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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/165 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 165. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 I n h a l t : Wahl des Abgeordneten Stefan Liebich als ordentliches Mitglied in das Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massen- organisationen der DDR“ . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Nadine Schön, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Geschlechterge- rechtigkeit im Lebensverlauf (Drucksache 17/8879) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichberechtigung in Entwicklungs- ländern voranbringen (Drucksache 17/8903) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der „Trostfrauen“ (Drucksache 17/8789) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminie- rung von Frauen verhindern (Drucksache 17/8897) . . . . . . . . . . . . . . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Gleichstellungsbericht Neue Wege – Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Män- nern im Lebensverlauf (Drucksache 17/6240) . . . . . . . . . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Geschlechter- gerechte Besetzung von Führungsposi- tionen der Wirtschaft (Drucksachen 17/4842, 17/8830) . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19517 B 19517 B 19517 C 19517 D 19517 D 19518 A 19518 A 19518 A 19518 B 19518 C 19519 C 19521 B 19522 C 19524 A 19526 A 19527 C 19529 A 19529 B 19530 B 19531 B 19532 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Jahr Fuku- shima – Die Energiewende muss weiterge- hen (Drucksache 17/8898) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dieter Jasper (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 12. Okto- ber 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit (Drucksache 17/8727) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Eurojust-Geset- zes (Drucksache 17/8728) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu der Siebten Änderung des Über- einkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF) (Drucksache 17/8839) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Änderungen vom 30. Sep- tember 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Euro- päischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 17/8840) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 19. Septem- ber 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen (Drucksache 17/8841) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffent- lichen Rechts – zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008 (Drucksache 17/8842) . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung der Bildungsfor- schung weiter vorantreiben (Drucksache 17/8604) . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kein Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Kriegswaffen bei Bundeswehr-Veranstaltungen (Drucksache 17/8609) . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Harald Koch, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine kostenfreie und um- fassende Betreuungskommunikation im Einsatz (Drucksache 17/8795) . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 19533 C 19534 C 1953 D 19537 A 19537 D 19538 D 19539 D 19539 D 19541 B 19542 B 19543 C 19544 A 19545 C 19547 B 19547 D 19549 AC 19551 B 19552 A 19553 C 19554 A 19555 B 19556 C 19557 C 19559 B 19559 C 19559 C 19559 C 19559 D 19559 D 19560 A 19560 A 19560 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 III Für eine moderne und umfassende Be- treuungskommunikation im Einsatz (Drucksache 17/8895) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schweinepest tierschonend bekämp- fen – Notimpfung ersetzt grundloses Keulen (Drucksache 17/8893) . . . . . . . . . . . . . . . . l) Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherschutz stärken – Fi- nanzmarktwächter einführen (Drucksache 17/8894) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Dagmar Freitag, Sabine Bätzing- Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Doping an Olym- piastützpunkten, Bundesleistungszen- tren und Bundesstützpunkten konse- quent bekämpfen (Drucksache 17/8896) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Energie- verbrauchskennzeichnungsrechts (Drucksachen 17/8427, 17/8803, 17/8900) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Silberhorn, Monika Grütters, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Reiner Deutschmann, Burkhardt Müller-Sönksen, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: UNESCO-Welterbestätten in Deutsch- land stärken (Drucksachen 17/7357, 17/8858) . . . . . . . c) – i) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 397, 398, 399, 400, 401, 402 und 403 zu Petitionen (Drucksachen 17/8779, 17/8780, 17/8781, 17/8782, 17/8783, 17/8784, 17/8785) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen Bun- destag zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5 des Ethikratgesetzes (Drucksache 17/8881) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Zivilcourage gegen Nazis stär- ken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) (Erklärung nach § 32 GO) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsge- setzes (Drucksache 17/8801) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Musikförderung durch den Bund (Drucksachen 17/4901, 17/7222) . . . . . . . . . . 19560 B 19560 B 19560 C 19560 C 19560 D 19561 A 19561 B 19562 A 19562 A 19562 A 19563 B 19564 C 19566 A 19567 A 19567 C 19569 D 19571 A 19572 B 19573 D 19575 A 19576 A 19577 A 19577 D 19578 A 19578 D 19580 A 19582 B 19583 C 19585 B 19586 B 19588 A 19589 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Klaus-Peter Flosbach, Dr. Michael Meister, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Daniel Volk, Holger Krestel, Dr. Birgit Reinemund, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rohstoffderivatemärkte gezielt regulieren (Drucksache 17/8882) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Ulla Lötzer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schle- cker-Verkäuferinnen unterstützen – Arbeits- plätze und Tarifverträge erhalten – Einfluss der Beschäftigten stärken (Drucksache 17/8880) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Thomas Gebhart, Marie-Luise Dött, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Deutsches Res- sourceneffizienzprogramm – Ein Baustein für nachhaltiges Wirtschaften (Drucksachen 17/8575, 17/8875) . . . . . . . . . . Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerungsfehler bei der Hochschul- zulassung untersuchen und Zulassungsre- form besser unterstützen (Drucksache 17/8884) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Ge- meindefinanzreformgesetzes (Drucksachen 17/8235, 17/8867) . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 19589 B 19591 C 19593 A 19594 A 19595 C 19596 D 19597 D 19599 A 19599 A 19601 A 19602 A 19602 D 19604 A 19605 A 19606 A 19607 C 19608 B 19608 C 19609 C 19610 B 19611 A 19612 C 19613 C 19614 B 19615 C 19616 C 19616 C 19618 A 19619 C 19621 B 19622 B 19623 B 19624 C 19624 D 19625 D 19627 B 19628 B 19629 C 19630 C 19631 C 19632 D 19633 A 19635 B 19637 A 19638 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 V Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Fraktion der SPD: Neurege- lung des Rechts der Sicherungsverwah- rung (Drucksache 17/8760) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Ein- setzung einer Expertenkommission zur Sicherungsverwahrung (Drucksache 17/7843) . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfah- rensgesetzes (Drucksache 17/8799) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirksame Anreize für klimafreundlichere Firmenwagen (Drucksache 17/8883) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Anette Hübinger, Albert Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Peter Röhlinger, Dr. Martin Neumann (Lausitz), Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Forschung und Produktentwicklung für vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen stärken (Drucksache 17/8788) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Krista Sager, Birgitt Bender, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das Menschen- recht auf Gesundheit umsetzen – Zu- gang zu Medikamenten weltweit ver- wirklichen (Drucksache 17/8493) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Strategie zur europäischen Integration der Länder des westlichen Balkans (Drucksachen 17/7774, 17/8396) . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinfachung des Aus- tauschs von Informationen und Erkenntnis- sen zwischen den Strafverfolgungsbehör- den der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksachen 17/5096, 17/8870) . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwi- schen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusam- menarbeit im Sicherheitsbereich (Drucksachen 17/7601, 17/8820) . . . . . . . 19639 A 19640 A 19640 B 19640 B 19641 B 19643 A 19644 A 19645 A 19645 D 19647 A 19647 A 19647 B 19647 C 19647 D 19648 A 19649 B 19650 D 19652 A 19652 D 19654 A 19654 A 19655 B 19656 A 19656 D 19657 C 19659 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwi- schen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammen- arbeit im Sicherheitsbereich (Drucksachen 17/7602, 17/8820) . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Kroatien über die Zusammenar- beit bei der Bekämpfung der Organi- sierten und der schweren Kriminalität (Drucksachen 17/7603, 17/8820) . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Kö- nigreichs Saudi-Arabien über die Zu- sammenarbeit im Sicherheitsbereich (Drucksachen 17/7604, 17/8820) . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Kosovo über die Zusammenar- beit im Sicherheitsbereich (Drucksachen 17/7605, 17/8820) . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Orga- nisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung (Drucksachen 17/7606, 17/8820) . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Bioban- ken als Instrument von Wissenschaft und Forschung ausbauen, Biobanken- Gesetz prüfen und Missbrauch geneti- scher Daten und Proben wirksam ver- hindern – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Birgitt Bender, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz von Patientinnen und Patienten bei der genetischen Forschung in einem Biobanken-Gesetz sicherstellen (Drucksachen 17/3868, 17/3790, 17/8873) . . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Diplomatische Beziehungen zu Palästina aufwerten (Drucksache 17/8375) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kooperation ermöglichen – Gemein- sam Verantwortung für die großen Heraus- forderungen in Bildung und Wissenschaft übernehmen (Drucksache 17/8902) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19659 C 19659 C 19659 C 19659 D 19659 D 19660 A 19660 D 19661 D 19663 A 19663 C 19665 A 19665 B 19668 A 19669 A 19669 D 19670 C 19671 C 19671 C 19672 D 19673 C 19674 B 19674 C 19675 B 19676 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 VII Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Sabine Zimmermann, Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Ge- setzliche Fristen für die Feststellung der Behinderung und die Erteilung des Aus- weises (Drucksachen 17/6586, 17/8445) . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beobachtung und Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch deutsche Geheimdienste (Drucksache 17/8797) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ermöglichung der privaten Weiter- veräußerung unkörperlicher Werkexem- plare (Drucksache 17/8377) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, Oliver Krischer, Tabea Rößner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sammlung und Recycling von Elektronikschrott verbessern (Drucksache 17/8899) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 19676 B 19677 B 19678 C 19679 A 19681 A 19682 B 19683 B 19684 D 19685 A 19685 D 19686 B 19686 D 19687 C 19688 A 19688 C 19688 D 19689 C 19690 C 19691 A 19691 D 19692 B 19693 A 19693 A 19694 B 19695 A 19696 A 19696 C 19698 A 19698 A 19699 B 19700 C 19701 C 19702 A 19703 C 19703 C 19705 A 19705 C 19706 D 19707 D 19708 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wirksame Anreize für kli- mafreundlichere Firmenwagen (Tagesordnungspunkt 14) Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Forschung und Produktentwicklung für vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen stärken – Das Menschenrecht auf Gesundheit umsetzen – Zugang zu Medikamenten weltweit verwirklichen (Tagesordnungspunkt 15 a und b) Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Für eine Strategie zur europäi- schen Integration der Länder des westli- chen Balkans (Tagesordnungspunkt 16) Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 19709 C 19710 D 19711 B 19712 C 19713 B 19713 D 19714 B 19715 B 19716 C 19717 D 19718 C 19719 B 19719 D 19721 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19517 (A) (C) (D)(B) 165. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 163. Sitzung, Seite 19409 A, der zweite Absatz ist wie folgt zu lesen: Man kann es nicht schöner sagen als der Bundesgerichtshof, 5. Senat, in einer Entscheidung vom 9. Mai 2006, Randziffer 28, wo es heißt: „Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsausübung.“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19705 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens- gesetzes (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensge- setz – oder kurz KapMuG – im Jahr 2005 beschlossen. Auslöser für die Gesetzesinitiative war eine Prozessla- wine im Jahr 2000 von knapp 15 000 Anlegern, die sich durch einen falschen Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom AG zum Aktienkauf bewegt sahen. Bei den Klägern handelte es sich zu einem großen Teil um Men- schen, die erstmals Aktien gekauft hatten, weil sie der „Volksaktie“ der Telekom vertraut hatten. Damals zeigte sich, dass das deutsche Verfahrensrecht für solche Massenverfahren kein geeignetes Instrumen- tarium zur Verfügung stellte – die tatsächlich wie recht- lich außerordentlich komplexen Verfahren zogen sich über Jahre hin. Einige Kläger riefen daraufhin das Bun- desverfassungsgericht an. Dieses sah zwar im Ergebnis das Recht der Kläger auf einen wirkungsvollen, nämlich in angemessener Zeit erfolgenden gerichtlichen Rechts- schutz nicht als verletzt an. Das Bundesverfassungsge- richt machte aber deutlich, dass ein besonderes verfah- rensrechtliches Instrument bei Massenverfahren zur Vermeidung überlanger Verfahrensdauern notwendig sein könnte. Das KapMuG war die Reaktion des Gesetzgebers auf diese Umstände. Es berücksichtigte vor allem die Er- kenntnis, dass falsche Kapitalmarktinformationen oder unrichtige Börsenprospekte keineswegs nur wenige Großinvestoren schädigen können. Auch viele Kleinan- leger mit vergleichsweise geringen finanziellen, soge- nannten Streuschäden können betroffen sein. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten kann die Schadenssumme hier jedoch schnell im mehrstelligen Millionenbereich liegen. Das KapMuG wollte hier ein effektives kollekti- ves Rechtsschutzinstrument zur Verfolgung individueller Schadensersatzansprüche zur Verfügung stellen. Die Kosten für den einzelnen Anleger sollten möglichst klein gehalten und die Gerichte von den massenhaften Klagen entlastet werden. Um das zu erreichen, stellt das KapMuG ein Muster- verfahren zur Verfügung, in dem bestimmte tatsächliche und rechtliche Fragen einheitlich und verbindlich für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle entschieden werden können. Dieses Musterverfahren war ein Novum im deutschen Prozessrecht – der Gesetzgeber hat den An- wendungsbereich daher auf das Kapitalmarktrecht be- schränkt und auch die Geltungsdauer des Gesetzes auf zunächst fünf Jahre befristet. In dieser Zeit sollte das Ge- setz evaluiert werden. Nach einer Verlängerung der Gel- tungsdauer um weitere zwei Jahre tritt das Gesetz nun- mehr am 31. Oktober 2012 außer Kraft. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 08.03.2012 Dreibus, Werner DIE LINKE 08.03.2012 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 08.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 08.03.2012 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 08.03.2012 Gerster, Martin SPD 08.03.2012 Granold, Ute CDU/CSU 08.03.2012 Gruß, Miriam FDP 08.03.2012 Hinz (Essen), Petra SPD 08.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 08.03.2012 Koch, Harald DIE LINKE 08.03.2012 Dr. Kofler, Bärbel SPD 08.03.2012 Lenkert, Ralph DIE LINKE 08.03.2012 Luksic, Oliver FDP 08.03.2012 Müller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 08.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 08.03.2012 Pflug, Johannes SPD 08.03.2012 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 08.03.2012 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 08.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 08.03.2012 Weinberg, Harald DIE LINKE 08.03.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 08.03.2012 Dr. Winterstein, Claudia FDP 08.03.2012 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 08.03.2012 Anlagen 19706 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) Wie sind nun die Erfahrungen mit dem KapMuG? Unter dem Strich können wir sagen: Das Gesetz hat sich bewährt. Die Evaluation hat ergeben, dass das Muster- feststellungsverfahren nach dem KapMuG ein taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Be- reich des Kapitalmarktrechts ist. Kleinanleger können Schadensersatzansprüche damit besser bündeln, und die Gerichte sind entlastet worden. Die bisher recht geringe Anzahl der Verfahren zeigt aber auch, dass das Gesetz an einigen Stellen verbessert werden kann und muss. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung verbindet die positiven Erfahrungen mit den notwendi- gen Änderungen: Die Grundstruktur und die Prinzipien des bisherigen KapMuG werden beibehalten. Die zahl- reichen Änderungen werden in einem neuen Stammge- setz zusammengeführt, das KapMuG also von Grund auf neu gefasst. Worum geht es im Einzelnen? Zunächst wird der An- wendungsbereich des KapMuG moderat ausgeweitet. Es bleibt zwar bei der Beschränkung auf kapitalmarktrecht- liche Ansprüche; denn für ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschutzes für alle zivilrechtlichen Ansprüche ist es noch zu früh, es besteht auch nicht in gleicher Weise ein Bedarf. Das Gesetz soll zukünftig aber solche Schadensersatzansprüche erfassen, die aus einer fehlerhaften Anlageberatung und Anlagevermitt- lung resultieren. Es sollen also nicht nur diejenigen Fälle erfasst werden, in denen der Schadensersatz unmittelbar durch eine fehlerhafte Kapitalmarktinformation verur- sacht wird, sondern auch solche Fälle, in denen ein nur mittelbarer Zusammenhang besteht. Das ist sachgerecht. Die Unterscheidung von unmittelbarer und mittelbarer Verursachung eines Schadens ist in der Praxis häufig schwierig und in der Sache auch nicht angemessen. Des Weiteren wird der Vergleichsabschluss im Mus- terverfahren erleichtert. Nach dem bisherigen KapMuG ist ein Vergleich nur dann möglich, wenn alle Beteiligten – Musterkläger, Musterbeklagte und alle Beigeladenen – diesem zustimmen. Das hat sich in der Praxis als kaum erfüllbar erwiesen. Der Gesetzentwurf führt daher nun- mehr einen gerichtlich gebilligten Vergleich zwischen Musterkläger und Musterbeklagten mit Austrittsmög- lichkeit ein. Dabei hört das Gericht die Beigeladenen le- diglich an, ob der Vergleich eine angemessene Lösung darstellt. Zustimmen müssen sie hingegen nicht mehr. Billigt das Gericht den Vergleich, wird er grundsätzlich für alle Beteiligten verbindlich. Die Beigeladenen kön- nen allerdings innerhalb eines Monats ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Für die Ausgetretenen wird der Vergleich dann nicht verbindlich. Ich begrüße grundsätz- lich, dass der Abschluss eines Vergleiches durch die Ab- kehr vom Zustimmungserfordernis erleichtert wird. Im parlamentarischen Verfahren prüfen müssen wir aller- dings die Frage, ob ein bestimmtes Quorum als Voraus- setzung für die Wirksamkeit des Vergleichs gesetzlich festgelegt werden muss oder ob es ausreicht, dass die Parteien ein solches vereinbaren können. Ziel der Reform ist schließlich, das Musterverfahren zu beschleunigen. Bislang konnten bis zum Beginn des Musterverfahrens viele Monate vergehen. Zukünftig sol- len zulässige Musterverfahrensanträge von den Gerich- ten innerhalb von drei Monaten im Klageregister be- kannt gemacht werden. Das soll für eine stärkere Entlastungswirkung der Gerichte und für einen effekti- veren Rechtsschutz sorgen. Der vorgelegte Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Das KapMuG kann, wie ich meine, mit den vorgesehenen Änderungen entfristet werden. Einige we- nige Kritikpunkte gibt es dennoch, die im parlamentari- schen Verfahren genau zu prüfen sind: Das gilt zunächst für die Frage, ob eine sogenannte einfache Teilnahme am Musterverfahren ermöglicht wer- den kann. Dabei geht es darum, dass geschädigte Anle- ger unterhalb der Schwelle der förmlichen Klageerhe- bung am Musterverfahren beteiligt und insbesondere in die Wirkungen des Musterbescheids bzw. gegebenen- falls Vergleichs einbezogen werden können. Das könnte die Effizienz und die Breitenwirkung des Verfahrens möglicherweise verbessern. Möglicherweise muss auch dem OLG, das für die Ent- scheidung über die Feststellungsziele inhaltlich zustän- dig ist, mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden. Die jetzt vorgesehene Bindung des OLG an den Vorlage- beschluss führt dazu, dass es unter Umständen die im Vorlagebeschluss aufgeführten Feststellungsziele prüfen muss, obwohl es diese nicht für entscheidungserheblich hält. Die Zulassung einer Modifizierung der Vorlageziele muss man daher prüfen. Schließlich sehe ich hinsichtlich der vorgesehenen Verschärfung der Voraussetzungen, unter denen ein Ge- richt nach § 145 ZPO mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche trennen und gesondert verhandeln kann, noch Prüfbedarf. Bei dieser Änderung geht es nicht nur um eine Klarstellung im Rahmen des KapMuG, sondern um eine grundlegende Veränderung der zivilprozessualen Rechtslage. Das darf nicht leichtfertig geschehen. Das muss sorgfältig erwogen werden. Insgesamt – und hiermit komme ich zum Ende meiner Rede – hat die Bundesregierung einen durchaus gelunge- nen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bin zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren eine Lösung für die aufgezeigten Kritikpunkte finden werden und das Gesetz schnell – vielleicht sogar wie das KapMuG im Jahre 2005 – einstimmig beschließen können. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Das Kapitalanle- ger-Musterverfahrensgesetz, KapMuG, ist ein juristi- scher Testballon, der 2005 losgeschickt wurde und dem zum 31. Oktober 2012 die Luft auszugehen droht. Mit der angestrebten Reform des KapMuG wollen wir nun einige zusätzliche Instrumente an dieser Versuchsanord- nung anbringen und sie wieder aufsteigen lassen, um weitere wertvolle Messwerte zu gewinnen und daraus Erkenntnisse für die zukünftige Gestaltung des deut- schen Rechts zu ziehen. Nach Ablauf der Geltungsdauer des von Anfang an befristeten KapMuG bestünde zunächst die Möglichkeit, das Gesetz auslaufen zu lassen. Dann würde allerdings Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19707 (A) (C) (D)(B) ein im Kern funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung aufgegeben. Eine bloße Verlängerung der Geltungsdauer des Ge- setzes ohne inhaltliche Änderungen erschiene jedoch ebenfalls nicht angemessen. Vielmehr sollten die Erfah- rungen der vergangenen sieben Jahre zu einer Überarbei- tung des Gesetzestextes genutzt werden, um im Interesse der Kapitalanleger einen noch effektiveren Rechtsschutz zu ermöglichen und die Durchsetzung des objektiven Kapitalmarktrechts weiter zu befördern. Die Befristung des KapMuG kann dabei aufgehoben werden. Die Überführung des Musterverfahrens in die allge- meine Zivilprozessordnung und damit seine Ausdehnung auf alle zivilrechtlichen Ansprüche streben wir hingegen nicht an. Eine Entwicklung hin zu allgemeinen Sammel- klagen wie im US-amerikanischen Recht lehnen wir ab. Dies hat nicht nur den Grund, dass derartige Instrumente der Rechtsdurchsetzung dem deutschen Recht bisher fremd sind. Vor allem können uns diese Verfahren mit ihren Begleitumständen und ihren Ergebnissen nicht überzeugen. Das bestehende KapMuG soll so nachjustiert werden, dass die Schlagkraft des Gesetzes erhöht und seine Wir- kungsweise verbessert wird. Dazu soll der Anwendungs- bereich präzisiert und moderat erweitert werden. Künftig werden durch das KapMuG alle Prozesse erfasst, in de- nen eine falsche, irreführende oder unterlassene öffentli- che Kapitalmarktinformation eine der entscheidungser- heblichen Tatsachen ist. Damit können auch Ansprüche gegen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen soge- nannter uneigentlicher Prospekthaftung geltend gemacht werden, die nach ständiger Rechtsprechung des BGH bisher ausgeschlossen sind. Eine weitere wesentliche Änderung des KapMuG be- trifft die Beschleunigung des Verfahrens, denn besonders hier hat sich gezeigt, dass Optimierungsbedarf besteht. Mit der Verfahrensbeschleunigung soll bereits vor Be- ginn des Musterverfahrens angesetzt werden. Die mitun- ter sehr lange Wartezeit bis zum Beginn eines Muster- verfahrens wird durch Einführung einer Dreimonatsfrist zur Entscheidung über den Musterantrag gestrafft. Unsi- cherheiten über den Beginn eines Musterverfahrens sol- len auch dadurch minimiert werden, dass Beschlüsse des Prozessgerichts, in denen Musterverfahrensanträge als unzulässig verworfen oder wegen Nichterreichen des Quorums zurückgewiesen werden, unanfechtbar werden. Darüber hinaus werden die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht modifiziert, wobei künftig ein Zeitraum von sechs Monaten für das Erreichen des Quo- rums eröffnet wird. Damit muss nicht mehr wie bisher zunächst abgewartet werden, ob eventuell bereits ge- stellte Musterverfahrensanträge vorliegen, die noch nicht bekannt gemacht wurden. Schließlich ist das Oberlan- desgericht künftig anstelle des Landgerichts für die Er- weiterung des Gegenstands des Musterverfahrens zu- ständig, um eine Befassung verschiedener Gerichte während eines Musterverfahrens und damit drohende zu- sätzliche Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Gerade in Verfahren mit vielen Beteiligten ist auf- grund der Vielschichtigkeit und Komplexität der Einzel- fälle eine rechtlich abschließende Bewertung oft zeit- und kostenintensiv. Die Möglichkeiten zur gütlichen Streitbeilegung sollen daher gestärkt werden. Der Ver- gleichsabschluss bietet sich als effizientes Mittel hierzu an, auch um die erhoffte Entlastung der Justiz zu errei- chen. Bisher scheitern Vergleichsabschlüsse im Musterver- fahren regelmäßig am Erfordernis der Zustimmung aller Beteiligten. Diese wird in der Praxis kaum zu erreichen sein. Zur Überwindung dieses Hindernisses sieht der Ge- setzentwurf die Möglichkeit eines gerichtlich gebilligten Vergleichs zwischen Musterkläger und Musterbeklagtem mit der Besonderheit vor, dass eine Austrittsmöglichkeit geschaffen wird. Hat das Gericht nach Anhörung aller Beteiligten den Vergleichsvorschlag umfassend geprüft und ist der Vergleich geschlossen worden, dann haben die Beteiligten – mit Ausnahme von Musterkläger und Musterbeklagtem – die Möglichkeit, innerhalb einer be- stimmten Frist aus dem Vergleich auszutreten. Damit wird die Wahrung der Interessen aller Beteiligten sicher- gestellt. Jenseits all dieser begrüßenswerten Vorschläge für die Reform des KapMuG dürfen wir jedoch auch die deutlich vernehmbaren kritischen Stimmen aus Literatur und Praxis nicht überhören. Wir müssen beispielsweise genauestens beobachten und sicherstellen, dass das Mus- terverfahren aufgrund seiner schieren Komplexität nicht zu einem „Monstrum“ mutiert und erwünschte Effektivi- täts- und Synergieeffekte untergraben werden. Auch sollten wir zumindest kritisch hinterfragen, warum in den vergangenen sieben Jahren nur eine so geringe Zahl an Musterverfahren durchgeführt worden ist, wobei nach meiner Kenntnis bisher noch keine einzige rechtskräftige Sachentscheidung in einem Musterverfahren ergangen ist. Nicht zuletzt gilt es, sprachliche Unschärfen auszu- räumen und durch präzisere Formulierungen zu ersetzen. Zudem müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie dem Umstand zu begegnen ist, dass das Kostenrisiko insbesondere dadurch immer weiter ansteigt, dass mitt- lerweile viele Rechtsschutzversicherer kapitalmarktrecht- liche Ansprüche vom Leistungsumfang ihrer Versiche- rungen ausschließen oder jedenfalls begrenzen. Im Rahmen der geplanten Sachverständigenanhö- rung werden wir uns mit derartigen Kritikpunkten und Fragestellungen noch einmal intensiv auseinandersetzen. Festzuhalten bleibt, dass die Kapitalanleger weiterhin besonderen Schutz erfahren werden und ihre Rechtsposi- tion durch die Reform des KapMuG gestärkt werden wird. Ingo Egloff (SPD): Heute diskutieren wir ein Gesetz, bei dem schon der Titel sperrig ist, das aber gleichwohl in mehrerer Hinsicht von großer Bedeutung für den Finanzplatz Deutschland ist. Einerseits soll es dem Anle- gerschutz dienen und hat damit auch verbraucherschüt- zende Wirkung, andererseits soll es die Attraktivität des Finanzplatzes und des Rechtsstandortes Deutschland stärken. 19708 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) Gerade angesichts der Unsicherheit der Anleger auf- grund der Finanzkrise im Zuge der Lehman-Pleite ist es daher von großer Bedeutung, diese im Jahre 2005 ge- schaffene Regelung weiterzuführen und gleichzeitig aus der seit der Verabschiedung gewonnenen Rechtspraxis die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion grundsätzlich die Vorlage die- ses Gesetzentwurfs. Wir begrüßen auch, dass der Gesetzgeber hier zumin- dest teilweise die Konsequenzen aus der inzwischen er- folgten Evaluierung des Gesetzes und seines Vollzuges in der Praxis gezogen hat. Dieses Beispiel einer meiner Meinung nach gelungenen Evaluierung sollte uns im Hinblick auf zukünftige Vorhaben veranlassen, öfter eine derartige Überprüfung zu beschließen. Aus der Anwen- dung in der Praxis und der Entwicklung der Recht- sprechung Schlüsse zu ziehen, die in den zukünftigen Gesetzgebungsprozess einfließen, macht Sinn. In der Sache selbst ist es richtig, bestimmte Irritatio- nen zu beseitigen, die durch neue unbestimmte Rechts- begriffe und deren Auslegung durch die Rechtsprechung entstanden sind. So ist die durch unterschiedliche Urteile aufgeworfene Frage, ob ein Musterverfahren mehrere Streitziele haben kann oder nur ein Generalziel, dem sich verschiedene Teilziele oder Streitpunkte unterzu- ordnen haben, jetzt durch den Gesetzgeber entschieden worden. Der Begriff Streitpunkt, der keine Wirkung in der Praxis entfalten konnte, ist durch die Feststellung, dass es mehrere Feststellungsziele im Verfahren geben kann, überflüssig und verschwindet. Es ist auch klar- gestellt worden, dass der Musterverfahrensantrag bereits mit der Anhängigkeit der Klage und nicht erst mit Recht- shängigkeit gestellt werden kann. Auch der Kritik, dass Verfahren zu lange dauern, ist Rechnung getragen worden. Eine Verwerfung des Fest- stellungsziels oder eine Teilverwerfung bei mehreren Teilzielen ist endgültig und kann nicht angefochten wer- den. Dies dient der Beschleunigung, weil Streitigkeiten in Zwischenverfahren abgeschnitten werden und Rechts- klarheit hergestellt wird. Der Rechtsschutz der Anleger wird auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Es bleibt der Individualprozess, in dem um Rechtsschutz nachgesucht werden kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Re- gelung in § 3 Satz 1, die für die Bekanntmachung zuläs- siger Musterverfahrensanträge und damit auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Musterverfah- rensantrages eine Frist von drei Monaten als Sollvor- schrift bestimmt. Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass ein Gericht nicht mehr den konkreten Fall fortfüh- ren kann, um zusammen mit dem späteren Urteil den Musterverfahrensantrag für unzulässig zu erklären, weil es der Entscheidung ausweichen will. Eine Fristüber- schreitung ist im Übrigen gemäß § 3 Abs. 2 zu begrün- den. In Ausnahmefällen kann das Gericht bei schwieri- ger Materie allerdings die Frist überschreiten, daher die Sollvorschrift, aber das ist auch sachgerecht. Am wichtigsten ist aber die Frage der Ausdehnung des Musterverfahrens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 auf solche Tatbestände, in denen der Schadenersatzanspruch nicht nur auf die Verwendung von falschen öffentlichen Kapi- talmarktinformationen gestützt wird, sondern in denen vertragliche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlagebera- tung und Vermittlung erfolgt sind. Das ist angesichts der vom BGH getroffenen Entscheidung, dass der Anspruch nicht auf vertragliche Ansprüche gestützt werden kann, eine Klarstellung und Erweiterung, die im Verbraucher- schutzinteresse notwendig ist. Zurecht war kritisiert worden, dass diese BGH-Recht- sprechung, mag sie dogmatisch aus der 2005 gefundenen Gesetzesformulierung so ableitbar gewesen sein, jeden- falls dazu führt, dass das KapMuG in der bisherigen Form dazu führt, dass Falschberatungen in Zusammen- hang mit fehlerhaften Prospektangaben nicht abgedeckt waren und insoweit nicht musterverfahrensfähig waren. Die Kritik des Bundesrates an der neuen Regelung geht meines Erachtens an der Sache vorbei. Damit sind nun- mehr auch die Fragen der erweiterten Prospekthaftung, in denen sich die Haftung aus der Verwendung eines fehlerhaften Prospektes in Zusammenhang mit einer Falschberatung ergibt, in den Bereich der Musterklage- verfahren einbezogen. Die im alten Gesetz enthaltene Vergleichsvorschrift hat sich in der Praxis nicht bewährt. Die Zustimmung al- ler Beteiligter hat sich als nicht realisierbar herausge- stellt. Deshalb ist die gefundene Lösung, dass gemäß § 17 sich Musterkläger und Musterbeklagter vergleichs- weise selbst einigen oder auf Vorschlag des Gerichts einigen, die Beigeladenen die Möglichkeit der Äußerung haben, der Vergleich erst nach Genehmigung des Ge- richts, § 18, geschlossen werden kann, dann unwiderruf- lich ist und den Beigeladenen ein Austrittsrecht, § 19, eingeräumt wird, eine Lösung, die interessengerecht ist. Damit wird die Möglichkeit verbaut, dass sich Muster- kläger und Musterbeklagter zulasten Dritter einigen, und die individuellen Rechte der Prozessbeteiligten bleiben gewahrt. Auf den ersten Blick sind hier seitens der Bundes- regierung notwendige und sinnvolle Änderungen an dem bestehenden Gesetz vorgenommen worden. Wir werden sicherlich im Zuge der Ausschussberatung uns noch aus- führlicher mit dem Evaluationsbericht befassen und auch noch über die weiteren Vorschläge der Sachverständigen diskutieren, die von der Regierung jetzt nicht berück- sichtigt worden sind. Im Interesse der Verbraucher und des Anlegerschut- zes sollten wir zügig über dieses Gesetz beraten. Denn in Zeiten krisenhafter Zuspitzung in der Euro-Zone, wo wir nach Ausführungen von Wirtschaftsforschern feststellen müssen, dass das Vertrauen in die Kapitalmärkte nicht vorhanden ist, müssen wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass ein Höchstmaß an Anlegerschutz realisiert wird und unlauteren Geschäftspraktiken auf allen Ebenen ein Rie- gel vorgeschoben wird. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Schon vor der Fi- nanzkrise haben viele Anlegerinnen und Anleger durch unzureichende Beratung und windige Finanzprodukte auf dem Kapitalmarkt viel Geld verloren. Verantwortli- che wurden selten zur Verantwortung gezogen, da oft- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19709 (A) (C) (D)(B) mals Zeit- und Geldaufwand für eine gerichtliche Klage unverhältnismäßig hoch waren und zu den Verlusten der einzelnen Anlegerinnen und Anleger in keinem Verhält- nis standen. Das Kapitalanleger-Musterverfahren, eingeführt im Jahr 2005, sollte ein schlagkräftiges kollektives Rechts- verfolgungsinstrument sein und dafür sorgen, dass kapi- talmarktrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Diese abschreckende Wirkung hat es wohl verfehlt. Fal- sche Informationen und Fehlberatung sind auch heute noch zu oft anzutreffen. Eine wesentliche Ursache für fehlerhafte und unzureichende Beratung liegt in den Fi- nanzprodukten selbst begründet. Deshalb hatte die Linke bereits vor vier Jahren, Anfang 2008, einen Finanz-TÜV vorgeschlagen. Statt „alles ist erlaubt, was nicht verbo- ten ist“ fordern wir, dass in den Finanzmärkten nur das erlaubt sein soll, was auch zugelassen ist. Daher sollen, wie beim Fahrzeug-TÜV, auch beim Finanz-TÜV nur die Produkte auf den Märkten gehandelt werden dürfen, die ausdrücklich eine Zulassung erhalten haben. Diesen Paradigmenwechsel gilt es zu vollziehen. Doch was tut die Koalition? Sie vereinnahmt den Namen Finanz-TÜV und verunstaltet das Konzept bis zur Unkenntlichkeit. Ihr Finanz-TÜV soll künftig Geldanlagen in Produktka- tegorien einordnen und überprüfen, wie Anbieter den neuen Informationspflichten nachkommen. Keine Spur von Zulassungsbeschränkungen für volkswirtschaftlich schädliche Finanzprodukte. Zudem ist die dafür veran- schlagte Summe von 1,5 Millionen Euro völlig unzurei- chend, selbst für ihren Mini-TÜV. Aber der Finanz-TÜV löst nicht das Problem, wie Anlegerinnen und Anleger zu ihrem Recht kommen, wenn sie geschädigt wurden. Die Einführung des Mus- terverfahrens für das Kapitalmarktrecht und die Absicht, es dauerhaft beizubehalten, begrüßen wir. Aber die vor- liegenden Änderungen zum Musterverfahren sind noch nicht ausreichend. Mit diesem Verfahren sollte das Kostenrisiko für die Einzelnen gesenkt werden, was sich in der Praxis als Schuss in den Ofen gezeigt hat. Zwar wird in dem vor- liegenden Gesetzentwurf der zusätzliche Aufwand des Musterklägervertreters entlohnt und diese Entlohnung auf alle Kläger verteilt, aber das ändert nichts an der Tat- sache, dass viele Rechtsschutzversicherer dazu überge- gangen sind, kapitalmarktrechtliche Ansprüche vom Leistungsumfang auszunehmen oder diesen zu begren- zen. Somit bleibt das Kostenrisiko bei den Geschädigten. Auch wenn wir die Ausweitung des Musterverfahrens auf weitere Bereiche der Zivilprozessordnung begrüßen würden, fordern wir letztendlich die Umkehr der Be- weislast und die Einführung einer Sammelklage. Diese hätte den Vorteil, dass das Kostenrisiko für alle beteilig- ten Kläger geringer wäre. Für die Zukunft wäre es be- sonders zielführend, wenn Schwarz-Gelb einen wirkli- chen Finanz-TÜV einführt, der die Finanzprodukte überprüft und zulässt. So wäre sichergestellt, dass viele Klagegründe erst gar nicht entstünden. Dann wären die Gerichte wirklich entlastet. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): I. Als im Jahre 2005 die damalige rot-grüne Koalition das Ka- pitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Bundestagsdruck- sache 15/5091) einführte, betrat sie zivilprozessuales Neuland. Vier Hauptziele sollten damit erreicht werden: die Effektivierung des individuellen Rechtsschutzes für Kapitalanleger durch Erleichterung der Geltendmachung ihrer Ansprüche, die Verbesserung der Durchsetzung ob- jektiver kapitalmarktrechtlicher Vorschriften durch Ein- führung eines schlagkräftigen kollektiven Rechtsverfol- gungsinstruments, die Entlastung der Justiz sowie die Stärkung des Justizstandorts Deutschland. Erstens. So bot vor dem Inkrafttreten des KapMuG die Zivilprozessordnung mit der Streitgenossenschaft in Fällen von Streuschäden mit vielen Geschädigten nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit einer Bündelung von Klagen. Insbesondere in diesen Fällen kommt es aber zu vergleichsweise geringen Schadensersatzsummen beim einzelnen Geschädigten, während der angerichtete Ge- samtschaden im mehrstelligen Millionenbereich liegen kann. Ein Musterverfahren nach dem KapMuG erlaubt es, das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalan- leger in den Fällen zu senken; in denen sich eine aufwen- dige Beweisaufnahme mit hohen Sachverständigenkos- ten zur Klärung komplizierter kapitalmarktrechtlicher Fragen für den Kläger im Einzelverfahren nicht lohnen würde. Zweitens. Darüber hinaus sollte das KapMuG durch Bündelung einer Vielzahl von gleichgelagerten Gerichts- verfahren die Gerichte merklich entlasten. Komplexe Tatsachen und Rechtsfragen sollten so nur noch einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger ge- klärt werden müssen, das heißt, es sollte nur einer Be- weisaufnahme bedürfen. Drittens. Schließlich sollte durch die Ermöglichung eines Musterklageverfahrens auch der Justizstandort Deutschland gestärkt werden. Das deutsche Prozessrecht sollte mit dem Musterverfahren modernisiert werden, um Anleger zu veranlassen, vor deutschen Gerichten zu kla- gen und nicht im Wege des sogenannten Forum Shopping auf andere Staaten in Europa oder Amerika auszuwei- chen. Damit sollte dem staatlichen Interesse Rechnung getragen werden, deutsche Kapitalmärkte durch die in- ländische Justiz zu kontrollieren und eine extraterritorial ausgreifende Gesetzgebung anderer Staaten zu verhin- dern (vergleiche Gesetzesbegründung zum KapMuG, Bundestagsdrucksache 15/5091, Seite 17). II. Um zunächst Erfahrungen mit dem Musterver- fahren sammeln und die Auswirkungen genau beobach- ten zu können, trat das KapMuG am 1. November 2005 zunächst befristet auf fünf Jahre in Kraft. Im Juli 2010 wurde die Geltung des Gesetzes bereits einmal für zwei Jahre, bis zum 31. Oktober 2012, verlängert. Wie von Beginn an vorgesehen, wurde die Wirkung des Gesetzes im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums evaluiert. Mit der Studie beauftragt waren Professor Dr. Axel Halfmeier, Professor Dr. Eberhard Feess (beide Frankfurt School of Finance & Management) und Pro- fessor Dr. Peter Rott (Universität Bremen). 19710 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) Der Abschlussbericht der Evaluation wurde am 14. Oktober 2009 vorgelegt. Fazit der Studie ist, dass sich das KapMuG bereits nach wenigen Jahren der Test- phase im Grundsatz bewährt hat. Das KapMuG, so das wichtigste Ergebnis, stelle „ein neuartiges, aber insge- samt funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechts- durchsetzung im Kapitalmarktrecht“ dar und solle „min- destens verlängert“ werden. Erstens. So konnten tatsächlich Anreize zur Geltend- machung von Ansprüchen von Kapitalanlegern geschaf- fen werden. Dennoch betrachtet hier die Evaluation die Fortschritte noch als zu gering; das Ziel einer breiten Geltendmachung von Streuschäden im Kapitalanlage- recht würde bei weitem verfehlt. Der Grund dafür wird darin gesehen, dass zwar eine Verbesserung im Prozess- kostenrisiko des Einzelnen eingetreten ist, das verblei- bende Risiko aber weiterhin zu hoch sei und die Erleich- terungen des KapMuG nicht weit genug gingen. Sicher lässt sich allerdings sagen, dass die bei Einführung der Musterverfahrensregelung befürchtete untragbare Belas- tung potenzieller Beklagter nicht ersichtlich ist. Zweitens. Nur eingeschränkt erreicht wurde eine Ent- lastung der Justiz. Laut Evaluationsbericht (Seite 87) könne eine wirklich spürbare Entlastung nur erreicht werden, wenn man von dem Erfordernis Abstand neh- men würde, dass jeder Anspruchsteller auch eine Klage im Sinne der §§ 253 ff. ZPO erheben muss. Auch bei den Möglichkeiten, ein Musterverfahren durch Vergleich ab- zuschließen und somit unter anderem die Gerichte zu entlasten, sieht der Evaluationsbericht Verbesserungsbe- darf (Seite 104 f.). Drittens. Bezüglich der Attraktivität des Justizstand- orts Deutschlands käme es zukünftig stärker auf eine Kooperation der beteiligten Justizsysteme an als auf ein „Abblocken“ ausländischer Verfahren, so der Bericht (Seite 88). Ein wirksameres und in seinen Zugangsmög- lichkeiten verbessertes KapMuG könne hier aber einen wichtigen Beitrag leisten. Insgesamt verweist der Evaluationsbericht immer wieder auf das Ergebnis der durchgeführten qualitativen Untersuchung, nach der Einigkeit darüber bestand, dass das KapMuG eine Verbesserung zum vorherigen Rechts- zustand darstelle (zum Beispiel Seite 88). Für uns Grüne bedeutet dieses Ergebnis, dass wir an dem Instrument des Musterklageverfahrens festhalten und es ausbauen wollen. Essenziell ist für uns dabei aber eine Fortentwicklung des Instruments unter Berücksich- tigung der Vorschläge des Evaluationsberichts. III. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung geht diesbezüglich in die richtige Richtung. Doch reicht es, nach all den positiven Erfahrungen, die wir mit dem Gesetz in den letzten Jahren gemacht haben, nicht aus, einfach am alten Gesetz Nachbesserungen anzubringen. Hier ist mehr Mut und progressives Vorgehen gefragt. Erstens. So ist zu bezweifeln, dass der nun vorlie- gende Gesetzentwurf tatsächlich die notwendigen Er- leichterungen bei Eintritt in das Musterverfahren schafft, da eine Möglichkeit der einfachen Teilnahme am Mus- terverfahren vorerst nicht geschaffen wird. Hier müssen Nachbesserungen folgen. Nach wie vor muss auch jeder Anspruchssteller für sich Klage erheben, was keine weitere Entlastung der Justiz herbeiführt. Lobenswert ist, dass die Koalition mit verbesserten Vergleichsmöglichkeiten in Verbindung mit der Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Verfahren für Beteiligte, die sich einer getroffenen Vergleichsvereinba- rung nicht anschließen wollen, eine wichtige Verbesse- rung einführen will. Ob diese aber ausreichen wird, wer- den wir abwarten und kritisch begleiten müssen. Zweitens. Ganz generell empfiehlt der Evaluationsbe- richt eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von Musterklagen auf sonstige zivilrechtliche Ansprüche und befürwortet ausdrücklich eine Aufnahme des Gesetzes in die ZPO (Seite 109). Eine solche Ausweitung – ob in der ZPO oder in einem eigenen Gesetz des kollektiven Rechtsschutzes – wird schon länger nicht mehr nur von uns Grünen gefordert. Bereits im Jahr 2005 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen (Bundestagsdrucksache 15/5091, Seite 40), und auch die Bundesrechtsanwalts- kammer hält es in ihrer „Stellungnahme zum Referenten- entwurf eines Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ vom September 2011 (BRAK-Stellungnahme-Nr. 55/2011) für „überdenkenswürdig“, dass der Anwendungsbereich des KapMuG nicht auch auf andere Fälle, etwa Fälle der Produkthaftung oder die Haftung für Kartellverstöße, ausgedehnt würde, da auch hier Bedarf bestünde. Warum ist die Koalition hier so zaghaft? Es gäbe nichts zu verlie- ren. Drittens. Schließlich verweist der Evaluationsbericht darauf, dass die defizitäre Rechtsdurchsetzung im Kapi- talmarktrecht nicht allein mit verfahrensrechtlichen Mit- teln zu ändern sein wird. Insbesondere die Beweislast- verteilung bei den im Anwendungsbereich des KapMuG stehenden Anspruchsgrundlagen sei problematisch. Mit dieser essenziellen Frage beschäftigt sich der vorgelegte Gesetzentwurf bedauerlicherweise nicht. Hier müssen weitere Taten folgen. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Das Kapitalanleger-Musterver- fahren ist im Jahre 2005 unter dem Eindruck des Tele- kom-Verfahrens als Instrument zur Bewältigung von Massenklagen eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Geltung dieses Gesetzes zunächst auf fünf, dann auf sieben Jahre befristet. Zugleich wurde der Bundesregie- rung aufgegeben, die Wirkung des Gesetzes zu eva- luieren, um eine fundierte Entscheidung über eine unbe- fristete Geltung treffen zu können. Das Ergebnis ist eindeutig: Wir schlagen dem Deutschen Bundestag vor, die bisherige Befristung aufzuheben. Denn die Evalua- tion ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das KapMuG grundsätzlich praxistauglich ist. Allerdings ist das Ge- setz an einigen Stellen verbesserungsbedürftig. Wissen- schaft und gerichtliche Praxis sehen dies ähnlich. Daher wird der Anwendungsbereich gegenüber dem bisherigen Recht moderat erweitert und auf Rechts- streitigkeiten mit mittelbarem Bezug zu einer öffent- lichen Kapitalmarktinformation ausgedehnt. Dadurch Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19711 (A) (C) (D)(B) können zukünftig auch Prozesse gegen Anlagevermittler und -berater, in denen die Richtigkeit eines Anlagepro- spekts streitig ist, in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich entschieden werden. Die Einbeziehung dieser Verfahren wird die Entlastungswirkung des KapMuG stärken und für eine einheitliche Entschei- dungspraxis der Gerichte in Kapitalanlagesachen sorgen. Die Justiz bedarf hier in Zeiten permanenter Finanz- und Bankenkrise unserer besonderen Unterstützung. Darüber hinaus wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um eine gebündelte gütli- che Beilegung von Anlegerstreitigkeiten zu fördern. Mit einem Vergleichsschluss können Hunderte von Aus- gangsverfahren erledigt werden. Dadurch wird das Mus- terverfahren für die Beteiligten attraktiver. Zugleich wird die Justiz entlastet. Aber auch im Vorfeld eines Musterverfahrens müssen wir den Zugang zum Recht für Kapitalanleger gewähr- leisten. Die meisten Kapitalanleger können weder auf eine Rechtsschutzversicherung noch auf Prozesskosten- hilfe zurückgreifen; sie sind daher darauf angewiesen, ihr Prozesskostenrisiko durch einen Zusammenschluss mit anderen Anlegern zu einer Streitgenossenschaft zu senken. Die Zivilprozessordnung gestattet es den Gerichten aber bisher ohne besondere Voraussetzungen, die gemeinsame Klage in Einzelprozesse aufzuteilen. Den Klägern wird damit ihr Kostenvorteil genommen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Präzisierung des § 145 ZPO vor, damit zukünftig eine Verfahrenstren- nung nur zulässig ist, wenn es dafür einen gewichtigen Grund gibt. Die einfache Teilnahme am Musterverfahren wird im Verlauf der parlamentarischen Beratungen sicherlich er- neut thematisiert werden, nachdem der Bundesrat hier Prüfungsbedarf angemeldet hat. Zusätzlich hat der Bundesrat weitere Vorschläge sowie zwei Prüfbitten for- muliert. Darüber werden wir in den Ausschussberatun- gen diskutieren. Ich begrüße aber ausdrücklich, dass der Bundesrat das neue KapMuG mit unbefristeter Geltungsdauer im Grundsatz unterstützt. In die weitere Debatte sollten wir im Übrigen europarechtliche As- pekte einbeziehen. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass am Ende der Beratungen das neue Kapitalanleger-Musterverfahrens- gesetz den Kapitalanlegern einen effizienteren Rechts- schutz gewähren wird. Es wird daher dazu beitragen, die Wirksamkeit der kapitalen marktrechtlichen Regeln sicherzustellen. Damit wird das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarktstandort Deutschland erhöht werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wirksame Anreize für klimafreundlichere Firmenwagen (Tages- ordnungspunkt 14) Olav Gutting (CDU/CSU): Wir beraten heute einen Antrag der Linken, welcher in ähnlicher Ausrichtung jüngst von den Grünen vorgelegt wurde. Ein rotgefärbter Antrag der Grünen. Zwar gibt rot und grün zusammen gelb, aber liberal ist der Antrag dann trotzdem nicht. Im Gegenteil – er ist ein weiterer Beleg dafür, dass die linke Seite dieses Hauses offenbar nur die Gängelung der Menschen im Kopf hat. Sie wollen die steuerliche Absetzbarkeit des Aufwan- des für Personenkraftwagen über einem CO2-Ausstoß von 125 Gramm reduzieren. Zusätzlich wollen Sie die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen – die bewährte und anerkannte 1-Prozent-Regelung – für Neufahrzeuge ab 2013 abändern und an der Kohlen- dioxidemission ausrichten. Die Fraktion Die Linke im grünen Gewand. Aber ich muss Ihnen bei aller noch folgenden Kritik zugutehalten, dass Ihr Antrag überraschenderweise auf den ersten Blick nicht ganz so populistisch geprägt ist, wie die bekannten Anträge der Grünen, die das gleiche Ziel verfolgen. Auf den zweiten Blick jedoch und nach genauer Durchsicht entpuppt sich Ihr Antrag als Trojanisches Pferd. Letztendlich läuft es wieder auf eine höhere Be- steuerung von Unternehmen und Selbständigen hinaus, welche hochpreisige, vor allem deutsche Firmenwagen anschaffen und nutzen wollen. Sie sagen es ja selber, wenn auch verklausuliert, in Ihrem Antrag, dass die Be- zieher höherer Einkommen abkassiert werden sollen. Dabei müssten Sie doch eigentlich wissen, dass vor allem die von Ihnen angeführten mobilen Pflegedienste zwar oft Kleinst- und Kleinwagen, aber eben häufig auch ältere und daher verbrauchs- und emissionsinten- sive Fahrzeuge fahren. Diese kleinen Unternehmen kön- nen sich keine neue – meist teure und spritsparende – Fahrzeugflotte leisten. Sie belasten also neben den klei- nen und mittleren Unternehmen auch deren meist nicht zu den Großverdienern zählenden Arbeitnehmer, welche aufgrund ihrer Tätigkeit das Firmenfahrzeug auch privat nutzen dürfen. Auch die Abkehr vom anerkannten Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage ist nicht durchdacht. Große Unternehmen mit Massenbestellungen können viel nied- rigere Anschaffungskosten beim Firmenwagen aushan- deln als die vielen kleinen Handwerksbetriebe oder die kleinen mobilen Pflegedienste. Es wäre schlicht unge- recht, wenn diese Arbeitnehmer beim gleichen Fahrzeug nicht den gleichen vermögenswerten Vorteil zu versteu- ern hätten. Das System der Absetzbarkeit von Betriebsausgaben beim Firmenwagen mit einer ökologischen Ausrichtung zu versehen, widerspricht nicht nur den Grundprinzipien unseres Steuerrechts, sondern führt auch noch zu einer immensen Komplizierung. Wir aber wollen eine Verein- fachung des deutschen Steuerrechts und keine Verkom- plizierung und haben hierzu bereits mit dem Steuerver- einfachungsgesetz erste Schritte unternommen. Weitere werden folgen. Wir wollen nicht zwei in Anschaffungspreis und Nut- zungsdauer gleiche Wirtschaftsgüter nur deshalb unter- schiedlich behandeln, weil sie sich im CO2-Ausstoß un- 19712 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) terscheiden. Wir wollen keine ideologisch geprägte Ungleichbehandlung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Aufwandes zu anderen abnutzbaren Wirtschafts- gütern. Ungleichbehandlungen im Steuersystem führen meist zu Fehllenkungen und Fehlanreizen, die letztend- lich weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll sind. Kompliziert haben wir bereits, wir brauchen einfach. Auch bei der Abschreibung. Die Abschreibung zeichnet den jährlichen Wertverlust von Firmenvermögen nach. Dies gilt natürlich nach den jetzigen Regelungen auch für Firmenwagen. Das muss auch zukünftig so bleiben. Das System der Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kann deshalb auch nicht mit einer ökologischen Ausrich- tung einfach abgeändert werden. Würde man diesem Vorschlag folgen, müsste man in letzter Konsequenz sämtliche Maschinen, Heizungsanla- gen etc. mit einem erhöhten CO2-Ausstoß und auch bei Gebäuden, die geltende Wärmedämmrichtwerte nicht einhalten, unterschiedlich bei der AfA behandeln. Eine vernünftige Grenze kann der Gesetzgeber hier nicht zie- hen. Das Einkommensteuerrecht sollten wir von solchen Überlegungen verschonen. Sie gehen auch von falschen Annahmen bzw. veralte- ten Zahlen aus. Die neu zugelassenen Firmenwagen kön- nen nicht für den von Ihnen behaupteten erhöhten durch- schnittlichen CO2-Ausstoß bei den neu zugelassenen Pkw verantwortlich sein. Das Gegenteil ist der Fall. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Firmenwagen haben sich im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 um 5 Prozent und damit wesentlich stärker als bei den priva- ten Neuzulassungen mit 2,8 Prozent reduziert. Die ständige Erneuerung der Firmenfahrzeugflotte durch die Unternehmen trägt erheblich zur Reduzierung der Emissionen bei. Neue Fahrzeuge sind im Vergleich zu ihren Vorgängern meist sparsamer und auch klima- freundlicher. Im Zeitraum von 2008 bis Ende 2011 konn- ten die CO2-Emissionen von Firmenwagen um 25,1 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden. Bei den Privatfahr- zeugen ist der CO2-Ausstoß lediglich um 17,3 Gramm CO2 pro Kilometer zurückgegangen. Es gibt im Übrigen bereits jetzt bestehende Len- kungselemente hin zu einem verbrauchs- und emissions- ärmeren Fahrzeug. Größere Kraftfahrzeuge sind in der Regel aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs bereits mit einer höheren Energiesteuer, bestehend aus der Mi- neralöl- und Ökosteuer, belastet. Aufgrund des größeren Hubraums werden auch regelmäßig höhere Kfz-Steuern fällig. Diese Anreize wurden mit der Umstellung der Kfz-Steuer in eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer nochmal deutlich erhöht. Die am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz- Steuer und die Energiesteuer sind die sachnäheren und steuersystematisch besseren Lenkungselemente als die von der Fraktion Die Linke gewollte CO2-basierende Firmenwagenbesteuerung. Ich warne auch davor, den Kfz-Markt mit steuerli- chen Verkomplizierungen und letztendlich Steuererhö- hungen zu verunsichern. Denn Ihr Antrag ist nichts an- deres als eine versteckte Steuererhöhung mit Sanktions- charakter. Sie dürfen auch nicht nur an den Fahrer des Fahrzeu- ges denken, sondern müssen auch die 15 bis 20 Arbeit- nehmer berücksichtigen, die mit dem Bau dieses Fahr- zeuges ihre Familien ernähren. Die ständigen Angriffe auf die derzeit bestehende Firmenwagenbesteuerung ist nichts anderes als ein An- griff auf die deutsche Automobilindustrie mit über 750 000 Beschäftigten. Die Deutsche Automobilindus- trie investiert bereits zig Milliarden in verbrauchsarme und effizientere Fahrzeuge und im Übrigen auch in eine umweltfreundlichere Produktion. Die Fortschritte sind bemer-kenswert und weltweit anerkannt. Hören wir auf, unser Steuerrecht zu missbrauchen, und überlassen wir die Entscheidung über die Wahl des Fahrzeuges bitte den Menschen selbst. Der indirekten Verunglimpfung der deutschen Autobauer und der Gän- gelei der Autofahrer werden wir jedenfalls nicht die Hand reichen. Nicolette Kressl (SPD): In ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke eine Ausrichtung der Firmen- und Dienstwagenbesteuerung an ökologischen Kriterien. Die Firmen- und Dienstwagenbesteuerung ist immer wieder Gegenstand parlamentarischer Debatten. Reformbedarf wird bei allen Parteien ausgemacht. Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die vom Verkehrssektor und insbesondere von den Personenkraft- wagen verursachten Emissionen reduziert werden müs- sen. Die in der EU-Flottenverbrauchsverordnung vorge- gebene schrittweise Reduzierung der Emissionswerte für Personenkraftwagen muss unbedingt umgesetzt werden. Nach Auffassung der SPD müssen dazu auch steuer- rechtliche Anreize zur Anschaffung verbrauchsärmerer Fahrzeuge geschaffen werden. Die Firmen- und Dienst- wagenbesteuerung muss deshalb ökologisch ausgerichtet werden. Wir dürfen es uns aber auch nicht zu einfach machen. Zunächst muss bei der Neuausrichtung der Firmenwa- genbesteuerung das im Steuerrecht geltende objektive Nettoprinzip beachtet werden. Betrieblich bzw. beruflich veranlasste Aufwendungen sind danach grundsätzlich von den Einnahmen abziehbar. Der Betriebs- bzw. Wer- bungskostenabzug kann allerdings auf die angemessenen Ausgaben beschränkt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Betriebsausga- benabzug außerdem aufgrund von Lenkungszwecken, wie der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen, ein- geschränkt werden. Die steuerlichen Grundprinzipien stehen somit einer ökologischen Ausrichtung der Fir- menwagenbesteuerung nicht entgegen. Die Abzugsbe- schränkung muss aber immer durch eine zielgenaue Lenkungswirkung, das heißt eine effektive Emissions- reduzierung, gerechtfertigt sein. Bei der Firmen- und Dienstwagenbesteuerung müs- sen über die ökologischen Gesichtspunkte hinaus auch noch wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19713 (A) (C) (D)(B) Die Begrenzung des steuerlichen Betriebsausgaben- abzugs für Firmenwagen mit höherem Spritverbrauch muss so ausgestaltet werden, dass sie auch kleine Unter- nehmen, beispielsweise Handwerksbetriebe, nicht über- fordert. Die Einführung der emissionsbezogenen Be- schränkung des Betriebsausgabenabzugs für erstmals zugelassene Fahrzeuge erscheint mir ein gangbarer Weg zu sein. Dies würde es den Betrieben erlauben, sich bei ihren Neuanschaffungen an den strengeren Emissions- grenzen zu orientieren, und würde es ihn somit ermögli- chen, höhere Steuerbelastungen zu vermeiden. Auch bei der Dienstwagenbesteuerung müssen wir mit Augenmaß vorgehen und die Auswirkungen einer Reform auf die Dienstwagennutzer in den Blick nehmen. Fahrzeuge der Luxusklasse, die von Spitzenverdienern zum Vergnügen gefahren werden, sind die Ausnahme. Die Mehrheit der Dienstwagennutzer verfügt über ein mittleres Einkommen ist bei seiner täglichen Arbeit auf den Dienstwagen angewiesen. Eine emissionsabhängige Anhebung der Dienstwagenbesteuerung würde viele Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer empfindlich belas- ten. Diesen Aspekt berücksichtigt der Antrag der Linken immerhin. Schließlich muss die Neuausrichtung auch adminis- trierbar sein und darf zu keinen unverhältnismäßigen Bürokratiekosten führen. Durch die schrittweise Anhe- bung der Emissionsgrenzwerte entsteht bereits ein höhe- rer Verwaltungsaufwand. Im Interesse der Unternehmen, der Dienstwagennutzer und der Finanzämter müssen wir die Besteuerungsverfahren möglichst einfach ausgestal- ten. Bei der Reform der Firmen- und Dienstwagenbesteu- erung handelt es sich also um ein anspruchsvolles Unter- fangen. Wir dürfen uns dabei weder hinter den Prinzi- pien des Einkommensteuerrechts verstecken noch einseitige Interessen verfolgen. Es kommt vielmehr auf eine umfassende Abwägung der ökologischen Zielset- zung mit den wirtschaftlichen und sozialen Belangen an. Dr. Daniel Volk (FDP): Die FDP-Bundestagsfrak- tion steht für eine Umweltpolitik der Generationenge- rechtigkeit und der Innovation. Beim Klimaschutz ste- hen wir zum Ziel, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Im Koalitionsvertrag haben wir uns in vielen Bereichen damit durchgesetzt, marktwirt- schaftliche Elemente in der Gestaltung der Umweltpoli- tik verstärkt anzuwenden und den Unternehmen Pla- nungssicherheit durch eine verlässliche Politikgestaltung zu geben. Wir stehen für eine vernünftige Umweltpolitik ohne ideologisch verblendete Flickschusterei und einsei- tige Belastung, wie Sie es vorschlagen. Ihr Antrag ist damit nicht in Einklang zu bringen, da er das bestehende Steuerrecht nur verkompliziert und für die Menschen noch unverständlicher macht. Ebenso durchbrechen Sie mit Ihrem Antrag eine Vielzahl von steuerrechtlichen Grundprinzipien, indem Sie den Be- schäftigten vorschreiben, welche Autos sie fahren dürfen und welche nicht. Sie wollen das steuerliche Nettoprin- zip ebenso beerdigen wie jegliche steuerpolitische Ver- nunft, und dabei schaffen Sie neue bürokratische Belas- tungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Steuerzahler. So pluralistisch unsere Gesellschaft ist, so unter- schiedlich sind auch die Bedürfnisse der Menschen. Ein Singlehaushalt kommt sicher mit einem kleinen Auto zu- recht. Eine Großfamilie hingegen benötigt schon eher ein größeres Auto oder gar einen Kleinbus. Dass diese Autos dann erheblich teurer werden und so vor allem Fa- milien belastet werden, nehmen Sie wieder einmal billi- gend in Kauf. Mit uns ist eine solche Politik aber nicht zu machen. Sie verteufeln jeden Dienstwagenfahrer als Umwelt- sünder und vergessen dabei völlig, dass der Dienstwagen mittlerweile auch im normalen Arbeitnehmermittelfeld angekommen ist. Diese Menschen denken eher praktisch und bevorzugen Modelle der Mittelklasse, die sie sich auch leisten können und die ihren familiären Bedürfnis- sen entsprechen; denn die private Nutzung müssen sie aus eigener Tasche bezahlen. Zudem verkennen Sie die Leistungen einer Branche mit mehr als 700 000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und unzähligen Auszubildenden. Die Automobilbran- che hat damit einen wichtigen Anteil am deutschen Job- wunder. Im Jahr 2010 hat die deutsche Automobilindustrie circa 20 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert, um das Fahren sicherer und umweltschonen- der zu machen. Das Ende der Entwicklung umweltscho- nender Fortbewegungsmöglichkeiten ist längst noch nicht erreicht, aber die deutsche Automobilindustrie ist auf einem guten Weg und weltweit in vielen Bereichen als Innovationsführer geschätzt. Ihr Antrag würde nicht nur dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutsch- land erheblich schaden, er würde auch den Unternehmen dringend benötigte Liquidität entziehen. Für die CO2-Reduzierung gehen wir Liberale einen anderen Weg, zum Beispiel mit der von uns eingeleiteten Liberalisierung des Busfernverkehrs. Wir werden damit insbesondere mittelständischen Unternehmern neue Chancen und Wettbewerbsmöglichkeiten eröffnen. Das wird außerdem zu vielfältigeren Angeboten und günsti- geren Alternativen für die Kunden führen. Sie können sich künftig – ohne staatliche Bevormundung – frei zwi- schen Bahn und Bus entscheiden. Diese Öffnung im Fernbusverkehr haben wir Liberale angestoßen, und wir haben lange dafür gekämpft. Wir unterstützen mit dem Gesetz den Umstieg vom Auto zum Bus. Der Bus wird damit zu einer echten Alterna- tive zum Auto. Positive Effekte auf die vollen Autobah- nen und den CO2-Ausstoß sollten nur einige Folgen da- von sein. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Wenn es uns in Deutschland gelingen soll, bis zum Jahre 2020 den CO2- Ausstoß um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, so sind vielfältige Maßnahmen nötig. Die Veränderung der steuerlichen Behandlung der Firmenwagen ist dafür ein wichtiger Baustein. Gerade im Verkehrssektor steigt der absolute Ausstoß von Emissionen an. Firmenwagen ha- 19714 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) ben daran einen großen Anteil. Während noch 1995 der Anteil der Firmenwagen 38 Prozent betrug, waren es 2008 bereits 60 Prozent, Tendenz weiter steigend. Somit ist es entscheidend, welche Pkw von den Fir- men eingekauft und gefahren werden. Bei 77 Prozent al- ler im Jahre 2008 neu zugelassenen Fahrzeuge lag der durchschnittliche Emissionswert über 200 Gramm CO2 pro Kilometer. Diese Entwicklung ist eindeutig das Er- gebnis fehlerhafter steuerlicher Anreize, und diese gilt es zu beseitigen. Aktuell existieren keine verbindlichen Li- mits für den abzugsfähigen Aufwand von Firmenwagen. Die Kosten für diese Fehlentwicklung zahlen letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. So darf das nicht weitergehen, hier müssen wir umsteuern. Von uns und den Grünen liegen ja bereits Vorschläge auf dem Tisch, wie die Firmenwagenbesteuerung ausse- hen könnte. In einigen Punkten, wie zum Beispiel der Wirkung der Heranziehung der Anschaffungskosten bzw. des Listenpreises, steckt aber noch Diskussionsbe- darf. Offene Fragen sollten wir ausführlich und unter Umwelt- sowie Anreizgesichtspunkten in der Anhörung mit Experten und Expertinnen diskutieren und gegebe- nenfalls Änderungen vornehmen. Notwendig ist daher erstens, die Ansetzung der Kos- ten für einen Firmenwagen CO2-abhängig zu gestalten. Zweitens ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung neu auszugestalten und ebenfalls vom CO2-Ausstoß abhän- gig zu machen. Hier müsste unserer Meinung nach eine Differenzierung bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils stattfinden. Im Vergleich mit dem Antrag der Grünen haben wir bei der 1-Prozent-Regelung eine so- ziale Komponente eingefügt, indem wir Kleinwagen mit geringem CO2-Ausstoß besserstellen wollen. Denn Kleinwagen werden insbesondere in der mobilen Alten- pflege genutzt. Die Grenzwerte im Grünen-Antrag fin- den wir daher zu ambitioniert, denn nahezu alle derzeit vorhandenen Firmenwagen erfüllen nicht den zum 1. Ja- nuar 2013 geforderten Grenzwert. Wir müssen aufpas- sen, dass wir die Unternehmen nicht überfordern. Ge- rade im Beruf der Altenpflege, den ich ansprach, wird man nicht einfach so eine Erneuerung der Firmenwagen- flotte vornehmen können. Der dortige Firmenwagen ist unserer Meinung auch nicht als Privileg anzusehen, son- dern eher als Ausgleich für die schlechte Entlohnung. Meine Damen und Herren von der Koalition, geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegenüber einer Neu- regelung der steuerlichen Behandlung der Firmenwagen auf. Unsere Vorschläge sind letztlich auch eine Chance für den Autostandort Deutschland, weil durch ihre Umset- zung die Nachfrage nach ökologisch verträglichen Per- sonenkraftwagen mit geringerem CO2-Ausstoß massiv steigen würde. Somit dürfte es sich auch für die Auto- mobilindustrie lohnen, konsequenter und schneller ge- nau solche Autos zu produzieren. Innovationen sind stets wachstumsfördernd. Schauen Sie sich nur an, wie viele Arbeitsplätze in den letzten Jahren in diesem Bereich entstanden sind. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Dienst- wagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten“, so lautet der Titel des Antrags, den ich vor sechs Wochen für meine Fraktion eingebracht habe. „Wirksame Anreize für klimafreundliche Firmenwagen“ – so lautet der Titel Ihres Antrags. Das klingt erst mal gut. Ich freue mich, dass damit zumindest die Überschrift Ihres Antrags unserem Anliegen entspricht. Da hören die Gemeinsamkeiten dann allerdings auch schon auf. Denn wenn man sich Ihre Forderungen genau anguckt, dann kann man eigentlich nicht glauben, dass Sie diesen Vor- schlag ernst meinen. Sollte die Regierung Ihren Antrag tatsächlich umsetzen, dann wäre es eine Katastrophe für die Klimapolitik im Verkehrsbereich und dazu eine völ- lig absurde und unfaire Ausweitung des Dienstwagenpri- vilegs. Das Verwirrende ist: In der Begründung Ihres Antrags treffen Sie durchaus den Kern des Problems. Sie schrei- ben: „In der Europäischen Union darf der neu zugelas- sene Fuhrpark ab 2020 im Durchschnitt nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer verbrauchen.“ Zum Ver- gleich: Die deutsche Neuwagenflotte ist heute mit 151 Gramm CO2 je Kilometer noch weit von diesem Zielwert entfernt. Sie schreiben weiter, dass dieses Ziel eigentlich nicht ausreicht, und dass die Umweltverbände sogar einen Flottenwert von 80 Gramm im Jahr 2020 befürworten. Auch hier sage ich: Ja, genau. Das ist auch unsere Position. Darauf aufbauend haben wir auch unse- ren Antrag geschrieben, weil wir überzeugt sind, dass man mit unserem Vorschlag für die Änderung der Dienstwagenbesteuerung das Ziel erreicht. Doch das, was Sie hier vorlegen, das passt vorne und hinten nicht zusammen. Wenn ich mir Ihren Vorschlag genauer anschaue, bekomme ich den Eindruck, dass Sie sich beim Antragschreiben auf dem Taschenrechner ver- tippt haben. Sie wollen, dass der geldwerte Vorteil, also der Pau- schalbetrag, den ein Angestellter versteuern muss, weil er von seiner Arbeitgeberin einen Dienstwagen gestellt bekommt, nicht mehr nach dem Listenpreis des Autos berechnet werden soll, sondern nach den tatsächlichen Anschaffungskosten. Darüber kann man reden, da durch die heute gültige Regelung die Anschaffung von Gebrauchtwagen als Dienstwagen benachteiligt wird. Doch dazu muss Ihnen auch klar sein: Kein Neu- wagen wird zum Listenpreis des Herstellers verkauft. Experten gehen davon aus, dass der tatsächliche Ver- kaufspreis von Neuwagen ungefähr 20 Prozent unter dem Listenpreis liegt, den der Hersteller empfiehlt. Um die Besteuerung des geldwerten Vorteils auf dem glei- chen Niveau wie heute zu halten, muss dieser Schritt also unbedingt mit einer Anhebung des Prozentsatzes bei der sogenannten 1-Prozent-Regel verbunden wer- den. Wenn also der tatsächliche Anschaffungspreis 20 Prozent unter dem Listenpreis liegt, müsste man aus der 1-Prozent-Regel eine 1,25-Prozent-Regel machen, um die private Nutzung von Neuwagen genauso zu besteuern, wie es heute der Fall ist. Sie aber schlagen genau das Gegenteil vor: Sie wollen die 1-Prozent-Regel zu einer 0,9-Prozent-Regel machen. Rechnet man Ihren Vorschlag sauber zu Ende, so führt das zu einem absurden Ergebnis: Wer von seiner Arbeit- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19715 (A) (C) (D)(B) geberin einen Dienstwagen gestellt bekommt, der 151 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, der muss bis 2020 Jahr für Jahr weniger Steuern für die Nutzung des Dienstwagens bezahlen als heute. 151 Gramm CO2 pro Kilometer, wir erinnern uns, entspricht den Durch- schnittsemissionen der heutigen Dienstwagenflotte. Ein Audi A6 etwa pustet heute so viel CO2 in die Luft. Meine Damen und Herren von der Linken, das ist ganz klarer umweltpolitischer Unsinn. Wie wollen Sie mit solchen Regeln erreichen, dass der durchschnittliche Emissionswert in acht Jahren, also 2020, bei 80 Gramm pro Kilometer liegt? Dazu ist Ihr Vorschlag natürlich auch völlig unfair. Schon heute genießen Dienstwagenfahrer große Privile- gien gegenüber ihren Kollegen, die ihren Autokauf und die Kosten für Sprit, Versicherung und Reparaturen von ihrem Nettogehalt bezahlen müssen. Denn das Mehr an Steuern für den geldwerten Vorteil wiegt die realen Kos- ten, die ein Auto verursacht, nie auf. Ihr Vorschlag führt also dazu, dass das Fahren eines spritfressenden Audi A6 dauerhaft noch stärker subventioniert würde als bis- her. Die Obleute des Finanzausschusses haben in der letz- ten Woche vereinbart, noch vor der Sommerpause ein Fachgespräch zur Besteuerung von Dienst- und Firmen- wagen zu veranstalten. Ich glaube, dass dieser Ent- schluss sehr sinnvoll war. Denn „Wirksame Anreize für klimafreundliche Fir- menwagen“ – das wollen wir auch. Ob man das mit Ihrem Antrag erreichen kann, darüber sollten wir uns dann nochmal genau unterhalten. Zur Vorbereitung emp- fehle ich Ihnen die Lektüre unseres Antrags zur Reform der Dienstwagenbesteuerung. Denn im Gegensatz zu Ihrem Antrag hält bei uns der Titel das, was er ver- spricht. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Forschung und Produktentwicklung für ver- nachlässigte und armutsassoziierte Erkran- kungen stärken – Das Menschenrecht auf Gesundheit umset- zen – Zugang zu Medikamenten weltweit verwirklichen (Tagesordnungspunkt 15 a und b) Anette Hübinger (CDU/CSU): Wir stellen heute ein Thema in den Mittelpunkt unserer Debatte, dessen Aus- wirkungen auf die Weltbevölkerung noch immer in wei- ten Teilen – innerhalb und außerhalb Deutschlands – un- terschätzt werden. Ich spreche von den sogenannten tropischen und armutsassoziierten Krankheiten. Auf den ersten Blick haben die Schlagworte „tropisch“ und „armutsassoziiert“ nichts mit uns zu tun. Schaut man aber über den eigenen – deutschen – Tellerrand hinaus, wird schnell deutlich: Es handelt sich um ein internatio- nal drängendes Problem! Mehr als 1 Milliarde Men- schen weltweit leiden oder sterben an Krankheiten wie der afrikanischen Schlafkrankheit, an Chagas, an Leish- maniose oder dem Dengue-Fieber, um nur vier zu nen- nen. In die Begrifflichkeit müssen aber auch HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose mit aufgenommen werden, da die Forschung zum großen Teil nicht den besonderen Herausforderungen und Anforderungen an die Behand- lung der Erkrankten in Entwicklungs- und Schwellenlän- dern Rechnung trägt. Diese Krankheiten werden aber noch mit einem wei- teren Adjektiv in Verbindung gebracht. Man bezeichnet sie als vernachlässigte Krankheiten. Vernachlässigt des- halb, weil sich die Forschung diesen Krankheiten wenig widmet und weil demzufolge gar keine Medikamente, keine tropengeeigneten Medikamente oder keine Medi- kamente zu einem erschwinglichen Preis auf dem Markt sind. Der Grund hierfür ist die Armut der Betroffenen! Wo kein Geld zu verdienen ist, da halten sich die For- schungsanstrengungen von privaten Pharmaherstellern sehr in Grenzen. Dieser Umstand kann und darf uns nicht gleichgültig sein! Vielmehr sind wir aufgefordert, unser Wissen und unsere Fähigkeiten in den Dienst dieser Menschen zu stellen. Wir müssen dies aus humanitärer Verantwortung tun, aber auch damit diese Krankheiten und ihre Folgen nicht zum Entwicklungshemmnis für die Menschen und für die Länder, in denen sie leben, werden. Staatliches Engagement ist gefragt. Dieser Herausforderung stellen wir uns heute erneut mit unserem Antrag. Wir betreten damit nicht gänzliches Neuland, sondern wollen unsere Anstrengungen forcieren, um unserer Verantwortung für die globale Gesundheit auch gerecht zu werden. Klar ist angesichts einer solch großen Herausforde- rung, dass das deutsche Engagement nicht alle Probleme allein wird schultern können. Wir brauchen Partner. Das heißt, wir müssen mit anderen Ländern zusammenarbei- ten, wir müssen die Pharmafirmen mit ins Boot holen und wir müssen private Initiativen – ein prominentes Beispiel ist auf diesem Gebiet die Bill & Melinda Gates Stiftung – einbinden. Eine sehr interessante Kooperationsform sind die so- genannten Produktentwicklungspartnerschaften, abge- kürzt PDP. PDP sind nichtprofitorientierte Organisatio- nen, die Diagnostika, Impfstoffe oder Medikamente zur Bekämpfung von vernachlässigten und armutsassoziier- ten Krankheiten entwickeln und – ganz wichtig – kosten- günstig in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Einsatz bringen. In PDP fließen privates, staatliches und unternehmerisches Engagement zusammen, und genau das wollen wir. Die Bundesregierung hat schon früh erkannt, dass dies ein sehr erfolgversprechender Weg zur Eindäm- mung von vernachlässigten, tropischen und armutsasso- ziierten Krankheiten ist und unterstützt diesen innovati- ven Forschungs- und Produktentwicklungsansatz. Die christlich-liberale Koalition begrüßt daher, dass für den Zeitraum von 2011 bis 2015 eine Summe in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wird. Um die- 19716 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) sem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben wir den Titelansatz für das Jahr 2011 um weitere 2 Millionen Euro erhöht. Das Engagement der Bundesregierung zielt dabei auf die Medikamentenentwicklungen gegen die Afrikani- sche Schlafkrankheit, gegen Viszerale Leishmaniose, die Chagas-Krankheit und Wurmerkrankungen sowie auf die Entwicklung einer Diagnostikplattform für vier para- sitäre Erkrankungen – Afrikanische Schlafkrankheit, Chagas, Leishmaniose und Malaria – und auf die Ent- wicklung eines Malariaimpfstoffes für Schwangere. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass 22 Millionen Euro finanzielle Unterstützung von PDP im internationa- len Vergleich keine riesige Hausnummer darstellen und das nur ein Anfang sein kann. Aber genau das ist der springende Punkt. Wir befinden uns am Anfang eines – hoffentlich gemeinsamen – Weges. Deshalb war es vonseiten der Bundesregierung genau die richtige Entscheidung, einen abgrenzbaren und somit besser sichtbaren Bereich auszuwählen und dort gezielt Forschung zu unterstützen. Den Fokus auf die Errei- chung der Millenniumsentwicklungsziele 4 – Verringe- rung der Kindersterblichkeit – und 5 – Verringerung der Müttersterblichkeit – zu legen, ist somit ein guter wie auch wichtiger Anfang. Für uns als christlich-liberale Koalition ist klar: Wenn sich die finanzielle Unterstützung der ausgewählten PDPs bewährt, wollen wir den jetzigen Ansatz weiter- entwickeln. Für eine neue Förderrunde nach 2015 darf es dann auch keine Denkverbote hinsichtlich der Einbezie- hung von HIV/Aids und Tuberkulose geben. Mit unserem Antrag streben wir für die zweite För- derrunde, die nach meiner Meinung kommen muss, eine höhere Förderung an. Dafür werde ich mich einsetzen. Im Gegensatz zu allen Oppositionsparteien hier im Hause tragen wir als christlich-liberale Koalition eine große Verantwortung für den Bundeshaushalt. So sehr wir für die Bekämpfung vernachlässigter und armuts- assoziierter Krankheiten „brennen“, können wir dennoch keine Fantasiesummen fordern. Das sagen wir ehrlich. Aber wir sagen auch, dass auf das einmal Zugesagte auch Verlass sein muss. Das deutsche Engagement im Bereich vernachlässigte Krankheiten geht über PDP hinaus. Es reicht von der Grundlagenforschung an deutschen Universitäten über die deutsche Beteiligung an der europäisch-afrikani- schen Initiative EDCTP, European and Developing Countries Clinical Trials Partnership, bis hin zur Verbes- serung der medizinischen Versorgung vor Ort durch Maßnahmen unserer Entwicklungszusammenarbeit. Unser Antrag zielt darauf, dieses Engagement der Bundesregierung zu verstetigen und das deutsche Enga- gement im Bereich der globalen Gesundheit auszubauen. Dabei kommt es darauf an, ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagenforschung zu der Unterstützung von pro- duktorientierter Forschung sicherzustellen, wobei auch Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern zu forcieren sind. Wir wollen, dass Förderstrategien künftig so ausge- richtet sind, dass erfolgversprechende Produkte konse- quent bis zur breiten Anwendung in der Krankenversor- gung entwickelt werden; denn wir wollen, dass den Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern geholfen wird. Ihr Schicksal und ihre Chancen auf Ent- wicklung sind eng mit unserem eigenen Schicksal ver- bunden. Ich freue mich auf den politischen Diskurs über das Thema im Laufe des anstehenden parlamentarischen Be- ratungsverfahrens. Ich denke, in dem verfolgten Ziel ha- ben wir eine breite Übereinstimmung. Diese brauchen wir auch, um das Thema zukünftig noch mehr voranzu- bringen. René Röspel (SPD): Rückblickend kann festgestellt werden, dass die sogenannten vernachlässigten Krank- heiten – bzw. die Erforschung von Behandlungsmöglich- keiten derselben – nicht nur in der Industrie, sondern auch in der Politik in der Vergangenheit nur wenig Be- achtung gefunden haben. Umso erfreulicher ist es, dass sich nach vielen Jahren der Untätigkeit nun endlich die Politik des Themas angenommen und es im parlamenta- rischen Raum Berücksichtigung gefunden hat. Aller- dings wäre es wünschenswert, wenn das Thema auch im Plenum seine angemessene Wertschätzung finden würde: Mit Bedauern ist festzustellen, dass nicht nur am heutigen Tag, sondern zum wiederholten Mal die De- batte zu diesem Thema nicht im Plenum geführt wird, sondern zu Protokoll geht. Es sei an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob eine echte parlamentarische Wertschät- zung dieses Themas – und letztlich der Respekt für die Menschen, die von diesen Krankheiten betroffen sind – nicht einen angemesseneren Umgang im Plenumsbetrieb erfordert? Der vorliegende, von den Koalitionsfraktionen einge- brachte Antrag verweist auf die Potenziale von Produkt- partnerschaften – sogenannte PDP – bei der Bekämp- fung der vernachlässigten Krankheiten. Leider muss mit Bedauern festgestellt werden, dass sich der Antrag im Wesentlichen auf Tatsachenbeschreibungen bzw. die Wiedergabe der derzeitigen Situation beschränkt. Der Appell nach einer Ausweitung der Förderung bzw. einer künftigen Fortführung derselben wird leider nicht mit der Forderung nach der Bereitstellung von konkreten Haushaltsmitteln für dieses Vorhaben unterfüttert. Zwar wird ein Mittelaufwuchs in den „kommenden Jahren“ angestrebt. Allerdings wird weder der Zeithorizont noch die notwendige Höhe dieses Mittelaufwuchses spezifi- ziert. Dies ist enttäuschend, zumal man von einem An- trag der Legislative doch erwarten könnte, dass er an die Exekutive konkrete Forderungen stellt. Ebenfalls merkwürdig ist die Forderung, dass PDP im Bereich der „Diagnose oder Behandlung“ der vernach- lässigten Krankheiten gefördert werden sollen. Ist dies nicht per se Sinn und Zweck dieses Förderprogramms? Aber nicht nur das: Der Antrag weist noch weitere Forderungen auf, deren Sinnhaftigkeit sich dem geneig- ten Leser nur schwer erschließt. So wird etwa unter Punkt 10 gefordert, dass „die nationale Förderung im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19717 (A) (C) (D)(B) Bereich der Grundlagenforschung, präklinischen For- schung und der klinischen Forschung fortzusetzen“ sei. Droht diesen Formen der Forschung in Deutschland ein Ende? Und wenn ja, dann sei an dieser Stelle die (diabo- lische) Frage erlaubt, was denn die Alternative zu diesen Formen der Forschung im Gesundheitsbereich sein soll. Nach meinem Kenntnisstand hat es die moderne Medi- zin und Gesundheitsforschung bisher nicht geschafft, auf einem anderen Wege Behandlungsmöglichkeiten für er- krankte Patienten bereitzustellen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass ein Teil des Forderungskatalogs nicht konsistent ist: So wird in Forderung Nr. 5 explizit darauf verwiesen, dass bei der Förderung von PDP ein „ausgewogenes Verhältnis von Grundlagenforschung“ und „produktorientierter For- schung“ anzustreben ist. Doch schon in Forderung Nr. 6 findet sich der Verweis, dass bei der Unterstützung von PDP die „bedarfsorientierte […] Entwicklung […] von Medikamenten im Vordergrund“ stehen soll. Da fragt sich selbst der wohlgesonnene Leser „Was denn nun?“. Ausgewogene Grundlagenforschung oder doch eine schnelle und output- bzw. bedarfsorientierte Anwen- dungsforschung? Wie eine leere Hülse wirkt der in Nr. 11 gestellte Ap- pell, die „Wissensbasis für die Verbesserung der medizi- nischen Versorgung in den Schwellen- und Entwick- lungsländern zu verbreitern“. Stellt sich nur die Frage, wessen Wissensbasis verbreitert werden soll. Die uns- rige zu den Verhältnissen vor Ort, oder die in den Ziel- ländern? Lobend sei an dieser Stelle der Tatendrang der Forde- rungen Nr. 12 und 13 erwähnt. Hier wird vollmundig zu Capacity-Building-Maßnahmen aufgerufen. Eine solche Forderung lässt sich stets leicht aufstellen. Wenn man es jedoch ernst meint, dann muss dafür auch zusätzliches Geld bereitgestellt werden. Es ist fraglich, wie nachhal- tige und substanzielle Maßnahmen zur Steigerung der Forschungskapazitäten in den betroffenen Zielländern geschaffen werden sollen, wenn für das jährliche Ge- samtbudget der PDP-Förderung nur 5 Millionen Euro veranschlagt sind. Zudem bleibt offen, wie viel von die- sem Geld tatsächlich in den Zielländern ankommen soll. Weiterhin wäre es wünschenswert, wenn geplante Maß- nahmen im Bereich des Capacity Building – deren Wichtigkeit hier nicht infrage gestellt wird – nicht auf Kosten des PDP-Forschungsbudgets gehen würden. Bei- des, gute Forschung und nachhaltige Strukturen in den betroffenen Zielländern, sind nur durch adäquate Finanz- mittel erreichbar. Inhaltliche Qualität beruht auch in die- sem Fall maßgeblich auf finanzieller Quantität. Der Appell, die klinische Forschung der „Großen Drei“, also HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose über die EDCTP-Initiative weiter voranzutreiben, ist redlich. Wa- rum setzt man sich aber vonseiten der Regierung nicht auf europäischer Ebene dafür ein, dass künftig auch die klinische Forschung für andere vernachlässigte Krank- heiten über dieses Finanzierungsinstrument gefördert wird? Es wäre doch wünschenswert, wenn die Bekämp- fung der vernachlässigten Krankheiten in den Entwick- lungsländern nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Aufgabe wird, zumal es auf europäischer Ebene bereits erfolgversprechende Finanzierungsinstru- mente gibt. Unter Nr. 16 wird die Forderung nach einer künftigen Fortführung der PDP-Förderung von einer positiven Evaluation der ersten Förderrunde abhängig gemacht. Zwar ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass förderpoliti- sches Handeln sich einer kritischen Prüfung zu stellen hat. Allerdings sollte man doch erwarten können, dass diejenigen, die die Forderung nach einer „positiven Eva- luation“ stellen, auch spezifizieren können, was über- haupt Gegenstand einer solchen Evaluation sein soll. Soll bei einem solchen Begutachtungsverfahren die Grundlagenforschung oder die anwendungsorientierte Entwicklung von Medikamenten im Fokus stehen? Oder etwa das Vergabeverfahren des BMBF selbst? In letzte- rem Fall wäre es zu begrüßen, wenn das Schicksal der PDP nicht von der Leistungsfähigkeit des Ministeriums und seinen Projektträgern abhängig gemacht wird. Denn dies wäre eine unsachgemäße Bewertung eines an sich positiven Ansatzes. In der Gesamtschau wird deutlich, dass der vorlie- gende Antrag einer grundlegenden Überarbeitung be- darf. Eine vernünftige und nachhaltige Förderpolitik für PDP braucht ein klares Bekenntnis der Politik, welches sich auch in der Bereitstellung adäquater Haushaltsmittel widerspiegelt. Wenn die Exekutive es nicht vermag, diese Mittel in angemessenem Maße bereitzustellen, dann muss es die Aufgabe des Parlamentes mit seiner Haushaltshoheit sein, dies mit Nachdruck einzufordern. Leider vermag der vorliegende Antrag der Koalitions- fraktionen dies nicht. Deshalb werden wir nicht zustim- men. Dr. Peter Röhlinger (FDP): Wir sprechen heute über zwei Anträge, bei denen ich viel Übereinstimmung erkenne. Das ist gerade bei diesem Thema außerordent- lich erfreulich. Es gibt Übereinstimmung bei den Zie- len: In beiden Anträgen geht es darum, die Millen- niumsentwicklungsziele im Auge zu behalten und sich ihnen anzunähern. Es gibt Übereinstimmung in der Beurteilung des Istzustandes: Beide Anträge konstatie- ren, dass die Krankheiten, um die es hier geht, durch Armut verursacht werden und ihrerseits wiederum die Ursache für Armut sind. Die Krankheiten sind teilweise behandelbar und wären in vielen Fällen vermeidbar, wenn, ja wenn die Lebensumstände der betroffenen Menschen andere wären. Beide Anträge beleuchten auch das Problem der sogenannten Großen Drei, HIV/ Aids, Malaria und Tuberkulose, die von der Welt- gesundheitsorganisation nicht zu den 17 vernachlässig- ten Tropenkrankheiten gezählt werden, die aber ohne Zweifel armutsassoziiert sind und gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern sehr oft tödlich verlaufen. Selbst bei den vorgeschlagenen Maßnahmen gibt es viel Übereinstimmung: Es gilt, Forschungs- und Versor- gungslücken zu schließen, und dazu können Produktent- wicklungspartnerschaften, PDP, beitragen. Ich freue mich sehr darüber, dass auch im Antrag der Opposition die Förderung von Produktentwicklungspart- 19718 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) nerschaften eine große Rolle spielt und dass dieses neue Instrument bei den Forderungen der Grünen gleich an erster Stelle platziert ist. Wir Koalitionsfraktionen stel- len für den ersten Förderzeitraum 20 Millionen Euro für PDP zur Verfügung. Die Grünen fordern 100 Millionen Euro – aber dafür sind sie ja auch in der Opposition und müssen nicht sagen, woher das Geld kommen soll. Umso erfreulicher ist, finde ich, dass die Bundes- regierung sich bereits für drei Organisationen entschie- den hat, die PDP organisieren und dafür Förderung erhalten sollen, nämlich für die Drugs for Neglected Diseases, DNDi – diese Organisation entwickelt Medi- kamente gegen die Afrikanische Schlafkrankheit, Vis- zerale Leishmaniose, die Chagas-Krankheit und gegen Wurmerkrankungen –, die Foundation for Innovative New Diagnostics, FIND – hier wird eine Diagnoseplatt- form für die vier parasitären Erkrankungen Afrikanische Schlafkrankheit, Chagas, Leishmaniose und Malaria ent- wickelt – und die European Vaccine Initiative, EVI – diese Initiative entwickelt einen Malariaimpfstoff für Schwangere. Wenn diese Ansätze erfolgreich sind, wer- den in absehbarer Zeit Medikamente und Impfstoffe für die Betroffenen nicht nur zur Verfügung stehen, sondern auch erreichbar und zugänglich sein. Das wäre ein gro- ßer Schritt in die richtige Richtung. Es soll nicht verschwiegen werden, dass es natürlich auch ein paar Unterschiede zwischen dem Antrag der Koalitionsfraktionen und dem Antrag der Grünen gibt. Das zeigt sich schon in den Überschriften. Bei den Grünen geht es um die ganz großen Ziele, das Menschenrecht auf Gesundheit und den weltweiten Zugang zu Medikamen- ten. Da kommt unser Anliegen sehr viel bescheidener daher: Wir fangen klein an und wollen – nur – Forschung und Produktentwicklung für vernachlässigte und armuts- assoziierte Erkrankungen stärken. Damit haben wir aber bereits angefangen, und wir haben für verschiedene Maßnahmen die Mittel auch bereitgestellt. Es könnte sein, dass das für die betroffenen Menschen in den Ent- wicklungs- und Schwellenländern ein nicht unerheb- licher Unterschied, ja sogar der entscheidende Vorteil ist. Es stimmt, dass die Armen dieser Welt nur über geringe Kaufkraft verfügen und deshalb für die Pharma- industrie keinen besonders interessanten Markt darstel- len. Die Grünen meinen, da müssten Zwangsmaßnah- men ergriffen werden, die allerdings – das sehen sie durchaus realistisch – schwer durchsetzbar seien. Wir Liberalen sind da pragmatisch. Wir sind der Meinung: Wenn die Pharmaindustrie sich auf Medikamente kon- zentriert, mit denen sich Gewinne erzielen lassen, ist das nicht irgendwie verwerflich, sondern das ist marktwirt- schaftlich erfolgreiches Handeln. Wenn wir Politiker erreichen wollen, dass auch ver- nachlässigte Krankheiten erforscht und Behandlungen ermöglicht werden, wo keine Gewinne zu erwarten sind, dann müssen wir Anreize schaffen. Das BMBF schafft solche Anreize, indem es die Entwicklung von Produk- ten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von ver- nachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten för- dert und unterstützt – mit bis zu 28 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2014. Wenn Sie meinen, dass das viel zu wenig ist, haben Sie sicher recht. Aber wir haben leider nicht die Mög- lichkeit, alles zu finanzieren, was erforderlich und wün- schenswert wäre. Dass die Bundesregierung in diesen Zeiten dennoch so viel Geld lockermacht, um kranken Menschen in armen Ländern zu helfen, verdient Aner- kennung. Wir glauben nicht, dass Zwangsmaßnahmen zum Erfolg führen. Die Politik ist für die politischen Ziele zuständig. Und wenn die Bundesregierung ein Förder- programm startet, um ihre politischen Ziele zu verfolgen und in diesem Fall die Bekämpfung von vernachlässig- ten und armutsassoziierten Krankheiten zu unterstützen, dann finden wir das richtig und leisten als Abgeordnete unseren Beitrag dazu, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Erfolg führen. Deshalb möchte ich bis in die Reihen der Grünen hinein dafür werben, den Antrag der Koali- tionsfraktionen zu unterstützen. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Die Koalition hat ge- kreißt und einen Zwerg geboren. Den „Forschungszwerg Deutschland“ nämlich. So bezeichnet die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ unser Land nach einer Analyse der deutschen Forschungsförderung zu vernachlässigten und armutsbedingten Krankheiten. Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren zaghaft diesem Thema genähert und eine erste Initiative etwa zur Förderung von Produktentwicklungs- partnerschaften mit NGOs und Industrie gestartet. Lang hat es gedauert, und ohne den Druck von uns und den anderen Oppositionsfraktionen wäre wohl gar nichts passiert. Diese begonnenen Maßnahmen sollen nun, so der Koalitionsantrag, verstetigt werden. Das ist gut und unterstützenswert, reicht aber angesichts der Problemdi- mension längst nicht aus. Der Forschungsreport von „Ärzte ohne Grenzen“ kommt denn auch in seiner Analyse zu einem ernüch- ternden Ergebnis, ich zitiere: Die Steigerung der Mittel ist zunächst einmal durchaus erfreulich, jedoch belegt sie leider keinen Politikwechsel. Sie liegen lediglich im Rahmen der derzeitigen Wachstumsraten der Forschungsaus- gaben in Deutschland. Diese Einschätzung lässt sich an Beispielen verdeutli- chen. Die neue Förderung für die Produktentwicklungspart- nerschaften etwa haben wir Linke immer unterstützt. „Ärzte ohne Grenzen“ lobt sie ebenfalls, stellt die 22 Millionen Euro für vier Jahre bis 2014 aber auch ins Verhältnis zu den 70 Millionen Euro, die etwa die Nie- derlande für diesen Zeitraum zur Verfügung stellen. Für die Tuberkuloseforschung gab Deutschland 2009 inklusive der EU-Mittel etwa 15 Millionen Euro aus, die USA hingegen 181 Millionen, Großbritannien immer noch 33,2 Millionen. Der deutsche Beitrag zur Bekämpfung vernachlässig- ter Krankheiten steht in keinem Verhältnis zu unserer Wirtschaftskraft. Selbst das Niedrigsteuerland USA Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19719 (A) (C) (D)(B) wendet gemessen am Bruttoinlandsprodukt zehnmal mehr auf! Vom europäischen Ziel, bis 2015 0,7 Prozent des BIP zur Förderung der Entwicklungszusammenar- beit auszugeben, ist unser Land weit entfernt. Auch bei den nichtmonetären Maßnahmen bleibt die Koalition hinter dem Notwendigen zurück. Zum Um- gang mit Patenten und anderen Wissensgütern, die in der Forschung erarbeitet werden, finden wir keine Aussage im Koalitionsantrag. Meine Fraktion hat vorgeschlagen, internationale Patentpools zu unterstützen sowie eine gerechte Lizenzpolitik zur verbindlichen Voraussetzung einer öffentlichen Förderung zu machen. Wir haben Sie aufgefordert, EU-Handelsabkommen wie etwa ACTA oder das EU-Indien-Abkommen nicht zu unterzeichnen, wenn der Zugang zu Medikamenten dadurch beeinträch- tigt werden könnte. Leider steht diese Regierung weiter zu ACTA. Wir wollen ärmere Länder beim Aufbau einer eigenen Generikaproduktion unterstützen. Auch zu dieser Frage haben Sie leider keine Antwort gegeben. So sehr ich das Engagement einzelner Kolleginnen, etwa von Frau Hübinger, auch schätze: diese Koalition tut nicht genug, um ihren Anteil zur Bekämpfung ver- nachlässigter und armutsbedingter Krankheiten beizutra- gen. Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, aber um vom Forschungszwerg zum Forschungsriesen zu wer- den, müssen Sie nicht nur Schwerpünktchen, sondern ei- nen echten Schwerpunkt setzen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dennoch haben etwa 1,7 Milliarden Menschen keinen Zugang zu essenziellen Medikamenten. Krankheiten haben ernstzunehmende sozioökonomische Auswirkungen und blockieren eine positive gesellschaftli- che Transformation. Einerseits sind viele Krankheiten in Entwicklungs- und Schwellenländern armutsbedingt, an- dererseits fördern Krankheiten Armut, die nicht nur die Erkrankten und deren Familien trifft, sondern gesamtge- sellschaftliche negative Auswirkungen hat. Diese Erkenntnis ist zwar ziemlich banal – es hat aber in der Entwicklungspolitik sehr lange Zeit gebraucht, bis diese so erkannt und konkret verankert wurde. Erst im Jahr 2000 wurde das Gesundheitsproblem durch die Millenniumsentwicklungsziele als eine zentrale Größe der Entwicklungszusammenarbeit definiert. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir auch wirklich das Mögliche in unserem Wirkungskreis tun, um dem berechtigten Ge- sundheitsbedürfnis der Menschen in Entwicklungslän- dern gerecht zu werden. Bei der Versorgung mit medizi- nischen Produkten gibt es mehrere Problembereiche, die wir in unserem Verantwortungsbereich hier in Deutsch- land und Europa lösen müssen. Ich möchte an dieser Stelle vor allem zwei Aspekte herausgreifen. Um den Zugang zu den notwendigen Präventions- mitteln, Impfstoffen, Diagnostika und Medikamenten wesentlich zu verbessern, muss sowohl die Forschungs- als auch die Versorgungslücke weitgehend geschlossen werden. Das heißt, dass wir einerseits die Forschungs- agenda an den Bedürfnissen der Menschen in Ländern des Südens ausrichten müssen und die öffentliche For- schungsförderung für vernachlässigte und armutsbe- dingte Krankheiten auf nationaler wie auf europäischer Ebene deutlich ausbauen und neue Forschungsförde- rungsmechanismen prüfen und implementieren müssen. Andererseits müssen wir die Versorgung der armen Bevölkerung mit bereits existierenden medizinischen Produkten ermöglichen. Der Gesundheitsbereich ist aber ein von Gewinnstreben dominierter Billionenmarkt. Hohe Medikamentenpreise schließen viele Menschen in Entwicklungsländern vom Zugang aus. Besonders im Umgang mit geistigem Eigentum brauchen wir ein Umdenken und eine faire Lizenzpolitik. Die Hälfte der Gelder im Bereich der medizinischen Forschung kommt weltweit aus staatlichen Mitteln. Hieraus ergibt sich eine klare gesellschaftliche Verantwortung, die wir nicht weiter ignorieren dürfen. Öffentlich finanzierte For- schungsförderung muss zukünftig mit sozialen Kriterien verknüpft werden, um im Sinne einer gerechten Lizenz- politik auch Menschen in ärmeren Ländern erleichterten Zugang zu Medikamenten, Impfstoffen und anderen medizinischen Produkten zu ermöglichen. Wir müssen auch endlich zu einer kohärenten Politik im Gesundheitsbereich kommen. Es ist aber völlig inko- härent, wenn wir einerseits versuchen, vor allem in der Entwicklungszusammenarbeit das Menschenrecht auf Gesundheit zu verwirklichen, und gleichzeitig über bila- terale Freihandelsverträge alles getan wird, die Privile- gien der Pharmaindustrie nicht nur zu erhalten, sondern sogar mit den sogenannten TRIPS-Plus-Bestimmungen auszuweiten. Diese gehen über die international verein- barten Standards zu geistigem Eigentum hinaus und schränken gravierend die Schutzklauseln ein. Dies ist nicht nur inkohärent, sondern eine Missachtung des Menschenrechts auf Gesundheit. In unserem Antrag versuchen wir, gerade diese Punkte aufzuzeigen, und stellen entsprechende Forde- rungen. Der Antrag der Koalition enthält zwar viele gute Forderungen, die wir selbstverständlich auch unterstüt- zen. Aber ein Problem gibt es mit Ihrem Antrag: Er ist nicht ganz glaubwürdig. Wenn Sie es aber ernst mit den 17 Forderungen meinten, dann würden Sie auch klar sa- gen, dass diese nicht umsonst zu erhalten sind. Ich sehe keine einzige konkrete finanzielle Forderung in Ihrem Papier. Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit sind in der Entwicklungspolitik aber nun mal zentrale Elemente. Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin für Bildung und Forschung: Wir beraten heute zwei Anträge, die sich demselben Ziel widmen: dem Kampf gegen armutsassoziierte und vernachlässigte Erkrankungen. Ich freue mich besonders, dass beide Anträge anerkennen, dass unsere Politik eine Basis ge- schaffen hat, auf der aufgebaut werden kann und die es weiterzuentwickeln gilt. Mit dem Förderkonzept für vernachlässigte und ar- mutsassoziierte Erkrankungen und der Verankerung im Gesundheitsforschungsprogramm hat diese Bundesre- gierung zum ersten Mal Forschung für die Gesundheit 19720 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 (A) (C) (D)(B) der Ärmsten in der Welt zum Regierungsziel erhoben. Die Elemente des Forschungskonzepts sind erstens Stär- kung der relevanten nationalen Forschung, zweitens ein substanzieller Beitrag zur Entwicklung dringend benö- tigter Diagnostika, Impfstoffe und Medikamente und drittens Unterstützung von qualitativ hochwertiger und wettbewerbsfähiger Gesundheitsforschung in den Ent- wicklungsländern selbst. Armutsassoziierte und vernachlässigte Erkrankungen – das sind zwei Kategorien, die immer im selben Atemzug genannt werden, aber doch Unterschiede aufweisen. Armut schränkt den Zugang zu Gesundheitsleistungen dramatisch ein. Das gilt weltweit, nicht nur in Entwick- lungsländern. Deshalb sind die „Großen Drei“ – HIV/ Aids, Tuberkulose und Malaria – immer noch tödliche Seuchen und bleiben große Herausforderungen, trotz ih- rer relativen Behandelbarkeit und trotz beträchtlicher Forschungsmittel, die zu ihrer Bekämpfung aufgewandt werden. Dagegen sind Krankheiten wie viele Wurm- erkrankungen, Dengue-Fieber oder die Chagas-Krank- heit tatsächlich vernachlässigt. Für ihre Behandlung feh- len häufig adäquate Behandlungsmöglichkeiten, und Forschung findet wegen mangelnder Relevanz für die entwickelten Länder nicht oder kaum statt. In unserem Förderkonzept differenzieren wir deshalb auch zwischen den „Großen Drei“ und den „vernachläs- sigten“ Krankheiten. Forschung zu den „Großen Drei“, vor allem zu HIV und TB, unterstützt die Bundesregie- rung seit langem. Mit dem geplanten Deutschen Zen- trum für Infektionskrankheiten werden wir hier ein neues Kapitel aufschlagen. Das Zentrum wird voraus- sichtlich Ende des Monats seine letzte Evaluation durch- laufen haben. Es setzt seinen Schwerpunkt gerade in die Erforschung von HIV, TB und Malaria im Armutskon- text. Wir vereinen hier die namhaftesten deutschen uni- versitären und außeruniversitären Forschungsstandorte. So sorgen wir dafür, dass der Transfer von Forschungs- ergebnissen zum Nutzen für die Patienten beschleunigt wird. Partnerinstitutionen des Deutschen Zentrums für Infektionskrankheiten, zum Beispiel in Tansania, Bur- kina Faso oder Gabun, garantieren, dass auch die Ent- wicklungsländer unmittelbar an der Forschung partizi- pieren können. Der Kampf gegen HIV, TB und Malaria steht im Fo- kus eines weiteren wichtigen Elementes unseres Förder- konzepts. Das ist der deutsche Beitrag zur EDCTP, der European and Developing Countries Clinical Trials Part- nership. EDCTP ist ein Erfolgsmodell für die klinische Forschung in und mit Entwicklungsländern. Vor allem ist es ein Erfolgsmodell für eine wirkliche partnerschaft- liche Zusammenarbeit von Forschern aus armen mit For- schern aus reichen Ländern. Deutschland war maßgeblich an der Gründung von EDCTP im Jahre 2003 beteiligt. Unser stetes Bekenntnis zu EDCTP hat dieser wertvollen Initiative über die ers- ten schweren Jahre geholfen. Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass EDCTP im neuen europäi- schen Programm für Forschung und Innovation eine wichtige Rolle spielt. EDCTP II wird – so sieht es nach heutigem Planungsstand aus – mit deutlich mehr Geld die klinische Entwicklung von Medikamenten und Impf- stoffen gegen die „Großen Drei“ weiter vorantreiben. EDCTP II wird aber auch seine Erfahrung und seine Ka- pazitäten zukünftig dem Kampf gegen andere vernach- lässigte Erkrankungen zur Verfügung stellen. Eine Ihrer Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, haben wir also bereits erfüllen können. Zum ersten Mal geht eine Bundesregierung auch den Kampf gegen die „echten“ vernachlässigten Erkrankun- gen, wie etwa Flussblindheit, Afrikanische Schlafkrank- heit oder Leishmaniose, programmatisch und gezielt an. Wir haben hier die nationale Forschungsförderung er- heblich intensiviert. Vor allem haben wir mit der ersten großvolumigen Unterstützung von Produktentwick- lungspartnerschaften oder PDP klare Zeichen gesetzt. In einem qualitätsgesicherten Verfahren wurden zunächst 20 Millionen Euro für vier Jahre zur Verfügung gestellt. Wenn jetzt Forderungen erhoben werden, sofort erheb- lich mehr Mittel bereitzustellen, dann sage ich: Gemach! Erst einmal müssen wir Erfahrungen mit dieser für uns neuen Förderlinie sammeln. Dann werden wir entschei- den, wie viele zusätzliche Mittel für welche PDP inves- tiert werden müssen. Wir beraten uns mit anderen wich- tigen Förderern, wie der Bill & Melinda Gates Stiftung oder anderen Geberländern, im Rahmen der multilatera- len PDP-Funders Group oder bilateral mit den Gebern, die eine ähnliche Förderpolitik wie wir verfolgen, wie zum Beispiel den Niederlanden. Eins aber ist jetzt schon sicher: Auch mit den von Bündnis 90/Die Grünen gefor- derten 100 Millionen Euro würden wir nicht großflächig alle Produktentwicklungspartnerschaften unterstützten können. Wir müssen gezielt dort ansetzen, wo wir mit unserer Unterstützung den größtmöglichen Nutzen erzie- len können. Eine Vorfestlegung schon jetzt auf Krank- heiten oder bestimmte Produkte hilft nicht weiter. Investitionen in Forschung in den Entwicklungslän- dern sind der Schlüssel für eine nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe. Wenn wir dabei helfen, in den armen Län- dern wettbewerbsfähige Forschungsstrukturen der Bio- medizin aufzubauen, wenn wir weiter dabei helfen, For- schung besser in die Ausbildung von Ärzten und medizinischen Fachberufen zu integrieren, wenn wir uns dafür einsetzen, die Forschung direkt und schnell nutz- bar für die Versorgung vor Ort zu machen, erst dann ver- folgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Genau dies wer- den wir mit der geplanten Förderung von sogenannten Gesundheitsforschungsnetzen in Subsahara-Afrika tun. Wir haben dieses neue Element unseres Förderkonzepts mit internationalen Stakeholdern beraten. Alle deutschen Förderorganisationen sind eingeladen, hier mitzuma- chen. In Kürze werden wir mit afrikanischen Organisa- tionen und Institutionen die wichtigsten Bedürfnisse vor Ort herausarbeiten. Unsere Förderung wird 2013 begin- nen. Wir planen, ab 2014 hierzu bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hat in recht kurzer Zeit viel be- wirkt. Forschung für armutsbedingte und vernachläs- sigte Erkrankungen ist – im Gegensatz zu früher – kein unbeschriebenes Blatt mehr in der deutschen For- schungspolitik. Wir können uns, auch international, mit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2012 19721 (A) (C) (D)(B) dem sehen lassen, was wir bewirkt haben. Auf diesem Weg werden wir weitergehen, und zwar gemeinsam und auf Augenhöhe mit unseren Partnern in den betroffenen Ländern. Deutschland ist im Hinblick auf seine Gesundheits- versorgung eines der privilegiertesten Länder der Welt. Deshalb ist es uns Verpflichtung, einen substanziellen und nachhaltigen Beitrag für diejenigen zu leisten, für deren Krankheiten aufgrund von Armut bis heute oft we- der Diagnostika noch Therapieverfahren zur Verfügung stehen. Forschung ist dafür der beste Weg. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Für eine Strategie zur europäischen Integration der Länder des westli- chen Balkans (Tagesordnungspunkt 16) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vor fast genau 13 Jahren haben Sie dem völkerrechtswidrigen Angriffs- krieg auf Jugoslawien ihre Zustimmung gegeben. Da- mals haben Sie Ihre Zustimmung zum Krieg sogar perfi- derweise mit der Gefahr eines „neuen Auschwitz“ begründet. Das war unerträglich und widerlich. In Ihrem nun zur europäischen Integration der daraus hervorge- gangenen Länder und Entitäten vorgelegten Antrag for- dern Sie – nur von Serbien, wohlgemerkt – eine weitere „Auseinandersetzung mit dem Zerfall Jugoslawiens“. Vielleicht sollten Sie sich selbst einmal damit auseinan- dersetzen, was Sie mit Ihrer Zustimmung zum NATO- Bombardement auf Jugoslawien zu diesem „Zerfall“ bei- getragen haben. Und vielleicht sollten Sie sich auch ein- mal damit auseinandersetzen, was Ihre Politik der Unter- stützung von Rebellen- und Separatistenbewegungen je nach Interessenlage für Folgen hat. Sie von den Grünen, besonders Frau Beck, sehen keine deutsche Verantwor- tung, keine Schuld. Sie sehen keinen Zusammenhang zwischen der deutschen Anerkennungspolitik gegenüber Kroatien und Slowenien, dem NATO-Überfall auf Jugo- slawien und der Herauslösung des Kosovo und den an- schließenden Konflikten in Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, dem Georgien-Krieg 2008 und den Kon- flikten im Südkaukasus, die kurz vor der Explosion ste- hen. In Ihrem Antrag fordern Sie, meine Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf dem Balkan noch genau eine Grenze zu ziehen. Dieser Grenzposten zwischen Serbien und dem Kosovo wird gerade alltäglich von deutschen Soldaten und Polizisten gegen den Widerstand der im Norden des Kosovo ansäs- sigen Bevölkerung durchgesetzt. Es kommt Tränengas zum Einsatz, und manchmal wird scharf geschossen. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass diese Grenze völkerrechts- widrig auch von den Staaten der EU anerkannt wird, die aufgrund eigener sezessionistischer Bestrebungen wis- sen, was das bedeutet. Das ist eine im wahren Sinne des Wortes imperialistische Politik. Diese Art des Rechtsni- hilismus in der internationalen Politik legt die Axt an die Wurzel des friedlichen Zusammenlebens weltweit. Das müssen Sie endlich einmal einsehen. Ich fordere Sie auf: Kehren Sie endlich um auf diesem Weg! Kehren Sie zu- rück zum Völkerrecht! Es ist beinahe traurig, dass nur noch die Linke im Bundestag als einzige Fraktion für eine völkerrechtskonforme Außenpolitik steht. Diese Politik der neuen Grenzziehungen setzt sich bei Ihnen gerade so in Afrika fort – und hat auch dort schreckliche Folgen. Sie erkennen keinen Zusammen- hang zwischen der Zerschlagung Jugoslawiens und den zunehmend sezessionistischen Bestrebungen der SPLM/A im Sudan. Ihre Kollegin im EP, Franziska Brantner, ließ sich vor diesem Hintergrund zu der Aussage hinreißen, man solle doch einmal die alten Kolonialgrenzen in Afrika „überdenken“. Sehen Sie denn nicht die Folgen dieser Politik? Afrika erlebt eine neue Welle gewaltsa- mer Sezessionsbestrebungen, in Somalia wurde ein neuer Staat Khatumo ausgerufen; infolge des Libyen- Krieges wollen Tuareg-Kämpfer das Azawad von Mali abtrennen. Die Rebellen in Libyen selbst, die Sie unter- stützt und anerkannt haben wollten, haben vor wenigen Tagen die Unabhängigkeit der Cyrenaika erklärt, und ge- genwärtig eskalieren auch wieder die Kämpfe zwischen der senegalesischen Armee und den Casamance-Rebel- len. Die EU-Außenpolitik nutzt diese Instabilität, indem sie wahlweise mit Rebellen, Sezessionisten oder Dikta- toren zusammenarbeitet, um möglichst billig an Roh- stoffe heranzukommen. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, laufen ihr dabei applaudierend und von Menschenrechten faselnd hinterher. Entsprechend stili- sieren Sie in Ihrem Antrag auch die EU zur „historischen Errungenschaft“ und fordern deren weiteren Umbau nach den Prinzipien des Imperialismus: Die Beitrittsstaa- ten – allen voran wird immer Serbien genannt – sollen Kriterien erfüllen, die innerhalb der EU längst für obso- let erklärt worden sind. Sie fordern „erhebliche Anstren- gungen“ zur „wirtschaftlichen Transformation“ und schweigen zu den gesellschaftlichen Zerwürfnissen, die diese neoliberalen Reformprogramme mit sich bringen. Selbst wenn die Staaten des westlichen Balkans eines Tages in die EU aufgenommen werden sollten, sollen sie nicht dieselben Rechte haben wie die alten, „zentralen“ Staaten der EU. Sie sollen weitere Beitritte nicht „blo- ckieren“ dürfen. Die Linke lehnt eine solche Politik der doppelten Standards ab. In Wirklichkeit zielt Ihr Antrag darauf ab, diese mili- tärisch herbeigebombten Kleinstaaten dauerhaft als voll- wertige Mitglieder aus der EU herauszuhalten. Die vor- geschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung von „Un- gleichzeitigkeiten der Länder bei der Annäherung“, ge- meinsame „Übergangsregelungen“, werden ein willkom- menes Werkzeug sein, diese Staaten – auch bei Erfüllung aller Kriterien – in einer peripheren Partnerschaft außen vor zu lassen. Auch aus diesem Grund lehnt die Linke den vorgelegten Antrag ab. Eine friedliche und solidarische Außenpolitik ist in Deutschland möglich. 165. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3Gleichstellungspolitik TOP 4Energiewende TOP 31Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 32Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 2Wahl zum Deutschen Ethikrat ZP 3Aktuelle Stunde zu Zivilcourage gegen Nazis TOP 5Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz TOP 6Musikförderung durch den Bund TOP 7Rohstoffderivatemärkte TOP 8Erhalt der Arbeitsplätze bei Schlecker TOP 9Deutsches Ressourceneffizienzprogramm TOP 10Hochschulzulassung TOP 11Gemeindefinanzreformgesetz TOP 12Sicherungsverwahrung TOP 13Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz TOP 14Klimafreundlichere Firmenwagen TOP 15Bekämpfung armutsassoziierter Erkrankungen TOP 16Integration der Länder des westlichen Balkans TOP 17Strafverfolgungsinformationsaustauch in der EU TOP 18Vertragsgesetze über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich TOP 19Patientenschutz bei der genetischen Forschung TOP 20Diplomatische Beziehungen zu Palästina TOP 21Kooperation in Bildung und Forschung TOP 22Sozialgesetzbuch IX –Fristenregelungen– TOP 23Überwachung von Mitgliedern des Bundestages TOP 24Private Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare TOP 25Recycling von Elektroschrott Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heiner Kamp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Derzeit liegen dem Bundesrat zwei Anträge vor.

    Beide Initiativen verfolgen das Ziel, die sehr engen
    Grenzen in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern
    im Bildungsbereich zu weiten und die Förderung unse-
    res Bildungssystems außerhalb des starren Korsetts,
    welches uns seit dem Jahr 2006 einschnürt, zu ermög-
    lichen.

    Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haben
    dabei sehr unterschiedliche Wege gewählt, um das eng-
    maschige Geflecht der verfassungsrechtlichen Vorgaben
    aufzudröseln. Während die SPD-geführte Hamburger
    Regierung einen wenig erfolgversprechenden, dafür
    aber Aufmerksamkeit heischenden unterkomplexen
    Ansatz des „Alles-wird-möglich-und-der-Bund-zahlt“
    verfolgt, hat die christlich-liberale Regierung in Kiel
    einen etwas differenzierteren, möglicherweise auch
    intellektuell anspruchsvolleren Antrag eingebracht.
    Dieser wird sehr wahrscheinlich die Grundlage dafür
    bilden, um den so dringend benötigten Kompromiss der
    bislang unvereinbaren Haltungen zu schmieden.

    Während nun A- und B-Länder im Bundesrat um
    besagten Kompromiss ringen, gibt sich der grüne Ober-
    lehrer Kretschmann als in „Wolle gefärbter Föderalist“
    wenig engagiert. Eine eigene Positionierung Baden-
    Württembergs ist jedenfalls ausgeblieben. Und so
    obliegt es den Grünen im Bundestag, dieses landessei-
    tige Versagen mit einem – zugegeben wenig einfallsrei-
    chen – Papierchen vergessen zu machen. Während die
    Darstellung des Status quo und die Ausführungen zur
    Genese des sogenannten Kooperationsverbotes durch-
    aus als gelungen bezeichnet werden können, erscheinen
    dem geneigten Leser die in puddingweicher Handschrift
    formulierten Forderungen als überaus peinlich. Denn
    dort, wo es tatsächlich einmal etwas konkreter wird,
    kann man sich nicht des Gefühls entziehen: „Das habe
    ich doch schon einmal außerhalb der grünen Gedanken-
    werkstatt gelesen – Copy and Paste sei Dank!“

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat der Einführung des
    Kooperationsverbotes seinerzeit wohlweislich ihre
    Zustimmung verweigert. Gesamtstaatliche Herausforde-
    rungen mit überregionaler Wirkung erfordern gesamt-
    staatliches Handeln. Das gilt besonders für den Wissen-
    schaftsbereich, in dem es nicht nur auf eine
    überregionale Sichtbarkeit, sondern auf internationale
    Sichtbarkeit und Exzellenz ankommt. Das ist eine Auf-
    gabe, bei der man den Bund nicht ausklammern darf.
    Wir benötigen einen Handlungsrahmen, der Möglichkei-

    ten schafft und nicht zerstört. Wir müssen Zusammenar-
    beit und einfache Lösungen befördern und die rechtlich
    erzwungenen Umgehungsstraßen obsolet werden lassen.
    Es geht um den effektiven Mitteleinsatz und die Maxi-
    mierung von Potenzial im Wissenschaftsbereich, nicht
    der Transaktionskosten. Deswegen können wir die
    gegenwärtige Verfassungslage nicht einfach hinnehmen.
    Wir müssen die Veränderung suchen und neue Wege
    beschreiten. Beim Status quo kann es jedenfalls nicht
    bleiben.

    Aktuell erlaubt das Verfassungsrecht dem Bund nur
    ein eingeschränktes Engagement im Hochschulbereich.
    Und das ist die Förderung von gemeinschaftlichen Pro-
    jekten im Rahmen des Art. 91 b Grundgesetz. Davon
    wird rege Gebrauch gemacht: Exzellenzinitiative, Hoch-
    schulpakt und Qualitätspakt Lehre. Gleichzeitig gene-
    riert der Projektcharakter, die zeitliche Beschränkung
    der Vorhaben, neue Problemlagen. Wissenschaft und
    Forschung brauchen Nachhaltigkeit und lassen sich nur
    schwerlich in Fünf-Jahres-Zyklen pressen. Das derzei-
    tige Verbot einer institutionellen Förderung von Wissen-
    schaftseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, durch
    den Bund ist problembehaftet. Das müssen wir ändern.
    Es ergibt keinen Sinn, dass Bund und Länder einerseits
    Hochschulforschung und außeruniversitäre Forschungs-
    einrichtungen finanzieren dürfen, andererseits aber eine
    gemeinschaftliche Finanzierung zum Beispiel von Hoch-
    schulen nicht erlaubt ist. Diese Schieflage gilt es zu
    begradigen. Mit dieser Begradigung erreichen wir, dass
    die einzelnen Länder in den Genuss einer institutionel-
    len Förderung ihrer Hochschulen durch den Bund kom-
    men können. Dass dieses Verfahren wissenschaftsgelei-
    tet sein muss, sei an dieser Stelle nochmal betont.

    Der Koalitionsausschuss hat am Sonntag einen sehr
    sinnvollen und zielführenden Vorschlag beschlossen. In
    Art. 91 b Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz soll eine kleine
    Ergänzung mit großer Wirkung erfolgen: „Einrichtun-
    gen und“ würde eingefügt. Mit dieser Ergänzung würde
    die soeben geschilderte Problematik bereinigt und die
    verfassungsrechtlich saubere Grundlage für ein lang-
    fristig angelegtes Engagement des Bundes geschaffen.
    Ein solches ist aufgrund der weitreichenden Wirkung der
    Hochschulen gerechtfertigt und erforderlich – außerdem
    wird es von einer großen Vielzahl an Akteuren ausdrück-
    lich gewünscht. Diesem berechtigten Anliegen sollten
    wir nachkommen.

    Mit der nun in Rede stehenden Veränderung kehren
    wir nicht zur Zeit vor der Föderalismusreform 2006
    zurück. Nein, wir werden mehr Möglichkeiten zur
    Kooperation haben als vor der Reform. Wir geben dem
    Wissenschaftsbereich einen echten Schub nach vorn und
    bekommen die Gelegenheit, die Fachhochschulen und
    Universitäten erheblich zu stärken. Davon wird nicht
    nur die Forschung, sondern vor allem auch die Lehre
    etwas haben. Das heißt, von der Veränderung werden
    gerade auch die Studenten profitieren. Natürlich brau-
    chen wir Spitzenforschung – aber eben auch Spitzen-
    lehre: Beides unterstützen wir nachhaltiger, wenn wir
    dauerhaft Einrichtungen und nicht bloß befristet ange-
    legte Projekte fördern können.

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Heiner Kamp


    (A) (C)



    (D)(B)


    Ich setze mich seit Beginn meiner Zeit im Bundestag
    für ein besseres Zusammenwirken von Bund und Län-
    dern im Bildungsbereich ein. Das Kooperationsverbot
    steht zielgerichteten, pragmatischen Lösungen im Wege
    und lässt den Bund in einem zentralen Zukunftsfeld
    außen vor. Ja, sperrt ihn aus. Deshalb habe ich mich
    frühzeitig für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes
    stark gemacht. Mit dem Beschluss des Koalitionsaus-
    schusses vom Sonntag machen wir einen ersten wichti-
    gen und richtigen Schritt hin zu einer echten Bildungs-
    partnerschaft der staatlichen Ebenen in unserem Land.
    Ich bin überzeugt, dass wir mit dem auf dem Tisch lie-
    genden Vorschlag unsere Bildungslandschaft entschei-
    dend voranbringen. Nun gilt es, diese wichtige Ände-
    rung nicht aus Parteitaktik zu torpedieren. Vielmehr
    müssen wir gemeinsam im Gespräch von Bund und Län-
    dern eine möglichst breite Mehrheit hier im Deutschen
    Bundestag und im Bundesrat organisieren.

    Es freut mich sehr, dass wir mit der nun zur Dis-
    kussion stehenden Kompromissformulierung für den
    Wissenschaftsbereich einen Vorschlag beraten, den
    unser bayerischer Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang
    Heubisch bereits im Mai 2011 unterbreitet hat. Manch-
    mal dauert es etwas, bis sich gute Vorschläge durchset-
    zen. Doch das Bohren dicker Bretter lohnt.

    Über das Für und Wider des Kooperationsverbotes
    haben wir uns in diesem Hause schon zu zahlreichen
    Gelegenheiten ausgetauscht, sei es im Ausschuss oder
    hier im Plenum. Die Argumente sind bekannt, und nun
    kommt es darauf an, das als richtig Erkannte umzuset-
    zen. Für die Ergänzung des Art. 91 b sehe ich eine breite
    Mehrheit. Die grüne Bundestagsfraktion versucht mit
    dem vorliegenden Antrag zu signalisieren, dass sie nicht
    allein und außen vor bleiben will. Fast noch wichtiger
    wäre es jedoch, wenn sich die Grünen der Unterstützung
    ihrer in föderaler Wolle gewandeten „Gallionsfigur“
    versichern würden.



Rede von Dr. Rosemarie Hein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Eigentlich weiß man gar nicht mehr, was man noch

sagen soll. Alle Oppositionsfraktionen haben seit 2010
wenigstens je zwei Anträge zur Zusammenarbeit von
Bund und Ländern auf dem Gebiet der Bildung in den
Bundestag eingebracht, drei Bundesländer haben sich
dezidiert für mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern in der Bildung ausgesprochen – es werden wei-
tere folgen –, und nun hat sich der Koalitionsausschuss
tatsächlich bewegt: Die Regierung soll noch in diesem
Jahr einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzände-
rung vorlegen, nach der der Bund mit den Ländern in
Bildungsfragen wieder gemeinsame Sache machen
kann.

Doch halt: „In der Bildung“ ist nicht ganz richtig, le-
diglich um die Zusammenarbeit bei Vorhaben an den
Hochschulen soll es gehen. Doch auch hier steckt der
Fehler im Detail: Frau Schavan geht es hierbei leider
nicht um die flächendeckende institutionelle Förderung
der Hochschulen, sondern wieder einmal nur um ausge-
wählte exzellente Standorte oder Institute. Nicht dass
eine Förderung der Hochschulen falsch wäre und nicht

dass sie über diesen Weg besser finanziert werden könn-
ten: Aber der gesamte Bereich der schulischen Bildung
bleibt wieder außen vor. Dabei fordern inzwischen
75 Prozent der Bevölkerung, dass die Zuständigkeit für
Bildung insgesamt künftig beim Bund liegen soll. Wer
darum den Bildungsföderalismus erhalten will, der muss
sich bewegen.

Die Koalition kann sich offensichtlich nicht auf eine
Grundgesetzänderung in Sachen Schulbildung einigen.
Dabei ist seit langem klar, dass Länder und Kommunen
die anstehenden Probleme gar nicht mehr ohne Bundes-
beteiligung lösen können. Nehmen wir nur den Schul-
bau. Jede, aber auch jede Kommune greift auf alle mög-
lichen Finanzierungsprogramme aus dem Bund und der
EU zu, die es ermöglichen, Geld für die nötigen Schulsa-
nierungen zu bekommen. Ohne die Verfassungsschran-
ken könnte der Bund direkt in den Schulbau investieren.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregie-
rung für Kinder aus armen Familien ist zwar das falsche
Instrument, um für bessere Bildung und Teilhabe für
Kinder zu sorgen, aber selbstverständlich nehmen die
Länder das Geld gern in Anspruch.

Immer lauter wird die Kritik am Auseinanderdriften
der Qualität schulischer Bildung zwischen den Ländern
trotz der vollmundig vereinbarten gemeinsamen Bil-
dungsstandards in den Kernfächern. Sie führen aber of-
fensichtlich noch nicht dazu, dass die Bildungsab-
schlüsse ohne Wenn und Aber gegenseitig anerkannt
werden. Lehrerinnen und Lehrer werden längst in den
Ländern unterschiedlich bezahlt, obwohl sie die gleiche
Arbeit leisten. Die Studienabschlüsse für Lehrerinnen
und Lehrer werden zwischen den Bundesländern nicht
ohne Weiteres anerkannt.

Neben dem Geld und bürokratischen Hürden gibt es
eben auch derart unterschiedliche Bildungsstrukturen,
dass der Umzug von Familien in ein anderes Bundes-
land zum Wagnis für den Schulerfolg der Kinder wird.
Die Liste der Unzulänglichkeiten beim derzeit prakti-
zierten Wettbewerbsföderalismus ließe sich noch weiter
fortsetzen. „Kleinstaaterei“ nennt der Volksmund das.
Nicht, dass es innerhalb des föderalen Systems keine Lö-
sung für diese Probleme geben könnte: Aber die derzeit
Agierenden sind offensichtlich unfähig, und unwillig,
welche zu finden. Sie achten eitel darauf, dass ihnen
keine Entscheidungskompetenz abhanden kommt, und
riskieren dabei das weitere Auseinanderdriften der Le-
bensverhältnisse in der Bundesrepublik zwischen Nord
und Süd, zwischen Ost und West. Mit einem „Bund“ hat
das schon nichts mehr zu tun, eher mit einem „bunten
Strauß von Blüten“, die sich in der Vase nicht vertragen.

In Sachsen-Anhalt gab es – Zu- und Fortzüge zusam-
mengerechnet – im Jahre 2010 etwa 80 000 Menschen,
die das Bundesland gewechselt haben. Aus der Bundes-
statistik kann man entnehmen, dass im Jahr 2008 bun-
desweit mehr als 1 Million Menschen über die Grenze
des eigenen Bundeslandes umgezogen sind. Wenn nur
jeder zehnte Mensch davon ein Kind im schulpflichtigen
Alter war, dann sind mehr als 100 000 Kinder in einem
Jahr von einem Schulwechsel betroffen gewesen. Wenn
die Wanderungsbewegung so bleibt, wechseln im Laufe

Zu Protokoll gegebene Reden





Dr. Rosemarie Hein


(A) (C)



(D)(B)


eines Bildungsweges von zehn Jahren mindestens 1 Mil-
lion Schülerinnen und Schüler in ein anderes Bundes-
land. Wer das ignoriert, handelt verantwortungslos.

Es ist schon ein Kreuz mit den Bildungspolitikerinnen
und -politikern aller Parteien und aller Bundesländer,
dass sie sich nicht auf Lösungen verständigen können,
die die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der
Bildung sicherstellen, ohne die Bildungshoheit der Län-
der zu gefährden.

Warum kann man nicht wie vor 48 Jahren beschlie-
ßen, dass die Bildungsabschlüsse aus anderen Bundes-
ländern anerkannt werden? Punkt. Warum kann man
nicht sichern, dass bei einem Umzug nicht noch einmal
teure Schulbücher gekauft werden müssen? – Eine
grundgesetzlich garantierte Lernmittelfreiheit könnte da
helfen. – Warum kann man in Fragen der Schülerbeför-
derung nicht für alle Kinder gleichwertige Bedingungen
schaffen, wie es für einen stark benachteiligten Kreis
von Kindern durch das Bildungs- und Teilhabepaket
jetzt geschieht? Warum kann man nicht soziale Mindest-
standards – etwa Schülerbeförderung, Lernmittel und
Schulessen – setzen, die Geleichwertigkeit garantieren,
von denen die Länder wie beim Kinder- und Jugendhil-
ferecht nur nach oben abweichen können?

Wenn man mittels Bildungsföderalismus eine Vielfalt
in der Bildungslandschaft zulässt: Warum kann man
dann nicht die eingrenzenden Regelungen und bürokra-
tischen Anerkennungsvoraussetzungen einfach fallen
lassen und Vielfalt auch anerkennen? Gäbe es eine Ge-
meinschaftsschule in allen Bundesländern, gäbe es si-
cher nicht weniger Vielfalt. Aber dann wäre ein Schul-
wechsel ein viel geringeres Problem. Denn wären diese
Schulen inklusive Schulen, wäre auch genügend Mög-
lichkeit zur individuellen Förderung vorhanden, um
eventuelle Unterschiede in den Bildungsinhalten auszu-
gleichen. Aber das braucht ja noch eine ganze Weile.

So wie die Sache jetzt läuft, müssen junge Menschen
und ihre Familien ausbaden, was die Kultusbürokratien
und die Länder nicht regeln wollen. Darum ist der Stadt
Hamburg sowie den Ländern Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein zu danken, dass sie die Debatte im
Bundesrat angestoßen haben. Frau Kraft aus Nord-
rhein-Westfalen hat auch ihre Bereitschaft signalisiert.
Wir hoffen, es kommen noch mehr Landesregierungen
und Länderparlamente zu dieser Einsicht, und wir hof-
fen, es kommt dann auch zu einer Einigung über Länder-
grenzen hinweg, die dem Bildungschaos endlich ein
Ende bereitet.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai Gehring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Als bildungs- und hochschulpolitischer Sprecher der

    grünen Bundestagsfraktion freue ich mich, dass unser
    Antrag zur Modernisierung des Bildungsföderalismus
    hier und heute diskutiert wird. Damit bringen wir eine
    weitere Vorlage für die Anhörung des Bildungsaus-
    schusses am 19. März zur Abschaffung des Koopera-
    tionsverbots in den Bundestag ein.

    Unsere konkreten Vorschläge, wie das verfassungs-
    rechtliche Kooperationsverbot zwischen Bund und Län-

    dern im Bildungsbereich und die Kooperationshürden in
    der Wissenschaft endlich überwunden werden können,
    kommen dabei genau zur richtigen Zeit. Denn in den
    letzten Monaten ist endlich Bewegung in die Debatte
    über neue Kooperationswege gekommen. CDU, CSU
    und SPD haben in der Föderalismusreform 2006 den
    Bund aus der Mitverantwortung und Mitfinanzierung
    des Schul- und Bildungsbereichs herausgedrängt. Wäh-
    rend die SPD diesen Fehler nun dankenswerterweise
    einsieht und zu korrigieren versucht, muss die Einsicht
    bei der Unionsfraktion noch reifen.

    Dabei gibt es zahlreiche wissenschaftliche Belege,
    dass zum Beispiel das Ganztagsschulprogramm „Zu-
    kunft Bildung und Betreuung“ Kindern und Jugend-
    lichen – gerade aus bildungsfernen Familien – vielfältig
    unterstützt: Schulfreude, Motivation und Lernleistungen
    steigen in guten Ganztagsschulen. Seit der Verfassungs-
    änderung 2006 sind solche wichtigen Initiativen für
    Chancengleichheit nicht mehr möglich. Stattdessen wird
    der Bund zu absurden Umwegen gezwungen. Wir erin-
    nern uns: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund
    auferlegt, die Teilhabe von Kindern aus Hartz-IV-Fami-
    lien zu unterstützen.

    Was dabei herauskam, ist mit „Bürokratiemonster“
    leider weitaus besser beschrieben als mit „Bildungs-
    und Teilhabepaket“. Weil die Bundesmittel den Schulen
    nicht direkt zufließen dürfen, müssen die Eltern zum
    Jobcenter und dort immer wieder die Leistungen bean-
    tragen. Die Schulen wiederum bekommen nicht etwa
    Mittel, um verstärkt individuelle Förderung anbieten zu
    können. Im Gegenteil: Lehrerinnen und Lehrer müssen
    stattdessen Bescheinigungen über die Notwendigkeit der
    Förderung ausstellen. Weil zwischen Bund und Ländern
    nichts geht, fließen öffentliche Bundesmittel an private
    Träger – anstatt das öffentliche Schulwesen der Länder
    zu stärken. Da dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir
    im Bereich der leistungsschwächeren Schülerinnen und
    Schüler im PISA-Vergleich nur kleine Fortschritte
    machen.

    Die entscheidenden Fragen in unserer Debatte müs-
    sen doch sein: Wie erhöhen wir die Bildungs- und
    Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen? Wie
    lösen wir gemeinsam die großen bildungs- und wissen-
    schaftspolitischen Herausforderungen und bauen eine
    echte Bildungsrepublik? Welche verfassungsrechtlichen
    Grundlagen brauchen wir, um die notwendige strategi-
    sche und gesamtstaatliche Kooperation bei den großen
    Bildungs-, Hochschul- und Wissenschaftsfragen zu er-
    möglichen? Wie muss unser Grundgesetz ausgestaltet
    sein, damit es weder umgangen wird noch Bildungsblo-
    ckaden bewirkt?

    Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen
    endlich die Konsequenzen daraus ziehen, dass sich das
    Kooperationsverbot nicht bewährt, sondern geschadet
    und dazu geführt hat, dass das Grundgesetz umgangen
    wurde und wird. Als Antwort auf diese Fragen fordern
    wir mit unserem Antrag die Aufhebung des Koopera-
    tionsverbots bei Bildung und Wissenschaft. In beiden
    Bereichen sind dringend neue Kooperationswege und
    eine Vertrauenskultur zwischen Bund und Ländern er-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Kai Gehring


    (A) (C)



    (D)(B)


    forderlich. Die immensen sozialen, ökonomischen und
    sozialen Herausforderungen machen doch überdeutlich,
    dass die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und
    Wirtschaft von der Leistungsfähigkeit und Qualität un-
    seres Bildungs- und Wissenschaftssystems abhängt.
    Denken Sie nur an Fachkräfte- und Akademikermangel,
    an Schulabbruch- und Analphabetismusquoten, an Inte-
    grations- und Inklusionsdefizite.

    Wir brauchen eine Debatte über die Wege, wie wir
    Zusammenarbeit ermöglichen wollen. Das geht einer-
    seits über eine Änderung des Art. 91 b Abs. 2 Grundge-
    setz, dergestalt, dass Bund und Länder zur „Sicherstel-
    lung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung
    des Bildungswesens und zur Förderung der Wissen-
    schaft auf der Basis von Vereinbarungen zusammenar-
    beiten“ können.

    Daneben, alternativ oder besser additiv, ist ein neuer
    Art. 104 c sinnvoll, der Finanzhilfen ermöglicht und
    zwar dergestalt, dass der Bund den Ländern „auf der
    Basis von Vereinbarungen befristete oder dauerhafte
    Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit
    und der Weiterentwicklung des Bildungswesens sowie
    der Wissenschaft gewähren“ kann. Diese Grundgesetz-
    änderungen sind aus unserer Sicht so auszugestalten,
    dass die auf deren Grundlage jeweils zwischen Bund
    und Ländern zu treffenden Vereinbarungen der Zustim-
    mung einer Dreiviertelmehrheit der Länder bedürfen.
    Denn wir wollen nicht zurück zum Zustand, dass ein
    Land alle anderen ausbremsen kann.

    Es gibt diesbezüglich Stimmen, die warnen, dass es
    der Bildung und Wissenschaft nicht nützen werde, wenn
    die Verfassung wieder Vereinbarungen von Bund und
    Ländern ermögliche, weil dann wieder ausufernde Ver-
    handlungsrunden der Exekutive anstehen. Dem halte ich
    entgegen, dass wir alle aus diesen Jahren des Verbotes
    gelernt haben sollten. Der Reform- und Finanzierungs-
    druck haben zugenommen. Wir haben Jahre verloren, in
    denen andere Bildungssysteme sich weiterentwickelt
    haben. Außerdem setzen wir Grüne ja gerade auf das
    Mehrheitsprinzip bei den Vereinbarungen, sowohl auf
    Bundes- wie auf Länderseite. Vetospieler, die allen ande-
    ren ihren Willen aufzwingen, wollen wir nicht. Deswe-
    gen kein Einstimmigkeitsprinzip auf Länderseite.

    Und zu denen, die meinen, dass eine Umwidmung von
    Umsatzsteuerpunkten nach Art. 106 Grundgesetz die
    Lösung bringen werde: Zeigen Sie mir den Landeshaus-
    halt, der auch nur für die nächsten fünf Jahre gewähr-
    leisten kann, dass Umsatzsteuerpunkte, die der Bildung
    zugutekommen sollen, nicht letztlich in Schlaglöchern,
    Haushaltslöchern oder in Lehrerpensionen landen.

    Der Vorschlag des schwarz-gelben Koalitionsaus-
    schusses ist dagegen kleinmütig und reicht nicht aus.
    Bundesbildungsministerin Schavan springt mit ihrem
    Vorschlag, nur klitzekleinen Ergänzung des Art. 91 b le-
    diglich um „Einrichtungen“ der Wissenschaft und For-
    schung an Hochschulen vorzunehmen, viel zu kurz. Die
    Herausforderungen der Zukunft liegen nicht nur im
    Bereich der Wissenschaft, sondern gerade auch in der
    Bildung. Anstatt die Bund-Länder-Zusammenarbeit auf
    die Wissenschaft zu begrenzen, muss jetzt die historische

    Chance auf eine neue Kooperationskultur auch im
    Schul- und Bildungsbereich genutzt werden. Eine echte
    „Bildungsrepublik“ braucht eine breite und gute Basis
    vor allem in den Schulen, damit die Wissenschaft über-
    haupt leistungsfähig sein kann.

    Wir unterstreichen daher unsere jahrelange Forde-
    rung: Das Grundgesetz muss so geändert werden, dass
    gemeinsames Handeln von Bund und Ländern auch in
    der Bildung ermöglicht wird. Es ist eine geradezu
    bizarre Situation, dass wir Schulen in Jakarta und

    (ko men oder Bochum. Eine Bastaoder Verweigerungshaltung der Koalition wäre politisch unvernünftig. Wer eine breite Zustimmung im Parlament und Bundesrat erreichen muss, sollte jetzt einen Prozess für eine breit getragene Verhandlungslösung in Gang setzen. Ministerin Schavan muss jetzt auf die Opposition und auf die Länder zugehen und ein transparentes Verfahren organisieren, um kluge und konsensfähige Lösungen zu erarbeiten, die im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit finden können. Wir schlagen dafür vor, einen Reformkonvent einzuberufen, der den Bildungsund Wissenschaftsbereich gleichermaßen in den Blick nimmt. Es ist an der Zeit, einen großen Wurf für mehr Kooperation zu wagen, anstatt auf dem kleinsten gemeinsamen Koalitionsnenner zu verharren. Für uns ist klar: Ein Ergebnis, dass der Bund Milliarden in die Nachfolgefinanzierung von Eliteunis schiebt, aber weiter keinen Cent in Schulen in sozialen Brennpunkten investieren darf, überzeugt nicht. Auch die Förderung der Wissenschaft braucht mehr: Sie muss auch Studienplatzaufbau, Infrastrukturund Hochschulbau sowie Hochschulgrundfinanzierungsprobleme angehen, nicht allein internationale Leuchttürme herausputzen. Eine gesamtstaatliche Anstrengung für eine bessere individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen heute bringt uns die Bildungsgerechtigkeit und die Innovationskraft von morgen. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/8902 an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgeschlagen. Sie sind damit einverstanden? – Niemand widerspricht. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Fristen für die Feststellung der Behinderung und die Erteilung des Ausweises – Drucksache 17/6586 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – Drucksache 17/8445 – Vizepräsident Eduard Oswald Berichterstattung: Abgeordnete Gabriele Molitor Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolleginnen und Kollegen liegen mir hier vor. Im Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke wird gefor dert, die aktuell geltenden Fristen für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft von Menschen mit einer oder mehrfachen Behinderungen, die erwerbstätig sind, auf alle Feststellungen der Schwerbehinderteneigenschaft auszudehnen. In der Tat erreichen uns immer wieder Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten. Auch ich kenne Beispiele, wo die Entscheidung erst nach 14 oder 15 Wochen den Antragsteller erreicht hat. Das ist für die Betroffenen kaum akzeptabel; denn der Schwerbehindertenausweis ist als Nachweis notwendig, um Nachteilsausgleichsregelungen in Anspruch nehmen zu können. So ist zum Beispiel auch die Inanspruchnahme des besonderen Kündigungsschutzes von der Vorlage der Schwerbehindertenbestätigung kausal abhängig. Die Initiatoren des Gesetzentwurfes wollen nunmehr eine Frist von fünf Wochen für die Ausstellung des Dokuments festschreiben. Dem Bund wird dabei aufgetragen, die entsprechenden Ressourcen zu schaffen, und zwar mit der Begründung, die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu haben. Aktuell sind die Fristen für die Entscheidung über Anträge erwerbstätiger Personen in § 14 SGB IX beschrieben. Danach ist die Behinderung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang festzustellen, wenn die Situation klar ist und ein Gutachten für die Feststellung nicht erforderlich ist. Ist aber ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig, hat das Versorgungsamt unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen zu beauftragen. Dieser hat innerhalb von zwei Wochen nach der Beauftragung durch das Versorgungsamt das Gutachten zu erstellen. Das Versorgungsamt entscheidet dann innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Gutachtens. Diese geltende Regelung ist ein Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus dem Jahr 2004. Die Bundesregierung hat damals eigentlich die Fristen so vorgeschlagen, wie es jetzt die Fraktion Die Linke fordert. Aber der Bundesrat hat sich gegen diese Frist ausgesprochen, und das vor allem aus haushaltswirtschaftlichen Erwägungen. Das Argument war damals, dass die tatsächlichen Fristen weit über den geforderten liegen und eine Veränderung nur mit erheblichen Personalaufstockungen möglich sei. Wie gesagt, im Vermittlungsverfahren wurde dann also eine Einigung auf Fristen allein für erwerbstätige schwerbehinderte Menschen erzielt. So ist sichergestellt, dass schwerbehinderte Menschen in einem Arbeitsverhältnis alle erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können. Das ist nicht nur eine Klarstellung der Rechtsposition des Arbeitnehmers, sondern ist auch mit sicheren Vorgaben für den Arbeitgeber verbunden, der damit seine Beschäftigungspflicht kennt, klare Erkenntnisse zur Ausgleichsabgabe bzw. bei der Anrechnung auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze hat und den Zusatzurlaub sowie den besonderen Kündigungsschutz kennt. Aber immer wieder war diese Regelung Gegenstand von Anfragen und politischen Diskussionen. In diesem Zusammenhang fanden auch Abfragen bei den Ländern über die Bearbeitungsdauer statt. In der Summe werden rund 10 Wochen Bearbeitungszeit angegeben. Lediglich in Berlin mit 22 Wochen, in Sachsen mit 24 Wochen und in Thüringen mit 26 Wochen sind die Fristen unakzeptabel länger. Hier liegt also nicht die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung vor, sondern hier sind Vollzugsprobleme in den Ländern zu hinterfragen. Wir können dem vorliegenden Gesetzesvorschlag aus diesen ordnungspolitischen Gründen nicht zustimmen. Unabhängig davon ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein großes Anliegen, in Zeiten guter wirtschaftlicher Entwicklung insbesondere auch Menschen mit einer Behinderung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ihren Gunsten angedeihen zu lassen. Dafür sind vielfältige Förderinstrumente vorgesehen, die vor Ort entsprechend der individuellen Situation der betroffenen Menschen zum Einsatz kommen sollten. Dafür brauchen wir das Verständnis und die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen. Dafür brauchen wir aber auch eine schnell und unbürokratisch arbeitende Verwaltung in den jeweiligen Institutionen. Und deshalb werden wir vor Ort weiterhin diese Entwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Der ernst gemeinte Einsatz für die Belange von Behinderten ist sehr ehrenwert und zu begrüßen. Die gesellschaftliche Teilhabe von Behinderten in unserer Gesellschaft ist sehr weit fortgeschritten. Die christlichliberale Koalition will die Inklusion. Wir wollen, dass auch der Behinderte in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben und teilzunehmen. In diesem Bemühen sind wir schon weit gekommen, aber noch lange nicht am Ende. In meinem Wahlkreis kämpfen wir im Moment für die barrierefreie Sanierung des Bahnhofes in Donauwörth. Dies ist auch mit erheblichen Kosten verbunden. Die DB AG und unser Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer sind bereit, für diese Sanierungsprogramme viel Geld in die Hand zu nehmen. Dies zeigt, dass wir nicht nur die Inklusion fordern, sondern auch bereit sind, dafür die nötigen Gelder zu geben. Es gibt noch viele Punkte und Bereiche, wo es Veränderungsbedarf gibt. Aber wir verbessern aktiv die Situation der Behinderten in unserer Gesellschaft. Im Zentrum steht das Ziel, die gleichberechtigten Chancen der Behinderten zur gesellschaftlichen Teilhabe in allen Zu Protokoll gegebene Reden Ulrich Lange Lebensphasen zu realisieren, bei Reisen, auf der Arbeit, in der Schule, bei Arztund Krankenhausbesuchen etc. Bei diesem Ansatz begrüßen wir jede hilfreiche Unterstützung. Der Antrag der Linken ist jedoch kontraproduktiv. Ihre Forderung nach einer endgültigen Bearbeitung der Behindertenanträge in höchstens fünf Wochen widerspricht jeder gründlichen und medizinisch begründeten Bearbeitung. Sicherlich gibt es eindeutige Fälle, in denen die Behinderung und auch der Grad der Behinderung sehr schnell festgestellt werden können. Aber das ist nicht immer der Fall. Wir müssen den Sachbearbeitern die Möglichkeit geben, die notwendigen Gutachten bei den Ärzten anzufordern und dann auch medizinisch auszuwerten. Im Zweifelsfall muss sich der Sachbearbeiter auch persönlich mit den Antragstellern unterhalten und sich vor Ort ein Bild machen. Diesen sensiblen Vorgang unnötig unter einen Zeitdruck zu stellen, ist sicherlich nicht im Sinne der Betroffenen, ist sicherlich nicht im Sinne der Behinderten. Nachprüfenswert ist in diesem Zusammenhang, warum die Bearbeitung der Behindertenanträge in den neuen Bundesländern erheblich länger dauert als in den alten Bundesländern. Hier sollte nachgeforscht und eine einheitliche Verfahrensweise mit ähnlichen Bearbeitungszeiten in ganz Deutschland herbeigeführt werden. Aber auch da hat der Bund kein Weisungsrecht. Für Vollzugsprobleme der Kommunen sind die Länder die entsprechenden Ansprechpartner. Das sollten auch die Kolleginnen und Kollegen der Linken wissen. Es handelt sich also mal wieder um einen Scheinantrag. Zur Weiterentwicklung des inklusiven Ansatzes haben wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Rahmen des SGB IX Veränderungsvorschläge erarbeitet, die den Behinderten die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern. Ich fordere Sie deshalb auf: Werfen Sie Ihren Antrag in die Tonne und arbeiten Sie konstruktiv an dem inklusiven Ansatz mit. Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, über den wir heute zu befinden haben, hat das Ziel, die Bearbeitungszeit für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Erstellung des Ausweises zu verringern. Das Ziel begrüßen wir ausdrücklich; denn Menschen mit Behinderung warten mitunter Monate auf die Ausstellung des Ausweises, der ihnen die Nachteilsausgleiche erst gewährt. Bisher wird nur für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erwerbstätiger Personen eine Frist im Sozialgesetzbuch IX gesetzt. Diese bestimmt aber noch nicht, bis wann der Ausweis tatsächlich ausgestellt werden muss. Daher schlagen die Autoren des Gesetzentwurfs vor, diese Frist auf alle Vorgänge zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auszuweiten und zudem eine Frist von fünf Wochen zur Ausstellung des Ausweises einzuführen. Ob die Einführung einer starren Frist jedoch geeignet ist und auch tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation der Betroffenen führt, sehe ich durchaus kri tisch. Was wir brauchen, ist eine umfassende Revision der Instrumente des Sozialgesetzbuches IX und eine Wirkungsforschung, die den Namen auch verdient. Letztlich hat die Regierung in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch angekündigt, das SGB IX einer solchen Überprüfung zu unterziehen. Warum man damit aber bis zur kommenden Legislaturperiode warten will, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Ich kann Ihnen nur raten, keine weitere Zeit zu verlieren, sondern endlich zu handeln! Es ist nicht nur wie auch im Aktionsplan angekündigt wichtig, die Versorgungsmedizinverordnung anzupassen, die Begutachtung zu vereinheitlichen und den Schwerbehindertenausweis auf Bankkartenformat anzupassen. Es muss eben auch die Wirkung des gesamten Systems unter die Lupe der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt werden. Es gibt weitere bekannte Missstände in der Versorgungsverwaltung, wie bundesweit unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe, geringe Honorare für Entscheidungen nach Aktenlage und für die Betroffenen intransparente Verfahren. Man sollte daher das Anliegen des Gesetzentwurfs aufnehmen und prüfen. Besonderes Augenmerk verdienen dabei die Ursachen für die lange Bearbeitungsdauer, die sehr unterschiedlich sein können. Die Regierung ist hier gefordert, einen Prüfauftrag in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK aufzunehmen und eine umgehende Umsetzung bzw. eine Beschleunigung der bereits enthaltenen Vorhaben in die Wege zu leiten. Menschen mit Behinderungen wollen ein selbstbe stimmtes und freies Leben führen. Dies zu ermöglichen, ist eine politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Schwerbehindertenausweis, der sich in Deutschland auf eine lange Tradition stützt, ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Schwerbehinderung die Teilhabe zu erleichtern. In ihm wird der Grad der Behinderung festgehalten. Er ist Voraussetzung für die Gewährung von Nachteilsausgleichen und Rechten wie zum Beispiel dem Kündigungsschutz. Der Ausweis muss beantragt und eine Schwerbehinderung muss festgestellt werden. Zuständig für dieses Verfahren sind die Länder. Leider zieht sich die Bearbeitungsdauer in einigen Regionen in die Länge. Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragt. Hier müssen in einigen Regionen Deutschlands Verbesserungen erreicht werden. Bei der Bearbeitungsdauer zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle. Während in Thüringen die Bearbeitung 26 Wochen dauert und in Sachsen 24 Wochen, erhalten im bundesweiten Durchschnitt Menschen mit Behinderung nach 10 bis 12 Wochen ihren Ausweis. Die kritisierte Bearbeitungsdauer betrifft also weder alle Bundesländer noch alle Menschen, die einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Nach geltendem Recht ist über Anträge erwerbstätiger Personen innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Nur wenn ein Zu Protokoll gegebene Reden Gabriele Molitor Gutachten für die Feststellung der Schwerbehinderung notwendig ist, verlängert sich die Frist. Die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ist für Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen gedacht. Diese müssen eingehend geprüft werden. Dafür werden ärztliche Gutachten und weitere Dokumente benötigt. Eine gewissenhafte Prüfung ist notwendig und im Sinne unseres Solidaritätsprinzips. Die Probleme der langen Bearbeitungsdauer gilt es also vor Ort in den Ländern zu beheben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die „Schwerbehinderung“ rückwirkend feststellen zu lassen. So entsteht zum Beispiel auch ein rückwirkender Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Die Fraktion Die Linke fordert nun die Bundesregierung auf, eine Fünfwochenfrist im SGB IX einzuführen. Verantwortlich für die Ausweiserstellung sind aber einzig und allein die Bundesländer und die Kommunen. Es bestehen keine Aufsichtsoder Weisungsrechte seitens des Bundes. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist schlicht falsch adressiert. Für die FDP-Bundestagsfraktion besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Wir sehen auch keine Möglichkeit zur gesetzlichen Einführung einer Fünfwochenfrist durch den Bund. Es ist Aufgabe der Länder, auf die Beschleunigung des Ausstellungsverfahrens hinzuwirken. Der Antrag der Linken verfolgt lediglich das Ziel, den Ländern klare Verantwortlichkeiten abzunehmen. An den dafür anfallenden Kosten will die Fraktion Die Linke den Bund in unbekannter Höhe beteiligen und beruft sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Ein Menschenrechtsdokument sollte nicht dazu missbraucht werden, mit falsch adressierten und dazu nicht umsetzbaren Forderungen Wählerstimmen zu erhaschen. Hinzu kommt, dass die Einführung einer allgemeinen Frist im Gesetzgebungsverfahren bereits 2004 am Bundesrat mit dem Hinweis auf dadurch entstehende zusätzliche Personalkosten gescheitert ist. Diese politischen und organisatorischen Wahrheiten lässt die Linke einfach unter den Tisch fallen. Wir Liberale treten dafür ein, dass Menschen mit Behinderung schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. Wir sind mit dem Nationalen Aktionsplan, NAP, ein großes Stück vorangekommen. Der NAP ist mit seinen insgesamt 213 Projekten ein Motor für Veränderungen, der einen inklusiven Prozess anstößt. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland mit der Umsetzung der UN-Konvention und dem Nationalen Aktionsplan eine Vorreiterrolle ein. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin mit großem Einsatz an der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention arbeiten, um Inklusion und eine umfassende Teilhabe zu verwirklichen. Dabei befassen wir uns im Deutschen Bundestag mit Fragen, die in unserem Verantwortungsbereich liegen. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention braucht es jedoch die Mitwirkung aller. Eine inklusive Gesellschaft lebt von der Vielfalt der Menschen. Viele Menschen mit Behinderung wollen nicht, dass al lein ihre Behinderung wahrgenommen wird. Menschen mit Behinderung sind in erster Linie Menschen. Der Bundestag entscheidet heute über eine Frage, die jedes Jahr Hunderttausende Menschen betrifft. Wir haben in Deutschland fast 10 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Das ist im Durchschnitt jeder neunte Einwohner bzw. jede neunte Einwohnerin. Wenn diese ihren Schwerbehindertenausweis beantragen oder den Grad ihrer Behinderung neu feststellen lassen wollen, müssen sie auf einen neuen Ausweis oft sehr lange warten. Vor Jahren machten mich betroffene Bürgerinnen und Bürger auf dieses Problem aufmerksam. Vielfach gibt es für die Ausstellung von Ausweisen und Dokumenten klare Bearbeitungsfristen, nicht aber für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen. Deshalb machte ich dieses Problem zum Gegenstand einer Anfrage an die Bundesregierung. Diese veranlasste daraufhin eine Umfrage bei den Ländern. Das Ergebnis war schockierend: In Sachsen warteten 2009 Menschen mit Behinderung durchschnittlich 24 Wochen, bis sie ihren Ausweis ausgestellt bekamen. Damit bildete Sachsen gemeinsam mit Thüringen den traurigen Spitzenreiter bei den Wartezeiten. Doch auch in anderen Bundesländern müssen die Betroffenen sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Bundesweit waren es nach den Ergebnissen der damaligen Länderumfrage im Schnitt knapp 14 Wochen. Und wie gesagt, es handelt sich hierbei um Durchschnittswerte. Mir wurden noch extremere Fälle überliefert, etwa der einer 80-jährigen Bürgerin aus Zwickau, die ein Jahr auf ihren Schwerbehindertenausweis warten musste. Mir ist sogar ein Fall bekannt, bei dem ein Antragsteller bereits verstarb, bevor der Ausweis nach etlichen Monaten ausgestellt wurde. Auch viele Berufstätige, die Anträge auf Neufeststellungen der Behinderung bzw. des Behinderungsgrades stellen, haben mit dem Problem zu kämpfen. Solche Zustände dürfen nicht hingenommen werden. Menschen benötigen diesen Ausweis dringend, um alltägliche Hindernisse wenigstens etwas abzumildern. Die Bundesregierung nimmt die Haltung ein, sie sei für die Lösung des Problems nicht verantwortlich, und verweist auf die Zuständigkeit der Länder. Diese wiederum sehen sich selbst nicht verantwortlich, und so wird bis heute das Problem zwischen Bund, Land und Kommunen hinund hergeschoben – zulasten der Betroffenen. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung unabdingbar. Der heute von der Linken eingebrachte Gesetzentwurf schlägt vor, bundeseinheitlich eine Bearbeitungsfrist von fünften Wochen festzuschreiben. Die Betroffenen hätten damit einen Rechtsanspruch, den sie geltend machen könnten. Wir wollen im Neunten Sozialgesetzbuch eine Frist von fünf Wochen festschreiben, innerhalb derer der Antragsteller nach Eingang des Antrags über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. des Grades der Behinderung schriftlich informiert wird und den Schwerbehindertenausweis erhält. Ähnlich ist es derzeit schon bei der Feststellung der Pflegebedürftig Zu Protokoll gegebene Reden Sabine Zimmermann keit im Elften Sozialgesetzbuch geregelt. Dieses sieht eine Fünfwochenfrist vor, innerhalb derer der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung der Pflegekasse erhalten muss. Mit dieser gesetzlichen Änderung entstände politischer Handlungsdruck für die verschiedenen Ebenen von Bund, Land und Kommune, obwohl sie das Problem auch sehen. Es ist traurig, dass Union und FDP in den Ausschüssen gegen unseren Gesetzentwurf gestimmt haben, und dies wahrscheinlich auch heute tun werden. Kein Verständnis habe ich auch für die angekündigte Stimmenthaltung der SPD. Hat diese dazu keine Meinung? Für mich und die Linke ist klar: Es geht hier auch um die Frage gesellschaftlicher Teilhabe. Die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention zielt in ihren Grundsätzen darauf ab, Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren und ihnen eine volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die schnelle und zügige Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist ein ganz konkreter Punkt, an dem diese Forderung umgesetzt werden kann. Der Bundestag kann nun zeigen, ob er nur allgemeine Erklärungen verabschieden oder wirklich etwas ändern will. Wer aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung braucht, um beispielsweise bei der Bahnfahrt in den Zug zu gelangen, kann nicht zu jeder Zeit mit der Bahn fahren. Früh morgens an einem kleinen Bahnhof stehen die Chancen schlecht, dass Mitarbeiter der Bahn vor Ort sind. Menschen mit Behinderungen müssen, weil sie immer wieder auf Barrieren stoßen, häufig einen hohen Organisationsaufwand betreiben und haben auch erhöhte finanzielle Aufwendungen. Aus diesem Grund gibt es in verschiedenen Bereichen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen. Im Zusammenhang mit der Bahn ist das beispielsweise das Recht auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Beim Nachteilsausgleich handelt es sich weder um ungerechte Vergünstigungen noch um Subventionen oder gar Privilegien. Der Staat federt damit lediglich die erhöhten Aufwendungen von Menschen mit Behinderungen teilweise ab. Damit Menschen mit Behinderung diese Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können, müssen sie ihre Behinderung mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen. Um diesen Ausweis zu bekommen, können sie auf Grundlage von § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenbzw. Behindertenausweises stellen. Die in § 14 SGB IX festgelegten Fristen müssen allerdings nur eingehalten werden, wenn eine erwerbstätige Person einen Antrag stellt. Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbstätig sind, müssen unter Umständen lange auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises warten. Es gibt Fälle, in denen die Bearbeitung ein halbes Jahr dauert. Das ist nicht überall der Fall, eine zeitnahe Bearbeitung ist im Prinzip also möglich. Die Linksfraktion möchte mit ihrem Gesetzentwurf eine Frist von fünf Wochen zur Ausstellung des Auswei ses festschreiben. Diesem Anliegen stimmen wir als Grünen-Fraktion gerne zu. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lehnen wir dementsprechend ab. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Aus schuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/8445, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/6586 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der Sozialdemokraten. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 23 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beobachtung und Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch deutsche Geheimdienste – Drucksache 17/8797 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Innenausschuss Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolleginnen und Kollegen liegen mir hier vor. Einzelne Abgeordnete der Fraktion Die Linke werden von Verfassungsschutzbehörden unter verfassungsschutzrechtlichen Gesichtspunkten offen beobachtet. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt dies zum Anlass, ein totales Zerrbild zu zeichnen und die für jede Demokratie wichtige Aufgabe des Schutzes der eigenen Verfassung zu diskreditieren und in Kernbereichen infrage zu stellen. Die Verfassungsschutzbehörden sprechen zu Recht von offener Beobachtung. Das heißt, es geht nicht um die deutschen Geheimdienste allgemein. Das heißt, es geht nicht um Überwachung, also persönliche Überwachung von Abgeordneten. Dass heißt, es geht auch nicht um das Immunitätsrecht. Ich wiederhole: Der Antrag zeichnet bewusst ein politisches Zerrbild. Warum ausgerechnet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den öffentlichen Versuch unternimmt, sich schützend vor mehrfach durch Verfassungsschutzbehörden und Gerichte festgestellte kommunistische, marxistische und antidemokratische Bestrebungen von Teilen der SED-Nachfolgepartei Die Linke zu stellen, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Bernhard Kaster Gemäß § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, zu sammeln und auszuwerten. Dieser gesetzliche Auftrag gilt selbstverständlich auch mit Blick auf die Linkspartei und ihre Führungsspitze. Diese Aufgabe ist Ausfluss des Grundsatzes der wehrhaften Demokratie, ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes. Und dieser Grundsatz richtet sich gleichermaßen gegen rechtsund linksextremistische Verfassungsfeinde. Die in die Partei PDS und danach in die Partei Die Linke umbenannte SED wird seit langem vom Verfassungsschutz beobachtet, auch schon unter der rot-grünen Bundesregierung. Es ist auch bekannt, dass zu den Beobachteten auch Abgeordnete dieser Partei gehören. Zudem ist es juristisch eindeutig geklärt, dass eine solche offene Beobachtung auch von Abgeordneten rechtens ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat folgerichtig festgestellt, dass es keinen allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Maßnahmen gegen Abgeordnete nur mit Zustimmung des Parlaments zulässig seien. Soweit Abgeordnete von der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz betroffen seien, bedarf diese Konkretisierung keines Gesetzes, das ein Tätigwerden gerade gegenüber Abgeordneten erlaube. Mit dem Immunitätsrecht hat es zudem gar nichts zu tun. Das Immunitätsrecht erstreckt sich auch nach dem Wortlaut des Grundgesetzes auf zwei Fallgruppen: Genehmigungspflichtig durch den Deutschen Bundestag sind erstens die Verfolgung einer mit Strafe bedrohten Handlung und zweitens alle anderen Beschränkungen der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten. Aber nochmals zum eigentlichen Thema des Tätigwerdens des Verfassungsschutzes gegenüber Vertretern der Partei Die Linke. So hat zum Beispiel das OVG Münster in einer Entscheidung ausführlich und überzeugend dargelegt, dass – Zitat – „die Parteien PDS, Linkspartei.PDS und heute Die Linke Bestrebungen verfolgten und weiterhin verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung sowie das Recht des Volkes, die Volksvertretung in allgemeiner und gleicher Wahl zu wählen, zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. Weiterhin gibt es auch nach Auffassung des Gerichts Hinweise, dass einflussreiche Parteiorganisationen wie die kommunistische Plattform, das marxistische Forum und die Linksjugend, Solid, weiterhin die – verfassungswidrige – Diktatur des Proletariats im klassisch marxistisch-leninistischen Sinne anstreben. Es liegen nach wie vor zahlreiche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen in der Partei Die Linke vor, insbesondere die umfassende Akzeptanz von offen extremistischen Zusammenschlüssen in ihren Rei hen. Da ist es die legitime Aufgabe des Verfassungsschutzes, sich darüber die notwendigen Erkenntnisse zu verschaffen. Noch jüngst fabulierte die Vorsitzende der Linkspartei über die Wege zum Kommunismus und veröffentlichte ihre Vorstellungen darüber ausgerechnet in der Zeitung „Junge Welt“. Diese Zeitung versteht sich als marxistische Tageszeitung, die der Klassenkampfidee und – so der Verfassungsschutzbericht 2010 des Bundes – der Symbolik von Hammer und Sichel nicht abgeschworen hat. Sie propagiert die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft, wobei die politische und moralische Rechtfertigung der DDR und die Diffamierung der Bundesrepublik eine bedeutende Rolle spielen. Nach alledem besteht weder rechtlich noch tatsächlich ein Anlass, den Immunitätsausschuss des Bundestages mit der Möglichkeit des Verfassungsschutzes zur offenen Beobachtung und Informationssammlung zu befassen. Der Antrag geht rechtlich wie auch politisch total ins Leere. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Beobachtung und Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch deutsche Geheimdienste ist überflüssig und von wenig Kenntnissen in Bezug auf unsere Rechtsordnung geprägt. Art. 38 des Grundgesetzes garantiert das freie Mandat des Abgeordneten, stellt ihn aber nicht über das Gesetz. Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist an Recht und Gesetz ebenso gebunden wie jeder andere Bürger in unserem Land auch. Gott sei Dank, möchte man sagen. Wenn ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages Rechtsverstöße oder gar Verbrechen begeht, so ist er natürlich und zu Recht nicht vor Vorermittlungen der Polizei geschützt. Anders könnte ein Rechtsverstoß auch gar nicht entdeckt werden. Erst wenn die Staatsanwaltschaft tätig wird und zum Beispiel Hausdurchsuchungen anordnet, muss zuvor die Immunität eines Abgeordneten durch den Deutschen Bundestag und den dafür zuständigen Immunitätsausschuss aufgehoben werden. Ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität kann aber nicht auf „blauen Dunst“ hin erfolgen, sondern muss gut begründet sein. Würde man den Weg der vorherigen Informationsbeschaffung „abschneiden“, würde es zu einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität gar nicht erst kommen. Man würde die Abgeordneten des Deutschen Bundestages quasi über das Gesetz stellen, sie wären vor Strafverfolgung nahezu sicher. Was für die Abgeordneten in Bezug auf einfachgesetzliche Regelungen wie das Strafgesetzbuch gilt, muss erst recht für das Grundgesetz gelten. Das Grundgesetz bildet das Herz unserer Rechtsordnung. Es bildet den Kernbestand unserer verfassungsrechtlichen Ordnung; dies begründet sogar ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Gemäß § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes hat das Bundesamt für Verfassungsschutz, gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz „Auskünfte, Zu Protokoll gegebene Reden Manfred Grund Nachrichten und sonstige Unterlagen“ zu sammeln und auszuwerten, unter anderem über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Das gilt natürlich auch dann, wenn diese Bestrebungen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausgehen würden. Man stelle sich vor, Abgeordnete aus dem Bundestag oder aus den Landtagen würden davon ausgenommen. Dann wäre der Staat nahezu wehrlos gegenüber Verfassungsfeinden, die aus dem Parlament heraus agierten. Notwendige Ermittlungen, wie die Sichtung öffentlich zugänglicher Quellen, die die Grundlage dafür bilden, überhaupt einen Anfangsverdacht zu begründen, könnten nicht mehr stattfinden. Das ist juristisch nicht nur absurd, auch aus unserer Geschichte heraus sollten wir wirklich schlauer sein. Betrachten wir zum Beispiel das Verbot der Sozialistischen Reichspartei, SRP, 1952; diese zutiefst verfassungsfeindliche Partei hat auch aus den Parlamenten heraus gegen die Verfassung und die demokratische Grundordnung agiert; einige ihrer wichtigsten Funktionäre waren Mitglieder des Bundestages und des Landtages von Niedersachsen. Da der Bundestag und die Landtage in Fragen der Immunität weitgehend auf gleicher Höhe sind, fragt man sich, wem eine solche Regelung nützen würde, wenn unsere Nachrichtendienste öffentlich zugängliche Quellen im Hinblick auf verfassungsfeindliche Tendenzen nicht mehr sichten, auswerten und sammeln dürften, ohne dass zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wird. Es würde Leuten wie Holger Apfel und Udo Pastörs nutzen, die hohe Funktionäre der NPD und zugleich Abgeordnete in Landtagen sind. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es das ist, was die Grünen wollen. Im Übrigen wäre eine bloße Änderung im Bereich der Verfahrensregeln und gegebenenfalls der Geschäftsordnung des Bundestages, wie im Antrag gefordert, angesichts der gesetzlichen Legitimation der Tätigkeit der Nachrichtendienste und der Ermittlungsbehörde auch unwirksam. Wenn man den Antrag liest, dann stellt man sich schon die Frage, in welchem Interesse Bündnis 90/Die Grünen hier eigentlich handeln. Einzig Abgeordnete der Fraktion Die Linke sind in den vergangenen Jahren von nachrichtendienstlicher Beobachtung betroffen. Hierzu hat das Bundesinnenministerium erst kürzlich auf Anfrage des Parlamentarischen Kontrollgremiums einen Bericht geliefert und öffentlich erklärt, dass bei der Beobachtung von Abgeordneten der Linken durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nur öffentlich zugängliche Quellen verwendet worden sind. Und dass die Beobachtung der Linken rechtmäßig und geboten ist, das wird in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NordrheinWestfalen aus dem Jahr 2009 überdeutlich. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest – ich zitiere –: „Diese Beobachtung bezweckt, die bestehenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei Die Linke weiter aufzuklären und mit den gewonnenen Informationen die Regierung und die Öffentlichkeit in die Lage zu verset zen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise zu begegnen.“ Ich teile diese Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich. Die Beobachtung von verfassungsfeindlichen Tendenzen, von wem auch immer sie ausgehen, auch von Abgeordneten, ist ein wichtiger Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie. Über das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde in letzter Zeit sehr viel geredet. Gerade hat der Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“ seine Arbeit aufgenommen. Er wird sich mit der Arbeitsund Vorgehensweise des Verfassungsschutzes beschäftigen. Ich bin froh, dass der Bundestag auch diese Möglichkeit wahrnimmt, um seine Kontrollfunktion gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes auszuüben. Denn das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein vom Gesetzgeber legitimiertes Organ, das der Kontrolle durch das Parlament unterliegt. Und eine der wichtigsten Aufgaben der Legislativen ist es, die Exekutive zu kontrollieren und nicht umgekehrt. Spätestens seit Ende Januar wissen wir, dass 27 der 76 Abgeordneten der Fraktion Die Linke unter Beobachtung stehen. Dass Teile bzw. Flügel der Partei Die Linke beobachtet werden, da die vertretenen Positionen teilweise als linksextremistisch eingestuft werden, wussten wir bereits. Wenn man sich aber anschaut, welche Namen sich auf der Liste der beobachteten Abgeordneten wiederfinden, gibt dies schon zu denken. Bedenklich ist es zum Beispiel, wenn ein vom Parlament gewähltes Mitglied des Vertrauensgremiums, das die Wirtschaftspläne des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des militärischen Abschirmdienstes genehmigt, beobachtet wird. Wenn ein Mitglied, das vom Deutschen Bundestag mit der Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes betraut wurde, selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wird, wird die parlamentarische Kontrolle ad absurdum geführt. Vor diesem Hintergrund haben die Grünen nun einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung von Verfahrensregelungen bei Informationssammlungs-, Beobachtungsund Überwachungsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber Bundestagsabgeordneten fordert. Als Erstes möchte ich hierzu sagen, dass ich es sehr begrüßen würde, wenn wir die zu diesem Thema geführten Debatten insgesamt versachlichen könnten. Den krampfhaften Versuch insbesondere der Linkspartei, aus diesen Vorgängen eigenen politischen Nutzen zu ziehen, halte ich für unangemessen. Wir sollten stattdessen als Parlamentarier konstruktiv zusammenarbeiten. Denn wir sind uns in diesem Hause doch darüber einig, dass unser wichtigstes Gut die Freiheit des Mandats ist. Dieses gilt es zu schützen. Zu Protokoll gegebene Reden Sonja Steffen Dabei macht es einen Unterschied, ob nur eine Beobachtung anhand öffentlich zugänglicher Quellen oder eine Überwachung mit geheimdienstlichen Mitteln stattfindet. Es macht meiner Meinung nach auch einen Unterschied, ob der betroffene Abgeordnete darüber informiert ist oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seiner Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, nachkommen können, allerdings muss es sich dabei an klare gesetzliche Grenzen halten und die Verhältnismäßigkeit wahren. Ich denke deshalb, dass wir uns in der Tat noch einmal das Verhältnis zwischen dem freien Mandat und der Beobachtung von Abgeordneten in der Praxis anschauen sollten, um sicherzustellen, dass eine Überwachung mit geheimdienstlichen Mitteln durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auch in Zukunft nicht stattfindet und die vom Parlament gesetzten Grenzen tatsächlich eingehalten werden. Hartfrid Wolff Die Behauptung der Grünen, mit der Freiheit des Ab geordnetenmandats vertrage sich im Grundsatz eine geheimdienstliche Beobachtung nicht, weise ich zurück. Genausogut könnte man die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person dann zum Anlass nehmen, geheimdienstliche Beobachtungen sämtlicher Personen für ungerechtfertigt zu erklären. Eine solche Logik würde auf eine generelle Abschaffung von Geheimdiensten hinauslaufen. Wer das politisch will, soll das dann auch so fordern. Aber so zu tun wie die Grünen, als gäbe es da ein juristisches Verbot, ist Unfug. Vielmehr gibt es zu dieser Frage seit 2010 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Damals wurde die Beobachtung von Linken-Parlamentariern erlaubt. Die Freiheit eines Abgeordneten wird keineswegs – ebensowenig wie die jeden anderen Bürgers – automatisch durch „Beobachtung“ unzulässig eingeschränkt. Da muss das Wie und Warum schon näher betrachtet werden. Eine konkrete Prüfung der aktuell diskutierten Frage findet gerade statt. Die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ist kein Urteil über ihre Verfassungswidrigkeit. Sie ist lediglich ein Instrument, um darüber Erkenntnisse zu erlangen. Solange Bundestagsabgeordnete – wie etwa die Linken-Chefin Gesine Lötzsch – offenbar verfassungsfeindliche Ziele propagieren, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz leider auch hier seiner Pflicht Genüge tun und entsprechende Bestrebungen im Blick behalten. Gesine Lötzsch hat in ihrem Kreisverband mehrfach Veranstaltungen mit früheren Staatssicherheitsmitarbeitern durchgeführt. Das hat ihr sogar aus Reihen der Grünen den Vorwurf eingetragen, die Vergangenheit unter den Tisch kehren zu wollen und sich als „heilige Johanna der Alt-Tschekisten“ zu präsentieren. Und vor einem Jahr hat Frau Lötzsch sogar öffentlich über „Wege zum Kommunismus“ schwadroniert – und das ausgerechnet in der Alt-Stasi-Postille „junge welt“, die sich im vergangenen Sommer auf der Titelseite für den Bau der Berliner Mauer bedankt hat. Weshalb die Grünen ihr nun zur Seite springen zu müssen glauben, ist mir schleierhaft. Auch die Wahl in ein Parlament ändert nicht automatisch die Gesinnung des Gewählten – glücklicherweise! Schließlich wollen die Wähler, dass ihr Volksvertreter seine Botschaften vor der Wahl auch danach im Parlament nicht vergisst. Dann allerdings ist es aber auch nicht zulässig, die demokratische Wahl quasi zum Persilschein zu machen. Es scheint mir nicht angemessen, hier auf parlamentarische Privilegien zu pochen. Ich bin sicher: Hätten wir hier im Bundestag eine NPD-Fraktion wie im sächsischen Landtag, hätten die Grünen diesen Antrag kaum gestellt. Egal ob Holger Apfel oder Gesine Lötzsch: Der Verfassungsschutz muss solche Umtriebe im Auge behalten. Genau dafür ist er gegründet worden. Dass den Betroffenen das nicht gefällt, ist klar. Man mag über die eine oder andere Beobachtungsmaßnahme taktisch unterschiedlicher Auffassung sein. Doch der Verfassungsschutz ist Teil des Konzepts der wehrhaften Demokratie. Dieses Konzept hat Extremisten verständlicherweise immer gestört. Wir Liberalen dagegen bekennen uns dazu mit Nachdruck. Ich würde es begrüßen, wenn Demokraten jeglicher Couleur gemeinsam gegen Extremisten jeglicher Couleur zusammenstünden und die gleichen Maßstäbe auf alle Gegner unserer Verfassung, egal ob innerhalb oder außerhalb eines Parlaments, anwendeten. Unsere Demokratie muss und wird eine wehrhafte bleiben. Dazu steht die FDP. Für ihn sei es „kein Stein des Anstoßes“, wenn linke Abgeordnete durch den Verfassungsschutz beobachtet würden. So beschied der künftige Bundespräsident Joachim Gauck den Fragesteller während seiner Vorstellung in der Fraktion. „Kein Stein des Anstoßes“? Das sagt derjenige, dem Freiheit angeblich über alles geht! Wie ist es dann mit der Freiheit des Mandats? Immerhin im Grundgesetz, Art. 38, gesetzlich verankert. Im Januar wurde bekannt, dass nicht nur einige Mitglieder der Linken durch den Inlandsgeheimdienst überwacht werden, sondern mindestens 27 Mitglieder der Linksfraktion des Bundestages vom Bundesamt und weitere über die Landesämter. Ein ungeheuerlicher Vorgang! Mit Blick auf inzwischen vorliegende Akten bzw. Bescheide erfolgt die Beobachtung offenkundig auch nicht ausschließlich auf der Grundlage offen zugänglicher Unterlagen, Reden, Artikel etc., sondern auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Damit wird die politische Arbeit der Abgeordneten erheblich eingeschränkt. Eine freie und unabhängige Mandatsausübung ist nicht mehr gewährleistet. Das Wissen um eine Beobachtung könnte Bürgerinnen und Bürger daran hindern, Kontakt zum Abgeordne Zu Protokoll gegebene Reden Dr. Dagmar Enkelmann ten aufzunehmen, bzw. sie dazu veranlassen, den Kontakt so zu gestalten, dass er möglichst unbeobachtet stattfindet. Der ungehinderte Austausch des Abgeordneten mit Wählerinnen und Wählern ist aber eine wesentliche Voraussetzung für den politischen Willensbildungsprozess, für den Abgeordnete nun einmal zuständig sind. Was vertrauen Bürger noch „ihrem“ oder „ihrer“ Abgeordneten an, wenn sie nicht sicher sein können, dass nicht noch Dritte mitlesen oder -hören? Besonders absurd erscheint die Beobachtung eines Bundestagsabgeordneten aber vor allem dann, wenn man bedenkt, dass die Kontrolle des Verfassungsschutzes gerade dem Bundestag und seinen Abgeordneten obliegt. Da verkehren sich die Verhältnisse, und das ist nicht zu akzeptieren. Bereits 2006 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vorgelegt, der eine „konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages zu Beobachtungen von Abgeordneten durch Geheimdienste“ vorsieht. Der 1. Ausschuss sollte mit der Vorbereitung entsprechender Regelungen befasst werden. Ich kann mich allerdings nicht an herausragende Vorschläge der Fraktion im Ausschuss erinnern. Nun liegt erneut ein solcher Antrag vor. Für die Linke geht es nicht um die Frage, welches Gremium gegebenenfalls eine Beobachtung von Abgeordneten genehmigt. Die Linke ist für die Abschaffung von Geheimdiensten. Sie ist grundsätzlich gegen die Überwachung von Abgeordneten, mit welchen Mitteln auch immer. Diese ist mit der parlamentarischen Demokratie unvereinbar. Weder dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung noch dem Parlamentarischen Kontrollgremium sollte die Macht gegeben werden, mit Mehrheitsentscheidung eine Beobachtung von Abgeordneten zu legitimieren. Die Beobachtung und Überwachung von Opposi tionspolitikerinnen und -politikern kennen wir sonst vor allem aus autoritären Staaten, wo wir dies bisher immer scharf kritisiert haben. Diese Geheimdiensttätigkeit ist eine Gefahr für das freie Mandat und die parlamentarische Demokratie als Ganze. Wir fordern deshalb ein Verfahren, das Abgeordnete vor nicht gerechtfertigten Übergriffen des Verfassungsschutzes schützt. Als genehmigendes Gremium kommen hier das Parlamentspräsidium oder die Obleute des Immunitätsausschusses infrage. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Mit diesem freien Mandat verträgt es sich nicht, dass Behörden heimlich Informationen über Abgeordnete sammeln und diese planmäßig überwachen. Derartige Maßnahmen stellen eine Kontrolle der Exekutive gegenüber der Legislative dar. Die Verfassung kennt nur den umgekehrten Fall. So schützt das Immunitätsrecht das freie Mandat der Abgeordneten vor jeder Beschränkung. Jede strafrecht liche Ermittlungsund Verfolgungsmaßnahme, aber auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten muss daher vom Deutschen Bundestag vorab genehmigt werden. Der Geist des Grundgesetzes in den Art. 38, 46 und 47 sagt uns doch, dass das Parlament zumindest informiert werden müsste, wenn Mitglieder des Bundestages überwacht werden. Es kann gute Gründe geben, warum ein Abgeordneter von Geheimdiensten beobachtet oder überwacht werden sollte, sei es wegen des Verdachts der Arbeit für einen ausländischen Geheimdienst oder aber auch wegen eines tatsächlichen Eintretens für die Beseitigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Verkürzte Kapitalismuskritik oder plumper Antiimperialismus aus dem Hause Dağdelen und Co. gehören zwar zu den unreflektierten Ausprägungen linker und zum Teil auch rechtsextremer Kultur, doch eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung kann ich da nicht erkennen. Schon gar nicht rechtfertigt es die Überwachung eines großen Teils einer Fraktion. Die Überwachung und Beobachtung von Abgeordneten muss ein Einzelfall bleiben und geht nicht ohne parlamentarische Kontrolle. Da es hier offenbar einen Wildwuchs der Informationssammlungs-, Beobachtungsoder Überwachungswut deutscher Geheimdienste gibt, besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf, die notwendigen Veränderungen zur Ausgestaltung des Immunitätsrechts von Abgeordneten zu erarbeiten. Schon der böse Schein, dass die Regierung hier die Geheimdienste missbraucht, um den politischen Gegner öffentlich in eine vermeintliche Ecke zu stellen, schadet der Demokratie. In was für einem Land leben wir eigentlich, in dem durch das Aushorchen und Ausspionieren von Oppositionellen die Regierung womöglich an strategische Planungen einer Partei gelangt? Das klingt für mich mehr nach Watergate. Zudem verkehren wir hier grundsätzliche Prinzipien der Demokratie; denn das Parlament muss die Geheimdienste überwachen, nicht umgekehrt! Dem Verfassungsschutz gelingt selbst die Quadratur des Kreises, indem er Steffen Bockhahn beobachtet, der im Vertrauensgremium für den Verfassungsschutz sitzt. Sagen Sie einmal: Geht’s noch? Hier werden wichtige Ressourcen blockiert, die im Kampf gegen Neonazis benötigt werden. Und das Traurige ist: Manche Menschen könnten vielleicht noch am Leben sein, würde der Verfassungsschutz nicht seine Kräfte mit der Linkspartei vergeuden. Mit diesem Antrag wollen wir die Bundesrepublik demokratisch wieder zurechtrücken, dort, wo sie vom Recht abgerutscht ist. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/8797 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sie sind damit ein Vizepräsident Eduard Oswald verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare – Drucksache 17/8377 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Kultur und Medien Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolleginnen und Kollegen sind uns hier bekannt; sie liegen dem Präsidium also vor. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur privaten Wei terveräußerung unkörperlicher Werkexemplare versucht es die Linke einmal mehr mit Staatsdirigismus. Dabei hat sie doch über 40 Jahre eigentlich eindrücklich gezeigt, dass das nicht funktioniert. Leider sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wohl unverbesserlich. Ich will es trotzdem noch einmal versuchen, auch der Linken das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft näher zu bringen. Zunächst zur sozialen Marktwirtschaft und zum Urheberrecht. Die soziale Marktwirtschaft beruht auf dem freien Markt, der zugunsten sozialer Aspekte eingeschränkt wird. Entsprechend gelten auch im Urheberrecht grundsätzlich die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie der Urheber. Die sogenannten Schranken des Urheberrechts berücksichtigen die Interessen der Allgemeinheit. Es gilt also ein sorgfältiges Regel-Ausnahme-Verhältnis, das die berechtigten Interessen von Urhebern und Nutzern in einen Ausgleich bringt. Die Linke ignoriert mit ihrem Gesetzentwurf die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit der Urheber, ihre Werke zu ihren Bedingungen auf dem Markt anzubieten, und schreibt ihnen auch gleich ihr Geschäftsmodell vor. Damit beweist die Linke vor allem eines: dass sie das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft leider immer noch nicht verstanden hat. Zum Inhalt des Gesetzentwurfs. In dem ersten Satz der Problembeschreibung behauptet die Linke, es sei rechtlich nicht geklärt, ob digitale Werke weiterverkauft werden können. Ich sage Ihnen: Das ist es doch! Wer einem anderen etwas verkaufen möchte, der muss auch berechtigt dazu sein. Und wenn er das Recht dazu nicht positiv besitzt, dann darf er das auch nicht. Sie stellen ja sogar selbst fest, dass die Weiterveräußerung im Regelfall durch die AGB sogar ausdrücklich ausgeschlossen ist. Es geht hier also nicht um eine Klärung, sondern um eine Änderung. Rechtliche Begründung: Lizenz. Das geltende Recht sieht vor, dass der Rechteinhaber an einem digitalen Werkstück, also beispielsweise einer Musikdatei oder einem Softwareprogramm, einem Nutzer Rechte einräumen kann. Anders als bei einem materiellen Werkträger wie einer CD oder einem Buch, können Dateien ohne Weiteres vervielfältigt werden. Deswegen räumt der Rechteinhaber dem Nutzer in der Regel vertraglich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Es handelt sich daher auch nicht um einen Kaufvertrag, wie bei körperlichen Werkträgern, sondern um einen Lizenzvertrag. Der Rechteinhaber gibt dem Nutzer damit eben nicht die Erlaubnis, die Datei weiterzuveräußern oder gar über den privaten Gebrauch hinaus zu vervielfältigen. Wirtschaftliche Begründung: Amortisierung. Die Lizenzierung eines immateriellen Werkstückes, also einer Musikdatei, entspricht auch den wirtschaftlichen Gegebenheiten; denn der Rechteinhaber tätigt Investitionen, die er amortisieren muss, um wiederum neue Werke schaffen zu können. Er ist darauf angewiesen, seine Werke verkaufen zu können, und er kalkuliert den Preis dafür auf der Grundlage der angenommenen Verkaufszahlen. Ein Weiterveräußerungsrecht würde eine angemessene Preiskalkulation erschweren und so möglicherweise zu deutlich höheren Preisen führen. Die Preisbildung würde damit willkürlich und intransparent. Dies aber ist weder im Sinn der Kreativen noch der Nutzer. § 34 Abs. 1 UrhG. Deswegen kann nach geltendem Recht gemäß § 34 Abs. 1 UrhG ein Nutzungsrecht auch nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Und nach ganz herrschender Meinung kann die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts natürlich auch ausgeschlossen werden. Dies hat nicht nur schuldrechtliche Wirkung zwischen den vertragschließenden Parteien, sondern auch eine dingliche. Es liegt entsprechend § 399 BGB eine absolute, gegenüber jedermann wirkende Verfügungsbeschränkung vor. Ein gutgläubiger Erwerb ist damit auch ausgeschlossen. Grundsätzlich kann vertraglich sogar bestimmt werden, dass die Übertragung nur an bestimmte Empfänger zulässig ist. § 34 Abs. 2 UrhG gemäß § 34 Abs. 2 UrhG darf der Urheber die Zustimmung zu einer Übertragung wider Treu und Glauben aber auch nicht verweigern. Dementsprechend ist eine Übertragung von Nutzungslizenzen grundsätzlich auch heute schon zulässig. Das setzt aber voraus, dass der Lizenzgeber gefragt wird – und in der Regel muss die Übertragung natürlich auch noch einmal vergütet werden. Urheberpersönlichkeitsrecht. Dieser Absatz macht deutlich, worum es hier eigentlich geht: Der Rechteinhaber muss gefragt werden. Er muss die Hoheit über sein Recht behalten können. Gemäß § 12 hat nämlich der Urheber das ausschließliche Recht, zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist (Urheberpersönlichkeitsrecht)