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ID1718315400

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    Plenarprotokoll 17/183 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 183. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Vereinba- rung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerzie- hung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“; sonstige Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21789 A 21789 B 21790 B 21790 B 21791 A 21791 A 21791 B 21791 C 21791 C 21791 D 21792 A 21792 A 21792 B 21792 B 21792 C 21792 D 21793 A 21793 A 21793 B 21793 C 21793 C 21794 A 21794 C 21794 C 21794 D 21795 A 21795 A 21795 B 21795 D 21795 D 21796 B 21796 B 21796 C 21796 D 21796 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/9888, 17/9910) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Harald Weinberg (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Notwen- digkeit von Nothilfen oder Notkrediten für das griechische Gesundheitssystem Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Harald Weinberg (DIE LINKE) Etwaige Auswirkungen bei einem Ausblei- ben von Hilfen für das griechische Gesund- heitssystem Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dr. Matthias Miersch (SPD) Umsetzung der Forderungen des einstim- mig angenommenen Antrags auf Bundes- tagsdrucksache 17/8344 durch die Bundes- regierung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Dr. Matthias Miersch (SPD) Verbot der Patentierung von konventionell gezüchteten Nutztieren und -pflanzen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Sonja Steffen (SPD) Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsver- fahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Sonja Steffen (SPD) Vom BMJ geplante Änderungen im Ent- wurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stär- kung der Gläubigerrechte und zur Insol- venzfestigkeit von Lizenzen gegenüber dem Referentenentwurf Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Burkhard Lischka (SPD) Vorlage einer Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikations- überwachung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21797 A 21797 A 21797 A 21797 B 21797 C 21797 C 21797 D 21798 A 21798 A 21798 B 21798 C 21798 D 21799 A 21799 B 21799 C 21799 C 21800 A 21800 C 21801 A 21801 B 21801 C 21802 A 21802 B 21802 C 21803 A 21803 B 21803 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 III Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Verlängerung der auslaufenden Regelung von § 52 a Urheberrechtsgesetz Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Mündliche Fragen 8 und 9 Brigitte Zypries (SPD) Vorlage des Dritten Korbs zur Reform des Urheberrechts; Ausgestaltung des Leis- tungsschutzrechts für Presseverlage Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Inanspruchnahme des Programms „Initia- tive zur Flankierung des Strukturwandels“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Maßnahmen der beruflichen Weiterbil- dung im SGB III und Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Programm „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ für Schlecker-Beschäftigte Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Einrichtung eines Sozialfonds bei der Bun- desagentur für Arbeit für Schlecker- Beschäftigte und Bildung einer Transfer- gesellschaft für die von der zweiten Kündi- gungswelle betroffenen Beschäftigten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Nutzung des EU-Globalisierungsfonds zur Unterstützung der Schlecker-Beschäftigten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung zum Freisetzungsversuch mit einem gentechnisch veränderten Lebend- impfstoff gegen den Erreger Rhodococcus equi trotz erheblicher Risiken Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einwände gegen den Entwurf neuer Richt- linien für die Risikobewertung von gen- technisch veränderten Organismen in der EU Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21803 C 21804 B 21804 C 21804 D 21805 A 21806 C 21806 D 21807 C 21807 D 21808 D 21809 A 21809 C 21810 A 21810 D 21811 B 21811 D 21812 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Mündliche Frage 40 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Suizidversuche bei der Bundeswehr seit 2001 nach erfolgter Malaria-Chemopro- phylaxe mit dem Medikament Lariam Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kritik an der vorgesehenen staatlichen Förderung für eine private Pflegezusatz- versicherung Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 43 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Alternative Investition der für die staatli- che Förderung für eine private Pflegezu- satzversicherung vorgesehenen Mittel in eine solidarische Pflegeversicherung Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 44 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwaltungskosten der vorgesehenen staat- lichen Förderung für eine private Pflegezu- satzversicherung Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 45 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für das Festhalten an dem Vorha- ben einer privaten Pflegezusatzversiche- rung trotz breiter Kritik Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 46 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wirksamkeit der beschlossenen staatli- chen Förderung von 5 Euro monatlich für eine private Pflegezusatzversicherung im Niedriglohnbereich; Gründe für den Ver- zicht auf eine solidarische gesetzliche Pfle- geversicherung mit einer demografiefesten und stabilen Finanzierung Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 47 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Monatliche Gesamtkosten für die staatli- che Förderung für eine private Pflegezu- satzversicherung Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 61 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzicht des BMVBS auf eine bundesauf- sichtliche Weisung hinsichtlich des Be- scheids des damaligen hessischen Landesver- kehrsministers Dieter Posch zur Anpassung der Flugbetriebsbeschränkungen des Plan- feststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 21813 A 21813 B 21814 B 21814 C 21815 B 21815 C 21816 A 21816 B 21816 D 21816 D 21817 C 21817 D 21818 C 21818 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 V Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Umstrittene Nutzung des Aus- landsnachrichtendienstes für den Trans- port eines von BM Niebel privat gekauften Teppichs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Dringliche Frage 3 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Medienberichte über einen drohenden Kol- laps der griechischen Kliniken Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 1 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Auswirkungen der geplanten Änderungen des Mietrechts auf Menschen mit Behinde- rungen; Beteiligung der Behindertenver- bände am Entwurf des Mietrechtsände- rungsgesetzes Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Andrea Wicklein (SPD) Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Belege nach dem Handels- und Steuerrecht ab 2013 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Andrea Wicklein (SPD) Geringeres Entlastungsvolumen bei Unter- nehmen durch nicht so stark verkürzte Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Belege nach dem Handels- und Steuerrecht ab 2013 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Anwendung des Steuerabkommens mit der Schweiz Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Richard Pitterle (DIE LINKE) Behandlung privater Versicherungsauf- wendungen im Rahmen der Sonderausga- ben nach der beschlossenen Förderung der privaten Pflegeversicherung; Verzicht auf eine einkommensabhängige Förderung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21819 B 21819 B 21819 D 21820 A 21821 C 21822 A 21823 B 21824 D 21826 A 21826 C 21827 D 21829 A 21830 B 21831 C 21833 D 21835 A 21835 C 21835 D 21836 A 21836 B 21836 C 21836 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Anlage 8 Mündliche Frage 14 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Geplante Änderungen im Reisekosten- recht und bei der Verlustverrechnung so- wie zur Vereinfachung des Steuerrechts Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 15 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ausnutzung von Sonderregelungen zur Steuerfreistellung von Entgeltbestandtei- len; Absenkung der Freigrenze für Sachbe- züge Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 16 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Verhinderung eines Zusammenbruchs des Euro Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 17 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Überarbeitungsbedarf der deutschen Grie- chenland-Strategie zum Schuldenabbau Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ergebnisse der Prüfung des Kreditportfo- lios griechischer Banken durch den Vermö- gensverwalter BlackRock Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 19 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-Pläne zur Begegnung einer etwaigen Eskalation der Wirtschaftskrise Griechen- lands auf die Sicherheitslage Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 20 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderung Spaniens nach Rekapitalisie- rung der Banken direkt aus dem ESM Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 21 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eignung des deutschen Stabilitätsrats zur Überwachung des Korrekturmechanismus Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 22 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Einbeziehung von Menschen mit Behinde- rung und deren Verbände bei der Erarbei- tung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrate- gie Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 23 Anton Schaaf (SPD) Definition des Begriffs „Einstandsgemein- schaft“ in Bezug auf die geplante Zuschuss- 21837 A 21837 B 21837 C 21838 A 21838 B 21838 C 21838 D 21839 A 21839 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 VII rente; Regelung der Einkommensanrech- nung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 26 und 27 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umschulung gekündigter Beschäftigter der Handelskette Schlecker in Pflege- und Be- treuungsberufe und Einrichtung einer Transfergesellschaft zur Qualifizierung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Unabhängigkeit von Bundeseinrichtungen und deren Kommissionen im Bereich Gen- technik Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 35 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaiger Zusammenhang des Kenterns des Fischerbootes „Beluga“ vor Bornholm mit dem Testen von U-Booten der Dolphin- Klasse im März 1999 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einsatzauftrag der Fregatte „Bremen“ im Arabischen Meer bis zum 29. Mai 2012 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 37 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitstellung von Personal für die Fami- lienbetreuungsstellen der Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 38 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wirkungsspektrum der Anfangsbefähigung der Bundeswehr für Angriffe auf gegneri- sche Computernetzwerke Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 39 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entscheidung über das Nachfolgesystem der Drohnen vom Typ IAI Heron Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 41 Richard Pitterle (DIE LINKE) Ermittlung des Einkommens im Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des El- terngeldvollzugs Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 48 Hans-Joachim Hacker (SPD) Erarbeitungsstand und Erlass einer Ver- ordnung für ein Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen gemäß § 34 Abs. 4 Fahr- lehrergesetz Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21840 A 21840 B 21841 A 21841 C 21841 D 21842 A 21842 B 21842 C 21842 D 21843 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Anlage 27 Mündliche Frage 49 Hans-Joachim Hacker (SPD) Bearbeitungsstand des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Reform des Fahrlehrerrechts“ und Vorlage eines entsprechenden Entwurfs zur Novellierung des Fahrlehrergesetzes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 50 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Eurovignettenrichtlinie in nationales Recht Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 51 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Interoperabilität im Bahnverkehr durch STM (Specific Transmission Modules) ab 2015 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 52 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Technische Probleme bei einem Nürnber- ger S-Bahn-Zug vom Typ „Talent 2“ am 31. Mai 2012 und Auswirkungen auf den bundesweit geplanten Einsatz dieses neuen Zugtyps Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 53 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neuklassifizierung der Bundeswasserstra- ßen in den ostdeutschen Bundesländern Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 54 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Langfristige Gewährleistung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für den ge- planten Bau der Bundesautobahn 14 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse der Bundesregierung aus der Machbarkeitsstudie zum geplanten Elb- tunnel an der A 20; Zugang der Öffentlich- keit zu dieser Machbarkeitsstudie Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 57 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Beauftragung externer Controlling-Be- richte zum Fortgang der Bauarbeiten durch den Aufsichtsrat der Flughafen Ber- lin Brandenburg GmbH Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 58 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Einbau lärmschutzkonformer Schallschutz- fenster vor Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg 21843 B 21843 C 21843 D 21844 A 21844 B 21844 C 21845 A 21845 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 IX Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 59 und 60 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Grundlage und Rechtssicher- heit durch die sogenannte Planklarstellung Hessens zum Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts Leipzig zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 62 und 63 Sören Bartol (SPD) Auswirkungen der Einführung des Betreu- ungsgeldes auf die Inanspruchnahme von Wohngeld; Leitungsvorbehalt des BMVBS wegen möglicher Haushaltsrisiken bei der Finanzierung des Wohngeldes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 64 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan der Entsorgungskommission für den Stresstest bei Zwischenlagern für ra- dioaktive Abfälle und vorgesehene Aus- nahmen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 65 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In Deutschland betroffene Gebiete des tschechischen Atomkraftwerksvorhabens Temelin 3 und 4 und zuständige deutsche Behörde im grenzüberschreitenden Um- weltverträglichkeitsprüfungsverfahren Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 66 und 67 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen zur Anhebung des europäi- schen Klimaziels; Änderung der Kriterien für die kostenlose Verteilung von Emis- sionszertifikaten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 68 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der durchschnittlichen Vergütung pro Kilowattstunde für Windenergieanla- gen an Land in Großbritannien und in Deutschland Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 69 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der täglichen Kosten der Marktprä- mie bzw. der Managementprämie durch die im Juni gemeldeten erneuerbaren Energien sowie für dieses Jahr zu erwar- tende Gesamtkosten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 70 und 71 René Röspel (SPD) Kraftstoffbilanz und CO2-Emission des vom BMBF eingesetzten Ausstellungsschif- fes „MS Wissenschaft“ in den Jahren 2009 bis 2012 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21845 C 21845 D 21846 A 21846 B 21846 D 21847 A 21847 C 21847 D 21848 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Anlage 44 Mündliche Fragen 72 und 73 Willi Brase (SPD) Anmeldung zu Seminaren an der Freien Universität Berlin im Rahmen der Hono- rarprofessur von Bundesministerin Schavan über die dienstliche E-Mail-Ad- resse im BMBF; dort entstandener Auf- wand und Rechtsgrundlage Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 74 Oliver Kaczmarek (SPD) Umsetzung der Öffentlichkeitskampagne des BMBF im Rahmen der nationalen Stra- tegie für Alphabetisierung und Grundbil- dung Erwachsener Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 75 Oliver Kaczmarek (SPD) Förderung von Tagungen der Bildungsträ- ger mit der Thematik Netzwerkbildung in dieser Legislaturperiode Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 76 Klaus Hagemann (SPD) Nachträgliche Erreichung des 2010 ver- fehlten Lissabon-Ziels Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 77 Klaus Hagemann (SPD) Pläne zur Anhebung der BAföG-Sätze und Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Anträgen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 78 und 79 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entsorgung von Giftmüll aus Bhopal in Deutschland durch die GIZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 80 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Unterstützung der Bundesregie- rung für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zu Art. 6 der Energie- effizienzrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 81 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Novellierung des Energiewirtschaftsgeset- zes Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 82 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jährliche Investitionen der Übertragungs- netzbetreiber in die Stromnetze seit 1990 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Fragen 83 und 84 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Kosten für die Bereitstellung von gepan- zerten Fahrzeugen und den Transport von Claudia Roth von Tripolis/Libyen bis zur Grenze Tunesiens 21848 D 21849 A 21849 C 21849 D 21850 A 21850 C 21851 A 21851 B 21851 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 XI Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 85 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung internationaler Projekte zur Stärkung des Sicherheitssektors und der Waffenkontrolle in Libyen durch die Bun- desregierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 86 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Positionen der Bundesregierung in Bezug auf die mittel- und langfristige Weiterentwicklung der EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 87 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Kompetenzerweiterung der Europäischen Kommission Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 88 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der vom russischen Parla- ment beschlossenen Einschränkung des Demonstrationsrechts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 89 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übergabe der Sicherheitsverantwortung für Gebiete von der ISAF an afghanische Behörden und Meldungen über die Schlie- ßung staatlicher Schulen durch die Taliban Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Fragen 90 und 91 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dissens innerhalb der Bundesregierung zum Thema Datenschutz im Internet und Auswirkungen auf die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung der EU; Berücksichtigung der Datenschutzauf- lagen des Bundesverfassungsgerichts Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 92 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Kreditwürdigkeit mittels Daten aus sozialen Netzwerken; Gewähr- leistung des Datenschutzes in diesem Be- reich Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 93 Burkhard Lischka (SPD) Fortschritte bei der Entwicklung einer ei- genen Software zur Quellen-Telekommuni- kationsüberwachung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 21851 D 21852 A 21852 D 21853 A 21853 B 21853 C 21853 D 21854 B 21855 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Anlage 62 Mündliche Frage 94 Andrej Hunko (DIE LINKE) Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Juni 2010 auf die deutsche Kontrollpraxis entlang der Binnengrenzen oder in Zügen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 95 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung von Grenzkontrollen im natio- nalen Alleingang in einzelnen EU-Staaten ohne Beteiligung des EU-Parlaments und der EU-Kommission Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 96 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge zur Unterstützung der EU- Randstaaten bei der Außengrenzkontrolle und zur Lastenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Fragen 97 und 98 Aydan Özoğuz (SPD) Kosten und Frequentierung des beim Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge ein- gerichteten Telefonservice „Beratungsstelle Radikalisierung“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21855 A 21855 C 21856 B 21856 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21789 (A) (C) (D)(B) 183. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21835 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die dringliche Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/9910, Frage 3): Kann die Bundesregierung die Berichte über den drohen- den Kollaps der griechischen Kliniken bestätigen (vergleiche Die Welt vom 12. Juni 2012), und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen diesem Kollaps und den Sparauflagen an die griechische Regierung im Rahmen der Kreditvergabe durch die Europäische Union? Die derzeitige Situation in den griechischen Kranken- häusern ist besorgniserregend. Wesentlicher Grund ist, dass der Träger für Gesund- heitsleistungen des öffentlichen Gesundheitssystems in Griechenland, EOPYY, ausstehende Rechnungen nicht mehr begleichen kann. EOPPY wurde am 1. September 2011 mit dem Ziel gegründet, durch die Zusammenle- gung der Gesundheitszweige der gesetzlichen Versiche- rungsträger IKA (Arbeitnehmer), OAEE (Selbststän- dige und Freiberufler), OPAD (öffentlicher Sektor) und OGA (landwirtschaftlicher Sektor) die Verfahren zu ra- tionalisieren und gleichwertige Leistungen für alle der rund 9,5 Millionen Berechtigten zu gewährleisten. Zwi- schen der Situation im griechischen Gesundheitswesen und dem Darlehen im Rahmen des Anpassungspro- gramms für Griechenland ist jedoch kein ursächlicher Zusammenhang erkennbar, da die Probleme im Gesund- heitssektor nicht neu sind und schon vor dem Beginn des Hilfsprogramms bestanden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 1): Inwieweit sind Menschen mit Behinderung von den ge- planten Änderungen im Mietrecht, vorgeschlagen von der Bundesregierung mit dem Entwurf eines Mietrechtsände- rungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 313/12), betroffen, und in welcher Weise hat die Bundesregierung mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (insbesondere Art. 4 Abs. 3, Art. 9 und 19) Menschen mit Behinderung und deren Ver- bände bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs aktiv einbezo- gen? Menschen mit Behinderungen sind, sofern sie Mieter oder Vermieter sind, nicht in spezifischer Weise von den geplanten Änderungen des Mietrechtsänderungsgesetzes betroffen, sondern werden in gleicher Weise wie andere Mieter oder Vermieter auch erfasst. Vor diesem Hinter- grund wurde von einer Einbeziehung speziell von Behin- dertenverbänden bei der Erarbeitung des Entwurfs abge- sehen. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 13.06.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 13.06.2012 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 13.06.2012 Bellmann, Veronika CDU/CSU 13.06.2012 Brandner, Klaus SPD 13.06.2012 Brinkmann (Hildes- heim), Bernhard SPD 13.06.2012 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13.06.2012 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.06.2012 Kolbe (Leipzig), Daniela SPD 13.06.2012 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 13.06.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 13.06.2012 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 13.06.2012 Lindner, Christian FDP 13.06.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 13.06.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 13.06.2012 Nahles, Andrea SPD 13.06.2012 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.06.2012 Nietan, Dietmar SPD 13.06.2012 Roth (Esslingen), Karin SPD 13.06.2012 Schirmbeck, Georg CDU/CSU 13.06.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 13.06.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 13.06.2012 Zapf, Uta SPD 13.06.2012 Anlagen 21836 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache 17/9888, Frage 10): Warum hat am 23. Mai 2012 das Bundeskabinett beschlos- sen, die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und weitere Belege nach Handels- und Steuerrecht ab 2013 nur auf acht und ab 2015 nur auf sieben Jahre zu verkürzen und nicht, wie die Bundesregierung ursprünglich im Dezember 2011 be- schlossen hatte, insgesamt auf fünf Jahre zu verkürzen? Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen entlastet die Wirtschaft einerseits von Erfüllungsaufwand. Ande- rerseits muss die Finanzverwaltung in der Lage sein, zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen in sei- ner Steuererklärung auf die erforderlichen Unterlagen zugreifen zu können. Damit wird gleichzeitig das Risiko von Steuermindereinnahmen, die es mit Blick auf die Konsolidierungserfordernisse der öffentlichen Haushalte zu vermeiden gilt, reduziert. Aus diesem Grund musste eine Abwägung zwischen Entlastung für die Wirtschaft, Aufkommenssicherung und Steuergerechtigkeit vorge- nommen werden. Das Ergebnis dieser Abwägung ist eine Verkürzung auf acht bzw. sieben Jahre. Diese aus unserer Sicht gute Lösung führt immer noch zu einer Entlastung der Wirtschaft um 1,68 Milliarden Euro bzw. 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache 17/9888, Frage 11): Wie hoch ist das verloren gegangene Entlastungsvolumen bei Unternehmen in Deutschland, da ursprünglich eine Aufbe- wahrungsfrist von fünf Jahren gegenüber der jetzt vereinbar- ten Aufbewahrungsfrist von acht bzw. sieben Jahren geplant war – betroffen sind gerade auch kleine und mittlere Unter- nehmen –, und wie will die Bundesregierung den verloren gegangenen Entlastungsaufwand bei den Unternehmen kom- pensieren? Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre hätte zu einem geschätzten Entlastungspotenzial von 3,9 Milliarden Euro geführt. Mit der nunmehr ge- planten Verkürzung auf acht bzw. sieben Jahre kann ein Entlastungsvolumen von 1,69 Milliarden Euro bzw. 2,5 Milliarden Euro generiert werden. Das tatsächliche Entlastungsvolumen hängt maßgeblich vom Verhalten des Steuerpflichtigen selbst ab, zum Beispiel ob die Un- terlagen in Papierform oder elektronisch aufbewahrt werden oder ob die Unterlagen auch tatsächlich nach Ablauf der jeweiligen Frist vernichtet werden. Die Bundesregierung sieht sich weiterhin in der Pflicht, den Aufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung von Bundes- recht dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten. Aus diesem Grund hat das Kabinett am 28. März 2012 das „Arbeitsprogramm bessere Rechtsetzung“ beschlossen. Mit dem Beschluss hat die Bundesregierung Untersu- chungen verschiedenster Bereiche initiiert, mit dem Ziel, den Erfüllungsaufwand weiter abzusenken und Verfah- ren zu vereinfachen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 12): Wie ist nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz gemäß Art. 31 sichergestellt, dass die schweizerische Zahl- stelle überhaupt Kenntnis vom Tod einer betroffenen Person erhält, und welche Rechtsfolgen für die Anwendung des Ab- kommens ergeben sich nach Art. 38 Abs. 2, wonach Änderun- gen des deutschen Steuerrechts an die Schweizer Behörden gemeldet werden hinsichtlich einer entsprechenden Anpas- sung des Schweizer Steuerabkommens? Hinsichtlich der Kenntniserlangung vom Erbfall sind die geltenden schweizerischen Sorgfaltspflichten zu be- achten, Art. 31 Abs. 1 Satz 2 des deutsch-schweizeri- schen Steuerabkommens. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, aber auch um zivilrechtliche Pflichten. So wird zum Bei- spiel eine schweizerische Zahlstelle, die an einen Nicht- berechtigten ein Guthaben auszahlt, nicht von ihrer Leis- tungspflicht frei. Deshalb muss sie bereits im eigenen Interesse Vorkehrungen treffen, die derartige Fehler aus- schließen. Art. 38 des deutsch-schweizerischen Steuerabkom- mens ist mit Konsultationen überschrieben. Um eine schnellere und unbürokratische Abwicklung des Steuer- abkommens und Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zu gewährleisten, legt Art. 38 Abs. 2 des deutsch-schweize- rischen Steuerabkommens fest, dass die zuständige deut- sche Behörde die zuständige schweizerische Behörde über Änderungen des deutschen Rechts zur Besteuerung von Erträgen oder Vermögenswerten, die von diesem Abkommen erfasst werden, informiert. So kann die Schweiz gegebenenfalls bereits frühzeitig Anpassungen an die neue Rechtslage vorbereiten. Sanktionen sind an Art. 38 nicht geknüpft, da er lediglich die vertragskon- forme Durchführung des Abkommens gewährleisten soll. Kündigungs- und Aufhebungsgründe ergeben sich aus Art. 44 des deutsch-schweizerischen Steuerabkom- mens. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 13): Wie sind nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregie- rung zur Förderung der privaten Pflegeversicherung die privat getätigten Versicherungsaufwendungen im Rahmen der Son- derausgaben auch vor dem Hintergrund der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes zu behandeln, und aus welchem Grund wurde die staatliche Förderung nicht einkommensabhängig ausgestaltet? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21837 (A) (C) (D)(B) Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung können vom Steuerpflichtigen grundsätzlich gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 a Einkommensteuergesetz als Sonderaus- gaben abgezogen werden. Aufgrund der Höchstbetrags- begrenzung für solche Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 4 Einkommensteuergesetz wirken sich die Beiträge in den meisten Fällen steuerlich jedoch nicht aus. Von einer einkommensabhängigen steuerlichen För- derung würden nur diejenigen profitieren, die aufgrund der Höhe ihres persönlichen Einkommens Einkommen- steuer zahlen. Daher wurde bei der staatlichen Förderung ein Zulagenmodell gewählt, um die Förderung insbeson- dere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen at- traktiv zu machen. Dies verdeutlicht die soziale Ausrich- tung einer Zulagenförderung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 14): Plant die Bundesregierung, nach den seit geraumer Zeit vorliegenden Berichten der Arbeitsgruppen des Bundes- ministeriums der Finanzen zu Reisekostenrecht und Verlust- verrechnung diesbezüglich noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Änderungen vorzunehmen, und plant die Bundes- regierung, den jüngsten Vorschlägen der Finanzminister- konferenz, FMK, zu folgen, die darauf abzielen, durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts, insbesondere durch eine Erhöhung von Pau- schalierungen und einen Selbstbehalt bei haushaltsnahen Dienstleistungen, eine Erleichterung bei Massenphänomenen der Einkommensteuerveranlagung zu bewirken? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen aus den angesprochenen Bereichen Reisekostenrecht und Verlustverrechnung noch in dieser Legislaturperiode gesetzgeberisch aufge- griffen werden sollen. Die Zielsetzung einer weitergehenden Vereinfachung des Steuerrechts, die die Finanzministerkonferenz mit ihren Beschlüssen vom 1. Juni 2012 aufgegriffen hat und zu der es eine Bundesratsinitiative geben soll, wird auch von der Bundesregierung als steuerpolitische Dauer- aufgabe gesehen. Die Bundesregierung begrüßt daher vom Grundsatz die Initiative der Länder auf diesem Gebiet. Wie weit die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen des von den Ländern beschlossenen Pakets unterstützt, ist zu entscheiden, wenn eine entsprechende Initiative des Bundesrates vorliegt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 15): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, nachdem sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/9811 vom 2. Mai 2012 bestätigt hat, dass die Entgeltoptimierung durch planmäßige und modellhafte Ausnutzung von Sonderregelun- gen zur Steuerfreistellung von Entgeltbestandteilen „insbe- sondere im Hinblick auf die Einnahmeausfälle für den Fiskus und für die Sozialkassen nicht unproblematisch“ ist, um die Zunahme dieser Modelle einzuschränken, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass im Zuge dieser Ent- wicklungen und gemäß dem jüngsten Beschluss der FMK eine Absenkung der Freigrenze für Sachbezüge eine sinnvolle und angemessene Maßnahme wäre? Die Bundesregierung wird die Entwicklung dieser Modelle weiter beobachten. Die angesprochenen Mo- delle sind in der Regel kein Gestaltungsmissbrauch. Zu- dem ist eine modellartige Gestaltung bei bestimmten Steuerbegünstigungen bereits tatbestandsmäßig ausge- schlossen. Wie weit die Bundesregierung die einzelnen Maßnah- men des von den Ländern beschlossenen Pakets unter- stützt, wird zu entscheiden sein, wenn die entsprechende Initiative des Bundesrates vorliegt. Das gilt auch für die Freigrenze für Sachbezüge. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 16): Teilt die Bundesregierung die Sorge von Währungsexper- ten, dass der Euro in den nächsten drei Monaten zusammen- brechen könnte, und was unternimmt die Bundesregierung in den nächsten Wochen, um einen Zusammenbruch des Euro zu verhindern? Die Bundesregierung kommentiert nicht die einzel- nen Meinungen von Währungsexperten zu einem Aus- einanderbrechen der Euro-Zone. In den vergangenen Monaten wurden umfassende Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht, um die Wirtschafts- und Währungsunion krisenfest zu machen. Diese Reformen sind in eine Viersäulenstrategie eingebettet, die folgende Elemente beinhaltet: 1. Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig- keit der Peripherieländer, 2. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinie- rung und finanzpolitischen Überwachung zwischen den Mitgliedstaaten der Währungsunion, 3 gezielte Verbesserung der Regulierung und der Auf- sicht über den Finanzsektor sowie 4. Einrichtung eines permanenten Stabilitätsmechanis- mus. Zudem wurde die temporäre Erhöhung der gemein- samen Obergrenze der Kreditvergabekapazität von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und des Eu- ropäischen Stabilitätsmechanismus von 500 auf 700 Mil- liarden Euro beschlossen. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, dass diese Strategie die richtige ist, um eine nachhaltige Stabilisierung der Euro-Zone zu er- reichen und die richtigen Anreize für eine solide Finanz- politik und ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum in den Mitgliedsländern zu setzen. 21838 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 17): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Grie- chenland-Strategie der Bundesregierung gescheitert ist, und ist die Bundesregierung bereit, die Griechenland-Strategie so zu ändern, dass der Schuldenabbau über einen längeren Zeitraum gestreckt wird? Griechenland hat mit dem zweiten Anpassungspro- gramm und nach der erfolgreichen Umschuldung, an der sich 97 Prozent der privaten Investoren beteiligt haben, die Chance, seine Schulden auf ein tragfähiges Niveau zurückzuführen. Die drei Komponenten Privatsektor- beteiligung, Haushaltskonsolidierung und Privatisie- rung führen bei strikter Umsetzung unter den gegebenen Annahmen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bis zum Jahr 2020 zu einem Schuldenstand von circa 117 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Voraussetzung für den Erfolg des zweiten Programms ist, dass Griechenland nach den Wahlen am 17. Juni zu stabilen Verhältnissen zurückfindet. Dabei ist wichtig, dass sich eine politisch legitimierte, auf eine breite Mehrheit gestützte Regierung bildet, die das mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Wäh- rungsfonds, IWF, vereinbarte Anpassungsprogramm konsequent umsetzt. Die künftige griechische Regierung muss sich an das vereinbarte Reformprogramm halten, so wie umgekehrt auch Deutschland zu seinen Verpflich- tungen gegenüber Griechenland steht. Deutschland ist darüber hinaus weiterhin bereit, Griechenland strukturell und organisatorisch zu helfen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 18): Wem sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergeb- nisse der Prüfung der Kreditportfolios griechischer Banken durch den Vermögensverwalter BlackRock (siehe Wirtschafts- woche vom 18. Mai 2012) bekannt, und aus welchen Gründen soll die Studie erst veröffentlicht werden, wenn sich in Grie- chenland eine neue Regierung gebildet hat? Eine Studie von BlackRock Solutions hat im Vorfeld der Troika-Mission vom Februar 2012 die Qualität der inländischen Kreditportfolios der griechischen Banken bewertet. Nach einer sechsmonatigen Untersuchung, die in der Prüfung der Kreditbestände der Banken und der Kalibrierung der Modelle bestand, legte das Beratungs- unternehmen der Bank von Griechenland im Januar 2012 seinen Bericht vor. Die Kosten der Unterstützung des griechischen Bankensystems werden auf 50 Milliar- den Euro geschätzt. Die Veröffentlichung erfolgte bereits im März 2012, die Bundesregierung kann daher die An- gaben der Wirtschaftswoche nicht bestätigen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 19): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über in Me- dien berichtete Planspiele oder sogar Planungen für Maßnah- men der Europäischen Union bis hin zur Schließung von Grenzen zu Griechenland, um möglichen Auswirkungen einer Eskalation der dortigen Wirtschaftskrise auf die Sicherheits- lage zu begegnen, etwa wenn viel Geld illegal außer Landes geschafft wird (vergleiche den Standard, 29. Mai und 7. Juni 2012), und inwieweit war die Bundesregierung selbst an sol- chen Planspielen beteiligt und hat konkrete Pläne mitent- wickelt? Die griechischen Bürger werden am kommenden Sonntag ein neues Parlament wählen. Die Bundesregie- rung ist bereit, mit der aus diesen Wahlen hervorgehen- den neuen Regierung unmittelbar Gespräche aufzuneh- men. Dabei liegt uns – ganz im Sinne der im Rahmen des Griechenland-II-Programms gewährten Unterstüt- zung durch die Euro-Zone – an einer schnellen Stabili- sierung der Situation in Griechenland. Die Bundesregierung hält einen Verbleib Griechen- lands in der Euro-Zone für wünschenswert. Griechen- land hat mit dem zweiten Anpassungsprogramm und nach der erfolgreichen Umschuldung, an der sich 97 Prozent der privaten Investoren beteiligt haben, die Chance, seine Schulden auf ein tragfähiges Niveau zu- rückzuführen. Die drei Komponenten Privatsektorbetei- ligung, Haushaltskonsolidierung und Privatisierung füh- ren bei strikter Umsetzung unter den gegebenen Annahmen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bis zum Jahr 2020 zu einem Schuldenstand von circa 117 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Voraussetzung für den Erfolg des zweiten Programms ist aber auch, dass Griechenland nach den Wahlen am 17. Juni wieder zu stabilen Verhältnissen zurückfinden kann. Dabei ist wichtig, dass sich eine politisch legiti- mierte, auf eine breite Mehrheit gestützte Regierung, bil- det, die das mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Währungsfonds, IWF, vereinbarte An- passungsprogramm umsetzt. Die künftige neue griechi- sche Regierung muss sich an das vereinbarte Reformpro- gramm halten, so wie umgekehrt auch Deutschland zu seinen Verpflichtungen gegenüber Griechenland steht. Deutschland ist darüber hinaus bereit, Griechenland auch strukturell und organisatorisch zu helfen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 20): Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung Spaniens, Banken direkt aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zu rekapitalisieren, und wie wird sich die Bundesregierung auf dem nächsten EU-Gipfel dazu verhalten? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21839 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung unterstützt die spanische Regie- rung in ihren Bemühungen, die Restrukturierung ihres Bankensektors voranzubringen und begrüßt deren Ab- sicht, zu diesem Zweck finanzielle Unterstützung zu be- antragen. Die Bundesregierung wurde zusammen mit den anderen Mitgliedern der Euro-Gruppe darüber infor- miert, dass die spanische Regierung in Kürze einen entsprechenden Antrag stellen wird. Die Finanzhilfen würden zum Zwecke der Rekapitalisierung von Finanz- insitituten bereitgestellt. Insgesamt wird der Kapitalbe- darf inklusive eines Sicherheitspuffers auf 100 Milliar- den Euro geschätzt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fragen 21): Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik, dass zur Überwachung des Korrekturmechanismus der deutsche Stabi- litätsrat bzw. ein wie auch immer ausgestalteter Beirat nicht die Anforderungen einer unabhängigen Überwachungsein- richtung erfüllt, und wie soll eine echte Unabhängigkeit einer solchen Einrichtung gewährleistet werden? Eine etwaige Kritik ist nach Auffassung der Bundes- regierung unbegründet. Dem Stabilitätsrat gehören die Finanzminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie an. Ins- besondere aufgrund seiner Entscheidungsstruktur besitzt der Stabilitätsrat selbst bereits ein hohes Maß an Unab- hängigkeit. Die Entscheidungen werden mit der Stimme des Bundes und Zweidrittel der Länder getroffen. Bei Entscheidungen über ein Land ist das betroffene Land nicht stimmberechtigt. Bei Entscheidungen, die den Bund betreffen, stimmt der Bund mit einfacher Stimme ab. Mit der Errichtung eines Beirats aus Sachverständi- gen soll die Unabhängigkeit des Stabilitätsrats weiter ge- stärkt werden. Damit wird der Stabilitätsrat bei der Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des ge- samtstaatlichen Finanzierungssaldos unterstützt. Mit- glieder des Beirats sollen unter anderem die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat und die an der Ge- meinschaftsdiagnose beteiligten Forschungsinstitute sein. Damit wird ein höchstes Maß an unabhängiger Ex- pertise gewährleistet. Der Vorschlag folgt damit der be- währten Tradition, Projektionen der Haushaltsbehörden durch den Wettbewerb mit entsprechenden Ergebnissen und Bewertungen sowie Empfehlungen unabhängiger Gremien, (beispielsweise Gemeinschaftsdiagnose, Sach- verständigenrat, Deutsche Bundesbank) zu kontrollieren. Im Übrigen hat bereits der Bundesrat gefordert, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass der Stabilitäts- rat mit dieser Aufgabe betraut wird. Das Vorhaben der Bundesregierung zur innerstaatli- chen Umsetzung des Fiskalvertrags steht dabei in vollem Einklang mit den europäischen Vorgaben. Kommissar Rehn geht in seinem Schreiben vom 4. Juni 2012 an Bundesminister der Finanzen Dr. Schäuble – das auch dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde – auf das Verhältnis der deutschen Schuldenbremse zu den Vorga- ben für den Korrekturmechanismus sowie auf die nach den Vorschlägen der Bundesregierung geplante inner- staatliche Umsetzung des Fiskalvertrags in Deutschland ein. Hier erläutert er, dass er die Ankündigung der Bun- desregierung begrüße, das Haushaltsgrundsätzegesetz und das Gesetz über den Stabilitätsrat im Sinne der im Arbeitspapier zum Korrekturmechanismus vorgesehe- nen Koordinierung anzupassen, und, dass dies dazu füh- ren wird, dass Deutschland den Stabilitäts- und Wachs- tumspakt und den Fiskalvertrag in der Zukunft einhalten wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 22): Inwieweit sind Menschen mit Behinderung von der Natio- nalen Nachhaltigkeitsstrategie betroffen, und in welcher Weise hat die Bundesregierung mit Blick auf die UN-Behin- dertenrechtskonvention (insbesondere Art. 4 Abs. 3) Men- schen mit Behinderung und deren Verbände bei der Erarbei- tung der Nachhaltigkeitsstrategie und des diesbezüglichen Fortschrittsberichts 2012 aktiv einbezogen? Die Bundesregierung hat einen umfassenden Dialog zur Nachhaltigkeit im Herbst 2010 gestartet. Viele Bür- gerinnen und Bürger haben sich am Dialog beteiligt. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wurde zuletzt durch den vom Bundeskabinett am 15. Februar 2012 be- schlossenen Fortschrittsbericht weiterentwickelt. Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Erreichung von Ge- nerationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Le- bensqualität sowie der Wahrnehmung internationaler Verantwortung. In diesem Sinne sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzu- führen, dass Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Hiervon sind Menschen mit Behinderung in gleicher Weise betroffen wie andere Menschen. Die Bundesregierung hat gerade im Rahmen des Kon- zepts zur Fachkräftesicherung auch Menschen mit Be- hinderung im Blick, da angesichts der demografischen und technischen Entwicklung eine systematische Förde- rung und Mobilisierung von allen inländischen Potenzia- len notwendig ist. Hier sind auch die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Behinderung gefragt. Zum Ausdruck kommt dies in den fünf Sicherungspfa- den des Fachkräftekonzepts der Bundesregierung mit besseren Bildungschancen für alle von Anfang an über eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung, der Aktivie- rung und Beschäftigungssicherung bis hin zu einer bes- seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Menschen mit Behinderung hatten ebenso wie Men- schen ohne Behinderung die Möglichkeit, sich im Rah- men der beiden Onlinedialoge zum Fortschrittsbericht im Herbst 2010 bzw. Sommer 2011 zu beteiligen. Überdies hatte der Rat für Nachhaltige Entwicklung den 4. Juni 2012 zum Deutschen Aktionstag Nachhaltig- 21840 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) keit ausgerufen. Der Aktionstag wurde auf Bundes- ebene, von Ländern und Kommunen, der Wirtschaft, den Umweltverbänden, von den Gewerkschaften sowie den Kirchen unterstützt. Es sollte gezeigt werden, wie wir unsere Zukunft in die eigenen Hände nehmen können. Deshalb sollen noch mehr Menschen gewonnen werden, sich für Nachhaltigkeit zu engagieren. Auch hierzu wa- ren und sind alle Menschen mit und ohne Behinderung eingeladen. Einen Überblick über die Veranstaltungen und Projekte liefert das Internetangebot des Rats für Nachhaltige Entwicklung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/9888, Frage 23): Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Ein- standsgemeinschaft in Bezug auf die geplante Zuschussrente, und warum werden dem vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Entwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Renten- versicherung – entsprechend eheähnliche oder lebenspartner- schaftliche Gemeinschaften bei der Einkommensanrechnung auf die Zuschussrente bessergestellt? Die Regelungen zur Einkommensanrechnung auf die geplante Zuschussrente nach dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung werden derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fragen 26 und 27): Wie beabsichtigt die Bundesregierung das von der Bun- desministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, am 7. Juni 2012 geäußerte Angebot an die gekündig- ten Schlecker-Beschäftigten, sich in Pflege- und Betreuungs- berufe umschulen zu lassen, vor dem Hintergrund umzuset- zen, dass eine Umschulung in diese Berufe üblicherweise drei Jahre dauert und nach § 180 SGB III bisher nur zweijährige Umschulungen gefördert werden können bzw. die Finanzie- rung des dritten Jahres aufgrund bundes- oder landesrechtli- cher Regelungen gesichert sein muss, und in welchen Bundes- ländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Regelungen, die eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzie- her bzw. zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger in zwei Jahren ermöglichen bzw. die Finanzierung für das dritte Jahr sicher- stellen? Welchen Beitrag wird die Bundesregierung angesichts der begrenzten Fördermöglichkeiten über das SGB II und SGB III und der gekürzten Haushaltsmittel für die Arbeitsförderung leisten, um den nahezu 25 000 Schlecker-Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. bereits verloren haben, neue berufliche Perspektiven zu eröffnen, und aus welchen sachli- chen Gründen hielt und hält es die Bundesregierung nicht für richtig, sich mittels einer Bürgschaft – auch über die KfW Bankengruppe – für die Einrichtung einer Transfergesell- schaft zur Qualifizierung der Schlecker-Beschäftigten zu engagieren? Zu Frage 26: Das Angebot von Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen zur Förderung von Umschulungen in Pflege- und Betreuungsberufe für ehemalige Schlecker- Beschäftigte erfordert selbstverständlich wie bei allen Umschulungsangeboten eine persönliche Neigung und Eignung für den Beruf sowie das Vorliegen der sonstigen berufs- und förderrechtlichen Voraussetzungen. Altenpflegerin und Altenpfleger sind klassische Um- schulungsberufe, die nach dem bundesrechtlich geregel- ten Altenpflegegesetz durchgeführt werden. Über die Finanzierung des dritten Jahres der Altenpflegeumschu- lung haben Bund und Länder bereits im Jahr 2005 Ein- vernehmen erzielt. Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist landesrechtlich unterschiedlich gere- gelt. Die Ausbildungsverantwortung liegt vorrangig bei den Ländern. Eine Umschulungsförderung zur Erziehe- rin bzw. zum Erzieher durch Arbeitsagenturen und Job- center ist danach grundsätzlich in allen Bundesländern möglich, in denen die dreijährige Ausbildung eine zwei- jährige schulische Ausbildung mit nachgeschaltetem und vergütetem Anerkennungspraktikum umfasst. Dies ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen- Anhalt der Fall. In verschiedenen Ländern bietet auch die sogenannte Externenprüfung die Möglichkeit einer Nachqualifizierung zur staatlich geprüften Erzieherin bzw. zum staatlich geprüften Erzieher. Dies ist beispiels- weise in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom- mern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland möglich. Die Teilnahme an entsprechenden Vorbereitungskursen ist durch Arbeitsagenturen und Jobcenter ebenfalls förderfähig. Zu den Berufen des Erziehungsbereichs gehören neben Erzieherin und Erzieher auch Kinderpflegerin und -pfleger sowie Sozialpädagogische Assistentin bzw. Assistent. Personen, die Interesse an einer Aus- bzw. Weiterbildung im Erziehungsbereich haben, aber nicht die Voraussetzungen für eine Umschulung zur Erziehe- rin bzw. zum Erzieher erfüllen, können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen in diese Berufe umgeschult wer- den. Zu Frage 27: Im Rahmen der politischen Gespräche der Länder zur Finanzierungsfrage für eine Transfergesellschaft hatte die Bundesregierung angeboten, technische Hilfestel- lung durch die Anweisung eines KfW-Kredits zur Finan- zierung des Arbeitgeberanteils zur Durchführung einer Transfergesellschaft zu leisten. Voraussetzung dafür wäre allerdings gewesen, dass die Länder die Bürgschaft für den KfW-Kredit übernommen hätten, denn im Um- gang mit Finanzierungsanfragen von Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es klare Absprachen und eine in der Vergangenheit regelmäßig geübte Praxis zwischen Bund und Ländern. Danach ist das Land, in dem das Unterneh- men seinen Sitz hat, Ansprechpartner und Koordinator Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21841 (A) (C) (D)(B) in Finanzierungsfragen zwischen den betroffenen Län- dern. Allerdings kann die Bundesagentur für Arbeit die ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterinnen auch ohne eine Transfergesellschaft bei ihrer Suche nach einer neuen Beschäftigung gut unterstützen. Sollte eine unmittelbare Vermittlung in eine neue Beschäftigung nicht gelingen, stehen die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere die Teilnahme an einer beruflichen Weiter- bildung oder an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Verfügung. Durch eine gezielte Weiterbildungsförderung können festgestellte Qualifikationsdefizite, die eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren, beseitigt werden. Für Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsab- schluss kann auch das Nachholen eines Berufsabschlus- ses gefördert werden. Die Voraussetzungen für eine individuelle Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Agenturen für Arbeit sind daher gegeben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Fragen 30 und 31): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Report „Schlecht beraten: Gentechnik-Lobbyisten dominieren Expertengremium“, in welchem die Unabhängigkeit von Bun- deseinrichtungen bzw. deren Kommissionen angezweifelt wird, und welche Konsequenzen wird sie einleiten? Wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass die Expertengremien von Bundesbehörden, welche mit der Risikobewertung und Forschungsförderung von gentechnisch veränderten Pflanzen beauftragt sind, unabhängig und unter Einbezug von Verbraucher- und Umweltschutzsachverstand arbeiten können? Zu Frage 30: Der von Ihnen, Frau Kollegin, genannte Report trägt den Untertitel „Schwere Interessenkonflikte beim Bun- desinstitut für Risikobewertung, BfR“. Auf diesen geäu- ßerten Vorwurf möchte ich gerne antworten. Das BfR ist eine unabhängige wissenschaftliche Ein- richtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV. Es betreibt auf der Grundlage eines eigenen Er- richtungsgesetzes eigene Forschung und berät die Bun- desregierung und die Bundesländer zu Fragen der Le- bensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Die in dem Report kritisierten externen Sachverständigen bera- ten das BfR lediglich. In keinem Fall treffen sie amtliche Entscheidungen oder führen wissenschaftliche Bewer- tungsarbeit durch. Die BfR-Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel nimmt also keine amtliche Kontrollfunktion wahr. Das BfR arbeitet und entscheidet, wie gesetzlich fest- gelegt, ausschließlich aufgrund eigener Expertise und in eigener Verantwortung. BfR-Mitarbeiter haben in den Kommissionen ausdrücklich kein Stimmrecht, sodass die Beratungsarbeit der Kommissionen vollständig von den behördlichen Bewertungsabläufen getrennt ist. Diese Grundsätze gelten für alle 15 Expertenkommissio- nen des BfR. Die Arbeiten des BfR genießen national, innerhalb der EU und international hohe Anerkennung. Zu Frage 31: Mitglieder der 15 BfR-Kommissionen werden nach objektiven und transparenten Kriterien ausschließlich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Exzellenz, ihrer Kompetenz und ihrer Fachkenntnisse ausgewählt. Diese ehrenamtlichen Positionen werden nach einem öffent- lichen Ausschreibungsverfahren vergeben, in dem es je- dem Experten weltweit freisteht, sich aufgrund seiner fachlichen Selbsteinschätzung zu bewerben. Das Verfah- ren ist offen gestaltet und adressiert ausdrücklich nicht nur Fachleute aus Universitäten und Forschungseinrich- tungen, sondern auch Vertreter der Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, der Industrie und der Behörden, um in fachlicher Breite und Tiefe den wissen- schaftlichen Beratungsbedarf des BfR zu decken. Mit diesem Verfahren wird erreicht, dass die genannten Bereiche auch in der Kommission vertreten sind. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 35): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Kentern des Fischerbootes „Beluga“, das sich seit dem 17. März 1999 auf dem Weg nach Bornholm befand und infolgedessen drei erfahrene Seeleute den Tod auf einem der damals modernsten Schiffe der Fischfangflotte Sassnitz fanden, nicht in einem Zu- sammenhang mit dem Testen von U-Booten der Dolphin-Klasse stand, die über Stealth-Eigenschaften verfügen und an Israel ausgeliefert werden sollten (vergleiche www.haaretz.com/news/ diplomacy-defense/israel-gets-fourth-dolphin-class-submarine- from-germany-1.428039), und trifft es zu, dass unmittelbar vor dem Kentern des Schiffes vor dem Hintergrund des statt- findenden Seemanövers „Jaguar“ unter anderem in Vorberei- tung auf den Kosovo-Krieg in diesem Gebiet Radarsignale er- probt bzw. verfremdet ausgesandt wurden? Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen dem Kentern des Fischereibootes „Beluga“ und den Tests von U-Booten der Dolphin-Klasse oder einem gleichzei- tig durchgeführten Seemanöver „Jaguar 1999“ vor. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 36): Mit welchem Auftrag und Ziel wurde die Fregatte „Bre- men“ bis 29. Mai 2012 im Arabischen Meer eingesetzt, und welche Maßnahmen waren bei diesem Einsatz vorgesehen für den Fall, dass Boote gesichtet würden, die im Verdacht ste- hen, gegen die UN-Sanktionen gegen den Iran zu verstoßen oder im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus relevant zu sein? 21842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Die Fregatte „Bremen“ gehört seit dem 19. Mai 2012 zum deutschen Einsatzkontingent im Rahmen der EU- geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Pira- terie vor der Küste Somalias. Maßnahmen im Zusam- menhang mit VN-Sanktionen gegen den Iran oder der Bekämpfung von Terrorismus sieht das Atalanta-Mandat nicht vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 37): Ist die Bereitstellung von Personal für die Familienbetreu- ungsstellen der Bundeswehr den jeweilig zuständigen Trup- penteilen freigestellt, und wie wird das dann eingesetzte Per- sonal fachlich auf seine neue Funktion vorbereitet? Familienbetreuungsstellen werden durch die kontin- gentstellenden Truppenteile in den Standorten mit nebenamtlichem Personal für die Dauer des Einsatzes aufgestellt und fachlich einem Familienbetreuungszen- trum zugeordnet. Die Festlegung der Anzahl und die Auswahl des geeigneten Personals für die Familienbe- treuungsstelle trifft der/die zuständige Vorgesetzte des kontingentstellenden Truppenteils. Das ausgewählte Personal wird durch das zuständige Familienbetreuungszentrum in die zukünftigen Aufga- ben eingewiesen. Grundsätzlich besteht das Angebot, dass das für den Einsatz in einer Familienbetreuungs- stelle vorgesehene Personal am Grundlagenlehrgang der Familienbetreuungsorganisation teilnimmt. Daneben hat das Leit-Familienbetreuungszentrum beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr eine Grundsatzweisung für die Familienbetreuungsorganisa- tion herausgegeben, in der die durch eine Familienbe- treuungsstelle wahrzunehmenden Aufgaben beschrie- ben werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 38): Welches Wirkungsspektrum – kinetisch und nichtkine- tisch – deckt die Anfangsbefähigung der Bundeswehr für An- griffe auf gegnerische Netze ab, und in welchem Umfang ist eine Beteiligung des Deutschen Bundestages bei der Entschei- dung über einen digitalen Angriff nach Ansicht der Bundes- regierung erforderlich, insbesondere wenn dieser nicht im Rahmen eines bereits mandatierten Einsatzes erfolgen soll? Die Fähigkeit der Bundeswehr bezieht sich auf digi- tale Angriffe. Die erzielbaren Effekte würden einer Ein- zelfallbetrachtung unterliegen und sich nach Bedrohung, anzugreifendem Ziel und Auftrag im jeweiligen Fall richten. Sie sind daher aufgrund der laufenden ständig anzupassenden Entwicklung nicht generalisierbar. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist nach § 1 Abs. 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes bei jedem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erforderlich. Sollte der Einsatz von Computernetzwerkoperations- kräften, CNO-Kräften, der Bundeswehr bei Auslands- einsätzen konkret geplant werden, so würden die für den Einzelfall erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen beachtet werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 39): Wann wird abschließend über das Nachfolgesystem der Drohnen vom Typ IAI Heron entschieden, und was ist der ak- tuelle Stand in der Erwägung, unbemannte Luftfahrzeuge vom Typ Predator B zu beschaffen? Als Ergebnis einer Bewertung der marktverfügbaren Nachfolgesysteme für das unbemannte Luftfahrzeug Heron 1 wurde entschieden, ein Angebot für die Be- schaffung von unbemannten Luftfahrzeugen Predator B einzuholen. Eine endgültige Beschaffungsentscheidung kann jedoch erst nach erfolgreicher Prüfung des Ange- bots getroffen werden, die voraussichtlich im III. Quartal 2012 erfolgen wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 41): Aus welchem Grund erfolgt nach dem Entwurf eines Ge- setzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs in der Aus- schussfassung auch weiterhin keine Berücksichtigung von Ausgaben für die private Krankenversicherung nach § 2 f Abs. 1, die ebenfalls negativ als Zahlungsmittelabflüsse das Nettoeinkommen berühren und damit mindernd auf die Be- messungsgrundlage des Elterngeldes wirken würden, und zählen zu den Einnahmen nach § 2 c Abs. 1 auch Sachbezüge und steuerfreie Einnahmen? Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs soll auch im Interesse der Elterngeld- berechtigten dazu beitragen, dass Anträge einfacher von den Elterngeldstellen bearbeitet werden können. Kon- zeptionelle Änderungen am Elterngeld sieht er nicht vor. Nach der bisherigen Gesetzeslage sind bei der Eltern- geldberechnung nur die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in Abzug zu bringen. Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden schon nach der bisherigen Rechtslage nicht vom Bruttoeinkommen ab- gezogen. Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass diese Beiträge im Unterschied zu den Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung auch während des El- terngeldbezugs weiter zu entrichten sind. Das dadurch gegenüber Pflichtversicherten erhöhte Nettoeinkommen wird der Berechnung des Elterngeld- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21843 (A) (C) (D)(B) anspruchs zugrunde gelegt. Insofern werden die wäh- rend der Elterngeldbezugszeit zu entrichtenden privaten Krankenversicherungsbeiträge durch den sich aus dem höheren Nettoeinkommen ergebenden erhöhten Eltern- geldanspruch systemgerecht teilweise kompensiert. Die Frage, welche Einnahmen bei der Elterngeldbe- rechnung berücksichtigt werden, bestimmt sich nach dem Regelungsentwurf zur Vereinfachung des Eltern- geldvollzugs grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG-Entwurf. Dementsprechend werden – wie bisher – auch Sach- bezüge bei der Einkommensermittlung berücksichtigt, wenn sie steuerlich Erwerbseinkünfte darstellen und keine sonstigen Bezüge darstellen, die elterngeldrecht- lich nicht berücksichtigt werden. Steuerfreie Einnahmen sind nach dieser Begriffsbe- griffsbestimmung hingegen – ebenfalls wie bisher – nicht zu berücksichtigen, da sie nicht zu den Erwerbsein- künften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Ein- kommensteuergesetzes gehören. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/9888, Frage 48): Wie ist der Stand bei der Erarbeitung einer Verordnung für ein Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen gemäß § 34 Abs. 4 des Fahrlehrergesetzes, und wann ist mit deren Erlass zu rechnen? Schon heute ist es für alle Fahrlehrer möglich, sich ei- nem Qualitätssicherungssystem anzuschließen. Große Teile der Fahrlehrerschaft haben sich gegen einen von der Bundesregierung erarbeiteten Verordnungsentwurf ausgesprochen, da die Bundesländer nicht bereit sind, auch bei Vorliegen eines von ihnen genehmigten Quali- tätssicherungssystems von der wiederkehrenden Über- wachung der Fahrschulen abzusehen. Zudem sind nach Angaben der Fahrlehrerschaft nur circa 5 bis 7 Prozent aller Fahrlehrer überhaupt an einem von der zuständigen Landesbehörde genehmigten Qualitätssicherungssystem interessiert, sodass die Schaffung einer entsprechenden Verordnung auch unter dem Gesichtspunkt der Verhält- nismäßigkeit keinen Sinn macht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/9888, Frage 49): Welchen Arbeitsstand hat die Bundesregierung bei der Be- arbeitung des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeits- gruppe „Reform des Fahrlehrerrechts“ erreicht, und wann wird sie den Entwurf einer Novelle zum Fahrlehrergesetz dem Deutschen Bundestag zuleiten? Die Bundesregierung war an der Erarbeitung des von der Verkehrsministerkonferenz beschlossenen Eckpunk- tepapiers beteiligt und beabsichtigt, die dort aufgeführ- ten Vorschläge – soweit rechtlich möglich – für die Re- form des Fahrlehrerrechts aufzugreifen. Erste Vorbereitungen zur Reform des Fahrlehrergeset- zes laufen. Ein genauer Terminplan steht noch nicht fest. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 50): Wann wird die Bundesregierung die 2011 überarbeitete Eurovignettenrichtlinie, mit der externe Umweltkosten, die durch Luftverschmutzung, Lärm und Staus durch Lkw entste- hen, in die Mauterhebung einbezogen werden können, in na- tionales Recht umsetzen, und gibt es Überlegungen der Bun- desregierung, in die Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs auch die Flächenversiegelung einzubeziehen? Die Richtlinienänderung 2011/76/EU enthält keine zusätzlichen verpflichtenden Maßnahmen, die einer na- tionalen Umsetzung bedürften. Es müssen die entspre- chenden Verweise auf die Eurovignettenrichtlinie, die im Bundesfernstraßenmautgesetz enthalten sind angepasst sowie eine marginale Anpassung des Anwendungsbe- reichs vorgenommen werden. Die Umsetzungsfrist hier- für läuft noch bis zum 16. Oktober 2013. Die Umsetzung der Änderungen wird im Rahmen der Gesetzgebung zum Europäischen Elektronischen Mautdienst geschehen. Gemäß der Eurovignettenrichtlinie ist die Flächenver- siegelung kein möglicher Bestandteil der Internalisie- rung der externen Kosten des schweren Lkw-Verkehrs. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 51): Hält die Bundesregierung, trotz der Rüge durch die Euro- päische Kommission, daran fest, ab 2015 die Interoperabilität im Bahnverkehr durch STM – Specific Transmission Modules – zu gewährleisten, und wann ist mit der Zulassung von STM zu rechnen? Die Bundesregierung misst der Interoperabilität des Eisenbahnsystems aus mehreren Gründen eine beson- dere Bedeutung bei. Die Stärken des umweltfreundli- chen Verkehrssystems Eisenbahn können sich besonders auf große Entfernungen entfalten, sodass insbesondere im Güterverkehr europaweite Transporte noch in we- sentlich größerem Umfang auf der Schiene abgewickelt werden sollten. Äußerst hinderlich ist aber, dass nahezu jeder Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft sein eigenes Zugsicherungssystem hat – bestehend aus zu- sammenwirkenden Fahrweg- und Fahrzeugeinrichtun- gen – und dass alle diese nationalen Systeme untereinan- der inkompatibel sind. Daher gab es die Entscheidung, mit dem European Rail Traffic Management System, ERTMS, eine neue und harmonisierte Technik gemein- sam für alle Eisenbahnen zu entwickeln. So hatte 21844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Deutschland sich auch verpflichtet, vier aufkommens- starke Korridore mit ERTMS auszurüsten, und daran hält die Bundesregierung auch weiterhin fest. Schwierig- keiten wirft aber die Finanzierung auf, weil die verfüg- baren Mittel eine rechtzeitige Fertigstellung nicht erlau- ben. Ferner ist wegen unterschiedlicher Versionen die europaweite Kompatibilität bei ERTMS nicht sicherge- stellt. Daher muss die Realisierung erheblich gestreckt werden. Alternativ zur Infrastrukturausrüstung eröffnen STM für ERTMS-Lokomotiven als kostengünstige Übergangslösung die Möglichkeit, termingerecht schon Strecken zu befahren, die noch nicht mit ERTMS ausge- rüstet werden konnten. Es befinden sich jetzt bereits zugelassene STM auf dem Markt und im Betriebseinsatz, obwohl erst ab 2015 die Verpflichtung zur ERTMS-Ausrüstung bestimmter Korridore oder Korridorabschnitte besteht. Der Bundes- regierung ist nicht bekannt, ob weitere Hersteller die Zu- lassung von STM zu beantragen beabsichtigen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 52): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die technischen Probleme am 31. Mai 2012 bei der S-Bahn Nürn- berg, bei der sich eine der Türen im neuen Zug „Talent 2“ der Firma Bombardier Transportation GmbH während der Fahrt selbstständig geöffnet und geschlossen hat, und welche Aus- wirkungen sind für den bundesweit geplanten Einsatz dieses dringend benötigten Zugtyps zu erwarten, der erst jüngst mit rund 18 Monaten Verspätung wegen der zunächst verweiger- ten Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt zum Einsatz kommen konnte? Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bun- des hat die Untersuchungen des als sicherheitsrelevante Störung eingestuften Vorfalls aufgenommen und die Si- cherheitsbehörde Eisenbahn-Bundesamt hat Kenntnis von dem Vorfall erhalten. An der Tür des Fahrzeugs lag ein technischer Defekt der Türlage-Endschalter vor; eine betriebliche Anweisung sollte den sicheren Betrieb ge- währleisten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 53): Welchen Stand hat die Neuklassifizierung der Bundeswas- serstraßen angesichts der Proteste aus den ostdeutschen Bun- desländern erreicht, und welchen Wasserstraßenklassen sollen die Bundeswasserstraßen auf Brandenburger Gebiet nach ak- tuellem Stand zugeordnet werden? Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 14 Bundesländern und dem Bundes- verband öffentlicher Binnenhäfen beauftragte Gutach- ten zu alternativen Kriterien und zur Bewertung der Ka- tegorisierung des Netzes der Bundeswasserstraßen liegt mittlerweile vor. Aufgrund der gewählten Methodik, transportierte Gütertonnen x Clusterwert der erreichba- ren Wirtschaftszentren, gehören, mit Ausnahme der aus- schließlich wassertouristisch genutzten Bundeswasser- straßen, alle Bundeswasserstraßen in Brandenburg dem sogenannten Kernnetz bzw. dem ergänzenden Kernnetz an. Das Gutachten enthält allerdings keine Aussagen zu den Standards und Prioritäten des Ausbaus und zur In- tensität von Betrieb und Unterhaltung. Im Rahmen der WSV-Reform werden deshalb die Prioritäten und Stan- dards vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf der Basis des Gutachtens festge- legt. Der Deutsche Bundestag wird in Kürze umfassend informiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 54): Wie werden Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der Er- satz- und Ausgleichsmaßnahmen für den geplanten Bau der Autobahn 14 gewährleistet, und ist die rechtliche Verfügbar- keit der Maßnahmeflächen nach § 17 Abs. 4 des Bundesnatur- schutzgesetzes sichergestellt? Die für einzelne Abschnitte der A 14, Magdeburg– Wittenberge–Schwerin zum Teil vorliegenden Planfest- stellungsbeschlüsse schließen aufgrund der Konzentra- tionswirkung auch Regelungen nach dem Bundesnatur- schutzgesetz ein. Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes kön- nen von vornherein nur solche Kompensationsmaßnah- men planfestgestellt werden, die die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger oder in gleichwertiger Weise und die das Landschaftsbild land- schaftsgerecht wiederherstellen oder neu gestalten. Zu- sammen mit der kraft Gesetzes bestehenden Pflicht, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in dem jeweils erfor- derlichen Zeitraum zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 Bundes- naturschutzgesetz), wird die Dauerhaftigkeit und Nach- haltigkeit gewährleistet. Mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses können die Flächen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen benötigt werden, nicht mehr von anderen Infra- strukturmaßnahmen überplant und genutzt werden. Hinzu kommt, dass der Bund in der Regel diese Flächen erwirbt, wodurch verhindert wird, dass Dritte auf die Fläche zugreifen können. In den Fällen, in denen der Bund die Flächen nicht erwirbt, beispielsweise weil der Eigentümer die bisherige Nutzung aufrechterhalten soll und nur die Art und Weise der Bewirtschaftung ändern soll, wird in der Regel durch Eintragung einer Dienstbar- keit in das Grundbuch sichergestellt, dass die Fläche dauerhaft als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Ver- fügung steht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21845 (A) (C) (D)(B) Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fra- gen 55 und 56): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung aus der Machbarkeitsstudie zum geplanten Elbtunnel an der A 20, vor allem in Bezug auf die Kostenentwicklung zwischen den ver- schiedenen Betreibermodellen? Aus welchen Gründen wird der Öffentlichkeit der Zugang zur genannten Machbarkeitsstudie verweigert? In Abstimmung mit den betroffenen Landesverwal- tungen Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird der- zeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, eine mehrstufige Untersuchung bis hin zu einer vorläufigen Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung für eine mögliche Realisierung der Elbquerung bei Glückstadt im Zuge der A 20 als öf- fentlich-private Vertragspartnerschaft, ÖPP, durchge- führt. Die erste Stufe der Untersuchung ist eine sogenannte Eignungsabschätzung. Diese soll ergebnisoffen die Eignung als ÖPP-Projekt, zum Beispiel A-Modell, Mischmodell, Verfügbarkeitsmodell, F-Modell, unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen, zum Beispiel Höhe der Anschubfinanzierung, Berücksichti- gung vor- und nachgelagerter Strecken, Vertragslaufzeit, abschätzen. Ein erster Entwurf dieser Eignungsabschät- zung liegt dem BMVBS vor und wird derzeit sorgfältig im BMVBS geprüft; auch die betroffenen Landesauf- tragsverwaltungen würdigen diesen Arbeitsstand. Die endgültige Fassung der Untersuchung wird erst noch erstellt. Erst nach Prüfung der endgültigen Eignungsab- schätzung und nach Abstimmung mit den betroffenen Ländern wird der Bund voraussichtlich im Herbst 2012 über den Fortgang der Studie und ihre geeignete Kom- munikation und vor allem über die weiteren Schritte zur Realisierung der Elbquerung entscheiden. Denn der Bund betrachtet die Fertigstellung der A 20 weiterhin als wichtiges Infrastrukturprojekt für die Seehafenhinter- landanbindung. Bis vor kurzem vertraten auch alle nord- deutschen Länder diese Auffassung. Die Veröffentli- chung eines Entwurfsstands ist unüblich und erfolgt daher auch nicht bei der Eignungsabschätzung zur A 20. Auch die Erörterung einzelner Aspekte – wie die angeb- liche Kostenerhöhung – ist im derzeitigen Verfahrenssta- dium nicht zielführend. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Fragen 57): In welchem Umfang hat der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, BER, externe Controlling- Berichte zum Fortgang der Bauarbeiten in Auftrag gegeben oder diese erhalten, und wie wurden diese in den Sitzungen des Aufsichtsrates ausgewertet? Die operative Verantwortlichkeit für das Controlling obliegt der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH, FBB. Der Aufsichtsrat unterliegt dem Geschäftsführungsverbot gemäß den gesellschaftsrecht- lichen Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Kontrolle des Projektfortschritts durch den Auf- sichtsrat – auch über die regelmäßigen Controlling- Berichte – über die Berichterstattung der Geschäftsfüh- rung. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 58): Inwieweit entsprechen die zum passiven Lärmschutz beim BER bewilligten Schallschutzfenster nicht den Vorgaben des geltenden Planfeststellungsbeschlusses (vergleiche den Tagesspiegel vom 30. Mai 2012), und was wird die Bundes- regierung unternehmen, um noch vor der geplanten Inbe- triebnahme des BER im März 2013 regelkonforme Schall- schutzfenster einzusetzen? Die Vollzugskontrolle hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben des geltenden Planfeststellungsbeschlusses zu den passiven Schallschutzmaßnahmen liegt im Zustän- digkeitsbereich der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fragen 59 und 60): Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die von der Hessischen Landesregierung durchgeführte sogenannte Plan- klarstellung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwal- tungsgerichts Leipzig zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Ver- fahren? Ist nach Ansicht der Bundesregierung mit dieser soge- nannten Planklarstellung Rechtssicherheit geschaffen worden, oder geht die Bundesregierung wie viele juristische Meinun- gen ebenfalls davon aus, dass dieses Verfahren eine neuerli- che Klagewelle nach sich ziehen wird? Zu Frage 59: Die hessische Planfeststellungsbehörde hat mitgeteilt, dass die Anpassung der Flugbetriebsbeschränkung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrs- flughafens Frankfurt/Main vom 18. Dezember 2007 an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. April 2012 (BVwG 4 C 8.09 unter anderem) im Wege der Teil- rücknahme der in Teil A II 4.1 Sätzen 1 und 2 sowie Teil A II 4.1.2 im vorstehend genannten Planfeststel- lungsbeschluss verfügten Betriebsregelung erfolgt ist. Die Planfeststellungsbehörde hat in eigener Zustän- digkeit den eingeschlagenen Weg zur rechtlichen Klar- stellung bewertet und durchgeführt. 21846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 60: Die Beurteilung der Rechtssicherheit ist ebenfalls Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Druck- sache 17/9888, Fragen 62 und 63): Schließt die Bundesregierung aus, dass durch die Einfüh- rung des Betreuungsgeldes die Anzahl der Leistungsbezieher des Wohngeldes und damit die Ausgaben des Bundes für das Wohngeld steigen werden, und hat Bundesminister Dr. Peter Ramsauer den Leitungsvorbehalt bei der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgel- des in Deutschland unter Bezugnahme auf mögliche Haus- haltsrisiken bei der Finanzierung des Wohngeldes im Einzel- plan 12 des Bundeshaushalts persönlich abgezeichnet? Mit welcher Begründung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Ressortabstim- mung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreu- ungsgeldes in Deutschland einen sogenannten Leitungsvorbe- halt unter Bezugnahme auf mögliche Haushaltsrisiken bei der Finanzierung des Wohngeldes im Einzelplan 12 des Bundes- haushalts eingelegt, und warum ist der Leitungsvorbehalt nach der öffentlichen Presseberichterstattung wieder zurück- gezogen worden? Bundesminister Dr. Peter Ramsauer hat stets betont, dass er die Einführung des Betreuungsgeldes begrüßt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Zuge der Ein- führung des Betreuungsgeldes Leistungsberechtigte nach dem SGB II in das Wohngeld wechseln werden. Damit werden voraussichtlich auch die Ausgaben des Bundes für das Wohngeld steigen. Sein Leitungsvorbehalt wurde lediglich mit den zu erwartenden Mehrkosten beim Wohngeld begründet. Der deshalb zunächst eingelegte Lei- tungsvorbehalt wurde im Laufe der üblichen Ressortbe- sprechungen zurückgenommen, nachdem das BMF zuge- sichert hat, dass der Einzelplan 12 durch die Einführung des Betreuungsgeldes bezüglich der Veranschlagung für das Wohngeld nicht zusätzlich belastet wird. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 64): Aus welchen Gründen muss erst noch entschieden werden, ob einige der Einrichtungen, die laut der Antwort der Bundes- regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/8564 „nach bisheriger Einschätzung“ einbezogen werden sollten – insbesondere die Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe in Karlsruhe und das Zwischenlager Mitterteich –, im soge- nannten Stresstest der Entsorgungskommission für Zwischen- lager und andere Atomanlagen zur Ver- und Entsorgung unter- sucht werden oder nicht – bitte mit Angabe der Argumente, die nach jetzigem Stand dagegensprechen –, und wie lautet der aktuelle Zeitplan für diesen „Stresstest“ inklusive der da- zugehörigen oben genannten Entscheidungsfindung, bitte mit Angabe aller bislang geplanten Beratungsdaten, Fristen, Mei- lensteine etc.? In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 4 (Bundestagsdrucksache 17/8564) wurde dargelegt, dass die Entsorgungskommission, ESK, zwei Kriterien, 107fache Freigrenze für offene radioaktive Stoffe, 1010fache Freigrenze für umschlossene radioaktive Stoffe, für die Einbeziehung von Einrichtungen in den Stresstest festgelegt hat. Die entsprechenden Einrichtun- gen waren von den Ländern zu benennen. Zum Zeit- punkt der Beantwortung genannter Kleinen Anfrage, 7. Februar 2012, lagen die entsprechenden Antworten der Länder noch nicht vor, sodass die Entscheidung, welche Anlagen auf der Grundlage der genannten Krite- rien in den Stresstest einzubeziehen sind, noch nicht ge- troffen werden konnte. Zwischenzeitlich sind diese Entscheidungen getrof- fen; sowohl die Hauptabteilung Dekontaminationsbe- triebe als auch das Zwischenlager Mitterteich werden in die weiteren Betrachtungen einbezogen. Für den Stresstest für Anlagen der Versorgung sowie Anlagen und Einrichtungen der Entsorgung, das heißt Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hoch- radioaktive Abfälle, die Pilotkonditionierungsanlage, Verglasungseinrichtung und Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe sowie Anlagen der Versorgung, wurde die Frageliste der ESK mit Schreiben vom 30. Mai 2012 an die Länder übermittelt mit der Bitte um Rücksendung der Antworten bis zum 17. August 2012. Eine Frageliste der ESK für den Stresstest für die An- lagen und Einrichtungen zur Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in konditio- nierter und unkonditionierter Form und zur Konditionie- rung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wird den Ländern in Kürze übermittelt werden. Es wird angestrebt, bei den Stresstests noch im Jahr 2012 zu den wesentlichen Ergebnissen zu kommen. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 65): Welche Bundesländer neben Bayern und Sachsen zählen aus Sicht der Bundesregierung zu den von dem tschechischen Atomkraftwerksvorhaben Temelin 3 und 4 möglicherweise bzw. voraussichtlich betroffenen Gebieten in Deutschland – bitte mit Begründung/Herleitung in Abgrenzung zu den an- deren Bundesländern –, und wer ist im laufenden grenzüber- schreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu Temelin 3 und 4 die „zuständige deutsche Behörde“ bei einem Konfliktfall eines deutschen Einwenders, der aus einem ande- ren deutschen Bundesland als Sachsen und Bayern stammt (vergleiche Antwort zu Frage 8, letzter Absatz auf Bundes- tagsdrucksache 17/9832; bitte ebenfalls mit Begründung)? Aufgrund von § 9 b des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung, UVPG, in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Atomgesetz, AtG, handeln in dem laufenden Umweltverträglichkeitsverfahren zu dem Kernkraft- werksprojekt Temelin 3 und 4 die obersten Landesbehör- den von Bayern und Sachsen als zuständige deutsche Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21847 (A) (C) (D)(B) Behörden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben sich die obersten Landesbehörden dieser Länder jeweils in eigener Verantwortung dafür entschieden, sich an der grenzüberschreitenden UVP zu dem Kernkraftwerks- projekt Temelín 3 und 4 zu beteiligen. Sollte es bei der grenzüberschreitenden UVP zu dem Kernkraftwerksprojekt Temelin 3 und 4 zu „einem Kon- fliktfall eines deutschen Einwenders“ kommen, würde es zu den Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft ge- hören, mit der zuständigen Behörde des Nachbarstaates Kontakt aufzunehmen. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fragen 66 und 67): Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der in seinem jüngsten Umweltgutachten für eine Anhebung des europäi- schen Klimaziels von derzeit minus 20 Prozent auf minus 30 Prozent plädiert, um mehr Anreize für eine erhöhte Ener- gie- und Ressourceneffizienz zu schaffen, und wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung, dass sich die Kriterien für die kostenlose Verteilung von Emissionszertifikaten zu- künftig an den technischen Potenzialen und nicht an histori- schen Emissionen orientieren sollen? Wird die Bundesregierung diesen Empfehlungen des Umweltrates folgen, und was plant die Bundesregierung dies- bezüglich? Die Bundesregierung nimmt die Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen als wichtigen Beitrag für die aktuelle Klimaschutzdebatte zur Kennt- nis. Die EU hat sich zu dem Ziel bekannt, die Emissionen im Rahmen der nach Ansicht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen, IPCC, erforderlichen Reduzierungen durch die Gruppe der Industrieländer bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Auf EU-Ebene wird derzeit diskutiert, auf welchem Wege der Übergang in eine wettbewerbsfähige CO2- arme Wirtschaft in einem langfristigen Prozess erreicht werden kann. Die EU verpflichtete sich zudem bereits 2007/2008 auf die Initiative „20-20-20“: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent, gegebenen- falls 30 Prozent (vergleiche ER-Beschlüsse), gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energiever- brauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden. Eine Anhebung des EU- Klimaziels auf 30 Prozent trägt die Bundesregierung auf Basis des nationalen 40-Prozent-Ziels dann mit, wenn keine darüber hinausgehenden Emissionsminderungen von Deutschland verlangt werden und alle EU-Mitglied- staaten einen fairen Beitrag leisten. Für die dritte Handelsperiode im EU-Emissionshan- del ab 2013 ist eine kostenlose Zuteilung auf Basis an- spruchsvoller produktbezogener Benchmarks vorgese- hen. Diese leiten sich von der Durchschnittsleistung der 10 Prozent effizientesten Anlagen in Europa ab. Damit wird sich die kostenlose Zuteilung künftig an den tech- nisch-wirtschaftlichen Minderungspotenzialen orientie- ren. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 68): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der durchschnittlichen Vergütung pro Kilowattstunde für Wind- energieanlagen an Land in Großbritannien, und wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung für Windenergieanlagen an Land in Deutschland? Die durchschnittliche Vergütung in Deutschland ent- spricht dem gewichteten Mittel des EEG-Tarifs für alle bis 2011 installierten Anlagen. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Institutes für System- und Innovationsforschung, ISI, auf Basis des Anlagenregisters der BNetzA ergibt sich hier eine durchschnittliche Vergütung von 8,92 Cent je Kilo- wattstunde. Für im Jahr 2011 neu installierte Anlagen betrug die Vergütung 9,51 Cent je Kilowattstunde. Die durchschnittliche Vergütung in UK entspricht der Summe aus Großhandelsstrompreis – 5,405 Cent je Kilo- wattstunde in 2011 –, dem Preis für „Renewable Obliga- tion Certificates, ROCs“ – 5,563 Cent je Kilowattstunde in 2011 – sowie der Befreiung von der Stromsteuer „Cli- mate Change Levy, CCL“ – 0,558 Cent je Kilowattstunde in 2011. Somit betrug die durchschnittliche Gesamtvergü- tung für Wind onshore im Jahr 2011 in UK 11,526 Cent je Kilowattstunde, Berechnungen des ISI. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 69): Wie hoch sind die durchschnittlichen täglichen Kosten der Marktprämie bzw. der Managementprämie, die bereits durch die im Juni 2012 gemeldeten Erneuerbaren-Energien-Anlagen entstehen, und welche Gesamtkosten erwartet die Bundesre- gierung für dieses Jahr? Nach Informationen der Übertragungsnetzbetreiber, ÜNB, sind für den Monat Juni 22 817 Megawatt instal- lierte Leistung für die Marktprämie angemeldet. Unter der Bedingung, dass diese Mengen bis zum Jahresende in der Marktprämie bleiben, die Mengen in den Monaten Januar bis Mai geringer waren und bei Berücksichtigung der von den ÜNB im Trendszenario der Mittelfristpro- gnose 2012 bis 2016 angesetzten Vollbenutzungsstun- den, belaufen sich die Kosten der Managementprämie auf durchschnittlich rund 1,2 Millionen Euro pro Tag, gut 3 Prozent der gesamten EEG-Differenzkosten. 21848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Bei der Einführung der Marktprämie war klar, dass im Vergleich zum Verkauf der EEG-Strommengen durch die ÜNB an der Strombörse zusätzliche Kosten entste- hen würden. Dem gegenüberzustellen sind allerdings wegfallende Kosten der ÜNB bei der Wälzung des übri- gen EEG-Stroms. Zusätzlich sieht das EEG eine starke jährliche Absenkung der Managementprämie vor, bei Wind und PV im Schnitt um etwa 16 Prozent pro Jahr. Anders als bei den EEG-Vergütungen gilt dies auch für Bestandsanlagen. Für eine Änderung der Management- prämie bedarf es keiner Gesetzesänderung, da hierfür eine Verordnungsermächtigung im EEG nach § 64 f Abs. 3 besteht. Wie sich die Gesamtkosten dieses Jahr entwickeln, hängt von der weiteren Entwicklung der Direktvermark- tung ab. Das Fraunhofer-Institut für System- und Inno- vationsforschung, ISI, schätzt die in diesem Jahr über die Marktprämie vermarktete Strommenge auf rund 57 Ter- rawattstunden, was im Jahr 2012 zu Gesamtkosten von bis zu 465 Millionen Euro führen könnte. Die Bundesre- gierung wird die Entwicklung bei der Marktprämie sorg- fältig beobachten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/9888, Fragen 70 und 71): Welchen Kraftstoff verwendet das im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Bildung und For- schung eingesetzte Ausstellungsschiff „MS Wissenschaft“, das derzeit mit einer Ausstellung zur Forschung für nachhal- tige Entwicklungen anlässlich des „Wissenschaftsjahrs 2012 – Zukunftsprojekt Erde“ unterwegs ist, und welche Ökobilanz weist dieser Kraftstoff auf? Wie viel CO2 hat die „MS Wissenschaft“ pro Besucher des Schiffes in den Wissenschaftsjahren 2009, 2010 und 2011 emittiert, und wie viel CO2 wird die „MS Wissenschaft“ auf der vorgesehenen Ausstellungsreise 2012 pro zurückgelegtem Kilometer emittieren? Zu Frage 70: Die „MS Wissenschaft“ wird von der Initiative „Wis- senschaft im Dialog“ als Auftragnehmer betrieben. Nach Angaben von „Wissenschaft im Dialog“ tankt das Schiff Dieselkraftstoff/Gasöl (zum Beispiel schwefelfrei, maximal 10 parts per million/EN 590) für die Binnen- schifffahrt. Laut Umweltdatenbank werden zwischen etwa 200 Grad Celsius und 400 Grad Celsius siedende Fraktio- nen als Gasöle bezeichnet (Leicht-, Schwer-, Vakuum- gasöl). Auf dem internationalen Mineralölmarkt werden unter diesem Begriff die Mitteldestillate Dieselkraftstoff und Heizöl EL verstanden. Greenergy-Diesel (schwefel- frei): Dieser Dieselkraftstoff auf Rohölbasis enthält ma- ximal 10 parts per million Schwefel. Schwefelfreier Gre- energy-Diesel übertrifft in allen Punkten die europäische Norm für Dieselkraftstoff EN 590. Er ist in jedem Die- selmotor ohne technische Umstellungen sofort einsetz- bar. Schwefelfreier Dieselkraftstoff reduziert unter ande- rem die Partikelmasse um bis zu 40 Prozent gegenüber Diesel der EN 590 und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Schadstoffemissionen durch Kraft- stoffe/Verkehr. Zu Frage 71: Der Gasölverbrauch für die diesjährige Tour der „MS Wissenschaft“, auf der 3 550 Kilometer zurückgelegt werden sollen, wird von „Wissenschaft im Dialog“ auf circa 35 000 Liter geschätzt. Da das Schiff auch in Lie- geposition Strom, also Gasöl, verbraucht, ist eine theore- tische Umrechnung über Faktor 2,63 Kilogramm CO2- Ausstoß bei Verbrennung eines Liters Dieselkraftstoff anzunehmen. Pro Kilometer ergäbe sich so ein Wert von 25,93 Kilogramm CO2 pro Kilometer. Legt man den gleichen Faktor zugrunde, ergibt sich für die Jahre 2009 und 2010 ein CO2-Ausstoß pro Besu- cher in Höhe von 0,88 Kilogramm, im Jahr 2011 in Höhe von 1,28 Kilogramm pro Besucher. Insgesamt ist der CO2-Verbrauch der „MS Wissen- schaft“ um ein Vielfaches niedriger, als es bei einem ver- gleichbaren Transport über die Straße der Fall wäre. Die Ausstellung hat in der Vergangenheit in Deutschland und im benachbarten Ausland jedes Jahr zwischen 30 und 60 Städte angefahren und bis zu 100 000 Besucher im Jahr erreicht, insbesondere Familien und Schulklassen. Ein Lkw-Transport, für den zwei bis drei 40 000-Tonner benötigt würden, hätte allein für den Transport eine vier- mal schlechtere CO2-Bilanz. Hinzu kommen die erhebli- chen Verbrauchskosten, die durch den vielfachen Auf- und Abbau jeweils vor Ort entstehen würden und die durch die Wahl des Schiffs als Ausstellungsort nahezu komplett eingespart werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/9888, Fragen 72 und 73): Welcher Aufwand ist dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, dadurch entstanden, dass die Anmel- dung zum Seminar von Dr. Annette Schavan an der Freien Universität Berlin im Wintersemester 2011/2012 über die dienstliche E-Mail-Adresse der Bundesministerin abgewickelt wurde (vergleiche www.fu-berlin.de/vorlesungsverzeichnis/ ws11/12) und die eingehenden E-Mails entsprechend betreut und bearbeitet wurden? Wann und auf welcher Grundlage ist eine Zustimmung erteilt worden, die Anmeldung zu Seminaren im Rahmen der – privaten – Honorarprofessur von Bundesministerin Dr. Annette Schavan über die dienstliche E-Mail-Adresse von Dr. Annette Schavan beim BMBF abzuwickeln? Zu Frage 72: Die Anmeldungen zum Seminar dienen ausschließ- lich der Information der Ministerin. Dem Bundesminis- terium für Bildung und Forschung entsteht hierdurch kein zusätzlicher Aufwand. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21849 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 73: Regelungen für die Verwendung dienstlicher E-Mail- Adressen von Mitgliedern der Bundesregierung sind we- der im Bundesministergesetz noch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung oder der Ge- meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien enthalten. Im Übrigen erfolgt die Durchführung der Lehrtätigkeit im Rahmen der Honorarprofessur im Ein- klang mit den Regelungen des Bundesministergesetzes. Um auch für diese Aufgabe innerhalb der vielfältigen Verpflichtungen der Ministerin eine konsistente und zü- gige Information sicherzustellen, wurde hierfür ebenfalls der zentrale Account gewählt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/9888, Frage 74): Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand der für 2012 angekündigten Öffentlichkeitskampagne des Bil- dungs- und Forschungsministeriums im Rahmen der nationa- len Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwach- sener in Deutschland? Aufgrund der Ergebnisse der leo.Level-one-Studie zum funktionalen Analphabetismus Erwachsener in Deutschland haben Frau Bundesministerin Dr. Schavan und der Präsident der KMK zu einer gemeinsamen natio- nalen Strategie für Grundbildung und Alphabetisierung von Bund, Ländern und wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen („weitere Partner“) als einem breiten gesell- schaftlichen Bündnis aufgerufen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, beabsichtigt, als Teil der gemeinsamen Strategie 2012 eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema des funktionalen Analphabetismus durchzuführen. Die Kampagne wird ihr Hauptaugenmerk auf Fernsehspots richten. Dabei wird auch die Gruppe der „Helfer“ mit angesprochen werden, die im Alltag von Betroffenen in schwierigen Situationen beim Lesen oder Schreiben aus- helfen. Zur Kampagne gehört auch ein Internetauftritt, der Betroffene und Interessierte zu den unterschiedlichs- ten Angeboten und Informationen im Bereich Alphabeti- sierung leitet. Für die Vorbereitung der Kampagne waren und sind eine Vielzahl von Partnern einzubeziehen. Die Abstim- mungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Projekt „iChance“, welches als Teil dieser Öffent- lichkeitskampagne im Internet jüngere Betroffene an- spricht, läuft bereits seit April 2012. Weiterhin wurde die Finanzierung und Erweiterung des ALFA-TELEFONS für die Laufzeit der Kampagne verstetigt, als eine wich- tige Voraussetzung für die erste Kontaktaufnahme von Betroffenen. Beide Maßnahmen werden vom Bundes- verband Alphabetisierung und Grundbildung, BVAG, umgesetzt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/9888, Frage 75): Welche Tagungen von Bildungsträgern mit dem Gegen- stand der Netzwerkbildung hat die Bundesregierung anhand welcher Kriterien in dieser Legislaturperiode gefördert? Mit dem BMBF-Förderschwerpunkt – 2007 bis 2012 – wurden wesentliche Impulse im Bereich Netzwerkbil- dung in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit in Deutschland gesetzt. Die über 100 geförderten Pro- jekte des Förderschwerpunktes haben mit der Verknüp- fung von Wissenschaft und Praxis – hauptsächlich Bildungsträger –, die in allen 24 Verbünden struktureller Bestandteil war, die Netzwerkbildung und somit die nachhaltige Nutzung der Ergebnisse befördert. Die Aktivitäten, die im Rahmen der Projekt- und Transferarbeit in Angriff genommen wurden, beinhalte- ten auch stets eine Netzwerkbildung. Alle Projekte führ- ten solche Projektveranstaltungen durch, um die Projekt- ergebnisse lokal und/oder bundesweit zu präsentieren. Die Veranstaltungen wurden als elementare Bestandteile der Projekte über die bewilligten Mittel durch das BMBF gefördert. Grundlage hierfür waren die Förder- kriterien des Förderschwerpunktes „Forschung und Ent- wicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Er- wachsener“. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9888, Frage 76): Wann beabsichtigt die Bundesregierung das sogenannte Lissabon-Ziel, das 2010 verfehlt wurde, unter Angabe der dazu eingeleiteten und vorgesehenen Maßnahmen im Einzel- nen zu erreichen, und wie ist in diesem Zusammenhang der Sachstand – unter Angabe des vorgesehenen Beginns der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die von der Koalition ursprünglich für diese Legislaturperiode vorgesehen war? Die aktuelle EU-2020-Strategie, die auf der Lissabon- Strategie aufbaut, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 3 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren. Nachdem die FuE-Intensität in Deutschland in den Jahren vor 2005 nur minimal gestiegen ist, beträgt die jährliche Steige- rung seither durchschnittlich 0,75 Prozentpunkte. Insbe- sondere seit 2008 ist ein deutliches Wachstum der FuE- Ausgaben der Wirtschaft und des Staates festzustellen. 2010 betrug die FuE-Intensität in Deutschland 2,82 Pro- zent. Zwar ist das der gleiche Prozentwert wie im Vor- jahr, aber aufgrund des sehr starken Wirtschaftswachs- tums im Jahr 2010 steht dahinter eine erneute enorme Steigerung der FuE-Investitionen. Im Rahmen der Strategie „EU 2020“ hat die EU- Kommission aktuell eine „Empfehlung für eine Empfeh- lung des Rates zum Nationalen Reformprogramm 21850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Deutschland 2012“ vorgelegt. Insbesondere im Bereich Bildung und Forschung ist die Stellungnahme für Deutschland positiv. Gelobt wird unter anderem der ge- steigerte finanzielle Aufwand für Bildung und For- schung. Positiv bewertet die EU-Kommission, dass Deutschland bei der Umsetzung des angestrebten Ziels, die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung und For- schung zu steigern, „auf gutem Weg“ sei. Das zugrunde liegende Arbeitspapier stellt fest, dass Deutschland laut Europäischem Innovationsanzeiger bei Innovationen in- nerhalb der EU einen Spitzenplatz einnimmt und das Ziel, 3 Prozent des BIP für FuE aufzuwenden, fast er- reicht hat. Bezüglich der Einführung einer steuerlichen Förde- rung von Forschung und Entwicklung haben sich keine Änderungen des Sachstands ergeben. Über die Einfüh- rung wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung des gebotenen Konsolidierungskurses und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung entscheiden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9888, Frage 77): Wie ist der aktuelle Sachstand der Vorschläge bzw. der Gespräche mit den Bundesländern hinsichtlich einer mögli- chen BAföG-Anhebung auf Grundlage des 19. BAföG- Berichtes – unter Angabe des gegebenenfalls vorgesehenen Zeitpunktes und der gegebenenfalls vorgesehenen Steigerung –, und welche Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer und bei der Bewilligung von Auslands- BAföG, haben sich im Hinblick auf Medienberichte („Leich- ter, aber nicht schneller“, Spiegel Online, 1. Juni 2012) erge- ben, wonach insbesondere „die Formblattverordnung“ des Bundes geändert und das „E-Government-Gesetz“ verab- schiedet werden müsste? Die Regierungskoalition hat bereits mit dem 22. und 23. BAföG-Änderungsgesetz strukturelle und finanzielle Verbesserungen im BAföG umgesetzt, die sich in den Daten des 19. BAföG-Berichtes widerspiegeln. Gleich- wohl hat das Bundesministerium für Bildung und For- schung, BMBF, mit den Ländern einen Meinungsaus- tausch über deren Erwartungen weiterer BAföG- Verbesserungen und die dafür bestehende Mitfinanzie- rungsbereitschaft aufgenommen. Das erforderliche klare Bekenntnis aller Länder, ihren Mitfinanzierungsanteil von 35 Prozent nach § 56 BAföG auch für ein weiteres BAföGÄndG aufzubringen, ist bisher ausgeblieben. Es sind daher weitere Gespräche mit den Ländern notwen- dig. Was die Frage der Bearbeitungsdauer von BAföG- Anträgen und der Onlineantragstellung anbelangt, kann ich Folgendes klarstellen: Die angemahnte Änderung der Formblattverordnung hat es längst gegeben. Mit der zum 5. April 2011 in Kraft getretenen BAföG-FormblattVwV wurden die Antrags- formblätter entsprechend des Änderungsbedarfs auf- grund des 23. BAföGÄndG grundlegend angepasst. Er- fahrungen aus der Verwaltungspraxis wurden in den Überarbeitungsprozess eingebracht und die Formblätter wurden übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestaltet. In die Überarbeitung einbezogen wurden auch die Ver- besserungsvorschläge, die im Abschlussbericht „Einfa- cher zum Studierenden-BAföG (März 2010)“ des Natio- nalen Normenkontrollrates, NKR, enthalten sind. Die Verabschiedung des „E-Government-Gesetzes“ ist nicht Voraussetzung für die Bereitstellung sinnvoller Onlineanwendungen im Zusammenhang mit der BAföG-Antragstellung, die im Übrigen in alleiniger Ver- antwortung der Länder liegt. Hier haben beispielsweise Bayern und Hessen den Beweis erbracht, dass sehr wohl bereits Möglichkeiten bestehen, die allerdings noch nicht von allen Ländern genutzt werden. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fragen 78 und 79): Welche Giftstoffe plant die Deutsche Gesellschaft für In- ternationale Zusammenarbeit, GIZ, GmbH aus Bhopal nach Deutschland zu importieren, und in welchen Anlagen in Deutschland ist eine vollständige Vernichtung sichergestellt? Über welche Transportmittel gelangen diese Giftstoffe zur Vernichtung in die Anlagen, und handelt es sich um eine ein- malige Angelegenheit? Zu Frage 78: Die indische Regierung beabsichtigt, GIZ-lnternational Services, GIZ-IS, den für das Drittgeschäft zuständigen Zweig der Gesellschaft für Internationale Zusammenar- beit, GIZ, mit der umweltgerechten Entsorgung von ge- fährlichen Abfällen aus Bhopal zu beauftragen. Dabei geht es nach Angaben der indischen Seite um insgesamt 350 Tonnen kontaminierten Bodens, die vor dem Indus- trieunfall bei der Union Carbide India Limited, UCIL im Jahr 1984 angefallen sind und umweltgerecht beseitigt werden müssen. In Indien ist eine sachgerechte Entsor- gung derzeit technisch nicht möglich. Das betreffende Bodenmaterial ist nach den der GIZ-IS vorliegenden Analysen mit den als Insektiziden verwen- deten Substanzen Carbaryl und Hexachlorcyclohexan, HCH, sowie Lösungsmitteln und Schwermetallen belas- tet. Ein Teil des Bodenmaterials ist darüber hinaus mit Quecksilber kontaminiert. Für die Entsorgung der Abfälle käme nach Einschät- zung der GIZ eine Reihe von Sondermüllverbrennungs- anlagen in Deutschland infrage. Durch die in diesen An- lagen vorhandene Technik wäre bei einer Beseitigung der Abfälle ein hohes Schutzniveau gegen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherge- stellt. Zu Frage 79: Sollte das oben genannte Drittgeschäft von GIZ-IS zustande kommen, soll der Transport auf Wunsch der Regierung des indischen Bundesstaats Madhya Pradesh auf dem Luftweg durchgeführt werden. Hierzu würden Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21851 (A) (C) (D)(B) nach Auskunft von GIZ-IS die betreffenden Abfälle nach den UN-Richtlinien für den Transport von gefährli- chen Gütern in speziell geprüfte Behälter verpackt und gekennzeichnet werden. In diesem Fall kämen Spezial- fässer aus Polyethylen mit einer zusätzlichen Ausklei- dung, ebenfalls aus Polyethylen, zum Einsatz. Diese Fässer mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern würden in der Sondermüllverbrennungsanlage über För- derbänder ungeöffnet in die Verbrennungseinrichtung transportiert und dort beseitigt werden. Nach Angaben von GIZ-IS handelt es sich um eine einmalige Angelegenheit. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 80): Unterstützt die Bundesregierung den aktuellen Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zu Art. 6 (25 Prozent Bundled-Flexibility-Lösung, Anrechnung Early Actions, …) der Energieeffizienzrichtlinie, und trifft es zu, dass sich Deutschland auf EU-Ebene bei Art. 4 nicht nur für eine Sen- kung der jährlichen Sanierungsrate von 3 auf 2,5 Prozent, son- dern auch für eine Definition von „öffentlichen Gebäuden“ einsetzt, die ausschließlich die Gebäude der Bundesministe- rien umfassen würde – und Deutschland demnach bis 2020 gerade einmal 37 Bundesgebäude sanieren müsste? Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen im Rat dafür eingesetzt, dass im Rahmen von Art. 6 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie, EED, sogenannte Early Actions ab dem 1. Januar 2009 umfassend auf die Ener- gieeinsparquote von 1,5 Prozent per annum angerechnet werden dürfen, im Gegenzug aber die weiteren Flexibili- sierungsmechanismen einem 20-Prozent-Cap unterlie- gen (derzeitiger Ratsvorschlag: 25 Prozent). Im Rahmen von Art. 4 EED befürwortet die Bundesre- gierung eine energetische Sanierungsrate von 2 Prozent pro Jahr für alle Nichtwohngebäude, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen und von ihr genutzt werden. Da- mit ist keine Beschränkung auf Gebäude der „zentralstaat- lichen Verwaltungsebene“ verbunden. Diese wird jedoch von der Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten gefordert. Die Definition „zentralstaatliche Verwaltungsebene“ um- fasst nicht nur die Bundesministerien, sondern alle Nicht- wohngebäude in Bundesliegenschaften. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 81): Welche konkreten Inhalte außer einer Veränderung der Haftung für Netzbetreiber beim Anschluss von Offshorewind- parks soll die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. Mai 2012 angekündigte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes haben, und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für diese Novelle geplant? Kern der angekündigten Novelle des Energiewirt- schaftsgesetzes, EnWG, wird die Regelung zur Haftung beim Anschluss von Offshoreerzeugungsanlagen sein. Daneben wird der Gesetzentwurf Klarstellungen im Zu- sammenhang mit der Novelle 2011 beinhalten. Zudem wird derzeit geprüft, Instrumente zur Erleichterung der zeitnahen und planbaren Refinanzierung von Investitio- nen mit aufzunehmen. Die Novelle soll noch im Sommer auf den Weg gebracht werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9888, Frage 82): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Investitionen in die Stromnetze – exklusive der durch die Offshorewindkraft entstandenen Kosten – durch die Übertragungsnetzbetreiber zwischen 1990 und 2011, aufge- schlüsselt nach Jahren, und welchen Anteil hatten die einzel- nen Betreiber an diesen? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den tat- sächlich vorgenommenen jährlichen Investitionen in die Stromnetze für den Zeitraum von 1990 bis 2011 vor. Ab Wirksamwerden der Anreizregulierungsverord- nung, ARegV, im Jahr 2008 haben die Übertragungs- netzbetreiber auf Grundlage des § 23 ARegV bei der Bundesnetzagentur sogenannte Investitionsbudgets be- antragt. Für die Jahre 2008 und 2009 hat die Bundesnetzagen- tur folgende Gesamtbeträge (exklusive der für Offshore- windkraft geplanten Kosten) genehmigt: – 2008: 4 109 605 220 Euro – 2009: 2 610 837 692 Euro (Keine große Abweichung zu den beantragten Zah- len). Für die Jahre 2010 und 2011 liegen aufgrund eines Gerichtsverfahrens, das erst im Februar 2012 durch Ver- gleich abgeschlossen worden ist, noch keine Genehmi- gungen seitens der Bundesnetzagentur vor. Beantragt wurden von den Übertragungsnetzbetreibern folgende Kosten: – 2010: 884 708 798 Euro – 2011: 4 726 700 000 Euro. Anlage 53 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Druck- sache 17/9888, Fragen 83 und 84): Wie hoch waren die Kosten, um der Bundestagsabgeord- neten C. R. von Tripolis, Libyen, bis zur Grenze nach Tune- sien gepanzerte Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen (Spiegel Online vom 6. Juni 2012)? Wer trägt die Kosten für die Bereitstellung von gepanzer- ten Fahrzeugen für die Bundestagsabgeordnete C. R.? 21852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 83: Da für den Vorgang keine Fahrzeuge angemietet wur- den, beschränken sich die aus dem Bundeshaushalt zu tragenden Kosten im Wesentlichen auf die Betriebskos- ten der benutzten Dienstwagen. Darüber hinausgehende Kosten, unter anderem für die Fahrzeuge der libyschen Polizei und des libyschen Außenministeriums, lassen sich nicht genau beziffern. Zu Frage 84: Die Kosten werden durch das Auswärtige Amt getra- gen. Anlage 54 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9888, Frage 85): Welche EU- und anderen internationalen Projekte, wie die Mission zur Ausbildung libyscher Polizisten durch Jordanien, werden zurzeit nach Kenntnis der Bundesregierung zur Stär- kung des Sicherheitssektors und der Waffenkontrolle in Li- byen durchgeführt, und zu welchen derartigen Projekten leis- tet die Bundesregierung Unterstützung (wenn möglich, nach Projekt und Höhe der Mittelzuwendung aufschlüsseln)? Zur Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen, UNSMIL, gehören Polizeiberater, die das liby- sche Innenministerium beraten, unter anderem bei der Gestaltung von polizeilichen Aus- und Fortbildungskur- sen, bei der Absicherung von Wahlen und bei der wirt- schaftlichen Beschaffung von Material und Ausrüstung. UNSMIL und der Minenräumungsdienst der Vereinten Nationen, UNMAS, unterstützen das libysche Verteidi- gungsministerium bei der Erarbeitung eines Programms zur Registrierung von Waffen. Bei der Ausbildung libyscher Polizisten durch Jorda- nien handelt es sich um ein bilaterales Vorhaben der jor- danischen Regierung, zu dem der Bundesregierung keine näheren Informationen vorliegen. Weitere interna- tionale Vorhaben zur Stärkung des libyschen Sicher- heitssektors sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Europäische Union engagiert sich derzeit insbe- sondere für eine Verbesserung des Grenzschutzes in Libyen. Sie hat im Rahmen der internationalen Arbeits- teilung unter dem Dach der Vereinten Nationen die fe- derführende Zuständigkeit für diesen Bereich übernom- men. Entlang der langen libyschen Grenzen erfolgen derzeit nur unzureichende Kontrollen gegen den Schmuggel von Menschen, Waffen und Drogen. An ei- ner Erkundungsmission der EU, die ihren Abschlussbe- richt in nächster Zeit vorstellen wird, hat auch ein über das Auswärtige Amt entsandter deutscher Experte teilge- nommen. Über konkrete, weiterführende Maßnahmen wird in den nächsten Wochen auf Grundlage des Ab- schlussberichts in Brüssel beraten werden. Die Bundesregierung leistet zudem bilaterale Bei- träge zur Verbesserung der Sicherheitslage in Libyen. Die Proliferation von Waffen bedeutet eine große He- rausforderung. Seit dem Ende der Kampfhandlungen ist Libyen daher prioritär für deutsche Unterstützungsmaß- nahmen im Bereich der Nichtverbreitung, der konventio- nellen Rüstungskontrolle und des humanitären Minen- räumens. Bis jetzt hat die Bundesregierung dafür bereits rund 2,8 Millionen Euro eingesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Vorhaben: Gemeinsam mit den USA Aufbau der neuen nationalen Behörde für Minenräumung, Kampfmittelbeseitigung und Kleinwaffenkontrolle (Li- byan Mine Action Center – LMAC) (750 000 Euro), Kampfmittelbeseitigung und Gefahrenaufklärung der Bevölkerung (über 1,3 Millionen Euro). 2012 sind wei- tere Projekte im Wert von über 750 000 Euro geplant, Logistische Unterstützung bei der Inspektion und Siche- rung von Chemiewaffen (ca. 600 000 Euro) und Ausrüs- tungshilfe (90 000 Euro). Eine weitere Ausrüstungshilfe (Wert bis 400 000 Euro) ist in Vorbereitung. Die Bundesregierung hat zudem Mitte Mai 2012 ge- meinsam mit dem Büro für Nuklearsicherung, Office of Nuclear Security ONS, der Internationalen Atomener- gieorganisation IAEO einen Besuch in Tripolis durchge- führt. Dabei wurden mit der libyschen Atomenergiebe- hörde Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherung des zivilen Kernforschungszentrums Tadschura, hochradio- aktiver Strahlenquellen und zur Verhinderung des Schmuggels von Nuklearmaterial erörtert. Erste bilate- rale Maßnahmen und Beiträge zu lAEO-Aktivitäten sind noch 2012 geplant. Anlage 55 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 86): Welche konkreten Positionen wird die Bundesregierung in Bezug auf die mittel- und langfristige Weiterentwicklung der Europäischen Union auf dem Europäischen Rat Ende Juni 2012 vertreten, und inwiefern findet diesbezüglich eine vor- herige Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten statt? Bei Gesprächen während des informellen Europäi- schen Rats am 23. Mai 2012 bestand Konsens, dass die Wirtschafts- und Währungsunion in eine neue Phase überführt werden muss. Die Wirtschaftsunion muss ge- stärkt werden, um sie mit der Währungsunion besser in Einklang zu bringen. Der Präsident des Europäischen Rats wird daher für den Europäischen Rat im Juni – in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Euro- päischen Kommission, dem Präsidenten der Euro- Gruppe und dem Präsidenten der Europäischen Zentral- bank – einen Bericht mit möglichen Bausteinen und ei- ner Arbeitsmethode zur Erreichung dieses Ziels vorstel- len. Dieser Bericht liegt noch nicht vor. Eine entspre- chende Positionsbestimmung wird die Bundesregierung nach Vorlage vornehmen. Der Europäische Rat wird in den kommenden Wo- chen im etablierten Verfahren durch den Ausschuss der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21853 (A) (C) (D)(B) Ständigen Vertreter und den Allgemeinen Rat vorberei- tet. Der Bundestag wird dabei im üblichen Verfahren un- terrichtet. Anlage 56 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 87): Inwiefern sind die Aussagen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Europäischen Kommission perspekti- visch mehr Kompetenzen übertragen zu wollen, eine Abkehr von der von ihr am 2. November 2010 am College d’Europe in Brügge bekanntgemachten „Unionsmethode“, die de facto eine Schwächung der Europäischen Kommission beinhaltete? Als die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im No- vember 2010 die Unionsmethode vorgestellt hat, ging es ihr nicht um eine Schwächung der Kommission, sondern um eine Beschreibung des besonderen Zusammenwir- kens von Mitgliedstaaten und EU-Institutionen im Rah- men der in den geltenden europäischen Verträgen nieder- gelegten Zuständigkeitsverteilung. Es ging ihr darum, deutlich zu machen, dass wir Europa gemeinsam voran- bringen müssen, durch abgestimmtes solidarisches Han- deln – jeder in seiner Zuständigkeit, alle für das gleiche Ziel. Daran hat sich nichts geändert. Heute geht es aber nicht um die Beschreibung eines Istzustandes, sondern um Zukunftsperspektiven. Es geht um die Lehren aus der Schuldenkrise im Euro-Raum und die Fortentwick- lung der Wirtschafts- und Währungsunion hin zu einer nachhaltigen Stabilitätsunion. Dies erfordert aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Vertiefung der Inte- gration – mindestens innerhalb der Euro-Zone. Dies er- fordert also, wie die Bundeskanzlerin und auch der Bun- desminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, betont haben, „mehr Europa“ als wir es heute haben. Anlage 57 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab- geordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 88): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom russischen Parlament am 6. Juni 2012 beschlossene Einschränkung des Demonstrationsrechts, und wie wird sie diese Bewertung ge- genüber Russland auf der bilateralen Ebene sowie in der EU und im Europarat thematisieren? Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehören zu den elementaren Grundrechten. Die Verschärfung des Ver- sammlungsrechts ist das falsche Signal an die Bürger in Russland. Sie lässt Zweifel an einer Demokratisierung des Landes aufkommen. Statt Meinungsvielfalt und den Wettbewerb der Ideen zu fördern, vergrößert die russi- sche Führung die Kluft zwischen Staat und Bürgern. Die Bundesregierung bedauert, dass die Mehrheit des Parla- ments und Präsident Putin die Kritik des russischen Menschenrechtsrates und der Opposition an der Geset- zesänderung übergangen haben. Die Bundesregierung wird ihre kritische Haltung in bilateralen Gesprächen mit der russischen Regierung zum Ausdruck bringen und sich dabei mit ihren Partnern in der Europäischen Union eng abstimmen. Die Kritik der Bundesregierung hat der Koordinator für die deutsch-russische zivilgesellschaftli- che Zusammenarbeit, Dr. Andreas Schockenhoff, MdB, bereits vor der zweiten Lesung des Gesetzes in der Duma deutlich gemacht. Die Bundesregierung verfolgt auch im Europarat auf- merksam die Entwicklung der Meinungs- und Versamm- lungsfreiheit in Russland. In den Gremien des Europa- rats, vor allem dem Ministerkomitee, setzt sie sich in geeigneter Weise dafür ein, dass Verletzungen der von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantier- ten Grundrechte durch Russland beendet werden. Insbe- sondere bestärkt sie den Europarat und seine Repräsen- tanten darin, derartige Verletzungen mit der russischen Führung zu thematisieren. Zudem wird sie auch künftig Maßnahmen des Europarats zur Behebung von Rechts- staatsdefiziten in seinen Mitgliedstaaten, darunter auch in Russland, unterstützen. Anlage 58 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 89): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Meldungen aus Afghanistan, wonach Taliban-Kämpfer die Schließung der staatlichen Schulen in der Provinz Ghazni, in der die Verant- wortung für die Sicherheit bereits an die afghanischen Behör- den übergeben worden ist, angeordnet haben, nachdem dort Motorräder ohne Nummernschilder von Regierungsstellen be- schlagnahmt worden waren, und dass daraufhin die Schulen geschlossen haben, und wie ist dieser Vorgang mit Beteuerun- gen der Bundesregierung zu vereinbaren, dass nur solche Ge- biete von ISAF in afghanische Verantwortung übergeben wer- den, in denen die afghanischen Behörden die Sicherheit der Bevölkerung tatsächlich garantieren können? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse zu den geschilderten Ereignissen in Ghazni vor. Mit Verkündung der dritten Tranche der Transition befinden sich erst 6 von 19 Distrikten der Provinz Ghazni in der Transition. Zuständig für die Beurteilung der Frage, ob Distrikte oder eine Provinz in afghanische Sicherheitsver- antwortung übergeben werden können, ist das sogenannte Joint Afghan-NATO Inteqal Board, JANIB. Dieses trifft seine Entscheidungen auf der Basis einer Beurteilung der Übergabereife der jeweiligen Provinz, welche sich auf ge- meinsam ausgearbeitete Kriterien stützt. Für die Übergabe verbindlich ist jedoch allein die souveräne Entscheidung der afghanischen Regierung. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Fragen 90 und 91): An welchen Punkten scheiterte die Einigung innerhalb der Bundesregierung über die 2010 angekündigten roten Linien für Datenschutz im Internet, und welche Auswirkungen hat der of- fensichtlich innerhalb der Bundesregierung bestehende Dissens zu diesem Thema auf die Verhandlungen über die Datenschutz- 21854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Grundverordnung der Europäischen Union, bei der es ebenfalls um die Reform des Datenschutzes im Internet geht? Mit welchen Forderungen versucht die Bundesregierung den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den Datenschutz im Bereich des Polizei- und Strafrechts bei den Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform gerecht zu werden, und wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass sie sich in den Verhandlungen für einen Ausschluss der „Gefahrenabwehr außerhalb des Strafrechts“ aus dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverord- nung einsetzt, obwohl sie in diesem Bereich auch die geplante EU-Richtlinie für nicht anwendbar hält? Zu Frage 90: Die Überlegungen der Bundesregierung zu dem Ent- wurf eines Gesetzes zur Verhinderung von schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht und zu Veröffent- lichungen im Internet, dem sogenannten Rote-Linie-Ge- setz, wurden von den Ressorts in einen größeren Zusam- menhang gestellt. Dabei wurden auch Grundsatzfragen des Datenschutzrechts erörtert. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden nun im Rahmen der Erörterungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung (KOM(2012) 11 endg.) am 25. Januar 2012 auf europäischer Ebene einbezogen. Zu Frage 91: Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung (KOM(2012) 11 endg.) nicht für einen Ausschluss der „Gefahrenabwehr außer- halb des Strafrechts“ aus dem Anwendungsbereich, son- dern für eine klare Bestimmung des Anwendungs- bereichs der Datenschutz-Grundverordnung einerseits und der vorgeschlagenen Datenschutzrichtlinie im Be- reich Polizei und Justiz (KOM(2012) 10 endg.) anderer- seits eingesetzt. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass es weder zu Schutzlücken noch für die Poli- zei- und Justizbehörden sowie die allgemeinen Ord- nungsbehörden zu untragbaren Abgrenzungsschwierig- keiten unterschiedlicher Rechtsregime kommt. In ihrer Stellungnahme vom 9. Mai 2012 zu Art. 2 Abs. 2 Buchstabe e des Vorschlags für eine Datenschutz- Grundverordnung hat die Bundesregierung ausgeführt, dass zu den Aufgaben der deutschen Polizeibehörden neben der Verfolgung und Verhütung von Straftaten die Gefahrenabwehr außerhalb des Strafrechts gehört. Die- ser auch in der Praxis sehr wichtige Teil der polizeili- chen Aufgabenerfüllung dürfte vom Anwendungs- bereich der Richtlinie nicht umfasst sein. Es stellt sich dann jedoch die Frage, ob insoweit die Datenschutz- Grundverordnung für Aufgaben der polizeilichen Gefah- renabwehr, die nicht in der Verhütung von Straftaten bestehen, gelten soll, die jedoch für den Bereich der poli- zeilichen Datenverarbeitung nicht passend erscheint. Hier ist eine klare Bestimmung des Anwendungs- bereichs der beiden Rechtsakte dringend erforderlich. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 92): Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des For- schungsvorhabens der Schufa Holding AG, zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden Daten aus den sozialen Netzwerken heranzuziehen, die gegenwärtigen Datenschutz- bestimmungen für ausreichend, und wenn nicht, welche kon- kreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Auswertung ihrer Daten zu diesen Zwecken? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis vom konkre- ten Inhalt des zwischen der Schufa und dem Hasso- Plattner-Institut vereinbarten Forschungsauftrages. Soweit zur Umsetzung eines Forschungsauftrages die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezoge- ner Daten für Forschungszwecke erforderlich werden sollte, könnte dies auf der Grundlage des § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG, erfolgen mit der Konsequenz, dass die Daten nur für Forschungszwecke genutzt werden dürfen und alsbald anonymisiert werden müssen. Eine Veröffentlichung wäre nur mit Einwilli- gung möglich. Ob eine Auskunftei selbst zu einem späteren Zeit- punkt solche Daten verarbeiten darf, richtet sich nach § 29 BDSG. Wenn nicht im Einzelfall eine Einwilligung in die Datenverarbeitung vorliegt, ist bei allgemein zugängli- chen personenbezogenen Daten die Datenverarbeitung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG ausgeschlossen, wenn das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt. Bei den in sozialen Netzwerken eingestellten Daten wird man zunächst immer davon ausgehen müs- sen, dass sie nur zum privaten Gebrauch eingestellt wer- den, da soziale Netzwerke vorrangig als Kommunika- tionsplattformen für den privaten Informationsaustausch genutzt werden. Daraus folgt auch, dass hier offensicht- lich die Interessen der Betroffenen überwiegen. Hätten, wie von dem Forschungsprojekt ursprünglich offenbar umfasst, auch Daten aus Bereichen der sozialen Netzwerke, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne Einwilligung verarbeitet werden sollen, gilt dies natür- lich erst recht. Da es sich bei der hier in Rede stehenden Datenverar- beitung um eine Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich handeln würde, wäre für diese nach geltendem Recht die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des Lan- des gegeben, in dem die datenverarbeitende Stelle ihren Sitz hat. Das BDSG enthält bereits heute rechtliche Vorgaben. So enthält beispielsweise aufgrund einer Gesetzesände- rung in der letzten Legislaturperiode § 28 b BDSG die klare Vorgabe, dass nur Daten in den Score eingesetzt werden dürfen, die berechtigterweise erhoben und ge- speichert worden sind. Einer Speicherung stehen aber offensichtlich schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegen. Die Bundesregierung wird im Zusammenhang mit der Novellierung des europäischen Datenschutzrechts prü- fen, ob eine über die jetzige Rechtslage hinaus gehende Klarstellung sinnvoll ist. Der Vorgang macht erneut die Möglichkeiten der Nutzung von ins Internet gestellten personenbezogenen Daten deutlich und zeigt, wie wich- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21855 (A) (C) (D)(B) tig es ist, dass jeder selbst sehr sorgfältig prüft, welche Daten er ins Internet stellt und wer Zugriff darauf haben könnte. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Drucksa- che 17/9888, Frage 93): War die Bundesregierung bei der im November letzten Jahres angekündigten Entwicklung einer Software zur Quel- len-TKÜ mittlerweile erfolgreich? Das Bundeskriminalamt, BKA, wurde mit der Ein- richtung eines „Kompetenzzentrums Informationstech- nische Überwachung“, CC ITÜ, beauftragt. Dort soll die Software zur Durchführung von Quellen-TKÜ-Maßnah- men auf Grundlage einer mit den Ländern abgestimmten sogenannten Standardisierenden Leistungsbeschreibung, SLB, entwickelt werden. Um die anspruchsvolle Entwicklungsaufgabe erfüllen zu können, hat die Bundesregierung für das Haushalts- jahr 2012 beim Deutschen Bundestag zusätzliche Mittel und 30 Stellen/Planstellen beantragt. Da diese Stellen/ Planstellen noch qualifiziert gesperrt sind, konnte mit der Entwicklung der Software noch nicht begonnen wer- den. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/9888, Frage 94): Inwieweit tangiert das Urteil des Gerichtshofs der Euro- päischen Union vom 22. Juni 2010 zum Schengener Grenz- kodex die deutsche Praxis, entlang der Binnengrenzen oder in Zügen bis weit in das Staatsgebiet hinein – ohne dass beson- dere Umstände vorliegen würden – die Identität einer Person zu kontrollieren, und welche Einschränkungen existieren, wie im „Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen- Raums“ der EU-Kommission beschrieben (Ratsdok. 10223/12), zu diesen Kontrollen hinsichtlich der Polizeibefugnisse, bei- spielsweise nach Standort, Verkehrsmittel und Höchstgrenze der Kontrollen pro Tag, Woche oder Monat, Begrenzung des Gebiets, Festlegung einer Höchstgrenze für die Anzahl der je Zug zu kontrollierenden Wagen etc.? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, vom 22. Juni 2010 in der Rechtssache „Melki“ (Rs. C-188/10 und C-189/10) ist auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Cour des Cassation, Frankreich, ergangen. Danach sind polizeiliche Kontrollen im Rahmen der in Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15. März 2006, Schengener Grenzkodex, normierten Ausübung polizei- licher Befugnisse zulässig. Die polizeilichen Kontrollen seien so zu konzipieren, dass die Ausübung von Verhal- tens- und gefahrenunabhängigen Befugnisnormen nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen ent- falten könne. Die Befugnisnormen der Bundespolizei für Befragun- gen und Identitätsfeststellungen zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet sind im Bundespolizeigesetz normiert. Die Ausübung dieser nationalen Befugnisse erfolgt unter Einhaltung des unmittelbar anwendbaren Art. 21 Schengener Grenz- kodex, wonach die Ausübung polizeilicher Befugnisse stichprobenartig aufgrund polizeilicher Lageerkennt- nisse und Erfahrungen zur Bekämpfung grenzüber- schreitender Kriminalität ausdrücklich zulässig ist. Eine Begrenzung der Anzahl solcher polizeilichen Kontrollen sieht weder der Schengener Grenzkodex noch das Bun- despolizeigesetz vor. Da grenzüberschreitende Krimina- lität dynamisch stattfindet, das heißt Orte, Zeiten und Verkehrsmittel wechseln, sind hinreichend bestimmte, gleichwohl flexible polizeiliche Instrumentarien zur Ver- hinderung unerlaubter Einreisen und Bekämpfung von Schleusungskriminalität auch weiterhin erforderlich. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 95): Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik auch von konservativen EU-Parlamentariern, durch den Vorstoß zur Einführung von Grenzkontrollen in nationalem Alleingang, der am 7. Juni 2012 auf der Tagung des Rats für Justiz und In- neres der Europäischen Union, JI-Rat, beschlossen wurde, werde die Kontrolle einer solchen Maßnahme durch das Euro- päische Parlament und die Europäische Kommission ausgehe- belt und damit dem nationalen Populismus Vorschub geleis- tet? Aus Sicht der Bundesregierung ist die vorgebrachte Kritik unbegründet, im Rahmen einer Allgemeinen Aus- richtung des Rats der Europäischen Union wurde am 7. Juni 2012 einstimmig der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zur Änderung des Schengener Grenzkodexes als Position des Rats angenommen. Im weiteren Verfahren ist nun der Trilog auch mit dem Europäischen Parlament vorgesehen, welches im Rah- men des Mitentscheidungsverfahrens seine Position ein- bringen wird. Die Ratsposition sieht einen neuen Mechanismus vor, der im Falle außergewöhnlicher Umstände greift, in de- nen das Funktionieren des Schengen-Raums bedingt durch Defizite beim Außengrenzschutz insgesamt ge- fährdet ist und diese Umstände eine konkrete ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in diesem Raum oder Teilen von ihm darstel- len. Der Europäischen Kommission kommt bei diesem Mechanismus eine wesentliche Rolle zu. Die Einbezie- hung des Europäischen Parlaments, Unterrichtung, bei diesem Mechanismus ist ebenfalls vorgesehen. Liegen die vorgenannten außergewöhnlichen Um- stände vor, so kann der Rat als Ultima Ratio und als Maß- nahme zum Schutz der gemeinsamen Interessen im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen empfehlen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitgliedstaaten die vorüber- gehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen oder bestimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen be- schließen. Die Empfehlung des Rats stützt sich dabei auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission. 21856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 (A) (C) (D)(B) Bevor schließlich ein Mitgliedstaat bzw. mehrere Mit- gliedstaaten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wie- der einführt bzw. einführen, setzt er bzw. setzen sie die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommis- sion davon in Kenntnis. Spätestens vier Wochen nach Aufhebung dieser Kon- trollen an den Binnengrenzen legt der Mitgliedstaat, der die Kontrollen an seinen Binnengrenzen durchgeführt hat, dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission einen Bericht hierüber vor, in dem insbesondere die Kontrollen und die Wirksamkeit der wieder eingeführten Kontrollen an den Binnengren- zen dargestellt werden. Es ist zudem vorgesehen, dass die Europäische Kom- mission bzw. die Mitgliedstaaten das Europäische Parla- ment und den Rat möglichst frühzeitig über etwaige Gründe unterrichten, die zur Wiedereinführung von Bin- nengrenzkontrollen führen könnten. Eine aus Sicht der Bundesregierung hinreichende Be- teiligung des Europäischen Parlaments findet statt. Die Europäische Kommission spielt eine wesentliche Rolle. Im Übrigen sehen die schon bereits bestehenden Re- gelungen des Schengener Grenzkodexes (Art. 23 ff.) im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentli- chen Ordnung oder inneren Sicherheit auch jetzt schon die Möglichkeit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen in Entschei- dungshoheit der Mitgliedstaaten vor. Dabei sind die Europäische Kommission und das Europäische Parla- ment hierüber zu informieren. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9888, Frage 96): Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung auf dem JI-Rat am 7. Juni 2012 sowohl im Hinblick auf die Un- terstützung der EU-Randstaaten bei der Außengrenzkontrolle als auch im Hinblick auf ein faires System der Lastenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen gemacht? Im Rahmen der Allgemeinen Ausrichtung hat der Rat am 7. Juni 2012 einstimmig einen Vorschlag der däni- schen Präsidentschaft für eine Änderung des Schengener Grenzkodexes angenommen. Dabei ist vorgesehen, dass die Europäische Kommis- sion – bei einer Feststellung schwerwiegender Mängel bei Kontrollen an den Außengrenzen im Schengen-Eva- luierungsbericht – den evaluierten Mitgliedstaat auffor- dern kann, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Dazu ge- hören die Anforderung des Einsatzes von Europäischen Grenzschutzteams gemäß der FRONTEX-Verordnung sowie – zwecks Einholung einer Stellungnahme – die Übermittlung der strategischen Pläne des Mitgliedstaats an die EU-Agentur FRONTEX, die sich auf eine Risiko- analyse stützen und Angaben zum Einsatz von Personal und Ausrüstung beinhalten. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, in denen das Funktionieren des Schengen-Raums bedingt durch Defi- zite beim Außengrenzschutz insgesamt gefährdet ist und diese Umstände eine konkrete ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen oder Tei- len dieses Raums darstellen, so ist als Ultima Ratio die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengren- zen vorgesehen. Bevor der Rat auf Grundlage eines Vorschlags der Eu- ropäischen Kommission als Ultima Ratio die vorüberge- hende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnen- grenzen empfiehlt, bewertet er, inwieweit eine derartige Maßnahme eine angemessene Reaktion auf die Bedro- hung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicher- heit im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen darstellen könnte und ob die Verhältnismäßigkeit zwi- schen der Maßnahme und der Bedrohung gewahrt ist. Dabei ist unter anderem die Verfügbarkeit technischer oder finanzieller Unterstützungsmaßnahmen einzubezie- hen, die auf nationaler und/oder europäischer Ebene in Anspruch genommen werden könnten oder in Anspruch genommen werden – einschließlich Hilfsmaßnahmen durch EU-Einrichtungen wie die Grenzschutzagentur FRONTEX, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO oder Europol, sowie die Untersu- chung, inwieweit derartige Maßnahmen eine angemes- sene Reaktion auf Bedrohungen der öffentlichen Ord- nung oder der inneren Sicherheit im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen darstellen könnten. Weitere Ausführungen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Bundesregierung beim JI-Rat am 7. Juni 2012 nicht gemacht. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksache 17/9888, Fragen 97 und 98): Wie hoch sind die Kosten für den seit dem 1. Januar 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichteten Telefonservice „Beratungsstelle Radikalisierung“ – bitte mo- natlich aufschlüsseln –, und aus welchem Titel des Bundes- haushaltes werden diese beglichen? Wie viele Anrufe von welchen Personengruppen – zum Beispiel von Eltern, Lehrern, Freunden oder Mitschülern von Betroffenen – sind seit Einrichtung der „Beratungsstelle Radi- kalisierung“ eingegangen, und nach welchen Kriterien wur- den die Anrufe erfasst? Zu Frage 97: Die Stellen für die Beratungsstelle Radikalisierung wurden aus dem bisherigen Stellenplan des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAMF, im Wege der in- ternen Umpriorisierung erbracht, sodass keine zusätzli- chen Stellen geschaffen wurden Die Personalkosten für die Beratungsstelle Radikalisierung gehen somit zulas- ten des Haushalts des BAMF. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 21857 (A) (C) (D)(B) Derzeit sind zwei Mitarbeiter im höheren Dienst und zwei Mitarbeiter im gehobenen Dienst in der Beratungs- stelle Radikalisierung beschäftigt. Die Aufgaben umfas- sen neben der Telefonberatung eine dauerhafte konzep- tionelle Anpassung, den Aufbau eines bundesweiten Beratungsnetzwerks sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Zu Frage 98: Der dringende Bedarf für solche Beratungsstellen wurde im Vorfeld durch die Schilderungen von Sicher- heitsbehörden, Schulen, Beratungseinrichtungen freier Träger sowie Betroffenen selbst deutlich und spiegelt sich in den Anruferzahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAMF, wider. Obwohl die Beratungs- stelle bislang kaum beworben wurde, sind bereits 25 An- rufe bei der Beratungsstelle eingegangen, 10 davon wa- ren ratsuchende Eltern, die eine Radikalisierung ihres Kinds befürchten, sowie 2 aus dem sozialen Umfeld. Hinzu kommen 5 Anrufe von Sicherheitsbehörden, die fachlichen Rat benötigten. Die übrigen Anrufe erfolgten von Journalisten oder von anderen Personen, die bei- spielsweise Fragen zu Integrationsangeboten hatten. Zu- dem haben sich in weiteren Fällen die Angehörigen, di- rekt an eine der zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen gewandt. Die Anrufe erfolgen auf Wunsch anonym, sodass nur die vom Anrufer bekannt gegebenen Daten und der Sachverhalt im BAMF erfasst werden. 183. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Transport einesTeppichs für Bundesminister Niebel Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Das Problem wird in der Weise gelöst, dass eine bloße
    Verlinkung selbstverständlich nicht das Leistungsschutz-
    recht tangiert. Wenn hingegen ein News-Aggregator
    auch nur kleine Teile eines Presseerzeugnisses ins Netz
    stellt, wäre das von dem neuen Leistungsschutzrecht er-
    fasst, mit der gerade schon genannten Folge, dass entwe-
    der das Unterlassen begehrt werden kann oder aber, was
    wir als wahrscheinlicher ansehen, die Beteiligten sich
    über eine finanzielle Vergütung einigen.

    Wichtig ist, dass die private Nutzung vom Leistungs-
    schutzrecht nicht berührt wird; das sage ich noch einmal,
    damit kein Missverständnis bezüglich dessen Reichweite
    entsteht. Das Leistungsschutzrecht bezieht sich auf einen
    eng begrenzten Bereich und soll für diesen ähnliche Re-
    gelungen schaffen, wie es sie für Rechteverwerter in an-
    deren Bereichen schon gibt.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Sie haben das Wort zur nächsten Nachfrage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Gehe ich recht in der Annahme, Herr Staatssekretär,

    dass Sie nicht mit Filtersoftware kontrollieren wollen, ob
    jemand Google News gewerblich oder privat nutzt? Wie
    aber wollen Sie das kontrollieren?

    D