Berichtigung
184. Sitzung, Seite VI und 22010 C (Tagesordnungs-
punkt 22 a): Statt „Harald Weinberg“ ist „Marcus
Weinberg (Hamburg)“ zu lesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22281
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
zur Beratung des Antrags: Initiative zur Stär-
kung der Exzellenz in der Lehrerausbildung
(184. Sitzung, Tagesordnungspunkt 26)
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/SCSU):
Die Qualität eines Bildungssystems hängt entschei-
dend von der Qualifikation der Lehrerschaft ab. Gute
Schule und gute Lehrer bewirken guten Unterricht! Leh-
rer fungieren als Vermittler zwischen Wissenschaft, Ge-
sellschaft und der jungen Generation. Insbesondere sind
sie es, die jungen Menschen neben den Eltern das Rüst-
zeug mitgeben, dass diese sich in die Gesellschaft ein-
bringen und einen erfolgreichen Berufsweg beschreiten
können. Und nicht zuletzt sollen sie Motivator sein, um
die Lebensgestaltung junger Menschen positiv zu beein-
flussen. Wir alle in diesem Hause haben hier unsere per-
sönlichen Erfahrungen und könnten sofort eine Lehrerin
bzw. einen Lehrer nennen, der uns im Leben motiviert
hat. Wir haben gute bis sehr gute Lehrer. Sie sind zu ei-
nem großen Teil sehr engagiert und verstehen es, ihre
Schülerinnen und Schüler zu motivieren.
Aber das Anforderungsprofil an die Lehrerschaft hat
sich besonders in den vergangenen Jahren gewandelt.
Verschiedene internationale und nationale Vergleichs-
studien haben die enormen Herausforderungen be-
schrieben, denen sich die deutschen Schulen und damit
vor allem die Lehrerschaft gegenübersehen. Insbeson-
dere die zunehmende Heterogenität der Lerngruppen in
Verbindung mit den Herausforderungen der Integration
sowie die verstärkt differenzierten Anforderungen von
Wirtschaft und Gesellschaft machen eine Anpassung der
Lehrerausbildung erforderlich.
Ebenso ist belegt, dass die Qualität des Unterrichts
durch die Lehrkräfte ein entscheidender Faktor für das
Kompetenzniveau und die Entwicklung von Schülern mit
unterschiedlichen Voraussetzungen ist.
Eine weitere Herausforderung liegt in der Zusam-
mensetzung der Lehrerschaft: Über die Hälfte sind älter
als 50 Jahre. Die unter 40-Jährigen bilden mit 27 Pro-
zent hingegen eine relativ kleine Gruppe. Unter 30 Jahre
sind lediglich 6 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer.
Eine ältere Lehrerschaft bedeutet zwar nicht automa-
tisch einen Verlust an Unterrichtsqualität, doch eine gut
durchmischte Zusammensetzung in der Altersstruktur
der Lehrer verstärkt auch einen größeren Erfahrungs-
und Kompetenzaustausch. Es ist erstrebenswert, den
Lehrerberuf attraktiver zu machen, um mehr Abiturien-
ten für ein Lehramtsstudium zu gewinnen. Der Lehrer-
beruf muss für junge Menschen wieder erstrebenswerter
werden!
Eine weitere Herausforderung ist die begrenzte Mo-
bilität von Lehramtsstudierenden und aktiv tätigen Lehr-
kräften zwischen den einzelnen Bundesländern. Durch
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 27.06.2012
Bahr (Münster),
Daniel
FDP 27.06.2012
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 27.06.2012
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 27.06.2012
Gabriel, Sigmar SPD 27.06.2012
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 27.06.2012
Granold, Ute CDU/CSU 27.06.2012
Hempelmann, Rolf SPD 27.06.2012
Hunko, Andrej DIE LINKE 27.06.2012*
Klose, Hans-Ulrich SPD 27.06.2012
Kolbe (Leipzig),
Daniela
SPD 27.06.2012
Kramme, Anette SPD 27.06.2012
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.06.2012
Liebich, Stefan DIE LINKE 27.06.2012
Lindner, Christian FDP 27.06.2012
Luksic, Oliver FDP 27.06.2012
Röspel, René SPD 27.06.2012
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 27.06.2012
Schummer, Uwe CDU/CSU 27.06.2012
Werner, Katrin DIE LINKE 27.06.2012*
Anlagen
22282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
die nach wie vor uneinheitliche Anerkennung von Stu-
dienleistungen und Abschlüssen der verschiedenen Bun-
desländer existieren unnötige Hemmnisse, die einen
konstruktiven bundesweiten Austausch didaktischer und
fachlicher Expertise innerhalb der Lehrerschaft er-
schweren. Daher sollte es auch Ziel sein, die Mobilität
angehender und aktiver Lehrer zu fördern. Dies im Ein-
klang mit dem föderalen Bildungssystem zu gestalten, ist
Herausforderung und Chance zugleich.
Dem Wandel dieser Anforderungen und den aktuellen
Herausforderungen muss die Bildungspolitik Rechnung
tragen. Die kontinuierliche Verbesserung Deutschlands
im PISA-Ranking spricht zwar dafür, dass in den Schu-
len vieles gut läuft, aber es gibt Verbesserungsbedarf.
Daher müssen auch Strukturen und Inhalte der Lehrer-
bildung überprüft und verbessert werden, sei es im fach-
lichen, didaktischen oder auch im methodischen Be-
reich.
Für eine Verbesserung der Lehrerbildung bedarf es
eines Steins des Anstoßes, der die Öffentlichkeit und die
Lehrer der Zukunft für die Notwendigkeit exzellenter
Lehrerbildung sensibilisiert. Ein solcher erster Schritt
und Impuls kann – wie bei den Hochschulen bereits be-
wiesen – in einer Exzellenzinitiative liegen. Die von uns
auf den Weg gebrachte „Qualitätsoffensive Lehrerbil-
dung“ hat zum Ziel, die Lehrerausbildung und -weiter-
bildung fortzuentwickeln. Ziel ist es, durch Förderung
universitärer Initiativen, die in einem Wettbewerb be-
wertet und gefördert werden, nachhaltige Impulse zu
setzen – Impulse dafür, die Bedeutung der Lehrerbildung
an Hochschulen aufzuwerten und sie aus der „Nische“
ins Zentrum der universitären Profilbildung zu rücken.
So soll ein Qualitätsschub in Forschung und Lehre er-
reicht werden. Damit soll die Lehrerbildung in ihrer
ganzen Breite weiterentwickelt werden, und das Schul-
system soll ebenso profitieren.
Die Exzellenzinitiative soll im Rahmen eines Wettbe-
werbs stattfinden. Dabei können einzelne Hochschulen
oder Hochschulen im Verbund Zukunftskonzepte einrei-
chen, die eine praxisorientierte und forschungs- bzw.
evidenzbasierte Lehrerbildung zum Inhalt haben. Die
Auswahl erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie
dem aktuellen Stand der Forschung oder klarer Berufs-
feldorientierung. Ebenso soll das Konzept die Fach-
didaktik stärken und, damit einhergehend, eine fundierte
Wissensbasis für die angehenden Lehrer schaffen.
Die Bewertung erfolgt durch eine externe Jury. Die
ausgewählten Hochschulen können für fünf oder zehn
Jahre gefördert werden und sollten sich dazu verpflich-
ten, das Konzept nach Auslaufen der Förderphase insti-
tutionell zu sichern. Die ausgewählten Konzepte werden
so zu Leuchttürmen der Lehrerbildung und können als
solche flächendeckend wahrgenommen werden.
Gerade von einem Leuchtturmprojekt wie einer Ex-
zellenzinitiative für die Lehrerbildung kann eine Strahl-
kraft für die gesamte Schullandschaft ausgehen, von der
eine positive Wirkung für das gesamte Bildungswesen
ausgehen kann. Wir wollen sehr gute Schüler, sehr gute
Lehrer, sehr gute Bildung – mit der Exzellenzinitiative
für Lehrerbildung kommen wir diesem Ziel wieder ein
Stück näher. Die Bildungsrepublik Deutschland nimmt
langsam Gestalt an.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 1):
Wann tagen in dieser Wahlperiode noch die Beratungs-
kommissionen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission,
die Strahlenschutzkommission und die Entsorgungskommis-
sion und ihre jeweiligen Fachausschüsse (bitte mit Angabe
des genauen Datums und vollständiger Angabe aller bis dato
geplanten Termine)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, übergibt eine Liste der Ter-
mine der BMU-Beratungskommissionen.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 2):
Welche tschechischen Rechtsgrundlagen, wie zum Bei-
spiel das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung,
sind für das – grenzüberschreitende – Verfahren Kernkraft-
werk Temelin 3 und 4 nach Kenntnis der Bundesregierung re-
levant (bitte mit exakter Bezeichnung), und wo sind diese in
der aktuellen Fassung in einer offiziellen deutschen Überset-
zung verfügbar (zum Beispiel online, bitte gegebenenfalls mit
genauer Internetadresse)?
In Deutschland richtet sich das Beteiligungsverfahren
bei ausländischen Kernkraftwerksprojekten nach § 9 b
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,
UVPG, in Verbindung mit § 24 des Atomgesetzes, AtG.
Daher sind bei dem Projekt Temelin 3 und 4 die Um-
weltministerien in Sachsen und Bayern zuständig. Beide
Länderministerien haben vom Bundesumweltministe-
rium in seiner Eigenschaft als „Espoo-Kontaktstelle“ die
von der tschechischen Seite Mitte 2008 erfolgte Notifi-
zierung weitergeleitet bekommen und sich für eine Be-
teiligung an dem tschechischen Verfahren entschieden.
Laut dem Notifizierungsschreiben wird das Vorhaben ei-
nem Feststellungsverfahren gemäß § 7 des Gesetzes der
Tschechischen Republik über die Umweltverträglich-
keitsprüfung und die Änderung einiger zusammenhän-
gender Gesetze (UVP-Gesetz, Nr. 100/2001 GBl.) in der
Fassung späterer Vorschriften unterzogen.
Eine offizielle deutsche Übersetzung des tschechi-
schen UVP-Gesetzes ist der Bundesregierung nicht be-
kannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22283
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 5):
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit
dem in Medienberichten vom 19. Juni 2012 (www.ftd.de/politik/
deutschland/:energiewende-altmaier-bastelt-an-masterplan-
fuer-akw-abriss/70051684.html) genannten „Masterplan“
zum Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke, und wie sieht
dieser Masterplan inhaltlich aus?
Für die Stilllegung der Anlagen sind die Betreiber zu-
ständig. Diese müssen hierfür ein Stilllegungskonzept
vorlegen und eine Genehmigung bei der zuständigen
atomrechtlichen Landesbehörde beantragen.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, wäre es aller-
dings hilfreich, wenn dafür ein „Masterplan“ aufgestellt
werden könnte. Auch hierfür wären die Betreiber zustän-
dig. Bei der Errichtung der Kraftwerke wurden gute
Erfahrungen mit einem einheitlichen Verfahren gemacht.
Auch beim Rückbau könnte ein einheitliches Vorgehen,
natürlich in Abhängigkeit von den unterschiedlichen
Baulinien, sinnvoll sein. Dies könnte die technische
Prozedur ebenso erleichtern wie die Genehmigungs-
verfahren.
Da 2011 acht Kernkraftwerke gleichzeitig vom Netz
genommen wurden, soll mit diesem Vorgehen eine Opti-
mierung des Vorgehens auf der Basis des geltenden
Rechts erreicht werden.
Das BMU wird demnächst die Betreiber der betroffe-
nen Anlagen zu einem Gespräch einladen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa-
che 17/10015, Frage 6):
Welche Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung be-
züglich des Rückbaus stillgelegter Atomkraftwerke, und wel-
chen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Es gibt keine Pläne im Bundesumweltministerium für
Gesetzesvorhaben bezüglich des Rückbaus. Die Zustän-
digkeiten bei der Stilllegung und beim Rückbau der 2011
abgeschalteten Kernkraftwerke sind klar gesetzlich gere-
gelt. Das BMU sieht keinen Anlass, dies zu verändern.
Für die Stilllegung der Anlagen bleiben die Betreiber
zuständig. Diese müssen hierfür ein Stilllegungskonzept
vorlegen und eine Genehmigung bei der zuständigen
atomrechtlichen Landesbehörde beantragen.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 9):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen
des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Philipp Rösler, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, in
ein Quotenmodell zu überführen, und welche Vorhaben laufen
diesbezüglich in den Ressorts?
Die Bundesregierung hält, in Umsetzung des Koali-
tionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP, an dem
Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG,
fest. Ungeachtet dessen lässt die Bundesregierung je-
weils im Zusammenhang mit den regelmäßigen Evaluie-
rungen des EEG Perspektiven für die Fortentwicklung
des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen. Hierzu zäh-
len insbesondere die Vorhaben zur wissenschaftlichen
Begleitung des EEG-Erfahrungsberichts. Vorhaben zur
Novellierung des EEG – außer der derzeit im Vermitt-
lungsverfahren befindlichen Novellierung – liegen nicht
vor.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 10):
Wie viele Industriebetriebe machen von der Regelung zum
industriellen Eigenverbrauch nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Buch-
stabe b EEG und der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 15
Gebrauch, und welche Strommenge ist somit von der EEG-
Umlage befreit?
Gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen der
Prognos AG (www.eeg-kwk.net/de/file/Letztverbrauch_
2012_111012.pdf) haben die deutschen Übertragungs-
netzbetreiber für die Kalkulation der EEG-Umlage 2011
und 2012 die von der EEG-Umlage befreite Eigenerzeu-
gung auf 48,6 Terawattstunden – im Jahr 2011 – bzw.
50,3 Terawattstunden – im Jahr 2012 – geschätzt. Ge-
naue Informationen zur Anzahl der dieser Abschätzung
zugrundeliegenden Unternehmen liegen der Bundes-
regierung nicht vor. Sie wird diese Frage im Zuge der
gerade anlaufenden wissenschaftlichen Vorhaben im
nächsten EEG-Erfahrungsbericht untersuchen lassen.
Zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung nach
§ 66 Abs. 15 EEG liegen der Bundesregierung keine In-
formationen vor.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 11):
Welche Kraftwerke mit einer elektrischen Leistung größer
als 50 Megawatt, die aktuell noch in Betrieb sind, müssen
spätestens Ende 2012 stillgelegt werden, weil die Betreiber
auf Retrofit der Anlagen verzichtet haben, um die verschärften
Anforderungen der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 13. BImSchV, aus dem
Jahr 2004 nicht einhalten zu müssen (bitte Auflistung der ein-
zelnen Kraftwerksblöcke einschließlich der elektrischen Leis-
tung)?
22284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Die Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 13. BImSchV, gilt
für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von
50 Megawatt oder mehr.
Nach § 20 Abs. 3 konnte sich ein Betreiber für eine
begrenzte Restlaufzeit seiner unveränderten Anlage ent-
scheiden. Die zur Anpassung technisch überholter Anla-
gen an verschärfte Anforderungen eingesparten Mittel
standen damit für Investitionen in neue Anlagen zur Ver-
fügung.
Nach vorliegenden Informationen aus acht Bundes-
ländern liegen Anträge für elf Anlagen mit insgesamt
4 800 Megawatt Feuerungswärmeleistung in 33 Kraft-
werksblöcken vor. Davon stehen in Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein
bis Ende 2012 noch 3 800 Megawatt zur endgültigen
Stilllegung an; die übrigen 1 000 Megawatt sind bereits
stillgelegt oder betreffen Anlagen, die keinen Strom pro-
duzieren.
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen liegen keine Absichtser-
klärungen von Betreibern vor.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/10015, Frage 21):
Wie schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf im Rah-
men der Studienplatzfinanzierung des Hochschulpaktes 2020
in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ein, und welche haushalte-
rischen Vorkehrungen hat sie zu dessen Ausfinanzierung vor-
gesehen?
Die Bundesregierung hat entsprechend ihrer rechtli-
chen Verpflichtung die erforderliche Vorsorge getroffen,
um den steigenden Studierendenzahlen und den finan-
ziellen Auswirkungen beim Hochschulpakt im Haus-
haltsjahr 2013 vollständig Rechnung zu tragen. Aus-
schlaggebend für eine weitere mögliche Entwicklung
des Hochschulpaktes – Phase II – ist gemäß Beschluss
der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, GWK, von
Bund und Ländern vom 20. April 2012 die Schnellmel-
dung des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2012.
Hier bleiben die weiteren Beratungen abzuwarten.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 22):
Wird die Bundesregierung die vereinbarten Teilzahlungen
für die Jahre 2013 und 2014 an die Länder im Rahmen des
Hochschulpakts 2020 zur Studienplatzfinanzierung planungs-
gemäß auszahlen können, ohne die Ausgabenbegrenzung in
§ 2 der Verwaltungsvereinbarung zur zweiten Programmphase
des Hochschulpakts 2020 ein weiteres Mal anheben zu müs-
sen?
Bund und Länder haben zuletzt in der GWK am
20. April 2012 die Laufzeit des Hochschulpakts bis 2020
bekräftigt und die steigenden Studienanfängerzahlen der
letzten Jahre begrüßt. In Reaktion auf die Entwicklung
der Studienanfängerzahlen bis 2010 und auf die Ausset-
zung der Wehrpflicht hat die Bundesregierung ihre Zusa-
gen für die zweite Programmphase des Hochschulpakts
2011 bis 2015 massiv erhöht und stellt nun für diesen
Zeitraum gut 4,8 Milliarden Euro bereit.
Ausschlaggebend für eine weitere mögliche Entwick-
lung des Hochschulpakts – Phase II – ist gemäß Be-
schluss der GWK vom 20. April 2012 die Schnellmel-
dung des Statistischen Bundesamts im Dezember 2012.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 23):
Teilt das BMBF die in der Antwort des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdruck-
sache 17/9896 enthaltene Feststellung, dass die Entwicklung
der Bildungsinfrastruktur nicht Bundeszuständigkeit sei und
infolgedessen auch keine Forschungsaktivitäten eingeleitet
würden, und welche eigenen Aktivitäten zur Forschung über
Bildungsräume der Zukunft hat das BMBF bereits eingeleitet?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, teilt die Feststellung, dass die Entwicklung der
Bildungsinfrastruktur aufgrund der föderalen Kompetenz-
ordnung des Grundgesetzes bei den Ländern liegt. Zum
Umfang der Forschungsaktivitäten wird in der genann-
ten Antwort der Bundesregierung Stellung genommen.
Weitergehende Aktivitäten zur Forschung über Bil-
dungsräume der Zukunft sind vom BMBF nicht eingelei-
tet worden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 24):
Inwiefern teilt das BMBF die im nationalen Bildungsbe-
richt formulierte These, dass durch Leistungen wie das Be-
treuungsgeld die im Bericht intendierten quantitativen und
qualitativen Ziele insbesondere im Bereich der frühkindlichen
Bildung nicht zufriedenstellend realisiert werden können?
Der aktuelle Bildungsbericht (http://www.bildungsbe
richt.de/zeigen.html?seite=10203) belegt die hohe Prio-
rität für Bildung in Deutschland und die deutlichen Ver-
besserungen, die in den vergangenen Jahren erreicht
wurden. Der Bildungsbericht betont die wichtige Rolle
sowohl der Familie als auch von Bildungseinrichtungen
für den Verlauf von Bildungsbiografien.
Das Betreuungsgeld ist eine familienpolitische Leis-
tung, die eine Lücke in der derzeitigen Unterstützung für
Familien füllt. Seine Finanzierung ist im Entwurf für den
Bundeshaushalt gesichert. Es steht weder politisch noch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22285
(A) (C)
(D)(B)
finanziell in Konkurrenz zum Ausbau der Kinderbetreu-
ung, im Gegenteil: Beide Initiativen ergänzen einander
und bringen die Wertschätzung des Staates und der Ge-
sellschaft für verschiedene Lebensentwürfe von Fami-
lien zum Ausdruck.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/10015, Frage 25):
Liegen der Bundesregierung Informationen dahin gehend
vor, dass sich auch andere wissenschaftsstarke Nationen nach
der Entscheidung von Bundesministerin Dr. Annette Schavan,
dass Deutschland Vollmitglied im Kreis der Organisatoren des
Square Kilometre Array wird, dazu entschließen werden, sich
an diesem Großprojekt zu beteiligen, und wie bewertet die
Bundesregierung die Entscheidung, das Square Kilometre Ar-
ray sowohl in Südafrika als auch in Australien zu bauen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen
über weitere Entscheidungen anderer Nationen vor.
Die SKAO hat auf der Grundlage von Empfehlungen
eines Expertengremiums entschieden, die Teleskopschüs-
seln und Antennenfelder für mittlere Radiofrequenzen in
Südafrika und Nachbarstaaten sowie Antennenfelder für
niedere Radiofrequenzen in Australien und Neuseeland
zu installieren. Mit der beschlossenen Dual-site-Lösung
sollen die hohen Anforderungen an den Standort der Te-
leskope, beispielsweise die Gewährleistung möglichst ge-
ringer Radiointerferenzen über die gesamte Betriebszeit,
Anforderungen an das Terrain, Infrastruktur und Kosten,
möglichst optimal berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die beschlossene
Dual-site-Lösung geeignet, die großen Herausforderun-
gen und Chancen, die dieses Projekt mit seiner globalen
Ausrichtung mit sich bringt, auf mehrere Schultern zu
verteilen. Die Bundesregierung ist sich aber auch be-
wusst, dass diese Dual-site-Lösung einen sehr sorgfälti-
gen Aufbau der zukünftigen Governance-Strukturen er-
fordert.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/10015, Frage 26):
Mit welchen Gesamtkosten für den Bundeshaushalt rech-
net die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand für
den Fall, dass die Bundesrepublik Deutschland entscheidet,
sich finanziell an Bau und Betrieb des Square Kilometre
Array zu beteiligen?
Seit Anfang 2012 befindet sich der SKA in einer vier-
jährigen Konzeptionsphase, in der der SKA zur Baureife
geführt werden soll. Zur Durchführung dieser Konzep-
tionsphase wurde am 23. November 2011 die SKAO ge-
gründet.
Das BMBF wird in Kürze gemeinsam mit der MPG
der SKAO mit dem Mindestbeitrag in Höhe von insge-
samt 1 Million Euro über vier Jahre beitreten. BMBF
und MPG waren bereits zur Vorbereitung der Gründung
der SKAO am SKA Founding Board beteiligt, der Bei-
trag zum Founding Board betrug 50 000 Euro und wurde
ebenfalls gemeinsam aufgebracht.
Der Beitritt zur SKAO ist kein Präjudiz für eine Be-
teiligung an Bau und Betrieb des SKA. Wegen des noch
sehr frühen Planungsstands sind Kostenschätzungen
noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Derzeit wird
von Kosten für den Bau des SKA von rund 1,5 Milliar-
den Euro, Bezugsjahr 2007, und von Betriebskosten in
Höhe von rund 150 Millionen Euro pro Jahr ausgegan-
gen. Deutschland wird erst am Ende der Konzeptions-
phase auf Grundlage einer genaueren Projektkonzeption
und Kostenschätzung darüber entscheiden, ob und in
welcher Höhe sich Deutschland gegebenenfalls an Bau
und Betrieb von SKA beteiligt. Die Bundesregierung
wird den Deutschen Bundestag in den üblichen Verfah-
ren in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 27):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
aktuellen Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission
für den Betrieb der Forschungsreaktoren (Anlagenspezifische
Sicherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren,
RSK-SÜ, vom 3. Mai 2012) unter Angabe möglicher Nach-
rüstungen, Anpassungen und des vorgesehenen Zeitplans für
aktualisierte Sicherheitskonzepte – sowie der Vorsorge im Re-
gierungsentwurf 2013 für entsprechende Maßnahmen –, und
wie hoch sind aktuell im Einzelnen die sogenannten Null-
betriebskosten der stillgelegten früheren Forschungsreaktoren
(nach Standorten) unter Angabe der in dieser Legislatur-
periode erzielten Kostensenkungen?
Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, beschei-
nigt den drei betrachteten Forschungsreaktoren in ihrer
Stellungnahme „Anlagenspezifische Sicherheitsüberprü-
fung, RSK-SÜ, deutscher Forschungsreaktoren unter Be-
rücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan)“ ins-
besondere bei Hochwasser und bei einem Ausfall der
externen Stromversorgung aufgrund der Standortgege-
benheiten und der Anlagenauslegung auch unter extre-
men Bedingungen eine hohe Robustheit. Für die übrigen
Themen aus dieser Robustheitsüberprüfung der For-
schungsreaktoren ergeben sich unter Berücksichtigung
des unterschiedlichen und im Vergleich zu Leistungs-
reaktoren wesentlich geringeren Risikopotenzials diffe-
renzierte Bewertungen mit anlagenspezifisch unter-
schiedlichen Empfehlungen.
Die für die Aufsicht über diese Forschungsreaktoren
zuständigen Behörden der Länder Bayern, Berlin und
Rheinland-Pfalz sind nun aufgefordert, die erforderli-
chen Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen der
RSK für die jeweils ihrer Aufsicht unterstehende Anlage
einzuleiten. Nur beim Berliner Reaktor können sich da-
raus gegebenenfalls Folgen für haushaltstechnische Vor-
sorge des Bundes ergeben; die Forschungsreaktoren an
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und an der
22286 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Technischen Universität München werden von den Län-
dern Rheinland-Pfalz und Bayern betrieben.
Die Nullbetriebskosten früherer Forschungsreaktoren
vor Beginn der Rückbauphase betragen für den im sicheren
Einschluss befindlichen FR 2, WAK, circa 77 000 Euro
in 2009, 76 000 Euro in 2010 und 235 000 Euro in 2011
sowie für den ebenfalls im sicheren Einschluss betriebe-
nen THTR circa 1,4 Millionen Euro in 2009, 1,7 Millio-
nen Euro in 2010 und 1,7 Millionen Euro in 2011. Der in
2010 abgeschaltete FRG 1, HZG, befindet sich in der
Nachbetriebsphase; Nullbetriebskosten könnten erst
nach Stilllegung angegeben werden.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 30):
Wie beurteilt das BMZ die Abschlusserklärung des G-20-
Gipfels von Los Cabos und die von der 101. ILO-Konferenz
beschlossene Empfehlung zum Social Protection Floor – vor
allem hinsichtlich der Bedeutung nationaler Basisschutzsys-
teme als Instrument zur weltweiten Armutsbekämpfung sowie
der besonderen Rolle internationaler und multilateraler Orga-
nisationen bei der Implementierung –, und beabsichtigt die
Bundesregierung, vor allem das BMZ und das Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales, diese von ihr auf internationa-
ler Ebene mitgetragene Position auch durch eine aktive Poli-
tik, zum Beispiel durch die Wiedereinführung einer
thematischen Zielgröße für den Bereich Soziale Sicherung
und/oder die Erhöhung der freiwilligen Beiträge zur ILO bei
der Aufstellung des Bundeshaushalts 2013, zu unterstützen?
Das BMZ ist mit der G-20-Gipfelerklärung sehr zu-
frieden. Die Entwicklungspolitik nimmt einen signifi-
kanten Teil des Kommuniqués ein, und deren Bedeutung
für die G-20-Agenda wird in der Erklärung unterstri-
chen.
Auch die Empfehlungen der 101. IAO-Konferenz
zum sozialen Basisschutz, Social Protection Floor, be-
grüßen wir ausdrücklich. Deutschland hat von Beginn an
die Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisa-
tion, IAO, für eine solche Empfehlung aktiv unterstützt
und wird sich als Mitglied des Verwaltungsrats an dessen
Umsetzung beteiligen. Im Haushaltsentwurf der Bundes-
regierung, Einzelplan 11 (BMAS), sind für die IAO frei-
willige Beiträge zur Förderung des sozialen Basisschut-
zes für das Jahr 2013 vorgesehen und für 2014 geplant.
Das BMZ setzt die Empfehlungen der IAO-Konfe-
renz bereits in seiner bilateralen Zusammenarbeit um.
Zurzeit fördern wir Projekte im Wert von circa 150 Mil-
lionen Euro, die unmittelbar soziale Sicherungssysteme
in unseren Partnerländern stärken. Das Engagement des
BMZ im Bereich der sozialen Sicherung ist damit so
hoch wie nie zuvor.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 31):
In welcher Weise wird das BMZ auf die unzureichenden
Ergebnisse der Rio+20-Konferenz (Zitat Bundesminister Dirk
Niebel in der Süddeutschen Zeitung vom 21. Juni 2012: „Das
Glas ist halbvoll; ich hätte mir natürlich ein volles Glas ge-
wünscht“) politisch reagieren, und welche Schwerpunkte wird
das BMZ bei der Umsetzung der künftigen Sustainable Deve-
lopment Goals, SDG, setzen?
Wichtig ist, dass in Rio grundlegend wichtige Wei-
chenstellungen erfolgten – insofern ist das Glas mehr als
halbvoll. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass wir
in der Konkretisierung von Prozessgestaltung und Inhal-
ten weiter vorangeschritten wären. Es kommt jetzt maß-
geblich darauf an, die Entscheidungen von Rio mit
Leben zu füllen und konstruktiv zu begleiten. Für die
SDG bedeutet das, dass wir sowohl den Prozess als auch
die Inhalte konkretisieren und mitgestalten werden.
Deutschland hat sich in Rio aktiv dafür eingesetzt,
dass eine Vereinbarung zu globalen Nachhaltigkeits-
zielen, Sustainable Development Goals, SDG, in das Ab-
schlussdokument aufgenommen wird. Dies ist ein
wichtiges Ergebnis der Konferenz und bietet die Grund-
lage für die Vereinbarung und Ausgestaltung konkreter
Ziele.
Wir werden uns in den in Rio vereinbarten Prozess
zur Erarbeitung der SDG aktiv einbringen und uns dabei
dafür einsetzen, dass die SDG zügig festgelegt werden
und in eine übergreifende Post-2015-Agenda einfließen.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
17/10015, Frage 32):
Welche zusätzlichen und neuen Maßnahmen zur Förde-
rung erneuerbarer Energien hat das BMZ seit 2010 unternom-
men, und auf welche Partnerländer beziehen sich diese?
Energie, vor allem erneuerbare Energien, ist ein zen-
trales Thema der deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit, EZ. Das BMZ fördert gegenwärtig mit einem
integrierten Instrumentenmix die Verbreitung der erneu-
erbaren Energien in mehr als 60 Partnerländern. Energie
ist mittlerweile der größte Förderbereich des BMZ. Die
deutsche EZ hat allein dafür im Jahr 2011 insgesamt
1,8 Milliarden Euro an ODA-fähigen Gesamtleistungen
aufgebracht. Damit gehört das BMZ zu den drei größten
bilateralen Gebern im Energiesektor.
Die zusätzlichen und neuen Maßnahmen des BMZ im
Bereich der erneuerbaren Energien seit 2010 sind vielfäl-
tig. Unter anderem unterstützt das BMZ die Umsetzung
des marokkanischen Solarplans, die Stärkung der Quali-
tätsinfrastruktur in der Solarindustrie in Indien sowie den
Aufbau einer dezentralen Stromversorgung durch erneu-
erbare Energien in Afghanistan, um nur drei Beispiele zu
nennen. Neue und zusätzliche Maßnahmen auf bilatera-
ler Ebene wurden seit 2010 mit 17 Partnerländern sowie
einer Reihe regionaler und internationaler Organisatio-
nen im Bereich erneuerbarer Energien geschlossen. Au-
ßerdem unterstützt die Bundesregierung die „Initiative
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22287
(A) (C)
(D)(B)
nachhaltige Energie für alle“ des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
gen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Fragen 35 und 36):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verpressen von Ab-
wässern, die bei der unkonventionellen Förderung von Erd-
gas, Fracking. entstehen, in ehemalige Lagerstätten oder an-
dere unterirdische Gesteinsformationen?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung alternative Hand-
lungsmöglichkeiten für den Umgang mit Fracking-Abwässern
anstelle des Verpressens?
Zu Frage 35:
Die bei der Förderung von Erdgas aus unkonventio-
nellen Lagerstätten anfallenden Wässer bestehen aus ei-
ner Mischung von Lagerstättenwasser und Frackfluiden.
Lagerstättenwässer enthalten je nach standortbezogenen
Gegebenheiten verschiedene natürlich vorkommende
Substanzen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um aus
dem Gestein gelöste Salze und um verschiedene organi-
sche Stoffe, darunter auch potenziell gesundheitsgefähr-
dende Verbindungen. Im Rahmen des Genehmigungs-
verfahrens werden die Bestandteile des Frackfluids der
zuständigen Behörde offengelegt. Eine Verpressung der
Abwässer darf nur in geeigneten Gesteinshorizonten des
tieferen Untergrundes bzw. in ehemaligen Lagerstätten
erfolgen. Die gesamte Genehmigung und Überwachung
der Handhabe der Abwässer ist Aufgabe der zuständigen
Behörden der Bundesländer. Einschlägig sind die Rege-
lungen des Bundesberggesetzes, des Wasserhaushaltsge-
setzes, der Tiefbohrverordnungen der Länder und der
Länderwassergesetze.
Derzeit ist unbekannt, ob, in welchem Umfang und
mit welcher Technologie in Deutschland Erdgas aus un-
konventionellen Lagerstätten wirtschaftlich gewinnbar
ist. Jedoch müssen aus Sicht der Bundesregierung im
Rahmen von Zulassungsentscheidungen bei der Erdgas-
förderung aus unkonventionellen Lagerstätten die Um-
weltauswirkungen grundsätzlich berücksichtigt und der
Trinkwasserschutz sichergestellt werden. Vor diesem
Hintergrund wird der gesetzliche Änderungsbedarf be-
züglich der Fracking-Technologie derzeit geprüft.
Zu Frage 36:
Nach Information der Bundesregierung werden aus
dem unmittelbar nach einem Frack zurückgeförderten
Wasser über Abscheider Feststoffe bzw. nichtflüssige
Bestandteile abgetrennt und separat entsorgt. Außerdem
sind international die Anstrengungen verstärkt worden,
zukünftig möglichst ganz auf die Verwendung giftiger
Chemikalien zu verzichten.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 38):
Welche „Instrumente zur Erleichterung der zeitnahen und
planbaren Refinanzierung von Investitionen“ plant die Bundes-
regierung bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit
aufzunehmen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine
Mündliche Frage 81, Plenarprotokoll 17/183, Anlage 51), und
wie sollen diese konkret ausgestaltet sein?
Die Diskussion im Ressortkreis ist noch nicht abge-
schlossen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fragen 39 und 40):
Um wie viel Cent ist der Strompreis für private Haushalte
in den letzten zehn Jahren durchschnittlich angestiegen, und
welcher Anteil am jeweiligen Preisanstieg war dabei nicht
durch das EEG bedingt, aufgeschlüsselt nach Jahren?
Welche Maßnahmen kartellrechtlicher oder anderer Art
hat die Bundesregierung zur Minimierung des nicht EEG-be-
dingten Anstiegs der Verbraucherpreise für Strom ergriffen?
Zu Frage 39:
In den letzten zehn Jahren, 2003 bis 2012, ist der
durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in
Deutschland von 17,17 Cent je Kilowattstunde um
8,58 Cent je Kilowattstunde auf 25,75 Cent je Kilowatt-
stunde angestiegen.
Dieser Strompreis für einen repräsentativen Haushalt
mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3 500 Kilo-
wattstunden hat sich im Zeitraum 2003 bis 2012 in seine
einzelnen Preisbestandteile wie folgt entwickelt:
– Erzeugung, Transport und Vertrieb, inklusive Netz-
entgelte: um 3,82 Cent je Kilowattstunde angestie-
gen
– Konzessionsabgabe: keine Veränderung
– KWK-Umlage: um 0,308 Cent je Kilowattstunde re-
duziert
– EEG-Umlage: um 3,17 Cent je Kilowattstunde ange-
stiegen
– Ökosteuer/Stromsteuer: keine Veränderung
– Umsatzsteuer: um 1,74 Cent je Kilowattstunde ange-
stiegen
– § 19-StromNEV-Umlage, seit 2012: 0,15 Cent je Ki-
lowattstunde.
Ein Überblick des jährlichen durchschnittlichen
Strompreises für Haushalte und seiner einzelnen Be-
standteile in dem Zeitraum von 2003 bis 2012 ist in der
Ihnen übersandten Tabelle enthalten.
22288 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 40:
Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2012 den Entwurf
eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenz-
stelle für den Großhandel mit Strom und Gas verab-
schiedet (vergleiche Bundesratsdrucksache 253/12). Die
Markttransparenzstelle erleichtert es den zuständigen
Behörden, Marktmanipulationen oder missbräuchliches
Verhalten aufzudecken und zu ahnden. Funktionierender
Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten wiederum
trägt naturgemäß zu wettbewerbskonformen Preisen für
den Verbraucher bei.
Das Bundeskabinett hat zudem am 28. März 2012 das
Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen beschlossen (vergleiche Bundes-
tagsdrucksache 17/9852). Damit soll die bislang bis zum
31. Dezember 2012 befristete Geltungsdauer der Rege-
lung zur verschärften Preismissbrauchsaufsicht über
marktbeherrschende Unternehmen im Bereich der lei-
tungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung, § 29
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um
fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wer-
den. Die Vorschrift hatte eine Brückenfunktion, bis die
vom Gesetzgeber im Übrigen ergriffenen Maßnahmen
zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im
Energiebereich ihre Wirkung entfaltet haben. Da im
Energiebereich immer noch kein strukturell nachhaltig
gesicherter Wettbewerb herrscht und die Regelung den
Kartellbehörden die Wahrnehmung der Preismiss-
brauchsaufsicht erleichtert, wird sie um weitere fünf
Jahre verlängert.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fragen 41 und 42):
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die unter-
schiedlichen Ergebnisse bei der Meldung von neuinstallierten
Photovoltaikanlagen zwischen den Daten der Bundesnetz-
agentur und den Daten der Übertragungsnetzbetreiber, und
hält die Bundesregierung angesichts dieser Unterschiede es
für gerechtfertigt, die Daten der Bundesnetzagentur für die
Vergütungssenkungen der Photovoltaik heranzuziehen?
Aus welchen Gründen wird die Veröffentlichung der Da-
tensätze zur Meldung von neuinstallierten Photovoltaikanla-
gen durch die Bundesnetzagentur nicht kurzfristig nach Ablauf
eines Monats für den vorhergehenden Monat veröffentlicht,
und hält die Bundesregierung diese verspätete Meldung für
eine verlässliche Basis der vorgesehenen monatlichen Vergü-
tungssenkung bei der Photovoltaik?
Zu Frage 41:
Die Differenz zwischen Angaben der Übertragungs-
netzbetreiber zu den im Vorjahr in Betrieb genommenen
Photovoltaikanlagen und den von der Bundesnetzagen-
tur veröffentlichten Daten liegt in der unterschiedlichen
Aktualität der Daten wie auch in dem unterschiedlichen
Anknüpfungspunkt der Zuordnung zu einer bestimmten
Periode.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Über-
tragungsnetzbetreiber noch nicht über das vollständige
Datenmaterial für 2011 verfügen. Es ist der Bundesnetz-
agentur bekannt, dass die Erfassung der Photovoltaikda-
ten durch die Verteilnetzbetreiber und die Weitergabe der
Informationen an die Übertragungsnetzbetreiber insbe-
sondere in Zeiten eines starken Zubaus teils sehr zeitver-
zögert erfolgen. Dies hat bereits in der Vergangenheit
dazu geführt, dass Datenmeldungen der Übertragungs-
netzbetreiber an die Bundesnetzagentur zur installierten
Leistung verschiedener EEG-Energieträger für ein bereits
gemeldetes Jahr nachträglich noch bereinigt wurden. So
wurde beispielsweise der Wert für das Jahr 2009 nach der
Erstmeldung in 2010 im Jahr 2011 durch die Übertra-
gungsnetzbetreiber erheblich nach oben korrigiert, von
3,8 Gigawatt auf 4,4 Gigawatt.
Zu ergänzen ist, dass für die Bundesnetzagentur das
Eingangsdatum der Photovoltaikdatenmeldungen maß-
geblich ist, da § 20 a EEG auf in einem bestimmten Zeit-
raum eingegangene Meldungen für die Ermittlung des
Degressionssatzes abstellt. Die Meldungen werden des-
halb nach dem jeweiligen Eingangsdatum gegliedert. Für
die Netzbetreiber hingegen ist der Zeitpunkt der Inbe-
triebnahme relevant, da dieser maßgeblich für die Be-
stimmung des für die einzelne Anlage geltenden Vergü-
tungssatzes ist. Insoweit unterscheidet sich die Datenlage
der Bundesnetzagentur von der der Netzbetreiber.
Die Bundesregierung hält es aufgrund der höheren
Aktualität der BNetzA-Daten für gerechtfertigt, diese
Daten für die Vergütungsabsenkung heranzuziehen.
Zu Frage 42:
Die Bundesnetzagentur hat seit 2009 die gesetzliche
Verpflichtung, die Degressions- und Vergütungssätze im
Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium
und dem Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger
zu veröffentlichen. Hierfür hatte die Bundesnetzagentur
nach den letzten zu berücksichtigenden Daten regelmä-
ßig nur einen Monat Zeit. Diese Frist konnte bislang im-
mer eingehalten werden. Detailliertes Datenmaterial
wurde zeitgleich oder kurz danach veröffentlicht. Eine
Verpflichtung, über die Veröffentlichungen im Bundes-
anzeiger bzw. die im EEG genannten Fristen hinausge-
hend Daten zu veröffentlichen, besteht nach derzeitiger
Rechtslage nicht, sodass von keiner verspäteten „Mel-
dung“ der Bundesnetzagentur gesprochen werden kann.
Die Veröffentlichung detaillierten Datenmaterials er-
folgt, nachdem die der Bundesnetzagentur gemeldeten
Daten einer Prüfung auf Auffälligkeiten unterzogen wur-
den. Im Fall möglicherweise doppelt erfolgter Meldun-
gen wie auch bei Meldungen von sehr großen Anlagen
erfolgt in der Regel eine persönliche Rückfrage beim
Anlagenbetreiber. Diese Recherchen sind entsprechend
zeitintensiv.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10015, Frage 43):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22289
(A) (C)
(D)(B)
Hat das Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann
GmbH & Co. KG Anträge oder informelle Voranfragen zur
Genehmigung des Exports von Leopard-2-Kampfpanzern
gegenüber der Bundesregierung zurückgezogen oder zurück-
gestellt, und wenn ja, warum?
Wie unter anderem im „Bericht der Bundesregierung
über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter
im Jahr 2010“, Seite 17, dargelegt, äußert sich die Bun-
desregierung grundsätzlich nicht zu Voranfragen über
die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Ausfuhrvorha-
ben. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über Voranfragen
ist oft noch vollkommen ungewiss, ob das geplante
Vorhaben später realisiert werden soll und wird. Sie sind
daher kein tauglicher Gradmesser zur Bewertung der
Rüstungsexportpolitik. Zudem könnten mögliche Mit-
bewerber aus der Veröffentlichung eines geplanten, aber
noch nicht abgeschlossenen Vorhabens Wettbewerbsvor-
teile ziehen. Dies gilt insbesondere für informelle Voran-
fragen, jedoch auch für zurückgezogene Anträge.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 44):
Hat sich die Bundesregierung die Genehmigung eines Re-
exports von in Spanien in Lizenz produzierten Kampfpanzern
des Typs Leopard 2 vorbehalten, und liegt ihr inzwischen eine
entsprechende Voranfrage vor?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf
Ihre schriftliche Frage im Monat Mai 2012 Nr. 353.
Darin wurde dargelegt, dass der Bundesregierung Anga-
ben zu etwaigen Reexportvorbehalten aufgrund ihrer
Verpflichtung zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der
betroffenen Unternehmen nicht möglich sind.
Grundsätzlich gilt, dass für im Ausland mit deutscher
Technologie hergestellte Rüstungsgüter Exportanträge
bei der Bundesregierung zu stellen sind, soweit dies nach
den zuvor im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe er-
teilten Ausfuhrgenehmigungen für Technologie in Form
von Know-how, Fertigungsunterlagen und -maschinen
oder Komponenten vorgesehen ist. Zudem sind derartige
Produktionen im Ausland regelmäßig dauerhaft auf ge-
nehmigungspflichtige Zulieferungen aus Deutschland an-
gewiesen.
Der Bundesregierung liegt keine Genehmigungsan-
frage der spanischen Regierung oder eines spanischen
Unternehmens für den Export in deutscher Lizenz in
Spanien produzierter Kampfpanzer vor.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 45):
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Medienberichte,
unter anderem Bild vom 17. Juni 2012, wonach Saudi-Ara-
bien 600 bis 800 fabrikneue deutsche Panzer Leopard 2 – wohl
Modell 2 A7+ – für circa 10 Milliarden Euro kaufen wolle,
davon 300 per unterschriftsreifem Vertrag bis 20. Juli 2012,
deren Typ dort schon langzeitgetestet werde, welche die spa-
nische Firma General Dynamics in Lizenz montieren solle, je-
doch der Bundessicherheitsrat die für Anfang Juni 2012 vor-
gesehene Befassung damit kurzfristig bis zum 20. Juli 2012
verschoben habe, und – falls dies grundsätzlich zutrifft – teilt
die Bundesregierung meine Auffassung, dass ein solcher Ex-
port in ein offensichtliches Spannungsgebiet mit der offen-
sichtlichen Gefahr des Missbrauchs der Panzer gegen die
Zivilbevölkerung den „Politischen Grundsätzen der Bundes-
regierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“ eklatant widerspräche und daher vom Bun-
dessicherheitsrat nicht genehmigt werden dürfe, wie von zwei
Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt signalisiert
worden sein soll?
Der Bundesregierung sind Medienberichte über das
angebliche Kaufinteresse von Saudi-Arabien bezüglich
600 bis 800 Panzer des Typs Leopard 2 bekannt. Die
Bundesregierung nimmt zu diesen spekulativen Presse-
berichten nur insofern Stellung, als ihr kein Antrag auf
Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für die endgültige
Ausfuhr von bis zu 800 Panzern des Typs Leopard 2
nach Saudi-Arabien vorliegt. Im Übrigen äußert sich die
Bundesregierung nicht zu den Sitzungen des Bundessi-
cherheitsrats, weder zu deren Zeitpunkt noch zu deren
Inhalt. Diese unterliegen der Geheimhaltung.
Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregie-
rung keine Stellung. Sie wissen, dass die Bundesregie-
rung bei allen Entscheidungen über die Erteilung von
Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgü-
tern die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung
für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen
Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen
Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno-
logie und Militärgütern“ beachtet. Dabei werden alle re-
levanten Umstände des einzelnen Falls berücksichtigt.
Bewertungen von Ihnen vorgetragener hypothetischer
Sachverhalte nimmt die Bundesregierung hingegen nicht
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort des Staatssekretärs
Dr. Bernhard Heitzer vom 21. Juli 2011 auf die Frage der
Kollegin Claudia Roth verwiesen (Bundestagsdruck-
sache 17/6658 Seite 26).
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab-
geordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 47):
Wird die Bundesregierung den deutschen Botschafter in
Kasachstan beauftragen, den am 15. Juni 2012 in Almaty ver-
hafteten Theaterregisseur und diesjährigen Goethe-Preisträger
Bolat Atabajew baldmöglichst im Gefängnis zu besuchen?
Die Bundesregierung ist besorgt über die Nachricht,
dass Herr Bolat Atabajew am 15. Juni 2012 in Unter-
suchungshaft genommen wurde. Bolat Atabajew hat sich
durch seine langjährige Tätigkeit als künstlerischer Di-
rektor des Deutschen Theaters in Almaty große Ver-
dienste um die deutsch-kasachischen Kulturbeziehungen
erworben. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass
22290 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Bolat Atabajew am 28. August 2012 nach Weimar reisen
kann, um dort die Goethe-Medaille persönlich entgegen-
zunehmen.
Die Bundesregierung erwartet von dem OSZE-Mit-
glied Kasachstan ein Vorgehen, das rechtsstaatlichen
Maßstäben entspricht. Die deutsche Botschaft in Ka-
sachstan wird das Vorgehen der kasachischen Behörden
weiterhin sorgfältig beobachten. In diesem Zusammen-
hang wird sie sich auch gemeinsam mit ihren Partnern in
der Europäischen Union für einen Gefängnisbesuch ein-
setzen.
Anlage 28
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/10015, Fragen 48 und 49):
Wie wahrscheinlich ist es aus Sicht und aufgrund der In-
formationslage der Bundesregierung, dass in naher Zukunft
ein Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen,
VN, für eine militärische Intervention in Mali durch die west-
afrikanische Staatengemeinschaft ECOWAS zustande kommt,
und welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich in
den Treffen und Gesprächen zwischen dem Friedens- und Si-
cherheitsrat der Afrikanischen Union, AU, und dem VN-Si-
cherheitsrat vertreten bzw. beabsichtigt die Bundesregierung
hierzu als Mitglied im VN-Sicherheitsrat künftig einzuneh-
men?
Welche Kriterien müssen aus Sicht der Bundesregierung
für ein Mandat durch den VN-Sicherheitsrat für eine militäri-
sche Intervention in Mali gegeben sein, zu der Presseberich-
ten zufolge der VN-Sicherheitsrat grundsätzlich durch die
ECOWAS-Staatengemeinschaft zum Schutz der malischen
Übergangsregierung und/oder zur Bekämpfung der Rebellen
im Norden Malis bereit ist, und würde sich die Bundesregie-
rung an einer solchen Intervention in Mali militärisch, logis-
tisch, beratend oder sonstwie beteiligen, falls es zu einem sol-
chen VN-Mandat kommen sollte?
Zu Frage 48:
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in sei-
ner Presseerklärung vom 15. Juni 2012 die Bitte der
Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS
und der Afrikanischen Union, AU, zur Autorisierung ei-
ner Stabilisierungsmission zur Kenntnis genommen,
welche die staatlichen Einrichtungen in der Republik
Mali sichern sowie zur Wahrung der territorialen Integri-
tät des Landes und zur Bekämpfung des Terrorismus bei-
tragen soll. Der Rat hat sich bereit erklärt, die Anfrage
zu prüfen, sobald zusätzliche Informationen vorliegen.
Voraussetzung für die Mandatierung einer ECOWAS-
Mission ist die Zustimmung der Übergangsregierung von
Mali. Diese liegt bisher nicht vor. Eine Resolution des
Rates zur Mandatierung einer Mission ist deshalb vorerst
nicht zu erwarten. Dies schließt aber eine politische Re-
solution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur
Unterstützung einer Verhandlungslösung nicht aus.
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung sieht Verhandlungen als den
vielversprechendsten Weg zur Lösung der derzeitigen
Krise an. Eine Mission der Westafrikanischen Wirt-
schaftsgemeinschaft ECOWAS und der Afrikanischen
Union, AU, könnte den politischen Prozess unter Um-
ständen in einem späteren Stadium sinnvoll ergänzen.
Zentrale Voraussetzung hierfür wäre das Einverständnis
Malis. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt dieses
derzeit nicht vor. Zudem müsste eine Mission über ein
klares, sinnvolles und realistisch umsetzbares Mandat
verfügen. All dies ist derzeit nicht absehbar. Insofern stellt
sich die Frage nach einer deutschen Unterstützung ent-
sprechender ECOWAS-Aktivitäten nicht.
Anlage 29
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/10015, Frage 50):
Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung
einen Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt gegen die
territoriale Unversehrtheit nach Art. 2 der UN-Charta, wie es
die USA angekündigt haben und aus dem Pentagon mit „Wer
die Stromnetze unseres Landes sabotiert, muss mit Raketen
im Schornstein rechnen“ kommentieren, Spiegel Online,
1. Juni 2011, und warum wird die Bundesregierung im UN-
Sicherheitsrat nicht tätig, damit dieser feststellt, dass Cyber-
angriffe auf den Iran durch die Schadprogramme Stuxnet und
Flame, The Washington Post, 19. Juni 2012, einen Bruch des
Friedens oder eine Angriffshandlung darstellen, bzw. Emp-
fehlungen abgibt oder Maßnahmen trifft, um die internatio-
nale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen (vergleiche
Art. 39 der UN-Charta)?
Bestimmte Erscheinungsformen eines Cyberangriffs
können im Einzelfall eine gemäß Art. 2 Nr. 4 der Charta
der Vereinten Nationen verbotene Gewalthandlung dar-
stellen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die völker-
rechtlich zu definierende Schwelle der Gewaltanwen-
dung bzw. Gewaltandrohung erreicht wird und dass ein
Angriff nach völkerrechtlichen Maßstäben zurechenbar
ist.
Ebenso wie bei der Einordnung eines Cyberangriffs
als bewaffneter Angriff im Sinne des humanitären Völ-
kerrechts kommt es in jedem Fall auf die konkreten Aus-
wirkungen einer solchen Cyberoperation an.
Reaktionen betroffener Staaten bzw. der internationa-
len Gemeinschaft haben im Einklang mit den Vorgaben
des Völkerrechts zu erfolgen. Sie können – abhängig
von den gegebenen Voraussetzungen – von diplomati-
schen Mitteln über Maßnahmen der Vereinten Nationen
bis hin zur individuellen und kollektiven Selbstverteidi-
gung reichen.
Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen wären gemäß Art. 39 der Charta der Vereinten
Nationen bei einer Bedrohung oder einem Bruch des
Friedens oder einer Angriffshandlung denkbar.
Hinsichtlich der in der Frage angesprochenen Vor-
gänge besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Be-
gründung für eine auf Art. 2 Nr. 4 der Charta der Verein-
ten Nationen gestützte Initiative.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22291
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 51):
Inwieweit verhandelt die Europäische Kommission im
Rahmen ihrer Dialoge über Migration, Mobilität und Sicher-
heit mit den entsprechenden Ländern, insbesondere Libyen,
Tunesien, Marokko, auch über polizeilichen Informationsaus-
tausch, Grenzmanagement, Strafverfolgung und die Einbezie-
hung der EU-Agenturen, und auf welche Weise sind hierzu in
den oben aufgeführten Ländern auch andere zwischenstaatli-
che Institutionen der UNO, die Frontex oder das Global
Counterterrorism Forum beteiligt, das sich beispielsweise mit
Aspekten der Grenzkontrolle in der Sahelregion befasst?
Die Dialoge zu Migration, Mobilität und Sicherheit
haben konkrete Fortschritte erzielt. Mit Tunesien ver-
handelt die EU derzeit über eine gemeinsame Erklärung
über eine Mobilitätspartnerschaft. Ein entsprechender
Entwurf liegt auch für die Mobilitätspartnerschaft mit
Marokko vor. Die Mobilitätspartnerschaften sehen unter
anderem auch eine Zusammenarbeit im Bereich irregulä-
rer Migration und bei integriertem Grenzmanagement
vor. Ferner sind die Entwicklung von Informationsaus-
tausch und operativer Zusammenarbeit zur Kriminali-
tätsbekämpfung vorgesehen. Den Dialog führen die
Kommission, der EAD und die beteiligten EU-Mitglied-
staaten. Die EU-Agenturen Frontex, EASO und Europol
werden dabei als Unterstützung im Rahmen ihrer Man-
date eingebunden. Die Vereinten Nationen und das Glo-
bal Counterterrorism Forum sind nicht beteiligt.
Mit Libyen gab es noch keine offiziellen Gespräche
zum Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit.
Für weitere Details verweise ich auf die Beantwor-
tung Ihrer schriftlichen Frage für den Monat April 2012
(Frage Nr. 4/89, vom 18. April 2012) und die Antwort
auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9894,
vom 22. Juni 2012) der Fraktion Die Linke.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 52):
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Medienberichte,
unter anderem Berliner Zeitung vom 16. Juni 2012, wonach
im Rahmen einer sogenannten Operation Rennsteig federfüh-
rend das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, nebst dem
Militärischen Abschirmdienst, MAD, zusammen mit dem thü-
ringischen Verfassungsschutz 1997 bis 2003 Rechtsextremis-
ten des „Thüringer Heimatschutzes“ bzw. die mutmaßlichen
NSU-Mörder, NSU: „Nationalsozialistischer Untergrund“,
mit zeitweise bis zu zehn V-Leuten überwachten, jedoch das
BfV Letztere nicht in seiner diesbezüglichen Datei regis-
trierte, sowie im Jahr 2011 mindestens sieben diesbezügliche
Fallakten als „dienstlich nicht mehr notwendig“ vernichtete,
und wie ist diese Aktenvernichtung – falls dies grundsätzlich
zutrifft – nach Auffassung der Bundesregierung zu beurteilen
angesichts dessen, dass drei wegen Sprengstoffdelikten ge-
suchte ehemalige Angehörige des „Thüringer Heimatschut-
zes“ 1998 untergetaucht und bis zum 4. November 2011 nicht
wieder aufgetaucht waren?
Nach Abwägung des Aufklärungs- und Informations-
interesses des Abgeordneten mit dem Staatswohl, das
durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Tatsachen gefährdet werden kann, ist eine offene Beant-
wortung im Rahmen des Verfahrens der Mündlichen
Frage ausgeschlossen.
Angaben zu V-Leuten und nachrichtendienstlichen
Operationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
BfV, sind evident geheimhaltungsbedürftig, weil das Be-
kanntwerden von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strate-
gien, Methoden und Erkenntnissen der Nachrichten-
dienste die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des
Inlandsnachrichtendienstes gefährden könnte (verglei-
che BVerfGE, 124, 124, 193f.). Die V-Mann-Führung ist
eines der wichtigsten nachrichtendienstlichen Mittel des
BfV. Alle Details hierzu unterliegen bereits intern der
besonderen Geheimhaltung.
Auch die Angaben von V-Mann-Zahlen sind gemäß
den internen Vorschriften des BfV nur wenigen mit die-
ser Tätigkeit betrauten Personen bekannt. Dies dient
dem Schutz der Zugänge sowie den dahinterstehenden
Personen und der ihrer Natur nach geheimhaltungs-
bedürftigen Arbeitsweise der V-Mann-Führung. Ein Be-
kanntwerden der Zahlen kann darüber hinaus auch nicht
zutreffende Schlussfolgerungen über die Fähigkeit des
BfV zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung
nach sich ziehen.
Der Militärische Abschirmdienst, MAD, hat mitge-
teilt, dass ihm das Projekt „Operation Rennsteig“ be-
kannt ist. Es existiert jedoch keine Akte über das Projekt.
Der MAD ist für die Beobachtung und Bearbeitung ex-
tremistischer Organisationen nicht zuständig. Die im
Rahmen der Aufgabenerfüllung des MAD anfallenden
Informationen werden an die zuständigen Verfassungs-
schutzbehörden im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
mungen übermittelt.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/10015, Frage 53):
Strebt das BMBF die Einführung einer „einheitlichen Wis-
senschaftsschranke“ im Urheberrecht an, und hält die Bundes-
regierung die Einführung einer solchen Schranke für zielfüh-
rend?
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesminis-
terium der Justiz federführend für das Urheberrecht und
seine Schrankenregelungen zuständig. Die Erörterungen
über die Einführung einer einheitlichen Wissenschafts-
schranke im Urheberrecht innerhalb der Bundesregie-
rung sind noch nicht abgeschlossen.
22292 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 54):
Wann erhielt die Bundesregierung erstmals Hinweise auf
die Spionagetätigkeit eines 47 Jahre alten Deutsch-Marokka-
ners, der unter anderem Oppositionelle und Anhänger und
Unterstützer der Befreiungsbewegung für die Westsahara
Frente POLISARIO und die Berliner Projektgruppe West-
sahara im Auftrag des marokkanischen Geheimdienstes aus-
geforscht haben soll (vergleiche Zeit Online vom 15. Februar
2012), und welche weiteren Aktivitäten marokkanischer Ge-
heimdienste gegen die saharauische Opposition sind der Bun-
desregierung in Deutschland bekannt?
Gegenstand der Anfrage ist ein Ermittlungsverfahren
des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ge-
gen den deutschen und marokkanischen Staatsangehöri-
gen Mohammed B. Die Bundesanwaltschaft hat gegen
diesen am 2. Mai 2012 beim 1. Strafsenat des Kammer-
gerichts Berlin Anklage wegen des Verdachts der ge-
heimdienstlichen Agententätigkeit – § 99 Abs. 1 Nr. 1
StGB – sowie der Urkundenfälschung – § 267 StGB –
erhoben.
Mit der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten im
Wesentlichen zur Last gelegt, Informationen über in
Deutschland lebende Marokkaner an den marokkanischen
Geheimdienst weitergegeben zu haben. Insbesondere
soll er Informationen über Anhänger der Widerstands-
bewegung für die Westsahara Frente POLISARIO be-
schafft haben.
Der Hinweis auf die Spionagetätigkeit des Ange-
schuldigten B. wurde im Mai 2011 von einer deutschen
Sicherheitsbehörde erteilt.
Aus den Ermittlungen zu B. resultiert ein weiteres
Verfahren, welches ebenfalls beim Kammergericht ange-
klagt ist. Gegen einen weiteren Beschuldigten wird
ebenfalls wegen desselben Vorwurfs ermittelt.
Verfahren gegen zwei weitere Personen aus demsel-
ben Tatkomplex sind bereits rechtskräftig abgeschlos-
sen. Gegen einen Angeklagten verhängte das Oberlan-
desgericht Celle am 20. April 2011 eine Freiheitsstrafe
von fünf Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung.
Das Verfahren gegen den anderen Angeklagten wurde
vom Oberlandesgericht Celle am 12. Oktober 2011 ge-
gen Zahlung einer Geldbuße wegen geringer Schuld ge-
mäß § 153 a StPO eingestellt. Diese Verfahren wurden
aufgrund von Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Düs-
seldorf aus einem dortigen Ermittlungsverfahren einge-
leitet.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 55):
Wie bewertet die Bundesregierung den jüngsten Presse-
bericht über die Beteiligung deutscher Neonazis an der Vor-
bereitung des Olympiaattentats von 1972 – „Braune Hilfe“,
Der Spiegel, 18. Juni 2012 –, und welche Schlüsse zieht sie
daraus in Bezug auf eine umfassende wissenschaftliche Auf-
arbeitung der Aktenbestände deutscher Behörden zum Olym-
piaattentat und die Gedenkfeiern zum 40. Jahrestag, die im
August und September 2012 in London, München und Fürs-
tenfeldbruck stattfinden werden?
Der GBA führt seit dem Jahr 1999 ein Ermittlungs-
verfahren gegen mehrere Beschuldigte wegen des Ver-
dachts des gemeinschaftlichen Mordes im Zusammen-
hang mit der Ermordung israelischer Staatsangehöriger
und eines deutschen Polizeibeamten bei den Olympi-
schen Spielen 1972 in München. Das Verfahren wurde
im Jahr 1999 von der Staatsanwaltschaft München I
übernommen.
Die Beteiligung des später als deutscher Neonazi
identifizierten Willy Pohl an Vorbereitungshandlungen
des mutmaßlichen Drahtziehers Mohamed Daoud
Mohamed Odeh, alias Abu Daoud, zum Olympiaattentat
ergibt sich aus dem 1999 in Paris/Frankreich erschiene-
nen autobiografischen Buch Palästina, von Jerusalem
nach München des inzwischen verstorbenen Abu Daoud.
So hat Abu Daoud in diesem Buch berichtet, dass er
Ende Juni 1972 in Dortmund Willy Pohl kennengelernt
habe, der angegeben habe, für die Organisation „Fatah“
gearbeitet zu haben. Pohl habe ihm Anfang Juli 1972
beim Kauf eines Gebrauchtwagens geholfen. Er, Abu
Daoud selbst, habe erst 1974 festgestellt, dass Pohl in
Wirklichkeit rechtsextrem war. Spätere Ermittlungen zu
diesen Kontakten förderten jedoch strafrechtlich rele-
vante Erkenntnisse nicht mehr zu Tage.
Der im Pressebericht des Nachrichtenmagazins Der
Spiegel vom 18. Juni 2012 erwähnte „Schlussbericht der
Münchner Kriminalpolizei vom 23. Juli 1973“ ist bei
den 1999 von der Staatsanwaltschaft München I über-
gebenen Sachakten nicht auffindbar. In ihrem Vorlage-
bericht vom 17. Juni 1999 hat die Staatsanwaltschaft
München I aufgeführt, dass man die Akten – aus den
Jahren 1972 und 1977 – nach Erscheinen des oben ge-
nannten Buchs im Mai 1999 „neu geordnet und ange-
legt“ habe. Im Rahmen einer offiziellen Berichtsanfrage
bei der Generalstaatsanwaltschaft München soll geklärt
werden, ob sich dieser Bericht noch bei der Staats-
anwaltschaft München I oder bei der Kriminalpolizei
München befindet.
Bei dieser Sachlage lassen sich derzeit weder
Schlüsse in Bezug auf eine umfassende wissenschaftli-
che Aufarbeitung noch auf die Gedenkveranstaltung
zum 40. Jahrestag des Olympiaattentats von 1972 zie-
hen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 56):
Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand der Gespräche
innerhalb der Bundesregierung, bezogen auf die Antwort der
Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 72, Plenarproto-
koll 17/177, Anlage 44, zur Aufhebung der Haushaltssperre
der Verpflichtungsermächtigungen beim internationalen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22293
(A) (C)
(D)(B)
Klima- und Umweltschutz des Sondervermögens Energie-
und Klimafonds und zur zukünftigen konkreten Mittelvertei-
lung, und wann ist mit abschließenden Erkenntnissen für eine
mögliche Entsperrungsvorlage an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages zu rechnen?
Die Bundesregierung hat sich auf den in der Entsper-
rungsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen
(Ausschussdrucksache 17 (8) 4527) vorliegenden Vor-
schlag geeinigt. Hierin wird die Einwilligung des Haus-
haltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Aufhe-
bung der Sperre in Höhe von 380 Millionen Euro
beantragt.
Die Entsperrungsvorlage wird in der heutigen Sitzung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
beraten.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 57):
Wie werden laufende Verluste aufgrund einer atypischen
stillen Beteiligung unter dem Regime der Abgeltungsteuer
einkommensteuerlich vor dem Hintergrund des Werbungs-
kostenabzugsverbots behandelt, und wie ist in diesem Zusam-
menhang der Verweis auf § 15 a des Einkommensteuergeset-
zes, EStG, in § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu verstehen, der
eine mögliche steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bis
zur Einlage erlaubt?
Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung sind
Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 Abs. 1
Nr. 2 Einkommensteuergesetz. Die im Zusammenhang
mit der Abgeltungsteuer relevante Frage des pauscha-
lierten Werbungskostenabzugs nach § 20 Abs. 9 Ein-
kommensteuergesetz stellt sich nur bei Einkünften aus
Kapitalvermögen (§ 20 Einkommensteuergesetz). Bei
stillen Beteiligungen liegen Einkünfte aus Kapitalver-
mögen nur bei der Ausprägungsform der typisch stillen
Beteiligung vor.
Verluste aus einer atypisch stillen Beteiligung sind
– soweit sie aus dem Gesamthandsbereich stammen –
bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkom-
mensteuergesetz) nur bis zur Höhe des Kapitalkontos
steuerlich zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung von
Verlusten knüpft an die wirtschaftliche Betrachtungs-
weise an, in welcher Höhe eine tatsächliche Belastung
besteht. Soweit bei einem atypisch stillen Gesellschafter
ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht,
sind Verluste nach § 15 a Abs. 1 in Verbindung mit
Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz nur mit späteren
Gewinnen aus der atypisch stillen Beteiligung verre-
chenbar.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 58):
Bis zu welcher Frist kann nach dem im September 2011
unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkom-
men mit der Schweiz nach Art. 31 Abs. 8 eine spätere Veran-
lagung der Erbschaftsteuer in Deutschland in den Fällen
durchgeführt werden, in denen bereits an der Quelle ein Steuer-
einbehalt von 50 Prozent vorgenommen wurde, und muss in
den Fällen des Art. 31 Abs. 9 mit einem Steuereinbehalt von
50 Prozent an der Quelle im Zusammenhang mit der gleich-
zeitigen Erlöschenswirkung der deutschen Erbschaftsteuer in
Deutschland noch eine zusätzliche Deklaration/Veranlagung
vorgenommen werden?
Art. 31 des deutsch-schweizerischen Steuerabkom-
mens enthält eine Spezialregelung hinsichtlich der Erb-
schaftsteuer für in der Schweiz verbuchte Vermögens-
werte. Liegt der schweizerischen Zahlstelle nach den in
Art. 31 Abs. 2 des deutsch-schweizerischen Steuerab-
kommens geregelten Modalitäten keine schriftliche Er-
mächtigung vor, eine Meldung gegenüber der zuständi-
gen deutschen Finanzbehörde abgeben zu dürfen, behält
sie einen Betrag in Höhe von 50 Prozent der im Todes-
zeitpunkt der für die betroffene Person verbuchten Ver-
mögenswerte ein. Dieser Betrag wird nach Deutschland
überwiesen und dem steuerberechtigten Land gutge-
schrieben. Der Erbe erhält von der schweizerischen
Zahlstelle über diesen Einbehalt eine Bescheinigung.
Mit der vollständigen Gutschrift der Steuer gilt die
Erbschaftsteuer, die auf den in der Schweiz verbuchten
Vermögenswerten lastet, als im Zeitpunkt ihres Entste-
hens als erloschen. Einer Erklärung über die zum Nach-
lass gehörenden schweizerischen Vermögenswerte be-
darf es in diesem Fall nicht.
Entscheidet sich der Erbe zu einem späteren Zeit-
punkt für die Anrechnung des auf in der Schweiz ver-
buchte Vermögenswerte einbehaltenen Betrags, um
seine Steuerbelastung zu reduzieren, muss er eine voll-
ständige Steuererklärung gegenüber dem zuständigen
deutschen Finanzamt abgeben, die auch die zum Nach-
lass gehörenden schweizerischen Vermögenswerte be-
inhaltet. Im Rahmen der Erbschaftsteuerveranlagung
werden die einbehaltenen 50 Prozent angerechnet.
Die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland kann
nur so lange zu einer Festsetzung von Erbschaftsteuer
führen, solange noch keine Festsetzungsverjährung nach
§ 169 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung eingetreten ist.
Der Beginn der Festsetzungsfrist im Erbschaftsfall rich-
tet sich nach § 170 Abs. 1 der Abgabenordnung. Danach
beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalender-
jahres, in dem die Steuer entstanden ist, also mit Ablauf
des Jahres des Erbfalls. Nach Ablauf der Festsetzungs-
frist kann keine Steuerveranlagung mehr erfolgen. Eine
Anrechnung ist dann nicht mehr möglich.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Fragen 59 und 60):
Teilt die Bundesregierung rechtliche Bedenken gegen
Art. 10 Abs. 1 des im September 2011 unterzeichneten und im
April 2012 ergänzten Steuerabkommens mit der Schweiz, da
hier eine Teilselbstanzeige ermöglicht wird, die gerade mit
22294 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
ausgeschlossen werden sollte, auch vor dem Hintergrund der
erfolgten Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof hin-
sichtlich des Vollständigkeitsgebots, und folgt daraus, dass für
weitere Einkünfte aus denselben Veranlagungszeiträumen, die
neben jenen aus der Schweiz erwirtschaftet wurden, ebenfalls
eine Teilselbstanzeige möglich ist?
Welche Rechtsfolgen aus Art. 10 Abs. 1 des im September
2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerab-
kommens mit der Schweiz ergeben sich für den Steuerpflichti-
gen hinsichtlich der Nachentrichtung der Steuer, auch vor
dem Hintergrund der Fälligkeit und einer möglichen Verzin-
sung, und bezieht sich der Verweis auf § 398 a der Abgaben-
ordnung, AO, im Hinblick auf den Hinterziehungsbetrag von
50 000 Euro auf die gesamten hinterzogenen Steuern für den
Zeitraum ab 1. Januar 2003 oder auf jede einzelne Tat der
Hinterziehung seit dem 1. Januar 2003, was dann im Regelfall
für jede einzelne Steuerart und jeden Veranlagungszeitraum
gesondert zu betrachten ist?
Zu Frage 59:
Im Hinblick auf Art. 10 Abs. 1 des deutsch-schweize-
rischen Steuerabkommens hat die Bundesregierung
keine rechtlichen Bedenken.
Bei der Meldung nach Art. 9 und 10 Abs. 1 des
deutsch-schweizerischen Steuerabkommens handelt es
sich um eine Spezialregelung, lex specialis, die lediglich
die Rechtsfolgen des § 371 der Abgabenordnung auslöst.
Damit ergeben sich nur die Rechtsfolgen aus den §§ 371
und 398 a der Abgabenordnung. Die Tatbestandsvoraus-
setzungen ergeben sich allein aus dem deutsch-schwei-
zerischen Steuerabkommen.
Die Inanspruchnahme der Regelungen des deutsch-
schweizerischen Steuerabkommens stellt rechtlich da-
her keine Selbstanzeige im Sinne der Abgabenordnung
dar. Eine vollständige Selbstanzeige über weitere Ein-
künfte (zum Beispiel aus Deutschland oder aus anderen
Ländern) nach der Abgabenordnung stellt daher keine
Teilselbstanzeige dar und bleibt möglich.
Zu Frage 60:
Art. 10 Abs. 1 Satz 2 des deutsch-schweizerischen
Steuerabkommens stellt eine Rechtsfolgenverweisung
dar. Daraus folgt, dass sich hinsichtlich der Rechtsfolgen
keine Änderungen gegenüber einer nach der Abgaben-
ordnung wirksamen Selbstanzeige ergeben. Dies gilt
auch für Hinterziehungszinsen. Diese sind auch dann
festzusetzen, wenn eine wirksame Selbstanzeige nach
§ 371 der Abgabenordnung erstattet worden ist oder
wenn in besonderen Fällen von einer Verfolgung nach
§ 398 a der Abgabenordnung abgesehen wird.
Aus der dargestellten Systematik des Art. 10 Abs. 1
des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens folgt,
dass lediglich die Wirksamkeit einer Selbstanzeige fin-
giert wird. Ihre Folgen sind jedoch dieselben, die sich
aus einer Selbstanzeige nach den Regeln der Abgaben-
ordnung ergeben. Dies bedeutet, dass für jede einzelne
Steuerart und für jeden Veranlagungszeitraum zu ermit-
teln ist, ob der Betrag von 50 000 Euro je Tat überschrit-
ten ist.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Frage 61):
In wie vielen Fällen hat die Commerzbank AG, an der die
Bundesrepublik Deutschland eine Beteiligung von 25 Prozent
plus einer Aktie hält, laut Pressemeldungen „junge Menschen
mit Studienkrediten in eine Zinsfalle gelockt“, Spiegel Online
vom 19. Juni 2012, und Kredite mit bis zu 18 Prozent Über-
ziehungszinsen ohne Ankündigung fällig gestellt – unter An-
gabe der gegebenenfalls daraus resultierenden bankenauf-
sichtsrechtlichen Konsequenzen, der Anzahl noch strittiger
Fälle, der Anzahl der von der Dresdner Bank AG übernom-
menen Studienkredite durch die Commerzbank AG sowie der
Anzahl der von der Commerzbank AG vermittelten Studien-
kredite der KfW Bankengruppe jeweils pro Kalenderjahr seit
dessen Einführung –, und welche Erkenntnisse hat die Bun-
desregierung in diesem Zusammenhang zu dem Rückzah-
lungsverhalten bzw. der Rückzahlungsfähigkeit von Studien-
krediten durch Studierende und Absolventen?
Die Vergabe von Krediten sowie die Gestaltung von
Kreditkonditionen fallen unter die unternehmerische
Eigenverantwortung der Commerzbank AG und liegen
außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsberei-
ches der Bundesregierung.
Der Bundesregierung liegen in diesem Zusammen-
hang keine Erkenntnisse zu dem Rückzahlungsverhalten
bzw. der Rückzahlungsfähigkeit von Studienkrediten
durch Studierende und Absolventen vor.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
(Drucksache 17/10015, Frage 62):
War die Bundesregierung an der getroffenen Vereinbarung
zur Abwicklung der WestLB AG beteiligt, und, wenn ja, in
welcher Form werden der Deutsche Bundestag und seine Gre-
mien an dieser Entscheidung beteiligt?
Die Bundesregierung hat den Verhandlungsprozess
begleitet und das nach § 10 a des Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsgesetzes zuständige Gremium des Deutschen
Bundestages laufend über alle wesentlichen Entwicklun-
gen und Ergebnisse dieses Prozesses unterrichtet. Die da-
mit verbundenen Restrukturierungsmaßnahmen und die
Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt, EAA,
sind nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
durch den Lenkungsausschuss der Finanzmarktstabilisie-
rungsanstalt, FMSA, zu genehmigen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
(Drucksache 17/10015, Frage 63):
Wie hoch berechnet die Bundesregierung das finanzielle
Engagement zur Abwicklung der WestLB AG für den Bun-
deshaushalt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22295
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung kann die finanziellen Auswir-
kungen der Abwicklung der WestLB AG auf den Bun-
deshaushalt derzeit noch nicht abschließend beziffern.
Die Bundesregierung geht jedoch auf Grundlage des Ab-
wicklungsplans der WestLB AG und der getroffenen Ver-
einbarung davon aus, dass das finanzielle Engagement
des Bundes 3 Milliarden Euro nicht übersteigt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Fragen 64 und 65):
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass der An-
wendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, Verlust der
Steuerbefreiung, nur gegeben ist, wenn die Organisation ex-
plizit als „extremistische Organisation“ in einem Verfassungs-
schutzbericht erwähnt wird (so zum Beispiel Bundesfinanz-
hof, BFH, vom 11. April 2012, I R 11/11), sodass die bloße
Erwähnung einer Organisation in einem Verfassungsschutzbe-
richt noch nicht zu einem Verlust der Steuerbefreiung führt,
und welche konkreten Ausführungen/Bezeichnungen vor dem
Hintergrund der geplanten Neuregelung des § 51 Abs. 3
Satz 2 AO durch das Jahressteuergesetz, JStG, 2013 müssen
zu einer Organisation in den jeweiligen Verfassungsschutzbe-
richten getroffen werden, damit diese die Steuerbefreiung ver-
liert, auch vor dem Hintergrund der Definition des Begriffs
„extremistische Organisation“ im Vergleich zu der in der
Gesetzesbegründung zu der geplanten Neuregelung des § 51
Abs. 3 Satz 2 AO durch das JStG 2013 verwendeten Bezeich-
nung „verfassungsfeindlich“?
Wie kann sich nach der geplanten Neuregelung des § 51
Abs. 3 Satz 2 AO durch das JStG 2013 eine Organisation ge-
richtlich zur Wehr setzen, wenn sie ihrer Ansicht nach zu Un-
recht in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt worden
ist, und wie ist in diesem Zusammenhang die Anwendung des
§ 52 Abs. 3 Satz 2 AO nach der geplanten Neuregelung durch
das JStG 2013 zu beurteilen, wenn in einem Verfassungs-
schutzbericht zum Beispiel von „zahlreichen Anhaltspunkten
für extremistische Bestrebungen“ gesprochen wird, vor dem
Hintergrund, inwieweit eine derartige Klassifikation einer Or-
ganisation bereits die Anwendung von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO
rechtfertigt, mit der Rechtsfolge Verlust der Steuerbefreiung?
Zu Frage 64:
Der Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 Ab-
gabenordnung, AO, beschränkt sich auf Organisationen,
die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes
oder eines Landes als extremistisch eingestuft werden
und deshalb im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich
als „extremistisch“ aufgeführt sind. Verdachtsfälle wer-
den von dieser Regelung nicht mit umfasst. Dies soll
auch nicht geändert werden.
Die Begriffe „extremistisch“ und „verfassungsfeind-
lich“ werden als Synonyme verwandt.
Zu Frage 65:
Ist eine Organisation ihrer Ansicht nach zu Unrecht in
einen Verfassungsschutzbericht aufgenommen und als
extremistisch bezeichnet worden, kann sie dagegen den
Verwaltungsrechtsweg beschreiten.
Die Voraussetzungen der in Ihrer Frage sicherlich
gemeinten Vorschrift des § 51 Abs. 3 Satz 2 Abgaben-
ordnung, Versagung der Steuervergünstigung, werden
durch die geplante Änderung im JStG 2013 nicht ver-
ändert: Die Organisation muss ausdrücklich als extre-
mistisch aufgeführt werden. Der bloße Verdacht einer
extremistischen Ausrichtung in einem Verfassungs-
schutzbericht würde nach wie vor nicht genügen, um die
zwingende Versagung der Steuerbegünstigung auszu-
lösen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 66):
Sind Medienberichte zutreffend, wonach Irland doppelt so
viel Zeit für die Rückzahlung erhaltener internationaler Hilfs-
gelder eingeräumt werden wird (vergleiche Handelsblatt vom
19. Juni 2012, „Irland erhält mehr Zeit für Rückzahlung der
Hilfsgelder“), und wenn nicht, wie ist die Position der Bun-
desregierung in dieser Frage?
Medienberichte, wonach Irland eine Verlängerung der
Rückzahlungsfristen für internationale Hilfsgelder ein-
geräumt werden sollen, sind nicht zutreffend. Sie wur-
den umgehend von der Europäischen Kommission de-
mentiert. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für
eine Umsetzung des irischen Programms gemäß den ver-
einbarten Konditionen ein.
Der jüngste erfolgreiche Abschluss der sechsten
Quartalsüberprüfung zeigt den Willen und die Fähigkeit
der irischen Regierung zur konsequenten Einhaltung des
Programms.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 67):
Unterstützt die Bundesregierung derzeit auf politischer
Ebene die Forderungen der Europäischen Zentralbank, die
Wirtschafts- und Währungsunion um eine Banken- bzw.
Finanzmarktunion zu erweitern (vergleiche beispielsweise
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/plaene-fuer-finanzmarktunion-
eine-fuer-alle-1.1367348 oder www.ecb.int/press/key/date/
2012/html/sp120420_2.en.html oder www.ecb.int/press/key/
date/2012/html/sp120420.en.html#) und, wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer
Banken- bzw. Finanzmarktunion auf europäischer
Ebene.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 68):
Wie haben sich prozentual seit 2009 bis heute die Kon-
sumausgaben des Staates in den Ländern der Europäischen
22296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Union entwickelt, bitte insgesamt und nach einzelnen Län-
dern aufführen, auch mit vorläufigen bzw. geschätzten Daten,
und wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die
zurückgehenden konsumtiven Staatsausgaben auf die wirt-
schaftliche Entwicklung aus hinsichtlich der Volkswirtschaft
der einzelnen Länder sowie der Euro-Zone insgesamt?
Während die staatlichen Konsumausgaben in realer
Rechnung in der EU in den Jahren 2009 und 2010, auch
infolge der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, zum Teil
deutlich gestiegen waren und im vergangenen Jahr sta-
gnierten, dürfte es gemäß der Frühjahrsprojektion der
Europäischen Kommission in diesem Jahr insgesamt zu
einem leichten Rückgang kommen. Dabei dürften insbe-
sondere Mitgliedstaaten mit sehr hohen Defiziten eine
Verringerung ausweisen, während sich in einer Reihe an-
derer Mitgliedstaaten die Anstiege fortsetzen. Eine de-
taillierte Zusammenstellung der Entwicklung der Staats-
ausgaben nach Ländern der Europäischen Union stelle
ich Ihnen nach Bedarf gern zur Verfügung.
Für diejenigen Länder, in denen der Staatskonsum
preisbereinigt zurückgeht, lässt sich die entsprechende
Wirkung auf das Wirtschaftswachstum mittels des fiska-
lischen Primärimpulses – als Erstrundeneffekt – für sich
genommen grob quantifizieren. Für 2012 erwartet die
Europäische Kommission in ihrer Frühjahrsprognose für
die gesamte Europäische Union, EU 27, nur einen mar-
ginal negativen Impuls der öffentlichen Konsumaus-
gaben auf das reale Wirtschaftswachstum.
Eine isolierte Betrachtung des fiskalischen Primärim-
pulses greift allerdings zu kurz. Insbesondere stehen den
kontraktiven Effekten eines rückläufigen Staatskonsums
– als Element der Rückkehr zu einer soliden Haushalts-
führung – positive Vertrauenseffekte gegenüber, die den
kontraktiven Primäreffekt der fiskalischen Restriktion
kompensieren können. Solche Vertrauenswirkungen zei-
gen sich gegenwärtig zum Beispiel auf den Finanzmärk-
ten, die sehr sensibel auf Finanzierungsprobleme in den
öffentlichen Haushalten der Mitgliedstaaten reagieren
und über teils sehr hohe Risikoaufschläge die Finanzie-
rungskonditionen des Staatssektors verschlechtern.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 69):
Welchen Einfluss wird voraussichtlich die Umsetzung des
Fiskalpakts auf die Entwicklung der Binnennachfrage in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union haben, und wie hat
sich prozentual der preisbereinigte Einzelhandelsumsatz in
den Ländern der Europäischen Union seit 2008 bis heute ent-
wickelt, bitte insgesamt und nach einzelnen Ländern auffüh-
ren, auch mit vorläufigen bzw. geschätzten Daten?
Der Fiskalpakt verlangt die Umsetzung der Vorgaben
des bereits bestehenden europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspakts in nationale Fiskalregeln.
Die damit verbundenen positiven Vertrauenseffekte
dürften mittel- und längerfristig die wirtschaftliche Ent-
wicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union begünstigen. Eine Quantifizierung solcher Ver-
trauenswirkungen – im Hinblick auf die Entwicklung der
Binnennachfrage – ist jedoch empirisch nicht verlässlich
möglich.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 70):
Wie bewertet die Bundesregierung Arbeit und Ergebnisse
des von ihr geförderten Bundeskompetenzzentrums Barriere-
freiheit e. V., BKB, und welche Vorstellungen gibt es zur Fort-
führung der Arbeit des BKB über das Jahr 2012 hinaus?
Der Bundesregierung ist Barrierefreiheit ein wichti-
ges Anliegen. Sie schätzt die geleistete Arbeit des Bun-
deskompetenzzentrums Barrierefreiheit e. V., BKB, sehr.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit
2009 geförderte Projekt „Förderung des Abschlusses
von Zielvereinbarungen“, das das BKB durchführt, trägt
zu konkreten Verbesserungen der Barrierefreiheit bei,
stärkt die Nutzung des Instruments der Zielvereinbarung
und sorgt für die Verbesserung der Wahrnehmung der
Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit.
Bei der in der Frage angesprochenen Förderung han-
delt es sich jedoch nicht um die Finanzierung des BKB,
also nicht um eine institutionelle oder unbefristete För-
derung, sondern um die Förderung des Projekts „Förde-
rung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“ nach
dem Behindertengleichstellungsgesetz, dessen Projekt-
nehmer das BKB ist. Diese Unterstützung läuft planmä-
ßig Ende 2012 aus. Eine Weiterförderung dieses Projekts
des BKB über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lie-
gen seit dem 1. Juni 2012 zwei Anträge des BKB auf
Förderung von zwei neuen Projekten vor. Diese Anträge
werden derzeit geprüft.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 71):
Wie bewertet die Bundesregierung die bisher erzielten
Ergebnisse bei der Umsetzung des von ihr vor einem Jahr
beschlossenen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention auch mit Blick auf die Kri-
tik aus der Behindertenbewegung (siehe unter anderem
www.kabinet-nachrichten.org vom 15. Juni 2012), und wel-
che Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für das weitere
Regierungshandeln in diesem Jahr?
Da der Nationale Aktionsplan für einen Wirkungs-
zeitraum von zehn Jahren, 2011 bis 2020, angelegt ist,
eine Vielzahl der Maßnahmen und Projekte des Aktions-
plans aber bereits bis zum Ende der 17. Legislatur-
periode begonnen bzw. teilweise auch schon abgeschlos-
sen sein werden, wird die Bundesregierung eine erste
Evaluation der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
bis Ende 2013 vorlegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22297
(A) (C)
(D)(B)
Zur Vorbereitung der Evaluation und zur Sicherstel-
lung der erfolgreichen Umsetzung des Aktionsplans er-
folgt bereits jetzt ein regelmäßiger Austausch zwischen
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
BMAS, in seiner Rolle als Focal Point und den am Ak-
tionsplan beteiligten Bundesressorts, der bereits gute
Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen des Ak-
tionsplans erkennen lässt. Außerdem werden im Aus-
schuss Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention beim BMAS die Vertreter
der Verbände von Menschen mit Behinderungen stetig
über die Umsetzungsprozesse informiert. Dort sind bei-
spielsweise die Fortschritte bei der Freifahrt für behin-
derte Menschen, die baldige Einführung eines Behinder-
tenausweises in Scheckkartenformat – eine langjährige
Forderung der Behindertenbewegung –, aber auch die
Anstrengungen zur Verbesserung der beruflichen Orien-
tierung junger Menschen mit Behinderungen und die
breit angelegte Öffentlichkeitskampagne „Behindern ist
heilbar“ bekannt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10015, Frage 72):
Welche kulturpflanzenspezifischen Mindestabstände zwi-
schen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Nutzpflan-
zen und Anbauflächen mit nicht gentechnisch veränderten
Pflanzen, GVP, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung
für die Novelle des Gentechnikgesetzes auf Bundes- und Län-
derebene vor, und inwieweit berücksichtigen diese Abstands-
regelungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Pol-
len von gentechnisch veränderten Organismen in Honig vom
6. September 2011?
Der Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes
wird zurzeit zwischen den Bundesressorts abgestimmt.
Ergänzende Regelungen zur Koexistenz und damit
gegebenenfalls auch Abstandsregelungen wären aller-
dings nicht im Gentechnikgesetz, sondern in der Gen-
technik-Pflanzenerzeugungsverordnung zu regeln.
Um auch spezifische Vorgaben zu Abstandsregelun-
gen zwischen Flächen mit dem Anbau von genetisch
veränderten Organismen, GVO, und Bienenstöcken tref-
fen zu können, wäre zudem zunächst das Gentechnikge-
setz um eine entsprechende Verordnungsermächtigung
zu ergänzen.
Regelungen zur Koexistenz orientieren sich am
Kennzeichnungsschwellenwert für GVO in Höhe von
0,9 Prozent. Auf EU-Ebene ist bisher nicht geklärt, auf
welchen Wert sich die 0,9 Prozent beziehen. Ist dies die
Pollenart, der gesamte Pollen oder der gesamte Honig?
Die EU-Kommission hat daher die Mitgliedstaaten gebe-
ten, von nationalen Maßgaben für die Koexistenz von
Flächen mit Anbau von GVO und Bienenstöcken abzu-
sehen, bis diese Frage entschieden ist.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/10015, Frage 73):
Auf welche Weise und bis wann gedenkt die Bundesregie-
rung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über
ihre Positionierung zu informieren, bevor am 16./17. Juli
2012 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit bzw. im Falle einer ergebnislosen Abstim-
mung in der Folge vom Berufungsausschuss oder im nächsten
Schritt direkt von der Kommission möglicherweise während
der parlamentarischen Sommerpause Fakten geschaffen wer-
den, zum Beispiel im Hinblick auf die Nulltoleranz gegenüber
Verunreinigungen mit nicht zugelassenen gentechnisch verän-
derten Konstrukten in Lebensmitteln, die Zulassung neuer
GVP und deren Pollen für den Import oder die Zulassung von
GVP für den Anbau in der Europäischen Union?
Bisher liegt der Bundesregierung kein Vorschlag der
EU-Kommission für eine Kommissionsverordnung vor,
welche bei Lebensmitteln einen Analyseschwellenwert
von 0,1 Prozent für nicht in der EU zugelassene gentech-
nisch veränderte Organismen, GVO, vorsieht. Ob die
EU-Kommission einen solchen im Rahmen der nächsten
Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmit-
telkette und Tiergesundheit, StALuT, am 16. Juli 2012
vorlegen wird, bleibt abzuwarten. Eine Tagesordnung
hierfür liegt noch nicht vor.
Eine Abstimmung über einen solchen Vorschlag ohne
vorherige Diskussion ist nicht zu erwarten. Diese Dis-
kussion könnte somit erst in der darauffolgenden Sitzung
des StALuT im September 2012 erfolgen.
Derzeit gibt es in der EU rund 45 „Importzulassun-
gen“ für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermit-
tel. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommission hierzu
weitere Vorschläge vorlegen wird. „Anbauzulassungen“
hat die Kommission seit geraumer Zeit nicht mehr vor-
geschlagen. Da das Verfahren im StALuT mit Beru-
fungsausschuss bzw. im StALuT mit Kontrolle durch
den Rat und das Europäische Parlament mit einer Dis-
kussion der Kommissionsvorschläge beginnt und danach
einige Zeit in Anspruch nimmt, ist nicht damit zu rech-
nen, dass es während der parlamentarischen Sommer-
pause zu den aufgeführten Entscheidungen kommt.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/10015, Frage 74):
Aus welchem Grund wird das Bundeswehrgelöbnis am
20. Juli 2012 in Berlin in diesem Jahr nicht mehr vor dem
Reichstagsgebäude, sondern wieder im Bendlerblock stattfin-
den, und soll der Bendlerblock auch in den kommenden Jah-
ren der Durchführungsort des Gelöbnisses sein?
Der Bundestagspräsident und der Bundesminister der
Verteidigung haben sich im letzten Jahr darauf verstän-
digt, das Feierliche Gelöbnis, beginnend ab 2012,
abwechselnd auf dem Platz der Republik vor dem
22298 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Reichstagsgebäude bzw. auf dem Paradeplatz beim Bun-
desministerium der Verteidigung durchzuführen.
Das Feierliche Gelöbnis 2013 wird wieder auf dem
Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude stattfin-
den.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fragen 75 und 76):
Haben die Gespräche des Bundesministers der Verteidi-
gung, Dr. Thomas de Maizière, mit seinem türkischen Amts-
kollegen Ismet Yilmaz im Hinblick auf die Anerkennung des
freiwilligen Wehrdienstes in Deutschland für doppelte Staats-
bürger durch die Türkische Republik (vergleiche Bundestags-
drucksache 17/9809, Seite 7 f.) zu konkreten Ergebnissen ge-
führt und, wenn ja, zu welchen?
Setzt sich der Bundesverteidigungsminister auch im Hin-
blick auf die Personen für eine vergleichbare Lösung ein, die
– bis zur Aussetzung des Pflichtwehrdienstes 2011 – die Mög-
lichkeit hatten, sich ihren in Deutschland geleisteten Zivil-
dienst in der Türkei anrechnen zu lassen (zum Beispiel An-
rechnung des Bundesfreiwilligendienstes), und, wenn nein,
warum nicht?
Zu Frage 75:
Herr Bundesminister Dr. de Maizière hat diese Frage
angesprochen und ausdrücklich für eine Anerkennung
des freiwilligen Wehrdienstes geworben. Sein türkischer
Amtskollege hat darauf verwiesen, dass gesetzlich bis-
her nur die Anerkennung eines Pflichtdienstes möglich
sei, jedoch zugesagt, die Frage im Ministerrat prüfen zu
lassen.
Zu Frage 76:
Der frühere Zivildienst und der jetzige Bundesfreiwil-
ligendienst fallen in die Zuständigkeit des Bundesminis-
teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Inso-
weit ist die Frage von dort aus zu klären.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 77):
Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministe-
rium der Verteidigung, um den freiwilligen Wehrdienst bei der
Bundeswehr für Migrantinnen und Migranten attraktiver zu
machen?
Vor dem Hintergrund einer Quote von 26 Prozent frei-
willig Wehrdienstleistenden mit Migrationshintergrund
sind keine konkreten Maßnahmen geplant, um den frei-
willigen Wehrdienst bei der Bundeswehr speziell für die-
sen Personenkreis noch attraktiver zu machen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 78):
Für welche konkreten Einsatzszenarien soll der Truppen-
übungsplatz Altmark in Gardelegen ausgebaut und künftig
dazu genutzt werden, Soldatinnen und Soldaten in urbanem
Kampf auszubilden, und wie sind in diesem Zusammenhang
die Bemerkungen des Kommandeurs des Gefechtsübungszen-
trums des Heeres zu verstehen, nach welchen die Einsatz-
gebiete der Bundeswehr künftig immer weiter in die Städte
verlagert würden (vergleiche dpa-Meldung „Einsatz in
Schnöggersburg“, 20. Juni 2012)?
Der Ausbau des sogenannten Urbanen Ballungsraums
Schnöggersburg im Gefechtsübungszentrum des Heeres
dient weder der Vorbereitung eines konkreten Einsatz-
szenarios noch der Absicht, „… die Einsatzgebiete der
Bundeswehr künftig immer weiter in die Städte zu verla-
gern …“.
Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Wachstumsrate
der Stadtbevölkerung dreimal so hoch wie die der Welt-
bevölkerung. Bis 2050 werden voraussichtlich zwei
Drittel der Menschen in Städten leben. In den Entwick-
lungsländern wird bis 2030 eine Verdoppelung der Stadt-
bevölkerung erwartet.
Die Anzahl der Menschen, die in sogenannten Mega-
städten (mehr als 10 Millionen Einwohner) leben, wird
sich auf über 400 Millionen verdoppeln. Die Wahr-
scheinlichkeit, dass Konflikte zunehmend auch in diesen
urbanen Räumen stattfinden, ist dementsprechend.
Mit dem Gefechtsübungszentrum Heer verfügt die
Bundeswehr über eine moderne Ausbildungseinrich-
tung, deren Fähigkeitspotenzial aber noch stark auf die
Erfordernisse des Gefechts der verbundenen Waffen
während der Zeit des „Kalten Krieges“, also der Aus-
einandersetzung panzerstarker Verbände, ausgerichtet
ist. Die Streitkräfte müssen sich vor dem dargestellten
Hintergrund der heutigen und künftigen sicherheitspoli-
tischen Rahmenbedingungen auf die Bewältigung von
Aufgaben in Konfliktszenarien vorbereiten, die sich ab-
sehbar zunehmend in bebauten Räumen ereignen.
In der Einsatzvorbereitung kommt der realistischen
Abbildung heutiger Einsätze im Gefechtsübungszentrum
Heer daher für das Herstellen der Einsatzbereitschaft der
Einsatzkräfte eine herausragende Bedeutung zu. Das Fä-
higkeitspotenzial dieser Ausbildungseinrichtung muss so
weiterentwickelt werden, dass verstärkte Einsatzver-
bände Operationen in urbanem Umfeld – teilstreit-
kraftübergreifend und multinational –, integriert in die
Durchführung des jeweiligen Einsatzauftrags, realitäts-
nah üben können.
Mit dem Infrastrukturvorhaben „Urbaner Ballungs-
raum“ soll die Ausbildungsinfrastruktur für die Ausbil-
dung von Operationen in urbanem Umfeld auf Verbands-
ebene geschaffen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22299
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE
LINKE) (Drucksache 17/10015, Fragen 80 und 81):
Wie vereinbart der Bundesminister der Verteidigung,
Dr. Thomas de Maizière, seine Aussage, dass die an der
UNIFIL-Mission beteiligten Schiffe „sicher auch eine Art
Notreserve für eine humanitäre Katastrophe“ seien, mit der
von der Bundesregierung beantragten Verlängerung des Man-
dates?
Sind Ankündigungen für „Nothilfeaktionen“ für Syrien
mit anderen an der UNIFIL-Mission beteiligten Staaten abge-
stimmt, oder handelt es sich um einen deutschen Alleingang?
Zu Frage 80:
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit seiner
Bemerkung eine allgemeine, im Hinblick auf vorstell-
bare Entwicklungen in der Region naheliegende Aus-
sage gemacht. Mögliche künftige Entscheidungen wer-
den dadurch nicht präjudiziert. Verbindungen zur
Mandatsdebatte sind nicht gegeben.
Zu Frage 81:
Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe mittels
bewährter humanitärer Partner. Im UNIFIL-Rahmen hat
es jedoch keine deutschen Ankündigungen für „Nothil-
feaktionen“ gegeben.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/10015, Frage 84):
Unter welchen konkreten Umständen fand am 15. Mai
2012 – fünf Tage nach der Ausweitung des deutschen Manda-
tes zur Beteiligung an der EU-Mission Atalanta – der
Beschuss von angeblicher Piratenlogistik auf somalischem
Festland statt, www.eunavfor.eu/2012/05/eu-naval-force-
delivers-blow-against-somali-pirates-on-shoreline/, und wel-
che Informationen liegen der Bundesregierung vor, die bele-
gen, dass im Zuge dieser Operation keine Menschen verletzt
oder für die ansässige Zivilbevölkerung relevante Infrastruk-
turen zerstört wurden?
Der im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta
in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2012 erfolgte Ein-
satz gegen Piraterielogistik am Strand war zeitlich und
räumlich eng begrenzt und wurde unter Beachtung der
Durchführungsvoraussetzungen aus der Luft durch-
geführt. Es wurde zu keinem Zeitpunkt somalischer Bo-
den betreten. Während des Einsatzes befand sich ständig
ein Seefernaufklärungsflugzeug mit Nachtsichtfähigkeit
über dem Einsatzgebiet, um die Gefährdung von Men-
schen und eigenen Kräften auszuschließen. Auswertun-
gen aus der Luft während des Einsatzes und am Folgetag
lieferten keine Hinweise auf Personen- oder Begleitscha-
den.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Frage 85):
Wie bewertet die Bundesregierung den vierten nationalen
Bildungsbericht 2012 in Bezug auf das Betreuungsgeld, und
wie begründet sie ihre Haltung?
Das Betreuungsgeld ist eine familienpolitische Leis-
tung, die eine Lücke in der derzeitigen Unterstützung für
Familien füllt. Seine Finanzierung ist im Entwurf für den
Bundeshaushalt gesichert. Es steht weder politisch noch
finanziell in Konkurrenz zum Ausbau der Kinderbetreu-
ung, im Gegenteil: Beide Initiativen ergänzen einander
und bringen die Wertschätzung des Staates und der Ge-
sellschaft für verschiedene Lebensentwürfe von Fami-
lien zum Ausdruck. Die Bundesregierung hat mit ihrem
Zehn-Punkte-Programm zum Ausbau der Kinderbetreu-
ung deutlich gemacht, dass sie die Herausforderung des
Ausbaus weiterhin gemeinsam mit den Ländern und
Kommunen in Angriff nimmt. Beispielsweise KfW-
Kredite, die durch einen Zinszuschuss des Bundes güns-
tiger werden, sowie eine effektive Erfassung und Um-
verteilung nicht benötigter Bundesmittel helfen Ländern
und Kommunen, diese Herausforderung zu bewältigen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/10015, Fragen 86 und 87):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der im vierten nationalen Bildungsbericht von Bund und Län-
dern formulierten Kritik, das Betreuungsgeld setze falsche
Anreize, die besonders Eltern aus bildungsfernen Schichten
davon abhalten könnten, ihr ein- oder zweijähriges Kleinkind
in eine Kindertagesstätte, Kita, zu schicken, und welche Maß-
nahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den ebenfalls im Bildungsbericht von Bund und Ländern dar-
gelegten Ergebnissen, dass etwa ein Viertel der Drei- bis
Sechsjährigen in Deutschland als „sprachförderbedürftig“ ein-
gestuft werden und dass Kleinkinder, die diese Sprachförde-
rung nicht erhielten und zugleich auch keine Kita besuchten,
bei der Bildung doppelt benachteiligt seien, und welche Maß-
nahmen leitet die Bundesregierung aus diesen Schlussfolge-
rungen ab, um der Benachteiligung der Kinder entgegenzu-
wirken?
Zu Frage 86:
Der vierte Bildungsbericht formuliert diese Kritik an
keiner Stelle; überdies stehen für die Bundesregierung
die Gewährung von Betreuungsgeld und der Ausbau der
Kinderbetreuung nicht in Konkurrenz zueinander.
Zu Frage 87:
Die Ergebnisse des Bildungsberichts unterstreichen
erneut den besonderen Stellenwert der Sprach- und Le-
seförderung für gelingende Bildung. Handlungsbedarf
besteht vor allem darin, eine frühzeitig beginnende
kontinuierliche Sprachförderung über die Grenzen der
22300 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Bildungsetappen hinweg zu gewährleisten und die Ef-
fektivität und Wirksamkeit der bislang eingesetzten
Maßnahmen der Sprachförderung und Sprachstandsfest-
stellung wissenschaftlich zu überprüfen und weiterzu-
entwickeln. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten diese Zielsetzung mit einer Reihe
von Maßnahmen und Initiativen:
An ein-, drei- und sechsjährige Kinder und ihre Eltern
wendet sich das Programm des BMBF „Lesestart – Drei
Meilensteine für das Lesen“, Laufzeit 2011 bis 2018. Sie
werden früh mit dem Umgang mit Büchern vertraut ge-
macht und so in ihrer Sprachfähigkeit gestärkt. Zurzeit
kann jede zweite Familie in Deutschland von diesem
Programm profitieren, das das bisher umfassendste und
nachhaltigste Programm zur frühkindlichen Leseförde-
rung in Deutschland ist.
Bis zum Jahr 2014 werden bis zu 4 000 Einrichtungen
– insbesondere in sozialen Brennpunkten – zu sogenann-
ten Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration ausge-
baut. Jede der beteiligten Einrichtungen erhält pro Jahr
25 000 Euro aus Bundesmitteln, um damit eine Halb-
tagsstelle für zusätzliches, besonders qualifiziertes
Fachpersonal zur Sprachförderung speziell von unter
Dreijährigen einzurichten. Von dieser Fördermaßnahme
profitieren Kinder, unabhängig ab welchem Alter sie
eine Kita besuchen.
Vor dem Hintergrund des nach wie vor erheblichen
Forschungs- und Entwicklungsbedarfs in diesem Be-
reich planen Bund und Länder derzeit eine gemeinsame
Initiative zur Weiterentwicklung der Sprachförderung,
Sprachdiagnostik und Leseförderung einschließlich un-
terstützender Forschung.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10015, Fra-
gen 95 und 96):
Welche Linienbestimmungsverfahren für Fernstraßen des
Bundes, die noch nicht im Verfahren sind, wurden beantragt,
und welche Linienbestimmungsverfahren für Fernstraßen des
Bundes befinden sich derzeit im Verfahren?
Welche Fernstraßenprojekte, für die von Auftragsverwal-
tungen der Länder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, BMVBS, ein Linienvorschlag zur Be-
stätigung an Stelle eines Linienbestimmungsverfahrens über-
sandt wurde, werden derzeit durch das BMVBS geprüft?
Zu Frage 95:
Für nachfolgend genannte Bundesfernstraßenpro-
jekte des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstra-
ßen wurde ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16
Bundesfernstraßengesetz beim Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt:
– B 74, Ortsumgehung Ritterhude (auf Antrag des Lan-
des Niedersachsen)
– B 87n, Fulda–Meiningen, 3. Abschnitt (Thüringen,
bestehend aus den Ortsumgehungen Melkers/Wall-
dorf, Dörrensolz, Stepfershausen, Herpf und Ober-
katz)
– B 190n, Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Branden-
burg–B 102 (bestehend aus den Ortsumgehungen
Breddin, Stüdenitz und der Netzergänzung Zernitz bis
B 102)
– B 477, Ortsumgehungen Rommerskirchen und Butz-
heim/Frixheim
Für nachfolgend genannte Bundesfernstraßenpro-
jekte des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstra-
ßen sind die Ressorts im Rahmen der Linienbestimmung
nach § 16 Bundesfernstraßengesetz beteiligt worden:
– A 33, B 51n (Ortsumgehung Belm)–A 1 (nördlich Os-
nabrück), Lückenschluss
– B 87n, Fulda–Meiningen, 1. Abschnitt (Hessen) und
2. Abschnitt (Hessen und Thüringen, Rhönquerung)
– B 189n, Wittstock (A 19)–Ortsumgehung Mirow
(B 198), Abschnitte Netzergänzung L 15–Ortsumge-
hung Mirow
– B 212, Harmenhausen (L 875)–Landesgrenze Nieder-
sachsen/Bremen
– B 246, B 112–Bundesgrenze Deutschland/Polen mit
Grenzübergang Eisenhüttenstadt/Nord.
Zu Frage 96:
Für nachfolgend genannte Bundesfernstraßenpro-
jekte werden derzeit die Unterlagen zur Linienabstim-
mung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung geprüft:
– B 8, Ortsumgehung Limburg/Lindenholzhausen
– B 64, Ortsumgehung Eschershausen, 2. Bauabschnitt
(Westumgehung)
– B 98, Ortsumgehung Wildenhain
– B 98, Ortsumgehung Schönfeld
– B 98, Ortsumgehung Thiendorf
– B 213 (E 233), Ortsumgehung Löhningen
– B 265, Ortsumgehung Weiler in der Ebene.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
(Drucksache 17/10015, Frage 97):
Welche haushaltspolitischen Vorgaben finden bei der
Finanzierung und Realisierung von Verkehrsprojekten An-
wendung, und inwiefern sieht die Bundesregierung die Finan-
zierung von Bau und Betrieb des Elbtunnels im Zuge der A 20
mithilfe privater Investitionen, die für die Bundesregierung
mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zur Realisierung
mit Eigenmitteln verbunden ist, dennoch als machbar und
möglich an?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012 22301
(A) (C)
(D)(B)
Vorbehaltlich der Nachweise der Notwendigkeit und
Wirtschaftlichkeit findet die Realisierung und Finan-
zierung von Verkehrsprojekten im Rahmen der vom
Deutschen Bundestag jährlich verabschiedeten Haus-
haltsgesetze und den hierin bereitgestellten Finanzie-
rungsmitteln statt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat – in Abstimmung mit den betroffenen
Ländern – die Untersuchung der ÖPP-Eignung der Elb-
querung im Zuge der BAB A 20 beauftragt; erste Er-
gebnisse liegen seit kurzem im Entwurf vor. Erst nach
sorgfältiger Auswertung dieser Untersuchung und Ab-
stimmung mit den betroffenen Ländern hierzu wird im
Bedarfsfall ein weiterer Arbeitsschritt, nämlich die Er-
stellung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung, beauftragt. Nur wenn nach deren Ergebnis eine
ÖPP-Realisierung mindestens genauso wirtschaftlich
wie eine konventionelle Realisierung ist, darf – gemäß
§ 7 Bundeshaushaltsordnung – das Vergabeverfahren für
eine ÖPP-Umsetzung der Elbquerung, das heißt die „In-
vestorensuche“, gestartet werden.
Neben dieser haushaltsrechtlichen Voraussetzung für
den etwaigen Vergabestart eines ÖPP-Projekts Elbque-
rung ist weiterhin erforderlich, dass es eine konkrete
Projektperspektive für die A 20 insgesamt gibt; das
heißt, die Suche nach möglichen Investoren für die Elb-
querung ist nur dann zielführend, wenn für die Gesamt-
maßnahme Baurecht vorliegt und die Realisierung insge-
samt zeitlich und finanziell hinreichend detailliert
gesichert ist.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD)
(Drucksache 17/10015, Fragen 98 und 99):
Welche Varianten, bitte mit Informationen zu Mauthöhe,
Verkehrsaufkommen, Zulaufstraßenlänge, Vertragslaufzeiten,
hat die Bundesregierung innerhalb der Machbarkeitsstudie zur
Finanzierung des Elbtunnels im Zuge der A 20 bis dato kon-
kret prüfen lassen, und welche weiteren Varianten werden
jetzt nach dem Vorliegen der ersten Zwischenergebnisse ge-
prüft?
Welche rechtlichen Hürden stehen einer Mischfinanzie-
rung von Bau und Betrieb des Elbtunnels im Zuge der A 20
entgegen, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregie-
rung, diese gesetzlichen Vorgaben zu ändern?
Zu Frage 98:
In Abstimmung mit den betroffenen Landesverwal-
tungen Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird der-
zeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung eine mehrstufige Untersu-
chung bis hin zu einer vorläufigen Wirtschaftlichkeits-
untersuchung für eine mögliche Realisierung der Elb-
querung bei Glückstadt im Zuge der A 20 als öffentlich-
private Vertragspartnerschaft, ÖPP, durchgeführt.
Die erste Stufe der Untersuchung ist eine sogenannte
Eignungsabschätzung. Diese soll ergebnisoffen die Eig-
nung als ÖPP-Projekt – zum Beispiel A-Modell, Misch-
modell, Verfügbarkeitsmodell, F-Modell – unter Berück-
sichtigung verschiedener Randbedingungen – zum
Beispiel Höhe der Anschubfinanzierung, Berücksichti-
gung vor- und nachgelagerter Strecken, Vertragslaufzeit –
abschätzen. Ein erster Entwurf dieser Eignungsabschät-
zung liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung seit November letzten Jahres vor und
wird derzeit sorgfältig im BMVBS geprüft; auch die be-
troffenen Landesauftragsverwaltungen würdigen diesen
Arbeitsstand; es ist gegebenenfalls eine Vertiefung ein-
zelner Ansätze des ersten Entwurfsstandes vorgesehen.
Die endgültige Fassung der Untersuchung wird noch er-
stellt. Erst nach Prüfung der endgültigen Eignungsab-
schätzung und nach Abstimmung mit den betroffenen
Ländern wird der Bund voraussichtlich im Herbst 2012
über den Fortgang der Studie und ihre geeignete Kom-
munikation und vor allem über die weiteren Schritte zur
Realisierung der Elbquerung entscheiden.
Zu Frage 99:
Rechtliche Hürden werden derzeit bezüglich der
Realisierung des Elbtunnels im Rahmen eines F-Modells
nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz
grundsätzlich nicht gesehen. Als mindestens gebühren-
rechtlich problematisch werden jedoch solche Finanzie-
rungen eingestuft, bei denen zum Beispiel die Einnahmen
aus einem F-Modell auf einer Zulaufstrecke zum A-Mo-
dell zur Finanzierung des A-Modells genutzt werden.
Rechtlich gangbar erscheint allerdings eine Kombina-
tion von F- und A-Modell dann, wenn sichergestellt ist,
dass Kostenanlastung und Refinanzierung des F- und
des A-Modells klar voneinander getrennt sind. Eine Än-
derung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
durch das Parlament ist grundsätzlich möglich, die Besei-
tigung der rechtlichen Bedenken ist jedoch selbst bei An-
passung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
voraussichtlich nicht gewährleistet.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
(SPD) (Drucksache 17/10015, Fragen 100 und 101):
Wann genau lagen der Bundesregierung die Zwischen-
ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Finanzierung des Elb-
tunnels im Zuge der A 20 vor, und aus welchen Gründen
wurden die betreffenden Informationen nicht zeitnah veröf-
fentlicht (vergleiche Schleswig-Holsteinische Landeszeitung
vom 7. Juni 2012)?
Wie begründet die Bundesregierung den Zeitpunkt und die
Tatsache der Weitergabe von Informationen aus der Machbar-
keitsstudie zur Finanzierung des Elbtunnels im Zuge der A 20
an Journalisten, und wann wird die Bundesregierung den
Deutschen Bundestag über die vorliegenden Zwischenergeb-
nisse informieren?
In Abstimmung mit den betroffenen Landesverwal-
tungen Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird der-
zeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung eine mehrstufige Untersu-
chung bis hin zu einer vorläufigen Wirtschaftlichkeits-
untersuchung für eine mögliche Realisierung der Elb-
22302 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 186. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
querung bei Glückstadt im Zuge der A 20 als öffentlich-
private Vertragspartnerschaft, ÖPP, durchgeführt.
Die erste Stufe der Untersuchung ist eine sogenannte
Eignungsabschätzung. Diese soll ergebnisoffen die
Eignung als ÖPP-Projekt, zum Beispiel A-Modell,
Mischmodell, Verfügbarkeitsmodell, F-Modell, unter
Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen, zum
Beispiel Höhe der Anschubfinanzierung, Berücksichti-
gung vor- und nachgelagerter Strecken, Vertragslaufzeit,
abschätzen. Ein erster Entwurf dieser Eignungsabschät-
zung liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung seit November letzten Jahres vor und
wird derzeit sorgfältig im BMVBS geprüft; auch die be-
troffenen Landesauftragsverwaltungen würdigen diesen
Arbeitsstand. Die endgültige Fassung der Untersuchung
wird erst noch erstellt. Erst nach Prüfung der endgülti-
gen Eignungsabschätzung und nach Abstimmung mit
den betroffenen Ländern wird der Bund voraussichtlich
im Herbst 2012 über den Fortgang der Studie und ihre
geeignete Kommunikation sowie über die weiteren
Schritte zur Realisierung der Elbquerung entscheiden.
Die Veröffentlichung eines Entwurfsstands ist unüblich
und erfolgte daher auch nicht bei der Eignungsabschät-
zung durch das BMVBS zur A 20.
186. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde zur Forderung von SPD und Grünen zu Tempo 30 in Städten
Anlagen