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    Plenarprotokoll 17/163 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Kos- tenfallen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Drucksachen 17/7745, 17/8805) . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs ei- nes Strafrechtsänderungsgesetzes – Be- kämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 19375 A 19375 B 19375 C 19376 C 19377 B 19379 A 19380 C 19382 A 19383 C 19384 C 19385 C 19386 C 19388 B 19388 B 19389 D 19390 C 19392 C 19392 B 19395 D 19396 D 19398 C 19399 B 19401 B 19403 B 19404 C 19405 C 19407 D 19408 D 19409 B 19410 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Drucksache 17/8683) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pendlerpauschale in sozial ge- rechtes Pendlergeld umwandeln und er- höhen (Drucksache 17/5818) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Ulrich Maurer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Preiserhöhungswelle an den Tankstellen stoppen – Gesetzliche Ben- zinpreiskontrolle einführen (Drucksache 17/8786) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsames elterliches Sorge- recht für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 17/3219, 17/8555) . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19411 D 19412 A 19413 B 19414 A 19415 C 19416 B 19417 C 19419 A 19421 A 19422 B 19423 C 19424 B 19425 B 19425 B 19425 C 19426 C 19424 A 19428 A 19429 B 19429 D 19431 B 19432 B 19432 C 19433 A 19434 A 19435 A 19435 A 19436 C 19437 D 19440 A 19440 D 19441 C 19442 C 19443 A 19444 A 19445 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19375 (A) (C) (D)(B) 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 02.03.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 02.03.2012 Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012 Dr. Friedrich, Hans- Peter CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012 Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012 Gerster, Martin SPD 02.03.2012 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Gruß, Miriam FDP 02.03.2012 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012 Juratovic, Josip SPD 02.03.2012 Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012 Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012 Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012 Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012 Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012 Luksic, Oliver FDP 02.03.2012 Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Ortel, Holger SPD 02.03.2012 Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012 Pronold, Florian SPD 02.03.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 02.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012 Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 02.03.2012 Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei- terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak- tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro- päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie- der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli- tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist, dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später. Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb- lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz- gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier- ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt- lungsausschuss ins Spiel bringen. Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo- kus können sie wieder geistig brandstiften und den So- zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe- rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt und entlastet. Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar- den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom- munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über- tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre- publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus- gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt- politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru- delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent. Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge- meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden Euro. Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge- plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom- munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft. Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom- munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi- nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves- tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh- men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel- len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um 10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt. Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah- men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück- lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab- bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden- bremse jedoch auch geschuldet. Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts- politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge- schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien: Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die- sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014 dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida- risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia- rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan- den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück- zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme- reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln. Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge- rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und Kollegen. Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres- rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445 (A) (C) (D)(B) Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom- munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle- gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re- gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah- rungswerte abfragen. Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über- wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar- anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi- chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik. Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe- bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau- cherinformation – Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches – Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG) – Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah- menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset- zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge- währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge- stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß- nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli- chen Befugnisse zu stärken. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich- tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat. Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind. 3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei- tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka- pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie- rungsfonds ab: – Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei- fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie- rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las- tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar ist. – Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über- nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig- lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie- rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres 2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen der FMSA ist von der damaligen Entscheidung nicht gedeckt. – Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver- waltungs- und Entscheidungskompetenz über Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht – abgesehen von dem von ihnen benannten Mit- glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus- ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche Konstellation, in der Bund und Länder haften, der Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder- holte Übung zur Regel erhoben werden. – Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon- solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal- ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas- tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun- gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie- den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri- seninstrument einzusetzen. 4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas- sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf: – Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be- dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf- kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge- meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie- genden Gesetz geändert werden soll, war unter anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt- stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer enthält. 19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) – Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We- sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz- marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes für das vorliegende Gesetz fort. 5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun- desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus- ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft, dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit- haftung den Ländern entstehenden Belastungen an anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt. – Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin- nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst- rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger- initiative Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be- schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun- desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset- zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind. Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück- lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs- amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu- lässig und entsprechend abzulehnen wäre. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti- kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer- den kann. Begründung: Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes- verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014 geplant. Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier- ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh- rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda- tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun- desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe- tenzrechtliche Überschreitung. – Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft – Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: E n t s c h l i e ß u n g Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas- anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska- dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie- gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu- setzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson- dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge- rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be- rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für organische Düngemittel sichergestellt wird. – Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Regelungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett- land – Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447 (A) (C) (D)(B) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio. Euro und b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter- bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro – Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer- fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur Höhe von 7 Mio. Euro – Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland – Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.1 Ratsdokument 18383/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2011)0582 Drucksache 17/8515 Nr. A.7 Ratsdokument 18154/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.12 Ratsdokument 18725/11 Innenausschuss Drucksache 17/8227 Nr. A.10 Ratsdokument 17205/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.12 Ratsdokument 17429/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.13 Ratsdokument 17430/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.8 Ratsdokument 18209/11 Finanzausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2011)0513 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/8227 Nr. A.34 EP P7_TA-PROV(2011)0453 Drucksache 17/8227 Nr. A.35 Ratsdokument 16923/11 Verteidigungsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2011)0574 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/8227 Nr. A.38 Ratsdokument 16939/11 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/8426 Nr. A.43 Ratsdokument 18007/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.45 Ratsdokument 18009/11 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/7918 Nr. A.20 EP P7_TA-PROV(2011)0392 163. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung TOP 7 Abbau der kalten Progression TOP 28 Pendlerpauschale TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Stephan Mayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegin-

    nen! Sehr geehrte Kollegen! Genau heute vor einer Wo-
    che hat der US-Präsident Barack Obama seine neue
    Strategie zur Verbesserung des Datenschutzrechts im In-
    ternet vorgestellt. Kernziel dieser Strategie ist die Wie-
    derherstellung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bür-
    ger in das Internet und in den elektronischen
    Geschäftsverkehr.

    Es handelt sich bei dieser Vorstellung der Strategie
    von Barack Obama jedoch nur um ein Weißbuch, das im
    weiteren Verlauf erst noch in Gesetzesform gegossen
    werden muss. Wir sind hier schon weiter fortgeschritten.
    Die christlich-liberale Koalition handelt, und wir verab-
    schieden heute endgültig das Gesetz zur Verbesserung
    und zur Steigerung des Vertrauens der Bürgerinnen und
    Bürger in das Internet und in den elektronischen Ge-
    schäftsverkehr.


    (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Endlich! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dicker geht es nicht!)


    Es ist schon erwähnt worden: 90 Prozent der deut-
    schen Internetnutzer nutzen das Internet insbesondere
    zum Kauf von Produkten und zum Bestellen von Dienst-
    leistungen. Was besorgniserregend ist, ist, dass 73 Pro-
    zent von ihnen in den letzten Jahren negative Erfahrun-
    gen damit gemacht haben. Ich glaube, es geht nicht um
    eine Dämonisierung des Internets. Das Internet bietet
    vielfältige Chancen und ungeahnte Möglichkeiten, die
    noch vor 20 Jahren undenkbar waren, aber es birgt auch
    gewisse Risiken in sich, und diese Risiken manifestieren
    sich zusehends insbesondere darin, dass es unseriöse
    Anbieter gibt, die in den letzten Jahr immer mehr ihr Un-
    wesen getrieben haben und hunderttausendfach, ja mil-
    lionenfach Ärger in Deutschland hervorgerufen haben.

    Ich möchte mir nicht einmal annähernd vorstellen,
    wie oft sich – wahrscheinlich hunderttausendfach – Bür-
    gerinnen und Bürger geärgert haben, als sie Mahnungen,
    Zahlungsaufforderungen und Schreiben von Rechtsan-
    wälten und Inkassounternehmen erhalten haben. Mit Si-
    cherheit haben viele darauf reagiert, indem sie gezahlt
    haben, obwohl sie rechtlich dazu nicht verpflichtet ge-
    wesen wären,

    Die Studie von infas aus dem August des letzten Jah-
    res, nach der schon 8,4 Millionen Bundesbürger Opfer
    von Internetbetrug geworden sind, ist schon erwähnt
    worden. Der überwiegende Teil von ihnen, nämlich
    5,4 Millionen Bürger, sind Opfer von Kosten- und Abo-
    fallen im Internet geworden.

    Was an dieser Studie sehr interessant ist, ist, dass es
    keine signifikanten Unterschiede gibt, was das Alter,
    was das Geschlecht und auch was das Einkommen der





    Stephan Mayer (Altötting)



    (A) (C)



    (D)(B)


    Betroffenen anbelangt. Jeden kann es treffen, und keiner
    ist davor gefeit. Es ist auch nicht so, dass es nur wenige
    schwarze Schafe gibt, die sich in diesem Bereich tum-
    meln. Es hat sich mittlerweile betrüblicherweise eine
    ganze Abofallenindustrie in Deutschland entwickelt. Im
    kollusiven Zusammenwirken von Internetunternehmen,
    Rechtsanwälten und Inkassounternehmen sind Millionen
    von Bundesbürgern geschädigt worden. Jeder hat es
    schon am eigenen Leib erlebt. Es gibt Internetshopsei-
    ten, die trickreich und sehr irreführend gestaltet sind.
    Aufgrund des häufig unklar, irritierend und überra-
    schend gestalteten Bestellprozesses sind diesen Shops
    leider schon Millionen von Bundesbürgern auf den Leim
    gegangen. Diese Abo- und Kostenfallen im Internet be-
    treffen das Bestellen sowohl von Produkten als auch von
    Dienstleistungen. Das Angebot reicht von Haustieren,
    Kochrezepten, Hilfen bei der Berufswahl, Routenpla-
    nern, Grußkarten und Gedichten bis hin zu Gewinnspie-
    len und Wohnungsannoncen.

    Wir, die christlich-liberale Koalition, handeln mit die-
    sem Gesetzentwurf, der heute in zweiter und dritter Le-
    sung behandelt wird, effektiv und gehen massiv gegen
    diesen rapide zunehmenden Internetbetrug vor. Wir als
    christlich-liberale Koalition sind handlungsfähig.


    (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Die meiste Zeit nicht!)


    Wir machen klare Vorgaben, was die Ausgestaltung der
    Internetseiten anbelangt. Die Schaltflächen müssen ins-
    besondere hinsichtlich des Bestellprozesses transparent,
    klar und eindeutig sein. Wichtig ist uns, dass schon auf
    der Schaltfläche klar erkennbar ist, dass damit eine Zah-
    lungsverpflichtung verbunden ist. Deshalb fassen wir
    § 312 g des Bürgerlichen Gesetzbuches neu.

    Damit ist natürlich unweigerlich ein Mehraufwand
    für die Unternehmen verbunden; das möchte ich nicht
    unerwähnt lassen. Aber ich bin der festen Überzeugung,
    dass dieser Mehraufwand, der auf etwas mehr als
    41 Millionen Euro geschätzt wird, in der Abwägung mit
    dem exorbitant hohen Schaden, der in der Vergangenheit
    verursacht wurde, und vor allem mit dem Schadenspo-
    tenzial, das mit dem Missbrauch im Internet verbunden
    ist, durchaus vertretbar ist.

    Ich möchte auch noch Stellung beziehen zu der im
    Ausschuss beantragten Entschließung mit der Forderung
    zur Beweislast. Meines Erachtens ist es überflüssig, hier
    eine Neuregelung vorzunehmen, weil es im BGB gän-
    gige Praxis ist, dass derjenige, der eine Forderung durch-
    setzen will, die Rechtmäßigkeit dieser Forderung bewei-
    sen muss. Es bedarf also keiner nochmaligen Festlegung,
    dass der Anbieter im Internet das rechtswirksame Zu-
    standekommen des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages
    beweisen muss. Deswegen ist diese Forderung abzuleh-
    nen.

    Nach dem heutigen Tag gilt es, viele Internetseiten
    umzugestalten. Wie wir vom Kollegen Dr. Schweickert
    gehört haben, gilt dies auch für die Internetseite der Grü-
    nen. Ich bin gespannt, ab wann die Schaltfläche für die
    Bestellung der Quietscheente rechtskonform ausgestaltet
    ist. Aber selbst wenn sie rechtskonform ausgestaltet ist

    und den Vorgaben in § 312 g BGB entspricht – ich gehe
    davon aus, dass die Grünen, rechtstreu wie sie sind, ihren
    Internetshop sehr schnell neu konfigurieren werden –,


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir werden die Ersten sein!)


    befürchte ich, dass die Kosten doch weitaus höher als
    3,50 Euro für diese Ente sein werden. Denn wer bei den
    Grünen zugreift, muss leider Gottes langfristig mehr be-
    rappen als diese 3,50 Euro.


    (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Ich sage nur: Bayerische Landesbank und CSU!)


    Das muss man dazusagen.

    Mit diesem Gesetzeswerk, das in diesem Hause mit
    Ausnahme der Linkspartei große Zustimmung finden
    wird, beweisen wir, dass die christlich-liberale Koalition
    insbesondere in der Rechtspolitik in der Lage ist, effek-
    tiv und schnell zu handeln, wenn sich ein Problem offen-
    kundig und signifikant zeigt.


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Beim nächsten Tagesordnungspunkt stimmt es schon nicht mehr!)


    Wir setzen die zugrunde liegende EU-Richtlinie jetzt
    schnell und zügig in deutsches Recht um. Damit bewei-
    sen wir einmal mehr, dass die christlich-liberale Koali-
    tion handlungsfähig ist


    (Zurufe von der SPD: Oh! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Warten wir mal ab, wie es bei TOP 26 aussieht!)


    und dass wir effektiv ans Werk gehen, wenn sich Pro-
    bleme ergeben. Wenn sich Missstände in unserer Gesell-
    schaft und auch in unserer Wirtschaft zeigen,


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Dann braucht die Koalition fünf Jahre, um es zu lösen!)


    dann erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir
    schnell und effektiv handeln.

    Ihre Argumentation „Das hätte doch alles schon
    längst passieren müssen“ ist meines Erachtens sehr dürf-
    tig und durchsichtig. Mehr haben Sie nicht zu bieten.


    (Widerspruch bei der SPD)


    Wir hingegen haben sehr viel zu bieten. In diesem Sinne
    bedanke ich mich für die Unterstützung und werbe um
    Zustimmung in diesem Hause.

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Eigentlich haben Sie die Zustimmung nicht verdient!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kos-





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)


tenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wir wol-
len einmal abwarten, ob im Sinne des Kollegen
Rebmann diese Beschlussfassung den Schneckengang
zum Adlerflug transformiert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung auf der Drucksache 17/8805, den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/7745 in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit
breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke
in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der
Gesetzentwurf mit der gleichen Mehrheit angenommen.

Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen auf der Drucksache 17/8806 auf. Wer
stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsan-
trag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Erste Beratung des von den Abgeordneten
Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva
Högl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Straf-
rechtsänderungsgesetzes – Bekämpfung der
Abgeordnetenbestechung

– Drucksache 17/8613 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung
Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. – Dazu sehe ich
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin
Christine Lambrecht für die SPD-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christine Lambrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und

    Kollegen! Im Jahr 2003 hat die Bundesrepublik
    Deutschland die UN-Konvention zur Bekämpfung von
    Korruption unterzeichnet, wie ich finde: völlig zu Recht.
    Es muss unser aller Anliegen sein, Korruption da, wo sie
    auftritt, weltweit zu bekämpfen.


    (Beifall bei der SPD)


    Peinlich ist allerdings, dass nach dieser Unterzeich-
    nung nichts weiter passiert ist. Nötig wäre gewesen,

    diese Konvention auch in innerdeutsches Recht umzu-
    setzen, sprich einen Straftatbestand zu schaffen, der die
    Korruption, die Bestechung, die Bestechlichkeit von Ab-
    geordneten erfasst. Warum wäre die Umsetzung dieser
    Konvention notwendig gewesen? Weil wir im deutschen
    Recht bisher lediglich das Thema des sogenannten Stim-
    menkaufs gesetzlich geregelt haben! Dies ist ein ganz
    enger Tatbestand, der nur das Abstimmungsverhalten er-
    fasst und deswegen ein stumpfes Schwert ist und der
    Konvention, so wie sie vorliegt, bei weitem nicht ge-
    nügt.

    Deswegen unterbreiten wir Ihnen heute einen Lö-
    sungsvorschlag für ein nicht einfaches Thema, nämlich
    die Auflösung des Spannungsfeldes zwischen dem, was
    zu Recht als Abgeordnetenbestechung, als Bestechung,
    als Korruption benannt werden muss, und dem, was zum
    parlamentarischen Verhalten gehört. Wir haben es uns
    mit unserem Entwurf nicht leicht gemacht. Wir haben
    viele Argumente, die in der Diskussion seit vielen Jahren
    genannt werden, gegeneinander abgewogen. Ich will un-
    seren Vorschlag kurz begründen; denn ich kann damit
    auf viele Kritikpunkte eingehen.

    Wir schlagen vor, Abgeordnetenbestechung in Zu-
    kunft ganz klar zu beschreiben als einen Vorgang, bei
    dem ein Abgeordneter einen Vorteil für sich oder einen
    Dritten dafür bekommt, dass er einen Auftrag oder eine
    Weisung in entsprechendes parlamentarisches Verhalten
    umsetzt. Dies ist ein ganz klar definierter Tatbestand.
    Warum ist er so klar und so eng beschrieben? Weil wir
    wollen, dass die Kritikpunkte, die aufgekommen sind
    – nämlich dass dann in Zukunft parlamentarisches Ver-
    halten, also die Aufgabe des Abgeordneten, sich für die
    Interessen derjenigen einzusetzen, für die er sich berufen
    fühlt, nicht mehr möglich wäre –, ausgeräumt werden,
    haben wir diesen Tatbestand eng beschrieben. Ich will
    dazu einige Beispiele nennen.

    Ich bekomme vom Weinbauernverband den Auftrag
    oder die Weisung, eine Initiative zur Abschaffung der
    Sektsteuer zu ergreifen, was ich dann in meiner Fraktion
    und im parlamentarischen Verfahren durchsetze. Wenn
    ich dafür dann eine mehrwöchige Urlaubsreise als Vor-
    teil erhalte, würde das genau den von uns definierten
    Straftatbestand erfüllen, wie ich finde: völlig zu Recht.
    Das wäre ein klarer Fall von Bestechung und Bestech-
    lichkeit.


    (Beifall bei der SPD)


    Nun wird eingewandt, dies widerspreche dem freien
    Mandat. – Ja, zu Recht haben wir als Abgeordnete die
    Möglichkeit, nach Art. 38 des Grundgesetzes das freie
    Mandat auszuüben. Das ist das Wesen, der Inhalt dessen,
    was wir als Abgeordnete tun. Aber im Ernst: Niemand
    kann behaupten, dass der Vorgang, den ich eben be-
    schrieben habe, nämlich einen Vorteil dafür zu bekom-
    men, dass ich als Abgeordnete einen Auftrag oder eine
    Weisung befolge, auch nur im Geringsten etwas mit dem
    freien Mandat zu tun hat. Deswegen sollten wir eine
    klare Definition vornehmen


    (Beifall bei der SPD)






    Christine Lambrecht


    (A) (C)



    (D)(B)


    Es wird des Weiteren kritisiert, dass der Vorteilsbe-
    griff nicht eng genug gefasst sei und dass dann unter
    Umständen Staatsanwälte ungerechtfertigte Ermittlungs-
    maßnahmen einleiten könnten. Aber wir haben aus-
    drücklich geschrieben, dass parlamentsübliches Verhal-
    ten nicht als Vorteilsnahme zu verstehen ist. Dazu gehört
    beispielsweise das Abendessen beim Parlamentarischen
    Abend. Selbstverständlich erwartet niemand, dass in Zu-
    kunft ein Abgeordneter mit der Brotdose zum Parlamen-
    tarischen Abend geht, weil er Angst hat, dass es ihm als
    Vorteilsnahme ausgelegt wird, wenn er sich am Buffet
    bedient. Wir wollen das im Gesetz genau regeln, um ent-
    sprechende Sorgen auszuräumen.

    Ich habe wahrscheinlich ein bisschen mehr Vertrauen
    in die deutschen Staatsanwälte – ich habe einige Erfah-
    rungen im 1. Ausschuss gemacht –, darin, dass sie in den
    entsprechenden Angelegenheiten mit Augenmaß vorge-
    hen und nicht wegen jedes Essens oder jedes geschenk-
    ten Bleistifts Ermittlungen einleiten.


    (Beifall bei der SPD)


    Es gibt auch den Kritikpunkt, wir setzten die UN-
    Konvention nicht um, weil sonst bei uns mit Ermittlun-
    gen zu rechnen sei; in Bananenrepubliken sei das mög-
    lich, weil dort die Staatsanwälte sowieso nicht gegen
    Abgeordnete ermitteln. Sie sollten sich aber anschauen,
    welche Länder diese Konvention bisher nicht umgesetzt
    haben. Das sind zum Beispiel der Sudan, Somalia und
    die Bundesrepublik. Aber Staaten wie Norwegen, Frank-
    reich, Großbritannien und die USA haben diese Konven-
    tion umgesetzt. Bei diesen Ländern handelt es sich mit-
    nichten um Bananenrepubliken.


    (Beifall bei der SPD – Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: China! Russland! Gehen Sie mal dahin!)


    Wir sollten jetzt die Chance ergreifen und nach neun
    Jahren endlich für eine Umsetzung sorgen, um uns nicht
    länger dem Vorwurf auszusetzen, dass wir Korruption
    bei anderen kritisieren, uns aber, wenn es um uns geht,
    auf einmal nicht in der Lage sehen, ein entsprechendes
    Gesetz in Kraft zu setzen. Das ist peinlich. Das sollte ge-
    löst werden.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich merke, dass es ein bisschen Bewegung auch in
    den Reihen der Koalition gibt. Es hat mich sehr erfreut,
    dass der Bundestagspräsident, Herr Lammert, ein klares
    Bekenntnis in dieser Fragestellung abgegeben und da-
    rauf hingewiesen hat, dass wir dringend eine gesetzliche
    Regelung brauchen.


    (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Eine Regelung!)


    Wenn ich ihn richtig verstanden habe, dann entsprechen
    die Vorstellungen des Bundestagspräsidenten ziemlich
    genau dem, was wir klar definiert und hinreichend be-
    stimmt formuliert haben.


    (Beifall bei der SPD – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Da ist der Wunsch der Vater des Gedanken! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein, nein! Sie müssen die Ehre des Präsidenten retten!)


    – Ich kann gerne die entsprechenden Stellen zitieren. –
    Ich freue mich auf jeden Fall auf die Auseinanderset-
    zung.

    Es ist richtig, dass wir in dieser Frage miteinander
    diskutieren. Hören Sie aber auf, eine Totalverweige-
    rungshaltung einzunehmen! Wir sollten uns auf den Weg
    machen und endlich klare Regelungen – auch für uns –
    schaffen, damit der Verdacht, dass wir nur für uns Aus-
    nahmen schaffen wollen, ausgeräumt wird. Es wird Zeit.
    Deswegen fordere ich Sie auf: Machen Sie mit! Ein ent-
    sprechender Vorschlag liegt auf dem Tisch.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD)