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    Plenarprotokoll 17/186 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 186. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 I n h a l t : Bestimmung der Abgeordneten Britta Haßelmann als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses und der Abgeord- neten Renate Künast und Jürgen Trittin als stellvertretende Mitglieder des Vermittlungs- ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 28./29. Juni 2012 in Brüssel Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 9. Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Auslän- der in Deutschland; sonstige Fragen zur Kabinettssitzung Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22221 A 22221 B 22221 C 22225 D 22227 D 22229 C 22232 A 22234 A 22235 B 22236 B 22236 D 22237 C 22239 C 22240 C 22242 B 22243 B 22244 B 22245 B 22246 B 22246 B 22246 D 22247 A 22247 C 22247 C 22247 D 22248 A 22248 C 22248 D 22249 B 22249 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundes- regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/10051) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Ute Vogt (SPD) Vorkommen von Formationswasser und Lösungszutritten im Endlager Konrad Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Ute Vogt (SPD) Geplante Inbetriebnahme des Endlagers Konrad ab 2019 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflage eines Auenschutzprogramms und Umsetzung der Europäischen Wasserrah- menrichtlinie an den Brandenburger Bun- deswasserstraßen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Dr. Matthias Miersch (SPD) Etwaige Außerkraftsetzung von Richt- linien und EU-Regeln zur Beschleunigung des Stromleitungsbaus Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus dem Nachhaltig- keitsgipfel Rio+20 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22249 C 22249 D 22250 A 22250 B 22250 C 22250 C 22250 D 22251 A 22251 B 22251 C 22251 D 22252 A 22252 B 22252 C 22252 D 22252 D 22253 B 22253 C 22253 D 22254 A 22254 B 22254 B 22254 D 22255 A 22255 C 22255 D 22256 B 22256 D 22257 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 III Mündliche Frage 13 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Implementierung welt- weiter, messbarer Nachhaltigkeitsziele Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Gefahren bei der stofflichen Verwertung von Klärschlamm Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Mündliche Frage 15 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Rücknahme von Altarzneimitteln zur Ver- hinderung des Übergangs von Schadstoffen in den Nahrungskreislauf Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Mündliche Frage 16 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Weitere Themen des Bürgerdialogs Zu- kunftstechnologien des BMBF Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Michael Gerdes (SPD) Ausgestaltung einer flächendeckenden Ver- besserung der Lehrerausbildung Antwort Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Michael Gerdes (SPD) Finanzierung der gemeinsamen Förderini- tiative von Bund und Ländern zur Förde- rung der Lehrerausbildung Antwort Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Willi Brase (SPD) Gemeinsame Förderinitiative von Bund und Ländern zur Förderung der Lehrer- ausbildung Antwort Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Willi Brase (SPD) Geplantes Auswahlverfahren zur Bestim- mung von Projekten im Zusammenhang mit der gemeinsame Förderinitiative von Bund und Ländern zur Förderung der Lehrerausbildung Antwort Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Dr. Sascha Raabe (SPD) Herkunft des von Bundesminister Niebel in Kabul erworbenen afghanischen Teppichs Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Dr. Sascha Raabe (SPD) Regelung der Formalitäten bei der Aus- und Einfuhr des von Bundesminister Niebel in Kabul erworbenen afghanischen Teppichs Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 22257 D 22258 A 22258 C 22258 D 22259 B 22259 C 22259 D 22260 A 22260 B 22260 C 22260 D 22261 A 22261 C 22261 D 22262 A 22262 D 22263 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 Mündliche Frage 37 Dr. Matthias Miersch (SPD) Verkürzung des Rechtswegs beim Lei- tungsausbau auf eine Instanz Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Forderung von SPD und Grünen zu Tempo 30 in Städten Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Initiative zur Stärkung der Exzellenz in der Lehrerausbil- dung (184. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Anlage 3 Mündliche Frage 1 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagungstermine der BMU-Beratungskom- missionen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Relevante tschechische Rechtsgrundlagen für das Verfahren Kernkraftwerk Temelin 3 und 4 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 5 Marco Bülow (SPD) Ziele und Inhalt des Masterplans zum Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 6 Marco Bülow (SPD) Geplante Gesetzesvorhaben bezüglich des Rückbaus stillgelegter Atomkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Dirk Becker (SPD) Pläne des BMWi zur Überführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in ein Quotenmodell Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22264 A 22264 B 22264 D 22266 A 22267 A 22268 A 22269 A 22270 A 22271 C 22272 D 22273 D 22275 A 22276 B 22277 B 22278 B 22279 C 22279 B/D 22281 A 22281 C 22282 C 22282 D 22283 A 22283 B 22283 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 V Anlage 8 Mündliche Frage 10 Dirk Becker (SPD) Von der EEG-Umlage befreite Strommenge durch Eigenverbrauch der Industrie- betriebe nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Erneuer- bare-Energien-Gesetz Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stilllegung von Kraftwerken Ende 2012 aufgrund verschärfter Immissionsschutz- anforderungen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Mehrbedarf und haushalterische Vorkeh- rungen zur Studienplatzfinanzierung im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 für die Jahre 2013 bis 2015 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Auszahlung der vereinbarten Teilzahlun- gen für die Jahre 2013 und 2014 an die Länder im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 zur Studienplatzfinanzierung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 23 Oliver Kaczmarek (SPD) Zuständigkeiten bei der Entwicklung der Bildungsinfrastruktur Antwort Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 24 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Qualität der frühkindlichen Bildung Antwort Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 25 René Röspel (SPD) Bau des Großprojekts „Square Kilometre Array“ sowohl in Südafrika als auch in Australien Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 26 René Röspel (SPD) Gesamtkosten der Beteiligung Deutsch- lands an Bau und Betrieb des Square Kilo- metre Array Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 27 Klaus Hagemann (SPD) Konsequenzen aus den aktuellen Empfeh- lungen der Reaktor-Sicherheitskommission für den Betrieb der Forschungsreaktoren Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 30 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Auswirkungen der Ergebnisse des G-20- Gipfels von Los Cabos und der 101. ILO- Konferenz Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22283 C 22283 D 22284 A 22284 B 22284 C 22284 D 22285 A 22285 B 22285 C 22286 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 Anlage 18 Mündliche Frage 31 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Ergebnisse der Rio+20-Konferenz und Umsetzung der Sustainable Development Goals Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Förderung erneuerbarer Energien durch das BMZ seit 2010 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 35 und 36 Frank Schwabe (SPD) Beurteilung des Verpressens von Fracking- Abwässern in ehemalige Lagerstätten oder andere unterirdische Gesteinsformationen und alternative Handlungsmöglichkeiten Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 38 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Instrumente zur Refinanzierung von Inves- titionen in der Novelle des Energiewirt- schaftsgesetzes Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 39 und 40 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anstieg des Strompreises für private Haus- halte in den letzten zehn Jahren und Maß- nahmen zur Minimierung des nicht EEG- bedingten Anstiegs des Strompreises Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 41 und 42 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meldung neuinstallierter Photovoltaik- anlagen durch die Bundesnetzagentur als Basis von Vergütungssenkungen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 43 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zurückgezogene oder zurückgestellte An- träge oder Voranfragen des Unternehmens Krauss-Maffei Wegmann zur Genehmi- gung des Exports von Leopard-2-Kampf- panzern Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 44 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorbehalt bezüglich der Genehmigung ei- nes Reexports von in Spanien in Lizenz produzierten Kampfpanzern des Typs Leopard 2 Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 45 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Liefe- rung von Leopard-2-Panzern nach Saudi- Arabien Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22286 B 22286 C 22287 A 22287 C 22287 C 22288 B 22288 D 22289 A 22289 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 VII Anlage 27 Mündliche Frage 47 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besuch des in Almaty verhafteten Theater- regisseurs und Goethe-Preisträgers Bolat Atabajew im Gefängnis durch den deut- schen Botschafter in Kasachstan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 48 und 49 Niema Movassat (DIE LINKE) Mögliches Mandat des VN-Sicherheitsrats für eine militärische Intervention in Mali durch die westafrikanische Staatengemein- schaft ECOWAS Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 50 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung im UN-Si- cherheitsrat zu Cyberangriffen auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 51 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verhandlungen der EU-Kommission ins- besondere mit Libyen, Tunesien und Marokko über polizeilichen Informations- austausch, Grenzmanagement, Strafverfol- gung und Einbeziehung der EU-Agenturen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 52 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte über die Aktenvernich- tung beim Bundesamt für Verfassungs- schutz im Zusammenhang mit der Über- wachung von Rechtsextremisten des Thüringer Heimatschutzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 53 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Einführung einer einheitlichen Wissen- schaftsschranke im Urheberrecht Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 54 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aktivitäten marokkanischer Geheim- dienste gegen saharauische Oppositionelle in Deutschland Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 55 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des jüngsten Presseberichts über die Beteiligung deutscher Neonazis an der Vorbereitung des Olympiaattentats von 1972 und Schlussfolgerungen in Bezug auf eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Aktenbestände und die Gedenkfeiern zum 40. Jahrestag Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 56 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Aufhebung der Haushaltssperre der Ver- pflichtungsermächtigungen beim interna- tionalen Klima- und Umweltschutz des Sondervermögens Energie- und Klima- fonds Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22289 D 22290 A 22290 C 22291 A 22291 B 22291 D 22292 A 22292 B 22292 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 Anlage 36 Mündliche Frage 57 Richard Pitterle (DIE LINKE) Steuerliche Berücksichtigung von laufen- den Verlusten aufgrund einer atypischen stillen Beteiligung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 58 Richard Pitterle (DIE LINKE) Veranlagung der Erbschaftsteuer in Deutschland im Zusammenhang mit der Anwendung des Steuerabkommens mit der Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 59 und 60 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Teilselbstanzeige im Rahmen des Steuerab- kommens mit der Schweiz und Rechtsfol- gen hinsichtlich der Nachentrichtung der Steuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 61 Klaus Hagemann (SPD) Fälligstellung von Studienkrediten ohne Ankündigung durch die Commerzbank und Rückzahlungsverhalten bei Studenten und Absolventen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 62 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Beteiligung der Bundesregierung und des Bundestages an der Vereinbarung zur Ab- wicklung der WestLB Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 63 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Höhe des finanziellen Engagements zur Abwicklung der WestLB für den Bundes- haushalt Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Fragen 64 und 65 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Voraussetzungen für den Verlust der Steu- erbefreiung nach § 51 Abs. 3 Satz 2 der Ab- gabenordnung für Organisationen bei ei- ner Einstufung als extremistisch im Verfassungsschutzbericht und diesbezügli- che Neuregelung durch das Jahressteuer- gesetz 2013 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 66 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die an Irland gezahlten internationalen Hilfsgelder Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 67 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der Europäischen Wirt- schafts- und Währungsunion um eine Ban- ken- bzw. Finanzmarktunion Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22293 A 22293 B 22293 D 22294 C 22294 D 22294 D 22295 A 22295 C 22295 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 IX Anlage 45 Mündliche Frage 68 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Konsumausgaben des Staates in den Län- dern der Europäischen Union seit 2009 und Auswirkungen der zurückgehenden kon- sumtiven Staatsausgaben auf die Volks- wirtschaft der einzelnen Länder sowie der Euro-Zone insgesamt Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 69 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Einfluss der Umsetzung des Fiskalpakts auf die Binnennachfrage in den Mitglieds- ländern der Europäischen Union und pro- zentuale Entwicklung des preisbereinigten Einzelhandelsumsatzes seit 2008 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 70 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Bewertung der Arbeit und der Ergebnisse des Bundeskompetenzzentrums Barriere- freiheit e. V. und Vorstellungen zur Fort- führung der Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 71 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Bewertung der bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung des Nationalen Aktions- plans zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 72 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In der Novellierung des Gentechnikgeset- zes vorgesehene Mindestabstände zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränder- ten Nutzpflanzen und Anbauflächen mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 73 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelungen im Hinblick auf die Nulltole- ranz für nicht zugelassene gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln sowie die Zulassung neuer gentechnisch verän- derter Pflanzen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 74 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Gründe für die Durchführung des Bundes- wehrgelöbnisses am 20. Juli 2012 im Berli- ner Bendlerblock und Durchführungsort in den kommenden Jahren Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 75 und 76 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anerkennung des in Deutschland geleiste- ten freiwilligen Wehrdienstes bzw. Zivil- dienstes bei doppelter Staatsbürgerschaft durch die Türkei Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 77 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steigerung der Attraktivität des freiwilli- gen Wehrdienstes für Migranten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22295 D 22296 B 22296 C 22296 D 22297 A 22297 C 22297 D 22298 A 22298 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 Anlage 54 Mündliche Frage 78 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatzszenarien für den geplanten Aus- bau des Truppenübungsplatzes Altmark in Gardelegen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 80 und 81 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Einsatz der an der UNIFIL-Mission betei- ligten Schiffe auch für humanitäre Not- hilfeaktionen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 84 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umstände des Beschusses von Piratenlogis- tik auf somalischem Festland am 15. Mai 2012 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 85 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des nationalen Bildungsbe- richts 2012 in Bezug auf das Betreuungs- geld Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Fragen 86 und 87 Caren Marks (SPD) Schlussfolgerungen aus der Kritik des na- tionalen Bildungsberichts am Betreuungs- geld im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten für Kinder aus bil- dungsfernen Schichten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Fragen 95 und 96 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beantragte bzw. derzeit laufende Linienbe- stimmungsverfahren für Bundesfernstra- ßen sowie Prüfung von Fernstraßenprojek- ten mit Linienvorschlägen der Länder durch das BMVBS Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 97 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Haushaltspolitische Vorgaben bei der Fi- nanzierung und Realisierung von Ver- kehrsprojekten sowie Finanzierung des Elbtunnels im Zuge der A 20 mithilfe pri- vater Investitionen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Fragen 98 und 99 Franz Thönnes (SPD) Geprüfte Varianten zur Finanzierung des Elbtunnels im Zuge der A 20 und recht- liche Hürden für eine Mischfinanzierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Fragen 100 und 101 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Vorlage der Zwischenergebnisse der Mach- barkeitsstudie zur Finanzierung des Elb- tunnels im Zuge der A 20 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22298 C 22299 A 22299 B 22299 C 22299 C 22300 B 22300 D 22301 B 22301 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22221 (A) (C) (D)(B) 186. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 Beginn: 12.30 Uhr
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    Berichtigung 184. Sitzung, Seite VI und 22010 C (Tagesordnungs- punkt 22 a): Statt „Harald Weinberg“ ist „Marcus Weinberg (Hamburg)“ zu lesen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22281 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Initiative zur Stär- kung der Exzellenz in der Lehrerausbildung (184. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/SCSU): Die Qualität eines Bildungssystems hängt entschei- dend von der Qualifikation der Lehrerschaft ab. Gute Schule und gute Lehrer bewirken guten Unterricht! Leh- rer fungieren als Vermittler zwischen Wissenschaft, Ge- sellschaft und der jungen Generation. Insbesondere sind sie es, die jungen Menschen neben den Eltern das Rüst- zeug mitgeben, dass diese sich in die Gesellschaft ein- bringen und einen erfolgreichen Berufsweg beschreiten können. Und nicht zuletzt sollen sie Motivator sein, um die Lebensgestaltung junger Menschen positiv zu beein- flussen. Wir alle in diesem Hause haben hier unsere per- sönlichen Erfahrungen und könnten sofort eine Lehrerin bzw. einen Lehrer nennen, der uns im Leben motiviert hat. Wir haben gute bis sehr gute Lehrer. Sie sind zu ei- nem großen Teil sehr engagiert und verstehen es, ihre Schülerinnen und Schüler zu motivieren. Aber das Anforderungsprofil an die Lehrerschaft hat sich besonders in den vergangenen Jahren gewandelt. Verschiedene internationale und nationale Vergleichs- studien haben die enormen Herausforderungen be- schrieben, denen sich die deutschen Schulen und damit vor allem die Lehrerschaft gegenübersehen. Insbeson- dere die zunehmende Heterogenität der Lerngruppen in Verbindung mit den Herausforderungen der Integration sowie die verstärkt differenzierten Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft machen eine Anpassung der Lehrerausbildung erforderlich. Ebenso ist belegt, dass die Qualität des Unterrichts durch die Lehrkräfte ein entscheidender Faktor für das Kompetenzniveau und die Entwicklung von Schülern mit unterschiedlichen Voraussetzungen ist. Eine weitere Herausforderung liegt in der Zusam- mensetzung der Lehrerschaft: Über die Hälfte sind älter als 50 Jahre. Die unter 40-Jährigen bilden mit 27 Pro- zent hingegen eine relativ kleine Gruppe. Unter 30 Jahre sind lediglich 6 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer. Eine ältere Lehrerschaft bedeutet zwar nicht automa- tisch einen Verlust an Unterrichtsqualität, doch eine gut durchmischte Zusammensetzung in der Altersstruktur der Lehrer verstärkt auch einen größeren Erfahrungs- und Kompetenzaustausch. Es ist erstrebenswert, den Lehrerberuf attraktiver zu machen, um mehr Abiturien- ten für ein Lehramtsstudium zu gewinnen. Der Lehrer- beruf muss für junge Menschen wieder erstrebenswerter werden! Eine weitere Herausforderung ist die begrenzte Mo- bilität von Lehramtsstudierenden und aktiv tätigen Lehr- kräften zwischen den einzelnen Bundesländern. Durch Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 27.06.2012 Bahr (Münster), Daniel FDP 27.06.2012 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 27.06.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 27.06.2012 Gabriel, Sigmar SPD 27.06.2012 Goldmann, Hans- Michael FDP 27.06.2012 Granold, Ute CDU/CSU 27.06.2012 Hempelmann, Rolf SPD 27.06.2012 Hunko, Andrej DIE LINKE 27.06.2012* Klose, Hans-Ulrich SPD 27.06.2012 Kolbe (Leipzig), Daniela SPD 27.06.2012 Kramme, Anette SPD 27.06.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2012 Liebich, Stefan DIE LINKE 27.06.2012 Lindner, Christian FDP 27.06.2012 Luksic, Oliver FDP 27.06.2012 Röspel, René SPD 27.06.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 27.06.2012 Schummer, Uwe CDU/CSU 27.06.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 27.06.2012* Anlagen 22282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) die nach wie vor uneinheitliche Anerkennung von Stu- dienleistungen und Abschlüssen der verschiedenen Bun- desländer existieren unnötige Hemmnisse, die einen konstruktiven bundesweiten Austausch didaktischer und fachlicher Expertise innerhalb der Lehrerschaft er- schweren. Daher sollte es auch Ziel sein, die Mobilität angehender und aktiver Lehrer zu fördern. Dies im Ein- klang mit dem föderalen Bildungssystem zu gestalten, ist Herausforderung und Chance zugleich. Dem Wandel dieser Anforderungen und den aktuellen Herausforderungen muss die Bildungspolitik Rechnung tragen. Die kontinuierliche Verbesserung Deutschlands im PISA-Ranking spricht zwar dafür, dass in den Schu- len vieles gut läuft, aber es gibt Verbesserungsbedarf. Daher müssen auch Strukturen und Inhalte der Lehrer- bildung überprüft und verbessert werden, sei es im fach- lichen, didaktischen oder auch im methodischen Be- reich. Für eine Verbesserung der Lehrerbildung bedarf es eines Steins des Anstoßes, der die Öffentlichkeit und die Lehrer der Zukunft für die Notwendigkeit exzellenter Lehrerbildung sensibilisiert. Ein solcher erster Schritt und Impuls kann – wie bei den Hochschulen bereits be- wiesen – in einer Exzellenzinitiative liegen. Die von uns auf den Weg gebrachte „Qualitätsoffensive Lehrerbil- dung“ hat zum Ziel, die Lehrerausbildung und -weiter- bildung fortzuentwickeln. Ziel ist es, durch Förderung universitärer Initiativen, die in einem Wettbewerb be- wertet und gefördert werden, nachhaltige Impulse zu setzen – Impulse dafür, die Bedeutung der Lehrerbildung an Hochschulen aufzuwerten und sie aus der „Nische“ ins Zentrum der universitären Profilbildung zu rücken. So soll ein Qualitätsschub in Forschung und Lehre er- reicht werden. Damit soll die Lehrerbildung in ihrer ganzen Breite weiterentwickelt werden, und das Schul- system soll ebenso profitieren. Die Exzellenzinitiative soll im Rahmen eines Wettbe- werbs stattfinden. Dabei können einzelne Hochschulen oder Hochschulen im Verbund Zukunftskonzepte einrei- chen, die eine praxisorientierte und forschungs- bzw. evidenzbasierte Lehrerbildung zum Inhalt haben. Die Auswahl erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie dem aktuellen Stand der Forschung oder klarer Berufs- feldorientierung. Ebenso soll das Konzept die Fach- didaktik stärken und, damit einhergehend, eine fundierte Wissensbasis für die angehenden Lehrer schaffen. Die Bewertung erfolgt durch eine externe Jury. Die ausgewählten Hochschulen können für fünf oder zehn Jahre gefördert werden und sollten sich dazu verpflich- ten, das Konzept nach Auslaufen der Förderphase insti- tutionell zu sichern. Die ausgewählten Konzepte werden so zu Leuchttürmen der Lehrerbildung und können als solche flächendeckend wahrgenommen werden. Gerade von einem Leuchtturmprojekt wie einer Ex- zellenzinitiative für die Lehrerbildung kann eine Strahl- kraft für die gesamte Schullandschaft ausgehen, von der eine positive Wirkung für das gesamte Bildungswesen ausgehen kann. Wir wollen sehr gute Schüler, sehr gute Lehrer, sehr gute Bildung – mit der Exzellenzinitiative für Lehrerbildung kommen wir diesem Ziel wieder ein Stück näher. Die Bildungsrepublik Deutschland nimmt langsam Gestalt an. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 1): Wann tagen in dieser Wahlperiode noch die Beratungs- kommissionen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission, die Strahlenschutzkommission und die Entsorgungskommis- sion und ihre jeweiligen Fachausschüsse (bitte mit Angabe des genauen Datums und vollständiger Angabe aller bis dato geplanten Termine)? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, übergibt eine Liste der Ter- mine der BMU-Beratungskommissionen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 2): Welche tschechischen Rechtsgrundlagen, wie zum Bei- spiel das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, sind für das – grenzüberschreitende – Verfahren Kernkraft- werk Temelin 3 und 4 nach Kenntnis der Bundesregierung re- levant (bitte mit exakter Bezeichnung), und wo sind diese in der aktuellen Fassung in einer offiziellen deutschen Überset- zung verfügbar (zum Beispiel online, bitte gegebenenfalls mit genauer Internetadresse)? In Deutschland richtet sich das Beteiligungsverfahren bei ausländischen Kernkraftwerksprojekten nach § 9 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG, in Verbindung mit § 24 des Atomgesetzes, AtG. Daher sind bei dem Projekt Temelin 3 und 4 die Um- weltministerien in Sachsen und Bayern zuständig. Beide Länderministerien haben vom Bundesumweltministe- rium in seiner Eigenschaft als „Espoo-Kontaktstelle“ die von der tschechischen Seite Mitte 2008 erfolgte Notifi- zierung weitergeleitet bekommen und sich für eine Be- teiligung an dem tschechischen Verfahren entschieden. Laut dem Notifizierungsschreiben wird das Vorhaben ei- nem Feststellungsverfahren gemäß § 7 des Gesetzes der Tschechischen Republik über die Umweltverträglich- keitsprüfung und die Änderung einiger zusammenhän- gender Gesetze (UVP-Gesetz, Nr. 100/2001 GBl.) in der Fassung späterer Vorschriften unterzogen. Eine offizielle deutsche Übersetzung des tschechi- schen UVP-Gesetzes ist der Bundesregierung nicht be- kannt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22283 (A) (C) (D)(B) Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 5): Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem in Medienberichten vom 19. Juni 2012 (www.ftd.de/politik/ deutschland/:energiewende-altmaier-bastelt-an-masterplan- fuer-akw-abriss/70051684.html) genannten „Masterplan“ zum Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke, und wie sieht dieser Masterplan inhaltlich aus? Für die Stilllegung der Anlagen sind die Betreiber zu- ständig. Diese müssen hierfür ein Stilllegungskonzept vorlegen und eine Genehmigung bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, wäre es aller- dings hilfreich, wenn dafür ein „Masterplan“ aufgestellt werden könnte. Auch hierfür wären die Betreiber zustän- dig. Bei der Errichtung der Kraftwerke wurden gute Erfahrungen mit einem einheitlichen Verfahren gemacht. Auch beim Rückbau könnte ein einheitliches Vorgehen, natürlich in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Baulinien, sinnvoll sein. Dies könnte die technische Prozedur ebenso erleichtern wie die Genehmigungs- verfahren. Da 2011 acht Kernkraftwerke gleichzeitig vom Netz genommen wurden, soll mit diesem Vorgehen eine Opti- mierung des Vorgehens auf der Basis des geltenden Rechts erreicht werden. Das BMU wird demnächst die Betreiber der betroffe- nen Anlagen zu einem Gespräch einladen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa- che 17/10015, Frage 6): Welche Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung be- züglich des Rückbaus stillgelegter Atomkraftwerke, und wel- chen Zeitplan verfolgt sie dabei? Es gibt keine Pläne im Bundesumweltministerium für Gesetzesvorhaben bezüglich des Rückbaus. Die Zustän- digkeiten bei der Stilllegung und beim Rückbau der 2011 abgeschalteten Kernkraftwerke sind klar gesetzlich gere- gelt. Das BMU sieht keinen Anlass, dies zu verändern. Für die Stilllegung der Anlagen bleiben die Betreiber zuständig. Diese müssen hierfür ein Stilllegungskonzept vorlegen und eine Genehmigung bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 9): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, in ein Quotenmodell zu überführen, und welche Vorhaben laufen diesbezüglich in den Ressorts? Die Bundesregierung hält, in Umsetzung des Koali- tionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP, an dem Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, fest. Ungeachtet dessen lässt die Bundesregierung je- weils im Zusammenhang mit den regelmäßigen Evaluie- rungen des EEG Perspektiven für die Fortentwicklung des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen. Hierzu zäh- len insbesondere die Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des EEG-Erfahrungsberichts. Vorhaben zur Novellierung des EEG – außer der derzeit im Vermitt- lungsverfahren befindlichen Novellierung – liegen nicht vor. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 10): Wie viele Industriebetriebe machen von der Regelung zum industriellen Eigenverbrauch nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Buch- stabe b EEG und der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 15 Gebrauch, und welche Strommenge ist somit von der EEG- Umlage befreit? Gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen der Prognos AG (www.eeg-kwk.net/de/file/Letztverbrauch_ 2012_111012.pdf) haben die deutschen Übertragungs- netzbetreiber für die Kalkulation der EEG-Umlage 2011 und 2012 die von der EEG-Umlage befreite Eigenerzeu- gung auf 48,6 Terawattstunden – im Jahr 2011 – bzw. 50,3 Terawattstunden – im Jahr 2012 – geschätzt. Ge- naue Informationen zur Anzahl der dieser Abschätzung zugrundeliegenden Unternehmen liegen der Bundes- regierung nicht vor. Sie wird diese Frage im Zuge der gerade anlaufenden wissenschaftlichen Vorhaben im nächsten EEG-Erfahrungsbericht untersuchen lassen. Zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 15 EEG liegen der Bundesregierung keine In- formationen vor. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 11): Welche Kraftwerke mit einer elektrischen Leistung größer als 50 Megawatt, die aktuell noch in Betrieb sind, müssen spätestens Ende 2012 stillgelegt werden, weil die Betreiber auf Retrofit der Anlagen verzichtet haben, um die verschärften Anforderungen der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 13. BImSchV, aus dem Jahr 2004 nicht einhalten zu müssen (bitte Auflistung der ein- zelnen Kraftwerksblöcke einschließlich der elektrischen Leis- tung)? 22284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Die Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 13. BImSchV, gilt für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr. Nach § 20 Abs. 3 konnte sich ein Betreiber für eine begrenzte Restlaufzeit seiner unveränderten Anlage ent- scheiden. Die zur Anpassung technisch überholter Anla- gen an verschärfte Anforderungen eingesparten Mittel standen damit für Investitionen in neue Anlagen zur Ver- fügung. Nach vorliegenden Informationen aus acht Bundes- ländern liegen Anträge für elf Anlagen mit insgesamt 4 800 Megawatt Feuerungswärmeleistung in 33 Kraft- werksblöcken vor. Davon stehen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein bis Ende 2012 noch 3 800 Megawatt zur endgültigen Stilllegung an; die übrigen 1 000 Megawatt sind bereits stillgelegt oder betreffen Anlagen, die keinen Strom pro- duzieren. In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen liegen keine Absichtser- klärungen von Betreibern vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 21): Wie schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf im Rah- men der Studienplatzfinanzierung des Hochschulpaktes 2020 in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ein, und welche haushalte- rischen Vorkehrungen hat sie zu dessen Ausfinanzierung vor- gesehen? Die Bundesregierung hat entsprechend ihrer rechtli- chen Verpflichtung die erforderliche Vorsorge getroffen, um den steigenden Studierendenzahlen und den finan- ziellen Auswirkungen beim Hochschulpakt im Haus- haltsjahr 2013 vollständig Rechnung zu tragen. Aus- schlaggebend für eine weitere mögliche Entwicklung des Hochschulpaktes – Phase II – ist gemäß Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, GWK, von Bund und Ländern vom 20. April 2012 die Schnellmel- dung des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2012. Hier bleiben die weiteren Beratungen abzuwarten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 22): Wird die Bundesregierung die vereinbarten Teilzahlungen für die Jahre 2013 und 2014 an die Länder im Rahmen des Hochschulpakts 2020 zur Studienplatzfinanzierung planungs- gemäß auszahlen können, ohne die Ausgabenbegrenzung in § 2 der Verwaltungsvereinbarung zur zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 ein weiteres Mal anheben zu müs- sen? Bund und Länder haben zuletzt in der GWK am 20. April 2012 die Laufzeit des Hochschulpakts bis 2020 bekräftigt und die steigenden Studienanfängerzahlen der letzten Jahre begrüßt. In Reaktion auf die Entwicklung der Studienanfängerzahlen bis 2010 und auf die Ausset- zung der Wehrpflicht hat die Bundesregierung ihre Zusa- gen für die zweite Programmphase des Hochschulpakts 2011 bis 2015 massiv erhöht und stellt nun für diesen Zeitraum gut 4,8 Milliarden Euro bereit. Ausschlaggebend für eine weitere mögliche Entwick- lung des Hochschulpakts – Phase II – ist gemäß Be- schluss der GWK vom 20. April 2012 die Schnellmel- dung des Statistischen Bundesamts im Dezember 2012. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 23): Teilt das BMBF die in der Antwort des Bundesminis- teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdruck- sache 17/9896 enthaltene Feststellung, dass die Entwicklung der Bildungsinfrastruktur nicht Bundeszuständigkeit sei und infolgedessen auch keine Forschungsaktivitäten eingeleitet würden, und welche eigenen Aktivitäten zur Forschung über Bildungsräume der Zukunft hat das BMBF bereits eingeleitet? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, teilt die Feststellung, dass die Entwicklung der Bildungsinfrastruktur aufgrund der föderalen Kompetenz- ordnung des Grundgesetzes bei den Ländern liegt. Zum Umfang der Forschungsaktivitäten wird in der genann- ten Antwort der Bundesregierung Stellung genommen. Weitergehende Aktivitäten zur Forschung über Bil- dungsräume der Zukunft sind vom BMBF nicht eingelei- tet worden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 24): Inwiefern teilt das BMBF die im nationalen Bildungsbe- richt formulierte These, dass durch Leistungen wie das Be- treuungsgeld die im Bericht intendierten quantitativen und qualitativen Ziele insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht zufriedenstellend realisiert werden können? Der aktuelle Bildungsbericht (http://www.bildungsbe richt.de/zeigen.html?seite=10203) belegt die hohe Prio- rität für Bildung in Deutschland und die deutlichen Ver- besserungen, die in den vergangenen Jahren erreicht wurden. Der Bildungsbericht betont die wichtige Rolle sowohl der Familie als auch von Bildungseinrichtungen für den Verlauf von Bildungsbiografien. Das Betreuungsgeld ist eine familienpolitische Leis- tung, die eine Lücke in der derzeitigen Unterstützung für Familien füllt. Seine Finanzierung ist im Entwurf für den Bundeshaushalt gesichert. Es steht weder politisch noch Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22285 (A) (C) (D)(B) finanziell in Konkurrenz zum Ausbau der Kinderbetreu- ung, im Gegenteil: Beide Initiativen ergänzen einander und bringen die Wertschätzung des Staates und der Ge- sellschaft für verschiedene Lebensentwürfe von Fami- lien zum Ausdruck. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 25): Liegen der Bundesregierung Informationen dahin gehend vor, dass sich auch andere wissenschaftsstarke Nationen nach der Entscheidung von Bundesministerin Dr. Annette Schavan, dass Deutschland Vollmitglied im Kreis der Organisatoren des Square Kilometre Array wird, dazu entschließen werden, sich an diesem Großprojekt zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung, das Square Kilometre Ar- ray sowohl in Südafrika als auch in Australien zu bauen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über weitere Entscheidungen anderer Nationen vor. Die SKAO hat auf der Grundlage von Empfehlungen eines Expertengremiums entschieden, die Teleskopschüs- seln und Antennenfelder für mittlere Radiofrequenzen in Südafrika und Nachbarstaaten sowie Antennenfelder für niedere Radiofrequenzen in Australien und Neuseeland zu installieren. Mit der beschlossenen Dual-site-Lösung sollen die hohen Anforderungen an den Standort der Te- leskope, beispielsweise die Gewährleistung möglichst ge- ringer Radiointerferenzen über die gesamte Betriebszeit, Anforderungen an das Terrain, Infrastruktur und Kosten, möglichst optimal berücksichtigt werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist die beschlossene Dual-site-Lösung geeignet, die großen Herausforderun- gen und Chancen, die dieses Projekt mit seiner globalen Ausrichtung mit sich bringt, auf mehrere Schultern zu verteilen. Die Bundesregierung ist sich aber auch be- wusst, dass diese Dual-site-Lösung einen sehr sorgfälti- gen Aufbau der zukünftigen Governance-Strukturen er- fordert. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 26): Mit welchen Gesamtkosten für den Bundeshaushalt rech- net die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand für den Fall, dass die Bundesrepublik Deutschland entscheidet, sich finanziell an Bau und Betrieb des Square Kilometre Array zu beteiligen? Seit Anfang 2012 befindet sich der SKA in einer vier- jährigen Konzeptionsphase, in der der SKA zur Baureife geführt werden soll. Zur Durchführung dieser Konzep- tionsphase wurde am 23. November 2011 die SKAO ge- gründet. Das BMBF wird in Kürze gemeinsam mit der MPG der SKAO mit dem Mindestbeitrag in Höhe von insge- samt 1 Million Euro über vier Jahre beitreten. BMBF und MPG waren bereits zur Vorbereitung der Gründung der SKAO am SKA Founding Board beteiligt, der Bei- trag zum Founding Board betrug 50 000 Euro und wurde ebenfalls gemeinsam aufgebracht. Der Beitritt zur SKAO ist kein Präjudiz für eine Be- teiligung an Bau und Betrieb des SKA. Wegen des noch sehr frühen Planungsstands sind Kostenschätzungen noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Derzeit wird von Kosten für den Bau des SKA von rund 1,5 Milliar- den Euro, Bezugsjahr 2007, und von Betriebskosten in Höhe von rund 150 Millionen Euro pro Jahr ausgegan- gen. Deutschland wird erst am Ende der Konzeptions- phase auf Grundlage einer genaueren Projektkonzeption und Kostenschätzung darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe sich Deutschland gegebenenfalls an Bau und Betrieb von SKA beteiligt. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag in den üblichen Verfah- ren in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 27): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission für den Betrieb der Forschungsreaktoren (Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren, RSK-SÜ, vom 3. Mai 2012) unter Angabe möglicher Nach- rüstungen, Anpassungen und des vorgesehenen Zeitplans für aktualisierte Sicherheitskonzepte – sowie der Vorsorge im Re- gierungsentwurf 2013 für entsprechende Maßnahmen –, und wie hoch sind aktuell im Einzelnen die sogenannten Null- betriebskosten der stillgelegten früheren Forschungsreaktoren (nach Standorten) unter Angabe der in dieser Legislatur- periode erzielten Kostensenkungen? Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, beschei- nigt den drei betrachteten Forschungsreaktoren in ihrer Stellungnahme „Anlagenspezifische Sicherheitsüberprü- fung, RSK-SÜ, deutscher Forschungsreaktoren unter Be- rücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan)“ ins- besondere bei Hochwasser und bei einem Ausfall der externen Stromversorgung aufgrund der Standortgege- benheiten und der Anlagenauslegung auch unter extre- men Bedingungen eine hohe Robustheit. Für die übrigen Themen aus dieser Robustheitsüberprüfung der For- schungsreaktoren ergeben sich unter Berücksichtigung des unterschiedlichen und im Vergleich zu Leistungs- reaktoren wesentlich geringeren Risikopotenzials diffe- renzierte Bewertungen mit anlagenspezifisch unter- schiedlichen Empfehlungen. Die für die Aufsicht über diese Forschungsreaktoren zuständigen Behörden der Länder Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz sind nun aufgefordert, die erforderli- chen Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen der RSK für die jeweils ihrer Aufsicht unterstehende Anlage einzuleiten. Nur beim Berliner Reaktor können sich da- raus gegebenenfalls Folgen für haushaltstechnische Vor- sorge des Bundes ergeben; die Forschungsreaktoren an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und an der 22286 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Technischen Universität München werden von den Län- dern Rheinland-Pfalz und Bayern betrieben. Die Nullbetriebskosten früherer Forschungsreaktoren vor Beginn der Rückbauphase betragen für den im sicheren Einschluss befindlichen FR 2, WAK, circa 77 000 Euro in 2009, 76 000 Euro in 2010 und 235 000 Euro in 2011 sowie für den ebenfalls im sicheren Einschluss betriebe- nen THTR circa 1,4 Millionen Euro in 2009, 1,7 Millio- nen Euro in 2010 und 1,7 Millionen Euro in 2011. Der in 2010 abgeschaltete FRG 1, HZG, befindet sich in der Nachbetriebsphase; Nullbetriebskosten könnten erst nach Stilllegung angegeben werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 30): Wie beurteilt das BMZ die Abschlusserklärung des G-20- Gipfels von Los Cabos und die von der 101. ILO-Konferenz beschlossene Empfehlung zum Social Protection Floor – vor allem hinsichtlich der Bedeutung nationaler Basisschutzsys- teme als Instrument zur weltweiten Armutsbekämpfung sowie der besonderen Rolle internationaler und multilateraler Orga- nisationen bei der Implementierung –, und beabsichtigt die Bundesregierung, vor allem das BMZ und das Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales, diese von ihr auf internationa- ler Ebene mitgetragene Position auch durch eine aktive Poli- tik, zum Beispiel durch die Wiedereinführung einer thematischen Zielgröße für den Bereich Soziale Sicherung und/oder die Erhöhung der freiwilligen Beiträge zur ILO bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2013, zu unterstützen? Das BMZ ist mit der G-20-Gipfelerklärung sehr zu- frieden. Die Entwicklungspolitik nimmt einen signifi- kanten Teil des Kommuniqués ein, und deren Bedeutung für die G-20-Agenda wird in der Erklärung unterstri- chen. Auch die Empfehlungen der 101. IAO-Konferenz zum sozialen Basisschutz, Social Protection Floor, be- grüßen wir ausdrücklich. Deutschland hat von Beginn an die Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisa- tion, IAO, für eine solche Empfehlung aktiv unterstützt und wird sich als Mitglied des Verwaltungsrats an dessen Umsetzung beteiligen. Im Haushaltsentwurf der Bundes- regierung, Einzelplan 11 (BMAS), sind für die IAO frei- willige Beiträge zur Förderung des sozialen Basisschut- zes für das Jahr 2013 vorgesehen und für 2014 geplant. Das BMZ setzt die Empfehlungen der IAO-Konfe- renz bereits in seiner bilateralen Zusammenarbeit um. Zurzeit fördern wir Projekte im Wert von circa 150 Mil- lionen Euro, die unmittelbar soziale Sicherungssysteme in unseren Partnerländern stärken. Das Engagement des BMZ im Bereich der sozialen Sicherung ist damit so hoch wie nie zuvor. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 31): In welcher Weise wird das BMZ auf die unzureichenden Ergebnisse der Rio+20-Konferenz (Zitat Bundesminister Dirk Niebel in der Süddeutschen Zeitung vom 21. Juni 2012: „Das Glas ist halbvoll; ich hätte mir natürlich ein volles Glas ge- wünscht“) politisch reagieren, und welche Schwerpunkte wird das BMZ bei der Umsetzung der künftigen Sustainable Deve- lopment Goals, SDG, setzen? Wichtig ist, dass in Rio grundlegend wichtige Wei- chenstellungen erfolgten – insofern ist das Glas mehr als halbvoll. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass wir in der Konkretisierung von Prozessgestaltung und Inhal- ten weiter vorangeschritten wären. Es kommt jetzt maß- geblich darauf an, die Entscheidungen von Rio mit Leben zu füllen und konstruktiv zu begleiten. Für die SDG bedeutet das, dass wir sowohl den Prozess als auch die Inhalte konkretisieren und mitgestalten werden. Deutschland hat sich in Rio aktiv dafür eingesetzt, dass eine Vereinbarung zu globalen Nachhaltigkeits- zielen, Sustainable Development Goals, SDG, in das Ab- schlussdokument aufgenommen wird. Dies ist ein wichtiges Ergebnis der Konferenz und bietet die Grund- lage für die Vereinbarung und Ausgestaltung konkreter Ziele. Wir werden uns in den in Rio vereinbarten Prozess zur Erarbeitung der SDG aktiv einbringen und uns dabei dafür einsetzen, dass die SDG zügig festgelegt werden und in eine übergreifende Post-2015-Agenda einfließen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 32): Welche zusätzlichen und neuen Maßnahmen zur Förde- rung erneuerbarer Energien hat das BMZ seit 2010 unternom- men, und auf welche Partnerländer beziehen sich diese? Energie, vor allem erneuerbare Energien, ist ein zen- trales Thema der deutschen Entwicklungszusammen- arbeit, EZ. Das BMZ fördert gegenwärtig mit einem integrierten Instrumentenmix die Verbreitung der erneu- erbaren Energien in mehr als 60 Partnerländern. Energie ist mittlerweile der größte Förderbereich des BMZ. Die deutsche EZ hat allein dafür im Jahr 2011 insgesamt 1,8 Milliarden Euro an ODA-fähigen Gesamtleistungen aufgebracht. Damit gehört das BMZ zu den drei größten bilateralen Gebern im Energiesektor. Die zusätzlichen und neuen Maßnahmen des BMZ im Bereich der erneuerbaren Energien seit 2010 sind vielfäl- tig. Unter anderem unterstützt das BMZ die Umsetzung des marokkanischen Solarplans, die Stärkung der Quali- tätsinfrastruktur in der Solarindustrie in Indien sowie den Aufbau einer dezentralen Stromversorgung durch erneu- erbare Energien in Afghanistan, um nur drei Beispiele zu nennen. Neue und zusätzliche Maßnahmen auf bilatera- ler Ebene wurden seit 2010 mit 17 Partnerländern sowie einer Reihe regionaler und internationaler Organisatio- nen im Bereich erneuerbarer Energien geschlossen. Au- ßerdem unterstützt die Bundesregierung die „Initiative Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22287 (A) (C) (D)(B) nachhaltige Energie für alle“ des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- gen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Druck- sache 17/10015, Fragen 35 und 36): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verpressen von Ab- wässern, die bei der unkonventionellen Förderung von Erd- gas, Fracking. entstehen, in ehemalige Lagerstätten oder an- dere unterirdische Gesteinsformationen? Gibt es aus Sicht der Bundesregierung alternative Hand- lungsmöglichkeiten für den Umgang mit Fracking-Abwässern anstelle des Verpressens? Zu Frage 35: Die bei der Förderung von Erdgas aus unkonventio- nellen Lagerstätten anfallenden Wässer bestehen aus ei- ner Mischung von Lagerstättenwasser und Frackfluiden. Lagerstättenwässer enthalten je nach standortbezogenen Gegebenheiten verschiedene natürlich vorkommende Substanzen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um aus dem Gestein gelöste Salze und um verschiedene organi- sche Stoffe, darunter auch potenziell gesundheitsgefähr- dende Verbindungen. Im Rahmen des Genehmigungs- verfahrens werden die Bestandteile des Frackfluids der zuständigen Behörde offengelegt. Eine Verpressung der Abwässer darf nur in geeigneten Gesteinshorizonten des tieferen Untergrundes bzw. in ehemaligen Lagerstätten erfolgen. Die gesamte Genehmigung und Überwachung der Handhabe der Abwässer ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Bundesländer. Einschlägig sind die Rege- lungen des Bundesberggesetzes, des Wasserhaushaltsge- setzes, der Tiefbohrverordnungen der Länder und der Länderwassergesetze. Derzeit ist unbekannt, ob, in welchem Umfang und mit welcher Technologie in Deutschland Erdgas aus un- konventionellen Lagerstätten wirtschaftlich gewinnbar ist. Jedoch müssen aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen von Zulassungsentscheidungen bei der Erdgas- förderung aus unkonventionellen Lagerstätten die Um- weltauswirkungen grundsätzlich berücksichtigt und der Trinkwasserschutz sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird der gesetzliche Änderungsbedarf be- züglich der Fracking-Technologie derzeit geprüft. Zu Frage 36: Nach Information der Bundesregierung werden aus dem unmittelbar nach einem Frack zurückgeförderten Wasser über Abscheider Feststoffe bzw. nichtflüssige Bestandteile abgetrennt und separat entsorgt. Außerdem sind international die Anstrengungen verstärkt worden, zukünftig möglichst ganz auf die Verwendung giftiger Chemikalien zu verzichten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 38): Welche „Instrumente zur Erleichterung der zeitnahen und planbaren Refinanzierung von Investitionen“ plant die Bundes- regierung bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit aufzunehmen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 81, Plenarprotokoll 17/183, Anlage 51), und wie sollen diese konkret ausgestaltet sein? Die Diskussion im Ressortkreis ist noch nicht abge- schlossen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fragen 39 und 40): Um wie viel Cent ist der Strompreis für private Haushalte in den letzten zehn Jahren durchschnittlich angestiegen, und welcher Anteil am jeweiligen Preisanstieg war dabei nicht durch das EEG bedingt, aufgeschlüsselt nach Jahren? Welche Maßnahmen kartellrechtlicher oder anderer Art hat die Bundesregierung zur Minimierung des nicht EEG-be- dingten Anstiegs der Verbraucherpreise für Strom ergriffen? Zu Frage 39: In den letzten zehn Jahren, 2003 bis 2012, ist der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland von 17,17 Cent je Kilowattstunde um 8,58 Cent je Kilowattstunde auf 25,75 Cent je Kilowatt- stunde angestiegen. Dieser Strompreis für einen repräsentativen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3 500 Kilo- wattstunden hat sich im Zeitraum 2003 bis 2012 in seine einzelnen Preisbestandteile wie folgt entwickelt: – Erzeugung, Transport und Vertrieb, inklusive Netz- entgelte: um 3,82 Cent je Kilowattstunde angestie- gen – Konzessionsabgabe: keine Veränderung – KWK-Umlage: um 0,308 Cent je Kilowattstunde re- duziert – EEG-Umlage: um 3,17 Cent je Kilowattstunde ange- stiegen – Ökosteuer/Stromsteuer: keine Veränderung – Umsatzsteuer: um 1,74 Cent je Kilowattstunde ange- stiegen – § 19-StromNEV-Umlage, seit 2012: 0,15 Cent je Ki- lowattstunde. Ein Überblick des jährlichen durchschnittlichen Strompreises für Haushalte und seiner einzelnen Be- standteile in dem Zeitraum von 2003 bis 2012 ist in der Ihnen übersandten Tabelle enthalten. 22288 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 40: Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenz- stelle für den Großhandel mit Strom und Gas verab- schiedet (vergleiche Bundesratsdrucksache 253/12). Die Markttransparenzstelle erleichtert es den zuständigen Behörden, Marktmanipulationen oder missbräuchliches Verhalten aufzudecken und zu ahnden. Funktionierender Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten wiederum trägt naturgemäß zu wettbewerbskonformen Preisen für den Verbraucher bei. Das Bundeskabinett hat zudem am 28. März 2012 das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen beschlossen (vergleiche Bundes- tagsdrucksache 17/9852). Damit soll die bislang bis zum 31. Dezember 2012 befristete Geltungsdauer der Rege- lung zur verschärften Preismissbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Bereich der lei- tungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung, § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wer- den. Die Vorschrift hatte eine Brückenfunktion, bis die vom Gesetzgeber im Übrigen ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Energiebereich ihre Wirkung entfaltet haben. Da im Energiebereich immer noch kein strukturell nachhaltig gesicherter Wettbewerb herrscht und die Regelung den Kartellbehörden die Wahrnehmung der Preismiss- brauchsaufsicht erleichtert, wird sie um weitere fünf Jahre verlängert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fragen 41 und 42): Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unter- schiedlichen Ergebnisse bei der Meldung von neuinstallierten Photovoltaikanlagen zwischen den Daten der Bundesnetz- agentur und den Daten der Übertragungsnetzbetreiber, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Unterschiede es für gerechtfertigt, die Daten der Bundesnetzagentur für die Vergütungssenkungen der Photovoltaik heranzuziehen? Aus welchen Gründen wird die Veröffentlichung der Da- tensätze zur Meldung von neuinstallierten Photovoltaikanla- gen durch die Bundesnetzagentur nicht kurzfristig nach Ablauf eines Monats für den vorhergehenden Monat veröffentlicht, und hält die Bundesregierung diese verspätete Meldung für eine verlässliche Basis der vorgesehenen monatlichen Vergü- tungssenkung bei der Photovoltaik? Zu Frage 41: Die Differenz zwischen Angaben der Übertragungs- netzbetreiber zu den im Vorjahr in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen und den von der Bundesnetzagen- tur veröffentlichten Daten liegt in der unterschiedlichen Aktualität der Daten wie auch in dem unterschiedlichen Anknüpfungspunkt der Zuordnung zu einer bestimmten Periode. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Über- tragungsnetzbetreiber noch nicht über das vollständige Datenmaterial für 2011 verfügen. Es ist der Bundesnetz- agentur bekannt, dass die Erfassung der Photovoltaikda- ten durch die Verteilnetzbetreiber und die Weitergabe der Informationen an die Übertragungsnetzbetreiber insbe- sondere in Zeiten eines starken Zubaus teils sehr zeitver- zögert erfolgen. Dies hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass Datenmeldungen der Übertragungs- netzbetreiber an die Bundesnetzagentur zur installierten Leistung verschiedener EEG-Energieträger für ein bereits gemeldetes Jahr nachträglich noch bereinigt wurden. So wurde beispielsweise der Wert für das Jahr 2009 nach der Erstmeldung in 2010 im Jahr 2011 durch die Übertra- gungsnetzbetreiber erheblich nach oben korrigiert, von 3,8 Gigawatt auf 4,4 Gigawatt. Zu ergänzen ist, dass für die Bundesnetzagentur das Eingangsdatum der Photovoltaikdatenmeldungen maß- geblich ist, da § 20 a EEG auf in einem bestimmten Zeit- raum eingegangene Meldungen für die Ermittlung des Degressionssatzes abstellt. Die Meldungen werden des- halb nach dem jeweiligen Eingangsdatum gegliedert. Für die Netzbetreiber hingegen ist der Zeitpunkt der Inbe- triebnahme relevant, da dieser maßgeblich für die Be- stimmung des für die einzelne Anlage geltenden Vergü- tungssatzes ist. Insoweit unterscheidet sich die Datenlage der Bundesnetzagentur von der der Netzbetreiber. Die Bundesregierung hält es aufgrund der höheren Aktualität der BNetzA-Daten für gerechtfertigt, diese Daten für die Vergütungsabsenkung heranzuziehen. Zu Frage 42: Die Bundesnetzagentur hat seit 2009 die gesetzliche Verpflichtung, die Degressions- und Vergütungssätze im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierfür hatte die Bundesnetzagentur nach den letzten zu berücksichtigenden Daten regelmä- ßig nur einen Monat Zeit. Diese Frist konnte bislang im- mer eingehalten werden. Detailliertes Datenmaterial wurde zeitgleich oder kurz danach veröffentlicht. Eine Verpflichtung, über die Veröffentlichungen im Bundes- anzeiger bzw. die im EEG genannten Fristen hinausge- hend Daten zu veröffentlichen, besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht, sodass von keiner verspäteten „Mel- dung“ der Bundesnetzagentur gesprochen werden kann. Die Veröffentlichung detaillierten Datenmaterials er- folgt, nachdem die der Bundesnetzagentur gemeldeten Daten einer Prüfung auf Auffälligkeiten unterzogen wur- den. Im Fall möglicherweise doppelt erfolgter Meldun- gen wie auch bei Meldungen von sehr großen Anlagen erfolgt in der Regel eine persönliche Rückfrage beim Anlagenbetreiber. Diese Recherchen sind entsprechend zeitintensiv. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10015, Frage 43): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22289 (A) (C) (D)(B) Hat das Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG Anträge oder informelle Voranfragen zur Genehmigung des Exports von Leopard-2-Kampfpanzern gegenüber der Bundesregierung zurückgezogen oder zurück- gestellt, und wenn ja, warum? Wie unter anderem im „Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2010“, Seite 17, dargelegt, äußert sich die Bun- desregierung grundsätzlich nicht zu Voranfragen über die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Ausfuhrvorha- ben. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über Voranfragen ist oft noch vollkommen ungewiss, ob das geplante Vorhaben später realisiert werden soll und wird. Sie sind daher kein tauglicher Gradmesser zur Bewertung der Rüstungsexportpolitik. Zudem könnten mögliche Mit- bewerber aus der Veröffentlichung eines geplanten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorhabens Wettbewerbsvor- teile ziehen. Dies gilt insbesondere für informelle Voran- fragen, jedoch auch für zurückgezogene Anträge. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 44): Hat sich die Bundesregierung die Genehmigung eines Re- exports von in Spanien in Lizenz produzierten Kampfpanzern des Typs Leopard 2 vorbehalten, und liegt ihr inzwischen eine entsprechende Voranfrage vor? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf Ihre schriftliche Frage im Monat Mai 2012 Nr. 353. Darin wurde dargelegt, dass der Bundesregierung Anga- ben zu etwaigen Reexportvorbehalten aufgrund ihrer Verpflichtung zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen nicht möglich sind. Grundsätzlich gilt, dass für im Ausland mit deutscher Technologie hergestellte Rüstungsgüter Exportanträge bei der Bundesregierung zu stellen sind, soweit dies nach den zuvor im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe er- teilten Ausfuhrgenehmigungen für Technologie in Form von Know-how, Fertigungsunterlagen und -maschinen oder Komponenten vorgesehen ist. Zudem sind derartige Produktionen im Ausland regelmäßig dauerhaft auf ge- nehmigungspflichtige Zulieferungen aus Deutschland an- gewiesen. Der Bundesregierung liegt keine Genehmigungsan- frage der spanischen Regierung oder eines spanischen Unternehmens für den Export in deutscher Lizenz in Spanien produzierter Kampfpanzer vor. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 45): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Medienberichte, unter anderem Bild vom 17. Juni 2012, wonach Saudi-Ara- bien 600 bis 800 fabrikneue deutsche Panzer Leopard 2 – wohl Modell 2 A7+ – für circa 10 Milliarden Euro kaufen wolle, davon 300 per unterschriftsreifem Vertrag bis 20. Juli 2012, deren Typ dort schon langzeitgetestet werde, welche die spa- nische Firma General Dynamics in Lizenz montieren solle, je- doch der Bundessicherheitsrat die für Anfang Juni 2012 vor- gesehene Befassung damit kurzfristig bis zum 20. Juli 2012 verschoben habe, und – falls dies grundsätzlich zutrifft – teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass ein solcher Ex- port in ein offensichtliches Spannungsgebiet mit der offen- sichtlichen Gefahr des Missbrauchs der Panzer gegen die Zivilbevölkerung den „Politischen Grundsätzen der Bundes- regierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ eklatant widerspräche und daher vom Bun- dessicherheitsrat nicht genehmigt werden dürfe, wie von zwei Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt signalisiert worden sein soll? Der Bundesregierung sind Medienberichte über das angebliche Kaufinteresse von Saudi-Arabien bezüglich 600 bis 800 Panzer des Typs Leopard 2 bekannt. Die Bundesregierung nimmt zu diesen spekulativen Presse- berichten nur insofern Stellung, als ihr kein Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für die endgültige Ausfuhr von bis zu 800 Panzern des Typs Leopard 2 nach Saudi-Arabien vorliegt. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu den Sitzungen des Bundessi- cherheitsrats, weder zu deren Zeitpunkt noch zu deren Inhalt. Diese unterliegen der Geheimhaltung. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregie- rung keine Stellung. Sie wissen, dass die Bundesregie- rung bei allen Entscheidungen über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgü- tern die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs- tungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno- logie und Militärgütern“ beachtet. Dabei werden alle re- levanten Umstände des einzelnen Falls berücksichtigt. Bewertungen von Ihnen vorgetragener hypothetischer Sachverhalte nimmt die Bundesregierung hingegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 21. Juli 2011 auf die Frage der Kollegin Claudia Roth verwiesen (Bundestagsdruck- sache 17/6658 Seite 26). Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab- geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 47): Wird die Bundesregierung den deutschen Botschafter in Kasachstan beauftragen, den am 15. Juni 2012 in Almaty ver- hafteten Theaterregisseur und diesjährigen Goethe-Preisträger Bolat Atabajew baldmöglichst im Gefängnis zu besuchen? Die Bundesregierung ist besorgt über die Nachricht, dass Herr Bolat Atabajew am 15. Juni 2012 in Unter- suchungshaft genommen wurde. Bolat Atabajew hat sich durch seine langjährige Tätigkeit als künstlerischer Di- rektor des Deutschen Theaters in Almaty große Ver- dienste um die deutsch-kasachischen Kulturbeziehungen erworben. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass 22290 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Bolat Atabajew am 28. August 2012 nach Weimar reisen kann, um dort die Goethe-Medaille persönlich entgegen- zunehmen. Die Bundesregierung erwartet von dem OSZE-Mit- glied Kasachstan ein Vorgehen, das rechtsstaatlichen Maßstäben entspricht. Die deutsche Botschaft in Ka- sachstan wird das Vorgehen der kasachischen Behörden weiterhin sorgfältig beobachten. In diesem Zusammen- hang wird sie sich auch gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union für einen Gefängnisbesuch ein- setzen. Anlage 28 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/10015, Fragen 48 und 49): Wie wahrscheinlich ist es aus Sicht und aufgrund der In- formationslage der Bundesregierung, dass in naher Zukunft ein Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, VN, für eine militärische Intervention in Mali durch die west- afrikanische Staatengemeinschaft ECOWAS zustande kommt, und welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich in den Treffen und Gesprächen zwischen dem Friedens- und Si- cherheitsrat der Afrikanischen Union, AU, und dem VN-Si- cherheitsrat vertreten bzw. beabsichtigt die Bundesregierung hierzu als Mitglied im VN-Sicherheitsrat künftig einzuneh- men? Welche Kriterien müssen aus Sicht der Bundesregierung für ein Mandat durch den VN-Sicherheitsrat für eine militäri- sche Intervention in Mali gegeben sein, zu der Presseberich- ten zufolge der VN-Sicherheitsrat grundsätzlich durch die ECOWAS-Staatengemeinschaft zum Schutz der malischen Übergangsregierung und/oder zur Bekämpfung der Rebellen im Norden Malis bereit ist, und würde sich die Bundesregie- rung an einer solchen Intervention in Mali militärisch, logis- tisch, beratend oder sonstwie beteiligen, falls es zu einem sol- chen VN-Mandat kommen sollte? Zu Frage 48: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in sei- ner Presseerklärung vom 15. Juni 2012 die Bitte der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und der Afrikanischen Union, AU, zur Autorisierung ei- ner Stabilisierungsmission zur Kenntnis genommen, welche die staatlichen Einrichtungen in der Republik Mali sichern sowie zur Wahrung der territorialen Integri- tät des Landes und zur Bekämpfung des Terrorismus bei- tragen soll. Der Rat hat sich bereit erklärt, die Anfrage zu prüfen, sobald zusätzliche Informationen vorliegen. Voraussetzung für die Mandatierung einer ECOWAS- Mission ist die Zustimmung der Übergangsregierung von Mali. Diese liegt bisher nicht vor. Eine Resolution des Rates zur Mandatierung einer Mission ist deshalb vorerst nicht zu erwarten. Dies schließt aber eine politische Re- solution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Unterstützung einer Verhandlungslösung nicht aus. Zu Frage 49: Die Bundesregierung sieht Verhandlungen als den vielversprechendsten Weg zur Lösung der derzeitigen Krise an. Eine Mission der Westafrikanischen Wirt- schaftsgemeinschaft ECOWAS und der Afrikanischen Union, AU, könnte den politischen Prozess unter Um- ständen in einem späteren Stadium sinnvoll ergänzen. Zentrale Voraussetzung hierfür wäre das Einverständnis Malis. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt dieses derzeit nicht vor. Zudem müsste eine Mission über ein klares, sinnvolles und realistisch umsetzbares Mandat verfügen. All dies ist derzeit nicht absehbar. Insofern stellt sich die Frage nach einer deutschen Unterstützung ent- sprechender ECOWAS-Aktivitäten nicht. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/10015, Frage 50): Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung einen Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit nach Art. 2 der UN-Charta, wie es die USA angekündigt haben und aus dem Pentagon mit „Wer die Stromnetze unseres Landes sabotiert, muss mit Raketen im Schornstein rechnen“ kommentieren, Spiegel Online, 1. Juni 2011, und warum wird die Bundesregierung im UN- Sicherheitsrat nicht tätig, damit dieser feststellt, dass Cyber- angriffe auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und Flame, The Washington Post, 19. Juni 2012, einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung darstellen, bzw. Emp- fehlungen abgibt oder Maßnahmen trifft, um die internatio- nale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen (vergleiche Art. 39 der UN-Charta)? Bestimmte Erscheinungsformen eines Cyberangriffs können im Einzelfall eine gemäß Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen verbotene Gewalthandlung dar- stellen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die völker- rechtlich zu definierende Schwelle der Gewaltanwen- dung bzw. Gewaltandrohung erreicht wird und dass ein Angriff nach völkerrechtlichen Maßstäben zurechenbar ist. Ebenso wie bei der Einordnung eines Cyberangriffs als bewaffneter Angriff im Sinne des humanitären Völ- kerrechts kommt es in jedem Fall auf die konkreten Aus- wirkungen einer solchen Cyberoperation an. Reaktionen betroffener Staaten bzw. der internationa- len Gemeinschaft haben im Einklang mit den Vorgaben des Völkerrechts zu erfolgen. Sie können – abhängig von den gegebenen Voraussetzungen – von diplomati- schen Mitteln über Maßnahmen der Vereinten Nationen bis hin zur individuellen und kollektiven Selbstverteidi- gung reichen. Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wären gemäß Art. 39 der Charta der Vereinten Nationen bei einer Bedrohung oder einem Bruch des Friedens oder einer Angriffshandlung denkbar. Hinsichtlich der in der Frage angesprochenen Vor- gänge besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Be- gründung für eine auf Art. 2 Nr. 4 der Charta der Verein- ten Nationen gestützte Initiative. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22291 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 51): Inwieweit verhandelt die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Dialoge über Migration, Mobilität und Sicher- heit mit den entsprechenden Ländern, insbesondere Libyen, Tunesien, Marokko, auch über polizeilichen Informationsaus- tausch, Grenzmanagement, Strafverfolgung und die Einbezie- hung der EU-Agenturen, und auf welche Weise sind hierzu in den oben aufgeführten Ländern auch andere zwischenstaatli- che Institutionen der UNO, die Frontex oder das Global Counterterrorism Forum beteiligt, das sich beispielsweise mit Aspekten der Grenzkontrolle in der Sahelregion befasst? Die Dialoge zu Migration, Mobilität und Sicherheit haben konkrete Fortschritte erzielt. Mit Tunesien ver- handelt die EU derzeit über eine gemeinsame Erklärung über eine Mobilitätspartnerschaft. Ein entsprechender Entwurf liegt auch für die Mobilitätspartnerschaft mit Marokko vor. Die Mobilitätspartnerschaften sehen unter anderem auch eine Zusammenarbeit im Bereich irregulä- rer Migration und bei integriertem Grenzmanagement vor. Ferner sind die Entwicklung von Informationsaus- tausch und operativer Zusammenarbeit zur Kriminali- tätsbekämpfung vorgesehen. Den Dialog führen die Kommission, der EAD und die beteiligten EU-Mitglied- staaten. Die EU-Agenturen Frontex, EASO und Europol werden dabei als Unterstützung im Rahmen ihrer Man- date eingebunden. Die Vereinten Nationen und das Glo- bal Counterterrorism Forum sind nicht beteiligt. Mit Libyen gab es noch keine offiziellen Gespräche zum Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit. Für weitere Details verweise ich auf die Beantwor- tung Ihrer schriftlichen Frage für den Monat April 2012 (Frage Nr. 4/89, vom 18. April 2012) und die Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9894, vom 22. Juni 2012) der Fraktion Die Linke. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 52): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Medienberichte, unter anderem Berliner Zeitung vom 16. Juni 2012, wonach im Rahmen einer sogenannten Operation Rennsteig federfüh- rend das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, nebst dem Militärischen Abschirmdienst, MAD, zusammen mit dem thü- ringischen Verfassungsschutz 1997 bis 2003 Rechtsextremis- ten des „Thüringer Heimatschutzes“ bzw. die mutmaßlichen NSU-Mörder, NSU: „Nationalsozialistischer Untergrund“, mit zeitweise bis zu zehn V-Leuten überwachten, jedoch das BfV Letztere nicht in seiner diesbezüglichen Datei regis- trierte, sowie im Jahr 2011 mindestens sieben diesbezügliche Fallakten als „dienstlich nicht mehr notwendig“ vernichtete, und wie ist diese Aktenvernichtung – falls dies grundsätzlich zutrifft – nach Auffassung der Bundesregierung zu beurteilen angesichts dessen, dass drei wegen Sprengstoffdelikten ge- suchte ehemalige Angehörige des „Thüringer Heimatschut- zes“ 1998 untergetaucht und bis zum 4. November 2011 nicht wieder aufgetaucht waren? Nach Abwägung des Aufklärungs- und Informations- interesses des Abgeordneten mit dem Staatswohl, das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Tatsachen gefährdet werden kann, ist eine offene Beant- wortung im Rahmen des Verfahrens der Mündlichen Frage ausgeschlossen. Angaben zu V-Leuten und nachrichtendienstlichen Operationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV, sind evident geheimhaltungsbedürftig, weil das Be- kanntwerden von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strate- gien, Methoden und Erkenntnissen der Nachrichten- dienste die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Inlandsnachrichtendienstes gefährden könnte (verglei- che BVerfGE, 124, 124, 193f.). Die V-Mann-Führung ist eines der wichtigsten nachrichtendienstlichen Mittel des BfV. Alle Details hierzu unterliegen bereits intern der besonderen Geheimhaltung. Auch die Angaben von V-Mann-Zahlen sind gemäß den internen Vorschriften des BfV nur wenigen mit die- ser Tätigkeit betrauten Personen bekannt. Dies dient dem Schutz der Zugänge sowie den dahinterstehenden Personen und der ihrer Natur nach geheimhaltungs- bedürftigen Arbeitsweise der V-Mann-Führung. Ein Be- kanntwerden der Zahlen kann darüber hinaus auch nicht zutreffende Schlussfolgerungen über die Fähigkeit des BfV zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung nach sich ziehen. Der Militärische Abschirmdienst, MAD, hat mitge- teilt, dass ihm das Projekt „Operation Rennsteig“ be- kannt ist. Es existiert jedoch keine Akte über das Projekt. Der MAD ist für die Beobachtung und Bearbeitung ex- tremistischer Organisationen nicht zuständig. Die im Rahmen der Aufgabenerfüllung des MAD anfallenden Informationen werden an die zuständigen Verfassungs- schutzbehörden im Rahmen der gesetzlichen Bestim- mungen übermittelt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 53): Strebt das BMBF die Einführung einer „einheitlichen Wis- senschaftsschranke“ im Urheberrecht an, und hält die Bundes- regierung die Einführung einer solchen Schranke für zielfüh- rend? Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis- terium der Justiz federführend für das Urheberrecht und seine Schrankenregelungen zuständig. Die Erörterungen über die Einführung einer einheitlichen Wissenschafts- schranke im Urheberrecht innerhalb der Bundesregie- rung sind noch nicht abgeschlossen. 22292 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 54): Wann erhielt die Bundesregierung erstmals Hinweise auf die Spionagetätigkeit eines 47 Jahre alten Deutsch-Marokka- ners, der unter anderem Oppositionelle und Anhänger und Unterstützer der Befreiungsbewegung für die Westsahara Frente POLISARIO und die Berliner Projektgruppe West- sahara im Auftrag des marokkanischen Geheimdienstes aus- geforscht haben soll (vergleiche Zeit Online vom 15. Februar 2012), und welche weiteren Aktivitäten marokkanischer Ge- heimdienste gegen die saharauische Opposition sind der Bun- desregierung in Deutschland bekannt? Gegenstand der Anfrage ist ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ge- gen den deutschen und marokkanischen Staatsangehöri- gen Mohammed B. Die Bundesanwaltschaft hat gegen diesen am 2. Mai 2012 beim 1. Strafsenat des Kammer- gerichts Berlin Anklage wegen des Verdachts der ge- heimdienstlichen Agententätigkeit – § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB – sowie der Urkundenfälschung – § 267 StGB – erhoben. Mit der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten im Wesentlichen zur Last gelegt, Informationen über in Deutschland lebende Marokkaner an den marokkanischen Geheimdienst weitergegeben zu haben. Insbesondere soll er Informationen über Anhänger der Widerstands- bewegung für die Westsahara Frente POLISARIO be- schafft haben. Der Hinweis auf die Spionagetätigkeit des Ange- schuldigten B. wurde im Mai 2011 von einer deutschen Sicherheitsbehörde erteilt. Aus den Ermittlungen zu B. resultiert ein weiteres Verfahren, welches ebenfalls beim Kammergericht ange- klagt ist. Gegen einen weiteren Beschuldigten wird ebenfalls wegen desselben Vorwurfs ermittelt. Verfahren gegen zwei weitere Personen aus demsel- ben Tatkomplex sind bereits rechtskräftig abgeschlos- sen. Gegen einen Angeklagten verhängte das Oberlan- desgericht Celle am 20. April 2011 eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Verfahren gegen den anderen Angeklagten wurde vom Oberlandesgericht Celle am 12. Oktober 2011 ge- gen Zahlung einer Geldbuße wegen geringer Schuld ge- mäß § 153 a StPO eingestellt. Diese Verfahren wurden aufgrund von Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Düs- seldorf aus einem dortigen Ermittlungsverfahren einge- leitet. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 55): Wie bewertet die Bundesregierung den jüngsten Presse- bericht über die Beteiligung deutscher Neonazis an der Vor- bereitung des Olympiaattentats von 1972 – „Braune Hilfe“, Der Spiegel, 18. Juni 2012 –, und welche Schlüsse zieht sie daraus in Bezug auf eine umfassende wissenschaftliche Auf- arbeitung der Aktenbestände deutscher Behörden zum Olym- piaattentat und die Gedenkfeiern zum 40. Jahrestag, die im August und September 2012 in London, München und Fürs- tenfeldbruck stattfinden werden? Der GBA führt seit dem Jahr 1999 ein Ermittlungs- verfahren gegen mehrere Beschuldigte wegen des Ver- dachts des gemeinschaftlichen Mordes im Zusammen- hang mit der Ermordung israelischer Staatsangehöriger und eines deutschen Polizeibeamten bei den Olympi- schen Spielen 1972 in München. Das Verfahren wurde im Jahr 1999 von der Staatsanwaltschaft München I übernommen. Die Beteiligung des später als deutscher Neonazi identifizierten Willy Pohl an Vorbereitungshandlungen des mutmaßlichen Drahtziehers Mohamed Daoud Mohamed Odeh, alias Abu Daoud, zum Olympiaattentat ergibt sich aus dem 1999 in Paris/Frankreich erschiene- nen autobiografischen Buch Palästina, von Jerusalem nach München des inzwischen verstorbenen Abu Daoud. So hat Abu Daoud in diesem Buch berichtet, dass er Ende Juni 1972 in Dortmund Willy Pohl kennengelernt habe, der angegeben habe, für die Organisation „Fatah“ gearbeitet zu haben. Pohl habe ihm Anfang Juli 1972 beim Kauf eines Gebrauchtwagens geholfen. Er, Abu Daoud selbst, habe erst 1974 festgestellt, dass Pohl in Wirklichkeit rechtsextrem war. Spätere Ermittlungen zu diesen Kontakten förderten jedoch strafrechtlich rele- vante Erkenntnisse nicht mehr zu Tage. Der im Pressebericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 18. Juni 2012 erwähnte „Schlussbericht der Münchner Kriminalpolizei vom 23. Juli 1973“ ist bei den 1999 von der Staatsanwaltschaft München I über- gebenen Sachakten nicht auffindbar. In ihrem Vorlage- bericht vom 17. Juni 1999 hat die Staatsanwaltschaft München I aufgeführt, dass man die Akten – aus den Jahren 1972 und 1977 – nach Erscheinen des oben ge- nannten Buchs im Mai 1999 „neu geordnet und ange- legt“ habe. Im Rahmen einer offiziellen Berichtsanfrage bei der Generalstaatsanwaltschaft München soll geklärt werden, ob sich dieser Bericht noch bei der Staats- anwaltschaft München I oder bei der Kriminalpolizei München befindet. Bei dieser Sachlage lassen sich derzeit weder Schlüsse in Bezug auf eine umfassende wissenschaftli- che Aufarbeitung noch auf die Gedenkveranstaltung zum 40. Jahrestag des Olympiaattentats von 1972 zie- hen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 56): Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand der Gespräche innerhalb der Bundesregierung, bezogen auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 72, Plenarproto- koll 17/177, Anlage 44, zur Aufhebung der Haushaltssperre der Verpflichtungsermächtigungen beim internationalen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22293 (A) (C) (D)(B) Klima- und Umweltschutz des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur zukünftigen konkreten Mittelvertei- lung, und wann ist mit abschließenden Erkenntnissen für eine mögliche Entsperrungsvorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu rechnen? Die Bundesregierung hat sich auf den in der Entsper- rungsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen (Ausschussdrucksache 17 (8) 4527) vorliegenden Vor- schlag geeinigt. Hierin wird die Einwilligung des Haus- haltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Aufhe- bung der Sperre in Höhe von 380 Millionen Euro beantragt. Die Entsperrungsvorlage wird in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages beraten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 57): Wie werden laufende Verluste aufgrund einer atypischen stillen Beteiligung unter dem Regime der Abgeltungsteuer einkommensteuerlich vor dem Hintergrund des Werbungs- kostenabzugsverbots behandelt, und wie ist in diesem Zusam- menhang der Verweis auf § 15 a des Einkommensteuergeset- zes, EStG, in § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu verstehen, der eine mögliche steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bis zur Einlage erlaubt? Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz. Die im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer relevante Frage des pauscha- lierten Werbungskostenabzugs nach § 20 Abs. 9 Ein- kommensteuergesetz stellt sich nur bei Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Einkommensteuergesetz). Bei stillen Beteiligungen liegen Einkünfte aus Kapitalver- mögen nur bei der Ausprägungsform der typisch stillen Beteiligung vor. Verluste aus einer atypisch stillen Beteiligung sind – soweit sie aus dem Gesamthandsbereich stammen – bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkom- mensteuergesetz) nur bis zur Höhe des Kapitalkontos steuerlich zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung von Verlusten knüpft an die wirtschaftliche Betrachtungs- weise an, in welcher Höhe eine tatsächliche Belastung besteht. Soweit bei einem atypisch stillen Gesellschafter ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, sind Verluste nach § 15 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz nur mit späteren Gewinnen aus der atypisch stillen Beteiligung verre- chenbar. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 58): Bis zu welcher Frist kann nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkom- men mit der Schweiz nach Art. 31 Abs. 8 eine spätere Veran- lagung der Erbschaftsteuer in Deutschland in den Fällen durchgeführt werden, in denen bereits an der Quelle ein Steuer- einbehalt von 50 Prozent vorgenommen wurde, und muss in den Fällen des Art. 31 Abs. 9 mit einem Steuereinbehalt von 50 Prozent an der Quelle im Zusammenhang mit der gleich- zeitigen Erlöschenswirkung der deutschen Erbschaftsteuer in Deutschland noch eine zusätzliche Deklaration/Veranlagung vorgenommen werden? Art. 31 des deutsch-schweizerischen Steuerabkom- mens enthält eine Spezialregelung hinsichtlich der Erb- schaftsteuer für in der Schweiz verbuchte Vermögens- werte. Liegt der schweizerischen Zahlstelle nach den in Art. 31 Abs. 2 des deutsch-schweizerischen Steuerab- kommens geregelten Modalitäten keine schriftliche Er- mächtigung vor, eine Meldung gegenüber der zuständi- gen deutschen Finanzbehörde abgeben zu dürfen, behält sie einen Betrag in Höhe von 50 Prozent der im Todes- zeitpunkt der für die betroffene Person verbuchten Ver- mögenswerte ein. Dieser Betrag wird nach Deutschland überwiesen und dem steuerberechtigten Land gutge- schrieben. Der Erbe erhält von der schweizerischen Zahlstelle über diesen Einbehalt eine Bescheinigung. Mit der vollständigen Gutschrift der Steuer gilt die Erbschaftsteuer, die auf den in der Schweiz verbuchten Vermögenswerten lastet, als im Zeitpunkt ihres Entste- hens als erloschen. Einer Erklärung über die zum Nach- lass gehörenden schweizerischen Vermögenswerte be- darf es in diesem Fall nicht. Entscheidet sich der Erbe zu einem späteren Zeit- punkt für die Anrechnung des auf in der Schweiz ver- buchte Vermögenswerte einbehaltenen Betrags, um seine Steuerbelastung zu reduzieren, muss er eine voll- ständige Steuererklärung gegenüber dem zuständigen deutschen Finanzamt abgeben, die auch die zum Nach- lass gehörenden schweizerischen Vermögenswerte be- inhaltet. Im Rahmen der Erbschaftsteuerveranlagung werden die einbehaltenen 50 Prozent angerechnet. Die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland kann nur so lange zu einer Festsetzung von Erbschaftsteuer führen, solange noch keine Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung eingetreten ist. Der Beginn der Festsetzungsfrist im Erbschaftsfall rich- tet sich nach § 170 Abs. 1 der Abgabenordnung. Danach beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalender- jahres, in dem die Steuer entstanden ist, also mit Ablauf des Jahres des Erbfalls. Nach Ablauf der Festsetzungs- frist kann keine Steuerveranlagung mehr erfolgen. Eine Anrechnung ist dann nicht mehr möglich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Fragen 59 und 60): Teilt die Bundesregierung rechtliche Bedenken gegen Art. 10 Abs. 1 des im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens mit der Schweiz, da hier eine Teilselbstanzeige ermöglicht wird, die gerade mit 22294 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ausgeschlossen werden sollte, auch vor dem Hintergrund der erfolgten Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof hin- sichtlich des Vollständigkeitsgebots, und folgt daraus, dass für weitere Einkünfte aus denselben Veranlagungszeiträumen, die neben jenen aus der Schweiz erwirtschaftet wurden, ebenfalls eine Teilselbstanzeige möglich ist? Welche Rechtsfolgen aus Art. 10 Abs. 1 des im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerab- kommens mit der Schweiz ergeben sich für den Steuerpflichti- gen hinsichtlich der Nachentrichtung der Steuer, auch vor dem Hintergrund der Fälligkeit und einer möglichen Verzin- sung, und bezieht sich der Verweis auf § 398 a der Abgaben- ordnung, AO, im Hinblick auf den Hinterziehungsbetrag von 50 000 Euro auf die gesamten hinterzogenen Steuern für den Zeitraum ab 1. Januar 2003 oder auf jede einzelne Tat der Hinterziehung seit dem 1. Januar 2003, was dann im Regelfall für jede einzelne Steuerart und jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu betrachten ist? Zu Frage 59: Im Hinblick auf Art. 10 Abs. 1 des deutsch-schweize- rischen Steuerabkommens hat die Bundesregierung keine rechtlichen Bedenken. Bei der Meldung nach Art. 9 und 10 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens handelt es sich um eine Spezialregelung, lex specialis, die lediglich die Rechtsfolgen des § 371 der Abgabenordnung auslöst. Damit ergeben sich nur die Rechtsfolgen aus den §§ 371 und 398 a der Abgabenordnung. Die Tatbestandsvoraus- setzungen ergeben sich allein aus dem deutsch-schwei- zerischen Steuerabkommen. Die Inanspruchnahme der Regelungen des deutsch- schweizerischen Steuerabkommens stellt rechtlich da- her keine Selbstanzeige im Sinne der Abgabenordnung dar. Eine vollständige Selbstanzeige über weitere Ein- künfte (zum Beispiel aus Deutschland oder aus anderen Ländern) nach der Abgabenordnung stellt daher keine Teilselbstanzeige dar und bleibt möglich. Zu Frage 60: Art. 10 Abs. 1 Satz 2 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens stellt eine Rechtsfolgenverweisung dar. Daraus folgt, dass sich hinsichtlich der Rechtsfolgen keine Änderungen gegenüber einer nach der Abgaben- ordnung wirksamen Selbstanzeige ergeben. Dies gilt auch für Hinterziehungszinsen. Diese sind auch dann festzusetzen, wenn eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung erstattet worden ist oder wenn in besonderen Fällen von einer Verfolgung nach § 398 a der Abgabenordnung abgesehen wird. Aus der dargestellten Systematik des Art. 10 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens folgt, dass lediglich die Wirksamkeit einer Selbstanzeige fin- giert wird. Ihre Folgen sind jedoch dieselben, die sich aus einer Selbstanzeige nach den Regeln der Abgaben- ordnung ergeben. Dies bedeutet, dass für jede einzelne Steuerart und für jeden Veranlagungszeitraum zu ermit- teln ist, ob der Betrag von 50 000 Euro je Tat überschrit- ten ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/10015, Frage 61): In wie vielen Fällen hat die Commerzbank AG, an der die Bundesrepublik Deutschland eine Beteiligung von 25 Prozent plus einer Aktie hält, laut Pressemeldungen „junge Menschen mit Studienkrediten in eine Zinsfalle gelockt“, Spiegel Online vom 19. Juni 2012, und Kredite mit bis zu 18 Prozent Über- ziehungszinsen ohne Ankündigung fällig gestellt – unter An- gabe der gegebenenfalls daraus resultierenden bankenauf- sichtsrechtlichen Konsequenzen, der Anzahl noch strittiger Fälle, der Anzahl der von der Dresdner Bank AG übernom- menen Studienkredite durch die Commerzbank AG sowie der Anzahl der von der Commerzbank AG vermittelten Studien- kredite der KfW Bankengruppe jeweils pro Kalenderjahr seit dessen Einführung –, und welche Erkenntnisse hat die Bun- desregierung in diesem Zusammenhang zu dem Rückzah- lungsverhalten bzw. der Rückzahlungsfähigkeit von Studien- krediten durch Studierende und Absolventen? Die Vergabe von Krediten sowie die Gestaltung von Kreditkonditionen fallen unter die unternehmerische Eigenverantwortung der Commerzbank AG und liegen außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsberei- ches der Bundesregierung. Der Bundesregierung liegen in diesem Zusammen- hang keine Erkenntnisse zu dem Rückzahlungsverhalten bzw. der Rückzahlungsfähigkeit von Studienkrediten durch Studierende und Absolventen vor. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/10015, Frage 62): War die Bundesregierung an der getroffenen Vereinbarung zur Abwicklung der WestLB AG beteiligt, und, wenn ja, in welcher Form werden der Deutsche Bundestag und seine Gre- mien an dieser Entscheidung beteiligt? Die Bundesregierung hat den Verhandlungsprozess begleitet und das nach § 10 a des Finanzmarktstabilisie- rungsfondsgesetzes zuständige Gremium des Deutschen Bundestages laufend über alle wesentlichen Entwicklun- gen und Ergebnisse dieses Prozesses unterrichtet. Die da- mit verbundenen Restrukturierungsmaßnahmen und die Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt, EAA, sind nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz durch den Lenkungsausschuss der Finanzmarktstabilisie- rungsanstalt, FMSA, zu genehmigen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/10015, Frage 63): Wie hoch berechnet die Bundesregierung das finanzielle Engagement zur Abwicklung der WestLB AG für den Bun- deshaushalt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22295 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung kann die finanziellen Auswir- kungen der Abwicklung der WestLB AG auf den Bun- deshaushalt derzeit noch nicht abschließend beziffern. Die Bundesregierung geht jedoch auf Grundlage des Ab- wicklungsplans der WestLB AG und der getroffenen Ver- einbarung davon aus, dass das finanzielle Engagement des Bundes 3 Milliarden Euro nicht übersteigt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Fragen 64 und 65): Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass der An- wendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, Verlust der Steuerbefreiung, nur gegeben ist, wenn die Organisation ex- plizit als „extremistische Organisation“ in einem Verfassungs- schutzbericht erwähnt wird (so zum Beispiel Bundesfinanz- hof, BFH, vom 11. April 2012, I R 11/11), sodass die bloße Erwähnung einer Organisation in einem Verfassungsschutzbe- richt noch nicht zu einem Verlust der Steuerbefreiung führt, und welche konkreten Ausführungen/Bezeichnungen vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO durch das Jahressteuergesetz, JStG, 2013 müssen zu einer Organisation in den jeweiligen Verfassungsschutzbe- richten getroffen werden, damit diese die Steuerbefreiung ver- liert, auch vor dem Hintergrund der Definition des Begriffs „extremistische Organisation“ im Vergleich zu der in der Gesetzesbegründung zu der geplanten Neuregelung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO durch das JStG 2013 verwendeten Bezeich- nung „verfassungsfeindlich“? Wie kann sich nach der geplanten Neuregelung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO durch das JStG 2013 eine Organisation ge- richtlich zur Wehr setzen, wenn sie ihrer Ansicht nach zu Un- recht in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt worden ist, und wie ist in diesem Zusammenhang die Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 AO nach der geplanten Neuregelung durch das JStG 2013 zu beurteilen, wenn in einem Verfassungs- schutzbericht zum Beispiel von „zahlreichen Anhaltspunkten für extremistische Bestrebungen“ gesprochen wird, vor dem Hintergrund, inwieweit eine derartige Klassifikation einer Or- ganisation bereits die Anwendung von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO rechtfertigt, mit der Rechtsfolge Verlust der Steuerbefreiung? Zu Frage 64: Der Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 Ab- gabenordnung, AO, beschränkt sich auf Organisationen, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder eines Landes als extremistisch eingestuft werden und deshalb im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als „extremistisch“ aufgeführt sind. Verdachtsfälle wer- den von dieser Regelung nicht mit umfasst. Dies soll auch nicht geändert werden. Die Begriffe „extremistisch“ und „verfassungsfeind- lich“ werden als Synonyme verwandt. Zu Frage 65: Ist eine Organisation ihrer Ansicht nach zu Unrecht in einen Verfassungsschutzbericht aufgenommen und als extremistisch bezeichnet worden, kann sie dagegen den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Die Voraussetzungen der in Ihrer Frage sicherlich gemeinten Vorschrift des § 51 Abs. 3 Satz 2 Abgaben- ordnung, Versagung der Steuervergünstigung, werden durch die geplante Änderung im JStG 2013 nicht ver- ändert: Die Organisation muss ausdrücklich als extre- mistisch aufgeführt werden. Der bloße Verdacht einer extremistischen Ausrichtung in einem Verfassungs- schutzbericht würde nach wie vor nicht genügen, um die zwingende Versagung der Steuerbegünstigung auszu- lösen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 66): Sind Medienberichte zutreffend, wonach Irland doppelt so viel Zeit für die Rückzahlung erhaltener internationaler Hilfs- gelder eingeräumt werden wird (vergleiche Handelsblatt vom 19. Juni 2012, „Irland erhält mehr Zeit für Rückzahlung der Hilfsgelder“), und wenn nicht, wie ist die Position der Bun- desregierung in dieser Frage? Medienberichte, wonach Irland eine Verlängerung der Rückzahlungsfristen für internationale Hilfsgelder ein- geräumt werden sollen, sind nicht zutreffend. Sie wur- den umgehend von der Europäischen Kommission de- mentiert. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Umsetzung des irischen Programms gemäß den ver- einbarten Konditionen ein. Der jüngste erfolgreiche Abschluss der sechsten Quartalsüberprüfung zeigt den Willen und die Fähigkeit der irischen Regierung zur konsequenten Einhaltung des Programms. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 67): Unterstützt die Bundesregierung derzeit auf politischer Ebene die Forderungen der Europäischen Zentralbank, die Wirtschafts- und Währungsunion um eine Banken- bzw. Finanzmarktunion zu erweitern (vergleiche beispielsweise www.sueddeutsche.de/wirtschaft/plaene-fuer-finanzmarktunion- eine-fuer-alle-1.1367348 oder www.ecb.int/press/key/date/ 2012/html/sp120420_2.en.html oder www.ecb.int/press/key/ date/2012/html/sp120420.en.html#) und, wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer Banken- bzw. Finanzmarktunion auf europäischer Ebene. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 68): Wie haben sich prozentual seit 2009 bis heute die Kon- sumausgaben des Staates in den Ländern der Europäischen 22296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Union entwickelt, bitte insgesamt und nach einzelnen Län- dern aufführen, auch mit vorläufigen bzw. geschätzten Daten, und wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die zurückgehenden konsumtiven Staatsausgaben auf die wirt- schaftliche Entwicklung aus hinsichtlich der Volkswirtschaft der einzelnen Länder sowie der Euro-Zone insgesamt? Während die staatlichen Konsumausgaben in realer Rechnung in der EU in den Jahren 2009 und 2010, auch infolge der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, zum Teil deutlich gestiegen waren und im vergangenen Jahr sta- gnierten, dürfte es gemäß der Frühjahrsprojektion der Europäischen Kommission in diesem Jahr insgesamt zu einem leichten Rückgang kommen. Dabei dürften insbe- sondere Mitgliedstaaten mit sehr hohen Defiziten eine Verringerung ausweisen, während sich in einer Reihe an- derer Mitgliedstaaten die Anstiege fortsetzen. Eine de- taillierte Zusammenstellung der Entwicklung der Staats- ausgaben nach Ländern der Europäischen Union stelle ich Ihnen nach Bedarf gern zur Verfügung. Für diejenigen Länder, in denen der Staatskonsum preisbereinigt zurückgeht, lässt sich die entsprechende Wirkung auf das Wirtschaftswachstum mittels des fiska- lischen Primärimpulses – als Erstrundeneffekt – für sich genommen grob quantifizieren. Für 2012 erwartet die Europäische Kommission in ihrer Frühjahrsprognose für die gesamte Europäische Union, EU 27, nur einen mar- ginal negativen Impuls der öffentlichen Konsumaus- gaben auf das reale Wirtschaftswachstum. Eine isolierte Betrachtung des fiskalischen Primärim- pulses greift allerdings zu kurz. Insbesondere stehen den kontraktiven Effekten eines rückläufigen Staatskonsums – als Element der Rückkehr zu einer soliden Haushalts- führung – positive Vertrauenseffekte gegenüber, die den kontraktiven Primäreffekt der fiskalischen Restriktion kompensieren können. Solche Vertrauenswirkungen zei- gen sich gegenwärtig zum Beispiel auf den Finanzmärk- ten, die sehr sensibel auf Finanzierungsprobleme in den öffentlichen Haushalten der Mitgliedstaaten reagieren und über teils sehr hohe Risikoaufschläge die Finanzie- rungskonditionen des Staatssektors verschlechtern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 69): Welchen Einfluss wird voraussichtlich die Umsetzung des Fiskalpakts auf die Entwicklung der Binnennachfrage in den Mitgliedsländern der Europäischen Union haben, und wie hat sich prozentual der preisbereinigte Einzelhandelsumsatz in den Ländern der Europäischen Union seit 2008 bis heute ent- wickelt, bitte insgesamt und nach einzelnen Ländern auffüh- ren, auch mit vorläufigen bzw. geschätzten Daten? Der Fiskalpakt verlangt die Umsetzung der Vorgaben des bereits bestehenden europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts in nationale Fiskalregeln. Die damit verbundenen positiven Vertrauenseffekte dürften mittel- und längerfristig die wirtschaftliche Ent- wicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union begünstigen. Eine Quantifizierung solcher Ver- trauenswirkungen – im Hinblick auf die Entwicklung der Binnennachfrage – ist jedoch empirisch nicht verlässlich möglich. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 70): Wie bewertet die Bundesregierung Arbeit und Ergebnisse des von ihr geförderten Bundeskompetenzzentrums Barriere- freiheit e. V., BKB, und welche Vorstellungen gibt es zur Fort- führung der Arbeit des BKB über das Jahr 2012 hinaus? Der Bundesregierung ist Barrierefreiheit ein wichti- ges Anliegen. Sie schätzt die geleistete Arbeit des Bun- deskompetenzzentrums Barrierefreiheit e. V., BKB, sehr. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2009 geförderte Projekt „Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“, das das BKB durchführt, trägt zu konkreten Verbesserungen der Barrierefreiheit bei, stärkt die Nutzung des Instruments der Zielvereinbarung und sorgt für die Verbesserung der Wahrnehmung der Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit. Bei der in der Frage angesprochenen Förderung han- delt es sich jedoch nicht um die Finanzierung des BKB, also nicht um eine institutionelle oder unbefristete För- derung, sondern um die Förderung des Projekts „Förde- rung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, dessen Projekt- nehmer das BKB ist. Diese Unterstützung läuft planmä- ßig Ende 2012 aus. Eine Weiterförderung dieses Projekts des BKB über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lie- gen seit dem 1. Juni 2012 zwei Anträge des BKB auf Förderung von zwei neuen Projekten vor. Diese Anträge werden derzeit geprüft. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 71): Wie bewertet die Bundesregierung die bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung des von ihr vor einem Jahr beschlossenen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch mit Blick auf die Kri- tik aus der Behindertenbewegung (siehe unter anderem www.kabinet-nachrichten.org vom 15. Juni 2012), und wel- che Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für das weitere Regierungshandeln in diesem Jahr? Da der Nationale Aktionsplan für einen Wirkungs- zeitraum von zehn Jahren, 2011 bis 2020, angelegt ist, eine Vielzahl der Maßnahmen und Projekte des Aktions- plans aber bereits bis zum Ende der 17. Legislatur- periode begonnen bzw. teilweise auch schon abgeschlos- sen sein werden, wird die Bundesregierung eine erste Evaluation der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans bis Ende 2013 vorlegen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22297 (A) (C) (D)(B) Zur Vorbereitung der Evaluation und zur Sicherstel- lung der erfolgreichen Umsetzung des Aktionsplans er- folgt bereits jetzt ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, in seiner Rolle als Focal Point und den am Ak- tionsplan beteiligten Bundesressorts, der bereits gute Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen des Ak- tionsplans erkennen lässt. Außerdem werden im Aus- schuss Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention beim BMAS die Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen stetig über die Umsetzungsprozesse informiert. Dort sind bei- spielsweise die Fortschritte bei der Freifahrt für behin- derte Menschen, die baldige Einführung eines Behinder- tenausweises in Scheckkartenformat – eine langjährige Forderung der Behindertenbewegung –, aber auch die Anstrengungen zur Verbesserung der beruflichen Orien- tierung junger Menschen mit Behinderungen und die breit angelegte Öffentlichkeitskampagne „Behindern ist heilbar“ bekannt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10015, Frage 72): Welche kulturpflanzenspezifischen Mindestabstände zwi- schen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Nutzpflan- zen und Anbauflächen mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen, GVP, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Novelle des Gentechnikgesetzes auf Bundes- und Län- derebene vor, und inwieweit berücksichtigen diese Abstands- regelungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Pol- len von gentechnisch veränderten Organismen in Honig vom 6. September 2011? Der Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes wird zurzeit zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Ergänzende Regelungen zur Koexistenz und damit gegebenenfalls auch Abstandsregelungen wären aller- dings nicht im Gentechnikgesetz, sondern in der Gen- technik-Pflanzenerzeugungsverordnung zu regeln. Um auch spezifische Vorgaben zu Abstandsregelun- gen zwischen Flächen mit dem Anbau von genetisch veränderten Organismen, GVO, und Bienenstöcken tref- fen zu können, wäre zudem zunächst das Gentechnikge- setz um eine entsprechende Verordnungsermächtigung zu ergänzen. Regelungen zur Koexistenz orientieren sich am Kennzeichnungsschwellenwert für GVO in Höhe von 0,9 Prozent. Auf EU-Ebene ist bisher nicht geklärt, auf welchen Wert sich die 0,9 Prozent beziehen. Ist dies die Pollenart, der gesamte Pollen oder der gesamte Honig? Die EU-Kommission hat daher die Mitgliedstaaten gebe- ten, von nationalen Maßgaben für die Koexistenz von Flächen mit Anbau von GVO und Bienenstöcken abzu- sehen, bis diese Frage entschieden ist. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/10015, Frage 73): Auf welche Weise und bis wann gedenkt die Bundesregie- rung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über ihre Positionierung zu informieren, bevor am 16./17. Juli 2012 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bzw. im Falle einer ergebnislosen Abstim- mung in der Folge vom Berufungsausschuss oder im nächsten Schritt direkt von der Kommission möglicherweise während der parlamentarischen Sommerpause Fakten geschaffen wer- den, zum Beispiel im Hinblick auf die Nulltoleranz gegenüber Verunreinigungen mit nicht zugelassenen gentechnisch verän- derten Konstrukten in Lebensmitteln, die Zulassung neuer GVP und deren Pollen für den Import oder die Zulassung von GVP für den Anbau in der Europäischen Union? Bisher liegt der Bundesregierung kein Vorschlag der EU-Kommission für eine Kommissionsverordnung vor, welche bei Lebensmitteln einen Analyseschwellenwert von 0,1 Prozent für nicht in der EU zugelassene gentech- nisch veränderte Organismen, GVO, vorsieht. Ob die EU-Kommission einen solchen im Rahmen der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmit- telkette und Tiergesundheit, StALuT, am 16. Juli 2012 vorlegen wird, bleibt abzuwarten. Eine Tagesordnung hierfür liegt noch nicht vor. Eine Abstimmung über einen solchen Vorschlag ohne vorherige Diskussion ist nicht zu erwarten. Diese Dis- kussion könnte somit erst in der darauffolgenden Sitzung des StALuT im September 2012 erfolgen. Derzeit gibt es in der EU rund 45 „Importzulassun- gen“ für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermit- tel. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommission hierzu weitere Vorschläge vorlegen wird. „Anbauzulassungen“ hat die Kommission seit geraumer Zeit nicht mehr vor- geschlagen. Da das Verfahren im StALuT mit Beru- fungsausschuss bzw. im StALuT mit Kontrolle durch den Rat und das Europäische Parlament mit einer Dis- kussion der Kommissionsvorschläge beginnt und danach einige Zeit in Anspruch nimmt, ist nicht damit zu rech- nen, dass es während der parlamentarischen Sommer- pause zu den aufgeführten Entscheidungen kommt. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/10015, Frage 74): Aus welchem Grund wird das Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli 2012 in Berlin in diesem Jahr nicht mehr vor dem Reichstagsgebäude, sondern wieder im Bendlerblock stattfin- den, und soll der Bendlerblock auch in den kommenden Jah- ren der Durchführungsort des Gelöbnisses sein? Der Bundestagspräsident und der Bundesminister der Verteidigung haben sich im letzten Jahr darauf verstän- digt, das Feierliche Gelöbnis, beginnend ab 2012, abwechselnd auf dem Platz der Republik vor dem 22298 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Reichstagsgebäude bzw. auf dem Paradeplatz beim Bun- desministerium der Verteidigung durchzuführen. Das Feierliche Gelöbnis 2013 wird wieder auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude stattfin- den. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fragen 75 und 76): Haben die Gespräche des Bundesministers der Verteidi- gung, Dr. Thomas de Maizière, mit seinem türkischen Amts- kollegen Ismet Yilmaz im Hinblick auf die Anerkennung des freiwilligen Wehrdienstes in Deutschland für doppelte Staats- bürger durch die Türkische Republik (vergleiche Bundestags- drucksache 17/9809, Seite 7 f.) zu konkreten Ergebnissen ge- führt und, wenn ja, zu welchen? Setzt sich der Bundesverteidigungsminister auch im Hin- blick auf die Personen für eine vergleichbare Lösung ein, die – bis zur Aussetzung des Pflichtwehrdienstes 2011 – die Mög- lichkeit hatten, sich ihren in Deutschland geleisteten Zivil- dienst in der Türkei anrechnen zu lassen (zum Beispiel An- rechnung des Bundesfreiwilligendienstes), und, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 75: Herr Bundesminister Dr. de Maizière hat diese Frage angesprochen und ausdrücklich für eine Anerkennung des freiwilligen Wehrdienstes geworben. Sein türkischer Amtskollege hat darauf verwiesen, dass gesetzlich bis- her nur die Anerkennung eines Pflichtdienstes möglich sei, jedoch zugesagt, die Frage im Ministerrat prüfen zu lassen. Zu Frage 76: Der frühere Zivildienst und der jetzige Bundesfreiwil- ligendienst fallen in die Zuständigkeit des Bundesminis- teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Inso- weit ist die Frage von dort aus zu klären. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 77): Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministe- rium der Verteidigung, um den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr für Migrantinnen und Migranten attraktiver zu machen? Vor dem Hintergrund einer Quote von 26 Prozent frei- willig Wehrdienstleistenden mit Migrationshintergrund sind keine konkreten Maßnahmen geplant, um den frei- willigen Wehrdienst bei der Bundeswehr speziell für die- sen Personenkreis noch attraktiver zu machen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 78): Für welche konkreten Einsatzszenarien soll der Truppen- übungsplatz Altmark in Gardelegen ausgebaut und künftig dazu genutzt werden, Soldatinnen und Soldaten in urbanem Kampf auszubilden, und wie sind in diesem Zusammenhang die Bemerkungen des Kommandeurs des Gefechtsübungszen- trums des Heeres zu verstehen, nach welchen die Einsatz- gebiete der Bundeswehr künftig immer weiter in die Städte verlagert würden (vergleiche dpa-Meldung „Einsatz in Schnöggersburg“, 20. Juni 2012)? Der Ausbau des sogenannten Urbanen Ballungsraums Schnöggersburg im Gefechtsübungszentrum des Heeres dient weder der Vorbereitung eines konkreten Einsatz- szenarios noch der Absicht, „… die Einsatzgebiete der Bundeswehr künftig immer weiter in die Städte zu verla- gern …“. Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Wachstumsrate der Stadtbevölkerung dreimal so hoch wie die der Welt- bevölkerung. Bis 2050 werden voraussichtlich zwei Drittel der Menschen in Städten leben. In den Entwick- lungsländern wird bis 2030 eine Verdoppelung der Stadt- bevölkerung erwartet. Die Anzahl der Menschen, die in sogenannten Mega- städten (mehr als 10 Millionen Einwohner) leben, wird sich auf über 400 Millionen verdoppeln. Die Wahr- scheinlichkeit, dass Konflikte zunehmend auch in diesen urbanen Räumen stattfinden, ist dementsprechend. Mit dem Gefechtsübungszentrum Heer verfügt die Bundeswehr über eine moderne Ausbildungseinrich- tung, deren Fähigkeitspotenzial aber noch stark auf die Erfordernisse des Gefechts der verbundenen Waffen während der Zeit des „Kalten Krieges“, also der Aus- einandersetzung panzerstarker Verbände, ausgerichtet ist. Die Streitkräfte müssen sich vor dem dargestellten Hintergrund der heutigen und künftigen sicherheitspoli- tischen Rahmenbedingungen auf die Bewältigung von Aufgaben in Konfliktszenarien vorbereiten, die sich ab- sehbar zunehmend in bebauten Räumen ereignen. In der Einsatzvorbereitung kommt der realistischen Abbildung heutiger Einsätze im Gefechtsübungszentrum Heer daher für das Herstellen der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte eine herausragende Bedeutung zu. Das Fä- higkeitspotenzial dieser Ausbildungseinrichtung muss so weiterentwickelt werden, dass verstärkte Einsatzver- bände Operationen in urbanem Umfeld – teilstreit- kraftübergreifend und multinational –, integriert in die Durchführung des jeweiligen Einsatzauftrags, realitäts- nah üben können. Mit dem Infrastrukturvorhaben „Urbaner Ballungs- raum“ soll die Ausbildungsinfrastruktur für die Ausbil- dung von Operationen in urbanem Umfeld auf Verbands- ebene geschaffen werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22299 (A) (C) (D)(B) Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Fragen 80 und 81): Wie vereinbart der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, seine Aussage, dass die an der UNIFIL-Mission beteiligten Schiffe „sicher auch eine Art Notreserve für eine humanitäre Katastrophe“ seien, mit der von der Bundesregierung beantragten Verlängerung des Man- dates? Sind Ankündigungen für „Nothilfeaktionen“ für Syrien mit anderen an der UNIFIL-Mission beteiligten Staaten abge- stimmt, oder handelt es sich um einen deutschen Alleingang? Zu Frage 80: Der Bundesminister der Verteidigung hat mit seiner Bemerkung eine allgemeine, im Hinblick auf vorstell- bare Entwicklungen in der Region naheliegende Aus- sage gemacht. Mögliche künftige Entscheidungen wer- den dadurch nicht präjudiziert. Verbindungen zur Mandatsdebatte sind nicht gegeben. Zu Frage 81: Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe mittels bewährter humanitärer Partner. Im UNIFIL-Rahmen hat es jedoch keine deutschen Ankündigungen für „Nothil- feaktionen“ gegeben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 84): Unter welchen konkreten Umständen fand am 15. Mai 2012 – fünf Tage nach der Ausweitung des deutschen Manda- tes zur Beteiligung an der EU-Mission Atalanta – der Beschuss von angeblicher Piratenlogistik auf somalischem Festland statt, www.eunavfor.eu/2012/05/eu-naval-force- delivers-blow-against-somali-pirates-on-shoreline/, und wel- che Informationen liegen der Bundesregierung vor, die bele- gen, dass im Zuge dieser Operation keine Menschen verletzt oder für die ansässige Zivilbevölkerung relevante Infrastruk- turen zerstört wurden? Der im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2012 erfolgte Ein- satz gegen Piraterielogistik am Strand war zeitlich und räumlich eng begrenzt und wurde unter Beachtung der Durchführungsvoraussetzungen aus der Luft durch- geführt. Es wurde zu keinem Zeitpunkt somalischer Bo- den betreten. Während des Einsatzes befand sich ständig ein Seefernaufklärungsflugzeug mit Nachtsichtfähigkeit über dem Einsatzgebiet, um die Gefährdung von Men- schen und eigenen Kräften auszuschließen. Auswertun- gen aus der Luft während des Einsatzes und am Folgetag lieferten keine Hinweise auf Personen- oder Begleitscha- den. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 85): Wie bewertet die Bundesregierung den vierten nationalen Bildungsbericht 2012 in Bezug auf das Betreuungsgeld, und wie begründet sie ihre Haltung? Das Betreuungsgeld ist eine familienpolitische Leis- tung, die eine Lücke in der derzeitigen Unterstützung für Familien füllt. Seine Finanzierung ist im Entwurf für den Bundeshaushalt gesichert. Es steht weder politisch noch finanziell in Konkurrenz zum Ausbau der Kinderbetreu- ung, im Gegenteil: Beide Initiativen ergänzen einander und bringen die Wertschätzung des Staates und der Ge- sellschaft für verschiedene Lebensentwürfe von Fami- lien zum Ausdruck. Die Bundesregierung hat mit ihrem Zehn-Punkte-Programm zum Ausbau der Kinderbetreu- ung deutlich gemacht, dass sie die Herausforderung des Ausbaus weiterhin gemeinsam mit den Ländern und Kommunen in Angriff nimmt. Beispielsweise KfW- Kredite, die durch einen Zinszuschuss des Bundes güns- tiger werden, sowie eine effektive Erfassung und Um- verteilung nicht benötigter Bundesmittel helfen Ländern und Kommunen, diese Herausforderung zu bewältigen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/10015, Fragen 86 und 87): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im vierten nationalen Bildungsbericht von Bund und Län- dern formulierten Kritik, das Betreuungsgeld setze falsche Anreize, die besonders Eltern aus bildungsfernen Schichten davon abhalten könnten, ihr ein- oder zweijähriges Kleinkind in eine Kindertagesstätte, Kita, zu schicken, und welche Maß- nahmen leitet die Bundesregierung daraus ab? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ebenfalls im Bildungsbericht von Bund und Ländern dar- gelegten Ergebnissen, dass etwa ein Viertel der Drei- bis Sechsjährigen in Deutschland als „sprachförderbedürftig“ ein- gestuft werden und dass Kleinkinder, die diese Sprachförde- rung nicht erhielten und zugleich auch keine Kita besuchten, bei der Bildung doppelt benachteiligt seien, und welche Maß- nahmen leitet die Bundesregierung aus diesen Schlussfolge- rungen ab, um der Benachteiligung der Kinder entgegenzu- wirken? Zu Frage 86: Der vierte Bildungsbericht formuliert diese Kritik an keiner Stelle; überdies stehen für die Bundesregierung die Gewährung von Betreuungsgeld und der Ausbau der Kinderbetreuung nicht in Konkurrenz zueinander. Zu Frage 87: Die Ergebnisse des Bildungsberichts unterstreichen erneut den besonderen Stellenwert der Sprach- und Le- seförderung für gelingende Bildung. Handlungsbedarf besteht vor allem darin, eine frühzeitig beginnende kontinuierliche Sprachförderung über die Grenzen der 22300 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Bildungsetappen hinweg zu gewährleisten und die Ef- fektivität und Wirksamkeit der bislang eingesetzten Maßnahmen der Sprachförderung und Sprachstandsfest- stellung wissenschaftlich zu überprüfen und weiterzu- entwickeln. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Zielsetzung mit einer Reihe von Maßnahmen und Initiativen: An ein-, drei- und sechsjährige Kinder und ihre Eltern wendet sich das Programm des BMBF „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“, Laufzeit 2011 bis 2018. Sie werden früh mit dem Umgang mit Büchern vertraut ge- macht und so in ihrer Sprachfähigkeit gestärkt. Zurzeit kann jede zweite Familie in Deutschland von diesem Programm profitieren, das das bisher umfassendste und nachhaltigste Programm zur frühkindlichen Leseförde- rung in Deutschland ist. Bis zum Jahr 2014 werden bis zu 4 000 Einrichtungen – insbesondere in sozialen Brennpunkten – zu sogenann- ten Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration ausge- baut. Jede der beteiligten Einrichtungen erhält pro Jahr 25 000 Euro aus Bundesmitteln, um damit eine Halb- tagsstelle für zusätzliches, besonders qualifiziertes Fachpersonal zur Sprachförderung speziell von unter Dreijährigen einzurichten. Von dieser Fördermaßnahme profitieren Kinder, unabhängig ab welchem Alter sie eine Kita besuchen. Vor dem Hintergrund des nach wie vor erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarfs in diesem Be- reich planen Bund und Länder derzeit eine gemeinsame Initiative zur Weiterentwicklung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung einschließlich un- terstützender Forschung. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fra- gen 95 und 96): Welche Linienbestimmungsverfahren für Fernstraßen des Bundes, die noch nicht im Verfahren sind, wurden beantragt, und welche Linienbestimmungsverfahren für Fernstraßen des Bundes befinden sich derzeit im Verfahren? Welche Fernstraßenprojekte, für die von Auftragsverwal- tungen der Länder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, ein Linienvorschlag zur Be- stätigung an Stelle eines Linienbestimmungsverfahrens über- sandt wurde, werden derzeit durch das BMVBS geprüft? Zu Frage 95: Für nachfolgend genannte Bundesfernstraßenpro- jekte des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstra- ßen wurde ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16 Bundesfernstraßengesetz beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt: – B 74, Ortsumgehung Ritterhude (auf Antrag des Lan- des Niedersachsen) – B 87n, Fulda–Meiningen, 3. Abschnitt (Thüringen, bestehend aus den Ortsumgehungen Melkers/Wall- dorf, Dörrensolz, Stepfershausen, Herpf und Ober- katz) – B 190n, Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Branden- burg–B 102 (bestehend aus den Ortsumgehungen Breddin, Stüdenitz und der Netzergänzung Zernitz bis B 102) – B 477, Ortsumgehungen Rommerskirchen und Butz- heim/Frixheim Für nachfolgend genannte Bundesfernstraßenpro- jekte des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstra- ßen sind die Ressorts im Rahmen der Linienbestimmung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz beteiligt worden: – A 33, B 51n (Ortsumgehung Belm)–A 1 (nördlich Os- nabrück), Lückenschluss – B 87n, Fulda–Meiningen, 1. Abschnitt (Hessen) und 2. Abschnitt (Hessen und Thüringen, Rhönquerung) – B 189n, Wittstock (A 19)–Ortsumgehung Mirow (B 198), Abschnitte Netzergänzung L 15–Ortsumge- hung Mirow – B 212, Harmenhausen (L 875)–Landesgrenze Nieder- sachsen/Bremen – B 246, B 112–Bundesgrenze Deutschland/Polen mit Grenzübergang Eisenhüttenstadt/Nord. Zu Frage 96: Für nachfolgend genannte Bundesfernstraßenpro- jekte werden derzeit die Unterlagen zur Linienabstim- mung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft: – B 8, Ortsumgehung Limburg/Lindenholzhausen – B 64, Ortsumgehung Eschershausen, 2. Bauabschnitt (Westumgehung) – B 98, Ortsumgehung Wildenhain – B 98, Ortsumgehung Schönfeld – B 98, Ortsumgehung Thiendorf – B 213 (E 233), Ortsumgehung Löhningen – B 265, Ortsumgehung Weiler in der Ebene. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 97): Welche haushaltspolitischen Vorgaben finden bei der Finanzierung und Realisierung von Verkehrsprojekten An- wendung, und inwiefern sieht die Bundesregierung die Finan- zierung von Bau und Betrieb des Elbtunnels im Zuge der A 20 mithilfe privater Investitionen, die für die Bundesregierung mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zur Realisierung mit Eigenmitteln verbunden ist, dennoch als machbar und möglich an? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22301 (A) (C) (D)(B) Vorbehaltlich der Nachweise der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit findet die Realisierung und Finan- zierung von Verkehrsprojekten im Rahmen der vom Deutschen Bundestag jährlich verabschiedeten Haus- haltsgesetze und den hierin bereitgestellten Finanzie- rungsmitteln statt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat – in Abstimmung mit den betroffenen Ländern – die Untersuchung der ÖPP-Eignung der Elb- querung im Zuge der BAB A 20 beauftragt; erste Er- gebnisse liegen seit kurzem im Entwurf vor. Erst nach sorgfältiger Auswertung dieser Untersuchung und Ab- stimmung mit den betroffenen Ländern hierzu wird im Bedarfsfall ein weiterer Arbeitsschritt, nämlich die Er- stellung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersu- chung, beauftragt. Nur wenn nach deren Ergebnis eine ÖPP-Realisierung mindestens genauso wirtschaftlich wie eine konventionelle Realisierung ist, darf – gemäß § 7 Bundeshaushaltsordnung – das Vergabeverfahren für eine ÖPP-Umsetzung der Elbquerung, das heißt die „In- vestorensuche“, gestartet werden. Neben dieser haushaltsrechtlichen Voraussetzung für den etwaigen Vergabestart eines ÖPP-Projekts Elbque- rung ist weiterhin erforderlich, dass es eine konkrete Projektperspektive für die A 20 insgesamt gibt; das heißt, die Suche nach möglichen Investoren für die Elb- querung ist nur dann zielführend, wenn für die Gesamt- maßnahme Baurecht vorliegt und die Realisierung insge- samt zeitlich und finanziell hinreichend detailliert gesichert ist. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD) (Drucksache 17/10015, Fragen 98 und 99): Welche Varianten, bitte mit Informationen zu Mauthöhe, Verkehrsaufkommen, Zulaufstraßenlänge, Vertragslaufzeiten, hat die Bundesregierung innerhalb der Machbarkeitsstudie zur Finanzierung des Elbtunnels im Zuge der A 20 bis dato kon- kret prüfen lassen, und welche weiteren Varianten werden jetzt nach dem Vorliegen der ersten Zwischenergebnisse ge- prüft? Welche rechtlichen Hürden stehen einer Mischfinanzie- rung von Bau und Betrieb des Elbtunnels im Zuge der A 20 entgegen, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregie- rung, diese gesetzlichen Vorgaben zu ändern? Zu Frage 98: In Abstimmung mit den betroffenen Landesverwal- tungen Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird der- zeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine mehrstufige Untersu- chung bis hin zu einer vorläufigen Wirtschaftlichkeits- untersuchung für eine mögliche Realisierung der Elb- querung bei Glückstadt im Zuge der A 20 als öffentlich- private Vertragspartnerschaft, ÖPP, durchgeführt. Die erste Stufe der Untersuchung ist eine sogenannte Eignungsabschätzung. Diese soll ergebnisoffen die Eig- nung als ÖPP-Projekt – zum Beispiel A-Modell, Misch- modell, Verfügbarkeitsmodell, F-Modell – unter Berück- sichtigung verschiedener Randbedingungen – zum Beispiel Höhe der Anschubfinanzierung, Berücksichti- gung vor- und nachgelagerter Strecken, Vertragslaufzeit – abschätzen. Ein erster Entwurf dieser Eignungsabschät- zung liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit November letzten Jahres vor und wird derzeit sorgfältig im BMVBS geprüft; auch die be- troffenen Landesauftragsverwaltungen würdigen diesen Arbeitsstand; es ist gegebenenfalls eine Vertiefung ein- zelner Ansätze des ersten Entwurfsstandes vorgesehen. Die endgültige Fassung der Untersuchung wird noch er- stellt. Erst nach Prüfung der endgültigen Eignungsab- schätzung und nach Abstimmung mit den betroffenen Ländern wird der Bund voraussichtlich im Herbst 2012 über den Fortgang der Studie und ihre geeignete Kom- munikation und vor allem über die weiteren Schritte zur Realisierung der Elbquerung entscheiden. Zu Frage 99: Rechtliche Hürden werden derzeit bezüglich der Realisierung des Elbtunnels im Rahmen eines F-Modells nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz grundsätzlich nicht gesehen. Als mindestens gebühren- rechtlich problematisch werden jedoch solche Finanzie- rungen eingestuft, bei denen zum Beispiel die Einnahmen aus einem F-Modell auf einer Zulaufstrecke zum A-Mo- dell zur Finanzierung des A-Modells genutzt werden. Rechtlich gangbar erscheint allerdings eine Kombina- tion von F- und A-Modell dann, wenn sichergestellt ist, dass Kostenanlastung und Refinanzierung des F- und des A-Modells klar voneinander getrennt sind. Eine Än- derung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes durch das Parlament ist grundsätzlich möglich, die Besei- tigung der rechtlichen Bedenken ist jedoch selbst bei An- passung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes voraussichtlich nicht gewährleistet. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/10015, Fragen 100 und 101): Wann genau lagen der Bundesregierung die Zwischen- ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Finanzierung des Elb- tunnels im Zuge der A 20 vor, und aus welchen Gründen wurden die betreffenden Informationen nicht zeitnah veröf- fentlicht (vergleiche Schleswig-Holsteinische Landeszeitung vom 7. Juni 2012)? Wie begründet die Bundesregierung den Zeitpunkt und die Tatsache der Weitergabe von Informationen aus der Machbar- keitsstudie zur Finanzierung des Elbtunnels im Zuge der A 20 an Journalisten, und wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die vorliegenden Zwischenergeb- nisse informieren? In Abstimmung mit den betroffenen Landesverwal- tungen Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird der- zeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine mehrstufige Untersu- chung bis hin zu einer vorläufigen Wirtschaftlichkeits- untersuchung für eine mögliche Realisierung der Elb- 22302 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) querung bei Glückstadt im Zuge der A 20 als öffentlich- private Vertragspartnerschaft, ÖPP, durchgeführt. Die erste Stufe der Untersuchung ist eine sogenannte Eignungsabschätzung. Diese soll ergebnisoffen die Eignung als ÖPP-Projekt, zum Beispiel A-Modell, Mischmodell, Verfügbarkeitsmodell, F-Modell, unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen, zum Beispiel Höhe der Anschubfinanzierung, Berücksichti- gung vor- und nachgelagerter Strecken, Vertragslaufzeit, abschätzen. Ein erster Entwurf dieser Eignungsabschät- zung liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit November letzten Jahres vor und wird derzeit sorgfältig im BMVBS geprüft; auch die be- troffenen Landesauftragsverwaltungen würdigen diesen Arbeitsstand. Die endgültige Fassung der Untersuchung wird erst noch erstellt. Erst nach Prüfung der endgülti- gen Eignungsabschätzung und nach Abstimmung mit den betroffenen Ländern wird der Bund voraussichtlich im Herbst 2012 über den Fortgang der Studie und ihre geeignete Kommunikation sowie über die weiteren Schritte zur Realisierung der Elbquerung entscheiden. Die Veröffentlichung eines Entwurfsstands ist unüblich und erfolgte daher auch nicht bei der Eignungsabschät- zung durch das BMVBS zur A 20. 186. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde zur Forderung von SPD und Grünen zu Tempo 30 in Städten Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ursula Heinen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Dr. Wilms, entscheidend sind für uns alle Maß-
    nahmen – sie stehen auch im Fokus unseres politischen
    Handelns –, die dazu beitragen, die Energiewende zu be-
    wältigen, und uns helfen, unsere Ziele zügig zu errei-
    chen. Wie Sie wissen, haben wir uns vorgenommen, den
    Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten
    Stromversorgung bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen.
    Das ist unser Ziel. Hierauf richten wir unser politisches
    Handeln aus. Wenn wir das schaffen, haben wir einen
    großen Schritt getan, um die CO2-Emissionen zu redu-
    zieren.

    Eine andere Frage ist, wie wir es schaffen, strengere
    CO2-Minderungsziele auf europäischer Ebene zu errei-
    chen. Darüber diskutieren wir im Umweltausschuss hin-
    länglich, und zwar zu Recht.

    Mit diesen zwei Punkten konnte ich vielleicht deut-
    lich machen, woran wir in Deutschland ganz konkret ar-
    beiten, um ein Stück weit mehr Nachhaltigkeit zu schaf-
    fen.



Rede von Dr. Valerie Wilms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Ich rufe die Frage 13 der Kollegin Dr. Valerie Wilms

    auf:
    Was unternimmt die Bundesregierung, um weltweite,

    messbare Nachhaltigkeitsziele zu implementieren, und ab
    wann sollten diese Ziele ihrer Meinung nach gelten?

    Ur