Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012
        Beck (Reutlingen),
        Ernst-Reinhard
        CDU/CSU 02.03.2012
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012
        Brinkmann (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 02.03.2012
        Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012
        Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012
        Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012
        Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012
        Dr. Friedrich, Hans-
        Peter
        CDU/CSU 02.03.2012
        Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012
        Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012
        Gerster, Martin SPD 02.03.2012
        Göring-Eckardt,
        Katrin
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.03.2012
        Gruß, Miriam FDP 02.03.2012
        Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012
        Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012
        Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012
        Juratovic, Josip SPD 02.03.2012
        Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012
        Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012
        Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012
        Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012
        Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012
        Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.03.2012
        Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012
        Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012
        Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012
        Luksic, Oliver FDP 02.03.2012
        Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.03.2012
        Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012
        Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012
        Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012
        Ortel, Holger SPD 02.03.2012
        Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012
        Pronold, Florian SPD 02.03.2012
        Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012
        Rupprecht (Weiden),
        Albert
        CDU/CSU 02.03.2012
        Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012
        Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012
        Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012
        Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012
        Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012
        Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012
        Zimmermann,
        Sabine
        DIE LINKE 02.03.2012
        Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 2
        Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur
        Finanzierung der Grundsicherung im Alter und
        bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei-
        terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21)
        Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak-
        tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro-
        päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie-
        der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das
        nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli-
        tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie
        wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist,
        dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach
        Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später.
        Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im
        Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb-
        lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz-
        gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz
        wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier-
        ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das
        gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt-
        lungsausschuss ins Spiel bringen.
        Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen
        Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der
        Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo-
        kus können sie wieder geistig brandstiften und den So-
        zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe-
        rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt
        und entlastet.
        Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch
        einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen
        mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis
        2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar-
        den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom-
        munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über-
        tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger
        Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre-
        publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus-
        gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die
        solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-
        politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru-
        delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen
        Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die
        Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent.
        Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge-
        meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden
        stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden
        Euro.
        Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge-
        plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf
        die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und
        Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es
        erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom-
        munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen
        verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und
        machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft.
        Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom-
        munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi-
        nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und
        2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves-
        tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir
        haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh-
        men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel-
        len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die
        Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im
        Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich
        abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen
        aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um
        10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben
        die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben
        mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung
        ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht
        Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt.
        Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen
        vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah-
        men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen
        um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro
        mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für
        den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die
        Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent
        jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven
        Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück-
        lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab-
        bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass
        die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das
        ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der
        in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden-
        bremse jedoch auch geschuldet.
        Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts-
        politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre
        Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte
        Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
        Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge-
        schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit
        dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien:
        Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch
        die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass
        die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche-
        rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine
        stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die-
        sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014
        dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida-
        risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia-
        rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie
        müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan-
        den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine
        Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück-
        zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen
        würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme-
        reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um
        die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln.
        Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge-
        rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch
        nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und
        Kollegen.
        Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres-
        rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445
        (A) (C)
        (D)(B)
        Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der
        Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom-
        munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle-
        gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren
        Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer
        Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re-
        gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so
        lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah-
        rungswerte abfragen.
        Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum
        Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung
        tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben
        als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb
        werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion,
        auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über-
        wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar-
        anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi-
        chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie
        Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten
        als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik.
        Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen.
        Anlage 3
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe-
        bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau-
        cherinformation
        – Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des
        Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel-
        und Futtermittelgesetzbuches
        – Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines
        bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen
        Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG)
        – Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah-
        menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes
        (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz –
        2. FMStG)
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset-
        zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge-
        währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation
        sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge-
        stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des
        Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß-
        nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli-
        chen Befugnisse zu stärken.
        2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich-
        tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der
        Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen
        Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat.
        Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken
        im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt
        worden sind.
        3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei-
        tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka-
        pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie-
        rungsfonds ab:
        – Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei-
        fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie-
        rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las-
        tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz
        vereinbar ist.
        – Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen
        des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über-
        nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig-
        lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie-
        rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres
        2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche
        und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen
        der FMSA ist von der damaligen Entscheidung
        nicht gedeckt.
        – Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver-
        waltungs- und Entscheidungskompetenz über
        Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht
        – abgesehen von dem von ihnen benannten Mit-
        glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus-
        ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche
        Konstellation, in der Bund und Länder haften, der
        Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis
        hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation
        beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder-
        holte Übung zur Regel erhoben werden.
        – Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon-
        solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal-
        ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der
        Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas-
        tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun-
        gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus
        neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund
        alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie-
        den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit
        aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri-
        seninstrument einzusetzen.
        4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas-
        sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des
        Bundesrates bedarf:
        – Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be-
        dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf-
        kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge-
        meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt,
        der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur
        Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili-
        sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie-
        genden Gesetz geändert werden soll, war unter
        anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es
        in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt-
        stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer
        und der Gewerbesteuer enthält.
        19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        – Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We-
        sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz-
        marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne
        die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt
        die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur
        Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili-
        sierung des Finanzmarktes für das vorliegende
        Gesetz fort.
        5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes
        für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun-
        desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus-
        ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft,
        dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit-
        haftung den Ländern entstehenden Belastungen an
        anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt.
        – Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin-
        nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst-
        rechtlicher Vorschriften
        – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
        Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und
        des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger-
        initiative
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner
        Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be-
        schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun-
        desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset-
        zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt
        hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind.
        Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück-
        lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs-
        amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf
        zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu-
        lässig und entsprechend abzulehnen wäre.
        Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine
        entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti-
        kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer-
        den kann.
        Begründung:
        Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen
        den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes-
        verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten
        Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der
        notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist
        parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes
        im Jahr 2014 geplant.
        Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem
        Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier-
        ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu
        ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh-
        rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda-
        tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber
        dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun-
        desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe-
        tenzrechtliche Überschreitung.
        – Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur
        Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel-
        besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein-
        kommen und vom Vermögen
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        der Französischen Republik über den Güterstand
        der Wahl-Zugewinngemeinschaft
        – Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-
        und Abfallrechts
        Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
        Entschließung zu fassen:
        E n t s c h l i e ß u n g
        Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug
        des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
        im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen
        Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer
        bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas-
        anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder
        nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende
        ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska-
        dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie-
        gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu-
        setzen.
        Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson-
        dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den
        Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten,
        durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge-
        rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be-
        rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für
        organische Düngemittel sichergestellt wird.
        – Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli-
        cher Regelungen
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
        Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
        zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung der NATO
        Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung
        der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett-
        land
        – Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 –
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447
        (A) (C)
        (D)(B)
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2011
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei
        a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial-
        versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange-
        hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und
        ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio.
        Euro
        und
        b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial-
        versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange-
        hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter-
        bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2011
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer-
        fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur
        Höhe von 7 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 –
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung
        der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland
        – Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
        dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 17/8426 Nr. A.1
        Ratsdokument 18383/11
        Drucksache 17/8515 Nr. A.1
        EuB-BReg 1/2012
        Drucksache 17/8515 Nr. A.4
        EuB-BReg 3/2012
        Drucksache 17/8515 Nr. A.6
        EP P7_TA-PROV(2011)0582
        Drucksache 17/8515 Nr. A.7
        Ratsdokument 18154/11
        Drucksache 17/8515 Nr. A.12
        Ratsdokument 18725/11
        Innenausschuss
        Drucksache 17/8227 Nr. A.10
        Ratsdokument 17205/11
        Drucksache 17/8227 Nr. A.12
        Ratsdokument 17429/11
        Drucksache 17/8227 Nr. A.13
        Ratsdokument 17430/11
        Drucksache 17/8426 Nr. A.8
        Ratsdokument 18209/11
        Finanzausschuss
        Drucksache 17/8426 Nr. A.13
        EP P7_TA-PROV(2011)0513
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 17/8227 Nr. A.34
        EP P7_TA-PROV(2011)0453
        Drucksache 17/8227 Nr. A.35
        Ratsdokument 16923/11
        Verteidigungsausschuss
        Drucksache 17/8515 Nr. A.40
        EP P7_TA-PROV(2011)0574
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 17/8227 Nr. A.38
        Ratsdokument 16939/11
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        Drucksache 17/8426 Nr. A.43
        Ratsdokument 18007/11
        Drucksache 17/8426 Nr. A.45
        Ratsdokument 18009/11
        Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
        Drucksache 17/7918 Nr. A.20
        EP P7_TA-PROV(2011)0392
        163. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr
        TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
        TOP 7 Abbau der kalten Progression
        TOP 28 Pendlerpauschale
        TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
        Anlagen