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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/168 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 168. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 30 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Kauder, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Gerda Hasselfeldt, Rainer Brüderle, Dr. Gregor Gysi, Renate Künast, Jürgen Trittin sowie weiteren Abgeordne- ten eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung der Entscheidungslö- sung im Transplantationsgesetz (Drucksache 17/9030) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Transplantations- gesetzes (Drucksache 17/7376) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski- Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Ver- braucherpolitik neu ausrichten – Verbrau- cherpolitische Strategie vorlegen (Drucksache 17/8922) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 19859 B 19860 B 19860 B 19860 C 19860 C 19860 D 19862 B 19864 A 19865 C 19867 B 19868 C 19870 B 19871 B 19872 B 19874 A 19875 A 19875 D 19876 D 19877 C 19878 C 19879 C 19880 C 19881 C 19882 C 19882 D 19884 D 19887 B 19888 B 19890 A 19891 C 19892 D 19894 C 19896 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Übereinkommen vom 25. November 2011 über die Errichtung des Sekretariats der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördli- chen Dimension (NDPHS) (Drucksache 17/8981) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (Drucksache 17/8988) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Diana Golze, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Einbezie- hung von Kindertagesbetreuungsein- richtungen in die Schrankenregelungen (Drucksache 17/4876) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschaffung der gesetzlichen Vermutung der „Versorgungsehe“ bei Eheschließung und eingetragener Le- benspartnerschaft mit Beamtinnen und Beamten nach dem Eintritt in den Ru- hestand (Drucksache 17/7027) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kein Bau der drit- ten Start- und Landebahn am Flugha- fen München (Drucksache 17/8607) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten René Röspel, Rolf Hempelmann, Marco Bülow, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Euratom-Vertrag an die He- rausforderungen der Zukunft anpassen (Drucksache 17/8927) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm zur Unterstützung der Sicherung des Fachkräftebedarfs mit Mitteln des Aufenthaltsrechts (Drucksache 17/9029) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuen Vorbehalt zum Euro- päischen Fürsorgeabkommen zurück- nehmen (Drucksache 17/9036) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenz- überschreitender Wasserläufe und in- ternationaler Seen (Drucksachen 17/8725, 17/8925) . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 2. Dezember 2010 über die Errichtung des Funktionalen Luft- raumblocks „Europe Central“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Re- publik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (FABEC-Vertrag) (Drucksachen 17/8726, 17/8957) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Michael Fuchs, Kai Wegner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Martin Lindner (Berlin), Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Marktwirtschaftliche Industriepolitik für Deutschland – Inte- graler Bestandteil der Sozialen Markt- wirtschaft (Drucksachen 17/8585, 17/9055) . . . . . . . 19897 C 19898 B 19898 C 19899 C 19900 D 19901 C 19902 C 19902 D 19903 A 19904 A 19904 B 19904 B 19904 B 19904 C 19904 C 19904 D 19904 D 19905 A 19905 B 19905 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 III d) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Dreiundneunzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhunderteinundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ein- fuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsge- setz – (Drucksachen 17/8539, 17/8833 Nr. 2.1, 17/8324, 17/8510 Nr. 2.1, 17/9056) . . . . e) – l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410 und 411 zu Peti- tionen (Drucksachen 17/8904, 17/8905, 17/8906, 17/8907, 17/8908, 17/8909, 17/8910, 17/8911) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Tarifrunde 2012 – Höhere Löhne durchsetzen, jungen Beschäftigten eine Zukunftsperspektive bieten . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Ent- geltsystems für psychiatrische und psycho- somatische Einrichtungen (Psych-Entgelt- gesetz – PsychEntgG) (Drucksache 17/8986) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Praxisgebühr abschaffen (Drucksache 17/9031) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Evaluierung der Aus- nahmeregelungen von der Zuzahlungs- pflicht (Drucksache 17/8722) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Ewa Klamt, Albert Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Peter Röhlinger, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Sylvia Canel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Forschung zur Sicherung der welt- weiten Ernährung (Drucksachen 17/6504, 17/9024) . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 19905 D 19906 B 19907 A 19907 A 19908 B 19909 C 19911 B 19912 C 19913 C 19914 D 19916 A 19917 D 19918 D 19920 A 19921 A 19922 B 19922 B 19923 C 19924 D 19925 D 19926 D 19927 D 19928 D 19929 A 19929 A 19930 B 19931 C 19933 B 19934 C 19935 C 19936 C 19937 A 19938 A 19939 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energiewende und Klimaschutz solide finanzieren – Nach- tragshaushalt nutzen (Drucksache 17/8919) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei- digungsausschusses – zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine moderne und umfas- sende Betreuungskommunikation im Einsatz – zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Koch, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine kostenfreie und umfassende Betreuungskommunikation im Einsatz – zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internet-Telefonie in Afgha- nistan (Drucksachen 17/8895, 17/8795, 17/5908, 17/9057) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidel- berg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltwärts – Ein Freiwilligen- dienst mit Zukunft (Drucksache 17/8769) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Helga Daub, Joachim Günther (Plauen), Harald Leibrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weltwärts wird Gemeinschaftswerk (Drucksache 17/9027) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte: Hinrichtung der mut- maßlichen Metro-Attentäter von Minsk in Belarus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ronald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19940 D 19941 D 19942 D 19944 A 19944 B 19945 C 19947 B 19947 C 19948 A 19948 D 19949 B 19951 B 19952 A 19953 B 19954 C 19954 D 19955 D 19957 B 19958 B 19959 B 19960 B 19960 D 19962 A 19962 B 19962 C 19964 A 19965 D 19966 C 19967 C 19968 B 19968 C 19969 C 19970 D 19971 D 19972 C 19973 C 19974 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 V Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition ge- setzlich verbieten und die steuerliche För- derung beenden (Drucksachen 17/7339, 17/8016) . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf No- tare (Drucksache 17/1469) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Art. 98 a) (Drucksache 17/1468) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Stefan Liebich, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Die deut- schen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord anerkennen und wiedergutmachen (Drucksachen 17/8767, 17/8971) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia stär- ken und Deutschlands historischer Verant- wortung gerecht werden (Drucksache 17/9033(neu)) . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregis- ters (Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG) (Drucksache 17/8987) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen (Drucksache 17/8796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ehrlicher Dialog über europäische Grundwerte und Grundrechte in Ungarn (Drucksache 17/9032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ungarische Medienge- setz – Europäische Grundwerte und Grundrechte verteidigen (Drucksachen 17/4429, 17/8710) . . . . . . . 19974 D 19975 A 19976 B 19977 D 19979 B 19980 B 19981 D 19982 C 19982 D 19982 D 19983 D 19984 C 19986 B 19987 A 19988 A 19988 A 19988 B 19988 C 19990 B 19992 A 19993 A 19993 D 19994 A 19995 B 19995 C 19997 A 19998 B 19999 A 19999 D 20000 C 20000 D 20000 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Presse-Grosso gesetzlich verankern (Drucksache 17/8923) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Strei- chung des Begriffes „Rasse“ aus der deut- schen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten (Drucksache 17/4036) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizin- produkten besser gewährleisten (Drucksache 17/8920) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Reisen für Kinder und Ju- gendliche ermöglichen – Förderung sicher- stellen und „Aktionsplan Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland“ weiter- entwickeln (Drucksache 17/8924) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rüdiger Veit, Daniela Kolbe (Leipzig), Petra Ernstberger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des aufenthalts- und freizügigkeits- rechtlichen Ehegattennachzugs (Drucksache 17/8921) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Europarecht beim Ehegatten- nachzug umsetzen (Drucksache 17/8610) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Dorothée Menzner, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Novelle des Bundesberggesetzes und anderer Vorschriften zur bergbauli- chen Vorhabengenehmigung (Drucksache 17/9034) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20001 A 20002 D 20003 C 20004 D 20006 A 20007 A 20008 B 20010 B 20010 C 20010 C 20011 A 20011 D 20013 B 20014 A 20014 C 20015 C 20015 D 20018 A 20019 A 20020 C 20021 B 20022 C 20022 D 20024 A 20025 B 20026 D 20027 B 20028 D 20030 B 20030 B 20030 C 20032 B 20033 B 20034 C 20035 D 20036 C 20036 D 20038 A 20038 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 VII Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine engere Kooperation mit Georgien (Drucksache 17/8778) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslin- gen), Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Behinderung und Ent- wicklungszusammenarbeit – Behinderten- rechtskonvention umsetzen und Entwick- lungszusammenarbeit inklusiv gestalten (Drucksache 17/8926) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Stärkung der breit aufgestellten euro- päischen Grundlagenforschung – Keine finanziellen Einschnitte beim Europäi- schen Forschungsrat zu Gunsten des Ein- zelprojekts ITER (Drucksachen 17/3483, 17/9025) . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Al- ter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kom- munen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Dorothée Menzner, Niema Movassat, Richard Pitterle, Raju Sharma, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Johanna Voß und Halina Wawzyniak (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Für eine moderne und umfassende Betreu- ungskommunikation im Einsatz – Für eine kostenfreie und umfassende Be- treuungskommunikation im Einsatz – Internet-Telefonie in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20039 D 20040 C 20041 C 20041 C 20042 C 20043 B 20045 A 20045 C 20046 D 20048 A 20048 B 20049 D 20050 D 20051 D 20052 D 20053 C 20053 D 20055 D 20056 C 20057 A 20057 D 20058 C 20059 D 20061 A 20061 D 20062 C 20064 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 98 a) (Tagesordnungspunkt 11 a und b) Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen (Tagesordnungspunkt 15) Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrag: Presse-Grosso gesetzlich veran- kern (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20064 D 20065 D 20066 D 20067 C 20068 B 20068 C 20069 B 20070 A 20072 C 20073 D 20075 A 20075 D 20076 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 19859 (A) (C) (D)(B) 168. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20061 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 21) Pascal Kober (FDP): Am 27. Oktober 2011 haben wir hier im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stär- kung der Finanzkraft der Kommunen beschlossen. Wir kamen damit einer im Rahmen des Vermittlungsverfah- rens zur Neuberechnung der Arbeitslosengeld-II-Regel- sätze getroffenen Vereinbarung nach und haben damit die Voraussetzungen für eine Entlastung der Kommunen geschaffen, wie es sie in dieser Höhe in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben hat. Diese christlich-liberale Koalition hat dafür gesorgt, dass die Kommunen allein im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 um voraussichtlich mehr als 12 Milliarden Euro entlastet werden. Hätten wir keine gesetzlichen Änderungen herbeigeführt, läge die Kostenübernahme durch den Bund im kommenden Jahr nicht bei 45 Pro- zent, sondern nur bei 16 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, in Ihrem Antrag kritisieren Sie vor allem drei Punkte, mit denen ich mich jetzt im Einzelnen befassen möchte. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 22.03.2012 Barnett, Doris SPD 22.03.2012* Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.03.2012 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 22.03.2012 Bracht-Bendt, Nicole FDP 22.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 22.03.2012 Bülow, Marco SPD 22.03.2012 Ferner, Elke SPD 22.03.2012 Fritz, Erich G. CDU/CSU 22.03.2012* Granold, Ute CDU/CSU 22.03.2012 Groth, Annette DIE LINKE 22.03.2012 Hunko, Andrej DIE LINKE 22.03.2012* Krellmann, Jutta DIE LINKE 22.03.2012 Kudla, Bettina CDU/CSU 22.03.2012 Lanfermann, Heinz FDP 22.03.2012 Luksic, Oliver FDP 22.03.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 22.03.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 22.03.2012 Nahles, Andrea SPD 22.03.2012 Nietan, Dietmar SPD 22.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 22.03.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 22.03.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 22.03.2012 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2012 Schäfer (Saalstadt), Anita CDU/CSU 22.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 22.03.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 22.03.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 22.03.2012 Steinbach, Erika CDU/CSU 22.03.2012 Thönnes, Franz SPD 22.03.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 22.03.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 22.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 20062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) Sie beschreiben, dass es Signale gebe, dass einige Länder die Mittel nicht in vollem Umfang an die Kom- munen weiterleiten. Ich kann Ihnen sagen, ich habe sol- che Signale auch vernommen. Ich zitiere einmal aus der Schweriner Volkszeitung vom 8. Februar dieses Jahres: „Zwischen den neuen Großkreisen und dem Land ist ein erster handfester Streit entbrannt: Während das Sozial- ministerium Mittel des Bundes in zweistelliger Höhe für die Grundsicherung im Alter – also Gelder für arme und ärmere Senioren – einbehalten will, fordern sie die Kom- munen für sich. Allein 2012 könnte die Summe rund 20 Millionen Euro betragen, für das Jahr 2015 schätzt sie der Landkreistag auf 77 Millionen Euro, sagte Ge- schäftsführer Jan Peter Schröder auf Nachfrage.“ Weiter heißt es dort: „Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Landes-FDP.“ Am Nachmittag des gleichen Tages hat Frau Schwesig, die sich ja gerne als die wahre Kämpferin für die Kommunen und Schwächsten darstellt, dann darge- legt, dass das Land nun doch die Mittel vollständig an die Kommunen weitergibt. Ein Erfolg für die Kommu- nen, bewirkt durch die FDP in Mecklenburg-Vorpom- mern. Wir sollten uns hier alle einig sein, dass die Länder unseren gesetzgeberischen Willen umsetzen und nicht zulasten der Kommunen tricksen sollten, um ihre eige- nen Einnahmen zu erhöhen. Daher kann ich diesem Punkt im Antrag der Linken voll zustimmen. Den anderen beiden Punkten jedoch nicht: Sie zwei- feln an, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme ab 2013 legen wird. Hier muss ich Ihnen entschieden widersprechen. Schon in den Debat- ten zum Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kom- munen haben andere Redner der Koalitionsfraktionen und auch ich klargemacht, weshalb bisher nur die Kos- tenübernahme für das Jahr 2012 gesetzlich geregelt wurde. Ich erläutere es Ihnen aber gerne noch einmal. Sie sollten wissen, dass mit der Kostenübernahme die Einrichtung einer Bundesauftragsverwaltung zusam- menhängt. Die Einrichtung dieser Bundesauftragsver- waltung bedarf einiger Regelungen und Änderungen. Sie bedarf der Verankerung von Prüf- und Weisungsrechten des Bundes und der Einführung und Umsetzung einer ganzen Reihe von Regelungen, was seine Zeit braucht. Wir werden aber in diesem Jahr die Voraussetzungen für die Kostenübernahme in den kommenden Jahren schaf- fen. Zudem fordern Sie, dass die Abrechnung und Erstat- tung auf Basis der laufenden Nettokosten erfolgen sollte. Sie sollten jedoch auch wissen, dass die Zahlen über die Höhe der Kosten der Grundsicherung im Alter nicht so- fort zur Verfügung stehen, sondern erst mit einiger Ver- zögerung. So ist es auch bei den Kosten der Unterkunft oder den Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Daher könnte eine sofortige Abrechnung nur eine Schätzung sein und müsste dann im Nachhinein nachjus- tiert werden. Dieser Aufwand ist an dieser Stelle nicht gerechtfertigt, zumal die Kommunen ja die entstandenen Kosten vom Bund vollständig erstattet bekommen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Norbert Geis (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz liegt die Hoffnung zugrunde, dass mehr Men- schen als bisher zu einer Organentnahme nach ihrem Tod bereit sein werden. Ein solches Ergebnis wäre angesichts der Tatsache, dass in Deutschland etwa 12 000 Menschen auf eine Organtransplantation warten und dass 75 Prozent der Bevölkerung eine Organspende- bereitschaft bekunden, aber nur 25 Prozent ihren Willen zur Organspende tatsächlich dokumentieren, sehr wün- schenswert. Deshalb ist der Gesetzentwurf trotz mancher Bedenken zu unterstützen. Die Frage ist, warum letztlich entgegen der ursprüng- lichen Bereitschaft nur so wenige Menschen im Ernstfall wirklich bereit sind, ihre Organe nach Eintritt des Hirn- todes zu spenden. Eine der Antworten darauf ist ganz sicher die Angst und die Sorge vieler Menschen, die Ärzte könnten mit Blick auf die gesunden Organe des Sterbenden nicht mit letzter Konsequenz um dessen Leben kämpfen, könnten ihn also sterben lassen, um so neue Organe für Trans- plantationen zu gewinnen. Ein weiterer Grund ist die Unsicherheit, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist oder ob nicht der Hirn- tod nur eine Festlegung der Ärzte ist, um leichter an die Organe zu kommen. Viele Menschen trauen der Defini- tion des Hirntodes als Tod des Menschen nicht und be- fürchten, dass die Organentnahme ein „Zerschneiden von Menschen bei lebendigem Leib“ ist, wie es der Phi- losoph Hans Jonas drastisch formuliert hat. Daher ist eine breite Information über die Transplan- tation von ganz entscheidender Bedeutung. Die potenziellen Spender sollten wissen, dass ihr Le- ben von den Ärzten nicht fahrlässig oder gar willentlich preisgegeben wird. Die Ärzte sind aufgrund ihres Be- rufsethos, aber auch aus strafrechtlichen Gründen ver- pflichtet, das Leben der Patienten bis zu dem Punkt, an dem eine Heilung nicht mehr möglich ist und das Ster- ben irreversibel beginnt, zu verteidigen. Sie würden eine vorsätzliche Tötung begehen, wenn sie das Leben des Spenders nicht erhalten, sondern zugunsten einer Organ- transplantation opfern würden. Die Spender müssen aber auch über den Hirntod voll informiert werden. Dabei sind auch die Zweifel vieler Wissenschaftler an der Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen zu erörtern. Es kommt darauf an, dass eine ungeschönte Information über die Wirkung des Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20063 (A) (C) (D)(B) Hirntodes auf den ganzen Körper gegeben wird, dass nämlich der Wegfall der Hirnfunktion bei natürlichem Verlauf unumkehrbar zum Tod führt. Nach meiner Auffassung ist es jedoch falsch, daraus den Schluss zu ziehen, der Hirntod sei auch der Tod des Menschen. Diese Definitionsmacht hat der Gesetzgeber nicht. Das ist Sache der medizinischen Wissenschaft. Zweifellos ist aber der Hirntod der irreversible Beginn des Sterbeprozesses. Darüber sollten die potenziellen Spender aufgeklärt werden. Für viele Menschen hat die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen etwas von Willkür an sich, von Zweckmäßigkeit, damit die Organtransplantation beginnen kann. Das ahnen viele potenzielle Spender und verlieren so das Vertrauen in die sie behandelnden Ärzte und lehnen daher eine Or- ganspende letztlich doch ab, obwohl sie grundsätzlich das Spenden der Organe für richtig halten. Vorab jedoch einige Überlegungen zur vorgeschlage- nen Entscheidungslösung: Diese ersetzt nicht die Zu- stimmung zur Organentnahme. Die Organe dürfen nach Eintritt des Hirntodes nur mit Zustimmung des Spenders entnommen werden. Gefordert ist also die höchstpersön- liche Entscheidung des potenziellen Spenders. Deshalb ist die Regelung, dass nach § 4 des Transplantationsge- setzes die Zustimmung der Angehörigen eingeholt wer- den muss, wenn der Betreffende keine Angaben gemacht hat, bedenklich. Allerdings können Angehörige nach § 4 TPG nicht frei über die Organe verfügen, sondern müs- sen sich nach dem mutmaßlichen Willen des Organspen- ders richten. Sie können sich und werden sich auch in al- ler Regel nicht über diesen mutmaßlichen Willen hinwegsetzen. Sie werden also einer Organentnahme nur dann zustimmen können, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dies dem Willen des Spenders entspricht. Die Tatsache, dass der Betreffende keine Erklärung ab- gegeben hat, obwohl er regelmäßig zur Abgabe einer solchen Erklärung von der Krankenkasse und anderen Institutionen aufgefordert wurde, wie der Entwurf es vorsieht, spricht aber eher dafür, dass er seine Organe und Gewebe nicht spenden wollte. Im Übrigen ist ein solches Ansinnen der Ärzte an die Angehörigen kurz vor oder nach dem Tod eines nahen Verwandten für diese eine unerträgliche Zumutung. Nach meiner Auffassung ist die Einwilligung in die Or- ganentnahme immer eine höchst persönliche Sache, die nur den Spender selbst angeht. Die Verwandten können allenfalls Boten, niemals aber Vertreter des Spenders sein. Im Hinblick auf § 2 Ziffer 1 TPG wird im Entwurf auf einen möglichen Widerspruch zwischen der Patienten- verfügung und der Erklärung zur Organ- und Gewe- bespende hingewiesen. In solchen Patientenverfügungen wird oft die Entscheidung getroffen, dass keine lebens- verlängernde Behandlung durchgeführt werden darf. Bei einer Organentnahme werden aber medizinische Maß- nahmen wie die Aufrechterhaltung des Kreislaufes vor- genommen. In der Tat ein Widerspruch, allerdings nur dann, wenn man den Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichsetzt. Das Transplantationsgesetz, TPG, geht jedoch vom Hirntod als Tod des Menschen aus, § 3, Abs. 2, Nr. 2 TPG. Auch die derzeitige medizinische Wissenschaft geht mehrheitlich davon aus, dass der Hirntod dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Da- mit können also die Organe entnommen werden, weil sie ja letztlich einer Leiche entnommen werden. Ein Wider- spruch zur Patientenverfügung besteht insofern also nicht. Die Frage allerdings ist, ob es sich bei dem Hirn- tod wirklich um den Tod des Menschen handelt. Ist der Hirntod nicht der Tod des Menschen, stellt sich aller- dings die Frage, ob bei einer Transplantation nicht ein Widerspruch einer entsprechenden Patientenverfügung vorliegt. Die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Men- schen kam durch die medizinische Forschung in den 50er- und 60er-Jahren zustande. Durch die künstliche Langzeitbeatmung, die durch den dänischen Anästhesis- ten Ibsen Anfang der 50er-Jahre revolutioniert wurde, war es möglich geworden, die tiefe Bewusstlosigkeit bzw. das Langzeitkoma, in das schwerkranke Menschen gefallen waren, zu erforschen. Im Verlauf dieser Erfor- schung kam die Wissenschaft zu dem Ergebnis, dass dann, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes erloschen ist, der menschliche Organismus in seine Einzelteile zerfällt und nur noch durch die künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems und die künstliche Beatmung zusammengehalten werden kann. Das Hirn wurde als das Integrationszentrum erkannt, von dem alle Abläufe des Körpers gesteuert werden. Fällt dieses zentrale Or- gan aus, werden in wenigen Minuten auch die anderen Organe absterben. Deshalb erklärte die Mehrheit der Wissenschaftler den Hirntod zum Tod des Menschen. Diese Auffassung ist jedoch in Fachkreisen sehr um- stritten. Dagegen steht auch die Erfahrung der Menschen mit dem Tod. Über Jahrtausende hinweg wurde der Tod an einem menschlichen Körper dann festgestellt, wenn der Puls nicht mehr geschlagen hat, die Lippen und Fin- gernägel sich blau verfärbten und sich Verwesungsge- ruch einstellte. Auch wir modernen Menschen tun uns schwer, jemanden für tot zu erklären, dessen Puls noch schlägt und dessen Körper noch Reaktionen zeigt. Eine Frau, deren Hirnfunktion ausgefallen ist, deren Kreislauf aber durch die Maschinen noch aufrechterhalten wird und die sogar noch ein Kind zur Welt bringt und Mutter ist - alles sträubt sich in uns, eine solche Frau für tot zu erklären. Die Seele, so empfinden wir, hat sich noch nicht vom Leib getrennt. Deshalb bestehen größte Be- denken gegen den Hirntod als Tod des Menschen. Es wäre daher besser, der Gesetzgeber hätte den Hirntod nicht als den eigentlichen Todeszeitpunkt bestimmt. Heißt das aber, dass nach dem Zusammenbruch der Funktion des Hirnes kein Organ entnommen werden darf, weil das Leben noch nicht gewichen ist? Nein! Der Hirntod ist der irreversible Beginn des Sterbens. Er ist der „point of no return“. Wenn der Spender, und nur er, sein klares Ja zur Transplantation erklärt hat, dürfen in dieser Sterbephase die Organe entnommen werden. Es ist daher unbestritten, dass nach Eintritt des Hirntodes die Transplantation vorgenommen werden darf, auch wenn der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. 20064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) Die Behauptung, dass dann durch die Entnahme eines Organs der Betreffende getötet wird, ist falsch. Nicht durch die Entnahme der Organe wird der Mensch getö- tet, sondern das Abstellen der Maschinen bewirkt den Tod. Dies ist aber keine Tötung, sondern die Beendigung des Sterbevorganges. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Dorothée Menzner, Niema Movassat, Richard Pitterle, Raju Sharma, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Johanna Voß und Halina Wawzyniak (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträ- gen: – Für eine moderne und umfassende Betreu- ungskommunikation im Einsatz – Für eine kostenfreie und umfassende Be- treuungskommunikation im Einsatz – Internet-Telefonie in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 9) Alle Mitglieder der Fraktion Die Linke haben sich ohne Abstriche für den sofortigen Abzug der Bundes- wehr aus Afghanistan engagiert. Dabei bleibt es. Die an- deren Fraktionen des Bundestages haben mehrheitlich immer wieder die Mandate der Bundeswehr in Afghani- stan verlängert. Zu ihnen stehen wir im Widerspruch. Eine inhaltliche Differenz gibt es in der Fraktion Die Linke, wie mit den eingesetzten Soldaten umgegangen wird. Den vorliegenden Anträgen können wir daher nicht unsere Zustimmung geben. Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ste- hen die gleichen Rechte zu wie allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Die Gewährleistung umfassen- der, kostenloser Telefon- und Internetverbindungen stellt aber eine Besserstellung dar, die nicht berechtigt ist. Wir verkennen nicht, dass viele Menschen aus sozia- ler Not und Unwissenheit zur Bundeswehr gehen. Den- noch tun sie dies freiwillig. Zugleich gibt es in Deutsch- land zahlreiche Menschen, die unter erheblich stärkerem Armutsdruck stehen als Angehörige der Bundeswehr und die sich dennoch nicht zum Kriegsdienst melden. Vom Grundsatz her würden wir die Gewährleistung kos- tenloser Telekommunikations-Dienstleistungen als Grund- recht durchaus begrüßen – aber wenn, dann muss man damit bei jenen anfangen, die bereits jetzt eine Existenz unterhalb der Armutsgrenze fristen müssen. Soldaten, die 110 Euro Auslandsverwendungszulage pro Tag er- halten, gehören nicht dazu. Zudem hindert uns der offensichtliche Zusammen- hang zwischen der geforderten Telekommunikationsbe- treuung und der Kriegführungsfähigkeit der Bundeswehr an einer Zustimmung. Im Antrag 17/8895 formulieren Union/FDP/SPD/Grüne die Erwartung, die Verbesse- rung der „Betreuungskommunikation im Einsatz“ sei „entscheidend für die Motivation und Einsatzbereit- schaft der Einsatzkontingente“. Diese Erwartung ist lei- der berechtigt. Was da gefordert wird, schafft Anreize zum Kriegsdienst und nicht Anreize zum Verweigern. In Zukunft können die Werbestrategen der Bundeswehr dann gegenüber Jugendlichen noch mit dem „Argument“ punkten, der Arbeitgeber Bundeswehr biete eine tele- kommunikationstechnische Rundumversorgung. Wir leugnen nicht unsere Verantwortung, die wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr, auch jenen im Kriegsein- satz, haben. Wir werden dieser Verantwortung gerecht, indem wir die Beendigung der Auslandseinsätze fordern. Wir lehnen es aber ab, sie für die „eigene“ Seite ange- nehmer zu machen und damit zu ihrer Verlängerung bei- zutragen. Denn die größte Belastung durch den Krieg müssen die Afghaninnen und Afghanen tragen. Auch ih- nen ist am meisten gedient, wenn die Bundeswehr ab- zieht und die Kriegskosten dafür in den zivilen Aufbau fließen. Das Problem ist der Krieg und nicht die instabi- len Internetverbindungen in den deutschen Feldlagern. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98 a) (Tagesordnungspunkt 11 a und b) Christoph Strässer (SPD): Mit dem Entwurf des Bundesrates, den wir heute hier in erster Lesung beraten, soll es zu einer Übertragung der Aufgaben von nachlass- rechtlichen Verfahren im Bereich der freiwilligen Ge- richtsbarkeit auf Notare kommen. Beabsichtigt wird hiermit eine Entlastung der Gerichte. So sollen zukünftig Aufgaben, die vermeintlich nicht zum Kernbereich der Rechtsprechung gehören, in den Zuständigkeitsbereich der Notare ausgegliedert werden. Unter anderem wird in der Problem- und Zielbe- schreibung des Gesetzentwurfes auf die vermeintliche Notwendigkeit von „strukturellen Reformen“ im Bereich der Justiz angesichts „knapper personeller und finanziel- ler Ressourcen“ abgestellt. Wie bei fast allen „Reform- bestrebungen“ spielen dabei also auch immer wieder finanzielle Begründungen eine Rolle. Bereits im Jahre 2005 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justiz- ministerkonferenz demgegenüber festgestellt, dass ge- rade bei den Nachlassgerichten Kostendeckungsgrade von weit über 100 Prozent erreicht werden. Einer Über- tragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20065 (A) (C) (D)(B) richtsbarkeit auf Notare aus rein fiskalischen Gründen fehlt damit jegliche Rechtfertigung. Vielmehr würden die Einnahmeverluste der Justiz weit höher ausfallen, als dies mit möglichen Einsparungen im Personal- und Sachhaushalt aufgewogen werden könnte. Auch die im Entwurf deklarierte Verbesserung im Wege eines bürger- freundlicheren Nachlassverfahrens entbehrt in diesem Punkt ihrer Grundlage, sehen sich die Bürger doch vo- raussichtlich erheblichen Mehrkosten ausgesetzt – nicht zuletzt durch die von den Notaren zu erhebende Umsatz- steuer. Auch ist nicht ersichtlich, warum das Amtsge- richt als derzeit zentrale Anlaufstelle für viele Bürger in den Nachlassangelegenheiten schlechter geeignet sein sollte als ein Notar. Hierzu nimmt der Entwurf keinerlei Stellung. Der Gesetzentwurf gibt den Ländern durch die Öff- nungsklausel die Möglichkeit, Aufgaben des Nachlass- gerichtes auf die Notare zu übertragen. Zwar lautet die Vorgabe „alles oder nichts“; allerdings wird damit kei- neswegs der drohenden Rechtszersplitterung Einhalt geboten. Ohnehin gibt es in Deutschland bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen im Berufsfeld des Notars. Dieses uneinheitliche System wird durch die Öffnungsklausel noch gefördert, da dies zwangsläufig dazu führt, dass die Bundesländer die Aufgaben der Notare unterschiedlich regeln. Dies kann nicht im Sinne einer Steigerung der Effizienz unseres Rechtsapparates sein und erst recht nicht im Interesse der Bürger liegen. Auf Antworten hinsichtlich der genauen Umsetzung dieser Aufgabenübertragung auf die Notare sucht man im Gesetzentwurf übrigens vergeblich nach Antworten. Kommt es zur Umsetzung des Gesetzentwurfs, stellt sich unmissverständlich die Frage nach einem „Notarverfah- rensrecht“. Solche weiterführenden Überlegungen schei- nen bei den Antragsstellern jedoch keinerlei Platz gefun- den zu haben. Zwar ist der Notar gemäß § 1 BNotO unabhängiger Träger eines Amtes, doch ist er noch lange kein Gericht und verfügt nicht über die Unabhängigkeit und Neutrali- tät, die gerichtlichen Entscheidungen zukommt, erst recht nicht, wenn er in Personalunion tätig wird. Denn zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes ist der Notar auf die erwirtschafteten Gebühren angewiesen. Dies hat zur Folge, dass er vom Wohlwollen der Parteien nicht unabhängig ist. Eine Vermengung von wirtschaftlichen und richterlichen Interessen scheint die logische Konse- quenz daraus zu sein. Und wer entscheidet eigentlich, ob ein Notar befangen ist? Nein, ich glaube, dieser mögli- chen Interessenkollision sind sich die Bürger bewusst. Die Bürger wollen nicht vor Notaren streiten, wenn sich Streit nicht vermeiden lässt, sondern wenn, dann vor Gericht. Fragwürdig ist auch, wie mit der Übertragung der Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare das vorhandene Arbeitsniveau zumindest beibehalten werden soll. Nicht nur zeitliche Überforde- rung, sondern auch in fachlicher Hinsicht können Schwierigkeiten entstehen. Denn bei erbrechtlichen Streitigkeiten sind oftmals umfangreiche Beweiserhe- bungen erforderlich, mit denen ein forensisch nicht ge- schulter Notar leicht überfordert werden könnte. Hier gilt es zu überlegen, ob nicht zumindest weitere Schu- lungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten, und zwar dann obligatorisch. Eine Aufgabenübertragung kann in einzel- nen Gebieten durchaus sinnvoll sein, wie dies im Bereich der Aufnahme von Erbscheinanträgen durch Notare der Fall ist. Allerdings gilt dies nur für ganz bestimmte Aufgabenbereiche. Eine grundsätzliche Über- tragung in Verbindung mit einer Änderung des Grund- gesetzes halte ich nach jetzigem Stand der Debatte we- der für nötig noch für angemessen. Der Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare ver- fehlt in der jetzigen Form meiner Meinung nach eindeu- tig seine Zielsetzung. Auch in den bisher vorliegenden Stellungnahmen, sei es vom Deutschen Richterbund, vom Deutschen Anwaltsverein oder dem Bund Deut- scher Rechtspfleger, steht man dem Gesetzentwurf na- hezu geschlossen ablehnend gegenüber. Nur die Bundes- notarkammer äußert sich, nicht wirklich überraschend, als Einzige positiv zu dem Gesetzentwurf. Insgesamt können die durch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten oder kürzere Wege im Einzelfall entste- henden Vorteile durch die geschilderten Nachteile nicht aufgewogen werden. Mehr noch: Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Öffnungsklausel beseitigt ein altbewähr- tes Verfahren und schmälert dadurch unseren effizienten Rechtsapparat. Der Gesetzentwurf macht die freiwillige Gerichtsbarkeit teurer, aber nicht besser. Deshalb be- grüße ich es, dass wir uns zunächst auf eine Anhörung im Rechtsausschuss geeinigt haben und die kritischen Fragen mit den Sachverständigen ergebnisoffen disku- tieren können. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen (Tagesordnungs- punkt 15) Norbert Geis (CDU/CSU): Der Bundesrat hat am 2. März 2012 einen Gesetzentwurf beschlossen mit dem die sogenannte Hasskriminalität härter bestraft werden soll. Es handelt sich dabei um Taten, die sich gegen eine Person vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, ihrer Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orien- tierung oder wegen ihres gesellschaftlichen Status rich- ten. Gut eine Woche nach der großen Gedenkveranstal- tung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt wollten die Länder ein Zeichen setzen, dass diese Form der Kri- minalität besonders verwerflich ist und deshalb in beson- derem Maße bekämpft werden muss. Diese menschen- verachtenden Tatmotive sollen nach der Vorstellung der Länder durch eine entsprechende Ergänzung in § 46 II 2 Strafgesetzbuch bei der Strafzumessung stärker berück- sichtigt werden. Ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht mit dem- selben Wortlaut die gleiche Ergänzung des § 46 II 2 vor. 20066 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) In Großbritannien, in Kanada und in den USA gilt für die Hasskriminalität eine ähnliche Regelung bei der Strafzumessung. Der Antrag der Grünen zielt auf eine Änderung der Richtlinien der Staatsanwaltschaft, durch welche klarge- stellt werden soll, dass bei Mischantragsdelikten in der Regel das besondere öffentliche Interesse an der Straf- verfolgung zu bejahen ist, wenn es um Hasskriminalität geht. Zugleich soll der Tatbestand der Volksverhetzung – § 130 Strafgesetzbuch – ergänzt werden. Es sollen die Gruppen, die wegen ihrer „sexuellen Identität“, ihres Geschlechtes, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihres Alters strafbaren Handlungen ausgesetzt sind, besonders geschützt werden. Der Vorschlag der Grünen verwendet die Formulie- rung, „sexuelle Identität“ statt „sexuelle Orientierung“, wie er in den Entwürfen des Bundesrates und der SPD- Fraktion sowie in den Gesetzen von Großbritannien, Ka- nada und den USA vorkommt. Unter „sexueller Identi- tät“ versteht man richtigerweise das Geschlecht. Bei der Homosexualität geht es um die „sexuelle Orientierung“, wie dies richtig in den vorgenannten Gesetzen oder Ge- setzentwürfen zum Ausdruck kommt. Dies ist jedoch der geringste Einwand, den ich gegen den Antrag der Grünen vorzubringen habe. Die vorgeschlagene Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren ist auf den ers- ten Blick durchaus nachvollziehbar. Es gibt dort schon Regelungen für die Bejahung des öffentlichen Interesses bei den sogenannten Mischformen von Antrags- und Of- fizialdelikten. So soll das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Körperverletzungsdelikten, bei Ver- letzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen § 17 UWG oder bei Verletzung des § 19 UWG in der Regel bejaht werden. Von daher ist in diesem Sinne die Auf- nahme von Straftaten mit menschenverachtendem oder rassistischem Hintergrund in die RiStBV, den Richtli- nien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, durchaus sinnvoll. Allerdings ist bei diesen Straftaten schon eine hohe Sensibilisierung bei der Staatsanwaltschaft vorhanden. Deshalb ist eine solche Regelung nicht notwendig. Diese Sensibilität wird noch verstärkt durch die hohe Auf- merksamkeit in der Öffentlichkeit gegenüber solchen Straftaten. Auf der anderen Seite darf die Entschei- dungsfreiheit der Staatsanwaltschaft nicht zu sehr einge- schränkt werden. Sonst könnte die Einzelfallgerechtig- keit darunter leiden. Außerdem hat der Bund für diese Richtlinien keine Zuständigkeit. Sie ist Sache der Länder. Auch ein Bedarf für eine Änderung des § 130 Strafge- setzbuch besteht nicht. Der Schutzumfang gegen solche Straftaten wird durch eine solche Ergänzung nicht erwei- tert. In dem Tatbestandsmerkmal „Teil der Bevölkerung“ in § 130 I 1 StGB sind die Opfer der Hasskriminalität mit umfasst. Die im Antrag der Grünen genannten Grup- pen sind damit schon geschützt. Ihre ausdrückliche Nen- nung hätte nur symbolischen Charakter. Würden die einzelnen Gruppen, die der Antrag nennt, im Tatbestand eigens aufgezählt, besteht die Gefahr, dass andere Gruppen, die im Straftatbestand nicht aufgezählt werden, außerhalb des Schutzes des § 130 StGB stehen. Außerdem könnte der Eindruck entstehen, dass zwi- schen den ausdrücklich genannten Gruppierungen und den nicht benannten Gruppen eine abgestufte Wertung zu sehen ist. Mit Gesetz vom 22. März 2011 wurde § 130 I 1 mit der Nennung bestimmter Gruppierungen ergänzt. Da- durch wurde einem EU-Rahmenbeschluss Rechnung ge- tragen. Wenn aber ohne diese Basis weitere Gruppen in § 130 StGB aufgenommen werden, dann wird man sich fragen, warum nicht auch die Gruppe der Arbeitslosen, der Sozialhilfebezieher, der chronisch Kranken, der Ob- dachlosen, der Analphabeten ebenfalls aufgenommen werden. Der Schluss liegt dann nahe, dass diese Gruppen nicht eigens geschützt sind. Außerdem würde mit der gewünschten Ergänzung der Tatbestand der Volksverhetzung noch unübersichtlicher. Der normale Bürger versteht die Formulierung des § 130 kaum noch, auch wenn er ihn mehrmals durchliest. Glei- ches gilt auch für die Rechtsanwender. Sie haben große Probleme mit der Formulierung des § 130 StGB. Deshalb meine ich, dass eine besondere Aufnahme der im Antrag der Grünen genannten Gruppen nicht nur nicht erforderlich ist, sondern dass diese Aufnahme so- gar kontraproduktiv sein könnte. Zu Ziffer III des Antrages ist zu vermerken, dass eine solche Studie kaum sinnvoll wäre, da sich anhand der Urteile nicht feststellen lässt, wie stark das menschen- verachtende Tatmotiv sich jeweils ausgewirkt hat, da an- dere wichtige Faktoren bei der Strafzumessung im kon- kreten Einzelfall ebenfalls eine große Rolle spielen. Burkhard Lischka (SPD): Den Grünen zunächst einmal „Danke“. Danke für diesen Antrag, weil wir So- zialdemokraten jeden Antrag begrüßen, der sich mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus beschäftigt. Denn das ist ein Anliegen, das uns alle einen sollte. Ich werde nicht in den gleichen Reflex verfallen, wie die Grünen vor einigen Wochen, als wir Sozialdemokra- ten hier einen Antrag in den Deutschen Bundestag einge- bracht haben, der ein ähnliches Grundanliegen hatte, nämlich fremdenfeindliche und rassistische Straftaten besser zu ahnden – ein Ansinnen, das ja inzwischen auch von einer übergroßen Mehrheit des Bundesrates unter- stützt wird. Da haben Sie von den Grünen vor einigen Wochen noch diesen Antrag mit allen möglichen Grün- den gleich vom Tisch gewischt. Das will ich hier ausdrücklich nicht machen, mit ir- gendwelchen Spitzfindigkeiten ihren Antrag auseinan- derpflücken, weil das dem Grundanliegen und der Grundfrage, nämlich „Was können wir gegen braune Ge- walt in unserem Land tun?“ nicht gerecht wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20067 (A) (C) (D)(B) Bestürzt über braune Gewaltakte sind wir alle. Aber jetzt geht es darum, dass wir endlich konsequent und entschlossen gegen braune Schläger vorgehen und alles tun, damit nicht mehr in diesem Land Dönerbuden abge- fackelt, Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Straßen gejagt, getreten, geschlagen, misshandelt und ermordet werden. Wir alle hier glauben und hoffen, dass wir in einer weltoffenen, toleranten und gefestigten Demokratie le- ben. Ja, das tun wir. Aber damit nicht vereinbar ist, dass es 20 bis 30 km von diesem Plenarsaal entfernt seit Lan- gem (!) sogenannte national befreite Zonen gibt, in de- nen Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Gesinnung und Nationalität in Angst und Schrecken versetzt werden. Damit werden und wollen wir uns nicht abfinden. Damit muss endlich Schluss sein. Nach der furchtbaren Mordserie der NSU-Terrorzelle muss endlich ein Ruck durch dieses Land gehen. Ein Ruck, den es schon nach den schrecklichen Gewalttaten in Solingen, in Mölln, Rostock und Hoyerswerda hätte geben müssen. Wir dürfen nicht wieder einfach zum politischen Alltag übergehen. Nicht diesmal! Diesmal muss endlich Politik im Kampf gegen Nazis vorangehen und darf nicht nur mit Gedenkveranstaltungen hinterher- hinken. Dieser Kampf ist nicht nur, aber eben auch mit straf- rechtlichen Mitteln zu führen. Da gibt es genügend An- satzpunkte, wo wir uns sehr ernsthaft die Frage stellen müssen, ob alles in Ordnung ist. Warum gibt es zum Beispiel immer wieder Fälle, bei denen die Strafverfolgungsbehörden und Polizei den rechtsextremistischen Hintergrund einer Tat beiseite- schieben, fremdenfeindliche Übergriffe bagatellisieren oder Opfern den notwendigen Schutz versagen? Warum zeigt die juristische Datenbank „juris“ 23 809 Urteile beim Begriff Körperverletzung an, aber nur ganze vier Treffer, wenn man den Begriff Körperverlet- zung mit dem Begriff fremdenfeindlich kombiniert, ob- wohl jeden Tag in unserem Land zwei bis drei rechts- extremistische Gewalttaten begangen werden? Können rechtsextremistische Gewaltdelikte schneller bestraft werden? Warum vergehen oft Jahre bis zu einer Verurteilung? Werden Strafverfahren zu oft, zu schnell eingestellt, einfach weil es weniger Arbeit macht? Das Strafrecht ist sicher nicht das erste Mittel, wenn es darum geht, sich mit den Ursachen, dem Nährboden und den Ideen des braunen Unwesens auseinanderzuset- zen. Aber es muss verdeutlichen, wo wir in unserer Ge- sellschaft die Grenze zwischen Erlaubtem und Unerlaub- ten ziehen. Wer wahllos Menschen durch die Straßen jagt, von „ausmerzen“ und „vertreiben“ spricht, wer das Messer direkt zur Kehle führt, muss wissen, dass das rigoros und schnell geahndet wird, dass er nicht mit Nachsicht zu rechnen hat. Da gibt es noch manches zu verbessern. Das sollten wir konsequent angehen. Sebastian Edathy (SPD): Mit dem vorliegenden Antrag „Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfol- gen“ (Bundestagsdrucksache 17/8796) tragen die Kolle- ginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen der Tatsache Rechnung, dass menschenverachtende, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalt ei- nen besonderen Unrechtsgehalt aufweist. Diese soge- nannte Hasskriminalität bzw. Vorurteilskriminalität ist in der deutschen Gesetzgebung bisher nicht explizit gere- gelt. Hier ist Handlungsbedarf gegeben! Eine Klarstellung in den Richtlinien für das Strafver- fahren, wie es der Antrag vorsieht, ist sinnvoll. Diese würde jedoch lediglich die Strafverfolgung bei Mischan- tragsdelikten, zum Beispiel der einfachen Körperverlet- zung gemäß § 223 StGB, gewährleisten – etwa in dem Fall, dass das Opfer möglicherweise aus Angst keinen Strafantrag stellt. Diese Änderung hätte deshalb keine unmittelbare Auswirkung auf die Strafzumessung, da ge- fährliche oder schwere Körperverletzung Offizialdelikte sind und deshalb seitens der Staatsanwaltschaften ohne- hin ohne Feststellung eines öffentlichen Interesses ver- folgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung, der nach Antrag der Grünen so ergänzt werden soll, dass die Zugehörig- keit zu einer potenziell diskriminierten Gruppe – insbe- sondere sexuelle Identität, Geschlecht, Weltanschauung, Behinderung oder Alter – den Anlass bildet, Opfer volksverhetzender Handlungen zu werden, erfasst nicht den von mir hier beispielhaft gebildeten Fall, in dem ein türkischer Mitbürger Opfer eines rechtsextremen Täters wird, da diese Tathandlung in § 130 StGB nicht erfasst ist. Um eine solche Tat geht es jedoch im Kern der ak- tuellen öffentlichen Debatte, und wir Sozialdemokraten sehen gerade solche Taten bezüglich der Sanktionsweite als strafrechtlich regelungsbedürftig an. Die SPD-Bundestagfraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Bundestagsdrucksache 17/8131 – vorgelegt, den ich als bessere Alternative des- halb empfehle, da er zwar das gleiche Ziel wie der An- trag der Grünen verfolgt, die Erreichung dieses Ziels aber in geeigneterer Weise umsetzt. Wir schlagen vor, dass menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Tä- ters als Umstände in § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches aufgenommen werden. Im Rahmen der Strafzumessung sind diese Umstände als strafschärfend anzusehen. Un- ser Entwurf regelt, dass, sofern rassistische oder frem- denfeindliche Motive für eine Tat vorliegen, diese im Strafverfahren ermittelt und bei der Bestimmung des Strafmaßes hinzugezogen werden müssen. Ich erachte diese Änderung deshalb als dringend not- wendig, weil die heute geltende Rechtslage in der Praxis häufig dazu führt, dass rechtsextreme Straftäter zunächst mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Taten rechtsextremer Täter sind auf Zustimmung und Nachahmung angelegt. Es muss deshalb klar sein, dass auch die Ausschöpfung des Höchststrafmaßes infrage kommt, ein Täter also nicht zwangläufig lediglich mit ei- ner Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen kann, was in 20068 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) der rechtsextremen Szene im Übrigen oftmals als eine Art Freispruch empfunden wird. Aber auch wenn harte Strafen heute schon möglich sind, ist es wichtig, besonders deutlich zu machen, dass rechtsextrem motivierte Taten eben keine Bagatellde- likte sind, sondern ein besonders gravierendes Unrecht. Dieser erhöhte Unrechtsgehalt unterscheidet rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten von ande- ren Delikten. Die Täter fügen ihren Opfern aufgrund de- ren tatsächlicher oder vermeintlicher Zugehörigkeit zu einer religiösen oder ethnischen Gruppe oder ihrer Her- kunft und Hautfarbe Gewalt zu. Ihre Opfer wählen sie nicht vor einem persönlichen Hintergrund aus, sondern willkürlich als Teil einer Gruppe, die in den Augen der Täter mindere Rechte genießt. Ihre Gewalt richtet sich gegen ein vermeintliches Mitglied dieser verhassten Gruppen, die Opfer sind damit austauschbar. Die Taten sind zumeist brutaler, anonymer und ohne Rücksicht. Hasskriminalität oder „Hate Crimes“ haben eine verhee- rende Wirkung, denn sie führen zu großer Verunsiche- rung unter Menschen, die ähnliche Eigenschaften wie die Opfer aufweisen. Gesellschaftliche Isolation ganzer Bevölkerungsgruppen verändert aber das gesellschaftli- che Klima negativ und stellt das Vertrauen in den Rechtsstaat potenziell infrage. Es ist sinnvoll, die vorliegenden Gesetzentwürfe und somit auch den von Bündnis 90/Die Grünen zum Gegen- stand einer geplanten Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss zu machen, um anschließend fraktions- übergreifend zu angemessenen und geeigneten gesetzge- berischen Maßnahmen zu gelangen. Jörg van Essen (FDP): Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen wie auch der Gesetzentwurf der SPD zu ei- ner Änderung des § 46 StGB, den wir vor einigen Sitzungswochen diskutiert haben, könnten den Eindruck entstehen lassen, dass es Defizite in der wirksamen Straf- verfolgung oder Strafzumessung bei Hassdelikten geben könnte. Soweit die Mordserie der NSU Fragen zur Straf- verfolgung aufgeworfen hat, werden diese gegenwärtig in verschiedenen Gremien geprüft. Ich begrüße dies außerordentlich. Keinerlei Vorwürfe habe ich bisher aber über eine fal- sche oder unzureichende Strafzumessung bei Hassdelik- ten gehört. Im Gegenteil: Aus meiner eigenen Tätigkeit in einer Staatsschutzabteilung, die für den Bezirk der größten Generalstaatsanwaltschaft im Bundesgebiet zu- ständig war, kann ich feststellen, dass die Gerichte Hass- delikte zutreffend gewürdigt und notwendig hohe Stra- fen verhängt haben. Mir ist kein Fall bekannt geworden, dass sich diese bewährte Gerichtspraxis geändert hätte. Auch ist immer dort, wo es notwendig war, das beson- dere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht worden. Ich sehe deshalb keinerlei Notwendigkeit für eine Änderung der Richtlinie für das Straf- und Bußgeld- verfahren, RiStBV. Die Grünen führen in ihrem Antrag selber aus, dass in der deutschen Gerichtspraxis anerkannt ist, dass rassisti- sche oder fremdenfeindliche Beweggründe nach § 46 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen sind und regelmäßig zu einer Strafschärfung führen. Ich kann deshalb kein wirk- liches Bedürfnis dafür erkennen, dass eine Studie in Auftrag gegeben werden müsste. Offen bin ich für eine Prüfung, ob in § 130 StGB eine Erweiterung der dort genannten Gruppen vorgenommen werden sollte. Die letzte Debatte zum Antrag der SPD zu § 46 Abs. 2 StGB hat aufgezeigt, dass eine selektive Aufzählung einiger Motive bei Hassdelikten nicht ziel- führend ist und Täter einer Volksverhetzung aus ver- schiedenen, gleich verwerflichen Hassmotiven agieren. Darüber sollten und können wir uns im weiteren Verfah- ren unterhalten. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Wir sind uns darin einig, dass Straftaten gegen Personen aufgrund ih- rer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, sexuel- len Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltan- schauung, Behinderung, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status zu ächten sind. Es ist richtig, dass mit dem Antrag der Grünen alle gesellschaftlichen Kräfte aufgefordert werden, solche Straftaten zu verhindern. Aber: Der Antrag der Grünen bezieht gerade nicht alle gesellschaftlichen Kräfte ein, sondern er beschränkt sich auf den strafrechtlichen Bereich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ge- meinsam mit den Ländern die Richtlinien für das Straf- verfahren dahingehend zu ändern, dass das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Regel zu bejahen ist. Die Bundesregierung wird zugleich auf- gefordert, den Volksverhetzungsparagrafen zu ändern und eine Studie über den § 46 Abs. 2 StGB, also die Strafzumessung, vorzulegen. Dieser Forderungskatalog wirft die Frage auf, ob neue oder veränderte Strafrechtsnormen, also ein größerer Verfolgungsdruck, wirklich neue Straftaten verhindert. Ich möchte an dieser Stelle Zweifel anmelden. Neue oder veränderte Strafrechtsnormen, ein größerer Verfol- gungsdruck verhindern aus meiner Sicht nicht wirklich Straftaten, sie reagieren auf begangene Straftaten. Eine Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte bedeutet und verlangt aber mehr. Günter Piening, der ausscheidende Integrations- beauftragte des Berliner Senats, sagte in der Berliner Zeitung vom 19. März 2012, es sei erschreckend, dass sich Ressentiments gegen Ausländer inzwischen in der Mitte der Gesellschaft niedergeschlagen hätten. Ich füge hinzu: Nicht nur Ressentiments gegen Ausländer haben sich in der Mitte der Gesellschaft niedergeschlagen; auch Ressentiments gegen Menschen aufgrund ihrer se- xuellen Identität, aufgrund ihrer Behinderung oder ihres gesellschaftlichen und damit auch häufig sozialen Status sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Diese Mitte der Gesellschaft erreicht man nicht mit neuen oder veränderten Strafnormen. Die Mitte der Gesellschaft er- reicht man auch nicht über einen höheren Verfolgungs- druck. Gegen Ressentiments und daraus entstehende Strafta- ten helfen Prävention und Aufklärung. Wir kommen ge- gen Ressentiments und Straftaten an, wenn wir laut und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20069 (A) (C) (D)(B) deutlich Nein sagen, Nein zu Ausgrenzung und Nein zu Klischees, mit denen diese Ausgrenzung häufig begrün- det wird. Dieses Nein darf nicht nur in Reden erfolgen, es muss an jeder Stelle im Alltag deutlich sichtbar wer- den. Ob im Sportverein, der Kleingartenkolonie, im Chor oder im Vereinsleben generell. Es genügt auch nicht nur Nein zu sagen, sondern wir müssen zivilgesell- schaftlichen Protest gegen Ausgrenzung unterstützen und zivilgesellschaftliche Strukturen, die für diesen Protest stehen, ermutigen. Dafür ist die sogenannte Ex- tremismusklausel aus dem Hause Schröder einfach schädlich; sie sollte endlich abgeschafft werden. Wir müssen auch Nein sagen zur Repression gegen zivilge- sellschaftlichen Protest; wir müssen laut sagen, dass dies nicht in unserem Namen geschieht, wenn wir einen ge- sellschaftlichen Konsens gegen Ausgrenzung herstellen wollen. Das Problem beginnt nicht erst mit der Körper- verletzung, das Problem beginnt bereits mit Beleidigun- gen und alltäglichen Diskriminierungen, die kein Straf- tatsbestand sind. Wenn wir alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren wollen, um diese Straftaten zu verhindern, dann dürfen wir öffentliche Räume nicht privatisieren. Denn dann fehlen den zivilgesellschaftlichen Strukturen die Orte, um sich zu treffen und präventiv zu arbeiten. Projekte zur Aufklärung und antirassistischen und antifaschisti- schen Arbeit benötigen endlich eine Regelfinanzierung. Aufklärung und Prävention heißt aber auch, Kultur und politische Bildung ausreichend zu finanzieren. Mit dem, was die Grünen vorschlagen, verhindern sie wenig. Sie bekämpfen die Auswüchse dessen, was vorher schiefgelaufen ist. Wir verschließen uns ihrem Antrag nicht, aber wir glauben, dass mehr dazu gehört, will man künftig, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt verhindern. Wir werden zu diesem Antrag und einem in der Inten- tion ähnlich gelagerten Gesetzentwurf der SPD eine An- hörung im Rechtsausschuss durchführen. Ich freue mich auf diese Anhörung und hoffe, wir reden dort über mehr als Strafrechtsänderungen und größeren Verfolgungs- druck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer wieder erreichen uns Nachrichten, dass Men- schen Opfer von Gewalt und Totschlag werden, weil sie nicht in das Weltbild des Täters passten. Die schlimms- ten Fälle sind uns allen bekannt: die Morde der NSU, die Hetzjagden auf vermeintlich ausländisch aussehende Menschen in Mügeln oder Guben, ermordete Obdach- lose, die fürchterlichen Anschläge in Frankreich und Norwegen. Weniger bekannt sind jedoch die leider tag- täglichen Vorfälle, bei denen Menschen wegen ihrer Na- tionalität, ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft, ih- res Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder ihres sozialen Sta- tus verfolgt, verletzt und sogar getötet werden. Solche vorurteilsmotivierten Straftaten gegen Menschen verlet- zen zutiefst deren Achtungsanspruch und billigen wei- tere Straftaten, die teilweise mit unvorstellbarer Brutali- tät ausgeführt werden. Die besondere Dimension des aus diesen Ressenti- ments entstandenen Unrechts liegt darin, dass die Taten jeweils nicht nur gegen das Opfer als Individuum gerich- tet, sondern über die Leidenszufügung am jeweiligen Opfer hinaus geeignet sind, weite Teile der Bevölkerung zu verunsichern und deren Vertrauen in die Wahrung ih- rer Rechte zu erschüttern. Selbst während den Opfern schwerste Verletzungen zugefügt werden, werden sie vom Täter nur als Teil einer aus seiner Sicht minderwer- tigen Gruppe gesehen. Die durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit motivierten Delikte reichen von einfacher Körperverlet- zung bis zu Morden. Delikte werden nach der jetzigen Rechtslage entweder auf einen Strafantrag hin verfolgt oder aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft das beson- dere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Unser Antrag, den wir heute vorlegen, will erreichen, dass das öffentliche Interesse bei vorurteilsbezogenen Straftaten immer bejaht wird. Diese Taten richten sich eben in erster Linie nicht gegen den jeweiligen Men- schen, sondern gegen eine ganze Gruppe, und damit ge- gen das demokratisch verfasste Gemeinwesen. Wir wol- len deswegen die entsprechenden Richtlinien, an denen sich die Staatsanwaltschaften orientieren, ändern. Aus- wirkungen hat dies insbesondere für die Delikte der Kör- perverletzung und der Sachbeschädigung. Hintergrund der heutigen Debatte ist auch ein Rah- menbeschluss auf europäischer Ebene aus dem Jahr 2008. Zur Bekämpfung von bestimmten Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlich- keit wurde der Volksverhetzungsparagraf § 130 StGB im Jahr 2010 angepasst. Allerdings wurde dabei der Ansatz verlassen, dass alle Gruppen gleichermaßen vom Gesetz benannt werden. Diesen Fehler wollen wir mit unserem Antrag korrigieren und den § 130 StGB klarer und ein- deutiger formulieren, sodass alle Opfer von volksverhet- zenden Handlungen im Sinne des horizontalen Ansatzes des AGG berücksichtigt werden. Wir gehen mit unserem Antrag das Gefühl von Ohn- macht an, das viele Opfer vorurteilsmotivierter Gewalt ergreift. Wir zeigen, dass es dem Staat nicht gleichgültig ist, wenn sie in ihren Rechten verletzt werden. Wir sor- gen dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich hinschauen und rassistische und menschenfeindliche Gewalt erkennen. Dazu gehört aber auch, dass wir die Behörden in die Lage versetzen, diese Vorgaben zu er- kennen. Wir brauchen die entsprechenden Fortbildungs- maßnahmen, und wir brauchen endlich eine wissen- schaftliche Untersuchung über das Ausmaß der Gewalt und darüber, ob und wie die Gerichte im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB die Motivlage der Täter heute berücksichti- gen. Hier fehlt es an Rechtstatsachenforschung. Deswegen lehnen wir auch die Vorschläge ab, die eine pauschale Verschärfung der Strafzumessung anstre- ben. Im Bundesrat werden solche Vorschläge diskutiert, und auch die SPD hat hier im Bundestag einen entspre- chenden Antrag vorgelegt. Wir meinen, dass aus diesen Gründen Strafschärfung im deutschen Recht bereits möglich ist. Nach § 46 StGB muss die Motivlage der Tä- ter bereits jetzt berücksichtigt werden und strafverschär- 20070 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) fend wirken. Wir sollten zunächst eine fundierte Analyse der Rechtstatsachen vornehmen, bevor wir über weitere pauschale Strafverschärfungen diskutieren. Wenn die jetzige Rechtslage nicht abschreckend genug ist – wa- rum sollte es bei einer noch expliziteren Nennung besser werden? Wir meinen, dass mit unserem Antrag den Opfern vorurteilsmotivierter Gewalt besser geholfen wird. Wir machen deutlich, dass die Gesellschaft auch bei ver- meintlichen kleinen Delikten nicht wegschaut. Damit stärken wir die Opfer, und das ist effektiver als reine Symbolpolitik. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrag: Presse-Grosso gesetz- lich verankern (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Die Sätze des vor- liegenden Antrags „Grundvoraussetzung für die Vielfalt- sicherung unserer Medienlandschaft ist neben den ge- setzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächen- deckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse. Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter“ kön- nen wir, denke ich, alle unterstreichen. Das haben wir vonseiten der CDU/CSU und der FDP auch im Koali- tionsvertrag fixiert. Nicht umsonst haben wir in Deutschland für Zeitungen und Zeitschriften den ermä- ßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das deutsche Pressevertriebssystem hat bislang dafür gesorgt, dass die vom Grundgesetz verlangte Informations- und Mei- nungsfreiheit gewissermaßen über die Ladentheke in den großen Städten wie auch in den kleinen Gemeinden re- alisiert wird. Die in Art. 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungs- und Pressefreiheit konnte bislang unter ande- rem durch das auch im internationalen Vergleich als vor- bildlich eingestufte Grossovertriebssystem gewährleistet werden. Ich bin froh, dass ich von FAZ über Süddeutsche bis hin zu Unterhaltungszeitschriften wie Gala oder Bunte alle möglichen Presseerzeugnisse nicht nur in Ber- lin oder Hamburg, sondern auch am Kiosk im Bahnhof Hintertupfingen bekomme. Ich bin aber auch froh, dass wir eine so große Presse- vielfalt in Deutschland haben wie in nicht vielen anderen vergleichbaren Ländern. Ein Grund dafür ist, dass auch die vielen kleinen Verlage sich an das Presse-Grosso- System anschließen können, ohne dass hier eine Markt- reifeprüfung vorgenommen würde oder sonstige Markt- zugangsbarrieren wie Umsatzschwellen oder Ähnliches gelegt würden. Mit dem bestehenden Presse-Grosso- System bekommen alle Marktteilnehmer – vom Sprin- ger-Verlag bis hin zum Kleinverlag – die Chance, dass ihre Zeitungen und Zeitschriften an den Mann kommen. Wäre den kleinen Verlagen dieser Zugang verwehrt, könnten sie wohl bald zumachen. Mit der Kündigung an zwei Pressegrossisten in Nord- deutschland durch den Bauer-Verlag, durch den Aufbau eines eigenen Vertriebs seiner Presserzeugnisse an den Einzelhandel und in der Folge durch die drei Urteile des Bundesgerichtshofs in den Jahren 2010 und 2011 sowie durch das jüngste Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Februar 2012 scheint das bestehende System des Presse-Grosso jedoch in seiner Substanz gefährdet. So hat der BGH die Zulässigkeit der Kündigungen durch den Bauer-Verlag bestätigt. Gleichzeitig haben die Ge- richte eine rechtliche Bindung des Bauer-Verlags an den Inhalt der im Jahre 2004 verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung zwischen dem Bundesverband Presse-Grosso, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger verneint. Der BGH hat die kartellrechtliche Zulässigkeit des Presse-Grosso-Systems als solches aber ausdrücklich of- fengelassen. Das Landgericht Köln sieht mit dem genannten Urteil in dem Alleinverhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grosso einen Verstoß gegen das Kartellverbot nach Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eu- ropäischen Union. Wie Sie wissen, ist es gemäß der Ge- meinsamen Erklärung gängige und funktionierende Pra- xis, dass der Bundesverband Presse-Grosso zentral für seine Verbandsmitglieder – das sind derzeit 53 meist mittelständisch geprägte Pressegrossisten – mit den ein- zelnen Verlagen und Vertrieben einheitliche Handels- spannen und Konditionen für die Vertriebsleistungen aushandelt. Nur so können meines Erachtens die flä- chendeckende Vollversorgung und einheitliche Preise garantiert werden. Durch die einheitlichen Handelsspan- nentabellen ist gewährleistet, dass alle Presseerzeugnisse in Deutschland zu den gleichen Bedingungen vertrieben werden können, ohne dass die Verlage mit den einzelnen Grossisten in der jeweiligen Region Verhandlungen füh- ren müssen. Das kommt vor allem kleinen Verlagshäu- sern zugute. In der Intention des Urteils muss es der Bundesverband Presse-Grosso aber unterlassen, für seine Verbandsmitglieder in Deutschland einheitliche Großhandelskonditionen – insbesondere Handelsspan- nen und Laufzeiten – mit Verlagen oder Vertriebsgesell- schaften auszuhandeln oder zu vereinbaren. Zusätzlich darf der Bundesverband nach dem Urteil die Presse- grossisten nicht dazu auffordern, individuelle Verhand- lungen mit Bauer zu verweigern. Nun mag man auf den ersten Blick denken, na gut, mit dem Urteil wird der Wettbewerb intensiviert, die Grossisten und auch die Verlage müssen sich jetzt ins Zeug legen und durch individuelle Vereinbarungen ad- äquate Konditionen verhandeln, die für sie in ökonomi- scher Hinsicht gut und rentabel sind. Aber Vorsicht: Wer kann sich eine solche Praxis denn überhaupt leisten? Mit Sicherheit nicht die kleinen und mittelständischen Ver- lagshäuser, die sich – im Gegensatz zu Großunterneh- men wie etwa Springer oder Holtzbrinck – mit Sicher- heit nicht ein eigenes Vertriebssystem aufbauen können und auch nicht mit allen der insgesamt 68 Grossofirmen in Deutschland Vertragsverhandlungen über die Auslie- ferungskonditionen führen können. Andersherum: Wie sollen denn alle Grossisten ein- zeln mit jedem Verlag Vertragsverhandlungen führen, um dem Einzelhandel letztlich weiterhin „die volle Pa- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20071 (A) (C) (D)(B) lette“ liefern zu können? Damit wären diese mittelstän- disch geprägten Betriebe schlicht überfordert. Die Kon- sequenz wäre, dass nur noch einige ausgewählte Presseerzeugnisse in der Fläche vertrieben werden, die dann wahrscheinlich nur noch von großen Verlagen kommen, mit denen man Vertragsverhandlungen geführt hat. Kleine Verlage hätten wiederum mit Sicherheit das Nachsehen, weil sie keine Grossisten finden, die ihre Produkte an den Einzelhandel bringen. Die Kioske in Deutschland wären also deutlich ausgedünnt. Ich glaube nicht, dass wir das wollen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht sehenden Auges unsere Pressevielfalt verlie- ren. Und nicht zuletzt: Wer denkt denn in der Konsequenz des Landgerichtsurteils noch an die Endabnehmer, die Leserinnen und Leser? Wenn einzelne Verlage nach die- sen Urteilen jetzt anfangen, eigene Vertriebssysteme auf- zubauen, muss man schon schauen, ob dann – unter rein ökonomischen Kriterien – die Neutralität des Vertriebs noch immer gewährleistet sein wird. Sprich: Wenn die Verlage dann selbst entscheiden, welche Presseerzeug- nisse sie an welche Verkaufsstellen des Einzelhandels liefern, besteht die Gefahr, dass wir eben nicht mehr an jedem Kiosk in der Bundesrepublik ein Vollsortiment vorfinden, weil der Verlag zum Beispiel nur noch in den großen Städten und Ballungszentren vertreibt, den Ein- zelhandel im ländlichen Raum aber leer ausgehen lässt, weil sich der Vertrieb da nicht so rentiert. Die Neutralität des Vertriebs der Presseprodukte in Deutschland ist da- mit akut gefährdet. Heute haben wir in Deutschland so etwas wie eine Universalversorgung für alle mit allem. Und das ist auch gut so. Das heutige Vertriebsnetz Presse-Grosso verrichtet Dienstleistungen, die in meinen Augen vergleichbar sind zum Beispiel mit Postdienst- leistungen, also Universaldienstleistungen, wodurch eine Grundversorgung der Allgemeinheit mit für das Leben und den Alltag notwendigen Diensten für jeden flächen- deckend, nichtdiskriminierend und zu erschwinglichen Preisen sichergestellt ist. Bleibt die Auslage eines Vollsortiments auch in Kleinkaffstadt gesichert, wenn Verlag XY kalkuliert, dass sich ein Vertrieb seiner Pro- dukte eigentlich nur in Hamburg, Berlin, Köln und Mün- chen lohnt? Ich bezweifele das. Weitergehend muss man sehen, dass in der Folge auch die für uns alle komfortable Preisbindung sowie das Remissionsrecht, also dass die Einzelhändler nicht verkaufte Zeitungen und Zeitschriften zum Einstands- preis wieder an die Grossisten zurückgeben können, ge- fährdet sind. Sollte sich das Presse-Grosso in Deutsch- land nun zu einem Schweizer Käse entwickeln, ist nicht mehr sichergestellt, dass alle bekannten und neuen Pres- seobjekte überall in Deutschland zu den gleichen Bedin- gungen und damit Preisen verkauft werden können. Die Gefahr besteht, dass Sie den Spiegel in Berlin weiterhin für 4 Euro bekommen, in Kleinkaffstadt aber 7,90 Euro hinlegen müssen – wenn Sie ihn da überhaupt noch krie- gen. Auch wenn wir heute vielleicht nicht unbedingt einen absoluten Wettbewerb im Vertrieb haben, so haben wir auf jeden Fall und Gott sei Dank einen Wettbewerb bei den Endprodukten und im Pressewesen. Denn nur wo ich als Leser die Auswahl habe, kann ein Wettbewerb der Meinungen, aber auch ein Wettbewerb der Verlage – großer wie kleiner – aus wirtschaftlicher Sicht beste- hen bzw. entstehen. Was also ist nach den BGH-Urteilen und nach dem Urteil des Landgerichts Köln vonseiten des Gesetzge- bers zu tun, um ein funktionierendes Presse-Grosso-Sys- tem in Deutschland zu erhalten, wie wir es kennen und schätzen, das den kleinen Verlagen ihre Chance am Markt gibt und das flächendeckend ein Vollsortiment mit den gängigen Zeitungen und Zeitschriften garantiert? Müssen wir hier überhaupt tätig werden? Da freiwillige Vereinbarungen auf der Basis der Ge- meinsamen Erklärung von 2004 für die ersten Verlage offenbar nichts mehr wert sind und der Bauer-Verlag das seit 60 Jahren gut funktionierende System von innen her nicht nur hinterfragt, sondern aktiv erodieren lässt, scheint mir eine gesetzliche Regelung unausweichlich, um dafür zu sorgen, dass die Bürger an allen 120 000 Presseverkaufsstellen in Deutschland – in den Städten und in den Dörfern – weiterhin die Auswahl im Vollsor- timent haben und dass die Verlagsvielfalt in Deutschland erhalten bleibt. Nur, werte rot-grüne Kollegen, da ma- chen Sie es sich in Ihrem Antrag ein bisschen zu einfach, wenn Sie fordern, dass die Bundesregierung „gemein- sam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grossos sicherzustellen“ hat, „um die Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit dauerhaft ge- währleisten zu können“. Außerdem fordern Sie die Bun- desregierung auf, „im Rahmen der anstehenden Novel- lierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Regelung einzuführen, die den Grossisten das zen- trale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Be- rufsstand ermöglicht“. In der Tat ist eine einheitliche Spannentabelle wesentliche Grundlage für das einheitli- che Grossovertriebssystem in Deutschland, wie ich das gerade beschrieben habe. Nur: Das Landgericht Köln hat seine Entscheidung vor allem auf den Art. 101 des Vertrags über die Arbeits- weise der Europäischen Union gestützt, also das Kartell- verbot. Dadurch, dass das Gericht einen Verstoß gegen das hier im EU-Recht verankerte Kartellverbot festge- stellt hat, müssen wir eine Lösung finden, die das be- währte Presse-Grosso-System gemäß der im EU-Vertrag in Art. 101 Abs. 3 fixierten Möglichkeit von den Rege- lungen des Abs. 1 des Art. 101 freistellt. Damit würden wir die europarechtlichen Wettbewerbsregeln einhalten und würden das System auch in künftigen Gerichtsver- fahren rechtlich absichern. Das Gesetz gegen Wettbe- werbsbeschränkungen scheint mir da in der Tat die ein- zig sinnvolle Rechtsnorm zu sein. Und da hat natürlich der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Ich weiß um die europarechtliche Problematik in die- ser Frage. Europarecht sollte uns aber nicht an vernünfti- gen Regelungen hindern, zumal es hier erfahrungsgemäß auch Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Ich halte es sogar für zielführend, direkt Europarecht aufzugreifen und festzulegen, dass aus Sicht des deutschen Gesetzgebers die Pressegrossisten gemäß Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU mit „Dienstleistungen von 20072 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut“ sind. Das sollte im Rahmen der anstehenden Novellierung des GWB in den dortigen § 30 – Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften – aufgenommen werden. Denn – wie ich oben schon dargestellt habe – die Pressegrossisten erfüllen im Sinne eines „Universal- dienstes“ durchaus Dienstleistungen „von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ im Interesse eines mit Leben erfüllten Grundgesetzes. Die kartellrechtlichen Einschrän- kungen des Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und des GWB würden aber die Ausführung die- ses „allgemeinen wirtschaftlichen Interesses“ durch die Grossisten verhindern. Eine Betrauung im Rahmen des Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU würde dazu führen, dass die Wettbewerbsregeln des EU-Vertrags, also der Abs. 1 des Art. 101, keine Anwen- dung finden. Denn die Wettbewerbsregeln gelten nach Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nur, „soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen“ – also den Pressegrossis- ten – „übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert“. Damit könnte für den Bundes- verband Presse-Grosso ein gesondertes Verhandlungs- mandat erwirkt werden, mit dem im Ergebnis die Kondi- tionen und Leistungen zwischen den Verlagen und den Pressegrossisten erhalten bleiben könnten und in der Folge auch die Überallerhältlichkeit der Presseprodukte sowie die Vielfalt im Verlagswesen in Deutschland. Mit dieser Form der Betrauung würden die Verlage gleichwohl nicht verpflichtet werden, die Dienste des Presse-Grosso in Anspruch zu nehmen. Der Markt ist an sich also offen. Es geht hier jeweils um ein Angebot des jeweiligen regionalen Pressegrossisten an die Verlage. Wenn der Dienst des Pressegrossisten aber in Anspruch genommen wird – und das ist bisher seitens der Verlage immer der Fall gewesen –, dann sind die Grossisten auch verpflichtet, alle Verlagsobjekte zu vertreiben – eben um die Neutralität des Angebots an den Verkaufsständen des Einzelhandels zu wahren. Jetzt kommen natürlich die vereinigten verbeamteten Bedenkenträger aus dem Bundeswirtschaftsministerium daher und schwingen mit der Keule des Europarechts, nach dem eine solche Regelung nicht zulässig sei, die Kommission in Brüssel eine Freistellung nicht genehmi- gen würde und überhaupt der Bund keine Gesetzge- bungskompetenz in dieser Frage habe. Haben wir für das GWB sehr wohl! Und da müssen wir eben ansetzen. Wie das geht, habe ich gerade skizziert. Das Wirtschaftsministerium verweist auf die Länder, wenn man denn eine gesetzliche Verankerung von Vor- schriften zum Erhalt der Meinungs- und Pressefreiheit wolle. Pressevertriebsspezifische Vorschriften könne man etwa im Rahmen der Landesmedien- und Pressegesetze ergänzen oder zwischen den Ländern in einer Art „Län- derpressegrosso-Staatsvertrag“. Die Leiter der Staats- kanzleien von Bayern und Nordrhein-Westfalen wiede- rum verweisen in einem Beschlussvorschlag an die Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit einer Regelung im GWB, also im Rahmen der Bundes- gesetzgebung. Die Länder wollen dabei nur „prüfen“, „inwieweit Landespresserecht die Neutralität des Presse- vertriebs unterstützen kann“. Nur auf die Länder zu zei- gen, ist mir für dieses wichtige Thema zu wenig. Deswegen müssen wir nun im Rahmen der parlamen- tarischen Beratungen zur Achten Novelle des GWB die- ses Thema auf die Agenda setzen. Denn die Vollversor- gung mit den verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften in allen Teilen und Regionen Deutschlands und der Er- halt unserer kleineren Verlage sind im Sinne unseres Grundgesetzes und im Sinne der Leser zu wichtig, um auf dem Altar der juristischen Spitzfindigkeiten geopfert zu werden – erst recht vor dem Hintergrund, dass wir als Bundesgesetzgeber mit der GWB-Novelle das Instru- ment dazu in der Hand haben. Das müssen wir jetzt nut- zen. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Was haben der Fußballfan, der Gartenfreund und die junge Familie gemeinsam? Sie kaufen und lesen Landlust, Nido oder den guten alten Kicker – Fachmagazine, die von kleinen Verlagen herausgebracht werden oder sich als Neuerscheinungen schnell am Markt durchgesetzt haben. Alle diese Titel gäbe es ohne das bewährte deutsche Grosso-System wahrscheinlich nicht. Durch das Urteil des Landgerichts Köln drohen das Presse-Grosso und mit ihm die Presse- und Meinungsvielfalt in unserem Land großen Schaden zu nehmen. Das bisher praktizierte Vertriebssystem sichert die Versorgung aller Kioske und Verkaufsstände vor Ort mit allen publizierten Zeitungen und Zeitschriften. Die ein- seitige Bevorzugung der Erzeugnisse eines Pressekon- zerns wird verhindert. Der vom LG Köln ausgestellte Freibrief für Einzel- verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten schwächt die Verhandlungsposition der Grossisten. Daher haben wir uns festgelegt: Wir wollen eine gesetz- liche Regelung des zentralen Verhandlungsmandats für den Bundesverband Presse-Grosso. Alle Beteiligten, auch die Verlegerverbände, sind dafür – mit einer Ausnahme. Verlegerisches Ethos und Verantwortung galt früher etwas in diesem Land. Davon hat die immer noch ausge- zeichnete Medien- und Pressevielfalt in Deutschland profitiert. In vielen Verlagen gibt es dieses Ethos auch heute noch. Einzelne unrühmliche Ausnahmen bringen das gesamte System in Schieflage. Auch der Bauer-Verlag wusste es einmal besser: „Der deutsche Presse-Großhandel ist sehr leistungsfähig, wir sollten für den Erhalt dieses Systems kämpfen“, hob der Verlag noch 2004 in einer Publikation hervor. 1989 for- mulierte Bauer: „Internationale Beobachter sprechen gern vom besten Vertriebssystem der Welt. Es hat ent- scheidenden Anteil daran, dass in keinem anderen Land Zeitschriften eine vergleichbare dominierende Rolle spielen.“ Tempi passati! Natürlich: Jeder muss heutzutage auf das Geld schauen. Der Kostendruck steigt auch auf die Verlage. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20073 (A) (C) (D)(B) Gerade aktuell tut die Bundespolitik aber viel für die Verlage. Der Koalitionsausschuss hat Anfang dieses Monats die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen. Mit der Reform der Presse- fusionskontrolle entsprechen wir den Wünschen der gro- ßen und der Lokalzeitungsverleger. Auch die Grossisten haben sich bewegt. Für die neuen Abschlüsse mit fast allen Verlagen im letzten Jahr haben sie deutliche Abstriche gemacht. Das sollte man aner- kennen. Verlierer wären wir alle: Leser, Zeitungs- und Zeit- schriftenkäufer, kleine Verlage, die Pressevielfalt. Ge- winner wäre nur einer, und das auch nur auf den ersten Blick. Kritiker und Bedenkenträger fürchten: Eine gesetzli- che Regelung des Alleinverhandlungsmandats in der GWB-Novelle ist mit dem EG-Kartellrecht nicht verein- bar. Ehe wir gar nichts tun und das bewährte System vor die Hunde gehen lassen, sollten wir lieber die Probe aufs Exempel machen. Ein europarechtliches Risiko bleibt in kartellrechtlichen Fragen immer. Wir halten eine Frei- stellung des deutschen Pressevertriebssystems nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht für zu- lässig, weil die Vorteile für den Pressemarkt die mögli- chen Nachteile für den Wettbewerb überwiegen. Wir werden ja sehen, wer Recht behält. Aber wir sehen zu einer entsprechenden Grossoregelung im GWB keine Alternative. Auch ein konstruktiver Dialog der Politik mit der Bundeskartellamt kann der Sache selbstverständ- lich dienen. Liebe Freunde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Ihr Einsatz für das Grosso ist verdienstvoll. Wir stehen an Ihrer Seite. Gegen Ihren Antrag habe ich trotzdem Einwände. Auf die Länder, wie im Antrag gefordert, sollten wir nicht allzu sehr bauen. Der Beschlussvorschlag der Chefs der Staatskanzleien für die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche empfiehlt lediglich einen Prüfauf- trag für die Bundes- und die Ländergesetzgebung. Wir alle wissen, wie kompliziert die Verhandlung von Rundfunkstaatsverträgen ist. Ein „Grosso-Staatsver- trag“ ist Theorie, da es kein Signal von den Ländern gibt, dem Bundesgesetzgeber diese Aufgabe abzuneh- men. Auch kann von den Ländern nicht das zentrale Ver- handlungsmandat geregelt werden. Das müssen wir als Bundesgesetzgeber schon selber regeln. Die GWB-No- velle ist dafür der richtige Ort. Auch dem Vorschlag einer Schiedsstelle kann ich nicht viel abgewinnen. Wenn ein Akteur das Zusammen- spiel konsequent verweigert, helfen auch keine Schieds- richter! Schlichtungsrunden unter der verdienstvollen Leitung von BKM haben wir in den vergangenen Jahren genug gehabt. Gefreut hat mich Ihr Verweis auf die Bundeskanzle- rin, die den Erhalt des Pressevertriebssystems im No- vember 2011 für notwendig erklärt hat. Auch der Medienpolitische Expertenkreis der CDU Deutschlands hat sich bereits vor dem Urteil des Land- gerichts Köln zu einer gesetzlichen Regelung bekannt. Unser Ziel lautet: Presse- und Medienvielfalt überall in Deutschland, faire Marktchancen für neue Titel. Die Vorzüge des Grossosystems sind: Neutralität und Über- allerhältlichkeit. Das ist vor allem für den ländlichen Raum wichtig, wo nicht alle 50 Meter ein Kiosk steht. Die Qualitäten der deutschen Vertriebsstrukturen er- kennt man bei einem Blick ins Ausland besonders gut: In Großbritannien war die Pressedistribution einmal ein offenes, überwiegend von freien Grossisten organisiertes Verteilsystem. Heute hat es sich zu einem oligarchisch strukturierten Kommissionsnetz gewandelt. Die Folge: Der Einzelhandel ist erodiert, das Verkaufsnetz weiter ausgedünnt, verbunden mit einem Reichweitenschwund insbesondere der Tagespresse außerhalb von Ballungs- räumen. Experten sprechen bereits von der „englischen Krankheit“. Das kann kein Vorbild für Deutschland sein. Ich wünsche mir für die Zukunft keine „German Grosso Disease“. Darin bin ich mir einig mit dem Verband Deut- scher Zeitschriftenverleger, dem Bundesverband Deut- scher Zeitungsverleger und anderen bis hin zum nörd- lichsten Zeitungsverlag in Deutschland, dem Schleswig- Holsteinischen Zeitungsverlag in Flensburg. Ich bin optimistisch, dass wir eine Lösung in der GWB-Novelle hinbekommen. Dann hätte sich der vor- liegende Antrag erledigt. Wenn es aber den Verantwortli- chen gelänge, vorher eine Friedenslösung wie 2004 in der „Gemeinsamen Erklärung“ zu erzielen, wäre das auch ein vertretbarer Weg und sehr zu begrüßen. Und der Kicker und die Landlust hätten weiterhin eine faire Chance im Ladenregal. Martin Dörmann (SPD): Die Vielfaltsicherung in unserer Medienlandschaft ist ein wesentliches Element zur Stärkung unserer Demokratie. Ein zentraler Baustein hierfür ist das Presse-Grosso. Es sichert eine flächende- ckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse und schafft damit faire Wettbewerbs- bedingungen zwischen kleinen und größeren Verlagen. Das Presse-Grosso ist der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland. Es be- steht aus 67 zumeist mittelständischen und unabhängi- gen Presse-Grossisten, die täglich mehr als 120 000 Presseverkaufsstellen mit einem vielfältigen Angebot versorgen. Prinzipiell kann man jeden Titel auch noch am kleinsten Zeitungskiosk auf dem Dorf erhalten. Zum Vergleich: Die um ein Mehrfaches größeren USA haben insgesamt nur 25 000 Verkaufsstellen mehr, die zudem durch das dortige reine Zeitschriftengrosso nur wöchent- lich und nicht täglich beliefert werden. Unser erfolgreiches Grossosystem ist nun durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Köln in- frage gestellt. Deshalb fordern die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemein- samen Antrag eine gesetzliche Verankerung des Presse- Grosso. 20074 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) Es darf nicht sein, dass größere Verlage einen prinzi- piell besseren Zugang zu Verkaufsstellen haben oder aufgrund ihrer Wirtschaftsmacht günstigere Konditionen aushandeln können. Hierdurch würde sich die Wett- bewerbssituation für kleinere Verlage nachhaltig ver- schlechtern. Innovative neue Zeitschriftentitel und Nischenverlage ohne hohe Auflagen hätten das Nachse- hen. Die Folgen wären absehbar: Über kurz oder lang würde eine Reduzierung von Pressetiteln drohen und da- mit der Meinungsvielfalt schwerer Schaden zugefügt. Das dürfen wir nicht zulassen. Denn Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter. Zudem ist eine lebendige Demokratie da- rauf angewiesen, dass die Presselandschaft möglichst vielfältige Meinungen transportiert und Großverlage kleinere Verlage nicht allein wegen ihrer Marktmacht an den Rand drängen können. Warum ist hierfür das Presse-Grosso-System von so großer Bedeutung? Die Pressegrossisten sind das Ver- bindungsglied zwischen den Verlagen und den Presse- verkaufsstellen. Sie unterhalten ein aufwendiges Ver- triebsnetz, organisieren die Lieferung der einzelnen Titel vor Ort und erhalten dafür eine bestimmte Marge. Von zentraler Bedeutung ist, dass nicht die Verlage bestim- men, an wen wie viel geliefert wird und wo die Verlags- produkte wie präsentiert werden. Vielmehr hat der Pres- segrossist insofern eine Dispositionsfreiheit. Dabei muss er aber nach objektiven Kriterien vorgehen und darf ein- zelne Titel nicht diskriminieren. Hierdurch wird sicher- gestellt, dass kleine und neue Publikationen gleichbe- rechtigt neben Kassenschlagern liegen können. Umgekehrt hat die Verkaufsstelle ein sogenanntes Re- missionsrecht, das heißt, nichtverkaufte Titel können an den Grossisten zurückgegeben werden. Das wirtschaftli- che Risiko trägt insofern der Grossist. Diese Vertriebsstruktur hat sich bewährt und gilt eu- ropaweit als vorbildlich. Es gibt jedoch eine Besonder- heit, die nun kartellrechtlich vom Urteil des Landge- richts Köln infrage gestellt ist. Die Konditionen werden in der Regel nicht von den einzelnen Pressegrossisten in- dividuell mit den Verlagen ausgehandelt. Vielmehr ver- handelt auf der Seite der Pressegrossisten der Bundesverband Presse-Grosso für seine Mitglieder. Hierdurch wird sichergestellt, dass größere Verlage ge- genüber kleineren nicht bessergestellt werden und weni- ger zahlen, weil sie ein größeres Druckpotenzial haben, sondern gleiche Maßstäbe für alle gelten. Dieses ge- meinsame Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grosso hat das Landgericht Köln als kartell- rechtswidrig bezeichnet und damit der Klage des Bauer- Verlages gegen den Bundesverband Presse-Grosso statt- gegeben. Dieser hat inzwischen Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das System Presse-Grosso ist aber zu wichtig, als dass wir das Risiko eingehen sollten, dass ein höchst- richterliches Urteil den Streit früher oder später endgül- tig entscheidet. Vielmehr ist es an der Zeit, das Grosso- System politisch zu stützen und endlich gesetzlich abzu- sichern. In der Vergangenheit war das nicht notwendig, weil sich die gesamte Branche 2004 auf eine „Gemeinsame Erklärung“ verständigt hat, durch die das Grossosystem gestaltet wurde. Dieser lange bestehende Konsens wurde von dem genannten Großverlag aufgekündigt, weil er in- dividuell bessere Konditionen aushandeln will. Da es um eine Kartellrechtsfrage geht, bedarf es nun einer Absicherung des Presse-Grosso im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Insofern ist es ein glücklicher Umstand, dass ohnehin eine GWB-Novelle ansteht. Die Bundesregierung hat angekündigt, in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf im Kabinett zu verabschieden. Nach allen bisherigen Verlautbarungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Koalitions- fraktionen ist allerdings davon auszugehen, dass die gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso kein Be- standteil des Gesetzentwurfes sein wird. Dies bedauern wir sehr, zumal sich selbst die Bundeskanzlerin bei den Zeitschriftentagen im November 2011 noch für eine Absicherung ausgesprochen hat. Insgesamt sind sich jedenfalls die Medienpolitiker aller Parteien über die große Bedeutung des Presse-Grosso einig. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt unverzüg- lich die gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso auf den Weg zu bringen. Die Regelung sollte den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handelsspannen durch ih- ren Berufsverband ermöglichen. Zusätzlich flankiert werden könnte dies durch eine gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso auch in den Pressegesetzen der Länder. Ich freue mich, dass die rot- grüne Landesregierung in NRW an dieser Stelle deutlich Position bezogen hat und auf Länderebene initiativ geworden ist. Infolgedessen hat sich Anfang März die Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder für eine Sicherung des Presse-Grosso ausgesprochen. Hierzu wurde eine län- deroffene Arbeitsgruppe unter Federführung von NRW und Bayern eingesetzt, an der sich auch der Bund beteili- gen soll. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Ini- tiative der Länder zu unterstützen und ihren Beitrag zur gesetzlichen Verankerung des Presse-Grosso zu leisten. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwi- schen den Verlagen und den Grossisten etabliert werden kann. Hierdurch könnte sichergestellt werden, dass zwi- schen den Beteiligten faire Konditionen ausgehandelt werden, die niemanden benachteiligen. Sicherlich stellt sich die Frage, wie eine solche Rege- lung gerichtsfest und europarechtskonform im GWB verankert werden sollte. Hierzu haben der Bundesver- band Presse-Grosso, der Verband Deutscher Zeitschrif- tenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) einen gemeinsamen Vor- schlag vorgelegt, der unter den genannten Gesichtspunk- ten geprüft werden sollte. Zum Stichwort Medienvielfalt noch ein Hinweis: Im Rahmen der geplanten GWB-Novelle beabsichtigt die Bundesregierung Änderungen des Pressefusionsrechts. Wir sind sehr gespannt, was die Bundesregierung uns letztlich im Einzelnen als Gesetzentwurf vorlegen wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20075 (A) (C) (D)(B) Wir werden den Entwurf kritisch prüfen, insbesondere auf seine Auswirkungen auf die Medienvielfalt in Deutschland. Auch das wird eine interessante Debatte werden. In diesem Zusammenhang bedauern wir sehr, dass die Bundesregierung bislang die Mediendatenbank noch nicht vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, obwohl für diese seit 2009 Mittel im Bun- deshaushalt eingestellt sind. Die hierzu gefertigten Gut- achten sollten nun schnell veröffentlicht werden, damit wir eine bessere Datengrundlage über Angebot, Nutzer- verhalten und Konzentrationstendenzen in der deutschen Medienlandschaft haben. Einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der Medi- envielfalt könnte die Bundesregierung in jedem Falle dadurch leisten, dass sie unsere Initiative für eine gesetz- liche Absicherung des Presse-Grosso unterstützt. Die Zeit ist reif – und die Zeit drängt. Wir dürfen das bewährte System des Presse-Grosso nicht aufs Spiel setzen. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen reagiert auf die Rechtsstreitig- keiten des Grossoverbandes mit dem Bauer-Verlag. Ge- würdigt wird die Vielfaltsicherung unserer Medienland- schaft und die Erhaltung einer funktionierenden, flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertriebs- struktur für Presseerzeugnisse, die in der Bundesrepu- blik Deutschland im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern einmalig ist. Das ist richtig. Bedenken Sie aber bitte beim Hohelied auf die Pressevielfalt zweierlei: Ers- tens. Es sind gerade deutsche Presseverlage, die seit mehr als 20 Jahren durch ihre expansiven Marktstrate- gien besonders in Osteuropa die Pressevielfalt dort nicht gerade befördert haben. Zweitens. Die Vielfalt im Pres- sewesen ist immer noch von der Finanzstärke marktbe- herrschender Konzerne geprägt, wodurch eher Vielfalt in der Einfalt produziert wird und herrschaftskritische Stimmen deutlich seltener zu Wort kommen. Wenn also über Angebotsneutralität im Vertrieb geredet wird, müsste normalerweise auch darüber geredet werden, was so alles angeboten wird, bevor es in die Regale der Kioske, Bahnhöfe oder Supermärkte gelangt. Wir begrüßen eine gesetzliche Regelung, die der neo- liberalen Entbindung des Pressewesens entgegentritt. Überhaupt scheint sich am Beispiel des Pressegrosso einmal mehr unser Grundsatz zu bewahrheiten, dass in einer entfesselten Ökonomie die berechtigten Interessen der breiten Bevölkerung nicht mehr berücksichtigt wer- den können. Und es bewahrheitet sich auch, dass freiwil- lige Vereinbarungen wie die „Gemeinsame Erklärung“ des Grossoverbandes mit den Verlegerverbänden von 2004 immer dann zur Makulatur werden, wenn wieder einmal Gewinnmargen auf dem Spiel stehen. Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen for- dert die Bundesregierung auf, in der angestrebten Novel- lierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handels- spannen durch ihren Berufsverband zu ermöglichen. Die Forderung selbst ist nun ziemlich unverbindlich und tut eigentlich niemandem weh. Sie hätten deshalb in Ihrem Antrag zumindest benennen müssen, wo im GWB und vor allem mit welcher Reichweite Sie die Ihrer Meinung nach dringend notwendige Regelung verankert haben möchten. Dafür käme im Gesetz unter Umständen der Preisbindungsparagraf – § 30 GWB – bei Zeitungen und Zeitschriften infrage. Um das Grossosystem vor dem Vorwurf wettbewerbswidriger Behinderung zu schützen, wären andere Spielräume innerhalb des Gesetzes eben- falls gewissenhaft zu prüfen. Das passiert in dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aber nicht. Sie ge- ben mit der Folgenlosigkeit Ihres Antrages den Ball in einem Maße an die Bundesregierung zurück, das schlechterdings unverantwortlich ist. Denn so kann die Regierung die Regelung je nach Belieben treffen und an- sonsten auf die sozialen Belange der Beschäftigten pfei- fen. Die beiden anderen in dem Antrag aufgestellten For- derungen – Sicherstellung des neutralen Pressevertriebs über Bund-Länder-Regularien und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei Streitfragen – sind für die Frak- tion Die Linke im Hinblick auf die Zentralforderung zweitrangig. Wenn Sie also alle hier eine gesetzliche Re- gelung für das Presse-Grosso wollen, dann werden Sie konkret und nehmen Sie endlich die Diskriminierungs- freiheit in ihrer ganzen Tragweite ernst – nicht nur für die Vertriebsstrukturen als solche, sondern auch für die Besserstellung der kleinen Verlage im Grossosystem. Noch ein Wort zum Referentenentwurf „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, auf den im Antrag Bezug genommen wird. Zwar erklärt der Entwurf, dass dem Aufkauf kleiner Verlage durch Groß- verlage kein Vorschub geleistet werden soll. Gleichzeitig soll es den Presseunternehmen im Printbereich aber er- leichtert werden, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusio- nen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten – also letztlich doch mehr Konzentration. Von den Konse- quenzen für die Beschäftigten in der Branche kein Wort! Unsere Auffassung ist: Wettbewerbsbeschränkung hat sich an den Menschen zu orientieren. Das gilt auch für eine angestrebte gesetzliche Regelung beim Presse- grosso. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stel- len Sie sich vor, am Kiosk vor der Schule gibt es nur eine Zeitschrift: die Bravo. Das ist ein Szenario, das wir alle sicher nicht wollen. Es könnte aber genau dazu kommen. Denn die Pressevielfalt an der Ladentheke oder im Kiosk ist in Gefahr. Grund dafür sind zwei Gerichtsentschei- dungen, die das System des Presse-Grosso ins Wanken bringen. Die Neutralität und Vielfalt des Presseangebots in den Regalen kommen nämlich nicht von ungefähr. Dafür ist in Deutschland ein international einzigartiges Vertriebs- system verantwortlich: das Presse-Grosso. Es sichert eine neutrale Vertriebsstruktur und damit die Presseviel- falt an der Ladentheke. Das Presse-Grosso besteht aus 67 zumeist mittelstän- dischen und unabhängigen Pressegrossisten, die in Deutschland täglich mehr als 120 000 Presseverkaufs- 20076 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) stellen mit einem vielfältigen Presseangebot versorgen. Es wurde von Verlagen und Grossounternehmen aufge- baut, beruht auf einem breiten Branchenkonsens sowie zahlreichen privatwirtschaftlichen Vereinbarungen, die es in den vergangenen 60 Jahren zu dem gemacht haben, was es heute ist. Das Presse-Grosso ist der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften. Dieses bislang nicht gesetzlich verankerte System ist durch zwei Gerichtsentscheidungen (Oktober 2011 BGH; Februar 2012 LG Köln) in Gefahr. Der marktbe- herrschende Bauer-Verlag stellt seit 2008 das gut funk- tionierende Grossosystem infrage und hat per Gericht er- zwungen, die Bedingungen für seinen Vertrieb mit den Kiosken und Ladenketten selbst auszuhandeln. Dies ist sehr ärgerlich und mit Blick auf den Bauer- Verlag nicht nachvollziehbar. Als bereits 2004 einmal zur Debatte stand, das Vertriebssystem gesetzlich zu ver- ankern, haben wir als rot-grüne Koalition den Willen der Grossisten und Verleger unterstützt, den Weg einer un- tergesetzlichen gemeinsamen Erklärung zum Erhalt des Vertriebs zu wählen. Darin sind unter anderem geregelt: die Preis- und Verwendungsbindung, das Dispositions- und Remissionsrecht, die Vertriebsneutralität sowie die gebietsbezogene Alleinauslieferung. Diese „Gemein- same Erklärung“ hat der Bauer-Verlag nie unterzeichnet, und sie nun durch seine Klagen im Grunde auf lange Sicht auch für die anderen Verlage wertlos gemacht. Uns Grünen – und ich nehme an, Ihnen in den ande- ren Fraktionen auch – ist es wichtig, im Kiosk und an der Ladentheke so viele verschiedene Zeitungen und Zeit- schriften angeboten zu bekommen wie möglich. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahl haben. Und wir wollen, dass sich jede und jeder aus dem Informationsangebot das heraussuchen kann, was sie oder er für die persönliche Meinungsbil- dung benötigt. Denn ohne Information keine Meinung und ohne Meinung keine Teilhabe an unserer Demokra- tie. Damit ist klar: Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter. Presse hat in unserer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Anteil an der politischen Willensbil- dung. Ein vielfältiges Angebot und der Zugang dazu müssen uns also als Demokraten am Herzen liegen. Presse- und Medienerzeugnisse allgemein haben zu Recht eine verfassungsrechtlich abgesicherte besondere Funktion. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Angebot zu schaffen. Wir Grünen wollen, dass kleine und unbekannte Titel sowie neue Produkte eine gleichberechtigte Chance haben, im Angebot wahr- genommen zu werden wie die Bravo oder die Bunte. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es aus grüner Sicht dringend geboten, das Vertriebssystem ge- setzlich zu verankern. Dazu ist bundesseitig eine Ände- rung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, erforderlich. Nur so kann die Neutralität beim Vertrieb auf Dauer erhalten bleiben. Nur so garantieren wir, dass alle den gleichen Zugang zu Information und eine echte Auswahl haben. Ein wichtiger Beitrag zur Medienvielfalt: die Absicherung der Pressevielfalt an der Ladentheke. Wir fordern die Bundesregierung deshalb gemeinsam mit der SPD auf: Erstens: Gemeinsam mit den Ländern eine gesetz- liche Verankerung des neutralen Presse-Grosso sicherzu- stellen, um die Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit dauerhaft gewährleisten zu können; über die Länder kann die tatsächliche Neutralität des Systems in den Landespressegesetzen festgeschrieben werden. Zweitens: Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, eine Regelung einzufügen, die den Grossisten das zen- trale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Be- rufsverband ermöglicht. Drittens: Gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwischen den Verlagen und den Grossisten etabliert wer- den sollte. Dieses Anliegen ist unterstützenswert, auch über Fraktionsgrenzen hinweg – damit auch unsere Kinder in Zukunft am Kiosk vor der Schule eine Auswahl haben. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Technologie: Über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg besteht Einigkeit, dass das Presse-Grossovertriebssystem in Deutschland einen überaus wichtigen Beitrag zur Me- dien- und Meinungsvielfalt leistet. Mit seinem neutralen und diskriminierungsfreien Vertriebssystem bietet das Presse-Grosso die Grundlage für eine echte publizisti- sche Vielfalt am Kiosk. Zur Sicherung dieses vielfältigen Presseangebots muss das Presse-Grosso erhalten bleiben. Zentrale Vo- raussetzung dafür ist ein Konsens aller Beteiligten. Pres- segrossisten und Verlage müssen das System gemeinsam tragen. Aus diesem Grund haben alle Parteien im Jahr 2004 die „Gemeinsame Erklärung“ des Bundesverbands Presse-Grosso, des Bundesverbands Deutscher Zei- tungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriften- verleger unterstützt. Sie hat vorausgegangene Streitig- keiten beseitigt und den erforderlichen Konsens aller Beteiligten wiederhergestellt. Ziel war es damals und sollte es auch heute sein, ge- setzliche Maßnahmen zu vermeiden und freiwillige Re- gelungen als Basis der Zusammenarbeit zu finden, und das aus gutem Grund. Die gesetzliche Regelung eines Vertriebssystems für Presseerzeugnisse muss den Anfor- derungen des Art. 5 Grundgesetz gerecht werden. Art. 5 sichert die Pressevielfalt in unserem Land. Zur Presse- vielfalt tragen die Verlage und die Grossisten bei. Die Verlage erzeugen die Pluralität durch ihr Angebot. Das Grosso sorgt dafür, dass diese Vielfalt beim Leser auch tatsächlich ankommt. Alle Beteiligten haben verfassungsrechtlich garan- tierte Rechte, die ein Gesetz über den Pressevertrieb be- achten, das heißt in Einklang bringen müsste. Wichtig ist jedoch, festzustellen, dass die derzeitigen Schwierigkei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20077 (A) (C) (D)(B) ten nicht durch Einflüsse von außen, sondern durch das Agieren eines Beteiligten gegen das System – gegen Teile des Systems – von innen entstanden sind. Selbst wenn der Gesetzgeber heute tätig würde und wir die rechtlichen Schwierigkeiten überwinden könnten, bliebe es dabei, dass wir nur einen Rahmen für das freiwillige Handeln aller Beteiligten schaffen könnten. Dies führt wieder zu meiner Eingangsbemerkung, dass wir – bei welcher Handlungsoption auch immer – letztlich auf den Konsens aller Beteiligten angewiesen sind. Ohne diesen Konsens sehe ich auch nicht, wie Schlichtungsstellen helfen könnten, Streitfragen zwi- schen Verlagen und Grossisten erfolgreich beizulegen. Bei der Überlegung, wie wir weiter vorgehen, gibt es jedenfalls bisher keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Dies sehen auch die Länder so, wie der gemeinsame Be- schlussvorschlag der Länderarbeitsgruppe für die Minis- terpräsidentenkonferenz am 29. März 2012 zeigt. In de- ren Beratungen waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eng eingebun- den. Noch ist das Urteil des Landgerichts Köln nicht rechtskräftig. Der Rahmen der Zusammenarbeit durch Verträge der Grossisten mit den Verlagen ist bis zum Jahr 2018 abgesteckt. Dies gibt uns die Gelegenheit, alle Handlungsoptionen gründlich zu prüfen. Wir sollten da- bei den Bauer-Verlag weder ausgrenzen noch aus seiner Verpflichtung entlassen, am Erhalt des Presse-Grosso mitzuwirken. Ich werde jedenfalls auch mit dem Bauer- Verlag den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesverband Presse- Grosso die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts beim OLG Düsseldorf dazu nutzen wird, die Freistel- lungsfähigkeit des Alleinverhandlungsmandats unter kartellrechtlichen Aspekten zu untermauern. Daneben sollten der Bundesverband Presse-Grosso und die Verle- gerverbände den Kontakt mit der Europäischen Kom- mission und dem Bundeskartellamt suchen. Ziel muss es sein, zu klären, wie unter dem geltenden Kartellrecht ein funktionsfähiges Presse-Grosso freigestellt werden kann. Dabei müssen auch die Folgen für die Titelvielfalt und die Produktmärkte genau analysiert werden. Erst nach der Klärung dieser Fragen können wir entscheiden, ob und in welchem Umfang gesetzgeberischer Handlungs- bedarf besteht. Zusammengefasst: Alle Handlungsoptionen, die wir prüfen, müssen sich an folgenden, zentralen Zielen mes- sen lassen: Erstens. Das Gesamtsystem muss einvernehmlich funktionsfähig gehalten werden können. Zweitens. Die Grenzen des nationalen Verfassungs- rechts und des europäischen Kartellrechts müssen beach- tet werden. Drittens. Die Garantien des Art. 5 GG müssen mit Blick auf alle Beteiligten – Verlage wie Grosso – ge- wahrt werden. Wir alle tragen Verantwortung für die Sicherung der weltweit einzigartigen Pressevielfalt in Deutschland. Deshalb bin ich überzeugt, dass es gelingen wird, eine tragfähige Lösung für den Erhalt des Presse-Grosso zu finden. 168. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz TOP 4 Verbraucherpolitik TOP 30, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 31 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zur Tarifrunde 2012 TOP 5 Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen ZP 4, 5 Praxisgebühr TOP 7 Forschung zur Sicherung der weltweiten Ernährung TOP 8 Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz TOP 9 Betreuungskommunikation für Soldaten im Einsatz TOP 10, ZP 6 Freiwilligendienst „Weltwärts“ ZP 7 Hinrichtungen in Belarus TOP 12 Investitionsverbot für Minen und Streumunition TOP 11 Übertragung gerichtlicher Aufgaben auf Notare TOP 14, ZP 8 Kolonialverbrechen in Deutsch-Südwestafrika TOP 13 Nationales Waffenregister-Gesetz TOP 15 Vorurteilsmotivierte Straftaten TOP 16 Dialog über Grundwerte und Grundrechte in Ungarn TOP 17 Gesetzliche Verankerung für Presse-Grosso TOP 18 Streichung des Begriffs „Rasse“ TOP 19 Sicherheit undWirksamkeit vonMedizinprodukten TOP 20 Reisen für Kinder und Jugendliche TOP 21 Aufenthaltsrechtlicher Ehegattennachzug TOP 22 Bundesbergrecht TOP 23 Kooperation mit Georgien TOP 24 Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit TOP 25 Stärkung der europäischen Grundlagenforschung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Grindel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Als der SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz vor wenigen

    Wochen bei einer Veranstaltung mit vielen Leitern der
    Goethe-Institute aus aller Welt im Rahmen einer Podiums-
    diskussion Ihre Initiative zur Abschaffung der verpflich-
    tenden Deutschkenntnisse vor dem Ehegattennachzug
    präsentierte, da war die Reaktion völlig eindeutig:
    Kopfschütteln, bei einigen Entsetzen. Nach der Veran-
    staltung kamen etliche von diesen Leitern der Goethe-
    Institute zu mir und sagten ganz klar, dass sie zwar nicht
    Stammwähler der CDU/CSU seien, aber dass wir mit
    diesem Instrument der Vorintegration einen sehr wichti-
    gen Schritt für einen wirklich nachhaltigen Integrations-
    prozess unternommen haben und sie deshalb für das
    Vorgehen und den Kurswechsel der SPD kein Verständ-
    nis haben.

    Nur zur Erinnerung: Wir haben in der Zeit der Gro-
    ßen Koalition die verpflichtenden Deutschkenntnisse
    vor dem Ehegattennachzug gemeinsam eingeführt. Die
    SPD nimmt jetzt Abschied von einer erfolgreichen Neu-
    ausrichtung in der Integrationspolitik. Sie liefern mit Ih-
    rem Gesetzentwurf und vor allem mit Ihrer Begründung
    dafür einen integrationspolitischen Offenbarungseid ab.
    Frei nach Margot Käßmann: Nichts ist gut in Ihrem An-
    trag, und vor allem stimmt nichts von den Argumenten,
    mit denen Sie ihn begründen. Wenn man das liest, was
    Sie da aufgeschrieben haben, könnte man glauben, Sie
    seien in einen langjährigen integrationspolitischen Tief-
    schlaf verfallen.

    Ihr zentrales Argument lautet: Die nachziehenden
    Ehegatten können Deutsch doch im Inland nach ihrem
    Umzug lernen. Das ist nun wirklich abwegig. Unsere
    zentrale Überlegung in der Zeit der Großen Koalition
    für die Einführung des Sprachnachweises war doch ge-
    rade die Erfahrung aller, die sich in Sachen Integra-
    tionskursen auskennen, dass wir nun leider gerade die,
    die es am nötigsten hätten, mit unserem Angebot nicht
    erreichen. Das sind doch gerade die, die in abgeschotte-
    ten Verhältnissen leben und in deren Lebensalltag
    Deutsch leider keine Rolle spielt. Das sind gerade die
    Familien, in denen auch die in Deutschland geborenen
    Kinder aufwachsen, ohne ein Wort Deutsch zu sprechen,
    wodurch sie von vornherein schlechtere Chancen in
    Schule und Ausbildung haben.

    Das können wir uns angesichts unserer demografi-
    schen Entwicklung aber nicht mehr leisten. Weil es uns
    um ein echtes Zusammen- und nicht Nebeneinanderle-
    ben geht, müssen wir in jede Migrantenfamilie die klare
    Botschaft aussenden: Ohne Deutsch geht es nicht!

    Es ist sehr unehrlich, wenn Sie in der Begründung Ih-
    res Antrags darauf verweisen, dass der Besuch der Inte-
    grationskurse verpflichtend sei. Das ist theoretisch rich-
    tig. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass wegen des
    EU-Assoziierungsabkommens und aus anderen rechtli-
    chen Gründen es praktisch nicht möglich ist, einen Ehe-
    gatten wieder des Landes zu verweisen, weil er seiner
    Pflicht zum Besuch eines Integrationskurses nicht nach-
    gekommen ist. Insofern ist die Verpflichtung ein eher
    stumpfes Schwert.





    Reinhard Grindel


    (A) (C)



    (D)(B)


    Und Sie wollen es in der Praxis doch auch gar nicht
    anwenden: Es ist der Gipfel der Unehrlichkeit, wenn Sie
    jetzt plötzlich davon sprechen, dass mit der Verschär-
    fung des Aufenthaltsgesetzes im Jahre 2011 die Über-
    prüfung der Einhaltung der Verpflichtung zum Besuch
    des Integrationskurses „effektiver wurde“, wie Sie jetzt
    plötzlich in ihrem Antrag schreiben. Als wir die letzte
    Änderung des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr
    debattiert haben, da haben Sie genau das noch kritisiert
    und uns vorgeworfen, wir würden unsere ausländischen
    Mitbürger mit Katalogen von Sanktionen traktieren. Ihr
    Antrag und Ihre Argumentation sind von vorne bis hin-
    ten falsch und unehrlich.

    Es ist ebenso nur schwer erträglich, wie Sie mit der
    Frage umgehen, ob es denn verfassungsrechtlich zuläs-
    sig sei, von den nachziehenden Ehegatten vor der Ein-
    reise einfache Deutschkenntnisse zu verlangen. Ich habe
    noch sehr genau im Ohr, wie diejenigen in der SPD, die
    schon immer für eine andere Ausländerpolitik standen,
    wie Herr Edathy etwa, uns prophezeit haben, wir wür-
    den mit diesem Instrument sowieso vor dem Bundesver-
    fassungsgericht scheitern. Das Gegenteil ist eingetrof-
    fen: Die Karlsruher Richter haben dieses wichtige
    Instrument der Integration und der Verhinderung der
    Zwangsehe für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
    Das erwähnen Sie am Rande Ihres Antrags und schrei-
    ben dann, die eigentlich zutreffende Auffassung hätten
    die von Ihnen in der Anhörung bestellten Sachverständi-
    gen vertreten, die unsere Vorschrift für verfassungswid-
    rig erklärt hätten. Zu Deutsch: Ein Professor und eine
    Verbandsvertreterin legen das Grundgesetz zutreffender
    aus als das Bundesverfassungsgericht. Da fällt mir der
    zutreffende Spruch ein: Ideologen sind Menschen, die
    sich auch von Tatsachen nicht beirren lassen.

    Das alles wäre ja nicht ganz so schlimm, wenn Sie nicht
    Ihre ausländerpolitische Ideologie auf dem Rücken insbe-
    sondere von Frauen, aber auch von vielen jungen Män-
    nern austragen würden, die das Angebot der Goethe-Insti-
    tute und vieler anderer Schulen und Sprachkursanbieter
    dankbar annehmen.

    Das war ja gerade das Ergebnis der Tagung der Lei-
    ter der Goethe-Institute, von der ich eingangs berichtet
    habe: Es gab keinen Einzigen, der nicht gesagt hätte,
    das sei richtig, was wir an Maßnahmen der Vorintegra-
    tion beschlossen hätten. Die Sprachkurse sind deshalb
    wertvoll, weil unsere zukünftigen Mitbürger eben nicht
    nur die deutsche Sprache erlernen, sondern auch sehr
    viel über unser Land, über Lebensgewohnheiten, unsere
    Kultur und unsere Gesetze erfahren. Durchgehend wird
    uns berichtet, dass die Teilnehmer für die Vorbereitung
    auf das ihnen doch so fremde Land dankbar sind.

    Was soll die abwegige Frage nach belastbarem empi-
    rischem Material, wie viele Zwangsehen denn nun kon-
    kret verhindert worden sind? Sie wissen ganz genau,
    dass es solche Statistiken naturgemäß nicht geben kann.
    Aber die Berichte der oftmals ja weiblichen Kurslehrer
    sind eindeutig und sie sind positiv. Sie berichten auch
    von einer erstzunehmenden Zahl von jungen Frauen, die
    absichtlich durch die Prüfung fallen, um nicht nach
    Deutschland verheiratet zu werden.

    Es muss doch eigentlich auch für jedermann nach-
    vollziehbar sein, dass die besten Hilfs- und Beratungs-
    angebote in Deutschland völlig leerlaufen, wenn eine
    Frau sich am Telefon noch nicht einmal Hilfe holen
    kann, wenn sie familiärer Gewalt ausgesetzt ist. Natür-
    lich ist es ganz klar ein wirksames präventives Mittel ge-
    gen Zwangsehen, wenn die in Deutschland lebenden und
    meist fundamentalistisch geprägten Familien wissen:
    Da kommt eine junge Frau, die kann Deutsch, und sie
    weiß um ihre Rechte und unsere Gesetze. Es ist völlig
    unverständlich, dass Sie jungen Frauen, die wir stärken
    möchten, denen wir Selbstvertrauen vor dem für sie oft-
    mals schwierigen Umzug nach Deutschland geben,
    diese Unterstützung verweigern wollen.

    Es ist außerdem wirklich dreist und unehrlich, wenn
    Sie die Ungleichbehandlung zwischen den Frauen, de-
    nen wir einfache Deutschkenntnisse abverlangen, und
    solchen Frauen beklagen, die aus Ländern stammen, mit
    denen Visafreiheit besteht. Es sind die Vertreter der SPD
    bei den damaligen Koalitionsverhandlungen gewesen,
    der Kollege Wiefelspütz und unser damaliger Kollege
    Bürsch, die genau auf diese Regelung gedrängt haben.
    Ihre Argumentation war damals, dass wir, wegen des
    schon seinerzeit von Ihnen beklagten mangelnden Zu-
    zugs von hochqualifizierten Arbeitskräften, mit den ver-
    pflichtenden Deutschkenntnissen für die Ehegatten eine
    weitere Hürde für die Zuwanderung auf den deutschen
    Arbeitsmarkt aufbauen würden.

    Wenn Sie heute in Ihrem Antrag schreiben, dass von
    der Staatsangehörigkeit dieser nachziehenden Ehegat-
    ten nicht automatisch auf einen geringeren Integrations-
    bedarf geschlossen werden kann, dann haben Sie völlig
    recht. Aber das war damals gerade unser Argument, das
    Sie nicht gelten lassen wollten.

    Von mir aus können wir diese Privilegierung sofort
    aufheben, weil es in der Tat widersprüchlich ist, dass
    eine Türkin ohne Deutschkenntnisse zwar nicht zu einem
    Türken nachziehen dürfte, aber zu einem Japaner. Die-
    sen Widerspruch hat uns aber die SPD in den Koali-
    tionsverhandlungen eingebrockt. Die CDU/CSU wollte
    das noch nie!

    Sie dramatisieren auch die angeblichen Probleme
    beim Spracherwerb im Ausland. In nahezu allen
    Hauptherkunftsländern gibt es auch in kleineren Städten
    Sprachkursangebote. Gerade im Falle der Türkei hat
    eine Reihe von Rückkehrern aus Deutschland sich durch
    die Gründung kleiner Sprachschulen sogar eine wirt-
    schaftliche Existenz aufgebaut. Die sehr verzweigten fa-
    miliären Netzwerke führen auch dazu, dass es kein Pro-
    blem darstellt, einen gewissen Zeitraum bei Verwandten
    in größeren Städten zu leben und dort Deutsch zu lernen.
    Es gibt vielfältige mediale Sprachkursangebote, die von
    den in Deutschland lebenden Ehegatten zur Verfügung
    gestellt werden können, und auch die Deutsche Welle
    bietet im Internet einiges.

    Es ist auch kein Versagen unserer Visastellen im Aus-
    land, in denen hochprofessionell gearbeitet wird, wenn
    zwischen dem Besuch des Sprachkurses und dem Umzug
    nach Deutschland zum Teil mehrere Monate liegen und,
    wie Sie in Ihrem Antrag erwähnen, die Deutschkennt-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Reinhard Grindel


    (A) (C)



    (D)(B)


    nisse wieder verloren gehen. Zunächst einmal ersetzt
    der Spracherwerb im Ausland ja nicht die Verpflichtung
    zum Besuch eines Integrationskurses im Inland. Das Ni-
    veau, das im Ausland erreicht werden muss, ist A1 nach
    dem europäischen Referenzrahmen. Das Niveau, das am
    Ende des Integrationskurses erreicht worden sein soll,
    ist B1, wie Sie ja sehr genau wissen. Wir müssen einfach
    von den Familien verlangen, dass sie den Umzug nach
    Deutschland etwas gewissenhafter vorbereiten und alle
    Dokumente vorliegen, wenn der Ehegattennachzug be-
    antragt wird. Die Unvollständigkeit der Dokumente ist
    in aller Regel das Problem. Im Grunde sollte der
    Sprachkurs erst zu einem Zeitpunkt begonnen werden,
    zu dem alle anderen notwendigen Unterlagen vorliegen.
    Dann kann es zwischen Ende des Sprachkurses und Er-
    teilung des Visums zur Einreise nach Deutschland sehr
    schnell gehen. Ansonsten sind die Kommunen vor Ort
    aufgefordert, für einen schnellen Besuch von Integra-
    tionskursen nach dem Umzug zu sorgen.

    Was Sie hier vortragen, sind doch alles vorgescho-
    bene Argumente. Sie wollen mit Ihrer Haltung jetzt bei
    den Landtagswahlen und später bei der Bundestags-
    wahl, insbesondere bei türkischstämmigen Wählern,
    Stimmen abgreifen. Das ist das einzig wahre Ziel, das
    hinter Ihrem Antrag steckt.

    Das ist nun wirklich schlimm: Auf der einen Seite hat
    die SPD nicht den Mumm, Herrn Sarrazin aus der SPD
    auszuschließen, weil man weiß, dass er eben gerade
    auch in der SPD-Wählerschaft auf Resonanz stößt, und
    die will man nicht verprellen. Auf der anderen Seite
    wollen Sie gleichzeitig die Stimmen von Integrationsver-
    weigerern einkassieren, denen die Verpflichtung zum
    Deutschlernen ein Dorn im Auge ist. Das hat alles mit
    seriöser Politik nichts mehr zu tun, und deshalb lehnen
    wir Ihren Antrag ab.



Rede von Rüdiger Veit
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Zwar ist richtig: Die Regelung des Spracherwerbs

vor Ehegattennachzug, die wir mit unserem heute einge-
brachten Gesetz abschaffen wollen, wurde unter der
Großen Koalition eingeführt und somit notgedrungen
auch von uns mitgetragen. Viele von uns – ich gehörte
auch dazu – haben aber insbesondere die Einführung
des Kriteriums Spracherwerb damals schon für falsch
gehalten und das an dieser Stelle wiederholt zum Aus-
druck gebracht.

Dass die meisten von uns dem Gesetz dennoch zuge-
stimmt haben, lag einzig und allein darin, dass die
Kompromisse, insbesondere die Verschärfungen im
Familiennachzug, der „Preis“ für die erstmalige Ein-
führung einer gesetzlichen Altfall- und Bleiberechts-
regelung waren.

Die Einführung dieses Spracherwerbserfordernisses
im Jahre 2007 sollte neben der Verbesserung der Inte-
grationschancen für nachziehende ausländische Ehe-
gatten vor allem ein Mittel zur Bekämpfung von Zwangs-
ehen sein; so lautete die Begründung der CDU. Heute,
fünf Jahre nach Einführung der Regelung, fehlen weiter-
hin jedwede empirische Belege dafür, dass dieses Ziel
mit der Einführung des Spracherfordernisses vor Ein-

reise erreicht worden wäre. Ein Gesetz aber, dessen er-
klärtes Ziel nicht erreicht wird, hat keine Berechtigung
und muss entweder abgeschafft oder modifiziert werden.

Das geltende Recht führt zudem in vielen Fällen zu
unverhältnismäßigen und, wie wir meinen, nicht mit
Art. 6 Grundgesetz vereinbaren Härten. So gibt es in
vielen Ländern gar keine Goethe-Institute, oder die In-
stitute sind zu weit vom Wohnort entfernt. Dies wiede-
rum kann zu unüberwindbaren finanziellen Belastungen
führen, wenn aufgrund der großen Entfernung zum
Wohnort eine Wohnung in Kursnähe angemietet und
gleichzeitig die Arbeitstätigkeit am Wohnort aufgegeben
werden muss. Dazu kommen dann noch die Kurskosten
selbst, die gemessen an den Lebenshaltungskosten im
Herkunftsland häufig recht hoch sind. Dabei wird meist
aus dem Blick verloren, dass es sich hier nicht allein um
aus der Türkei stammende nachzugswillige Ehegatten
handelt. Als Beispiel möchte ich vielmehr eine in Vollzeit
arbeitende Fabrikarbeiterin an der ostsibirischen Be-
ringsee nennen. Sie hat bis zum nächsten Goethe-Institut
in Novosibirsk eine Anfahrt von 6 000 Kilometer Luft-
linie. Sollte sie dann noch ein Kind alleine erziehen,
steht sie endgültig vor unüberwindbaren Hindernissen.

Nicht erst seitdem der EuGH das in seinem Urteil vom
4. März 2010 in der Rechtssache Chakroun – C-578/08 –
festgestellt hat, ist es so, dass „der den Mitgliedstaaten
eröffnete Handlungsspielraum von ihnen nicht in einer
Weise genutzt werden“ darf, „die das Richtlinienziel – die
Begünstigung der Familienzusammenführung – und die
praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen
würde.“

Genau das ist jedoch geltende Rechtslage bei uns und
mit Art. 6 Grundgesetz und Art. 8 EMRK nur sehr
schwer vereinbar, die beide Ehe und Familie unter den
besonderen Schutz des Staates stellen.

Zwar haben das Bundesverfassungsgericht und das
Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Rege-
lung des Spracherfordernisses vor Einreise nach
Deutschland sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit
der Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar ist.
In einem Kostenbeschluss wurde vom Bundesverwal-
tungsgericht kürzlich jedoch angedeutet, dass diese
nationale Rechtsprechung im Lichte der EuGH-Ent-
scheidung wohl nochmals überprüft werden müsse.

In den vergangenen fünf Jahren haben Berichte von
Rechtsanwälten und Verbänden sowie zahlreiche Peti-
tionen von Einzelpersonen gezeigt, dass es viele Men-
schen gibt, denen das Leben ihrer Ehe aufgrund des für
die Zusammenführung geforderten Spracherfordernis-
ses auf unbestimmte Zeit unmöglich gemacht wird. Die-
ser konkret gelebten und von Menschen in unserem Land
täglich erfahrenen Not können und wollen wir uns nicht
verschließen.

Dennoch sagen wir deutlich: Ausländische Ehepart-
ner müssen Deutsch lernen, aber eben erst hier in
Deutschland – und zwar mit dem Ziel der Prüfung des
zwei Stufen höheren Sprachniveaus B1. Nur so können
sie sich in Deutschland integrieren. Das Aufenthaltsge-
setz verpflichtet sie, sich unverzüglich nach ihrer

Zu Protokoll gegebene Reden





Rüdiger Veit


(A) (C)



(D)(B)


Einreise in Deutschland zu einem Integrationskurs an-
zumelden. Das ist geltendes Recht, und das soll auch so
bleiben.

Aber wir wollen das Erfordernis des Spracherwerbs
vor Einreise auch noch aus einem anderen Grund ab-
schaffen: Es führt zu großen Ungleichbehandlungen und
insbesondere zu einer deutlichen Inländerdiskriminie-
rung. Wenn ein in Deutschland lebender Ausländer zu
der Gruppe von Ausländern gehört, die visumsfrei nach
Deutschland einreisen dürfen, dann muss der nachzie-
hende Ehegatte keine Deutschkenntnisse bei Einreise
nachweisen. Wenn also beispielsweise ein Türke zu
seiner in Deutschland lebenden koreanischen Ehefrau
ziehen möchte, muss er vor der Einreise kein Deutsch
lernen; der türkische Ehemann, der mit seiner in
Deutschland lebenden deutschen Ehefrau zusammen-
leben möchte, muss dies jedoch vor Einreise tun.

Aus dem EuGH-Urteil Metock folgt, dass die EU-Mit-
gliedstaaten schon seit 2008 im Anwendungsbereich der
Familienzusammenführungsrichtlinie keine eigenen
Regelungen die Familienzusammenführung betreffend
einführen können. Die brasilianische Ehefrau eines in
Deutschland lebenden Franzosen muss demnach keinen
Deutschtest vor Einreise machen, die brasilianische
Ehefrau eines Deutschen kann jedoch nur mit Sprach-
kenntnissen zu ihrem Ehemann ziehen.

Und schließlich – so berichten Verbände und Sprach-
schulen – vergehen zwischen Bestehen des Deutschtests
im Ausland und der Erteilung des Visums und der Ein-
reise nach Deutschland häufig Monate. In dieser Zeit
vergessen viele Menschen das Erlernte wieder, weil sie
es nicht anwenden können. In Deutschland beginnen sie
dann nicht selten bei Null, und viel Mühe und Zeit sind
für wenig Nutzen investiert worden.

Aus den dargelegten Gründen halten wir das Sprach-
erwerbserfordernis vor Einreise für ungeeignet, über-
flüssig, mehrfach diskriminierend und europarechtswid-
rig.

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Die SPD hat in gemeinsamer Regierungskoalition mit

der Union den Sprachnachweis für den Ehegattennach-
zug eingeführt. Dass sich die SPD jetzt, ein halbes Jahr-
zehnt später, davon distanziert, ist wohl als reine Taktik
zu bewerten. Sollte die SPD wieder einmal regieren,
wird sie anders reden als jetzt in der Opposition.

Dass von Personen, die ein Visum zum Zwecke des
Ehegattennachzuges nach Deutschland beantragen, die
Fähigkeit zur Verständigung in deutscher Sprache „auf
einfache Art“ verlangt wird, ist nicht nur zumutbar, son-
dern sogar ganz im Sinne der Zuwanderer.

In der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hin-
sichtlich des Erwerbs und des Nachweises der erforder-
lichen Sprachkenntnisse gab es anfänglich Berichte
über eine Anwendungspraxis, die die Antragsteller vor
zusätzliche, in Einzelfällen unzumutbare Hürden stellt.
Inzwischen hat eine Evaluierung ergeben, dass es mitt-
lerweile vielfältige Möglichkeiten gibt, Deutsch im Her-
kunftsland zu lernen. So hat sich die Anzahl der öffentli-

chen und privaten Sprachlernzentren erhöht. Was die
Abnahme der notwendigen Sprachprüfung vom Niveau
„Start 1“ betrifft, sind neben den Goethe-Instituten eine
Reihe anderer Institutionen, wie telc, eine Tochter des
Deutschen Volkshochschul-Verbands e. V., prüfungsbe-
rechtigt. Diese sind insbesondere auf dem Balkan und in
der Türkei vertreten, woher eine hohe Zahl von Perso-
nen stammt. Ebenso wird das österreichische Sprachdi-
plom anerkannt.

In den wichtigsten Herkunftsländern, zum Beispiel
Türkei, Kosovo und Russische Föderation, gibt es auch
in ländlichen Gebieten Privatschulen und Privatlehrer,
die Deutsch anbieten. Ferner gibt es kostenlose Inter-
netdeutschkurse der Deutschen Welle und weitere
Selbstlernkurse.

2009 haben weltweit 65 Prozent der Teilnehmer die
Sprachprüfung bestanden; bei Teilnehmern, die zuvor
einen Sprachkurs des Goethe-Instituts besucht hatten,
lag die Bestehensquote sogar bei 81 Prozent.

Dem Deutschen bleibt es ferner unbenommen, seinen
ausländischen Ehepartner persönlich zu unterstützen.

Ein Problem entstand zudem aus der Privilegierung
nichtdeutscher EU-Bürger: Unionsbürger müssen keine
Sprachkenntnisse vorweisen; auch mögliche Familien-
angehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen beim Fami-
liennachzug zu in Deutschland lebenden Unionsbürgern
keine Sprachkenntnisse. Diese Ungleichbehandlung
lässt sich nicht ganz vermeiden, ist in Relation zu dem
Ziel der verbesserten Integration jedenfalls als nachran-
gig anzusehen.

Zuwanderer sind in Deutschland willkommen. Sie
sind aber selbst auch klar gefordert. Die deutsche Spra-
che, die Grund- und Menschenrechte sowie Demokratie
und Rechtsstaat sind das für alle geltende Fundament
unserer Gesellschaft.

Die Linken wie die Sozialdemokraten wollen, wie sie
auch mit den vorliegenden Anträgen zeigen, etwas ande-
res: Sie wollen die Abschaffung der Nachzugsregelung.
Damit werden sie, wie immer mit solchen Anträgen zur
Migrationspolitik, die Akzeptanz von Ausländern in
Deutschland erschweren, indem sie falsche Erwartun-
gen wecken und statt Engagement nur Anspruchsdenken
fördern.

Wir wollen weiter die Möglichkeiten verbessern, im
Ausland Deutsch zu lernen.

Ein Wort noch zu dem in diesem Zusammenhang stets
gemachten Verweis auf Art. 6 Grundgesetz. Auch wenn
SPD und Linke das nicht wahrhaben wollen: Art. 6
Grundgesetz ist von den Vätern und Müttern des Grund-
gesetzes nie als Freibrief für unkontrollierte und bedin-
gungslose Zuwanderung nach Deutschland gedacht ge-
wesen. Bis heute wird er von der Rechtsprechung auch
nicht so interpretiert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom
30. März 2010 (Az. 1 C 8.09) – das auch im Gesetzent-
wurf erwähnt wird – entschieden, dass die Regelung zum
Sprachnachweis beim Ehegattennachzug in der gelten-
den Form verfassungsgemäß und mit europäischem

Zu Protokoll gegebene Reden





Hartfrid Wolff (Rems-Murr)



(A) (C)



(D)(B)


Recht vereinbar ist. Das Gericht hat ausdrücklich da-
rauf hingewiesen, dass die Regelung auch ohne allge-
meine Härtefallregelung mit dem Grundgesetz vereinbar
ist und dass der Erwerb einfacher Deutschkenntnisse im
Herkunftsland auch nicht deshalb unzumutbar sei, weil
die türkische Klägerin des Ausgangsverfahrens An-
alphabetin ist.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist durch
einen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungs-
gerichts vom 25. März 2011 (Az. 2 BvR 1413/10) noch
einmal bestätigt worden

Ich finde es befremdlich, dass die SPD mit ihren ge-
genteiligen Ausführungen meint, das Verfassungsgericht
tadeln zu müssen.

Die Oppositionsparteien verwenden jeden beliebigen
Vorgang aus der Zuwanderungspolitik, um einer unge-
steuerten Zuwanderung das Wort zu reden. Wachsenden
Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme und an-
steigende Ausländerfeindlichkeit nehmen sie dafür billi-
gend in Kauf.

Wenn etwa die SPD zur Untermauerung der Deutsch-
lernpflicht von nachgezogenen Ehegatten eine entspre-
chende Sanktionierung fordern würde, wäre sie glaub-
würdiger.

Wir sollten doch so ehrlich sein, gemeinsam anzuer-
kennen, dass abgeschottete Migrantenbiotope mit Ehe-
gattenimport aus unseren gesellschaftlichen Werten
fernstehenden Zonen nicht unbedingt zu einem friedli-
chen Zusammenleben in Deutschland beiträgt.

Die FDP hat ihre Kritikpunkte an der Ehegattennach-
zugsregelung nie versteckt, hält das Integrationsziel
aber für übergeordnet. Wenn die Oppositionsparteien
endlich einmal nicht nur mit Anträgen der vorliegenden
Art um Migrantenstimmen buhlen, sondern auch die An-
liegen des friedlichen Zusammenlebens und der Be-
kämpfung der Gettobildung ernst nehmen wollten, wä-
ren ihre Initiativen ernst zu nehmen.

Wir Liberalen gestalten dagegen die Zuwanderungs-
politik mit der Union neu. Statt politischer Nachsicht mit
Integrationsfehlleistungen einerseits und daraus resul-
tierenden Ressentiments der Bevölkerung gegen Zuwan-
derer andererseits wollen wir eine Steuerung der
Zuwanderung nach zusammenhängenden, klaren, trans-
parenten und gewichteten Kriterien, die die Integra-
tionsziele klar benennt und einfordert. Wer dauerhaft
hier leben und Bürgerrechte ausüben will, muss Deut-
scher werden wollen.

Umgekehrt wollen wir das dann aber auch ohne
Wenn und Aber zugestehen: Wir wollen eine neue Kultur
des Willkommens, die nicht falsche Versprechungen auf
Kosten anderer Leute macht, sondern Chancen und Per-
spektiven eröffnet: für die, die nicht nur „territorial“
nach Deutschland kommen, sondern auch in unserem
Land und unserer Gesellschaft wirklich ankommen wol-
len.

Wir halten es nicht für unzumutbar, Deutsch zu ler-
nen. Wir halten Zuwanderer nicht, wie SPD oder Linke,
für bemitleidenswerte und unfähige Menschen, denen

nur mit Nachsicht oder Sozialhilfe begegnet werden
kann und die auf Generationen hinaus mit dem Unwort
„Migrationshintergrund“ stigmatisiert werden sollen.

Wir meinen, dass hier endlich ein Umdenken erfolgen
muss: Statt der Unkultur eines auf Dauer erniedrigen-
den Mitleids und des Verzichts auf Integrationsforderun-
gen muss Deutschland in der Integrationspolitik endlich
positiv denken. Wir brauchen eine Kultur der Anerken-
nung für diejenigen, die das geschafft haben. Wir halten
integrierte Zuwanderer mit ihren Erfahrungen für eine
große Bereicherung unserer Gesellschaft. Wir beglück-
wünschen diejenigen, die sich erfolgreich integriert ha-
ben! Sie können stolz auf ihre Leistung sein, und wir sind
dankbar und stolz, dass sie sich für Deutschland ent-
schieden haben.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sevim Dağdelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Am 1. März lief die Frist zur Stellungnahme zum

    Grünbuch der EU-Kommission zur EU-Familienzusam-
    menführungsrichtlinie ab. Die Linke hat, wie zahlreiche
    andere Verbände und die Bundesregierung auch, eine
    entsprechende Stellungnahme abgegeben. Die Um-
    setzung der Familienzusammenführungsrichtlinie in
    Deutschland im Jahr 2007 und insbesondere die Sprach-
    anforderungen beim Ehegattennachzug durch CDU/
    CSU und SPD haben wir damals wie heute scharf kriti-
    siert. Namentlich der Fraktion Die Linke habe ich die
    EU-Kommission aufgefordert, ein Vertragsverletzungs-
    verfahren gegen die Bundesregierung einzuleiten, weil
    die jetzige deutsche Rechtslage und Praxis eindeutig ge-
    gen die geltende Richtlinie, die Rechtsprechung des
    Europäischen Gerichtshofes und die Auslegung der
    Richtlinie durch die EU-Kommission widersprechen.

    Die Linke setzt sich seit langem für ein möglichst um-
    fassendes Recht auf Familienzusammenführung ein, das
    insbesondere auch nicht von der wirtschaftlichen und
    sozialen Lage der Betroffenen abhängig gemacht wer-
    den darf. Insofern sehen wir auch einige Anforderungen
    der Richtlinie, etwa zur Lebensunterhaltssicherung, kri-
    tisch, die im Grünbuch nicht infrage gestellt werden. Die
    Umsetzung der Familienzusammenführungsrichtlinie in
    Deutschland im Jahr 2007 kritisieren wir aber insbeson-
    dere deshalb, weil sie dazu genutzt wurde, um den Fami-
    liennachzug nach politischen Nützlichkeitserwägungen
    des Aufnahmelandes einzuschränken. Die Neuregelung
    der Sprachnachweise im Ausland wirkt sozial ausgren-
    zend. Sie trifft insbesondere wirtschaftlich, sozial und
    bildungsbenachteiligte Menschen, ältere Menschen, An-
    alphabetinnen und Analphabeten und die ländliche Be-
    völkerung mit schwierigem Zugang zu Sprachkursen
    usw. Die von der deutschen Gesetzeslage geforderten
    mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse auf dem
    Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-
    rahmens für Sprachen stellen nach Kenntnis der
    Linksfraktion die höchsten Anforderungen in der Euro-
    päischen Union dar. Die Behauptung der damaligen
    schwarz-roten Bundesregierung, die Neuregelung solle
    angeblich dem Kampf gegen Zwangsverheiratungen

    (Vordienen, war von Anfang an heuchlerisch und zynisch. Einen Beleg für diese absurde Behauptung ist die Bun Zu Protokoll gegebene Reden Sevim Da?delen desregierung bis heute schuldig geblieben. Was damit allerdings erreicht wurde, war die Verfestigung von Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten allgemein und Türkinnen und Türken im Besonderen. Das war schon damals schäbig und ist es bis heute. Die Linke. hat seit 2007 zahlreiche parlamentarische Initiativen zur Rückgängigmachung dieser Verschärfung des Ehegattennachzugs unternommen, darunter mehr als 15 Kleine Anfragen an die Bundesregierung. Im Mai 2010 haben wir den Antrag „Ehegattennachzug ohne Sprachhürden ermöglichen“ eingebracht. Die Bundesregierung will aber offensichtlich an dieser menschenfeindlichen Regelung aus politischen Gründen so lange wie nur irgend möglich festhalten, obwohl längst klar ist, dass spätestens der Europäische Gerichtshof die deutsche Praxis stoppen wird, nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland leider so kläglich versagt hat. Die Bundesregierung stellt sich auf parlamentarische Anfragen hin taub und nimmt nicht zur Kenntnis, dass selbst das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Auffassung ändern musste und nunmehr eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof für erforderlich hält. Sie ignoriert die Rechtsauffassung der EU-Kommission genauso wie das überzeugende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und die Rechtsprechung und Praxis unseres Nachbarlandes Niederlande. Unser aktueller Antrag fasst die Entwicklung und Argumente im Europarecht zusammen. Die Bundesregierung argumentiert rein formal – und nimmt Menschenrechtsverletzungen im staatlichen Gewand damit sehenden Auges in Kauf. Wer jedoch die Gewährleistung von Menschenrechten vom Nachweis von Deutschkenntnissen abhängig macht, verletzt das Grundgesetz und die Menschenrechte mehr, als es die vermeintlichen Integrationsverweigerer je könnten. Hören Sie also endlich auf, unter dem Deckmantel der Integration die Rechte von Migrantinnen und Migranten einzuschränken! Nunmehr will auch die SPD auf der Oppositionsbank die selbst eingeführte Regelung der Sprachanforderung wieder zurücknehmen. Wie bei der sogenannten Optionspflicht bzw. Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft sowie der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige sieht sich die SPD genötigt, den Schulterschluss mit den – potenziell – Betroffenen zu suggerieren. In ihrer elfjährigen Regierungszeit jedenfalls hat sie entsprechende parlamentarische Initiativen immer abgelehnt. Doch nun ist schließlich wieder Wahlkampf in mehreren Bundesländern. Und da setzt die SPD mal wieder auf die Vergesslichkeit der Migrantinnen und Migranten. Doch, liebe Migrantinnen und Migranten, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug im Jahr 2007 wurden bekanntlich mit der SPD beschlossen. Warum sollte man der SPD glauben, dass sie wirklich ihre grausamen Gesetze, die sie trotz massiver Kritik und Proteste der Betroffenen und vieler Verbände hier im Bundestag beschlossen hat, zurücknehmen wird? Mir jedenfalls fällt kein Grund ein. Doch die SPD fordert nicht einmal etwa eine uneingeschränkte und bedingungslose Umsetzung von Menschenund Grundrechten. Nein! Die SPD hält am Zwang zum Deutscherwerb fest. Auch wenn dieser erst nach der Einreise erfolgen soll, so wird er dann umso vehementer eingefordert. Dass Kenntnisse der deutschen Sprache zwar wichtig, aber nicht ausreichend sind für die Integration in die Gesellschaft, ist der SPD genauso wenig wichtig wie der Umstand, dass viele Migrantinnen und Migranten die deutsche Sprache beherrschen, das jedoch nichts bzw. kaum etwas an ihrer Situation in Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt ändert. Völlig kritiklos wird in der Begründung darauf Bezug genommen, dass die aufenthaltsrechtlichen Zwangsund Sanktionierungsregelungen zum Spracherwerb zum 1. Juli 2011 verschärft wurden – in dem Antrag heißt es euphemistisch: „effektiviert“. Dass Migrantinnen und Migranten jeweils nur eine längstens einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, solange sie nicht Sprachkenntnisse des Niveaus B1 nachgewiesen haben, hält die SPD offenbar für unproblematisch. Die Linke ist strikt dagegen, die Gewährung grundlegender Rechte vom Nachweis von Deutschkenntnissen eines bestimmten Niveaus abhängig zu machen und Integration durch Zwangsmittel erreichen zu wollen. Angebote zum DeutschSpracherwerb im Inund Ausland müssen freiwillig ausgestaltet werden. In Bezug auf die größte Migrantengruppe in Deutschland, türkische Staatsangehörige, folgt dies übrigens schon aus dem Verschlechterungsverbot des Assoziationsrechts – wie die Gerichte und Behörden in den Niederlanden längst begriffen haben. Leider scheint das bei Ihnen noch immer nicht angekommen zu sein. Die Linke fordert, dass die Einschränkung des Menschenrechts auf Familienzusammenleben endlich ohne Wenn und Aber beendet wird. Die Bundesregierung muss dem niederländischen Vorbild folgen und die europarechtswidrigen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen. Auch die Bundesregierung muss diesem Beispiel folgen, will sie nicht hinter die rechtspopulistisch beeinflusste Regierung in den Niederlanden zurückfallen. Die FDP scheint zumindest dies bereits begriffen zu haben. Schon vor meiner Wahl in den Bundestag war es mir ein wichtiges Anliegen, die Familienzusammenführung zu vereinfachen. Als Jurist habe ich diesbezüglich viele Fälle behandelt. Etliche Paare müssen über Jahre unzumutbare und unnötige Trennungen durchleben. Dies ist ein großes menschenrechtliches Problem. Unmittelbar nach meiner Wahl in den Bundestag erreichten mich viele Beschwerden wegen der restriktiven Einwanderungsregelungen beim Ehegattennachzug. Die Beschwerden erfolgen immer noch, in Form von Briefen, Anrufen und eingereichten Petitionen. Vorab möchte ich mitteilen, dass ich für den Gesetzentwurf der SPD und den Antrag der Linkspartei eine Zustimmung empfehle. Unsere Fraktion hat bereits letztes Jahr einen Gesetzentwurf zum Ehegattennachzug eingereicht. Damit wollen wir ebenfalls die im Jahr 2007 eingeführten Verschärfungen wieder aufheben. Insbesondere geht es uns um die Aufhebung des sogenannten Spracherfordernisses sowie um die Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Nachzug zu Deutschen. Zu Protokoll gegebene Reden Sevim Dağdelen Memet Kilic Der Sprachnachweis wurde von der Großen Koalition damit begründet, dass Sprachkurse Zwangsehen verhindern würden (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/7288)





    (A) (C)


    (D)(B)