Rede:
ID1716826600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Heidemarie: 1
    5. Wieczorek-Zeul: 1
    6. für: 1
    7. dieSPD-Fraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/168 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 168. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 30 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Kauder, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Gerda Hasselfeldt, Rainer Brüderle, Dr. Gregor Gysi, Renate Künast, Jürgen Trittin sowie weiteren Abgeordne- ten eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung der Entscheidungslö- sung im Transplantationsgesetz (Drucksache 17/9030) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Transplantations- gesetzes (Drucksache 17/7376) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski- Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Ver- braucherpolitik neu ausrichten – Verbrau- cherpolitische Strategie vorlegen (Drucksache 17/8922) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 19859 B 19860 B 19860 B 19860 C 19860 C 19860 D 19862 B 19864 A 19865 C 19867 B 19868 C 19870 B 19871 B 19872 B 19874 A 19875 A 19875 D 19876 D 19877 C 19878 C 19879 C 19880 C 19881 C 19882 C 19882 D 19884 D 19887 B 19888 B 19890 A 19891 C 19892 D 19894 C 19896 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Übereinkommen vom 25. November 2011 über die Errichtung des Sekretariats der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördli- chen Dimension (NDPHS) (Drucksache 17/8981) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (Drucksache 17/8988) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Diana Golze, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Einbezie- hung von Kindertagesbetreuungsein- richtungen in die Schrankenregelungen (Drucksache 17/4876) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschaffung der gesetzlichen Vermutung der „Versorgungsehe“ bei Eheschließung und eingetragener Le- benspartnerschaft mit Beamtinnen und Beamten nach dem Eintritt in den Ru- hestand (Drucksache 17/7027) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kein Bau der drit- ten Start- und Landebahn am Flugha- fen München (Drucksache 17/8607) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten René Röspel, Rolf Hempelmann, Marco Bülow, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Euratom-Vertrag an die He- rausforderungen der Zukunft anpassen (Drucksache 17/8927) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm zur Unterstützung der Sicherung des Fachkräftebedarfs mit Mitteln des Aufenthaltsrechts (Drucksache 17/9029) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuen Vorbehalt zum Euro- päischen Fürsorgeabkommen zurück- nehmen (Drucksache 17/9036) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenz- überschreitender Wasserläufe und in- ternationaler Seen (Drucksachen 17/8725, 17/8925) . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 2. Dezember 2010 über die Errichtung des Funktionalen Luft- raumblocks „Europe Central“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Re- publik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (FABEC-Vertrag) (Drucksachen 17/8726, 17/8957) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Michael Fuchs, Kai Wegner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Martin Lindner (Berlin), Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Marktwirtschaftliche Industriepolitik für Deutschland – Inte- graler Bestandteil der Sozialen Markt- wirtschaft (Drucksachen 17/8585, 17/9055) . . . . . . . 19897 C 19898 B 19898 C 19899 C 19900 D 19901 C 19902 C 19902 D 19903 A 19904 A 19904 B 19904 B 19904 B 19904 C 19904 C 19904 D 19904 D 19905 A 19905 B 19905 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 III d) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Dreiundneunzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einhunderteinundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ein- fuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsge- setz – (Drucksachen 17/8539, 17/8833 Nr. 2.1, 17/8324, 17/8510 Nr. 2.1, 17/9056) . . . . e) – l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410 und 411 zu Peti- tionen (Drucksachen 17/8904, 17/8905, 17/8906, 17/8907, 17/8908, 17/8909, 17/8910, 17/8911) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Tarifrunde 2012 – Höhere Löhne durchsetzen, jungen Beschäftigten eine Zukunftsperspektive bieten . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Ent- geltsystems für psychiatrische und psycho- somatische Einrichtungen (Psych-Entgelt- gesetz – PsychEntgG) (Drucksache 17/8986) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Praxisgebühr abschaffen (Drucksache 17/9031) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Evaluierung der Aus- nahmeregelungen von der Zuzahlungs- pflicht (Drucksache 17/8722) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Ewa Klamt, Albert Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Peter Röhlinger, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Sylvia Canel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Forschung zur Sicherung der welt- weiten Ernährung (Drucksachen 17/6504, 17/9024) . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 19905 D 19906 B 19907 A 19907 A 19908 B 19909 C 19911 B 19912 C 19913 C 19914 D 19916 A 19917 D 19918 D 19920 A 19921 A 19922 B 19922 B 19923 C 19924 D 19925 D 19926 D 19927 D 19928 D 19929 A 19929 A 19930 B 19931 C 19933 B 19934 C 19935 C 19936 C 19937 A 19938 A 19939 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energiewende und Klimaschutz solide finanzieren – Nach- tragshaushalt nutzen (Drucksache 17/8919) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei- digungsausschusses – zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine moderne und umfas- sende Betreuungskommunikation im Einsatz – zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Koch, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine kostenfreie und umfassende Betreuungskommunikation im Einsatz – zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internet-Telefonie in Afgha- nistan (Drucksachen 17/8895, 17/8795, 17/5908, 17/9057) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidel- berg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltwärts – Ein Freiwilligen- dienst mit Zukunft (Drucksache 17/8769) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Helga Daub, Joachim Günther (Plauen), Harald Leibrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weltwärts wird Gemeinschaftswerk (Drucksache 17/9027) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte: Hinrichtung der mut- maßlichen Metro-Attentäter von Minsk in Belarus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ronald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19940 D 19941 D 19942 D 19944 A 19944 B 19945 C 19947 B 19947 C 19948 A 19948 D 19949 B 19951 B 19952 A 19953 B 19954 C 19954 D 19955 D 19957 B 19958 B 19959 B 19960 B 19960 D 19962 A 19962 B 19962 C 19964 A 19965 D 19966 C 19967 C 19968 B 19968 C 19969 C 19970 D 19971 D 19972 C 19973 C 19974 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 V Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition ge- setzlich verbieten und die steuerliche För- derung beenden (Drucksachen 17/7339, 17/8016) . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf No- tare (Drucksache 17/1469) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Art. 98 a) (Drucksache 17/1468) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Stefan Liebich, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Die deut- schen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord anerkennen und wiedergutmachen (Drucksachen 17/8767, 17/8971) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia stär- ken und Deutschlands historischer Verant- wortung gerecht werden (Drucksache 17/9033(neu)) . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregis- ters (Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG) (Drucksache 17/8987) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen (Drucksache 17/8796) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ehrlicher Dialog über europäische Grundwerte und Grundrechte in Ungarn (Drucksache 17/9032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ungarische Medienge- setz – Europäische Grundwerte und Grundrechte verteidigen (Drucksachen 17/4429, 17/8710) . . . . . . . 19974 D 19975 A 19976 B 19977 D 19979 B 19980 B 19981 D 19982 C 19982 D 19982 D 19983 D 19984 C 19986 B 19987 A 19988 A 19988 A 19988 B 19988 C 19990 B 19992 A 19993 A 19993 D 19994 A 19995 B 19995 C 19997 A 19998 B 19999 A 19999 D 20000 C 20000 D 20000 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Presse-Grosso gesetzlich verankern (Drucksache 17/8923) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Strei- chung des Begriffes „Rasse“ aus der deut- schen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten (Drucksache 17/4036) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizin- produkten besser gewährleisten (Drucksache 17/8920) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Reisen für Kinder und Ju- gendliche ermöglichen – Förderung sicher- stellen und „Aktionsplan Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland“ weiter- entwickeln (Drucksache 17/8924) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rüdiger Veit, Daniela Kolbe (Leipzig), Petra Ernstberger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des aufenthalts- und freizügigkeits- rechtlichen Ehegattennachzugs (Drucksache 17/8921) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Europarecht beim Ehegatten- nachzug umsetzen (Drucksache 17/8610) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Dorothée Menzner, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Novelle des Bundesberggesetzes und anderer Vorschriften zur bergbauli- chen Vorhabengenehmigung (Drucksache 17/9034) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20001 A 20002 D 20003 C 20004 D 20006 A 20007 A 20008 B 20010 B 20010 C 20010 C 20011 A 20011 D 20013 B 20014 A 20014 C 20015 C 20015 D 20018 A 20019 A 20020 C 20021 B 20022 C 20022 D 20024 A 20025 B 20026 D 20027 B 20028 D 20030 B 20030 B 20030 C 20032 B 20033 B 20034 C 20035 D 20036 C 20036 D 20038 A 20038 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 VII Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine engere Kooperation mit Georgien (Drucksache 17/8778) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslin- gen), Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Behinderung und Ent- wicklungszusammenarbeit – Behinderten- rechtskonvention umsetzen und Entwick- lungszusammenarbeit inklusiv gestalten (Drucksache 17/8926) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Stärkung der breit aufgestellten euro- päischen Grundlagenforschung – Keine finanziellen Einschnitte beim Europäi- schen Forschungsrat zu Gunsten des Ein- zelprojekts ITER (Drucksachen 17/3483, 17/9025) . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Al- ter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kom- munen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Dorothée Menzner, Niema Movassat, Richard Pitterle, Raju Sharma, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Johanna Voß und Halina Wawzyniak (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Für eine moderne und umfassende Betreu- ungskommunikation im Einsatz – Für eine kostenfreie und umfassende Be- treuungskommunikation im Einsatz – Internet-Telefonie in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20039 D 20040 C 20041 C 20041 C 20042 C 20043 B 20045 A 20045 C 20046 D 20048 A 20048 B 20049 D 20050 D 20051 D 20052 D 20053 C 20053 D 20055 D 20056 C 20057 A 20057 D 20058 C 20059 D 20061 A 20061 D 20062 C 20064 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 98 a) (Tagesordnungspunkt 11 a und b) Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen (Tagesordnungspunkt 15) Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrag: Presse-Grosso gesetzlich veran- kern (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20064 D 20065 D 20066 D 20067 C 20068 B 20068 C 20069 B 20070 A 20072 C 20073 D 20075 A 20075 D 20076 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 19859 (A) (C) (D)(B) 168. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20061 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 21) Pascal Kober (FDP): Am 27. Oktober 2011 haben wir hier im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stär- kung der Finanzkraft der Kommunen beschlossen. Wir kamen damit einer im Rahmen des Vermittlungsverfah- rens zur Neuberechnung der Arbeitslosengeld-II-Regel- sätze getroffenen Vereinbarung nach und haben damit die Voraussetzungen für eine Entlastung der Kommunen geschaffen, wie es sie in dieser Höhe in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben hat. Diese christlich-liberale Koalition hat dafür gesorgt, dass die Kommunen allein im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 um voraussichtlich mehr als 12 Milliarden Euro entlastet werden. Hätten wir keine gesetzlichen Änderungen herbeigeführt, läge die Kostenübernahme durch den Bund im kommenden Jahr nicht bei 45 Pro- zent, sondern nur bei 16 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, in Ihrem Antrag kritisieren Sie vor allem drei Punkte, mit denen ich mich jetzt im Einzelnen befassen möchte. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 22.03.2012 Barnett, Doris SPD 22.03.2012* Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.03.2012 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 22.03.2012 Bracht-Bendt, Nicole FDP 22.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 22.03.2012 Bülow, Marco SPD 22.03.2012 Ferner, Elke SPD 22.03.2012 Fritz, Erich G. CDU/CSU 22.03.2012* Granold, Ute CDU/CSU 22.03.2012 Groth, Annette DIE LINKE 22.03.2012 Hunko, Andrej DIE LINKE 22.03.2012* Krellmann, Jutta DIE LINKE 22.03.2012 Kudla, Bettina CDU/CSU 22.03.2012 Lanfermann, Heinz FDP 22.03.2012 Luksic, Oliver FDP 22.03.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 22.03.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 22.03.2012 Nahles, Andrea SPD 22.03.2012 Nietan, Dietmar SPD 22.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 22.03.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 22.03.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 22.03.2012 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2012 Schäfer (Saalstadt), Anita CDU/CSU 22.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 22.03.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 22.03.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 22.03.2012 Steinbach, Erika CDU/CSU 22.03.2012 Thönnes, Franz SPD 22.03.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 22.03.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 22.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 20062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) Sie beschreiben, dass es Signale gebe, dass einige Länder die Mittel nicht in vollem Umfang an die Kom- munen weiterleiten. Ich kann Ihnen sagen, ich habe sol- che Signale auch vernommen. Ich zitiere einmal aus der Schweriner Volkszeitung vom 8. Februar dieses Jahres: „Zwischen den neuen Großkreisen und dem Land ist ein erster handfester Streit entbrannt: Während das Sozial- ministerium Mittel des Bundes in zweistelliger Höhe für die Grundsicherung im Alter – also Gelder für arme und ärmere Senioren – einbehalten will, fordern sie die Kom- munen für sich. Allein 2012 könnte die Summe rund 20 Millionen Euro betragen, für das Jahr 2015 schätzt sie der Landkreistag auf 77 Millionen Euro, sagte Ge- schäftsführer Jan Peter Schröder auf Nachfrage.“ Weiter heißt es dort: „Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Landes-FDP.“ Am Nachmittag des gleichen Tages hat Frau Schwesig, die sich ja gerne als die wahre Kämpferin für die Kommunen und Schwächsten darstellt, dann darge- legt, dass das Land nun doch die Mittel vollständig an die Kommunen weitergibt. Ein Erfolg für die Kommu- nen, bewirkt durch die FDP in Mecklenburg-Vorpom- mern. Wir sollten uns hier alle einig sein, dass die Länder unseren gesetzgeberischen Willen umsetzen und nicht zulasten der Kommunen tricksen sollten, um ihre eige- nen Einnahmen zu erhöhen. Daher kann ich diesem Punkt im Antrag der Linken voll zustimmen. Den anderen beiden Punkten jedoch nicht: Sie zwei- feln an, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme ab 2013 legen wird. Hier muss ich Ihnen entschieden widersprechen. Schon in den Debat- ten zum Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kom- munen haben andere Redner der Koalitionsfraktionen und auch ich klargemacht, weshalb bisher nur die Kos- tenübernahme für das Jahr 2012 gesetzlich geregelt wurde. Ich erläutere es Ihnen aber gerne noch einmal. Sie sollten wissen, dass mit der Kostenübernahme die Einrichtung einer Bundesauftragsverwaltung zusam- menhängt. Die Einrichtung dieser Bundesauftragsver- waltung bedarf einiger Regelungen und Änderungen. Sie bedarf der Verankerung von Prüf- und Weisungsrechten des Bundes und der Einführung und Umsetzung einer ganzen Reihe von Regelungen, was seine Zeit braucht. Wir werden aber in diesem Jahr die Voraussetzungen für die Kostenübernahme in den kommenden Jahren schaf- fen. Zudem fordern Sie, dass die Abrechnung und Erstat- tung auf Basis der laufenden Nettokosten erfolgen sollte. Sie sollten jedoch auch wissen, dass die Zahlen über die Höhe der Kosten der Grundsicherung im Alter nicht so- fort zur Verfügung stehen, sondern erst mit einiger Ver- zögerung. So ist es auch bei den Kosten der Unterkunft oder den Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Daher könnte eine sofortige Abrechnung nur eine Schätzung sein und müsste dann im Nachhinein nachjus- tiert werden. Dieser Aufwand ist an dieser Stelle nicht gerechtfertigt, zumal die Kommunen ja die entstandenen Kosten vom Bund vollständig erstattet bekommen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Norbert Geis (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations- gesetz liegt die Hoffnung zugrunde, dass mehr Men- schen als bisher zu einer Organentnahme nach ihrem Tod bereit sein werden. Ein solches Ergebnis wäre angesichts der Tatsache, dass in Deutschland etwa 12 000 Menschen auf eine Organtransplantation warten und dass 75 Prozent der Bevölkerung eine Organspende- bereitschaft bekunden, aber nur 25 Prozent ihren Willen zur Organspende tatsächlich dokumentieren, sehr wün- schenswert. Deshalb ist der Gesetzentwurf trotz mancher Bedenken zu unterstützen. Die Frage ist, warum letztlich entgegen der ursprüng- lichen Bereitschaft nur so wenige Menschen im Ernstfall wirklich bereit sind, ihre Organe nach Eintritt des Hirn- todes zu spenden. Eine der Antworten darauf ist ganz sicher die Angst und die Sorge vieler Menschen, die Ärzte könnten mit Blick auf die gesunden Organe des Sterbenden nicht mit letzter Konsequenz um dessen Leben kämpfen, könnten ihn also sterben lassen, um so neue Organe für Trans- plantationen zu gewinnen. Ein weiterer Grund ist die Unsicherheit, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist oder ob nicht der Hirn- tod nur eine Festlegung der Ärzte ist, um leichter an die Organe zu kommen. Viele Menschen trauen der Defini- tion des Hirntodes als Tod des Menschen nicht und be- fürchten, dass die Organentnahme ein „Zerschneiden von Menschen bei lebendigem Leib“ ist, wie es der Phi- losoph Hans Jonas drastisch formuliert hat. Daher ist eine breite Information über die Transplan- tation von ganz entscheidender Bedeutung. Die potenziellen Spender sollten wissen, dass ihr Le- ben von den Ärzten nicht fahrlässig oder gar willentlich preisgegeben wird. Die Ärzte sind aufgrund ihres Be- rufsethos, aber auch aus strafrechtlichen Gründen ver- pflichtet, das Leben der Patienten bis zu dem Punkt, an dem eine Heilung nicht mehr möglich ist und das Ster- ben irreversibel beginnt, zu verteidigen. Sie würden eine vorsätzliche Tötung begehen, wenn sie das Leben des Spenders nicht erhalten, sondern zugunsten einer Organ- transplantation opfern würden. Die Spender müssen aber auch über den Hirntod voll informiert werden. Dabei sind auch die Zweifel vieler Wissenschaftler an der Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen zu erörtern. Es kommt darauf an, dass eine ungeschönte Information über die Wirkung des Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20063 (A) (C) (D)(B) Hirntodes auf den ganzen Körper gegeben wird, dass nämlich der Wegfall der Hirnfunktion bei natürlichem Verlauf unumkehrbar zum Tod führt. Nach meiner Auffassung ist es jedoch falsch, daraus den Schluss zu ziehen, der Hirntod sei auch der Tod des Menschen. Diese Definitionsmacht hat der Gesetzgeber nicht. Das ist Sache der medizinischen Wissenschaft. Zweifellos ist aber der Hirntod der irreversible Beginn des Sterbeprozesses. Darüber sollten die potenziellen Spender aufgeklärt werden. Für viele Menschen hat die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen etwas von Willkür an sich, von Zweckmäßigkeit, damit die Organtransplantation beginnen kann. Das ahnen viele potenzielle Spender und verlieren so das Vertrauen in die sie behandelnden Ärzte und lehnen daher eine Or- ganspende letztlich doch ab, obwohl sie grundsätzlich das Spenden der Organe für richtig halten. Vorab jedoch einige Überlegungen zur vorgeschlage- nen Entscheidungslösung: Diese ersetzt nicht die Zu- stimmung zur Organentnahme. Die Organe dürfen nach Eintritt des Hirntodes nur mit Zustimmung des Spenders entnommen werden. Gefordert ist also die höchstpersön- liche Entscheidung des potenziellen Spenders. Deshalb ist die Regelung, dass nach § 4 des Transplantationsge- setzes die Zustimmung der Angehörigen eingeholt wer- den muss, wenn der Betreffende keine Angaben gemacht hat, bedenklich. Allerdings können Angehörige nach § 4 TPG nicht frei über die Organe verfügen, sondern müs- sen sich nach dem mutmaßlichen Willen des Organspen- ders richten. Sie können sich und werden sich auch in al- ler Regel nicht über diesen mutmaßlichen Willen hinwegsetzen. Sie werden also einer Organentnahme nur dann zustimmen können, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dies dem Willen des Spenders entspricht. Die Tatsache, dass der Betreffende keine Erklärung ab- gegeben hat, obwohl er regelmäßig zur Abgabe einer solchen Erklärung von der Krankenkasse und anderen Institutionen aufgefordert wurde, wie der Entwurf es vorsieht, spricht aber eher dafür, dass er seine Organe und Gewebe nicht spenden wollte. Im Übrigen ist ein solches Ansinnen der Ärzte an die Angehörigen kurz vor oder nach dem Tod eines nahen Verwandten für diese eine unerträgliche Zumutung. Nach meiner Auffassung ist die Einwilligung in die Or- ganentnahme immer eine höchst persönliche Sache, die nur den Spender selbst angeht. Die Verwandten können allenfalls Boten, niemals aber Vertreter des Spenders sein. Im Hinblick auf § 2 Ziffer 1 TPG wird im Entwurf auf einen möglichen Widerspruch zwischen der Patienten- verfügung und der Erklärung zur Organ- und Gewe- bespende hingewiesen. In solchen Patientenverfügungen wird oft die Entscheidung getroffen, dass keine lebens- verlängernde Behandlung durchgeführt werden darf. Bei einer Organentnahme werden aber medizinische Maß- nahmen wie die Aufrechterhaltung des Kreislaufes vor- genommen. In der Tat ein Widerspruch, allerdings nur dann, wenn man den Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichsetzt. Das Transplantationsgesetz, TPG, geht jedoch vom Hirntod als Tod des Menschen aus, § 3, Abs. 2, Nr. 2 TPG. Auch die derzeitige medizinische Wissenschaft geht mehrheitlich davon aus, dass der Hirntod dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Da- mit können also die Organe entnommen werden, weil sie ja letztlich einer Leiche entnommen werden. Ein Wider- spruch zur Patientenverfügung besteht insofern also nicht. Die Frage allerdings ist, ob es sich bei dem Hirn- tod wirklich um den Tod des Menschen handelt. Ist der Hirntod nicht der Tod des Menschen, stellt sich aller- dings die Frage, ob bei einer Transplantation nicht ein Widerspruch einer entsprechenden Patientenverfügung vorliegt. Die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Men- schen kam durch die medizinische Forschung in den 50er- und 60er-Jahren zustande. Durch die künstliche Langzeitbeatmung, die durch den dänischen Anästhesis- ten Ibsen Anfang der 50er-Jahre revolutioniert wurde, war es möglich geworden, die tiefe Bewusstlosigkeit bzw. das Langzeitkoma, in das schwerkranke Menschen gefallen waren, zu erforschen. Im Verlauf dieser Erfor- schung kam die Wissenschaft zu dem Ergebnis, dass dann, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes erloschen ist, der menschliche Organismus in seine Einzelteile zerfällt und nur noch durch die künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems und die künstliche Beatmung zusammengehalten werden kann. Das Hirn wurde als das Integrationszentrum erkannt, von dem alle Abläufe des Körpers gesteuert werden. Fällt dieses zentrale Or- gan aus, werden in wenigen Minuten auch die anderen Organe absterben. Deshalb erklärte die Mehrheit der Wissenschaftler den Hirntod zum Tod des Menschen. Diese Auffassung ist jedoch in Fachkreisen sehr um- stritten. Dagegen steht auch die Erfahrung der Menschen mit dem Tod. Über Jahrtausende hinweg wurde der Tod an einem menschlichen Körper dann festgestellt, wenn der Puls nicht mehr geschlagen hat, die Lippen und Fin- gernägel sich blau verfärbten und sich Verwesungsge- ruch einstellte. Auch wir modernen Menschen tun uns schwer, jemanden für tot zu erklären, dessen Puls noch schlägt und dessen Körper noch Reaktionen zeigt. Eine Frau, deren Hirnfunktion ausgefallen ist, deren Kreislauf aber durch die Maschinen noch aufrechterhalten wird und die sogar noch ein Kind zur Welt bringt und Mutter ist - alles sträubt sich in uns, eine solche Frau für tot zu erklären. Die Seele, so empfinden wir, hat sich noch nicht vom Leib getrennt. Deshalb bestehen größte Be- denken gegen den Hirntod als Tod des Menschen. Es wäre daher besser, der Gesetzgeber hätte den Hirntod nicht als den eigentlichen Todeszeitpunkt bestimmt. Heißt das aber, dass nach dem Zusammenbruch der Funktion des Hirnes kein Organ entnommen werden darf, weil das Leben noch nicht gewichen ist? Nein! Der Hirntod ist der irreversible Beginn des Sterbens. Er ist der „point of no return“. Wenn der Spender, und nur er, sein klares Ja zur Transplantation erklärt hat, dürfen in dieser Sterbephase die Organe entnommen werden. Es ist daher unbestritten, dass nach Eintritt des Hirntodes die Transplantation vorgenommen werden darf, auch wenn der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. 20064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) Die Behauptung, dass dann durch die Entnahme eines Organs der Betreffende getötet wird, ist falsch. Nicht durch die Entnahme der Organe wird der Mensch getö- tet, sondern das Abstellen der Maschinen bewirkt den Tod. Dies ist aber keine Tötung, sondern die Beendigung des Sterbevorganges. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Dorothée Menzner, Niema Movassat, Richard Pitterle, Raju Sharma, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Johanna Voß und Halina Wawzyniak (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträ- gen: – Für eine moderne und umfassende Betreu- ungskommunikation im Einsatz – Für eine kostenfreie und umfassende Be- treuungskommunikation im Einsatz – Internet-Telefonie in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 9) Alle Mitglieder der Fraktion Die Linke haben sich ohne Abstriche für den sofortigen Abzug der Bundes- wehr aus Afghanistan engagiert. Dabei bleibt es. Die an- deren Fraktionen des Bundestages haben mehrheitlich immer wieder die Mandate der Bundeswehr in Afghani- stan verlängert. Zu ihnen stehen wir im Widerspruch. Eine inhaltliche Differenz gibt es in der Fraktion Die Linke, wie mit den eingesetzten Soldaten umgegangen wird. Den vorliegenden Anträgen können wir daher nicht unsere Zustimmung geben. Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ste- hen die gleichen Rechte zu wie allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Die Gewährleistung umfassen- der, kostenloser Telefon- und Internetverbindungen stellt aber eine Besserstellung dar, die nicht berechtigt ist. Wir verkennen nicht, dass viele Menschen aus sozia- ler Not und Unwissenheit zur Bundeswehr gehen. Den- noch tun sie dies freiwillig. Zugleich gibt es in Deutsch- land zahlreiche Menschen, die unter erheblich stärkerem Armutsdruck stehen als Angehörige der Bundeswehr und die sich dennoch nicht zum Kriegsdienst melden. Vom Grundsatz her würden wir die Gewährleistung kos- tenloser Telekommunikations-Dienstleistungen als Grund- recht durchaus begrüßen – aber wenn, dann muss man damit bei jenen anfangen, die bereits jetzt eine Existenz unterhalb der Armutsgrenze fristen müssen. Soldaten, die 110 Euro Auslandsverwendungszulage pro Tag er- halten, gehören nicht dazu. Zudem hindert uns der offensichtliche Zusammen- hang zwischen der geforderten Telekommunikationsbe- treuung und der Kriegführungsfähigkeit der Bundeswehr an einer Zustimmung. Im Antrag 17/8895 formulieren Union/FDP/SPD/Grüne die Erwartung, die Verbesse- rung der „Betreuungskommunikation im Einsatz“ sei „entscheidend für die Motivation und Einsatzbereit- schaft der Einsatzkontingente“. Diese Erwartung ist lei- der berechtigt. Was da gefordert wird, schafft Anreize zum Kriegsdienst und nicht Anreize zum Verweigern. In Zukunft können die Werbestrategen der Bundeswehr dann gegenüber Jugendlichen noch mit dem „Argument“ punkten, der Arbeitgeber Bundeswehr biete eine tele- kommunikationstechnische Rundumversorgung. Wir leugnen nicht unsere Verantwortung, die wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr, auch jenen im Kriegsein- satz, haben. Wir werden dieser Verantwortung gerecht, indem wir die Beendigung der Auslandseinsätze fordern. Wir lehnen es aber ab, sie für die „eigene“ Seite ange- nehmer zu machen und damit zu ihrer Verlängerung bei- zutragen. Denn die größte Belastung durch den Krieg müssen die Afghaninnen und Afghanen tragen. Auch ih- nen ist am meisten gedient, wenn die Bundeswehr ab- zieht und die Kriegskosten dafür in den zivilen Aufbau fließen. Das Problem ist der Krieg und nicht die instabi- len Internetverbindungen in den deutschen Feldlagern. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98 a) (Tagesordnungspunkt 11 a und b) Christoph Strässer (SPD): Mit dem Entwurf des Bundesrates, den wir heute hier in erster Lesung beraten, soll es zu einer Übertragung der Aufgaben von nachlass- rechtlichen Verfahren im Bereich der freiwilligen Ge- richtsbarkeit auf Notare kommen. Beabsichtigt wird hiermit eine Entlastung der Gerichte. So sollen zukünftig Aufgaben, die vermeintlich nicht zum Kernbereich der Rechtsprechung gehören, in den Zuständigkeitsbereich der Notare ausgegliedert werden. Unter anderem wird in der Problem- und Zielbe- schreibung des Gesetzentwurfes auf die vermeintliche Notwendigkeit von „strukturellen Reformen“ im Bereich der Justiz angesichts „knapper personeller und finanziel- ler Ressourcen“ abgestellt. Wie bei fast allen „Reform- bestrebungen“ spielen dabei also auch immer wieder finanzielle Begründungen eine Rolle. Bereits im Jahre 2005 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justiz- ministerkonferenz demgegenüber festgestellt, dass ge- rade bei den Nachlassgerichten Kostendeckungsgrade von weit über 100 Prozent erreicht werden. Einer Über- tragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20065 (A) (C) (D)(B) richtsbarkeit auf Notare aus rein fiskalischen Gründen fehlt damit jegliche Rechtfertigung. Vielmehr würden die Einnahmeverluste der Justiz weit höher ausfallen, als dies mit möglichen Einsparungen im Personal- und Sachhaushalt aufgewogen werden könnte. Auch die im Entwurf deklarierte Verbesserung im Wege eines bürger- freundlicheren Nachlassverfahrens entbehrt in diesem Punkt ihrer Grundlage, sehen sich die Bürger doch vo- raussichtlich erheblichen Mehrkosten ausgesetzt – nicht zuletzt durch die von den Notaren zu erhebende Umsatz- steuer. Auch ist nicht ersichtlich, warum das Amtsge- richt als derzeit zentrale Anlaufstelle für viele Bürger in den Nachlassangelegenheiten schlechter geeignet sein sollte als ein Notar. Hierzu nimmt der Entwurf keinerlei Stellung. Der Gesetzentwurf gibt den Ländern durch die Öff- nungsklausel die Möglichkeit, Aufgaben des Nachlass- gerichtes auf die Notare zu übertragen. Zwar lautet die Vorgabe „alles oder nichts“; allerdings wird damit kei- neswegs der drohenden Rechtszersplitterung Einhalt geboten. Ohnehin gibt es in Deutschland bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen im Berufsfeld des Notars. Dieses uneinheitliche System wird durch die Öffnungsklausel noch gefördert, da dies zwangsläufig dazu führt, dass die Bundesländer die Aufgaben der Notare unterschiedlich regeln. Dies kann nicht im Sinne einer Steigerung der Effizienz unseres Rechtsapparates sein und erst recht nicht im Interesse der Bürger liegen. Auf Antworten hinsichtlich der genauen Umsetzung dieser Aufgabenübertragung auf die Notare sucht man im Gesetzentwurf übrigens vergeblich nach Antworten. Kommt es zur Umsetzung des Gesetzentwurfs, stellt sich unmissverständlich die Frage nach einem „Notarverfah- rensrecht“. Solche weiterführenden Überlegungen schei- nen bei den Antragsstellern jedoch keinerlei Platz gefun- den zu haben. Zwar ist der Notar gemäß § 1 BNotO unabhängiger Träger eines Amtes, doch ist er noch lange kein Gericht und verfügt nicht über die Unabhängigkeit und Neutrali- tät, die gerichtlichen Entscheidungen zukommt, erst recht nicht, wenn er in Personalunion tätig wird. Denn zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes ist der Notar auf die erwirtschafteten Gebühren angewiesen. Dies hat zur Folge, dass er vom Wohlwollen der Parteien nicht unabhängig ist. Eine Vermengung von wirtschaftlichen und richterlichen Interessen scheint die logische Konse- quenz daraus zu sein. Und wer entscheidet eigentlich, ob ein Notar befangen ist? Nein, ich glaube, dieser mögli- chen Interessenkollision sind sich die Bürger bewusst. Die Bürger wollen nicht vor Notaren streiten, wenn sich Streit nicht vermeiden lässt, sondern wenn, dann vor Gericht. Fragwürdig ist auch, wie mit der Übertragung der Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare das vorhandene Arbeitsniveau zumindest beibehalten werden soll. Nicht nur zeitliche Überforde- rung, sondern auch in fachlicher Hinsicht können Schwierigkeiten entstehen. Denn bei erbrechtlichen Streitigkeiten sind oftmals umfangreiche Beweiserhe- bungen erforderlich, mit denen ein forensisch nicht ge- schulter Notar leicht überfordert werden könnte. Hier gilt es zu überlegen, ob nicht zumindest weitere Schu- lungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten, und zwar dann obligatorisch. Eine Aufgabenübertragung kann in einzel- nen Gebieten durchaus sinnvoll sein, wie dies im Bereich der Aufnahme von Erbscheinanträgen durch Notare der Fall ist. Allerdings gilt dies nur für ganz bestimmte Aufgabenbereiche. Eine grundsätzliche Über- tragung in Verbindung mit einer Änderung des Grund- gesetzes halte ich nach jetzigem Stand der Debatte we- der für nötig noch für angemessen. Der Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare ver- fehlt in der jetzigen Form meiner Meinung nach eindeu- tig seine Zielsetzung. Auch in den bisher vorliegenden Stellungnahmen, sei es vom Deutschen Richterbund, vom Deutschen Anwaltsverein oder dem Bund Deut- scher Rechtspfleger, steht man dem Gesetzentwurf na- hezu geschlossen ablehnend gegenüber. Nur die Bundes- notarkammer äußert sich, nicht wirklich überraschend, als Einzige positiv zu dem Gesetzentwurf. Insgesamt können die durch bürgerfreundlichere Öffnungszeiten oder kürzere Wege im Einzelfall entste- henden Vorteile durch die geschilderten Nachteile nicht aufgewogen werden. Mehr noch: Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Öffnungsklausel beseitigt ein altbewähr- tes Verfahren und schmälert dadurch unseren effizienten Rechtsapparat. Der Gesetzentwurf macht die freiwillige Gerichtsbarkeit teurer, aber nicht besser. Deshalb be- grüße ich es, dass wir uns zunächst auf eine Anhörung im Rechtsausschuss geeinigt haben und die kritischen Fragen mit den Sachverständigen ergebnisoffen disku- tieren können. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen (Tagesordnungs- punkt 15) Norbert Geis (CDU/CSU): Der Bundesrat hat am 2. März 2012 einen Gesetzentwurf beschlossen mit dem die sogenannte Hasskriminalität härter bestraft werden soll. Es handelt sich dabei um Taten, die sich gegen eine Person vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, ihrer Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orien- tierung oder wegen ihres gesellschaftlichen Status rich- ten. Gut eine Woche nach der großen Gedenkveranstal- tung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt wollten die Länder ein Zeichen setzen, dass diese Form der Kri- minalität besonders verwerflich ist und deshalb in beson- derem Maße bekämpft werden muss. Diese menschen- verachtenden Tatmotive sollen nach der Vorstellung der Länder durch eine entsprechende Ergänzung in § 46 II 2 Strafgesetzbuch bei der Strafzumessung stärker berück- sichtigt werden. Ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht mit dem- selben Wortlaut die gleiche Ergänzung des § 46 II 2 vor. 20066 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) In Großbritannien, in Kanada und in den USA gilt für die Hasskriminalität eine ähnliche Regelung bei der Strafzumessung. Der Antrag der Grünen zielt auf eine Änderung der Richtlinien der Staatsanwaltschaft, durch welche klarge- stellt werden soll, dass bei Mischantragsdelikten in der Regel das besondere öffentliche Interesse an der Straf- verfolgung zu bejahen ist, wenn es um Hasskriminalität geht. Zugleich soll der Tatbestand der Volksverhetzung – § 130 Strafgesetzbuch – ergänzt werden. Es sollen die Gruppen, die wegen ihrer „sexuellen Identität“, ihres Geschlechtes, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihres Alters strafbaren Handlungen ausgesetzt sind, besonders geschützt werden. Der Vorschlag der Grünen verwendet die Formulie- rung, „sexuelle Identität“ statt „sexuelle Orientierung“, wie er in den Entwürfen des Bundesrates und der SPD- Fraktion sowie in den Gesetzen von Großbritannien, Ka- nada und den USA vorkommt. Unter „sexueller Identi- tät“ versteht man richtigerweise das Geschlecht. Bei der Homosexualität geht es um die „sexuelle Orientierung“, wie dies richtig in den vorgenannten Gesetzen oder Ge- setzentwürfen zum Ausdruck kommt. Dies ist jedoch der geringste Einwand, den ich gegen den Antrag der Grünen vorzubringen habe. Die vorgeschlagene Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren ist auf den ers- ten Blick durchaus nachvollziehbar. Es gibt dort schon Regelungen für die Bejahung des öffentlichen Interesses bei den sogenannten Mischformen von Antrags- und Of- fizialdelikten. So soll das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Körperverletzungsdelikten, bei Ver- letzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen § 17 UWG oder bei Verletzung des § 19 UWG in der Regel bejaht werden. Von daher ist in diesem Sinne die Auf- nahme von Straftaten mit menschenverachtendem oder rassistischem Hintergrund in die RiStBV, den Richtli- nien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, durchaus sinnvoll. Allerdings ist bei diesen Straftaten schon eine hohe Sensibilisierung bei der Staatsanwaltschaft vorhanden. Deshalb ist eine solche Regelung nicht notwendig. Diese Sensibilität wird noch verstärkt durch die hohe Auf- merksamkeit in der Öffentlichkeit gegenüber solchen Straftaten. Auf der anderen Seite darf die Entschei- dungsfreiheit der Staatsanwaltschaft nicht zu sehr einge- schränkt werden. Sonst könnte die Einzelfallgerechtig- keit darunter leiden. Außerdem hat der Bund für diese Richtlinien keine Zuständigkeit. Sie ist Sache der Länder. Auch ein Bedarf für eine Änderung des § 130 Strafge- setzbuch besteht nicht. Der Schutzumfang gegen solche Straftaten wird durch eine solche Ergänzung nicht erwei- tert. In dem Tatbestandsmerkmal „Teil der Bevölkerung“ in § 130 I 1 StGB sind die Opfer der Hasskriminalität mit umfasst. Die im Antrag der Grünen genannten Grup- pen sind damit schon geschützt. Ihre ausdrückliche Nen- nung hätte nur symbolischen Charakter. Würden die einzelnen Gruppen, die der Antrag nennt, im Tatbestand eigens aufgezählt, besteht die Gefahr, dass andere Gruppen, die im Straftatbestand nicht aufgezählt werden, außerhalb des Schutzes des § 130 StGB stehen. Außerdem könnte der Eindruck entstehen, dass zwi- schen den ausdrücklich genannten Gruppierungen und den nicht benannten Gruppen eine abgestufte Wertung zu sehen ist. Mit Gesetz vom 22. März 2011 wurde § 130 I 1 mit der Nennung bestimmter Gruppierungen ergänzt. Da- durch wurde einem EU-Rahmenbeschluss Rechnung ge- tragen. Wenn aber ohne diese Basis weitere Gruppen in § 130 StGB aufgenommen werden, dann wird man sich fragen, warum nicht auch die Gruppe der Arbeitslosen, der Sozialhilfebezieher, der chronisch Kranken, der Ob- dachlosen, der Analphabeten ebenfalls aufgenommen werden. Der Schluss liegt dann nahe, dass diese Gruppen nicht eigens geschützt sind. Außerdem würde mit der gewünschten Ergänzung der Tatbestand der Volksverhetzung noch unübersichtlicher. Der normale Bürger versteht die Formulierung des § 130 kaum noch, auch wenn er ihn mehrmals durchliest. Glei- ches gilt auch für die Rechtsanwender. Sie haben große Probleme mit der Formulierung des § 130 StGB. Deshalb meine ich, dass eine besondere Aufnahme der im Antrag der Grünen genannten Gruppen nicht nur nicht erforderlich ist, sondern dass diese Aufnahme so- gar kontraproduktiv sein könnte. Zu Ziffer III des Antrages ist zu vermerken, dass eine solche Studie kaum sinnvoll wäre, da sich anhand der Urteile nicht feststellen lässt, wie stark das menschen- verachtende Tatmotiv sich jeweils ausgewirkt hat, da an- dere wichtige Faktoren bei der Strafzumessung im kon- kreten Einzelfall ebenfalls eine große Rolle spielen. Burkhard Lischka (SPD): Den Grünen zunächst einmal „Danke“. Danke für diesen Antrag, weil wir So- zialdemokraten jeden Antrag begrüßen, der sich mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus beschäftigt. Denn das ist ein Anliegen, das uns alle einen sollte. Ich werde nicht in den gleichen Reflex verfallen, wie die Grünen vor einigen Wochen, als wir Sozialdemokra- ten hier einen Antrag in den Deutschen Bundestag einge- bracht haben, der ein ähnliches Grundanliegen hatte, nämlich fremdenfeindliche und rassistische Straftaten besser zu ahnden – ein Ansinnen, das ja inzwischen auch von einer übergroßen Mehrheit des Bundesrates unter- stützt wird. Da haben Sie von den Grünen vor einigen Wochen noch diesen Antrag mit allen möglichen Grün- den gleich vom Tisch gewischt. Das will ich hier ausdrücklich nicht machen, mit ir- gendwelchen Spitzfindigkeiten ihren Antrag auseinan- derpflücken, weil das dem Grundanliegen und der Grundfrage, nämlich „Was können wir gegen braune Ge- walt in unserem Land tun?“ nicht gerecht wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20067 (A) (C) (D)(B) Bestürzt über braune Gewaltakte sind wir alle. Aber jetzt geht es darum, dass wir endlich konsequent und entschlossen gegen braune Schläger vorgehen und alles tun, damit nicht mehr in diesem Land Dönerbuden abge- fackelt, Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Straßen gejagt, getreten, geschlagen, misshandelt und ermordet werden. Wir alle hier glauben und hoffen, dass wir in einer weltoffenen, toleranten und gefestigten Demokratie le- ben. Ja, das tun wir. Aber damit nicht vereinbar ist, dass es 20 bis 30 km von diesem Plenarsaal entfernt seit Lan- gem (!) sogenannte national befreite Zonen gibt, in de- nen Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Gesinnung und Nationalität in Angst und Schrecken versetzt werden. Damit werden und wollen wir uns nicht abfinden. Damit muss endlich Schluss sein. Nach der furchtbaren Mordserie der NSU-Terrorzelle muss endlich ein Ruck durch dieses Land gehen. Ein Ruck, den es schon nach den schrecklichen Gewalttaten in Solingen, in Mölln, Rostock und Hoyerswerda hätte geben müssen. Wir dürfen nicht wieder einfach zum politischen Alltag übergehen. Nicht diesmal! Diesmal muss endlich Politik im Kampf gegen Nazis vorangehen und darf nicht nur mit Gedenkveranstaltungen hinterher- hinken. Dieser Kampf ist nicht nur, aber eben auch mit straf- rechtlichen Mitteln zu führen. Da gibt es genügend An- satzpunkte, wo wir uns sehr ernsthaft die Frage stellen müssen, ob alles in Ordnung ist. Warum gibt es zum Beispiel immer wieder Fälle, bei denen die Strafverfolgungsbehörden und Polizei den rechtsextremistischen Hintergrund einer Tat beiseite- schieben, fremdenfeindliche Übergriffe bagatellisieren oder Opfern den notwendigen Schutz versagen? Warum zeigt die juristische Datenbank „juris“ 23 809 Urteile beim Begriff Körperverletzung an, aber nur ganze vier Treffer, wenn man den Begriff Körperverlet- zung mit dem Begriff fremdenfeindlich kombiniert, ob- wohl jeden Tag in unserem Land zwei bis drei rechts- extremistische Gewalttaten begangen werden? Können rechtsextremistische Gewaltdelikte schneller bestraft werden? Warum vergehen oft Jahre bis zu einer Verurteilung? Werden Strafverfahren zu oft, zu schnell eingestellt, einfach weil es weniger Arbeit macht? Das Strafrecht ist sicher nicht das erste Mittel, wenn es darum geht, sich mit den Ursachen, dem Nährboden und den Ideen des braunen Unwesens auseinanderzuset- zen. Aber es muss verdeutlichen, wo wir in unserer Ge- sellschaft die Grenze zwischen Erlaubtem und Unerlaub- ten ziehen. Wer wahllos Menschen durch die Straßen jagt, von „ausmerzen“ und „vertreiben“ spricht, wer das Messer direkt zur Kehle führt, muss wissen, dass das rigoros und schnell geahndet wird, dass er nicht mit Nachsicht zu rechnen hat. Da gibt es noch manches zu verbessern. Das sollten wir konsequent angehen. Sebastian Edathy (SPD): Mit dem vorliegenden Antrag „Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfol- gen“ (Bundestagsdrucksache 17/8796) tragen die Kolle- ginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen der Tatsache Rechnung, dass menschenverachtende, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalt ei- nen besonderen Unrechtsgehalt aufweist. Diese soge- nannte Hasskriminalität bzw. Vorurteilskriminalität ist in der deutschen Gesetzgebung bisher nicht explizit gere- gelt. Hier ist Handlungsbedarf gegeben! Eine Klarstellung in den Richtlinien für das Strafver- fahren, wie es der Antrag vorsieht, ist sinnvoll. Diese würde jedoch lediglich die Strafverfolgung bei Mischan- tragsdelikten, zum Beispiel der einfachen Körperverlet- zung gemäß § 223 StGB, gewährleisten – etwa in dem Fall, dass das Opfer möglicherweise aus Angst keinen Strafantrag stellt. Diese Änderung hätte deshalb keine unmittelbare Auswirkung auf die Strafzumessung, da ge- fährliche oder schwere Körperverletzung Offizialdelikte sind und deshalb seitens der Staatsanwaltschaften ohne- hin ohne Feststellung eines öffentlichen Interesses ver- folgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung, der nach Antrag der Grünen so ergänzt werden soll, dass die Zugehörig- keit zu einer potenziell diskriminierten Gruppe – insbe- sondere sexuelle Identität, Geschlecht, Weltanschauung, Behinderung oder Alter – den Anlass bildet, Opfer volksverhetzender Handlungen zu werden, erfasst nicht den von mir hier beispielhaft gebildeten Fall, in dem ein türkischer Mitbürger Opfer eines rechtsextremen Täters wird, da diese Tathandlung in § 130 StGB nicht erfasst ist. Um eine solche Tat geht es jedoch im Kern der ak- tuellen öffentlichen Debatte, und wir Sozialdemokraten sehen gerade solche Taten bezüglich der Sanktionsweite als strafrechtlich regelungsbedürftig an. Die SPD-Bundestagfraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Bundestagsdrucksache 17/8131 – vorgelegt, den ich als bessere Alternative des- halb empfehle, da er zwar das gleiche Ziel wie der An- trag der Grünen verfolgt, die Erreichung dieses Ziels aber in geeigneterer Weise umsetzt. Wir schlagen vor, dass menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Tä- ters als Umstände in § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches aufgenommen werden. Im Rahmen der Strafzumessung sind diese Umstände als strafschärfend anzusehen. Un- ser Entwurf regelt, dass, sofern rassistische oder frem- denfeindliche Motive für eine Tat vorliegen, diese im Strafverfahren ermittelt und bei der Bestimmung des Strafmaßes hinzugezogen werden müssen. Ich erachte diese Änderung deshalb als dringend not- wendig, weil die heute geltende Rechtslage in der Praxis häufig dazu führt, dass rechtsextreme Straftäter zunächst mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Taten rechtsextremer Täter sind auf Zustimmung und Nachahmung angelegt. Es muss deshalb klar sein, dass auch die Ausschöpfung des Höchststrafmaßes infrage kommt, ein Täter also nicht zwangläufig lediglich mit ei- ner Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen kann, was in 20068 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) der rechtsextremen Szene im Übrigen oftmals als eine Art Freispruch empfunden wird. Aber auch wenn harte Strafen heute schon möglich sind, ist es wichtig, besonders deutlich zu machen, dass rechtsextrem motivierte Taten eben keine Bagatellde- likte sind, sondern ein besonders gravierendes Unrecht. Dieser erhöhte Unrechtsgehalt unterscheidet rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten von ande- ren Delikten. Die Täter fügen ihren Opfern aufgrund de- ren tatsächlicher oder vermeintlicher Zugehörigkeit zu einer religiösen oder ethnischen Gruppe oder ihrer Her- kunft und Hautfarbe Gewalt zu. Ihre Opfer wählen sie nicht vor einem persönlichen Hintergrund aus, sondern willkürlich als Teil einer Gruppe, die in den Augen der Täter mindere Rechte genießt. Ihre Gewalt richtet sich gegen ein vermeintliches Mitglied dieser verhassten Gruppen, die Opfer sind damit austauschbar. Die Taten sind zumeist brutaler, anonymer und ohne Rücksicht. Hasskriminalität oder „Hate Crimes“ haben eine verhee- rende Wirkung, denn sie führen zu großer Verunsiche- rung unter Menschen, die ähnliche Eigenschaften wie die Opfer aufweisen. Gesellschaftliche Isolation ganzer Bevölkerungsgruppen verändert aber das gesellschaftli- che Klima negativ und stellt das Vertrauen in den Rechtsstaat potenziell infrage. Es ist sinnvoll, die vorliegenden Gesetzentwürfe und somit auch den von Bündnis 90/Die Grünen zum Gegen- stand einer geplanten Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss zu machen, um anschließend fraktions- übergreifend zu angemessenen und geeigneten gesetzge- berischen Maßnahmen zu gelangen. Jörg van Essen (FDP): Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen wie auch der Gesetzentwurf der SPD zu ei- ner Änderung des § 46 StGB, den wir vor einigen Sitzungswochen diskutiert haben, könnten den Eindruck entstehen lassen, dass es Defizite in der wirksamen Straf- verfolgung oder Strafzumessung bei Hassdelikten geben könnte. Soweit die Mordserie der NSU Fragen zur Straf- verfolgung aufgeworfen hat, werden diese gegenwärtig in verschiedenen Gremien geprüft. Ich begrüße dies außerordentlich. Keinerlei Vorwürfe habe ich bisher aber über eine fal- sche oder unzureichende Strafzumessung bei Hassdelik- ten gehört. Im Gegenteil: Aus meiner eigenen Tätigkeit in einer Staatsschutzabteilung, die für den Bezirk der größten Generalstaatsanwaltschaft im Bundesgebiet zu- ständig war, kann ich feststellen, dass die Gerichte Hass- delikte zutreffend gewürdigt und notwendig hohe Stra- fen verhängt haben. Mir ist kein Fall bekannt geworden, dass sich diese bewährte Gerichtspraxis geändert hätte. Auch ist immer dort, wo es notwendig war, das beson- dere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht worden. Ich sehe deshalb keinerlei Notwendigkeit für eine Änderung der Richtlinie für das Straf- und Bußgeld- verfahren, RiStBV. Die Grünen führen in ihrem Antrag selber aus, dass in der deutschen Gerichtspraxis anerkannt ist, dass rassisti- sche oder fremdenfeindliche Beweggründe nach § 46 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen sind und regelmäßig zu einer Strafschärfung führen. Ich kann deshalb kein wirk- liches Bedürfnis dafür erkennen, dass eine Studie in Auftrag gegeben werden müsste. Offen bin ich für eine Prüfung, ob in § 130 StGB eine Erweiterung der dort genannten Gruppen vorgenommen werden sollte. Die letzte Debatte zum Antrag der SPD zu § 46 Abs. 2 StGB hat aufgezeigt, dass eine selektive Aufzählung einiger Motive bei Hassdelikten nicht ziel- führend ist und Täter einer Volksverhetzung aus ver- schiedenen, gleich verwerflichen Hassmotiven agieren. Darüber sollten und können wir uns im weiteren Verfah- ren unterhalten. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Wir sind uns darin einig, dass Straftaten gegen Personen aufgrund ih- rer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, sexuel- len Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltan- schauung, Behinderung, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status zu ächten sind. Es ist richtig, dass mit dem Antrag der Grünen alle gesellschaftlichen Kräfte aufgefordert werden, solche Straftaten zu verhindern. Aber: Der Antrag der Grünen bezieht gerade nicht alle gesellschaftlichen Kräfte ein, sondern er beschränkt sich auf den strafrechtlichen Bereich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ge- meinsam mit den Ländern die Richtlinien für das Straf- verfahren dahingehend zu ändern, dass das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Regel zu bejahen ist. Die Bundesregierung wird zugleich auf- gefordert, den Volksverhetzungsparagrafen zu ändern und eine Studie über den § 46 Abs. 2 StGB, also die Strafzumessung, vorzulegen. Dieser Forderungskatalog wirft die Frage auf, ob neue oder veränderte Strafrechtsnormen, also ein größerer Verfolgungsdruck, wirklich neue Straftaten verhindert. Ich möchte an dieser Stelle Zweifel anmelden. Neue oder veränderte Strafrechtsnormen, ein größerer Verfol- gungsdruck verhindern aus meiner Sicht nicht wirklich Straftaten, sie reagieren auf begangene Straftaten. Eine Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte bedeutet und verlangt aber mehr. Günter Piening, der ausscheidende Integrations- beauftragte des Berliner Senats, sagte in der Berliner Zeitung vom 19. März 2012, es sei erschreckend, dass sich Ressentiments gegen Ausländer inzwischen in der Mitte der Gesellschaft niedergeschlagen hätten. Ich füge hinzu: Nicht nur Ressentiments gegen Ausländer haben sich in der Mitte der Gesellschaft niedergeschlagen; auch Ressentiments gegen Menschen aufgrund ihrer se- xuellen Identität, aufgrund ihrer Behinderung oder ihres gesellschaftlichen und damit auch häufig sozialen Status sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Diese Mitte der Gesellschaft erreicht man nicht mit neuen oder veränderten Strafnormen. Die Mitte der Gesellschaft er- reicht man auch nicht über einen höheren Verfolgungs- druck. Gegen Ressentiments und daraus entstehende Strafta- ten helfen Prävention und Aufklärung. Wir kommen ge- gen Ressentiments und Straftaten an, wenn wir laut und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20069 (A) (C) (D)(B) deutlich Nein sagen, Nein zu Ausgrenzung und Nein zu Klischees, mit denen diese Ausgrenzung häufig begrün- det wird. Dieses Nein darf nicht nur in Reden erfolgen, es muss an jeder Stelle im Alltag deutlich sichtbar wer- den. Ob im Sportverein, der Kleingartenkolonie, im Chor oder im Vereinsleben generell. Es genügt auch nicht nur Nein zu sagen, sondern wir müssen zivilgesell- schaftlichen Protest gegen Ausgrenzung unterstützen und zivilgesellschaftliche Strukturen, die für diesen Protest stehen, ermutigen. Dafür ist die sogenannte Ex- tremismusklausel aus dem Hause Schröder einfach schädlich; sie sollte endlich abgeschafft werden. Wir müssen auch Nein sagen zur Repression gegen zivilge- sellschaftlichen Protest; wir müssen laut sagen, dass dies nicht in unserem Namen geschieht, wenn wir einen ge- sellschaftlichen Konsens gegen Ausgrenzung herstellen wollen. Das Problem beginnt nicht erst mit der Körper- verletzung, das Problem beginnt bereits mit Beleidigun- gen und alltäglichen Diskriminierungen, die kein Straf- tatsbestand sind. Wenn wir alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren wollen, um diese Straftaten zu verhindern, dann dürfen wir öffentliche Räume nicht privatisieren. Denn dann fehlen den zivilgesellschaftlichen Strukturen die Orte, um sich zu treffen und präventiv zu arbeiten. Projekte zur Aufklärung und antirassistischen und antifaschisti- schen Arbeit benötigen endlich eine Regelfinanzierung. Aufklärung und Prävention heißt aber auch, Kultur und politische Bildung ausreichend zu finanzieren. Mit dem, was die Grünen vorschlagen, verhindern sie wenig. Sie bekämpfen die Auswüchse dessen, was vorher schiefgelaufen ist. Wir verschließen uns ihrem Antrag nicht, aber wir glauben, dass mehr dazu gehört, will man künftig, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt verhindern. Wir werden zu diesem Antrag und einem in der Inten- tion ähnlich gelagerten Gesetzentwurf der SPD eine An- hörung im Rechtsausschuss durchführen. Ich freue mich auf diese Anhörung und hoffe, wir reden dort über mehr als Strafrechtsänderungen und größeren Verfolgungs- druck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer wieder erreichen uns Nachrichten, dass Men- schen Opfer von Gewalt und Totschlag werden, weil sie nicht in das Weltbild des Täters passten. Die schlimms- ten Fälle sind uns allen bekannt: die Morde der NSU, die Hetzjagden auf vermeintlich ausländisch aussehende Menschen in Mügeln oder Guben, ermordete Obdach- lose, die fürchterlichen Anschläge in Frankreich und Norwegen. Weniger bekannt sind jedoch die leider tag- täglichen Vorfälle, bei denen Menschen wegen ihrer Na- tionalität, ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft, ih- res Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder ihres sozialen Sta- tus verfolgt, verletzt und sogar getötet werden. Solche vorurteilsmotivierten Straftaten gegen Menschen verlet- zen zutiefst deren Achtungsanspruch und billigen wei- tere Straftaten, die teilweise mit unvorstellbarer Brutali- tät ausgeführt werden. Die besondere Dimension des aus diesen Ressenti- ments entstandenen Unrechts liegt darin, dass die Taten jeweils nicht nur gegen das Opfer als Individuum gerich- tet, sondern über die Leidenszufügung am jeweiligen Opfer hinaus geeignet sind, weite Teile der Bevölkerung zu verunsichern und deren Vertrauen in die Wahrung ih- rer Rechte zu erschüttern. Selbst während den Opfern schwerste Verletzungen zugefügt werden, werden sie vom Täter nur als Teil einer aus seiner Sicht minderwer- tigen Gruppe gesehen. Die durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit motivierten Delikte reichen von einfacher Körperverlet- zung bis zu Morden. Delikte werden nach der jetzigen Rechtslage entweder auf einen Strafantrag hin verfolgt oder aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft das beson- dere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Unser Antrag, den wir heute vorlegen, will erreichen, dass das öffentliche Interesse bei vorurteilsbezogenen Straftaten immer bejaht wird. Diese Taten richten sich eben in erster Linie nicht gegen den jeweiligen Men- schen, sondern gegen eine ganze Gruppe, und damit ge- gen das demokratisch verfasste Gemeinwesen. Wir wol- len deswegen die entsprechenden Richtlinien, an denen sich die Staatsanwaltschaften orientieren, ändern. Aus- wirkungen hat dies insbesondere für die Delikte der Kör- perverletzung und der Sachbeschädigung. Hintergrund der heutigen Debatte ist auch ein Rah- menbeschluss auf europäischer Ebene aus dem Jahr 2008. Zur Bekämpfung von bestimmten Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlich- keit wurde der Volksverhetzungsparagraf § 130 StGB im Jahr 2010 angepasst. Allerdings wurde dabei der Ansatz verlassen, dass alle Gruppen gleichermaßen vom Gesetz benannt werden. Diesen Fehler wollen wir mit unserem Antrag korrigieren und den § 130 StGB klarer und ein- deutiger formulieren, sodass alle Opfer von volksverhet- zenden Handlungen im Sinne des horizontalen Ansatzes des AGG berücksichtigt werden. Wir gehen mit unserem Antrag das Gefühl von Ohn- macht an, das viele Opfer vorurteilsmotivierter Gewalt ergreift. Wir zeigen, dass es dem Staat nicht gleichgültig ist, wenn sie in ihren Rechten verletzt werden. Wir sor- gen dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich hinschauen und rassistische und menschenfeindliche Gewalt erkennen. Dazu gehört aber auch, dass wir die Behörden in die Lage versetzen, diese Vorgaben zu er- kennen. Wir brauchen die entsprechenden Fortbildungs- maßnahmen, und wir brauchen endlich eine wissen- schaftliche Untersuchung über das Ausmaß der Gewalt und darüber, ob und wie die Gerichte im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB die Motivlage der Täter heute berücksichti- gen. Hier fehlt es an Rechtstatsachenforschung. Deswegen lehnen wir auch die Vorschläge ab, die eine pauschale Verschärfung der Strafzumessung anstre- ben. Im Bundesrat werden solche Vorschläge diskutiert, und auch die SPD hat hier im Bundestag einen entspre- chenden Antrag vorgelegt. Wir meinen, dass aus diesen Gründen Strafschärfung im deutschen Recht bereits möglich ist. Nach § 46 StGB muss die Motivlage der Tä- ter bereits jetzt berücksichtigt werden und strafverschär- 20070 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) fend wirken. Wir sollten zunächst eine fundierte Analyse der Rechtstatsachen vornehmen, bevor wir über weitere pauschale Strafverschärfungen diskutieren. Wenn die jetzige Rechtslage nicht abschreckend genug ist – wa- rum sollte es bei einer noch expliziteren Nennung besser werden? Wir meinen, dass mit unserem Antrag den Opfern vorurteilsmotivierter Gewalt besser geholfen wird. Wir machen deutlich, dass die Gesellschaft auch bei ver- meintlichen kleinen Delikten nicht wegschaut. Damit stärken wir die Opfer, und das ist effektiver als reine Symbolpolitik. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrag: Presse-Grosso gesetz- lich verankern (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Die Sätze des vor- liegenden Antrags „Grundvoraussetzung für die Vielfalt- sicherung unserer Medienlandschaft ist neben den ge- setzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächen- deckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse. Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter“ kön- nen wir, denke ich, alle unterstreichen. Das haben wir vonseiten der CDU/CSU und der FDP auch im Koali- tionsvertrag fixiert. Nicht umsonst haben wir in Deutschland für Zeitungen und Zeitschriften den ermä- ßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das deutsche Pressevertriebssystem hat bislang dafür gesorgt, dass die vom Grundgesetz verlangte Informations- und Mei- nungsfreiheit gewissermaßen über die Ladentheke in den großen Städten wie auch in den kleinen Gemeinden re- alisiert wird. Die in Art. 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungs- und Pressefreiheit konnte bislang unter ande- rem durch das auch im internationalen Vergleich als vor- bildlich eingestufte Grossovertriebssystem gewährleistet werden. Ich bin froh, dass ich von FAZ über Süddeutsche bis hin zu Unterhaltungszeitschriften wie Gala oder Bunte alle möglichen Presseerzeugnisse nicht nur in Ber- lin oder Hamburg, sondern auch am Kiosk im Bahnhof Hintertupfingen bekomme. Ich bin aber auch froh, dass wir eine so große Presse- vielfalt in Deutschland haben wie in nicht vielen anderen vergleichbaren Ländern. Ein Grund dafür ist, dass auch die vielen kleinen Verlage sich an das Presse-Grosso- System anschließen können, ohne dass hier eine Markt- reifeprüfung vorgenommen würde oder sonstige Markt- zugangsbarrieren wie Umsatzschwellen oder Ähnliches gelegt würden. Mit dem bestehenden Presse-Grosso- System bekommen alle Marktteilnehmer – vom Sprin- ger-Verlag bis hin zum Kleinverlag – die Chance, dass ihre Zeitungen und Zeitschriften an den Mann kommen. Wäre den kleinen Verlagen dieser Zugang verwehrt, könnten sie wohl bald zumachen. Mit der Kündigung an zwei Pressegrossisten in Nord- deutschland durch den Bauer-Verlag, durch den Aufbau eines eigenen Vertriebs seiner Presserzeugnisse an den Einzelhandel und in der Folge durch die drei Urteile des Bundesgerichtshofs in den Jahren 2010 und 2011 sowie durch das jüngste Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Februar 2012 scheint das bestehende System des Presse-Grosso jedoch in seiner Substanz gefährdet. So hat der BGH die Zulässigkeit der Kündigungen durch den Bauer-Verlag bestätigt. Gleichzeitig haben die Ge- richte eine rechtliche Bindung des Bauer-Verlags an den Inhalt der im Jahre 2004 verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung zwischen dem Bundesverband Presse-Grosso, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger verneint. Der BGH hat die kartellrechtliche Zulässigkeit des Presse-Grosso-Systems als solches aber ausdrücklich of- fengelassen. Das Landgericht Köln sieht mit dem genannten Urteil in dem Alleinverhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grosso einen Verstoß gegen das Kartellverbot nach Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eu- ropäischen Union. Wie Sie wissen, ist es gemäß der Ge- meinsamen Erklärung gängige und funktionierende Pra- xis, dass der Bundesverband Presse-Grosso zentral für seine Verbandsmitglieder – das sind derzeit 53 meist mittelständisch geprägte Pressegrossisten – mit den ein- zelnen Verlagen und Vertrieben einheitliche Handels- spannen und Konditionen für die Vertriebsleistungen aushandelt. Nur so können meines Erachtens die flä- chendeckende Vollversorgung und einheitliche Preise garantiert werden. Durch die einheitlichen Handelsspan- nentabellen ist gewährleistet, dass alle Presseerzeugnisse in Deutschland zu den gleichen Bedingungen vertrieben werden können, ohne dass die Verlage mit den einzelnen Grossisten in der jeweiligen Region Verhandlungen füh- ren müssen. Das kommt vor allem kleinen Verlagshäu- sern zugute. In der Intention des Urteils muss es der Bundesverband Presse-Grosso aber unterlassen, für seine Verbandsmitglieder in Deutschland einheitliche Großhandelskonditionen – insbesondere Handelsspan- nen und Laufzeiten – mit Verlagen oder Vertriebsgesell- schaften auszuhandeln oder zu vereinbaren. Zusätzlich darf der Bundesverband nach dem Urteil die Presse- grossisten nicht dazu auffordern, individuelle Verhand- lungen mit Bauer zu verweigern. Nun mag man auf den ersten Blick denken, na gut, mit dem Urteil wird der Wettbewerb intensiviert, die Grossisten und auch die Verlage müssen sich jetzt ins Zeug legen und durch individuelle Vereinbarungen ad- äquate Konditionen verhandeln, die für sie in ökonomi- scher Hinsicht gut und rentabel sind. Aber Vorsicht: Wer kann sich eine solche Praxis denn überhaupt leisten? Mit Sicherheit nicht die kleinen und mittelständischen Ver- lagshäuser, die sich – im Gegensatz zu Großunterneh- men wie etwa Springer oder Holtzbrinck – mit Sicher- heit nicht ein eigenes Vertriebssystem aufbauen können und auch nicht mit allen der insgesamt 68 Grossofirmen in Deutschland Vertragsverhandlungen über die Auslie- ferungskonditionen führen können. Andersherum: Wie sollen denn alle Grossisten ein- zeln mit jedem Verlag Vertragsverhandlungen führen, um dem Einzelhandel letztlich weiterhin „die volle Pa- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20071 (A) (C) (D)(B) lette“ liefern zu können? Damit wären diese mittelstän- disch geprägten Betriebe schlicht überfordert. Die Kon- sequenz wäre, dass nur noch einige ausgewählte Presseerzeugnisse in der Fläche vertrieben werden, die dann wahrscheinlich nur noch von großen Verlagen kommen, mit denen man Vertragsverhandlungen geführt hat. Kleine Verlage hätten wiederum mit Sicherheit das Nachsehen, weil sie keine Grossisten finden, die ihre Produkte an den Einzelhandel bringen. Die Kioske in Deutschland wären also deutlich ausgedünnt. Ich glaube nicht, dass wir das wollen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht sehenden Auges unsere Pressevielfalt verlie- ren. Und nicht zuletzt: Wer denkt denn in der Konsequenz des Landgerichtsurteils noch an die Endabnehmer, die Leserinnen und Leser? Wenn einzelne Verlage nach die- sen Urteilen jetzt anfangen, eigene Vertriebssysteme auf- zubauen, muss man schon schauen, ob dann – unter rein ökonomischen Kriterien – die Neutralität des Vertriebs noch immer gewährleistet sein wird. Sprich: Wenn die Verlage dann selbst entscheiden, welche Presseerzeug- nisse sie an welche Verkaufsstellen des Einzelhandels liefern, besteht die Gefahr, dass wir eben nicht mehr an jedem Kiosk in der Bundesrepublik ein Vollsortiment vorfinden, weil der Verlag zum Beispiel nur noch in den großen Städten und Ballungszentren vertreibt, den Ein- zelhandel im ländlichen Raum aber leer ausgehen lässt, weil sich der Vertrieb da nicht so rentiert. Die Neutralität des Vertriebs der Presseprodukte in Deutschland ist da- mit akut gefährdet. Heute haben wir in Deutschland so etwas wie eine Universalversorgung für alle mit allem. Und das ist auch gut so. Das heutige Vertriebsnetz Presse-Grosso verrichtet Dienstleistungen, die in meinen Augen vergleichbar sind zum Beispiel mit Postdienst- leistungen, also Universaldienstleistungen, wodurch eine Grundversorgung der Allgemeinheit mit für das Leben und den Alltag notwendigen Diensten für jeden flächen- deckend, nichtdiskriminierend und zu erschwinglichen Preisen sichergestellt ist. Bleibt die Auslage eines Vollsortiments auch in Kleinkaffstadt gesichert, wenn Verlag XY kalkuliert, dass sich ein Vertrieb seiner Pro- dukte eigentlich nur in Hamburg, Berlin, Köln und Mün- chen lohnt? Ich bezweifele das. Weitergehend muss man sehen, dass in der Folge auch die für uns alle komfortable Preisbindung sowie das Remissionsrecht, also dass die Einzelhändler nicht verkaufte Zeitungen und Zeitschriften zum Einstands- preis wieder an die Grossisten zurückgeben können, ge- fährdet sind. Sollte sich das Presse-Grosso in Deutsch- land nun zu einem Schweizer Käse entwickeln, ist nicht mehr sichergestellt, dass alle bekannten und neuen Pres- seobjekte überall in Deutschland zu den gleichen Bedin- gungen und damit Preisen verkauft werden können. Die Gefahr besteht, dass Sie den Spiegel in Berlin weiterhin für 4 Euro bekommen, in Kleinkaffstadt aber 7,90 Euro hinlegen müssen – wenn Sie ihn da überhaupt noch krie- gen. Auch wenn wir heute vielleicht nicht unbedingt einen absoluten Wettbewerb im Vertrieb haben, so haben wir auf jeden Fall und Gott sei Dank einen Wettbewerb bei den Endprodukten und im Pressewesen. Denn nur wo ich als Leser die Auswahl habe, kann ein Wettbewerb der Meinungen, aber auch ein Wettbewerb der Verlage – großer wie kleiner – aus wirtschaftlicher Sicht beste- hen bzw. entstehen. Was also ist nach den BGH-Urteilen und nach dem Urteil des Landgerichts Köln vonseiten des Gesetzge- bers zu tun, um ein funktionierendes Presse-Grosso-Sys- tem in Deutschland zu erhalten, wie wir es kennen und schätzen, das den kleinen Verlagen ihre Chance am Markt gibt und das flächendeckend ein Vollsortiment mit den gängigen Zeitungen und Zeitschriften garantiert? Müssen wir hier überhaupt tätig werden? Da freiwillige Vereinbarungen auf der Basis der Ge- meinsamen Erklärung von 2004 für die ersten Verlage offenbar nichts mehr wert sind und der Bauer-Verlag das seit 60 Jahren gut funktionierende System von innen her nicht nur hinterfragt, sondern aktiv erodieren lässt, scheint mir eine gesetzliche Regelung unausweichlich, um dafür zu sorgen, dass die Bürger an allen 120 000 Presseverkaufsstellen in Deutschland – in den Städten und in den Dörfern – weiterhin die Auswahl im Vollsor- timent haben und dass die Verlagsvielfalt in Deutschland erhalten bleibt. Nur, werte rot-grüne Kollegen, da ma- chen Sie es sich in Ihrem Antrag ein bisschen zu einfach, wenn Sie fordern, dass die Bundesregierung „gemein- sam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grossos sicherzustellen“ hat, „um die Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit dauerhaft ge- währleisten zu können“. Außerdem fordern Sie die Bun- desregierung auf, „im Rahmen der anstehenden Novel- lierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Regelung einzuführen, die den Grossisten das zen- trale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Be- rufsstand ermöglicht“. In der Tat ist eine einheitliche Spannentabelle wesentliche Grundlage für das einheitli- che Grossovertriebssystem in Deutschland, wie ich das gerade beschrieben habe. Nur: Das Landgericht Köln hat seine Entscheidung vor allem auf den Art. 101 des Vertrags über die Arbeits- weise der Europäischen Union gestützt, also das Kartell- verbot. Dadurch, dass das Gericht einen Verstoß gegen das hier im EU-Recht verankerte Kartellverbot festge- stellt hat, müssen wir eine Lösung finden, die das be- währte Presse-Grosso-System gemäß der im EU-Vertrag in Art. 101 Abs. 3 fixierten Möglichkeit von den Rege- lungen des Abs. 1 des Art. 101 freistellt. Damit würden wir die europarechtlichen Wettbewerbsregeln einhalten und würden das System auch in künftigen Gerichtsver- fahren rechtlich absichern. Das Gesetz gegen Wettbe- werbsbeschränkungen scheint mir da in der Tat die ein- zig sinnvolle Rechtsnorm zu sein. Und da hat natürlich der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Ich weiß um die europarechtliche Problematik in die- ser Frage. Europarecht sollte uns aber nicht an vernünfti- gen Regelungen hindern, zumal es hier erfahrungsgemäß auch Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Ich halte es sogar für zielführend, direkt Europarecht aufzugreifen und festzulegen, dass aus Sicht des deutschen Gesetzgebers die Pressegrossisten gemäß Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU mit „Dienstleistungen von 20072 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut“ sind. Das sollte im Rahmen der anstehenden Novellierung des GWB in den dortigen § 30 – Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften – aufgenommen werden. Denn – wie ich oben schon dargestellt habe – die Pressegrossisten erfüllen im Sinne eines „Universal- dienstes“ durchaus Dienstleistungen „von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ im Interesse eines mit Leben erfüllten Grundgesetzes. Die kartellrechtlichen Einschrän- kungen des Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und des GWB würden aber die Ausführung die- ses „allgemeinen wirtschaftlichen Interesses“ durch die Grossisten verhindern. Eine Betrauung im Rahmen des Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU würde dazu führen, dass die Wettbewerbsregeln des EU-Vertrags, also der Abs. 1 des Art. 101, keine Anwen- dung finden. Denn die Wettbewerbsregeln gelten nach Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nur, „soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen“ – also den Pressegrossis- ten – „übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert“. Damit könnte für den Bundes- verband Presse-Grosso ein gesondertes Verhandlungs- mandat erwirkt werden, mit dem im Ergebnis die Kondi- tionen und Leistungen zwischen den Verlagen und den Pressegrossisten erhalten bleiben könnten und in der Folge auch die Überallerhältlichkeit der Presseprodukte sowie die Vielfalt im Verlagswesen in Deutschland. Mit dieser Form der Betrauung würden die Verlage gleichwohl nicht verpflichtet werden, die Dienste des Presse-Grosso in Anspruch zu nehmen. Der Markt ist an sich also offen. Es geht hier jeweils um ein Angebot des jeweiligen regionalen Pressegrossisten an die Verlage. Wenn der Dienst des Pressegrossisten aber in Anspruch genommen wird – und das ist bisher seitens der Verlage immer der Fall gewesen –, dann sind die Grossisten auch verpflichtet, alle Verlagsobjekte zu vertreiben – eben um die Neutralität des Angebots an den Verkaufsständen des Einzelhandels zu wahren. Jetzt kommen natürlich die vereinigten verbeamteten Bedenkenträger aus dem Bundeswirtschaftsministerium daher und schwingen mit der Keule des Europarechts, nach dem eine solche Regelung nicht zulässig sei, die Kommission in Brüssel eine Freistellung nicht genehmi- gen würde und überhaupt der Bund keine Gesetzge- bungskompetenz in dieser Frage habe. Haben wir für das GWB sehr wohl! Und da müssen wir eben ansetzen. Wie das geht, habe ich gerade skizziert. Das Wirtschaftsministerium verweist auf die Länder, wenn man denn eine gesetzliche Verankerung von Vor- schriften zum Erhalt der Meinungs- und Pressefreiheit wolle. Pressevertriebsspezifische Vorschriften könne man etwa im Rahmen der Landesmedien- und Pressegesetze ergänzen oder zwischen den Ländern in einer Art „Län- derpressegrosso-Staatsvertrag“. Die Leiter der Staats- kanzleien von Bayern und Nordrhein-Westfalen wiede- rum verweisen in einem Beschlussvorschlag an die Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit einer Regelung im GWB, also im Rahmen der Bundes- gesetzgebung. Die Länder wollen dabei nur „prüfen“, „inwieweit Landespresserecht die Neutralität des Presse- vertriebs unterstützen kann“. Nur auf die Länder zu zei- gen, ist mir für dieses wichtige Thema zu wenig. Deswegen müssen wir nun im Rahmen der parlamen- tarischen Beratungen zur Achten Novelle des GWB die- ses Thema auf die Agenda setzen. Denn die Vollversor- gung mit den verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften in allen Teilen und Regionen Deutschlands und der Er- halt unserer kleineren Verlage sind im Sinne unseres Grundgesetzes und im Sinne der Leser zu wichtig, um auf dem Altar der juristischen Spitzfindigkeiten geopfert zu werden – erst recht vor dem Hintergrund, dass wir als Bundesgesetzgeber mit der GWB-Novelle das Instru- ment dazu in der Hand haben. Das müssen wir jetzt nut- zen. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Was haben der Fußballfan, der Gartenfreund und die junge Familie gemeinsam? Sie kaufen und lesen Landlust, Nido oder den guten alten Kicker – Fachmagazine, die von kleinen Verlagen herausgebracht werden oder sich als Neuerscheinungen schnell am Markt durchgesetzt haben. Alle diese Titel gäbe es ohne das bewährte deutsche Grosso-System wahrscheinlich nicht. Durch das Urteil des Landgerichts Köln drohen das Presse-Grosso und mit ihm die Presse- und Meinungsvielfalt in unserem Land großen Schaden zu nehmen. Das bisher praktizierte Vertriebssystem sichert die Versorgung aller Kioske und Verkaufsstände vor Ort mit allen publizierten Zeitungen und Zeitschriften. Die ein- seitige Bevorzugung der Erzeugnisse eines Pressekon- zerns wird verhindert. Der vom LG Köln ausgestellte Freibrief für Einzel- verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten schwächt die Verhandlungsposition der Grossisten. Daher haben wir uns festgelegt: Wir wollen eine gesetz- liche Regelung des zentralen Verhandlungsmandats für den Bundesverband Presse-Grosso. Alle Beteiligten, auch die Verlegerverbände, sind dafür – mit einer Ausnahme. Verlegerisches Ethos und Verantwortung galt früher etwas in diesem Land. Davon hat die immer noch ausge- zeichnete Medien- und Pressevielfalt in Deutschland profitiert. In vielen Verlagen gibt es dieses Ethos auch heute noch. Einzelne unrühmliche Ausnahmen bringen das gesamte System in Schieflage. Auch der Bauer-Verlag wusste es einmal besser: „Der deutsche Presse-Großhandel ist sehr leistungsfähig, wir sollten für den Erhalt dieses Systems kämpfen“, hob der Verlag noch 2004 in einer Publikation hervor. 1989 for- mulierte Bauer: „Internationale Beobachter sprechen gern vom besten Vertriebssystem der Welt. Es hat ent- scheidenden Anteil daran, dass in keinem anderen Land Zeitschriften eine vergleichbare dominierende Rolle spielen.“ Tempi passati! Natürlich: Jeder muss heutzutage auf das Geld schauen. Der Kostendruck steigt auch auf die Verlage. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20073 (A) (C) (D)(B) Gerade aktuell tut die Bundespolitik aber viel für die Verlage. Der Koalitionsausschuss hat Anfang dieses Monats die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen. Mit der Reform der Presse- fusionskontrolle entsprechen wir den Wünschen der gro- ßen und der Lokalzeitungsverleger. Auch die Grossisten haben sich bewegt. Für die neuen Abschlüsse mit fast allen Verlagen im letzten Jahr haben sie deutliche Abstriche gemacht. Das sollte man aner- kennen. Verlierer wären wir alle: Leser, Zeitungs- und Zeit- schriftenkäufer, kleine Verlage, die Pressevielfalt. Ge- winner wäre nur einer, und das auch nur auf den ersten Blick. Kritiker und Bedenkenträger fürchten: Eine gesetzli- che Regelung des Alleinverhandlungsmandats in der GWB-Novelle ist mit dem EG-Kartellrecht nicht verein- bar. Ehe wir gar nichts tun und das bewährte System vor die Hunde gehen lassen, sollten wir lieber die Probe aufs Exempel machen. Ein europarechtliches Risiko bleibt in kartellrechtlichen Fragen immer. Wir halten eine Frei- stellung des deutschen Pressevertriebssystems nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht für zu- lässig, weil die Vorteile für den Pressemarkt die mögli- chen Nachteile für den Wettbewerb überwiegen. Wir werden ja sehen, wer Recht behält. Aber wir sehen zu einer entsprechenden Grossoregelung im GWB keine Alternative. Auch ein konstruktiver Dialog der Politik mit der Bundeskartellamt kann der Sache selbstverständ- lich dienen. Liebe Freunde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Ihr Einsatz für das Grosso ist verdienstvoll. Wir stehen an Ihrer Seite. Gegen Ihren Antrag habe ich trotzdem Einwände. Auf die Länder, wie im Antrag gefordert, sollten wir nicht allzu sehr bauen. Der Beschlussvorschlag der Chefs der Staatskanzleien für die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche empfiehlt lediglich einen Prüfauf- trag für die Bundes- und die Ländergesetzgebung. Wir alle wissen, wie kompliziert die Verhandlung von Rundfunkstaatsverträgen ist. Ein „Grosso-Staatsver- trag“ ist Theorie, da es kein Signal von den Ländern gibt, dem Bundesgesetzgeber diese Aufgabe abzuneh- men. Auch kann von den Ländern nicht das zentrale Ver- handlungsmandat geregelt werden. Das müssen wir als Bundesgesetzgeber schon selber regeln. Die GWB-No- velle ist dafür der richtige Ort. Auch dem Vorschlag einer Schiedsstelle kann ich nicht viel abgewinnen. Wenn ein Akteur das Zusammen- spiel konsequent verweigert, helfen auch keine Schieds- richter! Schlichtungsrunden unter der verdienstvollen Leitung von BKM haben wir in den vergangenen Jahren genug gehabt. Gefreut hat mich Ihr Verweis auf die Bundeskanzle- rin, die den Erhalt des Pressevertriebssystems im No- vember 2011 für notwendig erklärt hat. Auch der Medienpolitische Expertenkreis der CDU Deutschlands hat sich bereits vor dem Urteil des Land- gerichts Köln zu einer gesetzlichen Regelung bekannt. Unser Ziel lautet: Presse- und Medienvielfalt überall in Deutschland, faire Marktchancen für neue Titel. Die Vorzüge des Grossosystems sind: Neutralität und Über- allerhältlichkeit. Das ist vor allem für den ländlichen Raum wichtig, wo nicht alle 50 Meter ein Kiosk steht. Die Qualitäten der deutschen Vertriebsstrukturen er- kennt man bei einem Blick ins Ausland besonders gut: In Großbritannien war die Pressedistribution einmal ein offenes, überwiegend von freien Grossisten organisiertes Verteilsystem. Heute hat es sich zu einem oligarchisch strukturierten Kommissionsnetz gewandelt. Die Folge: Der Einzelhandel ist erodiert, das Verkaufsnetz weiter ausgedünnt, verbunden mit einem Reichweitenschwund insbesondere der Tagespresse außerhalb von Ballungs- räumen. Experten sprechen bereits von der „englischen Krankheit“. Das kann kein Vorbild für Deutschland sein. Ich wünsche mir für die Zukunft keine „German Grosso Disease“. Darin bin ich mir einig mit dem Verband Deut- scher Zeitschriftenverleger, dem Bundesverband Deut- scher Zeitungsverleger und anderen bis hin zum nörd- lichsten Zeitungsverlag in Deutschland, dem Schleswig- Holsteinischen Zeitungsverlag in Flensburg. Ich bin optimistisch, dass wir eine Lösung in der GWB-Novelle hinbekommen. Dann hätte sich der vor- liegende Antrag erledigt. Wenn es aber den Verantwortli- chen gelänge, vorher eine Friedenslösung wie 2004 in der „Gemeinsamen Erklärung“ zu erzielen, wäre das auch ein vertretbarer Weg und sehr zu begrüßen. Und der Kicker und die Landlust hätten weiterhin eine faire Chance im Ladenregal. Martin Dörmann (SPD): Die Vielfaltsicherung in unserer Medienlandschaft ist ein wesentliches Element zur Stärkung unserer Demokratie. Ein zentraler Baustein hierfür ist das Presse-Grosso. Es sichert eine flächende- ckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse und schafft damit faire Wettbewerbs- bedingungen zwischen kleinen und größeren Verlagen. Das Presse-Grosso ist der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland. Es be- steht aus 67 zumeist mittelständischen und unabhängi- gen Presse-Grossisten, die täglich mehr als 120 000 Presseverkaufsstellen mit einem vielfältigen Angebot versorgen. Prinzipiell kann man jeden Titel auch noch am kleinsten Zeitungskiosk auf dem Dorf erhalten. Zum Vergleich: Die um ein Mehrfaches größeren USA haben insgesamt nur 25 000 Verkaufsstellen mehr, die zudem durch das dortige reine Zeitschriftengrosso nur wöchent- lich und nicht täglich beliefert werden. Unser erfolgreiches Grossosystem ist nun durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Köln in- frage gestellt. Deshalb fordern die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemein- samen Antrag eine gesetzliche Verankerung des Presse- Grosso. 20074 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) Es darf nicht sein, dass größere Verlage einen prinzi- piell besseren Zugang zu Verkaufsstellen haben oder aufgrund ihrer Wirtschaftsmacht günstigere Konditionen aushandeln können. Hierdurch würde sich die Wett- bewerbssituation für kleinere Verlage nachhaltig ver- schlechtern. Innovative neue Zeitschriftentitel und Nischenverlage ohne hohe Auflagen hätten das Nachse- hen. Die Folgen wären absehbar: Über kurz oder lang würde eine Reduzierung von Pressetiteln drohen und da- mit der Meinungsvielfalt schwerer Schaden zugefügt. Das dürfen wir nicht zulassen. Denn Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter. Zudem ist eine lebendige Demokratie da- rauf angewiesen, dass die Presselandschaft möglichst vielfältige Meinungen transportiert und Großverlage kleinere Verlage nicht allein wegen ihrer Marktmacht an den Rand drängen können. Warum ist hierfür das Presse-Grosso-System von so großer Bedeutung? Die Pressegrossisten sind das Ver- bindungsglied zwischen den Verlagen und den Presse- verkaufsstellen. Sie unterhalten ein aufwendiges Ver- triebsnetz, organisieren die Lieferung der einzelnen Titel vor Ort und erhalten dafür eine bestimmte Marge. Von zentraler Bedeutung ist, dass nicht die Verlage bestim- men, an wen wie viel geliefert wird und wo die Verlags- produkte wie präsentiert werden. Vielmehr hat der Pres- segrossist insofern eine Dispositionsfreiheit. Dabei muss er aber nach objektiven Kriterien vorgehen und darf ein- zelne Titel nicht diskriminieren. Hierdurch wird sicher- gestellt, dass kleine und neue Publikationen gleichbe- rechtigt neben Kassenschlagern liegen können. Umgekehrt hat die Verkaufsstelle ein sogenanntes Re- missionsrecht, das heißt, nichtverkaufte Titel können an den Grossisten zurückgegeben werden. Das wirtschaftli- che Risiko trägt insofern der Grossist. Diese Vertriebsstruktur hat sich bewährt und gilt eu- ropaweit als vorbildlich. Es gibt jedoch eine Besonder- heit, die nun kartellrechtlich vom Urteil des Landge- richts Köln infrage gestellt ist. Die Konditionen werden in der Regel nicht von den einzelnen Pressegrossisten in- dividuell mit den Verlagen ausgehandelt. Vielmehr ver- handelt auf der Seite der Pressegrossisten der Bundesverband Presse-Grosso für seine Mitglieder. Hierdurch wird sichergestellt, dass größere Verlage ge- genüber kleineren nicht bessergestellt werden und weni- ger zahlen, weil sie ein größeres Druckpotenzial haben, sondern gleiche Maßstäbe für alle gelten. Dieses ge- meinsame Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grosso hat das Landgericht Köln als kartell- rechtswidrig bezeichnet und damit der Klage des Bauer- Verlages gegen den Bundesverband Presse-Grosso statt- gegeben. Dieser hat inzwischen Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das System Presse-Grosso ist aber zu wichtig, als dass wir das Risiko eingehen sollten, dass ein höchst- richterliches Urteil den Streit früher oder später endgül- tig entscheidet. Vielmehr ist es an der Zeit, das Grosso- System politisch zu stützen und endlich gesetzlich abzu- sichern. In der Vergangenheit war das nicht notwendig, weil sich die gesamte Branche 2004 auf eine „Gemeinsame Erklärung“ verständigt hat, durch die das Grossosystem gestaltet wurde. Dieser lange bestehende Konsens wurde von dem genannten Großverlag aufgekündigt, weil er in- dividuell bessere Konditionen aushandeln will. Da es um eine Kartellrechtsfrage geht, bedarf es nun einer Absicherung des Presse-Grosso im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Insofern ist es ein glücklicher Umstand, dass ohnehin eine GWB-Novelle ansteht. Die Bundesregierung hat angekündigt, in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf im Kabinett zu verabschieden. Nach allen bisherigen Verlautbarungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Koalitions- fraktionen ist allerdings davon auszugehen, dass die gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso kein Be- standteil des Gesetzentwurfes sein wird. Dies bedauern wir sehr, zumal sich selbst die Bundeskanzlerin bei den Zeitschriftentagen im November 2011 noch für eine Absicherung ausgesprochen hat. Insgesamt sind sich jedenfalls die Medienpolitiker aller Parteien über die große Bedeutung des Presse-Grosso einig. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt unverzüg- lich die gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso auf den Weg zu bringen. Die Regelung sollte den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handelsspannen durch ih- ren Berufsverband ermöglichen. Zusätzlich flankiert werden könnte dies durch eine gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso auch in den Pressegesetzen der Länder. Ich freue mich, dass die rot- grüne Landesregierung in NRW an dieser Stelle deutlich Position bezogen hat und auf Länderebene initiativ geworden ist. Infolgedessen hat sich Anfang März die Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder für eine Sicherung des Presse-Grosso ausgesprochen. Hierzu wurde eine län- deroffene Arbeitsgruppe unter Federführung von NRW und Bayern eingesetzt, an der sich auch der Bund beteili- gen soll. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Ini- tiative der Länder zu unterstützen und ihren Beitrag zur gesetzlichen Verankerung des Presse-Grosso zu leisten. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwi- schen den Verlagen und den Grossisten etabliert werden kann. Hierdurch könnte sichergestellt werden, dass zwi- schen den Beteiligten faire Konditionen ausgehandelt werden, die niemanden benachteiligen. Sicherlich stellt sich die Frage, wie eine solche Rege- lung gerichtsfest und europarechtskonform im GWB verankert werden sollte. Hierzu haben der Bundesver- band Presse-Grosso, der Verband Deutscher Zeitschrif- tenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) einen gemeinsamen Vor- schlag vorgelegt, der unter den genannten Gesichtspunk- ten geprüft werden sollte. Zum Stichwort Medienvielfalt noch ein Hinweis: Im Rahmen der geplanten GWB-Novelle beabsichtigt die Bundesregierung Änderungen des Pressefusionsrechts. Wir sind sehr gespannt, was die Bundesregierung uns letztlich im Einzelnen als Gesetzentwurf vorlegen wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20075 (A) (C) (D)(B) Wir werden den Entwurf kritisch prüfen, insbesondere auf seine Auswirkungen auf die Medienvielfalt in Deutschland. Auch das wird eine interessante Debatte werden. In diesem Zusammenhang bedauern wir sehr, dass die Bundesregierung bislang die Mediendatenbank noch nicht vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, obwohl für diese seit 2009 Mittel im Bun- deshaushalt eingestellt sind. Die hierzu gefertigten Gut- achten sollten nun schnell veröffentlicht werden, damit wir eine bessere Datengrundlage über Angebot, Nutzer- verhalten und Konzentrationstendenzen in der deutschen Medienlandschaft haben. Einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der Medi- envielfalt könnte die Bundesregierung in jedem Falle dadurch leisten, dass sie unsere Initiative für eine gesetz- liche Absicherung des Presse-Grosso unterstützt. Die Zeit ist reif – und die Zeit drängt. Wir dürfen das bewährte System des Presse-Grosso nicht aufs Spiel setzen. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen reagiert auf die Rechtsstreitig- keiten des Grossoverbandes mit dem Bauer-Verlag. Ge- würdigt wird die Vielfaltsicherung unserer Medienland- schaft und die Erhaltung einer funktionierenden, flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertriebs- struktur für Presseerzeugnisse, die in der Bundesrepu- blik Deutschland im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern einmalig ist. Das ist richtig. Bedenken Sie aber bitte beim Hohelied auf die Pressevielfalt zweierlei: Ers- tens. Es sind gerade deutsche Presseverlage, die seit mehr als 20 Jahren durch ihre expansiven Marktstrate- gien besonders in Osteuropa die Pressevielfalt dort nicht gerade befördert haben. Zweitens. Die Vielfalt im Pres- sewesen ist immer noch von der Finanzstärke marktbe- herrschender Konzerne geprägt, wodurch eher Vielfalt in der Einfalt produziert wird und herrschaftskritische Stimmen deutlich seltener zu Wort kommen. Wenn also über Angebotsneutralität im Vertrieb geredet wird, müsste normalerweise auch darüber geredet werden, was so alles angeboten wird, bevor es in die Regale der Kioske, Bahnhöfe oder Supermärkte gelangt. Wir begrüßen eine gesetzliche Regelung, die der neo- liberalen Entbindung des Pressewesens entgegentritt. Überhaupt scheint sich am Beispiel des Pressegrosso einmal mehr unser Grundsatz zu bewahrheiten, dass in einer entfesselten Ökonomie die berechtigten Interessen der breiten Bevölkerung nicht mehr berücksichtigt wer- den können. Und es bewahrheitet sich auch, dass freiwil- lige Vereinbarungen wie die „Gemeinsame Erklärung“ des Grossoverbandes mit den Verlegerverbänden von 2004 immer dann zur Makulatur werden, wenn wieder einmal Gewinnmargen auf dem Spiel stehen. Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen for- dert die Bundesregierung auf, in der angestrebten Novel- lierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handels- spannen durch ihren Berufsverband zu ermöglichen. Die Forderung selbst ist nun ziemlich unverbindlich und tut eigentlich niemandem weh. Sie hätten deshalb in Ihrem Antrag zumindest benennen müssen, wo im GWB und vor allem mit welcher Reichweite Sie die Ihrer Meinung nach dringend notwendige Regelung verankert haben möchten. Dafür käme im Gesetz unter Umständen der Preisbindungsparagraf – § 30 GWB – bei Zeitungen und Zeitschriften infrage. Um das Grossosystem vor dem Vorwurf wettbewerbswidriger Behinderung zu schützen, wären andere Spielräume innerhalb des Gesetzes eben- falls gewissenhaft zu prüfen. Das passiert in dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aber nicht. Sie ge- ben mit der Folgenlosigkeit Ihres Antrages den Ball in einem Maße an die Bundesregierung zurück, das schlechterdings unverantwortlich ist. Denn so kann die Regierung die Regelung je nach Belieben treffen und an- sonsten auf die sozialen Belange der Beschäftigten pfei- fen. Die beiden anderen in dem Antrag aufgestellten For- derungen – Sicherstellung des neutralen Pressevertriebs über Bund-Länder-Regularien und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei Streitfragen – sind für die Frak- tion Die Linke im Hinblick auf die Zentralforderung zweitrangig. Wenn Sie also alle hier eine gesetzliche Re- gelung für das Presse-Grosso wollen, dann werden Sie konkret und nehmen Sie endlich die Diskriminierungs- freiheit in ihrer ganzen Tragweite ernst – nicht nur für die Vertriebsstrukturen als solche, sondern auch für die Besserstellung der kleinen Verlage im Grossosystem. Noch ein Wort zum Referentenentwurf „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, auf den im Antrag Bezug genommen wird. Zwar erklärt der Entwurf, dass dem Aufkauf kleiner Verlage durch Groß- verlage kein Vorschub geleistet werden soll. Gleichzeitig soll es den Presseunternehmen im Printbereich aber er- leichtert werden, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusio- nen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten – also letztlich doch mehr Konzentration. Von den Konse- quenzen für die Beschäftigten in der Branche kein Wort! Unsere Auffassung ist: Wettbewerbsbeschränkung hat sich an den Menschen zu orientieren. Das gilt auch für eine angestrebte gesetzliche Regelung beim Presse- grosso. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stel- len Sie sich vor, am Kiosk vor der Schule gibt es nur eine Zeitschrift: die Bravo. Das ist ein Szenario, das wir alle sicher nicht wollen. Es könnte aber genau dazu kommen. Denn die Pressevielfalt an der Ladentheke oder im Kiosk ist in Gefahr. Grund dafür sind zwei Gerichtsentschei- dungen, die das System des Presse-Grosso ins Wanken bringen. Die Neutralität und Vielfalt des Presseangebots in den Regalen kommen nämlich nicht von ungefähr. Dafür ist in Deutschland ein international einzigartiges Vertriebs- system verantwortlich: das Presse-Grosso. Es sichert eine neutrale Vertriebsstruktur und damit die Presseviel- falt an der Ladentheke. Das Presse-Grosso besteht aus 67 zumeist mittelstän- dischen und unabhängigen Pressegrossisten, die in Deutschland täglich mehr als 120 000 Presseverkaufs- 20076 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 (A) (C) (D)(B) stellen mit einem vielfältigen Presseangebot versorgen. Es wurde von Verlagen und Grossounternehmen aufge- baut, beruht auf einem breiten Branchenkonsens sowie zahlreichen privatwirtschaftlichen Vereinbarungen, die es in den vergangenen 60 Jahren zu dem gemacht haben, was es heute ist. Das Presse-Grosso ist der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften. Dieses bislang nicht gesetzlich verankerte System ist durch zwei Gerichtsentscheidungen (Oktober 2011 BGH; Februar 2012 LG Köln) in Gefahr. Der marktbe- herrschende Bauer-Verlag stellt seit 2008 das gut funk- tionierende Grossosystem infrage und hat per Gericht er- zwungen, die Bedingungen für seinen Vertrieb mit den Kiosken und Ladenketten selbst auszuhandeln. Dies ist sehr ärgerlich und mit Blick auf den Bauer- Verlag nicht nachvollziehbar. Als bereits 2004 einmal zur Debatte stand, das Vertriebssystem gesetzlich zu ver- ankern, haben wir als rot-grüne Koalition den Willen der Grossisten und Verleger unterstützt, den Weg einer un- tergesetzlichen gemeinsamen Erklärung zum Erhalt des Vertriebs zu wählen. Darin sind unter anderem geregelt: die Preis- und Verwendungsbindung, das Dispositions- und Remissionsrecht, die Vertriebsneutralität sowie die gebietsbezogene Alleinauslieferung. Diese „Gemein- same Erklärung“ hat der Bauer-Verlag nie unterzeichnet, und sie nun durch seine Klagen im Grunde auf lange Sicht auch für die anderen Verlage wertlos gemacht. Uns Grünen – und ich nehme an, Ihnen in den ande- ren Fraktionen auch – ist es wichtig, im Kiosk und an der Ladentheke so viele verschiedene Zeitungen und Zeit- schriften angeboten zu bekommen wie möglich. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahl haben. Und wir wollen, dass sich jede und jeder aus dem Informationsangebot das heraussuchen kann, was sie oder er für die persönliche Meinungsbil- dung benötigt. Denn ohne Information keine Meinung und ohne Meinung keine Teilhabe an unserer Demokra- tie. Damit ist klar: Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter. Presse hat in unserer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Anteil an der politischen Willensbil- dung. Ein vielfältiges Angebot und der Zugang dazu müssen uns also als Demokraten am Herzen liegen. Presse- und Medienerzeugnisse allgemein haben zu Recht eine verfassungsrechtlich abgesicherte besondere Funktion. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Angebot zu schaffen. Wir Grünen wollen, dass kleine und unbekannte Titel sowie neue Produkte eine gleichberechtigte Chance haben, im Angebot wahr- genommen zu werden wie die Bravo oder die Bunte. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es aus grüner Sicht dringend geboten, das Vertriebssystem ge- setzlich zu verankern. Dazu ist bundesseitig eine Ände- rung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, erforderlich. Nur so kann die Neutralität beim Vertrieb auf Dauer erhalten bleiben. Nur so garantieren wir, dass alle den gleichen Zugang zu Information und eine echte Auswahl haben. Ein wichtiger Beitrag zur Medienvielfalt: die Absicherung der Pressevielfalt an der Ladentheke. Wir fordern die Bundesregierung deshalb gemeinsam mit der SPD auf: Erstens: Gemeinsam mit den Ländern eine gesetz- liche Verankerung des neutralen Presse-Grosso sicherzu- stellen, um die Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit dauerhaft gewährleisten zu können; über die Länder kann die tatsächliche Neutralität des Systems in den Landespressegesetzen festgeschrieben werden. Zweitens: Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, eine Regelung einzufügen, die den Grossisten das zen- trale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Be- rufsverband ermöglicht. Drittens: Gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwischen den Verlagen und den Grossisten etabliert wer- den sollte. Dieses Anliegen ist unterstützenswert, auch über Fraktionsgrenzen hinweg – damit auch unsere Kinder in Zukunft am Kiosk vor der Schule eine Auswahl haben. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Technologie: Über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg besteht Einigkeit, dass das Presse-Grossovertriebssystem in Deutschland einen überaus wichtigen Beitrag zur Me- dien- und Meinungsvielfalt leistet. Mit seinem neutralen und diskriminierungsfreien Vertriebssystem bietet das Presse-Grosso die Grundlage für eine echte publizisti- sche Vielfalt am Kiosk. Zur Sicherung dieses vielfältigen Presseangebots muss das Presse-Grosso erhalten bleiben. Zentrale Vo- raussetzung dafür ist ein Konsens aller Beteiligten. Pres- segrossisten und Verlage müssen das System gemeinsam tragen. Aus diesem Grund haben alle Parteien im Jahr 2004 die „Gemeinsame Erklärung“ des Bundesverbands Presse-Grosso, des Bundesverbands Deutscher Zei- tungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriften- verleger unterstützt. Sie hat vorausgegangene Streitig- keiten beseitigt und den erforderlichen Konsens aller Beteiligten wiederhergestellt. Ziel war es damals und sollte es auch heute sein, ge- setzliche Maßnahmen zu vermeiden und freiwillige Re- gelungen als Basis der Zusammenarbeit zu finden, und das aus gutem Grund. Die gesetzliche Regelung eines Vertriebssystems für Presseerzeugnisse muss den Anfor- derungen des Art. 5 Grundgesetz gerecht werden. Art. 5 sichert die Pressevielfalt in unserem Land. Zur Presse- vielfalt tragen die Verlage und die Grossisten bei. Die Verlage erzeugen die Pluralität durch ihr Angebot. Das Grosso sorgt dafür, dass diese Vielfalt beim Leser auch tatsächlich ankommt. Alle Beteiligten haben verfassungsrechtlich garan- tierte Rechte, die ein Gesetz über den Pressevertrieb be- achten, das heißt in Einklang bringen müsste. Wichtig ist jedoch, festzustellen, dass die derzeitigen Schwierigkei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20077 (A) (C) (D)(B) ten nicht durch Einflüsse von außen, sondern durch das Agieren eines Beteiligten gegen das System – gegen Teile des Systems – von innen entstanden sind. Selbst wenn der Gesetzgeber heute tätig würde und wir die rechtlichen Schwierigkeiten überwinden könnten, bliebe es dabei, dass wir nur einen Rahmen für das freiwillige Handeln aller Beteiligten schaffen könnten. Dies führt wieder zu meiner Eingangsbemerkung, dass wir – bei welcher Handlungsoption auch immer – letztlich auf den Konsens aller Beteiligten angewiesen sind. Ohne diesen Konsens sehe ich auch nicht, wie Schlichtungsstellen helfen könnten, Streitfragen zwi- schen Verlagen und Grossisten erfolgreich beizulegen. Bei der Überlegung, wie wir weiter vorgehen, gibt es jedenfalls bisher keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Dies sehen auch die Länder so, wie der gemeinsame Be- schlussvorschlag der Länderarbeitsgruppe für die Minis- terpräsidentenkonferenz am 29. März 2012 zeigt. In de- ren Beratungen waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eng eingebun- den. Noch ist das Urteil des Landgerichts Köln nicht rechtskräftig. Der Rahmen der Zusammenarbeit durch Verträge der Grossisten mit den Verlagen ist bis zum Jahr 2018 abgesteckt. Dies gibt uns die Gelegenheit, alle Handlungsoptionen gründlich zu prüfen. Wir sollten da- bei den Bauer-Verlag weder ausgrenzen noch aus seiner Verpflichtung entlassen, am Erhalt des Presse-Grosso mitzuwirken. Ich werde jedenfalls auch mit dem Bauer- Verlag den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesverband Presse- Grosso die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts beim OLG Düsseldorf dazu nutzen wird, die Freistel- lungsfähigkeit des Alleinverhandlungsmandats unter kartellrechtlichen Aspekten zu untermauern. Daneben sollten der Bundesverband Presse-Grosso und die Verle- gerverbände den Kontakt mit der Europäischen Kom- mission und dem Bundeskartellamt suchen. Ziel muss es sein, zu klären, wie unter dem geltenden Kartellrecht ein funktionsfähiges Presse-Grosso freigestellt werden kann. Dabei müssen auch die Folgen für die Titelvielfalt und die Produktmärkte genau analysiert werden. Erst nach der Klärung dieser Fragen können wir entscheiden, ob und in welchem Umfang gesetzgeberischer Handlungs- bedarf besteht. Zusammengefasst: Alle Handlungsoptionen, die wir prüfen, müssen sich an folgenden, zentralen Zielen mes- sen lassen: Erstens. Das Gesamtsystem muss einvernehmlich funktionsfähig gehalten werden können. Zweitens. Die Grenzen des nationalen Verfassungs- rechts und des europäischen Kartellrechts müssen beach- tet werden. Drittens. Die Garantien des Art. 5 GG müssen mit Blick auf alle Beteiligten – Verlage wie Grosso – ge- wahrt werden. Wir alle tragen Verantwortung für die Sicherung der weltweit einzigartigen Pressevielfalt in Deutschland. Deshalb bin ich überzeugt, dass es gelingen wird, eine tragfähige Lösung für den Erhalt des Presse-Grosso zu finden. 168. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz TOP 4 Verbraucherpolitik TOP 30, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 31 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zur Tarifrunde 2012 TOP 5 Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen ZP 4, 5 Praxisgebühr TOP 7 Forschung zur Sicherung der weltweiten Ernährung TOP 8 Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz TOP 9 Betreuungskommunikation für Soldaten im Einsatz TOP 10, ZP 6 Freiwilligendienst „Weltwärts“ ZP 7 Hinrichtungen in Belarus TOP 12 Investitionsverbot für Minen und Streumunition TOP 11 Übertragung gerichtlicher Aufgaben auf Notare TOP 14, ZP 8 Kolonialverbrechen in Deutsch-Südwestafrika TOP 13 Nationales Waffenregister-Gesetz TOP 15 Vorurteilsmotivierte Straftaten TOP 16 Dialog über Grundwerte und Grundrechte in Ungarn TOP 17 Gesetzliche Verankerung für Presse-Grosso TOP 18 Streichung des Begriffs „Rasse“ TOP 19 Sicherheit undWirksamkeit vonMedizinprodukten TOP 20 Reisen für Kinder und Jugendliche TOP 21 Aufenthaltsrechtlicher Ehegattennachzug TOP 22 Bundesbergrecht TOP 23 Kooperation mit Georgien TOP 24 Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit TOP 25 Stärkung der europäischen Grundlagenforschung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marina Schuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Die schrecklichen Gräueltaten, die im Namen des Kai-
    serreichs an den Volksstämmen der Herero, Nama, Da-
    mara und San verübt worden sind, kann man durch
    nichts ungeschehen machen. Wir bekennen uns zu unse-
    rem schweren historischen Erbe und der daraus erwach-
    senden Verantwortung Deutschlands gegenüber Nami-
    bia. Wir bedauern zutiefst die schrecklichen Gräueltaten.
    Deswegen ist es richtig, dass sich der Bundestag in den
    vergangenen Jahren immer wieder mit diesem Thema
    befasst hat; denn die Erinnerung daran darf nicht ver-
    blassen.


    (Beifall im ganzen Hause)


    Dass es Deutschland und Namibia in Anbetracht un-
    serer beschämenden Vergangenheit dennoch gelungen
    ist, freundschaftliche Beziehungen zu entwickeln, ist
    eine große kulturelle, politische und auch entwicklungs-
    politische Leistung unserer Nationen und der jeweiligen

    Regierungen. Erst vor kurzem konnte ich eine namibi-
    sche Delegation treffen. Es war ein sehr offenes Ge-
    spräch, in dem Punkte der Zusammenarbeit angespro-
    chen worden sind, zum Beispiel die Visapolitik und
    wirtschaftliche Investitionen. Mein Kollege Michael
    Kauch, stellvertretender Vorsitzender der Parlamenta-
    riergruppe SADC-Staaten, wird noch ausführlich darauf
    eingehen.

    Deutschland hat Namibia bei den dringlichen Heraus-
    forderungen der jeweiligen Zeit stets unterstützt. So war
    es auch die intensive Unterstützung des damaligen Au-
    ßenministers Hans-Dietrich Genscher, der sich für die
    Resolution 435 der Vereinten Nationen eingesetzt hat,
    die von südafrikanischer Mandatsherrschaft zu namibi-
    scher Unabhängigkeit führte. Deutschland leistete zu-
    dem finanzielle Starthilfe und gilt als größtes Geberland
    der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns mit der
    wichtigen Frage auseinandersetzen, wie wir unserer his-
    torischen Verantwortung gegenüber Namibia heute am
    besten gerecht werden können, dann könnte das dadurch
    geschehen, dass wir die enge politische, kulturelle, wirt-
    schaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit
    weiter intensiv fortführen. Wir setzen auf verschiedene
    Projekte, zum Beispiel auf die Förderung von Gemeinde-
    entwicklung, kleinbäuerlicher Viehzucht, ländlicher Was-
    serversorgung, Grundbildungsinfrastruktur und ländli-
    chem Wegebau.

    Es ist in dem Antrag der SPD und der Grünen auch
    erwähnt worden, dass die Sonderinitiative – die Nami-
    bian-German Special Initiative – nicht immer reibungs-
    los und auch nicht so verläuft, wie wir uns das damals
    vorgestellt haben. Es wurden ja 20 Millionen Euro be-
    reitgestellt. Ich denke, es wäre sehr an der Zeit, dass wir
    klären, worin die Ursachen liegen, damit davon ein
    neuer Impuls ausgehen kann. Daran sollten wir ganz
    konkret arbeiten.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unserem Antrag zustimmen! Da steht das ja drin!)


    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich es gut fände,
    wenn wir weiterhin dazu auch über die Fraktionen hin-
    weg im Dialog bleiben würden.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Heidemarie Wieczorek-Zeul für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heidemarie Wieczorek-Zeul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Anfang März hat uns eine Delegation des namibischen
    Parlamentes – Sie haben es erwähnt, Frau Schuster – hier
    im Deutschen Bundestag besucht. In all den Gesprächen
    – alle Fraktionen haben daran teilgenommen – haben wir
    zugesagt: Wir möchten endlich eine gemeinsame Parla-





    Heidemarie Wieczorek-Zeul


    (A) (C)



    (D)(B)


    mentarierdelegation einsetzen, die gemeinsam die Ver-
    gangenheit aufarbeitet, die aber auch die gemeinsame Zu-
    kunft zwischen den Parlamenten und den Menschen in
    unseren beiden Ländern voranbringt.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich bitte Sie alle, dass Sie dieser Initiative zustimmen.

    In dem Antrag, den wir, die SPD-Bundestagsfraktion,
    und die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
    eingebracht haben, anerkennen wir die schwere Schuld,
    die – ich zitiere – „deutsche Kolonialtruppen mit dem
    Verbrechen an den Herero, Nama, Damara und San auf
    sich geladen haben“ und betonen, „wie Historiker seit
    langem belegt haben, dass der Vernichtungskrieg in Na-
    mibia von 1904–1908 ein Kriegsverbrechen und Völker-
    mord war“.

    Wir sagen:

    Der Deutsche Bundestag betont deshalb die fort-
    dauernde Verantwortung Deutschlands für die Zu-
    kunft Namibias.

    Und:

    Der Deutsche Bundestag bittet die Nachfahren der
    Opfer des im deutschen Namen geschehenen Un-
    rechts und zugefügten Leids an ihren Vorfahren um
    Entschuldigung.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Da diese koloniale Vergangenheit im öffentlichen Be-
    wusstsein – übrigens gilt das auch für die Schulen – oft
    nicht bekannt ist, will ich noch einmal daran erinnern: Die
    deutschen Kolonialherren hatten Ende des 19. Jahrhun-
    derts die Bevölkerung im heutigen Namibia von ihrem
    Land vertrieben. Als sich die Herero dagegen wehrten,
    führten die Truppen des Generals von Trotha gegen sie
    und die Nama einen Vernichtungskrieg. In seinem be-
    rüchtigten Schießbefehl befahl General von Trotha, jeden
    Herero – auch Frauen und Kinder – zu erschießen. Die
    Überlebenden der Schlacht am Waterberg 1904 wurden in
    die Wüste getrieben. Sie verhungerten, sie verdursteten.
    Die Überlebenden wurden in Lager verschleppt und zur
    Zwangsarbeit gezwungen. Viele Tausende haben diese
    ungeheure Brutalität nicht überlebt.

    Ich habe für die Bundesregierung in Namibia im Jahr
    2004 an der Gedenkfeier zum 100. Jahrestag teilgenom-
    men und in meiner Rede gesagt: Die damaligen Gräuel-
    taten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet
    werden würde. Und: Der General von Trotha würde
    heutzutage vor Gericht gebracht und verurteilt werden.
    Ich habe damals gesagt:

    Ich bitte Sie im Sinne des gemeinsamen Vaterunser
    um Vergebung unserer Schuld.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Die Bitte um Vergebung wurde vom späteren namibi-
    schen Präsidenten Pohamba – damals war er noch Land-

    wirtschaftsminister – und vom Vertreter der Herero
    Riruako, angenommen.

    Ich habe damals die Verdoppelung der Mittel für
    deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia an-
    gekündigt. Dies habe ich umgesetzt, soweit mir das
    möglich war. Ich habe auch einen zusätzlichen Hilfs-
    fonds vorgesehen. Die Mittel sollten vor allem für die
    Entwicklung in den Gebieten eingesetzt werden, in de-
    nen die heutigen Nachfahren der Volksgruppen leben,
    die besonders unter dieser deutschen Unterdrückung lei-
    den mussten. Diese Versöhnungsinitiative und die ge-
    plante Unterstützung für die betroffenen Gebiete sind
    aber nur langsam vorangekommen. Das wurde in den
    letzten Jahren offensichtlich verschleppt. Der Dialog
    zwischen den Parlamenten sollte neue Impulse bringen.

    Der Unterschied zwischen dem Antrag von SPD und
    Grünen und dem Antrag der Linksfraktion besteht darin,
    dass wir formelle Wiedergutmachungs- oder Entschädi-
    gungszahlungen, insbesondere individuelle, nicht für
    sinnvoll und möglich halten. Wir sind dem Land Nami-
    bia als Ganzem verpflichtet. Individuelle Wiedergut-
    machungszahlungen sind ohnehin nicht möglich. Ich
    möchte auch sagen, dass ich in all meinen Gesprächen
    mit den beteiligten Gruppen in Namibia immer wieder
    festgestellt habe, dass es ihnen nicht um Reparationszah-
    lungen oder finanzielle Wiedergutmachung geht, son-
    dern darum, dass die Ungerechtigkeit, die ihre Vorfahren
    erfahren haben, als solche beim Namen genannt und an-
    erkannt wird. Deshalb fordern wir die Bundesregierung
    auf, ihre bleibende Verantwortung für Namibia, „die
    politische und moralische Verantwortung für das histori-
    sche Unrecht zu übernehmen“ und das öffentlich anzuer-
    kennen.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    In der letzten Debatte zu diesem Thema – das war die
    erste Lesung des Antrags der Linksfraktion – ist vonsei-
    ten der CDU/CSU argumentiert worden, diese Verbre-
    chen könne und dürfe man nicht „Völkermord“ nennen.
    Ja, es ist richtig, dass die Konvention der Vereinten Na-
    tionen über die Verhütung und Bestrafung des Völker-
    mords erst 1948 beschlossen wurde. Das darf uns aber
    doch nicht daran hindern, zu sagen: Das, was damals,
    1904 und danach, begangen wurde, nennen wir heute
    Völkermord. So unzweideutig sollten wir es bezeichnen.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    In unserem Antrag verlangen wir, ein weiteres düste-
    res Erbe der deutschen Geschichte endlich aufzuklären.
    In dem Vernichtungskrieg gegen die Herero begingen
    die damaligen deutschen sogenannten Rassenforscher
    ein anderes widerwärtiges Verbrechen, indem sie sterbli-
    che Überreste von Gefallenen, Hingerichteten oder in
    den Zwangslagern Umgekommenen nach Deutschland
    verschleppten, um sie zu konservieren. Es ist eine
    Schande für unser Land, dass es erst im September des
    letzten Jahres gelang, 20 Schädel dieser Menschen einer
    Delegation der Nachfahren der Herero zu übergeben.
    Diese Delegation kam zur Übergabe der Schädel nach





    Heidemarie Wieczorek-Zeul


    (A) (C)



    (D)(B)


    Berlin. Es befinden sich aber weitere sterbliche Über-
    reste in den Asservatenkammern deutscher Universitä-
    ten. Es muss in unser aller Interesse liegen, alle diese
    Gebeine in würdiger Form nach Namibia zu überführen.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Wir müssen die Wissenschaftler in Deutschland unter-
    stützen, die sich dieses Anliegen zur Aufgabe gemacht
    haben. Über 100 Jahre ist das her; aber es ist noch immer
    nicht ins öffentliche Bewusstsein gedrungen. Ich hoffe
    sehr, dass diese Debatte dazu beiträgt.

    Ich möchte an dieser Stelle insbesondere an den nami-
    bischen Bischof Kameeta erinnern, der im September in
    einem bewegenden Gottesdienst hier in Berlin aus An-
    lass der Rückführung der Gebeine in der St.-Matthäus-
    Kirche der Opfer gedacht hat. Ich habe diesem Gottes-
    dienst beigewohnt. Bischof Kameeta hat gesagt – ich
    habe seine Worte ins Deutsche übersetzt –:

    An die politischen Entscheider in Deutschland:
    Lassen Sie Ihre Gleichgültigkeit und das Verdrän-
    gen beiseite. Es geht um eine bessere, ehrliche, ver-
    trauensvolle, respektvolle Beziehung zwischen
    Namibia und Deutschland. Übernehmen Sie mora-
    lische und ethische Verantwortung für das, was vor
    hundert Jahren geschah, und sprechen Sie es un-
    zweideutig aus.

    Wir als Deutscher Bundestag sollten – das ist das Ziel
    des Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Bi-
    schof Kameetas Worte ernst nehmen. Wir fordern die
    Bundesregierung auf, dies endlich zu tun. Ich bin ganz
    sicher: Wir werden gemeinsam mit den Kolleginnen und
    Kollegen in Namibia für eine gute Zukunft zusammenar-
    beiten.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE])