Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21451
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Carssten Sieling (SPD) (Druck-
        sache 17/9677, Frage 4):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        vom Aufsichtsrat der Commerzbank AG beschlossenen Ge-
        haltserhöhungen für den Vorstand der Commerzbank AG, und
        wie wurde die Bundesregierung über entsprechende Pläne des
        Aufsichtsrates informiert und beteiligt?
        Die vom Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegan-
        genen Beteiligungen an Kreditinstituten dienen der Sta-
        bilisierung des Finanzmarktes. Die Bundesregierung hat
        stets betont, dass sie nicht auf das Geschäft stabilisierter
        Banken Einfluss nimmt. Das Bundesministerium der Fi-
        nanzen kann daher auch keine Auskünfte und Stellung-
        nahmen zu unternehmensinternen Entscheidungen dieser
        Institute, zum Beispiel der Commerzbank AG geben.
        Auch zu Inhalten der Tätigkeit von Aufsichtsräten kann
        die Bundesregierung nicht Stellung beziehen.
        Die durch das Restrukturierungsgesetz neu in das Fi-
        nanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, FMStFG, einge-
        fügte Vorschrift des § 10 Abs. 2 b FMStFG zur Begren-
        zung der Vorstandvergütungen wurde im Dezember
        2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese beinhal-
        tet auch die Öffnungsklausel, nach der Begrenzung bei
        mehr als hälftiger Rückführung der Stabilisierungsleis-
        tungen entfällt. Der Wegfall der Vergütungsbegrenzung
        war dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich als Anreiz für
        eine zügige Rückführung der staatlichen Hilfen vorgese-
        hen. Die Commerzbank AG im Frühjahr 2011 11,52 Mil-
        liarden Euro der ihr gewährten Rekapitalisierung von
        18,2 Milliarden Euro zurückgezahlt. Die Entscheidun-
        gen des Aufsichtsrats stehen insoweit im Einklang mit
        dem Willen des Gesetzgebers.
        Die Gestaltung des Vergütungssystems für Geschäfts-
        leiter von Unternehmen wird gemäß den gesetzlichen
        Vorgaben jährlich veröffentlicht, bei der Commerzbank
        AG im sogenannten Vergütungsbericht, und ist somit für
        jedermann einsehbar. Die aktuelle Struktur des Vergü-
        tungssystems für die Mitglieder des Vorstands (auch die
        regulär vereinbarte Festvergütung von 750 000 Euro)
        wurde im Geschäftsbericht für das Jahr 2010 im März
        2011 veröffentlicht mit dem Hinweis auf die mögliche
        gesetzliche Kappungsgrenze.
        Soweit Beschäftigte der Bundesregierung – im Rah-
        men des rechtlich zulässigen Auskünfte von Gremien-
        vertretern entgegennehmen, haben sie nach § 395 Ak-
        tiengesetz Stillschweigen zu bewahren und dürfen keine
        Auskünfte erteilen.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa-
        che 17/9677, Frage 5):
        Wird sich die Bundesregierung auf dem EU-Sondergipfel
        am 23. Mai 2012 für die Einführung einer europaweiten Fi-
        nanztransaktionsteuer einsetzen, und mit welchen inhaltlichen
        Vorstellungen geht die Bundesregierung an die Arbeiten der
        informellen Arbeitsgruppe, die bis Sommer 2012 einen Alter-
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Ahrendt, Christian FDP 23.05.2012
        Bär, Dorothee CDU/CSU 23.05.2012
        Becker, Dirk SPD 23.05.2012
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 23.05.2012
        Gabriel, Sigmar SPD 23.05.2012
        Glos, Michael CDU/CSU 23.05.2012
        Groschek, Michael SPD 23.05.2012
        Hagedorn, Bettina SPD 23.05.2012
        Henke, Rudolf CDU/CSU 23.05.2012
        Kipping, Katja DIE LINKE 23.05.2012
        Lay, Caren Nicole DIE LINKE 23.05.2012
        Dr. Lindner, Tobias BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.05.2012
        Nahles, Andrea SPD 23.05.2012
        Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.05.2012
        Nietan, Dietmar SPD 23.05.2012
        Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23.05.2012
        Rix, Sönke SPD 23.05.2012
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 23.05.2012
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 23.05.2012
        Thönnes, Franz SPD 23.05.2012
        Anlagen
        21452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        nativansatz zur stufenweisen Einführung der Finanztrans-
        aktionsteuer erarbeiten soll?
        Deutschland setzt sich weiterhin auf jeder Ebene für
        die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in der
        EU-27 ein.
        Die informelle Arbeitsgruppe wurde auf Initiative
        Deutschlands eingerichtet. In dieser informellen Arbeits-
        gruppe wird die Einführung einer Finanztransaktion-
        steuer mit Zwischenschritten diskutiert.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 9):
        Welcher früheste Stichtag nach dem im September 2011
        unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkom-
        men mit der Schweiz kann vor dem derzeit geplanten
        1. Januar 2013 als relevanter Stichtag für die Bemessungs-
        grundlage der Einmalzahlung herangezogen werden, und auf
        welches Datum fällt der Tag der politischen Einigkeit hin-
        sichtlich offener Steuerfragen mit der Schweiz?
        Die relevanten Stichtage sind im deutsch-schweizeri-
        schen Steuerabkommen in Art. 2 Buchstabe j festgelegt.
        Für die Bemessungsgrundlage der Einmalzahlung ist
        grundsätzlich als Stichtag der 31. Dezember 2010 ge-
        wählt worden, um eine manipulationssichere Bemes-
        sungsgrundlage sicherzustellen. Die Heranziehung ande-
        rer Stichtage ist nach dem deutsch-schweizerischen
        Steuerabkommen nicht möglich.
        Die politische Einigung findet ihren Ausdruck in der
        Fassung des deutsch-schweizerischen Steuerabkom-
        mens, die den gesetzgebenden Körperschaften in der
        Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland vorge-
        legt ist. Dies ist das Abkommen vom 21. September
        2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenar-
        beit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der
        Fassung vom 5. April 2012.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 10):
        Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass nach
        dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012
        ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz durch eine
        Schenkung von Vermögenswerten vor dem 1. Januar 2013 der
        Zuwendungsgeber sich der Nachversteuerung entziehen kann
        und somit im Ergebnis keine Möglichkeit für die deutschen
        Behörden besteht, entsprechende Vermögenswerte einer
        Nachversteuerung zu unterwerfen, und nach welchen Rechts-
        grundlagen definiert sich die Ansässigkeit einer natürlichen
        Person gemäß Art. 2 Buchstabe h des Schweizer Steuer-
        abkommens?
        Gehen die gesamten Vermögenswerte nach dem
        Stichtag 2 (31. Dezember 2010) im Wege der Schenkung
        an eine andere Person über und beendet der Schenker die
        Geschäftsbeziehung zur schweizerischen Zahlstelle,
        können die Vermögenswerte nach dem deutsch-schwei-
        zerischen Steuerabkommen nicht nachversteuert werden.
        Beendet der Schenker hingegen nicht die Geschäftsbe-
        ziehung zur schweizerischen Zahlstelle, muss er aller-
        dings den am Stichtag 2 (31. Dezember 2010) vorhande-
        nen Betrag nachversteuern. Dies ergibt sich aus Art. 7
        Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Anhang I des deutsch-
        schweizerischen Steuerabkommens.
        Sofern keine Nachversteuerung erfolgt, unterliegen
        die Vermögenswerte weiterhin der deutschen Besteue-
        rung und der deutschen Strafverfolgung. Sie können im
        Wege eines erweiterten Auskunftsersuchens nach Art. 32
        des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens oder im
        Wege einer Mitteilung im Erbschaftsfall nach Art. 31 des
        deutsch-schweizerischen Steuerabkommens entdeckt
        werden.
        Die Ansässigkeit einer natürlichen Person definiert
        sich nach Art. 3 des deutsch-schweizerischen Steuer-
        abkommens.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 11):
        Wie können nach Art. 7 Abs. 6 des im September 2011 un-
        terzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens
        mit der Schweiz Vermögenswerte identifiziert werden, die in-
        direkt aus der Bundesrepublik Deutschland abgeflossen sind,
        und wie wird der hinsichtlich dieser Vermögenswerte erho-
        bene Anteil der Einmalzahlung – bezogen auf den Gesamtbe-
        trag der Einmalzahlung – rechnerisch ermittelt?
        Art. 7 Abs. 6 des deutsch-schweizerischen Steuerab-
        kommens regelt, dass Vermögenswerte, die direkt oder
        indirekt aus der Bundesrepublik Deutschland in die
        Schweiz zwischen Stichtag 2 und dem Inkrafttreten flie-
        ßen, nicht nachversteuert werden können. Die schweize-
        rischen Zahlstellen haben im Rahmen ihrer Möglich-
        keiten damit die Pflicht, durch geeignete Maßnahmen
        sicherzustellen, dass in diesen Fällen auch keine Nach-
        versteuerung stattfindet. Stellt sich zu einem späteren
        Zeitpunkt heraus, dass gleichwohl eine Nachversteue-
        rung erfolgt ist, ist diese rechtlich wirkungslos. Die
        gezahlten Beträge gelten dann als Einkommensteuer-
        vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2013. Im
        Übrigen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie
        die geldwäscherechtlichen Vorschriften.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD)
        (Drucksache 17/9677, Frage 16):
        Für wie belastbar und verlässlich hält die Bundesregierung
        die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung angesichts der
        bestehenden Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, ins-
        besondere für die Jahre 2014 bis 2016?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21453
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die aktuelle Steuerschätzung erfolgte – wie üblich –
        im Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, der als unabhängi-
        ges Expertengremium im Konsens die Steuereinnahmen
        für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzpla-
        nung auf Basis des geltenden Steuerrechts prognosti-
        ziert. Die Steuerschätzer legten – wie üblich – die
        aktuelle gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesre-
        gierung zugrunde, die zuletzt im April im Arbeitskreis
        „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen“ unter Ein-
        schluss der Bundesressorts, der Deutschen Bundesbank
        und des Statistischen Bundesamtes abschließend disku-
        tiert und verabschiedet wurde. Grundsätzlich handelt es
        sich bei gesamtwirtschaftlichen Projektionen um Erwar-
        tungen, die von Annahmen zu nationalen und internatio-
        nalen Rahmenbedingungen abhängen. Insofern sind alle
        Projektionen – auch diejenigen anderer nationaler und
        internationaler Institutionen – naturgemäß mit Unsicher-
        heiten behaftet.
        Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, die ak-
        tuell den Zeitraum 2012 bis 2016 umfasst, ist als sehr
        vorsichtig einzustufen und trägt insofern bestehenden
        Risiken Rechnung. Die Erwartungen zum Wirtschafts-
        wachstum liegen für den gesamten Vorausschätzungs-
        zeitraum deutlich unter denjenigen der führenden
        Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemein-
        schaftsdiagnose. Während die Bundesregierung für den
        Zeitraum 2014 bis 2016 eine reale Zunahme des Brutto-
        inlandsprodukts von 1,5 Prozent pro Jahr erwartet, gehen
        die Institute von einem um 0,5 Prozentpunkte höheren
        Prognosewert aus. Noch mehr liegen die Einschätzungen
        in nominaler Rechnung auseinander, die für die Steuer-
        schätzung besonders relevant ist. So erwarten die Insti-
        tute ein nominales Wirtschaftswachstum von 3,8 Prozent
        pro Jahr, während die Bundesregierung ein solches von
        3,0 Prozent pro Jahr projiziert.
        Dies macht deutlich, dass in der Frühjahrsprojektion
        der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Prognosen
        mehr Chancen einer günstigeren als Risiken einer un-
        günstigeren Entwicklung bestehen.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD)
        (Drucksache 17/9677, Frage 17):
        Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine
        Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Anteilen an
        Immobilien-Sondervermögen gemäß § 81 des Investment-
        gesetzes ausgesetzt hat, auch wenn die Bankguthaben und die
        Erlöse aus dem Anlagevermögen angesichts des – zum Zeit-
        punkt der Schließung des Fonds – geringen Volumens an Mit-
        telabflüssen zur Zahlung des Rücknahmepreises ausreichten?
        Nein, der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt,
        in denen Immobilien-Sondervermögen die Rücknahme
        der Anteile ausgesetzt haben, obwohl sie über ausrei-
        chend Liquidität verfügt haben.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 20):
        Werden bezüglich der Personen, die an der von den Job-
        centern durchgeführten freiwilligen Befragung zur Erhebung
        der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes aus-
        drücklich nicht teilnehmen wollen, dennoch Daten, die den je-
        weiligen Jobcentern bereits bekannt sind – zum Beispiel
        Staatsangehörigkeit –, an die Statistik der Bundesagentur für
        Arbeit übermittelt und, wenn ja, weshalb bzw. nach welcher
        Rechtsgrundlage, oder sind für Nichtteilnehmer tatsächlich
        keine Angaben zu übermitteln?
        Die Erhebung der Merkmale des Migrationshinter-
        grundes ist getrennt von anderen Daten zu sehen, die in
        den Verwaltungsverfahren der Jobcenter erhoben wer-
        den. Das Merkmal Migrationshintergrund ist daten-
        schutzrechtlich besonders geschützt und wird daher auf
        freiwilliger Basis erfasst.
        Im Gegensatz dazu werden alle Daten, die für die
        Leistungserbringung des Jobcenters erforderlich sind, im
        Zuge der Fallbearbeitung nach § 51 b Zweites Buch So-
        zialgesetzbuch, SGB II, von den Mitarbeitern der Job-
        center bei den betroffenen Personen erhoben. Dazu ge-
        hört nach der Verordnung zur Erhebung von Daten nach
        § 51 b SGB II unter anderem auch die Staatsangehörig-
        keit. Diese Daten, die im Verwaltungsverfahren ohnehin
        anfallen, werden standardmäßig von der Statistik der
        Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung von Statistiken
        verarbeitet.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 21):
        Wie hat sich der Abschluss von Altersteilzeitvereinbarun-
        gen gegenüber dem Stand 1. Januar 2009 seit dem 1. Januar
        2010 bis heute entwickelt, und welche Art der Vereinbarun-
        gen ist gegen Insolvenzen der Arbeitgeber abgesichert?
        Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für
        Arbeit, BA, zur Altersteilzeit (Berichtsmonat Dezember
        2011, veröffentlicht auf der Homepage der BA) lag die
        Zahl der Altersteilzeitförderfälle im Januar 2009 bei
        95 833. Seitdem ist der Bestand der Altersteilzeitförder-
        fälle kontinuierlich gesunken und betrug im Januar 2010
        noch 92 341 und im Dezember 2011 noch 85 791. Auch
        der Gesamtbestand aller Altersteilzeitfälle (von der Bun-
        desagentur für Arbeit geförderte und nicht geförderte
        Altersteilzeit) ist von 2009 mit 681 362 auf 2010 mit
        585 363 gesunken. Aktuellere Daten zum Gesamt-
        bestand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
        Altersteilzeit liegen wegen der mit den Erhebungen ver-
        bundenen Wartezeit derzeit nicht vor.
        Soweit nach den gegen Insolvenz gesicherten Verein-
        barungen gefragt ist, gilt Folgendes: Der Arbeitgeber ist
        nach § 8 a Altersteilzeitgesetz bei Vereinbarung von
        Altersteilzeit im Blockmodell zur geeigneten Insolvenz-
        21454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        sicherung von Wertguthaben verpflichtet. Es muss ein
        geeigneter, das heißt insolvenzfester Sicherungsweg ver-
        einbart werden.
        Um eine flexible und im Einzelfall passende Siche-
        rung des Wertguthabens zu ermöglichen, steht es den
        Vertragsparteien frei, welche Art der Insolvenzsicherung
        sie wählen. Das Gesetz schließt jedoch bilanzielle Rück-
        stellungen und konzerninterne Einstandvereinbarungen
        als ungeeignete Sicherungsmaßnahmen aus. In der
        Praxis gelten als geeignete Insolvenzsicherungsmodelle
        beispielsweise treuhänderisch geführte Anlagemodelle,
        schuldrechtliche Verpfändungs- oder Bürgschafts- sowie
        Versicherungsmodelle.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 22):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tarif-
        lichen Grundlagen der seit dem 1. Januar 2010 abgeschlosse-
        nen Altersteilzeitvereinbarungen, und wie gliedern diese sich
        auf in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst?
        Im Tarifregister beim Bundesministerium für Arbeit
        und Soziales sind derzeit rund 1 550 Altersteilzeittarif-
        verträge registriert.
        Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für
        Arbeit, BA, zur Altersteilzeit (Berichtsmonat Dezember
        2011, veröffentlicht auf der Homepage der BA) kann
        eine Unterscheidung nur nach Wirtschaftsabteilungen
        (WZ 2008) und für die von der BA geförderten Fälle
        vorgenommen werden. Der Bestand an Altersteilzeitför-
        derfällen betrug im Dezember 2011 danach insgesamt
        85 791 Personen; davon entfielen auf die Wirtschafts-
        abteilung 84 (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
        Sozialversicherungen) 12 457 Personen. Die genaue Ab-
        grenzung der Wirtschaftsabteilung kann der entspre-
        chenden Veröffentlichung des Statistischen Bundesam-
        tes zur Klassifikation der Wirtschaftszweige entnommen
        werden.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
        (Drucksache 17/9677, Frage 23):
        Sieht die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen
        durch das Insolvenzverfahren der Firma Schlecker die Not-
        wendigkeit, die gegenwärtigen Anforderungen an die Insol-
        venzsicherungspflicht für die in der Aktivphase erworbenen
        Wertguthaben nach § 8 a des Altersteilzeitgesetzes, die dazu
        führen, dass in der Freistellungsphase nur 50 Prozent des Ent-
        gelts insolvenzgesichert sind, nicht aber auch die Aufsto-
        ckungsbeträge zu ändern, und wie bewertet die Bundesregie-
        rung die Situation, dass das sozialversicherungsrechtliche
        Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet, wenn keine Aufsto-
        ckungsbeträge oder zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge
        durch den Insolvenzverwalter gezahlt werden, sodass ein
        „Störfall“ vorliegt (vergleiche das Rundschreiben von GKV-
        Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und
        Bundesagentur für Arbeit vom 2. November 2010)?
        Die Insolvenzsicherungspflicht umfasst das bereits in
        der Arbeitsphase durch die Vorarbeit erarbeitete Wertgutha-
        ben. Ansprüche auf zukünftig zu zahlende Aufstockungs-
        beträge sind nicht erfasst, da die Insolvenzsicherung primär
        der Absicherung des erarbeiteten Wertguthabens und der
        Beitragsschuld dient. Es steht den Tarifvertragsparteien
        jedoch frei, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
        durch Tarifvertrag weitergehende Rechte einzuräumen.
        Weitergehende Rechte können auch auf betrieblicher
        Ebene durch Betriebsvereinbarung zwischen dem Ar-
        beitgeber und dem Betriebsrat oder auf einzelvertragli-
        cher Ebene direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-
        mer vereinbart werden.
        Die Insolvenzsicherung ist auch für den Fall, dass im
        Blockmodell der Altersteilzeit der geschilderte Störfall
        eintritt, in § 8 a Altersteilzeitgesetz eingeführt worden.
        Auch im Störfall ist sichergestellt, dass den Arbeitneh-
        merinnen und Arbeitnehmern das in der Arbeitsphase
        der Altersteilzeit erarbeitete Wertguthaben erhalten
        bleibt und keine Beitragsschuld gegenüber den Sozial-
        versicherungsträgern entsteht. In ihrem gemeinsamen
        Rundschreiben haben GKV-Spitzenverband, Deutsche
        Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit
        dies klargestellt.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
        (Drucksache 17/9677, Frage 24):
        Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung anläss-
        lich der Ressortabstimmung über den vom Bundesministe-
        rium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referententwurf ei-
        nes Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der
        Rentenversicherung gelangt, und plant die Bundesregierung,
        Ideen aus dem von einer Arbeitsgruppe der CSU entwickelten
        Alternativkonzept, das die „Zuschussrente“ verwirft, da es
        „als Einstieg in den Ausstieg aus der leistungsbezogenen
        Rente abzulehnen“ sei (Zitat nach Passauer Neue Presse vom
        11. Mai 2011), und stattdessen Zeiten der Kindererziehung
        und Pflege besser bewerten möchte, in eine Umsetzung einzu-
        beziehen?
        Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf ist
        noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung
        der sich aus der Abstimmung ergebenden Anregungen
        und Vorschläge werden in den Regierungsentwurf ein-
        fließen.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
        der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 26 und 27):
        Wie bewertet die Bundesregierung die deutlichen Hin-
        weise – zum Beispiel gibt es eine Schätzung, derzufolge im
        Jahr 2008 in Deutschland an den Kirrstellen insgesamt circa
        125 000 Tonnen Mais bzw. 12,5 Kilogramm Mais pro Kilo-
        gramm dort erlegtem Wildbret ausgebracht wurden, massive
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21455
        (A) (C)
        (D)(B)
        Beschwerden von Schäfereien über Schwarzwildschäden auf
        Grünland infolge von durch Kirrungen angelocktes Schwarz-
        wild, regelmäßige Berichte über große Mengen an Mais, die
        an Kirrstellen in Tonnen gelagert werden –, dass die Kirrung
        in einem so großen Maße zu regelmäßiger Wildtierfütterung
        genutzt bzw. missbraucht wird, dass die bei den Kirrmaßnah-
        men insgesamt ausgebrachten Energiemengen erheblich zu
        den stetig steigenden Populationsdichten beim Schwarzwild
        und damit zu den steigenden Schwarzwildschäden in der
        Landwirtschaft beitragen, und welche Maßnahmen sind aus
        Sicht der Bundesregierung dagegen zu ergreifen?
        Welche jagdrechtlichen Schlussfolgerungen sind aus dem
        hohen Ausmaß an zur Wildtierfütterung missbrauchter Kir-
        rung aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen, und wie
        bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
        konkret die Forderung nach einer Beschränkung von Kirr-
        maßnahmen in Bezug auf Häufigkeit, Menge, Art des Futter-
        mittels und Art der Kirreinrichtungen, wie es zum Beispiel die
        Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen umgesetzt
        haben, die Forderung nach effizienter Kontrolle und Sanktio-
        nierung von Zuwiderhandlungen sowie nach einem Kirrver-
        bot für den Fall, dass sich erweist, dass diese Beschränkungen
        aufgrund kaum möglicher effektiver Kontrollen nicht die nö-
        tige Wirkung erzielen?
        Zu Frage 26:
        Der Bundesregierung sind Schätzungen bekannt, dass
        große Mengen Mais zu Kirrzwecken in Jagdbezirken
        ausgebracht werden. Abgesicherte Zahlen liegen ihr al-
        lerdings nicht vor.
        Die stark gestiegenen Schwarzwildbestände können
        jedoch nicht ohne Weiteres auf die Kirrungen zurückge-
        führt werden. Gestiegener Anbau von Mais und anderen
        Energiepflanzen, regelmäßigere Masten bei Buche und
        Eiche sowie durch mildere Winter geringere Sterblich-
        keit bei Frischlingen, aber auch frühere Geschlechtsreife
        bei Überläuferbachen sind wesentliche Faktoren, die zu
        einer Zunahme der Schwarzwildbestände führen.
        Eine erfolgreiche Senkung der Schwarzwildbestände
        ist nur möglich, wenn Grundbesitzer, Landbewirtschaf-
        ter und Jagdausübungsberechtigte Lösungen absprechen
        und miteinander umsetzen.
        Die Bundesregierung fördert daher den Dialog zwi-
        schen Grundeigentümern, Landbewirtschaftern und
        Jagdausübungsberechtigten und ermuntert diese zu ge-
        meinsamen Aktionen. Dem diente unter anderem ein
        vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
        und Verbraucherschutz gefördertes Modellvorhaben zur
        Bejagung von Schwarzwild in großen Maisschlägen, das
        gemeinsam vom Deutschen Bauernverband, Deutschen
        Jagdschutzverband und dem Bundesverband der Jagd-
        genossenschaften und Eigenjagdbesitzer durchgeführt
        wurde. Die Ergebnisse des Modellvorhabens sind in ei-
        nem Leitfaden für Landwirte und Jäger veröffentlicht
        worden.
        Zu Frage 27:
        Die für diese Fragen zuständigen Bundesländer haben
        durchweg Regelungen zu Fütterung und Kirrung von
        Wild erlassen und es obliegt ihnen auch, ihre Vorgaben
        in Bezug auf das Ausbringen von Mais zu Kirrzwecken
        zu evaluieren. Ihnen obliegen gleichermaßen die Kon-
        trolle und gegebenenfalls die Sanktionierung von Verstö-
        ßen gegen diese Regelungen.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
        des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 28 und 29):
        Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Mög-
        lichkeiten für die Verhängung nationaler Anbauverbote für
        gentechnisch veränderte Nutzpflanzen durch die Mitgliedstaa-
        ten der Europäischen Union bei – auch im Hinblick auf das
        deutsche Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Mais
        MON810 –, und inwieweit wird sich die Bundesregierung für
        entsprechende Vorschläge von Kommission oder Ratspräsi-
        dentschaft einsetzen?
        Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
        dass die in der Entschließung des Europaparlaments vom
        6. Juli 2011 festgehaltenen Vorschläge zum Vorschlag der
        Kommission bezüglich nationaler Anbauverbote für gentech-
        nisch veränderte Pflanzen – einschließlich der aus Sicht des
        Europäischen Parlaments notwendigen Verbesserungen der
        Zulassungsverfahren – in den abschließenden Ratsverhand-
        lungen auch umgesetzt werden?
        Zu Frage 28:
        Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verord-
        nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
        Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den
        Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau
        von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder
        zu untersagen, wirft ebenso wie der Kompromissvor-
        schlag der dänischen EU-Präsidentschaft Fragen auf,
        insbesondere im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt und
        die Regeln der WTO. Zudem stellt er einen Rückschritt
        in Richtung Renationalisierung dar. Die Bundesregie-
        rung lehnt daher den Vorschlag ab.
        Zu Frage 29:
        Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag für eine
        Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
        zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die
        den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit. Den An-
        bau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken
        oder zu untersagen und damit auch die hierzu gefasste
        Entschließung des Europäischen Parlament ab,
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 30):
        Wie ist die Familienbetreuungsorganisation für die Be-
        treuung der Familien von Soldatinnen und Soldaten im Aus-
        landseinsatz personell ausgestattet, und wie ist das Verhältnis
        von hauptamtlichem Personal, dessen Schwerpunkt die Fami-
        lienbetreuung darstellt, zur Anzahl der betreuten Familien?
        Unter fachlicher Führung des Leit-Familienbetreu-
        ungszentrums beim Einsatzführungskommando der
        Bundeswehr sind 31 Familienbetreuungszentren so dis-
        loziert, dass die Angehörigen der Soldatinnen und
        Soldaten innerhalb einer Stunde Fahrzeit zu einem Fami-
        lienbetreuungszentrum gelangen können. Ein Familien-
        betreuungszentrum verfügt als hauptamtliches Personal
        21456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        über fünf Dienstposten, das Kontinuität, Qualität und
        Professionalität der Betreuungsarbeit gewährleistet. Die
        Familienbetreuungszentren werden durch ehrenamtliche
        Helferinnen und Helfer unterstützt.
        Die hauptamtliche Familienbetreuungsorganisation
        mit ihren Familienbetreuungszentren wird durch die
        zeitlich befristete Einrichtung von Familienbetreuungs-
        stellen ergänzt und verdichtet. Diese werden durch die
        kontingentstellenden Truppenteile in den Standorten mit
        nebenamtlichem Personal für die Dauer des Einsatzes
        aufgestellt und fachlich einem Familienbetreuungszen-
        trum zugeordnet.
        Da die Familienbetreuungsorganisation dem Regio-
        nalprinzip folgt, ist das Verhältnis von hauptamtlichem
        Personal und der Anzahl der zu betreuenden Familienan-
        gehörigen maßgeblich vom Wohnort der Familien be-
        stimmt.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 31):
        Geht die zur kindergerechten Vermittlung der Tätigkeiten
        von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz entwickelte
        Figur „Karl, der Bärenreporter“ auf die Rolle von Soldatinnen
        im Einsatz ein, und inwiefern ist es nach Ansicht des Bundes-
        ministeriums der Verteidigung notwendig, dass auch Soldatin-
        nen ihren Kindern ihre Tätigkeit im Einsatzland mithilfe der
        zur Verfügung gestellten Hilfsmittel vermitteln können?
        Die Kinderbücher „Karl, der Bärenreporter, geht in
        den Einsatz“ sowie „Karl, der Bärenreporter, bei der Ma-
        rine“ wurden entwickelt, um auf kindgerechte Weise
        Fragen des Auslandseinsatzes zu transportieren sowie
        Kinder und Eltern zu dieser Thematik ins Gespräch zu
        bringen. Sie stehen sowohl Soldatinnen als auch Solda-
        ten als Hilfsmittel zur Verfügung, ihren Kindern ihre Tä-
        tigkeit im Einsatz zu vermitteln. Ziel ist es, auch den
        Kleinsten eine Vorstellung von der Arbeitswelt ihrer
        Mütter und Väter zu geben. Die Kinderbücher wurden
        unter Mitwirkung weiblicher Psychologen erstellt.
        Die Tätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten im
        Auslandseinsatz unterscheiden sich verwendungsbezo-
        gen grundsätzlich nicht voneinander. Die Kinderbücher
        gehen daher auf unterschiedliche Verwendungen und
        Lebensumstände im Einsatz ein, jedoch nicht auf ge-
        schlechterspezifische Aspekte. Es wird dafür Sorge
        getragen werden, dass bei nächster Gelegenheit der
        wichtige Beitrag von Soldatinnen in solchen Medien
        auch deutlicher einbezogen wird.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 32):
        Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die vom
        bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit,
        Dr. Marcel Huber, in einem Schreiben vom 15. Mai 2012 zur
        „Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für
        Kommunen“ angekündigten Erleichterungen in der Frage von
        militärischen Tiefflügen und die in diesem Zusammenhang
        geplante Anpassung der Nachttiefflugsysteme, wodurch eine
        Anhebung der Höhe von Bauwerken bis zu einer Höhe von
        213 Metern über Grund – vorbehaltlich sonstiger militärischer
        Belange – ermöglicht wird, rechtskräftig werden und ob sich
        diese nur auf Bayern oder auf das ganze Bundesgebiet bezie-
        hen?
        Wo immer möglich unterstützt die Bundeswehr die
        Förderung regenerativer Energien und sucht nach Kom-
        promissen, um die Genehmigungsverfahren für den Bau
        von Windenergieanlagen zu erleichtern. Diese Unterstüt-
        zung hat sich jedoch am verfassungsmäßigen Auftrag
        der Streitkräfte zu orientieren. Sie darf nicht dazu
        führen, dass die Streitkräfte im Einsatz und in der Aus-
        bildung übermäßig eingeschränkt werden.
        Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der
        Bundeswehr wurde auch das Nachttiefflugsystem in
        Deutschland untersucht. In einem ersten Schritt konnte
        die Bundeswehr im bestehenden Nachttiefflugsystem
        bereits zahlreiche Streckenabschnitte identifizieren, un-
        ter denen Bauhöhen von Windenergieanlagen bis zu ei-
        ner maximalen Höhe von 213 Metern über Grund zuläs-
        sig sind. Eine dementsprechende Information erfolgte
        bundeswehrintern an die zuständigen Verwaltungen und
        über die Bund-Länder-Initiative an die Bundesländer.
        Auf Grund der Standortentscheidungen und der künf-
        tigen Luftfahrzeugflotten- und Fähigkeitsentwicklungen
        konnte nunmehr eine bedarfsabhängige Anhebung der
        Untergrenze des Nachttiefflugsystems um rund 100 Me-
        ter ermöglicht werden. Diese Anhebung ist ohne signifi-
        kante Einschränkungen für die militärische Aufgaben-
        wahrnehmung mit sofortiger Wirkung gültig.
        Mit der Entscheidung der Anhebung der Untergrenze
        des Nachttiefflugsystems leistet die Bundeswehr einen
        wichtigen Beitrag zum Ausbau der Windenergie. Damit
        entfallen bundesweit nahezu sämtliche Bauhöhen-
        beschränkungen für Windenergieanlagen aufgrund des
        Nachttiefflugsystems.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
        (Drucksache 17/9677, Fragen 33 und 34):
        Ist es im Rahmen der Regelungen des Bundesfreiwilligen-
        dienstes von der Bundesregierung beabsichtigt, dass Wohl-
        fahrtsverbände in ihrer Funktion als Zentralstellen gegenüber
        den ihnen zugewiesenen Einsatzstellen Verwaltungsgebühren
        für die Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am
        Bundesfreiwilligendienst verlangen, welche zwischen den
        Verbänden variieren, und wie bewertet die Bundesregierung
        in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass die Zentral-
        stellen auf dieser Grundlage zusätzliche Einkünfte erwirt-
        schaften?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die damit einher-
        gehende Gefahr einer Zweiklassengesellschaft im Bundesfrei-
        willigendienst zwischen Vereinen und Verbänden, welche die
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21457
        (A) (C)
        (D)(B)
        Bearbeitungsgebühren für die Beschäftigung von Dienst-
        leistenden aufbringen können, und solchen, die die notwen-
        dige Finanzkraft nicht besitzen, und wie beabsichtigt die Bun-
        desregierung hier gleichwertige Ausgangsbedingungen für
        alle Vereine und Verbände zu schaffen?
        Zu Frage 33:
        Der Bundesfreiwilligendienst bietet den Einsatzstel-
        len einen großen Handlungsspielraum.
        Nach § 6 Abs. 5 BFDG haben die Einsatzstellen des-
        halb auch die Möglichkeit der Aufgabenübertragung. So
        wird keine Einsatzstelle einer Zentralstelle „zugewie-
        sen“, wie es in der Frage heißt, sondern jede Einsatz-
        stelle ordnet sich nach eigenem Ermessen von sich aus
        einer Zentralstelle zu. Wenn eine Einsatzstelle von der
        Möglichkeit Gebrauch macht, Aufgaben zu übertragen
        und zum Beispiel eine Zentralstelle mit der Erfüllung ei-
        gener Aufgaben, die sie nicht selbst erledigen möchte,
        beauftragt, so ist es durchaus angemessen und allgemein
        üblich, dass dafür eine Gebühr zu zahlen ist.
        Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich dabei
        um eine innerverbandliche Angelegenheit, in die sie sich
        – auch mit Blick auf die von den Verbänden immer wie-
        der und vehement eingeforderte Unabhängigkeit der
        Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft – nicht
        einmischt und auch nicht einmischen will.
        Zu Frage 34:
        Da die Einsatzstellen diese Aufgaben selbst erledigen
        können, besteht für diejenigen Einsatzstellen, die dafür
        keine Gebühren bezahlen wollen oder können, die Mög-
        lichkeit der Kostensteuerung, indem sie die Aufgabe
        selbst übernehmen.
        Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die
        jahrzehntelange – und im Übrigen nie kritisierte – Praxis
        im FSJ, wonach Zentralstellen sich von den Trägern im
        Rahmen des Förderverfahrens Verwaltungskosten per
        Umlage erstatten lassen und diese je nach Zentralstelle
        unterschiedlich hoch sind.
        Die Erfahrung aus dem FSJ zeigt, dass dieses Vor-
        gehen die Vielfalt von Trägern und Einsatzstellen nicht
        behindert.
        Vielmehr wird das FSJ in der Praxis gestärkt, da über
        den Zentralstellenverbund beispielsweise ein Ausgleich
        zwischen finanzstarken und finanzschwachen Trägern
        und Einsatzstellen erfolgen kann.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 35):
        Auf welche Zahlen beruft sich die Bundesregierung mit
        ihrer Aussage, „es fehlen noch 130 000 Krippenplätze“ (ver-
        gleiche Die Welt vom 16. Mai 2012), um das Ausbauziel von
        750 000 Plätzen bis August 2013 zu erreichen, wo doch die
        aktuellste Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Kindern und tä-
        tigen Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geför-
        derter Kindertagespflege vom Statistischen Bundesamt vom
        November 2011 mit dem Stichtag 1. März 2011 stammt, und
        wie viele unter Dreijährige werden nach Erkenntnis der Bun-
        desregierung derzeit in Tageseinrichtungen oder in öffentlich
        geförderter Kindertagespflege betreut (bitte aufgelistet nach
        Ländern)?
        Im März 2011 befanden sich nach der amtlichen Sta-
        tistik 517 000 Kinder unter drei Jahren bundesweit in
        Tagesbetreuung. Die Anzahl der im vergangenen Jahr
        nach dieser Statistik geschaffenen Betreuungsplätze für
        Kinder in den ersten drei Lebensjahren werden erst mit
        der neuen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statisti-
        schen Bundesamts im Herbst 2012 vorliegen. Nach einer
        Abfrage bei den Ländern, ergibt sich, dass nach Aussa-
        gen der Länder und entsprechend ihrer eigenen Erhe-
        bungsmethoden in diesem Zeitraum rund 100 000 Plätze
        geschaffen wurden. Berücksichtigt man diese Entwicklung
        des letzten Jahres, ergibt sich bis zu den 750 000 Plätzen
        noch eine Differenz von rund 130 000.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 36):
        Wie viele Finanzmittel plant die Bundesregierung für die
        Realisierung des angekündigten Zehn-Punkte-Programms für
        den Kitaausbau, zusätzlich zu dem Sondervermögen „Kinder-
        betreuungsausbau“ und der Umverteilung der Umsatzsteuer-
        punkte, für die kommenden Jahre als Ausgaben in den Bun-
        deshaushalt einzustellen?
        Bundesministerin Schröder erarbeitet derzeit ein
        Zehn-Punkte-Programm um den weiteren Ausbau der
        Kindertagesbetreuung für Kinder in den ersten drei Le-
        bensjahren zu befördern. In diesem Kontext finden der-
        zeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt.
        Weitere Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch
        nicht gemacht werden.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 37):
        Wie viele Anträge auf Anerkennung als Conterganopfer
        sowie auch auf Neubewertung der Schadenseingruppierung
        sind seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des
        Conterganstiftungsgesetzes bei der Stiftung eingegangen, und
        wie viele wurden positiv oder negativ entschieden?
        Neuanträge seit 1. Juli 2009:
        Anzahl Anträge: 564
        Entscheidungen: 386
        Positiv: 61
        Negativ: 322
        Rücknahmen: 3
        21458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anträge auf Neubewertung der Schadenseingruppie-
        rung seit 1. Juli 2009:
        Anzahl: 362
        Entscheidungen: 229
        Positiv: 143
        Negativ: 85
        Rücknahme: 1
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 38):
        Was hat die Bundesregierung – auch mit Blick auf das
        Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für Ge-
        sundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, vom 15. Mai 2008 an die
        Spitzenverbände der Krankenkassen – in den letzten zwei Jah-
        ren unternommen, um die medizinische Versorgung der Con-
        tergangeschädigten inklusive der Bereitstellung und Kosten-
        übernahme von Hilfs- und Heilmitteln spürbar zu verbessern?
        Die Bundesregierung nimmt die medizinische Versor-
        gungssituation von contergangeschädigten Menschen
        sehr ernst. Entsprechend des Beschlusses des Deutschen
        Bundestages vom 22. Januar 2009 zu dem Antrag der
        Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemes-
        sene und zukunftsorientierte Unterstützung der Conter-
        gangeschädigten sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache
        16/11223) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
        Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen in den
        Bereichen Gesundheit/Pflege/Assistenz/Mobilität zu be-
        seitigen und dabei die besonderen Belange von Conter-
        gangeschädigten in die Entscheidungen mit einfließen zu
        lassen.
        Mit dem von Ihnen genannten Schreiben vom 15. Mai
        2008 hat der damalige Staatssekretär im Bundesministe-
        rium für Gesundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, Defizite
        bei der Rechtsanwendung im Bezug auf Leistungen der
        gesetzlichen Krankenversicherung angesprochen. Das
        Bundesministerium für Gesundheit hat seinerzeit die
        Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztli-
        che Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bun-
        desvereinigung, den Gemeinsamen Bundesausschuss so-
        wie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
        behinderter Menschen und das Bundesministerium für
        Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu gemeinsamen
        Fachgesprächen eingeladen, um die Problemlage fach-
        lich aufzubereiten und nach Lösungen zu suchen, wie
        die Versorgung der Betroffenen verbessert werden kann.
        In den Gesprächen haben sich die Beteiligten seinerzeit
        auf konkrete Hinweise zur Verordnung und Bewilligung
        von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
        verständigt. Danach muss unter Ausnutzung der gegebe-
        nen rechtlichen Möglichkeiten insbesondere auch den
        unterschiedlichen medizinischen Bedarfen der Conter-
        gangeschädigten Rechnung getragen werden. Dies gilt
        insbesondere für die Versorgung mit Heil- und Hilfsmit-
        teln, die Übernahme von Fahrtkosten sowie die notwen-
        digen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Um die
        Versorgungssituation der Betroffenen zu verbessern,
        sind die Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbe-
        stände auszuschöpfen und Genehmigungen – so weit
        möglich – zügig und unbürokratisch zu erteilen.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit
        dem Schreiben vom 15. Mai 2008 beigefügten Hinweise
        zur Verordnung und Bewilligung von bedarfsgerechten
        Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von
        den Krankenkassen bei der Erfüllung ihres Versorgungs-
        auftrages beachtet werden.
        Auch in den letzten zwei Jahren hat die Bundesregie-
        rung konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, die
        contergangeschädigten Menschen zugutekommen. Dies
        betrifft insbesondere das GKV-Versorgungstrukturge-
        setz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. So weit
        in der Frage konkret die Heilmittelversorgung angespro-
        chen wird: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde
        Versicherten, die langfristig Heilmittel benötigen, die
        Möglichkeit eingeräumt, sich die erforderlichen Heilmit-
        tel für einen geeigneten Zeitraum von ihrer Kranken-
        kasse genehmigen zu lassen. Mit der gesetzlichen
        Neuregelung wurde eine vom Gemeinsamen Bundesaus-
        schuss in der Heilmittel-Richtlinie getroffene Regelung
        aufgegriffen und weiterentwickelt. Insbesondere unter-
        liegen die entsprechenden Verordnungen nicht mehr den
        Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
        Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
        vention ist für die Belange contergangeschädigter Men-
        schen von großer Bedeutung. In Deutschland wird die
        UN-Behindertenrechtskonvention durch den Nationalen
        Aktionsplan der Bundesregierung vom 15. Juni 2011
        umgesetzt. Darin ist beispielsweise vorgesehen, dass die
        Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Pro-
        gramm „Barrierefreie Arztpraxen“ initiiert mit dem Ziel,
        die Anzahl barrierefreier Praxen in den nächsten zehn
        Jahren zu erhöhen.
        Auch das geplante Patientenrechtegesetz, das am
        1. Januar 2013 in Kraft treten soll, wird contergange-
        schädigten Menschen zugutekommen. Im Bereich der
        gesetzlichen Krankenversicherung soll das Gesetz die
        Rechtspositionen der Versicherten stärken. Geplant ist
        beispielsweise, dass die Versicherten sich bei nicht
        rechtzeitiger Entscheidung ihrer Krankenkasse Leistun-
        gen selbst beschaffen können.
        Um die gesetzliche Krankenversicherung für die Pro-
        blematik der Versorgung contergangeschädigter Men-
        schen zu sensibilisieren, hat sich der Vorstand der Con-
        terganstiftung mit einem Schreiben vom 24. Januar 2012
        an die Vorstände der Krankenkassenverbände und an die
        Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt. Darüber
        hinaus fand am 16. Mai 2012 ein Gespräch zwischen
        dem Vorstand der Conterganstiftung und dem Staats-
        sekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn
        Thomas Ilka, statt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21459
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 39 und 40):
        Bis wann und nach welchen Kriterien werden voraussicht-
        lich die Pilotstrecken für die Leistungs- und Finanzierungs-
        vereinbarung, LuFV, Straße bzw. die entsprechende Alterna-
        tive (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine
        mündliche Frage 89, Plenarprotokoll 17/177, Anlage 59) be-
        nannt?
        Wie wird sichergestellt, dass die Kriterien im Rahmen die-
        ser Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vergleichbar
        und überprüfbar sind?
        Mögliche Dokumentationskriterien und Zielvereinba-
        rungen befinden sich erst in der Entwicklung.
        Alle Bundesländer haben Vorschläge für Pilotstrecken
        gemeldet, an denen Vorschläge für die Dokumentation
        von Erhaltungsmaßnahmen sowie für mögliche Zielver-
        einbarungen erarbeitet werden sollen. Am 9. Mai 2012
        wurden in einer ersten Dienstbesprechung mit Vertretern
        der Länder die Thematik auf Arbeitsebene erörtert. Es
        wurde vereinbart, dass bis Ende Mai vonseiten des Bun-
        desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        ein Katalog mit Vorschlägen bzw. Kriterien für eine ein-
        heitliche Darstellung der Erhaltungsmaßnahmen an den
        Pilotstrecken den Auftragsverwaltungen zur Verfügung
        gestellt wird.
        Auf Basis dieses Katalogs werden die Länder mit der
        Dokumentation ihrer Pilotstrecken beginnen bzw. ihre
        Streckenauswahl überprüfen und gegebenenfalls geeig-
        netere Projekte auswählen. Bis spätestens Sommer 2012
        werden alle Pilotstrecken dann endgültig benannt sein.
        Die Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit herzustel-
        len und abzusichern ist ein wesentliches Ziel der Ent-
        wicklung und Erprobung geeigneter Kriterien anhand
        der Pilotstrecken.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
        Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/9677, Frage 44):
        Trifft es zu, dass es durch die geplante Vergabe einer drit-
        ten Lizenz für die Bodendienste am neuen Flughafen Berlin
        Brandenburg, wie die Gewerkschaft Verdi befürchtet, zu einer
        Unterbietung der mit den bisherigen beiden Betreibern tarif-
        vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen und Löhne kom-
        men kann, und ist es das Ziel der Bundesregierung, als An-
        teilseigner der Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin
        Brandenburg eine solche Ausschreibung zum Lohndumping
        zu verhindern (bitte begründen)?
        Für den ausgebauten Verkehrsflughafen BER ist eine
        dritte Lizenz für die Bodenabfertigungsdienste geplant
        und wird inzwischen vorbereitet.
        Bei der Größe, dem Verkehrsaufkommen und der Flä-
        che des Flughafens erscheint diese Anzahl gerechtfer-
        tigt.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
        Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/9677, Frage 45):
        Trifft es zu, dass die Verhandlungen zur Neuordnung der
        Bodendienste an europäischen Flughäfen durch die Europäi-
        sche Union zu einer völligen Liberalisierung der Bodendienst-
        leistungen und damit zu einem Verfall von Löhnen und Ar-
        beitsbedingungen führen, wie von der Gewerkschaft Verdi
        befürchtet, unter anderem durch die Vorgabe, mehrere Dienstleis-
        tungsunternehmen konkurrieren zu lassen, und die Möglichkeit
        zur Unterauftragsvergabe und der rechtlichen Ausgliederung der
        Bodenverkehrsdienste aus den Flughafengesellschaften, und
        was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieses zu
        verhindern (bitte begründen)?
        Die EU-Kommission sieht in ihrem derzeitigen Vor-
        schlag für eine Verordnung des Europäischen Parla-
        ments und des Rats über Bodenabfertigungsdienste auf
        Flughäfen in der Union und zur Aufhebung der Richtli-
        nie 96/67/EG eine weitere Liberalisierung des Sektors
        Bodenabfertigungsdienste vor. Für die Selbstabfertigung
        durch die Fluggesellschaften ist eine völlige Markt-
        öffnung vorgesehen. Auf Flughäfen, die bestimmte Pas-
        sagier-/Frachtmengen (5 Millionen Passagiere oder
        100 000 Tonnen Fracht jährlich) überschreiten, müssen
        statt bisher zwei nun drei Dienstleister zugelassen wer-
        den (Drittabfertigung). Eine einmalige Unterauftragsver-
        gabe soll Drittanbietern erlaubt, für Flughäfen jedoch
        nicht zulässig sein. Weiter sieht der EU-Verordnungsvor-
        schlag für die Bodenabfertigungsdienste der Flughäfen
        eine rechtliche Trennung von den Flughafengesellschaf-
        ten vor.
        Die Bundesregierung ist bestrebt, dass die Qualität
        der Dienstleistungen im Hinblick auf die Sicherheits-
        anforderungen an Flughäfen gewährleistet bleibt. Auch
        müssen die Belange der betroffenen Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmer im Blick behalten werden.
        Im EU-Verkehrsministerrat hat sich jedoch gezeigt,
        dass eine vollständige Ablehnung des Vorschlags keine
        durchgreifende Erfolgsaussicht hatte, da es kaum Unter-
        stützung von anderen Mitgliedstaaten hierzu gab.
        Deutschland hat sich im EU-Verkehrsministerrat enthal-
        ten.
        Der Vorschlag der EU-Kommission wird derzeit wei-
        ter im Europäischen Parlament behandelt. Danach wer-
        den die Vorstellungen erneut einer ausführlichen Bewer-
        tung im Hinblick auf die Folgen unterworfen.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 48):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
        aktuellen Preisverfall bei den Emissionszertifikaten zu stop-
        pen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusam-
        menhang die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats zur
        Einführung einer Steuer auf CO2-Emissionen?
        21460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Der europäische Kohlenstoffmarkt ist zurzeit auf-
        grund verschiedener Entwicklungen durch ein deutliches
        Nachlassen der Preise gekennzeichnet. Trotz dieses
        Preisabfalls ist gewährleistet, dass der Emissionshandel
        bis 2020 das festgelegte Emissionsminderungsziel er-
        reicht. Die Funktionsfähigkeit des Emissionshandelssys-
        tems ist insofern nicht gefährdet. Derzeit wird in
        verschiedenen Zusammenhängen über die Weiterent-
        wicklung der EU-Klimaschutzpolitik diskutiert. Dabei
        stehen auch Fragen im Zusammenhang mit dem derzeiti-
        gen Preissignal für CO2-Zertifikate und der Erreichung
        der mittel- und langfristigen Klimaziele der EU auf der
        Tagesordnung. Die Bundesregierung prüft derzeit ver-
        schiedene Optionen zur Weiterentwicklung der EU-Kli-
        maschutzpolitik. Die Meinungsbildung hierzu ist jedoch
        noch nicht abgeschlossen.
        Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministe-
        rium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, beleuchtet
        in seinem Gutachten zum Thema „Wege zu einer wirksa-
        men Klimapolitik“ die aktuelle Diskussion zur Klima-
        politik und beschäftigt sich vor allem mit den Instrumen-
        ten zur Bewältigung des globalen Klimawandels. Der
        Beirat schlägt vor, auf internationaler Ebene von der
        Mengensteuerung abzugehen (Kioto-System) und statt-
        dessen den Fokus der Verhandlungen auf eine internatio-
        nal einheitliche Mindeststeuer auf CO2-Emissionen zu
        richten. Damit würden die Verteilungsfragen, die bislang
        eine Einigung auf internationaler Ebene erschweren,
        nach Auffassung des Beirats an Bedeutung verlieren.
        Die Bundesregierung steht diesem Vorschlag ableh-
        nend gegenüber. Das gilt insbesondere dann, wenn eine
        solche Steuer mit einer Importabgabe verbunden würde.
        Damit wäre das Risiko eines verstärkten Protektionis-
        mus verbunden, zum Schaden des internationalen Han-
        dels und des Wachstums der Weltwirtschaft. Darüber
        hinaus betrachtet die Bundesregierung den Emissions-
        handel als das vorrangige Klimaschutzinstrument.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 49):
        Wie lauten die bislang geplanten wesentlichen Merkmale
        des in der Antwort auf meine schriftliche Frage 115 auf Bun-
        destagsdrucksache 17/9615 genannten, zur Unterstützung der
        Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission initiierten For-
        schungsvorhabens – bitte insbesondere mit Vorhabensbe-
        schreibung und zu untersuchenden Fragestellungen im Wort-
        laut, Finanzvolumen und Laufzeit –, und wer soll nach
        bisheriger Planung daran beteiligt sein (bitte jeweils mit Er-
        läuterung der konkreten Rolle)?
        Der Reaktorunfall von Fukushima hat zahlreiche neue
        Erkenntnisse hervorgebracht. Er ist mit dem Unfall von
        Tschernobyl, an dem sich die Notfallschutzplanungen
        bisher orientiert haben, nicht vergleichbar. Dies macht
        eine Überprüfung des gesamten deutschen Regelwerks
        für den Notfallschutz erforderlich.
        Das Forschungsvorhaben dient der fachlichen Unter-
        stützung der Notfallschutzplanung bei der Aufarbeitung
        der Erfahrungsrückflüsse aus dem Reaktorunfall in Fu-
        kushima, auch durch die Auswertung internationaler
        Entwicklungen im Notfallschutz und der dort eingesetz-
        ten Hilfsmittel. Insbesondere sollen Einzelfragen beant-
        wortet, spezielle Aspekte des Notfallschutzes untersucht
        und Beratungen der Strahlenschutzkommission unter-
        stützt werden.
        Die im Rahmen dieses Vorhabens zusammenzutra-
        genden und aufzubereitenden Erkenntnisse sowie die zu
        erstellenden Unterlagen dienen der Aktualisierung und
        somit der Verbesserung des Konzeptes zum Schutz der
        Bevölkerung in Deutschland auf der Basis der vertieften
        Analyse des Verlaufs und der Folgen des Fukushima-Er-
        eignisses.
        Es ist beabsichtigt, das Vorhaben in Kürze zu verge-
        ben.
        Das Vorhaben ist in sechs Arbeitspakete untergliedert.
        Dabei geht es um:
        – die Zusammenstellung des aktuellen Stands von Wis-
        senschaft und Technik auf dem Gebiet des radiologi-
        schen Notfallschutzes,
        – Grundsatzfragen,
        – Schnittstellen zwischen anlagenexternem und anla-
        geninternem Notfallschutz,
        – die Rahmenempfehlungen für den Katastrophen-
        schutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen,
        – Methoden der Quelltermentwicklung und
        – Fragen der Kommunikation und Information.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 50):
        Wie beziffert sich der deutsche finanzielle Anteil – bitte
        genauen Betrag in Euro – an den insgesamt 2,56 Milliarden
        Euro für das „Rahmenprogramm der Europäischen Atomge-
        meinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im
        Nuklearbereich (2012-2013)“, und aus welchen Quellen
        – Haushaltstiteln oder Ähnlichem – kommen diese Mittel?
        Das „Rahmenprogramm der Europäischen Atomge-
        meinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnah-
        men im Nuklearbereich (2012-2013)“ ist aufgrund ge-
        meinschaftsrechtlicher Verpflichtungen integraler Teil
        des allgemeinen EU-Haushalts (Rubrik 1 a, Titel 08).
        Der Anteil der Bundesrepublik am EU-Haushalt beträgt
        rund 20 Prozent. Der EU-Haushalt wird gemäß Art. 311
        des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
        Union unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig
        aus den von den Mitgliedstaaten abzuführenden Eigen-
        mitteln (nach geltendem Recht: Zölle und Agrar-
        abgaben, Mehrwertsteuereigenmittel, BNE-Eigenmittel)
        finanziert.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21461
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 51 und 52):
        Wie plant die Bundesregierung die angebliche Einigung
        des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
        cherheit, Dr. Norbert Röttgen, und des Bundesministers für
        Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, in Deutsch-
        land, bis zur Vorlage des bereits im Herbst 2011 vom Bundes-
        ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
        in Auftrag gegebenen Gutachtens zu den Umweltauswirkun-
        gen der Fracking-Technologie, keine Bohrungen nach Schie-
        fergas unter Einsatz der Fracking-Technologie zuzulassen
        (siehe Der Spiegel vom 7. Mai 2012), konkret rechtlich umzu-
        setzen, und wird die betroffene Regelung auch für Bohrungen
        nach Kohleflözgas gelten?
        Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung
        bezüglich der Einrichtung von Kapazitätsmechanismen, nach-
        dem das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
        logie in Auftrag gegebene Gutachten des Energiewirtschaftli-
        chen Instituts an der Universität zu Köln vorgelegt wurde, und
        wie sieht der weitere Zeitplan diesbezüglich aus?
        Zu Frage 51:
        Die Bundesregierung wird einen gesetzlichen Ände-
        rungsbedarf für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstät-
        ten, insbesondere Schiefergas und Kohleflözgas, vor
        dem Hintergrund der von ihr in Auftrag gegebenen Stu-
        dien prüfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
        Technologie hat Ende 2010 die Bundesanstalt für Geo-
        wissenschaften und Rohstoffe mit einem Forschungspro-
        jekt zur Erfassung und Bewertung des Potenzials von
        Kohlenwasserstoffen aus nichtkonventionellen Lager-
        stätten in Deutschland beauftragt. Erste Ergebnisse wer-
        den in Kürze vorgelegt werden. Das Umweltbundesamt
        hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Studie über
        Umweltauswirkungen bei Fracking ausgeschrieben.
        Erste Ergebnisse werden im Juni 2012 erwartet. Im
        Übrigen sind nach der im Grundgesetz festgelegten
        Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für
        die Genehmigung oder Ablehnung von bergrechtlichen
        Erlaubnisanträgen die Länder ausschließlich zuständig.
        Insofern stellen sich die Fragen nach der Genehmigung
        oder Ablehnung von sogenannten Fracking-Anträgen
        nicht.
        Zu Frage 52:
        Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der ver-
        gangenen Sitzung des Kraftwerksforums am 20. April
        2012 einen Dialog über die Zukunft unseres Strom-
        markts begonnen. Das Energiewirtschaftliche Institut der
        Universität zu Köln, EWI, hat dort ein Gutachten zum
        Strommarktdesign vorgestellt. Alle im Kraftwerksforum
        vertretenen Länder und Verbände sind aufgefordert, bis
        zum August diesen Jahres zu diesem Thema im All-
        gemeinen und zu den Modellen, die das EWI-Gutachten
        diskutiert, im Einzelnen Stellung zu beziehen. Das
        Bundeswirtschaftsministerium wird auf Grundlage auch
        dieser Stellungnahmen einen zusammenfassenden Be-
        richt erstellen, der auf dem kommenden Kraftwerks-
        forum im Herbst vorgestellt und diskutiert werden soll.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 54):
        Wann beabsichtigt die Bundesregierung von der Ermäch-
        tigung nach § 49 Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes,
        durch Rechtsverordnung Anforderungen an die technische
        und betriebliche Flexibilität neuer Anlagen zur Erzeugung
        von Energie zu treffen, Gebrauch zu machen?
        Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, in-
        wiefern und inwieweit von der Ermächtigung nach § 49
        Abs. 4 Nr. 8 des Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch
        gemacht werden soll.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 55):
        Plant oder führt die Bundesregierung Gespräche mit dem
        niederländischen Finanzministerium in seiner Eigenschaft als
        Eigentümer der TenneT TSO GmbH, um für eine adäquate
        und den gesetzlichen Anforderungen des Energiewirtschafts-
        gesetzes entsprechende Finanzausstattung der TenneT TSO
        GmbH zu werben, und, wenn nein, warum nicht?
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
        gie führt Gespräche mit der niederländischen Regierung,
        in denen die Finanzausstattung der TenneT TSO und die
        gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens aus
        dem Energiewirtschaftsgesetz thematisiert werden.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/9677, Fragen 56 und 57):
        Kann die Bundesregierung die Meldung der Financial
        Times Deutschland vom 14. Mai 2012 bestätigen, wonach der
        Energieversorger Eon AG plant, im kommenden Jahr Gas-
        kraftwerke in Bayern und Hessen stillzulegen?
        Welche Folgen hätte eine Stilllegung dieser Gaskraftwerke
        für die Sicherheit der Stromversorgung in Süddeutschland?
        Zu Frage 56:
        Der Bundesregierung sind diesbezüglich keine end-
        gültigen Pläne von Eon bekannt. Das Unternehmen ist in
        engem Kontakt mit der Bundesnetzagentur.
        Zu Frage 57:
        Wie die Bundesnetzagentur in ihrem „Bericht zur
        Notwendigkeit eines Reservekraftwerkes vom 31. Au-
        gust 2011“ sowie im „Bericht zum Zustand der leitungs-
        gebundenen Energieversorgung im Winter 2011/2012“
        vom 3. Mai 2012 dargelegt hat, ist die Versorgungslage
        insbesondere in Süddeutschland weiter angespannt.
        21462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Viele geplante Stilllegungen sind der Bundesnetzagentur
        bereits seit längerem bekannt und wurden in den Kraft-
        werkslisten veröffentlicht. Darüber hinausgehende, bis-
        lang nicht bekannte Stilllegungen von für Versorgungs-
        sicherheit und Systemstabilität bedeutsamen Kraftwerken
        in Süddeutschland bedeuten einen erhöhten Bedarf an
        Reservekraftwerken. Bundeswirtschaftsministerium und
        Bundesnetzagentur prüfen gegenwärtig gemeinsam auf
        Grundlage des Berichts der Bundesnetzagentur zur Ver-
        sorgungslage im vergangenen Winter notwendige Maß-
        nahmen.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 58):
        Wird die Bundesregierung eine gesonderte Umlage zur
        Haftungsübernahme bei fehlender bzw. verzögerter Netz-
        anbindung von Offshorewindparks und Leitungsschäden bei
        Offshorewindparkanbindungen einführen, wie in der Frank-
        furter Allgemeinen Zeitung am 16. Mai 2012 berichtet wurde,
        und, wenn ja, wie wird diese Umlage ausgestaltet (gesonderte
        Ausweisung auf der Stromrechnung, besondere Ausgleichsre-
        gelungen für energieintensive Betriebe)?
        Die Bundesregierung plant im Sommer 2012 einen
        Kabinettsbeschluss zu einer Haftungsregelung für die
        Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen
        für Offshorewindparks herbeizuführen. Ein konkreter
        Regelungsvorschlag ist derzeit noch nicht ressortabge-
        stimmt.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 59):
        Wie viele Verfahren hat das Bundeskartellamt seit 2005
        bezüglich § 20 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
        beschränkungen durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
        Das Verbot sogenannter Preis-Kosten-Scheren in § 20
        Abs. 4 Nr. 3 GWB wurde erst durch das Gesetz zur Be-
        kämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energie-
        versorgung und des Lebensmittelhandels, das am
        22. Dezember 2007 in Kraft getreten ist, ausdrücklich
        kodifiziert. Infolgedessen können Auskünfte zur Fallpra-
        xis des Bundeskartellamts erst ab diesem Zeitpunkt ge-
        macht werden.
        Derzeit führt das Bundeskartellamt sechs Verfahren
        nach § 20 Abs. 4 Nr. 3 GWB. Davon wurde eines im
        Jahr 2009 und fünf weitere Verfahren im April 2012 ein-
        geleitet. Die Verfahren betreffen den Verdacht der Be-
        hinderung freier Tankstellen (Preis-Kosten-Scheren) bei
        der Belieferung durch große, vertikal integrierte Mine-
        ralölunternehmen und sind noch nicht abgeschlossen.
        Anlage 36
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 60):
        Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungsimporte in den Jah-
        ren 2009, 2010, 2011 (Ist) und 2012 (Soll) insbesondere aus
        Frankreich und – ausweislich deutscher Statistiken des Bun-
        desamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – aus Deutsch-
        land, einschließlich der Kosten für zweifelhafte Zahlungen
        wie Schmier- und Bestechungsgelder etwa im Zusammen-
        hang mit sechs verkauften U-Booten 214 (vergleiche Han-
        delsblatt vom 12. April 2012), und welche besonderen Bemü-
        hungen hat die Bundesregierung unternommen, um im
        Rahmen von europäischen Sparauflagen und Sparappellen
        und des Internationalen Währungsfonds auf Einsparungen im
        Bereich des Rüstungsimports im griechischen Haushaltsplan
        2012 zu dringen und so zu erreichen, dass der Sozialetat im
        Haushalt nicht um 9 Prozent, also 2 Milliarden Euro, gekürzt
        und die NATO-Beiträge nicht um 50 Prozent auf 60 Millionen
        Euro sowie der Wehretat nicht um 18,2 Prozent, also um
        200 Millionen Euro, auf 1,3 Milliarden Euro, erhöht werden
        (vergleiche Die Zeit vom 12. Januar 2012)?
        Die Bundesregierung verfügt nicht über Informatio-
        nen zu den Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungs-
        importe in den Jahren 2009, 2010 und 2011. Auch zu
        den aus Deutschland und Frankreich nach Griechenland
        tatsächlich ausgeführten Rüstungsgütern liegen keine
        vollständigen Zahlen vor.
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu
        den für griechische Kunden im Einzelfall zu beachten-
        den Zahlungsmodalitäten für Rüstungsgüterimporte aus
        Deutschland vor. Derartige Verpflichtungen sind in den
        Verträgen festgelegt, die von der deutschen Industrie mit
        ihren griechischen Kunden ausgehandelt worden sind.
        An derartigen Vertragsverhandlungen nimmt die Bun-
        desregierung nicht teil. Nur im Rahmen des Genehmi-
        gungsverfahrens zu Exportanträgen wird die Bundes-
        regierung mit der Sache befasst.
        Der Bundesregierung ist nicht im Detail bekannt, in
        welcher Weise die Frage des Rüstungsimportvolumens in
        den Verhandlungen zwischen der Troika und der griechi-
        schen Regierung thematisiert wurde. Die Verhandlungen
        werden ausschließlich von der Troika und der griechi-
        schen Regierung geführt. Der Länderbericht Nr. 12/57 des
        Internationalen Währungsfonds, IWF, benennt eine Re-
        duktion der Verteidigungsausgaben in einer Höhe von
        0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als Maßnahme
        der Regierung, das Einsparziel für 2012 zu erreichen.
        Mit der im Februar 2012 beschlossenen Kürzung des
        Verteidigungshaushalts um 400 Millionen Euro ist die
        griechische Regierung dem nachgekommen.
        Anlage 37
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 61):
        Inwieweit trifft es zu (vergleiche Sonntag Aktuell vom
        13. Mai 2012), dass die Bundesregierung entgegen ihren bis-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21463
        (A) (C)
        (D)(B)
        herigen Erklärungen – Abzug bis Ende 2014 – auch nach dem
        Jahr 2014 800 bis 1 000 Bundeswehrsoldaten – circa 20 Pro-
        zent der heutigen Personalstärke –, einschließlich Spezialkräf-
        ten, mit Kampfauftrag in Afghanistan belassen will, angeblich
        auch zum Schutz dort tätiger deutscher Unternehmen, wie die
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Mai 2012 mit
        Präsident Hamid Karzai vertraglich zu vereinbaren beabsich-
        tigte, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass
        vor einer Befassung des Deutschen Bundestages kein solcher
        Verbleib von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan verbindlich
        zugesagt werden darf, auch nicht auf dem NATO-Gipfel am
        20./21. Mai 2012?
        Die Operation der Internationalen Sicherheitsunter-
        stützungstruppe für Afghanistan, ISAF, wird, wie vom
        Bündnis beschlossen, Ende 2014 auslaufen. Über die
        Ausgestaltung einer NATO-geführten Präsenz in Afgha-
        nistan nach 2014 ist noch nicht entschieden worden. Ent-
        sprechend gibt es derzeit keine Planungen in Bezug auf
        einen deutschen Anteil an einer möglichen Nachfolge-
        operation. Damit stellt sich auch nicht die Frage diesbe-
        züglicher konkreter Zusagen der Bundesregierung auf
        dem NATO-Gipfel. Der Abzug deutscher Kampftruppen
        aus Afghanistan wird wie geplant bis Ende 2014 vollzo-
        gen.
        Das zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
        und dem afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karsai
        am 16. Mai 2012 unterzeichnete Abkommen über die
        bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik
        Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan
        enthält keine Ausführungen über den Aufenthalt von An-
        gehörigen der Bundeswehr in Zusammenhang mit dem
        Schutz von in Afghanistan tätigen deutschen Unterneh-
        men.
        Anlage 38
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/9677, Frage 62):
        Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der
        Vereinten Nationen dafür ein, dass die Kosten für das gemein-
        same Büro der beiden Sonderberater des Generalsekretärs der
        Vereinten Nationen für die Schutzverantwortung, Edward
        Luck, und für die Verhinderung von Völkermord, Francis
        Deng, in den regulären Haushalt der Vereinten Nationen über-
        führt werden, und wie unterstützt die Bundesregierung das
        Büro derzeit finanziell und politisch (bitte Maßnahmen je-
        weils erläutern)?
        Die Antwort der Bundesregierung auf den ersten Teil
        Ihrer Frage entspricht meiner Antwort auf Ihre in der
        Fragestunde am 14. Dezember 2011 gestellte gleichlau-
        tende Frage:
        Damit der zuständige Beratende Ausschuss für Ver-
        waltungs- und Haushaltsfragen der Vereinten Nationen
        eine Stellungnahme zur Finanzierung des gemeinsamen
        Büros der beiden Sonderberater aus dem regulären
        Haushalt der Vereinten Nationen abgeben und anschlie-
        ßend die Generalversammlung darüber entscheiden
        kann, bedarf es eines Haushaltsvorschlags des VN-Ge-
        neralsekretärs. Dieser hat bislang keinen solchen Vor-
        schlag für den VN-Haushalt 2012/2013 vorgelegt. Der
        Generalsekretär dürfte bei seinen Überlegungen auch
        das Ausmaß der Unterstützung durch die VN-Mitglied-
        staaten und die Mehrheitsverhältnisse im Haushaltsaus-
        schuss berücksichtigt haben. Sollte der Generalsekretär
        zu späterer Zeit und auch unter Berücksichtigung der
        Sparziele der Vereinten Nationen die Überführung der
        Kosten für das gemeinsame Büro in den regulären VN-
        Haushalt vorschlagen, dann würde die Bundesregierung
        dies unterstützen.
        Die Bundesregierung unterstützt das gemeinsame
        Büro des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs für
        die Schutzverantwortung Professor Edward Luck und
        des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs für die Ver-
        hinderung von Völkermord Professor Francis Deng im
        Haushaltsjahr 2012 mit 290 000 Euro aus dem Haushalt
        des Auswärtigen Amts. Mit diesen Mitteln wird die Ar-
        beit zur Erstellung des diesjährigen Berichts des VN-Ge-
        neralsekretärs zur Schutzverantwortung an die VN-Ge-
        neralversammlung unterstützt.
        Anlage 39
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/9677, Frage 63):
        Inwieweit erwägt die Bundesregierung, sich der Initiative
        des Global Centre for the Responsibility to Protect anzu-
        schließen, nationale Kontaktstellen zur Koordination von
        Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung einzu-
        richten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglich-
        keit, einen mit dem von der US-Administration initiierten ver-
        gleichbaren Beirat zur Verhütung von Massenverbrechen
        – Mass Atrocity Prevention Board – einzurichten?
        Seit der Annahme der Gipfelerklärung von 2005 mit
        ihren Aussagen zur Schutzverantwortung ist diese unter
        tatkräftiger Mitarbeit der Bundesregierung konzeptionell
        deutlich weiterentwickelt worden. Fragen ihrer operati-
        ven Umsetzung stehen immer mehr im Vordergrund. Das
        Auswärtige Amt prüft deshalb derzeit die Verlagerung
        der Zuständigkeit für die Schutzverantwortung von einer
        mit konzeptionellen Fragen befassten Arbeitseinheit in
        eine mit operativen Fragen befasste Arbeitseinheit. Das
        Auswärtige Amt prüft ebenfalls die Argumente für und
        wider die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle zur
        Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung der
        Schutzverantwortung, wie sie vom Global Center for the
        Responsibility to Protect empfohlen wurde. Das Global
        Center entwickelt hierzu derzeit Richtlinien, die dem-
        nächst den VN-Mitgliedstaaten übermittelt werden sol-
        len. Die Bundesregierung wird diese Richtlinien in ihre
        Prüfung einbeziehen.
        Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Beirat
        zur Verhütung von Massenverbrechen nach dem Vorbild
        des jüngst ins Leben gerufenen US-amerikanischen
        Mass Atrocity Prevention Board einzurichten.
        Aktuelle Konflikte werden je nach Anlass in unter-
        schiedlichen interministeriellen Arbeitsgruppen oder
        Ressortkreisen behandelt, die gegebenenfalls Hand-
        lungsempfehlungen entwickeln. Selbstverständlich ge-
        21464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        hört zu den in diesem Rahmen verfolgten Entwicklungen
        auch das Risiko von Massenverbrechen.
        Anlage 40
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 64):
        Mit welchen Initiativen plant die Bundesregierung an die
        Kritik des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten
        Nationen, Nassir Abdulaziz al-Nasser, vom 15. Mai 2012 an-
        zuknüpfen, in der er den Stillstand der Arbeit der United
        Nations Conference on Disarmament, CD, bemängelte und
        alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu stärkeren
        Anstrengungen für Abrüstung und zur Stärkung der CD auf-
        forderte?
        Die Bundesregierung teilt die kritisch-mahnende Ein-
        schätzung des Präsidenten der Generalversammlung der
        Vereinten Nationen, dass die Blockade der Genfer
        Abrüstungskonferenz überwunden und das multilaterale
        Instrumentarium im Abrüstungsbereich revitalisiert
        werden muss. Die Bundesregierung setzt sich hierfür mit
        ihren Partnern in der EU sowie insbesondere in der
        „Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative“, NPDI,
        intensiv ein.
        Für die Bundesregierung – wie auch für ihre Partner –
        sind Vertragsverhandlungen im Rahmen der Genfer
        Abrüstungskonferenz über ein Verbot der Produktion
        von Spaltmaterial für Waffenzwecke, den sogenannten
        „Fissile Material Cutoff Treaty“, FMCT, prioritär. Die
        Staaten der NPDI haben bei ihrem Berliner Außenminis-
        tertreffen im April 2011 eine Initiative zur Befassung der
        VN-Generalversammlung ergriffen, um die Suche nach
        Wegen zur Überwindung der Blockade der Abrüstungs-
        konferenz und zur FMCT-Verhandlungsaufnahme vo-
        ranzutreiben. Als eine Folgemaßnahme dieser Initiative
        organisiert die Bundesregierung am 29. und 30. Mai
        2012 in Genf ein Treffen wissenschaftlicher Experten
        zum Thema FMCT. Mit den mitveranstaltenden Nieder-
        landen ist für Ende August ein zweites Expertentreffen
        geplant.
        Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme aus wissen-
        schaftlich-technischer Perspektive werden im Anschluss
        durch die deutsche Delegation in das Plenum der Genfer
        Abrüstungskonferenz eingebracht. Als „vertrauens-
        bildende Maßnahme“ sollen sie die Auseinandersetzung
        mit der FMCT-Thematik trotz politischer Blockade
        befördern.
        Die Bundesregierung bevorzugt FMCT-Verhandlun-
        gen innerhalb der Genfer Abrüstungskonferenz, da hier-
        durch die Einbeziehung aller relevanten Akteure ge-
        währleistet wäre. Sie setzt sich deshalb kontinuierlich in
        bilateralen Gesprächen – unter anderem mit Pakistan –
        für die auch von Nassir Abdulaziz al-Nasser geforderte
        Flexibilität aller Beteiligten bei der Verabschiedung ei-
        nes Arbeitsprogramms ein.
        Wie der Präsident der VN-Generalversammlung ist
        auch die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Fortset-
        zung der langjährigen Blockade der Genfer Abrüstungs-
        konferenz nicht hingenommen werden darf. Vor allem
        mit ihren Partnern der „Nichtverbreitungs- und Abrüs-
        tungsinitiative“ wird sie daher in der kommenden
        67. VN-Generalversammlung auf eine realistische
        Bestandsaufnahme hinwirken und Optionen für die prak-
        tische Beförderung von Abrüstungsverhandlungen, ins-
        besondere einem Verbot der Produktion von Spaltmate-
        rial für Waffenzwecke, FMCT, prüfen.
        Anlage 41
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/9677, Frage 65):
        Welche Maßnahmen erwägt bzw. plant die Bundesregie-
        rung, um „die Erwartungen auch an deutsche Beiträge zu ge-
        meinsam bereitgestellten NATO-Fähigkeiten für den Fall
        eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteili-
        gungsgesetzes in Einklang zu bringen“, wie es die Bundes-
        kanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung
        vom 10. Mai 2012 zum G-8-Gipfel am 18./19. Mai 2012 in
        Camp David und zum NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012 in
        Chicago (www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungs-
        erklaerung/2012/2012-05-10-merkel.html) ausdrückte, nach-
        dem sie ausführte, dass „in den vergangenen 63 Jahren ...
        keine Organisation so klar und so zuverlässig für Frieden und
        Freiheit [stand] wie die Nordatlantische Allianz“, und darauf
        hinwies, dass man der „Erwartung unserer alliierten Partner ...
        sicher und verlässlich“ entsprechen müsse, und wie bewertet
        die Bundesregierung die Forderung des Botschafters
        Wolfgang Ischinger, dass Beiträge zu multinational bereitge-
        stellten Fähigkeiten, so sie von der NATO oder der EU ange-
        fragt werden, von nationalen Vetos ausgenommen sein sollten
        (www.europesworld.org/NewEnglish/Home_old/Article/tabid/
        191/ArticleType/ArticleView/ArticleID/21826/Libyacould
        beacatalystforEuropessecuritypolicy.aspx)?
        Aus Sicht der Bundesregierung ist es absehbar, dass
        bei zukünftig vermehrter Verwendung gemeinsamer Fä-
        higkeiten im NATO-Rahmen die Erwartungshaltung auf
        Bündnisebene an die verlässliche Verfügbarkeit nationa-
        ler Elemente in diesen Fähigkeiten weiter steigen wird.
        Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat vor die-
        sem Hintergrund in ihrer Regierungserklärung vom
        10. Mai 2012 von einer perspektivisch zu erwartenden
        Diskussion im Deutschen Bundestag gesprochen. Wenn
        sich im Rahmen einer solchen Diskussion im Bundestag
        die Frage stellt, Erwartungen unserer Bündnispartner an
        die Verfügbarkeit nationaler Elemente in gemeinsamen,
        integrierten Fähigkeiten der NATO für den Fall eines
        Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteili-
        gungsgesetzes in Einklang zu bringen, so wären seitens
        des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit entspre-
        chende Schlussfolgerungen zu ziehen.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 66):
        Was folgt konkret daraus, dass die über die Richtlinien-
        kompetenz in der Regierungspolitik verfügende Bundeskanz-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012 21465
        (A) (C)
        (D)(B)
        lerin Dr. Angela Merkel im Gegensatz zum Bundesminister
        des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der Auffassung ist, dass
        der Islam – und nicht nur die Muslime – zu Deutschland
        gehört, und damit explizit dem Bundesminister des Innern wi-
        derspricht (www.zeit.de/politik/deutschland/2012-05/merkel-
        islam-friedrich: „Zu sagen, der Islam gehört nicht zu Deutsch-
        land, finde ich, ist sicherlich falsch“), etwa in Bezug auf die
        koalitionsintern umstrittene Frage der künftigen Ressortzu-
        ständigkeit für die sogenannte Islamkonferenz, und welche
        der beiden Auffassungen gilt nun als offizielle Haltung der
        Bundesregierung?
        Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihrer Inte-
        grationspolitik mit Blick auf den Islam in Deutschland
        gemeinsam das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammen-
        halt und die Teilhabe zu fördern. Mit der Deutschen Is-
        lam Konferenz hat das Bundesministerium des Innern
        dazu ein Forum für einen wirksamen Dialog zwischen
        staat-lichen Vertretern auf der Ebene des Bundes, der
        Länder und der Kommunen sowie Muslimen in Deutsch-
        land eingerichtet. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist,
        zeigte sich erneut auf der Plenarsitzung der Deutschen
        Islam Konferenz am 19. April 2012.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Fragen 67 und 68):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für lang-
        fristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zu senken
        angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, EuGH,
        vom 26. April 2012 in der Sache Kommission/Niederlande
        (Rs. C-508/10), in welchem das Gericht die niederländischen
        Gebühren für Aufenthaltstitel von langfristig Aufenthaltsbe-
        rechtigten für überhöht und unverhältnismäßig erklärt hat,
        und, wenn nein, bei welcher Gebührenhöhe liegt nach Ansicht
        der Bundesregierung die Schwelle der Verhältnismäßigkeit,
        bzw. wie begründet sie die Vereinbarkeit der Gebühren für die
        Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG mit der Richtlinie 2003/
        109/EG des Rates – Daueraufenthaltsrichtlinie – vor dem Hin-
        tergrund, dass diese Gebühren fast fünfmal so hoch sind wie
        die Gebühren für einen Personalausweis?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts diverser Ur-
        teile (EuGH, Urteil vom 17. September 2009, Rs. C-242/06,
        Sahin; EuGH, Urteil vom 29. April 2010, Rs. C-92/07,
        Kommission/Niederlande; Verwaltungsgericht Aachen, Ur-
        teil vom 14. März 2012, Az. 8 K 1159/10), die die Gebühren
        für Aufenthaltstitel von assoziationsrechtsberechtigten türki-
        schen Staatsangehörigen für unvereinbar mit dem Verschlechte-
        rungsverbot nach Art. 13 ARB 1/80 und dem assoziationsrechtli-
        chen Diskriminierungsverbot erklärt haben, diese Gebühren zu
        senken, und, wenn nein, wie reagiert die Bundesregierung auf
        die Feststellungen zum assoziationsrechtlichen Verschlechte-
        rungsverbot, dass erstens nicht nur die Einführung einer Ge-
        bühr als solche, sondern auch eine Gebührenerhöhung eine
        „neue Beschränkung“ im Sinne von Art. 13 ARB 1/80 dar-
        stellt und zweitens die von der Bundesregierung als Rechtfer-
        tigungsgrund vorgetragene Aufrechterhaltung der öffentlichen
        Sicherheit und Ordnung – wenn überhaupt – nur in Höhe der
        Herstellungskosten des elektronischen Aufenthaltstitels von
        etwa 30 Euro als Rechtfertigungsgrund gelten kann (verglei-
        che Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf eine Kleine
        Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
        17/5884, Seite 12)?
        Zu Frage 67:
        Nach Auffassung der Bundesregierung sind die deut-
        schen Gebührenregelungen europarechtskonform. Das
        zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft eine
        niederländische Gebührenregelung und ist auf die
        Rechtslage in Deutschland nicht übertragbar. Zum einen
        sind die Gebühren in Deutschland deutlich niedriger als
        dies offenbar in den Niederlanden der Fall ist. Während in
        Deutschland nach der Aufenthaltsverordnung, AufenthV,
        maximal 135 Euro für die Erteilung einer Daueraufent-
        haltserlaubnis-EG erhoben werden, reicht der Gebühren-
        rahmen in den Niederlanden ausweislich der Urteils-
        gründe von 188 Euro bis 830 Euro. Zum anderen sieht das
        deutsche Gebührenrecht in §§ 52 und 53 AufenthV eine
        Reihe von Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen
        vor, durch die die Verhältnismäßigkeit der Gebührenerhe-
        bung im Einzelfall gewährleistet wird.
        Zu Frage 68:
        Die vom Fragesteller genannten Urteile des Europäi-
        schen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-242/06, Sa-
        hin, und C-92/07, Kommission/Niederlande, stellen die
        deutsche Gebührenregelung nicht infrage, da die beiden
        Urteile die Rechtslage in den Niederlanden betreffen und
        die Urteilsgründe nicht auf die Rechtslage in Deutsch-
        land übertragbar sind. Die Umlage des durch die Neuge-
        staltung des Aufenthaltstitels entstehenden Mehrauf-
        wands auf die Gebührenschuldner ist nach Auffassung
        der Bundesregierung lediglich eine neue Ausgestaltung
        einer bereits bestehenden Beschränkung und nicht eine
        „neue Beschränkung“ im Sinne von Art. 13 des Assozia-
        tionsratsbeschlusses Nummer 1/80. Das genannte Urteil
        des Verwaltungsgerichts Aachen wird derzeit geprüft.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9677, Frage 69):
        Plant die Bundesregierung, in Deutschland lebende afgha-
        nische Hindus und Sikhs nach Afghanistan abzuschieben, und
        inwiefern hält sie hier einen Flüchtlingsschutz im Sinne eines
        Abschiebestopps durch die massive, religiös motivierte Dis-
        kriminierung und Verfolgung im Sinne der Bestimmungen
        von § 60 Abs. 1 sowie 7 des Aufenthaltsgesetzes für geboten?
        Auf der Grundlage des Beschlusses der Ständigen
        Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
        vom 23./24. Juni 2005 werden zurzeit nur afghanische
        Staatsangehörige zurückgeführt, die nach Maßgabe der
        §§ 53, 54 oder 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Aufenthaltsge-
        setzes wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat
        verurteilt worden sind oder als sogenannte Gefährder
        gelten sowie alleinstehende volljährige männliche Perso-
        nen. Angehörige der Sikhs und Hindus, welche die vor-
        stehenden Kriterien erfüllen, sind hiervon nicht ausge-
        nommen.
        Hindus und Sikhs, denen Verfolgung in Afghanistan
        droht, wird im Rahmen des Asylverfahrens Schutz ge-
        währt. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach
        § 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60
        21466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 180. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Mai 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) setzt immer
        eine Einzelfallprüfung voraus. Gleiches gilt für die Ge-
        währung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7
        AufenthG. Danach können Sikhs und Hindus, denen we-
        gen ihrer Religionszugehörigkeit in Afghanistan mit be-
        achtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, als
        Flüchtlinge anerkannt werden. Abschiebungsschutz
        nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kommt in Betracht,
        wenn ihnen unabhängig von ihrer Religion oder anderen
        flüchtlingsrechtlichen Kriterien erhebliche Gefahren für
        Leib, Leben oder Freiheit drohen.
        Allein die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft
        der Sikhs und der Hindus führt jedoch noch nicht zu ei-
        ner Gefährdung in diesem Sinne. Die Glaubenszugehö-
        rigkeit als solche reicht daher für eine Schutzgewährung
        noch nicht aus.
        In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben rund
        die Hälfte der afghanischen Sikhs und Hindus, über de-
        ren Asylantrag entschieden wurde, den Flüchtlingsstatus
        oder einen subsidiären Schutzstatus erhalten.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/9677, Frage 70):
        Haben Universitäten das Recht, im Landesreisekosten-
        recht neben der „Dienstreise“ und den in § 11 des Bundes-
        reisekostengesetzes genannten „Reisen in besonderen Fällen“
        weitere Reisekostenarten wie zum Beispiel die „Zuschuss-
        reise“ zu definieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig
        zu regeln?
        Soweit sich die Frage auf Universitäten nach Landes-
        recht bezieht, kann die Bundesregierung aufgrund der
        grundgesetzlichen Kompetenzverteilung hierzu keine
        Stellung nehmen.
        Im Bundesbereich sind auch für Hochschulen die Re-
        gelungen des Bundesreisekostengesetzes abschließend.
        Neue Reisekostenarten neben den im Bundesreisekosten-
        gesetz geregelten Tatbeständen sind nicht erstattungsfä-
        hig. Im Falle von Dienstreisen sieht bei Leistungen Drit-
        ter § 3 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes zwingend
        eine Anrechnung vor. Liegt keine Dienstreise vor, ist die
        Reise aber in dienstlichem Interesse, kann in den Fällen
        des § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes (zum
        Beispiel Fortbildung) ein Zuschuss bis zur Höhe der Rei-
        sekostenvergütung gewährt werden. Insoweit wären „Zu-
        schussreisen“ nach dem Bundesreisekostengesetz recht-
        lich zulässig. Die Universitäten der Bundeswehr haben
        aber nicht das Recht, neben der „Dienstreise“ und den in
        § 11 des Bundesreisekostengesetzes genannten „Reisen
        in besonderen Fällen“ weitere Reisekostenarten zu defi-
        nieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig zu re-
        geln.
        180. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu Eurobondsplänen der SPD
        Anlagen