Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22137
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 14.06.2012
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 14.06.2012
Bellmann, Veronika CDU/CSU 14.06.2012
Brinkmann (Hildes-
heim), Bernhard
SPD 14.06.2012
Dyckmans, Mechthild FDP 14.06.2012
Gohlke, Nicole DIE LINKE 14.06.2012
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.06.2012
Kauder (Villingen-
Schwenningen),
Siegfried
CDU/CSU 14.06.2012
Krichbaum, Gunther CDU/CSU 14.06.2012
Lemme, Steffen-Claudio SPD 14.06.2012
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 14.06.2012
Lindner, Christian FDP 14.06.2012
Menzner, Dorothée DIE LINKE 14.06.2012
Möller, Kornelia DIE LINKE 14.06.2012
Otto (Frankfurt),
Hans-Joachim
FDP 14.06.2012
Dr. Reinemund, Birgit FDP 14.06.2012
Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.06.2012
Roth (Esslingen),
Karin
SPD 14.06.2012
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 14.06.2012
Schreiner, Ottmar SPD 14.06.2012
Süßmair, Alexander DIE LINKE 14.06.2012
Wagner, Daniela BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.06.2012
Dr. Westerwelle, Guido FDP 14.06.2012
Zapf, Uta SPD 14.06.2012
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 14.06.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kon-
trollgremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 6)
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Anlagen
22138 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Thomas Kossendey
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Dr. Michael Luther
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Dr. Peter Danckert
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Michael Groschek
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Manfred Nink
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22139
(A) (C)
(D)(B)
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Annette Sawade
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Petra Müller (Aachen)
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Christiane Ratjen-
Damerau
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Claudia Winterstein
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Harald Koch
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Wolfgang Nešković
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Yvonne Ploetz
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Michael Schlecht
Dr. Ilja Seifert
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Jörn Wunderlich
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Agnes Brugger
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
22140 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 3
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß
§ 3 Absatz 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 7)
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Dr. Michael Luther
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22141
(A) (C)
(D)(B)
Klaus Barthel
Sören Bartol
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Dr. Peter Danckert
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Garrelt Duin
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Michael Groschek
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Manfred Nink
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Annette Sawade
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Petra Müller (Aachen)
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Christiane Ratjen-
Damerau
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Claudia Winterstein
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Harald Koch
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Wolfgang Nešković
22142 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Yvonne Ploetz
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Michael Schlecht
Dr. Ilja Seifert
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Jörn Wunderlich
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Agnes Brugger
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ingrid Remmers, Ulla
Jelpke, Kersten Steinke und Sabine Stüber (alle
DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung: Sammelübersicht 444 zu
Petitionen (Tagesordnungspunkt 53 m)
Wir stimmen – wie auch schon in der Sitzung des Pe-
titionsausschusses – gegen den Abschluss der Petition
zur Abschaffung der Residenzpflicht.
Dem Anliegen der Petition wurde in keiner Weise ent-
sprochen, denn bei den jüngst beschlossenen Gesetzes-
änderungen handelt es sich lediglich um Korrekturen im
Detail, die den menschenrechtlichen Skandal der „Resi-
denzpflicht“ insgesamt unverändert bestehen lassen.
Wir lehnen das ab. Der fortbestehende Skandal be-
steht darin, dass das Menschenrecht auf Bewegungsfrei-
heit ohne stichhaltige Begründung – zur Abschreckung –
eingeschränkt wird und Verstöße mit erheblichen
Strafen – bis hin zur Freiheitsstrafe und der späteren
Verweigerung eines Bleiberechts unter Hinweis auf eben
diese Strafen – geahndet werden.
Die beschlossenen Gesetzesänderungen halten im
Grundsatz an den Beschränkungen der Bewegungsfrei-
heit, an der Genehmigungspflicht und an den strafrecht-
lichen Sanktionen fest. Es steht nunmehr lediglich im
Ermessen der Behörden, den eingeschränkten Kreis der
Bewegungsfreiheit etwas weiter zu ziehen. Weitere Aus-
nahmeregelungen gelten nur für Personen, an deren Ver-
bleib in Deutschland ein besonderes staatliches Interesse
besteht, wie zum Beispiel junge und gut ausgebildete
Menschen. Diese selektive Herangehensweise aber steht
im Widerspruch zur bedingungslosen Gewährleistung
von Menschenrechten. Eine große Gruppe von Betroffe-
nen kann in der Praxis von den Gesetzesänderungen
nicht profitieren, wenn ihnen eine Nichtmitwirkung ge-
genüber den Behörden oder „Straftaten“ vorgehalten
werden.
Wir sind nicht einverstanden, dass infolge der im
Grundsatz weiter bestehenden Residenzpflicht rassisti-
sche Kontrollen der Polizei gefördert werden, die sich
nach Äußerlichkeiten von einzelnen Personen richten.
In der Beschlussempfehlung heißt es: „Die in § 56
AsylVfG getroffenen Regelungen zur räumlichen Be-
schränkung von Asylbewerbern dienen einer gleichmä-
ßigen Verteilung der mit der Aufnahme von Asylbewer-
bern verbundenen Aufgaben und Belastungen auf die
Länder und Kommunen und bewirken durch die jeder-
zeitige Erreichbarkeit der Asylantragsteller eine Be-
schleunigung der Verfahren. Das Gleiche gilt für in
Deutschland geduldete Ausländer.
Dies ist in keiner Weise zutreffend. Zunächst ist der
Begriff „Residenzpflicht“ erläuterungsbedürftig, da es in
der öffentlichen und politischen Debatte hierum – und
auch in der Petition – nicht (vorrangig) um die Pflicht
geht, einen bestimmten Aufenthaltsort zu nehmen –
diese sogenannte „Verteilung“ wird in den §§ 44 f.
AsylVfG geregelt und nicht in § 56 AsylVfG, sondern
um die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Letzte-
res ist gerade nicht erforderlich, um eine „gleichmäßige
Verteilung“ der Asylsuchenden und der damit verbunde-
nen Aufgaben auf die Länder zu bewirken.
Auch eine Beschleunigung des Asylverfahrens wird
mit der Residenzpflicht nicht erreicht, denn die Betroffe-
nen müssen ohnehin sicherstellen, dass sie jederzeit er-
reichbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist, geht dies zu
ihren Lasten, vergleiche § 10 AsylVfG. „Das Gleiche“
– Beschlussempfehlung – kann für Geduldete schon gar
nicht gelten, weil sie kein Asylverfahren betreiben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22143
(A) (C)
(D)(B)
Was die „jederzeitige Erreichbarkeit“ – etwa für Ab-
schiebungen – betrifft, ist auch dies kein Argument.
Konkret von Abschiebung bedrohte Menschen, die sich
einer Abschiebung entziehen wollen, tauchen unter. Dies
hat mit der Frage ihrer Bewegungsfreiheit bis zu dem
Zeitpunkt einer konkret beabsichtigten Durchsetzung der
Abschiebung nichts zu tun, und keine Vorschrift zur Be-
schränkung der Bewegungsfreiheit kann sie hiervon ab-
halten, wenn sie dies aus Angst vor den Folgen einer Ab-
schiebung für richtig halten
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bun-
deshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Nachtragshaushaltsgesetz 2012) (Tagesord-
nungspunkt 5 a)
Der Nachtragshaushalt 2012 schafft die haushalts-
rechtlichen Voraussetzungen, um die noch in diesem
Jahr erforderliche Einzahlung der ersten beiden Tran-
chen des deutschen Anteils am Eigenkapital des Euro-
päischen Stabilisierungsmechanismus, ESM, leisten zu
können. Es geht um eine Summe von 8,687 Milliarden
Euro. Entscheidend für die Ausgabe ist indes die Rati-
fikation des ESM-Vertrags. Wenn der ESM-Vertrag nicht
ratifiziert wird, dann entfällt die Verpflichtung zur Be-
zahlung der Einlage. Die parlamentarische Debatte über
die Richtigkeit des ESM ist bei seiner Ratifikation zu
führen, nicht im Rahmen des Nachtragshaushalts. Ob-
wohl ich gegen die Ratifizierung des ESM stimmen
werde, stimme ich daher dem Nachtragshaushalt zu.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch und
Manfred Kolbe (CDU/CSU) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung eines Nachtrags zum Bundeshaushalts-
plan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtrags-
haushaltsgesetz 2012) (Tagesordnungspunkt 5 a)
Wir werden dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen,
weil mit dem Nachtragshaushalt die Voraussetzung dafür
geschaffen wird, dass Deutschland die ersten beiden Ra-
ten in Höhe von etwa 8,7 Milliarden Euro in den ESM
einzahlen kann. Dieses Geld ist etwa ein Drittel von
dem, was wir in diesem Jahr dem Bundesverkehrsminis-
terium zur Verfügung gestellt haben. Gleichzeitig wird
zu Recht allerorten ein riesiger Investitionsstau in unsere
Verkehrsinfrastruktur beklagt.
Im Gegensatz zum Ausbau unserer Infrastruktur ist
das Geld beim ESM denkbar schlecht angelegt. Das
Dogma der Bail-out-Politik, Staaten um jedem Preis vor
einem Staatsbankrott zu bewahren und in der Euro-Zone
zu behalten, ist ökonomisch falsch. Einigen Staaten
hängt der starke Euro wie ein Mühlstein um den Hals.
Die Hoffnung, dass sich die Wirtschaften im Euro-Raum
einander annähern, hat sich nicht bewahrheitet. Eine
Währungsunion muss allen ihren Mitgliedern nutzen. Es
führt kein Weg an einem neuen Zuschnitt der Euro-Zone
vorbei.
Der ESM zementiert den Weg in eine Schuldenunion
und institutionalisiert den fortgesetzten Vertragsbruch.
Damit haben wir den Vertrag von Maastricht auf den
Kopf gestellt. Dies ist genau das Gegenteil von dem, was
wir den Menschen bei der Einführung des Euro verspro-
chen haben. Ohne jegliche Legitimation verwandeln wir
die Europäische Union in ein Gebilde, das wir nie haben
wollten. Seit dem Ausbruch der Euro-Krise im Frühjahr
2010 haben sämtliche Wahlen in den Mitgliedstaaten zu
Regierungswechseln geführt. Wir müssen die Menschen
mitnehmen und nicht das bürokratische Europa der Eli-
ten noch weiter ausbauen.
Wir sprechen uns für mehr Transparenz und Bürger-
nähe der europäischen Institutionen aus, schaffen aber
immer weiter Bürokratie. Europa stand einst für die
„Einheit durch Vielfalt“. Gerade wir Deutsche mit unse-
rem föderalen Staatsaufbau müssten uns gegen immer
mehr Zentralismus und Gleichheitswahn erwehren. Wir
brauchen keine gleichgemähte Wiese. Nur wenn dem
Prinzip der Eigenverantwortlichkeit wieder Geltung ver-
schafft werden wird, können die Wirtschaften Europas
wieder blühen. Die Vielfalt war, was Europa immer stark
gemacht hat. Der eingeschlagene Weg führt uns unwei-
gerlich immer tiefer in die Krise und entzweit die Völ-
ker.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Wirksame Maßnah-
men gegen ausbeuterische Kinderarbeit durch-
setzen (Tagesordnungspunkt 12)
Stefan Rebmann (SPD): Kofi Annan hat einmal ge-
sagt: „Am Ende wird die Geschichte uns nicht an dem,
was wir sagen, messen, sondern an dem, was wir tun.“
Also: Dann reden wir nicht nur von und über die Kinder-
arbeit, sondern tun wir etwas dagegen – glaubhaft, nach-
vollziehbar und wirkungsvoll.
Ja, es gibt zahlreiche internationale Abkommen gegen
Kinderarbeit bei der ILO, es gibt die UN-Kinderrechts-
konvention, und wir hören in vielen schönen Reden, wie
schlimm das alles mit der Kinderarbeit ist. Nur Reden
und Abkommen alleine helfen nicht, wir müssen auch
konsequent handeln.
Immer noch müssen über 220 Millionen Kinder mehr
als zwölf Stunden tagtäglich schuften. Die Ursache für
Kinderarbeit ist in erster Linie die enorme Armut, die in
vielen Ländern herrscht. Durch unsere Geiz-ist-geil- und
Billig-billig-will-ich-haben-Mentalität sind wir auch
mitverantwortlich für ausbeuterische Produktionsstruk-
turen, Lohndumping und Kinderarbeit. Damit sind wir
auch mitverantwortlich, wenn Kinder zum Lebensunter-
22144 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
halt – und zum Überleben – ihrer Familien beitragen
müssen.
Wir dürfen es nicht weiter zulassen, dass Kinder ihrer
Kindheit beraubt werden, dass ihnen die Zeit zum Er-
wachsenwerden, Spielen und Träumen gestohlen wird,
und wir dürfen es nicht zulassen, dass ihnen Bildungs-
chancen und damit Lebenschancen genommen werden.
Denn wer von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ar-
beiten muss, kann nicht zur Schule gehen. Welch eine
Vergeudung von Ressourcen und Lebenschancen. Ich
will gar nicht wissen, wie viele kleine unentdeckte Ein-
steins der Kinderarbeit schon zum Opfer gefallen sind.
Bildung ist der wichtigste Schlüssel zur Bekämpfung
von Armut, und deshalb müssen wir die Bekämpfung
von Armut und Kinderarbeit, den Aufbau von sozialen
Sicherungssystemen und die Bildung zu einem Schwer-
punkt unserer Entwicklungspolitik machen.
Vielen von uns ist gar nicht bewusst, dass viele Pro-
dukte und Lebensmittel oft auch durch ausbeuterische
Kinderarbeit mit produziert werden. Wer von uns weiß
schon, dass selbst vor Grabsteinen aus Kinderhand nicht
haltgemacht wird.
Viele klatschen Beifall, wenn ich sage: Wer arbeitet,
muss auch von seiner Hände Arbeit leben können.
87 Prozent der Deutschen sind für einen gesetzlichen
Mindestlohn und gegen Lohndumping.
Wenn wir für all das sind und nicht nur an uns denken,
dann müssen wir mehr als bisher gegen Kinderarbeit
vorgehen – und auch deshalb unser heutiger Antrag.
Aber nicht nur wir Politiker und Politikerinnen sind
gefordert, auch die Verbraucher können einiges dafür
tun, dass sich Unternehmen an sozialverträgliche Nor-
men halten.
Nehmen wir als Beispiel Schokolade: NGOs und Ge-
werkschaften fordern seit langem bessere Bedingungen
für die Bauern und faire Handelsbedingungen. 12,4 Pro-
zent des weltweit angebauten Kakaos wird bei uns ver-
arbeitet; jede achte geerntete Kakaobohne wird in
Deutschland konsumiert, und von hier aus bedienen wir
den zweitgrößten Schokoladenmarkt weltweit. In den
letzten zehn Jahren ist der Kakaopreis ständig gesunken,
und gleichzeitig ist der Verbrauch von Schokolade
enorm gestiegen.
Höhere Renditen und Gewinne bei sinkenden Ern-
teerlösen für die Bauern stehen in einem engen Zusam-
menhang mit Kinderarbeit und Armut. Wollen wir
wirklich Kinderschokolade von Kindern für Kinder pro-
duziert, mitproduziert von ausgebeuteten armen Kindern
in Afrika für glückliche Wohlstandskinder hier bei uns?
Wollen wir das wirklich?
Ein Cent mehr an Produktionskosten für das Überra-
schungsei, und unsere Kinder würden Schokolade essen
können, die nicht durch Kinderarbeit produziert wurde.
Fairer Handel und faire Arbeitsbedingungen ohne
Kinderarbeit überall auf der Welt lassen sich nur dann
durchsetzen, wenn wir auch als Verbraucher bereit sind,
für das Produkt einen fairen Preis zu zahlen. Letztend-
lich werden alle Beteiligten am Wertschöpfungsprozess
und die Regierungen zusammenarbeiten müssen, um für
faire Bedingungen zu sorgen.
Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, dafür zu
sorgen, dass künftig alle Unternehmen eine lückenlose
Prüfung ihrer Zulieferketten vornehmen müssen. Für die
Verbraucher muss klar erkenntlich sein, bei welchen
Produkten in der Herstellung soziale Mindeststandards
eingehalten werden. Wir brauchen ein einheitliches
Zertifizierungssystem. In jedes EU-Handelsabkommen
muss das Verbot von Kinderarbeit aufgenommen
werden. Ich will eine Rote Karte für Unternehmen, die
meinen, mit Kinderarbeit hier bei uns Geschäfte machen
zu können.
Nicht an unseren Worten, sondern an unseren Tagen
werden wir uns messen lassen müssen.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Fortbestand des Klosters Mor
Gabriel sicherstellen
– Antrag: Kloster Mor Gabriel weiter schützen
(Tagesordnungspunkt 13 a und b)
Ute Granold (CDU/CSU): Nach den Ausschussbera-
tungen befassen wir uns heute erneut mit unserem Koali-
tionsantrag zum Erhalt des syrisch-orthodoxen Klosters
Mor Gabriel im Tur Abdin im Südosten der Türkei.
Denn dieses und andere Klöster sehen sich nach wie vor
durch eine Reihe von Gerichtsverfahren in ihrer Existenz
bedroht. Ich begrüße es sehr, dass wir heute in der Sache
große Übereinstimmung erzielt haben, das Kloster Mor
Gabriel in Deutschland und Europa auch weiterhin aktiv
beim Kampf um seine Existenz zu unterstützen.
Zwar haben in den vergangenen Jahren Vertreter der
Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete – ich
selbst war zuletzt im Oktober 2011 vor Ort – mehrfach
auf die Probleme des Klosters hingewiesen und diese
auch in Gesprächen mit der türkischen Regierung zur
Sprache gebracht, an der Situation des Klosters hat sich
aber bislang nichts geändert. Es besteht demnach noch
immer dringend Handlungsbedarf.
Die heutige Türkei versteht sich als weltlicher Staat,
der zu Europa gehören und der EU beitreten will, doch
verweigert sie den wenigen verbliebenen Christen ele-
mentare Rechte bzw. Menschenrechte. Dies wird gerade
auch durch die Zwangsenteignung des Klosters Mor
Gabriel, einem der ältesten christlichen Klöster der Welt,
belegt.
Heute leben weniger als 100 000 Christen in der Tür-
kei und stellen nur noch 0,2 Prozent der Bevölkerung
des Landes dar. Diese Zahl ist in den vergangenen Jah-
ren sogar noch rückläufig. Die restriktiven Gesetze, die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22145
(A) (C)
(D)(B)
nach wie vor stark in die Religionsfreiheit eingreifen,
gefährden den Fortbestand der christlichen Gemeinden.
Trotz einiger Fortschritte in den vergangenen Jahren
kann von Religionsfreiheit in der Türkei keine Rede
sein. Der Umgang mit nichtmuslimischen Minderheiten
entspricht nicht den Standards der Europäischen Union.
Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommis-
sion listet seit Jahren Defizite auf:
Eine Befreiung vom grundsätzlich verpflichtenden
sunnitisch-muslimischen Religionsunterricht ist entge-
gen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte aus dem Jahre 2007 – der Fall
Zengin – in der Praxis nach wie vor nicht problemlos
möglich.
Da die Türkei den syrisch-orthodoxen Christen an-
ders als ihren jüdischen, griechisch-orthodoxen und
armenischen Staatsbürgern keinen Status als „nicht-reli-
giöse Minderheit“ im Sinne des Vertrages von Lausanne
zubilligt, haben diese auch nicht das Recht, eigene Schu-
len in aramäischer Sprache zu unterhalten.
Religiösen Minderheiten ist es nicht gestattet, ihren
geistlichen Nachwuchs auszubilden. Die religiöse Zuge-
hörigkeit wird in Personaldokumenten festgehalten und
bietet Anlass für vielfältige Diskriminierung im Alltag.
Die mittlerweile auf Antrag mögliche Änderung der Ein-
tragung – auch das Freilassen des Feldes – hat die glei-
chen Folgen.
Immer wieder kommt es zu Gewalt gegen Anders-
gläubige und ihre Gebetshäuser. Obwohl seit Aufhebung
des Art. 163 TStGB „Mission“, also die öffentliche Wei-
tergabe des Glaubens, formal nicht mehr verboten ist,
wird unter anderem auch von staatlicher Seite so gehan-
delt, als wäre der Artikel noch in Kraft, und es kommt
wegen des Vorwurfs der Missionierung weiterhin zu An-
klageerhebungen.
Es geht hier also nicht nur um den Erhalt des Klosters
Mor Gabriel und der 1 600 Jahre alten klösterlichen
Tradition, sondern auch um den Erhalt der christlichen
Gemeinden – insbesondere der Aramäer – und deren
Traditionen in der Türkei, in dem Land, um genau zu
sein in Antiochia, wo sich die Christen zum ersten Mal
Christen nannten.
Mor Gabriel ist das kulturelle Erbe aller Aramäer: der
syrisch-orthodoxen, der syrisch-katholischen, der sy-
risch-protestantischen Christen und anderer Mitglieder
der syrischen Kirche in der Türkei. Diese sehen sich als
nicht anerkannte indigene Minderheit ständigen Bedro-
hungen und Übergriffen ausgesetzt, die bereits zu einem
beinahe vollständigen Exodus der Aramäer aus ihrer
Heimat, dem Tur Abdin, geführt haben.
Wir müssen uns daher neben dem Erhalt des Klosters
auch dafür starkmachen, dass der christliche Glaube in
der Türkei frei gelebt werden kann, dass Christen und
insbesondere Priester keine Angst haben müssen, ermor-
det zu werden, und dass neue Priester ausgebildet wer-
den können. Die wenigen in der Türkei verbliebenen
Christen müssen wieder eine Perspektive haben.
Darüber hinaus ist die Anerkennung der Schule im
Kloster Mor Gabriel als „Minderheitenschule“, damit
dort „legal“ gemäß Lausanner Vertrag – mit staatlichen
Subventionen – Sprache und Religion gelehrt und prakti-
ziert werden können, unerlässlich. Diese Forderungen
scheinen gering, wenn man bedenkt, dass die Zahl der
Moscheen in Deutschland stetig steigt, in diesem Jahr an
deutschen Schulen teilweise islamischer Religionsunter-
richt eingeführt werden soll und sogar über eine umfas-
sende deutsche Imam-Ausbildung nachgedacht wird.
Sollten wir dann nicht im Gegenzug erwarten können,
dass zumindest die bereits seit Jahrhunderten bestehen-
den christlichen Klöster in der Türkei erhalten bleiben
und die christlichen Minderheiten anerkannt werden?
Auch die Parlamentarische Versammlung des Europa-
rats hat in ihrer Resolution vom 27. Januar 2010 die Tür-
kei dazu aufgefordert, den Aramäern den Minderheiten-
status gemäß Lausanner Vertrag zu gewähren und die
illegale Landnahme aramäischen Eigentums zu beenden.
Das Europäische Parlament hat Ende März 2012 einen
ähnlichen Beschluss gefasst.
Der Rechtsstatus als anerkannte ethnische Minderheit
würde den Aramäern eine große Rechtssicherheit und
gleichzeitig eine Anspruchsgrundlage bieten, ihr Eigen-
tum, ihre Sprache, ihre Kultur, ihre Tradition und ihr
Recht auf ungehinderte Religionsausübung – mit allem,
was dazu gehört – durchsetzen zu können. Dabei wäre
der Erhalt des Klosters Mor Gabriel durch den türki-
schen Staat ein starkes Signal für ein Zugehen der Türkei
auf die religiösen Minderheiten im Land – insbesondere
die Christen.
Denn klar ist: Solange die Defizite im Bereich der re-
ligiösen Minderheiten fortbestehen, ist ein positiver Ab-
schluss des EU-Beitrittsverfahrens nicht möglich. Die
umfassende Verwirklichung der Menschenrechte und der
Kopenhagener Kriterien ist eine unumstößliche Grund-
voraussetzung für eine Aufnahme der Türkei in die EU.
Abschließend möchte ich noch einmal die Ziele unse-
res Antrags nennen: Wir wollen zeigen, dass wir die Ge-
richtsverhandlungen weiterhin genau verfolgen und be-
gleiten werden. Wir wollen ein klares Signal an die
türkische Regierung senden, dass ein „Auf-Zeit-Spielen“
zwecklos ist, da unser Interesse am und unsere Hilfe für
das Kloster nicht nachlassen wird. Wir werden Mor
Gabriel nicht im Stich lassen. Das Kloster ist für uns der
Lackmustest dafür, dass es die Türkei mit der Umset-
zung der Religionsfreiheit ernst meint und insbesondere
die religiösen Minderheiten wie die Aramäer in ihrem
Land endlich anerkennt.
Dass es der Türkei gerade mit dem zuletzt genannten
Punkt ernst ist, könnte sie im Rahmen der aktuellen Ver-
fassungsreform unter Beweis stellen und damit ein wich-
tiges Zeichen in Richtung EU-Beitritt setzen.
Frank Heinrich (CDU/CSU): Wir reden über den Er-
halt des Klosters Mor Gabriel, und damit über nicht we-
niger als ein markantes Symbol der Religionsfreiheit –
oder eben der Einschränkung der Religionsfreiheit für
Minderheiten in der Türkei.
22146 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel liegt im
Südosten der Türkei, nahe der syrischen Grenze, in der
türkischen Provinz Mardin. Das Kloster und die örtliche
Gemeinde sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Es steht
zu befürchten, dass das Kloster Mor Gabriel in mehreren
seit Jahren anhängigen Gerichtsverfahren enteignet und
entwidmet werden könnte. Es handelt sich um eine Viel-
zahl von Prozessen gegenüber dem Kloster selbst, aber
auch gegenüber dem Vorsitzenden der Klosterstiftung,
Herrn Ergün, und anderen syrisch-orthodoxen Christen.
Damit droht das Abreißen einer seit mehr als 1 600 Jah-
ren gepflegten liturgischen und klösterlichen Tradition
und damit eines der ältesten christlichen Klöster der
Welt. Da das Kloster eine entscheidende Rolle bei der
Pflege der syrisch-orthodoxen Kirchen- und Alltagsspra-
che spielt und institutionell das kulturelle Erbe der sy-
risch-orthodoxen Bevölkerung sichert, bleibt der Fortbe-
stand der Kultur der syrisch-orthodoxen Christen
insgesamt gefährdet, da eine Enteignung Folgen für um-
liegende Klöster und Gemeinden hätte, die sich einer
Prozessflut gegenübersehen und sich an diesem Präze-
denzfall messen lassen müssten.
Schon heute sehen wir Auswirkungen der Repressa-
lien: Von den 200 000 syrisch-orthodoxen Christen, die
Anfang des 20. Jahrhunderts in der Türkei lebten, sind
gerade noch 13 000 verblieben. Oder eine andere Zahl:
Vor 60 Jahren betrug der Anteil der Christen an der Be-
völkerung der Türkei 20 Prozent; heute sind es weniger
als ein einziges Prozent, 0,15 Prozent, um genau zu sein.
Auch der Fortbestand der über zweieinhalb Jahrtau-
sende alten aramäischen Sprache – der Sprache, in der
Jesus Christus gesprochen hat – ist gefährdet. Es ist da-
her wichtig, uns an die Seite der syrisch-orthodoxen
Christen zu stellen. Nur durch diese Initiativen einzelner
Länder und der Europäischen Union hat das Kloster eine
Chance, zu überleben. Ohne unsere Solidarität, so hat es
der Klostervorsteher Erzbischof Aktas mehrfach betont,
würde es das Kloster Mor Gabriel heute nicht mehr ge-
ben.
Mit der Debatte um das Kloster Mor Gabriel berühren
wir eine Vielzahl angrenzender Themenfelder. Wir kön-
nen sie hier und heute nicht in der Tiefe diskutieren. Da-
für reicht die Zeit nicht, und dafür sind sie jeweils in sich
zu wichtig.
Aber zumindest vier Stichworte möchte ich kurz be-
nennen:
Erstens die Frage nach der Nähe der Türkei zur EU:
Müssen wir von einem privilegierten Partner, mit dem
die EU ergebnisoffene Beitrittsverhandlungen führt,
nicht verlässliches und rechtssicheres Verhalten erwarten
können, insbesondere wenn – wie im Fall der Restaura-
tion des Klosters, das ja im Übrigen den Status eines
UNESCO-Weltkulturerbes besitzt – Fördermittel der EU
im Spiel sind? Der Umgang mit nichtmuslimischen Min-
derheiten entspricht nicht den Standards der Europäi-
schen Union. Der Fortschrittsbericht der Europäischen
Kommission listet seit Jahren Defizite auf.
Zweitens die Frage nach dem Umgang der Türkei mit
seiner Historie und Gegenwart bezüglich der Minderhei-
ten, ihrer Kultur und ihrer Sprache. Damit ist die Verbin-
dung zu den Massakern an den Aramäern und den Arme-
niern nicht weit. Können wir zulassen, dass der
Völkermord bis heute geleugnet wird? Oder sollten wir
hier, ähnlich wie Frankreich es im vergangenen Jahr vor-
gemacht hat, noch deutlicher Position beziehen? Immer-
hin hat das Europäische Parlament Ende März 2012 be-
schlossen, sich dafür einzusetzen, dass die Türkei die
religiösen Minderheiten, namentlich die Aramäer, aner-
kennt und unterzeichnete Verträge zu ihrem Schutz auch
umsetzt.
Drittens die Frage nach der Integration: Wie können
wir den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass, um es
mit Christian Wulffs Worten zu sagen, „der Islam zu
Deutschland gehört“, wenn sich nicht gleichzeitig musli-
misch geprägte Länder, zumal solche mit einer solchen
Nähe zu Europa wie die Türkei, ihrerseits um die Inte-
gration von religiösen Minderheiten bemühen? Zwar hat
das eine rechtlich nicht notwendig mit dem anderen zu
tun, doch die Stimmung, das Klima in der Bevölkerung
für eine positive Integration des Islam hängt stark von
gegenseitigen Handlungen ab. Im Übrigen unterstützen
viele der in Deutschland lebenden Muslime diesen An-
satz.
Viertens die Frage nach der Religionsfreiheit insge-
samt. Die Wahrung der Menschenrechte im Allgemeinen
und – in diesem Fall – des Rechtes auf Religionsfreiheit
sind für die Bundesrepublik ein hohes Gut. Die Türkei
garantiert als laizistischer Staat die Religionsfreiheit per
Verfassung. Sie hat auf dem Gebiet der praktischen Um-
setzung große Fortschritte gemacht. Zu nennen sind
etwa die Erlaubnisse für Gottesdienste der griechisch-or-
thodoxen Christen im ehemaligen Kloster Sümela und
armenischer Christen in der Kirche auf der Insel Akda-
mar in den Jahren 2010 und 2011. Auch im Stiftungs-
recht hat es seit 2008 erhebliche Verbesserungen gege-
ben. Zu begrüßen ist nicht zuletzt das Dekret mit
Gesetzeskraft vom 27. August 2011. Dieses gibt religiö-
sen Gemeindestiftungen das Recht, binnen zwölf Mona-
ten nach Inkrafttreten die Rückgabe von Immobilien zu
verlangen, die ihnen nach 1936 durch Enteignung entzo-
gen wurden. Alternativ besteht ein Entschädigungsan-
spruch zum heutigen Marktwert. Doch bis heute bleiben
viele Benachteiligungen in rechtlicher und sozialer Hin-
sicht bestehen. Trotz einiger kleiner Fortschritte in den
vergangenen Jahren ist die Religionsfreiheit in der Tür-
kei nach wie vor stark eingeschränkt; insbesondere sind
die Rechte betroffen, Eigentum zu besitzen, eigene Ge-
betsstätten zu errichten und Geistliche auszubilden.
Wir behandeln also hier ein sensibles Thema im Kon-
text einer vielfältigen Problemlage. Umso wichtiger
scheint mir, dass wir mit einer starken Stimme reden,
und ich bitte Sie daher um Zustimmung für unseren An-
trag. Wir hatten über die Möglichkeit eines gemeinsa-
men Antrags gesprochen. Unter dem Drängen der Zeit
sind die Fraktionen von CDU/CSU und der FDP in Vor-
leistung gegangen. Die SPD hat nun doch noch einen ei-
genen Antrag formuliert. Das ist schade, zumal es keinen
großen inhaltlichen Dissens zu unserem Antrag gibt und
der Antrag der SPD nicht wirklich weiterführend ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22147
(A) (C)
(D)(B)
Doch sollen nicht unser politischer Alltag und oder un-
sere wechselseitigen „Spielchen“ heute das Thema sein.
Vielmehr geht es um das Kloster Mor Gabriel und um
den Schutz der christlichen und anderer Minderheiten in
der Türkei.
Ich darf Sie daher um breite Zustimmung bitten.
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Vor wenigen
Wochen haben wir hier im Plenum das erste Mal den
Antrag der Koalitionsfraktionen beraten. Damals stand
ein weiterer Prozesstag gegen den Stiftungsvorsitzenden
des Klosters, Herrn Kuryakos Ergün, gerade bevor. Ihm
wird vorgeworfen, er habe sich in seiner Funktion als
Stiftungsvorsitzender fremden Boden angeeignet. Das
Kloster habe mit einer Mauer widerrechtlich öffentli-
chen Grund eingefasst. Umliegende Dörfer, aber auch
die staatliche Forstbehörde, klagten. Die Debatte im
Bundestag war ein wichtiges Zeichen, in der deutlich
wurde, dass wir alle diesen Prozess im Blickwinkel ha-
ben. Inzwischen haben wir verärgert zur Kenntnis neh-
men müssen, dass der Prozess dann abermals verscho-
ben wurde – ohne Begründung, zum elften Mal. Als
neuer Verhandlungstermin wurde der gestrige 13. Juni
festgelegt. Und heute wissen wir: Erneut vertagt – dies-
mal auf den 12. September.
Der bizarre Rechtsstreit zeigt, dass es hier um mehr
geht als um den Konflikt um eine Mauer. Die Mauer
steht schon lange. Sie war unter anderem in den Zeiten
des Kampfes des türkischen Staates gegen die PKK, wo
die Klöster des Tur Abdin mitten im Kampfgebiet lagen,
ein wichtiger Schutz. Die Mauer steht aber auch symbo-
lisch für den Schutz des Klosters. Wird sie niedergeris-
sen, ist das Kloster schutzlos und mit ihm das, was es in
seinem Kern ausmacht: der syrisch-orthodoxe christliche
Glauben. Daneben ist auch die Existenz des Klosters ge-
fährdet; denn seinen Unterhalt bestreitet es durch das
Bewirtschaften der umliegenden Felder. Auch diese Ei-
gentumsrechte wurden ihm in zurückliegenden Prozes-
sen streitig gemacht.
Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung: Das christ-
liche Kloster wurde vor circa 1 600 Jahren in rein christ-
licher Umgebung gegründet. Heute steht es inmitten ei-
nes muslimisch geprägten Umfelds. In die meisten
Nachbardörfer des Klosters sind nach den Kämpfen des
türkischen Staates gegen die PKK entweder die kurdi-
schen Familien zurückgekehrt, oder es haben sich tür-
kisch-muslimische Familien niedergelassen. Sie leben
von karger Landwirtschaft und bewirtschaften die Felder
neben dem Klostereigentum. Als Solitair steht hier hoch
über den Dörfern auf einem Hügel Mor Gabriel: Seit
dem 4. Jahrhundert ist es geistliches und soziales Zen-
trum der Christen, Sitz des Erzbischofs, Heimat für we-
nige Nonnen und Mönche und Wallfahrtsort. Unter der
Woche werden hier Schüler unterrichtet, es gibt Sprach-
kurse in aramäisch, der Sprache Jesu, die in diesem
Kloster noch gesprochen wird. Die Priesterausbildung
wurde vom türkischen Staat ja bereits 1980 verboten.
Wenn es nicht um die Steine dieser Mauer geht: Um
was geht es dann? Es geht wohl schlicht um die Macht,
nämlich, ob den aramäischen Christen ihre über
1 600 Jahre alten Rechte zugesprochen werden. Und
diese Rechte beinhalten nicht nur ihre Duldung, sondern
auch die Garantie darauf, ihre Rechte durch den Schutz
des Staates gewährleistet zu bekommen. Und da ist das
Angebot der Türken, das Kloster könne ja das eigene
Land nach der Enteignung pachten, ein verräterisches
Zeichen. Man will das Kloster in Abhängigkeit halten,
ihm die Selbstständigkeit nehmen.
Der Deutsche Bundestag hat sich in den vergangenen
Jahren kontinuierlich mit dem Überlebenskampf des
Klosters beschäftigt. Fraktionsübergreifend haben wir
versucht, ein gemeinsames Zeichen zu setzen. Das ist
uns auch immer wieder gelungen – zuletzt 2009 in einem
Antrag der SPD, CDU/CSU und der FDP –, was auch
der türkischen Seite deutlich macht, dass es ein großes
Anliegen des Bundestages ist, sich für das Kloster einzu-
setzen.
Ich habe schon in meiner ersten Rede zu diesem An-
trag vor einigen Wochen deutlich gemacht, dass es uns
sehr verwundert, dass die Regierungsfraktionen es dies-
mal nicht für notwendig gehalten haben, erneut ein ge-
meinsamen Zeichen des Deutschen Bundestages in
Richtung türkischen Staat zu senden. Nach der ersten
Lesung habe ich bei Ihnen, Frau Granold, nachgefragt,
ob ein gemeinsamer Antrag nicht möglich und vor allem
effektiver wäre. Ich habe Sie gebeten, die Opposition
einzubinden. Sie lehnten nach einigen Tagen Bedenkzeit
ohne Begründung ab.
Wir hätten ja, so meinten Sie dann im Ausschuss, die
Möglichkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen und damit un-
seren gemeinsamen Willen zu dokumentieren. Verehrte
Frau Granold, dies ist mit Sicherheit nicht das, was ich
und meine Fraktion unter einer gemeinsamen Initiative
verstehen, wobei ich damals im Plenum schon zum Aus-
druck gebracht habe, dass Ihr Antrag ergänzungsbedürf-
tig ist. Wir haben Ihnen das nun mit unserem Antrag vor-
gemacht!
Sie schildern ausführlich, in welchen Instanzen türki-
sche Gerichte gegen Mor Gabriel entschieden haben.
„Das Kloster und die örtliche Gemeinde sehen sich in ih-
rer Existenz bedroht“, heißt es. Dem stimme ich unein-
geschränkt zu.
Auch den weiteren Ausführungen und Forderungen in
Ihrem Antrag stimme ich zu. Aber er ist wenig konkret.
Die kulturelle und historische Einbettung des Klosters
zum Beispiel ist für das Verständnis der Situation und
der gegenwärtigen zahlreichen Rechtsstreitigkeiten un-
erlässlich. Wir weisen nun auf den kulturhistorischen
Kontext deutlich hin.
Auch hat sich die Türkei vor knapp 90 Jahren im Lau-
sanner Vertrag dazu verpflichtet, dass Minderheiten die
gleichen Rechte besitzen wie muslimische Türken. Die
syrisch-orthodoxen Christen werden in der Realpolitik
der türkischen Regierung aber nicht als Minderheit in
diesem Sinne verstanden, ein Beispiel, wie problema-
tisch der Umgang der türkischen Republik mit den Min-
derheiten nach wie vor ist. Daher fordern wir in unserem
Antrag konsequenterweise die Bundesregierung dazu
22148 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
auf, sich dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung
den Minderheitenstatus gemäß dem Lausanner Vertrag
auch wirklich einhält.
Ebenso fordern wir, dass die türkische Regierung den
Vorbehalt zu Art. 27 des Paktes über bürgerliche und
politische Rechte, IPbpR, in dem die Minderheitenrechte
geregelt sind, endlich streicht. Und weiter: Zu einem
ernsthaften Minderheitenschutz gehört außerdem, dass
die Türkei die Europäische Charta für Regional- und
Minderheitensprachen und die Rahmenkonvention zum
Schutz nationaler Minderheiten unterzeichnet.
Ich möchte mit einer allgemeinen Bemerkung zum
Minderheiten- und Religionsverständnis enden. Verehrte
Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU, wer mit dem
Finger auf andere zeigt, sollte beachten, dass vier Finger
derselben Hand auf einen selber deuten. Nach meiner
Auffassung sind die Christen und ihre historische und
moderne Kultur ein wichtiger Bestandteil auch des mo-
dernen Lebens und der Kultur in der Türkei. Sie gehören
also zur Türkei. Ihr Fraktionsvorsitzender Volker Kauder
erklärte neulich, dass der Islam nicht zu Deutschland ge-
höre. Ich sehe das anders: Der Glaube und die Kultur
von muslimischen Menschen, die seit vielen Jahrzehnten
friedlich in Deutschland leben, ist ein Teil unseres Le-
bens geworden und darf nicht ausgegrenzt werden. Er
gehört ebenso wie die Gläubigen inzwischen zu uns. Wer
das nicht akzeptiert, ist in seinen Forderungen nach der
Anerkennung der Christen und dem Kampf um den Er-
halt christlicher Stätten meines Erachtens nur begrenzt
glaubwürdig.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Pascal Kober (FDP): Wir debattieren heute erneut
über den Erhalt des syrisch-orthodoxen Klosters Mor
Gabriel, zu dem nun auch die SPD einen eigenen Antrag
eingebracht hat.
Eingangs möchte ich das Problem des Klosters Mor
Gabriel noch einmal kurz umreißen. Es gibt Befürchtun-
gen, dass das in der südöstlichen Türkei gelegene Kloster
enteignet und entwidmet werden soll. Mehrere Gerichts-
verfahren sind in diesem Zusammenhang anhängig, wo-
rin der Orden beschuldigt wird, illegal Land besetzt zu
haben. Daher sehen sich die Nonnen und Mönche bedau-
erlicherweise seit längerem juristischen Drangsalierun-
gen seitens der türkischen Behörden ausgesetzt.
Derzeit leben dort 14 Nonnen, 10 Mönche und unge-
fähr 40 Schüler. Die Bedeutung des Klosters Mor
Gabriel ergibt sich jedoch nicht aus der Anzahl der Men-
schen, die dort wohnen, arbeiten und ihren Glauben le-
ben. Das im Jahr 397 gegründete Kloster ist vielmehr
das geistige Zentrum der syrisch-orthodoxen christlichen
Minderheit in der Türkei und eines der ältesten christli-
chen Klöster weltweit.
Vor kurzem habe ich mich mit Vertretern des europäi-
schen Dachverbands der syrisch-orthodoxen Minderheit
getroffen. Sie bezeichnen das Kloster als ihre „letzte
Burg“ im Südosten der Türkei, die für den Fortbestand
dieser religiösen Minderheit in der Region von zentraler
Bedeutung ist. Hier wird der syrisch-orthodoxe Glauben
unterrichtet und weitergegeben, der für die Identität die-
ser religiösen Minderheit von zentraler Bedeutung ist.
Daher kommt dem Kloster eine größere Bedeutung zu,
denn es steht stellvertretend für die Situation der syrisch-
orthodoxen christlichen Minderheit in der Türkei. Von
ihm geht ein starkes Signal aus, wie die Türkei mit ihrem
religiösen und kulturellen Erbe, das zugleich auch unser
europäisches Erbe ist, umgeht.
Somit ist die Geschichte von Mor Gabriel zugleich
auch die schwierige Geschichte der syrisch-orthodoxen
Christen. Es ist die Geschichte einer religiösen Minder-
heit, die in der Türkei vor 100 Jahren noch 200 000 Mit-
glieder zählte, deren Zahl aber auf heute nur noch circa
13 000 Personen abgenommen hat. 3 000 von ihnen sind
in der Region um Mor Gabriel beheimatet. Sie berichten
seit Mitte 2008 von vermehrter widerrechtlicher Beset-
zung ihrer Grundstücke und sind nach Angaben von
Menschenrechtlern von Enteignungen bedroht. Im Zu-
sammenhang mit der erstmaligen Landvermessung zur
Anlage von Grundbüchern in der Region kam es zu zahl-
reichen Konflikten um Grundeigentum mit rund 300 an-
hängigen Gerichtsverfahren.
Der Streit um die Liegenschaften des Klosters Mor
Gabriel steht also emblematisch für die Probleme der sy-
risch-orthodoxen Christen und die Situation weiterer
nichtmuslimischer religiöser Minderheiten in der Türkei.
Zwar garantiert die türkische Verfassung die Religions-
und Gewissensfreiheit, die individuelle Glaubensfrei-
heit wird respektiert und die individuelle Religions-
ausübung ist frei möglich. Für nichtmuslimische Min-
derheiten bestehen jedoch weiter Einschränkungen ihrer
kollektiven Religionsfreiheit als Gruppen in Fragen der
Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte sowie ihrer
Möglichkeit, Geistliche auszubilden und Gebetsstätten
zu errichten. Unser Antrag möchte auf dieses nach wie
vor bestehende Problem hinweisen und die Türkei ermu-
tigen, weitere Reformen auf diesem Gebiet anzugehen.
Denn durchaus hat die Türkei in den letzten Jahren
auf diesem Gebiet Fortschritte gemacht. Im August 2011
verkündete Ministerpräsident Erdoğan eine neue Verord-
nung, wonach Stiftungen anerkannter religiöser Minder-
heiten Immobilien zurückerhalten sollen, die nach 1936
enteignet wurden. Diese Stiftungen können Immobilien,
die sie 1936 registriert und in der Folge der politischen
Krisen an den türkischen Staat verloren hatten, nach der
neuen Verordnung innerhalb eines Jahres grundsätzlich
zurückfordern. Die neue Verordnung soll zudem die Be-
weislast zugunsten der Stiftungen umkehren.
Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich begrüßen,
dass am 20. Februar dieses Jahres Vertreter der religiö-
sen Minderheiten einschließlich der syrisch-orthodoxen
Minderheit vor der türkischen Verfassungskommission
angehört wurden. Dies verbinde ich mit der Hoffnung,
dass sich die neue türkische Verfassung bei der Reli-
gionsfreiheit auf europäische Standards stützen wird und
die religiöse und kulturelle Vielfalt dieses Landes als Be-
reicherung sieht, die es zu schützen und zu erhalten gilt.
Denn die FDP-Fraktion unterstützt grundsätzlich den
Weg der Türkei in Richtung Europa und damit in Rich-
tung einer stärkeren Beachtung der Menschenrechte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22149
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(D)(B)
Unser Antrag enthält daher die Aufforderung, der sy-
risch-orthodoxen Minderheit in der Türkei im Einklang
mit der Europäischen Menschenrechtskonvention die
Rechte zu gewähren, die auch in der EU-Beitrittspartner-
schaft mit der Türkei eindeutig festgelegt sind. Des Wei-
teren fordert unser Antrag von der türkischen Regierung
die uneingeschränkte Einhaltung der Verpflichtungen
aus Art. 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche
und politische Rechte, also das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit aller religiösen Min-
derheiten.
Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD
hingegen fordert explizit, die türkische Regierung solle
die syrisch-orthodoxen Christen als Minderheit gemäß
dem Lausanner Vertrag anerkennen. Dies würde zwar
zunächst die rechtliche Situation dieser Minderheit ver-
bessern, es würde jedoch an der Situation der Religions-
freiheit in der Türkei nichts ändern und würde die Be-
deutung dieses schon sehr alten und statischen Vertrags
aufwerten. Wie ich soeben ausgeführt habe, ist es jedoch
das Anliegen unseres Koalitionsantrags, die freie Reli-
gionsausübung der syrisch-orthodoxen und auch aller
anderen religiösen Minderheiten in der Türkei vor allem
im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskon-
vention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte zu unterstützen. Daher scheint mir
ein expliziter Rückgriff auf den Vertrag von Lausanne
aus dem Jahr 1923 nicht sinnvoll. Aus diesem Grund
ziehe ich unseren eigenen Antrag ihrem Antrag vor.
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Vorgestern
fand in Midyat wieder ein Gerichtstermin gegen das
Kloster Mor Gabriel statt – und wurde wieder vertagt.
Wie schon zwölfmal vorher seit Mitte 2008. Es ist eine
unendliche und unglaubliche Geschichte von Enteig-
nungsversuchen dieses uralten Ortes aramäischer Reli-
gion und Kultur. Und eine Geschichte, wie eine Minder-
heit von vielen in der Türkei drangsaliert, ja verfolgt
wird. Eine Minderheit – nicht nur eine Glaubensgemein-
schaft. Insofern stellen die Angriffe und Übergriffe von
türkischer Seite auf das Kloster Mor Gabriel nicht nur
eine Bedrohung der Religionsfreiheit dar, sondern eine
eklatante Verletzung der Menschenrechte. Nicht um-
sonst stehen im Mittelpunkt der Prozesse, mit denen das
Kloster Mor Gabriel seit Jahren von der türkischen Justiz
überzogen wird, Eigentumsfragen. Jahrhundertealtes Ei-
gentum wird dem Kloster streitig gemacht.
Es geht um die freie Ausübung der Religion; ja, und
ihre Weitergabe an die nächsten Generationen. Es geht
um den Erhalt der uralten aramäischen Sprache für die
heutige Zeit. Aber es geht auch um die wirtschaftliche
Existenz dieser Minderheit, die einmal 200 000 Men-
schen in Ostanatolien zählte und heute nicht mehr als
2 000 zählt. Sie sollen entmutigt werden, weiterhin dort
zu leben, wo sie seit 3 500 Jahren verwurzelt sind – am
besten in alle Winde zerstreut, ohne Zusammenhang der
Sprache, der Kultur, der Tradition. Das ist das Ziel der
türkischen Maßnahmen gegen sie – und hier müsste un-
sere parlamentarische Aufmerksamkeit ansetzen und da-
mit möglicherweise Hilfe schaffen. Das aber heißt:
Schluss mit den wohlklingende, aber völlig wirkungslo-
sen Appellen an die türkische Regierung, die seit Jahren
verhallen!
Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist ein Beispiel
dafür: Er wiederholt einfach, was schon so oft gefordert
wurde: Einwirkung auf die türkische Regierung von
deutscher Regierungsseite – gut gemeint, aber die lang-
jährige Erfahrung zeigt, dass damit nichts erreicht wird.
Diesen Antrag haben wir bei der ersten Lesung bereits
abgelehnt und lehnen ihn auch jetzt ab.
Der Änderungsantrag der SPD bleibt leider ebenfalls
im Bereich des Appellativen. Er listet zwar wichtige De-
tails auf: so die Forderung, dass die Türkei der Europäi-
schen Charta für Regional- und Minderheitensprachen
sowie der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler
Minderheiten vorbehaltlos beitritt und den Pakt über
bürgerliche und politische Rechte, der Minderheiten-
rechte garantiert, aus dem Jahr 2003 ebenfalls vorbehalt-
los einhält.
Aber das allein wird nicht ausreichen, um der aramäi-
schen Minderheit, wie anderen Minderheiten auch, die in
der Türkei leben, einen gleichberechtigten Status zu er-
möglichen.
Schon bei der ersten Lesung des Koalitionsantrags im
April dieses Jahres habe ich vorgeschlagen, über „andere
solidarische Hilfen“ für Mor Gabriel nachzudenken,
zum Beispiel über einen von der Bundesregierung beauf-
tragten ständigen Beobachter aus dem christlichen oder
zivilgesellschaftlichen Bereich – anstelle der bisherigen
sporadischen Prozessbeobachter. Beim Verhandlungster-
min vorgestern war kein Beobachter anwesend – bei den
vielen Vertagungen und Verschiebungen ist das auch
kein Wunder. Aber das ist ja genau das, was die türki-
sche Seite erreichen will: internationales Desinteresse
nach so langer, zermürbender Zeit. Also müsste man
eine deutsche oder europäische Prozessbeobachtung
institutionalisieren – und jedesmal Information und Un-
terrichtung aus Midyat nach Europa verschicken.
Wir dürfen in dieser Menschenrechtsfrage nicht nach-
lassen – und nach den bisherigen Erfahrungen sind eben
Appelle nicht genug.
Insofern sind uns auch beide Anträge „nicht genug“,
das heißt: Wir werden sie ablehnen, im Fall des SPD-
Antrags außerdem auch deshalb, weil auch er in seinem
Begründungstext so tut, als habe es in der vergangenen
Legislaturperiode nur einen Antrag der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und FDP zur Situation des Klosters Mor
Gabriel gegeben. Dabei stammte der ursprüngliche An-
trag von der Linksfraktion – ich hatte ihn zusammen mit
Monika Griefahn und Claudia Roth formuliert. Die
Große Koalition hat ihn einfach kopiert und uns von der
gemeinsamen Antragstellung ausgeschlossen. So viel
Verdrehung der Wahrheit lassen wir nicht zu – schon aus
Gründen der politischen Kultur nicht und gerade dann
nicht, wenn es um den Umgang von Mehrheiten mit
Minderheiten im demokratisch gewählten Parlament
geht.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der Antrag der Koalition zum syrisch-orthodoxen Klos-
22150 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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(D)(B)
ter Mor Gabriel enthält viel Wahres, aber es fehlt auch
Einiges. Den Großteil der Ausführungen, Erläuterungen
und auch Forderungen im Antrag können wir ohne Wei-
teres unterstützen und mittragen. Seit den 90er-Jahren
haben immer wieder Abgeordnete meiner Fraktion das
Kloster besucht und die Religionsfreiheit in den auf die
Türkei bezogenen Debatten immer wieder angespro-
chen.
Deswegen haben wir dem Antrag im federführenden
Menschenrechtsausschuss zugestimmt und werden es
auch heute tun.
Wohler wäre uns gewesen, wenn wir nur den drei For-
derungen des Antrags hätten zustimmen müssen. Sie
sind richtig und verdienen unsere Unterstützung. Und
daher haben wir uns auch durchgerungen, oder sind viel-
mehr zu der Überzeugung gekommen, dass der Grund-
tenor des Antrages richtig ist.
Erwähnen möchte ich aber auch, dass ich Ihren Text
in seiner epischen Breite und etwas länglichen Ausfüh-
rung etwas misslich finde. Ellenlange Feststellungsteile
zur Welterklärung liefern viele Gründe, sich zu fragen,
ob man zustimmen kann, obwohl man mit den Forderun-
gen eigentlich d’accord ist, oder ob es nicht doch ein
Haar in der Suppe gebe, das der Zustimmung entgegen
stehe. Deshalb hatten wir im Ausschuss ja auch zunächst
den Antrag gestellt, über den Feststellungsteil und den
Forderungsteil getrennt abzustimmen. In diesem Fall
hätten wir unterschiedlich votiert: Ihren ellenlangen und
ideologisch dann doch leicht verbrämten Feststellungs-
teil abgelehnt und den Forderungen zugestimmt.
Ich sage „ideologisch leicht verbrämt“, weil ich die
Aufarbeitung der Problematik der Religionsfreiheit in
der Türkei in diesem Antrag für defizitär und einseitig
halte. Man muss beispielsweise mehr zu der großen
Minderheit der Aleviten in der Türkei sagen, die auch
massive Probleme hat. Wenn in dem Antrag schon Vie-
les so fein aufgedröselt wird, können Sie nicht nur über
das Kloster und die Rechtsprobleme sprechen, sondern
müssen auch andere Fragen thematisieren; wo hat sich
etwas verbessert und wo nicht.
Uns als Opposition bringt Ihr Antrag in eine unange-
nehme Lage: Selbstverständlich wollen wir die Türkei
politisch unter Druck setzen, die Frage des Klosters Mor
Gabriel zu lösen. Und auch die Religionspolitik in der
Türkei ist mehr als fragwürdig. Aber es werden längst
nicht alle Fragen von diesem Antragstext erfasst.
Sie waren so entgegenkommend, einen konkreten
Verbesserungsvorschlag, den ich in der 62. Sitzung des
Menschenrechtsschusses unterbreitete, in der wir über
Ihren Antrag debattierten, in den Antrag aufzunehmen.
Dort steht nun in Forderung 2 richtigerweise nicht nur
„nichtmuslimische Minderheiten“, sondern: „… nicht-
muslimische bzw. nichtsunnitische Minderheiten“. Es
wäre schön, wenn wir künftig öfter an solchen Stellen
zusammenarbeiten. Und das fällt umso leichter, wenn
man Inhalte, Fragen und Textquellen, bei denen schon
im Vorhinein klar ist, dass sie auf der jeweils anderen
politischen Seite nicht zustimmungsfähig sind, einfach
weglässt oder notfalls zumindest in die Begründung ei-
nes Textes verschiebt.
Die Gerichtsverfahren gegen das syrisch-orthodoxe
Kloster Mor Gabriel stellen bedauerlicherweise die
Spitze des Eisberges ständiger und bereits langanhalten-
der Bedrohungen und Übergriffe dar, denen die Aramäer
als nicht anerkannte indigene Minderheit in der Türkei
ausgesetzt sind und die zu einem fast vollständigen Exo-
dus der Aramäer aus ihrer Heimat im Südosten der Tür-
kei geführt haben. Es ist wichtig und notwendig, in den
einzelnen, bekannt werdenden Fällen wie im Fall des
Klosters Mor Gabriel sich gegen die Bedrohung zu stel-
len und zu versuchen, das Schlimmste abzuwenden. Die-
ser Einzelfall, der traurige Berühmtheit erlangt hat, darf
jedoch nicht vergessen lassen, dass zahlreiche andere
Kirchen und Klöster, aramäische Ortschaften und viele
Aramäer als Einzelpersonen (auch mittelbar hier in
Deutschland) mit Hunderten von Enteignungsverfahren
konfrontiert sind, die ihr Eigentum bedrohen und denen
man weitgehend rechtlos gegenübersteht.
In dem langen Feststellungsteil wird aber leider an
der einen oder anderen Stelle deutlich, welchen Fehler
insbesondere die Union immer wieder begeht, wenn sie
versucht, für das Menschenrecht auf Glaubens- und Re-
ligionsfreiheit einzutreten. Denn Sie setzen bei diesem
Thema stets doppelte Standards an. Was Sie vollkom-
men zu Recht für verfolgte Christinnen und Christen in
anderen Staaten fordern, sind Sie zugleich nicht bereit,
den Muslimas und Muslimen in Deutschland zuzuerken-
nen. Selbstverständlich ist es richtig, von der türkischen
Regierung zu fordern, dass nichtmuslimische Minder-
heiten Rechtspersönlichkeit erlangen und als anerkannte
Minderheiten ihre Rechte uneingeschränkt ausüben kön-
nen. Dann müssen Sie aber auch endlich einsehen, dass
die Bundesrepublik Deutschland ebenso in der Pflicht
steht, dass nichtchristliche Minderheiten Rechtspersön-
lichkeit erlangen und als anerkannte Minderheiten ihre
Rechte hier in Deutschland uneingeschränkt ausüben
können. Wir lehnen es – offenbar im Gegensatz zu
Ihnen – entschieden ab, bei der Durchsetzung der Men-
schenrechte und der Religionsfreiheit Doppelstandards
anzuwenden!
Und dann schwingt natürlich noch ein leiser Ton mit,
den ich hier in der Debatte kritisieren muss. Es ist doch
so, dass die CDU/CSU aus rein innenpolitischen und
ideologischen Interessen die Beitrittsperspektive der
Türkei, die diesbezügliche Politik der EU und deren
Glaubwürdigkeit immer wieder torpediert und dann so
tut, als ob nur die mangelhafte Religionsfreiheit in der
Türkei das Hauptproblem wäre. Die Türkei kann man
nur mit einem glaubwürdigen und ernst gemeinten Kurs
dazu bringen, alle Kopenhagener Kriterien umzusetzen.
Die Türkei respektiert nach dem Lausanner Vertrag
nur zwei christliche Glaubensgemeinschaften, nämlich
die griechisch-orthodoxe und die armenisch-apostoli-
sche Kirche, zudem die jüdische Glaubensgemeinschaft.
Die Protestanten und Katholiken werden dort offiziell
nicht anerkannt. Die Ausbildung von Pfarrern ist nicht
möglich. Die Einreise von Pfarrern aus dem Ausland
wird erschwert, auch von Pfarrern der orthodoxen Kir-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22151
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(D)(B)
che. Das dürfen wir der Türkei als einem befreundeten
Land nicht durchgehen lassen.
Wir müssen deutlich machen: Wir fordern gleiche
Rechte für die Christen in der Türkei. Aber wir fordern
selbstverständlich auch gleiche Rechte für die Aleviten;
sie sind keine Christen. Sie bilden die größte religiöse
Gruppe neben dem sunnitischen Islam in der Türkei. Wir
verlangen von der Türkei auch, dass die Cem-Häuser mit
den Moscheen gleichgestellt werden und die Zwangsas-
similierung an den sunnitischen Islam von alevitischen
Kindern in der Schule aufhört, wie das auch der Europäi-
sche Gerichtshof für Menschenrechte von Ankara gefor-
dert hat.
Deswegen unterstützen wir Ihren Antrag, wir hoffen
aber sehr, dass unsere Kooperationsbereitschaft Ihnen
ein wenig zu denken gibt und Sie sich unsere Kritik-
punkte ebenfalls zu Herzen nehmen.
Zum Schluss noch kurz ein paar Worte zum eilig ge-
schriebenen und mitaufgesetzten Antrag der SPD. Er ist
besser als der der Koalition. Die Forderungen sind präzi-
ser und im wahrsten Sinne des Wortes menschenrechtli-
cher. Angesichts der Tatsache, dass der türkische Staat
versucht, dem syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel
und seinen Bewohnern die Existenz mit juristischen Mit-
teln zu erschweren, ist dies genau der richtige Ansatz.
Zudem kommt der Feststellungsteil ohne ideologische
Zwischentöne und ohne eine ähnlich einseitige Schwer-
punktsetzung auf das Christentum aus, wie es im Koali-
tionsantrag der Fall ist. Selbstverständlich werden wir
ihm deshalb auch zustimmen. Aber eine Bemerkung sei
mir gestattet; auch die Kolleginnen und Kollegen der
SPD haben im Feststellungsteil offensichtlich die Alevi-
ten vergessen, wenn Sie sagen: „der Umgang mit nicht-
muslimischen Minderheiten entspricht nicht den Stan-
dards des Europäischen Union“. Sie lassen hier also mal
eben so etwa 20 Prozent der türkischen Bevölkerung un-
erwähnt. Wenn sich schon die Koalition in ihrem Antrag
bereit erklärt, hier Änderungen vorzunehmen und von
„nicht-sunnitischen Minderheiten“ zu sprechen, dann
stünde es Ihnen gut zu Gesicht, dies an allen Stellen Ih-
res Antrags auch zu tun.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Tokio-Konferenz zu
einem entwicklungspolitischen Erfolg führen
(Tagesordnungspunkt 15)
Sybille Pfeiffer (CDU/CSU): Wenn am 8. Juli 2012
die internationale Gemeinschaft zur Tokio-Konferenz
zusammenkommt, so dient dies zwei Zielen: einerseits
dem Blick zurück auf bisher Erreichtes, andererseits
aber auch dem Blick nach vorn. Was erwartet Afghanis-
tan von der internationalen Gemeinschaft in der soge-
nannten Transformationsdekade, also den zehn Jahren,
die sich an die Transition anschließen werden? Vor allem
aber auch: Was erwartet die internationale Gemeinschaft
von Afghanistan. Was kann sie erwarten? Eines ist klar:
Afghanistan ist eine Generationenaufgabe. Vieles wurde
schon erreicht. Unser Antrag benennt exemplarisch Er-
folge aus den unterschiedlichen Sektoren des deutschen
Engagements. So wurden mit deutscher Hilfe im Norden
des Landes deutliche Verbesserungen bei der Arbeit der
staatlichen Institutionen, der Energieversorgung, beim
Zugang zu Trinkwasser, im Bereich Grund- und Berufs-
bildung sowie bei der Privatwirtschaftsentwicklung er-
zielt. Dies alles wäre – so umstritten es auch in der öf-
fentlichen Meinung sein mag – ohne die militärische
Komponente des Einsatzes nicht erreicht worden. Das
ISAF-Mandat – und damit auch der Einsatz der Bundes-
wehr – ist das Fundament für eine verbesserte Sicher-
heitslage und den Wiederaufbau des Landes. Deshalb
gilt an dieser Stelle mein Dank sowohl den Soldaten als
auch den Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit.
Auf der anderen Seite bestehen aber auch nach wie
vor erhebliche Entwicklungsdefizite. Afghanistan bleibt
ausweislich des Human Development Index der Verein-
ten Nationen eines der ärmsten Länder der Welt. Dies
wird regelmäßig durch Indikatoren wie Lebenserwar-
tung, Bildungsniveau und Einkommen reflektiert.
Genauso berechtigt wie es also ist, auf Erfolge hinzu-
weisen, verstehe ich auch diejenigen, welche sich Sor-
gen um die zukünftige Entwicklung des Landes nach
dem Abzug der militärischen Kampfverbände nach 2014
machen. Aber es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu
stecken. Die internationale Gemeinschaft hat Afghanis-
tan auf der Bonner Afghanistan-Konferenz im Novem-
ber 2011 und jüngst erneut im Rahmen des G-8-Gipfels
in Camp David ihre Solidarität zugesichert. Wir werden
die afghanische Bevölkerung auch langfristig nicht im
Stich lassen, sondern ihr weiterhin mit ziviler Hilfe, aber
auch mit der Unterstützung der afghanischen Sicher-
heitskräfte zur Seite stehen.
Der mit dem Ende der militärischen Präsenz verbun-
dene Paradigmenwechsel, weg von schneller Sichtbar-
keit hin zu nachhaltiger Entwicklung, wird vermutlich
nicht ohne Auswirkungen auf die öffentliche Debatte
bleiben. Die zu erwartende Abschwächung des außen-
und sicherheitspolitischen Diskurses birgt auch die Ge-
fahr, dass Afghanistan vom Radar der internationalen
Gemeinschaft verschwindet, sobald andere Konfliktre-
gionen – und derer gibt es derzeit nun wahrlich genug –
in den Vordergrund treten. Hierüber müssen wir uns Ge-
danken machen.
Unser Leitbild für die kommenden Jahre wird es sein,
Afghanistan bis 2024 – dem Ende der Transformations-
phase – zu einem sicheren und stabilen Staat zu machen.
Denn wir dürfen nicht vergessen: Sicherheit in Deutsch-
land braucht Stabilität in Afghanistan. Genauso wie es
ohne eine erfolgreiche Sicherheitspolitik keine Entwick-
lung geben kann, kann es keine dauerhafte Befriedung
ohne Entwicklung geben. Deshalb arbeitet Deutschland
gemeinsam mit den anderen 40 Partnern dafür, dass
Afghanistan stabil und sicher ist. Wir wissen aus der
Historie: Nur durch die Entwicklung des Landes kann es
gelingen, dem Terrorismus dauerhaft den Boden zu ent-
ziehen. Erinnern wir uns: 2001 – zu Beginn des Einsat-
zes – bestand der Nährboden für terroristische Aktivitä-
22152 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
ten aus einer fehlenden staatlichen Ordnung, fehlender
Rechtsstaatlichkeit, fehlenden Bildungschancen und feh-
lenden Perspektiven für die Bevölkerung. Bei allen nach
wie vor bestehenden Problemen hat sich dies grundle-
gend gewandelt.
Wie also wird es weitergehen? Der Entwicklungszu-
sammenarbeit wird in der Transformationsdekade eine
noch größere Rolle zukommen. Im Rahmen der anste-
henden Afghanistan-Konferenz in Tokio soll die Unter-
stützungszusage der internationalen Gemeinschaft in den
kommenden Jahren mit Leben erfüllt werden.
Die Bundesregierung ist hier mit gutem Beispiel vo-
rangegangen und hat sich zu einer Verstetigung der Mittel
auf derzeitigem Niveau, 430 Millionen Euro, bekannt.
Dies ist nicht nur wegen der bereits angesprochenen De-
fizite notwendig, sondern auch, um die wirtschaftlichen
Risiken abzufedern, die sich aus dem Abzug der auslän-
dischen Truppen ergeben werden. Dennoch appelliere
ich dafür, ehrlich mit uns selber zu sein: Wir reden von
einem langfristigen Engagement. In den vergangenen
Jahren waren zur Legitimierung des militärischen Ein-
satzes schnell sichtbare Erfolge gefragt. Die Zeitlinien
einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit hinge-
gen bemessen sich mehr in Jahrzehnten, denn in Jahren.
Im Fokus werden nach Übergabe der Sicherheitsverant-
wortung also Programme und Projekte stehen, die nicht
primär schnelle Sichtbarkeit, sondern nachhaltige Ent-
wicklung ermöglichen. Darauf ist die deutsche Entwick-
lungszusammenarbeit, die immer schon langfristig und
nachhaltig ausgerichtet war, jedoch besser eingestellt als
die anderer Partner. Deswegen werden etwaige Anpas-
sungen im deutschen entwicklungspolitischen Portfolio
auch geringer ausfallen als jene anderer Partner. Ein
noch stärkeres deutsches Engagement wäre aus meiner
Sicht beispielsweise im Bereich der ländlichen Entwick-
lung wünschenswert. Denn die Generierung von Be-
schäftigung und Einkommen im ländlich geprägten Af-
ghanistan ist gerade auch hinsichtlich der Gefahr eines
Wiedererstarkens der Taliban nach Abzug der internatio-
nalen Kampftruppen von übergeordneter Bedeutung.
Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht – und wer-
den dies auch weiterhin tun –, dass Deutschland im Ge-
genzug von der afghanischen Regierung verstärkte An-
strengungen in den Bereichen gute Regierungsführung,
Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung erwartet.
Damit ist das auf der Bonner Afghanistan-Konferenz
Ende letzten Jahres vereinbarte Prinzip des Quid pro
Quo (Zug um Zug) angesprochen. Fortschritte in den an-
gesprochenen Bereichen müssen fortlaufend überprüft
und vonseiten der Gebergemeinschaft bewertet werden.
Deutschland hat Afghanistan klar signalisiert, dass es
bereit wäre, Finanzmittel auszusetzen oder zu kürzen,
falls bestimmte Reformziele seitens der afghanischen
Regierung nicht erreicht werden. Dies sind wir nicht zu-
letzt auch unseren eigenen Steuerzahlern schuldig.
Abschließend erlauben Sie mir in diesem Zusammen-
hang die Bemerkung, dass sich die veränderte Aufga-
benstellung in der Transformationsdekade – weg von der
Umfeldstabilisierung hin zu einer noch stärkeren Fokus-
sierung auf eine nachhaltige Entwicklungszusammenar-
beit – auch in einer sukzessiven Verschiebung der Fi-
nanzmittel niederschlagen muss. Das heißt, dass es zu
einer finanziellen Abschmelzung der im AA angesiedel-
ten
Maßnahmen der Umfeldstabilisierung bei entspre-
chender Verlagerung der Mittel in den Einzelplan des
BMZ kommen muss. Dies ist zwischen den Ressorts
mittlerweile auch grundsätzlich Konsens. Doch der Teu-
fel steckt wie so oft im Detail. Auch an dieser Stelle
müssen in den kommenden Monaten konkrete Vorstel-
lungen entwickelt werden. Diesen Klärungsprozess wol-
len wir parlamentarisch begleiten.
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Ich freue mich,
dass wir heute einen für unser gesamtes Afghanistan-En-
gagement so wichtigen Antrag beraten. Er ist entwick-
lungspolitisch bedeutsam, mehr noch: Er passt in unsere
außenpolitische Strategie. Deshalb möchte ich meine
heutigen Ausführungen auf diese außenpolitische Di-
mension konzentrieren, da der entwicklungspolitische
Kern bereits intensiv erörtert wurde.
Der vorliegende Antrag steht nicht isoliert für sich
selbst, sondern ist die konsequente Fortschreibung der
politischen Beschlüsse, die sich mit der Neuausrichtung
unseres außen- und sicherheitspolitischen Ansatzes in
Afghanistan beschäftigen. Als wir Anfang des Jahres das
neue Mandat für ISAF mit großer Mehrheit verabschie-
det haben, war es unser zentrales Anliegen, die An-
schlussfähigkeit der bis 2014 laufenden Transition an
das sich anschließende Transformationsjahrzehnt – 2015
bis 2024 – sicherzustellen.
Diese kohärente Planung aus Stärkung des zivilen
politischen Prozesses und Übergabe der Sicherheitsver-
antwortung wird einerseits durch die beschlossenen
Schwerpunkte des ISAF-Mandates und andererseits
durch die Ergebnisse der Bonner Afghanistan-Konferenz
vom Dezember 2011 gewährleistet. Ich habe bei der ers-
ten Lesung zum neuen Mandat ausgeführt, dass ich bei-
des zusammen für eine erhebliche politische Leistung
dieser Bundesregierung und ihrer Partner halte. Bei die-
ser Neuausrichtung haben wir auf vier Aspekte besonde-
ren Wert gelegt: erstens Stärkung der Ausbildung der
ANSF, zweitens Restrukturierung des deutschen Ein-
satzkontingents, drittens regionale Einbettung des Tran-
sitionprozesses, viertens Ausrichtung des zivilen Enga-
gements.
Da wir heute über die künftige Ausrichtung des zivilen
Engagements – und hierbei insbesondere des entwick-
lungspolitischen Anteils – diskutieren sowie grundsätz-
lich die sicherheitspolitisch notwendigen Entscheidun-
gen getroffen haben, möchte ich im Weiteren gerne auf
die regionale Einbettung unserer künftigen Afghanistan-
Politik bei den nördlichen Anrainerstaaten abheben.
Es wurde durch die Kollegin Pfeiffer völlig zu Recht
darauf hingewiesen, dass im Verlauf der Transformations-
dekade der Schwerpunkt von der Umfeldstabilisierung
hin zu einer noch stärkeren Fokussierung auf eine nach-
haltige Entwicklungszusammenarbeit verlagert werden
muss. Gleichzeitig bleibt die Stabilisierung Afghanistans
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22153
(A) (C)
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untrennbar mit der Stabilität in der Region verbunden.
Dieser außenpolitische Zusammenhang wird insbeson-
dere in der ersten Hälfte des Jahrzehnts, von 2014 bis
2019, zu beachten sein, und dies vor dem Hintergrund
der Tatsache, dass regionale Zusammenarbeit trotz der
Vielzahl regionaler Organisationen und bilateraler bzw.
trilateraler Gipfelprozesse sowohl politisch als auch öko-
nomisch und gesellschaftlich unterentwickelt ist. Die
Gründe hierfür sind laut Antwort der Bundesregierung –
Drucksache 17/6218 – auf die Kleine Anfrage der Kolle-
ginnen und Kollegen der Grünen vom letzten Jahr „unter
anderem regionale politische Konflikte, unterschiedliche
wirtschaftliche Entwicklungsstände, divergierende wirt-
schaftliche Interessen und gegenseitiges Misstrauen.
Weitgehende Einigkeit herrscht hinsichtlich der gravie-
renden regionalen Probleme: Terrorismus, Extremismus,
Drogenhandel, Flüchtlinge.“
Wir werden also weiterhin aufpassen müssen, dass
insbesondere in und mit den nordafghanischen Anrainer-
staaten Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan
kein Konfliktpotenzial durch eine wahrgenommene Be-
vorteilung Afghanistans entsteht. Denn wir als Deutsche
und die internationale Gemeinschaft wollen das Finan-
zierungsniveau für entwicklungspolitische Maßnahmen
auf hohem Niveau halten. Es gilt, das Störpotenzial im
Zusammenhang mit den in Nordafghanistan beheimate-
ten ethnischen Minderheiten so gering wie möglich zu
halten.
Die Bundesregierung fördert beispielsweise seit 2010
ein Programm mit dem Titel „Pakistan – Afghanistan –
Tajikstan Regional Integration Programme“, PATRIP.
Dessen Zielsetzung ist – ich beziehe mich hier wieder
auf die erwähnte Antwort der Bundesregierung – „die
Förderung des grenzüberschreitenden Handels und
Austauschs, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Ent-
wicklung und politischen Stabilisierung der volatilen
Grenzregionen zu leisten. Soziale und wirtschaftliche In-
frastrukturmaßnahmen werden in enger Zusammenarbeit
mit der lokalen Bevölkerung geplant und umgesetzt. Seit
2010 wurden grenzüberschreitende Projekte an der
Grenze Afghanistan-Tadschikistan sowie an der Grenz-
region zu Pakistan – Brücken, Bewässerungskanäle, Re-
paratur von Wasserkraftwerken – durchgeführt.“
Diese außenpolitische Dimension unseres Engage-
ments in Afghanistan ist seit langem erkannt, muss je-
doch in der ersten Hälfte der Transformationsdekade
weiter berücksichtigt werden. Dafür werbe ich heute!
In Ergänzung dieses richtigen Ansatzes müssen bei
grenzüberschreitenden Aktivitäten die Anstrengungen
der NATO zur Sicherung ihrer Versorgungsrouten bis
2014 gesehen werden. Das wird viel Geld kosten. Von
diesen Regelungen profitieren die Anrainerstaaten aus-
drücklich; ein erstes Abkommen mit Kasachstan, Kirgi-
sien und Tadschikistan wurde durch die NATO bereits
unterschrieben. Allerdings werden wir noch zusätzliches
politisches Kapital investieren müssen, um die regionale
Einbettung des komplexen Überganges von Transition
zu Transformation zu organisieren und dann in der ersten
Phase der Transformation zu stabilisieren. PATRIP und
Logistikabkommen sind wichtig; aber politisch kommt
es darauf an, wie wir die nördlichen Anrainerstaaten da-
bei einbinden wollen und können, ohne bestehendes
Konfliktpotenzial zu vergrößern. Es ist unsere politische
Aufgabe, unsere wesentliche Leistung, dieses Konflikt-
potenzial auszuloten und deutlich zu reduzieren.
Die regionale Zusammenarbeit wird weiterhin nur
langsam und schrittweise verbessert werden können.
Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Akteuren
der Region sind in erster Linie über verstärkte Zusam-
menarbeit bei Handel, Infrastrukturmaßnahmen, Ener-
giekooperation, Wassermanagement oder Ähnliches zu
realisieren. So kann es uns aber gelingen, die Transfor-
mationsdekade auch in der Region abzustützen.
Stefan Rebmann (SPD): Seit mehr als einem Jahr-
zehnt ist Deutschland innerhalb der ISAF-Gemeinschaft
am Einsatz in Afghanistan beteiligt. Wollte man zum jet-
zigen Zeitpunkt Bilanz ziehen, dürfte diese nicht allzu
viel Anlass zur Euphorie geben. Zwar sind durchaus
nennenswerte Erfolge zu verbuchen: Angefangen mit
der bloßen Existenz einer Verfassung, einer zentralstaat-
lichen Exekutive, einer kontrollierten Armee sowie einer
im Aufbau befindlichen Polizei – all dies gab es vor
2001 in Afghanistan nicht. Im zivilen wie auch im ent-
wicklungspolitischen Bereich haben wir gemeinsam mit
den NGOs dringend notwendige Projekte in Infrastruk-
tur, Bildung – Aufbau von Schulen, insbesondere für
Mädchen – und medizinischer Versorgung sowie beim
Zugang zu Elektrizität und Trinkwasser angestoßen und
gemeinsam umgesetzt. Diese Entwicklungen sind ge-
messen an der Situation vor 2001 durchaus als Erfolge
zu bezeichnen, allerdings gehen sie bei Weitem nicht so
weit, wie wir uns das wünschen würden. Sie sind oftmals
bedauerlicherweise nur punktueller Natur und reichen
definitiv nicht aus, um Afghanistan fortan sich selbst zu
überlassen.
Insgesamt ist es aber nicht gelungen, in Afghanistan
stabile demokratische Strukturen zu etablieren. Wir dür-
fen uns keinen Illusionen hingeben: An der Regierung
Karzai bestehen erhebliche Zweifel bezüglich der demo-
kratischen Legitimität und der politischen Integrität.
Nach wie vor beherrschen Korruption, Drogenökonomie
und die Missachtung von Menschen- und insbesondere
von Frauenrechten die politische Situation in Afghanis-
tan. Auch ist weder ein Versöhnungsprozess mit den Ta-
liban in Form von formaler und demokratischer Teilhabe
an der Macht in Afghanistan in die Wege geleitet wor-
den, noch ist es gelungen, die Taliban aus dem Land zu
vertreiben. Und auch die Warlords sind weiterhin die
entscheidenden lokalen Akteure vor Ort. Die Gefahr ei-
nes erneuten Bürgerkriegs in naher Zukunft ist damit
keineswegs gebannt.
Immer noch ist Afghanistan eines der ärmsten Länder
der Welt. Auf dem Index der Vereinten Nationen, dem
Human Development Index, HDI, von 2011, der Lebens-
erwartung, Bildungsniveau und Einkommen abbildet,
belegt Afghanistan gerade mal Platz 172 von insgesamt
187 Ländern. Hohe Arbeitslosigkeit, besonders unter Ju-
gendlichen, geringe Bildungsraten und, trotz aller Er-
folge, nach wie vor lückenhafte Versorgung mit Trink-
22154 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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wasser, Elektrizität und Medizin bestätigen dies. Auch
hat es das ISAF-Mandat nicht in Gänze geschafft, ein Si-
cherheitsfundament für die Arbeit der NGOs zu schaf-
fen. Und nicht zuletzt haben kulturelle Verfehlungen wie
die jüngsten Koranverbrennungen und fehlgeschlagene
Militäroperationen wie das Bombardement der Tanklas-
ter in Mazar-i-Sharif das Vertrauen der afghanischen Zi-
vilbevölkerung in die internationalen Streitkräfte massiv
geschädigt. Das ist die ernüchternde Bilanz der letzten
zehn Jahre.
Was aber bedeutet diese Entwicklung für die Zukunft
Afghanistans und für das weitere Vorgehen der interna-
tionalen Gemeinschaft? Die Flinte ins Korn zu werfen? –
Mit Sicherheit nicht. Der beschlossene Abzug der inter-
nationalen Truppen bis Ende 2014 ist richtig. Dies be-
deutet aber nicht, dass wir Afghanistan nach 2014 al-
leine lassen können oder dürfen. Das Land wird
weiterhin wird in besonderem Maße und auf lange Zeit
auf internationale Hilfe angewiesen sein. Die afghani-
sche Westminster-Demokratie werden wir vielleicht
nicht erreichen, aber wir müssen verhindern, dass Af-
ghanistan auf einen Status quo ante – das heißt vor 2001 –
zurückfällt und zu einem „failed state“ wird.
Das Land benötigt für den Aufbau staatlicher und
wirtschaftlicher Strukturen, aber auch für die Festigung
der innerafghanischen Sicherheitskapazitäten, Mittel, die
nach dem Abzug des Militärs nicht versiegen dürfen.
Die zivile Aufbauhilfe muss garantiert werden, um den
Menschen in Afghanistan eine Perspektive zu geben.
Hier ist die Verlässlichkeit der internationalen Politik un-
mittelbar gefordert.
Die bevorstehende Konferenz der so genannten Ge-
berländer in Tokio bietet hierfür die zentrale Chance,
eine dringend benötigte Agenda für den Aufbau des Lan-
des nach dem Truppenabzug 2014 auf den Weg zu brin-
gen. Die Bundesregierung hat als gewichtiges Mitglied
der ISAF-Gemeinschaft und als Mitglied der G 8 die
Möglichkeiten, entscheidende politische Impulse mit zu
setzen. Diese Chance muss genutzt werden. Dabei wer-
den sich die Ergebnisse der Tokio-Konferenz nicht allein
an der Höhe der Summe, die von der internationalen Ge-
meinschaft zum Wiederaufbau bereitgestellt wird, und
auch nicht an der Anzahl von Dokumenten, die auf der
Konferenz beschlossen werden, messen lassen. Was
letztlich zählt, ist die tatsächliche Schaffung sicherer,
demokratischer und stabiler Lebensbedingungen für
30 Millionen Afghaninnen und Afghanen.
Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Wer erin-
nert sich nicht an den 11. September 2001? Viele von
uns wissen noch exakt, was sie an diesem Tag getan ha-
ben und wann sie von den Anschlägen auf das World
Trade Center gehört haben.
Der 11. September 2001 ist ein Tag des gemeinschaft-
lichen Bewusstseins. Die meisten Menschen können
noch im Detail beschreiben, was sie getan haben, als sie
die schreckliche Nachricht gehört haben, mit wem sie
zusammen waren und wo sie die ersten Bilder der Flug-
zeuge sahen, die ins World Trade Center flogen.
Die Menschen spürten am 11. September 2001 unmit-
telbar, dass die Ereignisse in New York die Welt ver-
ändern würden, dass der Einsturz der Zwillingstürme
Reaktionen der Vereinigten Staaten und der Weltgemein-
schaft hervorrufen würde.
Am 7. Oktober 2001 begann der Krieg in Afghanis-
tan.
Dieser Krieg wurde auch begonnen, um die Men-
schen in Afghanistan aus der Tyrannei der Taliban zu be-
freien. Der Krieg brachte, trotz seiner dunklen Seite, den
Menschen mehr Freiheit, mehr Demokratie und mehr
Wohlstand.
Ende 2014 ist der ISAF-Einsatz in Afghanistan been-
det. Wir werden weiter das afghanische Volk auf dem
Weg zu Stabilität, Gleichberechtigung und wirtschaftli-
chem Aufschwung begleiten und unterstützen. Die
Transformation eines der ärmsten und am wenigsten ent-
wickelten Länder ist eine Generationenaufgabe. Mit dem
Abzug der militärischen Truppen wird sich unser Enga-
gement zwar verändern, aber unsere Solidarität und un-
ser Versprechen gegenüber Afghanistan bleiben langfris-
tig.
Vor diesem Hintergrund ist die im Juli in Tokio unter
dem Leitthema „Nachhaltige Entwicklungsstrategien für
Afghanistan“ zu den zivilen Aspekten der Transforma-
tionsdekade von 2015 bis 2024 stattfindende Konferenz
ein wichtiger Meilenstein. Ziel ist, die Entwicklung Af-
ghanistans zu einem voll funktionsfähigen, stabilen und
demokratischen Staat zu unterstützen.
In der Vergangenheit wurde bereits viel erreicht.
Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Frauen. Sie
haben am meisten unter den Taliban gelitten. 72 Prozent
aller Frauen erklären bei einer Umfrage in Afghanistan,
dass sich ihr Leben seit der NATO-Intervention im Jahr
2001 verbessert habe.
Das ist ein großer Erfolg, auf den wir und die Afgha-
nen stolz sein können. Denn der Grad der Entwicklung
eines Landes bemisst sich auch immer am Grad der Frei-
heit der Frauen.
Nach dem Truppenabzug 2014 rechnen 37 Prozent
der Frauen mit einer Verschlechterung ihrer Situation.
86 Prozent haben Angst vor einer Rückkehr der Taliban.
Jede Fünfte verwies dabei auf drohende Einschränkun-
gen bei der Schulausbildung ihrer Töchter.
Eine Studie der Hilfsorganisation Oxfam zeigt deut-
lich, wie dringend notwendig unsere Unterstützung der
Frauen ist: Die Studie gibt an, dass 87 Prozent der Af-
ghaninnen schon Opfer von Gewalt in der Familie ge-
worden sind.
Im März dieses Jahres konstatierte die Menschen-
rechtsorganisation Human Rights Watch: „Afghanische
Frauen leiden unter Belästigung, Bedrohungen und
manchmal sogar Mord. Zwangsheiraten, die Verheira-
tung Minderjähriger und häusliche Gewalt sind weit ver-
breitet und noch immer zu sehr akzeptiert.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22155
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„Der Platz der Frau ist entweder das Haus ihres Man-
nes oder ihr Grab“, so lautet bis heute ein weit verbreite-
tes afghanisches Sprichwort.
Frauen leiden am meisten unter der fragilen Sicher-
heitslage. Sie werden diejenigen sein, die als erste in ih-
ren Freiheiten und Grundrechten eingeschränkt werden,
sollte sich die Situation in Afghanistan nach dem Trup-
penabzug destabilisieren. Es sind folglich insbesondere
die Frauen, die die internationale Gemeinschaft in ihren
Fokus rücken muss.
Die im Zuge der Friedensverhandlungen mit den Tali-
ban hart erkämpften Frauenrechte dürfen auf keinen Fall
zur Disposition gestellt werden. Das wäre ein falsch ver-
standener Friedensprozess.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, an dem
2011 auf der internationalen Afghanistan-Konferenz in
Bonn festgeschriebenen Prinzip des Quidproquo – also
langfristiges Engagement der internationalen Gemein-
schaft wird nur geleistet, wenn Reformfortschritte der
afghanischen Regierung sichtbar sind – insbesondere bei
den Frauenrechten festzuhalten.
Wir sind nur bereit, die afghanische Regierung zu un-
terstützen, wenn die Grundrechte der Frauen gewahrt
sind!
Ein weiteres Problem nach dem Ende des ISAF-Ein-
satzes ist die Entwicklung der afghanischen Volkswirt-
schaft. Schon heute kommt nur ein verhältnismäßig
geringer Anteil der finanziellen Unterstützung Afghanis-
tans auch direkt bei den Händlern und Produzenten vor
Ort an. Die meisten Güter, die ausländische Organisatio-
nen oder Militärs benötigen, werden im Ausland gekauft
und ins Land transportiert. Dies führt dazu, dass kaum
Arbeitsplätze in Afghanistan selbst geschaffen werden.
Neben der allgegenwärtigen Korruption ist dies vor
allem der mangelnden Verfügbarkeit der Güter vor Ort
geschuldet. Die dringende Aufgabe liegt in dem Aufbau
von privatwirtschaftlicher Produktion. Eine Steigerung
der lokalen Wertschöpfung ist essenziell für den Aufbau
von Afghanistan.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, ihren
Beitrag zur Stärkung der afghanischen Privatwirtschaft
zu leisten. Nur durch die Stärkung privater Betriebe und
deren Unternehmergeist kann die Abhängigkeit Afgha-
nistans von internationalen Unterstützungen verringert
werden.
Gleichzeitig kann auch die deutsche Wirtschaft ihren
Beitrag zum Aufbau Afghanistans bewirken. Unser Wis-
sen, unsere Technologien und unser Kapital können ei-
nen wichtigen Wachstumsschub auslösen. Die Bundesre-
gierung sollte sich daher verstärkt für Investitionen in
Afghanistan einsetzen.
Abseits der großen Städte und Zentren ist die Lage für
die Menschen dramatisch: Im ländlichen Raum ist die
Armut am größten, und im ländlichen Raum gelten die
staatlichen Institutionen und die von der Verfassung ga-
rantierten Rechte am wenigsten. Daher müssen wir den
ländlichen Raum in unseren Fokus nehmen. Wir sollten
Afghanistan dabei unterstützen, ihn als Lebensraum zu
entwickeln. In ihm müssen sich die Menschen versorgen
und sicher fühlen können.
Vernetzte Sicherheit bedeutet die ressortübergreifende
Zusammenarbeit und eine umfassende Vernetzung staat-
licher und nichtstaatlicher Akteure in Krisenregionen.
Dabei ist der vernetzte Ansatz mehr als das bloße Be-
schützen von Menschen und Dingen.
Der vernetzte Ansatz hat in den vergangenen Jahren
zu mehr Stabilität und Erfolg beim Wiederaufbau von
Afghanistan geführt.
Nach wie vor gilt, dass militärische Operationen al-
leine keinen Frieden schaffen und keine dauerhafte Si-
cherheit garantieren können. Das Militär kann jedoch
Zeit für diplomatische Lösungen oder die nötigen Si-
cherheit beim Wiederaufbau schaffen.
Mit der vernetzten Sicherheit werden Konfliktlö-
sungsmechanismen entwickelt, die die ganze Komplexi-
tät moderner Konfliktszenarien abbilden und einen um-
fassenden Lösungsansatz bieten.
Gerade für Afghanistan benötigen wir ein besonders
hohes Maß an Vernetzung. Die Bundesregierung sollte
diesen Weg weiter gehen.
Die Menschen in Afghanistan werden noch über viele
Jahre unsere Solidarität und unsere Unterstützung benö-
tigen. Dies gilt insbesondere für die Schwächsten der af-
ghanischen Gesellschaft: für die Frauen und Kinder.
Die westliche Welt hat eine besondere Verpflichtung,
Afghanistan auf seinem Weg der wirtschaftlichen und
demokratischen Entwicklung beizustehen. Auf der Kon-
ferenz in Tokio werden hierfür die Grundsteine gelegt.
Mit unserem Antrag zeigen wir den von uns zu leisten-
den Beitrag für ein friedliches und demokratisches Af-
ghanistan auf.
Heike Hansel (DIE LINKE): Vor einer Woche wur-
den 18 Zivilisten bei einem Luftangriff der NATO getö-
tet; am Dienstag kamen sieben Zivilisten bei einem An-
schlag auf Sicherheitskräfte ums Leben; jeden Tag
sterben dort Menschen durch Krieg. Am Montag verlo-
ren über 80 Menschen bei einem Erdbeben ihr Leben.
Das Dorf, in dem sie lebten, soll nun zum Massengrab
erklärt werden, weil eine Bergung der Toten nicht mög-
lich ist. Das sind die Nachrichten aus Afghanistan, wäh-
rend wir im Bundestag zur besten Debattenzeit über flie-
gende Teppiche streiten, anstatt darüber zu diskutieren,
wie wir den Krieg beenden. Es wäre besser gewesen,
Herr Niebel hätte statt Teppichen die deutschen Soldaten
aus Afghanistan mitgebracht und sich damit ein Beispiel
an der neuen französischen Regierung genommen, die
ihre Truppen dieses Jahr abziehen will.
Die Bilanz der bisherigen Unterstützung fällt aller-
dings verheerend aus. Sie formulieren es in ihrem Antrag
selbst: Ob Human Development Index, Lebenserwar-
tung, Kindersterblichkeit – Afghanistan belegt überall ei-
nen der letzten Ränge, und das nach über zehn Jahren
sogenannter Unterstützung. Milliarden wurden in Afgha-
nistan ausgegeben, auch für die zivile Hilfe, so viel, wie
22156 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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in keinem anderen Land, und das, um ein solches Ergeb-
nis zu erzielen. Das zeigt: Im Krieg kann es keine Ent-
wicklung geben. Die Fraktion Die Linke fordert seit Jah-
ren: Schluss mit dem NATO-Krieg, Truppen raus aus
Afghanistan, weil erst dann Entwicklung überhaupt mög-
lich wird.
Jetzt schreiben Sie, dass die Kampftruppen bis Ende
2014 Afghanistan verlassen haben werden. Tatsächlich
aber werden noch lange danach, und zwar mindestens bis
2024, NATO-Truppen stationiert bleiben. Das heißt, dass
deutsche Soldaten noch zehn weitere Jahre dort statio-
niert sein werden. Die militärische, strategische und
geheimdienstliche Kooperation mit Afghanistan, für
Ausbildung und Terrorismusbekämpfung mit Spezialein-
heiten wird für die Zeit nach 2014 festgeschrieben. Es
wird erwartet, dass eine Truppenstärke von 15 000 Mann
im Land verbleiben wird, darunter etwa 1 000 Bundes-
wehrsoldaten. Ein vollständiger Truppenabzug sieht an-
ders aus.
Es ginge darum, „die Entwicklung Afghanistans zu ei-
nem voll funktionsfähigen Staat weiterhin zu unterstüt-
zen“, schreiben Sie. Weiterhin? Entwicklung zu einem
funktionsfähigen Staat? Wie sah diese Entwicklung denn
bislang aus – mit Ihrer Unterstützung? Als Kriegspartei
sind die ISAF-Truppen am Töten in Afghanistan betei-
ligt, Zehntausende von Zivilisten wurden in Afghanistan
auch durch die Angriffe der ISAF getötet. Doch Deutsch-
land ist nicht nur Kriegspartei, sondern hat auch eine kor-
rupte Regierung, verbrecherische Warlords und Funda-
mentalisten im Land gestärkt.
Politische Stabilität und graduelle Demokratisierung
wollen Sie in Afghanistan feststellen? Frauenrechte, die
sowieso nur auf dem Papier standen, werden wieder zur
Disposition gestellt. Korruption und Misswirtschaft do-
minieren das Land. Gestern habe ich auf das Verbotsver-
fahren gegen die Solidaritätspartei, die sich gegen die
Besatzung und die Warlords und Drogenbarone in Parla-
ment und Regierung engagiert und für den Abzug der
Truppen wirbt und gegen die herrschenden Warlords auf
die Straße geht, verwiesen. Wo bleibt gegen diese staatli-
che Repression die Reaktion vonseiten der Bundesregie-
rung und von Minister Niebel?
Was schlagen die Fraktionen der Regierungskoalition
nun vor? Leider nichts Neues, sondern nur mehr vom
Alten. Im Sinne des kürzlich abgeschlossenen bilatera-
len Kooperationsabkommens zwischen der Bundesregie-
rung und Afghanistan setzen sie auf genau das Konzept,
das bereits gescheitert ist: Die Wirtschaft Afghanistans
soll weiter liberalisiert, bessere Bedingungen für private
Investoren sollen geschaffen werden. Sie haben die Inte-
ressen der deutschen Wirtschaft fest im Blick. Die Libe-
ralisierung, der Afghanistan unter der Kuratel der inter-
nationalen „Geber“ unterzogen wird, hat allerdings
schon mehr als genug Schaden angerichtet. Vor allem re-
gionale Märkte sind dadurch zusammengebrochen, die
die Armut in den ländlichen Regionen massiv verstärkt
hat. Mit dieser Politik tragen sie nicht zu Stabilität, Ent-
wicklung und Demokratisierung bei.
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieses
Jahr ist ein weiteres wichtiges Jahr für die Zukunft der
Menschen in Afghanistan. Nach der Bonner Konferenz
im letzten Dezember und dem NATO-Gipfel im Mai
wird jetzt die Geberkonferenz in Tokio darüber entschei-
den, ob die internationale Gemeinschaft in der Lage ist,
die Weichen für ein Afghanistan nach 2014 richtig zu
stellen.
Wir Grünen finden es sehr wichtig, dass in Tokio tat-
sächlich substanzielle Vereinbarungen getroffen werden.
Denn in den vergangenen Jahren mussten wir immer
wieder erleben, wie in Afghanistan falsche Prioritäten
gesetzt wurden und wie die richtige Einsicht nicht umge-
setzt wird.
Tokio ist deswegen so wichtig, weil dort beschlossen
werden muss, dass das Ende des Militäreinsatzes nicht
auch das Ende der zivilen Unterstützung bedeutet. Aus
diesem Grund begrüße ich es, dass die Koalition den An-
trag „Tokio-Konferenz zu einem entwicklungspoliti-
schen Erfolg führen“ vorgelegt hat. Er geht in die rich-
tige Richtung. Aber er geht nicht weit genug.
Afghanistan hat sich verändert. Es gibt Fortschritte
für die Entwicklung im Land. Zu nennen sind hier der
Bildungssektor oder der Gesundheitsbereich. So wurden
im Rahmen der deutsch-afghanischen Zusammenarbeit
allein seit 2009 34 000 Lehrkräfte an Grund- und weiter-
führenden Schulen aus- und fortgebildet. Insgesamt hat
sich seit 2001 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler
von einer auf 8 Millionen gesteigert, darunter viele Mäd-
chen. Aber auch bei den Menschenrechten konnten teil-
weise signifikante, für die Menschen spürbare Verbesse-
rungen erreicht werden. Hoffnung gibt eine aktive und
zuletzt weiter erstarkte und zunehmend gut vernetzte af-
ghanische Zivilgesellschaft.
Aber sicherlich gibt es auch besorgniserregende Ent-
wicklungen in Afghanistan. Die Sicherheitslage ist be-
unruhigend. Rückschritte zeichnen sich am Horizont ab.
Beschämend ist, wie wenig hoffnungsfroh die Lage der
Frauen in Afghanistan ist.
Nach deutlichen Fortschritten in der Zeit nach 2001
gibt es in letzter Zeit zu viele negative Beispiele. Ich
nenne die geplante Verstaatlichung und Kontrolle der af-
ghanischen Frauenhäuser oder einen Gesetzentwurf zur
Regelung von Hochzeiten, der letztendlich die Rechte
von Frauen beschneiden sollte. Beide Initiativen kamen
zynischerweise aus dem afghanischen Frauenministe-
rium. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Regierung
Karzai auf dem Weg ist, das afghanische Frauenministe-
rium zu einem Sittenwächter umzufunktionieren. Auch
lassen sich die genannten Beispiele als Versuch verste-
hen, den wieder erstarkenden konservativen Kräften in
der afghanischen Gesellschaft entgegenzukommen. Das
ist bitter, denn das dokumentiert auch ein Versagen der
internationalen Politik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, was
ich in Ihrem Antrag vermisse, ist eine kritische Ausei-
nandersetzung mit dem deutschen Engagement. Bis
heute gibt es keine unabhängige Evaluierung des deut-
schen Engagements in Afghanistan. Wir Grünen fordern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22157
(A) (C)
(D)(B)
dies seit Jahren ein. Der jährlich vorgelegte Fortschritts-
bericht reicht da bei weitem nicht aus. Denn eine feh-
lende Auseinandersetzung mit den Fehlern der Vergan-
genheit heißt auch, dass man nicht bereit ist zu lernen.
Daran leidet letztlich die Qualität des deutschen Einsat-
zes. Mit dem Konzept der vernetzten Sicherheit wurde
ein Tabu gebrochen und das Entwicklungspolitische dem
Militärischen nachgeordnet. Dies hat dem Verhältnis zur
Zivilgesellschaft geschadet.
Eine kritische Aufarbeitung wäre auch wichtig für die
weitere Strategie. So erklärt sich auch, warum Deutsch-
land beim Aufbau Afghanistans generell so strategielos
wirkt und international in der zweiten Reihe steht. Hier
schließt sich auch der Kreis zu Ihrem Antrag. Es finden
sich keine ambitionierten Ziele für die Zukunft Afgha-
nistans. Stattdessen lese ich Dinge, die Fragen aufwer-
fen.
Im Antrag legen sie fest, dass für die Phase der Tran-
sition die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit
und den zivilen Aufbau verstetigt werden sollen. Sprich,
das wären dann die insgesamt 430 Millionen, davon 240
Millionen Euro aus dem Haushalt des BMZ. So weit, so
gut. Für die Transformationsdekade von 2014 bis 2024
wird dagegen nur noch von einem „substanziellen Bei-
trag“ gesprochen, der regelmäßig in Art und Umfang
überprüft werden solle. Ich interpretiere das so, dass dies
dann die schleichende Abkehr bzw. Reduktion der zivi-
len Unterstützung für Afghanistan bedeutet. Ich finde,
hierzu müssen sie sich erklären.
Ich kritisiere die Ankündigung, die Ausarbeitung ei-
nes bilateralen Rohstoffabkommens prüfen zu lassen.
Ich finde es besser, Afghanistan dabei zu unterstützen,
die eigenen Rohstoffe überhaupt erst einmal fördern zu
können und dies zum Nutzen der gesamten Bevölkerung
zu tun, sprich, ohne Korruption und für einen Staats-
haushalt, der der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Solange dies nicht garantiert ist, sollten wir tunlichst die
Finger davon lassen.
Ich möchte auch noch einen weiteren Widerspruch in
Ihrem Antrag aufzeigen: Ich verstehe nicht, wie Ihre ri-
gorose Ablehnung von Budgethilfen für Afghanistan mit
dem von Ihnen erweckten Eindruck zusammenpasst, den
afghanischen Staat eigenständig machen zu wollen. Sie
möchten Afghanistan dazu ermächtigen, aus eigenen
Einnahmen, wohl auch durch Rohstoffexporte, die nöti-
gen Mittel aufzubringen, um Entwicklung und Sicher-
heitskräfte zu finanzieren. Gerade Budgethilfen sind ein
geeignetes Instrument, um ein Land beim Aufbau von
Finanzmanagement zu unterstützen, das Koordinations-
problem der vielen Geber aufzulösen und endlich mal
aus dem Klein-Klein herauszukommen. Ich sage Ihnen:
Ein Land, das nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll
mit Budgethilfen umzugehen, ist auch nicht in der Lage,
aus Rohstoffeinnahmen etwas Gutes für das Land zu er-
reichen. Auch hier müssen Sie sich Kritik gefallen las-
sen.
Auch deshalb können wir dem Antrag nicht zustim-
men.
Zum Schluss. Die Tokio-Konferenz ist wichtig. Die
Geber müssen Farbe bekennen. Deutschland muss aktiv
für ein weiteres, verbessertes ziviles und entwicklungs-
politisches Engagement eintreten.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Unseriöses Inkasso
zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher stoppen (Tagesordnungspunkt 16)
Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Mit dem stetigen
Aufwachsen des Onlinehandels und Telefonmarketings
sind leider zunehmend unseriöse Geschäftspraktiken zu
einem großen Übel für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher geworden: Rechnungen infolge unerlaubter Tele-
fonanrufe, aufgrund von sogenannten Abo-Fallen im In-
ternet oder in mittelbarer Folge durch den Missbrauch
datenschutzrechtlicher Einwilligungen. Die Methoden
sind vielfältig, letztlich aber eng miteinander verfloch-
ten.
Am Ende derartiger Betrugsketten steht meist nicht
nur die Beitreibung nicht existierender Forderungen
selbst. Es sind auch unangemessene Beitreibungsmetho-
den und vor allem das Anschwellen einer Bagatellforde-
rung durch überhöhte Inkassokosten, die Verbraucherin-
nen und Verbraucher drücken.
In den letzten Jahren hat sich zudem das wettbe-
werbsrechtliche Abmahnwesen für Bagatellen als ein
neuer Geschäftszweig im negativen Sinne etabliert. Mit
Hilfe von Suchmaschinen werden kleinste Verstöße im
Internetauftritt identifiziert und folgend abgemahnt.
Häufigen Anlass für diese Masche geben Verstöße gegen
Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbeson-
dere die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz,
der Gebrauch unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedin-
gungen und Verstöße gegen die Preisangabenverord-
nung. Für Mitbewerber ist es dabei oft zu keiner spürba-
ren Wettbewerbsverzerrung gekommen, für den zumeist
betroffenen Kleinunternehmer hingegen stellen die im
Rahmen der Abmahnung geforderten Kosten eine exis-
tenzbedrohende große Belastung dar, die, und das ist der
wesentliche Punkt, in keinem Verhältnis zur Geringfü-
gigkeit des Verstoßes stehen.
Die Drohgebärden der unseriösen Inkassounterneh-
men werden durch das Versenden vorformulierter Klage-
schriften oder umfänglicher vermeintlich zutreffender
Urteilssammlungen zugunsten der angeblichen Forde-
rungsinhaber unterstützt, um den Druck noch weiter zu
erhöhen.
Die Verbraucherzentrale in meinem Heimatland
Sachsen hat im Rahmen einer Erhebung aus dem Jahre
2011 lediglich 1 Prozent von 4 000 untersuchten Be-
schwerden als eindeutig berechtigte Inkassoforderungen
identifiziert. Die Zahl derer, die den Weg zu den Ver-
braucherzentralen nicht gesucht und stattdessen unter
dem Druck sich anhäufender Mahnungen gezahlt haben,
22158 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
dürfte um ein Wesentliches höher liegen: die sogenannte
Grauzone. Die Inkassobranche hat nicht zuletzt ob dieser
Methoden mancher insgesamt keinen guten Ruf beim
Verbraucher.
Der vorliegende Antrag der PDS richtet sich gegen
die schwarzen Schafe einer Branche, die für das Funk-
tionieren des Geschäftslebens insgesamt aber unabding-
bar ist. Inkassounternehmen ermöglichen vielen Unter-
nehmen aus sämtlichen Branchen die Konzentration aufs
Kerngeschäft, indem sie bestehende Forderungen im außer-
gerichtlichen Inkasso realisieren. Wir dürfen eines nicht
verkennen in der ganzen Diskussion: Viele Schuldner er-
halten zu Recht Inkassoschreiben, weil sie säumig mit
einer unbestreitbaren Forderung sind. Die Inkassovergü-
tung ist dann Teil des Verzugsschadenersatzanspruchs
des Gläubigers. Die christlich-liberale Koalition sieht
angesichts des Missbrauchs in der Branche natürlich
Handlungsbedarf. Das Kind mit dem Bade ausschütten
wollen und werden wir aber nicht. Entgegen der Darstel-
lung im Antrag sind wir in diesem Bereich auch alles an-
dere als untätig.
Im März haben wir hier im Haus das Gesetz gegen
Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verab-
schiedet, mit dem den sogenannten Abo-Fallen ein wei-
terer Riegel vorgeschoben wird. Das war ein wichtiger
weiterer Schritt zur Umsetzung unserer rechts- und ver-
braucherpolitischen Agenda, mit dem wir den Hebel am
Anfang der skizzierten Betrugskette ansetzen.
Die Bundesregierung, in Person die Ministerinnen
Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger – das will ich
in diesem Zusammenhang gern nochmals betonen –,
hatte erfolgreich die Aufnahme dieser Regelung in die
am 12. Dezember 2011 in Kraft getretene EU-Verbrau-
cherrechte-Richtlinie erreicht. Wir waren danach die ers-
ten in Europa, die umgesetzt haben. Wir haben die euro-
päisch abgestimmte Regelung erreicht.
Auch gegen verbundene unseriöse Geschäftsprakti-
ken, gegen unseriöse Inkassounternehmen und die er-
wähnte Bagatellabmahnindustrie werden wir vorgehen.
Der entsprechende Referentenentwurf des Bundesminis-
teriums der Justiz liegt bereits vor.
Die Schwerpunkte darin sind mehr Transparenz beim
Forderungseinzug, Darlegungs- und Informationspflich-
ten bei Inkassodienstleistungen und erweiterte Sank-
tionspflichten der Aufsichtsbehörden einschließlich
empfindlicher Bußgelder sowie Rahmensetzung im Ge-
bührenbereich.
Der vorliegende Antrag ist also weitgehend erledigt.
Ihre Forderung nach einer neuen Behörde lehnen wir ab,
da es keinen Vollzugsmangel gibt, sondern zusätzlicher
Regulierung bedarf – und die kommt.
Mechthild Heil (CDU/CSU): Erst das Vergnügen –
dann die Arbeit: Zunächst möchte ich nämlich etwas
durchaus Erfreuliches feststellen: Im Verbraucherschutz
liegen die Positionen in diesem Hause weniger weit aus-
einander als in anderen politischen Fragen.
Weniger erfreulich ist allerdings, dass wir uns immer
wieder mit Anträgen wie diesem beschäftigen müssen,
in denen Sie etwas fordern, was wir schon längst tun.
Wir sind uns doch beim Thema: „Unseriöses Inkasso zu-
lasten Verbraucherinnen und Verbrauchern stoppen“
grundsätzlich einig. Seriöses Inkasso ist im Wirtschafts-
leben normal und wichtig. Viele Firmen sind beim Ein-
zug ihrer Forderungen auf die Hilfe seriöser Inkasso-
unternehmen angewiesen.
Einige schwarze Schafe bringen aber die gesamte
Branche zunehmend in Verruf. Schlimmer noch: Die be-
troffenen Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich
durch ungerechtfertigte Mahnungen bedroht und einge-
schüchtert. Sie müssen einen finanziellen Schaden hin-
nehmen, auch wenn sie entweder keine oder nur gering-
fügige Rechtsverstöße begangen haben. Deshalb: Den
Praktiken von unseriösen Inkassounternehmen in
Deutschland muss ein Riegel vorgeschoben werden. Und
das machen wir.
Ja, es ist richtig, dass Verbraucherinnen und Verbrau-
chern von solchen unseriösen Unternehmen in vielen
Fällen Gebühren zugemutet werden, die ungerechtfertigt
hoch sind. Ja, es ist auch richtig, dass eine Informations-
pflicht in Zusammenhang mit den Zahlungsaufforderun-
gen von Inkassounternehmen eingeführt werden muss,
damit Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollzie-
hen können, woher die Zahlungsverpflichtungen kom-
men, und damit sie überprüfen können, ob diese Forde-
rungen berechtigt sind.
Ja, es ist richtig, dass der Sanktionsrahmen gegen un-
seriöses Inkasso qualitativ und quantitativ erweitert und
die entsprechenden Kontrollmechanismen ausgebaut
werden müssen. Ja. Ja. Ja. – Aber trotzdem: Nein, meine
Damen und Herren von der Linken, zu Ihrem Antrag!
Denn: Wir brauchen diesen Antrag nicht. Die genannten
Kritikpunkte hat das BMJ schon längst in seinem Ge-
setzentwurf zur Bekämpfung unseriöser Geschäftsprak-
tiken mit gezielten Neuregelungen gegen unseriöse
Inkassotätigkeit im Rechtsdienstleistungsgesetz aufge-
griffen. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der
Ressortabstimmung. Vorgesehen ist unter anderem:
Aus Inkassoschreiben muss eindeutig zu entnehmen
sein, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf
die Forderung beruht und wie sich die Inkassogebühren
zusammensetzen. Dies ist für seriös arbeitende Perso-
nen, die Inkassodienstleistungen erbringen, schon heute
selbstverständlich, sodass mit dieser Verpflichtung für
die Mehrheit der seriösen Marktteilnehmer kein bürokra-
tischer Mehraufwand und kein Kostenaufwand entste-
hen.
Die Aufsicht über die Inkassobranche soll verbessert
werden. Schon heute benötigen Inkasso-Unternehmen
eine Registrierung. Die Widerrufsmöglichkeiten für die
Registrierung sollen erweitert werden, damit unseriöse
Unternehmen schneller vom Markt verschwinden.
Eine einfache und transparente Gebührenregelung
soll verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
überzogene Inkassogebühren zahlen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22159
(A) (C)
(D)(B)
Derzeit gibt es keine klare Regelung, bis zu welcher
Höhe Inkassogebühren geltend gemacht werden können.
Mit der Einführung von Inkassoregelsätzen kann jeder
Verbraucher sofort erkennen, bis zu welcher Höhe sol-
che Kosten erstattungsfähig sind. Eine faire, dem tat-
sächlichen Aufwand angemessene Staffelung der Kosten
nimmt unseriösen Abzockern in dieser Branche den An-
reiz.
Verknüpft werden diese Maßnahmen gegen unseriö-
ses Inkasso mit neuen Regelungen zu Telefonwerbung
und Abmahnwesen, da hier ein inhaltlicher Zusammen-
hang besteht. In vielen Fällen beziehen sich unseriöse
Inkassopraktiken auf Forderungen, die während eines
unerlaubten Werbeanrufs begründet worden sind.
Wir reagieren damit auf die Forderungen des Bundes-
rates vom Mai 2011 und der Verbraucherschutzminister-
konferenz vom vergangenen September sowie auf die im
Dezember veröffentlichten Untersuchungsergebnisse der
Verbraucherzentrale, auf die Sie sich in Ihrem Antrag
ebenfalls beziehen und die übrigens vom BMELV geför-
dert wurde. Wir brauchen allerdings keine bundesweit
tätige Verbraucherschutzbehörde, die die Inkassounter-
nehmen überwacht, wie Sie es fordern. Die Aufsicht er-
folgt heute durch die Länder. Eine Übertragung der Auf-
sichtspflicht auf eine Bundesbehörde würde nur zu
Know-how-Verlust führen.
Auch Ihre Forderung, eine Inkassogenehmigung
dürfe nur nach eingehender, vorheriger behördlicher
Prüfung erteilt werden, läuft ins Leere. Eine Zulassung
für Inkassounternehmen wird heute schon nur erteilt,
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: Die
Inkassodienstleister müssen geeignet und zuverlässig
sein, die besondere Sachkunde besitzen, die notwendig
ist, um die Rechtsdienstleistung zu erbringen, und eine
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Worum es hier geht, worum es uns geht, ist, Betrü-
gern in einem im Übrigen seriösen und leider notwendi-
gen Dienstleistungsbereich das Handwerk zu legen, in-
dem wir die schwarzen Schafe erkennen, sie von dieser
Tätigkeit ausschließen und gegebenenfalls bestrafen.
Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Damit, ich
sagte es bereits, setzen wir um, was Sie heute fordern:
den umfassenden Schutz der Verbraucherinnen und Ver-
braucher vor unseriösem Inkasso. Hier trifft das arabi-
sche Sprichwort zu: „Weisheit, die auf Eseln reitet,
kommt immer zu spät.“
Kerstin Tack (SPD): Wieder einmal geht es heute
um unseriöse Inkassounternehmen. Ein Problem, das in-
zwischen nahezu jedem hier bekannt sein sollte: Forde-
rungen werden teilweise ungeprüft gestellt, und dafür
werden horrende Beträge verlangt, die die eigentliche
Forderung teilweise überschreiten. Alle sind sich hier ei-
nig: So geht das nicht. Die Bundesjustizministerin hatte
hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet. Ein Missgeschick
führte dazu, dass dieser Gesetzentwurf die Öffentlichkeit
erreichte. Und obwohl der Gesetzentwurf tatsächlich
eine Verbesserung der Verbraucher dargestellt hätte, liegt
er nun auf Eis. Die in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck
kommende Begrenzung des Streitwertes auf 500 Euro
beispielsweise finde auch ich ein adäquates Mittel. Über
weitere Details müsste man sich unterhalten. Aber – und
dieses „aber“ kommt ja inzwischen auch schon aus den
eigenen Reihen der Koalition – Fernsehmoderatoren
führen hierüber Nachgespräche. Aber, meine Damen
und Herren, der Gesetzentwurf wurde bis heute nicht im
Kabinett beschlossen. Die Regierung bleibt auch in die-
sem Punkt untätig. Anhalten, aufhalten, einstampfen.
Schade um die Kapazitäten der Ministerien.
Wenn wir nun also darüber reden, wie wir die schwar-
zen Schafe unter den Inkassounternehmen an die Kan-
dare legen wollen, dann müssen wir uns klarmachen, wo
die Probleme liegen. Mit dem Begriff Inkasso bezeich-
nen wir das Eintreiben fremder Forderungen. Wenn wir
den Normalfall anschauen, ist das auch unproblema-
tisch: Ein Kunde bezahlt die Rechnung nicht, also soll er
hierzu verpflichtet werden. Problematisch wird es aber
– und deswegen unterhalten wir uns hier und heute
darüber –, wenn zweifelhaft ist, ob die Forderung über-
haupt besteht, oder wenn für das Eintreiben der Forde-
rung deutlich mehr Geld verlangt wird, als die Forde-
rung selbst wert ist.
Schauen wir uns beispielsweise Abmahnungen im
Urheberrechtsbereich an: Der Verein gegen den Ab-
mahnwahn e. V. hat im Jahr 2011 über 218 000 Abmah-
nungen mit einem Gesamtforderungsvolumen von über
165 Millionen Euro geschätzt. Wenn diese Schreiben
alle bezahlt worden wären, so hätte jedes über 750 Euro
gekostet. Der Verein geht von einer Zahlungsquote von
40 Prozent aus. Das heißt, 218 000 Abmahnungen erge-
ben 66 Millionen Euro. Pro versandtem Brief ergibt das
immer noch etwas mehr als 300 Euro, über 300 Euro für
ein maschinell erstelltes Aufforderungsschreiben, mit
dem jemand gebeten wird, ein Verhalten künftig zu un-
terlassen. Das ist problematisch. Deshalb unterstütze ich
die Forderung, die auch im heute zur Debatte stehenden
Antrag enthalten ist, Inkassogebühren für den Regelfall
zu deckeln, ausdrücklich.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch einmal
darauf hinweisen, dass es bei einer solchen Abmahnung
weder um einen Schadenersatz geht, den der oder die
Abgemahnte bezahlen soll, noch um eine strafrechtliche
Sanktion. Für beides haben wir andere Vorschriften. Hier
geht es lediglich darum, ein Verhalten abzumahnen, so-
dass dies künftig unterlassen wird. Hohe Gebühren sind
da nicht angebracht. Probleme gibt es auch in anderen
Bereichen, beispielsweise bei Vertragsschlüssen auf-
grund von Telefonwerbungen. Die Telefonate haben
manchmal noch nicht einmal stattgefunden, was die Un-
ternehmen nicht immer davon abhält, diese Forderungen
– ohne jede Vertragsgrundlage – durchsetzen zu lassen.
Die Inkassounternehmen prüfen nicht, sondern ziehen
den Betrag sofort ein. Cary Grant sagte einmal: „Mach
deine Arbeit und verlange deine Bezahlung – aber bitte
in dieser Reihenfolge.“ Diese Reihenfolge wird aber
eben genau nicht eingehalten. Vielmehr fordern unse-
riöse Inkassounternehmen Gelder ein, ohne geprüft zu
haben, ob sie dazu überhaupt berechtigt sind. Die Arbeit
überlassen sie erst einmal den Verbraucherinnen und
Verbrauchern und gucken, ob die sich gegen die Forde-
rung wehren. So kann das aber nicht weitergehen.
22160 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Wir müssen Verbraucherinnen und Verbraucher davor
bewahren, dass Unternehmen unberechtigte Forderun-
gen stellen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor
unseriösem Inkasso zu schützen, müssen daher folgende
Eckpunkte gesetzlich verankert werden: Die Gebühren
müssen begrenzt werden. Mehr als 100 Euro für ein ers-
tes, einfaches Aufforderungsschreiben sind unverhältnis-
mäßig. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders bei Ab-
mahnungen mit Unterlassungsandrohungen. Man muss
sich doch einmal anschauen, worum es hier geht: Unter-
lasse das, sonst wird es teuer! Das ist die Aussage einer
Abmahnung. Und nicht: Zahle teures Geld, weil Du et-
was falsch gemacht hast.
Zweitens brauchen wir ein breiteres Sanktionsspek-
trum gegen die schwarzen Schafe unter den Inkasso-
unternehmen. Es kann doch nicht angehen, dass Forde-
rungen ohne die Prüfung, ob sie überhaupt bestehen
könnten, durchgesetzt werden. Wenn so etwas passiert,
dann muss die Aufsicht auch mal ein Bußgeld verhängen
dürfen. Und wenn so etwas häufig passiert, dann muss es
auch möglich sein, das Unternehmen zu schließen.
Drittens müssen wir die Verbraucherzentralen zu ei-
nem Finanzmarktwächter ausbauen. Wir brauchen ein
Organ im Markt, das Fehlverhalten aufdeckt und kennt-
lich macht. Die Verbraucherzentralen bieten die Infra-
struktur, um Marktmissstände frühzeitig zu erkennen.
Sie stehen im direkten Austausch mit Verbraucherinnen
und Verbrauchern. Über ihr breites Netz an Verbraucher-
zentralen einerseits, aber auch über Onlineplattformen
andererseits kann sich nahezu jede deutsche Verbrauche-
rin und jeder deutsche Verbraucher mit Problemen ein-
fach an die Verbraucherzentralen wenden. Die zum
Marktwächter erstarkten Verbraucherzentralen könnten
Probleme am Markt filtern und an eine schlagkräftige
Aufsicht weitergeben. Dann brauchen wir keine bürokra-
tisch organisierte Verbraucherbehörde, wie sie im vorlie-
genden Antrag gefordert wird. Wir wollen eine bürger-
und marktnahe Einrichtung, die die Probleme der Ver-
braucherinnen und Verbraucher kennt.
Viertens muss gewährleistet sein, dass alle Bereiche
des Finanzmarktes einer schlagkräftigen Aufsicht unter-
stellt sind. Das muss auch für Inkassounternehmen gel-
ten. Die Zivilgerichte können diese Aufgabe nicht leisten.
Ihre Aufgabe ist das Wachen über Rechtsdienstleistun-
gen. Ihre Struktur ist über das gesamte Bundesgebiet ver-
teilt.
Traditionell kam es bei Inkassounternehmen genau auf
diese Art der Aufsicht an. Denn Inkassounternehmen
sollten fremde Forderungen einziehen. Sie sollten eine
rechtsnahe Dienstleistung erbringen. Heute zeigt sich
aber, dass es auch auf die inhaltliche Arbeit der Unterneh-
men ankommt. Die Aufsichtsbehörde muss im Zweifel
eben auch beachten und beobachten, ob ein Inkassounter-
nehmen Forderungen überprüft hat, bzw. Sanktionen ver-
hängen, wenn das nicht der Fall war. Für eine solche
Überprüfung bedarf es einer schlagkräftigen Aufsicht, die
Missständen nachgehen und diese sanktionieren kann.
Die Zivilgerichte sind hierzu weder strukturell noch per-
sonell in der Lage. Erst wenn wir ein solches Gesamtkon-
zept verabschiedet haben, wird sich der Markt regulieren.
Das Zusammenspiel von Marktwächter und Aufsichtsbe-
hörde ist dabei der entscheidende Schlüssel, um eine ef-
fiziente Kontrolle des Marktes ohne zu gravierende Ein-
schnitte zu gewährleisten. Denn der Marktwächter
beobachtet den Markt aus der Sicht der Verbraucherinnen
und Verbraucher. Er ist eine Bündelung der vielen schwa-
chen Einzelinteressen, die unter ihm versammelt werden.
Er schaut sich an, wo Defizite bestehen, und diese meldet
er an die Aufsicht. Diese ist wiederum alleinige Sank-
tionsbehörde. Sie prüft, entscheidet und verhängt gegebe-
nenfalls Sanktionen gegen unseriöse Marktteilnehmer.
Dieses Marktwächtermodell berücksichtigt die Inte-
ressen der Verbraucherinnen und Verbraucher ohne eine
übermäßige Regulierung. Es ist günstiger und effektiver
als die Schaffung einer Behörde. Und ein Marktwächter
hat deutlich bessere Handlungsmöglichkeiten, um prä-
ventiv vorzubeugen. Verbraucherinnen und Verbraucher
können ohne große Hemmungen mit dem Marktwächter
kommunizieren und sich über Gefahren und Miss-
brauchsmechanismen des Marktes kundig machen.
Mit einem ausbalancierten Rechte- und Pflichtensys-
tem, mit einer schlagkräftigen Aufsicht und mit einem
Marktwächter, der die Interessen der Verbraucherinnen
und Verbraucher im Blick hat, können wir auch unseriö-
ses Inkasso langfristig eindämmen.
Stephan Thomae (FDP): Die Linke stellt in ihrem
Antrag ihre Überlegungen zu unseriösem Inkasso vor.
Ich muss zunächst eins klarstellen: Es ist mitnichten so,
dass die Bundesregierung das Problem unseriöser Inkas-
sounternehmen ignoriert hätte.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger hat einen Referentenentwurf zur Be-
kämpfung unseriöser Geschäftspraktiken vorgelegt. In
diesem wird neben den Themen unerlaubte Telefonwer-
bung, Abmahnungen nach dem Gesetzt gegen unlauteren
Wettbewerb und nach dem Urheberrechtsgesetz auch das
Problemfeld unseriöser Inkassopraktiken behandelt.
Lassen Sie mich nun auf die Forderungen der Linken
im Einzelnen eingehen. Erstens. Die Linke schlägt vor,
dass die Schuldnergebühren für die ersten beiden Mah-
nungen 100 Euro nicht überschreiten dürfen. Wie das ge-
gen unseriöse Machenschaften helfen soll, erschließt
sich mir nicht. Hier muss man eins bedenken: Eine Ge-
bührendeckelung trifft seriöse Inkassounternehmen ge-
nauso wie unseriöse. Wenn die Unternehmen aber nur
geringe Gebühren verlangen dürfen, können sie auch nur
diese geringen Gebühren einsetzen um die einzelnen
Fälle seriös abzuwickeln. Dies wirkt sich natürlich auf
die Qualität des Inkassos aus. Seriös arbeitende Unter-
nehmen haben dann weit weniger Mittel zur Verfügung,
um die Prüfung und Fallbearbeitung im Einzelfall mit
der gebotenen Intensität zu betreiben. Der Vorschlag der
Linken würde nicht dazu führen, dass wir unseriösen In-
kassounternehmen das Wasser abgraben. Vielmehr wäre
die Konsequenz einer Kostendeckelung, wie sie die
Linke vorschlägt, dass das Niveau seriösen Inkassos ins-
gesamt sinkt. Das sollten wir nicht wollen. Der Referen-
tenentwurf des BMJ sieht daher auch vor, dass durch
eine Verordnung Inkassoregelsätze aufgestellt werden,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22161
(A) (C)
(D)(B)
die es seriösen Unternehmen ermöglichen, sinnvoll zu
arbeiten.
Zweitens. Weiter fordert die Linke, dass Inkassoun-
ternehmen umfangreiche Informationspflichten auferlegt
werden. Dies geht in der Sache in die richtige Richtung
und seriöse Unternehmen erfüllen diese Voraussetzun-
gen heute bereits. Aber auch hier muss man mit Augen-
maß vorgehen. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass
Inkassounternehmen verpflichtet werden. Verbraucher
immer auch die Anschrift des Auftraggebers der Inkas-
sounternehmen zu übermitteln. Dies übersieht aber voll-
ständig, dass dabei auch datenschutzrechtliche Aspekte
berücksichtigt werden müssen. Daher sieht der Entwurf
der Bundesjustizministerin vor, dass auf die Angabe der
Anschrift verzichtet werden kann, wenn dargelegt wird,
dass der Benennung der Anschrift besondere Schwierig-
keiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen
entgegenstehen. Dies könnte der Fall sein, wenn es im
Vorfeld wiederholt zu Bedrohungen oder Stalking durch
die Schuldnerin oder den Schuldner gegenüber dem
Gläubiger gekommen ist.
Drittens. Eine weitere Forderung Ihres Papiers ist die
Erhöhung des Bußgeldrahmens. In dieser Hinsicht kann
ich Sie voll und ganz beruhigen. Der Referentenentwurf
sieht vor, dass im Rahmen von § 20 RDG, Gesetz über
außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, verhängte
Bußgelder bis zu 50 000 Euro betragen können. Dies be-
deutet eine Verzehnfachung des bisherigen Rahmens.
Wir sind uns in diesem hohen Hause alle einig, dass ge-
gen unseriöse Inkassounternehmen etwas unternommen
werden muss, um die Verbraucher zu schützen.
Wir dürfen dabei aber nicht aufgrund einzelner Unter-
nehmen eine ganze Branche unter Generalverdacht stel-
len.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte präzise
die Betrüger unter den Inkassounternehmen treffen und
nicht diejenigen, die ihre Arbeit legitim durchführen.
Die Linke verfährt aber offensichtlich nach dem Prinzip:
„Bei den Inkassounternehmen trifft man sowieso nicht
den Falschen.“ Das zeigt sich auch anhand der Tatsache,
dass die Linke behauptet, die „Inkassoindustrie“ finan-
ziere sich dadurch, dass den Verbraucherinnen und Ver-
brauchern „weiterhin unberechtigt Geld aus der Tasche
gezogen“ werde. Wer seriöse Unternehmen so leichtfer-
tig mit betrügerischen Unternehmen vermengt, muss
sich den Vorwurf gefallen lassen, es gehe ihm nicht nur
darum, die unberechtigten Inkassoschreiben zu verhin-
dern, sondern dass er ebenfalls in Kauf nimmt, die seriö-
sen Inkassounternehmen gleich mit abzuwürgen.
Die Inkassoforderung muss zur außergerichtlichen
Beilegung eines Zahlungsverzugs auch weiterhin mög-
lich sein. Der Kampf gegen unseriöse Geschäftsprakti-
ken in der Inkassobranche darf nicht auf dem Rücken der
Gläubiger ausgetragen werden. Diese möchten ihre For-
derungen ja zu Recht beglichen sehen und sind daher oft
auf die Dienste seriöser Inkassounternehmen angewie-
sen. Das BMJ hat einen Entwurf, zur Lösung dieser Fra-
gen vorgelegt. Dieser ist in den Augen meiner Fraktion
der deutlich bessere Weg als das, was die Linke hier vor-
schlägt. Vor diesem Hintergrund können wir dem Antrag
der Linken nicht zustimmen.
Dr. Erik Schweickert (FDP): Die meisten Inkasso-
büros arbeiten solide und fair. Sie erfüllen in unserer
Wirtschaftordnung eine wichtige Aufgabe. Sie fungieren
als Vertreter des Gläubigers und realisieren Forderungen
gegen säumige Schuldner. Durch die eigenbetriebliche
Übernahme der Durchsetzung von Forderungen entlas-
ten sie insbesondere Unternehmen in erheblichem Um-
fang. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten für Gläubiger
und Schuldner gleichsam kostengünstig und effizient.
Aber leider gibt es auch die Kehrseite der Medaille:
Drohen, erpressen, abzocken – das ist für einige windige
Inkassobüros der tägliche Dreiklang. Unlauteres Inkasso
ist in Deutschland leider auf dem Vormarsch, nicht sel-
ten in einer unheiligen Allianz mit unerlaubter Telefon-
werbung oder Abzocke im Internet. Mit Phantasiezinsen
und nicht nachvollziehbaren Gebühren werden die dem
Verbraucher in Rechnung gestellten Kosten in die Höhe
getrieben. Nicht selten übersteigen diese Kosten am
Ende die Forderung um das Vielfache. Aber nicht nur
das: Verbrauchern wird bei Nichtzahlung mit einem
Schufa-Eintrag gedroht, obwohl das Inkassobüro gar
nicht Schufa-Mitglied ist und somit auch gar keinen Ein-
trag erwirken kann. Und die ganz Windigen versuchen
gar, Forderungen beizutreiben für Verträge, die ein Ver-
braucher niemals abgeschlossen hat. Das Unternehmen
Lotto 3000 hat dies beispielsweise im großen Stil auch in
meinem Wahlkreis versucht.
So nicht! Die schwarz-gelbe Bundesregierung geht
hier deutlich voran und wird den windigen Inkassounter-
nehmen Ketten anlegen und damit die Verbraucher vor
Abzocke schützen.
Allerdings, und das sage ich mit Blick auf den vorlie-
genden Antrag der Fraktion Die Linke, habe ich den Ein-
druck, Sie waren zu lange zu sehr mit sich selbst und Ih-
ren Führungsdebatten beschäftigt in letzter Zeit. Darüber
scheinen Sie etwas den Überblick über die tagespoliti-
schen Entwicklungen verloren zu haben. Wir sind näm-
lich schon sehr viel weiter, als Ihr Antrag es vorgibt. Ich
kläre Sie aber gerne darüber auf, was die Bundesregie-
rung und die FDP-Bundestagsfraktion bereits an Maß-
nahmen vorgeschlagen und auf den Weg gebracht haben.
Am 24. Oktober 2011 hat die FDP-Bundestagsfrak-
tion auf meine Initiative hin ein Positionspapier be-
schlossen, das künftige gesetzgeberische Maßnahmen
angeregt hat. Dies hat das Bundesjustizministerium auf-
gegriffen und inzwischen einen Entwurf vorgelegt, der
unseriöse Geschäftspraktiken ins Visier nimmt und diese
abstellen möchte. Dazu gehört erstens, dass Inkassoun-
ternehmen zukünftig transparenter machen müssen, für
wen welche Forderung geltend gemacht wird. Die Nen-
nung von Name bzw. Firma des Auftraggebers wird
ebenso vorgeschrieben wie die Nennung von Vertragsda-
tum, Vertragsumstand und Inhalte des Vertragsschlusses.
Zweitens schiebt der Entwurf dem Gebührenauswuchs
einen Riegel vor, indem Inkassoregelsätze eingeführt
werden sollen, nach denen die Gebühren berechnet wer-
22162 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
den. Eine Kopie mit einem Aufwand von 200 Euro zu
berechnen, wird damit der Vergangenheit angehören.
Wir werden aber keine Gebührendeckelung vorneh-
men bei einem bestimmten Prozentsatz der Hauptforde-
rung, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Wir sind der
Meinung, tatsächlich anfallende Kosten sollen auch wei-
terhin abgerechnet werden dürfen. Es muss lediglich
transparent nachgewiesen werden, dass diese Kosten
wirklich entstanden sind. Ihr Vorschlag würde beispiel-
weise das Inkasso bei geringen Forderungen zu einem
Zuschussgeschäft machen, da bestimmte Kosten immer
anfallen, egal wie hoch die Hauptforderung ist. Wir wol-
len nicht, dass Bagatellforderungen von wenigen Euro
nicht mehr beigetrieben werden können, weil schon die
Versendung eines umfangreichen Briefs an den Schuld-
ner teurer ist als die Forderung selbst.
Wir wollen jedoch, dass Zinssätze transparent darge-
legt werden und sollte ein höherer Zinssatz als der ge-
setzliche Verzugszins berechnet werden, dies nur dann
geschehen darf, wenn die Umstände begründet dargelegt
werden, warum dies nötig ist.
Schließlich sieht der Entwurf des BMJ die Erweite-
rung der Bußgeldvorschriften vor. Wir brauchen ein ab-
gestuftes Sanktionssystem. Denn gerade das Beispiel
Deutsche Zentralinkasso zeigt, dass allein der Entzug
der Zulassung als Inkassodienstleister nicht ausreicht,
um dem Problem des unlauteren Inkasso zu begegnen.
Denn dieses Schwert mag zwar auf den ersten Blick
scharf sein, aber wenn es am Ende von den Gerichten
aufgrund der hohen Hürden nicht angewendet wird,
dann bringt es dem Verbraucher nichts und ist auf den
zweiten Blick eben leider sehr stumpf. Deshalb wollen
wir über die Möglichkeit des Entzugs der Zulassung hi-
naus auch Bußgeldmöglichkeiten beim Verstoß gegen
oben angeführte Transparenzpflichten schaffen. Ordnungs-
widrigkeiten sollen künftig nicht nur mit 5 000 Euro,
sondern mit 50 000 Euro geahndet werden können. Und
diese Geldbußen sollen nicht mehr nur durch die Staats-
anwaltschaften verhängt werden dürfen, sondern auch
durch die jeweils zuständigen Registrierungsbehörden.
Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und
wird entsprechend handeln. Denn wir stehen an der Seite
der Verbraucher. Deshalb unterstützen wir auch die Ver-
braucherzentralen – in diesem Jahr mit 8,7 Millionen
Euro aus dem Bundeshaushalt. Was dieser Aspekt im
Zusammenhang mit unlauterem Inkasso in Ihrem Antrag
zu suchen hat, erschließt sich mir zwar nicht, aber ich
nutze dies gerne, um ausdrücklich die gute Arbeit der
Verbraucherzentralen zu loben und ihnen zuzusichern,
dass wir als christlich-liberale Koalition die Arbeit der
Verbraucherzentralen gerne auch weiterhin entsprechend
fördern werden. Denn die Verbraucherzentralen zahlen
dies mit sehr guter Verbraucheraufklärung und -beratung
auch zurück. Gerade beim unlauteren Inkasso hat der
Verbraucherzentrale Bundesverband äußerst wertvolle
Arbeit bei der Aufdeckung schwarzer Schafe geleistet.
Dafür nochmals auch mein expliziter Dank.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz darauf hin-
weisen, dass wir nicht nur das Thema Inkasso angehen,
sondern auch das zu Beginn genannte unheilvolle Zu-
sammenspiel von Internetabzockern und unlauterem In-
kasso. Es ist diese schwarz-gelbe Bundesregierung ge-
wesen, die bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat,
um die Bestellsituation im Internet eindeutiger und nach-
vollziehbarer zu gestalten. Mit dem verpflichtenden Be-
stätigungsfeld bei kostenpflichtigen Vertragsabschlüssen
im Internet sind wir vor allem denen zu Leibe gerückt,
die bisher die Kostenpflichtigkeit von Angeboten be-
wusst verschleiert haben, um die Verbraucher dann spä-
ter mit Forderungen zu überziehen. Dieses Unterjubeln
von Kosten wird künftig nicht mehr funktionieren, und
damit haben wir auch schon vielen Inkassoabzockern
ihre Geschäftsmodelle entzogen. Und all jenen, die auf
andere Weise auf die Abzocke der Verbraucher als Ge-
schäftsmodell setzen, werden wir dieses durch oben be-
schriebene Maßnahmen ebenfalls zerschlagen.
Caren Lay (DIE LINKE): Unseriöses Inkasso ist ein
Riesenproblem. Häufig stehen die Forderungen unseriö-
ser Unternehmen im Zusammenhang mit unerlaubter Te-
lefonwerbung oder mit Kostenfallen im Internet und bil-
den damit den unrühmlichen Abschluss einer langen
Betrugskette. Häufig führen auch völlig überzogene und
nicht nachvollziehbare Phantasiegebühren aus kleinen
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Windige Geschäftemacher haben das Geschäft mit
den echten oder mit vermeintlichen Schulden schon seit
langem entdeckt. Und wie so oft lässt die Bundesregie-
rung die Verbraucherinnen und Verbraucher im Regen
stehen: Ein Gesetzentwurf war für diesen Juni verspro-
chen. Aber weil die Koalition einmal wieder zerstritten
ist, wird daraus nichts. Die Leidtragenden dieser Koali-
tionsquerelen sind wieder einmal die Verbraucherinnen
und Verbraucher.
Seit Jahren gehen bei den Verbraucherzentralen Un-
mengen von Beschwerden gegen Inkassobescheide ein.
In mühsamer Kleinarbeit versuchen die Verbraucher-
schützer, auf das Problem „Inkasso“ aufmerksam zu ma-
chen. Sie warnen vor unseriösen Machenschaften, sie
reichen Klagen ein und machen sogar auf eigene Rech-
nung Studien. Denn Tatsache ist, dass es eine riesige
Grauzone gibt, in der windige Geschäftemacher mehr
oder weniger nach Lust und Laune agieren können. Es
wird Zeit, dass auch die Bundesregierung endlich han-
delt!
Uns geht es nicht darum, Inkasso zu verbieten. Wir
sagen aber als Linke: Inkasso braucht Regeln! Weil die
Koalition das offenbar nicht so wichtig findet, legen wir
als Linke heute einen Antrag vor, damit endlich etwas
passiert.
Erstens. Inkassounternehmen müssen verpflichtet
werden, Verbraucherinnen und Verbraucher gut zu infor-
mieren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
nachvollziehen können, aus welchem Vertrag eine For-
derung stammt, wie hoch die eigentliche Forderung ist
und wofür welche Gebühr erhoben wird. Diese Gebüh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22163
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ren wollen wir verbindlich regeln und nach oben de-
ckeln, damit Gebührenwucher und Phantasieabgaben
endlich ein Ende haben.
Zweitens. Wir brauchen dringend eine Aufsicht, die
die Inkassounternehmen kontrolliert. Es kann doch nicht
sein, dass nach der gerichtlichen Registrierung und Zu-
lassung eines Unternehmens keinerlei Kontrolle mehr
stattfindet. Das einzige, was die Gerichte und die Auf-
sichtsbehörden tun können, ist, die Registrierung eines
solchen Unternehmens zu widerrufen. Ein solcher Wi-
derruf ist allerdings an äußerst strenge Voraussetzungen
geknüpft. Deshalb laufen Klagen der Verbraucherzentra-
len ja leider so oft ins Leere. So geht es also nicht.
Wir sagen deshalb: Die Geschäftspraktiken unseriöser
Anbieter müssen zentral kontrolliert werden. Es macht
keinen Sinn, wenn über das Bundesgebiet verteilt knapp
80 Behörden zuständig sind. Die Linke fordert deshalb
erneut eine Verbraucherschutzbehörde, die zum Schutz
der Verbraucherinnen und Verbraucher Inkassounterneh-
men und verbraucherschädigende Geschäftspraktiken
überwacht und, wo nötig, auch sanktioniert.
Und damit komme ich zum dritten Punkt: Die bisher
möglichen Sanktionen sind absolut unzureichend und
verdammen jede Aufsicht, egal ob Landgericht oder Ver-
braucherschutzbehörde, zu einem Dasein als zahnloser
Tiger. Die Erhöhung der Bußgelder ist überfällig, aber
nicht ausreichend. Wir fordern für unseriöse Machen-
schaften einen abgestuften Sanktionskatalog von Geld-
strafen bis zum Entzug der Zulassung.
„Die Vorstellung, der Wettbewerb könne den Markt
regeln, ist ein Irrglaube.“ Das sagt Die Linke ja schon
lange, aber diesmal ist es ein Zitat vom Branchenver-
band der Inkassounternehmen, der dringend staatliche
Regulierung einfordert.
Die Inkasso-Branche muss gesetzlich geregelt wer-
den, sonst hört es nie auf mit der Prellerei und der Be-
drohung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die
schwarz-gelbe Koalition soll ihre Streitereien nicht wei-
ter auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher austragen. Die unseriösen Inkassomachenschaften
müssen endlich gestoppt werden. Wie gut, dass die
Linke als erste Partei dieses Thema aufgreift – auch im
Interesse der seriösen Inkassounternehmen und der Ver-
braucherinnen und Verbraucher.
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Un-
seriöse Geschäftspraktiken von Inkassodiensten sind ein
großes Ärgernis. Eine Studie der Verbraucherzentralen
Ende 2011 sieht 99 Prozent der 4 000 erhobenen Be-
schwerden als berechtigt an. Drei Viertel der Betroffenen
fühlten sich durch die Briefe der Inkassounternehmen
bedroht oder eingeschüchtert, und viele haben gezahlt,
obwohl die Forderungen unberechtigt waren.
Die Bundesregierung hat die Forderungen des Bun-
desrates vom 27. Mai 2011 zur Bekämpfung unseriöser
Inkassodienste sowie der Verbraucherschutzminister-
konferenz vom 16. September 2011 ignoriert. Ein Refe-
rentenentwurf des BMJ vom 12. März sieht Informa-
tionspflichten, Gebührenordnung und Bußgelder bei
Verstoß gegen Registrierungspflichten vor, ist aber im
schwarz-gelben Koalitionskrach stecken geblieben. Auf-
sicht und Selbstregulierung der Branche versagen, zu
viele Unternehmen am Markt können frei agieren, weil
es an effektiven Kontrollen mangelt.
Die Untätigkeit der Bundesregierung beim Thema un-
seriöses Inkasso zeigt den desolaten Zustand der
schwarz-gelben Koalition. Wir fordern Sie auf: Legen
Sie den schwarzen Schafen endlich das Handwerk. Die
Handlungsaufträge liegen auf der Hand: Erstens. Einfüh-
rung einer Inkassokostenordnung mit angemessenem
Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenforderung. Die
arbeitsteilige Durchsetzung von Zahlungsforderungen
nimmt immer mehr zu. Der neue Dienstleistungsmarkt
führt bisher nicht zu einem angemessenen Kostenrah-
men, sondern macht mit Fantasiegebühren, von der
Hauptforderung entkoppelten Zahlungsforderungen,
auch ohne berechtigten Grund, von sich reden. Hier
braucht es einen ordnenden Eingriff in das Marktgesche-
hen, damit das bereits „erhebliche gestörte Rechtsemp-
finden“, BMJ, wieder geheilt wird. Dem Beispiel Öster-
reichs folgend ist die Verhältnismäßigkeit zwischen
Haupt- und Nebenforderungen rechtlich festzuschreiben.
Zweitens. Darlegungs- und Infopflichten: Auftragge-
ber, Forderungsgrund und -höhe, ladungsfähige An-
schrift, Verzugsdatum, Adresse Beschwerdestelle. Um
betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen in die
Lage zu versetzen, Inkassoforderungen prüfen und re-
klamieren zu können, müssen diese Informationen min-
destens vorliegen.
Drittens. Landesweiter behördlicher Kontrollplan mit
einem jährlichen Bericht der Bundesregierung. Statt auf
80 Gerichte soll die Aufsicht auf 16 Behörden (eine zu-
ständige Aufsichtsbehörde pro Bundesland) konzentriert
werden, um Synergieeffekte in der Verwaltung zu nutzen
und Bürokratie abzubauen. Die Bundesregierung soll die
Koordination für die jährliche Auswertung der Kontrol-
len übernehmen und einen Jahresbericht vorlegen.
Viertens. Bußgelder auf bis zu 100 000 Euro erhöhen.
Das Fehlverhalten von Inkassodiensten muss effektiver
sanktioniert werden. Die Geldbußen sind auf bis zu
100 000 Euro anzuheben. Die Höhe des Bußgeldrah-
mens leitet sich aus dem erheblichen Einfluss auf das
Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger und die
Akzeptanz der Rechtsordnung ab. Der Entzug der Regis-
trierung ist strenger zu prüfen.
Unseriöse Geschäftspraktiken zu erkennen und publik
zu machen, bedarf einer starken unabhängigen Marktbe-
obachtung, daher fordern wir die Einführung eines
Marktwächters bei den Verbraucherzentralen. Der An-
trag der Fraktion Die Linke greift viele unserer Forde-
rungen auf, lediglich drei lehnen wir ab.
Unseriöses Inkasso ist zu einer Plage geworden. Las-
sen Sie Ihren kleinlichen schwarz-gelben Streit hinter
sich und handeln Sie im Sinne der Verbraucher und Ver-
braucherinnen.
22164 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Auskunftspflichten
der Europäischen Zentralbank einfordern und
für eine ausreichende Eigenkapitalbasis der
Kreditwirtschaft sorgen (Tagesordnungspunkt
18)
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Wir befassen uns
heute mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit dem Titel „Auskunftspflichten der Europäi-
schen Zentralbank einfordern und für eine ausreichende
Eigenkapitalbasis der Kreditwirtschaft sorgen“. Darin
fordern die Grünen, die Informations- und Auskunfts-
pflichten der Europäischen Zentralbank, EZB, gegen-
über den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen. Begrün-
det wird diese Forderung damit, dass die von der EZB
Ende 2011 bzw. Anfang 2012 durchgeführten 3-Jahres-
Tender (Refinanzierungsgeschäfte) unüblich gewesen
seien und diese Maßnahmen die Ausfallwahrscheinlich-
keiten bei der EZB – sowohl aufgrund der Höhe der aus-
gegebenen Kredite als auch aufgrund der gesunkenen er-
forderlichen Sicherheiten und der langen Laufzeiten –
erhöhten. Darüber hinaus wird gefordert, dass Banken,
die bestimmte Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllen,
eine Gehaltsobergrenze von 500 000 Euro einzuhalten
hätten und keine Dividenden ausschütten sollten, so-
lange sie über Liquidität aus den oben genannten Ten-
dern verfügen.
Der Antrag ist zwar interessant, aber weder ausrei-
chend durchdacht noch scheint er ernsthaft gewollt.
Sollte er ernsthaft gewollt gewesen sein, hätte man sich
um eine Mehrheit bemüht, sich zumindest aber ins Be-
nehmen mit den anderen Oppositionsfraktionen gesetzt.
Selbst Letzteres ist offensichtlich nicht erfolgt; denn die
Grünen stellen diesen Antrag alleine. Ich möchte aber
trotzdem gerne auf einige Punkte hinweisen:
Die von den Grünen in ihrem Antrag angesprochenen
Maßnahmen der EZB, also die Refinanzierungsge-
schäfte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten, hatten
vor allen Dingen den Sinn und Zweck, die Kreditver-
gabe an die Realwirtschaft zu unterstützen und die Li-
quiditätssituation am Euro-Geldmarkt zu verbessern.
Die Tender haben zu einer temporären Stabilisierung des
Bankensektors in der Euro-Zone geführt und die Anste-
ckungsrisiken im Dreieck zwischen Bankenstabilität,
Staatsfinanzierung und konjunktureller Entwicklung
(Kreditversorgung) reduziert. Trotzdem sehen wir diese
EZB-Politik mit großer Sorge. Letztlich handelt es sich
bei den Tendern um relativ unkonditionierte Maßnah-
men. Gerade die Konditionalität war bislang immer
Grundbedingung für politisch organisierte Stützungspa-
kete wie die EFSF oder zukünftig den ESM. Insofern
kann es sich bei der Art und Weise, wie diese Tender he-
rausgelegt worden sind, nur um eine Ausnahme handeln,
die der Tatsache geschuldet ist, dass andere tragfähige
Stabilisierungskonzepte noch nicht zur Verfügung ste-
hen. Auf weitere kritische Punkte der Vorgehensweise
der EZB wird im Antrag hingewiesen.
Rein rechtlich gesehen hat sich die EZB mit den bei-
den 3-Jahres-Tendern nach überwiegender Einschät-
zung zwar im Grenzbereich, aber noch innerhalb ihres
Mandats bewegt. Das vorrangige Mandat der EZB ist
und bleibt die Wahrung der Preisstabilität. Daneben un-
terstützt die EZB auch die allgemeine Wirtschaftspolitik,
wozu auch Maßnahmen zur Förderung der Liquidität
und Vermeidung von Kreditklemmen gehören. Um die
Liquidität am Markt zu steuern, kann die EZB durchaus
längerfristige Refinanzierungsgeschäfte durchführen.
Auch wenn diese normalerweise kürzer ausfallen als
36 Monate, so sind längerfristige Kredite nicht ausge-
schlossen.
Die Europäische Zentralbank ist im Übrigen politisch
unabhängig. Diese Unabhängigkeit ist im institutionel-
len Rahmen für die einheitliche Geldpolitik festgelegt.
Das heißt, dass die EZB ihr Mandat und ihre Aufgaben
unabhängig von anderen Stellen – also unabhängig von
Weisungen beispielsweise von Organen und Einrichtun-
gen der Europäischen Union oder den Regierungen der
Mitgliedstaaten – erfüllt. Diese Unabhängigkeit ist
enorm wichtig, und wir sollten der Versuchung widerste-
hen, daran zu rütteln – auch bzw. gerade in Situationen,
in denen wir das Handeln der EZB kritisch betrachten
und uns an der einen oder anderen Stelle mehr Einfluss-
möglichkeiten wünschen.
Es ist allerdings auch ein Grundprinzip demokrati-
scher Gesellschaften, dass sich unabhängige Institutio-
nen gegenüber den Bürgern und deren gewählten Vertretern
für die Durchführung ihrer Maßnahmen verantworten
müssen. Es ist falsch, den Eindruck zu erwecken, dass
die EZB dieser Rechenschaftspflicht nicht nachkommt.
Die EZB muss beispielsweise vor dem Europäischen
Parlament Rechenschaft für ihre geldpolitischen Ent-
scheidungen ablegen. Der Präsident der EZB spricht
vierteljährlich vor dem zuständigen Ausschuss des Euro-
päischen Parlaments, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Währung. Diese Rechenschaftspflicht gegenüber der Be-
völkerung Europas sowie den von ihr gewählten Vertre-
tern stellt also ein wichtiges Gegengewicht zur Zentral-
bankunabhängigkeit dar. Das ist zwar nicht das von den
Grünen unter II.1 im Antrag geforderte Format, aber
auch über dieses Format lässt sich trefflich streiten.
Im Zuge der Finanzkrise ist die Geldpolitik der EZB
aber – wie schon erwähnt – eindeutig in den Grenzbe-
reich ihres Mandats vorgestoßen, was für sich genom-
men durchaus eine erhöhte Transparenz rechtfertigen
würde. Dies findet seine Grenzen jedoch eindeutig da,
wo es um eine Information über einzelne Geschäftspart-
ner geht. Die Grünen fordern in Punkt II.2 ihres Antrags,
dass „die EZB nach einer angemessenen Frist die Öf-
fentlichkeit darüber informiert, welche Institute in wel-
cher Höhe Mittel über die längerfristige Refinanzie-
rungsfazilität mit einer Laufzeit über sechs Monate
erhalten haben“. Dies würde Angaben über einzelne, in
Deutschland im Rahmen des Zivilrechts durchgeführte
Refinanzierungsgeschäfte erforderlich machen. Das ist
allerdings mit den Geheimhaltungsregelungen des Bun-
desbankgesetzes und der Satzung des Europäischen Sys-
tems der Zentralbanken und der EZB nicht vereinbar.
Insbesondere Angaben zu den im Rahmen geldpoliti-
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scher Operationen aufgenommenen Krediten oder den
eingereichten Sicherheiten könnten Hinweise auf das
Liquiditätsmanagement und die Geschäftsmodelle der
Institute geben. Unter bestimmten Umständen könnte
die Veröffentlichung der Teilnehmer an geldpolitischen
Operationen des Euro-Systems auch Zweifel der Märkte
an der finanziellen Solidität der betroffenen Institute för-
dern und so deren Zugang zu Liquidität im Markt behin-
dern. Dies wäre nun genau ein Effekt, den wir nicht wol-
len – sozusagen eine „self-fulfilling prophecy“.
So weit zu den Informationen. Es wäre im Übrigen
sehr aufschlussreich gewesen zu hören, was die Grünen
mit den von ihnen geforderten Informationen angefan-
gen hätten; denn Informationen an sich sind nur bedingt
ein Wert. Erst die Verarbeitung der Informationen zu
konkreten Maßnahmen führt weiter. Hierzu schweigen
die Grünen aber leider in ihrem Antrag.
Bei der in Nr. II.3 des Antrags geforderten Begren-
zung von Gehaltszahlungen und dem Verbot der Auszah-
lungen von Dividenden, falls bestimmte Eigenkapital-
kennziffern nicht eingehalten werden, handelt es sich um
einen bankaufsichtsrechtlichen Eingriff, der nur von den
dafür berufenen Bankaufsichtsbehörden auf Grundlage
entsprechender rechtlicher Regelungen umgesetzt wer-
den kann. Es wäre des Weiteren sehr interessant gewe-
sen, zu untersuchen, inwieweit die oben erwähnten posi-
tiven ökonomischen Effekte der Tender unter den
Bedingungen Gehaltsbegrenzung und Ausschüttungs-
verbot tatsächlich eingetreten wären. Ich halte den Ge-
danken dennoch für durchaus interessant, auch wenn er
in keinerlei Verhältnis zu der etwas marktschreierischen
Ankündigung in der Überschrift des Antrags „… und für
eine ausreichende Eigenkapitalbasis der Kreditwirtschaft
sorgen“ steht. Ich denke, dazu bedarf es anderer Instru-
mente, wie beispielsweise einer zügigen Umsetzung von
CRD IV.
Insgesamt gesehen befassen wir uns mal wieder mit
einem typischen Antrag der Grünen – einige interessante
Gedanken, viel problematisiert, einige partikulare Lö-
sungsversuche und die latente Unterstellung, dass Dinge
mit Absicht verborgen werden. Manchmal hat man bei
diesem immer wiederkehrenden Muster das Gefühl, dass
es auch und gerade darum geht, hinterher sagen zu kön-
nen, „Ich habe es ja schon damals gesagt“ bzw. „Hätte
ich die Informationen gehabt, dann hätte ich es schon da-
mals gesagt“. Sonderlich zielführend ist das nicht, kon-
struktive Politik sieht anders aus. Wir werden den An-
trag daher ablehnen.
Manfred Zöllmer (SPD): Die Finanz- und Schulden-
krise beschäftigt uns mit all ihren Facetten seit 2008 tag-
täglich. Im Moment stehen die Banken Spaniens mit ih-
ren Liquiditätsproblemen im Fokus. Insgesamt sind die
Probleme im Bankensektor in Europa weiterhin sehr
groß und wir müssen hier dringend zu Lösungen kom-
men.
Die europäischen Banken leiden auch darunter, dass
amerikanische Geldmarktfonds und auch US-Banken
ihre Engagements in Europa drastisch reduzieren. Diese
Scheu vor dem europäischen Markt wurde uns Finanz-
politikern auf unserer aktuellen Ausschussreise nach Ka-
nada und in die USA besonders deutlich. Diese Zurück-
haltung amerikanischer Investoren und Banken ist
langfristig gefährlich für das europäische Finanzsystem.
Durch die falsche Krisenpolitik der Bundesregierung
wurde die Europäische Zentralbank zum Handeln ge-
zwungen. EZB-Chef Draghi griff – um, wie er sagte, ei-
nen Crash zu verhindern – im Dezember zu einer drasti-
schen Maßnahme: Die EZB machte den europäischen
Banken das Angebot, sie praktisch unbegrenzt mit No-
tenbankkrediten mit einer ungewöhnlich langen Laufzeit
von drei Jahren zu versorgen. Von diesem Angebot, das
die EZB den Banken im Dezember und im Februar die-
ses Jahres unterbreitet hatte, machten die Banken inzwi-
schen in einem Umfang von fast 1 Billion Euro Ge-
brauch.
Mit Zinsen von einem Prozent lassen sich durch den
Kauf von Staatsanleihen bei dem derzeitigen Zinslevel
hohe Gewinne für die Banken erzielen. Damit konnten
die Banken, wie von Draghi vorgesehen, den Staatsan-
leihenmarkt etwas beruhigen. Ein Resultat ist aber zum
Beispiel eine drastische Erhöhung der Bilanzsumme der
Zentralbank auf über 3 Billionen Euro.
Es stellt sich die Frage, wohin die Kredite der EZB
geflossen sind. Mit ihrem Antrag fordern die Grünen de-
taillierte Auskunftspflichten der EZB zu dieser Kredit-
vergabe. Gleichzeitig soll nach Auffassung der Grünen
für eine ausreichende Kapitalbasis der Banken gesorgt
werden. Schließlich soll die EBA koordinierend darauf
hinwirken, dass unterkapitalisierte Banken keine Gehäl-
ter über 500 000 Euro inklusive Bonuszahlungen aus-
zahlen und Dividenden ausschütten.
Die EZB wehrt sich gegen die Forderung, die Namen
der Banken preiszugeben, die sich zwischen Dezember
und Februar mit dem Notenbankgeld versorgt haben. Sie
begründet ihre Ablehnung mit geldpolitischen Pflichten,
der Wahrung der Finanzstabilität und dem kommer-
ziellen Interesse der Kreditinstitute. Die EZB will die
Geheimhaltung individueller Transaktionen mit Gegen-
parteien wahren. Dieser Schutz privater Unternehmens-
interessen und der gesamten Finanzmarktstabilität wiege
schwerer als das öffentliche Interesse an den Daten.
Mit Ihrem Antrag wollen die Kolleginnen und Kolle-
gen von den Grünen nunmehr quasi Schützenhilfe durch
die Bundesregierung, die sich im Rat der europäischen
Finanzminister für eine Veröffentlichungspflicht einset-
zen soll. Im Grunde geht es – wie so oft – auch hier um
den Grundkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Trans-
parenz und öffentlichem Informationsinteresse und pri-
vatem Betriebsgeheimnis. Eine Verhältnismäßigkeitsab-
wägung, wie wir sie auch unter anderem aus Art. 14
Grundgesetz kennen: das Eigentumsrecht mit seiner
Ausgestaltung des Rechts am eingerichteten und ausge-
übten Gewerbebetrieb.
Ich halte die Argumente der EZB für durchaus nach-
vollziehbar – nicht, weil ich gegen Transparenz bin oder
dem öffentlichen Interesse entgegenstehen will. Aber wir
wissen doch alle, wie hochsensibel im Moment die Lage
der Banken ist und wie irrational die Märkte häufig re-
22166 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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agieren. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustel-
len, wie die Reputation eines Finanzinstituts beschädigt
werden könnte, wenn solche detaillierten Informationen
öffentlich werden. Die Märkte würden zweifelsohne da-
rauf reagieren.
Gleichzeitig sind die Aktivitäten der EZB öffentlich,
und Transparenz dient der sachlichen Bewertung der
Geldpolitik der Zentralbank. Dies ist notwendig für eine
vernünftige Abstimmung zwischen Geld- und Fiskal-
politik und damit ein wichtiger Bestandteil einer erfolg-
reichen Krisenpolitik.
Es bleibt die Frage: Wie detailliert müssen die Infor-
mationen sein? Einzelne Notenbanken wie zum Beispiel
die Banca d’Italia haben im Nachgang veröffentlicht,
wie viel Geld ihre Banken insgesamt abgerufen hatten.
Deutsche Banken haben sich laut Reuters-Berechnungen
beim zweiten Tender im Februar mit rund 42 Milliarden
Euro eingedeckt, also etwa 8 Prozent der Gesamtsumme.
Das verteilt sich wohl auf 460 Banken, darunter gut
430 kleinere Sparkassen und Volksbanken.
Transparenz ist ein wichtiges Element der Demokra-
tie. Aber es muss immer mit anderen Rechtsgütern abge-
wogen werden. Diese Abwägung fehlt bei dem vorlie-
genden Antrag. Was in Ihren Antrag nicht passt und zu
unspezifisch ist, sind Ihre Forderungen nach Gehalts-
reglementierung. Es ist auch ein wichtiges Thema. Aber
was hat die Transparenz der EZB mit der Bonizahlung
zu tun?
Wie für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung
der Banken gesorgt werden soll, wird nicht weiter the-
matisiert. Der Antrag ist offensichtlich mit sehr heißer
Nadel gestrickt worden.
Holger Krestel (FDP): Liebe grüne Antragsteller
hier im Hause, Sie präsentieren sich gerne als Partei der
Vielfalt, aber wenn Sie die Möglichkeit haben, werden
bei Ihnen alle gleichgemacht. Sie präsentieren sich gerne
als Partei, die den Datenschutz verteidigt, aber sobald es
um etwas geht, was Sie selbst gerne wissen würden, wer-
den so wie hier ganz schnell die Fühler ausgestreckt. Sie
präsentieren sich gerne als Partei der Freiheit, die sich
für den Schutz der Rechte des Individuums einsetzt, aber
wenn es darauf ankommt, zeigen Sie Ihr wahres Gesicht
und wollen jedem knallhart vorschreiben, was er zu tun
oder zu lassen hat, weil der Staat doch vorgeblich am
besten weiß, was der Einzelne wirklich will. Dass Sie
ihn genau damit seiner Freiheit berauben, ist Ihnen egal.
Dass Sie den Managern in den Krisenbanken die Gehäl-
ter kürzen wollen, mag ja schön und gut sein, aber mir
ist schleierhaft, weshalb hier die EBA als Aufsichtsbe-
hörde auftreten soll. Das ist eine Aufgabe für den Ge-
setzgeber, denn nur der hat auch die Möglichkeit, mit ei-
nem Gesetz regulierend in die Personalpolitik der
Banken einzugreifen. Im Rahmen des Finanzmarktstabi-
lisierungsfondsgesetzes und des Restrukturierungsgeset-
zes haben wir dies auf nationaler Ebene ja bereits getan.
Aber wenn Sie fordern, dass eine europäische Behörde,
deren elementare Aufgabe es ist, die nationalen Behör-
den zu koordinieren, jetzt die Gesetzgeber koordinieren
soll, geht das nicht nur weit über die Kompetenzen die-
ser Behörde hinaus, sondern zeigt, dass Ihre Kompetenz
in diesem Bereich doch sehr zu wünschen übrig lässt.
Und jetzt, wo die Politamateure von den Piraten
plötzlich mit dem diffus transportierten Thema Transpa-
renz in der Öffentlichkeit punkten, ohne dabei konkrete
Forderungen zu präsentieren, sehen Sie schon Ihre Felle
davonschwimmen, und Ihre schon vorher leeren Wort-
hülsen sind Ihnen nun absolut gar nichts mehr wert. Sie
springen blind auf einen Zug auf, ohne sich darum zu
kümmern, was die Maßnahmen im Einzelfall bedeuten.
Sie wollen Stabilität schaffen, erreichen aber nur das Ge-
genteil. Gerade bei der FDP weiß man, dass die Wertpa-
piermärkte nicht immer perfekt rational funktionieren
und bisweilen in Krisenzeiten wie den jetzigen sogar
sehr emotional auf kleinste Signale reagieren. Das stän-
dige Bombardement der Marktteilnehmer mit den von
Ihnen geforderten Insiderdetails würde zu hochvolatilen
und selbstverstärkenden Marktbewegungen führen, da
ein solcher Informationsstrom zu enormen Spekulatio-
nen einlädt. Scheinbar schwache Institute oder gar Staa-
ten könnten dann leichter durch Leerverkäufe attackiert
oder gar zu Fall gebracht werden, obwohl sie in Ihrer
langfristigen Planung überlebensfähig waren.
Mindestens genauso problematisch ist es, dass viele
Verantwortliche unter den von Ihnen geforderten Bedin-
gungen wider besseres Wissen nicht mehr zwingend die
ihrer Erkenntnis nach langfristig besten Entscheidungen
treffen, sondern die erwarteten kurzfristigen Reaktionen
der Märkte antizipieren und ihre Aktionen daran ausrich-
ten würden, aus Angst, die bis dahin erarbeitete Stabilität
zu gefährden. Die Unabhängigkeit der EZB ist ein hohes
Gut, und dieses gilt es zu bewahren. Ein politisch moti-
viertes, ständiges Nachkorrigieren in Einzelfällen, den
Blick stets nur auf den nächsten Tag gerichtet, aber trotz-
dem immer noch einen Schritt hinterher, würde doch nur
maßgeblich dazu beitragen, dass die Krise sich noch
weiter hinzieht und wir lediglich später die wahre Rech-
nung präsentiert bekommen würden, die dann um ein
Vielfaches höher wäre, als sie es jetzt schon ist.
Dieses Spiel, in dem der Schwarze Peter stets in die
Zukunft weitergereicht wird, werden wir in keinem Fall
mitspielen, sondern stattdessen für stabile Verhältnisse
in Europa sorgen. Darum werden wir Ihren Antrag ab-
lehnen.
Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Der Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Ausweitung der Aus-
kunftspflichten der Europäischen Zentralbank zielt zwei-
fellos in die richtige Richtung – deswegen werden wir
ihn auch unterstützen. Er bleibt aber zugleich weit hinter
den Notwendigkeiten zurück.
Die Auskunftspflichten der EZB müssen natürlich er-
weitert werden, aber nicht nur, weil Ihr letzter Mega-
Tender den Banken über 1 Billion Euro mit dreijähriger
Laufzeit zur Verfügung gestellt hat.
Eine Zentralbank ist die Spinne im Netz eines moder-
nen Finanzsystems. Es ist einer Demokratie unwürdig,
wenn eine derart zentrale und machtvolle Institution von
den Spielregeln der demokratischen Kontrolle und Re-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22167
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chenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit bzw.
dem demokratisch gewählten Parlament ausgenommen
ist. Es sind aber nicht in erster Linie die heutigen Zen-
tralbanker der EZB, denen man das vorwerfen muss. Es
sind vielmehr die Hardliner in den deutschen Bundesre-
gierungen und in der Deutschen Bundesbank in den
1990er-Jahren, die bei der Ausgestaltung der Europäi-
schen Währungsunion die EZB nach dem Vorbild der
vermeintlich unabhängigen und unbestechlichen Bun-
desbank konzipiert haben.
Ich kann mich sehr gut an die regelmäßigen Auf-
schreie in Bundesbank und EZB erinnern, wenn seitens
der Politik im Interesse von mehr Beschäftigung eine
konstruktive Rolle der Zentralbank gewünscht wurde.
Die Zentralbanker gerieren sich dann regelmäßig, als
würde man sich in ihre intimsten Privatangelegenheiten
mischen. Ein solches Verhalten ist völlig inakzeptabel:
Zentralbanker sind Staatsbedienstete und haben sich an
die gesetzlichen Rahmenbedingen zu halten.
Es ist allerdings sehr wohl das Recht der EZB und der
Bundesbank, der Politik den Spiegel vorzuhalten – im
Sinne von: Wenn ihr von uns eine andere Geldpolitik
wollt, dann müsst ihr das politisch beschließen und die
geldpolitischen Ziele der EZB in den europäischen Ver-
trägen ändern.
Ich will mich im Übrigen von dieser Stelle aus bei all
denjenigen in der EZB und den europäischen Zentral-
banken bedanken, die zum Glück schon seit längerer
Zeit in der EZB darauf dringen, auch trotz des engen
Korsetts der europäischen Verträge als EZB eine stabili-
sierende Rolle zu spielen, zum Beispiel durch Interven-
tionen an den Märkten für Staatsanleihen.
Es ist nun höchste Zeit, dass das geldpolitische Kor-
sett der EZB anders zugeschnitten wird. Wohlgemerkt:
Ich bin auch nicht für eine Geldpolitik der Zentralbank,
bei der der Finanzminister dem Zentralbankchef jeden
Montag die Umdrehungsgeschwindigkeit der Noten-
presse diktiert. Aber es gibt noch eine ganze Reihe von
sinnvollen Möglichkeiten, was die Zentralbank zur Ent-
schärfung der Krise beitragen kann. Dazu gehört insbe-
sondere, dass Krisenländer zu denselben Konditionen
EZB-Kredite bekommen sollten, wie sie Geschäftsban-
ken bekommen. Es ist pervers, dass Geschäftsbanken
das von einer öffentlichen Institution bereitgestellte Geld
für 1 Prozent Zinsen ausleihen können, während die öf-
fentliche Hand in kriselnden Euro-Staaten 6, 8 oder
10 Prozent Zinsen dafür bezahlen muss.
Daher, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von
Bündnis 90/Die Grünen: Fordern Sie nicht nur mehr In-
formationen über die Geldpolitik der EZB, fordern Sie
mit uns auch gleich eine andere Geldpolitik.
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ende des Jahres 2011 stand das europäische Finanzsys-
tem vor dem Kollaps: Die Banken, insbesondere im Sü-
den unseres Kontinents, gerieten in teils existenzielle
Refinanzierungsschwierigkeiten. Sogar in Frankreich
begannen Geldmarktfonds, ihre Mittel aus den Banken
abzuziehen. Vor diesem Hintergrund beschloss die Euro-
päische Zentralbank zuvor nie dagewesene Rettungs-
maßnahmen: Sie schuf ein neues Angebot an dreijähri-
gen Liquiditätsmitteln bei gleichzeitig deutlicher
Reduktion der Sicherheitsanforderungen. Insgesamt ha-
ben die Institute über 1 Billion Euro an diesen Mitteln
abgerufen. Den Banken gelang es auf diese Weise, hohe
Gewinne zu erwirtschaften, zum Beispiel durch den
Rückkauf eigener Verbindlichkeiten oder die Investition
in höher verzinste Staatsanleihen.
Einen großen Bankencrash quer über den Kontinent
konnte die EZB mit diesem neuen Rettungskurs abwen-
den. Aber letztlich handelt es sich bei dieser Operation
um eine äußerst fragwürdige Art der Bankenrettung:
Erstens. Anders als sonst bei Bankenrettungen zu
Recht üblich, erfolgen die Stabilisierungen ohne Aufla-
gen und Bedingungen. So ist nicht sichergestellt, dass
die Banken die EZB-bedingten Zinsgewinne tatsächlich
zur Reparatur ihrer Bilanzen und Stärkung ihres Eigen-
kapitals einsetzen, sondern es ist durchaus denkbar, dass
diese Gewinne als Dividenden oder Boni gleich wieder
ausgeschüttet werden. Der letztlich hilflose Appell von
EZB-Präsident Draghi im März an die Banken, ihre zu-
sätzlichen Erträge nicht auszuschütten, sondern die ei-
gene Solidität zu stärken, illustriert die Berechtigung
meiner Kritik sehr deutlich.
Zweitens. Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
der Euro-Zone, die letztlich hinter der EZB stehen, ha-
ben die Risiken stark zugenommen. Ausfälle bei der
EZB sind aufgrund der gestiegenen Höhe ausgereichter
Mittel, der schlechteren Sicherheiten und der deutlich
gestiegenen Laufzeit der Kredite wahrscheinlicher ge-
worden. Ein erstes Anzeichen dafür gab der aufgrund
der Risikovorsorge gesunkene Bundesbankgewinn.
Doch der Steuerzahler erhält – anders als normalerweise
bei Bankenrettungen – keine Gegenleistung, zum Bei-
spiel in Form einer Beteiligung am gestützten Unterneh-
men. Damit tragen die Steuerzahler die Risiken, ohne
dafür angemessen entlohnt zu werden.
Drittens. Parlamentarische Kontrolle, Information
und Transparenz sind faktisch nicht vorhanden. So gibt
es keine offiziellen Informationen zu der Frage, welche
Banken die Mittel in welcher Höhe abgerufen haben und
was sie genau mit diesen Mitteln gemacht haben. Damit
wird eine öffentliche Debatte auf Basis gesicherter Fak-
ten über den neuen Kurs der EZB nahezu unmöglich.
Viertens. Wir sehen erhebliche Mitnahmeeffekte bei
der EZB-Bankenrettung. So haben auch viele eigentlich
gesunde Banken die Hilfen abgerufen, obwohl sie gar
nicht hilfsbedürftig sind. Niemand weiß, wie hoch diese
Mitnahmeeffekte ausfallen, die ebenfalls vom Steuer-
zahler zu bezahlen sind. Aber eines ist klar: Wir reden
hier nicht über Peanuts, sondern über Milliardensum-
men.
Wenn diese Form der Bankenrettung, die in den letz-
ten Monaten über die EZB erfolgt, hier im Bundestag
zur Abstimmung gestanden hätte, hätte es einen Auf-
schrei der Empörung in Deutschland gegeben. Die Ko-
22168 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
alitionsabgeordneten hätten sich lautstark eine Verge-
meinschaftung der Haftung und gegen Geschenke an
Bankaktionäre beklagt. Doch dieser Protest blieb aus,
weil das alles völlig intransparent ist.
Unser Antrag zielt nun darauf ab, in Bezug auf die
Bankenrettung durch die EZB Transparenz zu schaffen.
Wir sind der Auffassung, dass die Steuerzahler in der
Euro-Zone ein Anrecht darauf haben, zu wissen, was
hier geschieht. Die zusätzlichen Risiken auf der EZB-Bi-
lanz dürfen nicht verschwiegen werden. Die Bürgerin-
nen und Bürger sollten – zumindest nach einer gewissen
Schonfrist der Vertraulichkeit – auch die Möglichkeit er-
halten, nachzuvollziehen, welche Banken in welcher
Höhe die Hilfen in Anspruch genommen haben.
Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die EZB-ge-
nerierten Gewinne tatsächlich zur Stärkung der Stabilität
des europäischen Bankensystems, also vor allem zur
Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Banken, ge-
nutzt werden. Wir fordern deshalb Gehaltsdeckelungen
und Ausschüttungsverbote für unterkapitalisierte Ban-
ken, die die Hilfen in Anspruch genommen haben. Die
EBA könnte das in Kooperation mit der EZB sicherstel-
len.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Meine Kritik
an den Vorgängen der letzten Monate gilt nicht der EZB.
Die EZB wurde in die Rolle des wichtigsten Krisenma-
nagers der Eurozone gezwungen, weil keine andere In-
stitution handlungsfähig war und das Krisenmanagement
der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone unter
Führung der deutschen Bundesregierung keine Entspan-
nung, sondern eine permanente Verschärfung der Euro-
Krise generiert hat.
Und wir Grünen sind auch davon überzeugt, dass eine
Stabilisierung des europäischen Finanzsystems notwen-
dig ist. Doch was wir nicht akzeptieren, ist, dass Bürge-
rinnen und Bürgern ständig die Wahrheit über die
Rettungsmaßnahmen vorenthalten wird und die Intrans-
parenz genutzt wird, um der Öffentlichkeit etwas vorzu-
machen.
Wenn die Daten offenliegen würden, würde schnell
auch deutlich, dass wir die Währungsunion dringend um
eine Bankenunion ergänzen müssen: Dann könnte der
europäische Finanzsektor nämlich stabilisiert werden,
ohne Milliarden weitgehend kontrollfrei an Bankaktio-
näre und Bankmanager zu verteilen. Dann gäbe es,
finanziert durch eine europäische Bankenabgabe, eine
Institution, die bei einer Schieflage von grenzüberschrei-
tend tätigen Banken in Europa eingreifen könnte, sodass
die EZB sich wieder auf ihre eigentliche geldpolitische
Aufgabe der Liquiditätsversorgung konzentrieren
könnte.
Wir mögen bei dieser letzten Frage im Bundestag der-
zeit noch unterschiedlicher Auffassung sein. Worin es
aber eigentlich keinen Dissens geben sollte, ist der An-
spruch in Bezug auf Transparenz. Deshalb bitte ich um
Zustimmung zu unserem Antrag.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
pauschalierenden Entgeltsystems für psych-
iatrische und psychosomatische Einrichtun-
gen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG)
– Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:
– Ergebnisoffene Prüfung der Fallpau-
schalen in Krankenhäusern
– Einführung eines pauschalierenden psych-
iatrischen Entgeltsystems zur qualitati-
ven Weiterentwicklung der Versorgung
nutzen
(Tagesordnungspunkt 19 a und b)
Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Wir wollen heute
ein Gesetz verabschieden, das unser Gesundheitssystem
wieder ein Stück voranbringt auf dem Weg zu mehr
Transparenz, zu mehr Wirtschaftlichkeit und damit auch
zu mehr Patientenorientierung.
Das Entgelt, das für einen stationären Aufenthalt in
der Psychiatrie zu bezahlen ist, orientiert sich zukünftig
nicht mehr an den Kosten, die dividiert durch die Be-
rechnungstage zu einem Pflegesatz führen, sondern an
den Angeboten, die den Patienten gemacht werden, an
der Leistung. Dies führt zu einer nachvollziehbaren und
transparenten Methode der Bezahlung. Damit werden
nicht alle Probleme eines angemessenen Entgelts für
eine bestimmte Behandlung gelöst sein. Man wird ein
Auge darauf haben müssen, dass es nicht zu Fehlsteue-
rungen und zum Setzen von falschen Anreizen für be-
stimmte Indikationen kommt. Gerade deshalb ist das
neue System als lernendes System angelegt, mit langen
Übergangszeiten – mit vier budgetneutralen Jahren, da-
von zwei Jahre freiwillig, und mit weiteren fünf Jahren
der Konvergenz –, um den Übergang von den bisherigen
Budgets zur zukünftigen Systematik abzufedern. Um
bessere Anreize für die Optionsphase zu schaffen, wur-
den die Bedingungen für die Teilnahme noch einmal
nachgebessert.
Eine entscheidende Weichenstellung findet auch an
der Schnittstelle stationär und ambulant statt. Gerade in
der Psychiatrie und Psychotherapie ist es falsch, sich
einseitig auf den stationären Bereich auszurichten. Es ist
nicht nur unwirtschaftlich, sondern dient auch nicht dem
Wohl der Patienten. Deshalb fördern wir durch dieses
Gesetz Modellvorhaben, die helfen, diese Sektoren zu
überwinden. Auch an dieser Stelle schaffen wir mehr
Qualität für die Patientinnen und Patienten.
Einhergehend mit diesem Gesetz ist auch eine deutli-
che Hilfe für die Krankenhäuser insgesamt verbunden.
Die Krankenhäuser haben eine Tariferhöhung von 3 Pro-
zent für das Jahr 2012 zu tragen. Dies führt bei einer
Steigerung der Grundlohnsumme von 1,45 Prozent zu
einem Defizit von circa 1,5 Prozent. Allerdings liegt die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22169
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tatsächliche Steigerung aufgrund der Mehrleistungen,
die Krankenhäuser erbringen und zum Teil auch erbrin-
gen müssen, deutlich über dieser gekürzten Grundlohn-
summensteigerung. Deswegen ist es uns wichtig, genau
diese drei Knackpunkte zu adressieren:
Erstens einen teilweisen Tarifausgleich für das Jahr
2012 in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro.
Zweitens die Umsetzung des Orientierungswerts für
das Jahr 2013. Die Steigerung der Krankenhausbudgets
wird dann nicht mehr ausschließlich an die Einnahme-
entwicklung der Krankenkassen gebunden sein – somit
entfällt die stringente Grundlohnsummenanbindung. Da-
rüber hinaus werden die Selbstverwaltungspartner in die
Lage versetzt, in einem bestimmten Korridor die Verän-
derungsrate für das jeweilige Jahr zu verhandeln.
Drittens werden die Selbstverwaltungspartner beauf-
tragt, bis spätestens zum Juni 2013 über eine Studie die
Mehrleistungsproblematik, auch mit Blick auf die Quali-
tät der Leistungen, zu untersuchen, um dadurch zu einem
sinnvolleren und gerechteren Mehrleistungsausgleich zu
kommen. Die jetzige Regelung wird außerdem auf zwei
Jahre befristet, um für die Selbstverwaltungspartner die
Notwendigkeit zu schaffen, auch zu einem Ergebnis hin-
sichtlich der Studie zu kommen. Auch die von den Kran-
kenhäusern oft kritisierte Regelung der sogenannten
doppelten Degression kann in die Studie einbezogen
werden.
Wenn zu Recht von den Krankenhäusern eine latente
Unterfinanzierung reklamiert wird, dann müssen bei die-
ser Betrachtung insbesondere die Bundesländer einbezo-
gen werden. Die Bundesländer machen es sich zu leicht,
wenn sie sich auf den Standpunkt stellen, mit der Ein-
führung der DRG werde der Markt schon alles richten.
Eine konkrete Krankenhausbedarfsplanung werde da-
durch überflüssig. Das Gegenteil ist der Fall. Gleichzei-
tig sind die Bundesländer seit vielen Jahren nicht bereit,
die Investitionskosten im notwendigen Umfang zur Ver-
fügung zu stellen. Und wenn man Qualitätssteuerung
nicht den Krankenkassen überlassen will, sind die Län-
der über ihre Krankenhausbedarfsplanung umso mehr
gefordert. Es dient aber nicht der Qualität, wenn alle
Leistungen überall angeboten werden, sondern es dient
der Qualität und damit den Patienten, wenn arbeitsteilig
durch eine entsprechende Krankenhausbedarfsplanung
vorgegangen wird. So werden Krankenhäuser im ländli-
chen Raum gestärkt. Es ist kurzsichtig, zu glauben, dass
Krankenhausstandorte dann gesichert werden, wenn je-
des Haus alles macht. Dies führt zu einer Qualitätsver-
schlechterung und damit im schlimmsten Fall zur Kran-
kenhausschließung. Und genau das wollen wir nicht. Mit
diesem Gesetz leisten wir einen hervorragenden Beitrag
zur Qualitätssicherung und mittelfristig zu einer gerech-
teren Krankenhausfinanzierung.
Hilde Mattheis (SPD): In einem Punkt sind wir uns
wahrscheinlich alle einig: Wir alle wollen die Versor-
gungsstrukturen für psychisch kranke Menschen verbes-
sern. Wir wissen, dass die Versorgung von psychisch
kranken Menschen hohe Anforderungen an unsere Ver-
sorgungsstrukturen stellt und dass in diesem Bereich
viele Verbesserungen notwendig sind. Und wir wissen,
dass gerade hier Vergütungsstrukturen, gerade in einem
personalintensiven Bereich wie der Psychiatrie, einen
entscheidenden Einfluss auf die Versorgungsqualität ha-
ben.
Die entscheidende Frage, die wir uns aber stellen
müssen, ist: Schafft es das hier vorgelegte Entgeltgesetz
der Bundesregierung, diesem Anspruch gerecht zu wer-
den? Wird die Versorgungssituation von psychisch kran-
ken Menschen durch das Gesetz verbessert? Werden
durch das Gesetz integrierte Versorgungsansätze ge-
stärkt? Werden die psychiatrischen und psychosomati-
schen Krankenhäuser in Zukunft mit ausreichend Perso-
nal ausgestattet sein? Werden die richtigen Weichen
gestellt, um der wachsenden Zahl von psychisch Kran-
ken in der Gesellschaft gerecht zu werden?
Leider mussten wir als SPD-Fraktion feststellen: Mit
diesem Gesetz stellt die Regierung die falschen Wei-
chen.
Ein modernes, am Bedarf der Betroffenen ausgerich-
tetes Entgeltsystem für die Psychiatrie erfordert, dass
den Bedürfnissen von psychisch Kranken ausreichend
Rechnung getragen wird. Flexible Behandlungsformen
müssen gefördert werden. Es müssen Anreize geschaffen
werden, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu stär-
ken und die starren Sektorengrenzen zu überwinden. Das
alles leistet das von der Regierung vorgelegte Gesetz
nicht. Aus diesem Grund lehnen wir als SPD den Ge-
setzentwurf ab.
Die Entwicklung eines Entgeltsystems für die psych-
iatrische und psychosomatische Versorgung ist ein Auf-
trag aus der letzten Legislaturperiode. Damals wurden
bewusst im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz die
psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser
von dem DRG-System für die somatischen Krankenhäu-
ser ausgenommen. Im § 17 d des KHG wurde verankert,
dass ein pauschalisierendes, tagesbezogenes Entgeltsys-
tem zu entwickeln sei. Dabei sollte „insbesondere von
Leistungskomplexen“ ausgegangen werden, die der
„Psychiatrie-Personalverordnung zu Grunde liegen“.
Das neue Entgeltsystem erfüllt nach Ansicht der SPD
diese im § 17 d KHG verankerten Ansprüche nicht. Insbe-
sondere durch den Wegfall der Psych-PV und den Diagno-
sebezug bei der Kalkulation werden finanzielle Anreize
zur „Rosinenpickerei“ gesetzt. Diese grundsätzliche Kri-
tik der SPD-Fraktion möchte ich an drei Punkten deut-
lich machen:
Als Erstes möchte ich auf die Psychiatrie-Personal-
verordnung eingehen. Sie soll ab 2017 komplett ausge-
setzt werden. Dies wird von der Mehrheit der Verbände
und Krankenhäuser zu Recht stark kritisiert. Die Psych-
PV setzt den Rahmen für eine adäquate Personalausstat-
tung der Krankenhäuser und gibt damit auch den Rah-
men für die Versorgungsqualität vor. Bisher ist sie je-
doch in den Krankenhäusern leider nicht vollständig
umgesetzt worden. Dies liegt vor allem daran, dass keine
wirksamen Kontrollen stattfinden. Ohne eine vollstän-
dige Erfüllung der Psych-PV in allen Krankenhäusern ist
jedoch zu befürchten, dass das neue Entgeltsystem zu ei-
22170 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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(D)(B)
ner dauerhaften Unterfinanzierung in der psychiatri-
schen Versorgung führt.
Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie schwer
psychisch Kranke brauchen ein Versorgungssystem, das
eine ausreichende Zuwendung durch Fachpersonal er-
möglicht. Die Personalsituation darf nicht zu einer expe-
rimentellen Spielwiese werden, sondern muss hinrei-
chend gesichert und kontrolliert werden, damit die
Qualität der Versorgung sichergestellt werden kann.
Im § 17 d KHG wurde festgelegt, dass die Psychia-
trie-Personalverordnung die Grundlage des neuen Ent-
geltsystems sein soll. Diesen wichtigen Grundsatz hat
die Bundesregierung nicht erfüllt. Richtig wäre es gewe-
sen, eine verbindliche Personalbemessung nach der
Psych-PV umzusetzen und später auf dieser Grundlage
Mindestpersonalstandards für die Tagesentgelte festzule-
gen. Dies ist nicht geschehen. Die Abschaffung der
Psych-PV lehnen wir als SPD ganz klar ab.
Zweitens. Das Psych-Entgeltsystem, so wie es im Ge-
setzentwurf konzipiert ist, überträgt die Strukturen der
somatischen Medizin auf die Versorgung von psychisch
Kranken. Das halten wir als SPD für einen großen Feh-
ler.
Insbesondere der Diagnosebezug bei der Vergütung
von Leistungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit
Fehlanreize setzen, Menschen mit schweren psychischen
Krankheiten nur unzureichend zu behandeln. Diese
Menschen brauchen eine sehr individuelle, therapeuti-
sche und kontinuierliche Behandlung unter Einbezie-
hung des eigenen Lebensumfeldes. Dies kann nicht mit
einer Struktur gelingen, die sich an der Vergütung von
Krankheiten auf der Grundlage der DRG orientiert. Eine
psychische Krankheit ist eben nicht mit einem Bein-
bruch oder einem Herzinfarkt vergleichbar. Im Bereich
der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung
kann nicht automatisch ausgehend von der Diagnose auf
den entsprechenden Behandlungsumfang geschlossen
werden. Krankheitsverläufe in diesem Bereich sind indi-
vidueller und komplexer. Der daraus entstehende Versor-
gungsbedarf muss sich auch im Entgeltsystem wider-
spiegeln. Es finden sich jedoch im Gesetzentwurf der
Bundesregierung keine Ansätze, diesem Bedarf gerecht
zu werden.
Für sehr gefährlich halten wir aus diesem Grund auch
die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zu- und Abschläge
bei Abweichung von behandlungstypischen Behand-
lungszeiten. Auch hier werden ganz klar Anreize in
Richtung einer nicht auf den individuellen Behandlungs-
bedarf abgestimmten Versorgung gesetzt. Auch dies
werden wir als SPD-Fraktion nicht mittragen.
Mein dritter zentraler Kritikpunkt: Das neue Entgelt-
system ist nicht sektorenübergreifend ausgerichtet. Es
werden keine Anreize gesetzt, stationäre Behandlungen
zu vermeiden. Psychisch Kranke werden auch in Zu-
kunft keine Alternative zu stationären Aufenthalten ha-
ben. Dies entspricht jedoch nicht ihrem tatsächlichen
Versorgungsbedarf.
Die im Gesetz festgelegten Pauschalen, die nur auf
den stationären Bereich beschränkt sind, hemmen die
Entwicklung hin zu einem integrierten Versorgungssys-
tem, wie es schon seit Jahren von der Fachwelt gefordert
wird.
Die von der Regierung formulierten Prüfaufträge und
die Weiterentwicklung der Vorgaben für Modellvorha-
ben für eine sektorenübergreifende Versorgung sind uns
zu wenig. Gute Versorgung darf es nicht nur in Modell-
projekten geben. Bei den im Gesetz vorgeschlagenen
Modellprojekten handelt es sich zudem vor allem um
eine Bestandswahrung. Bereits bestehende Modellpro-
jekte sollen weitergeführt werden. Das ist keine beson-
ders große Innovation. Eine Innovation wäre es, erfolg-
reiche Modellprojekte in die Regelversorgung zu
überführen.
Die Modellprojekte funktionieren zudem nicht in al-
len Bereichen. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt
es beispielsweise bundesweit nur ein einziges Modell-
projekt. Das liegt vor allem daran, dass die Patientenzahl
in teilweise größeren Versorgungsgebieten sehr gering
ist und es sich daher nicht lohnt, Verträge für Modell-
projekte auszuhandeln. Der Gesetzentwurf der Bundes-
regierung sieht jetzt vor, für Modellprojekte kassenspe-
zifische Verträge zuzulassen. Das bedeutet nach
Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen aus dem
Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dass in die-
sem Bereich erst recht keine Modellprojekte mehr umge-
setzt werden. An diesem Beispiel können wir sehr klar
sehen: Ein paar Modellprojekte sind für eine Förderung
der sektorenübergreifenden Versorgung viel zu wenig.
Das Gesetz der Bundesregierung folgt nicht dem
Grundsatz, dass das Vergütungssystem der Versorgung
dient.
Als SPD-Fraktion fordern wir eine regionale, sekto-
renübergreifende und bedarfsgerechte Versorgung. Wir
fordern ein Vergütungssystem auf Grundlage der Psych-
iatrie-Personalverordnung. Wir wollen eine integrierte
Versorgung. Psychiatrische Krankenhäuser brauchen An-
reize für den Ausbau personenzentrierter Behandlungs-
und Hilfesettings im außerklinischen Bereich. Und wir
wollen, dass auch die besonderen Bedarfe von Schwerst-
kranken sowie Kindern und Jugendlichen im Versor-
gungssystem Berücksichtigung finden.
All dies finden wir im Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung nicht wieder. Auch in der weiteren Beratung
wurde unseren bereits in der ersten Lesung vorgetrage-
nen Argumenten nicht begegnet. Als SPD werden wir
deshalb diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Dr. Erwin Lotter (FDP): Erneut beraten wir das
Psych-Entgeltgesetz, welches meiner festen Überzeu-
gung nach zu einer echten Erfolgsgeschichte werden
wird. Schon in der ersten Beratung im März wurde deut-
lich, dass der vorliegende Entwurf zu besserem Wettbe-
werb und mehr Transparenz führen wird. Gleichzeitig
wird eine leistungsgerechte Honorierung ermöglicht, die
eine differenziertere Behandlung psychisch kranker
Menschen zum Ziel hat.
Auch haben wir dafür Sorge getragen, dass durch die
lange Einführungsphase bis 2022 die Krankenhäuser
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22171
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nicht überfordert werden. Es ist uns gelungen, zwei An-
forderungen zu vereinen: die Besonderheiten eines „ler-
nenden Systems“ zu berücksichtigen und finanzielle So-
lidität für die teilnehmenden Krankenhäuser zu sichern.
Besonders wichtig war es den Liberalen, dass alle Be-
troffenen in den Prozess der Entwicklung des Psych-
Entgeltgesetzes eingebunden worden sind. Zahlreiche
Stellungnahmen von Fachverbänden, Experten und
Krankenhäusern wurden eingearbeitet. Nicht zuletzt als
Konsequenz der öffentlichen Anhörung am 23. April hat
die Koalition eine Reihe von Änderungsanträgen entwi-
ckelt. Diese greifen die Ideen und Bedenken der Betrof-
fenen auf. Für mich ist das ein Musterbeispiel fairer und
demokratischer Gesetzgebung.
Dass die Regierung mit dem Gesetz nicht falsch lie-
gen kann, beweist schon der Umstand, dass bei der Sit-
zung des Gesundheitsausschusses am gestrigen Mitt-
woch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trotz einiger
Kritik an Details den Entwurf nicht abgelehnt hat. Viel-
mehr haben die Kolleginnen und Kollegen die Grund-
linien des Gesetzes gelobt und sich bei der Abstimmung
enthalten. Ich finde, das zeigt, dass wir auf dem richtigen
Weg sind und auch für das Vorbringen der Opposition
durchaus ein offenes Ohr hatten.
Gerne möchte ich die wichtigsten Punkte aus den ak-
tuellen Änderungsanträgen erläutern:
Es ist uns wichtig, dass in der Optionsphase ab 2013
möglichst viele psychiatrische Einrichtungen teilneh-
men. Daher werden wir für die Optionshäuser die
Mindererlösausgleiche für die Jahre 2013 und 2014
verbessern. Der Ausgleichssatz für Mindererlöse wird
95 Prozent betragen. Die ursprünglich vorgesehene
Begrenzung der Nachverhandlungsmöglichkeit von Per-
sonalstellen entfällt. Diese von der Psychiatrie-Personal-
verordnung eingeräumte Möglichkeit wird vorerst auf-
rechterhalten.
Für Mehrerlöse gilt: Sie werden 2013 und 2014 zu
65 Prozent ausgeglichen. Ab 2015 sind 85 bzw. 90 Pro-
zent Ausgleich möglich.
Bereits für 2012 ist in der Somatik eine anteilige Be-
rücksichtigung von Tariflohnsteigerungen vorgesehen.
Ab 2013 werden im somatischen und im Psych-Be-
reich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene ei-
nen anteiligen Orientierungswert vereinbaren, der die
allgemeine Preisentwicklung ebenso spiegelt wie die be-
sonderen finanziellen Notwendigkeiten dieser Bereiche.
In der Konvergenzphase werden zusätzliche Leistun-
gen mit sukzessive ansteigenden Vergütungsquoten be-
rücksichtigt.
Wie Sie sehen, haben wir mit diesen Änderungen die
Sorgen der Krankenhäuser bezüglich einer finanziellen
Schlechterstellung aufgegriffen und Verbesserungen be-
schlossen. Niemand soll vor vollendete Tatsachen ge-
stellt werden.
Dem dient auch die neue Verpflichtung, vor Beginn
der Konvergenzphase im Jahre 2017 eine gemeinsame
Zwischenbilanz über die bis dahin erfolgte Einführung
des neuen Entgeltsystems zu ziehen. Auf diese Weise
tragen wir dem berechtigten Bedürfnis Rechnung, Erfah-
rungen aus der Praxis in die Ausgestaltung der Konver-
genzphase einfließen zu lassen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stärkung sektor-
übergreifender Modellvorhaben. So werden neben Psych-
iatrie und Psychosomatik weitere Fachdisziplinen einbe-
zogen. Home Treatment wird in die Liste möglicher
Modellvorhaben aufgenommen. Um weiße Flecken auf
der Landkarte zu vermeiden, soll in jedem Bundesland
mindestens ein Modellvorhaben durchgeführt werden.
Schließlich tragen wir den Besonderheiten der Kin-
der- und Jugendpsychiatrie Rechnung. Der Gemeinsame
Bundesausschuss muss diese bei seinen Festlegungen
zur Qualitätssicherung in der Versorgung berücksichti-
gen. Dies gilt insbesondere für einen möglichen erhöh-
ten Personalbedarf.
Durch technische Neuerungen werden die Abläufe in
der Psychiatrie und Psychosomatik vereinfacht. Kodie-
rungen werden bundeseinheitlich geregelt. Ein elektroni-
scher Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und
privaten Krankenversicherungsunternehmen ermöglicht
den Verzicht auf manuelle Aufarbeitung.
Nicht zuletzt verpflichten wir die Selbstverwaltungs-
partner, einen gemeinsamen Forschungsauftrag zu ver-
geben. Dieser soll die Ursachen für den Anstieg der
Leistungsausgaben analysieren und Lösungsansätze für
eine Entwicklung der Leistungen im medizinisch not-
wendigen Umfang erarbeiten. Ziel ist es, die Effektivität
im Krankenhausbetrieb zu verbessern und dadurch die
Qualität der Versorgung unserer Patientinnen und Pa-
tienten zu steigern.
Ich bin zuversichtlich, dass der nunmehr verbesserte
Entwurf in der praktischen Umsetzung auf große Zu-
stimmung bei allen Beteiligten aus der Psychiatrie und
Psychosomatik stoßen wird. Jeder, der in diesen Berei-
chen arbeitet, ist aufgerufen, mitzumachen und persön-
liche Erfahrungen einzubringen, um das System in den
folgenden Jahren zu optimieren und noch besser an die
Bedürfnisse von Ärzten, Krankenhäusern und Patienten
anzupassen. Die Verabschiedung des neuen Psych-Ent-
geltgesetzes liefert hierzu den Anstoß. Als Liberaler wie
als Psychotherapeut freue ich mich darauf, diese längst
überfällige Neuregelung mit auf den Weg zu bringen.
Harald Weinberg (DIE LINKE): Heute wird hier ein
Systemwechsel in der Finanzierung von psychiatrischen
Krankenhäusern beschlossen. Bisher gibt es kranken-
hausindividuell verhandelte Budgets. Hier spielen die
Kosten, die in dem jeweiligen Krankenhaus entstehen,
natürlich eine Rolle. Zum größten Teil geht es hier natür-
lich – gerade im psychiatrischen Bereich – um Personal-
kosten. Nach der geltenden Psychiatrie-Personalverord-
nung ist der Personalbedarf verschiedener Abteilungen
festgelegt und soll entsprechend finanziert werden. Nun
soll dieses System – mit Übergangsfristen bis 2022 –
umgestellt werden. Dann soll nicht mehr der Bedarf,
sondern im Grundsatz die Leistung honoriert werden –
allerdings nicht mehr einzeln für jede Klinik, sondern
22172 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
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landesweit pauschaliert. Eine Klinik in München soll
also für die gleiche Abteilung den gleichen Tagessatz be-
kommen wie eine Klinik im Bayerischen Wald, obwohl
die Kostenstrukturen andere sein dürften. Die Kranken-
häuser, die derzeit noch relativ hohe Kosten geltend ma-
chen können, werden massiv sparen müssen – das geht
fast nur beim Personal – oder werden Defizite erwirt-
schaften und verschwinden. Das ist Folge dieses Geset-
zes.
Es gibt für dieses Vorgehen ein Vorbild. So wurde ab
2003 ja bereits das Fallpauschalensystem in den nicht-
psychiatrischen, den somatischen, Krankenhäusern ein-
geführt. Für eine bestimmte Diagnose erhält das Kran-
kenhaus nun einen Betrag X, während zuvor die
Liegezeit entscheidend war. Ist es nun sinnvoll, dieses
Prinzip auch auf die psychiatrischen Kliniken zu übertra-
gen? Ich meine, nein, weil wir mit diesem neuen System,
bei dem auch eine Personalbemessung aufgegeben
wurde, eher schlechte als gute Erfahrungen gemacht ha-
ben. Viele Zielsetzungen sind nicht erreicht worden; es
sind negative Effekte aufgetreten. Bei vielen Punkten
können wir aber auch gar nicht wirklich sagen, welche
Erfahrungen vorliegen, weil die gesetzlich vorgeschrie-
bene Begleitforschung größtenteils gescheitert ist.
Das Scheitern hatte seine Ursache darin, dass sich die
im Gesetz bestimmten Auftraggeber, Kassen und Klini-
ken, gegenseitig blockiert haben. Deshalb haben wir
auch beantragt, dass die Bundesregierung einen Sach-
verständigenrat einrichten soll, der eine Evaluation vor-
nehmen soll; so könnten wir zu einer neutralen For-
schung und politisch brauchbaren Ergebnissen kommen.
Die wären wichtig, denn immerhin geht es hier um
17 Millionen Patientinnen und Patienten und über
50 Milliarden Euro jährlich. Schade, dass die Koalition
und die SPD das ablehnen.
Soweit man das auch ohne Begleitforschung abschät-
zen kann, passierte Folgendes: Die Fallpauschalen er-
zeugten wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser,
möglichst viele Fälle abzurechnen – mit möglichst kur-
zer Liegedauer. Die Krankenhäuser haben infolgedessen
einen immer größeren Bedarf, Ärztinnen und Ärzte ein-
zustellen, um diese Fallzahlen zu generieren und – nicht
zuletzt – um die Kodierung für die Abrechnung vorzu-
nehmen. Die Pflege hingegen wurde nun weniger ge-
braucht, und hier bestanden neben dem technischen
Dienst auch die größten Einsparpotenziale für die Kran-
kenhäuser. Für die Beschäftigten bedeutet dies eine
enorme Arbeitsverdichtung, für die Patientinnen und Pa-
tienten trotz allem Einsatz der Pflegenden ganz klar eine
Verschlechterung der Pflege. Es gibt massive Probleme
bei den Reha-Kliniken, die durch die früheren Entlas-
sungen teilweise Patientinnen und Patienten zugewiesen
bekommen, die noch gar nicht rehabilitationsfähig sind.
Die Fallpauschalen erzeugen einen hohen Bürokratieauf-
wand. Der Anreiz, möglichst viele Fälle zu machen,
könnte von den Krankenhäusern als Anreiz verstanden
werden, auch unnötige Operationen durchzuführen. Und
nun kann man sich fragen, welcher Fehlanreiz besser ist:
Früher ließen die Krankenhäuser die Patientinnen und
Patienten gerne einmal zwei oder drei Tage zu lange lie-
gen, wenn nicht alle Betten ausgelastet waren; heute
muss man sich fragen, ob die Operation tatsächlich not-
wendig ist oder ob einfach der Operationssaal mehr Aus-
lastung braucht.
Trotz dieser Probleme kann man nicht feststellen,
dass Krankenhäuser durch die Umstellung auf Fallpau-
schalen wirtschaftlicher geworden sind. Kurz gesagt,
gibt es Hinweise auf Verschlechterungen im Kranken-
haus, aber ohne dass das System wenigstens günstiger
geworden wäre. Wenn das so ist, dann muss man über
Alternativen im somatischen Bereich nachdenken, aber
nicht dieses System im Grundsatz als Vorbild für die
psychiatrischen Kliniken nehmen.
Denn nichts wird dort besser werden. Wenn man tat-
sächlich die Versorgung in der stationären Psychiatrie
verbessern will, dann muss man dafür sorgen, dass ge-
nug gut qualifiziertes Personal dort zur Verfügung steht,
wo es gebraucht wird. Man muss im ersten Schritt dafür
sorgen, dass die Psychiatrie-Personalverordnung tatsäch-
lich überall umgesetzt wird. Außerdem muss man für
eine bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit
sorgen. Nichts davon passiert hier. Im Gegenteil: Die
Sektorengrenze zwischen Ambulant und Stationär wird
noch weiter zementiert, weil ein neues stationäres Finan-
zierungssystem bis weit in die 2020er-Jahre festge-
schrieben wird.
Die Koalition nutzt dieses Gesetz aber auch als Omni-
bus, um andere Regelungen noch mitzunehmen, oder,
wie Herr Lindemann von der FDP heute in der Welt zi-
tiert wird: „Wir müssen aufsammeln, was in den vergan-
genen Monaten gesetzgeberisch liegen geblieben ist oder
unzureichend gelöst wurde“. Und da gibt es einiges! So
gab es ja im März einen Tarifabschluss für die öffentli-
chen Krankenhäuser. Bisher war völlig unklar, wann wie
viel auf welche Art und Weise davon refinanziert wird.
Die Koalition hat jetzt gewürfelt, und herausgekommen
sind 30 Prozent. Einen Ratschlag, wie die Krankenhäu-
ser die übrigen 70 Prozent finanzieren sollen, hat die Ko-
alition nicht. Dazu kommt, dass diese 30 Prozent auch
noch über die Landesbasisfallwerte auf alle Krankenhäu-
ser verteilt werden, also auch auf die zum Teil privaten
Häuser, für die die Tarifsteigerung gar nicht gilt, und
auch auf die Krankenhäuser, die Personal entlassen. Für
diejenigen, die ihre Beschäftigten ordentlich entlohnen,
bleibt also unterm Strich sogar weniger als 30 Prozent
ihrer individuellen Mehrkosten übrig. Die Koalition un-
terstützt weiter den Wettbewerb über Lohndumping und
schlechte Arbeitsbedingungen. Wir brauchen hier Ab-
schläge für Krankenhäuser, die untertariflich zahlen, so-
wie eine klare Mindestpersonalbemessung. Damit wäre
den Beschäftigten geholfen.
Bereits 2008 wurde ein Gesetz mit dem Ziel verab-
schiedet, nicht mehr die Steigerungen der Löhne und
Gehälter der Versicherten, sondern die Kostensteigerun-
gen der Krankenhäuser als Maßstab für die Erhöhung
der Krankenhausbudgets zu nutzen. Schon seit Mitte
2010 sollte dieser berechnet sein. Die Bundesregierung
hat aber dieses Gesetz seitdem nicht umgesetzt und zu-
dem noch solche Angst vor der Öffentlichkeit gehabt,
dass sie das Statistische Bundesamt zur Verschwiegen-
heit verpflichtet hat. Nun soll der Orientierungswert im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22173
(A) (C)
(D)(B)
Jahr 2013 kommen. Immerhin, aber tosenden Beifall
können Sie für diese Leistung von uns nicht erwarten.
Alles in allem haben Sie mit den Änderungsanträgen
das Gesetz zwar ein wenig verbessert. Aber durch die
Umstellung der Finanzierung der Psychiatrieentgelte ist
da doch deutlich mehr Schatten als Licht, und deshalb
lehnen wir dieses Gesetz ab und bedauern, dass Koali-
tion und SPD unseren Antrag zur Fallpauschalenfor-
schung ablehnen.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der Bundestag bringt heute eine neue Vergü-
tungsregelung für die stationäre Versorgung von psy-
chisch kranken Erwachsenen und Kindern und
Jugendlichen auf den Weg. Diese Regelung soll gemäß
der Begründung vonseiten der Bundesregierung zu mehr
Transparenz und Leistungsgerechtigkeit bei der Finan-
zierung psychiatrischer Krankenhausleistungen führen.
In den letzten Jahren sind die Behandlungsfälle und die
Kosten aufgrund einer psychischen Erkrankung kontinu-
ierlich gestiegen, gleichzeitig sank die Verweildauer in
den letzten zwei Jahrzehnten von durchschnittlich 45 auf
31 Behandlungstage. Die hohe Rate von stationären
Wiedereinweisungen lässt Versorgungsbrüche zwischen
den Krankenhäusern und der ambulanten vertragsärztli-
chen und psychotherapeutischen Versorgung erahnen.
Wir haben deshalb schon bei der Einbringung des Ge-
setzentwurfs und mit einem eigenen Antrag deutlich ge-
macht: Es muss um mehr gehen als ein neues Entgeltsys-
tem; vielmehr muss der lange Übergangszeitraum für die
Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden.
Der Gesetzentwurf wurde dem nicht gerecht. Es
drohte mit der Umstellung auf Tagespauschalen ein Ab-
bau von Personalstandards in der Erwachsenen- und
noch extremer in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Gleichzeitig war kein ernstzunehmender Anreiz für sek-
torübergreifende und stationsersetzende Behandlungsan-
sätze vorgesehen.
Eine Woche vor der abschließenden Beratung haben
Sie vonseiten der schwarz-gelben Koalition ein großes
Paket mit Änderungsanträgen vorgelegt. Wir begrüßen
den Mut zu deutlichen Veränderungen; Sie nehmen da-
mit in Teilen die Vorschläge der Fachverbände, des Bun-
desrates und aus unserem Antrag auf. Vor allen Dingen
wurde der Versuch der Bundesregierung zurückgewie-
sen, die Umstellung zu einem Spargesetz zulasten der
Versorgung von psychisch Kranken zu machen. Die
Möglichkeit für alle psychiatrischen Krankenhäuser, bis
Ende 2016 ihr Personal analog der Psychiatrie-Personal-
verordnung mit den Krankenkassen nachzubesetzen, ist
im Interesse der Behandlungsqualität. Ich habe bereits
seit längerem die fehlende Transparenz über die tatsäch-
liche Personalbesetzung thematisiert. Bisher war das
Ministerium nicht bereit, durch gesetzgeberische Maß-
nahmen die Umsetzung der Psych-PV überprüfbar zu
machen. Das soll nun geschehen; das ist gut.
Wir begrüßen auch die Nachbesserungen bei den Mo-
dellvorhaben. Sie müssen konsequent zur Weiterent-
wicklung der Regelversorgung genutzt werden. Deshalb
war es wichtig, wie von uns gefordert, in die Modellvor-
haben ausdrücklich die komplexe psychiatrische Be-
handlung im häuslichen Umfeld einzubeziehen und in
jedem Bundesland ein solches Vorhaben zu realisieren.
Ebenso wichtig wie eigentlich auch selbstverständlich:
Die Ergebnisse der Modellvorhaben müssen bei der Be-
gleitforschung genauso wie die Angebote der Regelver-
sorgung miterfasst werden. Nur so ist ein qualitativer
Vergleich überhaupt möglich.
Trotz der Nachbesserungen hat sich unser grüner An-
trag nicht erledigt. Völlig unverständlich ist es zum Bei-
spiel, dass es keine Bereitschaft gab, die Umstellung
durch eine interessensneutrale Expertenkommission un-
ter Beteiligung von Patienten- und Angehörigenvertre-
tern zu begleiten. Wir anerkennen im Teil der psychiatri-
schen Krankenhäuser also die heutigen Beschlüsse als
Schritte in die richtige Richtung.
Kommen wir nun zum allgemeinen Krankenhausteil.
Die Koalition hat angesichts der Wahlkämpfe reagiert
und ist den Krankenhäusern bei der Bewältigung der Ta-
rifkostensteigerungen scheinbar entgegengekommen.
Eine solche Feuerwehrmaßnahme wäre jedoch nicht nö-
tig gewesen, hätte die Koalition den Krankenhäusern die
willkürliche Sparvorgabe im GKV-FinG nicht aufge-
drückt und hätte sie sich früher dem Thema einer trans-
parenten und verlässlichen Krankenhausfinanzierung ge-
widmet. Es ist schon ein Husarenstück, uns eine so
grundlegende und methodisch nicht unproblematische
Frage quasi über Nacht auf den Tisch zu legen. Nachhal-
tige Lösungen für eine belastbare Krankenhausfinanzie-
rung, die endlich auch die Pflege wertschätzt, werden
anders gefunden.
Insgesamt können wir dem Gesetz heute nicht zustim-
men und werden uns enthalten.
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit: Mit dem Gesetz
zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems
für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
wird die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutsch-
land verbessert. Die Leistungsorientierung und Transpa-
renz über die stationäre psychiatrische und psychosoma-
tische Versorgung wird gestärkt.
Wir sorgen für eine Verbesserung der Rahmenbedin-
gungen der Krankenhausfinanzierung, indem wir ab
2013 den anteiligen Kostenorientierungswert einführen
und im Vorgriff darauf noch in diesem Jahr die Tariflas-
ten der Krankenhäuser erleichtern. Von einem Sparge-
setz, wie von Krankenhausverbänden behauptet, kann
deshalb bei dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Rede
sein.
Mit dem Gesetz wird die Grundlohnrate als Ober-
grenze für den Preisanstieg von Krankenhausleistungen
durch den anteiligen Kostenorientierungswert abgelöst.
Liegt der Orientierungswert über der Grundlohnrate, er-
folgt im Rahmen eines vorgegebenen Verhandlungskor-
ridors eine Erhöhung der Preisobergrenze. Damit werden
unter Berücksichtigung der Kostensituation der Kran-
kenhäuser erhöhte Verhandlungsspielräume für Preiszu-
wächse eröffnet.
22174 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Der Vorwurf von Krankenhausverbänden, mit dem
anteiligen Orientierungswert werde die Grundlohnrate
lediglich fortgeschrieben, geht komplett ins Leere. Viel-
mehr werden den Krankenhäusern gute Argumente an
die Hand gegeben, den eröffneten Verhandlungskorridor
auch auszuschöpfen.
Zudem müssen diese Krankenhausverbände zur
Kenntnis nehmen, dass bereits die von der Großen Ko-
alition geschaffene Rechtsgrundlage einen anteiligen
Orientierungswert, nicht aber den geforderten vollen
Orientierungswert vorsieht. Etwas anderes wäre im
Sinne einer nachhaltig tragfähigen Finanzierbarkeit von
Krankenhausleistungen auch nicht verantwortbar. Durch
die Anwendung des anteiligen Orientierungswerts wird
einerseits ein Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser geleistet, andererseits werden mit Blick
auf sozial tragbare Entgelte die zusätzlich entstehenden
Belastungen der Kostenträger in Grenzen gehalten.
Auch mit den aktuellen Tarifsteigerungen des Jahres
2012 lassen wir die Krankenhäuser nicht allein. Im Vor-
griff auf den anteiligen Orientierungswert 2013 ist noch
in diesem Jahr eine anteilige Finanzierung der vereinbar-
ten linearen Tarifsteigerungen für das Jahr 2012 vorgese-
hen. Damit werden die Kosten der Tarifsteigerungen, die
die Grundlohnrate überschreiten, zu 50 Prozent finan-
ziert. Allein durch diese Maßnahme erhalten die Kran-
kenhäuser jährlich dauerhaft 280 Millionen Euro zusätz-
lich.
Es darf nicht übersehen werden, dass allein in den
Jahren 2010 und 2011 die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für Krankenhausleistungen um na-
hezu 5 Milliarden Euro gestiegen sind. Das ist ein Zu-
wachs von über 8,5 Prozent – trotz der ausgabenbegren-
zenden Maßnahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes im
Jahr 2011. Im Vergleich dazu wuchsen die GKV-Ausga-
ben für die vertragsärztliche Behandlung um 4,5 Prozent
an.
Maßgeblich für den dynamischen Ausgabenanstieg
ist weniger die Preisentwicklung, sondern insbesondere
die Mengenentwicklung. Die Leistungsdynamik wird
nicht mehr durch gedeckelte Budgets begrenzt. Die Mor-
bidität wird von den Kostenträgern übernommen. Aber
die DRG-Begleitforschung der Selbstverwaltungspartner
auf Bundesebene hat ebenso wie eine kürzlich vorge-
legte Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für
Wirtschaftsforschung gezeigt, dass die Entwicklung der
stationären Leistungen dynamischer verläuft, als durch
die demografische Entwicklung und den medizinischen
Fortschritt erklärbar.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierungskoalition
immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht, dass
eine verbesserte Refinanzierung der den Krankenhäu-
sern entstehenden Kosten nur im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Beeinflussung der Mengendynamik er-
folgen kann. Um mittelfristig geeignete Lösungsansätze
für eine Leistungsentwicklung im medizinisch notwen-
digen Umfang zu entwickeln, werden die Selbstverwal-
tungspartner auf Bundesebene mit der Vergabe eines ge-
meinsamen Forschungsauftrags zur Mengendynamik
beauftragt.
Übergangsweise werden die derzeit noch unbefriste-
ten Mehrleistungsabschläge weiter erhoben. Sie werden
aber mit dem Psych-Entgeltgesetz auf die Jahre 2013
und 2014 begrenzt, wobei die Mehrheitsleistungen für
das Jahr 2013 auch für das Jahr 2014 gelten. Zudem wer-
den die Ausnahmetatbestände erweitert. Im Jahr 2015
entfällt der Mehrleistungsabschlag vollständig. Die
Mengensteuerung soll unter Berücksichtigung der Er-
gebnisse des Forschungsauftrags sowie der darauf basie-
renden gemeinsamen Vorschläge der Selbstverwaltung
erfolgen. Es wird nicht genug sein, für die jeweils be-
kannte Position von SpiBu bzw. DKG ein wissenschaft-
liches Gutachten in Auftrag zu geben. Wir nehmen die
Selbstverwaltung in die Pflicht und erwarten, dass die je-
weiligen Interessensgegensätze in der Form eines ge-
meinsamen tragfähigen Vorschlags zur Mengenentwick-
lung überwunden werden.
Mit dem Psych-Entgeltgesetz werden auch die Rah-
menbedingungen für ein modernes, Qualität, Transpa-
renz und Wirtschaftlichkeit förderndes Vergütungssys-
tem geschaffen. Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen
den Einrichtungen wird verbessert.
Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernen-
den Systems mit einer vierjährigen budgetneutrale Phase
und einer fünfjährigen Konvergenzphase eingeführt. In
den Jahren 2013 und 2014 können die Einrichtungen das
neue Entgeltsystem auf freiwilliger Grundlage anwenden.
Der Anspruch zur Nachverhandlungsmöglichkeit von
Stellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung steht
weiterhin allen Einrichtungen offen, für die diese Ver-
ordnung Anwendung findet. Als Anreiz für eine frühzei-
tige Anwendung des neuen Entgeltsystems werden in
den Jahren 2013 und 2014 die Erlösausgleiche zeitlich
befristet nachhaltig verbessert.
Insgesamt wird den Einrichtungen durch den gesetzli-
chen Rahmen ausreichend Zeit gegeben, sich auf die
neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Zudem werden
die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene ver-
pflichtet, vor Beginn der Konvergenzphase eine gemein-
same Zwischenbilanz über die bis dahin erfolgte Einfüh-
rung des neuen Entgeltsystems zu ziehen. Vor Beginn
der Konvergenzphase wollen wir wissen, wie das neue
leistungsgerechte Entgeltsystem wirkt und insbesondere
ob und welche Auswirkungen das Entgeltsystem auf die
Versorgung in den Häusern hat.
Begleitend werden ferner die Grundlagen für eine
systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen
und psychosomatischen Versorgung gelegt.
Die Möglichkeiten für eine sektorenübergreifende
Versorgung werden verbessert. Dies geschieht insbeson-
dere durch die Weiterentwicklung der Vorgaben zur
Durchführung von Modellvorhaben.
Mit der Einführung des neuen Entgeltsystems wird
nunmehr auch im Bereich der Psychiatrie und Psychoso-
matik der Weg von der Finanzierung kostenorientierter
Budgets hin zu einer leistungsorientierten Krankenhaus-
vergütung konsequent fortgesetzt.
Mit den Maßnahmen zur Krankenhausfinanzierung
nimmt die Gesundheitspolitik die Herausforderung an,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22175
(A) (C)
(D)(B)
sowohl flächendeckende Defizite der Krankenhäuser zu
verhindern, als auch unvertretbaren Mehrbelastungen
der Kostenträger zu begegnen. In diesem Sinne formt
das Gesetz einen Kompromiss, der das Notwendige und
das finanziell Verantwortbare zum Ausgleich bringt.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung: Beschlussempfehlung und
Bericht zu dem Antrag: Übersetzungserforder-
nisse der nationalen Parlamente in der
mehrjährigen EU-Finanzplanung 2014–2020
berücksichtigen – Übersetzungen auch im inter-
gouvernementalen Rahmen sicherstellen (Ta-
gesordnungspunkt 20)
Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Wenn es noch ei-
nes Beweises bedurft hätte, wie berechtigt und dringend
der Antrag ist, den die Koalitionsfraktionen dem Deut-
schen Bundestag heute vorlegen, dann waren es die letz-
ten Wochen und Monate, wo wir uns fast wöchentlich im
Zusammenhang mit der europäischen Staatsschulden-
krise mit Problemen und Sachverhalten auseinanderzu-
setzen hatten, denen eines gemein war: Sie waren und
sind allesamt von hoher Komplexität und beinhalten
gleichzeitig schwierige juristische und finanztechnische
Themen. Vorlagen dieser Art nicht in seiner Mutterspra-
che bearbeiten zu können, ist für Parlamentarier schlicht
und ergreifend unzumutbar. Darüber sind wir uns sicher
über Fraktionsgrenzen hinweg einig. Ich bin in diesem
Zusammenhang dankbar, dass der Vorsitzende des
Europaausschusses im Deutschen Bundestag, Gunther
Krichbaum, dies vor wenigen Tagen auch in einem Zei-
tungsinterview nochmals klar und deutlich zum Aus-
druck gebracht hat.
Das Problem, dass wichtige europäische Dokumente
allenfalls in englischer oder französischer Sprache vor-
liegen, ist für den Deutschen Bundestag alles andere als
neu. Ich erinnere daran, dass wir dies schon in der letzten
Legislaturperiode zum Ausdruck gebracht haben, dass
wir dies in einem Gespräch mit der EU-Kommission im
Europaausschuss kritisiert haben und dass wir in diesem
Ansinnen auch durch den Präsidenten des Deutschen
Bundestages unterstützt worden sind. Ungeachtet dieser
und bereits längere Zeit zurückliegender Initiativen dür-
fen wir heute feststellen: Getan hat sich in dieser Frage
nicht nur nichts, sondern das Problem ist im Gegenteil
noch größer geworden. In der laufenden Legislaturpe-
riode des Hohen Hauses sind es fast 100 Dokumente, die
aufgrund der fehlenden Übersetzung ins Deutsche nicht
beraten werden konnten. Dies ist ein unhaltbarer Zu-
stand.
Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP
fordern die Bundesregierung daher auf, ihren bereits un-
ternommenen Bemühungen zur Problemlösung im
Zusammenhang mit der Beratung des mehrjährigen EU-
Finanzrahmens für 2014 bis 2020 nochmals neuen Nach-
druck zu verleihen. Dafür muss nicht notwendigerweise
mehr Geld in die Hand genommen werden. Wir sind der
Auffassung, die benötigten Haushaltsmittel können auf
der europäischen Ebene durch Umschichtungen erwirt-
schaftet werden; denn wir wollen gleichzeitig an unserer
Position festhalten, dass die Bemessungsgrenze für die
Mittel, die aus den Nationalstaaten zur Finanzierung der
Europäischen Union nach Brüssel abgeführt werden
müssen, bei 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens
liegt. Wenn wir in den letzten Monaten über Ausgaben-
begrenzung und die Notwendigkeit einer Schulden-
bremse in den Nationalstaaten gesprochen haben, dann
gilt auch für die Europäische Union, dass man mit dem
Geld auskommen muss, das zur Verfügung steht.
Ich habe davon gesprochen, dass wir das Thema
Übersetzungsregime schon einmal in der vergangenen
Legislaturperiode und damals mit einem fraktionsüber-
greifenden Antrag aufgegriffen haben. Dies war heuer
leider nicht möglich, und ich bedauere dies ausdrücklich.
Die Bereitschaft der Koalitionsfraktionen hierzu war da;
das stelle ich mit Blick auf die gestrigen Ausschussbera-
tungen noch einmal fest. Es hat unsererseits weder am
guten Willen noch an der zur Verfügung gestellten Bera-
tungszeit gefehlt.
Wir sind aber an einigen zentralen Punkten ganz of-
fenkundig unterschiedlicher Auffassung:
Erstens. Ein Wort zuerst zu dem Änderungsantrag,
den uns die Fraktion Die Linke vorgelegt hat. Auch
wenn wir einen Ergänzungsbedarf in unserem Forde-
rungskatalog nicht wirklich sehen, will ich durchaus
konzedieren, dass der Ansatz im Änderungsantrag in die
richtige Richtung weist. Aber: Welchen Sinn soll es ma-
chen, die Frage des Übersetzungsregimes zu einer Art
Guillotineklausel zu machen, was dann bedeuten würde,
die Bundesregierung müsste den europäischen mehrjäh-
rigen Finanzrahmen in Gänze ablehnen, wenn die Forde-
rung in puncto Übersetzungsregime nicht erfüllt sind?
So kann man weder auf der europäischen Ebene noch
auf der nationalen Ebene Politik machen. Der Ansatz
„alles oder nichts“ hat noch in den seltensten Fällen zu
einem politischen Erfolg geführt.
Zweitens zu den Argumenten, die SPD und Bündnis 90/
Die Grünen vorgetragen haben: Es gibt durchaus
Gründe, einen Prozess kritisch zu hinterfragen, in dem
Entscheidungsabläufe in Europa zunehmend auf der in-
tergouvernementalen Ebene stattfinden, wodurch das
Parlament entweder nicht oder nur indirekt beteiligt ist.
Dabei sollten wir jedoch so fair sein und feststellen, dass
gerade im Zusammenhang mit der europäischen Staats-
schuldenkrise oft die Zeit und der Druck der Märkte das
Prozedere diktiert haben. Aber: Wenn wir daneben den
beschriebenen, bisweilen schleichenden Prozess als
überzeugte Parlamentarier gemeinsam kritisch beleuch-
ten, dann muss doch der Schluss aus dieser Überlegung
gezogen werden, dass uns im Parlament gerade die
wichtigen Dokumente aus dem intergouvernementalen
Bereich in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Ich
habe mich in der Ausschussberatung schon gefragt, wes-
halb SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerade dies als
Argument anführten, unseren Antrag nicht mittragen zu
können oder zu wollen.
22176 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Drittens. Es hat sich mir genauso wenig erschlossen,
wieso für den intergouvernementalen Bereich die Mit-
gliedstaaten ins finanzielle Obligo für die Übersetzung
gehen sollten. Auch wenn die Vertreter der Mitgliedstaa-
ten im Europäischen Rat und den einzelnen Räten agie-
ren, so bleiben die Räte doch zweifelsfrei ein europäi-
sches Gremium. Damit ist für die Infrastruktur dieser
Räte auch die Europäische Union zuständig.
Ich betone dies deshalb, weil ich mich an ein Ge-
spräch im EU-Ausschuss mit dem seinerzeit für Überset-
zungsfragen zuständigen Kommissar erinnere, der die
Lösung des von uns benannten Problems ganz einfach
skizzierte: Wo ein nationales Parlament zusätzlichen Be-
darf an Übersetzungen sehe, solle es diese im eigenen
Interesse doch selbst finanzieren. Genau das wollen wir
aber nicht. Wo die Zuständigkeiten klar gegeben sind,
muss auch für die finanziellen Konsequenzen dieser Zu-
ständigkeit Sorge getragen werden.
Zurück zur Gemeinsamkeit in der Sache. Ich bin
dankbar, dass wir in dieser Gelegenheit auch weiterhin
auf die Unterstützung des Präsidenten des Deutschen
Bundestages zählen können. Die Bemühungen des
Parlamentspräsidenten etwa in der Konferenz der euro-
päischen Parlamentspräsidenten sind sicher umso erfolg-
reicher und nachdrücklicher, wenn er sich in seinem von
uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg getragenen
Ansinnen auch einer breiten Unterstützung in diesem
Hohen Hause sicher weiß.
Alois Karl (CDU/CSU): Ich bin den Koalitionsfrak-
tionen, den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, au-
ßerordentlich dankbar dafür, dass sie den hier in Rede
stehenden Antrag in den Deutschen Bundestag einbrin-
gen, wonach Übersetzungserfordernisse der nationalen
Parlamente in die mehrjährige EU-Finanzplanung 2014
bis 2020 aufgenommen werden sollen und berücksich-
tigt werden soll, dass dem Antrag gemäß auch die Über-
setzung im intergouvernementalen Rahmen sicherge-
stellt werden muss.
Wir befassen uns mit dieser Materie nicht zum ersten
Mal. Wir haben uns sowohl im Juni 2007 als auch im
Oktober 2008 mit der Praxis der EU-Übersetzungsme-
thoden befasst. Wir haben verschiedene Forderungen
aufgestellt, die in der Tat an das Selbstverständnis des
Deutschen Bundestages gehen.
Die Problematik ist jedem klar: Der Deutsche Bun-
destag wirkt mit den europäischen Institutionen am euro-
päischen Recht mit. Wir haben gerade nach dem Vertrag
von Lissabon weitreichende Mitwirkungsrechte und ha-
ben das Recht – und aus dem Recht erwächst auch eine
Pflicht –, alle für unsere Entscheidungen notwendigen
Vorlagen und Unterlagen nicht nur rechtzeitig, sondern
auch in einer autorisierten Übersetzung zu bekommen.
In diesem Zusammenhang ist es ja geradezu ein Skan-
dal, dass in dieser seit 2009 laufenden Wahlperiode des
Deutschen Bundestages bereits mehr als 50 Vorlagen der
Europäischen Union im Deutschen Bundestag nicht ab-
schließend behandelt werden konnten oder sogar zurück-
gewiesen werden mussten, weil sie aufgrund fehlender
oder nicht vollständiger deutscher Übersetzungen im
Ausschuss nicht behandelt werden konnten.
Diese Praxis nagt am Selbstverständnis der frei ge-
wählten deutschen Abgeordneten! Die Sache verschärft
sich noch, wenn man weiß, dass die EU-Kommission in
der Vergangenheit es sogar abgelehnt hat, auch auf Rü-
gen hin Nachübersetzungen zu liefern. Auch unsere Auf-
forderungen an die deutsche Bundesregierung vom
20. Juni 2007, „sich bei der EU um eine angemessene
Stellung der deutschen Sprache zu bemühen“, hat dort
nicht allzu viel Positives bewirkt. Auch einer weiteren
Aufforderung von uns vom 17. Oktober 2008 war nicht
mehr Erfolg beschieden.
Wir sind an einer Stelle angelangt, wo man nicht mehr
einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Ich sehe die
Situation durchaus dramatisch. Unsere Ministerien sind
nicht dafür da, entsprechende Übersetzungsarbeiten zu
leisten. Nachdem wir bereits die Brüsseler Bürokratie
durch unsere Beiträge finanziell ausgestattet haben, ist
es unverantwortlich, ein zweites Mal für die Überset-
zungsdienste – jetzt im nationalen Bereich – hohe Kos-
ten aufzuwenden. Es ist dem Deutschen Bundestag auch
nicht zuzumuten, dann über zwar übersetzte, aber nicht
autorisierte Texte zu beraten.
Hinzu kommt, dass wir damit die EU-Institutionen
von ihren eigenen Übersetzungsleistungen entpflichten
würden. Mit der Eigenübersetzung kämen wir auch in
Zeitverzug, insbesondere dann, wenn es um die Frage
von Subsidiaritätsprüfungen geht. Diese müssen, wie Sie
wissen, innerhalb von acht Wochen abgeschlossen wer-
den. Dies kann keine Lösung sein! Die Sache wird noch
gravierender: Die EU-Kommission hat die überhaupt
nicht überzogenen, geradezu denknotwendigen deut-
schen Forderungen nicht nur nicht aufgegriffen, sondern
die Sache wird geradezu auf die Spitze getrieben. Nach
unserer Information soll die EU-Kommission noch in
diesem Sommer beschließen, die Generaldirektion für
Übersetzungen um 250 Stellen zu verkleinern. Mit der
Verminderung soll 2013 begonnen werden; 2017 soll das
„Massaker bei den Übersetzungsstellen“ abgeschlossen
sein. Mit dem Wegfall dieser Stellen ist natürlich eine
weitergehende Minderleistung bei den Übersetzungen
verbunden. Noch weniger Dokumente können übersetzt
werden; die Übersetzungsarbeit wird noch länger dauern
als jetzt schon.
Die Sache wird aber noch mehr auf die Spitze getrie-
ben: Es soll insbesondere die deutsche Abteilung sein,
die unter dem personellen Aderlass zu leiden hat. Gerade
die Mitarbeiter der deutschen Abteilung zeichnen sich
durch ein hohes Durchschnittsalter aus. Bei Pensionie-
rung sollen sie großenteils nicht mehr ersetzt werden.
Von den sechs Referaten der deutschen Abteilung sollen
zwei geschlossen werden; es sollen nur noch vier übrig
bleiben.
Es kommt noch schlimmer: Die deutsche Abteilung
soll von Brüssel wegverlegt und nach Luxemburg trans-
feriert werden. Gerade dies sehe ich als skandalös an.
Die deutsche Sektion soll damit augenscheinlich aufs
Nebengleis, aufs Abstellgleis gestellt werden. Die Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22177
(A) (C)
(D)(B)
handlung der deutschen Sprache durch die Bediensteten
der EU-Kommission ist geradezu skandalös!
Den Mitarbeitern der Kommission sei ins Stammbuch
geschrieben und zugerufen, dass Deutsch die mit Ab-
stand am weitesten verbreitete Sprache im EU-Raum ist.
Mehr als 90 Millionen EU-Bürger haben Deutsch als
erste Muttersprache; auf den Plätzen zwei und drei fol-
gen Italienisch und Englisch mit jeweils circa 65 Millio-
nen; Französisch ist für circa 60 Millionen die Mutter-
sprache.
Wir verlangen ausdrücklich, dass die Bestimmungen,
wie sie schon 1958 bei der Begründung der EWG festge-
setzt worden sind, eingehalten werden. Die Europäer der
ersten Stunde haben bereits 1958 festgelegt, dass Ver-
ordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner
Geltung in den Amtssprachen abgefasst werden müssen.
Amtssprache ist neben Englisch und Französisch auch
Deutsch. Wir dulden hier keine Kompromisse; wir
möchten, dass dies respektiert wird!
Die ganze Misere kann meines Erachtens nur dadurch
gelöst werden, dass wir bei den anstehenden Beratungen
zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis
2020 eine deutliche Sprache sprechen. Es kann nicht an-
gehen, dass wir mit unserem Geld die EU-Kommission
„auf ganz hohem Niveau füttern“ und zum Dank dafür
nicht einmal die EU-Dokumente übersetzt zum Lesen
bekommen.
Die EU-Kommission ist offensichtlich auch nicht wil-
lens, zu sparen. Der Finanzrahmen der letzten sieben
Jahre belief sich auf 1,12 Prozent des Bruttonationalein-
kommens der Europäischen Union; die jetzigen Forde-
rungen der EU-Kommission für den neuen Finanzrah-
men 2014 bis 2020 belaufen sich auf 1,11 Prozent des
Bruttonationaleinkommens der EU-Staaten. Wir spre-
chen dabei immerhin von der Kleinigkeit von circa
1,1 Billionen Euro.
Wir wissen, Europa ist uns viel wert. Europa ist uns
auch teuer! Wir wollen ausdrücklich, dass die Bundesre-
gierung bei den Beratungen über den nächsten Finanz-
rahmen darauf hinwirkt, dass unsere Zustimmung nur
dann gegeben wird, wenn unsere jetzt zum wiederholten
Male formulierten Anforderungen an die Übersetzungs-
erfordernisse auch in der Europäischen Kommission auf
fruchtbaren Boden fallen.
Es geht nicht um Oberflächlichkeiten; es geht um
viel. Es geht um die Kontrollmitwirkungsrechte des
Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Euro-
päischen Union. Wir möchten unseren Aufgaben und
Pflichten nachkommen. Die Europäische Kommission
hat deswegen Vorleistungen zu bringen, eine Bring-
schuld, aus der wir sie nicht entlassen. Wenn die Kom-
mission ihre Aufgaben nicht erfüllt, wird sie bei uns auf
Granit beißen, wenn es um eine Haushaltsausstattung
geht, wie sie den Damen und Herren in der Brüsseler
Kommission vorschwebt. Nicht mit uns!
Michael Roth (Heringen) (SPD): Für die Arbeits-
fähigkeit des Deutschen Bundestages und anderer natio-
naler Parlamente ist die zügige Vorlage übersetzter EU-
Dokumente von zentraler Bedeutung. Es ist nicht hin-
nehmbar, wenn EU-Vorlagen wegen der fehlenden Über-
setzung nicht in den Fachausschüssen des Bundestages
beraten werden können. Wir fordern daher seit Jahren
eine grundlegende Reform des EU-Übersetzungsre-
gimes. Auch für die SPD-Fraktion steht außer Frage,
dass alle EU-Vorlagen in den 23 Amtssprachen der EU
vorliegen müssen, damit die nationalen Parlamente ihre
Mitwirkungs- und Kontrollaufgaben angemessen wahr-
nehmen können. Das gilt für Dokumente, die im Rah-
men der Gemeinschaftsmethode erarbeitet wurden,
ebenso wie für Vorlagen aus dem Bereich des intergou-
vernementalen Handelns der Mitgliedstaaten, also für
Vorlagen der GASP/ESVP, zu den Rettungsschirmen
EFSF und ESM, zum Fiskalpakt und zum Euro-Plus-
Pakt.
Im Grundsatz sind wir uns in dieser Frage fraktions-
übergreifend einig. Umso ärgerlicher, dass die Koali-
tionsfraktionen nicht bereit waren, sich mit der Oppo-
sition noch einmal zusammenzusetzen, um einen
akzeptablen Kompromiss zu schmieden. Der Dissens be-
steht nämlich in der nicht unerheblichen Frage, aus wel-
chem Topf das Geld für diese Übersetzungsleistungen
genommen werden soll. Die Argumente von CDU/CSU
und FDP zur Finanzierung des neuen Übersetzungsre-
gimes sind mehr als abenteuerlich: Wenn es um die Zu-
stimmungsvoraussetzungen für den ESM-Vertrag geht,
erklärt uns die Bundesregierung seit Wochen, der dau-
erhafte Rettungsschirm stehe „bewusst außerhalb des
europäischen Rechtsrahmens“ und sei damit nicht als
Angelegenheit der Europäischen Union nach Art. 23
Grundgesetz zu behandeln. Wenn es aber um Überset-
zungsleistungen für Dokumente geht, die im Kontext des
ESM-Vertrags erarbeitet werden, fordern die Koalitions-
fraktionen wiederum, dass diese aus Mitteln des EU-
Haushalts finanziert werden sollen. Diese Logik er-
schließt sich mir nicht. Das passt doch vorne und hinten
nicht zusammen.
Des Weiteren fordern CDU/CSU und FDP in ihrem
Antrag, die deutlich gestiegenen Übersetzungserforder-
nisse der nationalen Parlamente „in gebührender Weise“
bei den laufenden Verhandlungen über den Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020
zu berücksichtigen. Das verwundert mich; denn eigent-
lich spricht sich die Bundesregierung doch hartnäckig
für eine Kürzung des Gesamtvolumens des MFR auf
1 Prozent des Bruttonationaleinkommens aus. In Brüssel
vertritt die Bundesregierung gerne das Motto Better
Spending, während sie in Berlin dafür eintritt, mehr Geld
auszugeben. Diese Milchmädchenrechnung kann in der
Praxis nicht aufgehen.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
ist klar: Für Dokumente, die nicht im Rahmen der klassi-
schen Gemeinschaftsmethode, sondern im Bereich des
intergouvernementalen Handelns der Mitgliedstaaten er-
arbeitet worden sind, müssen zusätzliche finanzielle
Ressourcen bereitgestellt werden. Diese Mittel dürfen
aus unserer Sicht jedoch nicht aus dem EU-Haushalt
stammen, sondern sie müssen aus den nationalen Haus-
halten der teilnehmenden Mitgliedstaaten finanziert wer-
den. Es kann doch nicht angehen, dass die Europäische
22178 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Union die Rechnung für die Merkel’sche Unionsme-
thode zahlen soll! Aus den genannten Gründen kann
meine Fraktion den Antrag von CDU/CSU und FDP
nicht mittragen.
Dr. Stefan Ruppert (FDP): Der deutsche Dichter
Julius Wilhelm Zinkgref hat einmal gesagt: „Zum Be-
fehlen oder Gebieten brauche ich gern die deutsche, im
Frauenzimmer die französische, im Rat die italienische
Sprache.“ Zinkgref, ein Zeitgenosse des 17. Jahrhun-
derts, hätte sicher auch im Europa des 21. Jahrhunderts
noch seine Freude an der Schönheit und Vielfalt der
Sprachen. Denn die europäische Idee der Einheit in Viel-
falt gilt gerade mit Blick auf die vielen Amtssprachen in-
nerhalb der Union. Sprachen ermöglichen Verständnis,
Sprachen ermöglichen Teilhabe. Ein wesentlicher Pfeiler
der EU baut darauf, dass alle Mitgliedstaaten trotz der
Vielfalt an Sprachen am politischen Prozess partizipie-
ren können. Voraussetzung dafür ist ein effektives Über-
setzungsregime auf europäischer Ebene.
Leider ist die Übersetzungsordnung in den vergange-
nen Jahren etwas in Schieflage geraten. Vielfach werden
Übersetzungen bestimmter Dokumente nicht oder nur
unvollständig angefertigt. So musste der Deutsche Bun-
destag in dieser Legislaturperiode schon über 50 EU-
Vorlagen wegen fehlender oder nicht vollständiger deut-
scher Sprachfassung zurückweisen oder konnte die Vor-
lagen nicht abschließend beraten. Diese Tatsache steht
daher im Widerspruch zur Verordnung Nr. 1 aus dem
Jahr 1958, in der es heißt, dass „Verordnungen und an-
dere Schriftstücke von allgemeiner Geltung … in den …
Amtssprachen abgefasst“ werden. Dass das EU-Überset-
zungsregime überarbeitet werden muss, hat der Bundes-
tag bereits 2008 in einem interfraktionellen Beschluss
festgestellt. Seitdem ist leider wenig passiert. Die Kom-
mission hat zwar mehrfach eine Reform der Überset-
zungsordnung angekündigt, allerdings folgten den
Worten leider keine Taten.
Seit dem letzten Bundestagsbeschluss vor vier Jahren
haben sich zwei Entwicklungen ergeben, die eine Re-
form der Übersetzungsordnung umso dringlicher
machen. Erstens hat der Vertrag von Lissabon die Mitbe-
stimmungsrechte der nationalen Parlamente deutlich
ausgeweitet. Die Volksvertretungen können ihre Rechte
im europäischen System aber nur effektiv wahrnehmen,
wenn die entsprechenden Vorlagen und Dokumente auch
in ihrer jeweiligen Sprache vorliegen. Es geht hier nicht
darum, ob ein Parlament der englischen oder französi-
schen Sprache der Vorlagen mächtig ist oder nicht. Viel-
mehr geht es darum, dass bei detaillierten Entwürfen aus
Brüssel gerade in komplexen Politikfeldern alle Parla-
mente auf der gleichen Grundlage in ihren jeweiligen
Landessprachen arbeiten sollten. Die europäische Inte-
gration kann nur gelingen, wenn die nationalen Gesetz-
geber auch weiterhin in den europäischen Willensbil-
dungsprozess mit eingebunden werden. Die Bedingung
hierfür ist ein leistungsstarkes Übersetzungsregime auf
europäischer Ebene.
Zweitens hat auch die intergouvernementale, das
heißt zwischenstaatliche, Ebene in den letzten Jahren an
Bedeutung gewonnen. Trotzdem werden beispielsweise
Dokumente und Vorlagen im Rahmen der Gemeinsamen
Außen- bzw. Sicherheits- und Verteidigungspolitik so-
wie der Euro-Gruppe nur sehr punktuell oder unvollstän-
dig übersetzt. Für den intergouvernementalen Rahmen
gibt es bisher noch keine einheitlichen Übersetzungs-
richtlinien. Gerade aber im Bereich der Euro-Zone und
der Stabilisierungsmaßnahmen ist das Vorhandensein
von Übersetzungen essenziell. Deswegen ist es auch hier
wichtig, dass die nationalen Parlamente mit den EU-In-
stitutionen in einen Dialog treten und ihren spezifischen
Übersetzungsbedarf ausloten.
Zur Frage der Finanzierung von Übersetzungen ist
Folgendes zu sagen: Wir sind uns der Tatsache bewusst,
dass man bei einer Reform der Übersetzungsstrategien
auch über das Finanzielle reden muss. Hierzu ist es aber
notwendig, dass EU-Kommission und der Rat transpa-
rent klarstellen, wie viel Mittel sie für die Übersetzungs-
aufgaben jeweils benötigen. Nur so kann festgestellt
werden, welcher finanzielle Mehraufwand bei einem
überarbeiteten Übersetzungsregime notwendig ist. Als
Finanzierungsalternative haben wir im Antrag auch das
sogenannte Marktmodell angesprochen. Es kann ein
nützliches Instrument für die Übersetzung von Doku-
menten sein, die nicht für alle Mitgliedstaaten gleicher-
maßen relevant sind.
Es steht also fest: Wir haben konstruktive Vorschläge
in der Übersetzungsfrage gemacht. Wir wollen damit
einen offenen und ergebnisorientierten Dialog mit den
europäischen Institutionen anstoßen. Allerdings müssen
sich nun auch die Kommission und der Rat bewegen und
dem gestiegenen Übersetzungsbedarf entsprechend
nachkommen.
Abschließend bedauere ich, dass sich die Opposi-
tionsfraktionen dem Koalitionsantrag nicht angeschlos-
sen haben. Mehrfach haben wir ein Angebot hierzu
unterbreitet. Die Beratungen im EU-Ausschuss haben
gezeigt, dass wir in der Sache keinen Dissens haben und
es lediglich um Nuancen in der Formulierung geht. Inso-
fern hätten sie ruhig über ihren Schatten springen und
sich diesem wichtigen Anliegen anschließen können.
Andrej Hunko (DIE LINKE): Anscheinend sind wir
uns alle einig, dass die Übersetzung aller relevanten EU-
Texte eine notwendige Voraussetzung für die effektive
parlamentarische Kontrolle der europäischen Politik ist.
Das Problem ist doch Folgendes: Während sich manche
hier im Hause damit brüsten, in Europa würde wieder
„deutsch gesprochen“, liegen relevante EU-Dokumente,
über die wir entscheiden sollen, oft nicht oder nicht
rechtzeitig in deutscher Übersetzung vor. Ich bin der
Meinung, dass jede und jeder Abgeordnete in der Lage
sein sollte, diese EU-Dokumente in seiner oder ihrer
Muttersprache zu prüfen, um dann entscheiden zu kön-
nen. Es geht hier also nicht um Deutschtümelei, sondern
darum, dass gute Fremdsprachenkenntnisse keine Vo-
raussetzung sein dürfen, gewissenhaft ein Bundestags-
mandat auszuüben.
Der Antrag von CDU/CSU und FDP geht zunächst
auf die drei entscheidenden Ebenen dieses Problems ein:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22179
(A) (C)
(D)(B)
Erstens auf die Kommission, die zahlreiche Anhänge
und Arbeitspapiere nicht übersetzt. Die Antragsteller be-
gründen ihre Kritik mit einer Verordnung von 1958, ver-
kennen dabei aber, dass nach dieser nur „Verordnungen
und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung“, also
mit legislativem Charakter, übersetzt werden müssen.
Der reale institutionelle Hintergrund des Problems, vor
allem die Verkleinerung der deutschen Sprachabteilung
durch Stellenabbau, wird nicht angesprochen. Nun soll
ein Marktmodell geprüft werden, das nichts anderes be-
deutet, als ein Outsourcen öffentlicher Stellen auf den
prekären und unregulierten Markt. Stattdessen müsste
hier politisch entschieden werden, dass weitaus mehr
Übersetzungen erforderlich sind, folglich die Stellenkür-
zungen zurückgenommen, entsprechend neue Stellen ge-
schaffen werden müssen und die Finanzierung dafür klar
geregelt werden muss. Diese Konsequenz umgehen Sie.
Ihre Forderung, das durch Umschichtungen im EU-
Haushalt zu bewerkstelligen, dürfte die Durchsetzbarkeit
nicht gerade erleichtern.
Zweitens werden die Probleme im Rat der EU ange-
sprochen, auf dessen Entscheidungen die deutsche Bun-
desregierung ja erheblichen Einfluss hat. Hier hätte die
Kritik nach meinem Geschmack deutlicher ausfallen
müssen.
Drittens werden die Probleme der in der Euro-Ban-
kenkrise neugeschaffenen Systeme wie ESM und Fiskal-
pakt aufgeworfen, die außerhalb der EU-Institutionen
stehen. Für diese wurde jedoch keine Übersetzungsrege-
lung vereinbart, was die ohnehin geschwächte parlamen-
tarische Kontrolle weiter untergräbt.
Der Antrag der Koalition hat also auf den ersten Blick
ein durchaus unterstützenswertes Anliegen, nämlich die
demokratischen Mitwirkungsrechte des Parlaments in
EU-Fragen durch gute und zeitnahe Übersetzungen zu
stärken, denn auf all diesen Ebenen bestehen tatsächlich
gravierende Probleme. Nur sind die Regierungsfraktio-
nen offenbar nicht bereit, diese Probleme ernsthaft und
konsequent anzugehen. Es spricht jedoch für sich, dass
Sie die Erfüllung der Bundestagsforderungen nicht mit
der Zustimmung der Bundesregierung zum Mehrjähri-
gen Finanzrahmen der EU verknüpfen wollten, wie die
Linke es in einem Änderungsantrag im EU-Ausschuss
vorgeschlagen hat. Aber ein Antrag nach § 9 EUZBBG
wäre doch das mindeste Druckmittel gewesen, um hier
zu einer befriedigenden Lösung zu kommen. Denn dann
hätte die Bundesregierung begründen müssen, warum
welche Belange der Stellungnahme nicht berücksichtigt
wurden, und hätte sich gegebenenfalls auch einer Plenar-
debatte stellen müssen. So bleibt der Antrag jedoch nur
wirkungsloses Bekenntnis, das verschleiert, welches
Desinteresse die deutsche wie auch andere Regierungen
an einer notwendigen parlamentarischen Kontrolle ha-
ben.
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Seit dem Vertrag von Lissabon spielen die nationalen
Parlamente in der Europäischen Union eine deutlich
stärkere Rolle als zuvor. Mit dem Lissabon-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts sind die Kontroll- und Mit-
wirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angele-
genheiten der Europäischen Union deutlich gestärkt
worden. Es ist unser gemeinsames Anliegen, dass wir
diesen Kontroll- und Mitwirkungsrechten auch gerecht
werden können. Dazu gehört auch, dass uns die EU-Do-
kumente, mit denen wir arbeiten, in einer übersetzten
Version vorliegen, und das möglichst zeitnah.
Ich glaube, dass es bei diesem Anliegen grundsätzlich
keine unterschiedlichen Auffassungen in diesem Haus
gibt. Wir haben ja bereits im Jahr 2007 dieses Anliegen
in einem gemeinsamen Antrag unterstützt. Dass sich bis
heute nichts geändert hat, dass die Kommission zahlrei-
che Dokumente als Anhänge oder Arbeitspapiere klassi-
fiziert und damit die Übersetzung in die 23 Amtsspra-
chen umgeht, ärgert uns genauso wie sie. Dieser
fraktionsübergreifende Konsens ist auch in der Aus-
schusssitzung des Europaausschusses deutlich gewor-
den.
Es ist schade, dass wir heute nicht über einen gemein-
samen Antrag aller Fraktionen abstimmen können. Die
Bereitschaft zu einem gemeinsamen Papier haben wir
von Beginn an signalisiert. Wir haben Ihnen auch Ände-
rungsvorschläge gemacht, die jedoch nicht erwidert wur-
den. Ich hatte den Eindruck, dass es vonseiten der Koali-
tionsfraktionen keine wirkliche Bereitschaft oder nicht
den Willen gab, einen gemeinsamen Antrag zu erarbei-
ten. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass uns die
erste Version der Koalition erst drei Tage vor Einbrin-
gung zugeleitet wurde.
Warum können wir den vorliegenden Antrag nicht
mittragen, obwohl wir das Grundanliegen unterstützen?
In dem Antrag geht es um die Berücksichtigung der er-
forderlichen Übersetzungsleistungen im künftigen mehr-
jährigen Finanzrahmen. Kurz: Die für die erforderlichen
Übersetzungsleistungen notwendigen finanziellen Mittel
müssen ab 2014 im EU-Haushalt auch vorgesehen wer-
den. Übersetzt werden kann nur, wenn es dafür auch eine
adäquate Ausstattung gibt.
Wir sprechen hier also über den mehrjährigen Finanz-
rahmen, also den gemeinsamen Haushalt der 27 EU-Mit-
gliedstaaten. Unter Punkt II.6 des Antrags versuchen sie
jetzt aber, die Kosten der Übersetzungen für die inter-
gouvernementalen Gebilde der jüngsten Vergangenheit
– ich spreche von EFSF, ESM und Fiskalpakt – dem
EU-Haushalt unterzujubeln. Um das zu erklären: Der
EU-Haushalt ist der gemeinsame und gemeinschaftliche
Haushalt der 27 EU-Mitgliedstaaten. Er wird unter ande-
rem vom Europäischen Parlament demokratisch kontrol-
liert. EFSF, ESM und Fiskalpakt sind intergouvernemen-
tale Gebilde. Die deutsche Regierung hat alles dafür
getan, die europäischen Institutionen und vor allem das
europäische Parlament aus diesen Gebilden herauszuhal-
ten. In Bezug auf die Informationsrechte des Bundesta-
ges vertritt sie sogar die Auffassung, dass es sich bei
ESM und Fiskalpakt nicht um eine Angelegenheit der
Europäischen Union handelt. Jetzt sprechen Sie aber in
einem Antrag zum Haushalt der Europäischen Union
über Angelegenheiten, die aus ihrer Sicht nichts mit der
Europäischen Union zu tun haben.
22180 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir sind auch
schwer dafür, dass wir in diesen Bereichen so schnell
wie möglich alle relevanten Dokumente übersetzt be-
kommen. Aber wenn sie es nicht europäisch, sondern ex-
tra machen wollen, dann müssen sie die Kosten für die
Übersetzungen extra regeln. Wir haben uns übrigens im-
mer dafür eingesetzt, dass in diesen Gebilden, die teil-
weise mit Grund intergouvernemental geregelt sind, so
viel Europa steckt wie möglich. Wir vertreten auch die
Auffassung, dass es sich bei der Euro-Rettung, also bei
ESM und Fiskalpakt, um eine Angelegenheit der Euro-
päischen Union handelt. Deswegen sind wir auch nach
Karlsruhe gegangen. Das Bundesverfassungsgericht
wird nächste Woche darüber entscheiden, ob es sich
beim ESM um eine Angelegenheit der Europäischen
Union handelt und uns die Bundesregierung entspre-
chend unserer Informationsrechte gemäß EUZBBG fort-
laufend und frühzeitig unterrichten muss. Sie sehen: Wir
wollen Dokumente zum ESM und zum Fiskalpakt nicht
nur übersetzt haben, wir wollen sie erst einmal über-
haupt bekommen.
Das ist der Grund, warum wir diesen Antrag heute
nicht mittragen können. Wir haben Ihnen vorgeschlagen,
die Passagen zu den intergouvernementalen Fragen zu
streichen. Sie sind leider nicht drauf eingegangen.
Abschließend möchte ich noch auf ein zweites Pro-
blem hinweisen: Die Übersetzung von wirklich allen re-
levanten Dokumenten in die 23 Amtssprachen der Euro-
päischen Union wird Geld kosten, Geld, das gut angelegt
ist, aber auch Geld, das im EU-Haushalt noch nicht aus-
reichend vorhanden ist. Kurz: Die Europäische Union
muss in der Finanzperiode 2014 bis 2020 mehr Geld für
Übersetzungsleistungen in die Hand nehmen.
Die Bundesregierung fordert aber schon seit Mona-
ten, den künftigen Finanzrahmen auf maximal 1 Prozent
des Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Das be-
deutet ganz konkret, dass der Vorschlag der EU-Kom-
mission um insgesamt 111 Milliarden Euro gekürzt wer-
den müsste, um unter 1 Prozent zu kommen. Dieser
Vorschlag sieht übrigens noch keine zusätzlichen Ausga-
ben für zusätzliche Übersetzungsleistungen vor. Die Re-
gierungskoalition fordert hier also Ausgabensteigerun-
gen, obwohl in der Bundesregierung noch keiner einen
blassen Schimmer hat, in welchen Bereichen man denn
streichen könnte, um auf 1 Prozent zu kommen.
Ich erkläre Ihnen mal, wie das laufen wird: Die ge-
samte erste Säule der GAP soll unangetastet bleiben. Di-
rektzahlungen sollen weiter und in gleicher Höhe flie-
ßen. Das ist reiner Konsum; damit schaffen wir keine
Innovationen, geschweige denn neue Arbeitsplätze.
Dann müssen die 111 Milliarden Euro halt woanders
herunter. Sie wissen selbst, was das bedeutet: Einsparun-
gen bei den Strukturfonds, der vielversprechenden Con-
necting-Europe-Strategie, vielleicht auch noch bei For-
schung und Bildung. Anstatt die Chance zu nutzen und
den EU-Haushalt zu einem echten Wachstumsprogramm
in der Krise umzubauen, werden sie am Ende alle
wachstums- und innovationsrelevanten Bereiche zusam-
menkürzen müssen.
Ich kann daher nur eindringlich an meine Kolleginnen
und Kollegen appellieren: Setzen Sie dieser Irrfahrt der
Regierung ein Ende.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Für eine zukunftsfä-
hige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes und ein modernes Wasserstraßenmana-
gement (Tagesordnungspunkt 21)
Matthias Lietz (CDU/CSU): Der Antrag mit dem wir
uns heute im Plenum auseinandersetzen, behandelt im
Wesentlichen die Zukunft der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes. Grundsätzlich stimme ich der
SPD dahin gehend zu, dass es sich hier um ein äußerst
wichtiges und aktuelles Thema handelt, dem man beson-
dere Aufmerksamkeit zollen sollte. Das hat die CDU/
CSU in der Vergangenheit getan, und das wird sie auch
weiterhin tun!
Wie schon in vorherigen Debatten zu diesem Sach-
verhalt ausgeführt wurde, soll unter der Maßgabe des
Beschlusses des Haushaltsauschusses vom 25. Mai 2011
eine Analyse der Aufgaben der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung sowie des Netzes erfolgen. Das hiermit
beauftragte Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung soll dazu die vorhandenen Strukturen
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung untersuchen, um
dann auf der Basis der Ergebnisse eine leistungsfähigere
und vor allem für den Steuerzahler kostengünstigere
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausgestalten zu kön-
nen.
Und während Sie, meine lieben Kollegen der SPD-
Bundestagsfraktion, mal wieder polemische Anträge
stellen, und das im Übrigen auch noch zu Sachverhalten,
die SPD-Regierungen uns eingebrockt- bzw. lange Jahre
nicht behoben haben, haben wir uns doch schon längst
auf den Weg gemacht, die Wasser- und Schifffahrtsver-
waltungen tatsächlich zukunftsfähig zu gestalten. Man
muss schon sehr mutig sein, hier etwas als Herzensange-
legenheit darzustellen, das man selbst jahrelang – als die
Möglichkeit dazu bestand – nicht angerührt hat, wobei
dies ist nicht ganz korrekt: 1999 rief die SPD-Regierung
eine Projektgruppe „Entwicklungskonzepte für eine zu-
kunftsorientierte WSV – Konzentration der WSV auf
Kernaufgaben“ ins Leben. Vor dem Hintergrund von
künftigen Personaleinsparungen und knapper werdenden
Haushaltsmitteln wurde eine Möglichkeit zur weiteren
Ausgestaltung der WSV untersucht. Soweit so gut. Aber
nachdem die Endergebnisse 2001 vorlagen, passierte
nichts mehr. Diesbezüglich sollte man sich das eine oder
andere Ergebnis nochmal näher anschauen. So stellt die
Projektgruppe beispielsweise fest, dass für Aufgaben, die
der Gewährleistungsverantwortung zugeordnet werden,
auch Dritte herangezogen werden könnten. Dies würde
ein theoretisches Einsparpotenzial von 6 200 Dienstpos-
ten bei damals rund 15 000 Mitarbeitern bedeuten, und
das ist nur eine interessante Schlussfolgerung der dama-
ligen Projektgruppe. Anstatt diese Schlussfolgerungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22181
(A) (C)
(D)(B)
für Reformen zu nutzen, entschied sich die SPD damals
allerdings lieber für die einfachere Variante: Nichtstun!
Alles blieb bestehen, und die vorhandenen Strukturen
wurden teilweise sogar noch weiter gefestigt. Zeit für
Reformen zumindest hätte die SPD zur Genüge gehabt,
immerhin führte sie das BMVBS bis in das Jahr 2009
selbst an! Wahrscheinlich erkannten die Sozialdemokra-
ten aber einfach, dass diese Aufgabe ihnen eine Nummer
zu groß war. Oder warum hagelte es erst nach dem
Wechsel der Hausführung 2009 plötzlich oppositionelle
Anträge von Ihnen zur Zukunft der WSV?
Wir reden hier über eine wichtige Reform, die sehr
viele Menschen betreffen wird und die vor allem die flei-
ßigen Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tungen vor neue Herausforderungen stellen wird. Das
sage ich gegenüber den Behauptungen, mit dieser Re-
form blindlings sozialen Kahlschlag zu betreiben.
Im Gegenteil! Ich weiß als Abgeordneter mit einem
Küsten-, Flüssen- und Seenwahlkreis sehr gut, wie wich-
tig diese Menschen für den Betrieb und Erhalt eben die-
ser Gewässer sind. Dennoch müssen wir die alten beste-
henden Strukturen diskutieren und hinterfragen. Würden
wir das nicht tun und uns vor Veränderungen so vehe-
ment sträuben wie die SPD, wo würden wir dann heute
leben? Man muss neuen Gedanken auch konstruktiven
Raum lassen und Strukturen dem Wandel der Zeit anpas-
sen dürfen!
Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen
jedenfalls Platz für eine sichere und leistungsfähigere
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung schaffen, und daher
begrüße ich die dazu durchgeführten und beauftragten
Untersuchungen, denn sie waren längst überfällig!
Aber um nochmal auf den Antrag zu kommen: Ich
weiß gar nicht, wo ich zuerst anfangen soll, um die von
Ihnen behaupteten Dinge richtigzustellen. Da schreiben
Sie beispielsweise eingangs, dass es unser Ziel sei, „radi-
kal umzustrukturieren“. Wie ich vorab bereits erklärte,
erfolgte die Reform im Auftrag des Haushaltsauschus-
ses. Mir ist nicht bekannt, dass eben dieser das BMVBS
damit beauftragte, „radikal umzustrukturieren“ oder gar,
wie im zweiten Absatz des Antrags nachzulesen ist,
„Personal und Investition drastisch zu reduzieren“. Sie
können dies auch gern in den Beschlussempfehlungen
des Ausschusses nachlesen, dort werden Sie dann sehen,
dass es um die Veranlassung einer ergebnisoffenen Orga-
nisationsuntersuchung ging. Widersprüchlich daran ist
aber vor allem, dass Sie im Satz zuvor noch beklagen,
nicht zu wissen, wie die Reform nun schließlich ausse-
hen wird. Zusätzlich stellen Sie noch richtig fest, dass
uns diesbezüglich noch keine abschließenden Ergebnisse
vorliegen.
Mit Verlaub, liebe SPD-Bundestagsfraktion, aber Sie
verursachen mit diesem widersprüchlichen Antrag doch
Ihre eigene Unglaubwürdigkeit. Während meine Kolle-
gen und Kolleginnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
auf den bald erscheinenden endgültigen 5. Bericht zur
WSV-Reform warten, jammern Sie schon einmal vor-
weg und plustern sich über noch ungelegte Eier auf.
Was heute schon klar ist, ist, dass wir die Fachkompe-
tenz der WSV erhalten werden und die geringeren Ver-
waltungskosten den Wasserstraßen durch Investitionen
in diesem Bereich zugutekommen lassen wollen. Uns ist
die wirtschaftliche Bedeutung der Wasserstraßen, der
Häfen und der Hinterlandanbindungen sowie der mariti-
men Infrastruktur wichtig und genau aus diesem Grund
müssen wir auch bereit sein, neue Wege zu gehen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der
SPD-Fraktion, noch bevor der abschließende Bericht aus
dem Verkehrsministerium überhaupt vorliegt, und somit
derzeit also noch gar nicht klar ist, welche konkreten
Schritte die Regierung genau ergreifen wird, kritisieren
Sie uns ohne Punkt und Komma wegen der Reformie-
rung der WSV-Strukturen; dabei ist diese bereits vom
Bundesrechnungshof angemahnte Organisationsreform
notwendig, und das wissen Sie auch!
Wie diese letztlich konkret aussehen wird, werden wir
sicher bald wissen und dann dementsprechend diskutie-
ren können. Solange und vor allem mit Blick auf meine
Ausführungen zu Ihren Versäumnissen kann ich nur da-
für werben, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Die Wasser-
straßen in unserem Land sind ein leistungsfähiges und
umweltfreundliches Verkehrsnetz, auf das wir weder
verzichten können noch verzichten wollen. Es ist ein
Herzensanliegen dieser Koalition, im Rahmen des Mög-
lichen und des Machbaren die Folgen von elf Jahren so-
zialdemokratischer Misswirtschaft auf diesem Gebiet so
schnell wie möglich zu korrigieren.
Ich höre keinen Beifall von meinen sozialdemokrati-
schen Kollegen. Warum eigentlich nicht? Wenn Sie ernst
meinten, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben,
müssten Sie hier eigentlich in CDU-Trikots und CSU-
Schals mit FDP-Mützen sitzen und donnernd applaudie-
ren. Schließlich sind leistungsfähige Wasserstraßen und
eine zukunftsfähige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes nur durch diese bürgerliche Koalition ge-
währleistet. Das sieht man daran, dass wir 2011 mehr als
1,8 Milliarden Euro für die Wasserstraßen ausgegeben
haben. Der SPD waren die hier so hochgelobten Wasser-
straßen 2005 nur rund ein Drittel davon wert. Wenn die
jetzt so tun, als wollten wir die Wasserstraßen kaputtspa-
ren, ist dies eine dreiste Heuchelei.
Worum geht es wirklich? Wir müssen das Geld der
Steuerzahler so wirtschaftlich wie irgend möglich zur
Unterhaltung unserer Wasserstraßen einsetzen. Dazu ge-
hört auch eine möglichst sinnvolle Organisation der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Matthias
Wissmann hatte diesen Missstand schon in den 90er-Jah-
ren erkannt und leitete die Umsetzung entsprechender
Reformen 1997 ein – das war vor 15 Jahren! Wenn so-
zialdemokratische Verkehrsminister seine Vorschläge
konsequent umgesetzt hätten, würden wir heute nicht
diesen Antrag diskutieren, sondern die Früchte seiner
Arbeit bewundern. Diese Koalition zögert nicht, sie han-
delt: Wir brauchen keine Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die nur wegen einer
Ideologie gemacht wird. Wir brauchen eine maßge-
22182 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
schneiderte Reform, die wegen besserer Ergebnisse ge-
macht wird.
Dieses Ziel kann man nur dadurch erreichen, dass
man im ständigen Dialog mit denen steht, die etwas von
der Sache verstehen und ihren Job engagiert machen:
den Mitarbeitern der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tung des Bundes. Ich kenne die Situation vor Ort und
stehe schon seit langem im ständigen Kontakt mit dem
Gesamtpersonalrat. Wir können und wollen nicht auf die
Kompetenz dieser Menschen verzichten. Das können
wir uns gar nicht leisten.
Wir können es uns aber auch nicht leisten, alles beim
Alten zu lassen. Wir werden sehr genau hinschauen,
welche Aufgaben mit eigenen Mitteln aus eigener Kom-
petenz vor Ort erledigt werden können. Wir werden aber
auch gucken, was besser zentral bearbeitet wird, damit
unnütze Doppelstrukturen endlich verschwinden. Die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist kein
Verwaltungsdenkmal mit unbegrenztem Bestandsschutz,
sondern ein flexibler Organismus, der sich neuen He-
rausforderungen stellt und entsprechend anpasst.
Anpassungen kann man nicht mit der Brechstange
vornehmen. Sie müssen mit der Feile des Uhrmachers
fein und vorsichtig herausgearbeitet werden. Sonst ent-
stehen Missverständnisse. Ich möchte dies am Beispiel
der Vergaben verdeutlichen: Wenn man den Antrag liest,
gewinnt man den Eindruck, dass diese Regierung alle
Aufgaben, die nicht niet- und nagelfest sind, auf Teufel
komm raus privatisieren will. Das ist ein typisches Bei-
spiel dafür, wie die SPD mit Unwahrheiten Menschen
verunsichert. Selbstverständlich werden wir niemals
Aufgaben hoheitlicher Natur oder solche, die die Kern-
kompetenz der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes betreffen, an Dritte vergeben. Das wäre nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch noch ziemlich dumm.
Wir können und wollen nur andere Aufgaben vergeben,
die Dritte preiswerter als die Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes erledigen können. Dabei werden
wir sehr darauf achten, dass wir ein ausreichendes
Know-how beim Bund belassen. Wir dürfen uns nicht in
eine Abhängigkeit von einem Oligopol einiger Markt-
teilnehmer begeben. Das käme die Bundesrepublik
Deutschland am Ende des Tages noch teurer.
Ich möchte aber auch klarstellen, dass die Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dort sein muss,
wo sie gebraucht wird. Dies wird auch zu Versetzungen
führen – allerdings nur in Einzelfällen. Das sind wir den
Steuerzahlern schuldig. Niemand würde in der Wüste
Gobi eine Wasser- und Schifffahrtsverwaltung unterhal-
ten – außer Gewerkschaftern und Sozialdemokraten.
Sie sehen an diesen wenigen Beispielen, wie wichtig
hier Augenmaß und Souveränität sind. Für diese Reform
gilt nämlich: Maßanfertigung statt Konzeption von der
Stange.
Uwe Beckmeyer (SPD): Die Regierungskoalition
will der WSV das Wasser abgraben.
Nach mehreren gescheiterten Anläufen sieht das in
dieser Woche erstmals von Bundesverkehrsminister
Peter Ramsauer in größerem Kreis vorgestellte Konzept
einen Komplettumbau der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung vor, mit massiven Auswirkungen auf die Ämter
und die Direktionen vor Ort.
Zwar sollen, so heißt es, alle Standorte „zunächst er-
halten“ bleiben – über den Umfang der Dienststellen und
also die künftige Zahl der Beschäftigten ist damit aber
noch nichts gesagt. Hier ist mit dem Schlimmsten zu
rechnen. Denn die Vorgabe des Ministers ist eindeutig:
Weite Teile der WSV sollen zusammengelegt werden.
In den Ohren der Beschäftigten dürfte die offizielle
Sprachregelung denn auch wie Hohn klingen, wird doch
mit der Umstrukturierung ab 2013 ein drastischer Ar-
beitsplatzabbau einhergehen. Kein Wunder, dass die Per-
sonalvertretungen in die Pläne vorab nicht eingeweiht
und auch die Präsidenten der Direktionen überrumpelt
wurden. Denn auch ihnen dürften die Pläne kaum
schmecken: Während auf der einen Seite Personal gestri-
chen wird, baut Ramsauer auf der anderen Seite neue
Bürokratie auf.
Die Direktionen – ob nun in Aurich, Mainz oder Mag-
deburg – sollen zu bloßen Außenstellen einer neuen Zen-
tralstelle degradiert werden, und die Ämter verlieren ihre
regionale Zuständigkeit. Grundlage für die neue Verwal-
tungsstruktur ist die überarbeitete Kategorisierung der
Bundeswasserstraßen nach ihrer Transportfunktion – mit
der Bundesminister Peter Ramsauer im Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages in den vergangenen
zwölf Monaten mehrfach grandios gescheitert ist.
Durch die Hintertür will der Bundesminister die Neu-
ordnung des Wasserstraßennetzes nun doch noch umset-
zen, indem er mit dem Umbau der Verwaltung Fakten
schafft – nur um am Ende die Netzstruktur entsprechend
anpassen zu können. Auf diese Weise versucht der Bun-
desminister – angetrieben von der FDP, die seit Monaten
eine Privatisierungskampagne gegen die WSV führt –,
Bundestag und Bundesrat gezielt zu umgehen.
Die Debatte um die künftige Struktur und Ausrich-
tung der größten Verwaltung des Bundes wirft ein Licht
auf das Demokratieverständnis dieser Regierungskoali-
tion.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wurden in
den vergangenen Monaten mit immer neuen inhaltslee-
ren Berichten, Zeitplänen, Untersuchungen und Ankün-
digungen abgespeist. Vorbei an Bundestag und Bundes-
rat wurden dabei hinter den Kulissen bereits die Weichen
für den Kahlschlag gestellt.
Wir als SPD fordern von der Bundesregierung, ihre
Pläne endlich dem Parlament vorzulegen – als Basis für
alle weitergehenden Entscheidungen über die Zukunft
der WSV und den Verkehrsträger Wasserstraße und ein
transparentes, parlamentarisches Verfahren, das alle Be-
troffenen und Beteiligten einbezieht. Ziel muss es sein,
die besonderen Stärken der Wasserwege optimal zu
nutzen und die vorhandenen Kapazitätsreserven zu er-
schließen.
Die jetzigen Pläne der Bundesregierung gefährden
nicht nur massiv Arbeitsplätze, sie sind auch eine Kata-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22183
(A) (C)
(D)(B)
strophe für die Schifffahrt und die von leistungsfähigen
Transportwegen abhängige regionale Wirtschaft.
Der Vorgang zeigt aber auch einmal mehr das derzei-
tige Kräfteverhältnis und die Gemengelage in der Regie-
rungskoalition. Denn die jetzigen Umbaupläne werden
entschieden von dem kleinen Koalitionspartner vorange-
trieben. Die FDP hält unbeirrt am Totalumbau der WSV
fest, ungeachtet aller verkehrspolitischen und wirtschaft-
lichen Notwendigkeiten.
Nach Auffassung der FDP könnten rund 80 Prozent
der jetzigen Aufgaben der Behörde privatisiert werden.
Hierzu gehören unter anderem sämtliche Ingenieursleis-
tungen, der Stahl- und Wasserbau, aber auch die Unter-
haltung von Wasserfahrzeugen.
Die Liberalen folgen damit auch im Bereich der Ver-
kehrspolitik – wie zuvor schon in anderen Feldern – er-
neut einer Privatisierungsphilosophie, die sich letztlich
jedoch als nichts anderes als bloße Klientelpolitik ent-
puppt.
Erst im Mai drohte die FDP dem Bundesverkehrs-
minister unverhohlen mit einem eigenen Gesetzentwurf,
sollte das Ressort nicht bald konkrete Ergebnisse liefern –
und hat jetzt gar einen Universitätsprofessor zu prüfen
beauftragt, wie der Bundestag mit einem eigenen Re-
formgesetz den Umbau der Verwaltung erzwingen
könnte. Das Gutachten liegt inzwischen vor – und dürfte
von den Liberalen als Bestätigung ihrer Linie empfun-
den werden, die Verwaltungsreform notfalls selbst auf
den Weg bringen zu können.
Bundesverkehrsminister Ramsauer folgt in voraus-
eilendem Gehorsam der Privatisierungsstrategie der Li-
beralen – ungeachtet massiver Kritik aus den eigenen
Abgeordnetenreihen und ohne zu prüfen, welche Aufga-
ben auf die WSV in der Zukunft zukommen und mit
welcher Struktur und welchem Personal diese gelöst
werden können.
Die jetzigen Pläne der Regierungskoalition würden
die Entwicklung des Wasserstraßennetzes in Deutsch-
land behindern, die Verkehrssicherheit in Deutschland
gefährden und die Nutzung der Wasserwege teurer ma-
chen – zum Schaden unserer Umwelt, zulasten der Wett-
bewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße und
auf Kosten Tausender von Arbeitsplätzen.
Gustav Herzog (SPD): Seit dem „Herbst der Ent-
scheidungen“ im Oktober 2010 hält die Bundesregierung
mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes die Politik, über 12 000 Beschäftigte und ei-
nen ganzen Wirtschaftszweig auf Trab. Vier Berichte
wurden vorgelegt, die zunehmend weniger Substanz und
Inhalt aufwiesen. Wir wurden vertröstet mit Studien und
Untersuchungen, die stets ergebnisoffen sein sollten –
auch wenn Parlamentarische Staatssekretäre ihren CDU-
Freunden etwas anderes schreiben – und die uns noch
immer nicht vorliegen. Was uns aber nun erreicht, ist die
Gewissheit darüber, was wir seit Monaten befürchten.
Hinter den Kulissen werden seit langem Fakten geschaf-
fen; Berichte und Untersuchungen sollten nur Zeit schin-
den. Der Umbau ist längst beschlossene Sache, und eine
anständige Beteiligung des Parlaments war niemals vor-
gesehen. 2013 soll es losgehen.
Nicht nur, dass seit 20 Monaten Verunsicherung in die
Verwaltung getragen wird und ein wichtiger Teil unserer
Logistikbranche noch immer nicht weiß, was kommt.
Was nun häppchenweise aus den Geheimgesprächen
durchsickert, ist ein Anschlag auf die Schlagkraft der
WSV. Zentralisierung der Strukturen bedeutet Rückzug
aus der Fläche. Sieben Direktionen werden in einer zen-
tralen Stelle gebündelt; die Direktionen werden in Au-
ßenstellen umbenannt, verlieren ihre regionalen Kompe-
tenzen, um dann über die Jahre hinweg ausgehungert
und anschließend aufgelöst zu werden. Damit ver-
schwinden kompetente Stellen vor Ort. Länder, Kommu-
nen und Wirtschaft sind aber angewiesen auf schnelle
und mit örtlichen Kompetenzen ausgestattete Ansprech-
partner. Stattdessen soll – wie man hört – zentralistisch
in Bonn darüber entschieden werden, was im Norden
oder im Süden der Republik gebraucht wird. Neubaupro-
jekte werden nicht vor Ort geplant, sondern weit weg.
Ich bin sehr gespannt auf die Reisekostenabrechnungen
der Zukunft.
Und was soll noch kommen? Ämter sollen komplett
umstrukturiert und zusammengelegt werden, Personal
soll massiv abgebaut werden. Das wird innerhalb der
Verwaltung zu erdrutschartigen Verlusten an Know-how
führen und das System Schifffahrt nachhaltig beschädi-
gen.
Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir mit dem An-
trag „Für eine zukunftsfähige Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes und ein modernes Wasserstra-
ßenmanagement“ klar Position bezogen. Wir fordern die
Koalition auf, mit uns den offenen Dialog zu suchen, die
WSV im Einklang mit den Beschäftigten und anhand
von ökonomischen und strukturellen Leitbildern zu re-
formieren. Dazu brauchen wir die Vorlage der Untersu-
chungsergebnisse der KoM-WSV. Wir brauchen einen
Netzzustandsbericht, Dringlichkeitsszenarien für unsere
Investitionsentscheidungen, seriöse Personalbedarfser-
mittlungen und eine umfassende Aufgabenkritik, um un-
sere Verwaltung noch besser an den Bedürfnissen unse-
rer Wasserstraßen und vor allem an den Interessen der
Nutzer, insbesondere der Binnenschifffahrt, auszurich-
ten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition,
wenn das, was heute ans Tageslicht durchgesickert ist,
Realität wird, werden wir nicht nur unsere Verwaltung
schwächen und die Beschäftigten beschädigen; es wird
durch die Privatisierung über das gesunde Maß hinaus
unter dem Strich noch deutlich teurer. Das können Sie
auch im ersten Bericht des Verkehrsministeriums auf
Seite 15 nachlesen: „Vergleichsberechnungen auf der
Basis von Effektivkosten in Einzelfällen haben aber ge-
zeigt, dass Vergaben gegenüber der Eigenerledigung
bestenfalls kostenneutral, zum Teil sogar deutlich teurer
sind“. Das kann es doch nicht sein. Lenken Sie ein, und
lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen, für
den Erhalt einer guten und leistungsfähigen Verwaltung
und für den nachhaltigen Verkehrsträger Schifffahrt.
22184 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
Torsten Staffeldt (FDP): Erneut beglücken uns die
Sozialdemokraten mit einem Antrag zur Reform der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Und ich muss mich
schon über Sie wundern: Durch permanente Wiederho-
lung werden Ihre Feststellungen und Forderungen nicht
besser. Ganz im Gegenteil: Es zeigt, dass Sie sich offen-
kundig mit der Materie, über die Sie hier reden, nie
ernsthaft auseinandergesetzt haben.
Unwissenheit ist zwar nicht verboten, aber was mich
inzwischen ärgerlich macht, ist, dass Sie weiterhin mit
falschen Behauptungen durchs Land ziehen und dadurch
sowohl die geneigte Öffentlichkeit desinformieren als
auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung Angst machen und sie nach-
haltig verunsichern. Das hätte ich ausgerechnet von So-
zialdemokraten nicht erwartet. Der Kollege Herzog hat
im Dezember 2010 an dieser Stelle gesagt, die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung hätten keine schöne Weihnacht. Ich sage Ih-
nen: Die Verantwortung dafür trägt die SPD ganz
alleine.
Sie unterstellen, dass der Umfang von Personal und
Investitionen drastisch gesenkt werden solle und dass
Stellenstreichungen und Privatisierung aus Prinzip statt-
fänden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD,
das ist von niemandem, zu keiner Zeit, nirgendwo gefor-
dert worden. Aber vielleicht wünschen Sie sich das ja,
damit sich Ihre eigene Prophezeiung erfüllt.
Das Gegenteil ist doch der Fall: Es muss ergebnisof-
fen die Frage beantwortet werden, welche Kernaufgaben
hoheitlich sind, mit eigenem Personal ausgeführt werden
müssen, bzw. wo Erfüllungsgehilfen beauftragt werden
können. Wir haben lediglich die Forderung erhoben,
dass nach dem Vorbild der Ausschreibungen der Notfall-
schlepper bei planbaren Aufgaben abzufragen ist, ob ein
Markt vorhanden ist und ob eine Wirtschaftlichkeitsbe-
rechnung zum Ergebnis kommt, dass die Dienstleistung
privat billiger durchzuführen ist – ein Vorhaben, das so-
zialdemokratische Verkehrsminister sich selber auch
schon vor zehn Jahren auf die Fahnen geschrieben ha-
ben. Warum soll das, was damals richtig war, jetzt falsch
sein? Das müssen Sie mir erst einmal erklären.
Als uns die Kategorisierung vorgestellt wurde, war
auch ich überrascht; das muss ich ganz ehrlich bekun-
den. Diese hatten wir nie eingefordert. Dennoch ist es si-
cherlich sinnvoll, anhand einer solchen Priorisierung die
knappen Haushaltsmittel zielgerichtet einzusetzen, wo
sie am meisten Sinn stiften. Es ist allerdings eine Frech-
heit von Ihnen, zu behaupten, dass die Überarbeitung der
Kategorisierung aufgrund des massiven politischen
Drucks der SPD-Fraktion geschehen sei. Da erzählen Sie
eindeutig die Unwahrheit. Diese Koalition war es, die im
Verkehrsausschuss einen entsprechenden Entschlie-
ßungsantrag eingebracht und beschlossen hat. Sie haben
dagegen gestimmt.
Im Übrigen frage ich Sie, was eigentlich aus Ihrem
letzten Antrag zur WSV aus dem Dezember 2010 ge-
worden ist. Haben Sie überhaupt noch vor, diesen zur
zweiten und dritten Lesung ins Plenum einzubringen?
Sie beweisen doch wieder nur, nichts zu Ende bringen zu
können. Und dann wollen Sie uns erklären, wie man eine
Verwaltungsreform durchführen muss? Ich glaube es
nicht.
In dieses gesamte Sammelsurium von Gerüchten, Be-
hauptungen und Unwahrheiten platzt heute noch die
Pressemitteilung des Kollegen Beckmeyer. Herr Kollege
Beckmeyer, hören Sie endlich auf, die Öffentlichkeit so
unverschämt an der Nase herumzuführen. Es wird keine
Kündigungen bei der WSV geben, und es wird auch in
Zukunft zu einem reibungslosen Ablauf der Verkehre
kommen. Sie kennen den Reformbericht nicht, haben
aber schon eine Meinung dazu. Ich bin mir sicher, der
Bericht wird Ihre Äußerungen widerlegen.
Herbert Behrens (DIE LINKE): Beteiligung ist für
diese Bundesregierung ein Fremdwort. Das zeigt sie ak-
tuell bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tung. Weder Beschäftigte noch Personalrat noch die Mit-
glieder des Bundestages werden ausreichend informiert
– bis heute nicht. Der Minister lässt Berichte und Gut-
achten anfertigen, aber nichts davon konnte ordentlich
beraten werden. Jetzt kennen wir auch den Grund. Der
Bundesminister will gar keine Mitberatung. Er will gar
keine Vorschläge für eine zukunftsfähige WSV. Das,
Herr Minister, ist eine Missachtung des Parlaments. Das
akzeptieren wir nicht und fordern Sie auf: Stoppen Sie
die Umbaupläne sofort, reden Sie endlich mit allen, die
sich für eine gute Zukunft der WSV einsetzen.
Gestern informierte der Hauptpersonalrat der WSV,
dass ihre Behörde an der Basis geschwächt und in der
Zentrale gestärkt werden soll. Ein Zentralamt in Bonn,
das so nicht heißen darf, nimmt den dezentralen Behör-
den die Aufgaben weg, und die Beschäftigten in den
Ämtern werden darüber informiert, dass ihre bestehen-
den Organisationseinheiten reduziert und neu organisiert
werden. Nicht mehr die konkrete Situation vor Ort soll
die Arbeit der Wasser- und Schifffahrtsämter bestimmen.
Sie sollen künftig Fachaufgaben für mehrere Standorte
übernehmen. Das widerspricht allen Aussagen der Fach-
leute, mit denen ich gesprochen habe. Sie können nach-
weisen, wie wichtig die Kenntnisse von Flüssen, von
Kanälen, Schleusen und anderen Bauwerken vor Ort
sind, um schnell und fachkundig arbeiten zu können. Be-
währtes darf nicht zerschlagen werden, bevor nicht ein
neues funktionierendes Konzept vorliegt.
Eine neue Struktur der Behörde muss nicht falsch
sein. Aber es ist zu befürchten, dass ohne Beteiligung
der Beschäftigten und ohne parlamentarische Mitarbeit
nur das dabei rauskommen wird, was von vornherein ge-
wollt war: eine Behörde, die Arbeiten an Wasserstraßen
weitgehend an private Anbieter vergibt und nur noch de-
ren Kontrolle übernehmen soll. Eine Privatisierung öf-
fentlicher Aufgaben nach dem Prinzip „Privat vor Staat“
lehnt die Linke ab. Aus guten Gründen. Wir wollen
keine WSV, die den dezentralen Wasser- und Schifffahrts-
direktionen die Steuerung wegnimmt und von Bonn aus
erledigt. Wir wollen eine WSV, bei der die Wasser- und
Schifffahrtsämter und die Außenbezirke nah dranbleiben
können an ihrer Arbeit. Niemand kennt die Gewässer
vor Ort besser als die Menschen, die damit tagtäglich zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22185
(A) (C)
(D)(B)
tun haben. Und wir brauchen diesen Sachverstand vor
Ort dringend, wenn sich die WSV künftig noch stärker
um die Flussökologie und die Umsetzung europäischer
Vorgaben kümmern soll. Statt einer Orientierung an den
Aufgaben geht es jetzt darum, den ganzen Betrieb erst
mal zu zerlegen und ihn anschließend neu zusammenzu-
setzen, berichtet der Hauptpersonalrat. Das Wie bleibt
unklar. Sicher ist, dass dazu ein „Aufbaustab“ nötig sein
wird. Das wird die Wasserbauer, die Ingenieure und die
anderen Fachleute sicher freuen. Aber ihnen wird nicht
nur ein Aufbaustab versprochen. Es wird eine Umset-
zung der Beschäftigten geben – sozialverträglich organi-
siert, wie es heißt, und betriebsbedingte Kündigungen
solle es auch nicht geben. Das ist gut zu wissen. Aber wo
sie künftig welche Aufgaben erledigen sollen, das wis-
sen die Beschäftigten nicht. Wer eine Reform so angeht
wie Minister Ramsauer, der hat ihr Scheitern bereits ein-
geplant.
Und noch eine Leerstelle in der Reform: Nach dem,
was wir jetzt wissen, soll es eine „überarbeitete Katego-
risierung der Bundeswasserstraßen nach ihrer Transport-
funktion“ geben. Das ist für Unternehmen, die auf den
Flüssen und Kanälen fahren, keine beruhigende Ansage.
Im Gegenteil: Bereits vor einem Jahr kritisierte der Bun-
desverband der Selbstständigen, Abteilung Binnen-
schifffahrt den Zustand an den Binnenwasserstraßen.
Die Probleme seien marode Schleusen, an denen ständig
reparaturbedingte Sperrungen auftreten; Schleusen, an
denen von zwei Kammern zeitweise oder sogar dauer-
haft nur eine in Betrieb ist, weil entweder ein Schaden
vorliegt oder nicht genügend Schleusenpersonal vorhan-
den ist; unzureichend ausgestattete oder schlecht erreich-
bare Liegestellen, die für die Menschen an Bord unzu-
mutbar und unsozial sind, usw. usf. Das Problem sei
nicht eine falsche Gewichtung der finanziellen Mittel an
vermeintlich schwach frequentierten Wasserstraßen,
sondern gravierende Defizite im Bestanderhalt des ge-
samten Netzes.
Die vom Minister vorangetriebene vermeintliche Re-
form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist unver-
antwortlich. Es droht die Verschlechterung der Leistung,
die Zerschlagung bewährter Strukturen und die Verunsi-
cherung von Beschäftigten und Kunden der WSV.
Schluss damit, jetzt, sofort!
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Warum beschäftigt die Reform der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung den Deutschen Bundestag nun bereits
schon so lange und immer wieder? Die schiffbaren
Flüsse in Deutschland werden von der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV, seit dem vor-
letzten Jahrhundert in ein und derselben Struktur verwal-
tet: durch sieben selbstständige Direktionen, die parallel
arbeiten und dazu noch alle sieben mit eigenen Füh-
rungsebenen ausgestattet sind; und das in einer Zeit, in
der von Verwaltungmodernisierung gesprochen wird.
Das ist nicht mehr zeitgemäß!
Die Bundesregierung hat in ihren schwarz-gelben Ko-
alitionsvertrag geschrieben: „Wir werden (…) ein Ge-
setz zur Wasser- und Schifffahrtsreform vorlegen“.
Wann und mit welchem Inhalt dies genau sein wird, das
steht noch in den Sternen. Vor allem kommt es darauf an,
ob mit dem Gesetz auch eine Reform der Verwaltung
umgesetzt wird. Das lief bisher mehr als schleppend. Mit
Beschluss des Haushaltsausschusses berichtet nun das
Bundesverkehrsministerium regelmäßig über den aktuel-
len Sachstand. Vier Berichte haben wir Abgeordnete be-
reits erhalten – davon half nur der erste etwas weiter.
Jetzt soll der fünfte folgen, er wird der wohl brisanteste
werden. Mit ihm – so die Ankündigungen der Koalition –
würde eine strukturelle Veränderung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung erfolgen.
Man muss dazu sagen: Der Bundesrechnungshof hat
bereits durch mehrmaligen Hinweis auf die Probleme bei
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sehr deutlich
aufmerksam gemacht. Mit dem harten Beschluss des
Haushaltsausschusses des Bundestages einschließlich ei-
ner Beförderungssperre ist endlich auch im Bundesver-
kehrsministerium etwas in Bewegung gekommen.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vereinigt in
ihrer schon seit der Kaiserzeit bestehenden Struktur
Oberbehörde, Mittelbehörde und Ausführungsebene in
einer einzigen Verwaltung. Die Ämter mit ihren Außen-
bezirken, die die eigentlichen Arbeiten zum Erhalt des
Systems Wasserstraße leisten, entsprechen praktisch den
kommunalen Bauhöfen der Verwaltung. Dort ist die
Kompetenz für die Instandhaltung der Wasserstraßen ge-
ballt vorhanden, aufgrund des mehrstufigen Verwal-
tungsaufbaus aber nicht die Verfügungsmöglichkeit über
die Ressourcen. Hier ist dringend Handlungsbedarf er-
forderlich, um dieses Manko zu beseitigen. Die Kommu-
nen haben uns vorgemacht, wie so etwas gehen kann:
mit einer werteorientierten Haushaltsführung und einem
modernen Steuerungsmodell auf der Basis von Zielver-
einbarungen. Es lohnt sich, einen derartigen Weg auch in
dieser Bundesverwaltung endlich einzuschlagen.
Die Steuerungsaufgaben müssen dann aber auch end-
lich zusammengefasst werden. Es kann doch nicht ange-
hen, dass Standardisierung bislang ein ziemliches
Fremdwort in der WSV ist. So gibt es immer wieder un-
terschiedliche Lösungen für gleiche Aufgaben, nur weil
jeweils eine andere Direktion zuständig ist. Es ist mir ab-
solut unverständlich, dass im Süden und im Norden der
Republik jeweils eigene Konzepte für die Fernsteuerung
der Schleusen entwickelt worden sind. Sind die Direk-
tionsgrenzen etwa so undurchlässig wie damals der Ei-
serne Vorhang? Da muss jetzt dringend eine Lösung her,
und das geht nur über ein Zentralamt, das die Prozesse
im gesamten Bundesgebiet einheitlich steuert.
Die Einteilung des Netzes in verschiedene Ausbau-
und Erhaltungskategorien entsprechend der Nutzung der
Wasserstraßen hatten wir Grüne der Bundesregierung ja
schon 2010 vorgeschlagen. Nur so bekommen wir Ehr-
lichkeit in die Planungen für Wasserstraßen hinein. Wir
begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung so
ein Priorisierungskonzept weiter verfolgt, trotz teils hef-
tiger Kritik von Interessenverbänden. Ich möchte jedoch
22186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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noch nicht zu schnell urteilen: Gemessen werden sollte
die Bundesregierung an Ihren Taten und nicht an Ihren
Ankündigungen!
Von dem nun vorliegenden Antrag der SPD bin ich
ehrlich enttäuscht. Hier fehlt das Bewusstsein, was ei-
gentlich mit einer Verwaltungsreform erreicht werden
kann – vor allem in einer Behörde wie der Schifffahrts-
verwaltung. Seit den Umwandlungen von Bundespost
und Bundesbahn hin zu betriebswirtschaftlich orientier-
ten und leistungsfähigen Betrieben gibt es kaum einen
anderen Bereich der öffentlichen Verwaltung mehr, der
vor ähnlichen Veränderungen steht: Rund 12 500 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter sind in den Verwaltungsstel-
len der WSV beschäftigt. Sie kümmern sich um den Er-
halt des Systems Wasserstraße und erledigen einen sehr
guten Job. Davon habe ich mich bei meinen Besuchen
vor Ort in den Ämtern und Außenbezirken immer wieder
überzeugen können. Aber dort baut sich auch immer
mehr Frustpotenzial auf. Unsere – und das sage ich ganz
bewusst – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort vor Ort
unmittelbar am Geschehen engagieren sich und wollen
das System Wasserstraße weiterentwickeln. Sie verzwei-
feln aber immer mehr auch an uns Politikern, weil wir
einfache betriebswirtschaftliche Zusammenhänge schein-
bar nicht erkennen wollen. Wir als Parlamentarier tragen
auch einen Teil Arbeitgeberverantwortung. Nehmen wir
sie endlich wahr und trauen wir uns, einen großen Wurf
zu wagen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
möchten nicht weiter in Ungewissheit leben, wie es für
sie weitergeht. Eine Verwaltungsreform kann also nur
zusammen mit den Beamten und Angestellten erfolgen.
Die SPD scheint den Ernst der Lage noch nicht er-
kannt zu haben: Lassen wir alles beim Alten, wird die
WSV langsam aber sicher ausgezehrt. Ohne die Verwal-
tungsreform führen die jedes Jahr pauschal einzusparen-
den etwa 2 Prozent der Stellen dazu, dass vor allem die
Ämter und Außenbezirke ausbluten. Dort wird aber mit
ihrer Objektveranwortung die Sicherheit des Systems
Wasserstraße gewährleistet. Soweit möchten wir Grünen
es nicht kommen lassen.
Wenn die SPD sagt, das System Binnenwasserstraße
sei unterfinanziert, dann muss sie dies auch begründen.
Es kann nicht richtig sein, dass in der Vergangenheit
Millionen in sinnlose Ausbauprojekte geflossen sind, auf
denen dann kaum ein Schiff fährt. Mit einer bedarfs-
orientierten Planung der Projekte hätte man das vermei-
den können.
Der Antrag ist eine große Wunschliste. Er suggeriert
– ganz platt gesagt –, dass es immer so weitergehen
könnte wie bisher. Wir brauchen aber viel mehr Mut und
müssen uns trauen, auch neue Wege zu gehen, gerade in
der Verkehrspolitik.
Der vorliegende Antrag der SPD ist leider nicht nur
ein Antrag, der zur falschen Zeit gestellt worden ist. Er
ist auch ein Antrag, der in die falsche Richtung geht –
und ein Antrag, den man leider nur ablehnen kann!
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Antrag: Tagespflegepersonen stärken –
Qualifikation steigern
– Unterrichtung: Bericht der Bundesregie-
rung über den Stand des Ausbaus für ein be-
darfsgerechtes Angebot an Kindertagesbe-
treuung für Kinder unter drei Jahren für
das Berichtsjahr 2011 (Dritter Zwischenbe-
richt zur Evaluation des Kinderförderungs-
gesetzes)
(Tagesordnungspunkt 22 a und b)
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Wir
wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder
gewährleisten, ob diese in der Kindertagesstätte stattfin-
det oder bei den Eltern zu Hause. Dabei nehmen wir
keine Wertung darüber vor, welche Form der Betreuung
mehr Anerkennung verdient als eine andere. Es geht in
erster Linie darum, bestmögliche Betreuung für die Kin-
der sicherzustellen, Eltern Wahlfreiheit zu eröffnen und
ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu er-
leichtern.
Im Jahr 2007 ist der Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung vereinbart worden. Bis zum nächsten Jahr sollen
insgesamt mit dem Abschluss zwischen 750 000 und
790 000 Plätze entstanden sein. Damit werden 39 Pro-
zent der unter Dreijährigen ein staatlich finanziertes Be-
treuungsangebot in Anspruch nehmen können. Darauf
wird es einen Rechtsanspruch geben.
Der aktuelle dritte KiföG-Bericht belegt, dass die Be-
treuungsquote im Jahr 2011 in allen Bundesländern um
2,3 Prozent zum Vorjahr gestiegen ist. Die ostdeutschen
Bundesländer wiesen im März 2011 eine Betreuungs-
quote von 49 Prozent auf: Fast jedes zweite Kind unter
drei Jahren wurde in einer Kita oder von einer Tagespfle-
geperson betreut, in Westdeutschland jedes fünfte Kind.
Das sind erfreuliche Zahlen, die uns Erfolge im Kitaaus-
bau bescheinigen. Sicherlich ist stellenweise – von Bun-
desland zu Bundesland unterschiedlich – noch Luft nach
oben. Vor allem wäre es wünschenswert, dass die Länder
und Kommunen ihren Beitrag ebenso leisten wie der
Bund. Immer noch rufen einige der Länder nicht alle
Gelder ab. Von den insgesamt vom Bund bereitgestellten
finanziellen Mitteln zum Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in Höhe von 4 Milliarden Euro stehen noch 700 Mil-
lionen Euro zur Verfügung. Das ist umso mehr be-
dauerlich, als dieses Vorgehen der Länder direkte
Auswirkungen auf die Kinderbetreuung vor Ort hat.
Wir haben viel über die Anzahl von Betreuungsplät-
zen diskutiert und auch darüber, dass die Qualität in den
Einrichtungen oder in der Tagespflege gesichert sein
muss.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang Qualität in
der Kindertagespflege? Qualität in der Kinderbetreuung
wird in erster Linie durch die Qualifikation sowie die so-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22187
(A) (C)
(D)(B)
zialen und fachlichen Kompetenzen der Erzieherinnen
und Erzieher bestimmt, ebenso aber auch durch ein gutes
Verhältnis von Fachpersonal zur Anzahl der betreuten
Kinder. Allein 30 Prozent der neu zu schaffenden Be-
treuungsplätze sollen bis zum Jahr 2013 in der Tages-
pflege entstehen. Trotz Werbemaßnahmen in Bund und
Ländern ist bisher jedoch nicht absehbar, ob bis dahin
die ausreichende Anzahl von Tagespflegepersonen für
die Kinderbetreuung zur Verfügung steht.
Ein Hindernis stellen die oft schwierigen Rahmenbe-
dingungen für Tagesmütter und Tagesväter dar. Über-
wiegend sind Tagespflegepersonen als selbstständige
Unternehmerinnen und Unternehmer mit steuerlichen
und versicherungsrechtlichen Erschwernissen tätig. Zu-
dem sind vor allem die Verdienstmöglichkeiten be-
schränkt. Laut Befragungen liegt das Einkommen bei ei-
nem Drittel der im Bereich der Tagespflege tätigen
Personen nur bei 365 Euro im Monat. Diese Umstände
tragen leider dazu bei, dass sich Frauen und Männer ge-
gen eine Erwerbstätigkeit als Tagesmutter oder Tagesva-
ter entscheiden.
Unser Ziel ist es daher, die rechtlichen und finanziel-
len Rahmenbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter
zu verbessern; das betrifft vor allem eine angemessene
Vergütung sowie die Kranken- und Sozialversicherung.
Ein weiteres Anliegen ist es, Festanstellungsverhältnisse
zu fördern, damit die Tagespflegepersonen gegenüber
dem Personal in Einrichtungen gestärkt werden. Ergän-
zend dazu fordern wir, dass der Bund, gemeinsam mit
Ländern und Kommunen, eine Initiative zur fairen Be-
zahlung von Tagesmüttern und -vätern startet, mit der
wir ebenso Tagespflegepersonen stärken. Diese Stärkung
schließt übrigens auch die angemessene und unbürokra-
tische Auslegung der EU-Hygienevorschriften ein, um
mit einer pragmatischen Lösung Spielräume im Sinne
der besonderen Situation der Tagespflegepersonen zu
nutzen.
Aber es ist nicht nur Aufgabe des Bundes allein, für
eine ausreichend Zahl qualifizierter Tagespflegeperso-
nen Sorge zu tragen. Auch die Länder müssen dazu bei-
tragen. Wir fordern die Länder in unserem Antrag daher
nochmals ausdrücklich dazu auf, ihre Verpflichtungen
zum Kitaausbau einzuhalten. Und wir als Bund werden
dabei auch weiterhin diesen Ausbau fördern und flankie-
ren: Beispielsweise sollen zinsgünstige KfW-Kredite in
Höhe von 350 Millionen Euro für die Kommunen und
Träger zur Verfügung gestellt werden, die der Bund
durch einen Zuschuss zu den Zinsen unterstützt. Darüber
hinaus wird der Bund die Länder ab dem Jahr 2014 mit
zusätzlichen 770 Millionen Euro jährlich für die Be-
triebskosten der Kitas unterstützen.
Sie sehen, wir als Regierungsfraktionen handeln und
stärken die hochwertige Betreuung durch Tagesmütter
und Tagesväter in unserem Land. Eine breite Unterstüt-
zung durch alle Fraktionen hier im Hause für unseren
Antrag wäre nicht nur für die jetzigen und zukünftigen
Tagespflegepersonen ein sehr positives Signal, sondern
auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
„Deutschland – Kinderland“ soll noch mehr Realität
werden.
Norbert Geis (CDU/CSU): Heute geht es nicht di-
rekt um das Betreuungsgeld. Die heutigen Themen, der
Ausbau der Kitas und die Kindertagesbetreuung, hängen
jedoch eng mit der Diskussion um das Betreuungsgeld
zusammen. Es geht um das Generalthema Familie. Je
nach dem Wert der Familie lassen sich auch die Bedeu-
tung von Kita und Kindertagesbetreuung beurteilen.
Deshalb ist es richtig, sich zunächst zu verdeutlichen,
von welchem Ansatz her diese einzelnen Themen zu
denken und anzugehen sind.
In dieser Diskussion zeigen sich verschiedene Auffas-
sungen vom Zusammenleben der Menschen und damit
der Familien. Diese Auffassungen lassen sich auf zwei
Grundeinstellungen reduzieren: einerseits die radikal-
materialistische Auffassung vom Menschen und ande-
rerseits jenes Menschenbild, das aus der jüdisch-christli-
chen Tradition kommend, am tiefgreifendsten unsere
Kultur geprägt hat. Aus unserer Kultur entspringt unser
traditionelles Familienbild, wie es auch in unserer Ver-
fassung seinen Niederschlag gefunden hat. Nach unserer
Verfassung sind die Eltern die ersten Erzieher ihrer Kin-
der. Sowohl die Erfahrung des Alltags als auch wissen-
schaftliche Forschungen zeigen, dass die Erziehung in
der Familie für die Kinder das Beste ist. Die Politik der
Kinderkrippen, wie sie in den kommunistischen Ländern
üblich gewesen ist, war ein großer Fehler. Dies stellte
der Staatsmann, der die Perestroika durchgesetzt hat,
Michail Gorbatschow, in verschiedenen Reden und
Schriften fest. Gorbatschow sagte, sie hätten erkannt,
dass die vielen Mängel der Moral, der Kultur und der
Produktion in seinem kommunistischen Land auch daher
gekommen sind, weil man die wichtige Bedeutung der
Familie für die Erziehung der Kinder missachtet habe.
Natürlich ist mit dieser Feststellung kein Pauschalurteil
über Kinderkrippen gefällt. Selbstverständlich kann die
Kinderkrippe eine wichtige Hilfe sein. Dies gilt natürlich
ebenso für die Tagespflege, die eine wichtige Ergänzung
für die familiäre Erziehung sein kann.
Um es aber nochmals zu betonen: Bei der Diskussion
um die Kinderkrippen und auch um die Tagesbetreuung
darf nicht übersehen werden, dass es erste Aufgabe der
Politik sein muss, die Familien zu stärken, damit sie ihre
einzigartige Aufgabe, die Erziehung der Kinder, erfüllen
können. Die Förderung der Familie ist das Beste für das
Kind, aber auch für die Mütter und Väter. Nur wenn sich
dieses herumspricht, kann vielleicht bei den Eltern wie-
der eher die Bereitschaft für das Kind wachsen und die
Zahl der dringend benötigten Geburten steigen. Auch
wirtschaftlich wäre dies der vernünftigere Weg, weil die
direkte Familienförderung finanziell günstiger ist als die
Finanzierung von Kinderkrippen und auch von Tages-
müttern.
Ich betone dies auch deshalb, weil wir uns im Westen
inzwischen von der kommunistisch geprägten Vorstel-
lung inspirieren lassen, die Familie sei ein überholtes
Modell. Mit dieser Begründung haben die Machthaber
im Reich des Kommunismus die Kindererziehung sozia-
lisiert. Damals wollte man nicht die Lage der Menschen
verändern, sondern den Menschen selbst. Man hatte sich
vorgenommen, durch veränderte Strukturen und gesell-
schaftliche nicht familiäre Erziehungssysteme einen
22188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
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(D)(B)
neuen Menschen zu schaffen. Von der traditionellen Fa-
milie haben die Kommunisten mit dem Ton der Verach-
tung geredet. Sie wollten diese zum Verschwinden brin-
gen. Deshalb setzten sie bei der Kindererziehung an.
Nach ihren Vorstellungen gehören die Kinder nicht zu
den Eltern, sondern zum Staat bzw. zur Gesellschaft.
Deshalb griff man nach den Kindern und steckte sie
frühzeitig in die Krippe. Ziel war, die Mütter möglichst
wieder rasch an ihren Arbeitsplatz zurückzuschicken.
Das eigentliche Ziel aber war, alle Hemmnisse für die fa-
tale Herrschaft der Partei niederzureißen. Deshalb hat
Stalin die Kleinbauern beseitigt und die Kolchosen ge-
schaffen, und er hat versucht, die Familien zu zerstören.
Gorbatschow hat recht: Dies war einer der Gründe für
den Untergang des Sowjetreiches. Die Kommunisten
hatten nämlich vergessen, dass es die Mutter ist, die dem
Kind am nächsten ist, noch bevor es geboren ist. Diese
Grunderfahrung des Kindes stiftet das Urvertrauen – das
Wichtigste, was Erziehung in den ersten drei Jahren
überhaupt leisten kann.
Wir im Westen laufen nun Gefahr, dass wir dieses da-
mals durch die kommunistische Diktatur dem Menschen
aufgezwungene Familienbild übernehmen. Diese Grund-
überlegungen sind zu berücksichtigen, wenn es um den
Ausbau der Kita und die Kindertagespflege geht. Diese
Grundüberlegung darf nicht dazu führen, die Kinder-
krippe und auch die Tagespflege in Bausch und Bogen
zu verurteilen. Wir müssen einfach feststellen, dass viele
Frauen aus eigenem Antrieb – und nicht weil sie wirt-
schaftliche Not dazu treibt – berufstätig sind und dies
auch sein wollen. Wir haben zu respektieren, dass die
Zeiten vorbei sind, da die Rollenverteilung klar definiert
war, der Mann muss einen Beruf haben und seine Fami-
lie ernähren, die Frau bleibt daheim und erzieht die Kin-
der. Die Frauen sind heute selbst hochqualifiziert und
wollen natürlich ihre Qualifizierung auch im Beruf um-
setzen. Der Staat muss dieser Möglichkeit gerecht wer-
den. Von daher ist es eine richtige Politik, Kitas einzu-
richten, in die die Kleinkinder aufgenommen werden.
Der Beschluss der Großen Koalition, bis zum 1. August
2013 ausreichend Kitaplätze zur Verfügung zu stellen,
war richtig. Er muss jetzt umgesetzt werden. Der Bund
hat dabei seine Pflicht erfüllt. Er hat das Geld bereitge-
stellt und ist bereit, für die Betriebskosten jährlich eine
knappe Milliarde bereitzustellen. Es kommt nun ent-
scheidend auf die Länder und Gemeinden an. Dort hat
man es ganz offensichtlich versäumt, diesen Beschluss
der Großen Koalition aus dem Jahre 2008 ernst zu neh-
men. Deswegen gelingt der Ausbau nicht in dem Maß,
wie dies notwendig wäre.
Es kommt aber nicht nur auf die Kita an, auch die Ta-
gesbetreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter ist
weiterzuentwickeln. Dabei geht es nicht um die privat
organisierten Tagesmütter, sondern um die vom Staat
ausgebildeten und zur Pflege von Kindern eigens befä-
higten Tagesmütter. Diese Tagespflegepersonen können
einen wichtigen Beitrag für den Ausbau der Kinder-
tagesbetreuung leisten. Diese Pflegepersonen – Tages-
mütter und Tagesväter – haben den Vorteil, dass sie nur
wenige Kinder betreuen und so eine engere Bindung zu
den jeweiligen Kleinkindern aufbauen können. Dies ist
den Erzieherinnen in einer Kita nicht so leicht möglich,
weil es in den Kitas meist deutlich mehr Kinder zu be-
treuen gibt.
Diese Tagespflegepersonen arbeiten überwiegend
– zu 94 Prozent – als selbstständige Unternehmerinnen
und Unternehmer. Ihre Tätigkeit geschieht aber oft unter
schlechten Rahmenbedingungen. Deshalb ist es zunächst
einmal erforderlich, das Berufsbild der Kindertages-
pflege attraktiver zu gestalten.
Hinzu kommt, dass der Verdienst zu gering ist. Das
durchschnittliche Einkommen beträgt knapp 600 Euro
im Monat. Fast ein Drittel der Befragten liegt bei einem
Einkommen unter 365 Euro. Wenn wir die Tagespflege
attraktiver gestalten wollen, muss das Einkommen ver-
bessert werden. Hinzu kommt, dass die Tagespflege-
person eine sichere Anstellung braucht. Dies wäre im
Rahmen der Jugendhilfe möglich. Außerdem müssen
wir für eine berufsbegleitende Weiterbildung an staatlich
anerkannten Fachschulen oder Berufsfachschulen für Er-
zieherinnen sorgen. Die Ausbildung dieser Tagespflege-
personen muss Vorrang haben.
Der Antrag der CDU/CSU „Tagespflegepersonen
stärken – Qualifikation steigern“ bietet für diese Aus-
richtung der Tagespflege einen guten Ansatz.
Caren Marks (SPD): Auf der einen Seite bringen die
Koalitionsfraktionen ein Betreuungsgeld auf den Weg,
das Kinder von frühkindlicher Bildung fernhalten soll,
auf der anderen Seite betonen sie die Steigerung der
Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege, wie der
heute zu debattierende Antrag „Tagespflegepersonen
stärken – Qualifikation steigern“ zeigt. Auf der einen
Seite will die Koalition gezielt Eltern, die ihre Kinder
nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreuen
und erziehen lassen, mit einer neuen Leistung honorie-
ren, auf der anderen Seite will sie uns heute mit diesem
Antrag weismachen, dass sie für eine weitere Professio-
nalisierung der Kindertagespflege eintritt.
Was denn nun, meine Damen und Herren von der
CDU/CSU und FDP? Haben Sie eigentlich einmal über-
legt, welche fatalen Signale eine derart widersprüchliche
Familienpolitik aussendet? Alle bisher unternommenen
Anstrengungen, die frühkindliche Bildung auszubauen
und die Qualität zu verbessern, werden mit dem Betreu-
ungsgeld konterkariert. Ihre Politik verunsichert nicht
nur zahlreiche Familien, sondern ebnet auch den Weg für
eine der größten Fehlinvestitionen der letzten Jahre. Da-
bei ermahnt uns die OECD in regelmäßigen Abständen,
dass Deutschland mehr und schneller in die frühkindli-
che Bildung investieren muss.
Die Kampagne „Nein zum Betreuungsgeld“, die tag-
täglich neue Unterstützerinnen und Unterstützer ge-
winnt, spricht für sich. Sozialverbände, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände, Fachorganisationen, der Frauen-
rat, der Deutsche Landfrauenverband und die evangeli-
sche Kirche erteilen dem Betreuungsgeld ebenfalls eine
klare Absage und fordern, stattdessen mehr in den Kita-
ausbau zu investieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22189
(A) (C)
(D)(B)
Ich möchte exemplarisch einen Absatz aus der aktuel-
len Stellungnahme des Landeselternbeirats Nordrhein-
Westfalen zitieren. Solche Stellungnahmen und Briefe
erreichen uns derzeit übrigens waschkörbeweise.
„Bevor all diese Mängel [damit ist das Fehlen der
noch dringend benötigten Kitaplätze gemeint] nicht be-
seitigt sind und wir Eltern keine echte Wahlfreiheit ha-
ben, um zwischen Kita und Betreuung zu Hause zu wäh-
len, lehnen wir dieses Betreuungsgeld ab. Wir fordern
die Bundesregierung auf, das Betreuungsgeld abzuleh-
nen und dafür in den qualitativ hochwertigen Ausbau
von Kindertageseinrichtungen mit dem entsprechenden
Personal zu investieren.“
Auch der neu vorgelegte Dritte Zwischenbericht zur
Evaluation des Kinderförderungsgesetzes zeigt deutlich,
wo die Reise hingehen muss: Bund, Länder und Kom-
munen müssen sich in den nächsten Jahren darauf
konzentrieren, Kitaplätze weiter auszubauen, mehr Er-
zieherinnen und Erzieher zu gewinnen und die Kinderta-
gespflege, wie die Regierungskoalition es ja in ihrem ei-
genen Antrag fordert, weiter zu qualifizieren. Ich sage
Ihnen aber: Ein Betreuungsgeld wirkt hier völlig kontra-
produktiv.
Es geht um echte Wahlfreiheit und um die Verbesse-
rung der Zukunftschancen unserer Kinder. Denn Eltern
haben derzeit keine echte Wahlfreiheit, für Kinder steht
kein bedarfsdeckendes Angebot an Krippenplätzen be-
reit.
In gut 14 Monaten tritt der Rechtsanspruch für Kinder
ab dem ersten Geburtstag auf einen Krippenplatz in
Kraft. Deshalb müsste es Ihnen, meinen Damen und
Herren von der CDU/CSU und FDP, Sorge bereiten, dass
die neue Zwischenevaluation des Bundesfamilienminis-
teriums auf bestehende Ausbauhürden hinweist.
Beispielsweise fehlt es an qualifizierten Fachkräften.
Hier sage ich klar: Soziale Berufe müssen aufgewertet
werden. Erzieherinnen und Erzieher müssen besser ver-
dienen und brauchen bessere Aufstiegschancen, damit
dieses Berufsbild für Nachwuchs attraktiver wird. Wenn
wir wollen, dass die Tagespflege weiter qualifiziert und
aufgewertet wird, brauchen wir auch in diesem Bereich
eine bessere Bezahlung. In dem Antrag von CDU/CSU
und FDP ist hierzu übrigens keine einzige Forderung
enthalten. Immerhin setzen Sie sich für eine Bund-Län-
der-Arbeitsgruppe ein, die bis Ende des Jahres Vor-
schläge zur Verbesserung der Situation von Tagespflege-
personen erarbeiten soll. Aber warum Sie erst jetzt auf
eine solche Idee kommen, ist rätselhaft.
Die Zwischenevaluation geht auch vertiefend auf die
Herausforderungen im Bereich der Qualität von Einrich-
tungen der frühkindlichen Bildung ein. Wir haben hier in
den vergangenen Jahren Enormes geschafft: Der Perso-
nalschlüssel hat sich weiter verbessert, die Gruppen-
größe ist kleiner geworden, die frühkindliche Sprachför-
derung hat an Bedeutung gewonnen, die Ausstattung
von Kitas ist überwiegend gut. Aber es bleibt noch viel
zu tun, zumal es von Stadt zu Stadt und von Landkreis zu
Landkreis oftmals große Unterschiede gibt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit Jah-
ren, dass sich die Bundesregierung endlich mit Ländern
und Kommunen an einen Tisch setzt, eine neue Be-
darfsanalyse erstellt und konkrete Schritte zur Forcie-
rung des Krippenausbaus verabredet. Das SPD-geführte
Bundesland Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat mit
der Einberufung des Krippengipfels vorgemacht, wie
man hier vorgehen muss. Die zuständige Landesministe-
rin Ute Schäfer hat unmittelbar nach dem Krippengipfel
eine Task Force U-3-Ausbau eingerichtet.
Aktuell hat die SPD einen Aktionsplan zum Kitaaus-
bau und zur Sicherung des Rechtsanspruchs vorgelegt.
Der Verzicht auf die Einführung eines Betreuungsgelds
ist dabei ein wichtiger Baustein.
Wir werden nicht müde, deutlich zu machen: Gute
Angebote der frühkindlichen Bildung, Erziehung und
Betreuung sind das Fundament für eine bestmögliche
Förderung von Kindern und ihre Inklusion in die Gesell-
schaft. Der Staat muss mehr dafür tun, um den Ausbau
dieser Angebote voranzubringen. Versäumnisse im Be-
reich der frühkindlichen Bildung können nicht zu einem
späteren Zeitpunkt aufgeholt werden.
Daher reicht Ihr Antrag, meine Damen und Herren
von der Regierungskoalition, nicht aus, so gut gemeint
auch die eine oder andere Forderung ist. Ihre Ministerin
ist aufgefordert, ihren Worten endlich Taten folgen zu
lassen und vor allem für den Verzicht auf das Betreu-
ungsgeld einzutreten.
Miriam Gruß (FDP): Auf diesen Tag haben wir
lange hingearbeitet. Denn mit dem Antrag „Tagespflege-
personen stärken – Qualifikation steigern“ schließen wir
eine zentrale Lücke auf dem Weg zum Rechtsanspruch
U 3, der im nächsten August in Kraft tritt: Tagesmütter
und Tagesväter müssen dringend bessere Rahmenbedin-
gungen und mehr Anerkennung bekommen. Nur dann
werden sich mehr Männer und Frauen dazu entschlie-
ßen, diesen Beruf mittel- und langfristig auszuüben.
Uns liegt heute der dritte Zwischenbericht zur Eva-
luation des Kinderförderungsgesetzes vor. Auch er un-
terstreicht, wie wichtig die Kindertagespflege in
Deutschland mittlerweile ist – aber auch, wie viel hier
noch passieren muss.
Der Bedarf ist enorm. Wer die Wahlfreiheit in der
Kinderbetreuung hat, der entscheidet sich immer häufi-
ger für eine Tagesmutter – oder einen Tagesvater. Jedes
sechste Kind unter drei Jahren wird mittlerweile so be-
treut, Tendenz steigend.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele Eltern suchen
sich gezielt eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.
Denn diese sind flexibel und können auch einmal spon-
tan zu „Randzeiten“ zur Verfügung stehen; eine junge
Anwältin oder eine Krankenschwester kann ihr Kind
schließlich nicht täglich um 16 Uhr aus der Kita abholen.
Keine andere Betreuungsform lässt sich so flexibel an
den Bedarf anpassen – und der ist nach wie vor in Ost
und West unterschiedlich, wie der KiföG-Bericht zeigt.
Im Westen wird diese Betreuungsform häufig drei Tage
22190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
in der Woche in Anspruch genommen, im Osten dagegen
meist vier bis fünf Tage.
Ein weiterer Vorteil dieser Betreuungsform: Das Ver-
hältnis zwischen Eltern und Tagespflegeperson ist häufig
besonders eng, die Absprachen funktionieren gut – und
das ist gut für das Kind.
Das ist ein entscheidender Punkt, denn für uns Fami-
lienpolitiker steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Ge-
rade der Kinder wegen setze ich mich für die Kinderta-
gespflege als eine Alternative zur Kita ein. Denn nicht
jedes Kind wird in der Kita glücklich. Schüchterne oder
sehr anhängliche Kinder fühlen sich bei einer Tagesmut-
ter häufig geborgener als in der Kita. Die Forschung be-
legt, dass die Bindungsqualität bei einer Tagesmutter
häufig höher ist als in der Kita. Sicherheitsbedürftige
Kinder finden hier die Stabilität, die sie brauchen.
Wir brauchen deshalb mehr und gut qualifizierte Kin-
dertagespflegepersonen. Solange diese allerdings keine
guten Rahmenbedingungen haben, ist die Motivation ge-
ring und die Fluktuation hoch.
Wir wissen aus einem Fachgespräch, das wir als FDP-
Bundestagsfraktion organisiert haben, wie sehr die
Kindertagespflege unter dem kommunalen Flickentep-
pich leidet: Überall herrschen andere Bedingungen. Das
fängt bei der Bezahlung an. Zwischen 1,97 Euro und
7,50 Euro variiert der Stundenlohn. Zwar glauben viele
Eltern, sie könnten sich eine Tagesmutter nicht leisten;
aber der Lohn ist teilweise geradezu lächerlich. Neben
dem geringen Lohn leidet diese Berufsgruppe auch an
anderen Stellen: Die Urlaubszeiten sind häufig über-
haupt nicht geregelt. Die Fachberatungen sind überlastet.
Und seit Anfang des Jahres sorgt auch noch eine neue
EU-Hygiene-Verordnung für Aufregung.
All das war Anlass für uns, dringend Verbesserungen
einzufordern. Wir fordern in unserem Antrag, dass die
Länder die Investitionsmittel des Bundes mehr als bis-
lang geschehen für die Tagesmütter ausgeben. Denn in
den letzten Jahren wurde diese Betreuungsform häufig
stiefmütterlich behandelt. Die Förderung lief vor allem
zugunsten der Kindergärten und Kindertagesstätten.
Damit muss nun Schluss sein.
Wir fordern eine Initiative „Tagesmütter und Tages-
väter fair bezahlen“. Und wir fordern, die EU-Lebens-
mittelhygiene-Verordnung unbürokratisch umzusetzen.
Außerdem ist mir wichtig, dass wir die Tagesväter
mehr in den Fokus stellen. Bislang sind lediglich
2,5 Prozent aller Kindertagespflegepersonen männlich.
Aber wenn wir bis August 2013 den Rechtsanspruch er-
füllen wollen, dann wird das nicht ohne diese „stille Re-
serve“ funktionieren. Wir brauchen mehr Männer in der
Kinderbetreuung. Das ist ein Gebot der Gleichberechti-
gung und der Wahlfreiheit. In den Kitas haben wir mit
einem vergleichbaren Förderprogramm bereits viel er-
reicht. Daher fordere ich jetzt auch: „Mehr Männer für
Tagespflege“.
Jetzt ist die Zeit, um den Tagesmüttern und -vätern in
diesem Land bessere Bedingungen zu geben. Die Fami-
lienministerin hat in der Zwischenzeit viele unserer For-
derungen aufgegriffen und die Tagesmütter an die Spitze
Ihres Zehn-Punkte-Plans gestellt. Das kann ich nur aus-
drücklich begrüßen. Denn machen wir uns nichts vor: Es
war von Anfang an klar, dass wir den Rechtsanspruch
2013 nur erfolgreich umsetzen können, wenn wir die
Kindertagespflege stärken. Viele Tagespflegepersonen
sehen ihre Arbeit als Berufung. Aber gerade weil sie
eine so wichtige Funktion einnehmen, müssen wir sie
auch als Berufsgruppe stärken. Das ist gut für die Kin-
der, gut für die Eltern und gut für die Infrastruktur in die-
sem Land.
Diana Golze (DIE LINKE): Es ist schon sehr be-
zeichnend, dass der Deutsche Bundestag über die Frage
der Sicherung und Gewährleistung eines von ihm selbst
geschaffenen Rechtsanspruchs – dem auf Kindertages-
betreuung für jedes Kind unter drei Jahren – zu nacht-
schlafender Zeit „debattieren soll“, während die Einbrin-
gung des Betreuungsgeldes einen etwas prominenteren
Platz in der Tagesordnung gefunden hat. Es ist auch
exemplarisch, dass der vorliegende Antrag einmal mehr
nur ein Schlaglicht auf eines der großen Probleme im
Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote wirft. Und
es ist exemplarisch für die Debatten in den letzten Mona-
ten, dass in diesem Antrag der Koalitionsfraktionen vor
allem Aufgaben an die Länder und Kommunen verteilt
werden, während der Bund vor allem Prüfaufträge und
die Verteilung von Mitteln aus dem Europäischen So-
zialfonds oder der Bundesagentur für Arbeit überneh-
men will. All das ist ein Spiegelbild dessen, was an poli-
tischem Versagen in den letzten Jahren zu dem geführt
hat, was wir heute als Kitaplatzmangel, fehlendem quali-
fizierten Personal und mangelnden Qualitätsstandards
konstatieren müssen.
Statt dass die Bundesregierung und die sie tragenden
Fraktionen endlich so viel Verantwortung übernehmen,
wie man es mit der machtvollen Ankündigung durch die
Kanzlerin in Sachen Kitaausbau hätte annehmen müssen
und dürfen, feiern sie jeden noch so kleinen Erfolg auf
dem verlorenen Feld.
Offen gestanden hatte ich ein wenig erwartet, dass Ihr
Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Ko-
alitionsfraktionen, sich mit dem 10-Punkte-Programm
der Ministerin zur Beschleunigung des Kitaausbaus be-
fasst und dieser dadurch etwas an Konkretisierung er-
fährt. Doch auch Sie bleiben sich treu, wenn es um das
Schönreden von Entwicklungen und um das Drumhe-
rumreden bei Problemen geht. Statt sich mit den vielen
Fragen auseinanderzusetzen, die der Ausbau der öffentli-
chen Kindertagesbetreuung noch immer aufwirft, haben
Sie sich auf das Feld zurückgezogen, wo Sie die Verant-
wortung völlig abwälzen können, ohne dabei den Kom-
munen zu sehr auf die geschundenen Füße zu treten – die
Kindertagespflege.
Seit Jahren leisten in diesem Bereich Männer, vor al-
lem aber Frauen schwere Arbeit und dies zu denkbar
schlechten Bedingungen. Unzureichende Unterstützung,
selbstausbeuterische Arbeitsverhältnisse und eine schlechte
Entlohnung gehören zu den Alltagsproblemen dieser
Frauen und Männer genauso wie mangelnde fachliche
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22191
(A) (C)
(D)(B)
Begleitung und existenzielle Sorgen. Seit Jahren warnen
Fachverbände, Experten, Gewerkschaften und auch
meine Fraktion davor, den Tagespflegepersonen die Last
des schleppenden Ausbaus und damit auch die Folgen
der Unfähigkeit der politisch Agierenden aufzubürden.
Nach dem letzten Bericht zum Kinderförderungsgesetz
ist nun klar: Auch in diesem Bereich wird der Zuwachs
nicht reichen, um als Notnagel für fehlende Kitaplätze
zu fungieren. Doch statt sich nun endlich auf Notwendi-
ges zu besinnen, liest sich Ihr Antrag wie der einer völlig
unbeteiligten Gruppe.
Ihr Forderungsteil enthält Aufforderungen, die Bun-
desländer zu den verschiedensten Aktivitäten anzuhal-
ten – ein Prozedere, das wir zur Genüge kennen und von
dem jeder weiß, dass es ohne eine stärkere finanzielle
Verantwortung nichts als eine Worthülse ist.
Er enthält Umschichtungen innerhalb des Familien-
haushaltes, bei denen ich mir nur verwundert die Augen
reiben kann. War denn die Offensive „Frühe Chancen“
nicht erst in der vergangenen Haushaltsdebatte das Aus-
hängeprojekt der Familienministerin zur Rettung des
Großvorhabens Kitaausbau? Und nun sind dort noch
Mittel übrig? Ich kann Ihnen nur sagen: Ihre Politik der
kleine Projekte ist gescheitert!
Es braucht mehr als nur Anschubfinanzierungen, um
eine zukunftsträchtige und qualitativ hochwertige Kin-
derbetreuung zu gewährleisten – egal ob sie in einer Kita
oder in der Tagespflege stattfindet. ESF-Mittel und um-
geschichtete Projektmittel aber sprechen alles andere als
eine Sprache der kontinuierlichen Absicherung und Ge-
staltung. Die Linke fordert darum die Bundesregierung
auf, endlich selbst tätig zu werden. Es reicht nicht, Ar-
beitsaufträge an die Länder und Kommunen abzugeben,
Tagespflegepersonen für einen begrenzten Zeitraum
über ESF-Mittel zu finanzieren und deren Qualifizierung
und Beratung weiterhin unter Prüfungsvorbehalt zu stel-
len. Die Gelder, die dafür nötig sind, wären vorhanden,
wenn endlich von einem unsinnigen Vorhaben wie dem
Betreuungsgeld Abschied genommen würde.
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
aktuelle, dritte KiföG-Zwischenbericht macht es erneut
deutlich: Die Zeit wird knapp. Im August 2013 tritt der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter
Dreijährige in Kraft. Eltern, deren Kinder jetzt geboren
werden, werden sich bereits auf diesen Anspruch beru-
fen können. Aber noch immer fehlen zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs fast eine Viertelmillion Plätze. Den-
noch gewinnt der Ausbau nicht an Fahrt. Bereits das
dritte Jahr in Folge müssen wir im Zwischenbericht le-
sen, dass die Ausbauziele nur erreicht werden können,
wenn die Geschwindigkeit im Ausbau deutlich zunimmt.
Immer wieder dieselbe Platte – aber es passiert nichts.
Statt jetzt alle Anstrengungen auf den zielgerichteten
U-3-Ausbau zu fokussieren, wirft die Bundesfamilien-
ministerin Nebelkerzen und täuscht Aktivismus vor.
Eine dieser Nebelkerzen trägt den hochtrabenden Namen
Zehnpunkteprogramm. Wenn man beide Augen zu-
drückt, könnte man wohlwollend von einem Einpunkt-
programm sprechen: denn außer dem Bundesprogramm
zur Festanstellung von Tagespflegepersonen enthält die-
ses mickrige Progrämmchen nichts substanziell Neues.
Zudem hat der Bund für die Umsetzung der Vorschläge
gar keine Zuständigkeit.
Machen wir uns nichts vor: Noch schleppender als
der Kitaausbau verläuft der Ausbau der Kindertages-
pflege. So ist der Anteil von Tagespflegeplätzen der öf-
fentlich geförderten Kindertagesbetreuung in den ver-
gangenen Jahren nur geringfügig gestiegen. Er liegt
aktuell bei lediglich 15 Prozent. Hier liegt noch unge-
nutztes Potenzial. Von daher sind auch alle Bemühungen
der Regierungsfraktionen zu begrüßen, dieses Potenzial
auszuschöpfen. Es ist allerdings mehr als durchsichtig,
dass Ihnen dieser wichtige und richtige Ausbau der Kin-
dertagespflege nichts wert ist. Alle in Ihrem Antrag for-
mulierten Vorschläge soll die Bundesregierung nur „im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“
umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union
und FDP, haben Sie immer noch nicht verstanden, dass
es beim U-3-Ausbau fünf vor zwölf ist? Sie sind bereit,
1,2 Milliarden Euro jährlich für das unsinnige Betreu-
ungsgeld aus dem Fenster zu werfen, haben aber kein
Geld für den Ausbau von Kitas und Tagespflege übrig?
Das ist unverantwortlich.
Ein riesiges Problem ist der Mangel an Tagespflege-
personen. Wir stehen vor der Mammutaufgabe, inner-
halb eines Jahres rund 30 000 Tagespflegepersonen zu
gewinnen, wohl gemerkt: gut ausgebildete Tagesmütter
und Tagesväter. Auch wenn der Anteil der Tagespflege-
personen, die über gar keine oder nur eine rudimentäre
Qualifizierung verfügen, in den vergangenen Jahren ge-
sunken ist, ist dieser Anteil mit 21 Prozent immer noch
erschreckend hoch. Wir Grüne sind der Ansicht, dass Ta-
gespflegepersonen mindestens einen zertifizierten Quali-
fizierungskurs nach dem DJI-Curriculum mit 160 Unter-
richtsstunden abgeschlossen haben bzw. solch einen
Kurs berufsbegleitend besuchen sollten.
Wenn die Kindertagespflege ihrem gesetzlichen Auf-
trag gerecht werden soll, müssen wir bei der Qualität
dringend nachlegen: denn nur eine qualitativ hochwer-
tige Kindertagespflege kann einen echten Beitrag bei der
Realisierung des Rechtsanspruchs leisten. Daher fordere
ich Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der
Regierungskoalition auf, es nicht nur bei wohlmeinen-
den Absichtsbekundungen zu belassen. Machen Sie end-
lich Nägel mit Köpfen, und investieren Sie das Geld in
den U-3-Ausbau statt in das unsinnige Betreuungsgeld!
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Beschlussempfehlung zu den Anträgen:
– Kinder- und Jugendtourismus unterstüt-
zen und weiter fördern
– Reisen für Kinder und Jugendliche er-
möglichen – Förderung sicherstellen und
„Aktionsplan Kinder- und Jugendtouris-
mus in Deutschland“ weiterentwickeln
22192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012
(A) (C)
(D)(B)
– Beschlussempfehlung zu dem Antrag:
– Mitgliedschaft in der International Orga-
nisation of Social Tourism
(Tagesordnungspunkt 28 a und b)
Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
im Jahr 2002 vom Deutschen Bundestag beschlossene
rot-grüne Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtouris-
mus in Deutschland hat die Grundlage für die heutige
politische Ausrichtung geschaffen. Es wurden jedoch
nur unzureichende Veränderungen auf den Weg ge-
bracht. Die intensive Auseinandersetzung mit dem
Thema lässt schnell erkennen, dass der Kinder- und Ju-
gendtourismus erst am Anfang einer notwendigen (Wei-
ter-)Entwicklung steht.
Die verbesserte Datenlage besagt, dass im Jahr 2008
mehr als 30 Millionen Reisen mit einer Dauer von min-
destens zwei Tagen von deutschen Staatsbürgern und
Staatsbürgerinnen im Alter bis einschließlich 26 Jahre
unternommen wurden. Hierbei wurden 12 Milliarden
Euro von Deutschen für Kinder- und Jugendreisen aus-
gegeben. Jugendliche und junge Erwachsene unterneh-
men circa 20 Prozent der Urlaubsreisen in Deutschland.
Nicht nur innerhalb des Landes spielt das Tourismus-
segment eine bedeutende Rolle. Mehr als 11 Millionen
junge Europäer zwischen 15 und 35 Jahren besuchen
mittlerweile Deutschland während ihrer Freizeit. Die
Welttourismusorganisation UNWTO geht davon aus,
dass der Marktanteil von Kindern und Jugendlichen im
Tourismus in Zukunft bei rund 25 Prozent liegen wird.
Wir reden heute über zwei Anträge. Auf der einen
Seite haben wir einen Antrag von der Koalition. Der
Feststellungsteil ist wie schon beim Thema „Tourismus
und Landschaftspflege verknüpfen“ gut und lässt hoffen.
Leider sind viele wichtige und auch kritische Punkte
nicht aufgegriffen, die nicht unerwähnt bleiben sollten.
Es fehlt an Ansätzen zur sozialen Teilhabe. Der Präven-
tionsgedanke kommt nicht vor. Auch eine Unterschei-
dung von kommerziellen und nichtkommerziellen An-
bietern kommt nicht vor. Was allerdings in den
Forderungen kommt, ist größtenteils äußerst dürftig.
Denn es folgen fast ausschließlich Prüfaufträge. Erstaun-
lich ist auch, dass im Feststellungsteil noch völlig richti-
gerweise auf die Bedeutung von energetischer Sanierung
hingewiesen wird, eine Forderung dazu findet sich aber
nicht. Wir Grüne haben daher in verschiedenen Gesprä-
chen versucht, mit einigen Forderungen etwas Fleisch an
den Knochen zu bekommen. Das ist leider nicht möglich
gewesen. Der Antrag besitzt auch einige handwerkliche
Schwächen, die man ebenfalls hätte ausräumen können –
wenn es denn gewollt gewesen wäre. Wir wären hier
gerne zu einem interfraktionellen Ergebnis gekommen,
um den Kinder- und Jugendtourismus, wo wir im Ziel
alle übereinstimmen, voranzutreiben. Mit diesem Antrag
wird das sicher nicht passieren. Deshalb ist er so leider
nicht zustimmungsfähig.
Es ist bedauerlich, dass es nicht möglich gewesen ist,
auf der Basis des SPD-Antrags interfraktionelle Ver-
handlungen zu führen. Denn der Antrag der SPD wäre
eine solide Basis in seinen Forderungen gewesen, hätte
den Koalitionsantrag damit sinnvoll ergänzt. Der Antrag
geht mit seinen Forderungen sehr viel weiter und ist da-
mit schon sehr viel zielführender. Doch Kinder- und Ju-
gendunterkünfte sind nicht nur Jugendherbergen. Diese
machen lediglich 10 Prozent aus. Zudem fehlt es auch
hier an einigen Punkten, wie beispielsweise einer konsis-
tenten Datenlage, einer gezielten Ausrichtung auf Nach-
haltigkeit und konzertierten Aktionen zur Verbesserung
der Qualifizierung und Qualität.
Wir Grüne wollen die im Aktionsplan aus dem Jahre
2002 aufgestellten acht Ziele, die innerhalb der Branche
weiterhin begrüßt werden, mit neuen Kriterien und Zwi-
schenzielen versehen.
Der novellierte Aktionsplan sollte in Zusammenarbeit
von Bund und Ländern erarbeitet und fortgeführt werden
sowie gemeinsame Ziele festlegen.
Die Qualität und Teilhabe bei Kinder- und Jugendrei-
sen muss weiter entwickelt werden, indem unter ande-
rem Sanierungen von Unterkünften mit dem Ziel der
Energieeffizienz, der Umstellung auf erneuerbare Ener-
gien sowie der Inklusion unterstützt werden. Für die ver-
schiedenen Gütesiegel im Kinder- und Jugendtourismus
wäre ein Dachlabel hilfreich, und weitere Zertifizierun-
gen über QMJ sollten auch für Kleinst- und Kleinbe-
triebe ermöglicht oder erleichtert werden.
Das zielgerichtete Aus- und Fortbilden von Personal
vor dem Hintergrund der nachhaltigen Bildung, Gesund-
heit, Sicherheit, Inklusion oder Ähnlichem in Kinder-
und Jugendreiseunterkünften muss unterstützt werden,
wie es beispielsweise bei Jugendherbergen über die ei-
gene Akademie gewährleistet wird. Leider ist das nur für
DJH-Werke möglich.
Bei den Ländern sollte auch darauf hingewirkt wer-
den, dass Kinder- und Jugendmobilität sowie nachhal-
tige Mobilität in die Lehrerausbildung aufgenommen
werden. Neben Klassenfahrten sollten auch außerschuli-
sche Urlaubsangebote, die dem pädagogischen Ziel der
nachhaltigen Bildung dienen, im SGB III verankert wer-
den, und auch die Vielfalt außerschulischer Lernorte und
die Vielfalt der Anbieter muss anerkannt werden.
Wir Grüne wollen insbesondere Projekte zum sozia-
len Lernen und zur Gesundheitsprävention, wie bei-
spielsweise gesunde Ernährung, Bewegung und Stressre-
gulation für Kinder und Jugendliche, unterstützen. Die
Jugendaktion GUT DRAUF der Bundeszentrale für ge-
sundheitliche Aufklärung ist hier als ein sehr schönes
Beispiel zu nennen.
Wir Grüne wollen zudem die Datenlage im Kinder-
und Jugendreisesegment dauerhaft erfassen, sichern und
gezielt verbessern, um entsprechend der demografischen
Entwicklung notwendige Planungsschritte beachten zu
können, indem erstens mit einer konzertierten Aktion
alle bekannten Kinder- und Jugendunterkünfte zur Mel-
dung unter einer einheitlichen Kategorie „Jugendher-
berge oder ähnliche Einrichtung, Hütte“ aufgefordert
werden. Zweitens sollten alle fünf Jahre regelmäßige
Kennzahlen und Daten in verschiedenen Altersgruppen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2012 22193
(A) (C)
(D)(B)
zum Kinder- und Jugendtourismus, wie beispielsweise
Reisehäufigkeit und -intensität, ehrenamtliche und
nichtehrenamtliche Betreuer sowie Betreuerschlüssel,
Größe der Reisegruppe, familiärer Hintergrund, Kennt-
nisstand über nachhaltige Mobilität beziehungsweise
nachhaltigen Tourismus, erhoben werden. Die Daten-
erhebung sollte weiterhin über die Jugendhilfestatistik
ermöglicht werden. Nur wenn es uns gelingt, die
Datenlage sauber zu erfassen, werden wir auch zukünf-
tig über dieses wichtige Segment debattieren und an-
schließend politische Forderungen ableiten können. Des-
halb ist hier Sorgfalt gefragt. Diese fehlt leider bei
beiden Anträgen.
Anlage 17
Erklärung
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung zu dem Antrag: Potenziale
der Einrichtungen des Bundes mit Ressort-
forschungsaufgaben stärken (Tagesordnungs-
punkt 24)
Ich erkläre im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, dass unser Votum „Nein“ lautet.
184. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Regierungserklärung zum G20-Gipfel in Mexiko
TOP 4 Entgeltgleichheitsgesetz
TOP 52, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 53, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
TOP 6 Wahl eines Mitglieds in das PKGr
TOP 7 Wahl der Mitglieder des StabMechG-Gremiums
ZP 4 Aktuelle Stunde zum Netzentwicklungsplan
TOP 9 Abstandsgebot im Recht der Sicherungsverwahrung
TOP 8 Risiken der Riester-Rente
TOP 5 Nachtragshaushaltsgesetz
TOP 10 Diskriminierungsschutz für Hinweisgeber
TOP 11 Bundeswehrreform
TOP 12 Ausbeuterische Kinderarbeit
TOP 13 Kloster Mor Gabriel
TOP 14 UN-Nachhaltigkeitskonferenz in Rio
TOP 15 Tokio-Konferenz zur Entwicklungspolitik
TOP 16 Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso
TOP 17 Bundeswehreinsatz (UNIFIL)
TOP 18 Auskunftspflichten der Europäischen Zentralbank
TOP 19 Pauschal-Entgelte in der Gesundheitsversorgung
TOP 20 Übersetzungserfordernis von EU-Dokumenten
TOP 21 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
TOP 22 Kindertagesbetreuung
TOP 23 Barrierefreier Tourismus
TOP 24 Bundeseinrichtungenmit Ressortforschungsaufgaben
TOP 25 Schutz für Flüchtlinge
TOP 26 Exzellenzinitiative in der Lehrerausbildung
TOP 27 Schienenverkehr zwischen Deutschland und Polen
TOP 28 Kinder- und Jugendtourismus
TOP 31 Menschenrechte in Zentralasien
TOP 30 Regionale Wirtschaftsstruktur
TOP 36 Europäische Förderung der Atomenergie
TOP 32 Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
TOP 33 Drogenpolitik
TOP 34 Strafrechtsänderungsgesetz (Kronzeugenregelung)
TOP 35 Wohnungsrechtliche Vorschriften
TOP 38 Freiwilligendienst
TOP 37 Wertpapierhandel
TOP 40 UN-Waffenhandelsvertrag
TOP 39 EU-Klimaziel
TOP 41 Sicherheitskonzepte für Offshore-Windparkanlagen
TOP 43 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TOP 42 Situation der Roma in der EU
TOP 44 Europäische Grundwerte in Ungarn
TOP 45 Arbeitslosenversicherung
Anlagen