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    Plenarprotokoll 17/163 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Kos- tenfallen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Drucksachen 17/7745, 17/8805) . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs ei- nes Strafrechtsänderungsgesetzes – Be- kämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 19375 A 19375 B 19375 C 19376 C 19377 B 19379 A 19380 C 19382 A 19383 C 19384 C 19385 C 19386 C 19388 B 19388 B 19389 D 19390 C 19392 C 19392 B 19395 D 19396 D 19398 C 19399 B 19401 B 19403 B 19404 C 19405 C 19407 D 19408 D 19409 B 19410 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Drucksache 17/8683) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pendlerpauschale in sozial ge- rechtes Pendlergeld umwandeln und er- höhen (Drucksache 17/5818) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Ulrich Maurer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Preiserhöhungswelle an den Tankstellen stoppen – Gesetzliche Ben- zinpreiskontrolle einführen (Drucksache 17/8786) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsames elterliches Sorge- recht für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 17/3219, 17/8555) . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19411 D 19412 A 19413 B 19414 A 19415 C 19416 B 19417 C 19419 A 19421 A 19422 B 19423 C 19424 B 19425 B 19425 B 19425 C 19426 C 19424 A 19428 A 19429 B 19429 D 19431 B 19432 B 19432 C 19433 A 19434 A 19435 A 19435 A 19436 C 19437 D 19440 A 19440 D 19441 C 19442 C 19443 A 19444 A 19445 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19375 (A) (C) (D)(B) 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 02.03.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 02.03.2012 Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012 Dr. Friedrich, Hans- Peter CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012 Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012 Gerster, Martin SPD 02.03.2012 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Gruß, Miriam FDP 02.03.2012 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012 Juratovic, Josip SPD 02.03.2012 Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012 Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012 Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012 Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012 Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012 Luksic, Oliver FDP 02.03.2012 Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Ortel, Holger SPD 02.03.2012 Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012 Pronold, Florian SPD 02.03.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 02.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012 Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 02.03.2012 Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei- terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak- tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro- päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie- der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli- tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist, dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später. Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb- lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz- gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier- ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt- lungsausschuss ins Spiel bringen. Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo- kus können sie wieder geistig brandstiften und den So- zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe- rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt und entlastet. Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar- den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom- munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über- tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre- publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus- gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt- politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru- delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent. Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge- meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden Euro. Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge- plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom- munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft. Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom- munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi- nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves- tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh- men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel- len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um 10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt. Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah- men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück- lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab- bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden- bremse jedoch auch geschuldet. Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts- politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge- schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien: Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die- sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014 dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida- risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia- rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan- den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück- zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme- reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln. Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge- rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und Kollegen. Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres- rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445 (A) (C) (D)(B) Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom- munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle- gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re- gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah- rungswerte abfragen. Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über- wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar- anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi- chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik. Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe- bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau- cherinformation – Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches – Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG) – Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah- menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset- zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge- währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge- stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß- nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli- chen Befugnisse zu stärken. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich- tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat. Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind. 3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei- tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka- pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie- rungsfonds ab: – Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei- fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie- rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las- tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar ist. – Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über- nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig- lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie- rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres 2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen der FMSA ist von der damaligen Entscheidung nicht gedeckt. – Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver- waltungs- und Entscheidungskompetenz über Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht – abgesehen von dem von ihnen benannten Mit- glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus- ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche Konstellation, in der Bund und Länder haften, der Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder- holte Übung zur Regel erhoben werden. – Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon- solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal- ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas- tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun- gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie- den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri- seninstrument einzusetzen. 4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas- sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf: – Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be- dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf- kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge- meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie- genden Gesetz geändert werden soll, war unter anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt- stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer enthält. 19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) – Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We- sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz- marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes für das vorliegende Gesetz fort. 5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun- desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus- ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft, dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit- haftung den Ländern entstehenden Belastungen an anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt. – Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin- nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst- rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger- initiative Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be- schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun- desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset- zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind. Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück- lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs- amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu- lässig und entsprechend abzulehnen wäre. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti- kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer- den kann. Begründung: Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes- verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014 geplant. Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier- ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh- rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda- tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun- desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe- tenzrechtliche Überschreitung. – Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft – Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: E n t s c h l i e ß u n g Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas- anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska- dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie- gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu- setzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson- dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge- rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be- rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für organische Düngemittel sichergestellt wird. – Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Regelungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett- land – Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447 (A) (C) (D)(B) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio. Euro und b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter- bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro – Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer- fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur Höhe von 7 Mio. Euro – Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland – Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.1 Ratsdokument 18383/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2011)0582 Drucksache 17/8515 Nr. A.7 Ratsdokument 18154/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.12 Ratsdokument 18725/11 Innenausschuss Drucksache 17/8227 Nr. A.10 Ratsdokument 17205/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.12 Ratsdokument 17429/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.13 Ratsdokument 17430/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.8 Ratsdokument 18209/11 Finanzausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2011)0513 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/8227 Nr. A.34 EP P7_TA-PROV(2011)0453 Drucksache 17/8227 Nr. A.35 Ratsdokument 16923/11 Verteidigungsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2011)0574 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/8227 Nr. A.38 Ratsdokument 16939/11 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/8426 Nr. A.43 Ratsdokument 18007/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.45 Ratsdokument 18009/11 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/7918 Nr. A.20 EP P7_TA-PROV(2011)0392 163. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung TOP 7 Abbau der kalten Progression TOP 28 Pendlerpauschale TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zu Ihnen
    sage ich heute: Willkommen an Bord! Seit 2005 be-
    schäftige ich mich im Deutschen Bundestag mit der Ab-
    geordnetenbestechung.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Noch nichts Brauchbares herausgekommen!)


    Wir haben darüber schon sehr viele Debatten geführt. In
    all diesen Debatten haben Sie immer gesagt, dass etwas
    getan werden muss. Es hat zwar sehr lange gedauert,
    aber jetzt sind Sie dabei. Das freut uns.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich will zuallererst etwas zu dem sagen, was uns hof-
    fentlich eint. Korruption ist ein Verhalten, das in der
    Kommune, im Land, in Europa und im globalen Ausmaß
    wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursacht.

    Korruption zersetzt die Moral. Sie eliminiert Grundsätze
    ethischen Verhaltens und fördert Gier und Egoismus.
    Korruption zerstört demokratische und rechtsstaatliche
    Strukturen. Sie vernichtet die Bindung der Bürokratie an
    Recht und Gesetz.

    Korruption folgt dem Gesetz des Dschungels. Des-
    halb muss sie bekämpft werden, national und internatio-
    nal. Das geschieht mit Verhaltenskodizes, durch Schu-
    lungen und Ausbildung und auch auf gesetzlichem
    Wege. Auf internationaler Ebene geschieht es durch die
    Eingehung internationaler Verträge. Das ist im Grund-
    satz die Position der jetzigen Bundesregierung, und das
    war die Position der früheren Bundesregierungen. Heute
    geht es darum, was wir jetzt machen müssen. Deshalb
    will ich mich nicht über die Vergangenheit, ob 1999,
    2003 oder wann auch immer, äußern. Wir reden über die
    Situation 2012 und über die Zukunft.

    Uns liegt das Strafrechtsübereinkommen über Kor-
    ruption des Europarats vor. Deutschland ist Gründungs-
    mitglied des Europarats. Wir haben dieses Abkommen
    mit ausgearbeitet. Wir gehören zu den Erstunterzeich-
    nern. Im Rahmen des Europarats ist das Abkommen seit
    zehn Jahren in Kraft. 43 der 47 Mitgliedstaaten des Eu-
    roparats haben es ratifiziert. Wir gehören zu den letzten
    Staaten, die es noch nicht ratifiziert haben. Das ist eine
    Schande.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Auch die Konvention der Vereinten Nationen gegen
    Korruption, die seit 2005 in Kraft ist, liegt uns vor. Auch
    daran hat Deutschland im Rahmen der UNO konstruktiv
    mitgearbeitet. 160 Staaten haben sie ratifiziert. Nicht un-
    terschrieben haben Nordkorea, Somalia und der Tschad,
    nicht ratifiziert haben Saudi-Arabien, Sudan, Syrien,
    Myanmar und Deutschland. Das ist ebenfalls eine
    Schande.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


    Beide Verträge fordern von uns, dass wir bestechliche
    und bestochene Mitglieder inländischer öffentlich-recht-
    licher Vertretungskörperschaften, die Gesetzgebungsbe-
    fugnisse ausüben – das sind Abgeordnete –, unter Strafe
    stellen. So der Europarat.

    Die Vereinten Nationen definieren Personen, die
    durch Wahl ein Amt im Bereich der Gesetzgebung aus-
    üben. Das sind Abgeordnete.

    Worum es nicht geht, ist eine Gleichsetzung mit
    Amtsträgern. Es geht auch in diesen völkerrechtlichen
    Verträgen nicht um die Gleichsetzung. Es gibt eine Dif-
    ferenzierung. Diese kann aber nicht bedeuten, dass es bei
    Amtsträgern keine Bestechung geben darf, dass dies je-
    doch für Abgeordnete nicht gelten soll. Eine solche Dif-
    ferenzierung zwischen Amtsträgern und freien Abgeord-
    neten wollen Sie doch sicherlich nicht. Das können Sie
    nicht verlangen, meine Damen und Herren von der
    Union und der FDP.





    Jerzy Montag


    (A) (C)



    (D)(B)



    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Ich will an dieser Stelle nur am Rande auf einen Völ-
    kerrechtsvertrag von 1997 hinweisen, Herr Kollege van
    Essen, nämlich das OECD-Übereinkommen über die
    Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger
    im internationalen Geschäftsverkehr. Dieses völker-
    rechtliche Abkommen hat die damalige schwarz-gelbe
    Regierung verhandelt und unterschrieben. In dieser völ-
    kerrechtlichen Vereinbarung wird gefordert, eine Straf-
    barkeit einzuführen für – Zitat – „eine Person, die in ei-
    nem anderen Staat durch … Wahl ein Amt im Bereich
    der Gesetzgebung … innehat“. Diese Formulierung ist
    identisch mit denjenigen aus den Völkerrechtsverträgen
    von 1999 und 2003.

    Berichterstatter waren Herr Kollege Geis und Sie,
    Herr van Essen. Als der Straftatbestand der Bestechung
    ausländischer Abgeordneter im Sommer 1998 eingeführt
    worden ist, gab es hier eine Debatte. Ich habe gestern die
    Protokolle nachgelesen. In dieser Debatte hat lediglich
    der Kollege van Essen ganz kurz dazu Stellung genom-
    men. Sie haben diese Strafvorschrift in dem neuen Ge-
    setz ausdrücklich begrüßt.

    Deswegen ist es unglaubwürdig und auch ein biss-
    chen heuchlerisch,


    (Jörg van Essen [FDP]: Ist es überhaupt nicht!)


    wenn Sie jetzt so tun, als wenn erst unter Rot-Grün eine
    falsche völkerrechtliche Richtung bei der Bekämpfung
    internationaler Kriminalität eingeschlagen worden wäre.


    (Jörg van Essen [FDP]: Nein!)


    Es wurde nur den bewährten Spuren gefolgt, die Sie be-
    reits gezogen hatten. Nur weigern Sie sich heute, die
    Konsequenzen daraus zu ziehen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Jörg van Essen [FDP]: Völlig falsch!)


    In der Debatte im letzten Jahr haben Kolleginnen und
    Kollegen von der Union behauptet, die Rechtsprechung
    des Bundesgerichtshofs würde eine Ungleichbehandlung
    von Amtsträgern und Abgeordneten fordern, und zwar in
    der Richtung, dass Abgeordnete von Strafbarkeit freizu-
    sprechen seien.


    (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Das hat niemand behauptet!)


    Sie haben die BGH-Rechtsprechung für sich rekla-
    miert. Nun will ich Ihnen einmal einen Auszug aus der
    Wuppertal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im
    Wortlaut vorlesen – Zitat –:

    Die enge gesetzliche Regelung der Strafbarkeit des
    Stimmenkaufs

    … führt nach dem ausdrücklichen Willen des Ge-
    setzgebers dazu, weite Teile von als strafwürdig
    empfundenen Manipulationen im Zusammenhang
    mit Wahlen und Abstimmungen in Volksvertretun-

    gen … straflos zu stellen. Der Senat sieht hier ge-
    setzgeberischen Handlungsbedarf …


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: In Bezug auf kommunale Mandatsträger!)


    – Nein, in Bezug auf Mandatsträger – ohne eine Be-
    schränkung auf kommunale. Aber selbst diesbezüglich
    handeln Sie ja nicht.

    Deutlicher kann die Rechtsprechung in der Bundesre-
    publik Deutschland nicht sein. Der Auftrag liegt auf dem
    Tisch, und wir müssen ihn endlich erfüllen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Im Übrigen sieht auch das Grundgesetz nicht vor,
    dass bestochene und bestechliche Abgeordnete von
    Strafe freigestellt werden. So ist die Freiheit des Man-
    dats in Art. 38 Grundgesetz nun wirklich nicht zu verste-
    hen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


    Wir diskutieren fünf Gesetzentwürfe, zwei von der
    Linken, zwei von uns und einen von der SPD. Bei allen
    haben Union und FDP immer behauptet, die Entwürfe
    seien zu ungenau, zu unpräzise, zu schwammig. Die
    Union hat mit diesem Argument allerdings noch nie auf
    ein Strafgesetz verzichtet.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das stimmt allerdings!)


    Den Bürgern muten Sie auch manchmal ungenaue, un-
    präzise und schwammige Formulierungen zu.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)


    Für sich reklamieren Sie allerdings eine Sonderbehand-
    lung. Das ist unglaubwürdig, und das geht nicht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


    Wenn Sie wirklich der Meinung sind, unsere Gesetz-
    entwürfe seien nicht ausreichend, dann legen Sie endlich
    selbst einen vor, über den wir diskutieren können.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Norbert Geis [CDU/CSU]: Haben wir bereits!)


    Insbesondere der Vorwurf, in den Gesetzentwürfen,
    insbesondere in dem der Grünen, würden unbestimmte
    Rechtsbegriffe verwendet, ist ein geradezu lächerliches
    Argument. Das Strafgesetzbuch strotzt vor unbestimm-
    ten Rechtsbegriffen.


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Ja, genau!)


    Diese muten Sie den Bürgerinnen und Bürgern alle zu,
    weil wir eine funktionierende, objektive und unabhän-
    gige Justiz haben, die in der Lage ist, auch unbestimmte





    Jerzy Montag


    (A) (C)



    (D)(B)


    Rechtsbegriffe im Strafrecht nach dem Bestimmtheits-
    grundsatz auszudeuten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das gilt in gleicher Art und Weise auch für die Aufgabe,
    der wir uns jetzt zu stellen haben.

    Die Zeit reicht nicht, um noch einige kritische Worte
    zum Gesetzentwurf der SPD zu sagen. Das werden wir
    in den Beratungen tun. Ich will schließen, indem ich
    sage – da greife ich sehr gerne Ihre Schlussbemerkung,
    Herr Kollege van Essen, auf –: Jenseits der Positionie-
    rungen in der ersten Lesung müssen wir – das ist poli-
    tisch evident – zu einer Lösung kommen, die es uns er-
    möglicht, in der internationalen Korruptionsbekämpfung
    nicht lächerlich dazustehen. Deswegen müssen wir ge-
    meinsam eine Lösung finden. Ich hoffe, dass Ihr Beitrag
    und die Tatsache, dass auch die SPD jetzt dabei ist, ein
    Anlass sind, dass wir uns interfraktionell zu Gesprächen
    zusammenfinden und an der bestmöglichen Lösung ar-
    beiten.

    Danke schön.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat nun Wolfgang Götzer für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    Als sich der Deutsche Bundestag 1993 mit der Frage be-
    schäftigte, wie der Tatbestand der Abgeordnetenbeste-
    chung gesetzlich geregelt werden könnte und sollte, kam
    man nach intensiven Beratungen und einer Sachverstän-
    digenanhörung zu dem Ergebnis, eine Erweiterung des
    Tatbestands der Abgeordnetenbestechung über den
    Stimmenkauf hinaus abzulehnen. Ich möchte jedem
    empfehlen – das wurde heute schon von meinen Vorred-
    nern zitiert –, die Begründung der Gesetzentwürfe der
    CDU/CSU und der FDP einerseits und der SPD anderer-
    seits dazu noch einmal genau zu studieren.

    Die Begründungen ebenso wie die vorgeschlagenen
    Gesetzesänderungen sind in den Gesetzentwürfen der
    CDU/CSU und FDP und der SPD identisch. Das ist ein
    höchst seltener und umso bemerkenswerterer Vorgang.


    (Jörg van Essen [FDP]: Und die SPD war vorangegangen!)


    – Die SPD war vorangegangen. – Die Grünen haben ih-
    ren Gesetzentwurf dann zurückgezogen, sodass es zu ei-
    ner überwältigenden Mehrheit für den § 108 e StGB, wie
    er jetzt gültig ist, gekommen ist.

    Ich darf einige wenige Sätze aus der identischen Be-
    gründung beider Gesetzentwürfe zitieren:

    Bei der Art des Aufgabenbereichs der Abgeordne-
    ten ist es jedoch nicht möglich, solche andersarti-
    gen Handlungen, die Gegenstand einer Bestechung
    sein könnten, begrifflich in einem klar abgegrenz-
    ten Tatbestand zu erfassen. …

    Eine hinreichend klare Abgrenzung läßt sich auch
    nicht dadurch erreichen, daß – wie verschiedentlich
    vorgeschlagen – dem Tatbestand Merkmale wie „in
    verwerflicher Weise“, „in pflichtwidriger Weise“
    oder

    – jetzt kommt der Ausdruck, der auch im SPD-Entwurf
    vorkommt –

    „den Gepflogenheiten eines ehrenhaften Abgeord-
    neten unangemessen“ beigefügt werden …

    Auch die Aufnahme einer der Bestimmung des
    § 240 Abs. 2 StGB entsprechenden Rechtswidrig-
    keitsklausel ist nicht zu befürworten.

    Das ist aus der Begründung der Gesetzentwürfe. Ich
    kann beim besten Willen nicht erkennen, dass sich an
    dieser Sach- und Rechtslage irgendetwas grundlegend
    geändert hat.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In 19 Jahren kann man dazulernen!)


    Über mehr als zehn Jahre war diese Regelung, die da-
    mals, wie gesagt, mit überwältigender Mehrheit be-
    schlossen wurde, auch nicht umstritten. Seit einigen Jah-
    ren wird das Thema nun wieder verstärkt behandelt und
    beschäftigt den Bundestag allmählich jährlich, teils mit
    neuen, teils mit aufgewärmten Gesetzentwürfen. Dabei
    sind die Argumente doch hinlänglich ausgetauscht.

    Was ist der Grund dafür, dass das Thema der Abge-
    ordnetenbestechung seit einigen Jahren wieder verstärkt
    thematisiert wird? Sind etwa einschlägige Vorkomm-
    nisse, Fälle oder gar eine Häufung derselben in den letz-
    ten Jahren aufgetreten? Das Beispiel des Kollegen
    Sharma ist nun wahrlich nicht geeignet, eine solche Ver-
    schärfung zu begründen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Im Bundestag hat es nach meiner Erinnerung in den letz-
    ten Jahren nichts dergleichen gegeben, was Anlass zu ei-
    ner Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordne-
    tenbestechung geben würde.

    Nun berufen sich die Befürworter einer solchen Ver-
    schärfung – das haben wir heute wieder gehört – man-
    gels tatsächlicher Erfordernisse gerne auf internationale
    Übereinkommen, insbesondere der VN und des Europa-
    rats, gegen Korruption, die von der damaligen rot-grü-
    nen Bundesregierung unterzeichnet worden sind, wor-
    über insbesondere die Abgeordneten der SPD damals
    alles andere als begeistert waren.

    Auch der aktuelle Gesetzentwurf der SPD kritisiert
    – wir haben es heute wieder gehört –, dass Deutschland
    zu den wenigen Vertragsstaaten gehört, die bis heute ins-
    besondere das VN-Übereinkommen nicht in nationales
    Recht umgesetzt haben. Warum hat der Deutsche Bun-





    Dr. Wolfgang Götzer


    (A) (C)



    (D)(B)


    destag diesem Abkommen bis heute nicht zugestimmt?
    Der entscheidende Punkt – ich sage es noch einmal –,
    der gegen eine Ratifizierung dieser Abkommen damals
    wie heute spricht, ist: Beide Abkommen stellen Abge-
    ordnete ausdrücklich mit Amtsträgern gleich.


    (Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)


    Eine solche Gleichstellung ist aber nicht nur sachwidrig,
    sie ist auch mit unserem Verfassungsverständnis nicht
    vereinbar.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Burkhard Lischka [SPD]: Das steht doch gar nicht im Gesetzentwurf!)


    Darüber sind sich – das ergibt sich auch aus den Debat-
    tenbeiträgen des letzten Jahres – jedenfalls die Fraktio-
    nen der demokratischen Parteien in diesem Hause einig.
    Weitere Ausführungen dazu möchte ich mir deshalb an
    dieser Stelle ersparen.

    Obwohl der damaligen rot-grünen Bundesregierung
    der grundlegende Unterschied zwischen Amtsträgern
    und Abgeordneten klar war, hat sie seinerzeit bei der Zu-
    stimmung zu den beiden internationalen Abkommen kei-
    nen entsprechenden Vorbehalt erklärt – was sie hätte ma-
    chen können.

    Gerne versucht man auch heute wieder die Forderung
    nach Ratifizierung des VN-Abkommens damit zu unter-
    mauern, dass inzwischen, wie ich glaube, 158 Staaten
    diese vollzogen hätten und außer Deutschland nur noch
    Länder wie Syrien, Saudi-Arabien oder Nordkorea nicht
    dabei seien.


    (Jörg van Essen [FDP]: Aber solche Länder wie Italien sind dabei!)


    Das überzeugt mich aber nun am allerwenigsten.
    Schauen wir uns doch einmal umgekehrt an, welche
    Länder diese Abkommen ratifiziert haben: Pakistan,
    Afghanistan,


    (Christine Lambrecht [SPD]: USA! Norwegen!)


    Iran, China,


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Frankreich! Großbritannien! Norwegen!)


    Russland, Kuba,


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Italien!)


    Libyen unter Gaddafi usw. Ich glaube, da erübrigt sich
    jeder Kommentar.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf des Abg. Burkhard Lischka [SPD])


    Die Forderung nach Verschärfung des Tatbestands der
    Abgeordnetenbestechung wird auch heute wieder wie im
    SPD-Gesetzentwurf darauf gestützt, dass eine Recht-
    sprechung des BGH eine solche Verschärfung angeblich
    erforderlich mache. Dazu möchte ich klar sagen: Das
    angeführte Urteil aus dem Jahr 2006 bezieht sich aus-
    drücklich auf kommunale Mandatsträger. Deren Rechts-

    stellung ist eine andere als die von Landtags- und Bun-
    destagsabgeordneten.


    (Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)


    Damit möchte ich zusammenfassend feststellen: Da
    es in den letzten Jahren im Bereich des Deutschen Bun-
    destages keine Vorkommnisse gab, die eine Verschär-
    fung der Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung er-
    forderlich erscheinen lassen,


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die konnten nicht ermittelt werden!)


    da des Weiteren schwerwiegende Gründe gegen eine Ra-
    tifizierung der einschlägigen internationalen Abkommen
    sprechen und da sich keine Handlungsverpflichtung aus
    höchstrichterlicher Rechtsprechung herleiten lässt, gibt
    es, verehrte Kolleginnen und Kollegen, keinen Rege-
    lungsbedarf.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Umso fragwürdiger und hinterfragungswürdiger ist
    es, dass dieses Thema immer wieder hochgespielt wird;
    denn dadurch wird – entgegen der Realität – der Ein-
    druck erweckt, Korruption bei Parlamentariern sei ein
    großes Problem.


    (Christine Lambrecht [SPD]: Nein!)


    Damit stellt man die Abgeordneten in Gesamtheit unter
    Generalverdacht.


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Nur durch Ihre Weigerung entsteht der Eindruck! – Weitere Zurufe von der SPD)


    Das ist durch nichts gerechtfertigt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Leider leistet dem auch der SPD-Gesetzentwurf in seiner
    Begründung Vorschub.

    Die Gefahr, dass Abgeordnete unberechtigt öffentli-
    chen Anschuldigungen und damit Vorverurteilungen
    ausgesetzt werden,


    (Zuruf des Abg. Swen Schulz [Spandau] [SPD])


    würde im Übrigen noch verstärkt, wenn der Tatbestand
    des § 108 e StGB mit unscharfen Formulierungen und
    unbestimmten Rechtsbegriffen angereichert würde, wie
    sie bislang alle Änderungsvorschläge enthalten.


    (Beifall des Abg. Norbert Geis [CDU/CSU])


    Alle bisher bekannten Formulierungsvorschläge werden
    den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots des
    Art. 103 Grundgesetz nicht gerecht.


    (Dr. Eva Högl [SPD]: Machen Sie doch einmal einen Vorschlag!)


    – Sie kennen doch die Schlussfolgerung meiner Argu-
    mentation, werte Kollegin: weil es nicht möglich ist.


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Sie wollen es nicht! Das ist doch die Wahrheit!)






    Dr. Wolfgang Götzer


    (A) (C)



    (D)(B)


    Ich beziehe mich dabei auf die damals einvernehmlich
    auch von SPD und Grünen übernommene Begründung
    von 1993: Weil es nicht möglich ist, das, was Sie regeln
    wollen, juristisch in einen sauberen, klar abgrenzbaren
    Tatbestand zu fassen.


    (Christine Lambrecht [SPD]: Nur große Worte bei der Korruptionsbekämpfung, keine Taten!)


    Ich sage noch einmal: Keiner der vorgelegten Vor-
    schläge genügt den Anforderungen des Bestimmtheits-
    gebots in Art. 103 Grundgesetz. Das gilt auch für den
    jetzt eingebrachten Gesetzentwurf der SPD. Da ist zum
    Beispiel von „parlamentarischen Gepflogenheiten“ die
    Rede. Ja, wer bestimmt denn im Fall des Falles, was da-
    runter zu verstehen ist?


    (Christine Lambrecht [SPD]: Ein Blick in die Begründung hilft da schon ein bisschen!)


    Sollen das die Staatsanwaltschaften machen?

    Auch die Begründung des SPD-Entwurfes, verehrte
    Kollegin Lambrecht, spricht im Übrigen die grundsätzli-
    che Schwierigkeit an, bei diesem Thema überhaupt zu
    einer hinreichend klaren Formulierung zu kommen. Sie
    sprechen zwar die Schwierigkeiten an, scheitern aber an
    ihnen.

    Meine Damen und Herren, die wirksamsten Mittel ge-
    gen Korruption sind öffentliche Kontrolle und parlamen-
    tarische Transparenz.


    (Jörg van Essen [FDP]: Genau!)


    Das ist gerade in einer Demokratie mit einer kritischen
    Medienöffentlichkeit effektiver als jede Strafdrohung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)


    Dass die Kontrolle durch die Öffentlichkeit funktioniert,
    kann niemand bezweifeln. Und was die Transparenz an-
    geht, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Durch die Ver-
    schärfung unserer Verhaltensregeln haben wir gezeigt,
    dass es uns ernst damit ist.

    Ich bedanke mich.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)