Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21451
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Carssten Sieling (SPD) (Druck-
sache 17/9677, Frage 4):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
vom Aufsichtsrat der Commerzbank AG beschlossenen Ge-
haltserhöhungen für den Vorstand der Commerzbank AG, und
wie wurde die Bundesregierung über entsprechende Pläne des
Aufsichtsrates informiert und beteiligt?
Die vom Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegan-
genen Beteiligungen an Kreditinstituten dienen der Sta-
bilisierung des Finanzmarktes. Die Bundesregierung hat
stets betont, dass sie nicht auf das Geschäft stabilisierter
Banken Einfluss nimmt. Das Bundesministerium der Fi-
nanzen kann daher auch keine Auskünfte und Stellung-
nahmen zu unternehmensinternen Entscheidungen dieser
Institute, zum Beispiel der Commerzbank AG geben.
Auch zu Inhalten der Tätigkeit von Aufsichtsräten kann
die Bundesregierung nicht Stellung beziehen.
Die durch das Restrukturierungsgesetz neu in das Fi-
nanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, FMStFG, einge-
fügte Vorschrift des § 10 Abs. 2 b FMStFG zur Begren-
zung der Vorstandvergütungen wurde im Dezember
2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese beinhal-
tet auch die Öffnungsklausel, nach der Begrenzung bei
mehr als hälftiger Rückführung der Stabilisierungsleis-
tungen entfällt. Der Wegfall der Vergütungsbegrenzung
war dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich als Anreiz für
eine zügige Rückführung der staatlichen Hilfen vorgese-
hen. Die Commerzbank AG im Frühjahr 2011 11,52 Mil-
liarden Euro der ihr gewährten Rekapitalisierung von
18,2 Milliarden Euro zurückgezahlt. Die Entscheidun-
gen des Aufsichtsrats stehen insoweit im Einklang mit
dem Willen des Gesetzgebers.
Die Gestaltung des Vergütungssystems für Geschäfts-
leiter von Unternehmen wird gemäß den gesetzlichen
Vorgaben jährlich veröffentlicht, bei der Commerzbank
AG im sogenannten Vergütungsbericht, und ist somit für
jedermann einsehbar. Die aktuelle Struktur des Vergü-
tungssystems für die Mitglieder des Vorstands (auch die
regulär vereinbarte Festvergütung von 750 000 Euro)
wurde im Geschäftsbericht für das Jahr 2010 im März
2011 veröffentlicht mit dem Hinweis auf die mögliche
gesetzliche Kappungsgrenze.
Soweit Beschäftigte der Bundesregierung – im Rah-
men des rechtlich zulässigen Auskünfte von Gremien-
vertretern entgegennehmen, haben sie nach § 395 Ak-
tiengesetz Stillschweigen zu bewahren und dürfen keine
Auskünfte erteilen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa-
che 17/9677, Frage 5):
Wird sich die Bundesregierung auf dem EU-Sondergipfel
am 23. Mai 2012 für die Einführung einer europaweiten Fi-
nanztransaktionsteuer einsetzen, und mit welchen inhaltlichen
Vorstellungen geht die Bundesregierung an die Arbeiten der
informellen Arbeitsgruppe, die bis Sommer 2012 einen Alter-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ahrendt, Christian FDP 23.05.2012
Bär, Dorothee CDU/CSU 23.05.2012
Becker, Dirk SPD 23.05.2012
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 23.05.2012
Gabriel, Sigmar SPD 23.05.2012
Glos, Michael CDU/CSU 23.05.2012
Groschek, Michael SPD 23.05.2012
Hagedorn, Bettina SPD 23.05.2012
Henke, Rudolf CDU/CSU 23.05.2012
Kipping, Katja DIE LINKE 23.05.2012
Lay, Caren Nicole DIE LINKE 23.05.2012
Dr. Lindner, Tobias BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.05.2012
Nahles, Andrea SPD 23.05.2012
Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.05.2012
Nietan, Dietmar SPD 23.05.2012
Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.05.2012
Rix, Sönke SPD 23.05.2012
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 23.05.2012
Dr. Schwanholz, Martin SPD 23.05.2012
Thönnes, Franz SPD 23.05.2012
Anlagen
21452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
nativansatz zur stufenweisen Einführung der Finanztrans-
aktionsteuer erarbeiten soll?
Deutschland setzt sich weiterhin auf jeder Ebene für
die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in der
EU-27 ein.
Die informelle Arbeitsgruppe wurde auf Initiative
Deutschlands eingerichtet. In dieser informellen Arbeits-
gruppe wird die Einführung einer Finanztransaktion-
steuer mit Zwischenschritten diskutiert.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 9):
Welcher früheste Stichtag nach dem im September 2011
unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkom-
men mit der Schweiz kann vor dem derzeit geplanten
1. Januar 2013 als relevanter Stichtag für die Bemessungs-
grundlage der Einmalzahlung herangezogen werden, und auf
welches Datum fällt der Tag der politischen Einigkeit hin-
sichtlich offener Steuerfragen mit der Schweiz?
Die relevanten Stichtage sind im deutsch-schweizeri-
schen Steuerabkommen in Art. 2 Buchstabe j festgelegt.
Für die Bemessungsgrundlage der Einmalzahlung ist
grundsätzlich als Stichtag der 31. Dezember 2010 ge-
wählt worden, um eine manipulationssichere Bemes-
sungsgrundlage sicherzustellen. Die Heranziehung ande-
rer Stichtage ist nach dem deutsch-schweizerischen
Steuerabkommen nicht möglich.
Die politische Einigung findet ihren Ausdruck in der
Fassung des deutsch-schweizerischen Steuerabkom-
mens, die den gesetzgebenden Körperschaften in der
Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland vorge-
legt ist. Dies ist das Abkommen vom 21. September
2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenar-
beit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der
Fassung vom 5. April 2012.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 10):
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass nach
dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012
ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz durch eine
Schenkung von Vermögenswerten vor dem 1. Januar 2013 der
Zuwendungsgeber sich der Nachversteuerung entziehen kann
und somit im Ergebnis keine Möglichkeit für die deutschen
Behörden besteht, entsprechende Vermögenswerte einer
Nachversteuerung zu unterwerfen, und nach welchen Rechts-
grundlagen definiert sich die Ansässigkeit einer natürlichen
Person gemäß Art. 2 Buchstabe h des Schweizer Steuer-
abkommens?
Gehen die gesamten Vermögenswerte nach dem
Stichtag 2 (31. Dezember 2010) im Wege der Schenkung
an eine andere Person über und beendet der Schenker die
Geschäftsbeziehung zur schweizerischen Zahlstelle,
können die Vermögenswerte nach dem deutsch-schwei-
zerischen Steuerabkommen nicht nachversteuert werden.
Beendet der Schenker hingegen nicht die Geschäftsbe-
ziehung zur schweizerischen Zahlstelle, muss er aller-
dings den am Stichtag 2 (31. Dezember 2010) vorhande-
nen Betrag nachversteuern. Dies ergibt sich aus Art. 7
Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Anhang I des deutsch-
schweizerischen Steuerabkommens.
Sofern keine Nachversteuerung erfolgt, unterliegen
die Vermögenswerte weiterhin der deutschen Besteue-
rung und der deutschen Strafverfolgung. Sie können im
Wege eines erweiterten Auskunftsersuchens nach Art. 32
des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens oder im
Wege einer Mitteilung im Erbschaftsfall nach Art. 31 des
deutsch-schweizerischen Steuerabkommens entdeckt
werden.
Die Ansässigkeit einer natürlichen Person definiert
sich nach Art. 3 des deutsch-schweizerischen Steuer-
abkommens.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 11):
Wie können nach Art. 7 Abs. 6 des im September 2011 un-
terzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens
mit der Schweiz Vermögenswerte identifiziert werden, die in-
direkt aus der Bundesrepublik Deutschland abgeflossen sind,
und wie wird der hinsichtlich dieser Vermögenswerte erho-
bene Anteil der Einmalzahlung – bezogen auf den Gesamtbe-
trag der Einmalzahlung – rechnerisch ermittelt?
Art. 7 Abs. 6 des deutsch-schweizerischen Steuerab-
kommens regelt, dass Vermögenswerte, die direkt oder
indirekt aus der Bundesrepublik Deutschland in die
Schweiz zwischen Stichtag 2 und dem Inkrafttreten flie-
ßen, nicht nachversteuert werden können. Die schweize-
rischen Zahlstellen haben im Rahmen ihrer Möglich-
keiten damit die Pflicht, durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass in diesen Fällen auch keine Nach-
versteuerung stattfindet. Stellt sich zu einem späteren
Zeitpunkt heraus, dass gleichwohl eine Nachversteue-
rung erfolgt ist, ist diese rechtlich wirkungslos. Die
gezahlten Beträge gelten dann als Einkommensteuer-
vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2013. Im
Übrigen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie
die geldwäscherechtlichen Vorschriften.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD)
(Drucksache 17/9677, Frage 16):
Für wie belastbar und verlässlich hält die Bundesregierung
die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung angesichts der
bestehenden Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, ins-
besondere für die Jahre 2014 bis 2016?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21453
(A) (C)
(D)(B)
Die aktuelle Steuerschätzung erfolgte – wie üblich –
im Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der als unabhängi-
ges Expertengremium im Konsens die Steuereinnahmen
für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzpla-
nung auf Basis des geltenden Steuerrechts prognosti-
ziert. Die Steuerschätzer legten – wie üblich – die
aktuelle gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesre-
gierung zugrunde, die zuletzt im April im Arbeitskreis
„Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen“ unter Ein-
schluss der Bundesressorts, der Deutschen Bundesbank
und des Statistischen Bundesamtes abschließend disku-
tiert und verabschiedet wurde. Grundsätzlich handelt es
sich bei gesamtwirtschaftlichen Projektionen um Erwar-
tungen, die von Annahmen zu nationalen und internatio-
nalen Rahmenbedingungen abhängen. Insofern sind alle
Projektionen – auch diejenigen anderer nationaler und
internationaler Institutionen – naturgemäß mit Unsicher-
heiten behaftet.
Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, die ak-
tuell den Zeitraum 2012 bis 2016 umfasst, ist als sehr
vorsichtig einzustufen und trägt insofern bestehenden
Risiken Rechnung. Die Erwartungen zum Wirtschafts-
wachstum liegen für den gesamten Vorausschätzungs-
zeitraum deutlich unter denjenigen der führenden
Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemein-
schaftsdiagnose. Während die Bundesregierung für den
Zeitraum 2014 bis 2016 eine reale Zunahme des Brutto-
inlandsprodukts von 1,5 Prozent pro Jahr erwartet, gehen
die Institute von einem um 0,5 Prozentpunkte höheren
Prognosewert aus. Noch mehr liegen die Einschätzungen
in nominaler Rechnung auseinander, die für die Steuer-
schätzung besonders relevant ist. So erwarten die Insti-
tute ein nominales Wirtschaftswachstum von 3,8 Prozent
pro Jahr, während die Bundesregierung ein solches von
3,0 Prozent pro Jahr projiziert.
Dies macht deutlich, dass in der Frühjahrsprojektion
der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Prognosen
mehr Chancen einer günstigeren als Risiken einer un-
günstigeren Entwicklung bestehen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD)
(Drucksache 17/9677, Frage 17):
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine
Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Anteilen an
Immobilien-Sondervermögen gemäß § 81 des Investment-
gesetzes ausgesetzt hat, auch wenn die Bankguthaben und die
Erlöse aus dem Anlagevermögen angesichts des – zum Zeit-
punkt der Schließung des Fonds – geringen Volumens an Mit-
telabflüssen zur Zahlung des Rücknahmepreises ausreichten?
Nein, der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt,
in denen Immobilien-Sondervermögen die Rücknahme
der Anteile ausgesetzt haben, obwohl sie über ausrei-
chend Liquidität verfügt haben.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 20):
Werden bezüglich der Personen, die an der von den Job-
centern durchgeführten freiwilligen Befragung zur Erhebung
der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes aus-
drücklich nicht teilnehmen wollen, dennoch Daten, die den je-
weiligen Jobcentern bereits bekannt sind – zum Beispiel
Staatsangehörigkeit –, an die Statistik der Bundesagentur für
Arbeit übermittelt und, wenn ja, weshalb bzw. nach welcher
Rechtsgrundlage, oder sind für Nichtteilnehmer tatsächlich
keine Angaben zu übermitteln?
Die Erhebung der Merkmale des Migrationshinter-
grundes ist getrennt von anderen Daten zu sehen, die in
den Verwaltungsverfahren der Jobcenter erhoben wer-
den. Das Merkmal Migrationshintergrund ist daten-
schutzrechtlich besonders geschützt und wird daher auf
freiwilliger Basis erfasst.
Im Gegensatz dazu werden alle Daten, die für die
Leistungserbringung des Jobcenters erforderlich sind, im
Zuge der Fallbearbeitung nach § 51 b Zweites Buch So-
zialgesetzbuch, SGB II, von den Mitarbeitern der Job-
center bei den betroffenen Personen erhoben. Dazu ge-
hört nach der Verordnung zur Erhebung von Daten nach
§ 51 b SGB II unter anderem auch die Staatsangehörig-
keit. Diese Daten, die im Verwaltungsverfahren ohnehin
anfallen, werden standardmäßig von der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung von Statistiken
verarbeitet.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 21):
Wie hat sich der Abschluss von Altersteilzeitvereinbarun-
gen gegenüber dem Stand 1. Januar 2009 seit dem 1. Januar
2010 bis heute entwickelt, und welche Art der Vereinbarun-
gen ist gegen Insolvenzen der Arbeitgeber abgesichert?
Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für
Arbeit, BA, zur Altersteilzeit (Berichtsmonat Dezember
2011, veröffentlicht auf der Homepage der BA) lag die
Zahl der Altersteilzeitförderfälle im Januar 2009 bei
95 833. Seitdem ist der Bestand der Altersteilzeitförder-
fälle kontinuierlich gesunken und betrug im Januar 2010
noch 92 341 und im Dezember 2011 noch 85 791. Auch
der Gesamtbestand aller Altersteilzeitfälle (von der Bun-
desagentur für Arbeit geförderte und nicht geförderte
Altersteilzeit) ist von 2009 mit 681 362 auf 2010 mit
585 363 gesunken. Aktuellere Daten zum Gesamt-
bestand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Altersteilzeit liegen wegen der mit den Erhebungen ver-
bundenen Wartezeit derzeit nicht vor.
Soweit nach den gegen Insolvenz gesicherten Verein-
barungen gefragt ist, gilt Folgendes: Der Arbeitgeber ist
nach § 8 a Altersteilzeitgesetz bei Vereinbarung von
Altersteilzeit im Blockmodell zur geeigneten Insolvenz-
21454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
sicherung von Wertguthaben verpflichtet. Es muss ein
geeigneter, das heißt insolvenzfester Sicherungsweg ver-
einbart werden.
Um eine flexible und im Einzelfall passende Siche-
rung des Wertguthabens zu ermöglichen, steht es den
Vertragsparteien frei, welche Art der Insolvenzsicherung
sie wählen. Das Gesetz schließt jedoch bilanzielle Rück-
stellungen und konzerninterne Einstandvereinbarungen
als ungeeignete Sicherungsmaßnahmen aus. In der
Praxis gelten als geeignete Insolvenzsicherungsmodelle
beispielsweise treuhänderisch geführte Anlagemodelle,
schuldrechtliche Verpfändungs- oder Bürgschafts- sowie
Versicherungsmodelle.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 22):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tarif-
lichen Grundlagen der seit dem 1. Januar 2010 abgeschlosse-
nen Altersteilzeitvereinbarungen, und wie gliedern diese sich
auf in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst?
Im Tarifregister beim Bundesministerium für Arbeit
und Soziales sind derzeit rund 1 550 Altersteilzeittarif-
verträge registriert.
Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für
Arbeit, BA, zur Altersteilzeit (Berichtsmonat Dezember
2011, veröffentlicht auf der Homepage der BA) kann
eine Unterscheidung nur nach Wirtschaftsabteilungen
(WZ 2008) und für die von der BA geförderten Fälle
vorgenommen werden. Der Bestand an Altersteilzeitför-
derfällen betrug im Dezember 2011 danach insgesamt
85 791 Personen; davon entfielen auf die Wirtschafts-
abteilung 84 (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherungen) 12 457 Personen. Die genaue Ab-
grenzung der Wirtschaftsabteilung kann der entspre-
chenden Veröffentlichung des Statistischen Bundesam-
tes zur Klassifikation der Wirtschaftszweige entnommen
werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/9677, Frage 23):
Sieht die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen
durch das Insolvenzverfahren der Firma Schlecker die Not-
wendigkeit, die gegenwärtigen Anforderungen an die Insol-
venzsicherungspflicht für die in der Aktivphase erworbenen
Wertguthaben nach § 8 a des Altersteilzeitgesetzes, die dazu
führen, dass in der Freistellungsphase nur 50 Prozent des Ent-
gelts insolvenzgesichert sind, nicht aber auch die Aufsto-
ckungsbeträge zu ändern, und wie bewertet die Bundesregie-
rung die Situation, dass das sozialversicherungsrechtliche
Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet, wenn keine Aufsto-
ckungsbeträge oder zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge
durch den Insolvenzverwalter gezahlt werden, sodass ein
„Störfall“ vorliegt (vergleiche das Rundschreiben von GKV-
Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und
Bundesagentur für Arbeit vom 2. November 2010)?
Die Insolvenzsicherungspflicht umfasst das bereits in
der Arbeitsphase durch die Vorarbeit erarbeitete Wertgutha-
ben. Ansprüche auf zukünftig zu zahlende Aufstockungs-
beträge sind nicht erfasst, da die Insolvenzsicherung primär
der Absicherung des erarbeiteten Wertguthabens und der
Beitragsschuld dient. Es steht den Tarifvertragsparteien
jedoch frei, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
durch Tarifvertrag weitergehende Rechte einzuräumen.
Weitergehende Rechte können auch auf betrieblicher
Ebene durch Betriebsvereinbarung zwischen dem Ar-
beitgeber und dem Betriebsrat oder auf einzelvertragli-
cher Ebene direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-
mer vereinbart werden.
Die Insolvenzsicherung ist auch für den Fall, dass im
Blockmodell der Altersteilzeit der geschilderte Störfall
eintritt, in § 8 a Altersteilzeitgesetz eingeführt worden.
Auch im Störfall ist sichergestellt, dass den Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmern das in der Arbeitsphase
der Altersteilzeit erarbeitete Wertguthaben erhalten
bleibt und keine Beitragsschuld gegenüber den Sozial-
versicherungsträgern entsteht. In ihrem gemeinsamen
Rundschreiben haben GKV-Spitzenverband, Deutsche
Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit
dies klargestellt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/9677, Frage 24):
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung anläss-
lich der Ressortabstimmung über den vom Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referententwurf ei-
nes Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der
Rentenversicherung gelangt, und plant die Bundesregierung,
Ideen aus dem von einer Arbeitsgruppe der CSU entwickelten
Alternativkonzept, das die „Zuschussrente“ verwirft, da es
„als Einstieg in den Ausstieg aus der leistungsbezogenen
Rente abzulehnen“ sei (Zitat nach Passauer Neue Presse vom
11. Mai 2011), und stattdessen Zeiten der Kindererziehung
und Pflege besser bewerten möchte, in eine Umsetzung einzu-
beziehen?
Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf ist
noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung
der sich aus der Abstimmung ergebenden Anregungen
und Vorschläge werden in den Regierungsentwurf ein-
fließen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 26 und 27):
Wie bewertet die Bundesregierung die deutlichen Hin-
weise – zum Beispiel gibt es eine Schätzung, derzufolge im
Jahr 2008 in Deutschland an den Kirrstellen insgesamt circa
125 000 Tonnen Mais bzw. 12,5 Kilogramm Mais pro Kilo-
gramm dort erlegtem Wildbret ausgebracht wurden, massive
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21455
(A) (C)
(D)(B)
Beschwerden von Schäfereien über Schwarzwildschäden auf
Grünland infolge von durch Kirrungen angelocktes Schwarz-
wild, regelmäßige Berichte über große Mengen an Mais, die
an Kirrstellen in Tonnen gelagert werden –, dass die Kirrung
in einem so großen Maße zu regelmäßiger Wildtierfütterung
genutzt bzw. missbraucht wird, dass die bei den Kirrmaßnah-
men insgesamt ausgebrachten Energiemengen erheblich zu
den stetig steigenden Populationsdichten beim Schwarzwild
und damit zu den steigenden Schwarzwildschäden in der
Landwirtschaft beitragen, und welche Maßnahmen sind aus
Sicht der Bundesregierung dagegen zu ergreifen?
Welche jagdrechtlichen Schlussfolgerungen sind aus dem
hohen Ausmaß an zur Wildtierfütterung missbrauchter Kir-
rung aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen, und wie
bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
konkret die Forderung nach einer Beschränkung von Kirr-
maßnahmen in Bezug auf Häufigkeit, Menge, Art des Futter-
mittels und Art der Kirreinrichtungen, wie es zum Beispiel die
Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen umgesetzt
haben, die Forderung nach effizienter Kontrolle und Sanktio-
nierung von Zuwiderhandlungen sowie nach einem Kirrver-
bot für den Fall, dass sich erweist, dass diese Beschränkungen
aufgrund kaum möglicher effektiver Kontrollen nicht die nö-
tige Wirkung erzielen?
Zu Frage 26:
Der Bundesregierung sind Schätzungen bekannt, dass
große Mengen Mais zu Kirrzwecken in Jagdbezirken
ausgebracht werden. Abgesicherte Zahlen liegen ihr al-
lerdings nicht vor.
Die stark gestiegenen Schwarzwildbestände können
jedoch nicht ohne Weiteres auf die Kirrungen zurückge-
führt werden. Gestiegener Anbau von Mais und anderen
Energiepflanzen, regelmäßigere Masten bei Buche und
Eiche sowie durch mildere Winter geringere Sterblich-
keit bei Frischlingen, aber auch frühere Geschlechtsreife
bei Überläuferbachen sind wesentliche Faktoren, die zu
einer Zunahme der Schwarzwildbestände führen.
Eine erfolgreiche Senkung der Schwarzwildbestände
ist nur möglich, wenn Grundbesitzer, Landbewirtschaf-
ter und Jagdausübungsberechtigte Lösungen absprechen
und miteinander umsetzen.
Die Bundesregierung fördert daher den Dialog zwi-
schen Grundeigentümern, Landbewirtschaftern und
Jagdausübungsberechtigten und ermuntert diese zu ge-
meinsamen Aktionen. Dem diente unter anderem ein
vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz gefördertes Modellvorhaben zur
Bejagung von Schwarzwild in großen Maisschlägen, das
gemeinsam vom Deutschen Bauernverband, Deutschen
Jagdschutzverband und dem Bundesverband der Jagd-
genossenschaften und Eigenjagdbesitzer durchgeführt
wurde. Die Ergebnisse des Modellvorhabens sind in ei-
nem Leitfaden für Landwirte und Jäger veröffentlicht
worden.
Zu Frage 27:
Die für diese Fragen zuständigen Bundesländer haben
durchweg Regelungen zu Fütterung und Kirrung von
Wild erlassen und es obliegt ihnen auch, ihre Vorgaben
in Bezug auf das Ausbringen von Mais zu Kirrzwecken
zu evaluieren. Ihnen obliegen gleichermaßen die Kon-
trolle und gegebenenfalls die Sanktionierung von Verstö-
ßen gegen diese Regelungen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 28 und 29):
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Mög-
lichkeiten für die Verhängung nationaler Anbauverbote für
gentechnisch veränderte Nutzpflanzen durch die Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union bei – auch im Hinblick auf das
deutsche Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Mais
MON810 –, und inwieweit wird sich die Bundesregierung für
entsprechende Vorschläge von Kommission oder Ratspräsi-
dentschaft einsetzen?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass die in der Entschließung des Europaparlaments vom
6. Juli 2011 festgehaltenen Vorschläge zum Vorschlag der
Kommission bezüglich nationaler Anbauverbote für gentech-
nisch veränderte Pflanzen – einschließlich der aus Sicht des
Europäischen Parlaments notwendigen Verbesserungen der
Zulassungsverfahren – in den abschließenden Ratsverhand-
lungen auch umgesetzt werden?
Zu Frage 28:
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verord-
nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den
Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau
von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder
zu untersagen, wirft ebenso wie der Kompromissvor-
schlag der dänischen EU-Präsidentschaft Fragen auf,
insbesondere im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt und
die Regeln der WTO. Zudem stellt er einen Rückschritt
in Richtung Renationalisierung dar. Die Bundesregie-
rung lehnt daher den Vorschlag ab.
Zu Frage 29:
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die
den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit. Den An-
bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken
oder zu untersagen und damit auch die hierzu gefasste
Entschließung des Europäischen Parlament ab,
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 30):
Wie ist die Familienbetreuungsorganisation für die Be-
treuung der Familien von Soldatinnen und Soldaten im Aus-
landseinsatz personell ausgestattet, und wie ist das Verhältnis
von hauptamtlichem Personal, dessen Schwerpunkt die Fami-
lienbetreuung darstellt, zur Anzahl der betreuten Familien?
Unter fachlicher Führung des Leit-Familienbetreu-
ungszentrums beim Einsatzführungskommando der
Bundeswehr sind 31 Familienbetreuungszentren so dis-
loziert, dass die Angehörigen der Soldatinnen und
Soldaten innerhalb einer Stunde Fahrzeit zu einem Fami-
lienbetreuungszentrum gelangen können. Ein Familien-
betreuungszentrum verfügt als hauptamtliches Personal
21456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
über fünf Dienstposten, das Kontinuität, Qualität und
Professionalität der Betreuungsarbeit gewährleistet. Die
Familienbetreuungszentren werden durch ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer unterstützt.
Die hauptamtliche Familienbetreuungsorganisation
mit ihren Familienbetreuungszentren wird durch die
zeitlich befristete Einrichtung von Familienbetreuungs-
stellen ergänzt und verdichtet. Diese werden durch die
kontingentstellenden Truppenteile in den Standorten mit
nebenamtlichem Personal für die Dauer des Einsatzes
aufgestellt und fachlich einem Familienbetreuungszen-
trum zugeordnet.
Da die Familienbetreuungsorganisation dem Regio-
nalprinzip folgt, ist das Verhältnis von hauptamtlichem
Personal und der Anzahl der zu betreuenden Familienan-
gehörigen maßgeblich vom Wohnort der Familien be-
stimmt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 31):
Geht die zur kindergerechten Vermittlung der Tätigkeiten
von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz entwickelte
Figur „Karl, der Bärenreporter“ auf die Rolle von Soldatinnen
im Einsatz ein, und inwiefern ist es nach Ansicht des Bundes-
ministeriums der Verteidigung notwendig, dass auch Soldatin-
nen ihren Kindern ihre Tätigkeit im Einsatzland mithilfe der
zur Verfügung gestellten Hilfsmittel vermitteln können?
Die Kinderbücher „Karl, der Bärenreporter, geht in
den Einsatz“ sowie „Karl, der Bärenreporter, bei der Ma-
rine“ wurden entwickelt, um auf kindgerechte Weise
Fragen des Auslandseinsatzes zu transportieren sowie
Kinder und Eltern zu dieser Thematik ins Gespräch zu
bringen. Sie stehen sowohl Soldatinnen als auch Solda-
ten als Hilfsmittel zur Verfügung, ihren Kindern ihre Tä-
tigkeit im Einsatz zu vermitteln. Ziel ist es, auch den
Kleinsten eine Vorstellung von der Arbeitswelt ihrer
Mütter und Väter zu geben. Die Kinderbücher wurden
unter Mitwirkung weiblicher Psychologen erstellt.
Die Tätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten im
Auslandseinsatz unterscheiden sich verwendungsbezo-
gen grundsätzlich nicht voneinander. Die Kinderbücher
gehen daher auf unterschiedliche Verwendungen und
Lebensumstände im Einsatz ein, jedoch nicht auf ge-
schlechterspezifische Aspekte. Es wird dafür Sorge
getragen werden, dass bei nächster Gelegenheit der
wichtige Beitrag von Soldatinnen in solchen Medien
auch deutlicher einbezogen wird.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 32):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die vom
bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit,
Dr. Marcel Huber, in einem Schreiben vom 15. Mai 2012 zur
„Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für
Kommunen“ angekündigten Erleichterungen in der Frage von
militärischen Tiefflügen und die in diesem Zusammenhang
geplante Anpassung der Nachttiefflugsysteme, wodurch eine
Anhebung der Höhe von Bauwerken bis zu einer Höhe von
213 Metern über Grund – vorbehaltlich sonstiger militärischer
Belange – ermöglicht wird, rechtskräftig werden und ob sich
diese nur auf Bayern oder auf das ganze Bundesgebiet bezie-
hen?
Wo immer möglich unterstützt die Bundeswehr die
Förderung regenerativer Energien und sucht nach Kom-
promissen, um die Genehmigungsverfahren für den Bau
von Windenergieanlagen zu erleichtern. Diese Unterstüt-
zung hat sich jedoch am verfassungsmäßigen Auftrag
der Streitkräfte zu orientieren. Sie darf nicht dazu
führen, dass die Streitkräfte im Einsatz und in der Aus-
bildung übermäßig eingeschränkt werden.
Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der
Bundeswehr wurde auch das Nachttiefflugsystem in
Deutschland untersucht. In einem ersten Schritt konnte
die Bundeswehr im bestehenden Nachttiefflugsystem
bereits zahlreiche Streckenabschnitte identifizieren, un-
ter denen Bauhöhen von Windenergieanlagen bis zu ei-
ner maximalen Höhe von 213 Metern über Grund zuläs-
sig sind. Eine dementsprechende Information erfolgte
bundeswehrintern an die zuständigen Verwaltungen und
über die Bund-Länder-Initiative an die Bundesländer.
Auf Grund der Standortentscheidungen und der künf-
tigen Luftfahrzeugflotten- und Fähigkeitsentwicklungen
konnte nunmehr eine bedarfsabhängige Anhebung der
Untergrenze des Nachttiefflugsystems um rund 100 Me-
ter ermöglicht werden. Diese Anhebung ist ohne signifi-
kante Einschränkungen für die militärische Aufgaben-
wahrnehmung mit sofortiger Wirkung gültig.
Mit der Entscheidung der Anhebung der Untergrenze
des Nachttiefflugsystems leistet die Bundeswehr einen
wichtigen Beitrag zum Ausbau der Windenergie. Damit
entfallen bundesweit nahezu sämtliche Bauhöhen-
beschränkungen für Windenergieanlagen aufgrund des
Nachttiefflugsystems.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
(Drucksache 17/9677, Fragen 33 und 34):
Ist es im Rahmen der Regelungen des Bundesfreiwilligen-
dienstes von der Bundesregierung beabsichtigt, dass Wohl-
fahrtsverbände in ihrer Funktion als Zentralstellen gegenüber
den ihnen zugewiesenen Einsatzstellen Verwaltungsgebühren
für die Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am
Bundesfreiwilligendienst verlangen, welche zwischen den
Verbänden variieren, und wie bewertet die Bundesregierung
in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass die Zentral-
stellen auf dieser Grundlage zusätzliche Einkünfte erwirt-
schaften?
Wie beurteilt die Bundesregierung die damit einher-
gehende Gefahr einer Zweiklassengesellschaft im Bundesfrei-
willigendienst zwischen Vereinen und Verbänden, welche die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21457
(A) (C)
(D)(B)
Bearbeitungsgebühren für die Beschäftigung von Dienst-
leistenden aufbringen können, und solchen, die die notwen-
dige Finanzkraft nicht besitzen, und wie beabsichtigt die Bun-
desregierung hier gleichwertige Ausgangsbedingungen für
alle Vereine und Verbände zu schaffen?
Zu Frage 33:
Der Bundesfreiwilligendienst bietet den Einsatzstel-
len einen großen Handlungsspielraum.
Nach § 6 Abs. 5 BFDG haben die Einsatzstellen des-
halb auch die Möglichkeit der Aufgabenübertragung. So
wird keine Einsatzstelle einer Zentralstelle „zugewie-
sen“, wie es in der Frage heißt, sondern jede Einsatz-
stelle ordnet sich nach eigenem Ermessen von sich aus
einer Zentralstelle zu. Wenn eine Einsatzstelle von der
Möglichkeit Gebrauch macht, Aufgaben zu übertragen
und zum Beispiel eine Zentralstelle mit der Erfüllung ei-
gener Aufgaben, die sie nicht selbst erledigen möchte,
beauftragt, so ist es durchaus angemessen und allgemein
üblich, dass dafür eine Gebühr zu zahlen ist.
Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich dabei
um eine innerverbandliche Angelegenheit, in die sie sich
– auch mit Blick auf die von den Verbänden immer wie-
der und vehement eingeforderte Unabhängigkeit der
Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft – nicht
einmischt und auch nicht einmischen will.
Zu Frage 34:
Da die Einsatzstellen diese Aufgaben selbst erledigen
können, besteht für diejenigen Einsatzstellen, die dafür
keine Gebühren bezahlen wollen oder können, die Mög-
lichkeit der Kostensteuerung, indem sie die Aufgabe
selbst übernehmen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die
jahrzehntelange – und im Übrigen nie kritisierte – Praxis
im FSJ, wonach Zentralstellen sich von den Trägern im
Rahmen des Förderverfahrens Verwaltungskosten per
Umlage erstatten lassen und diese je nach Zentralstelle
unterschiedlich hoch sind.
Die Erfahrung aus dem FSJ zeigt, dass dieses Vor-
gehen die Vielfalt von Trägern und Einsatzstellen nicht
behindert.
Vielmehr wird das FSJ in der Praxis gestärkt, da über
den Zentralstellenverbund beispielsweise ein Ausgleich
zwischen finanzstarken und finanzschwachen Trägern
und Einsatzstellen erfolgen kann.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 35):
Auf welche Zahlen beruft sich die Bundesregierung mit
ihrer Aussage, „es fehlen noch 130 000 Krippenplätze“ (ver-
gleiche Die Welt vom 16. Mai 2012), um das Ausbauziel von
750 000 Plätzen bis August 2013 zu erreichen, wo doch die
aktuellste Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Kindern und tä-
tigen Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geför-
derter Kindertagespflege vom Statistischen Bundesamt vom
November 2011 mit dem Stichtag 1. März 2011 stammt, und
wie viele unter Dreijährige werden nach Erkenntnis der Bun-
desregierung derzeit in Tageseinrichtungen oder in öffentlich
geförderter Kindertagespflege betreut (bitte aufgelistet nach
Ländern)?
Im März 2011 befanden sich nach der amtlichen Sta-
tistik 517 000 Kinder unter drei Jahren bundesweit in
Tagesbetreuung. Die Anzahl der im vergangenen Jahr
nach dieser Statistik geschaffenen Betreuungsplätze für
Kinder in den ersten drei Lebensjahren werden erst mit
der neuen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statisti-
schen Bundesamts im Herbst 2012 vorliegen. Nach einer
Abfrage bei den Ländern, ergibt sich, dass nach Aussa-
gen der Länder und entsprechend ihrer eigenen Erhe-
bungsmethoden in diesem Zeitraum rund 100 000 Plätze
geschaffen wurden. Berücksichtigt man diese Entwicklung
des letzten Jahres, ergibt sich bis zu den 750 000 Plätzen
noch eine Differenz von rund 130 000.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 36):
Wie viele Finanzmittel plant die Bundesregierung für die
Realisierung des angekündigten Zehn-Punkte-Programms für
den Kitaausbau, zusätzlich zu dem Sondervermögen „Kinder-
betreuungsausbau“ und der Umverteilung der Umsatzsteuer-
punkte, für die kommenden Jahre als Ausgaben in den Bun-
deshaushalt einzustellen?
Bundesministerin Schröder erarbeitet derzeit ein
Zehn-Punkte-Programm um den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für Kinder in den ersten drei Le-
bensjahren zu befördern. In diesem Kontext finden der-
zeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt.
Weitere Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 37):
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Conterganopfer
sowie auch auf Neubewertung der Schadenseingruppierung
sind seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes bei der Stiftung eingegangen, und
wie viele wurden positiv oder negativ entschieden?
Neuanträge seit 1. Juli 2009:
Anzahl Anträge: 564
Entscheidungen: 386
Positiv: 61
Negativ: 322
Rücknahmen: 3
21458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anträge auf Neubewertung der Schadenseingruppie-
rung seit 1. Juli 2009:
Anzahl: 362
Entscheidungen: 229
Positiv: 143
Negativ: 85
Rücknahme: 1
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 38):
Was hat die Bundesregierung – auch mit Blick auf das
Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für Ge-
sundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, vom 15. Mai 2008 an die
Spitzenverbände der Krankenkassen – in den letzten zwei Jah-
ren unternommen, um die medizinische Versorgung der Con-
tergangeschädigten inklusive der Bereitstellung und Kosten-
übernahme von Hilfs- und Heilmitteln spürbar zu verbessern?
Die Bundesregierung nimmt die medizinische Versor-
gungssituation von contergangeschädigten Menschen
sehr ernst. Entsprechend des Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 22. Januar 2009 zu dem Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemes-
sene und zukunftsorientierte Unterstützung der Conter-
gangeschädigten sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache
16/11223) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen in den
Bereichen Gesundheit/Pflege/Assistenz/Mobilität zu be-
seitigen und dabei die besonderen Belange von Conter-
gangeschädigten in die Entscheidungen mit einfließen zu
lassen.
Mit dem von Ihnen genannten Schreiben vom 15. Mai
2008 hat der damalige Staatssekretär im Bundesministe-
rium für Gesundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, Defizite
bei der Rechtsanwendung im Bezug auf Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung angesprochen. Das
Bundesministerium für Gesundheit hat seinerzeit die
Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztli-
che Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bun-
desvereinigung, den Gemeinsamen Bundesausschuss so-
wie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen und das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu gemeinsamen
Fachgesprächen eingeladen, um die Problemlage fach-
lich aufzubereiten und nach Lösungen zu suchen, wie
die Versorgung der Betroffenen verbessert werden kann.
In den Gesprächen haben sich die Beteiligten seinerzeit
auf konkrete Hinweise zur Verordnung und Bewilligung
von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
verständigt. Danach muss unter Ausnutzung der gegebe-
nen rechtlichen Möglichkeiten insbesondere auch den
unterschiedlichen medizinischen Bedarfen der Conter-
gangeschädigten Rechnung getragen werden. Dies gilt
insbesondere für die Versorgung mit Heil- und Hilfsmit-
teln, die Übernahme von Fahrtkosten sowie die notwen-
digen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Um die
Versorgungssituation der Betroffenen zu verbessern,
sind die Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbe-
stände auszuschöpfen und Genehmigungen – so weit
möglich – zügig und unbürokratisch zu erteilen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit
dem Schreiben vom 15. Mai 2008 beigefügten Hinweise
zur Verordnung und Bewilligung von bedarfsgerechten
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von
den Krankenkassen bei der Erfüllung ihres Versorgungs-
auftrages beachtet werden.
Auch in den letzten zwei Jahren hat die Bundesregie-
rung konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, die
contergangeschädigten Menschen zugutekommen. Dies
betrifft insbesondere das GKV-Versorgungstrukturge-
setz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. So weit
in der Frage konkret die Heilmittelversorgung angespro-
chen wird: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde
Versicherten, die langfristig Heilmittel benötigen, die
Möglichkeit eingeräumt, sich die erforderlichen Heilmit-
tel für einen geeigneten Zeitraum von ihrer Kranken-
kasse genehmigen zu lassen. Mit der gesetzlichen
Neuregelung wurde eine vom Gemeinsamen Bundesaus-
schuss in der Heilmittel-Richtlinie getroffene Regelung
aufgegriffen und weiterentwickelt. Insbesondere unter-
liegen die entsprechenden Verordnungen nicht mehr den
Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention ist für die Belange contergangeschädigter Men-
schen von großer Bedeutung. In Deutschland wird die
UN-Behindertenrechtskonvention durch den Nationalen
Aktionsplan der Bundesregierung vom 15. Juni 2011
umgesetzt. Darin ist beispielsweise vorgesehen, dass die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Pro-
gramm „Barrierefreie Arztpraxen“ initiiert mit dem Ziel,
die Anzahl barrierefreier Praxen in den nächsten zehn
Jahren zu erhöhen.
Auch das geplante Patientenrechtegesetz, das am
1. Januar 2013 in Kraft treten soll, wird contergange-
schädigten Menschen zugutekommen. Im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung soll das Gesetz die
Rechtspositionen der Versicherten stärken. Geplant ist
beispielsweise, dass die Versicherten sich bei nicht
rechtzeitiger Entscheidung ihrer Krankenkasse Leistun-
gen selbst beschaffen können.
Um die gesetzliche Krankenversicherung für die Pro-
blematik der Versorgung contergangeschädigter Men-
schen zu sensibilisieren, hat sich der Vorstand der Con-
terganstiftung mit einem Schreiben vom 24. Januar 2012
an die Vorstände der Krankenkassenverbände und an die
Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt. Darüber
hinaus fand am 16. Mai 2012 ein Gespräch zwischen
dem Vorstand der Conterganstiftung und dem Staats-
sekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn
Thomas Ilka, statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21459
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 39 und 40):
Bis wann und nach welchen Kriterien werden voraussicht-
lich die Pilotstrecken für die Leistungs- und Finanzierungs-
vereinbarung, LuFV, Straße bzw. die entsprechende Alterna-
tive (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine
mündliche Frage 89, Plenarprotokoll 17/177, Anlage 59) be-
nannt?
Wie wird sichergestellt, dass die Kriterien im Rahmen die-
ser Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vergleichbar
und überprüfbar sind?
Mögliche Dokumentationskriterien und Zielvereinba-
rungen befinden sich erst in der Entwicklung.
Alle Bundesländer haben Vorschläge für Pilotstrecken
gemeldet, an denen Vorschläge für die Dokumentation
von Erhaltungsmaßnahmen sowie für mögliche Zielver-
einbarungen erarbeitet werden sollen. Am 9. Mai 2012
wurden in einer ersten Dienstbesprechung mit Vertretern
der Länder die Thematik auf Arbeitsebene erörtert. Es
wurde vereinbart, dass bis Ende Mai vonseiten des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
ein Katalog mit Vorschlägen bzw. Kriterien für eine ein-
heitliche Darstellung der Erhaltungsmaßnahmen an den
Pilotstrecken den Auftragsverwaltungen zur Verfügung
gestellt wird.
Auf Basis dieses Katalogs werden die Länder mit der
Dokumentation ihrer Pilotstrecken beginnen bzw. ihre
Streckenauswahl überprüfen und gegebenenfalls geeig-
netere Projekte auswählen. Bis spätestens Sommer 2012
werden alle Pilotstrecken dann endgültig benannt sein.
Die Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit herzustel-
len und abzusichern ist ein wesentliches Ziel der Ent-
wicklung und Erprobung geeigneter Kriterien anhand
der Pilotstrecken.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9677, Frage 44):
Trifft es zu, dass es durch die geplante Vergabe einer drit-
ten Lizenz für die Bodendienste am neuen Flughafen Berlin
Brandenburg, wie die Gewerkschaft Verdi befürchtet, zu einer
Unterbietung der mit den bisherigen beiden Betreibern tarif-
vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen und Löhne kom-
men kann, und ist es das Ziel der Bundesregierung, als An-
teilseigner der Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin
Brandenburg eine solche Ausschreibung zum Lohndumping
zu verhindern (bitte begründen)?
Für den ausgebauten Verkehrsflughafen BER ist eine
dritte Lizenz für die Bodenabfertigungsdienste geplant
und wird inzwischen vorbereitet.
Bei der Größe, dem Verkehrsaufkommen und der Flä-
che des Flughafens erscheint diese Anzahl gerechtfer-
tigt.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9677, Frage 45):
Trifft es zu, dass die Verhandlungen zur Neuordnung der
Bodendienste an europäischen Flughäfen durch die Europäi-
sche Union zu einer völligen Liberalisierung der Bodendienst-
leistungen und damit zu einem Verfall von Löhnen und Ar-
beitsbedingungen führen, wie von der Gewerkschaft Verdi
befürchtet, unter anderem durch die Vorgabe, mehrere Dienstleis-
tungsunternehmen konkurrieren zu lassen, und die Möglichkeit
zur Unterauftragsvergabe und der rechtlichen Ausgliederung der
Bodenverkehrsdienste aus den Flughafengesellschaften, und
was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieses zu
verhindern (bitte begründen)?
Die EU-Kommission sieht in ihrem derzeitigen Vor-
schlag für eine Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Rats über Bodenabfertigungsdienste auf
Flughäfen in der Union und zur Aufhebung der Richtli-
nie 96/67/EG eine weitere Liberalisierung des Sektors
Bodenabfertigungsdienste vor. Für die Selbstabfertigung
durch die Fluggesellschaften ist eine völlige Markt-
öffnung vorgesehen. Auf Flughäfen, die bestimmte Pas-
sagier-/Frachtmengen (5 Millionen Passagiere oder
100 000 Tonnen Fracht jährlich) überschreiten, müssen
statt bisher zwei nun drei Dienstleister zugelassen wer-
den (Drittabfertigung). Eine einmalige Unterauftragsver-
gabe soll Drittanbietern erlaubt, für Flughäfen jedoch
nicht zulässig sein. Weiter sieht der EU-Verordnungsvor-
schlag für die Bodenabfertigungsdienste der Flughäfen
eine rechtliche Trennung von den Flughafengesellschaf-
ten vor.
Die Bundesregierung ist bestrebt, dass die Qualität
der Dienstleistungen im Hinblick auf die Sicherheits-
anforderungen an Flughäfen gewährleistet bleibt. Auch
müssen die Belange der betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Blick behalten werden.
Im EU-Verkehrsministerrat hat sich jedoch gezeigt,
dass eine vollständige Ablehnung des Vorschlags keine
durchgreifende Erfolgsaussicht hatte, da es kaum Unter-
stützung von anderen Mitgliedstaaten hierzu gab.
Deutschland hat sich im EU-Verkehrsministerrat enthal-
ten.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird derzeit wei-
ter im Europäischen Parlament behandelt. Danach wer-
den die Vorstellungen erneut einer ausführlichen Bewer-
tung im Hinblick auf die Folgen unterworfen.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 48):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
aktuellen Preisverfall bei den Emissionszertifikaten zu stop-
pen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats zur
Einführung einer Steuer auf CO2-Emissionen?
21460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Der europäische Kohlenstoffmarkt ist zurzeit auf-
grund verschiedener Entwicklungen durch ein deutliches
Nachlassen der Preise gekennzeichnet. Trotz dieses
Preisabfalls ist gewährleistet, dass der Emissionshandel
bis 2020 das festgelegte Emissionsminderungsziel er-
reicht. Die Funktionsfähigkeit des Emissionshandelssys-
tems ist insofern nicht gefährdet. Derzeit wird in
verschiedenen Zusammenhängen über die Weiterent-
wicklung der EU-Klimaschutzpolitik diskutiert. Dabei
stehen auch Fragen im Zusammenhang mit dem derzeiti-
gen Preissignal für CO2-Zertifikate und der Erreichung
der mittel- und langfristigen Klimaziele der EU auf der
Tagesordnung. Die Bundesregierung prüft derzeit ver-
schiedene Optionen zur Weiterentwicklung der EU-Kli-
maschutzpolitik. Die Meinungsbildung hierzu ist jedoch
noch nicht abgeschlossen.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, beleuchtet
in seinem Gutachten zum Thema „Wege zu einer wirksa-
men Klimapolitik“ die aktuelle Diskussion zur Klima-
politik und beschäftigt sich vor allem mit den Instrumen-
ten zur Bewältigung des globalen Klimawandels. Der
Beirat schlägt vor, auf internationaler Ebene von der
Mengensteuerung abzugehen (Kioto-System) und statt-
dessen den Fokus der Verhandlungen auf eine internatio-
nal einheitliche Mindeststeuer auf CO2-Emissionen zu
richten. Damit würden die Verteilungsfragen, die bislang
eine Einigung auf internationaler Ebene erschweren,
nach Auffassung des Beirats an Bedeutung verlieren.
Die Bundesregierung steht diesem Vorschlag ableh-
nend gegenüber. Das gilt insbesondere dann, wenn eine
solche Steuer mit einer Importabgabe verbunden würde.
Damit wäre das Risiko eines verstärkten Protektionis-
mus verbunden, zum Schaden des internationalen Han-
dels und des Wachstums der Weltwirtschaft. Darüber
hinaus betrachtet die Bundesregierung den Emissions-
handel als das vorrangige Klimaschutzinstrument.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 49):
Wie lauten die bislang geplanten wesentlichen Merkmale
des in der Antwort auf meine schriftliche Frage 115 auf Bun-
destagsdrucksache 17/9615 genannten, zur Unterstützung der
Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission initiierten For-
schungsvorhabens – bitte insbesondere mit Vorhabensbe-
schreibung und zu untersuchenden Fragestellungen im Wort-
laut, Finanzvolumen und Laufzeit –, und wer soll nach
bisheriger Planung daran beteiligt sein (bitte jeweils mit Er-
läuterung der konkreten Rolle)?
Der Reaktorunfall von Fukushima hat zahlreiche neue
Erkenntnisse hervorgebracht. Er ist mit dem Unfall von
Tschernobyl, an dem sich die Notfallschutzplanungen
bisher orientiert haben, nicht vergleichbar. Dies macht
eine Überprüfung des gesamten deutschen Regelwerks
für den Notfallschutz erforderlich.
Das Forschungsvorhaben dient der fachlichen Unter-
stützung der Notfallschutzplanung bei der Aufarbeitung
der Erfahrungsrückflüsse aus dem Reaktorunfall in Fu-
kushima, auch durch die Auswertung internationaler
Entwicklungen im Notfallschutz und der dort eingesetz-
ten Hilfsmittel. Insbesondere sollen Einzelfragen beant-
wortet, spezielle Aspekte des Notfallschutzes untersucht
und Beratungen der Strahlenschutzkommission unter-
stützt werden.
Die im Rahmen dieses Vorhabens zusammenzutra-
genden und aufzubereitenden Erkenntnisse sowie die zu
erstellenden Unterlagen dienen der Aktualisierung und
somit der Verbesserung des Konzeptes zum Schutz der
Bevölkerung in Deutschland auf der Basis der vertieften
Analyse des Verlaufs und der Folgen des Fukushima-Er-
eignisses.
Es ist beabsichtigt, das Vorhaben in Kürze zu verge-
ben.
Das Vorhaben ist in sechs Arbeitspakete untergliedert.
Dabei geht es um:
– die Zusammenstellung des aktuellen Stands von Wis-
senschaft und Technik auf dem Gebiet des radiologi-
schen Notfallschutzes,
– Grundsatzfragen,
– Schnittstellen zwischen anlagenexternem und anla-
geninternem Notfallschutz,
– die Rahmenempfehlungen für den Katastrophen-
schutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen,
– Methoden der Quelltermentwicklung und
– Fragen der Kommunikation und Information.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 50):
Wie beziffert sich der deutsche finanzielle Anteil – bitte
genauen Betrag in Euro – an den insgesamt 2,56 Milliarden
Euro für das „Rahmenprogramm der Europäischen Atomge-
meinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im
Nuklearbereich (2012-2013)“, und aus welchen Quellen
– Haushaltstiteln oder Ähnlichem – kommen diese Mittel?
Das „Rahmenprogramm der Europäischen Atomge-
meinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnah-
men im Nuklearbereich (2012-2013)“ ist aufgrund ge-
meinschaftsrechtlicher Verpflichtungen integraler Teil
des allgemeinen EU-Haushalts (Rubrik 1 a, Titel 08).
Der Anteil der Bundesrepublik am EU-Haushalt beträgt
rund 20 Prozent. Der EU-Haushalt wird gemäß Art. 311
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig
aus den von den Mitgliedstaaten abzuführenden Eigen-
mitteln (nach geltendem Recht: Zölle und Agrar-
abgaben, Mehrwertsteuereigenmittel, BNE-Eigenmittel)
finanziert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21461
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 51 und 52):
Wie plant die Bundesregierung die angebliche Einigung
des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit, Dr. Norbert Röttgen, und des Bundesministers für
Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, in Deutsch-
land, bis zur Vorlage des bereits im Herbst 2011 vom Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
in Auftrag gegebenen Gutachtens zu den Umweltauswirkun-
gen der Fracking-Technologie, keine Bohrungen nach Schie-
fergas unter Einsatz der Fracking-Technologie zuzulassen
(siehe Der Spiegel vom 7. Mai 2012), konkret rechtlich umzu-
setzen, und wird die betroffene Regelung auch für Bohrungen
nach Kohleflözgas gelten?
Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung
bezüglich der Einrichtung von Kapazitätsmechanismen, nach-
dem das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie in Auftrag gegebene Gutachten des Energiewirtschaftli-
chen Instituts an der Universität zu Köln vorgelegt wurde, und
wie sieht der weitere Zeitplan diesbezüglich aus?
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung wird einen gesetzlichen Ände-
rungsbedarf für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstät-
ten, insbesondere Schiefergas und Kohleflözgas, vor
dem Hintergrund der von ihr in Auftrag gegebenen Stu-
dien prüfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie hat Ende 2010 die Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe mit einem Forschungspro-
jekt zur Erfassung und Bewertung des Potenzials von
Kohlenwasserstoffen aus nichtkonventionellen Lager-
stätten in Deutschland beauftragt. Erste Ergebnisse wer-
den in Kürze vorgelegt werden. Das Umweltbundesamt
hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Studie über
Umweltauswirkungen bei Fracking ausgeschrieben.
Erste Ergebnisse werden im Juni 2012 erwartet. Im
Übrigen sind nach der im Grundgesetz festgelegten
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für
die Genehmigung oder Ablehnung von bergrechtlichen
Erlaubnisanträgen die Länder ausschließlich zuständig.
Insofern stellen sich die Fragen nach der Genehmigung
oder Ablehnung von sogenannten Fracking-Anträgen
nicht.
Zu Frage 52:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der ver-
gangenen Sitzung des Kraftwerksforums am 20. April
2012 einen Dialog über die Zukunft unseres Strom-
markts begonnen. Das Energiewirtschaftliche Institut der
Universität zu Köln, EWI, hat dort ein Gutachten zum
Strommarktdesign vorgestellt. Alle im Kraftwerksforum
vertretenen Länder und Verbände sind aufgefordert, bis
zum August diesen Jahres zu diesem Thema im All-
gemeinen und zu den Modellen, die das EWI-Gutachten
diskutiert, im Einzelnen Stellung zu beziehen. Das
Bundeswirtschaftsministerium wird auf Grundlage auch
dieser Stellungnahmen einen zusammenfassenden Be-
richt erstellen, der auf dem kommenden Kraftwerks-
forum im Herbst vorgestellt und diskutiert werden soll.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 54):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung von der Ermäch-
tigung nach § 49 Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes,
durch Rechtsverordnung Anforderungen an die technische
und betriebliche Flexibilität neuer Anlagen zur Erzeugung
von Energie zu treffen, Gebrauch zu machen?
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, in-
wiefern und inwieweit von der Ermächtigung nach § 49
Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch
gemacht werden soll.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 55):
Plant oder führt die Bundesregierung Gespräche mit dem
niederländischen Finanzministerium in seiner Eigenschaft als
Eigentümer der TenneT TSO GmbH, um für eine adäquate
und den gesetzlichen Anforderungen des Energiewirtschafts-
gesetzes entsprechende Finanzausstattung der TenneT TSO
GmbH zu werben, und, wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie führt Gespräche mit der niederländischen Regierung,
in denen die Finanzausstattung der TenneT TSO und die
gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens aus
dem Energiewirtschaftsgesetz thematisiert werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9677, Fragen 56 und 57):
Kann die Bundesregierung die Meldung der Financial
Times Deutschland vom 14. Mai 2012 bestätigen, wonach der
Energieversorger Eon AG plant, im kommenden Jahr Gas-
kraftwerke in Bayern und Hessen stillzulegen?
Welche Folgen hätte eine Stilllegung dieser Gaskraftwerke
für die Sicherheit der Stromversorgung in Süddeutschland?
Zu Frage 56:
Der Bundesregierung sind diesbezüglich keine end-
gültigen Pläne von Eon bekannt. Das Unternehmen ist in
engem Kontakt mit der Bundesnetzagentur.
Zu Frage 57:
Wie die Bundesnetzagentur in ihrem „Bericht zur
Notwendigkeit eines Reservekraftwerkes vom 31. Au-
gust 2011“ sowie im „Bericht zum Zustand der leitungs-
gebundenen Energieversorgung im Winter 2011/2012“
vom 3. Mai 2012 dargelegt hat, ist die Versorgungslage
insbesondere in Süddeutschland weiter angespannt.
21462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Viele geplante Stilllegungen sind der Bundesnetzagentur
bereits seit längerem bekannt und wurden in den Kraft-
werkslisten veröffentlicht. Darüber hinausgehende, bis-
lang nicht bekannte Stilllegungen von für Versorgungs-
sicherheit und Systemstabilität bedeutsamen Kraftwerken
in Süddeutschland bedeuten einen erhöhten Bedarf an
Reservekraftwerken. Bundeswirtschaftsministerium und
Bundesnetzagentur prüfen gegenwärtig gemeinsam auf
Grundlage des Berichts der Bundesnetzagentur zur Ver-
sorgungslage im vergangenen Winter notwendige Maß-
nahmen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 58):
Wird die Bundesregierung eine gesonderte Umlage zur
Haftungsübernahme bei fehlender bzw. verzögerter Netz-
anbindung von Offshorewindparks und Leitungsschäden bei
Offshorewindparkanbindungen einführen, wie in der Frank-
furter Allgemeinen Zeitung am 16. Mai 2012 berichtet wurde,
und, wenn ja, wie wird diese Umlage ausgestaltet (gesonderte
Ausweisung auf der Stromrechnung, besondere Ausgleichsre-
gelungen für energieintensive Betriebe)?
Die Bundesregierung plant im Sommer 2012 einen
Kabinettsbeschluss zu einer Haftungsregelung für die
Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen
für Offshorewindparks herbeizuführen. Ein konkreter
Regelungsvorschlag ist derzeit noch nicht ressortabge-
stimmt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 59):
Wie viele Verfahren hat das Bundeskartellamt seit 2005
bezüglich § 20 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
beschränkungen durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
Das Verbot sogenannter Preis-Kosten-Scheren in § 20
Abs. 4 Nr. 3 GWB wurde erst durch das Gesetz zur Be-
kämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energie-
versorgung und des Lebensmittelhandels, das am
22. Dezember 2007 in Kraft getreten ist, ausdrücklich
kodifiziert. Infolgedessen können Auskünfte zur Fallpra-
xis des Bundeskartellamts erst ab diesem Zeitpunkt ge-
macht werden.
Derzeit führt das Bundeskartellamt sechs Verfahren
nach § 20 Abs. 4 Nr. 3 GWB. Davon wurde eines im
Jahr 2009 und fünf weitere Verfahren im April 2012 ein-
geleitet. Die Verfahren betreffen den Verdacht der Be-
hinderung freier Tankstellen (Preis-Kosten-Scheren) bei
der Belieferung durch große, vertikal integrierte Mine-
ralölunternehmen und sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 36
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 60):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungsimporte in den Jah-
ren 2009, 2010, 2011 (Ist) und 2012 (Soll) insbesondere aus
Frankreich und – ausweislich deutscher Statistiken des Bun-
desamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – aus Deutsch-
land, einschließlich der Kosten für zweifelhafte Zahlungen
wie Schmier- und Bestechungsgelder etwa im Zusammen-
hang mit sechs verkauften U-Booten 214 (vergleiche Han-
delsblatt vom 12. April 2012), und welche besonderen Bemü-
hungen hat die Bundesregierung unternommen, um im
Rahmen von europäischen Sparauflagen und Sparappellen
und des Internationalen Währungsfonds auf Einsparungen im
Bereich des Rüstungsimports im griechischen Haushaltsplan
2012 zu dringen und so zu erreichen, dass der Sozialetat im
Haushalt nicht um 9 Prozent, also 2 Milliarden Euro, gekürzt
und die NATO-Beiträge nicht um 50 Prozent auf 60 Millionen
Euro sowie der Wehretat nicht um 18,2 Prozent, also um
200 Millionen Euro, auf 1,3 Milliarden Euro, erhöht werden
(vergleiche Die Zeit vom 12. Januar 2012)?
Die Bundesregierung verfügt nicht über Informatio-
nen zu den Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungs-
importe in den Jahren 2009, 2010 und 2011. Auch zu
den aus Deutschland und Frankreich nach Griechenland
tatsächlich ausgeführten Rüstungsgütern liegen keine
vollständigen Zahlen vor.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu
den für griechische Kunden im Einzelfall zu beachten-
den Zahlungsmodalitäten für Rüstungsgüterimporte aus
Deutschland vor. Derartige Verpflichtungen sind in den
Verträgen festgelegt, die von der deutschen Industrie mit
ihren griechischen Kunden ausgehandelt worden sind.
An derartigen Vertragsverhandlungen nimmt die Bun-
desregierung nicht teil. Nur im Rahmen des Genehmi-
gungsverfahrens zu Exportanträgen wird die Bundes-
regierung mit der Sache befasst.
Der Bundesregierung ist nicht im Detail bekannt, in
welcher Weise die Frage des Rüstungsimportvolumens in
den Verhandlungen zwischen der Troika und der griechi-
schen Regierung thematisiert wurde. Die Verhandlungen
werden ausschließlich von der Troika und der griechi-
schen Regierung geführt. Der Länderbericht Nr. 12/57 des
Internationalen Währungsfonds, IWF, benennt eine Re-
duktion der Verteidigungsausgaben in einer Höhe von
0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als Maßnahme
der Regierung, das Einsparziel für 2012 zu erreichen.
Mit der im Februar 2012 beschlossenen Kürzung des
Verteidigungshaushalts um 400 Millionen Euro ist die
griechische Regierung dem nachgekommen.
Anlage 37
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 61):
Inwieweit trifft es zu (vergleiche Sonntag Aktuell vom
13. Mai 2012), dass die Bundesregierung entgegen ihren bis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21463
(A) (C)
(D)(B)
herigen Erklärungen – Abzug bis Ende 2014 – auch nach dem
Jahr 2014 800 bis 1 000 Bundeswehrsoldaten – circa 20 Pro-
zent der heutigen Personalstärke –, einschließlich Spezialkräf-
ten, mit Kampfauftrag in Afghanistan belassen will, angeblich
auch zum Schutz dort tätiger deutscher Unternehmen, wie die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Mai 2012 mit
Präsident Hamid Karzai vertraglich zu vereinbaren beabsich-
tigte, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass
vor einer Befassung des Deutschen Bundestages kein solcher
Verbleib von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan verbindlich
zugesagt werden darf, auch nicht auf dem NATO-Gipfel am
20./21. Mai 2012?
Die Operation der Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe für Afghanistan, ISAF, wird, wie vom
Bündnis beschlossen, Ende 2014 auslaufen. Über die
Ausgestaltung einer NATO-geführten Präsenz in Afgha-
nistan nach 2014 ist noch nicht entschieden worden. Ent-
sprechend gibt es derzeit keine Planungen in Bezug auf
einen deutschen Anteil an einer möglichen Nachfolge-
operation. Damit stellt sich auch nicht die Frage diesbe-
züglicher konkreter Zusagen der Bundesregierung auf
dem NATO-Gipfel. Der Abzug deutscher Kampftruppen
aus Afghanistan wird wie geplant bis Ende 2014 vollzo-
gen.
Das zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
und dem afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karsai
am 16. Mai 2012 unterzeichnete Abkommen über die
bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan
enthält keine Ausführungen über den Aufenthalt von An-
gehörigen der Bundeswehr in Zusammenhang mit dem
Schutz von in Afghanistan tätigen deutschen Unterneh-
men.
Anlage 38
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9677, Frage 62):
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der
Vereinten Nationen dafür ein, dass die Kosten für das gemein-
same Büro der beiden Sonderberater des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen für die Schutzverantwortung, Edward
Luck, und für die Verhinderung von Völkermord, Francis
Deng, in den regulären Haushalt der Vereinten Nationen über-
führt werden, und wie unterstützt die Bundesregierung das
Büro derzeit finanziell und politisch (bitte Maßnahmen je-
weils erläutern)?
Die Antwort der Bundesregierung auf den ersten Teil
Ihrer Frage entspricht meiner Antwort auf Ihre in der
Fragestunde am 14. Dezember 2011 gestellte gleichlau-
tende Frage:
Damit der zuständige Beratende Ausschuss für Ver-
waltungs- und Haushaltsfragen der Vereinten Nationen
eine Stellungnahme zur Finanzierung des gemeinsamen
Büros der beiden Sonderberater aus dem regulären
Haushalt der Vereinten Nationen abgeben und anschlie-
ßend die Generalversammlung darüber entscheiden
kann, bedarf es eines Haushaltsvorschlags des VN-Ge-
neralsekretärs. Dieser hat bislang keinen solchen Vor-
schlag für den VN-Haushalt 2012/2013 vorgelegt. Der
Generalsekretär dürfte bei seinen Überlegungen auch
das Ausmaß der Unterstützung durch die VN-Mitglied-
staaten und die Mehrheitsverhältnisse im Haushaltsaus-
schuss berücksichtigt haben. Sollte der Generalsekretär
zu späterer Zeit und auch unter Berücksichtigung der
Sparziele der Vereinten Nationen die Überführung der
Kosten für das gemeinsame Büro in den regulären VN-
Haushalt vorschlagen, dann würde die Bundesregierung
dies unterstützen.
Die Bundesregierung unterstützt das gemeinsame
Büro des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs für
die Schutzverantwortung Professor Edward Luck und
des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs für die Ver-
hinderung von Völkermord Professor Francis Deng im
Haushaltsjahr 2012 mit 290 000 Euro aus dem Haushalt
des Auswärtigen Amts. Mit diesen Mitteln wird die Ar-
beit zur Erstellung des diesjährigen Berichts des VN-Ge-
neralsekretärs zur Schutzverantwortung an die VN-Ge-
neralversammlung unterstützt.
Anlage 39
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9677, Frage 63):
Inwieweit erwägt die Bundesregierung, sich der Initiative
des Global Centre for the Responsibility to Protect anzu-
schließen, nationale Kontaktstellen zur Koordination von
Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung einzu-
richten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglich-
keit, einen mit dem von der US-Administration initiierten ver-
gleichbaren Beirat zur Verhütung von Massenverbrechen
– Mass Atrocity Prevention Board – einzurichten?
Seit der Annahme der Gipfelerklärung von 2005 mit
ihren Aussagen zur Schutzverantwortung ist diese unter
tatkräftiger Mitarbeit der Bundesregierung konzeptionell
deutlich weiterentwickelt worden. Fragen ihrer operati-
ven Umsetzung stehen immer mehr im Vordergrund. Das
Auswärtige Amt prüft deshalb derzeit die Verlagerung
der Zuständigkeit für die Schutzverantwortung von einer
mit konzeptionellen Fragen befassten Arbeitseinheit in
eine mit operativen Fragen befasste Arbeitseinheit. Das
Auswärtige Amt prüft ebenfalls die Argumente für und
wider die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle zur
Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung der
Schutzverantwortung, wie sie vom Global Center for the
Responsibility to Protect empfohlen wurde. Das Global
Center entwickelt hierzu derzeit Richtlinien, die dem-
nächst den VN-Mitgliedstaaten übermittelt werden sol-
len. Die Bundesregierung wird diese Richtlinien in ihre
Prüfung einbeziehen.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Beirat
zur Verhütung von Massenverbrechen nach dem Vorbild
des jüngst ins Leben gerufenen US-amerikanischen
Mass Atrocity Prevention Board einzurichten.
Aktuelle Konflikte werden je nach Anlass in unter-
schiedlichen interministeriellen Arbeitsgruppen oder
Ressortkreisen behandelt, die gegebenenfalls Hand-
lungsempfehlungen entwickeln. Selbstverständlich ge-
21464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
hört zu den in diesem Rahmen verfolgten Entwicklungen
auch das Risiko von Massenverbrechen.
Anlage 40
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 64):
Mit welchen Initiativen plant die Bundesregierung an die
Kritik des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten
Nationen, Nassir Abdulaziz al-Nasser, vom 15. Mai 2012 an-
zuknüpfen, in der er den Stillstand der Arbeit der United
Nations Conference on Disarmament, CD, bemängelte und
alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu stärkeren
Anstrengungen für Abrüstung und zur Stärkung der CD auf-
forderte?
Die Bundesregierung teilt die kritisch-mahnende Ein-
schätzung des Präsidenten der Generalversammlung der
Vereinten Nationen, dass die Blockade der Genfer
Abrüstungskonferenz überwunden und das multilaterale
Instrumentarium im Abrüstungsbereich revitalisiert
werden muss. Die Bundesregierung setzt sich hierfür mit
ihren Partnern in der EU sowie insbesondere in der
„Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative“, NPDI,
intensiv ein.
Für die Bundesregierung – wie auch für ihre Partner –
sind Vertragsverhandlungen im Rahmen der Genfer
Abrüstungskonferenz über ein Verbot der Produktion
von Spaltmaterial für Waffenzwecke, den sogenannten
„Fissile Material Cutoff Treaty“, FMCT, prioritär. Die
Staaten der NPDI haben bei ihrem Berliner Außenminis-
tertreffen im April 2011 eine Initiative zur Befassung der
VN-Generalversammlung ergriffen, um die Suche nach
Wegen zur Überwindung der Blockade der Abrüstungs-
konferenz und zur FMCT-Verhandlungsaufnahme vo-
ranzutreiben. Als eine Folgemaßnahme dieser Initiative
organisiert die Bundesregierung am 29. und 30. Mai
2012 in Genf ein Treffen wissenschaftlicher Experten
zum Thema FMCT. Mit den mitveranstaltenden Nieder-
landen ist für Ende August ein zweites Expertentreffen
geplant.
Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme aus wissen-
schaftlich-technischer Perspektive werden im Anschluss
durch die deutsche Delegation in das Plenum der Genfer
Abrüstungskonferenz eingebracht. Als „vertrauens-
bildende Maßnahme“ sollen sie die Auseinandersetzung
mit der FMCT-Thematik trotz politischer Blockade
befördern.
Die Bundesregierung bevorzugt FMCT-Verhandlun-
gen innerhalb der Genfer Abrüstungskonferenz, da hier-
durch die Einbeziehung aller relevanten Akteure ge-
währleistet wäre. Sie setzt sich deshalb kontinuierlich in
bilateralen Gesprächen – unter anderem mit Pakistan –
für die auch von Nassir Abdulaziz al-Nasser geforderte
Flexibilität aller Beteiligten bei der Verabschiedung ei-
nes Arbeitsprogramms ein.
Wie der Präsident der VN-Generalversammlung ist
auch die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Fortset-
zung der langjährigen Blockade der Genfer Abrüstungs-
konferenz nicht hingenommen werden darf. Vor allem
mit ihren Partnern der „Nichtverbreitungs- und Abrüs-
tungsinitiative“ wird sie daher in der kommenden
67. VN-Generalversammlung auf eine realistische
Bestandsaufnahme hinwirken und Optionen für die prak-
tische Beförderung von Abrüstungsverhandlungen, ins-
besondere einem Verbot der Produktion von Spaltmate-
rial für Waffenzwecke, FMCT, prüfen.
Anlage 41
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9677, Frage 65):
Welche Maßnahmen erwägt bzw. plant die Bundesregie-
rung, um „die Erwartungen auch an deutsche Beiträge zu ge-
meinsam bereitgestellten NATO-Fähigkeiten für den Fall
eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes in Einklang zu bringen“, wie es die Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung
vom 10. Mai 2012 zum G-8-Gipfel am 18./19. Mai 2012 in
Camp David und zum NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012 in
Chicago (www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungs-
erklaerung/2012/2012-05-10-merkel.html) ausdrückte, nach-
dem sie ausführte, dass „in den vergangenen 63 Jahren ...
keine Organisation so klar und so zuverlässig für Frieden und
Freiheit [stand] wie die Nordatlantische Allianz“, und darauf
hinwies, dass man der „Erwartung unserer alliierten Partner ...
sicher und verlässlich“ entsprechen müsse, und wie bewertet
die Bundesregierung die Forderung des Botschafters
Wolfgang Ischinger, dass Beiträge zu multinational bereitge-
stellten Fähigkeiten, so sie von der NATO oder der EU ange-
fragt werden, von nationalen Vetos ausgenommen sein sollten
(www.europesworld.org/NewEnglish/Home_old/Article/tabid/
191/ArticleType/ArticleView/ArticleID/21826/Libyacould
beacatalystforEuropessecuritypolicy.aspx)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es absehbar, dass
bei zukünftig vermehrter Verwendung gemeinsamer Fä-
higkeiten im NATO-Rahmen die Erwartungshaltung auf
Bündnisebene an die verlässliche Verfügbarkeit nationa-
ler Elemente in diesen Fähigkeiten weiter steigen wird.
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat vor die-
sem Hintergrund in ihrer Regierungserklärung vom
10. Mai 2012 von einer perspektivisch zu erwartenden
Diskussion im Deutschen Bundestag gesprochen. Wenn
sich im Rahmen einer solchen Diskussion im Bundestag
die Frage stellt, Erwartungen unserer Bündnispartner an
die Verfügbarkeit nationaler Elemente in gemeinsamen,
integrierten Fähigkeiten der NATO für den Fall eines
Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes in Einklang zu bringen, so wären seitens
des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit entspre-
chende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 66):
Was folgt konkret daraus, dass die über die Richtlinien-
kompetenz in der Regierungspolitik verfügende Bundeskanz-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21465
(A) (C)
(D)(B)
lerin Dr. Angela Merkel im Gegensatz zum Bundesminister
des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der Auffassung ist, dass
der Islam – und nicht nur die Muslime – zu Deutschland
gehört, und damit explizit dem Bundesminister des Innern wi-
derspricht (www.zeit.de/politik/deutschland/2012-05/merkel-
islam-friedrich: „Zu sagen, der Islam gehört nicht zu Deutsch-
land, finde ich, ist sicherlich falsch“), etwa in Bezug auf die
koalitionsintern umstrittene Frage der künftigen Ressortzu-
ständigkeit für die sogenannte Islamkonferenz, und welche
der beiden Auffassungen gilt nun als offizielle Haltung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihrer Inte-
grationspolitik mit Blick auf den Islam in Deutschland
gemeinsam das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammen-
halt und die Teilhabe zu fördern. Mit der Deutschen Is-
lam Konferenz hat das Bundesministerium des Innern
dazu ein Forum für einen wirksamen Dialog zwischen
staat-lichen Vertretern auf der Ebene des Bundes, der
Länder und der Kommunen sowie Muslimen in Deutsch-
land eingerichtet. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist,
zeigte sich erneut auf der Plenarsitzung der Deutschen
Islam Konferenz am 19. April 2012.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 67 und 68):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für lang-
fristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zu senken
angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, EuGH,
vom 26. April 2012 in der Sache Kommission/Niederlande
(Rs. C-508/10), in welchem das Gericht die niederländischen
Gebühren für Aufenthaltstitel von langfristig Aufenthaltsbe-
rechtigten für überhöht und unverhältnismäßig erklärt hat,
und, wenn nein, bei welcher Gebührenhöhe liegt nach Ansicht
der Bundesregierung die Schwelle der Verhältnismäßigkeit,
bzw. wie begründet sie die Vereinbarkeit der Gebühren für die
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG mit der Richtlinie 2003/
109/EG des Rates – Daueraufenthaltsrichtlinie – vor dem Hin-
tergrund, dass diese Gebühren fast fünfmal so hoch sind wie
die Gebühren für einen Personalausweis?
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts diverser Ur-
teile (EuGH, Urteil vom 17. September 2009, Rs. C-242/06,
Sahin; EuGH, Urteil vom 29. April 2010, Rs. C-92/07,
Kommission/Niederlande; Verwaltungsgericht Aachen, Ur-
teil vom 14. März 2012, Az. 8 K 1159/10), die die Gebühren
für Aufenthaltstitel von assoziationsrechtsberechtigten türki-
schen Staatsangehörigen für unvereinbar mit dem Verschlechte-
rungsverbot nach Art. 13 ARB 1/80 und dem assoziationsrechtli-
chen Diskriminierungsverbot erklärt haben, diese Gebühren zu
senken, und, wenn nein, wie reagiert die Bundesregierung auf
die Feststellungen zum assoziationsrechtlichen Verschlechte-
rungsverbot, dass erstens nicht nur die Einführung einer Ge-
bühr als solche, sondern auch eine Gebührenerhöhung eine
„neue Beschränkung“ im Sinne von Art. 13 ARB 1/80 dar-
stellt und zweitens die von der Bundesregierung als Rechtfer-
tigungsgrund vorgetragene Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung – wenn überhaupt – nur in Höhe der
Herstellungskosten des elektronischen Aufenthaltstitels von
etwa 30 Euro als Rechtfertigungsgrund gelten kann (verglei-
che Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
17/5884, Seite 12)?
Zu Frage 67:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die deut-
schen Gebührenregelungen europarechtskonform. Das
zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft eine
niederländische Gebührenregelung und ist auf die
Rechtslage in Deutschland nicht übertragbar. Zum einen
sind die Gebühren in Deutschland deutlich niedriger als
dies offenbar in den Niederlanden der Fall ist. Während in
Deutschland nach der Aufenthaltsverordnung, AufenthV,
maximal 135 Euro für die Erteilung einer Daueraufent-
haltserlaubnis-EG erhoben werden, reicht der Gebühren-
rahmen in den Niederlanden ausweislich der Urteils-
gründe von 188 Euro bis 830 Euro. Zum anderen sieht das
deutsche Gebührenrecht in §§ 52 und 53 AufenthV eine
Reihe von Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen
vor, durch die die Verhältnismäßigkeit der Gebührenerhe-
bung im Einzelfall gewährleistet wird.
Zu Frage 68:
Die vom Fragesteller genannten Urteile des Europäi-
schen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-242/06, Sa-
hin, und C-92/07, Kommission/Niederlande, stellen die
deutsche Gebührenregelung nicht infrage, da die beiden
Urteile die Rechtslage in den Niederlanden betreffen und
die Urteilsgründe nicht auf die Rechtslage in Deutsch-
land übertragbar sind. Die Umlage des durch die Neuge-
staltung des Aufenthaltstitels entstehenden Mehrauf-
wands auf die Gebührenschuldner ist nach Auffassung
der Bundesregierung lediglich eine neue Ausgestaltung
einer bereits bestehenden Beschränkung und nicht eine
„neue Beschränkung“ im Sinne von Art. 13 des Assozia-
tionsratsbeschlusses Nummer 1/80. Das genannte Urteil
des Verwaltungsgerichts Aachen wird derzeit geprüft.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 69):
Plant die Bundesregierung, in Deutschland lebende afgha-
nische Hindus und Sikhs nach Afghanistan abzuschieben, und
inwiefern hält sie hier einen Flüchtlingsschutz im Sinne eines
Abschiebestopps durch die massive, religiös motivierte Dis-
kriminierung und Verfolgung im Sinne der Bestimmungen
von § 60 Abs. 1 sowie 7 des Aufenthaltsgesetzes für geboten?
Auf der Grundlage des Beschlusses der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
vom 23./24. Juni 2005 werden zurzeit nur afghanische
Staatsangehörige zurückgeführt, die nach Maßgabe der
§§ 53, 54 oder 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Aufenthaltsge-
setzes wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat
verurteilt worden sind oder als sogenannte Gefährder
gelten sowie alleinstehende volljährige männliche Perso-
nen. Angehörige der Sikhs und Hindus, welche die vor-
stehenden Kriterien erfüllen, sind hiervon nicht ausge-
nommen.
Hindus und Sikhs, denen Verfolgung in Afghanistan
droht, wird im Rahmen des Asylverfahrens Schutz ge-
währt. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach
§ 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60
21466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) setzt immer
eine Einzelfallprüfung voraus. Gleiches gilt für die Ge-
währung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7
AufenthG. Danach können Sikhs und Hindus, denen we-
gen ihrer Religionszugehörigkeit in Afghanistan mit be-
achtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, als
Flüchtlinge anerkannt werden. Abschiebungsschutz
nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kommt in Betracht,
wenn ihnen unabhängig von ihrer Religion oder anderen
flüchtlingsrechtlichen Kriterien erhebliche Gefahren für
Leib, Leben oder Freiheit drohen.
Allein die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft
der Sikhs und der Hindus führt jedoch noch nicht zu ei-
ner Gefährdung in diesem Sinne. Die Glaubenszugehö-
rigkeit als solche reicht daher für eine Schutzgewährung
noch nicht aus.
In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben rund
die Hälfte der afghanischen Sikhs und Hindus, über de-
ren Asylantrag entschieden wurde, den Flüchtlingsstatus
oder einen subsidiären Schutzstatus erhalten.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9677, Frage 70):
Haben Universitäten das Recht, im Landesreisekosten-
recht neben der „Dienstreise“ und den in § 11 des Bundes-
reisekostengesetzes genannten „Reisen in besonderen Fällen“
weitere Reisekostenarten wie zum Beispiel die „Zuschuss-
reise“ zu definieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig
zu regeln?
Soweit sich die Frage auf Universitäten nach Landes-
recht bezieht, kann die Bundesregierung aufgrund der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung hierzu keine
Stellung nehmen.
Im Bundesbereich sind auch für Hochschulen die Re-
gelungen des Bundesreisekostengesetzes abschließend.
Neue Reisekostenarten neben den im Bundesreisekosten-
gesetz geregelten Tatbeständen sind nicht erstattungsfä-
hig. Im Falle von Dienstreisen sieht bei Leistungen Drit-
ter § 3 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes zwingend
eine Anrechnung vor. Liegt keine Dienstreise vor, ist die
Reise aber in dienstlichem Interesse, kann in den Fällen
des § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes (zum
Beispiel Fortbildung) ein Zuschuss bis zur Höhe der Rei-
sekostenvergütung gewährt werden. Insoweit wären „Zu-
schussreisen“ nach dem Bundesreisekostengesetz recht-
lich zulässig. Die Universitäten der Bundeswehr haben
aber nicht das Recht, neben der „Dienstreise“ und den in
§ 11 des Bundesreisekostengesetzes genannten „Reisen
in besonderen Fällen“ weitere Reisekostenarten zu defi-
nieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig zu re-
geln.
180. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu Eurobondsplänen der SPD
Anlagen