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    Plenarprotokoll 17/177 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 177. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Reform des Seehandelsrechts; weitere Fragen zur Kabinettssitzung . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/9517) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Gerd Bollmann (SPD) Ökologischer Vorteil von Mehrwegverpa- ckungen gegenüber recycelten bzw. recy- celbaren Einweggetränkeverpackungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Gerd Bollmann (SPD) Maßnahmen der Bundesregierung zur Reaktion auf die sinkenden Mehrwegquo- ten bei Getränkeverpackungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20975 A 20975 B 20976 A 20976 B 20976 D 20977 A 20977 B 20977 C 20977 C 20977 D 20978 A 20978 A 20978 B 20978 B 20978 C 20979 A 20979 B 20979 C 20979 C 20979 D 20980 A 20980 C 20980 C 20981 A 20981 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 Mündliche Frage 3 Dr. Matthias Miersch (SPD) Vorlage der angekündigten Eckpunkte für das geplante Wertstoffgesetz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Dr. Matthias Miersch (SPD) Umfang des derzeitigen Pfandschlupfs; Verringerung im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Verpackungsverord- nung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dirk Becker (SPD) Vorlage des gesetzlich geforderten Erfah- rungsberichts zum Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz sowie eines Vorschlags zur Weiterentwicklung des Gesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dirk Becker (SPD) Pläne zur Einbeziehung des Gebäude- bestands in die verpflichtende Nutzung er- neuerbarer Energien bei der Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser sowie ei- ner Umlage auf fossile Brennstoffe in das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Frank Schwabe (SPD) Stellenwert von Kraftstoffen aus Teersan- den und anderen Quellen im Rahmen der geplanten Kraftstoffqualitätsrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Besetzung der B-4-Stelle für den Sachver- ständigenrat für Umweltfragen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Michael Gerdes (SPD) Einschätzung von Bundesministerin Dr. Annette Schavan zu den Regelungen des neuen Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Michael Gerdes (SPD) Vorgaben für die Ressortforschungsein- richtungen des Bundes als Vorbildcharak- ter für das gesamte Wissenschaftssystem Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20981 C 20981 D 20982 B 20982 C 20983 A 20983 C 20983 D 20984 A 20984 C 20984 C 20985 B 20985 C 20985 D 20986 A 20986 B 20986 D 20987 A 20987 C 20988 A 20988 A 20988 B 20988 C 20988 D 20989 A 20989 C 20989 C 20989 D 20990 A 20990 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 III Mündliche Frage 16 René Röspel (SPD) Untergesetzliche Regelung des Wissen- schaftsfreiheitsgesetzes Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 René Röspel (SPD) Wirksamkeit des Wissenschaftsfreiheitsge- setzes ohne Beschlüsse des Bundestages und ohne Umsetzung der Länder Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Berücksichtigung steigender Studienanfän- gerzahlen in der mittelfristigen Finanzpla- nung; geplante Änderungen im Bundesaus- bildungsförderungsgesetz Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an Hochschulen; Bereitstellung entspre- chender Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Agnes Alpers (DIE LINKE) Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Agnes Alpers (DIE LINKE) Vereinbarungen zur Einordnung der Ab- schlüsse im Gesundheits- und Pflegebe- reich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Dr. Sascha Raabe (SPD) Fehltage von Bundesminister Niebel bei Sitzungen des Bundeskabinetts; wahrge- nommene Termine von Bundesminister Niebel an diesen Fehltagen Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Dr. Sascha Raabe (SPD) Entscheidung des Bundeskabinetts über die neue Ressortzuständigkeit für ODA-re- levante Vorhaben Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 44 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Überwachung der Ein- und Ver- kaufspreise der Raffinerien im Rahmen der geplanten Markttransparenzstelle 20990 C 20990 D 20991 A 20991 C 20991 D 20992 A 20992 D 20993 A 20993 D 20993 D 20994 A 20994 B 20995 A 20995 B 20995 C 20995 C 20996 A 20996 C 20996 C 20997 C 20998 A 20998 B 20999 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 60 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Verbesserung der Haftbedingungen für Palästinenser in israelischer Haft Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 61 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Unterstützung für das Programm „Parla- mentarier unterstützen Parlamentarier“, insbesondere im Fall von Marwan Barghuthi Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 66 Uwe Schummer (CDU/CSU) Schaffung von Verhandlungsmöglichkei- ten auf Augenhöhe für die Dachverbände der ehrenamtlich kulturschaffenden Ver- eine zur Gestaltung der Tarifverträge der GEMA Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 67 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährung des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften bis zur Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Gute Progno- sen bestätigt: Mehr Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Michael Groschek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 7 Ute Vogt (SPD) Fortsetzung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien und der nationa- len Klimaschutzinitiative; Auswirkungen der Kürzungen auf kleine und mittlere Un- ternehmen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20999 D 21000 A 21000 D 21001 B 21001 C 21002 B 21002 C 21003 B 21003 C 21004 A 21004 B 21004 C 21004 D 21005 A 21006 C 21008 A 21009 C 21010 C 21011 D 21013 C 21014 D 21016 A 21017 B 21018 C 21020 A 21021 A 21022 C 21023 A 21023 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 V Anlage 3 Mündliche Frage 8 Ute Vogt (SPD) Nationale Umsetzung der geplanten EU- Bodenschutzrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbindung des BMU in die Kontaktauf- nahme mit Brasilien zum Atomkraftwerk Angra 3 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 18 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Zustimmungsbedürftigkeit des Wissen- schaftsfreiheitsgesetzes Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 19 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Anhaltende Zielverfehlung bei den Stipen- dien nach dem Stipendiengesetz; geplante Anhebung der Förderquote für die Hoch- schulen vor diesem Hintergrund Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 22 und 23 Willi Brase (SPD) Effektivität der Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher durch beauf- tragte private Stiftungen im Rahmen der geplanten lokalen Bildungsbündnisse Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 24 und 25 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Kosten und Finanzierung einer flächende- ckenden Verbesserung der Lehrerausbil- dung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 30 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Vorlage eines Konzepts zur Übertragung der humanitären Hilfe vom Bundesminis- terium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit zum Auswärtigen Amt Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 31 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Jahresplanung der GIZ bezüglich der An- zahl der Entwicklungshelfer für 2012 Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 32 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung von Anbaualternativen zu Koka in Form von Stevia in Bolivien, Ko- lumbien und Peru Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 33 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Schwerpunkte des BMZ im Rahmen der Afrika-EU-Energiepartnerschaft und Potenziale im Bereich der erneuerbaren Energien Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21024 A 21024 B 21024 C 21024 C 21025 A 21025 B 21025 C 21025 D 21026 A 21026 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 Anlage 13 Mündliche Frage 34 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Geplante Steigerung deutscher staatlicher Mittel für den Bildungsbereich in Afrika Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 35 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Unterstützung der landesverträglichen Entwicklung der Infrastruktur in Entwick- lungsländern mit wachsendem deutschen Tourismus unter Einhaltung der Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 36 Stefan Rebmann (SPD) Unterstützung des Demokratieaufbaus in den Transformationsländern Nordafrikas aus Mitteln des Einzelplans 23 und Ein- schätzung des Demokratieprozesses in Ägypten aus entwicklungspolitischer Sicht Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 37 Stefan Rebmann (SPD) Rahmen und Umfang von Hilfen in der Region Nordafrika aus den Mitteln des Entwicklungshaushaltes und/oder des Europäischen Entwicklungsfonds für den Parteienaufbau bzw. für Programme für Parlamentsabgeordnete Antwort Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 38 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Absprachen auf dem Energiegip- fel am 2. Mai 2012 Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 39 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf dem Energiegipfel am 2. Mai 2012 be- sprochene Lösungsansätze bezüglich Kos- ten und Subventionen zu Netzausbau, Spei- cherinvestitionen, Kraftwerksbau, Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffi- zienz Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 40 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Belastungen der Verbraucher infolge der Lastabschaltprämie und weiterer Zeitplan für die Abschaltverordnung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 41 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi für das in Auftrag ge- gebene Gutachten zum Strommarktdesign/ Kapazitätsmarkt Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 42 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterspeisung der Bilanzkreise im Fe- bruar 2011 und zukünftige Verhinderung solcher Gefahren Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21026 C 21026 D 21027 A 21027 C 21027 D 21028 A 21028 A 21028 B 21028 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 VII Anlage 22 Mündliche Frage 43 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Funktion, Aufgaben und Besetzung von Stellen für zwei Projektmitarbeiter nach dem Entwurf für ein Markttransparenz- stellengesetz Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 45 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung der Kreditvergabe an das ukrainische Atomkraftwerk-„Safety Up- grade-Program“ durch Euratom Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 46 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abrüstungspolitische Schlussfolgerungen aus den Investitionen deutscher Versiche- rer und Banken in Herstellerfirmen von Atomwaffen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 47 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion der Bundesregierung auf die An- drohung eines Präventivschlags Russlands auf Anlagen des NATO-Raketenabwehr- systems in Europa Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 48 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Sicherheitspolitische Risiken für Europa in Anbetracht der russischen Drohungen ge- gen den Aufbau des NATO-Raketenab- wehrschirms Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 49 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Legitimität des jüngsten US-Drohnen- angriffs in Pakistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 50 Klaus Hagemann (SPD) Aktueller Stand bei der östlichen Partner- schaft mit der Ukraine sowie aktueller Stand bei der Einrichtung eines Europäi- schen Fonds für Demokratie als Reaktion auf die Umbrüche im arabischen Raum Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 51 Inge Höger (DIE LINKE) Pläne der NATO zur Ausbildung und Finanzierung der afghanischen Sicher- heitskräfte nach 2014 und Umfang der Be- teiligung der Bundesrepublik Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 52 und 53 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Menschenrechtslage in der Ukraine; Um- gang mit der Ukraine im Hinblick auf die Ausrichtung der Fußball-Europameister- schaft 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 54 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Verlegung der Eishockey-Welt- meisterschaft 2014 von Belarus in ein ande- res Land 21029 A 21029 A 21029 B 21029 C 21030 A 21030 B 21030 C 21031 A 21031 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 55 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für die zivile GSVP-Mission im Niger sowie für weitere EU-Missionen im Rah- men der EU-Sahel-Strategie Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 56 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Erkundungsmission des Auswärtigen Amtes für die humanitäre Hilfe in der Sahelzone Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 57 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung eines United Nations Emer- gency Peace Service, UNEPS; deutsche Zu- sagen im Rahmen des United Nations Stand-by Arrangement System, UNSAS Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 58 und 59 Heike Hänsel (DIE LINKE) Situation in Syrien; etwaiges Scheitern des Friedensplans von Kofi Annan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 62 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Existenz und Zusammensetzung eines res- sortübergreifenden Ausschusses zu Fragen von Information und Kommunikation be- züglich Angelegenheiten der EU und der Rolle Deutschlands innerhalb der EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 63 Andrej Hunko (DIE LINKE) Unterstützungsleistungen der EU für Re- novierungen, Umstrukturierungen und Neubauten griechischer Abschiebehaft- anstalten und dem damit verbundenen Aufbau neuer Polizeieinheiten und Polizei- stationen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 64 Andrej Hunko (DIE LINKE) Umstände der Tötung des deutschen Staatsangehörigen Samir H. durch eine US-Drohne im pakistanischen Waziristan; vorheriger Austausch deutscher Stellen mit US-Behörden über Samir H. und seine Fa- milie Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 65 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzlicher Handlungsbedarf beim Be- schäftigtendatenschutz vor dem Hinter- grund der aktuellen Berichterstattung über den Missbrauch personenbezogener Daten bei der Aldi-Gruppe Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 68 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vorläufiger Rechtsschutz bei der Gewäh- rung des Splittingtarifs bei eingetragenen Lebenspartnerschaften 21031 C 21031 D 21032 B 21033 A 21033 C 21034 A 21034 B 21034 C 21035 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 IX Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 69 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Kontrollmöglichkeiten deutscher Finanz- behörden bei der Nachversteuerung im Rahmen des Steuerabkommens mit der Schweiz; Sanktionsmöglichkeiten gegen- über Schweizer Behörden Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 70 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Durchführung der Nachversteuerung nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz bei Fehlen der entsprechenden Genehmigungs- bescheinigung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 71 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Steuerliche Behandlung der sogenannten E-Zigarette Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 72 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Aufhebung der Haushaltssperre der Ver- pflichtungsermächtigungen beim internatio- nalen Klima- und Umweltschutz des Son- dervermögens Energie- und Klimafonds Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 73 Frank Schwabe (SPD) Grundlage für die Annahme eines Preises von 10 Euro für ein CO2-Zertifikat im Jahr 2013 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 74 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer möglichen Verknüp- fung der Vergünstigungen bei der Öko- steuer mit dem Nachweis einer jährlichen Energieeinsparung von 1 Prozent Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 75 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung einer europäischen Restruktu- rierungsbehörde für Banken Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 76 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für direkte Hilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus und der EFSF an Banken der Euro-Zone Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 77 und 78 Elke Ferner (SPD) Gründe und Kosten des Auftrags des BMAS an die Beratungsgesellschaft McKinsey & Company zur Erarbeitung von Vorschlägen zu Beitragsbemessung, Meldeverfahren und Beitragseinzug bei ei- ner obligatorischen Alterssicherung von Selbstständigen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21035 C 21035 C 21036 A 21036 B 21036 C 21036 D 21037 A 21037 B 21037 B 21037 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 Anlage 50 Mündliche Frage 79 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Gesetzliche Ausgestaltung eines effektiven Mindestlohns gemäß Eckpunktepapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 80 und 81 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Förderung der kleinen Küsten- und Kutterfischerei und damit auch der Krabbenfischerei; Perspektive ei- nes Anstiegs der Krabbennachfrage Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 82 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung von Stevia als Lebensmittel in der EU Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 83 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung ange- sichts der aktuellen Krise am Milchmarkt und der massiven Preissenkungen für Mol- kereiprodukte durch mehrere Discounter Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 84 Inge Höger (DIE LINKE) Einsatz deutscher Flottendienstboote im Rahmen nationaler Aufklärungsfahrten oder Fahrten im Kontext von Bündnisope- rationen im Jahr 2012 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 85 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bordhubschrauber im deut- schen Einsatzaufgebot für Atalanta zur Zerstörung von Piraterielogistik an Land Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 86 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Regelungen der Conterganstiftung zur In- formation der Conterganopfer über die Arbeit der Stiftung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 87 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Konsequenzen aus der Internationalen Stu- die zu Leistungen und Ansprüchen thalido- midgeschädigter Menschen in 21 Ländern sowie dem Gutachten zur Klärung gedach- ter Ansprüche aus Arzneimittelhaftung bei Thalidomidschäden im Inland Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 88 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustandswerte für Autobahnen aus der Er- hebung von 2009/2010 in den einzelnen Bundesländern Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21038 B 21038 C 21039 B 21039 C 21039 D 21040 A 21040 B 21040 D 21041 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 XI Anlage 59 Mündliche Frage 89 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An einer Leistungs- und Finanzierungsver- einbarung für den Straßenbau interessierte Bundesländer sowie ausgewählte Pilotstre- cken Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Fragen 90 und 91 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten und Auswirkungen der Nutzung des alten Terminals A auf dem Flughafen Schönefeld als Regierungsterminal infolge der Verschiebung des Fertigstellungster- mins des neuen Terminals Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21041 D 21042 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 20975 (A) (C) (D)(B) 177. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21023 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 7): Welche Anstrengungen unternimmt das Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, damit das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien und die nationale Klimaschutzinitiative auch zukünftig fortge- setzt werden können, und wie bewertet das BMU die Kürzun- gen beim Marktanreizprogramm im Energie- und Klimafonds im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arbeitsplätze, vor al- lem im Handwerk und in kleinen und mittleren Unternehmen? In den kommenden Jahren ist eine Fortsetzung des Marktanreizprogramms, MAP, und der nationalen Klimaschutzinitiative vorgesehen. Die geltende mittel- fristige Finanzplanung im Bundeshaushalt und im Son- dervermögen Energie- und Klimafonds, EKF, sieht für das MAP und die nationale Klimaschutzinitiative eine Finanzausstattung bis 2015 vor. Über die Fortschreibung der Ansätze wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs- verfahrens bzw. des Verfahrens zur Aufstellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens EKF für das Jahr 2013 entschieden. Die 2012 im Wirtschaftsplan des EKF ursprünglich für das MAP veranschlagten Ausgaben in Höhe von 100 Millionen Euro stehen nicht zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Anstelle dieser Ausgaben werden im Bundeshaushalt jedoch Ausgabereste in Höhe von 116 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusammen mit dem Ausgabeansatz aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 250 Millionen Euro ergibt sich für das Jahr 2012 eine Gesamtsumme der Ausgaben in Höhe von 366 Millionen Euro. Damit stehen 2012 sogar mehr Aus- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 09.05.2012 Beckmeyer, Uwe SPD 09.05.2012* Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 09.05.2012 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 09.05.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 09.05.2012 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 09.05.2012 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 09.05.2012 Grindel, Reinhard CDU/CSU 09.05.2012 Grütters, Monika CDU/CSU 09.05.2012 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 09.05.2012 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 09.05.2012 Krischer, Oliver BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Leidig, Sabine DIE LINKE 09.05.2012 Lindner, Christian FDP 09.05.2012 Mast, Katja SPD 09.05.2012 Meinhardt, Patrick FDP 09.05.2012 Nahles, Andrea SPD 09.05.2012 Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Rix, Sönke SPD 09.05.2012 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 09.05.2012 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Schneider, Ulrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Tack, Kerstin SPD 09.05.2012 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.05.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09.05.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 09.05.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 21024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) gaben als in 2011, 352 Millionen Euro, zur Verfügung. Auswirkungen auf Arbeitsplätze infolge der Kürzungen im EKF sind somit nicht zu erwarten. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 8): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung angesichts des aktuellen Berichts der EU-Kommission „Die Umsetzung der Thematischen Strategie für den Bodenschutz und laufende Maßnahmen“ und des jahrelangen Bemühens um eine EU- Bodenschutzrichtlinie auf europäischer Ebene, um eine auch in Deutschland adäquat umsetzbare Lösung zu erreichen? Die Bundesregierung misst dem Bodenschutz und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Böden eine sehr hohe politische Bedeutung bei. Sie hat daher in den ver- gangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um spezielle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz des Bodens in verschiedene Politikbereiche zu integrie- ren (unter anderem Gemeinsame Agrarpolitik, GAP, Bio- diversitätsstrategie; vgl. auch Bodenschutzberichte der Bundesregierung: – http://www.bmu.de/bodenschutz/doc/2883.php – http://www.bmu.de/bodenschutz/downloads/doc/ 43715.php ). Die Bundesregierung lehnt jedoch weiterhin eine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie ab. Eine solche Richt- linie wäre nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität verein- bar, wäre mit hohem Bürokratieaufwand verbunden und würde voraussichtlich unverhältnismäßig hohe Folge- kosten bei der Umsetzung nach sich ziehen. Die Bundes- regierung sieht auf europäischer Ebene die Vertiefung der Thematischen Bodenschutzstrategie ohne eine spe- zielle rahmengesetzliche Regelung zum Bodenschutz als zielführendes Instrument an. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 10): Wie genau war das Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, in die in der Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 2011 auf meine schriftliche Frage 29 zum Atomkraftwerksprojekt Angra 3 (Bundestags- drucksache 17/6387) genannte Kontaktaufnahme mit Brasi- lien eingebunden – bitte insbesondere mit Angabe der betref- fenden BMU-Beiträge dazu –, und hat das BMU in diesem Zusammenhang auf externen Sachverstand wie beispielsweise den der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit zu- rückgegriffen (gegebenenfalls bitte mit Angabe des Datums)? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde von der Kontaktaufnahme mit Brasilien in Kenntnis gesetzt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 18): Wie begründet die Bundesregierung die Auffassung, dass das Wissenschaftsfreiheitsgesetz nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat ist, und entsprach die fachliche Einschät- zung des Bundesministeriums der Justiz dieser Haltung der Bundesregierung? Im Grundgesetz, GG, ist abschließend geregelt, wel- che Fälle der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Weder die durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ge- regelten Materien – die Haushaltswirtschaft des Bundes, Art. 109 Abs. 1 GG, sowie die Förderung der wissen- schaftlichen Forschung, Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG, – unterfallen einer solchen Bestimmung noch ergibt sich dies aus anderen Regelungen. Daher bedarf das Wissen- schaftsfreiheitsgesetz nicht der Zustimmung des Bun- desrates, was auch der Ansicht des Bundesministeriums der Justiz entspricht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 19): Wodurch erklärt sich die Bundesregierung die auch im zweiten Jahr anhaltende Zielverfehlung bei den Stipendien nach dem Stipendiengesetz, und wie rechtfertigt sie vor dieser Sachlage die von ihr angestrebte Anhebung der Förderquote für die Hochschulen? Das Deutschlandstipendium ist innerhalb kurzer Zeit erfolgreich gestartet. Bereits im ersten Jahr, 2011, betei- ligten sich rund drei Viertel aller 388 Hochschulen in Deutschland am nationalen Stipendienprogramm. Die Tendenz ist steigend. Rund die Hälfte der teilnehmenden Hochschulen haben die Höchstförderquote für 2011 voll ausgeschöpft. Einige Hochschulen haben sogar deutlich mehr Stipendien eingeworben, als sie 2011 vergeben können. Auch in strukturschwachen Regionen konnten viele Hochschulen gute Erfolge erzielen. Insgesamt ha- ben die Hochschulen Fördermittel für 5 551 Deutsch- landstipendien eingeworben; es wurden damit über 10 Millionen Euro an privaten Mitteln für Stipendien mobilisiert. Damit leistet das Deutschlandstipendium schon jetzt einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Begabung, zur Sicherung von Fachkräften und zur Stär- kung der gesellschaftlichen Verantwortung für die Ta- lente von morgen. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die Behauptung nicht nachvollziehen, dass es beim Deutschlandstipendium eine „anhaltende Zielverfeh- lung“ gebe. Die im Stipendienprogramm-Gesetz vorge- sehene und durch Verordnung festgelegte jährliche Höchstförderquote stellt eine Obergrenze dar, die sicher- stellt, dass es bei der Vergabe von Stipendien kein Un- gleichgewicht zwischen den Ländern gibt und der Auf- wuchs deutschlandweit möglichst gleichmäßig erfolgt. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Obergrenze Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21025 (A) (C) (D)(B) – zumal im Jahr des Programmstarts – von den verschie- denen Hochschulen in unterschiedlichem Maße ausge- schöpft wird. Ebenso liegt es in der Natur der Sache, dass verlässli- che Aussagen zur Anzahl der im Jahr 2012 vergebenen Stipendien erst zum Jahresende 2012 möglich sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/9517, Fragen 22 und 23): Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung si- cher, dass bei den von ihr geplanten lokalen Bildungsbündnis- sen die mit der Förderung beauftragten privaten Stiftungen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche nach objekti- ven Kriterien hinreichend identifizieren können, damit die Förderung wirklich bei den Bedürftigen ankommt? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an den geplanten lokalen Bildungsbündnissen, sie stärkten durch die privaten Stiftungen eine weitere Privatisie- rung von Bildungschancen, anstatt direkt die Kindertagesstät- ten, Schulen und Berufsschulen zu fördern und damit die öf- fentlichen Bildungsinfrastrukturen zu stärken? Zu Frage 22: Förderinteressierte Verbände und Initiativen sind auf- gefordert, in einem Konzept darzulegen, wie sie die Ziel- gruppe bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlichen zu erreichen beabsichtigen. Diese Konzepte werden durch ein vom BMBF einberufenes Expertengremium bewertet, und erst nach positivem Votum können die Förderinteressierten einen Antrag stellen. Ob die Ziele der jeweiligen Konzepte erreicht wurden, wird nach etwa zwei Jahren durch eine externe Evaluierung geprüft. Zu Frage 23: Bildungsgerechtigkeit ist nicht allein eine Aufgabe des Staates, sondern der ganzen Gesellschaft. Mit der ge- planten Förderrichtlinie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt die Bundesregierung ehren- und hauptamtliches Engagement für bessere Bildungs- chancen. Gefördert werden konkrete außerschulische Maßnahmen, die auf lokaler Ebene von Bündnissen für Bildung getragen werden. In diesen Bündnissen schlie- ßen sich unterschiedliche Akteure – zum Beispiel Mu- sik- und Sportvereine, Bibliotheken, Theater, Museen oder Jugendzentren – zusammen, um vor Ort benachtei- ligte Kinder und Jugendliche zu fördern. Für die Infrastrukturförderung von öffentlichen Bil- dungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen und Berufsschulen sind aufgrund der verfassungsrechtli- chen Kompetenzordnung die Länder zuständig. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/9517, Fragen 24 und 25): Auf welcher empirischen Analyse gründet die Bundes- regierung die Annahme, dass eine flächendeckende Verbesse- rung der Lehrerausbildung mit etwa 50 Millionen Euro im Jahr (Aussage der Bundesministerin Dr. Annette Schavan am 20. April 2012) ausreichend finanziert ist? Welche Vorkehrungen im Bundeshaushalt und in der Finanzplanung hat die Bundesregierung bisher getroffen, um die Finanzierung der Qualitätsoffensive für die Lehrerbildung sicherzustellen? Zu Frage 24: Die Bundesministerin hat vorgeschlagen, dass die Ini- tiative von Bund und Ländern gemeinsam in den nächs- ten zehn Jahren mit bis zu 500 Millionen Euro unter- stützt wird. Für eine flächendeckende Verbesserung der Lehrerausbildung sind nach wie vor die Länder zustän- dig. Bei der Qualitätsoffensive Lehrerbildung geht es um ein wettbewerbsorientiertes Verfahren zur Qualitätsver- besserung der Lehrerausbildung an ausgewählten Hoch- schulstandorten. Zu Frage 25: Die haushaltsmäßige Veranschlagung des Bundesan- teils wird zu gegebener Zeit erfolgen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage des Abgeordneten Lothar Binding (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 30): Wann legt die Bundesregierung ein Konzept für die Über- tragung der humanitären Hilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Aus- wärtigen Amt vor, und wo liegen die inhaltlichen Schwer- punkte? Der Außenminister und der Bundesminister für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beabsich- tigen nach Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Mittel aus Kapitel 2302 Titel 68720 an das Auswärtige Amt zu übertragen. Da- mit verbunden ist die Übertragung der Zuständigkeit für bislang durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geleistete kurzfristige humanitäre Hilfe an das Auswärtige Amt, insbesondere im Bereich der Nahrungsmittelnothilfe. Die Bundes- regierung kann dadurch Maßnahmen der humanitären Überlebenssicherung aus einer Hand leisten. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 31): Trifft es zu, dass die Jahresplanung der Deutschen Gesell- schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, eine Planzahl von 850 Entwicklungshelferinnen und -helfern im Jahr 2012 vorsieht, was einen Rückgang um rund 200 Mit- arbeiter im Vergleich zu 2010 bedeutet, und kann die Bundes- regierung bestätigen, dass rund 100 dieser Mitarbeiter gar keine Entwicklungshelfer, sondern Entwicklungsstipendiaten sind, die erheblich niedrigere Kosten verursachen und eigent- lich getrennt erfasst werden müssten? 21026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Die Planzahl für das Jahr 2012 wurde nach einer Er- örterung der Jahresplanung mit dem BMZ von 850 auf 863 erhöht. Die Planzahl von 863 Entwicklungshelfern basiert auf der Anzahl aller „operativen“ Entwicklungs- helfer und der, über die GIZ eingesetzten, Fachkräfte im Zivilen Friedensdienst, ZFD, im Jahre 2010. In die Planzahl wurden die Fachkoordinatoren, die weltwärts- Betreuer, die Kurzzeit-EH, die Inlandsvorbereitung der Entwicklungshelfer und die Nachwuchsstipendiaten nicht integriert. Ältere Statistiken des DED hatten diese Differenzierung nicht vorgenommen und wiesen deshalb höhere Zahlen aus. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 32): Inwieweit werden Anbaualternativen zu Koka in Form von Stevia in den Hauptanbauländern Bolivien, Kolumbien und Peru durch Deutschland gefördert, und ist hier eine Ver- änderung geplant? Im Rahmen der deutschen bi- und multilateralen Ent- wicklungszusammenarbeit werden derzeit in Peru und Bolivien Projekte der Alternativen Entwicklung durch- geführt. Inhaltliche Ansatzpunkte hierbei sind: Diver- sifizierung der Anbauflächen, Ernährungssicherung, Stärkung der Produzentenvereinigungen (Unterstützung in der Verarbeitung, Zertifizierung und Vermarktung), Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität sowie Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Res- sourcen (Raumordnung, Forstmanagement). Zwei Vor- haben basieren zudem auf einem Frauenförderungsan- satz. Die positiven Erfahrungen zu Stevia als alternatives Anbauprodukt werden von den projektführenden Verant- wortlichen beobachtet. Die laufenden Projekte legen den Schwerpunkt jedoch auf die Förderung von Kakao, Kaf- fee sowie Forstwirtschaft. Grundsätzlich ist für den An- satz einer integralen Entwicklung wichtig, eine mög- lichst breite Diversifizierung möglicher Anbauprodukte zu erreichen, dabei ist je Vermarktungsmöglichkeit ne- ben den genannten Anbaugütern auch Stevia ein mögli- ches alternatives Produkt. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 33): Welche Schwerpunkte setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, im Rahmen der Afrika-EU-Energiepartnerschaft, AEEP – auch vor dem Hintergrund des vom 9. bis 11. Mai 2012 in Kapstadt stattfindenden First Stakeholder Forums der AEEP –, und wie beurteilt das BMZ die konkreten Potenziale der afrikanisch- europäischen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2030 (bitte die Potenziale für die einzelnen Energieträger angeben)? Die Bundesregierung, vertreten durch das BMZ, ist ei- ner der beiden Ko-Vorsitzenden der europäischen Imple- mentierungsgruppe der Africa-EU Energy Partnership, AEEP. Die AEEP ist eine von acht thematischen Partner- schaften im Rahmen der Joint Africa-EU Strategy. Das BMZ unterstützt als erstes Ziel, die Energiearmut in Afrika zu überwinden und den Energiezugang zu mo- dernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen für zu- sätzlich 100 Millionen Menschen in Afrika zu sichern. Zudem liegt ein weiterer Schwerpunkt in Afrika auf der Erhöhung der Energieeffizienz und der Nutzung der erneuerbaren Energien. Ziel ist es, die großen Potenziale der erneuerbaren Energien in Afrika im Rahmen der AEEP nutzbar zu machen und afrikaweit zu den gegen- wärtigen Kapazitäten 10 000 Megawatt Wasserkraft, 5 000 Megawatt Windkraft, 500 Megawatt Solarenergie und eine Verdreifachung aller anderen erneuerbaren Energien hinzuzufügen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 34): Hält die Bundesregierung an ihrer durch den Bundes- minister Dirk Niebel am 9. Februar 2012 verkündeten Absicht fest, die deutschen bilateralen staatlichen Mittel, die für den Bildungsbereich in Afrika aufgewandt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages, für das Jahr 2013 auf 137 Millionen Euro zu erhöhen, und kann die Bun- desregierung sicherstellen, dass zur Finanzierung dieser ge- planten Steigerung deutsche Mittel der Entwicklungszusam- menarbeit für andere Bereiche, beispielsweise Gesundheit oder ländliche Entwicklung, nicht abgezogen werden? Das BMZ beabsichtigt, die von Bundesminister Niebel verkündete Absicht, die Zusagen für Bildung in Afrika im Jahr 2013 auf mindestens 137 Millionen Euro anzuheben, einzuhalten und diese Zahl voraussichtlich sogar zu übertreffen. Da für den Bundeshaushalt 2013 weder der Regierungsentwurf noch die parlamentarische Beschlussfassung vorliegt, können wir zum gegenwärti- gen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zur ge- nauen Höhe der Zusagen machen. Angesichts des geplanten Mittelrahmens für Afrika, Afrika ist Schwerpunktregion und erhält rund 50 Prozent der regionalen bilateralen Mittel, gehen wir davon aus, dass dies nicht zulasten anderer, ebenfalls wichtiger Sek- toren, wie den von Ihnen genannten, führt. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 35): Sieht die Bundesregierung es als ihre Aufgabe an, den wachsenden deutschen Tourismus in Entwicklungsländer mit Maßnahmen für die landesverträgliche Entwicklung der Infra- struktur zu unterfüttern, und setzt sie sich in diesem Zusam- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21027 (A) (C) (D)(B) menhang gegen Zwangsenteignungen und Vertreibungen so- wie für die Einhaltung international anerkannter Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards ein? Nachhaltigkeit und Verantwortung sind die Leitmo- tive für die entwicklungspolitische Befassung mit dem Thema Tourismus. Ziel ist ein nachhaltiger Tourismus, der in sozialer, kultureller, ökologischer und ethischer Hinsicht verträglich sowie wirtschaftlich erfolgreich ist. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter- stützt dabei unter anderem den Aufbau von Schutzgebie- ten sowie die Verbesserung der Infrastruktur dieser Ge- biete und die Entwicklung und Verbreitung von Sozial- und Umweltstandards in der Tourismuswirtschaft. Die deutsche Unterstützung zielt auf die Stärkung von Menschenrechten und Verbesserung der Lebensbedin- gungen der Bevölkerung vor Ort. Dies wird durch eine Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken im Vorfeld aller Neuvorhaben der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt. Die Bun- desregierung setzt sich dafür ein, dass Umsiedlungen – sofern sie erforderlich und nicht zu vermeiden sind – nur entsprechend internationaler Menschenrechtsstan- dards stattfinden. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage des Abgeordneten Stefan Rebmann (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 36): Inwieweit unterstützen die politischen Stiftungen den De- mokratieaufbau in den Transformationsländern Nordafrikas aus den Mitteln des Einzelplans 23, und wie schätzt die Bun- desregierung den Demokratisierungsprozess – insbesondere im Vorfeld der Wahlen in Ägypten – aus entwicklungspoliti- scher Sicht ein? Die politischen Stiftungen haben im Jahr 2011 circa 10,355 Millionen Euro in den Ländern Nordafrikas um- gesetzt. Für 2012 sind circa 6,756 Millionen Euro an Festlegungen veranschlagt. Die Entwicklungen in den nordafrikanischen Ländern sind heterogen. Diese Unterschiede erfordern auch eine differenzierte entwicklungspolitische Antwort mit Maß- nahmen, die die jeweilige Situation im Lande angemes- sen aufgreifen. Aus entwicklungspolitischer Sicht bewertet die Bun- desregierung die Entwicklungen in der Region insge- samt als chancenreich. In der Zusammenarbeit mit Re- gierungsstellen und Akteuren der Zivilgesellschaft ist insgesamt eine noch stärkere Ausrichtung auf die Be- lange der Zielgruppen und auf die langfristigen Entwick- lungsperspektiven der Länder Nordafrikas festzustellen. Somit hat die entwicklungspolitische Agenda in den Ländern an Bedeutung zugenommen. In der konkreten Zusammenarbeit in den Programmen in Nordafrika macht sich ebenfalls bemerkbar, dass sich Zielgruppen stärker zu Wort melden und ihre Interessen geltend ma- chen. Der ägyptische Transformationsprozess befindet sich an einem kritischen Wendepunkt. Nach freien und über- wiegend als korrekt bezeichneten Volkskammer-Wahlen gehören zu den großen Herausforderungen einer zukünf- tigen Regierung insbesondere die Wiederherstellung eines Klimas des Vertrauens in den Demokratisierungs- prozess, in die Sicherheit und Wiederbelebung der Wirt- schaft. Dabei wird es darauf ankommen, dass Human- ressourcen möglichst umfassend genutzt werden und eine zivilgesellschaftliche Beteiligung an Politik, Wirt- schaft und Gesellschaft ermöglicht wird. Hierzu wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit aktiv beitragen Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Hans-Jürgen Beerfeltz auf die Frage des Abgeordneten Stefan Rebmann (SPD) (Drucksa- che 17/9517, Frage 37): In welchem Rahmen und welchem Umfang gibt es in der Region Nordafrika konkrete Hilfen aus den Mitteln des Ent- wicklungshaushalts und/oder des Europäischen Entwick- lungsfonds für den Parteienaufbau bzw. für Programme für Parlamentsabgeordnete? Mit ihren Bildungs-, Beratungs- und Dialogprogram- men gestalten die politischen Stiftungen einen umfang- reichen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch in der Region, siehe Antwort zu Frage 36, und fördern damit Demokratisierungsprozesse sowie gute Regierungsfüh- rung und Partizipationsmöglichkeiten für Akteure der Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Projektarbeit der poli- tischen Stiftungen in Nordafrika werden Parlaments- abgeordnete und politische Entscheidungsträger in diese Arbeit miteinbezogen. Eine direkte Finanzierung von Parteien, Abgeordneten oder Institutionen erfolgt nicht. Der Europäische Entwicklungsfonds ist für die AKP- Staaten bestimmt. Die Länder Nordafrikas erhalten hie- raus aber keine Förderung. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 38): Wurden auf dem Energiegipfel von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 2. Mai 2012 konkrete Absprachen getroffen und, wenn ja, welche? Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten, Möglich- keiten für eine Verbesserung der Informationslage hin- sichtlich etwaiger Kraftwerksstilllegungen auszuloten. Die Bundesnetzagentur und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, nehmen hierzu mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie Gespräche auf. 21028 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 18 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 39): Welche Lösungsansätze bezüglich der Kosten und Sub- ventionen zu Netzausbau, Speicherinvestitionen, Kraftwerks- bau, Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz wur- den auf dem Energiegipfel am 2. Mai 2012 mit den beteiligten Unternehmen besprochen, und finden diese gleichzeitig die Unterstützung durch die Bundesregierung? Gegenstand des Informationsgesprächs waren Per- spektiven des Kraftwerksbaus in Deutschland. In diesem Zusammenhang wurde das Thema „Kapazitätsmechanis- men“ erörtert. Insoweit wurde ein weiterhin bestehender Prüfbedarf gesehen. Dies entspricht der Position der Bundesregierung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 40): In welcher Höhe werden die Verbraucherinnen und Ver- braucher durch die Lastabschaltprämie auf der Grundlage des in der Öffentlichkeit kursierenden Entwurfs einer Rechtsver- ordnung zu abschaltbaren Lasten in Form der Erhöhung der Netzentgelte durchschnittlich zusätzlich pro Jahr belastet – bitte die Gesamtsumme sowie bezogen auf eine Kilowatt- stunde angeben –, und wie sieht der weitere Zeitplan für die Abschaltverordnung aus? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie befindet sich mit einem Entwurf einer Rechtsverord- nung zu abschaltbaren Lasten nach § 13 Abs. 4 a Satz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes in der Ressortabstim- mung. Einen Entwurf der Bundesregierung für eine Ver- ordnung nach § 13 Abs. 4 a Satz 4 Energiewirtschaftsge- setz gibt es noch nicht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 41): Welche konkreten Vorgaben – bitte einzeln aufschlüsseln – hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als Auftraggeber für das Gutachten zum Strommarktdesign/Kapa- zitätsmarkt gemacht, die vom Auftragnehmer, dem Direktor des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln, EWI, Professor Dr. Marc Oliver Bettzüge, als „realitäts- fern“ (siehe Energate-Meldung vom 27. April 2012) bezeichnet wurden, und hält sie diese Vorgaben entgegen den Aussagen des EWI-Direktors Professor Dr. Marc Oliver Bettzüge als realistisch für das zukünftige Strommarktdesign? Vorgaben, wie sie die oben genannte Energate- Meldung nennt, hat das Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie, BMWi, dem EWI nicht ge- macht. Allerdings waren sich BMWi und EWI einig, im Bereich der Sicherheit der Versorgung mit Strom einen hohen Maßstab anzulegen. Das BMWi hält es auch weiterhin für unverzichtbar, dass die inländische gesi- cherte Erzeugungsleistung jederzeit größer ist als die inländische Jahreshöchstlast. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 42): Wie erklärt die Bundesregierung die systematische Unter- speisung der Bilanzkreise im Februar 2011, und was plant die Bundesregierung, um diese oder andere Gefahren für die Ver- sorgungssicherheit im nächsten Winter zu verhindern? Der Vorwurf systematischer Unterspeisungen von Bi- lanzkreisen ist der Bundesregierung nur mit Bezug auf den Februar 2012, nicht mit Bezug auf den Februar 2011 bekannt, vergleiche hierzu bereits die Antwort der Bun- desregierung vom 27. April 2012 auf die Kleine An- frage 17/8864, die im Folgenden teilweise wiedergege- ben ist. Nach einer vorläufigen Auswertung der bislang den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur bekannten Daten lässt sich feststellen, dass die im Fe- bruar aufgetretenen Regelzonenunterspeisungen weder einzelnen wenigen Akteuren noch einem strukturell ho- mogenen Bewirtschaftungsfehlverhalten zuzuordnen sind. Die bisherigen Detailauswertungen der Übertragungs- netzbetreiber, ÜNB, haben vielmehr gezeigt, dass es eine Vielzahl verschiedener Phänomene war, die in der Ge- samtwirkung zu der im Februar aufgetretenen Netzsitua- tion geführt haben. Für einige Phänomene, die sich auf die Gesamtsitua- tion maßgeblich ausgewirkt haben, waren die im Februar vorherrschenden teilweise extremen Witterungsbedin- gungen in nicht unerheblichem Umfang mitursächlich. Ebenso zeigen erste Auswertungen der ÜNB, dass die – im Rahmen des zum Jahresbeginn 2012 eingeführten EEG-Marktprämienmodells, MPM, gestarteten – MPM- Bilanzkreise von ihren Bilanzkreisverantwortlichen noch nicht in der zu erwartenden Güte bewirtschaftet wurden, woraus ebenfalls witterungsbedingt nicht unerhebliche Abweichungen resultierten. Die Bundesnetzagentur wird das Ausgleichsenergie- preissystem gutachterlich untersuchen lassen. Dabei werden die Anreize des Ausgleichsenergiepreises für eine ausgeglichene Bewirtschaftung der Bilanzkreise im Vordergrund stehen. Darüber hinaus gibt die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energie- versorgung im Winter 2011/2012 Handlungsempfehlun- gen, die die Bundesregierung sorgfältig prüfen wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21029 (A) (C) (D)(B) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 43): Welche Funktionen und Aufgaben sollen die Stellen für zwei Projektmitarbeiter, welche in dem Entwurf für ein Markttransparenzstellengesetz mit einem Betrag von rund 1,2 Millionen Euro für Gehälter über einen Zweijahreszeit- raum für den Bereich der Kraftstoffbeobachtung angesetzt werden, erfüllen, und gibt es schon Pläne für die Besetzung dieser Stellen? Bei der Erhebung und speziellen Analyse von Daten aus dem Kraftstoffsektor handelt es sich um ein komple- xes IT-Projekt, für dessen erfolgreichen Aufbau in der Startphase Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigt werden, die über sehr fundierte IT-Kenntnisse mit beson- derem Bezug zum Kraftstoffbereich verfügen. Zur Re- krutierung entsprechend qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Aufbauprojekt aus dem sehr knappen Angebot auf dem Arbeitsmarkt ist eine Aus- schreibung der Stellen mit einer Vergütung zu den marktüblichen Tageshonorarsätzen erforderlich. Diese Finanzierung soll über Sachmitteltitel erfolgen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 45): Welche Möglichkeiten und rechtliche Handhabe hat die Bundesregierung, um die Kreditvergabe für das ukrainische Atomkraftwerk „Safety Upgrade Program“ durch Euratom zu verhindern, und wird die Bundesregierung davon Gebrauch machen (bitte mit Begründung)? Derzeit prüft die EU-Kommission die Unterlagen für eine Kreditvergabe für das ukrainische Safety Upgrade Program, mit dem die Sicherheit der Kernkraftanlagen im Drittstaat Ukraine verbessert werden soll. Die EU- Kommission entscheidet über die Gewährung der Kre- ditvergabe eigenständig. Rechtsgrundlage hierfür ist der Beschluss 77/270/Euratom vom 29. März 1977 zur Er- mächtigung der EU-Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen Eura- tom-Anleihen aufzunehmen, zuletzt geändert durch den Beschluss 94/179 Euratom vom 21. März 1994. Gemäß Art. 4 dieses Beschlusses unterrichtet die Kommission den Rat und das Europäische Parlament regelmäßig über die mit der Aufnahme und Bedienung der Euratom- Anleihen bzw. Euratom-Darlehen verbundenen Ein- nahme- und Ausgabevorgänge. Sie fügt dem Haushalts- plan jährlich eine Übersicht über ihre Anleihepolitik bei. Wann die EU-Kommission eine Entscheidung im kon- kreten Fall fällen wird, ist derzeit noch offen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 46): Welche abrüstungspolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zahlreiche deut- sche Versicherer und Banken, darunter Landesbanken und die KfW Bankengruppe, in Herstellerfirmen im Bereich Atom- waffen investieren, und welchen Regelungsbedarf sieht sie diesbezüglich zur Erreichung des von ihr selbst erklärten Ziels der weltweiten nuklearen Abrüstung? Informationen über Investitionen deutscher Versiche- rer und Banken in sogenannten Herstellerfirmen von Atomwaffen liegen nicht vor. Versicherungs- und bank- aufsichtsrechtlich werden Informationen über die herge- stellten Produkte eines Unternehmens, in das Versicherer und Banken investieren, nicht abgefragt. Einschlägige Berichte von Nichtregierungsorganisationen können da- her nicht bestätigt werden. Die Bundesregierung sieht hinsichtlich ihrer interna- tionalen Verpflichtungen im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung keinen Regelungsbedarf. Die Bundesregierung hält eine nationale Regelung für deutsche Investitionen in Herstellerfirmen von Atom- waffen auch nicht für ein geeignetes Mittel zur Errei- chung des von ihr selbst gesetzten Ziels der weltweiten nuklearen Abrüstung. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 47): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Androhung des Generalstabschefs Nikolai Makarow, dass auch ein Präventiv- schlag Russlands auf Anlagen des NATO-Raketenabwehrsys- tems in Europa ein möglicher Gegenschritt zum Aufbau des Systems sei (Der Tagesspiegel vom 4. Mai 2012)? Die NATO hat wiederholt unterstrichen, dass der durch die Allianz geplante Aufbau einer Raketenabwehr für das europäische Bündnisgebiet keine Bedrohung für das russische strategische Raketenpotenzial darstellt. Die geplanten Abfangkomponenten können mit Blick auf Geometrie und Telemetrie (Fernmessung) ein Abfan- gen russischer Atomraketen nicht durchführen. Zudem stehen dem die technischen Möglichkeiten moderner ballistischer Raketen und vor allem die Quantitäten der strategischen russischen Potenziale entgegen. Auch wenn dieses Argument aus Sicht der Bundesre- gierung offenkundig ist, so bleibt die Wahrnehmung der russischen Seite von Bedeutung. Daher setzt sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen des NATO-Russland-Rates aktiv dafür ein, ein gemein- sames Verständnis im Bereich Raketenabwehr zu entwi- ckeln. Transparenzmaßnahmen, politische Garantien so- wie praktische Kooperationsschritte können hierzu entscheidend beitragen. Dies hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bei den Treffen des NATO-Russland-Rates auf Außenministerebene wiederholt deutlich gemacht. Zudem hat die Bundes- regierung zur Versachlichung der Auseinandersetzung im März 2012 eine gemeinsame (NATO und Russland) computergestützte Raketenabwehrübung ausgerichtet. An diese Bemühungen anknüpfend wird die Bundesre- 21030 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) gierung sich auch in Zukunft aktiv um eine Einigung be- mühen. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 48): Welche sicherheitspolitischen Risiken sieht die Bundesre- gierung für Europa in Anbetracht der russischen Drohungen, auch mit militärischen Maßnahmen gegen den Aufbau des NATO-Raketenabwehrschirms vorzugehen, und warum ist es nicht gelungen, Russland für einen kooperativen Ansatz beim Raketenabwehrschirm zu gewinnen? Die Bundesregierung wirbt gegenüber Russland und im Rahmen der NATO für einen pragmatischen Einstieg in die Zusammenarbeit im Bereich der Raketenabwehr mit dem Ziel einer zunehmenden Verschränkung der rus- sischen und der NATO-seitigen Systeme. In diesem Kontext sieht die Bundesregierung im Einklang mit ih- ren Bündnispartnern die Koordinierung zweier Raketen- abwehr-Kommandozentralen, einer russischen und einer der NATO, als den richtigen Ausgangspunkt an. Kon- krete Vorschläge, insbesondere vonseiten der Vereinig- ten Staaten von Amerika über Koordinierungsmechanis- men sowie über ein gemeinsames Frühwarn- und ein Datenaustauschzentrum, wurden von russischer Seite bislang als nicht ausreichend abgelehnt. Nach Auffas- sung der Bundesregierung ließen sich jedoch gerade auf diesem Wege schrittweise Vertrauen und Transparenz als Voraussetzung für weitere mögliche Integrationsschritte aufbauen. Dies hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bei den Treffen des NATO-Russ- land-Rates auf Außenministerebene wiederholt deutlich gemacht. Zudem hat die Bundesregierung zur Versachli- chung der Debatte im März 2012 eine gemeinsame, NATO und Russland, computergestützte Raketenabwehr- übung ausgerichtet. An diese Bemühungen anknüpfend wird die Bundesregierung sich auch in Zukunft aktiv um eine Einigung bemühen. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 49): Hat sich die Bundesregierung gegenüber den USA hin- sichtlich der Legitimität des jüngsten Angriffs der USA durch unbemannte Flugkörper, Drohnen, auf mutmaßliche Taliban in Pakistan, bei dem unter anderem ein deutscher Staatsbürger ums Leben kam, geäußert und, wenn ja, mit welchen Argu- menten? Die Bundesregierung hat die Regierungen Pakistans und der Vereinigten Staaten von Amerika um Informa- tionen über den Drohnenangriff vom 9. März 2012 im südlichen Waziristan gebeten, über den der Spiegel in seiner Ausgabe vom 30. April 2012 berichtet. Antworten liegen bisher nicht vor. Die Frage der Legitimität von Drohnenangriffen ist Gegenstand des Dialogs, den die Bundesregierung auf unterschiedlichen Ebenen mit der US-Regierung führt. Anlage 28 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 50): Wie ist in Sachen Europäische Nachbarschaftspolitik der aktuelle Stand bei der östlichen Partnerschaft mit der Ukraine – jeweils unter Angabe der verplanten, der 2011 und 2012 ausgezahlten bzw. gegebenenfalls gesperrten Mittel ins- besondere im „National Indicative Programme for Ukraine – Priority area 1: Good Governance and the Rule of Law“, das für den Zeitraum 2011 bis 2013 insgesamt bis zu 141 Millio- nen Euro vorsieht, sowie der Position der Bundesregierung zu möglichen Sanktionen und Mittelsperrungen – angesichts der Aussagen des Umsetzungsberichts vom Mai 2011 (KOM(2011) 303), wonach bereits zu diesem Zeitpunkt in zentralen Fragen Rückschritte zu verzeichnen waren, und wie ist der aktuelle Stand bei der südlichen Partnerschaft bei der Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie als Re- aktion auf die Umbrüche im arabischen Raum – unter Angabe des Finanzvolumens, der dazu vorgenommenen Umschich- tungen in der Finanzplanung, des Anteils der aktuell bereits gebundenen bzw. zugesagten Mittel am Gesamtvolumen des Fonds sowie der Voraussetzungen für Mittel aus diesem Fonds? Im Nationalen Richtprogramm 2011 bis 2013 wurden für die Ukraine drei entwicklungspolitische Prioritäten identifiziert. Hierfür sollten insgesamt 470 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Priorität „Gute Regie- rungsführung und Rechtsstaatlichkeit“ waren 141 Millio- nen Euro vorgesehen, für „Nachhaltige Entwicklung“ 258 Millionen Euro. Die übrigen Mittel sollten der För- derung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens die- nen. Auf der Grundlage des Richtprogramms mit einem Vo- lumen von 135 Millionen Euro wurden für 2011 vier Maßnahmen im jährlichen Aktionsprogramm festgelegt. Von diesen weist lediglich das Paket „Reform der öffent- lichen Verwaltung“ in Höhe von 70 Millionen Euro Be- zug zur Priorität „Gute Regierungsführung und Rechts- staatlichkeit“ auf. Von den vorgesehenen 135 Millionen Euro wurden nach Angaben der EU-Kommission rund 115 Millionen Euro zurückgehalten. Für das Jahr 2012 liegen noch keine Aktionsprogramme vor. Die Bundesregierung verfolgt die aktuellen Entwick- lungen in der Ukraine in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit großer Sorge. Sie hat, auch ge- meinsam mit EU-Partnern, der ukrainischen Regierung ihre diesbezüglichen Erwartungen sehr deutlich kommu- niziert. Die Frage von möglichen Sanktionen stellt sich derzeit jedoch nicht. Ein Großteil der im Rahmen der Europäischen Nach- barschaftspolitik, ENP, vergebenen Mittel wird in Form von Budgethilfe gewährt. Die Bundesregierung setzt sich bei der Neuausrichtung der ENP nachdrücklich für Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21031 (A) (C) (D)(B) eine verstärkt konditionierte Vergabe finanzieller Mittel ein, die unter anderem rechtsstaatliche Aspekte berück- sichtigt und auch bessere Möglichkeiten von Mittelkür- zungen bzw. -suspendierungen vorsieht. Das Statut der „Europäischen Demokratiestiftung“, „European Endowment for Democracy“ – EED, wird seit dem 2. Februar 2012 verhandelt. Einzelne Fragen sind noch zu klären. Die Stiftung soll durch freiwillige Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und aus dem Europäi- schen Nachbar- und Partnerschaftsinstrument gespeist werden. Für das erste Jahr ist an ein Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro gedacht. Eine Entscheidung über die Höhe eines deutschen Beitrags ist noch nicht gefallen. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 51): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Pläne der NATO zur Ausbildung und Finanzierung der afgha- nischen Sicherheitskräfte – Polizei, Militär und Geheim- dienste – nach 2014, und in welchem Umfang wird sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligen? Ein Hauptziel des Afghanistan-Dossiers beim NATO- Gipfel in Chicago ist es, gemeinsam mit einer möglichst großen Anzahl von Partnern der Internationalen Sicher- heitsunterstützungstruppe für Afghanistan, ISAF, Eini- gung über eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Ausbildung und Finanzierung der afghanischen Polizei und des afghanischen Militärs nach 2014 zu erzielen. Die Bundesregierung hat sich bei der Afghanistan- Konferenz in Bonn dazu verpflichtet, ab 2015 einen sub- stanziellen Beitrag zur Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte zu leisten. Die Bundesregierung be- absichtigt, sich auf dem NATO-Gipfel in Chicago auf einen konkreten finanziellen Betrag zu verpflichten. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Fra- gen 52 und 53): Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die ukrainische Führung bestrebt ist, „sich der internationalen Öf- fentlichkeit anlässlich der Fußballeuropameisterschaft 2012 als weltoffener, europäischer, moderner und demokratischer Staat zu präsentieren“, was „sich auch positiv auf die Men- schenrechtslage in der Ukraine auswirken“ könne (vergleiche die Antwort der Bundesregierung vom 21. März 2012 zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/9042), und, wenn nein, was hat sie dazu bewogen, ihre Einschätzung kurzfristig zu revidieren? Wann entscheidet die Bundesregierung angesichts der un- terschiedlichen Äußerungen von Kabinettsmitgliedern zum Umgang mit der Ukraine als Kogastgeberland der EURO 2012 über offizielle Besuche von Europameisterschaftsspielen, die in der Ukraine ausgetragen werden, und von welchen politi- schen Kriterien macht sie diese Entscheidung abhängig? Zu Frage 52: Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass der ukrainischen Führung daran gelegen ist, sich der in- ternationalen Öffentlichkeit anlässlich der Fußball-Euro- pameisterschaft 2012 als weltoffener, europäischer, mo- derner und demokratischer Staat zu präsentieren. Dass dies aktuell nicht gelingt, bedauert die Bundes- regierung zutiefst und hat dies wiederholt und auch im direkten Gespräch mit der ukrainischen Führung sehr deutlich kritisiert. Dessen ungeachtet ist die Bundesregierung überzeugt, dass sich die Tatsache, dass die ganze Welt in diesen Ta- gen auf die Ukraine schaut und Missstände offen ange- sprochen werden, auch positiv auf die Menschenrechts- lage in der Ukraine auswirken kann. Zu Frage 53: Ob und wann welche Regierungsmitglieder an Spie- len der Fußball-Europameisterschaft 2012 teilnehmen, wird kurzfristig im Lichte der aktuellen innenpolitischen Lage in der Ukraine entschieden. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 54): Unterstützt die Bundesregierung angesichts der Äußerun- gen von Kabinettsmitgliedern über einen möglichen Boykott der Fußball-Europameisterschaft in der Ukraine und ange- sichts der dramatischen Menschenrechtslage in Belarus die vom Europäischen Parlament, von Menschenrechtsorganisa- tionen und der belarussischen Opposition geforderte Verle- gung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2014 von Belarus in ein anderes Land, und wird sie hierfür gegenüber den Eis- hockey-verbänden werben? Zur Frage einer Verlegung der Eishockey-Weltmeis- terschaft 2014 steht die Bundesregierung in Kontakt mit dem Deutschen Eishockeybund und hat in diesen Gesprächen auf die prekäre Menschenrechtslage in der Republik Belarus hingewiesen. Die Entscheidung über eine etwaige Verlegung der WM läge beim Eishockey- Weltverband. Die EU einigte sich in den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Beziehungen am 23. März 2012 darauf, die Internationale Eishockeyföderation und die Nationalen Eishockeyverbände über ihre schweren Bedenken in Bezug auf die mangelnde Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demo- kratie durch Belarus ständig zu unterrichten. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9517, Frage 55): Wie ist der gegenwärtige Planungsstand der zivilen GSVP-Mission – GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Ver- 21032 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) teidigungspolitik – im Niger, und welche weiteren EU-Mis- sionen sind im Rahmen der EU-Sahel-Strategie in Planung? Der Rat für Außenbeziehungen hat am 23. März 2012 das Krisenmanagementkonzept, CMC, für eine zivile Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP, in der Republik Niger ver- abschiedet. Das Konzept sieht eine zivile Beratungs- und Ausbil- dungsmission der GSVP in Niger mit einem anfänglichen Mandat von zwei Jahren vor. Ziel ist es, einen Beitrag zum Fähigkeitenaufbau der nigrischen Sicherheitskräfte, insbesondere von Polizei, Nationalgarde und Gendarme- rie zu leisten. Die Mission wird aber auch militärische Expertise beinhalten, um den Kontakt zu den Streitkräf- ten aufzubauen und diese zu beraten. Aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in der Region haben sich die EU-Außenminister in den Rats- schlussfolgerungen zu Mali und der Sahelregion vom 23. April 2012 darauf geeinigt, den Beginn der geplanten Mission zu beschleunigen. In einzelnen Bereichen soll die Mission nun bereits Ende Juli ihre Arbeit aufnehmen, statt wie bisher vorgesehen Anfang September. Zur Vorbereitung der Mission ist bereits seit Ende April ein Polizeiexperte an der EU-Delegation in Niamey tätig. Zwei weitere Sicherheitsexperten werden Anfang Mai dort eintreffen. Vom 14. bis 25. Mai 2012 ist die Ent- sendung einer technischen Prüfmission des Europäischen Auswärtigen Dienstes, EAD, nach Niger geplant, deren Ziel die logistische Vorbereitung sowie die Erstellung ei- nes Operationskonzepts, CONOPS, ist. Eine personelle Beteiligung Deutschlands an der technischen Vorberei- tungsmission wird aktuell geprüft. Der Zeitplan des EAD sieht vor, dass sich die EU- Mitgliedstaaten bis spätestens 17. Juli 2012 auf eine Ratsentscheidung zur Entsendung der Mission, die Nominierung des Missionsleiters und des restlichen Mis- sionspersonals sowie auf ein Budget einigen. Neben der zivilen Mission in Niger sind derzeit keine weiteren GSVP-Einsätze im Rahmen der EU-Sahel- Strategie geplant. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9517, Frage 56): Zu welchen Ergebnissen ist die Erkundungsmission des Auswärtigen Amts zur Überprüfung von Hilfsmaßnahmen und zur Präzisierung weiter gehenden Bedarfs in der Sahel- zone gekommen, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre humanitäre Hilfe in der Region? Die vom Auswärtigen Amt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragte, von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, geführte Erkun- dungsmission hat Ende März/Anfang April 2012 in zwei getrennten Teams in die Republiken Niger und Tschad geführt und folgende wesentliche Ergebnisse erbracht: – Weitgehende Plausibilität der vorliegenden Lagebe- richte, insbesondere die erforderliche Differenzierung zwischen strukturellen Ursachen wie Armut, Unter- entwicklung und Bevölkerungswachstum sowie ak- tuellen Sonderfaktoren wie Dürre, Rückkehrern aus Libyen und dem Konflikt im Norden Malis. – Fortschritte bei den Frühwarnsystemen und nationa- len Notfallplänen der betroffenen Staaten selbst, etwa in Form strategischer Nahrungsmittelreserven. Ent- sprechend gilt für Geber, internationale Hilfe immer nur subsidiär zu leisten und sich an bestehenden Ei- genanstrengungen zu orientieren. – Grundsätzlich gut funktionierende Koordinierung zwischen den humanitären Akteuren. Zugleich Bestä- tigung der Notwendigkeit enger Abstimmung zwi- schen Akteuren der Humanitären Hilfe mit denen der Entwicklungszusammenarbeit. – Relevanz der bislang von der Bundesregierung bereit- gestellten Hilfsmittel. Vor allem der frühe Zeitpunkt – rund 10 Millionen Euro Ende 2011 und 12 Millio- nen Euro Mitte Februar 2012 – wird als erfolgreiche Lehre aus der Krise am Horn von Afrika 2011 bewer- tet. – Betonung fortbestehenden Hilfsbedarfes, verbunden mit der Empfehlung, Humanitäre Soforthilfe weiter mit mittelfristigen Maßnahmen wie Saatgutverteilung und Lösung struktureller Ursachen zu verbinden. Hinzu kommt der Hinweis, dass zusätzliche Hilfe kurzfristig gewährt werden muss, um Bedürftige im Rahmen der erwarteten „Spitze“ der Krise im Juni/ Juli vor der nächsten Ernte zu erreichen. Auf Basis von Empfehlungen der Vereinten Nationen sowie der Ergebnisse der Erkundungsmission hat die Bundesregierung Anfang Mai 2012 entschieden, ihre Hilfe für die Sahel-Zone um weitere 15 Millionen Euro aufzustocken. Diese Mittel werden eingesetzt für Maß- nahmen der: – Nahrungsmittelhilfe, 3 Millionen Euro, – Soforthilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene, 2,5 Millionen Euro, sowie – entwicklungsorientierten Übergangshilfe, 9,5 Millio- nen Euro. Die Umsetzung wird durch das Welternährungspro- gramm, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sowie international erfahrene deutsche Nichtregierungs- organisationen erfolgen. Bereits am 17. April 2012 wurden die Ergebnisse der Erkundungsmission im Koordinierungsausschuss Huma- nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt vorgestellt und mit den wichtigsten Partnerorganisationen diskutiert. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21033 (A) (C) (D)(B) Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9517, Frage 57): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung eines United Nations Emergency Peace Service, UNEPS, und welche konkreten Einzelzusagen hat sie im Rahmen des United Nations Stand-by Arrangement System, UNSAS, ge- geben? Auch die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Friedenseinsätze der Vereinten Nationen, VN, nach ihrer Mandatierung durch den VN-Sicherheitsrat schneller als bisher einsatzfähig werden können. Sie unterstützt des- halb Reformansätze innerhalb des Systems der Vereinten Nationen wie die New Horizons-Initiative und den Civilian Capacity Review des Sekretariats der Vereinten Nationen. Aus Sicht der Bundesregierung sind Initiativen wie der UN Emergency Peace Service höchstens in langfris- tiger Perspektive realistisch. Derzeit legen die Nationen, die Soldatinnen und Soldaten oder Polizeikräfte ins Ausland entsenden, großen Wert darauf, sich die letzte Entscheidung über eine Beteiligung ihres Personals an multilateralen Friedenseinsätzen selbst vorzubehalten. Im zivilen Bereich unterhält das VN-Sekretariat Daten- banken mit kurzfristig verfügbaren Experten aller benö- tigten Fachrichtungen. Zur Verkürzung der Reaktionszeit für die Aufstellung von Friedensmissionen nach Erteilung eines Mandats durch den VN-Sicherheitsrat haben die VN jedoch 1994 das Planungssystem United Nations Stand-by Arrange- ments System, UNSAS, entwickelt. Im Rahmen dieses Instruments zeigen VN-Mitgliedstaaten militärische und zivile Mittel und Fähigkeiten an, die sie grundsätzlich den VN für friedenserhaltende Maßnahmen auf Anfor- derung und nach nationaler Zustimmung im konkreten Einzelfall bereitstellen wollen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des UNSAS fol- gende militärische Fähigkeiten gegenüber den Vereinten Nationen zur grundsätzlichen Verfügbarkeit angezeigt: Taktisch-operative Land- und Lufttransportkapazitäten, Sanitäts- und Pionierkapazität, Fernmelde- und Siche- rungskräfte, Marinestreitkräfte zur Seeüberwachung, Minenräumung und Aufklärung, Personal zur Stabs- unterstützung, Stabspersonal, anteilige Sicherungsele- mente sowie bis zu 20 Militärbeobachter und bis zu 25 Feldjägerkräfte. Die angezeigten Fähigkeiten müssen grundsätzlich binnen 30 Tagen, Feldjäger und Stabsper- sonal binnen 15 Tagen verlegebereit sein. Die Bundes- wehr hat planerisch bis zu 1 000 Soldaten vorgesehen, ohne jedoch Kräfte verbindlich zu benennen. Bei der Entsendung von militärischem Personal wird selbstverständlich in jedem Fall geprüft, ob ein Mandat des Deutschen Bundestages im Sinne des Parlamentsbe- teiligungsgesetzes einzuholen ist. Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Fragen 58 und 59): Ist die Bundesregierung der Meinung, wie bei der Unter- richtung in der letzten Sitzung des Unterausschusses „Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung“ des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 25. April 2012 durch einen Vertreter des Auswärtigen Amts ge- äußert, dass man in Syrien von „einem schleichenden Geno- zid“ sprechen kann? Vertritt die Bundesregierung die Position, wie bei der Un- terrichtung am 25. April 2012 im Unterausschuss „Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung“ des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages durch einen Vertreter des Auswärtigen Amts geäußert, dass es bei einem Scheitern des Friedensplans von Kofi Annan auf keinen Fall zurück zu einem „Status ex ante“ kommen würde und „Assad weg müsse“? Zu Frage 58: Die Lage in Syrien ist nach Einschätzung der Bundes- regierung nach wie vor besorgniserregend. Bisher sind der Gewalt des Assad-Regimes über 9 000 Menschen zum Opfer gefallen. Trotz Entsendung der vom Sicher- heitsrat der Vereinten Nationen einstimmig mandatierten Beobachtermission geht das Assad-Regime weiterhin gegen Oppositionelle vor und es gibt täglich weitere Opfer. Der Sechs-Punkte-Plan des Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga, Kofi Annan, wird nach wie vor nicht eingehalten. Es kommt jetzt darauf an, dem Assad-Regime endgültig Einhalt zu gebieten und es zur Einhaltung aller Verpflichtungen zu bringen. Nur dadurch kann weiteres Morden an Un- schuldigen verhindert werden. Die Formulierung des Berichterstatters des Auswärti- gen Amts in der – wohl gemerkt nicht öffentlichen – Sit- zung des Unterausschusses „Vereinte Nationen, interna- tionale Organisationen und Globalisierung“ wurde in diesem Zusammenhang verwendet, um den Ernst der Si- tuation zu charakterisieren. Sie stellt keine völkerrechtli- che Bewertung dar. Zu Frage 59: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass dieser Konflikt politisch gelöst werden muss. Militärische Optionen liegen nicht auf dem Tisch. Voraussetzung für einen politischen Prozess ist ein Ende der Gewalt. Dafür müssen wir die verfügbaren Mittel ausschöpfen. Daher unterstützt die Bundesregierung die Beobachtermission der Vereinten Nationen. Am Ende dieses politischen Prozesses wird ein Machtübergang stehen müssen. Denn dies ist auch klar: Es wird keine Rückkehr zum Status quo ante geben. Eine Zukunft für Syrien mit Präsident Baschar al-Assad ist für die syrische Bevölkerung nicht denkbar – und für uns ebenso wenig. Die Bundeskanzle- rin Dr. Angela Merkel hat dies in einem gemeinsamen Schreiben mit dem britischen Premierminister David Cameron und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy am 18. August 2011 klargestellt. Diese Position wird auch von der Europäischen Union durch 21034 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) eine Erklärung ihrer Außenbeauftragten Lady Catherine Ashton mitgetragen. Die Formulierung „Assad muss weg“ wurde so vom Berichterstatter des Auswärtigen Amtes nicht verwen- det. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 62): Arbeitet innerhalb der Bundesregierung ein ressortüber- greifender Ausschuss entsprechend § 20 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, GGO, zu Fragen von Information und Kommunikation bezüglich der Angele- genheiten der Europäischen Union und der Rolle Deutsch- lands innerhalb der Europäischen Union, und wie setzt sich dieser Ausschuss zusammen? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat am 29. Februar 2012 ein Konzept für die Europa-Kommunikation vorgestellt. Es hat drei Schwerpunkte: Erstens. Werben um Vertrauen bei unse- ren europäischen Nachbarn, Zweitens. Eintreten für Europa in der Welt. Drittens. Überzeugungsarbeit für Europa in Deutschland leisten. Ziel des Konzepts ist, an- gesichts der schwersten Bewährungsprobe des europäi- schen Projekts für „mehr Europa“ einzutreten. Dieser Ansatz ist in der Öffentlichkeit auf ein positives Echo gestoßen. Zur Umsetzung des Konzepts hat das Auswärtige Amt einen internen Lenkungsausschuss eingerichtet. Innerhalb der Bundesregierung arbeitet das Auswärtige Amt eng mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BPA, zusammen, das für die Europa- Kommunikation innerhalb Deutschlands federführend ist. Am 8. Mai 2012 hat sich der Planungsstab des Aus- wärtigen Amts bei einer Koordinierungsrunde im BPA mit den Vertretern der anderen Ressorts über Inhalte und Umsetzung des Europa-Kommunikation-Konzepts aus- getauscht. Diese Abstimmungen wird das Auswärtige Amt fortsetzen. Ein der Fragestellung entsprechender Ausschuss nach § 20 GGO wurde nicht eingesetzt. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/9517, Frage 63): Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung anlässlich der Zuspitzung rassistisch motivierter Proteste und tödlicher Angriffe auf Migrantinnen und Migranten über die Unterstützung des Neubaus von 30 griechischen Abschiebe- gefängnissen durch die Europäische Union sammeln können (laut Berichten der Tagesschau sogar 50, für die demnach ehe- malige Kasernen genutzt werden sollen; http://tinyurl.com/ 745xqq2), wozu sie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/9307 noch weitgehende Unkenntnis vortrug, dies aber wiederholt in griechischen Me- dien über Aussagen des griechischen Innenministers berichtet wird (http://tinyurl.com/cpxu6ch), und welche Mittel – bitte nach einzelnen Fonds auflisten – oder sonstigen Unterstüt- zungsleistungen der EU werden jeweils für Renovierungen, Umstrukturierungen und Neubauten der Abschiebehaftanstal- ten und dem damit verbundenen Aufbau neuer Polizeieinhei- ten und Polizeistationen im gesamten Land bereitgestellt oder genutzt? Der griechische Minister für Bürgerschutz, Michaelis Chryssochoidis, berichtete zuletzt beim Rat der Innen- minister am 26. April 2012 unter anderem auch vom ge- planten Bau von Aufnahmeeinrichtungen für Personen, die illegal nach Griechenland eingereist seien und keinen Flüchtlingsschutz genössen. Es sei wichtig, für eine Un- terbringung dieser Personen zu sorgen. Nach hiesigen Erkenntnissen wurde inzwischen eine Einrichtung mit bislang circa 220 Plätzen in Amygda- leza nahe Athen eröffnet. Die EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, begrüßte beim Innenrat die Anstrengungen Griechenlands bei der Reform des Asylsystems und des Migrationsmanagements und erklärte, dass hinsichtlich einer Förderfähigkeit der neuen Aufnahmezentren Grie- chenland nach Prüfung eine offizielle Antwort erhalten werde. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9517, Frage 64): Über welche weiteren Erkenntnisse verfügt die Bundes- regierung hinsichtlich der Tötung des deutschen Staatsange- hörigen Samir H. aus Aachen insbesondere Ort und Zeitpunkt seines Todes, Tatwerkzeuge, Tatumstände, Täter durch ein oder mehrere Geschosse einer US-Drohne im pakistanischen Waziristan, und inwieweit haben sich deutsche Stellen vor und nach dessen gewaltsamem Tod sowohl offiziell als auch inoffiziell mit Behörden der USA oder anderer Regierungen über Samir H. und seine Familie ausgetauscht (insbesondere über Reisetätigkeiten von Samir H. sowie seiner Frau und Tochter, ihren jeweiligen Aufenthaltsort, Geldtransfers von Konten der Familie, Kontaktpersonen, vermutete Tätigkeiten, weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)? Der Bundesregierung sind zwar Berichterstattungen der Presse zu dem Vorfall bekannt, jedoch ist die mut- maßliche Tötung des deutschen Staatsangehörigen Samir H. bislang offiziell weder bestätigt noch wider- legt. Hinsichtlich des erfolgten Informationsaustauschs mit Behörden der USA oder anderer Regierungen verweise ich auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages als Verschlusssache eingestufte und zur Einsichtnahme hinterlegte Hintergrundinformation. Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Grün- den des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentari- schen Informationsanspruch in Einklang gebracht wer- den kann, BVerfGE 124, 161 [189]. Dies ist nur durch Hinterlegung der Information bei der Geheimschutz- stelle des Bundestages möglich. Die Angaben zum nach- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21035 (A) (C) (D)(B) richtendienstlichen Informationsaustausch bedürfen der Einstufung als Verschlusssache nach der Verschluss- sachenanweisung, VSA, da ihre Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch- land gefährden würde. Der nachrichtendienstliche Er- kenntnisaustausch mit anderen Staaten zu einzelnen Per- sonen dient der Aufklärung von Vorgängen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind und die nur im Rah- men einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an die Bun- desrepublik Deutschland weitergegeben werden. Die Veröffentlichung von Einzelheiten des Informationsaus- tausches würde diese vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig stören und unter Umständen zur Verwehrung von Informationen führen, die für die Abwehr von Ge- fahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch- land von Bedeutung sind. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 65): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres eigenen Koalitionsvertrages („Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelun- gen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen“, Seite 106 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP von 2009) sowie ihres bis heute nicht umgesetzten Entwurfs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (dort insbesondere § 32 f BDSG-E) samt aktueller Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Blogbeitrag des Bundesbeauftragten vom 30. April 2012) aus den aktuel- len Berichten über den Missbrauch von personenbezogenen Daten bei der Aldi-Gruppe, bzw. hält sie den derzeit bestehen- den rechtlichen Schutz der Beschäftigten vor Videoüberwa- chungen nun doch für ausreichend? Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Re- gelung des Beschäftigtendatenschutzes am 25. August 2010 beschlossen. Der Gesetzentwurf ist in erster Lesung am 25. Februar 2011 im Deutschen Bundestag behandelt worden und befindet sich noch in den parla- mentarischen Beratungen. Im Hinblick auf die Medienberichterstattung über den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Aldi- Gruppe weise ich darauf hin, dass die datenschutzrecht- liche Bewertung von Vorgängen im nichtöffentlichen Bereich allein den unabhängigen Datenschutzaufsichts- behörden der Länder obliegt. Die Bundesregierung respektiert diese Aufgabenverteilung und nimmt deshalb zu solchen Vorgängen grundsätzlich keine Stellung. Soweit in diesem Zusammenhang die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten angesprochen worden ist, weise ich darauf hin, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein generelles Verbot der heim- lichen Videoüberwachung von Beschäftigten vorsieht und insgesamt die heimliche Erhebung von Beschäftig- tendaten durch den Arbeitgeber restriktiv regelt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 68): Stimmt die Bundesregierung mit dem Beschluss des Bun- desfinanzhofs (III B 6/12) überein, wonach die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes bei der Frage der Gewährung des Splittingtarifs bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften gewichtiger ist als eine mögliche Gefährdung der geordneten Finanz- und Haushaltsplanung durch die rückwirkende Bes- serstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften, und sieht die Bundesregierung nach dem nun erfolgten Beschluss des Bundesfinanzhofs die Notwendigkeit zum Erlass eines klar- stellenden Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich der generellen Gewährung vorläufigen Rechts- schutzes in gleichgelagerten Fällen? Dem Bundesministerium der Finanzen ist der zitierte Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht bekannt. Er wurde nach einer Auskunft des Bundesfinanzhofs bisher nicht veröffentlicht. Sobald er bekannt werden sollte, wird das Bundesministerium der Finanzen ihn eingehend prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 69): Welche Kontrollmöglichkeiten nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuer- abkommen mit der Schweiz bestehen für die deutschen Fi- nanzbehörden hinsichtlich der Prüfung auf Richtigkeit bei der Ermittlung und Abführung der Einmalzahlung – Nachver- steuerung –, und welche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den schweizerischen Behörden stehen den deutschen Finanz- behörden oder der Bundesregierung im Falle einer nicht kor- rekten Durchführung der Steuererhebung zu? Eine Überprüfung, ob die Nachversteuerung ord- nungsgemäß vollzogen wurde, erfolgt durch die zustän- dige schweizerische Behörde. Diese führt nach Art. 37 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens regel- mäßig Kontrollen bei den schweizerischen Zahlstellen durch. Gegenstand dieser Kontrollen ist die Einhaltung aller sich aus dem Abkommen ergebenden Verpflichtun- gen der schweizerischen Zahlstellen. Sollte bei den Kontrollen festgestellt werden, dass schweizerische Zahlstellen gegen ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen verstoßen, ergeben sich daraus für sie Haftungs- und gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen. Dies folgt zum einen aus dem Steuer- abkommen unmittelbar (Art. 33 Abs. 3 des deutsch- schweizerischen Steuerabkommens) oder aus den von der Schweiz dazu zu erlassenden Haftungs- und Straf- vorschriften (Art. 36 des deutsch-schweizerischen Steuer- abkommens). Im Übrigen wird die zuständige deutsche Behörde über die Resultate und wichtigsten Erkenntnisse der Kontrollen informiert und kann diese Ergebnisse ver- 21036 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) öffentlichen (Art. 37 Abs. 4 des deutsch-schweize- rischen Steuerabkommens). Zudem wird bei der in der Schweiz vorgeschriebenen jährlichen Prüfung der finanziellen Rechnungslegung von Finanzinstituten durch ein unabhängiges Revisions- unternehmen auch die Einhaltung von Rechtsvorschrif- ten geprüft, die für die Rechnungslegung von Belang sind. In diesem Rahmen wird auch das deutsch-schwei- zerische Steuerabkommen bei der jährlichen Rechnungs- revision in Übereinstimmung mit den anwendbaren Prü- fungsvorschriften zu beachten sein. Als weitere Sanktionsmöglichkeit steht nach Art. 44 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens Deutsch- land die Kündigung dieses Steuerabkommens offen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 70): Wie ist nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz in den Fällen zu verfahren, in denen die betroffene Person nach Art. 7 Abs. 3 und 4 des Steuerabkommens die Genehmigung der Bescheinigung nicht erteilt, sodass in solchen Fällen die Überweisung der Einmalzahlung nicht vorgenommen werden kann, und erheben die schweizerische Behörde oder die Geld- institute für die Durchführung der Nachversteuerung eine Ge- bühr, die zulasten des Steueraufkommens geht? Sofern die betroffene Person Einspruch gegen die Be- scheinigung einlegt, muss sie darlegen, warum sie die Bescheinigung nicht genehmigen kann. Aufgrund dieser Angaben erfolgt eine Überprüfung des Vorgangs. Sollte die Überprüfung ergeben, dass eine zu hohe Einmalzah- lung erhoben wurde, erfolgt eine Korrektur und die be- troffene Person erhält eine geänderte Bescheinigung nach Art. 7 Abs. 3 des deutsch-schweizerischen Steuer- abkommens. Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt die Über- weisung der Einmalzahlung. Für die Durchführung der Nachversteuerung wird keine Bezugsprovision einbehalten, die zulasten des Steueraufkommens geht. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 71): Wie sind die sogenannte E-Zigarette und der dort verwen- dete Wirkstoff Nikotin im Rahmen der Tabaksteuer zu behan- deln, und sieht die Bundesregierung deren steuerliche Gleich- behandlung im Vergleich zur steuerlichen Behandlung der klassischen Zigarette gewahrt? Die Steuergegenstände im Bereich der Tabaksteuer sind in der Europäischen Union durch die einschlägige Richtlinie 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren verbindlich vor- gegeben. Wesentliche Voraussetzung für eine Belastung von Produkten mit der Tabaksteuer ist, dass diese Pro- dukte Tabak oder Tabakersatzstoffe enthalten. E-Zigaret- ten sind keine Steuergegenstände, da der darin verwen- dete Wirkstoff Nikotin im Sinne der EU-Richtlinie und des Tabaksteuergesetzes keinen Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung darstellt. Da beim Konsum einer E-Zi- garette kein Tabak verwendet wird, ist eine Besteuerung allein aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung nicht erforderlich. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2012 auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion vom 10. Februar 2012 zur gesundheitlichen und rechtlichen Bewertung von E-Zigaretten verweisen. Auf die Frage 39, ob die Bun- desregierung erwägt, eine Steuer auf E-Zigaretten einzu- führen, und, falls ja, wie diese ausgestaltet sein soll, ist geantwortet worden, dass derzeit nicht erwogen wird, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck- sache 17/9517, Frage 72): Wann ist eine Aufhebung der Haushaltssperre der Ver- pflichtungsermächtigungen beim internationalen Klima- und Umweltschutz des Sondervermögens „Energie- und Klima- fonds“ von der Bundesregierung geplant, und wie soll die konkrete Mittelverteilung zukünftig aussehen? Die Verpflichtungsermächtigung bei Titel 687 01, In- ternationaler Klima- und Umweltschutz, bei Kapitel 6092 wurde im parlamentarischen Verfahren zum Bun- deshaushalt 2012 qualifiziert in Höhe von 900 Millionen Euro gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Zum Inhalt einer möglichen Entsperrungs- vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages laufen derzeit Gespräche innerhalb der Bundes- regierung. Es ist mit einem zeitnahen Abschluss der Gespräche zu rechnen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 73): Warum geht die Bundesregierung von einem Preis von 10 Euro je CO2-Zertifikat im Jahr 2013 aus, wenn viele Pro- gnosen namhafter Analysten von einem deutlich tieferen Preis ausgehen? Die Bundesregierung hat ihre Annahmen zur Erlösent- wicklung des Energie- und Klimafonds für 2013 bereits deutlich reduziert. Sie folgt damit zu einem gewissen Grad der Einschätzung der Analysten, die davon ausge- hen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Preisniveau der Jahre 2010/2011 nicht wieder erreicht Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21037 (A) (C) (D)(B) wird. Allerdings wird auf europäischer Ebene inzwischen über die Rahmenbedingungen für den CO2-Emissionshan- del diskutiert. Auch wenn noch nicht eindeutig erkennbar ist, wie sich diese Diskussion und die weiteren Rahmen- bedingungen entwickeln, hält es die Bundesregierung für vertretbar, für 2013 einen durchschnittlichen Preis von 10 Euro zu unterstellen und damit von einer leichten Er- holung der Zertifikatspreise auszugehen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 74): Welche zusätzlichen Kosten wären für die Wirtschaft zu erwarten, wenn die Vergünstigungen bei der Ökosteuer, wie vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagen, in Zu- kunft an den Nachweis einer jährlichen Energieeinsparung von 1 Prozent geknüpft würden, und welche Entlastungen durch Kosteneinsparungen beim Energieverbrauch und ver- minderte Ökosteuerzahlungen stehen dieser Mehrbelastung gegenüber? Bei dem von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen handelt es sich um einen nicht ressortabgestimmten Referentenentwurf. Aussagen der Bundesregierung über den zu erwartenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft können deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 75): Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer eu- ropäischen Restrukturierungsbehörde für Banken, um nega- tive Rückkopplungseffekte zwischen Banken- und staatlicher Schuldenkrise durchbrechen zu können, wie es unter anderem die Ratsmitglieder der Europäischen Zentralbank Benoît Cœuré und Jörg Asmussen und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorge- schlagen haben (vergleiche beispielsweise www.ecb.int/press/ key/date/2012/html/sp120420_2.en.html oder www.ecb.int/ press/key/date/2012/html/sp120420.en.html oder das Jahres- gutachten 2011/2012 des Sachverständigenrates, Nr. 263 ff.)? Das Durchbrechen negativer Rückkopplungseffekte zwischen Banken- und staatlicher Schuldenkrise bedarf kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen. Dieses wird in Europa durch konsequente Haushaltskonsolidierung und die Umsetzung der von der Europäischen Bankenauf- sichtsbehörde koordinierte Bankenrekapitalisierung ver- folgt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 76): Gibt es derzeit Beratungen auf EU- oder Euro-Zonen- Ebene, die darauf abzielen, dass der Europäische Stabilitäts- mechanismus bzw. die Europäische Finanzstabilisierungsfazi- lität direkte Hilfen an Banken der Euro-Zone leisten kann, und, wenn ja, was ist die Position der Bundesregierung in die- sem Zusammenhang? Sowohl der EFSF-Rahmenvertrag als auch der ESM- Vertrag, der sich gerade im Ratifizierungsverfahren be- findet, sehen ausdrücklich vor, dass Finanzhilfen zur Re- kapitalisierung von Finanzinstituten in Form von Darle- hen an einen Euro-Zonen-Mitgliedstaat bereitgestellt werden können. Eine unmittelbare Gewährung von Fi- nanzhilfen an Finanzinstitute ist danach nicht vorgese- hen. Eine Änderung dieser Verträge ist vonseiten der Bundesregierung weder notwendig noch beabsichtigt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 17/9517, Fragen 77 und 78): Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Beratungsgesellschaft McKinsey & Company da- mit beauftragt hat, ein Konzept zu entwickeln, das unter ande- rem Vorschläge zu der Beitragsbemessung, dem Meldeverfah- ren und dem Beitragseinzug bei einer obligatorischen Alterssicherung von Selbstständigen beinhalten soll, und wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines ex- ternen Konzeptes, obwohl die deutsche Rentenversicherung bereits eine jahrzehntelange Erfahrung in der Pflichtversiche- rung von Selbstständigen aufweist? Auf der Grundlage welcher Kriterien hat sich das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales dafür entschieden, die Beratungsgesellschaft McKinsey & Company mit diesem Auftrag zu betrauen, und in welcher Höhe ist dieser Auftrag dotiert? Zu Frage 77: Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Vor- schlag für eine obligatorische Altersvorsorgeverpflich- tung für Selbstständige mit der Wahlfreiheit, ob die Altersvorsorgeverpflichtung in der gesetzlichen Renten- versicherung oder durch private Vorsorge erbracht wird. Dabei ist eine der Zielsetzungen, eine gesetzliche Rege- lung auf den Weg zu bringen, die die besonderen Bedin- gungen der verschiedenen Gruppen von Selbstständigen berücksichtigt und möglichst unbürokratisch und bei vertretbarem finanziellem Aufwand umsetzbar ist. Deshalb prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Gesetzgebungsverfahren die technische und administrative Machbarkeit seiner Lösungsvor- schläge. Hierbei stellen sich insbesondere Fragen zu vor- handenen oder aufzubauenden Meldewegen, zu einer IT- Architektur, zu datenschutzrechtlichen und betriebswirt- schaftlichen Aspekten, zu Schnittstellenfragen und Da- tenübergabeformaten. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt für ein Inkrafttreten abzuschätzen als Grundlage für eine Budgetplanung und eine eventuelle Vergabe der IT-Im- plementierung. Hierfür bedient sich das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales externen Sachverstands, da solche Kenntnisse im Detail im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht vorhanden sind und in kurzer 21038 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Frist auch nicht aufgebaut werden können und mit der Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige zudem Neuland betreten wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb das Beratungsunternehmen McKinsey & Com- pany mit einer diesbezüglichen Machbarkeitsstudie be- auftragt. Für die Machbarkeitsstudie werden die Erfahrungen der DRV Bund intensiv eingebunden, ebenso wie die Er- fahrungen anderer Behörden und einschlägiger Ver- bände. Zu Frage 78: Die Bundesregierung verfügt über Rahmenverträge mit verschiedenen Dienstleistern zu Beratungsleistungen im sogenannten Drei-Partner-Modell, die Ergebnis eines öffentlichen, europaweiten Vergabeverfahrens sind. Das Bundesverwaltungsamt, BVA, stellt hierbei Beratungs- leistungen in verschiedenen Losen für die Bundesver- waltung bereit. Auf der Internetseite des Bundesverwal- tungsamtes befindet sich eine detaillierte Beschreibung der Beratungsleistungen und des Verfahrens im Drei- Partner-Modell. McKinsey & Company ist ein Dienst- leister zur Erbringung von Beratungsleistungen im Be- reich „Top-Management- und IT-Strategie-Beratung“. Dieses Los ist für den in Frage 77 angesprochenen Un- tersuchungsgegenstand einschlägig. Von Bedeutung ist hierbei die ausgewiesene Bera- tungskompetenz von McKinsey & Company im Zusam- menhang mit den in Rede stehenden Fragestellungen des Projekts, insbesondere welche vorhandenen Meldewege und IT-Verfahren für eine Erfassung der vorsorgepflich- tigen Selbstständigen genutzt werden können bzw. wel- che Verfahren und IT-Strukturen für die Überwachung der Vorsorgepflicht gegebenenfalls neu zu implementie- ren wären. Die Vergütung für die Beratungsleistungen beträgt 880 950 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksache 17/9517, Frage 79): In welchen Branchen und Regionen liegen nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS, zum jetzigen Stand keine entsprechenden Tarifverträge vor, sodass der zur Regelung einer allgemeinen Lohnuntergrenze im Eckpunktepapier der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag vorgeschlagene und von der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen begrüßte Mechanismus zur Fest- legung eines Mindestlohns greifen würde bitte unter Angabe aller Branchen und Regionen, und wie müsste aus der Sicht des BMAS eine gesetzliche Regelung aussehen, die sicher- stellt, dass keine Dumpingtarifverträge mit Scheingewerk- schaften, wie beispielsweise der Tarifgemeinschaft Christ- licher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice- agenturen, CGZP, abgeschlossen werden, um so den geplanten außertariflichen Mechanismus zur Festlegung von Lohnunter- grenzen zu umgehen? In der Frage wird das in der vorletzten Woche veröf- fentlichte Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zur Regelung einer allgemei- nen verbindlichen Lohnuntergrenze angesprochen. Es ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Bundesregierung, innerhalb von Fraktionen des Deutschen Bundestags stattfindende bzw. abgeschlossene Diskussionen zu kommentieren. Grund- lage des Handelns der Bundesregierung sind die Verein- barungen des Koalitionsvertrages. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Fragen 80 und 81): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Fische- reiförderung über eine deutliche Senkung des Mindestförder- betrages von 20 000 Euro nachzudenken, damit die kleine Küsten- und die Kutterfischerei und damit auch die Krabben- fischerei in Zukunft in relevantem Maßstab an den Förder- mitteln der Fischereiförderung teilhaben können, und, wenn nein, warum nicht? Wie sieht die Bundesregierung die Perspektive eines An- stiegs der Krabbennachfrage, und in welcher Form wäre sie bereit, Maßnahmen zur Verbesserung der Marktsituation zum Beispiel durch den Aufbau von Verarbeitungskapazitäten oder eine Verbesserung von Marketingstrategien zu unterstützen? Zu Frage 80: Ein Mindestförderbetrag von 20 000 Euro im Rah- men der Fischereiförderung durch den Bund existiert nicht. In seinen Richtlinien für die Gewährung von Zuwen- dungen zur Förderung von Investitionen in der See- fischerei, IRS-BMELV, vom 20. Oktober 2010 (BAnZ Seite 3786 vom 11. November 2010) hat das BMELV die Höhe des Mindestbetrags der zuschussfähigen Ge- samtausgaben für jede Einzelmaßnahme in der Kutterfi- scherei wie folgt festgesetzt: – 15 000 Euro für Fischereifahrzeuge ab 10 Meter Länge über Alles (LüA) bis unter 13 Meter LüA; – 30 000 Euro für Fischereifahrzeuge ab 13 LüA. Die vom BMELV angesetzten Mindestbeträge dienen der vernünftigen finanztechnischen Abwicklung der För- derung der Seefischerei mit Bundesmitteln und stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht als Ausschluss der Krabbenfischerei von der Fische- reiförderung dar. Die Bundesländer können, soweit sie ihrerseits im Rahmen des Europäischen Fischereifonds, EFF, Maß- nahmen kofinanzieren möchten, niedrigere Mindest- beträge ansetzen. So hat das Land Niedersachsen einen Mindestbetrag von 20 000 Euro förderfähige Investi- tionssumme festgesetzt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21039 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 81: Wie bereits in der Fragestunde des Bundestages am 19. Oktober 2011 dargestellt, ist der Krabbenmarkt in Deutschland wie auch in den anderen relevanten Erzeu- gerländern Niederlande und Dänemark seit Jahren durch ein Überangebot an Krabben bei gleichbleibender Nach- frage geprägt. Es bleibt weiterhin vornehmlich die Aufgabe der Er- zeugerorganisationen, das Angebot marktgerecht zu steuern. In Deutschland sind die Krabbenfischer allein in acht Erzeugerorganisationen organisiert. Die durch die einzelnen Erzeugerorganisationen vermarkteten Men- gen sind deshalb so gering, dass sie nur wenig Einfluss auf den Marktpreis haben. Die von den beiden Bundes- ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein forcierte Zusammenlegung der Erzeugerorganisationen in Deutschland in eine schlagkräftige Erzeugerorganisation wird von der Bundesregierung unterstützt. Dies fordert jedoch von den einzelnen Fischern die notwenige Diszi- plin, sich den Regelungen dieser zukünftigen Erzeuger- organisation unterzuordnen. Daneben sind die Erzeuger aufgerufen, gemeinsam mit dem Handel Vermarktungsstrategien zu entwickeln, um gegebenenfalls den Absatz ihrer Produkte zu stei- gern. Hierzu hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Handel seine Bereitschaft erklärt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 82): Teilt die Bundesregierung die positiven Aussagen zur An- baualternative für Kokabauern in Bolivien in Form von Ste- via, die im Artikel der Frankfurter Rundschau („Süßer als süß“, Frankfurter Rundschau vom 2. Mai 2012) gemacht wer- den, und wird sich die Bundesregierung vor diesem Hinter- grund für eine baldige und vollständige Zulassung von Stevia als Lebensmittel in der Europäischen Union einsetzen? Alternativen zum Kokaanbau werden von der Bun- desregierung grundsätzlich positiv beurteilt. Ob der Ste- viaanbau in Bolivien eine wirtschaftlich tragfähige Al- ternative ist, können und sollten die Landwirte vor Ort in erster Linie selbst beurteilen. Bereits im Dezember 2011 wurden mit der Verord- nung (EU) Nr. 1131/2011 die aus der Steviapflanze gewonnenen Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoffe, Süßstoffe, zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln und unter definierten Verwendungsbedingungen zuge- lassen. In Bolivien angebaute Steviapflanzen könnten somit prinzipiell für die Gewinnung von Steviolglycosi- den verwendet werden. Bei Steviolglycosiden handelt es sich um in der Stevi- apflanze natürlicherweise vorkommende süß schme- ckenden Inhaltsstoffe. Diese tragen entscheidend dazu bei, dass ein besonderes Interesse an der Verwendung dieser Pflanze besteht. Auch hinsichtlich einer europäischen Zulassung der Steviablätter selbst als neuartiges Lebensmittel ist die Bundesregierung grundsätzlich aufgeschlossen, sofern die rechtlichen Anforderungen insbesondere an die Sicher- heit erfüllt werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 258/97). Bisher konnte eine solche EU-Zulassung aufgrund feh- lender Daten zur Sicherheit nicht erteilt werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 83): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der aktuellen Krise am Milchmarkt und der massiven Preis- senkungen für Molkereiprodukte durch mehrere Discounter ergreifen? Angesichts der starken Produktionsausweitungen ent- steht derzeit Preisdruck auf den Märkten. Das war zu er- warten. Ich würde derzeit aber nicht von einer Krise sprechen. Und wir alle sollten uns hüten, eine Krise her- beizureden. Zurzeit wird die private Lagerhaltung von Butter von den Verarbeitungsunternehmen zur Marktentlastung ge- nutzt. EU-weit liegen Anträge über circa 50 000 Tonnen vor. Das sind circa 20 000 Tonnen bzw. 71 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Intervention von Butter und Magermilchpulver, die seit dem 1. März 2012 eröffnet ist, ist von den Ver- arbeitungsunternehmen noch nicht genutzt worden. Zu- nächst sind also die ohnehin schon zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen. Sofern darüber hinaus erforderlich, würde die Bundesregierung an die Euro- päische Kommission herantreten, damit diese weitere Maßnahmen ergreift, zum Beispiel Eröffnung des Aus- schreibungsverfahrens oder Ausdehnung des Interven- tionszeitraums über den August hinaus. Der von der Europäischen Kommission bis Ende 2012 zu erstellende Bericht über die Entwicklung des Milchmarkts und die sich daraus ergebenden Bedingun- gen für ein reibungsloses Auslaufen der Milchquote ist abzuwarten. Gegebenenfalls wird die Europäische Kom- mission Maßnahmevorschläge vorlegen. Eine Aussetzung der beschlossenen Quotenerhöhung um 1 Prozent sowie eine Einschränkung der Saldierung von Unter- und Überlieferungen werden abgelehnt. Dies würde die Quotenkosten für unsere Zukunftsbetriebe nur erhöhen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/9517, Frage 84): In welchen Regionen waren deutsche Flottendienstboote im Rahmen von „nationalen Aufklärungsfahrten“ oder Fahr- 21040 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) ten im Kontext von Bündnisoperationen bisher im Jahr 2012 im Einsatz? Bisher wurde im Jahre 2012 jeweils eine nationale Aufklärungsfahrt mit Ziel Mittelmeer und eine weitere in der Ostsee durchgeführt und beendet. Gegenwärtig befindet sich ein Flottendienstboot im Rahmen einer na- tionalen Aufklärungsfahrt ebenfalls im Mittelmeer. Die Boote waren und sind nicht in Bündnisoperationen ein- gebunden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 85): Inwiefern sind die beiden Bordhubschrauber im gegen- wärtigen deutschen Einsatzaufgebot für Atalanta in der Lage, für die Zerstörung von Piraterielogistik an Land eingesetzt zu werden? Die zurzeit im deutschen Einsatzkontingent Atalanta eingesetzten Bordhubschrauber sind zum Wirken gegen Piraterielogistik am Strand befähigt. Sie sind jeweils mit einem fest eingebauten schweren Maschinengewehr aus- gerüstet. Der Einsatz mit Scharfschützengewehr ist ebenfalls möglich. Die Hubschrauber verfügen über Tag- und Nachteinsatzfähigkeiten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 86): Welche Regelungen gibt es in der Conterganstiftung für behinderte Menschen hinsichtlich der Beteiligung von stell- vertretenden Mitgliedern des Stiftungsrates sowie des Rechts der von den Conterganopfern in den Stiftungsrat gewählten Vertreter, die Conterganopfer umfassend über die Arbeit der Stiftung zu informieren? § 1 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen lautet: „Die ordentlichen Mitglieder des Stiftungsrates werden bei Abwesenheit durch die jeweiligen stellvertretenden Mit- glieder vertreten. Die Einladungen zu den Sitzungen des Stiftungsrates an die ordentlichen Mitglieder gelten gleichzeitig als Einladungen an die jeweiligen Stellvertre- terinnen und Stellvertreter. Ist ein ordentliches Mitglied an der Teilnahme verhindert, hat es die Einladung recht- zeitig an seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter weiterzuleiten.“ Hieraus ergibt sich, dass die Stellvertre- tung in einer Stiftungsratssitzung eine reine Abwesen- heitsvertretung ist. Darüber hinaus könnte der Stiftungs- rat abweichend dazu in jedem Einzelfall beschließen, dass stellvertretende Stiftungsratsmitglieder der jeweiligen Sitzung beiwohnen können oder die Öffentlichkeit zuge- lassen ist. Hierzu bedürfte es jeweils eines ausdrücklichen Beschlusses. Unabhängig davon erhalten die stellvertretenden Stif- tungsratsmitglieder wie die ordentlichen Mitglieder alle Einladungen zu den Stiftungsratssitzungen nebst Tages- ordnungen und sämtlichen Anlagen sowie die Protokolle der Stiftungsratssitzungen, sodass sie umfassend betei- ligt werden. § 6 der Satzung der Conterganstiftung für behinderte Menschen lautet: „Verschwiegenheitspflicht“. Die Mitglieder der Organe, der Kommissionen, die Geschäftsführung nach § 7 Abs. 6 ContStifG und die weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle haben über die Angelegenheiten, deren Vertraulichkeit durch Ge- setz, Organbeschluss und besondere Anordnung vorge- schrieben ist, Verschwiegenheit zu bewahren, und zwar auch nach ihrem Ausscheiden bei der Stiftung. Die Pflicht zur Verschwiegenheit schließt auch die Geheimhaltung der Beratungsunterlagen und in Aus- übung der Tätigkeit erlangter Kenntnisse ein und besteht nach Beendigung der Tätigkeit für die Stiftung fort. Wis- senschaftliche Veröffentlichungen, aus denen die Anga- ben oder Umstände einzelner Personen weder unmittel- bar noch mittelbar zu ersehen sind, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht.“ Sofern also ein entsprechender Beschluss des Stif- tungsrates oder des Vorstandes der Conterganstiftung vorliegt, haben die Stiftungsratsmitglieder und die ande- ren in § 6 der Satzung genannten Personen Verschwie- genheit über die entsprechenden Angelegenheiten zu be- wahren. Es ist für die Stiftungsratsmitglieder jedoch grundsätz- lich zulässig, generell darüber zu informieren, welche Themen in einer Stiftungsratssitzung behandelt werden oder behandelt wurden. Über Ergebnisse darf hingegen nicht berichtet werden. Die contergangeschädigten Men- schen werden über alle für sie relevanten Ergebnisse zeit- nah auf der Webseite der Stiftung oder über Rundbriefe des Vorstandes informiert. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9517, Frage 87): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Internationalen Studie zu Leistungen und Ansprüchen tha- lidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern sowie dem Gutachten zur Klärung gedachter Ansprüche aus Arzneimit- telhaftung bei Thalidomidschäden im Inland (siehe www.con- terganstiftung.de)? Der Gesamtbetrag von rund 480 Millionen Euro, der von der Bundesrepublik Deutschland bisher an die Be- troffenen geleistet wurde, wird von keinem anderen Land erreicht, das seinen Gesamtbetrag mitgeteilt hat. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass dieser Be- trag an rund 2 700 Betroffene weltweit ausgezahlt wird, während die anderen Länder Leistungen nur an einen Bruchteil der thalidomidgeschädigten Menschen aus- schütten. Entsprechende Folgerungen hieraus werden derzeit geprüft. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 21041 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung prüft darüber hinaus zurzeit, in- wiefern durch eine Änderung des Conterganstiftungsge- setzes Doppelleistungen der Conterganstiftung an thali- domidgeschädigte Menschen im Ausland oder an in Deutschland lebende ausländische Betroffene vermieden werden können. Unabhängig davon wird das vom Deutschen Bundes- tag beauftragte Forschungsprojekt „Wiederholt durchzu- führende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedar- fen und Versorgungsdefiziten in Deutschland lebender contergangeschädigter Menschen“ Aufschluss über zu- sätzlich benötigte Hilfen der älter werdenden Betroffe- nen geben. Das zweijährige Projekt, das vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg durchgeführt wird, endet am 31. Dezember 2012. Bereits Ende Mai 2012 werden erste Ergebnisse vorliegen, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestagsaus- schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorge- stellt werden sollen. Die Bundesregierung schließt aus dem Gutachten zum einen, dass die Aussichten für die rechtliche und tatsächliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche nach dem Arzneimittelgesetz gegen den Verursacher der Thalido- midschäden, die Firma Grünenthal GmbH, nicht gut ge- wesen wären. Zum anderen stehen sich die Betroffenen durch die Stiftungslösung, also die Auszahlung von Leistungen durch die Conterganstiftung, auch bei der Höhe der Be- träge im Einzelfall erheblich besser. Nach dem Arznei- mittelgesetz hätte sich im Durchschnitt lediglich ein Be- trag von circa 50 000 Euro pro Geschädigtem oder pro Geschädigter ergeben, da die Haftung der Firma Grünenthal GmbH der Höhe nach auf 120 Millionen Euro begrenzt ist bzw. wäre (§ 88 Arzneimittelgesetz). Vergleicht man diesen Höchstbetrag des Arzneimittelge- setzes mit dem bis heute durch die Conterganstiftung aufgrund des Conterganstiftungsgesetzes ausgekehrten Betrag, ist festzustellen, dass dieser bereits heute mehr als viermal so hoch ist. Bis zum 31. März 2011 (Stand des Gutachtens) wurde durch die Conterganstiftung ein Durchschnittsbetrag pro Berechtigtem von 202 160 Euro gezahlt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 88): Wie fallen die Zustandswerte für Autobahnen aus der Er- hebung von 2009/2010 für alle Bundesländer aus, die zumin- dest für den Freistaat Bayern bereits in dem Sonderheft Erhal- tungsmanagement an Straßen in Bayern der Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau, Städtebau, Wohnungsbau, Straßen- und Brückenbau im August 2011 veröffentlicht wurden, und wann wurden die Ergebnisse der aktuellen Erhebung über Zustandswerte für Autobahnen den Ländern mitgeteilt? Der Gesamtwert des Zustandes der Fahrbahnoberflä- chen der Zustandserfassung 2009/2010 für Bundesauto- bahnen fällt wie folgt aus: – 55,8 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen Zustandswert von 1,00 bis 1,49 auf. – 25,7 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen Zustandswert von 1,50 bis 3,49 auf. – 9,9 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen Zustandswert von 3,50 bis 4,49 auf. – 8,6 Prozent der Bundesautobahnen weisen einen Zustandswert von 4,50 bis 5,00 auf. Die Erfassung des Zustandes der Fahrbahnoberflä- chen für die Autobahnen erfolgt getrennt in zwei Ländergruppen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, in diesem Fall in den Jahren 2009/2010. Sobald die Aus- wertung für eine Ländergruppe vorliegt, werden diese den entsprechenden Ländern bereits mitgeteilt, damit diese möglichst früh in der Erhaltungsplanung des Lan- des berücksichtigt werden können. Bayern gehörte zur Ländergruppe der Messungen von 2009 und hat deshalb die Ergebnisse bereits im Februar 2010 erhalten. Die bundesweite Auswertung erfolgt erst nach Abschluss der Messungen beider Ländergruppen. Diese liegt seit Dezember 2011 vor. Die bundesweiten Ergebnisse der Erfassungskampagne 2009/2010 werden vom Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im folgenden Verkehrsinvestitionsbericht veröffentlicht. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9517, Frage 89): Welche Bundesländer haben beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Interesse am Abschluss einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Stra- ßenbau geäußert, und welche Pilotstrecken werden/wurden für eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ausge- wählt? Im Jahr 2011 wurden mit den Vertretern aller Bundes- länder mögliche Überlegungen zu einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV, für Bundesfernstra- ßen ausführlich erörtert. Im Ergebnis wurde mit den Ländern vereinbart, alter- nativ zu einer LuFV gemeinsam sinnvolle Wege aufzu- zeigen, die zum einen dem politischen Anliegen nach mehr Transparenz der steigenden Erhaltungsinvestitio- nen Rechnung tragen und zum anderen zu einem mög- lichst effizienten und zielorientierten Verwaltungshan- deln führen. Konkrete Vorschläge für die Dokumentation von Er- haltungsmaßnahmen sowie für mögliche Zielvereinba- rungen sollen hierbei am Beispiel von Pilotstrecken erar- beitet werden. Die einzelnen Pilotstrecken werden in Abstimmung mit den jeweiligen Bundesländern und dem Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung noch konkret festgelegt. 21042 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9517, Fragen 90 und 91): Welche Kosten entstehen dem Bund durch die Nutzung des alten Terminals A auf dem Flughafen Schönefeld als Re- gierungsterminal bis zur Fertigstellung des neuen Regierungs- terminals zum Beispiel durch die Anmietung des Terminals bei der Flughafengesellschaft (bitte die Kosten pro Jahr auf- schlüsseln)? Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Fertig- stellungstermins des neuen Regierungsairports von 2014 auf 2016 auf die provisorische Nutzung des Terminals A und des- sen Herrichtung, und werden deswegen weitere Investitions- maßnahmen nötig? Zu Frage 90: Bis zur Fertigstellung des neuen Regierungsterminals erfolgt die Abfertigung ausländischer Staatsgäste und Regierungsflüge für den politisch-parlamentarischen Be- reich durch die Anmietung des derzeitigen Terminals A des Flughafens Schönefeld. Mit der Flughafengesell- schaft wurde am 24. Oktober 2011 ein entsprechender Mietvertrag geschlossen. Inklusive zusätzlich benötigter Parkplätze ergeben sich für die Nutzung des Termi- nals jährliche Mietzahlungen in Höhe von circa 1,6 Mil- lionen Euro. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Herrichtung der Interimsunterbringung im Terminal A in Höhe von circa 3,6 Millionen Euro. Zu Frage 91: Ob im Verlauf der längeren Nutzungsdauer des Ter- minals weitere Investitionen notwendig werden, ist der- zeit nicht abzusehen. 177. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Befragung der Bundesregierung TOP 2Fragestunde ZP 1Aktuelle Stunde zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Ihre zweite Nachfrage, Kollege Becker.



Rede von Dirk Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Noch einmal konkret: Sie haben im Koalitionsaus-

schuss vereinbart, dass dieser Bericht im zweiten Quar-
tal vorliegen soll. In welcher konkreten Sitzungswoche
wird er uns dann vorliegen?

Ka
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katherina Reiche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herr Kollege Becker, die konkrete Sitzungswoche
    kann ich Ihnen nicht nennen. Wir peilen Mitte dieses
    Jahres an. Aber ich bin sicher, dass Sie alle so rechtzeitig
    informiert werden, dass im Ausschuss ausreichend Gele-
    genheit bleibt, über diesen Bericht ausführlich zu disku-
    tieren.