Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20191
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9084, Frage 1):
Welche Konsequenzen hat aus Sicht der Bundesregierung
die von einer aktuellen Studie des Bundesverbandes der
gemeinnützigen Landgesellschaften, BLG, festgestellte Preis-
steigerung landwirtschaftlicher Grundstücke in Ostdeutsch-
land von 85 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren, und wel-
che Maßnahmen ergeben sich daraus hinsichtlich der
Bodenpolitik?
Der Preisanstieg auf dem landwirtschaftlichen Boden-
markt in Deutschland und weltweit ist das Ergebnis ver-
schiedener Faktoren, unter anderem der steigenden
Nachfrage nach Agrarrohstoffen, der Bioenergiepolitik
vieler Länder, dem Entzug von landwirtschaftlichen Flä-
chen durch Umwandlung zu nichtlandwirtschaftlichen
Zwecken, aber auch dem Wunsch nach der Anlage von
Vermögen in wertbeständige Güter.
Die gegenüber den alten Bundesländern besonders
hohen Steigerungsraten in den neuen Bundesländern
sind auch eine Folge des nach wie vor feststellbaren
Preisniveauunterschieds. Trotz der hohen Zuwachsraten
liegt das Preisniveau in den neuen Bundesländern im
Durchschnitt immer noch deutlich unter dem der alten
Bundesländer.
Der Preisanstieg führt in vielen Fällen dazu, dass
berechtigte Pächter ihre von der BVVG gepachteten
Flächen sofort kaufen und nicht die ihnen eingeräumten
4 Jahre bis zum Erwerb abwarten. Der Preisanstieg be-
wirkt aber auch im Einzelfall, dass Betriebe, die über
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ahrendt, Christian FDP 28.03.2012
Bär, Dorothee CDU/CSU 28.03.2012
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 28.03.2012
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 28.03.2012
Groth, Annette DIE LINKE 28.03.2012*
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 28.03.2012
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.03.2012
Kunert, Katrin DIE LINKE 28.03.2012
Lindemann, Lars FDP 28.03.2012
Lindner, Christian FDP 28.03.2012
Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.03.2012
Möller, Kornelia DIE LINKE 28.03.2012
Nahles, Andrea SPD 28.03.2012
Dr. Neumann (Lausitz),
Martin
FDP 28.03.2012
Nord, Thomas DIE LINKE 28.03.2012
Pieper, Cornelia FDP 28.03.2012
Rachel, Thomas CDU/CSU 28.03.2012
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.03.2012
Schäfer (Saalstadt),
Anita
CDU/CSU 28.03.2012
Schlecht, Michael DIE LINKE 28.03.2012
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 28.03.2012
Simmling, Werner FDP 28.03.2012
Veit, Rüdiger SPD 28.03.2012
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 28.03.2012
Wagner, Daniela BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.03.2012
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.03.2012
Wicklein, Andrea SPD 28.03.2012
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 28.03.2012
Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.03.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
20192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
den Zukauf von Flächen zu entscheiden haben, von
einem Kauf Abstand nehmen oder aber versuchen, die-
sen durch Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren.
In jedem Fall ist eine sorgfältige betriebliche Kalkula-
tion erforderlich, ob sich ein Kauf zu den jeweiligen
Grundstückspreisen auch längerfristig wirtschaftlich
darstellen lässt.
Das Gutachten, das sich im Wesentlichen mit dem
bodenpolitischen Ordnungsrahmen befasst, richtet sich
an die Länder. Mit der Föderalismusreform I sind die
Gesetzgebungskompetenzen für den landwirtschaftli-
chen Grundstücksverkehr, das landwirtschaftliche Pacht-
wesen sowie das Siedlungswesen auf die Länder überge-
gangen. Das bisherige Bundesrecht gilt nur so lange und
so weit fort, bis die Bundesländer das Bundesrecht durch
Landesrecht ersetzen. Von dieser Ersetzungsbefugnis hat
bislang Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9084, Frage 2):
Mit welchen Systemen, die nach Aussage des Fregatten-
kapitäns Sascha Albrecht für die Forschungsgruppe Amerika
der Stiftung Wissenschaft und Politik bereits bei verdeckten
Überwachungsoperationen der NATO im Mittelmeer zum
Einsatz kamen, sind deutsche U-Boote ausgerüstet, die es er-
möglichen, „potenzielle Piratenbasen bei Tag und Nacht und
mit großer Ausdauer zu überwachen und Aufklärungsergeb-
nisse schnell zu übermitteln“ (bitte mit Angaben über die spe-
zifischen Leistungsmerkmale wie Auflösung und Übertra-
gungsgeschwindigkeit) sowie „verdeckt Piratenschiffe (zu)
beobachten“, und im Rahmen welcher Einsätze wurden diese
U-Boote bislang zur verdeckten Aufklärung welcher Ziele im
Mittelmeer eingesetzt (www.swp-berlin.org/de/publikationen/
kurz-gesagt/pirateriebekaempfung-an-land-maritime-optionen-
deutschlands.html)?
Die Deutsche Marine betreibt derzeit vier U-Boote
der Klasse 212 A, ein zweites Los mit zwei Booten be-
findet sich im Zulauf. Zur Unterwasseraufklärung verfü-
gen die Boote über mehrere passive Niederfrequenz-
Sonarbasen und ein aktives Hochfrequenzsonar. Damit
können Überwasserkontakte in großer Entfernung detek-
tiert oder klassifiziert werden. Als weiterer Sensor für
die Seeraumüberwachung stehen zusätzlich zwei Seh-
rohre der Firma Carl Zeiss Optronics GmbH zur Verfü-
gung. Diese optischen Systeme arbeiten mit 1,5- bis
20-facher Vergrößerung und verfügen über einen opti-
schen und einen Laserentfernungsmesser. Sie sind zu-
sätzlich mit einer Wärmebildkamera ausgestattet.
Des Weiteren befindet sich an den Sehrohrmasten
eine GPS-Antenne und eine Antenne für elektronische
Unterstützungsmaßnahmen. Diese Systeme ermögli-
chen das Entdecken, Erkennen und Identifizieren von
Objekten und versetzen die Boote in die Lage, auch bei
Nacht Ziele sowohl auf See als auch an Land aufzuklä-
ren. Gleichwohl werden die Leistungsparameter von den
jeweiligen vorherrschenden Umweltbedingungen (Re-
gen, Nebel oder anderes) grundsätzlich beeinflusst. Zur
Verbindungsaufnahme mit vorgesetzten Dienststellen
sowie zur Übermittlung von Aufklärungsergebnissen
verfügen die Boote über verschiedene Fernmeldeanla-
gen, darunter auch UHF SATCOM, welche eine Über-
mittlung von Fotos und Dokumenten erlauben.
U-Boote der Klasse 212 A wurden seit 2002, letzt-
malig im Jahr 2011, im Rahmen der Operation ACTIVE
ENDEAVOUR, OAE, zur Seeraumüberwachung im
Mittelmeer eingesetzt. Eine Aufklärung von Zielen an
Land erfolgte dabei nicht.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9084, Frage 3):
Welche überprüfbaren Hinweise auf die tatsächliche Exis-
tenz eines iranischen Atomwaffenprogramms wurden bei dem
Treffen zwischen dem deutschen Bundesminister der Verteidi-
gung, Dr. Thomas de Maizière, und seinem israelischen
Amtskollegen, Verteidigungsminister Ehud Barak, während
seines Besuches am 20. März 2012 in Berlin erörtert, die
Israel „notfalls mit einem gezielten Militärschlag stoppen“
will (www.tagesschau.de/inland/barakdemaiziere100.html),
und wie gedenkt sich die Bundesregierung angesichts der
möglicherweise fehlenden gesicherten Erkenntnisse bzw. Be-
lege über die Existenz eines solchen iranischen Atomwaffen-
programms im Falle eines möglichen israelischen Militär-
angriffs auf den Iran zu verhalten?
Die Bundesregierung führt vertrauensvolle Gespräche
mit anderen Regierungen in dem beiderseitigen Einver-
nehmen, dass Informationen aus diesen Gesprächen
nicht weitergegeben werden. Daneben stellen bilaterale
Treffen – wie das von Bundesminister de Maizière mit
seinem israelischen Amtskollegen – für die Bundes-
regierung wichtige Bausteine dafür dar, sich über die je-
weilige Situation, deren Hintergründe und die Position
der betroffenen Länder zu informieren und aus diesen
Erkenntnissen letztlich eine Bewertung herzuleiten. Das
Gespräch bzw. dessen Inhalt ist damit Bestandteil der
Willensbildung der Bundesregierung und unterliegt da-
her – jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt – dem Kern-
bereich exekutiver Eigenverantwortung.
Die Internationale Atomenergie-Organisation, IAEO,
hat in ihren jüngsten Berichten, insbesondere in dem
vom 8. November 2011, umfangreiche und detaillierte
Hinweise auf eine mögliche militärische Dimension des
Nuklearprogramms dargestellt und diese als „insgesamt
glaubwürdig“ bezeichnet. Die mangelnde iranische
Kooperation mit der IAEO zur Klärung dieser Ver-
dachtsmomente, der langjährige Verstoß Irans gegen
Meldeverpflichtungen im Rahmen seines Sicherungsab-
kommens mit der IAEO und die Ausrichtung seines Nu-
klearprogramms auf Urananreicherung ohne nachvoll-
ziehbaren zivilen Bedarf, begründen erhebliche Zweifel
am rein zivilen Zweck des iranischen Programms. Es
liegt an Iran, diese Zweifel durch vollständige Koopera-
tion mit der IAEO und die Umsetzung der verbindlichen
Auflagen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aus
der Welt zu räumen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20193
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung und Israel sind sich einig, dass
ein Iran mit Kernwaffen eine ernste Bedrohung für die
Sicherheit und Stabilität der Region und darüber hinaus
sowie eine gravierende Herausforderung für das interna-
tionale Nichtverbreitungssystem darstellen würde.
Gemeinsam mit seinen Partnern im sogenannten
E3+3-Format, China, Frankreich, Großbritannien, Russ-
land und den USA, setzt sich Deutschland für eine di-
plomatische Lösung im Atomkonflikt mit dem Iran ein.
Dabei verfolgen die E3+3 einen zweigleisigen Ansatz
von Gesprächsbereitschaft und politischem Druck. Am
23. Januar 2012 beschlossen die Außenminister der Eu-
ropäischen Union ein neues Paket präzedenzloser Sank-
tionsmaßnahmen.
Die E3+3 haben wiederholt ihre Bereitschaft erklärt,
substanzielle Gespräche mit Iran zu führen, um eine
Lösung zu finden, die das Vertrauen in die friedliche
Zielsetzung des iranischen Nuklearprogramms wieder-
herstellt. Dazu ist jetzt mit dem Iran eine neue Ge-
sprächsrunde für April 2012 vereinbart worden.
Die Bundesregierung wird weiterhin versuchen, mit
diplomatischen und politischen Mitteln eine nukleare
Bewaffnung Irans zu verhindern. An Spekulationen über
einen möglichen israelischen Militärangriff beteiligt sie
sich nicht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 4):
Welche genauen Kosten (Dienstbezüge, Zuschläge etc.)
sind Deutschland bei der Unterstützung der Firma EMT Inge-
nieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH bei der Aus-
bildung auf das System LUNA in Saudi-Arabien durch die
Aussendung von drei Bundeswehrsoldaten entstanden?
Der Bundesrepublik Deutschland sind bei der Unter-
stützung der Firma EMT bei der Ausbildung auf das
System LUNA in Saudi-Arabien durch die Aussendung
von drei Bundeswehrsoldaten im Zeitraum vom 8. Ja-
nuar bis 2. März 2011 keine Kosten entstanden.
Die Firma EMT hat vertragsgemäß sämtliche Kosten
für Transporte, Unterkunft und Verpflegung getragen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Soldaten die
Inlandsdienstbezüge weitergezahlt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 5):
Wie viele Mitglieder der afghanischen Sicherheitskräfte
sind in den letzten zwölf Monaten nach Informationen der
Bundesregierung desertiert, und bei wie vielen der afghani-
schen Nationalarmee handelte es sich um Offiziere?
Die afghanischen Sicherheitskräfte, Afghan National
Security Forces – ANSF, bestehend aus der afghanischen
Nationalarmee, Afghan National Army/ANA, und der
afghanischen Nationalpolizei, Afghan National Police/
ANP, haben mit Stand Februar 2012 eine Gesamtstärke
von 336 800 Männern und Frauen erreicht. Davon be-
kleiden 53 600 einen Offiziersrang.
Aufbau, Training und Ausrüstung der ANSF erfolgen
in Verantwortung der NATO Training Mission-Afgha-
nistan, NTM-A. Diese erfasst auch die qualitativen und
quantitativen Angaben zu den ANSF im Sinne eines
„Controlling“.
Nach Angaben der NTM-A betrug die Anzahl der
ANSF-Angehörigen, die die Sicherheitskräfte ohne
vertragliche Regelung verlassen haben, im Zeitraum
März 2011 bis Februar 2012 jeden Monat durchschnitt-
lich 6 600 Männer und Frauen. Die Anzahl der ANA-
Angehörigen, die die Streitkräfte ohne vertragliche Re-
gelung verlassen haben, betrug im Zeitraum März 2011
bis Februar 2012 jeden Monat durchschnittlich 4 320
Soldaten. Eine Unterscheidung nach Dienstgradgruppen
innerhalb der einzelnen Teile der ANSF liegt nicht vor.
Der derzeitige personelle Aufwuchs der ANSF liegt
bereits deutlich über der für März 2012 vorgegebenen
Zielmarke von 332 750 Sicherheitskräften. Dies berück-
sichtigt auch personellen Schwund durch Verlassen der
ANSF ohne vertragliche Regelung. Der Aufwuchs kom-
pensiert den personellen Schwund deutlich.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9084, Frage 8):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bürge-
rinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an der Aufklä-
rung der in den letzten Monaten erhobenen Vorwürfe gegen
Organe der Deutschen Stiftung Organtransplantation, DSO,
haben können und darüber informiert werden sollten?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass ein
berechtigtes Aufklärungsinteresse hinsichtlich der ano-
nymen Vorwürfe gegen Organe der DSO besteht und die
Öffentlichkeit transparent informiert werden sollte.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9084, Frage 9):
Auf welchem Wege kann die Öffentlichkeit Einblick in die
Ergebnisse der Sonderuntersuchung zu den gegen die Organe
der DSO erhobenen Vorwürfen nehmen, wenn der Bundes-
regierung zwar seit Februar 2012 ein Vorentwurf des schriftli-
chen Berichts zu dieser forensischen Sonderuntersuchung der
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vor-
liegt, dieser aber zur ausschließlichen Verwendung innerhalb
des Bundesministeriums für Gesundheit bestimmt sein soll?
20194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Auftraggeber der forensischen Sonderuntersuchung
anonymer Vorwürfe gegen Organe der DSO durch die
BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg ist
der Stiftungsrat der DSO.
Ein Vorentwurf des Berichts ist dem Bundesministe-
rium für Gesundheit auf entsprechende Anforderung mit
Schreiben vom 1. März 2012 zur Verfügung gestellt
worden. Dieser Vorentwurf enthält keine Anlagen und
wurde ausschließlich zur vertraulichen Verwendung
übermittelt. Das Bundesministerium für Gesundheit
hatte den Stiftungsrat um Prüfung gebeten, auf welche
Weise eine Weitergabe des Berichts an Dritte ermöglicht
werden kann. Am 27. März 2012 hat der Vorsitzende des
Stiftungsrates gegenüber dem Bundesministerium für
Gesundheit die Weitergabe dieses Berichts als vertrauli-
che Unterlage an die Mitglieder des Ausschusses für Ge-
sundheit des Deutschen Bundestages freigegeben und
dieser wurde dem Ausschusssekretariat übergeben.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 10):
Wann und wohin hat der Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in dieser Legis-
laturperiode dienstliche Auslandsreisen unternommen (bitte
einzeln auflisten)?
Es wurden folgende Reisen durchgeführt:
21./23. November 2009, Doha/Emirat Katar;
16./17. Dezember 2009, Brüssel/Belgien;
4. Februar 2010, Paris/Frankreich;
12./13. Februar 2010, La Coruna/Spanien;
7./9. März 2010, Tel Aviv/Israel;
11. März 2010, Brüssel/Belgien;
27./29. März 2010, Abu Dhabi;
29./30. März 2010, Prag/Tschechische Republik;
4. Mai 2010, Brüssel/Belgien;
12. Mai 2010, Wien/Österreich;
3./6. Juni 2010, Rom und Nettuno, Onna/Italien;
24. Juni 2010, Luxemburg/Luxemburg;
14./16. Juli 2010, Moskau und Jekaterinburg/Russische
Föderation;
19./22. Juli 2011, Paris/Frankreich;
29./30. Juli 2012, Warschau/Polen;
11./13. Oktober 2010, Ulan Bator und die Kupferlager-
stätte Oyu Tolgoi/Mongolei;
13./18. Oktober 2010, Peking, Shanghai Urumqui/
VR China;
19. Oktober 2010, London/Vereinigtes Königreich;
20. Oktober 2010, Paris/Frankreich;
21. Oktober 2010, Findel/Luxemburg;
5. November 2010, Venedig/Italien;
8. November 2010, Budapest/Ungarn;
14./16. November 2010, Kabul und Masar-i-Scharif/
Afghanistan;
2. Dezember 2010, Brüssel/Belgien;
9./10. Dezember 2010, Strasbourg/Frankreich;
31. Januar/1. Februar 2011, Tel Aviv und Jerusalem/Israel;
1. /2. Februar 2012, Damaskus/Syrien;
3. Februar 2011, Madrid/Spanien;
7./8. Februar 2011, Schloss Gödöllö/Ungarn;
17./18. Februar 2011, London/Vereinigtes Königreich;
26. März/2. April 2011, Kap Verde, Sao Paulo, Rio de
Janeiro und Brasilia/Brasilien;
17./21. April 2011, Neu-Delhi und Mumbai/Indien;
26./27. April 2011, Istanbul/Türkei;
28./29. Mai 2011, Zürich/Schweiz;
30. Mai/1. Juni 2011, Neu-Delhi/Indien;
16. Juni 2011, Luxemburg/Luxemburg;
21. Juni 2011, Warschau/Polen;
5./6. September 2011, Sopot/Polen;
6. Oktober 2011, Luxemburg/Luxemburg;
24./26. Oktober 2011, Chengdu/VR China;
13./15. November 2011, Moskau und St. Petersburg/
Russische Föderation;
16./18. November 2011, Den Haag und Rotterdam/Nie-
derlande;
20./21. November 2011, London/Vereinigtes Königreich;
27./29. November 2011, New York/USA;
8./12. Januar 2012, Osaka und Tokio/Japan;
27./28. Januar 2012, Davos/Schweiz;
16. Februar 2012, Wien/Österreich;
12./15. März 2012, Riad und Jidda/Saudi-Arabien;
22. März 2012, Brüssel/Belgien.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 11):
Wie hat sich der Güterverkehr auf der Ober- und Mit-
telelbe und der Saale jeweils in den Jahren 2010 und 2011 ent-
wickelt (Angabe in Millionen Tonnen pro Jahr erbeten), und
wie hoch war entsprechend der Anteil des Güterverkehrs auf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20195
(A) (C)
(D)(B)
der Elbe (Ober- und Mittelelbe) und der Saale im Vergleich
zum Gesamtgüteraufkommen aller Bundeswasserstraßen?
Der Güterverkehr auf der Elbe betrug im Bereich der
Stadtstrecke Magdeburg rund 1,2 Millionen Tonnen im
Jahr 2010 und rund 0,8 Millionen Tonnen im Jahr 2011.
Auf der Saale fand in beiden Jahren nur wenig Güterver-
kehr statt (im Jahr 2010 1418 Tonnen, im Jahr 2011
260 Tonnen). Das Transportaufkommen auf der Elbe ist
im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 12):
An wie vielen Tagen im Jahr wurde 2010 und 2011 die
Fahrrinnentiefe von 1,50 bzw. 1,60 Meter auf den Elbestre-
cken E1 bis E9 jeweils unterschritten?
Die Beantwortung der Frage erfolgt mit folgender Ta-
belle.
Legende:
E1 Schöna bis Dresden
E2 Dresden bis Riesa
E3 Riesa bis Elstermündung
E4 Elstermündung bis Saalemündung
E5 Saalemündung bis RVK
E6 RVK bis Niegripp
E7 Niegripp bis Mühlenholz
E8 Mühlenholz bis Dömitz
E9 Dömitz bis Lauenburg
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
17/9084, Frage 13):
Wann und wo wird die Bundesregierung die von ihr in ih-
rer Antwort auf meine schriftliche Frage 66 auf Bundestags-
drucksache 17/5815 noch für das Jahr 2011 angekündigte
„Flussgebietskonferenz Elbe“ durchführen, um die zwischen
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vereinbarten „Eckpunkte für ein Ge-
samtkonzept Elbe“ vorzustellen und die „breite Einbindung
aller Interessengruppen“ sicherzustellen?
Wesentliche Teile des Gesamtkonzepts Elbe wie zum
Beispiel Hochwasserschutz, Naturschutz/Auenentwick-
lung und Gewässergüte können nur gemeinsam mit den
dafür zuständigen Bundesländern weiterentwickelt wer-
den. Die Bundesregierung ist Mitte 2011 auf die Elbe an-
liegenden Bundesländer zugegangen, um mit diesen die
Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe und ein gemein-
sames Vorgehen abzustimmen. Die Abstimmungen mit
den Bundesländern dauern an. Erst nach Abschluss die-
ser Abstimmung kann zusammen mit den Bundeslän-
dern eine Flussgebietskonferenz Elbe durchgeführt wer-
den.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
17/9084, Frage 14):
Wie definiert die Bundesregierung die unterschiedlichen
Standards für die Begrifflichkeiten „Ausbau“ und „Optimie-
rung“, wie sie in den bisherigen Überlegungen zur Kategori-
sierung der Bundeswasserstraßen und dem daraus folgenden
Umfang an Unterhaltungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen von
der Bundesregierung verwendet werden, und welche rechtli-
chen Konsequenzen erwachsen daraus jeweils?
Die Unterscheidung zwischen den Begriffen „Aus-
bau“ und „Optimierung“, die im Zusammenhang mit der
Kategorisierung des Bundeswasserstraßennetzes getrof-
fen wird, ist im „2. Bericht des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen
Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung“ wie folgt erläutert:
Ausbau (Vorrangnetz) im Sinne des Konzeptes be-
inhaltet Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen und
wasserbaulichen Anlagen, die mit erheblichen Eingriffen
verbunden sind und die Befahrbarkeit mit wesentlich
größeren Fahrzeugen als bisher ermöglichen (zum Bei-
spiel Neubau einer Schleuse für größere Fahrzeuge,
durchgehende Verbreiterung und Vertiefung einer Was-
serstraße).
Optimierung (Haupt- und Ergänzungsnetz) im Sinne
des Konzeptes umfasst alle Maßnahmen, die die Verhält-
nisse für die Schifffahrt verbessern (zum Beispiel Brü-
ckenanhebungen, Anpassung von Kurvenradien Sohl-
baggerungen, Errichtung von wasserbaulichen Anlagen
zur Verbesserung der nautischen Verhältnisse).
Elbe-
strecke
Fahrrinnen-
tiefen [cm]
2010
[Anzahl]
2011
[Anzahl]
E1
<150 13 46
<160 16 80
E2
<150 8 26
<160 13 55
E3
<150 7 24
<160 7 44
E4
<150 19 75
<160 20 116
E5
<150 3 0
<160 6 2
E6
<150 3 0
<160 6 0
E7
<150 8 7
<160 11 27
E8
<150 12 5
<160 15 16
E9
<150 19 27
<160 21 37
20196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Rechtliche Konsequenzen werden mit dieser Begriffs-
definition nicht impliziert.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des
Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/9084,
Frage 15):
Was sind die wesentlichen Fragen, die im Rahmen des im
Herbst 2011 angekündigten Forschungsvorhabens zur Vorbe-
reitung einer Konkretisierung der Winterreifenpflicht bearbei-
tet werden sollen, und welche Institution wurde mit der Studie
beauftragt?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist die Untersu-
chung folgender Punkte vorgesehen: Mindestprofiltiefe
bei Pkw-Reifen, Mindestprofiltiefe bei Lkw-Reifen, Ein-
fluss der Alterung von Reifen, Winterreifen an der Lenk-
achse von Nutzfahrzeugen und Schneekettenpflicht bei
Nutzfahrzeugen.
Das Projekt wird durch die Bundesanstalt für Straßen-
wesen durchgeführt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des
Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/9084,
Frage 16):
Wie sieht der weitere Zeitplan zur Konkretisierung der
Winterreifenpflicht aus, und wird die Bundesregierung im
Herbst 2012 eine Novellierung der entsprechenden rechtli-
chen Regelungen vorlegen?
Das Forschungsvorhaben wird im September 2012
beginnen und eine Laufzeit von drei Jahren haben. Eine
vorbereitende Studie ist bereits für die kommenden Mo-
nate vorgesehen.
Unabhängig von dem Forschungsvorhaben ist aktuell
eine Präzisierung der Winterreifenpflicht in der Straßen-
verkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Festlegung definier-
ter Kriterien für Winterreifen und die Einführung einer
Ausrüstungsvorschrift für die richtige Ausrüstung des
Fahrzeugs bei winterlichen Wetterverhältnissen geplant.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
17/9084, Frage 18):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass in
Europa jeder Staat dafür verantwortlich ist, die Sicherheit sei-
ner Atomkraftwerke, AKW, zu gewährleisten, gleichzeitig
jeder Staat aber auch die Aufgabe hat, seine Bevölkerung vor
Gefahren zu schützen und Risiken für die Sicherheit seiner
Bürgerinnen und Bürger abzuwenden, und wer ist dann im
konkreten Fall des störanfälligen französischen Atomkraft-
werks Cattenom für die Bewertung der Risiken und die
Abwehr der Gefahren für die deutsche Bevölkerung – nicht
für die Gewährleistung der Sicherheit des französischen
AKW – zuständig, wenn das nach der eingangs benannten
Aufgabenzuschreibung eigentlich nur die Aufgabe des deut-
schen Staates sein kann?
In der Europäischen Union wurde mit der im Juni
2009 vom Europäischen Rat verabschiedeten Richtlinie
über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ein gemein-
schaftlicher Rechtsrahmen geschaffen, nach dem jeder
Mitgliedstaat für die Sicherheit seiner nuklearen Anla-
gen allein verantwortlich ist. Es obliegt ausschließlich
der jeweiligen nationalen Atomaufsichtsbehörde, für die
Sicherheit der Anlagen zu sorgen.
Im Rahmen des vom Europäischen Rat 2011 be-
schlossenen EU-Stresstests werden alle Kernkraftwerke
in der EU überprüft. Teil des Stresstests sind auch soge-
nannte Peer Reviews, in deren Rahmen Experten aus den
teilnehmenden Staaten wechselseitig Überprüfungen der
nationalen Berichte vornehmen und Maßnahmen zur
weiteren Verbesserung der Sicherheit vorschlagen.
Dieser europäische Prozess ist ein effektiver und ange-
messener Rahmen, um der jeweiligen nationalen Verant-
wortung für die nukleare Sicherheit wie auch der Schutz-
pflicht des jeweiligen Staates für seine Bevölkerung
gerecht zu werden. Der Stresstest ergänzt in dieser Hin-
sicht die seit Jahrzehnten bestehende Zusammenarbeit
der Bundesrepublik Deutschland mit den Nachbarstaaten
im Rahmen von bilateralen Kommissionen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
17/9084, Frage 19):
Wie ernst nimmt die Bundesregierung die Sorgen der
Menschen in der grenznahen Region, die ihre Sicherheit
durch das AKW Cattenom bedroht sehen, und wieso legt die
Bundesregierung im Bereich der Energiepolitik – unter ande-
rem bei der Frage nach der Abschaltung von störanfälligen
AKW wie dem AKW Cattenom, wo im Katastrophenfall die
Sicherheit der deutschen Bevölkerung bedroht ist – nicht den
gleichen Verhandlungsdruck in Europa an den Tag wie zum
Beispiel im Bereich der Haushaltspolitik, wo sie bei den euro-
päischen Partnern viel Überzeugungsarbeit für die Schulden-
bremse nach deutschem Vorbild leistet?
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bevölke-
rung sehr ernst. Daher setzt sie sich auf internationaler,
europäischer und bilateraler Ebene für höchstmögliche
Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit, des
Strahlenschutzes sowie der Ver- und Entsorgung ein.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9084, Frage 25):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rah-
men künftiger EEG-Novellen (EEG: Erneuerbare-Energien-
Gesetz), um die verzerrende Wirkung des EEG-Vergütungs-
systems am Pacht- und Bodenmarkt in Deutschland zu min-
dern?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20197
(A) (C)
(D)(B)
Im Rahmen der regelmäßigen Evaluierung des Erneu-
erbare-Energien-Gesetzes, EEG, werden insbesondere
die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und
ihre Auswirkungen auf andere Lebens- und Wirtschafts-
bereiche untersucht. Dies gilt grundsätzlich auch für
Auswirkungen auf den Pacht- und Bodenmarkt. Eventu-
elle Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Wei-
terentwicklung des EEG werden im nächsten EEG-Er-
fahrungsbericht dokumentiert.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Marianne Schieder (SPD) (Drucksa-
che 17/9084, Fragen 28 und 29):
Wie viele Bewerbungen für den „Ideenwettbewerb zum
Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in
Ostseeanrainerstaaten“ (FuE: Forschung und Entwicklung)
wurden bis zum Ende der Antragsfrist (12. Juli 2011) einge-
reicht, und warum wurde die Antragsfrist um einen Monat
verlängert?
Welche Anträge waren erfolgreich und werden nunmehr in
einer ersten Förderphase gefördert, und wie wurden diese An-
träge ausgewählt?
Zu Frage 28
Bis zum Ende der Antragsfrist am 12. Juli 2011 wur-
den 36 Anträge eingereicht.
Mit der Verlängerung der Antragsfrist (vorgesehen
war zunächst der 15. Juni 2011) auf den 12. Juli 2011 re-
agierte das Bundesministerium für Bildung und For-
schung, BMBF, zum einen darauf, dass die Zahl der im
Verlauf des Monats Mai 2011 eingehenden Anträge
nicht den Erwartungen entsprach, zum anderen auf Hin-
weise aus der Forschungslandschaft, dass die für eine
Antragsstellung erforderlichen schriftlichen Vereinba-
rungen mit nationalen und internationalen Partnern sehr
viel Zeit in Anspruch nehmen würden. Das BMBF ent-
schied daraufhin, die Frist um einen Monat zu verlän-
gern.
Zu Frage 29:
Von den eingegangenen 36 Anträgen wurden 18 für
eine Förderung ausgewählt.
Mit der organisatorischen Durchführung der Förder-
ausschreibung wurde das Internationale Büro des BMBF
beauftragt. Die Auswahl der Anträge erfolgt in einem
mehrstufigen Verfahren. Zunächst werden die Anträge
ausgeschlossen, die die formalen Voraussetzungen der
Förderung nicht erfüllen. Die übrigen Anträge werden
an Fachprojektträger des BMBF oder Fachprojektträger
anderer Ministerien zur fachlichen Begutachtung über-
mittelt. Für die Bewertung der Anträge sind drei Bewer-
tungsstufen vorgesehen – zur Förderung empfohlen; mit
Auflagen zur Förderung empfohlen; nicht zur Förderung
empfohlen. Die zur Förderung sowie zur Förderung mit
Auflagen empfohlenen Anträge werden dem BMBF zur
Entscheidung vorgelegt. Eine positive Förderentschei-
dung erging in 18 Fällen.
Die Titel der geförderten Projekte, Antragsteller und
Themenzuordnung auf die Bedarfsfelder der Hightech-
Strategie der Bundesregierung, HTS, stelle ich Ihnen
gerne schriftlich zur Verfügung.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/9084, Fragen 30 und 31):
Wird die Bundesregierung nach dem Wechsel der Zustän-
digkeit für das ITER-Projekt (ITER: International Thermo-
nuclear Experimental Reactor) zum EU-Kommissar für Ener-
gie, Günther Oettinger, versuchen sicherzustellen, dass das
ITER-Projekt nicht zulasten der Energieforschungsförderung
in Höhe von 6,5 Milliarden Euro finanziert wird, und, falls ja,
mit welchem Alternativkonzept?
Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung,
dass das ITER-Projekt über einen eigenständigen Haushalts-
titel innerhalb des EU-Haushaltes, jedoch außerhalb des EU-
Forschungsrahmenprogramms finanziert werden sollte, und
wie ist der Stand der diesbezüglichen Verhandlungen?
Die künftige Finanzierung des ITER-Projekts ist der-
zeit Gegenstand der Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen, MFR, (2014 – 2020).
Die Bundesregierung lehnt eine Finanzierung von
ITER außerhalb des MFR ab. In Bezug auf die rechtliche
Verortung des Projekts votiert die Bundesregierung für
eine bleibende Verankerung von ITER in einem alle nu-
klearen Forschungsaktivitäten umfassenden Euratom-
Programm.
Die konkrete Höhe des für ITER zu veranschlagenden
Betrages auch im Verhältnis zu anderen Forschungspro-
jekten ist noch nicht Gegenstand der Verhandlungen. Be-
vor es zu einer quantitativen Festlegung von Budgets für
einzelne Programme kommt, ist zunächst das zur Ver-
fügung stehende Gesamtvolumen zu vereinbaren. Die
Bundesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang das
Ziel, das Gesamtvolumen des MFR auf 1 Prozent des
EU-Bruttonationaleinkommens, BNE, zu begrenzen.
Die Frage der Mittelausstattung einzelner Politikberei-
che innerhalb der Energieforschung stellt sich daher ge-
genwärtig noch nicht.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/9084,
Frage 32):
Wie hoch sind die durch die Erstellung und die Versen-
dung der wahlkreisbezogenen Informationen zu Förderprojek-
ten (Projektsteckbriefe) tatsächlich entstandenen Kosten
(Porto, Arbeitszeit und Ähnliches)?
Die Information über besondere Vorhaben im Bereich
der Projektförderung ist ein kleiner Teil der umfassenden
Kommunikation in den parlamentarischen Raum, dessen
Kosten nicht isoliert bestimmt werden können. Porto-
kosten fallen nicht an, da das Bundesministerium für
20198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Bildung und Forschung und der Deutsche Bundestag an
den zentralen Postaustausch der Bundesbehörden ange-
schlossen sind.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/9084, Frage 33):
Inwieweit hält die Bundesregierung im Zusammenhang
mit dem jüngsten Eckwertebeschluss zum Haushalt 2013 und
dem Finanzplan bis 2016, der in den Jahren 2014 und 2015
sinkende bzw. stagnierende Haushaltsansätze für das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, vorsieht, an
dem Beschluss des sogenannten Dresdener Bildungsgipfels
fest, wonach bis 2015 die Ausgaben für Bildung und For-
schung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht wer-
den sollen, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls
ihren Anteil daran im Hinblick auf die jetzt beschlossenen
Eckwerte für die Haushalte des BMBF – unter Angabe des
Status quo bei den Aufwendungen des Bundes für das 10-Pro-
zent-Ziel, der jeweils mit den im Finanzplan erreichbaren Ge-
samtaufwendungen für Bildung und Forschung des Bundes in
2014 und 2015 sowie der wesentlichen in dieser Wahlperiode
noch vorgesehenen, neuen Bildungs- und Forschungsmaßnah-
men (jeweils mit Finanzvolumen) – erbringen?
Gemäß Eckwertebeschluss vom 21. März 2012 wird
der Haushalt des BMBF im Jahr 2013 um rund 800 Mil-
lionen Euro gegenüber dem Vorjahr aufwachsen. Damit
setzt die Bundesregierung weiterhin konsequent ihren
Kurs fort, prioritär in Bildung und Forschung zu inves-
tieren. Dies zeigt sich in einem historisch einzigartigen
Aufwuchs des Plafonds des Einzelplans 30 gemäß Eck-
wertebeschluss von über 80 Prozent seit 2005. Sowie
auch bereits mit den Haushalten 2011 und 2012 erhebli-
che zusätzliche Mittel gegenüber der Finanzplanung ein-
gestellt wurden – 2012 waren dies rund 1,3 Milliarden
Euro – beinhaltet auch der Aufwuchs mit den Eckwerten
2013 zusätzlich rund 320 Millionen Euro, die im ur-
sprünglichen 12-Milliarden-Euro-Paket nicht enthalten
waren. Auch für die Finanzplanjahre 2014 und 2015
wird Entsprechendes gelten: Maßnahmen, die bis zur
Aufstellung der jeweiligen Haushalte Etatreife erlangen,
werden im Rahmen der Verfahren ausfinanziert werden.
Dies wird zu weiteren Aufwüchsen führen. Diese Bun-
desregierung hat ihre Verlässlichkeit bezüglich des
10-Prozent-Ziels in jedem Haushalt unter Beweis ge-
stellt.
Die in Dresden vereinbarten Maßnahmen haben zu
deutlich erhöhten finanziellen Anstrengungen von Bund
und Ländern geführt: Der Anteil von Bildung und For-
schung am Bruttoinlandsprodukt, BIP, ist zwischen 2008
und 2009 von 8,6 Prozent auf 9,3 Prozent gestiegen. Für
die Bildung allein erhöhte sich der Anteil am BIP zwi-
schen 2008 und 2009 von 6,2 Prozent auf 6,8 Prozent
(vergleiche Statistisches Bundesamt, Bildungsausgaben
– Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft
2008/2009, 2011).
Auch im Zeitraum von 2008 bis 2011 wurden die
Grundmittel des Bundes für Bildung signifikant gestei-
gert: von 5,1 auf 6,9 Milliarden Euro. Mit der Fortfüh-
rung der drei Wissenschaftspakte, die von Bund und
Ländern beschlossen wurden – Hochschulpakt 2020, Ex-
zellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation,
investieren Bund und Länder insgesamt rund 23 Milliar-
den Euro in Bildung und Forschung. Davon bringt allein
der Bund trotz der gegenwärtigen Haushaltskonsolidie-
rung rund 15 Milliarden Euro auf. Mit diesen Investitio-
nen leisten Bund und Länder einen erheblichen Beitrag
zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels. Die Bundesregie-
rung hält an dem Beschluss des Dresdener Bildungsgip-
fels fest und sieht sich auf gutem Wege, ihren Anteil da-
ran zu erbringen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/9084, Frage 34):
Kann die Bundesregierung darstellen und begründen, in-
wiefern Aufwand und Kosten für den Umbau der Liegen-
schaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung in Bonn im Zusammenhang mit
der Neuaufstellung der Leitungsstrukturen angemessen sind?
Die BMZ-Liegenschaft Bonn unterliegt keinem Um-
bau im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Lei-
tungsstrukturen, insofern stellt sich die Frage nach An-
gemessenheit nicht.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/CSU)
(Drucksache 17/9084, Frage 35):
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller
Presseberichte, dass es Zweifel an der Staatsferne einzelner
Anbieter von Bundesligaübertragungen gebe (siehe unter an-
derem Süddeutsche Zeitung vom 19. März 2012, Seite 15), die
Staatsferne rund um die jetzige Ausstrahlung der Fußball-
Bundesliga wie auch bei der Neuausschreibung gewährleis-
tet?
Der Bundesregierung ist die Wahrung der Staatsferne
des Rundfunks ein wichtiges Anliegen. Die Ausgestal-
tung der inländischen Rundfunkordnung ist nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Sache der Län-
der. Der Rundfunkstaatsvertrag und die Mediengesetze
der Länder enthalten Bestimmungen, die gegen eine
staatliche Einflussnahme auf den Rundfunkanbieter ge-
richtet sind und so dem Gebot der Staatsferne des Rund-
funks Rechnung tragen. Hierzu gehören Regeln über die
Zulassung privater Rundfunkveranstalter. Für den Be-
reich des privaten Rundfunks obliegt die Überwachung
der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften den Lan-
desmedienanstalten. Der Bund ist an der Aufsicht in die-
sem Bereich nicht beteiligt, er geht aber davon aus, dass
die Landesmedienanstalten jeden Zweifel an der Staats-
ferne einzelner Anbieter von Bundesligaübertragungen
in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20199
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD)
(Drucksache 17/9084, Frage 36):
Weshalb sieht die Bundesregierung für das Jahr 2013 kei-
nen Handlungsbedarf für Zuschüsse an stromintensive Unter-
nehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten
Strompreiserhöhungen?
Die Bundesregierung sieht weiterhin Handlungsbe-
darf zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strom-
preiserhöhungen. Die Strompreiskompensation wird je-
doch nachschüssig ausgestaltet. Das heißt, dass die den
Unternehmen ab 2013 entstehenden beihilfefähigen
Kosten im jeweils darauffolgenden Jahr in noch festzu-
legender Höhe erstattet werden. Eine solche nachschüssige
Kompensation ist als eine Option auch in der aktuellen
Entwurfsfassung der EU-Beihilfeleitlinie vorgesehen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084,
Frage 37):
Sieht die Bundesregierung angesichts einer von der Euro-
päischen Kommission in Auftrag gegebenen und kürzlich
vom Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektro-
nische Kommunikation vorgelegten Studie, die zu dem
Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen
gegen das Prinzip des offenen Internets beziehungsweise die
Netzneutralität verstoßen und auf deren Basis in Kürze neben
der Kommission gegebenenfalls auch der EU-Rat Leitlinien
zur Netzneutralität vorschlagen will und trotz der im Koali-
tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgehaltenen
Absicht, dass man entsprechende Entwicklungen „sorgfältig
beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der
Netzneutralität gegensteuern“ will, noch immer keinen ge-
setzgeberischen Handlungsbedarf?
Ein freies Internet ist unverzichtbar für moderne In-
formationsgesellschaften. Wettbewerb und Transparenz
bieten den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie
und neutrale Datenübermittlung.
Das geänderte Telekommunikationsgesetz wird in
diesem Sinne bedeutende Verbesserungen mit sich brin-
gen: Anbieter sind zur Transparenz verpflichtet. Wird
zukünftig festgestellt, dass Wettbewerb und Transparenz
keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann die Bun-
desregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung grund-
sätzliche Anforderungen definieren, um ungerecht-
fertigte Behinderungen oder Verlangsamungen zu
verhindern und eine diskriminierungsfreie Datenüber-
mittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu
Inhalten und Anwendungen sicherzustellen. Die Bun-
desnetzagentur kann technische Anforderungen, insbe-
sondere qualitative Mindeststandards, vorschreiben.
Durch den im Jahr 2011 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufenen Fachdi-
alog Netzneutralität hat die Bundesregierung die Grund-
lage für eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte
und alle relevanten Kreise einbeziehende Debatte ge-
schaffen. Hierbei werden auch die Erkenntnisse der Tä-
tigkeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale
Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages sowie Ent-
wicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat die Pressemitteilung des
Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektro-
nische Kommunikation, GEREK, vom 9. März 2012 zur
Kenntnis genommen und weist darauf hin, dass eine ab-
schließende Auswertung der erhobenen Daten durch
GEREK noch nicht erfolgt ist. Bis Ende Mai validieren
beziehungsweise konsolidieren die nationalen Regulie-
rungsbehörden die erhobenen Daten.
Die Bundesregierung stellt fest, dass GEREK die Stu-
die noch nicht vorgelegt hat und in der Presseerklärung
vom 9. März 2012 lediglich auf die „am häufigsten ge-
meldeten Netzwerksteuerungspraktiken“ Bezug genom-
men wird. Diese Aussage bedeutet nicht, dass Netzbetrei-
ber den Zugang zum Internet mehrheitlich beschränken.
Konkrete Rückschlüsse auf spezifische Gegebenheiten in
einzelnen Mitgliedstaaten können zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht gezogen werden.
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
geordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa-
che 17/9084, Frage 38):
Beabsichtigt die Bundesregierung für deutsche Langzeit-
urlauber in der Türkei eine Vereinbarung mit der Türkei da-
rüber abzuschließen, dass sich diese nach einem visumfreien
Aufenthalt bis zu 90 Tagen nach einer kurzzeitigen Unterbre-
chung zu einem weiteren Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne
Sichtvermerk im Pass aufhalten können, ohne dass zwischen
beiden Aufenthalten eine Frist von 180 Tagen vergangen sein
muss?
Mit der neuen Regelung, die zum 1. Februar 2012
eingeführt wurde, gleicht die Türkei ihr Aufenthaltsrecht
an die in der Europäischen Union und Deutschland gel-
tenden Schengen-Bestimmungen an. Danach dürfen sich
Ausländer in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal
90 Tage zu touristischen Zwecken im Land aufhalten.
Kürzere Aufenthalte werden addiert. Anders als in Ihrer
Frage formuliert, liegen zwischen zwei 90-tägigen Auf-
enthalten in der Türkei demnach nicht 180, sondern
– analog zu den Schengen-Bestimmungen – 90 Tage.
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und
einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von
90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaub-
nis für bis zu sechs Monaten für touristische Zwecke be-
antragen.
Die Türkei beruft sich bei der Neuregelung auf Ge-
genseitigkeit. Deutsche und andere EU-Staatsangehörige
sind im Vergleich zu türkischen Staatsangehörigen trotz
der genannten Neuregelung günstiger gestellt, da sie von
der Visumpflicht für Kurzzeitaufenthalte befreit sind.
Daher scheint die Aufnahme von Verhandlungen zu-
gunsten deutscher Langzeiturlauber wenig aussichts-
reich.
20200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Abge-
ordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084,
Frage 41):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hinsichtlich nächtlicher Razzien von Spezialeinheiten im
deutschen Verantwortungsbereich im Norden Afghanistans
aus dem Amoklauf eines angeblichen Einzeltäters in der Pro-
vinz Kandahar, und wird die Bundesregierung, sollten sich die
Verdachtsmomente erhärten, dass es sich bei dem Vorfall
nicht um die Tat eines Einzelnen und damit einen Ausnahme-
fall, sondern um ein systematisches Vorgehen (Night Raids)
handelt, gegenüber den verbündeten Streitkräften fordern, sol-
che Kampagnen zukünftig im deutschen Verantwortungsbe-
reich nicht mehr durchzuführen?
Die Bundesregierung verfolgt die laufenden Untersu-
chungen zu diesem bestürzenden Vorfall. Sie wird die-
sen nach Vorlage abschließender Erkenntnisse auf deren
Grundlage bewerten und in Abstimmung mit den Part-
nern gegebenenfalls Schlussfolgerungen ziehen.
Erklärungen vor dem Vorliegen der Untersuchungser-
gebnisse wären spekulativ und werden von der Bundes-
regierung nicht abgeben.
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des Ab-
geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9084, Fragen 42 und 43):
Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung
des Berichts der Afghan Independent Human Rights Commis-
sion und der Open Society Foundation „Torture, Transfers,
and Denial of Due Process: The Treatment of Conflict-Rela-
ted Detainees in Afghanistan“ vom 17. März 2012, in dem an-
hand von Zeugenaussagen dargelegt wird, dass unter anderen
in einer Haftanstalt im Regional Command North (Detention
Facility des afghanischen Geheimdienstes in Badakhshan) re-
gelmäßig gefoltert würde, um Aussagen zu erzwingen, und in-
wieweit haben ISAF-Truppen (insbesondere Combined De-
tention Facility Assessment and Certification Teams und das
Combined Detention Oversight Team) Zugang zu Haftanstal-
ten des afghanischen Geheimdienstes?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der
Maßnahmen, mit denen die afghanische Regierung die syste-
matische Folter in afghanischen Haftanstalten bekämpft?
Zu Frage 42:
Der Bericht der Unabhängigen Menschenrechtskom-
mission Afghanistans, AIHRC, und der Open Society
Foundation ist der Bundesregierung bekannt. Der Be-
richt der AIHRC deckt sich weitgehend mit den Be-
obachtungen aus dem Bericht der Unterstützungsmission
der Vereinten Nationen in Afghanistan, UNAMA, von
Oktober 2011.
Die Bundesregierung ist besorgt über die immer noch
unzureichende Menschenrechtslage in Afghanistan. Der
Bericht zeigt erneut eindrücklich, wie viel hier noch zu
tun ist. Wir tragen dazu bei.
Allerdings kann der Bericht laut AIHRC ausdrücklich
nicht als Erfolgskontrolle für den durch die Internatio-
nale Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan,
ISAF, nach dem UNAMA-Bericht begonnenen 6-Pha-
sen-Plan dienen, da die meisten Foltervorwürfe aus der
Zeit vor dem UNAMA-Bericht stammen.
Die Bundesregierung hat nach Erscheinen des
UNAMA-Berichts in Reaktion auf die Hinweise der
Mission im Regionalkommando Nord unter anderem so-
genannte Combined Detention Facility Assessment and
Certification Teams, CDFACT, aufgestellt. Sie sollen die
mit Vorwürfen behafteten afghanischen Hafteinrichtun-
gen in mehreren Phasen überprüfen. Das bedeutet gege-
benenfalls auch, Ausbildungsunterstützung für das dort
angestellte Personal zu leisten. Abschließend sollen
diese Teams die Einrichtungen nach erneuter Überprü-
fung dem ISAF-Kommandeur zur Zertifizierung vor-
schlagen.
Die Teams führten bislang neun Überprüfungen
durch, drei davon unangekündigt. Nach entsprechenden
Vorschlägen an den ISAF-Kommandeur zertifizierte die-
ser am 28. Januar 2012 die beiden Hafteinrichtungen in
Kunduz und dem Distrikt Dasht-e Archi in der Provinz
Kunduz sowie am 17. Februar 2012 eine dritte in der
Provinz Takhar.
Darüber hinaus sammelt das sogenannte Combined
Detention Oversight Team, CDOT, im Regionalkom-
mando Nord Daten über dort Gefangengenommene. Es
überwacht deren Weg bis zum Strafvollzug und ihren
Aufenthalt in Untersuchungshaft. Dies beinhaltet auch
die Planung und Durchführung von kurzfristigen Inspek-
tionen von Hafteinrichtungen.
Die Aufsichtsteams, CDOT, haben in sieben afghani-
schen Haftanstalten insgesamt zehn unangekündigte In-
spektionen und Befragungen durchgeführt. Dabei wur-
den keine Verstöße gegen die Menschenrechte oder
Misshandlungen der in Gewahrsam genommenen Perso-
nen festgestellt.
Zu Frage 43:
Folter ist gemäß Artikel 29 der afghanischen Verfas-
sung vom 27. Januar 2004 verboten. Die Verantwortung
für die Insassen von Haftanstalten liegt ausschließlich
bei den afghanischen Sicherheitskräften, die auf der
Grundlage der afghanischen Rechtsordnung operieren.
Natürlich sieht die Bundesregierung auch die weiter-
hin bestehenden Herausforderungen Afghanistans auf
dem Weg zum Rechtsstaat. Die internationale Gemein-
schaft unterstützt Afghanistan auch hier mit einer Viel-
zahl von Programmen zum Aufbau funktionierender Jus-
tiz- und Polizeistrukturen, die allesamt das Ziel haben,
Rechtsstaat und Menschenrechte in Afghanistan weiter
voranzubringen.
In Anbetracht der vom UNAMA-Bericht vom Okto-
ber 2011 aufgedeckten Vielzahl an Mängeln dürfte der
Umgang mit Gewalt gegen Häftlinge weiterhin eine
große Herausforderung bleiben.
In Kürze wird ein Folgebericht der UNAMA erwartet,
der zur Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen Aus-
kunft geben soll.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20201
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab-
geordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Drucksache 17/9084, Frage 44):
Inwiefern wird vom geplanten Rückzug deutscher Ein-
satzkräfte aus der Operation ALTHEA auch die deutsche Be-
teiligung am Reservebataillon betroffen sein, das für etwaige
Konfliktsituationen sowohl in Bosnien-Herzegowina als auch
in der Republik Kosovo bereitgehalten wird, und wie begrün-
det die Bundesregierung ihren Rückzug vor allem vor dem
Hintergrund des derzeitigen Beratungsstandes über die Zu-
kunft der Operation ALTHEA in der Europäischen Union?
Die EU-Operation in Bosnien und Herzegowina,
EUFOR ALTHEA, ist seit 2004 ein großer Erfolg der
gemeinsamen Sicherheitspolitik der Europäischen
Union. Sie hat seit Beginn nie aktiv militärisch in Bos-
nien und Herzegowina eingreifen müssen. Trotz der
komplexen innenpolitischen Situation hat Bosnien und
Herzegowina bewiesen, dass Sicherheit im eigenen Land
mit eigenen Sicherheitskräften gewährleistet werden
kann. Die Haltung der Bundesregierung ist eindeutig:
Die Mission hat ihre Ziele erreicht. Sie ist ein großer Er-
folg, auf den wir alle stolz sein können. Jetzt ist es an der
Zeit, das exekutive Mandat zu beenden. Wir wollen uns
auf die Ausbildung und das Training der bosnisch-herze-
gowinischen Streitkräfte konzentrieren, damit diese sich
weiter europäischen Standards annähern. Wir werben
daher weiter bei unseren europäischen Partnern für die
Weiterentwicklung der Operation in eine reine Ausbil-
dungs- und Trainingsmission.
Es ist konsequent, die Kräfte der Bundeswehr, die für
exekutive Aufgaben vorgehalten werden, im November
2012 aus der Operation EUFOR ALTHEA abzuziehen.
Das gilt für das Hauptquartier in Sarajevo wie für das
Reservebataillon, das bisher für EUFOR ALTHEA und
für die Kosovo-Truppe KFOR in Kosovo vorgehalten
wurde. Ab Ende des Jahres wird der deutsche Anteil al-
lein für KFOR zur Verfügung stehen.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache
17/9084, Frage 45):
Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zum
Ursprung bzw. Hintergrund des Vorschlags machen, die staat-
liche syrische Telefongesellschaft Telekommunikationsgesell-
schaft Syrian Telecommunications Establishment, STE, in die
Liste der mit Sanktionen der Europäischen Union und ihrer
Mitgliedstaaten belegten Unternehmen aufzunehmen, und wie
wurde der Vorschlag schließlich in den zuständigen Gremien
(zum Beispiel Ratsarbeitsgruppe „Maschrik/Maghreb“,
Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen bzw. RELEX,
Rat für Außenbeziehungen) diskutiert oder entschieden?
Die Bundesregierung tritt für eine Erhöhung des
Drucks auf das Assad-Regime – auch durch weitere
Sanktionen – ein.
Informationen darüber, welche Vorschläge von den
EU-Mitgliedstaaten oder der Hohen Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
Catherine Ashton, unterbreitet werden und welche Posi-
tionen in den Beratungen bezogen wurden, sind vertrau-
lich.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Sanktionen bereits
einen Teil ihrer Wirkung verlieren können, wenn über
sie im Vorfeld öffentlich in aller Breite diskutiert wird.
Das gilt unabhängig von der Frage nach dieser konkreten
Firma. Die Bundesregierung ist aber selbstverständlich
gerne bereit, im Rahmen vertraulich tagender Gremien
des Deutschen Bundestages Auskunft zu geben.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
geordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache
17/9084, Frage 46):
Wie viele bilaterale und multilaterale Vereinbarungen über
die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen
Organisationen wurden seit dem 26. März 2009 durch die
Bundesregierung abgeschlossen, und welche dieser Vereinba-
rungen beinhalten Projekte zur Umsetzung der UN-Behinder-
tenrechtskonvention?
Nicht erst seit dem Beitritt zur Behindertenkonven-
tion der Vereinten Nationen im Frühjahr 2009 berück-
sichtigt die Bundesregierung auf nationaler und inter-
nationaler Ebene die Belange von Menschen mit
Behinderungen.
In der deutschen Entwicklungspolitik unterstützten
wir seit mehr als 20 Jahren Vorhaben zugunsten von
Menschen mit Behinderungen. Dabei werden einerseits
Vorhaben spezifisch für Menschen mit Behinderungen
gefördert, andererseits sollen Belange behinderter Men-
schen in allen relevanten Projekten und Programmen be-
rücksichtigt werden. Dadurch soll eine gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Entwick-
lung und an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen
ermöglicht werden. Beispielhaft dafür: In Partnerschaft
mit dem Sozialministerium in Bangladesch wird seit
Mitte 2011 die Erstellung von lokalen Aktionsplänen zur
Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention unter-
stützt. Die Entwicklung der Aktionspläne findet in enger
Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisatio-
nen und Selbstvertretungsorganisationen statt.
Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans der Bun-
desregierung zur Umsetzung der VN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung, BMZ, unter Einbeziehung der Zi-
vilgesellschaft, Vertretungsorganisationen von behinder-
ten Menschen und anderen wichtigen Stakeholdern
derzeit einen Aktionsplan, der konkrete strategische
Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zur Umsetzung
einer behinderten-inklusiven Entwicklungszusammenar-
beit für die kommenden Jahre verpflichtend formuliert.
Konkrete behindertenspezifische Maßnahmen im Be-
reich der Entwicklungszusammenarbeit umfassen insbe-
sondere das Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderun-
gen“ der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit,
20202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
GIZ, sowie die Erarbeitung einer BMZ-Strategie zur In-
klusion von Menschen mit Behinderungen in der Ent-
wicklungszusammenarbeit in den Jahren 2011 und 2012.
Das innerhalb der Bundesregierung für die Behinder-
tenkonvention der Vereinten Nationen federführende
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, hat
nach Beitritt zur VN-Konvention eine gemeinsame
Absichtserklärung mit dem chinesischen Behinderten-
verband „China Disabled People's Federation“ unter-
zeichnet, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Behindertenpolitik zwischen beiden Staaten zu intensi-
vieren (am 21. September 2011).
Darüber hinaus gab es im BMAS zuletzt bilaterale
Kontakte auf Arbeits- und Leitungsebene zu Ländern wie
der Russischen Föderation, Bulgarien, Frankreich und
der Türkei, bei denen anlässlich von Besuchen mit Dele-
gationen auch über die Behindertenpolitik gesprochen
wurde. Zentrales Thema bei diesen Gesprächen ist auch
immer die Umsetzung des VN-Übereinkommens über
den Schutz und die Rechte behinderter Menschen,
VN-Behindertenrechtskonvention. Eine Delegation des
türkischen Ministeriums für Familien- und Sozialpolitik
zeigte sich zuletzt bei Gesprächen mit Vertretern des
BMAS am 13. März 2012 vor allem daran interessiert,
wie in Deutschland Barrierefreiheit realisiert wird.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Abge-
ordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 47):
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die aser-
baidschanischen Rocksänger Jamal Ali und Natig Kamilov in
Baku am 17. März 2012 festgenommen und anschließend in
Polizeigewahrsam mehrfach gefoltert wurden, und was unter-
nimmt die Bundesregierung, um diesen Sängern Unterstüt-
zung zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von diesen Fest-
nahmen. Betroffen war neben den beiden von Ihnen ge-
nannten Musikern auch Etimar Salmanly, Aktivist der
Jugendorganisation „Nida Youth Movement“ und Mit-
organisator der Kundgebung. Alle drei wurden nach Ab-
lauf ihrer Strafe auf freien Fuß gesetzt. Der Bundesregie-
rung liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche
Folter oder Misshandlung der Betroffenen im Polizeige-
wahrsam vor.
Diese Festnahmen geschahen im Zusammenhang mit
einer genehmigten Protestveranstaltung am südlichen
Rand von Baku. Mit schätzungsweise 500 Teilnehmern
war dies die größte Veranstaltung dieser Art seit mehre-
ren Jahren. Aufgerufen hierzu hatte das „Committee to
Protect Youth Rights“, eine Dachorganisation, die ver-
schiedene politische und zivilgesellschaftliche Jugendor-
ganisationen umfasst.
Nach einem Bericht des Büros der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, in
Baku vom 19. März 2012 verlief die Veranstaltung zu-
nächst weitgehend reibungslos. Zu den Festnahmen sei
es gekommen, nachdem die genannten Musiker im
Laufe des Abschlusskonzerts Beleidigungen gegen die
Präsidentenfamilie ausgesprochen hätten. Hierbei sei es
auch zu Anwendung physischer Gewalt gekommen, da
sich die Betroffenen der Festnahme widersetzt hätten.
Der Sänger Jamal Ali wurde vom zuständigen Bezirks-
gericht unter dem Vorwurf des Hooliganismus zu zehn
Tagen, das Bandmitglied Natig Kamilov zu sechs Tagen
und der Aktivist Salmanly zu fünf Tagen Haft verurteilt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen-
rechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
Amt, Markus Löning, hatte in einer Presseerklärung vom
21. März 2012 zur Freilassung der betroffenen Musiker
und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung
aufgerufen.
Anlage 34
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab-
geordneten Heike Hänsel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9084, Frage 48):
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,
um einen möglichen Militärschlag Israels gegen den Iran zu
verhindern, und kann die Bundesregierung jegliche offensive
und defensive militärische Beteiligung im Falle eines solchen
israelischen Angriffes ausschließen?
Die Bundesregierung und Israel sind sich einig, dass
ein Iran mit Kernwaffen eine ernste Bedrohung für die
Sicherheit und Stabilität der Region und darüber hinaus
sowie eine gravierende Herausforderung für das interna-
tionale Nichtverbreitungssystem darstellen würde.
Gemeinsam mit seinen Partnern im sogenannten
E3+3-Format, China, Frankreich, Großbritannien, Russ-
land und den USA, setzt sich Deutschland für eine diplo-
matische Lösung im Atomkonflikt mit dem Iran ein. Da-
bei verfolgen die E3+3 einen zweigleisigen Ansatz von
Gesprächsbereitschaft und politischem und wirtschaftli-
chem Druck. Am 23. Januar 2012 beschlossen die Au-
ßenminister der Europäischen Union ein neues Paket
präzedenzloser Sanktionsmaßnahmen.
Die E3+3 haben wiederholt ihre Bereitschaft erklärt,
substanzielle Gespräche mit dem Iran zu führen, um eine
Lösung zu finden, die das Vertrauen in die friedliche
Zielsetzung des iranischen Nuklearprogramms wieder-
herstellt. Dazu ist jetzt mit dem Iran eine neue Ge-
sprächsrunde im April 2012 vereinbart worden.
Ziel der Bundesregierung ist es, eine diplomatische
Lösung zu finden, um eine nukleare Bewaffnung Irans
zu verhindern. An Spekulationen über einen möglichen
israelischen Militärangriff beteiligen wir uns nicht.
Anlage 35
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Abge-
ordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/9084,
Frage 49):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20203
(A) (C)
(D)(B)
Wie ist der aktuelle Sachstand im Auswärtigen Amt, be-
züglich der Nutzung von freier und proprietärer Software im
Hinblick auf Überlegungen des letzten Jahres eine Umstel-
lung zugunsten proprietärer Software vorzunehmen?
Die IT-Strategie des Auswärtigen Amts hat die Bundes-
regierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der SPD auf Bundestagdrucksache 17/4567
vom Februar 2011 umfassend beschrieben. Diese gilt un-
verändert fort. Das Auswärtige Amt setzt entsprechend
weiter einen Mix von quelloffener und proprietärer Soft-
ware ein. Es orientiert sich dabei an den Erfordernissen
der Nutzer, den Sicherheitsanforderungen und der Wirt-
schaftlichkeit.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD)
(Drucksache 17/9084, Frage 50):
Erwägt die Bundesregierung im Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik, BSI, trotz der vom BSI immer
wieder betonten Vorteile freier Software den Umstieg von der
Nutzung freier auf proprietäre Software an Desktoprechnern
und Servern?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informations-
technik prüft derzeit, welche Software in den nächsten
Jahren auf den Desktops für Standardbüroanwendungen
eingesetzt werden soll. Die Prüfung erfolgt im Hinblick
auf das einzusetzende Betriebssystem ergebnisoffen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 51):
Welche Ressorts der Bundesregierung haben ihren jährli-
chen Sollansatz für Dienstreisen innerhalb dieser Legislatur-
periode in welchem Haushaltsjahr überschritten?
Ungeachtet des Regierungswechsels im Herbst 2009
erfolgen die Angaben für die Haushaltsjahre 2009, 2010
und 2011. Maßgeblich ist der Beginn des Haushaltsjah-
res am 1. Januar des Jahres. Das Haushaltsjahr 2012 hat
erst begonnen und wird daher nicht mit aufgeführt. Der
Geschäftsbereich ist bei der Antwort nicht einbezogen.
BMWi, AA und BMBF haben ihre Sollansätze für
Dienstreisen innerhalb dieser Legislaturperiode nicht
überschritten.
BMG und BMAS haben ihre Sollansätze für Dienst-
reisen im Haushaltsjahr 2009 überschritten.
BMVg und BMU haben ihre Sollansätze für Dienst-
reisen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 überschrit-
ten.
BMF und BMZ haben ihre Sollanstäze für Dienst-
reisen im Haushaltsjahr 2011 überschritten.
BK-Amt, BMI, BMJ, BMELV, BMFSFJ, BMVBS,
BKM und BPA haben ihre Sollansätze für Dienstreisen
in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 überschrit-
ten.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084,
Frage 52):
Welche möglichen, auch rechtlichen Folgen ergeben sich
für die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht das Bun-
desministerium der Justiz, sondern – offenkundig ohne Ab-
stimmung – das Bundesministerium des Innern mit Schreiben
vom 28. Februar 2012 auf eine Anfrage der Europäischen
Kommission zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ant-
wortete und darin trotz der bereits im Raum stehenden Andro-
hung eines Klageverfahrens und entgegen des bisherigen Vor-
trages („bereits erfolgte Teilumsetzung“) des federführenden
Bundesministeriums der Justiz gegenüber der für die Betrei-
bung der Klage verantwortlichen Kommissarin nun vorträgt,
das Fehlen von Verkehrsdaten aufgrund der „Nichtumset-
zung“ führe zu erheblichen Einschränkungen bei der Verfol-
gung oder Verhütung von Straftaten?
Die Kommission führt im Rahmen der Novellierung
der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung
derzeit eine Gesetzesfolgenabschätzung durch. In die-
sem Rahmen hat sie die Mitgliedstaaten gebeten, ihre
Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie mitzutei-
len bzw. auszuführen, welche Folgen gegebenenfalls das
Fehlen von Vorratsdaten für die Strafverfolgung habe.
Das Schreiben war an den Bundesminister des Innern
adressiert, die Bundesministerin der Justiz wurde nach-
richtlich angeschrieben. Der Bundesminister des Innern
hat am 28. Februar 2012 eine bereits veröffentlichte Stu-
die des Bundeskriminalamts zur Thematik sowie eine er-
gänzende Fallsammlung übersandt. Der Kommission
liegt zudem die ebenfalls veröffentlichte Untersuchung
des Max-Planck-Instituts für ausländisches und interna-
tionales Strafrecht zu „Schutzlücken durch den Wegfall
der Vorratsdatenspeicherung?“ vor.
Es ist in der Folge davon auszugehen, dass die Kom-
mission alle verfügbaren Materialien im Rahmen ihrer
Gesetzesfolgenabschätzung nutzen wird.
Der bereits erfolgte und zwischen dem Bundesminis-
terium der Justiz und dem Bundesministerium des In-
nern abgestimmte Vortrag der Bundesregierung in dem
Vertragsverletzungsverfahren, in dem die Sach- und
Rechtslage einschließlich der bestehenden Zugriffsmög-
lichkeiten auf Verkehrsdaten dargestellt wurden, bleibt
selbstverständlich durch die Übersendung dieses Mate-
rials unberührt.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9084, Frage 53):
Mit welchen Aufgaben oder Interessen sind Abteilungen
des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesministe-
20204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
riums der Verteidigung in die Sicherheitszusammenarbeit an-
lässlich der diesjährigen Sportereignisse UEFA 2012 in Polen/
Ukraine und Olympia 2012 in Großbritannien eingebunden,
und an welchen Treffen hierzu haben Angehörige von Polizei,
Geheimdiensten oder des Militärs teilgenommen?
Im Rahmen der Verhinderung von Gewalt im Umfeld
von (Sport-)Großveranstaltungen bestehen besonders in
der Europäischen Union umfassende Handlungsempfeh-
lungen (EU – Handbuch – Entschließung des Rates vom
3. Juni 2010 betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit
Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusam-
menarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Be-
kämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zu-
sammenhang mit Fußballspielen von internationaler
Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen
2010/C 165/01).
Gerade die Bundesrepublik Deutschland hat nach den
Vorfällen 1998, WM in Frankreich, ein besonderes Inte-
resse, eine Ansehensschädigung durch gewaltbereite
Fußballhooligans zu verhindern. Dieser Erfahrungsaus-
tausch und die internationale polizeiliche Zusammenar-
beit haben sich in der Vergangenheit bei in Europa statt-
findenden Turnieren bewährt (EM 2000 NL/B; EM 2004
POR; WM 2006 DEU; EM 2008 AUT/CH). Auch aus
diesem Grund unterstützt das Bundesministerium des In-
nern und sein Geschäftsbereich Bundespolizei/Bundes-
kriminalamt/Bundesamt für Verfassungsschutz sowie
das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Sportgroßveran-
staltungen 2012 die Vorbereitungen zur UEFA EURO
2012 in Polen und der Ukraine. Ziel ist ein abgestimmtes
Vorgehen gegenüber deutschen gewaltbereiten Störern
und die Strafverfolgung etwaiger deutscher Fußballan-
hänger im Ausland, die bei der Begehung von Straftaten
im Zusammenhang mit den Fußballturnieren angetroffen
werden. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der polizeili-
che Informationsaustausch auf der Grundlage der natio-
nalen rechtlichen Bedingungen und im Rahmen der Re-
gularien des EU-Handbuchs sowie eine enge Einbindung
des BMI aufgrund einer etwaigen grenz- und bahnpoli-
zeilichen Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den
zuständigen Stellen der Republik Polen. Die Geschäfts-
bereichsbehörden waren daher anlassbezogen bei zahl-
reichen Veranstaltungen präsent.
Das Bundesministerium der Verteidigung und der Mi-
litärische Abschirmdienst der Bundeswehr sind nicht in
die Sicherheitszusammenarbeit anlässlich der Fußball-
Europameisterschaft 2012 und der Olympischen Spiele
2012 eingebunden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 54):
Sieht die Bundesregierung den im Abkommen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen
Steuern und Finanzmarkt vereinbarten vereinfachten Zugang
Schweizer Kreditinstitute zum deutschen Markt als vereinbar
mit EU-Recht an, und wie begründet sie ihre Haltung?
Der Marktzugang selbst ist nicht Gegenstand des Ab-
kommens. Dies wird im Text deutlich klargestellt wer-
den.
Es sollen lediglich Vereinfachungen im Verwaltungs-
verfahren vorgesehen werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 55):
Wann hat der Ständige Ausschuss für Finanzstabilität und
Krisenmanagement des Bundesministeriums der Finanzen,
BMF, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
BaFin, und der Deutschen Bundesbank in den Jahren 2010
und 2011 jeweils getagt (zu dem gemeinten Ausschuss ver-
gleiche beispielsweise www.ecb.int/press/pr/date/2005/html/
pr050518_1.en.html)?
Der Ständige Ausschuss für Finanzmarktstabilität
tagte im Jahr 2010 am 28. Januar, 15. Juli und 8. Dezem-
ber und im Jahr 2011 am 9. Mai, 16. August sowie am
5. Dezember.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/9084, Frage 56):
Ist die Bundesregierung bereit, nach entsprechenden Dis-
kussionen auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin,
ITB, 2012 im Interesse der Förderung von Tourismusreisen
von Deutschland nach Ägypten dieses Reiseland zusammen
mit Israel aus der Anlage 2 (Steuer 23,43 Euro) des Luftver-
kehrsteuergesetzes in die Anlage 1 (Steuer 7,50 Euro) zu
überführen?
Die Einteilung der Steuersätze in § 11 des Luftver-
kehrsteuergesetzes und der dazugehörigen Anlage er-
folgte nach eindeutigen und objektiven Kriterien, die
den Geboten von Steuergerechtigkeit und Gleichheit der
Besteuerung gerecht werden.
Eine Abweichung von dieser an messbaren Entfernun-
gen orientierten klaren und nachvollziehbaren Einord-
nung und Zuweisung einzelner Länder zu einer anderen
Distanzklasse würde das gewählte System durchbrechen
und es infrage stellen. Insbesondere dann, wenn eine
nicht transparente, aufgrund von einzelfallbezogenen In-
teressenlagen getroffene Entscheidung erfolgen würde.
Zudem würde dies aus Sicht anderer Staaten, die nach der
Systematik des Luftverkehrsteuergesetzes ähnlich weit
wie Ägypten und Israel von Deutschland entfernt liegen,
zu dem Vorwurf der Willkür führen. Flüge nach Ägypten
und Israel werden daher genauso hoch besteuert wie
Flüge in die Nachbarstaaten (Jordanien, Libanon, Sy-
rien).
Eine Überführung der beiden Länder Ägypten und Is-
rael in die Anlage 1 zu § 11 Luftverkehrsteuergesetz ist
schon aus rechtssystematischen Gründen abzulehnen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20205
(A) (C)
(D)(B)
und konterkariert und verkompliziert die transparente
Distanzklasseneinteilung.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
17/9084, Frage 57):
Aufgrund welcher Analyse geht die Bundesregierung im
„Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungs-
entwurf des Bundeshaushalts 2013 und zum Finanzplan 2012
bis 2016 sowie zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens‚
Energie- und Klimafonds“ von einem Preis von 10 Euro je
CO2-Zertifikat im Jahr 2013 aus?
Die Bundesregierung hatte ihre bisherigen Planungen
zum Energie- und Klimafonds auf der Basis einer Preiser-
wartung von 17 Euro je Zertifikat getroffen. Diese Erwar-
tung wurde durch die Preisentwicklung der letzten Mo-
nate nicht bestätigt. Die Bundesregierung hat daher mit
nunmehr 10 Euro je Zertifikat für den Wirtschaftsplan
2013 ihre Preiserwartung deutlich zurückgenommen. Sie
hat sich dabei zum einen an der Entwicklung der Preise
im Vorjahr orientiert – im Jahresdurchschnitt 2011 lag der
Preis bei rund 13 Euro mit sinkender Tendenz im zweiten
Halbjahr. Zum anderen wurden Einschätzungen von Ana-
lysten berücksichtigt. Diese gehen übereinstimmend da-
von aus, dass unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
das Preisniveau der vergangenen Jahre auf absehbare Zeit
nicht erreicht werden wird.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/9084, Frage 58):
Wie bewertet die Bundesregierung – unter Angabe der
Höhe und der Zahl der beanstandeten Zahlungen in Deutsch-
land sowie der ergriffenen Maßnahmen – die Aussagen des
Präsidenten des europäischen Rechnungshofes, Vitor
Caldeira, der „Deutschland Geldverschwendung vorwirft“
(Capital, 22. März 2012), und inwieweit wird die Bundesre-
gierung entsprechend dem Beschluss des Rechnungsprü-
fungsausschusses Transparenz über die EU-Mittel im Regie-
rungsentwurf 2013 schaffen, in dem diese in den jeweiligen
Einzelplänen explizit ausgewiesen werden?
Der Präsident des Europäischen Rechnungshofs,
Vitor Caldeira, hat Deutschland in dem mit der Zeit-
schrift Capital geführten Interview keine „Geldver-
schwendung“ vorgeworfen. Dies entspricht auch nicht
den Tatsachen. Das deutsche Mitglied beim Europäi-
schen Rechnungshof, Dr. Noack, hat dies in einem
Schreiben vom 21. März 2012, das unter anderem auch
an den Haushaltsausschuss, den Rechnungsprüfungsaus-
schuss und den Europaausschuss des Deutschen Bundes-
tages gerichtet ist, bestätigt. Es entspricht im Übrigen
auch nicht der Politik des Europäischen Rechnungshofs,
sich zu konkreten Prüfungsergebnissen in den einzelnen
Mitgliedstaaten zu äußern.
Die Frage der Darstellung der EU-Mittel im Rahmen
der Haushaltsaufstellung zum Bundeshaushalt kann
nicht mit der in der Zeitschrift Capital wiedergegebenen
Schlagzeile verknüpft werden. Das Thema der konkreten
Mittelvergabe bzw. -verwendung von EU-Mitteln ist
nicht Gegenstand der hier zitierten Beschlüsse des Rech-
nungsprüfungsausschusses vom 10. Juni 2011 und
10. Februar 2012. Auch hat der Bundesrechnungshof in
seinem diesen Beschlüssen zugrunde liegenden Bericht
das Thema der konkreten Mittelvergabe und -verwen-
dung von EU-Mitteln nicht angesprochen.
Dieser Bericht erfolgte zu der Thematik Darstellung
der EU-Mittel im Bundeshaushalt und fokussiert allein
die haushaltstechnische Veranschlagung der EU-Mittel.
Hiermit wird der Zweck verfolgt, bereits bei Haushalts-
aufstellung den Bundeshaushalt transparenter zu gestal-
ten.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung, wie in
ihrem Bericht vom November 2011 zugesagt, die Be-
schlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses konsequent
zur Verbesserung der Transparenz der Darstellung der
EU-Mittel im Bundeshaushalt 2013 umsetzen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 59):
Hält die Bundesregierung es zur Verbesserung der Interes-
senvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
den gemeinsamen Einrichtungen als SGB-II-Grundsiche-
rungsträger und den Personal zuweisenden Herkunftsdienst-
stellen (Agentur für Arbeit und Kommune) für notwendig,
dass die Beschäftigten der Jobcenter grundsätzlich auch ein
Wahlrecht für die Personalräte der Herkunftsdienststellen er-
halten, da dort weiterhin die Zuständigkeit für elementare Per-
sonalangelegenheiten wie Einstellung und Entlassung liegt,
und sieht die Bundesregierung politischen bzw. gesetzgeberi-
schen Handlungsbedarf zur Einführung eines Doppelwahl-
rechtes?
Die Personalvertretungsrechte der Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer sind eindeutig vom Gesetzgeber
geregelt worden. Die gemeinsamen Einrichtungen besit-
zen eigene Personalvertretungen (§ 44 h Zweites Buch
Sozialgesetzbuch – SGB II). Die Regelungen des Bun-
despersonalvertretungsgesetzes, BPersVG, gelten ent-
sprechend.
Die Beschäftigten, denen Aufgaben in der gemeinsa-
men Einrichtung zugewiesen wurden, sind dort aktiv
und passiv wahlberechtigt. Ein zusätzliches Wahlrecht
für die Personalvertretungen der Herkunftsdienststelle,
Agentur für Arbeit oder Kommune, ist nicht vorgesehen.
Damit greift die allgemeine Regelung des § 13 Abs. 2
BPersVG. Beschäftigte, die zu einer Dienststelle abge-
ordnet oder zugewiesen werden, sind ausschließlich,
vorbehaltlich eventuell abweichender Landesvorschrif-
ten, dort wahlberechtigt, wenn die Abordnung oder Zu-
weisung länger als drei Monate gedauert hat und nicht
feststeht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate been-
det wird.
20206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Lösen Entscheidungen einer Geschäftsführerin oder
eines Geschäftsführers Beteiligungsrechte aus, ist der
Personalrat der gemeinsamen Einrichtung zu beteiligen.
Damit ist grundsätzlich immer der Personalrat der jewei-
ligen gemeinsamen Einrichtung zuständig. In den Fällen
personalrechtlicher Entscheidungen, die in der Zustän-
digkeit der Träger verbleiben, ist wie bisher der jewei-
lige Personalrat des betroffenen Trägers zuständig. Inso-
weit werden die Beschäftigten, wie vom BPersVG
vorgesehen, durch den Personalrat der Herkunftsdienst-
stelle weiterbetreut, ohne dort wahlberechtigt zu sein.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Anlass,
von dieser Grundsatzregelung des BPersVG abzuwei-
chen. Die Bundesregierung erachtet es als wichtig, dass
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Job-
centern vor Ort eine zuständige Personalvertretung ha-
ben, die für die Belange und Interessen der Beschäftig-
ten eintritt. Dadurch wird zudem das Ziel der Schaffung
eines einheitlichen Personalkörpers in den gemeinsamen
Einrichtungen gestärkt.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 60):
Was sind die zentralen Aussagen des Forschungsberich-
tes des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung,
IAB, 3/2009 („Qualifizierungsmaßnahmen während Kurz-
arbeit bei endgültigem Arbeitsausfall“) über den Verbleib
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach den Qualifizie-
rungsmaßnahmen bzw. dem Austritt aus der strukturellen
bzw. Transfer-Kurzarbeit (bitte aufführen Anteile nach den
Kategorien arbeitslos, geförderte/ungeförderte Beschäf-
tigung und weitere sowie, wenn möglich, nach Geschlecht
und Alter), und welche neuen Daten bzw. Erkenntnisse
seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. des IAB gibt es
darüber hinaus über den Verbleib der Bezieherinnen und
Bezieher von Transferkurzarbeitergeld (wenn möglich bitte
auch mit üblicher Vermittlung durch die Arbeitsagentur
vergleichen)?
Wie in wissenschaftlichen Publikationen üblich, wer-
den auch im oben genannten IAB-Forschungsbericht die
zentralen Aussagen in der Zusammenfassung dargestellt.
Hierzu wird auf die Seiten 49 bis 55 des Forschungsbe-
richts verwiesen. Die Ergebnisse stammen aus der Be-
gleitforschung zu einem ESF-BA-Programm, von 2000
bis Mitte 2008 existierte.
Ab Oktober 2008 wird die Förderung über das grund-
sätzlich inhaltsgleiche Programm „ESF mitfinanzierte
ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen für Bezieherin-
nen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld“ abgewi-
ckelt. Über die Umsetzung dieses Programms muss die
Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommis-
sion regelmäßig berichten. Dies erfolgt über sogenannte
Ergebnisindikatoren, die in Abstimmung mit der Euro-
päischen Kommission festgelegt wurden. Für den
Bereich des Transferkurzarbeitergeld wird hierfür der
folgende Indikator genutzt: Anteil der geförderten von
Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitskräfte, die ihre Ar-
beitsmarktchancen erhöht haben durch Befragungen von
Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr
2009 wurde ermittelt, dass der Anteil rund 51 Prozent
beträgt. Damit wird der mit der Europäischen Kommis-
sion abgestimmte Zielwert in Höhe von 40 Prozent weit
überschritten.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 61):
Wo fand das Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am
14. März 2012 zur Erarbeitung eines gemeinsamen Eckpunk-
tepapiers zur Zukunft des Asylbewerberleistungsgesetzes
statt, und wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit
dem Beschluss eben dieses Papiers zu rechnen?
Am 14. März 2012 hat die Bund-Länder-Arbeits-
gruppe nicht getagt. Der Meinungsbildungsprozess ist
noch nicht abgeschlossen. Ein neuer Sitzungstermin ist
noch nicht bestimmt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 62):
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zum einjährigen
Bestehen des Bildungs- und Teilhabepakets am 1. April 2012,
und inwiefern sieht sie vor dem Hintergrund der geringen
Inanspruchnahme der Leistungen den verfassungsrechtlich
garantierten Zugang zu Bildung und Teilhabe gewährleistet?
Die Bundesregierung zieht zum einjährigen Bestehen
des Bildungspakets eine insgesamt positive Bilanz. Die
Inanspruchnahmequote steigt kontinuierlich.
Die weitergehende Frage nach dem „verfassungs-
rechtlich garantierten Zugang zu Bildung und Teilhabe“
ist auslegungsbedürftig. Sollte damit die Förderung einer
entsprechenden Infrastruktur gemeint sein – wie zum
Beispiel die Einrichtung von Schulen –, so ist der Bund
hierfür aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenz-
ordnung nicht zuständig. Soweit sich die Frage jedoch
auf die Sicherung des spezifischen sozio-kulturellen
Existenzminimums von Kindern bezieht, wurde dieses
verfassungsrechtliche Gebot durch die Berücksichtigung
der Bildungs- und Teilhabebedarfe in den sozialen Si-
cherungssystemen umgesetzt. Die Verpflichtung des
Bundesgesetzgebers ist damit erfüllt, weil bei Vorliegen
der entsprechenden materiell-rechtlichen Voraussetzun-
gen ein Anspruch auf Deckung dieser Bedarfe besteht.
171. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu Wettbewerbsnachteilenwegen Nichterfüllung der Frauenquote
Anlagen