Plenarprotokoll 17/187
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            187. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            I n h a l t :
            Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
            neten Wolfgang Zöller, Werner Dreibus,
            Dr. Rainer Stinner und Marieluise Beck
            (Bremen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Begrüßung der neuen Abgeordneten Arfst
            Wagner (Schleswig) und Wolfgang
            Hellmich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wahl der Abgeordneten Ernst-Reinhard
            Beck (Reutlingen) und Ullrich Meßmer als
            Mitglieder des Stiftungsrates der „Treuhän-
            derischen Stiftung zur Unterstützung be-
            sonderer Härtefälle in der Bundeswehr
            und der ehemaligen NVA“ . . . . . . . . . . . . . .
            Wahl des Abgeordneten Lothar Binding
            (Heidelberg) als stellvertretendes Mitglied des
            Gemeinsamen Ausschusses gemäß Art. 53 a
            des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wahl der Abgeordneten Petra Hinz (Essen)
            als Mitglied in das Gremium gemäß § 23
            Abs. 8 des Zollfahndungsgesetzes . . . . . . . .
            Wahl der Abgeordneten Dr. Thomas Feist
            und Manfred Todtenhausen als Schriftfüh-
            rer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 22, 42,
            50 h, 50 i, 51 h und 52 h . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Begrüßung des Präsidenten der Knesset,
            Herrn Reuven Rivlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 3:
            a) Erste Beratung des von den Fraktionen der
            CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Einführung ei-
            nes Betreuungsgeldes (Betreuungsgeld-
            gesetz)
            (Drucksache 17/9917) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Caren Marks,
            Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld
            (Drucksache 17/9572) . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Diana Golze,
            Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Betreuungsgeld nicht einführen –
            Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen
            (Drucksache 17/9582) . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Antrag der Abgeordneten Katja Dörner,
            Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Wahlfreiheit ge-
            währleisten, Kindertagesbetreuung aus-
            bauen
            (Drucksache 17/9929) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) .
            Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            22303 A
            22303 A
            22303 B
            22303 C
            22303 C
            22303 D
            22304 A
            22305 D
            22305 D
            22306 A
            22306 A
            22306 B
            22306 B
            22306 C
            22309 A
            22310 A
            22310 D
            22312 B
            22314 B
            22315 A
            22315 C
            22317 D
            22319 A
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 4:
            a) Antrag der Abgeordneten Jutta
            Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
            Golze, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Statistische Er-
            mittlung des Einsatzes von Werkverträ-
            gen und Leiharbeit in Unternehmen
            (Drucksache 17/9980) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
            Krellmann, Sabine Zimmermann,
            Diana Golze, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Miss-
            brauch von Werkverträgen verhin-
            dern – Lohndumping eindämmen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang
            Strengmann-Kuhn, Markus Kurth,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Leiharbeit und Werkverträge ab-
            grenzen – Kontrollen verstärken
            (Drucksachen 17/7220 (neu), 17/7482,
            17/9473) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dieter Jasper (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
            Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . .
            Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 51:
            a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Änderung des Mikrozensusge-
            setzes 2005
            (Drucksache 17/10041) . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Sieb-
            ten Gesetzes zur Änderung des Weinge-
            setzes
            (Drucksachen 17/10042, 17/10124) . . . . .
            c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009
            zwischen der Regierung der Bundesre-
            publik Deutschland und der Regierung
            von Bermuda über den Auskunftsaus-
            tausch in Steuersachen
            (Drucksache 17/10043) . . . . . . . . . . . . . .
            d) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 28. Okto-
            ber 2011 zwischen der Regierung der
            Bundesrepublik Deutschland und der
            Regierung von Montserrat über die Un-
            terstützung in Steuer- und Steuerstraf-
            sachen durch Informationsaustausch
            (Drucksache 17/10044) . . . . . . . . . . . . . .
            e) Antrag der Abgeordneten Marianne
            Schieder (Schwandorf), Ulla Burchardt,
            Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD so-
            wie der Abgeordneten Dr. Petra Sitte,
            Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE sowie der Abgeordneten Krista
            Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frauen in
            Wissenschaft und Forschung – Mehr
            Verbindlichkeit für Geschlechterge-
            rechtigkeit
            (Drucksache 17/9978) . . . . . . . . . . . . . . .
            f) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-
            Rosenheimer, Volker Beck (Köln),
            Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Konsequente Umsetzung des
            22320 C
            22321 C
            22322 C
            22324 A
            22324 C
            22325 B
            22326 D
            22327 D
            22329 B
            22329 B
            22329 D
            22330 C
            22332 C
            22333 D
            22335 A
            22336 A
            22336 C
            22337 C
            22339 D
            22342 B
            22343 B
            22344 C
            22345 C
            22347 D
            22349 B
            22349 D
            22351 A
            22352 D
            22353 A
            22353 A
            22353 A
            22353 A
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 III
            Public Corporate Governance Kodex
            (Drucksache 17/9984) . . . . . . . . . . . . . . . .
            g) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian
            Ruck, Josef Göppel, Marie-Luise Dött,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
            Michael Kauch, Horst Meierhofer,
            Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der FDP: Neue Im-
            pulse für einen wirksamen und umfas-
            senden Schutz der Afrikanischen
            Elefanten
            (Drucksache 17/10110) . . . . . . . . . . . . . . .
            i) Antrag der Abgeordneten Angelika
            Krüger-Leißner, Siegmund Ehrmann,
            Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der SPD: Ein nationales
            Digitalisierungsprogramm für unser
            Filmerbe
            (Drucksache 17/10098) . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            a) Erste Beratung des von der Fraktion der
            SPD eingebrachten Entwurfs eines … Ge-
            setzes zur Änderung des Urheber-
            rechtsgesetzes
            (Drucksache 17/10087) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck
            (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Tom
            Koenigs, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Einreiseverbot in die EU für die russi-
            schen Beteiligten an dem Fall Magnitskij
            (Drucksache 17/10111) . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger,
            Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beschaffung
            unbemannter Systeme überprüfen
            (Drucksache 17/9414) . . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
            schung und Technikfolgenabschätzung ge-
            mäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech-
            nikfolgenabschätzung (TA)
            Stand und Perspektiven der militäri-
            schen Nutzung unbemannter Systeme
            (Drucksache 17/6904) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 52:
            a) – Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 7. Okto-
            ber 2011 zwischen der Bundesrepu-
            blik Deutschland und der Republik
            Mauritius zur Vermeidung der Dop-
            pelbesteuerung und der Steuerver-
            kürzung auf dem Gebiet der Steuern
            vom Einkommen
            (Drucksachen 17/9689, 17/10036) . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zum Abkom-
            men vom 19. und 28. Dezember 2011
            zwischen dem Deutschen Institut in
            Taipeh und der Taipeh-Vertretung
            in der Bundesrepublik Deutschland
            zur Vermeidung der Doppelbesteue-
            rung und zur Verhinderung der
            Steuerverkürzung hinsichtlich der
            Steuern vom Einkommen und vom
            Vermögen
            (Drucksachen 17/9690, 17/10036) . . .
            b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
            Übereinkommen vom 9. Dezember 2011
            über den Internationalen Suchdienst
            (Drucksachen 17/9693, 17/10047) . . . . . .
            c) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
            7. Dezember 2011 zwischen der Bundes-
            republik Deutschland und dem Verei-
            nigten Königreich Großbritannien und
            Nordirland zur Vermeidung der Dop-
            pelbelastung bei der Bankenabgabe
            (Drucksachen 17/9688, 17/10154) . . . . . .
            d) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Dritten Gesetzes zur Änderung
            wohnungsrechtlicher Vorschriften
            (Drucksachen 17/9851, 17/10167) . . . . . .
            e) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Geo-
            datenzugangsgesetzes
            (Drucksachen 17/9686, 17/10080) . . . . . .
            f) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Ottmar Schreiner, Anette Kramme,
            Petra Ernstberger, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der SPD: De-
            mokratische Teilhabe von Beleg-
            schaften und ihren Vertretern an
            unternehmerischen Entscheidungen
            stärken
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
            Krellmann, Sahra Wagenknecht, Klaus
            Ernst, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Unterneh-
            mensmitbestimmung lückenlos ga-
            rantieren
            (Drucksachen 17/2122, 17/1413, 17/7696)
            22353 B
            22353 C
            22353 C
            22353 D
            22353 D
            22353 D
            22354 A
            22354 C
            22354 C
            22355 A
            22355 B
            22355 C
            22355 D
            22356 B
            IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            g) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Abgeordneten Viola von Cramon-
            Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise
            Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Für eine engere Kooperation
            mit Georgien
            (Drucksachen 17/8778, 17/9622) . . . . . . .
            i) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
            schusses: Übersicht 7
            Über die dem Deutschen Bundestag zu-
            geleiteten Streitsachen vor dem Bundes-
            verfassungsgericht
            (Drucksache 17/10148) . . . . . . . . . . . . . . .
            j)–q)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersichten 445, 446,
            447, 448, 449, 450, 451 und 452 zu Peti-
            tionen
            (Drucksachen 17/9964, 17/9965, 17/9966,
            17/9967, 17/9968, 17/9969, 17/9970,
            17/9971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für die Angelegenheiten der
            Europäischen Union zu dem Antrag der
            Abgeordneten Manuel Sarrazin, Lisa
            Paus, Viola von Cramon-Taubadel, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein star-
            ker Haushalt für ein ökologisches und
            solidarisches Europa – Der Mehrjäh-
            rige Finanzrahmen 2014–2020
            (Drucksachen 17/7952, 17/10081) . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
            ren vor dem Bundesverfassungsgericht
            gegen die Gesetze zu Fiskalvertrag und
            Europäischem Stabilitätsmechanismus
            (ESM)
            (Drucksache 17/10149) . . . . . . . . . . . . . . .
            c)– l)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersichten 453, 454,
            455, 456, 457, 468, 459, 460, 461 und 462
            zu Petitionen
            (Drucksachen 17/10134, 17/10135, 17/10136,
            17/10137, 17/10138, 17/10139, 17/10140,
            17/10141, 17/10142, 17/10143) . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
            Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
            schuss) zu dem Gesetz zur Demonstration
            und Anwendung von Technologien zur Ab-
            scheidung, zum Transport und zur dauer-
            haften Speicherung von Kohlendioxid
            (Drucksachen 17/5750, 17/6264, 17/6507,
            17/7240, 17/7543, 17/10101) . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
            Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
            schuss) zu dem Gesetz zur Förderung der
            Mediation und anderer Verfahren der au-
            ßergerichtlichen Konfliktbeilegung
            (Drucksachen 17/5335, 17/5496, 17/8058,
            17/8680, 17/10102) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 7:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
            Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
            schuss) zu dem Gesetz zur Änderung des
            Rechtsrahmens für Strom aus solarer
            Strahlungsenergie und zu weiteren Ände-
            rungen im Recht der erneuerbaren Ener-
            gien
            (Drucksachen 17/8877, 17/9152, 17/9643,
            17/10103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 5:
            Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
            SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen
            Bundestag zu benennenden Mitglieder des
            Wissenschaftlichen Beratungsgremiums
            gemäß § 39 a des Stasi-Unterlagen-Geset-
            zes
            (Drucksache 17/10089) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 6:
            Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
            SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Wahl der Mitglieder des
            Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung,
            Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksache 17/10090) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 7:
            Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU,
            SPD, FDP und DIE LINKE: Wahl der Mit-
            glieder des Stiftungsrates der Bundesstif-
            tung Baukultur gemäß § 7 des Gesetzes zur
            Errichtung einer „Bundesstiftung Baukul-
            tur“
            (Drucksache 17/10091) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            22356 C
            22356 D
            22356 D
            22357 C
            22357 D
            22358 A
            22359 A
            22359 B
            22359 C
            22359 C
            22359 D
            22359 D
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 V
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            der SPD: Korruption im Gesundheitswesen
            bekämpfen – Konsequenzen aus dem
            BGH-Urteil ziehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Daniel Bahr, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 8:
            – Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Bundesregierung: Fortsetzung der
            Beteiligung bewaffneter deutscher
            Streitkräfte an der United Nations Inte-
            rim Force in Lebanon (UNIFIL) auf
            Grundlage der Resolution 1701 (2006)
            vom 11. August 2006 und folgender Re-
            solutionen, zuletzt 2004 (2011) vom
            30. August 2011 des Sicherheitsrates
            der Vereinten Nationen
            (Drucksachen 17/9873, 17/10162) . . . . . .
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 17/10163) . . . . . . . . . . . . . . .
            Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 9:
            Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder
            (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau),
            Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der SPD: Einfüh-
            rung eines generellen Schüler-BAföG – Ein
            Instrument für mehr Chancengleichheit im
            deutschen Schulsystem
            (Drucksache 17/9576) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . .
            Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 10:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Verbesserung der Bekämp-
            fung des Rechtsextremismus
            (Drucksachen 17/8672, 17/8990, 17/10155) .
            Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . .
            Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 11:
            a) Große Anfrage der Abgeordneten Volker
            Beck (Köln), Renate Künast, Kerstin
            Andreae, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Verfassungsmäßigkeit der bestehenden
            Ungleichbehandlung eingetragener Le-
            benspartnerschaften gegenüber Ehen
            (Drucksachen 17/4112, 17/8248) . . . . . . .
            b) Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin
            Deligöz, Katja Dörner, weiteren Abgeord-
            neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
            22360 A
            22360 A
            22361 A
            22362 D
            22364 A
            22365 B
            22366 C
            22367 D
            22368 D
            22370 B
            22371 C
            22372 C
            22373 C
            22374 C
            22375 D
            22376 A
            22376 A
            22377 B
            22378 D
            22379 D
            22380 C
            22381 C
            22382 C
            22385 D
            22382 D
            22382 D
            22384 A
            22388 B
            22389 B
            22390 D
            22392 A
            22393 B
            22394 C
            22394 D
            22395 D
            22397 D
            22398 B
            22400 A
            22400 D
            22401 D
            22402 D
            22403 D
            VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
            Eheschließung für Personen gleichen
            Geschlechts
            (Drucksachen 17/6343, 17/9611) . . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der
            Fraktion der SPD: Recht auf Eheschlie-
            ßung auch gleichgeschlechtlichen Paa-
            ren ermöglichen
            (Drucksachen 17/8155, 17/9611) . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .
            Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 12:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
            arzneimittelrechtlicher und anderer
            Vorschriften
            (Drucksachen 17/9341, 17/10156) . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Gesundheit zu dem An-
            trag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge,
            Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Für gute Arzneimittelversor-
            gung Versandhandel auf rezeptfreie
            Arzneimittel begrenzen
            (Drucksachen 17/9556, 17/10156) . . . . . .
            Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . .
            Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 13:
            a) Große Anfrage der Abgeordneten Andrea
            Wicklein, Rita Schwarzelühr-Sutter, Doris
            Barnett, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Situation des Mittel-
            stands
            (Drucksache 17/9655) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Peter Friedrich,
            Dr. Carsten Sieling, Garrelt Duin, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Finanzierungsbedingungen des Mittel-
            stands verbessern
            (Drucksache 17/5229) . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß,
            Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Handwerkskammern de-
            mokratisieren und transparent gestal-
            ten
            (Drucksache 17/9220) . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Antrag der Abgeordneten Johanna Voß,
            Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Handwerksnovelle evaluie-
            ren, hohes Qualifikationsniveau sicher-
            stellen
            (Drucksache 17/9221) . . . . . . . . . . . . . . .
            Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . .
            Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
            Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 14:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings,
            Dr. Hans-Peter Uhl, Stephan Mayer (Alt-
            ötting), weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
            Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
            Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der FDP: Stiftung Datenschutz –
            Ein wichtiger Baustein für modernen Da-
            tenschutz in Deutschland
            (Drucksache 17/10092) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            22403 D
            22404 C
            22404 A
            22405 B
            22407 B
            22408 B
            22409 A
            22410 B
            22411 B
            22411 D
            22412 B
            22413 C/D
            22416 C, 22418 D
            22414 A
            22414 B
            22414 B
            22415 B
            22421 B
            22422 C
            22423 C
            22424 C
            22426 A
            22427 A
            22428 B
            22428 B
            22428 B
            22428 D
            22428 C
            22429 B
            22430 C
            22431 A
            22432 A
            22432 D
            22433 C
            22435 B
            22436 B
            22437 A
            22437 B
            22438 A
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 VII
            Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
            Tagesordnungspunkt 15:
            Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer,
            Dr. Bärbel Kofler, Dirk Becker, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD: Zu-
            kunft des „Energie- und Klimafonds“ und
            der durch ihn finanzierten Programme
            (Drucksache 17/10088) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 16:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-
            Musterverfahrensgesetzes
            (Drucksachen 17/8799, 17/10160) . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 17:
            Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig,
            Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine
            Schließung des einzigen deutschen Schie-
            nenherstellers TSTG Schienen Technik in
            Duisburg – Übernahme des Unternehmens
            durch die Deutsche Bahn AG
            (Drucksache 17/9581) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 18:
            a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Jah-
            ressteuergesetzes 2013
            (Drucksache 17/10000) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
            Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
            Behrens, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Steuerfreie Risiko-
            ausgleichsrücklage für Landwirt-
            schaftsbetriebe ermöglichen
            (Drucksache 17/10099) . . . . . . . . . . . . . . .
            Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . .
            Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 19:
            a) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
            Kerstin Müller (Köln), Volker Beck
            (Köln), weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Schutzverantwortung weiter entwickeln
            und wirksam umsetzen
            (Drucksache 17/9584) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Fraktion der SPD: Die inter-
            nationale Schutzverantwortung weiter-
            entwickeln
            (Drucksache 17/8808) . . . . . . . . . . . . . . .
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .
            Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 20:
            a) – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Bundesbesoldungs- und
            -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/
            2013 (BBVAnpG 2012/2013)
            (Drucksachen 17/9875, 17/10145) . . .
            – Bericht des Haushaltsausschusses ge-
            mäß § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 17/10151) . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
            nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Matthias W. Birkwald, Jan
            Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Abschaf-
            fung der gesetzlichen Vermutung der
            „Versorgungsehe“ bei Eheschließung
            und eingetragener Lebenspartner-
            schaft mit Beamtinnen und Beamten
            nach dem Eintritt in den Ruhestand
            (Drucksachen 17/7027, 17/10144) . . . . . .
            Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU)
            Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 21:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            22439 D
            22441 B
            22442 C
            22443 B
            22445 A
            22445 B
            22445 C
            22446 A
            22446 A
            22446 B
            22447 A
            22449 B
            22450 B
            22451 A
            22451 D
            22452 D
            22453 A
            22453 A
            22453 D
            22455 A
            22456 B
            22457 B
            22458 B
            22459 D
            22459 D
            22460 A
            22460 A
            22461 B
            22462 B
            22463 A
            22463 C
            VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            Gesetzes zur Fortentwicklung des Melde-
            wesens (MeldFortG)
            (Drucksachen 17/7746, 17/10158) . . . . . . . . .
            Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 24:
            Antrag der Abgeordneten Dietmar Nietan,
            Uta Zapf, Josip Juratovic, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der SPD: Für eine
            ehrliche und faire europäische Perspektive
            der Staaten des westlichen Balkans
            (Drucksache 17/9744) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 23:
            Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
            rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Stärkung der Täterverantwortung
            (Drucksachen 17/1466, 17/10164) . . . . . . . . .
            Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 30:
            Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Rentenzahlungen
            für Beschäftigungen in einem Ghetto rück-
            wirkend ab 1997 ermöglichen
            (Drucksache 17/10094) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . .
            Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 25:
            Antrag der Abgeordneten Philipp Mißfelder,
            Peter Beyer, Kai Wegner, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
            der Abgeordneten Harald Leibrecht,
            Dr. Rainer Stinner, Rainer Brüderle, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
            25 Jahre Reagan-Rede vor dem Branden-
            burger Tor – „Mr. Gorbatchev, tear down
            this wall!“ – Deutschland sagt „Danke!“
            für die Unterstützung der USA bei der
            Überwindung der deutschen und europäi-
            schen Teilung
            (Drucksache 17/9952) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 26:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
            Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
            Behrens, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion DIE LINKE: Imkerei vor der Agro-
            Gentechnik schützen
            (Drucksache 17/9985) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 27:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
            nanzausschusses
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-
            Peter Flosbach, Dr. Michael Meister, Peter
            Altmaier, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
            ordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel,
            Dr. Birgit Reinemund, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der FDP: Rechts-
            22464 C
            22464 D
            22465 D
            22466 B
            22467 C
            22468 D
            22469 C
            22470 B
            22470 C
            22471 B
            22472 A
            22474 A
            22475 A
            22476 A
            22477 C
            22477 C
            22479 A
            22480 A
            22480 D
            22481 B
            22482 A
            22482 D
            22483 A
            22484 D
            22486 D
            22487 C
            22488 B
            22489 B
            22489 B
            22490 C
            22491 C
            22492 C
            22493 B
            22494 B
            22495 A
            22495 A
            22496 A
            22496 C
            22497 C
            22498 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 IX
            sicherheit beim Zugang zu einem Basis-
            konto schaffen
            – zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
            gierung: Bericht der Bundesregierung
            zur Umsetzung der Empfehlungen des
            Zentralen Kreditausschusses zum Giro-
            konto für jedermann
            (Drucksachen 17/9398, 17/8312, 17/9798
            Buchstabe a und e) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 28:
            Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr.
            Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Mit ambitionierten
            Verbrauchsgrenzwerten die Ölabhängig-
            keit verringern
            (Drucksache 17/10108) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 29:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
            nanzausschusses zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Klaus-Peter Flosbach,
            Dr. Michael Meister, Peter Altmaier, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU sowie der Abgeordneten
            Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit
            Reinemund, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der FDP: Rohstoffderivate-
            märkte gezielt regulieren
            (Drucksachen 17/8882, 17/9842) . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten
            Sieling, Lothar Binding (Heidelberg),
            Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion der SPD: Regulie-
            rungslücken auf den Warenderivate-
            märkten schließen – Finanzspekulation
            mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln
            unterbinden
            (Drucksache 17/10093) . . . . . . . . . . . . . . .
            Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 32:
            Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslin-
            gen), René Röspel, Dr. Sascha Raabe, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Für eine Generation frei von Aids/HIV bis
            2015 – Anstrengungen verstärken und Zu-
            sagen in der Entwicklungspolitik einhalten
            (Drucksache 17/10096) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 31:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
            Verbraucherschutz
            – zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
            gierung: Waldstrategie 2020
            Nachhaltige Waldbewirtschaftung –
            eine gesellschaftliche Chance und He-
            rausforderung
            – zu dem Entschließungsantrag der Abge-
            ordneten Cornelia Behm, Harald Ebner,
            Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN zu der Unterrichtung durch die Bun-
            desregierung: Waldstrategie 2020
            Nachhaltige Waldbewirtschaftung –
            eine gesellschaftliche Chance und He-
            rausforderung
            (Drucksachen 17/7292, 17/7667, 17/8915) . .
            Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
            Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            22499 C
            22499 C
            22500 D
            22501 C
            22502 C
            22503 A
            22504 A
            22505 A
            22505 C
            22506 B
            22507 B
            22508 C
            22509 B
            22509 D
            22510 D
            22511 A
            22511 A
            22512 B
            22513 D
            22515 A
            22515 D
            22516 D
            22516 D
            22518 B
            22519 C
            22520 D
            22521 C
            22522 B
            22522 C
            22523 D
            22524 C
            22525 D
            22526 D
            X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            Tagesordnungspunkt 39:
            Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer,
            Johannes Kahrs, Dr. Hans-Peter Bartels, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Maritimes Bündnis fortentwickeln –
            Schifffahrtsstandort Deutschland sichern
            (Drucksache 17/10097) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 33:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Bildung, Forschung und Tech-
            nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Anette Hübinger, Albert
            Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Peter
            Röhlinger, Dr. Martin Neumann (Lausitz),
            Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der FDP: Forschung und Pro-
            duktentwicklung für vernachlässigte und
            armutsassoziierte Erkrankungen stärken
            (Drucksachen 17/8788, 17/10082) . . . . . . . . .
            Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 34:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie
            Hein, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Exzellente Lehrerbildung überall sichern –
            Pädagogische Berufe aufwerten
            (Drucksache 17/10100) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . .
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
            Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 35:
            Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
            und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Re-
            publiken Sudan und Südsudan stabilisie-
            ren
            (Drucksache 17/10095) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 36:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/
            2012 zur Festlegung der technischen Vor-
            schriften und der Geschäftsanforderungen
            für Überweisungen und Lastschriften in
            Euro und zur Änderung der Verordnung
            (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
            (Drucksache 17/10038) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 37:
            Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-
            Taubadel, Daniela Wagner, Marieluise Beck
            (Bremen), weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ver-
            gabekriterien für Sportgroßveranstaltun-
            gen fortentwickeln – Menschen- und Bür-
            gerrechte bei Sportgroßveranstaltungen
            stärker berücksichtigen
            (Drucksache 17/9982) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . .
            Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            22527 C
            22527 D
            22528 D
            22530 A
            22531 B
            22531 C
            22532 C
            22533 C
            22533 D
            22535 C
            22536 C
            22537 C
            22538 B
            22539 A
            22539 A
            22540 C
            22541 D
            22542 D
            22544 A
            22545 B
            22546 A
            22546 A
            22548 A
            22548 D
            22550 A
            22551 B
            22552 A
            22553 A
            22553 B
            22554 C
            22555 D
            22556 A
            22557 D
            22558 D
            22559 A
            22560 B
            22561 C
            22562 B
            22563 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 XI
            Tagesordnungspunkt 38:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung des Versicherungsteuerge-
            setzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
            (Verkehrsteueränderungsgesetz – Ver-
            kehrStÄndG)
            (Drucksache 17/10039) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . .
            Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 40:
            a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
            Übereinkommen des Europarats vom
            16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Men-
            schenhandels
            (Drucksachen 17/7316, 17/7368, 17/10165)
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Dr. Eva Högl, Marlene Rupprecht
            (Tuchenbach), Petra Crone, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD:
            Übereinkommen des Europarats zur
            Bekämpfung des Menschenhandels kor-
            rekt ratifizieren – Deutsches Recht
            wirksam anpassen
            (Drucksachen 17/8156, 17/10165) . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Menschenrechte und Hu-
            manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Annette Groth, Katrin Werner,
            Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Menschenhan-
            del bekämpfen – Opferschutz erweitern
            (Drucksachen 17/3747, 17/9195) . . . . . . .
            Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . .
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . .
            Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 41:
            a) Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert,
            Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen
            mit Behinderung
            (Drucksache 17/9758) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt
            (Eisleben), Anette Kramme, Josip
            Juratovic, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Ausgleichsabgabe er-
            höhen und Menschen mit Behinderung
            fairen Zugang zum Arbeitsmarkt er-
            möglichen
            (Drucksache 17/9931) . . . . . . . . . . . . . . .
            Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
            rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Besteuerung von Sportwetten
            (Drucksachen 17/8494, 17/10112, 17/10168)
            Tagesordnungspunkt 43:
            Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner,
            Viola von Cramon-Taubadel, Jerzy Montag,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am 40. Jah-
            restag des Olympiaattentates von 1972 der
            Opfer öffentlich gedenken
            (Drucksache 17/10109) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . .
            Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            22564 C
            22564 C
            22565 B
            22566 A
            22566 C
            22567 B
            22568 A
            22568 D
            22569 A
            22569 B
            22569 B
            22571 B
            22572 C
            22573 B
            22574 B
            22575 C
            22576 D
            22576 D
            22577 A
            22578 A
            22579 A
            22580 C
            22582 B
            22583 C
            22584 C
            22584 D
            22585 A
            22586 C
            22587 C
            22588 A
            22589 A
            22590 C
            22591 A
            XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun
            Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur nament-
            lichen Abstimmung über den Entschließungs-
            antrag: Verfassungsmäßigkeit der bestehen-
            den Ungleichbehandlung eingetragener
            Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (Ta-
            gesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej
            Hunko und Niema Movassat (alle DIE
            LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
            den Entschließungsantrag: Verfassungsmä-
            ßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung
            eingetragener Lebenspartnerschaften gegen-
            über Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . .
            Anlage 4
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Christine Aschenberg-Dugnus, Florian
            Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole
            Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco
            Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring,
            Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke,
            Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
            Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
            Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
            Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
            Polheim. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy
            Schulz. Marina Schuster, Christoph Schnurr,
            Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen,
            Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel
            Volk (alle FDP) zur Abstimmung über den
            Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit
            der bestehenden Ungleichbehandlung einge-
            tragener Lebenspartnerschaften gegenüber
            Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur na-
            mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
            nes Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
            Eheschließung für Personen gleichen Ge-
            schlechts (Tagesordnungspunkt 11 b) . . . . . . .
            Anlage 6
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Michael Kauch, Sebastian Körber, Gudrun
            Kopp und Jan Mücke (alle FDP) zur nament-
            lichen Abstimmung über den Entwurf eines
            Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe-
            schließung für Personen gleichen Geschlechts
            (Tagesordnungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Sylvia Canel, Dr. Birgit Reinemund, Dirk
            Niebel und Gisela Piltz (alle FDP) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
            zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
            für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord-
            nungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Ulla Jelpke, Karin Binder, Inge Höger, Andrej
            Hunko und Niema Movassat (alle DIE
            LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
            den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des
            Rechts auf Eheschließung für Personen glei-
            chen Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b)
            Anlage 9
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Christine Aschenberg-Dugnus, Florian
            Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole
            Bracht-Bendt, Klaus Breil, Marco
            Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick Döring,
            Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto Fricke,
            Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
            Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
            Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
            Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
            Polheim. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jimmy
            Schulz. Marina Schuster, Christoph Schnurr,
            Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen,
            Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Daniel
            Volk (alle FDP) zur namentlichen Abstim-
            mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
            Einführung des Rechts auf Eheschließung für
            Personen gleichen Geschlechts (Tagesord-
            nungspunkt 11 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 10
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) zur Ab-
            stimmung über die Beschlussempfehlung zu
            dem Bericht: Recht auf Eheschließung auch
            gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen
            (Tagesordnungspunkt 11 c) . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 11
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) zur
            Abstimmung über die Beschlussempfehlung
            des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz
            22591 A
            22591 D
            22592 A
            22592 C
            22593 A
            22593 C
            22593 D
            22594 A
            22594 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 XIII
            zur Demonstration und Anwendung von
            Technologien zur Abscheidung, zum Trans-
            port und zur dauerhaften Speicherung von
            Kohlendioxid (Zusatztagesordnungspunkt 5)
            Anlage 12
            Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Besteue-
            rung von Sportwetten (Zusatztagesordnungs-
            punkt 9)
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
            Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Antrags: Zukunft des „Energie- und Kli-
            mafonds“ und der durch ihn finanzierten Pro-
            gramme (Tagesordnungspunkt 15)
            Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 14
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des
            Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Ta-
            gesordnungspunkt 16)
            Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 15
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Antrags: Keine Schließung des einzigen
            deutschen Schienenherstellers TSTG Schie-
            nen Technik in Duisburg – Übernahme des
            Unternehmens durch die Deutsche Bahn AG
            (Tagesordnungspunkt 17)
            Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 16
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung
            von Sportwetten (Zusatztagesordnungspunkt 9)
            Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . .
            Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            22595 A
            22595 C
            22596 A
            22596 C
            22591 A
            22598 D
            22600 A
            22600 D
            22601 B
            22602 A
            22603 C
            22604 C
            22605 C
            22606 C
            22607 B
            22608 A
            22609 A
            22609 D
            22610 C
            22611 A
            22612 A
            22612 C
            22613 D
            22615 A
            22615 C
            22616 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22303
            (A) (C)
            (D)(B)
            187. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22591
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian
        Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle
        FDP) zur namentlichen Abstimmung über den
        Entschließungsantrag: Verfassungsmäßigkeit
        der bestehenden Ungleichbehandlung eingetra-
        gener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen
        (Tagesordnungspunkt 11 a)
        Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahl-
        reiche Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le-
        benspartner durchgesetzt, so die volle Gleichstellung im
        Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei der Erbschaft-
        steuer und Grunderwerbsteuer sowie beim BAföG. Auf
        Initiative des Bundeswirtschaftsministers ist im aktuel-
        len Entwurf des Jahressteuergesetzes die Gleichstellung
        bei den vermögensbildenden Leistungen vorgesehen.
        Die Bundesjustizministerin bereitet zudem ein Rechts-
        bereinigungsgesetz für das Recht eingetragener Le-
        benspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstellung in
        einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umgesetzt
        werden soll.
        Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steu-
        erliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe
        immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom-
        mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs-
        gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und
        Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner
        auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan-
        deln.
        Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bun-
        destagsfraktion das Ziel der völligen Gleichstellung ein-
        getragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe teilt, ins-
        gesamt wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit
        CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag
        aber nicht zustimmen kann.
        Dennoch haben wir uns persönlich entschlossen, dem
        Antrag zuzustimmen.
        Unsere Zustimmung bezieht sich auf die Aufforde-
        rung, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die
        im Antrag genannte Frist erscheint uns aber angesichts
        der parlamentarischen Sommerpause nicht realistisch.
        Unsere Zustimmung bezieht sich daher ausdrücklich
        nicht auf diese Frist. Wir bitten die Bundesregierung, ei-
        nen entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah nach der
        Sommerpause vorzulegen.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder,
        Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat
        (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim-
        mung über den Entschließungsantrag: Verfas-
        sungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbe-
        handlung eingetragener Lebenspartnerschaften
        gegenüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a)
        Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzent-
        würfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichge-
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 28.06.2012
        Bockhahn, Steffen DIE LINKE 28.06.2012
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 28.06.2012
        von Cramon-Taubadel,
        Viola
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.06.2012
        Gabriel, Sigmar SPD 28.06.2012
        Granold, Ute CDU/CSU 28.06.2012
        Hempelmann, Rolf SPD 28.06.2012
        Hintze, Peter CDU/CSU 28.06.2012
        Klose, Hans-Ulrich SPD 28.06.2012
        Kolbe, Daniela SPD 28.06.2012
        Kramme, Anette SPD 28.06.2012
        Lay, Caren DIE LINKE 28.06.2012
        Liebich, Stefan DIE LINKE 28.06.2012
        Luksic, Oliver FDP 28.06.2012
        Röspel, René SPD 28.06.2012
        Schindler, Norbert CDU/CSU 28.06.2012
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 28.06.2012
        Schummer, Uwe CDU/CSU 28.06.2012
        Werner, Katrin DIE LINKE 28.06.2012*
        Anlagen
        22592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        schlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen.
        Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung
        der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die
        weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zu-
        sammenlebens.
        Bereits die geringe Zahl eingetragener gleich-
        geschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen
        Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewe-
        gung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen,
        die zu finanziellen Abhängigkeiten führen.
        Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der
        Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen
        und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienen-
        den Partner, der verdienenden Partnerin sind die Haupt-
        gründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wach-
        sen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe.
        Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen
        müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhalts-
        verpflichtungen und -ansprüche geknüpft werden. Daher
        treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebens-
        weisen ein.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christine Aschenberg-
        Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian
        Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil,
        Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick
        Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto
        Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam
        Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
        Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
        Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
        Polheim, Dr. Christiane Ratjen-Damerau,
        Jimmy Schulz, Marina Schuster, Christoph
        Schnurr, Stephan Thomae, Manfred
        Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid),
        Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur Abstimmung
        über den Entschließungsantrag: Verfassungs-
        mäßigkeit der bestehenden Ungleichbehand-
        lung eingetragener Lebenspartnerschaften ge-
        genüber Ehen (Tagesordnungspunkt 11 a)
        Die FDP hat in der Koalition mit der Union zahlrei-
        che Schritte zur Gleichstellung eingetragener Le-
        benspartnerschaften durchgesetzt, so die volle Gleich-
        stellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, bei
        der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer sowie beim
        BAföG. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers
        ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes die
        Gleichstellung bei den vermögensbildenden Leistungen
        vorgesehen. Die Bundesjustizministerin bereitet zudem
        ein Rechtsbereinigungsgesetz für das Recht eingetrage-
        ner Lebenspartnerschaften vor, mit dem die Gleichstel-
        lung in einer Reihe von weiteren Rechtsbereichen umge-
        setzt werden soll.
        Anders als im Koalitionsvertrag angelegt, ist die steu-
        erliche Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe
        immer noch nicht umgesetzt. Insbesondere im Einkom-
        mensteuerrecht gibt es aus unserer Sicht ein verfassungs-
        gemäßes Gebot, angesichts der gleichen Unterhalts- und
        Einstandspflichten wie bei Ehegatten die Lebenspartner
        auch in der Einkommensteuer wie Ehegatten zu behan-
        deln.
        Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen
        wir das Ziel der völligen Gleichstellung eingetragener
        Lebenspartnerschaften mit der Ehe, insgesamt können
        wir aber wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit
        CDU und CSU dem vorliegenden Entschließungsantrag
        nicht zustimmen.
        Wir fordern aber den Bundesminister der Finanzen
        auf, als weiteren Schritt zur Gleichstellung unverzüglich
        einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Ungleich-
        behandlung bei Einkommensteuer, Wohnungsbauprä-
        mie und Riester-Rente aufgehoben wird.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/
        CSU) zur namentlichen Abstimmung über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des
        Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen
        Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b)
        Das mit den heute zur Abstimmung gestellten Initiati-
        ven verfolgte Ziel, Schwule und Lesben vor Diskrimi-
        nierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benach-
        teiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften
        abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem
        Nachdruck.
        Auch wenn unter der christlich-liberalen Koalition
        hier bereits viel erreicht worden ist, bleibt noch einiges
        offen. Ich nenne etwa die nach wie vor bestehende Un-
        gleichbehandlung im Steuerrecht – hier trete ich dafür
        ein, eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglich-
        keit zu geben, sich zusammen veranlagen zu lassen und
        dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbunde-
        nen Splittingverfahrens zu kommen.
        Dennoch kann ich dem Gesetzentwurf bzw. dem An-
        trag, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, im
        Ergebnis nicht zustimmen:
        Art. 6 des Grundgesetzes versteht die Ehe als eine
        „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen
        Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebens-
        gemeinschaft von Mann und Frau“. Die Rechtsprechung
        des Bundesverfassungsgerichts ist an dieser Stelle klar
        und unmissverständlich. Ich bin daher der Überzeugung,
        dass es einer Änderung unserer Verfassung bedürfte, um
        die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
        Solange diese nicht erfolgt ist, stehen Initiativen wie die
        vorliegenden nicht im Einklang mit der Verfassung. Ini-
        tiativen, die letztlich vom BVerfG als verfassungswidrig
        verworfen werden müssten, schaden nach meiner Auf-
        fassung aber dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie
        nutzen. Stattdessen sind die Anstrengungen darauf zu
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22593
        (A) (C)
        (D)(B)
        richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstel-
        lung voranzutreiben.
        Aus diesen Gründen kann ich dem hier vorgelegten
        Gesetzentwurf nicht zustimmen.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Michael Kauch, Sebastian
        Körber, Gudrun Kopp und Jan Mücke (alle
        FDP) zur namentlichen Abstimmung über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des
        Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen
        Geschlechts (Tagesordnungspunkt 11 b)
        Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff-
        nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi-
        sches Ziel beschlossen.
        Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine
        Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die
        Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die
        Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie-
        genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
        Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorg-
        falt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechts-
        ausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die
        Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravie-
        render Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisheri-
        gen Wortlaut bezog sich die Inkrafttretensregelung nicht
        auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Ja-
        nuar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut
        des Gesetzentwurfs hätten ab diesem Stichtag keine ein-
        getragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen
        werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene
        eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirk-
        sam gewesen.
        Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfs besteht
        darin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche
        Prüfung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche
        Regelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtspre-
        chung des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung
        des Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses
        Mangels hat auch der rechtspolitische Sprecher von
        Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsaus-
        schuss nicht für den vorliegenden Gesetzentwurf ge-
        stimmt.
        Wir respektieren und anerkennen, dass die FDP-Bun-
        destagsfraktion das Ziel der Öffnung der Ehe teilt,
        jedoch insgesamt wegen des bestehenden Koalitionsver-
        trags mit CDU und CSU, aber auch wegen der genann-
        ten fachlichen Schwäche des Gesetzentwurfs diesem
        nicht zustimmen kann.
        Als einzelne Abgeordnete haben wir uns entschlos-
        sen, uns der Stimme zu enthalten.
        Wir drücken damit aus, dass wir nachdrücklich das
        Ziel des Gesetzentwurfs teilen. Angesichts der unzurei-
        chenden verfassungsrechtlichen Prüfung können wir ihm
        aber nicht zustimmen.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Sylvia Canel, Dr. Birgit
        Reinemund, Dirk Niebel und Gisela Piltz (alle
        FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe-
        schließung für Personen gleichen Geschlechts
        (Tagesordnungspunkt 11 b)
        Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff-
        nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi-
        sches Ziel beschlossen.
        Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine
        Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die
        Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die
        Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie-
        genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
        Dem Gesetzentwurf mangelt es an Sorgfalt.
        Zum einen ist keine ausreichende verfassungsrechtli-
        che Prüfung vorgenommen worden, ob eine einzelge-
        setzliche Regelung ausreicht oder ob angesichts der
        Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine
        Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre.
        Zum anderen bezieht sich die Inkrafttretensregelung
        nicht auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den
        1. Januar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem
        Wortlaut des Gesetzentwurfs dürfen ab diesem Stichtag
        keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr ge-
        schlossen werden. Es bleibt offen, ob damit die seit
        1. Januar 2012 geschlossenen eingetragenen Lebenspart-
        nerschaften unwirksam wären. Eine solche Rechtsunsi-
        cherheit ist nicht hinnehmbar.
        Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen
        wir das Ziel der Öffnung der Ehe, jedoch können wir
        wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und
        CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen
        Schwächen des Gesetzentwurfs diesem nicht zustim-
        men.
        Anlage 8
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder,
        Inge Höger, Andrej Hunko und Niema Movassat
        (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim-
        mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
        Einführung des Rechts auf Eheschließung für
        Personen gleichen Geschlechts (Tagesordnungs-
        punkt 11 b)
        Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzent-
        würfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichge-
        schlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen.
        Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung
        22594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die
        weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zu-
        sammenlebens.
        Bereits die geringe Zahl eingetragener gleich-
        geschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen
        Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewe-
        gung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen,
        die zu finanziellen Abhängigkeiten führen.
        Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der
        Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen
        und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienen-
        den Partner, der verdienenden Partnerin sind die Haupt-
        gründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wach-
        sen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe.
        Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen
        müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhalts-
        verpflichtungen und -ansprüche geknüpft werden. Daher
        treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebens-
        weisen ein.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christine Aschenberg-
        Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian
        Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Klaus Breil,
        Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Patrick
        Döring, Rainer Erdel, Jörg van Essen, Otto
        Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam
        Gruß, Manuel Höferlin, Heiner Kamp, Dr. Lutz
        Knopek, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt,
        Dr. Martin Neumann (Lausitz), Jörg von
        Polheim, Dr. Christiane Ratjen-Damerau,
        Jimmy Schulz, Marina Schuster, Christoph
        Schnurr, Stephan Thomae, Manfred
        Todtenhausen, Johannes Vogel (Lüdenscheid),
        Dr. Daniel Volk (alle FDP) zur namentlichen
        Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
        zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
        für Personen gleichen Geschlechts (Tagesord-
        nungspunkt 11 b)
        Die FDP hat in ihrem Grundsatzprogramm die Öff-
        nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als politi-
        sches Ziel beschlossen.
        Viele FDP-Abgeordnete haben daher bereits auf eine
        Befragung des ColognePride auf die Frage, ob sie die
        Öffnung der Ehe befürworten, mit Ja geantwortet. Die
        Frage bezog sich aber ausdrücklich nicht auf den vorlie-
        genden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen.
        Dem vorliegenden Gesetzentwurf mangelt es an Sorg-
        falt. In letzter Minute – nicht etwa wie üblich im Rechts-
        ausschuss, sondern im Plenum – legt Bündnis 90/Die
        Grünen einen Änderungsantrag vor, mit dem ein gravie-
        render Fehler korrigiert werden soll. Nach dem bisheri-
        gen Wortlaut bezog sich die Inkrafttretensregelung nicht
        auf die Verkündung des Gesetzes, sondern auf den 1. Ja-
        nuar 2012, der bereits abgelaufen ist. Nach dem Wortlaut
        des Gesetzentwurfes hätten ab diesem Stichtag keine
        eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen
        werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2012 geschlossene
        eingetragene Lebenspartnerschaften wären wohl unwirk-
        sam gewesen.
        Der zentrale Mangel des Gesetzentwurfs besteht da-
        rin, dass keine ausreichende verfassungsrechtliche Prü-
        fung vorgenommen wurde, ob eine einzelgesetzliche Re-
        gelung ausreicht oder ob angesichts der Rechtsprechung
        des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung des
        Grundgesetzes erforderlich wäre. Wegen dieses Mangels
        hat auch der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/
        Die Grünen, Jerzy Montag, im Rechtsausschuss nicht für
        den vorliegenden Gesetzentwurf gestimmt.
        Als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen
        wir das Ziel der Öffnung der Ehe, jedoch können wir
        wegen des bestehenden Koalitionsvertrags mit CDU und
        CSU, aber auch wegen der genannten fachlichen Schwä-
        che des Gesetzentwurfs diesem nicht zustimmen.
        Anlage 10
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak
        (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
        schlussempfehlung zu dem Bericht: Recht auf
        Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paa-
        ren ermöglichen (Tagesordnungspunkt 11 c)
        Das mit den heute zur Abstimmung gestellten Initiati-
        ven verfolgte Ziel, Schwule und Lesben vor Diskrimi-
        nierungen zu schützen und gleichheitswidrige Benach-
        teiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften
        abzubauen, unterstütze ich ausdrücklich und mit allem
        Nachdruck.
        Auch wenn unter der christlich-liberalen Koalition
        hier bereits viel erreicht worden ist, bleibt noch einiges
        offen. Ich nenne etwa die nach wie vor bestehende Un-
        gleichbehandlung im Steuerrecht – hier trete ich dafür
        ein, eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglich-
        keit zu geben, sich zusammen veranlagen zu lassen und
        dadurch in den Genuss der Vorteile des damit verbunde-
        nen Splittingverfahrens zu kommen.
        Dennoch kann ich dem Gesetzentwurf bzw. dem An-
        trag, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, im
        Ergebnis nicht zustimmen:
        Art. 6 des Grundgesetzes versteht die Ehe als eine
        „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen
        Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebens-
        gemeinschaft von Mann und Frau“. Die Rechtsprechung
        des Bundesverfassungsgerichts ist an dieser Stelle klar
        und unmissverständlich. Ich bin daher der Überzeugung,
        dass es einer Änderung unserer Verfassung bedürfte, um
        die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
        Solange diese nicht erfolgt ist, stehen Initiativen wie die
        vorliegenden nicht im Einklang mit der Verfassung. Ini-
        tiativen, die letztlich vom BVerfG als verfassungswidrig
        verworfen werden müssten, schaden nach meiner Auf-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22595
        (A) (C)
        (D)(B)
        fassung aber dem Ziel der Gleichstellung mehr als sie
        nutzen. Stattdessen sind die Anstrengungen darauf zu
        richten, auf der einfachrechtlichen Ebene die Gleichstel-
        lung voranzutreiben.
        Aus diesen Gründen kann ich dem hier vorgelegten
        Gesetzentwurf nicht zustimmen.
        Anlage 11
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann
        (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be-
        schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
        ses zu dem Gesetz zur Demonstration und An-
        wendung von Technologien zur Abscheidung,
        zum Transport und zur dauerhaften Speiche-
        rung von Kohlendioxid (Zusatztagesordnungs-
        punkt 5)
        Ich kann der Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        ausschusses zum CCS-Gesetz nicht zustimmen.
        Trotz positiver Aspekte wie der reduzierten Speicher-
        menge und der erweiterten Länderklausel, die im Zuge
        des Vermittlungsverfahrens erreicht wurden, bleibt es im
        Grundsatz bei einem Speichergesetz. Außerdem kann
        das CO2 nunmehr laut Protokollerklärung „auch in ei-
        nem anderen Mitgliedstaat als dem Ursprungsland“ un-
        terirdisch gespeichert werden. In diesem Zusammen-
        hang ist, unterstützt durch massiven Einsatz von
        Fördermitteln, der Aufbau einer „transeuropäischen In-
        frastruktur“ geplant. Ist das Verbringen des CO2 ins Aus-
        land nach dem Sankt-Florians-Prinzip schon nicht zu ak-
        zeptieren, verschlechtert zudem dessen Transport über
        weite Entfernungen die energetische Bilanz deutlich. All
        dies verschlimmert die absehbaren Folgen des Einsatzes
        von CCS.
        Diese Technologie ist mehr denn je mit unverantwort-
        baren Risiken verbunden, energiepolitisch kontrapro-
        duktiv sowie klimapolitisch fragwürdig. Die von der
        Fraktion Die Linke mehrfach vorgeschlagene und EU-
        konforme Alternative eines CCS-Verbotsgesetzes wurde
        zu keiner Zeit von der Mehrheit im Bundestag und im
        Bundesrat in Betracht gezogen. Für ein Verbotsgesetz
        hat sich lediglich das Bundesland Schleswig-Holstein
        ausgesprochen.
        Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurden im § 1
        „Zweck des Gesetzes“ Textteile gestrichen, die die Spei-
        cherung von Kohlendioxid als im Interesse des Klima-
        schutzes liegend erklärten. Mit der Streichung wird of-
        fenbar der von der Regierung ursprünglich formulierte
        Anspruch von CCS als Klimaschutzmaßnahme fallen
        gelassen. Damit wird klar, dass CCS vor allem aufgrund
        wirtschaftlicher Interessen insbesondere kohleverstro-
        mender Großunternehmen umgesetzt wird. Darüber
        hinaus wird mit der nunmehr gesetzlich gestatteten Ver-
        bringung großer CO2-Mengen ins Ausland die eingelei-
        tete Energiewende verzögert, wenn nicht sogar gestoppt.
        Den Bundesländern eröffnet die Beschlussempfeh-
        lung mit einer erweiterten Länderklausel zwar größere
        Spielräume, die Einlagerung von CO2 auf ihrem Gebiet
        zu verhindern, prinzipiell ist diese aber weiter möglich.
        Ich fordere in diesem Zusammenhang die Bundesländer
        auf, sich für ein grundsätzliches Verbot der CO2-Spei-
        cherung auszusprechen.
        Anlage 12
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Besteuerung von Sportwetten (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 9)
        Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Auch wenn
        über den Gesetzentwurf des Bundesrates über einen Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
        bereits seit Januar dieses Jahres im Bundestag debattiert
        wurde und einige Änderungen im Verlauf des parla-
        mentarischen Verfahrens vorgenommen werden konn-
        ten, erfolgt meine Zustimmung nur unter großen Beden-
        ken.
        Ziel der Bundesländer ist es, mit dem Ersten Glücks-
        spieländerungsstaatsvertrag und dem darauf aufbauen-
        den Gesetzentwurf des Bundesrates den immer größer
        werdenden Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu
        bringen und Wettmanipulation zu verhindern sowie
        mehr Gelder für den Breitensport zu generieren. Dies
        soll durch die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter
        von Sportwetten geschehen.
        Sportwetten gibt es nur, weil es Sportveranstaltungen
        gibt. Spitzensport, auf den zumeist gewettet wird, ist nur
        durch einen gut aufgestellten und erfolgreichen Breiten-
        sport möglich. Derzeit wird der Breitensport durch Gel-
        der finanziert, die durch die Einnahmen der Lottogesell-
        schaften generiert werden. Mit dem Gesetz zur
        Besteuerung von Sportwetten sollen auch die Gewinne,
        die private Sportwettenanbieter generieren, zur Finan-
        zierung des Breitensports herangezogen werden.
        Es wäre nur folgerichtig, wenn sich die Bundesländer
        in diesem Gesetz für eine verbindliche Finanzierung des
        Breitensports und Stärkung der Integrität des Sports aus-
        gesprochen hätten. Vor allem der Kampf gegen Doping
        und die Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agen-
        tur hätte mit den möglichen Mehreinnahmen auf ein bes-
        seres Fundament gestellt werden können.
        Meiner Auffassung nach wird es insbesondere auf-
        grund der Wahl einer Spieleinsatzbesteuerung von 5 Pro-
        zent dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten nicht
        gelingen, den gesetzlichen Rahmen so auszugestalten,
        dass private Anbieter von Sportwetten den deutschen
        Markt attraktiv finden und folglich auf die Bewerbung
        um eine Lizenz verzichten.
        Damit werden die von den Bundesländern propagier-
        ten Mehreinnahmen für den Breitensport ausbleiben. Es
        ist bedauerlich, dass es keine garantierten finanziellen
        Zusagen für den Sport in dem heute beschlossenen
        22596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten gibt. Es ist zu
        befürchten, dass dem Breitensport in Zukunft noch
        weniger Gelder durch die Bundesländer zur Verfügung
        gestellt werden.
        Es freut mich sehr, dass es während der parlamentari-
        schen Verhandlungen gelungen ist, eine fraktionsüber-
        greifende Protokollerklärung zu verabschieden, die eine
        ausreichende Förderung des Sports fordert.
        Auch wenn ich mit dem Gesetz zur Besteuerung von
        Sportwetten nicht vollkommen übereinstimme, habe ich
        diesem heute zugestimmt, um den Weg zur Liberalisie-
        rung des Sportwettenmarkts zu öffnen. Es bleibt abzu-
        warten, wie sich der Sportwettenmarkt sowie die Finan-
        zierung des Breitensports in der Bundesrepublik
        Deutschland nach dem 1. Juli 2012 entwickeln werden.
        Diese Entwicklung werde ich selbstverständlich auf-
        merksam begleiten.
        Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die Bundesländer
        beabsichtigen, mit dem Gesetz zur Besteuerung von
        Sportwetten in Verbindung mit dem Glücksspielände-
        rungsstaatsvertrag eine bundesweit einheitliche Besteue-
        rung von Sportwetten zu schaffen. Dieses Vorhaben ist
        zunächst einmal begrüßenswert, finden doch aktuell
        über 90 Prozent aller Sportwetten in Deutschland in ei-
        ner rechtlichen Grauzone statt, ohne dass der deutsche
        Staat Steuereinnahmen daraus ziehen kann, ohne dass ir-
        gendeine Art von Spielerschutz gewährleistet ist und
        ohne dass der deutsche Sport Nutzen aus dem Geschäft
        der Sportwetten ziehen kann.
        Dennoch habe ich Bedenken, dass dieses Gesetz in
        dieser Gestaltung die Sportwetten in einen regulierten
        und legalen Markt bringt sowie nennenswerte Steuerein-
        nahmen generieren wird, die für den Sport und zur Be-
        kämpfung der Glücksspielsucht eingesetzt werden könn-
        ten.
        Neben verfassungs- und europarechtlichen Fragestel-
        lungen und drohenden Klagen der Sportwettenanbieter
        halte ich die der Besteuerung zugrunde liegende Be-
        messungsgrundlage für falsch. Mit der Spieleinsatzbe-
        steuerung werden meines Erachtens Fehlanreize gesetzt.
        Solange in Deutschland der Spieleinsatz besteuert wird,
        ist es für die Spieler attraktiver, ihre Wetten bei außer-
        europäischen bzw. illegalen Wettenanbietern zu machen.
        Für deutsche Spieler wird es nach wie vor attraktiver
        sein, außerhalb der deutschen Steuerhoheit im „grauen“
        Markt zu spielen. Stattdessen wäre eine Besteuerung auf
        Grundlage des Bruttorohertrags wie in den meisten an-
        deren europäischen Ländern zielführender.
        Eine Steuereinnahme, die auf der Existenz des Sports
        begründet wird, muss auch dem Sport im erheblichen
        Umfang zugutekommen. Da dies aus steuersystemati-
        schen Gründen wohl nicht möglich ist, appelliere ich an
        die Bundesländer, die Einnahmen aus der Besteuerung
        von Sportwetten auch dem Sport, insbesondere dem
        Breiten- und Vereinssport, zugutekommen zu lassen.
        Trotz aller Bedenken stimme ich dem Gesetz zur Be-
        steuerung von Sportwetten zu, damit es zum 1. Juli 2012
        zu einer staatsvertraglichen Regelung kommen kann.
        Dieter Stier (CDU/CSU): Bei der Abstimmung zum
        Gesetzentwurf zur Besteuerung von Sportwetten habe
        ich mich als Parlamentarier meiner Fraktion angeschlos-
        sen und mit Ja gestimmt. Dennoch möchte ich die Mög-
        lichkeit des § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deut-
        schen Bundestages nutzen und ergänzend zu meinem
        Votum eine Erklärung abgeben, um meine Bedenken zu
        äußern.
        Die Pferdewette ist seit 1922 erfolgreich bundesrecht-
        lich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt.
        Die deutschen Vollblutzüchter und gemeinnützigen
        Rennvereine profitieren dabei von den Wetteinnahmen
        und finanzieren so die Erfüllung des staatlich erteilten
        Auftrags in der Pferdezucht.
        Die Bestimmungen des 1. GlüÄndStV – Erster
        Glücksspieländerungsstaatsvertrag – sind auf internatio-
        nale Sportwettenanbieter zugeschnitten, die in einem
        Milliardenmarkt operieren. Sie eignen sich nicht für die
        gewachsene mittelständische und zum Teil ehrenamtlich
        betriebene Wettvertriebsstruktur der Rennvereine und
        Pferdewettanbieter. Fällt die Pferdewette zum 1. Juli
        2012 unter diesen 1. GlüÄndStV, wird dem deutschen
        Galoppsport und der Vollblutpferdezucht empfindlich
        geschadet.
        Die Pferdewette hätte durch Einräumung einer Über-
        gangsfrist so reguliert werden müssen, dass den Renn-
        vereinen und Züchtern lebensnotwendige Einnahmen
        nicht verloren gehen und der Fortbestand des Sports
        gesichert wird. Stattdessen wird die Pferdewette un-
        mittelbar unter den neuen Glücksspielstaatsvertrag ge-
        zwungen. Für die sogenannte Öffnungsklausel wurde
        keinerlei Übergangsfrist vorgesehen, sodass die Renn-
        vereine ab sofort die Bestimmungen des neuen Glücks-
        spielstaatsvertrags erfüllen müssen. Dieser Sachverhalt
        schafft erhebliche Probleme.
        Abschließend möchte ich meinen Appell an die Bun-
        desländer richten und diese auffordern, mit entsprechen-
        den landesgesetzlichen Regelungen eine akzeptable
        Übergangslösung für die betroffenen Rennvereine und
        Züchter zeitnah zu erlassen.
        Anlage 13
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Zukunft des „Ener-
        gie- und Klimafonds“ und der durch ihn finan-
        zierten Programme (Tagesordnungspunkt 15)
        Volkmar Klein (CDU/CSU): Es freut mich, dass die
        SPD sich ausgiebig und tiefschürfend Gedanken ge-
        macht hat, wie der Erfolg der Bundesregierung beim
        Klima- und Umweltschutz gesichert werden kann. Wenn
        man das Ergebnis dieses Gedankenprozesses der SPD al-
        lerdings liest, dann stellt man fest, dass sie die Opposi-
        tionszeit noch etwas zum Üben nutzen sollte.
        Wir als christlich-liberale Koalition wollen möglichst
        viel erreichen, und dies nicht nur allein auf Deutschland
        beschränkt, sondern auch in Europa und weltweit. Denn
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22597
        (A) (C)
        (D)(B)
        unsere Verantwortung endet nicht an Grenzen, weder an
        zeitlichen noch an geografischen. Der Antragsteller will
        diese Verantwortung offensichtlich nicht eingehen. Ein
        Blick auf die Forderungen genügt, um das zu sehen:
        Ganze 18 Forderungspunkte haben Sie als SPD aufgelis-
        tet; nur zwei hiervon beziehen sich auf allein internatio-
        nale Klimaschutzmaßnahmen. Liebe Freunde in der
        SPD, ich glaube, dass Sie nicht so recht wissen, worüber
        Sie hier geschrieben haben. Haben Sie vollkommen ver-
        gessen, dass der Energie- und Klimafonds Programm-
        ausgaben insbesondere zur Förderung des internationa-
        len Klima- und Umweltschutzes zum Zweck hat? Ich
        empfehle Ihnen, Ihre Fachpolitiker zu fragen, bevor Sie
        einen Antrag in dieser qualitativen Güte einbringen.
        Denn mir ist nicht ganz klar, was Sie mit dem vorlie-
        genden Antrag überhaupt möchten. Zumindest geht es
        Ihnen nicht um die Sache – sonst müssten Sie hier sehr
        peinlich berührt sitzen. Vermutlich geht es Ihnen viel-
        mehr um die Show. Das ist ja auch in Ordnung, und ich
        kann verstehen, dass Sie als Opposition viele Schaufens-
        teranträge stellen und Schaufensterdebatten führen müs-
        sen; konzeptionell sind Sie nämlich schon lange abge-
        schlagen.
        Mir ist aber auch nicht ganz klar, ob Sie sich selber
        und das, was Sie immer wieder als Opposition vertonen,
        auch ernst nehmen. Ein Beispiel im vorliegenden Kon-
        text ist die Diskussion um die sogenannte ODA-Quote.
        Ihre Entwicklungspolitiker rufen doch unentwegt nach
        immer mehr Geld für die Entwicklungszusammenarbeit.
        Bald wird das Geschreie wieder lauter, wenn wir den
        Haushaltsentwurf 2013 beraten. Zu diesem Punkt sind
        Sie bei Ihrem Antrag aber nichtssagend. Nun ist aller-
        dings die Diskussion um die 40 Jahre alte ODA-Quote
        auch zu Recht ziemlich fragwürdig; die Zielvorgabe ist
        aber Realität. Nur hier, beim Energie- und Klimafonds,
        spielt die ODA-Quote tatsächlich eine Rolle, und Sie er-
        wähnen es mit keinem Wort? Die Ausgaben für den in-
        ternationalen Klima- und Umweltschutz sowie für die
        Energie- und Klimaaußenpolitik müssen zu 90 bzw. zu
        60 Prozent ODA-anrechenbar sein.
        Vermutlich aber haben Sie auch gar nicht bei Ihren
        Fraktionskollegen nachfragen können, weil der Antrag
        mit heißer Nadel gestrickt werden musste, um schnell
        Show zu machen. Da kann es einer inhaltsschwachen
        Opposition auch mal passieren, dass sie von einem 100-
        Milliarden-Euro-Versprechen schreibt; stattdessen sind
        es US-Dollar. Aber halb so wild: Wer Show will, wer
        Schnell-Schnell will, der kann nicht auf Details Wert le-
        gen und sie beachten.
        Schnell-Schnell und Show bei Ihrer Arbeit werden
        mir auch deutlich, wenn ich an die gestrige Sitzung des
        Haushaltsausschusses denke. Gestern hatten wir im
        Haushaltsausschuss die Entsperrung von 380 Millionen
        Euro für Verpflichtungen zum internationalen Klima-
        und Umweltschutz: Die SPD enthält sich bei einem
        Punkt, der sonst immer einstimmig beschlossen wird.
        Sie erinnern sich, was ich eingangs sagte: Sie wollen of-
        fensichtlich keine Verantwortung über die Grenzen hi-
        naus eingehen. Kein Problem, liebe Kollegen von der
        Opposition, wir machen das schon, wir regieren – Sie
        können Show machen. Das ist okay so und wird auch so
        bleiben.
        Nur zeugt es halt davon, dass Sie nicht den Überblick
        haben und bei diesem Thema nachsitzen müssen. Die
        Entsperrung ist nämlich wichtig gewesen. Der Erfolg der
        Deutschen Klimatechnologie-Initiative, DKTI, hängt
        von der Entsperrung ab. Nun kann sie mit 129 Millionen
        Euro gestartet werden. Die DKTI ist das Flaggschiff der
        internationalen Mittel des Sondervermögens. Sie wurde
        als gemeinsame Initiative von BMU und BMZ 2011 ge-
        startet und nun gemeinsam von KfW und GIZ imple-
        mentiert. Ziel der DKTI ist die beschleunigte Verbrei-
        tung von Klima- und Umwelttechnologien, in denen
        deutsche Unternehmen stark sind, die ein hohes Poten-
        zial zur Minderung von Treibhausgasen haben. „Deut-
        sche Pferdestärken auch auf die Straße kriegen“ und
        nicht nur immer im Elfenbeinturm brüten.
        Aber weiter zu Ihrem Schnell-Schnell-Schaufenster-
        antrag. Sie haben mit keinem Wort dargelegt, wie Sie ge-
        denken wollen, den Green Climate Fund ans Laufen zu
        bekommen. Sie haben auch geflissentlich unter den
        Tisch fallen lassen, dass die CDU/CSU-geführte Bun-
        desregierung bereits erhebliche Mittel in Aussicht ge-
        stellt hat: 750 Millionen Euro. Ein jeder, der seriöse
        Politik macht oder machen möchte, sollte schon überle-
        gen, wie wir sicherstellen können, dass auch bei solch ei-
        ner multilateralen Initiative unsere Technologie einge-
        setzt werden kann. Aber gut, dieser ganze
        Themenkomplex spielt in Ihrem Schaufensterantrag
        keine Rolle. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch eine
        Anmerkung aus haushaltsfachlicher Sicht: Wenn Sie die
        Auflösung des Sondervermögens tatsächlich wollen,
        dann wächst natürlich der Einzelplan 23 – neben den an-
        deren Einzelplänen auch – beachtlich auf. Dieser opti-
        sche Effekt wäre natürlich für uns toll. Aber uns geht es
        ja eben nicht ums Schaufenster, sondern um die Erfolge
        in der Sache.
        Und das ist hier Klimaschutz und Energie; und weil
        es zusammengehört, war und ist es das Anliegen der
        Bundesregierung und unserer Koalition, dieses auch zu-
        sammen bzw. geschlossen darzustellen. Damit komme
        ich zu dem Punkt, warum wir es für richtig halten, ein
        Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ eingerich-
        tet zu haben.
        Als die christlich-liberale Bundesregierung als erste
        überhaupt am 28. September 2010 ein umfassendes und
        langfristig angelegtes Energiekonzept beschlossen hat,
        wurde kurz darauf, im Dezember 2010, das Sonderver-
        mögen per Gesetz eingerichtet. Damit sollten zusätzliche
        Programmausgaben freigesetzt werden, wobei „zusätz-
        lich“ all das ist, „was nicht bereits im Bundeshaushalt
        oder in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt“
        ist; so steht es im Gesetz. Mit der Bildung eines Sonder-
        vermögens werden nun erstmals alle Programmmittel
        bzw. Ausgaben gebündelt und gleichzeitig der Jährlich-
        keit aktueller Haushaltslage entzogen. Das Sonderver-
        mögen legt zudem fest, welche Einnahmepositionen für
        die Politikmaßnahmen „reserviert“ sind. Gleichzeitig
        entlastet es den Bundeshaushalt, erhöht die Transparenz,
        schafft Klarheit und einen vollständigen Überblick. Das
        22598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        ist der Vorteil, wenn beim EKF in einem jährlichen Wirt-
        schaftsplan Auskunft über die Rechnungslegung gege-
        ben wird.
        Zur Bewirtschaftung ist es so auch einfacher. Denn
        nun können bei der Umsetzung von Programmen und
        Maßnahmen – insbesondere über Grenzen hinweg – alle
        Beteiligten ressortübergreifend zusammenarbeiten. Da-
        bei fällt mit dem Sondervermögen die Koordination der
        Förderprogramme leichter.
        Darüber hinaus kann das Sondervermögen Rücklagen
        bilden, was vorteilhaft ist, um überjährige Schwankun-
        gen auf der Einnahme- und Ausgabenseite ausgleichen
        zu können.
        Die Vorteile zur Einrichtung eines Sondervermögens
        wurden auch in der Anhörung zum EKF im Juni 2011
        positiv gewürdigt. So schreiben beispielsweise Green-
        peace, NABU, WWF und andere in ihren Stellungnah-
        men vom 24. Juni 2011, also fast exakt vor einem Jahr:
        „Wir begrüßen sehr nachdrücklich die Einrichtung des
        Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘, in den ab
        2013 vollständig die Erlöse aus der Versteigerung der
        Emissionszertifikate zur Finanzierung nationaler und in-
        ternationaler klimarelevanter Ausgaben fließen sollen.
        Innerhalb der EU ist dieser Schritt richtungweisend.“
        Greenpeace und NABU weisen auch auf die Vorrei-
        terrolle hin, die Deutschland mit dem Sondervermögen
        eingeht. Denn sie schreiben, dass „Deutschland bisher
        das einzige Land innerhalb der EU“ ist, „das … einen
        großen Teil der Auktionierungserlöse für Maßnahmen
        des Klimaschutzes, unter anderem im Rahmen der Kli-
        maschutzinitiative der Bundesregierung, einsetzt.“ Nun
        weisen Sie darauf hin, dass es auf der Einnahmeseite ein
        Delta gibt. In der Tat lag die Erwartung für 2012 bei
        17 Euro pro Tonne CO2; derzeit liegen wir bei 7,5 Euro.
        Aber aus einem konjunkturellen Effekt eine langfristige
        Bewertung abzugeben, ist unsinnig. Die erwarteten Zer-
        tifikateinnahmen im laufenden Jahr 2012 hängen von
        zwei Punkten ab: erstens von den wirtschaftlichen Ent-
        wicklungen und den damit verbundenen Treibhausgas-
        emissionen in der EU und zweitens von den Diskussio-
        nen auf EU-Ebene zur Anpassung der Klimaziele bzw.
        des Emissionshandelssystems. An dieser Stelle muss ich
        Ihnen, liebe Kollegen von der SPD, sagen, dass Lesen
        bildet: Umweltminister Peter Altmaier will die EU-Kli-
        maschutzziele deutlich verschärfen: auf 30 Prozent we-
        niger Treibhausgasausstöße, so eine dpa-Meldung vom
        17. Juni 2012. Mit Ihrem Antrag werfen Sie sich hinter
        den Zug – klar, zur Show.
        Wir haben nun festgelegt, dass per Gesetz die Verstei-
        gerungserlöse aus dem CO2-Emissionshandel vollstän-
        dig in den Fonds gehen – ohne dass der Finanzminister
        Teile davon für andere Zwecke „abzweigen“ könnte.
        Der Punkt ist aber doch vielmehr, dass keiner so rich-
        tig in die Zukunft blicken kann. Die Bundesregierung
        hat gemäß ihrem Vorsichtsprinzip ihre Annahmen zur
        Erlösentwicklung des EKF für 2013 bereits deutlich re-
        duziert. Sie folgt damit zu einem gewissen Grad der Ein-
        schätzung der Analysten, dass unter den gegebenen Rah-
        menbedingungen das Preisniveau der Jahre 2010/2011
        nicht wieder erreicht wird. Allerdings aufgrund der auf
        europäischer Ebene diskutierten Rahmenbedingungen
        für den CO2-Emissionshandel halten wir für 2013 einen
        durchschnittlichen Preis von 10 Euro pro Tonne CO2 zu
        unterstellen für vertretbar. Da Treibhausgase auch kon-
        junkturbedingt schwanken, kann man vom Status quo
        auch von einer leichten Erholung der Zertifikatspreise
        ausgehen.
        Somit ist es auch seriös, mit Einnahmen und Ausga-
        ben von 2 180 Millionen Euro für das kommende Jahr zu
        planen. Hiervon sollen unter anderem 426 Millionen
        Euro für die Elektromobilität, 394 Millionen Euro für
        den internationalen Klimaschutz und 310 Millionen
        Euro für die CO2-Gebäudesanierung eingeplant werden.
        Mit den vorliegenden Berechnungen und Schätzungen
        können allein in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt
        9,7 Milliarden Euro zusätzlich zu den im Bundeshaus-
        halt veranschlagten Mitteln zur Verfügung stehen. Das
        ist in der Tat eine Erfolgsgeschichte made by Schwarz-
        Gelb.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, da wir Ih-
        nen gerne die Chance und die Zeit zur Muße geben wol-
        len, können wir Ihnen bei der Beratung in den Ausschüs-
        sen unter der Federführung des Haushaltsausschusses
        noch dezidierter Ihre Schwachpunkte aufdecken, um Ih-
        nen auch dezidiert zu erklären, warum wir Ihren Antrag
        ablehnen werden. Bis dahin überlege ich mir auch, über-
        fraktionell einmal Kollegen zu einem Fachgespräch zur
        DKTI einzuladen. Denn wir arbeiten konstruktiv, verant-
        wortlich, zielstrebig und erfolgreich zu unserem und
        zum Wohle über die Grenzen hinaus.
        Uwe Beckmeyer (SPD): Der Klima- und Umwelt-
        politik der Bundesregierung fehlt es an Energie. Die
        Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2050 kann ge-
        lingen. Aber auf dem Weg dahin fehlt der Bundesregie-
        rung ein Umsetzungskonzept und ein Finanzierungsplan.
        Das Beispiel des Sondervermögens Energie- und
        Klimafonds zeigt, dass diese Regierungskoalition keine
        klaren Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung
        der künftigen Energiepolitik hat. Angesichts der anste-
        henden Herausforderungen reicht ein bloßes Bekenntnis
        zum Ausbau des Umwelt- und Klimaschutzes nicht aus.
        Die Bundesregierung muss auch die Rahmenbedingun-
        gen für den Umbau der Energieversorgung schaffen.
        Doch der Energie- und Klimafonds, das Herzstück
        der Energiewende, erweist sich nach einem Jahr als
        Flop. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben
        bleiben weit hinter den Planungen zurück. Die Finanzie-
        rung zentraler Regierungsprojekte für die Energiewende
        ist damit bedroht. Der Grund: Die Bundesregierung hat
        sich bei den Einnahmen kräftig verkalkuliert. Die seit
        dem 1. Januar 2012 einzige Finanzierungsquelle des
        EKF, der CO2-Zertifikatehandel, ist massiv geschrumpft.
        Für den Fonds hatte die Bundesregierung mit einem Li-
        zenzpreis von 17 Euro pro Tonne CO2 gerechnet – und
        dabei nicht nur die Warnungen der Opposition in den
        Wind geschlagen, sondern auch die Hinweise der Deut-
        schen Bank ignoriert, die bereits Ende vergangenen Jah-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22599
        (A) (C)
        (D)(B)
        res den Verfall der Zertifikatspreise prognostiziert hatte.
        Tatsächlich liegt der Preis nun nur bei rund 7,50 Euro.
        Die Folge: Die Klimakasse der Bundesregierung ist
        leer. Statt der geplanten 780 Millionen Euro fließen in
        diesem Jahr nur 345 Millionen Euro in den Energie- und
        Klimafonds. Mit einem Liquiditätsdarlehen, der Auflö-
        sung von Rücklagen und Umschichtungen innerhalb der
        Programme will die Bundesregierung die Mindereinnah-
        men beim EKF ausgleichen. So erhöht sie die in 2012
        verfügbare Summe auf 452 Millionen Euro.
        Gleichwohl kann der EKF damit nur etwas mehr als
        die Hälfte der Ausgaben leisten, die der Deutsche Bun-
        destag im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Doch die
        Energiewende darf nicht zu einer halben Sache werden.
        Denn der Umbau unserer Energieversorgung wird nur
        gelingen, wenn die verschiedenen Akteure in Bund, Län-
        dern und Gemeinden in der Lage sind, flexibel und mit
        zielgerichteten Instrumenten auf die Herausforderungen
        des Klimawandels zu reagieren. Eine ausreichende
        Ausstattung der seit 2011 im Sondervermögen zusam-
        mengefassten Programme ist dafür eine entscheidende
        Voraussetzung.
        Doch aufgrund der aktuellen Finanzsituation beim
        EKF können wichtige Programme nicht mehr finanziert
        werden. Einsparungen gibt es bei folgenden Titeln:
        – Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien,
        BMU: Hier finden mit insgesamt 50 000 Euro die
        größten Einsparungen statt (vergleiche Kampeter-
        Bericht vom 1. März 2012).
        – Energieeffizienzfonds, BMWi/BMVBS
        – Nationale Klimaschutzinitiative, BMU
        – Entschädigungstitel, BMU
        Die Folgen, die dies für die Umsetzung der energie-
        und klimapolitischen Ziele in Deutschland hat, sind noch
        gar nicht absehbar. Doch anstatt die auch von der SPD-
        Bundestagsfraktion wiederholt kritisierte Konstruktion
        des Sondervermögens zu hinterfragen, übt sich die
        Regierungskoalition lieber in Taschenspielertricks. Doch
        das hilft nur wenig. Denn am Ergebnis ändert es nichts:
        In den kommenden vier Jahren fließt deutlich weniger
        Geld in den Umwelt- und Klimaschutz als bisher ge-
        plant, und das eigentliche Problem löst die schwarz-
        gelbe Koalition damit auch nicht. Denn welche Einnah-
        men in der Zukunft zu erwarten sind, wird wesentlich
        von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Entschei-
        dungen über ein Emissionshandelssystem auf EU-Ebene
        abhängen, wie die Bundesregierung gegenüber dem
        Parlament selbst einräumen musste – sie sind also kaum
        vorhersagbar.
        Seriöse Finanzplanung im Interesse des Umwelt- und
        Klimaschutzes sieht anders aus. Was fehlt, ist eine kohä-
        rente Ordnungspolitik für die Energiewende. Was bleibt,
        sind viele offene Fragen, zum Beispiel diese: Welche
        Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
        Einnahmeausfällen beim EKF? Und diese: Will sie
        angesichts der unsicheren Einnahmesituation weiter am
        Instrument des Sondervermögens festhalten?
        Ein Blick in den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf
        2013 zeigt: Ja, die Bundesregierung hat aus den Erfah-
        rungen der vergangenen Monate offenbar nichts gelernt.
        Noch im Juli 2011 hatte die Bundesregierung angekün-
        digt, dass im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 3,3 Mil-
        liarden Euro erzielt wurden. Laut Aufstellung zum Bun-
        deshaushalt 2013 und zum Wirtschaftsplan des EKF
        2013 rechnet sie jetzt mit nur knapp 2,2 Milliarden Euro.
        Diese Schätzung könnte noch sehr optimistisch sein;
        denn Union und FDP gehen für 2013 von einem Zertifi-
        katspreis von 10 Euro aus, wofür es zurzeit keine belast-
        bare Grundlage gibt.
        Die Bundesregierung plant jedoch keineswegs, die
        „fehlende Milliarde“ im EKF auszugleichen, etwa durch
        Aufwüchse in den entsprechenden Einzelplänen von
        BMU und BMZ. Richtig wäre es jetzt, die Finanzierung
        neu zu justieren.
        Die Bundesregierung muss endlich wieder klare Ver-
        hältnisse schaffen und eine gesicherte Finanzausstattung
        der Förderprogramme für erneuerbare Energien und
        mehr nationalen und internationalen Klima- und Um-
        weltschutz sicherstellen. Das gilt insbesondere für eine
        stabile Mittelausstattung der KfW-Förderprogramme zur
        energetischen Gebäudesanierung und die Programme
        zur Elektromobilität; das gilt aber auch für die interna-
        tionale Klimafinanzierung, wo Deutschland mit seinem
        Anteil zum 100-Milliarden-Euro-Versprechen von
        Kopenhagen und Cancun im Wort steht.
        Das gilt aber genauso für die erneuerbaren Energien
        im Marktanreizprogramm (MAP) und die Mittel für For-
        schung im Bereich der erneuerbaren Energien sowie für
        die Energieeffizienz; betroffen von MAP-Kürzungen
        sind unter anderem die Solarthermie (Wärmeerzeugung
        mit Sonnenkollektoren), Pellets- und Scheitholzanlagen
        sowie Wärmepumpen.
        Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag „Zukunft des
        Energie-und Klimafonds“ und der durch ihn finanzierten
        Programme ihre Forderungen formuliert: Kurzfristig
        muss es jetzt darum gehen, die durch den EKF zu finan-
        zierenden Programme zu sichern und zu verhindern,
        dass diese unter der massiven Fehlkalkulation der Bun-
        desregierung leiden und in ihrer Substanz gefährdet wer-
        den. In einem zweiten Schritt muss die Bundesregierung
        dringend die Struktur des Sondervermögens „Energie-
        und Klimafonds“ überprüfen. Wir fordern, die Mittel für
        die Programme zum Klimaschutz und zur Energiewende
        wieder in die Einzelpläne des Bundeshaushalts zu über-
        führen.
        Immerhin eine unserer Forderungen hat die Bundes-
        regierung inzwischen aufgenommen: Zukünftig soll das
        regierungsinterne Verfahren zur Aufstellung des Wirt-
        schafts- und Finanzplans des EKF im Rahmen eines
        Top-down-Verfahrens erfolgen. Die Bundesregierung
        muss dafür sorgen, dass die Entscheidung über die Do-
        tierung der einzelnen Programmtitel nach fachpoliti-
        schen Überlegungen erfolgt und nicht nach Kassenlage.
        Außerdem muss das Parlament in dieser Frage grö-
        ßere Mitspracherechte haben. Wir brauchen keine heiße
        22600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Luft, sondern ausreichende Mittel, um die Energiewende
        zu sichern.
        Stephan Thomae (FDP): Im Grunde wollen wir alle
        das Gleiche: Eine sichere und zuverlässige Energie-
        wende. Aber unsere Wege, dorthin zu gelangen, sind
        grundlegend verschieden. Die FDP-Bundestagsfraktion
        möchte eine klima- und umweltverträgliche, zuverläs-
        sige sowie wirtschaftliche Energieversorgung. Durch
        den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie und
        den damit erforderlichen Umbau der Energieversorgung
        sind somit in den nächsten Jahren erhebliche Investi-
        tions- und Forschungsmaßnahmen erforderlich.
        Unsere Schwerpunkte liegen dabei bei der Steigerung
        der Energieeffizienz, bei der Energieeinsparung und bei
        der Erforschung neuer Antriebs- und Speichertechnolo-
        gien. Gleichzeitig heißt es jedoch auch, internationale
        Verpflichtungen im Umwelt- und Klimaschutz zu erfül-
        len. Für die Umsetzung werden wir in den Jahren 2013
        bis 2016 zusätzlich 9,7 Milliarden Euro in das Sonder-
        vermögen des Energie- und Klimafonds investieren.
        Für die Energiewende wurden in den Bereichen
        Erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Mittel im
        Haushaltsgesetz 2013 im Vergleich zum Haushaltsge-
        setz 2012 deutlich aufgestockt. Für Forschung und Ent-
        wicklung werden zusätzlich rund 180 Millionen Euro
        bereitgestellt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
        der KfW wird im Jahr 2013 zusätzlich 1,5 Milliarden
        Euro aus dem EKF erhalten. Hierdurch werden klima-
        und energiepolitische Ziele im Gebäudebereich umge-
        setzt und erhebliche Investitionen in der Bauwirtschaft
        angestoßen. Für den internationalen Klimaschutz stellt
        die christlich-liberale Regierung im Haushalt 2013 rund
        394 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln
        werden bi- und multilaterale Maßnahmen zur Treibhaus-
        gasminderung, zur Anpassung an den Klimawandel und
        zum Schutz der Wälder und Biodiversität finanziert.
        Die Auflösung des Sondervermögens Energie- und
        Klimafonds ist nicht unser Ziel.
        Was das Ziel Ihrer Politik ist, wissen Sie anscheinend
        selbst noch nicht, liebe Kollegen von der SPD. Auf der
        einen Seite fordern Sie, das Sondervermögen Energie-
        und Klimafonds aufzulösen. Auf der anderen Seite wol-
        len Sie das Sondervermögen erhalten und auf Kürzungen
        in den Titeln des Sondervermögens verzichten. Beide
        Forderungen sind in diesem Antrag zur „Zukunft des
        ,Energie- und Klimafonds‘ und der durch ihn finanzier-
        ten Programme“ enthalten.
        Nun stellt sich mir die Frage, mit welchen Mitteln Sie
        das umsetzen möchten? Wo sollen die Mittel für den
        Energie- und Klimafonds herkommen? Bei diesem An-
        trag zeigt sich wie üblich, dass Sie keine Kraft für Ein-
        sparungen haben: Im Gegenteil! Wie auch im Rahmen
        der Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2012 for-
        dern Sie Mehrausgaben. Bei Mehrausgaben stellt sich
        mir die Frage der Finanzierung. Auch hier wird die SPD
        die für sie typische Antwort geben: Steuererhöhungen!
        Sie versuchen mit Luftbuchungen und einem imagi-
        nären Finanzierungskonzept der Öffentlichkeit vorzu-
        gaukeln, dass Sie Mehrausgaben leisten und gleichzeitig
        sparen, die Nettokreditaufnahme absenken können.
        Diese Zahlen sind irrational, genauso wie die Bestand-
        teile des SPD-Finanzierungskonzepts, wie zum Beispiel
        die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent,
        die Einführung einer Proportionalzone für Einkommen
        zwischen 52 885 Euro und 64 000 Euro, die Erhöhung
        des Abgeltungsteuersatzes von 25 Prozent auf 30 Pro-
        zent – 400 Millionen Euro –, die Rücknahme von Be-
        standteilen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und
        der steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen
        – 1,26 Milliarden Euro – und die Einführung einer Bör-
        senumsatzsteuer – 750 Millionen Euro.
        Die rot-grüne Regierung hat in der letzten Wahlpe-
        riode gezeigt, wie es nicht geht: Die Energiepolitik der
        rot-grünen Bundesregierung war geprägt von einer en-
        thusiastischen Förderung von Herstellung und Vertrieb
        der Anlagen zur Herstellung von Energie aus erneuerba-
        ren Energien, vor allem bei der Solarenergie.
        Im rot-grünen EEG zahlen allein die Verbraucher
        über die EEG-Umlage die Gewinne der Solarbranche.
        Das trifft vor allem Familien besonders hart, weil mehr
        Haushaltsangehörige mehr Strom verbrauchen. Bei uns
        tragen Stromerzeuger über die Brennelementesteuer zu
        den Kosten des Umstiegs bei.
        Auch in den rot-grünen Landesregierungen, wie etwa
        in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen, re-
        gieren Ausgabenpolitiker, die die bestehenden Verschul-
        dungen weiter erhöhen. Sie ziehen mit dem Füllhorn
        durchs Land und verteilen Wohltaten. Im Gegensatz
        dazu reformiert und konsolidiert die schwarz-gelbe Re-
        gierung.
        Der Antrag der SPD enthält die Forderung, keine
        Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm
        vorzunehmen. Das finde ich komisch: Wenn Sie keine
        Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm
        möchten, warum stoppen die SPD-regierten Länder im
        Bundesrat die Verbesserung steuerlicher Abschreibun-
        gen für CO2-Sanierungsmaßnahmen?
        Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Ich
        hoffe, Sie überdenken diesen Antrag noch einmal.
        Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Der Weg,
        wichtige Klimaschutzprogramme über Einnahmen aus
        Klimaschutzinstrumenten zu finanzieren, war eine nahe-
        liegende Idee. Leider ist sie im Falle des Energie- und
        Klimafonds – EKF – gescheitert. Gescheitert ist sie aus
        zwei Gründen.
        Zum einen sind die Versteigerungserlöse aus dem
        CO2-Emissionshandel auf ein Rinnsal versiegt. Die Zer-
        tifikate sind Ramschware; ihr Preis schwankt zwischen
        6 und 8 Euro je Tonne CO2 statt zwischen 25 und
        35 Euro, wie zu Beginn der Handelsperiode erwartet. Die
        Gefahr eines rasanten Preisverfalls hat die Linke schon
        vor Gründung des EKF benannt: die Überausstattung der
        Industrie mit Emissionsberechtigungen und eine wahre
        Schwemme von Emissionsgutschriften aus – zum Teil
        dubiosen – Klimaschutzprojekten im Ausland. Dazu
        kam jetzt noch die Krise. Die ist aber nur das i-Tüpfel-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22601
        (A) (C)
        (D)(B)
        chen; denn die ersten beiden Punkte erklären über
        80 Prozent des Preisverfalls.
        Zum anderen ist der Fonds gescheitert, weil aus dem
        Fonds auch Programme finanziert werden, die gar nichts
        oder nur wenig mit Klimaschutz zu tun haben: die ge-
        planten 500 Millionen Euro etwa, die an die energiein-
        tensive Industrie als Kompensation für emissionshan-
        delsbedingte Strompreiserhöhungen ausgeschüttet werden
        sollen – und das zusätzlich zu den ohnehin überborden-
        den Privilegien der Branchen, beispielsweise beim EEG
        oder den Netzentgelten.
        Aus unserer Sicht wenig mit Klimaschutz zu tun ha-
        ben auch die Programme zur Elektromobilität. Sie wer-
        den eher dazu führen, dass der Atom- und Kohlestrom
        nun auch den Weg auf die Straße findet. Der neueste
        Schrei ist ja das 416-PS-Sportwagen-Monster von Tesla.
        Preis ab 50 000 Euro für den Elektroflitzer. Superstars
        und Firmenchefs können dann mit dem Ding als Zweit-
        wagen imagefördernd durch die Gegend schaukeln. Wo-
        her der Strom hkommt, der das vermeintlich ökologische
        Zweitonnenteil in 4,4 Sekunden auf 100 Sachen und
        zum nächsten Flieger bringt, ist dann schon egal –
        Hauptsache Elektro!
        Doch zurück zum Fonds. Wir unterstützen das Anlie-
        gen der SPD, über eine Verschärfung des EU-Klima-
        schutzziels die CO2-Preise anzuheben. Das wäre ein Plus
        für den Klimaschutz und über die Auktionseinnahmen
        auch eines für die Bundeskasse.
        Gleichzeitig stellen wir uns aber inzwischen die
        Frage, ob es wirklich klug ist, die Finanzierung des
        Klimaschutzes langfristig über einen Schattenhaushalt
        von schwankenden CO2-Preisen abhängig zu machen.
        Schließlich geht es um so wichtige Anliegen wie die
        energetische Gebäudesanierung oder das Marktanreiz-
        programm für die regenerative Wärme. Die Höhe und
        Ausgestaltung beider Programme haben auch enorme
        Auswirkungen auf die Mieten. Und genau bei diesen
        Programmen wurde wegen der sinkenden Einnahmen
        massiv gekürzt. Dagegen sind besagte 500 Millionen für
        die Industrie weiter im Plan! Hier sieht man, wo der
        Hase hinläuft! Vor allem aber ist die Linke wenig opti-
        mistisch, dass genügend CO2-Zertifikate vom Markt ge-
        nommen werden. Denn da müssten sich die europäi-
        schen Regierungen ernsthaft mit der Wirtschaft anlegen,
        auch die deutsche. Weil das wohl nicht passieren wird,
        bleibt der CO2-Preis wahrscheinlich genauso im Keller
        wie die Einnahmen des EKF. Und darum ist es wohl das
        Beste, den Fonds aufzulösen.
        Wir denken, Klimaschutz muss künftig wieder inner-
        halb des Bundeshaushalts finanziert werden. Und die
        Politik muss die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.
        Die Einnahmen aus dem Emissionshandel können dabei
        helfen, aber nicht Voraussetzung dafür sein.
        Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Es war ein Fehler, die vielen wichtigen Pro-
        gramme aus dem ordentlichen Haushalt in den Energie-
        und Klimafonds auszulagern. Durch diese Konstruktion
        als Sondervermögen unterliegen die Programme direkt
        dem Risiko, dass weniger Geld als erwartet über den
        Emissionshandel reinkommt, und dann werden sie direkt
        vom Finanzminister gekürzt. Wir halten es für falsch,
        dass der Finanzminister derjenige ist, der entscheidet,
        bei welchem Programm mehr oder weniger gekürzt
        wird. Wie das läuft, konnten wir dieses Jahr im März
        schon beobachten. Zwar haben Sie erfreulicherweise das
        Gebäudesanierungsprogramm nicht angegriffen, aber die
        Mittel für die Energieeffizienzforschung haben Sie um
        die Hälfte gekürzt und das MAP haben Sie sogar kom-
        plett zusammengestrichen! Insgesamt stehen statt der ur-
        sprünglich geplanten 780 Millionen Euro nur 452 Mil-
        lionen Euro zur Verfügung. Fast die Hälfte der Mittel
        wurde gekürzt! Das zeigt, wie unwichtig Ihnen die so-
        lide Finanzierung der Energiewende ist!
        Auch für die nächsten Jahre stehen Ihre Planungen
        nicht auf solidem Grund. Wenn Sie sich nicht endlich für
        einen CO2-Mindestpreis und das 30-Prozent-Ziel auf eu-
        ropäischer Ebene effektiv einsetzen, ist nämlich auch der
        Kabinettsbeschluss von gestern das Papier nicht wert,
        auf dem er gedruckt ist. Noch planen Sie mit Einnahmen
        von 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2013. Beim aktuellen
        Zertifikatepreis von nicht einmal 8 Euro werden Sie
        diese Einnahmen aber niemals so erzielen!
        Nochmal zum Inhalt des EKF: Anstatt 18 Millionen
        Euro für energetische Stadtsanierung brauchen wir zu-
        sätzlich zum KfW-Programm einen Energiesparfonds
        mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro! 1,5 Milliar-
        den Euro aus dem Gebäudesanierungsprogramm sind
        schlicht zu wenig und diese 18 Millionen Euro für die
        Quartierssanierung echt nur ein Tropfen auf den heißen
        Stein!
        Wir haben Ihnen schon häufiger aufgezeigt, wie diese
        Programme solide finanziert werden können. Es gibt ge-
        nügend ökologisch schädliche Subventionen, die abge-
        baut werden müssen! Es ist doch pervers, wenn umwelt-
        schädliches Verhalten finanziell, aus Steuermitteln von
        allen Bürgerinnen und Bürgern, belohnt wird und wir da-
        nach weitere Steuergelder aufwenden müssen, um die
        Schäden zu reparieren!
        Zum Beispiel die massive Bevorzugung des Flugver-
        kehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern wie der Bahn.
        Die Luftverkehrsteuer ist keine ungerechtfertigte Zusatz-
        belastung für die Branche. Die Passagierzahlen an deut-
        schen Flughäfen sind 2011 um 5 Prozent gewachsen, das
        war das stärkste Wachstum dieser Branchen in den letz-
        ten fünf Jahren! Die Luftverkehrsteuer gleicht nur einen
        Bruchteil der Subventionen aus, von denen der klima-
        schädliche Flugverkehr profitiert. Die Subventionen be-
        laufen sich auf mehr als 10 Milliarden Euro jährlich, das
        muss sich ändern! Aber was machen Sie, was macht die
        Regierung? Ramsauer, der ja Minister und damit Teil des
        Kabinetts ist, fordert, nachdem er selbst dem Kabinetts-
        beschluss zugestimmt hat: erstens 1 Milliarde mehr für
        Verkehrsinfrastruktur von vorgestern und zweitens die
        Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Das gibt in der
        Summe eine Lücke von 2 Milliarden Euro. Wie wollen
        Sie die denn finanzieren? Haben Sie dafür eine Antwort?
        Herr Ramsauer ist es doch, der hier ungedeckte Forde-
        rungen auf Pump macht!
        22602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Das Motto darf doch nicht sein nur zu propagieren,
        Sie müssen auch liefern! Es gibt nämlich einiges zu tun:
        Erstens: Dieser Schattenhaushalt EKF ist gescheitert.
        Deswegen wollen wir die Förderprogramme für die
        Energiewende und den Klimaschutz wieder in die regu-
        lären Fachhaushalte überführen.
        Zweitens: Es muss endlich mehr passieren beim Ab-
        bau ökologisch schädlicher Subventionen! Wir brauchen
        eine echte Ticket-Tax, das Dienstwagenprivileg gehört
        abgeschafft und die Ausnahmen bei der Ökosteuer müs-
        sen begrenzt werden, um damit die Energiewende- und
        Klimaschutzprogramme solide im Haushalt zu finanzie-
        ren.
        Es ist völlig klar: Die Energiewende ist dringend not-
        wendig, machbar und finanzierbar. Man muss es nur
        wollen.
        Anlage 14
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens-
        gesetzes (Tagesordnungspunkt 16)
        Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Der Deutsche
        Bundestag hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensge-
        setz – oder kurz: KapMuG – im Jahr 2005 beschlossen.
        Auslöser für die damalige Gesetzesinitiative war eine
        Prozesslawine von knapp 15 000 Anlegern, die sich
        durch einen falschen Verkaufsprospekt der Deutschen
        Telekom AG zum Aktienkauf bewegt sahen. Damals
        zeigte sich, dass das deutsche Verfahrensrecht für solche
        Massenverfahren kein geeignetes Instrumentarium zur
        Verfügung stellte; schließlich machte auch das Bundes-
        verfassungsgericht deutlich, dass ein besonderes verfah-
        rensrechtliches Instrument bei Massenverfahren zur Ver-
        meidung überlanger Verfahrensdauern notwendig sein
        könnte.
        Das KapMuG war die Reaktion des Gesetzgebers auf
        diesen Hinweis. Ziel des Gesetzes war es, vor allem
        Kleinanleger mit vergleichsweise geringen finanziellen
        sogenannten Streuschäden, die sie durch falsche Kapital-
        marktinformationen oder unrichtige Börsenprospekte er-
        litten haben, besser zu schützen. Unter dem Strich kann
        man sagen, dass mit dem KapMuG hier ein durchaus ef-
        fektives Rechtsschutzinstrument zur Verfügung gestellt
        wurde: Die Kosten für den einzelnen Anleger blieben
        überschaubar, und die Gerichte wurden entlastet. Wir
        wollen das KapMuG, das in seiner Geltungsdauer bis
        zum 31. Oktober 2012 beschränkt ist und dann außer
        Kraft treten würde, daher fortführen.
        Gleichzeitig wollen wir aber diejenigen Bereiche des
        Gesetzes, in denen sich in den letzten Jahren Schwach-
        stellen gezeigt haben, verbessern. Der heute in zweiter
        und dritter Lesung zu beschließende Gesetzentwurf der
        christlich-liberalen Bundesregierung verbindet positive
        Erfahrungen mit notwendigen Änderungen und präsen-
        tiert ein an Prinzipien des bisherigen KapMuG festhal-
        tendes, aber der Übersichtlichkeit wegen neu gefasstes
        Stammgesetz.
        Worum geht es im Einzelnen? Zunächst wird der An-
        wendungsbereich des KapMuG moderat ausgeweitet. Es
        bleibt zwar bei der Beschränkung auf kapitalmarktrecht-
        liche Ansprüche – denn für ein allgemeines Instrument
        des kollektiven Rechtsschutzes für alle zivilrechtlichen
        Ansprüche ist es noch zu früh; es besteht auch nicht in
        gleicher Weise ein Bedarf –, das Gesetz soll zukünftig
        aber solche Schadenersatzansprüche erfassen, die aus ei-
        ner fehlerhaften Anlageberatung und Anlagevermittlung
        resultieren. Es sollen also nicht nur diejenigen Fälle er-
        fasst werden, in denen der Schadenersatz unmittelbar
        durch eine fehlerhafte Kapitalmarktinformation verur-
        sacht wird, sondern auch solche Fälle, in denen ein nur
        mittelbarer Zusammenhang besteht. Das ist sachgerecht;
        die Unterscheidung von unmittelbarer und mittelbarer
        Verursachung eines Schadens ist in der Praxis häufig
        schwierig und in der Sache auch nicht angemessen.
        Wir ziehen zudem die Konsequenz, dass der im
        KapMuG vorgesehene Abschluss eines Vergleichs zur
        Beendigung des Verfahrens in der Praxis kaum zum Tra-
        gen gekommen ist. Woran lag das? Nach dem bisherigen
        KapMuG ist ein Vergleich nur dann möglich, wenn alle
        Beteiligten – Musterkläger, Musterbeklagte und alle Bei-
        geladenen – diesem zustimmen. Man kann sich leicht
        vorstellen, dass das kaum jemals der Fall ist, weil die In-
        teressenlagen – gerade in Massenverfahren – oftmals
        sehr unterschiedlich sind.
        Das neue KapMuG sieht daher einen gerichtlich ge-
        billigten Vergleich zwischen Musterkläger und Muster-
        beklagten mit Austrittsmöglichkeit vor. Dabei hört das
        Gericht die Beigeladenen lediglich an, ob der Vergleich
        eine angemessene Lösung darstellt; zustimmen müssen
        sie hingegen nicht mehr. Die Beigeladenen können aller-
        dings innerhalb eines Monats ihren Austritt – einen so-
        genannten Opt-out – aus dem Vergleich erklären, falls
        sie den Vergleich inhaltlich ablehnen. Für die Ausgetre-
        tenen wird der Vergleich dann nicht verbindlich. Um zu
        gewährleisten, dass der Vergleich tatsächlich eine für
        alle Beteiligten angemessene Regelung des Streits ent-
        hält und um den Vergleichserfolg nicht zu unterlaufen,
        haben wir zusätzlich ein Quorum als Voraussetzung für
        die Wirksamkeit des Vergleichs festgelegt: Der geneh-
        migte Vergleich wird erst dann wirksam, wenn weniger
        als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt erklären.
        Mit anderen Worten: Es müssen 70 Prozent derjenigen,
        deren Rechtsstreit durch den Vergleich beendet werden
        soll, diesen mittragen. Dadurch wird die materielle Rich-
        tigkeitsgewähr – die am besten immer noch die Parteien
        selbst feststellen und die nicht ein Gericht feststellen
        kann – sichergestellt. Wird dieses Quorum erreicht, wird
        der Vergleich für alle Beteiligten, die nicht ihren Opt-out
        erklärt haben, verbindlich.
        KapMuG-Verfahren haben sich in der Vergangenheit
        als langwierig erwiesen. Wir wollen das Musterverfah-
        ren daher beschleunigen, indem die Gerichte zulässige
        Musterverfahrensanträge innerhalb von sechs Monaten
        im Klageregister bekannt machen sollen. Im Gesetzent-
        wurf waren hier ursprünglich nur drei Monate vorgese-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22603
        (A) (C)
        (D)(B)
        hen. Das erschien uns angesichts des regelmäßigen Um-
        fangs und der Komplexität solcher Verfahren und der
        Notwendigkeit, rechtliches Gehör zu gewähren, zu kurz.
        Eine Frist, die in der Praxis nicht eingehalten werden
        kann, erscheint uns nicht sinnvoll. Dennoch geht mit der
        Sechsmonatsfrist das deutliche Signal an Gerichte, dass
        wir eine schnellere Bearbeitung der Verfahren wollen.
        Mit dem neuen KapMuG schaffen wir vor allem auch
        ein Mehr an Schutz für geschädigte Kleinanleger. Viele
        haben in der Vergangenheit den Weg der Klage nicht be-
        schritten, weil sie Mühen und Kosten eines Prozesses
        scheuten. Oftmals sind sie am Ende rechtlos geblieben,
        weil sie ihre Rechte gerichtlich nicht durchsetzen woll-
        ten und diese irgendwann verjährten.
        Hier schaffen wir Abhilfe. Wir ermöglichen in Zu-
        kunft, dass Geschädigte ihre Ansprüche mit Blick auf
        ein anhängiges Musterverfahren beim Oberlandesgericht
        anmelden können. Die Anmeldung entfaltet eine ver-
        jährungshemmende Wirkung. Das bedeutet, dass Ge-
        schädigte, die vorerst nicht den Gerichtsweg beschreiten
        wollen, dennoch ihre Rechte wahren und den Ausgang
        des Musterverfahrens abwarten können.
        Wir sehen aber auch die Gefahren, die die Möglich-
        keit dieses Anmeldeverfahrens mit sich bringt. Wir
        haben daher die Rechtswirkung der Anmeldung des
        Anspruchs auf die verjährungshemmende Wirkung
        begrenzt. Anmelder werden ausdrücklich nicht in die
        Bindungswirkung des Musterentscheids und eines Ver-
        gleichs, der im Musterverfahren geschlossen wird, ein-
        bezogen. Ansonsten hätte ein Anmelder bei geringen
        Kosten einen maximalen Nutzen. Zu Recht würden sich
        Musterkläger und Beigeladene fragen, warum sie Kosten
        und Risiken eines Musterverfahrens in Kauf nehmen,
        wenn eine Anmeldung bzw. eine einfache Teilnahme
        zum gleichen Ergebnis führen würde. Hier bestünde die
        Gefahr, dass sich nicht mehr genug Personen finden, die
        bereit sind, das Musterverfahren als Beteiligte mit den
        damit einhergehenden Prozess- und insbesondere Kos-
        tenrisiken zu führen. Trittbrettfahrer wären auf den Plan
        gerufen. Das KapMuG könnte auf diese Weise konterka-
        riert werden, oder es könnte – wie es ein Sachverständi-
        ger in der Anhörung des Rechtsausschusses formulierte –
        den Tod des KapMuG bedeuten. Das wollen wir verhin-
        dern und haben daher die Rechtswirkung der Anmel-
        dung auf das für den Schutz der Anleger notwendige
        Minimum reduziert.
        Aus diesem Grund ist auch Kapitalanlegern, die be-
        reits Klage erhoben haben, der Weg einer Anmeldung
        ihrer Ansprüche verschlossen. Auf diese Weise wird ver-
        hindert, dass Kläger nach Eröffnung eines Musterverfah-
        rens zur Vermeidung des Prozesskostenrisikos in die An-
        spruchsanmeldung fliehen.
        Bei Verfahren nach dem KapMuG handelt es sich um
        rechtlich wie wirtschaftlich sehr komplexe und bedeut-
        same Gegenstände. Auch geht es oft um viele Hundert
        oder zum Teil Tausend Geschädigte. Wir sagen daher:
        Ein solches Musterverfahren hat stets grundsätzliche Be-
        deutung im Sinne des § 574 Abs. 2 ZPO. Damit eröffnen
        wir die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH
        und stellen auf diese Weise sicher, dass die Geschädigten
        ausreichenden Rechtsschutz bekommen.
        Viele der Regelungen des alten KapMuG konnten in
        der gerichtlichen Praxis bislang nur unzureichend er-
        probt werden, weil es schlechterdings zu wenige Verfah-
        ren gab. Auch führen wir nun eine Reihe neuer Regelun-
        gen ein. Inwieweit sich diese Änderungen im KapMuG
        bewähren, wollen wir in den kommenden Jahren auf-
        merksam verfolgen. Wir haben daher eine erneute Be-
        fristung des Gesetzes bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Da-
        mit stellen wir sicher, dass sich der Deutsche Bundestag
        zu diesem Zeitpunkt nochmals intensiv mit dem
        KapMuG beschäftigen und die gemachten Erfahrungen
        auswerten muss.
        Abschließend kann ich für meinen Teil festhalten,
        dass wir heute insgesamt über einen sehr gelungenen
        Gesetzentwurf abstimmen. Nach den sehr sachlichen und
        konstruktiven parlamentarischen Beratungen – und hier
        richte ich einen Dank an die jeweiligen Berichterstatter
        der Fraktionen und das Bundesjustizministerium – hoffe
        ich, dass wir den Gesetzentwurf nun mit großer Mehr-
        heit im Deutschen Bundestag verabschieden werden.
        Mechthild Heil (CDU/CSU): Hinter dem derart sper-
        rigen Titel „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“
        verbirgt sich viel, über das wir uns freuen können: Wir
        können uns freuen, dass die Bundesregierung mit diesem
        Gesetzentwurf das Kapitalanleger-Musterverfahrensge-
        setz verbessern wird und praxistauglicher macht. Wir
        können uns freuen, dass wir einen parteiübergreifenden
        Konsens haben – im Sinne der Verbraucher. Und wir
        können uns freuen, dass dieses Gesetz ein weiterer Bau-
        stein in der Gesamtkonstruktion zur Stärkung der Ver-
        braucher im Finanzbereich ist.
        Bisher wurden schon viele Verbesserungen für die
        Verbraucher im Finanzbereich erreicht. Dazu gehört die
        Einführung von Produktinformationsblättern, Bera-
        tungsprotokollen und Regelungen zum Grauen Kapital-
        markt und zur Honorarberatung. Bei dem Kapitalan-
        leger-Musterverfahrensgesetz sind die Rechtspolitiker
        federführend zuständig. Es ist aber gut und wichtig, dass
        der Verbraucherschutz mitberatend tätig ist und ich als
        Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion
        auf die Auswirkungen für die Verbraucher aufmerksam
        machen kann; denn es geht hier ja um die Rechte der
        Verbraucher.
        Falsche Kapitalmarktinformationen oder fehlerhafte
        Börsenprospekte schädigen nicht nur Großinvestoren,
        sondern eben auch Kleinanleger. Zwar ist der einzelne
        Betrag nicht immer hoch, aber durch die Fülle an Klein-
        beträgen kann der Schaden schnell in Millionenhöhe
        steigen. Für den Einzelnen steht aber die Geltendma-
        chung seiner Schäden in keinem Verhältnis zu dem fi-
        nanziellen Aufwand eines Prozesses. 2004/2005 gab es
        eine Vielzahl von gleichartigen Gerichtsverfahren gegen
        die Deutsche Telekom. Aktionäre verlangten Schaden-
        ersatz wegen falscher Angaben in einem Verkaufspros-
        pekt. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass das
        deutsche Verfahrensrecht für solche Massenverfahren
        kein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellte.
        22604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zudem waren die Verfahren rechtlich außerordentlich
        komplex und zogen sich über Jahre hin. In der langen
        Prozessdauer sah das Bundesverfassungsgericht einen
        Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie, wonach in an-
        gemessener Zeit über einen Streit entschieden werden
        muss.
        Der Gesetzgeber reagierte mit dem KapMuG. Damit
        steht seither ein Instrument zur Bewältigung von Mas-
        senklagen zur Verfügung. Vor allem aber soll es geschä-
        digten Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatz-
        ansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren
        wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffent-
        licher Kapitalmarktinformationen ermöglicht. Im Mus-
        terverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die
        sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzpro-
        zessen gleichlautend stellen, einheitlich durch ein Ober-
        landesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger ent-
        schieden werden.
        Die Wirkung des Gesetzes wurde im Jahr 2009 im
        Auftrag des Bundesjustizministeriums evaluiert. Fazit:
        Das KapMuG hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings
        haben sich in der praktischen Anwendung Defizite ge-
        zeigt. Nachbesserungen sind nötig. Da das Gesetz befris-
        tet in Kraft war, konnten die Ergebnisse der Evaluation
        in diesen neuen Gesetzentwurf einfließen. Und deswe-
        gen sind wir heute hier. Der vorgelegte Gesetzentwurf
        der Bundesregierung verbindet die positiven Erfahrun-
        gen mit den notwendigen Änderungen: Die Grundstruk-
        tur und die Prinzipien des bisherigen KapMuG werden
        beibehalten.
        Es gibt aber signifikante Verbesserungen, vor allem
        für die Kapitalanleger: Der Anwendungsbereich wird er-
        weitert und auf Rechtsstreitigkeiten mit mittelbarem Be-
        zug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation aus-
        gedehnt. Dadurch kann in Zukunft auch die Haftung
        wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in
        der etwa ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand ei-
        nes Musterverfahrens sein. Auch der Vergleichsab-
        schluss im Musterverfahren wurde erleichtert, um eine
        gebündelte gütliche Beilegung von Anlegerstreitigkeiten
        zu fördern. Bisher war eine Einigung nur möglich, wenn
        alle Beteiligten der Einigung zustimmen. In der Praxis
        zeigte sich allerdings, dass dies kaum erfüllbar ist.
        Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, einen gericht-
        lich gebilligten Vergleich zwischen Musterkläger und
        Musterbeklagten mit Austrittsmöglichkeit einzuführen.
        Die Justiz wird dadurch entlastet, und das Musterverfah-
        ren wird für die Beteiligten attraktiver. Zudem wird das
        Musterverfahren beschleunigt. Es ist eine sechsmonatige
        Frist für die Bekanntmachung zulässiger Musterverfah-
        rensanträge vorgesehen. Bisher können Gerichte ohne
        besondere Voraussetzungen die gemeinsame Klage in
        Einzelprozesse aufteilen. Für die Kläger besteht dadurch
        die Gefahr, ihren Kostenvorteil zu verlieren. Im neuen
        Gesetzentwurf ist eine Verfahrenstrennung nur zulässig,
        wenn es dafür gewichtige Gründe gibt.
        Zusätzlich wird eine Art der „einfachen Teilnahme“
        ergänzt. Die Einführung einer „Anmeldung des An-
        spruchs zum Musterverfahrens“ soll in ihrer Wirkung
        eine Hemmung der Verjährung bewirken.
        Alle diese Neuerungen stärken die Rechte des Ver-
        brauchers. Wenn sich die „Neuauflage“ des KapMuG
        bewährt, sollten wir die Ausweitung auch auf andere Be-
        reiche des Verbraucherschutzes prüfen. Aus verbrau-
        cherpolitischer Sicht sind Musterverfahren unter be-
        stimmten Bedingungen sinnvoll. Eine große Zahl
        betroffener Einzelpersonen, die auf Schadenersatz kla-
        gen, gibt es nicht nur unter den Kapitalanlegern. In Be-
        tracht kommen insbesondere Verfahren, in denen der
        Verbraucher ein Interesse an der Geltendmachung des
        Schadens hat, das Kostenrisiko eines Prozesses ihn aber
        von der Klageerhebung abhält.
        Ich halte es deshalb für sinnvoll, dass auch dieses Ge-
        setz für die Geltungsdauer von acht Jahren befristet
        wird. Wir halten uns mit der Befristung die Möglichkeit
        offen, das Gesetz bei Bedarf weiter an die Praxis anzu-
        passen.
        Ich freue mich aber, dass wir heute einen breiten Kon-
        sens haben. Mit diesem Entwurf stärken wir das Ver-
        trauen der Anleger und Verbraucher, und wir stärken das
        Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland all-
        gemein – durch mehr Transparenz und besseren Rechts-
        schutz.
        Ingo Egloff (SPD): Heute diskutieren wir ein Gesetz
        mit einem schwierigen Namen, das Kapitalanleger-Mus-
        terverfahrensgesetz – kurz KapMuG genannt –, das aber
        für die Verbraucher im Bereich des Kapitalmarktes ein
        wichtiges Gesetz ist.
        Seit der Lehman-Brothers-Krise steht der Kapital-
        markt unter besonderer Beobachtung. Insbesondere stellt
        sich die Frage: Welche Angaben werden von Emittenten
        gemacht, um Kapitalanleger zu veranlassen, ihr Produkt
        zu kaufen? Angefangen hatte die Debatte aber bereits
        früher, als beim Börsenhype der 1990er-Jahre viele Tau-
        send Normalbürger meinten, nun auch in Aktien anlegen
        zu müssen. Spätestens seit dem Platzen der Telekom-
        blase trat die Ernüchterung ein.
        Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesetzgeber dem
        Bürger, aber auch den Gerichten ein Instrumentarium an
        die Hand geben, um Fehlentwicklungen zu korrigieren
        bzw. justiziabel zu machen. Die rot-grüne Bundesregie-
        rung hatte das Ursprungsgesetz auf den Weg gebracht,
        die Große Koalition das bewusst befristete Gesetz ver-
        längert, allerdings mit der Maßgabe einer erneuten Be-
        fristung.
        Wir werden heute über eine weitere Verlängerung des
        Gesetzes entscheiden, das auch diesmal wiederum mit
        einer Befristung versehen ist. Ich denke, dass der
        Rechtsausschuss sich gründlich mit der Materie befasst
        hat und in Auswertung der Expertenanhörung sehr be-
        wusst diese weitere Befristung gewählt hat; denn die An-
        hörung hat nicht nur Verbesserungsbedarf gezeigt, son-
        dern auch, dass wir in Deutschland noch nicht so viel
        Erfahrung mit dem Gesetz haben, dass es nunmehr auf
        Dauer zu verabschieden wäre. Es ist geboten, das Gesetz
        noch mal zu befristen, um auch die Wirkungen unserer
        jetzt veränderten Gesetzeslage in der Praxis zu beobach-
        ten.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22605
        (A) (C)
        (D)(B)
        Wir haben den Anwendungsbereich des Gesetzes
        nunmehr auch auf die Schadenersatzansprüche infolge
        falscher Anlageberatung ausgeweitet, sodass auch diese
        musterverfahrensfähig sind.
        Die gütliche Streitbeilegung wird erleichtert, weil
        nicht mehr der Vergleichsabschluss von der Zustimmung
        aller Beteiligter abhängig ist, sondern eine Mehrheit von
        70 Prozent reicht. Dies macht die Angelegenheit leichter
        handhabbar, verhindert aber einen Kuhhandel des Mus-
        terklägers mit der Beklagten zulasten der Beigeladenen.
        Auch die Möglichkeit einer einfachen Anmeldung von
        Forderungen ist meines Erachtens positiv zu bewerten.
        Sie schützt diejenigen Verbraucher, die sich vielleicht
        aus finanziellen Gründen davor scheuen, selbst eine
        Klage einzureichen, soweit über die Frage der Chancen
        im Rahmen des Verfahrens noch keine Klarheit herrscht.
        Die Forderungsanmeldung unterbricht aber die Verjäh-
        rung. Allerdings führt die einfache Anmeldung nicht
        dazu, dass der Anmeldende automatisch vom Ergebnis
        profitiert. Das ist aber auch richtig, weil er ja nicht ins fi-
        nanzielle Risiko eines Prozesses geht und somit „Tritt-
        brettfahrerei“ verhindert wird. Und es entlastet ein Stück
        weit die Gerichte, weil die Verfahren so überschaubarer
        bleiben. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung
        in Anspruch genommen wird und sich in der Praxis be-
        währt.
        Gut ist auch, dass entgegen dem ersten Entwurf die
        Rechtsbeschwerde zum BGH erhalten bleibt und die Be-
        schwerdemöglichkeit nicht auf die ursprünglich vorgese-
        hene allgemeine Regelung der Zulässigkeitsvorausset-
        zungen reduziert wurde, nämlich auf die Fälle von
        grundsätzlicher Bedeutung, der Fortbildung des Rechts
        und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
        Die Beschleunigung der Verfahren ist wichtig; denn
        Kläger schrecken oft davor zurück, langjährige Prozesse
        zu führen. Deshalb ist die Reduzierung der Frist zu Be-
        ginn des Verfahrens grundsätzlich zu begrüßen. Aller-
        dings erscheint auch mir der gefundene Kompromiss mit
        sechs Monaten bis zur Bekanntmachung des Verfahrens
        im Klageregister angemessener und praxisgerechter zu
        sein, als es die ursprünglich vorgesehene Frist von drei
        Monaten gewesen wäre.
        Ob es gelingt, die in der Sachverständigenanhörung
        kritisierte Praxis der Gerichte zu unterbinden, gebün-
        delte Verfahren wieder in Einzelverfahren aufzuteilen,
        um dafür zu sorgen, dass die Kammern in der Statistik
        ihrer Fälle auf die nötige Anzahl kommen, lassen wir
        einmal zunächst dahingestellt. Die Praxis wird es zeigen.
        Sollte diese Verhaltensweise andauern, wird man in der
        Gerichtsverwaltung ein Prozedere finden müssen, das
        die erhebliche Mehrbelastung der Kammern bei gebün-
        delten Verfahren berücksichtigt. Sollte die gerichtliche
        Praxis hier keine Abhilfe schaffen, werden wir als Ge-
        setzgeber gefordert sein.
        Ich finde es auch richtig, dem Anwalt des Musterklä-
        gers eine zusätzliche Gebühr von 0,3 bezogen auf den
        Gesamtgegenstandswert des Verfahrens zu gewähren,
        die zulasten der Staatskasse geht. Schließlich ist der Ar-
        beitsaufwand erheblich und die Entlastung der Justiz
        durch die Vermeidung einer Vielzahl von Verfahren mit
        umfangreichen Beweisaufnahmen enorm. Insofern ist
        eine zusätzliche Honorierung der Leistung des Kläger-
        anwalts sachgerecht.
        Insgesamt möchte ich mich für die stets sachgerechte
        und kollegiale Zusammenarbeit bei den Kollegen Be-
        richterstattern der anderen Fraktionen bedanken. Mein
        Dank gilt auch den Mitarbeitern des Bundesministe-
        riums der Justiz, die uns stets sachkundig beraten und
        viel Vorarbeit geleistet haben und insbesondere die not-
        wendigen Konsequenzen aus Feststellungen der Sach-
        verständigenanhörung gezogen haben.
        Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in zweiter
        und dritter Lesung zustimmen.
        Christian Ahrendt (FDP): Wir beraten heute in
        zweiter und dritter Lesung über den Entwurf eines Ge-
        setzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens-
        gesetzes, KapMuG. Der Rechtsausschuss hat in seiner
        Sitzung am 27. Juni 2012 einstimmig dem Beschlussvor-
        schlag der Regierungskoalition zugestimmt. Der Be-
        schlussfassung ist eine intensive Beratung durch die
        Fraktionen, die Berichterstatter und das Bundesministe-
        rium der Justiz vorausgegangen.
        Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen
        Bundestag beschlossen. Wegen der zahlreichen zivilpro-
        zessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die
        Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre und
        verlängerte dann um weitere zwei Jahre, um in dieser
        Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis be-
        währt. Die Evaluation kam zu dem Ergebnis, dass das
        KapMuG mit seinem neuartigen Musterfeststellungsver-
        fahren zur effektiven gerichtlichen Handhabung von
        Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bei-
        trägt. Auch die Länder und die Verbände, die im vergan-
        genen Jahr an dem Gesetzgebungsvorhaben beteiligt
        wurden, teilen überwiegend diese Einschätzung und sind
        bereit, mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
        weiterzuarbeiten. Der zu beratende Gesetzentwurf hält
        daher grundsätzlich an dem ursprünglichen KapMuG
        fest.
        Mit der Reform des KapMuG wird der Anwendungs-
        bereich gegenüber dem bisherigen Recht geöffnet und
        auf Rechtsstreitigkeiten mit auch mittelbarem Bezug zu
        einer öffentlichen Kapitalmarktinformation ausgedehnt.
        Damit sind insbesondere nun auch Anlagevermittler und
        -berater erfasst. Denn zahlreiche Anlageberatungs- und
        Anlagevermittlungsfälle, bei denen standardisierte Kapi-
        talmarktinformationen verwendet wurden, sind in der
        Vergangenheit vom KapMuG nicht erfasst worden. Es
        bleibt aber dabei, dass der Anwendungsbereich in diesen
        Fällen immer nur dann eröffnet ist, wenn ein Bezug zu
        einer öffentlichen Kapitalmarktinformation besteht. Für
        eine Öffnung des Anwendungsbereichs für sämtliche
        Anspruchsarten und eine Aufnahme in die Zivilprozess-
        ordnung ist das Musterverfahren allerdings noch nicht
        ausreichend erprobt worden.
        Ebenfalls vereinfachen wir den Vergleichsabschluss
        im Musterverfahren. Genauso werden die Eröffnung des
        22606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe
        von Einzelmaßnahmen beschleunigt.
        Weiterhin stärken wir die Prozesswirtschaftlichkeit,
        indem nun eine Prozesstrennung erst möglich wird,
        wenn die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung
        der Sache zu einer verzögerten Erledigung eines we-
        sentlichen Teils des Rechtsstreits führen würde. Dies ist
        erforderlich, um die Parteien hinreichend vor miss-
        bräuchlichen Abtrennungsentscheidungen der Gerichte
        zu schützen.
        Durch die Anhörung und die Beratungen hatte sich
        herausgestellt, dass der Gesetzentwurf noch in einigen
        Punkten nachgebessert werden konnte, um den Rechts-
        schutz für Kapitalanleger zu verbessern und effektiver
        zu gestalten.
        Die Einführung eines gesetzlichen Quorums von
        70 Prozent neben der gerichtlichen Genehmigung be-
        steht nun als zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für
        einen Vergleich im Musterverfahren. Das Quorum ist
        notwendig, da die Zustimmung aller Beteiligten prak-
        tisch nie erreicht wird. Zudem gewährleistet es, dass der
        Vergleich in der Sache eine angemessene Regelung für
        die Streitbeilegung darstellt, und rechtfertigt die voll-
        ständige Beendigung des Musterverfahrens mit Wirkung
        für die nicht vergleichsbereiten Beigeladenen.
        Mit der Einführung des Instruments der Anmeldung
        wird eine einfache Teilnahme am Musterverfahren er-
        möglicht. Denn viele schutzwürdige Betroffene scheuen
        den Weg einer Klage, insbesondere auch aus Kosten-
        gründen. Eine Anmeldung wird allerdings lediglich die
        Verjährung hemmen. Denn die Wirkung des Musterent-
        scheids auf den angemeldeten Anspruch wird nicht in
        vollem Umfang auf Anmelder erstreckt werden, anders
        bei Verfahrensbeteiligten. Gleiches gilt für die Einbezie-
        hung der Forderung in einen Vergleichsabschluss.
        In der öffentlichen Anhörung ist zudem deutlich
        geworden, dass – anders als im Gesetzentwurf vorgese-
        hen – die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
        weiterhin ohne die besondere Zulässigkeitsvorausset-
        zung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 574 Abs. 2
        Nr. 1 ZPO möglich sein soll, die nunmehr stets vermutet
        wird.
        Die Entscheidungsfrist über die Bekanntmachung ei-
        nes Musterfeststellungsantrags wird zusätzlich von drei
        auf sechs Monate verlängert. Damit soll sichergestellt
        werden, dass ausreichend Zeit für die Gewährung recht-
        lichen Gehörs und für die Entscheidung über die Zuläs-
        sigkeit eines Musterfeststellungsantrags in den zumeist
        umfangreichen Kapitalanlagesachen vorhanden ist. Die
        längere Frist trägt daneben dem Umstand Rechnung,
        dass Musterverfahren im Regelfall eine große wirt-
        schaftliche Bedeutung zukommt, und sorgt dafür, dass in
        angemessener Frist feststeht, ob das Quorum für ein
        Musterverfahren erreicht wird.
        Schließlich enthält das KapMuG nun eine weitere Be-
        fristung bis zum Jahr 2020. Die Zeit bis dahin sehen wir
        als geboten, da die Funktionsfähigkeit des Musterverfah-
        rens noch nicht hinreichend evaluiert werden konnte.
        Eine weitere Geltungsdauer von acht Jahren bis zum
        31. Oktober 2020 erscheint daher ausreichend, um das
        KapMuG endgültig auf seine Funktionsfähigkeit hin zu
        untersuchen.
        Richard Pitterle (DIE LINKE): Das Kapitalanleger-
        Musterverfahrensgesetz ist ein Gesetz, das geschädigte
        Anleger in die Lage versetzen soll, gemeinsam ihre An-
        sprüche schneller und kostengünstiger durchsetzen zu
        können.
        Wie wichtig ein solches Gesetz grundsätzlich ist, ha-
        ben wir letzte Woche wieder gesehen: Die Commerz-
        bank hatte Studienkredite vergeben, aber Kreditnehme-
        rinnen und Kreditnehmer nicht rechtzeitig über das
        Auslaufen ihres Darlehens informiert. Stattdessen hat die
        Bank sofort nach Ende der Laufzeit ihre Forderungen
        fällig gestellt und Überziehungszinsen von mehr als
        18 Prozent kassiert. Die ehemaligen Studentinnen und
        Studenten waren überrascht und wurden von der Com-
        merzbank unter Druck gesetzt, entweder den ganzen
        Kreditbetrag auf einmal zurückzuzahlen oder das Um-
        schuldungsangebot zu den Bedingungen der Commerz-
        bank anzunehmen.
        An diesem Praxisfall sieht man deutlich, dass es der
        Möglichkeit einer sogenannten Sammelklage bedarf;
        denn der Schaden ist für die einzelne Kreditnehmerin
        bzw. den einzelnen Kreditnehmer eher gering, vielleicht
        nur 500 oder 800 Euro, und deshalb zieht nicht jede bzw.
        jeder vor Gericht. Dagegen sprechen schon die relativ
        hohen Kosten aufgrund der niedrigen Streitwerte, die
        jede bzw. jeder zunächst vorlegen muss. Doch in der
        Summe kommt für die Bank aufgrund der Vielzahl der
        Fälle einiges zusammen. Deshalb muss in solchen Fällen
        unbedingt die Möglichkeit bestehen, dass sich Geschä-
        digte zusammenschließen und gemeinsam dagegen vor-
        gehen können.
        Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent-
        wurf ist jedoch immer noch von einem erleichterten Zu-
        gang zum Musterverfahren weit entfernt. Jede bzw. jeder
        muss zunächst selbst Klage einreichen, bevor sie bzw. er
        sich einem Musterverfahren anschließen kann. Damit
        trägt sie bzw. er das volle Kostenrisiko und Prozess-
        risiko. Das Verhältnis von Kostenrisiken zu Chancen
        einer Klage stellt sich bei kleineren Streitwerten beson-
        ders ungünstig dar. So belief sich beispielsweise der
        durchschnittliche Streitwert einer Klage im Telekom-
        Verfahren wegen des Vorwurfs eines fehlerhaften Bör-
        senprospekts auf weniger als 5 900 Euro.
        Wenn jede bzw. jeder klagen muss, wird aber auch die
        Vielzahl der Einzelklagen gleichgelagerter Fälle nicht
        abnehmen, sodass sich an der hohen Belastung der
        Gerichte nichts ändert. An den Verfahren gegen die Tele-
        kom AG waren rund 17 000 Kläger vor dem Landgericht
        Frankfurt am Main beteiligt.
        Dass Sie den Zugang zum Musterverfahren in dem
        vorliegenden Gesetzentwurf nicht erleichtert haben, ist
        keine Überraschung: Sie gehen vom Leitbild des Indivi-
        dualismus aus. Oder anders ausgedrückt: Jeder kämpft
        für sich allein um seine Rechte. Diese von den Tatsachen
        leider überholte Vision des edlen Zweikampfes der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22607
        (A) (C)
        (D)(B)
        Argumente übersieht, dass nur wenige über eine entspre-
        chend gut gefüllte Geldbörse verfügen, dass sie sich das
        leisten können.
        Überall dort, wo eine Gruppe Geschädigter zwar indi-
        viduell nur einen geringen, aber in der Summe einen
        Schaden im mehrstelligen Millionenbereich erleidet,
        versagt dieses Leitbild. Hier ist ein kollektiver Rechts-
        schutz erforderlich, um allen Geschädigten die Möglich-
        keit zu eröffnen, ihr Geld zurückzuerhalten. Den finden
        wir aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf.
        Weitere Kritikpunkte an Ihrem Gesetzentwurf sind
        beispielsweise unzureichende Regelungen zur Beschleu-
        nigung der überlangen Verfahren und zum Vergleichs-
        abschluss oder die Beschränkung der Rechtsmittel.
        Trotzdem erkennen wir auch Ansatzpunkte, den An-
        legerschutz weiterzuentwickeln und die Möglichkeit, die
        bereits auf europäischer Ebene laufenden Bestrebungen,
        ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschut-
        zes zu schaffen, auch in Deutschland zu etablieren. Ihr
        Gesetzentwurf ist zwar nur ein kleiner Schritt in diese
        Richtung. Aber das passt ja zu dieser Bundesregierung:
        Von ihr sind bekanntlich keine großen Schritte zu erwar-
        ten. Der Tippelschritt ist ihr Schrittmaß.
        Wir sehen aber Chancen und werden uns deshalb bei
        der Abstimmung enthalten und weiter an der Verbesse-
        rung des Anlegerschutzes mitarbeiten, um auf dem of-
        fensichtlich langen Weg hin zu einem kollektiven
        Rechtsschutz für die Opfer von Bankentricks und windi-
        gen Finanzhaien voranzukommen.
        Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
        KapMuG hat den Praxistest im Grundsatz bestanden. Es
        stellt „ein neuartiges, aber insgesamt funktionsfähiges
        Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung im Kapital-
        marktrecht“ dar, es ist daher eine Verbesserung zum vor-
        herigen Rechtszustand. Zu diesem Schluss kommt die
        im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums
        angefertigte Studie, die von Professor Dr. Axel Halfmeier,
        Professor Dr. Eberhard Feess und Professor Dr. Peter
        Rott durchgeführt worden ist. Daher sollten wir an die-
        sem neuartigen Rechtsinstrument auch im Prinzip fest-
        halten.
        Allerdings sind auch Schwächen deutlich geworden:
        Das Ziel einer breiten Geltendmachung von Streuschä-
        den im Kapitalanlagerecht wurde bisher nicht erreicht,
        und auch die anvisierte Entlastung der Justiz ist nur sehr
        bedingt erfolgt.
        Deshalb ist die durch den Rechtsausschuss vorge-
        schlagene Einführung einer Anmeldung von Ansprüchen
        zum Musterverfahren zu begrüßen. Zwar wird hierdurch
        nur eine Verjährungshemmung des Anspruchs erreicht,
        die Anmelder werden jedoch nicht „Beteiligte“ des Mus-
        terverfahrens, und daher werden sie auch durch den
        Musterentscheid nicht rechtlich gebunden, ebenso wenig
        durch den Vergleich. Sie müssen nach wie vor selbst
        Klage erheben, und zwar drei Monate nachdem der Mus-
        terentscheid rechtskräftig geworden ist. Trotzdem wird
        die Neuregelung zur Ausweitung der Rechtsinstrumente
        des KapMuG beitragen, denn faktisch werden sowohl
        der Musterentscheid als auch der Vergleich eine Bindung
        für folgende Prozesse entfalten. Damit besteht für den
        Anmelder ein deutlich geringeres Kostenrisiko in seinem
        Prozess, was zu vermehrter Geltendmachung von Scha-
        denersatz für erlittene Schäden führen dürfte.
        Wir hätten uns an dieser Stelle eine etwas mutigere
        Änderung gewünscht, etwa durch die Einführung einer
        „einfachen Teilnahme“, wodurch die Teilnehmer direkt
        an den Wirkungen des Musterverfahrens beteiligt wor-
        den wären. Die nun geregelte Anmeldung erfüllt aber
        schon den wichtigsten Zweck, und das ist die Verjäh-
        rungshemmung, und ist daher ein – wenn auch kleiner –
        Schritt in die richtige Richtung.
        Auch die Regelungen zum vereinfachten Vergleich
        begrüßen wir sowie die Möglichkeit des Ausstiegs aus
        dem Vergleich für diejenigen Beteiligten, die sich der
        Vergleichsvereinbarung nicht anschließen wollen. Auch
        das durch den Rechtsausschuss eingeführte Quorum als
        Wirksamkeitsvoraussetzung des Vergleichs können wir
        sehr gut mittragen. Danach wird der Mustervergleich nur
        wirksam, wenn weniger als 30 Prozent den Austritt aus
        dem Vergleich erklären, also mindestens 70 Prozent hin-
        ter dem Vergleich stehen. Dies ist sinnvoll, da ein Mus-
        terentscheid wenig zweckmäßig ist, wenn nach der Ver-
        gleichsvereinbarung eine Massenflucht einsetzt und am
        Ende gar nur noch eine Minderheit hinter dem Vergleich
        steht.
        Wichtig ist auch die Klarstellung durch den Rechts-
        ausschuss, dass Verfahren künftig nicht mehr aus sach-
        fremden Gründen getrennt werden dürfen, sondern nur,
        wenn die gemeinsame Verhandlung zur Entscheidung
        der erhobenen Ansprüche zu einer verzögerten Erledi-
        gung führt. Eine Trennung, nur um den Prozessstoff
        hierdurch übersichtlicher zu gestalten und zu ordnen,
        scheidet damit aus.
        Über den vorgelegten Gesetzentwurf hinaus plädieren
        wir für eine Ausweitung der Musterklage auf weitere zi-
        vilrechtliche Ansprüche und wollen über eine Aufnahme
        des Gesetzes in die ZPO diskutieren, so wie dies auch
        der Evaluationsbericht vorschlägt. Ähnlich hat sich be-
        reits der Bundesrat im Jahr 2005 geäußert, und auch die
        Bundesrechtsanwaltskammer hält es in ihrer Stellung-
        nahme zum Referentenentwurf eines Kapitalanleger-
        Musterverfahrensgesetzes vom September 2011 für über-
        denkenswürdig, den Anwendungsbereich des KapMuG
        auch auf andere Fälle, etwa Fälle der Produkthaftung
        oder der Haftung für Kartellverstöße, auszudehnen, da es
        auch hier Bedarf gebe.
        Wir müssen uns dem Grundproblem stellen, dass die
        individuelle Rechtsdurchsetzung als prozessuales Regel-
        instrument den Bedürfnissen der Praxis zur effektiven
        Streitbeilegung in Fällen von Streu- und Massenschäden
        immer weniger gerecht wird. Das KapMuG in seiner be-
        grenzten Form kann dieses Grundproblem nicht lösen.
        Auf EU-Ebene und in einzelnen Mitgliedstaaten der EU
        ist die Diskussion hierüber bereits deutlich weiter gedie-
        hen als in Deutschland. Auf europäischer Ebene hat die
        Europäische Kommission im vergangenen Jahr die Kon-
        sultation „Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohä-
        renten europäischen Ansatz“ eingeleitet. Für Ende dieses
        22608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Jahres wird ein europäischer Gesetzesvorschlag zur Ein-
        führung eines kollektiven Rechtsschutzinstruments er-
        wartet, das voraussichtlich im Anwendungsbereich we-
        sentlich umfassender sein wird und auch einfachere
        Beteiligungsmöglichkeiten vorsehen wird.
        Schließlich halten wir auch eine weitere Befristung
        auf acht Jahre für nicht notwendig, allerdings auch nicht
        für schädlich. Im Jahre 2020 wird die Debatte um
        kollektive Rechtsschutzinstrumente sowohl in Deutsch-
        land als auch auf europäischer Ebene wesentlich weiter
        sein, als dies heute der Fall ist. In der Zwischenzeit kön-
        nen wir weitere Erfahrungen mit dem modifizierten
        KapMuG sammeln.
        Die Grünen werden dem vorgelegten Gesetzentwurf
        zustimmen.
        Anlage 15
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Keine Schließung
        des einzigen deutschen Schienenherstellers
        TSTG Schienen Technik in Duisburg – Über-
        nahme des Unternehmens durch die Deutsche
        Bahn AG (Tagesordnungspunkt 17)
        Ulrich Lange (CDU/CSU): Wir sind uns alle einig,
        dass es für Deutschland und insbesondere für den Wirt-
        schaftsstandort Duisburg ein Verlust ist, wenn der ein-
        zige verbliebene Schienenhersteller auf deutschem Bo-
        den, die TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG in
        Duisburg geschlossen werden soll. Nach dem Beschluss
        der Muttergesellschaft, der voestalpine AG in Wien, soll
        das TSTG-Werk Ende 2012 geschlossen werden, wovon
        laut Pressemitteilung vom 13. März 2012 rund 350 Mit-
        arbeiter betroffen sein werden. Die Entscheidung des ös-
        terreichischen Mutterkonzerns ist sehr bedauerlich.
        Als Grund für die Schließung führt der Vorstand der
        voestalpine AG an, dass die Produktion am Standort
        Duisburg-Bruckhausen nicht rentabel ist. Dies liege vor
        allem an den Gegebenheiten des Marktes. In den letzten
        Jahren hatte die TSTG mit sinkender Auslastung zu
        kämpfen; sie hat zuletzt hohe Verluste geschrieben.
        Überkapazitäten im Markt führten zu einer Zuspitzung
        der Wettbewerbssituation und zu einem stark sinkenden
        Preisniveau. Vor diesem Hintergrund kann das Werk in
        Duisburg aus Sicht der voestalpine AG nicht mehr ohne
        Verlust produzieren, weshalb der Konzern den Beschluss
        gefasst hat, sich aus dem Segment der Standard-Schie-
        nen-Produktion zurückzuziehen.
        Dies verwundert ein wenig, da die DB Netz AG mit
        der TSTG noch im Jahr 2011 nach einem wettbewerbli-
        chen Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die
        Schienenlieferungen im Wert von 75 Millionen Euro ab-
        geschlossen hat. Der Zuschlag an die voestalpine AG
        konnte erfolgen, nachdem von den Bietern umfassende
        Sicherungsmaßnahmen gegen künftige Wettbewerbsver-
        stöße zugesichert wurden und Transparenz hinsichtlich
        der organisatorischen Konsequenzen aus dem Schienen-
        kartell hergestellt wurde. Damit hat der DB-Konzern be-
        reits einen erheblichen Beitrag zur Auslastung des Wer-
        kes geleistet.
        Wir alle würden es sehr begrüßen, wenn es gelingen
        würde, dieses Werk und selbstverständlich auch die Ar-
        beitsstellen zu erhalten. Dies kann aber nicht bedeuten,
        dass wir in die unternehmerische Planung der DB AG
        eingreifen. Der Einfluss der Bundesregierung auf die
        Deutsche Bahn AG ist beschränkt. Weder der Bund noch
        andere Dritte können dem Privatunternehmen Deutsche
        Bahn AG Vorgaben machen, die in den unternehmeri-
        schen Entscheidungsbereich eingreifen. Der Vorstand
        der Deutschen Bahn AG führt die Gesellschaft in eigener
        Verantwortung nach § 76 Aktiengesetz. Auf einen mög-
        lichen Einstieg der DB Netz Oberbaustoffe Witten bei
        der TSTG wird der Bund daher aus rechtlichen Gründen
        keinen Einfluss nehmen. Somit kann der Deutsche Bun-
        destag die Bundesregierung dazu auch nicht auffordern.
        Ihr Antrag muss schon aus rein rechtlichen Gründen ab-
        gelehnt werden. Ein Einstieg bei der TSTG wäre allein
        zwischen der Deutschen Bahn AG und der voestalpine
        AG zu verhandeln.
        Dies hat unser Bundesverkehrsminister Dr. Peter
        Ramsauer den Linken auch schon schriftlich mitgeteilt.
        Aber vielleicht funktioniert der Informationsfluss bei
        den Linken aufgrund des Dauerbeschusses aus dem
        Saarland im Moment etwas zögerlich oder ist komplett
        gekappt. Deshalb sage ich es nocheinmal deutlich für
        alle Linken zum Mitschreiben: In der Angelegenheit der
        Schließungspläne der TSTG Schienen Technik GmbH &
        Co. KG hat Bundesminister Dr. Ramsauer Ihren ehema-
        ligen Oberlinken Klaus Ernst darüber informiert, dass
        die Beschaffung von Schienen durch die Eisenbahninfra-
        strukturunternehmen der Deutschen Bahn AG in eigener
        Verantwortung erfolgt und dass er aus rechtlichen Grün-
        den hierauf keinen Einfluss nehmen kann.
        Wir wissen doch alle, dass die Produktion von Schie-
        nen nicht zum Kerngeschäft des DB-Konzerns gehört.
        Die DB AG beabsichtigt auch nicht, in diesen Markt ein-
        zutreten. Eine Übernahme des Werkes in Duisburg durch
        den DB-Konzern ist daher für die DB keine Option.
        Die Linken wollen den Bahnkonzern jedoch dazu
        zwingen, die TSTG Schienen Technik GmbH & Co. KG
        zu kaufen. Nach Angaben der Konzernmutter, der
        voestalpine AG, ist die Firma unrentabel und nicht
        wettbewerbsfähig. Dies bedeutet natürlich, dass Sie die
        DB AG dazu zwingen wollen, einen maroden Betrieb zu
        erwerben und damit Verluste zu erzielen. Sie fordern
        also, dass der Bund als Eigentümer ein Unternehmen fi-
        nanziert, das langfristig subventioniert werden muss, das
        also vom Steuerzahler am Leben gehalten werden muss.
        Dies ist nicht im Sinne unserer Steuerzahler; aber es ent-
        spricht dem wirtschaftlichen Denken der Linken.
        Genauso haben Ihre Vorgänger die Wirtschaft der
        DDR über Jahre und Jahrzehnte Stück für Stück in den
        Sand gesetzt. Anstatt zu reformieren, wurden unrentable
        Betriebe auf Kosten von gesunden Unternehmen über
        Wasser gehalten, bis diese die Belastungen auch nicht
        mehr tragen konnten und ebenfalls untergegangen sind.
        Es wird wieder einmal sehr deutlich, dass die Linken bis
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22609
        (A) (C)
        (D)(B)
        heute nicht in unserer sozialen Marktwirtschaft ange-
        kommen sind.
        Ich möchte auch auf die Vorwürfe eingehen, die die
        Linken an die DB AG bezüglich des Kartells „Schienen-
        freunde“ richten. Der DB-Konzern verlangt von den
        Kartellbeteiligten, dass sie den durch das Kartell entstan-
        denen Schaden ersetzen. Unmittelbar nach Bekanntwer-
        den der Ermittlungen wurde von der DB AG eine
        Taskforce „Schienenkartell“ ins Leben gerufen, die di-
        rekt an den Konzernvorstand der DB AG berichtet.
        Diese Taskforce arbeitet den Sachverhalt mithilfe von
        externen ökonomischen, forensischen und juristischen
        Beratern auf, bereitet die Geltendmachung von Schaden-
        ersatz gegenüber den Kartellanten vor und unterstützt
        die Ermittlungsbehörden. Abschließend beziffert werden
        können die Schadenersatzansprüche jedoch erst, wenn
        die behördlichen Ermittlungen zu Umfang und Dauer
        der wettbewerbswidrigen Absprachen abgeschlossen
        sind. In der Financial Times vom 29. Mai 2012 wird von
        einem Schaden von bis zu 500 Millionen Euro gespro-
        chen. Der Vorwurf der Linken, dass die Führung der DB
        AG von den wettbewerbswidrigen Absprachen Kenntnis
        gehabt habe, ist rein aus der Luft gegriffen. Dafür gibt es
        keinerlei Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise.
        Leere Behauptungen im Verhör aufzustellen, sind Stasi-
        methoden, die hier nicht hingehören. Aber es gelingt Ih-
        nen einfach nicht, Ihre SED-Vergangenheit abzuschüt-
        teln.
        Johannes Pflug (SPD): Was immer wir hier und
        heute zur Situation des Unternehmens Thyssen Schienen
        Technik TSTG beraten, das von der Schließung bedroht
        ist, geschieht vor folgendem Hintergrund: Die Unterneh-
        mensmutter voestalpine in Österreich ist fest entschlos-
        sen, die in Duisburg vorhandenen Produktionskapazitä-
        ten vom Markt zu nehmen. Das macht voestalpine
        deshalb, weil sie den Verkaufspreis für Schienen nach
        oben treiben will: Der Preis ist nämlich nach einer straf-
        rechtlich geahndeten Kartellpreisabsprache mit anderen
        ausländischen Schienenherstellern eingebrochen. Neben
        den Strafzahlungen muss voestalpine natürlich auch
        Schadenersatzzahlungen an die Schienenabnehmer zah-
        len. Ein hoher Preis!
        Diesen Preis für diese unverantwortliche und krimi-
        nelle Politik sollen nun die Arbeitnehmer in Duisburg
        mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze bezahlen. Dass sie
        – die Arbeitnehmer – sowie ihre Gewerkschaft, die IG
        Metall, und die Duisburger Bevölkerung, für die ich hier
        als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter spreche, die
        geplante Schließung nicht akzeptieren werden, dürfte
        aus eben genannten Gründen völlig klar sein.
        Im Gegensatz zu voestalpine wollen wir aber kon-
        struktive Lösungsvorschläge unterbreiten und nicht nur
        Profitmaximierungspolitik betreiben:
        Mit der TSTG würde der einzige deutsche Schienen-
        hersteller dichtmachen. Die Deutsche Bahn und andere
        deutsche Abnehmer wären damit abhängig von Liefe-
        rungen aus dem Ausland. Deutschland ist als Exportna-
        tion und größtes Transitland in Europa auf eine sichere,
        schnelle und flexible Infrastruktur angewiesen. Dies
        wäre mit einer Abhängigkeit von ausländischen Schie-
        nenherstellern nicht mehr gegeben.
        Wir fordern aus diesem Grund die Deutsche Bahn AG
        und die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob es aus unter-
        nehmensstrategischen Gründen wirklich vertretbar ist,
        sich so stark von ausländischen Firmen abhängig zu ma-
        chen. Wir sind der Ansicht: Dies ist falsch und nicht ak-
        zeptabel.
        Die bereits geplante Vergabe eines Auftrags von
        90 000 Tonnen Schienen durch die Deutsche Bahn AG
        an die TSTG würde dem Unternehmen und den Arbeit-
        nehmern eine Atempause von einem weiteren Jahr – also
        bis 2013 – verschaffen.
        Eine weitere Überlegung, das Werk vor der Schlie-
        ßung zu retten, geht in die Richtung alternative Produkt-
        palette. Dank der Maschinenvielfalt bei der TSTG ist es
        möglich, die Produktion von Schienen in eine Produk-
        tion von Winkeleisen zur Strommastenherstellung umzu-
        wandeln. Durch die zunehmende Energieumstellung auf
        erneuerbare Energien werden kurzfristig bis zu 2 000 Ki-
        lometer Stromleitungen neu verlegt werden müssen.
        Mittelfristig sind es sogar 4 000 Kilometer! Die TSTG
        hat solche Winkeleisen bereits früher hergestellt.
        Ich denke, es gibt realistische Chancen, die TSTG
        Schienen Technik in Duisburg und damit die Schienen-
        herstellung in Deutschland gewinnbringend zu erhalten.
        Lassen Sie mich deswegen zusammenfassen; es geht
        um folgende realistische Alternativen:
        Erstens. Die Deutsche Bahn AG prüft eine Über-
        nahme der TSTG, zumal die TSTG auch ein sehr fort-
        schrittliches Verfahren zur Weichenherstellung betreibt –
        dies kommt auch der Bahn als Abnehmerin zugute.
        Zweitens. Der Umweltminister bespricht mit TSTG-
        Vertretern und der IG Metall die Zahlen eines realisti-
        schen Bedarfs an Stromleitungen und Strommasten. Die
        TSTG könnte dabei helfen, die Energiewende in
        Deutschland zügig umzusetzen, indem sie ihre Produk-
        tion in den nächsten Jahren auf Strommasten umstellt.
        Drittens. Die Arbeitnehmer der TSTG suchen weitere
        Alternativen zur Strommastenherstellung – auch mit
        potenziellen neuen Eigentümern. Ein Beispiel hierfür ist
        die Weiterentwicklung der Produktinnovation Banit-
        Schiene.
        Es geht in Duisburg nicht nur um die Schließung ir-
        gendeines Industriebetriebs und um den Erhalt von Ar-
        beitsplätzen; es geht auch um die Vermeidung von Ab-
        hängigkeiten lebenswichtiger deutscher Infrastruktur
        vom Ausland.
        Martin Burkert (SPD): Egal wie man das Blatt wen-
        det, egal wie man zu dem Antrag der Fraktion Die Linke
        zum Thema TSTG Schienen Technik in Duisburg steht –
        eines muss uns vollkommend bewusst sein: Wir reden
        hier und heute im Deutschen Bundestag über mensch-
        liche Schicksale. Wir reden darüber, dass über 400 Men-
        schen ihren Arbeitsplatz und damit ihre Lebensgrund-
        lage verlieren könnten. Aus diesem Grund muss es Ziel
        22610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        sein, Lösungen zur Rettung von Arbeitsplätzen zu fin-
        den.
        Auch will ich es nicht versäumen, meiner Kollegin
        Bärbel Bas und meinem Kollegen Johannes Pflug für ihr
        bisheriges Engagement zur Rettung von Arbeitsplätzen
        zu danken.
        Eines zeigt die aktuelle Entwicklung auf dem Stahl-
        markt mit den steigenden Marktpreisen und bei der
        Herstellung von Stahlerzeugnissen ganz deutlich: Der
        Verkauf von Schienenschweißwerken bei der Deutschen
        Bahn AG war nicht die beste unternehmerische Ent-
        scheidung. Gerade die Beschäftigten haben darauf hin-
        gewiesen, dass eine Produktion innerhalb der Deutschen
        Bahn AG wesentlich besser und effektiver ist. In meiner
        Heimatstadt Nürnberg wurde ein Schienenschweißwerk
        verkauft. Die Folge daraus ist, dass heute die Bahn von
        externen Firmen abhängig ist und die Preise von außen
        diktiert werden.
        Die zentrale Forderung im Antrag der Fraktion Die
        Linke ist es, dass das Werk TSTG Schienen Technik in
        Duisburg von der DB AG übernommen wird. Konkret
        würde es aufgrund der Struktur der DB AG zu einem
        Kauf durch die DB Netz AG kommen.
        Klar ist, dass es Argumente für einen Kauf durch die
        DB Netz AG gibt: zum einen die Stärkung des Wirt-
        schaftsstandorts Deutschland; denn die Produktion von
        Schienen würde in Deutschland bleiben und vor allem
        Arbeitsplätze könnten gesichert werden. Zum anderen
        bedeutet ein Kauf die Eigenproduktion bei der DB Netz
        AG und damit Unabhängigkeit vom Markt.
        Genauso müssen aber die Argumente gegen einen
        Kauf durch die DB Netz AG beleuchtet werden: So ist
        das Risiko für die DB Netz AG zum jetzigen Zeitpunkt
        noch nicht absehbar. Darüber hinaus ist die Produktion
        von Schienen kein Kerngeschäft der DB Netz AG; das
        heißt, das Portfolio der DB Netz AG würde sich ändern
        bzw. TSTG Schienen Technik würde eine Tochtergesell-
        schaft werden.
        Klar ist: Es müsste der DB Netz AG die Chance gege-
        ben werden, sich zu der Thematik detailliert zu äußern,
        um zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen. Dabei
        müssen kaufmännische und technische Fragestellungen
        berücksichtigt werden. Mögliche Fragen wären: Ist es
        für die DB Netz AG sinnvoll, das TSTG-Schienen-
        Technik-Werk in Duisburg als Marktregulativ zu erwer-
        ben und in Eigenregie weiterzuführen? Was würde ein
        Wegfall des TSTG-Schienen-Technik-Werkes für die
        Produktion von hochwertigen Schienen bedeuten? Wie
        ist die reale wirtschaftliche Lage des Werkes TSTG
        Schienen Technik? Kann die DB Netz AG eventuell Be-
        schäftigte übernehmen und damit Fachkräfte für den
        Schienenbereich halten?
        Dies sind grundlegende Fragen, die schnellstmöglich
        geklärt werden müssen. Die Führung der voestalpine AG
        ist dabei aufgefordert, konstruktiv mitzuarbeiten – im
        Sinne der Beschäftigten. Auch muss es ein ergebnisoffe-
        ner Prozess sein, in dem Alternativen zur Weiterbeschäf-
        tigung auch diskutiert werden müssen. Nur eines werden
        wir dabei nicht akzeptieren: den Verlust von über
        400 Arbeitsplätzen.
        Birgit Homburger (FDP): Lassen Sie mich zunächst
        erst einmal etwas Grundsätzliches sagen: Im Jahr 22
        nach der deutschen Wiedervereinigung müsste eigent-
        lich jeder bemerkt haben, dass in der Bundesrepublik das
        Prinzip der sozialen Marktwirtschaft herrscht. Daraus er-
        gibt sich für die ansässigen Unternehmen die Notwen-
        digkeit, effizient und gewinnbringend zu arbeiten. Die
        hierfür zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen
        werden vom Inhaber, der Geschäftsführung oder dem
        Vorstand der Firmen getroffen. Der Staat mischt sich
        dabei nicht ein.
        Dies gilt auch für die Deutsche Bahn AG. Die gehört
        zwar zu 100 Prozent dem Bund, ist aber deshalb noch
        lange keine Auffanggesellschaft für unrentable Unter-
        nehmen. Sie muss bei der Bewerkstelligung des Güter-
        und Personenverkehrs wirtschaftlich agieren. Daher sind
        auch der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bahn AG
        und nicht der Deutsche Bundestag für Fusions- oder
        Kaufentscheidungen der Gesellschaft zuständig.
        Nun zum konkreten Fall der Duisburger TSTG Schie-
        nen Technik GmbH & Co. KG. Natürlich ist es außer-
        ordentlich bedauerlich, dass sich die österreichische
        Muttergesellschaft voestalpine AG zur Schließung des
        Unternehmens entschlossen hat. Wir alle wissen, dass
        sich die Ruhrgebietsregion in einem schwierigen und
        langwierigen Umstrukturierungsprozess befindet.
        Besonders an einem Standort wie Duisburg schmerzt
        jede Firmenschließung und der damit verbundene Ver-
        lust von Arbeitsplätzen besonders. Aber genau deshalb
        haben wir in Deutschland rechtliche Regelungen und In-
        stitutionen geschaffen, die sich in solchen Fällen um die
        betroffenen Mitarbeiter kümmern. Ich gehe davon aus,
        dass diese bewährten Strukturen der Tarifpartner bewir-
        ken werden, dass die Gespräche zwischen Gewerk-
        schaft, Belegschaftsvertretern und dem Vorstand der
        voestalpine AG über einen Sozialplan mit einem Inte-
        ressenausgleich erfolgreich verlaufen.
        Im Übrigen hat mich die Argumentationslinie der
        Linken überrascht. Es ist schon kühn, per se an den Aus-
        sagen der Unternehmensführung bezüglich der Auslas-
        tung und Rentabilität ihres Tochterunternehmens zu
        zweifeln. Dass die Linke-Fraktion Expertin für die
        betriebswirtschaftliche Effizienzrechnung ist, hat sie in
        der Vergangenheit jedenfalls erfolgreich vertuscht. Der
        Verweis, dass das Duisburger Werk in zurückliegenden
        Jahrzehnten „fast immer gut ausgelastet war“, spricht
        nicht gerade dafür. Denn Unternehmen leben nicht von
        ihrer Vergangenheit, sondern von ihrer Zukunft. Sie
        allein ist der Gradmesser für wirtschaftliche Entschei-
        dungen. Und die sieht die Muttergesellschaft der TSTG
        offensichtlich nicht. Dabei spielen auch der technische
        Stand der Produktionsstätte und die geringen Chancen,
        nach einer Modernisierung der Anlagen rentabel produ-
        zieren zu können, eine Rolle.
        Die angesprochenen kartellrechtlichen Vergehen der
        voestalpine AG sind ebenfalls keine Begründung dafür,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22611
        (A) (C)
        (D)(B)
        warum sich der Deutsche Bundestag in unternehmeri-
        sche Entscheidungen einmischen sollte. Die Verfehlun-
        gen zu untersuchen und zu sanktionieren, ist Aufgabe
        des Kartellamtes. Das entsprechende Verfahren läuft,
        und wir haben volles Vertrauen, dass die begangenen
        Verstöße gegen das Kartellrecht entsprechend geahndet
        werden.
        Daher lehnt die FDP-Bundestagsfraktion den vorlie-
        genden Antrag ab.
        Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Fraktion Die
        Linke hat beantragt, dass die Deutsche Bahn AG den
        einzigen Schienenhersteller in Deutschland – die TSTG
        in Duisburg – übernimmt und damit verhindert, dass die-
        ser Betrieb geschlossen wird. Weil der Bund 100-pro-
        zentiger Eigentümer der DB AG ist, kann der Deutsche
        Bundestag dazu beitragen, dass das geschieht.
        Worum es bei dieser Geschichte geht, will ich in drei
        Punkten umreißen: Erstens. Die TSTG in Duisburg ist
        ein gesundes Unternehmen. 460 Beschäftigte stellen das
        Hightechprodukt Schiene her, mit modernster Technik,
        großer Kompetenz und höchster Zuverlässigkeit. Na-
        hezu 60 Prozent aller Schienen, die in Deutschland ge-
        braucht werden, kommen aus diesem Werk – es könnten
        sogar 100 Prozent sein. Der Standort liegt verkehrsgüns-
        tig, sodass der Transportaufwand gering ist; das Unter-
        nehmen ist gut vernetzt und kooperiert unter anderem
        mit dem bahneigenen Weichenwerk in Witten. Die Pro-
        duktionskapazität ist ausgelastet, und zeitweise sind so-
        gar Überstunden nötig, um die Aufträge fristgerecht ab-
        zuarbeiten.
        Zweitens. Besitzer ist der österreichische Konzern
        voestalpine. Der war am „Schienenkartell“, zu dem sich
        15 europäische Stahlunternehmen zusammengeschlos-
        sen hatten, beteiligt. Rund 15 Jahre lang hat dieses Kar-
        tell Extraprofite organisiert, weil den Eisenbahnunter-
        nehmen bis zu 50 Prozent überhöhte Preise abverlangt
        wurden. Allein der Deutschen Bahn AG ist dadurch ein
        Schaden von rund 1 Milliarde Euro entstanden.
        Nachdem das Kartell aufgeflogen ist und die Ge-
        winne 2011 eingebrochen sind, will voestalpine nun Ka-
        pazitäten vernichten, TSTG abwickeln und auf keinen
        Fall an potenzielle Konkurrenten, also andere Unterneh-
        men aus der Stahlbranche, verkaufen. Eine Betriebsüber-
        nahme durch die DB AG würde der Konzern allerdings
        akzeptieren, weil dann für den Eigenbedarf und nicht für
        den Weltmarkt produziert würde.
        Drittens. Die DB AG geht davon aus, dass sie bei fünf
        großen Schienenherstellern einkaufen kann und behaup-
        tet deshalb, kein Interesse an der TSTG zu haben. Tat-
        sächlich sind aber zwei der fünf Anbieter – in Italien und
        in Tschechien – in ernsthaften wirtschaftlichen Schwie-
        rigkeiten, und ihr Fortbestand ist nicht sicher. Außerdem
        wird voestalpine die Produktpalette ändern und gerade
        die Schienenqualität, die bei der Deutschen Bahn zum
        Einsatz kommen soll, gar nicht mehr herstellen. Bleiben
        also zwei Hersteller, von denen einer bei Forschung und
        Entwicklung große Schwächen hat. Die Bahn steuert so-
        mit auf eine neue Abhängigkeit zu. Im schlimmsten Fall
        wird der Schienenausbau durch Lieferschwierigkeiten
        ausgebremst.
        Es gibt also sehr triftige Gründe dafür, dass die
        DB AG die Schienenproduktion in den eigenen Konzern
        aufnimmt und den Stahlmonopolen buchstäblich einen
        Strich durch die Rechnung macht. Darüber hinaus haben
        aber auch Bundestag und Bundesregierung eine Verant-
        wortung, und zwar schon deshalb, weil das Grundgesetz
        in Art. 87 e Abs. 4 feststellt, dass der Bund Ausbau und
        Erhalt der Schienenwege gewährleisten muss. Und wenn
        wir ernsthaft die Umwelt- und Klimaziele im Verkehrs-
        sektor erreichen wollen oder ein sozial-ökologisches
        Wachstumsprogramm in Europa anstreben, dann liegt es
        nahe, dass die Eisenbahninfrastruktur erweitert werden
        muss. Dafür sind mehr und nicht weniger Schienen nö-
        tig.
        Unser Grundgesetz sieht eigentlich vor, dass Eigen-
        tum zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden soll.
        Was voestalpine vorhat, ist aber genau das Gegenteil.
        Hier zeigt sich, wie die einzelbetriebliche Marktlogik ei-
        nes Konzerns nicht nur 460 Qualitätsarbeitsplätze in-
        frage stellt, sondern auch jede volkswirtschaftliche Ver-
        nunft. Vielleicht haben die Mütter und Väter unseres
        Grundgesetzes auch an solches gedacht, als sie mit
        Art. 15 explizit die Enteignung von Produktionsmitteln
        zum Zwecke der Vergesellschaftung vorgesehen haben –
        gegen gerechte Entschädigung selbstverständlich.
        Nun weiß ich natürlich, dass die Marktfetischisten
        verschiedenster Couleur auf allen Ebenen das Sagen ha-
        ben und dass sie sofort das Schreckgespenst „sozialisti-
        scher Planwirtschaft“ wittern und die Freiheit bedroht
        sehen, wenn Eigentumsrechte zur Diskussion stehen –
        und das, obwohl auf Länderebene ganz offizielle Enteig-
        nungsbehörden eingerichtet sind, die zum Beispiel dann
        zum Einsatz kommen, wenn Flughafenbetreiber Grund-
        stücke für eine neue Landebahn „brauchen“.
        Sei es drum. Auf die Einsicht und tätige Hilfe dieser
        Regierungskoalition zu hoffen, scheint nicht nur mir
        ziemlich aussichtslos. Die Betriebsräte der TSTG sind
        längst selbst aktiv geworden. Unterstützt von der IG Me-
        tall, von Linken und Sozialdemokraten haben sie schon
        viel auf die Beine gestellt, Konzepte erarbeitet, öffentli-
        che Aufmerksamkeit und Solidarität organisiert. Sie
        werden nicht lockerlassen. Schließlich gibt es einige
        Beispiele, die zeigen, dass die Beschäftigten selbst wir-
        kungsmächtig werden können, wenn sie die eigene Sa-
        che, den eigenen Betrieb in die eigenen Hände nehmen.
        Immerhin hat es die 400-köpfige Belegschaft der SBB-
        Werkstätten Officine Bellinzona, in der beschaulichen
        Schweiz, 2008 geschafft, ihr Werk zu erhalten, auch
        wenn dazu Streik und Betriebsbesetzung nötig waren.
        Die Linke wird jedenfalls alles tun, um den Beschäf-
        tigten in Duisburg zur Seite zu stehen. Wir wollen eine
        gute Bahnentwicklung europaweit. Und wir stellen uns
        dem kapitalistischen Unsinn entgegen, der die Konkur-
        renz und Profitlogik für allgemeingültig verklärt. Uns
        geht es um vernünftiges, sozial-ökologisches Wirtschaf-
        ten – und dazu kann die TSTG als Bahntochter einen
        wichtigen Beitrag leisten.
        22612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Ein Schienenkartell hat uns großen Schaden zugefügt.
        Jahrelang wurden der Bahn zu teure Schienen verkauft –
        mit Mitteln, die auch der Steuerzahler zur Verfügung ge-
        stellt hat. Die Bahn, die Steuerzahler und vor allem Mit-
        arbeiter und Mitarbeiterinnen des Schienenherstellers
        TSTG sind nun die Verlierer.
        Wir können derzeit nur vermuten, dass der größte Teil
        des vom Kartell zu Unrecht eingenommenen Geldes
        nicht wieder zurückgezahlt wird. Durch das Kartell gibt
        es jetzt ein Überangebot an Schienen. Die Preise fallen,
        und die Folge ist das, was man gemeinhin „Marktberei-
        nigung“ nennt – auch wenn es für viele sehr unschöne
        Folgen hat. Es droht die Schließung der TSTG. Der Ei-
        gentümer voestalpine AG scheint sich davon eine Wa-
        renverknappung zu erhoffen. Ein Verkauf wird offenbar
        nicht erwogen, weil man sich keine Konkurrenz schaffen
        möchte.
        Die Linken haben hierfür eine scheinbar einfache
        Lösung. Sie wollen als Antwort auf illegale Preisabspra-
        chen im Gemischtwarenladen DB AG noch eine Abtei-
        lung eröffnen. Mir fehlt hier leider eine klare Begrün-
        dung, welchen Vorteil die DB AG von der Übernahme
        hätte – außer dass die DB neben dem eigenen Weichen-
        hersteller noch einen Schienenhersteller hätte. Ob das
        betriebswirtschaftlich für die DB sinnvoll ist, bleibt da-
        bei vollkommen unklar.
        Diese sehr wichtige Begründung bleiben Sie leider
        schuldig, und es ist auch klar, warum: Ihr ehemaliger
        Vorsitzender hat sich bei den Mitarbeitern weit aus dem
        Fenster gelehnt und den vorliegenden Antrag genau für
        diese 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schreiben
        lassen. Das ist ehrenwert, aber als Bund sind wir nicht
        nur für die Mitarbeiter der TSTG zuständig. Wir müssen
        auch erklären, was der Rest unseres Landes davon hat.
        Wir müssen jetzt den bitteren Realitäten ins Auge
        blicken und dürfen bei den Mitarbeiterinnen und Mitar-
        beitern keine falschen Hoffnungen wecken. Fakt ist of-
        fenbar: Der Besitzer will nicht verkaufen, und die DB
        will die TSTG nicht haben. Deswegen muss nach ande-
        ren Wegen gesucht werden.
        Die Mitarbeiter der TSTG haben mir heute im persön-
        lichen Gespräch dargestellt, welch großes Know-how in
        ihrem Unternehmen steckt und welch gute Perspektiven
        sie weiterhin für ihre Produkte sehen. Ein Produktions-
        auftrag von der DB an die TSTG ist derzeit wohl durch-
        aus noch zu erwarten. Diese Möglichkeit bietet vielleicht
        eine Perspektive, um weiter qualitativ hochwertige
        Schienen in Duisburg zu produzieren. Die Mitarbeiter
        sollten prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, mittels eines
        sogenannten Management- oder Employee-Buy-Outs
        den Betrieb weiterzuführen. Ich sehe eine gewisse
        Chance für die TSTG, wenn Mitarbeiter und Manage-
        ment selbst die Verantwortung übernehmen. Deswegen
        heißt meine Aufforderung: Zeigen Sie als Mitarbeiterin-
        nen und Mitarbeiter, was Sie draufhaben. Dann hat die
        TSTG vielleicht eine Zukunft.
        Von den Linken wünsche ich mir etwas mehr Blick
        auf die Realität und auch endlich ein Konzept, wie die
        Bahn der Zukunft aussehen soll. Kernaufgabe der Bahn
        ist der Schienenverkehr in Deutschland und der grenz-
        überschreitende Schienenverkehr. Für mich gehört hier
        nicht unbedingt die eigene Schienenproduktion dazu.
        Außerdem müssen wir uns grundsätzlich darüber ver-
        ständigen, dass die Milliarden, die wir seit Jahrzehnten
        in die Bahn pumpen, auch zu besseren Angeboten füh-
        ren. Schon heute landen Regionalisierungsmittel über
        Trassengebühren bei der Holding und werden dort auch
        für fragwürdige Beteiligungen im Ausland genutzt.
        Das sind Fragen, die wir als Politik beantworten müs-
        sen. Aber damit beschäftigen sich die Linken leider
        nicht. Sie haben hier mit ihren Forderungen ein sehr
        kurzsichtiges Interesse. Sie verschweigen dabei, wie es
        langfristig weitergehen soll. Das ist für sie bequem, ent-
        spricht aber leider nicht dem, was die Menschen von uns
        erwarten.
        Anlage 16
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Besteuerung von Sportwetten (Zusatztagesord-
        nungspunkt 9)
        Antje Tillmann (CDU/CSU): Der Entwurf eines Ge-
        setzes zur Besteuerung von Sportwetten flankiert den
        Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und öffnet das
        Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwet-
        ten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert
        werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Ge-
        winnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in
        Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwet-
        ten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung
        unterworfen.
        Zudem gilt es, im Hinblick auf die Pferdewetten, den
        Zielen des Tierzuchtrechts gerecht zu werden und eine
        Sicherung und Stärkung der Pferdezucht zu erreichen.
        Erstens. Gerechte Besteuerung – Eindämmung illega-
        ler Wetten. Das Rennwett- und Lotteriegesetz aus dem
        Jahr 1922 kannte Wetten im Internet noch nicht. So
        konnte damals diese Wettform nicht der gleichen Be-
        steuerung unterworfen werden wie persönliche Wetten.
        Dies wollen wir nun nachholen. Gleiche Lebenssachver-
        halte sollen steuerlich gleich behandelt werden.
        Ein weiteres Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Be-
        steuerung von Sportwetten ist die Eindämmung der ille-
        galen Wetten. Es ist schon eine beeindruckende Zahl:
        Rund 95 Prozent aller in Deutschland getätigten Wett-
        einsätze würden bei nichtlegalen Anbietern getätigt, so
        heißt es. Da diese bis heute keine Steuern auf diese Wet-
        ten zu entrichten haben, sind sie klar im Wettbewerbs-
        vorteil. Illegale Wette bedeutet keine Steuereinnahmen,
        keine Spielerkontrolle, kein Spielerschutz, keine Sucht-
        prävention.
        Zweitens. Sicherung der Pferdezucht. Bei den Bera-
        tungen zu diesem Gesetz galt es, zu beachten, dass das
        vorkonstitutionelle Rennwett- und Lotteriesteuergesetz
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22613
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        eine Regelung zugunsten der Tierzuchtvereine vorsieht,
        wonach ein Teil der Steuereinnahmen über einen soge-
        nannten Totalisator wieder den Tierzuchtvereinen zur
        Verfügung gestellt wird. Der Staatszweck Pferdezucht
        muss unangetastet bleiben. Die Rückerstattung an die
        Tierzuchtvereine darf durch eine Veränderung des Renn-
        wett- und Lotteriesteuergesetzes nicht behindert werden.
        In umfangreichen Gesprächen mit der Europäischen
        Kommission ist eine Lösung gefunden worden, die so-
        wohl die Besteuerung sicherstellt als auch den Totalisa-
        tor nicht gefährdet, sodass den Sportverbänden und
        Zuchtvereinen weitgehend zugesichert werden kann,
        dass diese Rückerstattung nicht auf der Strecke bleibt.
        Wir werden alle inländischen Wetten in den Totalisator
        rechnen und alle ausländischen Wetteinsätze herausrech-
        nen. Das ist europäisch folgerichtig, da auch nur inländi-
        sche Züchter von der Rückerstattung profitieren.
        Drittens. Suchtprävention. Ein regulierter Markt ist
        auch eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Spieler-
        schutz und Maßnahmen der Suchtprävention. Denn je
        unübersichtlicher der Markt und je größer der Anteil der
        illegalen Anbieter, desto ungeschützter ist auch der Spie-
        ler und desto weniger kanalisiert werden kann das
        Glücksspielbedürfnis der Bevölkerung.
        Wir haben darüber beraten, ob ein Steuersatz von
        5 Prozent bei Sportwetten nicht zu große Spielanreize
        setzen würde und aus suchtpolitischen Gesichtspunkten
        angehoben werden müsste. Dies scheint aber aus zwei
        Gründen keine Lösung:
        Erstens. Zum einen hatten die Länder in ihrem ersten
        Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags einen
        Steuersatz von 16 2/3 Prozent für die Sportwetten vorge-
        sehen. Dies habe die EU als international nicht wettbe-
        werbskonform bewertet, so die Vertreter der Länder. Die
        privaten Wettanbieter, die ihre Wetten online anbieten,
        stehen massiv im internationalen Wettbewerb. Wir wä-
        ren in der Gefahr, dass das Gesetz dann einer rechtlichen
        Überprüfung nicht standhielte.
        Zweitens. Bei einer deutlich höheren Steuer als 5 Pro-
        zent wäre die Erreichung des Ziels, Anbieter in den lega-
        len Markt zu überführen, sehr unrealistisch. Schon jetzt
        halten Kritiker die Besteuerung für zu hoch. Deshalb
        wollen wir diese Auswirkungen beobachten. Zum 1. Juli
        2015 berichtet die Bundesregierung in Abstimmung mit
        den Ländern dem Deutschen Bundestag, ob die ange-
        strebten Wirkungen der Neuregelungen wie auch das
        Ziel, die illegalen Wetten zu unterbinden, erreicht wer-
        den.
        Drittens. Mittel für Prävention und Sportförderung.
        Die Kolleginnen und Kollegen aus den Sportbereichen
        haben uns eindringlich gebeten, eine gesetzliche Rege-
        lung zur Verwendung der Spielsteuern für den Sport fest-
        zuschreiben. Eine direkte gesetzliche Regelung ist aber
        rechtlich nicht möglich, denn zum einen können wir als
        Bundesgesetzgeber den Ländern nicht vorschreiben, wie
        sie ihre Steuereinnahmen zu verwenden haben, und zum
        anderen ist eine Zweckbindung von Steuern generell
        nicht üblich.
        Deshalb haben wir folgende Erklärung beschlossen:
        Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung des Sports
        für die Möglichkeit des Angebots von Sportwetten soll-
        ten die Bundesländer sich ihrerseits für eine angemes-
        sene Förderung des Breitensports sowie für die Stärkung
        der Integrität des Sports einsetzen. Letzteres bezieht sich
        insbesondere auf die Förderung von Suchtprävention
        und den Kampf gegen Doping, wie auch auf die Be-
        kämpfung von Spielmanipulation und Korruption im
        Sport.
        Viertens. Anträge der SPD. Die SPD hat in einigen
        Anträgen ihre Sorge um die Frage der Besteuerung nie-
        dergelegt: Antrag 1: Die Kollegen der SPD regten in
        einem Antrag an, die Steuerpflicht trotz weiter stattfin-
        dender illegaler Wetten deutlich auszuweiten. Nachdem
        das Finanzministerium erläutert hatte, dass dies auch
        ohne gesetzliche Regelung so sei, konnten wir auf eine
        Abstimmung verzichten. Auch der zweite Antrag, der
        eine Haftung des Spielers illegaler Spiele regelt, wurde
        inhaltlich zwar begrüßt, aber auf Intervention des
        Finanzministeriums nicht weiter verfolgt: Die Bundesre-
        gierung wies darauf hin, dass eine Haftung des Spielers
        für die Steuerschuld letztlich für die Steuerbehörden
        nicht vollziehbar sei. Das daraus entstehende Vollzugs-
        defizit würde, wenn man dies normieren würde, imma-
        nent sein und mache das Gesetz verfassungsrechtlich an-
        greifbar. Man einigte sich dann darauf, die Länder
        aufzufordern, illegale Wettangebote vehement zu be-
        kämpfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, poten-
        zielle Spieler illegaler Angebote zu adressieren.
        Fünftens. Inkrafttreten. Wir sind aus unterschiedli-
        chen Gründen sehr spät mit dem Gesetzesbeschluss. Wir
        streben ein Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juni an und
        einige Veränderungen treten am 1. Juli dieses Jahres in
        Kraft. Deshalb wurde sehr intensiv über Übergangsrege-
        lungen diskutiert. Das Justizministerium hat uns aber
        schlüssig dargelegt, dass die Ermächtigungsvorschrift
        § 25 Abs. 3 Grundlage für den von den Ländern verab-
        schiedeten Glücksspielstaatsvertrag sei und dieser mit
        einer Übergangsregel nicht in Kraft treten könne. Wir
        haben daher die Länder aufgefordert und sie haben dem
        auch zugestimmt, über entsprechende Landesregelungen
        zu beraten, die die Rennvereine bei der Umstellung ihrer
        derzeitigen Vertriebsstruktur unterstützen und einen
        wirtschaftlichen Rennwettbetrieb gewährleisten.
        Wir haben mit diesem Gesetzentwurf, das auf einem
        Entwurf des Bundesrates fußt, Kompromisse gefunden,
        von denen wir glauben, einen Markt zu regulieren, der
        bisher in großem Maße in der Grauzone stattfand. Ob
        unsere Maßnahmen greifen, werden wir beobachten.
        Spätestens mit der Umsatzsteuersystemrichtlinie 2015
        müssen wir erneut über dieses Gesetz beraten. Bis dahin
        wünsche ich allen Beteiligten einen guten Zucht-, Wett-
        und Spielerfolg, soweit er sich in einem vernünftigen
        Rahmen hält.
        Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Selten hat es
        in meiner seit 2002 andauernden Laufbahn als Mitglied
        des Bundestages einen Gesetzentwurf gegeben, dem ich
        22614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        zustimme, obwohl ich mir so vieles anders wünschen
        würde.
        Ich halte die Absenkung der Steuersätze für Pferde-
        wetten und für Sportwetten auf 5 Prozent für falsch. Wer
        gerne auf Sportereignisse wettet, kann dies tun. Solange
        er damit nicht seine Existenz oder gar die ihm anvertrau-
        ter Personen gefährdet, ist dies seine Entscheidung. Wet-
        ten ist aber aus meiner Sicht keine Freizeitbeschäfti-
        gung, die der Staat in irgendeiner Weise fördern oder
        unterstützen muss. Wetten haben ein Suchtpotenzial und
        aus ihnen folgt kein wirtschaftliches Realprodukt.
        Grundsätzlich meine ich daher, dass eine Steuer von
        16⅔ Prozent nicht zu hoch ist. Ich meine weiter, dass
        aufgrund der Suchtgefährdung durch Lotterien, Sport-
        wetten und auch Pferdewetten durchaus eine Einschrän-
        kung der Anbieter gerechtfertigt ist. Ich halte ein Lotte-
        riemonopol für richtig, ich hielte auch ein Monopol bei
        Sportwetten für richtig. Ich bin der Auffassung, dass
        man bei konsequenter Verfolgung illegaler Anbieter ein
        solches Monopol rechtfertigen könnte.
        Allein, die Gesetzgebungskompetenz für die Sport-
        wetten liegt nicht beim Bund, sie liegt bei den Ländern.
        Deren Entscheidung, das Glücksspielmonopol aufzuge-
        ben, akzeptiere ich. Ich stehe zum Föderalismus und
        dem Gesetzgebungsrecht der Länder für die Sportwet-
        ten.
        Wenn man dies tut, dann folgt daraus aber auch zwin-
        gend, dass eine Besteuerung auch ausländischer Konzes-
        sionsanbieter notwendig ist. Insoweit muss man dann
        dem Gesetzentwurf zustimmen.
        Wenn man akzeptiert, dass die Europäische Union als
        Voraussetzung einer Begrenzung des freien Wettbewer-
        bes durch eine Einschränkung der Marktteilnahme dann
        auch eine Eindämmung des illegalen Angebotes und
        Maßnahmen der Suchtprävention verlangt, dann kommt
        man zwangsläufig dazu, dass man irgendeinen Versuch
        zur Bekämpfung des riesigen illegalen Spielangebots un-
        ternehmen muss.
        Der Gesetzentwurf setzt diese Hoffnung auf die Ab-
        senkung der Steuersätze. Mit der Absenkung der Steuer-
        sätze soll es Anbietern möglich sein, bessere Gewinn-
        quoten anzubieten. Dies soll Spieler von illegalen
        Angeboten weglocken.
        Ich habe an dieser Argumentation meine Zweifel. Na-
        türlich bietet der illegale Anbieter, der keine Steuern
        zahlt, immer eine noch bessere Gewinnquote an. Ich
        habe aber Verständnis für den Versuch, eine Konzessi-
        onslösung rechtlich möglich zu machen. Deswegen
        stimme ich zähneknirschend auch der Steuerabsenkung
        zu. Ich akzeptiere auch, dass die 5 Prozent spiegelbild-
        lich zu den Abgaben gesetzt werden. Auch dass die EU
        eigene Vorstellungen hinsichtlich eines Steuersatzes hat,
        ist mir natürlich bekannt.
        Ich halte es allerdings für notwendig, dass die Wirk-
        samkeit insbesondere der Steuersenkung überprüft wird.
        Sollte es sich nicht ergeben, dass das illegale Spiel zu-
        gunsten des legalen Spiels zurückgedrängt wird, so
        sollte eine Handlungsoption auch sein, zu einer höheren
        Besteuerung zurückzukehren und dafür andere Wege zur
        Bekämpfung des illegalen Angebots zu finden. Es freut
        mich, dass wir dies überfraktionell vereinbaren konnten.
        Um gegen unerlaubtes Wetten vorzugehen, ist es uns
        wichtig klarzustellen, dass eine Steuer auch da entsteht,
        wo der Wettenanbieter keine Konzession hat. Dies ist ei-
        gentlich eine Selbstverständlichkeit, aber da das illegale
        Spiel bei den Rennwetten ausdrückliche Erwähnung fin-
        det, wenn auch aus anderer historischer Konstellation,
        wollen wir sicherstellen, dass niemand aus der Tatsache
        der Nichterwähnung bei den Sportwetten einen Umkehr-
        schluss zu ziehen versucht. Mit einer Klarstellung im
        Ausschussbericht ist dies nun sichergestellt.
        Dies kann aber immer noch nicht ausreichend sein.
        Wir müssen Wege finden, wie man illegales Wetten – im
        übrigen aber auch andere Spielangebote, bei denen keine
        Steuern abgeführt werden – erfasst, nicht wegen der
        Steuereinnahmen, sondern wegen des Spielerschutzes
        und des Schutzes der redlichen Anbieter. Ich halte den
        Ansatz, sich für die Steuer auch an den Spieler zu halten,
        der illegal spielt, für nachdenkenswert. Eine solche Maß-
        nahme würde die Problematik ins Bewusstsein bringen.
        Um dies zu ermöglichen, benötigen wir Möglichkei-
        ten, die Steuer auch zu erheben. Wir müssen feststellen,
        wer eigentlich spielt, wer illegal anbietet, wie viel wie
        wo gewettet wird. Hierfür ein Konzept zu erstellen und
        Lösungen zu suchen, diese Aufgabe dürfen wir der Bun-
        desregierung, die das Problem selber ja erkennt, nicht er-
        sparen.
        Wir haben noch weitere offene Fragen. Allerdings er-
        kennen wir an, dass für die Entscheidungen des Bundes-
        tages die Mehrheit die politische Verantwortung trägt.
        Die Bundesregierung hat uns erklärt, dass es wohl keine
        Fälle geben dürfte, in denen der ausländische Inhaber ei-
        ner Konzession auch noch im Ausland Steuern zahlen
        müsse. Der Bundesregierung wird bewusst sein, dass je-
        mand, bei dem dies dennoch der Fall ist, auf Basis des
        Europarechtes gegen die Steuer vorgehen können wird.
        Sie trägt hierfür die politische Verantwortung.
        Die Bundesregierung hat uns erklärt, dass sie davon
        ausgeht, dass die Steuersatzänderung nicht beihilferele-
        vant sei und daher nicht der Genehmigung der EU be-
        dürfe. Dies hatten in der Anhörung zum Thema mehrere
        Sachverständige anders bewertet. Auch mir erscheint es
        nicht logisch, dass die Veränderung der Verteilung der
        Rückerstattung, die aus der Änderung des Steuersatzes
        resultiert, keine Veränderung der Beihilfe sein soll, eine
        Veränderung der in die Rückerstattung einbezogenen
        Steuereinnahmen aber schon. Sollte die Bundesregie-
        rung unrecht haben, wird uns möglicherweise dieser Teil
        des Gesetzes um die Ohren fliegen, weil er nicht in den
        Genehmigungsvorbehalt einbezogen wurde. Wir haben
        die Bundesregierung darauf hingewiesen. Sie trägt für
        ihre Entscheidung die politische Verantwortung.
        Zusammenfassend: Kein guter Gesetzentwurf, was
        auch den Umständen geschuldet ist. Notwendig ist er
        wegen der Besteuerung ausländischer Konzessionsinha-
        ber dennoch. Wir werden daher zähneknirschend zustim-
        men.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22615
        (A) (C)
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        Dr. Daniel Volk (FDP): Das Gesetz zur Besteuerung
        von Sportwetten organisiert die Besteuerung von Sport-
        wetten in Deutschland neu. Zusammen mit dem Ersten
        Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über das
        Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspielän-
        derungsstaatsvertrag) sorgen wir dafür, dass in Zukunft
        Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich
        besteuert werden. Dabei ist auch ohne Bedeutung, ob die
        Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Über-
        tragungsmedium, wie beispielsweise das Internet, er-
        folgt.
        Den Gesetzentwurf des Bundesrates haben wir um ei-
        nige Punkte ergänzt, wie beispielsweise bezüglich des
        steuerlichen Beauftragten und der Ermächtigungsverord-
        nung für das Bundesministerium der Finanzen zur Be-
        stimmung eines zuständigen Finanzamts.
        Aus europarechtlichen Gründen wird sich die Pflicht,
        nach § 19 Abs. 3 RennwLottG-E einen steuerlichen Be-
        auftragten im Inland zu benennen, nicht auf Veranstalter
        mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Euro-
        päischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkom-
        mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstre-
        cken. Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-
        verordnung kann nicht in den Ausführungsbestimmun-
        gen zum Gesetz, sondern nur im Gesetz selbst geregelt
        werden. Der neue Abs. 4 wird folglich als gesetzliche
        Ermächtigungsgrundlage eingefügt.
        Um den erheblichen Bedenken – Europarechtswidrig-
        keit – Rechnung zu tragen, haben wir uns dafür einge-
        setzt, einen Genehmigungsvorbehalt in das Gesetz ein-
        zufügen.
        Die Europäische Kommission hat gegenüber der Bun-
        desregierung und Ländervertretern deutlich gemacht,
        dass das europäische Beihilferecht eine Änderung der
        bestandsgeschützten Finanzierungsquellen und -modali-
        täten für Pferderennen nur unter der Voraussetzung zu-
        lässt, dass ein kohärentes System der Rückerstattung
        entsteht. Die Finanzierung muss sich danach an dem
        Steueraufkommen orientieren, das mit allen beteiligten
        Unternehmen generiert wird, die mit Wetten auf inländi-
        sche Pferderennen Einkommen erzielen. Die Beschrän-
        kung auf das Aufkommen aus der Totalisatorsteuer wird
        danach nicht mehr möglich sein. Vielmehr müssen auch
        die Buchmacherwetten auf inländische Pferderennen im
        Rahmen der Finanzierung gleichgewichtig berücksich-
        tigt werden, da sie ein ebenso großes wirtschaftliches In-
        teresse an der Durchführung von Pferderennen haben
        wie die Totalisatoren.
        Infolge des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertra-
        ges genügt es nicht, die Vorschriften des Rennwett- und
        Lotteriegesetzes nur im Bereich der Besteuerung anzu-
        passen. Zudem gilt es, im aktuellen Prozess der Fortent-
        wicklung des Glücksspielrechts in Deutschland im Hin-
        blick auf die Pferdewetten den Zielen des Tierzucht-
        rechts gerecht zu werden und möglichst eine Stärkung
        der Pferdezucht zu erreichen. Dieses Ziel kann mit der
        Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Pferde-
        wetten in einem kohärenten System des Glücksspielwe-
        sens erreicht werden.
        Die Änderungen durch § 25 Abs. 3 Satz 1 RennwLottG-E
        in Verbindung mit dem Ersten Glücksspieländerungs-
        staatsvertrag stellt die Rennvereine vor große Herausfor-
        derungen bei der Umstellung ihrer derzeitigen Vertriebs-
        struktur. Um diese Anpassungen zu unterstützen und
        einen wirtschaftlichen Rennwettbetrieb zu gewährleis-
        ten, der ausreichende Mittel für die im Tierzuchtgesetz
        staatlich beauftragte Pferdezucht generiert, empfiehlt der
        Deutsche Bundestag den Bundesländern, über Landesre-
        gelungen zu beraten. Solche Regelungen können sich
        beispielsweise in angemessenen Übergangsfristen aus-
        drücken.
        Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung des Sports
        für die Möglichkeit des Angebots von Sportwetten soll-
        ten die Bundesländer sich ihrerseits für eine angemes-
        sene Förderung des Breitensports sowie für die Stärkung
        der Integrität des Sports einsetzen. Letzteres bezieht sich
        insbesondere auf die Förderung von Suchtprävention
        und den Kampf gegen Doping wie auch auf die Bekämp-
        fung von Spielmanipulation und Korruption im Sport.
        Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Mit einiger Verzö-
        gerung wird heute der Gesetzentwurf zur Besteuerung
        von Sportwetten – Drucksache 17/8494 – verabschiedet.
        Somit steht dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspielän-
        derungsstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 nichts im Wege.
        Mit diesem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des
        Staatsvertrages über das Glücksspielwesen“ in Deutsch-
        land, welcher mit Ausnahme von Schleswig-Holstein
        von allen Bundesländern beschlossen wurde, sollen nun
        in Verbindung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
        sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbie-
        ter der Besteuerung unterworfen werden. Der Schwarz-
        marktanteil wird in diesem Bereich auf über sagenhafte
        90 Prozent geschätzt. Das ist das Kernanliegen des Ge-
        setzes. Dazu sollen nun neben Oddset-Wetten – das sind
        Sportwetten zu festen Gewinnquoten – alle Arten von
        Sportwetten der Besteuerung unterworfen werden. Hier-
        für ist ein Steuersatz in Höhe von 5 Prozent auf den
        Wetteinsatz vorgesehen. Erfasst werden zukünftig auch
        Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Ab-
        schnitten derer. Sportwetten ausländischer Wettanbieter
        unterlagen bisher nicht der Besteuerung. Im Rahmen ei-
        ner Experimentierklausel soll die Erteilung von 20 Kon-
        zessionen, die in- sowie ausländischen Wettanbietern er-
        teilt werden können, erprobt werden.
        Zudem soll der Steuersatz bei den Totalisatoren und
        Buchmachern von derzeit 16⅔ auf 5 Prozent gesenkt
        werden. Dies tangiert aber auch eine bestandsgeschützte
        Regelung aus dem Jahr 1922, die Totalisatorsteuerrück-
        vergütung. Mit dieser nicht wesentlichen Änderung wäre
        die Rückvergütung nach heutigem EU-Beihilferecht
        nicht mehr genehmigungsfähig, da sie als ungerechtfer-
        tigte Beihilfe eingestuft würde. Daher war es notwendig,
        mit der Europäischen Kommission eine entsprechende
        Lösung zu finden. Diese Abstimmungen führten jedoch
        zur mehrmaligen Verschiebung des Gesetzes. Wir begrü-
        ßen, dass die Bundesregierung hier nun mit dem Geneh-
        migungsvorbehalt eine Lösung gefunden und das Ganze
        europarechtlich absichert hat. Trotzdem sind nicht alle
        europarechtlichen Probleme ausgeräumt, beispielsweise
        22616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012
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        die Spreizung der Steuersätze. Auch gibt es grundle-
        gende Kritik seitens der EU-Kommission an dem Ersten
        Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die Ratifizierung
        durch die EU-Kommission gilt nicht als sicher. Der vor-
        liegende Gesetzentwurf ist nun einmal an den Ersten
        Glücksspieländerungsstaatsvertrag gekoppelt.
        Beim Thema Sportwettenbesteuerung steht unserer
        Meinung nach insbesondere auch die Suchtbekämpfung
        an vorderster Stelle, das kam bisher leider viel zu kurz.
        Ich möchte ganz klar betonen, dass es für die Fraktion
        Die Linke ein zentrales Anliegen ist, Spielsucht zu be-
        kämpfen und entsprechende Regelungen zu treffen, die
        das auch gewährleisten. Mit diesem Gesetzentwurf in
        Verbindung mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaats-
        vertrag ist es aber fraglich, ob dem auch Rechnung ge-
        tragen werden kann. Denn durch den geringen Steuersatz
        von 5 Prozent für Sportwetten ist nicht sicher, ob eine
        Kanalisierung des illegalen Markts gelingen wird; so
        drückte es selbst die Bundesregierung in ihrer Stellung-
        nahme aus.
        Auch möchte ich sagen, dass dieser geringe Steuer-
        satz von 5 Prozent insbesondere auch unter Spielsuchtas-
        pekten zu gering ist, worauf der Präventionsdienst Berlin
        in der Anhörung hinwies. Es bleibt somit lediglich eine
        vage Hoffnung, dass Menschen, die bisher illegal spie-
        len, nun in den legalen Bereich wechseln werden, auch
        unter dem Aspekt eines riesigen Vollzugsdefizites sowie
        einer Vielzahl von Onlinespielmöglichkeiten mit gerin-
        ger Entdeckungswahrscheinlichkeit.
        Außerdem ist zu kritisieren, das einige Glücksspiele
        mit sehr hohem Suchtpotenzial, die derzeit illegal sind,
        auch weiterhin unreguliert bleiben, so zum Beispiel
        Onlinepoker und Onlinecasino. Gerade in diesem Be-
        reich umfasst der Schwarzmarkt mehrere Milliarden
        Euro, darauf wiesen Sachverständige in der Anhörung
        am 21. März 2012 ausdrücklich hin. Wir begrüßen zwar
        die Zielstellung des Gesetzentwurfs „Austrocknung des
        illegalen Marktes“, aber aus den eben genannten Grün-
        den wird sich die Linke bei diesem Gesetz enthalten.
        Ein wichtiges Anliegen ist mir noch die Verwendung
        der Steuereinnahmen. Da dies Einnahmen der Länder
        sind, war es uns seitens des Bundesgesetzgebers nicht
        möglich, hier entsprechende Regelungen zu treffen. Die-
        ser Forderung konnten wir daher nur mit einer Protokoll-
        erklärung des gesamten Finanzausschusses Ausdruck
        verleihen, mit der er fordert, einen Teil der Steuereinnah-
        men für Prävention und Breitensport zu verwenden. Jetzt
        liegt es an den Ländern, entsprechende gesetzliche Re-
        gelungen zu treffen, damit Präventionsprojekte sowie
        der Breitensport gefördert werden können.
        Zum Schluss möchte ich noch etwas Grundsätzliches
        anmerken. Es gibt einen riesigen undurchschaubaren Fli-
        ckenteppich im Glücksspielbereich. Pferdewetten sind
        Bundes-, Sportwetten Ländersache, gewerbliche Geld-
        spielgeräte sind nicht ordnungsrechtlich reguliert. Es
        gibt einen Flickenteppich von konkurrierenden Gesetz-
        gebungskompetenzen, auch von konkurrierenden Rechts-
        bereichen wie Ordnungsrecht, Wettbewerbsrecht, Ge-
        werberecht. Das ist nicht länger hinnehmbar. Ein großes
        Problem sehen wir auch bei den Glücksspielautomaten.
        Es sollte geprüft werden, inwiefern der Glücksspielbe-
        reich einheitlich geregelt werden kann. Professor Tilman
        Becker schlug in der Anhörung zum Beispiel eine
        „Gambling Commission“, die deutschlandweit das
        Glücksspiel regeln sollte, vor. Ich denke, hier müssen
        wir weiter ansetzen und schauen, wie der Flickenteppich
        beseitigt werden könnte.
        Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Reform des 1922 in Kraft getretenen Rennwett- und
        Lotteriegesetzes soll nach jahrelanger Debatte abge-
        schlossen werden. In Reaktion auf den Onlineglücks-
        spielmarkt sollen neben den Inlandslotterien und Pferde-
        wetten nun sämtliche Sportwetten von der Verkehrsteuer
        erfasst werden. Sportwetten müssen besteuert werden.
        Die Besteuerungspflicht greift unabhängig davon, ob es
        sich um einen legalen oder illegalen Markt handelt.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes-
        rates soll der illegale Sportwettenmarkt in die Legalität
        geholt werden, um ihn zu regulieren und zu kanalisieren.
        Mit der Frage der Sportwettenbesteuerung sind weitere
        Themenbereiche unmittelbar verbunden. Erstens haben
        Sportwetten ein hohes Suchtpotenzial. Zweitens nutzt
        die organisierte Kriminalität legale Glücksspielmärkte
        zur Geldwäsche. Bei Ausschüttungsquoten von bis zu
        98 Prozent ist die Gefahr von Geldwäscheaktivitäten
        enorm hoch. Die Legalisierung des Sportwettenmarkts
        kann nur sinnvoll sein, wenn diese Gefahren mitgedacht
        und weitgehend ausgeschlossen werden. Sie behaupten
        nun, die Kanalisierung der Sportwetten hin zu einem
        legalen Markt wäre schon die Lösung. Mit diesem Argu-
        ment müssten Sie doch jubelschreiend für die Legalisie-
        rung von Cannabis eintreten.
        Sie begründen den niedrigen Steuersatz von 5 Prozent
        auf Sportwetten damit, dass nach Auffassung der Kom-
        mission ein höherer Satz faktisch prohibitive Wirkung
        im EU-Binnenmarkt entfalten würde. Ausländische An-
        bieter würden damit vom deutschen Markt ausgeschlos-
        sen. Sie sehen kein Problem darin, wenn Sportwetten mit
        einem hohen Suchtpotenzial vierfach niedriger besteuert
        werden als Lotterien. Auch der aktuelle Drogen- und
        Suchtbericht stellt deutlich das hohe Suchtpotenzial von
        Sportwetten heraus. Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir
        darin ein gewaltiges Problem. Der Schutz der Menschen
        hat immer Vorrang, das ist auch im EU-Recht nicht an-
        ders. Deshalb wären gleiche Steuersätze richtig gewe-
        sen, und deshalb werden wir uns enthalten.
        Die Reform des vorkonstitutionellen Rechts wirft
        eine Reihe von schwerwiegenden Rechtsfragen auf, die
        bis heute nicht abschließend beantwortet sind. Die in-
        haltliche Auseinandersetzung wurde von dem internen
        Verhandlungszwist der Koalition überschattet. Fragen
        nach der Konformität zum EU-Beihilferecht, der steuer-
        lichen Bemessungsgrundlage, dem Umgang mit der
        Totalisator-Rückerstattung, der Steuersatzspreizung, den
        Gefahren von Nicht- oder Doppelbesteuerung und weite-
        ren konnten so nur noch im Eiltempo durchgehechelt
        werden.
        Wie kann es sein, dass die Bundesländer Jahre inves-
        tieren, die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags zu
        verhandeln und beinah ebenso lang über die Besteuerung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 22617
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        von Sportwetten verhandeln? Zum Schluss bleibt aber
        nicht mal mehr Zeit, eine öffentliche Debatte zu führen.
        Die Kommission hat an dieser Posse keinen Anteil. Die
        Zuständigkeitsverschiebung zur Generaldirektion Wett-
        bewerb ist nicht der Grund, warum dieses Gesetz am
        letzten Sitzungstag vor dem 1. Juli 2012 in Bundestag
        und Bundesrat verabschiedet wird. Diese Meriten dürfen
        sich allein die Koalitionsfraktionen ans Revers heften.
        Ohne die Sondersitzungen beider Kammern hätten Sie es
        vollbracht, das Inkrafttreten des geänderten Glücksspiel-
        staatsvertrags zum 1. Juli zu verhindern.
        Zweimal wurde die Sportwettenbesteuerung im Fi-
        nanzausschuss ergebnislos aufgesetzt. Dieser Gesetz-
        entwurf wurde in Geiselhaft genommen und völlig sach-
        fremd zur Verhandlungsmasse des Fiskalpakts gemacht.
        Das hat der sachlichen Debatte Schaden zugefügt. Wenn
        Umdrucke und Dokumente nach monatelanger Diskus-
        sion erst am Abend vor der Ausschusssitzung zur Verfü-
        gung gestellt werden, ist eine tiefgehende Würdigung
        mehr als schwierig. Am Ende steht ein Gesetz, das mit
        den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD an-
        genommen werden wird. Auf den letzten Metern hat die
        SPD noch einen Lichtblick setzen können. Zumindest
        werden die Wirkungen dieser Reform evaluiert. Es bleibt
        abzuwarten, wie sich die Kommission zu diesem Gesetz
        verhalten wird.
        187. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 3 Betreuungsgeld und Kindertagesbetreuung
        TOP 4 Kontrolle von Werkverträgen und Leiharbeit
        TOP 51, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 52, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        ZP 5 - 7 Beschlussempfehlungen desVermittlungsausschusses
        TOP 5 Wahl Beratungsgremium Stasi-Unterlagengesetz
        TOP 6 Wahl Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft
        TOP 7 Wahl Bundesstiftung Baukultur
        ZP 8 Aktuelle Stunde zuKorruption imGesundheitswesen
        TOP 8 Bundeswehreinsatz (UNIFIL)
        TOP 9 Schüler-BAföG
        TOP 10 Bekämpfung des Rechtsextremismus
        TOP 11 Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften
        TOP 12 Arzneimittelrechtliche Vorschriften
        TOP 13 Situation des Mittelstands
        TOP 14 Stiftung Datenschutz
        TOP 15 Zukunft des „Energie- und Klimafonds“
        TOP 16 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
        TOP 17 Schließung des Schienenherstellers TSTG
        TOP 18 Jahressteuergesetz 2013
        TOP 19 Internationale Schutzverantwortung
        TOP 20 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassung
        TOP 21 Fortentwicklung des Meldewesens
        TOP 24 Europäische Perspektive für den westlichen Balkan
        TOP 23 Stärkung der Täterverantwortung
        TOP 30 Rentenzahlung für Beschäftigungen im Ghetto
        TOP 25 25-JahreReagan-Rede vor demBrandenburgerTor
        TOP 26 Agro-Gentechnik in der Imkerei
        TOP 27 Girokonto für jedermann
        TOP 28 Verbrauchsgrenzwerte gegen Ölabhängigkeit
        TOP 29 Regulierung der Rohstoffderivatemärkte
        TOP 32 Bekämpfung von Aids/HIV
        TOP 31 Waldstrategie 2020
        TOP 39 Schifffahrtsstandort Deutschland
        TOP 33 Bekämpfung armutsassoziierter Erkrankungen
        TOP 34 Exzellente Lehrerausbildung
        TOP 35 Republiken Sudan und Südsudan
        TOP 36 Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften
        TOP 37 Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen
        TOP 38 Verkehrsteueränderungsgesetz
        TOP 40 Bekämpfung des Menschenhandels
        TOP 41 Arbeit für Menschen mit Behinderung
        ZP 9 Besteuerung von Sportwetten
        TOP 43 40. Jahrestag des Olympiaattentats von 1972
        Anlagen