Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18813
(A) )
)(B)
Anlagen
Klimawandel, zur nationalen und regionalen Handels-
Auswirkungen der Preisschwankungen auf die Schwächs-
ten bereits seit Jahren mit einem Bündel von Maßnah-
men. Diese umfassen Versicherungsinstrumente, Maß-
nahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den
Steinbach, Erika CDU/CSU 08.02.2012
Wagner, Daniela BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.02.2012
Anlage 1
Liste der entschuldigte
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 08.02.2012
Dreibus, Werner DIE LINKE 08.02.2012
Friedhoff, Paul K. FDP 08.02.2012
Günther (Plauen),
Joachim
FDP 08.02.2012
Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 08.02.2012
Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.02.2012
Kipping, Katja DIE LINKE 08.02.2012
Korte, Jan DIE LINKE 08.02.2012
Kramme, Anette SPD 08.02.2012
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.02.2012
Lach, Günter CDU/CSU 08.02.2012
Dr. Lauterbach, Karl SPD 08.02.2012
Luksic, Oliver FDP 08.02.2012
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 08.02.2012
Meinhardt, Patrick FDP 08.02.2012
Möller, Kornelia DIE LINKE 08.02.2012
Nahles, Andrea SPD 08.02.2012
Paus, Lisa BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.02.2012
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 08.02.2012
Poß, Joachim SPD 08.02.2012
Remmers, Ingrid DIE LINKE 08.02.2012
Dr. Ruppert, Stefan FDP 08.02.2012
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
nlage 2
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
7/8537, Frage 3):
Welche Funktion im BMZ hat der ehemalige Projektleiter
der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung in Honduras,
Christian Lüth, und ist seine Anstellung nicht eine Belastung
für die Glaubwürdigkeit deutscher Entwicklungspolitik?
Herr Lüth ist als Referent im Referat 220 „Innova-
onsmanagement, Koordination der Strukturreform der
Z, Reform der Außenstruktur“ eingesetzt. Zum zweiten
eil der Frage: Nein.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Druck-
ache 17/8537, Frage 12):
Welche Maßnahmen zur Ernährungssicherung erwägt die
Bundesregierung, um Fehlentwicklungen an den Terminbör-
sen bei Agrarrohstoffen zu verhindern und für mehr Transpa-
renz, insbesondere beim außerbörslichen OTC-Handel, zu
sorgen, damit Entwicklungsländer die Ernährung ihrer Bevöl-
kerung sichern können?
Die G 20 haben festgestellt, dass transparente und an-
emessen regulierte Terminbörsen für Agrarrohstoffe
ine wesentliche Voraussetzung für gut funktionierende
hysische Märkte und Risikomanagement sind. Die Auf-
ichtsbehörden müssen hierzu wirksame Eingriffsrechte
aben, hierzu gehören auch Positionslimits.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der
20, den weltweiten Warenterminhandel strenger zu re-
ulieren, um übermäßige Preisschwankungen an Roh-
toffmärkten, die nicht durch fundamentale Marktent-
icklungen begründet sind, einzudämmen.
Die Bundesregierung unterstützt die Verringerung der
inkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.02.2012
apf, Uta SPD 08.02.2012
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
18814 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
integration sowie soziale Sicherungsmaßnahmen, insbe-
sondere durch die Verbesserung der Grundsicherung.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
(Drucksache 17/8537, Frage 13):
Sieht die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer
Sicht die Möglichkeit, eine Besteuerung der Nahrungsmittel-
spekulation im Rahmen einer geplanten Finanztrans-
aktionsteuer mit einzubeziehen, um hier zusätzliche Finanz-
mittel für die entwicklungspolitischen Ziele des Zehn-Punkte-
Programms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung zur Ernährungssicherheit zu
erhalten?
Die Förderung von ländlicher Entwicklung und Er-
nährungssicherung ist analog zum Zehn-Punkte-Pro-
gramm Schwerpunkt des entwicklungspolitischen Enga-
gements der Bundesregierung. Dies wird sich auch in
dem finanziellen Volumen niederschlagen, das das BMZ
in diesen Schwerpunkt investiert. Eine Finanztransak-
tionsteuer, die sich spezifisch auf den Handel mit Nah-
rungsmitteln ausrichtet, ist derzeit nicht vorgesehen.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 16):
Welche konkreten Arbeitsschritte plant die Bundesregie-
rung, um die Ankündigungen des Integrationsgipfels, der am
31. Januar 2012 stattgefunden hat, umzusetzen?
Auf dem 5. Integrationsgipfel, der am 31. Januar 2012
stattgefunden hat, wurde der Nationale Aktionsplan Inte-
gration vorgestellt. Die konkreten Arbeitsschritte der
Bundesregierung können dem Aktionsplan entnommen
werden. Dieser enthält detaillierte Angaben zu Zielen,
Maßnahmen, Instrumenten, Verantwortlichen, Zeitrahmen
und Indikatoren.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8537, Frage 17):
Wird die Bundesregierung die immer wieder geäußerte
Kritik berücksichtigen, dass auf den Integrationsgipfeln die
Rechte von Einwanderern ausgeklammert werden, und die er-
leichterte Einbürgerung, das kommunale Wahlrecht für Dritt-
staatsangehörige und den Familiennachzug bei dem nächsten
Integrationsgipfel thematisieren und, wenn nein, warum
nicht?
Die Integrationsgipfel haben sich stets auch mit den
Rechten von Zuwanderern befasst. Auch die in der Frage
genannten Themen wurden nicht ausgeklammert, son-
dern waren immer wieder Gegenstand der offenen Aus-
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prache. Dies wird auch bei zukünftigen Integrationsgip-
ln so gehandhabt werden.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
es Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Druck-
ache 17/8537, Frage 18):
Wann wird die zentrale Zugangsplattform der Deutschen
Digitalen Bibliothek öffentlich online gehen, und wo bzw.
von welchen Einrichtungen werden die dort hinterlegten Da-
ten in Zukunft verwaltet und gepflegt werden?
Die Zugangsplattform der Deutschen Digitalen Bi-
liothek – die Ihnen am 25. Januar 2012 im Kulturaus-
chuss ausführlich präsentiert wurde – wird voraussicht-
ch im zweiten Quartal dieses Jahres online gehen. Es
ird sich dabei um eine sogenannte Betaversion han-
eln, die gegen Ende des Jahres in den regulären Betrieb
berführt werden soll.
Die Digitalisate – so werden die digitalen Kopien von
erkömmlichen Werken bezeichnet – verbleiben bei der
weiligen Kultur- und Wissenschaftseinrichtung. Die
eutsche Digitale Bibliothek erhält nur die zugehörigen
etadaten, die jeweils mit einem Link zum jeweiligen
igitalisat versehen sind. Außerdem erhält sie eine Ar-
eitskopie vom jeweiligen Digitalisat, das für die Erstel-
ng einer Vorschau für die Nutzer herangezogen wird.
Die an die Deutsche Bibliothek übermittelten Daten
erden beim „Fachinformationszentrum Karlsruhe, Mit-
lied der Leibnitz-Gemeinschaft“ verwaltet und ge-
flegt. Es handelt sich dabei um eine GmbH im Besitz
on Bund und Ländern, die im Bereich Patentdaten be-
its ähnliche Aufgaben wahrnimmt.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
es Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Druck-
ache 17/8537, Frage 19):
Wie bewertet die Bundesregierung den von fast allen Ex-
perten der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestages zur Digitalisierung des Kultur-
erbes am 25. Januar 2012 festgestellten finanziellen Bedarf
für die Digitalisierung von Kulturgütern in Höhe von rund
30 Millionen Euro jährlich?
Zunächst will ich darauf hinweisen, dass bisher be-
its weit über 100 Millionen Euro in die Digitalisierung
es kulturellen und wissenschaftlichen Erbes investiert
urden. Dies zeigt, dass die Digitalisierung in Deutsch-
nd längst beträchtlich Fahrt aufgenommen hat.
Die Bundesregierung hat für den Aufbau der dafür
otwendigen Zugangsplattform der DDB bisher über
Millionen Euro bereitgestellt. Außerdem stellt sie seit
011 als Bundesanteil für den Betrieb der Plattform
,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Länder
tellen einen Anteil in gleicher Höhe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18815
(A) )
)(B)
Über diese Plattform werden auch Werkzeuge und
Dienste zur Unterstützung der Kultur- und Wissenschafts-
einrichtungen bei der Digitalisierung und Datenhaltung
bereitgestellt, die vor allem auch die Anwendung ein-
heitlicher Standards gewährleisten.
Was die Bewertung der in der Expertenanhörung am
25. Januar 2012 für die weitere Digitalisierung genann-
ten 30 Millionen Euro jährlich anbelangt, kann ich diese
Zahl im Einzelnen nicht belegen. Denn mir ist nicht be-
kannt, wie dieser Betrag von den Sachverständigen er-
mittelt wurde.
Nicht zu bestreiten ist allerdings, dass ein beträchtli-
ches Investitionsvolumen erforderlich sein wird, um die
am 26. Januar vom Bundestag beschlossene Digitalisie-
rungsoffensive mit Leben zu erfüllen. Wir werden daher
im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung gemein-
sam mit dem Parlament zu prüfen haben, zu welchen In-
vestitionen wir in der Lage sind.
Allerdings müssen wir festhalten, dass sich der weit-
aus größte Teil der kulturellen Werke in der Obhut von
Ländern und Kommunen befindet. Und diese tragen die
Verantwortung für die notwendige Digitalisierung. So
wie der Bund für die Bundeseinrichtungen.
Im Übrigen sind alle Kultur- und Wissenschaftsein-
richtungen aufgerufen, sich im Rahmen ihrer Etats auch
selbst den Anforderungen der digitalen Welt zu stellen.
Darüber hinaus wird aber sicher auch ein privates
Engagement erforderlich sein, um die kulturellen
Schätze in einem überschaubaren Zeitraum zu einem
großen Teil digital verfügbar zu machen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD)
(Drucksache 17/8537, Frage 20):
Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bun-
destag im Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Bundes-
tagsdrucksache 16/8504) geforderte und vom Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister
Bernd Neumann, angekündigte Änderung des Bundesarchiv-
gesetzes vornehmen, um eine Pflichtregistrierung für deut-
sche Kinofilme einzuführen?
Der Abstimmungsprozess zur Novellierung des Bun-
desarchivgesetzes, durch die unter anderem eine Pflicht-
registrierung eingeführt werden soll, läuft bereits. Ich
gehe davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren in
diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage
der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD)
(Drucksache 17/8537, Frage 21):
Plant die Bundesregierung, die im – dem Ausschuss für
Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 1. Juli
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2009 vorgelegten – Positionspapier des Beauftragten der Bun-
desregierung für Kultur und Medien, BKM, als von ihm sinn-
voll erachtete Grundlagenstudie durchzuführen, um den Ar-
chivierungsbedarf sowie den Kosten- und Personalaufwand
für eine der Pflichtregistrierung im zweiten Schritt folgende
generelle Pflichthinterlegung zu ermitteln, und, wenn nein,
warum nicht?
In dem BKM-Positionspapier aus dem Jahre 2009
urde als erster Schritt für eine über den Status quo hi-
ausgehende Sicherung des nationalen Filmerbes die
inführung einer Pflichtregistrierung im Bundesarchiv-
esetz vorgeschlagen.
Der zitierte Passus zur Grundlagenstudie gibt ledig-
ch einen Vorschlag der Filmförderungsanstalt wieder.
ir haben davon abgesehen. Über weitere Schritte soll
rst nachgedacht werden, wenn nach Einführung der
flichtregistrierung verlässliche Berechnungsgrundlagen
ur Ermittlung des finanziellen Mehrbedarfs für eine
ögliche Pflichthinterlegung von Filmen vorhanden
ind. Denn eines steht fest: Weitere Maßnahmen zur Si-
herung des nationalen Filmerbes sind ohne beträchtli-
he zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu realisieren.
ies hat auch die im Anschluss an den fraktionsüber-
reifenden Antrag aus dem Jahre 2008 vom Kulturaus-
chuss des Deutschen Bundestages durchgeführte Exper-
nanhörung deutlich gemacht.
Bislang lassen sich die entstehenden Kosten nur
chätzen. Ich gehe davon aus, dass die Erkenntnisse, die
ich aus der Pflichtregistrierung ergeben, belastbare und
usreichende Berechnungen ermöglichen und dass es
ahrscheinlich deshalb auch keines weiteren Gutachtens
edarf.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
rucksache 17/8537, Frage 22):
Was unternimmt die Bundesregierung, damit die Nutzer
von Nachtspeicherheizungen von der Entrichtung von Netz-
nutzungsentgelten befreit werden?
Nutzer von Nachtspeicherheizungen werden seit Jahr-
ehnten bei den Netznutzungsentgelten erheblich begüns-
gt. Seit 2005 ist Rechtsgrundlage für eine Besserstellung
19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung (so-
enannte atypische Netznutzung). Das Ausmaß der Ver-
ünstigung ist von Netzgebiet zu Netzgebiet unter-
chiedlich und dürfte hinsichtlich einer Reduzierung
chwanken zwischen 50 und 80 Prozent des allgemeinen
ntgelts. Die Bundesnetzagentur nimmt bundesweit ein
nanzielles Entlastungsvolumen in Höhe von jährlich
00 Millionen Euro an.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 24):
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein ver-
bindliches 1,5-Prozent-Ziel in Art. 6 der EU-Energieeffizienz-
18816 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
richtlinie im Rahmen der momentanen Beratungen unter den
EU-Mitgliedstaaten – hier insbesondere der Bemühungen Dä-
nemarks – ein und, wenn nein, warum nicht?
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum
Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Energieeffi-
zienzrichtlinie sind noch nicht abgeschlossen; dies um-
fasst auch den Vorschlag der EU-Kommission in Art. 6
des Richtlinienentwurfs.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
17/8537, Frage 25):
Welche abgestimmte Position wird die Bundesregierung
am 14. Februar 2012 bei der Sitzung des europäischen Ener-
gieministerrates zur Energieeffizienzrichtlinie der EU und
hier insbesondere zur Kernfrage einer Verpflichtung, jedes
Jahr 1,5 Prozent Energieeinsparung zu realisieren, vertreten?
Beim Energieministerrat am 14. Februar 2012 ist vor-
gesehen, dass die dänische Ratspräsidentschaft über den
Sachstand der aktuellen Verhandlungen zum Kommis-
sionsvorschlag für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie
berichtet. Die Tagesordnung des Rates (Dok.-Nr. CM
1382/12; Stand: 27. Januar 2012) sieht keine Aussprache
dazu vor.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD) (Drucksa-
che 17/8537, Frage 26):
Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des im
Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten hohen Energieeffi-
zienzniveaus der deutschen Industrie, am 14. Februar 2012
bei der Sitzung des europäischen Energieministerrates zur
Energieeffizenzrichtlinie der EU sich für eine Anerkennung
sogenannter Early Actions im Richtlinienentwurf einzuset-
zen?
Beim Energieministerrat am 14. Februar 2012 ist vor-
gesehen, dass die dänische Ratspräsidentschaft über den
Sachstand der aktuellen Verhandlungen zum Kommis-
sionsvorschlag für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie
berichtet. Die Tagesordnung des Rates (Dok.-Nr. CM
1382/12; Stand: 27. Januar 2012) sieht keine Aussprache
dazu vor.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD) (Druck-
sache 17/8537, Frage 27):
Wann wird die Bundesregierung einen Verordnungsvor-
schlag zur Umrüstung von 315 000 Photovoltaikanlagen auf-
grund der sogenannten 50,2-Hertz-Problematik vorlegen, in
dem auch die Kostenträger dieser Maßnahme festgelegt wer-
den?
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Eine effiziente und rasche Lösung des 50,2-Hertz-
roblems hat für die Bundesregierung hohe Priorität.
urzeit wird deshalb innerhalb der Bundesregierung un-
r anderem eine Rechtsverordnung zur Gewährleistung
er technischen Sicherheit und Systemstabilität erarbei-
t, die auch Festlegungen zur Kostentragung enthalten
ird. Es ist unser Ziel, in Kürze einen Entwurf vorzule-
en.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 28):
Trifft es zu, dass der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Dr. Philipp Rösler, die Photovoltaikleistung in
Deutschland auf insgesamt 33,3 Gigawatt völlig unabhängig
von der Kosten- und Vergütungsentwicklung bei der Photo-
voltaik deckeln will, und trifft es zu, dass sich der Bundes-
wirtschaftsminister dabei auf eine vor der Zeit der Ener-
giewende erstellte Studie beruft, die in dem Szenarioteil für
den erwarteten Ausbau der erneuerbaren Energien vom Ener-
giewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln, EWI,
erstellt wurde, das zu einem relevanten Teil von Eon und
RWE finanziert wird und dessen Leiter eine Stiftungsprofes-
sur hat, die von Eon, RWE, Vattenfall Europe Mining sowie
der RAG finanziert wird (Spiegel Online vom 27. August
2010)?
Nach einem Zubau von 7 400 MW in 2010 hat der
ubau der Photovoltaik auch in 2011 mit schätzungs-
eise 7 500 MW wiederum ein sehr hohes Niveau er-
icht, das um mehr als das Doppelte über dem Zielkor-
dor des EEG liegt. Vor diesem Hintergrund sieht die
undesregierung Handlungsbedarf. Insbesondere wird
ine Regelung benötigt, die flexibler auf Marktentwick-
ngen reagieren und den Zubau zielgerichtet steuern
ann. Dazu sind die beteiligten Ressorts konstruktiv im
espräch.
In dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Erneu-
rbare-Energien-Gesetz ist verankert, den Anteil erneu-
rbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens
5 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die
Rahmen der Studie „Energieszenarien für ein Ener-
iekonzept der Bundesregierung“ von den Instituten
rognos, EWI und GWS unterstellte Entwicklung der
tromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien
is 2020 ist mit dieser Zielsetzung kompatibel.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
en des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksa-
he 17/8537, Fragen 29 und 30):
Verfügt die Bundesregierung mit Blick auf Art. 87 f des
Grundgesetzes, die Finanzverfassung des Grundgesetzes, die
kommunalrechtlichen Bestimmungen, das europäische Beihil-
ferecht und das europäische Telekommunikationsrecht über
eine vollständige Aufstellung der von 2008 bis 2011 tatsäch-
lich ausbezahlten Fördermittel der EU, des Bundes, der Bun-
desländer und der Kommunen für den Breitbandausbau, bzw.
bis wann wird diese vorliegen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18817
(A) )
)(B)
In welcher Höhe haben die Kommunen von 2008 bis 2011
Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt?
Zu Frage 29:
Die Bundesregierung verfügt über keine vollständige
Aufstellung der von 2008 bis 2011 tatsächlich ausbe-
zahlten Fördermittel der EU, des Bundes und der Kom-
munen für den Breibandausbau.
Die umfassendste Erhebung in diesem Zusammen-
hang ist die Auswertung im Rahmen des jährlichen
Monitoringberichts zur Breitbandstrategie der Bundes-
regierung. Der letzte Monitoringbericht wurde im No-
vember 2011 veröffentlicht.
Zu Frage 30:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassen-
den Informationen vor.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/8537, Fragen 31 und 32):
Welche Vorschläge zur Verbesserung der demokratischen
Kontrolle des Sicherheitssektors in Nigeria hat die Bundesre-
gierung in die binationale Kommission zur Stärkung der Be-
ziehungen zu dem südwestafrikanischen Land eingebracht?
Welche Vorschläge zur Unterstützung der wirtschaftlichen
Transformation Nigerias sowie zum Aufbau einer sozial ge-
rechten und nachhaltigen Wirtschaft hat die Bundesregierung
in die binationale Kommission eingebracht?
Zu Frage 31:
Am 2. Dezember 2011 haben der nigerianische Außen-
minister, Olugbenga Ashiru, und der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, eine gemeinsame
Erklärung zur Gründung der deutsch-nigerianischen bi-
nationalen Kommission unterschrieben. Die Kommission
wird vier Arbeitsgruppen haben, welche sich jedoch noch
nicht konstituiert haben. Mit der Konstituierung ist im
zweiten Quartal 2012 zu rechnen.
Zu Frage 32:
Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage.
Mit der Konstituierung der Arbeitsgruppen ist erst im
zweiten Quartal 2012 zu rechnen.
Anlage 19
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/8537, Frage 33):
Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf
die Aussagen des britischen Premierministers David Cameron,
der bei seiner Rede vor der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates am 25. Januar 2012 forderte, die Kompeten-
zen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte,
EGMR, auf „schwerste Grundrechtsverletzungen“ zu be-
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schränken und nationalen Gerichten „die endgültigen gericht-
lichen Entscheidungen“ zu überlassen, und welche Schritte
beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen, um einem
daraus resultierenden Bedeutungsverlust des EGMR entge-
genzuwirken?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Bedeutung
es Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
GMR, durch eine Steigerung seiner Effizienz zu ver-
essern. Aus unserer Sicht gilt es, folgende Prinzipien zu
ahren:
Kein Antasten des Rechts auf Individualbeschwerde,
Verbleib der Interpretationshoheit über die Einhaltung
der Europäischen Konvention für Menschenrechte,
EMRK, beim EGMR und
vollständige Umsetzung der Urteile des EGMR durch
die betroffenen Mitgliedstaaten.
Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland,
erichtete, dass Großbritannien die Interpretations-
oheit des EGMR für die Einhaltung der EMRK nicht
rundsätzlich infrage stelle und sie nicht über das Subsi-
iaritätsprinzip aushebeln wolle. Der britische Premier-
inister David Cameron habe ihm zugesichert, es bleibe
ie alleinige Kompetenz des EGMR zu entscheiden, ob
ationale Gerichte die EMRK richtig angewendet hätten
der nicht.
nlage 20
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/8537, Frage 34):
Welche Regelungen treffen existierende Abkommen der
Europäischen Union sowie der Bundesregierung mit Kasach-
stan hinsichtlich der Bereiche Inneres und Justiz, insbeson-
dere zu Polizeizusammenarbeit, Ausbildung, Austausch von
Daten, Asyl, Rückübernahme, Maßnahmen gegen Korruption,
organisierte Kriminalität und Terrorismus, und wie ist die
Haltung der Bundesregierung bezüglich dieser Maßnahmen
innerhalb des zukünftigen Partnerschaftsabkommens zwi-
schen der EU und Kasachstan vor dem Hintergrund der offe-
nen Drohung des Präsidenten Nursultan Nasarbajew, nach
dem von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa und dem Europarat kritisierten Ablauf der Präsi-
dentschaftswahlen zukünftig keine unabhängigen Wahlbeob-
achter mehr einreisen zu lassen (www.inform.kz/eng/article/
2434334)?
Das mit der Republik Kasachstan seit 1995 beste-
ende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen,
KA, mit der Europäischen Union enthält keine wesent-
chen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Innen-
nd Justizbereich. Ein neues, vertieftes PKA, das seit
uni 2011 verhandelt wird, soll thematisch breiter aufge-
tellt werden und unter anderem dazu dienen, auf Grund-
ge gemeinsamer Bekenntnisse zu Demokratie und
echtsstaatlichkeit die Zusammenarbeit im Innen- und
ustizbereich zu verstärken. Den Regelungen im Innen-
nd Justizbereich sollen Verpflichtungen zu Demokratie
nd Menschenrechten vorangestellt werden, die es der
uropäischen Union und den Mitgliedstaaten erlauben
erden, ihre Einhaltung im vertraglichen Rahmen zu the-
atisieren und im Rahmen der gemeinsamen Kooperation
18818 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
an ihrer Verwirklichung mitzuwirken. Weitere Regelun-
gen werden in den Bereichen Datenschutz, Migration, Be-
kämpfung von Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung,
Drogenbekämpfung sowie Bekämpfung von organisierter
Kriminalität und Korruption verhandelt.
Im bilateralen Bereich wurde mit Kasachstan am
10. Dezember 2009 ein Rückübernahmeabkommen unter-
zeichnet, das wegen bisher nicht erfolgter Notifizierung
der Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen durch
Kasachstan nicht in Kraft getreten ist.
Als Teilnehmerstaat der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, hat sich
Kasachstan dazu verpflichtet, Wahlen nach den Kriterien
des Kopenhagener Dokuments (1990) durchzuführen
und Wahlbeobachter des Büros für demokratische Institu-
tionen und Menschenrechte der OSZE, ODIHR,
einzuladen, um die Einhaltung dieser Prinzipien überprü-
fen zu lassen. ODIHR hat auf der Grundlage der Einla-
dungen Kasachstans die kasachischen Präsidentschafts-
wahlen 2011 und die kasachischen Parlamentswahlen
2012 beobachtet. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass Kasachstan auch künftig seinen internationalen Ver-
pflichtungen nachkommt und Wahlbeobachter des
ODIHR einlädt.
Zudem bestehen das am 10. Dezember 2009
unterzeichnete bilaterale Abkommen über die Befreiung
von der Visumspflicht für Inhaber von Diplomatenpäs-
sen sowie das am 25. März 2004 in Kraft getretene Re-
gierungsabkommen über den gegenseitigen Schutz von
Verschlusssachen.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8537, Frage 35):
Inwiefern ist die durch den Botschafter Walter Lindner
während seines Namibia-Besuchs am 1. Februar 2012 gegen-
über dem namibischen Minister für Jugend, Nationale
Dienste, Sport und Kultur, Kazenambo, und der Presse geäu-
ßerte Entschuldigung für „fürchterliche Gräueltaten, Blutver-
gießen, Brutalität und Rassismus“ (vergleiche Artikel „Govt
to take a stand on reparations“, New Era vom 3. Februar
2012) als offizielle Anerkennung und Entschuldigung seitens
der Bundesregierung für einen durch das deutsche Kaiserreich
zwischen 1904 und 1908 an den Herero, Nama, Damara und
San verübten Völkermord durch die deutsche „Schutztruppe“
zu verstehen, und inwieweit verbindet dies die Bundesregie-
rung nun damit, in einen umfassenden, zielgerichteten und
strukturierten Dialog ohne Vorbedingungen mit der namibi-
schen Regierung unter Einbeziehung der betroffenen Bevöl-
kerungsgruppen einzutreten, das heißt ohne Auslassung einer
Klärung auch der Wiedergutmachungsfrage außerhalb des
Rechtsrahmens der Entwicklungszusammenarbeit, wie es
noch die 2004 von deutscher Seite aus einseitig angekündigte
und später implementierte „Sonderinitiative“ für die „betrof-
fenen Gebiete“ Namibias vorsah?
Die Bundesregierung hat sich wiederholt zur histori-
schen und moralischen Verantwortung Deutschlands ge-
genüber der Republik Namibia bekannt.
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Der Beauftragte für Afrikapolitik des Auswärtigen
mts, Botschafter Walter Lindner, hat dies gegenüber
einen namibischen Gesprächspartnern erneut deutlich
emacht. Die Auffassung der Bundesregierung zur Be-
ertung der historischen Ereignisse und daraus resultie-
nder Rechtsfolgen bleibt davon unberührt. Ich ver-
eise zudem auf meine Antwort auf die Schriftliche
rage Nr. 16 der Abgeordneten Yvonne Ploetz auf Bun-
estagsdrucksache 17/7312 vom 12. Oktober 2011.
nlage 22
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8537, Frage 36):
Welche Auswirkungen haben die von der Europäischen
Union, bereits in einer zehnten Sanktionsrunde, verhängten
umfassenden Wirtschaftssanktionen gegen Syrien und den
Iran im Bereich der Gewährleistung des Zugangs der zivilen
Bevölkerung zu elementaren Gütern – wie zum Beispiel Me-
dikamente, Nahrungsmittel, Energie –, bzw. wie wirken sich
die verhängten Sanktionen auf Arbeitslosigkeit und Kaufkraft
der betreffenden Landeswährungen aus?
Es handelt sich bei den genannten Wirtschaftssanktio-
en gegen Syrien und Iran um zwei unterschiedliche
anktionsregime. Lassen Sie mich daher zunächst auf
en Fall Syrien und anschließend auf Iran eingehen.
Syrien:
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es die brutale Gewalt
nd die Repression des syrischen Regimes gegen die ei-
ene Bevölkerung sind, die weitreichende Folgen für die
ivilbevölkerung haben und über Generationen Narben
interlassen werden.
Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet
ich ausschließlich gegen das syrische Regime und ist
arauf gerichtet, dass es seine Unterdrückungsmaßnah-
en sofort einstellt, umgehend einen glaubwürdigen de-
okratischen Prozess einleitet und umfassend mit der
ternationalen Gemeinschaft, vor allem der Arabischen
iga, kooperiert. Bei jeder Sanktionsmaßnahme werden
orgfältig die möglichen Konsequenzen für die syrische
ivilbevölkerung in Betracht gezogen, um die negativen
olgen einer Sanktionsmaßnahme für die syrische Zivil-
evölkerung so gering wie möglich zu halten.
Die vielfältigen Kontakte mit der Zivilbevölkerung in
yrien und mit Aktivisten in Deutschland machen deut-
ch, dass die EU-Sanktionen als ein wichtiges Mittel an-
esehen werden, um den wirtschaftlichen Druck auf das
yrische Regime zu erhöhen. Gleichzeitig wird ein Si-
nal an die Geschäftsleute ausgesandt, die sich bisher
och nicht eindeutig vom syrischen Regime abgewandt
aben. In keinem unserer Kontakte wurde jemals gefor-
ert, keine weiteren Sanktionen mehr zu verhängen.
Das Ölimportembargo der EU und andere Maßnah-
en haben die Einnahmequellen des Regimes empfind-
ch getroffen. Es hat seitdem Schwierigkeiten, Öl auf
en Weltmärkten zu adäquaten Preisen abzusetzen. Auf
ie Versorgungslage der Bevölkerung hatten diese Maß-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18819
(A) )
)(B)
nahmen nur begrenzt Einfluss. Diese hat sich vor allem
aufgrund der Gewaltmaßnahmen des Regimes ver-
schlechtert, da die Versorgung aufgrund der schlechten
Sicherheitslage stark beeinträchtigt wird.
Iran:
Im Falle Irans setzt sich die Bundesregierung gemein-
sam mit ihren Partnern im E3+3-Rahmen für eine Lö-
sung des Streits um das iranische Nuklearprogramm ein,
die sicher stellt, dass das iranische Nuklearprogramm
ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Die E3+3 ver-
folgen dabei einen zweigleisigen Ansatz. Einerseits wird
Iran umfassende Kooperation angeboten. Andererseits
wird durch zielgerichtete Sanktionen der Druck auf Iran
erhöht, seinen Verpflichtungen gegenüber der internatio-
nalen Gemeinschaft nachzukommen und an den Ver-
handlungstisch zurückzukehren.
Iran hat sich in der Vergangenheit kontinuierlich ge-
weigert, den internationalen Verpflichtungen bezüglich
seines Nuklearprogramms nachzukommen. Diese resul-
tieren aus verschiedenen Resolutionen des Sicherheits-
rats der Vereinten Nationen, VN, und des Gouverneurs-
rats der Internationalen Atomenergie-Organisation,
IAEO. Die IAEO hat sich in ihrem letzten Bericht vom
8. November 2011 „ernsthaft besorgt“ über eine mögli-
che militärische Komponente des iranischen Nuklear-
programms gezeigt. Iran hat in den letzten Wochen er-
neut Schritte unternommen, die das internationale
Vertrauen in seine friedlichen Absichten untergraben.
Dazu zählen der Start der 20-prozentigen Urananreiche-
rung in der unterirdischen Anlage in Fordow und die
Drohung mit der Blockade der Straße von Hormus.
Die Hohe Repräsentantin für die Europäische Außen-
und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, hat als
Sprecherin der E3+3 wiederholt erklärt, dass die E3+3
zu substanziellen Gesprächen über das iranische Nukle-
arprogramm bereit sind. Zuletzt hat sie dies in einem
Brief vom 21. Oktober 2011 an den iranischen Chefun-
terhändler, Said Jalili, bestätigt. Hierauf hat die iranische
Führung jedoch leider bisher nicht in belastbarer Form
reagiert. In Ermangelung dessen hat die EU entschieden,
dass – in Weiterverfolgung des genannten zweigleisigen
Ansatzes – eine Erhöhung des Drucks ohne Alternative
ist. Am 23. Januar 2012 hat der Rat für Auswärtige Be-
ziehungen deshalb die Sanktionen gegenüber Iran ver-
schärft.
Sanktionen sind kein Selbstzweck. Ziel aller Sanktio-
nen sowohl auf VN- als auch auf EU-Ebene ist es, die
iranische Führung zu einer Rückkehr zum Verhand-
lungstisch zu bewegen. Dazu gilt es, die Finanzierungs-
quellen für das iranische Nuklearprogramm auszutrock-
nen. Die Sanktionen sind von der iranischen Regierung
selbst zu verantworten.
Insbesondere zielen die Sanktionen nicht auf die Zi-
vilbevölkerung. Die Bundesregierung hat sich auch in
der letzten Sanktionsrunde dafür eingesetzt, dass die
Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung auf ein unver-
meidbares Mindestmaß beschränkt bleiben. Die in Ihrer
Anfrage genannten Bereiche medizinische Versorgung
und Nahrungsmittel sind nicht von den Sanktionen be-
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offen bzw. die Versorgung ist durch Ausnahmeregelun-
en gesichert. Die Produktion von Energie zur friedli-
hen Nutzung der Bevölkerung wird ebenfalls nicht
irekt durch die Sanktionen betroffen. Die Abwertung
er Landeswährung Rial hat bereits lange vor Verab-
chiedung der Sanktionen eingesetzt und resultiert aus
iner Vielzahl von Faktoren.
nlage 23
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8537, Frage 37):
Womit begründet die Staatsministerin im Auswärtigen
Amt, Cornelia Pieper, ihre in einer Pressemitteilung vom
31. Januar 2012 (www.auswaertigesamt.de/DE/Infoservice/Presse/
Meldungen/2012/120131_Senegal.html) geäußerte Hoffnung,
dass die Ende Februar dieses Jahres anstehenden Präsident-
schaftswahlen „frei, fair und friedlich ablaufen“ könnten,
nachdem der dem amtierenden Präsidenten Abdoulaye Wade
nahestehende Verfassungsrat diesem, entgegen dem Wortlaut
der Verfassung, eine dritte Amtszeit ermöglicht und aussichts-
reiche Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen hat – was im
Übrigen zu Protesten führte, über die sich die Staatsministerin
Cornelia Pieper in oben genannter Pressemitteilung „besorgt“
zeigte –, und wie begründet das Auswärtige Amt vor dem Hin-
tergrund des immer offener zutage tretenden autoritären Regie-
rungsstils des Präsidenten Abdoulaye Wade, dass, neben der
bereits in der Vergangenheit durchgeführten militärischen und
polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für den Se-
negal und der durch das Auswärtige Amt mitfinanzierten Aus-
bildung senegalesischer Polizisten im Rahmen der UNAMID-
Mission, der Senegal im erst Mitte Januar dieses Jahres im
Haushaltsausschuss gebilligten „Vierjahresprogramm 2013 bis
2016 für die Ausstattungshilfe der Bundesregierung für auslän-
dische Streitkräfte“ als eines von neun Ländern – Ghana, Mali,
Namibia, Tansania, Nigeria, Äthiopien, Kenia und Angola –
genannt wird und in den kommenden Jahren militärische Aus-
stattungshilfe erhalten soll?
Der senegalesische Verfassungsrat hat am 27. Januar
012 festgestellt, dass die erneute Kandidatur von Präsi-
ent Abdoulaye Wade der Verfassung entspricht. Diese
ntscheidung ist politisch umstritten. Die Kritik am Re-
ierungsstil von Präsident Wade hat sich in den letzten
ahren zweifellos verstärkt. Die senegalesische Zivilge-
ellschaft hat sich jedoch – zuletzt 2011 – eindrucksvoll
ehrhaft gezeigt. In der Folge musste Präsident Wade
ine geplante Verfassungsänderung zurücknehmen. In
inem Land wie der Republik Senegal mit langer demo-
ratischer Tradition, einer aktiven Zivilgesellschaft und
iner wachsamen Presse besteht eine realistische Chance
uf freie und faire Wahlen.
Die Bundesregierung hat die Vorbereitung der Präsi-
entschaftswahlen im Senegal sehr eng begleitet und un-
r anderem eine Expertin für die Ausgestaltung des
ahlgesetzes finanziert. Die Deutsche Botschaft ist im
nabhängigen Comité de Veille vertreten, welches den
ahlvorbereitungsprozess überwacht. Die Vorbereitun-
en ließen bisher jedenfalls das Bemühen der senegalesi-
chen Regierung glaubwürdig erkennen, freie und faire
ahlen durchführen zu wollen. Seit einigen Tagen halten
ich Wahlbeobachter der Europäischen Union im Senegal
uf. Sie haben bislang keine Hinweise auf konkrete Ma-
ipulationen, auf Einschüchterung oder auf den Aus-
18820 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
schluss von Teilen der Bevölkerung von der Wahlteil-
nahme feststellen können.
Deutschland stimmt sich kontinuierlich mit seinen
Partnern in der EU ab. Wir beobachten die Situation sehr
kritisch und stehen mit Regierung, Opposition und Zivil-
gesellschaft in engem Kontakt.
Bezüglich der militärischen Ausbildungshilfe: Hier
ist die Republik Senegal bislang ein verlässlicher Part-
ner. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium
der Verteidigung beobachten die weitere Entwicklung im
Senegal sorgfältig. Bei bedenklichen Entwicklungen kön-
nen laufende Maßnahmen abgebrochen werden. Diese
Notwendigkeit sehen wir bislang jedoch nicht.
Hinsichtlich der militärischen Ausstattungshilfe sind
konkrete Projekte für den Senegal für den Zeitraum 2013
bis 2016 noch nicht abschließend geprüft. Bei der Unter-
stützung des Senegal geht es um langfristige Wirkungen,
die die senegalesischen Möglichkeiten für den Beitrag
zum Aufbau konkreter und bedarfsgerechter Fähigkeiten
für die Teilnahme an Peacekeeping-Einsätzen der Verein-
ten Nationen, der Afrikanischen Union und der Economic
Community of West African States, ECOWAS, stärken
sollen. Die Bundesregierung wird bei der Entscheidungs-
findung die aktuellen Ereignisse selbstverständlich be-
rücksichtigen.
Anlage 24
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/8537,
Fragen 38 und 39):
Welche Auswirkungen für das deutsche Engagement in
Afghanistan, insbesondere mit Blick auf den zukünftigen Um-
fang, Auftrag und Fähigkeiten des deutschen ISAF-Kontin-
gentes, erwartet die Bundesregierung von der Ankündigung
des US-Verteidigungsministers Leon Panetta vom 1. Februar
2012, dass die US-Streitkräfte in Afghanistan ab 2013 ihre
Kampfeinsätze im Wesentlichen beenden und sich auf Trai-
ning und Beratung der afghanischen Sicherheitskräfte kon-
zentrieren werden?
Wurde die Bundesregierung von der amerikanischen bzw.
der französischen Regierung vorab über die jeweiligen Ab-
zugspläne aus Afghanistan für 2013 konsultiert, und welche
Schritte unternimmt die Bundesregierung innerhalb oder au-
ßerhalb der NATO, um einen gemeinsamen, koordinierten
Abzugsplan der Alliierten aus Afghanistan zu erstellen, um
den Zusammenhalt der Allianz nicht zu gefährden?
Zu Frage 38:
Der Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten
von Amerika, Leon Panetta, hat sowohl in seinem Pres-
segespräch auf dem Weg zum Treffen der NATO-Vertei-
digungsminister in Brüssel als auch beim Treffen der
Verteidigungsminister selbst die auf dem NATO-Gipfel
in Lissabon beschlossene Strategie der „Übergabe der
Sicherheitsverantwortung“ in Afghanistan, sogenannte
Transition, bekräftigt. Nach derzeitigen Planungen soll
dieser Transitionsprozess bis Mitte 2013 in allen Gebie-
ten Afghanistans begonnen haben. Die Rolle der Interna-
tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, wird
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ann – wie in Lissabon beschlossen – schrittweise den
edürfnissen im Transitionsprozess angepasst.
Weiterhin haben alle Nationen beim Treffen der
ATO-Verteidigungsminister bekräftigt, dass ISAF bis
nde 2014 dazu in der Lage bleiben wird, die afghani-
chen Sicherheitskräfte gegebenenfalls auch bei
ampfeinsätzen zu unterstützen, sollte dies notwendig
ein.
Auf Grundlage dieser gemeinsam in Lissabon verab-
chiedeten Strategie wird das deutsche Engagement in
fghanistan, wie im aktuellen Bundestagsmandat zur
eutschen Beteiligung an ISAF dargelegt, weiter redu-
iert, soweit die Lage dies erlaubt und ohne dadurch die
ei ISAF eingesetzten Truppen oder die Nachhaltigkeit
es Übergabeprozesses zu gefährden.
u Frage 39:
Sowohl die Regierung der Vereinigten Staaten von
merika als auch die französische Regierung haben
eim Treffen der NATO-Verteidigungsminister am
. Februar 2012 den auf dem NATO-Gipfel in Lissabon
ereinbarten Ansatz zur Übergabe der vollen Sicher-
eitsverantwortung bekräftigt.
Dieser sieht vor, dass bis Ende 2014 die afghanische
egierung die alleinige Verantwortung für die Sicherheit
Lande übernommen haben wird. Der Kräftegestel-
ngsprozess der Internationalen Sicherheitsunterstüt-
ungstruppe ISAF, an dem alle ISAF-Truppensteller,
lso auch Frankreich und die USA, teilnehmen, basiert
uf diesen politischen Vorgaben und stellt die Kohäsion
er Allianz im Einsatz sicher.
nlage 25
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 40):
Wie oft hat Abdul Raschid Dostum in den vergangenen
zehn Jahren um die Erteilung eines deutschen Visums ersucht,
und aus welchen Gründen wurden seine Ersuchen abgelehnt?
Bei der Deutschen Botschaft in Kabul sind aus den
tzten zehn Jahren zwei Visaanträge des Abdul Raschid
ostum registriert, die positiv beschieden wurden.
Abgelehnte Visaanträge für Abdul Raschid Dostum
ind im Visasystem der Botschaft Kabul nicht verzeich-
et.
nlage 26
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 41):
Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen (unter an-
derem AFP vom 2. Februar 2012) über die um ein Jahr vorge-
zogene Beendigung der NATO-Kampfeinsätze, insbesondere
des Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18821
(A) )
)(B)
NATO bereits Mitte 2013 die letzten Provinzen in Afghanis-
tan an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben will, des
US-Verteidigungsministers Leon Panetta, dass der Kampfein-
satz der US-Truppen bis Ende nächsten Jahres in eine reine
Ausbildungs- und Beratungshilfe umgewandelt wird, und des
Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, dass Frankreich seine
Kampftruppen bereits bis Ende 2013 abziehen wird, und be-
steht die Bundesregierung wirklich darauf, die Kampfeinsätze
von NATO und Bundeswehr – letztere möglicherweise als
letzte internationale Kampftruppe – mindestens bis Ende 2014
fortzusetzen – wie der Bundesminister der Verteidigung,
Dr. Thomas de Maizière, am 2. Februar 2012 in der ARD-Ta-
gesschau betonte –, oder wird sie nunmehr auch einer deutlich
rascheren Beendigung der Kampfeinsätze zustimmen und
dazu beitragen, dass der Krieg aufhört?
Der Verteididungsminister der Vereinigten Staaten
von Amerika, Leon Panetta, hat sowohl in seinem Pres-
segespräch auf dem Weg zum Treffen der NATO-Vertei-
digungsminister in Brüssel als auch beim Treffen der
Verteidigungsminister selbst die auf dem NATO-Gipfel
in Lissabon beschlossene Strategie der Übergabe der Si-
cherheitsverantwortung in Afghanistan, sogenannte
Transition, bekräftigt. Nach derzeitigen Planungen soll
dieser Transitionsprozess bis Mitte 2013 in allen Gebie-
ten Afghanistans begonnen haben. Die Rolle der Interna-
tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, wird
dann – wie in Lissabon beschlossen – schrittweise den
Bedürfnissen im Transitionsprozess angepasst.
Weiterhin haben alle Nationen – einschließlich Frank-
reich – beim Treffen der NATO-Verteidigungsminister
bekräftigt, dass ISAF bis Ende 2014 dazu in der Lage
bleiben wird, die afghanischen Sicherheitskräfte gegebe-
nenfalls auch bei Kampfeinsätzen zu unterstützen, sollte
dies notwendig sein.
Auf der Grundlage dieser gemeinsam in Lissabon
verabschiedeten Strategie wird das deutsche Engage-
ment in Afghanistan, wie im aktuellen Bundestagsman-
dat zur deutschen Beteiligung an ISAF dargelegt, weiter
reduziert, soweit die Lage dies erlaubt und ohne dadurch
die eingesetzten Truppen oder die Nachhaltigkeit des
Übergabeprozesses zu gefährden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 42):
Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Zahlen,
Fraktions- sowie Parlamentszugehörigkeiten der seit 2009
von Geheimdiensten des Bundes – sowie nach Regierungs-
kenntnis auch der Länder – in Akten oder Dateien gezielt er-
fassten deutschen Abgeordneten – bitte auch aufgliedern nach
Diensten, mit/ohne nachrichtendienstliche Mittel, Jahren –,
und schließt die Bundesregierung – auch anhand der Proto-
kolle gelöschter Daten – aus, dass diese Behörden ab 1995
abermals heimlich Daten auch über Abgeordnete der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erhoben, wie dies Anfang der 80er-
Jahre Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz sogar
mit nachrichtendienstlichen Mitteln in großem Umfang taten
(vergleiche Die Zeit vom 20. Dezember 1985; Bundestags-
drucksache 10/6584, Seite 124 bis 129)?
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Die Bundesregierung bezieht sich in der nachfolgenden
eantwortung der ersten Teilfrage zur Beobachtung von
itgliedern des Deutschen Bundestages, MdB, der Mit-
lieder des Europäischen Parlaments, MdEP, und der Mit-
lieder der Landtage, MdL, seit 2009 auf die Beobach-
ng:
in der jeweils laufenden, aktuellen Wahlperiode,
auf das Vorliegen der gesetzlichen Grundlage des § 3
Abs. 1 Ziff. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes,
BVerfSchG, (extremistische Bestrebungen) und
durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV.
Hinsichtlich der Verfassungsschutzbehörden der Län-
er war deren Einbeziehung in der für die Vorbereitung
er Beantwortung der gegenständlichen Mündlichen An-
age zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich Ihre erste
eilfrage wie folgt:
Derzeit werden vom BfV beobachtet:
1 MdEP, Die Linke.
27 MdB, Die Linke.
13 MdL der NPD und 11 MdL der Partei Die Linke.
Zur zweiten Teilfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass
ündnis 90/Die Grünen während des nachgefragten
eitraums kein Beobachtungsobjekt des Bundes war und
ementsprechend während des nachgefragten Zeitraums
uch keine Mandatsträger des Bündnis 90/Die Grünen
uf Grundlage des § 3 Abs. 1 Ziff. 1 BVerfSchG (extre-
istische Bestrebungen) vom BfV beobachtet worden
ind.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
rucksache 17/8537, Fragen 43 und 44):
Welche Mitglieder der Bundesregierung nehmen an der
Gegendemonstration zu dem Naziaufmarsch in Dresden am
13. bzw. am 18. Februar 2012 teil?
Wann und wo haben Mitglieder der Bundesregierung in
der 17. Wahlperiode an einer Demonstration gegen Nazis teil-
genommen?
u Frage 43:
Es nehmen keine Mitglieder der Bundesregierung an
er Gegendemonstration gegen den rechtsextremisti-
chen Aufmarsch in Dresden am 13. Februar 2012 bzw.
m 18. Februar 2012 teil.
u Frage 44:
In ihrer Funktion als Mitglieder der Bundesregierung
aben in der 17. Wahlperiode weder die Bundeskanzle-
n noch Bundesministerinnen oder Bundesminister an
iner Demonstration gegen Rechtsextremisten teilge-
ommen.
18822 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Drucksa-
che 17/8537, Fragen 45 und 46):
Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Justiz seit Ja-
nuar 2010 externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingekauft wurden?
Trifft es ebenfalls zu, dass externe Beratungsleistungen für
die politische Planung und die strategische Ausrichtung des
Bundesministeriums der Justiz mit besonderem Bezug zum
Aufgabenbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Max Stadler eingekauft wurden?
Zu Frage 45:
Im Zusammenhang mit der Planung, Erarbeitung und
Pflege eines verbesserten Internetauftritts des Bundesmi-
nisteriums der Justiz, „Relaunch“, wurde ein Beraterver-
trag mit einer Laufzeit von Februar 2010 bis Januar 2011
geschlossen. In dem im Januar 2010 geschlossenen Ver-
trag wurde vereinbart, dass das Bundesministerium der
Justiz bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beraten
und unterstützt wird. Vertragsgegenstand war insbeson-
dere die Beratung und Unterstützung bei der Neugestal-
tung der BMJ-Homepage.
Zu Frage 46:
Zur Unterstützung bei der politischen Planung und
strategischen Ausrichtung des Bundesministeriums der
Justiz wurde ein Beratervertrag mit einer Laufzeit von
März 2011 bis Februar 2012 geschlossen. Gesetzliche
Aufgabe des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der
Bundesministerin der Justiz ist es, diese bei der Erfül-
lung ihrer Regierungsaufgaben zu unterstützen. Der
Aufgabenbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs
wurde auch wegen dessen Scharnierfunktion zwischen
Parlament und Bundesministerium der Justiz besonders
hervorgehoben.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8537, Frage 47):
Gibt es neben dem europäischen interinstitutionellen Dos-
sier 2011/0166 (NLE) weitere Dokumente und Protokolle, die
mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA, in di-
rektem Zusammenhang stehen, die für die Auslegung des Ver-
tragstextes relevant sind und die den Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages nicht zugänglich sind, und, wenn ja,
welche?
Das interinstitutionelle Dokument 2011/0166 (NLE),
liegt dem Bundestag vor. Das Dokument enthält den
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unter-
zeichnung von ACTA und den deutschen Text von
ACTA.
Auf dieses Dokument bezieht sich der Bericht der
Bundesregierung über den Vorschlag für einen Be-
schluss des Rates über die Unterzeichnung und den Ab-
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chluss von ACTA. Der Bericht war wiederholt Gegen-
tand der Beratungen des Unterausschusses Europarecht
es Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.
Die Bundesregierung hat den Bundestag auch ansons-
n umfassend und fortlaufend über die Verhandlungen
u dem geplanten internationalen Abkommen gegen
roduktpiraterie, Anti-Counterfeiting Trade Agreement,
CTA, unterrichtet.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE)
rucksache 17/8537, Fragen 48 und 49):
Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen vieler
Fachleute, dass das stark umstrittene internationale Handels-
abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsver-
letzungen ACTA die Medizinversorgung armer Länder
gefährden könne, da die für viele Länder des Südens überle-
bensnotwendigen Billigmedikamente zukünftig verstärkt Fäl-
schungen gleichgestellt würden und beim Transit durch
Europa beschlagnahmt werden könnten, obwohl diese legal
hergestellten Generika im Import- und Exportland zugelassen
sind?
Welche Folgen hätten Häufungen solcher Beschlagnah-
mungen legal hergestellter Generika nach Inkrafttreten der
ACTA-Normen für den Zugang armer Länder zu Medikamen-
ten?
u Frage 48:
Die Bundesregierung hält die Befürchtungen im Hin-
lick auf den Handel mit Generika für unbegründet.
CTA enthält keine Regelungen zu Generika. Durch
CTA wird insbesondere der derzeitige Patentschutz
icht verändert oder ausgedehnt.
Es kommt auch nicht indirekt zu einer Erschwerung
es Handels mit Generika. Die in ACTA enthaltenen Re-
elungen über die Beschlagnahme an der Grenze gelten
icht für Patente.
u Frage 49:
Die Bundesregierung nimmt aus den genannten Grün-
en nicht an, dass es zu einer Häufung von Beschlagnah-
en kommen wird und der Zugang armer Länder zu Me-
ikamenten erschwert wird.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/8537, Frage 50):
In welchem Umfang sind die derzeit emittierten Anleihen
der Staaten Italien, Portugal und Spanien jeweils nach einhei-
mischem Recht begeben – bitte auch benennen, welchen An-
teil das jeweils am gesamten Anleihebestand ausmacht –, und
wäre es für die betreffenden Länder nach derzeitiger Rechts-
lage im Fall eines Austritts aus der Euro-Zone gegenwärtig
möglich, die nach einheimischem Recht begebenen Anleihen
in die nach dem Euro-Austritt eingeführte Währung umzutau-
schen (und in der Folge mit der neuen Währung ab- oder auf-
zuwerten)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18823
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekula-
tionen zum möglichen Austritt einzelner Mitgliedstaaten
aus der Währungsunion. Dies gilt insbesondere vor dem
Hintergrund der jüngst beschlossenen umfassenden Re-
formen auf europäischer Ebene, Stichworte: Europäi-
scher Stabilitätsmechanismus, Fiskalvertrag, welche al-
lesamt zur Stabilisierung der Euro-Zone beitragen
werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 51 und
52):
Inwiefern hat die Bundesregierung vorgeschlagen, aus der
Haushaltshoheit des griechischen Staates Entscheidungskom-
petenzen auf einen europäischen Kommissar abzugeben, und
auf welcher Rechtsgrundlage sollte jener diese Kompetenz
ausüben können?
Wie verhält sich der Inhalt dieses Vorschlags zum Europa-
recht und für den Fall einer analogen Anwendung auf
Deutschland zum Grundgesetz?
Zu Frage 51:
Der Kreis der Euro-Partner hat Vorschläge diskutiert,
wie die Erreichung der Programmziele in einem geplan-
ten neuen Griechenland-Programm „Griechenland II“
gegenüber dem derzeit laufenden Programm „Griechen-
land I“ verbessert werden könnte. Ein deutscher Beitrag
sah dabei vor, dass Griechenland bessere Steuerungs-
und Kontrollmöglichkeiten durch die EU-Ebene akzep-
tiert. Bereits der Euro-Gipfel am 26./27. Oktober 2011
hatte vorgegeben, bessere Überwachungsmechanismen
zu entwickeln. Die Einzelheiten wären im Rahmen der
mit Griechenland zu treffenden Vereinbarung zu Pro-
grammauflagen, Memorandum of Understanding, zu re-
geln.
Zu Frage 52:
Das Europarecht ist nicht einschlägig. Vielmehr müs-
sen Kontrollmöglichkeiten außerhalb des Europarechts
auf der Grundlage eines Vertrages Memorandum of Un-
derstanding mit dem Mitgliedstaat vereinbart werden.
Der Vorschlag bezieht sich ausschließlich auf die Si-
cherstellung der Einhaltung des Griechenland-Pro-
gramms. Etwas Vergleichbares gibt es für Deutschland
nicht. Griechenland ist ein Einzelfall.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 53):
Wie bewertet die Bundesregierung einen parallelen Be-
trieb der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
und des Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus, ESM,
und schließt die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen
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für den Staat Griechenland aufgrund der Aussagen des Bun-
desministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, dass keine
zusätzlichen Beiträge des öffentlichen Sektors nötig seien, ka-
tegorisch aus?
Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss der
taats- und Regierungschefs der Euro-Zone vom De-
ember 2011, das Inkrafttreten des Europäischen Finanz-
tabilitätsmechanismus, ESM, um ein Jahr vorzuziehen.
ieldatum ist Juli 2012. Gleichzeitig wird die Europäi-
che Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, in der Lage
ein, Programme, die noch bis Mitte 2013 beginnen, zu
nanzieren – so wie im EFSF-Rahmenvertrag verein-
art. Die daraus resultierende Parallelität der potenziell
ur Verfügung stehenden Instrumente ist ein bewusster
eitrag zur Stabilisierung vor dem Hintergrund der an-
altend angespannten Lage auf den Finanzmärkten.
Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone ha-
en sich auf ihrem Treffen am 26. Oktober 2011 mit Ver-
etern privater Gläubiger auf den Rahmen einer Privat-
ektorbeteiligung und eines neuen Hilfsprogramms
erständigt. Durch einen freiwilligen Verzicht der priva-
n Gläubiger soll es gelingen, den Schuldenstand Grie-
henlands bis zum Jahr 2020 wieder auf ein tragfähiges
iveau von nahe 120 Prozent des Bruttoinlandsproduk-
s, BIP, zu senken. Die öffentlichen Geber haben sich
Gegenzug bereit erklärt, bis zu 30 Milliarden Euro als
nreiz für die freiwillige Umschuldung bereitzustellen.
ür ein neues Programm sollen auf dieser Basis bis zu
00 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden.
ie Finanzhilfen für ein neues Griechenland-Programm
ürden aus dem bestehenden Kreditrahmen des EFSF
nanziert.
Es ist nicht beabsichtigt, den deutschen EFSF-Garan-
erahmen in Höhe von 211 Milliarden Euro für weitere
ilfen zugunsten Griechenlands aufzustocken.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/8537, Frage 54):
Stimmt die Bundesregierung den Aussagen des Bundes-
rechnungshofes zu, wonach die steuerliche Gewinnermittlung
nach Durchschnittssteuersätzen zu massiven und nicht ge-
rechtfertigten Begünstigungen von Land- und Forstwirten
führt, und auf welchen Wert schätzt die Bundesregierung die
steuerliche Begünstigung insgesamt, die nicht mehr im Sub-
ventionsbericht angegeben wird?
Die Bundesregierung nimmt den Bericht des Bundes-
chnungshofes nach § 99 Bundeshaushaltsordnung,
HO, vom 17. Januar 2012 zur Gewinnermittlung nach
urchschnittssätzen zur Kenntnis und wird die entspre-
henden Ausführungen des Bundesrechnungshofes einer
tensiven Prüfung unterziehen.
Ob und inwieweit die Gewinnermittlung nach Durch-
chnittssätzen zu einer erheblichen steuerlichen Begüns-
gung führt, kann erst auf der Grundlage dieser Prüfung
rmittelt werden. Zurzeit liegen der Bundesregierung
18824 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
keine aktuellen Berechnungen in diesem Zusammen-
hang vor.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8537, Frage 55):
Welche steuerlichen Besonderheiten ergeben sich für Ar-
beitnehmer bei der Inanspruchnahme der Regelungen nach
dem Familienpflegezeitgesetz und den damit verbundenen
Sonderzahlungen der Aufstockung bzw. Rückzahlung, und
wie sind Ausgaben für die Familienpflegezeitversicherung
steuerlich zu behandeln?
Mit dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Be-
ruf vom 6. Dezember 2011, BGBl. I, Seite 2564, wurde
unter anderem das Gesetz über die Familienpflegezeit
– Familienpflegezeitgesetz, FPfZG – beschlossen. Das
Familienpflegezeitgesetz macht keine steuergesetzlichen
Folgeregelungen erforderlich da die allgemeinen (lohn-)
steuerlichen Grundsätze unter anderem zum Begriff des
Arbeitslohns, zum Zufluss bzw. zur Rückzahlung von
Arbeitslohn und zum Werbungskostenabzug zu beachten
sind.
Zu sich stellenden lohnsteuerlichen Fragen finden
Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium der
Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder
statt.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/8537, Frage 56):
Welche Kriterien – gegebenenfalls unter Angabe der Ge-
wichtung – sind im Einzelnen für die Zubilligung der Höhe
der sogenannten Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 des
Umsatzsteuergesetzes an Wissenschaftsorganisationen maß-
geblich, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vollzug
dieser Regelung im Bereich der Forschungsorganisationen
durch die Finanzverwaltungen der Länder – unter Angabe der
Gesamtzahl der seit 2007 in diesem Bereich vorgenommenen
Veränderungen?
Die Unternehmereigenschaft von Forschungseinrich-
tungen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen
des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, UStG, nach Maßgabe
der unionsrechtlichen Vorgaben durch die Mehrwert-
steuersystem-Richtlinie. Besondere gesetzliche Rege-
lungen für derartige Einrichtungen existieren nicht. Die
hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen – insbeson-
dere der Umsatzsteuer-Anwendungserlass – enthalten
nähere Ausführungsbestimmungen. Forschungseinrich-
tungen sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit
darauf gerichtet ist, nachhaltig entgeltliche Lieferungen
oder sonstige Leistungen zu bewirken. Der unternehme-
rische Bereich umfasst dabei die gesamte zur Ausfüh-
rung der entgeltlichen Leistungen entfaltete Tätigkeit
einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorbe-
reitungen.
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Diese umsatzsteuerlichen Regelungen waren seit
007 im Ergebnis keinen Änderungen unterworfen. Der-
eit wird in Einzelfällen die Unternehmereigenschaft
on Forschungseinrichtungen im Rahmen von steuerli-
hen Außenprüfungen geprüft.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fi-
anzverwaltungen der Länder die bundeseinheitlich ab-
estimmten Grundsätze bei der Umsatzbesteuerung von
orschungseinrichtungen anwenden.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 57 und 58):
Inwiefern gilt für die von der Entscheidung XI R 6/08 des
Bundesfinanzhofes vom 23. November 2011 direkt oder
potenziell betroffenen Steuerpflichtigen Vertrauensschutz
(bitte zeitliche und inhaltliche Dimension erläutern)?
In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung aufgrund
des Urteils eine Änderung des Aufkommens aus der Umsatz-
steuer?
u Frage 57:
Das Bundesministerium der Finanzen wird die Kon-
equenzen des Urteils XI R 6/08 und anderer zur Be-
teuerung von Restaurationsumsätzen ergangener Ent-
cheidungen in Zusammenarbeit mit den Ländern prü-
n. Soweit sich aus der Rechtsprechung eine verschärfte
echtsanwendung ergeben sollte, wird das BMF eine
ertrauensschutzregelung für die Vergangenheit prüfen.
u Frage 58:
Ob und inwieweit die Entscheidung des Bundes-
nanzhofes zur Besteuerung von Restaurationsumsätzen
Partyservice, Catering – zu finanziellen Auswirkungen
uf das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Ge-
einden führt, kann erst auf der Grundlage einer umfas-
enden Prüfung des Urteils durch Bund und Länder er-
ittelt werden.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 59
nd 60):
Welche Rechtslage sieht die Bundesregierung bei der Ab-
grenzung von Lieferungen von Lebensmittelzubereitungen,
die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, zu Dienst-
leistungen, die dem Regelsteuersatz unterliegen, im Fall der
Mitlieferung von zusätzlichen Dienstleistungselementen wie
Bänken, Tischen oder Tellern bei der Lebensmittellieferung
vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesfinanzho-
fes vom 23. November 2011 (XI R 6/08) nunmehr als gegeben
an?
Wird die Bundesregierung die nun bestehende Rechtslage
präzisieren, etwa durch ein Schreiben des Bundesministeri-
ums der Finanzen, und, wenn ja, wann?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18825
(A) )
)(B)
Zu Frage 59:
Das Bundesministerium der Finanzen wird die Kon-
sequenzen des Urteils XI R 6/08 und anderer zur Besteue-
rung von Restaurationsumsätzen ergangener Entschei-
dungen in Zusammenarbeit mit den Ländern prüfen.
Inhaltliche Aussagen sind derzeit nicht möglich.
Zu Frage 60:
Das Bundesministerium der Finanzen wird ein mit
den Ländern abgestimmtes Schreiben prüfen.
Wegen der inhaltlichen Tiefe der Thematik und der
im Detail steckenden Zweifelsfragen kann derzeit leider
noch kein zeitlicher Horizont abgesteckt werden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck-
sache 17/8537, Frage 61):
Wie beurteilt die Bundesregierung die seit 2008 beste-
hende Eigenheimrente – Wohn-Riester – in ihrer Wirksamkeit
als Instrument zur Altersvorsorge, und was unternimmt sie,
um die Akzeptanz zu steigern?
Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt das mietfreie
Wohnen im Alter eine der Geldrente vergleichbare Art
der individuellen Altersvorsorge dar. Wer im Alter keine
Miete zahlt, reduziert seine Lebenshaltungskosten. Dies
ist ein guter Grund, die Finanzierung der eigenen vier
Wände als Altersvorsorge steuerlich zu fördern. Die Ei-
genheimrente erlaubt es dem Förderberechtigten, aus
verschiedenen steuerlich gleichermaßen geförderten
Vorsorgeformen auch seine Versorgung mit Wohnraum
im Alter zu wählen. Dadurch werden die Attraktivität
und der Verbreitungsgrad von staatlich geförderter Al-
tersvorsorge weiter erhöht.
Dass die Eigenheimrente angenommen wird, zeigen
auch die Abschlusszahlen. So gab es zum Ende des drit-
ten Quartals 2011 bereits 704 000 reine Eigenheimren-
tenverträge, insbesondere Bausparverträge und Darle-
hensverträge. Hinzu kommen andere Riester-Verträge,
die ebenfalls für die Eigenheimrente durch die Entnahme
von angespartem Kapital genutzt werden können.
Die Verbesserung der Eigenheimrente ist ein wichti-
ges Ziel des Koalitionsvertrags. Die Bundesregierung ist
daher bemüht, die Akzeptanz bestehender Altersvorsor-
gemöglichkeiten zu erhöhen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8537, Frage 62):
Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur
Senkung der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten, und wie
bewertet die Bundesregierung die dabei erzielten Ergebnisse
auch mit Blick auf die Sendung Report Mainz vom 31. Januar
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2012, in der unter anderem dargestellt wurde, dass 182 390
schwerbehinderte Menschen im Januar 2012 arbeitslos waren
und damit ihr Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit weiter ge-
stiegen ist, andererseits rund die Hälfte aller DAX-Unterneh-
men die gesetzliche Beschäftigungsquote für Schwerbehin-
derte von 5 Prozent nicht erfüllt?
Die Bundesagentur für Arbeit weist in der Arbeits-
arktstatistik im Januar 2012 182 390 arbeitslose
chwerbehinderte Menschen aus. Dies sind im Vergleich
um Vorjahresmonat 6 799 arbeitslose schwerbehinderte
enschen weniger. Die Bundesagentur kommt in einer
ktuellen Analyse der Arbeitsmarktsituation schwerbe-
inderter Menschen zu dem Ergebnis, dass auch sie vom
ufschwung am Arbeitsmarkt profitieren, wenn auch
icht ganz so stark wie Arbeitslose insgesamt. Im lang-
hrigen Vergleich ist danach die Zahl der schwerbehin-
erten Arbeitslosen alleine in der Gruppe der 55- bis unter
5-Jährigen gestiegen, dies vor allem infolge des Auslau-
ns vorruhestandsähnlicher Regelungen. In allen ande-
n Altersgruppen geht die Zahl der schwerbehinderten
rbeitslosen zurück. Dabei muss auch berücksichtigt
erden, dass demografiebedingt die Zahl schwerbehin-
erter Menschen steigt.
Die Mindestbeschäftigungsquote von 5 Prozent gemäß
71 SGB IX ist flächendeckend noch nicht erreicht. Die
undesregierung setzt sich daher dafür ein, für Menschen
it Behinderung mehr Beschäftigungschancen auf dem
llgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies wird neben
en bestehenden Leistungen im Rahmen der Teilhabe
chwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch zu-
ätzliche beschäftigungspolitische Maßnahmen – insbe-
ondere im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur
msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – flan-
iert.
Zentrales Element bildet hier die „Initiative Inklusion“
it ihren vier Handlungsfeldern Berufsorientierung, neue
usbildungsplätze, neue Arbeitsplätze für ältere arbeits-
se schwerbehinderte Menschen und Stärkung der Inklu-
ionskompetenz von Kammern.
Die Förderung behinderter und schwerbehinderter
enschen bildet im Übrigen auch einen geschäftspoliti-
chen Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gestar-
ten Aktivitäten Wirkung zeigen und sich der Beschäfti-
ungsanteil schwerbehinderter Menschen in den Unter-
ehmen weiter erhöht.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/8537, Frage 63):
Wie viele Menschen mit Behinderung waren in den Jahren
2009, 2010 und 2011 in Werkstätten für behinderte Menschen
beschäftigt, und wie viele von ihnen konnten – in den einzel-
nen Jahren – in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden?
Im Jahr 2009 waren 290 285, im Jahr 2010 insgesamt
97 670 Menschen mit Behinderung in den Werkstätten
18826 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
für behinderte Menschen beschäftigt. Angaben für das
Jahr 2011 liegen noch nicht vor.
Nach den statistischen Daten der Bundesarbeitsge-
meinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestel-
len konnten im Jahr 2009 insgesamt 191 und im Jahre
2010 insgesamt 271 Menschen mit Behinderung aus den
Werkstätten mithilfe der Integrationsfachdienste in eine
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ver-
mittelt werden. Weitere Daten liegen nicht vor.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/8537, Fragen 64 und 65):
Wie viele Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit wer-
den direkt von der geplanten Neuorganisation – Projekt NEO –
in Form von Versetzung, Qualifizierung, Wechsel des Aufga-
bengebietes, Änderung des Stellenzuschnitts, Herabstufung in
eine andere Tätigkeitsebene und Freisetzung betroffen sein,
und kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach
Durchführung der Reform die Anzahl der Agenturen für Ar-
beit den 40 neugebildeten Operativen Services, OS, angepasst
wird?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit auf Arbeits-
lose/Arbeitsuchende, angesichts der Fusionen von Agenturen
für Arbeit und möglichen Schließungen von Geschäftsstellen
– aufgrund der Definition von Mindestgrößen –, hinsichtlich
Betreuungsqualität und Erreichbarkeit ein?
Zu Frage 64:
Die Bundesagentur für Arbeit kann zum jetzigen Zeit-
punkt noch keine abschließenden Angaben zur zahlen-
mäßigen Betroffenheit der Beschäftigten im Rahmen der
Neuorganisation der Bundesagentur machen.
Das mit dem Hauptpersonalrat der Bundesagentur für
Arbeit abgestimmte Verfahren zur personellen Umset-
zung der Neuorganisation sieht vor, dass zunächst durch
Gespräche mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ausgelotet werden soll, wer seine fachliche
Aufgabe beibehalten möchte und gegebenenfalls einen
anderen Dienstort als zumutbar empfindet. Durch dieses
Vorgehen soll das Ziel, in den jeweiligen Standorten aus-
reichend große fachliche Teams zu bilden, erreicht wer-
den. Ebenso kann bei einer solchen Konstruktion eine
Führung über räumliche Distanz erfolgen. Scheiden
dann später Beschäftigte aus und kann eine Nachbeset-
zung erfolgen, wird die Frage, an welchem Ort in den
entsprechenden Aufgabenclustern die Nachbesetzung er-
folgt, neben organisatorischen Gründen (zum Beispiel
Mindestgröße von Teams) und infrastrukturellen Gege-
benheiten auch davon abhängen, wo gute Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter am besten gewonnen werden kön-
nen.
In der für die Pilotierung der Operativen Services aus-
gewählten Region Sachsen-Anhalt/Thüringen werden die
genannten Gespräche mit den betroffenen Mitarbeiterin-
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en und Mitarbeitern im 2. Quartal 2012 durchgeführt. In
en weiteren Regionen, in denen die Errichtung der Ope-
tiven Services nicht vor dem Jahr 2013 erfolgen wird,
tehen diese Gespräche, die die Grundlage für eine kon-
rete Quantifizierung darstellen, erst im 3./4. Quartal
012 an.
Die Herabstufung in eine andere Tätigkeitsebene oder
ie Freisetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ufgrund der Neuorganisation werden ausgeschlossen.
u Frage 65:
Die Agenturen für Arbeit bleiben bundesweit an circa
070 Standorten in allen Regionen Deutschlands vertre-
n. Damit die lokalen Agenturen für Arbeit bei verbes-
erter Arbeitsmarktlage auch in Zukunft kundennahe
ienstleistungen vor Ort erbringen können, sind bei der
euabgrenzung der Agenturbezirke Mindestgrößen ein-
uhalten. Kleinere Agenturen für Arbeit werden zusam-
engeführt, um sinnvolle Agenturgrößen von jeweils
ehr als 90 Mitarbeitenden im operativen Bereich zu er-
alten. Die Zahl der Agenturen für Arbeit reduziert sich
on derzeit 176 auf 155. Die kundennahen Dienstleis-
ngen wie Beratung, Vermittlung und der Antrags-
ervice für Arbeitslosengeld befinden sich unverändert
den Organisationseinheiten vor Ort, die Wege für die
undinnen und Kunden bleiben kurz. Die Führungs-
räfte in den Agenturen für Arbeit vor Ort können sich
och stärker auf die Beratung und Vermittlung konzen-
ieren, da sie von sachbearbeitenden Aufgaben entlastet
erden.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 66):
Wie bewertet die Bundesregierung, deren erklärtes Anlie-
gen es ja ist, die Arbeitsbedingungen für forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse zu verbessern, die Forderung, die im Bun-
deswaldgesetz festgelegten Aufgaben der Forstwirtschaftli-
chen Vereinigungen, die anders als die Mindestaufgaben der
Forstbetriebsgemeinschaften nicht eigenständig erweitert
werden dürfen, um die Durchführung forstwirtschaftlicher
Maßnahmen zu erweitern, und gibt es dafür gegebenenfalls
schon entsprechende Pläne?
Die im § 37 Abs. 2 BWaldG festgelegten Aufgaben
r Fortwirtschaftliche Vereinigungen wurden zuletzt im
ahmen der Novellierung des BWaldG 2010 diskutiert.
entral ging es dabei um das Anliegen, den Forstwirt-
chaftlichen Vereinigungen die Vermarktung von Holz
rer Mitglieder zu ermöglichen.
Durch die Gesetzänderung wurde diesem Anliegen
echnung getragen. Darüber hinausgehende Forderun-
en wurden in diesem Zusammenhang nicht erhoben.
ine erneute Änderung des BWaldG ist nicht beabsich-
gt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18827
(A) )
)(B)
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 67):
Wie beurteilt das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz den aktuellen Ände-
rungsvorschlag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zu § 35 des Baugesetzbuchs im Hinblick
auf die Privilegierung von Intensivtierhaltungsanlagen im Au-
ßenbereich?
Die Ressortabstimmung des Gesetzes zur Stärkung
der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und
weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts ist noch
nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet daher
um Verständnis, dass es derzeit zu dem Inhalt der laufen-
den regierungsinternen Abstimmungen keine Erklärung
abgibt.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/8537, Frage 68):
Kann die Bundesregierung die Richtigkeit von Medien-
berichten (dapd vom 31. Januar 2012) bestätigen, nach denen
der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de
Maizière, auf die Frage, ob Deutschland nach einem Jahrzehnt
Militäreinsatz am Hindukusch ein kriegführendes Land wie
jedes andere sei, geantwortet haben soll: „Nein, noch nicht …
Aber wir sollten es sein!“, und sieht die Bundesregierung in
einer solchen Äußerung einen möglichen Widerspruch zu
Art. 26 des Grundgesetzes, der die Führung von Angriffskrie-
gen verbietet?
Die im § 37 Abs. 2 BWaldG festgelegten Aufgaben
für Fortwirtschaftliche Vereinigungen wurden zuletzt im
Rahmen der Novellierung des BWaldG 2010 diskutiert.
Zentral ging es dabei um das Anliegen, den Forstwirt-
schaftlichen Vereinigungen die Vermarktung von Holz
ihrer Mitglieder zu ermöglichen.
Durch die Gesetzesänderung wurde diesem Anliegen
Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Forderun-
gen wurden in diesem Zusammenhang nicht erhoben.
Eine erneute Änderung des BWaldG ist nicht beabsich-
tigt.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/8537, Fragen 69 und 70):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der am 26. Januar 2012 in einem bilateralen Gespräch (siehe
„Brüssel protestiert gegen das Betreuungsgeld“, Süddeutsche
Zeitung vom 31. Januar 2012) geäußerten Kritik am Betreu-
ungsgeld, und wie wird sie konkret auf diese Kritik reagieren?
Teilt die Bundesregierung die in dem Gespräch am 26. Ja-
nuar 2012 geäußerte Auffassung, dass die Einführung eines
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Betreuungsgeldes zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von
Frauen kontraproduktiv sei, und, wenn nein, warum nicht?
u Frage 69:
Die zitierten Äußerungen lassen darauf schließen,
ass die politische Zielsetzung eines Betreuungsgeldes
ls Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für junge
ltern nicht richtig erfasst wurde. Die Bundesregierung
onzipiert das Betreuungsgeld im Sinne der übergeord-
eten familienpolitischen Zielsetzungen wie Wahlfrei-
eit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zeit als neues
milienpolitisches Handlungsfeld und der Sicherung
er Familie als stabiler Kern der Gesellschaft. Die Aus-
estaltung wird so erfolgen, dass Fehlanreize vermieden
erden.
u Frage 70:
Das Betreuungsgeldmodell der Bundesregierung wird
ich grundsätzlich nicht negativ auf die Erwerbs-
eteiligung von Frauen auswirken. Dies lassen Rück-
chlüsse aus der Evaluierung des Kindergeldes zu, die
ier vergleichsweise herangezogen werden kann. Das
etreuungsgeld wird so konzipiert werden, dass es jun-
en Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen Geld-
nd Infrastrukturleistungen der Bundesregierung best-
ögliche Wahlfreiheit eröffnet.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 71):
Wann plant die Bundesregierung, das dritte Zusatzproto-
koll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren, das am
19. Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung verab-
schiedet wurde, und inwiefern wirbt die Bundesregierung ge-
genüber anderen Staaten für eine Ratifizierung?
Voraussetzung für die Ratifikation des Fakultativpro-
kolls ist zunächst seine Unterzeichnung. Die erste
öglichkeit zur Unterzeichnung besteht am 28. Februar
012 auf einer offiziellen Unterzeichnerkonferenz, die
Rahmen des High-Level-Segment des VN-Men-
chenrechtsrates in Genf stattfindet. Auf dieser wird
eutschland als einer der ersten Staaten das Fakultativ-
rotokoll unterzeichnen. Erst im Anschluss an die Unter-
eichnung kann sich das Verfahren der Ratifikation des
akultativprotokolls anschließen. Dieses wird die Bun-
esregierung nach der Unterzeichnung zeitnah einleiten.
Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutsch-
nd bei den Vereinten Nationen und den anderen inter-
ationalen Organisationen in Genf hat unmittelbar nach
estätigung des Termins der Unterzeichnerkonferenz
it einem Schreiben vom 2. Februar 2012 an die Regio-
algruppe WEOG, Western European and Others Group,
r die Unterzeichnung geworben. In den anderen vier Re-
ionalgruppen – Afrika, Asien, Lateinamerika/GRULAC,
steuropa – haben jeweils ein oder zwei andere Staaten
us der Gruppe der Hauptunterstützer für die Unter-
eichnung geworben.
18828 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache
17/8537, Frage 72):
Gibt es im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung eine Übersicht und Auswertung der Entwicklung
der Projekte des Programms „Soziale Stadt“ seit der Verringe-
rung der Haushaltsmittel hinsichtlich der Projektentwicklung
insgesamt und insbesondere der vorzeitigen Beendigung von
Projekten?
Eine Auswertung der Verteilung der Bundesfinanzhil-
fen auf die Städtebauförderungsgebiete aus dem Haus-
haltsjahr 2011 wird zurzeit erstellt und liegt voraussicht-
lich Mitte Februar 2012 vor. Das Bundesprogramm 2011
wird sodann dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung des Deutschen Bundestages übersandt.
Grundsätzlich entscheiden die Länder im Rahmen der
Städtebauförderung und mithin auch im Programm „So-
ziale Stadt – Investitionen im Quartier“ in eigener Zu-
ständigkeit, in welchem Umfang und für welche Maß-
nahmen die verfügbaren Finanzhilfen den Kommunen
und Programmgebieten zur Verfügung gestellt werden.
Über eine Übersicht der Auswirkungen der Mittelkür-
zungen auf die Entwicklung von Gesamtmaßnahmen
bzw. konkreter einzelner Projekte verfügt der Bund da-
mit nicht.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Friedrich Ostenforff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 73):
Wie lautet der aktuelle Änderungsvorschlag des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu § 35
des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die Privilegierung von
Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich?
Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregie-
rung zur Frage eines gesetzlichen Regelungsvorschlags
zur Intensivtierhaltung im Außenbereich ist noch nicht
abgeschlossen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache
17/8537, Frage 74):
Welche zusätzlichen Anreize gibt die Bundesregierung an
private Immobilienbesitzer, um die energetische Sanierung
des Gebäudebestandes in Deutschland zu fördern, und mit
welchen Beträgen wurden die entsprechenden Maßnahmen
gefördert?
Die Bundesregierung fördert über die KfW mit den
Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanie-
ren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) die energieeffi-
ziente Sanierung von Wohngebäuden, Gebäuden der
kommunalen und sozialen Infrastruktur sowie den ener-
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ieeffizienten Neubau von Wohngebäuden. Die Pro-
ramme stehen allen Eigentümern und Investoren offen.
ür private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäu-
ern sowie Eigentumswohnungen werden neben Darle-
en auch Zuschüsse ausgereicht.
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Energie-
insparziel und Maßnahmenumfang. Die Details der
örderung übersteigen den Umfang dieser Darlegung.
ie Förderkonditionen für Kredite und Zuschüsse kön-
en den Merkblättern der KfW-Programme unter
ww.kfw.de entnommen werden.
In 2011 wurden Haushaltsmittel von rund 950 Millio-
en Euro (inklusive 500 Millionen Euro Sondervermö-
en „Energie- und Klimafonds“) verausgabt, 2006 bis
010 rund 6,8 Milliarden Euro.
Zur weiteren Beschleunigung der energetischen Sa-
ierung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
ur steuerlichen Förderung von Maßnahmen an Wohn-
ebäuden eingebracht. Davon sollen vor allem Selbst-
utzer und private Vermieter profitieren. Allerdings hat
er Bundesrat diesem Gesetz bisher nicht zugestimmt.
ir sind aber zuversichtlich, dass wir im Vermittlungs-
erfahren zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung
ommen werden.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
er Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/8537, Frage 75):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bezüglich
der durch eine vom Stockholm International Peace Research
Institute, SIPRI, am 30. Januar 2012 veröffentlichte Studie be-
legten Tatsache, dass Verstöße gegen das Verbot des Trans-
ports von Rüstungsgütern besonders häufig auf Schiffen deut-
scher Schiffseigner stattfinden, ergreifen, damit dieses laut
dem Zitat des Mitherausgebers der Studie, Hugh Griffiths,
„schmutzige Loch im Welthandel“ zukünftig geschlossen
wird (vergleiche www.dw-world.de)?
Der Transport von Rüstungsgütern auf Schiffen, die
nter deutscher Flagge fahren, ist verboten, soweit es
ich um die Beförderung von Kriegswaffen im Sinne der
riegswaffenliste (Anlage zum Kriegswaffenkontrollge-
etz) handelt und hierfür keine Genehmigung nach dem
riegswaffenkontrollgesetz erteilt wurde. Die Beförde-
ng von Rüstungsgütern, die keine Kriegswaffen sind,
t dann verboten, wenn dies ausdrücklich in der Außen-
irtschaftverordnung infolge der Umsetzung eines EU-
der VN-Embargobeschlusses vorgesehen ist. Die Zu-
tändigkeit für die Ahndung von Verstößen richtet sich
emäß internationalen Völkerrechts nach der vom Schiff
eführten Flagge. Auch wenn deutsche Reedereien auf
ang 3 der Welthandelsflotte zu den führenden Eigentü-
ern von Containerschiffen gehören, fahren diese in
nd 9 von 10 Fällen unter Flaggen anderer Staaten, so-
ass die Ahndung möglicher Verstöße von dortigen Be-
örden zu erfolgen hat. Die Bundesregierung sieht daher
erster Linie diese Flaggenstaaten in der Verantwor-
ng, wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18829
(A) )
)(B)
Sollten sich an Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge ungenehmigte Ladungseinheiten mit Rüstungs-
gütern befinden, werden deren Transporte im Sinne der
genannten Regelungen geahndet.
Anlage 53
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen
der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Fragen 76 und 77):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung da-
rüber vor, warum die Mittel aus dem Marktanreizprogramm
für erneuerbare Energien in 2011 nicht vollständig abgerufen
wurden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
damit künftig die Fördergelder abgerufen werden?
Was passiert mit den nicht abgerufenen Mitteln aus dem
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien aus 2011,
und sind sie in das Jahr 2012 übertragbar?
Zu Frage 76:
Für das Marktanreizprogramm, MAP, wurden im Jahr
2011 rund 229,4 Millionen Euro für Investitionskosten-
zuschüsse – sogenannter BAFA-Teil des MAP – Til-
gungszuschüsse für zinsverbilligte Darlehen im Kredit-
anstalt für Wiederaufbau, KfW – Programm Erneuerbare
Energien sowie weitere Maßnahmen verausgabt. Dies
entspricht einem Mittelabfluss von circa 73 Prozent.
Rund die Hälfte der Gesamtausgaben in 2011 wurde für
die Förderung von Investitionskostenzuschüssen im
BAFA-Teil verwendet, circa 117 Millionen Euro.
Der reduzierte Antragseingang beim BAFA in 2011
im Vergleich zu 2010 lässt sich unter anderem mit der
Zurückhaltung bei privaten Heizungsmodernisierungen
sowie der schwachen Marktsituation in 2011 erklären.
Im letzten Quartal 2011 ist die Nachfrage nach den
Investitionskostenzuschüssen deutlich angestiegen. Dies
lässt eine Belebung des Wärmemarktes im Bereich er-
neuerbare Energien erkennen. Vor diesem Hintergrund
und dem steigenden Zusage- und Bewilligungsvolumen
im KfW-Teil des MAP ist von einem höheren Mittelab-
fluss in diesem Jahr auszugehen.
Die Richtlinien werden im Laufe des Jahres zum Bei-
spiel an technologische Weiterentwicklungen angepasst.
Zu Frage 77:
Die Mittel, welche im Jahr 2011 nicht verausgabt
wurden, sind gemäß Haushaltsvermerk Nr. 1 bei
Kap. 1602 Tit. 686 24 „Förderung von Einzelmaßnah-
men zur Nutzung erneuerbarer Energien“ übertragbar.
Anlage 54
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
17/8537, Frage 78):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für
den Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. für das Erneuer-
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bare-Energien-Gesetz aus aktuellen Gutachten des Sachver-
ständigenrates für Wirtschaft und der Monopolkommission,
insbesondere auch zur Frage eines Quotensystems?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Sach-
erständigenrats für Wirtschaft sowie der Monopolkom-
ission, dass die Marktintegration der erneuerbaren
nergien vorangebracht werden soll. Mit der am 1. Januar
012 in Kraft getretenen EEG-Novelle wurden daher mit
er Markt- und Flexibilitätsprämie erstmalig Anreize ge-
etzt, dass Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung
us erneuerbaren Energien stärker am Strommarkt agie-
n und bedarfsgerecht einspeisen. Quotenmodelle wer-
en seit langem kontrovers diskutiert, auch innerhalb des
achverständigenrats für Wirtschaft ist die Haltung dazu
icht einheitlich.
nlage 55
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 79):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung nach der Ener-
giewende nach der Atomkatastrophe von Fukushima das glei-
che Ausbauziel in Höhe von 35 Prozent wie vor der Atomka-
tastrophe zum Zeitpunkt der Laufzeitverlängerung hat, und,
falls nein, wieso wurde der Nationale Aktionsplan der Bun-
desregierung für erneuerbare Energie nach der Neuausrich-
tung der Energiepolitik der Bundesregierung nach der Atom-
katastrophe von Fukushima nicht nach oben angepasst?
In dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Erneu-
rbare-Energien-Gesetz ist verankert, den Anteil erneu-
rbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens
5 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020 zu erhöhen.
ieses Mindestziel kann somit übertroffen oder früher
rreicht werden. So geht die Bundesregierung nach dem
ationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie vom
. August 2010 weiterhin davon aus, dass im Jahr 2020
in Anteil von 38,6 Prozent erneuerbaren Energien im
trombereich erreicht werden kann. Hierbei handelt es
ich jedoch nicht um ein nationales Ziel der Bundes-
gierung, sondern um eine Abschätzung.
Über die energiepolitischen Beschlüsse der Bundes-
gierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima so-
ie über weitere Aktualisierungen im Bereich der erneu-
rbaren Energien in Deutschland nach Vorlage des
ationalen Aktionsplans hat die Bundesregierung die
uropäische Kommission im Januar 2012 im Rahmen
es ersten Fortschrittsberichts nach der EU-Richtlinie
r erneuerbare Energien informiert.
nlage 56
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 80):
Welche Aufträge an Kommissionen, Sachverständige oder
Gutachter hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, in dieser Wahlperiode
bezüglich des Atommülllagers Asse erteilt – bitte mit Datum,
18830 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
(A) )
)(B)
kurzer Beschreibung und Finanzvolumen angeben; vergleiche
hierzu in Plenarprotokoll 17/154 Anlage 30 den gänzlich un-
beantworteten zweiten Teil meiner damaligen mündlichen
Frage –, und weshalb hat das BMU der Entsorgungskommis-
sion, ESK, für den Beratungsauftrag zum Atommülllager
Asse vom 20. Januar 2012 keinen Abgabetermin für die ESK-
Stellungnahme vorgegeben – insbesondere vor dem Hinter-
grund des Zeitdrucks, unter dem das Rückholungsprojekt
steht?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, hat einen Auftrag an das For-
schungszentrum Karlsruhe zur Projektverantwortung für
die Arbeitsgruppe Optionenvergleich vergeben. Insge-
samt wurden in dieser Wahlperiode zur Schachtanlage
Asse II vier Beratungsaufträge an die Entsorgungskom-
mission, ESK, bzw. Strahlenschutzkommission, SSK, er-
teilt.
Der Beratungsauftrag vom 20. Januar 2012 bezieht
sich auf einen ständig voranschreitenden Planungs- und
Realisierungsprozess, der von der ESK und der gemein-
samen Ad-hoc-Arbeitsgruppe der ESK/SSK fortlaufend
begleitet werden soll. Das BMU erbittet von der ESK/
SSK immer dann Stellungnahmen, wenn in diesem Pro-
zess ein Meilenstein erreicht ist. Eine erste Stellung-
nahme wurde von der Entsorgungskommission am
2. Februar 2012 erstellt. Sie kann im Internet unter
www.entsorgungskommission.de eingesehen werden.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 81):
Welches weitere Vorgehen bezüglich der Entscheidungs-
findung über den Abtransport oder Verbleib der 152 Castor-
behälter auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich
wurde jüngst zwischen dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
konkret vereinbart – bitte auch mit Angabe von Meilenstei-
nen, Zeitschienen oder Ähnlichem –, und welche Rolle sollen
dabei jeweils die drei beteiligten Akteure Bund, Land und
Forschungszentrum Jülich innehaben?
Zwischen dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung, BMBF, und der Landesregierung Nordrhein-
Westfalen wurden bisher keine Vereinbarungen über das
weitere Vorgehen hinsichtlich des Abtransports oder
Verbleibs der 152 Castorbehälter auf dem Gelände des
Forschungszentrums Jülich getroffen. Frau Bundes-
ministerin Schavan hat sich zu diesem Thema mit
Schreiben vom 25. Januar 2012 an Frau Ministerpräsi-
dentin Kraft gewandt, das noch nicht beantwortet wurde.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/8537, Frage 82):
Welche wissenschaftlich fundierten Bedrohungsszenarien
liegen dem neuen nationalen Sicherheitsforschungsprogramm
zugrunde?
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Dem neuen Rahmenprogramm „Forschung für die
ivile Sicherheit (2012 bis 2017)“ liegen Bedrohungs-
zenarien zugrunde, die unter anderem den Schutz der
evölkerung und der kritischen Infrastrukturen vor Be-
rohungen durch Terrorismus, Sabotage, organisierte
riminalität, Piraterie, aber auch vor den Folgen von
aturkatastrophen und Großunfällen betreffen.
Aufbauend auf den Erfahrungen des ersten nationalen
icherheitsforschungsprogramms wurde das neue Rah-
enprogramm aufgrund der inzwischen entstandenen
orschungs- und Akteurslandschaft und einer erkennba-
n wachsenden Diversifizierung ziviler Sicherheitsfor-
chungsthemen neu ausgerichtet. Dazu wurden im Jahre
011 drei Agenda-Workshops zu „Herausforderungen
er staatlichen Sicherheitsvorsorge“, „Herausforderun-
en für Unternehmen und Wirtschaft“ und „Herausfor-
erungen für Bürger und Gemeinwesen“ durchgeführt,
denen gemeinsam mit allen Akteuren der zivilen Si-
herheitsforschung die vorhandenen und zukünftigen
orschungsbedarfe diskutiert bzw. identifiziert wurden.
usammen mit Experten aus Forschung und Industrie
owie mit privaten und staatlichen Endnutzern wurden
ukünftige Risiken und Herausforderungen diskutiert,
ie sich insbesondere vor dem Hintergrund technischer
zw. gesellschaftlicher Wandlungsprozesse im Bereich
er zivilen Sicherheit abzeichnen.
Darüber hinaus werden bei der Umsetzung des neuen
ahmenprogramms auch die Empfehlungen der Schutz-
ommission beim Bundesministerium des Inneren vom
ommer 2011 berücksichtigt.
nlage 59
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
7/8537, Frage 83):
Wie viele Personen, die zuvor in Landesministerien im
Land Baden-Württemberg beschäftigt waren, haben im Zeit-
raum vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Januar 2012 eine Be-
schäftigung bei einem Projektträger, der der Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung untersteht,
aufgenommen?
Nach Informationen der Bundesregierung hat keine
erson, die bei einem Landesministerium des Landes
aden-Württemberg beschäftigt war, im fraglichen Zeit-
um eine Beschäftigung bei einem vom Bundesministe-
um für Bildung und Forschung, BMBF, beauftragten
rojektträger aufgenommen.
nlage 60
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/8537, Frage 84):
Inwieweit beabsichtigt das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung, die bisherige Abordnung von Personal
von Projektträgern ins Bundesministerium für Bildung und
Forschung in andere Formen des Personaleinsatzes von Drit-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012 18831
(A) (C)
)(B)
ten – unter Angabe der Zahl der Abordnungen in 2011, des
gegebenenfalls jeweils für 2012 und 2013 vorgesehenen Um-
fangs des Personaleinsatzes von Externen, der dafür gegebe-
nenfalls in 2012 vorgehaltenen Mittel sowie der nach der
Neuvergabe der Projektträgerschaften dafür gegebenenfalls
zur Anwendung kommenden arbeitsrechtlichen Grundlagen –
umzuwandeln, und in welchen Referaten kamen bzw. kom-
men die bislang abgeordneten Beschäftigten im Einzelnen
zum Einsatz?
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für solche Abord-
nungen haben sich durch die Neuvergabe der Projektträ-
gerschaften nicht geändert, insofern ist eine Umwand-
lung in andere Formen des Personaleinsatzes nicht
beabsichtigt.
Für die Zahl der Abordnungen in 2011 verweise ich
auf den dem Haushaltsausschuss vorliegenden 7. Be-
richt, Berichtszeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011,
und den in Kürze vom BMI für die Bundesregierung
dem Haushaltsausschuss vorzulegenden 8. Bericht, Be-
richtszeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011, zum
Einsatz externer Personen in der Bundesregierung. In
diesen Berichten wird regelmäßig über den Einsatz von
außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigten (ex-
terne Personen) in der Bundesverwaltung unter Angabe
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8537, Frage 85):
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung – vor dem
Hintergrund des Kernergebnisses aus ihrem letzten Bologna-
Bericht, wonach im Jahr 2007 41 Prozent der im Ausland
erworbenen Studienleistungen hierzulande anerkannt wur-
den – vor, wie sich seitdem die Anerkennung von im Ausland
erworbenen Studienleistungen an den deutschen Hochschulen
entwickelt hat?
Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses hat
sich die vollständige Anerkennung von im Ausland er-
brachten Studienleistungen von 2007 auf 2011 um
25 Prozentpunkte verbessert. Folgende Zahlen aus den
regelmäßig durchgeführten Studierendenbefragungen des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes können für
die Jahre 2007, 2009 und 2011 angeführt werden:
Im Jahr 2007 wurden in 41 Prozent der Fälle im Aus-
land erbrachte Studienleistungen komplett anerkannt.
Bei 23 Prozent gab es gar keine Anerkennung und bei
den restlichen 36 Prozent nur eine teilweise Anerken-
nung.
der Einsatzreferate berichtet.
Im Bundeshaushaltsplan 2012, Kapitel 3001 Titel
42709 (Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträ-
gen, sonstige Beschäftigungsentgelte, auch für Auszubil-
dende, sowie Aufwendung für nebenberuflich und ne-
benamtlich Tätige) sind gemäß Erläuterungsziffer 2.
3,262 Millionen Euro für Personalaushilfen aus For-
schungseinrichtungen, forschungsfördernden Einrich-
tungen und anderen Einrichtungen veranschlagt. Die
geltende Finanzplanung sieht für das Jahr 2013 eine
Fortschreibung des Titels auf gleichbleibendem Niveau
vor.
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2009 wurden im Ausland erbrachte Studienleistungen
52 Prozent der Fälle komplett anerkannt, keine Aner-
ennung erfolgte in 18 Prozent der Fälle und eine teil-
eise Anerkennung erfolgte in 30 Prozent der Fälle.
2011 erfolgte in 66 Prozent der Fälle eine vollständige
nerkennung, in 10 Prozent der Fälle gab es gar keine
nerkennung. Eine teilweise Anerkennung der im Aus-
nd erbrachten Studienleistungen erfolgte in 24 Prozent
er Fälle. Dabei lag der Anteil der vollständigen Aner-
ennung 2011 in den neuen Bachelor- und Masterstu-
iengängen mit 76 Prozent deutlich höher als in den tra-
itionellen Studiengängen, 54 Prozent.
157. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Energiepolitik
Anlagen