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    Plenarprotokoll 17/171 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 171. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur Neuausrichtung der Pflegever- sicherung; sonstige Fragen . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20147 A 20147 B 20148 D 20148 D 20149 A 20149 B 20149 C 20149 C 20150 A 20150 A 20150 B 20150 B 20150 C 20150 D 20151 A 20151 B 20151 C 20151 C 20151 D 20151 D 20152 B 20152 B 20152 D 20152 D 20153 B 20153 C 20153 C 20153 D 20154 A 20154 B 20154 D 20154 D 20155 B 20155 B 20155 C 20155 D 20156 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/9084) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Modellprojekte in der präventiv-pädagogi- schen Arbeit mit rechtsextremistisch orien- tierten Jugendlichen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Präventiv-pädagogische Projekte im Zu- sammenhang mit ganzen Gruppen von rechtsextremistisch orientierten Jugendli- chen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Aktivitäten der Bundesregierung zur Schaffung barrierefreier Wohnungen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dem BMU gemeldete Strahlenhöchstwerte bei (Kavernen-)Lagern für mittelradio- aktive Abfälle der Atomkraftwerke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Szenarienberechnungen zu Radioaktivitätsfreisetzungen bei lange an- dauernden Atomunfällen in den Atom- kraftwerken Unterweser und Philippsburg Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Vorlage des Gesetzent- wurfs zur Änderung des Umwelt-Rechtsbe- helfsgesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anstehende Termine von Bundesminister Dr. Norbert Röttgen bis zum 13. Mai 2012 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20156 B 20156 D 20156 D 20157 C 20157 D 20158 A 20158 C 20159 A 20159 B 20159 C 20160 B 20160 D 20161 B 20161 D 20162 D 20163 B 20163 C 20164 A 20164 B 20164 D 20165 A 20165 C 20165 D 20166 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 III Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung des Einsatzes der Fracking- Technologie im Bereich der Trinkwasserge- winnung aus Grundwasser und Ermögli- chung einer entsprechenden Risikoabwä- gung für die Unteren Wasserbehörden Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jährlich eingestellte Bundesmittel für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien seit 2009 sowie Auflage eines För- derprogramms für kleine Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung der zugesagten Mittel für die Innovationsallianz Photovoltaik sowie Pläne zur Verlängerung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 39 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Führung eines Dialogs mit den Teilneh- mern der diesjährigen Ostermärsche über die deutschen Positionen beim kommenden NATO-Gipfel in Chicago Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Erklärung des Leiters des Zentrums für Strategische Stu- dien in Den Haag zum Krieg in Afghanis- tan Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wettbewerbs- nachteile für deutsche Unternehmen wegen Nichterfüllung der Frauenquote bei den Führungskräften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg von Polheim (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20166 D 20167 A 20167 B 20168 A 20168 B 20168 D 20169 A 20169 B 20170 A 20170 C 20170 D 20172 A 20172 B 20172 D 20173 A 20174 A 20174 B 20174 C 20176 B 20177 C 20178 D 20180 A 20181 B 20182 C 20183 D 20185 A 20186 A 20187 C 20188 D 20190 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Konsequenzen der in einer Studie festge- stellten Preissteigerung bei landwirtschaft- lichen Grundstücken in Ostdeutschland für die Bodenpolitik Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausrüstung und Einsätze deutscher U-Boote im Rahmen der Überwachung von Piraten- basen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 3 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verhalten der Bundesregierung im Falle ei- nes möglichen israelischen Militärangriffs auf den Iran angesichts fehlender gesicher- ter Belege über die Existenz eines irani- schen Atomwaffenprogramms Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 4 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entstandene Kosten durch die Aussendung von drei Bundeswehrsoldaten für die Aus- bildung auf das System LUNA in Saudi- Arabien Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 5 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der in den letzten zwölf Monaten desertierten afghanischen Sicherheits- kräfte Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 8 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Information der Öffentlichkeit über die Aufklärung der gegenüber der Deutschen Stiftung Organtransplantation erhobenen Vorwürfe Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 9 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Information über die Ergebnisse der Son- deruntersuchung zu den gegenüber der Deutschen Stiftung Organtransplantation erhobenen Vorwürfen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 10 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslandsdienstreisen des Bundesministers Ramsauer in der 17. Legislaturperiode Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 11 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung des Güterverkehrs auf der Oberelbe, Mittelelbe und Saale in 2010 und 2011 im Vergleich zu anderen Bundeswas- serstraßen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20191 A 20191 C 20192 A 20192 C 20193 A 20193 B 20193 D 20193 D 20194 A 20194 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 V Anlage 11 Mündliche Frage 12 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Tage mit Unterschreitung der vorgesehenen Fahrrinnentiefen auf den einzelnen Elbestrecken in 2010 und 2011 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 13 Gustav Herzog (SPD) Durchführung der angekündigten „Fluss- gebietskonferenz Elbe“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 14 Gustav Herzog (SPD) Konsequenzen aus der Verwendung der Begrifflichkeiten „Ausbau“ und „Optimie- rung“ bei der Kategorisierung der Bundes- wasserstraßen für Aus- und Neubaumaß- nahmen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 15 Sören Bartol (SPD) Inhalt des Forschungsvorhabens zur Vor- bereitung einer Konkretisierung der Win- terreifenpflicht Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 16 Sören Bartol (SPD) Zeitplan zur Konkretisierung der Winter- reifenpflicht Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 18 Manfred Nink (SPD) Zuständigkeit für die Risikobewertung und Gefahrenabwehr für die deutsche Bevölke- rung im Fall des französischen Atomreak- tors Cattenom Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 19 Manfred Nink (SPD) Verhandlungsdruck der Bundesregierung im Bereich der Energiepolitik im Vergleich zur Haushaltspolitik auf europäischer Ebene Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 25 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Maßnahmen im Rahmen künftiger EEG- Novellen zur Minderung der verzerrenden Wirkung des EEG-Vergütungssystems am Pacht- und Bodenmarkt in Deutschland Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 28 und 29 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Für den Ideenwettbewerb zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Ostseeanrainerstaaten einge- reichte und bewilligte Anträge Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 30 und 31 Michael Gerdes (SPD) Verhinderung der Finanzierung des ITER- Projekts zulasten der Energieforschungs- förderung; Zukünftige Finanzierung des 20195 A 20195 C 20195 C 20196 A 20196 A 20196 B 20196 C 20196 D 20197 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 ITER-Projekts im Rahmen des EU-Haus- halts Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 32 Willi Brase (SPD) Kosten der Erstellung und Versendung der wahlkreisbezogenen Informationen zu För- derprojekten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 33 Klaus Hagemann (SPD) Festhalten am Beschluss des Dresdener Bil- dungsgipfels und Erbringung der noch in dieser Wahlperiode vorgesehenen Bil- dungs- und Forschungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der jetzt beschlossenen Eckwerte zum Haushalt 2013 und Finanz- plan bis 2016 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 34 Heike Hänsel (DIE LINKE) Angemessenheit des Aufwands und der Kosten für den Umbau der BMZ-Liegen- schaft in Bonn im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Leitungsstrukturen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 35 Thomas Jarzombek (CDU/CSU) Zweifel an der Staatsferne einzelner Anbie- ter von Bundesligaübertragungen Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 36 Frank Schwabe (SPD) Zuschüsse an stromintensive Unterneh- men im Jahr 2013 als Ausgleich für emis- sionshandelsbedingte Strompreiserhöhun- gen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 37 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzgeberischer Handlungsbedarf hin- sichtlich eines offenen Internets und der Wahrung der Netzneutralität Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 38 Hans-Joachim Hacker (SPD) Vereinfachung des visumfreien Aufenthalts für deutsche Langzeiturlauber in der Tür- kei Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 41 Inge Höger (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus dem Amoklauf ei- nes angeblichen Einzeltäters in Kandahar im Hinblick auf nächtliche Razzien von Spezialeinheiten im deutschen Verantwor- tungsbereich Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 42 und 43 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berichte zur Anwendung von Folter in af- ghanischen Haftanstalten Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20197 C 20197 D 20198 A 20198 C 20198 D 20199 A 20199 A 20199 C 20200 A 20200 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 VII Anlage 30 Mündliche Frage 44 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für den Rückzug deutscher Einsatz- kräfte aus der Operation ALTHEA Antwort Michael Link, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 45 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vorschlag zur Aufnahme der staatlichen syrischen Telefongesellschaft in die Liste der mit Sanktionen der EU und ihrer Mit- gliedstaaten belegten Unternehmen Antwort Michael Link, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 46 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Seit dem 26. März 2009 abgeschlossene Vereinbarungen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen, insbeson- dere zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention Antwort Michael Link, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 47 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung für die in Baku festgenom- menen aserbaidschanischen Rocksänger Jamal Ali und Natig Kamilov Antwort Michael Link, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 48 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verhinderung eines Militärschlags Israels gegen den Iran sowie Ausschluss einer deutschen Beteiligung Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 49 Oliver Kaczmarek (SPD) Sachstand im Auswärtigen Amt bezüglich der Nutzung von freier und proprietärer Software Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 50 Oliver Kaczmarek (SPD) Zukünftige Nutzung von freier und pro- prietärer Software im Bundesamt für Si- cherheit in der Informationstechnik Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 51 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ressorts der Bundesregierung mit Über- schreitung des jährlichen Sollansatzes für Dienstreisen in der 17. Legislaturperiode Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 52 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Folgen der Antwort des Bundesministe- riums des Innern auf eine Anfrage der EU- Kommission zur Umsetzung der Vorrats- datenspeicherung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20201 A 20201 B 20201 C 20202 A 20202 C 20202 D 20203 A 20203 B 20203 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 Anlage 39 Mündliche Frage 53 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einbindung von BMI und BMVg in die Si- cherheitszusammenarbeit anlässlich der Sportereignisse UEFA 2012 in Polen/ Ukraine und Olympia 2012 in Großbritan- nien Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 54 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit des vereinfachten Zugangs Schweizer Kreditinstitute zum deutschen Markt mit EU-Recht im Rahmen des Ab- kommens mit der Schweiz über Zusam- menarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 55 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagungstermine des ständigen Ausschusses für Finanzstabilität und Krisenmanage- ment des BMF, der BaFin und der Deut- schen Bundesbank in den Jahren 2010 und 2011 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 56 Hans-Joachim Hacker (SPD) Überführung der Reiseländer Ägypten und Israel in die Anlage 1 des Luftverkehrsteu- ergesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 57 Frank Schwabe (SPD) Berechnungsgrundlage für den Preis von 10 Euro je CO2-Zertifikat im Jahr 2013 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 58 Klaus Hagemann (SPD) Vorwurf der Verschwendung von EU-Mit- teln und Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz über die EU-Mittel Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 59 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Einrichtung eines zusätzlichen Wahlrechts für die Personalräte der Herkunftsdienst- stellen für Beschäftigte der Jobcenter Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 60 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Aussagen des IAB-Forschungsberichts 3/2009 über den Verbleib der Teilnehmer nach den Qualifizierungsmaßnahmen bzw. dem Austritt aus der strukturellen bzw. Trans- fer-Kurzarbeit sowie weitere Kenntnisse der BA bzw. des IAB Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 61 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchführungsort des Treffens der Bund- Länder-Arbeitsgruppe am 14. März 2012 20203 D 20204 B 20204 C 20204 C 20205 A 20205 B 20205 C 20206 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 IX zur Erarbeitung eines gemeinsamen Eck- punktepapiers zur Zukunft des Asylbe- werberleistungsgesetzes und Zeitplan für die Vorlage eines entsprechenden Beschlus- ses Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 62 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bilanz zum einjährigen Bestehen des Bil- dungs- und Teilhabepakets Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20206 C 20206 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20147 (A) (C) (D)(B) 171. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20191 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 1): Welche Konsequenzen hat aus Sicht der Bundesregierung die von einer aktuellen Studie des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften, BLG, festgestellte Preis- steigerung landwirtschaftlicher Grundstücke in Ostdeutsch- land von 85 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren, und wel- che Maßnahmen ergeben sich daraus hinsichtlich der Bodenpolitik? Der Preisanstieg auf dem landwirtschaftlichen Boden- markt in Deutschland und weltweit ist das Ergebnis ver- schiedener Faktoren, unter anderem der steigenden Nachfrage nach Agrarrohstoffen, der Bioenergiepolitik vieler Länder, dem Entzug von landwirtschaftlichen Flä- chen durch Umwandlung zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken, aber auch dem Wunsch nach der Anlage von Vermögen in wertbeständige Güter. Die gegenüber den alten Bundesländern besonders hohen Steigerungsraten in den neuen Bundesländern sind auch eine Folge des nach wie vor feststellbaren Preisniveauunterschieds. Trotz der hohen Zuwachsraten liegt das Preisniveau in den neuen Bundesländern im Durchschnitt immer noch deutlich unter dem der alten Bundesländer. Der Preisanstieg führt in vielen Fällen dazu, dass berechtigte Pächter ihre von der BVVG gepachteten Flächen sofort kaufen und nicht die ihnen eingeräumten 4 Jahre bis zum Erwerb abwarten. Der Preisanstieg be- wirkt aber auch im Einzelfall, dass Betriebe, die über Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 28.03.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 28.03.2012 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 28.03.2012 Groth, Annette DIE LINKE 28.03.2012* Günther (Plauen), Joachim FDP 28.03.2012 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.03.2012 Kunert, Katrin DIE LINKE 28.03.2012 Lindemann, Lars FDP 28.03.2012 Lindner, Christian FDP 28.03.2012 Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.03.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 28.03.2012 Nahles, Andrea SPD 28.03.2012 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 28.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 28.03.2012 Pieper, Cornelia FDP 28.03.2012 Rachel, Thomas CDU/CSU 28.03.2012 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.03.2012 Schäfer (Saalstadt), Anita CDU/CSU 28.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.03.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 28.03.2012 Simmling, Werner FDP 28.03.2012 Veit, Rüdiger SPD 28.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 28.03.2012 Wagner, Daniela BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.03.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.03.2012 Wicklein, Andrea SPD 28.03.2012 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 28.03.2012 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 20192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) den Zukauf von Flächen zu entscheiden haben, von einem Kauf Abstand nehmen oder aber versuchen, die- sen durch Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren. In jedem Fall ist eine sorgfältige betriebliche Kalkula- tion erforderlich, ob sich ein Kauf zu den jeweiligen Grundstückspreisen auch längerfristig wirtschaftlich darstellen lässt. Das Gutachten, das sich im Wesentlichen mit dem bodenpolitischen Ordnungsrahmen befasst, richtet sich an die Länder. Mit der Föderalismusreform I sind die Gesetzgebungskompetenzen für den landwirtschaftli- chen Grundstücksverkehr, das landwirtschaftliche Pacht- wesen sowie das Siedlungswesen auf die Länder überge- gangen. Das bisherige Bundesrecht gilt nur so lange und so weit fort, bis die Bundesländer das Bundesrecht durch Landesrecht ersetzen. Von dieser Ersetzungsbefugnis hat bislang Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 2): Mit welchen Systemen, die nach Aussage des Fregatten- kapitäns Sascha Albrecht für die Forschungsgruppe Amerika der Stiftung Wissenschaft und Politik bereits bei verdeckten Überwachungsoperationen der NATO im Mittelmeer zum Einsatz kamen, sind deutsche U-Boote ausgerüstet, die es er- möglichen, „potenzielle Piratenbasen bei Tag und Nacht und mit großer Ausdauer zu überwachen und Aufklärungsergeb- nisse schnell zu übermitteln“ (bitte mit Angaben über die spe- zifischen Leistungsmerkmale wie Auflösung und Übertra- gungsgeschwindigkeit) sowie „verdeckt Piratenschiffe (zu) beobachten“, und im Rahmen welcher Einsätze wurden diese U-Boote bislang zur verdeckten Aufklärung welcher Ziele im Mittelmeer eingesetzt (www.swp-berlin.org/de/publikationen/ kurz-gesagt/pirateriebekaempfung-an-land-maritime-optionen- deutschlands.html)? Die Deutsche Marine betreibt derzeit vier U-Boote der Klasse 212 A, ein zweites Los mit zwei Booten be- findet sich im Zulauf. Zur Unterwasseraufklärung verfü- gen die Boote über mehrere passive Niederfrequenz- Sonarbasen und ein aktives Hochfrequenzsonar. Damit können Überwasserkontakte in großer Entfernung detek- tiert oder klassifiziert werden. Als weiterer Sensor für die Seeraumüberwachung stehen zusätzlich zwei Seh- rohre der Firma Carl Zeiss Optronics GmbH zur Verfü- gung. Diese optischen Systeme arbeiten mit 1,5- bis 20-facher Vergrößerung und verfügen über einen opti- schen und einen Laserentfernungsmesser. Sie sind zu- sätzlich mit einer Wärmebildkamera ausgestattet. Des Weiteren befindet sich an den Sehrohrmasten eine GPS-Antenne und eine Antenne für elektronische Unterstützungsmaßnahmen. Diese Systeme ermögli- chen das Entdecken, Erkennen und Identifizieren von Objekten und versetzen die Boote in die Lage, auch bei Nacht Ziele sowohl auf See als auch an Land aufzuklä- ren. Gleichwohl werden die Leistungsparameter von den jeweiligen vorherrschenden Umweltbedingungen (Re- gen, Nebel oder anderes) grundsätzlich beeinflusst. Zur Verbindungsaufnahme mit vorgesetzten Dienststellen sowie zur Übermittlung von Aufklärungsergebnissen verfügen die Boote über verschiedene Fernmeldeanla- gen, darunter auch UHF SATCOM, welche eine Über- mittlung von Fotos und Dokumenten erlauben. U-Boote der Klasse 212 A wurden seit 2002, letzt- malig im Jahr 2011, im Rahmen der Operation ACTIVE ENDEAVOUR, OAE, zur Seeraumüberwachung im Mittelmeer eingesetzt. Eine Aufklärung von Zielen an Land erfolgte dabei nicht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 3): Welche überprüfbaren Hinweise auf die tatsächliche Exis- tenz eines iranischen Atomwaffenprogramms wurden bei dem Treffen zwischen dem deutschen Bundesminister der Verteidi- gung, Dr. Thomas de Maizière, und seinem israelischen Amtskollegen, Verteidigungsminister Ehud Barak, während seines Besuches am 20. März 2012 in Berlin erörtert, die Israel „notfalls mit einem gezielten Militärschlag stoppen“ will (www.tagesschau.de/inland/barakdemaiziere100.html), und wie gedenkt sich die Bundesregierung angesichts der möglicherweise fehlenden gesicherten Erkenntnisse bzw. Be- lege über die Existenz eines solchen iranischen Atomwaffen- programms im Falle eines möglichen israelischen Militär- angriffs auf den Iran zu verhalten? Die Bundesregierung führt vertrauensvolle Gespräche mit anderen Regierungen in dem beiderseitigen Einver- nehmen, dass Informationen aus diesen Gesprächen nicht weitergegeben werden. Daneben stellen bilaterale Treffen – wie das von Bundesminister de Maizière mit seinem israelischen Amtskollegen – für die Bundes- regierung wichtige Bausteine dafür dar, sich über die je- weilige Situation, deren Hintergründe und die Position der betroffenen Länder zu informieren und aus diesen Erkenntnissen letztlich eine Bewertung herzuleiten. Das Gespräch bzw. dessen Inhalt ist damit Bestandteil der Willensbildung der Bundesregierung und unterliegt da- her – jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt – dem Kern- bereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Internationale Atomenergie-Organisation, IAEO, hat in ihren jüngsten Berichten, insbesondere in dem vom 8. November 2011, umfangreiche und detaillierte Hinweise auf eine mögliche militärische Dimension des Nuklearprogramms dargestellt und diese als „insgesamt glaubwürdig“ bezeichnet. Die mangelnde iranische Kooperation mit der IAEO zur Klärung dieser Ver- dachtsmomente, der langjährige Verstoß Irans gegen Meldeverpflichtungen im Rahmen seines Sicherungsab- kommens mit der IAEO und die Ausrichtung seines Nu- klearprogramms auf Urananreicherung ohne nachvoll- ziehbaren zivilen Bedarf, begründen erhebliche Zweifel am rein zivilen Zweck des iranischen Programms. Es liegt an Iran, diese Zweifel durch vollständige Koopera- tion mit der IAEO und die Umsetzung der verbindlichen Auflagen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aus der Welt zu räumen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20193 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung und Israel sind sich einig, dass ein Iran mit Kernwaffen eine ernste Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität der Region und darüber hinaus sowie eine gravierende Herausforderung für das interna- tionale Nichtverbreitungssystem darstellen würde. Gemeinsam mit seinen Partnern im sogenannten E3+3-Format, China, Frankreich, Großbritannien, Russ- land und den USA, setzt sich Deutschland für eine di- plomatische Lösung im Atomkonflikt mit dem Iran ein. Dabei verfolgen die E3+3 einen zweigleisigen Ansatz von Gesprächsbereitschaft und politischem Druck. Am 23. Januar 2012 beschlossen die Außenminister der Eu- ropäischen Union ein neues Paket präzedenzloser Sank- tionsmaßnahmen. Die E3+3 haben wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, substanzielle Gespräche mit Iran zu führen, um eine Lösung zu finden, die das Vertrauen in die friedliche Zielsetzung des iranischen Nuklearprogramms wieder- herstellt. Dazu ist jetzt mit dem Iran eine neue Ge- sprächsrunde für April 2012 vereinbart worden. Die Bundesregierung wird weiterhin versuchen, mit diplomatischen und politischen Mitteln eine nukleare Bewaffnung Irans zu verhindern. An Spekulationen über einen möglichen israelischen Militärangriff beteiligt sie sich nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 4): Welche genauen Kosten (Dienstbezüge, Zuschläge etc.) sind Deutschland bei der Unterstützung der Firma EMT Inge- nieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH bei der Aus- bildung auf das System LUNA in Saudi-Arabien durch die Aussendung von drei Bundeswehrsoldaten entstanden? Der Bundesrepublik Deutschland sind bei der Unter- stützung der Firma EMT bei der Ausbildung auf das System LUNA in Saudi-Arabien durch die Aussendung von drei Bundeswehrsoldaten im Zeitraum vom 8. Ja- nuar bis 2. März 2011 keine Kosten entstanden. Die Firma EMT hat vertragsgemäß sämtliche Kosten für Transporte, Unterkunft und Verpflegung getragen. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Soldaten die Inlandsdienstbezüge weitergezahlt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 5): Wie viele Mitglieder der afghanischen Sicherheitskräfte sind in den letzten zwölf Monaten nach Informationen der Bundesregierung desertiert, und bei wie vielen der afghani- schen Nationalarmee handelte es sich um Offiziere? Die afghanischen Sicherheitskräfte, Afghan National Security Forces – ANSF, bestehend aus der afghanischen Nationalarmee, Afghan National Army/ANA, und der afghanischen Nationalpolizei, Afghan National Police/ ANP, haben mit Stand Februar 2012 eine Gesamtstärke von 336 800 Männern und Frauen erreicht. Davon be- kleiden 53 600 einen Offiziersrang. Aufbau, Training und Ausrüstung der ANSF erfolgen in Verantwortung der NATO Training Mission-Afgha- nistan, NTM-A. Diese erfasst auch die qualitativen und quantitativen Angaben zu den ANSF im Sinne eines „Controlling“. Nach Angaben der NTM-A betrug die Anzahl der ANSF-Angehörigen, die die Sicherheitskräfte ohne vertragliche Regelung verlassen haben, im Zeitraum März 2011 bis Februar 2012 jeden Monat durchschnitt- lich 6 600 Männer und Frauen. Die Anzahl der ANA- Angehörigen, die die Streitkräfte ohne vertragliche Re- gelung verlassen haben, betrug im Zeitraum März 2011 bis Februar 2012 jeden Monat durchschnittlich 4 320 Soldaten. Eine Unterscheidung nach Dienstgradgruppen innerhalb der einzelnen Teile der ANSF liegt nicht vor. Der derzeitige personelle Aufwuchs der ANSF liegt bereits deutlich über der für März 2012 vorgegebenen Zielmarke von 332 750 Sicherheitskräften. Dies berück- sichtigt auch personellen Schwund durch Verlassen der ANSF ohne vertragliche Regelung. Der Aufwuchs kom- pensiert den personellen Schwund deutlich. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9084, Frage 8): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bürge- rinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an der Aufklä- rung der in den letzten Monaten erhobenen Vorwürfe gegen Organe der Deutschen Stiftung Organtransplantation, DSO, haben können und darüber informiert werden sollten? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass ein berechtigtes Aufklärungsinteresse hinsichtlich der ano- nymen Vorwürfe gegen Organe der DSO besteht und die Öffentlichkeit transparent informiert werden sollte. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9084, Frage 9): Auf welchem Wege kann die Öffentlichkeit Einblick in die Ergebnisse der Sonderuntersuchung zu den gegen die Organe der DSO erhobenen Vorwürfen nehmen, wenn der Bundes- regierung zwar seit Februar 2012 ein Vorentwurf des schriftli- chen Berichts zu dieser forensischen Sonderuntersuchung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vor- liegt, dieser aber zur ausschließlichen Verwendung innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit bestimmt sein soll? 20194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) Auftraggeber der forensischen Sonderuntersuchung anonymer Vorwürfe gegen Organe der DSO durch die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg ist der Stiftungsrat der DSO. Ein Vorentwurf des Berichts ist dem Bundesministe- rium für Gesundheit auf entsprechende Anforderung mit Schreiben vom 1. März 2012 zur Verfügung gestellt worden. Dieser Vorentwurf enthält keine Anlagen und wurde ausschließlich zur vertraulichen Verwendung übermittelt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Stiftungsrat um Prüfung gebeten, auf welche Weise eine Weitergabe des Berichts an Dritte ermöglicht werden kann. Am 27. März 2012 hat der Vorsitzende des Stiftungsrates gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit die Weitergabe dieses Berichts als vertrauli- che Unterlage an die Mitglieder des Ausschusses für Ge- sundheit des Deutschen Bundestages freigegeben und dieser wurde dem Ausschusssekretariat übergeben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 10): Wann und wohin hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in dieser Legis- laturperiode dienstliche Auslandsreisen unternommen (bitte einzeln auflisten)? Es wurden folgende Reisen durchgeführt: 21./23. November 2009, Doha/Emirat Katar; 16./17. Dezember 2009, Brüssel/Belgien; 4. Februar 2010, Paris/Frankreich; 12./13. Februar 2010, La Coruna/Spanien; 7./9. März 2010, Tel Aviv/Israel; 11. März 2010, Brüssel/Belgien; 27./29. März 2010, Abu Dhabi; 29./30. März 2010, Prag/Tschechische Republik; 4. Mai 2010, Brüssel/Belgien; 12. Mai 2010, Wien/Österreich; 3./6. Juni 2010, Rom und Nettuno, Onna/Italien; 24. Juni 2010, Luxemburg/Luxemburg; 14./16. Juli 2010, Moskau und Jekaterinburg/Russische Föderation; 19./22. Juli 2011, Paris/Frankreich; 29./30. Juli 2012, Warschau/Polen; 11./13. Oktober 2010, Ulan Bator und die Kupferlager- stätte Oyu Tolgoi/Mongolei; 13./18. Oktober 2010, Peking, Shanghai Urumqui/ VR China; 19. Oktober 2010, London/Vereinigtes Königreich; 20. Oktober 2010, Paris/Frankreich; 21. Oktober 2010, Findel/Luxemburg; 5. November 2010, Venedig/Italien; 8. November 2010, Budapest/Ungarn; 14./16. November 2010, Kabul und Masar-i-Scharif/ Afghanistan; 2. Dezember 2010, Brüssel/Belgien; 9./10. Dezember 2010, Strasbourg/Frankreich; 31. Januar/1. Februar 2011, Tel Aviv und Jerusalem/Israel; 1. /2. Februar 2012, Damaskus/Syrien; 3. Februar 2011, Madrid/Spanien; 7./8. Februar 2011, Schloss Gödöllö/Ungarn; 17./18. Februar 2011, London/Vereinigtes Königreich; 26. März/2. April 2011, Kap Verde, Sao Paulo, Rio de Janeiro und Brasilia/Brasilien; 17./21. April 2011, Neu-Delhi und Mumbai/Indien; 26./27. April 2011, Istanbul/Türkei; 28./29. Mai 2011, Zürich/Schweiz; 30. Mai/1. Juni 2011, Neu-Delhi/Indien; 16. Juni 2011, Luxemburg/Luxemburg; 21. Juni 2011, Warschau/Polen; 5./6. September 2011, Sopot/Polen; 6. Oktober 2011, Luxemburg/Luxemburg; 24./26. Oktober 2011, Chengdu/VR China; 13./15. November 2011, Moskau und St. Petersburg/ Russische Föderation; 16./18. November 2011, Den Haag und Rotterdam/Nie- derlande; 20./21. November 2011, London/Vereinigtes Königreich; 27./29. November 2011, New York/USA; 8./12. Januar 2012, Osaka und Tokio/Japan; 27./28. Januar 2012, Davos/Schweiz; 16. Februar 2012, Wien/Österreich; 12./15. März 2012, Riad und Jidda/Saudi-Arabien; 22. März 2012, Brüssel/Belgien. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 11): Wie hat sich der Güterverkehr auf der Ober- und Mit- telelbe und der Saale jeweils in den Jahren 2010 und 2011 ent- wickelt (Angabe in Millionen Tonnen pro Jahr erbeten), und wie hoch war entsprechend der Anteil des Güterverkehrs auf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20195 (A) (C) (D)(B) der Elbe (Ober- und Mittelelbe) und der Saale im Vergleich zum Gesamtgüteraufkommen aller Bundeswasserstraßen? Der Güterverkehr auf der Elbe betrug im Bereich der Stadtstrecke Magdeburg rund 1,2 Millionen Tonnen im Jahr 2010 und rund 0,8 Millionen Tonnen im Jahr 2011. Auf der Saale fand in beiden Jahren nur wenig Güterver- kehr statt (im Jahr 2010 1418 Tonnen, im Jahr 2011 260 Tonnen). Das Transportaufkommen auf der Elbe ist im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 12): An wie vielen Tagen im Jahr wurde 2010 und 2011 die Fahrrinnentiefe von 1,50 bzw. 1,60 Meter auf den Elbestre- cken E1 bis E9 jeweils unterschritten? Die Beantwortung der Frage erfolgt mit folgender Ta- belle. Legende: E1 Schöna bis Dresden E2 Dresden bis Riesa E3 Riesa bis Elstermündung E4 Elstermündung bis Saalemündung E5 Saalemündung bis RVK E6 RVK bis Niegripp E7 Niegripp bis Mühlenholz E8 Mühlenholz bis Dömitz E9 Dömitz bis Lauenburg Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 13): Wann und wo wird die Bundesregierung die von ihr in ih- rer Antwort auf meine schriftliche Frage 66 auf Bundestags- drucksache 17/5815 noch für das Jahr 2011 angekündigte „Flussgebietskonferenz Elbe“ durchführen, um die zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vereinbarten „Eckpunkte für ein Ge- samtkonzept Elbe“ vorzustellen und die „breite Einbindung aller Interessengruppen“ sicherzustellen? Wesentliche Teile des Gesamtkonzepts Elbe wie zum Beispiel Hochwasserschutz, Naturschutz/Auenentwick- lung und Gewässergüte können nur gemeinsam mit den dafür zuständigen Bundesländern weiterentwickelt wer- den. Die Bundesregierung ist Mitte 2011 auf die Elbe an- liegenden Bundesländer zugegangen, um mit diesen die Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe und ein gemein- sames Vorgehen abzustimmen. Die Abstimmungen mit den Bundesländern dauern an. Erst nach Abschluss die- ser Abstimmung kann zusammen mit den Bundeslän- dern eine Flussgebietskonferenz Elbe durchgeführt wer- den. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 14): Wie definiert die Bundesregierung die unterschiedlichen Standards für die Begrifflichkeiten „Ausbau“ und „Optimie- rung“, wie sie in den bisherigen Überlegungen zur Kategori- sierung der Bundeswasserstraßen und dem daraus folgenden Umfang an Unterhaltungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen von der Bundesregierung verwendet werden, und welche rechtli- chen Konsequenzen erwachsen daraus jeweils? Die Unterscheidung zwischen den Begriffen „Aus- bau“ und „Optimierung“, die im Zusammenhang mit der Kategorisierung des Bundeswasserstraßennetzes getrof- fen wird, ist im „2. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung“ wie folgt erläutert: Ausbau (Vorrangnetz) im Sinne des Konzeptes be- inhaltet Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen und wasserbaulichen Anlagen, die mit erheblichen Eingriffen verbunden sind und die Befahrbarkeit mit wesentlich größeren Fahrzeugen als bisher ermöglichen (zum Bei- spiel Neubau einer Schleuse für größere Fahrzeuge, durchgehende Verbreiterung und Vertiefung einer Was- serstraße). Optimierung (Haupt- und Ergänzungsnetz) im Sinne des Konzeptes umfasst alle Maßnahmen, die die Verhält- nisse für die Schifffahrt verbessern (zum Beispiel Brü- ckenanhebungen, Anpassung von Kurvenradien Sohl- baggerungen, Errichtung von wasserbaulichen Anlagen zur Verbesserung der nautischen Verhältnisse). Elbe- strecke Fahrrinnen- tiefen [cm] 2010 [Anzahl] 2011 [Anzahl] E1 <150 13 46 <160 16 80 E2 <150 8 26 <160 13 55 E3 <150 7 24 <160 7 44 E4 <150 19 75 <160 20 116 E5 <150 3 0 <160 6 2 E6 <150 3 0 <160 6 0 E7 <150 8 7 <160 11 27 E8 <150 12 5 <160 15 16 E9 <150 19 27 <160 21 37 20196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) Rechtliche Konsequenzen werden mit dieser Begriffs- definition nicht impliziert. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 15): Was sind die wesentlichen Fragen, die im Rahmen des im Herbst 2011 angekündigten Forschungsvorhabens zur Vorbe- reitung einer Konkretisierung der Winterreifenpflicht bearbei- tet werden sollen, und welche Institution wurde mit der Studie beauftragt? Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist die Untersu- chung folgender Punkte vorgesehen: Mindestprofiltiefe bei Pkw-Reifen, Mindestprofiltiefe bei Lkw-Reifen, Ein- fluss der Alterung von Reifen, Winterreifen an der Lenk- achse von Nutzfahrzeugen und Schneekettenpflicht bei Nutzfahrzeugen. Das Projekt wird durch die Bundesanstalt für Straßen- wesen durchgeführt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 16): Wie sieht der weitere Zeitplan zur Konkretisierung der Winterreifenpflicht aus, und wird die Bundesregierung im Herbst 2012 eine Novellierung der entsprechenden rechtli- chen Regelungen vorlegen? Das Forschungsvorhaben wird im September 2012 beginnen und eine Laufzeit von drei Jahren haben. Eine vorbereitende Studie ist bereits für die kommenden Mo- nate vorgesehen. Unabhängig von dem Forschungsvorhaben ist aktuell eine Präzisierung der Winterreifenpflicht in der Straßen- verkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Festlegung definier- ter Kriterien für Winterreifen und die Einführung einer Ausrüstungsvorschrift für die richtige Ausrüstung des Fahrzeugs bei winterlichen Wetterverhältnissen geplant. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 18): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass in Europa jeder Staat dafür verantwortlich ist, die Sicherheit sei- ner Atomkraftwerke, AKW, zu gewährleisten, gleichzeitig jeder Staat aber auch die Aufgabe hat, seine Bevölkerung vor Gefahren zu schützen und Risiken für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger abzuwenden, und wer ist dann im konkreten Fall des störanfälligen französischen Atomkraft- werks Cattenom für die Bewertung der Risiken und die Abwehr der Gefahren für die deutsche Bevölkerung – nicht für die Gewährleistung der Sicherheit des französischen AKW – zuständig, wenn das nach der eingangs benannten Aufgabenzuschreibung eigentlich nur die Aufgabe des deut- schen Staates sein kann? In der Europäischen Union wurde mit der im Juni 2009 vom Europäischen Rat verabschiedeten Richtlinie über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ein gemein- schaftlicher Rechtsrahmen geschaffen, nach dem jeder Mitgliedstaat für die Sicherheit seiner nuklearen Anla- gen allein verantwortlich ist. Es obliegt ausschließlich der jeweiligen nationalen Atomaufsichtsbehörde, für die Sicherheit der Anlagen zu sorgen. Im Rahmen des vom Europäischen Rat 2011 be- schlossenen EU-Stresstests werden alle Kernkraftwerke in der EU überprüft. Teil des Stresstests sind auch soge- nannte Peer Reviews, in deren Rahmen Experten aus den teilnehmenden Staaten wechselseitig Überprüfungen der nationalen Berichte vornehmen und Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit vorschlagen. Dieser europäische Prozess ist ein effektiver und ange- messener Rahmen, um der jeweiligen nationalen Verant- wortung für die nukleare Sicherheit wie auch der Schutz- pflicht des jeweiligen Staates für seine Bevölkerung gerecht zu werden. Der Stresstest ergänzt in dieser Hin- sicht die seit Jahrzehnten bestehende Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit den Nachbarstaaten im Rahmen von bilateralen Kommissionen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 19): Wie ernst nimmt die Bundesregierung die Sorgen der Menschen in der grenznahen Region, die ihre Sicherheit durch das AKW Cattenom bedroht sehen, und wieso legt die Bundesregierung im Bereich der Energiepolitik – unter ande- rem bei der Frage nach der Abschaltung von störanfälligen AKW wie dem AKW Cattenom, wo im Katastrophenfall die Sicherheit der deutschen Bevölkerung bedroht ist – nicht den gleichen Verhandlungsdruck in Europa an den Tag wie zum Beispiel im Bereich der Haushaltspolitik, wo sie bei den euro- päischen Partnern viel Überzeugungsarbeit für die Schulden- bremse nach deutschem Vorbild leistet? Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bevölke- rung sehr ernst. Daher setzt sie sich auf internationaler, europäischer und bilateraler Ebene für höchstmögliche Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes sowie der Ver- und Entsorgung ein. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 25): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rah- men künftiger EEG-Novellen (EEG: Erneuerbare-Energien- Gesetz), um die verzerrende Wirkung des EEG-Vergütungs- systems am Pacht- und Bodenmarkt in Deutschland zu min- dern? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20197 (A) (C) (D)(B) Im Rahmen der regelmäßigen Evaluierung des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes, EEG, werden insbesondere die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und ihre Auswirkungen auf andere Lebens- und Wirtschafts- bereiche untersucht. Dies gilt grundsätzlich auch für Auswirkungen auf den Pacht- und Bodenmarkt. Eventu- elle Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Wei- terentwicklung des EEG werden im nächsten EEG-Er- fahrungsbericht dokumentiert. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (SPD) (Drucksa- che 17/9084, Fragen 28 und 29): Wie viele Bewerbungen für den „Ideenwettbewerb zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Ostseeanrainerstaaten“ (FuE: Forschung und Entwicklung) wurden bis zum Ende der Antragsfrist (12. Juli 2011) einge- reicht, und warum wurde die Antragsfrist um einen Monat verlängert? Welche Anträge waren erfolgreich und werden nunmehr in einer ersten Förderphase gefördert, und wie wurden diese An- träge ausgewählt? Zu Frage 28 Bis zum Ende der Antragsfrist am 12. Juli 2011 wur- den 36 Anträge eingereicht. Mit der Verlängerung der Antragsfrist (vorgesehen war zunächst der 15. Juni 2011) auf den 12. Juli 2011 re- agierte das Bundesministerium für Bildung und For- schung, BMBF, zum einen darauf, dass die Zahl der im Verlauf des Monats Mai 2011 eingehenden Anträge nicht den Erwartungen entsprach, zum anderen auf Hin- weise aus der Forschungslandschaft, dass die für eine Antragsstellung erforderlichen schriftlichen Vereinba- rungen mit nationalen und internationalen Partnern sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würden. Das BMBF ent- schied daraufhin, die Frist um einen Monat zu verlän- gern. Zu Frage 29: Von den eingegangenen 36 Anträgen wurden 18 für eine Förderung ausgewählt. Mit der organisatorischen Durchführung der Förder- ausschreibung wurde das Internationale Büro des BMBF beauftragt. Die Auswahl der Anträge erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst werden die Anträge ausgeschlossen, die die formalen Voraussetzungen der Förderung nicht erfüllen. Die übrigen Anträge werden an Fachprojektträger des BMBF oder Fachprojektträger anderer Ministerien zur fachlichen Begutachtung über- mittelt. Für die Bewertung der Anträge sind drei Bewer- tungsstufen vorgesehen – zur Förderung empfohlen; mit Auflagen zur Förderung empfohlen; nicht zur Förderung empfohlen. Die zur Förderung sowie zur Förderung mit Auflagen empfohlenen Anträge werden dem BMBF zur Entscheidung vorgelegt. Eine positive Förderentschei- dung erging in 18 Fällen. Die Titel der geförderten Projekte, Antragsteller und Themenzuordnung auf die Bedarfsfelder der Hightech- Strategie der Bundesregierung, HTS, stelle ich Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/9084, Fragen 30 und 31): Wird die Bundesregierung nach dem Wechsel der Zustän- digkeit für das ITER-Projekt (ITER: International Thermo- nuclear Experimental Reactor) zum EU-Kommissar für Ener- gie, Günther Oettinger, versuchen sicherzustellen, dass das ITER-Projekt nicht zulasten der Energieforschungsförderung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro finanziert wird, und, falls ja, mit welchem Alternativkonzept? Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass das ITER-Projekt über einen eigenständigen Haushalts- titel innerhalb des EU-Haushaltes, jedoch außerhalb des EU- Forschungsrahmenprogramms finanziert werden sollte, und wie ist der Stand der diesbezüglichen Verhandlungen? Die künftige Finanzierung des ITER-Projekts ist der- zeit Gegenstand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen, MFR, (2014 – 2020). Die Bundesregierung lehnt eine Finanzierung von ITER außerhalb des MFR ab. In Bezug auf die rechtliche Verortung des Projekts votiert die Bundesregierung für eine bleibende Verankerung von ITER in einem alle nu- klearen Forschungsaktivitäten umfassenden Euratom- Programm. Die konkrete Höhe des für ITER zu veranschlagenden Betrages auch im Verhältnis zu anderen Forschungspro- jekten ist noch nicht Gegenstand der Verhandlungen. Be- vor es zu einer quantitativen Festlegung von Budgets für einzelne Programme kommt, ist zunächst das zur Ver- fügung stehende Gesamtvolumen zu vereinbaren. Die Bundesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang das Ziel, das Gesamtvolumen des MFR auf 1 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens, BNE, zu begrenzen. Die Frage der Mittelausstattung einzelner Politikberei- che innerhalb der Energieforschung stellt sich daher ge- genwärtig noch nicht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 32): Wie hoch sind die durch die Erstellung und die Versen- dung der wahlkreisbezogenen Informationen zu Förderprojek- ten (Projektsteckbriefe) tatsächlich entstandenen Kosten (Porto, Arbeitszeit und Ähnliches)? Die Information über besondere Vorhaben im Bereich der Projektförderung ist ein kleiner Teil der umfassenden Kommunikation in den parlamentarischen Raum, dessen Kosten nicht isoliert bestimmt werden können. Porto- kosten fallen nicht an, da das Bundesministerium für 20198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) Bildung und Forschung und der Deutsche Bundestag an den zentralen Postaustausch der Bundesbehörden ange- schlossen sind. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9084, Frage 33): Inwieweit hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem jüngsten Eckwertebeschluss zum Haushalt 2013 und dem Finanzplan bis 2016, der in den Jahren 2014 und 2015 sinkende bzw. stagnierende Haushaltsansätze für das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, vorsieht, an dem Beschluss des sogenannten Dresdener Bildungsgipfels fest, wonach bis 2015 die Ausgaben für Bildung und For- schung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht wer- den sollen, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls ihren Anteil daran im Hinblick auf die jetzt beschlossenen Eckwerte für die Haushalte des BMBF – unter Angabe des Status quo bei den Aufwendungen des Bundes für das 10-Pro- zent-Ziel, der jeweils mit den im Finanzplan erreichbaren Ge- samtaufwendungen für Bildung und Forschung des Bundes in 2014 und 2015 sowie der wesentlichen in dieser Wahlperiode noch vorgesehenen, neuen Bildungs- und Forschungsmaßnah- men (jeweils mit Finanzvolumen) – erbringen? Gemäß Eckwertebeschluss vom 21. März 2012 wird der Haushalt des BMBF im Jahr 2013 um rund 800 Mil- lionen Euro gegenüber dem Vorjahr aufwachsen. Damit setzt die Bundesregierung weiterhin konsequent ihren Kurs fort, prioritär in Bildung und Forschung zu inves- tieren. Dies zeigt sich in einem historisch einzigartigen Aufwuchs des Plafonds des Einzelplans 30 gemäß Eck- wertebeschluss von über 80 Prozent seit 2005. Sowie auch bereits mit den Haushalten 2011 und 2012 erhebli- che zusätzliche Mittel gegenüber der Finanzplanung ein- gestellt wurden – 2012 waren dies rund 1,3 Milliarden Euro – beinhaltet auch der Aufwuchs mit den Eckwerten 2013 zusätzlich rund 320 Millionen Euro, die im ur- sprünglichen 12-Milliarden-Euro-Paket nicht enthalten waren. Auch für die Finanzplanjahre 2014 und 2015 wird Entsprechendes gelten: Maßnahmen, die bis zur Aufstellung der jeweiligen Haushalte Etatreife erlangen, werden im Rahmen der Verfahren ausfinanziert werden. Dies wird zu weiteren Aufwüchsen führen. Diese Bun- desregierung hat ihre Verlässlichkeit bezüglich des 10-Prozent-Ziels in jedem Haushalt unter Beweis ge- stellt. Die in Dresden vereinbarten Maßnahmen haben zu deutlich erhöhten finanziellen Anstrengungen von Bund und Ländern geführt: Der Anteil von Bildung und For- schung am Bruttoinlandsprodukt, BIP, ist zwischen 2008 und 2009 von 8,6 Prozent auf 9,3 Prozent gestiegen. Für die Bildung allein erhöhte sich der Anteil am BIP zwi- schen 2008 und 2009 von 6,2 Prozent auf 6,8 Prozent (vergleiche Statistisches Bundesamt, Bildungsausgaben – Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft 2008/2009, 2011). Auch im Zeitraum von 2008 bis 2011 wurden die Grundmittel des Bundes für Bildung signifikant gestei- gert: von 5,1 auf 6,9 Milliarden Euro. Mit der Fortfüh- rung der drei Wissenschaftspakte, die von Bund und Ländern beschlossen wurden – Hochschulpakt 2020, Ex- zellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation, investieren Bund und Länder insgesamt rund 23 Milliar- den Euro in Bildung und Forschung. Davon bringt allein der Bund trotz der gegenwärtigen Haushaltskonsolidie- rung rund 15 Milliarden Euro auf. Mit diesen Investitio- nen leisten Bund und Länder einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels. Die Bundesregie- rung hält an dem Beschluss des Dresdener Bildungsgip- fels fest und sieht sich auf gutem Wege, ihren Anteil da- ran zu erbringen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/9084, Frage 34): Kann die Bundesregierung darstellen und begründen, in- wiefern Aufwand und Kosten für den Umbau der Liegen- schaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung in Bonn im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Leitungsstrukturen angemessen sind? Die BMZ-Liegenschaft Bonn unterliegt keinem Um- bau im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Lei- tungsstrukturen, insofern stellt sich die Frage nach An- gemessenheit nicht. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/CSU) (Drucksache 17/9084, Frage 35): Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Presseberichte, dass es Zweifel an der Staatsferne einzelner Anbieter von Bundesligaübertragungen gebe (siehe unter an- derem Süddeutsche Zeitung vom 19. März 2012, Seite 15), die Staatsferne rund um die jetzige Ausstrahlung der Fußball- Bundesliga wie auch bei der Neuausschreibung gewährleis- tet? Der Bundesregierung ist die Wahrung der Staatsferne des Rundfunks ein wichtiges Anliegen. Die Ausgestal- tung der inländischen Rundfunkordnung ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Sache der Län- der. Der Rundfunkstaatsvertrag und die Mediengesetze der Länder enthalten Bestimmungen, die gegen eine staatliche Einflussnahme auf den Rundfunkanbieter ge- richtet sind und so dem Gebot der Staatsferne des Rund- funks Rechnung tragen. Hierzu gehören Regeln über die Zulassung privater Rundfunkveranstalter. Für den Be- reich des privaten Rundfunks obliegt die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften den Lan- desmedienanstalten. Der Bund ist an der Aufsicht in die- sem Bereich nicht beteiligt, er geht aber davon aus, dass die Landesmedienanstalten jeden Zweifel an der Staats- ferne einzelner Anbieter von Bundesligaübertragungen in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20199 (A) (C) (D)(B) Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 36): Weshalb sieht die Bundesregierung für das Jahr 2013 kei- nen Handlungsbedarf für Zuschüsse an stromintensive Unter- nehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen? Die Bundesregierung sieht weiterhin Handlungsbe- darf zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strom- preiserhöhungen. Die Strompreiskompensation wird je- doch nachschüssig ausgestaltet. Das heißt, dass die den Unternehmen ab 2013 entstehenden beihilfefähigen Kosten im jeweils darauffolgenden Jahr in noch festzu- legender Höhe erstattet werden. Eine solche nachschüssige Kompensation ist als eine Option auch in der aktuellen Entwurfsfassung der EU-Beihilfeleitlinie vorgesehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 37): Sieht die Bundesregierung angesichts einer von der Euro- päischen Kommission in Auftrag gegebenen und kürzlich vom Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektro- nische Kommunikation vorgelegten Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip des offenen Internets beziehungsweise die Netzneutralität verstoßen und auf deren Basis in Kürze neben der Kommission gegebenenfalls auch der EU-Rat Leitlinien zur Netzneutralität vorschlagen will und trotz der im Koali- tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgehaltenen Absicht, dass man entsprechende Entwicklungen „sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ will, noch immer keinen ge- setzgeberischen Handlungsbedarf? Ein freies Internet ist unverzichtbar für moderne In- formationsgesellschaften. Wettbewerb und Transparenz bieten den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie und neutrale Datenübermittlung. Das geänderte Telekommunikationsgesetz wird in diesem Sinne bedeutende Verbesserungen mit sich brin- gen: Anbieter sind zur Transparenz verpflichtet. Wird zukünftig festgestellt, dass Wettbewerb und Transparenz keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann die Bun- desregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung grund- sätzliche Anforderungen definieren, um ungerecht- fertigte Behinderungen oder Verlangsamungen zu verhindern und eine diskriminierungsfreie Datenüber- mittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen sicherzustellen. Die Bun- desnetzagentur kann technische Anforderungen, insbe- sondere qualitative Mindeststandards, vorschreiben. Durch den im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufenen Fachdi- alog Netzneutralität hat die Bundesregierung die Grund- lage für eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte und alle relevanten Kreise einbeziehende Debatte ge- schaffen. Hierbei werden auch die Erkenntnisse der Tä- tigkeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages sowie Ent- wicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt. Die Bundesregierung hat die Pressemitteilung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektro- nische Kommunikation, GEREK, vom 9. März 2012 zur Kenntnis genommen und weist darauf hin, dass eine ab- schließende Auswertung der erhobenen Daten durch GEREK noch nicht erfolgt ist. Bis Ende Mai validieren beziehungsweise konsolidieren die nationalen Regulie- rungsbehörden die erhobenen Daten. Die Bundesregierung stellt fest, dass GEREK die Stu- die noch nicht vorgelegt hat und in der Presseerklärung vom 9. März 2012 lediglich auf die „am häufigsten ge- meldeten Netzwerksteuerungspraktiken“ Bezug genom- men wird. Diese Aussage bedeutet nicht, dass Netzbetrei- ber den Zugang zum Internet mehrheitlich beschränken. Konkrete Rückschlüsse auf spezifische Gegebenheiten in einzelnen Mitgliedstaaten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gezogen werden. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab- geordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa- che 17/9084, Frage 38): Beabsichtigt die Bundesregierung für deutsche Langzeit- urlauber in der Türkei eine Vereinbarung mit der Türkei da- rüber abzuschließen, dass sich diese nach einem visumfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen nach einer kurzzeitigen Unterbre- chung zu einem weiteren Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne Sichtvermerk im Pass aufhalten können, ohne dass zwischen beiden Aufenthalten eine Frist von 180 Tagen vergangen sein muss? Mit der neuen Regelung, die zum 1. Februar 2012 eingeführt wurde, gleicht die Türkei ihr Aufenthaltsrecht an die in der Europäischen Union und Deutschland gel- tenden Schengen-Bestimmungen an. Danach dürfen sich Ausländer in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage zu touristischen Zwecken im Land aufhalten. Kürzere Aufenthalte werden addiert. Anders als in Ihrer Frage formuliert, liegen zwischen zwei 90-tägigen Auf- enthalten in der Türkei demnach nicht 180, sondern – analog zu den Schengen-Bestimmungen – 90 Tage. Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaub- nis für bis zu sechs Monaten für touristische Zwecke be- antragen. Die Türkei beruft sich bei der Neuregelung auf Ge- genseitigkeit. Deutsche und andere EU-Staatsangehörige sind im Vergleich zu türkischen Staatsangehörigen trotz der genannten Neuregelung günstiger gestellt, da sie von der Visumpflicht für Kurzzeitaufenthalte befreit sind. Daher scheint die Aufnahme von Verhandlungen zu- gunsten deutscher Langzeiturlauber wenig aussichts- reich. 20200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 28 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Abge- ordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 41): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich nächtlicher Razzien von Spezialeinheiten im deutschen Verantwortungsbereich im Norden Afghanistans aus dem Amoklauf eines angeblichen Einzeltäters in der Pro- vinz Kandahar, und wird die Bundesregierung, sollten sich die Verdachtsmomente erhärten, dass es sich bei dem Vorfall nicht um die Tat eines Einzelnen und damit einen Ausnahme- fall, sondern um ein systematisches Vorgehen (Night Raids) handelt, gegenüber den verbündeten Streitkräften fordern, sol- che Kampagnen zukünftig im deutschen Verantwortungsbe- reich nicht mehr durchzuführen? Die Bundesregierung verfolgt die laufenden Untersu- chungen zu diesem bestürzenden Vorfall. Sie wird die- sen nach Vorlage abschließender Erkenntnisse auf deren Grundlage bewerten und in Abstimmung mit den Part- nern gegebenenfalls Schlussfolgerungen ziehen. Erklärungen vor dem Vorliegen der Untersuchungser- gebnisse wären spekulativ und werden von der Bundes- regierung nicht abgeben. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des Ab- geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9084, Fragen 42 und 43): Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Berichts der Afghan Independent Human Rights Commis- sion und der Open Society Foundation „Torture, Transfers, and Denial of Due Process: The Treatment of Conflict-Rela- ted Detainees in Afghanistan“ vom 17. März 2012, in dem an- hand von Zeugenaussagen dargelegt wird, dass unter anderen in einer Haftanstalt im Regional Command North (Detention Facility des afghanischen Geheimdienstes in Badakhshan) re- gelmäßig gefoltert würde, um Aussagen zu erzwingen, und in- wieweit haben ISAF-Truppen (insbesondere Combined De- tention Facility Assessment and Certification Teams und das Combined Detention Oversight Team) Zugang zu Haftanstal- ten des afghanischen Geheimdienstes? Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen, mit denen die afghanische Regierung die syste- matische Folter in afghanischen Haftanstalten bekämpft? Zu Frage 42: Der Bericht der Unabhängigen Menschenrechtskom- mission Afghanistans, AIHRC, und der Open Society Foundation ist der Bundesregierung bekannt. Der Be- richt der AIHRC deckt sich weitgehend mit den Be- obachtungen aus dem Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan, UNAMA, von Oktober 2011. Die Bundesregierung ist besorgt über die immer noch unzureichende Menschenrechtslage in Afghanistan. Der Bericht zeigt erneut eindrücklich, wie viel hier noch zu tun ist. Wir tragen dazu bei. Allerdings kann der Bericht laut AIHRC ausdrücklich nicht als Erfolgskontrolle für den durch die Internatio- nale Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan, ISAF, nach dem UNAMA-Bericht begonnenen 6-Pha- sen-Plan dienen, da die meisten Foltervorwürfe aus der Zeit vor dem UNAMA-Bericht stammen. Die Bundesregierung hat nach Erscheinen des UNAMA-Berichts in Reaktion auf die Hinweise der Mission im Regionalkommando Nord unter anderem so- genannte Combined Detention Facility Assessment and Certification Teams, CDFACT, aufgestellt. Sie sollen die mit Vorwürfen behafteten afghanischen Hafteinrichtun- gen in mehreren Phasen überprüfen. Das bedeutet gege- benenfalls auch, Ausbildungsunterstützung für das dort angestellte Personal zu leisten. Abschließend sollen diese Teams die Einrichtungen nach erneuter Überprü- fung dem ISAF-Kommandeur zur Zertifizierung vor- schlagen. Die Teams führten bislang neun Überprüfungen durch, drei davon unangekündigt. Nach entsprechenden Vorschlägen an den ISAF-Kommandeur zertifizierte die- ser am 28. Januar 2012 die beiden Hafteinrichtungen in Kunduz und dem Distrikt Dasht-e Archi in der Provinz Kunduz sowie am 17. Februar 2012 eine dritte in der Provinz Takhar. Darüber hinaus sammelt das sogenannte Combined Detention Oversight Team, CDOT, im Regionalkom- mando Nord Daten über dort Gefangengenommene. Es überwacht deren Weg bis zum Strafvollzug und ihren Aufenthalt in Untersuchungshaft. Dies beinhaltet auch die Planung und Durchführung von kurzfristigen Inspek- tionen von Hafteinrichtungen. Die Aufsichtsteams, CDOT, haben in sieben afghani- schen Haftanstalten insgesamt zehn unangekündigte In- spektionen und Befragungen durchgeführt. Dabei wur- den keine Verstöße gegen die Menschenrechte oder Misshandlungen der in Gewahrsam genommenen Perso- nen festgestellt. Zu Frage 43: Folter ist gemäß Artikel 29 der afghanischen Verfas- sung vom 27. Januar 2004 verboten. Die Verantwortung für die Insassen von Haftanstalten liegt ausschließlich bei den afghanischen Sicherheitskräften, die auf der Grundlage der afghanischen Rechtsordnung operieren. Natürlich sieht die Bundesregierung auch die weiter- hin bestehenden Herausforderungen Afghanistans auf dem Weg zum Rechtsstaat. Die internationale Gemein- schaft unterstützt Afghanistan auch hier mit einer Viel- zahl von Programmen zum Aufbau funktionierender Jus- tiz- und Polizeistrukturen, die allesamt das Ziel haben, Rechtsstaat und Menschenrechte in Afghanistan weiter voranzubringen. In Anbetracht der vom UNAMA-Bericht vom Okto- ber 2011 aufgedeckten Vielzahl an Mängeln dürfte der Umgang mit Gewalt gegen Häftlinge weiterhin eine große Herausforderung bleiben. In Kürze wird ein Folgebericht der UNAMA erwartet, der zur Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen Aus- kunft geben soll. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20201 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab- geordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 44): Inwiefern wird vom geplanten Rückzug deutscher Ein- satzkräfte aus der Operation ALTHEA auch die deutsche Be- teiligung am Reservebataillon betroffen sein, das für etwaige Konfliktsituationen sowohl in Bosnien-Herzegowina als auch in der Republik Kosovo bereitgehalten wird, und wie begrün- det die Bundesregierung ihren Rückzug vor allem vor dem Hintergrund des derzeitigen Beratungsstandes über die Zu- kunft der Operation ALTHEA in der Europäischen Union? Die EU-Operation in Bosnien und Herzegowina, EUFOR ALTHEA, ist seit 2004 ein großer Erfolg der gemeinsamen Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Sie hat seit Beginn nie aktiv militärisch in Bos- nien und Herzegowina eingreifen müssen. Trotz der komplexen innenpolitischen Situation hat Bosnien und Herzegowina bewiesen, dass Sicherheit im eigenen Land mit eigenen Sicherheitskräften gewährleistet werden kann. Die Haltung der Bundesregierung ist eindeutig: Die Mission hat ihre Ziele erreicht. Sie ist ein großer Er- folg, auf den wir alle stolz sein können. Jetzt ist es an der Zeit, das exekutive Mandat zu beenden. Wir wollen uns auf die Ausbildung und das Training der bosnisch-herze- gowinischen Streitkräfte konzentrieren, damit diese sich weiter europäischen Standards annähern. Wir werben daher weiter bei unseren europäischen Partnern für die Weiterentwicklung der Operation in eine reine Ausbil- dungs- und Trainingsmission. Es ist konsequent, die Kräfte der Bundeswehr, die für exekutive Aufgaben vorgehalten werden, im November 2012 aus der Operation EUFOR ALTHEA abzuziehen. Das gilt für das Hauptquartier in Sarajevo wie für das Reservebataillon, das bisher für EUFOR ALTHEA und für die Kosovo-Truppe KFOR in Kosovo vorgehalten wurde. Ab Ende des Jahres wird der deutsche Anteil al- lein für KFOR zur Verfügung stehen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 45): Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zum Ursprung bzw. Hintergrund des Vorschlags machen, die staat- liche syrische Telefongesellschaft Telekommunikationsgesell- schaft Syrian Telecommunications Establishment, STE, in die Liste der mit Sanktionen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten belegten Unternehmen aufzunehmen, und wie wurde der Vorschlag schließlich in den zuständigen Gremien (zum Beispiel Ratsarbeitsgruppe „Maschrik/Maghreb“, Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen bzw. RELEX, Rat für Außenbeziehungen) diskutiert oder entschieden? Die Bundesregierung tritt für eine Erhöhung des Drucks auf das Assad-Regime – auch durch weitere Sanktionen – ein. Informationen darüber, welche Vorschläge von den EU-Mitgliedstaaten oder der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, unterbreitet werden und welche Posi- tionen in den Beratungen bezogen wurden, sind vertrau- lich. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sanktionen bereits einen Teil ihrer Wirkung verlieren können, wenn über sie im Vorfeld öffentlich in aller Breite diskutiert wird. Das gilt unabhängig von der Frage nach dieser konkreten Firma. Die Bundesregierung ist aber selbstverständlich gerne bereit, im Rahmen vertraulich tagender Gremien des Deutschen Bundestages Auskunft zu geben. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab- geordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 46): Wie viele bilaterale und multilaterale Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen wurden seit dem 26. März 2009 durch die Bundesregierung abgeschlossen, und welche dieser Vereinba- rungen beinhalten Projekte zur Umsetzung der UN-Behinder- tenrechtskonvention? Nicht erst seit dem Beitritt zur Behindertenkonven- tion der Vereinten Nationen im Frühjahr 2009 berück- sichtigt die Bundesregierung auf nationaler und inter- nationaler Ebene die Belange von Menschen mit Behinderungen. In der deutschen Entwicklungspolitik unterstützten wir seit mehr als 20 Jahren Vorhaben zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Dabei werden einerseits Vorhaben spezifisch für Menschen mit Behinderungen gefördert, andererseits sollen Belange behinderter Men- schen in allen relevanten Projekten und Programmen be- rücksichtigt werden. Dadurch soll eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Entwick- lung und an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen ermöglicht werden. Beispielhaft dafür: In Partnerschaft mit dem Sozialministerium in Bangladesch wird seit Mitte 2011 die Erstellung von lokalen Aktionsplänen zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention unter- stützt. Die Entwicklung der Aktionspläne findet in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisatio- nen und Selbstvertretungsorganisationen statt. Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans der Bun- desregierung zur Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung, BMZ, unter Einbeziehung der Zi- vilgesellschaft, Vertretungsorganisationen von behinder- ten Menschen und anderen wichtigen Stakeholdern derzeit einen Aktionsplan, der konkrete strategische Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zur Umsetzung einer behinderten-inklusiven Entwicklungszusammenar- beit für die kommenden Jahre verpflichtend formuliert. Konkrete behindertenspezifische Maßnahmen im Be- reich der Entwicklungszusammenarbeit umfassen insbe- sondere das Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderun- gen“ der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, 20202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) GIZ, sowie die Erarbeitung einer BMZ-Strategie zur In- klusion von Menschen mit Behinderungen in der Ent- wicklungszusammenarbeit in den Jahren 2011 und 2012. Das innerhalb der Bundesregierung für die Behinder- tenkonvention der Vereinten Nationen federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, hat nach Beitritt zur VN-Konvention eine gemeinsame Absichtserklärung mit dem chinesischen Behinderten- verband „China Disabled People's Federation“ unter- zeichnet, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Behindertenpolitik zwischen beiden Staaten zu intensi- vieren (am 21. September 2011). Darüber hinaus gab es im BMAS zuletzt bilaterale Kontakte auf Arbeits- und Leitungsebene zu Ländern wie der Russischen Föderation, Bulgarien, Frankreich und der Türkei, bei denen anlässlich von Besuchen mit Dele- gationen auch über die Behindertenpolitik gesprochen wurde. Zentrales Thema bei diesen Gesprächen ist auch immer die Umsetzung des VN-Übereinkommens über den Schutz und die Rechte behinderter Menschen, VN-Behindertenrechtskonvention. Eine Delegation des türkischen Ministeriums für Familien- und Sozialpolitik zeigte sich zuletzt bei Gesprächen mit Vertretern des BMAS am 13. März 2012 vor allem daran interessiert, wie in Deutschland Barrierefreiheit realisiert wird. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Abge- ordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 47): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die aser- baidschanischen Rocksänger Jamal Ali und Natig Kamilov in Baku am 17. März 2012 festgenommen und anschließend in Polizeigewahrsam mehrfach gefoltert wurden, und was unter- nimmt die Bundesregierung, um diesen Sängern Unterstüt- zung zukommen zu lassen? Die Bundesregierung hat Kenntnis von diesen Fest- nahmen. Betroffen war neben den beiden von Ihnen ge- nannten Musikern auch Etimar Salmanly, Aktivist der Jugendorganisation „Nida Youth Movement“ und Mit- organisator der Kundgebung. Alle drei wurden nach Ab- lauf ihrer Strafe auf freien Fuß gesetzt. Der Bundesregie- rung liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche Folter oder Misshandlung der Betroffenen im Polizeige- wahrsam vor. Diese Festnahmen geschahen im Zusammenhang mit einer genehmigten Protestveranstaltung am südlichen Rand von Baku. Mit schätzungsweise 500 Teilnehmern war dies die größte Veranstaltung dieser Art seit mehre- ren Jahren. Aufgerufen hierzu hatte das „Committee to Protect Youth Rights“, eine Dachorganisation, die ver- schiedene politische und zivilgesellschaftliche Jugendor- ganisationen umfasst. Nach einem Bericht des Büros der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, in Baku vom 19. März 2012 verlief die Veranstaltung zu- nächst weitgehend reibungslos. Zu den Festnahmen sei es gekommen, nachdem die genannten Musiker im Laufe des Abschlusskonzerts Beleidigungen gegen die Präsidentenfamilie ausgesprochen hätten. Hierbei sei es auch zu Anwendung physischer Gewalt gekommen, da sich die Betroffenen der Festnahme widersetzt hätten. Der Sänger Jamal Ali wurde vom zuständigen Bezirks- gericht unter dem Vorwurf des Hooliganismus zu zehn Tagen, das Bandmitglied Natig Kamilov zu sechs Tagen und der Aktivist Salmanly zu fünf Tagen Haft verurteilt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen- rechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, hatte in einer Presseerklärung vom 21. März 2012 zur Freilassung der betroffenen Musiker und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung aufgerufen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9084, Frage 48): Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um einen möglichen Militärschlag Israels gegen den Iran zu verhindern, und kann die Bundesregierung jegliche offensive und defensive militärische Beteiligung im Falle eines solchen israelischen Angriffes ausschließen? Die Bundesregierung und Israel sind sich einig, dass ein Iran mit Kernwaffen eine ernste Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität der Region und darüber hinaus sowie eine gravierende Herausforderung für das interna- tionale Nichtverbreitungssystem darstellen würde. Gemeinsam mit seinen Partnern im sogenannten E3+3-Format, China, Frankreich, Großbritannien, Russ- land und den USA, setzt sich Deutschland für eine diplo- matische Lösung im Atomkonflikt mit dem Iran ein. Da- bei verfolgen die E3+3 einen zweigleisigen Ansatz von Gesprächsbereitschaft und politischem und wirtschaftli- chem Druck. Am 23. Januar 2012 beschlossen die Au- ßenminister der Europäischen Union ein neues Paket präzedenzloser Sanktionsmaßnahmen. Die E3+3 haben wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, substanzielle Gespräche mit dem Iran zu führen, um eine Lösung zu finden, die das Vertrauen in die friedliche Zielsetzung des iranischen Nuklearprogramms wieder- herstellt. Dazu ist jetzt mit dem Iran eine neue Ge- sprächsrunde im April 2012 vereinbart worden. Ziel der Bundesregierung ist es, eine diplomatische Lösung zu finden, um eine nukleare Bewaffnung Irans zu verhindern. An Spekulationen über einen möglichen israelischen Militärangriff beteiligen wir uns nicht. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Abge- ordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 49): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20203 (A) (C) (D)(B) Wie ist der aktuelle Sachstand im Auswärtigen Amt, be- züglich der Nutzung von freier und proprietärer Software im Hinblick auf Überlegungen des letzten Jahres eine Umstel- lung zugunsten proprietärer Software vorzunehmen? Die IT-Strategie des Auswärtigen Amts hat die Bundes- regierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagdrucksache 17/4567 vom Februar 2011 umfassend beschrieben. Diese gilt un- verändert fort. Das Auswärtige Amt setzt entsprechend weiter einen Mix von quelloffener und proprietärer Soft- ware ein. Es orientiert sich dabei an den Erfordernissen der Nutzer, den Sicherheitsanforderungen und der Wirt- schaftlichkeit. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 50): Erwägt die Bundesregierung im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, trotz der vom BSI immer wieder betonten Vorteile freier Software den Umstieg von der Nutzung freier auf proprietäre Software an Desktoprechnern und Servern? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik prüft derzeit, welche Software in den nächsten Jahren auf den Desktops für Standardbüroanwendungen eingesetzt werden soll. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf das einzusetzende Betriebssystem ergebnisoffen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 51): Welche Ressorts der Bundesregierung haben ihren jährli- chen Sollansatz für Dienstreisen innerhalb dieser Legislatur- periode in welchem Haushaltsjahr überschritten? Ungeachtet des Regierungswechsels im Herbst 2009 erfolgen die Angaben für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011. Maßgeblich ist der Beginn des Haushaltsjah- res am 1. Januar des Jahres. Das Haushaltsjahr 2012 hat erst begonnen und wird daher nicht mit aufgeführt. Der Geschäftsbereich ist bei der Antwort nicht einbezogen. BMWi, AA und BMBF haben ihre Sollansätze für Dienstreisen innerhalb dieser Legislaturperiode nicht überschritten. BMG und BMAS haben ihre Sollansätze für Dienst- reisen im Haushaltsjahr 2009 überschritten. BMVg und BMU haben ihre Sollansätze für Dienst- reisen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 überschrit- ten. BMF und BMZ haben ihre Sollanstäze für Dienst- reisen im Haushaltsjahr 2011 überschritten. BK-Amt, BMI, BMJ, BMELV, BMFSFJ, BMVBS, BKM und BPA haben ihre Sollansätze für Dienstreisen in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 überschrit- ten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 52): Welche möglichen, auch rechtlichen Folgen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht das Bun- desministerium der Justiz, sondern – offenkundig ohne Ab- stimmung – das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 28. Februar 2012 auf eine Anfrage der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ant- wortete und darin trotz der bereits im Raum stehenden Andro- hung eines Klageverfahrens und entgegen des bisherigen Vor- trages („bereits erfolgte Teilumsetzung“) des federführenden Bundesministeriums der Justiz gegenüber der für die Betrei- bung der Klage verantwortlichen Kommissarin nun vorträgt, das Fehlen von Verkehrsdaten aufgrund der „Nichtumset- zung“ führe zu erheblichen Einschränkungen bei der Verfol- gung oder Verhütung von Straftaten? Die Kommission führt im Rahmen der Novellierung der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung derzeit eine Gesetzesfolgenabschätzung durch. In die- sem Rahmen hat sie die Mitgliedstaaten gebeten, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie mitzutei- len bzw. auszuführen, welche Folgen gegebenenfalls das Fehlen von Vorratsdaten für die Strafverfolgung habe. Das Schreiben war an den Bundesminister des Innern adressiert, die Bundesministerin der Justiz wurde nach- richtlich angeschrieben. Der Bundesminister des Innern hat am 28. Februar 2012 eine bereits veröffentlichte Stu- die des Bundeskriminalamts zur Thematik sowie eine er- gänzende Fallsammlung übersandt. Der Kommission liegt zudem die ebenfalls veröffentlichte Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und interna- tionales Strafrecht zu „Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“ vor. Es ist in der Folge davon auszugehen, dass die Kom- mission alle verfügbaren Materialien im Rahmen ihrer Gesetzesfolgenabschätzung nutzen wird. Der bereits erfolgte und zwischen dem Bundesminis- terium der Justiz und dem Bundesministerium des In- nern abgestimmte Vortrag der Bundesregierung in dem Vertragsverletzungsverfahren, in dem die Sach- und Rechtslage einschließlich der bestehenden Zugriffsmög- lichkeiten auf Verkehrsdaten dargestellt wurden, bleibt selbstverständlich durch die Übersendung dieses Mate- rials unberührt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 53): Mit welchen Aufgaben oder Interessen sind Abteilungen des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesministe- 20204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) riums der Verteidigung in die Sicherheitszusammenarbeit an- lässlich der diesjährigen Sportereignisse UEFA 2012 in Polen/ Ukraine und Olympia 2012 in Großbritannien eingebunden, und an welchen Treffen hierzu haben Angehörige von Polizei, Geheimdiensten oder des Militärs teilgenommen? Im Rahmen der Verhinderung von Gewalt im Umfeld von (Sport-)Großveranstaltungen bestehen besonders in der Europäischen Union umfassende Handlungsempfeh- lungen (EU – Handbuch – Entschließung des Rates vom 3. Juni 2010 betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusam- menarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Be- kämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zu- sammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen 2010/C 165/01). Gerade die Bundesrepublik Deutschland hat nach den Vorfällen 1998, WM in Frankreich, ein besonderes Inte- resse, eine Ansehensschädigung durch gewaltbereite Fußballhooligans zu verhindern. Dieser Erfahrungsaus- tausch und die internationale polizeiliche Zusammenar- beit haben sich in der Vergangenheit bei in Europa statt- findenden Turnieren bewährt (EM 2000 NL/B; EM 2004 POR; WM 2006 DEU; EM 2008 AUT/CH). Auch aus diesem Grund unterstützt das Bundesministerium des In- nern und sein Geschäftsbereich Bundespolizei/Bundes- kriminalamt/Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Sportgroßveran- staltungen 2012 die Vorbereitungen zur UEFA EURO 2012 in Polen und der Ukraine. Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen gegenüber deutschen gewaltbereiten Störern und die Strafverfolgung etwaiger deutscher Fußballan- hänger im Ausland, die bei der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit den Fußballturnieren angetroffen werden. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der polizeili- che Informationsaustausch auf der Grundlage der natio- nalen rechtlichen Bedingungen und im Rahmen der Re- gularien des EU-Handbuchs sowie eine enge Einbindung des BMI aufgrund einer etwaigen grenz- und bahnpoli- zeilichen Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den zuständigen Stellen der Republik Polen. Die Geschäfts- bereichsbehörden waren daher anlassbezogen bei zahl- reichen Veranstaltungen präsent. Das Bundesministerium der Verteidigung und der Mi- litärische Abschirmdienst der Bundeswehr sind nicht in die Sicherheitszusammenarbeit anlässlich der Fußball- Europameisterschaft 2012 und der Olympischen Spiele 2012 eingebunden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 54): Sieht die Bundesregierung den im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vereinbarten vereinfachten Zugang Schweizer Kreditinstitute zum deutschen Markt als vereinbar mit EU-Recht an, und wie begründet sie ihre Haltung? Der Marktzugang selbst ist nicht Gegenstand des Ab- kommens. Dies wird im Text deutlich klargestellt wer- den. Es sollen lediglich Vereinfachungen im Verwaltungs- verfahren vorgesehen werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 55): Wann hat der Ständige Ausschuss für Finanzstabilität und Krisenmanagement des Bundesministeriums der Finanzen, BMF, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, und der Deutschen Bundesbank in den Jahren 2010 und 2011 jeweils getagt (zu dem gemeinten Ausschuss ver- gleiche beispielsweise www.ecb.int/press/pr/date/2005/html/ pr050518_1.en.html)? Der Ständige Ausschuss für Finanzmarktstabilität tagte im Jahr 2010 am 28. Januar, 15. Juli und 8. Dezem- ber und im Jahr 2011 am 9. Mai, 16. August sowie am 5. Dezember. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 56): Ist die Bundesregierung bereit, nach entsprechenden Dis- kussionen auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin, ITB, 2012 im Interesse der Förderung von Tourismusreisen von Deutschland nach Ägypten dieses Reiseland zusammen mit Israel aus der Anlage 2 (Steuer 23,43 Euro) des Luftver- kehrsteuergesetzes in die Anlage 1 (Steuer 7,50 Euro) zu überführen? Die Einteilung der Steuersätze in § 11 des Luftver- kehrsteuergesetzes und der dazugehörigen Anlage er- folgte nach eindeutigen und objektiven Kriterien, die den Geboten von Steuergerechtigkeit und Gleichheit der Besteuerung gerecht werden. Eine Abweichung von dieser an messbaren Entfernun- gen orientierten klaren und nachvollziehbaren Einord- nung und Zuweisung einzelner Länder zu einer anderen Distanzklasse würde das gewählte System durchbrechen und es infrage stellen. Insbesondere dann, wenn eine nicht transparente, aufgrund von einzelfallbezogenen In- teressenlagen getroffene Entscheidung erfolgen würde. Zudem würde dies aus Sicht anderer Staaten, die nach der Systematik des Luftverkehrsteuergesetzes ähnlich weit wie Ägypten und Israel von Deutschland entfernt liegen, zu dem Vorwurf der Willkür führen. Flüge nach Ägypten und Israel werden daher genauso hoch besteuert wie Flüge in die Nachbarstaaten (Jordanien, Libanon, Sy- rien). Eine Überführung der beiden Länder Ägypten und Is- rael in die Anlage 1 zu § 11 Luftverkehrsteuergesetz ist schon aus rechtssystematischen Gründen abzulehnen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 20205 (A) (C) (D)(B) und konterkariert und verkompliziert die transparente Distanzklasseneinteilung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9084, Frage 57): Aufgrund welcher Analyse geht die Bundesregierung im „Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungs- entwurf des Bundeshaushalts 2013 und zum Finanzplan 2012 bis 2016 sowie zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens‚ Energie- und Klimafonds“ von einem Preis von 10 Euro je CO2-Zertifikat im Jahr 2013 aus? Die Bundesregierung hatte ihre bisherigen Planungen zum Energie- und Klimafonds auf der Basis einer Preiser- wartung von 17 Euro je Zertifikat getroffen. Diese Erwar- tung wurde durch die Preisentwicklung der letzten Mo- nate nicht bestätigt. Die Bundesregierung hat daher mit nunmehr 10 Euro je Zertifikat für den Wirtschaftsplan 2013 ihre Preiserwartung deutlich zurückgenommen. Sie hat sich dabei zum einen an der Entwicklung der Preise im Vorjahr orientiert – im Jahresdurchschnitt 2011 lag der Preis bei rund 13 Euro mit sinkender Tendenz im zweiten Halbjahr. Zum anderen wurden Einschätzungen von Ana- lysten berücksichtigt. Diese gehen übereinstimmend da- von aus, dass unter den derzeitigen Rahmenbedingungen das Preisniveau der vergangenen Jahre auf absehbare Zeit nicht erreicht werden wird. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/9084, Frage 58): Wie bewertet die Bundesregierung – unter Angabe der Höhe und der Zahl der beanstandeten Zahlungen in Deutsch- land sowie der ergriffenen Maßnahmen – die Aussagen des Präsidenten des europäischen Rechnungshofes, Vitor Caldeira, der „Deutschland Geldverschwendung vorwirft“ (Capital, 22. März 2012), und inwieweit wird die Bundesre- gierung entsprechend dem Beschluss des Rechnungsprü- fungsausschusses Transparenz über die EU-Mittel im Regie- rungsentwurf 2013 schaffen, in dem diese in den jeweiligen Einzelplänen explizit ausgewiesen werden? Der Präsident des Europäischen Rechnungshofs, Vitor Caldeira, hat Deutschland in dem mit der Zeit- schrift Capital geführten Interview keine „Geldver- schwendung“ vorgeworfen. Dies entspricht auch nicht den Tatsachen. Das deutsche Mitglied beim Europäi- schen Rechnungshof, Dr. Noack, hat dies in einem Schreiben vom 21. März 2012, das unter anderem auch an den Haushaltsausschuss, den Rechnungsprüfungsaus- schuss und den Europaausschuss des Deutschen Bundes- tages gerichtet ist, bestätigt. Es entspricht im Übrigen auch nicht der Politik des Europäischen Rechnungshofs, sich zu konkreten Prüfungsergebnissen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu äußern. Die Frage der Darstellung der EU-Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung zum Bundeshaushalt kann nicht mit der in der Zeitschrift Capital wiedergegebenen Schlagzeile verknüpft werden. Das Thema der konkreten Mittelvergabe bzw. -verwendung von EU-Mitteln ist nicht Gegenstand der hier zitierten Beschlüsse des Rech- nungsprüfungsausschusses vom 10. Juni 2011 und 10. Februar 2012. Auch hat der Bundesrechnungshof in seinem diesen Beschlüssen zugrunde liegenden Bericht das Thema der konkreten Mittelvergabe und -verwen- dung von EU-Mitteln nicht angesprochen. Dieser Bericht erfolgte zu der Thematik Darstellung der EU-Mittel im Bundeshaushalt und fokussiert allein die haushaltstechnische Veranschlagung der EU-Mittel. Hiermit wird der Zweck verfolgt, bereits bei Haushalts- aufstellung den Bundeshaushalt transparenter zu gestal- ten. Unabhängig davon wird die Bundesregierung, wie in ihrem Bericht vom November 2011 zugesagt, die Be- schlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses konsequent zur Verbesserung der Transparenz der Darstellung der EU-Mittel im Bundeshaushalt 2013 umsetzen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 59): Hält die Bundesregierung es zur Verbesserung der Interes- senvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den gemeinsamen Einrichtungen als SGB-II-Grundsiche- rungsträger und den Personal zuweisenden Herkunftsdienst- stellen (Agentur für Arbeit und Kommune) für notwendig, dass die Beschäftigten der Jobcenter grundsätzlich auch ein Wahlrecht für die Personalräte der Herkunftsdienststellen er- halten, da dort weiterhin die Zuständigkeit für elementare Per- sonalangelegenheiten wie Einstellung und Entlassung liegt, und sieht die Bundesregierung politischen bzw. gesetzgeberi- schen Handlungsbedarf zur Einführung eines Doppelwahl- rechtes? Die Personalvertretungsrechte der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer sind eindeutig vom Gesetzgeber geregelt worden. Die gemeinsamen Einrichtungen besit- zen eigene Personalvertretungen (§ 44 h Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II). Die Regelungen des Bun- despersonalvertretungsgesetzes, BPersVG, gelten ent- sprechend. Die Beschäftigten, denen Aufgaben in der gemeinsa- men Einrichtung zugewiesen wurden, sind dort aktiv und passiv wahlberechtigt. Ein zusätzliches Wahlrecht für die Personalvertretungen der Herkunftsdienststelle, Agentur für Arbeit oder Kommune, ist nicht vorgesehen. Damit greift die allgemeine Regelung des § 13 Abs. 2 BPersVG. Beschäftigte, die zu einer Dienststelle abge- ordnet oder zugewiesen werden, sind ausschließlich, vorbehaltlich eventuell abweichender Landesvorschrif- ten, dort wahlberechtigt, wenn die Abordnung oder Zu- weisung länger als drei Monate gedauert hat und nicht feststeht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate been- det wird. 20206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2012 (A) (C) (D)(B) Lösen Entscheidungen einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers Beteiligungsrechte aus, ist der Personalrat der gemeinsamen Einrichtung zu beteiligen. Damit ist grundsätzlich immer der Personalrat der jewei- ligen gemeinsamen Einrichtung zuständig. In den Fällen personalrechtlicher Entscheidungen, die in der Zustän- digkeit der Träger verbleiben, ist wie bisher der jewei- lige Personalrat des betroffenen Trägers zuständig. Inso- weit werden die Beschäftigten, wie vom BPersVG vorgesehen, durch den Personalrat der Herkunftsdienst- stelle weiterbetreut, ohne dort wahlberechtigt zu sein. Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Anlass, von dieser Grundsatzregelung des BPersVG abzuwei- chen. Die Bundesregierung erachtet es als wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Job- centern vor Ort eine zuständige Personalvertretung ha- ben, die für die Belange und Interessen der Beschäftig- ten eintritt. Dadurch wird zudem das Ziel der Schaffung eines einheitlichen Personalkörpers in den gemeinsamen Einrichtungen gestärkt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9084, Frage 60): Was sind die zentralen Aussagen des Forschungsberich- tes des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, 3/2009 („Qualifizierungsmaßnahmen während Kurz- arbeit bei endgültigem Arbeitsausfall“) über den Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach den Qualifizie- rungsmaßnahmen bzw. dem Austritt aus der strukturellen bzw. Transfer-Kurzarbeit (bitte aufführen Anteile nach den Kategorien arbeitslos, geförderte/ungeförderte Beschäf- tigung und weitere sowie, wenn möglich, nach Geschlecht und Alter), und welche neuen Daten bzw. Erkenntnisse seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. des IAB gibt es darüber hinaus über den Verbleib der Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld (wenn möglich bitte auch mit üblicher Vermittlung durch die Arbeitsagentur vergleichen)? Wie in wissenschaftlichen Publikationen üblich, wer- den auch im oben genannten IAB-Forschungsbericht die zentralen Aussagen in der Zusammenfassung dargestellt. Hierzu wird auf die Seiten 49 bis 55 des Forschungsbe- richts verwiesen. Die Ergebnisse stammen aus der Be- gleitforschung zu einem ESF-BA-Programm, von 2000 bis Mitte 2008 existierte. Ab Oktober 2008 wird die Förderung über das grund- sätzlich inhaltsgleiche Programm „ESF mitfinanzierte ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen für Bezieherin- nen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld“ abgewi- ckelt. Über die Umsetzung dieses Programms muss die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommis- sion regelmäßig berichten. Dies erfolgt über sogenannte Ergebnisindikatoren, die in Abstimmung mit der Euro- päischen Kommission festgelegt wurden. Für den Bereich des Transferkurzarbeitergeld wird hierfür der folgende Indikator genutzt: Anteil der geförderten von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitskräfte, die ihre Ar- beitsmarktchancen erhöht haben durch Befragungen von Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2009 wurde ermittelt, dass der Anteil rund 51 Prozent beträgt. Damit wird der mit der Europäischen Kommis- sion abgestimmte Zielwert in Höhe von 40 Prozent weit überschritten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 61): Wo fand das Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 14. März 2012 zur Erarbeitung eines gemeinsamen Eckpunk- tepapiers zur Zukunft des Asylbewerberleistungsgesetzes statt, und wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Beschluss eben dieses Papiers zu rechnen? Am 14. März 2012 hat die Bund-Länder-Arbeits- gruppe nicht getagt. Der Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein neuer Sitzungstermin ist noch nicht bestimmt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9084, Frage 62): Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zum einjährigen Bestehen des Bildungs- und Teilhabepakets am 1. April 2012, und inwiefern sieht sie vor dem Hintergrund der geringen Inanspruchnahme der Leistungen den verfassungsrechtlich garantierten Zugang zu Bildung und Teilhabe gewährleistet? Die Bundesregierung zieht zum einjährigen Bestehen des Bildungspakets eine insgesamt positive Bilanz. Die Inanspruchnahmequote steigt kontinuierlich. Die weitergehende Frage nach dem „verfassungs- rechtlich garantierten Zugang zu Bildung und Teilhabe“ ist auslegungsbedürftig. Sollte damit die Förderung einer entsprechenden Infrastruktur gemeint sein – wie zum Beispiel die Einrichtung von Schulen –, so ist der Bund hierfür aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenz- ordnung nicht zuständig. Soweit sich die Frage jedoch auf die Sicherung des spezifischen sozio-kulturellen Existenzminimums von Kindern bezieht, wurde dieses verfassungsrechtliche Gebot durch die Berücksichtigung der Bildungs- und Teilhabebedarfe in den sozialen Si- cherungssystemen umgesetzt. Die Verpflichtung des Bundesgesetzgebers ist damit erfüllt, weil bei Vorliegen der entsprechenden materiell-rechtlichen Voraussetzun- gen ein Anspruch auf Deckung dieser Bedarfe besteht. 171. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Wettbewerbsnachteilenwegen Nichterfüllung der Frauenquote Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielen Dank. – Frau Aschenberg-Dugnus.



Rede von Christine Aschenberg-Dugnus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in vie-

len Gesprächen erfährt man immer wieder, dass sehr
viele Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrem
vertrauten, heimischen Umfeld leben und gepflegt wer-
den wollen. Wie reagieren Sie darauf?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Daniel Bahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das ist das Ziel dieser Reform. Wir wollen nicht nach

    dem Gießkannenprinzip allen ein bisschen mehr Geld
    geben, sondern ganz gezielt Familien und Angehörigen
    helfen. Die Leistungsverbesserung kommt den Betroffe-
    nen in der ambulanten Pflege zugute, also gerade denje-
    nigen, die bisher keine oder kaum Leistung bekommen
    haben.

    Wir verbessern die Möglichkeit für Angehörige, eine
    Auszeit zu nehmen. Die Hauptlast der Pflege schultern
    die Familien bzw. die Angehörigen, die häufig nach ei-
    ner gewissen Zeit nicht mehr können. Das gilt insbeson-
    dere für die Pflege von Demenzerkrankten. Das Gesetz
    sieht vor, dass der Pflegegeldanspruch nicht verloren
    geht, dass der Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen er-
    leichtert wird, dass Leistungen bei Demenzerkrankung
    insbesondere in der ambulanten Pflege den Betroffenen
    wirklich zugutekommen. Die Betroffenen werden nicht
    alleine gelassen werden und sollen mehr Rechte erhal-
    ten. Beispielsweise wird eine erste Versorgungsleistung
    gezahlt, wenn die Begutachtung durch den Medizini-
    schen Dienst nicht innerhalb von fünf Wochen erfolgt.
    Wir stärken so weiterhin die Rechte von Familien und
    Angehörigen.