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    Plenarprotokoll 17/182 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 182. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 5: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der interna- tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regie- rungen der Bundesrepublik Jugo- slawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Drucksachen 17/9505, 17/9768) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/9772) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Kauder, Dr. Frank- Walter Steinmeier, Gerda Hasselfeldt, Rainer Brüderle, Dr. Gregor Gysi, Renate Künast, Jürgen Trittin sowie weiteren Ab- geordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Entschei- dungslösung im Transplantationsgesetz (Drucksachen 17/9030, 17/9774) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Trans- plantationsgesetzes (Drucksachen 17/7376, 17/9773) . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21675 B 21675 B 21675 D 21677 A 21678 C 21679 D 21680 C 21681 C 21682 C 21684 A 21682 D 21683 A 21683 B 21686 B 21687 D 21689 C 21690 D 21691 D 21693 C 21694 B 21695 C 21696 C 21697 C 21699 A 21700 A 21701 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 Tagesordnungspunkt 32: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Sabine Leidig, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Flughafen Berlin Brandenburg: Flugrouten, Lärmaus- wirkungen (Drucksachen 17/6942, 17/8514) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Herbert Behrens, Thomas Nord, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Luftverkehrs- gesetzes (Drucksachen 17/8129, 17/9452) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen und Ver- antwortlichkeiten für das Berliner Flugha- fendebakel lückenlos aufklären – Chancen für besseren Lärmschutz nutzen (Drucksache 17/9740) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Antrag der Abgeordneten Marlene Mortler, Ingbert Liebing, Dr. Michael Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU  sowie der Abgeordneten Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Helga Daub, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Tourismus in ländli- chen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen (Drucksache 17/9570) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tourismus in ländli- chen Räumen durch schlüssiges Ge- samtkonzept stärken (Drucksache 17/9571) . . . . . . . . . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht der Bundesregie- rung zur Entwicklung ländlicher Räume (Drucksache 17/8499) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Rolf Hempelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für ein konzeptionelles Vorge- hen der Bundesregierung bei der Ener- giewende – Masterplan Energiewende  (Drucksache 17/9729) . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortpro- gramms zum Energiekonzept (Drucksache 17/9262) . . . . . . . . . . . . . . . 21702 B 21702 D 21702 D 21703 A 21703 C 21705 C 21706 D 21707 B 21707 D 21708 C 21709 D 21710 C 21711 D 21713 C 21715 C 21713 C 21717 B 21718 A 21719 A 21719 D 21720 D 21721 D 21723 C 21724 D 21727 A 21727 A 21727 B 21727 C 21728 C 21730 B 21731 D 21733 B 21734 D 21735 C 21736 D 21738 A 21739 D 21739 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 III c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Bärbel Höhn, Sylvia Kotting- Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Jahr Fukushima – Die Energiewende muss weitergehen (Drucksachen 17/8898, 17/9779) . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Art. 5 – Informa- tionszugangsgrundrecht) (Drucksache 17/9724) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Demonstrationsfreiheit si- chern – Occupy-Proteste nicht kriminali- sieren Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstim- mungen: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 31 a und b) Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 31 a und b) Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21740 A 21740 A 21741 C 21743 C 21745 B 21747 C 21747 C 21749 C 21750 D 21752 A 21753 C 21753 D 21754 D 21756 B 21757 C 21758 B 21759 A 21760 C 21753 D 21752 D 21763 C 21765 B 21766 D 21768 B 21769 B 21770 B 21771 C 21772 D 21774 A 21775 B 21776 B 21777 D 21778 C 21779 D 21781 A 21782 A 21782 B 21783 B 21783 D 21785 C 21786 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 21675 (A) (C) (D)(B) 182. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 Beginn: 8.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 21781 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 25.05.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 25.05.2012 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 25.05.2012 Bareiß, Thomas CDU/CSU 25.05.2012 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2012 Becker, Dirk SPD 25.05.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 25.05.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 25.05.2012 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2012 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 25.05.2012 Ferner, Elke SPD 25.05.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 25.05.2012 Gabriel, Sigmar SPD 25.05.2012 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2012 Gerdes, Michael SPD 25.05.2012 Granold, Ute CDU/CSU 25.05.2012 Groschek, Michael SPD 25.05.2012 Hagedorn, Bettina SPD 25.05.2012 Henke, Rudolf CDU/CSU 25.05.2012 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 25.05.2012 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 25.05.2012 Krischer, Oliver BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2012 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 25.05.2012* Lange, Ulrich CDU/CSU 25.05.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 25.05.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 25.05.2012 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.05.2012 Nietan, Dietmar SPD 25.05.2012 Pieper, Cornelia FDP 25.05.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 25.05.2012 Rix, Sönke SPD 25.05.2012 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 25.05.2012 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 25.05.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 25.05.2012 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.05.2012* Schnurr, Christoph FDP 25.05.2012 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 25.05.2012 Dr. Schwanholz, Martin SPD 25.05.2012 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 25.05.2012 Thönnes, Franz SPD 25.05.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 25.05.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 25.05.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 21782 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 31 a und b) Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Ich stimme dage- gen, weil ich den Gesetzentwurf – Drucksachen 17/9030 und 17/7376 – ablehne, denn auch Organspenden unter- liegen der kapitalistischen Verwertbarkeit. Der illegale Handel mit Organen hat denselben Hin- tergrund wie der Frauen- und Mädchenhandel, nämlich Armut in anderen Ländern. Die Empfänger der Organe sind überwiegend reich, weiß und männlich. Armut muss an der Wurzel bekämpft werden. Die ungleiche Verteilung von Einkommen muss verändert werden. Or- ganspenden sollen weiterhin aus altruistischen Motiven geleistet werden. Dazu sollte es bei einem Aufruf zur freiwilligen Spende bleiben, aber mit der Aufklärung über den Bedarf an warmen Leichen. Der Hirntod wird in den industrialisierten westlichen Ländern unterschied- lich definiert. Das Handeln der Ärzte und Entnahmekli- niken darf nicht ohne die Überwachung einer Behörde mit Patientenbeteiligung geschehen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Aufklärungspflicht von Kran- kenkassen kann nicht gewährleistet werden. Die Klini- ken verdienen an der Organentnahme und dem Aufbau eines Organpools. Das muss unterbunden werden. Die Gewebeentnahme, der in Verbindung mit der Organ- spende zugestimmt wird, dient nur der Pharmaindustrie. Auch hierüber muss aufgeklärt werden. Warum hat der Deutsche Bundestag keine wissen- schaftliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchge- führt wie sonst üblich? Das Verfahren läuft zu schnell, eine Diskussion mit den Bürgern und Beteiligten – Spendern, Empfängern, Selbsthilfeorganisationen – wurde nicht organisiert. Ich plädiere dafür, einen längeren demokratischen Diskus- sionsprozess in der Bevölkerung darüber zu führen, um Erfahrungen auszuwerten. Raju Sharma (DIE LINKE): Organspende ist ein wichtiges Thema – für Betroffene ein lebenswichtiges. Alle acht Stunden stirbt in Deutschland ein Schwerkran- ker, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfü- gung steht. Im Jahr 2011 wurden knapp 4 000 Organe gespendet, auf der Warteliste für ein Spenderorgan stan- den 12 000 Menschen. Dabei sind die praktischen Hür- den, sich für eine Organspende bereit zu erklären, nicht hoch. Im Internet, bei Behörden, Krankenhäusern, Arzt- praxen und vielen Initiativen kann man sich unbürokra- tisch einen Spendeausweis besorgen. Etwa 25 Prozent der Deutschen haben dies getan: freiwillig und bewusst – und genau das ist für mich in dieser wichtigen Frage ent- scheidend. Dieser Grundgedanke findet sich auch im deutschen Transplantationsgesetz mit der sogenannten Zustimmungslösung. Allerdings ist auch festzustellen, dass die Zahl der Menschen, die in Deutschland bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden, einer Studie zufolge rund drei- mal so hoch ist wie die Zahl der tatsächlich ausgegebe- nen Organspendenausweise. Insofern finde ich es grund- sätzlich richtig und nachvollziehbar, wenn der Versuch gemacht wird, durch eine Änderung des Transplanta- tionsgesetzes – unter Beibehaltung der Zustimmungslö- sung – die Aufklärung über die Möglichkeiten zur Or- ganspende zu verbessern und so gegebenenfalls auf eine größere Zahl von Organspenden hinzuwirken. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent- wurf ist dafür aus meiner Sicht jedoch nicht geeignet. Im Gegenteil: Er verstärkt die bestehende Intransparenz bei Verfahrens- und Entscheidungsprozessen und bringt des- halb keine wirkliche Verbesserung der Situation mit sich. Ich kann diesem Gesetzentwurf daher nicht zustim- men. Auch der Entwurf des Gruppenantrags fordert mehr Aufklärung und Information in der Bevölkerung über Organspenden ein und betont die Freiwilligkeit als wich- tiges Kriterium für eine Spende. Jedoch sieht er eine Ab- kehr von der aktuellen Zustimmungsregelung hin zu ei- ner Entscheidungslösung vor. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, dass die Spendenerklärung auf der elek- tronischen Gesundheitskarte festgehalten wird. Damit werden zwei hochsensible Themen miteinander ver- knüpft – einerseits die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die viele Bürgerinnen und Bürger an- gesichts der Diskussion um Datenschutz und Datenmiss- brauch verunsichert und ängstigt, und andererseits die gesellschaftliche Debatte um Organspenden, die eine Auseinandersetzung mit der eigenen Körperlichkeit und somit auch Sterblichkeit einfordert und somit stark emo- tional aufgeladen ist. Durch diese Verknüpfung wird das für mich entschei- dende Kriterium einer freiwilligen und bewussten Ent- scheidung grundlegend infrage gestellt: Zwar bleibt die Erklärung zur Organspende formal freiwillig, aber durch die Dokumentation der Entscheidung auf zentralen Da- tenservern bzw. auf der elektronischen Gesundheitskarte und die dadurch ermöglichte Kontrolle durch Dritte wie die Krankenkassen, auch nach Zustimmung, wird ein Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt, der die Freiwilligkeit, sich zu erklären – oder auch nicht –, fak- tisch erheblich einschränkt. Die Dokumentation der Spendeerklärung auf der elektronischen Speicherkarte birgt folgenschwere Ge- fahren, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Speichermedium und somit ihre Entscheidung zu ei- ner Organspende massiv beeinträchtigten: Die elektroni- sche bzw. zentrale Speicherung hochsensibler persönli- cher Daten ist immer auch der Gefahr des Missbrauchs oder illegalen Gebrauchs ausgesetzt. Ich kann daher auch dem überfraktionellen Gruppenantrag nicht zustim- men. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 21783 (A) (C) (D)(B) Ziel einer Neuregelung des Transplantationsgesetzes soll es sein, über mehr Aufklärung und Information die Bereitschaft für Organspenden in der Bevölkerung zu steigern. Wie und wo die Spendenerklärung dokumentiert wird, ist aus meiner Sicht sekundär. Für die Beibehaltung einer Dokumentation auf dem Papier spricht außerdem, dass die Erklärung jederzeit ohne bürokratischen Auf- wand geändert werden kann und auch im Ausland als eine solche erkennbar ist. Daher habe ich zusammen mit 22 weiteren Kollegin- nen und Kollegen der Linksfraktion einen Änderungsan- trag vorgelegt, der das Anliegen, die Information der Be- völkerung über Organspenden zu verbessern, unterstützt, ohne die Freiwilligkeit der individuellen Entscheidung über eine Organspende infrage zu stellen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Debatte um eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes im Vorhinein dieser Abstimmung weitreichender und angemessen transparent geführt worden wäre. Eine weitere öffentli- che Anhörung hätte dazu einen wichtigen Beitrag leisten können. Dies war mehrheitlich jedoch nicht gewünscht; stattdessen wurden die Gesetzentwürfe aus meiner Sicht vorschnell aufgesetzt. Intransparenz und übereilte Entschei- dungen schaffen kein Vertrauen. Vertrauen, Aufklärung und Information sind jedoch die Grundvoraussetzungen, um die Bereitschaft zu erhöhen, mehr lebenswichtige Organe zu spenden. Dies zu fördern, sollte das Ziel einer Neurege- lung des Transplantationsgesetzes sein. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 31 a und b) Gabriele Molitor (FDP): Es ist ein großer Erfolg: Alle Fraktionen haben einen gemeinsamen Gesetzent- wurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Trans- plantationsgesetz erarbeitet. Diese große und im parla- mentarischen Alltag sehr seltene Geschlossenheit zeigt, wie ernst wir unser Ziel nehmen. Wir wollen mehr Men- schen mit der Frage nach einer Organspende konfrontie- ren. Wir möchten, dass sie sich mit dem Thema aus- einandersetzen und eine Entscheidung fällen. Damit erreichen wir eine echte Verbesserung der Chancen auf ein Spenderorgan. Denn täglich müssen Menschen sterben, obwohl sie durch den medizinischen Fortschritt mithilfe einer Ge- webe- oder Organtransplantation behandelt werden könnten. Die Widerspruchslösung war für uns Liberale keine Alternative. Für mich und meine Fraktion ist klar, dass die Entscheidung, Organspender zu sein, freiwillig blei- ben muss. Einem fremden Menschen seine Organe zu hinterlassen, ist ein Akt der Nächstenliebe, bei dem der Charakter der Spende erhalten bleiben muss. Der Staat kann Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit nicht gesetz- lich erzwingen. Mit der Entscheidungslösung setzen wir auf eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema und eine bewusste Entscheidung für die Organspende. Wir sind überzeugt: Auf diesem Weg erreichen wir mehr. Wir werden bewusst keinen Druck ausüben oder eine Entscheidung erzwingen. Jeder muss auch die Freiheit haben, sich nicht zu entscheiden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantations- gesetzes setzen wir eine europäische Richtlinie um. Da- mit legen wir Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren fest. Außerdem führen wir flächendeckend Transplanta- tionsbeauftragte in den Krankenhäusern ein. Eine gute Organisation innerhalb der Krankenhäuser ist ein zentra- ler Faktor für die Gewinnung von Organspendern. Zudem wird die Rolle der Deutschen Stiftung Organ- transplantation – die Koordinierungsstelle für postmor- tale Organentnahmen – gestärkt. Gleichzeitig wird sie in Zukunft stärker von den sie tragenden Organisationen überwacht und muss regelmäßig dem Ausschuss für Ge- sundheit Bericht erstatten. Innerhalb der DSO hat es Organisationsprobleme ge- geben, und der Geschäftsführung wurde verschwenderi- sche Mittelverwendung vorgeworfen. Es wäre allerdings ein Fehler, bei menschlichem Fehlverhalten sofort nach einer Strukturveränderung zu rufen. Es gibt keinen Hin- weis, dass die Stiftungsstruktur verantwortlich ist für die Fehler der Vergangenheit. Wir geben der DSO die Mög- lichkeit, für Transparenz zu sorgen und Vertrauen zu- rückzugewinnen. Wir werden die Neuausrichtung der DSO aufmerk- sam und kritisch begleiten. Mit diesen beiden neuen Gesetzen schaffen wir Ver- trauen und Transparenz und sorgen für eine breite gesell- schaftliche Diskussion. Das ist die richtige Grundlage, um den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung für eine Organspende zu erleichtern. Die breite Unterstüt- zung hier im Parlament ist dafür ein wichtiger Schritt. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Wohl jede und jeder hier kennt das Märchen vom „Gevatter Tod“. Er erweist sich als der einzig Ehrliche unter allen, die für den armen Vater als Taufpate seines soundsovielten Kindes infrage kommen. Dafür gestattet der Tod ihm, als Heiler zu wir- ken und so seine Familie zu ernähren. Beide wenden ei- nen Trick an: Der Gevatter zeigt sich nur dem heilenden Vater am jeweiligen Krankenbett. Und nur, wenn er am Kopfende steht und seine Sense schärft, wird die oder der Kranke sterben. Mit allerlei Hokuspokus kann der Vater also in vielen Fällen als Heilsbringer auftreten. Aber er vergisst seine Herkunft nicht. Und er wird auch 21784 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) nicht hartherzig. Also versucht er in einem aussichtslo- sen Fall, selbst den Tod zu überlisten, indem er einfach das Bett umdreht. Plötzlich steht der Gevatter doch am Fußende des Kranken. So geschehen Wunder. Im Mär- chen. Erklärtes Ziel der heutigen Debatte ist die Erhöhung der Organspendebereitschaft. Ich halte das für ein fal- sches Ziel. Bitte missverstehen Sie mich nicht: Auch ich möchte Menschen helfen, und zwar so erfolgreich wie möglich. Diese Absicht unterstelle ich uns allen. Aber es nützt nichts, das Bett einfach umzudrehen. Ich halte den Weg über Organersatz für eine Sackgasse. Er ist ethisch be- denklich, wenig nachhaltig und weckt unerfüllbare Hoff- nungen. Ja, auch ich kenne bzw. kannte Menschen unter- schiedlichen Alters, die zweimal im Jahr „Geburtstag“ feiern bzw. feierten. Sie sind bzw. waren genauso oft glücklich wie andere Menschen auch. Sie genießen bzw. genossen jeden Tag ihres Lebens. So wie wir alle es tun sollten. Warum also bin ich dagegen, Ersatzorgane „spenden“ zu lassen? Leider beleuchten die Befürworterinnen und Befür- worter des Organersatzes – fast – immer nur die Emp- fängerseite. Sie stellen das Leid derjenigen dar, die drin- gend auf ein gesundes Organ warten. Und sie zeigen die glücklichen Gesichter nach erfolgreicher Implantation. Schon die erheblichen (Neben-)Wirkungen der sehr star- ken Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen müs- sen, verschweigt man gern. Immerhin werden gelegent- lich Fragen nach der Herkunft ihres Ersatzorgans und dem Schicksal der Spenderin bzw. des Spenders aufge- worfen. Allerdings lassen sie sich – wegen des anony- men Verfahrens – praktisch nie beantworten. Viel seltener fällt das Schlaglicht auf die Spender- Seite und ebenso selten auf das Verfahren, mit dem die Organe gewonnen werden. Warum eigentlich? Und noch etwas fällt mir auf: Der dieser Debatte zugrunde lie- gende Antrag legt großen Wert darauf, „Organe und Ge- webe“ gewinnen zu wollen. Ich weiß kaum, was damit gemeint ist. Noch weniger, wem welche Gewebeart bzw. -teile mit welchem therapeutischen Effekt implantiert wurden. Treffen möglicherweise Gerüchte zu, dass sie Firmen und Instituten zu Forschungszwecken zur Verfü- gung gestellt werden? Womöglich als Rohstoff zur Pro- duktion von Medikamenten? Gar von Kosmetika? In mir herrscht diesbezüglich große Unsicherheit. Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die diesem Antrag nachher vermutlich zustimmen werden, hier wirklich Bescheid? Ich weiß nur, dass zur Organentnahme – euphemis- tisch „Spende“ genannt – „warme Leichen“ gebraucht werden. Dafür kreierten findige Medizinjuristen eigens den „Hirntod“. Alles, was ich darüber weiß, lässt mich jedoch schaudern. Hirntod ist mir nicht tot genug. Wie anders soll ich es bewerten, dass hirntote Frauen noch gesunde Babys zur Welt bringen können? Jüngere For- schungen belegen sogar, dass mit dem sogenannten Hirntod nicht einmal der unwiderrufliche Sterbeprozess begonnen hat. Auf der anderen Seite sollen hirntote Pa- tienten – schon der Begriff ist absurd – nicht mit schmerzlindernden Medikamenten versorgt werden, wenn sie auf den günstigsten Zeitpunkt für die Entnahme warten müssen. Das verdürbe nämlich die Qualität der Organe. All dies lässt mir die Organentnahme ethisch äußerst bedenklich erscheinen. Können wir das wirklich wollen? Wollen Sie, können wir das wirklich noch wei- ter stimulieren? Einen weiteren Ablehnungsgrund sehe ich in der nicht vorhandenen Nachhaltigkeit des gesamten Organ- ersatzprozesses. Die Erfahrung zeigt, dass die Nachfrage wesentlich stärker ansteigt als das Angebot. Die Autoren des Antrags ziehen daraus die Schlussfolgerung, das An- gebot zu erhöhen. Ich erlaube mir die Frage: Wie kommt es, dass wir hier solche Marktbegriffe verwenden, wenn doch – angeblich – weder die Spender bezahlt werden noch die Empfänger bezahlen dürfen? Es ist ein offenes Geheimnis, dass es diesen Markt so lange gar nicht gab, wie die mit dem Organersatz verbundene Verheißung neuen Lebens nicht in reale Greifbarkeit gerückt zu sein schien. Und es ist ein weiteres offenes Geheimnis, dass – selbst wenn nicht gegen Gesetze verstoßen wird – zwi- schen der Entnahme und der Einpflanzung sehr viel Geld im Spiel ist. Da sind die Gehälter der Ex- und Implanta- tionsteams, da sind Konservierungs- und Transportkos- ten, da sind allgemeine Klinik- und sonstige Aufwen- dungen. Auch das Finden der/des geeignetsten Empfängerin/Empfängers ist mit erheblichen Labor-, Computer- und sonstigen Testkosten verbunden. Nie- mand tue also so, als sei Organersatz eine rein karitative Veranstaltung. An jeder der oben genannten Stationen wird auch verdient. Logischerweise sind die dort agie- renden Personen und Institutionen nicht frei von sehr handfesten ökonomischen Interessen. Das macht ihre Werbung um mehr Organe nicht gerade vertrauenswür- diger, erst recht nicht, wenn inzwischen internationale Studien eindeutig belegen, dass Organhandel – insbeson- dere zulasten ärmerer Bevölkerungsschichten in Asien und Afrika – inzwischen gang und gäbe ist. Zudem bele- gen diese Studien, dass den Organverkäufern – meist sind es ja Männer – nicht wirklich geholfen wird. Spä- testens nach einem Jahr ist ihre und die Not ihrer Fami- lien wieder genauso groß, nicht selten durch die gesund- heitsschädigenden Nachwirkungen sogar größer als vorher. Es entstand also ein Markt, der ausschließlich zu- lasten ärmerer Bevölkerungskreise wirkt und auf dem der Bedarf immer weiter ansteigt, was die Preise in im- mer utopischere Regionen treibt. Soziale und medizini- sche Nachhaltigkeit sieht gänzlich anders aus. Wenn nicht so große Ressourcen – medizinischer, wissenschaftlicher, logistischer, apparatetechnischer und nicht zuletzt werbetechnischer Natur – in die weitere Perfektionierung des Organersatzes, sondern in ethisch weniger bis gar nicht bedenkliche Bereiche gelenkt wür- den, kämen wir, der Gesetzgeber, unseren Pflichten mei- nes Erachtens weit näher. Schließlich aber – und das ist fast mein wichtigstes Argument – weckt die bloße Möglichkeit des Organer- satzes falsche, unerfüllbare Hoffnungen, nämlich die, ei- nem ewig jungen, ewig gesunden, ja, einem ewigen Le- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 21785 (A) (C) (D)(B) ben nahekommen zu können. Ich weiß, dass die meisten Befürworterinnen und Befürworter dieser Methode das weit von sich weisen: Niemals würden sie so etwas sa- gen! Nein. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass jede Aussage auch einen Subtext hat. Hier wird nun einmal die Illusion genährt, man könne sich reparieren lassen. Das wiederum widerspricht meinem Menschenbild dia- metral. Wir sind nun einmal sterblich. Das ist eine der weni- gen Gewissheiten in unser Leben. Und wir werden krank. Manchmal nur kurzfristig, gelegentlich für einen längeren Zeitraum. Einige von uns gestalten ihr Leben mit Merkmalen, die andere als krank, unnormal oder eben behindert betrachten. Aber jeder und jedem von uns wohnt die gleiche Würde inne, unabhängig davon, wie nahe unser Lebenslauf einem Idealbild kommen oder wie weit er auch davon entfernt sein mag. Wer das Bild des Menschen lobt, lobt die Unvollkommenheit, gleichgültig ob dieses Lob religiös von einem allmächti- gen Schöpfer hergeleitet wird oder nicht. Was also sage ich denen, die – von der Möglichkeit des Organersatzes wissend – auf ein lebensrettendes Er- satzorgan hoffen? Wie kann ich ihnen erhobenen Haup- tes unter die Augen treten, wenn ich ihnen doch sagen muss: „Ja, deine Stunde ist gekommen. Eines deiner le- benswichtigen Organe versagt. Es ist nicht ersetzbar, ohne einem anderen Menschen das Leben zu verkür- zen“? Das ist sehr schwer. Aber menschliche Organe sind nun einmal nicht wie Hüftgelenke künstlich her- stellbar – für jeden, also auch für mich. Und doch bin ich bereit, so zu handeln. Denn gleichzeitig können – und müssen! – wir sagen: Du musst dich nicht quälen. Wir entwickeln die Dialyse weiter, sodass auch mit ihr gutes Leben gestaltet werden kann. Wir werden bequemere Atemgeräte bauen, mit denen ihr eure Teilhabe organi- sieren könnt. Und wir sorgen für gut ausgestattete Hos- pize, wenn ihr sie braucht. Selbstverständlich steht euch jede schmerzlindernde Palliativmedizin zur Verfügung, zu Hause oder im Hospiz. Ich will also nicht kaltherzig das Bett, an dessen Kopfende Gevatter Tod seine Sense wetzt, stehen lassen, sondern dafür sorgen, dass der Tod und das Sterben nicht länger aus unserem Alltagsleben verdrängt werden. Meine Erfahrung besagt, dass die wenigsten Menschen – und je älter, desto weniger – sich wirklich vor dem Tod fürchten. Aber sehr viele haben Angst vor dem Sterben. Das soll schmerzfrei und schnell – möglichst unbe- merkt – geschehen. Ein sehr verständlicher Wunsch. Den Tod – und sei es über das Bild des gütigen Gevat- ters – in unser Alltagsleben zu holen, heißt, über ihn zu reden. Am Frühstückstisch. Im Rahmen der Familie. Nicht täglich, aber immer wieder einmal. So können wir über unsere Unvollkommenheit nachdenken, ohne sie zu kritisieren. So können wir uns beizeiten darüber klar werden, wie mit unserem Leichnam umgegangen wer- den soll. So können wir einander auch Trost zusprechen, wo dieser gebraucht wird. Die Autorinnen und Autoren des vorliegenden An- trags verweisen ganz am Anfang ihres Textes darauf, dass es darauf ankomme, den Bedarf an Ersatzorganen möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen. Ja! Die- sen Punkt unterstütze ich aus vollem Herzen: Lasst uns ein wirksames Präventionsgesetz verabschieden. Das ist die ureigene Aufgabe des Gesetzgebers, also die unsere. Es muss neben medizinischen zahlreiche weitere Berei- che umfassen: vom sozialen Umfeld bis zu Investitionen in barrierefreie Umweltgestaltung, von der Allgemein- bildung bis zur fähigkeitsunterstützenden Assistenz. Lasst uns diesen Weg gehen! Er führt nicht nur aus der Sackgasse heraus, sondern weit in die Zukunft. Und: Lasst uns – parallel dazu – den Tod zum Gevat- ter machen! Ohne Tricks. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit einigen Jahren verfüge ich über einen Organspendeaus- weis, auf dem ich angekreuzt habe, dass ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes mei- nem Körper Organe und Gewebe entnommen werden können. Diese Entscheidung habe ich in vollem Be- wusstsein getroffen. Ich weiß, dass in diesem Fall der Begriff Tod den Hirntod, nicht jedoch den Herztod be- zeichnet. Ich bin also bereit, am Ende meines Lebens Teile meines Körpers Menschen zu geben, die auf diese Weise vielleicht länger oder bei besserer Gesundheit le- ben können. Ich habe diese Entscheidung auch meinen Angehöri- gen mitgeteilt. Und ich habe mir die Möglichkeit offen- gelassen, von dieser Entscheidung wieder zurückzutre- ten. Dem interfraktionellen Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz kann ich jedoch nicht zustimmen. Zwei Gründe will ich dafür anführen: Der erste betrifft die Frage, dass die Krankenkassen in regelmäßigen Abständen ihre Kunden nicht nur über das Thema Organspende informieren, sondern auch darum bitten sollen, eine Entscheidung dafür oder dagegen mit- zuteilen. Das halte ich für falsch. Denn auch wenn wir heute immer wieder den Autoritätsverlust von Institutio- nen sowie den mangelnden Respekt der Bürgerinnen und Bürger vor Institutionen beklagen, so gibt es doch auch Menschen, die sich durch ein solches Schreiben ver- pflichtet fühlen. Es wird so Druck ausgeübt in einer Frage, die nach sehr gründlicher persönlicher Auseinan- dersetzung mit dem eigenen Tod verlangt, aber keines- falls unter Druck entschieden werden darf. Ein offiziel- les Schreiben mit der Aufforderung, sich zu entscheiden, erzeugt zumindest moralischen Druck. Der zweite Grund ist die geplante Eintragung der Ent- scheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte. Da- mit hat der, der sich zu einer Organspende entschieden hat, nur noch mit einem gewissen Aufwand die Möglich- keit, von dieser Entscheidung zurückzutreten. Es kann doch aber Situationen, Erlebnisse, neue Erkenntnisse des potenziellen Organspenders geben, dass er seine Sicht auf das Thema Organspende ändert. Ich kann meinen Spenderausweis einfach vernichten und meine Angehö- rigen über meinen Sinneswandel informieren. Mit dem Eintrag auf der elektronischen Gesundheitskarte erfor- 21786 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) dert dieser Sinneswandel jedoch zumindest noch die Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Kranken- kasse. Zwischen der persönlichen Entscheidung und der Dokumentation der Entscheidung vergeht also Zeit, die dazu führen kann, dass im Todesfall dessen, der sich von seiner Spendenabsicht abgewandt hat, gegen seinen Wil- len gehandelt wird. Auch wenn das nur in wenigen Fäl- len passieren sollte, halte ich deshalb die Beibehaltung des derzeitigen Spenderausweises als einzige schriftliche Dokumentation des Spenderwillens für geboten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentral- rat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008 – Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten- Richtlinie der Europäischen Union – Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) – Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit – Gesetz zu der Siebten Änderung des Übereinkom- mens über den Internationalen Währungsfonds (IWF) – Gesetz zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wieder- aufbau und Entwicklung – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Novem- ber 2011 über die Errichtung des Sekretariats der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und so- ziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension (NDPHS) – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und interna- tionaler Seen – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Dezember 2010 über die Errichtung des Funktionalen Luftraum- blocks „Europe Central“ zwischen der Bundesre- publik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (FABEC- Vertrag) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 27. bis 30. Mai 2011 in Varna, Bulgarien – Drucksachen 17/8969, 17/9454 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 125. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 16. bis 19. Oktober 2011 in Bern, Schweiz – Drucksachen 17/9075, 17/9454 Nr. 1.3 – Ausschuss für Gesundheit – Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin Organlebendspende – Drucksache 15/5050 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Bericht gemäß § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Innovationsreport Blockaden bei der Etablierung neuer Schlüsseltechnolo- gien – Drucksache 17/2000 – – Bericht gemäß § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Politikbenchmarking Medizintechnische Innovationen – Herausforderungen für die Forschungs-, Gesundheits- und Wirtschaftspoli- tik – Drucksache 17/3952 – – Bericht gemäß § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Innovationsreport Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 182. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Mai 2012 21787 (A) (C) (D)(B) Zukunftspotenziale und Strategien nichtforschungsin- tensiver Industrien in Deutschland – Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – Drucksache 17/4983 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9475 Nr. A.1 EuB-BReg 16/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.2 EuB-BReg 21/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.3 EuB-BReg 23/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.5 EuB-BReg 25/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.6 EuB-BReg 26/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.7 EuB-BReg 27/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.8 EuB-BReg 28/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.9 EuB-BReg 29/2012 Drucksache 17/9475 Nr. A.10 EuB-BReg 30/2012 Drucksache 17/9647 Nr. A.1 EP P7_TA-PROV(2012)0088 Drucksache 17/9647 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0089 Rechtsausschuss Drucksache 17/9252 Nr. A.1 Ratsdokument 6886/12 Haushaltsausschuss Drucksache 17/8856 Nr. A.7 Ratsdokument 5352/12 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/8426 Nr. A.31 Ratsdokument 18102/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.32 Ratsdokument 18597/11 Drucksache 17/9475 Nr. A.15 Ratsdokument 8257/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz Drucksache 17/9647 Nr. A.9 Ratsdokument 8441/12 Drucksache 17/9647 Nr. A.10 Ratsdokument 8558/12 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/8227 Nr. A.37 Ratsdokument 16796/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2011)0544 Drucksache 17/8967 Nr. A.10 Ratsdokument 6551/12 Drucksache 17/8967 Nr. A.11 Ratsdokument 6552/12 Drucksache 17/9130 Nr. A.9 Ratsdokument 7315/12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit  und Entwicklung Drucksache 17/8856 Nr. A.19 Ratsdokument 5820/12 Drucksache 17/9475 Nr. A.22 Ratsdokument 8030/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/7423 Nr. A.44 Ratsdokument 14268/11 Drucksache 17/7918 Nr. A.25 Ratsdokument 16291/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.59 EP P7_TA-PROV(2011)0506 Drucksache 17/8673 Nr. A.16 Ratsdokument 18955/11 182. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 KFOR-Einsatz TOP 31 Transplantationsgesetz TOP 32, ZP 6 Flughafen Berlin-Brandenburg TOP 33 Tourismus in ländlichen Räumen TOP 34 Umsetzung der Energiewende TOP 35 Grundrecht auf Informationszugang ZP 7 Aktuelle Stunde zu Demonstrationsfreiheit undOccupy-Protesten Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Frank-Walter Steinmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kol-

    legen! Wenn heute die beiden vorgelegten Gesetzent-
    würfe hier im Hohen Haus eine große und breite Mehr-
    heit finden, dann ist das in erster Linie natürlich eine
    Zustimmung zur Organspende, aber auch ein eindeutiges
    Ja dieses Deutschen Bundestages zu Mitmenschlichkeit
    und Solidarität. Daran, dass das möglich geworden ist,
    haben ganz viele Anteil, diejenigen, die hier debattiert
    haben, diejenigen, die die Gesetzentwürfe vorbereitet
    haben, und diejenigen, die von außen geholfen und ge-
    schoben haben, dass es zu Gesetzentwürfen und zu Ab-
    stimmungen kommt. Deshalb zuvörderst mein ganz
    herzliches Dankeschön, dass das möglich geworden ist.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Worum es geht – Kollege Kauder hat es eben gesagt –,
    ist im Grunde genommen nicht mehr und nicht weniger,
    als Hilfe zu organisieren für Todkranke, die ohne eine
    Organspende nicht überleben können. Da können natür-
    lich – das wissen Sie alle; da sind unsere Möglichkeiten

    beschränkt – Gesetzgebung und Recht immer nur ein
    Beitrag sein. Den größeren Beitrag liefern ganz ohne
    Zweifel Wissenschaft, Medizin und Pflege in den Kran-
    kenhäusern. Aber Gesetzgebung und Recht können klä-
    ren, Zweifel ausräumen und Richtung geben. Ich glaube,
    dabei sind wir mit diesen beiden Gesetzentwürfen jetzt
    ein großes Stück weitergekommen.

    Dass es in der Vergangenheit Probleme gab, wird in
    allen Fraktionen so gesehen. Vor 15 Jahren, im Juni
    1997, hat der Deutsche Bundestag – auch damals gab es
    eine intensive Debatte in der Öffentlichkeit und hier im
    Bundestag – das Transplantationsgesetz beschlossen, üb-
    rigens auch damals in einer fraktionsübergreifenden Ini-
    tiative. Das war ein erster Schritt, um Rechtssicherheit
    zu schaffen. Aber wir wissen, dass das Gesetz, das da-
    mals auf den Weg gebracht worden ist, nicht alle Erwar-
    tungen erfüllt hat. Wenn wir so viel Leid wie möglich
    lindern möchten, wenn wir so vielen Menschen wie
    möglich helfen wollen, auch mit neuen Organen, dann
    müssen wir nachbessern, und dazu bieten die beiden Ge-
    setzentwürfe eine Grundlage.

    Eine konkrete Verbesserung, über die wir vielleicht in
    der Öffentlichkeit nicht so sehr gesprochen haben, aber
    die ich für ganz entscheidend halte, ist zum Beispiel die
    verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauf-
    tragten in den Krankenhäusern, die die Abläufe optimie-
    ren. Das ist ganz wichtig.





    Dr. Frank-Walter Steinmeier


    (A) (C)



    (D)(B)



    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Eine zweite ganz wichtige Verbesserung, über die in
    der Öffentlichkeit auch weniger bekannt ist, ist die Ver-
    besserung der Situation der Lebendspender. Ich habe in
    den letzten Monaten und anderthalb Jahren viele Briefe
    mit teilweise haarsträubenden Geschichten erhalten, wie
    Lebendspender entweder von ihren Arbeitgebern oder
    von ihren Krankenkassen im Regen stehen gelassen wur-
    den. Dass das jetzt bereinigt wird und hoffentlich in den
    allermeisten Fällen ein Ende findet, dazu leisten die Ge-
    setzentwürfe einen guten Beitrag. Auch dafür Danke-
    schön.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Ein weiterer Punkt ist – darüber haben wir mehr gere-
    det, auch in der Öffentlichkeit – unsere Suche danach,
    wie wir die Bereitschaft zur Organspende in Deutsch-
    land erhöhen können. Eigentlich ist die Bereitschaft
    – das haben wir uns gegenseitig oft genug versichert –
    gar nicht das entscheidende Problem. Wenn gefragt
    wird, dann sind die Menschen prinzipiell bereit, Organe
    zur Verfügung zu stellen. Es hapert immer dann, wenn es
    konkret wird, wenn die Menschen losgehen und sich ei-
    nen Organspendeausweis besorgen müssen, wenn sie
    diesen ausfüllen und möglichst so bereithalten müssen,
    dass man ihn auch wiederfindet. Genau da setzt die Idee
    an, die wir in dem Gesetzgebungsvorhaben verfolgt ha-
    ben, nämlich die Idee der Entscheidungslösung: Es sol-
    len sich auf Grundlage dieses Gesetzes mehr Menschen
    vor dem eigenen Tod entscheiden, ob sie nach ihrem Tod
    Organspender sein möchten oder nicht.

    Wir wollen – das habe ich einmal Herrn Kollegen
    Kauder in einer der Debatten gesagt – den Menschen tat-
    sächlich – das darf man auch nicht bestreiten – etwas
    mehr auf die Pelle rücken, indem wir fragen und nach-
    fragen.

    Das leisten viele Initiativen schon heute. Sie machen
    eine tolle Aufklärungsarbeit, werben für die Organ-
    spende. Mit dem vorliegenden Gruppenantrag, den Sie
    alle gesehen und diskutiert haben, nehmen jetzt wir, der
    Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag, unseren Teil der
    Verantwortung wahr. Wir sagen damit klipp und klar: Es
    ist auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Men-
    schen sich mit der Frage der Organspende tatsächlich
    auseinandersetzen.

    Was dieser Gesetzentwurf anbietet, was wir darin ver-
    ankert haben, das ist zunächst einmal eine Art zusätz-
    liche Serviceleistung. Krankenkassen werden sich da-
    rum kümmern, dass die Organspendeausweise zu den
    Menschen kommen. Wenn die Menschen das wünschen,
    werden die Krankenkassen sogar deren Entscheidung
    dokumentieren. Das heißt, dass man sich als Einzelner
    darum nicht mehr kümmern muss. Bevor die Debatte
    hier wieder losgeht: Das ist das Angebot einer Service-
    leistung. Niemand wird verpflichtet und niemand wird
    gezwungen, seine Entscheidung durch die Krankenkasse

    dokumentieren zu lassen. Wir schaffen eine Möglichkeit.
    Mindestens das ist aus meiner Sicht dringend notwendig.


    (Beifall im ganzen Hause)


    Ich finde, manche Debatte über die Frage, ob der
    Staat den Menschen eigentlich bedrängen darf, ob er ihn
    zu einer Entscheidung drängen darf – solche Debatten
    sind in der Vergangenheit geführt worden und werden
    vielleicht auch in der Zukunft noch geführt werden –,
    geht ein bisschen an der Sache vorbei. So einfach dürfen
    wir uns diese Entscheidung eben nicht machen.

    Im Kern geht es darum – das ist für den Gesetzgeber
    doch nichts Ungewöhnliches –, zwischen zwei richtigen
    Interessensgesichtspunkten abzuwägen. Das eine ist der
    Interessensgesichtspunkt, vom Staat möglichst in Ruhe
    gelassen zu werden, und das andere ist der Interessens-
    gesichtspunkt von Todkranken, die ohne ein Organ nicht
    überleben können. In dieser Abwägung sagen wir als
    Gesetzgeber, der diese Gesetzentwürfe vorlegt: Es gibt
    kein Recht auf Gleichgültigkeit. Es gibt auch kein unver-
    brüchliches Recht, im Hinblick auf Fragen durch den
    Gesetzgeber bzw. durch öffentliche Einrichtungen in
    Ruhe gelassen zu werden. Wir halten die Frage, ob je-
    mand bereit ist, Organe zu spenden, und die Aufgabe,
    sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, für zu-
    mutbar. Deshalb haben wir als Gesetzgeber in diese
    Richtung abgewogen.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)


    Zum Schluss. Es geht nicht darum, dass wir alle Men-
    schen zu Organspendern machen wollen, sondern es
    geht darum, dass wir Menschen auffordern, selbst Über-
    legungen anzustellen, sich selbst eine Position zu formu-
    lieren. Das ist hilfreich – das kann ich Ihnen versichern –,
    nicht nur für uns alle selbst, sondern auch, um bei einem
    plötzlichen Todesfall die Beantwortung der Frage nach
    einem möglichen Spendewillen des Verstorbenen nicht
    den nahen Angehörigen zu überlassen. Um es auf den
    Punkt zu bringen: Es ist eine Frage der Verantwortung.
    Die Entscheidung über das Maß der Verantwortung, das
    wir zu tragen bereit sind, ist eine Frage, die ins Leben
    gehört und nicht über den Tod hinausgeschoben werden
    darf.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Bundesminister Daniel Bahr.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Daniel Bahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Wenn wir an Organspenden denken, dann denken wir an
    die vielen Einzelschicksale und die Geschichten, die da-
    hinterstehen. Eine Geschichte ist die von Jens Bossers,
    den ich gestern Abend kennenlernen durfte, als er einen





    Bundesminister Daniel Bahr


    (A) (C)



    (D)(B)


    Preis für sein Engagement erhalten hat. Er war noch
    klein – er kann sich daran nicht erinnern –, als er den
    Kampf seines Lebens bestand. Drei Wochen nach seiner
    Geburt wird ein schwerer Herzfehler festgestellt; er be-
    sitzt nur eine Herzkammer.

    Jens Bossers musste vier sehr schwere Herzoperatio-
    nen über sich ergehen lassen. Es gab immer wieder neue
    Komplikationen: einen Schlaganfall, Hirnhautentzün-
    dung, Lungenentzündung und Herzversagen. Jens hat
    sich immer wieder in das Leben zurückgekämpft; doch
    mit fünf Jahren brauchte er ein neues Herz. Nach Mona-
    ten des Wartens konnte ihm endlich ein Spenderorgan
    eingepflanzt werden. Jens Bossers engagiert sich seit-
    dem ganz besonders, um dafür zu werben, dass sich
    mehr Menschen bereit erklären, einen Organspendeaus-
    weis auszufüllen. Das verweist auf eine der vielen Initia-
    tiven, mit denen bürgerschaftliches Engagement gezeigt
    wird; davon hat auch schon Herr Steinmeier gesprochen.
    Sie reichen jedoch nicht, um mehr Menschen zu über-
    zeugen, einen Organspendeausweis auszufüllen.

    Nirgends liegen das Leben und der Tod so nahe bei-
    einander wie bei diesem Thema; denn der Tod des einen
    Menschen bedeutet die Hoffnung auf ein neues Leben
    für denjenigen, der auf einer Warteliste ist. Diese Ver-
    knüpfung löst bei den Menschen aber auch Ängste aus.
    Deswegen ist es so, dass viele Menschen sich zwar darauf
    verlassen wollen, dass dann, wenn sie in der Situation
    sind, genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen,
    dass aber leider noch zu wenige sich einen Ruck geben
    und selbst einen Ausweis ausfüllen. Nur etwa 25 Prozent
    der Deutschen haben bisher einen solchen Ausweis.

    Weil die Organspende ein Akt der Nächstenliebe ist,
    auf den es keinen gesellschaftlichen oder moralischen
    Anspruch gibt – zu der Organspende muss man sich ak-
    tiv entscheiden –, sagen wir den Bürgerinnen und Bür-
    gern nur klipp und klar: Wenn mehr mitmachen, müssen
    weniger Menschen warten. Deswegen ist es ein starkes
    Signal, dass der Bundestag über die Parteigrenzen hin-
    weg gemeinsam eine Entscheidungslösung vorlegt und
    die Menschen in Deutschland dazu aufruft: Beschäftigt
    euch mit der Organspende, mindestens einmal im Le-
    ben! Gebt euch einen Ruck! Entscheidet euch, am besten
    für die Organspende! Wir akzeptieren, wenn ihr euch zu
    einem bestimmten Zeitpunkt nicht entscheiden könnt.
    Aber wir werden nicht lockerlassen und werden regel-
    mäßig immer wieder informieren. Das sind wir den
    Menschen schuldig, die auf einer Warteliste sind und
    dringend auf ein Spenderorgan warten.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


    Wir sagen den Menschen auch: Jeder Organspender
    ist ein Lebensretter. Jeder, der sich zu Lebzeiten für oder
    eben auch gegen die Organspende entscheidet, nimmt
    diese Entscheidung den Angehörigen ab, die sonst in ei-
    ner ganz schwierigen Situation im Krankenhaus gefragt
    werden: Wie sieht es aus? Können wir bei Ihrem Ange-
    hörigen mit einer Organspende rechnen? Dürfen wir die
    dazu notwendigen Maßnahmen ergreifen? – In einer so
    schwierigen Situation als Angehöriger die Entscheidung
    zu treffen, wenn man nicht vorher, zu Lebzeiten sich ent-

    schieden hat, ist – das wissen wir – schwer. Es ist gut,
    wenn die Menschen sich schon zu Lebzeiten entschieden
    haben, weil damit Klarheit auch für die Angehörigen in
    schwierigen Situationen besteht.

    Das ist die eine Seite der beiden Gesetzentwürfe,
    nämlich dass wir sehr viel dafür tun wollen, dass Men-
    schen besser informiert werden, aufgeklärt werden, eben
    auch dadurch, dass die Krankenkassen und Krankenver-
    sicherungen erstmals alle Bürgerinnen und Bürger in
    Deutschland anschreiben und einen Organspendeaus-
    weis zur Verfügung stellen, damit man den einmal in der
    Hand hat, damit man ihn am besten gleich ausfüllen
    kann. Das hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Das
    ist das, was die Entscheidungslösung impliziert.

    Aber nicht nur die Krankenversicherungen schreiben
    ihre Versicherten regelmäßig an. In den Behörden wer-
    den Informationen ausgelegt. Wir werden eine große Öf-
    fentlichkeitskampagne starten, um die Menschen besser
    aufzuklären; denn viele haben noch offene Fragen. Diese
    Fragen können beantwortet werden.

    Dazu gehört, dass wir auch die rechtlichen Rahmen-
    bedingungen verbessern wollen. Es ist schon angespro-
    chen worden: Nicht nur die Bereitschaft, einen Organ-
    spendeausweis auszufüllen, wollen wir steigern, sondern
    wir wollen auch dafür sorgen, dass die Anzahl der Organ-
    spenden steigt. Ich will es nicht akzeptieren – das darf
    uns nicht ruhen lassen –, wenn wir feststellen, dass in
    den Regionen und auch in einzelnen Städten die Kran-
    kenhäuser unterschiedlich viele potenzielle Organspen-
    der melden. Es ist richtig, dass wir nun endlich gesetz-
    lich dafür sorgen, dass in jedem Entnahmekrankenhaus
    ein Transplantationsbeauftragter zu bestellen ist, der
    konkreter Ansprechpartner für den Ablauf und den Pro-
    zess im Krankenhaus ist, damit mehr potenzielle Organ-
    spender gewonnen werden, die Abläufe verbessert wer-
    den und in den Krankenhäusern die Zuständigkeiten klar
    geregelt sind.

    Wir brauchen daneben rechtliche Rahmenbedingun-
    gen für die Lebendspende. Die Lebendspende ist ein al-
    truistisches Handeln. Deswegen darf der, der sich für die
    Lebendspende entscheidet, keine Nachteile erleiden. Wir
    regeln jetzt endlich klar, dass die Versicherung des Emp-
    fängers – die Krankenversicherung im Wesentlichen –
    auch für die Kosten beim Lebendspender zuständig ist.
    Wir regeln ferner die Entgeltfortzahlung und die unfall-
    versicherungsrechtlichen Fragen, sodass der Lebend-
    spender sich auch darauf verlassen kann, dass er, wenn
    er sich für diesen Weg entscheidet, keine Nachteile erlei-
    det oder keinen Ärger bekommt.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


    Wir sorgen insofern für mehr Transparenz, für Ver-
    lässlichkeit und auch für mehr Vertrauen. Bei dem so
    sensiblen Thema der Organspende ist es, glaube ich, das
    Allerwichtigste, dass sich die Menschen auf etwas ver-
    lassen können.

    Wichtig ist aber auch die Frage des Datenschutzes.
    Ich will mich an die Grünen und die Linken wenden, die
    einige Fragen und auch den einen oder anderen Kritik-
    punkt eingebracht haben. Ich will Ihnen die Sorgen neh-
    men.





    Bundesminister Daniel Bahr


    (A) (C)



    (D)(B)


    Für mich ist völlig klar, dass weiterhin der Patient und
    Versicherte Herr seiner Daten bleibt. Er entscheidet, wer
    Zugang zu diesen Daten hat. Deswegen wird es auch mit
    dieser Gesetzesänderung kein Schreibrecht der Kranken-
    kassen oder auch keine Einsicht der Krankenkassen in
    die hochsensiblen Gesundheitsdaten geben. Aber es ist
    in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, dass in einer Zeit,
    in der das technisch möglich ist, die Erklärung zur Or-
    ganspende natürlich auch auf der elektronischen Gesund-
    heitskarte gespeichert werden kann – nicht kombiniert
    mit den Gesundheitsdaten, sondern in einem eigenen
    Fach. Ich glaube, das ist sogar ein Stück mehr Daten-
    schutz.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)


    Der Zugriff auf die Erklärung, die eine hochsensible und
    persönliche Entscheidung ist, ist beim Organspendeaus-
    weis, den ich offen trage, viel einfacher als bei der elek-
    tronischen Gesundheitskarte, bei der ich entscheide, wer
    darauf zugreifen darf. Insofern ist diese Regelung ein
    Mehr und nicht ein Weniger an Datenschutz.


    (Beifall der Abg. Christine AschenbergDugnus [FDP] und Dr. Carola Reimann [SPD])


    Von den Grünen werden insbesondere die Regelungen
    zur Forschung kritisiert. Ich sage klipp und klar, dass die
    Datenschutzregeln bei der Forschung eingehalten wer-
    den. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat heute noch
    einmal klipp und klar bestätigt, dass er die Regeln des
    Datenschutzes gewahrt sieht und deswegen keine Be-
    denken gegen diese Regelung hat. Wir müssen aber auch
    in der Forschung weiterkommen. Wir dürfen bei der Or-
    gantransplantationswissenschaft nicht haltmachen und
    auf dem Stand von vor 10 oder 20 Jahren bleiben. Wir
    sind den Menschen, die häufig auch Folgeschäden haben
    und eine medikamentöse Behandlung benötigen, ver-
    pflichtet, alles dafür zu tun, in der Forschung weiterzu-
    kommen. Deswegen sind die Daten der Person anonymi-
    siert. Nur wenn eine Einwilligung der Person vorliegt,
    können personenbezogene Daten für Forschungszwecke
    genutzt werden. Hier sind somit die Regeln des Daten-
    schutzes gewahrt. Dies hat der Bundesdatenschutzbeauf-
    tragte bestätigt. Auch die Organtransplantationsmedizi-
    ner bestätigen, wie wichtig es ist, dass wir in der
    Forschung weiterkommen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Es ist insofern ein starkes Signal, dass sich der ge-
    samte Bundestag einig ist, dass wir die Bürgerinnen und
    Bürger auffordern, sich mit dem Thema Organspende zu
    beschäftigen. Es ist auch ein starkes Signal, dass wir mit
    großer Mehrheit Veränderungen im Transplantationsge-
    setz vornehmen, um die konkreten Abläufe und Rah-
    menbedingungen für die Organspende zu verbessern.
    Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Deutschland,
    die vom Thema Organspende betroffen sind.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)