Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 02.03.2012
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
SPD 02.03.2012
Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012
Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012
Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012
Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012
Dr. Friedrich, Hans-
Peter
CDU/CSU 02.03.2012
Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012
Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012
Gerster, Martin SPD 02.03.2012
Göring-Eckardt,
Katrin
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.03.2012
Gruß, Miriam FDP 02.03.2012
Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012
Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012
Juratovic, Josip SPD 02.03.2012
Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012
Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012
Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012
Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012
Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012
Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.03.2012
Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012
Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012
Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012
Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012
Luksic, Oliver FDP 02.03.2012
Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.03.2012
Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012
Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012
Ortel, Holger SPD 02.03.2012
Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012
Pronold, Florian SPD 02.03.2012
Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012
Rupprecht (Weiden),
Albert
CDU/CSU 02.03.2012
Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012
Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012
Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012
Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012
Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012
Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012
Zimmermann,
Sabine
DIE LINKE 02.03.2012
Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur
Finanzierung der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei-
terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21)
Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak-
tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro-
päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie-
der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das
nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli-
tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie
wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist,
dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach
Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später.
Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb-
lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz-
gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz
wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier-
ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das
gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt-
lungsausschuss ins Spiel bringen.
Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen
Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der
Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo-
kus können sie wieder geistig brandstiften und den So-
zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe-
rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt
und entlastet.
Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch
einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen
mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis
2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar-
den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom-
munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über-
tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger
Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre-
publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus-
gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die
solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-
politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru-
delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen
Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die
Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent.
Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge-
meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden
stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden
Euro.
Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge-
plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf
die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und
Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es
erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom-
munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen
verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und
machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft.
Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom-
munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi-
nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und
2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves-
tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir
haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh-
men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel-
len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die
Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im
Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich
abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen
aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um
10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben
die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben
mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung
ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht
Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt.
Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen
vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah-
men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen
um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro
mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für
den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die
Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent
jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven
Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück-
lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab-
bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass
die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das
ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der
in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden-
bremse jedoch auch geschuldet.
Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts-
politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre
Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte
Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge-
schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit
dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien:
Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch
die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass
die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine
stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die-
sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014
dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida-
risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia-
rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie
müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan-
den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine
Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück-
zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen
würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme-
reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um
die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln.
Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge-
rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch
nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und
Kollegen.
Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres-
rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445
(A) (C)
(D)(B)
Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der
Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom-
munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle-
gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren
Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer
Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re-
gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so
lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah-
rungswerte abfragen.
Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum
Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung
tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben
als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb
werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion,
auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über-
wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar-
anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi-
chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie
Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten
als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik.
Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe-
bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau-
cherinformation
– Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des
Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches
– Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines
bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen
Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG)
– Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah-
menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes
(Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz –
2. FMStG)
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset-
zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge-
währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation
sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge-
stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des
Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß-
nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli-
chen Befugnisse zu stärken.
2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich-
tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der
Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat.
Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken
im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt
worden sind.
3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei-
tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka-
pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie-
rungsfonds ab:
– Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei-
fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie-
rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las-
tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz
vereinbar ist.
– Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen
des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über-
nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig-
lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie-
rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres
2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche
und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen
der FMSA ist von der damaligen Entscheidung
nicht gedeckt.
– Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver-
waltungs- und Entscheidungskompetenz über
Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht
– abgesehen von dem von ihnen benannten Mit-
glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus-
ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche
Konstellation, in der Bund und Länder haften, der
Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis
hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation
beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder-
holte Übung zur Regel erhoben werden.
– Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon-
solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal-
ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der
Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas-
tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun-
gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus
neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund
alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie-
den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit
aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri-
seninstrument einzusetzen.
4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas-
sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des
Bundesrates bedarf:
– Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be-
dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf-
kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge-
meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt,
der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur
Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili-
sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie-
genden Gesetz geändert werden soll, war unter
anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es
in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt-
stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer
und der Gewerbesteuer enthält.
19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
– Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We-
sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz-
marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne
die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt
die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur
Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili-
sierung des Finanzmarktes für das vorliegende
Gesetz fort.
5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes
für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun-
desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus-
ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft,
dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit-
haftung den Ländern entstehenden Belastungen an
anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt.
– Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin-
nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst-
rechtlicher Vorschriften
– Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger-
initiative
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner
Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be-
schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun-
desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset-
zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt
hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind.
Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück-
lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs-
amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf
zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu-
lässig und entsprechend abzulehnen wäre.
Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine
entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti-
kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer-
den kann.
Begründung:
Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen
den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes-
verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten
Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der
notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist
parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes
im Jahr 2014 geplant.
Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem
Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier-
ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu
ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh-
rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda-
tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber
dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun-
desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe-
tenzrechtliche Überschreitung.
– Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur
Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel-
besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein-
kommen und vom Vermögen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Französischen Republik über den Güterstand
der Wahl-Zugewinngemeinschaft
– Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallrechts
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
Entschließung zu fassen:
E n t s c h l i e ß u n g
Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug
des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen
Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer
bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas-
anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder
nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende
ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska-
dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie-
gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu-
setzen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson-
dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den
Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten,
durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge-
rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be-
rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für
organische Düngemittel sichergestellt wird.
– Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli-
cher Regelungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung der NATO
Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung
der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett-
land
– Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447
(A) (C)
(D)(B)
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2011
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Ausgabe bei
a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial-
versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange-
hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und
ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio.
Euro
und
b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial-
versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange-
hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter-
bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro
– Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2011
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer-
fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur
Höhe von 7 Mio. Euro
– Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 –
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung
der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland
– Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 17/8426 Nr. A.1
Ratsdokument 18383/11
Drucksache 17/8515 Nr. A.1
EuB-BReg 1/2012
Drucksache 17/8515 Nr. A.4
EuB-BReg 3/2012
Drucksache 17/8515 Nr. A.6
EP P7_TA-PROV(2011)0582
Drucksache 17/8515 Nr. A.7
Ratsdokument 18154/11
Drucksache 17/8515 Nr. A.12
Ratsdokument 18725/11
Innenausschuss
Drucksache 17/8227 Nr. A.10
Ratsdokument 17205/11
Drucksache 17/8227 Nr. A.12
Ratsdokument 17429/11
Drucksache 17/8227 Nr. A.13
Ratsdokument 17430/11
Drucksache 17/8426 Nr. A.8
Ratsdokument 18209/11
Finanzausschuss
Drucksache 17/8426 Nr. A.13
EP P7_TA-PROV(2011)0513
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 17/8227 Nr. A.34
EP P7_TA-PROV(2011)0453
Drucksache 17/8227 Nr. A.35
Ratsdokument 16923/11
Verteidigungsausschuss
Drucksache 17/8515 Nr. A.40
EP P7_TA-PROV(2011)0574
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 17/8227 Nr. A.38
Ratsdokument 16939/11
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 17/8426 Nr. A.43
Ratsdokument 18007/11
Drucksache 17/8426 Nr. A.45
Ratsdokument 18009/11
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 17/7918 Nr. A.20
EP P7_TA-PROV(2011)0392
163. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr
TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
TOP 7 Abbau der kalten Progression
TOP 28 Pendlerpauschale
TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Anlagen