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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/157 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Inhaltsverzeichnis Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Sascha Raabe (SPD) Kommunikation von Bundesminister Dirk Niebel mit Frau Gabriela Büssemaker im Vorfeld der Besetzung der Leitungsstelle der Servicestelle „Engagement Global“ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18763 D 18763 D 18764 D 18764 D 18765 A 18765 C 18766 A 18766 B 18766 D 18769 C 18769 D 18771 A 18771 B 18772 A 18772 B Deutscher B Stenografisch 157. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Konzept der Bundesregierung „Globalisierung ge- stalten – Partnerschaften ausbauen – Ver- antwortung teilen; weitere Fragen zur Ka- binettsitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . W D K D P E T F (D 18761 A 18761 B 18762 C 18762 C 18762 D 18763 A Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18767 A undestag er Bericht ung 8. Februar 2012 t : olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde rucksache 17/8537) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18767 C 18767 C 18768 A 18768 B 18768 D 18769 A 18769 B Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 18773 A 18773 D 18774 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 Mündliche Frage 2 Dr. Sascha Raabe (SPD) Auswahlkriterien sowie Ablauf des Bewer- bungsverfahrens für die Leitungsstelle von „Engagement Global“ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Vom Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammen- arbeit Tom Pätz neu akquirierte Projekte Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Auslagerung der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe vom BMZ in das Auswärtige Amt Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Veröffentlichung und Umsetzung der ange- kündigten Bildungsstrategie des BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Förderung der Grundbildung in der Ent- wicklungszusammenarbeit; Finanzierung der angekündigten Bildungsstrategie des BMZ A G Z D M D B m A G Z D N S M D A g P A G Z D K M S Ü B d S A G Z S M S V ti A G Z S 18774 D 18774 D 18776 A 18776 B 18776 C 18777 C 18778 A 18778 B 18778 D 18779 C 18779 D 18780 D ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 r. Barbara Hendricks (SPD) ilaterale Entwicklungszusammenarbeit it der Republik Senegal ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 r. Barbara Hendricks (SPD) uswirkungen der Gewaltausbrüche in Ni- eria auf laufende entwicklungspolitische rojekte ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 tefan Rebmann (SPD) berprüfung der Länderliste des BMZ mit lick auf Libyen für den dortigen Aufbau emokratischer und rechtsstaatlicher trukturen ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage tefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 11 tefan Rebmann (SPD) erantwortung für den Aufbau einer funk- onierenden Zivilgesellschaft in Libyen ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage tefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18781 B 18781 B 18782 D 18783 A 18784 A 18784 C 18785 A 18785 B 18785 D 18786 B 18786 C 18786 D 18787 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 III Mündliche Frage 14 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Unterstützung der neuen Rohstoffallianz deutscher Unternehmen; Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Freigabe der ersten Tranche von 200 Mil- lionen Euro für 2012 für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tu- berkulose und Malaria Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgesehene Änderung von Gesetzen und Verordnungen zur Förderung von unkon- ventionellem Erdgas und zur Anwendung des sogenannten Fracking Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energieeffi- zienz, Energieeinsparung, Erneuerbare- Energien-Gesetz – Haltung der Bundesre- gierung angesichts der unterschiedlichen Positionen der beteiligten Bundesministe- rien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . T D D U H H D R D K V N A L A M F A A G A M R M E d A G A M R E ti e A G 18787 C 18787 C 18788 C 18788 C 18789 C 18789 D 18790 C 18790 C 18791 D 18794 A homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 3 rank Schwabe (SPD) nstellung von Christian Lüth im BMZ ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 12 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) aßnahmen zur Ernährungssicherung der ntwicklungsländer; Fehlentwicklungen an en Terminbörsen für Agrarrohstoffe ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 13 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) indämmung der Nahrungsmittelspekula- on durch Besteuerung etwa im Rahmen iner geplanten Finanztransaktionsteuer ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18795 B 18796 D 18798 A 18800 D 18802 A 18804 A 18805 C 18806 C 18807 D 18809 A 18810 B 18811 D 18813 A 18813 C 18813 D 18814 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 Anlage 5 Mündliche Frage 16 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Arbeitsschritte zur Umsetzung der Ankün- digungen des Integrationsgipfels vom 31. Januar 2012 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 17 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der erleichterten Einbür- gerung, des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige und des Familien- nachzugs auf dem nächsten Integrations- gipfel Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 18 Siegmund Ehrmann (SPD) Datum der öffentlichen Freischaltung der zentralen Zugangsplattform der Deutschen Digitalen Bibliothek; Zuständigkeiten für Verwaltung und Pflege der Daten Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 19 Siegmund Ehrmann (SPD) Finanzbedarf für die Digitalisierung von Kulturgütern Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 20 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Änderung des Bundesarchivgesetzes zur Einführung einer Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A G c P r A B A M D B h n A E A M O V e E A E A M G P s d g A E A M R H k m r A E 18814 A 18814 B 18814 C 18814 D 18815 B nlage 10 ündliche Frage 21 ngelika Krüger-Leißner (SPD) rundlagenstudie zur Ermittlung des Ar- hivierungsbedarfs sowie des Kosten- und ersonalaufwands für die Pflichtregistrie- ung deutscher Kinofilme ntwort ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 22 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) efreiung der Nutzer von Nachtspeicher- eizungen von der Entrichtung von Netz- utzungsentgelten ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 24 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erankerung eines verbindlichen Energie- insparungsziels in Art. 6 der geplanten U-Energieeffizienzrichtlinie ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 25 arrelt Duin (SPD) osition der Bundesregierung bei der Ab- timmung zur Energieeffizienzrichtlinie er EU insbesondere hinsichtlich der Ener- ieeinsparung von 1,5 Prozent pro Jahr ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 26 olf Hempelmann (SPD) altung der Bundesregierung zur Aner- ennung der „early actions“ im Zusam- enhang mit der EU-Energieeffizienz- ichtlinie ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18815 B 18815 D 18815 D 18816 A 18816 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 V Anlage 15 Mündliche Frage 27 Rolf Hempelmann (SPD) Vorlage eines Verordnungsvorschlags zur Umrüstung von Photovoltaikanlagen auf- grund der sogenannten 50,2-Hertz-Proble- matik Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 28 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Pläne des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, zur Deckelung der Photovoltaikleis- tung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 29 und 30 Klaus Barthel (SPD) Aufstellung der in den Jahren 2008 bis 2011 ausbezahlten Fördermittel für den Breitbandausbau; Anteil der Kommunen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 31 und 32 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Vorschläge zur Verbesserung der demokra- tischen Kontrolle des Sicherheitssektors in Nigeria, zur Unterstützung der wirtschaft- lichen Transformation sowie zum Aufbau einer sozial gerechten und nachhaltigen Wirtschaft Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Deutsche Reaktion auf den Vorschlag des britischen Premierministers David Cameron zur Beschränkung der Kompetenzen des E r z A C A M A I r K J ti b A C A M N O W fü D A C A M S A W d A C A M S Ä P h u s A C 18816 B 18816 C 18816 D 18817 A uropäischen Gerichtshofes für Menschen- echte auf schwerste Grundrechtsverlet- ungen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 34 ndrej Hunko (DIE LINKE) n Abkommen der EU und der Bundes- egierung geregelte Zusammenarbeit mit asachstan in den Bereichen Inneres und ustiz; Drohung Kasachstans zum zukünf- gen Ausschluss von unabhängigen Wahl- eobachtern ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 35 iema Movassat (DIE LINKE) ffizielle deutsche Entschuldigung und iedergutmachung gegenüber Namibia r den Völkermord an den Herero, Nama, amara und San zwischen 1904 und 1908 ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 36 evim Dağdelen (DIE LINKE) uswirkungen der von der EU verhängten irtschaftssanktionen gegen Syrien und en Iran ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 37 evim Dağdelen (DIE LINKE) ußerungen der Staatsministerin Cornelia ieper zu den Ende Februar 2012 anste- enden Präsidentschaftswahlen im Senegal nd Begründung für die weitere militäri- che Ausstattungshilfe ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18817 B 18817 D 18818 B 18818 C 18819 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 Anlage 24 Mündliche Fragen 38 und 39 Johannes Pflug (SPD) Auswirkungen der amerikanischen und französischen Abzugspläne aus Afghanis- tan 2013 für das deutsche Engagement in Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 40 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung der Ersuchen Abdul Raschid Dostums um Erteilung eines deutschen Visums Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 41 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Reaktion auf Ankündigungen der NATO-Partner über eine vorzeitige Be- endigung der NATO-Kampfeinsätze in Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 42 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von Geheimdiensten des Bundes seit 2009 gezielt erfasste deutsche Abgeordnete Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Demonstrationen gegen Nazis Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M B I d a S A D A M N F T k A D A M K A d u d A D A M K U ti g tr e A H A M M A d e m D 18820 B 18820 D 18820 D 18821 B 18821 D nlage 29 ündliche Fragen 45 und 46 urkhard Lischka (SPD) nanspruchnahme externer Beratung urch das BMJ im Bereich Öffentlichkeits- rbeit und für den parlamentarischen taatssekretär Dr. Max Stadler ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 47 iema Movassat (DIE LINKE) ür die Auslegung des Anti-Counterfeiting rade Agreements (ACTA) relevante Do- umente ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Fragen 48 und 49 athrin Vogler (DIE LINKE) uswirkungen des internationalen Han- elsabkommens gegen Produktpiraterie nd Urheberrechtsverletzungen ACTA für ie Medizinversorgung armer Länder ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 50 laus Ernst (DIE LINKE) mtausch nach einheimischem Recht emit- erter Anleihen der Staaten Italien, Portu- al und Spanien bei einem etwaigen Aus- itt aus der Euro-Zone in die dann neu ingeführte Währung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Fragen 51 und 52 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bgabe von haushalterischen Entschei- ungskompetenzen Griechenlands an einen uropäischen Kommissar; Vereinbarkeit it EU-Recht und analoge Anwendung auf eutschland 18822 A 18822 B 18822 C 18822 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 VII Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 53 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Paralleler Betrieb von EFSF und ESM; Ausschluss weiterer deutscher Finanzhilfen für Griechenland Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 54 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Etwaige Begünstigung von Land- und Forstwirten durch die steuerliche Ge- winnermittlung nach Durchschnittssteuer- sätzen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 55 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Steuerliche Besonderheiten für Arbeitneh- mer bei der Inanspruchnahme der Rege- lungen nach dem Familienpflegezeitgesetz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 56 Klaus Hagemann (SPD) Kriterien für die Zubilligung der Höhe der sogenannten Unternehmereigenschaft des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes an Wissenschaftsorganisationen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 57 und 58 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) V d tr U m A H A M D P d L o g A H A M H W s A H A M D A b tu A D A M D A h s g A D 18823 A 18823 B 18823 D 18824 A 18824 B ertrauensschutz für die von der Entschei- ung XI R 6/08 des Bundesfinanzhofes be- offenen Steuerpflichtigen; aufgrund des rteils erwartete Änderung des Aufkom- ens aus der Umsatzsteuer ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Fragen 59 und 60 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) räzisierung der Rechtslage hinsichtlich er umsatzsteuerlichen Behandlung der ieferung von Lebensmittelzubereitungen hne bzw. mit zusätzlichen Dienstleistun- en ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 61 einz Paula (SPD) irksamkeit des „Wohn-Riesters“ als In- trument zur Altersvorsorge ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 62 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ktivitäten zur Senkung der Zahl der ar- eitslosen Schwerbehinderten und Bewer- ng der Ergebnisse in diesem Bereich ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 63 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) nzahl der seit 2009 in Werkstätten für be- inderte Menschen beschäftigten Men- chen mit Behinderungen und Vermittlun- en in den ersten Arbeitsmarkt ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18824 C 18824 D 18825 A 18825 B 18825 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 Anlage 43 Mündliche Fragen 64 und 65 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Anzahl der vom „Projekt NEO“ betroffe- nen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit; Auswirkungen der geplanten Neu- organisation auf die Betreuung von Ar- beitslosen und Arbeitsuchenden Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 66 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der im Bundeswaldgesetz festgelegten Aufgaben der Forstwirtschaft- lichen Vereinigungen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 67 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Privilegierung von Intensivtierhaltungs- anlagen im Außenbereich Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 68 Inge Höger (DIE LINKE) Etwaige Unvereinbarkeit von Äußerungen von Bundesminister Thomas de Maizière mit Art. 26 des Grundgesetzes Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 69 und 70 Caren Marks (SPD) Kritik am Betreuungsgeld Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M T R z A D A M M Ü je A E A M F Ä B g im A E A M H A e A E A M I D T fe A E 18826 A 18826 D 18827 A 18827 A 18827 B nlage 48 ündliche Frage 71 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) atifizierung des dritten Zusatzprotokolls ur UN-Kinderrechtskonvention ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 72 ichael Groß (SPD) bersicht über die Entwicklung der Pro- kte des Programms „Soziale Stadt“ ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 73 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderungsvorschlag des BMVBS für § 35 augesetzbuch im Hinblick auf die Privile- ierung von Intensivtierhaltungsanlagen Außenbereich ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 74 einz Paula (SPD) nreize für private Immobilienbesitzer zur nergetischen Gebäudesanierung ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 75 nge Höger (DIE LINKE) urchsetzung des Verbots nicht erlaubter ransporte von Rüstungsgütern auf Schif- n deutscher Schiffseigner ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18827 D 18828 A 18828 B 18828 B 18828 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 IX Anlage 53 Mündliche Fragen 76 und 77 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abruf der Mittel aus dem Marktanreizpro- gramm für erneuerbare Energien im Jahr 2011 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 78 Garrelt Duin (SPD) Schlussfolgerungen aus aktuellen Gutach- ten des Sachverständigenrates für Wirt- schaft und der Monopolkommission für den Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. für das Erneuerbare-Energien-Gesetz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 79 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlende Erhöhung des Ausbauziels im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien nach der Atomkatastrophe von Fukushima Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 80 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom BMU in dieser Wahlperiode verge- bene Aufträge zum Atommülllager Asse Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 81 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) V ü to s A T A M R D s s r A T A M R B L in r A D A M K E o in e A D A M K A S A T 18829 A 18829 B 18829 C 18829 D orgehen bei der Entscheidungsfindung ber den etwaigen Abtransport der Cas- rbehälter auf dem Gelände des For- chungszentrums Jülich ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 58 ündliche Frage 82 ené Röspel (SPD) em neuen nationalen Sicherheitsfor- chungsprogramm zugrunde liegende wis- enschaftlich fundierte Bedrohungsszena- ien ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 83 ené Röspel (SPD) eschäftigung ehemaliger Mitarbeiter von andesministerien Baden-Württembergs Projektträgern im Zuständigkeitsbe- eich des BMBF ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 84 laus Hagemann (SPD) twaige Umwandlung der bisherigen Ab- rdnung von Personal von Projektträgern s BMBF in andere Formen des Personal- insatzes von Dritten ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 85 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nerkennung von im Ausland erworbenen tudienleistungen seit 2007 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18830 B 18830 B 18830 D 18830 D 18831 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18761 (A) ) )(B) 157. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18813 (A) ) )(B) Anlagen Klimawandel, zur nationalen und regionalen Handels- Auswirkungen der Preisschwankungen auf die Schwächs- ten bereits seit Jahren mit einem Bündel von Maßnah- men. Diese umfassen Versicherungsinstrumente, Maß- nahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Steinbach, Erika CDU/CSU 08.02.2012 Wagner, Daniela BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2012 Anlage 1 Liste der entschuldigte A d A 1 ti T T A d A s g e p s h G g s w Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 08.02.2012 Dreibus, Werner DIE LINKE 08.02.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 08.02.2012 Günther (Plauen), Joachim FDP 08.02.2012 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 08.02.2012 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 08.02.2012 Korte, Jan DIE LINKE 08.02.2012 Kramme, Anette SPD 08.02.2012 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2012 Lach, Günter CDU/CSU 08.02.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 08.02.2012 Luksic, Oliver FDP 08.02.2012 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 08.02.2012 Meinhardt, Patrick FDP 08.02.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 08.02.2012 Nahles, Andrea SPD 08.02.2012 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 08.02.2012 Poß, Joachim SPD 08.02.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 08.02.2012 Dr. Ruppert, Stefan FDP 08.02.2012 W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 7/8537, Frage 3): Welche Funktion im BMZ hat der ehemalige Projektleiter der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung in Honduras, Christian Lüth, und ist seine Anstellung nicht eine Belastung für die Glaubwürdigkeit deutscher Entwicklungspolitik? Herr Lüth ist als Referent im Referat 220 „Innova- onsmanagement, Koordination der Strukturreform der Z, Reform der Außenstruktur“ eingesetzt. Zum zweiten eil der Frage: Nein. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Druck- ache 17/8537, Frage 12): Welche Maßnahmen zur Ernährungssicherung erwägt die Bundesregierung, um Fehlentwicklungen an den Terminbör- sen bei Agrarrohstoffen zu verhindern und für mehr Transpa- renz, insbesondere beim außerbörslichen OTC-Handel, zu sorgen, damit Entwicklungsländer die Ernährung ihrer Bevöl- kerung sichern können? Die G 20 haben festgestellt, dass transparente und an- emessen regulierte Terminbörsen für Agrarrohstoffe ine wesentliche Voraussetzung für gut funktionierende hysische Märkte und Risikomanagement sind. Die Auf- ichtsbehörden müssen hierzu wirksame Eingriffsrechte aben, hierzu gehören auch Positionslimits. Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der 20, den weltweiten Warenterminhandel strenger zu re- ulieren, um übermäßige Preisschwankungen an Roh- toffmärkten, die nicht durch fundamentale Marktent- icklungen begründet sind, einzudämmen. Die Bundesregierung unterstützt die Verringerung der inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.02.2012 apf, Uta SPD 08.02.2012 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18814 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) integration sowie soziale Sicherungsmaßnahmen, insbe- sondere durch die Verbesserung der Grundsicherung. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 13): Sieht die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht die Möglichkeit, eine Besteuerung der Nahrungsmittel- spekulation im Rahmen einer geplanten Finanztrans- aktionsteuer mit einzubeziehen, um hier zusätzliche Finanz- mittel für die entwicklungspolitischen Ziele des Zehn-Punkte- Programms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung zur Ernährungssicherheit zu erhalten? Die Förderung von ländlicher Entwicklung und Er- nährungssicherung ist analog zum Zehn-Punkte-Pro- gramm Schwerpunkt des entwicklungspolitischen Enga- gements der Bundesregierung. Dies wird sich auch in dem finanziellen Volumen niederschlagen, das das BMZ in diesen Schwerpunkt investiert. Eine Finanztransak- tionsteuer, die sich spezifisch auf den Handel mit Nah- rungsmitteln ausrichtet, ist derzeit nicht vorgesehen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 16): Welche konkreten Arbeitsschritte plant die Bundesregie- rung, um die Ankündigungen des Integrationsgipfels, der am 31. Januar 2012 stattgefunden hat, umzusetzen? Auf dem 5. Integrationsgipfel, der am 31. Januar 2012 stattgefunden hat, wurde der Nationale Aktionsplan Inte- gration vorgestellt. Die konkreten Arbeitsschritte der Bundesregierung können dem Aktionsplan entnommen werden. Dieser enthält detaillierte Angaben zu Zielen, Maßnahmen, Instrumenten, Verantwortlichen, Zeitrahmen und Indikatoren. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8537, Frage 17): Wird die Bundesregierung die immer wieder geäußerte Kritik berücksichtigen, dass auf den Integrationsgipfeln die Rechte von Einwanderern ausgeklammert werden, und die er- leichterte Einbürgerung, das kommunale Wahlrecht für Dritt- staatsangehörige und den Familiennachzug bei dem nächsten Integrationsgipfel thematisieren und, wenn nein, warum nicht? Die Integrationsgipfel haben sich stets auch mit den Rechten von Zuwanderern befasst. Auch die in der Frage genannten Themen wurden nicht ausgeklammert, son- dern waren immer wieder Gegenstand der offenen Aus- s fe A d d s b s li w d ü h je D M D b lu w g p v re A d d s re d w la n 8 2 1 s (C (D prache. Dies wird auch bei zukünftigen Integrationsgip- ln so gehandhabt werden. nlage 7 Antwort es Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage es Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Druck- ache 17/8537, Frage 18): Wann wird die zentrale Zugangsplattform der Deutschen Digitalen Bibliothek öffentlich online gehen, und wo bzw. von welchen Einrichtungen werden die dort hinterlegten Da- ten in Zukunft verwaltet und gepflegt werden? Die Zugangsplattform der Deutschen Digitalen Bi- liothek – die Ihnen am 25. Januar 2012 im Kulturaus- chuss ausführlich präsentiert wurde – wird voraussicht- ch im zweiten Quartal dieses Jahres online gehen. Es ird sich dabei um eine sogenannte Betaversion han- eln, die gegen Ende des Jahres in den regulären Betrieb berführt werden soll. Die Digitalisate – so werden die digitalen Kopien von erkömmlichen Werken bezeichnet – verbleiben bei der weiligen Kultur- und Wissenschaftseinrichtung. Die eutsche Digitale Bibliothek erhält nur die zugehörigen etadaten, die jeweils mit einem Link zum jeweiligen igitalisat versehen sind. Außerdem erhält sie eine Ar- eitskopie vom jeweiligen Digitalisat, das für die Erstel- ng einer Vorschau für die Nutzer herangezogen wird. Die an die Deutsche Bibliothek übermittelten Daten erden beim „Fachinformationszentrum Karlsruhe, Mit- lied der Leibnitz-Gemeinschaft“ verwaltet und ge- flegt. Es handelt sich dabei um eine GmbH im Besitz on Bund und Ländern, die im Bereich Patentdaten be- its ähnliche Aufgaben wahrnimmt. nlage 8 Antwort es Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage es Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Druck- ache 17/8537, Frage 19): Wie bewertet die Bundesregierung den von fast allen Ex- perten der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zur Digitalisierung des Kultur- erbes am 25. Januar 2012 festgestellten finanziellen Bedarf für die Digitalisierung von Kulturgütern in Höhe von rund 30 Millionen Euro jährlich? Zunächst will ich darauf hinweisen, dass bisher be- its weit über 100 Millionen Euro in die Digitalisierung es kulturellen und wissenschaftlichen Erbes investiert urden. Dies zeigt, dass die Digitalisierung in Deutsch- nd längst beträchtlich Fahrt aufgenommen hat. Die Bundesregierung hat für den Aufbau der dafür otwendigen Zugangsplattform der DDB bisher über Millionen Euro bereitgestellt. Außerdem stellt sie seit 011 als Bundesanteil für den Betrieb der Plattform ,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Länder tellen einen Anteil in gleicher Höhe. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18815 (A) ) )(B) Über diese Plattform werden auch Werkzeuge und Dienste zur Unterstützung der Kultur- und Wissenschafts- einrichtungen bei der Digitalisierung und Datenhaltung bereitgestellt, die vor allem auch die Anwendung ein- heitlicher Standards gewährleisten. Was die Bewertung der in der Expertenanhörung am 25. Januar 2012 für die weitere Digitalisierung genann- ten 30 Millionen Euro jährlich anbelangt, kann ich diese Zahl im Einzelnen nicht belegen. Denn mir ist nicht be- kannt, wie dieser Betrag von den Sachverständigen er- mittelt wurde. Nicht zu bestreiten ist allerdings, dass ein beträchtli- ches Investitionsvolumen erforderlich sein wird, um die am 26. Januar vom Bundestag beschlossene Digitalisie- rungsoffensive mit Leben zu erfüllen. Wir werden daher im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung gemein- sam mit dem Parlament zu prüfen haben, zu welchen In- vestitionen wir in der Lage sind. Allerdings müssen wir festhalten, dass sich der weit- aus größte Teil der kulturellen Werke in der Obhut von Ländern und Kommunen befindet. Und diese tragen die Verantwortung für die notwendige Digitalisierung. So wie der Bund für die Bundeseinrichtungen. Im Übrigen sind alle Kultur- und Wissenschaftsein- richtungen aufgerufen, sich im Rahmen ihrer Etats auch selbst den Anforderungen der digitalen Welt zu stellen. Darüber hinaus wird aber sicher auch ein privates Engagement erforderlich sein, um die kulturellen Schätze in einem überschaubaren Zeitraum zu einem großen Teil digital verfügbar zu machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 20): Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bun- destag im Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Bundes- tagsdrucksache 16/8504) geforderte und vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, angekündigte Änderung des Bundesarchiv- gesetzes vornehmen, um eine Pflichtregistrierung für deut- sche Kinofilme einzuführen? Der Abstimmungsprozess zur Novellierung des Bun- desarchivgesetzes, durch die unter anderem eine Pflicht- registrierung eingeführt werden soll, läuft bereits. Ich gehe davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 21): Plant die Bundesregierung, die im – dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 1. Juli w n E g li W e P z m s c c D g s te s s a w b A d d (D z ti § g g s s E fi 6 A d d G (C (D 2009 vorgelegten – Positionspapier des Beauftragten der Bun- desregierung für Kultur und Medien, BKM, als von ihm sinn- voll erachtete Grundlagenstudie durchzuführen, um den Ar- chivierungsbedarf sowie den Kosten- und Personalaufwand für eine der Pflichtregistrierung im zweiten Schritt folgende generelle Pflichthinterlegung zu ermitteln, und, wenn nein, warum nicht? In dem BKM-Positionspapier aus dem Jahre 2009 urde als erster Schritt für eine über den Status quo hi- ausgehende Sicherung des nationalen Filmerbes die inführung einer Pflichtregistrierung im Bundesarchiv- esetz vorgeschlagen. Der zitierte Passus zur Grundlagenstudie gibt ledig- ch einen Vorschlag der Filmförderungsanstalt wieder. ir haben davon abgesehen. Über weitere Schritte soll rst nachgedacht werden, wenn nach Einführung der flichtregistrierung verlässliche Berechnungsgrundlagen ur Ermittlung des finanziellen Mehrbedarfs für eine ögliche Pflichthinterlegung von Filmen vorhanden ind. Denn eines steht fest: Weitere Maßnahmen zur Si- herung des nationalen Filmerbes sind ohne beträchtli- he zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu realisieren. ies hat auch die im Anschluss an den fraktionsüber- reifenden Antrag aus dem Jahre 2008 vom Kulturaus- chuss des Deutschen Bundestages durchgeführte Exper- nanhörung deutlich gemacht. Bislang lassen sich die entstehenden Kosten nur chätzen. Ich gehe davon aus, dass die Erkenntnisse, die ich aus der Pflichtregistrierung ergeben, belastbare und usreichende Berechnungen ermöglichen und dass es ahrscheinlich deshalb auch keines weiteren Gutachtens edarf. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) rucksache 17/8537, Frage 22): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die Nutzer von Nachtspeicherheizungen von der Entrichtung von Netz- nutzungsentgelten befreit werden? Nutzer von Nachtspeicherheizungen werden seit Jahr- ehnten bei den Netznutzungsentgelten erheblich begüns- gt. Seit 2005 ist Rechtsgrundlage für eine Besserstellung 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung (so- enannte atypische Netznutzung). Das Ausmaß der Ver- ünstigung ist von Netzgebiet zu Netzgebiet unter- chiedlich und dürfte hinsichtlich einer Reduzierung chwanken zwischen 50 und 80 Prozent des allgemeinen ntgelts. Die Bundesnetzagentur nimmt bundesweit ein nanzielles Entlastungsvolumen in Höhe von jährlich 00 Millionen Euro an. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 24): Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein ver- bindliches 1,5-Prozent-Ziel in Art. 6 der EU-Energieeffizienz- 18816 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) richtlinie im Rahmen der momentanen Beratungen unter den EU-Mitgliedstaaten – hier insbesondere der Bemühungen Dä- nemarks – ein und, wenn nein, warum nicht? Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Energieeffi- zienzrichtlinie sind noch nicht abgeschlossen; dies um- fasst auch den Vorschlag der EU-Kommission in Art. 6 des Richtlinienentwurfs. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 25): Welche abgestimmte Position wird die Bundesregierung am 14. Februar 2012 bei der Sitzung des europäischen Ener- gieministerrates zur Energieeffizienzrichtlinie der EU und hier insbesondere zur Kernfrage einer Verpflichtung, jedes Jahr 1,5 Prozent Energieeinsparung zu realisieren, vertreten? Beim Energieministerrat am 14. Februar 2012 ist vor- gesehen, dass die dänische Ratspräsidentschaft über den Sachstand der aktuellen Verhandlungen zum Kommis- sionsvorschlag für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie berichtet. Die Tagesordnung des Rates (Dok.-Nr. CM 1382/12; Stand: 27. Januar 2012) sieht keine Aussprache dazu vor. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD) (Drucksa- che 17/8537, Frage 26): Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten hohen Energieeffi- zienzniveaus der deutschen Industrie, am 14. Februar 2012 bei der Sitzung des europäischen Energieministerrates zur Energieeffizenzrichtlinie der EU sich für eine Anerkennung sogenannter Early Actions im Richtlinienentwurf einzuset- zen? Beim Energieministerrat am 14. Februar 2012 ist vor- gesehen, dass die dänische Ratspräsidentschaft über den Sachstand der aktuellen Verhandlungen zum Kommis- sionsvorschlag für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie berichtet. Die Tagesordnung des Rates (Dok.-Nr. CM 1382/12; Stand: 27. Januar 2012) sieht keine Aussprache dazu vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD) (Druck- sache 17/8537, Frage 27): Wann wird die Bundesregierung einen Verordnungsvor- schlag zur Umrüstung von 315 000 Photovoltaikanlagen auf- grund der sogenannten 50,2-Hertz-Problematik vorlegen, in dem auch die Kostenträger dieser Maßnahme festgelegt wer- den? P Z te d te w g A d d G Z w re ri B e lu k G e e 3 im g P S b A d g c (C (D Eine effiziente und rasche Lösung des 50,2-Hertz- roblems hat für die Bundesregierung hohe Priorität. urzeit wird deshalb innerhalb der Bundesregierung un- r anderem eine Rechtsverordnung zur Gewährleistung er technischen Sicherheit und Systemstabilität erarbei- t, die auch Festlegungen zur Kostentragung enthalten ird. Es ist unser Ziel, in Kürze einen Entwurf vorzule- en. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 28): Trifft es zu, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, die Photovoltaikleistung in Deutschland auf insgesamt 33,3 Gigawatt völlig unabhängig von der Kosten- und Vergütungsentwicklung bei der Photo- voltaik deckeln will, und trifft es zu, dass sich der Bundes- wirtschaftsminister dabei auf eine vor der Zeit der Ener- giewende erstellte Studie beruft, die in dem Szenarioteil für den erwarteten Ausbau der erneuerbaren Energien vom Ener- giewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln, EWI, erstellt wurde, das zu einem relevanten Teil von Eon und RWE finanziert wird und dessen Leiter eine Stiftungsprofes- sur hat, die von Eon, RWE, Vattenfall Europe Mining sowie der RAG finanziert wird (Spiegel Online vom 27. August 2010)? Nach einem Zubau von 7 400 MW in 2010 hat der ubau der Photovoltaik auch in 2011 mit schätzungs- eise 7 500 MW wiederum ein sehr hohes Niveau er- icht, das um mehr als das Doppelte über dem Zielkor- dor des EEG liegt. Vor diesem Hintergrund sieht die undesregierung Handlungsbedarf. Insbesondere wird ine Regelung benötigt, die flexibler auf Marktentwick- ngen reagieren und den Zubau zielgerichtet steuern ann. Dazu sind die beteiligten Ressorts konstruktiv im espräch. In dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Erneu- rbare-Energien-Gesetz ist verankert, den Anteil erneu- rbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 5 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die Rahmen der Studie „Energieszenarien für ein Ener- iekonzept der Bundesregierung“ von den Instituten rognos, EWI und GWS unterstellte Entwicklung der tromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien is 2020 ist mit dieser Zielsetzung kompatibel. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- en des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksa- he 17/8537, Fragen 29 und 30): Verfügt die Bundesregierung mit Blick auf Art. 87 f des Grundgesetzes, die Finanzverfassung des Grundgesetzes, die kommunalrechtlichen Bestimmungen, das europäische Beihil- ferecht und das europäische Telekommunikationsrecht über eine vollständige Aufstellung der von 2008 bis 2011 tatsäch- lich ausbezahlten Fördermittel der EU, des Bundes, der Bun- desländer und der Kommunen für den Breitbandausbau, bzw. bis wann wird diese vorliegen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18817 (A) ) )(B) In welcher Höhe haben die Kommunen von 2008 bis 2011 Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt? Zu Frage 29: Die Bundesregierung verfügt über keine vollständige Aufstellung der von 2008 bis 2011 tatsächlich ausbe- zahlten Fördermittel der EU, des Bundes und der Kom- munen für den Breibandausbau. Die umfassendste Erhebung in diesem Zusammen- hang ist die Auswertung im Rahmen des jährlichen Monitoringberichts zur Breitbandstrategie der Bundes- regierung. Der letzte Monitoringbericht wurde im No- vember 2011 veröffentlicht. Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassen- den Informationen vor. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/8537, Fragen 31 und 32): Welche Vorschläge zur Verbesserung der demokratischen Kontrolle des Sicherheitssektors in Nigeria hat die Bundesre- gierung in die binationale Kommission zur Stärkung der Be- ziehungen zu dem südwestafrikanischen Land eingebracht? Welche Vorschläge zur Unterstützung der wirtschaftlichen Transformation Nigerias sowie zum Aufbau einer sozial ge- rechten und nachhaltigen Wirtschaft hat die Bundesregierung in die binationale Kommission eingebracht? Zu Frage 31: Am 2. Dezember 2011 haben der nigerianische Außen- minister, Olugbenga Ashiru, und der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, eine gemeinsame Erklärung zur Gründung der deutsch-nigerianischen bi- nationalen Kommission unterschrieben. Die Kommission wird vier Arbeitsgruppen haben, welche sich jedoch noch nicht konstituiert haben. Mit der Konstituierung ist im zweiten Quartal 2012 zu rechnen. Zu Frage 32: Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Mit der Konstituierung der Arbeitsgruppen ist erst im zweiten Quartal 2012 zu rechnen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8537, Frage 33): Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Aussagen des britischen Premierministers David Cameron, der bei seiner Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 25. Januar 2012 forderte, die Kompeten- zen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, EGMR, auf „schwerste Grundrechtsverletzungen“ zu be- d E b w – – – b h g d m d n o A d A c h P li u J s la R J u u E w m (C (D schränken und nationalen Gerichten „die endgültigen gericht- lichen Entscheidungen“ zu überlassen, und welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen, um einem daraus resultierenden Bedeutungsverlust des EGMR entge- genzuwirken? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Bedeutung es Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, GMR, durch eine Steigerung seiner Effizienz zu ver- essern. Aus unserer Sicht gilt es, folgende Prinzipien zu ahren: Kein Antasten des Rechts auf Individualbeschwerde, Verbleib der Interpretationshoheit über die Einhaltung der Europäischen Konvention für Menschenrechte, EMRK, beim EGMR und vollständige Umsetzung der Urteile des EGMR durch die betroffenen Mitgliedstaaten. Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, erichtete, dass Großbritannien die Interpretations- oheit des EGMR für die Einhaltung der EMRK nicht rundsätzlich infrage stelle und sie nicht über das Subsi- iaritätsprinzip aushebeln wolle. Der britische Premier- inister David Cameron habe ihm zugesichert, es bleibe ie alleinige Kompetenz des EGMR zu entscheiden, ob ationale Gerichte die EMRK richtig angewendet hätten der nicht. nlage 20 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/8537, Frage 34): Welche Regelungen treffen existierende Abkommen der Europäischen Union sowie der Bundesregierung mit Kasach- stan hinsichtlich der Bereiche Inneres und Justiz, insbeson- dere zu Polizeizusammenarbeit, Ausbildung, Austausch von Daten, Asyl, Rückübernahme, Maßnahmen gegen Korruption, organisierte Kriminalität und Terrorismus, und wie ist die Haltung der Bundesregierung bezüglich dieser Maßnahmen innerhalb des zukünftigen Partnerschaftsabkommens zwi- schen der EU und Kasachstan vor dem Hintergrund der offe- nen Drohung des Präsidenten Nursultan Nasarbajew, nach dem von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Europarat kritisierten Ablauf der Präsi- dentschaftswahlen zukünftig keine unabhängigen Wahlbeob- achter mehr einreisen zu lassen (www.inform.kz/eng/article/ 2434334)? Das mit der Republik Kasachstan seit 1995 beste- ende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, KA, mit der Europäischen Union enthält keine wesent- chen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Innen- nd Justizbereich. Ein neues, vertieftes PKA, das seit uni 2011 verhandelt wird, soll thematisch breiter aufge- tellt werden und unter anderem dazu dienen, auf Grund- ge gemeinsamer Bekenntnisse zu Demokratie und echtsstaatlichkeit die Zusammenarbeit im Innen- und ustizbereich zu verstärken. Den Regelungen im Innen- nd Justizbereich sollen Verpflichtungen zu Demokratie nd Menschenrechten vorangestellt werden, die es der uropäischen Union und den Mitgliedstaaten erlauben erden, ihre Einhaltung im vertraglichen Rahmen zu the- atisieren und im Rahmen der gemeinsamen Kooperation 18818 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) an ihrer Verwirklichung mitzuwirken. Weitere Regelun- gen werden in den Bereichen Datenschutz, Migration, Be- kämpfung von Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung, Drogenbekämpfung sowie Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption verhandelt. Im bilateralen Bereich wurde mit Kasachstan am 10. Dezember 2009 ein Rückübernahmeabkommen unter- zeichnet, das wegen bisher nicht erfolgter Notifizierung der Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen durch Kasachstan nicht in Kraft getreten ist. Als Teilnehmerstaat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, hat sich Kasachstan dazu verpflichtet, Wahlen nach den Kriterien des Kopenhagener Dokuments (1990) durchzuführen und Wahlbeobachter des Büros für demokratische Institu- tionen und Menschenrechte der OSZE, ODIHR, einzuladen, um die Einhaltung dieser Prinzipien überprü- fen zu lassen. ODIHR hat auf der Grundlage der Einla- dungen Kasachstans die kasachischen Präsidentschafts- wahlen 2011 und die kasachischen Parlamentswahlen 2012 beobachtet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Kasachstan auch künftig seinen internationalen Ver- pflichtungen nachkommt und Wahlbeobachter des ODIHR einlädt. Zudem bestehen das am 10. Dezember 2009 unterzeichnete bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumspflicht für Inhaber von Diplomatenpäs- sen sowie das am 25. März 2004 in Kraft getretene Re- gierungsabkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8537, Frage 35): Inwiefern ist die durch den Botschafter Walter Lindner während seines Namibia-Besuchs am 1. Februar 2012 gegen- über dem namibischen Minister für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur, Kazenambo, und der Presse geäu- ßerte Entschuldigung für „fürchterliche Gräueltaten, Blutver- gießen, Brutalität und Rassismus“ (vergleiche Artikel „Govt to take a stand on reparations“, New Era vom 3. Februar 2012) als offizielle Anerkennung und Entschuldigung seitens der Bundesregierung für einen durch das deutsche Kaiserreich zwischen 1904 und 1908 an den Herero, Nama, Damara und San verübten Völkermord durch die deutsche „Schutztruppe“ zu verstehen, und inwieweit verbindet dies die Bundesregie- rung nun damit, in einen umfassenden, zielgerichteten und strukturierten Dialog ohne Vorbedingungen mit der namibi- schen Regierung unter Einbeziehung der betroffenen Bevöl- kerungsgruppen einzutreten, das heißt ohne Auslassung einer Klärung auch der Wiedergutmachungsfrage außerhalb des Rechtsrahmens der Entwicklungszusammenarbeit, wie es noch die 2004 von deutscher Seite aus einseitig angekündigte und später implementierte „Sonderinitiative“ für die „betrof- fenen Gebiete“ Namibias vorsah? Die Bundesregierung hat sich wiederholt zur histori- schen und moralischen Verantwortung Deutschlands ge- genüber der Republik Namibia bekannt. A s g w re w F d A d A s n S d u g Z h s d m m in L s Z F b S li g s g n h d m li d d (C (D Der Beauftragte für Afrikapolitik des Auswärtigen mts, Botschafter Walter Lindner, hat dies gegenüber einen namibischen Gesprächspartnern erneut deutlich emacht. Die Auffassung der Bundesregierung zur Be- ertung der historischen Ereignisse und daraus resultie- nder Rechtsfolgen bleibt davon unberührt. Ich ver- eise zudem auf meine Antwort auf die Schriftliche rage Nr. 16 der Abgeordneten Yvonne Ploetz auf Bun- estagsdrucksache 17/7312 vom 12. Oktober 2011. nlage 22 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/8537, Frage 36): Welche Auswirkungen haben die von der Europäischen Union, bereits in einer zehnten Sanktionsrunde, verhängten umfassenden Wirtschaftssanktionen gegen Syrien und den Iran im Bereich der Gewährleistung des Zugangs der zivilen Bevölkerung zu elementaren Gütern – wie zum Beispiel Me- dikamente, Nahrungsmittel, Energie –, bzw. wie wirken sich die verhängten Sanktionen auf Arbeitslosigkeit und Kaufkraft der betreffenden Landeswährungen aus? Es handelt sich bei den genannten Wirtschaftssanktio- en gegen Syrien und Iran um zwei unterschiedliche anktionsregime. Lassen Sie mich daher zunächst auf en Fall Syrien und anschließend auf Iran eingehen. Syrien: Grundsätzlich ist zu sagen, dass es die brutale Gewalt nd die Repression des syrischen Regimes gegen die ei- ene Bevölkerung sind, die weitreichende Folgen für die ivilbevölkerung haben und über Generationen Narben interlassen werden. Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet ich ausschließlich gegen das syrische Regime und ist arauf gerichtet, dass es seine Unterdrückungsmaßnah- en sofort einstellt, umgehend einen glaubwürdigen de- okratischen Prozess einleitet und umfassend mit der ternationalen Gemeinschaft, vor allem der Arabischen iga, kooperiert. Bei jeder Sanktionsmaßnahme werden orgfältig die möglichen Konsequenzen für die syrische ivilbevölkerung in Betracht gezogen, um die negativen olgen einer Sanktionsmaßnahme für die syrische Zivil- evölkerung so gering wie möglich zu halten. Die vielfältigen Kontakte mit der Zivilbevölkerung in yrien und mit Aktivisten in Deutschland machen deut- ch, dass die EU-Sanktionen als ein wichtiges Mittel an- esehen werden, um den wirtschaftlichen Druck auf das yrische Regime zu erhöhen. Gleichzeitig wird ein Si- nal an die Geschäftsleute ausgesandt, die sich bisher och nicht eindeutig vom syrischen Regime abgewandt aben. In keinem unserer Kontakte wurde jemals gefor- ert, keine weiteren Sanktionen mehr zu verhängen. Das Ölimportembargo der EU und andere Maßnah- en haben die Einnahmequellen des Regimes empfind- ch getroffen. Es hat seitdem Schwierigkeiten, Öl auf en Weltmärkten zu adäquaten Preisen abzusetzen. Auf ie Versorgungslage der Bevölkerung hatten diese Maß- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18819 (A) ) )(B) nahmen nur begrenzt Einfluss. Diese hat sich vor allem aufgrund der Gewaltmaßnahmen des Regimes ver- schlechtert, da die Versorgung aufgrund der schlechten Sicherheitslage stark beeinträchtigt wird. Iran: Im Falle Irans setzt sich die Bundesregierung gemein- sam mit ihren Partnern im E3+3-Rahmen für eine Lö- sung des Streits um das iranische Nuklearprogramm ein, die sicher stellt, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Die E3+3 ver- folgen dabei einen zweigleisigen Ansatz. Einerseits wird Iran umfassende Kooperation angeboten. Andererseits wird durch zielgerichtete Sanktionen der Druck auf Iran erhöht, seinen Verpflichtungen gegenüber der internatio- nalen Gemeinschaft nachzukommen und an den Ver- handlungstisch zurückzukehren. Iran hat sich in der Vergangenheit kontinuierlich ge- weigert, den internationalen Verpflichtungen bezüglich seines Nuklearprogramms nachzukommen. Diese resul- tieren aus verschiedenen Resolutionen des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen, VN, und des Gouverneurs- rats der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO. Die IAEO hat sich in ihrem letzten Bericht vom 8. November 2011 „ernsthaft besorgt“ über eine mögli- che militärische Komponente des iranischen Nuklear- programms gezeigt. Iran hat in den letzten Wochen er- neut Schritte unternommen, die das internationale Vertrauen in seine friedlichen Absichten untergraben. Dazu zählen der Start der 20-prozentigen Urananreiche- rung in der unterirdischen Anlage in Fordow und die Drohung mit der Blockade der Straße von Hormus. Die Hohe Repräsentantin für die Europäische Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, hat als Sprecherin der E3+3 wiederholt erklärt, dass die E3+3 zu substanziellen Gesprächen über das iranische Nukle- arprogramm bereit sind. Zuletzt hat sie dies in einem Brief vom 21. Oktober 2011 an den iranischen Chefun- terhändler, Said Jalili, bestätigt. Hierauf hat die iranische Führung jedoch leider bisher nicht in belastbarer Form reagiert. In Ermangelung dessen hat die EU entschieden, dass – in Weiterverfolgung des genannten zweigleisigen Ansatzes – eine Erhöhung des Drucks ohne Alternative ist. Am 23. Januar 2012 hat der Rat für Auswärtige Be- ziehungen deshalb die Sanktionen gegenüber Iran ver- schärft. Sanktionen sind kein Selbstzweck. Ziel aller Sanktio- nen sowohl auf VN- als auch auf EU-Ebene ist es, die iranische Führung zu einer Rückkehr zum Verhand- lungstisch zu bewegen. Dazu gilt es, die Finanzierungs- quellen für das iranische Nuklearprogramm auszutrock- nen. Die Sanktionen sind von der iranischen Regierung selbst zu verantworten. Insbesondere zielen die Sanktionen nicht auf die Zi- vilbevölkerung. Die Bundesregierung hat sich auch in der letzten Sanktionsrunde dafür eingesetzt, dass die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung auf ein unver- meidbares Mindestmaß beschränkt bleiben. Die in Ihrer Anfrage genannten Bereiche medizinische Versorgung und Nahrungsmittel sind nicht von den Sanktionen be- tr g c d d s e A d A s 2 d E g J s w e e k e a d te W u W g s W s a n (C (D offen bzw. die Versorgung ist durch Ausnahmeregelun- en gesichert. Die Produktion von Energie zur friedli- hen Nutzung der Bevölkerung wird ebenfalls nicht irekt durch die Sanktionen betroffen. Die Abwertung er Landeswährung Rial hat bereits lange vor Verab- chiedung der Sanktionen eingesetzt und resultiert aus iner Vielzahl von Faktoren. nlage 23 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/8537, Frage 37): Womit begründet die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, ihre in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2012 (www.auswaertigesamt.de/DE/Infoservice/Presse/ Meldungen/2012/120131_Senegal.html) geäußerte Hoffnung, dass die Ende Februar dieses Jahres anstehenden Präsident- schaftswahlen „frei, fair und friedlich ablaufen“ könnten, nachdem der dem amtierenden Präsidenten Abdoulaye Wade nahestehende Verfassungsrat diesem, entgegen dem Wortlaut der Verfassung, eine dritte Amtszeit ermöglicht und aussichts- reiche Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen hat – was im Übrigen zu Protesten führte, über die sich die Staatsministerin Cornelia Pieper in oben genannter Pressemitteilung „besorgt“ zeigte –, und wie begründet das Auswärtige Amt vor dem Hin- tergrund des immer offener zutage tretenden autoritären Regie- rungsstils des Präsidenten Abdoulaye Wade, dass, neben der bereits in der Vergangenheit durchgeführten militärischen und polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für den Se- negal und der durch das Auswärtige Amt mitfinanzierten Aus- bildung senegalesischer Polizisten im Rahmen der UNAMID- Mission, der Senegal im erst Mitte Januar dieses Jahres im Haushaltsausschuss gebilligten „Vierjahresprogramm 2013 bis 2016 für die Ausstattungshilfe der Bundesregierung für auslän- dische Streitkräfte“ als eines von neun Ländern – Ghana, Mali, Namibia, Tansania, Nigeria, Äthiopien, Kenia und Angola – genannt wird und in den kommenden Jahren militärische Aus- stattungshilfe erhalten soll? Der senegalesische Verfassungsrat hat am 27. Januar 012 festgestellt, dass die erneute Kandidatur von Präsi- ent Abdoulaye Wade der Verfassung entspricht. Diese ntscheidung ist politisch umstritten. Die Kritik am Re- ierungsstil von Präsident Wade hat sich in den letzten ahren zweifellos verstärkt. Die senegalesische Zivilge- ellschaft hat sich jedoch – zuletzt 2011 – eindrucksvoll ehrhaft gezeigt. In der Folge musste Präsident Wade ine geplante Verfassungsänderung zurücknehmen. In inem Land wie der Republik Senegal mit langer demo- ratischer Tradition, einer aktiven Zivilgesellschaft und iner wachsamen Presse besteht eine realistische Chance uf freie und faire Wahlen. Die Bundesregierung hat die Vorbereitung der Präsi- entschaftswahlen im Senegal sehr eng begleitet und un- r anderem eine Expertin für die Ausgestaltung des ahlgesetzes finanziert. Die Deutsche Botschaft ist im nabhängigen Comité de Veille vertreten, welches den ahlvorbereitungsprozess überwacht. Die Vorbereitun- en ließen bisher jedenfalls das Bemühen der senegalesi- chen Regierung glaubwürdig erkennen, freie und faire ahlen durchführen zu wollen. Seit einigen Tagen halten ich Wahlbeobachter der Europäischen Union im Senegal uf. Sie haben bislang keine Hinweise auf konkrete Ma- ipulationen, auf Einschüchterung oder auf den Aus- 18820 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) schluss von Teilen der Bevölkerung von der Wahlteil- nahme feststellen können. Deutschland stimmt sich kontinuierlich mit seinen Partnern in der EU ab. Wir beobachten die Situation sehr kritisch und stehen mit Regierung, Opposition und Zivil- gesellschaft in engem Kontakt. Bezüglich der militärischen Ausbildungshilfe: Hier ist die Republik Senegal bislang ein verlässlicher Part- ner. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung beobachten die weitere Entwicklung im Senegal sorgfältig. Bei bedenklichen Entwicklungen kön- nen laufende Maßnahmen abgebrochen werden. Diese Notwendigkeit sehen wir bislang jedoch nicht. Hinsichtlich der militärischen Ausstattungshilfe sind konkrete Projekte für den Senegal für den Zeitraum 2013 bis 2016 noch nicht abschließend geprüft. Bei der Unter- stützung des Senegal geht es um langfristige Wirkungen, die die senegalesischen Möglichkeiten für den Beitrag zum Aufbau konkreter und bedarfsgerechter Fähigkeiten für die Teilnahme an Peacekeeping-Einsätzen der Verein- ten Nationen, der Afrikanischen Union und der Economic Community of West African States, ECOWAS, stärken sollen. Die Bundesregierung wird bei der Entscheidungs- findung die aktuellen Ereignisse selbstverständlich be- rücksichtigen. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/8537, Fragen 38 und 39): Welche Auswirkungen für das deutsche Engagement in Afghanistan, insbesondere mit Blick auf den zukünftigen Um- fang, Auftrag und Fähigkeiten des deutschen ISAF-Kontin- gentes, erwartet die Bundesregierung von der Ankündigung des US-Verteidigungsministers Leon Panetta vom 1. Februar 2012, dass die US-Streitkräfte in Afghanistan ab 2013 ihre Kampfeinsätze im Wesentlichen beenden und sich auf Trai- ning und Beratung der afghanischen Sicherheitskräfte kon- zentrieren werden? Wurde die Bundesregierung von der amerikanischen bzw. der französischen Regierung vorab über die jeweiligen Ab- zugspläne aus Afghanistan für 2013 konsultiert, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung innerhalb oder au- ßerhalb der NATO, um einen gemeinsamen, koordinierten Abzugsplan der Alliierten aus Afghanistan zu erstellen, um den Zusammenhalt der Allianz nicht zu gefährden? Zu Frage 38: Der Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Leon Panetta, hat sowohl in seinem Pres- segespräch auf dem Weg zum Treffen der NATO-Vertei- digungsminister in Brüssel als auch beim Treffen der Verteidigungsminister selbst die auf dem NATO-Gipfel in Lissabon beschlossene Strategie der „Übergabe der Sicherheitsverantwortung“ in Afghanistan, sogenannte Transition, bekräftigt. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Transitionsprozess bis Mitte 2013 in allen Gebie- ten Afghanistans begonnen haben. Die Rolle der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, wird d B N E s K s s A d z b d Z A b 2 v h R im lu z a a d A d A G le D s n A d A D (C (D ann – wie in Lissabon beschlossen – schrittweise den edürfnissen im Transitionsprozess angepasst. Weiterhin haben alle Nationen beim Treffen der ATO-Verteidigungsminister bekräftigt, dass ISAF bis nde 2014 dazu in der Lage bleiben wird, die afghani- chen Sicherheitskräfte gegebenenfalls auch bei ampfeinsätzen zu unterstützen, sollte dies notwendig ein. Auf Grundlage dieser gemeinsam in Lissabon verab- chiedeten Strategie wird das deutsche Engagement in fghanistan, wie im aktuellen Bundestagsmandat zur eutschen Beteiligung an ISAF dargelegt, weiter redu- iert, soweit die Lage dies erlaubt und ohne dadurch die ei ISAF eingesetzten Truppen oder die Nachhaltigkeit es Übergabeprozesses zu gefährden. u Frage 39: Sowohl die Regierung der Vereinigten Staaten von merika als auch die französische Regierung haben eim Treffen der NATO-Verteidigungsminister am . Februar 2012 den auf dem NATO-Gipfel in Lissabon ereinbarten Ansatz zur Übergabe der vollen Sicher- eitsverantwortung bekräftigt. Dieser sieht vor, dass bis Ende 2014 die afghanische egierung die alleinige Verantwortung für die Sicherheit Lande übernommen haben wird. Der Kräftegestel- ngsprozess der Internationalen Sicherheitsunterstüt- ungstruppe ISAF, an dem alle ISAF-Truppensteller, lso auch Frankreich und die USA, teilnehmen, basiert uf diesen politischen Vorgaben und stellt die Kohäsion er Allianz im Einsatz sicher. nlage 25 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 40): Wie oft hat Abdul Raschid Dostum in den vergangenen zehn Jahren um die Erteilung eines deutschen Visums ersucht, und aus welchen Gründen wurden seine Ersuchen abgelehnt? Bei der Deutschen Botschaft in Kabul sind aus den tzten zehn Jahren zwei Visaanträge des Abdul Raschid ostum registriert, die positiv beschieden wurden. Abgelehnte Visaanträge für Abdul Raschid Dostum ind im Visasystem der Botschaft Kabul nicht verzeich- et. nlage 26 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 41): Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen (unter an- derem AFP vom 2. Februar 2012) über die um ein Jahr vorge- zogene Beendigung der NATO-Kampfeinsätze, insbesondere des Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18821 (A) ) )(B) NATO bereits Mitte 2013 die letzten Provinzen in Afghanis- tan an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben will, des US-Verteidigungsministers Leon Panetta, dass der Kampfein- satz der US-Truppen bis Ende nächsten Jahres in eine reine Ausbildungs- und Beratungshilfe umgewandelt wird, und des Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, dass Frankreich seine Kampftruppen bereits bis Ende 2013 abziehen wird, und be- steht die Bundesregierung wirklich darauf, die Kampfeinsätze von NATO und Bundeswehr – letztere möglicherweise als letzte internationale Kampftruppe – mindestens bis Ende 2014 fortzusetzen – wie der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, am 2. Februar 2012 in der ARD-Ta- gesschau betonte –, oder wird sie nunmehr auch einer deutlich rascheren Beendigung der Kampfeinsätze zustimmen und dazu beitragen, dass der Krieg aufhört? Der Verteididungsminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Leon Panetta, hat sowohl in seinem Pres- segespräch auf dem Weg zum Treffen der NATO-Vertei- digungsminister in Brüssel als auch beim Treffen der Verteidigungsminister selbst die auf dem NATO-Gipfel in Lissabon beschlossene Strategie der Übergabe der Si- cherheitsverantwortung in Afghanistan, sogenannte Transition, bekräftigt. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Transitionsprozess bis Mitte 2013 in allen Gebie- ten Afghanistans begonnen haben. Die Rolle der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, wird dann – wie in Lissabon beschlossen – schrittweise den Bedürfnissen im Transitionsprozess angepasst. Weiterhin haben alle Nationen – einschließlich Frank- reich – beim Treffen der NATO-Verteidigungsminister bekräftigt, dass ISAF bis Ende 2014 dazu in der Lage bleiben wird, die afghanischen Sicherheitskräfte gegebe- nenfalls auch bei Kampfeinsätzen zu unterstützen, sollte dies notwendig sein. Auf der Grundlage dieser gemeinsam in Lissabon verabschiedeten Strategie wird das deutsche Engage- ment in Afghanistan, wie im aktuellen Bundestagsman- dat zur deutschen Beteiligung an ISAF dargelegt, weiter reduziert, soweit die Lage dies erlaubt und ohne dadurch die eingesetzten Truppen oder die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses zu gefährden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 42): Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Zahlen, Fraktions- sowie Parlamentszugehörigkeiten der seit 2009 von Geheimdiensten des Bundes – sowie nach Regierungs- kenntnis auch der Länder – in Akten oder Dateien gezielt er- fassten deutschen Abgeordneten – bitte auch aufgliedern nach Diensten, mit/ohne nachrichtendienstliche Mittel, Jahren –, und schließt die Bundesregierung – auch anhand der Proto- kolle gelöschter Daten – aus, dass diese Behörden ab 1995 abermals heimlich Daten auch über Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhoben, wie dies Anfang der 80er- Jahre Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln in großem Umfang taten (vergleiche Die Zeit vom 20. Dezember 1985; Bundestags- drucksache 10/6584, Seite 124 bis 129)? B M g g tu – – – d d fr T – – – B Z d a a m s A d d (D Z d s a Z h ri e n (C (D Die Bundesregierung bezieht sich in der nachfolgenden eantwortung der ersten Teilfrage zur Beobachtung von itgliedern des Deutschen Bundestages, MdB, der Mit- lieder des Europäischen Parlaments, MdEP, und der Mit- lieder der Landtage, MdL, seit 2009 auf die Beobach- ng: in der jeweils laufenden, aktuellen Wahlperiode, auf das Vorliegen der gesetzlichen Grundlage des § 3 Abs. 1 Ziff. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, BVerfSchG, (extremistische Bestrebungen) und durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV. Hinsichtlich der Verfassungsschutzbehörden der Län- er war deren Einbeziehung in der für die Vorbereitung er Beantwortung der gegenständlichen Mündlichen An- age zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich Ihre erste eilfrage wie folgt: Derzeit werden vom BfV beobachtet: 1 MdEP, Die Linke. 27 MdB, Die Linke. 13 MdL der NPD und 11 MdL der Partei Die Linke. Zur zweiten Teilfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass ündnis 90/Die Grünen während des nachgefragten eitraums kein Beobachtungsobjekt des Bundes war und ementsprechend während des nachgefragten Zeitraums uch keine Mandatsträger des Bündnis 90/Die Grünen uf Grundlage des § 3 Abs. 1 Ziff. 1 BVerfSchG (extre- istische Bestrebungen) vom BfV beobachtet worden ind. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) rucksache 17/8537, Fragen 43 und 44): Welche Mitglieder der Bundesregierung nehmen an der Gegendemonstration zu dem Naziaufmarsch in Dresden am 13. bzw. am 18. Februar 2012 teil? Wann und wo haben Mitglieder der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode an einer Demonstration gegen Nazis teil- genommen? u Frage 43: Es nehmen keine Mitglieder der Bundesregierung an er Gegendemonstration gegen den rechtsextremisti- chen Aufmarsch in Dresden am 13. Februar 2012 bzw. m 18. Februar 2012 teil. u Frage 44: In ihrer Funktion als Mitglieder der Bundesregierung aben in der 17. Wahlperiode weder die Bundeskanzle- n noch Bundesministerinnen oder Bundesminister an iner Demonstration gegen Rechtsextremisten teilge- ommen. 18822 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Drucksa- che 17/8537, Fragen 45 und 46): Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Justiz seit Ja- nuar 2010 externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingekauft wurden? Trifft es ebenfalls zu, dass externe Beratungsleistungen für die politische Planung und die strategische Ausrichtung des Bundesministeriums der Justiz mit besonderem Bezug zum Aufgabenbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler eingekauft wurden? Zu Frage 45: Im Zusammenhang mit der Planung, Erarbeitung und Pflege eines verbesserten Internetauftritts des Bundesmi- nisteriums der Justiz, „Relaunch“, wurde ein Beraterver- trag mit einer Laufzeit von Februar 2010 bis Januar 2011 geschlossen. In dem im Januar 2010 geschlossenen Ver- trag wurde vereinbart, dass das Bundesministerium der Justiz bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beraten und unterstützt wird. Vertragsgegenstand war insbeson- dere die Beratung und Unterstützung bei der Neugestal- tung der BMJ-Homepage. Zu Frage 46: Zur Unterstützung bei der politischen Planung und strategischen Ausrichtung des Bundesministeriums der Justiz wurde ein Beratervertrag mit einer Laufzeit von März 2011 bis Februar 2012 geschlossen. Gesetzliche Aufgabe des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz ist es, diese bei der Erfül- lung ihrer Regierungsaufgaben zu unterstützen. Der Aufgabenbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs wurde auch wegen dessen Scharnierfunktion zwischen Parlament und Bundesministerium der Justiz besonders hervorgehoben. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 47): Gibt es neben dem europäischen interinstitutionellen Dos- sier 2011/0166 (NLE) weitere Dokumente und Protokolle, die mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, in di- rektem Zusammenhang stehen, die für die Auslegung des Ver- tragstextes relevant sind und die den Abgeordneten des Deut- schen Bundestages nicht zugänglich sind, und, wenn ja, welche? Das interinstitutionelle Dokument 2011/0166 (NLE), liegt dem Bundestag vor. Das Dokument enthält den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unter- zeichnung von ACTA und den deutschen Text von ACTA. Auf dieses Dokument bezieht sich der Bericht der Bundesregierung über den Vorschlag für einen Be- schluss des Rates über die Unterzeichnung und den Ab- s s d te z P A A d d (D Z b A A n d g n Z d m d A d d c (C (D chluss von ACTA. Der Bericht war wiederholt Gegen- tand der Beratungen des Unterausschusses Europarecht es Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung hat den Bundestag auch ansons- n umfassend und fortlaufend über die Verhandlungen u dem geplanten internationalen Abkommen gegen roduktpiraterie, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, CTA, unterrichtet. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) rucksache 17/8537, Fragen 48 und 49): Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen vieler Fachleute, dass das stark umstrittene internationale Handels- abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsver- letzungen ACTA die Medizinversorgung armer Länder gefährden könne, da die für viele Länder des Südens überle- bensnotwendigen Billigmedikamente zukünftig verstärkt Fäl- schungen gleichgestellt würden und beim Transit durch Europa beschlagnahmt werden könnten, obwohl diese legal hergestellten Generika im Import- und Exportland zugelassen sind? Welche Folgen hätten Häufungen solcher Beschlagnah- mungen legal hergestellter Generika nach Inkrafttreten der ACTA-Normen für den Zugang armer Länder zu Medikamen- ten? u Frage 48: Die Bundesregierung hält die Befürchtungen im Hin- lick auf den Handel mit Generika für unbegründet. CTA enthält keine Regelungen zu Generika. Durch CTA wird insbesondere der derzeitige Patentschutz icht verändert oder ausgedehnt. Es kommt auch nicht indirekt zu einer Erschwerung es Handels mit Generika. Die in ACTA enthaltenen Re- elungen über die Beschlagnahme an der Grenze gelten icht für Patente. u Frage 49: Die Bundesregierung nimmt aus den genannten Grün- en nicht an, dass es zu einer Häufung von Beschlagnah- en kommen wird und der Zugang armer Länder zu Me- ikamenten erschwert wird. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/8537, Frage 50): In welchem Umfang sind die derzeit emittierten Anleihen der Staaten Italien, Portugal und Spanien jeweils nach einhei- mischem Recht begeben – bitte auch benennen, welchen An- teil das jeweils am gesamten Anleihebestand ausmacht –, und wäre es für die betreffenden Länder nach derzeitiger Rechts- lage im Fall eines Austritts aus der Euro-Zone gegenwärtig möglich, die nach einheimischem Recht begebenen Anleihen in die nach dem Euro-Austritt eingeführte Währung umzutau- schen (und in der Folge mit der neuen Währung ab- oder auf- zuwerten)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18823 (A) ) )(B) Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekula- tionen zum möglichen Austritt einzelner Mitgliedstaaten aus der Währungsunion. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst beschlossenen umfassenden Re- formen auf europäischer Ebene, Stichworte: Europäi- scher Stabilitätsmechanismus, Fiskalvertrag, welche al- lesamt zur Stabilisierung der Euro-Zone beitragen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 51 und 52): Inwiefern hat die Bundesregierung vorgeschlagen, aus der Haushaltshoheit des griechischen Staates Entscheidungskom- petenzen auf einen europäischen Kommissar abzugeben, und auf welcher Rechtsgrundlage sollte jener diese Kompetenz ausüben können? Wie verhält sich der Inhalt dieses Vorschlags zum Europa- recht und für den Fall einer analogen Anwendung auf Deutschland zum Grundgesetz? Zu Frage 51: Der Kreis der Euro-Partner hat Vorschläge diskutiert, wie die Erreichung der Programmziele in einem geplan- ten neuen Griechenland-Programm „Griechenland II“ gegenüber dem derzeit laufenden Programm „Griechen- land I“ verbessert werden könnte. Ein deutscher Beitrag sah dabei vor, dass Griechenland bessere Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten durch die EU-Ebene akzep- tiert. Bereits der Euro-Gipfel am 26./27. Oktober 2011 hatte vorgegeben, bessere Überwachungsmechanismen zu entwickeln. Die Einzelheiten wären im Rahmen der mit Griechenland zu treffenden Vereinbarung zu Pro- grammauflagen, Memorandum of Understanding, zu re- geln. Zu Frage 52: Das Europarecht ist nicht einschlägig. Vielmehr müs- sen Kontrollmöglichkeiten außerhalb des Europarechts auf der Grundlage eines Vertrages Memorandum of Un- derstanding mit dem Mitgliedstaat vereinbart werden. Der Vorschlag bezieht sich ausschließlich auf die Si- cherstellung der Einhaltung des Griechenland-Pro- gramms. Etwas Vergleichbares gibt es für Deutschland nicht. Griechenland ist ein Einzelfall. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 53): Wie bewertet die Bundesregierung einen parallelen Be- trieb der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und des Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus, ESM, und schließt die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen S z s Z s s fi b z B h b tr s v te c N te im A F 1 D w fi ti H A d d (D re B D c in s ti e (C (D für den Staat Griechenland aufgrund der Aussagen des Bun- desministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, dass keine zusätzlichen Beiträge des öffentlichen Sektors nötig seien, ka- tegorisch aus? Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss der taats- und Regierungschefs der Euro-Zone vom De- ember 2011, das Inkrafttreten des Europäischen Finanz- tabilitätsmechanismus, ESM, um ein Jahr vorzuziehen. ieldatum ist Juli 2012. Gleichzeitig wird die Europäi- che Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, in der Lage ein, Programme, die noch bis Mitte 2013 beginnen, zu nanzieren – so wie im EFSF-Rahmenvertrag verein- art. Die daraus resultierende Parallelität der potenziell ur Verfügung stehenden Instrumente ist ein bewusster eitrag zur Stabilisierung vor dem Hintergrund der an- altend angespannten Lage auf den Finanzmärkten. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone ha- en sich auf ihrem Treffen am 26. Oktober 2011 mit Ver- etern privater Gläubiger auf den Rahmen einer Privat- ektorbeteiligung und eines neuen Hilfsprogramms erständigt. Durch einen freiwilligen Verzicht der priva- n Gläubiger soll es gelingen, den Schuldenstand Grie- henlands bis zum Jahr 2020 wieder auf ein tragfähiges iveau von nahe 120 Prozent des Bruttoinlandsproduk- s, BIP, zu senken. Die öffentlichen Geber haben sich Gegenzug bereit erklärt, bis zu 30 Milliarden Euro als nreiz für die freiwillige Umschuldung bereitzustellen. ür ein neues Programm sollen auf dieser Basis bis zu 00 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden. ie Finanzhilfen für ein neues Griechenland-Programm ürden aus dem bestehenden Kreditrahmen des EFSF nanziert. Es ist nicht beabsichtigt, den deutschen EFSF-Garan- erahmen in Höhe von 211 Milliarden Euro für weitere ilfen zugunsten Griechenlands aufzustocken. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/8537, Frage 54): Stimmt die Bundesregierung den Aussagen des Bundes- rechnungshofes zu, wonach die steuerliche Gewinnermittlung nach Durchschnittssteuersätzen zu massiven und nicht ge- rechtfertigten Begünstigungen von Land- und Forstwirten führt, und auf welchen Wert schätzt die Bundesregierung die steuerliche Begünstigung insgesamt, die nicht mehr im Sub- ventionsbericht angegeben wird? Die Bundesregierung nimmt den Bericht des Bundes- chnungshofes nach § 99 Bundeshaushaltsordnung, HO, vom 17. Januar 2012 zur Gewinnermittlung nach urchschnittssätzen zur Kenntnis und wird die entspre- henden Ausführungen des Bundesrechnungshofes einer tensiven Prüfung unterziehen. Ob und inwieweit die Gewinnermittlung nach Durch- chnittssätzen zu einer erheblichen steuerlichen Begüns- gung führt, kann erst auf der Grundlage dieser Prüfung rmittelt werden. Zurzeit liegen der Bundesregierung 18824 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) keine aktuellen Berechnungen in diesem Zusammen- hang vor. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 55): Welche steuerlichen Besonderheiten ergeben sich für Ar- beitnehmer bei der Inanspruchnahme der Regelungen nach dem Familienpflegezeitgesetz und den damit verbundenen Sonderzahlungen der Aufstockung bzw. Rückzahlung, und wie sind Ausgaben für die Familienpflegezeitversicherung steuerlich zu behandeln? Mit dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Be- ruf vom 6. Dezember 2011, BGBl. I, Seite 2564, wurde unter anderem das Gesetz über die Familienpflegezeit – Familienpflegezeitgesetz, FPfZG – beschlossen. Das Familienpflegezeitgesetz macht keine steuergesetzlichen Folgeregelungen erforderlich da die allgemeinen (lohn-) steuerlichen Grundsätze unter anderem zum Begriff des Arbeitslohns, zum Zufluss bzw. zur Rückzahlung von Arbeitslohn und zum Werbungskostenabzug zu beachten sind. Zu sich stellenden lohnsteuerlichen Fragen finden Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder statt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/8537, Frage 56): Welche Kriterien – gegebenenfalls unter Angabe der Ge- wichtung – sind im Einzelnen für die Zubilligung der Höhe der sogenannten Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes an Wissenschaftsorganisationen maß- geblich, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vollzug dieser Regelung im Bereich der Forschungsorganisationen durch die Finanzverwaltungen der Länder – unter Angabe der Gesamtzahl der seit 2007 in diesem Bereich vorgenommenen Veränderungen? Die Unternehmereigenschaft von Forschungseinrich- tungen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG, nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorgaben durch die Mehrwert- steuersystem-Richtlinie. Besondere gesetzliche Rege- lungen für derartige Einrichtungen existieren nicht. Die hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen – insbeson- dere der Umsatzsteuer-Anwendungserlass – enthalten nähere Ausführungsbestimmungen. Forschungseinrich- tungen sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, nachhaltig entgeltliche Lieferungen oder sonstige Leistungen zu bewirken. Der unternehme- rische Bereich umfasst dabei die gesamte zur Ausfüh- rung der entgeltlichen Leistungen entfaltete Tätigkeit einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorbe- reitungen. 2 z v c n g F A d g G Z s s s fe R V Z fi – a m s m A d g N u (C (D Diese umsatzsteuerlichen Regelungen waren seit 007 im Ergebnis keinen Änderungen unterworfen. Der- eit wird in Einzelfällen die Unternehmereigenschaft on Forschungseinrichtungen im Rahmen von steuerli- hen Außenprüfungen geprüft. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fi- anzverwaltungen der Länder die bundeseinheitlich ab- estimmten Grundsätze bei der Umsatzbesteuerung von orschungseinrichtungen anwenden. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 57 und 58): Inwiefern gilt für die von der Entscheidung XI R 6/08 des Bundesfinanzhofes vom 23. November 2011 direkt oder potenziell betroffenen Steuerpflichtigen Vertrauensschutz (bitte zeitliche und inhaltliche Dimension erläutern)? In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung aufgrund des Urteils eine Änderung des Aufkommens aus der Umsatz- steuer? u Frage 57: Das Bundesministerium der Finanzen wird die Kon- equenzen des Urteils XI R 6/08 und anderer zur Be- teuerung von Restaurationsumsätzen ergangener Ent- cheidungen in Zusammenarbeit mit den Ländern prü- n. Soweit sich aus der Rechtsprechung eine verschärfte echtsanwendung ergeben sollte, wird das BMF eine ertrauensschutzregelung für die Vergangenheit prüfen. u Frage 58: Ob und inwieweit die Entscheidung des Bundes- nanzhofes zur Besteuerung von Restaurationsumsätzen Partyservice, Catering – zu finanziellen Auswirkungen uf das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Ge- einden führt, kann erst auf der Grundlage einer umfas- enden Prüfung des Urteils durch Bund und Länder er- ittelt werden. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 59 nd 60): Welche Rechtslage sieht die Bundesregierung bei der Ab- grenzung von Lieferungen von Lebensmittelzubereitungen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, zu Dienst- leistungen, die dem Regelsteuersatz unterliegen, im Fall der Mitlieferung von zusätzlichen Dienstleistungselementen wie Bänken, Tischen oder Tellern bei der Lebensmittellieferung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesfinanzho- fes vom 23. November 2011 (XI R 6/08) nunmehr als gegeben an? Wird die Bundesregierung die nun bestehende Rechtslage präzisieren, etwa durch ein Schreiben des Bundesministeri- ums der Finanzen, und, wenn ja, wann? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18825 (A) ) )(B) Zu Frage 59: Das Bundesministerium der Finanzen wird die Kon- sequenzen des Urteils XI R 6/08 und anderer zur Besteue- rung von Restaurationsumsätzen ergangener Entschei- dungen in Zusammenarbeit mit den Ländern prüfen. Inhaltliche Aussagen sind derzeit nicht möglich. Zu Frage 60: Das Bundesministerium der Finanzen wird ein mit den Ländern abgestimmtes Schreiben prüfen. Wegen der inhaltlichen Tiefe der Thematik und der im Detail steckenden Zweifelsfragen kann derzeit leider noch kein zeitlicher Horizont abgesteckt werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck- sache 17/8537, Frage 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die seit 2008 beste- hende Eigenheimrente – Wohn-Riester – in ihrer Wirksamkeit als Instrument zur Altersvorsorge, und was unternimmt sie, um die Akzeptanz zu steigern? Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt das mietfreie Wohnen im Alter eine der Geldrente vergleichbare Art der individuellen Altersvorsorge dar. Wer im Alter keine Miete zahlt, reduziert seine Lebenshaltungskosten. Dies ist ein guter Grund, die Finanzierung der eigenen vier Wände als Altersvorsorge steuerlich zu fördern. Die Ei- genheimrente erlaubt es dem Förderberechtigten, aus verschiedenen steuerlich gleichermaßen geförderten Vorsorgeformen auch seine Versorgung mit Wohnraum im Alter zu wählen. Dadurch werden die Attraktivität und der Verbreitungsgrad von staatlich geförderter Al- tersvorsorge weiter erhöht. Dass die Eigenheimrente angenommen wird, zeigen auch die Abschlusszahlen. So gab es zum Ende des drit- ten Quartals 2011 bereits 704 000 reine Eigenheimren- tenverträge, insbesondere Bausparverträge und Darle- hensverträge. Hinzu kommen andere Riester-Verträge, die ebenfalls für die Eigenheimrente durch die Entnahme von angespartem Kapital genutzt werden können. Die Verbesserung der Eigenheimrente ist ein wichti- ges Ziel des Koalitionsvertrags. Die Bundesregierung ist daher bemüht, die Akzeptanz bestehender Altersvorsor- gemöglichkeiten zu erhöhen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 62): Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Senkung der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten, und wie bewertet die Bundesregierung die dabei erzielten Ergebnisse auch mit Blick auf die Sendung Report Mainz vom 31. Januar m s z M a h A n jä d 6 fe re A w d § B m a d s s s U k m A lo s M s te g n A d F (D 2 (C (D 2012, in der unter anderem dargestellt wurde, dass 182 390 schwerbehinderte Menschen im Januar 2012 arbeitslos waren und damit ihr Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit weiter ge- stiegen ist, andererseits rund die Hälfte aller DAX-Unterneh- men die gesetzliche Beschäftigungsquote für Schwerbehin- derte von 5 Prozent nicht erfüllt? Die Bundesagentur für Arbeit weist in der Arbeits- arktstatistik im Januar 2012 182 390 arbeitslose chwerbehinderte Menschen aus. Dies sind im Vergleich um Vorjahresmonat 6 799 arbeitslose schwerbehinderte enschen weniger. Die Bundesagentur kommt in einer ktuellen Analyse der Arbeitsmarktsituation schwerbe- inderter Menschen zu dem Ergebnis, dass auch sie vom ufschwung am Arbeitsmarkt profitieren, wenn auch icht ganz so stark wie Arbeitslose insgesamt. Im lang- hrigen Vergleich ist danach die Zahl der schwerbehin- erten Arbeitslosen alleine in der Gruppe der 55- bis unter 5-Jährigen gestiegen, dies vor allem infolge des Auslau- ns vorruhestandsähnlicher Regelungen. In allen ande- n Altersgruppen geht die Zahl der schwerbehinderten rbeitslosen zurück. Dabei muss auch berücksichtigt erden, dass demografiebedingt die Zahl schwerbehin- erter Menschen steigt. Die Mindestbeschäftigungsquote von 5 Prozent gemäß 71 SGB IX ist flächendeckend noch nicht erreicht. Die undesregierung setzt sich daher dafür ein, für Menschen it Behinderung mehr Beschäftigungschancen auf dem llgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies wird neben en bestehenden Leistungen im Rahmen der Teilhabe chwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch zu- ätzliche beschäftigungspolitische Maßnahmen – insbe- ondere im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – flan- iert. Zentrales Element bildet hier die „Initiative Inklusion“ it ihren vier Handlungsfeldern Berufsorientierung, neue usbildungsplätze, neue Arbeitsplätze für ältere arbeits- se schwerbehinderte Menschen und Stärkung der Inklu- ionskompetenz von Kammern. Die Förderung behinderter und schwerbehinderter enschen bildet im Übrigen auch einen geschäftspoliti- chen Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gestar- ten Aktivitäten Wirkung zeigen und sich der Beschäfti- ungsanteil schwerbehinderter Menschen in den Unter- ehmen weiter erhöht. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/8537, Frage 63): Wie viele Menschen mit Behinderung waren in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt, und wie viele von ihnen konnten – in den einzel- nen Jahren – in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Im Jahr 2009 waren 290 285, im Jahr 2010 insgesamt 97 670 Menschen mit Behinderung in den Werkstätten 18826 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) für behinderte Menschen beschäftigt. Angaben für das Jahr 2011 liegen noch nicht vor. Nach den statistischen Daten der Bundesarbeitsge- meinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestel- len konnten im Jahr 2009 insgesamt 191 und im Jahre 2010 insgesamt 271 Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten mithilfe der Integrationsfachdienste in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ver- mittelt werden. Weitere Daten liegen nicht vor. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Fragen 64 und 65): Wie viele Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit wer- den direkt von der geplanten Neuorganisation – Projekt NEO – in Form von Versetzung, Qualifizierung, Wechsel des Aufga- bengebietes, Änderung des Stellenzuschnitts, Herabstufung in eine andere Tätigkeitsebene und Freisetzung betroffen sein, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Durchführung der Reform die Anzahl der Agenturen für Ar- beit den 40 neugebildeten Operativen Services, OS, angepasst wird? Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit auf Arbeits- lose/Arbeitsuchende, angesichts der Fusionen von Agenturen für Arbeit und möglichen Schließungen von Geschäftsstellen – aufgrund der Definition von Mindestgrößen –, hinsichtlich Betreuungsqualität und Erreichbarkeit ein? Zu Frage 64: Die Bundesagentur für Arbeit kann zum jetzigen Zeit- punkt noch keine abschließenden Angaben zur zahlen- mäßigen Betroffenheit der Beschäftigten im Rahmen der Neuorganisation der Bundesagentur machen. Das mit dem Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit abgestimmte Verfahren zur personellen Umset- zung der Neuorganisation sieht vor, dass zunächst durch Gespräche mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgelotet werden soll, wer seine fachliche Aufgabe beibehalten möchte und gegebenenfalls einen anderen Dienstort als zumutbar empfindet. Durch dieses Vorgehen soll das Ziel, in den jeweiligen Standorten aus- reichend große fachliche Teams zu bilden, erreicht wer- den. Ebenso kann bei einer solchen Konstruktion eine Führung über räumliche Distanz erfolgen. Scheiden dann später Beschäftigte aus und kann eine Nachbeset- zung erfolgen, wird die Frage, an welchem Ort in den entsprechenden Aufgabenclustern die Nachbesetzung er- folgt, neben organisatorischen Gründen (zum Beispiel Mindestgröße von Teams) und infrastrukturellen Gege- benheiten auch davon abhängen, wo gute Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter am besten gewonnen werden kön- nen. In der für die Pilotierung der Operativen Services aus- gewählten Region Sachsen-Anhalt/Thüringen werden die genannten Gespräche mit den betroffenen Mitarbeiterin- n d ra s k 2 d a Z 1 te s D N z m m h v tu s in K k n tr w A d d G fü R Z s ih R g E ti (C (D en und Mitarbeitern im 2. Quartal 2012 durchgeführt. In en weiteren Regionen, in denen die Errichtung der Ope- tiven Services nicht vor dem Jahr 2013 erfolgen wird, tehen diese Gespräche, die die Grundlage für eine kon- rete Quantifizierung darstellen, erst im 3./4. Quartal 012 an. Die Herabstufung in eine andere Tätigkeitsebene oder ie Freisetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ufgrund der Neuorganisation werden ausgeschlossen. u Frage 65: Die Agenturen für Arbeit bleiben bundesweit an circa 070 Standorten in allen Regionen Deutschlands vertre- n. Damit die lokalen Agenturen für Arbeit bei verbes- erter Arbeitsmarktlage auch in Zukunft kundennahe ienstleistungen vor Ort erbringen können, sind bei der euabgrenzung der Agenturbezirke Mindestgrößen ein- uhalten. Kleinere Agenturen für Arbeit werden zusam- engeführt, um sinnvolle Agenturgrößen von jeweils ehr als 90 Mitarbeitenden im operativen Bereich zu er- alten. Die Zahl der Agenturen für Arbeit reduziert sich on derzeit 176 auf 155. Die kundennahen Dienstleis- ngen wie Beratung, Vermittlung und der Antrags- ervice für Arbeitslosengeld befinden sich unverändert den Organisationseinheiten vor Ort, die Wege für die undinnen und Kunden bleiben kurz. Die Führungs- räfte in den Agenturen für Arbeit vor Ort können sich och stärker auf die Beratung und Vermittlung konzen- ieren, da sie von sachbearbeitenden Aufgaben entlastet erden. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 66): Wie bewertet die Bundesregierung, deren erklärtes Anlie- gen es ja ist, die Arbeitsbedingungen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu verbessern, die Forderung, die im Bun- deswaldgesetz festgelegten Aufgaben der Forstwirtschaftli- chen Vereinigungen, die anders als die Mindestaufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften nicht eigenständig erweitert werden dürfen, um die Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen zu erweitern, und gibt es dafür gegebenenfalls schon entsprechende Pläne? Die im § 37 Abs. 2 BWaldG festgelegten Aufgaben r Fortwirtschaftliche Vereinigungen wurden zuletzt im ahmen der Novellierung des BWaldG 2010 diskutiert. entral ging es dabei um das Anliegen, den Forstwirt- chaftlichen Vereinigungen die Vermarktung von Holz rer Mitglieder zu ermöglichen. Durch die Gesetzänderung wurde diesem Anliegen echnung getragen. Darüber hinausgehende Forderun- en wurden in diesem Zusammenhang nicht erhoben. ine erneute Änderung des BWaldG ist nicht beabsich- gt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18827 (A) ) )(B) Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 67): Wie beurteilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den aktuellen Ände- rungsvorschlag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu § 35 des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die Privilegierung von Intensivtierhaltungsanlagen im Au- ßenbereich? Die Ressortabstimmung des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet daher um Verständnis, dass es derzeit zu dem Inhalt der laufen- den regierungsinternen Abstimmungen keine Erklärung abgibt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8537, Frage 68): Kann die Bundesregierung die Richtigkeit von Medien- berichten (dapd vom 31. Januar 2012) bestätigen, nach denen der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, auf die Frage, ob Deutschland nach einem Jahrzehnt Militäreinsatz am Hindukusch ein kriegführendes Land wie jedes andere sei, geantwortet haben soll: „Nein, noch nicht … Aber wir sollten es sein!“, und sieht die Bundesregierung in einer solchen Äußerung einen möglichen Widerspruch zu Art. 26 des Grundgesetzes, der die Führung von Angriffskrie- gen verbietet? Die im § 37 Abs. 2 BWaldG festgelegten Aufgaben für Fortwirtschaftliche Vereinigungen wurden zuletzt im Rahmen der Novellierung des BWaldG 2010 diskutiert. Zentral ging es dabei um das Anliegen, den Forstwirt- schaftlichen Vereinigungen die Vermarktung von Holz ihrer Mitglieder zu ermöglichen. Durch die Gesetzesänderung wurde diesem Anliegen Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Forderun- gen wurden in diesem Zusammenhang nicht erhoben. Eine erneute Änderung des BWaldG ist nicht beabsich- tigt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/8537, Fragen 69 und 70): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 26. Januar 2012 in einem bilateralen Gespräch (siehe „Brüssel protestiert gegen das Betreuungsgeld“, Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 2012) geäußerten Kritik am Betreu- ungsgeld, und wie wird sie konkret auf diese Kritik reagieren? Teilt die Bundesregierung die in dem Gespräch am 26. Ja- nuar 2012 geäußerte Auffassung, dass die Einführung eines Z d a E k n h fa d g w Z s b s h B g u m A d F D to M 2 im s D p z F d la n B m n fü g O a z (C (D Betreuungsgeldes zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen kontraproduktiv sei, und, wenn nein, warum nicht? u Frage 69: Die zitierten Äußerungen lassen darauf schließen, ass die politische Zielsetzung eines Betreuungsgeldes ls Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für junge ltern nicht richtig erfasst wurde. Die Bundesregierung onzipiert das Betreuungsgeld im Sinne der übergeord- eten familienpolitischen Zielsetzungen wie Wahlfrei- eit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zeit als neues milienpolitisches Handlungsfeld und der Sicherung er Familie als stabiler Kern der Gesellschaft. Die Aus- estaltung wird so erfolgen, dass Fehlanreize vermieden erden. u Frage 70: Das Betreuungsgeldmodell der Bundesregierung wird ich grundsätzlich nicht negativ auf die Erwerbs- eteiligung von Frauen auswirken. Dies lassen Rück- chlüsse aus der Evaluierung des Kindergeldes zu, die ier vergleichsweise herangezogen werden kann. Das etreuungsgeld wird so konzipiert werden, dass es jun- en Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- nd Infrastrukturleistungen der Bundesregierung best- ögliche Wahlfreiheit eröffnet. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 71): Wann plant die Bundesregierung, das dritte Zusatzproto- koll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren, das am 19. Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung verab- schiedet wurde, und inwiefern wirbt die Bundesregierung ge- genüber anderen Staaten für eine Ratifizierung? Voraussetzung für die Ratifikation des Fakultativpro- kolls ist zunächst seine Unterzeichnung. Die erste öglichkeit zur Unterzeichnung besteht am 28. Februar 012 auf einer offiziellen Unterzeichnerkonferenz, die Rahmen des High-Level-Segment des VN-Men- chenrechtsrates in Genf stattfindet. Auf dieser wird eutschland als einer der ersten Staaten das Fakultativ- rotokoll unterzeichnen. Erst im Anschluss an die Unter- eichnung kann sich das Verfahren der Ratifikation des akultativprotokolls anschließen. Dieses wird die Bun- esregierung nach der Unterzeichnung zeitnah einleiten. Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutsch- nd bei den Vereinten Nationen und den anderen inter- ationalen Organisationen in Genf hat unmittelbar nach estätigung des Termins der Unterzeichnerkonferenz it einem Schreiben vom 2. Februar 2012 an die Regio- algruppe WEOG, Western European and Others Group, r die Unterzeichnung geworben. In den anderen vier Re- ionalgruppen – Afrika, Asien, Lateinamerika/GRULAC, steuropa – haben jeweils ein oder zwei andere Staaten us der Gruppe der Hauptunterstützer für die Unter- eichnung geworben. 18828 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 72): Gibt es im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung eine Übersicht und Auswertung der Entwicklung der Projekte des Programms „Soziale Stadt“ seit der Verringe- rung der Haushaltsmittel hinsichtlich der Projektentwicklung insgesamt und insbesondere der vorzeitigen Beendigung von Projekten? Eine Auswertung der Verteilung der Bundesfinanzhil- fen auf die Städtebauförderungsgebiete aus dem Haus- haltsjahr 2011 wird zurzeit erstellt und liegt voraussicht- lich Mitte Februar 2012 vor. Das Bundesprogramm 2011 wird sodann dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung des Deutschen Bundestages übersandt. Grundsätzlich entscheiden die Länder im Rahmen der Städtebauförderung und mithin auch im Programm „So- ziale Stadt – Investitionen im Quartier“ in eigener Zu- ständigkeit, in welchem Umfang und für welche Maß- nahmen die verfügbaren Finanzhilfen den Kommunen und Programmgebieten zur Verfügung gestellt werden. Über eine Übersicht der Auswirkungen der Mittelkür- zungen auf die Entwicklung von Gesamtmaßnahmen bzw. konkreter einzelner Projekte verfügt der Bund da- mit nicht. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostenforff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 73): Wie lautet der aktuelle Änderungsvorschlag des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu § 35 des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die Privilegierung von Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich? Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregie- rung zur Frage eines gesetzlichen Regelungsvorschlags zur Intensivtierhaltung im Außenbereich ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 74): Welche zusätzlichen Anreize gibt die Bundesregierung an private Immobilienbesitzer, um die energetische Sanierung des Gebäudebestandes in Deutschland zu fördern, und mit welchen Beträgen wurden die entsprechenden Maßnahmen gefördert? Die Bundesregierung fördert über die KfW mit den Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanie- ren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) die energieeffi- ziente Sanierung von Wohngebäuden, Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur sowie den ener- g g F s h e F D n w n g 2 n z g n d W v k A d d c u s K s K ru is w o s g g R m ru d h in tu (C (D ieeffizienten Neubau von Wohngebäuden. Die Pro- ramme stehen allen Eigentümern und Investoren offen. ür private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäu- ern sowie Eigentumswohnungen werden neben Darle- en auch Zuschüsse ausgereicht. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Energie- insparziel und Maßnahmenumfang. Die Details der örderung übersteigen den Umfang dieser Darlegung. ie Förderkonditionen für Kredite und Zuschüsse kön- en den Merkblättern der KfW-Programme unter ww.kfw.de entnommen werden. In 2011 wurden Haushaltsmittel von rund 950 Millio- en Euro (inklusive 500 Millionen Euro Sondervermö- en „Energie- und Klimafonds“) verausgabt, 2006 bis 010 rund 6,8 Milliarden Euro. Zur weiteren Beschleunigung der energetischen Sa- ierung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ur steuerlichen Förderung von Maßnahmen an Wohn- ebäuden eingebracht. Davon sollen vor allem Selbst- utzer und private Vermieter profitieren. Allerdings hat er Bundesrat diesem Gesetz bisher nicht zugestimmt. ir sind aber zuversichtlich, dass wir im Vermittlungs- erfahren zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung ommen werden. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage er Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/8537, Frage 75): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bezüglich der durch eine vom Stockholm International Peace Research Institute, SIPRI, am 30. Januar 2012 veröffentlichte Studie be- legten Tatsache, dass Verstöße gegen das Verbot des Trans- ports von Rüstungsgütern besonders häufig auf Schiffen deut- scher Schiffseigner stattfinden, ergreifen, damit dieses laut dem Zitat des Mitherausgebers der Studie, Hugh Griffiths, „schmutzige Loch im Welthandel“ zukünftig geschlossen wird (vergleiche www.dw-world.de)? Der Transport von Rüstungsgütern auf Schiffen, die nter deutscher Flagge fahren, ist verboten, soweit es ich um die Beförderung von Kriegswaffen im Sinne der riegswaffenliste (Anlage zum Kriegswaffenkontrollge- etz) handelt und hierfür keine Genehmigung nach dem riegswaffenkontrollgesetz erteilt wurde. Die Beförde- ng von Rüstungsgütern, die keine Kriegswaffen sind, t dann verboten, wenn dies ausdrücklich in der Außen- irtschaftverordnung infolge der Umsetzung eines EU- der VN-Embargobeschlusses vorgesehen ist. Die Zu- tändigkeit für die Ahndung von Verstößen richtet sich emäß internationalen Völkerrechts nach der vom Schiff eführten Flagge. Auch wenn deutsche Reedereien auf ang 3 der Welthandelsflotte zu den führenden Eigentü- ern von Containerschiffen gehören, fahren diese in nd 9 von 10 Fällen unter Flaggen anderer Staaten, so- ass die Ahndung möglicher Verstöße von dortigen Be- örden zu erfolgen hat. Die Bundesregierung sieht daher erster Linie diese Flaggenstaaten in der Verantwor- ng, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18829 (A) ) )(B) Sollten sich an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge ungenehmigte Ladungseinheiten mit Rüstungs- gütern befinden, werden deren Transporte im Sinne der genannten Regelungen geahndet. Anlage 53 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 76 und 77): Welche Informationen liegen der Bundesregierung da- rüber vor, warum die Mittel aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien in 2011 nicht vollständig abgerufen wurden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit künftig die Fördergelder abgerufen werden? Was passiert mit den nicht abgerufenen Mitteln aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien aus 2011, und sind sie in das Jahr 2012 übertragbar? Zu Frage 76: Für das Marktanreizprogramm, MAP, wurden im Jahr 2011 rund 229,4 Millionen Euro für Investitionskosten- zuschüsse – sogenannter BAFA-Teil des MAP – Til- gungszuschüsse für zinsverbilligte Darlehen im Kredit- anstalt für Wiederaufbau, KfW – Programm Erneuerbare Energien sowie weitere Maßnahmen verausgabt. Dies entspricht einem Mittelabfluss von circa 73 Prozent. Rund die Hälfte der Gesamtausgaben in 2011 wurde für die Förderung von Investitionskostenzuschüssen im BAFA-Teil verwendet, circa 117 Millionen Euro. Der reduzierte Antragseingang beim BAFA in 2011 im Vergleich zu 2010 lässt sich unter anderem mit der Zurückhaltung bei privaten Heizungsmodernisierungen sowie der schwachen Marktsituation in 2011 erklären. Im letzten Quartal 2011 ist die Nachfrage nach den Investitionskostenzuschüssen deutlich angestiegen. Dies lässt eine Belebung des Wärmemarktes im Bereich er- neuerbare Energien erkennen. Vor diesem Hintergrund und dem steigenden Zusage- und Bewilligungsvolumen im KfW-Teil des MAP ist von einem höheren Mittelab- fluss in diesem Jahr auszugehen. Die Richtlinien werden im Laufe des Jahres zum Bei- spiel an technologische Weiterentwicklungen angepasst. Zu Frage 77: Die Mittel, welche im Jahr 2011 nicht verausgabt wurden, sind gemäß Haushaltsvermerk Nr. 1 bei Kap. 1602 Tit. 686 24 „Förderung von Einzelmaßnah- men zur Nutzung erneuerbarer Energien“ übertragbar. Anlage 54 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 78): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. für das Erneuer- v m E 2 d s a re d S n A d d G e e 3 D e N 4 e S s re re w e N E d fü A d d D (C (D bare-Energien-Gesetz aus aktuellen Gutachten des Sachver- ständigenrates für Wirtschaft und der Monopolkommission, insbesondere auch zur Frage eines Quotensystems? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Sach- erständigenrats für Wirtschaft sowie der Monopolkom- ission, dass die Marktintegration der erneuerbaren nergien vorangebracht werden soll. Mit der am 1. Januar 012 in Kraft getretenen EEG-Novelle wurden daher mit er Markt- und Flexibilitätsprämie erstmalig Anreize ge- etzt, dass Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung us erneuerbaren Energien stärker am Strommarkt agie- n und bedarfsgerecht einspeisen. Quotenmodelle wer- en seit langem kontrovers diskutiert, auch innerhalb des achverständigenrats für Wirtschaft ist die Haltung dazu icht einheitlich. nlage 55 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 79): Trifft es zu, dass die Bundesregierung nach der Ener- giewende nach der Atomkatastrophe von Fukushima das glei- che Ausbauziel in Höhe von 35 Prozent wie vor der Atomka- tastrophe zum Zeitpunkt der Laufzeitverlängerung hat, und, falls nein, wieso wurde der Nationale Aktionsplan der Bun- desregierung für erneuerbare Energie nach der Neuausrich- tung der Energiepolitik der Bundesregierung nach der Atom- katastrophe von Fukushima nicht nach oben angepasst? In dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Erneu- rbare-Energien-Gesetz ist verankert, den Anteil erneu- rbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 5 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. ieses Mindestziel kann somit übertroffen oder früher rreicht werden. So geht die Bundesregierung nach dem ationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie vom . August 2010 weiterhin davon aus, dass im Jahr 2020 in Anteil von 38,6 Prozent erneuerbaren Energien im trombereich erreicht werden kann. Hierbei handelt es ich jedoch nicht um ein nationales Ziel der Bundes- gierung, sondern um eine Abschätzung. Über die energiepolitischen Beschlüsse der Bundes- gierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima so- ie über weitere Aktualisierungen im Bereich der erneu- rbaren Energien in Deutschland nach Vorlage des ationalen Aktionsplans hat die Bundesregierung die uropäische Kommission im Januar 2012 im Rahmen es ersten Fortschrittsberichts nach der EU-Richtlinie r erneuerbare Energien informiert. nlage 56 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 80): Welche Aufträge an Kommissionen, Sachverständige oder Gutachter hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, in dieser Wahlperiode bezüglich des Atommülllagers Asse erteilt – bitte mit Datum, 18830 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 (A) ) )(B) kurzer Beschreibung und Finanzvolumen angeben; vergleiche hierzu in Plenarprotokoll 17/154 Anlage 30 den gänzlich un- beantworteten zweiten Teil meiner damaligen mündlichen Frage –, und weshalb hat das BMU der Entsorgungskommis- sion, ESK, für den Beratungsauftrag zum Atommülllager Asse vom 20. Januar 2012 keinen Abgabetermin für die ESK- Stellungnahme vorgegeben – insbesondere vor dem Hinter- grund des Zeitdrucks, unter dem das Rückholungsprojekt steht? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, hat einen Auftrag an das For- schungszentrum Karlsruhe zur Projektverantwortung für die Arbeitsgruppe Optionenvergleich vergeben. Insge- samt wurden in dieser Wahlperiode zur Schachtanlage Asse II vier Beratungsaufträge an die Entsorgungskom- mission, ESK, bzw. Strahlenschutzkommission, SSK, er- teilt. Der Beratungsauftrag vom 20. Januar 2012 bezieht sich auf einen ständig voranschreitenden Planungs- und Realisierungsprozess, der von der ESK und der gemein- samen Ad-hoc-Arbeitsgruppe der ESK/SSK fortlaufend begleitet werden soll. Das BMU erbittet von der ESK/ SSK immer dann Stellungnahmen, wenn in diesem Pro- zess ein Meilenstein erreicht ist. Eine erste Stellung- nahme wurde von der Entsorgungskommission am 2. Februar 2012 erstellt. Sie kann im Internet unter www.entsorgungskommission.de eingesehen werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 81): Welches weitere Vorgehen bezüglich der Entscheidungs- findung über den Abtransport oder Verbleib der 152 Castor- behälter auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich wurde jüngst zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen konkret vereinbart – bitte auch mit Angabe von Meilenstei- nen, Zeitschienen oder Ähnlichem –, und welche Rolle sollen dabei jeweils die drei beteiligten Akteure Bund, Land und Forschungszentrum Jülich innehaben? Zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, und der Landesregierung Nordrhein- Westfalen wurden bisher keine Vereinbarungen über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Abtransports oder Verbleibs der 152 Castorbehälter auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich getroffen. Frau Bundes- ministerin Schavan hat sich zu diesem Thema mit Schreiben vom 25. Januar 2012 an Frau Ministerpräsi- dentin Kraft gewandt, das noch nicht beantwortet wurde. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/8537, Frage 82): Welche wissenschaftlich fundierten Bedrohungsszenarien liegen dem neuen nationalen Sicherheitsforschungsprogramm zugrunde? z s B d K N S m F re s 2 d g d in c F Z s z d b d R k S A d d 1 P B ra ri P A d d c (C (D Dem neuen Rahmenprogramm „Forschung für die ivile Sicherheit (2012 bis 2017)“ liegen Bedrohungs- zenarien zugrunde, die unter anderem den Schutz der evölkerung und der kritischen Infrastrukturen vor Be- rohungen durch Terrorismus, Sabotage, organisierte riminalität, Piraterie, aber auch vor den Folgen von aturkatastrophen und Großunfällen betreffen. Aufbauend auf den Erfahrungen des ersten nationalen icherheitsforschungsprogramms wurde das neue Rah- enprogramm aufgrund der inzwischen entstandenen orschungs- und Akteurslandschaft und einer erkennba- n wachsenden Diversifizierung ziviler Sicherheitsfor- chungsthemen neu ausgerichtet. Dazu wurden im Jahre 011 drei Agenda-Workshops zu „Herausforderungen er staatlichen Sicherheitsvorsorge“, „Herausforderun- en für Unternehmen und Wirtschaft“ und „Herausfor- erungen für Bürger und Gemeinwesen“ durchgeführt, denen gemeinsam mit allen Akteuren der zivilen Si- herheitsforschung die vorhandenen und zukünftigen orschungsbedarfe diskutiert bzw. identifiziert wurden. usammen mit Experten aus Forschung und Industrie owie mit privaten und staatlichen Endnutzern wurden ukünftige Risiken und Herausforderungen diskutiert, ie sich insbesondere vor dem Hintergrund technischer zw. gesellschaftlicher Wandlungsprozesse im Bereich er zivilen Sicherheit abzeichnen. Darüber hinaus werden bei der Umsetzung des neuen ahmenprogramms auch die Empfehlungen der Schutz- ommission beim Bundesministerium des Inneren vom ommer 2011 berücksichtigt. nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 7/8537, Frage 83): Wie viele Personen, die zuvor in Landesministerien im Land Baden-Württemberg beschäftigt waren, haben im Zeit- raum vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Januar 2012 eine Be- schäftigung bei einem Projektträger, der der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung untersteht, aufgenommen? Nach Informationen der Bundesregierung hat keine erson, die bei einem Landesministerium des Landes aden-Württemberg beschäftigt war, im fraglichen Zeit- um eine Beschäftigung bei einem vom Bundesministe- um für Bildung und Forschung, BMBF, beauftragten rojektträger aufgenommen. nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/8537, Frage 84): Inwieweit beabsichtigt das Bundesministerium für Bil- dung und Forschung, die bisherige Abordnung von Personal von Projektträgern ins Bundesministerium für Bildung und Forschung in andere Formen des Personaleinsatzes von Drit- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18831 (A) (C) )(B) ten – unter Angabe der Zahl der Abordnungen in 2011, des gegebenenfalls jeweils für 2012 und 2013 vorgesehenen Um- fangs des Personaleinsatzes von Externen, der dafür gegebe- nenfalls in 2012 vorgehaltenen Mittel sowie der nach der Neuvergabe der Projektträgerschaften dafür gegebenenfalls zur Anwendung kommenden arbeitsrechtlichen Grundlagen – umzuwandeln, und in welchen Referaten kamen bzw. kom- men die bislang abgeordneten Beschäftigten im Einzelnen zum Einsatz? Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für solche Abord- nungen haben sich durch die Neuvergabe der Projektträ- gerschaften nicht geändert, insofern ist eine Umwand- lung in andere Formen des Personaleinsatzes nicht beabsichtigt. Für die Zahl der Abordnungen in 2011 verweise ich auf den dem Haushaltsausschuss vorliegenden 7. Be- richt, Berichtszeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011, und den in Kürze vom BMI für die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss vorzulegenden 8. Bericht, Be- richtszeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011, zum Einsatz externer Personen in der Bundesregierung. In diesen Berichten wird regelmäßig über den Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigten (ex- terne Personen) in der Bundesverwaltung unter Angabe Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 85): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Kernergebnisses aus ihrem letzten Bologna- Bericht, wonach im Jahr 2007 41 Prozent der im Ausland erworbenen Studienleistungen hierzulande anerkannt wur- den – vor, wie sich seitdem die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen an den deutschen Hochschulen entwickelt hat? Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses hat sich die vollständige Anerkennung von im Ausland er- brachten Studienleistungen von 2007 auf 2011 um 25 Prozentpunkte verbessert. Folgende Zahlen aus den regelmäßig durchgeführten Studierendenbefragungen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes können für die Jahre 2007, 2009 und 2011 angeführt werden: Im Jahr 2007 wurden in 41 Prozent der Fälle im Aus- land erbrachte Studienleistungen komplett anerkannt. Bei 23 Prozent gab es gar keine Anerkennung und bei den restlichen 36 Prozent nur eine teilweise Anerken- nung. der Einsatzreferate berichtet. Im Bundeshaushaltsplan 2012, Kapitel 3001 Titel 42709 (Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträ- gen, sonstige Beschäftigungsentgelte, auch für Auszubil- dende, sowie Aufwendung für nebenberuflich und ne- benamtlich Tätige) sind gemäß Erläuterungsziffer 2. 3,262 Millionen Euro für Personalaushilfen aus For- schungseinrichtungen, forschungsfördernden Einrich- tungen und anderen Einrichtungen veranschlagt. Die geltende Finanzplanung sieht für das Jahr 2013 eine Fortschreibung des Titels auf gleichbleibendem Niveau vor. in k w A A la d k d d (D 2009 wurden im Ausland erbrachte Studienleistungen 52 Prozent der Fälle komplett anerkannt, keine Aner- ennung erfolgte in 18 Prozent der Fälle und eine teil- eise Anerkennung erfolgte in 30 Prozent der Fälle. 2011 erfolgte in 66 Prozent der Fälle eine vollständige nerkennung, in 10 Prozent der Fälle gab es gar keine nerkennung. Eine teilweise Anerkennung der im Aus- nd erbrachten Studienleistungen erfolgte in 24 Prozent er Fälle. Dabei lag der Anteil der vollständigen Aner- ennung 2011 in den neuen Bachelor- und Masterstu- iengängen mit 76 Prozent deutlich höher als in den tra- itionellen Studiengängen, 54 Prozent. 157. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Energiepolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ja. – Frau Kollegin Kopp, ich möchte klarstellen, dass

    im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit mit
    dem Senegal folgende drei Schwerpunkte nicht mehr ge-
    setzt werden: „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“,
    „Förderung der Dezentralisierung und lokalen Entwick-
    lung unter besonderer Berücksichtigung der Friedens-
    entwicklung in der Casamance“ sowie „Erneuerbare
    Energien und Energieeffizienz“. In Beantwortung mei-
    ner Frage haben Sie gerade gesagt, das Land sei jetzt ein
    Kooperationsland mit fokussierter regionaler oder the-
    matischer Zusammenarbeit. Welche regionale oder the-
    matische Zusammenarbeit ist das denn jetzt? Worauf fo-
    kussiert sich das, was übrig geblieben ist? Das haben Sie
    nicht zum Ausdruck gebracht.

    Nur um es für die Zuhörerinnen und Zuhörer noch
    einmal deutlich zu machen: Das Pro-Kopf-Einkommen
    von 1 040 US-Dollar bezieht sich natürlich auf ein Jahr.
    Das sind also knapp 3 US-Dollar am Tag, was natürlich,
    das wissen wir, mehr als 1 US-Dollar am Tag ist, aber
    damit ist im Senegal natürlich noch kein Reichtum aus-
    gebrochen. Deswegen müssten Sie Ihre Entscheidungen
    eigentlich doch noch einmal ein bisschen besser begrün-
    den, als Sie das in der Antwort jetzt getan haben.

    Gu

Rede von Gudrun Kopp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


Frau Kollegin Hendricks, ich stimme Ihnen absolut
zu, dass das von mir genannte Pro-Kopf-Einkommen
von 1 040 US-Dollar pro Jahr wirklich keinen Reichtum
bedeutet; das ist gar keine Frage. Trotzdem entwickelt
sich dieses Land derzeit trotz aller Erwägungen dort und
trotz mancher vielleicht auch kritischer Entwicklungen,
die sich dort zeigen, eigentlich recht stabil.

Ich will Ihnen aber auch noch einmal ausdrücklich sa-
gen, dass wir als Bundesregierung eine enge Koopera-
tionspartnerschaft mit dem Senegal beibehalten wollen
und auch die privatwirtschaftliche und zivilgesellschaft-
liche Zusammenarbeit weiter ausbauen und unterstützen.
Das wollen wir schon. Im Sinne des EU-Verhaltensko-
dex für eine bessere Arbeitsteilung zwischen den EU-
Gebern sieht die Bundesregierung angesichts von im-
merhin 32 bi- und multilateral tätigen Gebern – 7 davon
sind EU-Mitgliedstaaten mit Präsenz im Land – außer-
dem die Möglichkeit, vorhandene Spielräume zu nutzen,
um auch in anderen Ländern der Region Entwicklungs-
prozesse voranzubringen.

Über die Frage, auf welchen Schwerpunkt sich die bi-
laterale Zusammenarbeit in Zukunft konzentrieren soll,
haben wir mit der senegalesischen Regierung zum geeig-
neten Zeitpunkt noch Gespräche zu führen. Dieser ist
noch nicht festgelegt.

Noch einmal: Wir haben entschieden, die Zahl der
Länder, mit denen eine Kooperation des ersten Grades
erfolgt, also derjenigen, mit denen wir das volle dreiglei-
sige Programm durchführen, von 57 auf 50 zu kürzen,
um uns auf diese konzentrieren zu können. Denken Sie
daran: Die Briten arbeiten gerade einmal mit 28 Ländern
weltweit zusammen. Deshalb haben wir gesagt: Es gibt

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(C (D Senegal eine Vielzahl von Gebern – ich habe die Zahl ben genannt –, und wir beobachten die weiteren Enticklungen. Das ist überhaupt nicht in Stein gemeißelt, ber wir sind der Meinung, dass wir uns jetzt auf einen entralen Schwerpunkt konzentrieren können. Frau Hendricks, Sie haben noch eine Nachfrage. Bitte chön. Wie Sie gerade gesagt haben, sind Sie ja dabei, diesen entralen Schwerpunkt auszuarbeiten. Es ist also noch icht festgelegt, in welchem Bereich sich Deutschland in ukunft im Senegal einbringen wird. Sind Sie nicht auch mit mir der Auffassung, dass es erade dann, wenn sich auf der einen Seite Stabilisiengstendenzen in einem Land zeigen und auf der anden Seite durchaus auch kritische Anmerkungen in Richng Good Governance erfolgen müssen, besonders ichtig ist, Präsenz zu zeigen, um genau diese beiden unkte, nämlich die Stärkung von Good Governance nd die Verstärkung der Stabilität des Landes, miteinaner zu verbinden? Warum, um Himmels willen, soll sich olch ein Land sonst anstrengen, um voranzukommen? s ist noch immer arm und gehört weiterhin zu den east Developed Countries. Sie sagen aber nur: Es gibt ine ganz gute Tendenz. Macht jetzt mal alleine weiter, uch wenn ihr noch immer zu den Ärmsten gehört. Gu Nein, Frau Hendricks, genau so ist es nicht. Es ist icht so, dass wir die Länder dann quasi sich selbst überssen. Ich habe eben aber gesagt: Wir müssen natürlich chauen, auf welche Länder wir uns konzentrieren; denn s gibt neben dem Senegal noch weitere Länder, die zu en ärmsten Ländern gehören. Das ist gar keine Frage. Sie wissen doch, dass wir uns aufgrund der Arbeitsilung auf EU-Ebene natürlich auch mit den anderen ebern absprechen. Es gibt 32 weitere Geberländer, woon 7 EU-Staaten dort präsent sind. Es steht außer Frage, ass wir uns natürlich vergewissern, ob in dem Bereich eiter stabilisierend gearbeitet wird, dass wir den Pro ess weiter verfolgen und auch Gespräche in diese Richng führen und dass wir wollen, dass diese stabilisieren en Instrumente auch weiter wirken. Zu den Least Developed Countries, also den wirklich rmsten Ländern, möchte ich noch sagen: Wir haben die ntscheidung hinsichtlich dieser verbleibenden 50 Läner nach bestimmten Kriterien getroffen. Auf diese haen wir uns geeignet und wollen wir uns konzentrieren. diesen 50 Ländern wollen wir das Programm in der anzen Bandbreite durchführen. Wir stimmen uns natürch auch auf EU-Ebene ab und hören, welche Schwerunkte andere Geber setzen. Das heißt, die stabilisiende Entwicklung findet trotzdem weiterhin statt. edenfalls beobachten wir das in diese Richtung. )