Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21023
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/9517,
Frage 7):
Welche Anstrengungen unternimmt das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
damit das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien
und die nationale Klimaschutzinitiative auch zukünftig fortge-
setzt werden können, und wie bewertet das BMU die Kürzun-
gen beim Marktanreizprogramm im Energie- und Klimafonds
im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arbeitsplätze, vor al-
lem im Handwerk und in kleinen und mittleren Unternehmen?
In den kommenden Jahren ist eine Fortsetzung des
Marktanreizprogramms, MAP, und der nationalen
Klimaschutzinitiative vorgesehen. Die geltende mittel-
fristige Finanzplanung im Bundeshaushalt und im Son-
dervermögen Energie- und Klimafonds, EKF, sieht für
das MAP und die nationale Klimaschutzinitiative eine
Finanzausstattung bis 2015 vor. Über die Fortschreibung
der Ansätze wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-
verfahrens bzw. des Verfahrens zur Aufstellung des
Wirtschaftsplans des Sondervermögens EKF für das Jahr
2013 entschieden.
Die 2012 im Wirtschaftsplan des EKF ursprünglich
für das MAP veranschlagten Ausgaben in Höhe von
100 Millionen Euro stehen nicht zur Bewirtschaftung
zur Verfügung. Anstelle dieser Ausgaben werden im
Bundeshaushalt jedoch Ausgabereste in Höhe von
116 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusammen
mit dem Ausgabeansatz aus dem Bundeshaushalt in
Höhe von 250 Millionen Euro ergibt sich für das Jahr
2012 eine Gesamtsumme der Ausgaben in Höhe von
366 Millionen Euro. Damit stehen 2012 sogar mehr Aus-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 09.05.2012
Beckmeyer, Uwe SPD 09.05.2012*
Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 09.05.2012
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 09.05.2012
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 09.05.2012
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 09.05.2012
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 09.05.2012
Grindel, Reinhard CDU/CSU 09.05.2012
Grütters, Monika CDU/CSU 09.05.2012
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 09.05.2012
Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 09.05.2012
Krischer, Oliver BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Leidig, Sabine DIE LINKE 09.05.2012
Lindner, Christian FDP 09.05.2012
Mast, Katja SPD 09.05.2012
Meinhardt, Patrick FDP 09.05.2012
Nahles, Andrea SPD 09.05.2012
Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Rix, Sönke SPD 09.05.2012
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 09.05.2012
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Schneider, Ulrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Tack, Kerstin SPD 09.05.2012
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.05.2012
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09.05.2012
Dr. Westerwelle, Guido FDP 09.05.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
21024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
gaben als in 2011, 352 Millionen Euro, zur Verfügung.
Auswirkungen auf Arbeitsplätze infolge der Kürzungen
im EKF sind somit nicht zu erwarten.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/9517,
Frage 8):
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung angesichts
des aktuellen Berichts der EU-Kommission „Die Umsetzung
der Thematischen Strategie für den Bodenschutz und laufende
Maßnahmen“ und des jahrelangen Bemühens um eine EU-
Bodenschutzrichtlinie auf europäischer Ebene, um eine auch
in Deutschland adäquat umsetzbare Lösung zu erreichen?
Die Bundesregierung misst dem Bodenschutz und der
Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Böden eine sehr
hohe politische Bedeutung bei. Sie hat daher in den ver-
gangenen Jahren große Anstrengungen unternommen,
um spezielle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz
des Bodens in verschiedene Politikbereiche zu integrie-
ren (unter anderem Gemeinsame Agrarpolitik, GAP, Bio-
diversitätsstrategie; vgl. auch Bodenschutzberichte der
Bundesregierung:
– http://www.bmu.de/bodenschutz/doc/2883.php
– http://www.bmu.de/bodenschutz/downloads/doc/
43715.php ).
Die Bundesregierung lehnt jedoch weiterhin eine
EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie ab. Eine solche Richt-
linie wäre nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität verein-
bar, wäre mit hohem Bürokratieaufwand verbunden und
würde voraussichtlich unverhältnismäßig hohe Folge-
kosten bei der Umsetzung nach sich ziehen. Die Bundes-
regierung sieht auf europäischer Ebene die Vertiefung
der Thematischen Bodenschutzstrategie ohne eine spe-
zielle rahmengesetzliche Regelung zum Bodenschutz als
zielführendes Instrument an.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 10):
Wie genau war das Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, in die in der Antwort
der Bundesregierung vom 30. Juni 2011 auf meine schriftliche
Frage 29 zum Atomkraftwerksprojekt Angra 3 (Bundestags-
drucksache 17/6387) genannte Kontaktaufnahme mit Brasi-
lien eingebunden – bitte insbesondere mit Angabe der betref-
fenden BMU-Beiträge dazu –, und hat das BMU in diesem
Zusammenhang auf externen Sachverstand wie beispielsweise
den der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit zu-
rückgegriffen (gegebenenfalls bitte mit Angabe des Datums)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit wurde von der Kontaktaufnahme mit
Brasilien in Kenntnis gesetzt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 18):
Wie begründet die Bundesregierung die Auffassung, dass
das Wissenschaftsfreiheitsgesetz nicht zustimmungsbedürftig
durch den Bundesrat ist, und entsprach die fachliche Einschät-
zung des Bundesministeriums der Justiz dieser Haltung der
Bundesregierung?
Im Grundgesetz, GG, ist abschließend geregelt, wel-
che Fälle der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Weder die durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ge-
regelten Materien – die Haushaltswirtschaft des Bundes,
Art. 109 Abs. 1 GG, sowie die Förderung der wissen-
schaftlichen Forschung, Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG, –
unterfallen einer solchen Bestimmung noch ergibt sich
dies aus anderen Regelungen. Daher bedarf das Wissen-
schaftsfreiheitsgesetz nicht der Zustimmung des Bun-
desrates, was auch der Ansicht des Bundesministeriums
der Justiz entspricht.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 19):
Wodurch erklärt sich die Bundesregierung die auch im
zweiten Jahr anhaltende Zielverfehlung bei den Stipendien
nach dem Stipendiengesetz, und wie rechtfertigt sie vor dieser
Sachlage die von ihr angestrebte Anhebung der Förderquote
für die Hochschulen?
Das Deutschlandstipendium ist innerhalb kurzer Zeit
erfolgreich gestartet. Bereits im ersten Jahr, 2011, betei-
ligten sich rund drei Viertel aller 388 Hochschulen in
Deutschland am nationalen Stipendienprogramm. Die
Tendenz ist steigend. Rund die Hälfte der teilnehmenden
Hochschulen haben die Höchstförderquote für 2011 voll
ausgeschöpft. Einige Hochschulen haben sogar deutlich
mehr Stipendien eingeworben, als sie 2011 vergeben
können. Auch in strukturschwachen Regionen konnten
viele Hochschulen gute Erfolge erzielen. Insgesamt ha-
ben die Hochschulen Fördermittel für 5 551 Deutsch-
landstipendien eingeworben; es wurden damit über
10 Millionen Euro an privaten Mitteln für Stipendien
mobilisiert. Damit leistet das Deutschlandstipendium
schon jetzt einen wertvollen Beitrag zur Förderung von
Begabung, zur Sicherung von Fachkräften und zur Stär-
kung der gesellschaftlichen Verantwortung für die Ta-
lente von morgen.
Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung
die Behauptung nicht nachvollziehen, dass es beim
Deutschlandstipendium eine „anhaltende Zielverfeh-
lung“ gebe. Die im Stipendienprogramm-Gesetz vorge-
sehene und durch Verordnung festgelegte jährliche
Höchstförderquote stellt eine Obergrenze dar, die sicher-
stellt, dass es bei der Vergabe von Stipendien kein Un-
gleichgewicht zwischen den Ländern gibt und der Auf-
wuchs deutschlandweit möglichst gleichmäßig erfolgt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Obergrenze
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21025
(A) (C)
(D)(B)
– zumal im Jahr des Programmstarts – von den verschie-
denen Hochschulen in unterschiedlichem Maße ausge-
schöpft wird.
Ebenso liegt es in der Natur der Sache, dass verlässli-
che Aussagen zur Anzahl der im Jahr 2012 vergebenen
Stipendien erst zum Jahresende 2012 möglich sind.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/9517,
Fragen 22 und 23):
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung si-
cher, dass bei den von ihr geplanten lokalen Bildungsbündnis-
sen die mit der Förderung beauftragten privaten Stiftungen
bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche nach objekti-
ven Kriterien hinreichend identifizieren können, damit die
Förderung wirklich bei den Bedürftigen ankommt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Kritik an den geplanten lokalen Bildungsbündnissen, sie
stärkten durch die privaten Stiftungen eine weitere Privatisie-
rung von Bildungschancen, anstatt direkt die Kindertagesstät-
ten, Schulen und Berufsschulen zu fördern und damit die öf-
fentlichen Bildungsinfrastrukturen zu stärken?
Zu Frage 22:
Förderinteressierte Verbände und Initiativen sind auf-
gefordert, in einem Konzept darzulegen, wie sie die Ziel-
gruppe bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlichen
zu erreichen beabsichtigen. Diese Konzepte werden
durch ein vom BMBF einberufenes Expertengremium
bewertet, und erst nach positivem Votum können die
Förderinteressierten einen Antrag stellen. Ob die Ziele der
jeweiligen Konzepte erreicht wurden, wird nach etwa zwei
Jahren durch eine externe Evaluierung geprüft.
Zu Frage 23:
Bildungsgerechtigkeit ist nicht allein eine Aufgabe
des Staates, sondern der ganzen Gesellschaft. Mit der ge-
planten Förderrichtlinie „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“ unterstützt die Bundesregierung ehren- und
hauptamtliches Engagement für bessere Bildungs-
chancen. Gefördert werden konkrete außerschulische
Maßnahmen, die auf lokaler Ebene von Bündnissen für
Bildung getragen werden. In diesen Bündnissen schlie-
ßen sich unterschiedliche Akteure – zum Beispiel Mu-
sik- und Sportvereine, Bibliotheken, Theater, Museen
oder Jugendzentren – zusammen, um vor Ort benachtei-
ligte Kinder und Jugendliche zu fördern.
Für die Infrastrukturförderung von öffentlichen Bil-
dungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen
und Berufsschulen sind aufgrund der verfassungsrechtli-
chen Kompetenzordnung die Länder zuständig.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/9517, Fragen 24 und 25):
Auf welcher empirischen Analyse gründet die Bundes-
regierung die Annahme, dass eine flächendeckende Verbesse-
rung der Lehrerausbildung mit etwa 50 Millionen Euro im
Jahr (Aussage der Bundesministerin Dr. Annette Schavan am
20. April 2012) ausreichend finanziert ist?
Welche Vorkehrungen im Bundeshaushalt und in der
Finanzplanung hat die Bundesregierung bisher getroffen, um
die Finanzierung der Qualitätsoffensive für die Lehrerbildung
sicherzustellen?
Zu Frage 24:
Die Bundesministerin hat vorgeschlagen, dass die Ini-
tiative von Bund und Ländern gemeinsam in den nächs-
ten zehn Jahren mit bis zu 500 Millionen Euro unter-
stützt wird. Für eine flächendeckende Verbesserung der
Lehrerausbildung sind nach wie vor die Länder zustän-
dig. Bei der Qualitätsoffensive Lehrerbildung geht es um
ein wettbewerbsorientiertes Verfahren zur Qualitätsver-
besserung der Lehrerausbildung an ausgewählten Hoch-
schulstandorten.
Zu Frage 25:
Die haushaltsmäßige Veranschlagung des Bundesan-
teils wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
des Abgeordneten Lothar Binding (SPD) (Drucksache
17/9517, Frage 30):
Wann legt die Bundesregierung ein Konzept für die Über-
tragung der humanitären Hilfe vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Aus-
wärtigen Amt vor, und wo liegen die inhaltlichen Schwer-
punkte?
Der Außenminister und der Bundesminister für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beabsich-
tigen nach Zustimmung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages, Mittel aus Kapitel 2302
Titel 68720 an das Auswärtige Amt zu übertragen. Da-
mit verbunden ist die Übertragung der Zuständigkeit für
bislang durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung geleistete kurzfristige
humanitäre Hilfe an das Auswärtige Amt, insbesondere
im Bereich der Nahrungsmittelnothilfe. Die Bundes-
regierung kann dadurch Maßnahmen der humanitären
Überlebenssicherung aus einer Hand leisten.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD)
(Drucksache 17/9517, Frage 31):
Trifft es zu, dass die Jahresplanung der Deutschen Gesell-
schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, eine
Planzahl von 850 Entwicklungshelferinnen und -helfern im
Jahr 2012 vorsieht, was einen Rückgang um rund 200 Mit-
arbeiter im Vergleich zu 2010 bedeutet, und kann die Bundes-
regierung bestätigen, dass rund 100 dieser Mitarbeiter gar
keine Entwicklungshelfer, sondern Entwicklungsstipendiaten
sind, die erheblich niedrigere Kosten verursachen und eigent-
lich getrennt erfasst werden müssten?
21026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Die Planzahl für das Jahr 2012 wurde nach einer Er-
örterung der Jahresplanung mit dem BMZ von 850 auf
863 erhöht. Die Planzahl von 863 Entwicklungshelfern
basiert auf der Anzahl aller „operativen“ Entwicklungs-
helfer und der, über die GIZ eingesetzten, Fachkräfte im
Zivilen Friedensdienst, ZFD, im Jahre 2010. In die
Planzahl wurden die Fachkoordinatoren, die weltwärts-
Betreuer, die Kurzzeit-EH, die Inlandsvorbereitung der
Entwicklungshelfer und die Nachwuchsstipendiaten
nicht integriert. Ältere Statistiken des DED hatten diese
Differenzierung nicht vorgenommen und wiesen deshalb
höhere Zahlen aus.
Anlage 11
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 32):
Inwieweit werden Anbaualternativen zu Koka in Form
von Stevia in den Hauptanbauländern Bolivien, Kolumbien
und Peru durch Deutschland gefördert, und ist hier eine Ver-
änderung geplant?
Im Rahmen der deutschen bi- und multilateralen Ent-
wicklungszusammenarbeit werden derzeit in Peru und
Bolivien Projekte der Alternativen Entwicklung durch-
geführt. Inhaltliche Ansatzpunkte hierbei sind: Diver-
sifizierung der Anbauflächen, Ernährungssicherung,
Stärkung der Produzentenvereinigungen (Unterstützung
in der Verarbeitung, Zertifizierung und Vermarktung),
Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität sowie
Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Res-
sourcen (Raumordnung, Forstmanagement). Zwei Vor-
haben basieren zudem auf einem Frauenförderungsan-
satz. Die positiven Erfahrungen zu Stevia als alternatives
Anbauprodukt werden von den projektführenden Verant-
wortlichen beobachtet. Die laufenden Projekte legen den
Schwerpunkt jedoch auf die Förderung von Kakao, Kaf-
fee sowie Forstwirtschaft. Grundsätzlich ist für den An-
satz einer integralen Entwicklung wichtig, eine mög-
lichst breite Diversifizierung möglicher Anbauprodukte
zu erreichen, dabei ist je Vermarktungsmöglichkeit ne-
ben den genannten Anbaugütern auch Stevia ein mögli-
ches alternatives Produkt.
Anlage 12
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD)
(Drucksache 17/9517, Frage 33):
Welche Schwerpunkte setzt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, im
Rahmen der Afrika-EU-Energiepartnerschaft, AEEP – auch
vor dem Hintergrund des vom 9. bis 11. Mai 2012 in Kapstadt
stattfindenden First Stakeholder Forums der AEEP –, und wie
beurteilt das BMZ die konkreten Potenziale der afrikanisch-
europäischen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der
erneuerbaren Energien bis 2030 (bitte die Potenziale für die
einzelnen Energieträger angeben)?
Die Bundesregierung, vertreten durch das BMZ, ist ei-
ner der beiden Ko-Vorsitzenden der europäischen Imple-
mentierungsgruppe der Africa-EU Energy Partnership,
AEEP. Die AEEP ist eine von acht thematischen Partner-
schaften im Rahmen der Joint Africa-EU Strategy.
Das BMZ unterstützt als erstes Ziel, die Energiearmut
in Afrika zu überwinden und den Energiezugang zu mo-
dernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen für zu-
sätzlich 100 Millionen Menschen in Afrika zu sichern.
Zudem liegt ein weiterer Schwerpunkt in Afrika auf
der Erhöhung der Energieeffizienz und der Nutzung der
erneuerbaren Energien. Ziel ist es, die großen Potenziale
der erneuerbaren Energien in Afrika im Rahmen der
AEEP nutzbar zu machen und afrikaweit zu den gegen-
wärtigen Kapazitäten 10 000 Megawatt Wasserkraft,
5 000 Megawatt Windkraft, 500 Megawatt Solarenergie
und eine Verdreifachung aller anderen erneuerbaren
Energien hinzuzufügen.
Anlage 13
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
(Drucksache 17/9517, Frage 34):
Hält die Bundesregierung an ihrer durch den Bundes-
minister Dirk Niebel am 9. Februar 2012 verkündeten Absicht
fest, die deutschen bilateralen staatlichen Mittel, die für den
Bildungsbereich in Afrika aufgewandt werden, vorbehaltlich
der Zustimmung des Deutschen Bundestages, für das Jahr
2013 auf 137 Millionen Euro zu erhöhen, und kann die Bun-
desregierung sicherstellen, dass zur Finanzierung dieser ge-
planten Steigerung deutsche Mittel der Entwicklungszusam-
menarbeit für andere Bereiche, beispielsweise Gesundheit
oder ländliche Entwicklung, nicht abgezogen werden?
Das BMZ beabsichtigt, die von Bundesminister
Niebel verkündete Absicht, die Zusagen für Bildung in
Afrika im Jahr 2013 auf mindestens 137 Millionen Euro
anzuheben, einzuhalten und diese Zahl voraussichtlich
sogar zu übertreffen. Da für den Bundeshaushalt 2013
weder der Regierungsentwurf noch die parlamentarische
Beschlussfassung vorliegt, können wir zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zur ge-
nauen Höhe der Zusagen machen.
Angesichts des geplanten Mittelrahmens für Afrika,
Afrika ist Schwerpunktregion und erhält rund 50 Prozent
der regionalen bilateralen Mittel, gehen wir davon aus,
dass dies nicht zulasten anderer, ebenfalls wichtiger Sek-
toren, wie den von Ihnen genannten, führt.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
(Drucksache 17/9517, Frage 35):
Sieht die Bundesregierung es als ihre Aufgabe an, den
wachsenden deutschen Tourismus in Entwicklungsländer mit
Maßnahmen für die landesverträgliche Entwicklung der Infra-
struktur zu unterfüttern, und setzt sie sich in diesem Zusam-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21027
(A) (C)
(D)(B)
menhang gegen Zwangsenteignungen und Vertreibungen so-
wie für die Einhaltung international anerkannter Sozial-,
Umwelt- und Menschenrechtsstandards ein?
Nachhaltigkeit und Verantwortung sind die Leitmo-
tive für die entwicklungspolitische Befassung mit dem
Thema Tourismus. Ziel ist ein nachhaltiger Tourismus,
der in sozialer, kultureller, ökologischer und ethischer
Hinsicht verträglich sowie wirtschaftlich erfolgreich ist.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter-
stützt dabei unter anderem den Aufbau von Schutzgebie-
ten sowie die Verbesserung der Infrastruktur dieser Ge-
biete und die Entwicklung und Verbreitung von Sozial-
und Umweltstandards in der Tourismuswirtschaft.
Die deutsche Unterstützung zielt auf die Stärkung von
Menschenrechten und Verbesserung der Lebensbedin-
gungen der Bevölkerung vor Ort. Dies wird durch eine
Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken
im Vorfeld aller Neuvorhaben der deutschen bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt. Die Bun-
desregierung setzt sich dafür ein, dass Umsiedlungen
– sofern sie erforderlich und nicht zu vermeiden sind –
nur entsprechend internationaler Menschenrechtsstan-
dards stattfinden.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
des Abgeordneten Stefan Rebmann (SPD) (Drucksache
17/9517, Frage 36):
Inwieweit unterstützen die politischen Stiftungen den De-
mokratieaufbau in den Transformationsländern Nordafrikas
aus den Mitteln des Einzelplans 23, und wie schätzt die Bun-
desregierung den Demokratisierungsprozess – insbesondere
im Vorfeld der Wahlen in Ägypten – aus entwicklungspoliti-
scher Sicht ein?
Die politischen Stiftungen haben im Jahr 2011 circa
10,355 Millionen Euro in den Ländern Nordafrikas um-
gesetzt. Für 2012 sind circa 6,756 Millionen Euro an
Festlegungen veranschlagt.
Die Entwicklungen in den nordafrikanischen Ländern
sind heterogen. Diese Unterschiede erfordern auch eine
differenzierte entwicklungspolitische Antwort mit Maß-
nahmen, die die jeweilige Situation im Lande angemes-
sen aufgreifen.
Aus entwicklungspolitischer Sicht bewertet die Bun-
desregierung die Entwicklungen in der Region insge-
samt als chancenreich. In der Zusammenarbeit mit Re-
gierungsstellen und Akteuren der Zivilgesellschaft ist
insgesamt eine noch stärkere Ausrichtung auf die Be-
lange der Zielgruppen und auf die langfristigen Entwick-
lungsperspektiven der Länder Nordafrikas festzustellen.
Somit hat die entwicklungspolitische Agenda in den
Ländern an Bedeutung zugenommen. In der konkreten
Zusammenarbeit in den Programmen in Nordafrika
macht sich ebenfalls bemerkbar, dass sich Zielgruppen
stärker zu Wort melden und ihre Interessen geltend ma-
chen.
Der ägyptische Transformationsprozess befindet sich
an einem kritischen Wendepunkt. Nach freien und über-
wiegend als korrekt bezeichneten Volkskammer-Wahlen
gehören zu den großen Herausforderungen einer zukünf-
tigen Regierung insbesondere die Wiederherstellung
eines Klimas des Vertrauens in den Demokratisierungs-
prozess, in die Sicherheit und Wiederbelebung der Wirt-
schaft. Dabei wird es darauf ankommen, dass Human-
ressourcen möglichst umfassend genutzt werden und
eine zivilgesellschaftliche Beteiligung an Politik, Wirt-
schaft und Gesellschaft ermöglicht wird. Hierzu wird die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit aktiv beitragen
Anlage 16
Antwort
des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage
des Abgeordneten Stefan Rebmann (SPD) (Drucksa-
che 17/9517, Frage 37):
In welchem Rahmen und welchem Umfang gibt es in der
Region Nordafrika konkrete Hilfen aus den Mitteln des Ent-
wicklungshaushalts und/oder des Europäischen Entwick-
lungsfonds für den Parteienaufbau bzw. für Programme für
Parlamentsabgeordnete?
Mit ihren Bildungs-, Beratungs- und Dialogprogram-
men gestalten die politischen Stiftungen einen umfang-
reichen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch in der
Region, siehe Antwort zu Frage 36, und fördern damit
Demokratisierungsprozesse sowie gute Regierungsfüh-
rung und Partizipationsmöglichkeiten für Akteure der
Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Projektarbeit der poli-
tischen Stiftungen in Nordafrika werden Parlaments-
abgeordnete und politische Entscheidungsträger in diese
Arbeit miteinbezogen. Eine direkte Finanzierung von
Parteien, Abgeordneten oder Institutionen erfolgt nicht.
Der Europäische Entwicklungsfonds ist für die AKP-
Staaten bestimmt. Die Länder Nordafrikas erhalten hie-
raus aber keine Förderung.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 38):
Wurden auf dem Energiegipfel von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel am 2. Mai 2012 konkrete Absprachen
getroffen und, wenn ja, welche?
Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten, Möglich-
keiten für eine Verbesserung der Informationslage hin-
sichtlich etwaiger Kraftwerksstilllegungen auszuloten.
Die Bundesnetzagentur und der Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, nehmen hierzu
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie Gespräche auf.
21028 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 39):
Welche Lösungsansätze bezüglich der Kosten und Sub-
ventionen zu Netzausbau, Speicherinvestitionen, Kraftwerks-
bau, Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz wur-
den auf dem Energiegipfel am 2. Mai 2012 mit den beteiligten
Unternehmen besprochen, und finden diese gleichzeitig die
Unterstützung durch die Bundesregierung?
Gegenstand des Informationsgesprächs waren Per-
spektiven des Kraftwerksbaus in Deutschland. In diesem
Zusammenhang wurde das Thema „Kapazitätsmechanis-
men“ erörtert. Insoweit wurde ein weiterhin bestehender
Prüfbedarf gesehen. Dies entspricht der Position der
Bundesregierung.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 40):
In welcher Höhe werden die Verbraucherinnen und Ver-
braucher durch die Lastabschaltprämie auf der Grundlage des
in der Öffentlichkeit kursierenden Entwurfs einer Rechtsver-
ordnung zu abschaltbaren Lasten in Form der Erhöhung der
Netzentgelte durchschnittlich zusätzlich pro Jahr belastet
– bitte die Gesamtsumme sowie bezogen auf eine Kilowatt-
stunde angeben –, und wie sieht der weitere Zeitplan für die
Abschaltverordnung aus?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie befindet sich mit einem Entwurf einer Rechtsverord-
nung zu abschaltbaren Lasten nach § 13 Abs. 4 a Satz 4
des Energiewirtschaftsgesetzes in der Ressortabstim-
mung. Einen Entwurf der Bundesregierung für eine Ver-
ordnung nach § 13 Abs. 4 a Satz 4 Energiewirtschaftsge-
setz gibt es noch nicht.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 41):
Welche konkreten Vorgaben – bitte einzeln aufschlüsseln –
hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als
Auftraggeber für das Gutachten zum Strommarktdesign/Kapa-
zitätsmarkt gemacht, die vom Auftragnehmer, dem Direktor
des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu
Köln, EWI, Professor Dr. Marc Oliver Bettzüge, als „realitäts-
fern“ (siehe Energate-Meldung vom 27. April 2012) bezeichnet
wurden, und hält sie diese Vorgaben entgegen den Aussagen
des EWI-Direktors Professor Dr. Marc Oliver Bettzüge als
realistisch für das zukünftige Strommarktdesign?
Vorgaben, wie sie die oben genannte Energate-
Meldung nennt, hat das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie, BMWi, dem EWI nicht ge-
macht. Allerdings waren sich BMWi und EWI einig, im
Bereich der Sicherheit der Versorgung mit Strom einen
hohen Maßstab anzulegen. Das BMWi hält es auch
weiterhin für unverzichtbar, dass die inländische gesi-
cherte Erzeugungsleistung jederzeit größer ist als die
inländische Jahreshöchstlast.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 42):
Wie erklärt die Bundesregierung die systematische Unter-
speisung der Bilanzkreise im Februar 2011, und was plant die
Bundesregierung, um diese oder andere Gefahren für die Ver-
sorgungssicherheit im nächsten Winter zu verhindern?
Der Vorwurf systematischer Unterspeisungen von Bi-
lanzkreisen ist der Bundesregierung nur mit Bezug auf
den Februar 2012, nicht mit Bezug auf den Februar 2011
bekannt, vergleiche hierzu bereits die Antwort der Bun-
desregierung vom 27. April 2012 auf die Kleine An-
frage 17/8864, die im Folgenden teilweise wiedergege-
ben ist.
Nach einer vorläufigen Auswertung der bislang den
Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur
bekannten Daten lässt sich feststellen, dass die im Fe-
bruar aufgetretenen Regelzonenunterspeisungen weder
einzelnen wenigen Akteuren noch einem strukturell ho-
mogenen Bewirtschaftungsfehlverhalten zuzuordnen sind.
Die bisherigen Detailauswertungen der Übertragungs-
netzbetreiber, ÜNB, haben vielmehr gezeigt, dass es eine
Vielzahl verschiedener Phänomene war, die in der Ge-
samtwirkung zu der im Februar aufgetretenen Netzsitua-
tion geführt haben.
Für einige Phänomene, die sich auf die Gesamtsitua-
tion maßgeblich ausgewirkt haben, waren die im Februar
vorherrschenden teilweise extremen Witterungsbedin-
gungen in nicht unerheblichem Umfang mitursächlich.
Ebenso zeigen erste Auswertungen der ÜNB, dass die
– im Rahmen des zum Jahresbeginn 2012 eingeführten
EEG-Marktprämienmodells, MPM, gestarteten – MPM-
Bilanzkreise von ihren Bilanzkreisverantwortlichen noch
nicht in der zu erwartenden Güte bewirtschaftet wurden,
woraus ebenfalls witterungsbedingt nicht unerhebliche
Abweichungen resultierten.
Die Bundesnetzagentur wird das Ausgleichsenergie-
preissystem gutachterlich untersuchen lassen. Dabei
werden die Anreize des Ausgleichsenergiepreises für
eine ausgeglichene Bewirtschaftung der Bilanzkreise im
Vordergrund stehen.
Darüber hinaus gibt die Bundesnetzagentur in ihrem
Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energie-
versorgung im Winter 2011/2012 Handlungsempfehlun-
gen, die die Bundesregierung sorgfältig prüfen wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21029
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 43):
Welche Funktionen und Aufgaben sollen die Stellen für
zwei Projektmitarbeiter, welche in dem Entwurf für ein
Markttransparenzstellengesetz mit einem Betrag von rund
1,2 Millionen Euro für Gehälter über einen Zweijahreszeit-
raum für den Bereich der Kraftstoffbeobachtung angesetzt
werden, erfüllen, und gibt es schon Pläne für die Besetzung
dieser Stellen?
Bei der Erhebung und speziellen Analyse von Daten
aus dem Kraftstoffsektor handelt es sich um ein komple-
xes IT-Projekt, für dessen erfolgreichen Aufbau in der
Startphase Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigt
werden, die über sehr fundierte IT-Kenntnisse mit beson-
derem Bezug zum Kraftstoffbereich verfügen. Zur Re-
krutierung entsprechend qualifizierter Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für das Aufbauprojekt aus dem sehr
knappen Angebot auf dem Arbeitsmarkt ist eine Aus-
schreibung der Stellen mit einer Vergütung zu den
marktüblichen Tageshonorarsätzen erforderlich. Diese
Finanzierung soll über Sachmitteltitel erfolgen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 45):
Welche Möglichkeiten und rechtliche Handhabe hat die
Bundesregierung, um die Kreditvergabe für das ukrainische
Atomkraftwerk „Safety Upgrade Program“ durch Euratom zu
verhindern, und wird die Bundesregierung davon Gebrauch
machen (bitte mit Begründung)?
Derzeit prüft die EU-Kommission die Unterlagen für
eine Kreditvergabe für das ukrainische Safety Upgrade
Program, mit dem die Sicherheit der Kernkraftanlagen
im Drittstaat Ukraine verbessert werden soll. Die EU-
Kommission entscheidet über die Gewährung der Kre-
ditvergabe eigenständig. Rechtsgrundlage hierfür ist der
Beschluss 77/270/Euratom vom 29. März 1977 zur Er-
mächtigung der EU-Kommission, im Hinblick auf einen
Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen Eura-
tom-Anleihen aufzunehmen, zuletzt geändert durch den
Beschluss 94/179 Euratom vom 21. März 1994. Gemäß
Art. 4 dieses Beschlusses unterrichtet die Kommission
den Rat und das Europäische Parlament regelmäßig über
die mit der Aufnahme und Bedienung der Euratom-
Anleihen bzw. Euratom-Darlehen verbundenen Ein-
nahme- und Ausgabevorgänge. Sie fügt dem Haushalts-
plan jährlich eine Übersicht über ihre Anleihepolitik bei.
Wann die EU-Kommission eine Entscheidung im kon-
kreten Fall fällen wird, ist derzeit noch offen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 46):
Welche abrüstungspolitischen Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zahlreiche deut-
sche Versicherer und Banken, darunter Landesbanken und die
KfW Bankengruppe, in Herstellerfirmen im Bereich Atom-
waffen investieren, und welchen Regelungsbedarf sieht sie
diesbezüglich zur Erreichung des von ihr selbst erklärten Ziels
der weltweiten nuklearen Abrüstung?
Informationen über Investitionen deutscher Versiche-
rer und Banken in sogenannten Herstellerfirmen von
Atomwaffen liegen nicht vor. Versicherungs- und bank-
aufsichtsrechtlich werden Informationen über die herge-
stellten Produkte eines Unternehmens, in das Versicherer
und Banken investieren, nicht abgefragt. Einschlägige
Berichte von Nichtregierungsorganisationen können da-
her nicht bestätigt werden.
Die Bundesregierung sieht hinsichtlich ihrer interna-
tionalen Verpflichtungen im Bereich der Abrüstung und
Nichtverbreitung keinen Regelungsbedarf.
Die Bundesregierung hält eine nationale Regelung für
deutsche Investitionen in Herstellerfirmen von Atom-
waffen auch nicht für ein geeignetes Mittel zur Errei-
chung des von ihr selbst gesetzten Ziels der weltweiten
nuklearen Abrüstung.
Anlage 25
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 47):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Androhung des
Generalstabschefs Nikolai Makarow, dass auch ein Präventiv-
schlag Russlands auf Anlagen des NATO-Raketenabwehrsys-
tems in Europa ein möglicher Gegenschritt zum Aufbau des
Systems sei (Der Tagesspiegel vom 4. Mai 2012)?
Die NATO hat wiederholt unterstrichen, dass der
durch die Allianz geplante Aufbau einer Raketenabwehr
für das europäische Bündnisgebiet keine Bedrohung für
das russische strategische Raketenpotenzial darstellt.
Die geplanten Abfangkomponenten können mit Blick
auf Geometrie und Telemetrie (Fernmessung) ein Abfan-
gen russischer Atomraketen nicht durchführen. Zudem
stehen dem die technischen Möglichkeiten moderner
ballistischer Raketen und vor allem die Quantitäten der
strategischen russischen Potenziale entgegen.
Auch wenn dieses Argument aus Sicht der Bundesre-
gierung offenkundig ist, so bleibt die Wahrnehmung der
russischen Seite von Bedeutung. Daher setzt sich die
Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen
des NATO-Russland-Rates aktiv dafür ein, ein gemein-
sames Verständnis im Bereich Raketenabwehr zu entwi-
ckeln. Transparenzmaßnahmen, politische Garantien so-
wie praktische Kooperationsschritte können hierzu
entscheidend beitragen. Dies hat der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bei den Treffen
des NATO-Russland-Rates auf Außenministerebene
wiederholt deutlich gemacht. Zudem hat die Bundes-
regierung zur Versachlichung der Auseinandersetzung
im März 2012 eine gemeinsame (NATO und Russland)
computergestützte Raketenabwehrübung ausgerichtet.
An diese Bemühungen anknüpfend wird die Bundesre-
21030 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
gierung sich auch in Zukunft aktiv um eine Einigung be-
mühen.
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/9517, Frage 48):
Welche sicherheitspolitischen Risiken sieht die Bundesre-
gierung für Europa in Anbetracht der russischen Drohungen,
auch mit militärischen Maßnahmen gegen den Aufbau des
NATO-Raketenabwehrschirms vorzugehen, und warum ist es
nicht gelungen, Russland für einen kooperativen Ansatz beim
Raketenabwehrschirm zu gewinnen?
Die Bundesregierung wirbt gegenüber Russland und
im Rahmen der NATO für einen pragmatischen Einstieg
in die Zusammenarbeit im Bereich der Raketenabwehr
mit dem Ziel einer zunehmenden Verschränkung der rus-
sischen und der NATO-seitigen Systeme. In diesem
Kontext sieht die Bundesregierung im Einklang mit ih-
ren Bündnispartnern die Koordinierung zweier Raketen-
abwehr-Kommandozentralen, einer russischen und einer
der NATO, als den richtigen Ausgangspunkt an. Kon-
krete Vorschläge, insbesondere vonseiten der Vereinig-
ten Staaten von Amerika über Koordinierungsmechanis-
men sowie über ein gemeinsames Frühwarn- und ein
Datenaustauschzentrum, wurden von russischer Seite
bislang als nicht ausreichend abgelehnt. Nach Auffas-
sung der Bundesregierung ließen sich jedoch gerade auf
diesem Wege schrittweise Vertrauen und Transparenz als
Voraussetzung für weitere mögliche Integrationsschritte
aufbauen.
Dies hat der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, bei den Treffen des NATO-Russ-
land-Rates auf Außenministerebene wiederholt deutlich
gemacht. Zudem hat die Bundesregierung zur Versachli-
chung der Debatte im März 2012 eine gemeinsame,
NATO und Russland, computergestützte Raketenabwehr-
übung ausgerichtet. An diese Bemühungen anknüpfend
wird die Bundesregierung sich auch in Zukunft aktiv um
eine Einigung bemühen.
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/9517, Frage 49):
Hat sich die Bundesregierung gegenüber den USA hin-
sichtlich der Legitimität des jüngsten Angriffs der USA durch
unbemannte Flugkörper, Drohnen, auf mutmaßliche Taliban
in Pakistan, bei dem unter anderem ein deutscher Staatsbürger
ums Leben kam, geäußert und, wenn ja, mit welchen Argu-
menten?
Die Bundesregierung hat die Regierungen Pakistans
und der Vereinigten Staaten von Amerika um Informa-
tionen über den Drohnenangriff vom 9. März 2012 im
südlichen Waziristan gebeten, über den der Spiegel in
seiner Ausgabe vom 30. April 2012 berichtet. Antworten
liegen bisher nicht vor.
Die Frage der Legitimität von Drohnenangriffen ist
Gegenstand des Dialogs, den die Bundesregierung auf
unterschiedlichen Ebenen mit der US-Regierung führt.
Anlage 28
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
17/9517, Frage 50):
Wie ist in Sachen Europäische Nachbarschaftspolitik der
aktuelle Stand bei der östlichen Partnerschaft mit der
Ukraine – jeweils unter Angabe der verplanten, der 2011 und
2012 ausgezahlten bzw. gegebenenfalls gesperrten Mittel ins-
besondere im „National Indicative Programme for Ukraine –
Priority area 1: Good Governance and the Rule of Law“, das
für den Zeitraum 2011 bis 2013 insgesamt bis zu 141 Millio-
nen Euro vorsieht, sowie der Position der Bundesregierung zu
möglichen Sanktionen und Mittelsperrungen – angesichts der
Aussagen des Umsetzungsberichts vom Mai 2011
(KOM(2011) 303), wonach bereits zu diesem Zeitpunkt in
zentralen Fragen Rückschritte zu verzeichnen waren, und wie
ist der aktuelle Stand bei der südlichen Partnerschaft bei der
Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie als Re-
aktion auf die Umbrüche im arabischen Raum – unter Angabe
des Finanzvolumens, der dazu vorgenommenen Umschich-
tungen in der Finanzplanung, des Anteils der aktuell bereits
gebundenen bzw. zugesagten Mittel am Gesamtvolumen des
Fonds sowie der Voraussetzungen für Mittel aus diesem
Fonds?
Im Nationalen Richtprogramm 2011 bis 2013 wurden
für die Ukraine drei entwicklungspolitische Prioritäten
identifiziert. Hierfür sollten insgesamt 470 Millionen
Euro bereitgestellt werden. Für die Priorität „Gute Regie-
rungsführung und Rechtsstaatlichkeit“ waren 141 Millio-
nen Euro vorgesehen, für „Nachhaltige Entwicklung“
258 Millionen Euro. Die übrigen Mittel sollten der För-
derung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens die-
nen.
Auf der Grundlage des Richtprogramms mit einem Vo-
lumen von 135 Millionen Euro wurden für 2011 vier
Maßnahmen im jährlichen Aktionsprogramm festgelegt.
Von diesen weist lediglich das Paket „Reform der öffent-
lichen Verwaltung“ in Höhe von 70 Millionen Euro Be-
zug zur Priorität „Gute Regierungsführung und Rechts-
staatlichkeit“ auf. Von den vorgesehenen 135 Millionen
Euro wurden nach Angaben der EU-Kommission rund
115 Millionen Euro zurückgehalten. Für das Jahr 2012
liegen noch keine Aktionsprogramme vor.
Die Bundesregierung verfolgt die aktuellen Entwick-
lungen in der Ukraine in Bezug auf Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit mit großer Sorge. Sie hat, auch ge-
meinsam mit EU-Partnern, der ukrainischen Regierung
ihre diesbezüglichen Erwartungen sehr deutlich kommu-
niziert. Die Frage von möglichen Sanktionen stellt sich
derzeit jedoch nicht.
Ein Großteil der im Rahmen der Europäischen Nach-
barschaftspolitik, ENP, vergebenen Mittel wird in Form
von Budgethilfe gewährt. Die Bundesregierung setzt
sich bei der Neuausrichtung der ENP nachdrücklich für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21031
(A) (C)
(D)(B)
eine verstärkt konditionierte Vergabe finanzieller Mittel
ein, die unter anderem rechtsstaatliche Aspekte berück-
sichtigt und auch bessere Möglichkeiten von Mittelkür-
zungen bzw. -suspendierungen vorsieht.
Das Statut der „Europäischen Demokratiestiftung“,
„European Endowment for Democracy“ – EED, wird
seit dem 2. Februar 2012 verhandelt. Einzelne Fragen
sind noch zu klären. Die Stiftung soll durch freiwillige
Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und aus dem Europäi-
schen Nachbar- und Partnerschaftsinstrument gespeist
werden. Für das erste Jahr ist an ein Gesamtvolumen von
10 Millionen Euro gedacht. Eine Entscheidung über die
Höhe eines deutschen Beitrags ist noch nicht gefallen.
Anlage 29
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
17/9517, Frage 51):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Pläne der NATO zur Ausbildung und Finanzierung der afgha-
nischen Sicherheitskräfte – Polizei, Militär und Geheim-
dienste – nach 2014, und in welchem Umfang wird sich die
Bundesrepublik Deutschland daran beteiligen?
Ein Hauptziel des Afghanistan-Dossiers beim NATO-
Gipfel in Chicago ist es, gemeinsam mit einer möglichst
großen Anzahl von Partnern der Internationalen Sicher-
heitsunterstützungstruppe für Afghanistan, ISAF, Eini-
gung über eine gemeinsame Vorgehensweise bei der
Ausbildung und Finanzierung der afghanischen Polizei
und des afghanischen Militärs nach 2014 zu erzielen.
Die Bundesregierung hat sich bei der Afghanistan-
Konferenz in Bonn dazu verpflichtet, ab 2015 einen sub-
stanziellen Beitrag zur Finanzierung der afghanischen
Sicherheitskräfte zu leisten. Die Bundesregierung be-
absichtigt, sich auf dem NATO-Gipfel in Chicago auf
einen konkreten finanziellen Betrag zu verpflichten.
Anlage 30
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Fra-
gen 52 und 53):
Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die
ukrainische Führung bestrebt ist, „sich der internationalen Öf-
fentlichkeit anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2012
als weltoffener, europäischer, moderner und demokratischer
Staat zu präsentieren“, was „sich auch positiv auf die Men-
schenrechtslage in der Ukraine auswirken“ könne (vergleiche
die Antwort der Bundesregierung vom 21. März 2012 zu
Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/9042), und, wenn nein,
was hat sie dazu bewogen, ihre Einschätzung kurzfristig zu
revidieren?
Wann entscheidet die Bundesregierung angesichts der un-
terschiedlichen Äußerungen von Kabinettsmitgliedern zum
Umgang mit der Ukraine als Kogastgeberland der EURO 2012
über offizielle Besuche von Europameisterschaftsspielen, die
in der Ukraine ausgetragen werden, und von welchen politi-
schen Kriterien macht sie diese Entscheidung abhängig?
Zu Frage 52:
Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass
der ukrainischen Führung daran gelegen ist, sich der in-
ternationalen Öffentlichkeit anlässlich der Fußball-Euro-
pameisterschaft 2012 als weltoffener, europäischer, mo-
derner und demokratischer Staat zu präsentieren.
Dass dies aktuell nicht gelingt, bedauert die Bundes-
regierung zutiefst und hat dies wiederholt und auch im
direkten Gespräch mit der ukrainischen Führung sehr
deutlich kritisiert.
Dessen ungeachtet ist die Bundesregierung überzeugt,
dass sich die Tatsache, dass die ganze Welt in diesen Ta-
gen auf die Ukraine schaut und Missstände offen ange-
sprochen werden, auch positiv auf die Menschenrechts-
lage in der Ukraine auswirken kann.
Zu Frage 53:
Ob und wann welche Regierungsmitglieder an Spie-
len der Fußball-Europameisterschaft 2012 teilnehmen,
wird kurzfristig im Lichte der aktuellen innenpolitischen
Lage in der Ukraine entschieden.
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 54):
Unterstützt die Bundesregierung angesichts der Äußerun-
gen von Kabinettsmitgliedern über einen möglichen Boykott
der Fußball-Europameisterschaft in der Ukraine und ange-
sichts der dramatischen Menschenrechtslage in Belarus die
vom Europäischen Parlament, von Menschenrechtsorganisa-
tionen und der belarussischen Opposition geforderte Verle-
gung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2014 von Belarus in
ein anderes Land, und wird sie hierfür gegenüber den Eis-
hockey-verbänden werben?
Zur Frage einer Verlegung der Eishockey-Weltmeis-
terschaft 2014 steht die Bundesregierung in Kontakt mit
dem Deutschen Eishockeybund und hat in diesen
Gesprächen auf die prekäre Menschenrechtslage in der
Republik Belarus hingewiesen. Die Entscheidung über
eine etwaige Verlegung der WM läge beim Eishockey-
Weltverband.
Die EU einigte sich in den Schlussfolgerungen des
Rates für Auswärtige Beziehungen am 23. März 2012
darauf, die Internationale Eishockeyföderation und die
Nationalen Eishockeyverbände über ihre schweren
Bedenken in Bezug auf die mangelnde Achtung der
Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demo-
kratie durch Belarus ständig zu unterrichten.
Anlage 32
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9517, Frage 55):
Wie ist der gegenwärtige Planungsstand der zivilen
GSVP-Mission – GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Ver-
21032 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
teidigungspolitik – im Niger, und welche weiteren EU-Mis-
sionen sind im Rahmen der EU-Sahel-Strategie in Planung?
Der Rat für Außenbeziehungen hat am 23. März
2012 das Krisenmanagementkonzept, CMC, für eine
zivile Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, GSVP, in der Republik Niger ver-
abschiedet.
Das Konzept sieht eine zivile Beratungs- und Ausbil-
dungsmission der GSVP in Niger mit einem anfänglichen
Mandat von zwei Jahren vor. Ziel ist es, einen Beitrag
zum Fähigkeitenaufbau der nigrischen Sicherheitskräfte,
insbesondere von Polizei, Nationalgarde und Gendarme-
rie zu leisten. Die Mission wird aber auch militärische
Expertise beinhalten, um den Kontakt zu den Streitkräf-
ten aufzubauen und diese zu beraten.
Aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in
der Region haben sich die EU-Außenminister in den Rats-
schlussfolgerungen zu Mali und der Sahelregion vom
23. April 2012 darauf geeinigt, den Beginn der geplanten
Mission zu beschleunigen. In einzelnen Bereichen soll die
Mission nun bereits Ende Juli ihre Arbeit aufnehmen, statt
wie bisher vorgesehen Anfang September.
Zur Vorbereitung der Mission ist bereits seit Ende
April ein Polizeiexperte an der EU-Delegation in Niamey
tätig. Zwei weitere Sicherheitsexperten werden Anfang
Mai dort eintreffen. Vom 14. bis 25. Mai 2012 ist die Ent-
sendung einer technischen Prüfmission des Europäischen
Auswärtigen Dienstes, EAD, nach Niger geplant, deren
Ziel die logistische Vorbereitung sowie die Erstellung ei-
nes Operationskonzepts, CONOPS, ist. Eine personelle
Beteiligung Deutschlands an der technischen Vorberei-
tungsmission wird aktuell geprüft.
Der Zeitplan des EAD sieht vor, dass sich die EU-
Mitgliedstaaten bis spätestens 17. Juli 2012 auf eine
Ratsentscheidung zur Entsendung der Mission, die
Nominierung des Missionsleiters und des restlichen Mis-
sionspersonals sowie auf ein Budget einigen.
Neben der zivilen Mission in Niger sind derzeit keine
weiteren GSVP-Einsätze im Rahmen der EU-Sahel-
Strategie geplant.
Anlage 33
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9517, Frage 56):
Zu welchen Ergebnissen ist die Erkundungsmission des
Auswärtigen Amts zur Überprüfung von Hilfsmaßnahmen
und zur Präzisierung weiter gehenden Bedarfs in der Sahel-
zone gekommen, und welche konkreten Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus für ihre humanitäre Hilfe in der
Region?
Die vom Auswärtigen Amt in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung beauftragte, von der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit, GIZ, geführte Erkun-
dungsmission hat Ende März/Anfang April 2012 in zwei
getrennten Teams in die Republiken Niger und Tschad
geführt und folgende wesentliche Ergebnisse erbracht:
– Weitgehende Plausibilität der vorliegenden Lagebe-
richte, insbesondere die erforderliche Differenzierung
zwischen strukturellen Ursachen wie Armut, Unter-
entwicklung und Bevölkerungswachstum sowie ak-
tuellen Sonderfaktoren wie Dürre, Rückkehrern aus
Libyen und dem Konflikt im Norden Malis.
– Fortschritte bei den Frühwarnsystemen und nationa-
len Notfallplänen der betroffenen Staaten selbst, etwa
in Form strategischer Nahrungsmittelreserven. Ent-
sprechend gilt für Geber, internationale Hilfe immer
nur subsidiär zu leisten und sich an bestehenden Ei-
genanstrengungen zu orientieren.
– Grundsätzlich gut funktionierende Koordinierung
zwischen den humanitären Akteuren. Zugleich Bestä-
tigung der Notwendigkeit enger Abstimmung zwi-
schen Akteuren der Humanitären Hilfe mit denen der
Entwicklungszusammenarbeit.
– Relevanz der bislang von der Bundesregierung bereit-
gestellten Hilfsmittel. Vor allem der frühe Zeitpunkt
– rund 10 Millionen Euro Ende 2011 und 12 Millio-
nen Euro Mitte Februar 2012 – wird als erfolgreiche
Lehre aus der Krise am Horn von Afrika 2011 bewer-
tet.
– Betonung fortbestehenden Hilfsbedarfes, verbunden
mit der Empfehlung, Humanitäre Soforthilfe weiter
mit mittelfristigen Maßnahmen wie Saatgutverteilung
und Lösung struktureller Ursachen zu verbinden.
Hinzu kommt der Hinweis, dass zusätzliche Hilfe
kurzfristig gewährt werden muss, um Bedürftige im
Rahmen der erwarteten „Spitze“ der Krise im Juni/
Juli vor der nächsten Ernte zu erreichen.
Auf Basis von Empfehlungen der Vereinten Nationen
sowie der Ergebnisse der Erkundungsmission hat die
Bundesregierung Anfang Mai 2012 entschieden, ihre
Hilfe für die Sahel-Zone um weitere 15 Millionen Euro
aufzustocken. Diese Mittel werden eingesetzt für Maß-
nahmen der:
– Nahrungsmittelhilfe, 3 Millionen Euro,
– Soforthilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene,
2,5 Millionen Euro, sowie
– entwicklungsorientierten Übergangshilfe, 9,5 Millio-
nen Euro.
Die Umsetzung wird durch das Welternährungspro-
gramm, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
sowie international erfahrene deutsche Nichtregierungs-
organisationen erfolgen.
Bereits am 17. April 2012 wurden die Ergebnisse der
Erkundungsmission im Koordinierungsausschuss Huma-
nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt vorgestellt und mit den
wichtigsten Partnerorganisationen diskutiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21033
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 34
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9517, Frage 57):
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung
eines United Nations Emergency Peace Service, UNEPS, und
welche konkreten Einzelzusagen hat sie im Rahmen des
United Nations Stand-by Arrangement System, UNSAS, ge-
geben?
Auch die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass
Friedenseinsätze der Vereinten Nationen, VN, nach ihrer
Mandatierung durch den VN-Sicherheitsrat schneller als
bisher einsatzfähig werden können. Sie unterstützt des-
halb Reformansätze innerhalb des Systems der Vereinten
Nationen wie die New Horizons-Initiative und den
Civilian Capacity Review des Sekretariats der Vereinten
Nationen.
Aus Sicht der Bundesregierung sind Initiativen wie
der UN Emergency Peace Service höchstens in langfris-
tiger Perspektive realistisch. Derzeit legen die Nationen,
die Soldatinnen und Soldaten oder Polizeikräfte ins
Ausland entsenden, großen Wert darauf, sich die letzte
Entscheidung über eine Beteiligung ihres Personals an
multilateralen Friedenseinsätzen selbst vorzubehalten.
Im zivilen Bereich unterhält das VN-Sekretariat Daten-
banken mit kurzfristig verfügbaren Experten aller benö-
tigten Fachrichtungen.
Zur Verkürzung der Reaktionszeit für die Aufstellung
von Friedensmissionen nach Erteilung eines Mandats
durch den VN-Sicherheitsrat haben die VN jedoch 1994
das Planungssystem United Nations Stand-by Arrange-
ments System, UNSAS, entwickelt. Im Rahmen dieses
Instruments zeigen VN-Mitgliedstaaten militärische und
zivile Mittel und Fähigkeiten an, die sie grundsätzlich
den VN für friedenserhaltende Maßnahmen auf Anfor-
derung und nach nationaler Zustimmung im konkreten
Einzelfall bereitstellen wollen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des UNSAS fol-
gende militärische Fähigkeiten gegenüber den Vereinten
Nationen zur grundsätzlichen Verfügbarkeit angezeigt:
Taktisch-operative Land- und Lufttransportkapazitäten,
Sanitäts- und Pionierkapazität, Fernmelde- und Siche-
rungskräfte, Marinestreitkräfte zur Seeüberwachung,
Minenräumung und Aufklärung, Personal zur Stabs-
unterstützung, Stabspersonal, anteilige Sicherungsele-
mente sowie bis zu 20 Militärbeobachter und bis zu
25 Feldjägerkräfte. Die angezeigten Fähigkeiten müssen
grundsätzlich binnen 30 Tagen, Feldjäger und Stabsper-
sonal binnen 15 Tagen verlegebereit sein. Die Bundes-
wehr hat planerisch bis zu 1 000 Soldaten vorgesehen,
ohne jedoch Kräfte verbindlich zu benennen.
Bei der Entsendung von militärischem Personal wird
selbstverständlich in jedem Fall geprüft, ob ein Mandat
des Deutschen Bundestages im Sinne des Parlamentsbe-
teiligungsgesetzes einzuholen ist.
Anlage 35
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/9517, Fragen 58 und 59):
Ist die Bundesregierung der Meinung, wie bei der Unter-
richtung in der letzten Sitzung des Unterausschusses „Vereinte
Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung“
des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am
25. April 2012 durch einen Vertreter des Auswärtigen Amts ge-
äußert, dass man in Syrien von „einem schleichenden Geno-
zid“ sprechen kann?
Vertritt die Bundesregierung die Position, wie bei der Un-
terrichtung am 25. April 2012 im Unterausschuss „Vereinte
Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung“
des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages
durch einen Vertreter des Auswärtigen Amts geäußert, dass es
bei einem Scheitern des Friedensplans von Kofi Annan auf
keinen Fall zurück zu einem „Status ex ante“ kommen würde
und „Assad weg müsse“?
Zu Frage 58:
Die Lage in Syrien ist nach Einschätzung der Bundes-
regierung nach wie vor besorgniserregend. Bisher sind
der Gewalt des Assad-Regimes über 9 000 Menschen
zum Opfer gefallen. Trotz Entsendung der vom Sicher-
heitsrat der Vereinten Nationen einstimmig mandatierten
Beobachtermission geht das Assad-Regime weiterhin
gegen Oppositionelle vor und es gibt täglich weitere
Opfer. Der Sechs-Punkte-Plan des Sondergesandten der
Vereinten Nationen und der Arabischen Liga, Kofi
Annan, wird nach wie vor nicht eingehalten. Es kommt
jetzt darauf an, dem Assad-Regime endgültig Einhalt zu
gebieten und es zur Einhaltung aller Verpflichtungen zu
bringen. Nur dadurch kann weiteres Morden an Un-
schuldigen verhindert werden.
Die Formulierung des Berichterstatters des Auswärti-
gen Amts in der – wohl gemerkt nicht öffentlichen – Sit-
zung des Unterausschusses „Vereinte Nationen, interna-
tionale Organisationen und Globalisierung“ wurde in
diesem Zusammenhang verwendet, um den Ernst der Si-
tuation zu charakterisieren. Sie stellt keine völkerrechtli-
che Bewertung dar.
Zu Frage 59:
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass
dieser Konflikt politisch gelöst werden muss. Militärische
Optionen liegen nicht auf dem Tisch. Voraussetzung für
einen politischen Prozess ist ein Ende der Gewalt. Dafür
müssen wir die verfügbaren Mittel ausschöpfen. Daher
unterstützt die Bundesregierung die Beobachtermission
der Vereinten Nationen. Am Ende dieses politischen
Prozesses wird ein Machtübergang stehen müssen. Denn
dies ist auch klar: Es wird keine Rückkehr zum Status
quo ante geben. Eine Zukunft für Syrien mit Präsident
Baschar al-Assad ist für die syrische Bevölkerung nicht
denkbar – und für uns ebenso wenig. Die Bundeskanzle-
rin Dr. Angela Merkel hat dies in einem gemeinsamen
Schreiben mit dem britischen Premierminister David
Cameron und dem französischen Staatspräsidenten
Nicolas Sarkozy am 18. August 2011 klargestellt. Diese
Position wird auch von der Europäischen Union durch
21034 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
eine Erklärung ihrer Außenbeauftragten Lady Catherine
Ashton mitgetragen.
Die Formulierung „Assad muss weg“ wurde so vom
Berichterstatter des Auswärtigen Amtes nicht verwen-
det.
Anlage 36
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 62):
Arbeitet innerhalb der Bundesregierung ein ressortüber-
greifender Ausschuss entsprechend § 20 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien, GGO, zu Fragen
von Information und Kommunikation bezüglich der Angele-
genheiten der Europäischen Union und der Rolle Deutsch-
lands innerhalb der Europäischen Union, und wie setzt sich
dieser Ausschuss zusammen?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, hat am 29. Februar 2012 ein Konzept für
die Europa-Kommunikation vorgestellt. Es hat drei
Schwerpunkte: Erstens. Werben um Vertrauen bei unse-
ren europäischen Nachbarn, Zweitens. Eintreten für
Europa in der Welt. Drittens. Überzeugungsarbeit für
Europa in Deutschland leisten. Ziel des Konzepts ist, an-
gesichts der schwersten Bewährungsprobe des europäi-
schen Projekts für „mehr Europa“ einzutreten. Dieser
Ansatz ist in der Öffentlichkeit auf ein positives Echo
gestoßen.
Zur Umsetzung des Konzepts hat das Auswärtige
Amt einen internen Lenkungsausschuss eingerichtet.
Innerhalb der Bundesregierung arbeitet das Auswärtige
Amt eng mit dem Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, BPA, zusammen, das für die Europa-
Kommunikation innerhalb Deutschlands federführend
ist. Am 8. Mai 2012 hat sich der Planungsstab des Aus-
wärtigen Amts bei einer Koordinierungsrunde im BPA
mit den Vertretern der anderen Ressorts über Inhalte und
Umsetzung des Europa-Kommunikation-Konzepts aus-
getauscht. Diese Abstimmungen wird das Auswärtige
Amt fortsetzen. Ein der Fragestellung entsprechender
Ausschuss nach § 20 GGO wurde nicht eingesetzt.
Anlage 37
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/9517, Frage 63):
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung
anlässlich der Zuspitzung rassistisch motivierter Proteste und
tödlicher Angriffe auf Migrantinnen und Migranten über die
Unterstützung des Neubaus von 30 griechischen Abschiebe-
gefängnissen durch die Europäische Union sammeln können
(laut Berichten der Tagesschau sogar 50, für die demnach ehe-
malige Kasernen genutzt werden sollen; http://tinyurl.com/
745xqq2), wozu sie in ihrer Antwort auf meine schriftliche
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/9307 noch weitgehende
Unkenntnis vortrug, dies aber wiederholt in griechischen Me-
dien über Aussagen des griechischen Innenministers berichtet
wird (http://tinyurl.com/cpxu6ch), und welche Mittel – bitte
nach einzelnen Fonds auflisten – oder sonstigen Unterstüt-
zungsleistungen der EU werden jeweils für Renovierungen,
Umstrukturierungen und Neubauten der Abschiebehaftanstal-
ten und dem damit verbundenen Aufbau neuer Polizeieinhei-
ten und Polizeistationen im gesamten Land bereitgestellt oder
genutzt?
Der griechische Minister für Bürgerschutz, Michaelis
Chryssochoidis, berichtete zuletzt beim Rat der Innen-
minister am 26. April 2012 unter anderem auch vom ge-
planten Bau von Aufnahmeeinrichtungen für Personen,
die illegal nach Griechenland eingereist seien und keinen
Flüchtlingsschutz genössen. Es sei wichtig, für eine Un-
terbringung dieser Personen zu sorgen.
Nach hiesigen Erkenntnissen wurde inzwischen eine
Einrichtung mit bislang circa 220 Plätzen in Amygda-
leza nahe Athen eröffnet.
Die EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia
Malmström, begrüßte beim Innenrat die Anstrengungen
Griechenlands bei der Reform des Asylsystems und des
Migrationsmanagements und erklärte, dass hinsichtlich
einer Förderfähigkeit der neuen Aufnahmezentren Grie-
chenland nach Prüfung eine offizielle Antwort erhalten
werde.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9517, Frage 64):
Über welche weiteren Erkenntnisse verfügt die Bundes-
regierung hinsichtlich der Tötung des deutschen Staatsange-
hörigen Samir H. aus Aachen insbesondere Ort und Zeitpunkt
seines Todes, Tatwerkzeuge, Tatumstände, Täter durch ein
oder mehrere Geschosse einer US-Drohne im pakistanischen
Waziristan, und inwieweit haben sich deutsche Stellen vor
und nach dessen gewaltsamem Tod sowohl offiziell als auch
inoffiziell mit Behörden der USA oder anderer Regierungen
über Samir H. und seine Familie ausgetauscht (insbesondere
über Reisetätigkeiten von Samir H. sowie seiner Frau und
Tochter, ihren jeweiligen Aufenthaltsort, Geldtransfers von
Konten der Familie, Kontaktpersonen, vermutete Tätigkeiten,
weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)?
Der Bundesregierung sind zwar Berichterstattungen
der Presse zu dem Vorfall bekannt, jedoch ist die mut-
maßliche Tötung des deutschen Staatsangehörigen
Samir H. bislang offiziell weder bestätigt noch wider-
legt.
Hinsichtlich des erfolgten Informationsaustauschs mit
Behörden der USA oder anderer Regierungen verweise
ich auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages als Verschlusssache eingestufte und zur
Einsichtnahme hinterlegte Hintergrundinformation.
Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Grün-
den des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat
die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise
die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentari-
schen Informationsanspruch in Einklang gebracht wer-
den kann, BVerfGE 124, 161 [189]. Dies ist nur durch
Hinterlegung der Information bei der Geheimschutz-
stelle des Bundestages möglich. Die Angaben zum nach-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21035
(A) (C)
(D)(B)
richtendienstlichen Informationsaustausch bedürfen der
Einstufung als Verschlusssache nach der Verschluss-
sachenanweisung, VSA, da ihre Kenntnisnahme durch
Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch-
land gefährden würde. Der nachrichtendienstliche Er-
kenntnisaustausch mit anderen Staaten zu einzelnen Per-
sonen dient der Aufklärung von Vorgängen, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die
Bundesrepublik Deutschland sind und die nur im Rah-
men einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an die Bun-
desrepublik Deutschland weitergegeben werden. Die
Veröffentlichung von Einzelheiten des Informationsaus-
tausches würde diese vertrauensvolle Zusammenarbeit
nachhaltig stören und unter Umständen zur Verwehrung
von Informationen führen, die für die Abwehr von Ge-
fahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch-
land von Bedeutung sind.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517,
Frage 65):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund ihres eigenen Koalitionsvertrages („Wir setzen
uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein
und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelun-
gen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen“, Seite 106 des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP von 2009)
sowie ihres bis heute nicht umgesetzten Entwurfs für ein
Beschäftigtendatenschutzgesetz (dort insbesondere § 32 f
BDSG-E) samt aktueller Kritik des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Blogbeitrag
des Bundesbeauftragten vom 30. April 2012) aus den aktuel-
len Berichten über den Missbrauch von personenbezogenen
Daten bei der Aldi-Gruppe, bzw. hält sie den derzeit bestehen-
den rechtlichen Schutz der Beschäftigten vor Videoüberwa-
chungen nun doch für ausreichend?
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Re-
gelung des Beschäftigtendatenschutzes am 25. August
2010 beschlossen. Der Gesetzentwurf ist in erster
Lesung am 25. Februar 2011 im Deutschen Bundestag
behandelt worden und befindet sich noch in den parla-
mentarischen Beratungen.
Im Hinblick auf die Medienberichterstattung über den
Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Aldi-
Gruppe weise ich darauf hin, dass die datenschutzrecht-
liche Bewertung von Vorgängen im nichtöffentlichen
Bereich allein den unabhängigen Datenschutzaufsichts-
behörden der Länder obliegt. Die Bundesregierung
respektiert diese Aufgabenverteilung und nimmt deshalb
zu solchen Vorgängen grundsätzlich keine Stellung.
Soweit in diesem Zusammenhang die heimliche
Videoüberwachung von Beschäftigten angesprochen
worden ist, weise ich darauf hin, dass der Gesetzentwurf
der Bundesregierung ein generelles Verbot der heim-
lichen Videoüberwachung von Beschäftigten vorsieht
und insgesamt die heimliche Erhebung von Beschäftig-
tendaten durch den Arbeitgeber restriktiv regelt.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9517, Frage 68):
Stimmt die Bundesregierung mit dem Beschluss des Bun-
desfinanzhofs (III B 6/12) überein, wonach die Gewährung
des vorläufigen Rechtsschutzes bei der Frage der Gewährung
des Splittingtarifs bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften
gewichtiger ist als eine mögliche Gefährdung der geordneten
Finanz- und Haushaltsplanung durch die rückwirkende Bes-
serstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften, und sieht
die Bundesregierung nach dem nun erfolgten Beschluss des
Bundesfinanzhofs die Notwendigkeit zum Erlass eines klar-
stellenden Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen
bezüglich der generellen Gewährung vorläufigen Rechts-
schutzes in gleichgelagerten Fällen?
Dem Bundesministerium der Finanzen ist der zitierte
Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht bekannt. Er wurde
nach einer Auskunft des Bundesfinanzhofs bisher nicht
veröffentlicht. Sobald er bekannt werden sollte, wird das
Bundesministerium der Finanzen ihn eingehend prüfen
und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9517, Frage 69):
Welche Kontrollmöglichkeiten nach dem im September
2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuer-
abkommen mit der Schweiz bestehen für die deutschen Fi-
nanzbehörden hinsichtlich der Prüfung auf Richtigkeit bei der
Ermittlung und Abführung der Einmalzahlung – Nachver-
steuerung –, und welche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber
den schweizerischen Behörden stehen den deutschen Finanz-
behörden oder der Bundesregierung im Falle einer nicht kor-
rekten Durchführung der Steuererhebung zu?
Eine Überprüfung, ob die Nachversteuerung ord-
nungsgemäß vollzogen wurde, erfolgt durch die zustän-
dige schweizerische Behörde. Diese führt nach Art. 37
des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens regel-
mäßig Kontrollen bei den schweizerischen Zahlstellen
durch. Gegenstand dieser Kontrollen ist die Einhaltung
aller sich aus dem Abkommen ergebenden Verpflichtun-
gen der schweizerischen Zahlstellen.
Sollte bei den Kontrollen festgestellt werden, dass
schweizerische Zahlstellen gegen ihre Verpflichtungen
aus dem Abkommen verstoßen, ergeben sich daraus für
sie Haftungs- und gegebenenfalls auch strafrechtliche
Konsequenzen. Dies folgt zum einen aus dem Steuer-
abkommen unmittelbar (Art. 33 Abs. 3 des deutsch-
schweizerischen Steuerabkommens) oder aus den von
der Schweiz dazu zu erlassenden Haftungs- und Straf-
vorschriften (Art. 36 des deutsch-schweizerischen Steuer-
abkommens).
Im Übrigen wird die zuständige deutsche Behörde
über die Resultate und wichtigsten Erkenntnisse der
Kontrollen informiert und kann diese Ergebnisse ver-
21036 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
öffentlichen (Art. 37 Abs. 4 des deutsch-schweize-
rischen Steuerabkommens).
Zudem wird bei der in der Schweiz vorgeschriebenen
jährlichen Prüfung der finanziellen Rechnungslegung
von Finanzinstituten durch ein unabhängiges Revisions-
unternehmen auch die Einhaltung von Rechtsvorschrif-
ten geprüft, die für die Rechnungslegung von Belang
sind. In diesem Rahmen wird auch das deutsch-schwei-
zerische Steuerabkommen bei der jährlichen Rechnungs-
revision in Übereinstimmung mit den anwendbaren Prü-
fungsvorschriften zu beachten sein.
Als weitere Sanktionsmöglichkeit steht nach Art. 44
des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens Deutsch-
land die Kündigung dieses Steuerabkommens offen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9517, Frage 70):
Wie ist nach dem im September 2011 unterzeichneten und
im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz in
den Fällen zu verfahren, in denen die betroffene Person nach
Art. 7 Abs. 3 und 4 des Steuerabkommens die Genehmigung
der Bescheinigung nicht erteilt, sodass in solchen Fällen die
Überweisung der Einmalzahlung nicht vorgenommen werden
kann, und erheben die schweizerische Behörde oder die Geld-
institute für die Durchführung der Nachversteuerung eine Ge-
bühr, die zulasten des Steueraufkommens geht?
Sofern die betroffene Person Einspruch gegen die Be-
scheinigung einlegt, muss sie darlegen, warum sie die
Bescheinigung nicht genehmigen kann. Aufgrund dieser
Angaben erfolgt eine Überprüfung des Vorgangs. Sollte
die Überprüfung ergeben, dass eine zu hohe Einmalzah-
lung erhoben wurde, erfolgt eine Korrektur und die be-
troffene Person erhält eine geänderte Bescheinigung
nach Art. 7 Abs. 3 des deutsch-schweizerischen Steuer-
abkommens.
Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt die Über-
weisung der Einmalzahlung.
Für die Durchführung der Nachversteuerung wird
keine Bezugsprovision einbehalten, die zulasten des
Steueraufkommens geht.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9517, Frage 71):
Wie sind die sogenannte E-Zigarette und der dort verwen-
dete Wirkstoff Nikotin im Rahmen der Tabaksteuer zu behan-
deln, und sieht die Bundesregierung deren steuerliche Gleich-
behandlung im Vergleich zur steuerlichen Behandlung der
klassischen Zigarette gewahrt?
Die Steuergegenstände im Bereich der Tabaksteuer
sind in der Europäischen Union durch die einschlägige
Richtlinie 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze
der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren verbindlich vor-
gegeben. Wesentliche Voraussetzung für eine Belastung
von Produkten mit der Tabaksteuer ist, dass diese Pro-
dukte Tabak oder Tabakersatzstoffe enthalten. E-Zigaret-
ten sind keine Steuergegenstände, da der darin verwen-
dete Wirkstoff Nikotin im Sinne der EU-Richtlinie und
des Tabaksteuergesetzes keinen Anknüpfungspunkt für
eine Besteuerung darstellt. Da beim Konsum einer E-Zi-
garette kein Tabak verwendet wird, ist eine Besteuerung
allein aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung
nicht erforderlich.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die
Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2012 auf
die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion vom 10. Februar 2012
zur gesundheitlichen und rechtlichen Bewertung von
E-Zigaretten verweisen. Auf die Frage 39, ob die Bun-
desregierung erwägt, eine Steuer auf E-Zigaretten einzu-
führen, und, falls ja, wie diese ausgestaltet sein soll, ist
geantwortet worden, dass derzeit nicht erwogen wird,
eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck-
sache 17/9517, Frage 72):
Wann ist eine Aufhebung der Haushaltssperre der Ver-
pflichtungsermächtigungen beim internationalen Klima- und
Umweltschutz des Sondervermögens „Energie- und Klima-
fonds“ von der Bundesregierung geplant, und wie soll die
konkrete Mittelverteilung zukünftig aussehen?
Die Verpflichtungsermächtigung bei Titel 687 01, In-
ternationaler Klima- und Umweltschutz, bei Kapitel
6092 wurde im parlamentarischen Verfahren zum Bun-
deshaushalt 2012 qualifiziert in Höhe von 900 Millionen
Euro gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages. Zum Inhalt einer möglichen Entsperrungs-
vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
destages laufen derzeit Gespräche innerhalb der Bundes-
regierung. Es ist mit einem zeitnahen Abschluss der
Gespräche zu rechnen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
17/9517, Frage 73):
Warum geht die Bundesregierung von einem Preis von
10 Euro je CO2-Zertifikat im Jahr 2013 aus, wenn viele Pro-
gnosen namhafter Analysten von einem deutlich tieferen Preis
ausgehen?
Die Bundesregierung hat ihre Annahmen zur Erlösent-
wicklung des Energie- und Klimafonds für 2013 bereits
deutlich reduziert. Sie folgt damit zu einem gewissen
Grad der Einschätzung der Analysten, die davon ausge-
hen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das
Preisniveau der Jahre 2010/2011 nicht wieder erreicht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21037
(A) (C)
(D)(B)
wird. Allerdings wird auf europäischer Ebene inzwischen
über die Rahmenbedingungen für den CO2-Emissionshan-
del diskutiert. Auch wenn noch nicht eindeutig erkennbar
ist, wie sich diese Diskussion und die weiteren Rahmen-
bedingungen entwickeln, hält es die Bundesregierung für
vertretbar, für 2013 einen durchschnittlichen Preis von
10 Euro zu unterstellen und damit von einer leichten Er-
holung der Zertifikatspreise auszugehen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 74):
Welche zusätzlichen Kosten wären für die Wirtschaft zu
erwarten, wenn die Vergünstigungen bei der Ökosteuer, wie
vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagen, in Zu-
kunft an den Nachweis einer jährlichen Energieeinsparung
von 1 Prozent geknüpft würden, und welche Entlastungen
durch Kosteneinsparungen beim Energieverbrauch und ver-
minderte Ökosteuerzahlungen stehen dieser Mehrbelastung
gegenüber?
Bei dem von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf
des Bundesministeriums der Finanzen handelt es sich
um einen nicht ressortabgestimmten Referentenentwurf.
Aussagen der Bundesregierung über den zu erwartenden
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft können deshalb zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 75):
Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer eu-
ropäischen Restrukturierungsbehörde für Banken, um nega-
tive Rückkopplungseffekte zwischen Banken- und staatlicher
Schuldenkrise durchbrechen zu können, wie es unter anderem
die Ratsmitglieder der Europäischen Zentralbank Benoît
Cœuré und Jörg Asmussen und der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorge-
schlagen haben (vergleiche beispielsweise www.ecb.int/press/
key/date/2012/html/sp120420_2.en.html oder www.ecb.int/
press/key/date/2012/html/sp120420.en.html oder das Jahres-
gutachten 2011/2012 des Sachverständigenrates, Nr. 263 ff.)?
Das Durchbrechen negativer Rückkopplungseffekte
zwischen Banken- und staatlicher Schuldenkrise bedarf
kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen. Dieses wird in
Europa durch konsequente Haushaltskonsolidierung und
die Umsetzung der von der Europäischen Bankenauf-
sichtsbehörde koordinierte Bankenrekapitalisierung ver-
folgt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 76):
Gibt es derzeit Beratungen auf EU- oder Euro-Zonen-
Ebene, die darauf abzielen, dass der Europäische Stabilitäts-
mechanismus bzw. die Europäische Finanzstabilisierungsfazi-
lität direkte Hilfen an Banken der Euro-Zone leisten kann,
und, wenn ja, was ist die Position der Bundesregierung in die-
sem Zusammenhang?
Sowohl der EFSF-Rahmenvertrag als auch der ESM-
Vertrag, der sich gerade im Ratifizierungsverfahren be-
findet, sehen ausdrücklich vor, dass Finanzhilfen zur Re-
kapitalisierung von Finanzinstituten in Form von Darle-
hen an einen Euro-Zonen-Mitgliedstaat bereitgestellt
werden können. Eine unmittelbare Gewährung von Fi-
nanzhilfen an Finanzinstitute ist danach nicht vorgese-
hen. Eine Änderung dieser Verträge ist vonseiten der
Bundesregierung weder notwendig noch beabsichtigt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache
17/9517, Fragen 77 und 78):
Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales die Beratungsgesellschaft McKinsey & Company da-
mit beauftragt hat, ein Konzept zu entwickeln, das unter ande-
rem Vorschläge zu der Beitragsbemessung, dem Meldeverfah-
ren und dem Beitragseinzug bei einer obligatorischen
Alterssicherung von Selbstständigen beinhalten soll, und wie
begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines ex-
ternen Konzeptes, obwohl die deutsche Rentenversicherung
bereits eine jahrzehntelange Erfahrung in der Pflichtversiche-
rung von Selbstständigen aufweist?
Auf der Grundlage welcher Kriterien hat sich das Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales dafür entschieden, die
Beratungsgesellschaft McKinsey & Company mit diesem
Auftrag zu betrauen, und in welcher Höhe ist dieser Auftrag
dotiert?
Zu Frage 77:
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Vor-
schlag für eine obligatorische Altersvorsorgeverpflich-
tung für Selbstständige mit der Wahlfreiheit, ob die
Altersvorsorgeverpflichtung in der gesetzlichen Renten-
versicherung oder durch private Vorsorge erbracht wird.
Dabei ist eine der Zielsetzungen, eine gesetzliche Rege-
lung auf den Weg zu bringen, die die besonderen Bedin-
gungen der verschiedenen Gruppen von Selbstständigen
berücksichtigt und möglichst unbürokratisch und bei
vertretbarem finanziellem Aufwand umsetzbar ist.
Deshalb prüft das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales für das Gesetzgebungsverfahren die technische
und administrative Machbarkeit seiner Lösungsvor-
schläge. Hierbei stellen sich insbesondere Fragen zu vor-
handenen oder aufzubauenden Meldewegen, zu einer IT-
Architektur, zu datenschutzrechtlichen und betriebswirt-
schaftlichen Aspekten, zu Schnittstellenfragen und Da-
tenübergabeformaten. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt
für ein Inkrafttreten abzuschätzen als Grundlage für eine
Budgetplanung und eine eventuelle Vergabe der IT-Im-
plementierung. Hierfür bedient sich das Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales externen Sachverstands, da
solche Kenntnisse im Detail im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales nicht vorhanden sind und in kurzer
21038 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Frist auch nicht aufgebaut werden können und mit der
Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige zudem
Neuland betreten wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
deshalb das Beratungsunternehmen McKinsey & Com-
pany mit einer diesbezüglichen Machbarkeitsstudie be-
auftragt.
Für die Machbarkeitsstudie werden die Erfahrungen
der DRV Bund intensiv eingebunden, ebenso wie die Er-
fahrungen anderer Behörden und einschlägiger Ver-
bände.
Zu Frage 78:
Die Bundesregierung verfügt über Rahmenverträge
mit verschiedenen Dienstleistern zu Beratungsleistungen
im sogenannten Drei-Partner-Modell, die Ergebnis eines
öffentlichen, europaweiten Vergabeverfahrens sind. Das
Bundesverwaltungsamt, BVA, stellt hierbei Beratungs-
leistungen in verschiedenen Losen für die Bundesver-
waltung bereit. Auf der Internetseite des Bundesverwal-
tungsamtes befindet sich eine detaillierte Beschreibung
der Beratungsleistungen und des Verfahrens im Drei-
Partner-Modell. McKinsey & Company ist ein Dienst-
leister zur Erbringung von Beratungsleistungen im Be-
reich „Top-Management- und IT-Strategie-Beratung“.
Dieses Los ist für den in Frage 77 angesprochenen Un-
tersuchungsgegenstand einschlägig.
Von Bedeutung ist hierbei die ausgewiesene Bera-
tungskompetenz von McKinsey & Company im Zusam-
menhang mit den in Rede stehenden Fragestellungen des
Projekts, insbesondere welche vorhandenen Meldewege
und IT-Verfahren für eine Erfassung der vorsorgepflich-
tigen Selbstständigen genutzt werden können bzw. wel-
che Verfahren und IT-Strukturen für die Überwachung
der Vorsorgepflicht gegebenenfalls neu zu implementie-
ren wären.
Die Vergütung für die Beratungsleistungen beträgt
880 950 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD)
(Drucksache 17/9517, Frage 79):
In welchen Branchen und Regionen liegen nach Kenntnis
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS, zum
jetzigen Stand keine entsprechenden Tarifverträge vor, sodass
der zur Regelung einer allgemeinen Lohnuntergrenze im
Eckpunktepapier der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen
Bundestag vorgeschlagene und von der Bundesministerin
Dr. Ursula von der Leyen begrüßte Mechanismus zur Fest-
legung eines Mindestlohns greifen würde bitte unter Angabe
aller Branchen und Regionen, und wie müsste aus der Sicht
des BMAS eine gesetzliche Regelung aussehen, die sicher-
stellt, dass keine Dumpingtarifverträge mit Scheingewerk-
schaften, wie beispielsweise der Tarifgemeinschaft Christ-
licher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-
agenturen, CGZP, abgeschlossen werden, um so den geplanten
außertariflichen Mechanismus zur Festlegung von Lohnunter-
grenzen zu umgehen?
In der Frage wird das in der vorletzten Woche veröf-
fentlichte Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion zur Regelung einer allgemei-
nen verbindlichen Lohnuntergrenze angesprochen. Es ist
nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales oder der Bundesregierung, innerhalb von
Fraktionen des Deutschen Bundestags stattfindende bzw.
abgeschlossene Diskussionen zu kommentieren. Grund-
lage des Handelns der Bundesregierung sind die Verein-
barungen des Koalitionsvertrages.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Fragen 80 und 81):
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Fische-
reiförderung über eine deutliche Senkung des Mindestförder-
betrages von 20 000 Euro nachzudenken, damit die kleine
Küsten- und die Kutterfischerei und damit auch die Krabben-
fischerei in Zukunft in relevantem Maßstab an den Förder-
mitteln der Fischereiförderung teilhaben können, und, wenn
nein, warum nicht?
Wie sieht die Bundesregierung die Perspektive eines An-
stiegs der Krabbennachfrage, und in welcher Form wäre sie
bereit, Maßnahmen zur Verbesserung der Marktsituation zum
Beispiel durch den Aufbau von Verarbeitungskapazitäten oder
eine Verbesserung von Marketingstrategien zu unterstützen?
Zu Frage 80:
Ein Mindestförderbetrag von 20 000 Euro im Rah-
men der Fischereiförderung durch den Bund existiert
nicht.
In seinen Richtlinien für die Gewährung von Zuwen-
dungen zur Förderung von Investitionen in der See-
fischerei, IRS-BMELV, vom 20. Oktober 2010 (BAnZ
Seite 3786 vom 11. November 2010) hat das BMELV
die Höhe des Mindestbetrags der zuschussfähigen Ge-
samtausgaben für jede Einzelmaßnahme in der Kutterfi-
scherei wie folgt festgesetzt:
– 15 000 Euro für Fischereifahrzeuge ab 10 Meter
Länge über Alles (LüA) bis unter 13 Meter LüA;
– 30 000 Euro für Fischereifahrzeuge ab 13 LüA.
Die vom BMELV angesetzten Mindestbeträge dienen
der vernünftigen finanztechnischen Abwicklung der För-
derung der Seefischerei mit Bundesmitteln und stellen
sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht
als Ausschluss der Krabbenfischerei von der Fische-
reiförderung dar.
Die Bundesländer können, soweit sie ihrerseits im
Rahmen des Europäischen Fischereifonds, EFF, Maß-
nahmen kofinanzieren möchten, niedrigere Mindest-
beträge ansetzen. So hat das Land Niedersachsen einen
Mindestbetrag von 20 000 Euro förderfähige Investi-
tionssumme festgesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21039
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 81:
Wie bereits in der Fragestunde des Bundestages am
19. Oktober 2011 dargestellt, ist der Krabbenmarkt in
Deutschland wie auch in den anderen relevanten Erzeu-
gerländern Niederlande und Dänemark seit Jahren durch
ein Überangebot an Krabben bei gleichbleibender Nach-
frage geprägt.
Es bleibt weiterhin vornehmlich die Aufgabe der Er-
zeugerorganisationen, das Angebot marktgerecht zu
steuern. In Deutschland sind die Krabbenfischer allein in
acht Erzeugerorganisationen organisiert. Die durch die
einzelnen Erzeugerorganisationen vermarkteten Men-
gen sind deshalb so gering, dass sie nur wenig Einfluss
auf den Marktpreis haben. Die von den beiden Bundes-
ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein forcierte
Zusammenlegung der Erzeugerorganisationen in
Deutschland in eine schlagkräftige Erzeugerorganisation
wird von der Bundesregierung unterstützt. Dies fordert
jedoch von den einzelnen Fischern die notwenige Diszi-
plin, sich den Regelungen dieser zukünftigen Erzeuger-
organisation unterzuordnen.
Daneben sind die Erzeuger aufgerufen, gemeinsam
mit dem Handel Vermarktungsstrategien zu entwickeln,
um gegebenenfalls den Absatz ihrer Produkte zu stei-
gern. Hierzu hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Handel seine Bereitschaft erklärt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 82):
Teilt die Bundesregierung die positiven Aussagen zur An-
baualternative für Kokabauern in Bolivien in Form von Ste-
via, die im Artikel der Frankfurter Rundschau („Süßer als
süß“, Frankfurter Rundschau vom 2. Mai 2012) gemacht wer-
den, und wird sich die Bundesregierung vor diesem Hinter-
grund für eine baldige und vollständige Zulassung von Stevia
als Lebensmittel in der Europäischen Union einsetzen?
Alternativen zum Kokaanbau werden von der Bun-
desregierung grundsätzlich positiv beurteilt. Ob der Ste-
viaanbau in Bolivien eine wirtschaftlich tragfähige Al-
ternative ist, können und sollten die Landwirte vor Ort in
erster Linie selbst beurteilen.
Bereits im Dezember 2011 wurden mit der Verord-
nung (EU) Nr. 1131/2011 die aus der Steviapflanze
gewonnenen Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoffe,
Süßstoffe, zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln
und unter definierten Verwendungsbedingungen zuge-
lassen. In Bolivien angebaute Steviapflanzen könnten
somit prinzipiell für die Gewinnung von Steviolglycosi-
den verwendet werden.
Bei Steviolglycosiden handelt es sich um in der Stevi-
apflanze natürlicherweise vorkommende süß schme-
ckenden Inhaltsstoffe. Diese tragen entscheidend dazu
bei, dass ein besonderes Interesse an der Verwendung
dieser Pflanze besteht.
Auch hinsichtlich einer europäischen Zulassung der
Steviablätter selbst als neuartiges Lebensmittel ist die
Bundesregierung grundsätzlich aufgeschlossen, sofern
die rechtlichen Anforderungen insbesondere an die Sicher-
heit erfüllt werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 258/97).
Bisher konnte eine solche EU-Zulassung aufgrund feh-
lender Daten zur Sicherheit nicht erteilt werden.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 83):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts
der aktuellen Krise am Milchmarkt und der massiven Preis-
senkungen für Molkereiprodukte durch mehrere Discounter
ergreifen?
Angesichts der starken Produktionsausweitungen ent-
steht derzeit Preisdruck auf den Märkten. Das war zu er-
warten. Ich würde derzeit aber nicht von einer Krise
sprechen. Und wir alle sollten uns hüten, eine Krise her-
beizureden.
Zurzeit wird die private Lagerhaltung von Butter von
den Verarbeitungsunternehmen zur Marktentlastung ge-
nutzt. EU-weit liegen Anträge über circa 50 000 Tonnen
vor. Das sind circa 20 000 Tonnen bzw. 71 Prozent mehr
als im gleichen Vorjahreszeitraum.
Die Intervention von Butter und Magermilchpulver,
die seit dem 1. März 2012 eröffnet ist, ist von den Ver-
arbeitungsunternehmen noch nicht genutzt worden. Zu-
nächst sind also die ohnehin schon zur Verfügung
stehenden Instrumente zu nutzen. Sofern darüber hinaus
erforderlich, würde die Bundesregierung an die Euro-
päische Kommission herantreten, damit diese weitere
Maßnahmen ergreift, zum Beispiel Eröffnung des Aus-
schreibungsverfahrens oder Ausdehnung des Interven-
tionszeitraums über den August hinaus.
Der von der Europäischen Kommission bis Ende
2012 zu erstellende Bericht über die Entwicklung des
Milchmarkts und die sich daraus ergebenden Bedingun-
gen für ein reibungsloses Auslaufen der Milchquote ist
abzuwarten. Gegebenenfalls wird die Europäische Kom-
mission Maßnahmevorschläge vorlegen.
Eine Aussetzung der beschlossenen Quotenerhöhung
um 1 Prozent sowie eine Einschränkung der Saldierung
von Unter- und Überlieferungen werden abgelehnt. Dies
würde die Quotenkosten für unsere Zukunftsbetriebe nur
erhöhen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/9517, Frage 84):
In welchen Regionen waren deutsche Flottendienstboote
im Rahmen von „nationalen Aufklärungsfahrten“ oder Fahr-
21040 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
ten im Kontext von Bündnisoperationen bisher im Jahr 2012
im Einsatz?
Bisher wurde im Jahre 2012 jeweils eine nationale
Aufklärungsfahrt mit Ziel Mittelmeer und eine weitere
in der Ostsee durchgeführt und beendet. Gegenwärtig
befindet sich ein Flottendienstboot im Rahmen einer na-
tionalen Aufklärungsfahrt ebenfalls im Mittelmeer. Die
Boote waren und sind nicht in Bündnisoperationen ein-
gebunden.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 85):
Inwiefern sind die beiden Bordhubschrauber im gegen-
wärtigen deutschen Einsatzaufgebot für Atalanta in der Lage,
für die Zerstörung von Piraterielogistik an Land eingesetzt zu
werden?
Die zurzeit im deutschen Einsatzkontingent Atalanta
eingesetzten Bordhubschrauber sind zum Wirken gegen
Piraterielogistik am Strand befähigt. Sie sind jeweils mit
einem fest eingebauten schweren Maschinengewehr aus-
gerüstet. Der Einsatz mit Scharfschützengewehr ist
ebenfalls möglich. Die Hubschrauber verfügen über
Tag- und Nachteinsatzfähigkeiten.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9517, Frage 86):
Welche Regelungen gibt es in der Conterganstiftung für
behinderte Menschen hinsichtlich der Beteiligung von stell-
vertretenden Mitgliedern des Stiftungsrates sowie des Rechts
der von den Conterganopfern in den Stiftungsrat gewählten
Vertreter, die Conterganopfer umfassend über die Arbeit der
Stiftung zu informieren?
§ 1 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stiftungsrates der
Conterganstiftung für behinderte Menschen lautet: „Die
ordentlichen Mitglieder des Stiftungsrates werden bei
Abwesenheit durch die jeweiligen stellvertretenden Mit-
glieder vertreten. Die Einladungen zu den Sitzungen des
Stiftungsrates an die ordentlichen Mitglieder gelten
gleichzeitig als Einladungen an die jeweiligen Stellvertre-
terinnen und Stellvertreter. Ist ein ordentliches Mitglied
an der Teilnahme verhindert, hat es die Einladung recht-
zeitig an seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter
weiterzuleiten.“ Hieraus ergibt sich, dass die Stellvertre-
tung in einer Stiftungsratssitzung eine reine Abwesen-
heitsvertretung ist. Darüber hinaus könnte der Stiftungs-
rat abweichend dazu in jedem Einzelfall beschließen, dass
stellvertretende Stiftungsratsmitglieder der jeweiligen
Sitzung beiwohnen können oder die Öffentlichkeit zuge-
lassen ist. Hierzu bedürfte es jeweils eines ausdrücklichen
Beschlusses.
Unabhängig davon erhalten die stellvertretenden Stif-
tungsratsmitglieder wie die ordentlichen Mitglieder alle
Einladungen zu den Stiftungsratssitzungen nebst Tages-
ordnungen und sämtlichen Anlagen sowie die Protokolle
der Stiftungsratssitzungen, sodass sie umfassend betei-
ligt werden.
§ 6 der Satzung der Conterganstiftung für behinderte
Menschen lautet: „Verschwiegenheitspflicht“.
Die Mitglieder der Organe, der Kommissionen, die
Geschäftsführung nach § 7 Abs. 6 ContStifG und die
weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle haben über
die Angelegenheiten, deren Vertraulichkeit durch Ge-
setz, Organbeschluss und besondere Anordnung vorge-
schrieben ist, Verschwiegenheit zu bewahren, und zwar
auch nach ihrem Ausscheiden bei der Stiftung.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit schließt auch die
Geheimhaltung der Beratungsunterlagen und in Aus-
übung der Tätigkeit erlangter Kenntnisse ein und besteht
nach Beendigung der Tätigkeit für die Stiftung fort. Wis-
senschaftliche Veröffentlichungen, aus denen die Anga-
ben oder Umstände einzelner Personen weder unmittel-
bar noch mittelbar zu ersehen sind, unterliegen nicht der
Verschwiegenheitspflicht.“
Sofern also ein entsprechender Beschluss des Stif-
tungsrates oder des Vorstandes der Conterganstiftung
vorliegt, haben die Stiftungsratsmitglieder und die ande-
ren in § 6 der Satzung genannten Personen Verschwie-
genheit über die entsprechenden Angelegenheiten zu be-
wahren.
Es ist für die Stiftungsratsmitglieder jedoch grundsätz-
lich zulässig, generell darüber zu informieren, welche
Themen in einer Stiftungsratssitzung behandelt werden
oder behandelt wurden. Über Ergebnisse darf hingegen
nicht berichtet werden. Die contergangeschädigten Men-
schen werden über alle für sie relevanten Ergebnisse zeit-
nah auf der Webseite der Stiftung oder über Rundbriefe
des Vorstandes informiert.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9517, Frage 87):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Internationalen Studie zu Leistungen und Ansprüchen tha-
lidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern sowie dem
Gutachten zur Klärung gedachter Ansprüche aus Arzneimit-
telhaftung bei Thalidomidschäden im Inland (siehe www.con-
terganstiftung.de)?
Der Gesamtbetrag von rund 480 Millionen Euro, der
von der Bundesrepublik Deutschland bisher an die Be-
troffenen geleistet wurde, wird von keinem anderen
Land erreicht, das seinen Gesamtbetrag mitgeteilt hat.
Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass dieser Be-
trag an rund 2 700 Betroffene weltweit ausgezahlt wird,
während die anderen Länder Leistungen nur an einen
Bruchteil der thalidomidgeschädigten Menschen aus-
schütten. Entsprechende Folgerungen hieraus werden
derzeit geprüft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21041
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus zurzeit, in-
wiefern durch eine Änderung des Conterganstiftungsge-
setzes Doppelleistungen der Conterganstiftung an thali-
domidgeschädigte Menschen im Ausland oder an in
Deutschland lebende ausländische Betroffene vermieden
werden können.
Unabhängig davon wird das vom Deutschen Bundes-
tag beauftragte Forschungsprojekt „Wiederholt durchzu-
führende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedar-
fen und Versorgungsdefiziten in Deutschland lebender
contergangeschädigter Menschen“ Aufschluss über zu-
sätzlich benötigte Hilfen der älter werdenden Betroffe-
nen geben. Das zweijährige Projekt, das vom Institut für
Gerontologie der Universität Heidelberg durchgeführt
wird, endet am 31. Dezember 2012. Bereits Ende Mai
2012 werden erste Ergebnisse vorliegen, die noch vor
der parlamentarischen Sommerpause im Bundestagsaus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorge-
stellt werden sollen.
Die Bundesregierung schließt aus dem Gutachten
zum einen, dass die Aussichten für die rechtliche und
tatsächliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche nach dem
Arzneimittelgesetz gegen den Verursacher der Thalido-
midschäden, die Firma Grünenthal GmbH, nicht gut ge-
wesen wären.
Zum anderen stehen sich die Betroffenen durch die
Stiftungslösung, also die Auszahlung von Leistungen
durch die Conterganstiftung, auch bei der Höhe der Be-
träge im Einzelfall erheblich besser. Nach dem Arznei-
mittelgesetz hätte sich im Durchschnitt lediglich ein Be-
trag von circa 50 000 Euro pro Geschädigtem oder pro
Geschädigter ergeben, da die Haftung der Firma
Grünenthal GmbH der Höhe nach auf 120 Millionen
Euro begrenzt ist bzw. wäre (§ 88 Arzneimittelgesetz).
Vergleicht man diesen Höchstbetrag des Arzneimittelge-
setzes mit dem bis heute durch die Conterganstiftung
aufgrund des Conterganstiftungsgesetzes ausgekehrten
Betrag, ist festzustellen, dass dieser bereits heute mehr
als viermal so hoch ist. Bis zum 31. März 2011 (Stand
des Gutachtens) wurde durch die Conterganstiftung ein
Durchschnittsbetrag pro Berechtigtem von 202 160 Euro
gezahlt.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 88):
Wie fallen die Zustandswerte für Autobahnen aus der Er-
hebung von 2009/2010 für alle Bundesländer aus, die zumin-
dest für den Freistaat Bayern bereits in dem Sonderheft Erhal-
tungsmanagement an Straßen in Bayern der Zeitschrift der
Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau, Städtebau,
Wohnungsbau, Straßen- und Brückenbau im August 2011
veröffentlicht wurden, und wann wurden die Ergebnisse der
aktuellen Erhebung über Zustandswerte für Autobahnen den
Ländern mitgeteilt?
Der Gesamtwert des Zustandes der Fahrbahnoberflä-
chen der Zustandserfassung 2009/2010 für Bundesauto-
bahnen fällt wie folgt aus:
– 55,8 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen
Zustandswert von 1,00 bis 1,49 auf.
– 25,7 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen
Zustandswert von 1,50 bis 3,49 auf.
– 9,9 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen
Zustandswert von 3,50 bis 4,49 auf.
– 8,6 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen
Zustandswert von 4,50 bis 5,00 auf.
Die Erfassung des Zustandes der Fahrbahnoberflä-
chen für die Autobahnen erfolgt getrennt in zwei
Ländergruppen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, in
diesem Fall in den Jahren 2009/2010. Sobald die Aus-
wertung für eine Ländergruppe vorliegt, werden diese
den entsprechenden Ländern bereits mitgeteilt, damit
diese möglichst früh in der Erhaltungsplanung des Lan-
des berücksichtigt werden können. Bayern gehörte zur
Ländergruppe der Messungen von 2009 und hat deshalb
die Ergebnisse bereits im Februar 2010 erhalten. Die
bundesweite Auswertung erfolgt erst nach Abschluss der
Messungen beider Ländergruppen. Diese liegt seit
Dezember 2011 vor. Die bundesweiten Ergebnisse der
Erfassungskampagne 2009/2010 werden vom Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im
folgenden Verkehrsinvestitionsbericht veröffentlicht.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 89):
Welche Bundesländer haben beim Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Interesse am Abschluss
einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Stra-
ßenbau geäußert, und welche Pilotstrecken werden/wurden
für eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ausge-
wählt?
Im Jahr 2011 wurden mit den Vertretern aller Bundes-
länder mögliche Überlegungen zu einer Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung, LuFV, für Bundesfernstra-
ßen ausführlich erörtert.
Im Ergebnis wurde mit den Ländern vereinbart, alter-
nativ zu einer LuFV gemeinsam sinnvolle Wege aufzu-
zeigen, die zum einen dem politischen Anliegen nach
mehr Transparenz der steigenden Erhaltungsinvestitio-
nen Rechnung tragen und zum anderen zu einem mög-
lichst effizienten und zielorientierten Verwaltungshan-
deln führen.
Konkrete Vorschläge für die Dokumentation von Er-
haltungsmaßnahmen sowie für mögliche Zielvereinba-
rungen sollen hierbei am Beispiel von Pilotstrecken erar-
beitet werden.
Die einzelnen Pilotstrecken werden in Abstimmung
mit den jeweiligen Bundesländern und dem Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
noch konkret festgelegt.
21042 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9517, Fragen 90 und 91):
Welche Kosten entstehen dem Bund durch die Nutzung
des alten Terminals A auf dem Flughafen Schönefeld als Re-
gierungsterminal bis zur Fertigstellung des neuen Regierungs-
terminals zum Beispiel durch die Anmietung des Terminals
bei der Flughafengesellschaft (bitte die Kosten pro Jahr auf-
schlüsseln)?
Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Fertig-
stellungstermins des neuen Regierungsairports von 2014 auf
2016 auf die provisorische Nutzung des Terminals A und des-
sen Herrichtung, und werden deswegen weitere Investitions-
maßnahmen nötig?
Zu Frage 90:
Bis zur Fertigstellung des neuen Regierungsterminals
erfolgt die Abfertigung ausländischer Staatsgäste und
Regierungsflüge für den politisch-parlamentarischen Be-
reich durch die Anmietung des derzeitigen Terminals A
des Flughafens Schönefeld. Mit der Flughafengesell-
schaft wurde am 24. Oktober 2011 ein entsprechender
Mietvertrag geschlossen. Inklusive zusätzlich benötigter
Parkplätze ergeben sich für die Nutzung des Termi-
nals jährliche Mietzahlungen in Höhe von circa 1,6 Mil-
lionen Euro.
Darüber hinaus entstehen Kosten für die Herrichtung
der Interimsunterbringung im Terminal A in Höhe von
circa 3,6 Millionen Euro.
Zu Frage 91:
Ob im Verlauf der längeren Nutzungsdauer des Ter-
minals weitere Investitionen notwendig werden, ist der-
zeit nicht abzusehen.
177. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1Befragung der Bundesregierung
TOP 2Fragestunde
ZP 1Aktuelle Stunde zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
Anlagen