Plenarprotokoll 17/168
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            168. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
            I n h a l t :
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und
            30 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 3:
            a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Volker Kauder, Dr. Frank-Walter
            Steinmeier, Gerda Hasselfeldt, Rainer
            Brüderle, Dr. Gregor Gysi, Renate Künast,
            Jürgen Trittin sowie weiteren Abgeordne-
            ten eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Regelung der Entscheidungslö-
            sung im Transplantationsgesetz
            (Drucksache 17/9030) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Änderung des Transplantations-
            gesetzes
            (Drucksache 17/7376) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . .
            Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Daniel Bahr, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 4:
            Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-
            Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD: Ver-
            braucherpolitik neu ausrichten – Verbrau-
            cherpolitische Strategie vorlegen
            (Drucksache 17/8922) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .
            Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .
            19859 B
            19860 B
            19860 B
            19860 C
            19860 C
            19860 D
            19862 B
            19864 A
            19865 C
            19867 B
            19868 C
            19870 B
            19871 B
            19872 B
            19874 A
            19875 A
            19875 D
            19876 D
            19877 C
            19878 C
            19879 C
            19880 C
            19881 C
            19882 C
            19882 D
            19884 D
            19887 B
            19888 B
            19890 A
            19891 C
            19892 D
            19894 C
            19896 A
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . .
            Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 30:
            a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
            setzes zu dem Übereinkommen vom
            25. November 2011 über die Errichtung
            des Sekretariats der Partnerschaft für
            öffentliche Gesundheit und soziales
            Wohlergehen im Rahmen der Nördli-
            chen Dimension (NDPHS)
            (Drucksache 17/8981) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Regelung der Arbeitszeit von
            selbständigen Kraftfahrern
            (Drucksache 17/8988) . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Halina Wawzyniak, Jan Korte, Diana
            Golze, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent-
            wurfs eines … Gesetzes zur Änderung
            des Urheberrechtsgesetzes – Einbezie-
            hung von Kindertagesbetreuungsein-
            richtungen in die Schrankenregelungen
            (Drucksache 17/4876) . . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Antrag der Abgeordneten Matthias W.
            Birkwald, Jan Korte, Petra Pau, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Abschaffung der gesetzlichen
            Vermutung der „Versorgungsehe“ bei
            Eheschließung und eingetragener Le-
            benspartnerschaft mit Beamtinnen und
            Beamten nach dem Eintritt in den Ru-
            hestand
            (Drucksache 17/7027) . . . . . . . . . . . . . . . .
            e) Antrag der Abgeordneten Herbert
            Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine
            Leidig, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Kein Bau der drit-
            ten Start- und Landebahn am Flugha-
            fen München
            (Drucksache 17/8607) . . . . . . . . . . . . . . . .
            f) Antrag der Abgeordneten René Röspel,
            Rolf Hempelmann, Marco Bülow, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD: Den Euratom-Vertrag an die He-
            rausforderungen der Zukunft anpassen
            (Drucksache 17/8927) . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            a) Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe
            (Leipzig), Rüdiger Veit, Petra Ernstberger,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der SPD: Programm zur Unterstützung
            der Sicherung des Fachkräftebedarfs
            mit Mitteln des Aufenthaltsrechts
            (Drucksache 17/9029) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth,
            Viola von Cramon-Taubadel, Katrin
            Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Neuen Vorbehalt zum Euro-
            päischen Fürsorgeabkommen zurück-
            nehmen
            (Drucksache 17/9036) . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 31:
            a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
            des Übereinkommens vom 17. März 1992
            zum Schutz und zur Nutzung grenz-
            überschreitender Wasserläufe und in-
            ternationaler Seen
            (Drucksachen 17/8725, 17/8925) . . . . . . .
            b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver-
            trag vom 2. Dezember 2010 über die
            Errichtung des Funktionalen Luft-
            raumblocks „Europe Central“ zwischen
            der Bundesrepublik Deutschland, dem
            Königreich Belgien, der Französischen Re-
            publik, dem Großherzogtum Luxemburg,
            dem Königreich der Niederlande und
            der Schweizerischen Eidgenossenschaft
            (FABEC-Vertrag)
            (Drucksachen 17/8726, 17/8957) . . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Michael Fuchs,
            Kai Wegner, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-
            geordneten Dr. Hermann Otto Solms,
            Dr. Martin Lindner (Berlin), Claudia
            Bögel, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP: Marktwirtschaftliche
            Industriepolitik für Deutschland – Inte-
            graler Bestandteil der Sozialen Markt-
            wirtschaft
            (Drucksachen 17/8585, 17/9055) . . . . . . .
            19897 C
            19898 B
            19898 C
            19899 C
            19900 D
            19901 C
            19902 C
            19902 D
            19903 A
            19904 A
            19904 B
            19904 B
            19904 B
            19904 C
            19904 C
            19904 D
            19904 D
            19905 A
            19905 B
            19905 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 III
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Wirtschaft und Technologie
            – zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Dreiundneunzigste Verord-
            nung zur Änderung der Außenwirt-
            schaftsverordnung
            – zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Einhunderteinundsechzigste
            Verordnung zur Änderung der Ein-
            fuhrliste
            – Anlage zum Außenwirtschaftsge-
            setz –
            (Drucksachen 17/8539, 17/8833 Nr. 2.1,
            17/8324, 17/8510 Nr. 2.1, 17/9056) . . . .
            e) – l)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersichten 404, 405,
            406, 407, 408, 409, 410 und 411 zu Peti-
            tionen
            (Drucksachen 17/8904, 17/8905, 17/8906,
            17/8907, 17/8908, 17/8909, 17/8910,
            17/8911) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            DIE LINKE: Tarifrunde 2012 – Höhere
            Löhne durchsetzen, jungen Beschäftigten
            eine Zukunftsperspektive bieten . . . . . . . . .
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Armin Schuster (Weil am Rhein)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
            Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 5:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Einführung eines pauschalierenden Ent-
            geltsystems für psychiatrische und psycho-
            somatische Einrichtungen (Psych-Entgelt-
            gesetz – PsychEntgG)
            (Drucksache 17/8986) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg,
            Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Praxisgebühr abschaffen
            (Drucksache 17/9031) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Bericht des Spitzenverbandes Bund der
            Krankenkassen zur Evaluierung der Aus-
            nahmeregelungen von der Zuzahlungs-
            pflicht
            (Drucksache 17/8722) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 7:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Bildung, Forschung und Tech-
            nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Ewa Klamt, Albert Rupprecht
            (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der CDU/CSU
            sowie der Abgeordneten Dr. Peter Röhlinger,
            Dr. Martin Neumann (Lausitz), Sylvia Canel,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Forschung zur Sicherung der welt-
            weiten Ernährung
            (Drucksachen 17/6504, 17/9024) . . . . . . . . . .
            Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            19905 D
            19906 B
            19907 A
            19907 A
            19908 B
            19909 C
            19911 B
            19912 C
            19913 C
            19914 D
            19916 A
            19917 D
            19918 D
            19920 A
            19921 A
            19922 B
            19922 B
            19923 C
            19924 D
            19925 D
            19926 D
            19927 D
            19928 D
            19929 A
            19929 A
            19930 B
            19931 C
            19933 B
            19934 C
            19935 C
            19936 C
            19937 A
            19938 A
            19939 D
            IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Sven-Christian
            Kindler, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energiewende
            und Klimaschutz solide finanzieren – Nach-
            tragshaushalt nutzen
            (Drucksache 17/8919) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . .
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . .
            Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 9:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei-
            digungsausschusses
            – zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU,
            SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Für eine moderne und umfas-
            sende Betreuungskommunikation im
            Einsatz
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Harald
            Koch, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Für eine kostenfreie und
            umfassende Betreuungskommunikation
            im Einsatz
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Tom
            Koenigs, Agnes Malczak, Marieluise
            Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Internet-Telefonie in Afgha-
            nistan
            (Drucksachen 17/8895, 17/8795, 17/5908,
            17/9057) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 10:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler,
            Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidel-
            berg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der SPD: Weltwärts – Ein Freiwilligen-
            dienst mit Zukunft
            (Drucksache 17/8769) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert,
            Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
            sowie der Abgeordneten Helga Daub,
            Joachim Günther (Plauen), Harald Leibrecht,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Weltwärts wird Gemeinschaftswerk
            (Drucksache 17/9027) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 7:
            Vereinbarte Debatte: Hinrichtung der mut-
            maßlichen Metro-Attentäter von Minsk in
            Belarus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ronald Pofalla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            19940 D
            19941 D
            19942 D
            19944 A
            19944 B
            19945 C
            19947 B
            19947 C
            19948 A
            19948 D
            19949 B
            19951 B
            19952 A
            19953 B
            19954 C
            19954 D
            19955 D
            19957 B
            19958 B
            19959 B
            19960 B
            19960 D
            19962 A
            19962 B
            19962 C
            19964 A
            19965 D
            19966 C
            19967 C
            19968 B
            19968 C
            19969 C
            19970 D
            19971 D
            19972 C
            19973 C
            19974 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 V
            Tagesordnungspunkt 12:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
            Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Investitionen in
            Antipersonenminen und Streumunition ge-
            setzlich verbieten und die steuerliche För-
            derung beenden
            (Drucksachen 17/7339, 17/8016) . . . . . . . . . .
            Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 11:
            a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Übertragung von Aufgaben im Bereich
            der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf No-
            tare
            (Drucksache 17/1469) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
            derung des Grundgesetzes (Art. 98 a)
            (Drucksache 17/1468) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . .
            Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 14:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Niema Movassat, Sevim
            Dağdelen, Stefan Liebich, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion DIE LINKE: Die deut-
            schen Kolonialverbrechen im ehemaligen
            Deutsch-Südwestafrika als Völkermord
            anerkennen und wiedergutmachen
            (Drucksachen 17/8767, 17/8971) . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beziehungen
            zwischen Deutschland und Namibia stär-
            ken und Deutschlands historischer Verant-
            wortung gerecht werden
            (Drucksache 17/9033(neu)) . . . . . . . . . . . . . .
            Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .
            Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 13:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Errichtung eines Nationalen Waffenregis-
            ters (Nationales-Waffenregister-Gesetz –
            NWRG)
            (Drucksache 17/8987) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 15:
            Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
            Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Vorurteilsmotivierte Straftaten
            wirksam verfolgen
            (Drucksache 17/8796) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 16:
            a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Ehrlicher Dialog
            über europäische Grundwerte und
            Grundrechte in Ungarn
            (Drucksache 17/9032) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für die Angelegenheiten der
            Europäischen Union zu dem Antrag der
            Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Das ungarische Medienge-
            setz – Europäische Grundwerte und
            Grundrechte verteidigen
            (Drucksachen 17/4429, 17/8710) . . . . . . .
            19974 D
            19975 A
            19976 B
            19977 D
            19979 B
            19980 B
            19981 D
            19982 C
            19982 D
            19982 D
            19983 D
            19984 C
            19986 B
            19987 A
            19988 A
            19988 A
            19988 B
            19988 C
            19990 B
            19992 A
            19993 A
            19993 D
            19994 A
            19995 B
            19995 C
            19997 A
            19998 B
            19999 A
            19999 D
            20000 C
            20000 D
            20000 D
            VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
            Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 17:
            Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Presse-Grosso gesetzlich
            verankern
            (Drucksache 17/8923) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 18:
            Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak,
            Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Strei-
            chung des Begriffes „Rasse“ aus der deut-
            schen Rechtsordnung und internationalen
            Dokumenten
            (Drucksache 17/4036) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 19:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe,
            Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Sicherheit, Wirksamkeit
            und gesundheitlichen Nutzen von Medizin-
            produkten besser gewährleisten
            (Drucksache 17/8920) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 20:
            Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-
            Ohm, Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim
            Hacker, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der SPD: Reisen für Kinder und Ju-
            gendliche ermöglichen – Förderung sicher-
            stellen und „Aktionsplan Kinder- und
            Jugendtourismus in Deutschland“ weiter-
            entwickeln
            (Drucksache 17/8924) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 21:
            a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Rüdiger Veit, Daniela Kolbe (Leipzig),
            Petra Ernstberger, weiteren Abgeordneten
            und der Fraktion der SPD eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
            des aufenthalts- und freizügigkeits-
            rechtlichen Ehegattennachzugs
            (Drucksache 17/8921) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Sevim
            Dağdelen, Jan Korte, Agnes Alpers, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Europarecht beim Ehegatten-
            nachzug umsetzen
            (Drucksache 17/8610) . . . . . . . . . . . . . . .
            Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 22:
            Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-
            Schröter, Dorothée Menzner, Ralph Lenkert,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Novelle des Bundesberggesetzes
            und anderer Vorschriften zur bergbauli-
            chen Vorhabengenehmigung
            (Drucksache 17/9034) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            20001 A
            20002 D
            20003 C
            20004 D
            20006 A
            20007 A
            20008 B
            20010 B
            20010 C
            20010 C
            20011 A
            20011 D
            20013 B
            20014 A
            20014 C
            20015 C
            20015 D
            20018 A
            20019 A
            20020 C
            20021 B
            20022 C
            20022 D
            20024 A
            20025 B
            20026 D
            20027 B
            20028 D
            20030 B
            20030 B
            20030 C
            20032 B
            20033 B
            20034 C
            20035 D
            20036 C
            20036 D
            20038 A
            20038 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 VII
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 23:
            Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-
            Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise
            Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Für eine engere Kooperation mit Georgien
            (Drucksache 17/8778) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 24:
            Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslin-
            gen), Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding
            (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Behinderung und Ent-
            wicklungszusammenarbeit – Behinderten-
            rechtskonvention umsetzen und Entwick-
            lungszusammenarbeit inklusiv gestalten
            (Drucksache 17/8926) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 25:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Bildung, Forschung und Tech-
            nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab-
            geordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter
            Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für
            eine Stärkung der breit aufgestellten euro-
            päischen Grundlagenforschung – Keine
            finanziellen Einschnitte beim Europäi-
            schen Forschungsrat zu Gunsten des Ein-
            zelprojekts ITER
            (Drucksachen 17/3483, 17/9025) . . . . . . . . . .
            Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen
            Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel
            zur Finanzierung der Grundsicherung im Al-
            ter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kom-
            munen weiterreichen
            (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21)
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
            – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der
            Entscheidungslösung im Transplantations-
            gesetz
            – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
            Transplantationsgesetzes
            (Tagesordnungspunkt 3 a und b)
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Ulla Jelpke, Karin Binder, Heidrun Dittrich,
            Heike Hänsel, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja
            Kipping, Dorothée Menzner, Niema
            Movassat, Richard Pitterle, Raju Sharma,
            Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin
            Vogler, Johanna Voß und Halina Wawzyniak
            (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die
            Beschlussempfehlung zu den Anträgen:
            – Für eine moderne und umfassende Betreu-
            ungskommunikation im Einsatz
            – Für eine kostenfreie und umfassende Be-
            treuungskommunikation im Einsatz
            – Internet-Telefonie in Afghanistan
            (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            20039 D
            20040 C
            20041 C
            20041 C
            20042 C
            20043 B
            20045 A
            20045 C
            20046 D
            20048 A
            20048 B
            20049 D
            20050 D
            20051 D
            20052 D
            20053 C
            20053 D
            20055 D
            20056 C
            20057 A
            20057 D
            20058 C
            20059 D
            20061 A
            20061 D
            20062 C
            20064 A
            VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
            Anlage 5
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
            – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung
            von Aufgaben im Bereich der freiwilligen
            Gerichtsbarkeit auf Notare
            – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
            Grundgesetzes (Art. 98 a)
            (Tagesordnungspunkt 11 a und b)
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 6
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Antrags: Vorurteilsmotivierte Straftaten
            wirksam verfolgen
            (Tagesordnungspunkt 15)
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Antrag: Presse-Grosso gesetzlich veran-
            kern
            (Tagesordnungspunkt 17)
            Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            20064 D
            20065 D
            20066 D
            20067 C
            20068 B
            20068 C
            20069 B
            20070 A
            20072 C
            20073 D
            20075 A
            20075 D
            20076 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 19859
            (A) (C)
            (D)(B)
            168. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20061
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        Anlage 2
        Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede
        zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi-
        nanzierung der Grundsicherung im Alter und
        bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen
        weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungs-
        punkt 21)
        Pascal Kober (FDP): Am 27. Oktober 2011 haben
        wir hier im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stär-
        kung der Finanzkraft der Kommunen beschlossen. Wir
        kamen damit einer im Rahmen des Vermittlungsverfah-
        rens zur Neuberechnung der Arbeitslosengeld-II-Regel-
        sätze getroffenen Vereinbarung nach und haben damit
        die Voraussetzungen für eine Entlastung der Kommunen
        geschaffen, wie es sie in dieser Höhe in der Geschichte
        der Bundesrepublik noch nie gegeben hat.
        Diese christlich-liberale Koalition hat dafür gesorgt,
        dass die Kommunen allein im Zeitraum zwischen 2012
        und 2015 um voraussichtlich mehr als 12 Milliarden
        Euro entlastet werden. Hätten wir keine gesetzlichen
        Änderungen herbeigeführt, läge die Kostenübernahme
        durch den Bund im kommenden Jahr nicht bei 45 Pro-
        zent, sondern nur bei 16 Prozent.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, in Ihrem
        Antrag kritisieren Sie vor allem drei Punkte, mit denen
        ich mich jetzt im Einzelnen befassen möchte.
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 22.03.2012
        Barnett, Doris SPD 22.03.2012*
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.03.2012
        Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 22.03.2012
        Bracht-Bendt, Nicole FDP 22.03.2012
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 22.03.2012
        Bülow, Marco SPD 22.03.2012
        Ferner, Elke SPD 22.03.2012
        Fritz, Erich G. CDU/CSU 22.03.2012*
        Granold, Ute CDU/CSU 22.03.2012
        Groth, Annette DIE LINKE 22.03.2012
        Hunko, Andrej DIE LINKE 22.03.2012*
        Krellmann, Jutta DIE LINKE 22.03.2012
        Kudla, Bettina CDU/CSU 22.03.2012
        Lanfermann, Heinz FDP 22.03.2012
        Luksic, Oliver FDP 22.03.2012
        Menzner, Dorothée DIE LINKE 22.03.2012
        Möller, Kornelia DIE LINKE 22.03.2012
        Nahles, Andrea SPD 22.03.2012
        Nietan, Dietmar SPD 22.03.2012
        Nord, Thomas DIE LINKE 22.03.2012
        Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.03.2012
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 22.03.2012
        Dr. Ratjen-Damerau,
        Christiane
        FDP 22.03.2012
        Roth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.03.2012
        Schäfer (Saalstadt),
        Anita
        CDU/CSU 22.03.2012
        Schlecht, Michael DIE LINKE 22.03.2012
        Seif, Detlef CDU/CSU 22.03.2012
        Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 22.03.2012
        Steinbach, Erika CDU/CSU 22.03.2012
        Thönnes, Franz SPD 22.03.2012
        Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.03.2012
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 22.03.2012
        Werner, Katrin DIE LINKE 22.03.2012
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        20062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Sie beschreiben, dass es Signale gebe, dass einige
        Länder die Mittel nicht in vollem Umfang an die Kom-
        munen weiterleiten. Ich kann Ihnen sagen, ich habe sol-
        che Signale auch vernommen. Ich zitiere einmal aus der
        Schweriner Volkszeitung vom 8. Februar dieses Jahres:
        „Zwischen den neuen Großkreisen und dem Land ist ein
        erster handfester Streit entbrannt: Während das Sozial-
        ministerium Mittel des Bundes in zweistelliger Höhe für
        die Grundsicherung im Alter – also Gelder für arme und
        ärmere Senioren – einbehalten will, fordern sie die Kom-
        munen für sich. Allein 2012 könnte die Summe rund
        20 Millionen Euro betragen, für das Jahr 2015 schätzt sie
        der Landkreistag auf 77 Millionen Euro, sagte Ge-
        schäftsführer Jan Peter Schröder auf Nachfrage.“ Weiter
        heißt es dort: „Den Stein ins Rollen gebracht hatte die
        Landes-FDP.“
        Am Nachmittag des gleichen Tages hat Frau
        Schwesig, die sich ja gerne als die wahre Kämpferin für
        die Kommunen und Schwächsten darstellt, dann darge-
        legt, dass das Land nun doch die Mittel vollständig an
        die Kommunen weitergibt. Ein Erfolg für die Kommu-
        nen, bewirkt durch die FDP in Mecklenburg-Vorpom-
        mern.
        Wir sollten uns hier alle einig sein, dass die Länder
        unseren gesetzgeberischen Willen umsetzen und nicht
        zulasten der Kommunen tricksen sollten, um ihre eige-
        nen Einnahmen zu erhöhen. Daher kann ich diesem
        Punkt im Antrag der Linken voll zustimmen.
        Den anderen beiden Punkten jedoch nicht: Sie zwei-
        feln an, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen für
        die Kostenübernahme ab 2013 legen wird. Hier muss ich
        Ihnen entschieden widersprechen. Schon in den Debat-
        ten zum Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kom-
        munen haben andere Redner der Koalitionsfraktionen
        und auch ich klargemacht, weshalb bisher nur die Kos-
        tenübernahme für das Jahr 2012 gesetzlich geregelt
        wurde. Ich erläutere es Ihnen aber gerne noch einmal.
        Sie sollten wissen, dass mit der Kostenübernahme die
        Einrichtung einer Bundesauftragsverwaltung zusam-
        menhängt. Die Einrichtung dieser Bundesauftragsver-
        waltung bedarf einiger Regelungen und Änderungen. Sie
        bedarf der Verankerung von Prüf- und Weisungsrechten
        des Bundes und der Einführung und Umsetzung einer
        ganzen Reihe von Regelungen, was seine Zeit braucht.
        Wir werden aber in diesem Jahr die Voraussetzungen für
        die Kostenübernahme in den kommenden Jahren schaf-
        fen.
        Zudem fordern Sie, dass die Abrechnung und Erstat-
        tung auf Basis der laufenden Nettokosten erfolgen sollte.
        Sie sollten jedoch auch wissen, dass die Zahlen über die
        Höhe der Kosten der Grundsicherung im Alter nicht so-
        fort zur Verfügung stehen, sondern erst mit einiger Ver-
        zögerung. So ist es auch bei den Kosten der Unterkunft
        oder den Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket.
        Daher könnte eine sofortige Abrechnung nur eine
        Schätzung sein und müsste dann im Nachhinein nachjus-
        tiert werden. Dieser Aufwand ist an dieser Stelle nicht
        gerechtfertigt, zumal die Kommunen ja die entstandenen
        Kosten vom Bund vollständig erstattet bekommen.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der
        Entscheidungslösung im Transplantations-
        gesetz
        – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
        Transplantationsgesetzes
        (Tagesordnungspunkt 3 a und b)
        Norbert Geis (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf zur
        Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations-
        gesetz liegt die Hoffnung zugrunde, dass mehr Men-
        schen als bisher zu einer Organentnahme nach ihrem
        Tod bereit sein werden. Ein solches Ergebnis wäre
        angesichts der Tatsache, dass in Deutschland etwa
        12 000 Menschen auf eine Organtransplantation warten
        und dass 75 Prozent der Bevölkerung eine Organspende-
        bereitschaft bekunden, aber nur 25 Prozent ihren Willen
        zur Organspende tatsächlich dokumentieren, sehr wün-
        schenswert. Deshalb ist der Gesetzentwurf trotz mancher
        Bedenken zu unterstützen.
        Die Frage ist, warum letztlich entgegen der ursprüng-
        lichen Bereitschaft nur so wenige Menschen im Ernstfall
        wirklich bereit sind, ihre Organe nach Eintritt des Hirn-
        todes zu spenden.
        Eine der Antworten darauf ist ganz sicher die Angst
        und die Sorge vieler Menschen, die Ärzte könnten mit
        Blick auf die gesunden Organe des Sterbenden nicht mit
        letzter Konsequenz um dessen Leben kämpfen, könnten
        ihn also sterben lassen, um so neue Organe für Trans-
        plantationen zu gewinnen. Ein weiterer Grund ist die
        Unsicherheit, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod
        des Menschen gleichzusetzen ist oder ob nicht der Hirn-
        tod nur eine Festlegung der Ärzte ist, um leichter an die
        Organe zu kommen. Viele Menschen trauen der Defini-
        tion des Hirntodes als Tod des Menschen nicht und be-
        fürchten, dass die Organentnahme ein „Zerschneiden
        von Menschen bei lebendigem Leib“ ist, wie es der Phi-
        losoph Hans Jonas drastisch formuliert hat.
        Daher ist eine breite Information über die Transplan-
        tation von ganz entscheidender Bedeutung.
        Die potenziellen Spender sollten wissen, dass ihr Le-
        ben von den Ärzten nicht fahrlässig oder gar willentlich
        preisgegeben wird. Die Ärzte sind aufgrund ihres Be-
        rufsethos, aber auch aus strafrechtlichen Gründen ver-
        pflichtet, das Leben der Patienten bis zu dem Punkt, an
        dem eine Heilung nicht mehr möglich ist und das Ster-
        ben irreversibel beginnt, zu verteidigen. Sie würden eine
        vorsätzliche Tötung begehen, wenn sie das Leben des
        Spenders nicht erhalten, sondern zugunsten einer Organ-
        transplantation opfern würden.
        Die Spender müssen aber auch über den Hirntod voll
        informiert werden. Dabei sind auch die Zweifel vieler
        Wissenschaftler an der Gleichsetzung des Hirntodes mit
        dem Tod des Menschen zu erörtern. Es kommt darauf an,
        dass eine ungeschönte Information über die Wirkung des
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20063
        (A) (C)
        (D)(B)
        Hirntodes auf den ganzen Körper gegeben wird, dass
        nämlich der Wegfall der Hirnfunktion bei natürlichem
        Verlauf unumkehrbar zum Tod führt.
        Nach meiner Auffassung ist es jedoch falsch, daraus
        den Schluss zu ziehen, der Hirntod sei auch der Tod des
        Menschen. Diese Definitionsmacht hat der Gesetzgeber
        nicht. Das ist Sache der medizinischen Wissenschaft.
        Zweifellos ist aber der Hirntod der irreversible Beginn
        des Sterbeprozesses. Darüber sollten die potenziellen
        Spender aufgeklärt werden. Für viele Menschen hat die
        Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen
        etwas von Willkür an sich, von Zweckmäßigkeit, damit
        die Organtransplantation beginnen kann. Das ahnen
        viele potenzielle Spender und verlieren so das Vertrauen
        in die sie behandelnden Ärzte und lehnen daher eine Or-
        ganspende letztlich doch ab, obwohl sie grundsätzlich
        das Spenden der Organe für richtig halten.
        Vorab jedoch einige Überlegungen zur vorgeschlage-
        nen Entscheidungslösung: Diese ersetzt nicht die Zu-
        stimmung zur Organentnahme. Die Organe dürfen nach
        Eintritt des Hirntodes nur mit Zustimmung des Spenders
        entnommen werden. Gefordert ist also die höchstpersön-
        liche Entscheidung des potenziellen Spenders. Deshalb
        ist die Regelung, dass nach § 4 des Transplantationsge-
        setzes die Zustimmung der Angehörigen eingeholt wer-
        den muss, wenn der Betreffende keine Angaben gemacht
        hat, bedenklich. Allerdings können Angehörige nach § 4
        TPG nicht frei über die Organe verfügen, sondern müs-
        sen sich nach dem mutmaßlichen Willen des Organspen-
        ders richten. Sie können sich und werden sich auch in al-
        ler Regel nicht über diesen mutmaßlichen Willen
        hinwegsetzen. Sie werden also einer Organentnahme nur
        dann zustimmen können, wenn sie Anhaltspunkte dafür
        haben, dass dies dem Willen des Spenders entspricht.
        Die Tatsache, dass der Betreffende keine Erklärung ab-
        gegeben hat, obwohl er regelmäßig zur Abgabe einer
        solchen Erklärung von der Krankenkasse und anderen
        Institutionen aufgefordert wurde, wie der Entwurf es
        vorsieht, spricht aber eher dafür, dass er seine Organe
        und Gewebe nicht spenden wollte.
        Im Übrigen ist ein solches Ansinnen der Ärzte an die
        Angehörigen kurz vor oder nach dem Tod eines nahen
        Verwandten für diese eine unerträgliche Zumutung.
        Nach meiner Auffassung ist die Einwilligung in die Or-
        ganentnahme immer eine höchst persönliche Sache, die
        nur den Spender selbst angeht. Die Verwandten können
        allenfalls Boten, niemals aber Vertreter des Spenders
        sein.
        Im Hinblick auf § 2 Ziffer 1 TPG wird im Entwurf auf
        einen möglichen Widerspruch zwischen der Patienten-
        verfügung und der Erklärung zur Organ- und Gewe-
        bespende hingewiesen. In solchen Patientenverfügungen
        wird oft die Entscheidung getroffen, dass keine lebens-
        verlängernde Behandlung durchgeführt werden darf. Bei
        einer Organentnahme werden aber medizinische Maß-
        nahmen wie die Aufrechterhaltung des Kreislaufes vor-
        genommen. In der Tat ein Widerspruch, allerdings nur
        dann, wenn man den Hirntod nicht mit dem Tod des
        Menschen gleichsetzt. Das Transplantationsgesetz, TPG,
        geht jedoch vom Hirntod als Tod des Menschen aus, § 3,
        Abs. 2, Nr. 2 TPG. Auch die derzeitige medizinische
        Wissenschaft geht mehrheitlich davon aus, dass der
        Hirntod dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Da-
        mit können also die Organe entnommen werden, weil sie
        ja letztlich einer Leiche entnommen werden. Ein Wider-
        spruch zur Patientenverfügung besteht insofern also
        nicht. Die Frage allerdings ist, ob es sich bei dem Hirn-
        tod wirklich um den Tod des Menschen handelt. Ist der
        Hirntod nicht der Tod des Menschen, stellt sich aller-
        dings die Frage, ob bei einer Transplantation nicht ein
        Widerspruch einer entsprechenden Patientenverfügung
        vorliegt.
        Die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Men-
        schen kam durch die medizinische Forschung in den
        50er- und 60er-Jahren zustande. Durch die künstliche
        Langzeitbeatmung, die durch den dänischen Anästhesis-
        ten Ibsen Anfang der 50er-Jahre revolutioniert wurde,
        war es möglich geworden, die tiefe Bewusstlosigkeit
        bzw. das Langzeitkoma, in das schwerkranke Menschen
        gefallen waren, zu erforschen. Im Verlauf dieser Erfor-
        schung kam die Wissenschaft zu dem Ergebnis, dass
        dann, wenn die Gesamtfunktion des Großhirns, des
        Kleinhirns und des Hirnstammes erloschen ist, der
        menschliche Organismus in seine Einzelteile zerfällt und
        nur noch durch die künstliche Aufrechterhaltung des
        Herz-Kreislauf-Systems und die künstliche Beatmung
        zusammengehalten werden kann. Das Hirn wurde als
        das Integrationszentrum erkannt, von dem alle Abläufe
        des Körpers gesteuert werden. Fällt dieses zentrale Or-
        gan aus, werden in wenigen Minuten auch die anderen
        Organe absterben. Deshalb erklärte die Mehrheit der
        Wissenschaftler den Hirntod zum Tod des Menschen.
        Diese Auffassung ist jedoch in Fachkreisen sehr um-
        stritten. Dagegen steht auch die Erfahrung der Menschen
        mit dem Tod. Über Jahrtausende hinweg wurde der Tod
        an einem menschlichen Körper dann festgestellt, wenn
        der Puls nicht mehr geschlagen hat, die Lippen und Fin-
        gernägel sich blau verfärbten und sich Verwesungsge-
        ruch einstellte. Auch wir modernen Menschen tun uns
        schwer, jemanden für tot zu erklären, dessen Puls noch
        schlägt und dessen Körper noch Reaktionen zeigt. Eine
        Frau, deren Hirnfunktion ausgefallen ist, deren Kreislauf
        aber durch die Maschinen noch aufrechterhalten wird
        und die sogar noch ein Kind zur Welt bringt und Mutter
        ist - alles sträubt sich in uns, eine solche Frau für tot zu
        erklären. Die Seele, so empfinden wir, hat sich noch
        nicht vom Leib getrennt. Deshalb bestehen größte Be-
        denken gegen den Hirntod als Tod des Menschen. Es
        wäre daher besser, der Gesetzgeber hätte den Hirntod
        nicht als den eigentlichen Todeszeitpunkt bestimmt.
        Heißt das aber, dass nach dem Zusammenbruch der
        Funktion des Hirnes kein Organ entnommen werden
        darf, weil das Leben noch nicht gewichen ist? Nein! Der
        Hirntod ist der irreversible Beginn des Sterbens. Er ist
        der „point of no return“. Wenn der Spender, und nur er,
        sein klares Ja zur Transplantation erklärt hat, dürfen in
        dieser Sterbephase die Organe entnommen werden. Es
        ist daher unbestritten, dass nach Eintritt des Hirntodes
        die Transplantation vorgenommen werden darf, auch
        wenn der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen
        gleichgesetzt wird.
        20064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Behauptung, dass dann durch die Entnahme eines
        Organs der Betreffende getötet wird, ist falsch. Nicht
        durch die Entnahme der Organe wird der Mensch getö-
        tet, sondern das Abstellen der Maschinen bewirkt den
        Tod. Dies ist aber keine Tötung, sondern die Beendigung
        des Sterbevorganges.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder,
        Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Dr. Lukrezia
        Jochimsen, Katja Kipping, Dorothée Menzner,
        Niema Movassat, Richard Pitterle, Raju
        Sharma, Sabine Stüber, Alexander Süßmair,
        Kathrin Vogler, Johanna Voß und Halina
        Wawzyniak (alle DIE LINKE) zur Abstimmung
        über die Beschlussempfehlung zu den Anträ-
        gen:
        – Für eine moderne und umfassende Betreu-
        ungskommunikation im Einsatz
        – Für eine kostenfreie und umfassende Be-
        treuungskommunikation im Einsatz
        – Internet-Telefonie in Afghanistan
        (Tagesordnungspunkt 9)
        Alle Mitglieder der Fraktion Die Linke haben sich
        ohne Abstriche für den sofortigen Abzug der Bundes-
        wehr aus Afghanistan engagiert. Dabei bleibt es. Die an-
        deren Fraktionen des Bundestages haben mehrheitlich
        immer wieder die Mandate der Bundeswehr in Afghani-
        stan verlängert. Zu ihnen stehen wir im Widerspruch.
        Eine inhaltliche Differenz gibt es in der Fraktion Die
        Linke, wie mit den eingesetzten Soldaten umgegangen
        wird.
        Den vorliegenden Anträgen können wir daher nicht
        unsere Zustimmung geben.
        Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ste-
        hen die gleichen Rechte zu wie allen Bürgerinnen und
        Bürgern dieses Landes. Die Gewährleistung umfassen-
        der, kostenloser Telefon- und Internetverbindungen stellt
        aber eine Besserstellung dar, die nicht berechtigt ist.
        Wir verkennen nicht, dass viele Menschen aus sozia-
        ler Not und Unwissenheit zur Bundeswehr gehen. Den-
        noch tun sie dies freiwillig. Zugleich gibt es in Deutsch-
        land zahlreiche Menschen, die unter erheblich stärkerem
        Armutsdruck stehen als Angehörige der Bundeswehr
        und die sich dennoch nicht zum Kriegsdienst melden.
        Vom Grundsatz her würden wir die Gewährleistung kos-
        tenloser Telekommunikations-Dienstleistungen als Grund-
        recht durchaus begrüßen – aber wenn, dann muss man
        damit bei jenen anfangen, die bereits jetzt eine Existenz
        unterhalb der Armutsgrenze fristen müssen. Soldaten,
        die 110 Euro Auslandsverwendungszulage pro Tag er-
        halten, gehören nicht dazu.
        Zudem hindert uns der offensichtliche Zusammen-
        hang zwischen der geforderten Telekommunikationsbe-
        treuung und der Kriegführungsfähigkeit der Bundeswehr
        an einer Zustimmung. Im Antrag 17/8895 formulieren
        Union/FDP/SPD/Grüne die Erwartung, die Verbesse-
        rung der „Betreuungskommunikation im Einsatz“ sei
        „entscheidend für die Motivation und Einsatzbereit-
        schaft der Einsatzkontingente“. Diese Erwartung ist lei-
        der berechtigt. Was da gefordert wird, schafft Anreize
        zum Kriegsdienst und nicht Anreize zum Verweigern. In
        Zukunft können die Werbestrategen der Bundeswehr
        dann gegenüber Jugendlichen noch mit dem „Argument“
        punkten, der Arbeitgeber Bundeswehr biete eine tele-
        kommunikationstechnische Rundumversorgung.
        Wir leugnen nicht unsere Verantwortung, die wir als
        Abgeordnete des Deutschen Bundestages gegenüber den
        Angehörigen der Bundeswehr, auch jenen im Kriegsein-
        satz, haben. Wir werden dieser Verantwortung gerecht,
        indem wir die Beendigung der Auslandseinsätze fordern.
        Wir lehnen es aber ab, sie für die „eigene“ Seite ange-
        nehmer zu machen und damit zu ihrer Verlängerung bei-
        zutragen. Denn die größte Belastung durch den Krieg
        müssen die Afghaninnen und Afghanen tragen. Auch ih-
        nen ist am meisten gedient, wenn die Bundeswehr ab-
        zieht und die Kriegskosten dafür in den zivilen Aufbau
        fließen. Das Problem ist der Krieg und nicht die instabi-
        len Internetverbindungen in den deutschen Feldlagern.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung
        von Aufgaben im Bereich der freiwilligen
        Gerichtsbarkeit auf Notare
        – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
        Grundgesetzes (Artikel 98 a)
        (Tagesordnungspunkt 11 a und b)
        Christoph Strässer (SPD): Mit dem Entwurf des
        Bundesrates, den wir heute hier in erster Lesung beraten,
        soll es zu einer Übertragung der Aufgaben von nachlass-
        rechtlichen Verfahren im Bereich der freiwilligen Ge-
        richtsbarkeit auf Notare kommen. Beabsichtigt wird
        hiermit eine Entlastung der Gerichte. So sollen zukünftig
        Aufgaben, die vermeintlich nicht zum Kernbereich der
        Rechtsprechung gehören, in den Zuständigkeitsbereich
        der Notare ausgegliedert werden.
        Unter anderem wird in der Problem- und Zielbe-
        schreibung des Gesetzentwurfes auf die vermeintliche
        Notwendigkeit von „strukturellen Reformen“ im Bereich
        der Justiz angesichts „knapper personeller und finanziel-
        ler Ressourcen“ abgestellt. Wie bei fast allen „Reform-
        bestrebungen“ spielen dabei also auch immer wieder
        finanzielle Begründungen eine Rolle. Bereits im Jahre
        2005 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justiz-
        ministerkonferenz demgegenüber festgestellt, dass ge-
        rade bei den Nachlassgerichten Kostendeckungsgrade
        von weit über 100 Prozent erreicht werden. Einer Über-
        tragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Ge-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20065
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        richtsbarkeit auf Notare aus rein fiskalischen Gründen
        fehlt damit jegliche Rechtfertigung. Vielmehr würden
        die Einnahmeverluste der Justiz weit höher ausfallen, als
        dies mit möglichen Einsparungen im Personal- und
        Sachhaushalt aufgewogen werden könnte. Auch die im
        Entwurf deklarierte Verbesserung im Wege eines bürger-
        freundlicheren Nachlassverfahrens entbehrt in diesem
        Punkt ihrer Grundlage, sehen sich die Bürger doch vo-
        raussichtlich erheblichen Mehrkosten ausgesetzt – nicht
        zuletzt durch die von den Notaren zu erhebende Umsatz-
        steuer. Auch ist nicht ersichtlich, warum das Amtsge-
        richt als derzeit zentrale Anlaufstelle für viele Bürger in
        den Nachlassangelegenheiten schlechter geeignet sein
        sollte als ein Notar. Hierzu nimmt der Entwurf keinerlei
        Stellung.
        Der Gesetzentwurf gibt den Ländern durch die Öff-
        nungsklausel die Möglichkeit, Aufgaben des Nachlass-
        gerichtes auf die Notare zu übertragen. Zwar lautet die
        Vorgabe „alles oder nichts“; allerdings wird damit kei-
        neswegs der drohenden Rechtszersplitterung Einhalt
        geboten. Ohnehin gibt es in Deutschland bereits eine
        Vielzahl unterschiedlicher Regelungen im Berufsfeld
        des Notars. Dieses uneinheitliche System wird durch die
        Öffnungsklausel noch gefördert, da dies zwangsläufig
        dazu führt, dass die Bundesländer die Aufgaben der
        Notare unterschiedlich regeln. Dies kann nicht im Sinne
        einer Steigerung der Effizienz unseres Rechtsapparates
        sein und erst recht nicht im Interesse der Bürger liegen.
        Auf Antworten hinsichtlich der genauen Umsetzung
        dieser Aufgabenübertragung auf die Notare sucht man
        im Gesetzentwurf übrigens vergeblich nach Antworten.
        Kommt es zur Umsetzung des Gesetzentwurfs, stellt sich
        unmissverständlich die Frage nach einem „Notarverfah-
        rensrecht“. Solche weiterführenden Überlegungen schei-
        nen bei den Antragsstellern jedoch keinerlei Platz gefun-
        den zu haben.
        Zwar ist der Notar gemäß § 1 BNotO unabhängiger
        Träger eines Amtes, doch ist er noch lange kein Gericht
        und verfügt nicht über die Unabhängigkeit und Neutrali-
        tät, die gerichtlichen Entscheidungen zukommt, erst
        recht nicht, wenn er in Personalunion tätig wird. Denn
        zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes ist der Notar
        auf die erwirtschafteten Gebühren angewiesen. Dies hat
        zur Folge, dass er vom Wohlwollen der Parteien nicht
        unabhängig ist. Eine Vermengung von wirtschaftlichen
        und richterlichen Interessen scheint die logische Konse-
        quenz daraus zu sein. Und wer entscheidet eigentlich, ob
        ein Notar befangen ist? Nein, ich glaube, dieser mögli-
        chen Interessenkollision sind sich die Bürger bewusst.
        Die Bürger wollen nicht vor Notaren streiten, wenn sich
        Streit nicht vermeiden lässt, sondern wenn, dann vor
        Gericht.
        Fragwürdig ist auch, wie mit der Übertragung der
        Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
        auf die Notare das vorhandene Arbeitsniveau zumindest
        beibehalten werden soll. Nicht nur zeitliche Überforde-
        rung, sondern auch in fachlicher Hinsicht können
        Schwierigkeiten entstehen. Denn bei erbrechtlichen
        Streitigkeiten sind oftmals umfangreiche Beweiserhe-
        bungen erforderlich, mit denen ein forensisch nicht ge-
        schulter Notar leicht überfordert werden könnte. Hier
        gilt es zu überlegen, ob nicht zumindest weitere Schu-
        lungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten, und zwar dann
        obligatorisch. Eine Aufgabenübertragung kann in einzel-
        nen Gebieten durchaus sinnvoll sein, wie dies im
        Bereich der Aufnahme von Erbscheinanträgen durch
        Notare der Fall ist. Allerdings gilt dies nur für ganz
        bestimmte Aufgabenbereiche. Eine grundsätzliche Über-
        tragung in Verbindung mit einer Änderung des Grund-
        gesetzes halte ich nach jetzigem Stand der Debatte we-
        der für nötig noch für angemessen.
        Der Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im
        Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare ver-
        fehlt in der jetzigen Form meiner Meinung nach eindeu-
        tig seine Zielsetzung. Auch in den bisher vorliegenden
        Stellungnahmen, sei es vom Deutschen Richterbund,
        vom Deutschen Anwaltsverein oder dem Bund Deut-
        scher Rechtspfleger, steht man dem Gesetzentwurf na-
        hezu geschlossen ablehnend gegenüber. Nur die Bundes-
        notarkammer äußert sich, nicht wirklich überraschend,
        als Einzige positiv zu dem Gesetzentwurf.
        Insgesamt können die durch bürgerfreundlichere
        Öffnungszeiten oder kürzere Wege im Einzelfall entste-
        henden Vorteile durch die geschilderten Nachteile nicht
        aufgewogen werden. Mehr noch: Die im Gesetzentwurf
        vorgeschlagene Öffnungsklausel beseitigt ein altbewähr-
        tes Verfahren und schmälert dadurch unseren effizienten
        Rechtsapparat. Der Gesetzentwurf macht die freiwillige
        Gerichtsbarkeit teurer, aber nicht besser. Deshalb be-
        grüße ich es, dass wir uns zunächst auf eine Anhörung
        im Rechtsausschuss geeinigt haben und die kritischen
        Fragen mit den Sachverständigen ergebnisoffen disku-
        tieren können.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Vorurteilsmotivierte
        Straftaten wirksam verfolgen (Tagesordnungs-
        punkt 15)
        Norbert Geis (CDU/CSU): Der Bundesrat hat am
        2. März 2012 einen Gesetzentwurf beschlossen mit dem
        die sogenannte Hasskriminalität härter bestraft werden
        soll. Es handelt sich dabei um Taten, die sich gegen eine
        Person vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung,
        ihrer Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orien-
        tierung oder wegen ihres gesellschaftlichen Status rich-
        ten. Gut eine Woche nach der großen Gedenkveranstal-
        tung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt wollten
        die Länder ein Zeichen setzen, dass diese Form der Kri-
        minalität besonders verwerflich ist und deshalb in beson-
        derem Maße bekämpft werden muss. Diese menschen-
        verachtenden Tatmotive sollen nach der Vorstellung der
        Länder durch eine entsprechende Ergänzung in § 46 II 2
        Strafgesetzbuch bei der Strafzumessung stärker berück-
        sichtigt werden.
        Ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht mit dem-
        selben Wortlaut die gleiche Ergänzung des § 46 II 2 vor.
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        In Großbritannien, in Kanada und in den USA gilt für
        die Hasskriminalität eine ähnliche Regelung bei der
        Strafzumessung.
        Der Antrag der Grünen zielt auf eine Änderung der
        Richtlinien der Staatsanwaltschaft, durch welche klarge-
        stellt werden soll, dass bei Mischantragsdelikten in der
        Regel das besondere öffentliche Interesse an der Straf-
        verfolgung zu bejahen ist, wenn es um Hasskriminalität
        geht.
        Zugleich soll der Tatbestand der Volksverhetzung
        – § 130 Strafgesetzbuch – ergänzt werden. Es sollen die
        Gruppen, die wegen ihrer „sexuellen Identität“, ihres
        Geschlechtes, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung
        oder ihres Alters strafbaren Handlungen ausgesetzt sind,
        besonders geschützt werden.
        Der Vorschlag der Grünen verwendet die Formulie-
        rung, „sexuelle Identität“ statt „sexuelle Orientierung“,
        wie er in den Entwürfen des Bundesrates und der SPD-
        Fraktion sowie in den Gesetzen von Großbritannien, Ka-
        nada und den USA vorkommt. Unter „sexueller Identi-
        tät“ versteht man richtigerweise das Geschlecht. Bei der
        Homosexualität geht es um die „sexuelle Orientierung“,
        wie dies richtig in den vorgenannten Gesetzen oder Ge-
        setzentwürfen zum Ausdruck kommt.
        Dies ist jedoch der geringste Einwand, den ich gegen
        den Antrag der Grünen vorzubringen habe.
        Die vorgeschlagene Ergänzung der Richtlinien für das
        Strafverfahren und das Bußgeldverfahren ist auf den ers-
        ten Blick durchaus nachvollziehbar. Es gibt dort schon
        Regelungen für die Bejahung des öffentlichen Interesses
        bei den sogenannten Mischformen von Antrags- und Of-
        fizialdelikten. So soll das öffentliche Interesse an der
        Strafverfolgung bei Körperverletzungsdelikten, bei Ver-
        letzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen § 17
        UWG oder bei Verletzung des § 19 UWG in der Regel
        bejaht werden. Von daher ist in diesem Sinne die Auf-
        nahme von Straftaten mit menschenverachtendem oder
        rassistischem Hintergrund in die RiStBV, den Richtli-
        nien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren,
        durchaus sinnvoll.
        Allerdings ist bei diesen Straftaten schon eine hohe
        Sensibilisierung bei der Staatsanwaltschaft vorhanden.
        Deshalb ist eine solche Regelung nicht notwendig. Diese
        Sensibilität wird noch verstärkt durch die hohe Auf-
        merksamkeit in der Öffentlichkeit gegenüber solchen
        Straftaten. Auf der anderen Seite darf die Entschei-
        dungsfreiheit der Staatsanwaltschaft nicht zu sehr einge-
        schränkt werden. Sonst könnte die Einzelfallgerechtig-
        keit darunter leiden.
        Außerdem hat der Bund für diese Richtlinien keine
        Zuständigkeit. Sie ist Sache der Länder.
        Auch ein Bedarf für eine Änderung des § 130 Strafge-
        setzbuch besteht nicht. Der Schutzumfang gegen solche
        Straftaten wird durch eine solche Ergänzung nicht erwei-
        tert. In dem Tatbestandsmerkmal „Teil der Bevölkerung“
        in § 130 I 1 StGB sind die Opfer der Hasskriminalität
        mit umfasst. Die im Antrag der Grünen genannten Grup-
        pen sind damit schon geschützt. Ihre ausdrückliche Nen-
        nung hätte nur symbolischen Charakter.
        Würden die einzelnen Gruppen, die der Antrag nennt,
        im Tatbestand eigens aufgezählt, besteht die Gefahr, dass
        andere Gruppen, die im Straftatbestand nicht aufgezählt
        werden, außerhalb des Schutzes des § 130 StGB stehen.
        Außerdem könnte der Eindruck entstehen, dass zwi-
        schen den ausdrücklich genannten Gruppierungen und
        den nicht benannten Gruppen eine abgestufte Wertung
        zu sehen ist.
        Mit Gesetz vom 22. März 2011 wurde § 130 I 1 mit
        der Nennung bestimmter Gruppierungen ergänzt. Da-
        durch wurde einem EU-Rahmenbeschluss Rechnung ge-
        tragen. Wenn aber ohne diese Basis weitere Gruppen in
        § 130 StGB aufgenommen werden, dann wird man sich
        fragen, warum nicht auch die Gruppe der Arbeitslosen,
        der Sozialhilfebezieher, der chronisch Kranken, der Ob-
        dachlosen, der Analphabeten ebenfalls aufgenommen
        werden. Der Schluss liegt dann nahe, dass diese Gruppen
        nicht eigens geschützt sind.
        Außerdem würde mit der gewünschten Ergänzung der
        Tatbestand der Volksverhetzung noch unübersichtlicher.
        Der normale Bürger versteht die Formulierung des § 130
        kaum noch, auch wenn er ihn mehrmals durchliest. Glei-
        ches gilt auch für die Rechtsanwender. Sie haben große
        Probleme mit der Formulierung des § 130 StGB.
        Deshalb meine ich, dass eine besondere Aufnahme
        der im Antrag der Grünen genannten Gruppen nicht nur
        nicht erforderlich ist, sondern dass diese Aufnahme so-
        gar kontraproduktiv sein könnte.
        Zu Ziffer III des Antrages ist zu vermerken, dass eine
        solche Studie kaum sinnvoll wäre, da sich anhand der
        Urteile nicht feststellen lässt, wie stark das menschen-
        verachtende Tatmotiv sich jeweils ausgewirkt hat, da an-
        dere wichtige Faktoren bei der Strafzumessung im kon-
        kreten Einzelfall ebenfalls eine große Rolle spielen.
        Burkhard Lischka (SPD): Den Grünen zunächst
        einmal „Danke“. Danke für diesen Antrag, weil wir So-
        zialdemokraten jeden Antrag begrüßen, der sich mit der
        Bekämpfung des Rechtsextremismus beschäftigt. Denn
        das ist ein Anliegen, das uns alle einen sollte.
        Ich werde nicht in den gleichen Reflex verfallen, wie
        die Grünen vor einigen Wochen, als wir Sozialdemokra-
        ten hier einen Antrag in den Deutschen Bundestag einge-
        bracht haben, der ein ähnliches Grundanliegen hatte,
        nämlich fremdenfeindliche und rassistische Straftaten
        besser zu ahnden – ein Ansinnen, das ja inzwischen auch
        von einer übergroßen Mehrheit des Bundesrates unter-
        stützt wird. Da haben Sie von den Grünen vor einigen
        Wochen noch diesen Antrag mit allen möglichen Grün-
        den gleich vom Tisch gewischt.
        Das will ich hier ausdrücklich nicht machen, mit ir-
        gendwelchen Spitzfindigkeiten ihren Antrag auseinan-
        derpflücken, weil das dem Grundanliegen und der
        Grundfrage, nämlich „Was können wir gegen braune Ge-
        walt in unserem Land tun?“ nicht gerecht wird.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20067
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        Bestürzt über braune Gewaltakte sind wir alle. Aber
        jetzt geht es darum, dass wir endlich konsequent und
        entschlossen gegen braune Schläger vorgehen und alles
        tun, damit nicht mehr in diesem Land Dönerbuden abge-
        fackelt, Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Straßen
        gejagt, getreten, geschlagen, misshandelt und ermordet
        werden.
        Wir alle hier glauben und hoffen, dass wir in einer
        weltoffenen, toleranten und gefestigten Demokratie le-
        ben. Ja, das tun wir. Aber damit nicht vereinbar ist, dass
        es 20 bis 30 km von diesem Plenarsaal entfernt seit Lan-
        gem (!) sogenannte national befreite Zonen gibt, in de-
        nen Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Gesinnung und
        Nationalität in Angst und Schrecken versetzt werden.
        Damit werden und wollen wir uns nicht abfinden. Damit
        muss endlich Schluss sein.
        Nach der furchtbaren Mordserie der NSU-Terrorzelle
        muss endlich ein Ruck durch dieses Land gehen. Ein
        Ruck, den es schon nach den schrecklichen Gewalttaten
        in Solingen, in Mölln, Rostock und Hoyerswerda hätte
        geben müssen. Wir dürfen nicht wieder einfach zum
        politischen Alltag übergehen. Nicht diesmal! Diesmal
        muss endlich Politik im Kampf gegen Nazis vorangehen
        und darf nicht nur mit Gedenkveranstaltungen hinterher-
        hinken.
        Dieser Kampf ist nicht nur, aber eben auch mit straf-
        rechtlichen Mitteln zu führen. Da gibt es genügend An-
        satzpunkte, wo wir uns sehr ernsthaft die Frage stellen
        müssen, ob alles in Ordnung ist.
        Warum gibt es zum Beispiel immer wieder Fälle, bei
        denen die Strafverfolgungsbehörden und Polizei den
        rechtsextremistischen Hintergrund einer Tat beiseite-
        schieben, fremdenfeindliche Übergriffe bagatellisieren
        oder Opfern den notwendigen Schutz versagen?
        Warum zeigt die juristische Datenbank „juris“ 23 809
        Urteile beim Begriff Körperverletzung an, aber nur
        ganze vier Treffer, wenn man den Begriff Körperverlet-
        zung mit dem Begriff fremdenfeindlich kombiniert, ob-
        wohl jeden Tag in unserem Land zwei bis drei rechts-
        extremistische Gewalttaten begangen werden?
        Können rechtsextremistische Gewaltdelikte schneller
        bestraft werden? Warum vergehen oft Jahre bis zu einer
        Verurteilung?
        Werden Strafverfahren zu oft, zu schnell eingestellt,
        einfach weil es weniger Arbeit macht?
        Das Strafrecht ist sicher nicht das erste Mittel, wenn
        es darum geht, sich mit den Ursachen, dem Nährboden
        und den Ideen des braunen Unwesens auseinanderzuset-
        zen. Aber es muss verdeutlichen, wo wir in unserer Ge-
        sellschaft die Grenze zwischen Erlaubtem und Unerlaub-
        ten ziehen.
        Wer wahllos Menschen durch die Straßen jagt, von
        „ausmerzen“ und „vertreiben“ spricht, wer das Messer
        direkt zur Kehle führt, muss wissen, dass das rigoros und
        schnell geahndet wird, dass er nicht mit Nachsicht zu
        rechnen hat. Da gibt es noch manches zu verbessern. Das
        sollten wir konsequent angehen.
        Sebastian Edathy (SPD): Mit dem vorliegenden
        Antrag „Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfol-
        gen“ (Bundestagsdrucksache 17/8796) tragen die Kolle-
        ginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        nen der Tatsache Rechnung, dass menschenverachtende,
        rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalt ei-
        nen besonderen Unrechtsgehalt aufweist. Diese soge-
        nannte Hasskriminalität bzw. Vorurteilskriminalität ist in
        der deutschen Gesetzgebung bisher nicht explizit gere-
        gelt. Hier ist Handlungsbedarf gegeben!
        Eine Klarstellung in den Richtlinien für das Strafver-
        fahren, wie es der Antrag vorsieht, ist sinnvoll. Diese
        würde jedoch lediglich die Strafverfolgung bei Mischan-
        tragsdelikten, zum Beispiel der einfachen Körperverlet-
        zung gemäß § 223 StGB, gewährleisten – etwa in dem
        Fall, dass das Opfer möglicherweise aus Angst keinen
        Strafantrag stellt. Diese Änderung hätte deshalb keine
        unmittelbare Auswirkung auf die Strafzumessung, da ge-
        fährliche oder schwere Körperverletzung Offizialdelikte
        sind und deshalb seitens der Staatsanwaltschaften ohne-
        hin ohne Feststellung eines öffentlichen Interesses ver-
        folgt werden.
        Der Tatbestand der Volksverhetzung, der nach Antrag
        der Grünen so ergänzt werden soll, dass die Zugehörig-
        keit zu einer potenziell diskriminierten Gruppe – insbe-
        sondere sexuelle Identität, Geschlecht, Weltanschauung,
        Behinderung oder Alter – den Anlass bildet, Opfer
        volksverhetzender Handlungen zu werden, erfasst nicht
        den von mir hier beispielhaft gebildeten Fall, in dem ein
        türkischer Mitbürger Opfer eines rechtsextremen Täters
        wird, da diese Tathandlung in § 130 StGB nicht erfasst
        ist. Um eine solche Tat geht es jedoch im Kern der ak-
        tuellen öffentlichen Debatte, und wir Sozialdemokraten
        sehen gerade solche Taten bezüglich der Sanktionsweite
        als strafrechtlich regelungsbedürftig an.
        Die SPD-Bundestagfraktion hat einen Entwurf zur
        Änderung des Strafgesetzbuchs – Bundestagsdrucksache
        17/8131 – vorgelegt, den ich als bessere Alternative des-
        halb empfehle, da er zwar das gleiche Ziel wie der An-
        trag der Grünen verfolgt, die Erreichung dieses Ziels
        aber in geeigneterer Weise umsetzt. Wir schlagen vor,
        dass menschenverachtende, insbesondere rassistische
        oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Tä-
        ters als Umstände in § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches
        aufgenommen werden. Im Rahmen der Strafzumessung
        sind diese Umstände als strafschärfend anzusehen. Un-
        ser Entwurf regelt, dass, sofern rassistische oder frem-
        denfeindliche Motive für eine Tat vorliegen, diese im
        Strafverfahren ermittelt und bei der Bestimmung des
        Strafmaßes hinzugezogen werden müssen.
        Ich erachte diese Änderung deshalb als dringend not-
        wendig, weil die heute geltende Rechtslage in der Praxis
        häufig dazu führt, dass rechtsextreme Straftäter zunächst
        mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
        Taten rechtsextremer Täter sind auf Zustimmung und
        Nachahmung angelegt. Es muss deshalb klar sein, dass
        auch die Ausschöpfung des Höchststrafmaßes infrage
        kommt, ein Täter also nicht zwangläufig lediglich mit ei-
        ner Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen kann, was in
        20068 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
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        der rechtsextremen Szene im Übrigen oftmals als eine
        Art Freispruch empfunden wird.
        Aber auch wenn harte Strafen heute schon möglich
        sind, ist es wichtig, besonders deutlich zu machen, dass
        rechtsextrem motivierte Taten eben keine Bagatellde-
        likte sind, sondern ein besonders gravierendes Unrecht.
        Dieser erhöhte Unrechtsgehalt unterscheidet rassistisch
        oder fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten von ande-
        ren Delikten. Die Täter fügen ihren Opfern aufgrund de-
        ren tatsächlicher oder vermeintlicher Zugehörigkeit zu
        einer religiösen oder ethnischen Gruppe oder ihrer Her-
        kunft und Hautfarbe Gewalt zu. Ihre Opfer wählen sie
        nicht vor einem persönlichen Hintergrund aus, sondern
        willkürlich als Teil einer Gruppe, die in den Augen der
        Täter mindere Rechte genießt. Ihre Gewalt richtet sich
        gegen ein vermeintliches Mitglied dieser verhassten
        Gruppen, die Opfer sind damit austauschbar. Die Taten
        sind zumeist brutaler, anonymer und ohne Rücksicht.
        Hasskriminalität oder „Hate Crimes“ haben eine verhee-
        rende Wirkung, denn sie führen zu großer Verunsiche-
        rung unter Menschen, die ähnliche Eigenschaften wie
        die Opfer aufweisen. Gesellschaftliche Isolation ganzer
        Bevölkerungsgruppen verändert aber das gesellschaftli-
        che Klima negativ und stellt das Vertrauen in den
        Rechtsstaat potenziell infrage.
        Es ist sinnvoll, die vorliegenden Gesetzentwürfe und
        somit auch den von Bündnis 90/Die Grünen zum Gegen-
        stand einer geplanten Sachverständigenanhörung im
        Rechtsausschuss zu machen, um anschließend fraktions-
        übergreifend zu angemessenen und geeigneten gesetzge-
        berischen Maßnahmen zu gelangen.
        Jörg van Essen (FDP): Der Antrag von Bündnis 90/
        Die Grünen wie auch der Gesetzentwurf der SPD zu ei-
        ner Änderung des § 46 StGB, den wir vor einigen
        Sitzungswochen diskutiert haben, könnten den Eindruck
        entstehen lassen, dass es Defizite in der wirksamen Straf-
        verfolgung oder Strafzumessung bei Hassdelikten geben
        könnte. Soweit die Mordserie der NSU Fragen zur Straf-
        verfolgung aufgeworfen hat, werden diese gegenwärtig
        in verschiedenen Gremien geprüft. Ich begrüße dies
        außerordentlich.
        Keinerlei Vorwürfe habe ich bisher aber über eine fal-
        sche oder unzureichende Strafzumessung bei Hassdelik-
        ten gehört. Im Gegenteil: Aus meiner eigenen Tätigkeit
        in einer Staatsschutzabteilung, die für den Bezirk der
        größten Generalstaatsanwaltschaft im Bundesgebiet zu-
        ständig war, kann ich feststellen, dass die Gerichte Hass-
        delikte zutreffend gewürdigt und notwendig hohe Stra-
        fen verhängt haben. Mir ist kein Fall bekannt geworden,
        dass sich diese bewährte Gerichtspraxis geändert hätte.
        Auch ist immer dort, wo es notwendig war, das beson-
        dere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht
        worden. Ich sehe deshalb keinerlei Notwendigkeit für
        eine Änderung der Richtlinie für das Straf- und Bußgeld-
        verfahren, RiStBV.
        Die Grünen führen in ihrem Antrag selber aus, dass in
        der deutschen Gerichtspraxis anerkannt ist, dass rassisti-
        sche oder fremdenfeindliche Beweggründe nach § 46
        Abs. 2 StGB zu berücksichtigen sind und regelmäßig zu
        einer Strafschärfung führen. Ich kann deshalb kein wirk-
        liches Bedürfnis dafür erkennen, dass eine Studie in
        Auftrag gegeben werden müsste.
        Offen bin ich für eine Prüfung, ob in § 130 StGB eine
        Erweiterung der dort genannten Gruppen vorgenommen
        werden sollte. Die letzte Debatte zum Antrag der SPD zu
        § 46 Abs. 2 StGB hat aufgezeigt, dass eine selektive
        Aufzählung einiger Motive bei Hassdelikten nicht ziel-
        führend ist und Täter einer Volksverhetzung aus ver-
        schiedenen, gleich verwerflichen Hassmotiven agieren.
        Darüber sollten und können wir uns im weiteren Verfah-
        ren unterhalten.
        Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Wir sind uns
        darin einig, dass Straftaten gegen Personen aufgrund ih-
        rer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, sexuel-
        len Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltan-
        schauung, Behinderung, ihres Alters oder ihres
        gesellschaftlichen Status zu ächten sind.
        Es ist richtig, dass mit dem Antrag der Grünen alle
        gesellschaftlichen Kräfte aufgefordert werden, solche
        Straftaten zu verhindern. Aber: Der Antrag der Grünen
        bezieht gerade nicht alle gesellschaftlichen Kräfte ein,
        sondern er beschränkt sich auf den strafrechtlichen
        Bereich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ge-
        meinsam mit den Ländern die Richtlinien für das Straf-
        verfahren dahingehend zu ändern, dass das besondere
        öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Regel
        zu bejahen ist. Die Bundesregierung wird zugleich auf-
        gefordert, den Volksverhetzungsparagrafen zu ändern
        und eine Studie über den § 46 Abs. 2 StGB, also die
        Strafzumessung, vorzulegen.
        Dieser Forderungskatalog wirft die Frage auf, ob neue
        oder veränderte Strafrechtsnormen, also ein größerer
        Verfolgungsdruck, wirklich neue Straftaten verhindert.
        Ich möchte an dieser Stelle Zweifel anmelden. Neue
        oder veränderte Strafrechtsnormen, ein größerer Verfol-
        gungsdruck verhindern aus meiner Sicht nicht wirklich
        Straftaten, sie reagieren auf begangene Straftaten. Eine
        Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte bedeutet und
        verlangt aber mehr.
        Günter Piening, der ausscheidende Integrations-
        beauftragte des Berliner Senats, sagte in der Berliner
        Zeitung vom 19. März 2012, es sei erschreckend, dass
        sich Ressentiments gegen Ausländer inzwischen in der
        Mitte der Gesellschaft niedergeschlagen hätten. Ich füge
        hinzu: Nicht nur Ressentiments gegen Ausländer haben
        sich in der Mitte der Gesellschaft niedergeschlagen;
        auch Ressentiments gegen Menschen aufgrund ihrer se-
        xuellen Identität, aufgrund ihrer Behinderung oder ihres
        gesellschaftlichen und damit auch häufig sozialen Status
        sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Diese
        Mitte der Gesellschaft erreicht man nicht mit neuen oder
        veränderten Strafnormen. Die Mitte der Gesellschaft er-
        reicht man auch nicht über einen höheren Verfolgungs-
        druck.
        Gegen Ressentiments und daraus entstehende Strafta-
        ten helfen Prävention und Aufklärung. Wir kommen ge-
        gen Ressentiments und Straftaten an, wenn wir laut und
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20069
        (A) (C)
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        deutlich Nein sagen, Nein zu Ausgrenzung und Nein zu
        Klischees, mit denen diese Ausgrenzung häufig begrün-
        det wird. Dieses Nein darf nicht nur in Reden erfolgen,
        es muss an jeder Stelle im Alltag deutlich sichtbar wer-
        den. Ob im Sportverein, der Kleingartenkolonie, im
        Chor oder im Vereinsleben generell. Es genügt auch
        nicht nur Nein zu sagen, sondern wir müssen zivilgesell-
        schaftlichen Protest gegen Ausgrenzung unterstützen
        und zivilgesellschaftliche Strukturen, die für diesen
        Protest stehen, ermutigen. Dafür ist die sogenannte Ex-
        tremismusklausel aus dem Hause Schröder einfach
        schädlich; sie sollte endlich abgeschafft werden. Wir
        müssen auch Nein sagen zur Repression gegen zivilge-
        sellschaftlichen Protest; wir müssen laut sagen, dass dies
        nicht in unserem Namen geschieht, wenn wir einen ge-
        sellschaftlichen Konsens gegen Ausgrenzung herstellen
        wollen. Das Problem beginnt nicht erst mit der Körper-
        verletzung, das Problem beginnt bereits mit Beleidigun-
        gen und alltäglichen Diskriminierungen, die kein Straf-
        tatsbestand sind.
        Wenn wir alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren
        wollen, um diese Straftaten zu verhindern, dann dürfen
        wir öffentliche Räume nicht privatisieren. Denn dann
        fehlen den zivilgesellschaftlichen Strukturen die Orte,
        um sich zu treffen und präventiv zu arbeiten. Projekte
        zur Aufklärung und antirassistischen und antifaschisti-
        schen Arbeit benötigen endlich eine Regelfinanzierung.
        Aufklärung und Prävention heißt aber auch, Kultur und
        politische Bildung ausreichend zu finanzieren.
        Mit dem, was die Grünen vorschlagen, verhindern sie
        wenig. Sie bekämpfen die Auswüchse dessen, was
        vorher schiefgelaufen ist. Wir verschließen uns ihrem
        Antrag nicht, aber wir glauben, dass mehr dazu gehört,
        will man künftig, Ausgrenzung, Diskriminierung und
        Gewalt verhindern.
        Wir werden zu diesem Antrag und einem in der Inten-
        tion ähnlich gelagerten Gesetzentwurf der SPD eine An-
        hörung im Rechtsausschuss durchführen. Ich freue mich
        auf diese Anhörung und hoffe, wir reden dort über mehr
        als Strafrechtsänderungen und größeren Verfolgungs-
        druck.
        Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Immer wieder erreichen uns Nachrichten, dass Men-
        schen Opfer von Gewalt und Totschlag werden, weil sie
        nicht in das Weltbild des Täters passten. Die schlimms-
        ten Fälle sind uns allen bekannt: die Morde der NSU, die
        Hetzjagden auf vermeintlich ausländisch aussehende
        Menschen in Mügeln oder Guben, ermordete Obdach-
        lose, die fürchterlichen Anschläge in Frankreich und
        Norwegen. Weniger bekannt sind jedoch die leider tag-
        täglichen Vorfälle, bei denen Menschen wegen ihrer Na-
        tionalität, ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft, ih-
        res Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres
        Alters, ihrer sexuellen Identität oder ihres sozialen Sta-
        tus verfolgt, verletzt und sogar getötet werden. Solche
        vorurteilsmotivierten Straftaten gegen Menschen verlet-
        zen zutiefst deren Achtungsanspruch und billigen wei-
        tere Straftaten, die teilweise mit unvorstellbarer Brutali-
        tät ausgeführt werden.
        Die besondere Dimension des aus diesen Ressenti-
        ments entstandenen Unrechts liegt darin, dass die Taten
        jeweils nicht nur gegen das Opfer als Individuum gerich-
        tet, sondern über die Leidenszufügung am jeweiligen
        Opfer hinaus geeignet sind, weite Teile der Bevölkerung
        zu verunsichern und deren Vertrauen in die Wahrung ih-
        rer Rechte zu erschüttern. Selbst während den Opfern
        schwerste Verletzungen zugefügt werden, werden sie
        vom Täter nur als Teil einer aus seiner Sicht minderwer-
        tigen Gruppe gesehen.
        Die durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
        motivierten Delikte reichen von einfacher Körperverlet-
        zung bis zu Morden. Delikte werden nach der jetzigen
        Rechtslage entweder auf einen Strafantrag hin verfolgt
        oder aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft das beson-
        dere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.
        Unser Antrag, den wir heute vorlegen, will erreichen,
        dass das öffentliche Interesse bei vorurteilsbezogenen
        Straftaten immer bejaht wird. Diese Taten richten sich
        eben in erster Linie nicht gegen den jeweiligen Men-
        schen, sondern gegen eine ganze Gruppe, und damit ge-
        gen das demokratisch verfasste Gemeinwesen. Wir wol-
        len deswegen die entsprechenden Richtlinien, an denen
        sich die Staatsanwaltschaften orientieren, ändern. Aus-
        wirkungen hat dies insbesondere für die Delikte der Kör-
        perverletzung und der Sachbeschädigung.
        Hintergrund der heutigen Debatte ist auch ein Rah-
        menbeschluss auf europäischer Ebene aus dem Jahr
        2008. Zur Bekämpfung von bestimmten Formen und
        Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlich-
        keit wurde der Volksverhetzungsparagraf § 130 StGB im
        Jahr 2010 angepasst. Allerdings wurde dabei der Ansatz
        verlassen, dass alle Gruppen gleichermaßen vom Gesetz
        benannt werden. Diesen Fehler wollen wir mit unserem
        Antrag korrigieren und den § 130 StGB klarer und ein-
        deutiger formulieren, sodass alle Opfer von volksverhet-
        zenden Handlungen im Sinne des horizontalen Ansatzes
        des AGG berücksichtigt werden.
        Wir gehen mit unserem Antrag das Gefühl von Ohn-
        macht an, das viele Opfer vorurteilsmotivierter Gewalt
        ergreift. Wir zeigen, dass es dem Staat nicht gleichgültig
        ist, wenn sie in ihren Rechten verletzt werden. Wir sor-
        gen dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich
        hinschauen und rassistische und menschenfeindliche
        Gewalt erkennen. Dazu gehört aber auch, dass wir die
        Behörden in die Lage versetzen, diese Vorgaben zu er-
        kennen. Wir brauchen die entsprechenden Fortbildungs-
        maßnahmen, und wir brauchen endlich eine wissen-
        schaftliche Untersuchung über das Ausmaß der Gewalt
        und darüber, ob und wie die Gerichte im Sinne von § 46
        Abs. 2 StGB die Motivlage der Täter heute berücksichti-
        gen. Hier fehlt es an Rechtstatsachenforschung.
        Deswegen lehnen wir auch die Vorschläge ab, die
        eine pauschale Verschärfung der Strafzumessung anstre-
        ben. Im Bundesrat werden solche Vorschläge diskutiert,
        und auch die SPD hat hier im Bundestag einen entspre-
        chenden Antrag vorgelegt. Wir meinen, dass aus diesen
        Gründen Strafschärfung im deutschen Recht bereits
        möglich ist. Nach § 46 StGB muss die Motivlage der Tä-
        ter bereits jetzt berücksichtigt werden und strafverschär-
        20070 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        fend wirken. Wir sollten zunächst eine fundierte Analyse
        der Rechtstatsachen vornehmen, bevor wir über weitere
        pauschale Strafverschärfungen diskutieren. Wenn die
        jetzige Rechtslage nicht abschreckend genug ist – wa-
        rum sollte es bei einer noch expliziteren Nennung besser
        werden?
        Wir meinen, dass mit unserem Antrag den Opfern
        vorurteilsmotivierter Gewalt besser geholfen wird. Wir
        machen deutlich, dass die Gesellschaft auch bei ver-
        meintlichen kleinen Delikten nicht wegschaut. Damit
        stärken wir die Opfer, und das ist effektiver als reine
        Symbolpolitik.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrag: Presse-Grosso gesetz-
        lich verankern (Tagesordnungspunkt 17)
        Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Die Sätze des vor-
        liegenden Antrags „Grundvoraussetzung für die Vielfalt-
        sicherung unserer Medienlandschaft ist neben den ge-
        setzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächen-
        deckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur
        für Presseerzeugnisse. Zeitungen und Zeitschriften sind
        keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter“ kön-
        nen wir, denke ich, alle unterstreichen. Das haben wir
        vonseiten der CDU/CSU und der FDP auch im Koali-
        tionsvertrag fixiert. Nicht umsonst haben wir in
        Deutschland für Zeitungen und Zeitschriften den ermä-
        ßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das deutsche
        Pressevertriebssystem hat bislang dafür gesorgt, dass die
        vom Grundgesetz verlangte Informations- und Mei-
        nungsfreiheit gewissermaßen über die Ladentheke in den
        großen Städten wie auch in den kleinen Gemeinden re-
        alisiert wird. Die in Art. 5 des Grundgesetzes verankerte
        Meinungs- und Pressefreiheit konnte bislang unter ande-
        rem durch das auch im internationalen Vergleich als vor-
        bildlich eingestufte Grossovertriebssystem gewährleistet
        werden. Ich bin froh, dass ich von FAZ über Süddeutsche
        bis hin zu Unterhaltungszeitschriften wie Gala oder
        Bunte alle möglichen Presseerzeugnisse nicht nur in Ber-
        lin oder Hamburg, sondern auch am Kiosk im Bahnhof
        Hintertupfingen bekomme.
        Ich bin aber auch froh, dass wir eine so große Presse-
        vielfalt in Deutschland haben wie in nicht vielen anderen
        vergleichbaren Ländern. Ein Grund dafür ist, dass auch
        die vielen kleinen Verlage sich an das Presse-Grosso-
        System anschließen können, ohne dass hier eine Markt-
        reifeprüfung vorgenommen würde oder sonstige Markt-
        zugangsbarrieren wie Umsatzschwellen oder Ähnliches
        gelegt würden. Mit dem bestehenden Presse-Grosso-
        System bekommen alle Marktteilnehmer – vom Sprin-
        ger-Verlag bis hin zum Kleinverlag – die Chance, dass
        ihre Zeitungen und Zeitschriften an den Mann kommen.
        Wäre den kleinen Verlagen dieser Zugang verwehrt,
        könnten sie wohl bald zumachen.
        Mit der Kündigung an zwei Pressegrossisten in Nord-
        deutschland durch den Bauer-Verlag, durch den Aufbau
        eines eigenen Vertriebs seiner Presserzeugnisse an den
        Einzelhandel und in der Folge durch die drei Urteile des
        Bundesgerichtshofs in den Jahren 2010 und 2011 sowie
        durch das jüngste Urteil des Landgerichts Köln vom
        14. Februar 2012 scheint das bestehende System des
        Presse-Grosso jedoch in seiner Substanz gefährdet. So
        hat der BGH die Zulässigkeit der Kündigungen durch
        den Bauer-Verlag bestätigt. Gleichzeitig haben die Ge-
        richte eine rechtliche Bindung des Bauer-Verlags an den
        Inhalt der im Jahre 2004 verabschiedeten Gemeinsamen
        Erklärung zwischen dem Bundesverband Presse-Grosso,
        dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und
        dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger verneint.
        Der BGH hat die kartellrechtliche Zulässigkeit des
        Presse-Grosso-Systems als solches aber ausdrücklich of-
        fengelassen.
        Das Landgericht Köln sieht mit dem genannten Urteil
        in dem Alleinverhandlungsmandat des Bundesverbandes
        Presse-Grosso einen Verstoß gegen das Kartellverbot
        nach Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eu-
        ropäischen Union. Wie Sie wissen, ist es gemäß der Ge-
        meinsamen Erklärung gängige und funktionierende Pra-
        xis, dass der Bundesverband Presse-Grosso zentral für
        seine Verbandsmitglieder – das sind derzeit 53 meist
        mittelständisch geprägte Pressegrossisten – mit den ein-
        zelnen Verlagen und Vertrieben einheitliche Handels-
        spannen und Konditionen für die Vertriebsleistungen
        aushandelt. Nur so können meines Erachtens die flä-
        chendeckende Vollversorgung und einheitliche Preise
        garantiert werden. Durch die einheitlichen Handelsspan-
        nentabellen ist gewährleistet, dass alle Presseerzeugnisse
        in Deutschland zu den gleichen Bedingungen vertrieben
        werden können, ohne dass die Verlage mit den einzelnen
        Grossisten in der jeweiligen Region Verhandlungen füh-
        ren müssen. Das kommt vor allem kleinen Verlagshäu-
        sern zugute. In der Intention des Urteils muss es der
        Bundesverband Presse-Grosso aber unterlassen, für
        seine Verbandsmitglieder in Deutschland einheitliche
        Großhandelskonditionen – insbesondere Handelsspan-
        nen und Laufzeiten – mit Verlagen oder Vertriebsgesell-
        schaften auszuhandeln oder zu vereinbaren. Zusätzlich
        darf der Bundesverband nach dem Urteil die Presse-
        grossisten nicht dazu auffordern, individuelle Verhand-
        lungen mit Bauer zu verweigern.
        Nun mag man auf den ersten Blick denken, na gut,
        mit dem Urteil wird der Wettbewerb intensiviert, die
        Grossisten und auch die Verlage müssen sich jetzt ins
        Zeug legen und durch individuelle Vereinbarungen ad-
        äquate Konditionen verhandeln, die für sie in ökonomi-
        scher Hinsicht gut und rentabel sind. Aber Vorsicht: Wer
        kann sich eine solche Praxis denn überhaupt leisten? Mit
        Sicherheit nicht die kleinen und mittelständischen Ver-
        lagshäuser, die sich – im Gegensatz zu Großunterneh-
        men wie etwa Springer oder Holtzbrinck – mit Sicher-
        heit nicht ein eigenes Vertriebssystem aufbauen können
        und auch nicht mit allen der insgesamt 68 Grossofirmen
        in Deutschland Vertragsverhandlungen über die Auslie-
        ferungskonditionen führen können.
        Andersherum: Wie sollen denn alle Grossisten ein-
        zeln mit jedem Verlag Vertragsverhandlungen führen,
        um dem Einzelhandel letztlich weiterhin „die volle Pa-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20071
        (A) (C)
        (D)(B)
        lette“ liefern zu können? Damit wären diese mittelstän-
        disch geprägten Betriebe schlicht überfordert. Die Kon-
        sequenz wäre, dass nur noch einige ausgewählte
        Presseerzeugnisse in der Fläche vertrieben werden, die
        dann wahrscheinlich nur noch von großen Verlagen
        kommen, mit denen man Vertragsverhandlungen geführt
        hat. Kleine Verlage hätten wiederum mit Sicherheit das
        Nachsehen, weil sie keine Grossisten finden, die ihre
        Produkte an den Einzelhandel bringen. Die Kioske in
        Deutschland wären also deutlich ausgedünnt. Ich glaube
        nicht, dass wir das wollen. Wir müssen aufpassen, dass
        wir nicht sehenden Auges unsere Pressevielfalt verlie-
        ren.
        Und nicht zuletzt: Wer denkt denn in der Konsequenz
        des Landgerichtsurteils noch an die Endabnehmer, die
        Leserinnen und Leser? Wenn einzelne Verlage nach die-
        sen Urteilen jetzt anfangen, eigene Vertriebssysteme auf-
        zubauen, muss man schon schauen, ob dann – unter rein
        ökonomischen Kriterien – die Neutralität des Vertriebs
        noch immer gewährleistet sein wird. Sprich: Wenn die
        Verlage dann selbst entscheiden, welche Presseerzeug-
        nisse sie an welche Verkaufsstellen des Einzelhandels
        liefern, besteht die Gefahr, dass wir eben nicht mehr an
        jedem Kiosk in der Bundesrepublik ein Vollsortiment
        vorfinden, weil der Verlag zum Beispiel nur noch in den
        großen Städten und Ballungszentren vertreibt, den Ein-
        zelhandel im ländlichen Raum aber leer ausgehen lässt,
        weil sich der Vertrieb da nicht so rentiert. Die Neutralität
        des Vertriebs der Presseprodukte in Deutschland ist da-
        mit akut gefährdet. Heute haben wir in Deutschland so
        etwas wie eine Universalversorgung für alle mit allem.
        Und das ist auch gut so. Das heutige Vertriebsnetz
        Presse-Grosso verrichtet Dienstleistungen, die in meinen
        Augen vergleichbar sind zum Beispiel mit Postdienst-
        leistungen, also Universaldienstleistungen, wodurch eine
        Grundversorgung der Allgemeinheit mit für das Leben
        und den Alltag notwendigen Diensten für jeden flächen-
        deckend, nichtdiskriminierend und zu erschwinglichen
        Preisen sichergestellt ist. Bleibt die Auslage eines
        Vollsortiments auch in Kleinkaffstadt gesichert, wenn
        Verlag XY kalkuliert, dass sich ein Vertrieb seiner Pro-
        dukte eigentlich nur in Hamburg, Berlin, Köln und Mün-
        chen lohnt? Ich bezweifele das.
        Weitergehend muss man sehen, dass in der Folge
        auch die für uns alle komfortable Preisbindung sowie
        das Remissionsrecht, also dass die Einzelhändler nicht
        verkaufte Zeitungen und Zeitschriften zum Einstands-
        preis wieder an die Grossisten zurückgeben können, ge-
        fährdet sind. Sollte sich das Presse-Grosso in Deutsch-
        land nun zu einem Schweizer Käse entwickeln, ist nicht
        mehr sichergestellt, dass alle bekannten und neuen Pres-
        seobjekte überall in Deutschland zu den gleichen Bedin-
        gungen und damit Preisen verkauft werden können. Die
        Gefahr besteht, dass Sie den Spiegel in Berlin weiterhin
        für 4 Euro bekommen, in Kleinkaffstadt aber 7,90 Euro
        hinlegen müssen – wenn Sie ihn da überhaupt noch krie-
        gen.
        Auch wenn wir heute vielleicht nicht unbedingt einen
        absoluten Wettbewerb im Vertrieb haben, so haben wir
        auf jeden Fall und Gott sei Dank einen Wettbewerb bei
        den Endprodukten und im Pressewesen. Denn nur wo
        ich als Leser die Auswahl habe, kann ein Wettbewerb
        der Meinungen, aber auch ein Wettbewerb der Verlage
        – großer wie kleiner – aus wirtschaftlicher Sicht beste-
        hen bzw. entstehen.
        Was also ist nach den BGH-Urteilen und nach dem
        Urteil des Landgerichts Köln vonseiten des Gesetzge-
        bers zu tun, um ein funktionierendes Presse-Grosso-Sys-
        tem in Deutschland zu erhalten, wie wir es kennen und
        schätzen, das den kleinen Verlagen ihre Chance am
        Markt gibt und das flächendeckend ein Vollsortiment mit
        den gängigen Zeitungen und Zeitschriften garantiert?
        Müssen wir hier überhaupt tätig werden?
        Da freiwillige Vereinbarungen auf der Basis der Ge-
        meinsamen Erklärung von 2004 für die ersten Verlage
        offenbar nichts mehr wert sind und der Bauer-Verlag das
        seit 60 Jahren gut funktionierende System von innen her
        nicht nur hinterfragt, sondern aktiv erodieren lässt,
        scheint mir eine gesetzliche Regelung unausweichlich,
        um dafür zu sorgen, dass die Bürger an allen 120 000
        Presseverkaufsstellen in Deutschland – in den Städten
        und in den Dörfern – weiterhin die Auswahl im Vollsor-
        timent haben und dass die Verlagsvielfalt in Deutschland
        erhalten bleibt. Nur, werte rot-grüne Kollegen, da ma-
        chen Sie es sich in Ihrem Antrag ein bisschen zu einfach,
        wenn Sie fordern, dass die Bundesregierung „gemein-
        sam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des
        neutralen Presse-Grossos sicherzustellen“ hat, „um die
        Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit dauerhaft ge-
        währleisten zu können“. Außerdem fordern Sie die Bun-
        desregierung auf, „im Rahmen der anstehenden Novel-
        lierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
        eine Regelung einzuführen, die den Grossisten das zen-
        trale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Be-
        rufsstand ermöglicht“. In der Tat ist eine einheitliche
        Spannentabelle wesentliche Grundlage für das einheitli-
        che Grossovertriebssystem in Deutschland, wie ich das
        gerade beschrieben habe.
        Nur: Das Landgericht Köln hat seine Entscheidung
        vor allem auf den Art. 101 des Vertrags über die Arbeits-
        weise der Europäischen Union gestützt, also das Kartell-
        verbot. Dadurch, dass das Gericht einen Verstoß gegen
        das hier im EU-Recht verankerte Kartellverbot festge-
        stellt hat, müssen wir eine Lösung finden, die das be-
        währte Presse-Grosso-System gemäß der im EU-Vertrag
        in Art. 101 Abs. 3 fixierten Möglichkeit von den Rege-
        lungen des Abs. 1 des Art. 101 freistellt. Damit würden
        wir die europarechtlichen Wettbewerbsregeln einhalten
        und würden das System auch in künftigen Gerichtsver-
        fahren rechtlich absichern. Das Gesetz gegen Wettbe-
        werbsbeschränkungen scheint mir da in der Tat die ein-
        zig sinnvolle Rechtsnorm zu sein. Und da hat natürlich
        der Bund die Gesetzgebungskompetenz.
        Ich weiß um die europarechtliche Problematik in die-
        ser Frage. Europarecht sollte uns aber nicht an vernünfti-
        gen Regelungen hindern, zumal es hier erfahrungsgemäß
        auch Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Ich halte es sogar
        für zielführend, direkt Europarecht aufzugreifen und
        festzulegen, dass aus Sicht des deutschen Gesetzgebers
        die Pressegrossisten gemäß Art. 106 Abs. 2 des Vertrags
        über die Arbeitsweise der EU mit „Dienstleistungen von
        20072 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut“ sind.
        Das sollte im Rahmen der anstehenden Novellierung des
        GWB in den dortigen § 30 – Preisbindung bei Zeitungen
        und Zeitschriften – aufgenommen werden.
        Denn – wie ich oben schon dargestellt habe – die
        Pressegrossisten erfüllen im Sinne eines „Universal-
        dienstes“ durchaus Dienstleistungen „von allgemeinem
        wirtschaftlichen Interesse“ im Interesse eines mit Leben
        erfüllten Grundgesetzes. Die kartellrechtlichen Einschrän-
        kungen des Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise
        der EU und des GWB würden aber die Ausführung die-
        ses „allgemeinen wirtschaftlichen Interesses“ durch die
        Grossisten verhindern. Eine Betrauung im Rahmen des
        Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der
        EU würde dazu führen, dass die Wettbewerbsregeln des
        EU-Vertrags, also der Abs. 1 des Art. 101, keine Anwen-
        dung finden. Denn die Wettbewerbsregeln gelten nach
        Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der
        EU nur, „soweit die Anwendung dieser Vorschriften
        nicht die Erfüllung der ihnen“ – also den Pressegrossis-
        ten – „übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder
        tatsächlich verhindert“. Damit könnte für den Bundes-
        verband Presse-Grosso ein gesondertes Verhandlungs-
        mandat erwirkt werden, mit dem im Ergebnis die Kondi-
        tionen und Leistungen zwischen den Verlagen und den
        Pressegrossisten erhalten bleiben könnten und in der
        Folge auch die Überallerhältlichkeit der Presseprodukte
        sowie die Vielfalt im Verlagswesen in Deutschland.
        Mit dieser Form der Betrauung würden die Verlage
        gleichwohl nicht verpflichtet werden, die Dienste des
        Presse-Grosso in Anspruch zu nehmen. Der Markt ist an
        sich also offen. Es geht hier jeweils um ein Angebot des
        jeweiligen regionalen Pressegrossisten an die Verlage.
        Wenn der Dienst des Pressegrossisten aber in Anspruch
        genommen wird – und das ist bisher seitens der Verlage
        immer der Fall gewesen –, dann sind die Grossisten auch
        verpflichtet, alle Verlagsobjekte zu vertreiben – eben um
        die Neutralität des Angebots an den Verkaufsständen des
        Einzelhandels zu wahren.
        Jetzt kommen natürlich die vereinigten verbeamteten
        Bedenkenträger aus dem Bundeswirtschaftsministerium
        daher und schwingen mit der Keule des Europarechts,
        nach dem eine solche Regelung nicht zulässig sei, die
        Kommission in Brüssel eine Freistellung nicht genehmi-
        gen würde und überhaupt der Bund keine Gesetzge-
        bungskompetenz in dieser Frage habe. Haben wir für das
        GWB sehr wohl! Und da müssen wir eben ansetzen. Wie
        das geht, habe ich gerade skizziert.
        Das Wirtschaftsministerium verweist auf die Länder,
        wenn man denn eine gesetzliche Verankerung von Vor-
        schriften zum Erhalt der Meinungs- und Pressefreiheit
        wolle. Pressevertriebsspezifische Vorschriften könne man
        etwa im Rahmen der Landesmedien- und Pressegesetze
        ergänzen oder zwischen den Ländern in einer Art „Län-
        derpressegrosso-Staatsvertrag“. Die Leiter der Staats-
        kanzleien von Bayern und Nordrhein-Westfalen wiede-
        rum verweisen in einem Beschlussvorschlag an die
        Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit
        einer Regelung im GWB, also im Rahmen der Bundes-
        gesetzgebung. Die Länder wollen dabei nur „prüfen“,
        „inwieweit Landespresserecht die Neutralität des Presse-
        vertriebs unterstützen kann“. Nur auf die Länder zu zei-
        gen, ist mir für dieses wichtige Thema zu wenig.
        Deswegen müssen wir nun im Rahmen der parlamen-
        tarischen Beratungen zur Achten Novelle des GWB die-
        ses Thema auf die Agenda setzen. Denn die Vollversor-
        gung mit den verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften
        in allen Teilen und Regionen Deutschlands und der Er-
        halt unserer kleineren Verlage sind im Sinne unseres
        Grundgesetzes und im Sinne der Leser zu wichtig, um
        auf dem Altar der juristischen Spitzfindigkeiten geopfert
        zu werden – erst recht vor dem Hintergrund, dass wir als
        Bundesgesetzgeber mit der GWB-Novelle das Instru-
        ment dazu in der Hand haben. Das müssen wir jetzt nut-
        zen.
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Was
        haben der Fußballfan, der Gartenfreund und die junge
        Familie gemeinsam? Sie kaufen und lesen Landlust,
        Nido oder den guten alten Kicker – Fachmagazine, die
        von kleinen Verlagen herausgebracht werden oder sich
        als Neuerscheinungen schnell am Markt durchgesetzt
        haben.
        Alle diese Titel gäbe es ohne das bewährte deutsche
        Grosso-System wahrscheinlich nicht. Durch das Urteil
        des Landgerichts Köln drohen das Presse-Grosso und
        mit ihm die Presse- und Meinungsvielfalt in unserem
        Land großen Schaden zu nehmen.
        Das bisher praktizierte Vertriebssystem sichert die
        Versorgung aller Kioske und Verkaufsstände vor Ort mit
        allen publizierten Zeitungen und Zeitschriften. Die ein-
        seitige Bevorzugung der Erzeugnisse eines Pressekon-
        zerns wird verhindert.
        Der vom LG Köln ausgestellte Freibrief für Einzel-
        verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten
        schwächt die Verhandlungsposition der Grossisten.
        Daher haben wir uns festgelegt: Wir wollen eine gesetz-
        liche Regelung des zentralen Verhandlungsmandats für
        den Bundesverband Presse-Grosso. Alle Beteiligten,
        auch die Verlegerverbände, sind dafür – mit einer
        Ausnahme.
        Verlegerisches Ethos und Verantwortung galt früher
        etwas in diesem Land. Davon hat die immer noch ausge-
        zeichnete Medien- und Pressevielfalt in Deutschland
        profitiert. In vielen Verlagen gibt es dieses Ethos auch
        heute noch. Einzelne unrühmliche Ausnahmen bringen
        das gesamte System in Schieflage.
        Auch der Bauer-Verlag wusste es einmal besser: „Der
        deutsche Presse-Großhandel ist sehr leistungsfähig, wir
        sollten für den Erhalt dieses Systems kämpfen“, hob der
        Verlag noch 2004 in einer Publikation hervor. 1989 for-
        mulierte Bauer: „Internationale Beobachter sprechen
        gern vom besten Vertriebssystem der Welt. Es hat ent-
        scheidenden Anteil daran, dass in keinem anderen Land
        Zeitschriften eine vergleichbare dominierende Rolle
        spielen.“ Tempi passati!
        Natürlich: Jeder muss heutzutage auf das Geld
        schauen. Der Kostendruck steigt auch auf die Verlage.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20073
        (A) (C)
        (D)(B)
        Gerade aktuell tut die Bundespolitik aber viel für die
        Verlage. Der Koalitionsausschuss hat Anfang dieses
        Monats die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für
        Presseverleger beschlossen. Mit der Reform der Presse-
        fusionskontrolle entsprechen wir den Wünschen der gro-
        ßen und der Lokalzeitungsverleger.
        Auch die Grossisten haben sich bewegt. Für die neuen
        Abschlüsse mit fast allen Verlagen im letzten Jahr haben
        sie deutliche Abstriche gemacht. Das sollte man aner-
        kennen.
        Verlierer wären wir alle: Leser, Zeitungs- und Zeit-
        schriftenkäufer, kleine Verlage, die Pressevielfalt. Ge-
        winner wäre nur einer, und das auch nur auf den ersten
        Blick.
        Kritiker und Bedenkenträger fürchten: Eine gesetzli-
        che Regelung des Alleinverhandlungsmandats in der
        GWB-Novelle ist mit dem EG-Kartellrecht nicht verein-
        bar.
        Ehe wir gar nichts tun und das bewährte System vor
        die Hunde gehen lassen, sollten wir lieber die Probe aufs
        Exempel machen. Ein europarechtliches Risiko bleibt in
        kartellrechtlichen Fragen immer. Wir halten eine Frei-
        stellung des deutschen Pressevertriebssystems nach
        deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht für zu-
        lässig, weil die Vorteile für den Pressemarkt die mögli-
        chen Nachteile für den Wettbewerb überwiegen. Wir
        werden ja sehen, wer Recht behält. Aber wir sehen zu
        einer entsprechenden Grossoregelung im GWB keine
        Alternative. Auch ein konstruktiver Dialog der Politik
        mit der Bundeskartellamt kann der Sache selbstverständ-
        lich dienen.
        Liebe Freunde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
        Ihr Einsatz für das Grosso ist verdienstvoll. Wir stehen
        an Ihrer Seite.
        Gegen Ihren Antrag habe ich trotzdem Einwände. Auf
        die Länder, wie im Antrag gefordert, sollten wir nicht
        allzu sehr bauen. Der Beschlussvorschlag der Chefs der
        Staatskanzleien für die Ministerpräsidentenkonferenz in
        der nächsten Woche empfiehlt lediglich einen Prüfauf-
        trag für die Bundes- und die Ländergesetzgebung.
        Wir alle wissen, wie kompliziert die Verhandlung von
        Rundfunkstaatsverträgen ist. Ein „Grosso-Staatsver-
        trag“ ist Theorie, da es kein Signal von den Ländern
        gibt, dem Bundesgesetzgeber diese Aufgabe abzuneh-
        men. Auch kann von den Ländern nicht das zentrale Ver-
        handlungsmandat geregelt werden. Das müssen wir als
        Bundesgesetzgeber schon selber regeln. Die GWB-No-
        velle ist dafür der richtige Ort.
        Auch dem Vorschlag einer Schiedsstelle kann ich
        nicht viel abgewinnen. Wenn ein Akteur das Zusammen-
        spiel konsequent verweigert, helfen auch keine Schieds-
        richter! Schlichtungsrunden unter der verdienstvollen
        Leitung von BKM haben wir in den vergangenen Jahren
        genug gehabt.
        Gefreut hat mich Ihr Verweis auf die Bundeskanzle-
        rin, die den Erhalt des Pressevertriebssystems im No-
        vember 2011 für notwendig erklärt hat.
        Auch der Medienpolitische Expertenkreis der CDU
        Deutschlands hat sich bereits vor dem Urteil des Land-
        gerichts Köln zu einer gesetzlichen Regelung bekannt.
        Unser Ziel lautet: Presse- und Medienvielfalt überall
        in Deutschland, faire Marktchancen für neue Titel. Die
        Vorzüge des Grossosystems sind: Neutralität und Über-
        allerhältlichkeit. Das ist vor allem für den ländlichen
        Raum wichtig, wo nicht alle 50 Meter ein Kiosk steht.
        Die Qualitäten der deutschen Vertriebsstrukturen er-
        kennt man bei einem Blick ins Ausland besonders gut:
        In Großbritannien war die Pressedistribution einmal ein
        offenes, überwiegend von freien Grossisten organisiertes
        Verteilsystem. Heute hat es sich zu einem oligarchisch
        strukturierten Kommissionsnetz gewandelt. Die Folge:
        Der Einzelhandel ist erodiert, das Verkaufsnetz weiter
        ausgedünnt, verbunden mit einem Reichweitenschwund
        insbesondere der Tagespresse außerhalb von Ballungs-
        räumen. Experten sprechen bereits von der „englischen
        Krankheit“.
        Das kann kein Vorbild für Deutschland sein. Ich
        wünsche mir für die Zukunft keine „German Grosso
        Disease“. Darin bin ich mir einig mit dem Verband Deut-
        scher Zeitschriftenverleger, dem Bundesverband Deut-
        scher Zeitungsverleger und anderen bis hin zum nörd-
        lichsten Zeitungsverlag in Deutschland, dem Schleswig-
        Holsteinischen Zeitungsverlag in Flensburg.
        Ich bin optimistisch, dass wir eine Lösung in der
        GWB-Novelle hinbekommen. Dann hätte sich der vor-
        liegende Antrag erledigt. Wenn es aber den Verantwortli-
        chen gelänge, vorher eine Friedenslösung wie 2004 in
        der „Gemeinsamen Erklärung“ zu erzielen, wäre das
        auch ein vertretbarer Weg und sehr zu begrüßen. Und der
        Kicker und die Landlust hätten weiterhin eine faire
        Chance im Ladenregal.
        Martin Dörmann (SPD): Die Vielfaltsicherung in
        unserer Medienlandschaft ist ein wesentliches Element
        zur Stärkung unserer Demokratie. Ein zentraler Baustein
        hierfür ist das Presse-Grosso. Es sichert eine flächende-
        ckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für
        Presseerzeugnisse und schafft damit faire Wettbewerbs-
        bedingungen zwischen kleinen und größeren Verlagen.
        Das Presse-Grosso ist der bedeutendste Vertriebsweg
        für Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland. Es be-
        steht aus 67 zumeist mittelständischen und unabhängi-
        gen Presse-Grossisten, die täglich mehr als 120 000
        Presseverkaufsstellen mit einem vielfältigen Angebot
        versorgen. Prinzipiell kann man jeden Titel auch noch
        am kleinsten Zeitungskiosk auf dem Dorf erhalten. Zum
        Vergleich: Die um ein Mehrfaches größeren USA haben
        insgesamt nur 25 000 Verkaufsstellen mehr, die zudem
        durch das dortige reine Zeitschriftengrosso nur wöchent-
        lich und nicht täglich beliefert werden.
        Unser erfolgreiches Grossosystem ist nun durch ein
        kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Köln in-
        frage gestellt. Deshalb fordern die Bundestagsfraktionen
        von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemein-
        samen Antrag eine gesetzliche Verankerung des Presse-
        Grosso.
        20074 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Es darf nicht sein, dass größere Verlage einen prinzi-
        piell besseren Zugang zu Verkaufsstellen haben oder
        aufgrund ihrer Wirtschaftsmacht günstigere Konditionen
        aushandeln können. Hierdurch würde sich die Wett-
        bewerbssituation für kleinere Verlage nachhaltig ver-
        schlechtern. Innovative neue Zeitschriftentitel und
        Nischenverlage ohne hohe Auflagen hätten das Nachse-
        hen. Die Folgen wären absehbar: Über kurz oder lang
        würde eine Reduzierung von Pressetiteln drohen und da-
        mit der Meinungsvielfalt schwerer Schaden zugefügt.
        Das dürfen wir nicht zulassen. Denn Zeitungen und
        Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern
        Kulturgüter. Zudem ist eine lebendige Demokratie da-
        rauf angewiesen, dass die Presselandschaft möglichst
        vielfältige Meinungen transportiert und Großverlage
        kleinere Verlage nicht allein wegen ihrer Marktmacht an
        den Rand drängen können.
        Warum ist hierfür das Presse-Grosso-System von so
        großer Bedeutung? Die Pressegrossisten sind das Ver-
        bindungsglied zwischen den Verlagen und den Presse-
        verkaufsstellen. Sie unterhalten ein aufwendiges Ver-
        triebsnetz, organisieren die Lieferung der einzelnen Titel
        vor Ort und erhalten dafür eine bestimmte Marge. Von
        zentraler Bedeutung ist, dass nicht die Verlage bestim-
        men, an wen wie viel geliefert wird und wo die Verlags-
        produkte wie präsentiert werden. Vielmehr hat der Pres-
        segrossist insofern eine Dispositionsfreiheit. Dabei muss
        er aber nach objektiven Kriterien vorgehen und darf ein-
        zelne Titel nicht diskriminieren. Hierdurch wird sicher-
        gestellt, dass kleine und neue Publikationen gleichbe-
        rechtigt neben Kassenschlagern liegen können.
        Umgekehrt hat die Verkaufsstelle ein sogenanntes Re-
        missionsrecht, das heißt, nichtverkaufte Titel können an
        den Grossisten zurückgegeben werden. Das wirtschaftli-
        che Risiko trägt insofern der Grossist.
        Diese Vertriebsstruktur hat sich bewährt und gilt eu-
        ropaweit als vorbildlich. Es gibt jedoch eine Besonder-
        heit, die nun kartellrechtlich vom Urteil des Landge-
        richts Köln infrage gestellt ist. Die Konditionen werden
        in der Regel nicht von den einzelnen Pressegrossisten in-
        dividuell mit den Verlagen ausgehandelt. Vielmehr ver-
        handelt auf der Seite der Pressegrossisten der
        Bundesverband Presse-Grosso für seine Mitglieder.
        Hierdurch wird sichergestellt, dass größere Verlage ge-
        genüber kleineren nicht bessergestellt werden und weni-
        ger zahlen, weil sie ein größeres Druckpotenzial haben,
        sondern gleiche Maßstäbe für alle gelten. Dieses ge-
        meinsame Verhandlungsmandat des Bundesverbandes
        Presse-Grosso hat das Landgericht Köln als kartell-
        rechtswidrig bezeichnet und damit der Klage des Bauer-
        Verlages gegen den Bundesverband Presse-Grosso statt-
        gegeben. Dieser hat inzwischen Berufung eingelegt,
        sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
        Das System Presse-Grosso ist aber zu wichtig, als
        dass wir das Risiko eingehen sollten, dass ein höchst-
        richterliches Urteil den Streit früher oder später endgül-
        tig entscheidet. Vielmehr ist es an der Zeit, das Grosso-
        System politisch zu stützen und endlich gesetzlich abzu-
        sichern.
        In der Vergangenheit war das nicht notwendig, weil
        sich die gesamte Branche 2004 auf eine „Gemeinsame
        Erklärung“ verständigt hat, durch die das Grossosystem
        gestaltet wurde. Dieser lange bestehende Konsens wurde
        von dem genannten Großverlag aufgekündigt, weil er in-
        dividuell bessere Konditionen aushandeln will.
        Da es um eine Kartellrechtsfrage geht, bedarf es nun
        einer Absicherung des Presse-Grosso im Gesetz gegen
        Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Insofern ist es ein
        glücklicher Umstand, dass ohnehin eine GWB-Novelle
        ansteht. Die Bundesregierung hat angekündigt, in der
        nächsten Woche einen Gesetzentwurf im Kabinett zu
        verabschieden. Nach allen bisherigen Verlautbarungen
        der Bundesregierung sowie der sie tragenden Koalitions-
        fraktionen ist allerdings davon auszugehen, dass die
        gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso kein Be-
        standteil des Gesetzentwurfes sein wird. Dies bedauern
        wir sehr, zumal sich selbst die Bundeskanzlerin bei den
        Zeitschriftentagen im November 2011 noch für eine
        Absicherung ausgesprochen hat. Insgesamt sind sich
        jedenfalls die Medienpolitiker aller Parteien über die
        große Bedeutung des Presse-Grosso einig.
        Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt unverzüg-
        lich die gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso auf
        den Weg zu bringen. Die Regelung sollte den Grossisten
        das zentrale Aushandeln von Handelsspannen durch ih-
        ren Berufsverband ermöglichen.
        Zusätzlich flankiert werden könnte dies durch eine
        gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso auch in den
        Pressegesetzen der Länder. Ich freue mich, dass die rot-
        grüne Landesregierung in NRW an dieser Stelle deutlich
        Position bezogen hat und auf Länderebene initiativ
        geworden ist. Infolgedessen hat sich Anfang März die
        Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und
        Senatskanzleien der Länder für eine Sicherung des
        Presse-Grosso ausgesprochen. Hierzu wurde eine län-
        deroffene Arbeitsgruppe unter Federführung von NRW
        und Bayern eingesetzt, an der sich auch der Bund beteili-
        gen soll. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Ini-
        tiative der Länder zu unterstützen und ihren Beitrag zur
        gesetzlichen Verankerung des Presse-Grosso zu leisten.
        In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden,
        inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwi-
        schen den Verlagen und den Grossisten etabliert werden
        kann. Hierdurch könnte sichergestellt werden, dass zwi-
        schen den Beteiligten faire Konditionen ausgehandelt
        werden, die niemanden benachteiligen.
        Sicherlich stellt sich die Frage, wie eine solche Rege-
        lung gerichtsfest und europarechtskonform im GWB
        verankert werden sollte. Hierzu haben der Bundesver-
        band Presse-Grosso, der Verband Deutscher Zeitschrif-
        tenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband Deutscher
        Zeitungsverleger (BDZV) einen gemeinsamen Vor-
        schlag vorgelegt, der unter den genannten Gesichtspunk-
        ten geprüft werden sollte.
        Zum Stichwort Medienvielfalt noch ein Hinweis: Im
        Rahmen der geplanten GWB-Novelle beabsichtigt die
        Bundesregierung Änderungen des Pressefusionsrechts.
        Wir sind sehr gespannt, was die Bundesregierung uns
        letztlich im Einzelnen als Gesetzentwurf vorlegen wird.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20075
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        Wir werden den Entwurf kritisch prüfen, insbesondere
        auf seine Auswirkungen auf die Medienvielfalt in
        Deutschland. Auch das wird eine interessante Debatte
        werden. In diesem Zusammenhang bedauern wir sehr,
        dass die Bundesregierung bislang die Mediendatenbank
        noch nicht vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich
        gemacht hat, obwohl für diese seit 2009 Mittel im Bun-
        deshaushalt eingestellt sind. Die hierzu gefertigten Gut-
        achten sollten nun schnell veröffentlicht werden, damit
        wir eine bessere Datengrundlage über Angebot, Nutzer-
        verhalten und Konzentrationstendenzen in der deutschen
        Medienlandschaft haben.
        Einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung der Medi-
        envielfalt könnte die Bundesregierung in jedem Falle
        dadurch leisten, dass sie unsere Initiative für eine gesetz-
        liche Absicherung des Presse-Grosso unterstützt. Die
        Zeit ist reif – und die Zeit drängt. Wir dürfen das
        bewährte System des Presse-Grosso nicht aufs Spiel
        setzen.
        Ulla Lötzer (DIE LINKE): Der Antrag von SPD und
        Bündnis 90/Die Grünen reagiert auf die Rechtsstreitig-
        keiten des Grossoverbandes mit dem Bauer-Verlag. Ge-
        würdigt wird die Vielfaltsicherung unserer Medienland-
        schaft und die Erhaltung einer funktionierenden,
        flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertriebs-
        struktur für Presseerzeugnisse, die in der Bundesrepu-
        blik Deutschland im Verhältnis zu anderen europäischen
        Ländern einmalig ist. Das ist richtig. Bedenken Sie aber
        bitte beim Hohelied auf die Pressevielfalt zweierlei: Ers-
        tens. Es sind gerade deutsche Presseverlage, die seit
        mehr als 20 Jahren durch ihre expansiven Marktstrate-
        gien besonders in Osteuropa die Pressevielfalt dort nicht
        gerade befördert haben. Zweitens. Die Vielfalt im Pres-
        sewesen ist immer noch von der Finanzstärke marktbe-
        herrschender Konzerne geprägt, wodurch eher Vielfalt in
        der Einfalt produziert wird und herrschaftskritische
        Stimmen deutlich seltener zu Wort kommen. Wenn also
        über Angebotsneutralität im Vertrieb geredet wird,
        müsste normalerweise auch darüber geredet werden, was
        so alles angeboten wird, bevor es in die Regale der
        Kioske, Bahnhöfe oder Supermärkte gelangt.
        Wir begrüßen eine gesetzliche Regelung, die der neo-
        liberalen Entbindung des Pressewesens entgegentritt.
        Überhaupt scheint sich am Beispiel des Pressegrosso
        einmal mehr unser Grundsatz zu bewahrheiten, dass in
        einer entfesselten Ökonomie die berechtigten Interessen
        der breiten Bevölkerung nicht mehr berücksichtigt wer-
        den können. Und es bewahrheitet sich auch, dass freiwil-
        lige Vereinbarungen wie die „Gemeinsame Erklärung“
        des Grossoverbandes mit den Verlegerverbänden von
        2004 immer dann zur Makulatur werden, wenn wieder
        einmal Gewinnmargen auf dem Spiel stehen.
        Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen for-
        dert die Bundesregierung auf, in der angestrebten Novel-
        lierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
        den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handels-
        spannen durch ihren Berufsverband zu ermöglichen. Die
        Forderung selbst ist nun ziemlich unverbindlich und tut
        eigentlich niemandem weh. Sie hätten deshalb in Ihrem
        Antrag zumindest benennen müssen, wo im GWB und
        vor allem mit welcher Reichweite Sie die Ihrer Meinung
        nach dringend notwendige Regelung verankert haben
        möchten. Dafür käme im Gesetz unter Umständen der
        Preisbindungsparagraf – § 30 GWB – bei Zeitungen und
        Zeitschriften infrage. Um das Grossosystem vor dem
        Vorwurf wettbewerbswidriger Behinderung zu schützen,
        wären andere Spielräume innerhalb des Gesetzes eben-
        falls gewissenhaft zu prüfen. Das passiert in dem Antrag
        von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aber nicht. Sie ge-
        ben mit der Folgenlosigkeit Ihres Antrages den Ball in
        einem Maße an die Bundesregierung zurück, das
        schlechterdings unverantwortlich ist. Denn so kann die
        Regierung die Regelung je nach Belieben treffen und an-
        sonsten auf die sozialen Belange der Beschäftigten pfei-
        fen.
        Die beiden anderen in dem Antrag aufgestellten For-
        derungen – Sicherstellung des neutralen Pressevertriebs
        über Bund-Länder-Regularien und die Einrichtung einer
        Schlichtungsstelle bei Streitfragen – sind für die Frak-
        tion Die Linke im Hinblick auf die Zentralforderung
        zweitrangig. Wenn Sie also alle hier eine gesetzliche Re-
        gelung für das Presse-Grosso wollen, dann werden Sie
        konkret und nehmen Sie endlich die Diskriminierungs-
        freiheit in ihrer ganzen Tragweite ernst – nicht nur für
        die Vertriebsstrukturen als solche, sondern auch für die
        Besserstellung der kleinen Verlage im Grossosystem.
        Noch ein Wort zum Referentenentwurf „Änderung
        des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, auf
        den im Antrag Bezug genommen wird. Zwar erklärt der
        Entwurf, dass dem Aufkauf kleiner Verlage durch Groß-
        verlage kein Vorschub geleistet werden soll. Gleichzeitig
        soll es den Presseunternehmen im Printbereich aber er-
        leichtert werden, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusio-
        nen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in
        Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten –
        also letztlich doch mehr Konzentration. Von den Konse-
        quenzen für die Beschäftigten in der Branche kein Wort!
        Unsere Auffassung ist: Wettbewerbsbeschränkung hat
        sich an den Menschen zu orientieren. Das gilt auch für
        eine angestrebte gesetzliche Regelung beim Presse-
        grosso.
        Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stel-
        len Sie sich vor, am Kiosk vor der Schule gibt es nur eine
        Zeitschrift: die Bravo. Das ist ein Szenario, das wir alle
        sicher nicht wollen. Es könnte aber genau dazu kommen.
        Denn die Pressevielfalt an der Ladentheke oder im Kiosk
        ist in Gefahr. Grund dafür sind zwei Gerichtsentschei-
        dungen, die das System des Presse-Grosso ins Wanken
        bringen.
        Die Neutralität und Vielfalt des Presseangebots in den
        Regalen kommen nämlich nicht von ungefähr. Dafür ist
        in Deutschland ein international einzigartiges Vertriebs-
        system verantwortlich: das Presse-Grosso. Es sichert
        eine neutrale Vertriebsstruktur und damit die Presseviel-
        falt an der Ladentheke.
        Das Presse-Grosso besteht aus 67 zumeist mittelstän-
        dischen und unabhängigen Pressegrossisten, die in
        Deutschland täglich mehr als 120 000 Presseverkaufs-
        20076 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
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        stellen mit einem vielfältigen Presseangebot versorgen.
        Es wurde von Verlagen und Grossounternehmen aufge-
        baut, beruht auf einem breiten Branchenkonsens sowie
        zahlreichen privatwirtschaftlichen Vereinbarungen, die
        es in den vergangenen 60 Jahren zu dem gemacht haben,
        was es heute ist. Das Presse-Grosso ist der bedeutendste
        Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften.
        Dieses bislang nicht gesetzlich verankerte System ist
        durch zwei Gerichtsentscheidungen (Oktober 2011
        BGH; Februar 2012 LG Köln) in Gefahr. Der marktbe-
        herrschende Bauer-Verlag stellt seit 2008 das gut funk-
        tionierende Grossosystem infrage und hat per Gericht er-
        zwungen, die Bedingungen für seinen Vertrieb mit den
        Kiosken und Ladenketten selbst auszuhandeln.
        Dies ist sehr ärgerlich und mit Blick auf den Bauer-
        Verlag nicht nachvollziehbar. Als bereits 2004 einmal
        zur Debatte stand, das Vertriebssystem gesetzlich zu ver-
        ankern, haben wir als rot-grüne Koalition den Willen der
        Grossisten und Verleger unterstützt, den Weg einer un-
        tergesetzlichen gemeinsamen Erklärung zum Erhalt des
        Vertriebs zu wählen. Darin sind unter anderem geregelt:
        die Preis- und Verwendungsbindung, das Dispositions-
        und Remissionsrecht, die Vertriebsneutralität sowie die
        gebietsbezogene Alleinauslieferung. Diese „Gemein-
        same Erklärung“ hat der Bauer-Verlag nie unterzeichnet,
        und sie nun durch seine Klagen im Grunde auf lange
        Sicht auch für die anderen Verlage wertlos gemacht.
        Uns Grünen – und ich nehme an, Ihnen in den ande-
        ren Fraktionen auch – ist es wichtig, im Kiosk und an der
        Ladentheke so viele verschiedene Zeitungen und Zeit-
        schriften angeboten zu bekommen wie möglich. Wir
        wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine
        echte Wahl haben. Und wir wollen, dass sich jede und
        jeder aus dem Informationsangebot das heraussuchen
        kann, was sie oder er für die persönliche Meinungsbil-
        dung benötigt. Denn ohne Information keine Meinung
        und ohne Meinung keine Teilhabe an unserer Demokra-
        tie. Damit ist klar: Zeitungen und Zeitschriften sind
        keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter.
        Presse hat in unserer demokratischen Gesellschaft
        einen wesentlichen Anteil an der politischen Willensbil-
        dung. Ein vielfältiges Angebot und der Zugang dazu
        müssen uns also als Demokraten am Herzen liegen.
        Presse- und Medienerzeugnisse allgemein haben zu
        Recht eine verfassungsrechtlich abgesicherte besondere
        Funktion.
        Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für ein
        vielfältiges Angebot zu schaffen. Wir Grünen wollen,
        dass kleine und unbekannte Titel sowie neue Produkte
        eine gleichberechtigte Chance haben, im Angebot wahr-
        genommen zu werden wie die Bravo oder die Bunte.
        Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es aus
        grüner Sicht dringend geboten, das Vertriebssystem ge-
        setzlich zu verankern. Dazu ist bundesseitig eine Ände-
        rung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
        GWB, erforderlich. Nur so kann die Neutralität beim
        Vertrieb auf Dauer erhalten bleiben. Nur so garantieren
        wir, dass alle den gleichen Zugang zu Information und
        eine echte Auswahl haben. Ein wichtiger Beitrag zur
        Medienvielfalt: die Absicherung der Pressevielfalt an
        der Ladentheke.
        Wir fordern die Bundesregierung deshalb gemeinsam
        mit der SPD auf:
        Erstens: Gemeinsam mit den Ländern eine gesetz-
        liche Verankerung des neutralen Presse-Grosso sicherzu-
        stellen, um die Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit
        dauerhaft gewährleisten zu können; über die Länder
        kann die tatsächliche Neutralität des Systems in den
        Landespressegesetzen festgeschrieben werden.
        Zweitens: Im Rahmen der anstehenden Novellierung
        des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB,
        eine Regelung einzufügen, die den Grossisten das zen-
        trale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Be-
        rufsverband ermöglicht.
        Drittens: Gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob
        und inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen
        zwischen den Verlagen und den Grossisten etabliert wer-
        den sollte.
        Dieses Anliegen ist unterstützenswert, auch über
        Fraktionsgrenzen hinweg – damit auch unsere Kinder in
        Zukunft am Kiosk vor der Schule eine Auswahl haben.
        Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bun-
        desminister für Wirtschaft und Technologie: Über alle
        Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg besteht
        Einigkeit, dass das Presse-Grossovertriebssystem in
        Deutschland einen überaus wichtigen Beitrag zur Me-
        dien- und Meinungsvielfalt leistet. Mit seinem neutralen
        und diskriminierungsfreien Vertriebssystem bietet das
        Presse-Grosso die Grundlage für eine echte publizisti-
        sche Vielfalt am Kiosk.
        Zur Sicherung dieses vielfältigen Presseangebots
        muss das Presse-Grosso erhalten bleiben. Zentrale Vo-
        raussetzung dafür ist ein Konsens aller Beteiligten. Pres-
        segrossisten und Verlage müssen das System gemeinsam
        tragen. Aus diesem Grund haben alle Parteien im Jahr
        2004 die „Gemeinsame Erklärung“ des Bundesverbands
        Presse-Grosso, des Bundesverbands Deutscher Zei-
        tungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriften-
        verleger unterstützt. Sie hat vorausgegangene Streitig-
        keiten beseitigt und den erforderlichen Konsens aller
        Beteiligten wiederhergestellt.
        Ziel war es damals und sollte es auch heute sein, ge-
        setzliche Maßnahmen zu vermeiden und freiwillige Re-
        gelungen als Basis der Zusammenarbeit zu finden, und
        das aus gutem Grund. Die gesetzliche Regelung eines
        Vertriebssystems für Presseerzeugnisse muss den Anfor-
        derungen des Art. 5 Grundgesetz gerecht werden. Art. 5
        sichert die Pressevielfalt in unserem Land. Zur Presse-
        vielfalt tragen die Verlage und die Grossisten bei. Die
        Verlage erzeugen die Pluralität durch ihr Angebot. Das
        Grosso sorgt dafür, dass diese Vielfalt beim Leser auch
        tatsächlich ankommt.
        Alle Beteiligten haben verfassungsrechtlich garan-
        tierte Rechte, die ein Gesetz über den Pressevertrieb be-
        achten, das heißt in Einklang bringen müsste. Wichtig ist
        jedoch, festzustellen, dass die derzeitigen Schwierigkei-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012 20077
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        ten nicht durch Einflüsse von außen, sondern durch das
        Agieren eines Beteiligten gegen das System – gegen
        Teile des Systems – von innen entstanden sind. Selbst
        wenn der Gesetzgeber heute tätig würde und wir die
        rechtlichen Schwierigkeiten überwinden könnten, bliebe
        es dabei, dass wir nur einen Rahmen für das freiwillige
        Handeln aller Beteiligten schaffen könnten.
        Dies führt wieder zu meiner Eingangsbemerkung,
        dass wir – bei welcher Handlungsoption auch immer –
        letztlich auf den Konsens aller Beteiligten angewiesen
        sind. Ohne diesen Konsens sehe ich auch nicht, wie
        Schlichtungsstellen helfen könnten, Streitfragen zwi-
        schen Verlagen und Grossisten erfolgreich beizulegen.
        Bei der Überlegung, wie wir weiter vorgehen, gibt es
        jedenfalls bisher keinen unmittelbaren Handlungsdruck.
        Dies sehen auch die Länder so, wie der gemeinsame Be-
        schlussvorschlag der Länderarbeitsgruppe für die Minis-
        terpräsidentenkonferenz am 29. März 2012 zeigt. In de-
        ren Beratungen waren das Bundesministerium für
        Wirtschaft und Technologie und der Beauftragte der
        Bundesregierung für Kultur und Medien eng eingebun-
        den.
        Noch ist das Urteil des Landgerichts Köln nicht
        rechtskräftig. Der Rahmen der Zusammenarbeit durch
        Verträge der Grossisten mit den Verlagen ist bis zum
        Jahr 2018 abgesteckt. Dies gibt uns die Gelegenheit, alle
        Handlungsoptionen gründlich zu prüfen. Wir sollten da-
        bei den Bauer-Verlag weder ausgrenzen noch aus seiner
        Verpflichtung entlassen, am Erhalt des Presse-Grosso
        mitzuwirken. Ich werde jedenfalls auch mit dem Bauer-
        Verlag den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen.
        Ich gehe davon aus, dass der Bundesverband Presse-
        Grosso die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts
        beim OLG Düsseldorf dazu nutzen wird, die Freistel-
        lungsfähigkeit des Alleinverhandlungsmandats unter
        kartellrechtlichen Aspekten zu untermauern. Daneben
        sollten der Bundesverband Presse-Grosso und die Verle-
        gerverbände den Kontakt mit der Europäischen Kom-
        mission und dem Bundeskartellamt suchen. Ziel muss es
        sein, zu klären, wie unter dem geltenden Kartellrecht ein
        funktionsfähiges Presse-Grosso freigestellt werden kann.
        Dabei müssen auch die Folgen für die Titelvielfalt und
        die Produktmärkte genau analysiert werden. Erst nach
        der Klärung dieser Fragen können wir entscheiden, ob
        und in welchem Umfang gesetzgeberischer Handlungs-
        bedarf besteht.
        Zusammengefasst: Alle Handlungsoptionen, die wir
        prüfen, müssen sich an folgenden, zentralen Zielen mes-
        sen lassen:
        Erstens. Das Gesamtsystem muss einvernehmlich
        funktionsfähig gehalten werden können.
        Zweitens. Die Grenzen des nationalen Verfassungs-
        rechts und des europäischen Kartellrechts müssen beach-
        tet werden.
        Drittens. Die Garantien des Art. 5 GG müssen mit
        Blick auf alle Beteiligten – Verlage wie Grosso – ge-
        wahrt werden.
        Wir alle tragen Verantwortung für die Sicherung der
        weltweit einzigartigen Pressevielfalt in Deutschland.
        Deshalb bin ich überzeugt, dass es gelingen wird, eine
        tragfähige Lösung für den Erhalt des Presse-Grosso zu
        finden.
        168. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
        TOP 4 Verbraucherpolitik
        TOP 30, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 31 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        ZP 3 Aktuelle Stunde zur Tarifrunde 2012
        TOP 5 Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen
        ZP 4, 5 Praxisgebühr
        TOP 7 Forschung zur Sicherung der weltweiten Ernährung
        TOP 8 Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz
        TOP 9 Betreuungskommunikation für Soldaten im Einsatz
        TOP 10, ZP 6 Freiwilligendienst „Weltwärts“
        ZP 7 Hinrichtungen in Belarus
        TOP 12 Investitionsverbot für Minen und Streumunition
        TOP 11 Übertragung gerichtlicher Aufgaben auf Notare
        TOP 14, ZP 8 Kolonialverbrechen in Deutsch-Südwestafrika
        TOP 13 Nationales Waffenregister-Gesetz
        TOP 15 Vorurteilsmotivierte Straftaten
        TOP 16 Dialog über Grundwerte und Grundrechte in Ungarn
        TOP 17 Gesetzliche Verankerung für Presse-Grosso
        TOP 18 Streichung des Begriffs „Rasse“
        TOP 19 Sicherheit undWirksamkeit vonMedizinprodukten
        TOP 20 Reisen für Kinder und Jugendliche
        TOP 21 Aufenthaltsrechtlicher Ehegattennachzug
        TOP 22 Bundesbergrecht
        TOP 23 Kooperation mit Georgien
        TOP 24 Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit
        TOP 25 Stärkung der europäischen Grundlagenforschung
        Anlagen