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    Plenarprotokoll 17/180 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 180. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Verbesserung der Rechte der Pa- tientinnen und Patienten . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21403 A 21403 B 21404 A 21404 D 21405 A 21405 B 21405 C 21406 A 21406 B 21406 C 21406 C 21406 D 21407 A 21407 A 21407 B 21407 B 21407 C 21407 D 21408 B 21408 C 21408 D 21408 D 21409 B 21409 C 21409 C 21409 D 21410 A 21410 B 21410 C 21410 C 21410 D 21410 D 21411 A 21411 B 21411 C 21411 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  (Drucksache 17/9677) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Manfred Nink (SPD) Berücksichtigung der besonderen Struk- tur der deutschen Wirtschaft bei den Ver- handlungen über das Gesetzespaket zur Umsetzung von Basel III unter anderem durch Einführung einer Mittelstandsklau- sel Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Manfred Zöllmer (SPD) Position der Bundesregierung zu der im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht geplanten Re- form des Verwaltungsrates der BaFin Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Manfred Zöllmer (SPD) Verhalten der Vertreter der Bundesregie- rung im Aufsichtsrat der Commerzbank zur Frage der Erhöhung der Bezüge des Managements und der geplanten Bonizah- lungen Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Bernd Scheelen (SPD) Verlängerung der Übergangsregelung zur Gelangensbestätigung für innergemein- schaftliche Lieferungen nach § 17 a Um- satzsteuer-Durchführungsverordnung bis Ende 2012 Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen  Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Bundeseinheitliche Gewährung des Ehe- gattensplittings bei eingetragenen Le- benspartnerschaften Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .  Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Mündliche Frage 8 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Berücksichtigung von Steuerverkürzun- gen bei natürlichen Personen über Trusts und Stiftungen im Steuerabkommen mit der Schweiz Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .  Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .  Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Nicolette Kressl (SPD) Kritik am zukünftig erhöhten Bürokratie- aufwand in der Elektronischen Bilanz bei kleinen Kapitalgesellschaften Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Nicolette Kressl (SPD) Kritik steuerberatender Berufe an der Neuregelung der strafbefreienden Selbst- anzeige nach § 371 Abgabenordnung im Massengeschäft der Umsatzsteuerbefreiung 21412 B 21412 B 21412 D 21413 A 21413 C 21413 D 21414 B 21414 C 21415 A 21415 B 21415 C 21415 D 21416 A 21416 B 21416 D 21417 A 21417 B 21417 D 21418 B 21418 C 21418 D 21419 A 21419 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 III Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14  Ingrid Arndt-Brauer (SPD) Festhalten an den im Rahmen des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beab- sichtigten Steuersenkungen Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15  Ingrid Arndt-Brauer (SPD) Kompensation der mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression einherge- henden Steuerausfälle der Länder und Ge- meinden Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Griechische Forderungen auf Rückzahlung der von den deutschen und italienischen Besatzungsmächten aufgezwungenen Kre- dite Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ausscheiden Griechenlands aus der EU durch eine „ungeordnete Staatspleite“ Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .  Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Mündliche Frage 25 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge zur Ausgestaltung der Agrar- zahlungen bei den Verhandlungen um die zukünftige gemeinsame Agrarpolitik Antwort  Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Mehrkosten durch die verspätete Eröff- nung des Flughafens Berlin Brandenburg Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .  Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42  Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Information des Vertreters des Bundes in den Aufsichtsratssitzungen der Flughafen- gesellschaft Berlin Brandenburg über mög- liche Verzögerungen bei der Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 43 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung und Schlussfolgerungen der Bundesregierung bezüglich Informationen 21419 D 21420 A 21420 C 21420 C 21420 D 21421 A 21421 C 21421 D 21422 A 21422 B 21422 C 21423 A 21423 C 21423 D 21425 A 21425 B 21426 C 21426 C 21427 A 21427 D 21428 A 21428 D 21429 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 über mögliche Verzögerungen bei der Fer- tigstellung des Flughafens Berlin Branden- burg Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 46 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Termin für den Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Stärkung der Innenentwick- lung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebau- rechts Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 47 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Evaluation der Zielerfül- lung der „Bebauungspläne der Innenent- wicklung“ seit Einführung in das Bau- gesetzbuch und Konsequenzen Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 53 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung in den Ver- handlungen zur Energieeffizienzrichtlinie Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Keine Verge- meinschaftung europäischer Schulden – Euro-Bonds-Pläne der SPD: Haftung für deutsche Steuerzahler? Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Dr. Carsten Sieling (SPD) Information und Beteiligung der Bundes- regierung an Plänen zu Gehaltserhöhun- gen für den Vorstand der Commerzbank sowie etwaige Konsequenzen Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 5 Dr. Carsten Sieling (SPD) Einführung und Ausgestaltung einer euro- paweiten Finanztransaktionsteuer Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21429 B 21429 D 21430 A 21430 A 21430 D 21430 D 21431 B 21431 B 21432 B 21432 C 21433 C 21434 D 21436 A 21437 A 21438 C 21439 D 21441 A 21442 A 21443 A 21444 D 21446 A 21447 A 21448 B 21449 C 21450 D 21451 A 21451 B 21451 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 V Anlage 4 Mündliche Frage 9 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Relevanter Stichtag für die Bemessungs- grundlage der Einmalzahlung im Steuerab- kommen mit der Schweiz Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 10 Richard Pitterle (DIE LINKE) Nachversteuerung nach dem Schweizer Steuerabkommen bei Schenkung von Ver- mögenswerten vor dem 1. Januar 2013 Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 11 Richard Pitterle (DIE LINKE) Identifizierung der indirekt aus der Bun- desrepublik abgeflossenen Vermögens- werte und rechnerische Ermittlung des hinsichtlich dieser Vermögenswerte erho- benen Anteils der Einmalzahlung nach dem Schweizer Steuerabkommen Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 16 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Verlässlichkeit der aktuellen Steuerschät- zung angesichts der bestehenden Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 17 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Fälle von Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an Immobilien-Sondervermögen gemäß § 81 Investmentgesetz durch Kapi- talanlagengesellschaften Antwort  Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 20 Katrin Kunert (DIE LINKE) Verfahren bei der Weiterleitung der im Rahmen der Befragung zu Merkmalen des Migrationshintergrundes gewonnenen Da- ten an die Bundesagentur für Arbeit Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Abschluss von Altersteilzeitvereinbarun- gen seit dem 1. Januar 2010 im Vergleich zum Stand 1. Januar 2009 und Anzahl der Vereinbarungen mit Insolvenzabsicherung Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Tarifliche Grundlagen der seit dem 1. Januar 2010 abgeschlossenen Altersteil- zeitvereinbarungen und Aufteilung auf Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 23 Anette Kramme (SPD) Änderung der gegenwärtigen Anforderun- gen an die Insolvenzsicherungspflicht für die in Aktivphase erworbenen Wertgutha- ben nach § 8 a Altersteilzeitgesetz ange- sichts der Erfahrungen beim Insolvenzver- fahren der Firma Schlecker Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21452 A 21452 B 21452 C 21452 D 21453 B 21453 C 21453 D 21454 A 21454 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 Anlage 13 Mündliche Frage 24 Anette Kramme (SPD) Ergebnisse der Ressortabstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversiche- rung Antwort  Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 26 und 27 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behebung steigender Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft, insbesondere ver- ursacht durch den Missbrauch von Kir- rungen Antwort  Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 28 und 29 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung für die mögliche Verhän- gung nationaler Anbauverbote für gen- technisch veränderte Pflanzen durch ein- zelne EU-Mitgliedstaaten Antwort  Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 30 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personelle Ausstattung der Familienbe- treuungsorganisation für die Betreuung der Familien von Soldaten im Auslandsein- satz Antwort  Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 31 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kindergerechte Vermittlung der Tätigkei- ten von Soldaten im Auslandseinsatz Antwort  Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 32 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inkrafttreten der vom bayerischen Um- weltminister Dr. Marcel Huber angekün- digten Erleichterungen für militärische Tiefflüge mit der entsprechenden Anhe- bung der Höhe von Bauwerken, insbeson- dere im Bereich Windkraft Antwort  Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 33 und 34 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Auswirkungen der Erhebung von Verwal- tungsgebühren bei den Einsatzstellen für die Zuweisung von Teilnehmern am Bun- desfreiwilligendienst durch die Wohlfahrts- verbände in ihrer Funktion als Zentralstel- len Antwort  Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 35 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlengrundlage für die Aussage zur feh- lenden Anzahl von Krippenplätzen; An- zahl der unter Dreijährigen mit Betreuung in Tageseinrichtungen oder öffentlich ge- förderter Kindertagespflege Antwort  Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21454 D 21454 D 21455 C 21455 D 21456 A 21456 B 21456 D 21457 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 VII Anlage 21 Mündliche Frage 36 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Finanzmittel für das angekün- digte Zehn-Punkte-Programm für den Kitaausbau Antwort  Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 37 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Seit Inkrafttreten des 2. Conterganstif- tungsänderungsgesetzes bei der Stiftung eingegangene Anträge auf Anerkennung als Conterganopfer sowie auf Neubewer- tung der Schadenseingruppierung; Anzahl der positiv bzw. negativ beschiedenen An- träge Antwort  Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 38 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Maßnahmen zur Verbesserung der medizi- nischen Versorgung der Contergangeschä- digten inklusive der Bereitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmit- teln Antwort  Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt und Kriterien der Benennung der Pilotstrecken für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Straße Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 44 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Verhinderung eines Lohndumpings bei der Vergabe einer dritten Lizenz für die Bo- dendienste am neuen Flughafen Berlin Brandenburg Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 45 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Etwaiger Verfall von Löhnen und Arbeits- bedingungen bei der geplanten Neuord- nung der Bodendienste an europäischen Flughäfen durch die EU Antwort  Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 48 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stopp des Preisverfalls bei Emissionszerti- fikaten Antwort  Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 49 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fragestellungen, Finanzvolumen und Lauf- zeit des zur Unterstützung der Arbeits- gruppe der Strahlenschutzkommission ini- tiierten Forschungsvorhabens Antwort  Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 50 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Anteil am „Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich 2012–2013“ Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21457 C 21457 D 21458 A 21459 A 21459 B 21459 C 21459 D 21460 B 21460 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 Anlage 30 Mündliche Fragen 51 und 52 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Einigung zwischen BMU und BMWi zum Verzicht auf die Fracking- Technologie bei Bohrungen nach Schiefer- gas; Einrichtung entsprechender Kapazi- tätsmechanismen Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 54 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzung der Ermächtigung nach § 49 Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 55 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit dem niederländischen Fi- nanzministerium über eine dem Energie- wirtschaftsgesetz entsprechende Finanz- ausstattung der TenneT TSO GmbH Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 56 und 57 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Medienberichte über Pläne der Eon AG zur Stilllegung von Gaskraftwerken in Bayern und Hessen; etwaige Auswirkun- gen auf die Stromversorgung Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 58 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung einer gesonderten Umlage zur Haftungsübernahme bei fehlender Netz- anbindung von Offshorewindparks Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 59 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl und Ergebnisse der vom Bundes- kartellamt seit 2005 durchgeführten Ver- fahren bezüglich § 20 Abs. 4 Nr. 3 des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Antwort  Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 60 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtkosten Griechenlands für Rüs- tungsimporte im Zeitraum 2009 bis 2012 insbesondere aus Frankreich und Deutsch- land und Einsparungen in diesem Bereich Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 61 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan nach 2014 und Berücksichti- gung des Bundestagsmandats Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 62 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überführung der Kosten für das Büro der beiden Sonderberater des Generalsekre- tärs der Vereinten Nationen für die Schutz- verantwortung und für die Verhinderung von Völkermord in den regulären Haushalt der Vereinten Nationen Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21461 A 21461 C 21461 C 21461 D 21462 A 21462 B 21462 C 21462 D 21463 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 IX Anlage 39 Mündliche Frage 63 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung an der Initiative des Global Center for the Responsibility to Protect zur Einrichtung nationaler Kontaktstellen zur Koordination von Maßnahmen zur Umset- zung der Schutzverantwortung Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 64 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behebung des Stillstands der Arbeit der United Nations Conference on Disarma- ment Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 65 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beteiligung an NATO-Einsätzen und Be- rücksichtigung des Parlamentsbeteili- gungsgesetzes Antwort  Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 66 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Aussage bezüglich Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland insbesondere in Bezug auf die Frage der künftigen Ressortzuständigkeit für die Islamkonferenz Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 67 und 68 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Senkung der Gebühren für langfristig auf- enthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, insbesondere für türkische Staatsangehö- rige Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 69 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschiebestopp für die in Deutschland le- benden afghanischen Hindus und Sikhs Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 70 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Regelungskompetenz der Universitäten bei der Kostenerstattung weiterer Reisekosten- arten neben der „Dienstreise“ Antwort  Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21463 C 21464 A 21464 C 21464 D 21465 A 21465 D 21466 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21403 (A) (C) (D)(B) 180. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21451 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carssten Sieling (SPD) (Druck- sache 17/9677, Frage 4): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom Aufsichtsrat der Commerzbank AG beschlossenen Ge- haltserhöhungen für den Vorstand der Commerzbank AG, und wie wurde die Bundesregierung über entsprechende Pläne des Aufsichtsrates informiert und beteiligt? Die vom Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegan- genen Beteiligungen an Kreditinstituten dienen der Sta- bilisierung des Finanzmarktes. Die Bundesregierung hat stets betont, dass sie nicht auf das Geschäft stabilisierter Banken Einfluss nimmt. Das Bundesministerium der Fi- nanzen kann daher auch keine Auskünfte und Stellung- nahmen zu unternehmensinternen Entscheidungen dieser Institute, zum Beispiel der Commerzbank AG geben. Auch zu Inhalten der Tätigkeit von Aufsichtsräten kann die Bundesregierung nicht Stellung beziehen. Die durch das Restrukturierungsgesetz neu in das Fi- nanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, FMStFG, einge- fügte Vorschrift des § 10 Abs. 2 b FMStFG zur Begren- zung der Vorstandvergütungen wurde im Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese beinhal- tet auch die Öffnungsklausel, nach der Begrenzung bei mehr als hälftiger Rückführung der Stabilisierungsleis- tungen entfällt. Der Wegfall der Vergütungsbegrenzung war dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich als Anreiz für eine zügige Rückführung der staatlichen Hilfen vorgese- hen. Die Commerzbank AG im Frühjahr 2011 11,52 Mil- liarden Euro der ihr gewährten Rekapitalisierung von 18,2 Milliarden Euro zurückgezahlt. Die Entscheidun- gen des Aufsichtsrats stehen insoweit im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers. Die Gestaltung des Vergütungssystems für Geschäfts- leiter von Unternehmen wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich veröffentlicht, bei der Commerzbank AG im sogenannten Vergütungsbericht, und ist somit für jedermann einsehbar. Die aktuelle Struktur des Vergü- tungssystems für die Mitglieder des Vorstands (auch die regulär vereinbarte Festvergütung von 750 000 Euro) wurde im Geschäftsbericht für das Jahr 2010 im März 2011 veröffentlicht mit dem Hinweis auf die mögliche gesetzliche Kappungsgrenze. Soweit Beschäftigte der Bundesregierung – im Rah- men des rechtlich zulässigen Auskünfte von Gremien- vertretern entgegennehmen, haben sie nach § 395 Ak- tiengesetz Stillschweigen zu bewahren und dürfen keine Auskünfte erteilen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa- che 17/9677, Frage 5): Wird sich die Bundesregierung auf dem EU-Sondergipfel am 23. Mai 2012 für die Einführung einer europaweiten Fi- nanztransaktionsteuer einsetzen, und mit welchen inhaltlichen Vorstellungen geht die Bundesregierung an die Arbeiten der informellen Arbeitsgruppe, die bis Sommer 2012 einen Alter-  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 23.05.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 23.05.2012 Becker, Dirk SPD 23.05.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 23.05.2012 Gabriel, Sigmar SPD 23.05.2012 Glos, Michael CDU/CSU 23.05.2012 Groschek, Michael SPD 23.05.2012 Hagedorn, Bettina SPD 23.05.2012 Henke, Rudolf CDU/CSU 23.05.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 23.05.2012 Lay, Caren Nicole DIE LINKE 23.05.2012 Dr. Lindner, Tobias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.05.2012 Nahles, Andrea SPD 23.05.2012 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.05.2012 Nietan, Dietmar SPD 23.05.2012 Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.05.2012 Rix, Sönke SPD 23.05.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 23.05.2012 Dr. Schwanholz, Martin SPD 23.05.2012 Thönnes, Franz SPD 23.05.2012 Anlagen 21452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) nativansatz zur stufenweisen Einführung der Finanztrans- aktionsteuer erarbeiten soll? Deutschland setzt sich weiterhin auf jeder Ebene für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in der EU-27 ein. Die informelle Arbeitsgruppe wurde auf Initiative Deutschlands eingerichtet. In dieser informellen Arbeits- gruppe wird die Einführung einer Finanztransaktion- steuer mit Zwischenschritten diskutiert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 9): Welcher früheste Stichtag nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkom- men mit der Schweiz kann vor dem derzeit geplanten 1. Januar 2013 als relevanter Stichtag für die Bemessungs- grundlage der Einmalzahlung herangezogen werden, und auf welches Datum fällt der Tag der politischen Einigkeit hin- sichtlich offener Steuerfragen mit der Schweiz? Die relevanten Stichtage sind im deutsch-schweizeri- schen Steuerabkommen in Art. 2 Buchstabe j festgelegt. Für die Bemessungsgrundlage der Einmalzahlung ist grundsätzlich als Stichtag der 31. Dezember 2010 ge- wählt worden, um eine manipulationssichere Bemes- sungsgrundlage sicherzustellen. Die Heranziehung ande- rer Stichtage ist nach dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen nicht möglich. Die politische Einigung findet ihren Ausdruck in der Fassung des deutsch-schweizerischen Steuerabkom- mens, die den gesetzgebenden Körperschaften in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland vorge- legt ist. Dies ist das Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenar- beit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 10): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz durch eine Schenkung von Vermögenswerten vor dem 1. Januar 2013 der Zuwendungsgeber sich der Nachversteuerung entziehen kann und somit im Ergebnis keine Möglichkeit für die deutschen Behörden besteht, entsprechende Vermögenswerte einer Nachversteuerung zu unterwerfen, und nach welchen Rechts- grundlagen definiert sich die Ansässigkeit einer natürlichen Person gemäß Art. 2 Buchstabe h des Schweizer Steuer- abkommens? Gehen die gesamten Vermögenswerte nach dem Stichtag 2 (31. Dezember 2010) im Wege der Schenkung an eine andere Person über und beendet der Schenker die Geschäftsbeziehung zur schweizerischen Zahlstelle, können die Vermögenswerte nach dem deutsch-schwei- zerischen Steuerabkommen nicht nachversteuert werden. Beendet der Schenker hingegen nicht die Geschäftsbe- ziehung zur schweizerischen Zahlstelle, muss er aller- dings den am Stichtag 2 (31. Dezember 2010) vorhande- nen Betrag nachversteuern. Dies ergibt sich aus Art. 7 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Anhang I des deutsch- schweizerischen Steuerabkommens. Sofern keine Nachversteuerung erfolgt, unterliegen die Vermögenswerte weiterhin der deutschen Besteue- rung und der deutschen Strafverfolgung. Sie können im Wege eines erweiterten Auskunftsersuchens nach Art. 32 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens oder im Wege einer Mitteilung im Erbschaftsfall nach Art. 31 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens entdeckt werden. Die Ansässigkeit einer natürlichen Person definiert sich nach Art. 3 des deutsch-schweizerischen Steuer- abkommens. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 11): Wie können nach Art. 7 Abs. 6 des im September 2011 un- terzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens mit der Schweiz Vermögenswerte identifiziert werden, die in- direkt aus der Bundesrepublik Deutschland abgeflossen sind, und wie wird der hinsichtlich dieser Vermögenswerte erho- bene Anteil der Einmalzahlung – bezogen auf den Gesamtbe- trag der Einmalzahlung – rechnerisch ermittelt? Art. 7 Abs. 6 des deutsch-schweizerischen Steuerab- kommens regelt, dass Vermögenswerte, die direkt oder indirekt aus der Bundesrepublik Deutschland in die Schweiz zwischen Stichtag 2 und dem Inkrafttreten flie- ßen, nicht nachversteuert werden können. Die schweize- rischen Zahlstellen haben im Rahmen ihrer Möglich- keiten damit die Pflicht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass in diesen Fällen auch keine Nach- versteuerung stattfindet. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass gleichwohl eine Nachversteue- rung erfolgt ist, ist diese rechtlich wirkungslos. Die gezahlten Beträge gelten dann als Einkommensteuer- vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2013. Im Übrigen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie die geldwäscherechtlichen Vorschriften. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) (Drucksache 17/9677, Frage 16): Für wie belastbar und verlässlich hält die Bundesregierung die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung angesichts der bestehenden Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, ins- besondere für die Jahre 2014 bis 2016? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21453 (A) (C) (D)(B) Die aktuelle Steuerschätzung erfolgte – wie üblich – im Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der als unabhängi- ges Expertengremium im Konsens die Steuereinnahmen für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzpla- nung auf Basis des geltenden Steuerrechts prognosti- ziert. Die Steuerschätzer legten – wie üblich – die aktuelle gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesre- gierung zugrunde, die zuletzt im April im Arbeitskreis „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen“ unter Ein- schluss der Bundesressorts, der Deutschen Bundesbank und des Statistischen Bundesamtes abschließend disku- tiert und verabschiedet wurde. Grundsätzlich handelt es sich bei gesamtwirtschaftlichen Projektionen um Erwar- tungen, die von Annahmen zu nationalen und internatio- nalen Rahmenbedingungen abhängen. Insofern sind alle Projektionen – auch diejenigen anderer nationaler und internationaler Institutionen – naturgemäß mit Unsicher- heiten behaftet. Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, die ak- tuell den Zeitraum 2012 bis 2016 umfasst, ist als sehr vorsichtig einzustufen und trägt insofern bestehenden Risiken Rechnung. Die Erwartungen zum Wirtschafts- wachstum liegen für den gesamten Vorausschätzungs- zeitraum deutlich unter denjenigen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemein- schaftsdiagnose. Während die Bundesregierung für den Zeitraum 2014 bis 2016 eine reale Zunahme des Brutto- inlandsprodukts von 1,5 Prozent pro Jahr erwartet, gehen die Institute von einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Prognosewert aus. Noch mehr liegen die Einschätzungen in nominaler Rechnung auseinander, die für die Steuer- schätzung besonders relevant ist. So erwarten die Insti- tute ein nominales Wirtschaftswachstum von 3,8 Prozent pro Jahr, während die Bundesregierung ein solches von 3,0 Prozent pro Jahr projiziert. Dies macht deutlich, dass in der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Prognosen mehr Chancen einer günstigeren als Risiken einer un- günstigeren Entwicklung bestehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) (Drucksache 17/9677, Frage 17): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Anteilen an Immobilien-Sondervermögen gemäß § 81 des Investment- gesetzes ausgesetzt hat, auch wenn die Bankguthaben und die Erlöse aus dem Anlagevermögen angesichts des – zum Zeit- punkt der Schließung des Fonds – geringen Volumens an Mit- telabflüssen zur Zahlung des Rücknahmepreises ausreichten? Nein, der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Immobilien-Sondervermögen die Rücknahme der Anteile ausgesetzt haben, obwohl sie über ausrei- chend Liquidität verfügt haben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 20): Werden bezüglich der Personen, die an der von den Job- centern durchgeführten freiwilligen Befragung zur Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes aus- drücklich nicht teilnehmen wollen, dennoch Daten, die den je- weiligen Jobcentern bereits bekannt sind – zum Beispiel Staatsangehörigkeit –, an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit übermittelt und, wenn ja, weshalb bzw. nach welcher Rechtsgrundlage, oder sind für Nichtteilnehmer tatsächlich keine Angaben zu übermitteln? Die Erhebung der Merkmale des Migrationshinter- grundes ist getrennt von anderen Daten zu sehen, die in den Verwaltungsverfahren der Jobcenter erhoben wer- den. Das Merkmal Migrationshintergrund ist daten- schutzrechtlich besonders geschützt und wird daher auf freiwilliger Basis erfasst. Im Gegensatz dazu werden alle Daten, die für die Leistungserbringung des Jobcenters erforderlich sind, im Zuge der Fallbearbeitung nach § 51 b Zweites Buch So- zialgesetzbuch, SGB II, von den Mitarbeitern der Job- center bei den betroffenen Personen erhoben. Dazu ge- hört nach der Verordnung zur Erhebung von Daten nach § 51 b SGB II unter anderem auch die Staatsangehörig- keit. Diese Daten, die im Verwaltungsverfahren ohnehin anfallen, werden standardmäßig von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung von Statistiken verarbeitet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 21): Wie hat sich der Abschluss von Altersteilzeitvereinbarun- gen gegenüber dem Stand 1. Januar 2009 seit dem 1. Januar 2010 bis heute entwickelt, und welche Art der Vereinbarun- gen ist gegen Insolvenzen der Arbeitgeber abgesichert? Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, BA, zur Altersteilzeit (Berichtsmonat Dezember 2011, veröffentlicht auf der Homepage der BA) lag die Zahl der Altersteilzeitförderfälle im Januar 2009 bei 95 833. Seitdem ist der Bestand der Altersteilzeitförder- fälle kontinuierlich gesunken und betrug im Januar 2010 noch 92 341 und im Dezember 2011 noch 85 791. Auch der Gesamtbestand aller Altersteilzeitfälle (von der Bun- desagentur für Arbeit geförderte und nicht geförderte Altersteilzeit) ist von 2009 mit 681 362 auf 2010 mit 585 363 gesunken. Aktuellere Daten zum Gesamt- bestand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit liegen wegen der mit den Erhebungen ver- bundenen Wartezeit derzeit nicht vor. Soweit nach den gegen Insolvenz gesicherten Verein- barungen gefragt ist, gilt Folgendes: Der Arbeitgeber ist nach § 8 a Altersteilzeitgesetz bei Vereinbarung von Altersteilzeit im Blockmodell zur geeigneten Insolvenz- 21454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) sicherung von Wertguthaben verpflichtet. Es muss ein geeigneter, das heißt insolvenzfester Sicherungsweg ver- einbart werden. Um eine flexible und im Einzelfall passende Siche- rung des Wertguthabens zu ermöglichen, steht es den Vertragsparteien frei, welche Art der Insolvenzsicherung sie wählen. Das Gesetz schließt jedoch bilanzielle Rück- stellungen und konzerninterne Einstandvereinbarungen als ungeeignete Sicherungsmaßnahmen aus. In der Praxis gelten als geeignete Insolvenzsicherungsmodelle beispielsweise treuhänderisch geführte Anlagemodelle, schuldrechtliche Verpfändungs- oder Bürgschafts- sowie Versicherungsmodelle. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 22): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tarif- lichen Grundlagen der seit dem 1. Januar 2010 abgeschlosse- nen Altersteilzeitvereinbarungen, und wie gliedern diese sich auf in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst? Im Tarifregister beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind derzeit rund 1 550 Altersteilzeittarif- verträge registriert. Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, BA, zur Altersteilzeit (Berichtsmonat Dezember 2011, veröffentlicht auf der Homepage der BA) kann eine Unterscheidung nur nach Wirtschaftsabteilungen (WZ 2008) und für die von der BA geförderten Fälle vorgenommen werden. Der Bestand an Altersteilzeitför- derfällen betrug im Dezember 2011 danach insgesamt 85 791 Personen; davon entfielen auf die Wirtschafts- abteilung 84 (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen) 12 457 Personen. Die genaue Ab- grenzung der Wirtschaftsabteilung kann der entspre- chenden Veröffentlichung des Statistischen Bundesam- tes zur Klassifikation der Wirtschaftszweige entnommen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/9677, Frage 23): Sieht die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen durch das Insolvenzverfahren der Firma Schlecker die Not- wendigkeit, die gegenwärtigen Anforderungen an die Insol- venzsicherungspflicht für die in der Aktivphase erworbenen Wertguthaben nach § 8 a des Altersteilzeitgesetzes, die dazu führen, dass in der Freistellungsphase nur 50 Prozent des Ent- gelts insolvenzgesichert sind, nicht aber auch die Aufsto- ckungsbeträge zu ändern, und wie bewertet die Bundesregie- rung die Situation, dass das sozialversicherungsrechtliche Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet, wenn keine Aufsto- ckungsbeträge oder zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge durch den Insolvenzverwalter gezahlt werden, sodass ein „Störfall“ vorliegt (vergleiche das Rundschreiben von GKV- Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit vom 2. November 2010)? Die Insolvenzsicherungspflicht umfasst das bereits in der Arbeitsphase durch die Vorarbeit erarbeitete Wertgutha- ben. Ansprüche auf zukünftig zu zahlende Aufstockungs- beträge sind nicht erfasst, da die Insolvenzsicherung primär der Absicherung des erarbeiteten Wertguthabens und der Beitragsschuld dient. Es steht den Tarifvertragsparteien jedoch frei, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Tarifvertrag weitergehende Rechte einzuräumen. Weitergehende Rechte können auch auf betrieblicher Ebene durch Betriebsvereinbarung zwischen dem Ar- beitgeber und dem Betriebsrat oder auf einzelvertragli- cher Ebene direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer vereinbart werden. Die Insolvenzsicherung ist auch für den Fall, dass im Blockmodell der Altersteilzeit der geschilderte Störfall eintritt, in § 8 a Altersteilzeitgesetz eingeführt worden. Auch im Störfall ist sichergestellt, dass den Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern das in der Arbeitsphase der Altersteilzeit erarbeitete Wertguthaben erhalten bleibt und keine Beitragsschuld gegenüber den Sozial- versicherungsträgern entsteht. In ihrem gemeinsamen Rundschreiben haben GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit dies klargestellt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/9677, Frage 24): Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung anläss- lich der Ressortabstimmung über den vom Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referententwurf ei- nes Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung gelangt, und plant die Bundesregierung, Ideen aus dem von einer Arbeitsgruppe der CSU entwickelten Alternativkonzept, das die „Zuschussrente“ verwirft, da es „als Einstieg in den Ausstieg aus der leistungsbezogenen Rente abzulehnen“ sei (Zitat nach Passauer Neue Presse vom 11. Mai 2011), und stattdessen Zeiten der Kindererziehung und Pflege besser bewerten möchte, in eine Umsetzung einzu- beziehen? Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung der sich aus der Abstimmung ergebenden Anregungen und Vorschläge werden in den Regierungsentwurf ein- fließen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 26 und 27): Wie bewertet die Bundesregierung die deutlichen Hin- weise – zum Beispiel gibt es eine Schätzung, derzufolge im Jahr 2008 in Deutschland an den Kirrstellen insgesamt circa 125 000 Tonnen Mais bzw. 12,5 Kilogramm Mais pro Kilo- gramm dort erlegtem Wildbret ausgebracht wurden, massive Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21455 (A) (C) (D)(B) Beschwerden von Schäfereien über Schwarzwildschäden auf Grünland infolge von durch Kirrungen angelocktes Schwarz- wild, regelmäßige Berichte über große Mengen an Mais, die an Kirrstellen in Tonnen gelagert werden –, dass die Kirrung in einem so großen Maße zu regelmäßiger Wildtierfütterung genutzt bzw. missbraucht wird, dass die bei den Kirrmaßnah- men insgesamt ausgebrachten Energiemengen erheblich zu den stetig steigenden Populationsdichten beim Schwarzwild und damit zu den steigenden Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft beitragen, und welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung dagegen zu ergreifen? Welche jagdrechtlichen Schlussfolgerungen sind aus dem hohen Ausmaß an zur Wildtierfütterung missbrauchter Kir- rung aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret die Forderung nach einer Beschränkung von Kirr- maßnahmen in Bezug auf Häufigkeit, Menge, Art des Futter- mittels und Art der Kirreinrichtungen, wie es zum Beispiel die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen umgesetzt haben, die Forderung nach effizienter Kontrolle und Sanktio- nierung von Zuwiderhandlungen sowie nach einem Kirrver- bot für den Fall, dass sich erweist, dass diese Beschränkungen aufgrund kaum möglicher effektiver Kontrollen nicht die nö- tige Wirkung erzielen? Zu Frage 26: Der Bundesregierung sind Schätzungen bekannt, dass große Mengen Mais zu Kirrzwecken in Jagdbezirken ausgebracht werden. Abgesicherte Zahlen liegen ihr al- lerdings nicht vor. Die stark gestiegenen Schwarzwildbestände können jedoch nicht ohne Weiteres auf die Kirrungen zurückge- führt werden. Gestiegener Anbau von Mais und anderen Energiepflanzen, regelmäßigere Masten bei Buche und Eiche sowie durch mildere Winter geringere Sterblich- keit bei Frischlingen, aber auch frühere Geschlechtsreife bei Überläuferbachen sind wesentliche Faktoren, die zu einer Zunahme der Schwarzwildbestände führen. Eine erfolgreiche Senkung der Schwarzwildbestände ist nur möglich, wenn Grundbesitzer, Landbewirtschaf- ter und Jagdausübungsberechtigte Lösungen absprechen und miteinander umsetzen. Die Bundesregierung fördert daher den Dialog zwi- schen Grundeigentümern, Landbewirtschaftern und Jagdausübungsberechtigten und ermuntert diese zu ge- meinsamen Aktionen. Dem diente unter anderem ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördertes Modellvorhaben zur Bejagung von Schwarzwild in großen Maisschlägen, das gemeinsam vom Deutschen Bauernverband, Deutschen Jagdschutzverband und dem Bundesverband der Jagd- genossenschaften und Eigenjagdbesitzer durchgeführt wurde. Die Ergebnisse des Modellvorhabens sind in ei- nem Leitfaden für Landwirte und Jäger veröffentlicht worden. Zu Frage 27: Die für diese Fragen zuständigen Bundesländer haben durchweg Regelungen zu Fütterung und Kirrung von Wild erlassen und es obliegt ihnen auch, ihre Vorgaben in Bezug auf das Ausbringen von Mais zu Kirrzwecken zu evaluieren. Ihnen obliegen gleichermaßen die Kon- trolle und gegebenenfalls die Sanktionierung von Verstö- ßen gegen diese Regelungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 28 und 29): Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Mög- lichkeiten für die Verhängung nationaler Anbauverbote für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen durch die Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union bei – auch im Hinblick auf das deutsche Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Mais MON810 –, und inwieweit wird sich die Bundesregierung für entsprechende Vorschläge von Kommission oder Ratspräsi- dentschaft einsetzen? Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die in der Entschließung des Europaparlaments vom 6. Juli 2011 festgehaltenen Vorschläge zum Vorschlag der Kommission bezüglich nationaler Anbauverbote für gentech- nisch veränderte Pflanzen – einschließlich der aus Sicht des Europäischen Parlaments notwendigen Verbesserungen der Zulassungsverfahren – in den abschließenden Ratsverhand- lungen auch umgesetzt werden? Zu Frage 28: Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verord- nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, wirft ebenso wie der Kompromissvor- schlag der dänischen EU-Präsidentschaft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt und die Regeln der WTO. Zudem stellt er einen Rückschritt in Richtung Renationalisierung dar. Die Bundesregie- rung lehnt daher den Vorschlag ab. Zu Frage 29: Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit. Den An- bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen und damit auch die hierzu gefasste Entschließung des Europäischen Parlament ab, Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 30): Wie ist die Familienbetreuungsorganisation für die Be- treuung der Familien von Soldatinnen und Soldaten im Aus- landseinsatz personell ausgestattet, und wie ist das Verhältnis von hauptamtlichem Personal, dessen Schwerpunkt die Fami- lienbetreuung darstellt, zur Anzahl der betreuten Familien? Unter fachlicher Führung des Leit-Familienbetreu- ungszentrums beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr sind 31 Familienbetreuungszentren so dis- loziert, dass die Angehörigen der Soldatinnen und Soldaten innerhalb einer Stunde Fahrzeit zu einem Fami- lienbetreuungszentrum gelangen können. Ein Familien- betreuungszentrum verfügt als hauptamtliches Personal 21456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) über fünf Dienstposten, das Kontinuität, Qualität und Professionalität der Betreuungsarbeit gewährleistet. Die Familienbetreuungszentren werden durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützt. Die hauptamtliche Familienbetreuungsorganisation mit ihren Familienbetreuungszentren wird durch die zeitlich befristete Einrichtung von Familienbetreuungs- stellen ergänzt und verdichtet. Diese werden durch die kontingentstellenden Truppenteile in den Standorten mit nebenamtlichem Personal für die Dauer des Einsatzes aufgestellt und fachlich einem Familienbetreuungszen- trum zugeordnet. Da die Familienbetreuungsorganisation dem Regio- nalprinzip folgt, ist das Verhältnis von hauptamtlichem Personal und der Anzahl der zu betreuenden Familienan- gehörigen maßgeblich vom Wohnort der Familien be- stimmt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 31): Geht die zur kindergerechten Vermittlung der Tätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz entwickelte Figur „Karl, der Bärenreporter“ auf die Rolle von Soldatinnen im Einsatz ein, und inwiefern ist es nach Ansicht des Bundes- ministeriums der Verteidigung notwendig, dass auch Soldatin- nen ihren Kindern ihre Tätigkeit im Einsatzland mithilfe der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel vermitteln können? Die Kinderbücher „Karl, der Bärenreporter, geht in den Einsatz“ sowie „Karl, der Bärenreporter, bei der Ma- rine“ wurden entwickelt, um auf kindgerechte Weise Fragen des Auslandseinsatzes zu transportieren sowie Kinder und Eltern zu dieser Thematik ins Gespräch zu bringen. Sie stehen sowohl Soldatinnen als auch Solda- ten als Hilfsmittel zur Verfügung, ihren Kindern ihre Tä- tigkeit im Einsatz zu vermitteln. Ziel ist es, auch den Kleinsten eine Vorstellung von der Arbeitswelt ihrer Mütter und Väter zu geben. Die Kinderbücher wurden unter Mitwirkung weiblicher Psychologen erstellt. Die Tätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz unterscheiden sich verwendungsbezo- gen grundsätzlich nicht voneinander. Die Kinderbücher gehen daher auf unterschiedliche Verwendungen und Lebensumstände im Einsatz ein, jedoch nicht auf ge- schlechterspezifische Aspekte. Es wird dafür Sorge getragen werden, dass bei nächster Gelegenheit der wichtige Beitrag von Soldatinnen in solchen Medien auch deutlicher einbezogen wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 32): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die vom bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, in einem Schreiben vom 15. Mai 2012 zur „Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für Kommunen“ angekündigten Erleichterungen in der Frage von militärischen Tiefflügen und die in diesem Zusammenhang geplante Anpassung der Nachttiefflugsysteme, wodurch eine Anhebung der Höhe von Bauwerken bis zu einer Höhe von 213 Metern über Grund – vorbehaltlich sonstiger militärischer Belange – ermöglicht wird, rechtskräftig werden und ob sich diese nur auf Bayern oder auf das ganze Bundesgebiet bezie- hen? Wo immer möglich unterstützt die Bundeswehr die Förderung regenerativer Energien und sucht nach Kom- promissen, um die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen zu erleichtern. Diese Unterstüt- zung hat sich jedoch am verfassungsmäßigen Auftrag der Streitkräfte zu orientieren. Sie darf nicht dazu führen, dass die Streitkräfte im Einsatz und in der Aus- bildung übermäßig eingeschränkt werden. Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde auch das Nachttiefflugsystem in Deutschland untersucht. In einem ersten Schritt konnte die Bundeswehr im bestehenden Nachttiefflugsystem bereits zahlreiche Streckenabschnitte identifizieren, un- ter denen Bauhöhen von Windenergieanlagen bis zu ei- ner maximalen Höhe von 213 Metern über Grund zuläs- sig sind. Eine dementsprechende Information erfolgte bundeswehrintern an die zuständigen Verwaltungen und über die Bund-Länder-Initiative an die Bundesländer. Auf Grund der Standortentscheidungen und der künf- tigen Luftfahrzeugflotten- und Fähigkeitsentwicklungen konnte nunmehr eine bedarfsabhängige Anhebung der Untergrenze des Nachttiefflugsystems um rund 100 Me- ter ermöglicht werden. Diese Anhebung ist ohne signifi- kante Einschränkungen für die militärische Aufgaben- wahrnehmung mit sofortiger Wirkung gültig. Mit der Entscheidung der Anhebung der Untergrenze des Nachttiefflugsystems leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Windenergie. Damit entfallen bundesweit nahezu sämtliche Bauhöhen- beschränkungen für Windenergieanlagen aufgrund des Nachttiefflugsystems. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/9677, Fragen 33 und 34): Ist es im Rahmen der Regelungen des Bundesfreiwilligen- dienstes von der Bundesregierung beabsichtigt, dass Wohl- fahrtsverbände in ihrer Funktion als Zentralstellen gegenüber den ihnen zugewiesenen Einsatzstellen Verwaltungsgebühren für die Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst verlangen, welche zwischen den Verbänden variieren, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass die Zentral- stellen auf dieser Grundlage zusätzliche Einkünfte erwirt- schaften? Wie beurteilt die Bundesregierung die damit einher- gehende Gefahr einer Zweiklassengesellschaft im Bundesfrei- willigendienst zwischen Vereinen und Verbänden, welche die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21457 (A) (C) (D)(B) Bearbeitungsgebühren für die Beschäftigung von Dienst- leistenden aufbringen können, und solchen, die die notwen- dige Finanzkraft nicht besitzen, und wie beabsichtigt die Bun- desregierung hier gleichwertige Ausgangsbedingungen für alle Vereine und Verbände zu schaffen? Zu Frage 33: Der Bundesfreiwilligendienst bietet den Einsatzstel- len einen großen Handlungsspielraum. Nach § 6 Abs. 5 BFDG haben die Einsatzstellen des- halb auch die Möglichkeit der Aufgabenübertragung. So wird keine Einsatzstelle einer Zentralstelle „zugewie- sen“, wie es in der Frage heißt, sondern jede Einsatz- stelle ordnet sich nach eigenem Ermessen von sich aus einer Zentralstelle zu. Wenn eine Einsatzstelle von der Möglichkeit Gebrauch macht, Aufgaben zu übertragen und zum Beispiel eine Zentralstelle mit der Erfüllung ei- gener Aufgaben, die sie nicht selbst erledigen möchte, beauftragt, so ist es durchaus angemessen und allgemein üblich, dass dafür eine Gebühr zu zahlen ist. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich dabei um eine innerverbandliche Angelegenheit, in die sie sich – auch mit Blick auf die von den Verbänden immer wie- der und vehement eingeforderte Unabhängigkeit der Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft – nicht einmischt und auch nicht einmischen will. Zu Frage 34: Da die Einsatzstellen diese Aufgaben selbst erledigen können, besteht für diejenigen Einsatzstellen, die dafür keine Gebühren bezahlen wollen oder können, die Mög- lichkeit der Kostensteuerung, indem sie die Aufgabe selbst übernehmen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die jahrzehntelange – und im Übrigen nie kritisierte – Praxis im FSJ, wonach Zentralstellen sich von den Trägern im Rahmen des Förderverfahrens Verwaltungskosten per Umlage erstatten lassen und diese je nach Zentralstelle unterschiedlich hoch sind. Die Erfahrung aus dem FSJ zeigt, dass dieses Vor- gehen die Vielfalt von Trägern und Einsatzstellen nicht behindert. Vielmehr wird das FSJ in der Praxis gestärkt, da über den Zentralstellenverbund beispielsweise ein Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Trägern und Einsatzstellen erfolgen kann. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 35): Auf welche Zahlen beruft sich die Bundesregierung mit ihrer Aussage, „es fehlen noch 130 000 Krippenplätze“ (ver- gleiche Die Welt vom 16. Mai 2012), um das Ausbauziel von 750 000 Plätzen bis August 2013 zu erreichen, wo doch die aktuellste Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Kindern und tä- tigen Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geför- derter Kindertagespflege vom Statistischen Bundesamt vom November 2011 mit dem Stichtag 1. März 2011 stammt, und wie viele unter Dreijährige werden nach Erkenntnis der Bun- desregierung derzeit in Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut (bitte aufgelistet nach Ländern)? Im März 2011 befanden sich nach der amtlichen Sta- tistik 517 000 Kinder unter drei Jahren bundesweit in Tagesbetreuung. Die Anzahl der im vergangenen Jahr nach dieser Statistik geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder in den ersten drei Lebensjahren werden erst mit der neuen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statisti- schen Bundesamts im Herbst 2012 vorliegen. Nach einer Abfrage bei den Ländern, ergibt sich, dass nach Aussa- gen der Länder und entsprechend ihrer eigenen Erhe- bungsmethoden in diesem Zeitraum rund 100 000 Plätze geschaffen wurden. Berücksichtigt man diese Entwicklung des letzten Jahres, ergibt sich bis zu den 750 000 Plätzen noch eine Differenz von rund 130 000. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 36): Wie viele Finanzmittel plant die Bundesregierung für die Realisierung des angekündigten Zehn-Punkte-Programms für den Kitaausbau, zusätzlich zu dem Sondervermögen „Kinder- betreuungsausbau“ und der Umverteilung der Umsatzsteuer- punkte, für die kommenden Jahre als Ausgaben in den Bun- deshaushalt einzustellen? Bundesministerin Schröder erarbeitet derzeit ein Zehn-Punkte-Programm um den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder in den ersten drei Le- bensjahren zu befördern. In diesem Kontext finden der- zeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt. Weitere Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 37): Wie viele Anträge auf Anerkennung als Conterganopfer sowie auch auf Neubewertung der Schadenseingruppierung sind seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes bei der Stiftung eingegangen, und wie viele wurden positiv oder negativ entschieden? Neuanträge seit 1. Juli 2009: Anzahl Anträge: 564 Entscheidungen: 386 Positiv: 61 Negativ: 322 Rücknahmen: 3 21458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Anträge auf Neubewertung der Schadenseingruppie- rung seit 1. Juli 2009: Anzahl: 362 Entscheidungen: 229 Positiv: 143 Negativ: 85 Rücknahme: 1 Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 38): Was hat die Bundesregierung – auch mit Blick auf das Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für Ge- sundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, vom 15. Mai 2008 an die Spitzenverbände der Krankenkassen – in den letzten zwei Jah- ren unternommen, um die medizinische Versorgung der Con- tergangeschädigten inklusive der Bereitstellung und Kosten- übernahme von Hilfs- und Heilmitteln spürbar zu verbessern? Die Bundesregierung nimmt die medizinische Versor- gungssituation von contergangeschädigten Menschen sehr ernst. Entsprechend des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 2009 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemes- sene und zukunftsorientierte Unterstützung der Conter- gangeschädigten sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache 16/11223) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Assistenz/Mobilität zu be- seitigen und dabei die besonderen Belange von Conter- gangeschädigten in die Entscheidungen mit einfließen zu lassen. Mit dem von Ihnen genannten Schreiben vom 15. Mai 2008 hat der damalige Staatssekretär im Bundesministe- rium für Gesundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, Defizite bei der Rechtsanwendung im Bezug auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angesprochen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat seinerzeit die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztli- che Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bun- desvereinigung, den Gemeinsamen Bundesausschuss so- wie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu gemeinsamen Fachgesprächen eingeladen, um die Problemlage fach- lich aufzubereiten und nach Lösungen zu suchen, wie die Versorgung der Betroffenen verbessert werden kann. In den Gesprächen haben sich die Beteiligten seinerzeit auf konkrete Hinweise zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt. Danach muss unter Ausnutzung der gegebe- nen rechtlichen Möglichkeiten insbesondere auch den unterschiedlichen medizinischen Bedarfen der Conter- gangeschädigten Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere für die Versorgung mit Heil- und Hilfsmit- teln, die Übernahme von Fahrtkosten sowie die notwen- digen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Um die Versorgungssituation der Betroffenen zu verbessern, sind die Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbe- stände auszuschöpfen und Genehmigungen – so weit möglich – zügig und unbürokratisch zu erteilen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit dem Schreiben vom 15. Mai 2008 beigefügten Hinweise zur Verordnung und Bewilligung von bedarfsgerechten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von den Krankenkassen bei der Erfüllung ihres Versorgungs- auftrages beachtet werden. Auch in den letzten zwei Jahren hat die Bundesregie- rung konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, die contergangeschädigten Menschen zugutekommen. Dies betrifft insbesondere das GKV-Versorgungstrukturge- setz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. So weit in der Frage konkret die Heilmittelversorgung angespro- chen wird: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde Versicherten, die langfristig Heilmittel benötigen, die Möglichkeit eingeräumt, sich die erforderlichen Heilmit- tel für einen geeigneten Zeitraum von ihrer Kranken- kasse genehmigen zu lassen. Mit der gesetzlichen Neuregelung wurde eine vom Gemeinsamen Bundesaus- schuss in der Heilmittel-Richtlinie getroffene Regelung aufgegriffen und weiterentwickelt. Insbesondere unter- liegen die entsprechenden Verordnungen nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention ist für die Belange contergangeschädigter Men- schen von großer Bedeutung. In Deutschland wird die UN-Behindertenrechtskonvention durch den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung vom 15. Juni 2011 umgesetzt. Darin ist beispielsweise vorgesehen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Pro- gramm „Barrierefreie Arztpraxen“ initiiert mit dem Ziel, die Anzahl barrierefreier Praxen in den nächsten zehn Jahren zu erhöhen. Auch das geplante Patientenrechtegesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, wird contergange- schädigten Menschen zugutekommen. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung soll das Gesetz die Rechtspositionen der Versicherten stärken. Geplant ist beispielsweise, dass die Versicherten sich bei nicht rechtzeitiger Entscheidung ihrer Krankenkasse Leistun- gen selbst beschaffen können. Um die gesetzliche Krankenversicherung für die Pro- blematik der Versorgung contergangeschädigter Men- schen zu sensibilisieren, hat sich der Vorstand der Con- terganstiftung mit einem Schreiben vom 24. Januar 2012 an die Vorstände der Krankenkassenverbände und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt. Darüber hinaus fand am 16. Mai 2012 ein Gespräch zwischen dem Vorstand der Conterganstiftung und dem Staats- sekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Thomas Ilka, statt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21459 (A) (C) (D)(B) Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 39 und 40): Bis wann und nach welchen Kriterien werden voraussicht- lich die Pilotstrecken für die Leistungs- und Finanzierungs- vereinbarung, LuFV, Straße bzw. die entsprechende Alterna- tive (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 89, Plenarprotokoll 17/177, Anlage 59) be- nannt? Wie wird sichergestellt, dass die Kriterien im Rahmen die- ser Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vergleichbar und überprüfbar sind? Mögliche Dokumentationskriterien und Zielvereinba- rungen befinden sich erst in der Entwicklung. Alle Bundesländer haben Vorschläge für Pilotstrecken gemeldet, an denen Vorschläge für die Dokumentation von Erhaltungsmaßnahmen sowie für mögliche Zielver- einbarungen erarbeitet werden sollen. Am 9. Mai 2012 wurden in einer ersten Dienstbesprechung mit Vertretern der Länder die Thematik auf Arbeitsebene erörtert. Es wurde vereinbart, dass bis Ende Mai vonseiten des Bun- desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Katalog mit Vorschlägen bzw. Kriterien für eine ein- heitliche Darstellung der Erhaltungsmaßnahmen an den Pilotstrecken den Auftragsverwaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auf Basis dieses Katalogs werden die Länder mit der Dokumentation ihrer Pilotstrecken beginnen bzw. ihre Streckenauswahl überprüfen und gegebenenfalls geeig- netere Projekte auswählen. Bis spätestens Sommer 2012 werden alle Pilotstrecken dann endgültig benannt sein. Die Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit herzustel- len und abzusichern ist ein wesentliches Ziel der Ent- wicklung und Erprobung geeigneter Kriterien anhand der Pilotstrecken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9677, Frage 44): Trifft es zu, dass es durch die geplante Vergabe einer drit- ten Lizenz für die Bodendienste am neuen Flughafen Berlin Brandenburg, wie die Gewerkschaft Verdi befürchtet, zu einer Unterbietung der mit den bisherigen beiden Betreibern tarif- vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen und Löhne kom- men kann, und ist es das Ziel der Bundesregierung, als An- teilseigner der Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin Brandenburg eine solche Ausschreibung zum Lohndumping zu verhindern (bitte begründen)? Für den ausgebauten Verkehrsflughafen BER ist eine dritte Lizenz für die Bodenabfertigungsdienste geplant und wird inzwischen vorbereitet. Bei der Größe, dem Verkehrsaufkommen und der Flä- che des Flughafens erscheint diese Anzahl gerechtfer- tigt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9677, Frage 45): Trifft es zu, dass die Verhandlungen zur Neuordnung der Bodendienste an europäischen Flughäfen durch die Europäi- sche Union zu einer völligen Liberalisierung der Bodendienst- leistungen und damit zu einem Verfall von Löhnen und Ar- beitsbedingungen führen, wie von der Gewerkschaft Verdi befürchtet, unter anderem durch die Vorgabe, mehrere Dienstleis- tungsunternehmen konkurrieren zu lassen, und die Möglichkeit zur Unterauftragsvergabe und der rechtlichen Ausgliederung der Bodenverkehrsdienste aus den Flughafengesellschaften, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieses zu verhindern (bitte begründen)? Die EU-Kommission sieht in ihrem derzeitigen Vor- schlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rats über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen in der Union und zur Aufhebung der Richtli- nie 96/67/EG eine weitere Liberalisierung des Sektors Bodenabfertigungsdienste vor. Für die Selbstabfertigung durch die Fluggesellschaften ist eine völlige Markt- öffnung vorgesehen. Auf Flughäfen, die bestimmte Pas- sagier-/Frachtmengen (5 Millionen Passagiere oder 100 000 Tonnen Fracht jährlich) überschreiten, müssen statt bisher zwei nun drei Dienstleister zugelassen wer- den (Drittabfertigung). Eine einmalige Unterauftragsver- gabe soll Drittanbietern erlaubt, für Flughäfen jedoch nicht zulässig sein. Weiter sieht der EU-Verordnungsvor- schlag für die Bodenabfertigungsdienste der Flughäfen eine rechtliche Trennung von den Flughafengesellschaf- ten vor. Die Bundesregierung ist bestrebt, dass die Qualität der Dienstleistungen im Hinblick auf die Sicherheits- anforderungen an Flughäfen gewährleistet bleibt. Auch müssen die Belange der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick behalten werden. Im EU-Verkehrsministerrat hat sich jedoch gezeigt, dass eine vollständige Ablehnung des Vorschlags keine durchgreifende Erfolgsaussicht hatte, da es kaum Unter- stützung von anderen Mitgliedstaaten hierzu gab. Deutschland hat sich im EU-Verkehrsministerrat enthal- ten. Der Vorschlag der EU-Kommission wird derzeit wei- ter im Europäischen Parlament behandelt. Danach wer- den die Vorstellungen erneut einer ausführlichen Bewer- tung im Hinblick auf die Folgen unterworfen. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 48): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den aktuellen Preisverfall bei den Emissionszertifikaten zu stop- pen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusam- menhang die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats zur Einführung einer Steuer auf CO2-Emissionen? 21460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Der europäische Kohlenstoffmarkt ist zurzeit auf- grund verschiedener Entwicklungen durch ein deutliches Nachlassen der Preise gekennzeichnet. Trotz dieses Preisabfalls ist gewährleistet, dass der Emissionshandel bis 2020 das festgelegte Emissionsminderungsziel er- reicht. Die Funktionsfähigkeit des Emissionshandelssys- tems ist insofern nicht gefährdet. Derzeit wird in verschiedenen Zusammenhängen über die Weiterent- wicklung der EU-Klimaschutzpolitik diskutiert. Dabei stehen auch Fragen im Zusammenhang mit dem derzeiti- gen Preissignal für CO2-Zertifikate und der Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaziele der EU auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung prüft derzeit ver- schiedene Optionen zur Weiterentwicklung der EU-Kli- maschutzpolitik. Die Meinungsbildung hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministe- rium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, beleuchtet in seinem Gutachten zum Thema „Wege zu einer wirksa- men Klimapolitik“ die aktuelle Diskussion zur Klima- politik und beschäftigt sich vor allem mit den Instrumen- ten zur Bewältigung des globalen Klimawandels. Der Beirat schlägt vor, auf internationaler Ebene von der Mengensteuerung abzugehen (Kioto-System) und statt- dessen den Fokus der Verhandlungen auf eine internatio- nal einheitliche Mindeststeuer auf CO2-Emissionen zu richten. Damit würden die Verteilungsfragen, die bislang eine Einigung auf internationaler Ebene erschweren, nach Auffassung des Beirats an Bedeutung verlieren. Die Bundesregierung steht diesem Vorschlag ableh- nend gegenüber. Das gilt insbesondere dann, wenn eine solche Steuer mit einer Importabgabe verbunden würde. Damit wäre das Risiko eines verstärkten Protektionis- mus verbunden, zum Schaden des internationalen Han- dels und des Wachstums der Weltwirtschaft. Darüber hinaus betrachtet die Bundesregierung den Emissions- handel als das vorrangige Klimaschutzinstrument. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 49): Wie lauten die bislang geplanten wesentlichen Merkmale des in der Antwort auf meine schriftliche Frage 115 auf Bun- destagsdrucksache 17/9615 genannten, zur Unterstützung der Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission initiierten For- schungsvorhabens – bitte insbesondere mit Vorhabensbe- schreibung und zu untersuchenden Fragestellungen im Wort- laut, Finanzvolumen und Laufzeit –, und wer soll nach bisheriger Planung daran beteiligt sein (bitte jeweils mit Er- läuterung der konkreten Rolle)? Der Reaktorunfall von Fukushima hat zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht. Er ist mit dem Unfall von Tschernobyl, an dem sich die Notfallschutzplanungen bisher orientiert haben, nicht vergleichbar. Dies macht eine Überprüfung des gesamten deutschen Regelwerks für den Notfallschutz erforderlich. Das Forschungsvorhaben dient der fachlichen Unter- stützung der Notfallschutzplanung bei der Aufarbeitung der Erfahrungsrückflüsse aus dem Reaktorunfall in Fu- kushima, auch durch die Auswertung internationaler Entwicklungen im Notfallschutz und der dort eingesetz- ten Hilfsmittel. Insbesondere sollen Einzelfragen beant- wortet, spezielle Aspekte des Notfallschutzes untersucht und Beratungen der Strahlenschutzkommission unter- stützt werden. Die im Rahmen dieses Vorhabens zusammenzutra- genden und aufzubereitenden Erkenntnisse sowie die zu erstellenden Unterlagen dienen der Aktualisierung und somit der Verbesserung des Konzeptes zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland auf der Basis der vertieften Analyse des Verlaufs und der Folgen des Fukushima-Er- eignisses. Es ist beabsichtigt, das Vorhaben in Kürze zu verge- ben. Das Vorhaben ist in sechs Arbeitspakete untergliedert. Dabei geht es um: – die Zusammenstellung des aktuellen Stands von Wis- senschaft und Technik auf dem Gebiet des radiologi- schen Notfallschutzes, – Grundsatzfragen, – Schnittstellen zwischen anlagenexternem und anla- geninternem Notfallschutz, – die Rahmenempfehlungen für den Katastrophen- schutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, – Methoden der Quelltermentwicklung und – Fragen der Kommunikation und Information. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 50): Wie beziffert sich der deutsche finanzielle Anteil – bitte genauen Betrag in Euro – an den insgesamt 2,56 Milliarden Euro für das „Rahmenprogramm der Europäischen Atomge- meinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013)“, und aus welchen Quellen – Haushaltstiteln oder Ähnlichem – kommen diese Mittel? Das „Rahmenprogramm der Europäischen Atomge- meinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnah- men im Nuklearbereich (2012-2013)“ ist aufgrund ge- meinschaftsrechtlicher Verpflichtungen integraler Teil des allgemeinen EU-Haushalts (Rubrik 1 a, Titel 08). Der Anteil der Bundesrepublik am EU-Haushalt beträgt rund 20 Prozent. Der EU-Haushalt wird gemäß Art. 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus den von den Mitgliedstaaten abzuführenden Eigen- mitteln (nach geltendem Recht: Zölle und Agrar- abgaben, Mehrwertsteuereigenmittel, BNE-Eigenmittel) finanziert. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21461 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 51 und 52): Wie plant die Bundesregierung die angebliche Einigung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit, Dr. Norbert Röttgen, und des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, in Deutsch- land, bis zur Vorlage des bereits im Herbst 2011 vom Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen Gutachtens zu den Umweltauswirkun- gen der Fracking-Technologie, keine Bohrungen nach Schie- fergas unter Einsatz der Fracking-Technologie zuzulassen (siehe Der Spiegel vom 7. Mai 2012), konkret rechtlich umzu- setzen, und wird die betroffene Regelung auch für Bohrungen nach Kohleflözgas gelten? Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung bezüglich der Einrichtung von Kapazitätsmechanismen, nach- dem das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie in Auftrag gegebene Gutachten des Energiewirtschaftli- chen Instituts an der Universität zu Köln vorgelegt wurde, und wie sieht der weitere Zeitplan diesbezüglich aus? Zu Frage 51: Die Bundesregierung wird einen gesetzlichen Ände- rungsbedarf für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstät- ten, insbesondere Schiefergas und Kohleflözgas, vor dem Hintergrund der von ihr in Auftrag gegebenen Stu- dien prüfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Ende 2010 die Bundesanstalt für Geo- wissenschaften und Rohstoffe mit einem Forschungspro- jekt zur Erfassung und Bewertung des Potenzials von Kohlenwasserstoffen aus nichtkonventionellen Lager- stätten in Deutschland beauftragt. Erste Ergebnisse wer- den in Kürze vorgelegt werden. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Studie über Umweltauswirkungen bei Fracking ausgeschrieben. Erste Ergebnisse werden im Juni 2012 erwartet. Im Übrigen sind nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für die Genehmigung oder Ablehnung von bergrechtlichen Erlaubnisanträgen die Länder ausschließlich zuständig. Insofern stellen sich die Fragen nach der Genehmigung oder Ablehnung von sogenannten Fracking-Anträgen nicht. Zu Frage 52: Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der ver- gangenen Sitzung des Kraftwerksforums am 20. April 2012 einen Dialog über die Zukunft unseres Strom- markts begonnen. Das Energiewirtschaftliche Institut der Universität zu Köln, EWI, hat dort ein Gutachten zum Strommarktdesign vorgestellt. Alle im Kraftwerksforum vertretenen Länder und Verbände sind aufgefordert, bis zum August diesen Jahres zu diesem Thema im All- gemeinen und zu den Modellen, die das EWI-Gutachten diskutiert, im Einzelnen Stellung zu beziehen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird auf Grundlage auch dieser Stellungnahmen einen zusammenfassenden Be- richt erstellen, der auf dem kommenden Kraftwerks- forum im Herbst vorgestellt und diskutiert werden soll. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 54): Wann beabsichtigt die Bundesregierung von der Ermäch- tigung nach § 49 Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes, durch Rechtsverordnung Anforderungen an die technische und betriebliche Flexibilität neuer Anlagen zur Erzeugung von Energie zu treffen, Gebrauch zu machen? Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, in- wiefern und inwieweit von der Ermächtigung nach § 49 Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch gemacht werden soll. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 55): Plant oder führt die Bundesregierung Gespräche mit dem niederländischen Finanzministerium in seiner Eigenschaft als Eigentümer der TenneT TSO GmbH, um für eine adäquate und den gesetzlichen Anforderungen des Energiewirtschafts- gesetzes entsprechende Finanzausstattung der TenneT TSO GmbH zu werben, und, wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie führt Gespräche mit der niederländischen Regierung, in denen die Finanzausstattung der TenneT TSO und die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Energiewirtschaftsgesetz thematisiert werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Fragen 56 und 57): Kann die Bundesregierung die Meldung der Financial Times Deutschland vom 14. Mai 2012 bestätigen, wonach der Energieversorger Eon AG plant, im kommenden Jahr Gas- kraftwerke in Bayern und Hessen stillzulegen? Welche Folgen hätte eine Stilllegung dieser Gaskraftwerke für die Sicherheit der Stromversorgung in Süddeutschland? Zu Frage 56: Der Bundesregierung sind diesbezüglich keine end- gültigen Pläne von Eon bekannt. Das Unternehmen ist in engem Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Zu Frage 57: Wie die Bundesnetzagentur in ihrem „Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekraftwerkes vom 31. Au- gust 2011“ sowie im „Bericht zum Zustand der leitungs- gebundenen Energieversorgung im Winter 2011/2012“ vom 3. Mai 2012 dargelegt hat, ist die Versorgungslage insbesondere in Süddeutschland weiter angespannt. 21462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Viele geplante Stilllegungen sind der Bundesnetzagentur bereits seit längerem bekannt und wurden in den Kraft- werkslisten veröffentlicht. Darüber hinausgehende, bis- lang nicht bekannte Stilllegungen von für Versorgungs- sicherheit und Systemstabilität bedeutsamen Kraftwerken in Süddeutschland bedeuten einen erhöhten Bedarf an Reservekraftwerken. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur prüfen gegenwärtig gemeinsam auf Grundlage des Berichts der Bundesnetzagentur zur Ver- sorgungslage im vergangenen Winter notwendige Maß- nahmen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 58): Wird die Bundesregierung eine gesonderte Umlage zur Haftungsübernahme bei fehlender bzw. verzögerter Netz- anbindung von Offshorewindparks und Leitungsschäden bei Offshorewindparkanbindungen einführen, wie in der Frank- furter Allgemeinen Zeitung am 16. Mai 2012 berichtet wurde, und, wenn ja, wie wird diese Umlage ausgestaltet (gesonderte Ausweisung auf der Stromrechnung, besondere Ausgleichsre- gelungen für energieintensive Betriebe)? Die Bundesregierung plant im Sommer 2012 einen Kabinettsbeschluss zu einer Haftungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen für Offshorewindparks herbeizuführen. Ein konkreter Regelungsvorschlag ist derzeit noch nicht ressortabge- stimmt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 59): Wie viele Verfahren hat das Bundeskartellamt seit 2005 bezüglich § 20 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Das Verbot sogenannter Preis-Kosten-Scheren in § 20 Abs. 4 Nr. 3 GWB wurde erst durch das Gesetz zur Be- kämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energie- versorgung und des Lebensmittelhandels, das am 22. Dezember 2007 in Kraft getreten ist, ausdrücklich kodifiziert. Infolgedessen können Auskünfte zur Fallpra- xis des Bundeskartellamts erst ab diesem Zeitpunkt ge- macht werden. Derzeit führt das Bundeskartellamt sechs Verfahren nach § 20 Abs. 4 Nr. 3 GWB. Davon wurde eines im Jahr 2009 und fünf weitere Verfahren im April 2012 ein- geleitet. Die Verfahren betreffen den Verdacht der Be- hinderung freier Tankstellen (Preis-Kosten-Scheren) bei der Belieferung durch große, vertikal integrierte Mine- ralölunternehmen und sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 60): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungsimporte in den Jah- ren 2009, 2010, 2011 (Ist) und 2012 (Soll) insbesondere aus Frankreich und – ausweislich deutscher Statistiken des Bun- desamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – aus Deutsch- land, einschließlich der Kosten für zweifelhafte Zahlungen wie Schmier- und Bestechungsgelder etwa im Zusammen- hang mit sechs verkauften U-Booten 214 (vergleiche Han- delsblatt vom 12. April 2012), und welche besonderen Bemü- hungen hat die Bundesregierung unternommen, um im Rahmen von europäischen Sparauflagen und Sparappellen und des Internationalen Währungsfonds auf Einsparungen im Bereich des Rüstungsimports im griechischen Haushaltsplan 2012 zu dringen und so zu erreichen, dass der Sozialetat im Haushalt nicht um 9 Prozent, also 2 Milliarden Euro, gekürzt und die NATO-Beiträge nicht um 50 Prozent auf 60 Millionen Euro sowie der Wehretat nicht um 18,2 Prozent, also um 200 Millionen Euro, auf 1,3 Milliarden Euro, erhöht werden (vergleiche Die Zeit vom 12. Januar 2012)? Die Bundesregierung verfügt nicht über Informatio- nen zu den Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungs- importe in den Jahren 2009, 2010 und 2011. Auch zu den aus Deutschland und Frankreich nach Griechenland tatsächlich ausgeführten Rüstungsgütern liegen keine vollständigen Zahlen vor. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den für griechische Kunden im Einzelfall zu beachten- den Zahlungsmodalitäten für Rüstungsgüterimporte aus Deutschland vor. Derartige Verpflichtungen sind in den Verträgen festgelegt, die von der deutschen Industrie mit ihren griechischen Kunden ausgehandelt worden sind. An derartigen Vertragsverhandlungen nimmt die Bun- desregierung nicht teil. Nur im Rahmen des Genehmi- gungsverfahrens zu Exportanträgen wird die Bundes- regierung mit der Sache befasst. Der Bundesregierung ist nicht im Detail bekannt, in welcher Weise die Frage des Rüstungsimportvolumens in den Verhandlungen zwischen der Troika und der griechi- schen Regierung thematisiert wurde. Die Verhandlungen werden ausschließlich von der Troika und der griechi- schen Regierung geführt. Der Länderbericht Nr. 12/57 des Internationalen Währungsfonds, IWF, benennt eine Re- duktion der Verteidigungsausgaben in einer Höhe von 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als Maßnahme der Regierung, das Einsparziel für 2012 zu erreichen. Mit der im Februar 2012 beschlossenen Kürzung des Verteidigungshaushalts um 400 Millionen Euro ist die griechische Regierung dem nachgekommen. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 61): Inwieweit trifft es zu (vergleiche Sonntag Aktuell vom 13. Mai 2012), dass die Bundesregierung entgegen ihren bis- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21463 (A) (C) (D)(B) herigen Erklärungen – Abzug bis Ende 2014 – auch nach dem Jahr 2014 800 bis 1 000 Bundeswehrsoldaten – circa 20 Pro- zent der heutigen Personalstärke –, einschließlich Spezialkräf- ten, mit Kampfauftrag in Afghanistan belassen will, angeblich auch zum Schutz dort tätiger deutscher Unternehmen, wie die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Mai 2012 mit Präsident Hamid Karzai vertraglich zu vereinbaren beabsich- tigte, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass vor einer Befassung des Deutschen Bundestages kein solcher Verbleib von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan verbindlich zugesagt werden darf, auch nicht auf dem NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012? Die Operation der Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe für Afghanistan, ISAF, wird, wie vom Bündnis beschlossen, Ende 2014 auslaufen. Über die Ausgestaltung einer NATO-geführten Präsenz in Afgha- nistan nach 2014 ist noch nicht entschieden worden. Ent- sprechend gibt es derzeit keine Planungen in Bezug auf einen deutschen Anteil an einer möglichen Nachfolge- operation. Damit stellt sich auch nicht die Frage diesbe- züglicher konkreter Zusagen der Bundesregierung auf dem NATO-Gipfel. Der Abzug deutscher Kampftruppen aus Afghanistan wird wie geplant bis Ende 2014 vollzo- gen. Das zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karsai am 16. Mai 2012 unterzeichnete Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan enthält keine Ausführungen über den Aufenthalt von An- gehörigen der Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Schutz von in Afghanistan tätigen deutschen Unterneh- men. Anlage 38 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9677, Frage 62): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen dafür ein, dass die Kosten für das gemein- same Büro der beiden Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Schutzverantwortung, Edward Luck, und für die Verhinderung von Völkermord, Francis Deng, in den regulären Haushalt der Vereinten Nationen über- führt werden, und wie unterstützt die Bundesregierung das Büro derzeit finanziell und politisch (bitte Maßnahmen je- weils erläutern)? Die Antwort der Bundesregierung auf den ersten Teil Ihrer Frage entspricht meiner Antwort auf Ihre in der Fragestunde am 14. Dezember 2011 gestellte gleichlau- tende Frage: Damit der zuständige Beratende Ausschuss für Ver- waltungs- und Haushaltsfragen der Vereinten Nationen eine Stellungnahme zur Finanzierung des gemeinsamen Büros der beiden Sonderberater aus dem regulären Haushalt der Vereinten Nationen abgeben und anschlie- ßend die Generalversammlung darüber entscheiden kann, bedarf es eines Haushaltsvorschlags des VN-Ge- neralsekretärs. Dieser hat bislang keinen solchen Vor- schlag für den VN-Haushalt 2012/2013 vorgelegt. Der Generalsekretär dürfte bei seinen Überlegungen auch das Ausmaß der Unterstützung durch die VN-Mitglied- staaten und die Mehrheitsverhältnisse im Haushaltsaus- schuss berücksichtigt haben. Sollte der Generalsekretär zu späterer Zeit und auch unter Berücksichtigung der Sparziele der Vereinten Nationen die Überführung der Kosten für das gemeinsame Büro in den regulären VN- Haushalt vorschlagen, dann würde die Bundesregierung dies unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt das gemeinsame Büro des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung Professor Edward Luck und des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs für die Ver- hinderung von Völkermord Professor Francis Deng im Haushaltsjahr 2012 mit 290 000 Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts. Mit diesen Mitteln wird die Ar- beit zur Erstellung des diesjährigen Berichts des VN-Ge- neralsekretärs zur Schutzverantwortung an die VN-Ge- neralversammlung unterstützt. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9677, Frage 63): Inwieweit erwägt die Bundesregierung, sich der Initiative des Global Centre for the Responsibility to Protect anzu- schließen, nationale Kontaktstellen zur Koordination von Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung einzu- richten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglich- keit, einen mit dem von der US-Administration initiierten ver- gleichbaren Beirat zur Verhütung von Massenverbrechen – Mass Atrocity Prevention Board – einzurichten? Seit der Annahme der Gipfelerklärung von 2005 mit ihren Aussagen zur Schutzverantwortung ist diese unter tatkräftiger Mitarbeit der Bundesregierung konzeptionell deutlich weiterentwickelt worden. Fragen ihrer operati- ven Umsetzung stehen immer mehr im Vordergrund. Das Auswärtige Amt prüft deshalb derzeit die Verlagerung der Zuständigkeit für die Schutzverantwortung von einer mit konzeptionellen Fragen befassten Arbeitseinheit in eine mit operativen Fragen befasste Arbeitseinheit. Das Auswärtige Amt prüft ebenfalls die Argumente für und wider die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle zur Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung, wie sie vom Global Center for the Responsibility to Protect empfohlen wurde. Das Global Center entwickelt hierzu derzeit Richtlinien, die dem- nächst den VN-Mitgliedstaaten übermittelt werden sol- len. Die Bundesregierung wird diese Richtlinien in ihre Prüfung einbeziehen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Beirat zur Verhütung von Massenverbrechen nach dem Vorbild des jüngst ins Leben gerufenen US-amerikanischen Mass Atrocity Prevention Board einzurichten. Aktuelle Konflikte werden je nach Anlass in unter- schiedlichen interministeriellen Arbeitsgruppen oder Ressortkreisen behandelt, die gegebenenfalls Hand- lungsempfehlungen entwickeln. Selbstverständlich ge- 21464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) hört zu den in diesem Rahmen verfolgten Entwicklungen auch das Risiko von Massenverbrechen. Anlage 40 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 64): Mit welchen Initiativen plant die Bundesregierung an die Kritik des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, Nassir Abdulaziz al-Nasser, vom 15. Mai 2012 an- zuknüpfen, in der er den Stillstand der Arbeit der United Nations Conference on Disarmament, CD, bemängelte und alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu stärkeren Anstrengungen für Abrüstung und zur Stärkung der CD auf- forderte? Die Bundesregierung teilt die kritisch-mahnende Ein- schätzung des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dass die Blockade der Genfer Abrüstungskonferenz überwunden und das multilaterale Instrumentarium im Abrüstungsbereich revitalisiert werden muss. Die Bundesregierung setzt sich hierfür mit ihren Partnern in der EU sowie insbesondere in der „Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative“, NPDI, intensiv ein. Für die Bundesregierung – wie auch für ihre Partner – sind Vertragsverhandlungen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz über ein Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Waffenzwecke, den sogenannten „Fissile Material Cutoff Treaty“, FMCT, prioritär. Die Staaten der NPDI haben bei ihrem Berliner Außenminis- tertreffen im April 2011 eine Initiative zur Befassung der VN-Generalversammlung ergriffen, um die Suche nach Wegen zur Überwindung der Blockade der Abrüstungs- konferenz und zur FMCT-Verhandlungsaufnahme vo- ranzutreiben. Als eine Folgemaßnahme dieser Initiative organisiert die Bundesregierung am 29. und 30. Mai 2012 in Genf ein Treffen wissenschaftlicher Experten zum Thema FMCT. Mit den mitveranstaltenden Nieder- landen ist für Ende August ein zweites Expertentreffen geplant. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme aus wissen- schaftlich-technischer Perspektive werden im Anschluss durch die deutsche Delegation in das Plenum der Genfer Abrüstungskonferenz eingebracht. Als „vertrauens- bildende Maßnahme“ sollen sie die Auseinandersetzung mit der FMCT-Thematik trotz politischer Blockade befördern. Die Bundesregierung bevorzugt FMCT-Verhandlun- gen innerhalb der Genfer Abrüstungskonferenz, da hier- durch die Einbeziehung aller relevanten Akteure ge- währleistet wäre. Sie setzt sich deshalb kontinuierlich in bilateralen Gesprächen – unter anderem mit Pakistan – für die auch von Nassir Abdulaziz al-Nasser geforderte Flexibilität aller Beteiligten bei der Verabschiedung ei- nes Arbeitsprogramms ein. Wie der Präsident der VN-Generalversammlung ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Fortset- zung der langjährigen Blockade der Genfer Abrüstungs- konferenz nicht hingenommen werden darf. Vor allem mit ihren Partnern der „Nichtverbreitungs- und Abrüs- tungsinitiative“ wird sie daher in der kommenden 67. VN-Generalversammlung auf eine realistische Bestandsaufnahme hinwirken und Optionen für die prak- tische Beförderung von Abrüstungsverhandlungen, ins- besondere einem Verbot der Produktion von Spaltmate- rial für Waffenzwecke, FMCT, prüfen. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9677, Frage 65): Welche Maßnahmen erwägt bzw. plant die Bundesregie- rung, um „die Erwartungen auch an deutsche Beiträge zu ge- meinsam bereitgestellten NATO-Fähigkeiten für den Fall eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteili- gungsgesetzes in Einklang zu bringen“, wie es die Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2012 zum G-8-Gipfel am 18./19. Mai 2012 in Camp David und zum NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012 in Chicago (www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungs- erklaerung/2012/2012-05-10-merkel.html) ausdrückte, nach- dem sie ausführte, dass „in den vergangenen 63 Jahren ... keine Organisation so klar und so zuverlässig für Frieden und Freiheit [stand] wie die Nordatlantische Allianz“, und darauf hinwies, dass man der „Erwartung unserer alliierten Partner ... sicher und verlässlich“ entsprechen müsse, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Botschafters Wolfgang Ischinger, dass Beiträge zu multinational bereitge- stellten Fähigkeiten, so sie von der NATO oder der EU ange- fragt werden, von nationalen Vetos ausgenommen sein sollten (www.europesworld.org/NewEnglish/Home_old/Article/tabid/ 191/ArticleType/ArticleView/ArticleID/21826/Libyacould beacatalystforEuropessecuritypolicy.aspx)? Aus Sicht der Bundesregierung ist es absehbar, dass bei zukünftig vermehrter Verwendung gemeinsamer Fä- higkeiten im NATO-Rahmen die Erwartungshaltung auf Bündnisebene an die verlässliche Verfügbarkeit nationa- ler Elemente in diesen Fähigkeiten weiter steigen wird. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat vor die- sem Hintergrund in ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2012 von einer perspektivisch zu erwartenden Diskussion im Deutschen Bundestag gesprochen. Wenn sich im Rahmen einer solchen Diskussion im Bundestag die Frage stellt, Erwartungen unserer Bündnispartner an die Verfügbarkeit nationaler Elemente in gemeinsamen, integrierten Fähigkeiten der NATO für den Fall eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteili- gungsgesetzes in Einklang zu bringen, so wären seitens des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit entspre- chende Schlussfolgerungen zu ziehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 66): Was folgt konkret daraus, dass die über die Richtlinien- kompetenz in der Regierungspolitik verfügende Bundeskanz- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21465 (A) (C) (D)(B) lerin Dr. Angela Merkel im Gegensatz zum Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der Auffassung ist, dass der Islam – und nicht nur die Muslime – zu Deutschland gehört, und damit explizit dem Bundesminister des Innern wi- derspricht (www.zeit.de/politik/deutschland/2012-05/merkel- islam-friedrich: „Zu sagen, der Islam gehört nicht zu Deutsch- land, finde ich, ist sicherlich falsch“), etwa in Bezug auf die koalitionsintern umstrittene Frage der künftigen Ressortzu- ständigkeit für die sogenannte Islamkonferenz, und welche der beiden Auffassungen gilt nun als offizielle Haltung der Bundesregierung? Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihrer Inte- grationspolitik mit Blick auf den Islam in Deutschland gemeinsam das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammen- halt und die Teilhabe zu fördern. Mit der Deutschen Is- lam Konferenz hat das Bundesministerium des Innern dazu ein Forum für einen wirksamen Dialog zwischen staat-lichen Vertretern auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie Muslimen in Deutsch- land eingerichtet. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist, zeigte sich erneut auf der Plenarsitzung der Deutschen Islam Konferenz am 19. April 2012. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 67 und 68): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für lang- fristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zu senken angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, vom 26. April 2012 in der Sache Kommission/Niederlande (Rs. C-508/10), in welchem das Gericht die niederländischen Gebühren für Aufenthaltstitel von langfristig Aufenthaltsbe- rechtigten für überhöht und unverhältnismäßig erklärt hat, und, wenn nein, bei welcher Gebührenhöhe liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Schwelle der Verhältnismäßigkeit, bzw. wie begründet sie die Vereinbarkeit der Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG mit der Richtlinie 2003/ 109/EG des Rates – Daueraufenthaltsrichtlinie – vor dem Hin- tergrund, dass diese Gebühren fast fünfmal so hoch sind wie die Gebühren für einen Personalausweis? Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts diverser Ur- teile (EuGH, Urteil vom 17. September 2009, Rs. C-242/06, Sahin; EuGH, Urteil vom 29. April 2010, Rs. C-92/07, Kommission/Niederlande; Verwaltungsgericht Aachen, Ur- teil vom 14. März 2012, Az. 8 K 1159/10), die die Gebühren für Aufenthaltstitel von assoziationsrechtsberechtigten türki- schen Staatsangehörigen für unvereinbar mit dem Verschlechte- rungsverbot nach Art. 13 ARB 1/80 und dem assoziationsrechtli- chen Diskriminierungsverbot erklärt haben, diese Gebühren zu senken, und, wenn nein, wie reagiert die Bundesregierung auf die Feststellungen zum assoziationsrechtlichen Verschlechte- rungsverbot, dass erstens nicht nur die Einführung einer Ge- bühr als solche, sondern auch eine Gebührenerhöhung eine „neue Beschränkung“ im Sinne von Art. 13 ARB 1/80 dar- stellt und zweitens die von der Bundesregierung als Rechtfer- tigungsgrund vorgetragene Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – wenn überhaupt – nur in Höhe der Herstellungskosten des elektronischen Aufenthaltstitels von etwa 30 Euro als Rechtfertigungsgrund gelten kann (verglei- che Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/5884, Seite 12)? Zu Frage 67: Nach Auffassung der Bundesregierung sind die deut- schen Gebührenregelungen europarechtskonform. Das zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft eine niederländische Gebührenregelung und ist auf die Rechtslage in Deutschland nicht übertragbar. Zum einen sind die Gebühren in Deutschland deutlich niedriger als dies offenbar in den Niederlanden der Fall ist. Während in Deutschland nach der Aufenthaltsverordnung, AufenthV, maximal 135 Euro für die Erteilung einer Daueraufent- haltserlaubnis-EG erhoben werden, reicht der Gebühren- rahmen in den Niederlanden ausweislich der Urteils- gründe von 188 Euro bis 830 Euro. Zum anderen sieht das deutsche Gebührenrecht in §§ 52 und 53 AufenthV eine Reihe von Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen vor, durch die die Verhältnismäßigkeit der Gebührenerhe- bung im Einzelfall gewährleistet wird. Zu Frage 68: Die vom Fragesteller genannten Urteile des Europäi- schen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-242/06, Sa- hin, und C-92/07, Kommission/Niederlande, stellen die deutsche Gebührenregelung nicht infrage, da die beiden Urteile die Rechtslage in den Niederlanden betreffen und die Urteilsgründe nicht auf die Rechtslage in Deutsch- land übertragbar sind. Die Umlage des durch die Neuge- staltung des Aufenthaltstitels entstehenden Mehrauf- wands auf die Gebührenschuldner ist nach Auffassung der Bundesregierung lediglich eine neue Ausgestaltung einer bereits bestehenden Beschränkung und nicht eine „neue Beschränkung“ im Sinne von Art. 13 des Assozia- tionsratsbeschlusses Nummer 1/80. Das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird derzeit geprüft. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 69): Plant die Bundesregierung, in Deutschland lebende afgha- nische Hindus und Sikhs nach Afghanistan abzuschieben, und inwiefern hält sie hier einen Flüchtlingsschutz im Sinne eines Abschiebestopps durch die massive, religiös motivierte Dis- kriminierung und Verfolgung im Sinne der Bestimmungen von § 60 Abs. 1 sowie 7 des Aufenthaltsgesetzes für geboten? Auf der Grundlage des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 werden zurzeit nur afghanische Staatsangehörige zurückgeführt, die nach Maßgabe der §§ 53, 54 oder 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Aufenthaltsge- setzes wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt worden sind oder als sogenannte Gefährder gelten sowie alleinstehende volljährige männliche Perso- nen. Angehörige der Sikhs und Hindus, welche die vor- stehenden Kriterien erfüllen, sind hiervon nicht ausge- nommen. Hindus und Sikhs, denen Verfolgung in Afghanistan droht, wird im Rahmen des Asylverfahrens Schutz ge- währt. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 21466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) setzt immer eine Einzelfallprüfung voraus. Gleiches gilt für die Ge- währung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG. Danach können Sikhs und Hindus, denen we- gen ihrer Religionszugehörigkeit in Afghanistan mit be- achtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, als Flüchtlinge anerkannt werden. Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kommt in Betracht, wenn ihnen unabhängig von ihrer Religion oder anderen flüchtlingsrechtlichen Kriterien erhebliche Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Allein die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Sikhs und der Hindus führt jedoch noch nicht zu ei- ner Gefährdung in diesem Sinne. Die Glaubenszugehö- rigkeit als solche reicht daher für eine Schutzgewährung noch nicht aus. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben rund die Hälfte der afghanischen Sikhs und Hindus, über de- ren Asylantrag entschieden wurde, den Flüchtlingsstatus oder einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 70): Haben Universitäten das Recht, im Landesreisekosten- recht neben der „Dienstreise“ und den in § 11 des Bundes- reisekostengesetzes genannten „Reisen in besonderen Fällen“ weitere Reisekostenarten wie zum Beispiel die „Zuschuss- reise“ zu definieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig zu regeln? Soweit sich die Frage auf Universitäten nach Landes- recht bezieht, kann die Bundesregierung aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung hierzu keine Stellung nehmen. Im Bundesbereich sind auch für Hochschulen die Re- gelungen des Bundesreisekostengesetzes abschließend. Neue Reisekostenarten neben den im Bundesreisekosten- gesetz geregelten Tatbeständen sind nicht erstattungsfä- hig. Im Falle von Dienstreisen sieht bei Leistungen Drit- ter § 3 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes zwingend eine Anrechnung vor. Liegt keine Dienstreise vor, ist die Reise aber in dienstlichem Interesse, kann in den Fällen des § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes (zum Beispiel Fortbildung) ein Zuschuss bis zur Höhe der Rei- sekostenvergütung gewährt werden. Insoweit wären „Zu- schussreisen“ nach dem Bundesreisekostengesetz recht- lich zulässig. Die Universitäten der Bundeswehr haben aber nicht das Recht, neben der „Dienstreise“ und den in § 11 des Bundesreisekostengesetzes genannten „Reisen in besonderen Fällen“ weitere Reisekostenarten zu defi- nieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig zu re- geln. 180. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Eurobondsplänen der SPD Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marlies Volkmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Minister, Sie haben vorhin erklärt, dass Sie kei-

    nen Entschädigungsfonds wollen, weil die Ärzte nicht
    aus der Verantwortung entlassen werden sollen. Warum
    sind Sie nicht einer Lösung nahegetreten, bei der die
    Ärzte nicht aus der Verantwortung entlassen werden,
    aber bei der den Patienten geholfen wird, indem zum
    Beispiel der Fonds finanziell in Vorleistung geht? Wir
    alle wissen, dass Prozesse, bei denen es um die Haftung
    eines Arztes geht, Jahre dauern. Das führt die Patientin-
    nen und Patienten abgesehen von der psychischen Belas-
    tung vor allen Dingen ganz schnell an ihre finanziellen
    Leistungsgrenzen.



Rede von Daniel Bahr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Ich habe mich eben explizit darauf bezogen, dass es

meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist, dass ein solcher
Fonds mit Beitragsgeldern aus der Solidargemeinschaft
der Krankenversicherten finanziert wird. Unbenommen
davon können ärztliche Organisationen selbst eine sol-
che Stiftung gründen oder einen solchen Entschädi-
gungsfonds schaffen. Es gibt schon heute eine gemein-
nützige Stiftung, die Alexandra-Lang-Stiftung, an die
sich Patienten wenden und von der sie Unterstützung
erfahren können. Diese Stiftung arbeitet sehr gut mit
Krankenkassen zusammen.

Außerdem glaube ich, dass auch Ärzte ein Interesse
daran haben, dass nicht diejenigen, die sich korrekt ver-
halten, für das Fehlverhalten eines anderen Arztes in
Haftung genommen werden. Das ist die grundsätzliche
Fragestellung. Die praktische Fragestellung ist: Nach
welchen Kriterien wird das Geld aus einem solchen
Fonds gezahlt? Diese müssen vorher festgelegt werden.
Man benötigt eine eigene Behörde, die entscheidet, ob
die Kriterien erfüllt sind. Man braucht ein Antrags-
verfahren. All das sind doppelte Verfahren.

Wenn Sie sagen, das sei ein Vorgriff auf eine Leis-
tung, die der Patient später im bestätigten Schadensfall
erhält, stellt sich natürlich umgekehrt die Frage: Was ist
denn, wenn sich im Klageweg herausstellt, dass der
Schaden nicht von dem Arzt verursacht wurde? Muss
dann der Patient das Geld an den Fonds zurückzahlen?

So gut sich das alles im Interesse des Patienten
anhört, so stellt sich doch die Frage, ob hier nicht das

Verursacherprinzip ausgehebelt wird und damit Fehl-
anreize geschaffen werden. Wir wollen, dass die Anreize
zur Fehlervermeidung so stark sind, dass es möglichst
jeder vermeidet, Fehler zu machen, und dass derjenige,
der einen Schaden verursacht, bitte schön zur Verant-
wortung gezogen wird. Risiko und Haftung müssen
zusammengehören. Der Verursacher eines Fehlers trägt
dafür die Verantwortung.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Klein-Schmeink.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie schließen einen Härtefallfonds zum Beispiel auch
    für die Fälle aus, bei denen es nachweislich einen großen
    Schaden gegeben hat, aber die Ursache nicht eindeutig
    zu klären ist. Es stellt sich die Frage, warum Sie nicht
    wenigstens in den Fällen eine Beweiserleichterung vor-
    sehen, in denen es einen Fehler und nachweislich einen
    Schaden gegeben hat, in denen aber darüber hinaus der
    Geschädigte nachweisen muss, dass es einen Ursachen-
    zusammenhang gibt. Warum haben Sie für diese dritte
    Stufe keine Erleichterung vorgesehen?

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
    ministerin der Justiz:

    Es geht gerade bei den Haftungsregelungen darum,
    dass wir – deshalb orientieren wir uns daran, wie sich
    das bisher in der Rechtsprechung entwickelt hat – hier
    zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern
    unterscheiden. Dabei machen wir keine Differenzierung
    zwischen einem Fehler und dem eingetretenen Schaden
    auf der einen Seite und der Feststellung der Ursächlich-
    keit auf der anderen Seite, die dann immer auf den Arzt
    oder den Behandelnden zu übertragen wäre. Das wäre
    eine generelle Beweislastumkehr; denn die Ursächlich-
    keit ist gerade einer der entscheidenden Punkte. Von
    daher nehmen wir keine generelle Beweislastumkehr im
    Bereich der Ursächlichkeit vor.