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    Plenarprotokoll 17/163 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Kos- tenfallen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Drucksachen 17/7745, 17/8805) . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs ei- nes Strafrechtsänderungsgesetzes – Be- kämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 19375 A 19375 B 19375 C 19376 C 19377 B 19379 A 19380 C 19382 A 19383 C 19384 C 19385 C 19386 C 19388 B 19388 B 19389 D 19390 C 19392 C 19392 B 19395 D 19396 D 19398 C 19399 B 19401 B 19403 B 19404 C 19405 C 19407 D 19408 D 19409 B 19410 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Drucksache 17/8683) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pendlerpauschale in sozial ge- rechtes Pendlergeld umwandeln und er- höhen (Drucksache 17/5818) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Ulrich Maurer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Preiserhöhungswelle an den Tankstellen stoppen – Gesetzliche Ben- zinpreiskontrolle einführen (Drucksache 17/8786) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsames elterliches Sorge- recht für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 17/3219, 17/8555) . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Fi- nanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen weiterreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19411 D 19412 A 19413 B 19414 A 19415 C 19416 B 19417 C 19419 A 19421 A 19422 B 19423 C 19424 B 19425 B 19425 B 19425 C 19426 C 19424 A 19428 A 19429 B 19429 D 19431 B 19432 B 19432 C 19433 A 19434 A 19435 A 19435 A 19436 C 19437 D 19440 A 19440 D 19441 C 19442 C 19443 A 19444 A 19445 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19375 (A) (C) (D)(B) 163. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. März 2012 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19443 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 02.03.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 02.03.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 02.03.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 02.03.2012 Brunkhorst, Angelika FDP 02.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 02.03.2012 Freitag, Dagmar SPD 02.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 02.03.2012 Dr. Friedrich, Hans- Peter CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 02.03.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 02.03.2012 Dr. Geisen, Edmund FDP 02.03.2012 Gerster, Martin SPD 02.03.2012 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Gruß, Miriam FDP 02.03.2012 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Heider, Matthias CDU/CSU 02.03.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.03.2012 Juratovic, Josip SPD 02.03.2012 Kaczmarek, Oliver SPD 02.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 02.03.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 02.03.2012 Körper, Fritz Rudolf SPD 02.03.2012 Korte, Jan DIE LINKE 02.03.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 02.03.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Laurischk, Sibylle FDP 02.03.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 02.03.2012 Dr. Lotter, Erwin FDP 02.03.2012 Ludwig, Daniela CDU/CSU 02.03.2012 Luksic, Oliver FDP 02.03.2012 Lutze, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.03.2012 Mattheis, Hilde SPD 02.03.2012 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 02.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 02.03.2012 Ortel, Holger SPD 02.03.2012 Pieper, Cornelia FDP 02.03.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 02.03.2012 Pronold, Florian SPD 02.03.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 02.03.2012 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 02.03.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.03.2012 Staffeldt, Torsten FDP 02.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Tillmann, Antje CDU/CSU 02.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 02.03.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.03.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 02.03.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.03.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 02.03.2012 Zypries, Brigitte SPD 02.03.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 19444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1 : 1 an Kommunen wei- terreichen (162. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Der Antrag der Frak- tion Die Linke zeigt einmal mehr, dass Sie aus der euro- päischen Staatsschuldenkrise nichts gelernt haben. Wie- der soll Geld durch den Bund ausgegeben werden, das nicht zur Verfügung steht. Statt die solide Haushaltspoli- tik der Bundesregierung zu unterstützen, schreien Sie wieder nach neuen Mitteln. Noch viel schlimmer ist, dass Sie den Erfolg für die Kommunen leugnen und nach Luftbuchungen schreien. Hierzu komme ich später. Es trifft zu, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Kommunen erheb- lich belasten. Doch schauen wir uns einmal den Gesetz- gebungsprozess an. Ein solides und nachhaltiges Gesetz wurde auch unter Mitwirkung des von Ihnen mitregier- ten Landes Brandenburg im Bundesrat verhindert. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn Sie schon den Vermitt- lungsausschuss ins Spiel bringen. Sie picken sich, wie ein wählerisches Huhn, einen Aspekt des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen heraus. Das ist typisch, denn mit diesem Fo- kus können sie wieder geistig brandstiften und den So- zialneid schüren. Fakt ist aber, dass die christlich-libe- rale Koalition auf breiter Front die Kommunen stärkt und entlastet. Halten wir uns doch die wichtigsten Aspekte noch einmal vor Augen: Die Kommunen werden zusammen mit den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliar- den Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kom- munalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Über- tragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabenpflichten – ist in der Geschichte der Bundesre- publik Deutschland einmalig. Flankiert wird diese Aus- gabenreduktion von steigenden Einnahmen. Denn die solide und weitsichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarkt- politik der christlich-liberalen Koalition führt zu spru- delnden Mehreinnahmen in den meisten deutschen Kommunen. In den ersten drei Quartalen 2011 lagen die Mehreinnahmen der Kommunen bei fast sieben Prozent. Das sind knapp 135 Milliarden Euro mehr für die Ge- meinden. Alleine die Steuereinnahmen der Gemeinden stiegen dabei um elf Prozent auf knapp 47 Milliarden Euro. Auch die von der christlich-liberalen Koalition ge- plante Einkommensteueränderung wird sich positiv auf die Kommunen auswirken. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in den Taschen haben, geben Sie es erfahrungsgemäß auch aus. Hierdurch werden die Kom- munen alleine bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen verzeichnen können. Sie sehen, wir denken global und machen keine einseitige Klientelpolitik wie Sie so oft. Wir, die christlich-liberale Koalition, haben die Kom- munen sicher durch die Krisenjahre begleitet. In der Fi- nanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 stammte jeder sechste in den Kommunen inves- tierte Euro aus den Mitteln des Konjunkturpaketes. Wir haben hierdurch Arbeitsplätze gesichert und Unterneh- men vor der Insolvenz bewahrt. Ohne die konjunkturel- len Maßnahmen des Bundes und der Länder hätten die Investitionen der Kommunen sowohl 2009 als auch im Jahr 2010 als Folge der kritischen Finanzlage deutlich abgenommen. Die Bauausgaben der Kommunen stiegen aufgrund unseres Konjunkturpaketes alleine 2010 um 10,5 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro. Auch hier haben die Kommunen in die Zukunft investiert. Sie haben mehrheitlich in Bildungsinfrastruktur investiert. Bildung ist der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft, nicht Gleichmacherei und Ideologie wie in Ihrer kleinen Welt. Auch 2012 werden sich nach den Steuerschätzungen vom November 2011 die gemeindlichen Steuereinnah- men positiv entwickeln. Die Steuereinnahmen steigen um fast 5 Prozent. Das sind fast vier Milliarden Euro mehr. Genauso positiv zeichnet sich die Entwicklung für den Zeitraum 2013 bis 2016 ab. Hier prognostizieren die Steuerexperten einen weiteren Anstieg von 4 Prozent jährlich. Das bedeutet aber auch, dass in diesen positiven Zeiten die Kommunen gefordert sind. Sie müssen Rück- lagen bilden, wenn dies möglich ist, oder Schulden ab- bauen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass die Kommunen ohne Defizit auskommen können. Das ist ambitioniert, der Generationengerechtigkeit und der in unserem Grundgesetz festgeschrieben Schulden- bremse jedoch auch geschuldet. Die CDU/CSU-Fraktion steht für solide Haushalts- politik. Wir machen keine Luftbuchungen, wie es Ihre Fraktion hier fordert. Es ist sinnvoll, dass vorvorletzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Dieses Kalenderjahr ist nämlich dann nicht nur abge- schlossen, sondern auch abgerechnet. Wir verbinden mit dieser Berechnungsgrundlage zwei wichtige Prinzipien: Dies sind die Solidarität auf der einen Seite, aber auch die Subsidiarität auf der anderen Seite. Wir wissen, dass die Kommunen die steigenden Kosten der Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht alleine stemmen können. Deswegen erstatten wir ihnen in die- sem Jahr 45 Prozent, im Jahr 2013 75 Prozent und 2014 dann 100 Prozent der Kosten. Wir zeigen uns solida- risch. Gleichzeitig, und das ist das Element der Subsidia- rität, sehen wir die Kommunen in der Bringschuld. Sie müssen nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstan- den sind. Keine Kommune hätte etwas davon, wenn eine Überzahlung erfolgte. Diese wäre an den Bund zurück- zuzahlen. Ein Mehr an Bürokratie. Dieses Vorgehen würde die Entlastung konterkarieren. In den Kämme- reien wäre ein Personalmehraufwand erforderlich, um die Rückbuchungen ordentlich und zeitnah abzuwickeln. Auch auf der Bundesebene würde dies zu einer Verzöge- rung des Haushaltsabschlusses führen. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein, werte Kolleginnen und Kollegen. Außerdem, tun Sie nicht so, als sei dieser Zweijahres- rhythmus eine Erfindung des Vermittlungsausschusses. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19445 (A) (C) (D)(B) Auch in den Ländern werden die Steuereinnahmen in der Regel erst zwei Jahre nach Vereinnahmung an die Kom- munen ausgeschüttet. Sie können hier bei Ihren Kolle- gen in den Ländern nachfragen. In Brandenburg regieren Sie ja noch mit. Hier können Sie sehr zeitnah zu einer Veränderung beitragen. Und die Beendigung Ihrer Re- gierungsbeteiligung in Berlin liegt auch noch nicht so lange zurück. Hier können Sie sicherlich auch Erfah- rungswerte abfragen. Mit Ihrem Antrag unterstreichen Sie wieder, warum Sie auf Bundesebene keine Regierungsverantwortung tragen. Sie können nicht mit Geld umgehen und haben als Patentrezept die Gießkanne in der Hand. Deshalb werden Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, auch dauerhaft in der Opposition bleiben. Denn die über- wältigende Mehrheit der Deutschen unterstützt die Spar- anstrengungen dieser Bundesregierung. Seien Sie versi- chert, dass ich auch weiterhin aufzeigen werde, wie Sie Steuermittel verschwenden wollen und Halbwahrheiten als Skandale verkaufen wollen. Ihr Antrag ist Polemik. Deshalb und weil er unausgegoren ist, ist er abzulehnen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Fe- bruar 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbrau- cherinformation – Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches – Gesetz zur Einrichtung und zum betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG) – Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnah- menpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Geset- zes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ge- währleisten zu wollen. In der aktuellen Situation sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abge- stimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maß- nahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtli- chen Befugnisse zu stärken. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bundestag wich- tige Länderanliegen – wie etwa die Stärkung der Kompetenz der BaFin gegenüber der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – aufgegriffen hat. Er beanstandet aber, dass schwerwiegende Bedenken im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind. 3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die wei- tere Mithaftung der Länder für Garantien und Reka- pitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisie- rungsfonds ab: – Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zwei- fel, ob die im Gesetz vorgesehene Mischfinanzie- rung von Bund und Ländern im Rahmen der Las- tenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar ist. – Die im Herbst 2008 von den Ländern im Rahmen des ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes über- nommenen Ausfallrisiken erstrecken sich ledig- lich auf Maßnahmen der Finanzmarktstabilisie- rungsanstalt (FMSA), die bis Ende des Jahres 2010 ergriffen wurden. Die vorgesehene zeitliche und finanzielle Erweiterung der Ermächtigungen der FMSA ist von der damaligen Entscheidung nicht gedeckt. – Der Bund hat durch die FMSA die alleinige Ver- waltungs- und Entscheidungskompetenz über Stabilisierungsmaßnahmen. Den Ländern steht – abgesehen von dem von ihnen benannten Mit- glied des Leitungs sowie des Lenkungsausschus- ses – kein signifikanter Einfluss zu. Eine solche Konstellation, in der Bund und Länder haften, der Bund aber die alleinige Entscheidungsbefugnis hat, muss auf die damalige Ausnahmesituation beschränkt bleiben und darf nicht durch wieder- holte Übung zur Regel erhoben werden. – Den Ländern ist – angesichts der Spar- und Kon- solidierungszwänge in den öffentlichen Haushal- ten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben – eine weitere Belas- tung durch neue Garantien und Rekapitalisierun- gen nicht mehr zuzumuten. Für die Risiken aus neuen Rettungsmaßnahmen muss daher der Bund alleine einstehen, nachdem er sich dafür entschie- den hat, den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit aufgestockten Ermächtigungen als aktuelles Kri- seninstrument einzusetzen. 4. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel an der Auffas- sung, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf: – Nach Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes be- dürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Auf- kommen den Ländern oder den Gemeinden (Ge- meindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes, das mit dem vorlie- genden Gesetz geändert werden soll, war unter anderem deshalb zustimmungspflichtig, weil es in § 14 FMStFG eine Befreiung des Finanzmarkt- stabilisierungsfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer enthält. 19446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 (A) (C) (D)(B) – Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz im We- sentlichen um die Wiedereinsetzung des Finanz- marktstabilisierungsfonds handelt, der nicht ohne die Steuerbefreiung beurteilt werden kann, wirkt die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabili- sierung des Finanzmarktes für das vorliegende Gesetz fort. 5. Angesichts der besonderen Bedeutung des Gesetzes für die Stabilität des Finanzsystems sieht der Bun- desrat von der Anrufung des Vermittlungsausschus- ses ab. Dieser Schritt ist an die Erwartung geknüpft, dass die Bundesregierung die durch die weitere Mit- haftung den Ländern entstehenden Belastungen an anderer Stelle entsprechend zum Ausgleich bringt. – Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewin- nung im Bund und zur Änderung weiterer dienst- rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürger- initiative Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bedauert, dass die Hinweise seiner Stellungnahme in Bundesratsdrucksache 523/11 (Be- schluss), denen – ausgenommen zu Ziffer 2 – die Bun- desregierung laut Gegenäußerung (Anlage 4 zum Geset- zesentwurf Bundestagsdrucksache 17/7575) zugestimmt hatte, vom Bundestag offenbar ignoriert worden sind. Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrück- lich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungs- amtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzu- lässig und entsprechend abzulehnen wäre. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob eine entsprechende Änderung möglicherweise in einem Arti- kelgesetz zeitnah doch noch auf den Weg gebracht wer- den kann. Begründung: Die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen dürfen den vom Gesetz beabsichtigten Zugriff des Bundes- verwaltungsamtes darauf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens nicht gewähren. Die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände ist parallel zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014 geplant. Der Gesetzeswortlaut verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisier- ten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerfüh- rungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldeda- tenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder aber dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bun- desverwaltungsamt. Hierin liegt eine gesetzeskompe- tenzrechtliche Überschreitung. – Gesetz zur dem Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft – Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: E n t s c h l i e ß u n g Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug des § 3 des künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogas- anlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaska- dennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energie- gewinnung und anschließend als Düngemittel einzu- setzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbeson- dere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisge- rechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Be- rücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für organische Düngemittel sichergestellt wird. – Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtli- cher Regelungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 28. Mai bis 1. Juni 2010 in Riga, Lett- land – Drucksachen 17/7762, 17/8406 Nr. 1.2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. März 2012 19447 (A) (C) (D)(B) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei a) Kapitel 60 67 Titel 636 42 – Erstattung an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen - bis zu Höhe von 14,44 Mio. Euro und b) Kapitel 60 67 Titel 636 45 – Erstattungen an Sozial- versicherungsträger für Rentenleistungen an Ange- hörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinter- bliebenen – bis zur Höhe von 3,56 Mio. Euro – Drucksachen 17/8288, 17/8406 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2011 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Aus-gabe bei Kapitel 11 10 Titel 632 51 – Kriegsopfer- fürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen - bis zur Höhe von 7 Mio. Euro – Drucksachen 17/8315, 17/8406 Nr. 1.5 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Gewährleistung der Sicherheit der Eisenbahnen in Deutschland – Drucksachen 17/5576, 17/5820 Nr. 7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.1 Ratsdokument 18383/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2012 Drucksache 17/8515 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2011)0582 Drucksache 17/8515 Nr. A.7 Ratsdokument 18154/11 Drucksache 17/8515 Nr. A.12 Ratsdokument 18725/11 Innenausschuss Drucksache 17/8227 Nr. A.10 Ratsdokument 17205/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.12 Ratsdokument 17429/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.13 Ratsdokument 17430/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.8 Ratsdokument 18209/11 Finanzausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2011)0513 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/8227 Nr. A.34 EP P7_TA-PROV(2011)0453 Drucksache 17/8227 Nr. A.35 Ratsdokument 16923/11 Verteidigungsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2011)0574 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/8227 Nr. A.38 Ratsdokument 16939/11 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/8426 Nr. A.43 Ratsdokument 18007/11 Drucksache 17/8426 Nr. A.45 Ratsdokument 18009/11 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/7918 Nr. A.20 EP P7_TA-PROV(2011)0392 163. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 25 Kostenfallen imelektronischen Geschäftsverkehr TOP 26 Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung TOP 7 Abbau der kalten Progression TOP 28 Pendlerpauschale TOP 30 Elterliches Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marianne Schieder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle-

    gen! Frei nach Klaus Lage – „… und es hat zoom ge-
    macht“ – schreibt der Verbraucherzentrale Bundesver-
    band in einer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung
    zum Gesetzentwurf: „Und es hat ‚klick‘ gemacht …“
    Genau so ist es: Tausendmal ist nichts passiert, aber mit
    einem kurzen Klick auf einer unseriösen Internetseite
    fallen unzählige Verbraucherinnen und Verbraucher auf
    betrügerische Abofallen im Internet herein. Die Hände
    reiben sich dann auch dubiose Inkassofirmen, die häufig
    mit diesen kriminellen, betrügerischen Abohändlern un-
    ter einer Decke stecken. Im Dezember letzten Jahres hat
    der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Untersu-
    chung veröffentlicht, die genau dies belegt: 5,4 Millio-
    nen Menschen, das sind 11 Prozent aller deutschen Inter-
    netnutzer, sind auf eine Abofalle hereingefallen.

    Zum vierten Mal diskutieren wir nun über dieses
    Thema hier in diesem Haus. Aber immerhin geht jetzt
    endlich etwas voran. Hätten Sie aber, liebe Kolleginnen
    und Kollegen aus den Reihen der Union und der FDP,
    unserem Gesetzentwurf vor über einem Jahr zugestimmt
    und ihn nicht abgelehnt, könnten wir schon erheblich
    weiter sein.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Vielen Menschen in unserem Land wären dann viel Är-
    ger und viele Ausgaben erspart geblieben.

    Nun beschließen wir endlich den Gesetzentwurf der
    Bundesregierung – einen Gesetzentwurf, der die Forde-
    rungen der SPD aufgreift; deshalb werden wir ihm zu-
    stimmen. Vollkommen unerklärlich ist es uns aber, wa-
    rum Sie diese Gelegenheit nicht genutzt haben, um den
    unseriösen Inkassobüros das Handwerk zu legen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Es ist wirklich sehr schade, dass Sie diese Chance, für
    mehr und umfassenderen Verbraucherschutz zu sorgen,
    vertan haben.

    Noch ein Wort zu den Interessenvertretern. Da beklagt
    doch tatsächlich der Verband der Anbieter von Telekom-
    munikations- und Mehrwertdiensten – kurz VATM –, die
    im Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzungsfrist von drei
    Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sei zu knapp.
    Man brauche eine Schonfrist von zwei Jahren oder zu-
    mindest von einem Jahr. Meine Damen und Herren vom
    VATM, diese Schonfrist hatten Sie doch schon. Es muss
    doch in den letzten zwei Jahren auch bei Ihnen ange-
    kommen sein, was allen klar ist, die sich jemals mit die-
    ser Thematik beschäftigt haben: dass es längst an der
    Zeit ist, hier eine gesetzliche Regelung zu schaffen.





    Marianne Schieder (Schwandorf)



    (A) (C)



    (D)(B)


    Äußerst ärgerlich aber, liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen von Union und FDP, ist es, dass Sie mit Ihrem Ge-
    setzentwurf im Omnibusverfahren nun auch das Woh-
    nungseigentumsgesetz ändern wollen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Sie wollen die Verlängerung der Frist für den Ausschluss
    der Nichtzulassungsbeschwerde um mehr als zwei Jahre,
    nämlich vom Enddatum 1. Juli 2012 auf das Enddatum
    31. Dezember 2014 ausweiten. Gemäß § 62 Abs. 2 Woh-
    nungseigentumsgesetz ist die Nichtzulassungsbe-
    schwerde nach § 543 Abs. 1 Nr. 2 und § 544 der ZPO –
    in Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 1 bis 4
    Wohnungseigentumsgesetz – nicht statthaft, soweit die
    anzufechtende Entscheidung vor dem 1. Juli 2012 ver-
    kündet wurde. Sinn und Zweck von § 62 Abs. 2 Woh-
    nungseigentumsgesetz war es, einer Überlastung des
    Bundesgerichtshofs vorzubeugen. Sie konnten weder im
    Berichterstattergespräch noch im Rechtsausschuss über-
    zeugend darlegen, warum Sie diese Beschränkung des
    Rechtswegs um weitere zwei Jahre verlängern wollen.
    Diese ebenfalls geplante Gesetzesänderung hat mit dem
    eigentlichen Gesetzesvorhaben, nämlich dem verbesser-
    ten Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor
    Kostenfallen im Internet, gar nichts zu tun. Daher haben
    wir im Rechtsausschuss unsere Kritik am Verfahren an
    sich, aber auch an der Fristverlängerung als solcher deut-
    lich zum Ausdruck gebracht und die geplante Änderung
    des Wohnungseigentumsgesetzes abgelehnt.

    Der längst überfällige und von uns lange geforderte
    Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor den
    Kostenfallen im Internet ist uns aber so wichtig, dass wir
    dennoch, wenn auch mit Bauchschmerzen im Hinblick
    auf die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes, zu-
    stimmen werden. Wir meinen, die Verbraucherinnen und
    Verbraucher in diesem Land haben es verdient, dass jetzt
    endlich gehandelt wird.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Marco Wanderwitz ist der nächste Redner für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marco Wanderwitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    dem heute zu verabschiedenden Gesetz setzen wir ein
    weiteres wichtiges rechts- und verbraucherpolitisches
    Vorhaben der christlich-liberalen Koalition um. Wir stel-
    len damit auch unter Beweis, dass wir die neuen Heraus-
    forderungen der digitalen Welt annehmen und mit
    maßgeschneiderten rechtlichen Regelungen für mehr
    Rechtssicherheit bei den Verbraucherinnen und Verbrau-
    chern sorgen.

    Kostenfallen sind für viele Millionen Menschen in
    unserem Land – das haben wir schon in der ersten Le-
    sung besprochen – ein großes Übel geworden. Die

    Ministerin und Frau Kollegin Schieder haben schon da-
    rauf hingewiesen, was sich hinter dem Begriff Kosten-
    fallen so alles verbirgt. In wenigen Worten: im Internet
    angebotene Dienstleistungen zumeist, von denen man
    annimmt und, so wie die Internetseiten gestaltet sind, an-
    nehmen muss, dass sie kostenfrei sind; diese Dienstleis-
    tungen werden oft als gratis beworben. Aus dem Klein-
    gedruckten geht dann allerdings hervor, dass man sich
    beim Kauf dieser Dienstleistungen eine Forderung ein-
    handelt.

    Viele von uns kennen solche Fälle aus eigenem Erle-
    ben, aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Aus Ärger
    über sich selbst und über die eingetretene Situation, aus
    Ungewissheit und natürlich aus der Scheu, wegen einer
    meist nicht sehr hohen, aber dennoch beachtlichen For-
    derung – häufig handelt es sich um ungefähr 100 Euro –
    zum Anwalt zu gehen, zahlen am Ende viele.

    Eine aktuelle Infas-Studie belegt, dass bereits über
    5 Millionen Menschen in unserem Land in Abofallen ge-
    raten sind. Jeder Zehnte zahlt sofort und jeder Fünfte, so-
    bald er eine Mahnung oder Drohung bekommt. Ange-
    sichts dieser Zahlen bekommen wir schnell ein Gefühl
    dafür, wie groß dieses Problem ist, wie sehr dieser Markt
    im negativen Sinne prosperiert.

    Durch die ständig wiederholte und auch heute wieder
    vorgetragene Untätigkeitsschelte seitens der Opposition
    wird nichts besser.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Aber es ist wahr!)


    Wir haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass
    wir in diesem Bereich etwas tun wollen.


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Aber dafür kann sich niemand etwas kaufen!)


    Wir haben frühzeitig darauf hingewiesen, dass wir eine
    Regelung auf europäischer Ebene brauchen. Die Kosten-
    fallen sind ein europäisches Problem, und es macht da-
    her nur Sinn, gemeinsam mit unseren Nachbarländern
    eine Lösung zu finden.

    Wir haben also nicht nichts gemacht, sondern wir ha-
    ben auf die kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie, die
    Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger angesprochen
    hat, Einfluss genommen.


    (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin: So ist es!)


    Die Ministerinnen Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger,
    die heute anwesend sind, haben an der Erstellung der
    EU-Richtlinie maßgeblich mitgewirkt. Die Schaltflä-
    chenlösung, die jetzt implementiert worden ist, wurde
    von Deutschland vorangetrieben.

    Es ist sinnvoll, dass wir uns darauf geeinigt haben,
    dass wir auf den Erlass der EU-Richtlinie warten, bevor
    wir auf nationaler Ebene eine Regelung einführen, die
    wir wenige Monate später revidieren müssen. Den seriö-
    sen Anbietern sind einmalig höhere Bürokratiekosten
    zuzumuten; aber es ihnen nicht zuzumuten, drei Monate
    später noch einmal für diese Kosten aufkommen zu müs-





    Marco Wanderwitz


    (A) (C)



    (D)(B)


    sen, nur weil man einen Schnellschuss gemacht hat; das
    wäre nicht sinnvoll gewesen. Deshalb haben die Bundes-
    regierung und die Koalitionsfraktionen parallel zur Er-
    stellung der EU-Richtlinie den vorliegenden Gesetzent-
    wurf erarbeitet, damit er zeitnah nach Verabschiedung
    dieser Richtlinie eingebracht werden kann.

    Die europarechtlich zulässige, partielle und zeitlich
    vorgezogene Umsetzung einer vollharmonisierten Richt-
    linie müssen wir innerhalb von weniger als zwei Jahren
    – bis zum 13. Dezember 2013 – vollziehen. Die Tatsa-
    che, dass wir so schnell arbeiten, zeigt, wie wichtig uns
    dieses Thema ist.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Dem vorliegenden Gesetzentwurf liegt die sogenannte
    Schaltflächenlösung zugrunde: Ein Vertrag kommt nur
    zustande, wenn am Ende einer Bestellung im Internet
    eine finale Schaltfläche aufpoppt, in der mit der Formu-
    lierung „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich
    unmissverständlichen Formulierung klargestellt ist: Hier
    entstehen dem Verbraucher Kosten.

    Das Unternehmen muss die Bestellsituation im elek-
    tronischen Geschäftsverkehr so gestalten, wie es außer-
    halb des elektronischen Geschäftsverkehrs zu sein hat.
    Der Verbraucher muss durch Anklicken ausdrücklich be-
    stätigen, dass er erkannt hat, dass Kosten auf ihn zukom-
    men. Ebenso wichtig ist, dass der Verbraucher unmittel-
    bar vor Abgabe der Bestellung durch den Unternehmer
    über wesentliche Merkmale des Produkts sowie über
    Mindestlaufzeit und entstehende Kosten – Gesamtpreis,
    Liefer- und Versandkosten – informiert wird. Stichwort
    Abofallen: Es ist oft so, dass dem Verbraucher suggeriert
    wird, dass er einmalig eine Dienstleistung erwirbt; dabei
    handelt es sich um ein über Jahre laufendes Abo. All das
    muss oberhalb der Schaltfläche „Bestellbutton“ in her-
    vorgehobener Weise abgebildet sein.

    Die rechtlichen Konsequenzen hat die Frau Ministe-
    rin schon angesprochen. Die neue Regelung ist ein gro-
    ßer Gewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher,
    denn die Verbraucher müssen nicht mehr selber die nöti-
    gen Schritte einleiten – das haben wir in der Anhörung
    diskutiert –; vielmehr sieht die Regelung vor: Wenn die
    Gestaltungspflichten nicht erfüllt sind, dann kommt von
    vornherein kein Vertrag zustande. Der Verbraucher muss
    also nicht vom Vertrag zurücktreten. Wer als Anbieter
    seine Informationspflichten nicht erfüllt, dem drohen
    Abmahnungen und Schadenersatzansprüche. Das Ganze
    ist also ein scharfes Schwert.

    Im parlamentarischen Verfahren, insbesondere bei der
    Expertenanhörung im Rechtsausschuss, die ich als sehr
    fruchtbar empfand, wurden vonseiten der Wissenschaft-
    ler und der Richterschaft verschiedene Modifizierungs-
    vorschläge angeregt und praxisnah diskutiert.

    In dem Berichterstattergespräch am Montag habe ich
    den Eindruck gewonnen, dass wir uns relativ einig sind.
    Vorgestern legten die Grünen aber einen Entschließungs-
    antrag vor, wodurch dieser Eindruck nachträglich ge-
    trübt wurde. Ich will ein paar Sätze zu den Details dieses
    Entschließungsantrags sagen.

    Sie fordern eine ausdrückliche gesetzliche Normie-
    rung. Sie fordern, dass die Unternehmer einen rechtsgül-
    tig zustande gekommenen Vertrag nachzuweisen haben.
    Sie fordern also ausdrücklich eine Beweislastregel. Das
    ist zum einen unnötig, zum anderen unüblich, ganz ein-
    fach deshalb, weil sich die Beweislastverteilung aus der
    Formulierung der Vorschrift ergibt. Will der Unterneh-
    mer einen vertraglichen Zahlungsanspruch geltend ma-
    chen, muss er entsprechend den allgemeinen zivilrechtli-
    chen Regelungen den Beweis erbringen; der Gläubiger
    muss also die den Anspruch begründenden Tatsachen
    darlegen.

    Weiterhin fordern Sie wissenschaftliche und rechtli-
    che Prüfungen bezüglich der Musterschaltfläche; das ha-
    ben wir in der Anhörung besprochen. Ich gebe offen zu –
    auch ich habe eine Frage gestellt, die in diese Richtung
    zielt –: Charmant wäre das. Gleichwohl passt diese For-
    derung überhaupt nicht zu Ihrer Forderung nach Tech-
    nikneutralität. Denn selbst wenn es gelänge, eine Mus-
    terschaltfläche für den klassischen PC zu entwickeln, ist
    es schlechterdings nicht denkbar, diese zum Beispiel auf
    einem Tablet oder einer Spielekonsole in derselben Form
    darzustellen. Deswegen glauben wir, dass die Forderung
    nach einer Musterschaltfläche, so wünschenswert sie ist,
    schlicht nicht umsetzbar ist. Außerdem ist sie, wie ge-
    sagt, mit Ihrer Forderung nach Technikneutralität nicht
    in Einklang zu bringen.

    Zum Thema Technikneutralität hat die Ministerin
    schon etwas gesagt. Ich will noch einmal betonen – das
    steht auch in der Begründung des Gesetzentwurfs –, dass
    eine Technik bzw. ein Endgerät ausdrücklich nicht er-
    wähnt wurde. Insofern ist diese Regelung technikneutral.
    Dementsprechend sind weitere Formulierungen über-
    flüssig.

    Ich halte Ihren gesamten Entschließungsantrag für
    überflüssig. Mir ist klar, dass er nicht von den Rechts-
    politikerinnen und Rechtspolitikern der Grünen kommt.
    Wir werden ihn ablehnen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der mir
    wichtig ist – Frau Schieder hat ihn bereits erwähnt –:
    Hinsichtlich der unseriösen Inkassounternehmen müssen
    wir etwas unternehmen.


    (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Dringend!)


    – Ja, da müssen wir etwas tun. – Allerdings gibt es nicht
    nur unseriöse Inkassounternehmen, sondern auch seriöse
    Inkassounternehmen. Das sollten wir an dieser Stelle
    auch sagen.


    (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Aber die seriösen Inkassounternehmen verschwinden in der Masse!)


    – Nein, sie verschwinden nicht in der Masse. Es gibt
    eine ganze Menge seriöser Inkassounternehmen; es gibt
    auch eine ganze Menge Menschen in diesem Land, die
    Schulden haben und sie nicht bezahlen. Gleichwohl
    müssen wir hinsichtlich der unseriösen Inkassounterneh-





    Marco Wanderwitz


    (A) (C)



    (D)(B)


    men etwas unternehmen. Die Koalition wird in Kürze et-
    was dazu vorlegen.


    (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Was heißt „in Kürze“? Nach der Wahl, oder?)


    Wir werden also sehr bald darüber verhandeln können.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)