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    Plenarprotokoll 17/163 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Kos- tenfallen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Drucksachen 17/7745, 17/8805) . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs ei- nes Strafrechtsänderungsgesetzes – Be- kämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 19375 A 19375 B 19375 C 19376 C 19377 B 19379 A 19380 C 19382 A 19383 C 19384 C 19385 C 19386 C 19388 B 19388 B 19389 D 19390 C 19392 C 19392 B 19395 D 19396 D 19398 C 19399 B 19401 B 19403 B 19404 C 19405 C 19407 D 19408 D 19409 B 19410 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Drucksache 17/8683) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pendlerpauschale in sozial ge- rechtes Pendlergeld umwandeln und er- höhen (Drucksache 17/5818) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Ulrich Maurer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Preiserhöhungswelle an den Tankstellen stoppen – Gesetzliche Ben- zinpreiskontrolle einführen (Drucksache 17/8786) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsames elterliches Sorge- recht für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 17/3219, 17/8555) . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19411 D 19412 A 19413 B 19414 A 19415 C 19416 B 19417 C 19419 A 19421 A 19422 B 19423 C 19424 B 19425 B 19425 B 19425 C 19426 C 19424 A 19428 A 19429 B 19429 D 19431 B 19432 B 19432 C 19433 A 19434 A 19435 A 19435 A 19436 C 19437 D 19440 A 19440 D 19441 C 19442 C 19443 A 19444 A 19445 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19375 (A) (C) (D)(B) 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 02.03.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 02.03.2012 Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012 Dr. Friedrich, Hans- Peter CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012 Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012 Gerster, Martin SPD 02.03.2012 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Gruß, Miriam FDP 02.03.2012 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012 Juratovic, Josip SPD 02.03.2012 Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012 Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012 Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012 Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012 Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012 Luksic, Oliver FDP 02.03.2012 Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Ortel, Holger SPD 02.03.2012 Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012 Pronold, Florian SPD 02.03.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 02.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012 Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 02.03.2012 Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei- terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak- tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro- päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie- der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli- tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist, dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später. Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb- lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz- gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier- ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt- lungsausschuss ins Spiel bringen. Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo- kus können sie wieder geistig brandstiften und den So- zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe- rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt und entlastet. Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar- den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom- munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über- tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre- publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus- gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt- politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru- delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent. Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge- meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden Euro. Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge- plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom- munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft. Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom- munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi- nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves- tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh- men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel- len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um 10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt. Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah- men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück- lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab- bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden- bremse jedoch auch geschuldet. Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts- politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge- schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien: Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die- sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014 dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida- risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia- rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan- den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück- zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme- reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln. Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge- rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und Kollegen. Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres- rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445 (A) (C) (D)(B) Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom- munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle- gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re- gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah- rungswerte abfragen. Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über- wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar- anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi- chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik. Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe- bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau- cherinformation – Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches – Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG) – Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah- menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset- zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge- währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge- stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß- nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli- chen Befugnisse zu stärken. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich- tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat. Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind. 3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei- tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka- pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie- rungsfonds ab: – Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei- fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie- rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las- tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar ist. – Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über- nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig- lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie- rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres 2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen der FMSA ist von der damaligen Entscheidung nicht gedeckt. – Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver- waltungs- und Entscheidungskompetenz über Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht – abgesehen von dem von ihnen benannten Mit- glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus- ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche Konstellation, in der Bund und Länder haften, der Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder- holte Übung zur Regel erhoben werden. – Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon- solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal- ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas- tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun- gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie- den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri- seninstrument einzusetzen. 4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas- sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf: – Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be- dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf- kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge- meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie- genden Gesetz geändert werden soll, war unter anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt- stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer enthält. 19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) – Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We- sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz- marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes für das vorliegende Gesetz fort. 5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun- desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus- ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft, dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit- haftung den Ländern entstehenden Belastungen an anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt. – Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin- nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst- rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger- initiative Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be- schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun- desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset- zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind. Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück- lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs- amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu- lässig und entsprechend abzulehnen wäre. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti- kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer- den kann. Begründung: Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes- verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014 geplant. Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier- ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh- rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda- tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun- desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe- tenzrechtliche Überschreitung. – Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft – Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: E n t s c h l i e ß u n g Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas- anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska- dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie- gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu- setzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson- dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge- rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be- rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für organische Düngemittel sichergestellt wird. – Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Regelungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett- land – Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447 (A) (C) (D)(B) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio. Euro und b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter- bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro – Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer- fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur Höhe von 7 Mio. Euro – Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland – Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.1 Ratsdokument 18383/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2011)0582 Drucksache 17/8515 Nr. A.7 Ratsdokument 18154/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.12 Ratsdokument 18725/11 Innenausschuss Drucksache 17/8227 Nr. A.10 Ratsdokument 17205/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.12 Ratsdokument 17429/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.13 Ratsdokument 17430/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.8 Ratsdokument 18209/11 Finanzausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2011)0513 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/8227 Nr. A.34 EP P7_TA-PROV(2011)0453 Drucksache 17/8227 Nr. A.35 Ratsdokument 16923/11 Verteidigungsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2011)0574 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/8227 Nr. A.38 Ratsdokument 16939/11 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/8426 Nr. A.43 Ratsdokument 18007/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.45 Ratsdokument 18009/11 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/7918 Nr. A.20 EP P7_TA-PROV(2011)0392 163. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung TOP 7 Abbau der kalten Progression TOP 28 Pendlerpauschale TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Stephan Thomae


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und

    Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten über
    einen Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag
    der Grünen zum elterlichen Sorgerecht. Es liegen nun-
    mehr zwei Anträge zu dem Themenkomplex des Sorge-
    rechts für nichtehelich geborene Kinder vor, einer von
    den Grünen und einer von der SPD. Nun zeigen aber
    beide Anträge aus den Reihen der Opposition, wie man
    es besser nicht machen sollte. Diese Anträge befeuern
    die Diskussion, sie bereichern sie bisweilen auch,


    (Caren Marks [SPD]: Die FDP nicht!)


    aber Regierungsentwürfe werden in der Regel zum Ge-
    setz. In Anbetracht der Bedeutung der Sache ist es ange-
    messen, dass die Gedanken zu diesem Themenkomplex
    reifen, bevor sie in einen Gesetzentwurf münden, der
    dann auch beschlossen wird.


    (Beifall bei der FDP)


    Schauen wir uns zunächst einmal den Antrag der
    SPD-Fraktion an.


    (Caren Marks [SPD]: Den beraten wir heute gar nicht!)


    Dort heißt es, dass dann, wenn sich die Eltern eines
    nichtehelichen Kindes nicht über das gemeinsame elter-
    liche Sorgerecht verständigen können, von Amts wegen
    das Jugendamt aktiv wird. Dies setzt dann den Eltern
    eine Frist, sich zu äußern. Nun ist es aber manchmal der
    Fall, dass die Zeit für eine solche Entscheidung noch
    nicht reif ist, dass sich Eltern noch einmal Gedanken da-
    rüber machen wollen, welche Regelung sie gemeinsam
    treffen wollen, dass sie sich Zeit lassen wollen, weil sich
    vielleicht auch das Verhältnis der Eltern zueinander än-

    dert. Dann ist es auch angemessen, dass zunächst einmal
    eine gewisse Zeit verstreicht, bis eine Entscheidung fällt.

    Stattdessen sieht der Antrag der SPD vor, dass, wenn
    sich die Eltern nicht innerhalb einer gesetzten Frist ver-
    ständigen, das Jugendamt einen Antrag beim Familien-
    gericht stellt. Wir halten das für ganz und gar unnötig
    und auch unsachgemäß; denn es ist zunächst einmal Sa-
    che der Eltern, sich Gedanken zu machen. Wenn das
    Kindeswohl gefährdet ist, dann ist es nach § 1666 BGB
    Sache des Staates, hier tätig zu werden. Dann ist der
    Staat gefragt. Ich sehe aber keine Notwendigkeit, dass
    der Staat den Eltern ein Verfahren aufzwingt, das die El-
    tern nicht wollen und das für die Wahrung des Kindes-
    wohls auch nicht erforderlich ist.


    (Beifall bei der FDP)


    So weit zum Antrag der SPD.

    Der Antrag der Grünen, über den wir heute an dieser
    Stelle beraten, liegt mir von der Diktion und der Rich-
    tung her – das sage ich offen – etwas näher,


    (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    aber auch hier sehe ich drei Probleme, die es zu beachten
    gilt.

    Das erste Problem ist, dass gemäß dem Antrag der
    Grünen eine achtwöchige Schonfrist ab Entbindung grei-
    fen soll und diese – jetzt kommt der entsprechende Punkt –
    Frist in ihrem Ablauf gehemmt ist, wenn die Mutter eine
    entsprechende Mitteilung macht. Da liegt das Problem.
    Wenn die Mutter es nun versäumt, eine entsprechende
    Mitteilung zu machen – das wird gerade in solchen Fäl-
    len sein, in denen die Mutter mit besonders vielen Sor-
    gen beladen ist, vielleicht weil es sich um eine Mehr-
    lingsgeburt handelt, sich die Mutter auf keine
    Angehörigen stützen kann oder die Geburt Komplikatio-
    nen bereitet hat –, greift diese Ablaufhemmung nicht, die
    die Mutter schützen soll. Gerade dann, wenn die Mutter
    am meisten schutzbedürftig ist, kann dieser Schutz aus-
    fallen. Das ist ein entscheidendes Manko des Antrags
    der Grünen.


    (Beifall bei der FDP – Caren Marks [SPD]: Das sagt uns ein Mann! Super! – Burkhard Lischka [SPD]: Dann sagen Sie einmal, wie es gehen soll!)


    Das zweite Problem besteht darin, dass das Jugend-
    amt dem Antrag des Vaters auf gemeinschaftliche Sorge
    dann stattgibt, wenn, so wörtlich, „dem Jugendamt keine
    Erkenntnisse über eine offensichtliche Kindeswohlge-
    fährdung … vorliegen“. Das Problem besteht darin, dass
    diese Formulierung zwei unbestimmte Rechtsbegriffe
    enthält: einmal den Begriff der Kindeswohlgefährdung,
    also wann das Kindeswohl gefährdet ist, und zum ande-
    ren, wann diese Gefährdung offensichtlich ist. Solche
    unbestimmten Rechtsbegriffe zu klären, ist in solchen
    Fällen des Kindschaftsrechtes nicht Aufgabe der Verwal-
    tungsbehörden, sondern der Gerichte. Deswegen sollten
    nicht Jugendämter über diese Frage entscheiden, son-
    dern die Gerichte.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)






    Stephan Thomae


    (A) (C)



    (D)(B)


    Ein weiteres Problem hierbei ist die Quelle der Er-
    kenntnis. Die Jugendämter müssten ja selber Anhörun-
    gen durchführen und Sachverständige hören, um diese
    Fragen zu klären.


    (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen richtig lesen!)


    Es müsste eigene Ermittlungen anstellen. Aber das ist
    nicht Sache der Jugendämter, die in Sorgerechtsverfah-
    ren vor Gericht ja Beteiligte sind, sondern es ist eben Sa-
    che der Gerichte.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das ist das zweite Problem.

    Das dritte Problem im Antrag der Grünen ist,


    (Caren Marks [SPD]: Das Hauptproblem ist, dass Schwarz-Gelb nicht in die Strümpfe kommt!)


    dass die Mutter ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht
    beantragen kann. So weit, so gut. Nun heißt es aber wei-
    ter, dass das Jugendamt die gemeinsame Sorge dann aus-
    spricht, wenn der Vater innerhalb von acht Wochen zu-
    stimmt. Das heißt e contrario, also im Umkehrschluss:
    Stimmt er nicht innerhalb von acht Wochen zu, also
    braucht er länger, etwa zehn oder zwölf Wochen, um zu-
    zustimmen, dann kann das Gericht wegen Fristablaufs
    diesem Antrag nicht stattgeben. Da frage ich mich: Was
    ist eigentlich der Sinn des Ganzen? Warum sollte das Ju-
    gendamt die gemeinsame Sorge verweigern, wenn der
    Vater zwar etwas länger braucht, aber nach einer gewis-
    sen Zeit doch sagt, dass er die gemeinschaftliche Sorge
    für das Kind ausüben will? Das ergibt keinen Sinn.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    So sehen wir als Fazit: Es gibt viele Vorschläge – da-
    für bedanken wir uns –,


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    aber sie haben eben viele Haken.


    (Caren Marks [SPD]: Sie schlagen Haken!)


    Deswegen denke ich, dass die Regelung der gemeinsa-
    men Sorge bei der Koalition besser aufgehoben ist.


    (Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Caren Marks [SPD]: Sie sind etwas peinlich!)


    Ich kündige Ihnen an: Nachdem wir uns mit dieser An-
    gelegenheit von großer Bedeutung intensiv beschäftigt
    – eine solche Sache muss ja auch reifen – und sie ausdis-
    kutiert haben,


    (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit zwei Jahren!)


    werden wir in Kürze in die Zielgerade einbiegen. Lassen
    Sie sich überraschen!

    Ich danke Ihnen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Überreif nennt man Fallobst!)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Burkhard Lischka von

der SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Burkhard Lischka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol-

    lege Thomae, jetzt haben Sie uns über mehrere Minuten
    erklärt, welche Probleme die vorliegenden Anträge mög-
    licherweise beinhalten. Wissen Sie, was das Hauptpro-
    blem ist? Das Hauptproblem ist, dass Sie bis heute nichts
    vorgelegt haben.

    Inzwischen liegen die beiden Entscheidungen des
    Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des
    Bundesverfassungsgerichts über zwei Jahre zurück.
    Schwarz-Gelb hat in diesen gut zwei Jahren mehrfach
    eine Neuregelung angekündigt,


    (Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: Ja!)


    nämlich für den Herbst 2010 und für das erste Halbjahr
    2011. Jetzt sind wir im März 2012.


    (Stefan Rebmann [SPD]: Die haben Lieferprobleme!)


    Passiert ist trotz dieser Ankündigungen überhaupt
    nichts, und das ist ein Armutszeugnis für diese Bundes-
    regierung und ein Beleg dafür, dass Sie in der Rechts-
    politik gar nichts zustande bekommen haben, meine Da-
    men und Herren.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Caren Marks [SPD]: Auch in der Rechtspolitik!)


    Das ist ärgerlich, weil inzwischen mehr als 60 Prozent
    der ostdeutschen und ein Viertel der westdeutschen Kin-
    der nichtehelich geboren werden. Insofern ist das Ganze
    auch kein Randthema, sondern brennt Hunderttausenden
    betroffenen Vätern, Müttern und Kindern unter den Nä-
    geln.

    Die Politik hat die Aufgabe, Herr Thomae, diese
    Menschen nicht weiter zu vertrösten, sondern endlich
    eine praktikable Lösung auf den Weg zu bringen.


    (Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: Ja, das werden wir auch tun, Herr Kollege!)


    Ich gebe gerne zu: Das ist eine nicht ganz einfache Auf-
    gabe, meine Damen und Herren, und das hängt insbeson-
    dere mit zwei grundsätzlichen Schwierigkeiten zusam-
    men.

    Erstens. Die Debatte über die künftige Ausgestaltung
    des Sorgerechts wird sehr emotional und sehr leiden-
    schaftlich geführt. Das kann auch nicht weiter verwun-
    dern, weil sich hinter diesem Thema ganz unterschiedli-
    che Fallkonstellationen verbergen, angefangen bei den
    Eltern, die auch ohne Trauschein ein Leben lang zusam-
    menbleiben und sich gemeinsam um ihre Kinder küm-
    mern, bis hin zu den flüchtigen Bekanntschaften, bei de-





    Burkhard Lischka


    (A) (C)



    (D)(B)


    nen der Vater schon lange vor der Geburt verschwunden
    ist und keinen Kontakt zum Kind hat.

    Ein zweiter Aspekt: Jede noch so gut gemeinte ge-
    setzliche Regelung ist letztendlich darauf angewiesen,
    dass die Eltern sie vor Ort in der Praxis jeden Tag ge-
    meinsam umsetzen. Wenn das nicht geschieht, läuft jede
    Regelung ins Leere, und Notleidende sind dann vor allen
    Dingen die betroffenen Kinder.

    Wir erleben jetzt seit über zwei Jahren eine Debatte
    darüber – das ist zumindest mein Gefühl –, die uns kei-
    nen Millimeter vorangebracht hat. Im Gegenteil: Ich
    habe das Gefühl, dass die Akteure unversöhnlich in den
    Schützengräben verharren.

    Die einen fordern, dass der Vater vor Gericht ziehen
    muss, um eine gemeinsame Sorge zu erreichen.


    (Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: Sie täuschen sich, Herr Kollege! Es ist einvernehmlich!)


    Die anderen fordern, dass die Mutter vor Gericht klagen
    muss, wenn sie eine praktikable Sorgeregelung haben
    will, wenn der Vater nicht greifbar ist, keinen Unterhalt
    zahlt oder keinen Kontakt zu dem Kind hat. Jeder zeigt
    auf den anderen. Der eine ruft: Warum muss eigentlich
    bei deinem Modell der Vater vor Gericht ziehen? – Der
    andere ruft: Warum muss das bei dir eigentlich die Mut-
    ter machen?

    Diese Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen,
    bringt uns nicht weiter. Sie hat uns in eine Sackgasse ge-
    führt, und aus dieser Sackgasse müssen wir raus, und
    zwar schnellstmöglich.


    (Beifall bei der SPD)


    Insofern bin ich mir sicher, dass eine Neuregelung
    Brücken zwischen diesen unversöhnlichen Positionen
    bauen muss – Brücken bauen im Sinne der Kinder. Denn
    Kinder lieben beide Elternteile. Aber Eltern können die-
    ses Bedürfnis ihrer Kinder nur erfüllen, wenn sie berück-
    sichtigen: Sie müssen Vernunft walten lassen. Sie
    müssen miteinander kooperieren, und sie dürfen ihre
    Paarkonflikte nicht auf dem Rücken der Kinder austra-
    gen. Das ist das Einzige, was in der Praxis funktioniert.

    Und weil wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemo-
    kraten das wissen, schlagen wir dreierlei vor:

    Erstens. Wir wollen es Eltern so einfach wie möglich
    machen, eine gemeinsame Sorge zu erklären, und zwar
    gleich bei dem ersten Gang, den alle nach einer Geburt
    vor sich haben. Beim Standesamt sollen sie die Möglich-
    keit haben, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.

    Zweitens. Wenn die Eltern dieses nicht tun, dann wol-
    len wir sie nicht sofort in gerichtliche Auseinanderset-
    zungen schicken. Denn das fördert nicht die Gemein-
    samkeit, sondern nur den Streit zwischen den Eltern. Wir
    wollen stattdessen die Eltern mithilfe des Jugendamtes
    unterstützen, zu einer einvernehmlichen Regelung zu
    kommen. Das stärkt übrigens die Eigenverantwortung
    der Eltern, und das vermeidet gerichtliche Auseinander-
    setzungen.

    Drittens. In den dann noch verbliebenen Konfliktfäl-
    len, in denen die Auseinandersetzungen der Eltern so
    stark sind, dass sie trotz aller Unterstützung partout nicht
    zu einer Regelung kommen können, wollen wir in der
    Tat, dass das Jugendamt das Verfahren dann von Amts
    wegen an das Familiengericht weitergibt, mit einem An-
    trag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge, ohne dass
    Vater oder Mutter einen Antrag stellen muss. Vater und
    Mutter werden so nicht in die missliche Situation ge-
    bracht, gegen den jeweils anderen Elternteil zu klagen.
    Ich glaube, dieser Vorschlag kann verhärtete Fronten tat-
    sächlich aufbrechen und den Weg nach vorne weisen.

    Wir werden in Kürze die Möglichkeit haben, über
    diesen Vorschlag der SPD-Fraktion im Deutschen Bun-
    destag zu debattieren. Angesichts der zweieinhalb Jahre
    währenden Zeit des Wartens möchte ich Sie herzlich bit-
    ten: Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie uns gemein-
    sam diesen Weg nach vorne gehen! Das ist im Sinne der
    betroffenen Eltern und vor allen Dingen im Sinne der be-
    troffenen Kinder.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)