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    Plenarprotokoll 17/167 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 167. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Nationales Reformprogramm 2012; sonstige Fragen Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/9001) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Kerstin Tack (SPD) Künftige Einhaltung der Bestimmungen zu den obligatorischen Beratungsprotokollen bei Finanzprodukten 19803 A 19803 B 19804 A 19804 B 19804 C 19804 C 19805 A 19805 B 19805 B 19805 C 19805 D 19806 A 19806 B 19806 C 19806 D 19807 A 19807 B 19807 C 19807 D 19808 A 19808 B 19808 B 19808 C 19808 D 19808 D 19809 A 19809 B 19809 C 19809 C 19809 D 19810 A 19810 B 19810 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Kerstin Tack (SPD) Senkung überhöhter Dispositions- und Überziehungszinsen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Übrig gebliebene Lebensmittel beim Emp- fang der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Grünen Woche am 26. Januar 2012 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Verschwendung von Lebensmitteln bei Empfängen und Veranstaltungen mit Ver- pflegung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Inge Höger (DIE LINKE) Vereinbarung zur Rüstungskooperation mit der pakistanischen Regierung und de- ren Streitkräfte Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Petra Crone (SPD) Einladung von Bundestagsabgeordneten zum Meinungsaustausch zwischen BMFSFJ und den Verbänden über das Eckpunkte- papier zur Vorbereitung des Entwurfs ei- nes neuen Pflegeberufsgesetzes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Petra Crone (SPD) Fehlende Berücksichtigung der EU-Berufs- anerkennungsrichtlinie und fehlende Abstimmung einer Finanzierungslösung zwischen Bund und Ländern im Eckpunk- tepapier zum neuen Pflegeberufsgesetz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichtduldung schwuler Schützenpaare durch den Bund der Historischen Deut- schen Schützenbruderschaften e. V. Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Ausbau der Neckarschleusen für 135 Me- ter lange Schiffe bis Plochingen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 19810 D 19810 D 19811 C 19811 D 19812 B 19812 D 19813 B 19813 C 19813 D 19814 B 19815 A 19815 B 19815 C 19816 A 19816 B 19816 C 19816 D 19816 D 19817 B 19817 C 19818 B 19818 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 III Mündliche Fragen 46 und 47 Willi Brase (SPD) Anzahl und Zeitpunkt des Versands von Projektsteckbriefen an Wahlkreisabgeord- nete durch das BMBF Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Mündliche Frage 53 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Preissenkende Wirkungen bei Benzin und Diesel durch die Umsetzung der am 4. März 2012 beschlossenen Änderung des Kartellrechts sowie weitere Maßnahmen für eine transparente und sozial gerechte Preisgestaltung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Frage 71 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschalten der V-Leute in der NPD und Beweislage für einen NPD-Verbotsantrag Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 79 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Einlegung des Vorbe- halts gegen das Europäische Fürsorgeab- kommen im Dezember 2011 mit Art. 19 der Wiener Vertragsrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 80 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage der Gewährung von Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz für Staatsangehörige der Vertragsstaa- ten des Europäischen Fürsorgeabkommens bei Ausschluss von Leistungen der Grund- sicherung für Arbeitsuchende und der So- zialhilfe Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Haltung der Bundesregierung zur Verwendung der Überschüsse in der ge- setzlichen Krankenversicherung . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 5 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Vorlage von Untersuchungen zu einem möglichen Zusammenhang zwischen MAP und Morbus Crohn durch den Konsum von 19819 C 19819 D 19820 B 19820 D 19821 A 19822 A 19822 B 19823 A 19823 B 19823 D 19824 A 19824 B 19824 C 19825 D 19826 D 19828 A 19829 B 19830 B 19831 B 19832 B 19834 C 19835 D 19836 D 19837 D 19839 A 19840 C 19841 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 Produkten infizierter Rinder und vorbeu- gende Maßnahmen in den Mitgliedstaaten der EU Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 7 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen des BMVg aus dem Ur- teil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2012 zur Durchführung eines Anerkennungsverfahrens bei Kriegsdienst- verweigerern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 8 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenübernahme der Bundeswehr bei der Ausbildung auf das System LUNA in Saudi-Arabien Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Christel Humme (SPD) Abschluss der Prüfung zur Bereitstellung von Mitteln für den FrauenMediaTurm Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Christel Humme (SPD) Umsteuern in der Projektförderung des BMFSFJ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Heinz Paula (SPD) Bedarf an Eigenmitteln im Rahmen von Bundesprogrammen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Sönke Rix (SPD) Anwendung des Jugendschutzgesetzes im Versandhandel Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 15 Sönke Rix (SPD) Ahndung von Verstößen gegen das Jugend- schutzgesetz im Versandhandel Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 16 Aydan Özoğuz (SPD) Vorlage des angekündigten Nationalen Ak- tionsplans im Bereich Jugendschutz, Parti- zipation, Medienkompetenz und Gewalt- und Suchtprävention Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 17 Aydan Özoğuz (SPD) Ergebnisse der Überprüfung des Novellie- rungsbedarfs des Jugendschutzgesetzes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19841 C 19841 D 19842 A 19842 B 19842 B 19842 C 19842 D 19843 B 19843 C 19844 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 V Anlage 12 Mündliche Fragen 19 und 20 Siegmund Ehrmann (SPD) Förderung des Gabriele-Münter-Preises Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 21 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auszeit vom Beruf für Großeltern; Verein- barkeit dieser Regelung mit dem Gesamt- konzept zur Demografiepolitik der Bun- desregierung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 22 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Ausweitung der Elternzeit auf Großeltern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 23 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Einführung des geplan- ten Betreuungsgeldes auf die Frauener- werbstätigkeit und den beschlossenen Aus- bau der Kindertagesstätten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 24 Harald Weinberg (DIE LINKE) Aktuelle Pläne zur Praxisgebühr Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 25 und 26 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In den vergangenen 20 Jahren zu grenz- überschreitenden Schienenverkehrsprojek- ten unterzeichnete Verträge sowie Kosten und Planungsstand bzw. Baufortschritt dieser Projekte Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 27 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auftraggeber, Auftragnehmer und Kosten der erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung des Elbe-Saale-Kanals Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 28 und 29 Gustav Herzog (SPD) Investition in weitere Liegeplätze an den Binnenwasserstraßen; Möglichkeiten zur Entsorgung von Müll und Altwasser Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 31 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beginn der Finanzierung des Baus der 93 Grünbrücken aus dem Bundespro- gramm Wiedervernetzung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19844 A 19844 B 19844 D 19845 A 19845 B 19845 C 19846 C 19846 D 19847 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 Anlage 21 Mündliche Frage 34 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Reboard-Kindersitzen in Pkw bei der Beförderung von Kindern mit ei- nem Körpergewicht bis 15 Kilogramm Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 35 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Anzahl barrierefreier Wohnungen in Deutschland Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 38 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstufung von drei zunächst nicht gemel- deten Ereignissen im Atomkraftwerk Philippsburg 2; weitere meldepflichtige Er- eignisse in deutschen Atomkraftwerken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 39 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzung von Kavernenlagern für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle an Atom- kraftwerks- und Zwischenlager- bzw. Sam- melstellenstandorten Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 40 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitere Vergütung für neue Photovoltaik- anlagen nach 2017 und Regelung des Ver- gütungsanspruchs ab 2014 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 41 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgesehene Kürzungen bei den For- schungsmitteln für erneuerbare Energien aus dem Energie- und Klimafonds Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 42 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratungen zur Umsetzung der EU-Kraft- stoffqualitätsrichtlinie mit Vertretern der kanadischen Regierung und/oder mit Ver- tretern der Mineralölindustrie in den ver- gangenen zwölf Monaten Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 43 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Präsenz des Bundesumweltministers und Wahrnehmung der Termine bis zur Wahl des Landtags in NRW Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 44 und 45 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Versand von Projektsteckbriefen an Wahl- kreisabgeordnete in dieser Wahlperiode durch das BMBF Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19847 D 19848 A 19848 B 19848 D 19849 A 19849 B 19849 C 19850 A 19850 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 VII Anlage 30 Mündliche Frage 48 Michael Gerdes (SPD) Verletzung des Gleichbehandlungsgrund- satzes durch einseitige Information der Ab- geordneten des Deutschen Bundestages Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 49 Michael Gerdes (SPD) Bewertung des Fördervolumens für die ge- meinsame Förderung von Modellprojek- ten zur Lehrerausbildung hinsichtlich des Ziels einer schnellen und flächendeckenden Verbesserung dieser Ausbildung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 50 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Vorlage eines Konzepts zur gemeinsamen Förderung der Lehrerausbildung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 51 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Finanzierung des Bundesanteils an der ge- planten gemeinsamen Lehrerausbildungs- förderung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 52 Klaus Hagemann (SPD) Zusätzlich an Hochschulen aufgenommene Studienanfänger im Rahmen der zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 sowie ge- plante Aufstockung des Hochschulpakts 2020 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Finanzierung einer Transfergesellschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 57 und 58 Lars Klingbeil (SPD) Gesetzliche Verankerung eines Warnhin- weismodells bei mutmaßlichen Urheber- rechtsverletzungen im Internet nach dem Scheitern einer freiwilligen Einführung im Rahmen des vom BMWi durchgeführten Wirtschaftsdialogs am 15. März 2012; dor- tige Einigung auf einen Maßnahmenkata- log gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 59 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Vorlage eines innerhalb der Bundesregie- rung abgestimmten Plans zur Reduzie- rung der Bundeswehr in Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 60 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Einfluss der Debatte über die beschleunigte Reduzierung insbesondere der US-ameri- kanischen und britischen Truppen in Afghanistan auf die Entscheidung der Bun- desregierung zur Reduzierung des deut- schen Truppenkontingents Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19850 C 19850 D 19851 A 19851 B 19851 C 19852 A 19852 B 19852 D 19853 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 Anlage 39 Mündliche Frage 61 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abzugsverlangen der afghanischen Regie- rung für alle NATO-Truppen bereits im Jahr 2013 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 62 Heike Hänsel (DIE LINKE) Konsequenzen für marokkanische Diplo- maten nach der Festnahme eines mutmaß- lichen marokkanischen Agenten in Berlin Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 63 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Ablehnung von Visaanträgen syri- scher Staatsbürger durch die deutschen Botschaften in Amman und Beirut Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 64 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei und dem Libanon sowie Behand- lung verletzter Syrerinnen und Syrer in Deutschland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 65 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation syrischer Flüchtlinge in türki- schen Aufnahmelagern; Hinwirken auf ei- nen Zugang des UNHCR zu diesen Lagern Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 66 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaiges militärisches Engagement der USA in Syrien; Ausschluss einer deutschen Beteiligung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 67 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beteiligung von EU-Staaten an der Abstel- lung europäischer Marinetruppen zur Si- cherung der Straße von Hormus und vor- gesehener Einsatzzweck Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 68 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planungsstand einer zivilen EU-Mission in der Sahelregion sowie deutsche Beteiligung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 69 Andrej Hunko (DIE LINKE) Existenz eines Vertrages zwischen dem BMI und einem Privatunternehmen zur Verwendung einer Software zum Versand von „Stillen SMS“; beteiligte Akteure Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 70 Andrej Hunko (DIE LINKE) Deutsche Beteiligung an der Ausarbeitung der „Common responses to current chal- 19853 A 19853 C 19853 C 19853 D 19854 A 19854 B 19854 C 19854 D 19855 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 IX lenges by Member States most affected by secondary mixed migration flows“; Ziel des Pilotprojekts am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 72 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dauerhafte Abschaltung von V-Leuten in der rechten Szene Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 73 Klaus Ernst (DIE LINKE) Straftaten Rechtsradikaler gegen in Deutschland lebende Griechen infolge von Ressentiments schürenden Äußerungen von Regierungsmitgliedern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 74 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Okto- ber 2011 zur Zwangsbehandlung für die Novellierung der Gesetzgebung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 75 Klaus Ernst (DIE LINKE) Abschreibungsverluste bei Sparkassen, Landesbanken und Banken mit Bundesbe- teiligung im Zuge des griechischen Schul- denschnitts Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Fragen 76 und 77 Anton Schaaf (SPD) Rentenanwartschaften zur Zahlung einer Altersrente nach den Regelungen des Ge- setzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 78 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Anzahl der Unternehmensgründungen aus Rumänien und Bulgarien bundesweit im Jahr 2011 und Auswirkungen der hohen Zahl von Selbstständigen aus den mittel- und osteuropäischen Ländern auf die tarif- gebundenen Beschäftigungsverhältnisse Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 81 und 82 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Versetzungen von Beschäftigten der Bun- desagentur für Arbeit an andere Arbeits- orte und Klagen gegen eine Umsetzung im Rahmen des Urteils des Bundesarbeitsge- richtes zur haushaltsrechtlichen Befristung vom 9. März 2011 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Erklärung des Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag des Bundesminis- teriums der Finanzen „Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Republik“ (160. Sitzung, Tagesordnungspunkt 1 b) . . . . . . . . . . . . . . . . 19855 B 19855 C 19855 D 19856 A 19856 C 19856 D 19857 C 19857 D 19856 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19803 (A) (C) (D)(B) 167. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19841 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 5): Welche aktuellen Untersuchungen liegen der Bundesregie- rung zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Myco- bacterium avium paratuberculosis, MAP, und Morbus Crohn durch den Konsum von Produkten infizierter Rinder durch Verbraucherinnen und Verbraucher vor, und welche vorbeu- genden Maßnahmen bezüglich des Handels mit Produkten infizierter Tiere/Bestände wurden in Mitgliedstaaten der EU getroffen? Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die bele- gen, dass durch die Aufnahme des MAP-Erregers durch Lebensmittel beim Menschen Morbus Crohn verursacht, gibt es nicht. Dies war das Ergebnis einer vom Robert- Koch-Institut, RKI, und dem Bundesinstitut für Risiko- bewertung, BfR, im Jahr 2003 gemeinsam erarbeiteten, umfassenden Literaturstudie. Auch ein nochmals im Jahr 2010 am Friedrich-Loeffler-Institut, FLI, durchgeführtes Expertengespräch, in dessen Vorfeld die Fachleute des FLI, des BfR und des Max-Rubner-Institut, MRI, erneut die aktuelle wissenschaftliche Fachliteratur zu diesem Thema geprüft haben, erbrachte keine anderen Erkennt- nisse. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Anlass für aktuelle Untersuchungen oder für die in der Frage angesprochenen Maßnahmen in Bezug auf den Handel mit tierischen Erzeugnissen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 7): Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Vertei- digung aus dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2012, nach welchem aktive Berufs- und Zeit- soldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr ei- nen Anspruch darauf haben, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – früher: Bundesamt für den Zivildienst – ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstver- weigerer stellen, und wie geht das Bundesministerium der Verteidigung zukünftig mit solchen Anträgen um? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Anspruch darauf haben, dass ihre An- träge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in- haltlich geprüft und nicht wie bisher als unzulässig zu- rückgewiesen werden. Das Ergebnis einer solchen Prüfung hat das Gericht nicht vorweggenommen. Viel- mehr hat das Bundesverwaltungsgericht die angefochte- nen Urteile aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Koblenz zurückverwiesen. Die Sachentscheidungen des Verwal- tungsgerichts in beiden Verfahren bleiben abzuwarten. Darüber hinaus ist festzustellen, dass das Bundesver- waltungsgericht keine Aussage zur Qualifikation des Sa- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 21.03.2012 Bellmann, Veronika CDU/CSU 21.03.2012 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 21.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 21.03.2012 Bülow, Marco SPD 21.03.2012 Gloser, Günter SPD 21.03.2012 Groth, Annette DIE LINKE 21.03.2012 Hochbaum, Robert CDU/CSU 21.03.2012* Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2012 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 21.03.2012* Lanfermann, Heinz FDP 21.03.2012 Luksic, Oliver FDP 21.03.2012 Lutze, Thomas DIE LINKE 21.03.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 21.03.2012 Nahles, Andrea SPD 21.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 21.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 21.03.2012 Schäfer (Saalstadt), Anita CDU/CSU 21.03.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 21.03.2012 Thönnes, Franz SPD 21.03.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 21.03.2012 Anlagen 19842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) nitätsdienstes der Bundeswehr als „waffenloser Dienst“ getroffen hat. Das Bundesministerium der Verteidigung ist daher im Einklang mit der Rechtsprechung weiter der Überzeugung, dass der Sanitätsdienst ein waffenloser Dienst ist. Unmittelbare Auswirkungen der Entschei- dung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Bundes- wehr sind daher nach derzeitigem Verfahrensstand nicht zu erkennen. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr hat die Angehörigen des Sanitätsdienstes der Bundes- wehr über die Entscheidung des Bundesverwaltungsge- richts vom 22. Februar 2012 informiert. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsich- tigt im Übrigen, die Soldatinnen und Soldaten des Sani- tätsdienstes der Bundeswehr einzelfallbezogen über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu infor- mieren, soweit dies im jeweiligen Antragsverfahren sachdienlich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 8): Welche Kosten hat die Bundeswehr bei der Ausbildung auf das System LUNA in Saudi-Arabien getragen? Zur Unterstützung der Firma EMT wurden im Januar 2011 drei deutsche Soldaten nach Saudi-Arabien ent- sandt. Mit Ausnahme der Dienstbezüge der drei abgestellten Soldaten hat die Firma EMT alle weiteren Kosten der Ausbildungsunterstützung übernommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 11): Wann ist die in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 17/8958 des Abgeordneten Rolf Schwanitz vom 7. März 2012 zum FrauenMediaTurm erwähnte Prüfung zur Bereitstellung von Mitteln abgeschlossen, und mit welcher Förderhöhe ist zu rechnen? Sobald hierzu ein neuer Sachstand vorliegt, wird das BMFSFJ darüber selbstverständlich informieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 12): Gibt es insgesamt ein Umsteuern in der Projektförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend, und ist mit der Kürzung bzw. Aufstockung von Mitteln anderer Projekte zu rechnen, bitte mit Beispielen erläutern? Nein, es gibt kein generelles Umsteuern in der Pro- jektförderung des BMFSFJ. Vielmehr ergeben sich im Laufe eines Haushaltsjahres neue, nicht planbare finan- zielle Spielräume, zum Beispiel dadurch, dass sich nicht alle Planungen der Haushaltsaufstellung oder nicht zu den jeweils geplanten Zeitpunkten realisieren lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck- sache 17/9001, Frage 13): Ist es zutreffend, dass bei Projekten im Rahmen des Bun- desprogramms „Initiative Demokratie Stärken“ 10 Prozent an Eigenmitteln im Gegensatz zu 50 Prozent an Eigenmitteln bei Projekten beim Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kom- petenz stärken“ erforderlich sind, und wenn das so ist, beab- sichtigt die Bundesregierung, die Regelung, wonach ein un- terschiedlicher Bedarf an Eigenmitteln im Rahmen der beiden genannten Bundesprogramme benötigt wird, zu ändern? Es ist zutreffend, dass zur Finanzierung der Modell- projekte im Bundesprogramm „Initiative Demokratie Stärken“ eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aufzubringen ist. Dazu können neben Eigenmitteln der Träger auch Mittel der Länder und Kommunen, anderer Bundesressorts sowie weitere Drittmittel hinzugezogen werden. Die Notwendigkeit der Kofinanzierung im Bundes- programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ be- schränkt sich auf den Programmteil Modellprojekte. Dort beträgt der zu erbringende Kofinanzierungs- anteil 50 Prozent. Auch hier können neben Eigenmitteln der Träger auch Mittel der Länder und Kommunen, anderer Bundesressorts sowie weitere Drittmittel hinzu- gezogen werden. Nicht betroffen sind demgegenüber die Finanzierung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Lokalen Aktions- pläne sowie die Tätigkeit der Beratungsnetzwerke. Hier fließen die Mittel 1 : 1 an die Träger, die vor Ort tätig werden. Eine Änderung der Kofinanzierungsanforderungen in den Bundesprogrammen „Initiative Demokratie Stär- ken“ und „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ist im Rahmen der laufenden Förderperiode bis 2013/2014 nicht vorgesehen. Nach Abschluss der ersten Modellphase wird die Ko- finanzierung durch Eigenmitten im Programm „Initiative Demokratie stärken“ überprüft und den sich gegebenen- falls aus der Evaluation ergebenen Erfordernissen ange- passt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 14): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19843 (A) (C) (D)(B) Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um das Jugendschutzgesetz im Versandhandel – sowohl für Träger- medien als auch für Alkohol- und Tabakprodukte – wirkungs- voll anzuwenden, und inwieweit sind der Bundesregierung diesbezügliche Verstöße bekannt? Derzeit werden die Vorschriften des Jugendschutzge- setzes von der Bundesregierung auf ihren Novellierungs- bedarf hin überprüft. Festzustellen ist zunächst, dass die gesetzlichen Be- stimmungen zum Versandhandel von Trägermedien ein- deutig sind. Gewerbetreibende haben entsprechend der Begriffsdefinition des Versandhandels nach § 1 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen, dass kein Ver- sand an Kinder und Jugendliche erfolgt. Dies gilt: sowohl für jugendgefährdende Trägerme- dien gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 als auch gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 für Bildträger mit Filmen und Spielen, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet worden sind, und deshalb nicht an Kinder und Jugendli- che abgegeben werden dürfen. Jedoch fehlt eine entsprechende ausdrückliche Be- stimmung zum Versandhandel bei den Abgabeverboten an Kinder und Jugendliche von branntweinhaltigen Ge- tränken nach § 9 und von Tabakwaren nach § 10. Im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgeset- zes wird deshalb eine Klarstellung geprüft, die sicher- stellen soll, dass branntweinhaltige Getränke und Tabak- waren auch im Wege des Versandhandels nur an Erwachsene abgegeben werden. Zweiter Teil der Frage: Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Abgabe- verbote des Jugendschutzgesetzes nicht flächendeckend eingehalten werden. So hat der Evaluierungsbericht des Hans-Bredow-In- stituts, der auf der Homepage des Instituts heruntergela- den werden kann, neben einer Novellierung gesetzlicher Bestimmungen auch den Bedarf einer Optimierung des Vollzugs bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt. Auch die Presse greift von Zeit zu Zeit von ihnen re- cherchierte Verstöße gegen die Jugendschutzvorschriften auf und macht sie öffentlich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 15): Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Falle von Verstö- ßen gegen das Jugendschutzgesetz Versandhändler mit Geld- bußen belegt wurden, und, wenn ja, wie oft? Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Ju- gendschutzgesetzes obliegt den in den Ländern zuständi- gen Behörden. Erkenntnisse zu Ordnungswidrigkeiten- verfahren nach § 28 des Jugendschutzgesetzes liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck- sache 17/9001, Frage 16): Wann wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten Nationalen Ak- tionsplan im Bereich Jugendschutz, Partizipation, Medien- kompetenz und Gewalt- und Suchtprävention vorlegen, und welche weiteren Schritte hat die Bundesregierung seit der Be- nennung einer Agentur zum Jahreswechsel 2010/2011 in Bezug auf die Einrichtung einer Kooperationsplattform un- ternommen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 17/4813)? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Effektivierung des Jugendschutzes“ (Drucksache 17/3725) erläutert, obliegen Kontrolle und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugend- schutzgesetzes den Ländern. Insoweit hat die Bundesre- gierung keine Möglichkeit, eine länderübergreifende na- tionale Strategie zu implementieren und umzusetzen. Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung werden darüber hinaus seit Herbst 2011 vielfältige Aktivitäten und Projekte des Jugendschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene für Ak- teure, Verantwortliche und alle Interessierten sichtbar gemacht und öffentlichkeitswirksam begleitet. Diese Ini- tiative, die unter dem Motto „jugendschutzaktiv“ durch- geführt wird, verfolgt zwei wesentliche Ziele: Zum ei- nen die bundesweite Bekanntmachung erfolgreicher Maßnahmen und Projekte und damit die Förderung eines konstruktiven und hilfreichen Erfahrungsaustausches der Akteure. Zum anderen die intensive Sensibilisierung für die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes von Kin- dern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit bei allen Verantwortlichen und Beteiligten. Auch Eltern und Er- ziehende werden als wichtige Partner gestärkt. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelte Initiative stellt hierzu auf der Webseite www.jugendschutzaktiv.de eine Datenbank zur Verfügung, die einen umfassenden Überblick über erfolgreiche Projekte zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bietet und die unmittelbare Vernetzung von Akteuren des Jugendschutzes unterstützt. Die Webseite bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen und Materialien rund um das Jugend- schutzgesetz für Eltern, Erziehende, Fachkräfte und Ge- werbetreibende. Die Bundesregierung führt jedoch bun- desweite Projekte, Kampagnen und Initiativen durch mit dem Ziel, die konsequente Einhaltung der jugendschutz- rechtlichen Bestimmungen zu fördern. So wirbt die Aktion „Jugendschutz: Wir halten uns daran!“ seit Jahren kontinuierlich mit Plakaten, Flyern und Aufklebern für die Einhaltung der jugendschutz- rechtlichen Vorgaben im Einzelhandel und auf Veran- staltungen. Daneben stehen unter dem Motto „Jugend- schutz konsequent umsetzen“ ein Film sowie ein Flyer mit praktischen Tipps und Anregungen insbesondere für Beschäftigte in Einzelhandel, Gastronomie und Tank- stellengewerbe zur Verfügung. 19844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck- sache 17/9001, Frage 17): Welche konkreten Ergebnisse hat die im Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4813) und im Mai 2011 (Bundes- tagsdrucksache 17/5868) von der Bundesregierung angekün- digte Überprüfung des Novellierungsbedarfs des Jugend- schutzgesetzes ergeben, bzw. wann rechnet die Bundesregierung mit Ergebnissen dieser Überprüfung, bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln? Die in den Drucksachen 17/4831 sowie 17/5868 erläuterte Prüfung der Vorschriften des Jugendschutz- gesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Sollte die Über- prüfung einen Novellierungsbedarf ergeben, soll nach den Planungen des Bundesfamilienministeriums noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/9001, Fragen 19 und 20): Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den re- nommiertesten Kunstpreis für bildende Künstlerinnen in der Bundesrepublik Deutschland, den „Gabriele-Münter-Preis“, der erstmals 1994 von der damaligen Bundesministerin für Frauen und Jugend, der heutigen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, verliehen wurde, bislang gefördert? Was hat sich an dieser Begründung insofern geändert, als diese Förderung einem Bericht der tageszeitung vom 13. März 2012 zufolge nunmehr eingestellt werden soll? Zu Frage 19: Der „Gabriele-Münter-Preis“ wird seit 1994 im drei- jährigen Turnus ausgeschrieben und wendet sich an Künstlerinnen, die das vierzigste Lebensjahr erreicht ha- ben. Damit trägt der Preis der Tatsache Rechnung, dass Frauen bei hoch dotierten Preisen noch immer unter- repräsentiert sind. Die Auslobung berücksichtigt beson- ders, dass bei gängigen Kunstpreisen und Stipendien eine Altersgrenze von 30 Jahren besteht und die Beteili- gung von Künstlerinnen, die eine Familienphase hinter sich haben, kaum zulässt. Zu Frage 20: An dieser Begründung hat sich nichts geändert. Der „Gabriele-Münter-Preis“ soll aus Sicht des Bundesminis- teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch nicht eingestellt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 21): Wie passt die Ankündigung der Bundesministerin für Fa- milie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, dass Großeltern leichter eine Auszeit vom Beruf nehmen sol- len, in das Gesamtkonzept zur Demografiepolitik der Bundes- regierung, die in ihrem erst im Oktober 2011 vorgelegten „Demografiebericht“ darlegt, dass „das vorhandene Arbeits- kräftepotenzial optimal zu nutzen“ sei und eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen angestrebt wird, um die Folgen des demografischen Wandels auf den Arbeits- markt zu mildern? Zum Gesamtkonzept der Bundesregierung gehören neben der optimalen Nutzung der vorhandenen Ar- beitspotenziale auch die Aktivierung der Potenziale der älteren Menschen, die Unterstützung ihrer Teilhabe am sozialen Leben sowie die Stärkung ihres bürgerschaftli- chen Engagements. Die Sachverständigenkommission zum Achten Fami- lienbericht hat vorgeschlagen, allen berufstätigen Groß- eltern einen Anspruch auf Elternzeit einzuräumen. Bis- lang ist der Anspruch auf Großelternzeit an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Mit der Einführung einer er- weiterten Großelternzeit werden die Gestaltungsspiel- räume innerhalb von Familien erhöht. Junge Menschen können sich für Kinder entscheiden und werden mehr Möglichkeiten für die souveräne Gestaltung ihres Fami- lienlebens erhalten. Familien werden durch die Zeitum- verteilung zwischen den Generationen entlastet werden. Damit steht der Vorschlag der Kommission zur Weiter- entwicklung der Großelternzeit in einer Linie mit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung des En- gagements und zur Beteiligung von älteren Menschen. Nach Schätzungen des ifo-Institut München auf der Grundlage von Untersuchungen (SHARE – Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe – 2005/2007, ungewichtet) aus den Jahren 2005/2007 gibt es eine rele- vante Gruppe von Großeltern (mehrere Hunderttausend), die über 50 Jahre und berufstätig sind, Enkel haben und für die Betreuung räumlich verfügbar wären, und die po- tenzielle Zielgruppe einer Großelternzeit sein können. In ihrer Stellungnahme zum Achten Familienbericht hat die Bundesregierung festgestellt, dass sie die Vor- schläge der Kommission prüfen wird, soweit sie im Ein- klang mit dem Ziel zur Erhöhung der Erwerbsbeteili- gung Älterer stehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 22): In welchem Umfang plant die Bundesregierung die Aus- weitung der Elternzeit auf Großeltern, und wie will die Bun- desregierung eine Ausweitung der Elternzeit auf Großeltern finanzieren, ohne nach eigener Aussage zusätzliche finan- zielle Mittel einzuplanen (vergleiche „Schröder will Großel- ternzeit einführen“, www.süddeutsche.de/politik/kinderbetreu ung-schroeder-will-grosselternzeit-einfuehren-1.1308497)? Die Bundesregierung prüft derzeit eine Ausweitung der Großelternzeit, das heißt des nach geltendem Recht bestehenden Anspruchs auf Elternzeit für Großeltern ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19845 (A) (C) (D)(B) mäß § 15 Abs. 1 a Bundeselterngeld- und Elternzeitge- setz, BEEG, auf alle berufstätigen Großeltern, unabhän- gig vom Alter und der beruflichen Situation der Eltern des zu betreuenden Enkelkindes. Das Konzept wird so ausgestaltet, dass keine Mehrausgaben für die öffentli- che Hand entstehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 23): Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Frauenerwerbstätigkeit im Zuge der Einführung des geplanten Betreuungsgeldes nicht sinkt, und inwiefern würde die Ein- führung des Betreuungsgeldes den beschlossenen Ausbau der Kindertagesstätten beeinflussen? Das Betreuungsgeld soll so konzipiert werden, dass es jungen Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- und Infrastrukturleistungen der öffentlichen Hand bestmögliche Wahlfreiheit eröffnet. Die Erwerbsbeteili- gung bzw. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der El- tern, insbesondere der Mütter soll durch das Betreuungs- geld nicht beeinflusst werden. Gemäß dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 wird es beim Konzept des Be- treuungsgeldes daher keine Anknüpfung an eine Nicht- erwerbsbeteiligung der Eltern geben. Vielmehr geht es darum, die Vielfalt der Familienbetreuungsgestaltung zu stärken und flexible Betreuungsmodelle zu unterstützen. Das Betreuungsgeld steht nicht im Gegensatz zum Ausbau der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die Bundesregierung hält an dem Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsan- geboten für ein- und zweijährige Kinder ab August 2013 zusammen mit den Ländern und Kommunen fest. Die Bundesregierung hält ohne Abstriche ihre Zusage ein, den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 mit 4 Milliarden Euro zu unterstützen. Damit werden die Länder in die Lage versetzt, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Le- bensjahr zu gewährleisten. Ab 2014 stellt der Bund den Ländern zusätzlich 770 Millionen Euro jährlich als finanzielle Unterstüt- zung für die Betriebskosten der neuen Kitaplätze bereit. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 24): Was sind die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Pra- xisgebühr? Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP ist ver- einbart, dass die Erhebung der Praxisgebühr in ein weni- ger bürokratisches Verfahren überführt werden soll. Die Bundesregierung hat noch nicht abschließend über diese Fragen zur Praxisgebühr beraten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Fragen 25 und 26): Zu welchen grenzüberschreitenden Schienenverkehrspro- jekten hat die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nach- barländern in den vergangenen 20 Jahren Verträge unterzeich- net, und wie hoch sind jeweils die Kosten für diese Projekte? Wann wurden diese Verträge jeweils unterzeichnet, und wie ist der jeweilige aktuelle Planungsstand bzw. Baufort- schritt? Die Angaben zu den Projekten sind nachfolgend – nach Verträgen geordnet – aufgeführt. In Bezug auf Projektkosten und -stände wird auf die jährlich erschei- nenden Verkehrsinvestitionsberichte (bis 2007: Bericht zum Ausbau der Schienenwege) verwiesen. Der Ver- kehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 wurde dem Deutschen Bundestag vor wenigen Wochen zuge- leitet; er wurde als Bundestagsdrucksache 17/8700 ver- öffentlicht. Zu unterscheiden ist zwischen Staatsverträgen (nach- folgende Nummern 1.–3.) und Ressortabkommen (Num- mern 4.–11.). 1. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Französischen Republik über den Bau einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl Datum: 14. März 2006 Strecke: Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl 2. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die In- standhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepu- blik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisen- bahnstrecken mit staatlicher Bedeutung Datum: 26. Februar 2008 1. Strecke: Brücke bei Frankfurt (Oder) 2. Strecke: Neißebrücke bei Horka 3. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh- marnbeltquerung Datum: 27. August 2008 Strecke: Lübeck–Puttgarden 4. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver- kehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Abrüstung, Wohnungsbau und Verkehr 19846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) der Französischen Republik über die Schnellbahn- verbindung Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutsch- land Datum: 22. Mai 1992 1. Strecke: Saarbrücken–Mannheim (und weiter auf der Achse Mannheim–Frankfurt (Main)– Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin, POS Nord) 2. Strecke: Kehl–Appenweier (und weiter auf der Achse Mannheim–Freilassing, POS Süd) 5. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver- kehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande über die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter- und Personenverkehrs Datum: 31. August 1992 Strecke: Oberhausen–Emmerich–Grenze D/NL 6. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für öffentli- che Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Prag/Praha–Wien Datum: 7. Juni 1995 Strecke: Berlin–Dresden–Grenze DE/CZ 7. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver- kehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vor- steher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiede- partements zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz Datum: 6. November 1996 1. Strecke: Karlsruhe–Basel 2. Strecke: Stuttgart–Singen 3. Strecke: Ulm–Friedrichshafen–Lindau 4. Strecke: München–Lindau 8. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Weiter- entwicklung der Eisenbahnverbindung Nürn- berg–Praha/Prag Datum: 13. Oktober 1998 Strecke: Nürnberg–Schirnding–Grenze D/CZ 9. Vereinbarung zur Verbesserung der Leistungsfähig- keit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor Passau/Salzburg Datum: 22. November 1999 Strecke: Nürnberg–Passau–Grenze D/A 10. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen der Bundesrepu- blik Deutschland und dem Minister für Infrastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindungen Ber- lin–Warschau (Warszawa) (C-E 20) sowie Dres- den–Breslau (Wroclaw) (E 30/C-E 30) Datum: 30. März 2003 1. Strecke: Hoyerswerda–Grenze D/PL 2. Strecke: Dresden-Neustadt–Görlitz–Grenze D/PL 3. Strecke: Berlin–Frankfurt (Oder)–Warschau 11. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwickluing der Bundesrepu- blik Deutschland und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich über den Ausbau der Eisenbahnstrecke Salzburg–Freilassing Datum: 10. Juli 2007 Strecke: Grenzbrücke bei Freilassing über die Saalach D/A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 27): Wer ist Auftraggeber und Auftragnehmer der erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung des Elbe-Saale-Kanals – auch als Saale-Seitenkanal bezeichnet –, und wie hoch sind die geplan- ten Kosten dieser neuen Studie und der vorangegangenen Stu- die von 2004? Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost hat im Auf- trag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung der Saale beauftragt. Auftragnehmer ist PLANCO Con- sulting GmbH. Die Kosten des in 2004 erstellten Gut- achtens betrugen rund 82 000 Euro, die Kosten für das neue Gutachten betragen rund 5 000 Euro. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9001, Fragen 28 und 29): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage aus der Binnenschifffahrt, dass es keine ausreichenden Liegeplätze an den Binnenwasserstraßen gibt, und beabsichtigt die Bundes- regierung, in weitere Liegeplätze zu investieren? Hält die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Bin- nenschifffahrt, Müll und Altwasser entlang der Binnenwasser- straßen ordnungsgemäß zu entsorgen, für ausreichend, oder sieht sie hier Handlungsbedarf, geeignete Ver- und Entsor- gungsstellen an den Wasserstraßen zu schaffen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19847 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 28: Es ist richtig, dass in einigen Bereichen der Bundes- wasserstraßen, in der Regel an den höher frequentierten Binnenwasserstraßen, zu wenig Liegeplätze für die Bin- nenschifffahrt existieren. Das Defizit befindet sich in der Regel an den höher frequentierten Binnenwasserstraßen und ist der Bundesregierung bekannt. Die vor Ort zu- ständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen befinden sich im ständigen Austausch mit den Verbänden der Bin- nenschifffahrt und schreiben ihre Liegestellenkonzepte kontinuierlich entsprechend der sich stetig ändernden wirtschaftlichen und verkehrlichen Verhältnisse fort. Das Defizit an Liegeplätzen wird entsprechend der bun- desweiten Priorisierung von Ersatz- und Neubaumaß- nahmen an Bundeswasserstraßen sowie in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen beseitigt. Zu Frage 29: Das am 1. November 2009 in Kraft getretene Über- einkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, CDNI, beinhaltet ein umfassendes Einleiteverbot solcher Abfälle und bestimmt, dass die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass ein entsprechendes Netz von Annah- mestellen geschaffen wird. Deutschland hat diese Forde- rung im Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2003 umgesetzt. Für häusliche Abwässer, nur Fahrgastschiffe mit mehr als 50 Fahrgästen und Ka- binenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen, ist festge- legt, dass die Betreiber von Stammliegeplätzen solcher Schiffe entsprechende Annahmestellen schaffen müssen. Hinsichtlich von Hausmüll legt das Ausführungsgesetz fest, dass die Betreiber von Häfen und gewerbsmäßig betriebenen, befestigten Umschlagstellen Annahmemög- lichkeiten einzurichten haben. Zusätzlich besteht an vie- len Schleusen die Möglichkeit, Hausmüll abzugeben. Das Abfallübereinkommen und sein Ausführungsgesetz sind keine schifffahrtsrechtlichen, sondern abfallrechtli- che Vorschriften. Diese Regelungen unterfallen daher nicht der Bundesverwaltungskompetenz, weder nach Art. 89 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz noch nach Art. 89 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, da es für Letzteres an einer gesetzlichen Zuständigkeitsübertragung auf den Bund fehlt. Aufgrund des Vorgenannten sieht der Bund für sich derzeit keine Handlungsnotwendigkeit. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 31): Was bedeutet die Festlegung im Bundesprogramm „Wie- dervernetzung“ der Bundesregierung: „Mit der Umsetzung des Investitionsprogramms wird nach Abschluss der Baupro- jekte aus dem Konjunkturpaket II begonnen“ in Anbetracht der Tatsachen, dass das Konjunkturprogramm II bereits Ende 2011 ausgelaufen ist, in 2012 keine Mittel für das Bundespro- gramm in den Bundeshaushalt eingestellt wurden und für 3 der 18 im Rahmen des Konjunkturprogramms zugesagten Grünbrücken bis zum 28. Dezember 2012 noch nicht einmal die Zustimmung zur Finanzierung erteilt, geschweige denn der Bau begonnen wurde, konkret für den Beginn der Finan- zierung des Baus der 93 vorgesehenen Grünbrücken, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung nach Beginn der Um- setzung bzw. Finanzierung jährlich bereitzustellen? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hatte der Finanzierung von 18 seitens der Auftragsverwaltungen der Länder vorgeschlagenen Grünbrücken im Rahmen des Konjunkturpakets II zuge- stimmt. Wegen der engen Vorgaben des Konjunkturpa- kets II konnten von den Ländern nur elf Maßnahmen re- alisiert werden. Von den sieben weiteren Maßnahmen wurden vier Maßnahmen aus Mitteln des Straßenbau- plans realisiert; eine weitere Maßnahme wurde in das Infrastrukturbeschleunigungsprogramm aufgenommen. Die ausstehenden zwei Maßnahmen sind noch vorrangig vor Beginn des Bundesprogramms Wiedervernetzung umzusetzen. Die Länder planen und bauen im Auftrag des Bundes. Sie sind somit an der Umsetzung des Bundesprogramms Wiedervernetzung maßgeblich beteiligt. Mittel zur Um- setzung des Bundesprogramms werden in den Um- und Ausbautiteln des Straßenbauplans in Abhängigkeit der jährlich insgesamt für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitgestellt. Die 93 genannten Abschnitte an Bundesfernstraßen sind hinsichtlich der Verbesserung der Vernetzungsmög- lichkeiten zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass dies in den meisten Fällen nur durch den Bau von Grün- brücken möglich sein wird, allerdings sind auch andere Maßnahmen denkbar, insbesondere in den Niederungs- bereichen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 34): Durch welche insbesondere rechtlichen Instrumente sollen die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, dass bei der Beförderung von Kindern bis 15 Kilogramm in Pkw nur noch rückwärtsgerichtete Kindersitze, Reboard-Kindersitze, zum Einsatz kommen? Die technischen Rahmenbedingungen für die Beförde- rung von Kindern bis 15 Kilogramm in Pkw in rückwärts gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen, Reboard-Kin- dersitze, werden bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, UNECE, erarbeitet. Derzeit wird bei der Europäischen Kommission geprüft, ob für die verpflichtende Umsetzung dieser Anforde- rung in Europäisches Recht eine Anpassung der Richtli- nie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 Seite 26) geändert durch die Richtli- nie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 Seite 63) notwendig ist. Eine Entscheidung dazu wurde noch nicht getroffen. Da das weitere Vorgehen der Bundesregierung von dieser Entscheidung abhängt, kann zu den Planun- 19848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) gen hinsichtlich der Umsetzung noch keine Angabe ge- macht werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/9001, Frage 35): Wie viele von den laut Mikrozensus 2010 in Deutschland vorhandenen 40,5 Millionen Wohnungen, darunter 16,5 Mil- lionen im selbstgenutzten Wohneigentum (siehe Pressemittei- lung des Statistischen Bundesamtes vom 15. März 2012), sind nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei, und warum wurden bei der Erhebung der Daten zur Wohnsituation in Deutschland keine Daten zum Thema Barrierefreiheit erfragt? Über die Anzahl der barrierefreien Wohnungen gibt es in Deutschland keine amtliche Statistik. Zum einen liegt eine einheitliche Definition von Erfassungsmerk- malen barrierefreier Wohnungen aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung für die Anwendung von Normen des barrierefreien Bauens in den Ländern nicht vor. Zum anderen hat der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz 2005 andere Merkmale vorgesehen. Aus verschiedenen Quel- len lassen sich jedoch Informationen über den Umfang von barrierefreien/-armen Wohnungen ableiten. So hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln – KDA – in seiner im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellten Studie „Wohnen im Alter“ durch Befragung von Seniorenhaushalten im Jahre 2009 ermittelt, dass etwa 570 000 Wohnungen, in denen Haushaltsmitglieder ab 65 Jahren wohnen, barrie- refrei oder -arm sind. Im Rahmen des vom Bund geför- derten KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ wur- den im Zeitraum 2009 bis 2011 darüber hinaus bei rund 82 500 Bestandswohnungen Barrieren abgebaut oder be- seitigt. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 38): Wie sind die drei zunächst nicht gemeldeten Ereignisse am 12. Mai 2009, 19. Januar 2010 und 17. Juni 2010 im Atom- kraftwerk Philippsburg 2 seit der Antwort der Bundesregie- rung auf meine diesbezügliche schriftliche Frage 164 auf Bundestagsdrucksache 17/5016 mittlerweile eingestuft wor- den – bitte neben Kategorie- und INES-Einstufung auch mit Angabe, ob die Einstufung endgültig abgeschlossen ist oder noch ein Upgrade möglich ist –, und welche meldepflichtigen Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken sind während des Leistungsbetriebs bei Instandhaltungen oder Durchführungen von Änderungen vorgekommen? Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Philippsburg 2, die EnBW Kernkraft GmbH, EnKK, hat das Ereignis vom 12. Mai 2009 mit Datum vom 18. April 2011 in ei- ner Meldung nach Kategorie N – Normalmeldung – und der Einstufung INES 0 gemeldet. Am 13. März 2012 hat die Betreiberin die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, telefonisch darüber informiert, dass bei der Zusammenstellung von Unterlagen für einen Gutachter ein neuer Sachverhalt zu dem Ereignis am 19. Januar 2010 festgestellt wurde. Die Betreiberin hat darauf hin das Ereignis in die Katego- rie E, Eilmeldung, und nach INES in die Stufe 1 einge- ordnet und mit Meldeformular vom 19. März 2012 schriftlich gemeldet. Das Ereignis vom 17. Juni 2010 wurde bislang nicht gemeldet. Eine Berichtigung einer Meldung nach der atomrecht- lichen Meldeverordnung ist zulässig und kann gegebe- nenfalls erforderlich sein. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass relevante Angaben oder die Einstufung des Ereignisses unzutreffend waren. Aufgrund der Nachricht über die Eilmeldung des Er- eignisses vom 19. Januar 2010 sowie eines Gutachtens, das Anfang März vorgelegt wurde, wird die bisherige Bewertung aller Einstufungen derzeit vom Betreiber, der Aufsichtbehörde und dem Bundesumweltministerium überprüft. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung der Frage ließen sich acht Ereignisse er- mitteln, die während des Leistungsbetriebes bei Instand- haltungen oder Durchführungen von Änderungen aufge- treten sind. Davon waren sieben in der Kategorie N, INES 0 und eines in der Kategorie E, INES 1. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 39): An welchen Atomkraftwerks- und Zwischenlager- bzw. Sammelstellenstandorten werden Kavernenlager für die Lage- rung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen genutzt, und wie viele Fässer/Gebinde sind dort jeweils vorhanden? Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über Ka- vernen in den Kernkraftwerken und deren Nutzung vor. Eine solche Information kann in der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden. Auch die Zahl der möglicherweise noch dort gelagerten Abfallgebinde ist nicht bekannt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, hat die Länder mit Schreiben vom 7. März 2012 darüber unterrichtet, dass es im Kern- kraftwerk Brunsbüttel bei Umfüllarbeiten zu Schäden an einem Fass gekommen ist, das in einer Kaverne gelagert wurde. In diesem Schreiben wurden die Länder gleich- zeitig um Berichte über vergleichbare Fälle gebeten. Die Berichte der Länder sollen im Rahmen des zuständigen Fachausschusses des Länderausschusses für Atomkern- energie im April 2012 erfolgen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19849 (A) (C) (D)(B) In Zwischenlagern für radioaktive Abfälle und in Landessammelstellen sind solche Kavernen nach Kennt- nis des BMUs nicht vorhanden. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 40): Befürwortet die Bundesregierung, dass auch nach 2017 neue Photovoltaikanlagen eine Vergütung erhalten werden, und wie will die Bundesregierung ab 2014 einem Teil dieser Anla- gen den Vergütungsanspruch entziehen, um einerseits zwischen geförderten Anlagen im Rahmen des von ihr vorgesehenen Ausbaukorridors, wie in § 64 h Abs. 3 des Kabinettsbeschlus- ses zum EEG-Änderungsgesetz – EEG: Erneuerbare-Energien- Gesetz – beschrieben ist, und andererseits nichtgeförderten sonstigen Anlagen eindeutig differenzieren zu können? Die Branche hat selbst angekündigt, dass einzelne Segmente ab 2017 keiner Förderung mehr bedürfen. Die Roadmap des Bundesverbandes Solarwirtschaft, BSW, nennt 2013 als Zeitpunkt für die Netzparität im Haus- haltsstrombereich. Die Netzparität wurde im Haushalts- strombereich aber bereits Anfang 2012 erreicht und im Gewerbebereich wird sie gegenwärtig erreicht. Die Netzparität ist somit deutlich früher eingetreten als von der Branche angegeben. Es ist daher nicht notwendig, Anlagen in Zukunft einen Vergütungsanspruch „zu ent- ziehen“. Denn es ist davon auszugehen, dass es in Zukunft bereits Vermarktungsmöglichkeiten geben wird, die attraktiver sind als die EEG-Vergütung. Somit wer- den sich Anlagen voraussichtlich auch freiwillig aus der EEG-Vergütung verabschieden. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 41): Wie werden die Kürzungen bei den im Energie- und Klimafonds enthaltenen Forschungsmitteln für erneuerbare Energien auf die einzelnen erneuerbaren Energieformen aufgeteilt, und schließt die Bundesregierung aus, dass von den Kürzungen auch Forschungsmittel für die Photovoltaik betroffen sind? Im Energie- und Klimafonds wurden durch das Bun- desministerium der Finanzen, BMF, dem Bundesminis- terium für Bildung und Forschung, BMBF, dem Bundes- ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, und dem Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, bisher jeweils 50 Prozent des anteiligen Sollan- satzes des Titels 683 01 – Forschung und Entwicklung, FuE, erneuerbare Energien – für 2012 zugewiesen. Ver- pflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 60 Pro- zent des Sollansatzes durch BMF zugewiesen. Es ist be- absichtigt, dem BMU zur Ausfinanzierung von Rechtsverpflichtungen weitere 33 Prozent des anteiligen Sollansatzes und allen Ressorts weitere 10 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung dieses Aufgabenbereichs zuzuweisen. Hierüber wird der Haus- haltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner heutigen Sitzung, 21. März 2012, beraten. Im Energie- und Klimafonds stehen somit für For- schungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der er- neuerbaren Energien für BMU, BMELV und BMBF im Wirtschaftsplan 2012 voraussichtlich 20,02 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Zuordnung für einzelne För- derbereiche ist in den Wirtschaftsplänen nicht erfolgt, so dass hier keine Angaben zu den Sollzahlen möglich sind. Die Mittel werden bedarfsgerecht und entsprechend der Mittelanforderungen eingesetzt. Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung in den Folgejahren abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln, der Entwicklung des Forschungsbedarfes in den Bereichen der erneuerbaren Energien und auf der Grund- lage der beantragten Forschungs- und Entwicklungsvor- haben fortzuschreiben. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 42): Wie häufig haben sich in den vergangenen zwölf Monaten Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern der kanadischen Regierung – einschließlich Vertretern kanadischer Provinz- regierungen – und/oder mit Vertretern der Mineralölindustrie getroffen, um über die Umsetzung der EU-Kraftstoffqualitäts- richtlinie zu beraten (bitte mit genauer Terminangabe und jeweiligem Ergebnis des Gesprächs)? Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach Gesprächen der Mitglieder der Leitung der Bundesres- sorts, (Bundesminister, Parlamentarische Staatssekre- täre und Staatssekretäre, gefragt wird. Seit dem 15. März 2011 haben sich Vertreter der Bun- desregierung neun Mal mit Vertretern der kanadischen Regierung getroffen, mit dem Ziel über die Umsetzung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie zu sprechen. Die Gespräche haben an folgenden Terminen stattge- funden: 29. April 2011 (2x); 6. Juni 2011; 11. Juli 2011; 18. Oktober 2011; 9. Dezember 2011; 26. Januar 2012; 8. März 2012; 13. März 2012. Ergebnis der Gespräche war die Entgegennahme der Sichtweise der Gesprächspartner sowie teilweise die Übermittlung des Verfahrensstandes. Die Vertreter der Bundesregierung haben in den Gesprächen zum Aus- druck gebracht, dass seitens Deutschlands eine sach- gerechte, dem Klimaschutz dienende und praktikable Lösung angestrebt wird. Gespräche mit Vertretern der Mineralölindustrie mit dem Ziel, über die Umsetzung der EU-Kraftstoffquali- tätsrichtlinie zu sprechen, haben nicht stattgefunden. Zusätzlich gab es Treffen zwischen Vertretern der kanadischen Regierung oder der Mineralölwirtschaft und Vertretern der Bundesregierung zu anderen Themen. 19850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei ohne vorherige Ankündigung auch die Kraftstoffqualitäts- richtlinie zur Sprache kam. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 43): Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, bis zur Wahl des Landtags in Nordrhein-Westfalen in seiner Funktion als Bundesumweltminister nach heutigem Kenntnisstand wahrnehmen – bitte einzeln auflisten –, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der für zentrale Fragen der Energiepolitik federführende bzw. mitbe- ratende Bundesumweltminister im Zuge von anstehenden Beratungen und Entscheidungen – Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, EU-Ener- gieeffizienzrichtlinie, Netzausbauplan, Endlagersuchgesetz usw. – präsent ist? Die Präsenz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird bei allen rele- vanten Themen auf politischer Ebene jederzeit durch Herrn Minister Dr. Röttgen, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Heinen-Esser und Reiche sowie durch Herrn Staatssekretär Becker gewährleistet. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/9001, Fragen 44 und 45): Wie viele Informationskurzbriefe zu Projektförderungen bzw. Projektsteckbriefe – geordnet nach Fraktionszugehörig- keit und Jahr – hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Legislaturperiode an Mitglieder des Deut- schen Bundestages versandt? Werden diese Projektsteckbriefe an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, die den betreffenden Wahlkreis re- präsentieren, verschickt, und erhalten alle betroffenen Abge- ordneten die Informationen in gleicher Art und Weise? Zu Frage 44: Nach Bewilligung stehen den Abgeordneten aller Fraktionen Informationen zu Projektförderungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, im Internet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung. Dieses System wird kontinuierlich erweitert, sodass die Recherchemöglichkeiten weiter verbessert werden. Auf Nachfrage stellt das BMBF zusätzlich allen Abgeordne- ten des Deutschen Bundestages Zusammenstellungen über laufende Projektförderungen im jeweiligen Wahl- kreis zur Verfügung. Seit 2009, zur Zeit der Großen Ko- alition, stellt das BMBF den Mitgliedern der jeweiligen Regierungsfraktionen nach Bewilligung von Projekten regelmäßig Informationen zu besonderen Vorhaben zur Verfügung. Aufgeteilt nach Fraktionen wurden folgende Anzahl von Briefen mit Projektsteckbriefen versandt: Schreiben 2009: CDU/CSU 289, SPD 227, FDP 23; 2010: CDU/CSU 470, FDP 231; 2011: CDU/CSU 1 474, FDP 669. Zu Frage 45: Allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages ste- hen Informationen über bewilligte Projektförderungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Internet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung. Auf Nachfrage erhalten alle Abgeordneten vom BMBF Zusammenstellungen über laufende Projekte in ihren Wahlkreisen. Seit 2009 informiert das BMBF die Mit- glieder der jeweiligen Regierungsfraktionen zusätzlich über besondere Vorhaben in ihren Wahlkreisen, nachdem diese bewilligt worden sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 48): Wie bewertet das Bundesministerium für Bildung und Forschung die mögliche Kritik, dass aufgrund der einseitigen Information von nur einem und nicht von allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die einen Wahlkreis repräsentie- ren, die Öffentlichkeitsarbeit von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ungleich unterstützt und damit der Gleichbe- handlungsgrundsatz verletzt wird? Nach Bewilligung stehen den Abgeordneten aller Frak- tionen Informationen zu Projektförderungen des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, im In- ternet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung. Dieses System wird kontinuierlich erweitert, sodass die Recherchemöglichkeiten weiter verbessert werden. Auf Nachfrage stellt das BMBF zusätzlich allen Abgeordne- ten des Deutschen Bundestages Zusammenstellungen über laufende Projektförderungen im jeweiligen Wahl- kreis zur Verfügung. Die Information über besondere Vorhaben im Bereich der Projektförderung durch Pro- jektsteckbriefe ist ein kleiner Teil der umfassenden Kommunikation in den parlamentarischen Raum. Inso- fern stehen allen Mitgliedern des Deutschen Bundesta- ges Möglichkeiten zur Verfügung, die Förderungen des BMBF in ihren Wahlkreisen öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung das in der Presse (Hamburger Abendblatt vom 12. März 2012) zitierte Förder- volumen von 16 Millionen Euro im Jahr für die gemeinsame Förderung von lediglich wenigen Modellprojekten zur Leh- rerausbildung hinsichtlich des Ziels einer schnellen und flä- chendekkenden Verbesserung der Lehrerausbildung? Der Bericht im Hamburger Abendblatt geht zurück auf ein Papier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Hier wer- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19851 (A) (C) (D)(B) den die gegenwärtige Diskussion um die mögliche Ge- staltung einer von Bund und Ländern getragenen Exzel- lenzinitiative Lehrerbildung aufgegriffen und Vorschläge zur Umsetzung einer solchen Initiative unterbreitet. Die Bundesregierung wertet das als einen wertvollen Beitrag, der die Diskussion bereichert und zur Meinungsbildung über eine mögliche Bund-Länder-Initiative zur Verbesse- rung der Lehrerbildung in Deutschland beiträgt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 50): Welches konkrete Konzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der mit der Kultusministerkonferenz beabsichtig- ten gemeinsamen Förderung der Lehrerausbildung, und wann wird sie dem Parlament ein beratungsreifes Konzept vorlegen können? Für die Bundesregierung hat die Exzellenzinitiative Lehrerbildung das Ziel, im Rahmen eines wettbewerbs- orientierten Verfahrens – die Zusammenarbeit von Fachdisziplinen, Fachdidak- tiken, Erziehungswissenschaften und schulprakti- schen Elementen der Ausbildung zu verbessern, – die Inhalte der Ausbildung stärker aufeinander abzu- stimmen, – eine praxisorientierte Fachdidaktik zu fördern und – schulpraktische Elemente als immanente Bestandteile in der Lehrerausbildung zu verankern. Die Lehrerausbildung muss auf eine stärkere Verzah- nung ihrer Ausbildungszeiten (Lehramtsstudium, Refe- rendariat, Lernen im Beruf) setzen und die Besten eines Jahrgangs für den Beruf gewinnen. Zugleich bedarf es einer – länderübergreifenden Anerkennung von Ausbildungs- elementen und Abschlüssen in der Lehrerausbildung und einer – grundsätzlichen Verbesserung der Mobilität der Lehr- amtsstudierenden und der Lehrkräfte an den Schulen. Nachdem sich die Gremien der KMK mit einer mög- lichen, von Bund und Ländern getragenen Initiative zur Verbesserung der Lehrerbildung befasst haben, werden die Gespräche zwischen Bund und Ländern in der ge- meinsamen Wirtschaftskonferenz fortgesetzt werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 51): In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Einzelplan 30 – bitte mit Titelangabe – des Bundeshaushaltes für 2012 Mit- tel zur Finanzierung des Bundesanteils an der geplanten ge- meinsamen Lehrerausbildungsförderung vorgesehen, und welche Ansatzentwicklung ist in der mittelfristigen Finanz- planung hierzu angelegt? Die haushaltsmäßige Veranschlagung des Bundesan- teils wird zu gegebener Zeit im Rahmen der weiteren Verhandlungen und der Konkretisierung des Einzel- plans 30 im Haushaltsverfahren erfolgen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9001, Frage 52): Wie viele der im Rahmen der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes 2020 vereinbarten zusätzlichen Studien- anfänger – unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes des Erreichens der bislang vereinbarten Obergrenze und der Zahl der bislang vollständig, „spitz“, abgerechneten Studien- anfänger, nach Bundesländern – sind bereits an Hochschulen aufgenommen, und inwieweit sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die aktuelle Vorausberechnung der Studienanfän- gerzahlen durch die Kultusministerkonferenz vom Februar 2012 die Notwendigkeit, den Hochschulpakt 2020 – unter An- gabe der dafür gegebenenfalls in der laufenden Finanzplanung und im vorgesehenen Eckwertebeschluss zum Bundeshaus- halt 2013 getroffenen finanziellen Vorkehrungen – aufzusto- cken? Nach der Schnellmeldung des Statistischen Bundes- amtes sind für das Studienjahr 2011 – dem ersten Jahr der zweiten Programmphase – rund 153 500 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 zu verzeichnen. Diese verteilen sich wie folgt auf die ein- zelnen Länder: Baden-Württemberg 21 479 Bayern 35 240 Berlin 9 995 Brandenburg 1 972 Bremen 1 761 Hamburg 5 627 Hessen 10 717 Mecklenburg-Vorpommern 1 268 Niedersachsen 11 697 Nordrhein-Westfalen 38 583 Rheinland-Pfalz 6 496 Saarland 1 688 Sachsen 1 093 Sachsen-Anhalt 1 730 Schleswig-Holstein 2 407 Thüringen 1 831 Deutschland 153 584 19852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) Die zusätzlichen Studienanfänger werden entspre- chend der vereinbarten Systematik nachlaufend ab 2013 abgerechnet. Eine baldige Überschreitung der im Hoch- schulpakt vereinbarten Obergrenzen für die zweite Pro- grammphase, 2011 bis 2015, ist nicht zu erwarten. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Notwendig- keit für weitere Verhandlungen über den Hochschulpakt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/9001, Fragen 55 und 56): In welcher Form ist die Landesregierung von Baden- Württemberg bisher bei der Bundesregierung wegen der in- solventen Drogeriemarktkette Schlecker vorstellig geworden? In welcher Form könnte die Bundesregierung tätig werden, um die Finanzierung der Transfergesellschaft und Arbeitsplätze zu sichern? Zu Frage 55: Die Landesregierung Baden-Württemberg ist persön- lich, schriftlich und telefonisch mit der Bundesregierung in Kontakt. Zu Frage 56: Bei Schlecker handelt es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Der zu deckende Finanzbedarf wird vom vorläufigen Insolvenzverwalter auf rund 70 Millio- nen Euro beziffert. Die Programmkredite der KfW sind für Unternehmen in Schwierigkeiten nicht zugelassen. Zudem gibt es im Umgang mit Finanzierungsanfragen von Unternehmen eine in der Vergangenheit regelmäßig geübte Praxis zwischen Bund und Ländern. Danach ist das Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, Ansprechpartner und Koordinator in Finanzie- rungsfragen zwischen den betroffenen Ländern. Hilfe durch den Bund kommt nur in Betracht, wenn die Bun- desländer finanziell überfordert sind. Die Bundesregie- rung begrüßt deshalb, dass der Insolvenzverwalter mit dem Land Baden-Württemberg im Gespräch ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- gen des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksa- che 17/9001, Fragen 57 und 58): Wie bewertet die Bundesregierung Gründe für das Schei- tern einer freiwilligen Einführung eines Warnhinweismodells bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, durchgeführten Wirtschaftsdialogs am 15. März 2012, und wird sie – wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Otto für diesen Fall angekündigt – an dem Vorhaben einer gesetzlichen Verankerung eines sol- chen Warnhinweismodells festhalten? Auf welchen konkreten Maßnahmenkatalog zur Bekämp- fung von Urheberrechtsverletzungen – Medienberichten zu- folge ist von zehn Maßnahmen die Rede – hat man sich im Rahmen des Wirtschaftsdialogs am 15. März 2012 verstän- digt, und ist es dem Bundesministerium der Justiz zwischen- zeitlich gelungen, auch das BMWi von den massiven (daten- schutz-, europa- und verfassungs-)rechtlichen Bedenken gegen derartige Warnhinweismodelle – wie sie auch im Rah- men des Wirtschaftsdialogs vorgetragen wurden – zu überzeu- gen? Zu Frage 57: Über eine Versendung von Warnhinweisen durch Diensteanbieter gab es zwischen den am „Wirtschafts- dialog“ beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern keinen Konsens. Auch zu einer Versendung von Warn- hinweisen durch die Rechteinhaber selbst gab es unter- schiedliche Meinungen. Die Bundesregierung wird die im Rahmen des Dialogs hierzu erfolgten Stellungnah- men in ihre weiteren Überlegungen mit einbeziehen. Zu Frage 58: Im Rahmen einer Tischumfrage gegen Ende des Wirt- schaftsdialogs vom 15. März 2012 haben die Teilnehmer verschiedene potenzielle Maßnahmen für einen besseren Schutz des geistigen Eigentums im Internet, wie zum Beispiel eine breit angelegte Aufklärungskampagne un- ter Einbeziehung prominenter Künstler, genannt. Sie werden nun geprüft und sollen sodann Grundlage der weiteren Gespräche sein. Eine rechtliche Prüfung möglicher Warnhinweismo- delle hat – je nach deren konkreter Ausgestaltung – ins- besondere auch die Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 10, 12 und 14 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein- zubeziehen. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 59): Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Plan zur Reduzierung der Bundeswehr in Afghanistan vorlegen? Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag in der Regel alle zwölf Monate einen Antrag zur Beteili- gung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, ISAF, vor. In den letzten beiden Anträgen hat die Bundesregierung eine Reduzierung des deutschen ISAF- Kontingents in Aussicht gestellt, „soweit die Lage es erlaubt und ohne dadurch die Sicherheit unserer Soldatin- nen und Soldaten oder die Nachhaltigkeit des Transi- tionsprozesses zu gefährden“. Die erstmalige Reduzie- rung wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 wie angekündigt umgesetzt. Ziel der Bundesregierung ist es, auch zum Ende dieses Mandatszeitraums die in Aussicht gestellte Redu- zierung umsetzen zu können. Vor dem Hintergrund der auf dem NATO-Gipfel in Lissabon 2010 vereinbarten Transitionsstrategie und des Ziels, spätestens Ende 2014 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19853 (A) (C) (D)(B) die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die af- ghanischen Sicherheitskräfte abgeschlossen zu haben, ist es Absicht der Bundesregierung, auch mit den zukünfti- gen Mandaten die weitere Anpassung des deutschen ISAF-Kontingents vorzunehmen. Anlage 38 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/9001, Frage 60): Welchen Einfluss hat die aktuelle Debatte über die be- schleunigte Reduzierung insbesondere der US-amerikani- schen und britischen Truppen in Afghanistan auf die Entschei- dung der Bundesregierung zur Reduzierung des deutschen Truppenkontingents in Afghanistan? Die vergangene Woche in den Medien kolportierten angeblichen weiteren Truppenreduzierungen der Verei- nigten Staaten und Großbritanniens können von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die Bundesregierung plant hinsichtlich des weiteren militärischen Engagements in Afghanistan so zu verfah- ren, wie ich es Ihnen in der Antwort auf Ihre erste Frage dargestellt habe. „Gemeinsam rein – gemeinsam raus“ lautet der einschlägige Grundsatz im Bündnis. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 61): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des afghanischen Präsidenten Hamid Karzai vom 15. März 2012, alle NATO-Truppen sollten sich aus den Dör- fern und Regionen in ihre Stützpunkte zurückziehen und be- reits 2013 die ganze Sicherheitsverantwortung an afghanische Einheiten übergeben, sowie aus dem Aussetzen der Friedens- gespräche durch die Taliban am gleichen Tag, weil die USA unannehmbare Vorbedingungen stellen, und warum besteht die Bundesregierung entgegen diesem erklärten Abzugsver- langen der afghanischen Regierung trotzdem auf einer Fort- setzung der Kampfeinsätze der Bundeswehr mindestens bis Ende 2014 und jedenfalls einer Kampfpräsenz über 2014? Der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai hat mit seinen Äußerungen vom 15. März 2012 lediglich be- kräftigt, was bereits auf dem NATO-Gipfel in Lissabon im November 2010 beschlossen wurde: Die Sicherheits- verantwortung wird nach und nach an die afghanische Regierung übergeben. Der Prozess soll nach mit den af- ghanischen Partnern abgestimmten Planungen der NATO Mitte 2013 in allen Gebieten des Landes begon- nen haben. Dies ist der strategische Konsens der Konfe- renzen von London, Kabul und Lissabon im Jahr 2010, welchen Präsident Karzai keineswegs infrage stellen wollte. Er hat dies durch seinen Sprecher bereits am 16. März 2012 klarstellen lassen. Auch die Bundesregie- rung steht weiterhin hinter diesem Konsens. Ein Zusammenhang zwischen den Äußerungen von Präsident Karzai und den in den Medien kolportierten Abbruch der Friedensgespräche durch die Taliban sieht die Bundesregierung nicht. Anlage 40 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/9001, Frage 62): Weshalb gibt es nach der Festnahme eines mutmaßlichen marokkanischen Agenten in Berlin (Quelle: Spiegel Online vom 15. Februar 2012) bisher keinerlei Konsequenzen für marokkanische Diplomaten und die marokkanische Botschaft, während nach der Festnahme von mutmaßlichen syrischen Agenten in Berlin vier syrische Diplomaten ausgewiesen wur- den? Die Bundesregierung bewertet jeden Fall von mut- maßlicher Spionage einzeln und unabhängig voneinan- der. Hierbei spielen das Verhältnis zum betroffenen Land sowie insbesondere die Schwere der Vorwürfe eine Rolle. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 63): Inwiefern trifft es zu, dass die deutschen Botschaften in Amman (Jordanien) und Beirut (Libanon) derzeit an sie ge- richtete Visaanträge syrischer Staatsbürger ablehnen? Die Deutschen Botschaften in Amman und Beirut prüfen Visaanträge syrischer Staatsbürger nach Maßgabe der bestehenden visarechtlichen Bestimmungen. Das Auswärtige Amt hat seine Auslandsvertretungen nicht angewiesen, die Visumerteilung an Personen mit Wohnsitz in Syrien einzuschränken oder einzustellen. Anlage 42 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9001, Frage 64): Aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung keine syrischen Flüchtlinge aus der Türkei und dem Libanon auf und behandelt keine verletzten Syrerinnen und Syrer in Deutschland, und wie lässt sich diese Position mit den in Sy- rien anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit ver- einbaren? Nach dem Grundsatz des territorialen Asyls können Personen nur innerhalb des Bundesgebiets Schutz bean- tragen. In besonders gelagerten Einzelfällen ist die Er- klärung von Aufnahmen aus dem Ausland möglich. Vor dem Hintergrund der Lage in Syrien wurden bereits ei- nige syrische Schutzsuchende in Deutschland aufgenom- men. Die Bundesregierung hat bereits die Aufnahme ver- letzter Syrerinnen und Syrer in Deutschland zu Behand- 19854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) lungszwecken geprüft und steht hierzu auch weiterhin mit humanitären Organisationen und dem Syrischen Na- tionalrat in engem Austausch. Im Fokus der humanitären Hilfe steht nach internatio- nalen Standards jedoch die Hilfeleistung vor Ort. Hier ist die Bundesregierung bereits mit konkreten Projekten und weiteren Planungen aktiv. Anlage 43 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9001, Frage 65): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Si- tuation der syrischen Flüchtlinge in den Aufnahmelagern in der Türkei, unter anderem in Bezug auf die Grundversorgung sowie die medizinische und psychologische Betreuung der Flüchtlinge, insbesondere der Kinder, und inwiefern wirkt die Bundesregierung auf die türkische Regierung ein, dem UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees – Zugang zu diesen Flüchtlingslagern zu gewähren sowie Un- terstützung bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu- zulassen? Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Na- tionen, UNHCR, beurteilt die Versorgung der syrischen Flüchtlinge in der Türkei durch die türkische Regierung und den Türkischen Roten Halbmond als ausreichend und angemessen. Es verfügt nach eigenen Angaben über Zugang zu den Flüchtlingslagern. Anlage 44 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9001, Frage 66): Welche Hinweise, über eigene Erkenntnisse hinaus (siehe Antwort auf die mündliche Frage 89 auf Bundestagsdruck- sache 17/8828 vom 2. März 2012, in der es hieß, sie „verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lung“), hat die Bundesregierung darüber, dass die USA „ernst- haft ein mögliches militärisches Engagement in Syrien“ erör- tern, darunter direkte Waffenlieferungen an die Opposition, eine Entsendung von Truppen zur Gewährleistung eines hu- manitären Korridors und einer „sicheren Zone“ für die Rebel- len sowie, Schläge gegen das syrische Raketenabwehrsystem durchzuführen (vergleiche Washington Post vom 10. März 2012, www.washingtonpost.com/world/national-security/talk- of-military-aid-rises-as-hopes-fade-for-peaceful-syria-solution/ 2012/03/10/gIOAzis83R_story.html), und schließt die Bun- desregierung eine Beteiligung an einer solchen Intervention aus? US-Präsident Barack Obama hat am 6. März 2012 öf- fentlich unilateralem militärischen Vorgehen eine Ab- sage erteilt und betont, dass die US-Regierung gemein- sam mit der internationalen Gemeinschaft folgende Ziele verfolgt: Politische und wirtschaftliche Isolation der sy- rischen Regierung, humanitäre Hilfe und Unterstützung der Opposition. In einer Anhörung vor dem Verteidigungsausschuss des US-Senats am 7. März 2012 haben Verteidigungsmi- nister Leon Panetta und Generalstabschef Martin Dempsey diese Linie unterstrichen. Sie bestätigten, dass im Penta- gon auch militärische Optionen geprüft würden. Beide betonten allerdings ausdrücklich ihre Zweifel an der Möglichkeit, die Krise in Syrien militärisch zu lösen. Verteidigungsminister Panetta wies darauf hin, das ein militärisches Eingreifen von außen die Lage in Syrien weiter eskalieren lassen könnte. Die Bundesregierung verfügt über keine darüber hi- naus gehenden Hinweise, dass die USA ernsthaft ein mi- litärisches Engagement in Syrien erörtern. Daher stellt sich für die Bundesregierung die Frage nach der Beteili- gung an einer solchen Intervention nicht. Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9001, Frage 67): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Be- teiligung welcher EU-Mitgliedstaaten und den Einsatzzweck der Abstellung von „europäischen Marinetruppen“, welche gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zum Iran und zu seinem Nuklearprogramm (P7_TA-PROV(2012)0024) zur Sicherung der Straße von Hormus vor dem Hintergrund der EU-Sanktionen gegen irani- sche Ölexporte neben US-amerikanischen Marinetruppen ab- gestellt worden sein sollen und wonach „die militärische Lage in der gesamten Region auf die höchste Alarmstufe hochge- stuft wurde“? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über die Entschließung des Europäischen Parlaments hi- nausgehenden Erkenntnisse vor. Anlage 46 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9001, Frage 68): Wie ist der aktuelle Stand der für den Sahel geplanten zivi- len EU-Mission, und inwiefern und in welchem Ausmaß plant die Bundesregierung sich an dieser Mission zu beteiligen? Der Rat der Europäischen Union hat die Hohe Vertre- terin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 1. Dezember 2011 beauftragt, die Planungen für einen Einsatz im Rahmen der Gemeinsa- men Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP, zur Stärkung der Sicherheitsstrukturen in ausgewählten Län- dern der Region als Teil der EU-Sahel-Strategie voran- zutreiben. Der Europäische Auswärtige Dienst, EAD, hat den EU-Mitgliedstaaten Anfang März 2012 ein Krisenmana- gement-Konzept für eine zivile GSVP-Mission in der Republik Niger vorgelegt, das derzeit noch verhandelt wird. Es basiert auf einer Prüfmission, die der EAD im Januar 2012 in Niger durchgeführt hat, und sieht eine zi- vile Beratungs- und Ausbildungsmission mit einem an- fänglichen Mandat von zwei Jahren vor. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19855 (A) (C) (D)(B) Nach gegenwärtiger Planung soll der Rat für Allge- meine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 23. März 2012 das Krisenmanagementkonzept – als ers- ten Baustein einer GSVP-Mission – verabschieden. Eine personelle Beteiligung Deutschlands wird im Lichte der weiteren Ausplanungen geprüft werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 69): Welche Hinweise kann die Bundesregierung zu den sich widersprechenden Aussagen des Hamburger Senats (Druck- sache 20/3339) und der Bundesregierung, Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/9002, machen, wonach gemäß dem Hamburger Senat das Bundesministerium des Innern einen Vertrag mit einem privaten Unternehmen zur Verwendung einer Software zum Versand von „Stillen SMS“ geschlossen hat, während die Bundesregierung die Existenz eines solchen Vertrages verneint, und welche Akteure – etwa private Dienstleister, andere Behörden, Landeskriminalämter, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfa- len – sind jeweils in den Versand „Stiller SMS“ durch Bundes- behörden – Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, Bundespoli- zei, Geheimdienste – eingebunden? Mit der schriftlichen Frage, Arbeitsnummer 3/60 wurde nach Auffassung der Bundesregierung die Infor- mation begehrt, ob private Unternehmen mit der Versen- dung oder Auswertung von „Stillen SMS“ beauftragt wurden. Daher steht die Beantwortung der Frage nicht im Widerspruch zur Antwort der hamburgischen Senats- verwaltung, der die Frage nach Verträgen zur Soft- warenutzung für die Versendung von „Stillen SMS“ zu- grundeliegt. Im Übrigen verweise ich auf Antwort der Bundes- regierung zur Kleinen Anfrage zur computergestützten Kriminaltechnik bei Polizeibehörden, Bundestagsdruck- sache 17/8544 vom 6. Februar 2012. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9001, Frage 70): Mitarbeiter welcher deutscher Ministerien bzw. Behörden waren an der Prioritätensetzung und Ausarbeitung der infor- mellen, als „Input“ bezeichneten „Common responses to current challenges by Member States most affected by secondary mixed migration flows“ beteiligt, und welches Ziel verfolgt das „Pilotprojekt“ am griechisch-türkischen Grenz- fluss Evros, über das ein Vertreter der griechischen Regierung im Gemischten Ausschuss am Rande der 3 151. Tagung der Justiz- und Innenminister und -ministerinnen am 8. März 2012 in Brüssel referierte und das demnach im September 2012 beginnen soll? Am 7. März 2012 fand in Brüssel ein informelles Treffen der Innenminister von Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, der Niederlande, Schweden, Großbritannien zum Thema „Gemeinsame Antworten auf aktuelle Herausforderungen in besonders stark von sekundärer Migration betroffenen Mitgliedstaaten“ statt. Das Bundesministerium des Innern war an der inhaltli- chen Vorbereitung dieses Treffens beteiligt. Bei dem „Pilotprojekt“ handelt es sich um den Auf- bau eines ersten neuen Aufnahmezentrums im Norden Griechenlands mit dem Ziel, die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern zu verbessern. Die Einrichtung aus- reichender Aufnahmekapazitäten ist Teil des nationalen griechischen Aktionsplans zur Asylreform und zum Mi- grationsmanagement. Das genaue Datum der Inbetrieb- nahme der Aufnahmeeinrichtung ist hier nicht bekannt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 72): Aufgrund welcher geänderten Situation hat der Bundes- minister des Innern am 14. März 2012 – mit allen weiteren Länder-Innenministern der CDU und der CSU – entgegen sei- nem und deren früheren Widerstand nun beschlossen, V-Leute nur in NPD-Vorständen lediglich vorübergehend stillzulegen, jedoch nicht konsequenterweise sämtliche V-Leute unter Mitgliedern der NPD sowie anderer rechter Organisationen dauerhaft abzuschalten, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass V-Leute in der rechten Szene erheblichen Schaden anrichten, etwa indem sie mit ihrem Lohn aus Steu- ergeldern rechte Kameradschaften und Umtriebe finanzieren? Der Bundesminister des Innern hat mit den Innen- ministern der unionsgeführten Länder Fragen zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren ausführlich erörtert. Um in verfahrensrechtlicher Hinsicht den Anforderun- gen des Bundesverfassungsgerichts an die Stellung eines Parteiverbotsantrages zu genügen, müssen alle staatli- chen Stellen rechtzeitig vor Eingang des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht – spätestens mit der öf- fentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag zu stellen – ihre Quellen in den Vorständen der Partei von Bund und Ländern abgeschaltet haben. Die Frage des Einsatzes von Quellen ist stets eine Frage der Abwägung. Es ist unstreitig, dass der Rück- griff auf Zuträger und Informanten aus einer extremisti- schen Szene Unwägbarkeiten mit sich bringt. Dennoch sind V-Leute im Zusammenspiel verschiedener offener und nachrichtendienstlicher Erkenntnismittel ein wichti- ges und unverzichtbares Instrument der Sicherheits- behörden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9001, Frage 73): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Äußerun- gen von Regierungsmitgliedern, die dazu geeignet sind, Ressentiments gegen Griechenland zu schüren, Rechtsradi- kale dazu ermutigen, Straftaten gegen in Deutschland lebende Griechinnen und Griechen zu begehen, und welche Erkennt- nisse liegen der Bundesregierung hierzu vor? 19856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung verwahrt sich gegen den Vor- wurf des Fragestellers, Rechtsextremisten durch Äuße- rungen von Regierungsmitgliedern zumindest mittelbar zu Straftaten gegen in Deutschland lebende Griechen zu ermutigen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung weder Er- kenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung grie- chischer Staatsbürger oder griechischer Einrichtungen schließen lassen noch solche, die im Zusammenhang mit der aktuellen Finanzkrise in Griechenland auf eine gestiegene abstrakte Gefährdung griechischer Interessen in Deutschland durch Täter aus dem Phänomenbereich der PMK-rechts hindeuten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 74): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 633/11 vom 12. Oktober 2011), das insbesondere feststellt, dass „die medizinische Behandlung eines Untergebrachten … gegen seinen natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) … in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ eingreift, vor dem Hintergrund von Art. 14 der UN-Behindertenrechtskon- vention mit seiner Regelung, „dass das Vorliegen einer Behin- derung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“, für die Novellierung der Gesetzgebung, vorrangig des Unter- bringungsgesetzes (UBG)? In der Entscheidung vom 12. Oktober 2011 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Zwangsbehand- lung von Insassen des Maßregelvollzugs in Baden-Würt- temberg befasst. Es hat festgestellt, dass die zugrunde liegende landesrechtliche Vorschrift mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Das Gericht führt dazu aus, dass die Zwangsbehand- lung eines Untergebrachten allerdings ungeachtet der be- sonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs durch das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Un- tergebrachten selbst gerechtfertigt sein kann. Dies gilt auch für eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels des Maßregelvollzuges. Nach dieser Entscheidung sind Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugs- ziels (Entlassungsfähigkeit) jedoch nur zulässig, wenn dem Untergebrachten krankheitsbedingt die Einsichtsfä- higkeit fehlt. Die angesprochenen Unterbringungsgesetze fallen in die Zuständigkeit der Länder. Selbstverständlich verfolgt die Bundesregierung aufmerksam die vor dem Hinter- grund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ge- führte Diskussion und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung. Ob und wenn ja welche Folgerungen möglicherweise aus den Ausführungen des Bundesver- fassungsgerichts über die unmittelbar angesprochene ge- setzliche Regelung hinaus zu ziehen sind, wird sorgfältig zu analysieren sein. Soweit hier bekannt ist, prüfen ei- nige Länder, zum Beispiel Baden-Württemberg, bereits Änderungs- und Ergänzungsbedarf für ihre jeweiligen Unterbringungs- bzw. Maßregelvollzugsgesetze. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/9001, Frage 75): Wie hoch belaufen sich die Abschreibungsverluste deut- scher Landesbanken, der KfW Bankengruppe, der sogenann- ten Bad Banks FMS Wertmanagement und der Ersten Ab- wicklungsanstalt, EAA, der Banken, an denen der Bund beteiligt ist, sowie öffentlich-rechtlicher Sparkassen im Zuge des griechischen Schuldenschnitts, bitte aufgeschlüsselt nach Banken sowie Volumen? Aufgrund des jüngst vereinbarten griechischen Schul- denschnitts werden die FMS Wertmanagement 3,1 Mil- liarden Euro und die Erste Abwicklungsanstalt 0,3 Mil- liarden Euro abschreiben. Diese Abschreibungen werden zum 31. Dezember 2011 vorgenommen. Bis zum 30. September 2011 hatten die FMS Wert- management 5,8 Milliarden Euro und die Erste Abwick- lungsanstalt 0,5 Milliarden Euro an Risikovorsorge ge- bildet. Die KfW-Bankengruppe hat bis zum 31. Dezember 2011 Abschreibungen in Höhe von 182 Millionen Euro auf griechische Staatsanleihen vorgenommen. Zu den anderen von Ihnen aufgezählten Kreditinstitu- ten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ein instituts- übergreifendes Auskunftsersuchen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutscher Bundes- bank zum Griechenlandrisiko von Anfang März dieses Jahres zeigt, dass die zwölf Institute, die an der aktuellen Rekapitalisierungsübung der Europäischen Bankauf- sichtsbehörde beteiligt sind, ihr Exposure in griechi- schen Staatsanleihen bis zum 31. Dezember 2011 um insgesamt 4,98 Milliarden Euro abgeschrieben haben. Da die vorliegenden Informationen aus der Aufsicht stammen, wäre eine weitergehende Aufschlüsselung nach einzelnen Instituten aufgrund der Vertraulichkeits- bestimmungen von § 9 Gesetz über das Kreditwesen, KWG, nur unter Beachtung der Geheimhaltungsvor- schriften an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bun- destages möglich. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesregierung die von Ihnen erbetenen Informationen nicht für sämtliche Einzelinstitute vorliegen. Wie Sie wissen, gibt es in Deutschland zum Beispiel alleine über 400 öffentlich-rechtliche Sparkassen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/9001, Fragen 76 und 77): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verteilung nach Alter bei den Antragstellern und Antrag- stellerinnen auf Zahlung einer Altersrente nach den Regelun- gen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Be- schäftigungen in einem Ghetto, ZRBG, zum Zeitpunkt der Antragstellung vor? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19857 (A) (C) (D)(B) Wie verteilen sich die Rentenanwartschaften – differen- ziert nach der Zahl der persönlichen Entgeltpunkte – bei den positiv beschiedenen Anträgen auf eine ZRBG-Rente seit dem Jahr 2002, und bei wie vielen Personen sind weitere Anwart- schaften in persönlichen Entgeltpunkten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden? Zu Frage 76: Die Altersstruktur der Antragstellerinnen und Antrag- steller auf Leistungen nach dem ZRBG stellt sich für die seit Juni 2009 von Amts wegen überprüften Fälle wie folgt dar: * Alter zum Zeitpunkt der Erstantragstellung – Differenz zwischen Antrags- und Geburtsjahr Für die bis zum Juni 2009 bewilligten Altersrenten mit ZRBG-Zeiten liegen Daten zur Verteilung nach Alter nicht vor. Zu Frage 77: Bei den seit Juni 2009 rund 23 000 im Überprüfungs- verfahren bewilligten Altersrenten mit ZRBG-Zeiten er- gibt sich folgende Verteilung der persönlichen Entgelt- punkte: Eine Differenzierung der in den bewilligten Alters- renten enthaltenen persönlichen Entgeltpunkten danach, ob sie auf ZRBG-Sachverhalten oder anderen renten- rechtlich relevanten Sachverhalten beruhen, ist nicht möglich. Für die bis zum Juni 2009 bewilligten Altersrenten mit ZRBG-Zeiten liegen Daten zur Verteilung der Ent- geltpunkte nicht vor. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 78): Wie viele Unternehmensgründungen aus den Ländern Ru- mänien und Bulgarien hat es bundesweit 2011 gegeben, und wie bewertet die Bundesregierung daran gemessen die Aus- sage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Kurzbericht 24/2011, dass die hohe Zahl von Selbstständigen aus den MOE-Ländern – MOE: Länder in Mittel- und Ost- europa – zu einer Erosion tarifgebundener Beschäftigungsver- hältnisse beitragen könnte? Der Bundesregierung ist die Zahl der Unternehmens- gründungen von rumänischen und bulgarischen Staats- angehörigen im Jahr 2011 noch nicht bekannt. Darüber hinaus fehlt es vor allem an näheren Informationen da- rüber, in welchen Branchen und zu welchen Konditionen diese Personen ihre Leistungen anbieten. Die Bundesre- gierung hat daher auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in seinem Kurzbericht 24/2011 geäußerte Vermutung, die Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit durch Unionsbürger, speziell aus mittel- und osteuropäischen Staaten, könne zu einer Erosion tarifgebundener Be- schäftigungsverhältnisse führen, den Tatsachen ent- spricht. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9001, Fragen 81 und 82): Wie viele vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur haus- haltsrechtlichen Befristung vom 9. März 2011 betroffene Be- schäftigte der Bundesagentur für Arbeit sollten in dessen Um- setzung an einen anderen Arbeitsort versetzt werden, und in wie vielen Fällen klagten Betroffene dagegen (bundesweit und nach Bundesländern)? Wie stellt sich bislang der Ausgang der Klagen von Be- schäftigten der Bundesagentur für Arbeit gegen ihre Verset- zung an einen anderen Arbeitsort im Zuge der Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur haushaltsrechtlichen Befristung vom 9. März 2011 dar (bundesweit und nach Bun- desländern)? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu zentral keine gesammelten Daten vor, sodass in der gegebenen Zeit eine Beantwortung nicht möglich ist. Es bedürfte hierfür einer umfangreichen strukturierten Abfrage bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit. Alter in Jahren* Vorgänge in Prozent Unter 60 0,4 61 bis 65 4,1 66 bis 70 10,1 71 bis 75 23,8 76 bis 80 31,7 81 bis 85 18,1 86 bis 90 7,3 91 bis 95 3,4 Über 95 1,1 Persönliche Entgeltpunkte Vorgänge in Prozent 0 bis unter 5 20,3 5 bis unter 10 48,6 10 bis unter 15 23,3 15 bis unter 20 6,1 20 bis unter 25 0,9 25 bis unter 30 0,2 30 bis unter 35 0,1 35 bis unter 40 0,1 40 bis unter 45 0,1 45 bis unter 50 0,1 50 und mehr 0,2 19858 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 56 Erklärung des Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen „Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Repu- blik“ (Drucksachen 17/8730, 17/8731, 17/8735) (160. Sitzung, Tagesordnungspunkt 1 b) Ich habe an der oben genannten Abstimmung nicht teilgenommen. 167. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sie haben das Wort zur Beantwortung.

    D

Rede von Dr. Ole Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Wir befinden uns im Hinblick auf die Erfolgsaussich-
ten eines möglichen Verbotsverfahrens in der Prüfungs-
phase. Da muss genau das berücksichtigt werden, was
Sie eben gesagt haben: Es muss nach der Rechtspre-
chung des Europäischen Gerichtshofes für Menschen-
rechte plausible Beweise geben, dass die Partei ein hin-
reichendes, unmittelbar drohendes Risiko für die
Demokratie darstellt. Das ist eine noch höhere Hürde als
die, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts vorgibt. Das Bundesverfassungsgericht wird
selbstverständlich die Rechtsprechung des EGMR mit-
berücksichtigen müssen, weil wir Vertragsstaat sind.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Die Frage 72 des Kollegen Hans-Christian Ströbele

    soll schriftlich beantwortet werden wie auch die
    Frage 73 des Kollegen Klaus Ernst. – Herzlichen Dank,
    Herr Staatssekretär.

    Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums der Justiz. Die Frage 74 des Kollegen
    Dr. Ilja Seifert wird schriftlich beantwortet.

    Damit sind wir beim Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums der Finanzen. Die Frage 75 des Kollegen
    Klaus Ernst soll schriftlich beantwortet werden.





    Vizepräsidentin Petra Pau


    (A) (C)



    (D)(B)


    Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung
    der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär
    Hans-Joachim Fuchtel zur Verfügung. Die Fragen 76
    und 77 des Kollegen Anton Schaaf werden schriftlich
    beantwortet wie auch die Frage 78 der Kollegin Jutta
    Krellmann.

    Ich rufe die Frage 79 des Kollegen Markus Kurth auf:
    Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung die

    Einlegung des Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorge-
    abkommen im Dezember 2011 mit Art. 19 der Wiener Ver-
    tragsrechtskonvention vereinbar, wonach ein Vorbehalt dann
    nicht angebracht werden kann, wenn dieser „mit Ziel und
    Zweck des Vertrags unvereinbar ist“?

    Bitte, Herr Staatssekretär.

    H