Rede:
ID1716100500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 14
    1. Jetzt: 1
    2. sind: 1
    3. wir: 1
    4. am: 1
    5. Ende: 1
    6. der: 1
    7. Zeit.: 1
    8. –: 1
    9. Nächste: 1
    10. Fragestel-lerin: 1
    11. ist: 1
    12. Kollegin: 1
    13. Dorothea: 1
    14. Steiner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/161 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 161. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Deutsches Ressourceneffizienzprogramm . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/8723) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19131 A 19131 B 19132 C 19132 C 19132 C 19132 D 19133 A 19133 B 19133 C 19133 D 19133 D 19134 A 19134 C 19134 C 19134 D 19135 A 19135 B 19135 C 19135 D 19136 A 19136 C 19136 D 19137 A 19137 A 19137 B 19137 B 19137 C 19137 C 19138 A 19138 B 19138 B 19138 C 19139 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 Mündliche Frage 1 Inge Höger (DIE LINKE) Niederlassungen oder Repräsentanten deutscher Unternehmen in Libyen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Inge Höger (DIE LINKE) Lieferung von Rüstungsgütern oder Si- cherheitstechnik nach Libyen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Klaus Barthel (SPD) Deutsche Rüstungsexporte im Jahr 2010 in die Euro-Krisenländer Portugal und Grie- chenland und erwartete Exportentwick- lung für 2011 und die folgenden Jahre Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Klaus Barthel (SPD) Europäische Vereinbarung zur Reduzie- rung von Rüstungsexporten in die Euro- Krisenländer Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Manfred Nink (SPD) Maßnahmen der Bundesregierung für ein unabhängiges europäisches Kartellamt Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Manfred Nink (SPD) Verankerung individueller Strafsank- tionen im europäischen Kartellrecht Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Garrelt Duin (SPD) Investitionsstopp der Unternehmen TenneT TSO GmbH und RWE AG beim Ausbau von Windparkprojekten Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Garrelt Duin (SPD) Finanzierung von Offshore- und Overlay- verbindungen durch Beteiligung der Über- tragungsnetzbetreiber an einer Gleich- stromnetz-Gesellschaft Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Ingo Egloff (SPD) Gewährleistung des Netzanschlusses von Offshorewindanlagen ohne zeitliche Verzö- gerung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19139 A 19139 B 19139 D 19140 B 19140 C 19141 A 19141 C 19141 D 19142 D 19143 B 19143 C 19144 B 19144 D 19145 C 19145 D 19146 B 19146 C 19147 A 19147 C 19148 A 19148 B 19149 A 19149 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 III Mündliche Frage 15 Doris Barnett (SPD) Einladung von Vertretern von Verbrau- cherschutzorganisationen und der Zivilge- sellschaft zur Diskussion über die Ergeb- nisse des Gutachtens zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des Wirtschaftsdialoges Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Bewertung der Sicherheitslage in Libyen durch die Bundesregierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Analyse der In- ternational Crisis Group zur Situation in Libyen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Niema Movassat (DIE LINKE) Von der Übergangsregierung kontrollierte Gefangenenlager in Libyen und Anzahl der Gefangenen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Niema Movassat (DIE LINKE) Beteiligung von Mitgliedern der libyschen Übergangsregierung an Kriegsverbrechen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Unterstützung Libyens bei der Beseitigung von Kampfmitteln und bei der Entwaff- nung von Milizen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Folterungen und Misshandlungen von Ge- fangenen in libyschen Lagern Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Durchsetzung des freien und ungehinder- ten Zugangs internationaler Hilfsorganisa- tionen zu den libyschen Gefangenenlagern Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 19149 B 19149 D 19150 B 19150 D 19151 B 19151 D 19151 D 19152 C 19152 D 19153 A 19153 B 19153 C 19153 D 19154 A 19154 C 19154 D 19155 A 19155 B 19155 C 19156 A 19156 B 19156 C 19156 D 19157 C 19157 D 19158 A 19158 C 19158 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 Mündliche Frage 26 Dr. Eva Högl (SPD) Verschärfte Kontrollmaßnahmen zum ver- stärkten Schutz privater Hausangestellter vor Ausbeutung durch ausländische Diplo- maten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Dr. Eva Högl (SPD) Berücksichtigung der Studie „Domestic Workers in Diplomats’ Households“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Auswirkungen der Stellungnahme von Bundesminister Dr. Guido Westerwelle zur jüngsten IAEO-Delegationsreise in den Iran Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aus- wirkungen der geplanten Kürzung der So- larvergütung von bis zu 32 Prozent auf die Energiewende und den Arbeitsmarkt ins- besondere in Ostdeutschland sowie drohen- der Stillstand bei der EU-Energieeffizienz- richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstehende Forderungen von Thyssen- Krupp gegenüber Griechenland wegen der Bestellung bzw. Lieferung von U-Booten Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Soziale und ökologische Wirkungen einer unzureichenden wohnortnahen Versor- gung mit Gütern des täglichen Bedarfs in dünner besiedelten, ländlichen Regionen; Stellenwert dieser Versorgung bei der Ret- tung und Fortführung des Unternehmens Schlecker Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 12 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Beratung der EU-Energie- effizienzrichtlinie auf EU-Ebene Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19159 A 19159 B 19159 D 19160 A 19160 D 19161 A 19161 D 19161 D 19163 A 19165 B 19166 C 19167 D 19169 A 19171 C 19171 C 19174 C 19175 A 19176 A 19177 A 19178 A 19179 B 19180 A 19181 D 19183 A 19183 B 19183 D 19184 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 V Anlage 5 Mündliche Frage 13 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückwirkende Anrechnung durchgeführ- ter Energieeinsparmaßnahmen auf künf- tige Einsparziele Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grundlage der Energieeffizienzziele: Stei- gerung der Energieeffizienz von 6,3 Pro- zent und Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 16 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der aufgrund einer negativ verlau- fenen Umweltprüfung des Exportgeschäfts abgelehnten Anträge auf Hermesdeckun- gen sowie bewilligte Anträge trotz einer nicht vollständig unbedenklichen Umwelt- prüfung seit 2007 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 17 Heike Hänsel (DIE LINKE) Entwicklung der Menschenrechtslage in Libyen nach Auffassung der Bundesregie- rung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 18 Heike Hänsel (DIE LINKE) Menschenrechtssituation von Migranten aus Subsahara-Afrika in Libyen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 28 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesregierung an der Errichtung eines EU-Operationszentrums für das Horn von Afrika Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 29 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung Usbekistans zu einer IAO- Beobachtermission bei der Baumwollernte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 30 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Zugang zur betrieblichen Mitbestimmung für deutsche Angestellte der italienischen Botschaft und in Konsulaten in Deutsch- land Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Derzeitige Sicherheitslage in Afghanistan und Zuverlässigkeit der afghanischen Si- cherheitskräfte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse über die Prüfung und Planung einer militärischen Intervention in den ein- zelnen NATO-Staaten gegen Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19184 B 19184 C 19184 C 19184 D 19185 B 19185 C 19185 D 19186 B 19186 C 19187 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 Anlage 15 Mündliche Frage 34 Andrej Hunko (DIE LINKE) Gesetzliche Grundlage für die Information ausländischer Geheimdienste durch das Bundesamt für Verfassungsschutz über Reisen angeblicher deutscher Terrorismus- unterstützer ins Ausland Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 35 Alexander Ulrich (DIE LINKE) Rechtliche Verpflichtung der EU-Mitglied- staaten zur Umsetzung von ACTA durch den Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2011 Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 36 und 37 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zu ACTA vor dem Hintergrund der Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Ge- richtshof; Offenlegung sämtlicher Doku- mente Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 38 Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erarbeitung eines sogenannten dritten Korbes der Urheberrechtsreform Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 39 und 40 Burkhard Lischka (SPD) Regelung für ein Modell zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzu- gangsanbieter an Nutzer bei Urheber- rechtsverletzungen im Rahmen des dritten Korbes zur Novellierung des Urheber- rechtsgesetzes Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 41 Ingo Egloff (SPD) Umsetzung von Warnhinweismodellen bei Urheberrechtsverletzungen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 42 und 43 Siegmund Ehrmann (SPD) Position der Bundesregierung zu Warnhin- weismodellen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 44 und 45 Martin Dörmann (SPD) Konsequenzen aus dem Gutachten zur Versendung von Warnhinweisen durch In- ternetzugangsanbieter bei Urheberrechts- verletzungen und Bewertung der vorge- schlagenen vorgerichtlichen Mitwirkung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 46 und 47 Brigitte Zypries (SPD) Rechtliche Vorgaben für die Umsetzung von Warnhinweis- bzw. vorgerichtlichen Mitwirkungsmodellen bei Urheberrechts- verletzungen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19187 B 19187 C 19187 D 19188 B 19188 C 19188 D 19189 A 19189 C 19189 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 VII Anlage 24 Mündliche Fragen 48 und 49 Lars Klingbeil (SPD) Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Warnhinweis- bzw. vorge- richtlichen Mitwirkungsmodellen zur Be- kämpfung von Urheberrechtsverletzungen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 50 Doris Barnett (SPD) Schlussfolgerungen aus dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes zum geplanten EU-Patentgericht Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 51 und 52 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit weiterer Hilfen für Portugal Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 53 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Auszahlung der neuen Finanzhilfen für Griechenland nur bei Vollzug des zugesagten Schuldenschnitts; Auflagen zur Durchsetzung des radikalen Sparpakets Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 54 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Fiskalische Belastungen durch den Soffin infolge von Abschreibungen auf griechi- sche Staatsanleihen bei der FMS Wertma- nagement AöR Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 55 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Risiken für die Einhaltung der Schulden- bremse infolge der aktuell sinkenden Steu- ereinnahmen und vor dem Hintergrund der beabsichtigten Steuerentlastungen durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 56 Heinz Paula (SPD) Erkenntnisse der Bundesregierung hin- sichtlich der berufsspezifischen Risiken und Gefährdungen der langjährig Beschäf- tigten bei den Werkfeuerwehren in der chemischen Industrie Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 57 Heinz Paula (SPD) Auswirkungen von § 16 Verwaltungskos- tenfeststellungsverordnung auf die Kom- munalfinanzen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 58 und 59 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Position der Bundesregierung zur Überar- beitung der Modernisierungsrichtlinie (2003/51/EG) in Bezug auf gesetzliche Of- fenlegungspflichten für Unternehmen und Schlussfolgerungen aus der neuen EU- Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19190 B 19190 D 19191 B 19192 A 19192 B 19192 D 19193 B 19193 D 19194 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 Anlage 33 Mündliche Frage 60 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des im Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz beschlossenen Antrags zur Übergangsfrist für bestehende Kleingruppenhaltungen bei Legehennen in eine Verordnung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 61 René Röspel (SPD) Durchführung des runden Tisches zur Aquakultur Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 62 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beschaffung weiterer Drohnen für den NATO-Verband Alliance Ground Surveil- lance und Stationierung in Sigonella/ Sizilien Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 63 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Unterstützungsleistungen des European Air Transport Command für die NATO- Operation Unified Protector und Anteil der Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 64 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Belegungsstatistik in deutschen Kinderhei- men in den Jahren 1950 bis 1970 und Gründe für Todesfälle Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 65 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Anträge für den „Fonds Heimerziehung“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 66 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Individualbeschwerde Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 67 und 68 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Erfahrungen mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Kranken- haus sowie Änderungs- bzw. Ergänzungs- bedarf; Inanspruchnahme entsprechender Assistenzleistungen und damit verbundene Mehrkosten für die öffentliche Hand Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 69 und 70 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslandsreisen von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer in der 17. Legislatur- periode; Kosten und Budget für Reisetätig- keiten der politischen Leitung des BMVBS Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19195 A 19195 B 19195 C 19195 D 19196 A 19196 A 19196 C 19196 D 19197 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 IX Anlage 42 Mündliche Frage 71 Gustav Herzog (SPD) Zulassung der LL-Sohle bis zur Einfüh- rung des lärmabhängigen Trassenpreissys- tems im Zugverkehr zum Fahrplanwech- sel 2012/2013 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 72 Gustav Herzog (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abschaf- fung des Schienenbonus noch vor der par- lamentarischen Sommerpause 2012 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 73 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulieferung von Daten aus Bayern zum Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Natürliche Waldentwicklung als Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Viel- falt“ Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 74 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erklärungen bzw. Vereinbarungen zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Kasachstan und zwischen Kasachstan und deutschen Wirtschaftsvertretern im Nuklearbereich Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 75 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Arbeitsprogramm der Reaktor-Sicher- heitskommission nach der ersten Stellung- nahme zum Stresstest der deutschen Atom- kraftwerke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 76 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anpassung der EU-Grenzwerte für radio- aktive Belastung von Lebensmitteln an das neue japanische Niveau Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 77 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absenkung des Grenzwertes für die innere Strahlenbelastung in Japan und geltende Grenzwerte in Deutschland Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 78 und 79 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absenkung des Ausbaukorridors für Photovoltaikanlagen über 2017 hinaus; Vermarktungserlöse für Strom aus Photo- voltaikanlagen in den nächsten 20 Jahren Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 80 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zum Vor- schlag der EU-Kommission zur Umsetzung des Artikels 7 a der Kraftstoffqualitäts- richtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19197 D 19198 A 19198 B 19198 B 19198 C 19199 A 19199 C 19199 D 19200 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 Anlage 51 Mündliche Frage 81 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Zertifizierung der Beratungsstellen für Be- ratungsleistungen im Rahmen der Bil- dungsprämie Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 82 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der aktualisierten Vo- rausberechnung der Studienanfängerzah- len 2012 bis 2025 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19200 C 19200 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19131 (A) (C) (D)(B) 161. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19183 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 3): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe ausstehender Forderungen vonseiten der Firma ThyssenKrupp AG oder deren Tochtergesellschaften gegenüber dem griechi- schen Staat wegen der Bestellung bzw. Lieferung von U-Boo- ten? Die U-Boot-Lieferungen der ThyssenKrupp-Gesell- schaft Howaldtswerke – Deutsche Werft GmbH, HDW, an Griechenland basieren ausschließlich auf Privatrecht- lichen Vereinbarungen. Zu diesen äußert sich die Bun- desregierung nicht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen des Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 6): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine unzureichende wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täg- lichen Bedarfs in dünner besiedelten, ländlichen Regionen insbesondere hinsichtlich der sozialen und ökologischen Wirkungen, und welchen Stellenwert hat nach Ansicht der Bundesregierung die flächendeckende Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs bei der Rettung und Fortführung des Unternehmens Schlecker? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine unzureichende wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Auf Länderebene gibt es diverse Untersuchungen und Initiativen zur Nahversorgung. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 29.02.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 29.02.2012 Binder, Karin DIE LINKE 29.02.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 29.02.2012 Bracht-Bendt, Nicole FDP 29.02.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 29.02.2012 Burchardt, Ulla SPD 29.02.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 29.02.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 29.02.2012 Golze, Diana DIE LINKE 29.02.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 29.02.2012 Humme, Christel SPD 29.02.2012 Kaczmarek, Oliver SPD 29.02.2012 Kelber, Ulrich SPD 29.02.2012 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.02.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 29.02.2012 Körper, Fritz Rudolf SPD 29.02.2012 Korte, Jan DIE LINKE 29.02.2012 Luksic, Oliver FDP 29.02.2012 Marks, Caren SPD 29.02.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 29.02.2012 Meßmer, Ullrich SPD 29.02.2012 Mücke, Jan FDP 29.02.2012 Nahles, Andrea SPD 29.02.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 29.02.2012 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.02.2012 Pitterle, Richard DIE LINKE 29.02.2012 Pronold, Florian SPD 29.02.2012 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 29.02.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 29.02.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 29.02.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 19184 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) Wenn der stationäre Einzelhandel sich aus ländlichen Gebieten zurückzieht, gibt es alternative Angebots- und Versorgungsformen wie zum Beispiel mobile Händler, den klassischen Versandhandel, e-Commerce, Tankstel- lenshops, Wochenmärkte, Bauernmärkte, Hofläden, Nachbarschaftsläden und soziale Dienste. Die Bundes- regierung stellt keine hypothetischen Überlegungen zu eventuellen Förderanfragen von Unternehmen an. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 12): Wie sieht nach Einschätzung der Bundesregierung der Zeitplan für die Beratung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf EU-Ebene aus – hier insbesondere die Frage, ob die Bun- desregierung darauf hinwirken wird, dass ein Beschluss noch während der dänischen EU-Ratspräsidentschaft erfolgt –, und liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie der deutsche Vorschlag von anderen EU-Staaten bewertet wird? Der Plan der dänischen Ratspräsidentschaft, den Kommissionsvorschlag für eine EU-Energieeffizienz- richtlinie innerhalb des laufenden Halbjahres zu verab- schieden, ist ehrgeizig. Ob dies gelingen kann, wird maßgeblich von den anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament abhängen. Diese haben noch nicht begonnen. Die Bundesregierung hat der däni- schen Ratspräsidentschaft ihre Unterstützung für die ge- plante schnelle Verabschiedung zugesagt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 13): Können nach dem neuen Konzept der Bundesregierung auch Einsparungen, die im Rahmen bestehender Programme – zum Beispiel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms – durch bereits vor Inkrafttreten der EU-Energieeffizienzrichtli- nie durchgeführte konkrete Maßnahmen – zum Beispiel Wär- medämmung eines Einfamilienhauses – erzielt wurden, auf die Zielerreichung des vorgeschlagenen 4,5-Prozent-Ziels zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. des 6,3-Prozent-Ziels zur Steigerung der Energieeffizienz angerechnet werden, und, falls ja, bis zu welchem Jahr sollen bereits durchgeführte Maßnahmen rückwirkend auf die zukünftigen Einsparziele angerechnet werden können? Die Ausgestaltung der formulierten Ziele zur Energie- verbrauchsminderung bzw. Energieeffizienzsteigerung im Detail wird die Bundesregierung im weiteren Verlauf der Verhandlungen auch im Dialog mit anderen Ver- handlungspartnern auf EU-Ebene konkretisieren. Maß- nahmen aus bereits existierenden Programmen, die nach Inkrafttreten der Richtlinie durchgeführt werden, fließen in jedem Falle ein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 14): Auf welcher Grundlage basieren die beiden Energieeffi- zienzziele von einer Steigerung der Energieeffizienz von 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren bzw. der Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren – bezogen auf eine jeweils vorlaufende Referenzperiode –, und wie passen diese Ziele in das von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2007 formulierte Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bzw. der Reduzierung des Primärenergie- verbrauchs um 20 Prozent bis 2020? Das Ziel zur Energieeinsparung von 4,5 Prozent in- nerhalb von drei Jahren beruht auf dem Kommissions- vorschlag (Art. 6 Abs. 1, 9), das Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent innerhalb von drei Jah- ren auf dem Energieeffizienzziel der Bundesregierung. Die vorgeschlagenen nationalen verbindlichen Ziele tragen zur Erreichung des indikativen EU-Ziels, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern, bei. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 16): Wie viele Anträge auf sogenannte Hermesdeckungen sind seit dem 1. Januar 2007 ausschließlich aufgrund einer negativ verlaufenen Umweltprüfung des Exportgeschäftes abgelehnt worden, und wie viele sind trotz einer nicht völlig unbedenkli- chen Umweltprüfung im gleichen Zeitraum zustande gekom- men (bitte jeweils Anträge mit Datum der Antragstellung, mit Angabe der Höhe des Antrags, des Ziellandes sowie des Da- tums der Ablehnung für die erste Teilfrage bzw. des Datums der Abwicklung für die zweite Teilfrage auflisten)? Die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Übernahme einer Exportkreditgarantie – Hermesde- ckung – sind in der Regel vielfältig. Die Nichteinhaltung von Umweltanforderungen kann hierzu gehören. Eine gesonderte Erfassung nach den Ablehnungsgründen er- folgt jedoch nicht. Es werden nur Lieferungen zu Projekten in Deckung genommen, bei denen das Ergebnis der Umweltprüfung erwarten lässt, dass das Projekt aus Umweltgesichts- punkten unbedenklich ist. Maßstab der Prüfung der Bun- desregierung sind die internationalen Standards, wie sie in den Umweltleitlinien der OECD –Common Approa- ches – festgelegt sind. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8723, Frage 17): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19185 (A) (C) (D)(B) Hat sich die Menschenrechtslage in Libyen nach Auffas- sung der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Situation vor einem Jahr – Januar 2011 – eher verbessert oder verschlechtert, und wie begründet sie diese Bewertung? Aus Sicht der Bundesregierung sind in Libyen klare Verbesserungen in der Menschenrechtslage feststellbar. Die systematische Überwachung der libyschen Bevölke- rung und daraus resultierende Repressionen durch Staatsorgane – wie unter dem Gaddafi-Regime – sind beendet. Es herrscht heute im Gegensatz zu früher Mei- nungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Zudem besteht heute insgesamt eine größere Transpa- renz hinsichtlich der Menschenrechtslage in Libyen. Ausländische Menschenrechtsorganisationen und Me- dien haben ungleich bessere Möglichkeiten zu recher- chieren als dies bis Anfang 2011 der Fall war. Damals hat häufig schon die Erlangung eines Einreisevisums ein unüberwindbares Hindernis dargestellt. Problematisch ist heute vor allem, dass es circa 8 000 Häftlinge gibt, die überwiegend willkürlich fest- genommen wurden – und dass es für sie bislang keine geregelten Gerichtsverfahren und häufig keinen Rechts- beistand gibt. Zudem gibt es Berichte über Folter und Misshandlungen von Gefangenen. Im Gegensatz zu frü- her ist die Zahl der Häftlinge bekannt und das Internatio- nale Komitee vom Roten Kreuz hat Zugang zu ihnen. Außerdem bekennen sich der Nationale Übergangsrat und die Übergangsregierung im Gegensatz zum Gaddafi-Regime zur Einhaltung der Menschenrechte und der Vermeidung von Straflosigkeit. Die Effektivität des Regierungshandelns ist jedoch aufgrund fehlender gesamtstaatlicher Strukturen eingeschränkt, dies betrifft etwa die Kontrolle über die zahlreichen Milizen und lokalen Selbstverwaltungen. Da viele Gefangene in den Händen von Milizen sind, vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, dass die libysche Übergangsregierung weitere Anstrengungen unternehmen muss, um die Kon- trolle über alle Gefangenen in Libyen zu erlangen und somit die Einhaltung der Menschenrechte besser ge- währleisten zu können. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 18): Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechts- situation von Migranten aus Subsahara-Afrika in Libyen im Vergleich zum Januar 2011 (bitte mit Begründung)? Die Menschenrechtslage von Migranten aus Subsa- hara-Afrika ist differenziert zu betrachten. Der weit überwiegende Teil von ihnen hat seit Anfang 2011 Li- byen verlassen. Eine nicht näher bekannte Anzahl befin- det sich unter den circa 8 000 Gefangenen in Libyen, weil sie verdächtigt werden, als Söldner für Gaddafi tä- tig gewesen zu sein. Für sie gelten die Einschränkungen wie in der Antwort zu Ihrer ersten Frage ausgeführt. Über die Zahl weiterer Migranten aus Subsahara- Afrika, die sich in Libyen aufhalten, liegen der Bundes- regierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung sieht das Risiko, dass diese möglicherweise einem Gene- ralverdacht unterliegen, Söldner Gaddafis gewesen zu sein – und deshalb in Furcht vor Repressalien leben. An- dererseits haben sie im Gegensatz zu Anfang 2011 bes- sere Aussicht auf Betreuung durch internationale Hilfs- organisationen wie das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, UNHCR, oder das Amt für hu- manitäre Hilfe, ECHO. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8723, Frage 28): Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung konzeptio- nell, personell und finanziell an der Errichtung eines EU-Ope- rationszentrums für das Horn von Afrika, und was erwartet sie von diesem Zentrum für die laufenden und geplanten EU- Missionen und -Operationen am Horn von Afrika? Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 23. Januar 2012 die Aktivierung des EU-Operationszen- trums beschlossen. Derzeit werden die Einzelheiten der Aktivierung im Hinblick auf das GSVP-Engagement am Horn von Afrika noch beraten. Das Operationszentrum soll unter anderem den Zivilen Operationskommandeur der EU bei der operativen Planung und der Führung der möglichen zukünftigen GSVP-Mission zum regionalen Aufbau maritimer Kapazitäten, Regional Maritime Capacity Building, sowie den Missionskommandeur der EU-Trainingsmission in Somalia, EUTM Somalia, in militärischen Fragen unterstützen. Zudem soll es die strategische Koordination zwischen EUTM Somalia und den anderen GSVP-Aktivitäten am Horn von Afrika ver- bessern. Die zivil-militärischen Synergien sollen ge- stärkt, die Verbindungen zur Operation EUNAVOR ATALANTA gehalten und der Austausch zwischen den Missionen und der Operation mit den Brüsseler EU- Strukturen erleichtert werden. Bei der Aktivierung des Operationszentrums handelt es sich um den ersten Schritt zur Umsetzung des Anlie- gens der Initiative des Weimarer Dreiecks zur Stärkung der zivil-militärischen Planungs- und Führungsfähigkeit der EU. Eine deutsche Beteiligung wird gemäß der wäh- rend des Aktivierungsprozesses angeforderten Expertise zu prüfen sein. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 29): Welche Anzeichen hat die Bundesregierung dafür, dass ihre Bemühungen, die Regierung Usbekistans zu einer Zu- stimmung zu einer IAO-Beobachtermission (IAO: Internatio- nale Arbeitsorganisation) bei der Baumwollernte zu bewegen, 19186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) dieses Jahr erfolgreicher sein werden als in den letzten Jahren, und aus welchen Gründen setzt sie sich nicht für eine Untersu- chungskommission nach Art. 26 des IAO-Statuts ein? Usbekistan hat 2008 die Konventionen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO, ratifiziert. 2011 konnte die örtliche Vertretung des Kinderhilfs- werks der Vereinten Nationen, UNICEF, erstmals unan- gekündigt Beobachtergruppen für die Baumwollernte punktuell in verschiedene Landesteile entsenden. Über die Ergebnisse ist die UNICEF in einen vertraulichen Dialog mit der usbekischen Regierung getreten. Usbeki- stan zeigt damit im Vergleich zu den Vorjahren eine er- höhte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit internationa- len Organisationen mit Blick auf die Kinderarbeit, allerdings bislang auf die UNICEF begrenzt. Die Einsetzung einer Untersuchungskommission nach Art. 26 der IAO-Verfassung kann nicht von einem einzigen Mitgliedstaat allein, sondern nur vom Verwal- tungsrat entschieden werden. Der Verwaltungsrat der IAO besteht aus 28 Regierungsvertretern sowie je 14 Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorgani- sation. Bislang hat es im Verwaltungsrat keine Mehrheit für die Einsetzung einer Untersuchungskommission ge- geben. Der Einsetzung einer Untersuchungskommission geht in der Regel das Beschwerdeverfahren nach Art. 24 IAO-Verfassung voraus. Im Rahmen des noch laufenden Beschwerdeverfahrens ist gegenüber Usbekistan die Forderung nach Einladung einer IAO-Mission erhoben worden. Es ist vorgesehen, dass Usbekistan bei der nächsten Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO im Juni 2012 hierzu Stellung nimmt. Die Bundesregie- rung wird diese Forderung auch weiterhin gegenüber Usbekistan aufrechterhalten und mit Nachdruck für die Beseitigung von Kinderarbeit eintreten. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 30): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Staatsbürger als Angestellte der italienischen Botschaft und Konsulate in Deutschland bei den am 5. März 2012 anstehenden Wahlen zur betrieblichen Arbeitnehmerver- tretung nicht wahlberechtigt sind, und, falls dem so ist, sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf, um für den betroffenen Personenkreis einen Zugang zur betrieblichen Mitbestimmung zu ermöglichen? Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Ausländischen Botschaften und Konsulaten in Deutsch- land kommt eine besondere gesandtschaftsrechtliche Stel- lung zu, die sich aus den Wiener Übereinkommen über diplomatische und über konsularische Beziehungen, WÜD und WÜK, ergibt. Nach dem den Auslandsvertre- tungen zustehenden Recht auf innere Organisationsfrei- heit aus Art. 7 WÜD ist der Entsendestaat bei der Gestal- tung der Arbeitsverhältnisse von Ortskräften gemäß Art. 41 WÜD bzw. Art. 55 WÜK lediglich an die Einhal- tung der arbeits- und sozialrechtlichen Mindeststandards des Empfangsstaates und der übrigen einschlägigen ge- setzlichen Bestimmungen gebunden. In diesem Rahmen kann der Entsendestaat die Personalangelegenheiten sei- ner Missionen im Ausland eigenständig regeln. Wahlen zur betrieblichen Arbeitnehmervertretung sind für Orts- kräfte aufgrund der besonderen gesandtschaftsrechtli- chen Stellung der Mission nicht vorgesehen. Das deut- sche Betriebsverfassungsgesetz findet insoweit keine Anwendung. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 31): Welche Angaben macht die Bundesregierung zur derzeiti- gen Sicherheitslage in Afghanistan und zur Zuverlässigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte sowie zu den Erfolgen bei der Gewinnung der Herzen der Afghanen angesichts der seit Tagen andauernden landesweiten Unruhen unter Parolen wie „Tod der NATO“, „Tod den Ausländern“ und des Überlaufens von Sicherheitskräften mit ihren Waffen zu den Demonstran- ten, nachdem die Bundesregierung noch in ihrem Sicherheits- bericht Ende letzten Jahres behauptet hatte, die Sicherheits- lage sei besser geworden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ereignissen für ihre Pro- gnose für Ende 2014, nach der dann die Sicherheitslage die vollständige Übergabe der Verantwortung für die Sicherheit im ganzen Land allein an die afghanischen Sicherheitskräfte erlauben werde? Die Verbrennung von religiösen Schriften durch An- gehörige des US-Luftwaffenstützpunktes Bagram hat umgehend zu öffentlichen Klarstellungen und Bitten um Entschuldigung durch den Kommandeur der Internatio- nalen Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, General Allen, den Sondergesandten der Vereinten Nationen, Jan Kubiš, den US-Verteidigungsminister, Leon Panetta, und auch durch US-Präsident Barack Obama geführt. Die US-Regierung hat eine eingehende Untersuchung des Vorfalls zugesichert. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat nach Ausbruch der Proteste die Bestür- zung der Bundesregierung über die anschließenden Ge- walttaten, bei denen Afghanen und ISAF-Soldaten getö- tet und verletzt wurden, zum Ausdruck gebracht und öffentlich zu Mäßigung, Zurückhaltung und Gewaltlo- sigkeit aufgefordert, um weiteres Blutvergießen zu ver- meiden. Die Bundesregierung sieht aufgrund der jüngsten Ge- walttaten in Afghanistan keine grundsätzliche Änderung der Sicherheitslage. Auch in der Vergangenheit hat es durch Ausschreitungen, Anschläge und in Einzelfällen auch durch die Hand fehlgeleiteter afghanischer Sicher- heitskräfte Todesopfer und Verwundete gegeben. Das ist leider immer noch die Realität in Afghanistan: Der mili- tärische wie zivile Einsatz dort ist und bleibt gefährlich. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19187 (A) (C) (D)(B) Wir haben hohen Respekt vor denen, die sich dieser Ge- fahr stellen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass sich die Lage in Afghanistan in den letzen Monaten insgesamt eher verbessert hat – auch wenn sich aktuell zeigt, dass die Lage fragil bleibt. Die afghanischen Si- cherheitskräfte – das haben sie auch bei den genannten Zwischenfällen bewiesen – sind immer besser in der Lage, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Der 2010 ver- einbarte und zuletzt bei der Afghanistan-Konferenz in Bonn bekräftigte Zeitplan für die Übergabe der Sicher- heitsverantwortung und den schrittweisen Abzug der In- ternationalen Schutztruppe bis 2014 steht nicht infrage. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8723, Frage 33): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Prüfung und Planung einer militärischen Intervention in den einzelnen NATO-Staaten – insbesondere USA, Türkei, Frank- reich und Großbritannien – gegen Syrien bzw. über die Vorbe- reitung einer gemeinsamen militärischen Intervention der Koalition „Freunde Syriens“, zu der sich die USA, Großbri- tannien, Frankreich und die Arabische Liga nach dem Veto Chinas und Russlands im UN-Sicherheitsrat zusammenge- schlossen haben, vor, die nach dem Vorbild der sogenannten Koalition der Willigen im völkerrechtswidrigen Krieg gegen Irak vorgehen soll, und über die bisherige Beteiligung des NATO-Mitgliedstaates Türkei an dem Bürgerkrieg in Syrien, die sich besonders durch die Bewaffnung, Ausbildung und Unterstützung einer Bürgerkriegspartei, der „Freien Syrischen Armee“, kennzeichnet (vergleiche www.tagesanzeiger.ch/aus land/naher-osten-und-afrika/Blauhelme-und-Waffenlieferun gen/story/31275263?dossier_id=965)? Der Bundesregierung sind keine Planungen einer mi- litärischen Intervention in Syrien durch NATO-Staaten bekannt. Die genannten Partner haben sich in einer Viel- zahl von Gesprächen für eine diplomatische Lösung des Konflikts ausgesprochen. Die „Gruppe der Freunde des syrischen Volkes“ hat sich am 24. Februar 2012 bei ih- rem Treffen in Tunis ausdrücklich zum Ziel einer politi- schen Lösung der Krise in Syrien bekannt. Über die Bewaffnung, Ausbildung und Unterstützung der „Freien Syrischen Armee“ liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 34): Auf welcher gesetzlichen Grundlage informiert das Bun- desamt für Verfassungsschutz, BfV, ausländische Geheim- dienste über Reisen einer Gruppe deutscher Staatsangehöriger als angebliche Terrorismusunterstützer ins Ausland, wie es der Schriftsteller Raul Zelik über eine Reisegruppe von 2005 nach Kolumbien berichtete (http://tinyurl.com/6ub2ek9), und inwiefern stellte die Bundesregierung in diesem Einzelfall, aber auch in anderen Fällen sicher, dass durch diese Praxis nicht Leib und Leben ihrer Staatsangehörigen gefährdet wer- den, zumal der damalige Chef des kolumbianischen Geheim- diensts DAS, mit dem das BfV kooperierte, als Hardliner ge- gen Linke und Unterstützer paramilitärischer Gruppen bekannt war, was letztes Jahr mit einer Verurteilung zu 25 Jahren Gefängnis geahndet wurde, da ihm nachgewiesen wurde, dass er in seiner Amtszeit den Todesschwadronen Lis- ten zu ermordender Gewerkschafter zuspielte? Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat we- der den kolumbianischen noch einen anderen auslän- dischen Nachrichtendienst im Wege des Austauschs per- sonenbezogener Daten über die in der Frage erwähnte Reise einer Gruppe deutscher Staatsangehöriger nach Kolumbien informiert. Weder zur Person des Raul Zelik noch zu dessen Umfeld hat das BfV jemals personenbe- zogene Daten an den kolumbianischen Nachrichten- dienst übermittelt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Alexander Ulrich (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 35): Inwiefern sind die Bundesregierung oder andere EU-Mit- gliedstaaten durch den Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2011 hinsichtlich der geplanten Ratifizierung des ACTA-Abkom- mens (ACTA: Anti-Counterfeiting Trade Agreement) eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von ACTA eingegan- gen, wie es am 10. Februar 2012 im Handelspolitischen Aus- schuss von der EU-Kommission behauptet wurde, und welche internationale Verantwortung, wie es die EU-Kommission im Handelspolitischen Ausschuss ebenfalls vorträgt, ist nach Auslegung der Bundesregierung damit verbunden? Der Beschluss des Rates über die Unterzeichnung vom 16. Dezember 2011 genehmigt die Unterzeichnung des sogenannten ACTA-Abkommens im Namen der Eu- ropäischen Union. Eine rechtliche Verpflichtung zur Ra- tifikation des Abkommens ist damit weder für die Union noch für die Mitgliedstaaten verbunden. Die Zeichnung eines Übereinkommens führt zur Fest- legung des authentischen Textes und zu der Verpflich- tung, Ziel und Zweck des Vertrags nicht zu vereiteln. Nach Auslegung der Bundesregierung ist dies die inter- nationale Verantwortung, auf die die Kommission im Handelspolitischen Ausschuss verwiesen hat. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Fra- gen 36 und 37): Wie ist die augenblickliche inhaltliche Position der Bun- desregierung bezüglich des Anti-Counterfeiting Trade Agree- ment – auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung der Europäischen Kommission, das Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen zu wollen –, und 19188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) wie wird der weitere Ratifizierungsprozess in Deutschland in zeitlicher Hinsicht aussehen? Wird sich die Bundesregierung, die ja bereits vor gerau- mer Zeit der Friends-of-Transparency-Initiative beigetreten ist, gegenüber den Verhandlungspartnern für eine Offenle- gung sämtlicher Dokumente, die im Zusammenhang der ein- zelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen? Zu Frage 36: Das ACTA-Abkommen soll die weltweite Bekämp- fung der Produktpiraterie verbessern, weil die unerlaubte Nachahmung von Produkten die deutsche Wirtschaft schädigt und Risiken für die Verbraucher hat. Bezüglich der Regelungen zum Internet hat ACTA allerdings Be- sorgnis und Widerstände in der Öffentlichkeit ausgelöst, die Beachtung verdienen. Einige Staaten haben bereits angekündigt, die Zeichnung bzw. das Ratifikationsver- fahren auszusetzen. Auch im Europäischen Parlament gibt es eine Debatte über die Auswirkungen von ACTA. Die Europäische Kommission wird das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen. Das Bundeskabinett hat am 30. November 2011 der Zeich- nung von ACTA durch die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Ein konkreter Zeichnungstermin und zeitli- che Planungen zum Ratifikationsverfahren stehen der- zeit nicht fest. Zu Frage 37: Deutschland hat sich zusammen mit anderen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union für eine Offenle- gung der Verhandlungsdokumente eingesetzt (Friends of Transparency). Dies hat dazu beigetragen, dass die ent- scheidenden Dokumente zu ACTA offengelegt worden sind. Hierzu zählt die Veröffentlichung der Verhand- lungstexte aus dem April 2010, vom 2. Oktober 2010 und vom 15. November 2010 sowie des endgültigen Ver- tragstextes vom 3. Dezember 2010. Eine weitere Offen- legung ist entsprechend der allgemeinen Praxis bei Verhandlungen von Freihandelsabkommen nur im Ein- vernehmen mit den Beteiligten möglich. Die Wahrung der Vertraulichkeit entspricht der allgemeinen Praxis bei Freihandelsabkommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 38): Wie begründet es die Bundesregierung, dass davon auszu- gehen ist, dass es, nachdem die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in ihrer Videobotschaft zu ACTA vom 8. Februar 2012 gesagt hat, dass die Bundes- regierung keinen Gesetzgebungsbedarf zur Änderung des Ur- heberrechts sehe, den lange angekündigten sogenannten drit- ten Korb der Urheberrechtsreform nicht mehr geben wird? Die Bundesministerin der Justiz hat mit ihrer Erklä- rung vom 8. Februar 2012 lediglich zum Ausdruck ge- bracht, dass das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, keinen Gesetzgebungsbedarf für eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes begründet. Eine Aussage zu dem sogenannten dritten Korb der Urheberrechtsreform war hiermit nicht verbunden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Drucksa- che 17/8723, Fragen 39 und 40): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das in der „Vergleichenden Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ vorgeschlagene „vorgerichtliche Mitwirkungsmodell“ als eine Kooperationsmöglichkeit anzu- sehen ist, die der Verpflichtung in ACTA entspricht, „Koope- rationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die da- rauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen“? Wird die Bundesregierung im Rahmen des dritten Korbes zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes eine Regelung für ein solches Warnhinweismodell vorschlagen, und wann ist mit der Vorlage des dritten Korbes zu rechnen? Zu Frage 39: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warn- hinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nun- mehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskus- sion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zu- nächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechte- inhabern und Diensteanbietern erörtern. Dabei werden die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die europäische Rechtslage im Übrigen und verfassungs- rechtliche Aspekte selbstverständlich berücksichtigt. ACTA enthält keine Regelungen zu Warnhinweisen oder Internetsperren. Es sind auch keine Verpflichtungen der Provider zur Kontrolle oder Filterung des Datenver- kehrs vorgesehen. Die Bundesregierung wird keine Initiativen für Inter- netsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen. Zu Frage 40: Die Arbeiten an dem Referentenentwurf für ein Drit- tes Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Infor- mationsgesellschaft sind im Bundesministerium der Jus- tiz noch nicht abgeschlossen. Daher kann auch noch keine Aussage über den Inhalt getroffen werden. Rege- lungen für ein Warnhinweismodell wird der Entwurf je- denfalls nicht enthalten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 41): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19189 (A) (C) (D)(B) Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass sich die Fraktion der CDU/CSU bereits für ein Warnhin- weismodell bei Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Hans-Joachim Otto Provider und Rechteinhaber aufgefordert hat, sich zügig auf ein prakti- kables Warnhinweismodell zu einigen, da sonst die Bundes- regierung in der Pflicht sei, eine gesetzliche Regelung vorzu- schlagen, während die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unter Berufung auf den Koali- tionsvertrag erklärt hat, dass es in Deutschland keine Sper- rung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzun- gen und keine Warnhinweise geben werde – entsprechende Warnhinweismodelle sowie das vorgerichtliche Mitwirkungs- modell, und wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um entsprechende Modelle umzusetzen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warn- hinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nun- mehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskus- sion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zu- nächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechte- inhabern und Diensteanbietern erörtern. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Druck- sache 17/8723, Fragen 42 und 43): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Warn- hinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen als verhältnis- mäßig anzusehen ist und dass ein solches Modell einen wirk- samen Beitrag zur Bekämpfung von Rechtsverstößen leisten kann? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bereits heute anstelle kostenintensiver Abmahnungen Warnhinweise verschickt werden könnten und dass es hierzu keiner In- pflichtnahme der Internetzugangsanbieter bedürfte, und wel- che Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum nicht bereits heute – wenn die Vermeidung von Abmahnungen das Ziel eines solchen vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells sein soll – vor einer Abmahnung eine aufklärende Warnung verschickt wird? Zu Frage 42: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warn- hinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nun- mehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskus- sion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zu- nächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechte- inhabern und Diensteanbietern erörtern. Zu Frage 43: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass der Rechteinhaber bereits heute anstelle der Abmahnung ei- nen Hinweis an den Anschlussinhaber schicken könnte. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, wa- rum dies nicht geschieht. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksa- che 17/8723, Fragen 44 und 45): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem kürzlich veröffentlichten Gutachten zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen ziehen, und wie bewertet sie die Ergebnisse der vergleichenden Studie hinsichtlich der Er- kenntnisse und Auswirkungen entsprechender Modelle zur Aussendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzun- gen durch Internetzugangsanbieter in anderen EU-Mitglied- staaten? Wie bewertet die Bundesregierung das mit dieser Studie vorgeschlagene vorgerichtliche Mitwirkungsmodell aus rechtspolitischer Perspektive, und wie bewertet die Bundesre- gierung ein solches Modell im Hinblick auf seine verfas- sungsrechtliche und europarechtliche Vereinbarkeit? Zu Frage 44: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warn- hinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nun- mehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskus- sion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zu- nächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechte- inhabern und Diensteanbietern erörtern. Zu Frage 45: Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil zu Scarlet Extended (Rs C-70/10) entschieden, dass eine in- nerstaatliche Maßnahme nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist, wenn sie einen Internetzugangsprovider ver- pflichten würde, sämtliche Daten jedes einzelnen seiner Kunden aktiv und auf seine eigenen Kosten zu überwa- chen, um jeder künftigen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen. Zugleich hat der EuGH in dieser Entscheidung wiederholt, dass es den nationalen Gerichten möglich bleiben muss, Vermittlern Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur mittels ihrer Dienste bereits begangenen Verletzungen an Rechten des geistigen Eigentums beenden, sondern auch neuen Ver- letzungen vorbeugen. Diese Grundsätze der einen Access-Provider betreffenden Entscheidung hat der EuGH in seiner Entscheidung Sabam (Rs. C-360/10) auch für Host-Provider bestätigt. Inwieweit die in beiden Entscheidungen entwickelten Grundsätze auf ein etwai- ges vorgerichtliches Warnhinweismodell zu übertragen wären, hinge von der konkreten Ausgestaltung eines sol- chen Modells ab. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck- sache 17/8723, Fragen 46 und 47): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Warn- hinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen bzw. ein vor- 19190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) gerichtliches Mitwirkungsmodell angesichts der damit einher- gehenden Grundrechtseingriffe auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbstregulierung umgesetzt werden könnte, oder teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dies – sollte sich der Gesetzgeber tatsächlich dafür entscheiden – allenfalls auf gesetzlicher Grundlage erfolgen kann? Welche rechtlichen Vorgaben müssten nach Auffassung der Bundesregierung hierfür geschaffen oder geändert werden und in welcher Form? Zu Frage 46: Bereits im Zuge der Diskussion um die zunächst auf vertraglicher Basis zwischen dem Bundeskriminalamt und den Internetzugangsanbietern geplante Einführung von Sperren gegen kinderpornografische Seiten im Inter- net ist deutlich geworden, dass Beeinträchtigungen der von den Grundrechten geschützten Freiheitsbereiche auch im Verhältnis zwischen Privaten nicht ohne weite- res zulässig sind. Eine sogenannte Vertragslösung ohne gesetzliche Grundlage kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn eine Beschränkung durch Private auf ei- nem der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Verhalten beruht. Dies war bei den Sperrlisten der Fall, die das Bundeskriminalamt erstellen und auf deren Grundlage die Zugangsanbieter Sperren errichten sollten. Ob dies für ein ohne staatliche Mitwirkung freiwillig zwischen Zugangsanbietern und Rechtsinhabern verein- bartes und durchgeführtes Warnhinweismodell, das aus- drücklich keine Internetsperren vorsieht, gleichermaßen gälte, hinge von der konkreten Ausgestaltung eines Warnmodells bzw. eines vorgerichtlichen Mitwirkungs- modells ab. Zu Frage 47: Die Bundesregierung wird zunächst die vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinwei- sen durch Internetzugangsanbieter an Nutzer bei Urhe- berrechtsverletzungen mit den am Wirtschaftsdialog be- teiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern und dann über weitere Schritte entscheiden. Davon hängt auch die weitere rechtliche Bewertung ab. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache 17/8723, Fragen 48 und 49): Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Warnhinweismodells zur Bekämpfung von Urheber- rechtsverletzungen bzw. eines vorgerichtlichen Mitwirkungs- modells, wie es die Studie des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie vorschlägt, vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Beispiel in seiner Entscheidung „Scarlet Extended“ (Rs. C-70/10), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein solches Modell nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes europarechtswidrig wäre? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine derar- tige Inpflichtnahme von Internetzugangsprovidern als „Hilfs- sheriffs“ auf eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung hin- ausläuft, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig ist? Zu Frage 48: Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil zu „Scarlet Extended“ (Rs. C-70/10) entschieden, dass eine innerstaatliche Maßnahme nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn sie einen Internetzugangsprovider verpflichten würde, sämtliche Daten jedes einzelnen sei- ner Kunden aktiv und auf seine eigenen Kosten zu über- wachen, um jeder künftigen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen. Zugleich hat der EuGH in dieser Entscheidung wiederholt, dass es den nationalen Gerichten möglich bleiben muss, Vermittlern Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur mittels ihrer Dienste bereits begangenen Verletzungen an Rechten des geistigen Eigentums beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen. Diese Grundsätze der einen Access-Provider betreffenden Entscheidung hat der EuGH in seiner Entscheidung „Sabam“ (Rs. C-360/10) auch für Host-Provider bestätigt. Inwieweit die in beiden Entscheidungen entwickelten Grundsätze auf ein etwai- ges vorgerichtliches Warnhinweismodell zu übertragen wären, hinge von der konkreten Ausgestaltung eines solchen Modells ab. Zu Frage 49: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warnhinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nunmehr vor und soll die Grundlage für die weitere Dis- kussion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzun- gen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zunächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 50): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gut- achten des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, vom 8. März 2011, welcher zu dem Schluss kommt, ein geplantes EU-Pa- tentgericht würde gegen europäisches Recht verstoßen, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternom- men, um dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Errichtung des EU-Patentgerichtes der Sitz in Deutschland angesiedelt wird? Der Gerichtshof war in seinem Gutachten A-1/09 zu der Überzeugung gelangt, dass die ihm vorgelegte Fas- sung des Übereinkommensentwurfs nicht vollständig den Vorgaben des Unionsrechts entsprach. Die Kritik des EuGH betrifft im Wesentlichen eine Beeinträchtigung der Garantiefunktion nationaler Gerichte bei der Wah- rung des Unionsrechts. Diese werde untergraben, wenn das zur Streitentscheidung berufene Fachgericht – wie seinerzeit geplant – als internationales Gericht unter Be- teiligung von Drittstaaten ausgestaltet würde. Die an den Verhandlungen beteiligten Mitgliedstaaten beabsichtigen diesem Einwand des Gerichtshofes da- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19191 (A) (C) (D)(B) durch Rechnung zu tragen, dass das Europäische Patent- gericht nicht – wie ursprünglich geplant als internationa- les Gericht mit Drittstaatenbeteiligung – sondern als gemeinsames Gericht ausschließlich der beteiligten EU-Mitgliedstaaten errichtet wird. Auf diese Weise soll das Gericht in die bestehende europäische Justizstruktur eingebunden werden. Unionsrechtliche Pflichten wie zum Beispiel die Durchführung eines Vorabentschei- dungsverfahrens nationaler Gerichte zur Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof gelten auch für das gemeinsame Europäische Patentgericht. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen mit Nachdruck für München als Sitz der Zentralkammer ein, die nach deutschem Vorbild insbesondere für Patent- nichtigkeitsverfahren zuständig sein soll. München ist als europäische Patenthauptstadt am besten als zentraler Sitz des Patentgerichts geeignet. Das Europäische Pa- tentamt, das das EU-Patent erteilen soll, hat hier seinen Sitz. Die erforderliche Fachkompetenz der Richter und Anwaltschaft ist hier in besonderem Maße vorhanden. Auch Frankreich hat sich um den Sitz beworben (Paris). Eine Gesamteinigung hängt im Wesentlichen von dieser Sitzfrage ab. Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf allen Ebenen für München als Zentralkammersitz einsetzen. Die dezentrale Struktur des Gerichts sieht vor, dass Patentverletzungsverfahren vor den in den Mitgliedstaa- ten angesiedelten Lokal- oder Regionalkammern geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass auf die in Deutschland ansässigen Lokalkammern ein beträchtli- cher Anteil am Gesamtvolumen der Streitigkeiten entfal- len wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Fragen 51 und 52): Hat die Bundesregierung, beispielsweise aufgrund von Mitteilungen der portugiesischen Regierung, der Europäi- schen Zentralbank, des Internationalen Währungsfonds oder der EU-Kommission, Hinweise darauf, dass zusätzliche Un- terstützung für Portugal oder eine Anpassung der bisherigen Hilfsmaßnahmen für Portugal notwendig werden könnten, und, wenn ja, seit wann? Hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, Mitgliedern der portugiesischen Regierung gegen- über Aussagen über die Haltung der Bundesregierung zu einer möglichen zusätzlichen Unterstützung für Portugal oder zu ei- ner möglichen Anpassung der bisherigen Hilfsmaßnahmen gemacht? Zu Frage 51: Vonseiten der EZB, des IWF und der EU-Kommis- sion wurde bislang die planmäßige Umsetzung der Vor- gaben des Anpassungsprogramms bestätigt. Den Abwei- chungen beim Haushalt 2011 wurde durch strukturelle Maßnahmen im Haushalt 2012 Rechnung getragen. Ebenso liegt die portugiesische Regierung bei der Um- setzung von strukturellen Reformen des Haushaltsrah- mens im Plan. Das Risiko fiskalischer Abweichungen wird somit verringert. Auch finanziert sich Portugal wei- terhin mit kurzfristigen Papieren erfolgreich am Markt. Dementsprechend ist nach derzeitigem Stand von kei- nem zusätzlichen Programmbedarf auszugehen. Das Programm geht davon aus, dass Portugal sich ab Mitte 2013 wieder teilweise am Markt mit mittel- und langfris- tigen Papieren finanziert. Das derzeitige Renditeniveau der am Sekundärmarkt gehandelten portugiesischen Staatsanleihen ist anderthalb Jahre vor der geplanten Rückkehr an den Markt noch kein Indikator für die Er- folgsaussichten dieses Vorhabens. Vielmehr ist entschei- dend, dass Portugal weiterhin die strukturelle Reform- agenda sowie die Konsolidierungsvorgaben der Troika strikt umsetzt. Dies wird letztendlich auch die Märkte überzeugen. Zu Frage 52: Sofern sich die Frage auf ein vom portugiesischen Fernsehsender TVI aufgezeichnetes Gespräch zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem portugiesi- schen Finanzminister am Rande des Treffens der Euro- Finanzminister am 9. Februar 2012 in Brüssel bezieht, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um ein persönliches Gespräch handelte und diese Auf- zeichnung zumindest als rechtlich problematisch einzu- schätzen ist. Die in Rede stehende Videoaufzeichnung hat überdies eine Aussage sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen: Es wurde in diesem Gespräch über ein allge- meines Verständnis in der Euro-Gruppe gesprochen und keine Aussagen über ein konkretes Programm für Portu- gal getroffen. Soweit ein Land seine Konsolidierungs- anstrengungen konsequent fortsetzt – und genau hierum hat der Bundesminister der Finanzen den portugiesi- schen Finanzminister gebeten – und ihre Programmver- pflichtungen einhalten, so kann bei nicht absehbaren Schwierigkeiten von einer höheren Bereitschaft der an- deren Mitgliedstaaten der Euro-Zone zu einer Hilfestel- lung – zum Beispiel im Sinne einer Programmanpas- sung – ausgegangen werden. Der Bundesminister der Finanzen hat dem portugiesi- schen Finanzminister indes keine Zusagen für ein zweites Anpassungsprogramm für Portugal gemacht. Portugal hat mehrfach erklärt, dass es kein zweites Programm brau- chen wird oder beantragen will. Die am 27. Februar zu Ende gegangene Mission der Troika zur dritten Überprü- fung Portugals bestätigte erneut den trotz eingetrübter Wirtschaftsentwicklung insgesamt planmäßigen Verlauf des Programms. Demzufolge gibt es keinen absehbaren Bedarf zur Anpassung der Programmziele. Bislang hat die Regierung durch die entschlossene Umsetzung der Maßnahmen gezeigt, dass sie sich den Programmzielen verpflichtet fühlt. Daher stellt sich die Frage nach einer Flexibilisierung der Programmziele derzeit nicht. 19192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 53): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die neuen Finanzhilfen für Griechenland über mindestens 130 Milliarden Euro nur ausgezahlt werden, wenn der zuge- sagte Schuldenschnitt aller Privatgläubiger einschließlich der Hedgefonds über mindestens 53 Prozent diesmal auch tat- sächlich vollzogen wird, nachdem die Finanzhilfen für Grie- chenland vom Mai 2010 in Höhe von 110 Milliarden Euro weitgehend ausgezahlt wurden, ohne dass der damals fest ver- einbarte Schuldenschnitt von 21 Prozent für Privatgläubiger bis heute realisiert wurde, und nachdem rechtsverbindliche schriftliche Zusagen bisher wieder nicht vorliegen und bis zu den Iden des März vermutlich nicht vorliegen werden, und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung ausgerechnet deutsche Bundesminister – insbesondere den Bundesminister der Finanzen – für besonders geeignet, der griechischen Re- gierung und dem griechischen Volk ultimativ Auflagen anzu- kündigen und zu machen, wie das aufgezwungene radikale Sparpaket vor allem zulasten der sozial Schwachen in Grie- chenland durchgesetzt und dies sogar mittels EU-Verwalter und Sperrkonto abgesichert werden soll? Ein Schuldenschnitt von 21 Prozent ist im Mai 2010 nicht vereinbart worden. Griechenland hat am 24. Fe- bruar 2012 das offizielle Angebot zum Anleihetausch abgegeben. Bis zum 8. März 2012 haben die Anleihe- gläubiger nun Zeit, verbindlich ihre Teilnahme zu signa- lisieren. Am 9. März 2012 wird Griechenland dann ge- meinsam mit der Euro-Gruppe beschließen, ob eine ausreichende Teilnahmequote erreicht wurde und der freiwillige Tausch durchgeführt wird. Ein erfolgreicher Abschluss des Anleihetausches ist eine notwendige Be- dingung für eine Entscheidung über das zweite Hilfspro- gramm für Griechenland. Die Auflagen des Hilfsprogramms werden von den Experten der Troika aus Internationalem Währungs- fonds, Europäischer Zentralbank und Europäischer Kommission mit Griechenland ausgehandelt und nicht durch die Finanzminister der Euro-Zone. Erst im An- schluss an die Einigung zwischen Griechenland und der Troika haben dann auch die Finanzminister der Euro- Zone als Vertreter der Geber dem Maßnahmenpaket ihre Zustimmung signalisiert. Am 21. Februar 2012 haben die Finanzminister der Euro-Zone zusammen mit Griechenland zudem verein- bart, dass die Kontrollmechanismen im Rahmen des Pro- gramms intensiviert werden sollen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 54): Mit welchen fiskalischen Belastungen durch den Sonder- fonds für Finanzmarktstabilisierung, Soffin, infolge von Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen bei der FMS Wertmanagement AöR nach der Einigung der Finanz- minister zu einem Schuldenschnitt für Griechenland rechnet die Bundesregierung, und teilt die Bundesregierung weiterhin die Aussage des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Alle Maßnahmen, mit denen wir es Griechenland ermöglicht haben, für einige Jahre nicht die Finanzmärkte in Anspruch nehmen zu müssen und an der Gesundung seiner Wirtschaft zu arbeiten, haben den deutschen Steuerzahler bis- her nichts gekostet“ (Der Spiegel vom 15. August 2011)? Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Ent- wicklungen hat die FMS Wertmanagement bereits im vergangenen Jahr auf ihr Griechenland-Engagement von rund 9 Milliarden Euro eine Risikovorsorge von knapp 6 Milliarden Euro zum dritten Quartal 2011 gebildet. Die FMS Wertmanagement kann das Volumen der Ab- schreibungen auf ihr Griechenland-Engagement noch nicht endgültig beziffern: Hierfür müssen zunächst die finanziellen Auswirkungen der jüngst vereinbarten PSI- Bedingungen – die wichtigste ist ein Schuldenschnitt von 53,5 Prozent des Nominalvolumens – im Einzelnen berechnet und der Jahresabschluss 2011 finalisiert wer- den. Daran wird intensiv gearbeitet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Abschreibungen erhöhen wer- den. Wie Sie wissen, ist der Sonderfonds für Finanzmarkt- stabilisierung, Soffin, ein Sonderfonds, gegenüber dem die FMS Wertmanagement einen Ausgleichsanspruch hat. Es muss daher ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass etwaige Kosten für den Steuerzahler erst bei der Endabrechung des Soffin festzustellen wären. Vorher kann hierzu keine abschließende Aussage getrof- fen werden. Die Verluste der FMS Wertmanagement ha- ben bisher keine Auswirkungen auf den Haushalt ge- habt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 55): Welche Risiken sieht die Bundesregierung infolge der ak- tuell sinkenden Steuereinnahmen für die Einhaltung der Schuldenbremse auch vor dem Hintergrund der beabsichtig- ten Steuerentlastung durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, und welcher Vorgang führte zu dem einmaligen Sondereffekt, der nach Berichten der Süddeutschen Zeitung vom 23. Februar 2012 das Steueraufkommen zunächst um 1,6 Milliarden Euro erhöht habe, der aber im Laufe dieses Jahres zu einer Rückerstattung in gleichem Umfang führe? Die Schuldenbremse ermöglicht eine nachhaltige und jederzeit konjunkturgerechte Finanzpolitik. Bei der Er- mittlung der zulässigen Neuverschuldung werden über die Konjunkturkomponente die konjunkturbedingten Veränderungen von Einnahmen und Ausgaben berück- sichtigt. Konjunkturbedingte Veränderungen von Ein- nahmen und Ausgaben führen somit zu entsprechenden zusätzlichen oder geringeren Spielräumen bei der Netto- kreditaufnahme, NKA. Nach der außerordentlich positiven Haushaltsent- wicklung im letzten Jahr werden wir auch mit dem Bun- deshaushalt 2012 die zulässige Neuverschuldung deut- lich unterschreiten und die Schuldenbremse zuverlässig einhalten (Soll-Nettokreditaufnahme: 26,1 Milliarden Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19193 (A) (C) (D)(B) Euro; zulässige Nettokreditaufnahme gemäß Schulden- bremse: 40,5 Milliarden Euro). Dies gilt auch für den ge- planten Nachtragshaushalt 2012. Darüber hinaus werden wir neue politische Prioritäten – ebenso in Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse – bei den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2013 und neuen Finanzplan bis 2016 berücksichtigen. Wie bereits für das vergangene Haushaltsjahr wird die Bundesregierung auch für den laufenden Haushalt und alle zukünftigen Haushalte die Konjunkturkomponente entsprechend der tatsächlichen wirtschaftlichen Ent- wicklung anpassen. Dadurch werden konjunkturbe- dingte Veränderungen, die sich insbesondere bei den Steuereinnahmen im Haushaltsvollzug ergeben können, im Rahmen der Schuldenbremse berücksichtigt. Der im Januar 2012 zu Mehreinnahmen von circa 1,6 Milliarden Euro führende Sondereffekt wird durch eine Ausschüttung im Konzernverbund verursacht. Be- troffen sind hiervon die unter den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verbuchte Kapitalertragsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag. Die auf eine Ausschüttung gezahlte Kapitalertrag- steuer ist beim Empfänger der Ausschüttung auf die Körperschaftsteuerschuld anrechenbar, was zu einer ent- sprechenden Minderung des Körperschaftsteueraufkom- mens zuzüglich des darauf entfallenden Solidaritätszu- schlags führt. Da diese Anrechnung erst im Rahmen der noch ausstehenden Veranlagung des Ausschüttungsemp- fängers erfolgt, erhöhte dieser Fall im Januar zunächst das Steueraufkommen insgesamt. Der Zeitpunkt der Erstattung ist unter anderem abhän- gig von der Abgabe der Steuererklärung durch den Ausschüttungsempfänger. Aufgrund der Höhe der Er- stattungsansprüche ist sehr wahrscheinlich, dass die Ver- anlagung noch im Jahr 2012 stattfindet. Damit würde das zu erwartende Jahressteueraufkommen insgesamt durch diesen Sonderfall nicht verändert, da den Mehr- einnahmen im Januar entsprechende Mindereinnahmen später im Jahr gegenüberstehen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/8723, Frage 56): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die berufsspezifischen Risiken und Gefährdungen der langjährig Beschäftigten bei den Werkfeuerwehren in der chemischen Industrie vor, und inwieweit sind die Regelungen in Zusam- menhang mit der Anhebung des Renteneintrittsalters auf die Situation dieser Berufsgruppe abgestimmt? Der Bundesregierung liegen keine speziellen Er- kenntnisse über die berufsspezifischen Risiken und Ge- fährdungen bei den längjährigen Beschäftigten der Werkfeuerwehren in der chemischen Industrie vor. Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwar- tung hat die Bundesregierung mit der schrittweisen An- hebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 ein verbindliches Signal an die Gesellschaft und die Wirtschaft gesetzt, auf die Potenziale der älteren Arbeiternehmer stärker zurückzu- greifen. Die Schaffung einer vorzeitigen und abschlagsfreien Altersrente für die Beschäftigten bestimmter Berufs- gruppen, beispielsweise der Feuerwehr, würde zunächst die beschlossene Anhebung der Altersgrenzen konterka- rieren. Im geltenden Rentenrecht bestehen berufsbezogene Sonderbestimmungen nur zugunsten der Bergleute im Rahmen der knappschaftlichen Rentenversicherung. Dieser Versicherungszweig weist aber – nicht zuletzt auch wegen der besonderen Altersgrenze für Bergleute – ein spezielles Beitragsrecht auf. Neben einer höheren Beitragsbemessungsgrenze gilt auch ein höherer Bei- tragssatz. Die allgemeine Rentenversicherung kennt derartige Vergünstigungen nicht. Eine entsprechende Regelung wäre nicht mit dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit vereinbar. Sie würde dazu führen, dass zwar für alle versicherungspflichtig Beschäftigten der gleiche Bei- tragssatz gilt, jedoch die Beschäftigten bestimmter Be- rufsgruppen durch eine vorzeitige Rentenzugangsmög- lichkeit privilegiert würden. Es ist unbestritten, dass die tägliche Arbeit eines Be- schäftigten bei der Feuerwehr besondere Anforderungen stellt. Es gibt aber auch weitere Berufsgruppen mit be- sonderen Belastungen, wie zum Beispiel Berufspiloten, Schichtarbeiter, Stahlarbeiter in der 1. und 2. Hitze, im Pflegedienst Beschäftigte usw. Die Prüfung derartiger Forderungen nach berufsgruppenbezogenen Lösungen führten stets zum Ergebnis, dass der Ausschluss ver- gleichbarer Personengruppen (Taucher, Berufskraftfah- rer, Lokomotivführer und Ähnliche) kaum zu rechtferti- gen wäre, sodass mit einer ständigen Ausweitung gerechnet werden müsste. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/8723, Frage 57): Ist der Hinweis von kommunaler Seite zutreffend, dass bei der Personalkostenerstattung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern mit § 16 der Verwaltungs- kostenfeststellungsverordnung – in Kraft getreten zum 1. Ja- nuar 2012 – finanzielle Lasten für Versorgungsaufwendungen der Beamten vom Bund auf die Kommunen abgewälzt wer- den, und wie wird diese Änderung zulasten der Kommunen vonseiten des Bundes sachlich begründet? Die zwischen Bund, BA, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Verordnung zur Fest- stellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsa- men Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsver- ordnung – VKFV, BGBl I 2011, Seite 1714) regelt, nach welchen Maßstäben die Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung, die für die Berechnung des Finanzierungsanteils des Bundes nach § 46 Abs. 3 Satz 1 19194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgeb- lich sind, zu bestimmen sind. Sie war erforderlich, da die Abrechnung der Verwaltungskosten für die gemeinsa- men Einrichtungen nach § 44 b SGB II anders als für die zugelassenen kommunalen Träger zuvor nicht einheit- lich geregelt war. Die Verordnung soll eine einheitliche, für die Träger transparente und rechtssichere Praxis bei der Bestim- mung der Gesamtverwaltungskosten ermöglichen. Grundsätzlich werden bei der Bestimmung der Ge- samtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung die im Rahmen des gesetzlichen Auftrags entstehenden Ist-Kosten der beiden Träger Bundesagentur und Kom- mune nach dem SGB II berücksichtigt. Aus verwal- tungsökonomischen Gründen wurde daneben unter an- derem eine Pauschale für die Versorgungsaufwendungen der Beamtinnen und Beamten (§§ 7, 16 VKFV) bis zu 30 Prozent festgelegt. Diese Regelung erfolgte in Anleh- nung an die seit April 2008 geltende Kommunalträger- Abrechnungsverwaltungsvorschrift zur Abrechnung der Verwaltungskosten durch die zugelassenen kommunalen Träger. Dieser Wert ist wiederum angelehnt an den vom Bundesministerium der Finanzen in seinem jährlich he- rausgegebenen Schreiben zur Berücksichtigung der Per- sonal- und Sachkostensätze in dieser Höhe angeführten Richtwert für die Berücksichtigung der Versorgungsauf- wendungen für Beamtinnen und Beamte. Um insbesondere die Auskömmlichkeit der Pauscha- len zu überprüfen, wurde in § 21 VKFV vorgesehen, die Umsetzung der Regelungen der VKFV mittels eines Mo- nitorings zu begleiten. Die Ergebnisse des Monitorings sollen in einen Bericht münden, der basierend auf den Daten des Jahres 2012 erstellt wird. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/8723, Fragen 58 und 59): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Ver- handlungen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der Modernisie- rungsrichtlinie (2003/51/EG) in Bezug auf gesetzliche Offen- legungspflichten für Unternehmen hinsichtlich der sozialen und ökologischen Bedingungen entlang der Produktions- und Lieferketten, insbesondere vor dem Hintergrund der im ARD- Magazin Monitor vom 2. Februar 2012 erschienenen Aussa- gen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, dass Diskussionen mit der EU-Kommission geführt werden, „für welche Bereiche es Berichtspflichten ge- ben soll“, und dass die Bundesministerin für den Dialog „of- fen“ sei? Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Mitteilung der EU-Kommission „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ (KOM(2011) 681 endgültig) gezogen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Unterneh- men ihrer Verantwortung entlang der Produktions- und Liefer- ketten verstärkt nachkommen? Zu Frage 58: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die ak- tuelle CSR-Initiative der Europäischen Kommission und ist an einem konstruktiven Fortgang der Umsetzung ei- ner europäischen CSR-Strategie interessiert. Auf der Grundlage des im Oktober 2010 verabschiedeten Natio- nalen Aktionsplans CSR setzt die Bundesregierung auf das Primat der Freiwilligkeit von CSR-Aktivitäten und spricht sich vor diesem Hintergrund gegen neue gesetzli- che Berichtspflichten zu nichtfinanziellen (das heißt so- zialen und ökologischen) Informationen im Rahmen von CSR aus. Solche gesetzlichen Berichtspflichten würden eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit bedeuten und wären mit erheblichem Bürokratieaufwand insbe- sondere für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, aber auch für alle anderen Unternehmens- gruppen verbunden. In Gesprächen mit der Europäischen Kommission ist vereinbart worden, dass zunächst vonseiten der Europäi- schen Kommission eine Konkretisierung der Pläne erfol- gen soll und dabei die berechtigten Belange der Unter- nehmen zu berücksichtigen sind. Im Sinne der von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen gegenüber der Presse dargelegten Absicht ei- ner offenen Diskussion mit der Europäischen Kommis- sion hat die Bundesregierung keine Vorfestlegung von Kriterien zur Beurteilung getroffen. Insoweit wird von- seiten der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeit- punkt dazu auch kein gesetzgeberischer Handlungsbe- darf gesehen. Zu Frage 59: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die ak- tuelle CSR-Initiative der Europäischen Kommission und unterstützt die Stärkung gesellschaftlich verantwortungs- voller Unternehmensführung (Corporate Social Respon- sibility, CSR). Das soziale Engagement von Unterneh- men im Hinblick auf Lieferketten kann insbesondere darin zum Ausdruck kommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair behandelt und beteiligt und in der internationalen Wertschöpfungskette die Menschen- rechte geachtet werden. Mit dem Nationalen Aktionsplan CSR will die Bundesregierung verantwortungsbewusste Unternehmen unterstützen, nachhaltiges Wirtschaften in die Breite tragen und Transparenz herstellen, damit Ver- braucher und Verbraucherinnen CSR einfordern bzw. be- lohnen und sich die Marktkräfte dadurch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besser entfalten können. Im Übrigen verfügt Deutschland über weitreichende rechtliche Regelungen zu sozial- und ökologischen Stan- dards, wie beispielsweise die ILO-Kernarbeitsnormen und das Kioto-Protokoll. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verpflichtet. Diese ent- halten Grundsätze und Maßstäbe für gute Praktiken auch im Bereich der Produktions- und Lieferketten im Ein- klang mit dem geltenden Recht und international aner- kannten Standards. Die Beachtung der Leitsätze durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der Freiwillig- keit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter. Al- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19195 (A) (C) (D)(B) lerdings können einige Fragen, die unter die Leitsätze fallen, auch auf der Ebene des nationalen Rechts oder in- ternationaler Verpflichtungen geregelt werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 60): Wird die Bundesregierung unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat dem am 23. Februar 2012 im Bundesratsaus- schuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz beschlossenen Antrag zur Übergangsfrist für bestehende Kleingruppenhal- tungen bei Legehennen ebenfalls zustimmt, diesen Beschluss in einer Verordnung umsetzen? Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsge- richts vom 12. Oktober 2010 sind die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kleingrup- penhaltung von Legehennen ab dem 1. April 2012 nicht mehr anwendbar. Die resultierende Rechtslage ist für die Vollzugsbehörden wie für die betroffenen Tierhalter nicht befriedigend und schwächt den Tierschutz. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die Bemühungen des Bundesrates, zu einer Lösung zu kommen. Der erwähnte Antrag begegnet jedoch erhebli- chen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Bundes- regierung appelliert daher an den Bundesrat, dem Antrag in der vorliegenden Form im Interesse des Tierschutzes nicht zuzustimmen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 61): Hat der im Februar 2011 vom Parlamentarischen Staatsse- kretär Dr. Gerd Müller in der Antwort zu der schriftlichen Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 17/4813 der Abgeordne- ten Cornelia Behm, Bündnis 90/Die Grünen, angekündigte Runde Tisch zur Aquakultur inzwischen stattgefunden und, falls ja, mit welchem Ergebnis? Am 29. und 30. Juni 2011 fand unter Leitung des BMELV der „Runde Tisch Aquakultur“ statt. BMELV kam damit der Bitte des Präsidenten des Bundesmarkt- verbandes der Fischwirtschaft, BMV, im Rahmen des fischereipolitischen Gesprächs des BMV an Frau Bun- desministerin Aigner nach. An dem Gespräch nahmen die Bundesressorts BMELV und BMU, die Fischereireferenten der Länder und Vertreter der betroffenen Fischerei-, Umwelt- und Naturschutzverbände teil. Schwerpunkt der Diskussion waren alle die Aquakul- tur berührenden Themen, wie unter anderem die Ver- besserung der Rahmenbedingungen für die Aquakultur, Fragen des Tierschutzes, Fischseuchenfragen und insbe- sondere die Rolle der Aquakultur im Rahmen der Re- form der Gemeinsamen Fischereipolitik. Konkrete Beschlüsse wurden nicht gefasst. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 62): Welche weiter gehenden Überlegungen oder Absprachen wurden zur Beschaffung von weiteren High-Altitude-Long- Endurance-Imagery-Intelligence-Drohnen „HALE IMINT“ für den NATO-Verband Alliance Ground Surveillance angestellt bzw. getroffen, wie es die Bundesregierung in der Bundes- tagsdrucksache 17/8893 in einem Nebensatz vorträgt, und inwiefern wäre bei der beabsichtigten Stationierung in Sigonella/Sizilien hierzu die Bewilligung der italienischen Regierung einzuholen, zumal es sich nach Angaben der Bun- desregierung um eine „nationale Beistellung“ handelt, die Drohnen also von der Bundeswehr stationiert und betrieben werden? Alliance Ground Surveillance, AGS, soll aus einem NATO-eigenen Anteil, dem sogenannten AGS Core, be- stehen und gegebenenfalls durch Aufklärungsergebnisse, die durch nationale Aufklärungsmittel gewonnen wer- den, ergänzt werden. Im Rahmen dieser Ergänzungsop- tion beabsichtigt Deutschland, AGS Core durch eine in- teroperable nationale Beistellung von HALE IMINT zu ergänzen. Hierbei handelt es sich lediglich um Planun- gen. Eine konkrete Beschaffungsentscheidung steht der- zeit nicht an. Es gibt bisher keinerlei Überlegungen, eine solche nationale Beistellung im Ausland zu stationieren. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 63): Welche Unterstützungsleistungen hat das European Air Transport Command, EATC, für die NATO-Operation Unified Protector in welchem Zeitraum erbracht, und welchen Anteil hatte die Bundeswehr daran? Das European Air Transport Command, EATC, hat für die NATO-Operation Unified Protector koordinie- rende und logistische Unterstützungsleistungen für die Partnernationen Belgien, Frankreich und Niederlande während des Konflikts erbracht. Das EATC hat diese Partnernationen durch Planung und Führung von insge- samt circa 360 Missionen unterstützt. Dabei wurden ins- gesamt circa 4 160 Flugstunden durchgeführt. Die logis- tische Unterstützung zum Transport von alliierten Passagieren und Fracht durch Lufttransportkräfte der Bundeswehr erstreckte sich auf 30 Missionen mit insge- samt circa 520 Flugstunden, das bedeutet einen Anteil von circa 8 Prozent an den einzelnen Missionen bzw. circa 13 Prozent an den Flugstunden. Keiner dieser Flüge führte jedoch in das Einsatzgebiet über Nord- afrika. 19196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) Der Anteil der Bundeswehr an der Planungs- und Führungsleistung des EATC ist nicht unmittelbar zu be- rechnen. Von den derzeit 181 Dienstposten im EATC be- setzt die Bundeswehr 72 Dienstposten. Dies entspricht einem Anteil von circa 40 Prozent. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 64): Wie stellt sich die Belegungsstatistik – Zugänge, Entlas- sungen und Todesfälle – in den Jahren 1950, 1955, 1960, 1965 und 1970 in deutschen Kinderheimen – Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik zusam- men – dar, und welche Gründe für die Todesfälle sind der Bundesregierung bekannt (inklusive Todesfälle von Kindern, die aus Heimen in Krankenhäuser gebracht wurden und dort verstorben sind)? Der Bundesregierung liegen weder eine Belegungssta- tistik mit diesen Informationen noch statistische Angaben zu Todesfallzahlen noch Informationen zu Gründen für mögliche Todesfälle in der stationären Heimunterbrin- gung der Bundesrepublik Deutschland bzw. der DDR in den hinterfragten Zeiträumen vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 65): Wie viele Anträge für den „Fonds Heimerziehung“ wur- den bislang gestellt, und wie stellt sich deren Aufschlüsselung nach abgeschlossenen, abgelehnten und unbearbeiteten Vorgängen dar (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ ermöglicht eine niedrigschwellige und unbürokratische Umsetzung der Fondsziele gegenüber den betroffenen ehemaligen Heimkindern. Die Betroffenen stellen keine Anträge, auf die sie dann Bescheide erhalten, sondern es werden unmittelbar in den Anlauf- und Beratungsstellen Vereinbarungen über den notwendigen Hilfebedarf geschlossen. Diese werden dann durch die Fondsverwaltung nur noch auf Schlüssigkeit geprüft. Nach erfolgter Prüfung werden die benötigten finanziellen Mittel entweder zur Finanzie- rung des Hilfebedarfs zur Verfügung gestellt oder als entschädigungsähnliche Leistung zum Ausgleich der Folgen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge in der Rentenversicherung ausbezahlt. Aktueller Sachstand: Derzeit liegen der Fondsverwaltung 21 Vereinbarun- gen von Anlauf- und Beratungsstellen vor: 20 Verein- barungen aus Niedersachsen und eine Vereinbarung aus Hessen. In zwei Fällen sind positive Schlüssigkeits- prüfungen erfolgt; die übrigen Vereinbarungen befinden sich noch in Bearbeitung. Abgelehnte Vereinbarungen gibt es keine. Nach Rückfrage in den regionalen Anlauf- und Bera- tungsstellen sind aktuell in jedem Bundesland zwischen 80 und 140 Vereinbarungen für konkrete materielle Bedarfe in Bearbeitung. Insgesamt befinden sich damit bundesweit derzeit circa 1 300 Vorgänge in der Bearbei- tung. Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsstände in den Bundesländern ist eine genaue Aufschlüsselung nicht möglich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 66): Wann plant die Bundesregierung, nachdem sie am 28. Fe- bruar 2012 in Genf im Rahmen des High Level Segment des UN-Menschenrechtsrates an der Unterzeichnerzeremonie teil- genommen hat und nachdem die Bundesministerin für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, im Rahmen dessen für Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN- Kinderrechtskonvention, die Individualbeschwerde betref- fend, unterzeichnet hat, einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls in den Deutschen Bundestag einzu- bringen? Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder hat ges- tern gemeinsam mit dem Deutschen Botschafter und Ständigen Vertreter bei den Vereinten Nationen in Genf, Herrn Dr. Hanns Heinrich Schumacher, das neue Fakul- tativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention für Deutschland unterzeichnet. Nach der nun erfolgten Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifizierung einleiten. In diesem Zusammenhang wird auch über einen konkreten Zeitplan entschieden werden. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Fragen 67 und 68): Welche Erfahrungen und Ergebnisse gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem im Sommer 2009 verabschiedeten Gesetz zur Regelung des Assistenzpfle- gebedarfs im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung, und inwieweit sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Ausweitung auf Einrichtungen nach § 107 des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch sowie des betroffenen Personenkreises und der Nachjustierung von Durchführungsbestimmungen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf? Wie viele Menschen mit Behinderung haben seit dem In- krafttreten des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebe- darfs im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung ent- sprechende Assistenzleistungen beim Aufenthalt im Krankenhaus, in Rehaeinrichtungen sowie bei stationären Ku- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19197 (A) (C) (D)(B) ren in Anspruch genommen, und welche Mehrkosten waren damit für die öffentliche Hand verbunden? Zu Frage 67: In einem Expertengespräch des Ausschusses für Ge- sundheit des Deutschen Bundestages, 34. Sitzung am 23. März 2011, Ausschussprotokoll 17/34, wurde von den anwesenden Experten mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die praktische Durchführung des Geset- zes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Kran- kenhaus vom 30. Juli 2009 Änderungsbedarf aufgezeigt habe. Insbesondere sei die pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte besondere Pflegekräfte organisieren, wäh- rend eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend si- chergestellt. Eine entsprechende Ausweitung der Assistenzpflege auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtun- gen bedürfte einer Änderung der bisherigen Rechtslage. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an denkbaren Vari- anten einer entsprechenden Anpassung. Zu Frage 68: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da- rüber vor, in welchem quantitativen Ausmaß Menschen mit Behinderungen, die ihre Pflege durch von ihnen be- schäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, nach In- krafttreten des Assistenzpflegebedarfsgesetzes entspre- chende Assistenzleistungen nach dem Fünften, Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beantragt und in Anspruch genommen haben und welche Mehrkosten da- mit für die öffentliche Hand verbunden waren. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Fragen 69 und 70): Wohin und mit welchen Zielen hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in dieser Legislaturperiode dienstliche Auslandsreisen unter- nommen? Wie teuer waren diese Reisen, und wie hoch ist das Bud- get für solche Reisetätigkeiten der politischen Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung? Zu Frage 69: Die Aufgaben eines Regierungsmitglieds in einer par- lamentarischen Demokratie beschränken sich nicht nur auf die Führung eines Ressorts, sondern werden auch wesentlich durch die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland geprägt. Diese Aufgabe ist notwendigerweise mit der Durchführung von Dienst- reisen verbunden. Insbesondere mit Auslandsdienstrei- sen werden auch diplomatische, politische und kulturelle Beziehungen zu anderen Staaten der Welt gepflegt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat eine Außenwirtschaftsstrategie entwor- fen. Ein Ziel der Strategie ist es, im ständigen Dialog mit der Wirtschaft die Eigeninitiativen von Unternehmen im Ausland aktiv zu begleiten und politisch zu unterstützen. Die für diese Märkte relevanten Zielländer sind insbe- sondere Brasilien, China, Indien, die Golfstaaten mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es liegt zudem im besonderen Interesse von Herrn Bundesminister Dr. Ramsauer, persönlich an den turnus- mäßigen Räten der Europäischen Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister in Brüssel oder Luxemburg, den Informellen Ministerräten im Land der jeweiligen Rats- präsidentschaft und den Regierungskonsultationen mit Frankreich, Italien, Polen, Russland, Spanien, Israel und Indien teilzunehmen. Aber auch zu den europäischen Nachbarn in Wien, Budapest, London, Den Haag oder Prag werden intensive Kontakte gepflegt. Weitere Auslandsreisen führten Herrn Bundesminis- ter Dr. Ramsauer seit seinem Amtsantritt am 28. Oktober 2009 Jahren in die Vereinigten Staaten, die Türkei, die Islamische Republik Afghanistan und die Mongolei. Zu Frage 70: Die reisekostenrechtlichen Regelungen für die Mit- glieder der Bundesregierung sind in § 12 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Bundesre- gierung (Bundesministergesetz) und in den dazu erlasse- nen Ausführungsbestimmungen des Bundesministe- riums der Finanzen enthalten. Ausgabemittel für Dienstreisen der politischen Lei- tung des Bundesministeriums sind im Bundeshaushalt nicht gesondert veranschlagt oder ausgewiesen. Im Kapitel 1201 – Titel 52701 werden die Dienstrei- sen (sowohl für In- und Ausland) aller Beschäftigten veranschlagt und abgerechnet. Der jährliche Sollansatz wurde in den Jahren 2009 bis 2011 überschritten. Die Gründe dafür liegen in der ver- stärkten bilateralen Zusammenarbeit der Ressorts (hier: auf Fachebene) für den weiteren Auf- und Ausbau part- nerschaftlicher Beziehungen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 71): Rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung der Tech- nik der sogenannten LL-Sohle (Low Noise, Low Friction) bis zur Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems zum Fahrplanwechsel 2012/2013, und welche Maßnahmen ergreift sie, um diesen Termin zu halten? Der internationale Eisenbahnverband UIC hat im Jahr 2005 der Anwendung von LL-Sohlen an Güterwagen des internationalen Verkehrs zugestimmt. Die Gültigkeit der Entscheidung wurde zunächst befristet und zuletzt 19198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) bis zum 30. Juli 2012 verlängert. Die Bundesregierung erwartet eine Verlängerung der Entscheidung, die auch zukünftig eine Umrüstung von Güterwagen mit LL-Soh- len ermöglicht. Darüber hinaus erwartet die Bundesregie- rung auch alsbald die endgültige Zulassung der LL-Soh- len. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 72): Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Ab- schaffung des Schienenbonus noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2012 vorlegen und, wenn nein, warum nicht? Der Koalitionsvertrag sieht die stufenweise Absen- kung des Schienenbonus mit dem Ziel der Abschaffung vor. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat zur Umsetzung dieses Ziels aktuell kein Gesetz vorgesehen, sondern eine Änderungsverordnung zur Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), de- ren Entwurf sich derzeit in der Hausabstimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung befindet. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 73): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Bayerische Staatsregierung dazu zu bewegen, der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt, NW-FVA, doch noch die Daten und Zahlen zu liefern, die sie aus Bayern braucht, um das For- schungs- und Entwicklungsvorhaben „Natürliche Waldent- wicklung als Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NWE5)“ im Auftrag der Bundesregierung abschlie- ßen zu können? Die Frage der Datenbereitstellung zu dem Vorhaben „Natürliche Waldentwicklung 5 Prozent“ soll sowohl auf der nächsten Länderarbeitsgemeinschaft-Naturschutz- (LANA)-Sitzung am 15./16. März 2012 in Lüneburg wie auf der nächsten Forstchefkonferenz, FCK, am 19./20. April 2012 in Nordrhein-Westfalen behandelt und der Freistaat Bayern erneut um Unterstützung gebe- ten werden. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 74): Welche gemeinsamen Erklärungen, Vereinbarungen oder Ähnliches wurden kürzlich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kasachstan im Nuklearbereich abgegeben bzw. getroffen – insbesondere in Bezug auf Ressourcen, Abfallstoffe, Technologien oder Forschung; gegebenenfalls bitte mit Angabe des betreffenden Bundesministeriums und Datums –, und welche derartigen Erklärungen, Vereinbarun- gen oder Ähnliches wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung kürzlich zwischen Kasachstan und deutschen Wirt- schaftsvertretern abgegeben bzw. getroffen? Die im Rahmen des Arbeitsbesuches des kasachi- schen Präsidenten Nasarbajew am 8. Februar 2012 in Berlin unterzeichneten Regierungsvereinbarungen be- treffen nicht den Nuklearbereich. Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft dies auch auf alle am 8. Februar 2012 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterzeichneten 45 Wirt- schaftsvereinbarungen zu. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 75): Wie sieht das Arbeitsprogramm der Reaktor-Sicherheits- kommission, RSK, für die weiteren Untersuchungen und die Erarbeitung neuer Sicherheitsanforderungen nach der ersten RSK-Stellungnahme zum Stresstest der deutschen Atomkraft- werke aus, das die RSK seit letztem Sommer bis dato verfolgt hat, und wie ihr entsprechendes weiteres Arbeitsprogramm (bitte differenzierte Angaben nach Themen-/Arbeitsberei- chen mit Terminplan und kurzer Erläuterung machen)? Die Reaktor-Sicherheitskommission hatte in ihrer ers- ten Stellungnahme vom Mai 2011 eine Robustheitsbe- wertung der Kernkraftwerke für ausgewählte wesentli- che Aspekte vorgelegt. Danach hat sie zunächst das Ziel verfolgt, ihre anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung aufgrund nachgereichter Unterlagen zu aktualisieren. Ende 2011 wurde dann festgestellt, dass die nachge- reichten Unterlagen eine Überarbeitung der RSK-Sicher- heitsüberprüfung nicht rechtfertigen würden. Die RSK führt daher derzeit ausschließlich zu den Forschungsre- aktoren eine anlagenspezifische Bewertung entspre- chend ihrer Vorgehensweise bei der Sicherheitsüberprü- fung der Kernkraftwerke durch. Anlagenübergreifend führt die RSK seit dem Herbst 2011 Beratungen zu den Themen durch, die sie im Rah- men ihrer Sicherheitsüberprüfung als besonders relevant identifiziert hat. Hierzu zählen beispielsweise ein lang- fristiger Stromausfall, ein Ausfall der Kühlwasserversor- gung, Erdbeben, Hochwasser oder eine anlageninterne Überflutung. Besonderes Augenmerk liegt auch auf den anlageninternen Notfallmaßnahmen, die bei Eintritt ei- nes Unfalls größere Freisetzungen radioaktiver Stoffe verhindern oder mindern sollen. Aufgrund thematischer und personeller Überschnei- dungen sowie der hohen Arbeitsbelastung der RSK-Mit- glieder insgesamt können konkrete Terminpläne für die einzelnen Themenbereiche nicht aufgestellt werden. Die RSK plant jedoch ihre abschließende Stellungnahme zu Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19199 (A) (C) (D)(B) den genannten Fragestellungen im Herbst 2012 zu ver- abschieden. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 76): Werden analog zur angekündigten Absenkung der Grenz- werte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln in Japan auch die EU-Grenzwerte herabgesetzt, und wenn dies nicht automatisch geschieht, wird sich die Bundesregierung für deren Anpassung nach unten auf das neue japanische Niveau einsetzen? Der Bundesregierung liegen Informationen vor, nach denen das japanische Gesundheitsministerium plant, die derzeit in Japan geltenden Vorsorgegrenzwerte für Nah- rungsmittel deutlich herabzusetzen. Im Einzelnen ist eine Verringerung für allgemeine Lebensmittel auf ein Fünftel, für Milch und Milchprodukte auf ein Viertel und für Trinkwasser auf ein Zwanzigstel der derzeit gelten- den Werte vorgesehen. Die Änderung soll in Japan ab April gelten. Die Anpassung in Europa geschieht nicht automatisch, sondern bedarf eines formellen Verfahrens zur Änderung der europäischen „Durchführungsverord- nung zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall von im Kernkraft- werk Fukushima“ (derzeit geltende Fassung vom 21. Dezember 2011). Eine Änderung wäre, wie auch bis- her, verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten. Eine Absenkung der Grenzwerte analog zum Vorge- hen in Japan wird derzeit von der EU-Kommission dis- kutiert. Da aus radiologischer Sicht keine Bedenken ge- gen eine solche Vorgehensweise bestehen, spricht sich die Bundesregierung für eine Angleichung der europäi- schen Grenzwerte an die vorgesehenen japanischen Werte aus. Damit wird gesichert, dass im internationalen Handel nach einheitlichen Maßstäben agiert wird. Die Bundesregierung wird diese Position in die Bera- tungen bei der EU-Kommission einbringen. Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Bewertung auf folgende Quellen: Die aktuelle (Stand 31. Dezember 2011) von der EU-Kommission vorgelegte Zusammen- fassung der Messergebnisse der Mitgliedstaaten sagt aus, dass von etwa 2000 analysierten Nahrungsmittelproben aus Japan und etwa 400 Fischproben aus der Pazifik- region insgesamt rund 20 Proben messbare Ergebnisse zeigten, von denen lediglich 3 Proben die Höchstwerte überschritten. Dabei handelte es sich um grünen Tee, der an der Außengrenze der EU angehalten wurde. Deutschland hat bisher 264 Proben vermessen (206 Produkte aus Japan und 58 Fischproben aus den pa- zifischen Fanggebieten). Alle Messwerte lagen im Be- reich der natürlichen Strahlenbelastung und waren damit unkritisch. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die angekündigte Ab- senkung des Grenzwertes für die innere Strahlenbelastung von 5 Millisievert pro Jahr auf 1 Millisievert pro Jahr in Japan, und welche Grenzwerte gelten in Deutschland? In Auswertung der umfangreichen Lebensmittelüber- wachungen in Japan schätzen die japanischen Behörden derzeit eine mittlere Strahlendosis für den Verzehr belas- teter Produkte in der Höhe von 0,04 Millisievert pro Jahr für eine Person in Japan ab, also eine Strahlenbelastung weit unterhalb des derzeit geltenden Dosiswertes. Das gilt nach Angaben der japanischen Behörden auch für besonders sensitive Personengruppen, zum Beispiel für Säuglinge und Schwangere. Die Bundesregierung sieht die Absenkung der zuläs- sigen Strahlendosis auf 1 Millisievert pro Jahr, die bei Ableitung der Grenzwerte zugrunde gelegt wird, als ge- rechtfertigt an. In Deutschland ist das Gefahrenpotenzial durch radio- aktiv kontaminierte Lebensmitteln die aus Japan impor- tiert wurden, äußerst gering. Die vorgeschriebenen Kon- trollen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus Japan zeigten, dass nur in sehr wenigen Fällen eine messbare Kontamination nachgewiesen wurde. In Deutschland gibt es keine Grenzwerte für einen zu- lässigen Gehalt von Radioaktivität in Lebensmitteln. Ge- mäß Strahlenschutzverordnung ist der Zusatz von radio- aktiven Stoffen zu Lebensmitteln und Futtermitteln grundsätzlich nicht gestattet. Für Situationen nach kern- technischen Unfällen gelten jedoch europaeinheitliche Sondervorschriften, wie die Verordnungen zur Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte nach dem Unfall in Tschernobyl und nach dem Unfall in Japan, die in ihrer Gültigkeit jedoch zeitlich begrenzt sind. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Fragen 78 und 79): Soll die jährliche Absenkung des Ausbaukorridors in Höhe von 400 Megawatt für Photovoltaikanlagen über 2017 hinaus fortgeführt werden und, falls ja, wie hoch wäre der Ausbaukorridor dann im Jahr 2020? Mit welchen Vermarktungserlösen rechnet die Bundesre- gierung für Strom aus Photovoltaikanlagen in den nächsten 20 Jahren, und wie hoch sind dieses Jahr insgesamt die Vergü- tungsabsenkungen für Photovoltaikanlagen der Größenord- nung größer als 10 bis zu 30 Kilowatt (bitte Angabe zwischen reiner Vergütungsabsenkung sowie unter Berücksichtigung ei- nes Vermarktungsanteils von 10 Prozent ohne Eigenverbrauch differenzieren)? 19200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 78: Der Gesetzentwurf beschreibt den Ausbaukorridor nur bis zum Jahr 2017 und lässt den weiteren Verlauf of- fen. Zu Frage 79: Die Vermarktungserlöse hängen davon ab, welche Di- rektvermarktungsmodelle durch die Akteure entwickelt werden. Möglich ist die direkte Belieferung von Haus- halten, Gewerbe, Industrie mit Solarstrom oder der Ver- kauf an der Börse. Die Erlöse in diesen verschiedenen Marktsegmenten reichen von derzeit 23 ct/kWh als Preis für den durchschnittlichen Haushaltsstrom (ohne Grund- preis) bis zu etwa 6 ct/kWh als durchschnittlicher Bör- senpreis. In welchem Umfang Möglichkeiten zur Direkt- vermarktung genutzt werden, wird durch den Markt und die Marktteilnehmer bestimmt. Die genaue Entwicklung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, weshalb eine Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Die Vergütungsabsenkung für Photovoltaikanlagen mit einer Größe von 10 bis 30 kW zum 9. März 2012 im Vergleich zum 1. Januar 2012 beträgt rund 32 Prozent. Wird ein Anteil von 90 Prozent des Stromertrags mit 16,5 ct/kWh vergütet und 10 Prozent des Stromertrags an der Börse mit etwa 6 ct/kWh verkauft, beträgt die Ab- senkung 37 Prozent. Wird ein Teil des Stroms selbst ge- nutzt, fällt die Vergütungsabsenkung geringer aus, da der Strompreis sowohl im Haushaltsbereich mit 23 ct/kWh als auch im landwirtschaftlichen Bereich mit etwa 18 bis 20 ct/kWh bereits deutlich über der Vergütung für die Netzeinspeisung liegt. Mit zunehmendem Eigenver- brauch steigt die Rendite des Anlagenbetreibers daher an. Die Vergütungsabsenkung von 32 Prozent kann teil- weise kompensiert werden. Die Regelung sorgt also da- für, dass in Zukunft Anlagen zunehmend dort realisiert werden, wo eine rentable Nutzung des Stroms erfolgen kann. Die ungeregelte Einspeisung fernab von Stromver- brauchern wird unattraktiver. Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 80): Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission vom 4. Oktober 2011 zur Um- setzung des Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie, welcher eine Berücksichtigung der Lebenszyklustreibhausgasemissio- nen von Kraftstoffen vorsieht, im Komitologieverfahren nicht unterstützt, und welche Position wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen zur Umsetzung in diesem Punkt der Richtlinie vertreten vor dem Hintergrund ihrer eigenen Klimaschutzbemühungen und des weiterhin offenen Aus- gangs nach der Überweisung an den EU-Umweltrat? Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Aus- schuss für Kraftstoffqualität am 23. Februar 2012 über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Konkretisierung der Anforderungen von Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie enthalten. Einer Zustim- mung stand entgegen, dass zum Teil Bedenken hinsicht- lich der Auswirkungen des Kommissionsvorschlags ge- sehen wurden. Die Bundesregierung wird sich für eine sachgerechte, praktikable und dem Klimaschutz dienende Lösung ein- setzen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 17/8723, Frage 81): Wann werden die Beratungsstellen für Beratungsleistun- gen im Rahmen der „Bildungsprämie“ – Erstveröffentlichung am 2. Dezember 2011 – zertifiziert, damit die beschlossenen Prämiengutscheine durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingelöst werden können? Im Dezember 2011 hat die zweite Förderphase der Bildungsprämie begonnen – Laufzeit bis 30. November 2013 –, für die gemäß zuwendungsrechtlicher Bestim- mungen eine Neubewilligung der Beratungsstellen not- wendig ist. Circa 600 Beratungsstellen haben einen Förderantrag gestellt, 432 Stellen wurden bereits bewilligt. Bevor die bewilligten Beratungsstellen Gutscheine ausgeben kön- nen, müssen sie unter anderem verschiedene Erklärun- gen wie zur Qualifikation der Beraterinnen und Berater sowie zum Datenschutz abgeben. Eine tagesaktuelle Übersicht mit Kontaktdaten der Beratungsstellen in sei- ner Nähe findet jeder Antragsteller im Internet. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Frage 82): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der aktualisierten „Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012 bis 2025“, die die Kultusministerkonferenz, KMK, am 10. Februar 2012 veröffentlicht hat und die allein für die Laufzeit der zweiten Phase des Hochschulpaktes bis 2015 von zusätzlichen 357 000 Sudienanfängern ausgeht bzw. von rund 749 000 in der Zeitspanne 2011 bis 2020, und wann wird die Bundesregierung gemäß dem Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 29. März 2011, der auf der Kon- ferenz der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 9. Juni 2011 in Berlin ausdrücklich begrüßt wurde, weitere Gespräche mit den Län- dern aufnehmen, um eine Ausweitung des Hochschulpaktes nach Maßgabe der oben genannten aktualisierten KMK-Pro- gnose auf den Weg zu bringen? Bund und Länder haben in der Gemeinsamen Wissen- schaftskonferenz beschlossen, dass sie für den Fall, dass die zusätzlichen Studienanfänger der zweiten Programm- phase die vereinbarten 320 540 bis 334 940 zusätzlichen Studienanfänger übersteigen, rechtzeitig Gespräche zu sich daraus ergebenden Folgerungen aufnehmen werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012 19201 (A) (C) (D)(B) Bisher hat das Statistische Bundesamt die Schnellmel- dung für das Studienjahr 2011 veröffentlicht. Demnach sind rund 153 500 zusätzliche Studienanfänger zu ver- zeichnen. Eine baldige Überschreitung der im Hoch- schulpakt vereinbarten Obergrenze für die Jahre 2011 bis 2015 ist derzeit nicht zu erwarten. 161. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur geplanten Kürzung der Solarvergütung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Gebhart


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Minister, es ist ein großer Fortschritt, dass die

    Bundesregierung ein solches nationales Ressourceneffi-
    zienzprogramm auf den Weg gebracht hat, ein Meilen-
    stein, den wir ausdrücklich begrüßen. Die Frage, die sich
    mir stellt, lautet: Welche Fördermittel beabsichtigt die
    Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsplanung für
    das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm zur Verfü-
    gung zu stellen?

    Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit:

    Wir haben in diesem Jahr nicht nur dieses Programm
    ausgearbeitet, sondern auch parallel gehandelt und neue
    Förderprogramme auf den Weg gebracht. Alte Förder-
    programme werden wir fortsetzen und auch intensivie-
    ren. Ich möchte in besonderer Weise herausheben, dass
    die KfW natürlich in Kooperation mit der Bundesregie-
    rung in diesem Jahr erstmals, übrigens unlimitiert, einen
    speziellen Fördertatbestand Ressourceneffizienz in ihr
    Umweltprogramm aufgenommen hat. Das ist ein neuer
    Schwerpunktförderbereich der KfW.

    Die Förderprogramme, die wir in den unterschiedli-
    chen Bereichen haben, werden natürlich fortgesetzt. Ich
    habe eben schon insbesondere ein Projekt, nämlich das
    VDI Zentrum für Ressourceneffizienz, genannt. Dieses
    Projekt ist kennzeichnend für den Schwerpunkt „Bera-
    tung kleiner und mittlerer Unternehmen“. Das Ziel der
    Ressourceneffizienz wird sich in diesem Jahr noch stär-
    ker im Umweltinnovationsprogramm der Bundesregie-
    rung und natürlich in weiterer Gesetzgebung widerspie-
    geln.

    Sie wissen, dass gerade vor wenigen Wochen das
    nach 16 Jahren novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz in
    Kraft getreten ist; es ermöglicht mehr Wiederverwertung
    und höhere Recyclingquoten. Darauf aufbauend werden





    Bundesminister Dr. Norbert Röttgen


    (A) (C)



    (D)(B)


    wir jetzt die gesetzliche Einführung einer Wertstofftonne
    in Angriff nehmen. Damit wird zum Beispiel das kon-
    krete Ziel verfolgt, dass pro Einwohner und Jahr noch
    einmal 7 Kilogramm wertvoller Reststoffe nicht depo-
    niert, verbrannt oder weggeworfen, sondern der Kreis-
    laufwirtschaft zugeführt werden. Der Ansatz ist also um-
    fassend: Beratung, Förderung und Gesetzgebung. Wir
    werden diesen Aspekt auf nationaler, europäischer und
    internationaler Ebene konsequent verfolgen.



Rede von Eduard Oswald
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Jetzt sind wir am Ende der Zeit. – Nächste Fragestel-

lerin ist Kollegin Dorothea Steiner.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dorothea Steiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen zu

    diesem Programm, das Ihr Kollege von der Union als
    „Meilenstein“ bezeichnet. – Ich teile die Einschätzung
    des Kollegen Miersch, dass darin sehr schöne Worte und
    hehre Zielsetzungen enthalten sind; je konkreter es wer-
    den soll, desto größer ist aber die Nullstellenanzahl.

    Nachdem Sie selber das Kreislaufwirtschaftsgesetz
    angesprochen haben – da geht es ja auch um Ressour-
    cenwiedergewinnung –, möchte ich Sie als Erstes fra-
    gen: Wieso haben Sie die Recyclingquoten so niedrig
    angesetzt, dass sie teilweise, zum Beispiel bei verschie-
    denen Baustoffen, schon jetzt erreicht werden, anstatt
    ambitioniertere Recyclingquotenziele, zum Beispiel für
    2015, 2017 oder 2020, anzustreben?

    Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit:

    Frau Kollegin, wir haben die Debatte um das Kreis-
    laufwirtschaftsgesetz geführt. Wir haben in dem Gesetz
    ohne jeden Zweifel die höchsten Recyclingquoten in
    ganz Europa vorgesehen; sie werden weiter gesteigert.
    Wir haben eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie einge-
    führt, um die Aspekte der Vermeidung von Abfall, der
    Wiederverwertung und des Recyclings auszudifferenzie-
    ren. Darum gab es am Ende eine so breite Unterstützung,
    ich glaube, auch aller Landesregierungen, an denen Ihre
    Partei beteiligt ist; das ist schon an sich bemerkenswert.
    Es gab auch die Zustimmung der kommunalen Spitzen-
    verbände zu diesem Gesetz. Ich meine, dass das nach
    16 Jahren der alten Rechtslage in der Tat ein wirklicher
    Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft ist. Jetzt geht es
    – das ist eben angesprochen worden – mit der Wertstoff-
    tonne weiter, die wir einführen werden. Ich glaube, das
    ist wirklich ambitioniert, und es ist auch von wirtschaft-
    lichem Vorteil.

    Weil Sie sagten, es werde viel geredet, aber es sei we-
    nig konkret unterlegt, darf ich Ihre Aufmerksamkeit
    vielleicht auf den im Programm extra aufgeführten An-
    hang lenken, in dem die Schwerpunkte der Aktivitäten
    der Bundesregierung en détail ressortübergreifend auf-
    gelistet werden. Diese Auflistung vermittelt ein ein-
    drucksvolles Bild und weist konkret nach, dass Ressour-
    ceneffizienzpolitik schon bislang betrieben wurde,
    übrigens nicht nur von der Bundesregierung; auch die
    Aktivitäten der Landesregierungen, von Verbänden und
    Einrichtungen werden aufgeführt. Das ist in der Tat – –