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    Plenarprotokoll 17/181 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 181. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Wolfgang Gunkel und Dr. Egon Jüttner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entsendung des Abgeordneten Michael Grosse-Brömer als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuss und im Gemeinsa- men Ausschuss gemäß Art. 53 a des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 3, 16 und 25 a und b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Eidesleistung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 93) (Drucksachen 17/9392, 17/9733) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbes- serung des Rechtsschutzes in Wahl- sachen (Drucksachen 17/9391, 17/9733) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion DIE LINKE ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-Regelung (Drucksachen 17/7848, 17/9748) . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Chancen eröffnen und Fach- kräfte sichern (Drucksache 17/9725) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 21467 A 21467 B 21467 B 21468 C 21468 C 21468 D 21468 D 21469 A 21469 C 21469 D 21469 D 21470 A 21471 C 21472 B 21473 C 21474 B 21475 A 21476 A 21477 B 21479 D 21477 D 21478 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Auf- nahme menschenverachtender Tatmo- tive als besondere Umstände der Straf- zumessung (... StRÄndG) (Drucksache 17/9345) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Drucksache 17/9667) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 7. Dezem- ber 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Kö- nigreich Großbritannien und Nord- irland zur Vermeidung der Doppelbe- lastung bei der Bankenabgabe (Drucksache 17/9688) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauri- tius zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men (Drucksache 17/9689) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Abkommen vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deut- schen Institut in Taipeh und der Taipeh- Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 17/9690) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Markenrechtsvertrag von Singapur vom 27. März 2006 (Drucksache 17/9691) . . . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ach- ten Gesetzes zur Änderung eisenbahn- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/9692) . . . . . . . . . . . . . . . h) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen vom 9. De- zember 2011 über den Internationalen Suchdienst (Drucksache 17/9693) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Helga Daub, Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deut- schen Entwicklungspolitik (Drucksache 17/9730) . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Dagmar Freitag, Sabine Bätzing- Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Rolle des Sports in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik  (Drucksache 17/9731) . . . . . . . . . . . . . . . k) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Eva Bulling-Schröter, Ulla Lötzer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rio+20 – Globale Gerechtigkeit statt grüner Kapitalismus (Drucksache 17/9732) . . . . . . . . . . . . . . . 21482 A 21484 A 21485 C 21486 C 21487 C 21488 A 21488 D 21490 B 21491 C 21492 B 21493 A 21494 A 21495 B 21497 A 21497 C 21498 D 21499 C 21501 B 21502 A 21502 B 21502 B 21502 C 21502 C 21502 C 21502 D 21502 D 21502 D 21503 A 21503 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 III Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen vom 4. Ok- tober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt  (Drucksache 17/9696) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EU-Bildungspro- gramme modernisieren und ausbauen – Mobilität und Austausch im Lebenslan- gen Lernen für eine integrationsför- dernde europäische Bildungspolitik er- weitern (Drucksache 17/9575) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Übersetzungserfordernisse der nationalen Parlamente in der mehrjäh- rigen EU-Finanzplanung 2014–2020 be- rücksichtigen – Übersetzungen auch im intergouvernementalen Rahmen sicher- stellen (Drucksache 17/9736) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wohnungspolitische Verant- wortung bei Übertragung der bundes- eigenen TLG-Wohnungen sichern (Drucksache 17/9737) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz zum Bau der ICE-Neubaustrecke Wendlingen–Ulm herstellen (Drucksache 17/9741) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über straf- rechtliche Sanktionen für Insider-Ge- schäfte und Marktmanipulation KOM(2011) 654 endg.; Ratsdok. 16000/11 (Drucksachen 17/7918 Nr. A.3, 17/9770) b)–e) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 433, 434, 435 und 436 zu Petitionen (Drucksachen 17/9588, 17/9589, 17/9590, 17/9591) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entlassung des Bundesumweltministers und Hand- lungsfähigkeit der Bundesregierung . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes (Drucksachen 17/8801, 17/9617) . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Iran: Sanktionsspirale beenden – Kriegsgefahr stoppen – Neuen Anlauf zum umfassenden Dialog wagen (Drucksache 17/9065) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Joachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21503 B 21503 B 21503 C 21503 C 21503 D 21504 A 21504 B 21504 C 21504 C 21505 D 21507 C 21508 D 21509 D 21510 C 21511 D 21513 A 21515 A 21516 C 21517 C 21518 D 21519 A 21519 D 21521 B 21523 B 21524 A 21525 B 21526 B 21528 B 21528 C 21529 C 21530 C 21531 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungs- gesetz) (Drucksache 17/9665) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Ände- rung des Börsengesetzes (Drucksachen 17/8684, 17/9645) . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungsexporte kontrollieren – Frieden sichern und Men- schenrechte wahren (Drucksache 17/9412) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteili- gung und Vereinheitlichung von Planfest- stellungsverfahren (PlVereinhG) (Drucksache 17/9666) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für Fairness beim Be- rufseinstieg – Rechte der Praktikanten und Praktikantinnen stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Faire Bedingungen in allen Praktika ga- rantieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Diana Golze, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Missbrauch von Praktika ge- setzlich stoppen (Drucksachen 17/3482, 17/4044, 17/4186, 17/9720) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21532 A 21533 C 21534 D 21535 C 21535 D 21536 A 21537 B 21538 C 21539 D 21540 D 21541 C 21543 D 21545 A 21545 B 21546 B 21547 C 21548 C 21550 B 21552 A 21552 D 21553 C 21555 A 21555 A 21556 A 21557 D 21558 D 21559 D 21560 C 21562 A 21562 B 21563 C 21564 B 21565 C 21566 C 21567 C 21569 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 V Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke, Philipp Mißfelder, Michael Grosse- Brömer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Patrick Kurth (Kyffhäuser), Bijan Djir-Sarai, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Myanmar – Reformkräfte unterstützen, den Wandel beschleunigen, Perspekti- ven eröffnen (Drucksache 17/9735) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Johannes Pflug, Karin Roth (Esslingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Myanmar auf dem Weg zur Demokratie begleiten und un- terstützen (Drucksache 17/9727) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Ute Koczy, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Myanmar – Den demokratischen Wan- del unterstützen (Drucksache 17/9739) . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin, Michael Groß, Klaus Brandner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Für ei- nen neuen Infrastrukturkonsens: Öffent- lich-Private Partnerschaften differenziert bewerten, mit mehr Transparenz weiter- entwickeln und den Fokus auf die Wirt- schaftlichkeit stärken (Drucksache 17/9726) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Helmut Heiderich, Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Christiane Ratjen- Damerau, Harald Leibrecht, Helga Daub, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wasser und Ernährung sichern (Drucksachen 17/9153, 17/9526) . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Überwei- sung des Goldstone-Berichtes an den Inter- nationalen Strafgerichtshof durch den UN- Sicherheitsrat (Drucksachen 17/6339, 17/7532) . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Aus- landsverwendung der Bundeswehr (Drucksache 17/9694) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Thilo Hoppe, Cornelia Behm, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verant- wortung für die entwicklungspolitische Dimension der EU-Fischereipolitik über- nehmen (Drucksachen 17/9399, 17/9714) . . . . . . . . . . 21570 B 21570 B 21570 C 21570 D 21571 D 21573 B 21574 C 21575 C 21576 C 21577 C 21577 D 21579 A 21580 C 21581 B 21582 C 21583 C 21584 C 21584 D 21585 D 21587 B 21589 A 21590 A 21591 A 21591 B 21592 B 21593 C 21595 A 21595 D 21596 D 21597 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Florian Hahn, Albert Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Martin Neumann (Lausitz), Dr. Lutz Knopek, Dr. Peter Röhlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aktionsplan Nano- technologie 2015 gezielt weiterentwi- ckeln (Drucksachen 17/7184, 17/9771) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Wirksamen Verbraucherschutz bei Nanostoffen durchsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Einsatz von Nanosilber in ver- brauchernahen Produkten zum Schutz von Mensch und Umwelt stoppen (Drucksachen 17/5917, 17/3689, 17/8821) Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes (Drucksache 17/9686) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Nachhaltige Entwicklung in Subsahara- Afrika durch die Stärkung der Menschen- rechte fördern (Drucksachen 17/7370, 17/9711) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Philipp Mißfelder, Johannes Selle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Republiken Sudan und Südsudan stabilisieren (Drucksache 17/9747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Hans-Ulrich Klose, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Neubelebung und Stärkung der transatlantischen Beziehungen (Drucksache 17/9728) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Ulrich Klose (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21597 B 21598 C 21600 A 21601 B 21602 B 21603 B 21603 C 21603 D 21604 D 21605 D 21606 C 21607 B 21608 C 21609 D 21610 D 21610 D 21611 C 21612 A 21612 D 21613 C 21614 C 21614 D 21614 D 21616 B 21617 C 21618 C 21619 B 21620 B 21620 C 21621 B 21622 B 21622 D 21624 A 21624 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 VII Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Notfonds für tierhaltende Betriebe einrichten (Drucksache 17/9580) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Rainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Keine Hermesbürg- schaft für den Bau des Atomkraftwerks Angra 3 (Drucksache 17/9578) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gesine Lötzsch, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Beate Walter- Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Keine Bürgschaft für den Bau des Atomkraftwerks Angra 3 (Drucksache 17/9579) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Sport- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung eines offe- nen Umgangs mit Homosexualität im Sport (Drucksachen 17/7955, 17/9721) . . . . . . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Gabriele Fograscher, Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Unterstützung für Initiativen gegen Rechts in der Gastwirtschaft (Drucksache 17/9577) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Hans-Joachim Hacker, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Ausbau der Offshore-Wind- energie erfordert moderne Hafeninfra- struktur (Drucksache 17/9573) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans- Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Polarregionen schützen – Polarforschung stärken (Drucksachen 17/5228, 17/9722) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Hermann Ott, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Abkommen zum Schutz der Arktis unverzüglich auf den Weg bringen – Internationale Zusammenar- beit zum Schutz der Arktis (Drucksachen 17/6499, 17/7987) . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21625 C 21625 D 21626 B 21627 A 21627 D 21628 C 21629 C 21629 C 21629 D 21630 A 21630 D 21631 D 21632 B 21633 C 21634 B 21634 C 21635 D 21636 C 21637 D 21638 C 21639 D 21640 D 21641 A 21642 A 21643 A 21643 D 21644 C 21645 B 21646 A 21646 B 21646 B 21647 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Wahl eines ordentlichen Mit- gliedes im Vermittlungsausschuss . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsver- wendung der Bundeswehr (Tagesordnungs- punkt 18) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern (Tagesordnungs- punkt 19) Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Keine Hermesbürgschaft für den Bau des Atomkraftwerks Angra 3 – Keine Bürgschaft für den Bau des Atom- kraftwerks Angra 3 (Tagesordnungspunkt 26 a und b) Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin)  (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21648 B 21649 A 21651 C 21642 A 21642 C 21653 B 21654 C 21654 A/C 21655 A 21655 C 21655 D 21657 A 21657 D 21658 D 21659 C 21660 C 21661 C 21663 B 21665 A 21666 A 21666 D 21668 A 21669 B 21671 A 21672 A 21672 B 21673 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21467 (A) (C) (D)(B) 181. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 180. Sitzung, Seite 21451 A, Anlage 1: Der Name Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist durch den Namen Christian Lindner (FDP) zu ersetzen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21655 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Entsendung eines ordentlichen Mitglieds in den Vermittlungsaus- schuss Namens meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen er- kläre ich zur heutigen Wahl des Kollegen Michael Grosse-Brömer als Mitglied des Vermittlungsausschus- ses Folgendes: Meine Fraktion wird keinen Widerspruch gegen die Wahl des Kollegen Michael Grosse-Brömer als Mitglied des Vermittlungsausschusses erheben. Gleichwohl gilt das von mir in meiner Erklärung nach § 31 GO in der 119. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Juli 2011 Ausgeführte zur bundestagsseitigen Besetzung des Ver- mittlungsausschusses unverändert fort. An der darin ver- tretenen Rechtsauffassung hält meine Fraktion uneinge- schränkt fest. Meine Fraktion geht davon aus, dass die mit Schrei- ben des damaligen Ersten Parlamentarischen Geschäfts- führers der CDU/CSU-Fraktion vom 5. Juli 2011 erteilte Zusage, wonach sich der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Problematik befas- sen und eine Lösung vorschlagen soll und wonach des Weiteren ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Ver- mittlungsausschuss zunächst an Abstimmungen im Aus- schuss nicht teilnehmen wird, auch weiterhin uneinge- schränkt gilt. Nach dem heute erfolgten erneuten Wechsel bei der Besetzung des Vermittlungsausschusses muss sich der Geschäftsordnungsausschuss nunmehr unverzüglich mit der Frage der Besetzung beschäftigen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslands- verwendung der Bundeswehr (Tagesordnungs- punkt 18) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Das Ziel des Gesetzentwurfs für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr ist es, die Zustän- digkeit für Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Solda- ten der Bundeswehr zu konzentrieren. Unsere Soldatin- nen und Soldaten bewahren und sichern im Ausland tagtäglich unter Einsatz ihres Lebens den Frieden. Wenn sie in ein Gefecht geraten und es Verletzte oder Tote  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 24.05.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 24.05.2012 Becker, Dirk SPD 24.05.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 24.05.2012 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 24.05.2012 Ernst, Klaus DIE LINKE 24.05.2012 Ferner, Elke SPD 24.05.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 24.05.2012 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.05.2012 Groschek, Michael SPD 24.05.2012 Hagedorn, Bettina SPD 24.05.2012 Henke, Rudolf CDU/CSU 24.05.2012 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.05.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.05.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 24.05.2012 Lindner, Christian FDP 24.05.2012 Nietan, Dietmar SPD 24.05.2012 Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.05.2012 Rix, Sönke SPD 24.05.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 24.05.2012 Dr. Schwanholz, Martin SPD 24.05.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 24.05.2012 Thönnes, Franz SPD 24.05.2012 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.05.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 24.05.2012 Anlagen 21656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) gibt, ermittelt in der Regel die Staatsanwaltschaft gegen sie. Dies belastet viele Soldaten, aber eine Klärung des Sachverhaltes muss sein; im Ergebnis ist es auch gut für die Soldaten, denn sie bekommen am Ende der Ermitt- lungen bescheinigt, dass sie rechtmäßig gehandelt ha- ben. Was es jedoch in diesem Zusammenhang nicht ge- ben darf, sind Unklarheiten hinsichtlich des zuständigen Gerichts; eine effiziente Prüfung mit besonderer Sach- kompetenz muss gewährleistet werden. Dies schulden wir unseren Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Das Gesetz fügt sich in eine Reihe von Gesetzen ein, die der Verbesserung der Situation der Soldatinnen und Soldaten dienen. In dieser Woche wurde bereits das Ge- setz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr in den Ausschüssen beraten. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Berufssoldaten frühzeitig in den Ruhestand gehen kön- nen, und enthält weitere Erleichterungen im Bereich der Hinzuverdienstgrenzen und Ruhestandsaltersregelun- gen. CDU/CSU und FDP halten unseren Soldatinnen und Soldaten den Rücken frei. Dem heute zu beratenen Gesetz liegt unter tatsächli- chen und rechtlichen Gesichtspunkten Folgendes zu- grunde: Bei der besonderen Auslandsverwendung der Bundeswehr kann es im Einsatzgebiet zu Handlungen kommen, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen. Bei Straftaten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt das Tatortprinzip. Wenn somit zwei Personen aus unterschiedlichen Orten an einem dritten Ort eine Straftat begehen, wird die Ver- handlung über die Tat an dem Gericht des Ortes geführt, an dem die Tat begangen wurde. Anders ist dies bei Soldaten. Hier gilt, dass eine Ver- handlung an dem Ort stattfindet, an dem der Soldat zu- letzt stationiert war. Wenn nun aus ganz Deutschland Soldaten zusammengezogen werden und im Ausland ih- ren Dienst ausüben, führt dies zu unterschiedlichen Ge- richtsständen. Das bedeutet, dass zwei Soldaten, die am gleichen Ort im Ausland in ein Gefecht geraten, später in Deutschland vor zwei Gerichten stehen, nämlich den jeweiligen Gerichten ihrer letzten Stationierung. Dies könnten Hamburg und München sein, obwohl beide Sol- daten in Afghanistan nebeneinander gesessen haben. Daraus folgt aber auch, dass die beiden Soldaten vor un- terschiedlichen Richtern mit völlig unterschiedlichen Spezialkompetenzen im Umgang mit Soldaten im Aus- land stehen. Dieser Missstand kann nun endlich behoben werden, indem mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für diese Fälle ein einheitlicher Gerichtsstand geschaffen wird. Weiter wird mit dem besonderen Gerichtsstand eine Sachkompetenz aufgebaut. Die Kenntnisse der mili- tärischen Abläufe und Strukturen, der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwen- dung, die für die Bearbeitung der Verfahren notwendig sind, können durch die Zuständigkeitskonzentration bes- ser gewährleistet werden. Diese Spezialkenntnisse tra- gen zudem zu einer zügigen Bearbeitung bei. Bei der besonderen Auslandsverwendung der Bundes- wehr ist nicht nur das deutsche Strafrecht zu beachten. Zugleich finden auch Regelungen im Einsatz Anwen- dung. Diese Rules of Engagement müssen bei der Ver- handlung genauso beachtet werden wie viele andere völ- kerrechtliche und einsatzbezogene Voraussetzungen. Ein Gericht, dem diese Besonderheiten nicht bekannt sind, kann nicht kompetent entscheiden. Durch die Schaffung des besonderen Gerichtsstandes wird diese Sachkompe- tenz aufgebaut. Bei den jetzt bundesweit zuständigen Richtern und Staatsanwälten wird Erfahrung gebündelt. In Zukunft werden bei Straftaten von Soldatinnen und Soldaten nur noch besonders mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und Auslandsermittlungen ver- traute Juristinnen und Juristen entscheiden. Durch die neue Regelung werden langwierige Zuständigkeitspro- bleme beendet. Der besondere Gerichtsstand wird in Kempten sein. Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein Sonderge- richt bei besonderer Auslandsverwendung der Bundes- wehr, nicht um eine Wehrstrafgerichtsbarkeit. Hieraus leitet sich auch die örtliche Zuständigkeit der Staatsan- waltschaft Kempten aus § 143 Abs. 1 des Gerichtsver- fassungsgesetzes ab. Grund für die örtliche Wahl des Gerichtsstandes Kempten ist, dass die Staatsanwaltschaft Kempten als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich des Frei- staates Bayern bereits jetzt für die Verfolgung solcher Straftaten zuständig ist. Bei der Justiz in Kempten sind die erforderlichen Erfahrungen bereits vorhanden. Diese Erfahrungen wird sie bei der nun vorgesehenen Ausdeh- nung der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bun- desgebiet nützen können. Mein Dank gilt hier besonders Frau Staatsministerin Dr. Merk von der CSU, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf eingesetzt hat und in Bayern entschlossen vorangegangen ist. Die Konzentration gilt für alle Straftaten, die außer- halb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes von Solda- tinnen oder Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung, § 62 Abs. 1 des Soldatengesetzes, begangen werden. Es wurde dabei darauf verzichtet, die Konzentration auch für Straftaten vorzusehen, die zum Nachteil deutscher Bundeswehrsoldaten im Ausland be- gangen wurden. Mit der Schaffung einer besonderen Zuständigkeit und der damit einhergehenden Konzentration bei Verfah- ren zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr wird kein ge- mäß Art. 101 Abs. 1 GG unzulässiges Ausnahmegericht geschaffen. Ein Ausnahmegericht liegt dann vor, wenn der gesetzliche Richter nicht im Voraus bestimmt ist, sondern das Gericht im Einzelfall gebildet wird. Im Ge- gensatz hierzu sind Sondergerichte zulässig. Diese haben zwar eine Spezialzuständigkeit, sind aber generell und abstrakt für bestimmte Fälle zuständig und im Vorhinein bestimmt. Sondergerichte regelt Art. 101 Abs. 2 GG. Solche Sondergerichte haben wir in vielen Rechtsgebie- ten. Auch im vorliegenden Gesetzentwurf ist dies der Fall: Es handelt sich hier um eine Konzentration von Zu- ständigkeiten zur Vereinfachung und besseren Verhand- lung der entsprechenden Sachverhalte. Dies stellt ein Gericht für ein besonderes Sachgebiet nach Art. 101 Abs. 2 GG dar und ist mithin zulässig. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21657 (A) (C) (D)(B) Zudem begrüße ich, dass mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf die Einführung des § 143 Abs. 1 Satz 2 (neu) GVG vorliegt. Mit dieser Änderung wird die Stellung des Opfers im Strafverfahren verbessert. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für ei- nen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr wird ein wichtiger Beitrag zur Unter- stützung unserer Soldatinnen und Soldaten geleistet. Durch dieses Gesetz wird verhindert, dass Soldatinnen und Soldaten weiterhin unter Bedingungen einer Rechts- unsicherheit handeln, die über die altbekannte Unschärfe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinausgeht. Wir setzen alles daran, unseren Soldatinnen und Soldaten klare rechtliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen, damit sie ihre Konzentration auf die militärischen Auf- gaben richten können. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Kempten im All- gäu ist künftig der Gerichtsstand bei Straftaten, die Bun- deswehrsoldaten im Auslandseinsatz begangen haben. Diese Konzentration der örtlichen Zuständigkeit ist eine gute Nachricht für unsere Soldatinnen und Soldaten, die in unserem Auftrag in vielen Krisenregionen der Welt im Einsatz sind. Die besondere Auslandsverwendung, wie sie im Sol- datengesetz definiert und nun in der Strafprozessord- nung in Bezug genommen wird, ist stets mit Gefahren für Leib und Leben verbunden. Soldatinnen und Solda- ten müssen oft in Bruchteilen von Sekunden Einschät- zungen treffen, die über Leben und Tod entscheiden kön- nen. Der Vorwurf eines strafbaren Fehlverhaltens steht schnell im Raum. Doch auch abseits von Fällen, die in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit finden, werden bei Auslandseinsätzen kleinere und größere Straftaten be- gangen. Hier unterscheidet sich die Bundeswehr nicht von der zivilen Gesellschaft. Nach der bisherigen Rechtslage kann die Zuständig- keit verschiedener Staatsanwaltschaften und Gerichte begründet werden. Insbesondere wenn mehrere Solda- tinnen und Soldaten verschiedener Stammeinheiten der Bundeswehr beteiligt sind, kommt es zu unübersicht- lichen Zuständigkeitsverteilungen. Der besondere Ge- richtsstand Kempten ermöglicht hier effizientere und zü- gigere Verfahren – nicht zuletzt, um die ohnehin hohe psychische Belastung der Soldatinnen und Soldaten nicht unnötig zu verstärken. Darüber hinaus erfordert die Verfolgung von Strafta- ten, die im Ausland während eines Bundeswehreinsatzes begangen wurden, nicht nur Erfahrung mit Auslandsbe- zügen, sondern auch spezifische Kenntnisse über militä- rische Belange in tatsächlicher wie in rechtlicher Hin- sicht. Die neuen Zuständigkeitsregeln gewährleisten, dass die mit der Aufklärung bzw. Ahndung von Bundes- wehrstraftaten im Ausland betrauten Staatsanwälte und Richter in die Lage versetzt werden, die hierfür notwen- dige besondere Sachkompetenz und Erfahrung zu erwer- ben und zu vertiefen. Die Staatsanwaltschaft in Kempten hat bereits wichti- ges Know-how auf diesem komplexen Gebiet in Kontakt mit den Rechtsberatern beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam und durch entsprechende Fortbildungen aufbauen können. So hat der Freistaat Bayern bereits im März 2010 eine Zuständigkeitskon- zentration beim Leitenden Oberstaatsanwalt in Kempten für alle in Bayern anhängig werdenden Verfahren betref- fend Straftaten von Soldaten in Ausübung ihres Dienstes im Ausland veranlasst. Seit Juli 2011 ist die Einschrän- kung auf Taten in Ausübung des Dienstes entfallen. Die hier gewonnenen Erfahrungen als bayerische Schwer- punktstaatsanwaltschaft können nun bundesweit zum Tragen kommen. Vereinzelt geäußerte Kritik, eine Zentralisierung des Gerichtsstands könne zu einer „Sonderrechtsprechung“ für Bundeswehrsoldaten führen und die richterliche Un- abhängigkeit beeinträchtigen, kann ich nicht nachvoll- ziehen. Bei der Beurteilung der Strafbarkeit einer Tat gilt selbstverständlich weiterhin unser Strafgesetzbuch. In Kempten wird es also keine Sonderrechtsprechung ge- ben, weil auch gar keine Sondergerichtsbarkeit einge- richtet wird. Besondere Zuständigkeiten kennen wir da- gegen schon in anderen Bereichen wie etwa der Wirtschaftskriminalität. So wie dort ist es auch hier ge- rade unser Anliegen, dass die Justiz auf besondere Um- stände eines Sachverhalts – nämlich eines Bundes- wehreinsatzes im Ausland – organisatorisch angemessen vorbereitet ist. Mit dem vorliegenden Gesetz stärken wir schließlich die Rechte der Opfer im Strafverfahren und sorgen für mehr Rechtssicherheit. So ist nach dem neuen § 143 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes dann, wenn ein deutsches Gericht nicht zuständig oder nicht ermittelbar ist, künftig diejenige Staatsanwaltschaft zuständig, die zuerst – etwa aufgrund einer Strafanzeige – mit der Sache befasst wurde. Damit werden bisher vorhandene Lücken geschlossen, die zu Unsicherheiten bei der Be- stimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft und damit auch zu Kompetenzkonflikten und Verfahrensverzöge- rungen geführt haben. Dies ist besonders wichtig, da mit einer klaren Zuweisung der Zuständigkeit die betref- fende Staatsanwaltschaft eilige Ermittlungshandlungen unverzüglich vornehmen kann. In besonderer Auslandsverwendung sind die Solda- tinnen und Soldaten der Bundeswehr stets aufgrund ei- nes Mandats des Deutschen Bundestages. Aus diesem Grund verdient unser Vorhaben eine breite parlamenta- rische Unterstützung. Ich bin überzeugt, dass die Kon- zentration der Zuständigkeit bei Straftaten von Bundes- wehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung im Interesse einer effektiven und sachgerechten Strafverfol- gung liegt. Christoph Strässer (SPD): Soldatinnen und Solda- ten der Bundeswehr unterliegen auch bei besonderer Auslandsverwendung dem deutschen Strafrecht – und das ist richtig so. Für entsprechende Fälle besteht derzeit kein beson- derer Gerichtsstand. Dies führt dazu, dass nach den allgemeinen Gerichtsstandsregelungen der Strafprozess- ordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften an verschie- 21658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) denen Orten für solche Strafverfahren zuständig sein können. Das kann zur Zuständigkeit mehrerer Staats- anwaltschaften führen, etwa wenn Soldatinnen und Sol- daten verschiedener Stammeinheiten beteiligt sind. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Ein- sätze der Bundeswehr erhöht. Und so nimmt statistisch auch die Zahl der Strafbarkeitsvorwürfe zu. Die Bundes- regierung sieht deshalb Handlungsbedarf für eine Kon- zentration der Zuständigkeiten. Soldaten, die deutsche Interessen im Auslandseinsatz verteidigen, verdienen die Unterstützung des deutschen Staats. Sie haben auch ein Recht auf ein faires und zügi- ges Verfahren. Der Gesetzentwurf stellt die Rechts- sicherheit der Soldaten in den Mittelpunkt. Zeitliche Verzögerungen könnten den Soldaten nicht zugemutet werden – so die Bundesregierung – und sie unnötig psy- chisch belasten. Gleichwohl geht es nicht nur um den beschuldigten Soldaten. Es geht auch um die mutmaß- lich Geschädigten, deren Belastungen berücksichtigt werden müssen. Es gibt also ein Spannungsverhältnis unterschiedlicher berechtigter Interessen. Außerdem darf natürlich auch nicht der Eindruck entstehen, dass im Interesse einer schnellen Bearbeitung die Sorgfalt zu kurz kommt. Auch aus historischer Sicht muss man sensibel mit dieser Rechtsfrage umgehen. Zum Teil wird befürchtet, dass durch die Hintertür eine militärische Sonderjustiz geschaffen werde. Die Beseitigung der Militärjustiz war ein Kernele- ment der Militärreform der Nachkriegszeit und der Ein- führung der Inneren Führung. Es wurde im Parlament darum gerungen, dass das Militär ohne Sonderrechte dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz unterliegt. Es wurde das Bild vom „Staatsbürger in Uniform“ ge- prägt. Soldaten und Zivilisten werden vor den verbunde- nen Augen Justitias absolut gleich behandelt. Bei dem geplanten Gesetzentwurf geht es deshalb nicht um die Einrichtung einer „Sondergerichtsbarkeit“ oder einer „Militärgerichtsbarkeit“ für Soldaten der Bundeswehr. Geplant ist vielmehr, eine zentrale Staats- anwaltschaft einzurichten. Diese Staatsanwaltschaft wird sich – wie jede andere – aus zivilen Staatsanwälten zusammensetzen. Das sehen auch die Verteidigungspoli- tiker der SPD-Fraktion so. Man erhofft sich jedoch durch die besondere Expertise kürzere Verfahrensdauern und eine entsprechende Kompetenz für die Sondersitua- tionen im Einsatz. Die Ermittlungen bei Straftaten im Auslandseinsatz seien mit Ermittlungen bei Straftaten in Deutschland kaum zu vergleichen und erforderten be- sondere Kenntnisse der völker-, verfassungs- und ein- satzrechtlichen Grundlagen sowie der militärischen Strukturen und Abläufe. Auch in anderen Bereichen wie der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität gibt es bereits Staatsanwaltschaften mit speziellen Zuständig- keiten. Dagegen werden einige verfassungs- und rechtspoliti- sche Bedenken vorgebracht. Durch die Einführung des § 11 a StPO-E werde in die Kompetenzen der Länder eingegriffen, deren Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht mehr zuständig wären. Außerdem drohe eine Um- gehung des Art. 96 Abs. 2 GG, der das Recht des Bundes zur Errichtung von Wehrstrafgerichten begründet. Im Jahr 2011 gab es 26 Ermittlungsverfahren. Davon wurden in 15 Fällen Strafverfahren eingeleitet. Seit den 1990er-Jahren gab es circa 150 Vorfälle. Die bisherigen StPO-Regelungen sollen deshalb aus- reichen, so die Kritiker des Gesetzentwurfs. Die bisher in Deutschland anhängigen Ermittlungsverfahren hätten bereits unter den derzeitigen Regelungen der StPO sach- gerecht bewältigt werden können. Auch wenn die Fall- zahlen ansteigen, sei eine Bearbeitung weiter möglich. Spezialkenntnisse in rechtlicher und tatsachlicher Hinsicht würden allen Gerichten in den unterschiedlichs- ten Verfahren zugemutet. Außerdem wird der Vorwurf erhoben, eine zentralisierte Staatsanwaltschaft schaffe eine zu große Nähe zwischen Justiz und Bundeswehr. Eine Zentralisierung berge auch die Gefahr der Einsei- tigkeit und Sonderrechtsprechung. Ich nenne Ihnen Argumente, die von außen herange- tragen werden. Ob der Deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung oder der Deutsche Anwaltverein, sie alle haben Kritik in diese Richtung geäußert und sehen keinen nachgewiesenen Bedarf für eine gerichtliche Sonderzuständigkeit. Diese Argumente muss man zu- mindest ernst nehmen, ohne sie sich zwingend zu eigen machen zu müssen. Ich möchte im Ausschuss gerne über die Notwendig- keit dieser Regelung diskutieren. Es gibt gute Argu- mente für beide Positionen. Stephan Thomae (FDP): Ich freue mich sehr, dass ich heute zu einem Tagesordnungspunkt sprechen darf, der mich nicht nur als Rechtspolitiker betrifft, sondern auch als Abgeordneter des Wahlkreises Oberallgäu: Die Justizbehörden meiner Heimatstadt Kempten bekommen in Zukunft die Verantwortung, wenn es darum geht, dass Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz vor Gericht verhandelt werden sollen. Soldatinnen und Soldaten un- terliegen dann dem deutschen Strafrecht, wenn sie im Ausland eingesetzt werden. Für solche Fälle werden das Amts- und Landgericht Kempten nun besonderer Gerichtsstand, die Staatsan- waltschaft in Kempten wird Schwerpunktstaatsanwalt. Für die Stadt und die ansässigen Justizbehörden ist das eine Bestätigung ihrer bisherigen Arbeit und ein Image- gewinn, worüber ich mich als Kemptener natürlich sehr freue. Die Entscheidung fiel letztendlich aus verschiedenen Gründen auf Kempten. Als die Frage aufkam, welcher Standort bundesweit die Sonderzuständigkeit für Solda- ten im Auslandseinsatz erhalten sollte, habe ich Bayern und innerhalb Bayerns Kempten ins Gespräch gebracht. Ich hatte erfahren, dass die Landesregierung von Sach- sen die Sonderzuständigkeit für Leipzig nicht haben wollte, weil man fürchtete, auch Straftaten an Bundes- wehrsoldaten verfolgen zu müssen. Mir kam zu Ohren, dass man weiter an Potsdam als geeigneten Standort dachte, weil sich dort das Einsatzkommando für die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21659 (A) (C) (D)(B) Auslandseinsätze befindet. Es gab zuerst kleinere Be- denken, was den Standort Kempten angeht, aber ich konnte diese erfreulicherweise in zahlreichen Einzelge- sprächen zerstreuen, vor allem weil auch fachlich vieles für Kempten gesprochen hat. Die Kemptener Justiz hat in den letzten Jahren sehr wichtige Erfahrungen auf diesem Gebiet des Strafrechts gesammelt, weil die Staatsanwaltschaft Kempten bereits als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den gesamten Be- reich des Freistaates Bayern zuständig ist. Wenn also Soldaten, die in Bayern stationiert waren, Straftaten während eines Auslandsaufenthalts begangen haben, dann hat bisher die Kemptener Justiz ihr Urteil über diese Straftaten gefällt. Durch die Entscheidung für Kempten nutzen wir das Wissen und die bereits vorhan- denen Ressourcen optimal. Ich freue mich sehr, dass ich einen Beitrag leisten konnte, diesen besonderen Gerichtsstand in meine Hei- matstadt zu holen. Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr; denn die Entscheidung für eine bundesweite Zuständig- keit ist sehr wichtig. Im Ausland stationierte Soldaten le- ben und arbeiten unter Extrembedingungen. Staatsan- wälte und Richter müssen mit diesen besonderen Umständen der Soldaten vertraut sein, um richtig urtei- len zu können. Ich konnte mir vor zwei Jahren selber ein Bild von den schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Afghanistan machen. Gerade auch wegen diesen schwie- rigen Bedingungen bei Auslandseinsätzen müssen Ver- zögerungen bei Strafverfahren in Zukunft verhindert werden. Solche Verzögerungen bedeuten für die Betrof- fenen eine zusätzliche Belastung. Dem wollen wir durch eine Zuständigkeitskonzentration entgegenwirken. Dies war schon im Jahr 2010 die Meinung der Justiz- ministerinnen und Justizminister der Länder. Diese ha- ben die Forderung erhoben, eine zentrale Zuständigkeit aufseiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften zu schaffen, um eine qualifizierte, effiziente und zügige Be- arbeitung der Ermittlungs- und Strafverfahren zu ge- währleisten. Diesen Wunsch aus den Ländern greifen wir mit dem heutigen Gesetzentwurf auf. Der neue Gerichtsstand tritt neben die bereits beste- henden Gerichtsstände, wie zum Beispiel den Gerichts- stand des Wohnorts, die weiterhin ihre Geltung behalten. Für etwaige Verstöße gegen das Völkerstrafgesetz- buch besteht die erstinstanzliche gerichtliche Zuständig- keit des für Kempten zuständigen Oberlandesgerichts München. Zuständige Strafverfolgungsbehörde bleibt in diesen Fällen der Generalbundesanwalt. Der Entwurf stellt überdies die bisher bereits gängige Praxis, dass bei unklarer Zuständigkeit die zuerst mit ei- ner Sache befasste Staatsanwaltschaft die erforderlichen Maßnahmen ergreift, auf eine gesetzliche Grundlage. Dies ist insbesondere von Relevanz, wenn ein Deutscher oder eine Deutsche Opfer einer Straftat im Ausland wurde und diese im Inland anzeigen möchte. In solchen Fällen fehlt es meist an einer inländischen Zuständigkeit, weil weder der Tatort noch der Wohn- oder Aufenthalts- ort des potenziellen Täters sich in Deutschland befinden. Die Neuregelung schließt diese Lücke und dient somit der Stärkung der Rechtssicherheit sowie der Opferrechte im Strafverfahren. Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Bündelung der Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen taugt nichts, und er sollte wieder in der Versenkung verschwinden. Der Be- darf für ein solches Gesetz ist nicht gegeben, das Gesetz ist ungeeignet, vorhandene Probleme zu lösen, und es ist rechtspolitisch und politisch mehr als fragwürdig. Das sehen im Übrigen auch der Deutsche Richter- bund, die Neue Richtervereinigung und der Deutsche Anwaltverein so. Ich darf aus der Stellungnahme des Richterbundes zitieren: „Der nachgewiesene Bedarf für einen weiteren Gerichtsstand für die Verfolgung von Straftaten von Soldatinnen und Soldaten bei besonderer Auslandsverwendung besteht nicht. Die bisher in Deutschland anhängigen Ermittlungsverfahren konnten bereits unter den derzeit geltenden Regelungen zu den Gerichtsständen sachgerecht bewältigt werden.“ Ich hatte das Verteidigungsministerium bereits 2009 gefragt, um wie viele Verfahren es eigentlich geht. Ihre Antwort: zwischen 2004 und 2009 gerade einmal 167 strafrechtliche Ermittlungsverfahren; in 36 Fällen ging es dabei um Straftaten in Ausübung des Dienstes. Das ist überschaubar. Im Februar dieses Jahres haben Sie mei- nem Kollegen Nouripour bestätigt, dass ein starker An- stieg von Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrsolda- tinnen und -soldaten im Auslandseinsatz nicht festgestellt werden kann. Und was die Dauer der Verfahren angeht: Wir haben die Eilzuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Potsdam; die Festlegung des zuständigen Gerichtsstands ist heut- zutage ohne Verzögerung bestimmbar. Auch dass mit diesen Fällen beauftragte Staatsanwalt- schaften und Gerichte schlampig gearbeitet hätten oder unfähig gewesen wären, sich mit den verfassungsrechtli- chen oder völkerrechtlichen Grundlagen vertraut zu ma- chen, ist nicht überliefert. Wenn es um die zu lange Dauer der Verfahren geht, dann liegt das Problem doch in der Ermittlungsarbeit im Ausland; aber daran ändert Ihr Gesetzentwurf keinen Deut. Und Ihre Hoffnung, dass sich die Richterinnen und Richter in Kempten jetzt auf diese Militärfragen spezia- lisieren, ist doch trügerisch. Schon weil es vor Ort um verschiedene Gerichte geht und wegen der geringen Fallzahlen, ist das nicht zu erwarten. Die Frage ist also: Wozu die ganze Aufregung? Wozu ein neues Gesetz? Die Antwort lautet klipp und klar: Der neue Gerichtsstand ist ein weiterer Versuch, die Sonder- rolle der Bundeswehr symbolisch zu unterstreichen und eine Sonderbehandlung rechtlich festzuschreiben. Diese Versuche, eine besondere Wehrgerichtsbarkeit einzufüh- ren, gibt es seit der Aufstellung der Bundeswehr. Immer wurden diese Versuche auch damit begründet, dass man in der Rechtsprechung ein besonderes Einfühlungsver- mögen für die Soldaten benötige. Richter und Staatsan- 21660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) wälte sollten besonders vertraut sein mit den Bedürfnis- sen und Situationen der Soldaten. Aber dieses besondere Vertrautsein kann auch zu ei- ner Nähe zwischen Bundeswehr und Justiz führen, die die Unabhängigkeit des Gerichts untergräbt. Eine solche gefährliche Nähe wollen wir unter keinen Umständen – gerade im Interesse des Rechtsstaats. Ich führe sehr viele Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten, auch in den Einsatzgebieten. Und ich habe großes Verständnis für deren Anliegen, dass solche straf- rechtliche Ermittlungen und Verfahren möglichst rasch abgeschlossen werden. Aber es gibt auch das Interesse der Opfer bzw. deren Angehörigen an einer gründlichen, unabhängigen und unvoreingenommenen Ermittlung. Das dürfen wir nie aus dem Auge verlieren. Hier geht es um elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Es geht auch um unser Grundverständnis von den Soldatinnen und Soldaten als „Staatsbürgern in Uni- form“. Das heißt, sie sind vor allem Staatsbürgerinnen und Staatbürger und müssen als solche behandelt wer- den, nicht als Sondergruppe. Unter dem Strich ist dies auch im Interesse der Soldatinnen und Soldaten. Das Prinzip bedeutet eben auch: gleiches Recht für alle und gleiche Bedingungen vor Gericht für alle. Außerdem: Die zivile Perspektive und die Vielfalt der Perspektive auch auf Straftaten von Soldatinnen und Soldaten im Ausland ist kein Manko, sondern ein Plus für den Rechtsstaat. Genau das aber wollen Sie wegha- ben. Soldatinnen und Soldaten sollen auf ihre Bedürf- nisse und Situationen eingestellte Richterinnen, Richter und Staatsanwälte, die ja bekanntlich den Weisungen des Landesjustizministers unterliegen, bekommen. Das ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis des Deut- schen Anwaltvereins von Bedeutung. Ich darf zitieren: „Eine Zuständigkeitskonzentration führt nicht nur leicht zu einseitiger Rechtsprechung, die auf Kritik und Dis- kussion durch andere (gleichrangige) Gerichte verzich- ten muss.“ Auch das sollten wir beachten. Und was die behauptete Notwendigkeit betrifft, die Richter und Staatsanwälte müssten über besondere Kenntnisse militärischer Abläufe und Strukturen und die rechtlichen Bedingungen der Auslandseinsätze verfü- gen, so hat auch hier die Vereinigung der Rechtsanwälte recht, wenn sie sagt: „Spezialkenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht werden allen Gerichten in den unterschiedlichsten Verfahren zugemutet. Warum Solda- ten eine Sonderbehandlung erfahren sollen, ist deshalb nicht ganz nachvollziehbar.“ Wir sollten auf das hören, was die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten sagen; das ist allemal besser, als macht- und militärpolitischen Sonderinteressen zu fol- gen. Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück! Dieses Gesetz darf von diesem Hause, das ja auch dem Rechtsstaat ver- pflichtet ist, nicht angenommen werden. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das AG Kemp- ten, das LG Kempten und das OLG München zu Gerich- ten werden, an denen Soldatinnen und Soldaten in be- sonderer Auslandsverwendung bei Begehung aller möglichen Straftaten außerhalb Deutschlands anzukla- gen sein werden. Diese Konzentration macht diese Gerichte zu Wehr- strafgerichten, zumindest soweit es um die Aburteilun- gen von Straftaten geht, die von erwachsenen Soldaten im Ausland begangen werden. Zweifelhaft ist bereits, ob dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz insoweit zu- steht. Denn Art. 96 Abs. 2 GG bestimmt, dass der Bund Wehrstrafgerichte nur als Bundesgerichte errichten darf, was weder das AG Kempten noch das LG Kempten oder das OLG München sind. Der Bedarf nach der vorgeschlagenen Regelung wird damit begründet, dass bei Beteiligung mehrerer Soldaten aus verschiedenen Stammeinheiten an einer Straftat mehrere Staatsanwaltschaften zuständig würden, was zu nicht hinnehmbaren verfahrensverzögernden Zuständig- keitsproblemen führen würde. Diese Behauptung wird weder durch Fakten unter- mauert, noch ist sie nachvollziehbar. Für deutsche Staatsanwaltschaften sind Ermittlungsverfahren mit mehreren Tätern und unterschiedlichen Wohnsitzen ein Alltagsproblem. Dieses wird nach den seit Jahrzehnten geltenden Regeln in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren ohne jegliche Verfahrensverzögerung gelöst. Verständigungen darüber, welche Staatsanwalt- schaft im konkreten Fall die Ermittlungen führt, erfolgen telefonisch oder per Mail, notfalls unter Einschaltung der jederzeit ansprechbaren Generalstaatsanwälte. Es wäre ein Armutszeugnis für die deutschen Staatsanwalt- schaften, wenn sie bereits an verschiedenen Wohnsitzen möglicher Mittäter scheitern würden. Ernster zu nehmen ist das Argument, dass für die Er- mittlungen möglicherweise Kenntnisse konkreter militä- rischer Abläufe und Strukturen, besondere Kenntnisse der völkerrechtlichen und einsatzrechtlichen Grundla- gen, dienstrechtliche Besonderheiten und Fähigkeiten und Kenntnisse hinsichtlich Ermittlungen mit Auslands- bezug nötig sind. Vergleichbare Spezialkenntnisse werden auch in an- deren Kriminalitätsbereichen benötigt. Diese werden seit vielen Jahren dadurch gebündelt, dass zum Beispiel für Bereiche der Wirtschafts- oder Korruptionskriminalität Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden. Sol- che gibt es auch für Bereiche der Drogen-, Doping- und Internetkriminalität. Der Gesetzentwurf bezieht sich zwar in seiner Be- gründung ausdrücklich auf schon bestehende Schwer- punktstaatsanwaltschaften, geht jedoch im Ergebnis weit darüber hinaus. Vorgeschlagen wird nämlich etwas ande- res: die Errichtung einer Sonderjustiz und von Sonderge- richten in der Stadt Kempten. Dies ist der falsche Weg. Er ist zwar bereits vor über vier Jahren von der FDP vorgeschlagen worden – Druck- sache 16/673 –, aber damals wurde er noch von der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21661 (A) (C) (D)(B) CDU/CSU, der SPD, den Linken und auch von uns Grü- nen einmütig abgelehnt. Ich sage den Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Legen Sie einen vernünftigen Vorschlag zur Bildung ei- ner Schwerpunktstaatsanwaltschaft – oder auch mehre- rer – für Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz vor, und wir werden uns dem nicht verschließen. Aber den Vorschlag eines Wehrstrafjustizzentrums in Kempten lehnen wir ab. Ohne jeden Vorwurf gegen die Staatsan- wältinnen und Staatsanwälte in Kempten: Ein solches Zentrum fördert Fraternisierungen und einen falschen Corpsgeist und passt nicht zum Leitbild des Soldaten als Bürger in Uniform. Der Umbau der Bundeswehr zu ei- ner Berufsarmee fordert zu einer solchen Wachsamkeit geradezu auf. Im Übrigen: Warum gerade Kempten? Uns liegt ein zum jetzigen Gesetzentwurf textidentischer Referenten- entwurf aus dem BMJ vom Frühjahr 2010 vor. Dort wird ein Wehrstrafjustizzentrum Leipzig vorgeschlagen. Leipzig wird als kompetentes Zentrum hervorgehoben und gelobt. Den Abschnitt der damaligen Begründung des Vorschlags Leipzig hat die Bundesregierung fallen gelassen und durch Kempten in Bayern ersetzt. Allein ein solches Vorgehen stimmt schon bedenklich, weil es eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten für ein bestimmtes Zentrum vermissen lässt. Und was soll jetzt für Kempten sprechen? Die dortige Ermittlungsbehörde ist seit zwei Jahren in Bayern eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten von Solda- ten im Auslandseinsatz. Entsprechende notwendige Kenntnisse sollen dort vorhanden sein. So jedenfalls die Begründung des jetzigen Gesetzentwurfs. Aber stimmt diese Behauptung? Die Staatsanwaltschaft Kempten be- arbeitet jährlich mit circa 20 Staatsanwälten 16 000 bis 17 000 Ermittlungsverfahren. Die Schwerpunkttätigkeit gegen Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz bege- hen, erledigt bisher ein einziger Staatsanwalt nebenbei – er hat eigentlich ein ganz normales Referat. Von den von ihm zu bearbeitenden circa 850 Fällen sind ziemlich ge- nau 0,5 Prozent Verfahren gegen Soldaten aufgrund der in Bayern bestehenden Sonderzuweisung. Bisher sind sage und schreibe in zwei Jahren neun Verfahren ange- fallen. Drei davon wurden bald abgegeben, zwei gehör- ten sowieso zum Bereich der Kemptener Justiz. Aus- landsermittlungen wurden überhaupt noch nie geführt; von Spezialkenntnissen konkreter militärischer Abläufe und Strukturen, besonderen Kenntnissen der völker- rechtlichen und einsatzrechtlichen Grundlagen und dienstrechtlichen Besonderheiten keine Spur. Sie wur- den übrigens bei den aufgelaufenen Fällen gar nicht be- nötigt. Es sieht so aus, als sträube sich die Justiz in Leipzig mit Händen und Füßen gegen die neue Aufgabe, wäh- rend das bayerische Justizministerium gerne zugriffe. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ich vermisse jeden Versuch einer sachlichen und nachvoll- ziehbaren Begründung für den vorgelegten Gesetzent- wurf. Ohne den Nachweis eines substanziierten Bedarfs einer gerichtlichen Zuständigkeitskonzentration und ge- rade auch einer sachlichen Begründung für Kempten können wir Ihren Vorschlag nur ablehnen. Im Übrigen: Dem angehängten Vorschlag einer Ände- rung des § 143 Abs. 1 GVG werden wir zustimmen. Er regelt im Sinne der Rechtssicherheit die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Anzeige bestimmter Strafta- ten, die im Ausland gegen deutsche Opfer begangen wurden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Nachhaltige Entwick- lung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern (Tagesordnungs- punkt 19) Frank Heinrich (CDU/CSU): Wir sind uns einig: Die Problemlagen im Afrika unterhalb der Sahara sind viel- fältig und alarmierend. Der Antrag formuliert: „Afrika südlich der Sahara ist politisch, wirtschaftlich und sozial eine Region der Gegensätze und des rasanten Wandels.“ In diesem Wandel gibt es „Gewinner“ und Musterbei- spiele sich entwickelnder Staaten, wie etwa das westafri- kanische Ghana im Bereich der Korruptionsbekämpfung und der guten Haushaltsführung, wie Südafrika in der HIV-Prävention oder Kenia im Wassersektor; viele andere Länder und Bereiche wären zu nennen. Diese Entwicklungen sind beispielhaft und machen anderen Staaten in der Region Mut; sie weisen der Entwicklungs- zusammenarbeit die Richtung. In ihrem Afrika-Konzept listet die Bundesregierung aber auch weitreichende Probleme auf, von denen Sie in Ihrem Antrag viele ebenfalls benennen. Ich zähle etli- ches davon an dieser Stelle noch einmal auf, um uns den Umfang und die Wucht der Problematik noch einmal deutlich vor Augen zu führen: Jeder zweite Mensch in Afrika lebt in absoluter Ar- mut, also von weniger als 1 Euro pro Tag. Nach Anga- ben der DSW kommen auf 100 Menschen im erwerbsfä- higen Alter 84 Menschen, die auf Unterstützung ange- wiesen sind. 30 Prozent der Menschen in Subsahara-Afrika hun- gern. Viele Menschen leiden an Aids, Malaria oder Ty- phus. In einzelnen Staaten des südlichen Afrikas ist mehr als jeder fünfte Erwachsene mit dem HI-Virus infi- ziert. In vielen Ländern brodeln innerstaatliche Kon- flikte, ausgelöst durch ethnische Spannungen und fragile Staatlichkeit. Die Gefahr von zerfallenden Staaten, wie wir sie vor kurzem im Sudan erlebt haben, ist allgegen- wärtig und wird häufig von bürgerkriegsähnlichen Zu- ständen begleitet. Es kommt zu Völkerrechts- und Men- schenrechtsverletzungen, die durch mangelnde Rechts- staatlichkeit oder willkürliche Rechts- und Justizsysteme forciert, gedeckt oder ignoriert werden. Die organisierte Kriminalität ist stark ausgeprägt. Ins- besondere mit dem Handel von Frauen und Kindern wer- 21662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) den weithin rege Geschäfte gemacht. Schlecht funktio- nierende Verwaltungen, die von Korruption zersetzt sind, begünstigen dies. Eine Presse- und Meinungsfreiheit wird oftmals nur eingeschränkt gewährleistet. Weite Regionen sind von Landflucht betroffen. Die daraus resultierende rasante Urbanisierung führt zu Mangel an Arbeit und elemen- tarsten Dingen wie Kleidung, Nahrung und Wasserver- sorgung. Hohe Geburtenraten bei mangelnder wirtschaftlicher und infrastruktureller Versorgung verstärken diese Pro- bleme zusätzlich. Nehmen wir nur die Nachrichten, die UNESCO und WHO anlässlich des Weltwassertags am 22. März 2012 veröffentlicht haben. Die Zeit berichtete an diesem Tag: „Elf Prozent der Weltbevölkerung, 783 Millionen Menschen, leben immer noch ohne ver- besserten Zugang zu sauberem Trinkwasser, die meisten in den ländlichen Gebieten Subsahara-Afrikas. Diese Regionen sind schwer zu erreichen. Es wird teuer, sie zu versorgen. In 25 Ländern, so die Vereinten Nationen, wenden Frauen täglich 16 Millionen, Männer 6 Millio- nen und Kinder 4 Millionen Stunden für die tägliche Versorgung mit Trinkwasser auf.“ Hier sind Menschenrechte in ihrer elementarsten Form eingeschränkt. Die Weltöffentlichkeit, auch wir, die bundesdeutsche Politik, dürfen dazu nicht schwei- gen. Darum begrüße ich den Antrag der SPD und die heutige Debatte. Wir schaffen Öffentlichkeit, und das ist eine der vornehmsten Aufgaben von Politik. Allerdings zeigt die zitierte Nachricht zugleich, in welche Richtung die Förderung und Stärkung der Menschenrechte in Sub- sahara-Afrika gehen muss. Da geht die Politik der Bun- desregierung, wie sie im Afrika-Konzept beschrieben ist, in manchen Teilen über den Antrag der SPD hinaus, und an manchen Punkten setzt sie andere Schwerpunkte. Ich möchte heute auf drei Punkte eingehen: Erstens. Menschenrechte zu sichern, ist Teil der Ent- wicklungszusammenarbeit, der wirtschaftlichen Koope- ration und der Bündnispolitik. Die Bundesregierung hat die Menschenrechtspolitik im Koalitionsvertrag deutlich aufgewertet und zum Querschnittsthema aller Politikfel- der gemacht. Dieser zentrale Ansatz fordert ganzheitli- ches Denken über die Ressorts hinaus. Die Entwicklungszusammenarbeit etwa ist viel mehr als die klassische Entwicklungshilfe: Sie ist Wirtschafts- zusammenarbeit und setzt auf Themen mit nachhaltiger Bedeutung. Sie sieht sich im Kontext internationaler Ge- ber und agiert im Rahmen bestehender Verträge und Bündnisse. So stehen, anders als der Antrag suggeriert, eben nicht nur einzelne Projekte und Länder im Mittel- punkt der deutschen sowie der europäischen Unterstüt- zung, sondern Bündnisse und Institutionen wie die Afri- kanische Union, AU, das Panafrikanische Parlament, PAP, der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof und die Afrikanische Konferenz der Dezentralisierungsmi- nister, AMCOD. Die Zusammenarbeit mit Regionalor- ganisationen, REC, und Fachnetzwerken ergänzt diesen Ansatz. Parallel beteiligt sich Deutschland an politischen Pro- zessen, die Afrika als geeinten Akteur mit afrikanischen Positionen im Außenverhältnis wahrnehmen und stär- ken. Beispiele sind der G-8-/G-20-Kontext sowie die Gemeinsame Afrika-EU-Strategie, Joint Africa-EU Stra- tegy, JAES. Auch die Abstimmung mit der UNO, der Weltgesundheitsbehörde, WHO, und der Weltbank ge- hört dazu. Zweitens. Um die Menschenrechte zu sichern, bedarf es sektoraler Unterstützung, mit einem Schwerpunkt beim Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Entwicklungszusammenarbeit muss Schwerpunkte set- zen. Daher hat das BMZ ein Sektorkonzept entwickelt, das in intensiver Zusammenarbeit mit der KfW – finan- zielle Zusammenarbeit –, der GIZ – technische Zusam- menarbeit – und vielen NGOs umgesetzt wird. Drei Pro- filbereiche der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten südlich der Sahara wurden definiert: Erstens: Gute Regierungsführung bzw. Good Gover- nance. Zweitens: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Drittens: Wasser. Prioritär ist dabei das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Beginnen wir auch hier noch einmal mit der Problemlage, wie sie im Afrika-Konzept der Bundesregierung ausgeführt wird: 40 Prozent der Men- schen in dieser Region haben keine ausreichende Versor- gung mit Trinkwasser und 70 Prozent keinen Zugang zu Sanitäreinrichtungen. Was tut die Bundesregierung dagegen? Deutschland ist der größte bilaterale Entwicklungspartner für Wasser- versorgung und Abwasserentsorgung in Afrika. Seit 2003 hat die Bundesregierung durchschnittlich 90 bis 100 Millionen Euro pro Jahr für den Wassersektor in Afrika zur Verfügung gestellt. Davon fielen 70 Millio- nen Euro auf die Trinkwasser- und Sanitärversorgung. In Ländern wie Ägypten, Benin, Burkina Faso, Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Mali, Marokko, Sambia, Südsudan, Tansania, Tunesien oder Uganda sind Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Schwer- punkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Es wurden beachtliche Erfolge erzielt: In Afrika süd- lich der Sahara stieg die Zahl der Menschen, die eine bessere Trinkwasserquelle nutzen, zwischen 1990 und 2008 von 252 Millionen auf 492 Millionen und damit auf fast das Doppelte – so der Millenniums-Entwick- lungsziele-Bericht 2011 der Vereinten Nationen. Beispielhaft ist die Entwicklung in Kenia. So heißt es auf der Webseite der GIZ: „Die deutsche Unterstützung für den Wassersektor Kenias durch die GIZ durchläuft nunmehr die vierte Phase, die im Januar 2011 begonnen hat und drei Jahre dauern wird. Sie umfasst fünf Komponenten. 1. Reform des Wassersektors (MWI) 2. Regulierungsbehörde (WASREB) 3. Armutsfonds – Water Services Trust Fund (WSTF) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21663 (A) (C) (D)(B) 4. Wasserbewirtschaftung (WRMA, WRUAS) 5. Ausweitung der Einzelhausentsorgung (WSTF)“ Der vorliegende Antrag übersieht die Wasserproble- matik nahezu gänzlich. Hier gehen die realen Erforder- nisse, aber auch die reale Politik über den Antrag hinaus. Drittens. Subsahara-Afrika ist eine sehr heterogene Region, daher braucht es punktgenaue und länderspezifi- sche Ansätze. Ich wiederhole: „Afrika südlich der Sa- hara ist politisch, wirtschaftlich und sozial eine Region der Gegensätze und des rasanten Wandels.“ Entspre- chend differenziert und punktgenau muss die Zusam- menarbeit erfolgen, damit die Menschenrechte tatsäch- lich gestärkt werden. Nehmen wir die positive Entwicklung der sogenann- ten Löwenstaaten im westlichen Afrika. Sie weisen ne- ben ökonomischer Stärke viele Beispiele für Good Governance und menschenrechtliche Fortschritte auf. Der Ansatz der Regierungskoalition einer differenzierten EZ bzw. der menschenrechtlichen Länderstrategien sieht sich hier bestätigt. In Ghana leistet das BMZ sogenannte Budgethilfe, flankiert mit dem Aufbau eines Rechnungs- hofes. So konnte Transparenz geschaffen und Korrup- tion abgebaut werden. Das beispielhafte Wasserprojekt in Kenia hatte ich bereits genannt. So ließen sich andere Beispiele finden. Doch ist es na- türlich nicht mein Anliegen, die Probleme schönzureden. Ein Blick nach Mali reicht, ein zweiter nach Nigeria, ein dritter nach Somalia, und wir sehen, wie fragil die Lage in vielen Ländern des südlichen Afrika ist. Das Afrika- Konzept der Bundesregierung ist hier der richtige Weg. Christoph Strässer (SPD): In der bisherigen De- batte über unseren Antrag hier bei der Einbringung im Plenum und im federführenden Ausschuss für Men- schenrechte und Humanitäre Hilfe hat es überwiegend positive Stellungnahmen gegeben, sowohl bezüglich der Zielrichtung, nämlich der Förderung nachhaltiger Ent- wicklung durch Stärkung der Menschenrechte, als auch bei vielen einzelnen Forderungen. Damit wäre der An- trag eigentlich zustimmungsfähig – auch für die Koali- tionsfraktionen. Hauptmotiv für die angekündigte Ab- lehnung war dann immer wieder das erstaunliche Argument, die Bundesregierung tue ja all das schon, was im Antrag gefordert werde. Dies ergebe sich schon aus dem vor etwa einem Jahr vorgelegten Afrika-Konzept. Ja, es stimmt, es gibt ein Afrika-Konzept, wunderschön layoutet, auf mehr als 60 Seiten Hochglanzpapier mit vielen schönen Bildern. Aber: Gibt es denn auch eine Afrika-Politik der Bundesregierung, die diesen Namen verdient, abgeleitet aus diesem Konzept? Reicht die Vor- lage einer Hochglanzbroschüre denn wirklich schon aus, um Sie zufriedenzustellen? Ist die Bundesregierung beim Thema Afrika wirklich international intensiv aktiv, ins- besondere als Mitglied des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen, zeitweise gar im Vorsitz dieser Institution? Wie werden eigentlich die Organisationen der Zivilge- sellschaft – deutsche, internationale und in den afrikani- schen Ländern – eingebunden, wie wird ihre unschätz- bare Expertise eingebunden? Das sind doch die Fragen, die sich mit der Realitätstauglichkeit eines solchen Pa- piers befassen. Der Kollege Klaus Riegert, CDU/CSU, meinte dazu in der letzten Debatte zu unserem Antrag Folgendes: „Wir alle wissen, dass in dieser Region nach wie vor Missstände existieren. Wir wissen aber auch: Die Bun- desregierung unternimmt alles Erdenkliche, um die Lage in Subsahara-Afrika zu verbessern!“ Das ist dann in der Tat eine sehr selektive Wahrnehmung der tatsächlichen Situation. Ja, es stimmt, es ist nicht alles schlecht und falsch. Es gab und gibt beträchtliche und schwerwie- gende Unterstützung bei den Katastrophen in den letzten Monaten, am Horn von Afrika, in der Sahelzone in Westafrika. Aber wo blieb die entschlossene Unterstüt- zung des Wahlprozesses in der Demokratischen Repu- blik Kongo, wo eine entschlossene und kluge Reaktion auf die verheerenden Wahlfälschungen und deren Aus- wirkungen auf die zivilgesellschaftlichen Entwicklun- gen, gerade bei der herausgehobenen Stellung der Bun- desrepublik im Weltsicherheitsrat? Welche Rolle hat die Bundesregierung gespielt bei der Unterstützung demo- kratischer Transformationsprozesse wie in Sambia oder Guinea? Man muss es leider sagen: Es tendiert gegen null. Wir debattieren hier über den Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Nachhaltige Entwicklung in Subsahara- Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern“. Diese Diskussion würde wieder einmal zu so später Stunde stattfinden, dass es kaum Sinn macht, die Bei- träge nicht zu Protokoll zu geben. Bereits die erste Be- fassung im November 2011 ging zu Protokoll – übrigens auch ein Signal dafür, welch hohen Stellenwert die Afrika-Politik bei der Koalition hat, ist doch auch deren eigener Sudan-Antrag zu noch späterer Stunde angesetzt, nach jetzigem Stand übrigens auch in der zweiten Le- sung. Der Kollege Frank Heinrich, CDU/CSU, bemerkte seinerzeit: „Afrika ist ein weites Feld. Daher ist die heu- tige Debatte – und mögen die Reden auch „nur“ zu Pro- tokoll gehen – mehr als eine Randnotiz im Deutschen Bundestag. Wir brauchen solche Debatten, um die hu- manitäre und menschenrechtliche Lage im Afrika der Subsahara zu betonen und zurück ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Politik muss Öffentlichkeit schaffen. Das ist eine ihrer vornehmsten Aufgaben. Wir tun dies heute. Darum gilt mein Dank den Kollegen von der SPD-Fraktion, die mit ihrem Antrag diese Debatte ermöglicht haben.“ Sehr geehrte Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, wir bedanken uns für dieses Lob. Aber Ihre Aussage, Öf- fentlichkeit für Afrika schaffen zu wollen, indem man Reden zu einem Antrag zu Protokoll gibt, ist doch eini- germaßen absurd. Wenn die Befassung eines Themas da- durch besondere Aufmerksamkeit bekommen soll, dass man das Thema so spät behandeln lässt, dass es keine wirkliche dialogische öffentliche Auseinandersetzung mehr gibt, dann bin ich dafür, dass in Zukunft auch die Regierungserklärungen der Kanzlerin zu Protokoll ge- hen und wir ihnen dadurch die dafür sicher eher ange- messene Aufmerksamkeit widmen. 21664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsko- alition, Sie lehnen unseren Antrag ab. Die FDP schreibt dazu, in dem Antrag seien viele wichtige Dinge drin, aber einiges fehle noch; insofern werde man dem Antrag nicht zustimmen. Was denn Ihrer Meinung nach noch fehlt, wird nicht gesagt. Hätten Sie es während der Bera- tungen getan, hätten wir uns vielleicht einigen können, wie bei so manchem Afrika-Antrag in der Vergangen- heit – das wäre ein gutes Signal gewesen! Eine so nichts- sagende Ablehnung für einen Antrag, den Sie selbst als grundsätzlich richtig anerkennen, leuchtet vermutlich nicht einmal Ihnen selber ein. Die CDU/CSU lehnt unse- ren Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass bereits im Afrika-Konzept und in der EU-Afrika-Strate- gie vieles von dem, was die SPD fordere, enthalten sei und dass Unterstützung generell mit dem Gedanken der Menschenrechte zu verbinden, Teil des Menschenrechts- ansatzes der Bundesregierung sei. Das stimmt. Und genau das ist ja das Problem, das wir in unserem Antrag ansprechen. Viele Ideen und Konzepte gibt es bereits, auch aufseiten der Bundesre- gierung. Nochmals: Es ist nicht alles falsch, was darin steht. Aber – und hier kommen wir wieder zu unseren Ausgangsfragen zurück – die Bundesregierung setzt sol- che Ideen eben gerade nicht durch politisches Handeln in die Realität um. Das ist doch der eigentliche Skandal, und das ist für uns auch aus der Opposition heraus im- mer die große Herausforderung, Sie immer und immer wieder auf diesen Missstand hinzuweisen und eigene Initiativen zu ergreifen, auch wenn diese durch fehlende Mehrheiten letztendlich nicht umgesetzt werden können. Wo ist denn im politischen Agieren der Bundesregierung tatsächlich nachzuvollziehen, dass sie vorrangig die menschenrechtlichen Ziele ihres Afrika-Konzepts und auch den wahrlich nicht schlechten oder falschen Men- schenrechtsansatz des BMZ konkret durch politisches Handeln umsetzt, damit die Menschenrechte als Basis für Rechtsstaatlichkeit, gute Staatsführung und nachhal- tige Entwicklung dienen können? Wo sind aus der Viel- zahl von menschenrechtlich relevanten Strategien und Konzepten die Kernpunkte einer kohärenten Menschen- rechtspolitik der Regierung erkennbar? Wo ist zu erken- nen, dass sie die Umsetzung des zweiten Aktionsplans der EU-Afrika-Strategie aktiv begleitet und einen beson- deren Stellenwert auf die menschenrechtlich relevanten Bereiche der Partnerschaft legt? In welcher Form und mit welchen konkreten politischen Instrumenten unter- stützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen Akteure zum Beispiel im Kongo oder im Sudan als ge- zielte Alternative zur Förderung von fragilen staatlichen Strukturen und autoritären, willkürlichen Regimen? Darüber hinaus stellt sich die Frage, welchen Wert die Bundesregierung wirklich auf Konfliktprävention legt und inwiefern sie hierfür die Partnerschaft „Frieden und Sicherheit“ der EU-Afrika-Strategie aktiv unterstützt und die im Haushalt 2012 veranschlagten Mittel für Konfliktprävention aktiv und voll ausschöpft. Was wird wo politisch konkret getan, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken, insbesondere was ihre Bildung und Gesundheit anbelangt? Was tut Deutschland bilate- ral und im internationalen Rahmen, um Kinder in Afrika vor bewaffneten Konflikten zu schützen und die Umset- zung der aktuell verabschiedeten Resolution 1998 in al- len Punkten voranzutreiben? Wie setzt sich die Bundes- regierung konkret dafür ein, dass die Einhaltung der Menschenrechte Bestandteil aller EU-Handelsabkom- men und -Beziehungen mit den afrikanischen Partner- ländern wird? Ich frage dies auch vor dem Hintergrund, dass ich Bundeskanzlerin Merkel auf ihrer Reise nach Kenia, An- gola und Nigeria mit anderen Kolleginnen und Kollegen begleiten durfte. Ich habe dabei sehr genau hingehört, was bei den Empfängen, Wirtschaftsforen und Handels- abschlüssen gesagt wurde. In den Reden der Kanzlerin jedenfalls ist das Wort „Menschenrechte“ nicht ein einzi- ges Mal vorgekommen, nicht einmal in Angola, einem Land, in dem die Korruption fröhliche Urstände feiert, wo sich „normale“ Menschen in der Hauptstadt Luanda keine Wohnungen mehr leisten können und sich jenseits der Stadtgrenzen schiere Armut ausbreitet, weil all das Geld aus den ökonomischen Beziehungen in die Taschen der herrschenden Klasse fließt. Nichts gegen gute wirt- schaftliche Beziehungen und private Initiativen mit all diesen Ländern; die müssen sein, und es ist gut, dass es sie gibt und dass sie ausgebaut werden. Aber mit werte- gebundener Außenpolitik hat all dies dann nichts zu tun, wenn der Aspekt der Menschenrechte, der bürgerlichen und politischen, aber in diesem Zusammenhang ganz be- sonders der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen noch nicht einmal am Rande eine Rolle spielt. Alle diese Punkte sind Teil unseres Antrags, und zwar nicht, wie die Ablehnung der Unionsfraktion weisma- chen will, weil wir behaupten, es gebe solche Ideen nicht bereits auf Papier, sondern weil wir die Umsetzung die- ser richtigen Ideen im politischen Alltag der Bundesre- gierung nicht erkennen können. Es gibt also kein Wis- sensdefizit, sondern ein Handlungsdefizit. Auch wenn die FDP von ihrem Primat der wirtschaftlichen Dimen- sion nicht recht herunterkommen mag oder kann. Aber auch das kriegen wir noch hin. Der Grund für Ihre Ablehnung ist insofern zugleich die Antwort auf unsere Ausgangsfragen. Es gibt keine in Taten nachweisbare Afrika-Politik der Bundesregierung. Es ist alles nur Papier. Die Bundesregierung ist zum Thema Afrika international kaum aktiv. Deshalb sind auch viele zivilgesellschaftliche Organisationen der Überzeugung, dass hier viel mehr und viel Besseres kommen muss. Auch viele Afrikaner sind der Meinung, dass die Bundeskanzlerin sich bei ihren ohnehin seltenen Besuchen auf dem Kontinent nicht intensiv genug auch um die Verbesserung ihrer Lebenssituation kümmert – im Zweifel sind Wirtschaftsinteressen dann doch wichti- ger. Beides gleichwertig nebeneinander wäre die richtige Strategie, auch im wohlverstandenen Interesse unserer deutschen und europäischen Wirtschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Ko- alitionsfraktionen, Ihre Begründung für die Ablehnung unseres Antrags ist mager. Denn im Grunde sehen Sie es als engagierte Außen-, Menschenrechts- und Entwick- lungspolitiker genauso wie wir, zumindest in wichtigen Teilen. Nur leider ist es Ihre Regierung, die schläft. Wir Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21665 (A) (C) (D)(B) laden Sie deshalb in jedem Fall ein, durch Zustimmung, aber auch durch die Möglichkeit der Zusammenarbeit diesen Schlaf zu beenden – Afrika hat größere Aufmerk- samkeit verdient. Marina Schuster (FDP): Lassen Sie mich zunächst betonen, dass der uns vorliegende Antrag der SPD-Frak- tion wichtige Punkte aufgreift, denen wir uns als FDP- Fraktion anschließen können und die darüber hinaus im Zentrum der Arbeit dieser Bundesregierung stehen. Zu einigen Sachverhaltsdarstellungen und Forderungen gibt es daher auch keinen Dissens. Andere Punkte teilen wir aber nicht; darauf komme ich noch später zu sprechen. Zunächst möchte ich kurz auf das eingehen, was die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koalition bisher erreicht haben. Wir haben im Koalitionsvertrag ein eige- nes Menschenrechtskapitel verankert und wesentliche Teile eins zu eins umgesetzt. Hervorzuheben ist die Ver- besserung der Menschenrechtsschutzsysteme, die wir entscheidend voranbringen konnten. Neben der Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte meine ich im Bezug auf Afrika vor allem das Schließen von Strafbarkeitslücken im Römischen Statut. Es war der deutsche Verhandlungserfolg unter der Leitung des Menschenrechtsbeauftragten Markus Löning bei der Überprüfungskonferenz in Kampala vor zwei Jahren, der zur Definition des Crime of Aggression führte. Das ist ein Meilenstein. Und natürlich setzen wir uns dafür ein, dass mehr Staaten dem Römischen Statut beitreten, nicht nur in Afrika. Darüber hinaus haben wir nun erstmals ein ressort- übergreifendes Afrika-Konzept, in dem wir uns auf sechs Schlüsselbereiche konzentrieren: Frieden und Sicherheit; gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokra- tie und Menschenrechte; Wirtschaft; Klima und Umwelt; Energie und Rohstoffe; Entwicklung, Bildung und For- schung. Es stimmt damit einfach nicht, dass sich das Afrika-Konzept auf Wirtschaftsinteressen fokussieren würde. Das ressortübergreifende Afrika-Konzept ist ein- gebettet in die Joint Africa-EU Strategy. Kurzum: Ja, wir setzen uns für die menschenrechtlichen Aspekte des zweiten Aktionsplans der EU-Afrika-Strategie ein. Außerdem haben wir mit dem Menschenrechtskon- zept des BMZ erstmals einen verbindlichen Ansatz, der finanzielle Zusagen quasi an einem Menschenrechts- TÜV koppelt. Sie übersehen zudem, dass es beim Res- sortkreis „Zivile Krisenprävention“ und beim Unteraus- schuss „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicher- heit“ ja gerade darum geht, politische Ansätze zur Stabi- lisierung staatlicher Strukturen in fragilen Staaten und nach Konflikten zu finden und umzusetzen, gerade weil in dieser Situation der Aufbau von Rechtsstaatlichkeit, der Zivilgesellschaft und der lokalen Demokratie von besonderer Bedeutung sind. Natürlich unterstützen wir die Rechte von Frauen und Mädchen. Gerade in diesem Bereich begleitet die Bun- desregierung wichtige Projekte, die Frauen und Mäd- chen den Rechtszugang bei sexueller Gewalt, die Stär- kung sexueller Gesundheit und die politische Teilhabe ermöglichen. Hervorheben möchte ich insbesondere Projekte in Kenia, Nordnigeria und Burkina Faso. Ja, gerade Kinder sind die Hauptleidtragenden in Konflikten und Kriegen. Deswegen freut es mich sehr, dass es Außenminister Westerwelle gelungen ist, im ver- gangenen Jahr die von Ihnen angesprochene Resolution 1998 (2011) zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten bei den Vereinten Nationen durchzubringen. Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser werden seit- dem international geächtet, und wir unterstützen die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser wichtigen Resolution. Die FDP-Bundestagsfraktion kann diesem Antrag je- doch nicht zustimmen, weil er aus unserer Sicht den vor uns liegenden Herausforderungen nicht gerecht wird. Insbesondere die Kritik am privatwirtschaftlichen Enga- gement in Afrika zeigt, dass es sich dieser Antrag ideo- logisch bequem macht und dabei die afrikanische Reali- tät verkennt. Es ist eben nicht „bedauerlich“, wie Sie es formulieren, dass sich diese Bundesregierung für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen vor Ort einsetzt. Ihre Haltung zu wirtschaftlichem Wachstum ist mir, offen gesagt, ein Rätsel. SPD, Grüne und Linke reden seit Jahren davon, wie schädlich Wachstum eigentlich sei und dass unsere gesellschaftliche Vorstellung von Wohlstand umgedeutet werden müsse. Doch wenn es hart auf hart kommt, so wie beispielsweise in Griechen- land derzeit, erinnern auch Sie sich wieder daran, dass wirtschaftliches Wachstum und Prosperität Vorausset- zungen dafür sind, dass Gesellschaften florieren, dass sich ein Mittelstand entwickelt, aus dem heraus sich wehrhafte Zivilgesellschaften entwickeln können. Dies ist umso bedeutender für die Entwicklung in Afrika. Sie wissen doch so gut wie ich, dass sich die im Umbruch befindlichen Länder Nordafrikas private In- vestoren herbeisehnen, weil die Arbeitslosigkeit, gerade in der jungen Generation, besonders hoch ist. Wie oft ha- ben wir alle hier im Hohen Haus erwähnt, dass es für das Gelingen des arabischen Frühlings eben auch eines so- zioökonomischen Erfolgs – sprich: Arbeitsplätze – be- darf! Das gilt auch für Subsahara-Afrika. In Liberia herrscht beispielsweise eine Arbeitslosigkeit von rund 80 Prozent. Dort wünschen sich die jungen Menschen nicht Almosen, sondern Zukunftsperspektiven, das heißt Arbeitsplätze, geschaffen von Unternehmern. Sie möch- ten nicht Bittsteller sein, sondern ein selbstbestimmtes Leben führen. Lassen Sie mich noch auf den Vorwurf eingehen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfehle die Ziele öffentlicher Ent- wicklungszusammenarbeit. Es ist richtig, dass die Quote noch nicht bei 0,7 Prozent des Bundeshaushalts liegt. Das erwähnt die SPD gebetsmühlenartig. Doch wissen Sie auch, dass eben jene Zahl nach elf Jahren Heidemarie Wieczorek-Zeul bei lediglich 0,36 Prozent lag? Das ge- hört zur Ehrlichkeit dazu, aber das verschweigen Sie na- türlich in Ihrem Antrag, ebenso wie die Tatsache, dass die Quote im Jahr 2011 bei vorläufig 0,4 Prozent lag und somit die höchste seit 1990 ist. Außerdem – natürlich er- 21666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) wähnen Sie auch das nicht – hat sich diese Bundesregie- rung auf den Weg gemacht, den größten BMZ-Haushalt in der Geschichte der Bundesrepublik zu erreichen. Der Antrag der SPD-Fraktion spricht wichtige, un- streitige Punkte an, die wir unterstützen. Doch während einige Länder oder Sachverhalte nur schlaglichtartig ge- nannt werden, bleibt anderes im Vagen und ist wenig konkret. Die FDP-Fraktion kann diesem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zustimmen. Annette Groth (DIE LINKE): Die aktuelle Situation der Menschenrechte in den Staaten des südlichen Afrika ist in vielfacher Hinsicht problematisch. Auf der einen Seite verhindern autoritäre Regierungen die Durchset- zung der Menschenrechte. Auf der anderen Seite ist es auch die Politik der westlichen Industriestaaten, die für die Verletzung der Menschenrechte in Subsahara-Afrika verantwortlich ist. Durch die Freihandelspolitik der westlichen Staaten werden das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wasser und das Recht auf Gesundheit eklatant verletzt. Die westliche Staatengemeinschaft nimmt für ihre eigenen Interessen billigend in Kauf, dass für die In- teressen der internationalen Agrarmultis immer mehr Bauern von ihrem Land vertrieben werden und ganze Regionen durch systematisches Land Grabbing in die Hände von internationalen Konzernen geraten. Durch die Afrika-Politik der westlichen Industrielän- der wird diese Region vor allem zu einem Rohstoffliefe- ranten und Absatzmarkt degradiert. Die Entwicklungs- perspektiven für die Bevölkerung sind zweitrangig. Postkoloniale Strukturen werden durch diese Form der wirtschaftlichen Ausbeutung weiter gefestigt. Die Menschenrechte der Menschen aus Subsahara- Afrika werden mit Füßen getreten, wenn durch die mas- sive Durchsetzung von Freihandelsabkommen eine ei- genständige Entwicklung dieser Region bewusst unter- graben wird. Nur eine echte regionale Integration in Subsahara-Afrika könnte eine eigenständige wirtschaft- liche und soziale Entwicklung der Region ermöglichen. Wir wissen aber, dass ein solcher Prozess sehr schwierig ist und viel Zeit braucht. Die neoliberalen Heilsbeter vergessen, dass die sechs Gründungsstaaten der EU elf Jahre gebraucht haben, um nach der Schaffung der Euro- päischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Zollunion zu verwirklichen. Den Staaten Subsahara-Afrikas wird diese Zeit jedoch nicht eingeräumt. Diese Fragen werden im SPD-Antrag nicht themati- siert. Die Einschätzung im SPD-Antrag, dass bei einer Reihe von afrikanischen Staaten südlich der Subsahara die Chance besteht, die „Löwenstaaten“ der Zukunft zu werden, halten wir für zumindest fragwürdig. Für die Interessen der internationalen Investoren wer- den überall in den Ländern Subsahara-Afrikas Men- schenrechtsverletzungen in Kauf genommen. Laut Am- nesty sind seit dem Jahr 2000 in Nigeria über 2 Mil- lionen Menschen unrechtmäßig aus ihren Häusern ver- trieben worden. Von diesen Zwangsräumungen sind vor allem die ärmsten Bevölkerungsgruppen betroffen. Diese Vertreibungen gehen auch aktuell weiter. So sollen in der nigerianischen Hafenstadt Port Harcourt 200 000 Menschen vertrieben werden, damit ein neues Ge- schäfts- und Freizeitzentrum für Unternehmen und die kleine Oberschicht errichtet werden kann. Insgesamt ist der Antrag der SPD von einem verkürz- ten Menschenrechtsbegriff geprägt. Wirtschaftliche, so- ziale und kulturelle Menschenrechte werden nur unzu- reichend angesprochen. Die SPD verkürzt in ihrem Antrag die Menschenrechte einseitig auf die bürgerli- chen Menschenrechte. Die alltäglichen Menschenrechts- verletzungen durch die Wirtschaftsinteressen der großen Konzerne werden leider nicht thematisiert. Problematisch ist auch das Verständnis von Men- schenrechtspolitik für die Staaten Subsahara-Afrikas. Die SPD setzt vor allem auf Selbstverpflichtungen der afrikanischen Staaten, etwa im Rahmen der Gründungs- akte der Afrikanischen Union, des African Peer Review Mechanism, der Afrikanischen Charta der Menschen- rechte und internationaler Menschenrechtskonventionen. Immer wieder wird die afrikanische Eigenverantwor- tung betont, nie aber die Verantwortung der Industrie- staaten. Die Linke erwartet von einer emanzipatorischen Menschenrechtspolitik, dass die Politik der EU grund- sätzlich geändert wird. Solange mithilfe von Frontex eine „Festung Europa“ aufgebaut wird und die europäi- sche Flüchtlingspolitik billigend in Kauf nimmt, dass fast täglich Menschen an den EU-Außengrenzen sterben müssen, sind auch die Staaten der EU weit von einer Einhaltung der Menschenrechte entfernt. Das ist der ei- gentliche Skandal. Auch die unkritische Bezugnahme des Antrags auf die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur und AU-Friedensmissionen ist problematisch. In keiner Weise werden die Verletzungen der Menschenrechte, meist an Frauen und Kindern, durch Angehörige von Ar- meen thematisiert. Auch die militärischen Interventio- nen des Westens in Libyen und Côte d’Ivoire, die Tau- senden von Zivilisten das Leben gekostet hat und mit massiven Menschenrechtsverletzungen verbunden wa- ren, spielen in dem Antrag keine Rolle. Auch wenn in dem Antrag einige richtige Forderun- gen aufgegriffen werden, ist er insgesamt unzureichend. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Staa- ten in Afrika verändern sich, differenzieren sich aus, er- leben dynamische Entwicklungen. Immer mehr dieser Staaten sind bedeutende strategische Partner. Aber natür- lich sind die Probleme deshalb noch nicht überwunden. 50 Prozent der 750 Millionen Menschen in Afrika süd- lich der Sahara leben in Armut. Knapp zwei Drittel der am wenigsten entwickelten Länder liegen in Afrika, viele sind von gewalttätigen Konflikten durchzogen. Der SPD-Antrag, den wir heute diskutieren, setzt sich auch mit dem Afrika-Konzept der Bundesregierung aus- einander. Wir Grünen stellen fest, dass sich nach der Vorlage des Konzepts enttäuschend wenig getan hat. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21667 (A) (C) (D)(B) Schaut man etwa auf die Homepage des BMZ, so ent- steht der Eindruck, die Seite zu „Afrika südlich der Sa- hara“ sei seit 2009 nicht mehr aktualisiert worden. Und auch sonst haben wir den Eindruck: Die Führung im BMZ hält sich lieber an Schwellenländer als an Länder in Afrika. Als Entwicklungspolitikerin ist es mir ein Anliegen, dass die Einhaltung der Menschenrechte eine prakti- zierte Leitlinie der internationalen entwicklungsorien- tierten Politik ist, zum Schutz der Bevölkerung, zum Nutzen von Frauen und Kindern, zugunsten derjenigen, die wenig Rechte haben. Gleichzeitig will Entwick- lungspolitik mit ihren Instrumenten auch in solchen Län- dern Angebote machen, wo die Situation schwierig und keineswegs perfekt ist. Wie ernst aber nimmt die Bundesregierung ihre Men- schenrechtspolitik? Sowohl im Afrika-Konzept als auch im Entwicklungspolitischen Konzept der Bundesregie- rung wird darüber gesprochen. Aber gehen diese Erklä- rungen über Lippenbekenntnisse hinaus? So hat Minister Dirk Niebel im April 2011 bei der Mitgliederversamm- lung des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft deut- lich gemacht, dass das vorrangige Ziel deutscher Zusam- menarbeit mit den Staaten Afrikas die Steigerung der deutschen Exporte nach Afrika sei. Der Text der Rede lässt sich auf der Homepage des BMZ nachlesen. Tenor: Exporte will die Bundesregierung mit entwicklungspoli- tischen Instrumenten kräftig fördern. Verschiedentlich hört man die Bundesregierung sa- gen: „Jeder einzelne Euro an bilateraler staatlicher Ent- wicklungszusammenarbeit generiert einen Euro und achtzig Cent an zusätzlichem deutschen Exportvolumen in das betreffende Partnerland.“ Gute Entwicklungszu- sammenarbeit ist also, was Exporte schafft. Das ist ge- wiss ein interessanter Nebeneffekt. Aber in der Entwick- lungspolitik geht es mehr um eine Welt, in der die Menschen in Frieden und frei von Not leben können. Es geht um die Organisation globaler Gerechtigkeit und da- mit um die Reduzierung von Armut. Minister Niebel und seine FDP verstehen unter Entwicklungspolitik vorran- gig die optimale Exportförderung, im Sinne der deut- schen Wirtschaft. Ich meine, es ist richtig, Afrika und die wirtschaftli- chen Chancen des Kontinents auch für die deutsche Wirtschaft zu entdecken und zu fördern. Aber es ist falsch, dafür die sozialen und werteorientierten Ansätze der deutschen Politik gegenüber diesen Staaten an den Rand zu drängen. Wer vor allem auf die Kooperation mit deutschen Wirtschaftsverbänden, Public Private Partner- ships, PPP, und die Schaffung eines besseren Geschäfts- und Investitionsklimas in den Partnerländern setzt, fragt nicht mehr, ob die Profitinteressen der Wirtschaft auch den Ärmsten zugutekommen, und fragt auch nicht mehr, ob Gruppen wie Landlose, Slumbewohnerinnen und -be- wohner oder Frauen und Kinder auch tatsächlich erreicht werden. Durchsickereffekte, bei denen am Ende auch die Ärmsten von einer Wirtschaftsförderung profitieren, er- geben sich nicht ohne eine kluge staatliche Umvertei- lungspolitik. Der Weltentwicklungsbericht 2012 weist eine weitere Schwachstelle der internationalen Politik auf: bei der Geschlechtergerechtigkeit. In diesem Bericht korrigiert sich die Weltbank. Zum einen wird Gleichberechtigung der Geschlechter als ein Wert an sich anerkannt. Und man erkennt, dass Wirtschaftswachstum nicht per se gut für die Chancengleichheit ist, sondern man bestehende Gesellschaftshierarchien und Diskriminierungsmuster angehen muss, will man Frauen wirklich stärken, „em- powern“. Das kann ich nur unterstreichen. Beispiel Rohstoffe. Perspektivisch sollen die bilatera- len Rohstoffpartnerschaften ausgeweitet und auch mit afrikanischen Staaten abgeschlossen werden. Doch die bisherige Rohstoffpolitik von Schwarz-Gelb setzt vor al- lem auf Versorgungssicherheit. Menschenrechte kom- men zu kurz. Rohstoffe wirken sich für die Bevölkerung in Afrika unter dem Strich eher negativ aus. Zwar ist die afrikanische Wirtschaft dank hoher Rohstoffpreise über Jahre gewachsen, vor der Wirtschafts- und Finanzkrise um durchschnittlich 6 Prozent jährlich. Andererseits ge- lingt es jedoch fast nie, Rohstoffreichtum in politische und sozioökonomische Entwicklungsprozesse für alle umzuwandeln. Menschenrechte, Demokratie oder die Umweltverträglichkeit von Großprojekten spielen so gut wie nie eine Rolle. Im Gegenteil: Ressourcenreichtum schürt in vielen Staaten Bürgerkriege und Korruption. Die Einnahmen aus dem Rohstoffsektor fließen in die Taschen Weniger, notwendige Investitionen in Arbeits- markt, Sozialpolitik und Infrastruktur bleiben aus, so dass sich soziale Spannungen sogar noch verschärfen. Die ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Folgen der Rohstoffgewinnung sind immens. Probleme der Landnahme, Enteignung, Umsiedlung und Zerstö- rung des Lebensraums stehen vielfach am Anfang der Rohstoffförderung. Einschüchterungen sind häufig Re- aktionen auf Proteste, bis hin zu Verfolgung und Ermor- dung. Arbeitsschutzrechte werden nicht eingehalten, Ge- werkschaften ignoriert bzw. verboten. Der Abbau selbst ist begleitet von massiven Umweltproblemen wie der Verschlechterung der Wasserqualität und der Bodenzer- störung und -vergiftung. Ein besonderes Problem des Bergbausektors sind die zerstörten Regionen, die nach Stilllegung des Minenbetriebs zurückbleiben. Für deren Wiederherstellung übernimmt meist niemand die Verant- wortung. Ich finde es gut, dass die SPD die menschenrechtli- chen Aspekte des Afrika-Konzepts stärken möchte. Die von mir genannten Beispiele zeigen, wie weit die Bun- desregierung von ihren menschenrechtlichen Verspre- chen entfernt ist. Da hätten einige Punkte im Antrag der SPD kritischer ausfallen können. Wichtig ist mir jedoch die Botschaft: Ändern wir unser Bild von Afrika; es ist vielfältig und progressiv. Die Menschen in Afrika for- dern ihren eigenen Weg, und diesen müssen wir beglei- ten, auf Augenhöhe und auch mit Anforderungen dieser Staaten an uns. 21668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge – Keine Hermesbürgschaft für den Bau  des Atomkraftwerks Angra 3 – Keine Bürgschaft für den Bau des  Atomkraftwerks Angra 3 (Tagesordnungspunkt 26 a und b) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Mit den vorliegenden Anträgen beweist die Opposition wieder einmal ihre Kurzsichtigkeit im Bereich der Energiepolitik. Für das Ziel einer kernkraftfreien Welt fordern Sie die Rück- nahme deutscher Bürgschaften für den Export von Nukleartechnologie ins brasilianische Angra dos Reis. Das geht wieder einmal an der Realität vorbei. Leider müssen auch Sie anerkennen, dass wir eben genau durch die Gewährung von Garantien für Nuklear- technologie Einfluss nehmen auf die Umsetzung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards am Standort Angra 3. Der sichere Betrieb von Kernkraftwerken macht eben nicht vor Grenzen halt. Deshalb ist die grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit in Technologie- und Sicherheits- fragen so wichtig. Ein Rückzug in ideologisches Insel- denken, wie Sie ihn in Ihren Anträgen einschlagen, ist garantiert der falsche Weg. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich bin der Mei- nung, dass deutsche Exportkreditgarantien für die Fer- tigstellung von Angra 3 ein Beitrag zu mehr Sicherheit sind. Lassen Sie mich zuerst auf die grundsätzlichen und historischen Aspekte eingehen: Die deutsche Bundes- regierung unterstützt deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, schon seit über 60 Jahren. Da- durch hilft sie bei der Erschließung neuer Märkte, insbe- sondere in Entwicklungs- und Schwellenländern. Aus diesen Verpflichtungen kann man nicht einfach so – ad hoc – aussteigen. Das entspräche nicht unserer Verant- wortung. Denn gerade weil die Sicherheit von Kern- kraftwerken nicht vor Grenzen haltmacht, ist ein Enga- gement deutscher Unternehmen bei der Fertigstellung von Angra 3 sinnvoll. Die Bundesregierung hat im Februar 2010 die Über- nahme einer Exportkreditgarantie für Lieferungen und Leistungen im Interministeriellen Ausschuss für Export- kreditgarantien nach Unterrichtung des Haushaltsaus- schusses im Januar 2010 grundsätzlich gebilligt. Nach der erneuten Unterrichtung des Haushaltsausschusses im September 2011 wurde diese grundsätzliche Zusage wei- ter verlängert, ein letztes Mal im März 2012. Klar ist, dass eine endgültige Zusage erst nach Berücksichtigung der Ergebnisse eines unabhängigen Gutachtens getroffen werden kann. Dieses Gutachten liegt aktuell der Bundesregierung zur Prüfung vor. Darin soll unter anderem auch festgehalten werden, ob und wie die Erkenntnisse aus den Ereignissen von Fukushima beim Bau des Kernkraftwerks Angra 3 berücksichtigt werden. Wir haben uns letztes Jahr für ein Auslaufen der Nut- zung der Kernenergie entschieden. Andere Länder tref- fen andere Entscheidungen. Wir dürfen nicht glauben, in der Frage „Kernenergienutzung ja oder nein?“ andere missionieren zu können. Wir können mit unserem Aus- stieg aber ein Beispiel sein für die anderen Länder und dafür werben, dass es geht. Und solange andere Länder auf Kernenergie setzen, ist es eben unsere Verantwor- tung, uns für weltweit höchste Sicherheitsstandards stark zu machen. Ich rate Ihnen: Schauen Sie sich einmal bei unseren Nachbarn um. Wir Deutsche sollten nicht immer glau- ben, dass wir die Weisheit für uns gepachtet haben. Großbritannien setzt auf den Ausbau der Kernenergie, im Übrigen in Kombination mit dem Ausbau der Wind- energie. US-Präsident Obama setzt verstärkt auf Kern- energie und hat erst in diesem Frühjahr den Bau weiterer Kernkraftwerke mit einem Investitionsvolumen von rund 10 Milliarden Euro genehmigt. Die Franzosen, die Niederlande, die Skandinavier und insbesondere auch die von den Grünen und Sozialdemokraten mitgetragene finnische Regierung setzen alle auf die Kernenergie. Und sie tun es, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ich habe manchmal den Eindruck, dass Sie sich in dem Thema verrannt haben und keinen richtigen Ausstieg fin- den. Sie sehen: Auch wenn wir Deutschen uns letztes Jahr für einen Ausstieg aus der Kernenergie entschieden haben, hat diese Entscheidung keine Auswirkung auf die Entscheidung anderer Staaten, Nukleartechnologie zu nutzen. Jedes Land entscheidet selbst, welchen Energie- mix es wählt. Im vorliegenden Fall hat eben Brasilien ent- schieden, ein weiteres Kernkraftwerk, Angra 3, zu errich- ten. Daran werden auch Ihre Anträge nichts ändern. Dennoch sind wir uns der Sensibilität von Nuklear- projekten sehr bewusst. Das Thema Sicherheit nehmen wir sehr ernst. Es ist deshalb falsch, dass Sie einen Rückzug aus deutschen Bürgschaften fordern! Wie Sie an unserer Entscheidung zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland erkennen können, hat für uns die Sicherheit von Nuklearprojekten höchste Priorität. Auch vor dem Hintergrund der Ereig- nisse in Fukushima setzen wir uns sowohl in der EU als auch in der Gemeinschaft der G-20-Staaten für einheitli- che Sicherheitsstandards auf hohem Niveau ein. Beispielsweise werden in der EU derzeit sogenannte Stresstests für Kernkraftwerke ausgewertet. Außerdem sollen im Rahmen der Internationalen Atomenergie- organisation, IAEO, die internationalen Sicherheitsstan- dards für Nuklearanlagen überprüft und dynamisch fort- entwickelt werden, um dem grenzüberschreitenden Cha- rakter der Nukleartechnologie gerecht zu werden. Soweit Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen für Kernkraftwerke beantragt werden, legt die Bundesregierung besonders strenge Prüfungsanfor- derungen an. Bei der Prüfung des Antrags auf Über- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21669 (A) (C) (D)(B) nahme einer Exportkreditgarantie für Angra 3 hat die Bundesregierung neben der Umweltverträglichkeitsprü- fung auch das nukleare Sicherheitskonzept, den nuklea- ren Brennstoffkreislauf und die Betriebsführung durch einen externen Experten prüfen lassen. Zudem ist Brasi- lien Mitglied der Internationalen Atomenergieorganisa- tion mit einer entsprechenden aufsichtsrechtlichen Be- hörde. Diese Beispiele zeigen, dass die Einflussnahme auf Sicherheitsstandards und die Gewährung von Bürgschaf- ten für Angra 3 eng miteinander verknüpft sind. Mit ei- ner Übernahme von Exportkreditgarantien können wir mit dafür sorgen, dass hohe Standards bei Bau und Betriebsführung gelten. Exportkreditgarantien fördern aber auch deutsche Exporte und Wertschöpfung. Sie haben eine wichtige beschäftigungspolitische Bedeutung. So sichern das deutsche Unternehmen Areva NP GmbH und seine direkten Unterlieferanten rund 2 500 Arbeitsplätze. Dabei fallen circa 1 000 Stellen auf kleine und mittlere Zulieferer. Aber Sie haben in einem Punkt recht: Die Sicherheit von Kernkraftwerken hat höchste Priorität. Genau aus diesem Grund machen die Exportkreditgarantien Sinn. Indem die deutsche Regierung grundsätzlich bereit ist, auch für den Bau von Kernkraftwerken im Ausland Ex- portkreditgarantien auszustellen, können wir Einfluss auf die Realisierung hoher Sicherheits- und Umweltan- forderungen nehmen. Wir können den Bau von Kernkraftwerken in anderen Ländern nicht verhindern. Aber wir können mit unseren Forderungen und Unterstützungen im Bereich von Nu- kleartechnologien einen hohen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit von Kernkraftwerken weltweit leisten. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Vroni-Plag hätte beim Durchschauen der beiden Oppositionsanträge seine wahre Freude: Ganze Absätze sind hier wortgleich. Wer von wem abgeschrieben hat, ist bei dem Inhalt, den Sie mit Ihren Anträgen hier vorlegen, auch egal. Im Gegen- satz zum noch nicht abgeschlossenen Stresstest im brasi- lianischen Kernkraftwerk Angra 3 haben Sie mich, meine Kollegen aus der Koalition und die Bundesregie- rung einem völlig überflüssigen Stresstest unterzogen. Aber auch den werden wir, denke ich, ohne Makel über- stehen. Aber nun zur Sache: Sie glauben, uns mit der grundsätzlichen Zusage einer Hermesbürgschaft für Lieferungen und Leistungen des deutschen Unternehmens Areva NP GmbH durch die Bundesregierung „ertappt“ zu haben: Hier Energie- wende und Kernkraftausstieg – dort Förderung von Kernkraftwerksneubauten. Ganz so einfach, wie Sie das in Ihren Anträgen darstellen, ist es aber nicht, werte Kol- legen von der Opposition. Gerade Sie, werte Sozial- demokraten, werte Grüne, sollten sich nicht so heuch- lerisch hier hinstellen und den unschuldigen Empörten mimen: Im Jahr 1999 hatten Sie zu Ihrer Regierungszeit eine Hermesbürgschaft über 36 Millionen D-Mark für die Nachrüstung des nicht unumstrittenen slowenischen Kernkraftwerks Krsko – deutsch: Gurkfeld – übernom- men. Eine Bürgschaftszusicherung von ganzen 300 Mil- lionen D-Mark hat die rot-grüne Bundesregierung für die Lieferung von Leittechnik für den Bau des Kernkraft- werks Lianyungang/Shanghai in China im Jahr 2000 ge- nehmigt, weitere 34 Millionen D-Mark für die Nachrüs- tung der Atommeiler Atucha I in Argentinien und Ignalina in Litauen, auch im Jahr 2000. Also: Halten Sie mal schön den Ball flach! Sie können mir glauben, dass sich die Koalition und die Bundesregierung der besonderen Sensibilität von Nuklearprojekten bewusst sind – nicht erst seit Fuku- shima. Natürlich hat die Bundesregierung auch schon di- verse Gespräche mit der brasilianischen Regierung zum Thema Angra 3 geführt. Mit Unterstützung unserer Fraktion setzt sich die Bundesregierung sowohl in der EU als auch im Rahmen der G 20, zu der ja auch Brasi- lien gehört, für einheitliche Standards auf hohem Niveau ein. Erfolg hatte sie schon bei den OECD-Umweltleit- linien: Für staatlich abgesicherte Lieferungen an Kern- kraftwerke müssen zukünftig die Standards der Interna- tionalen Atomenergie-Agentur – International Atomic Energy Agency – als Prüfmaßstab herangezogen wer- den. So viel zu Erfolgen der unionsgeführten Bundesre- gierung auf internationaler Ebene. Jetzt aber zum Kern Ihres Antrags: Die von der Bun- desregierung im Februar 2010 ausgesprochene grund- sätzliche Zusage – wohlgemerkt grundsätzliche – für eine Hermesdeckung für den Bau des Kernkraftwerks Angra 3 in Brasilien wurde nach den Ereignissen von Fukushima am 21. September 2011 mit zusätzlichen Auflagen verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte am 22. März dieses Jahres und ist bis zum 2. September 2012 gültig, natürlich auch die Auflagen. Die wichtigste Auflage war und ist die Vorlage eines weiteren unabhän- gigen Gutachtens durch das Institut für Sicherheitstech- nologie, die ISTec GmbH. In diesem Gutachten soll zum einen festgestellt werden, ob die Auflagen aus dem bra- silianischen Genehmigungsverfahren erfüllt sind, und zum anderen, ob und wie die Erkenntnisse aus der Hava- rie von Fukushima beim Bau des Kernkraftwerks Angra 3 berücksichtigt werden. Dabei müssen insbesondere Erd- bebensicherheit, Hochwassergefahr, Stromversorgung und Kühlung, Notfallpläne, Evakuierungsmöglichkeiten und Berg- bzw. Erdrutsch geprüft und bewertet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Deckung einer Hermesbürgschaft kann und wird die Bundesregierung erst dann treffen, wenn sie – also die am Interministeriel- len Ausschuss für Exportkreditgarantien beteiligten Res- sorts, Bundeswirtschaftsministerium als Federführer, Bundesfinanzministerium, Auswärtiges Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – alle Überprüfungen und Abwägun- gen getroffen hat, die für diese Entscheidung zu Recht notwendig sind. Dazu gehört vor allem der vom Betrei- ber des Kraftwerks Eletronuclear geplante Stresstest, der wohl erst Ende Juni dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann können die Kriterien Erdbeben, Hoch- wasser, Ausfall der Stromversorgung und Wärmesenke sowie anlageninterner Notfallschutz bewertet werden. 21670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Wahrscheinlich ist Ihnen das entgangen, aber der ja schon 1984 begonnene und zwischenzeitlich lange un- terbrochene Bau des Kernkraftwerks Angra 3 geht zu- rück auf das 1975 geschlossene deutsch-brasilianische Abkommen zur Energiepartnerschaft. Auf die Frage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage an die rot-grüne Bundesregierung, wie die Schröder- Regierung ihren vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Abkommen nachkommen will, antwortete das Trittin- grüne Bundesumweltministerium am 17. Mai 2000 auf Bundestagsdrucksache 14/3410: „Verbindliche vertragli- che Verpflichtungen werden durch die Bundesregierung erfüllt. Dies gilt selbstverständlich auch im deutsch-bra- silianischen Verhältnis.“ Pacta sunt servanda – das sehe ich auch so. Sie heute offenbar nicht mehr. In Ihren Anträgen fordern Sie lapidar, „ab sofort keine Hermesbürgschaften für Nukleartechnologien oder andere Technologien, die für den Bau von AKW be- stimmt sind, zu vergeben“. Was wäre dann die Konse- quenz? Das möchte ich als Wirtschaftspolitiker an dieser Stelle schon einmal beleuchten: Es geht hier um deut- sche Lieferungen, deutsche Produkte, deutsches Know- how, deutsche Wertschöpfung. Schauen wir uns das Vor- haben zunächst einmal aus beschäftigungspolitischer Sicht an: Der Beschäftigungseffekt für das deutsche Un- ternehmen Areva NP GmbH und für die direkt beteilig- ten Unterlieferanten beträgt insgesamt circa 2 500 Mannjahre. Dabei fallen bei den direkt betroffenen Un- terlieferanten circa 1 000 Mannjahre auf kleine und mitt- lere Zulieferer. Wir dürfen auch nicht die Bedeutung des Projekts für die Auslastung der nachgelagerten Unterlie- feranten vergessen: Hier wird ein zusätzlicher Beschäfti- gungseffekt von ungefähr 2 500 Mannjahren erzielt. Würden wir die seinerzeit von Rot-Grün aufgestell- ten, rein auf nationaler Ebene geltenden Hermes- Umweltleitlinien heute anwenden, hätte Deutschland ge- genüber anderen OECD-Staaten einen klaren Wettbe- werbsnachteil. Wie Sie wissen sollten, gelten heute für die Länder der OECD, also auch für Deutschland, die „Common Approaches“ der OECD: „Recommondation on Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits“. Hier sind im Übrigen bislang keine spezifischen Rahmenbedingungen für Exporte zu ausländischen nukleartechnischen Anlagen vorgegeben. Wenn wir so handeln, wie sich das unsere rot-rot-grünen Träumer in ihren damaligen Leitlinien so ausgemalt hat- ten, hätten wir früher oder später ein gewaltiges Stand- ortproblem, wenn die Firmen, die Produkte und Know- how im Bereich der Nukleartechnik erzeugen, aber auch die zahlreichen Zulieferer ihre Standorte ins Ausland verlagern. Durch die von uns eingeleitete Energiewende ist diese Gefahr sowieso schon nicht gerade geringer ge- worden; aber das ist wohlabgewogen angesichts der nicht wegzudiskutierenden Gefahren durch die Kernkraft. In der Folge gehen nicht nur Arbeitsplätze und Steuer- einnahmen, sondern auch Fachwissen und Erfahrung in Deutschland für immer verloren. Das wäre ein herber Rückschlag für den Technologiestandort Deutschland, den auch Sie immer gerne propagieren. Ich dachte, das hätte Rot-Grün auch verstanden, wenn die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder auf die Kleine Anfrage von CDU/CSU auf die Frage, ob die Regierung die Absicht habe, die Überprüfungskrite- rien bei der Vergabe von Hermesbürgschaften zu ändern, am 17. Mai 2000 auf der schon zitierten Bundestags- drucksache 14/3410 geantwortet hat: „Sie“ – also die rot-grüne Bundesregierung – „stimmt sich mit ihren in- ternationalen Partnern im Rahmen der G 7, der Euro- päischen Union und der OECD mit dem Ziel ab, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.“ Da habe ich mich wohl getäuscht. Auf Dauer besonders schädlich für unser Land wäre in meinen Augen, dass uns dann die Fachkräfte fehlen: Physiker, Ingenieure, spezialisierte Metallwarenherstel- ler und andere Berufsgruppen, die daran hängen. Wenn sie nicht ins Ausland gehen, müssen sie sich eine neue Beschäftigung suchen. Die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich wäre obsolet und könnte nicht mehr an- geboten werden. Das beträfe nicht nur die Beteiligten an den Projekten selbst, sondern auch die, die solche ex- portorientierten Projekte überprüfen müssen. Ich denke da vor allem an das Bundesamt für Wirtschaft und Aus- fuhrkontrolle, das schlicht nicht mehr das Fachpersonal kriegen könnte, das die Ausfuhren im Nuklearbereich fachgerecht überprüft und bewertet. Schon heute, nach unserem Beschluss zur Energiewende, haben die deut- schen Mitarbeiter in den entsprechenden Ministerien und Behörden auf internationalem Parkett nicht gerade einen leichten Stand, wenn sie in den Fachdebatten ernst ge- nommen werden wollen. Nach dem Motto: „Was wollt ihr denn?!“ müssen sich die deutschen Vertreter schon heute besonders gut behaupten, wollen sie von ihren Kollegen aus Frankreich, den USA oder aus England ernst genommen werden. Würden wir uns aus diesem Geschäftsfeld international gänzlich zurückziehen, wäre Deutschland als Hightechland um ein weiteres Stück ab- geschaltet. Wollen Sie das? Brasilien hat die souveräne Entscheidung getroffen, an dem Standort Angra dos Reis neben den bestehenden Kernkraftwerken ein drittes Kernkraftwerk – Angra 3 – zu errichten. Das müssen wir akzeptieren. Unser Ent- schluss, die zivile Nutzung der Kernenergie mit kurzen Restlaufzeiten zeitnah zu beenden und in ein Zeitalter der erneuerbaren und sichereren Energien einzutreten, betrifft die Energieversorgung im Inland. Für die souve- räne Entscheidung anderer Staaten, Nukleartechnologie zu nutzen, hat diese Entscheidung keine Bindungswir- kung. Beruhigend ist sicherlich, dass nach den uns vor- liegenden Informationen der für Angra 3 vorgesehene Reaktor dem aktuellen Stand der Technik der in West- europa eingesetzten Druckwasserreaktoren beruht. Wa- rum sollte aber Deutschland mit seiner Hochtechnologie made in Germany nicht zu einem Mehr an Sicherheit in Ländern beitragen, die sich für eine Weiternutzung der Kernkraft entschieden haben? All die von Ihnen ange- sprochenen geologischen, geografischen, technischen und sicherheitspolitischen Schwachpunkte werden mit Waren und Know-how aus Deutschland nach meiner Überzeugung deutlich verbessert, wenn nicht ausge- merzt. Wollen Sie lieber die Augen zumachen, damit Technologie aus Russland oder China zum Zuge Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21671 (A) (C) (D)(B) kommt? Ich jedenfalls fühle mich – nicht nur als Wirt- schaftspolitiker – deutlich wohler, wenn ich weiß, dass bei dem Kraftwerksneubau in Brasilien deutsche Wert- schöpfung einen zentralen Anteil hat. Rolf Hempelmann (SPD): Wir reden heute hier über eine Hermesbürgschaft für den Bau eines Atomkraftwer- kes in Brasilien. Letztes Jahr ist Deutschland mit breiter parlamentarischer Mehrheit aus der Nutzung der Atom- energie ausgestiegen. Der deutsche Atomausstieg fußt auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Während wir in Deutschland auf den Ausbau der erneuerbaren Energien setzen, sollen die Nutzung und der Ausbau der Atomtechnologie in anderen Ländern gefördert werden, und wir unterstützen den Bau eines Atomkraftwerkes in Brasilien? Das ist ein falsches Zeichen und kein Aus- druck einer stringenten Energiepolitik. Es geht aber nicht nur darum: Es geht auch um die Nutzung unserer Exportförderinstrumente. Exportkredit- versicherungen sind wichtige Instrumente der deutschen Exportförderung. Sie sollen deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unterstützen, decken Aus- fallrisiken von Exporteuren ab und schaffen damit Anreize, sich auch auf Märkten mit Risiken zu engagie- ren. Der finanzielle Einsatz ist hoch. Die Hermesbürg- schaft für Angra 3 soll schließlich 1,3 Milliarden Euro betragen. Mit diesem Betrag will die Bundesregierung ein Projekt fördern, an dem kein deutsches Unternehmen mehr beteiligt ist. Siemens ist im März 2011 aus dem ehe- mals deutsch-französischen Joint Venture ausgestiegen. Neben diesen Aspekten fehlen der SPD-Bundestags- fraktion jegliche tatsächliche, politische und ökonomi- sche Risikoabschätzung und die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten. Ich fange mal mit Letzterem an. Nicht ohne Grund haben wir unter Rot-Grün Hermes-Umweltleitlinien ent- wickelt. Wir wollen im Ausland keine Projekte unter- stützen, die wir bei uns nicht zulassen würden. Nach die- sen Umweltleitlinien war die Exportförderung von Nukleartechnologien zum Neubau bzw. zur Umrüstung von Atomanlagen ausgeschlossen. Kurz nach der Bun- destagswahl 2009 setzte die jetzige Bundesregierung diese Hermes-Umweltleitlinien außer Kraft. Spätestens seit dem Atomausstieg im letzten Jahr müssen die Leitli- nien wieder gelten. Wir fordern die Bundesregierung auf, sie wieder in Kraft zu setzen. Aber was spricht noch gegen eine Hermesbürgschaft für Angra 3? Das Atomkraftwerk soll in einem Gebiet gebaut werden, das durch instabile Böden und eine hohe Erdrutschgefahr geprägt ist. Das AKW soll am Meer und in unmittelbarer Nähe eines dichtbevölkerten Gebietes liegen. Schon allein dies muss gegen den Bau von An- gra 3, aber auf alle Fälle gegen eine deutsche Unterstüt- zung sprechen. Zum Atomkraftwerk führt nur eine schmale Straße. Die Evakuierungsmöglichkeiten und die Zufahrt von Hilfskräften wären eingeschränkt. Spätes- tens nach Fukushima verbietet sich der Bau eines AKW in einem geologisch und geografisch so ungeeigneten Gebiet. Hinzu kommt, dass es sich bei Angra 3 um einen Re- aktortyp auf dem Stand der Technik der 70er-Jahre han- delt. Angra 3 verfügt über ein veraltetes Sicherheitsde- sign, welches wir in Deutschland nicht mehr zulassen würden. Ein solcher Reaktor würde heute in Deutsch- land keine Bau- und Betriebsgenehmigung erhalten. Vielmehr wird in Deutschland das vergleichbare AKW Grafenrheinfeld 2014 abgeschaltet. Die Gutachten von Professor Dr. Célio Bermann und Dr. Francisco Correa, in Auftrag gegeben von den Nicht- regierungsorganisationen urgewald und Greenpeace, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Standort für An- gra 3 weder geologisch noch geografisch oder technisch eignet. Diese Gutachten will die Bundesregierung je- doch nicht in ihre Abwägung einbeziehen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verlangte gerade mit Blick auf Fukushima eine Neube- wertung des Baus von Angra 3. Dazu sollte der Kraft- werksbauer Areva ein Gutachten vorlegen. Darin sollte nicht nur der Bau des Kraftwerkes, sondern auch die Si- tuation nach Fukushima, insbesondere zu den Problemen wie Erdbeben, Erdrutschen, Hochwasser, Notfallstrom- versorgung und Evakuierungsplänen, neu bewertet wer- den. Dieses Gutachten liegt nun vor: Es hat 34 Seiten und fast 600 Seiten Anlagen. Das Gutachten lässt sich kurz zusammenfassen: Es erfolgte keine eigene umfas- sende Prüfung der Standortfaktoren. Es erfolgte keine inhaltliche Prüfung der in den Unterlagen enthaltenen fachlichen Aussagen. Und von einer eigenen Neubewer- tung nach Fukushima kann keine Rede sein. Die Gut- achter beschränkten sich darauf, zu überprüfen, ob der brasilianische Betreiber tätig geworden ist und der Ge- nehmigungsbehörde Unterlagen geschickt hat. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden rein formell be- arbeitet; fehlende Unterlagen wurden nicht nachgefor- dert. Dieses Gutachten kann keine Grundlage für eine Entscheidung zu einer Hermesbürgschaft für Angra 3 sein. Außerdem: Gegen den Bau von Angra 3 hat sich am 5. Juli 2011 die brasilianische Anwaltskammer an den brasilianischen Obersten Gerichtshof gewandt. Die An- waltskammer sieht im Bau von Angra 3 einen Verstoß gegen die brasilianische Verfassung, da bisher keine spe- zifische Genehmigung des aktuellen Projektes durch den brasilianischen Kongress vorliegt. Die Anwaltskammer möchte daher den Bau von Angra 3 stoppen. Darüber hinaus ist die Gesamtfinanzierung von An- gra 3 noch ungewiss. Trotz eines Beitrags der brasi- lianischen Entwicklungsbank BNDES über etwa 2,7 Milliarden Euro und den möglicherweise hermesge- deckten Beitrag von 1,3 Milliarden Euro ist die Gesamt- finanzierung von mindestens 4,5 Milliarden Euro noch nicht geklärt. Die französischen Banken wollen nur dann Kredite vergeben, wenn diese über eine Bürgschaft ab- gesichert sind. Zwei Banken haben angekündigt, ein weiteres Gutachten mit einer kompletten Due-diligence- Prüfung in Auftrag geben zu wollen. Die Bundesregierung hat keine umfassende Risikoab- schätzung vorgenommen. Weder tatsächlich noch poli- tisch oder ökonomisch sind die Risiken kalkulierbar. Die 21672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) ungeklärte Rechts- und Finanzierungslage erhöht die Ri- siken des Projekts weiter. Damit steigt auch die Wahr- scheinlichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland als Steuerzahler für ein gescheitertes Atom- projekt einstehen müssten, bei dem noch nicht einmal die Interessen eines deutschen Exporteurs als Entschei- dungsgrund geltend gemacht werden können. Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP): Tatsächlich ha- ben wir im Jahr 2011 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Eine Bindungswirkung für andere souve- räne Staaten ist daraus aber keinesfalls abzuleiten. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung Deutschlands über unsere Stromversorgung im Inland, nicht über die Stromversorgung anderer souveräner Staaten. Sie for- dern hier wie üblich eine Bevormundung, nur dass dies- mal sogar ein demokratischer Staat betroffen ist. Natürlich sind wir nach den Ereignissen in Fukushima bezüglich der Vergabe von Exportkreditgarantien für den Bau von Kernkraftwerken besonders sensibel. Gerade deshalb bestehen wir vor abschließender Bewertung der Bürgschaftsvergabe auf Abschluss des angeforderten Gutachtens. In diesem werden neben dem brasilianischen Genehmigungsverfahren auch die Erkenntnisse aus der Havarie von Fukushima geprüft. Sobald die bisher noch fehlenden Unterlagen zur Be- wertung der Sicherheitsaspekte erbracht sind und der Stresstest fertiggestellt ist, kann der zuständige Intermi- nisterielle Ausschuss über eine Zusage entscheiden. Die angeblich unabhängigen Gutachten im Auftrag von ur- gewald und Greenpeace wurden hierbei schon zur Kenntnis genommen. Wir setzen uns weiterhin innerhalb der Europäischen Union und der Staatengemeinschaft G 20 für einheitliche Standards zum Bau und Betrieb von Kernkraftwerken ein. Hiervon sind auch Brasilien und Angra 3 betroffen. Ihr Vorwurf der Unverantwortlichkeit ist dementspre- chend völlig verfehlt. Für die deutsche Wirtschaft hat die Hermesbürgschaft eine hohe beschäftigungspolitische Bedeutung: Der Beschäftigungseffekt für die beteiligten deutschen Un- ternehmen, Zulieferer und Lieferanten beträgt circa 3 500 Mannjahre. Bei den nachgelagerten Unterlieferan- ten wird ein zusätzlicher Beschäftigungseffekt von circa 2 500 Mannjahren generiert. Auch in Zeiten einer florie- renden Wirtschaft ist es für unser Land wichtig, dass die Industrie unterstützt und nicht behindert wird. Ihre Forderung nach Ablehnung aller Bürgschaften für Nukleartechnologien weisen wir zurück. Bei Ihrer generellen Ablehnung berücksichtigen Sie weder den Einzelfall noch die Interessen der deutschen Industrie. Wir lehnen daher die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ab. Jan van Aken (DIE LINKE): Ich bin froh, dass sich die Oppositionsparteien vehement gegen das Vorhaben der Bundesregierung wehren, die deutschen Steuerzahle- rinnen und Steuerzahler mit einer 1,3 Milliarden Euro teuren Hermesbürgschaft für ein unsicheres, ja gefährli- ches Atomkraftwerk in Brasilien zu belasten. Auch wenn mir ein Oppositionsantrag – und das geht jetzt in Richtung der SPD – „mit vereinten Kräften“ noch deut- lich lieber gewesen wäre. Der von den Grünen und uns vorgelegte Antrag zeigt die wichtigsten Gefahren, die der AKW-Neubau mit sich bringen würde. Zu den ohnehin bekannten Risiken von Atomkraftwerken kommen die folgenden Probleme: Das Atomkraftwerk liegt direkt am Meer und birgt damit die gleichen Risiken wie etwa in Fukushima. Gutachter sind zu dem Schluss gekommen, dass bei einer Überschwem- mung ähnlich katastrophale Folgen zu befürchten sind, wie wir sie letztes Jahr in Japan erleben mussten. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zur 170 000-Ein- wohner-Stadt Angra dos Reis und nur 150 Kilometer von der 12-Millionen-Metropole Rio de Janeiro entfernt. Der geplante Reaktor entspricht noch nicht einmal dem schon völlig veralteten Sicherheitsdesign des AKW Gra- fenrheinfeld, das vor über 30 Jahren ans Netz ging und laut letztjährigem Atomkompromiss im Jahr 2015 end- lich abgeschaltet werden soll. So weit, so ungut. Was die Bundesregierung hier je- doch tut, ist mehr als die Hinnahme eines etwas riskan- ten, aber sonst lukrativen Geschäfts. Jetzt zeigt sich, was hinter dem vermeintlichen Atomausstieg der Regierung Merkel steckt: Hier im eigenen Land tut sie um der Wählergunst wil- len so, als wäre Fukushima die Zäsur gewesen, nach der Deutschland sich gegen die nukleare Energieerzeugung entschieden hat. Dabei wird weiterhin noch die gefähr- lichste Atomtechnologie einfach woanders hin expor- tiert. Die Bundesregierung hat weitere Bürgschaften für Atomanlagen und Zubehör erteilt. Zulieferungen für Atomkraftwerke in China, Japan, Südkorea, Litauen, Slowenien und Russland wurden verbürgt, alle mindes- tens in zweistelliger Millionenhöhe. Auch die Uranan- reicherungsanlage in Gronau produziert weiter Kern- brennstoffe für AKW weltweit. Da kann man wirklich nur noch fragen: Sieht so Ihr Atomausstieg aus, Frau Merkel? Dabei wissen wir allerspätestens seit Tschernobyl: Radioaktive Strahlung kennt keine Grenzen. Da nützt es gar nichts, sie außer Landes zu schaffen. Sehen wir uns aber doch einmal den Konzern Areva an, der hinter dem Bau von Angra 3 steckt. Dieser hat nicht nur mit der Firma Tepco zusammengearbeitet und damit an dem havarierten Atomkraftwerk Fukushima mitgearbeitet. Areva baut auch in Mali, Südafrika, Ni- ger, Namibia und anderen Ländern Uran und andere Rohstoffe ab. Vor Ort bedeutet dies katastrophale ökolo- gische Folgen, gegen die sich zum Glück zunehmend Widerstand formiert. Areva organisiert zudem die Atom- mülltransporte aus La Hague nach Gorleben. Sogar am kleinen Standort Erlangen, der das Atom- kraftwerk Angra 3 umsetzen soll, regt sich Protest. Die Bürgerinnen und Bürger dort sammelten selbst Geld, um Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 24. Mai 2012 21673 (A) (C) (D)(B) das Sponsoring einer Kulturveranstaltung durch Areva zu vermeiden. Wer die Energiewende will, lässt sich nicht auf ein heikles Geschäft mit dem größten Atomkonzern der Welt ein, der überall – von Japan über Afrika, Deutsch- land und Brasilien – die Bevölkerungen auf die Barrika- den bringt. Der Umgang mit der Hermesbürgschaft für Angra 3 zeigt deutlich: Das Manöver der Bundesregierung ist kein wirklicher Ausstieg aus der Atomkraft. Der Protest muss deswegen weitergehen. Wir, die Linke im Bundes- tag, haben uns von Beginn an gegen den Vorschlag aus- gesprochen, den die Bundesregierung als Atomausstieg präsentiert hat. Denn er ist weder unverzüglich und un- umkehrbar, noch bedeutet er einen umfassenden Ab- schied von der Atomwirtschaft. Wir wollen den Atomausstieg, und zwar ganz. Wenn auch Sie ihn wollen, Frau Merkel, vergeben Sie keine Hermesbürgschaft für Angra 3. Vergeben Sie gar keine Bürgschaften für Atomtechnologien mehr. Noch kann gehandelt werden. Neben dieser extrem gefährlichen Technologie unter- stützt die Bundesregierung aber auch den Export von an- deren tödlichen Waren. Daher bin ich im Übrigen der Meinung, dass Deutschland keine Waffen mehr exportie- ren sollte. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist un- verantwortlich, inkonsequent, empörend und in keinster Weise vermittelbar – doch Schwarz-Gelb hält an der Hermesbürgschaft für Angra 3 fest. In Deutschland ist der Atomausstieg beschlossen – mit breiter parlamentarischer Mehrheit und in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens. Wie kann es dann an- gehen, dass die Bundesrepublik die Nutzung und den Ausbau von Atomtechnologie in anderen Ländern weiter fördert?! „Wenn die Atomrisiken inakzeptabel für Deutsche sind, wie kann es dann für Deutschland akzeptabel sein, diese Gefahren in anderen Länder und zu deren Bürge- rinnen und Bürgern zu exportieren?“ Diese Frage haben Trägerinnen und Träger des Alternativen Nobelpreises im Februar in einem offenen Brief an die Bundesregie- rung gerichtet. Eine Antwort auf diese Frage erwarte auch ich von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der Ko- alition; eine Antwort sind Sie vielen hier im Parlament und in der Zivilgesellschaft, bei uns in Deutschland und in Brasilien, schuldig. Wir entlassen Sie hier nicht aus der Verantwortung. Denn wir wissen: Die deutsche Bürgschaft über 1,3 Mil- liarden Euro ist entscheidend für die Finanzierung von Angra 3. Die französischen Banken wollen nur dann Kredite vergeben, wenn diese Kredite über eine Bürg- schaft abgesichert sind. Das heißt: Die Bundesregierung hat es in der Hand, ob die nötige Finanzierung für dieses höchstriskante, veraltete AKW zustande kommt. Was sagen Sie zu den Risiken und Gefahren von Angra 3? Was sagen Sie zu den Ergebnissen der Studien, die Greenpeace und urgewald in Auftrag gegeben haben? Gestehen Sie endlich ein, dass die Grundsatzzu- sage für die Hermesbürgschaft eine gravierende Fehlein- schätzung war! Denn die Fakten liegen auf dem Tisch und lassen sich nicht zerreden: Die Betriebsgenehmi- gung für Angra 3 wurde auf Basis ungeeigneter Daten und einer unvollständigen Konsequenzanalyse erteilt. Evakuierungen vor Ort wären im Katastrophenfall wegen der zu engen Küstenstraße und häufiger Erdrut- sche im Prinzip unmöglich. Angra 3 entspricht nicht den internationalen Anforderungen und würde in der EU oder den USA an diesem Standort keine Genehmigung erhalten, weil grundlegende Sicherheitsstandards nicht erfüllt werden. In unserem gemeinsamen Antrag mit der Linken ge- hen wir auch auf das von der Bundesregierung angefor- derte neue Gutachten ein. Das wurde in der Zwischen- zeit von Areva freigegeben. Wer das Gutachten gelesen hat, weiß: Die Hermesbürgschaft muss sofort gestoppt werden. Denn auch das neue Gutachten ignoriert den aktuellen Stand der Sicherheitsanforderungen. Selbst zu den bekannten Risiken am Standort Angra 3 – etwa Erd- rutsche – werden keine Informationen geliefert, sondern es wird auf noch ausstehende Prüfungen verwiesen. Wir aber lassen uns nicht ein auf dieses Spiel auf Zeit. Die Bundesregierung verweist auf den geplanten Stresstest für das AKW. Aber ein Stresstest, der vom AKW-Betrei- ber selbst durchgeführt und von der nicht unabhängigen brasilianischen Atombehörde bewertet wird, ist nichts- sagend und bedeutungslos. Deshalb fordere ich Sie auf: Ziehen Sie die Konse- quenzen und stoppen Sie die Bürgschaft! Die endgültige Entscheidung über die Bürgschaft für Angra 3 wird zeigen, wie ernst es Schwarz-Gelb mit dem Atomausstieg ist. Denn in Deutschland aus der Atomkraft auszusteigen und gleichzeitig Atomexporte ins Ausland zu fördern, ist schizophren und atompoliti- sche Heuchelei. Mit der Atomkatastrophe von Fukushima ist die Un- beherrschbarkeit dieser Technologie selbst in einem Land wie Japan offenkundig geworden. Fukushima ist eine welthistorische Zäsur in der Energiepolitik. Die Konsequenz kann nur eine sein: der schnellstmögliche Ausstieg aus der Atomenergie, und zwar auf der ganzen Welt. 181. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 2 Vereidigung des Bundesumweltministers TOP 9 Rechtsschutz im Wahlrecht TOP 4 Sicherung des Fachkräftebedarfs TOP 36, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 37 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 4 Aktuelle Stunde zur Handlungsfähigkeit derBundesregierung TOP 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz TOP 6 Iran TOP 11 Wertpapierhandel TOP 8 Rüstungsexportkontrolle TOP 13 Planfeststellungsverfahren TOP 10 Rechte von Praktikanten TOP 15 Myanmar TOP 12 Öffentlich Private Partnerschaften TOP 17 Sicherung von Wasser und Ernährung TOP 14 Goldstone-Bericht TOP 18 Gerichtsstand beiAuslandsverwendung derBundeswehr ZP 5 EU-Fischereipolitik TOP 20 Nanotechnologie TOP 22 Geodatenzugangsgesetz TOP 19 Subsahara-Afrika TOP 24 Republiken Sudan und Südsudan TOP 21 Transatlantische Beziehungen TOP 23 Notfonds für tierhaltende Betriebe TOP 26 Hermes-Bürgschaft für das Atomkraftwerk Angra 3 TOP 27 Homosexualität im Sport TOP 28 Initiativen gegen Rechts in der Gastwirtschaft TOP 29 Hafeninfrastruktur TOP 30 Schutz der Polarregionen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karin Binder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Nanotechnologie wird ein erheblicher gesell-

    schaftlicher und ein noch höherer wirtschaftlicher Nutzen
    zugeschrieben. Das Bundesministerium der Verteidigung
    erhofft sich, mit Nanotechnologie die „Leistungsfähigkeit
    zukünftiger militärischer Systeme erhöhen“ zu können;
    sie scheint kriegstauglich zu sein – ein großer Ansporn für
    die deutsche Rüstungsindustrie und ihre Rüstungsfor-
    schung.

    Nanotechnologie soll Herstellungsabläufe beschleu-
    nigen und Kosten senken. Auch Produkte des täglichen
    Bedarfs können ganz neue Eigenschaften aufweisen und
    langlebiger werden. Der Energie- und Ressourcenver-
    brauch kann gesenkt werden. Nanobasierte Verfahren
    können vor allem im medizinischen Bereich zur Thera-
    pie und Gesunderhaltung wie auch im Umwelt- und Kli-
    maschutz eingesetzt werden.

    In der Praxis zeigt sich ein sehr viel schlichteres Bild.
    Nanostoffe werden vor allem in bestehenden Feldern der
    Industrie im Herstellungsprozess angewandt. Die Inno-
    vation besteht für die Unternehmen im Wesentlichen im
    Kostensenkungspotenzial. Wie die Mittelvergabe zur
    Förderung der Nanotechnologie zeigt, findet von staat-
    licher Seite keine Lenkung der Mittel statt. Eine Schwer-
    punktsetzung hin zu gesellschaftlich wichtigen Themen-
    bereichen fehlt. Das ist nicht im Interesse unserer Ge-
    sellschaft und fördert ausschließlich die Gewinne der
    Unternehmen.

    Bund und Länder bezuschussten dies im vergangenen
    Jahr mit fast 400 Millionen Euro. Allein die Bundesre-
    gierung förderte Nanotechnologien mit etwa 200 Millio-
    nen Euro pro Jahr. Nur ein Bruchteil davon wird für ge-
    sellschaftlich relevante Bereiche aufgewendet. Für den
    Energiebereich wurden nur 2 Prozent der Förderung
    aufgewendet. Der bedeutenden Risikoforschung kamen
    aus Geldmitteln des Bundes bisher nur 4 Prozent der
    Förderung zu. Auf die Sicherheitsforschung und Risiko-
    bewertung im Rahmen der Vorsorge entfielen sogar nur
    0,2 Prozent der Gelder. Als Linke sage ich: Eine verant-
    wortungsvolle Entwicklung von Nanotechnologie sieht
    anders aus.

    Mit Blick auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken er-
    weist sich das Programm der Bundesregierung sogar als
    wirkungslos. Mit Ausnahme von Nanosilber gibt es beim
    Einsatz von Nanopartikeln in Lebensmitteln oder von
    Nanotechnologie bei Bedarfsgegenständen keine er-
    kennbaren Maßnahmen für eine wirksame Gesundheits-
    vorsorge der Bevölkerung. Die Ergebnisse der Nano-
    Initiative der Bundesregierung lieferten hierfür noch
    keine verwertbare Grundlage. Dem Antrag der Grünen
    zum Verbot von Nanosilber in verbrauchernahen Pro-
    dukten stimmen wir daher ausdrücklich zu. Klar ist: So-
    lange die Pflicht zur umfassenden Risikoforschung nicht
    grundlegender Bestandteil der Forschungsstrategie des
    Bundes und der Länder ist, kann der Gesetzgeber tech-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Karin Binder


    (A) (C)



    (D)(B)


    nischen Fortschritt und gesundheitliche Vorsorge bei
    Nanostoffen nicht in Einklang bringen.

    Allerdings stimmt die bisherige Schwerpunktsetzung
    bei der Förderung mit den im nano.DE-Report 2011 der
    Bundesregierung formulierten Zielen überein: Mögliche
    Risiken der Nanotechnologie in den Bereichen Verbrau-
    cher-, Arbeits- und Umweltschutz werden als „Hemmnis
    bei der Vermarktung nanotechnologischer Produkte“
    festgemacht. Deshalb gibt es auch keinerlei Bemühun-
    gen der Koalition um eine Kennzeichnungspflicht. Das
    trägt die Linke nicht mit.

    Verbraucherinnen und Verbraucher wägen Nutzen
    und Risiken verantwortungsvoll ab. Das zeigt der Fall
    des Bekleidungsherstellers Jack Wolfskin. Dieser er-
    klärte im Februar 2010, künftig freiwillig auf Nano-Tex-
    Produkte verzichten zu wollen. Hintergrund war die
    anhaltende öffentliche Diskussion über unerforschte
    Risiken bei der Anwendung von Nanostoffen. Das Ver-
    halten der Verbraucherinnen und Verbraucher hat in
    diesem Fall zu Absatzproblemen geführt, weil die Ziel-
    gruppe ebenso umweltbewusst wie gesundheitsorientiert
    ist. Hier zeigt sich: Die Vernachlässigung der Risikofor-
    schung durch die Bundesregierung kann sogar wirt-
    schaftliche Schäden verursachen.

    Tatsächlich hat die zunehmende Befassung der Öf-
    fentlichkeit mit den möglichen Risiken der Nanotechno-
    logie zu einer gewissen Skepsis bei Verbraucherinnen
    und Verbrauchern geführt. Die Folge: Unternehmen
    verschleiern inzwischen Nanobestandteile in ihren Pro-
    dukten. So findet sich die Kennzeichnung „Nano“ bei
    Lebensmitteln nur in einer 1,2 Millimeter kleinen Schrift
    in der Zutatenliste auf der Verpackungsrückseite wieder.
    Die Lebensmittelindustrie behauptet sogar, dass gar
    keine Nanopartikel auf dem Markt seien, obwohl bereits
    nanoskalige Zutaten Verwendung finden. Der Gesetzge-
    ber ist hier endlich gefordert, die Verschleierung zu ver-
    bieten. Nanobestandteile in Lebensmitteln und Bedarfs-
    gegenständen müssen klar und deutlich ausgewiesen
    werden.

    Ich fasse noch einmal zusammen: Nanotechnologie
    bietet Chancen für Unternehmen in Deutschland. Sie
    kann industrielle Prozesse und Verfahren verbessern.
    Produkte können weiterentwickelt und mit neuen
    Eigenschaften versehen werden. Wichtige Nutzungs-
    möglichkeiten ergäben sich in der Medizin sowie im
    Umwelt- und Klimaschutz. Für Verbraucherinnen und
    Verbraucher hingegen ist der Mehrwert begrenzt. Ob ein
    Zusatznutzen bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenstän-
    den in einem vernünftigen Verhältnis zu möglichen Risi-
    ken und Mehrkosten stehen wird, ist derzeit offen.

    Die Förderpraxis der Bundesregierung geht an den
    eigenen Versprechungen vorbei. Wichtige Themen, wie
    erneuerbare Energien und Umweltschutz, machen einen
    verschwindend geringen Teil der Förderung aus. Die
    Erforschung und Bewertung von gesundheitlichen und
    umweltbezogenen Risiken wird vernachlässigt. Der Ge-
    setzgeber ist derzeit nicht in der Lage, wirksame Vorsor-
    gemaßnahmen für Gesundheit und Umwelt zu treffen, da
    die Datenbasis fehlt.

    Gleichwohl gibt es ernstzunehmende Befunde zu ge-
    sundheitsgefährdenden Wirkungen beim Menschen. Im
    Ökosystem sind Störungen durch Nanostoffe bereits
    nachgewiesen. Nanopartikel sind daher für die breite
    Verwendung bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenstän-
    den ungeeignet. Besonders bedenklich ist, dass die In-
    dustrie versucht, mögliche Risiken herunterzuspielen.
    Verbraucherschutz kommt im Bereich der Nanotechno-
    logie praktisch nicht vor. Der Gesetzgeber muss eine
    Kenntlichmachung aller nanobehafteten Produkte sicher-
    stellen. Dabei reicht ein Hinweis auf der Verpackungs-
    rückseite nicht aus.

    Die Linke fordert deshalb die Einrichtung eines
    öffentlichen Nanoproduktregisters. Jedes erfasste
    Nanomaterial, das bewusst hergestellt wird, muss eine
    unabhängige gesundheits- und umweltbezogene Risiko-
    bewertung durchlaufen und behördlich zugelassen wer-
    den, bevor es als Rohstoff oder Produkt auf den Markt
    kommt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
    sollen Produkte, die Nanopartikel beinhalten, im Haupt-
    blickfeld des Produktes auf der Verpackung kenntlich
    gemacht werden. Der Zusatznutzen und die Unbedenk-
    lichkeit müssen belegt und in allgemein verständlicher
    Weise erläutert werden. Die Hälfte der Fördergelder soll
    unmittelbar in die gesellschaftlich wichtigen Bereiche
    Energie, Umwelt, Klimaschutz, Ressourcenschonung so-
    wie in die Medizin fließen. Zur unternehmensunabhän-
    gigen Erforschung und Bewertung von gesundheitlichen
    und umweltbezogenen Risiken, die von Nanostoffen und
    nanobehafteten Produkten ausgehen können, sind min-
    destens 10 Prozent oder insgesamt wenigstens 40 Mil-
    lionen Euro bereitzustellen.



Rede von Nicole Maisch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nanopartikel finden sich inzwischen in den unter-

schiedlichsten Produkten und Anwendungen und bergen
unbestritten hohe Potenziale für innovative Produktent-
wicklungen. Auch die wirtschaftliche Bedeutung des in-
dustriellen Nanotechnologiesektors ist in den letzten
Jahren stetig gewachsen, und erfreulicherweise partizi-
pieren gerade mittelständische Unternehmen an dieser
Entwicklung.

Allerdings bestehen große Defizite im Bereich des
Umwelt- und Verbraucherschutzes und in der Risikofor-
schung. Nanopartikel schlüpfen in weiten Teilen durch
die Kontroll- und Regulierungsregimes, die nicht auf die
spezifischen Eigenschaften der Winzlinge hin ausgerich-
tet sind, die wegen ihrer geringen Größe deutlich andere
physikalische und chemische Eigenschaften aufweisen
als ihre jeweiligen Ausgangsstoffe. Insbesondere der Ein-
satz von ungebundenen Nanopartikeln in verbraucher-
nahen und umweltoffenen Anwendungen wie Kosmetika,
Lebensmittelverpackungen und Reinigungsmitteln ist
hinsichtlich der Risiken für Mensch und Umwelt zu we-
nig erforscht und unzureichend reguliert. Daher muss
das Vorsorgeprinzip zum Leitsatz im Umgang mit der
Nanotechnologie werden. Das hat auch der Sachver-
ständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutach-
ten zu Nanomaterialien betont.

Zu Protokoll gegebene Reden





Nicole Maisch


(A) (C)



(D)(B)


Von Schwarz-Gelb kommt erwartungsgemäß nicht
viel. Der wenig ambitionierte Aktionsplan der Bundes-
regierung berücksichtigt weder die Empfehlungen der
eigens eingesetzten Nanokommission, noch geht er auf
aktuelle Gefahrenhinweise bezüglich bestimmter Stoffe
wie etwa Nanosilber ein. Der Antrag der Regierungs-
fraktionen macht den Aktionsplan leider auch nicht bes-
ser oder konkreter. Das Vorsorgeprinzip oder konkrete
Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz sucht
man in dem Antrag vergebens; stattdessen geben sich
FDP und Union mit dem Status quo zufrieden.

Wir fordern, die Sicherheits- und Risikoforschung
deutlich auszuweiten, um die vorhandenen Wissens-
lücken zu schließen und die Unsicherheit in Bezug auf
das Gefahrenpotenzial bestimmter Nanomaterialen zu ver-
ringern. 10 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehen-
den öffentlichen Mittel für die Nanoforschung sollten
diesem Zweck gewidmet sein. Wir bedauern, dass sich
die Koalition in ihrem Antrag um eine konkrete Zahl
herumdrückt; offensichtlich steht die Union nicht mehr
zu den 10 Prozent, die sie noch in der Großen Koalition
mit beschlossen hatte.

Wir brauchen nanospezifische Prüf- und Zulassungs-
verfahren und Regelungen hinsichtlich der Produkthaf-
tung. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat
hierzu gute Vorschläge gemacht, die die Bundesregie-
rung aufgreifen sollte. Dazu gehören auch angepasste
Novellen der Novel-Food-Verordnung und des euro-
päischen Chemikalienrechts REACH. Auch die Regelun-
gen zum Arbeitsschutz müssen um nanospezifische Re-
gelungen ergänzt werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht,
zu wissen, was in den Produkten steckt, die sie kaufen,
und wollen wissen, ob diese Inhaltsstoffe neben den be-
worbenen Vorteilen auch mögliche Risiken und Neben-
wirkungen mit sich bringen. Wir fordern deshalb eine
verständliche Kennzeichnung für verbrauchernahe und
umweltoffene Nanoprodukte, eine Meldepflicht für Nano-
produkte und ein öffentlich zugängliches Nanoprodukt-
register, um Transparenz und Wahlfreiheit zu gewähr-
leisten und den Regulierungsbehörden einen Überblick
über den Markt zu ermöglichen.

Außerdem müssen Behörden die Möglichkeit haben,
im Besorgnisfall Maßnahmen zum Schutz von Mensch
und Umwelt zu ergreifen und gefährliche Produkte vom
Markt zu nehmen bzw. Nanomaterialien, bei denen mög-
liche Risiken und Gefahren für die menschliche Gesund-
heit bestehen, den Marktzugang zu verweigern. Das
trifft unter anderem für den Einsatz von Nanosilber in
verbrauchernahen Produkten zu. Sowohl das Bundes-
institut für Risikobewertung als auch das Umweltbundes-
amt haben vor den möglichen Gefahren beim Einsatz
von ungebundenem Nanosilber in verbrauchernahen
Produkten gewarnt. Nanosilber kann sich nicht nur
außen an menschliche Zellen anlagern, sondern auch
biologische Grenzen überwinden und somit in Zellen
eindringen.

Wenn die Sicherheit von Menschen und Umwelt nicht
oberste Priorität hat, wird es keine breite Akzeptanz für
neue Technologien wie die Nanotechnologie geben.

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum kann nie gegen die
Interessen von Verbrauchern und Umwelt realisiert wer-
den. Deshalb brauchen wir eine vernünftige Regulie-
rung der Nanotechnologie, die Chancen nutzt und Risi-
ken minimiert.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Aus-

    schusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
    schätzung zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und
    FDP mit dem Titel „Aktionsplan Nanotechnologie 2015
    gezielt weiterentwickeln“. Der Ausschuss empfiehlt in
    seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9771,
    den Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP auf
    Drucksache 17/7184 anzunehmen. Wer stimmt für diese
    Beschlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktio-
    nen. Gegenprobe! – Das sind alle drei Oppositionsfrak-
    tionen. Enthaltungen? – Keine. Die Beschlussempfeh-
    lung ist angenommen.

    Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Aus-
    schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
    cherschutz auf Drucksache 17/8821.

    Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
    Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der
    Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/5917 mit dem
    Titel „Wirksamen Verbraucherschutz bei Nanostoffen
    durchsetzen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
    lung? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Frak-
    tion der Sozialdemokraten. Gegenprobe! – Fraktion Die
    Linke. Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen. Die Be-
    schlussempfehlung ist angenommen.

    Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
    lehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
    nen auf Drucksache 17/3689 mit dem Titel „Einsatz von
    Nanosilber in verbrauchernahen Produkten zum Schutz
    von Mensch und Umwelt stoppen“. Wer stimmt für diese
    Beschlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktio-
    nen. Gegenprobe! – Bündnis 90/Die Grünen und Links-
    fraktion. Enthaltungen? – Fraktion der Sozialdemokra-
    ten. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
    rung des Geodatenzugangsgesetzes

    – Drucksache 17/9686 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)
    Innenausschuss
    Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

    Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
    Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolle-
    ginnen und Kollegen liegen dem Präsidium vor.