/9980) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Miss- brauch von Werkverträgen verhin- dern – Lohndumping eindämmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Leiharbeit und Werkverträge ab- grenzen – Kontrollen verstärken (Drucksachen 17/7220 (neu), 17/7482, 17/9473) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Jasper (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 51: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Mikrozensusge- setzes 2005 (Drucksache 17/10041) . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Sieb- ten Gesetzes zur Änderung des Weinge- setzes (Drucksachen 17/10042, 17/10124) . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009 zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und der Regierung von Bermuda über den Auskunftsaus- tausch in Steuersachen (Drucksache 17/10043) . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 28. Okto- ber 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Un- terstützung in Steuer- und Steuerstraf- sachen durch Informationsaustausch (Drucksache 17/10044) . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frauen in Wissenschaft und Forschung – Mehr Verbindlichkeit für Geschlechterge- rechtigkeit (Drucksache 17/9978) . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Beate Walter- Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequente Umsetzung des 22320 C 22321 C 22322 C 22324 A 22324 C 22325 B 22326 D 22327 D 22329 B 22329 B 22329 D 22330 C 22332 C 22333 D 22335 A 22336 A 22336 C 22337 C 22339 D 22342 B 22343 B 22344 C 22345 C 22347 D 22349 B 22349 D 22351 A 22352 D 22353 A 22353 A 22353 A 22353 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 III Public Corporate Governance Kodex (Drucksache 17/9984) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Josef Göppel, Marie-Luise Dött, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Neue Im- pulse für einen wirksamen und umfas- senden Schutz der Afrikanischen Elefanten (Drucksache 17/10110) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ein nationales Digitalisierungsprogramm für unser Filmerbe (Drucksache 17/10098) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Ge- setzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Drucksache 17/10087) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einreiseverbot in die EU für die russi- schen Beteiligten an dem Fall Magnitskij (Drucksache 17/10111) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beschaffung unbemannter Systeme überprüfen (Drucksache 17/9414) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung ge- mäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech- nikfolgenabschätzung (TA) Stand und Perspektiven der militäri- schen Nutzung unbemannter Systeme (Drucksache 17/6904) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 52: a) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 7. Okto- ber 2011 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung und der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksachen 17/9689, 17/10036) . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Abkom- men vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh-Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 17/9690, 17/10036) . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst (Drucksachen 17/9693, 17/10047) . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Verei- nigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Dop- pelbelastung bei der Bankenabgabe (Drucksachen 17/9688, 17/10154) . . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/9851, 17/10167) . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geo- datenzugangsgesetzes (Drucksachen 17/9686, 17/10080) . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: De- mokratische Teilhabe von Beleg- schaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sahra Wagenknecht, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unterneh- mensmitbestimmung lückenlos ga- rantieren (Drucksachen 17/2122, 17/1413, 17/7696) 22353 B 22353 C 22353 C 22353 D 22353 D 22353 D 22354 A 22354 C 22354 C 22355 A 22355 B 22355 C 22355 D 22356 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 g) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine engere Kooperation mit Georgien (Drucksachen 17/8778, 17/9622) . . . . . . . i) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 7 Über die dem Deutschen Bundestag zu- geleiteten Streitsachen vor dem Bundes- verfassungsgericht (Drucksache 17/10148) . . . . . . . . . . . . . . . j)–q) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451 und 452 zu Peti- tionen (Drucksachen 17/9964, 17/9965, 17/9966, 17/9967, 17/9968, 17/9969, 17/9970, 17/9971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Lisa Paus, Viola von Cramon-Taubadel, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein star- ker Haushalt für ein ökologisches und solidarisches Europa – Der Mehrjäh- rige Finanzrahmen 2014–2020 (Drucksachen 17/7952, 17/10081) . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Gesetze zu Fiskalvertrag und Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM) (Drucksache 17/10149) . . . . . . . . . . . . . . . c)– l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 453, 454, 455, 456, 457, 468, 459, 460, 461 und 462 zu Petitionen (Drucksachen 17/10134, 17/10135, 17/10136, 17/10137, 17/10138, 17/10139, 17/10140, 17/10141, 17/10142, 17/10143) . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Ab- scheidung, zum Transport und zur dauer- haften Speicherung von Kohlendioxid (Drucksachen 17/5750, 17/6264, 17/6507, 17/7240, 17/7543, 17/10101) . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der au- ßergerichtlichen Konfliktbeilegung (Drucksachen 17/5335, 17/5496, 17/8058, 17/8680, 17/10102) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Ände- rungen im Recht der erneuerbaren Ener- gien (Drucksachen 17/8877, 17/9152, 17/9643, 17/10103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Wissenschaftlichen Beratungsgremiums gemäß § 39 a des Stasi-Unterlagen-Geset- zes (Drucksache 17/10089) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksache 17/10090) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE: Wahl der Mit- glieder des Stiftungsrates der Bundesstif- tung Baukultur gemäß § 7 des Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukul- tur“ (Drucksache 17/10091) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22356 C 22356 D 22356 D 22357 C 22357 D 22358 A 22359 A 22359 B 22359 C 22359 C 22359 D 22359 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 V Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen – Konsequenzen aus dem BGH-Urteil ziehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Inte- rim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Re- solutionen, zuletzt 2004 (2011) vom 30. August 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Drucksachen 17/9873, 17/10162) . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/10163) . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Einfüh- rung eines generellen Schüler-BAföG – Ein Instrument für mehr Chancengleichheit im deutschen Schulsystem (Drucksache 17/9576) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämp- fung des Rechtsextremismus (Drucksachen 17/8672, 17/8990, 17/10155) . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Renate Künast, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Le- benspartnerschaften gegenüber Ehen (Drucksachen 17/4112, 17/8248) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines 22360 A 22360 A 22361 A 22362 D 22364 A 22365 B 22366 C 22367 D 22368 D 22370 B 22371 C 22372 C 22373 C 22374 C 22375 D 22376 A 22376 A 22377 B 22378 D 22379 D 22380 C 22381 C 22382 C 22385 D 22382 D 22382 D 22384 A 22388 B 22389 B 22390 D 22392 A 22393 B 22394 C 22394 D 22395 D 22397 D 22398 B 22400 A 22400 D 22401 D 22402 D 22403 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksachen 17/6343, 17/9611) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Recht auf Eheschlie- ßung auch gleichgeschlechtlichen Paa- ren ermöglichen (Drucksachen 17/8155, 17/9611) . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksachen 17/9341, 17/10156) . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für gute Arzneimittelversor- gung Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel begrenzen (Drucksachen 17/9556, 17/10156) . . . . . . Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Wicklein, Rita Schwarzelühr-Sutter, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation des Mittel- stands (Drucksache 17/9655) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter Friedrich, Dr. Carsten Sieling, Garrelt Duin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzierungsbedingungen des Mittel- stands verbessern (Drucksache 17/5229) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Handwerkskammern de- mokratisieren und transparent gestal- ten (Drucksache 17/9220) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Handwerksnovelle evaluie- ren, hohes Qualifikationsniveau sicher- stellen (Drucksache 17/9221) . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Hans-Peter Uhl, Stephan Mayer (Alt- ötting), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Stiftung Datenschutz – Ein wichtiger Baustein für modernen Da- tenschutz in Deutschland (Drucksache 17/10092) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 22403 D 22404 C 22404 A 22405 B 22407 B 22408 B 22409 A 22410 B 22411 B 22411 D 22412 B 22413 C/D 22416 C, 22418 D 22414 A 22414 B 22414 B 22415 B 22421 B 22422 C 22423 C 22424 C 22426 A 22427 A 22428 B 22428 B 22428 B 22428 D 22428 C 22429 B 22430 C 22431 A 22432 A 22432 D 22433 C 22435 B 22436 B 22437 A 22437 B 22438 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 VII Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Bärbel Kofler, Dirk Becker, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Zu- kunft des „Energie- und Klimafonds“ und der durch ihn finanzierten Programme (Drucksache 17/10088) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes (Drucksachen 17/8799, 17/10160) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Schließung des einzigen deutschen Schie- nenherstellers TSTG Schienen Technik in Duisburg – Übernahme des Unternehmens durch die Deutsche Bahn AG (Drucksache 17/9581) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Jah- ressteuergesetzes 2013 (Drucksache 17/10000) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Steuerfreie Risiko- ausgleichsrücklage für Landwirt- schaftsbetriebe ermöglichen (Drucksache 17/10099) . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutzverantwortung weiter entwickeln und wirksam umsetzen (Drucksache 17/9584) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktion der SPD: Die inter- nationale Schutzverantwortung weiter- entwickeln (Drucksache 17/8808) . . . . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/ 2013 (BBVAnpG 2012/2013) (Drucksachen 17/9875, 17/10145) . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/10151) . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Matthias W. Birkwald, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschaf- fung der gesetzlichen Vermutung der „Versorgungsehe“ bei Eheschließung und eingetragener Lebenspartner- schaft mit Beamtinnen und Beamten nach dem Eintritt in den Ruhestand (Drucksachen 17/7027, 17/10144) . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines 22439 D 22441 B 22442 C 22443 B 22445 A 22445 B 22445 C 22446 A 22446 A 22446 B 22447 A 22449 B 22450 B 22451 A 22451 D 22452 D 22453 A 22453 A 22453 D 22455 A 22456 B 22457 B 22458 B 22459 D 22459 D 22460 A 22460 A 22461 B 22462 B 22463 A 22463 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 Gesetzes zur Fortentwicklung des Melde- wesens (MeldFortG) (Drucksachen 17/7746, 17/10158) . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Dietmar Nietan, Uta Zapf, Josip Juratovic, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Für eine ehrliche und faire europäische Perspektive der Staaten des westlichen Balkans (Drucksache 17/9744) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung (Drucksachen 17/1466, 17/10164) . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rück- wirkend ab 1997 ermöglichen (Drucksache 17/10094) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Peter Beyer, Kai Wegner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Harald Leibrecht, Dr. Rainer Stinner, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 25 Jahre Reagan-Rede vor dem Branden- burger Tor – „Mr. Gorbatchev, tear down this wall!“ – Deutschland sagt „Danke!“ für die Unterstützung der USA bei der Überwindung der deutschen und europäi- schen Teilung (Drucksache 17/9952) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Imkerei vor der Agro- Gentechnik schützen (Drucksache 17/9985) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus- Peter Flosbach, Dr. Michael Meister, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit Reinemund, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechts- 22464 C 22464 D 22465 D 22466 B 22467 C 22468 D 22469 C 22470 B 22470 C 22471 B 22472 A 22474 A 22475 A 22476 A 22477 C 22477 C 22479 A 22480 A 22480 D 22481 B 22482 A 22482 D 22483 A 22484 D 22486 D 22487 C 22488 B 22489 B 22489 B 22490 C 22491 C 22492 C 22493 B 22494 B 22495 A 22495 A 22496 A 22496 C 22497 C 22498 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 IX sicherheit beim Zugang zu einem Basis- konto schaffen – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Giro- konto für jedermann (Drucksachen 17/9398, 17/8312, 17/9798 Buchstabe a und e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Mit ambitionierten Verbrauchsgrenzwerten die Ölabhängig- keit verringern (Drucksache 17/10108) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Klaus-Peter Flosbach, Dr. Michael Meister, Peter Altmaier, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit Reinemund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rohstoffderivate- märkte gezielt regulieren (Drucksachen 17/8882, 17/9842) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Regulie- rungslücken auf den Warenderivate- märkten schließen – Finanzspekulation mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln unterbinden (Drucksache 17/10093) . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslin- gen), René Röspel, Dr. Sascha Raabe, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Generation frei von Aids/HIV bis 2015 – Anstrengungen verstärken und Zu- sagen in der Entwicklungspolitik einhalten (Drucksache 17/10096) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Waldstrategie 2020 Nachhaltige Waldbewirtschaftung – eine gesellschaftliche Chance und He- rausforderung – zu dem Entschließungsantrag der Abge- ordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Waldstrategie 2020 Nachhaltige Waldbewirtschaftung – eine gesellschaftliche Chance und He- rausforderung (Drucksachen 17/7292, 17/7667, 17/8915) . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22499 C 22499 C 22500 D 22501 C 22502 C 22503 A 22504 A 22505 A 22505 C 22506 B 22507 B 22508 C 22509 B 22509 D 22510 D 22511 A 22511 A 22512 B 22513 D 22515 A 22515 D 22516 D 22516 D 22518 B 22519 C 22520 D 22521 C 22522 B 22522 C 22523 D 22524 C 22525 D 22526 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Johannes Kahrs, Dr. Hans-Peter Bartels, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maritimes Bündnis fortentwickeln – Schifffahrtsstandort Deutschland sichern (Drucksache 17/10097) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Anette Hübinger, Albert Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Peter Röhlinger, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Forschung und Pro- duktentwicklung für vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen stärken (Drucksachen 17/8788, 17/10082) . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Exzellente Lehrerbildung überall sichern – Pädagogische Berufe aufwerten (Drucksache 17/10100) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Re- publiken Sudan und Südsudan stabilisie- ren (Drucksache 17/10095) . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/ 2012 zur Festlegung der technischen Vor- schriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (Drucksache 17/10038) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Daniela Wagner, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ver- gabekriterien für Sportgroßveranstaltun- gen fortentwickeln – Menschen- und Bür- gerrechte bei Sportgroßveranstaltungen stärker berücksichtigen (Drucksache 17/9982) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22527 C 22527 D 22528 D 22530 A 22531 B 22531 C 22532 C 22533 C 22533 D 22535 C 22536 C 22537 C 22538 B 22539 A 22539 A 22540 C 22541 D 22542 D 22544 A 22545 B 22546 A 22546 A 22548 A 22548 D 22550 A 22551 B 22552 A 22553 A 22553 B 22554 C 22555 D 22556 A 22557 D 22558 D 22559 A 22560 B 22561 C 22562 B 22563 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 XI Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuerge- setzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – Ver- kehrStÄndG) (Drucksache 17/10039) . . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men- schenhandels (Drucksachen 17/7316, 17/7368, 17/10165) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Eva Högl, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra Crone, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels kor- rekt ratifizieren – Deutsches Recht wirksam anpassen (Drucksachen 17/8156, 17/10165) . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Annette Groth, Katrin Werner, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Menschenhan- del bekämpfen – Opferschutz erweitern (Drucksachen 17/3747, 17/9195) . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung (Drucksache 17/9758) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausgleichsabgabe er- höhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang zum Arbeitsmarkt er- möglichen (Drucksache 17/9931) . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (Drucksachen 17/8494, 17/10112, 17/10168) Tagesordnungspunkt 43: Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Viola von Cramon-Taubadel, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am 40. Jah- restag des Olympiaattentates von 1972 der Opfer öffentlich gedenken (Drucksache 17/10109) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22564 C 22564 C 22565 B 22566 A 22566 C 22567 B 22568 A 22568 D 22569 A 22569 B 22569 B 22571 B 22572 C 22573 B 22574 B 22575 C 22576 D 22576 D 22577 A 22578 A 22579 A 22580 C 22582 B 22583 C 22584 C 22584 D 22585 A 22586 C 22587 C 22588 A 22589 A 22590 C 22591 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur nament- lichen Abstimmung über den Entschließungs- antrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehen- den Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (Ta- gesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag: Verfassungsmä- ßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegen- über Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von Polheim. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy Schulz. Marina Schuster, Christoph Schnurr, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung einge- tragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe- schließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Canel, Dr. Birgit Reinemund, Dirk Niebel und Gisela Piltz (alle FDP) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord- nungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen glei- chen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von Polheim. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy Schulz. Marina Schuster, Christoph Schnurr, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord- nungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Bericht: Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen (Tagesordnungspunkt 11 c) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz 22591 A 22591 D 22592 A 22592 C 22593 A 22593 C 22593 D 22594 A 22594 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 XIII zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Trans- port und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Zusatztagesordnungspunkt 5) Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Besteue- rung von Sportwetten (Zusatztagesordnungs- punkt 9) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunft des „Energie- und Kli- mafonds“ und der durch ihn finanzierten Pro- gramme (Tagesordnungspunkt 15) Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Ta- gesordnungspunkt 16) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Keine Schließung des einzigen deutschen Schienenherstellers TSTG Schie- nen Technik in Duisburg – Übernahme des Unternehmens durch die Deutsche Bahn AG (Tagesordnungspunkt 17) Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (Zusatztagesordnungspunkt 9) Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22595 A 22595 C 22596 A 22596 C 22591 A 22598 D 22600 A 22600 D 22601 B 22602 A 22603 C 22604 C 22605 C 22606 C 22607 B 22608 A 22609 A 22609 D 22610 C 22611 A 22612 A 22612 C 22613 D 22615 A 22615 C 22616 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22303 (A) (C) (D)(B) 187. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22591 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetra- gener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahl- reiche Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le- benspartner durchgesetzt, so die volle Gleichstellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaft- steuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers ist im aktuel- len Entwurf des Jahressteuergesetzes die Gleichstellung bei den vermögensbildenden Leistungen vorgesehen. Die Bundesjustizministerin bereitet zudem ein Rechts- bereinigungsgesetz für das Recht eingetragener Le- benspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstellung in einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umgesetzt werden soll. Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steu- erliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom- mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs- gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan- deln. Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bun- destagsfraktion das Ziel der völligen Gleichstellung ein- getragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe teilt, ins- gesamt wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag aber nicht zustimmen kann. Dennoch haben wir uns persönlich entschlossen, dem Antrag zuzustimmen. Unsere Zustimmung bezieht sich auf die Aufforde- rung, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die im Antrag genannte Frist erscheint uns aber angesichts der parlamentarischen Sommerpause nicht realistisch. Unsere Zustimmung bezieht sich daher ausdrücklich nicht auf diese Frist. Wir bitten die Bundesregierung, ei- nen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah nach der Sommerpause vorzulegen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim- mung über den Entschließungsantrag: Verfas- sungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbe- handlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzent- würfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichge- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 28.06.2012 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 28.06.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 28.06.2012 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.06.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.06.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.06.2012 Hempelmann, Rolf SPD 28.06.2012 Hintze, Peter CDU/CSU 28.06.2012 Klose, Hans-Ulrich SPD 28.06.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.06.2012 Kramme, Anette SPD 28.06.2012 Lay, Caren DIE LINKE 28.06.2012 Liebich, Stefan DIE LINKE 28.06.2012 Luksic, Oliver FDP 28.06.2012 Röspel, René SPD 28.06.2012 Schindler, Norbert CDU/CSU 28.06.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.06.2012 Schummer, Uwe CDU/CSU 28.06.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 28.06.2012* Anlagen 22592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) schlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen. Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zu- sammenlebens. Bereits die geringe Zahl eingetragener gleich- geschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewe- gung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen, die zu finanziellen Abhängigkeiten führen. Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienen- den Partner, der verdienenden Partnerin sind die Haupt- gründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wach- sen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe. Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhalts- verpflichtungen und -ansprüche geknüpft werden. Daher treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebens- weisen ein. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg- Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von Polheim, Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy Schulz, Marina Schuster, Christoph Schnurr, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag: Verfassungs- mäßigkeit der bestehenden Ungleichbehand- lung eingetragener Lebenspartnerschaften ge- genüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahlrei- che Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le- benspartnerschaften durchgesetzt, so die volle Gleich- stellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes die Gleichstellung bei den vermögensbildenden Leistungen vorgesehen. Die Bundesjustizministerin bereitet zudem ein Rechtsbereinigungsgesetz für das Recht eingetrage- ner Lebenspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstel- lung in einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umge- setzt werden soll. Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steu- erliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom- mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs- gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan- deln. Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen wir das Ziel der völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe, insgesamt können wir aber wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustimmen. Wir fordern aber den Bundesminister der Finanzen auf, als weiteren Schritt zur Gleichstellung unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Ungleich- behandlung bei Einkommensteuer, Wohnungsbauprä- mie und Riester-Rente aufgehoben wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) Das mit den heute zur Abstimmung gestellten Initiati- ven verfolgte Ziel, Schwule und Lesben vor Diskrimi- nierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benach- teiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem Nachdruck. Auch wenn unter der christlich-liberalen Koalition hier bereits viel erreicht worden ist, bleibt noch einiges offen. Ich nenne etwa die nach wie vor bestehende Un- gleichbehandlung im Steuerrecht – hier trete ich dafür ein, eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglich- keit zu geben, sich zusammen veranlagen zu lassen und dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbunde- nen Splittingverfahrens zu kommen. Dennoch kann ich dem Gesetzentwurf bzw. dem An- trag, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, im Ergebnis nicht zustimmen: Art. 6 des Grundgesetzes versteht die Ehe als eine „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebens- gemeinschaft von Mann und Frau“. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist an dieser Stelle klar und unmissverständlich. Ich bin daher der Überzeugung, dass es einer Änderung unserer Verfassung bedürfte, um die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Solange diese nicht erfolgt ist, stehen Initiativen wie die vorliegenden nicht im Einklang mit der Verfassung. Ini- tiativen, die letztlich vom BVerfG als verfassungswidrig verworfen werden müssten, schaden nach meiner Auf- fassung aber dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie nutzen. Stattdessen sind die Anstrengungen darauf zu Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22593 (A) (C) (D)(B) richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstel- lung voranzutreiben. Aus diesen Gründen kann ich dem hier vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff- nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi- sches Ziel beschlossen. Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie- genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorg- falt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechts- ausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravie- render Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisheri- gen Wortlaut bezog sich die Inkrafttretensregelung nicht auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Ja- nuar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs hätten ab diesem Stichtag keine ein- getragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirk- sam gewesen. Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfs besteht darin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses Mangels hat auch der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsaus- schuss nicht für den vorliegenden Gesetzentwurf ge- stimmt. Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bun- destagsfraktion das Ziel der Öffnung der Ehe teilt, jedoch insgesamt wegen des bestehenden Koalitionsver- trags mit CDU und CSU, aber auch wegen der genann- ten fachlichen Schwäche des Gesetzentwurfs diesem nicht zustimmen kann. Als einzelne Abgeordnete haben wir uns entschlos- sen, uns der Stimme zu enthalten. Wir drücken damit aus, dass wir nachdrücklich das Ziel des Gesetzentwurfs teilen. Angesichts der unzurei- chenden verfassungsrechtlichen Prüfung können wir ihm aber nicht zustimmen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Canel, Dr. Birgit Reinemund, Dirk Niebel und Gisela Piltz (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe- schließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff- nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi- sches Ziel beschlossen. Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie- genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Dem Gesetzentwurf mangelt es an Sorgfalt. Zum einen ist keine ausreichende verfassungsrechtli- che Prüfung vorgenommen worden, ob eine einzelge- setzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. Zum anderen bezieht sich die Inkrafttretensregelung nicht auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Januar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs dürfen ab diesem Stichtag keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr ge- schlossen werden. Es bleibt offen, ob damit die seit 1. Januar 2012 geschlossenen eingetragenen Lebenspart- nerschaften unwirksam wären. Eine solche Rechtsunsi- cherheit ist nicht hinnehmbar. Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen wir das Ziel der Öffnung der Ehe, jedoch können wir wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen Schwächen des Gesetzentwurfs diesem nicht zustim- men. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungs- punkt 11 b) Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzent- würfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichge- schlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen. Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung 22594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zu- sammenlebens. Bereits die geringe Zahl eingetragener gleich- geschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewe- gung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen, die zu finanziellen Abhängigkeiten führen. Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienen- den Partner, der verdienenden Partnerin sind die Haupt- gründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wach- sen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe. Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhalts- verpflichtungen und -ansprüche geknüpft werden. Daher treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebens- weisen ein. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg- Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von Polheim, Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy Schulz, Marina Schuster, Christoph Schnurr, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord- nungspunkt 11 b) Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff- nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi- sches Ziel beschlossen. Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie- genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorg- falt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechts- ausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravie- render Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisheri- gen Wortlaut bezog sich die Inkrafttretensregelung nicht auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Ja- nuar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes hätten ab diesem Stichtag keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirk- sam gewesen. Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfs besteht da- rin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche Prü- fung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche Re- gelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses Mangels hat auch der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsausschuss nicht für den vorliegenden Gesetzentwurf gestimmt. Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen wir das Ziel der Öffnung der Ehe, jedoch können wir wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen Schwä- che des Gesetzentwurfs diesem nicht zustimmen. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Bericht: Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paa- ren ermöglichen (Tagesordnungspunkt 11 c) Das mit den heute zur Abstimmung gestellten Initiati- ven verfolgte Ziel, Schwule und Lesben vor Diskrimi- nierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benach- teiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem Nachdruck. Auch wenn unter der christlich-liberalen Koalition hier bereits viel erreicht worden ist, bleibt noch einiges offen. Ich nenne etwa die nach wie vor bestehende Un- gleichbehandlung im Steuerrecht – hier trete ich dafür ein, eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglich- keit zu geben, sich zusammen veranlagen zu lassen und dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbunde- nen Splittingverfahrens zu kommen. Dennoch kann ich dem Gesetzentwurf bzw. dem An- trag, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, im Ergebnis nicht zustimmen: Art. 6 des Grundgesetzes versteht die Ehe als eine „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebens- gemeinschaft von Mann und Frau“. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist an dieser Stelle klar und unmissverständlich. Ich bin daher der Überzeugung, dass es einer Änderung unserer Verfassung bedürfte, um die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Solange diese nicht erfolgt ist, stehen Initiativen wie die vorliegenden nicht im Einklang mit der Verfassung. Ini- tiativen, die letztlich vom BVerfG als verfassungswidrig verworfen werden müssten, schaden nach meiner Auf- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22595 (A) (C) (D)(B) fassung aber dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie nutzen. Stattdessen sind die Anstrengungen darauf zu richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstel- lung voranzutreiben. Aus diesen Gründen kann ich dem hier vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsausschus- ses zu dem Gesetz zur Demonstration und An- wendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speiche- rung von Kohlendioxid (Zusatztagesordnungs- punkt 5) Ich kann der Beschlussempfehlung des Vermittlungs- ausschusses zum CCS-Gesetz nicht zustimmen. Trotz positiver Aspekte wie der reduzierten Speicher- menge und der erweiterten Länderklausel, die im Zuge des Vermittlungsverfahrens erreicht wurden, bleibt es im Grundsatz bei einem Speichergesetz. Außerdem kann das CO2 nunmehr laut Protokollerklärung „auch in ei- nem anderen Mitgliedstaat als dem Ursprungsland“ un- terirdisch gespeichert werden. In diesem Zusammen- hang ist, unterstützt durch massiven Einsatz von Fördermitteln, der Aufbau einer „transeuropäischen In- frastruktur“ geplant. Ist das Verbringen des CO2 ins Aus- land nach dem Sankt-Florians-Prinzip schon nicht zu ak- zeptieren, verschlechtert zudem dessen Transport über weite Entfernungen die energetische Bilanz deutlich. All dies verschlimmert die absehbaren Folgen des Einsatzes von CCS. Diese Technologie ist mehr denn je mit unverantwort- baren Risiken verbunden, energiepolitisch kontrapro- duktiv sowie klimapolitisch fragwürdig. Die von der Fraktion Die Linke mehrfach vorgeschlagene und EU- konforme Alternative eines CCS-Verbotsgesetzes wurde zu keiner Zeit von der Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat in Betracht gezogen. Für ein Verbotsgesetz hat sich lediglich das Bundesland Schleswig-Holstein ausgesprochen. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurden im § 1 „Zweck des Gesetzes“ Textteile gestrichen, die die Spei- cherung von Kohlendioxid als im Interesse des Klima- schutzes liegend erklärten. Mit der Streichung wird of- fenbar der von der Regierung ursprünglich formulierte Anspruch von CCS als Klimaschutzmaßnahme fallen gelassen. Damit wird klar, dass CCS vor allem aufgrund wirtschaftlicher Interessen insbesondere kohleverstro- mender Großunternehmen umgesetzt wird. Darüber hinaus wird mit der nunmehr gesetzlich gestatteten Ver- bringung großer CO2-Mengen ins Ausland die eingelei- tete Energiewende verzögert, wenn nicht sogar gestoppt. Den Bundesländern eröffnet die Beschlussempfeh- lung mit einer erweiterten Länderklausel zwar größere Spielräume, die Einlagerung von CO2 auf ihrem Gebiet zu verhindern, prinzipiell ist diese aber weiter möglich. Ich fordere in diesem Zusammenhang die Bundesländer auf, sich für ein grundsätzliches Verbot der CO2-Spei- cherung auszusprechen. Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Besteuerung von Sportwetten (Zusatz- tagesordnungspunkt 9) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Auch wenn über den Gesetzentwurf des Bundesrates über einen Ent- wurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten bereits seit Januar dieses Jahres im Bundestag debattiert wurde und einige Änderungen im Verlauf des parla- mentarischen Verfahrens vorgenommen werden konn- ten, erfolgt meine Zustimmung nur unter großen Beden- ken. Ziel der Bundesländer ist es, mit dem Ersten Glücks- spieländerungsstaatsvertrag und dem darauf aufbauen- den Gesetzentwurf des Bundesrates den immer größer werdenden Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu bringen und Wettmanipulation zu verhindern sowie mehr Gelder für den Breitensport zu generieren. Dies soll durch die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter von Sportwetten geschehen. Sportwetten gibt es nur, weil es Sportveranstaltungen gibt. Spitzensport, auf den zumeist gewettet wird, ist nur durch einen gut aufgestellten und erfolgreichen Breiten- sport möglich. Derzeit wird der Breitensport durch Gel- der finanziert, die durch die Einnahmen der Lottogesell- schaften generiert werden. Mit dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten sollen auch die Gewinne, die private Sportwettenanbieter generieren, zur Finan- zierung des Breitensports herangezogen werden. Es wäre nur folgerichtig, wenn sich die Bundesländer in diesem Gesetz für eine verbindliche Finanzierung des Breitensports und Stärkung der Integrität des Sports aus- gesprochen hätten. Vor allem der Kampf gegen Doping und die Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agen- tur hätte mit den möglichen Mehreinnahmen auf ein bes- seres Fundament gestellt werden können. Meiner Auffassung nach wird es insbesondere auf- grund der Wahl einer Spieleinsatzbesteuerung von 5 Pro- zent dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten nicht gelingen, den gesetzlichen Rahmen so auszugestalten, dass private Anbieter von Sportwetten den deutschen Markt attraktiv finden und folglich auf die Bewerbung um eine Lizenz verzichten. Damit werden die von den Bundesländern propagier- ten Mehreinnahmen für den Breitensport ausbleiben. Es ist bedauerlich, dass es keine garantierten finanziellen Zusagen für den Sport in dem heute beschlossenen 22596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten gibt. Es ist zu befürchten, dass dem Breitensport in Zukunft noch weniger Gelder durch die Bundesländer zur Verfügung gestellt werden. Es freut mich sehr, dass es während der parlamentari- schen Verhandlungen gelungen ist, eine fraktionsüber- greifende Protokollerklärung zu verabschieden, die eine ausreichende Förderung des Sports fordert. Auch wenn ich mit dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten nicht vollkommen übereinstimme, habe ich diesem heute zugestimmt, um den Weg zur Liberalisie- rung des Sportwettenmarkts zu öffnen. Es bleibt abzu- warten, wie sich der Sportwettenmarkt sowie die Finan- zierung des Breitensports in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 1. Juli 2012 entwickeln werden. Diese Entwicklung werde ich selbstverständlich auf- merksam begleiten. Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die Bundesländer beabsichtigen, mit dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten in Verbindung mit dem Glücksspielände- rungsstaatsvertrag eine bundesweit einheitliche Besteue- rung von Sportwetten zu schaffen. Dieses Vorhaben ist zunächst einmal begrüßenswert, finden doch aktuell über 90 Prozent aller Sportwetten in Deutschland in ei- ner rechtlichen Grauzone statt, ohne dass der deutsche Staat Steuereinnahmen daraus ziehen kann, ohne dass ir- gendeine Art von Spielerschutz gewährleistet ist und ohne dass der deutsche Sport Nutzen aus dem Geschäft der Sportwetten ziehen kann. Dennoch habe ich Bedenken, dass dieses Gesetz in dieser Gestaltung die Sportwetten in einen regulierten und legalen Markt bringt sowie nennenswerte Steuerein- nahmen generieren wird, die für den Sport und zur Be- kämpfung der Glücksspielsucht eingesetzt werden könn- ten. Neben verfassungs- und europarechtlichen Fragestel- lungen und drohenden Klagen der Sportwettenanbieter halte ich die der Besteuerung zugrunde liegende Be- messungsgrundlage für falsch. Mit der Spieleinsatzbe- steuerung werden meines Erachtens Fehlanreize gesetzt. Solange in Deutschland der Spieleinsatz besteuert wird, ist es für die Spieler attraktiver, ihre Wetten bei außer- europäischen bzw. illegalen Wettenanbietern zu machen. Für deutsche Spieler wird es nach wie vor attraktiver sein, außerhalb der deutschen Steuerhoheit im „grauen“ Markt zu spielen. Stattdessen wäre eine Besteuerung auf Grundlage des Bruttorohertrags wie in den meisten an- deren europäischen Ländern zielführender. Eine Steuereinnahme, die auf der Existenz des Sports begründet wird, muss auch dem Sport im erheblichen Umfang zugutekommen. Da dies aus steuersystemati- schen Gründen wohl nicht möglich ist, appelliere ich an die Bundesländer, die Einnahmen aus der Besteuerung von Sportwetten auch dem Sport, insbesondere dem Breiten- und Vereinssport, zugutekommen zu lassen. Trotz aller Bedenken stimme ich dem Gesetz zur Be- steuerung von Sportwetten zu, damit es zum 1. Juli 2012 zu einer staatsvertraglichen Regelung kommen kann. Dieter Stier (CDU/CSU): Bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Besteuerung von Sportwetten habe ich mich als Parlamentarier meiner Fraktion angeschlos- sen und mit Ja gestimmt. Dennoch möchte ich die Mög- lichkeit des § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deut- schen Bundestages nutzen und ergänzend zu meinem Votum eine Erklärung abgeben, um meine Bedenken zu äußern. Die Pferdewette ist seit 1922 erfolgreich bundesrecht- lich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt. Die deutschen Vollblutzüchter und gemeinnützigen Rennvereine profitieren dabei von den Wetteinnahmen und finanzieren so die Erfüllung des staatlich erteilten Auftrags in der Pferdezucht. Die Bestimmungen des 1. GlüÄndStV – Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – sind auf internatio- nale Sportwettenanbieter zugeschnitten, die in einem Milliardenmarkt operieren. Sie eignen sich nicht für die gewachsene mittelständische und zum Teil ehrenamtlich betriebene Wettvertriebsstruktur der Rennvereine und Pferdewettanbieter. Fällt die Pferdewette zum 1. Juli 2012 unter diesen 1. GlüÄndStV, wird dem deutschen Galoppsport und der Vollblutpferdezucht empfindlich geschadet. Die Pferdewette hätte durch Einräumung einer Über- gangsfrist so reguliert werden müssen, dass den Renn- vereinen und Züchtern lebensnotwendige Einnahmen nicht verloren gehen und der Fortbestand des Sports gesichert wird. Stattdessen wird die Pferdewette un- mittelbar unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag ge- zwungen. Für die sogenannte Öffnungsklausel wurde keinerlei Übergangsfrist vorgesehen, sodass die Renn- vereine ab sofort die Bestimmungen des neuen Glücks- spielstaatsvertrags erfüllen müssen. Dieser Sachverhalt schafft erhebliche Probleme. Abschließend möchte ich meinen Appell an die Bun- desländer richten und diese auffordern, mit entsprechen- den landesgesetzlichen Regelungen eine akzeptable Übergangslösung für die betroffenen Rennvereine und Züchter zeitnah zu erlassen. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunft des „Ener- gie- und Klimafonds“ und der durch ihn finan- zierten Programme (Tagesordnungspunkt 15) Volkmar Klein (CDU/CSU): Es freut mich, dass die SPD sich ausgiebig und tiefschürfend Gedanken ge- macht hat, wie der Erfolg der Bundesregierung beim Klima- und Umweltschutz gesichert werden kann. Wenn man das Ergebnis dieses Gedankenprozesses der SPD al- lerdings liest, dann stellt man fest, dass sie die Opposi- tionszeit noch etwas zum Üben nutzen sollte. Wir als christlich-liberale Koalition wollen möglichst viel erreichen, und dies nicht nur allein auf Deutschland beschränkt, sondern auch in Europa und weltweit. Denn Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22597 (A) (C) (D)(B) unsere Verantwortung endet nicht an Grenzen, weder an zeitlichen noch an geografischen. Der Antragsteller will diese Verantwortung offensichtlich nicht eingehen. Ein Blick auf die Forderungen genügt, um das zu sehen: Ganze 18 Forderungspunkte haben Sie als SPD aufgelis- tet; nur zwei hiervon beziehen sich auf allein internatio- nale Klimaschutzmaßnahmen. Liebe Freunde in der SPD, ich glaube, dass Sie nicht so recht wissen, worüber Sie hier geschrieben haben. Haben Sie vollkommen ver- gessen, dass der Energie- und Klimafonds Programm- ausgaben insbesondere zur Förderung des internationa- len Klima- und Umweltschutzes zum Zweck hat? Ich empfehle Ihnen, Ihre Fachpolitiker zu fragen, bevor Sie einen Antrag in dieser qualitativen Güte einbringen. Denn mir ist nicht ganz klar, was Sie mit dem vorlie- genden Antrag überhaupt möchten. Zumindest geht es Ihnen nicht um die Sache – sonst müssten Sie hier sehr peinlich berührt sitzen. Vermutlich geht es Ihnen viel- mehr um die Show. Das ist ja auch in Ordnung, und ich kann verstehen, dass Sie als Opposition viele Schaufens- teranträge stellen und Schaufensterdebatten führen müs- sen; konzeptionell sind Sie nämlich schon lange abge- schlagen. Mir ist aber auch nicht ganz klar, ob Sie sich selber und das, was Sie immer wieder als Opposition vertonen, auch ernst nehmen. Ein Beispiel im vorliegenden Kon- text ist die Diskussion um die sogenannte ODA-Quote. Ihre Entwicklungspolitiker rufen doch unentwegt nach immer mehr Geld für die Entwicklungszusammenarbeit. Bald wird das Geschreie wieder lauter, wenn wir den Haushaltsentwurf 2013 beraten. Zu diesem Punkt sind Sie bei Ihrem Antrag aber nichtssagend. Nun ist aller- dings die Diskussion um die 40 Jahre alte ODA-Quote auch zu Recht ziemlich fragwürdig; die Zielvorgabe ist aber Realität. Nur hier, beim Energie- und Klimafonds, spielt die ODA-Quote tatsächlich eine Rolle, und Sie er- wähnen es mit keinem Wort? Die Ausgaben für den in- ternationalen Klima- und Umweltschutz sowie für die Energie- und Klimaaußenpolitik müssen zu 90 bzw. zu 60 Prozent ODA-anrechenbar sein. Vermutlich aber haben Sie auch gar nicht bei Ihren Fraktionskollegen nachfragen können, weil der Antrag mit heißer Nadel gestrickt werden musste, um schnell Show zu machen. Da kann es einer inhaltsschwachen Opposition auch mal passieren, dass sie von einem 100- Milliarden-Euro-Versprechen schreibt; stattdessen sind es US-Dollar. Aber halb so wild: Wer Show will, wer Schnell-Schnell will, der kann nicht auf Details Wert le- gen und sie beachten. Schnell-Schnell und Show bei Ihrer Arbeit werden mir auch deutlich, wenn ich an die gestrige Sitzung des Haushaltsausschusses denke. Gestern hatten wir im Haushaltsausschuss die Entsperrung von 380 Millionen Euro für Verpflichtungen zum internationalen Klima- und Umweltschutz: Die SPD enthält sich bei einem Punkt, der sonst immer einstimmig beschlossen wird. Sie erinnern sich, was ich eingangs sagte: Sie wollen of- fensichtlich keine Verantwortung über die Grenzen hi- naus eingehen. Kein Problem, liebe Kollegen von der Opposition, wir machen das schon, wir regieren – Sie können Show machen. Das ist okay so und wird auch so bleiben. Nur zeugt es halt davon, dass Sie nicht den Überblick haben und bei diesem Thema nachsitzen müssen. Die Entsperrung ist nämlich wichtig gewesen. Der Erfolg der Deutschen Klimatechnologie-Initiative, DKTI, hängt von der Entsperrung ab. Nun kann sie mit 129 Millionen Euro gestartet werden. Die DKTI ist das Flaggschiff der internationalen Mittel des Sondervermögens. Sie wurde als gemeinsame Initiative von BMU und BMZ 2011 ge- startet und nun gemeinsam von KfW und GIZ imple- mentiert. Ziel der DKTI ist die beschleunigte Verbrei- tung von Klima- und Umwelttechnologien, in denen deutsche Unternehmen stark sind, die ein hohes Poten- zial zur Minderung von Treibhausgasen haben. „Deut- sche Pferdestärken auch auf die Straße kriegen“ und nicht nur immer im Elfenbeinturm brüten. Aber weiter zu Ihrem Schnell-Schnell-Schaufenster- antrag. Sie haben mit keinem Wort dargelegt, wie Sie ge- denken wollen, den Green Climate Fund ans Laufen zu bekommen. Sie haben auch geflissentlich unter den Tisch fallen lassen, dass die CDU/CSU-geführte Bun- desregierung bereits erhebliche Mittel in Aussicht ge- stellt hat: 750 Millionen Euro. Ein jeder, der seriöse Politik macht oder machen möchte, sollte schon überle- gen, wie wir sicherstellen können, dass auch bei solch ei- ner multilateralen Initiative unsere Technologie einge- setzt werden kann. Aber gut, dieser ganze Themenkomplex spielt in Ihrem Schaufensterantrag keine Rolle. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch eine Anmerkung aus haushaltsfachlicher Sicht: Wenn Sie die Auflösung des Sondervermögens tatsächlich wollen, dann wächst natürlich der Einzelplan 23 – neben den an- deren Einzelplänen auch – beachtlich auf. Dieser opti- sche Effekt wäre natürlich für uns toll. Aber uns geht es ja eben nicht ums Schaufenster, sondern um die Erfolge in der Sache. Und das ist hier Klimaschutz und Energie; und weil es zusammengehört, war und ist es das Anliegen der Bundesregierung und unserer Koalition, dieses auch zu- sammen bzw. geschlossen darzustellen. Damit komme ich zu dem Punkt, warum wir es für richtig halten, ein Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ eingerich- tet zu haben. Als die christlich-liberale Bundesregierung als erste überhaupt am 28. September 2010 ein umfassendes und langfristig angelegtes Energiekonzept beschlossen hat, wurde kurz darauf, im Dezember 2010, das Sonderver- mögen per Gesetz eingerichtet. Damit sollten zusätzliche Programmausgaben freigesetzt werden, wobei „zusätz- lich“ all das ist, „was nicht bereits im Bundeshaushalt oder in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt“ ist; so steht es im Gesetz. Mit der Bildung eines Sonder- vermögens werden nun erstmals alle Programmmittel bzw. Ausgaben gebündelt und gleichzeitig der Jährlich- keit aktueller Haushaltslage entzogen. Das Sonderver- mögen legt zudem fest, welche Einnahmepositionen für die Politikmaßnahmen „reserviert“ sind. Gleichzeitig entlastet es den Bundeshaushalt, erhöht die Transparenz, schafft Klarheit und einen vollständigen Überblick. Das 22598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) ist der Vorteil, wenn beim EKF in einem jährlichen Wirt- schaftsplan Auskunft über die Rechnungslegung gege- ben wird. Zur Bewirtschaftung ist es so auch einfacher. Denn nun können bei der Umsetzung von Programmen und Maßnahmen – insbesondere über Grenzen hinweg – alle Beteiligten ressortübergreifend zusammenarbeiten. Da- bei fällt mit dem Sondervermögen die Koordination der Förderprogramme leichter. Darüber hinaus kann das Sondervermögen Rücklagen bilden, was vorteilhaft ist, um überjährige Schwankun- gen auf der Einnahme- und Ausgabenseite ausgleichen zu können. Die Vorteile zur Einrichtung eines Sondervermögens wurden auch in der Anhörung zum EKF im Juni 2011 positiv gewürdigt. So schreiben beispielsweise Green- peace, NABU, WWF und andere in ihren Stellungnah- men vom 24. Juni 2011, also fast exakt vor einem Jahr: „Wir begrüßen sehr nachdrücklich die Einrichtung des Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘, in den ab 2013 vollständig die Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate zur Finanzierung nationaler und in- ternationaler klimarelevanter Ausgaben fließen sollen. Innerhalb der EU ist dieser Schritt richtungweisend.“ Greenpeace und NABU weisen auch auf die Vorrei- terrolle hin, die Deutschland mit dem Sondervermögen eingeht. Denn sie schreiben, dass „Deutschland bisher das einzige Land innerhalb der EU“ ist, „das … einen großen Teil der Auktionierungserlöse für Maßnahmen des Klimaschutzes, unter anderem im Rahmen der Kli- maschutzinitiative der Bundesregierung, einsetzt.“ Nun weisen Sie darauf hin, dass es auf der Einnahmeseite ein Delta gibt. In der Tat lag die Erwartung für 2012 bei 17 Euro pro Tonne CO2; derzeit liegen wir bei 7,5 Euro. Aber aus einem konjunkturellen Effekt eine langfristige Bewertung abzugeben, ist unsinnig. Die erwarteten Zer- tifikateinnahmen im laufenden Jahr 2012 hängen von zwei Punkten ab: erstens von den wirtschaftlichen Ent- wicklungen und den damit verbundenen Treibhausgas- emissionen in der EU und zweitens von den Diskussio- nen auf EU-Ebene zur Anpassung der Klimaziele bzw. des Emissionshandelssystems. An dieser Stelle muss ich Ihnen, liebe Kollegen von der SPD, sagen, dass Lesen bildet: Umweltminister Peter Altmaier will die EU-Kli- maschutzziele deutlich verschärfen: auf 30 Prozent we- niger Treibhausgasausstöße, so eine dpa-Meldung vom 17. Juni 2012. Mit Ihrem Antrag werfen Sie sich hinter den Zug – klar, zur Show. Wir haben nun festgelegt, dass per Gesetz die Verstei- gerungserlöse aus dem CO2-Emissionshandel vollstän- dig in den Fonds gehen – ohne dass der Finanzminister Teile davon für andere Zwecke „abzweigen“ könnte. Der Punkt ist aber doch vielmehr, dass keiner so rich- tig in die Zukunft blicken kann. Die Bundesregierung hat gemäß ihrem Vorsichtsprinzip ihre Annahmen zur Erlösentwicklung des EKF für 2013 bereits deutlich re- duziert. Sie folgt damit zu einem gewissen Grad der Ein- schätzung der Analysten, dass unter den gegebenen Rah- menbedingungen das Preisniveau der Jahre 2010/2011 nicht wieder erreicht wird. Allerdings aufgrund der auf europäischer Ebene diskutierten Rahmenbedingungen für den CO2-Emissionshandel halten wir für 2013 einen durchschnittlichen Preis von 10 Euro pro Tonne CO2 zu unterstellen für vertretbar. Da Treibhausgase auch kon- junkturbedingt schwanken, kann man vom Status quo auch von einer leichten Erholung der Zertifikatspreise ausgehen. Somit ist es auch seriös, mit Einnahmen und Ausga- ben von 2 180 Millionen Euro für das kommende Jahr zu planen. Hiervon sollen unter anderem 426 Millionen Euro für die Elektromobilität, 394 Millionen Euro für den internationalen Klimaschutz und 310 Millionen Euro für die CO2-Gebäudesanierung eingeplant werden. Mit den vorliegenden Berechnungen und Schätzungen können allein in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt 9,7 Milliarden Euro zusätzlich zu den im Bundeshaus- halt veranschlagten Mitteln zur Verfügung stehen. Das ist in der Tat eine Erfolgsgeschichte made by Schwarz- Gelb. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, da wir Ih- nen gerne die Chance und die Zeit zur Muße geben wol- len, können wir Ihnen bei der Beratung in den Ausschüs- sen unter der Federführung des Haushaltsausschusses noch dezidierter Ihre Schwachpunkte aufdecken, um Ih- nen auch dezidiert zu erklären, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden. Bis dahin überlege ich mir auch, über- fraktionell einmal Kollegen zu einem Fachgespräch zur DKTI einzuladen. Denn wir arbeiten konstruktiv, verant- wortlich, zielstrebig und erfolgreich zu unserem und zum Wohle über die Grenzen hinaus. Uwe Beckmeyer (SPD): Der Klima- und Umwelt- politik der Bundesregierung fehlt es an Energie. Die Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2050 kann ge- lingen. Aber auf dem Weg dahin fehlt der Bundesregie- rung ein Umsetzungskonzept und ein Finanzierungsplan. Das Beispiel des Sondervermögens Energie- und Klimafonds zeigt, dass diese Regierungskoalition keine klaren Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung der künftigen Energiepolitik hat. Angesichts der anste- henden Herausforderungen reicht ein bloßes Bekenntnis zum Ausbau des Umwelt- und Klimaschutzes nicht aus. Die Bundesregierung muss auch die Rahmenbedingun- gen für den Umbau der Energieversorgung schaffen. Doch der Energie- und Klimafonds, das Herzstück der Energiewende, erweist sich nach einem Jahr als Flop. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben bleiben weit hinter den Planungen zurück. Die Finanzie- rung zentraler Regierungsprojekte für die Energiewende ist damit bedroht. Der Grund: Die Bundesregierung hat sich bei den Einnahmen kräftig verkalkuliert. Die seit dem 1. Januar 2012 einzige Finanzierungsquelle des EKF, der CO2-Zertifikatehandel, ist massiv geschrumpft. Für den Fonds hatte die Bundesregierung mit einem Li- zenzpreis von 17 Euro pro Tonne CO2 gerechnet – und dabei nicht nur die Warnungen der Opposition in den Wind geschlagen, sondern auch die Hinweise der Deut- schen Bank ignoriert, die bereits Ende vergangenen Jah- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22599 (A) (C) (D)(B) res den Verfall der Zertifikatspreise prognostiziert hatte. Tatsächlich liegt der Preis nun nur bei rund 7,50 Euro. Die Folge: Die Klimakasse der Bundesregierung ist leer. Statt der geplanten 780 Millionen Euro fließen in diesem Jahr nur 345 Millionen Euro in den Energie- und Klimafonds. Mit einem Liquiditätsdarlehen, der Auflö- sung von Rücklagen und Umschichtungen innerhalb der Programme will die Bundesregierung die Mindereinnah- men beim EKF ausgleichen. So erhöht sie die in 2012 verfügbare Summe auf 452 Millionen Euro. Gleichwohl kann der EKF damit nur etwas mehr als die Hälfte der Ausgaben leisten, die der Deutsche Bun- destag im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Doch die Energiewende darf nicht zu einer halben Sache werden. Denn der Umbau unserer Energieversorgung wird nur gelingen, wenn die verschiedenen Akteure in Bund, Län- dern und Gemeinden in der Lage sind, flexibel und mit zielgerichteten Instrumenten auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren. Eine ausreichende Ausstattung der seit 2011 im Sondervermögen zusam- mengefassten Programme ist dafür eine entscheidende Voraussetzung. Doch aufgrund der aktuellen Finanzsituation beim EKF können wichtige Programme nicht mehr finanziert werden. Einsparungen gibt es bei folgenden Titeln: – Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, BMU: Hier finden mit insgesamt 50 000 Euro die größten Einsparungen statt (vergleiche Kampeter- Bericht vom 1. März 2012). – Energieeffizienzfonds, BMWi/BMVBS – Nationale Klimaschutzinitiative, BMU – Entschädigungstitel, BMU Die Folgen, die dies für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele in Deutschland hat, sind noch gar nicht absehbar. Doch anstatt die auch von der SPD- Bundestagsfraktion wiederholt kritisierte Konstruktion des Sondervermögens zu hinterfragen, übt sich die Regierungskoalition lieber in Taschenspielertricks. Doch das hilft nur wenig. Denn am Ergebnis ändert es nichts: In den kommenden vier Jahren fließt deutlich weniger Geld in den Umwelt- und Klimaschutz als bisher ge- plant, und das eigentliche Problem löst die schwarz- gelbe Koalition damit auch nicht. Denn welche Einnah- men in der Zukunft zu erwarten sind, wird wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Entschei- dungen über ein Emissionshandelssystem auf EU-Ebene abhängen, wie die Bundesregierung gegenüber dem Parlament selbst einräumen musste – sie sind also kaum vorhersagbar. Seriöse Finanzplanung im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes sieht anders aus. Was fehlt, ist eine kohä- rente Ordnungspolitik für die Energiewende. Was bleibt, sind viele offene Fragen, zum Beispiel diese: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Einnahmeausfällen beim EKF? Und diese: Will sie angesichts der unsicheren Einnahmesituation weiter am Instrument des Sondervermögens festhalten? Ein Blick in den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf 2013 zeigt: Ja, die Bundesregierung hat aus den Erfah- rungen der vergangenen Monate offenbar nichts gelernt. Noch im Juli 2011 hatte die Bundesregierung angekün- digt, dass im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 3,3 Mil- liarden Euro erzielt wurden. Laut Aufstellung zum Bun- deshaushalt 2013 und zum Wirtschaftsplan des EKF 2013 rechnet sie jetzt mit nur knapp 2,2 Milliarden Euro. Diese Schätzung könnte noch sehr optimistisch sein; denn Union und FDP gehen für 2013 von einem Zertifi- katspreis von 10 Euro aus, wofür es zurzeit keine belast- bare Grundlage gibt. Die Bundesregierung plant jedoch keineswegs, die „fehlende Milliarde“ im EKF auszugleichen, etwa durch Aufwüchse in den entsprechenden Einzelplänen von BMU und BMZ. Richtig wäre es jetzt, die Finanzierung neu zu justieren. Die Bundesregierung muss endlich wieder klare Ver- hältnisse schaffen und eine gesicherte Finanzausstattung der Förderprogramme für erneuerbare Energien und mehr nationalen und internationalen Klima- und Um- weltschutz sicherstellen. Das gilt insbesondere für eine stabile Mittelausstattung der KfW-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und die Programme zur Elektromobilität; das gilt aber auch für die interna- tionale Klimafinanzierung, wo Deutschland mit seinem Anteil zum 100-Milliarden-Euro-Versprechen von Kopenhagen und Cancun im Wort steht. Das gilt aber genauso für die erneuerbaren Energien im Marktanreizprogramm (MAP) und die Mittel für For- schung im Bereich der erneuerbaren Energien sowie für die Energieeffizienz; betroffen von MAP-Kürzungen sind unter anderem die Solarthermie (Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren), Pellets- und Scheitholzanlagen sowie Wärmepumpen. Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag „Zukunft des Energie-und Klimafonds“ und der durch ihn finanzierten Programme ihre Forderungen formuliert: Kurzfristig muss es jetzt darum gehen, die durch den EKF zu finan- zierenden Programme zu sichern und zu verhindern, dass diese unter der massiven Fehlkalkulation der Bun- desregierung leiden und in ihrer Substanz gefährdet wer- den. In einem zweiten Schritt muss die Bundesregierung dringend die Struktur des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ überprüfen. Wir fordern, die Mittel für die Programme zum Klimaschutz und zur Energiewende wieder in die Einzelpläne des Bundeshaushalts zu über- führen. Immerhin eine unserer Forderungen hat die Bundes- regierung inzwischen aufgenommen: Zukünftig soll das regierungsinterne Verfahren zur Aufstellung des Wirt- schafts- und Finanzplans des EKF im Rahmen eines Top-down-Verfahrens erfolgen. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Entscheidung über die Do- tierung der einzelnen Programmtitel nach fachpoliti- schen Überlegungen erfolgt und nicht nach Kassenlage. Außerdem muss das Parlament in dieser Frage grö- ßere Mitspracherechte haben. Wir brauchen keine heiße 22600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Luft, sondern ausreichende Mittel, um die Energiewende zu sichern. Stephan Thomae (FDP): Im Grunde wollen wir alle das Gleiche: Eine sichere und zuverlässige Energie- wende. Aber unsere Wege, dorthin zu gelangen, sind grundlegend verschieden. Die FDP-Bundestagsfraktion möchte eine klima- und umweltverträgliche, zuverläs- sige sowie wirtschaftliche Energieversorgung. Durch den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie und den damit erforderlichen Umbau der Energieversorgung sind somit in den nächsten Jahren erhebliche Investi- tions- und Forschungsmaßnahmen erforderlich. Unsere Schwerpunkte liegen dabei bei der Steigerung der Energieeffizienz, bei der Energieeinsparung und bei der Erforschung neuer Antriebs- und Speichertechnolo- gien. Gleichzeitig heißt es jedoch auch, internationale Verpflichtungen im Umwelt- und Klimaschutz zu erfül- len. Für die Umsetzung werden wir in den Jahren 2013 bis 2016 zusätzlich 9,7 Milliarden Euro in das Sonder- vermögen des Energie- und Klimafonds investieren. Für die Energiewende wurden in den Bereichen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Mittel im Haushaltsgesetz 2013 im Vergleich zum Haushaltsge- setz 2012 deutlich aufgestockt. Für Forschung und Ent- wicklung werden zusätzlich rund 180 Millionen Euro bereitgestellt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW wird im Jahr 2013 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro aus dem EKF erhalten. Hierdurch werden klima- und energiepolitische Ziele im Gebäudebereich umge- setzt und erhebliche Investitionen in der Bauwirtschaft angestoßen. Für den internationalen Klimaschutz stellt die christlich-liberale Regierung im Haushalt 2013 rund 394 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden bi- und multilaterale Maßnahmen zur Treibhaus- gasminderung, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Wälder und Biodiversität finanziert. Die Auflösung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds ist nicht unser Ziel. Was das Ziel Ihrer Politik ist, wissen Sie anscheinend selbst noch nicht, liebe Kollegen von der SPD. Auf der einen Seite fordern Sie, das Sondervermögen Energie- und Klimafonds aufzulösen. Auf der anderen Seite wol- len Sie das Sondervermögen erhalten und auf Kürzungen in den Titeln des Sondervermögens verzichten. Beide Forderungen sind in diesem Antrag zur „Zukunft des ,Energie- und Klimafonds‘ und der durch ihn finanzier- ten Programme“ enthalten. Nun stellt sich mir die Frage, mit welchen Mitteln Sie das umsetzen möchten? Wo sollen die Mittel für den Energie- und Klimafonds herkommen? Bei diesem An- trag zeigt sich wie üblich, dass Sie keine Kraft für Ein- sparungen haben: Im Gegenteil! Wie auch im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2012 for- dern Sie Mehrausgaben. Bei Mehrausgaben stellt sich mir die Frage der Finanzierung. Auch hier wird die SPD die für sie typische Antwort geben: Steuererhöhungen! Sie versuchen mit Luftbuchungen und einem imagi- nären Finanzierungskonzept der Öffentlichkeit vorzu- gaukeln, dass Sie Mehrausgaben leisten und gleichzeitig sparen, die Nettokreditaufnahme absenken können. Diese Zahlen sind irrational, genauso wie die Bestand- teile des SPD-Finanzierungskonzepts, wie zum Beispiel die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent, die Einführung einer Proportionalzone für Einkommen zwischen 52 885 Euro und 64 000 Euro, die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von 25 Prozent auf 30 Pro- zent – 400 Millionen Euro –, die Rücknahme von Be- standteilen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und der steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen – 1,26 Milliarden Euro – und die Einführung einer Bör- senumsatzsteuer – 750 Millionen Euro. Die rot-grüne Regierung hat in der letzten Wahlpe- riode gezeigt, wie es nicht geht: Die Energiepolitik der rot-grünen Bundesregierung war geprägt von einer en- thusiastischen Förderung von Herstellung und Vertrieb der Anlagen zur Herstellung von Energie aus erneuerba- ren Energien, vor allem bei der Solarenergie. Im rot-grünen EEG zahlen allein die Verbraucher über die EEG-Umlage die Gewinne der Solarbranche. Das trifft vor allem Familien besonders hart, weil mehr Haushaltsangehörige mehr Strom verbrauchen. Bei uns tragen Stromerzeuger über die Brennelementesteuer zu den Kosten des Umstiegs bei. Auch in den rot-grünen Landesregierungen, wie etwa in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen, re- gieren Ausgabenpolitiker, die die bestehenden Verschul- dungen weiter erhöhen. Sie ziehen mit dem Füllhorn durchs Land und verteilen Wohltaten. Im Gegensatz dazu reformiert und konsolidiert die schwarz-gelbe Re- gierung. Der Antrag der SPD enthält die Forderung, keine Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorzunehmen. Das finde ich komisch: Wenn Sie keine Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm möchten, warum stoppen die SPD-regierten Länder im Bundesrat die Verbesserung steuerlicher Abschreibun- gen für CO2-Sanierungsmaßnahmen? Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Ich hoffe, Sie überdenken diesen Antrag noch einmal. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Der Weg, wichtige Klimaschutzprogramme über Einnahmen aus Klimaschutzinstrumenten zu finanzieren, war eine nahe- liegende Idee. Leider ist sie im Falle des Energie- und Klimafonds – EKF – gescheitert. Gescheitert ist sie aus zwei Gründen. Zum einen sind die Versteigerungserlöse aus dem CO2-Emissionshandel auf ein Rinnsal versiegt. Die Zer- tifikate sind Ramschware; ihr Preis schwankt zwischen 6 und 8 Euro je Tonne CO2 statt zwischen 25 und 35 Euro, wie zu Beginn der Handelsperiode erwartet. Die Gefahr eines rasanten Preisverfalls hat die Linke schon vor Gründung des EKF benannt: die Überausstattung der Industrie mit Emissionsberechtigungen und eine wahre Schwemme von Emissionsgutschriften aus – zum Teil dubiosen – Klimaschutzprojekten im Ausland. Dazu kam jetzt noch die Krise. Die ist aber nur das i-Tüpfel- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22601 (A) (C) (D)(B) chen; denn die ersten beiden Punkte erklären über 80 Prozent des Preisverfalls. Zum anderen ist der Fonds gescheitert, weil aus dem Fonds auch Programme finanziert werden, die gar nichts oder nur wenig mit Klimaschutz zu tun haben: die ge- planten 500 Millionen Euro etwa, die an die energiein- tensive Industrie als Kompensation für emissionshan- delsbedingte Strompreiserhöhungen ausgeschüttet werden sollen – und das zusätzlich zu den ohnehin überborden- den Privilegien der Branchen, beispielsweise beim EEG oder den Netzentgelten. Aus unserer Sicht wenig mit Klimaschutz zu tun ha- ben auch die Programme zur Elektromobilität. Sie wer- den eher dazu führen, dass der Atom- und Kohlestrom nun auch den Weg auf die Straße findet. Der neueste Schrei ist ja das 416-PS-Sportwagen-Monster von Tesla. Preis ab 50 000 Euro für den Elektroflitzer. Superstars und Firmenchefs können dann mit dem Ding als Zweit- wagen imagefördernd durch die Gegend schaukeln. Wo- her der Strom hkommt, der das vermeintlich ökologische Zweitonnenteil in 4,4 Sekunden auf 100 Sachen und zum nächsten Flieger bringt, ist dann schon egal – Hauptsache Elektro! Doch zurück zum Fonds. Wir unterstützen das Anlie- gen der SPD, über eine Verschärfung des EU-Klima- schutzziels die CO2-Preise anzuheben. Das wäre ein Plus für den Klimaschutz und über die Auktionseinnahmen auch eines für die Bundeskasse. Gleichzeitig stellen wir uns aber inzwischen die Frage, ob es wirklich klug ist, die Finanzierung des Klimaschutzes langfristig über einen Schattenhaushalt von schwankenden CO2-Preisen abhängig zu machen. Schließlich geht es um so wichtige Anliegen wie die energetische Gebäudesanierung oder das Marktanreiz- programm für die regenerative Wärme. Die Höhe und Ausgestaltung beider Programme haben auch enorme Auswirkungen auf die Mieten. Und genau bei diesen Programmen wurde wegen der sinkenden Einnahmen massiv gekürzt. Dagegen sind besagte 500 Millionen für die Industrie weiter im Plan! Hier sieht man, wo der Hase hinläuft! Vor allem aber ist die Linke wenig opti- mistisch, dass genügend CO2-Zertifikate vom Markt ge- nommen werden. Denn da müssten sich die europäi- schen Regierungen ernsthaft mit der Wirtschaft anlegen, auch die deutsche. Weil das wohl nicht passieren wird, bleibt der CO2-Preis wahrscheinlich genauso im Keller wie die Einnahmen des EKF. Und darum ist es wohl das Beste, den Fonds aufzulösen. Wir denken, Klimaschutz muss künftig wieder inner- halb des Bundeshaushalts finanziert werden. Und die Politik muss die notwendigen Mittel dafür bereitstellen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel können dabei helfen, aber nicht Voraussetzung dafür sein. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es war ein Fehler, die vielen wichtigen Pro- gramme aus dem ordentlichen Haushalt in den Energie- und Klimafonds auszulagern. Durch diese Konstruktion als Sondervermögen unterliegen die Programme direkt dem Risiko, dass weniger Geld als erwartet über den Emissionshandel reinkommt, und dann werden sie direkt vom Finanzminister gekürzt. Wir halten es für falsch, dass der Finanzminister derjenige ist, der entscheidet, bei welchem Programm mehr oder weniger gekürzt wird. Wie das läuft, konnten wir dieses Jahr im März schon beobachten. Zwar haben Sie erfreulicherweise das Gebäudesanierungsprogramm nicht angegriffen, aber die Mittel für die Energieeffizienzforschung haben Sie um die Hälfte gekürzt und das MAP haben Sie sogar kom- plett zusammengestrichen! Insgesamt stehen statt der ur- sprünglich geplanten 780 Millionen Euro nur 452 Mil- lionen Euro zur Verfügung. Fast die Hälfte der Mittel wurde gekürzt! Das zeigt, wie unwichtig Ihnen die so- lide Finanzierung der Energiewende ist! Auch für die nächsten Jahre stehen Ihre Planungen nicht auf solidem Grund. Wenn Sie sich nicht endlich für einen CO2-Mindestpreis und das 30-Prozent-Ziel auf eu- ropäischer Ebene effektiv einsetzen, ist nämlich auch der Kabinettsbeschluss von gestern das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Noch planen Sie mit Einnahmen von 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2013. Beim aktuellen Zertifikatepreis von nicht einmal 8 Euro werden Sie diese Einnahmen aber niemals so erzielen! Nochmal zum Inhalt des EKF: Anstatt 18 Millionen Euro für energetische Stadtsanierung brauchen wir zu- sätzlich zum KfW-Programm einen Energiesparfonds mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro! 1,5 Milliar- den Euro aus dem Gebäudesanierungsprogramm sind schlicht zu wenig und diese 18 Millionen Euro für die Quartierssanierung echt nur ein Tropfen auf den heißen Stein! Wir haben Ihnen schon häufiger aufgezeigt, wie diese Programme solide finanziert werden können. Es gibt ge- nügend ökologisch schädliche Subventionen, die abge- baut werden müssen! Es ist doch pervers, wenn umwelt- schädliches Verhalten finanziell, aus Steuermitteln von allen Bürgerinnen und Bürgern, belohnt wird und wir da- nach weitere Steuergelder aufwenden müssen, um die Schäden zu reparieren! Zum Beispiel die massive Bevorzugung des Flugver- kehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern wie der Bahn. Die Luftverkehrsteuer ist keine ungerechtfertigte Zusatz- belastung für die Branche. Die Passagierzahlen an deut- schen Flughäfen sind 2011 um 5 Prozent gewachsen, das war das stärkste Wachstum dieser Branchen in den letz- ten fünf Jahren! Die Luftverkehrsteuer gleicht nur einen Bruchteil der Subventionen aus, von denen der klima- schädliche Flugverkehr profitiert. Die Subventionen be- laufen sich auf mehr als 10 Milliarden Euro jährlich, das muss sich ändern! Aber was machen Sie, was macht die Regierung? Ramsauer, der ja Minister und damit Teil des Kabinetts ist, fordert, nachdem er selbst dem Kabinetts- beschluss zugestimmt hat: erstens 1 Milliarde mehr für Verkehrsinfrastruktur von vorgestern und zweitens die Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Das gibt in der Summe eine Lücke von 2 Milliarden Euro. Wie wollen Sie die denn finanzieren? Haben Sie dafür eine Antwort? Herr Ramsauer ist es doch, der hier ungedeckte Forde- rungen auf Pump macht! 22602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Das Motto darf doch nicht sein nur zu propagieren, Sie müssen auch liefern! Es gibt nämlich einiges zu tun: Erstens: Dieser Schattenhaushalt EKF ist gescheitert. Deswegen wollen wir die Förderprogramme für die Energiewende und den Klimaschutz wieder in die regu- lären Fachhaushalte überführen. Zweitens: Es muss endlich mehr passieren beim Ab- bau ökologisch schädlicher Subventionen! Wir brauchen eine echte Ticket-Tax, das Dienstwagenprivileg gehört abgeschafft und die Ausnahmen bei der Ökosteuer müs- sen begrenzt werden, um damit die Energiewende- und Klimaschutzprogramme solide im Haushalt zu finanzie- ren. Es ist völlig klar: Die Energiewende ist dringend not- wendig, machbar und finanzierbar. Man muss es nur wollen. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens- gesetzes (Tagesordnungspunkt 16) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensge- setz – oder kurz: KapMuG – im Jahr 2005 beschlossen. Auslöser für die damalige Gesetzesinitiative war eine Prozesslawine von knapp 15 000 Anlegern, die sich durch einen falschen Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom AG zum Aktienkauf bewegt sahen. Damals zeigte sich, dass das deutsche Verfahrensrecht für solche Massenverfahren kein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellte; schließlich machte auch das Bundes- verfassungsgericht deutlich, dass ein besonderes verfah- rensrechtliches Instrument bei Massenverfahren zur Ver- meidung überlanger Verfahrensdauern notwendig sein könnte. Das KapMuG war die Reaktion des Gesetzgebers auf diesen Hinweis. Ziel des Gesetzes war es, vor allem Kleinanleger mit vergleichsweise geringen finanziellen sogenannten Streuschäden, die sie durch falsche Kapital- marktinformationen oder unrichtige Börsenprospekte er- litten haben, besser zu schützen. Unter dem Strich kann man sagen, dass mit dem KapMuG hier ein durchaus ef- fektives Rechtsschutzinstrument zur Verfügung gestellt wurde: Die Kosten für den einzelnen Anleger blieben überschaubar, und die Gerichte wurden entlastet. Wir wollen das KapMuG, das in seiner Geltungsdauer bis zum 31. Oktober 2012 beschränkt ist und dann außer Kraft treten würde, daher fortführen. Gleichzeitig wollen wir aber diejenigen Bereiche des Gesetzes, in denen sich in den letzten Jahren Schwach- stellen gezeigt haben, verbessern. Der heute in zweiter und dritter Lesung zu beschließende Gesetzentwurf der christlich-liberalen Bundesregierung verbindet positive Erfahrungen mit notwendigen Änderungen und präsen- tiert ein an Prinzipien des bisherigen KapMuG festhal- tendes, aber der Übersichtlichkeit wegen neu gefasstes Stammgesetz. Worum geht es im Einzelnen? Zunächst wird der An- wendungsbereich des KapMuG moderat ausgeweitet. Es bleibt zwar bei der Beschränkung auf kapitalmarktrecht- liche Ansprüche – denn für ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschutzes für alle zivilrechtlichen Ansprüche ist es noch zu früh; es besteht auch nicht in gleicher Weise ein Bedarf –, das Gesetz soll zukünftig aber solche Schadenersatzansprüche erfassen, die aus ei- ner fehlerhaften Anlageberatung und Anlagevermittlung resultieren. Es sollen also nicht nur diejenigen Fälle er- fasst werden, in denen der Schadenersatz unmittelbar durch eine fehlerhafte Kapitalmarktinformation verur- sacht wird, sondern auch solche Fälle, in denen ein nur mittelbarer Zusammenhang besteht. Das ist sachgerecht; die Unterscheidung von unmittelbarer und mittelbarer Verursachung eines Schadens ist in der Praxis häufig schwierig und in der Sache auch nicht angemessen. Wir ziehen zudem die Konsequenz, dass der im KapMuG vorgesehene Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung des Verfahrens in der Praxis kaum zum Tra- gen gekommen ist. Woran lag das? Nach dem bisherigen KapMuG ist ein Vergleich nur dann möglich, wenn alle Beteiligten – Musterkläger, Musterbeklagte und alle Bei- geladenen – diesem zustimmen. Man kann sich leicht vorstellen, dass das kaum jemals der Fall ist, weil die In- teressenlagen – gerade in Massenverfahren – oftmals sehr unterschiedlich sind. Das neue KapMuG sieht daher einen gerichtlich ge- billigten Vergleich zwischen Musterkläger und Muster- beklagten mit Austrittsmöglichkeit vor. Dabei hört das Gericht die Beigeladenen lediglich an, ob der Vergleich eine angemessene Lösung darstellt; zustimmen müssen sie hingegen nicht mehr. Die Beigeladenen können aller- dings innerhalb eines Monats ihren Austritt – einen so- genannten Opt-out – aus dem Vergleich erklären, falls sie den Vergleich inhaltlich ablehnen. Für die Ausgetre- tenen wird der Vergleich dann nicht verbindlich. Um zu gewährleisten, dass der Vergleich tatsächlich eine für alle Beteiligten angemessene Regelung des Streits ent- hält und um den Vergleichserfolg nicht zu unterlaufen, haben wir zusätzlich ein Quorum als Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vergleichs festgelegt: Der geneh- migte Vergleich wird erst dann wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt erklären. Mit anderen Worten: Es müssen 70 Prozent derjenigen, deren Rechtsstreit durch den Vergleich beendet werden soll, diesen mittragen. Dadurch wird die materielle Rich- tigkeitsgewähr – die am besten immer noch die Parteien selbst feststellen und die nicht ein Gericht feststellen kann – sichergestellt. Wird dieses Quorum erreicht, wird der Vergleich für alle Beteiligten, die nicht ihren Opt-out erklärt haben, verbindlich. KapMuG-Verfahren haben sich in der Vergangenheit als langwierig erwiesen. Wir wollen das Musterverfah- ren daher beschleunigen, indem die Gerichte zulässige Musterverfahrensanträge innerhalb von sechs Monaten im Klageregister bekannt machen sollen. Im Gesetzent- wurf waren hier ursprünglich nur drei Monate vorgese- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22603 (A) (C) (D)(B) hen. Das erschien uns angesichts des regelmäßigen Um- fangs und der Komplexität solcher Verfahren und der Notwendigkeit, rechtliches Gehör zu gewähren, zu kurz. Eine Frist, die in der Praxis nicht eingehalten werden kann, erscheint uns nicht sinnvoll. Dennoch geht mit der Sechsmonatsfrist das deutliche Signal an Gerichte, dass wir eine schnellere Bearbeitung der Verfahren wollen. Mit dem neuen KapMuG schaffen wir vor allem auch ein Mehr an Schutz für geschädigte Kleinanleger. Viele haben in der Vergangenheit den Weg der Klage nicht be- schritten, weil sie Mühen und Kosten eines Prozesses scheuten. Oftmals sind sie am Ende rechtlos geblieben, weil sie ihre Rechte gerichtlich nicht durchsetzen woll- ten und diese irgendwann verjährten. Hier schaffen wir Abhilfe. Wir ermöglichen in Zu- kunft, dass Geschädigte ihre Ansprüche mit Blick auf ein anhängiges Musterverfahren beim Oberlandesgericht anmelden können. Die Anmeldung entfaltet eine ver- jährungshemmende Wirkung. Das bedeutet, dass Ge- schädigte, die vorerst nicht den Gerichtsweg beschreiten wollen, dennoch ihre Rechte wahren und den Ausgang des Musterverfahrens abwarten können. Wir sehen aber auch die Gefahren, die die Möglich- keit dieses Anmeldeverfahrens mit sich bringt. Wir haben daher die Rechtswirkung der Anmeldung des Anspruchs auf die verjährungshemmende Wirkung begrenzt. Anmelder werden ausdrücklich nicht in die Bindungswirkung des Musterentscheids und eines Ver- gleichs, der im Musterverfahren geschlossen wird, ein- bezogen. Ansonsten hätte ein Anmelder bei geringen Kosten einen maximalen Nutzen. Zu Recht würden sich Musterkläger und Beigeladene fragen, warum sie Kosten und Risiken eines Musterverfahrens in Kauf nehmen, wenn eine Anmeldung bzw. eine einfache Teilnahme zum gleichen Ergebnis führen würde. Hier bestünde die Gefahr, dass sich nicht mehr genug Personen finden, die bereit sind, das Musterverfahren als Beteiligte mit den damit einhergehenden Prozess- und insbesondere Kos- tenrisiken zu führen. Trittbrettfahrer wären auf den Plan gerufen. Das KapMuG könnte auf diese Weise konterka- riert werden, oder es könnte – wie es ein Sachverständi- ger in der Anhörung des Rechtsausschusses formulierte – den Tod des KapMuG bedeuten. Das wollen wir verhin- dern und haben daher die Rechtswirkung der Anmel- dung auf das für den Schutz der Anleger notwendige Minimum reduziert. Aus diesem Grund ist auch Kapitalanlegern, die be- reits Klage erhoben haben, der Weg einer Anmeldung ihrer Ansprüche verschlossen. Auf diese Weise wird ver- hindert, dass Kläger nach Eröffnung eines Musterverfah- rens zur Vermeidung des Prozesskostenrisikos in die An- spruchsanmeldung fliehen. Bei Verfahren nach dem KapMuG handelt es sich um rechtlich wie wirtschaftlich sehr komplexe und bedeut- same Gegenstände. Auch geht es oft um viele Hundert oder zum Teil Tausend Geschädigte. Wir sagen daher: Ein solches Musterverfahren hat stets grundsätzliche Be- deutung im Sinne des § 574 Abs. 2 ZPO. Damit eröffnen wir die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH und stellen auf diese Weise sicher, dass die Geschädigten ausreichenden Rechtsschutz bekommen. Viele der Regelungen des alten KapMuG konnten in der gerichtlichen Praxis bislang nur unzureichend er- probt werden, weil es schlechterdings zu wenige Verfah- ren gab. Auch führen wir nun eine Reihe neuer Regelun- gen ein. Inwieweit sich diese Änderungen im KapMuG bewähren, wollen wir in den kommenden Jahren auf- merksam verfolgen. Wir haben daher eine erneute Be- fristung des Gesetzes bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Da- mit stellen wir sicher, dass sich der Deutsche Bundestag zu diesem Zeitpunkt nochmals intensiv mit dem KapMuG beschäftigen und die gemachten Erfahrungen auswerten muss. Abschließend kann ich für meinen Teil festhalten, dass wir heute insgesamt über einen sehr gelungenen Gesetzentwurf abstimmen. Nach den sehr sachlichen und konstruktiven parlamentarischen Beratungen – und hier richte ich einen Dank an die jeweiligen Berichterstatter der Fraktionen und das Bundesjustizministerium – hoffe ich, dass wir den Gesetzentwurf nun mit großer Mehr- heit im Deutschen Bundestag verabschieden werden. Mechthild Heil (CDU/CSU): Hinter dem derart sper- rigen Titel „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ verbirgt sich viel, über das wir uns freuen können: Wir können uns freuen, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf das Kapitalanleger-Musterverfahrensge- setz verbessern wird und praxistauglicher macht. Wir können uns freuen, dass wir einen parteiübergreifenden Konsens haben – im Sinne der Verbraucher. Und wir können uns freuen, dass dieses Gesetz ein weiterer Bau- stein in der Gesamtkonstruktion zur Stärkung der Ver- braucher im Finanzbereich ist. Bisher wurden schon viele Verbesserungen für die Verbraucher im Finanzbereich erreicht. Dazu gehört die Einführung von Produktinformationsblättern, Bera- tungsprotokollen und Regelungen zum Grauen Kapital- markt und zur Honorarberatung. Bei dem Kapitalan- leger-Musterverfahrensgesetz sind die Rechtspolitiker federführend zuständig. Es ist aber gut und wichtig, dass der Verbraucherschutz mitberatend tätig ist und ich als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion auf die Auswirkungen für die Verbraucher aufmerksam machen kann; denn es geht hier ja um die Rechte der Verbraucher. Falsche Kapitalmarktinformationen oder fehlerhafte Börsenprospekte schädigen nicht nur Großinvestoren, sondern eben auch Kleinanleger. Zwar ist der einzelne Betrag nicht immer hoch, aber durch die Fülle an Klein- beträgen kann der Schaden schnell in Millionenhöhe steigen. Für den Einzelnen steht aber die Geltendma- chung seiner Schäden in keinem Verhältnis zu dem fi- nanziellen Aufwand eines Prozesses. 2004/2005 gab es eine Vielzahl von gleichartigen Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Telekom. Aktionäre verlangten Schaden- ersatz wegen falscher Angaben in einem Verkaufspros- pekt. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass das deutsche Verfahrensrecht für solche Massenverfahren kein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellte. 22604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Zudem waren die Verfahren rechtlich außerordentlich komplex und zogen sich über Jahre hin. In der langen Prozessdauer sah das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie, wonach in an- gemessener Zeit über einen Streit entschieden werden muss. Der Gesetzgeber reagierte mit dem KapMuG. Damit steht seither ein Instrument zur Bewältigung von Mas- senklagen zur Verfügung. Vor allem aber soll es geschä- digten Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatz- ansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffent- licher Kapitalmarktinformationen ermöglicht. Im Mus- terverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzpro- zessen gleichlautend stellen, einheitlich durch ein Ober- landesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger ent- schieden werden. Die Wirkung des Gesetzes wurde im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums evaluiert. Fazit: Das KapMuG hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings haben sich in der praktischen Anwendung Defizite ge- zeigt. Nachbesserungen sind nötig. Da das Gesetz befris- tet in Kraft war, konnten die Ergebnisse der Evaluation in diesen neuen Gesetzentwurf einfließen. Und deswe- gen sind wir heute hier. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung verbindet die positiven Erfahrun- gen mit den notwendigen Änderungen: Die Grundstruk- tur und die Prinzipien des bisherigen KapMuG werden beibehalten. Es gibt aber signifikante Verbesserungen, vor allem für die Kapitalanleger: Der Anwendungsbereich wird er- weitert und auf Rechtsstreitigkeiten mit mittelbarem Be- zug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation aus- gedehnt. Dadurch kann in Zukunft auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der etwa ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand ei- nes Musterverfahrens sein. Auch der Vergleichsab- schluss im Musterverfahren wurde erleichtert, um eine gebündelte gütliche Beilegung von Anlegerstreitigkeiten zu fördern. Bisher war eine Einigung nur möglich, wenn alle Beteiligten der Einigung zustimmen. In der Praxis zeigte sich allerdings, dass dies kaum erfüllbar ist. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, einen gericht- lich gebilligten Vergleich zwischen Musterkläger und Musterbeklagten mit Austrittsmöglichkeit einzuführen. Die Justiz wird dadurch entlastet, und das Musterverfah- ren wird für die Beteiligten attraktiver. Zudem wird das Musterverfahren beschleunigt. Es ist eine sechsmonatige Frist für die Bekanntmachung zulässiger Musterverfah- rensanträge vorgesehen. Bisher können Gerichte ohne besondere Voraussetzungen die gemeinsame Klage in Einzelprozesse aufteilen. Für die Kläger besteht dadurch die Gefahr, ihren Kostenvorteil zu verlieren. Im neuen Gesetzentwurf ist eine Verfahrenstrennung nur zulässig, wenn es dafür gewichtige Gründe gibt. Zusätzlich wird eine Art der „einfachen Teilnahme“ ergänzt. Die Einführung einer „Anmeldung des An- spruchs zum Musterverfahrens“ soll in ihrer Wirkung eine Hemmung der Verjährung bewirken. Alle diese Neuerungen stärken die Rechte des Ver- brauchers. Wenn sich die „Neuauflage“ des KapMuG bewährt, sollten wir die Ausweitung auch auf andere Be- reiche des Verbraucherschutzes prüfen. Aus verbrau- cherpolitischer Sicht sind Musterverfahren unter be- stimmten Bedingungen sinnvoll. Eine große Zahl betroffener Einzelpersonen, die auf Schadenersatz kla- gen, gibt es nicht nur unter den Kapitalanlegern. In Be- tracht kommen insbesondere Verfahren, in denen der Verbraucher ein Interesse an der Geltendmachung des Schadens hat, das Kostenrisiko eines Prozesses ihn aber von der Klageerhebung abhält. Ich halte es deshalb für sinnvoll, dass auch dieses Ge- setz für die Geltungsdauer von acht Jahren befristet wird. Wir halten uns mit der Befristung die Möglichkeit offen, das Gesetz bei Bedarf weiter an die Praxis anzu- passen. Ich freue mich aber, dass wir heute einen breiten Kon- sens haben. Mit diesem Entwurf stärken wir das Ver- trauen der Anleger und Verbraucher, und wir stärken das Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland all- gemein – durch mehr Transparenz und besseren Rechts- schutz. Ingo Egloff (SPD): Heute diskutieren wir ein Gesetz mit einem schwierigen Namen, das Kapitalanleger-Mus- terverfahrensgesetz – kurz KapMuG genannt –, das aber für die Verbraucher im Bereich des Kapitalmarktes ein wichtiges Gesetz ist. Seit der Lehman-Brothers-Krise steht der Kapital- markt unter besonderer Beobachtung. Insbesondere stellt sich die Frage: Welche Angaben werden von Emittenten gemacht, um Kapitalanleger zu veranlassen, ihr Produkt zu kaufen? Angefangen hatte die Debatte aber bereits früher, als beim Börsenhype der 1990er-Jahre viele Tau- send Normalbürger meinten, nun auch in Aktien anlegen zu müssen. Spätestens seit dem Platzen der Telekom- blase trat die Ernüchterung ein. Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesetzgeber dem Bürger, aber auch den Gerichten ein Instrumentarium an die Hand geben, um Fehlentwicklungen zu korrigieren bzw. justiziabel zu machen. Die rot-grüne Bundesregie- rung hatte das Ursprungsgesetz auf den Weg gebracht, die Große Koalition das bewusst befristete Gesetz ver- längert, allerdings mit der Maßgabe einer erneuten Be- fristung. Wir werden heute über eine weitere Verlängerung des Gesetzes entscheiden, das auch diesmal wiederum mit einer Befristung versehen ist. Ich denke, dass der Rechtsausschuss sich gründlich mit der Materie befasst hat und in Auswertung der Expertenanhörung sehr be- wusst diese weitere Befristung gewählt hat; denn die An- hörung hat nicht nur Verbesserungsbedarf gezeigt, son- dern auch, dass wir in Deutschland noch nicht so viel Erfahrung mit dem Gesetz haben, dass es nunmehr auf Dauer zu verabschieden wäre. Es ist geboten, das Gesetz noch mal zu befristen, um auch die Wirkungen unserer jetzt veränderten Gesetzeslage in der Praxis zu beobach- ten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22605 (A) (C) (D)(B) Wir haben den Anwendungsbereich des Gesetzes nunmehr auch auf die Schadenersatzansprüche infolge falscher Anlageberatung ausgeweitet, sodass auch diese musterverfahrensfähig sind. Die gütliche Streitbeilegung wird erleichtert, weil nicht mehr der Vergleichsabschluss von der Zustimmung aller Beteiligter abhängig ist, sondern eine Mehrheit von 70 Prozent reicht. Dies macht die Angelegenheit leichter handhabbar, verhindert aber einen Kuhhandel des Mus- terklägers mit der Beklagten zulasten der Beigeladenen. Auch die Möglichkeit einer einfachen Anmeldung von Forderungen ist meines Erachtens positiv zu bewerten. Sie schützt diejenigen Verbraucher, die sich vielleicht aus finanziellen Gründen davor scheuen, selbst eine Klage einzureichen, soweit über die Frage der Chancen im Rahmen des Verfahrens noch keine Klarheit herrscht. Die Forderungsanmeldung unterbricht aber die Verjäh- rung. Allerdings führt die einfache Anmeldung nicht dazu, dass der Anmeldende automatisch vom Ergebnis profitiert. Das ist aber auch richtig, weil er ja nicht ins fi- nanzielle Risiko eines Prozesses geht und somit „Tritt- brettfahrerei“ verhindert wird. Und es entlastet ein Stück weit die Gerichte, weil die Verfahren so überschaubarer bleiben. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung in Anspruch genommen wird und sich in der Praxis be- währt. Gut ist auch, dass entgegen dem ersten Entwurf die Rechtsbeschwerde zum BGH erhalten bleibt und die Be- schwerdemöglichkeit nicht auf die ursprünglich vorgese- hene allgemeine Regelung der Zulässigkeitsvorausset- zungen reduziert wurde, nämlich auf die Fälle von grundsätzlicher Bedeutung, der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Beschleunigung der Verfahren ist wichtig; denn Kläger schrecken oft davor zurück, langjährige Prozesse zu führen. Deshalb ist die Reduzierung der Frist zu Be- ginn des Verfahrens grundsätzlich zu begrüßen. Aller- dings erscheint auch mir der gefundene Kompromiss mit sechs Monaten bis zur Bekanntmachung des Verfahrens im Klageregister angemessener und praxisgerechter zu sein, als es die ursprünglich vorgesehene Frist von drei Monaten gewesen wäre. Ob es gelingt, die in der Sachverständigenanhörung kritisierte Praxis der Gerichte zu unterbinden, gebün- delte Verfahren wieder in Einzelverfahren aufzuteilen, um dafür zu sorgen, dass die Kammern in der Statistik ihrer Fälle auf die nötige Anzahl kommen, lassen wir einmal zunächst dahingestellt. Die Praxis wird es zeigen. Sollte diese Verhaltensweise andauern, wird man in der Gerichtsverwaltung ein Prozedere finden müssen, das die erhebliche Mehrbelastung der Kammern bei gebün- delten Verfahren berücksichtigt. Sollte die gerichtliche Praxis hier keine Abhilfe schaffen, werden wir als Ge- setzgeber gefordert sein. Ich finde es auch richtig, dem Anwalt des Musterklä- gers eine zusätzliche Gebühr von 0,3 bezogen auf den Gesamtgegenstandswert des Verfahrens zu gewähren, die zulasten der Staatskasse geht. Schließlich ist der Ar- beitsaufwand erheblich und die Entlastung der Justiz durch die Vermeidung einer Vielzahl von Verfahren mit umfangreichen Beweisaufnahmen enorm. Insofern ist eine zusätzliche Honorierung der Leistung des Kläger- anwalts sachgerecht. Insgesamt möchte ich mich für die stets sachgerechte und kollegiale Zusammenarbeit bei den Kollegen Be- richterstattern der anderen Fraktionen bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern des Bundesministe- riums der Justiz, die uns stets sachkundig beraten und viel Vorarbeit geleistet haben und insbesondere die not- wendigen Konsequenzen aus Feststellungen der Sach- verständigenanhörung gezogen haben. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung zustimmen. Christian Ahrendt (FDP): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens- gesetzes, KapMuG. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 einstimmig dem Beschlussvor- schlag der Regierungskoalition zugestimmt. Der Be- schlussfassung ist eine intensive Beratung durch die Fraktionen, die Berichterstatter und das Bundesministe- rium der Justiz vorausgegangen. Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Wegen der zahlreichen zivilpro- zessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre und verlängerte dann um weitere zwei Jahre, um in dieser Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis be- währt. Die Evaluation kam zu dem Ergebnis, dass das KapMuG mit seinem neuartigen Musterfeststellungsver- fahren zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bei- trägt. Auch die Länder und die Verbände, die im vergan- genen Jahr an dem Gesetzgebungsvorhaben beteiligt wurden, teilen überwiegend diese Einschätzung und sind bereit, mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz weiterzuarbeiten. Der zu beratende Gesetzentwurf hält daher grundsätzlich an dem ursprünglichen KapMuG fest. Mit der Reform des KapMuG wird der Anwendungs- bereich gegenüber dem bisherigen Recht geöffnet und auf Rechtsstreitigkeiten mit auch mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation ausgedehnt. Damit sind insbesondere nun auch Anlagevermittler und -berater erfasst. Denn zahlreiche Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsfälle, bei denen standardisierte Kapi- talmarktinformationen verwendet wurden, sind in der Vergangenheit vom KapMuG nicht erfasst worden. Es bleibt aber dabei, dass der Anwendungsbereich in diesen Fällen immer nur dann eröffnet ist, wenn ein Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation besteht. Für eine Öffnung des Anwendungsbereichs für sämtliche Anspruchsarten und eine Aufnahme in die Zivilprozess- ordnung ist das Musterverfahren allerdings noch nicht ausreichend erprobt worden. Ebenfalls vereinfachen wir den Vergleichsabschluss im Musterverfahren. Genauso werden die Eröffnung des 22606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen beschleunigt. Weiterhin stärken wir die Prozesswirtschaftlichkeit, indem nun eine Prozesstrennung erst möglich wird, wenn die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung der Sache zu einer verzögerten Erledigung eines we- sentlichen Teils des Rechtsstreits führen würde. Dies ist erforderlich, um die Parteien hinreichend vor miss- bräuchlichen Abtrennungsentscheidungen der Gerichte zu schützen. Durch die Anhörung und die Beratungen hatte sich herausgestellt, dass der Gesetzentwurf noch in einigen Punkten nachgebessert werden konnte, um den Rechts- schutz für Kapitalanleger zu verbessern und effektiver zu gestalten. Die Einführung eines gesetzlichen Quorums von 70 Prozent neben der gerichtlichen Genehmigung be- steht nun als zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Vergleich im Musterverfahren. Das Quorum ist notwendig, da die Zustimmung aller Beteiligten prak- tisch nie erreicht wird. Zudem gewährleistet es, dass der Vergleich in der Sache eine angemessene Regelung für die Streitbeilegung darstellt, und rechtfertigt die voll- ständige Beendigung des Musterverfahrens mit Wirkung für die nicht vergleichsbereiten Beigeladenen. Mit der Einführung des Instruments der Anmeldung wird eine einfache Teilnahme am Musterverfahren er- möglicht. Denn viele schutzwürdige Betroffene scheuen den Weg einer Klage, insbesondere auch aus Kosten- gründen. Eine Anmeldung wird allerdings lediglich die Verjährung hemmen. Denn die Wirkung des Musterent- scheids auf den angemeldeten Anspruch wird nicht in vollem Umfang auf Anmelder erstreckt werden, anders bei Verfahrensbeteiligten. Gleiches gilt für die Einbezie- hung der Forderung in einen Vergleichsabschluss. In der öffentlichen Anhörung ist zudem deutlich geworden, dass – anders als im Gesetzentwurf vorgese- hen – die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin ohne die besondere Zulässigkeitsvorausset- zung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO möglich sein soll, die nunmehr stets vermutet wird. Die Entscheidungsfrist über die Bekanntmachung ei- nes Musterfeststellungsantrags wird zusätzlich von drei auf sechs Monate verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend Zeit für die Gewährung recht- lichen Gehörs und für die Entscheidung über die Zuläs- sigkeit eines Musterfeststellungsantrags in den zumeist umfangreichen Kapitalanlagesachen vorhanden ist. Die längere Frist trägt daneben dem Umstand Rechnung, dass Musterverfahren im Regelfall eine große wirt- schaftliche Bedeutung zukommt, und sorgt dafür, dass in angemessener Frist feststeht, ob das Quorum für ein Musterverfahren erreicht wird. Schließlich enthält das KapMuG nun eine weitere Be- fristung bis zum Jahr 2020. Die Zeit bis dahin sehen wir als geboten, da die Funktionsfähigkeit des Musterverfah- rens noch nicht hinreichend evaluiert werden konnte. Eine weitere Geltungsdauer von acht Jahren bis zum 31. Oktober 2020 erscheint daher ausreichend, um das KapMuG endgültig auf seine Funktionsfähigkeit hin zu untersuchen. Richard Pitterle (DIE LINKE): Das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz ist ein Gesetz, das geschädigte Anleger in die Lage versetzen soll, gemeinsam ihre An- sprüche schneller und kostengünstiger durchsetzen zu können. Wie wichtig ein solches Gesetz grundsätzlich ist, ha- ben wir letzte Woche wieder gesehen: Die Commerz- bank hatte Studienkredite vergeben, aber Kreditnehme- rinnen und Kreditnehmer nicht rechtzeitig über das Auslaufen ihres Darlehens informiert. Stattdessen hat die Bank sofort nach Ende der Laufzeit ihre Forderungen fällig gestellt und Überziehungszinsen von mehr als 18 Prozent kassiert. Die ehemaligen Studentinnen und Studenten waren überrascht und wurden von der Com- merzbank unter Druck gesetzt, entweder den ganzen Kreditbetrag auf einmal zurückzuzahlen oder das Um- schuldungsangebot zu den Bedingungen der Commerz- bank anzunehmen. An diesem Praxisfall sieht man deutlich, dass es der Möglichkeit einer sogenannten Sammelklage bedarf; denn der Schaden ist für die einzelne Kreditnehmerin bzw. den einzelnen Kreditnehmer eher gering, vielleicht nur 500 oder 800 Euro, und deshalb zieht nicht jede bzw. jeder vor Gericht. Dagegen sprechen schon die relativ hohen Kosten aufgrund der niedrigen Streitwerte, die jede bzw. jeder zunächst vorlegen muss. Doch in der Summe kommt für die Bank aufgrund der Vielzahl der Fälle einiges zusammen. Deshalb muss in solchen Fällen unbedingt die Möglichkeit bestehen, dass sich Geschä- digte zusammenschließen und gemeinsam dagegen vor- gehen können. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent- wurf ist jedoch immer noch von einem erleichterten Zu- gang zum Musterverfahren weit entfernt. Jede bzw. jeder muss zunächst selbst Klage einreichen, bevor sie bzw. er sich einem Musterverfahren anschließen kann. Damit trägt sie bzw. er das volle Kostenrisiko und Prozess- risiko. Das Verhältnis von Kostenrisiken zu Chancen einer Klage stellt sich bei kleineren Streitwerten beson- ders ungünstig dar. So belief sich beispielsweise der durchschnittliche Streitwert einer Klage im Telekom- Verfahren wegen des Vorwurfs eines fehlerhaften Bör- senprospekts auf weniger als 5 900 Euro. Wenn jede bzw. jeder klagen muss, wird aber auch die Vielzahl der Einzelklagen gleichgelagerter Fälle nicht abnehmen, sodass sich an der hohen Belastung der Gerichte nichts ändert. An den Verfahren gegen die Tele- kom AG waren rund 17 000 Kläger vor dem Landgericht Frankfurt am Main beteiligt. Dass Sie den Zugang zum Musterverfahren in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erleichtert haben, ist keine Überraschung: Sie gehen vom Leitbild des Indivi- dualismus aus. Oder anders ausgedrückt: Jeder kämpft für sich allein um seine Rechte. Diese von den Tatsachen leider überholte Vision des edlen Zweikampfes der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22607 (A) (C) (D)(B) Argumente übersieht, dass nur wenige über eine entspre- chend gut gefüllte Geldbörse verfügen, dass sie sich das leisten können. Überall dort, wo eine Gruppe Geschädigter zwar indi- viduell nur einen geringen, aber in der Summe einen Schaden im mehrstelligen Millionenbereich erleidet, versagt dieses Leitbild. Hier ist ein kollektiver Rechts- schutz erforderlich, um allen Geschädigten die Möglich- keit zu eröffnen, ihr Geld zurückzuerhalten. Den finden wir aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf. Weitere Kritikpunkte an Ihrem Gesetzentwurf sind beispielsweise unzureichende Regelungen zur Beschleu- nigung der überlangen Verfahren und zum Vergleichs- abschluss oder die Beschränkung der Rechtsmittel. Trotzdem erkennen wir auch Ansatzpunkte, den An- legerschutz weiterzuentwickeln und die Möglichkeit, die bereits auf europäischer Ebene laufenden Bestrebungen, ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschut- zes zu schaffen, auch in Deutschland zu etablieren. Ihr Gesetzentwurf ist zwar nur ein kleiner Schritt in diese Richtung. Aber das passt ja zu dieser Bundesregierung: Von ihr sind bekanntlich keine großen Schritte zu erwar- ten. Der Tippelschritt ist ihr Schrittmaß. Wir sehen aber Chancen und werden uns deshalb bei der Abstimmung enthalten und weiter an der Verbesse- rung des Anlegerschutzes mitarbeiten, um auf dem of- fensichtlich langen Weg hin zu einem kollektiven Rechtsschutz für die Opfer von Bankentricks und windi- gen Finanzhaien voranzukommen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das KapMuG hat den Praxistest im Grundsatz bestanden. Es stellt „ein neuartiges, aber insgesamt funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung im Kapital- marktrecht“ dar, es ist daher eine Verbesserung zum vor- herigen Rechtszustand. Zu diesem Schluss kommt die im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigte Studie, die von Professor Dr. Axel Halfmeier, Professor Dr. Eberhard Feess und Professor Dr. Peter Rott durchgeführt worden ist. Daher sollten wir an die- sem neuartigen Rechtsinstrument auch im Prinzip fest- halten. Allerdings sind auch Schwächen deutlich geworden: Das Ziel einer breiten Geltendmachung von Streuschä- den im Kapitalanlagerecht wurde bisher nicht erreicht, und auch die anvisierte Entlastung der Justiz ist nur sehr bedingt erfolgt. Deshalb ist die durch den Rechtsausschuss vorge- schlagene Einführung einer Anmeldung von Ansprüchen zum Musterverfahren zu begrüßen. Zwar wird hierdurch nur eine Verjährungshemmung des Anspruchs erreicht, die Anmelder werden jedoch nicht „Beteiligte“ des Mus- terverfahrens, und daher werden sie auch durch den Musterentscheid nicht rechtlich gebunden, ebenso wenig durch den Vergleich. Sie müssen nach wie vor selbst Klage erheben, und zwar drei Monate nachdem der Mus- terentscheid rechtskräftig geworden ist. Trotzdem wird die Neuregelung zur Ausweitung der Rechtsinstrumente des KapMuG beitragen, denn faktisch werden sowohl der Musterentscheid als auch der Vergleich eine Bindung für folgende Prozesse entfalten. Damit besteht für den Anmelder ein deutlich geringeres Kostenrisiko in seinem Prozess, was zu vermehrter Geltendmachung von Scha- denersatz für erlittene Schäden führen dürfte. Wir hätten uns an dieser Stelle eine etwas mutigere Änderung gewünscht, etwa durch die Einführung einer „einfachen Teilnahme“, wodurch die Teilnehmer direkt an den Wirkungen des Musterverfahrens beteiligt wor- den wären. Die nun geregelte Anmeldung erfüllt aber schon den wichtigsten Zweck, und das ist die Verjäh- rungshemmung, und ist daher ein – wenn auch kleiner – Schritt in die richtige Richtung. Auch die Regelungen zum vereinfachten Vergleich begrüßen wir sowie die Möglichkeit des Ausstiegs aus dem Vergleich für diejenigen Beteiligten, die sich der Vergleichsvereinbarung nicht anschließen wollen. Auch das durch den Rechtsausschuss eingeführte Quorum als Wirksamkeitsvoraussetzung des Vergleichs können wir sehr gut mittragen. Danach wird der Mustervergleich nur wirksam, wenn weniger als 30 Prozent den Austritt aus dem Vergleich erklären, also mindestens 70 Prozent hin- ter dem Vergleich stehen. Dies ist sinnvoll, da ein Mus- terentscheid wenig zweckmäßig ist, wenn nach der Ver- gleichsvereinbarung eine Massenflucht einsetzt und am Ende gar nur noch eine Minderheit hinter dem Vergleich steht. Wichtig ist auch die Klarstellung durch den Rechts- ausschuss, dass Verfahren künftig nicht mehr aus sach- fremden Gründen getrennt werden dürfen, sondern nur, wenn die gemeinsame Verhandlung zur Entscheidung der erhobenen Ansprüche zu einer verzögerten Erledi- gung führt. Eine Trennung, nur um den Prozessstoff hierdurch übersichtlicher zu gestalten und zu ordnen, scheidet damit aus. Über den vorgelegten Gesetzentwurf hinaus plädieren wir für eine Ausweitung der Musterklage auf weitere zi- vilrechtliche Ansprüche und wollen über eine Aufnahme des Gesetzes in die ZPO diskutieren, so wie dies auch der Evaluationsbericht vorschlägt. Ähnlich hat sich be- reits der Bundesrat im Jahr 2005 geäußert, und auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält es in ihrer Stellung- nahme zum Referentenentwurf eines Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes vom September 2011 für über- denkenswürdig, den Anwendungsbereich des KapMuG auch auf andere Fälle, etwa Fälle der Produkthaftung oder der Haftung für Kartellverstöße, auszudehnen, da es auch hier Bedarf gebe. Wir müssen uns dem Grundproblem stellen, dass die individuelle Rechtsdurchsetzung als prozessuales Regel- instrument den Bedürfnissen der Praxis zur effektiven Streitbeilegung in Fällen von Streu- und Massenschäden immer weniger gerecht wird. Das KapMuG in seiner be- grenzten Form kann dieses Grundproblem nicht lösen. Auf EU-Ebene und in einzelnen Mitgliedstaaten der EU ist die Diskussion hierüber bereits deutlich weiter gedie- hen als in Deutschland. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr die Kon- sultation „Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohä- renten europäischen Ansatz“ eingeleitet. Für Ende dieses 22608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Jahres wird ein europäischer Gesetzesvorschlag zur Ein- führung eines kollektiven Rechtsschutzinstruments er- wartet, das voraussichtlich im Anwendungsbereich we- sentlich umfassender sein wird und auch einfachere Beteiligungsmöglichkeiten vorsehen wird. Schließlich halten wir auch eine weitere Befristung auf acht Jahre für nicht notwendig, allerdings auch nicht für schädlich. Im Jahre 2020 wird die Debatte um kollektive Rechtsschutzinstrumente sowohl in Deutsch- land als auch auf europäischer Ebene wesentlich weiter sein, als dies heute der Fall ist. In der Zwischenzeit kön- nen wir weitere Erfahrungen mit dem modifizierten KapMuG sammeln. Die Grünen werden dem vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Keine Schließung des einzigen deutschen Schienenherstellers TSTG Schienen Technik in Duisburg – Über- nahme des Unternehmens durch die Deutsche Bahn AG (Tagesordnungspunkt 17) Ulrich Lange (CDU/CSU): Wir sind uns alle einig, dass es für Deutschland und insbesondere für den Wirt- schaftsstandort Duisburg ein Verlust ist, wenn der ein- zige verbliebene Schienenhersteller auf deutschem Bo- den, die TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG in Duisburg geschlossen werden soll. Nach dem Beschluss der Muttergesellschaft, der voestalpine AG in Wien, soll das TSTG-Werk Ende 2012 geschlossen werden, wovon laut Pressemitteilung vom 13. März 2012 rund 350 Mit- arbeiter betroffen sein werden. Die Entscheidung des ös- terreichischen Mutterkonzerns ist sehr bedauerlich. Als Grund für die Schließung führt der Vorstand der voestalpine AG an, dass die Produktion am Standort Duisburg-Bruckhausen nicht rentabel ist. Dies liege vor allem an den Gegebenheiten des Marktes. In den letzten Jahren hatte die TSTG mit sinkender Auslastung zu kämpfen; sie hat zuletzt hohe Verluste geschrieben. Überkapazitäten im Markt führten zu einer Zuspitzung der Wettbewerbssituation und zu einem stark sinkenden Preisniveau. Vor diesem Hintergrund kann das Werk in Duisburg aus Sicht der voestalpine AG nicht mehr ohne Verlust produzieren, weshalb der Konzern den Beschluss gefasst hat, sich aus dem Segment der Standard-Schie- nen-Produktion zurückzuziehen. Dies verwundert ein wenig, da die DB Netz AG mit der TSTG noch im Jahr 2011 nach einem wettbewerbli- chen Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die Schienenlieferungen im Wert von 75 Millionen Euro ab- geschlossen hat. Der Zuschlag an die voestalpine AG konnte erfolgen, nachdem von den Bietern umfassende Sicherungsmaßnahmen gegen künftige Wettbewerbsver- stöße zugesichert wurden und Transparenz hinsichtlich der organisatorischen Konsequenzen aus dem Schienen- kartell hergestellt wurde. Damit hat der DB-Konzern be- reits einen erheblichen Beitrag zur Auslastung des Wer- kes geleistet. Wir alle würden es sehr begrüßen, wenn es gelingen würde, dieses Werk und selbstverständlich auch die Ar- beitsstellen zu erhalten. Dies kann aber nicht bedeuten, dass wir in die unternehmerische Planung der DB AG eingreifen. Der Einfluss der Bundesregierung auf die Deutsche Bahn AG ist beschränkt. Weder der Bund noch andere Dritte können dem Privatunternehmen Deutsche Bahn AG Vorgaben machen, die in den unternehmeri- schen Entscheidungsbereich eingreifen. Der Vorstand der Deutschen Bahn AG führt die Gesellschaft in eigener Verantwortung nach § 76 Aktiengesetz. Auf einen mög- lichen Einstieg der DB Netz Oberbaustoffe Witten bei der TSTG wird der Bund daher aus rechtlichen Gründen keinen Einfluss nehmen. Somit kann der Deutsche Bun- destag die Bundesregierung dazu auch nicht auffordern. Ihr Antrag muss schon aus rein rechtlichen Gründen ab- gelehnt werden. Ein Einstieg bei der TSTG wäre allein zwischen der Deutschen Bahn AG und der voestalpine AG zu verhandeln. Dies hat unser Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den Linken auch schon schriftlich mitgeteilt. Aber vielleicht funktioniert der Informationsfluss bei den Linken aufgrund des Dauerbeschusses aus dem Saarland im Moment etwas zögerlich oder ist komplett gekappt. Deshalb sage ich es nocheinmal deutlich für alle Linken zum Mitschreiben: In der Angelegenheit der Schließungspläne der TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG hat Bundesminister Dr. Ramsauer Ihren ehema- ligen Oberlinken Klaus Ernst darüber informiert, dass die Beschaffung von Schienen durch die Eisenbahninfra- strukturunternehmen der Deutschen Bahn AG in eigener Verantwortung erfolgt und dass er aus rechtlichen Grün- den hierauf keinen Einfluss nehmen kann. Wir wissen doch alle, dass die Produktion von Schie- nen nicht zum Kerngeschäft des DB-Konzerns gehört. Die DB AG beabsichtigt auch nicht, in diesen Markt ein- zutreten. Eine Übernahme des Werkes in Duisburg durch den DB-Konzern ist daher für die DB keine Option. Die Linken wollen den Bahnkonzern jedoch dazu zwingen, die TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG zu kaufen. Nach Angaben der Konzernmutter, der voestalpine AG, ist die Firma unrentabel und nicht wettbewerbsfähig. Dies bedeutet natürlich, dass Sie die DB AG dazu zwingen wollen, einen maroden Betrieb zu erwerben und damit Verluste zu erzielen. Sie fordern also, dass der Bund als Eigentümer ein Unternehmen fi- nanziert, das langfristig subventioniert werden muss, das also vom Steuerzahler am Leben gehalten werden muss. Dies ist nicht im Sinne unserer Steuerzahler; aber es ent- spricht dem wirtschaftlichen Denken der Linken. Genauso haben Ihre Vorgänger die Wirtschaft der DDR über Jahre und Jahrzehnte Stück für Stück in den Sand gesetzt. Anstatt zu reformieren, wurden unrentable Betriebe auf Kosten von gesunden Unternehmen über Wasser gehalten, bis diese die Belastungen auch nicht mehr tragen konnten und ebenfalls untergegangen sind. Es wird wieder einmal sehr deutlich, dass die Linken bis Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22609 (A) (C) (D)(B) heute nicht in unserer sozialen Marktwirtschaft ange- kommen sind. Ich möchte auch auf die Vorwürfe eingehen, die die Linken an die DB AG bezüglich des Kartells „Schienen- freunde“ richten. Der DB-Konzern verlangt von den Kartellbeteiligten, dass sie den durch das Kartell entstan- denen Schaden ersetzen. Unmittelbar nach Bekanntwer- den der Ermittlungen wurde von der DB AG eine Taskforce „Schienenkartell“ ins Leben gerufen, die di- rekt an den Konzernvorstand der DB AG berichtet. Diese Taskforce arbeitet den Sachverhalt mithilfe von externen ökonomischen, forensischen und juristischen Beratern auf, bereitet die Geltendmachung von Schaden- ersatz gegenüber den Kartellanten vor und unterstützt die Ermittlungsbehörden. Abschließend beziffert werden können die Schadenersatzansprüche jedoch erst, wenn die behördlichen Ermittlungen zu Umfang und Dauer der wettbewerbswidrigen Absprachen abgeschlossen sind. In der Financial Times vom 29. Mai 2012 wird von einem Schaden von bis zu 500 Millionen Euro gespro- chen. Der Vorwurf der Linken, dass die Führung der DB AG von den wettbewerbswidrigen Absprachen Kenntnis gehabt habe, ist rein aus der Luft gegriffen. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise. Leere Behauptungen im Verhör aufzustellen, sind Stasi- methoden, die hier nicht hingehören. Aber es gelingt Ih- nen einfach nicht, Ihre SED-Vergangenheit abzuschüt- teln. Johannes Pflug (SPD): Was immer wir hier und heute zur Situation des Unternehmens Thyssen Schienen Technik TSTG beraten, das von der Schließung bedroht ist, geschieht vor folgendem Hintergrund: Die Unterneh- mensmutter voestalpine in Österreich ist fest entschlos- sen, die in Duisburg vorhandenen Produktionskapazitä- ten vom Markt zu nehmen. Das macht voestalpine deshalb, weil sie den Verkaufspreis für Schienen nach oben treiben will: Der Preis ist nämlich nach einer straf- rechtlich geahndeten Kartellpreisabsprache mit anderen ausländischen Schienenherstellern eingebrochen. Neben den Strafzahlungen muss voestalpine natürlich auch Schadenersatzzahlungen an die Schienenabnehmer zah- len. Ein hoher Preis! Diesen Preis für diese unverantwortliche und krimi- nelle Politik sollen nun die Arbeitnehmer in Duisburg mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze bezahlen. Dass sie – die Arbeitnehmer – sowie ihre Gewerkschaft, die IG Metall, und die Duisburger Bevölkerung, für die ich hier als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter spreche, die geplante Schließung nicht akzeptieren werden, dürfte aus eben genannten Gründen völlig klar sein. Im Gegensatz zu voestalpine wollen wir aber kon- struktive Lösungsvorschläge unterbreiten und nicht nur Profitmaximierungspolitik betreiben: Mit der TSTG würde der einzige deutsche Schienen- hersteller dichtmachen. Die Deutsche Bahn und andere deutsche Abnehmer wären damit abhängig von Liefe- rungen aus dem Ausland. Deutschland ist als Exportna- tion und größtes Transitland in Europa auf eine sichere, schnelle und flexible Infrastruktur angewiesen. Dies wäre mit einer Abhängigkeit von ausländischen Schie- nenherstellern nicht mehr gegeben. Wir fordern aus diesem Grund die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob es aus unter- nehmensstrategischen Gründen wirklich vertretbar ist, sich so stark von ausländischen Firmen abhängig zu ma- chen. Wir sind der Ansicht: Dies ist falsch und nicht ak- zeptabel. Die bereits geplante Vergabe eines Auftrags von 90 000 Tonnen Schienen durch die Deutsche Bahn AG an die TSTG würde dem Unternehmen und den Arbeit- nehmern eine Atempause von einem weiteren Jahr – also bis 2013 – verschaffen. Eine weitere Überlegung, das Werk vor der Schlie- ßung zu retten, geht in die Richtung alternative Produkt- palette. Dank der Maschinenvielfalt bei der TSTG ist es möglich, die Produktion von Schienen in eine Produk- tion von Winkeleisen zur Strommastenherstellung umzu- wandeln. Durch die zunehmende Energieumstellung auf erneuerbare Energien werden kurzfristig bis zu 2 000 Ki- lometer Stromleitungen neu verlegt werden müssen. Mittelfristig sind es sogar 4 000 Kilometer! Die TSTG hat solche Winkeleisen bereits früher hergestellt. Ich denke, es gibt realistische Chancen, die TSTG Schienen Technik in Duisburg und damit die Schienen- herstellung in Deutschland gewinnbringend zu erhalten. Lassen Sie mich deswegen zusammenfassen; es geht um folgende realistische Alternativen: Erstens. Die Deutsche Bahn AG prüft eine Über- nahme der TSTG, zumal die TSTG auch ein sehr fort- schrittliches Verfahren zur Weichenherstellung betreibt – dies kommt auch der Bahn als Abnehmerin zugute. Zweitens. Der Umweltminister bespricht mit TSTG- Vertretern und der IG Metall die Zahlen eines realisti- schen Bedarfs an Stromleitungen und Strommasten. Die TSTG könnte dabei helfen, die Energiewende in Deutschland zügig umzusetzen, indem sie ihre Produk- tion in den nächsten Jahren auf Strommasten umstellt. Drittens. Die Arbeitnehmer der TSTG suchen weitere Alternativen zur Strommastenherstellung – auch mit potenziellen neuen Eigentümern. Ein Beispiel hierfür ist die Weiterentwicklung der Produktinnovation Banit- Schiene. Es geht in Duisburg nicht nur um die Schließung ir- gendeines Industriebetriebs und um den Erhalt von Ar- beitsplätzen; es geht auch um die Vermeidung von Ab- hängigkeiten lebenswichtiger deutscher Infrastruktur vom Ausland. Martin Burkert (SPD): Egal wie man das Blatt wen- det, egal wie man zu dem Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema TSTG Schienen Technik in Duisburg steht – eines muss uns vollkommend bewusst sein: Wir reden hier und heute im Deutschen Bundestag über mensch- liche Schicksale. Wir reden darüber, dass über 400 Men- schen ihren Arbeitsplatz und damit ihre Lebensgrund- lage verlieren könnten. Aus diesem Grund muss es Ziel 22610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) sein, Lösungen zur Rettung von Arbeitsplätzen zu fin- den. Auch will ich es nicht versäumen, meiner Kollegin Bärbel Bas und meinem Kollegen Johannes Pflug für ihr bisheriges Engagement zur Rettung von Arbeitsplätzen zu danken. Eines zeigt die aktuelle Entwicklung auf dem Stahl- markt mit den steigenden Marktpreisen und bei der Herstellung von Stahlerzeugnissen ganz deutlich: Der Verkauf von Schienenschweißwerken bei der Deutschen Bahn AG war nicht die beste unternehmerische Ent- scheidung. Gerade die Beschäftigten haben darauf hin- gewiesen, dass eine Produktion innerhalb der Deutschen Bahn AG wesentlich besser und effektiver ist. In meiner Heimatstadt Nürnberg wurde ein Schienenschweißwerk verkauft. Die Folge daraus ist, dass heute die Bahn von externen Firmen abhängig ist und die Preise von außen diktiert werden. Die zentrale Forderung im Antrag der Fraktion Die Linke ist es, dass das Werk TSTG Schienen Technik in Duisburg von der DB AG übernommen wird. Konkret würde es aufgrund der Struktur der DB AG zu einem Kauf durch die DB Netz AG kommen. Klar ist, dass es Argumente für einen Kauf durch die DB Netz AG gibt: zum einen die Stärkung des Wirt- schaftsstandorts Deutschland; denn die Produktion von Schienen würde in Deutschland bleiben und vor allem Arbeitsplätze könnten gesichert werden. Zum anderen bedeutet ein Kauf die Eigenproduktion bei der DB Netz AG und damit Unabhängigkeit vom Markt. Genauso müssen aber die Argumente gegen einen Kauf durch die DB Netz AG beleuchtet werden: So ist das Risiko für die DB Netz AG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Darüber hinaus ist die Produktion von Schienen kein Kerngeschäft der DB Netz AG; das heißt, das Portfolio der DB Netz AG würde sich ändern bzw. TSTG Schienen Technik würde eine Tochtergesell- schaft werden. Klar ist: Es müsste der DB Netz AG die Chance gege- ben werden, sich zu der Thematik detailliert zu äußern, um zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen. Dabei müssen kaufmännische und technische Fragestellungen berücksichtigt werden. Mögliche Fragen wären: Ist es für die DB Netz AG sinnvoll, das TSTG-Schienen- Technik-Werk in Duisburg als Marktregulativ zu erwer- ben und in Eigenregie weiterzuführen? Was würde ein Wegfall des TSTG-Schienen-Technik-Werkes für die Produktion von hochwertigen Schienen bedeuten? Wie ist die reale wirtschaftliche Lage des Werkes TSTG Schienen Technik? Kann die DB Netz AG eventuell Be- schäftigte übernehmen und damit Fachkräfte für den Schienenbereich halten? Dies sind grundlegende Fragen, die schnellstmöglich geklärt werden müssen. Die Führung der voestalpine AG ist dabei aufgefordert, konstruktiv mitzuarbeiten – im Sinne der Beschäftigten. Auch muss es ein ergebnisoffe- ner Prozess sein, in dem Alternativen zur Weiterbeschäf- tigung auch diskutiert werden müssen. Nur eines werden wir dabei nicht akzeptieren: den Verlust von über 400 Arbeitsplätzen. Birgit Homburger (FDP): Lassen Sie mich zunächst erst einmal etwas Grundsätzliches sagen: Im Jahr 22 nach der deutschen Wiedervereinigung müsste eigent- lich jeder bemerkt haben, dass in der Bundesrepublik das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft herrscht. Daraus er- gibt sich für die ansässigen Unternehmen die Notwen- digkeit, effizient und gewinnbringend zu arbeiten. Die hierfür zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen werden vom Inhaber, der Geschäftsführung oder dem Vorstand der Firmen getroffen. Der Staat mischt sich dabei nicht ein. Dies gilt auch für die Deutsche Bahn AG. Die gehört zwar zu 100 Prozent dem Bund, ist aber deshalb noch lange keine Auffanggesellschaft für unrentable Unter- nehmen. Sie muss bei der Bewerkstelligung des Güter- und Personenverkehrs wirtschaftlich agieren. Daher sind auch der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bahn AG und nicht der Deutsche Bundestag für Fusions- oder Kaufentscheidungen der Gesellschaft zuständig. Nun zum konkreten Fall der Duisburger TSTG Schie- nen Technik GmbH & Co. KG. Natürlich ist es außer- ordentlich bedauerlich, dass sich die österreichische Muttergesellschaft voestalpine AG zur Schließung des Unternehmens entschlossen hat. Wir alle wissen, dass sich die Ruhrgebietsregion in einem schwierigen und langwierigen Umstrukturierungsprozess befindet. Besonders an einem Standort wie Duisburg schmerzt jede Firmenschließung und der damit verbundene Ver- lust von Arbeitsplätzen besonders. Aber genau deshalb haben wir in Deutschland rechtliche Regelungen und In- stitutionen geschaffen, die sich in solchen Fällen um die betroffenen Mitarbeiter kümmern. Ich gehe davon aus, dass diese bewährten Strukturen der Tarifpartner bewir- ken werden, dass die Gespräche zwischen Gewerk- schaft, Belegschaftsvertretern und dem Vorstand der voestalpine AG über einen Sozialplan mit einem Inte- ressenausgleich erfolgreich verlaufen. Im Übrigen hat mich die Argumentationslinie der Linken überrascht. Es ist schon kühn, per se an den Aus- sagen der Unternehmensführung bezüglich der Auslas- tung und Rentabilität ihres Tochterunternehmens zu zweifeln. Dass die Linke-Fraktion Expertin für die betriebswirtschaftliche Effizienzrechnung ist, hat sie in der Vergangenheit jedenfalls erfolgreich vertuscht. Der Verweis, dass das Duisburger Werk in zurückliegenden Jahrzehnten „fast immer gut ausgelastet war“, spricht nicht gerade dafür. Denn Unternehmen leben nicht von ihrer Vergangenheit, sondern von ihrer Zukunft. Sie allein ist der Gradmesser für wirtschaftliche Entschei- dungen. Und die sieht die Muttergesellschaft der TSTG offensichtlich nicht. Dabei spielen auch der technische Stand der Produktionsstätte und die geringen Chancen, nach einer Modernisierung der Anlagen rentabel produ- zieren zu können, eine Rolle. Die angesprochenen kartellrechtlichen Vergehen der voestalpine AG sind ebenfalls keine Begründung dafür, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22611 (A) (C) (D)(B) warum sich der Deutsche Bundestag in unternehmeri- sche Entscheidungen einmischen sollte. Die Verfehlun- gen zu untersuchen und zu sanktionieren, ist Aufgabe des Kartellamtes. Das entsprechende Verfahren läuft, und wir haben volles Vertrauen, dass die begangenen Verstöße gegen das Kartellrecht entsprechend geahndet werden. Daher lehnt die FDP-Bundestagsfraktion den vorlie- genden Antrag ab. Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke hat beantragt, dass die Deutsche Bahn AG den einzigen Schienenhersteller in Deutschland – die TSTG in Duisburg – übernimmt und damit verhindert, dass die- ser Betrieb geschlossen wird. Weil der Bund 100-pro- zentiger Eigentümer der DB AG ist, kann der Deutsche Bundestag dazu beitragen, dass das geschieht. Worum es bei dieser Geschichte geht, will ich in drei Punkten umreißen: Erstens. Die TSTG in Duisburg ist ein gesundes Unternehmen. 460 Beschäftigte stellen das Hightechprodukt Schiene her, mit modernster Technik, großer Kompetenz und höchster Zuverlässigkeit. Na- hezu 60 Prozent aller Schienen, die in Deutschland ge- braucht werden, kommen aus diesem Werk – es könnten sogar 100 Prozent sein. Der Standort liegt verkehrsgüns- tig, sodass der Transportaufwand gering ist; das Unter- nehmen ist gut vernetzt und kooperiert unter anderem mit dem bahneigenen Weichenwerk in Witten. Die Pro- duktionskapazität ist ausgelastet, und zeitweise sind so- gar Überstunden nötig, um die Aufträge fristgerecht ab- zuarbeiten. Zweitens. Besitzer ist der österreichische Konzern voestalpine. Der war am „Schienenkartell“, zu dem sich 15 europäische Stahlunternehmen zusammengeschlos- sen hatten, beteiligt. Rund 15 Jahre lang hat dieses Kar- tell Extraprofite organisiert, weil den Eisenbahnunter- nehmen bis zu 50 Prozent überhöhte Preise abverlangt wurden. Allein der Deutschen Bahn AG ist dadurch ein Schaden von rund 1 Milliarde Euro entstanden. Nachdem das Kartell aufgeflogen ist und die Ge- winne 2011 eingebrochen sind, will voestalpine nun Ka- pazitäten vernichten, TSTG abwickeln und auf keinen Fall an potenzielle Konkurrenten, also andere Unterneh- men aus der Stahlbranche, verkaufen. Eine Betriebsüber- nahme durch die DB AG würde der Konzern allerdings akzeptieren, weil dann für den Eigenbedarf und nicht für den Weltmarkt produziert würde. Drittens. Die DB AG geht davon aus, dass sie bei fünf großen Schienenherstellern einkaufen kann und behaup- tet deshalb, kein Interesse an der TSTG zu haben. Tat- sächlich sind aber zwei der fünf Anbieter – in Italien und in Tschechien – in ernsthaften wirtschaftlichen Schwie- rigkeiten, und ihr Fortbestand ist nicht sicher. Außerdem wird voestalpine die Produktpalette ändern und gerade die Schienenqualität, die bei der Deutschen Bahn zum Einsatz kommen soll, gar nicht mehr herstellen. Bleiben also zwei Hersteller, von denen einer bei Forschung und Entwicklung große Schwächen hat. Die Bahn steuert so- mit auf eine neue Abhängigkeit zu. Im schlimmsten Fall wird der Schienenausbau durch Lieferschwierigkeiten ausgebremst. Es gibt also sehr triftige Gründe dafür, dass die DB AG die Schienenproduktion in den eigenen Konzern aufnimmt und den Stahlmonopolen buchstäblich einen Strich durch die Rechnung macht. Darüber hinaus haben aber auch Bundestag und Bundesregierung eine Verant- wortung, und zwar schon deshalb, weil das Grundgesetz in Art. 87 e Abs. 4 feststellt, dass der Bund Ausbau und Erhalt der Schienenwege gewährleisten muss. Und wenn wir ernsthaft die Umwelt- und Klimaziele im Verkehrs- sektor erreichen wollen oder ein sozial-ökologisches Wachstumsprogramm in Europa anstreben, dann liegt es nahe, dass die Eisenbahninfrastruktur erweitert werden muss. Dafür sind mehr und nicht weniger Schienen nö- tig. Unser Grundgesetz sieht eigentlich vor, dass Eigen- tum zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden soll. Was voestalpine vorhat, ist aber genau das Gegenteil. Hier zeigt sich, wie die einzelbetriebliche Marktlogik ei- nes Konzerns nicht nur 460 Qualitätsarbeitsplätze in- frage stellt, sondern auch jede volkswirtschaftliche Ver- nunft. Vielleicht haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes auch an solches gedacht, als sie mit Art. 15 explizit die Enteignung von Produktionsmitteln zum Zwecke der Vergesellschaftung vorgesehen haben – gegen gerechte Entschädigung selbstverständlich. Nun weiß ich natürlich, dass die Marktfetischisten verschiedenster Couleur auf allen Ebenen das Sagen ha- ben und dass sie sofort das Schreckgespenst „sozialisti- scher Planwirtschaft“ wittern und die Freiheit bedroht sehen, wenn Eigentumsrechte zur Diskussion stehen – und das, obwohl auf Länderebene ganz offizielle Enteig- nungsbehörden eingerichtet sind, die zum Beispiel dann zum Einsatz kommen, wenn Flughafenbetreiber Grund- stücke für eine neue Landebahn „brauchen“. Sei es drum. Auf die Einsicht und tätige Hilfe dieser Regierungskoalition zu hoffen, scheint nicht nur mir ziemlich aussichtslos. Die Betriebsräte der TSTG sind längst selbst aktiv geworden. Unterstützt von der IG Me- tall, von Linken und Sozialdemokraten haben sie schon viel auf die Beine gestellt, Konzepte erarbeitet, öffentli- che Aufmerksamkeit und Solidarität organisiert. Sie werden nicht lockerlassen. Schließlich gibt es einige Beispiele, die zeigen, dass die Beschäftigten selbst wir- kungsmächtig werden können, wenn sie die eigene Sa- che, den eigenen Betrieb in die eigenen Hände nehmen. Immerhin hat es die 400-köpfige Belegschaft der SBB- Werkstätten Officine Bellinzona, in der beschaulichen Schweiz, 2008 geschafft, ihr Werk zu erhalten, auch wenn dazu Streik und Betriebsbesetzung nötig waren. Die Linke wird jedenfalls alles tun, um den Beschäf- tigten in Duisburg zur Seite zu stehen. Wir wollen eine gute Bahnentwicklung europaweit. Und wir stellen uns dem kapitalistischen Unsinn entgegen, der die Konkur- renz und Profitlogik für allgemeingültig verklärt. Uns geht es um vernünftiges, sozial-ökologisches Wirtschaf- ten – und dazu kann die TSTG als Bahntochter einen wichtigen Beitrag leisten. 22612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Schienenkartell hat uns großen Schaden zugefügt. Jahrelang wurden der Bahn zu teure Schienen verkauft – mit Mitteln, die auch der Steuerzahler zur Verfügung ge- stellt hat. Die Bahn, die Steuerzahler und vor allem Mit- arbeiter und Mitarbeiterinnen des Schienenherstellers TSTG sind nun die Verlierer. Wir können derzeit nur vermuten, dass der größte Teil des vom Kartell zu Unrecht eingenommenen Geldes nicht wieder zurückgezahlt wird. Durch das Kartell gibt es jetzt ein Überangebot an Schienen. Die Preise fallen, und die Folge ist das, was man gemeinhin „Marktberei- nigung“ nennt – auch wenn es für viele sehr unschöne Folgen hat. Es droht die Schließung der TSTG. Der Ei- gentümer voestalpine AG scheint sich davon eine Wa- renverknappung zu erhoffen. Ein Verkauf wird offenbar nicht erwogen, weil man sich keine Konkurrenz schaffen möchte. Die Linken haben hierfür eine scheinbar einfache Lösung. Sie wollen als Antwort auf illegale Preisabspra- chen im Gemischtwarenladen DB AG noch eine Abtei- lung eröffnen. Mir fehlt hier leider eine klare Begrün- dung, welchen Vorteil die DB AG von der Übernahme hätte – außer dass die DB neben dem eigenen Weichen- hersteller noch einen Schienenhersteller hätte. Ob das betriebswirtschaftlich für die DB sinnvoll ist, bleibt da- bei vollkommen unklar. Diese sehr wichtige Begründung bleiben Sie leider schuldig, und es ist auch klar, warum: Ihr ehemaliger Vorsitzender hat sich bei den Mitarbeitern weit aus dem Fenster gelehnt und den vorliegenden Antrag genau für diese 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schreiben lassen. Das ist ehrenwert, aber als Bund sind wir nicht nur für die Mitarbeiter der TSTG zuständig. Wir müssen auch erklären, was der Rest unseres Landes davon hat. Wir müssen jetzt den bitteren Realitäten ins Auge blicken und dürfen bei den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern keine falschen Hoffnungen wecken. Fakt ist of- fenbar: Der Besitzer will nicht verkaufen, und die DB will die TSTG nicht haben. Deswegen muss nach ande- ren Wegen gesucht werden. Die Mitarbeiter der TSTG haben mir heute im persön- lichen Gespräch dargestellt, welch großes Know-how in ihrem Unternehmen steckt und welch gute Perspektiven sie weiterhin für ihre Produkte sehen. Ein Produktions- auftrag von der DB an die TSTG ist derzeit wohl durch- aus noch zu erwarten. Diese Möglichkeit bietet vielleicht eine Perspektive, um weiter qualitativ hochwertige Schienen in Duisburg zu produzieren. Die Mitarbeiter sollten prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, mittels eines sogenannten Management- oder Employee-Buy-Outs den Betrieb weiterzuführen. Ich sehe eine gewisse Chance für die TSTG, wenn Mitarbeiter und Manage- ment selbst die Verantwortung übernehmen. Deswegen heißt meine Aufforderung: Zeigen Sie als Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter, was Sie draufhaben. Dann hat die TSTG vielleicht eine Zukunft. Von den Linken wünsche ich mir etwas mehr Blick auf die Realität und auch endlich ein Konzept, wie die Bahn der Zukunft aussehen soll. Kernaufgabe der Bahn ist der Schienenverkehr in Deutschland und der grenz- überschreitende Schienenverkehr. Für mich gehört hier nicht unbedingt die eigene Schienenproduktion dazu. Außerdem müssen wir uns grundsätzlich darüber ver- ständigen, dass die Milliarden, die wir seit Jahrzehnten in die Bahn pumpen, auch zu besseren Angeboten füh- ren. Schon heute landen Regionalisierungsmittel über Trassengebühren bei der Holding und werden dort auch für fragwürdige Beteiligungen im Ausland genutzt. Das sind Fragen, die wir als Politik beantworten müs- sen. Aber damit beschäftigen sich die Linken leider nicht. Sie haben hier mit ihren Forderungen ein sehr kurzsichtiges Interesse. Sie verschweigen dabei, wie es langfristig weitergehen soll. Das ist für sie bequem, ent- spricht aber leider nicht dem, was die Menschen von uns erwarten. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (Zusatztagesord- nungspunkt 9) Antje Tillmann (CDU/CSU): Der Entwurf eines Ge- setzes zur Besteuerung von Sportwetten flankiert den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und öffnet das Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwet- ten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Ge- winnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwet- ten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung unterworfen. Zudem gilt es, im Hinblick auf die Pferdewetten, den Zielen des Tierzuchtrechts gerecht zu werden und eine Sicherung und Stärkung der Pferdezucht zu erreichen. Erstens. Gerechte Besteuerung – Eindämmung illega- ler Wetten. Das Rennwett- und Lotteriegesetz aus dem Jahr 1922 kannte Wetten im Internet noch nicht. So konnte damals diese Wettform nicht der gleichen Be- steuerung unterworfen werden wie persönliche Wetten. Dies wollen wir nun nachholen. Gleiche Lebenssachver- halte sollen steuerlich gleich behandelt werden. Ein weiteres Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Be- steuerung von Sportwetten ist die Eindämmung der ille- galen Wetten. Es ist schon eine beeindruckende Zahl: Rund 95 Prozent aller in Deutschland getätigten Wett- einsätze würden bei nichtlegalen Anbietern getätigt, so heißt es. Da diese bis heute keine Steuern auf diese Wet- ten zu entrichten haben, sind sie klar im Wettbewerbs- vorteil. Illegale Wette bedeutet keine Steuereinnahmen, keine Spielerkontrolle, kein Spielerschutz, keine Sucht- prävention. Zweitens. Sicherung der Pferdezucht. Bei den Bera- tungen zu diesem Gesetz galt es, zu beachten, dass das vorkonstitutionelle Rennwett- und Lotteriesteuergesetz Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22613 (A) (C) (D)(B) eine Regelung zugunsten der Tierzuchtvereine vorsieht, wonach ein Teil der Steuereinnahmen über einen soge- nannten Totalisator wieder den Tierzuchtvereinen zur Verfügung gestellt wird. Der Staatszweck Pferdezucht muss unangetastet bleiben. Die Rückerstattung an die Tierzuchtvereine darf durch eine Veränderung des Renn- wett- und Lotteriesteuergesetzes nicht behindert werden. In umfangreichen Gesprächen mit der Europäischen Kommission ist eine Lösung gefunden worden, die so- wohl die Besteuerung sicherstellt als auch den Totalisa- tor nicht gefährdet, sodass den Sportverbänden und Zuchtvereinen weitgehend zugesichert werden kann, dass diese Rückerstattung nicht auf der Strecke bleibt. Wir werden alle inländischen Wetten in den Totalisator rechnen und alle ausländischen Wetteinsätze herausrech- nen. Das ist europäisch folgerichtig, da auch nur inländi- sche Züchter von der Rückerstattung profitieren. Drittens. Suchtprävention. Ein regulierter Markt ist auch eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Spieler- schutz und Maßnahmen der Suchtprävention. Denn je unübersichtlicher der Markt und je größer der Anteil der illegalen Anbieter, desto ungeschützter ist auch der Spie- ler und desto weniger kanalisiert werden kann das Glücksspielbedürfnis der Bevölkerung. Wir haben darüber beraten, ob ein Steuersatz von 5 Prozent bei Sportwetten nicht zu große Spielanreize setzen würde und aus suchtpolitischen Gesichtspunkten angehoben werden müsste. Dies scheint aber aus zwei Gründen keine Lösung: Erstens. Zum einen hatten die Länder in ihrem ersten Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags einen Steuersatz von 16 2/3 Prozent für die Sportwetten vorge- sehen. Dies habe die EU als international nicht wettbe- werbskonform bewertet, so die Vertreter der Länder. Die privaten Wettanbieter, die ihre Wetten online anbieten, stehen massiv im internationalen Wettbewerb. Wir wä- ren in der Gefahr, dass das Gesetz dann einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielte. Zweitens. Bei einer deutlich höheren Steuer als 5 Pro- zent wäre die Erreichung des Ziels, Anbieter in den lega- len Markt zu überführen, sehr unrealistisch. Schon jetzt halten Kritiker die Besteuerung für zu hoch. Deshalb wollen wir diese Auswirkungen beobachten. Zum 1. Juli 2015 berichtet die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern dem Deutschen Bundestag, ob die ange- strebten Wirkungen der Neuregelungen wie auch das Ziel, die illegalen Wetten zu unterbinden, erreicht wer- den. Drittens. Mittel für Prävention und Sportförderung. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Sportbereichen haben uns eindringlich gebeten, eine gesetzliche Rege- lung zur Verwendung der Spielsteuern für den Sport fest- zuschreiben. Eine direkte gesetzliche Regelung ist aber rechtlich nicht möglich, denn zum einen können wir als Bundesgesetzgeber den Ländern nicht vorschreiben, wie sie ihre Steuereinnahmen zu verwenden haben, und zum anderen ist eine Zweckbindung von Steuern generell nicht üblich. Deshalb haben wir folgende Erklärung beschlossen: Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung des Sports für die Möglichkeit des Angebots von Sportwetten soll- ten die Bundesländer sich ihrerseits für eine angemes- sene Förderung des Breitensports sowie für die Stärkung der Integrität des Sports einsetzen. Letzteres bezieht sich insbesondere auf die Förderung von Suchtprävention und den Kampf gegen Doping, wie auch auf die Be- kämpfung von Spielmanipulation und Korruption im Sport. Viertens. Anträge der SPD. Die SPD hat in einigen Anträgen ihre Sorge um die Frage der Besteuerung nie- dergelegt: Antrag 1: Die Kollegen der SPD regten in einem Antrag an, die Steuerpflicht trotz weiter stattfin- dender illegaler Wetten deutlich auszuweiten. Nachdem das Finanzministerium erläutert hatte, dass dies auch ohne gesetzliche Regelung so sei, konnten wir auf eine Abstimmung verzichten. Auch der zweite Antrag, der eine Haftung des Spielers illegaler Spiele regelt, wurde inhaltlich zwar begrüßt, aber auf Intervention des Finanzministeriums nicht weiter verfolgt: Die Bundesre- gierung wies darauf hin, dass eine Haftung des Spielers für die Steuerschuld letztlich für die Steuerbehörden nicht vollziehbar sei. Das daraus entstehende Vollzugs- defizit würde, wenn man dies normieren würde, imma- nent sein und mache das Gesetz verfassungsrechtlich an- greifbar. Man einigte sich dann darauf, die Länder aufzufordern, illegale Wettangebote vehement zu be- kämpfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, poten- zielle Spieler illegaler Angebote zu adressieren. Fünftens. Inkrafttreten. Wir sind aus unterschiedli- chen Gründen sehr spät mit dem Gesetzesbeschluss. Wir streben ein Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juni an und einige Veränderungen treten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Deshalb wurde sehr intensiv über Übergangsrege- lungen diskutiert. Das Justizministerium hat uns aber schlüssig dargelegt, dass die Ermächtigungsvorschrift § 25 Abs. 3 Grundlage für den von den Ländern verab- schiedeten Glücksspielstaatsvertrag sei und dieser mit einer Übergangsregel nicht in Kraft treten könne. Wir haben daher die Länder aufgefordert und sie haben dem auch zugestimmt, über entsprechende Landesregelungen zu beraten, die die Rennvereine bei der Umstellung ihrer derzeitigen Vertriebsstruktur unterstützen und einen wirtschaftlichen Rennwettbetrieb gewährleisten. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf, das auf einem Entwurf des Bundesrates fußt, Kompromisse gefunden, von denen wir glauben, einen Markt zu regulieren, der bisher in großem Maße in der Grauzone stattfand. Ob unsere Maßnahmen greifen, werden wir beobachten. Spätestens mit der Umsatzsteuersystemrichtlinie 2015 müssen wir erneut über dieses Gesetz beraten. Bis dahin wünsche ich allen Beteiligten einen guten Zucht-, Wett- und Spielerfolg, soweit er sich in einem vernünftigen Rahmen hält. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Selten hat es in meiner seit 2002 andauernden Laufbahn als Mitglied des Bundestages einen Gesetzentwurf gegeben, dem ich 22614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) zustimme, obwohl ich mir so vieles anders wünschen würde. Ich halte die Absenkung der Steuersätze für Pferde- wetten und für Sportwetten auf 5 Prozent für falsch. Wer gerne auf Sportereignisse wettet, kann dies tun. Solange er damit nicht seine Existenz oder gar die ihm anvertrau- ter Personen gefährdet, ist dies seine Entscheidung. Wet- ten ist aber aus meiner Sicht keine Freizeitbeschäfti- gung, die der Staat in irgendeiner Weise fördern oder unterstützen muss. Wetten haben ein Suchtpotenzial und aus ihnen folgt kein wirtschaftliches Realprodukt. Grundsätzlich meine ich daher, dass eine Steuer von 16⅔ Prozent nicht zu hoch ist. Ich meine weiter, dass aufgrund der Suchtgefährdung durch Lotterien, Sport- wetten und auch Pferdewetten durchaus eine Einschrän- kung der Anbieter gerechtfertigt ist. Ich halte ein Lotte- riemonopol für richtig, ich hielte auch ein Monopol bei Sportwetten für richtig. Ich bin der Auffassung, dass man bei konsequenter Verfolgung illegaler Anbieter ein solches Monopol rechtfertigen könnte. Allein, die Gesetzgebungskompetenz für die Sport- wetten liegt nicht beim Bund, sie liegt bei den Ländern. Deren Entscheidung, das Glücksspielmonopol aufzuge- ben, akzeptiere ich. Ich stehe zum Föderalismus und dem Gesetzgebungsrecht der Länder für die Sportwet- ten. Wenn man dies tut, dann folgt daraus aber auch zwin- gend, dass eine Besteuerung auch ausländischer Konzes- sionsanbieter notwendig ist. Insoweit muss man dann dem Gesetzentwurf zustimmen. Wenn man akzeptiert, dass die Europäische Union als Voraussetzung einer Begrenzung des freien Wettbewer- bes durch eine Einschränkung der Marktteilnahme dann auch eine Eindämmung des illegalen Angebotes und Maßnahmen der Suchtprävention verlangt, dann kommt man zwangsläufig dazu, dass man irgendeinen Versuch zur Bekämpfung des riesigen illegalen Spielangebots un- ternehmen muss. Der Gesetzentwurf setzt diese Hoffnung auf die Ab- senkung der Steuersätze. Mit der Absenkung der Steuer- sätze soll es Anbietern möglich sein, bessere Gewinn- quoten anzubieten. Dies soll Spieler von illegalen Angeboten weglocken. Ich habe an dieser Argumentation meine Zweifel. Na- türlich bietet der illegale Anbieter, der keine Steuern zahlt, immer eine noch bessere Gewinnquote an. Ich habe aber Verständnis für den Versuch, eine Konzessi- onslösung rechtlich möglich zu machen. Deswegen stimme ich zähneknirschend auch der Steuerabsenkung zu. Ich akzeptiere auch, dass die 5 Prozent spiegelbild- lich zu den Abgaben gesetzt werden. Auch dass die EU eigene Vorstellungen hinsichtlich eines Steuersatzes hat, ist mir natürlich bekannt. Ich halte es allerdings für notwendig, dass die Wirk- samkeit insbesondere der Steuersenkung überprüft wird. Sollte es sich nicht ergeben, dass das illegale Spiel zu- gunsten des legalen Spiels zurückgedrängt wird, so sollte eine Handlungsoption auch sein, zu einer höheren Besteuerung zurückzukehren und dafür andere Wege zur Bekämpfung des illegalen Angebots zu finden. Es freut mich, dass wir dies überfraktionell vereinbaren konnten. Um gegen unerlaubtes Wetten vorzugehen, ist es uns wichtig klarzustellen, dass eine Steuer auch da entsteht, wo der Wettenanbieter keine Konzession hat. Dies ist ei- gentlich eine Selbstverständlichkeit, aber da das illegale Spiel bei den Rennwetten ausdrückliche Erwähnung fin- det, wenn auch aus anderer historischer Konstellation, wollen wir sicherstellen, dass niemand aus der Tatsache der Nichterwähnung bei den Sportwetten einen Umkehr- schluss zu ziehen versucht. Mit einer Klarstellung im Ausschussbericht ist dies nun sichergestellt. Dies kann aber immer noch nicht ausreichend sein. Wir müssen Wege finden, wie man illegales Wetten – im übrigen aber auch andere Spielangebote, bei denen keine Steuern abgeführt werden – erfasst, nicht wegen der Steuereinnahmen, sondern wegen des Spielerschutzes und des Schutzes der redlichen Anbieter. Ich halte den Ansatz, sich für die Steuer auch an den Spieler zu halten, der illegal spielt, für nachdenkenswert. Eine solche Maß- nahme würde die Problematik ins Bewusstsein bringen. Um dies zu ermöglichen, benötigen wir Möglichkei- ten, die Steuer auch zu erheben. Wir müssen feststellen, wer eigentlich spielt, wer illegal anbietet, wie viel wie wo gewettet wird. Hierfür ein Konzept zu erstellen und Lösungen zu suchen, diese Aufgabe dürfen wir der Bun- desregierung, die das Problem selber ja erkennt, nicht er- sparen. Wir haben noch weitere offene Fragen. Allerdings er- kennen wir an, dass für die Entscheidungen des Bundes- tages die Mehrheit die politische Verantwortung trägt. Die Bundesregierung hat uns erklärt, dass es wohl keine Fälle geben dürfte, in denen der ausländische Inhaber ei- ner Konzession auch noch im Ausland Steuern zahlen müsse. Der Bundesregierung wird bewusst sein, dass je- mand, bei dem dies dennoch der Fall ist, auf Basis des Europarechtes gegen die Steuer vorgehen können wird. Sie trägt hierfür die politische Verantwortung. Die Bundesregierung hat uns erklärt, dass sie davon ausgeht, dass die Steuersatzänderung nicht beihilferele- vant sei und daher nicht der Genehmigung der EU be- dürfe. Dies hatten in der Anhörung zum Thema mehrere Sachverständige anders bewertet. Auch mir erscheint es nicht logisch, dass die Veränderung der Verteilung der Rückerstattung, die aus der Änderung des Steuersatzes resultiert, keine Veränderung der Beihilfe sein soll, eine Veränderung der in die Rückerstattung einbezogenen Steuereinnahmen aber schon. Sollte die Bundesregie- rung unrecht haben, wird uns möglicherweise dieser Teil des Gesetzes um die Ohren fliegen, weil er nicht in den Genehmigungsvorbehalt einbezogen wurde. Wir haben die Bundesregierung darauf hingewiesen. Sie trägt für ihre Entscheidung die politische Verantwortung. Zusammenfassend: Kein guter Gesetzentwurf, was auch den Umständen geschuldet ist. Notwendig ist er wegen der Besteuerung ausländischer Konzessionsinha- ber dennoch. Wir werden daher zähneknirschend zustim- men. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22615 (A) (C) (D)(B) Dr. Daniel Volk (FDP): Das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten organisiert die Besteuerung von Sport- wetten in Deutschland neu. Zusammen mit dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über das Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspielän- derungsstaatsvertrag) sorgen wir dafür, dass in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert werden. Dabei ist auch ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Über- tragungsmedium, wie beispielsweise das Internet, er- folgt. Den Gesetzentwurf des Bundesrates haben wir um ei- nige Punkte ergänzt, wie beispielsweise bezüglich des steuerlichen Beauftragten und der Ermächtigungsverord- nung für das Bundesministerium der Finanzen zur Be- stimmung eines zuständigen Finanzamts. Aus europarechtlichen Gründen wird sich die Pflicht, nach § 19 Abs. 3 RennwLottG-E einen steuerlichen Be- auftragten im Inland zu benennen, nicht auf Veranstalter mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Euro- päischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstre- cken. Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts- verordnung kann nicht in den Ausführungsbestimmun- gen zum Gesetz, sondern nur im Gesetz selbst geregelt werden. Der neue Abs. 4 wird folglich als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage eingefügt. Um den erheblichen Bedenken – Europarechtswidrig- keit – Rechnung zu tragen, haben wir uns dafür einge- setzt, einen Genehmigungsvorbehalt in das Gesetz ein- zufügen. Die Europäische Kommission hat gegenüber der Bun- desregierung und Ländervertretern deutlich gemacht, dass das europäische Beihilferecht eine Änderung der bestandsgeschützten Finanzierungsquellen und -modali- täten für Pferderennen nur unter der Voraussetzung zu- lässt, dass ein kohärentes System der Rückerstattung entsteht. Die Finanzierung muss sich danach an dem Steueraufkommen orientieren, das mit allen beteiligten Unternehmen generiert wird, die mit Wetten auf inländi- sche Pferderennen Einkommen erzielen. Die Beschrän- kung auf das Aufkommen aus der Totalisatorsteuer wird danach nicht mehr möglich sein. Vielmehr müssen auch die Buchmacherwetten auf inländische Pferderennen im Rahmen der Finanzierung gleichgewichtig berücksich- tigt werden, da sie ein ebenso großes wirtschaftliches In- teresse an der Durchführung von Pferderennen haben wie die Totalisatoren. Infolge des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertra- ges genügt es nicht, die Vorschriften des Rennwett- und Lotteriegesetzes nur im Bereich der Besteuerung anzu- passen. Zudem gilt es, im aktuellen Prozess der Fortent- wicklung des Glücksspielrechts in Deutschland im Hin- blick auf die Pferdewetten den Zielen des Tierzucht- rechts gerecht zu werden und möglichst eine Stärkung der Pferdezucht zu erreichen. Dieses Ziel kann mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Pferde- wetten in einem kohärenten System des Glücksspielwe- sens erreicht werden. Die Änderungen durch § 25 Abs. 3 Satz 1 RennwLottG-E in Verbindung mit dem Ersten Glücksspieländerungs- staatsvertrag stellt die Rennvereine vor große Herausfor- derungen bei der Umstellung ihrer derzeitigen Vertriebs- struktur. Um diese Anpassungen zu unterstützen und einen wirtschaftlichen Rennwettbetrieb zu gewährleis- ten, der ausreichende Mittel für die im Tierzuchtgesetz staatlich beauftragte Pferdezucht generiert, empfiehlt der Deutsche Bundestag den Bundesländern, über Landesre- gelungen zu beraten. Solche Regelungen können sich beispielsweise in angemessenen Übergangsfristen aus- drücken. Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung des Sports für die Möglichkeit des Angebots von Sportwetten soll- ten die Bundesländer sich ihrerseits für eine angemes- sene Förderung des Breitensports sowie für die Stärkung der Integrität des Sports einsetzen. Letzteres bezieht sich insbesondere auf die Förderung von Suchtprävention und den Kampf gegen Doping wie auch auf die Bekämp- fung von Spielmanipulation und Korruption im Sport. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Mit einiger Verzö- gerung wird heute der Gesetzentwurf zur Besteuerung von Sportwetten – Drucksache 17/8494 – verabschiedet. Somit steht dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspielän- derungsstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 nichts im Wege. Mit diesem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen“ in Deutsch- land, welcher mit Ausnahme von Schleswig-Holstein von allen Bundesländern beschlossen wurde, sollen nun in Verbindung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbie- ter der Besteuerung unterworfen werden. Der Schwarz- marktanteil wird in diesem Bereich auf über sagenhafte 90 Prozent geschätzt. Das ist das Kernanliegen des Ge- setzes. Dazu sollen nun neben Oddset-Wetten – das sind Sportwetten zu festen Gewinnquoten – alle Arten von Sportwetten der Besteuerung unterworfen werden. Hier- für ist ein Steuersatz in Höhe von 5 Prozent auf den Wetteinsatz vorgesehen. Erfasst werden zukünftig auch Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Ab- schnitten derer. Sportwetten ausländischer Wettanbieter unterlagen bisher nicht der Besteuerung. Im Rahmen ei- ner Experimentierklausel soll die Erteilung von 20 Kon- zessionen, die in- sowie ausländischen Wettanbietern er- teilt werden können, erprobt werden. Zudem soll der Steuersatz bei den Totalisatoren und Buchmachern von derzeit 16⅔ auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies tangiert aber auch eine bestandsgeschützte Regelung aus dem Jahr 1922, die Totalisatorsteuerrück- vergütung. Mit dieser nicht wesentlichen Änderung wäre die Rückvergütung nach heutigem EU-Beihilferecht nicht mehr genehmigungsfähig, da sie als ungerechtfer- tigte Beihilfe eingestuft würde. Daher war es notwendig, mit der Europäischen Kommission eine entsprechende Lösung zu finden. Diese Abstimmungen führten jedoch zur mehrmaligen Verschiebung des Gesetzes. Wir begrü- ßen, dass die Bundesregierung hier nun mit dem Geneh- migungsvorbehalt eine Lösung gefunden und das Ganze europarechtlich absichert hat. Trotzdem sind nicht alle europarechtlichen Probleme ausgeräumt, beispielsweise 22616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) die Spreizung der Steuersätze. Auch gibt es grundle- gende Kritik seitens der EU-Kommission an dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die Ratifizierung durch die EU-Kommission gilt nicht als sicher. Der vor- liegende Gesetzentwurf ist nun einmal an den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gekoppelt. Beim Thema Sportwettenbesteuerung steht unserer Meinung nach insbesondere auch die Suchtbekämpfung an vorderster Stelle, das kam bisher leider viel zu kurz. Ich möchte ganz klar betonen, dass es für die Fraktion Die Linke ein zentrales Anliegen ist, Spielsucht zu be- kämpfen und entsprechende Regelungen zu treffen, die das auch gewährleisten. Mit diesem Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaats- vertrag ist es aber fraglich, ob dem auch Rechnung ge- tragen werden kann. Denn durch den geringen Steuersatz von 5 Prozent für Sportwetten ist nicht sicher, ob eine Kanalisierung des illegalen Markts gelingen wird; so drückte es selbst die Bundesregierung in ihrer Stellung- nahme aus. Auch möchte ich sagen, dass dieser geringe Steuer- satz von 5 Prozent insbesondere auch unter Spielsuchtas- pekten zu gering ist, worauf der Präventionsdienst Berlin in der Anhörung hinwies. Es bleibt somit lediglich eine vage Hoffnung, dass Menschen, die bisher illegal spie- len, nun in den legalen Bereich wechseln werden, auch unter dem Aspekt eines riesigen Vollzugsdefizites sowie einer Vielzahl von Onlinespielmöglichkeiten mit gerin- ger Entdeckungswahrscheinlichkeit. Außerdem ist zu kritisieren, das einige Glücksspiele mit sehr hohem Suchtpotenzial, die derzeit illegal sind, auch weiterhin unreguliert bleiben, so zum Beispiel Onlinepoker und Onlinecasino. Gerade in diesem Be- reich umfasst der Schwarzmarkt mehrere Milliarden Euro, darauf wiesen Sachverständige in der Anhörung am 21. März 2012 ausdrücklich hin. Wir begrüßen zwar die Zielstellung des Gesetzentwurfs „Austrocknung des illegalen Marktes“, aber aus den eben genannten Grün- den wird sich die Linke bei diesem Gesetz enthalten. Ein wichtiges Anliegen ist mir noch die Verwendung der Steuereinnahmen. Da dies Einnahmen der Länder sind, war es uns seitens des Bundesgesetzgebers nicht möglich, hier entsprechende Regelungen zu treffen. Die- ser Forderung konnten wir daher nur mit einer Protokoll- erklärung des gesamten Finanzausschusses Ausdruck verleihen, mit der er fordert, einen Teil der Steuereinnah- men für Prävention und Breitensport zu verwenden. Jetzt liegt es an den Ländern, entsprechende gesetzliche Re- gelungen zu treffen, damit Präventionsprojekte sowie der Breitensport gefördert werden können. Zum Schluss möchte ich noch etwas Grundsätzliches anmerken. Es gibt einen riesigen undurchschaubaren Fli- ckenteppich im Glücksspielbereich. Pferdewetten sind Bundes-, Sportwetten Ländersache, gewerbliche Geld- spielgeräte sind nicht ordnungsrechtlich reguliert. Es gibt einen Flickenteppich von konkurrierenden Gesetz- gebungskompetenzen, auch von konkurrierenden Rechts- bereichen wie Ordnungsrecht, Wettbewerbsrecht, Ge- werberecht. Das ist nicht länger hinnehmbar. Ein großes Problem sehen wir auch bei den Glücksspielautomaten. Es sollte geprüft werden, inwiefern der Glücksspielbe- reich einheitlich geregelt werden kann. Professor Tilman Becker schlug in der Anhörung zum Beispiel eine „Gambling Commission“, die deutschlandweit das Glücksspiel regeln sollte, vor. Ich denke, hier müssen wir weiter ansetzen und schauen, wie der Flickenteppich beseitigt werden könnte. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Reform des 1922 in Kraft getretenen Rennwett- und Lotteriegesetzes soll nach jahrelanger Debatte abge- schlossen werden. In Reaktion auf den Onlineglücks- spielmarkt sollen neben den Inlandslotterien und Pferde- wetten nun sämtliche Sportwetten von der Verkehrsteuer erfasst werden. Sportwetten müssen besteuert werden. Die Besteuerungspflicht greift unabhängig davon, ob es sich um einen legalen oder illegalen Markt handelt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes- rates soll der illegale Sportwettenmarkt in die Legalität geholt werden, um ihn zu regulieren und zu kanalisieren. Mit der Frage der Sportwettenbesteuerung sind weitere Themenbereiche unmittelbar verbunden. Erstens haben Sportwetten ein hohes Suchtpotenzial. Zweitens nutzt die organisierte Kriminalität legale Glücksspielmärkte zur Geldwäsche. Bei Ausschüttungsquoten von bis zu 98 Prozent ist die Gefahr von Geldwäscheaktivitäten enorm hoch. Die Legalisierung des Sportwettenmarkts kann nur sinnvoll sein, wenn diese Gefahren mitgedacht und weitgehend ausgeschlossen werden. Sie behaupten nun, die Kanalisierung der Sportwetten hin zu einem legalen Markt wäre schon die Lösung. Mit diesem Argu- ment müssten Sie doch jubelschreiend für die Legalisie- rung von Cannabis eintreten. Sie begründen den niedrigen Steuersatz von 5 Prozent auf Sportwetten damit, dass nach Auffassung der Kom- mission ein höherer Satz faktisch prohibitive Wirkung im EU-Binnenmarkt entfalten würde. Ausländische An- bieter würden damit vom deutschen Markt ausgeschlos- sen. Sie sehen kein Problem darin, wenn Sportwetten mit einem hohen Suchtpotenzial vierfach niedriger besteuert werden als Lotterien. Auch der aktuelle Drogen- und Suchtbericht stellt deutlich das hohe Suchtpotenzial von Sportwetten heraus. Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir darin ein gewaltiges Problem. Der Schutz der Menschen hat immer Vorrang, das ist auch im EU-Recht nicht an- ders. Deshalb wären gleiche Steuersätze richtig gewe- sen, und deshalb werden wir uns enthalten. Die Reform des vorkonstitutionellen Rechts wirft eine Reihe von schwerwiegenden Rechtsfragen auf, die bis heute nicht abschließend beantwortet sind. Die in- haltliche Auseinandersetzung wurde von dem internen Verhandlungszwist der Koalition überschattet. Fragen nach der Konformität zum EU-Beihilferecht, der steuer- lichen Bemessungsgrundlage, dem Umgang mit der Totalisator-Rückerstattung, der Steuersatzspreizung, den Gefahren von Nicht- oder Doppelbesteuerung und weite- ren konnten so nur noch im Eiltempo durchgehechelt werden. Wie kann es sein, dass die Bundesländer Jahre inves- tieren, die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags zu verhandeln und beinah ebenso lang über die Besteuerung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22617 (A) (C) (D)(B) von Sportwetten verhandeln? Zum Schluss bleibt aber nicht mal mehr Zeit, eine öffentliche Debatte zu führen. Die Kommission hat an dieser Posse keinen Anteil. Die Zuständigkeitsverschiebung zur Generaldirektion Wett- bewerb ist nicht der Grund, warum dieses Gesetz am letzten Sitzungstag vor dem 1. Juli 2012 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Diese Meriten dürfen sich allein die Koalitionsfraktionen ans Revers heften. Ohne die Sondersitzungen beider Kammern hätten Sie es vollbracht, das Inkrafttreten des geänderten Glücksspiel- staatsvertrags zum 1. Juli zu verhindern. Zweimal wurde die Sportwettenbesteuerung im Fi- nanzausschuss ergebnislos aufgesetzt. Dieser Gesetz- entwurf wurde in Geiselhaft genommen und völlig sach- fremd zur Verhandlungsmasse des Fiskalpakts gemacht. Das hat der sachlichen Debatte Schaden zugefügt. Wenn Umdrucke und Dokumente nach monatelanger Diskus- sion erst am Abend vor der Ausschusssitzung zur Verfü- gung gestellt werden, ist eine tiefgehende Würdigung mehr als schwierig. Am Ende steht ein Gesetz, das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD an- genommen werden wird. Auf den letzten Metern hat die SPD noch einen Lichtblick setzen können. Zumindest werden die Wirkungen dieser Reform evaluiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Kommission zu diesem Gesetz verhalten wird. 187. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Betreuungsgeld und Kindertagesbetreuung TOP 4 Kontrolle von Werkverträgen und Leiharbeit TOP 51, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 52, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 5 - 7 Beschlussempfehlungen desVermittlungsausschusses TOP 5 Wahl Beratungsgremium Stasi-Unterlagengesetz TOP 6 Wahl Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft TOP 7 Wahl Bundesstiftung Baukultur ZP 8 Aktuelle Stunde zuKorruption imGesundheitswesen TOP 8 Bundeswehreinsatz (UNIFIL) TOP 9 Schüler-BAföG TOP 10 Bekämpfung des Rechtsextremismus TOP 11 Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften TOP 12 Arzneimittelrechtliche Vorschriften TOP 13 Situation des Mittelstands TOP 14 Stiftung Datenschutz TOP 15 Zukunft des „Energie- und Klimafonds“ TOP 16 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz TOP 17 Schließung des Schienenherstellers TSTG TOP 18 Jahressteuergesetz 2013 TOP 19 Internationale Schutzverantwortung TOP 20 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassung TOP 21 Fortentwicklung des Meldewesens TOP 24 Europäische Perspektive für den westlichen Balkan TOP 23 Stärkung der Täterverantwortung TOP 30 Rentenzahlung für Beschäftigungen im Ghetto TOP 25 25-JahreReagan-Rede vor demBrandenburgerTor TOP 26 Agro-Gentechnik in der Imkerei TOP 27 Girokonto für jedermann TOP 28 Verbrauchsgrenzwerte gegen Ölabhängigkeit TOP 29 Regulierung der Rohstoffderivatemärkte TOP 32 Bekämpfung von Aids/HIV TOP 31 Waldstrategie 2020 TOP 39 Schifffahrtsstandort Deutschland TOP 33 Bekämpfung armutsassoziierter Erkrankungen TOP 34 Exzellente Lehrerausbildung TOP 35 Republiken Sudan und Südsudan TOP 36 Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften TOP 37 Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen TOP 38 Verkehrsteueränderungsgesetz TOP 40 Bekämpfung des Menschenhandels TOP 41 Arbeit für Menschen mit Behinderung ZP 9 Besteuerung von Sportwetten TOP 43 40. Jahrestag des Olympiaattentats von 1972 Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Elvira Drobinski-Weiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat die

    Bundesregierung mit seinem Beschluss Drucksache 563/07
    aufgefordert, „... mit einer Verordnung schnellstmöglich
    sicherzustellen, dass auch die Belange der Imkerei beim
    Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ange-
    messen berücksichtigt werden. Der Geltungsbereich der
    vorliegenden Verordnung schließt die Imkerei nicht ein.
    Die Koexistenz beinhaltet jedoch nicht nur das Neben-
    einander des GVO-Anbaus und konventioneller Pflan-
    zen, sondern auch des GVO-Anbaus und der Imkerei.
    Hierfür sind gesonderte Regelungen erforderlich.“

    Doch bis heute ist nichts passiert. Nach wie vor müs-
    sen sich Imker durch den Anbau von gentechnisch ver-
    ändertem Mais in ihrer wirtschaftlichen Existenz be-
    droht sehen. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen
    gentechnikfreie Lebensmittel. Aber Imker, die in der
    Nähe eines Gentech-Maisfeldes arbeiten, laufen große
    Gefahr, dass sich gentechnisch veränderte Bestandteile
    im Honig nachweisen lassen. Denn Bienen halten sich
    nicht an Sicherheitsabstände und haben einen Flugra-
    dius von über 5 Kilometern.

    Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinärun-
    tersuchungsamts Freiburg von Anfang Juni zeigte, dass
    viele aus den USA stammende Honigsorten mit gentech-
    nisch verändertem Soja verunreinigt sind, teilweise auch
    mit nicht zugelassenem Gentechnikraps. In den USA ist
    der GVO-Anbau weit verbreitet. Aber auch wenn bei uns
    derzeit nicht kommerziell angebaut wird, kann das Pro-
    blem sehr bald auch hier wieder akut werden.

    Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen ver-
    unreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Dies hat der
    Europäische Gerichtshof, EuGH, im September letzten
    Jahres entschieden. Auch geringe Spuren von MON810
    führen dazu, dass der Honig nicht mehr verkauft werden
    darf. Denn der Gentechnikmais MON810 hat keine Zu-
    lassung zu Lebensmittelzwecken. Mit dem Urteil steht
    fest, dass Imker einen Anspruch auf Entschädigung ha-
    ben, wenn ihr Honig mit gentechnisch veränderten Pol-
    len verunreinigt wurde, die nicht als Lebensmittel zuge-
    lassen sind.

    Dies war der Fall des Imkers Bablok, der in seinem
    Honig GVO-Spuren aus einem staatlichen Versuchsan-
    bau des Freistaats Bayern mit MON810 fand und da-
    raufhin seine gesamte Ernte vernichten musste. Er zog
    vor Gericht und verklagte den Freistaat Bayern auf
    Schadenersatz. Wegen ungeklärter Fragen europäischen
    Rechts legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof

    dem EuGH 2009 einige Punkte zur Entscheidung vor.
    Dieser entschied im Sinne der Imker und Verbraucher,
    die Gentechnik in Lebensmitteln überwiegend ablehnen.
    Anschließend musste der bayerische Gerichtshof da-
    rüber entscheiden, ob auch Schutzansprüche bestehen.
    Aber diese lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichts-
    hof am 27. März 2012 ab: Imker sollen keinen Rechtsan-
    spruch auf Schutzvorkehrungen haben, wenn auf Fel-
    dern in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Bienenstände
    gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau kommen.

    Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es kann
    nicht sein, dass der GVO-Anbau auf dem Rücken der Im-
    ker ausgetragen wird. Die Imker haben ein Recht auf
    Schutz. Die Belange der Bienenwirtschaft müssen end-
    lich berücksichtigt werden. Wir werden diese Frage aus-
    führlich im Ausschuss diskutieren müssen.



Rede von Dr. Christel Happach-Kasan
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Die Imkerei hat eine jahrhundertelange Tradition und

ist für die Landwirtschaft aufgrund ihrer Bestäubungs-
leistung von großer Bedeutung. Die Biene gilt als das
produktivste Haustier des Menschen, und die Produkte
der Imkerei genießen bei den Verbraucherinnen und Ver-
brauchern eine große Wertschätzung. Ob gesunder und
leckerer Honig oder Gelée Royale für die Ernährung
oder Pollenerzeugnisse für die Kosmetik, die Imker, ihre
Schützlinge und ihre Produkte genießen großes Ver-
trauen. Der deutsche Honig gilt zu Recht als absolutes
Qualitätsprodukt. Viele Imker betreiben die Haltung von
Bienen leidenschaftlich als Hobby. Diesen, aber auch
den Berufsimkern bringen wir mit der Wertschätzung ih-
rer Produkte und ihrer Dienstleistungen für Gartenbau
und Landwirtschaft unsere Anerkennung entgegen.

Trotz alledem stehen die Imker und ihre Bienenvölker
unter immensem Druck. In diesem Winter hatten viele
Imker große Überwinterungsverluste bei ihren Völkern
zu beklagen, teilweise bis zum Komplettverlust. Die Un-
tersuchungen der Bieneninstitute, federführend dabei
das Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen, und des
Deutschen Bienenmonitorings zeigen durchschnittliche
Verluste von bis zu 25 Prozent der Bienenvölker im ver-
gangenen Winter. Diese sind regional noch wesentlich
höher ausgefallen. Die Verluste sind vergleichbar mit
den ebenso schweren Verlusten in den Wintern 2005/06
und 2007/08. Die überwältigende Mehrzahl der Bienen-
wissenschaftler ist sich einig, dass die hohen Überwinte-
rungsverluste auf den zunehmenden Befall der Bienen-
völker durch die Varroamilbe und damit einhergehende
Infektionen durch Viren zurückzuführen sind.

Diese Zahlen machen deutlich, dass unsere Imker vor
großen Herausforderungen stehen. Derartige Verluste
können insbesondere viele Hobbyimker nicht kompen-
sieren. Angesichts dieser äußerst besorgniserregenden
Entwicklung und des existenziellen Mangels an geeigne-
ten, effektiven und handhabbaren Therapeutika wirkt es
wie ein Hohn, dass die Fraktion Die Linke einen Antrag
mit dem Titel „Imkerei vor der Agro-Gentechnik schüt-
zen“ vorgelegt hat. Sie hat das Thema verfehlt!

Was hilft einem Imker, der seine Völker durch die Var-
roamilbe verloren hat, eine Änderung des Gentechnik-

Zu Protokoll gegebene Reden





Dr. Christel Happach-Kasan


(A) (C)



(D)(B)


gesetzes? Wenn mein Hund krank ist, würde mir doch
auch keiner raten, einen neuen Personalausweis zu be-
antragen. Das ist völlig absurd. Auch das zweite Pro-
blem der Imkerei wird dadurch nicht gelöst. Bienen finden
in einigen Regionen zu wenig Nahrung. Wir brauchen
mehr Blütenpflanzen in unserer Landschaft.

In einem Punkt hat der Antrag meiner geschätzten
Kollegin Tackmann jedoch recht: Das unsägliche Urteil
des Europäischen Gerichtshofs zur Verkehrsfähigkeit
von Honig, Az C442/09, in der Rechtssache Bablok
macht rechtliche Änderungen notwendig. In seinem Ur-
teil legte der Gerichtshof dar, dass Pollen nur dann als
gentechnisch veränderter Organismus, GVO, eingestuft
werden, wenn sie einen „Organismus“ im Sinne der
Richtlinie und der Verordnung, das heißt eine „biologi-
sche Einheit, die fähig ist“, „sich zu vermehren“ oder
„genetisches Material zu übertragen, darstellen. Der
Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass ein Stoff wie der
Pollen einer genetisch veränderten Maissorte, der seine
Fortpflanzungsfähigkeit verloren hat und in keiner
Weise fähig ist, in ihm enthaltenes genetisches Material
zu übertragen, nicht mehr von dem Begriff GVO erfasst
wird.

Weiter sieht das Gericht die Notwendigkeit der Zulas-
sung von Pollen als Lebensmittel und begründet dies da-
mit, dass Pollen eine Zutat im Honig sei. Genau dies ist
falsch. Tomaten auf der Pizza sind eine Zutat, der Pollen
im Honig jedoch nicht; denn niemand tut ihn absichtlich
hinein. Es gibt keinen natürlichen Honig ohne Pollen.

Die Interpretation von Pollen als Zutat durch das
EuGH hat beträchtliche Auswirkungen auf die gesamte
Honigwirtschaft, von der Produktion über die Liefer-
und Vermarktungskette bis hin zur Verarbeitung. Die
Hauptlieferländer für den europäischen Honigmarkt
sind Argentinien, Mexiko, China, Chile, Indien und Bra-
silien; alle diese Länder bauen GV-Pflanzen an. In die-
sen Ländern sind vorwiegend kleine und mittelgroße
bäuerliche Imkerbetriebe betroffen, welche aufgrund
des großflächigen Anbaus von GV-Pflanzen in ihren
Ländern den wichtigsten Exportmarkt die EU verlieren
könnten. Sehr viele der Imkereien werden gezielt von
Fair Trade oder anderen Entwicklungsprojekten geför-
dert. Alle diese Imker und Projekte sind jetzt gefährdet.
Sie können weder die GVO-Freiheit ihrer Produkte ga-
rantieren noch die hohen Analysekosten tragen. Die
Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher wer-
den immens steigen, obwohl sich die Qualität des Ho-
nigs in keiner Weise ändert. Honig ist und bleibt ein le-
ckeres, gesundes, hochqualitatives Lebensmittel.

Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion muss unbe-
dingt Rechtssicherheit für Imker, Landwirte und den Ho-
nighandel hergestellt werden. Auf europäischer Ebene
ist es geboten, die Honigrichtlinie und abgeleitete
Rechtsvorschriften so zu ergänzen, dass die negativen
Auswirkungen des EuGH-Urteils rückgängig gemacht
und Pollen als integraler Bestandteil und nicht als Zutat
von Honig klassifiziert wird.

Ich bin mir bewusst, dass rund um die grüne Gentech-
nik noch Unbehagen bei einigen Imkern besteht. Wir
müssen alle gemeinsam darüber nachdenken, wie wir in

dieser Frage zu sachgerechten und für alle akzeptablen
Lösungen kommen können.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kirsten Tackmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind Hersteller

    von Sportschuhen. Neben Ihnen produziert jemand Au-
    tolacke. Eines Tages kommt es dazu, dass Farbspitzer
    der Autolacke auf einer zur Auslieferung bereitstehen-
    den Turnschuhpalette landen. Ein Gericht verbietet Ih-
    nen nun, diese beschmutzten Turnschuhe zu verkaufen.
    Sollte bewiesen werden, dass die Farbenmanufaktur Ih-
    res Nachbarn Schuld an der Sauerei ist, dann muss er
    Ihnen den entstandenen Schaden bezahlen. Ein weiteres
    Gericht sagt aber auch, dass Sie keinen Anspruch da-
    rauf haben, vor Farbklecksen geschützt zu werden. Der
    Nachbar kann also fröhlich mit Farbe umherspritzen,
    ohne einen Sicherheitsabstand zu Ihren Schuhpaletten
    einzuhalten oder eine Trennwand aufzubauen. Klingt
    paradox? Ist es auch. Aber es ist trotzdem wahr.

    Was in dem Sprachbild der Schuh, ist in der Realität
    der Honig. Was in der Geschichte der Autolack, sind
    Gentech-Pollen, Pollen vom Monsanto-Mais MON810.
    Und die unglaubliche Geschichte geht so: Am 6. Sep-
    tember 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass
    die Verkehrsfähigkeit von Honig durch Verunreinigun-
    gen mit Pollen des gentechnisch veränderten Mais
    MON810 beeinträchtigt wird. Auf gut Deutsch: Er darf
    nicht verkauft, sondern muss als Müll entsorgt werden.
    Hintergrund: Dieser Mais hat in der EU zwar eine Le-
    bensmittelzulassung, jedoch nicht für Honig. Darum
    dürfen auch keine MON810-Spuren im Honig sein.
    Darüber hinaus besitzt MON810 eine EU-Anbauzulas-
    sung. In der Bundesrepublik ist sein Anbau jedoch ver-
    boten. Die Linksfraktion wird dafür kämpfen, dass das
    auch so bleibt.

    Zurück zum Honig: Am 27. März 2012 urteilte nun
    der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Imkerin-
    nen und Imker keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen
    gegen die Verunreinigung ihres Honigs durch den Anbau
    von gentechnisch veränderten Pflanzen haben. Gleich-
    zeitig wurde bestätigt, dass durch Pollen des gentech-
    nisch veränderten Mais MON810 verunreinigter Honig
    nicht verkauft werden darf.

    Um im Bild der Eingangsgeschichte zu bleiben: Die
    Lackhersteller dürfen weiter fröhlich mit der Farbe han-
    tieren, ohne Vorkehrungen zu treffen, dass die Schuhe
    des Nachbarn nicht verschmutzt werden.

    Die betroffenen Imkerinnen und Imker sind zwar ge-
    gen das widersinnige Urteil vor das Bundesverwal-
    tungsgericht gezogen, aber dessen Entscheidung steht
    noch aus. Hier sieht die Linke dringenden Handlungsbe-
    darf des Gesetzgebers, um diese aberwitzige Benachtei-
    ligung der Imkerinnen und Imker gegenüber dem Anbau
    gentechnisch veränderter Pflanzen zu beenden, und
    zwar rechtssicher. Mit diesem Antrag stellt sich die
    Linksfraktion klar auf die Seite der Imkerei und gegen
    die Profiteure der Agrogentechnik. Uns sind die Interes-
    sen der Bienen und ihrer Halterinnen und Halter deut-
    lich wichtiger als die Interessen der mächtigen Agrar-
    konzerne und ihrer Genlabore.

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Dr. Kirsten Tackmann


    (A) (C)



    (D)(B)


    Wir wissen natürlich, dass zur Verbesserung der
    Schutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
    der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei ei-
    gentlich viel umfangreichere Änderungen im nationalen
    und europäischen Gentechnikrecht nötig wären. Doch
    diese mehrfach angekündigte große Novelle zum Gen-
    technikgesetz wird von dieser Koalition wohl nicht mehr
    kommen, eine gute sowieso nicht. Daher fordern wir als
    die dringendste Sofortmaßnahme, den Schutz der Imke-
    rei im Gentechnikrecht wirksam zu verbessern. Weitere
    Änderungen bleiben trotzdem notwendig.

    Die paradoxe Situation, dass verunreinigter Honig
    nicht verkauft werden darf, wenn die transgene Pflanze
    keine Lebensmittelzulassung für Honig hat, gleichzeitig
    jedoch kein Rechtsanspruch auf den Schutz vor Verun-
    reinigung besteht, muss durch den Gesetzgeber unver-
    züglich beseitigt werden, also durch den Deutschen
    Bundestag; denn er hat eine besondere Sorgfaltspflicht
    und ist neben dem Verursacherprinzip auch dem Vorsor-
    gegedanken verpflichtet. Was wäre die Alternative?
    Womöglich eine Verpflichtung der Bienen, den gentech-
    nisch veränderten Mais zu meiden, oder der Imkerinnen
    und Imker, vor dem Anbau einer nicht als Lebensmittel
    zugelassenen Gentech-Pflanze ausweichen zu müssen?
    Wir halten diese Alternativen für absurd und sehen das
    Prinzip wie beim Gewaltschutzgesetz: Der Verursacher
    muss gehen, nicht das Opfer. Übersetzt: Nicht der poten-
    ziell geschädigte Imker oder die Imkerin muss der Ge-
    fahr ausweichen, sondern der Gefahrenverursacher
    – also der Gentech-Bauer – muss das Risiko vermeiden.
    Das ist so bestechend logisch, dass man unserem Antrag
    nur zustimmen kann.