Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19841
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9001, Frage 5):
Welche aktuellen Untersuchungen liegen der Bundesregie-
rung zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Myco-
bacterium avium paratuberculosis, MAP, und Morbus Crohn
durch den Konsum von Produkten infizierter Rinder durch
Verbraucherinnen und Verbraucher vor, und welche vorbeu-
genden Maßnahmen bezüglich des Handels mit Produkten
infizierter Tiere/Bestände wurden in Mitgliedstaaten der EU
getroffen?
Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die bele-
gen, dass durch die Aufnahme des MAP-Erregers durch
Lebensmittel beim Menschen Morbus Crohn verursacht,
gibt es nicht. Dies war das Ergebnis einer vom Robert-
Koch-Institut, RKI, und dem Bundesinstitut für Risiko-
bewertung, BfR, im Jahr 2003 gemeinsam erarbeiteten,
umfassenden Literaturstudie. Auch ein nochmals im Jahr
2010 am Friedrich-Loeffler-Institut, FLI, durchgeführtes
Expertengespräch, in dessen Vorfeld die Fachleute des
FLI, des BfR und des Max-Rubner-Institut, MRI, erneut
die aktuelle wissenschaftliche Fachliteratur zu diesem
Thema geprüft haben, erbrachte keine anderen Erkennt-
nisse. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung
keinen Anlass für aktuelle Untersuchungen oder für die
in der Frage angesprochenen Maßnahmen in Bezug auf
den Handel mit tierischen Erzeugnissen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 7):
Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Vertei-
digung aus dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts
vom 22. Februar 2012, nach welchem aktive Berufs- und Zeit-
soldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ebenso wie
Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr ei-
nen Anspruch darauf haben, dass das Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben – früher: Bundesamt für
den Zivildienst – ein Anerkennungsverfahren durchführt,
wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstver-
weigerer stellen, und wie geht das Bundesministerium der
Verteidigung zukünftig mit solchen Anträgen um?
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass
aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr einen Anspruch darauf haben, dass ihre An-
träge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in-
haltlich geprüft und nicht wie bisher als unzulässig zu-
rückgewiesen werden. Das Ergebnis einer solchen
Prüfung hat das Gericht nicht vorweggenommen. Viel-
mehr hat das Bundesverwaltungsgericht die angefochte-
nen Urteile aufgehoben und zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Koblenz
zurückverwiesen. Die Sachentscheidungen des Verwal-
tungsgerichts in beiden Verfahren bleiben abzuwarten.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass das Bundesver-
waltungsgericht keine Aussage zur Qualifikation des Sa-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 21.03.2012
Bellmann, Veronika CDU/CSU 21.03.2012
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 21.03.2012
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 21.03.2012
Bülow, Marco SPD 21.03.2012
Gloser, Günter SPD 21.03.2012
Groth, Annette DIE LINKE 21.03.2012
Hochbaum, Robert CDU/CSU 21.03.2012*
Künast, Renate BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2012
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl A.
CDU/CSU 21.03.2012*
Lanfermann, Heinz FDP 21.03.2012
Luksic, Oliver FDP 21.03.2012
Lutze, Thomas DIE LINKE 21.03.2012
Menzner, Dorothée DIE LINKE 21.03.2012
Nahles, Andrea SPD 21.03.2012
Nord, Thomas DIE LINKE 21.03.2012
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 21.03.2012
Schäfer (Saalstadt),
Anita
CDU/CSU 21.03.2012
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 21.03.2012
Thönnes, Franz SPD 21.03.2012
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2012
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 21.03.2012
Anlagen
19842 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
nitätsdienstes der Bundeswehr als „waffenloser Dienst“
getroffen hat. Das Bundesministerium der Verteidigung
ist daher im Einklang mit der Rechtsprechung weiter der
Überzeugung, dass der Sanitätsdienst ein waffenloser
Dienst ist. Unmittelbare Auswirkungen der Entschei-
dung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Bundes-
wehr sind daher nach derzeitigem Verfahrensstand nicht
zu erkennen.
Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr
hat die Angehörigen des Sanitätsdienstes der Bundes-
wehr über die Entscheidung des Bundesverwaltungsge-
richts vom 22. Februar 2012 informiert.
Das Bundesministerium der Verteidigung beabsich-
tigt im Übrigen, die Soldatinnen und Soldaten des Sani-
tätsdienstes der Bundeswehr einzelfallbezogen über die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu infor-
mieren, soweit dies im jeweiligen Antragsverfahren
sachdienlich ist.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 8):
Welche Kosten hat die Bundeswehr bei der Ausbildung
auf das System LUNA in Saudi-Arabien getragen?
Zur Unterstützung der Firma EMT wurden im Januar
2011 drei deutsche Soldaten nach Saudi-Arabien ent-
sandt.
Mit Ausnahme der Dienstbezüge der drei abgestellten
Soldaten hat die Firma EMT alle weiteren Kosten der
Ausbildungsunterstützung übernommen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
(Drucksache 17/9001, Frage 11):
Wann ist die in der Antwort der Bundesregierung auf die
schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 17/8958
des Abgeordneten Rolf Schwanitz vom 7. März 2012 zum
FrauenMediaTurm erwähnte Prüfung zur Bereitstellung von
Mitteln abgeschlossen, und mit welcher Förderhöhe ist zu
rechnen?
Sobald hierzu ein neuer Sachstand vorliegt, wird das
BMFSFJ darüber selbstverständlich informieren.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
(Drucksache 17/9001, Frage 12):
Gibt es insgesamt ein Umsteuern in der Projektförderung
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend, und ist mit der Kürzung bzw. Aufstockung von Mitteln
anderer Projekte zu rechnen, bitte mit Beispielen erläutern?
Nein, es gibt kein generelles Umsteuern in der Pro-
jektförderung des BMFSFJ. Vielmehr ergeben sich im
Laufe eines Haushaltsjahres neue, nicht planbare finan-
zielle Spielräume, zum Beispiel dadurch, dass sich nicht
alle Planungen der Haushaltsaufstellung oder nicht zu
den jeweils geplanten Zeitpunkten realisieren lassen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck-
sache 17/9001, Frage 13):
Ist es zutreffend, dass bei Projekten im Rahmen des Bun-
desprogramms „Initiative Demokratie Stärken“ 10 Prozent an
Eigenmitteln im Gegensatz zu 50 Prozent an Eigenmitteln bei
Projekten beim Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kom-
petenz stärken“ erforderlich sind, und wenn das so ist, beab-
sichtigt die Bundesregierung, die Regelung, wonach ein un-
terschiedlicher Bedarf an Eigenmitteln im Rahmen der beiden
genannten Bundesprogramme benötigt wird, zu ändern?
Es ist zutreffend, dass zur Finanzierung der Modell-
projekte im Bundesprogramm „Initiative Demokratie
Stärken“ eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens
10 Prozent der Gesamtausgaben aufzubringen ist. Dazu
können neben Eigenmitteln der Träger auch Mittel der
Länder und Kommunen, anderer Bundesressorts sowie
weitere Drittmittel hinzugezogen werden.
Die Notwendigkeit der Kofinanzierung im Bundes-
programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ be-
schränkt sich auf den Programmteil Modellprojekte.
Dort beträgt der zu erbringende Kofinanzierungs-
anteil 50 Prozent. Auch hier können neben Eigenmitteln
der Träger auch Mittel der Länder und Kommunen,
anderer Bundesressorts sowie weitere Drittmittel hinzu-
gezogen werden.
Nicht betroffen sind demgegenüber die Finanzierung
der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Lokalen Aktions-
pläne sowie die Tätigkeit der Beratungsnetzwerke. Hier
fließen die Mittel 1 : 1 an die Träger, die vor Ort tätig
werden.
Eine Änderung der Kofinanzierungsanforderungen in
den Bundesprogrammen „Initiative Demokratie Stär-
ken“ und „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ist im
Rahmen der laufenden Förderperiode bis 2013/2014
nicht vorgesehen.
Nach Abschluss der ersten Modellphase wird die Ko-
finanzierung durch Eigenmitten im Programm „Initiative
Demokratie stärken“ überprüft und den sich gegebenen-
falls aus der Evaluation ergebenen Erfordernissen ange-
passt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache
17/9001, Frage 14):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19843
(A) (C)
(D)(B)
Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um das
Jugendschutzgesetz im Versandhandel – sowohl für Träger-
medien als auch für Alkohol- und Tabakprodukte – wirkungs-
voll anzuwenden, und inwieweit sind der Bundesregierung
diesbezügliche Verstöße bekannt?
Derzeit werden die Vorschriften des Jugendschutzge-
setzes von der Bundesregierung auf ihren Novellierungs-
bedarf hin überprüft.
Festzustellen ist zunächst, dass die gesetzlichen Be-
stimmungen zum Versandhandel von Trägermedien ein-
deutig sind. Gewerbetreibende haben entsprechend der
Begriffsdefinition des Versandhandels nach § 1 Abs. 4
des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen, dass kein Ver-
sand an Kinder und Jugendliche erfolgt.
Dies gilt: sowohl für jugendgefährdende Trägerme-
dien gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 als auch gemäß § 12
Abs. 3 Nr. 2 für Bildträger mit Filmen und Spielen, die
nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet
worden sind, und deshalb nicht an Kinder und Jugendli-
che abgegeben werden dürfen.
Jedoch fehlt eine entsprechende ausdrückliche Be-
stimmung zum Versandhandel bei den Abgabeverboten
an Kinder und Jugendliche von branntweinhaltigen Ge-
tränken nach § 9 und von Tabakwaren nach § 10.
Im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgeset-
zes wird deshalb eine Klarstellung geprüft, die sicher-
stellen soll, dass branntweinhaltige Getränke und Tabak-
waren auch im Wege des Versandhandels nur an
Erwachsene abgegeben werden.
Zweiter Teil der Frage:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Abgabe-
verbote des Jugendschutzgesetzes nicht flächendeckend
eingehalten werden.
So hat der Evaluierungsbericht des Hans-Bredow-In-
stituts, der auf der Homepage des Instituts heruntergela-
den werden kann, neben einer Novellierung gesetzlicher
Bestimmungen auch den Bedarf einer Optimierung des
Vollzugs bereits bestehender Regelungen zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt.
Auch die Presse greift von Zeit zu Zeit von ihnen re-
cherchierte Verstöße gegen die Jugendschutzvorschriften
auf und macht sie öffentlich.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/9001,
Frage 15):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Falle von Verstö-
ßen gegen das Jugendschutzgesetz Versandhändler mit Geld-
bußen belegt wurden, und, wenn ja, wie oft?
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Ju-
gendschutzgesetzes obliegt den in den Ländern zuständi-
gen Behörden. Erkenntnisse zu Ordnungswidrigkeiten-
verfahren nach § 28 des Jugendschutzgesetzes liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
sache 17/9001, Frage 16):
Wann wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten Nationalen Ak-
tionsplan im Bereich Jugendschutz, Partizipation, Medien-
kompetenz und Gewalt- und Suchtprävention vorlegen, und
welche weiteren Schritte hat die Bundesregierung seit der Be-
nennung einer Agentur zum Jahreswechsel 2010/2011 in
Bezug auf die Einrichtung einer Kooperationsplattform un-
ternommen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu
Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 17/4813)?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf
die Große Anfrage „Effektivierung des Jugendschutzes“
(Drucksache 17/3725) erläutert, obliegen Kontrolle und
Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugend-
schutzgesetzes den Ländern. Insoweit hat die Bundesre-
gierung keine Möglichkeit, eine länderübergreifende na-
tionale Strategie zu implementieren und umzusetzen.
Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen
Vereinbarung werden darüber hinaus seit Herbst 2011
vielfältige Aktivitäten und Projekte des Jugendschutzes
auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene für Ak-
teure, Verantwortliche und alle Interessierten sichtbar
gemacht und öffentlichkeitswirksam begleitet. Diese Ini-
tiative, die unter dem Motto „jugendschutzaktiv“ durch-
geführt wird, verfolgt zwei wesentliche Ziele: Zum ei-
nen die bundesweite Bekanntmachung erfolgreicher
Maßnahmen und Projekte und damit die Förderung eines
konstruktiven und hilfreichen Erfahrungsaustausches der
Akteure. Zum anderen die intensive Sensibilisierung für
die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes von Kin-
dern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit bei allen
Verantwortlichen und Beteiligten. Auch Eltern und Er-
ziehende werden als wichtige Partner gestärkt.
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend entwickelte Initiative stellt hierzu auf
der Webseite www.jugendschutzaktiv.de eine Datenbank
zur Verfügung, die einen umfassenden Überblick über
erfolgreiche Projekte zur Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben bietet und die unmittelbare Vernetzung von
Akteuren des Jugendschutzes unterstützt.
Die Webseite bietet darüber hinaus umfangreiche
Informationen und Materialien rund um das Jugend-
schutzgesetz für Eltern, Erziehende, Fachkräfte und Ge-
werbetreibende. Die Bundesregierung führt jedoch bun-
desweite Projekte, Kampagnen und Initiativen durch mit
dem Ziel, die konsequente Einhaltung der jugendschutz-
rechtlichen Bestimmungen zu fördern.
So wirbt die Aktion „Jugendschutz: Wir halten uns
daran!“ seit Jahren kontinuierlich mit Plakaten, Flyern
und Aufklebern für die Einhaltung der jugendschutz-
rechtlichen Vorgaben im Einzelhandel und auf Veran-
staltungen. Daneben stehen unter dem Motto „Jugend-
schutz konsequent umsetzen“ ein Film sowie ein Flyer
mit praktischen Tipps und Anregungen insbesondere für
Beschäftigte in Einzelhandel, Gastronomie und Tank-
stellengewerbe zur Verfügung.
19844 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
sache 17/9001, Frage 17):
Welche konkreten Ergebnisse hat die im Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4813) und im Mai 2011 (Bundes-
tagsdrucksache 17/5868) von der Bundesregierung angekün-
digte Überprüfung des Novellierungsbedarfs des Jugend-
schutzgesetzes ergeben, bzw. wann rechnet die
Bundesregierung mit Ergebnissen dieser Überprüfung, bitte
nach Maßnahmen aufschlüsseln?
Die in den Drucksachen 17/4831 sowie 17/5868
erläuterte Prüfung der Vorschriften des Jugendschutz-
gesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Sollte die Über-
prüfung einen Novellierungsbedarf ergeben, soll nach
den Planungen des Bundesfamilienministeriums noch in
diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD)
(Drucksache 17/9001, Fragen 19 und 20):
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den re-
nommiertesten Kunstpreis für bildende Künstlerinnen in der
Bundesrepublik Deutschland, den „Gabriele-Münter-Preis“,
der erstmals 1994 von der damaligen Bundesministerin für
Frauen und Jugend, der heutigen Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel, verliehen wurde, bislang gefördert?
Was hat sich an dieser Begründung insofern geändert, als
diese Förderung einem Bericht der tageszeitung vom
13. März 2012 zufolge nunmehr eingestellt werden soll?
Zu Frage 19:
Der „Gabriele-Münter-Preis“ wird seit 1994 im drei-
jährigen Turnus ausgeschrieben und wendet sich an
Künstlerinnen, die das vierzigste Lebensjahr erreicht ha-
ben. Damit trägt der Preis der Tatsache Rechnung, dass
Frauen bei hoch dotierten Preisen noch immer unter-
repräsentiert sind. Die Auslobung berücksichtigt beson-
ders, dass bei gängigen Kunstpreisen und Stipendien
eine Altersgrenze von 30 Jahren besteht und die Beteili-
gung von Künstlerinnen, die eine Familienphase hinter
sich haben, kaum zulässt.
Zu Frage 20:
An dieser Begründung hat sich nichts geändert. Der
„Gabriele-Münter-Preis“ soll aus Sicht des Bundesminis-
teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch
nicht eingestellt werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 21):
Wie passt die Ankündigung der Bundesministerin für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder,
dass Großeltern leichter eine Auszeit vom Beruf nehmen sol-
len, in das Gesamtkonzept zur Demografiepolitik der Bundes-
regierung, die in ihrem erst im Oktober 2011 vorgelegten
„Demografiebericht“ darlegt, dass „das vorhandene Arbeits-
kräftepotenzial optimal zu nutzen“ sei und eine Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen angestrebt wird,
um die Folgen des demografischen Wandels auf den Arbeits-
markt zu mildern?
Zum Gesamtkonzept der Bundesregierung gehören
neben der optimalen Nutzung der vorhandenen Ar-
beitspotenziale auch die Aktivierung der Potenziale der
älteren Menschen, die Unterstützung ihrer Teilhabe am
sozialen Leben sowie die Stärkung ihres bürgerschaftli-
chen Engagements.
Die Sachverständigenkommission zum Achten Fami-
lienbericht hat vorgeschlagen, allen berufstätigen Groß-
eltern einen Anspruch auf Elternzeit einzuräumen. Bis-
lang ist der Anspruch auf Großelternzeit an sehr enge
Voraussetzungen geknüpft. Mit der Einführung einer er-
weiterten Großelternzeit werden die Gestaltungsspiel-
räume innerhalb von Familien erhöht. Junge Menschen
können sich für Kinder entscheiden und werden mehr
Möglichkeiten für die souveräne Gestaltung ihres Fami-
lienlebens erhalten. Familien werden durch die Zeitum-
verteilung zwischen den Generationen entlastet werden.
Damit steht der Vorschlag der Kommission zur Weiter-
entwicklung der Großelternzeit in einer Linie mit den
Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung des En-
gagements und zur Beteiligung von älteren Menschen.
Nach Schätzungen des ifo-Institut München auf der
Grundlage von Untersuchungen (SHARE – Survey of
Health, Ageing and Retirement in Europe – 2005/2007,
ungewichtet) aus den Jahren 2005/2007 gibt es eine rele-
vante Gruppe von Großeltern (mehrere Hunderttausend),
die über 50 Jahre und berufstätig sind, Enkel haben und
für die Betreuung räumlich verfügbar wären, und die po-
tenzielle Zielgruppe einer Großelternzeit sein können.
In ihrer Stellungnahme zum Achten Familienbericht
hat die Bundesregierung festgestellt, dass sie die Vor-
schläge der Kommission prüfen wird, soweit sie im Ein-
klang mit dem Ziel zur Erhöhung der Erwerbsbeteili-
gung Älterer stehen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001,
Frage 22):
In welchem Umfang plant die Bundesregierung die Aus-
weitung der Elternzeit auf Großeltern, und wie will die Bun-
desregierung eine Ausweitung der Elternzeit auf Großeltern
finanzieren, ohne nach eigener Aussage zusätzliche finan-
zielle Mittel einzuplanen (vergleiche „Schröder will Großel-
ternzeit einführen“, www.süddeutsche.de/politik/kinderbetreu
ung-schroeder-will-grosselternzeit-einfuehren-1.1308497)?
Die Bundesregierung prüft derzeit eine Ausweitung
der Großelternzeit, das heißt des nach geltendem Recht
bestehenden Anspruchs auf Elternzeit für Großeltern ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19845
(A) (C)
(D)(B)
mäß § 15 Abs. 1 a Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
setz, BEEG, auf alle berufstätigen Großeltern, unabhän-
gig vom Alter und der beruflichen Situation der Eltern
des zu betreuenden Enkelkindes. Das Konzept wird so
ausgestaltet, dass keine Mehrausgaben für die öffentli-
che Hand entstehen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001,
Frage 23):
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die
Frauenerwerbstätigkeit im Zuge der Einführung des geplanten
Betreuungsgeldes nicht sinkt, und inwiefern würde die Ein-
führung des Betreuungsgeldes den beschlossenen Ausbau der
Kindertagesstätten beeinflussen?
Das Betreuungsgeld soll so konzipiert werden, dass es
jungen Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen
Geld- und Infrastrukturleistungen der öffentlichen Hand
bestmögliche Wahlfreiheit eröffnet. Die Erwerbsbeteili-
gung bzw. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der El-
tern, insbesondere der Mütter soll durch das Betreuungs-
geld nicht beeinflusst werden.
Gemäß dem Beschluss des Koalitionsausschusses
vom 6. November 2011 wird es beim Konzept des Be-
treuungsgeldes daher keine Anknüpfung an eine Nicht-
erwerbsbeteiligung der Eltern geben. Vielmehr geht es
darum, die Vielfalt der Familienbetreuungsgestaltung zu
stärken und flexible Betreuungsmodelle zu unterstützen.
Das Betreuungsgeld steht nicht im Gegensatz zum
Ausbau der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege. Die Bundesregierung hält an dem
Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsan-
geboten für ein- und zweijährige Kinder ab August 2013
zusammen mit den Ländern und Kommunen fest. Die
Bundesregierung hält ohne Abstriche ihre Zusage ein,
den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren bis 2013 mit 4 Milliarden Euro zu unterstützen.
Damit werden die Länder in die Lage versetzt, den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Le-
bensjahr zu gewährleisten.
Ab 2014 stellt der Bund den Ländern zusätzlich
770 Millionen Euro jährlich als finanzielle Unterstüt-
zung für die Betriebskosten der neuen Kitaplätze bereit.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 24):
Was sind die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Pra-
xisgebühr?
Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP ist ver-
einbart, dass die Erhebung der Praxisgebühr in ein weni-
ger bürokratisches Verfahren überführt werden soll.
Die Bundesregierung hat noch nicht abschließend
über diese Fragen zur Praxisgebühr beraten.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Fragen 25 und 26):
Zu welchen grenzüberschreitenden Schienenverkehrspro-
jekten hat die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nach-
barländern in den vergangenen 20 Jahren Verträge unterzeich-
net, und wie hoch sind jeweils die Kosten für diese Projekte?
Wann wurden diese Verträge jeweils unterzeichnet, und
wie ist der jeweilige aktuelle Planungsstand bzw. Baufort-
schritt?
Die Angaben zu den Projekten sind nachfolgend
– nach Verträgen geordnet – aufgeführt. In Bezug auf
Projektkosten und -stände wird auf die jährlich erschei-
nenden Verkehrsinvestitionsberichte (bis 2007: Bericht
zum Ausbau der Schienenwege) verwiesen. Der Ver-
kehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 wurde
dem Deutschen Bundestag vor wenigen Wochen zuge-
leitet; er wurde als Bundestagsdrucksache 17/8700 ver-
öffentlicht.
Zu unterscheiden ist zwischen Staatsverträgen (nach-
folgende Nummern 1.–3.) und Ressortabkommen (Num-
mern 4.–11.).
1. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Französischen Republik über den Bau
einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl
Datum: 14. März 2006
Strecke: Eisenbahnbrücke über den Rhein bei
Kehl
2. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen über den Bau und die In-
standhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepu-
blik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des
Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisen-
bahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Datum: 26. Februar 2008
1. Strecke: Brücke bei Frankfurt (Oder)
2. Strecke: Neißebrücke bei Horka
3. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh-
marnbeltquerung
Datum: 27. August 2008
Strecke: Lübeck–Puttgarden
4. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver-
kehr der Bundesrepublik Deutschland und dem
Minister für Abrüstung, Wohnungsbau und Verkehr
19846 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
der Französischen Republik über die Schnellbahn-
verbindung Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutsch-
land
Datum: 22. Mai 1992
1. Strecke: Saarbrücken–Mannheim (und weiter auf
der Achse Mannheim–Frankfurt (Main)–
Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin, POS Nord)
2. Strecke: Kehl–Appenweier (und weiter auf der
Achse Mannheim–Freilassing, POS Süd)
5. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver-
kehr der Bundesrepublik Deutschland und dem
Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des
Königreichs der Niederlande über die Verbesserung
des deutsch-niederländischen Schienengüter- und
Personenverkehrs
Datum: 31. August 1992
Strecke: Oberhausen–Emmerich–Grenze D/NL
6. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem
Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen
Republik und dem Bundesministerium für öffentli-
che Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung
der Eisenbahnverbindung Berlin–Prag/Praha–Wien
Datum: 7. Juni 1995
Strecke: Berlin–Dresden–Grenze DE/CZ
7. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver-
kehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vor-
steher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiede-
partements zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des
Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale
(NEAT) in der Schweiz
Datum: 6. November 1996
1. Strecke: Karlsruhe–Basel
2. Strecke: Stuttgart–Singen
3. Strecke: Ulm–Friedrichshafen–Lindau
4. Strecke: München–Lindau
8. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem
Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen
Republik über die Zusammenarbeit bei der Weiter-
entwicklung der Eisenbahnverbindung Nürn-
berg–Praha/Prag
Datum: 13. Oktober 1998
Strecke: Nürnberg–Schirnding–Grenze D/CZ
9. Vereinbarung zur Verbesserung der Leistungsfähig-
keit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken
im Donaukorridor Passau/Salzburg
Datum: 22. November 1999
Strecke: Nürnberg–Passau–Grenze D/A
10. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Wohnungswesen der Bundesrepu-
blik Deutschland und dem Minister für Infrastruktur
der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der
Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindungen Ber-
lin–Warschau (Warszawa) (C-E 20) sowie Dres-
den–Breslau (Wroclaw) (E 30/C-E 30)
Datum: 30. März 2003
1. Strecke: Hoyerswerda–Grenze D/PL
2. Strecke: Dresden-Neustadt–Görlitz–Grenze D/PL
3. Strecke: Berlin–Frankfurt (Oder)–Warschau
11. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwickluing der Bundesrepu-
blik Deutschland und dem Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie der Republik
Österreich über den Ausbau der Eisenbahnstrecke
Salzburg–Freilassing
Datum: 10. Juli 2007
Strecke: Grenzbrücke bei Freilassing über die
Saalach D/A
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 27):
Wer ist Auftraggeber und Auftragnehmer der erneuten
Wirtschaftlichkeitsprüfung des Elbe-Saale-Kanals – auch als
Saale-Seitenkanal bezeichnet –, und wie hoch sind die geplan-
ten Kosten dieser neuen Studie und der vorangegangenen Stu-
die von 2004?
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost hat im Auf-
trag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung die erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung
der Saale beauftragt. Auftragnehmer ist PLANCO Con-
sulting GmbH. Die Kosten des in 2004 erstellten Gut-
achtens betrugen rund 82 000 Euro, die Kosten für das
neue Gutachten betragen rund 5 000 Euro.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9001,
Fragen 28 und 29):
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage aus der
Binnenschifffahrt, dass es keine ausreichenden Liegeplätze an
den Binnenwasserstraßen gibt, und beabsichtigt die Bundes-
regierung, in weitere Liegeplätze zu investieren?
Hält die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Bin-
nenschifffahrt, Müll und Altwasser entlang der Binnenwasser-
straßen ordnungsgemäß zu entsorgen, für ausreichend, oder
sieht sie hier Handlungsbedarf, geeignete Ver- und Entsor-
gungsstellen an den Wasserstraßen zu schaffen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19847
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 28:
Es ist richtig, dass in einigen Bereichen der Bundes-
wasserstraßen, in der Regel an den höher frequentierten
Binnenwasserstraßen, zu wenig Liegeplätze für die Bin-
nenschifffahrt existieren. Das Defizit befindet sich in der
Regel an den höher frequentierten Binnenwasserstraßen
und ist der Bundesregierung bekannt. Die vor Ort zu-
ständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen befinden
sich im ständigen Austausch mit den Verbänden der Bin-
nenschifffahrt und schreiben ihre Liegestellenkonzepte
kontinuierlich entsprechend der sich stetig ändernden
wirtschaftlichen und verkehrlichen Verhältnisse fort.
Das Defizit an Liegeplätzen wird entsprechend der bun-
desweiten Priorisierung von Ersatz- und Neubaumaß-
nahmen an Bundeswasserstraßen sowie in Abhängigkeit
von den zur Verfügung stehenden Ressourcen beseitigt.
Zu Frage 29:
Das am 1. November 2009 in Kraft getretene Über-
einkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme
von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt,
CDNI, beinhaltet ein umfassendes Einleiteverbot solcher
Abfälle und bestimmt, dass die Vertragsstaaten dafür
Sorge tragen, dass ein entsprechendes Netz von Annah-
mestellen geschaffen wird. Deutschland hat diese Forde-
rung im Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom
13. Dezember 2003 umgesetzt. Für häusliche Abwässer,
nur Fahrgastschiffe mit mehr als 50 Fahrgästen und Ka-
binenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen, ist festge-
legt, dass die Betreiber von Stammliegeplätzen solcher
Schiffe entsprechende Annahmestellen schaffen müssen.
Hinsichtlich von Hausmüll legt das Ausführungsgesetz
fest, dass die Betreiber von Häfen und gewerbsmäßig
betriebenen, befestigten Umschlagstellen Annahmemög-
lichkeiten einzurichten haben. Zusätzlich besteht an vie-
len Schleusen die Möglichkeit, Hausmüll abzugeben.
Das Abfallübereinkommen und sein Ausführungsgesetz
sind keine schifffahrtsrechtlichen, sondern abfallrechtli-
che Vorschriften. Diese Regelungen unterfallen daher
nicht der Bundesverwaltungskompetenz, weder nach
Art. 89 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz noch nach Art. 89
Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, da es für Letzteres an einer
gesetzlichen Zuständigkeitsübertragung auf den Bund
fehlt. Aufgrund des Vorgenannten sieht der Bund für
sich derzeit keine Handlungsnotwendigkeit.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 31):
Was bedeutet die Festlegung im Bundesprogramm „Wie-
dervernetzung“ der Bundesregierung: „Mit der Umsetzung
des Investitionsprogramms wird nach Abschluss der Baupro-
jekte aus dem Konjunkturpaket II begonnen“ in Anbetracht
der Tatsachen, dass das Konjunkturprogramm II bereits Ende
2011 ausgelaufen ist, in 2012 keine Mittel für das Bundespro-
gramm in den Bundeshaushalt eingestellt wurden und für
3 der 18 im Rahmen des Konjunkturprogramms zugesagten
Grünbrücken bis zum 28. Dezember 2012 noch nicht einmal
die Zustimmung zur Finanzierung erteilt, geschweige denn
der Bau begonnen wurde, konkret für den Beginn der Finan-
zierung des Baus der 93 vorgesehenen Grünbrücken, und wie
viele Mittel plant die Bundesregierung nach Beginn der Um-
setzung bzw. Finanzierung jährlich bereitzustellen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hatte der Finanzierung von 18 seitens der
Auftragsverwaltungen der Länder vorgeschlagenen
Grünbrücken im Rahmen des Konjunkturpakets II zuge-
stimmt. Wegen der engen Vorgaben des Konjunkturpa-
kets II konnten von den Ländern nur elf Maßnahmen re-
alisiert werden. Von den sieben weiteren Maßnahmen
wurden vier Maßnahmen aus Mitteln des Straßenbau-
plans realisiert; eine weitere Maßnahme wurde in das
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm aufgenommen.
Die ausstehenden zwei Maßnahmen sind noch vorrangig
vor Beginn des Bundesprogramms Wiedervernetzung
umzusetzen.
Die Länder planen und bauen im Auftrag des Bundes.
Sie sind somit an der Umsetzung des Bundesprogramms
Wiedervernetzung maßgeblich beteiligt. Mittel zur Um-
setzung des Bundesprogramms werden in den Um- und
Ausbautiteln des Straßenbauplans in Abhängigkeit der
jährlich insgesamt für den Bundesfernstraßenbau zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitgestellt.
Die 93 genannten Abschnitte an Bundesfernstraßen
sind hinsichtlich der Verbesserung der Vernetzungsmög-
lichkeiten zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass
dies in den meisten Fällen nur durch den Bau von Grün-
brücken möglich sein wird, allerdings sind auch andere
Maßnahmen denkbar, insbesondere in den Niederungs-
bereichen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 34):
Durch welche insbesondere rechtlichen Instrumente sollen
die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, dass bei
der Beförderung von Kindern bis 15 Kilogramm in Pkw nur
noch rückwärtsgerichtete Kindersitze, Reboard-Kindersitze,
zum Einsatz kommen?
Die technischen Rahmenbedingungen für die Beförde-
rung von Kindern bis 15 Kilogramm in Pkw in rückwärts
gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen, Reboard-Kin-
dersitze, werden bei der Wirtschaftskommission für
Europa der Vereinten Nationen, UNECE, erarbeitet.
Derzeit wird bei der Europäischen Kommission geprüft,
ob für die verpflichtende Umsetzung dieser Anforde-
rung in Europäisches Recht eine Anpassung der Richtli-
nie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991
über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung
von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen
(ABl. EG Nr. L 373 Seite 26) geändert durch die Richtli-
nie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 Seite 63)
notwendig ist. Eine Entscheidung dazu wurde noch nicht
getroffen. Da das weitere Vorgehen der Bundesregierung
von dieser Entscheidung abhängt, kann zu den Planun-
19848 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
gen hinsichtlich der Umsetzung noch keine Angabe ge-
macht werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/9001, Frage 35):
Wie viele von den laut Mikrozensus 2010 in Deutschland
vorhandenen 40,5 Millionen Wohnungen, darunter 16,5 Mil-
lionen im selbstgenutzten Wohneigentum (siehe Pressemittei-
lung des Statistischen Bundesamtes vom 15. März 2012), sind
nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei, und warum
wurden bei der Erhebung der Daten zur Wohnsituation in
Deutschland keine Daten zum Thema Barrierefreiheit erfragt?
Über die Anzahl der barrierefreien Wohnungen gibt
es in Deutschland keine amtliche Statistik. Zum einen
liegt eine einheitliche Definition von Erfassungsmerk-
malen barrierefreier Wohnungen aufgrund der föderalen
Kompetenzverteilung für die Anwendung von Normen
des barrierefreien Bauens in den Ländern nicht vor. Zum
anderen hat der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz 2005
andere Merkmale vorgesehen. Aus verschiedenen Quel-
len lassen sich jedoch Informationen über den Umfang
von barrierefreien/-armen Wohnungen ableiten. So hat
das Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln – KDA – in
seiner im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung erstellten Studie „Wohnen im
Alter“ durch Befragung von Seniorenhaushalten im
Jahre 2009 ermittelt, dass etwa 570 000 Wohnungen, in
denen Haushaltsmitglieder ab 65 Jahren wohnen, barrie-
refrei oder -arm sind. Im Rahmen des vom Bund geför-
derten KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ wur-
den im Zeitraum 2009 bis 2011 darüber hinaus bei rund
82 500 Bestandswohnungen Barrieren abgebaut oder be-
seitigt.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 38):
Wie sind die drei zunächst nicht gemeldeten Ereignisse am
12. Mai 2009, 19. Januar 2010 und 17. Juni 2010 im Atom-
kraftwerk Philippsburg 2 seit der Antwort der Bundesregie-
rung auf meine diesbezügliche schriftliche Frage 164 auf
Bundestagsdrucksache 17/5016 mittlerweile eingestuft wor-
den – bitte neben Kategorie- und INES-Einstufung auch mit
Angabe, ob die Einstufung endgültig abgeschlossen ist oder
noch ein Upgrade möglich ist –, und welche meldepflichtigen
Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken sind während des
Leistungsbetriebs bei Instandhaltungen oder Durchführungen
von Änderungen vorgekommen?
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Philippsburg 2,
die EnBW Kernkraft GmbH, EnKK, hat das Ereignis
vom 12. Mai 2009 mit Datum vom 18. April 2011 in ei-
ner Meldung nach Kategorie N – Normalmeldung – und
der Einstufung INES 0 gemeldet.
Am 13. März 2012 hat die Betreiberin die zuständige
Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, telefonisch
darüber informiert, dass bei der Zusammenstellung von
Unterlagen für einen Gutachter ein neuer Sachverhalt zu
dem Ereignis am 19. Januar 2010 festgestellt wurde. Die
Betreiberin hat darauf hin das Ereignis in die Katego-
rie E, Eilmeldung, und nach INES in die Stufe 1 einge-
ordnet und mit Meldeformular vom 19. März 2012
schriftlich gemeldet.
Das Ereignis vom 17. Juni 2010 wurde bislang nicht
gemeldet.
Eine Berichtigung einer Meldung nach der atomrecht-
lichen Meldeverordnung ist zulässig und kann gegebe-
nenfalls erforderlich sein. Dies kann dann der Fall sein,
wenn sich herausstellt, dass relevante Angaben oder die
Einstufung des Ereignisses unzutreffend waren.
Aufgrund der Nachricht über die Eilmeldung des Er-
eignisses vom 19. Januar 2010 sowie eines Gutachtens,
das Anfang März vorgelegt wurde, wird die bisherige
Bewertung aller Einstufungen derzeit vom Betreiber, der
Aufsichtbehörde und dem Bundesumweltministerium
überprüft.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zur
Beantwortung der Frage ließen sich acht Ereignisse er-
mitteln, die während des Leistungsbetriebes bei Instand-
haltungen oder Durchführungen von Änderungen aufge-
treten sind. Davon waren sieben in der Kategorie N,
INES 0 und eines in der Kategorie E, INES 1.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 39):
An welchen Atomkraftwerks- und Zwischenlager- bzw.
Sammelstellenstandorten werden Kavernenlager für die Lage-
rung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen genutzt,
und wie viele Fässer/Gebinde sind dort jeweils vorhanden?
Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über Ka-
vernen in den Kernkraftwerken und deren Nutzung vor.
Eine solche Information kann in der Kürze der für die
Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht beschafft werden. Auch die Zahl
der möglicherweise noch dort gelagerten Abfallgebinde
ist nicht bekannt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, hat die Länder mit Schreiben
vom 7. März 2012 darüber unterrichtet, dass es im Kern-
kraftwerk Brunsbüttel bei Umfüllarbeiten zu Schäden an
einem Fass gekommen ist, das in einer Kaverne gelagert
wurde. In diesem Schreiben wurden die Länder gleich-
zeitig um Berichte über vergleichbare Fälle gebeten. Die
Berichte der Länder sollen im Rahmen des zuständigen
Fachausschusses des Länderausschusses für Atomkern-
energie im April 2012 erfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19849
(A) (C)
(D)(B)
In Zwischenlagern für radioaktive Abfälle und in
Landessammelstellen sind solche Kavernen nach Kennt-
nis des BMUs nicht vorhanden.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 40):
Befürwortet die Bundesregierung, dass auch nach 2017
neue Photovoltaikanlagen eine Vergütung erhalten werden, und
wie will die Bundesregierung ab 2014 einem Teil dieser Anla-
gen den Vergütungsanspruch entziehen, um einerseits zwischen
geförderten Anlagen im Rahmen des von ihr vorgesehenen
Ausbaukorridors, wie in § 64 h Abs. 3 des Kabinettsbeschlus-
ses zum EEG-Änderungsgesetz – EEG: Erneuerbare-Energien-
Gesetz – beschrieben ist, und andererseits nichtgeförderten
sonstigen Anlagen eindeutig differenzieren zu können?
Die Branche hat selbst angekündigt, dass einzelne
Segmente ab 2017 keiner Förderung mehr bedürfen. Die
Roadmap des Bundesverbandes Solarwirtschaft, BSW,
nennt 2013 als Zeitpunkt für die Netzparität im Haus-
haltsstrombereich. Die Netzparität wurde im Haushalts-
strombereich aber bereits Anfang 2012 erreicht und im
Gewerbebereich wird sie gegenwärtig erreicht. Die
Netzparität ist somit deutlich früher eingetreten als von
der Branche angegeben. Es ist daher nicht notwendig,
Anlagen in Zukunft einen Vergütungsanspruch „zu ent-
ziehen“. Denn es ist davon auszugehen, dass es in
Zukunft bereits Vermarktungsmöglichkeiten geben wird,
die attraktiver sind als die EEG-Vergütung. Somit wer-
den sich Anlagen voraussichtlich auch freiwillig aus der
EEG-Vergütung verabschieden.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 41):
Wie werden die Kürzungen bei den im Energie- und
Klimafonds enthaltenen Forschungsmitteln für erneuerbare
Energien auf die einzelnen erneuerbaren Energieformen
aufgeteilt, und schließt die Bundesregierung aus, dass von
den Kürzungen auch Forschungsmittel für die Photovoltaik
betroffen sind?
Im Energie- und Klimafonds wurden durch das Bun-
desministerium der Finanzen, BMF, dem Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung, BMBF, dem Bundes-
ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, BMELV, und dem Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
BMU, bisher jeweils 50 Prozent des anteiligen Sollan-
satzes des Titels 683 01 – Forschung und Entwicklung,
FuE, erneuerbare Energien – für 2012 zugewiesen. Ver-
pflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 60 Pro-
zent des Sollansatzes durch BMF zugewiesen. Es ist be-
absichtigt, dem BMU zur Ausfinanzierung von
Rechtsverpflichtungen weitere 33 Prozent des anteiligen
Sollansatzes und allen Ressorts weitere 10 Prozent der
Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung dieses
Aufgabenbereichs zuzuweisen. Hierüber wird der Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner
heutigen Sitzung, 21. März 2012, beraten.
Im Energie- und Klimafonds stehen somit für For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der er-
neuerbaren Energien für BMU, BMELV und BMBF im
Wirtschaftsplan 2012 voraussichtlich 20,02 Millionen
Euro zur Verfügung. Eine Zuordnung für einzelne För-
derbereiche ist in den Wirtschaftsplänen nicht erfolgt, so
dass hier keine Angaben zu den Sollzahlen möglich sind.
Die Mittel werden bedarfsgerecht und entsprechend der
Mittelanforderungen eingesetzt.
Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung in den
Folgejahren abhängig von den zur Verfügung stehenden
Mitteln, der Entwicklung des Forschungsbedarfes in den
Bereichen der erneuerbaren Energien und auf der Grund-
lage der beantragten Forschungs- und Entwicklungsvor-
haben fortzuschreiben.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 42):
Wie häufig haben sich in den vergangenen zwölf Monaten
Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern der kanadischen
Regierung – einschließlich Vertretern kanadischer Provinz-
regierungen – und/oder mit Vertretern der Mineralölindustrie
getroffen, um über die Umsetzung der EU-Kraftstoffqualitäts-
richtlinie zu beraten (bitte mit genauer Terminangabe und
jeweiligem Ergebnis des Gesprächs)?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach
Gesprächen der Mitglieder der Leitung der Bundesres-
sorts, (Bundesminister, Parlamentarische Staatssekre-
täre und Staatssekretäre, gefragt wird.
Seit dem 15. März 2011 haben sich Vertreter der Bun-
desregierung neun Mal mit Vertretern der kanadischen
Regierung getroffen, mit dem Ziel über die Umsetzung
der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie zu sprechen.
Die Gespräche haben an folgenden Terminen stattge-
funden: 29. April 2011 (2x); 6. Juni 2011; 11. Juli 2011;
18. Oktober 2011; 9. Dezember 2011; 26. Januar 2012;
8. März 2012; 13. März 2012.
Ergebnis der Gespräche war die Entgegennahme der
Sichtweise der Gesprächspartner sowie teilweise die
Übermittlung des Verfahrensstandes. Die Vertreter der
Bundesregierung haben in den Gesprächen zum Aus-
druck gebracht, dass seitens Deutschlands eine sach-
gerechte, dem Klimaschutz dienende und praktikable
Lösung angestrebt wird.
Gespräche mit Vertretern der Mineralölindustrie mit
dem Ziel, über die Umsetzung der EU-Kraftstoffquali-
tätsrichtlinie zu sprechen, haben nicht stattgefunden.
Zusätzlich gab es Treffen zwischen Vertretern der
kanadischen Regierung oder der Mineralölwirtschaft
und Vertretern der Bundesregierung zu anderen Themen.
19850 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei ohne
vorherige Ankündigung auch die Kraftstoffqualitäts-
richtlinie zur Sprache kam.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 43):
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert
Röttgen, bis zur Wahl des Landtags in Nordrhein-Westfalen in
seiner Funktion als Bundesumweltminister nach heutigem
Kenntnisstand wahrnehmen – bitte einzeln auflisten –, und
wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der für
zentrale Fragen der Energiepolitik federführende bzw. mitbe-
ratende Bundesumweltminister im Zuge von anstehenden
Beratungen und Entscheidungen – Novelle des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, EU-Ener-
gieeffizienzrichtlinie, Netzausbauplan, Endlagersuchgesetz
usw. – präsent ist?
Die Präsenz des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit wird bei allen rele-
vanten Themen auf politischer Ebene jederzeit durch
Herrn Minister Dr. Röttgen, die Parlamentarischen
Staatssekretärinnen Heinen-Esser und Reiche sowie
durch Herrn Staatssekretär Becker gewährleistet.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/9001, Fragen 44 und 45):
Wie viele Informationskurzbriefe zu Projektförderungen
bzw. Projektsteckbriefe – geordnet nach Fraktionszugehörig-
keit und Jahr – hat das Bundesministerium für Bildung und
Forschung in dieser Legislaturperiode an Mitglieder des Deut-
schen Bundestages versandt?
Werden diese Projektsteckbriefe an alle Mitglieder des
Deutschen Bundestages, die den betreffenden Wahlkreis re-
präsentieren, verschickt, und erhalten alle betroffenen Abge-
ordneten die Informationen in gleicher Art und Weise?
Zu Frage 44:
Nach Bewilligung stehen den Abgeordneten aller
Fraktionen Informationen zu Projektförderungen des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF,
im Internet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung.
Dieses System wird kontinuierlich erweitert, sodass die
Recherchemöglichkeiten weiter verbessert werden. Auf
Nachfrage stellt das BMBF zusätzlich allen Abgeordne-
ten des Deutschen Bundestages Zusammenstellungen
über laufende Projektförderungen im jeweiligen Wahl-
kreis zur Verfügung. Seit 2009, zur Zeit der Großen Ko-
alition, stellt das BMBF den Mitgliedern der jeweiligen
Regierungsfraktionen nach Bewilligung von Projekten
regelmäßig Informationen zu besonderen Vorhaben zur
Verfügung. Aufgeteilt nach Fraktionen wurden folgende
Anzahl von Briefen mit Projektsteckbriefen versandt:
Schreiben 2009: CDU/CSU 289, SPD 227, FDP 23;
2010: CDU/CSU 470, FDP 231; 2011: CDU/CSU 1 474,
FDP 669.
Zu Frage 45:
Allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages ste-
hen Informationen über bewilligte Projektförderungen
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im
Internet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung.
Auf Nachfrage erhalten alle Abgeordneten vom BMBF
Zusammenstellungen über laufende Projekte in ihren
Wahlkreisen. Seit 2009 informiert das BMBF die Mit-
glieder der jeweiligen Regierungsfraktionen zusätzlich
über besondere Vorhaben in ihren Wahlkreisen, nachdem
diese bewilligt worden sind.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/9001, Frage 48):
Wie bewertet das Bundesministerium für Bildung und
Forschung die mögliche Kritik, dass aufgrund der einseitigen
Information von nur einem und nicht von allen Mitgliedern
des Deutschen Bundestages, die einen Wahlkreis repräsentie-
ren, die Öffentlichkeitsarbeit von Mitgliedern des Deutschen
Bundestages ungleich unterstützt und damit der Gleichbe-
handlungsgrundsatz verletzt wird?
Nach Bewilligung stehen den Abgeordneten aller Frak-
tionen Informationen zu Projektförderungen des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, im In-
ternet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung.
Dieses System wird kontinuierlich erweitert, sodass die
Recherchemöglichkeiten weiter verbessert werden. Auf
Nachfrage stellt das BMBF zusätzlich allen Abgeordne-
ten des Deutschen Bundestages Zusammenstellungen
über laufende Projektförderungen im jeweiligen Wahl-
kreis zur Verfügung. Die Information über besondere
Vorhaben im Bereich der Projektförderung durch Pro-
jektsteckbriefe ist ein kleiner Teil der umfassenden
Kommunikation in den parlamentarischen Raum. Inso-
fern stehen allen Mitgliedern des Deutschen Bundesta-
ges Möglichkeiten zur Verfügung, die Förderungen des
BMBF in ihren Wahlkreisen öffentlichkeitswirksam zu
begleiten.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/9001, Frage 49):
Wie bewertet die Bundesregierung das in der Presse
(Hamburger Abendblatt vom 12. März 2012) zitierte Förder-
volumen von 16 Millionen Euro im Jahr für die gemeinsame
Förderung von lediglich wenigen Modellprojekten zur Leh-
rerausbildung hinsichtlich des Ziels einer schnellen und flä-
chendekkenden Verbesserung der Lehrerausbildung?
Der Bericht im Hamburger Abendblatt geht zurück auf
ein Papier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der
Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Hier wer-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19851
(A) (C)
(D)(B)
den die gegenwärtige Diskussion um die mögliche Ge-
staltung einer von Bund und Ländern getragenen Exzel-
lenzinitiative Lehrerbildung aufgegriffen und Vorschläge
zur Umsetzung einer solchen Initiative unterbreitet. Die
Bundesregierung wertet das als einen wertvollen Beitrag,
der die Diskussion bereichert und zur Meinungsbildung
über eine mögliche Bund-Länder-Initiative zur Verbesse-
rung der Lehrerbildung in Deutschland beiträgt.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/9001, Frage 50):
Welches konkrete Konzept verfolgt die Bundesregierung
hinsichtlich der mit der Kultusministerkonferenz beabsichtig-
ten gemeinsamen Förderung der Lehrerausbildung, und wann
wird sie dem Parlament ein beratungsreifes Konzept vorlegen
können?
Für die Bundesregierung hat die Exzellenzinitiative
Lehrerbildung das Ziel, im Rahmen eines wettbewerbs-
orientierten Verfahrens
– die Zusammenarbeit von Fachdisziplinen, Fachdidak-
tiken, Erziehungswissenschaften und schulprakti-
schen Elementen der Ausbildung zu verbessern,
– die Inhalte der Ausbildung stärker aufeinander abzu-
stimmen,
– eine praxisorientierte Fachdidaktik zu fördern und
– schulpraktische Elemente als immanente Bestandteile
in der Lehrerausbildung zu verankern.
Die Lehrerausbildung muss auf eine stärkere Verzah-
nung ihrer Ausbildungszeiten (Lehramtsstudium, Refe-
rendariat, Lernen im Beruf) setzen und die Besten eines
Jahrgangs für den Beruf gewinnen.
Zugleich bedarf es einer
– länderübergreifenden Anerkennung von Ausbildungs-
elementen und Abschlüssen in der Lehrerausbildung
und einer
– grundsätzlichen Verbesserung der Mobilität der Lehr-
amtsstudierenden und der Lehrkräfte an den Schulen.
Nachdem sich die Gremien der KMK mit einer mög-
lichen, von Bund und Ländern getragenen Initiative zur
Verbesserung der Lehrerbildung befasst haben, werden
die Gespräche zwischen Bund und Ländern in der ge-
meinsamen Wirtschaftskonferenz fortgesetzt werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/9001, Frage 51):
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Einzelplan 30
– bitte mit Titelangabe – des Bundeshaushaltes für 2012 Mit-
tel zur Finanzierung des Bundesanteils an der geplanten ge-
meinsamen Lehrerausbildungsförderung vorgesehen, und
welche Ansatzentwicklung ist in der mittelfristigen Finanz-
planung hierzu angelegt?
Die haushaltsmäßige Veranschlagung des Bundesan-
teils wird zu gegebener Zeit im Rahmen der weiteren
Verhandlungen und der Konkretisierung des Einzel-
plans 30 im Haushaltsverfahren erfolgen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/9001, Frage 52):
Wie viele der im Rahmen der zweiten Programmphase des
Hochschulpaktes 2020 vereinbarten zusätzlichen Studien-
anfänger – unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes
des Erreichens der bislang vereinbarten Obergrenze und der
Zahl der bislang vollständig, „spitz“, abgerechneten Studien-
anfänger, nach Bundesländern – sind bereits an Hochschulen
aufgenommen, und inwieweit sieht die Bundesregierung im
Hinblick auf die aktuelle Vorausberechnung der Studienanfän-
gerzahlen durch die Kultusministerkonferenz vom Februar
2012 die Notwendigkeit, den Hochschulpakt 2020 – unter An-
gabe der dafür gegebenenfalls in der laufenden Finanzplanung
und im vorgesehenen Eckwertebeschluss zum Bundeshaus-
halt 2013 getroffenen finanziellen Vorkehrungen – aufzusto-
cken?
Nach der Schnellmeldung des Statistischen Bundes-
amtes sind für das Studienjahr 2011 – dem ersten Jahr
der zweiten Programmphase – rund 153 500 zusätzliche
Studienanfänger gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 zu
verzeichnen. Diese verteilen sich wie folgt auf die ein-
zelnen Länder:
Baden-Württemberg 21 479
Bayern 35 240
Berlin 9 995
Brandenburg 1 972
Bremen 1 761
Hamburg 5 627
Hessen 10 717
Mecklenburg-Vorpommern 1 268
Niedersachsen 11 697
Nordrhein-Westfalen 38 583
Rheinland-Pfalz 6 496
Saarland 1 688
Sachsen 1 093
Sachsen-Anhalt 1 730
Schleswig-Holstein 2 407
Thüringen 1 831
Deutschland 153 584
19852 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Die zusätzlichen Studienanfänger werden entspre-
chend der vereinbarten Systematik nachlaufend ab 2013
abgerechnet. Eine baldige Überschreitung der im Hoch-
schulpakt vereinbarten Obergrenzen für die zweite Pro-
grammphase, 2011 bis 2015, ist nicht zu erwarten. Die
Bundesregierung sieht daher derzeit keine Notwendig-
keit für weitere Verhandlungen über den Hochschulpakt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
(Drucksache 17/9001, Fragen 55 und 56):
In welcher Form ist die Landesregierung von Baden-
Württemberg bisher bei der Bundesregierung wegen der in-
solventen Drogeriemarktkette Schlecker vorstellig geworden?
In welcher Form könnte die Bundesregierung tätig
werden, um die Finanzierung der Transfergesellschaft und
Arbeitsplätze zu sichern?
Zu Frage 55:
Die Landesregierung Baden-Württemberg ist persön-
lich, schriftlich und telefonisch mit der Bundesregierung
in Kontakt.
Zu Frage 56:
Bei Schlecker handelt es sich um ein Unternehmen in
Schwierigkeiten. Der zu deckende Finanzbedarf wird
vom vorläufigen Insolvenzverwalter auf rund 70 Millio-
nen Euro beziffert. Die Programmkredite der KfW sind
für Unternehmen in Schwierigkeiten nicht zugelassen.
Zudem gibt es im Umgang mit Finanzierungsanfragen
von Unternehmen eine in der Vergangenheit regelmäßig
geübte Praxis zwischen Bund und Ländern.
Danach ist das Land, in dem das Unternehmen seinen
Sitz hat, Ansprechpartner und Koordinator in Finanzie-
rungsfragen zwischen den betroffenen Ländern. Hilfe
durch den Bund kommt nur in Betracht, wenn die Bun-
desländer finanziell überfordert sind. Die Bundesregie-
rung begrüßt deshalb, dass der Insolvenzverwalter mit
dem Land Baden-Württemberg im Gespräch ist.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
gen des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksa-
che 17/9001, Fragen 57 und 58):
Wie bewertet die Bundesregierung Gründe für das Schei-
tern einer freiwilligen Einführung eines Warnhinweismodells
bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet im
Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie, BMWi, durchgeführten Wirtschaftsdialogs am
15. März 2012, und wird sie – wie vom Parlamentarischen
Staatssekretär Hans-Joachim Otto für diesen Fall angekündigt –
an dem Vorhaben einer gesetzlichen Verankerung eines sol-
chen Warnhinweismodells festhalten?
Auf welchen konkreten Maßnahmenkatalog zur Bekämp-
fung von Urheberrechtsverletzungen – Medienberichten zu-
folge ist von zehn Maßnahmen die Rede – hat man sich im
Rahmen des Wirtschaftsdialogs am 15. März 2012 verstän-
digt, und ist es dem Bundesministerium der Justiz zwischen-
zeitlich gelungen, auch das BMWi von den massiven (daten-
schutz-, europa- und verfassungs-)rechtlichen Bedenken
gegen derartige Warnhinweismodelle – wie sie auch im Rah-
men des Wirtschaftsdialogs vorgetragen wurden – zu überzeu-
gen?
Zu Frage 57:
Über eine Versendung von Warnhinweisen durch
Diensteanbieter gab es zwischen den am „Wirtschafts-
dialog“ beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern
keinen Konsens. Auch zu einer Versendung von Warn-
hinweisen durch die Rechteinhaber selbst gab es unter-
schiedliche Meinungen. Die Bundesregierung wird die
im Rahmen des Dialogs hierzu erfolgten Stellungnah-
men in ihre weiteren Überlegungen mit einbeziehen.
Zu Frage 58:
Im Rahmen einer Tischumfrage gegen Ende des Wirt-
schaftsdialogs vom 15. März 2012 haben die Teilnehmer
verschiedene potenzielle Maßnahmen für einen besseren
Schutz des geistigen Eigentums im Internet, wie zum
Beispiel eine breit angelegte Aufklärungskampagne un-
ter Einbeziehung prominenter Künstler, genannt. Sie
werden nun geprüft und sollen sodann Grundlage der
weiteren Gespräche sein.
Eine rechtliche Prüfung möglicher Warnhinweismo-
delle hat – je nach deren konkreter Ausgestaltung – ins-
besondere auch die Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 in
Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 10, 12 und 14 GG und
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein-
zubeziehen.
Anlage 37
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/9001, Frage 59):
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-
tag einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Plan
zur Reduzierung der Bundeswehr in Afghanistan vorlegen?
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag
in der Regel alle zwölf Monate einen Antrag zur Beteili-
gung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der Interna-
tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan,
ISAF, vor. In den letzten beiden Anträgen hat die
Bundesregierung eine Reduzierung des deutschen ISAF-
Kontingents in Aussicht gestellt, „soweit die Lage es
erlaubt und ohne dadurch die Sicherheit unserer Soldatin-
nen und Soldaten oder die Nachhaltigkeit des Transi-
tionsprozesses zu gefährden“. Die erstmalige Reduzie-
rung wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 wie
angekündigt umgesetzt.
Ziel der Bundesregierung ist es, auch zum Ende
dieses Mandatszeitraums die in Aussicht gestellte Redu-
zierung umsetzen zu können. Vor dem Hintergrund der
auf dem NATO-Gipfel in Lissabon 2010 vereinbarten
Transitionsstrategie und des Ziels, spätestens Ende 2014
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19853
(A) (C)
(D)(B)
die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die af-
ghanischen Sicherheitskräfte abgeschlossen zu haben, ist
es Absicht der Bundesregierung, auch mit den zukünfti-
gen Mandaten die weitere Anpassung des deutschen
ISAF-Kontingents vorzunehmen.
Anlage 38
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/9001, Frage 60):
Welchen Einfluss hat die aktuelle Debatte über die be-
schleunigte Reduzierung insbesondere der US-amerikani-
schen und britischen Truppen in Afghanistan auf die Entschei-
dung der Bundesregierung zur Reduzierung des deutschen
Truppenkontingents in Afghanistan?
Die vergangene Woche in den Medien kolportierten
angeblichen weiteren Truppenreduzierungen der Verei-
nigten Staaten und Großbritanniens können von der
Bundesregierung nicht bestätigt werden.
Die Bundesregierung plant hinsichtlich des weiteren
militärischen Engagements in Afghanistan so zu verfah-
ren, wie ich es Ihnen in der Antwort auf Ihre erste Frage
dargestellt habe. „Gemeinsam rein – gemeinsam raus“
lautet der einschlägige Grundsatz im Bündnis.
Anlage 39
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 61):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Forderung des afghanischen Präsidenten Hamid Karzai vom
15. März 2012, alle NATO-Truppen sollten sich aus den Dör-
fern und Regionen in ihre Stützpunkte zurückziehen und be-
reits 2013 die ganze Sicherheitsverantwortung an afghanische
Einheiten übergeben, sowie aus dem Aussetzen der Friedens-
gespräche durch die Taliban am gleichen Tag, weil die USA
unannehmbare Vorbedingungen stellen, und warum besteht
die Bundesregierung entgegen diesem erklärten Abzugsver-
langen der afghanischen Regierung trotzdem auf einer Fort-
setzung der Kampfeinsätze der Bundeswehr mindestens bis
Ende 2014 und jedenfalls einer Kampfpräsenz über 2014?
Der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai hat
mit seinen Äußerungen vom 15. März 2012 lediglich be-
kräftigt, was bereits auf dem NATO-Gipfel in Lissabon
im November 2010 beschlossen wurde: Die Sicherheits-
verantwortung wird nach und nach an die afghanische
Regierung übergeben. Der Prozess soll nach mit den af-
ghanischen Partnern abgestimmten Planungen der
NATO Mitte 2013 in allen Gebieten des Landes begon-
nen haben. Dies ist der strategische Konsens der Konfe-
renzen von London, Kabul und Lissabon im Jahr 2010,
welchen Präsident Karzai keineswegs infrage stellen
wollte. Er hat dies durch seinen Sprecher bereits am
16. März 2012 klarstellen lassen. Auch die Bundesregie-
rung steht weiterhin hinter diesem Konsens.
Ein Zusammenhang zwischen den Äußerungen von
Präsident Karzai und den in den Medien kolportierten
Abbruch der Friedensgespräche durch die Taliban sieht
die Bundesregierung nicht.
Anlage 40
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/9001, Frage 62):
Weshalb gibt es nach der Festnahme eines mutmaßlichen
marokkanischen Agenten in Berlin (Quelle: Spiegel Online
vom 15. Februar 2012) bisher keinerlei Konsequenzen für
marokkanische Diplomaten und die marokkanische Botschaft,
während nach der Festnahme von mutmaßlichen syrischen
Agenten in Berlin vier syrische Diplomaten ausgewiesen wur-
den?
Die Bundesregierung bewertet jeden Fall von mut-
maßlicher Spionage einzeln und unabhängig voneinan-
der. Hierbei spielen das Verhältnis zum betroffenen Land
sowie insbesondere die Schwere der Vorwürfe eine
Rolle.
Anlage 41
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 63):
Inwiefern trifft es zu, dass die deutschen Botschaften in
Amman (Jordanien) und Beirut (Libanon) derzeit an sie ge-
richtete Visaanträge syrischer Staatsbürger ablehnen?
Die Deutschen Botschaften in Amman und Beirut
prüfen Visaanträge syrischer Staatsbürger nach Maßgabe
der bestehenden visarechtlichen Bestimmungen.
Das Auswärtige Amt hat seine Auslandsvertretungen
nicht angewiesen, die Visumerteilung an Personen mit
Wohnsitz in Syrien einzuschränken oder einzustellen.
Anlage 42
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9001, Frage 64):
Aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung keine
syrischen Flüchtlinge aus der Türkei und dem Libanon auf
und behandelt keine verletzten Syrerinnen und Syrer in
Deutschland, und wie lässt sich diese Position mit den in Sy-
rien anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit ver-
einbaren?
Nach dem Grundsatz des territorialen Asyls können
Personen nur innerhalb des Bundesgebiets Schutz bean-
tragen. In besonders gelagerten Einzelfällen ist die Er-
klärung von Aufnahmen aus dem Ausland möglich. Vor
dem Hintergrund der Lage in Syrien wurden bereits ei-
nige syrische Schutzsuchende in Deutschland aufgenom-
men.
Die Bundesregierung hat bereits die Aufnahme ver-
letzter Syrerinnen und Syrer in Deutschland zu Behand-
19854 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
lungszwecken geprüft und steht hierzu auch weiterhin
mit humanitären Organisationen und dem Syrischen Na-
tionalrat in engem Austausch.
Im Fokus der humanitären Hilfe steht nach internatio-
nalen Standards jedoch die Hilfeleistung vor Ort. Hier ist
die Bundesregierung bereits mit konkreten Projekten
und weiteren Planungen aktiv.
Anlage 43
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9001, Frage 65):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Si-
tuation der syrischen Flüchtlinge in den Aufnahmelagern in
der Türkei, unter anderem in Bezug auf die Grundversorgung
sowie die medizinische und psychologische Betreuung der
Flüchtlinge, insbesondere der Kinder, und inwiefern wirkt
die Bundesregierung auf die türkische Regierung ein, dem
UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees –
Zugang zu diesen Flüchtlingslagern zu gewähren sowie Un-
terstützung bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu-
zulassen?
Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Na-
tionen, UNHCR, beurteilt die Versorgung der syrischen
Flüchtlinge in der Türkei durch die türkische Regierung
und den Türkischen Roten Halbmond als ausreichend
und angemessen. Es verfügt nach eigenen Angaben über
Zugang zu den Flüchtlingslagern.
Anlage 44
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9001, Frage 66):
Welche Hinweise, über eigene Erkenntnisse hinaus (siehe
Antwort auf die mündliche Frage 89 auf Bundestagsdruck-
sache 17/8828 vom 2. März 2012, in der es hieß, sie „verfügt
über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestel-
lung“), hat die Bundesregierung darüber, dass die USA „ernst-
haft ein mögliches militärisches Engagement in Syrien“ erör-
tern, darunter direkte Waffenlieferungen an die Opposition,
eine Entsendung von Truppen zur Gewährleistung eines hu-
manitären Korridors und einer „sicheren Zone“ für die Rebel-
len sowie, Schläge gegen das syrische Raketenabwehrsystem
durchzuführen (vergleiche Washington Post vom 10. März
2012, www.washingtonpost.com/world/national-security/talk-
of-military-aid-rises-as-hopes-fade-for-peaceful-syria-solution/
2012/03/10/gIOAzis83R_story.html), und schließt die Bun-
desregierung eine Beteiligung an einer solchen Intervention
aus?
US-Präsident Barack Obama hat am 6. März 2012 öf-
fentlich unilateralem militärischen Vorgehen eine Ab-
sage erteilt und betont, dass die US-Regierung gemein-
sam mit der internationalen Gemeinschaft folgende Ziele
verfolgt: Politische und wirtschaftliche Isolation der sy-
rischen Regierung, humanitäre Hilfe und Unterstützung
der Opposition.
In einer Anhörung vor dem Verteidigungsausschuss
des US-Senats am 7. März 2012 haben Verteidigungsmi-
nister Leon Panetta und Generalstabschef Martin Dempsey
diese Linie unterstrichen. Sie bestätigten, dass im Penta-
gon auch militärische Optionen geprüft würden. Beide
betonten allerdings ausdrücklich ihre Zweifel an der
Möglichkeit, die Krise in Syrien militärisch zu lösen.
Verteidigungsminister Panetta wies darauf hin, das ein
militärisches Eingreifen von außen die Lage in Syrien
weiter eskalieren lassen könnte.
Die Bundesregierung verfügt über keine darüber hi-
naus gehenden Hinweise, dass die USA ernsthaft ein mi-
litärisches Engagement in Syrien erörtern. Daher stellt
sich für die Bundesregierung die Frage nach der Beteili-
gung an einer solchen Intervention nicht.
Anlage 45
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9001, Frage 67):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Be-
teiligung welcher EU-Mitgliedstaaten und den Einsatzzweck
der Abstellung von „europäischen Marinetruppen“, welche
gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments vom
2. Februar 2012 zum Iran und zu seinem Nuklearprogramm
(P7_TA-PROV(2012)0024) zur Sicherung der Straße von
Hormus vor dem Hintergrund der EU-Sanktionen gegen irani-
sche Ölexporte neben US-amerikanischen Marinetruppen ab-
gestellt worden sein sollen und wonach „die militärische Lage
in der gesamten Region auf die höchste Alarmstufe hochge-
stuft wurde“?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen,
über die Entschließung des Europäischen Parlaments hi-
nausgehenden Erkenntnisse vor.
Anlage 46
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/9001, Frage 68):
Wie ist der aktuelle Stand der für den Sahel geplanten zivi-
len EU-Mission, und inwiefern und in welchem Ausmaß plant
die Bundesregierung sich an dieser Mission zu beteiligen?
Der Rat der Europäischen Union hat die Hohe Vertre-
terin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik,
Catherine Ashton, am 1. Dezember 2011 beauftragt, die
Planungen für einen Einsatz im Rahmen der Gemeinsa-
men Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP, zur
Stärkung der Sicherheitsstrukturen in ausgewählten Län-
dern der Region als Teil der EU-Sahel-Strategie voran-
zutreiben.
Der Europäische Auswärtige Dienst, EAD, hat den
EU-Mitgliedstaaten Anfang März 2012 ein Krisenmana-
gement-Konzept für eine zivile GSVP-Mission in der
Republik Niger vorgelegt, das derzeit noch verhandelt
wird. Es basiert auf einer Prüfmission, die der EAD im
Januar 2012 in Niger durchgeführt hat, und sieht eine zi-
vile Beratungs- und Ausbildungsmission mit einem an-
fänglichen Mandat von zwei Jahren vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19855
(A) (C)
(D)(B)
Nach gegenwärtiger Planung soll der Rat für Allge-
meine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am
23. März 2012 das Krisenmanagementkonzept – als ers-
ten Baustein einer GSVP-Mission – verabschieden. Eine
personelle Beteiligung Deutschlands wird im Lichte der
weiteren Ausplanungen geprüft werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9001, Frage 69):
Welche Hinweise kann die Bundesregierung zu den sich
widersprechenden Aussagen des Hamburger Senats (Druck-
sache 20/3339) und der Bundesregierung, Antwort auf meine
schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/9002, machen,
wonach gemäß dem Hamburger Senat das Bundesministerium
des Innern einen Vertrag mit einem privaten Unternehmen zur
Verwendung einer Software zum Versand von „Stillen SMS“
geschlossen hat, während die Bundesregierung die Existenz
eines solchen Vertrages verneint, und welche Akteure – etwa
private Dienstleister, andere Behörden, Landeskriminalämter,
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfa-
len – sind jeweils in den Versand „Stiller SMS“ durch Bundes-
behörden – Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, Bundespoli-
zei, Geheimdienste – eingebunden?
Mit der schriftlichen Frage, Arbeitsnummer 3/60
wurde nach Auffassung der Bundesregierung die Infor-
mation begehrt, ob private Unternehmen mit der Versen-
dung oder Auswertung von „Stillen SMS“ beauftragt
wurden. Daher steht die Beantwortung der Frage nicht
im Widerspruch zur Antwort der hamburgischen Senats-
verwaltung, der die Frage nach Verträgen zur Soft-
warenutzung für die Versendung von „Stillen SMS“ zu-
grundeliegt.
Im Übrigen verweise ich auf Antwort der Bundes-
regierung zur Kleinen Anfrage zur computergestützten
Kriminaltechnik bei Polizeibehörden, Bundestagsdruck-
sache 17/8544 vom 6. Februar 2012.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9001, Frage 70):
Mitarbeiter welcher deutscher Ministerien bzw. Behörden
waren an der Prioritätensetzung und Ausarbeitung der infor-
mellen, als „Input“ bezeichneten „Common responses to
current challenges by Member States most affected by
secondary mixed migration flows“ beteiligt, und welches Ziel
verfolgt das „Pilotprojekt“ am griechisch-türkischen Grenz-
fluss Evros, über das ein Vertreter der griechischen Regierung
im Gemischten Ausschuss am Rande der 3 151. Tagung der
Justiz- und Innenminister und -ministerinnen am 8. März
2012 in Brüssel referierte und das demnach im September
2012 beginnen soll?
Am 7. März 2012 fand in Brüssel ein informelles
Treffen der Innenminister von Österreich, Belgien,
Frankreich, Deutschland, der Niederlande, Schweden,
Großbritannien zum Thema „Gemeinsame Antworten
auf aktuelle Herausforderungen in besonders stark von
sekundärer Migration betroffenen Mitgliedstaaten“ statt.
Das Bundesministerium des Innern war an der inhaltli-
chen Vorbereitung dieses Treffens beteiligt.
Bei dem „Pilotprojekt“ handelt es sich um den Auf-
bau eines ersten neuen Aufnahmezentrums im Norden
Griechenlands mit dem Ziel, die Aufnahmebedingungen
von Asylbewerbern zu verbessern. Die Einrichtung aus-
reichender Aufnahmekapazitäten ist Teil des nationalen
griechischen Aktionsplans zur Asylreform und zum Mi-
grationsmanagement. Das genaue Datum der Inbetrieb-
nahme der Aufnahmeeinrichtung ist hier nicht bekannt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9001, Frage 72):
Aufgrund welcher geänderten Situation hat der Bundes-
minister des Innern am 14. März 2012 – mit allen weiteren
Länder-Innenministern der CDU und der CSU – entgegen sei-
nem und deren früheren Widerstand nun beschlossen, V-Leute
nur in NPD-Vorständen lediglich vorübergehend stillzulegen,
jedoch nicht konsequenterweise sämtliche V-Leute unter
Mitgliedern der NPD sowie anderer rechter Organisationen
dauerhaft abzuschalten, und teilt die Bundesregierung meine
Auffassung, dass V-Leute in der rechten Szene erheblichen
Schaden anrichten, etwa indem sie mit ihrem Lohn aus Steu-
ergeldern rechte Kameradschaften und Umtriebe finanzieren?
Der Bundesminister des Innern hat mit den Innen-
ministern der unionsgeführten Länder Fragen zu einem
möglichen NPD-Verbotsverfahren ausführlich erörtert.
Um in verfahrensrechtlicher Hinsicht den Anforderun-
gen des Bundesverfassungsgerichts an die Stellung eines
Parteiverbotsantrages zu genügen, müssen alle staatli-
chen Stellen rechtzeitig vor Eingang des Verbotsantrags
beim Bundesverfassungsgericht – spätestens mit der öf-
fentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag
zu stellen – ihre Quellen in den Vorständen der Partei
von Bund und Ländern abgeschaltet haben.
Die Frage des Einsatzes von Quellen ist stets eine
Frage der Abwägung. Es ist unstreitig, dass der Rück-
griff auf Zuträger und Informanten aus einer extremisti-
schen Szene Unwägbarkeiten mit sich bringt. Dennoch
sind V-Leute im Zusammenspiel verschiedener offener
und nachrichtendienstlicher Erkenntnismittel ein wichti-
ges und unverzichtbares Instrument der Sicherheits-
behörden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/9001, Frage 73):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Äußerun-
gen von Regierungsmitgliedern, die dazu geeignet sind,
Ressentiments gegen Griechenland zu schüren, Rechtsradi-
kale dazu ermutigen, Straftaten gegen in Deutschland lebende
Griechinnen und Griechen zu begehen, und welche Erkennt-
nisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
19856 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung verwahrt sich gegen den Vor-
wurf des Fragestellers, Rechtsextremisten durch Äuße-
rungen von Regierungsmitgliedern zumindest mittelbar
zu Straftaten gegen in Deutschland lebende Griechen zu
ermutigen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung weder Er-
kenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung grie-
chischer Staatsbürger oder griechischer Einrichtungen
schließen lassen noch solche, die im Zusammenhang mit
der aktuellen Finanzkrise in Griechenland auf eine
gestiegene abstrakte Gefährdung griechischer Interessen
in Deutschland durch Täter aus dem Phänomenbereich
der PMK-rechts hindeuten.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/9001, Frage 74):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 633/11
vom 12. Oktober 2011), das insbesondere feststellt, dass „die
medizinische Behandlung eines Untergebrachten … gegen
seinen natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) … in
das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ eingreift, vor
dem Hintergrund von Art. 14 der UN-Behindertenrechtskon-
vention mit seiner Regelung, „dass das Vorliegen einer Behin-
derung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“,
für die Novellierung der Gesetzgebung, vorrangig des Unter-
bringungsgesetzes (UBG)?
In der Entscheidung vom 12. Oktober 2011 hat sich
das Bundesverfassungsgericht mit der Zwangsbehand-
lung von Insassen des Maßregelvollzugs in Baden-Würt-
temberg befasst. Es hat festgestellt, dass die zugrunde
liegende landesrechtliche Vorschrift mit Art. 2 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Das Gericht führt dazu aus, dass die Zwangsbehand-
lung eines Untergebrachten allerdings ungeachtet der be-
sonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs durch
das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Un-
tergebrachten selbst gerechtfertigt sein kann. Dies gilt
auch für eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des
Ziels des Maßregelvollzuges. Nach dieser Entscheidung
sind Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugs-
ziels (Entlassungsfähigkeit) jedoch nur zulässig, wenn
dem Untergebrachten krankheitsbedingt die Einsichtsfä-
higkeit fehlt.
Die angesprochenen Unterbringungsgesetze fallen in
die Zuständigkeit der Länder. Selbstverständlich verfolgt
die Bundesregierung aufmerksam die vor dem Hinter-
grund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ge-
führte Diskussion und die weitere Entwicklung der
Rechtsprechung. Ob und wenn ja welche Folgerungen
möglicherweise aus den Ausführungen des Bundesver-
fassungsgerichts über die unmittelbar angesprochene ge-
setzliche Regelung hinaus zu ziehen sind, wird sorgfältig
zu analysieren sein. Soweit hier bekannt ist, prüfen ei-
nige Länder, zum Beispiel Baden-Württemberg, bereits
Änderungs- und Ergänzungsbedarf für ihre jeweiligen
Unterbringungs- bzw. Maßregelvollzugsgesetze.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/9001, Frage 75):
Wie hoch belaufen sich die Abschreibungsverluste deut-
scher Landesbanken, der KfW Bankengruppe, der sogenann-
ten Bad Banks FMS Wertmanagement und der Ersten Ab-
wicklungsanstalt, EAA, der Banken, an denen der Bund
beteiligt ist, sowie öffentlich-rechtlicher Sparkassen im Zuge
des griechischen Schuldenschnitts, bitte aufgeschlüsselt nach
Banken sowie Volumen?
Aufgrund des jüngst vereinbarten griechischen Schul-
denschnitts werden die FMS Wertmanagement 3,1 Mil-
liarden Euro und die Erste Abwicklungsanstalt 0,3 Mil-
liarden Euro abschreiben. Diese Abschreibungen werden
zum 31. Dezember 2011 vorgenommen.
Bis zum 30. September 2011 hatten die FMS Wert-
management 5,8 Milliarden Euro und die Erste Abwick-
lungsanstalt 0,5 Milliarden Euro an Risikovorsorge ge-
bildet.
Die KfW-Bankengruppe hat bis zum 31. Dezember
2011 Abschreibungen in Höhe von 182 Millionen Euro
auf griechische Staatsanleihen vorgenommen.
Zu den anderen von Ihnen aufgezählten Kreditinstitu-
ten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ein instituts-
übergreifendes Auskunftsersuchen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutscher Bundes-
bank zum Griechenlandrisiko von Anfang März dieses
Jahres zeigt, dass die zwölf Institute, die an der aktuellen
Rekapitalisierungsübung der Europäischen Bankauf-
sichtsbehörde beteiligt sind, ihr Exposure in griechi-
schen Staatsanleihen bis zum 31. Dezember 2011 um
insgesamt 4,98 Milliarden Euro abgeschrieben haben.
Da die vorliegenden Informationen aus der Aufsicht
stammen, wäre eine weitergehende Aufschlüsselung
nach einzelnen Instituten aufgrund der Vertraulichkeits-
bestimmungen von § 9 Gesetz über das Kreditwesen,
KWG, nur unter Beachtung der Geheimhaltungsvor-
schriften an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bun-
destages möglich.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass der
Bundesregierung die von Ihnen erbetenen Informationen
nicht für sämtliche Einzelinstitute vorliegen. Wie Sie
wissen, gibt es in Deutschland zum Beispiel alleine über
400 öffentlich-rechtliche Sparkassen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck-
sache 17/9001, Fragen 76 und 77):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
die Verteilung nach Alter bei den Antragstellern und Antrag-
stellerinnen auf Zahlung einer Altersrente nach den Regelun-
gen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Be-
schäftigungen in einem Ghetto, ZRBG, zum Zeitpunkt der
Antragstellung vor?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012 19857
(A) (C)
(D)(B)
Wie verteilen sich die Rentenanwartschaften – differen-
ziert nach der Zahl der persönlichen Entgeltpunkte – bei den
positiv beschiedenen Anträgen auf eine ZRBG-Rente seit dem
Jahr 2002, und bei wie vielen Personen sind weitere Anwart-
schaften in persönlichen Entgeltpunkten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung vorhanden?
Zu Frage 76:
Die Altersstruktur der Antragstellerinnen und Antrag-
steller auf Leistungen nach dem ZRBG stellt sich für die
seit Juni 2009 von Amts wegen überprüften Fälle wie
folgt dar:
* Alter zum Zeitpunkt der Erstantragstellung – Differenz zwischen
Antrags- und Geburtsjahr
Für die bis zum Juni 2009 bewilligten Altersrenten
mit ZRBG-Zeiten liegen Daten zur Verteilung nach Alter
nicht vor.
Zu Frage 77:
Bei den seit Juni 2009 rund 23 000 im Überprüfungs-
verfahren bewilligten Altersrenten mit ZRBG-Zeiten er-
gibt sich folgende Verteilung der persönlichen Entgelt-
punkte:
Eine Differenzierung der in den bewilligten Alters-
renten enthaltenen persönlichen Entgeltpunkten danach,
ob sie auf ZRBG-Sachverhalten oder anderen renten-
rechtlich relevanten Sachverhalten beruhen, ist nicht
möglich.
Für die bis zum Juni 2009 bewilligten Altersrenten
mit ZRBG-Zeiten liegen Daten zur Verteilung der Ent-
geltpunkte nicht vor.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9001, Frage 78):
Wie viele Unternehmensgründungen aus den Ländern Ru-
mänien und Bulgarien hat es bundesweit 2011 gegeben, und
wie bewertet die Bundesregierung daran gemessen die Aus-
sage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im
Kurzbericht 24/2011, dass die hohe Zahl von Selbstständigen
aus den MOE-Ländern – MOE: Länder in Mittel- und Ost-
europa – zu einer Erosion tarifgebundener Beschäftigungsver-
hältnisse beitragen könnte?
Der Bundesregierung ist die Zahl der Unternehmens-
gründungen von rumänischen und bulgarischen Staats-
angehörigen im Jahr 2011 noch nicht bekannt. Darüber
hinaus fehlt es vor allem an näheren Informationen da-
rüber, in welchen Branchen und zu welchen Konditionen
diese Personen ihre Leistungen anbieten. Die Bundesre-
gierung hat daher auch keine Anhaltspunkte dafür, dass
die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
in seinem Kurzbericht 24/2011 geäußerte Vermutung,
die Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit durch
Unionsbürger, speziell aus mittel- und osteuropäischen
Staaten, könne zu einer Erosion tarifgebundener Be-
schäftigungsverhältnisse führen, den Tatsachen ent-
spricht.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/9001, Fragen 81 und 82):
Wie viele vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur haus-
haltsrechtlichen Befristung vom 9. März 2011 betroffene Be-
schäftigte der Bundesagentur für Arbeit sollten in dessen Um-
setzung an einen anderen Arbeitsort versetzt werden, und in
wie vielen Fällen klagten Betroffene dagegen (bundesweit
und nach Bundesländern)?
Wie stellt sich bislang der Ausgang der Klagen von Be-
schäftigten der Bundesagentur für Arbeit gegen ihre Verset-
zung an einen anderen Arbeitsort im Zuge der Umsetzung des
Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur haushaltsrechtlichen
Befristung vom 9. März 2011 dar (bundesweit und nach Bun-
desländern)?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegen
hierzu zentral keine gesammelten Daten vor, sodass in
der gegebenen Zeit eine Beantwortung nicht möglich ist.
Es bedürfte hierfür einer umfangreichen strukturierten
Abfrage bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur
für Arbeit.
Alter in Jahren* Vorgänge in Prozent
Unter 60 0,4
61 bis 65 4,1
66 bis 70 10,1
71 bis 75 23,8
76 bis 80 31,7
81 bis 85 18,1
86 bis 90 7,3
91 bis 95 3,4
Über 95 1,1
Persönliche
Entgeltpunkte Vorgänge in Prozent
0 bis unter 5 20,3
5 bis unter 10 48,6
10 bis unter 15 23,3
15 bis unter 20 6,1
20 bis unter 25 0,9
25 bis unter 30 0,2
30 bis unter 35 0,1
35 bis unter 40 0,1
40 bis unter 45 0,1
45 bis unter 50 0,1
50 und mehr 0,2
19858 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 56
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann (CDU/
CSU) zur namentlichen Abstimmung über den
Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
„Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Repu-
blik“ (Drucksachen 17/8730, 17/8731, 17/8735)
(160. Sitzung, Tagesordnungspunkt 1 b)
Ich habe an der oben genannten Abstimmung nicht
teilgenommen.
167. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Anlagen