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    Plenarprotokoll 17/163 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Kos- tenfallen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Drucksachen 17/7745, 17/8805) . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs ei- nes Strafrechtsänderungsgesetzes – Be- kämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 19375 A 19375 B 19375 C 19376 C 19377 B 19379 A 19380 C 19382 A 19383 C 19384 C 19385 C 19386 C 19388 B 19388 B 19389 D 19390 C 19392 C 19392 B 19395 D 19396 D 19398 C 19399 B 19401 B 19403 B 19404 C 19405 C 19407 D 19408 D 19409 B 19410 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Drucksache 17/8683) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pendlerpauschale in sozial ge- rechtes Pendlergeld umwandeln und er- höhen (Drucksache 17/5818) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Ulrich Maurer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Preiserhöhungswelle an den Tankstellen stoppen – Gesetzliche Ben- zinpreiskontrolle einführen (Drucksache 17/8786) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsames elterliches Sorge- recht für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 17/3219, 17/8555) . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19411 D 19412 A 19413 B 19414 A 19415 C 19416 B 19417 C 19419 A 19421 A 19422 B 19423 C 19424 B 19425 B 19425 B 19425 C 19426 C 19424 A 19428 A 19429 B 19429 D 19431 B 19432 B 19432 C 19433 A 19434 A 19435 A 19435 A 19436 C 19437 D 19440 A 19440 D 19441 C 19442 C 19443 A 19444 A 19445 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19375 (A) (C) (D)(B) 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 02.03.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 02.03.2012 Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012 Dr. Friedrich, Hans- Peter CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012 Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012 Gerster, Martin SPD 02.03.2012 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Gruß, Miriam FDP 02.03.2012 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012 Juratovic, Josip SPD 02.03.2012 Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012 Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012 Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012 Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012 Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012 Luksic, Oliver FDP 02.03.2012 Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Ortel, Holger SPD 02.03.2012 Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012 Pronold, Florian SPD 02.03.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 02.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012 Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 02.03.2012 Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei- terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak- tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro- päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie- der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli- tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist, dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später. Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb- lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz- gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier- ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt- lungsausschuss ins Spiel bringen. Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo- kus können sie wieder geistig brandstiften und den So- zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe- rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt und entlastet. Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar- den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom- munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über- tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre- publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus- gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt- politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru- delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent. Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge- meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden Euro. Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge- plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom- munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft. Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom- munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi- nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves- tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh- men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel- len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um 10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt. Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah- men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück- lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab- bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden- bremse jedoch auch geschuldet. Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts- politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge- schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien: Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die- sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014 dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida- risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia- rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan- den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück- zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme- reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln. Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge- rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und Kollegen. Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres- rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445 (A) (C) (D)(B) Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom- munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle- gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re- gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah- rungswerte abfragen. Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über- wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar- anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi- chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik. Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe- bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau- cherinformation – Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches – Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG) – Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah- menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset- zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge- währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge- stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß- nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli- chen Befugnisse zu stärken. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich- tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat. Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind. 3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei- tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka- pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie- rungsfonds ab: – Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei- fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie- rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las- tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar ist. – Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über- nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig- lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie- rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres 2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen der FMSA ist von der damaligen Entscheidung nicht gedeckt. – Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver- waltungs- und Entscheidungskompetenz über Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht – abgesehen von dem von ihnen benannten Mit- glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus- ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche Konstellation, in der Bund und Länder haften, der Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder- holte Übung zur Regel erhoben werden. – Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon- solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal- ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas- tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun- gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie- den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri- seninstrument einzusetzen. 4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas- sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf: – Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be- dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf- kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge- meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie- genden Gesetz geändert werden soll, war unter anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt- stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer enthält. 19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) – Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We- sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz- marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes für das vorliegende Gesetz fort. 5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun- desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus- ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft, dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit- haftung den Ländern entstehenden Belastungen an anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt. – Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin- nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst- rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger- initiative Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be- schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun- desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset- zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind. Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück- lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs- amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu- lässig und entsprechend abzulehnen wäre. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti- kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer- den kann. Begründung: Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes- verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014 geplant. Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier- ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh- rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda- tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun- desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe- tenzrechtliche Überschreitung. – Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft – Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: E n t s c h l i e ß u n g Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas- anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska- dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie- gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu- setzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson- dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge- rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be- rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für organische Düngemittel sichergestellt wird. – Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Regelungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett- land – Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447 (A) (C) (D)(B) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio. Euro und b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter- bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro – Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer- fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur Höhe von 7 Mio. Euro – Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland – Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.1 Ratsdokument 18383/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2011)0582 Drucksache 17/8515 Nr. A.7 Ratsdokument 18154/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.12 Ratsdokument 18725/11 Innenausschuss Drucksache 17/8227 Nr. A.10 Ratsdokument 17205/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.12 Ratsdokument 17429/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.13 Ratsdokument 17430/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.8 Ratsdokument 18209/11 Finanzausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2011)0513 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/8227 Nr. A.34 EP P7_TA-PROV(2011)0453 Drucksache 17/8227 Nr. A.35 Ratsdokument 16923/11 Verteidigungsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2011)0574 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/8227 Nr. A.38 Ratsdokument 16939/11 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/8426 Nr. A.43 Ratsdokument 18007/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.45 Ratsdokument 18009/11 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/7918 Nr. A.20 EP P7_TA-PROV(2011)0392 163. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung TOP 7 Abbau der kalten Progression TOP 28 Pendlerpauschale TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt

    erteile ich Christian Lange für die SPD-Fraktion das
    Wort.


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Christian Lange
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Im Spiegel vom 21. Mai 2007 war folgende Be-
gebenheit zu lesen – ich zitiere –:





Christian Lange (Backnang)



(A) (C)



(D)(B)


Die Gäste im Kanzleramt waren höflich, aber deut-
lich. Eine Gruppe afrikanischer Bischöfe und Kar-
dinäle war Anfang Mai zu Angela Merkel gereist,
um über die Lage auf dem Schwarzen Kontinent zu
sprechen. Ausführlich referierte der kongolesische
Erzbischof …, dass Armut meist mit schlechter Re-
gierungsführung und Korruption einhergehe. Dann
erinnerte der Afrikaner die Gastgeberin schnörkel-
los an ihre Verantwortung: „Auch Deutschland“,
sagte der Erzbischof, „hat die UNO-Konvention ge-
gen Korruption noch nicht ratifiziert“. Merkel
schwieg.

Meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, er-
sparen Sie Ihrer Kanzlerin, ersparen Sie Deutschland
solche Peinlichkeiten.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn Ihnen schon Ihre Kanzlerin egal ist, dann halten
Sie sich wenigstens an das, was der niedersächsische
Justizminister Bernd Busemann am 30. Juli 2008 zu Pro-
tokoll gab. Der Justizminister forderte, die UN-Konven-
tion gegen Korruption endlich vonseiten des Bundesta-
ges zu ratifizieren und zu verabschieden. – Hören Sie auf
Ihre Länder! Vielleicht hilft das weiter.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP,
wenn Ihnen die Meinung der Länder egal ist, dann hören
Sie doch wenigstens auf die Vertreterinnen und Vertreter
der Wirtschaft. Ihr Parteifreund von der CSU, Theo
Waigel, Berater von Siemens,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Korruptionsbeauftragter!)


hat Ihnen einen Formulierungsvorschlag an die Hand ge-
geben, wie man es regeln kann. Dann, bitte schön: Hören
Sie doch auf Theo Waigel, hören Sie auf die Wirtschaft,
und tun Sie endlich etwas!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Schließlich lassen Sie mich auf zwei Gegenargumente
eingehen. Auf Ihr Gegenargument, das auf eine angebli-
che Verbeamtung von Abgeordneten abstellt, möchte ich
mit den Worten des Geschäftsführers von Transparency
International, Christian Humborg, antworten. Er sagte
dazu – ich zitiere –:

Für eine Ratifizierung der Konvention wird keine
Gleichstellung von Beamten und Parlamentariern
verlangt.


(Burkhard Lischka [SPD]: Genau!)


Er führt weiter aus: In einigen Ländern sei das so umge-
setzt worden, aber die Regelungen zur Abgeordnetenbe-
stechung könnten auch unabhängig davon verschärft
werden. – Genau das tut die SPD-Bundestagsfraktion in
ihrem Gesetzentwurf.


(Beifall bei der SPD)


Das beredtste Beispiel dafür ist die Begründung – auch
die Begründung gehört zu einem Gesetzentwurf –, in der
wir Abs. 3, um den es hier geht – parlamentarische Ge-
pflogenheiten –, auslegen. Wir geben darin Staatsanwalt-
schaften und Justiz eine Richtschnur mit auf den Weg,
etwa: Auf der einen Seite das DGB-Sommerfest und un-
ser Eintreten für den Mindestlohn und auf der anderen
Seite die Spielautomatenwirtschaft und der Las-Vegas-
Ausflug – das eine ist möglich, das andere ist rechtswid-
rig.


(Marco Buschmann [FDP]: Aha!)


Ihr zweites Gegenargument bezieht sich auf den Be-
stimmtheitsgrundsatz. Wir knüpfen an die Aussagen des
Art. 38 Grundgesetz an, der besagt, dass Vertreter des
Volkes nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind.
So steht es im Grundgesetz, und so steht es in unserem
Gesetzentwurf. Er ist daher hinreichend bestimmt. Im
Übrigen haben wir ausgebildete Juristen, die dies ent-
sprechend auslegen können.

Wenn alles das nicht hilft, will ich den Bundestags-
präsidenten anführen. Auch er hat Sie von CDU/CSU
und FDP aufgefordert, endlich zum Abschluss zu kom-
men. Deshalb sage ich Ihnen: Wenn Sie schon unserem
Vorschlag nicht folgen wollen, wenn Sie dem Vorschlag
der Grünen nicht folgen wollen und wenn Sie dem Vor-
schlag der Linken nicht folgen wollen, dann bringen Sie
doch bitte einen eigenen Vorschlag ein! Blockieren Sie
nicht weiterhin! Die Wahrheit ist doch: Sie wollen nicht,
und das ist traurig, traurig für die internationale Reputa-
tion und insbesondere für uns Abgeordnete.

Abgeordnete sind nicht bestechlich,


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Dann brauchen wir also keinen Entwurf!)


sie wollen nicht bestechlich sein, und deswegen wird es
Zeit, dass wir endlich eine Regelung finden.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich schließe die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
    wurfs auf Drucksache 17/8613 an die in der Tagesord-
    nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
    dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist offensichtlich
    nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 7 auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau
    der kalten Progression

    – Drucksache 17/8683 –
    Überweisungsvorschlag:
    Finanzausschuss (f)

    Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
    Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO





    Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


    (A) (C)



    (D)(B)


    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
    Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Bundes-
    minister der Finanzen Wolfgang Schäuble das Wort.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
    zen:

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
    Die kalte Progression in der Lohn- und Einkommensbe-
    steuerung, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
    bekämpfen wollen, entsteht durch die Wirkungsweise ei-
    nes Lohn- und Einkommensteuertarifs, der Leistungsfä-
    higere prozentual höher besteuert. Dieses Prinzip ist
    Grundlage unseres Einkommensteuerrechts und weitge-
    hend unbestritten. Es gibt zwar gelegentlich andere Vor-
    schläge, weil das in Zweifel gezogen wird. Ich finde
    aber, es hat sich über Jahrzehnte bewährt, dass wir als
    Grundlage der Einkommensbesteuerung ein progressi-
    ves Steuersystem haben, das heißt bei höheren Einkom-
    men einen höheren Steuersatz.

    Im Zusammenwirken mit der Geldentwertung ent-
    steht hier aber der Effekt der kalten Progression. Wenn
    jemand bei einer unterstellten Preissteigerungsrate von
    2 Prozent mehr Lohn oder Einkommen erhält, dann zahlt
    er eben nicht 2 Prozent mehr Lohn- oder Einkommen-
    steuer, sondern einen etwas höheren Prozentsatz. Die
    Differenz ist die kalte Progression. Auf lange Sicht führt
    das zu einer starken Verschiebung, zu einer höheren
    Steuerbelastung, die vom Gesetzgeber so nicht entschie-
    den ist. Da Einnahmen und Ausgaben, die den Steuer-
    zahler betreffen, vom Gesetzgeber entschieden werden
    müssen – im Zusammenhang mit den Ausgaben erinnern
    wir wieder und wieder an die Budgetverantwortung des
    Parlaments – ist die kalte Steuerprogression, da sie nicht
    vom Gesetzgeber vorgesehen ist, ein eigentlich gesetzes-
    widriger Zustand. Deswegen schaffen wir mit diesem
    Gesetzentwurf Abhilfe.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Mit einer solchen Entscheidung geben wir zugleich
    das klare Signal, dass wir dauerhaft auf Stabilität setzen
    und nicht daran interessiert sind, weder als Regierung
    noch als Parlament, durch Geldentwertung, durch Infla-
    tion, quasi Windfall Profits, nicht vom Gesetzgeber be-
    schlossene Steuermehreinnahmen, zu haben. Nein, die
    Bekämpfung, die dauerhafte Absage an die kalte Steuer-
    progression ist ein glaubwürdiges Signal, dass Regie-
    rung und Parlament an dauerhafter Preis- und Geld-
    wertstabilität interessiert sind. Auch unter diesem
    Gesichtspunkt bitte ich um Unterstützung für diesen Ge-
    setzentwurf.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Unser Vorschlag zielt darauf, die ohnedies verfas-
    sungsgerichtlich gebotene Anpassung des steuerlichen
    Grundfreibetrags an das steuerfreie Existenzminimum
    zu nutzen, im gesamten Verlauf des Lohn- und Einkom-
    mensteuertarifs progressive Wirkungen, die ausschließ-

    lich aus diesem Zusammenwirken resultieren, zu
    vermeiden. Deswegen schlagen wir vor, den Grundfrei-
    betrag zu erhöhen. Ich will hinzufügen: Der steuerfreie
    Grundfreibetrag liegt im Jahr 2012 knapp 1 Prozent über
    dem steuerfreien Existenzminimum; das sind 9 Euro.
    Das ist also knapp. Das heißt, dass für 2013/2014 Hand-
    lungsbedarf besteht; denn niemand wird riskieren
    wollen, dass wir aufgrund eines nicht mehr verfassungs-
    gemäßen steuerlichen Grundfreibetrags eine verfas-
    sungsrechtlich nicht einwandfreie Grundlage unseres
    Steuersystems haben. Die Anhebung des Grundfreibe-
    trags in zwei Stufen, 2013 und 2014, um insgesamt
    4,4 Prozent – gleich 350 Euro – ist verfassungsrechtlich
    geboten und kann deswegen eigentlich nicht bestritten
    werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Wenn man diesen Schritt unternimmt und vermeiden
    will, dass der Eingangssteuersatz steigt – wenn man wei-
    ter nichts täte, als nur den Grundfreibetrag zu erhöhen,
    würde der Einkommensteuersatz steigen; das wird nie-
    mand wollen –, ist es zwangsläufig geboten, den Steuer-
    tarif entsprechend zu schieben. Wenn man die kalte Pro-
    gression bekämpfen will, muss man den Grenzsteuersatz
    konstant lassen. Deswegen muss man die prozentuale
    Anhebung des Grundfreibetrags auf den Tarifverlauf
    übertragen. Das genau ist Inhalt dieses Gesetzentwurfs.
    Das ist konsequent und sachlich richtig zur Bekämpfung
    der kalten Steuerprogression.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Richtig! Das ist Gerechtigkeit!)


    Eigentlich sind das keine Steuerentlastungen, sondern
    es ist der Verzicht auf vom Gesetzgeber nicht beschlos-
    sene Steuererhöhungen. Wer sich dagegen ausspricht,
    plädiert für Steuererhöhungen, die der Gesetzgeber so
    nicht beschlossen hat. Gelegentlich wird gesagt, das
    würde nur einer Tasse Kaffee pro Monat entsprechen. Es
    ist im Vergleich erstaunlich, wie groß die Erregung bei
    steigenden Belastungen ist. Hier reden wir immerhin
    von monatlichen Steuerentlastungen zwischen 15 und
    25 Euro für Ledige; für Verheiratete ist der Betrag dop-
    pelt so hoch. Das ist nicht viel; aber wer sagt, das sei gar
    nichts, hat keine Vorstellung von der Lebenswirklichkeit
    der Arbeitnehmer in unserem Lande.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Wir haben lange darüber diskutiert. Wir wollen nicht,
    dass die kalte Progression durch einen automatisch wir-
    kenden Mechanismus beseitigt wird, weil sich dadurch
    das Problem der Scala mobile ergibt und weil wir grund-
    sätzlich gegen jede Indizierung sind; jede Indizierung
    fördert tendenziell die Inflation. Daher haben wir uns
    entschieden, es diskretionär zu machen. Wir legen jetzt
    für die Jahre 2013 und 2014 einen Vorschlag für die An-
    hebung des Grundfreibetrags, orientiert an der voraus-
    sichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden
    Existenzminimums, vor. Hierzu sehen wir eine Überprü-
    fung im Zwei-Jahres-Rhythmus vor. Der Tarifverlauf
    soll, falls notwendig, entsprechend angepasst werden.
    Durch diskretionäre Entscheidungen wollen wir dauer-





    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


    (A) (C)



    (D)(B)


    haft sicherstellen, dass kalte Steuerprogression nicht ent-
    steht.

    Ich will im Übrigen, weil es eine Debatte darüber
    gibt, ob das notwendig sei, hinzufügen: Wir haben den
    steuerlichen Grundfreibetrag zwischen 1998 und 2009,
    wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sechsmal ange-
    hoben. Das ist also nicht ungewöhnlich. Diejenigen, die
    sich dagegen aussprechen, sollten sich dies genau über-
    legen, da dies in einem auffälligen Widerspruch zu frü-
    heren Entscheidungen steht. Wir haben den Grundfreibe-
    trag seit 1998 sechsmal angehoben, und oft waren damit
    Maßnahmen verbunden, mit denen eine Erhöhung des
    Eingangssteuersatzes vermieden wurde. Im Übrigen ha-
    ben wir auch durch andere Steuerentscheidungen immer
    wieder die kalte Progression bekämpft.

    Jetzt haben wir einen systematisch richtigen Ansatz:
    Anhebung des Grundfreibetrags, Verschiebung im Tarif-
    verlauf um denselben Prozentsatz und alle zwei Jahre
    eine Überprüfung mit den entsprechenden Konsequen-
    zen. Ich glaube, dass das die richtigen Maßnahmen sind.
    Das Gesamtausfallvolumen durch beide Stufen der An-
    hebung des Grundfreibetrags beläuft sich, wenn es voll
    wirksam wird, auf 6 Milliarden Euro. Da Bund, Länder
    und Gemeinden am Aufkommen von Lohn- und Ein-
    kommensteuer partizipieren, müssen Bund, Länder und
    Gemeinden auf nicht vom Gesetzgeber gewollte Steuer-
    erhöhungen entsprechend ihrem Anteil am Gesamtsteu-
    eraufkommen verzichten. Darüber kann kein Zweifel be-
    stehen.

    Gleichwohl hat die Bundesregierung im Gesetzent-
    wurf vorgeschlagen, den Ländern in den ersten Jahren
    für den Teil der Auswirkungen, der aufgrund der propor-
    tionalen und der prozentualen Verschiebung entsteht, ein
    Stück weit entgegenzukommen. Diese Ausnahme ist der
    besonderen Situation der Länder- und der Kommunal-
    finanzen geschuldet. Aber grundsätzlich müssen alle Ge-
    bietskörperschaften akzeptieren, dass sie nicht dauerhaft
    Steuermehreinnahmen erhalten, die vom Gesetzgeber
    nicht beschlossen sind. Deswegen erwarte ich, dass der
    Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen wird, falls der
    Deutsche Bundestag ihn beschließen wird, worum ich
    bitte.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Es geht darum, das Prinzip der leistungsgerechten Be-
    steuerung – das prägt unser progressives Steuersystem –
    mit der Verteidigung der Geldwertstabilität in eine ver-
    nünftige Übereinstimmung zu bringen. Ich bitte Sie um
    Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)