Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18445
        (A) )
        )(B)
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        Anlagen
        sammlung des Europarates chiviert werden können. Dabei entstehen pro Film Kos-
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        *
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 25.01.2012
        Bahr (Münster), Daniel FDP 25.01.2012
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.01.2012*
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 25.01.2012
        Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 25.01.2012
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25.01.2012
        Dittrich, Heidrun DIE LINKE 25.01.2012
        Dreibus, Werner DIE LINKE 25.01.2012
        Ernst, Klaus DIE LINKE 25.01.2012
        Fischer (Göttingen),
        Hartwig
        CDU/CSU 25.01.2012
        Friedhoff, Paul K. FDP 25.01.2012
        Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 25.01.2012
        Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 25.01.2012
        Hübinger, Anette CDU/CSU 25.01.2012*
        Kipping, Katja DIE LINKE 25.01.2012
        Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 25.01.2012
        Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.01.2012
        Dr. von der Leyen,
        Ursula
        CDU/CSU 25.01.2012
        Lühmann, Kirsten SPD 25.01.2012
        Luksic, Oliver FDP 25.01.2012
        Nahles, Andrea SPD 25.01.2012
        Nešković, Wolfgang DIE LINKE 25.01.2012
        Poland, Christoph CDU/CSU 25.01.2012
        Poß, Joachim SPD 25.01.2012
        Rupprecht (Tuchen-
        bach), Marlene
        SPD 25.01.2012*
        Werner, Katrin DIE LINKE 25.01.2012*
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        nlage 2
        Technisch bedingter Neuabdruck der
        zu Protokoll gegebenen Rede
        zur Beratung des Antrags: Umfassende Initia-
        tive zur Digitalisierung des Filmerbes starten
        (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 20)
        Dorothee Bär (CDU/CSU): Vor fast vier Jahren
        urfte ich an gleicher Stelle zum gleichen Thema spre-
        hen. Es ging um den fraktionsübergreifenden Antrag
        Das deutsche Filmerbe sichern“ (Drucksache 16/8504).
        either hat sich vieles getan. Schade, dass wir trotzdem
        icht mehr über einen gemeinsamen Antrag diskutieren
        nd gemeinsam für die Digitalisierung des Filmerbes
        ämpfen.
        Die Regierungskoalition und die Bundesregierung
        aren nicht untätig:
        So hat Deutschland als erstes EU-Mitgliedsland mit
        ww.filmportal.de ein Filmportal eingerichtet, das eine
        ei zugängliche und vollständige Filmografie umfasst.
        ie wird vom Deutschen Filminstitut e. V. in Frankfurt
        m Main gepflegt und ständig ergänzt.
        Die Novellierung des Bundesarchivgesetzes schreitet
        eiter voran, die notwendige Ressortabstimmung ist in
        orbereitung.
        Der Kinemathekverbund – Bundesarchiv-Filmarchiv,
        tiftung Deutsche Kinemathek und Deutsches Filminsti-
        t – arbeitet daran, die Filmbestände der einzelnen
        rchive in einem „Bestandsverzeichnis deutscher
        ilme“ zusammenzuführen. Sobald die Rechtefrage
        iesbezüglich geklärt ist, geht auch dieses Projekt voran.
        Das sind nur drei Beispiele dafür, dass die Digitalisie-
        ng unseres Filmerbes voranschreitet.
        Wie wichtig Bilder für uns sind, wie wichtig es ist, die
        ilme, die uns heute wichtig sind, für unsere Kinder und
        indeskinder so aufzubewahren, dass sie auch in vielen
        ahren noch anzuschauen sind, darüber herrscht sicher-
        ch auch weiterhin Einigkeit in unserem Haus über
        raktionengrenzen hinweg. Bei unserem Fachgespräch
        nfang November im Ausschuss wurde angeregt, bei
        er Digitalisierung des Filmerbes – zunächst – eine Aus-
        ahl zu treffen.
        Dabei sind folgende Kriterien entscheidend:
        Es ist nicht unbedingt sinnvoll, beispielsweise bei al-
        n Filmen zunächst die bekanntesten zu digitalisieren,
        ie vielleicht ohnehin bereits auf DVD erschienen sind.
        Als Nächstes stellt sich die Frage des Speicherme-
        iums. Auch hier muss die Frage geklärt werden, welche
        edien eine möglichst langfristige Speicherung sicher-
        tellen.
        Leider reden wir hier von erheblichen Kosten. Alte
        ilme müssen zunächst restauriert werden, bevor sie ar-
        18446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        ten von circa 750 000 Euro. Eine kinotaugliche Digitali-
        sierung eines analogen, abendfüllenden Filmes kostet
        20 000 Euro.
        Wie bei vielen Themen ist auch hier entscheidend, die
        Öffentlichkeit für das Thema zunächst einmal zu sensi-
        bilisieren.
        Eine breite Unterstützung ermöglicht uns auch, für
        Verständnis wegen der Kosten zu werben. Ich hoffe des-
        halb sehr, dass wir uns weiterhin gemeinsam für die
        Digitalisierung des Filmerbes starkmachen.
        Wir sind auf einem guten Weg, sodass nicht wahr
        wird, was ich bei meiner letzten Rede zum Filmerbe
        sagte. Damals schloss ich meine Rede mit der Feststel-
        lung, dass potenziell zwei Drittel aller Filme auf lange
        Sicht verlorengehen würden, wenn sie nicht rechtzeitig
        digitalisiert würden.
        Auch heute wäre unsere Debattenzeit sicherlich nicht
        ausreichend, wenn wir uns darauf verständigen müssten,
        welches Drittel den Sprung in die digitale Welt schafft.
        Deshalb setzen wir nun lieber unsere Arbeit in Bezug auf
        die Digitalisierung des Filmerbes fort.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Frage 1):
        Inwieweit nimmt die Bundesregierung den Skandal um
        verseuchte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly
        Implant Prothèse, PIP, zum Anlass, um den Missbrauch von
        Schönheitsoperationen, bei denen sich gesunde Menschen un-
        ters Messer begeben und gesundheitliche Schäden riskieren,
        zu verhindern?
        Die Bundesregierung setzt im Zusammenhang mit
        Schönheitsoperationen auf verbesserte Information und
        Aufklärung. Im Referentenentwurf eines Patientenrech-
        tegesetzes sind der Anspruch der Patientinnen und Patien-
        ten auf Information und Aufklärung im Rahmen einer Be-
        handlung und die Anforderungen daran präzisiert und
        kodifiziert.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Frage 2):
        Befürwortet die Bundesregierung unter Berücksichtigung
        des Entwurfs einer Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG
        über die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen
        durch die EU-Kommission weiterhin eine Zusammenlegung
        der Berufsgruppen der Gesundheits- und (Kinder-) Kranken-
        pfleger und -pflegerinnen sowie Altenpfleger und -pflegerin-
        nen, und welche sind die in diesem Abstimmungsprozess be-
        teiligten Institutionen?
        Ausgehend von dem Koalitionsvertrag für die 17. Le-
        gislaturperiode beabsichtigt die Bundesregierung, die
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        flegeausbildungen grundlegend zu modernisieren und
        usammenzuführen. Diese Zielsetzung ist in den aktuel-
        n Eckpunkten zur Umsetzung des Koalitionsvertrages
        r die Pflegereform erneut unterstrichen worden. Dort
        ird ausgeführt, dass mit „der angestrebten einheitlichen
        erufsausbildung in der Krankenpflege, Altenpflege und
        inderkrankenpflege (…) der Beruf insgesamt attrakti-
        er“ wird.
        Auch die Länder haben sich durch Beschlüsse der Ge-
        undheitsministerkonferenz, GMK, und der Arbeits- und
        ozialministerkonferenz, ASMK, 2009 für die Zusam-
        enführung der Pflegeberufe ausgesprochen.
        In Umsetzung des Vorhabens haben die zuständigen
        achressorts das Bundesministerium für Familie, Senio-
        n, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für
        esundheit im März 2010 unter gemeinsamer Federfüh-
        ng eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwick-
        ng der Pflegeberufe“ auf Fachebene eingesetzt. Sie be-
        teht aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der
        eiden Bundesressorts sowie vier auf Vorschlag der
        MK und vier auf Vorschlag der ASMK benannten Län-
        ervertreterinnen und -vertretern.
        Die Arbeitsgruppe hat im letzten Jahr die Entwicklun-
        en auf EU-Ebene und insbesondere die geplante Über-
        rbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie intensiv dis-
        utiert; sie hat sich abschließend bewusst dagegen
        ntschieden, ihre Beratungen über die Weiterentwick-
        ng der Pflegeberufe bis zum Abschluss des EU-Pro-
        esses auszusetzen.
        nlage 5
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD)
        rucksache 17/8404, Frage 3):
        Wie sieht das Konzept der Bundesregierung aus, alle Pfle-
        gebedürftigen gleichermaßen durch den Ausbau der Pflege-
        infrastruktur und die Verbesserung der Leistungsansprüche zu
        unterstützen?
        Nach dem Recht der Pflegeversicherung sind die Län-
        er verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfä-
        igen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen
        flegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Pla-
        ung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird
        urch Landesrecht bestimmt (§ 9 des Elften Buches So-
        ialgesetzbuch – SGB XI). Vor diesem Hintergrund hat
        er Bund nur geringen Einfluss auf den Ausbau der Pfle-
        einfrastruktur. Dort, wo Einflussmöglichkeiten beste-
        en, werden sie genutzt. Mit der Pflegereform werden
        flegebedürftige erstmals Anspruch auf Betreuungsleis-
        ngen haben, die sie flexibel neben Grundpflege und
        auswirtschaftlicher Versorgung nutzen können. Dies
        at auch Auswirkungen auf das Gesamtangebot. Bereits
        eute sind die Pflegekassen verpflichtet, den Auf- und
        usbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote zu för-
        ern, wenn Fördermittel in gleicher Höhe von den Län-
        ern zur Verfügung gestellt werden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18447
        (A) )
        )(B)
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Frage 4):
        Welche Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Pflege-
        versicherung erwartet die Bundesregierung in den nächsten
        zehn Jahren, und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Fi-
        nanzierung dieser Ausgabensteigerungen sicherzustellen?
        Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist bis in das
        Jahr 2015 hinein gesichert. Dann wird zu entscheiden
        sein, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, um
        dem kontinuierlichen Anstieg der Zahl der Pflegebedürf-
        tigen Rechnung zu tragen.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 5):
        Welche rechtlichen Vorgaben gibt es in Deutschland und
        der Europäischen Union zur Gewährleistung der Sicherheit
        von Menschen mit Behinderungen im Reiseverkehr mit
        Schiff, Flugzeug, Bus und Bahn, und wie bewertet die Bun-
        desregierung diese vor dem Hintergrund bisheriger Unglü-
        cke?
        Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behin-
        derungen gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer
        selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe. Für
        behinderte Menschen spielt dabei der öffentliche Perso-
        nennah- und -fernverkehr eine entscheidende Rolle. Die
        Sicherheit im Reiseverkehr hat für die Bundesregierung
        höchste Priorität. Sie unterscheidet dabei grundsätzlich
        – abgesehen von einigen spezifischen Regelungen –
        nicht zwischen der Sicherheit von Menschen mit oder
        ohne Behinderungen.
        Zunächst muss Barrierefreiheit ein wichtiges Krite-
        rium bei allen Neu- und Umbauten von Verkehrsanla-
        gen, bei Investitionen im öffentlichen Nahverkehr und
        bei der Bahn bleiben, denn dies dient zugleich auch der
        Gewährleistung der Sicherheit von Menschen mit Behin-
        derungen.
        Für den Busverkehr schreibt die Straßenverkehrs-
        Zulassungs-Ordnung vor, dass in Linienbussen, in denen
        auch stehende Fahrgäste befördert werden, mindestens
        ein sogenannter Rollstuhlstellplatz vorhanden sein muss,
        der den sicherheitstechnischen Anforderungen des Euro-
        parechts entspricht. In Bussen, die mit Sicherheitsgurten
        ausgerüstet sein müssen – das sind sogenannte Reise-
        busse – sind gegebenenfalls vorhandene Rollstuhlstell-
        plätze mit Rückhaltesystemen für den Rollstuhlbenutzer
        und den Rollstuhl selbst auszurüsten. Außerdem wird am
        1. März 2013 die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die
        Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in Kraft treten,
        die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität
        enthält.
        Im Schienenverkehr sind die Eisenbahnen nach dem
        Allgemeinen Eisenbahngesetz verpflichtet, ihren Betrieb
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        icher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur,
        ahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebs-
        icherem Zustand zu halten, sogenannte Betreiberverant-
        ortung. Die Eisenbahnen müssen ein Sicherheitsma-
        agement nachweisen bzw. hierfür besonders
        ualifiziertes Personal vorhalten, Eisenbahnbetriebslei-
        r. Das Notfallmanagement im Eisenbahnbetrieb unter-
        cheidet zwischen Selbst- und Fremdrettung mit je spe-
        ifischen Anforderungen. Die Bundesregierung hat
        eiterhin ein hohes Interesse, das Sicherheitsniveau der
        isenbahnen in Deutschland zu steigern. Deshalb ist
        um Beispiel beabsichtigt, die Eisenbahnen mit der
        echsten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtli-
        her Vorschriften zur Nachrüstung des bestehenden Stre-
        kennetzes mit Zugbeeinflussungseinrichtungen zu ver-
        flichten, um im Hinblick auf den Eisenbahnunfall bei
        ordorf die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu verbes-
        ern. Im Übrigen regelt die Verordnung (EG) Nr. 1371/
        007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Ei-
        enbahnverkehr auch Rechte von Menschen mit einge-
        chränkter Mobilität.
        Für den Bereich der Binnenschifffahrt auf dem Rhein
        at die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt,
        KR, als führendes europäisches Gremium bei der Ent-
        icklung von Sicherheitsstandards für Binnenschiffe im
        erbst 2004 neue technische Anforderungen für Binnen-
        hrgastschiffe beschlossen, Rheinschiffsuntersuchungs-
        rdnung. Bei deren Ausarbeitung, an der Deutschland
        aßgeblich mitgewirkt hat, bildete die Frage der Gestal-
        ng von Bereichen für Personen mit eingeschränkter
        obilität einen wesentlichen Bestandteil. Die am 30. De-
        ember 2006 in Kraft getretene Richtlinie 2006/87/EG
        ber technische Anforderungen an Binnenschiffe über-
        immt diese Bestimmungen für die Mitgliedstaaten der
        U mit Wirkung ab 2009. Deutschland hat sowohl die
        estimmungen der Rheinschiffsuntersuchungsordnung
        ls auch die der vorgenannten Richtlinie in der Binnen-
        chiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008
        mgesetzt. Mit der Sechsten Schiffssicherheitsanpas-
        ungsverordnung gibt es außerdem schon seit 2003 auch
        Seeschiffverkehr Bestimmungen zum barrierefreien
        ugang zu Diensten, zur Nichtdiskriminierung und zur
        nterstützung von Menschen mit Behinderungen. Ab
        8. Dezember 2012 gilt zudem die Verordnung (EU)
        r. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Bin-
        enschiffsverkehr, wonach auch mobilitätsbehinderten
        enschen ein problemloser Zugang und Aufenthalt an
        ord zu ermöglichen ist.
        Für die Sicherheit der Passagiere an Bord von Flugzeu-
        en gelten europaweit die Verordnung (EG) Nr. 216/2008
        ur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivil-
        ftfahrt und die hierzu von der Europäischen Agentur
        r Flugsicherheit, EASA, erlassenen Zulassungsspezifi-
        ationen. Diese Sicherheitsregelungen gelten ohne Un-
        rschied für alle Passagiere. Für mobilitätseinge-
        chränkte Passagiere gilt die Verordnung (EG) Nr. 1107/
        006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden.
        ie soll Menschen mit Mobilitätseinschränkung die glei-
        hen Reisevoraussetzungen wie anderen Passagieren er-
        öglichen. Sichergestellt wird dies durch europaweit
        eltende Informations- und Betreuungspflichten, die
        uftfahrtunternehmen und Flughäfen zu erbringen ha-
        en.
        18448 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 6):
        Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
        um Art. 11 der für Deutschland geltenden UN-Behinderten-
        rechtskonvention umzusetzen und die Sicherheit von Men-
        schen mit Behinderungen in Gefahrensituationen im Reise-
        verkehr mit Schiff, Flugzeug, Bus und Bahn zu
        gewährleisten?
        Die Bundesregierung begreift die Sorge dafür, dass
        Menschen mit und ohne Behinderungen auch in Gefah-
        rensituationen sicher auf dem Land-, Wasser- und Luft-
        weg reisen können, als eine permanente Verpflichtung
        und passt die Rahmenbedingungen für die einzelnen
        Verkehrsträger den sich ändernden Erfordernissen an.
        Am 15. Juni 2011 hat sie einen Nationalen Aktionsplan
        zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
        beschlossen. Der Aktionsplan ist ein Maßnahmenpaket
        und ein Motor für Veränderung – aber kein Gesetzes-
        paket, weil die Rechtslage in Deutschland bereits im
        Einklang mit der Konvention steht. Es geht vielmehr da-
        rum, bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und
        Praxis zu schließen. Im Bereich Mobilität sind zum Bei-
        spiel Forschungsvorhaben vorgesehen, mit denen die je
        nach Art der Behinderung unterschiedlichen Anforde-
        rungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanla-
        gen identifiziert und entsprechende Gestaltungsformen
        entwickeln werden sollen. Dies dient auch der Sicher-
        heit.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 7):
        Welche Bedeutung hat die Prioritätskennzahl auf der soge-
        nannten Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogramms der
        Bundesregierung bei der Deutschen Bahn AG, und welche
        Auswirkungen hat sie auf die Umsetzung (zum Beispiel die
        Lärmsanierung auf der Strecke Nr. 5100 Bamberg–Ebensfeld,
        die eine Prioritätskennzahl von 6,162 trägt)?
        Die Priorisierungskennzahl (= Priorisierungskennziffer)
        ist ein Vergleichswert für die Dringlichkeit, mit der ein
        Streckenabschnitt saniert werden soll. Unter Berücksich-
        tigung der Größe der Priorisierungskennzahl wird die
        Reihenfolge festgelegt, in der einzelne Streckenabschnitte
        im Zuge des Lärmsanierungsprogramms nach der Richt-
        linie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanie-
        rung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen
        des Bundes lärmsaniert werden. Grundsätzlich werden
        Sanierungsabschnitte mit der höchsten Priorisierungs-
        kennzahl zuerst saniert. In absteigender Reihenfolge
        folgen Streckenabschnitte mit niedrigerer Priorisie-
        rungskennzahl. Für den Streckenabschnitt Nr. 5100 Bam-
        berg–Ebensfeld bedeutet dies, dass er saniert werden
        kann, wenn Streckenabschnitte mit einer höheren Priori-
        sierungskennzahl saniert sind.
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        nlage 10
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 8):
        Welche Projekte wurden in der aktuellen Legislaturpe-
        riode im Rahmen des Haushaltstitels „Verkehrswirtschaftliche
        Untersuchungen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung in welcher Höhe kofinanziert bzw. ge-
        tragen?
        Im Rahmen dieses Haushaltstitels wurden in der aktu-
        llen Legislaturperiode folgende Untersuchungen kofi-
        anziert bzw. getragen:
        Bundesland Baden-Württemberg:
        Untersuchung zum Lückenschluss zwischen der A 81
        Bietingen und der N 4 Uhwisen;
        Vergabe 2007, Gesamtkosten rund 182 000 Euro,
        Bundesanteil 50 Prozent.
        Straßenverkehrsprognose 2025 für Baden-Württem-
        berg;
        Vergabe 2008, Gesamtkosten rund 140 000 Euro,
        Bundesanteil 50 Prozent.
        Bundesland Brandenburg:
        Methodik zur Ermittlung und ergänzenden Bewertung
        des Straßenneubaubedarfs;
        Vergabe 2011, Gesamtkosten rund 98 000 Euro,
        Bundesanteil 50 Prozent.
        Bundesland Niedersachsen:
        Verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die B 214
        zwischen der A 1 und der A 7;
        Vergabe 2011, Gesamtkosten rund 83 000 Euro,
        Bundesanteil 50 Prozent.
        Bundesland Nordrhein-Westfalen:
        Mobilitätsentwicklung im Süden des Rhein-Sieg-
        Kreises;
        Vergabe 2007, Gesamtkosten rund 311 000 Euro,
        Bundesanteil 50 Prozent.
        Untersuchung des Verkehrsablaufs an Autobahnkreu-
        zen und -dreiecken in NRW;
        Vergabe 2009, Gesamtkosten rund 438 000 Euro,
        Bundesanteil 100 Prozent wegen der hohen Bedeu-
        tung für das Bundesfernstraßennetz.
        Verkehrsuntersuchungen zu Lösungen des Umbaus
        des Autobahnkreuzes Leverkusen;
        Vergabe 2009, Gesamtkosten rund 220 000 Euro,
        Bundesanteil 50 Prozent.
        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache
        7/8404, Frage 11):
        Welche Schienenverbindungen wird es künftig im Rah-
        men der Erschließung des Flughafens Berlin Brandenburg
        BER vom Berliner Hauptbahnhof aus geben, und in welchem
        Takt soll der Zugverkehr stattfinden?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18449
        (A) )
        )(B)
        Ab Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg
        BER am 3. Juni 2012 wird der Flughafenexpress RE 9
        im 30-Minutentakt zwischen dem Berliner Hauptbahn-
        hof (tief) und dem Bahnhof Flughafen Berlin Branden-
        burg verkehren. Weiterhin werden der RE 7, Dessau–
        Wünsdorf-Waldstadt, und die RB 14, Nauen–Senften-
        berg, jeweils im Stundentakt von Berlin Hauptbahnhof
        über den Flughafen BER geführt.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache
        17/8404, Frage 12):
        Ist es beabsichtigt, den Abgeordneten Patrick Döring we-
        gen seiner neuen Funktion als FDP-Generalsekretär im Auf-
        sichtsrat der Deutschen Bahn AG auszutauschen, und, wenn
        ja, soll dabei mit einem neuen weiblichen Aufsichtsratsmit-
        glied angestrebt werden, den Frauenanteil im Aufsichtsrat zu
        stärken?
        Nein.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/
        8404, Frage 13):
        Wie realistisch schätzt die Bundesregierung es ein, dass
        der Ausbau der Schienenstrecke Augsburg–Ulm auf Hochge-
        schwindigkeitsniveau noch in diesem Jahrzehnt zeitgleich mit
        dem Ausbau der Strecke Ulm–Stuttgart erfolgen kann (Augs-
        burger Allgemeine vom 12. Januar 2012), und wie beurteilt
        die Bundesregierung auf der Grundlage bisheriger Untersu-
        chungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Bedeutung ei-
        nes solchen Ausbaus?
        Die Strecke Ulm–Augsburg soll im Rahmen der Aus-
        baustrecke/Neubaustrecke Stuttgart–Ulm–Augsburg auf
        bis zu 200 km/h ausgebaut werden. Das Vorhaben ist Be-
        standteil des vordringlichen Bedarfs im Bedarfsplan für
        die Bundesschienenwege und hat für den Bund eine
        hohe Bedeutung.
        Der Streckenteil Dinkelscherben–Augsburg ist bereits
        für bis zu 200 km/h ausgebaut worden. Die Wirtschaft-
        lichkeit der Maßnahme wurde im Rahmen der 2010 be-
        endeten Bedarfsplanüberprüfung erneut nachgewiesen.
        Die Realisierung der Teilstrecken der „Magistrale für
        Europa“ strebt der Bund in folgender Reihenfolge an:
        Nach der Inbetriebnahme der Ausbaustrecke Augs-
        burg–München im Dezember 2011 soll nun bis voraus-
        sichtlich 2019 der Neubau der Strecke (Stuttgart–Wend-
        lingen–Ulm realisiert werden. Der Abschnitt Ulm–
        Augsburg wird zeitlich nach dem Abschnitt Wendlin-
        gen–Ulm eingeordnet. Eine verbindliche Aussage zur
        zeitlichen Realisierung der Vorhaben innerhalb des Ab-
        schnitts Ulm–Augsburg ist aus heutiger Sicht nicht mög-
        lich.
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        nlage 14
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache
        7/8404, Frage 14):
        Wie realistisch schätzt die Bundesregierung es ein, dass
        nach der Strecke München–Lindau auch die Zulaufstrecken
        zum Alpentransit, also die Verbindungen zwischen Augsburg
        und Buchloe, Ulm, Neu-Ulm und Memmingen sowie Oberst-
        dorf und Kempten, bis 2021 elektrifiziert werden müssen, und
        wie beurteilt die Bundesregierung auf der Grundlage bisheri-
        ger Untersuchungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die
        Bedeutung dieser Maßnahmen?
        Der Bundesregierung liegen keine Ergebnisse aktuel-
        r Untersuchungen für die genannten Bestandsnetzstre-
        ken vor.
        Sofern ältere Planungen Aussagen zum Nutzen-Kos-
        n-Verhältnis der benannten Strecken beinhaltet haben
        ollten, wären diese vermutlich – alleine schon aufgrund
        er aktuellen Baupreisentwicklungen – nicht mehr als
        eitgemäß zu bewerten.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        es Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache
        7/8404, Fragen 15 und 16):
        Warum startet der Feldversuch mit Gigalinern nach Aussa-
        gen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        lung, Dr. Peter Ramsauer, erst im Frühjahr 2012, wohingegen
        die entsprechende Sonderverordnung der Bundesregierung
        bereits am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist?
        Wie viele Unternehmen haben sich für eine Teilnahme an
        dem Feldversuch mit Gigalinern bei der Bundesanstalt für
        Straßenwesen, BASt, bis zum Stichtag 25. Januar 2012 ange-
        meldet?
        Es gibt keine Gigaliner.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        es Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
        7/8404, Fragen 17 und 18):
        Wann ist das gemeinsame Gutachten von Bund und Län-
        dern zur erweiterten Untersuchung des Wasserstraßennetzes
        in Deutschland im Sinne einer nachvollziehbaren Netzstruktur
        in Auftrag gegeben worden, das im 3. Bericht des Bundesmi-
        nisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform
        der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an den
        Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschuss-
        drucksache 17(15)292, Seite 5) angekündigt wurde, und wer
        hat den Auftrag für das Gutachten erteilt?
        Liegt das Gutachten, dessen Ergebnisse laut diesem Be-
        richt „voraussichtlich Ende 2011“ vorliegen sollten, dem Bun-
        desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung inzwi-
        schen vor, und, wenn nicht, bis zu welchem Zeitpunkt soll
        gemäß dem Auftrag die Untersuchung abgeschlossen werden?
        18450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 17:
        Das Gutachten wurde durch das Land Niedersachsen
        Ende November mit ausdrücklicher Ermächtigung aller
        Auftraggeber vergeben. Die notwendigen Abstimmun-
        gen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragneh-
        mer zum Auftragsumfang, zu den maßgeblichen Daten-
        grundlagen sowie zur Untersuchungsmethode haben sich
        gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung, die Grund-
        lage des 3. Berichts des Bundesministeriums für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen Bun-
        destag war, verzögert.
        Zu Frage 18:
        Nach dem aktuellen Bearbeitungsplan wird den Auf-
        traggebern das Gutachten im März 2012 vorgelegt.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
        17/8404, Frage 19):
        Welche konkreten flussbaulichen bzw. optimierten Unter-
        haltungsmaßnahmen hat das am 22. August 2011 vorgestellte
        Strategische Konzept für den Flussraum der frei fließenden
        Binnenelbe nach sich gezogen, und wann werden die Maß-
        nahmen für eine durchgängig befahrbare Reststrecke abge-
        schlossen sein?
        Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurden
        Eckpunkte für den Prozess der Entwicklung eines Ge-
        samtkonzepts für die Elbe abgestimmt, welches die
        schifffahrtliche Nutzung der Elbe ermöglichen und pa-
        rallel die ökologische Funktionsfähigkeit des Natur-
        raums Elbe verbessern soll. Die Umsetzung des Gesamt-
        konzepts Elbe liegt aber nicht allein in der Hand der
        Bundesregierung. Die Abstimmungen mit den zuständi-
        gen Ministerien der Elbanliegerländer wurden eingelei-
        tet. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Planungen für die
        sogenannte Reststrecke der Elbe können erst erstellt
        werden, wenn das Gesamtkonzept für die Elbe entwi-
        ckelt worden ist und größtmöglicher Konsens darüber
        hergestellt wurde.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
        17/8404, Frage 20):
        Welche Zwischenergebnisse der vom Staatssekretär Pro-
        fessor Klaus-Dieter Scheurle eingesetzten und mit direktem
        Zugriffsrecht auf Personalressourcen ausgestatteten Koordi-
        nierungsstelle für die Modernisierung der Wasser- und Schiff-
        fahrtsverwaltung, KoM-WSV, liegen der Bundesregierung be-
        reits vor, und welche konkreten Umsetzungen wurden in der
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        Organisationsstruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
        des Bundes bereits umgesetzt?
        Die Zwischenergebnisse aller laufenden Untersu-
        hungen werden im 4. Bericht zur Reform der WSV an
        en Deutschen Bundestag zum 31. Januar 2012 darge-
        tellt.
        Entsprechend der Vorgabe des Beschlusses des Haus-
        altsausschusses vom 25. Mai 2011 (Ziff. 1) wurden bis-
        er keine „reformbedingten“ Änderungen der Organisa-
        onsstruktur der WSV umgesetzt.
        Investitionen und Stellennachbesetzungen, über die
        isher regional, das heißt auf WSD-Ebene entschieden
        erden konnte, wurden unter Genehmigungsvorbehalt
        es BMVBS gestellt.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        er Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
        7/8404, Fragen 21 und 22):
        Welche Antragsteller haben ihre Bewerbung zum Schau-
        fenster Elektromobilität bis zum Fristende am 16. Januar 2012
        eingereicht, und aus welchen Regionen stammen die Projekt-
        skizzen?
        Bis wann trifft die Fachjury die Auswahl für das Schau-
        fenster Elektromobilität, und welche Mitglieder sind in die-
        sem Gremium vertreten?
        u Frage 21:
        Die Ausschreibung zu den Schaufenstern Elektromo-
        ilität hat große Resonanz gefunden. In der Gemeinsamen
        eschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung,
        GEMO, sind 23 Bewerbungen fristgerecht eingereicht
        orden. Die Bewerbungen sind über das ganze Bundes-
        ebiet verteilt. Detaillierte Informationen zu den Antrag-
        tellern können aufgrund des laufenden Verfahrens zur
        teressenwahrung der Bewerber zum gegenwärtigen
        eitpunkt nicht übermittelt werden, da keine entspre-
        hende Einwilligung der Antragsteller vorliegt. Die
        GEMO bemüht sich derzeit um die Zustimmung der Be-
        erber, um die Liste öffentlich zu machen.
        u Frage 22:
        Die Bundesregierung wird die Fachjury aus Vertre-
        rn von Wissenschaft und Verbänden in Kürze konstitu-
        ren. Auf der Grundlage der Bewertung der Projektskiz-
        en durch die Fachjury wählen die vier beteiligten
        undesministerien gemäß der Bekanntmachung Richtli-
        ien zur Förderung von Forschung und Entwicklung
        chaufenster Elektromobilität vom 13. Oktober 2011 die
        r eine Förderung geeigneten Schaufenster und die da-
        n enthaltenen geeigneten Projekte aus.
        Weitere Verfahrensfragen sind im Protokoll des Rück-
        agenkolloquiums Schaufenster Elektromobilität ausge-
        hrt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18451
        (A) )
        )(B)
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksa-
        che 17/8404, Frage 23):
        Warum wurde der Fahrrad-Monitor Deutschland von der
        Bundesregierung im letzten Jahr außerhalb des Bundesminis-
        teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ohne die An-
        wesenheit des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung oder eines hochrangigen Beamten der
        Öffentlichkeit vorgestellt (vergleiche FAZ vom 6. Dezember
        2011)?
        Die wesentlichen politischen Aussagen des Fahrrad-
        Monitor 2012 wurden vom Bundesministerium für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung bereits Anfang Novem-
        ber des letzten Jahres im Rahmen der Fahrradkommu-
        nalkonferenz in Kassel vorgetragen. Dazu wurde eine
        Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung über die wichtigsten Ergebnisse
        der Studie mit einem politischen Vorwort des Parlamen-
        tarischen Staatssekretärs Jan Mücke hergestellt.
        Am 1. Dezember 2011 wurde die Gesamtstudie in
        Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-
        Club, ADFC, im Berliner Congress Center, bcc, vorge-
        stellt, weil an diesem Tag im Bundesministerium für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund anderer
        Veranstaltungen keine geeigneten Räumlichkeiten zur
        Verfügung standen. Ebenfalls in Abstimmung mit dem
        ADFC war die Präsentation der Ergebnisse der vom
        SINUS-Institut erstellten Studie von vornherein als Ter-
        min der Fachebene angelegt. Sie wurde aber parallel
        durch eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung begleitet.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksa-
        che 17/8404, Frage 24):
        Wo sieht das BMVBS, nachdem die Mittel für den städte-
        baulichen Denkmalschutz zusammen mit den Städtebauför-
        dermitteln erneut gekürzt wurden, noch Potenziale für den Er-
        halt von Baudenkmälern in Deutschland, von deren
        Modernisierung schließlich auch kleine und mittlere Unter-
        nehmen vor Ort profitieren?
        Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung
        der Städtebauförderung für die Städte und Gemeinden,
        für ihre Bürgerinnen und Bürger und auch für die örtli-
        chen Bau- und Handwerksunternehmen bewusst.
        So konnten die Mittel der Städtebauförderung und ih-
        rer Programme im Jahr 2012 auf dem Niveau 2011 in
        Höhe von 455 Millionen Euro verstetigt werden. Für das
        Programm Städtebaulicher Denkmalschutz stehen im
        Jahr 2012 wiederum 92,1 Millionen Euro zur Verfügung.
        Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung
        der Aufgabengebiete der Stadtentwicklung beigetragen
        werden, so auch zum Erhalt von Baudenkmälern.
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        nlage 22
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        er Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 25):
        Erwägt die Bundesregierung, angesichts der Finanzie-
        rungsprobleme, eine inhaltliche Neuausgestaltung des KfW-
        Programms zur energetischen Stadtsanierung?
        Es ist Konsens innerhalb der Bundesregierung, dass
        er Gebäudebereich einen erheblichen Beitrag zur Er-
        ichung der Klimaziele und der Umsetzung des Ener-
        iekonzepts leisten kann und muss. Zudem wird es
        ukünftig noch stärker darauf ankommen, den Sanie-
        ngsprozess über die Einzelgebäude hinaus auf eine
        reitere städtebauliche Basis zu stellen. Daher wurde das
        eue KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanie-
        ng aufgelegt. In einem ersten Schritt werden seit dem
        5. November 2011 aus dem Programm Zuschüsse für
        ie Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie für
        inen sogenannten Sanierungsmanager bereitgestellt. In
        inem zweiten Schritt werden ab dem 1. Februar 2012
        Zins vergünstigte Darlehen für Investitionen zur
        achhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz der
        ommunalen Versorgungssysteme bereitgestellt.
        Die Programmbausteine sind planmäßig im Novem-
        er 2011 gestartet bzw. werden am 1. Februar 2012 starten.
        ie Frage einer Neuausrichtung des Förderprogramms
        tellt sich daher nicht. Generell sind die durch die Bun-
        esregierung aufgelegten KfW-Förderprogramme als
        rnende Programme angelegt. Dies bedeutet, dass unter
        erücksichtigung praktischer Erfahrungen vor Ort auch
        as Programm Energetische Stadtsanierung eine Weiter-
        ntwicklung erfahren wird.
        nlage 23
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 26):
        Sieht die Bundesregierung die Finanzierung der Verlänge-
        rung der Bundesautobahn 14 mittlerweile ernsthaft gefährdet
        vor dem Hintergrund, dass die vom Bundesminister für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, beim
        ersten Spatenstich in Colbitz geäußerte Forderung, bis zum
        Februar 2012 Planfeststellungsbeschlüsse zu erreichen, nicht
        eingehalten werden kann, und aus welchem Grund wurde
        diese Forderung aufgestellt, obwohl die Frist zur Abrechnung
        der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent-
        wicklung, EFRE, bis Ende 2013 läuft?
        Der Neubau der A 14, Magdeburg–Wittenberge–
        chwerin ist ausdrücklich unter den Vorbehalt der Ko-
        nanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für
        gionale Entwicklung, EFRE, gestellt. Trotz der Verzö-
        erung bei der Baurechtschaffung durch die Länder ist
        ach heutigem Stand die Inanspruchnahme von EU-För-
        ermitteln für die A 14 noch möglich.
        Die Forderung von Planfeststellungsbeschlüssen bis
        ebruar 2012 wurde aufgestellt, weil bis zum 31. De-
        ember 2015 die für eine EFRE-Förderung vorgesehe-
        18452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        nen Abschnitte fertiggestellt sein müssen. Ansonsten ist
        eine EFRE-Förderung nicht möglich.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Frage 27):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ministeri-
        ums für Landesentwicklung und Verkehr, Sachsen-Anhalt,
        zum Bau der A 14: „Nach Lage der Dinge wird es zu einer
        Verzögerung kommen“ (Schweriner Volkszeitung vom 19. Ja-
        nuar 2012), und von welchen Fertigstellungsterminen – nach
        den Bauabschnitten 1 bis 7 und finanziellen Teilbeträgen –
        geht die Bundesregierung derzeit aus?
        Der Neubau der A 14, Magdeburg–Wittenberge–
        Schwerin ist ausdrücklich unter den Vorbehalt der Kofi-
        nanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für re-
        gionale Entwicklung, EFRE, gestellt. Trotz der Verzöge-
        rung bei der Baurechtschaffung durch die Länder ist
        nach heutigem Stand die Inanspruchnahme von EU-För-
        dermitteln für die A 14 noch möglich. Das Bundesminis-
        terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird da-
        für Sorge tragen, dass keine EFRE-Fördermittel
        verfallen, gegebenenfalls auch durch eine EFRE-Förde-
        rung bisher dafür nicht vorgesehener Projekte, über die
        noch nicht entschieden worden ist. Der feierliche Baube-
        ginn für den Abschnitt Anschlussstelle Wolmirstedt bis
        Anschlussstelle Colbitz, Verkehrseinheit 1.2, fand am
        30. November 2011 statt. Er soll bis Ende 2014 fertigge-
        stellt werden. Die weiteren Abschnitte der A 14 befinden
        sich größten Teils im Planfeststellungsverfahren. Aufgrund
        eventueller Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse
        kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aus-
        sage zu den Baubeginnen und den Fertigstellungsterminen
        dieser Abschnitte getroffen werden.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Frage 28):
        Leitet die Bundesregierung aus der Analyse des Präsidenten
        des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft,
        BDL, Klaus-Peter Siegloch, über die negativen Auswirkun-
        gen der Luftverkehrsteuer auf die deutsche Luftverkehrswirt-
        schaft im Vergleich zu anderen europäischen Staaten im All-
        gemeinen, aber speziell für grenznahe deutsche Flughäfen
        sowie Low-Cost-Carrier Schlussfolgerungen ab, und wird sie
        die tatsächlichen Wirkungen dieser Steuer zeitnah untersu-
        chen (travel tribune, Nr. 01-02/12)?
        Um die realen Folgen der Luftverkehrsteuer beur-
        teilen zu können, wird das Bundesministerium der Fi-
        nanzen unter Beteiligung des Bundesministeriums für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bun-
        desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno-
        logie dem Deutschen Bundestag gemäß § 19 Abs. 4
        Luftverkehrsteuergesetz bis zum 30. Juni 2012 einen Be-
        richt über die Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf
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        en Luftfahrtsektor und die Entwicklung der Steuerein-
        ahmen aus der Luftverkehrsteuer vorlegen. Die Bundes-
        gierung wird daher vor der Übergabe des Berichts an
        en Deutschen Bundestag weder eine Bewertung zu den
        isherigen Auswirkungen der Luftverkehrsteuer abgeben
        och einzelne Stellungnahmen hierzu kommentieren.
        nlage 26
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        er Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
        rucksache 17/8404, Fragen 29 und 30):
        Welche Auswirkungen auf die Anzahl der Anflüge auf den
        Flughafen Zürich-Kloten sind durch die Umsetzung der Drit-
        ten Verordnung zur Änderung der 220. Durchführungsverord-
        nung zur Luftverkehrs-Ordnung vom 16. September 2011 für
        den südlichen Schwarzwald und den Hochrhein zu erwarten?
        Welche der in Aussicht gestellten Grundlagen zu einer ein-
        vernehmlichen Lösung wurden in dieser Angelegenheit im
        Anschluss an das gemeinsame Treffen zwischen dem Bundes-
        minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
        Ramsauer, und der schweizerischen Bundesrätin Doris
        Leuthard am 1. Dezember 2011 getroffen, und ist die Bundes-
        regierung der Meinung, dass in diesem Zusammenhang auch
        die Tagesrandzeiten verhandelbar sind?
        u Frage 29:
        Keine.
        u Frage 30:
        Die Bundesregierung würde ihre Position in den Ver-
        andlungen mit der Schweiz selbst schwächen, wenn sie
        orab einseitig etwaige Verhandlungsspielräume veröf-
        ntlichen würde.
        nlage 27
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE
        INKE) (Drucksache 17/8404, Fragen 31 und 32):
        Warum wird Experten der deutschen Umweltverbände
        keine Möglichkeit eingeräumt, dem DIN-Normenausschuss
        anzugehören, der das neue ISO/TC-Normungsgremium zu
        Carbon Capture and Storage, CCS, auf nationaler Ebene spie-
        geln soll, und wie steht die Bundesregierung dazu?
        Warum wird Experten der deutschen Umweltverbände
        keine Möglichkeit eingeräumt, an internationalen Sitzungen
        im Rahmen der Jahrestagung des Normungsgremiums ISO/
        TC 207 „Environmental Management“ teilzunehmen, und wie
        steht die Bundesregierung dazu?
        Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs möchte ich
        ie beiden Fragen gerne gemeinsam beantworten.
        Die fachliche Arbeit in Normenausschüssen wird von
        hrenamtlich tätigen Mitgliedern geleistet, die dazu von
        nternehmen, Hochschulen, Behörden oder auch Ver-
        änden entsandt und autorisiert sein müssen. Die Bun-
        esregierung hat auf die Auswahl der Mitglieder eines
        ormungsausschusses keinen Einfluss. Eine Beschrän-
        ung, wie sie in den Fragen zum Ausdruck kommt, exis-
        ert nach Kenntnis der Bundesregierung nicht.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18453
        (A) )
        )(B)
        Um den Umweltverbänden die Teilnahme an der Nor-
        mungsarbeit zu erleichtern, hat das Bundesumweltminis-
        terium sogar bereits 1996 die Gründung des „Koordinie-
        rungsbüros Normungsarbeit der Umweltverbände,
        KNU“ initiiert und finanziert dieses jährlich mit rund
        200 000 Euro. Mitglieder des KNU sind derzeit der
        Deutsche Naturschutzring, DNR, der Bund für Umwelt
        und Naturschutz Deutschland, BUND, und der Bundes-
        verband Bürgerinitiativen Umweltschutz, BBU. Das
        KNU ist grundsätzlich für weitere Mitglieder offen. Die
        verwaltungsmäßige Organisation und interne Koordina-
        tion liegen beim BUND.
        Die Entscheidung über die Besetzung der DIN-Nor-
        mungsausschüsse und die Auswahl der Teilnehmer an
        Sitzungen, einschließlich der internationalen Sitzungen,
        obliegen der internen Organisation der KNU. Die Bun-
        desregierung ist in diesen Auswahlprozess nicht einge-
        bunden und nimmt darauf auch keinen Einfluss.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 33):
        Welche wissenschaftliche Basis hatte die Berechnung der
        Höhe der Managementprämie bei der Marktprämie im Er-
        neuerbare-Energien-Gesetz – bitte die Institute und konkrete
        Studie angeben –, und mit welchen Kosten rechnet die Bun-
        desregierung aufgrund der aktuellen Entwicklung durch die
        Inanspruchnahme der Managementprämie?
        Die Ausgestaltung der Marktprämie und damit auch
        die Höhe der Managementprämie folgen einer wissen-
        schaftlichen Empfehlung des Fraunhofer-Instituts für
        System- und Innovationsforschung vom Januar 2011, die
        zur Weiterentwicklung des EEG im Rahmen der wissen-
        schaftlichen Untersuchungen zur Vorbereitung des EEG-
        Erfahrungsberichts 2011 erstellt wurde. Darin wird er-
        wartet, dass in der Einführungsphase der Marktprämie
        bis zum Jahr 2014 maximale Mehrkosten von rund
        200 Millionen Euro pro Jahr gegenüber den ohnehin an-
        fallenden Kosten der Vermarktung des EEG-Stroms
        durch die Übertragungsnetzbetreiber anfallen. Im Ge-
        setzgebungsverfahren wurde die Höhe der Management-
        prämie für die steuerbaren erneuerbaren Energien gegen-
        über der genannten Untersuchung erhöht. Der hohe
        Zuspruch der Marktprämie bereits im Januar 2012, der
        über den Prognosen gelegen hat, lässt erwarten, dass die
        tatsächlichen Mehrkosten im Vergleich zu den ursprüng-
        lich prognostizierten Werten ansteigen. Die Bundes-
        regierung wird die Entwicklung sorgfältig beobachten
        und die Marktprämie im Verordnungswege gegebenen-
        falls nachjustieren.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 34):
        Hält die Bundesregierung angesichts des massiven Ein-
        bruchs der CO2-Preise Maßnahmen zur Stabilisierung des
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        europäischen Emissionshandelssystems und zur Verknappung
        der Emissionsrechte für erforderlich und, wenn ja, welche?
        Der europäische CO2-Zertifikatemarkt ist zurzeit auf-
        rund verschiedener Entwicklungen durch ein deutliches
        achlassen der Preise gekennzeichnet. Trotz dieses
        reisabfalls ist gewährleistet, dass der Emissionshandel
        is 2020 das festgelegte Emissionsminderungsziel er-
        icht. Die Funktionsfähigkeit des Emissionshandelssys-
        ms ist insofern also nicht gefährdet.
        Es wird zu diskutieren sein, ob das derzeitige Preissi-
        nal die Erreichung der mittel- und langfristigen Klima-
        iele der EU gewährleistet. Zudem werden die Versteige-
        ngserlöse in Deutschland zur Finanzierung wichtiger
        nergie- und klimapolitischer Maßnahmen verwendet.
        ine Erhöhung des EU-Klimaziels könnte zu höheren
        O2-Preisen führen.
        nlage 30
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 35):
        Wie sieht der konkrete Zeitplan des Bundesministeriums
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, für die
        Arbeiten an den rechtlichen Grundlagen zur Beschleunigung
        der Rückholung des Atommülls aus der Asse aus – bitte auch
        mit Angabe des genauen Datums, zu dem die Entsorgungs-
        kommission dem BMU ihre diesbezügliche, vom BMU in
        Auftrag gegebene Bewertung/Stellungnahme vorlegen soll –,
        und welche anderen Aufträge an Kommissionen, Sachverstän-
        dige oder Gutachter hat das BMU bezüglich der Asse noch er-
        teilt?
        Hinsichtlich der Arbeiten an den rechtlichen Grundla-
        en zur Beschleunigung der Rückholung der radioakti-
        en Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gibt es noch
        einen konkreten Zeitplan.
        Diesbezüglich, das heißt zu den rechtlichen Grundla-
        en, wurde die Entsorgungskommission, ESK, seitens
        es BMU nicht beauftragt, eine Bewertung oder Stel-
        ngnahme vorzulegen.
        Am 20. Januar 2012 hat BMU der ESK einen Bera-
        ngsauftrag zur Beschleunigung der Rückholung erteilt
        nd um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
        elche Beschleunigungsmöglichkeiten für die Realisie-
        ng der Rückholung sind ohne Abstriche an der Sicher-
        eit umsetzbar? Kann die Planung bzw. die Durchfüh-
        ng der Notfall- und Vorsorgemaßnahmen beschleunigt
        nd optimiert werden?
        Ein Abgabetermin für die Stellungnahme wurde nicht
        orgegeben. Die Stellungnahme soll begleitend zur Pla-
        ung der Rückholung nach Bedarf aktualisiert werden.
        nlage 31
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Fragen 36 und 37):
        18454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Warum betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
        die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestags-
        drucksache 17/8114, in der sie angibt, dass von 2009 bis 2011
        insgesamt 51 Transporte mit Kernbrennstoffen durch den
        Nord-Ostsee-Kanal durchgeführt wurden, dass ihr weitere In-
        formationen nicht vorliegen, und geht das Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit davon aus,
        dass es weitere Transporte von Kernbrennstoffen gegeben ha-
        ben könnte, die der Bundesregierung aber nicht bekannt wa-
        ren?
        Beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
        Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck-
        sache 17/8114 die Frage, wie sich die Besitz- und Eigentums-
        verhältnisse von radioaktiven Stoffen während des Transports
        gegebenenfalls verändern (zu Frage 3), nicht, weil sie darüber
        keine Erkenntnisse hat oder weil sie diese nicht gegenüber
        dem Parlament offenlegen will?
        Kernbrennstofftransporte, die über deutsches Ho-
        heitsgebiet führen, müssen nach § 4 Atomgesetz durch
        das Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, genehmigt wer-
        den und sind somit der Bundesregierung bekannt. Wie
        bereits erwähnt, wurden in den Jahren 2009 bis 2011 ins-
        gesamt 51 Transporte von Kernbrennstoffen durch den
        Nord-Ostsee-Kanal genehmigt und durchgeführt.
        Der Transport sonstiger radioaktiver Stoffe im See-
        verkehr ist genehmigungsfrei. Der Bundesregierung lie-
        gen hierzu deshalb keine weiteren Informationen vor.
        Eine Genehmigung ist hier erst erforderlich, wenn die
        radioaktiven Stoffe in Deutschland umgeschlagen und
        mittels Straßen- oder Schienentransport weiter befördert
        werden.
        Die Frage nach den Eigentumsverhältnissen von radi-
        oaktiven Stoffen während eines Transports ist für die Si-
        cherheit irrelevant. Der Genehmigungsinhaber und der
        Beförderer, das heißt diejenigen, die den radioaktiven
        Stoff in ihrem Besitz haben, haben die erforderlichen
        Genehmigungsvoraussetzungen zur Gewährleistung der
        Sicherheit während des Transports zu erfüllen. Eine ge-
        gebenenfalls stattfindende Änderung der Besitzverhält-
        nisse, das heißt der Übergang von einem Genehmi-
        gungsinhaber bzw. Beförderer während eines Transports
        zum nächsten, wird darüber hinaus bei der Erteilung der
        Genehmigung berücksichtigt.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/8404, Fragen 38 und 39):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Beschluss
        der Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und
        Hansestadt Hamburg vonseiten der Firma Datenlotsen Infor-
        mationssysteme GmbH (Az. Vgk FB 7/11) getätigte Aussage,
        dass die HIS Hochschul-Informations-System GmbH „euro-
        parechtswidrig eine institutionelle finanzielle Förderung“ in
        Höhe von durchschnittlich 8,4 Millionen Euro durch den
        Bund und die Länder erhält und zudem keine Lizenzgebühren
        für ihre Software berechnet?
        Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der
        Bundesregierung aus diesem Beschluss für das Unternehmen
        HIS sowie im Hinblick auf vorhandene und zukünftige Hoch-
        schulausstattungen mit Campusmanagementsystemen?
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        Der mit den Fragen angesprochene Beschluss der
        ergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und
        ansestadt Hamburg vom 30. November 2011 ist nicht
        chtskräftig. Sowohl die Antragsgegnerin wie die zu
        em Rechtsstreit beigeladene HIS GmbH haben gegen
        ie Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, über die noch
        icht entschieden ist.
        Da es sich sonach weiterhin um eine laufende Rechts-
        treitigkeit handelt, verbietet sich eine Stellungnahme
        er Bundesregierung zu dieser Entscheidung ebenso wie
        um Vorbringen einzelner Streitparteien.
        nlage 33
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        rucksache 17/8404, Fragen 40 und 41):
        In welchem Umfang ist in der Finanzplanung des Bundes
        Vorsorge für steigende Ausgaben beim BAföG in den nächs-
        ten Jahren getroffen, und sind dabei auch mögliche Leistungs-
        verbesserungen einkalkuliert?
        Mit welchen konkreten Vorstellungen will die Bundesre-
        gierung wie angekündigt auf die Bundesländer zur Verände-
        rung des BAföG zugehen, und in welchem Maße sollten nach
        Auffassung der Bundesregierung Bedarfssätze und Freibe-
        träge steigen?
        u Frage 40:
        Die geltende Finanzplanung des Bundes berücksich-
        gt jeweils die absehbare Entwicklung der Ausgaben
        eim BAföG.
        u Frage 41:
        Das Ziel der Gesprächsaufnahme mit den Ländern hat
        ie Bundesregierung in ihrem 19. BAföG-Bericht bereits
        lar formuliert: Es geht darum, „gemeinsam einen Vor-
        chlag für ausbildungspolitisch angemessene und haus-
        altspolitisch verantwortbare Anpassungen und inhalt-
        che Fortentwicklung des BAföG“ zu erarbeiten. Zu
        iesem Zweck hat Bundesministerin Schavan bereits
        re für BAföG zuständigen Länderkolleginnen und -kolle-
        en angeschrieben und erklärt, dass es für sie angesichts
        er gemeinsamen Finanzierungsverantwortung auf
        rundlage des § 56 BAföG vor Einleitung eines weite-
        n Änderungs-Gesetzgebungsverfahrens unverzichtbar
        t, zu einer verlässlichen und für den Verfahrensablauf
        alkulierbaren Verständigung mit allen Ländern zu kom-
        en. Jede Seite müsse ihren Finanzierungsanteil an
        ventuellen Mehrausgaben zu tragen bereit sein.
        nlage 34
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 42):
        Wurden im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft
        bei der Vergabe für den Neubau des Bundesministeriums für
        Bildung und Forschung Vorgaben für den Primär- und End-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18455
        (A) )
        )(B)
        energiebedarf gemacht, die über die Energieeinsparverord-
        nung hinausgehen?
        Das Gebäude wird höchste Nachhaltigkeitskriterien
        einhalten und nach dem für Bundesbauten geltenden Be-
        wertungssystem Nachhaltiges Bauen, BNB, mit der Be-
        wertung „Gold“ zertifiziert werden.
        Der private Partner hat nach dem mit ihm abgeschlos-
        senen Vertrag mindestens folgende Anforderungen
        zwingend einzuhalten:
        Erstens. Unterschreitung der Energieeinsparverord-
        nung, EnEV, 2009 um mindestens 20 Prozent (minus
        30 Prozent bei Bezug von Fernwärme aus Kraft-Wärme-
        Kopplung – KWK) des Jahres-Primärenergiebedarfs;
        darüber hinaus strebt der Auftraggeber zur weiteren Ver-
        ringerung des Energieverbrauchs eine weitergehende
        Unterschreitung der EnEV 2009 an, Zielwert mindestens
        minus 35 Prozent. Ergebnis: Der Zielwert von minus
        35 Prozent wird unterschritten.
        Zweitens. Die mittleren U-Werte (Wärmedurchgangs-
        koeffizienten) der Bauteile nach Anlage 2 Tabelle 2 der
        EnEV 2009 sind als Mindestvorgabe für den Neubau
        einzuhalten.
        Drittens. Unterschreitung des mittleren spezifischen
        Transmissionswärmeverlustes des Ist-Gebäudes gegen-
        über den Anforderungen des Referenzgebäudes mit den
        mittleren U-Werten der Bauteile nach Anlage 2 Tabelle 2
        der EnEV 2009 um mindestens 30 Prozent. Darüber hin-
        aus strebt der Auftraggeber zur weiteren Verringerung
        des Energieverbrauchs eine weitergehende Unterschrei-
        tung an, Zielwert mindestens minus 35 Prozent. Ergeb-
        nis: Der Zielwert von minus 35 Prozent wird unterschrit-
        ten.
        Viertens. Einsatz von Dreifachverglasung in den
        transparenten Fassadenflächen.
        Fünftens. Einsatz von mindestens 15 Prozent regene-
        rative Energien zur Deckung des Gebäude-Energiebe-
        darfs durch Eigenerzeugung; darüber hinaus strebt der
        Auftraggeber einen weitergehenden Einsatz regenerati-
        ver Energien zur Deckung des Gebäude-Energiebedarfs
        durch Eigenerzeugung an, Zielwert mindestens 20 Pro-
        zent. Ergebnis: Der Zielwert von mindestens 20 Prozent
        wird überschritten.
        Alle Kosten dieser Maßnahmen sind im Angebot des
        privaten Partners enthalten und in den Wirtschaftlich-
        keitsvergleich mit der konventionellen Realisierung ein-
        geflossen, der einen Barwertvorteil der ÖPP-Realisie-
        rung in Höhe von rund 9,5 Prozent ergeben hat.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 43):
        Wie sieht der Zwischenstand der Umsetzung der ersten
        Förderrunde des Qualitätspakts Lehre zum 31. Dezember
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        2011 im Einzelnen insbesondere im Hinblick auf den Mittel-
        abfluss, die Höhe der ausgezahlten Mittel in 2011, die Höhe
        der in 2011 nicht verausgabten Mittel, der daraus gegebenen-
        falls gebildeten Ausgabenreste, der gegebenenfalls zum Jah-
        resende 2011 verfallenen Mittel sowie die Zahl der damit bis
        Ende 2011 an Universitäten und Fachhochschulen eingestell-
        ten zusätzlichen Professoren – nach Bundesländern – aus, und
        wie teilen sich die im Haushalt 2012 für den Qualitätspakt
        Lehre veranschlagten Mittel – unter Angabe des Zeitplanes
        bis zur Bewilligung der zweiten Runde – jeweils auf die erste
        und zweite Förderrunde auf?
        Die Umsetzung der ersten Förderrunde des Qualitäts-
        akts Lehre im Jahr 2011 erfolgte gemäß der Verwal-
        ngsvereinbarung von Bund und Ländern vom 30. Sep-
        mber 2010. Annähernd 100 Prozent der Mittel, die von
        en geförderten Hochschulen tatsächlich beantragt wur-
        en, konnten verausgabt werden. Dies sind rund
        8,159 Millionen Euro. Wie mehrfach berichtet, ist auf-
        rund der langen Verhandlungen zwischen Bund und
        ändern und der damit einhergehenden zeitlichen Verzö-
        erung der volle Ansatz in Höhe von 140 Millionen Euro
        icht erforderlich gewesen. Das BMBF war 2011 ver-
        flichtet, in seinem Einzelplan rund 231 Millionen Euro
        inzusparen. Die nicht erforderlichen Mittel im Titel
        003/685 15 konnten zur Erwirtschaftung dieser soge-
        annten „Globalen Minderausgabe“, GMA, herangezo-
        en werden. Dadurch konnten empfindliche Einschnitte
        ei anderen prioritären Bildungs- und Forschungsvorha-
        en vermieden werden, die vor dem Hintergrund des na-
        ezu vollständigen Mittelabflusses des BMBF-Haushalts
        011 (rund 99,4 Prozent) andernfalls unvermeidlich ge-
        orden wären.
        Im Haushaltsjahr 2012 entfallen rund 111 Millionen
        uro auf die bereits bewilligten Projekte der ersten Aus-
        ahlrunde des Qualitätspakts Lehre. Für die Projekte der
        weiten Auswahlrunde wird ein Mittelbedarf von rund
        0 Millionen Euro im Jahr 2012 geschätzt. Diese Pro-
        kte befinden sich zurzeit im Verfahren der Antragsprü-
        ng und -bewilligung, sie beginnen zum Sommerse-
        ester 2012.
        Für das Jahr 2011 wurden von den geförderten Hoch-
        chulen Mittel für 98 zusätzliche Professoren beantragt.
        ittel für weitere 80 Professoren wurden von den Hoch-
        chulen erst ab 2012 beantragt, da aufgrund der üblichen
        auer von Berufungsverfahren nicht in jedem Fall mit
        iner sofortigen Stellenbesetzung zu rechnen sei. Eine
        ufteilung nach Bundesländern ist der schriftlichen Ant-
        ort beigefügt.
        nlage 36
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        es Abgeordneten Manfred Zöllmer (SPD) (Druck-
        ache 17/8404, Fragen 51 und 52):
        Welche Kosten wurden durch das Bewerbungsverfahren
        für die Leitung der Servicestelle für bürgerschaftliches und
        kommunales Engagement verursacht?
        Wann wurde Gabriela Büssemaker darüber informiert,
        dass sie den Zuschlag für die Stelle erhalten wird?
        18456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 51:
        Die Gesamtkosten für das Verfahren einschließlich
        der Inseratskosten liegen bei 59 435 Euro, davon
        24 435 Euro Inseratskosten (FAZ und Die ZEIT).
        Zu Frage 52:
        Frau Büssemaker wurde nach Abschluss des Aus-
        wahlverfahrens und Entscheidung der BMZ-Leitung in-
        formiert.
        Anlage 37
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
        17/8404, Fragen 53 und 54):
        Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben am Aus-
        wahlverfahren um die Leitung der neuen Servicestelle für
        bürgerschaftliches und kommunales Engagement insgesamt
        teilgenommen, und wie viele von ihnen wurden zu Bewer-
        bungsgesprächen eingeladen?
        Von welchem externen Personalberatungsbüro wurde das
        Bewerbungsverfahren durchgeführt?
        Zu Frage 53:
        Insgesamt sind 133 Bewerbungen eingegangen. Da-
        von wurden 8 Kandidaten und Kandidatinnen zum Aus-
        wahlverfahren eingeladen.
        Zu Frage 54:
        Das Unternehmen Heimeier & Partner wurde mit der
        Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.
        Anlage 38
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 55):
        Um welche Personalberatungsfirma handelt es sich bei der
        zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung der
        Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und
        kommunales Engagement „Engagement Global“ hinzugezo-
        genen Personalberatung namentlich, und welche Kosten sind
        hier entstanden?
        Das Unternehmen Heimeier & Partner wurde mit der
        Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt. Die
        Gesamtkosten des Auftrags belaufen sich auf 59 435 Euro,
        davon 24 435 Euro Inseratskosten (Die ZEIT, FAZ).
        Anlage 39
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Frage 56):
        Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Personen,
        die seit dem Herbst 2009 in verantwortliche Positionen des
        Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung aufrückten oder dort in diese Positionen neu ein-
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        gestellt wurden, für Firmen und Unternehmen tätig waren
        oder noch sind, die geschäftliche Beziehungen zum Bundes-
        ministerium oder zu den vom Bundesministerium geförderten
        Projekten unterhalten?
        Es ist ausdrücklich gewünscht, dass Mitarbeiterinnen
        nd Mitarbeiter über entwicklungspolitische Erfahrung
        erfügen, daher ist dies nicht auszuschließen.
        nlage 40
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 57):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des
        Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung, dass bei der Personalauswahl zur Besetzung
        verantwortlicher Positionen im BMZ auch „politische Loyali-
        tät“ Voraussetzung sei (vergleiche Westfalen-Blatt vom 17. Ja-
        nuar 2012), und woran bemisst die Bundesregierung das Vor-
        handensein dieser „politischen Loyalität“, insbesondere
        hinsichtlich der Mitgliedschaft der Bewerber in den die Re-
        gierung tragenden Parteien?
        Die Auswahl für die Besetzung von Stellen erfolgt im
        inklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eig-
        ung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizu-
        ehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG
        icht abgefragt werden.
        Bei der Besetzung von Abteilungsleitungen ist es all-
        emein anerkannte Staatspraxis, dass neben der generel-
        n fachlichen Eignung im Einklang mit Art. 33 Abs. 2
        G und § 9 BBG eine Übereinstimmung mit der politi-
        chen Grundausrichtung und den Zielen der Bundesre-
        ierung sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis zur
        ausleitung erforderlich sind.
        nlage 41
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 58):
        In welcher Weise wurde seitens der Bundesregierung seit
        dem Herbst 2009 bei den Neubesetzungen verantwortlicher
        Positionen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung bei der Personalauswahl das
        mögliche Bestehen geschäftlicher Beziehungen der Bewerber
        zum BMZ oder zu vom BMZ geförderten Projekten im Sinne
        unzulässiger Interessenkollisionen bewertet?
        Die Personalauswahl erfolgt stets im Einklang mit
        rt. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähi-
        ung und fachlicher Leistung und nicht aufgrund ge-
        chäftlicher Beziehungen.
        nlage 42
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Druck-
        che 17/8404, Frage 59):
        Ist es gängige Praxis, dass das BMZ privatwirtschaftliche
        Personalagenturen in die Personalentscheidung einbezieht,
        und, wenn nein, soll dies gängige Praxis werden?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18457
        (A) )
        )(B)
        Nein, wird aber in geeigneten Fällen eingesetzt. Das
        BMZ steht hier im Einklang mit anderen öffentlichen
        Auftraggebern.
        Anlage 43
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/8404, Frage 60):
        Wie hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sich an-
        gesichts des Briefes der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer in den
        Streit zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur
        Personalpolitik des Bundesministers Dirk Niebel eingeschal-
        tet, und wie bewertet sie den offensichtlichen Bruch zwischen
        den Koalitionspartnern im Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages?
        Die Bundesregierung verfolgt eine gemeinsame Linie
        in der Entwicklungspolitik, deren Grundlage der Koali-
        tionsvertrag ist.
        Nach Ansicht der Bundeskanzlerin führt der Bundes-
        minister sein Ministerium ausgesprochen erfolgreich. Er
        hat wichtige Reformen in diesem Ministerium vorge-
        nommen, zum Beispiel mit der Zusammenführung der
        Vorfeldorganisationen in die heutige GIZ. Das ist eine
        Maßnahme, die die Durchschlagskraft der deutschen
        Entwicklungspolitik verstärkt hat und auch in der ent-
        wicklungspolitischen Community anerkannt wird.
        Die innere Organisation des Ministeriums ist Teil der
        Ressortautonomie. Es ist ein normaler Vorgang, dass ein
        Bundesminister die Organisation seines Hauses so ge-
        staltet, wie er es für die Erfüllung der Aufgaben seines
        Hauses für zweckmäßig hält. Auch die Besetzung von
        Personalstellen ist Teil dieser Ressortautonomie und Sa-
        che des Ressortministers.
        Anlage 44
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/8404, Frage 61):
        Inwiefern muss man davon ausgehen, dass mit der neuge-
        schaffenen Abteilung „Politik und Kommunikation“ im Bun-
        desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung auch Öffentlichkeitsarbeit für die liberale Linie in
        der Entwicklungspolitik während des Wahlkampfes gemacht
        werden wird, und wie bewertet die Bundesregierung die Be-
        fürchtung des Personalrats im BMZ, hier entstehe die „Kampa
        für den Wahlkampf 2013“?
        Die Behauptung trifft nicht zu.
        Anlage 45
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 62):
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        Wie passt die in der dpa-Meldung vom 18. Januar 2012
        vom Bundesminister Dirk Niebel vorgetragene Behauptung,
        er bevorzuge in seinem Bundesministerium auf keinen Fall
        FDP-Parteianhängerinnen und -anhänger bei der Stellenver-
        gabe, zu dem in dem Beitrag „Rette sich, wer kann“ der Fern-
        sehsendung Report München vom 10. Januar 2012 zitierten
        „Papier zur politischen Positionierung von AA und BMZ“ der
        FDP, in dem es heißt, man müsse „Schlüsselministerien mit
        Breitenwirkung mit Liberalen besetzen“ und: „Es gibt kaum
        ein Ministerium, welches derart viele personelle Besetzungen
        zu bestimmen hat“ wie das BMZ, und das mit der Feststellung
        endet, die Besetzung des Themas Entwicklungszusammenar-
        beit könne dem „Image der FDP als sozial kalt entgegenwir-
        ken“, und wie sind die im Papier genannten Zielsetzungen mit
        einer objektiven Auswahl der qualifiziertesten Bewerber bei
        der Stellenvergabe im BMZ vereinbar?
        Die Bundesregierung bewertet und äußert sich grund-
        ätzlich nicht zu Strategie- und Positionspapieren der
        erschiedenen Parteien.
        nlage 46
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        7/8404, Frage 63):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Existenz des FDP-
        Strategiekonzeptes „Papier zur politischen Positionierung von
        AA und BMZ“, welches im Rahmen der Koalitionsverhand-
        lungen 2009 auf sieben Seiten eine stärkere „liberale Durch-
        dringung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung in Form von „mehr FDP-
        Leuten in Ministerialjobs“, eine Nutzung der Entwicklungs-
        politik, um dem „Image“ der FDP „als sozial kalt“ entgegen-
        zuwirken, sowie die schrittweise Integrierung des BMZ in das
        Auswärtige Amt, um dessen „schleichende“ Entmachtung zu
        stoppen, fordert (vergleiche Die Zeit vom 12. Januar 2012)?
        Die Bundesregierung bewertet und äußert sich grund-
        ätzlich nicht zu Strategie- und Positionspapieren der
        erschiedenen Parteien.
        nlage 47
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        7/8404, Frage 64):
        Plant die Bundesregierung mit der Einstellung einer ehe-
        maligen McKinsey-Beraterin als neue Leiterin der Abteilung 4
        des BMZ, verstärkt auf Ansätze der McKinsey-Unterneh-
        mensberatung wie Liberalisierung, Privatisierung und Perso-
        nalkosteneinsparung zu setzen?
        Die für die Abteilungsleitung vorgesehene Kollegin
        ilt bei McKinsey als ausgewiesene Expertin für die Be-
        tung von Entwicklungs- und Schwellenländern rund
        m die Themen wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum
        nd Effizienzsteigerung im Bereich der EZ. Seit 2006
        ar sie unter anderem maßgeblich an der Erarbeitung
        nd Implementierung von regionalen Entwicklungsstra-
        gien in Ländern der MENA-Region, an der Entwick-
        ng und Implementierung eines Reformprogramms im
        ahen Osten im Bereich Bildung sowie an einem globa-
        n Forschungsprojekt zu Development Effectiveness
        eteiligt. Die Bundesregierung plant, sich diese ausge-
        18458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        wiesene entwicklungspolitische Expertise zunutze ma-
        chen.
        Anlage 48
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Fragen 65 und 66):
        Wie und mit welchem Auswahlverfahren beabsichtigt der
        Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung, Dirk Niebel, die für 2012 im Einzelplan 23 ausge-
        wiesenen rund 180 neuen Stellen zu besetzen, und welche
        Wertigkeiten haben diese Stellen?
        Wie wird sichergestellt, dass diese Stellen nicht dazu die-
        nen, ehemalige Abgeordnete oder ehemalige Mitarbeiter nicht
        mehr existierender FDP-Landtagsfraktionen zu versorgen?
        Zu Frage 65:
        Die Wertigkeiten der Stellen und Planstellen sind in
        dem vom Parlament gebilligten Haushaltsplan zum
        Haushalt 2012 aufgeführt.
        Die Auswahl erfolgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2
        GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachli-
        cher Leistung.
        Zu Frage 66:
        Die Auswahl erfolgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2
        GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachli-
        cher Leistung. Die Parteizugehörigkeit darf unter Hin-
        weis auf Art. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden.
        Anlage 49
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
        17/8404, Frage 67):
        Wurden beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung Mitarbeiter eingestellt, die
        nicht den Mindestanforderungen für BMZ-Mitarbeiter ent-
        sprechen?
        Nein.
        Anlage 50
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD)
        (Drucksache 17/8404, Fragen 68 und 69):
        Trifft es zu, dass bei der Besetzung der 65 GIZ-Stellen, die
        2011 gewährt wurden, auf Druck der Vertreter der Personalre-
        ferate des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung Personen eingestellt und auf Stel-
        len des BMZ übernommen wurden, die wenige Monate zuvor
        an einem BMZ-Assessment-Center teilgenommen hatten und
        durchgefallen waren, und ist es außerdem korrekt, dass diese
        Personen Mitglieder der FDP sind?
        Was entgegnet die Bundesregierung auf Vorwürfe, dass ei-
        ner der Referentenposten im Büro des Weltbank-Exekutivdi-
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        rektors, der üblicherweise von Referenten aus dem BMZ mit
        viel Berufserfahrung besetzt wird, jetzt mit einem Externen
        besetzt wurde, der Mitglied der FDP ist und noch nie für das
        Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung gearbeitet hat, und es somit fraglich ist, ob er die
        nötige Qualifikation besitzt, um die Interessen des BMZ bzw.
        Deutschlands bei der Weltbank zu vertreten?
        Zu Frage 68:
        Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der 65 GIZ-
        tellen erfolgte im Rahmen eines eintägigen Assessment
        enters, das sich aus verschiedenen Elementen zusam-
        ensetzte (Interview, Gruppendiskussion, Sprachprüfung,
        chriftlicher Test). Die Auswahlkommission setzte sich
        us Vertreterinnen und Vertretern der Personalverwaltung
        es BMZ, Mitgliedern des BMZ-Personalrats, Vertrete-
        nnen und Vertretern des Personalbereichs der GIZ sowie
        xternen psychologischen Gutachterinnen zusammen.
        lle Einstellungsentscheidungen wurden von der Kom-
        ission im Einvernehmen mit dem BMZ-Personalrat ge-
        offen. Die Parteizugehörigkeit darf unter Hinweis auf
        rt. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden. Es ist im Übri-
        en langjährige Praxis, dass Bewerbern die Möglichkeit
        iner erneuten Bewerbung offen steht.
        u Frage 69:
        Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet
        ich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
        er Bewerber für den angesprochenen Referentenposten
        der Weltbank besitzt knapp 20-jährige umfangreiche
        rfahrungen im VN-Bereich bei der UNESCO, die ihn
        efähigen, diese Position wahrzunehmen.
        nlage 51
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa-
        he 17/8404, Frage 70):
        Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für
        wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem
        Auswärtigen Amt eine Verlegung der Not- und Übergangs-
        hilfe aus dem BMZ in das AA getroffen, bevor eine Auswer-
        tung des Gutachtens „Evaluierung der deutschen humanitären
        Hilfe im Ausland“ erfolgte, und wann wird das Gutachten
        vorgelegt, das bis Mitte Januar 2012 vorliegen sollte?
        Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zwi-
        chen AA und BMZ war die Datenerfassung, -analyse und
        ewertung der Untersuchung bereits abgeschlossen. Stär-
        en und Schwächen der derzeitigen Arbeitsteilung bei der
        umanitären Hilfe der Bundesregierung waren unter an-
        erem durch Kritik des OECD-DAC-Peer Review be-
        its bekannt und wurden auch im Prozess der Evaluie-
        ng sichtbar. Daher sind in die Ausgestaltung der
        olitischen Entscheidung, die Ressortzuständigkeiten
        eu zu verteilen, verschiedene Erkenntnisse aus unter-
        chiedlichen Quellen eingeflossen. Die Evaluierung
        urde bereits Anfang 2009 (in der vorherigen Legisla-
        rperiode) begonnen.
        Der Evaluierungskurzbericht wurde an den Auswärti-
        en Ausschuss, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
        rbeit und Entwicklung, Ausschuss für Menschenrechte
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18459
        (A) )
        )(B)
        und Humanitäre Hilfe sowie an die Haushaltsbericht-
        erstatter der Einzelpläne 05 und 23 übersandt.
        Anlage 52
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 71):
        Wie viele Stellen für Unterabteilungsleiter wurden im
        Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung seit 2009 neu geschaffen, neu besetzt, und wie
        war dabei das Auswahlverfahren?
        Seit 2009 wurde eine Unterabteilungsleitungsstelle
        neu geschaffen und intern neu besetzt. Darüber hinaus
        wurden zwei bestehende Unterabteilungsleiterstellen in-
        tern personell neu besetzt.
        Im Rahmen der geplanten Neuorganisation sind
        drei weitere Unterabteilungsleitungen vorgesehen. Die
        Auswahl für die Besetzung dieser Stellen erfolgte und er-
        folgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG
        nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
        Anlage 53
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/8404, Frage 72):
        Welche Konsequenzen hat die durch die Vereinbarung
        zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium
        für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am
        10. November 2011 angekündigte Umsetzung von 52 Stellen
        aus dem Haushalt des BMZ in den Haushalt des AA für die
        von der Bundesregierung angestrebte Stärkung des BMZ
        durch eine deutliche Erhöhung seines Personals, und wie viele
        neugeschaffene Stellen und Planstellen stehen angesichts der
        für die Schaffung neuer Abteilungen, Unterabteilungen und
        Referate benötigten sowie der über andere Bundesministerien
        umgesetzten Stellen zur Stärkung der Länder- und Regionen-,
        Fach- bzw. Themenreferate zur Verfügung?
        Von den 52 Stellen sind 46 neue Planstellen für die
        Schwerpunktkoordination im Bereich Wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung, WZ, im Ausland
        vorgesehen. Diese 46 Stellen sollen entsprechend der
        Vereinbarung zwischen Auswärtigem Amt und BMZ an
        das Auswärtige Amt übertragen und mit WZ-Referentin-
        nen und -Referenten aus dem BMZ an den Auslandsver-
        tretungen besetzt werden. Zu berücksichtigen ist, dass
        diese die Schwerpunktkoordinatoren der Durchfüh-
        rungsorganisationen ersetzen und damit BMZ diese ho-
        heitliche Aufgabe wieder selbst wahrnimmt. Damit wird
        die Außenstruktur der Bundesregierung im Bereich der
        Entwicklungszusammenarbeit deutlich gestärkt.
        Die Übertragung von sechs Stellen im Bereich der
        Not- und Übergangshilfe an das Auswärtige Amt ist mit
        dem Übergang entsprechender Aufgaben an das Aus-
        wärtige Amt verbunden.
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        Vor Umsetzung der Vereinbarung zwischen AA und
        MZ wird die Bundesregierung das Einvernehmen mit
        em Haushaltsausschuss herstellen gemäß dessen Be-
        chluss vom 30. November 2011. Die Bundesregierung
        ird die Fachausschüsse entsprechend informieren.
        Die genaue Verteilung der neuen Stellen auf die Orga-
        isationseinheiten wird zurzeit mit Unterstützung durch
        ine externe Beratung erarbeitet.
        Insgesamt wird durch diese Maßnahmen die Politik
        er Bundesregierung gestärkt.
        nlage 54
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8404, Frage 73):
        Wie bewertet die Bundesregierung die in der Frankfurter
        Allgemeinen Zeitung vom 17. Januar 2012 zitierte Einschät-
        zung, dass es klar rechtswidrig sei, dass das Bundesministe-
        rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
        mit einem heutigen Vorstandsmitglied der Deutschen Gesell-
        schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, nach
        seinem Weggang zur GIZ noch einen unbefristeten Vertrag
        abgeschlossen hat, und die laut derselben Ausgabe auf einer
        Personalversammlung im BMZ von Mitarbeiterinnen und
        Mitarbeitern vorgebrachten Warnungen vor „persönlichen
        Seilschaften“ und „doppelten Standards“ bei der Einstellung
        sowie die Aussage, Personalentscheidungen der Leitung wür-
        den „mit einer bisher nicht gekannten Kälte und Gnadenlosig-
        keit durchgepeitscht“?
        Die Bundesregierung schließt sich dieser Einschät-
        ung nicht an. Darüber hinaus erfolgt die Besetzung von
        lanstellen und Stellen gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und
        emäß § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachli-
        her Leistung.
        nlage 55
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8404, Frage 74):
        In welchen Bereichen sind die 300 Stellen angesiedelt, auf
        die sich der Bundesminister Dirk Niebel in der dpa-Meldung
        vom 18. Januar 2012 bezieht, in der er behauptet, „sein Minis-
        terium habe seit dem Beginn der Reform insgesamt 300 Stel-
        len eingespart“?
        Durch die Verschmelzung von DED und InWEnt auf
        ie GTZ zum 1. Januar 2011 konnten gemäß der Forde-
        ng des Bundesrechnungshofes Synergien genutzt und
        oppel- und Dreifachstrukturen abgebaut werden. Die
        rfolgreiche Durchführung der Fusion resultierte somit
        einer Einsparung von 693 Stellen im Personalhaushalt
        es Bundes. Dadurch reduziert sich – auch bei Stärkung
        es BMZ um 210 Stellen, bei Gründung der Service-
        telle Engagement Global mit 145 Stellen und eines Eva-
        ierungsinstitutes mit 38 Stellen – der Personalbestand
        es Bundes dauerhaft um rund 300 Stellen.
        18460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Anlage 56
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
        (Drucksache 17/8404, Fragen 75 und 76):
        Trifft es zu, dass Zahlungen aus internationalen Entwick-
        lungsfonds an Projekte in Kuba, die in US-Dollar erfolgen,
        durch die USA erheblich verzögert werden?
        Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die in den Jahren
        2010 und 2011 durch kirchliche Entwicklungshilfe aus
        Deutschland an kirchliche Organisationen in Kuba gezahlt
        wurden?
        Zu Frage 75:
        Zwei Auszahlungen zur Finanzierung des GFATM-
        Programmes in Kuba sind von einer Bank in den USA
        im Jahre 2010 zeitweise nicht weitergeleitet worden.
        Dieses Problem wurde jedoch unter den Beteiligten ge-
        löst. Vergleichbare Fälle sind in der Folgezeit nicht mehr
        aufgetreten.
        Zu Frage 76:
        Im Jahre 2010 wurden 60 000 Euro und 2011
        209 700 Euro für ein Projekt des Evangelischen Ent-
        wicklungsdienstes, EED, ausgezahlt. Zurzeit gibt es zwei
        Projekte kirchlicher Organisationen, beide EED, mit ei-
        nem Gesamtvolumen von 559 000 Euro.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/8404, Frage 77):
        Wurde der Export von Patriot-Raketen nach Südkorea
        beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bean-
        tragt und geprüft?
        Eine entsprechende Beantragung und Prüfung beim
        Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist er-
        folgt.
        Anlage 58
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/8404, Frage 78):
        Wie ist der aktuelle Stand des von der Bundesregierung
        angekündigten Zertifizierungsverfahrens für die Tätigkeit pri-
        vater Sicherheitsdienste an Bord von Handelsschiffen, und in-
        wiefern sind Aussagen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl
        (Neue Osnabrücker Zeitung vom 2. Januar 2012) zutreffend,
        dass bereits „die ersten waffenrechtlichen Erlaubnisse für Un-
        ternehmen“ für Sicherheitsdienstleistungen an Bord von
        Schiffen erteilt worden seien?
        Die Bundesregierung bereitet mit Unterstützung des
        Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA,
        sowie der Bundespolizei das geplante Zulassungsverfah-
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        n für private bewaffnete Sicherheitsdienste an Bord
        on Schiffen unter deutscher Flagge vor.
        Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit unter
        erücksichtigung der vorläufigen IMO-Empfehlungen
        SC.1/Circ. 1405/Rev.1) erarbeitet. Für die Erteilung
        on waffenrechtlichen Erlaubnissen liegt die Zuständig-
        eit bei den Ländern. Zur Aussage des Abgeordneten
        r. Hans-Peter Uhl liegen der Bundesregierung daher
        eine Informationen vor.
        nlage 59
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 79):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        Darlegungen des offenen Briefs von namhaften Wissenschaft-
        lern an die Bundesregierung und die Mitglieder des Ausschus-
        ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des
        Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen
        Bundestages vom 19. Januar 2012 mit einem Plädoyer für
        eine verlässliche, verbindliche und beherzte Energieeffizienz-
        politik, und welche konkreten Positionen will sie diesbezüg-
        lich auf EU-Ebene für das Energieministertreffen am 15. Fe-
        bruar 2012 einbringen (hier insbesondere im Hinblick auf
        Art. 6 des Entwurfs der Energieeffizienzrichtlinie)?
        Die Bundesregierung sieht sich durch den offenen
        rief vom 19. Januar 2012 in ihrer im Energiekonzept
        010 festgelegten Position unterstützt, Energieeffizienz
        u einer Schlüsselfrage ihrer Energiepolitik zu machen.
        abei setzt die Bundesregierung konsequent auf Infor-
        ationen, Beratung, finanzielle Anreize und Ordnungs-
        cht, soweit sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar. An-
        ewiesen ist die Bundesregierung aber auch auf die
        itwirkung der Länder zum Beispiel aktuell bei der steu-
        rlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen,
        ie von den Ländern blockiert wird. Für das Energiemi-
        istertreffen am 14. Februar 2012 wird der deutsche Bei-
        ag noch zwischen den betroffenen Bundesministerien
        bgestimmt.
        nlage 60
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 80):
        Wie viele Unternehmen der Industrie – bitte aufschlüsseln
        nach den einzelnen Branchen – haben bis heute eine Befrei-
        ung von der Zahlung von Netzentgelten beantragt, und mit
        welchen hierdurch verursachten Einnahmeausfällen werden
        die übrigen Stromverbraucher belastet (bitte Gesamtsumme
        und Cent je Kilowattstunde angeben)?
        Der Bundesnetzagentur liegen 278 Befreiungsan-
        äge für 2011 vor. Der Entlastungsbetrag für 2011 be-
        uft sich nach Angaben der Bundesnetzagentur auf circa
        47 Millionen Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
        s sich um Planwerte handelt und bei vielen Anträgen
        och keine Verbrauchsangaben vorliegen. Die Mehrzahl
        er betroffenen Unternehmen sind nach Angaben der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18461
        (A) )
        )(B)
        Bundesnetzagentur der Metall- (inklusive Nichteisenme-
        tallindustrie), Chemie-, Glas-, Energieerzeugungs-, Öl-,
        Verpackungs-, Nahrungs- und Genussmittelindustrie so-
        wie der IKT-Branche (Rechenzentren) zuzurechnen.
        In ihrer Festlegung vom 14. Dezember 2011 setzt die
        Bundesnetzagentur für die erstmalig für das Jahr 2012
        auszuweisende Umlage für Entlastungen nach § 19
        Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV, als
        Rechengrößen für die Befreiung nach § 19 Abs. 2 Satz 2
        StromNEV ein Entlastungsvolumen in Höhe von
        300 Millionen Euro und für die atypische Netznutzung
        nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Pumpspeicher-
        werke und andere) ein Entlastungsvolumen in Höhe von
        140 Millionen Euro an. Für den Gesamtbetrag von
        440 Millionen Euro errechneten Netzbetreiber darauf-
        hin eine Umlage von 0,151 Cent pro Kilowattstunde und
        Jahr für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter-
        halb von 100 000 Kilowattstunden. Oberhalb der
        100 000 Kilowattstundengrenzen gelten ausweislich der
        Festlegung der Bundesnetzagentur Maximalwerte von
        0,05 Cent bzw. für produzierendes Gewerbe 0,025 Cent
        pro Kilowattstunde und Jahr.
        Anlage 61
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 81):
        Aus welchen Gründen wurde 2006 gegen den Sohn des
        ehemaligen libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi, Seif al-
        Arab al-Gaddafi, nach Ablauf seines italienischen Touristenvi-
        sums in Deutschland kein Visumverfahren eingeleitet, sondern
        vielmehr die Erteilung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis
        seitens des Auswärtigen Amts für „angemessen“ gehalten, die
        zudem ohne die sonst üblichen sicherheitsrechtlichen Befra-
        gungen mehrfach verlängert wurde, und welchen Einfluss gab
        es von Stellen des Bundes auf strafrechtliche Ermittlungen ge-
        gen Seif al-Arab al-Gaddafi (vergleiche Süddeutsche Zeitung
        vom 16. Januar 2012, Spiegel Online vom 16. Januar 2012)?
        Der erste Teil der Frage wird aufgrund des tatsächli-
        chen Ablaufs auf das Jahr 2007 bezogen. Saif al-Arab al-
        Gaddafi war mit einem italienischen Schengenvisum
        nach Deutschland eingereist und hatte bei der Auslän-
        derbehörde der Stadt München einen Antrag auf Ertei-
        lung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt.
        An das Auswärtige Amt wurde der vorgenannte Sach-
        verhalt im Juli 2007 durch das bayerische Staatsministe-
        rium des Innern mit der Gelegenheit zur Stellungnahme
        herangetragen. In einem Schreiben vom 10. Juli 2007
        antwortete das Auswärtige Amt, dass der Antragsteller
        zwar nicht mit dem für den beantragten Aufenthalts-
        zweck (Sprachkurs) erforderlichen Visum eingereist sei,
        dass es jedoch im Ermessen der Ausländerbehörde stehe,
        auf die Nachholung eines Verfahrens im Ausland zu ver-
        zichten und stattdessen die begehrte Aufenthaltserlaub-
        nis unmittelbar zu erteilen. Dabei wies das Auswärtige
        Amt auf die außenpolitischen und außenwirtschaftlichen
        Interessen der Bundesrepublik Deutschland in Libyen hin
        und regte an, diese in die Erwägungen zur Ermessensaus-
        übung einfließen zu lassen. Das Auswärtige Amt wies
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        eiter darauf hin, dass es im gegebenen Fall die Ertei-
        ng für ein Jahr für ausreichend und angemessen halte.
        Bei den späteren Verlängerungen der Aufenthaltser-
        ubnisse handelte es sich um autonome Entscheidungen
        er zuständigen Ausländerbehörde. Das Auswärtige
        mt hatte auf die alleinige Entscheidungszuständigkeit
        er Innenbehörden hingewiesen.
        Auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Saif al-
        rab al-Gaddafi haben Stellen des Bundes zu keinem
        eitpunkt Einfluss genommen.
        nlage 62
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 82):
        Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die je-
        weilige Zahl der zwischen Oktober 2006 und Oktober 2011 in
        Afghanistan mit internationaler Hilfe einerseits ausgebildeten
        und andererseits – unter anderem wegen Kündigung, Entlas-
        sung, Desertion, Krankheit oder Tod – vor Ablauf ihres Ver-
        trages aus dem Dienst wieder ausgeschiedenen Soldaten so-
        wie Polizisten – bitte auflisten nach Jahren und jeweils nach
        Soldaten und Polizisten –, und wie beurteilt die Bundesregie-
        rung angesichts einer Abgangsrate für Polizisten noch in 2011
        von 1,3 Prozent monatlich – so der „Fortschrittsbericht Afghanis-
        tan“ der Bundesregierung vom Dezember 2011 – die Zuver-
        lässigkeit sowie Einsatzbereitschaft der afghanischen Sicher-
        heitskräfte?
        Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Zahlen
        ber die mit internationaler Hilfe ausgebildeten oder vor
        blauf ihres Vertrags ausgeschiedenen Soldaten oder
        olizisten.
        In Ihrer Frage zur Einschätzung der Zuverlässigkeit
        owie der Einsatzbereitschaft der afghanischen Streit-
        räfte beziehen Sie sich auf den Fortschrittsbericht Afgha-
        istan. Hierin unterstreicht die Bundesregierung, dass
        as militärische und zivile Engagement in den vergange-
        en zehn Jahren den Aufbau eines afghanischen Staates
        rmöglichen soll, der ab Ende 2014 selbst für Sicherheit
        orgt. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben mit
        05 600 Mann ihre Sollstärke fast erreicht. Sie sind zu-
        ehmend bereit und fähig, diese Verantwortung zu über-
        ehmen. Jetzt liegt der Schwerpunkt auf der weiteren
        ualifizierung von Polizei und Armee.
        nlage 63
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 83):
        Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des zehnjäh-
        rigen auch militärischen Kampfes gegen die Produktion von
        sowie den Handel mit Opium durch die afghanischen Behör-
        den und die internationale Gemeinschaft, der stets als unver-
        zichtbar für die Herstellung von Sicherheit sowie Stabilität in
        Afghanistan proklamiert wurde, angesichts eines Anstiegs der
        Opiumproduktion um 61 Prozent in 2011 gegenüber dem Vor-
        jahr – so der „Fortschrittsbericht Afghanistan“ der Bundesre-
        gierung vom Dezember 2011 –, und welche Schlussfolgerun-
        18462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        gen zieht die Bundesregierung aus dem Misserfolg der
        Bekämpfung der Drogenproduktion hinsichtlich ihrer Be-
        hauptungen, die Stabilität in Afghanistan habe sich positiv so-
        wie nachhaltig entwickelt?
        Das Jahr 2010 stellte laut Informationen des Büros
        der Vereinten Nationen für Drogenkriminalität, UNODC,
        mit einer Opiumernte von 3 600 Tonnen eine Ausnahme
        dar, da die Ernte in Afghanistan aufgrund eines großflä-
        chigen Befalls der Schlafmohnfelder mit einer Pflanzen-
        krankheit sehr niedrig ausgefallen ist. Ein derart verrin-
        gertes Angebot führte zu erhöhten Preisen und diese
        wiederum – durch den von ihnen ausgehenden wirt-
        schaftlichen Anreiz – zu einer Zunahme der Produktion.
        Fachleute hatten auf diese zu erwartende Entwicklung
        bereits 2010 hingewiesen.
        Wird die Opiumernte aus dem Jahr 2009 als Bezugs-
        größe in Ansatz gebracht, hat sich die Opiumproduktion
        im Jahr 2011 sogar um etwa 16 Prozent verringert. Auch
        der Ernteertrag pro Hektar Anbaufläche spiegelt diesen
        Trend wider: Nachdem im Jahr 2010 die Erträge pro Hek-
        tar durch den Schädlingsbefall deutlich gesunken sind
        (29,2 Kilogramm pro Hektar), stiegen sie im Jahr 2011 auf
        45 Kilogramm pro Hektar. Damit liegen die Erträge jedoch
        immer noch und zum Teil deutlich unter den Erträgen der
        Jahre 2008 (49,8 Kilogramm pro Hektar) und 2009 (56 Ki-
        logramm pro Hektar). Ausgehend vom Höchststand 2007
        mit einer Produktion von 8 200 Tonnen über 7 700 Tonnen
        im Jahr 2008, 6 900 Tonnen im Jahr 2009 und 5 800 t im
        Jahr 2011 ist in der Opiumproduktion Afghanistans somit
        statistisch ein Abwärtstrend erkennbar.
        Drogenanbau wird regional sehr unterschiedlich be-
        trieben. 95 Prozent des Schlafmohnanbaus konzentrieren
        sich im Süden in den Provinzen Helmand, Kandahar,
        Uruzgan, Day Kundi und Zabul mit insgesamt 78 Pro-
        zent der Gesamtproduktion und im Westen des Landes in
        den Provinzen Farrah, Badghis und Nimroz mit insge-
        samt 17 Prozent der Gesamtproduktion. Hier finden sich
        auch die instabilsten und unsichersten Provinzen Afgha-
        nistans wieder. Andere Provinzen sind drogenanbaufrei.
        So ergeben sich auch regionale Unterschiede in den Aus-
        wirkungen auf die Stabilität und Sicherheit und in der
        Bewertung der Lage. Dies bestätigt den seit 2007
        beobachteten Zusammenhang zwischen mangelnder Sta-
        bilität und Opiumanbau.
        Die Erfahrungen aus anderen sogenannten Drogenstaa-
        ten zeigen, dass die Lösung von Drogenfragen eher in
        Jahrzehnten als in Jahren zu bewerkstelligen ist. Der Dro-
        genanbau in Afghanistan bleibt daher weiterhin eine große
        Herausforderung für die internationale Gemeinschaft, aber
        vor allem für Afghanistan selbst. Trotz der Einrichtung ei-
        nes „Ministry of Counter Narcotics“ im Jahr 2005 und der
        Verabschiedung einer eigener Drogenbekämpfungsstrate-
        gie (National Drug Control Strategy, NDCS) 2006, ist es
        dem afghanischen Staat bislang noch nicht flächendeckend
        gelungen, dieses Problem zu beseitigen.
        In den letzten Jahren hat ein Umdenken hinsichtlich
        der Drogenbekämpfung in Afghanistan stattgefunden,
        weg von der Vernichtung von Anbauflächen („eradica-
        tion“) hin zur Unterbindung und Verfolgung der Produk-
        tion („interdiction“). Dieser Ansatz ist verbunden mit
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        em Aufbau entsprechender Kapazitäten bei der Polizei,
        Justizwesen und der Verwaltung auf den unterschied-
        chen Ebenen des afghanischen Staates. Die Erfolge
        ieser Prozesse sind nicht sofort sichtbar, sondern erst
        ittel- bis langfristig. Darüber hinaus sind Maßnahmen
        ur Wiederbelebung der ländlichen Wirtschaftskreis-
        ufe und Schaffung von alternativen Einkommensquel-
        n jenseits des Drogenanbaus bedeutend für die Ein-
        ämmung der Drogenproduktion in Afghanistan. Daher
        ird die afghanische Regierung auch bei der Drogenbe-
        ämpfung weitere Anstrengungen unternehmen müs-
        en. Der Bundesregierung ist bewusst, dass Afghanistan
        uch hierbei auf internationale Hilfe angewiesen sein
        ird. Allerdings kann die Opiumproblematik nicht allein
        uf Afghanistan verengt werden, da sie aufgrund der mit
        r verbundenen Transitwege und Zwischenhändler auch
        ine regionale Dimension aufweist.
        nlage 64
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8404, Frage 84):
        Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung in
        ihren bilateralen und internationalen Gesprächen mit der Re-
        gierung der Vereinigten Staaten von Amerika anlässlich des
        zehnten Jahrestages der Errichtung des US-Gefangenenlagers
        Guantánamo, das nach Angaben von Menschenrechtsorgani-
        sationen wie Amnesty International oder European Center for
        Constitutional and Human Rights, ECCHR, weder minimale
        Rechtsstandards noch humanitäre Mindestbedingungen zur
        Unterbringung der Gefangenen erfüllt und in dem Gefangene
        systematisch gefoltert werden, um eine sofortige Schließung
        des Folterlagers zu erreichen?
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat bereits am
        . Januar 2006 öffentlich erklärt, dass eine Einrichtung
        ie das Gefangenenlager Guantánamo in dieser Form
        icht auf Dauer existieren dürfe – und dass Mittel und
        ege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen
        efunden werden müssten. Dies ist auch weiterhin die
        altung der Bundesregierung.
        Die Bundesregierung hat daher den Willen der US-
        dministration unter Präsident Barack Obama, das Ge-
        ngenenlager Guantánamo so bald wie möglich zu
        chließen, von Anfang an begrüßt. Wir haben zudem die
        ngestrebte Schließung durch die Aufnahme von zwei
        uantánamo-Häftlingen im Jahr 2010 unterstützt.
        Anlässlich des 10-jährigen Bestehens von Guantá-
        amo hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für
        enschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Aus-
        ärtigen Amt, Markus Löning, erneut für die Schließung
        es Lagers ausgesprochen. Er wird im Februar 2012 in
        ashington weitere Gespräche hierzu führen.
        Auch im Rahmen der Europäischen Union setzt
        eutschland sich weiter für die Schließung des Gefange-
        enlagers Guantánamo ein. Die Europäische Union hat
        ich wiederholt in diesem Sinne geäußert und im Juni
        009 eine gemeinsame Erklärung mit den USA und den
        U-Mitgliedstaaten zur Schließung des Lagers abgege-
        en. Auf der Basis dieser Erklärung haben zahlreiche
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18463
        (A) )
        )(B)
        Mitgliedstaaten der Europäischen Union – aus humanitä-
        ren Gründen und um die Schließung voranzubringen –
        ehemalige Guantánamo-Häftlinge aufgenommen.
        Anlage 65
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Frage 85):
        Welche Tagesordnungspunkte hatten die Treffen der Inter-
        national Working Group on Undercover Policing einschließ-
        lich ihrer Unterarbeitsgruppen in den letzten fünf Jahren, und
        welche Geheimdienst- bzw. Polizeibehörden welcher Regie-
        rungen oder Vertreter sonstiger Einrichtungen nahmen jeweils
        daran teil?
        Die International Working Group on Police Underco-
        ver Activities, IWG, hat seit dem Jahr 2007 siebenmal ge-
        tagt. Teilgenommen haben Vertreter von Polizeibehörden
        aus europäischen Staaten sowie aus Australien, Kanada,
        Israel, Neuseeland, Südafrika und aus den USA. Deutsch-
        land war durch das Bundeskriminalamt und das Zollkri-
        minalamt vertreten. Auch Interpol war bei einigen Sit-
        zungen zugegen. Darüber hinaus waren zu einzelnen
        Themen Forschungseinrichtungen und private Firmen
        aus dem Bereich der Sicherheitstechnik und -logistik ein-
        geladen und haben Vorträge gehalten.
        Zweck der Sitzungen war der internationale Erfah-
        rungsaustausch in allen Angelegenheiten des verdeckten
        Einsatzes von Polizeibeamten zum Beispiel anhand der
        Darstellung von hervorhebenswerten Einzelsachverhal-
        ten sowie durch Erörterungen in den Bereichen der Kri-
        minaltaktik, der Korruptionsprävention, der Kriminal-
        technik sowie einzelner Kriminalitätsfelder und für
        diesen Bereich relevanter rechtlicher Fragestellungen.
        Weiterhin hat seit dem Jahr 2007 im Rahmen der
        IWG unter weitestgehend gleicher Staatenbeteiligung
        fünfmal das International Business Secretariat, IBS, als
        Unterarbeitsgruppe getagt. Das IBS befasst sich geson-
        dert mit Fragestellungen aus dem Bereich der Legendie-
        rung, das heißt des Aufbaus und der Aufrechterhaltung
        von Tarnidentitäten zu Einsatzzwecken.
        Die IWG bietet darüber hinaus den für die Unterstüt-
        zung der zuständigen Dienststellen zuständigen Psycho-
        logen eine Plattform für den internationalen Informati-
        onsaustausch.
        Anlage 66
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Frage 86):
        Welche Institutionen welcher Länder – Ministerien, Be-
        hörden, Polizeien oder sonstige Stellen auch der Europäischen
        Union – nahmen bzw. nehmen – auch als Beobachter – von
        2011 bis 2013 an den European Union Police Services
        Trainings teil, und was wird dort jeweils konkret trainiert
        (bitte für 2011 eine Übersicht über die Module skizzieren)?
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        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Län-
        er, Ministerien, Behörden oder sonstige Stellen der Eu-
        päischen Union am European Union Police Training,
        UPST, teilnehmen. Zudem sind der Bundesregierung
        eine Module bekannt, die im Jahr 2011 trainiert werden
        ollten.
        Die EU-Kommission veröffentlichte 2010 die Aus-
        chreibung zur Durchführung von Ausbildungsmaßnah-
        en unter der Bezeichnung EUPST – European Union
        olice Service Training. Weitere, konkrete Informatio-
        en zum Konzept, zur Durchführung und Verantwort-
        chkeit des Trainings liegen der Bundesregierung bis-
        ng nicht vor. Deutschland wird sich auf diese
        usschreibung nicht bewerben und beteiligt sich auch
        icht an den Trainingsmaßnahmen.
        nlage 67
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        er Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8404, Fragen 87 und 88):
        Wie viele Beamte und Angestellte aus den Grenzinspektio-
        nen an der deutsch-polnischen Grenze waren seit der Umset-
        zung der Neuorganisation zu anderen Dienststellen abgeordnet
        und wie lange (Zahlen bitte für die Gesamtgrenze und für den
        Grenzabschnitt im Wahlkreis 058 angeben)?
        Von welcher Dauer werden die nach Angaben des Bundes-
        ministeriums des Innern kurz vor dem Abschluss stehenden
        neu organisierten Strukturen und Personalstärken der Bundes-
        polizei vor dem Hintergrund der Beschäftigungs- und Lebens-
        perspektiven der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein?
        u Frage 87:
        Die erbetenen Angaben sind statistisch nicht erfasst.
        u Frage 88:
        Die Neuorganisation der Bundespolizei erfolgte zum
        . März 2008. Die Bundespolizei muss auf die Heraus-
        rderungen, denen sie sich bundesweit gegenüber sieht,
        agieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Perso-
        alressourcen effizient einsetzen. Vor diesem Hinter-
        rund ist es erforderlich, den Personalansatz auch im
        renzpolizeilichen Bereich ständig den Entwicklungen
        nzupassen. Derzeit wird die Neuorganisation der Bun-
        espolizei umfangreich evaluiert. Die Ergebnisse sollen
        nde 2012 vorliegen. Ob sich hieraus ein organisatori-
        cher Veränderungsbedarf ergibt, kann zum jetzigen
        eitpunkt nicht gesagt werden.
        nlage 68
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        es Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/8404, Fragen 89 und 90):
        Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das
        deutsch-syrische Rücknahmeabkommen trotz der in Syrien
        anhaltenden schweren Menschenrechtsverbrechen bisher
        noch nicht aufgekündigt, und legitimiert das Fortbestehen die-
        ses völkerrechtlichen Abkommens zwischen der Bundesrepu-
        blik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien das Re-
        gime von Baschar al-Assad nicht in unnötiger Art und Weise?
        18464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Warum hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
        einen Rücknahmeantrag an Ungarn für vier Syrerinnen und
        Syrer gestellt, die sich momentan in München-Stadelheim in
        Abschiebehaft befinden, obwohl die ungarische Behörde für
        Einwanderung und Staatsangehörigkeit noch am 13. Septem-
        ber 2011 erklärt hatte, dass Syrien ein „sicheres Herkunfts-
        land“ sei, in das abgeschoben werden könne, und verletzt die
        Bundesregierung mit der Rückführung der vier Syrerinnen
        und Syrer nach Ungarn nicht das völkergewohnheitsrechtliche
        und in Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention niederge-
        schriebene Refoulement-Verbot, das die Ausweisung und Zu-
        rückweisung eines Flüchtlings in einen Staat verbietet, in dem
        sein Leben bedroht sein würde?
        Zu Frage 89:
        Die Bundesregierung hat die schweren Menschen-
        rechtsverletzungen in Syrien, insbesondere die anhal-
        tende Gewalt syrischer Sicherheitskräfte gegen Demon-
        stranten und andere Zivilpersonen, mehrfach scharf kri-
        tisiert. Zudem hat sich Deutschland nachdrücklich für
        die Verschärfung von EU-Sanktionen gegen Syrien und
        die Verurteilung des Regimes von Präsident Bashar al-
        Assad durch den VN-Sicherheitsrat eingesetzt.
        Die Einleitung und Durchführung von Rückübernah-
        meverfahren liegt in der Zuständigkeit der Ausländer-
        behörden der Länder. Das Abkommen zwischen der
        Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-
        gierung der Arabischen Republik Syrien über die Rück-
        führung von illegal aufhältigen Personen vom 25. Juli
        2008 beschränkt sich auf rein prozedurale Regelungen.
        Weder verpflichtet das Abkommen die zuständigen Bun-
        desländer zur Durchführung von Abschiebungen noch
        hindert es sie daran, Abschiebungen in Gefährdungs-
        situationen auszusetzen. So werden zum Beispiel die
        Möglichkeiten zur Aussetzung einer Abschiebung bei
        humanitären und menschenrechtlichen Aspekten im
        Ausländer- bzw. Asylrecht berücksichtigt und sind da-
        durch vom Abkommen nicht berührt. Eine Kündigung
        des Abkommens hätte lediglich zur Folge, dass die dort
        enthaltenen Vereinbarungen zum Beispiel zu Nachweis-
        und Glaubhaftmachungsmitteln, Fristen, Rückübernah-
        meverfahren nicht mehr gelten würden. Die grundsätz-
        liche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staats-
        angehöriger ist hingegen völkergewohnheitsrechtlicher
        Natur und bestünde daher auch bei einer Kündigung des
        Abkommens fort.
        Zu Frage 90:
        Deutschland überstellt Asylbewerber, für die gemäß
        der Dublin-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Eu-
        ropäischen Union bzw. ein anderer am Dublin-Verfahren
        teilnehmender europäischer Staat zuständig ist, wenn
        dort keine konkrete Gefahr der Verletzung der Genfer
        Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschen-
        rechtskonvention droht und nicht im Einzelfall außerge-
        wöhnliche humanitäre Umstände einer Überstellung ent-
        gegenstehen.
        Nach Auskunft des Liaisonbeamten des Bundesamts
        für Migration und Flüchtlinge in Budapest werden seit
        Mitte 2011 keine syrischen Staatsangehörigen gegen ih-
        ren Willen von Ungarn nach Syrien zurückgeführt.
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        Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung,
        enerell von der Überstellung syrischer Staatsangehöri-
        er nach Ungarn abzusehen und das Asylverfahren in
        eutschland durchzuführen.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ungarn die
        ewährleistungen des europäischen und internationalen
        lüchtlingsrechts sowie der einschlägigen Menschen-
        chtskodifikationen, insbesondere das Verbot des
        efoulement einhält. Dabei kann ein Drittstaatsangehö-
        ger, wenn er durch eine Überstellung aus dem für die
        urchführung des Asylverfahrens zuständigen Dublin-
        taat in seinen Herkunftsstaat eine Verletzung dieser
        echte befürchtet, gerichtlichen Rechtsschutz vor den
        ationalen Gerichten des jeweiligen Staates und auch
        or europäischen Gerichten erhalten.
        nlage 69
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        es Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD)
        rucksache 17/8404, Fragen 91 und 92):
        Nach welcher Regelung wurde der ehemalige Pressespre-
        cher des Bundespräsidenten Christian Wulff, Olaf Glaeseker,
        am 1. Januar 2011 Beamter des Bundes, nachdem er bis dato
        niedersächsischer Landesbeamter im Rang eines Staatssekre-
        tärs blieb, und bekam Olaf Glaeseker in dieser Zeit Zulagen,
        die ihm sein Gehalt als Staatssekretär auf Landesebene sicher-
        ten?
        Um welche Art von Zulagen handelte es sich dabei, und
        wie werden sie begründet?
        Herr Glaeseker wurde vom Bund nicht in ein Beamten-
        erhältnis übernommen. Zum 1. Januar 2011 wurde zwi-
        chen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
        as Bundespräsidialamt, und Herrn Glaeseker ein Ar-
        eitsvertag geschlossen. Um Herrn Glaeseker mit seiner
        orherigen Tätigkeit in Niedersachsen finanziell gleich-
        ustellen, wurde eine außertarifliche Gewinnzulage ver-
        inbart. Das hierfür notwendige besondere Gewinnungs-
        teresse bestand.
        Auf Bitten des Bundespräsidialamtes hat das Bundes-
        inisterium des Innern im Einvernehmen mit dem Bun-
        esministerium der Finanzen die Zustimmung zu einer
        esitzstandswahrenden Zulage angesichts des vorgetra-
        enen Sachverhalts am 24. Januar 2011 erteilt.
        nlage 70
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
        7/8404, Frage 93):
        Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf Art. 7
        des EU-Grundlagenvertrags (Vertrag von Lissabon) das Ver-
        halten der Regierung der Republik Ungarn, das nach Presse-
        berichten (Süddeutsche Zeitung vom 18. Januar 2012) Züge
        „einer gelenkten Demokratie“ mit „autoritären Zügen“ trägt,
        insbesondere im Hinblick auf Gesetzesänderungen in Sachen
        Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Justiz, Unabhängigkeit der
        Zentralbank sowie Datenschutz, und inwieweit wird die Bun-
        desregierung bei Entscheidungen über weitere EU-Zahlungs-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18465
        (A) )
        )(B)
        bilanzhilfen – unter Angabe des aktuellen Standes der
        Verhandlungen und der bisher geleisteten, noch nicht zurück-
        gezahlten Hilfen – die Rücknahme dieser Gesetzesänderun-
        gen zur Voraussetzung machen?
        Die EU-Kommission hat am 17. Januar 2012 drei
        Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.
        Sie betreffen das Zentralbankgesetz, die Herabsetzung
        des Pensionsalters der Richter und Staatsanwälte von
        70 auf 62 Jahre und die Umwandlung des Amtes des
        Ombudsmanns für Datenschutz in eine Datenschutzbe-
        hörde. Hinzu kommt das kritische Schreiben der EU-
        Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, zur
        Lage der Medienfreiheit in Ungarn aus Anlass der Nicht-
        erneuerung der Radiolizenz für den regierungskritischen
        Sender Klubradio. Die EU-Kommission wird die Verein-
        barkeit der ungarischen Gesetzgebung mit den Vorgaben
        des EU-Rechts in einem förmlichen Verfahren überprü-
        fen.
        Die Bundesregierung unterstützt das Handeln der EU-
        Kommission. Die Bundesregierung hat ihre Erwartun-
        gen an Ungarn immer wieder in vielen Gesprächen deut-
        lich gemacht. Erst in der vergangenen Woche war der
        Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechts-
        politik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,
        Markus Löning, in Ungarn. Er hat dort Gespräche mit
        Vertretern von Regierung, Parlament, Opposition und
        Zivilgesellschaft geführt und unsere Sorge über die Ent-
        wicklung dargelegt.
        Die Bundesregierung erwartet, dass die ungarische
        Regierung sich zu rechtstaatlichen und demokratischen
        Prinzipien und den europäischen Werten bekennt. Dazu
        gehören nach Auffassung der Bundesregierung die För-
        derung des Medienpluralismus genauso wie die Unab-
        hängigkeit der Justiz und der Zentralbank sowie eine
        verlässliche Finanz- und Wirtschaftspolitik.
        Anlage 71
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
        sache 17/8404, Frage 94):
        Werden im Jahr 2012 weiterhin 300 Millionen Euro für die
        Programmausgaben Elektromobilität zur Verfügung stehen,
        und, falls nein, welche Bereiche der Elektromobilität werden
        eine geringere Förderung erhalten?
        Wie viele Mittel für die Elektromobilität und andere
        Förderprogramme im Wirtschaftsjahr 2012 aus dem
        Energie- und Klimafonds zu Verfügung stehen werden,
        hängt zum einen von der weiteren Preisentwicklung der
        CO2-Zertifikate und zum anderen von der tatsächlichen
        Ausgabeentwicklung ab. Das Bundesministerium der Fi-
        nanzen wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen
        Bundestages, wie von diesem erbeten, in Abstimmung
        mit den Ressorts bis zum 31. März 2012 über die zu er-
        wartende Einnahme- und Ausgabenentwicklung des
        Energie- und Klimafonds für das Wirtschaftsjahr 2012
        berichten.
        Vor diesem Hintergrund wurden den an der Weiter-
        entwicklung der Elektromobilität betroffenen Ressorts
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        unächst nur rund 150 Millionen Euro der Barmittel und
        06 Millionen Euro der Verpflichtungsermächtigung für
        012 zugewiesen.
        nlage 72
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
        ache 17/8404, Frage 95):
        Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung,
        dass die Mittel für die Energieforschung in den Bereichen er-
        neuerbare Energien und Energieeffizienz für 2012 in Höhe
        von 50 Millionen Euro in voller Höhe zur Verfügung stehen
        werden, oder wird der Energie- und Klimafonds „unter den
        Voraussetzungen von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F.“ hierfür
        „ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt“ erhalten,
        was der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto
        im September 2011 als eine Option darstellte (vergleiche Ant-
        wort auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder,
        Plenarprotokoll 17/126 vom 21. September 2011)?
        Zum ersten Teil Ihrer Frage möchte ich auf meine
        ntwort zu Ihrer Frage zu der Elektromobilität verwei-
        en.
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage bleibt es bei den Aus-
        hrungen meines Kollegen Hans-Joachim Otto. Sollte
        ich im Rahmen der weiteren Prüfung zeigen, dass die
        innahmen des Energie- und Klimafonds nicht zur
        eckung des Ausgabebedarfs reichen, wird der Bund in
        er Tat dem Energie- und Klimafonds ein überplanmäßi-
        es Liquiditätsdarlehen gewähren, wenn hierzu die ge-
        etzlichen Voraussetzungen vorliegen.
        nlage 73
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        en des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
        ache 17/8404, Fragen 96 und 97):
        Sind aktuelle Medienberichte (vergleiche Spiegel Online
        vom 18. Januar 2012) zutreffend, laut denen im laufenden
        Jahr, 2012, bis zu 400 Millionen Euro für Klimaschutzpro-
        jekte fehlen werden, die aus dem Energie- und Klimafonds fi-
        nanziert werden sollten?
        Welche Finanzierungslücke erwartet die Bundesregierung
        beim Energie- und Klimafonds ausgehend von den aktuellen
        Rahmenbedingungen – geringere Einnahmen aus dem Handel
        mit CO2-Zertifikaten – für das Jahr 2013?
        u Frage 96:
        Zutreffend ist, dass die aktuellen Preise für CO2-Zer-
        fikate sich deutlich unter den dem Wirtschaftsplan
        012 zugrunde liegenden Erwartungen der Bundesregie-
        ng bewegen. Sollte sich der Zertifikatepreis nicht
        urzfristig erholen, dürften in der Tat Mindereinnahmen
        us dem Emissionshandel in erheblichem Umfang ent-
        tehen.
        Welche Einnahmen im laufenden Jahr aus dem Emis-
        ionshandel zu erwarten sind, hängt entscheidend von
        er Entwicklung der Märkte ab. Der Markt wird sicher-
        ch sehr sorgfältig die weitere Entwicklung der Diskus-
        18466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        sionen und Entscheidungen auf europäischer Ebene über
        die Anpassung der Klimaziele innerhalb der EU beob-
        achten. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, kön-
        nen belastbare Aussagen zu den künftigen Einnahmen
        aus dem Emissionshandel gemacht werden.
        Ob und in welchem Umfang in 2012 Mittel für Kli-
        maschutzprojekte fehlen, hängt aber neben der weiteren
        Preisentwicklung bei den CO2-Zertifikaten vor allem
        auch von der tatsächlichen Ausgabenentwicklung ab.
        Das Bundesministerium der Finanzen wird dem Haus-
        haltsausschuss des Deutschen Bundestages – wie von
        diesem erbeten – bis zum 31. März 2012 eingehend über
        die zu erwartende Einnahme- und Ausgabenentwicklung
        des Energie- und Klimafonds für das Wirtschaftsjahr
        2012 berichten.
        Zu Frage 97:
        Über die Eckwerte des Wirtschaftsplans des Energie-
        und Klimafonds, EKF, für das Jahr 2013 wird in den
        kommenden Wochen zu entscheiden sein. Nach Ab-
        schluss des regierungsinternen Haushaltsaufstellungs-
        verfahrens wird die Bundesregierung dem Deutschen
        Bundestag den in Einnahmen und Ausgaben ausgegli-
        chenen Wirtschaftsplanentwurf EKF übermitteln.
        Anlage 74
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwan-
        dorf) (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 98 und 99):
        Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die für 2012 aus dem
        Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in
        den Energie- und Klimafonds überführt wurden, und wie hoch
        fällt nach der aktuellen Begrenzung der Ausgaben des Fonds
        die Steigerung der Mittel für Forschungsprojekte im Vergleich
        zum Vorjahr 2011 aus?
        Wie hoch war der Anteil der Forschungsausgaben an den
        für 2012 eingeplanten 780 Millionen Euro für den Energie-
        und Klimafonds, und wie hoch werden die Forschungsausga-
        ben nach aktueller Planung ausfallen?
        Zu Frage 98:
        Im Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Bildung
        und Forschung den Bereich der Elektromobilität mit ins-
        gesamt circa 97 Millionen Euro gefördert (inklusive Mit-
        tel aus dem Konjunkturpaket II).
        Im Jahr 2012 wurden die Finanzplanansätze des Ein-
        zelplans 30 des Bundesministeriums für Bildung und
        Forschung für die Förderung von Forschung und Ent-
        wicklung im Bereich Elektromobilität in Höhe von ins-
        gesamt 188,28 Millionen Euro abgesenkt.
        Zugleich wurden im Wirtschaftsplan des Energie- und
        Klimafonds für das Jahr 2012 für Maßnahmen zur Wei-
        terentwicklung der Elektromobilität Mittel in Höhe von
        159,88 Millionen Euro für das Bundesministerium für
        Bildung und Forschung veranschlagt.
        Auf Grundlage des Bewirtschaftungsrundschreibens
        für den Energie- und Klimafonds wurden den an der
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        eiterentwicklung der Elektromobilität betroffenen
        essorts zunächst rund 150 Millionen Euro der Barmit-
        l zugewiesen. Auf das Bundesministerium für Bildung
        nd Forschung entfallen hiervon 79,94 Millionen Euro.
        u Frage 99:
        Im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds für
        as Jahr 2012 wurden für Forschungs- und Entwick-
        ngsvorhaben im Bereich Erneuerbare Energien und
        nergieeffizienz insgesamt 50 Millionen Euro und für
        ie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektro-
        obilität 300,5 Millionen Euro an Ausgabenmitteln eta-
        siert. Das entspricht knapp 45 Prozent der in 2012 im
        irtschaftsplan des Energie- und Klimafonds ausgewie-
        enen Mittel. Davon sind zunächst 50 Prozent zur Be-
        irtschaftung an die betroffenen Ressorts zugewiesen
        orden.
        nlage 75
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
        PD) (Drucksache 17/8404, Fragen 100 und 101):
        Werden im Jahr 2012 weiterhin 149 Millionen Euro für die
        erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen, und, falls nein,
        welche Bereiche der erneuerbaren Energien werden eine ge-
        ringere Förderung erhalten?
        Werden im Jahr 2012 weiterhin 110 Millionen Euro für die
        Energieeffizienz zur Verfügung stehen, und, falls nein, welche
        Bereiche der Energieeffizienz werden eine geringere Förde-
        rung erhalten?
        u Frage 100:
        Wie viele Mittel für die erneuerbaren Energien im
        ahr 2012 aus dem Energie- und Klimafonds zu Verfü-
        ung stehen werden, hängt zum einen von der weiteren
        reisentwicklung der CO2-Zertifikate und zum anderen
        on der tatsächlichen Ausgabenentwicklung ab. Über
        ie zu erwartende Einnahme- und Ausgabenentwicklung
        es Energie- und Klimafonds im Wirtschaftsjahr 2012
        ird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundesta-
        es – wie von diesem erbeten – bis zum 31. März 2012
        erichtet. Vor dem Hintergrund der derzeit volatilen Ein-
        ahmesituation hat das Bundesministerium der Finan-
        en, BMF, den Fachressorts zunächst nur 50 Prozent der
        armittel und 60 Prozent der Verpflichtungsermächti-
        ungen zur Bewirtschaftung zugewiesen.
        u Frage 101:
        Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer Frage
        u den erneuerbaren Energien.
        nlage 76
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        en des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache
        7/8404, Fragen 102 und 103):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18467
        (A) )
        )(B)
        Wie soll angesichts der durch die deutlich geringeren Er-
        löse aus der Versteigerung der Berechtigung gemäß dem
        Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz eingetretenen Finan-
        zierungslücke und der auch für die Zukunft absehbaren Un-
        wägbarkeiten im CO2-Handel eine längerfristig planbare For-
        schungsförderung im Bereich der Energieforschung realisiert
        werden?
        Welche Grundannahmen lagen der Erwartung der Bundes-
        regierung zugrunde, dass mit einem Preis von 17 Euro pro
        CO2-Zertifikat in 2012 zu rechnen sei, und welchen durch-
        schnittlichen Preis erwartet die Bundesregierung für die Zerti-
        fikate in 2012 und 2013?
        Zu Frage 102:
        Wie viele Mittel die Bundesregierung für den Bereich
        der Energieforschung künftig im Wirtschaftsplan des
        Energie- und Klimafonds sowie im Bundeshaushalt zur
        Verfügung stellen möchte, wird im regierungsinternen
        Aufstellungsverfahren zum Wirtschaftsplan des Energie-
        und Klimafonds und zum Bundeshaushalt für das Jahr
        2013 sowie für den Finanzplan bis 2016 zu entscheiden
        sein.
        Zu Frage 103:
        Der dem im Juni 2011 aufgestellten Regierungsent-
        wurf des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds,
        EKF, für das Jahr 2012 zugrunde liegende Preis von
        17 Euro je CO2-Zertifikat basierte auf der damaligen
        Prognose des für 2012 zu erwartenden Preisniveaus. Es
        wurde davon ausgegangen, dass der Zertifikatepreis
        2012 maßgeblich durch die Preiserwartung für die Han-
        delsperiode 2013 bis 2020 bestimmt wird. In dieser Han-
        delsperiode wird die Gesamtmenge der EU-weit verfüg-
        baren Zertifikate nach den Vorgaben der geänderten EU-
        Emissionshandelsrichtlinie gegenüber der laufenden
        Handelsperiode (2008 bis 2012) jährlich um rund
        1,74 Prozent sinken.
        Welcher Zertifikatepreis im Verlauf der Jahre 2012
        und 2013 an den Handelsplätzen erzielt werden kann,
        hängt entscheidend von der Entwicklung der Märkte ab.
        Diese werden sicherlich sehr sorgfältig die weitere Ent-
        wicklung der Diskussionen und Entscheidungen auf
        europäischer Ebene über die Anpassung der Klimaziele
        innerhalb der EU beobachten.
        Anlage 77
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 104):
        Wie möchte die Bundesregierung die aufgrund des niedri-
        gen CO2-Preises zu erwartenden massiven Einnahmeausfälle
        des Energie- und Klimafonds in 2012 und 2013 ausgleichen,
        und ist dazu die Aufstockung des Fonds aus Haushaltsmitteln
        vorgesehen?
        Welche Einnahmen in den Jahren 2012 und 2013 aus
        dem Emissionshandel zu erwarten sind, hängt entschei-
        dend von der Entwicklung der Märkte ab. Der Markt
        wird sicherlich sehr sorgfältig die weitere Entwicklung
        der Diskussionen und Entscheidungen auf europäischer
        Ebene über die Anpassung der Klimaziele innerhalb der
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        U beobachten. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen
        t, können belastbare Aussagen zu den künftigen Ein-
        ahmen aus dem Emissionshandel gemacht werden.
        Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Bundesmi-
        isterium der Finanzen, BMF, fortlaufend die Einnahme-
        nd Ausgabenentwicklung des Sondervermögens beob-
        chtet. Vor dem Hintergrund der derzeit volatilen Ein-
        ahmesituation im Wirtschaftsjahr 2012 hat BMF den
        achressorts zunächst nur 50 Prozent der Barmittel und
        0 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zur Be-
        irtschaftung zugewiesen. Bei Bedarf wird der Bund
        em Energie- und Klimafonds, EKF, im Wirtschaftsjahr
        012 ein überplanmäßiges Liquiditätsdarlehen aus dem
        undeshaushalt zur Verfügung stellen. Die hierfür erfor-
        erliche Gesetzesgrundlage wurde im Sommer letzten
        ahres im EKF-Änderungsgesetz geschaffen.
        Über die Eckwerte des Wirtschaftsplans EKF für das
        ahr 2013 wird in den kommenden Wochen zu entschei-
        en sein. Nach Abschluss des regierungsinternen Haus-
        altsaufstellungsverfahrens wird die Bundesregierung
        em Deutschen Bundestag den in Einnahme und Ausga-
        en ausgeglichen Wirtschaftsplanentwurf übermitteln.
        nlage 78
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 105):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Bericht der Facharbeitsgruppe Verlustverrechnung und
        Gruppenbesteuerung, und plant die Bundesregierung, noch in
        dieser Legislaturperiode die Bedingungen für Verlustvortrag
        und/oder Verlustrücktrag zu erleichtern?
        Im Bericht der Arbeitsgruppe Verlustverrechnung und
        ruppenbesteuerung werden verschiedene Möglichkei-
        n für eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung
        inschließlich einer Abschaffung oder Neukonzeption
        er Mindestgewinnbesteuerung und Möglichkeiten für
        inen Ersatz der Organschaft durch ein Gruppenbesteue-
        ngsmodell untersucht und bewertet.
        Die Erkenntnisse aus diesem Bericht fließen in die
        eutsch-französische Projektgruppe zur Erarbeitung von
        onvergenzmöglichkeiten im Bereich der Körperschaft-
        teuer ein. Ziel der Projektgruppe ist eine Annäherung
        er deutschen und französischen körperschaftsteuerli-
        hen Bemessungsgrundlagen sowie der Körperschaft-
        teuersätze. Geeignete Maßnahmen werden gegenwär-
        g gemeinsam mit Frankreich abgestimmt.
        nlage 79
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 106):
        Welche materiellen Änderungen für die Aufklärung von
        Steuerhinterziehungen folgen aus dem Abkommen zwischen
        der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
        18468 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
        auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
        mögen (DBA-Schweiz) nach den Anforderungen an ein Aus-
        kunftsersuchen nach Nr. 3 Buchstabe b des Protokolls zu
        Art. 27 DBA-Schweiz in der Fassung des Änderungsproto-
        kolls vom 27. Oktober 2010 gemäß dem Schreiben des Bun-
        desministeriums der Finanzen vom 4. Januar 2012, und wie
        viele Informationen wurden seit Bestehen der Regelung aus
        Deutschland entsprechend dem DBA-Schweiz abgerufen
        (bitte getrennt nach Jahren angeben)?
        Die Verständigungsvereinbarung vom 15. Dezember
        2011, welche mit Schreiben des Bundesministeriums der
        Finanzen vom 4. Januar 2012 bekannt gegeben wurde,
        führt zu keinen materiell-rechtlichen Änderungen für die
        Aufklärung von Steuerhinterziehungen unter Heran-
        ziehung des DBA-Schweiz in der Fassung des Revi-
        sionsprotokolls vom 27. Oktober 2010. Sie dient der
        gegenseitigen Klarstellung der bei Stellung eines Amts-
        hilfeersuchens gemäß Nr. 3 Buchstabe b der Protokollre-
        gelung zu Art. 27 DBA-Schweiz in der Fassung des
        Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010 zu übermit-
        telnden Angaben. Sie bestätigt, dass die Identifizierung
        der steuerpflichtigen Person im Auskunftsersuchen auch
        auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der
        Adresse erfolgen kann und dass der ersuchende Staat
        den Namen und die Adresse des mutmaßlichen Informa-
        tionsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind.
        Das Revisionsprotokoll ist mit dem Austausch der
        Ratifikationsurkunden am 21. Dezember 2011 in Kraft
        getreten. Es findet Anwendung auf Auskunftsersuchen,
        die am oder nach dem 21. Dezember 2011 gestellt wer-
        den. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber
        vor, wie viele Auskunftsersuchen seit diesem Zeitpunkt
        gestellt wurden.
        Anlage 80
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Frage 107):
        Wie sind steuerliche Teilwertabschreibungen für griechi-
        sche Staatsanleihen vorzunehmen, die durch das Anleihe-
        tauschprogramm im Rahmen des vom Europäischen Rat vor-
        gesehenen Unterstützungsprogramms bedingt sind, auch vor
        dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes,
        BFH, gegen die bisherige Verwaltungsanweisung des Bundes-
        ministeriums der Finanzen zu Teilwertabschreibungen (BFH
        vom 21. September 2011), und mit welchen steuerlichen Min-
        dereinnahmen rechnet die Bundesregierung hieraus?
        Steuerpflichtige, die griechische Staatsanleihen im
        Betriebsvermögen halten, können gegebenenfalls eine
        Teilwertabschreibung vornehmen. Da das Programm zu
        Griechenland II noch nicht endverhandelt ist, können zu
        den Auswirkungen noch keine konkreten Auskünfte er-
        teilt werden.
        Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. September
        2011 (I R 89/10) bezieht sich auf die Bewertung von Ak-
        tien im Anlagevermögen.
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        nlage 81
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 108):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 2010 (I R 62/
        09) über die Freistellung von Dividenden an Gesellschafter ei-
        ner Kommanditgesellschaft auf Aktien, und welche Erkennt-
        nisse hat die Bundesregierung über sogenannte Steuersparmo-
        delle, die die in dem Urteil beschriebenen Konstellationen
        optimierend ausnutzen?
        Vor dem Hintergrund der angesprochenen Entschei-
        ung des Bundesfinanzhofes gibt es in Steuerberater- und
        irtschaftsprüferkreisen bereits Steuergestaltungsüberle-
        ungen, die darauf abzielen, dass natürliche Personen
        nter Ausnutzung des abkommensrechtlichen Schachtel-
        rivilegs mithilfe von sogenannten hybriden Gesell-
        chaften, wie zum Beispiel einer Kommanditgesellschaft
        uf Aktien, KGaA, oder einer Gesellschaft mit be-
        chränkter Haftung & atypisch Still, ausländische Divi-
        enden steuerfrei vereinnahmen können.
        Das Bundesministerium der Finanzen prüft noch ge-
        etzliche Anpassungen.
        nlage 82
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        es Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8404, Frage 109):
        Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung aus dem im
        Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP aufgeführ-
        ten Prüfauftrag zu einer weiteren Ausweitung der Istbesteue-
        rung bei der Umsatzsteuer gewonnen, und hält die Bundes-
        regierung es für sinnvoll, die Istbesteuerung über das aktuelle
        derzeitige Ausmaß hinaus für eine Förderung kleiner Unter-
        nehmer auszuweiten?
        Der Prüfauftrag erstreckt sich auf die Frage, ob und in
        elchem Umfang das Prinzip der Istbesteuerung der
        msätze unter Einhaltung europäischer Vorgaben ausge-
        eitet werden kann. Es ist vorgesehen, dass sich die
        ommission, die sich nach dem Koalitionsvertrag mit
        em ermäßigten Mehrwertsteuersatz befassen soll, auch
        it der Frage der Istbesteuerung befassen wird. Die
        ommission ist bisher noch nicht zusammengetreten.
        on daher liegen auch noch keine Ergebnisse hinsicht-
        ch der Istbesteuerung vor.
        nlage 83
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        es Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/8404, Frage 110):
        Welche Personen sind Mitglieder in der von der Bundes-
        regierung eingerichteten Kommission zur Überprüfung der er-
        mäßigten Umsatzsteuersätze, und an welchen Terminen haben
        bereits Treffen der Kommission stattgefunden?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18469
        (A) )
        )(B)
        Mitglieder der informellen Kommission sind der
        Bundesminister der Finanzen, der Bundeswirtschafts-
        minister, der Chef des Bundeskanzleramtes und je ein
        Vertreter der Koalitionsparteien. Ziel ist es, die verschie-
        denen Vorschläge zur Reform des ermäßigten Umsatz-
        steuersatzes umfassend und ergebnisoffen zu prüfen. Die
        konstituierende Sitzung dieser Kommission musste aus
        terminlichen Gründen vertagt werden.
        Anlage 84
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Frage 111):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die ab dem
        Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2011 ver-
        pflichtende elektronische Übermittlung von Körperschaft-
        und Gewerbesteuererklärungen an das Finanzamt – ein-
        schließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung von
        Besteuerungsgrundlagen und der Zerlegungserklärungen – so-
        wie von Erklärungen zur gesonderten Feststellung nach § 180
        Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung derzeit nicht möglich ist, da
        die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Finanz-
        verwaltung derzeit nicht gegeben sind, sodass eine elektroni-
        sche Übermittlung noch nicht erfolgen kann und die Steuerer-
        klärungen demzufolge wie bisher in Papierform einzureichen
        sind, und aus welchen Gründen liegen die technischen Vor-
        aussetzungen derzeit trotz gesetzlicher Pflicht zur elektroni-
        schen Übermittlung nicht vor?
        Technische Voraussetzung für die elektronische Über-
        mittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt ist die
        Eröffnung eines Zugangs nach § 87 a Abs. 1 Abgaben-
        ordnung.
        Eine mit den Ländern abgestimmte Übersicht der
        „von den Finanzverwaltungen der Länder eröffneten Zu-
        gänge“ wurde als Anlage zum Schreiben des Bundesmi-
        nisteriums der Finanzen vom 16. November 2011, Bun-
        dessteuerblatt I Nr. 18 Seite 1063, veröffentlicht.
        Die tatsächliche Zugangseröffnung liegt in der Ver-
        antwortung der Länder. Nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung hatten die Finanzverwaltungen der Länder zum
        1. Januar 2012 unter anderem Zugänge für die elektroni-
        sche Übermittlung folgender Steuererklärungen eröffnet:
        Körperschaftsteuererklärungen für Veranlagungszeit-
        räume bis einschließlich 2010, Gewerbesteuererklärun-
        gen für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2011
        und Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Fest-
        stellung mit maximal zehn Beteiligten für den Feststel-
        lungszeitraum 2011; die Zahl der übermittelbaren Betei-
        ligten wird im Laufe des Jahres 2012 schrittweise
        steigen.
        Die für die elektronische Übermittlung von Steuerer-
        klärungen erforderlichen Schnittstellen sind jährlich an
        die Steuergesetzgebung anzupassen. Aufgrund der not-
        wendigen Vorlaufzeiten, insbesondere zur Analyse, der
        technischen Umsetzung und der Qualitätssicherung ist
        eine Übermittlung von Steuererklärungen regelmäßig
        nicht zum 1. Januar des auf den Veranlagungszeitraum
        folgenden Jahres möglich.
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        nlage 85
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        es Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 112):
        Aus welchem Grund wurde Nr. 132 Abs. 1 der Anweisun-
        gen für das Straf- und Bußgeldverfahren dahin gehend geän-
        dert, dass die Finanzämter künftig verspätete Erklärungen,
        zum Beispiel bei der Voranmeldung, sogleich an die Straf-
        sachenstelle weiterzuleiten haben, sodass verstärkt strafrecht-
        liche Konsequenzen zu erwarten sind, auch vor dem Hinter-
        grund, dass verspätete Abgaben nicht nur mutwillig, sondern
        zum Beispiel infolge von Krankheit eintreten können, und wie
        ist in diesen unbeabsichtigten Fällen im Rahmen eines „fried-
        fertigen“ Steuerverfahrens weiterhin zu verfahren?
        Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfah-
        n (Steuer) – AStBV (St) – sahen bislang vor, dass bei
        erspäteter Abgabe einer Steueranmeldung von der Vor-
        ge an die Straf- und Bußgeldstellen abgesehen werden
        ann (Nr. 132 Abs. 1 Satz 4).
        Mit der Streichung dieses Satzes in der aktuellen
        StBV (St) 2012 ist in den allermeisten Fällen keine
        nderung der bisherigen Praxis der Finanzämter im Um-
        ang mit verspäteten Steueranmeldungen verbunden.
        ie Ämter werden verspätete Steueranmeldungen nach
        ie vor mit Augenmaß prüfen.
        Die Streichung in der AStBV war allerdings erforder-
        ch wegen der Neuregelung der Selbstanzeige durch das
        chwarzgeldbekämpfungsgesetz bei Hinterziehungsbe-
        ägen über 50 000 Euro (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 Abgaben-
        rdnung). Bei Beträgen dieser Größenordnung werden
        uch) verspätet abgegebene Steueranmeldungen nun-
        ehr zur näheren Prüfung an die Straf- und Bußgeldstel-
        n weitergeleitet. Dies führt aber nicht zwangsläufig zu
        trafrechtlichen Konsequenzen.
        nlage 86
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/8404, Frage 115):
        Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Einführung
        einer Finanztransaktionsteuer für den Fall, dass eine Einfüh-
        rung der Steuer innerhalb der EU 27 nicht realisiert werden
        kann?
        Über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission
        ur Einführung einer Finanztransaktionsteuer wird ge-
        enwärtig verhandelt. Ziel der Bundesregierung ist die
        inführung einer Finanztransaktionsteuer in allen
        7 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Er-
        ebnis die weltweite Einführung einer Finanztranksak-
        onssteuer.
        Sollte sich abzeichnen, dass eine EU-weite Einfüh-
        ng nicht gelingt, wird die Bundesregierung innerhalb
        er Koalition das weitere Vorgehen abstimmen.
        18470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Anlage 87
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 117):
        Was ist der Bundesregierung über den Umfang und den
        Verbleib der Betriebsrentenfonds bekannt, die bei denjenigen
        volkseigenen Betrieben der DDR existierten, die ihren Be-
        schäftigten nach der sogenannten AO 54 eine betriebliche Zu-
        satzversorgung gewährt haben (bitte die Angaben getrennt
        nach Betrieben, die an die Treuhandanstalt übergingen, und
        nach Betrieben, deren Umwandlung bereits bis zum Sommer
        1990 erfolgt war, machen)?
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es in den
        volkseigenen Betrieben der DDR spezifische Betriebs-
        rentenfonds gegeben hätte, die die Zahlung der betrieb-
        lichen Zusatzversorgung nach der AO 54 übernommen
        hätten. Folglich hat sie auch keine Erkenntnisse darüber,
        ob diese Betriebsrentenfonds nach der Wiedervereini-
        gung weiter existierten und welchen Umfang sie gege-
        benfalls heute noch haben.
        Anlage 88
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Frage 118):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Position Nr. 5 der
        Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention „Bar-
        rieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen
        gesetzlich verankern“, und was hat sie diesbezüglich vom In-
        krafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März
        2009 bis zum 31. Dezember 2011 getan?
        Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in sei-
        ner Funktion als Monitoringstelle zur UN-Behinderten-
        rechtskonvention in einer Pressemitteilung vom 18. Ja-
        nuar 2012 Bund und Länder dazu aufgefordert,
        „angemessene Vorkehrungen“ für Menschen mit Behin-
        derungen im deutschen Recht gesetzlich zu verankern,
        um ihnen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.
        Der Terminus „angemessene Vorkehrungen“ stammt
        aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Er ist dort
        aber nicht näher definiert. Nach der Interpretation der
        Monitoringstelle sind angemessene Vorkehrungen Maß-
        nahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren
        beiseite geräumt werden, wie zum Beispiel die Verstän-
        digung in Leichter Sprache oder die Anpassung von Ar-
        beits- und Organisationsabläufen. Bislang sind nach
        Meinung der Monitoringstelle angemessene Vorkehrun-
        gen im deutschen Recht nur punktuell verankert.
        Nach Auffassung der Bundesregierung ergibt sich aus
        der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich kein
        gesetzlicher Änderungsbedarf. Es ergeben sich keine un-
        mittelbar abzuleitenden individuellen Rechte oder un-
        mittelbare Anspruchsgrundlagen für Bürgerinnen und
        Bürger. Die Konvention hat in Deutschland den Rang ei-
        nes einfachen Bundesgesetzes.
        Ausnahmen sind lediglich sogenannte selbst-vollzie-
        hende (self-executing) Normen. Das ist der Fall, wenn
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        ie einzelne Regelung den Adressaten so klar bezeichnet
        nd der Anspruch so klar formuliert ist, dass die Bestim-
        ungen ohne Weiteres von staatlicher Seite angewandt
        erden können. Die „angemessenen Vorkehrungen“ er-
        llen diese Voraussetzungen nicht.
        Um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen hat
        ie Bundesregierung einen entsprechenden Nationalen
        ktionsplan verabschiedet. Er wird in den kommenden
        ahren weiter entwickelt werden. Er enthält ein Maßnah-
        enpaket, mit dem bestehende Lücken zwischen Geset-
        eslage und Praxis geschlossen werden sollen.
        Hintergrund ist, dass es in Deutschland zahlreiche
        esetze und Regelungen gibt, die das Recht auf selbst-
        estimmtes Leben, Teilhabe und Inklusion für Menschen
        it Behinderungen ermöglichen und fördern und Barrie-
        freiheit sowie individuelle Vorkehrungen beinhalten.
        Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es des-
        alb derzeit keinen aktuellen und gesonderten gesetzli-
        hen Änderungsbedarf. Eine Überprüfung des Bundes-
        leichstellungsgesetzes, BGG, und des Neunten Buches
        ozialgesetzbuch, SGB IX, sind im Lichte der UN-Be-
        indertenrechtskonvention geplant. Dann wird auch zu
        berprüfen sein, ob die „angemessenen Vorkehrungen“
        esondert gesetzlich verankert werden müssen.
        nlage 89
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/8404, Frage 119):
        Warum ist das Bürgertelefon der Bundesregierung „Infos
        für behinderte Menschen“ mit der Telefonnummer 01805/
        676715 mit 0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz – Mobilfunk
        bis 0,42 Euro/Minute – kostenpflichtig, und welche Schritte
        unternimmt die Bundesregierung, um vor dem Hintergrund
        der Art. 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention die
        kostenfreie telefonische Erreichbarkeit von Informationen für
        Menschen mit Behinderungen umzusetzen?
        Nach Auffassung der Bundesregierung ergibt sich
        eder aus Art. 9 noch aus Art. 21 der UN-Behinderten-
        chtskonvention die kostenfreie telefonische Erreich-
        arkeit von Informationen für Menschen mit Behin-
        erungen. Die seinerzeit erfolgte Umstellung der
        ostenfreien Rufnummern des Bürgertelefons auf kos-
        npflichtige Rufnummern erfolgte auf die einvernehm-
        che Bitte der Berichterstatter des Haushaltsausschusses
        es Deutschen Bundestages. Dieser Bitte ist das Bundes-
        inisterium für Arbeit und Soziales nachgekommen.
        Die Gebühren (Festpreis 14 Cent/Minute – aus den
        estnetzen und maximal 42 Cent/Minute aus den Mobil-
        nknetzen) sind vom Anrufer im kompletten Umfang
        n den Telefon-Carrier zu zahlen. Das Bundesministe-
        um für Arbeit und Soziales erzielt durch die Nutzungs-
        ntgelte keinerlei Einnahmen.
        Die Erfahrungen der letzten Jahre belegen eine durch-
        chnittliche Gesprächsdauer von 3 bis 4 Minuten. In der
        egel kostet somit ein Beratungsgespräch aus dem Fest-
        etz circa 50 Cent.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18471
        (A) )
        )(B)
        Das Bürgertelefon erreicht täglich eine Vielzahl von
        Anrufen. Ein Festnetzanschluss kann nicht den benötig-
        ten Umfang der Gesprächsverteilung realisieren. Durch
        die Schaltung von 01805-Rufnummern wird eine zeit-
        gleiche Abarbeitung vieler Gespräche ermöglicht.
        Ein weiterer Aspekt ist die Vermeidung von miss-
        bräuchlicher Nutzung des Bürgertelefons. Diese verur-
        sachte in der Vergangenheit zusätzliche Kosten für den
        Bund und somit für den Steuerzahler. Dem wird durch
        die Schaltung kostenpflichtiger Rufnummern entgegen-
        gewirkt.
        Anlage 90
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
        Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Fragen 120 und 121):
        Welche konkreten rechtlichen Regelungen gibt es hin-
        sichtlich des Schutzes von Söllen vor dem Eintrag von Pflan-
        zenschutzmitteln, und auf welcher Grundlage werden die Be-
        lastungsobergrenzen festgelegt?
        Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
        Pestizidbelastungen von Söllen vor, und welche Pestizide
        wurden am häufigsten in den Söllen gefunden?
        Zu Frage 120:
        Pflanzenschutzmittel können nur zugelassen werden,
        wenn sie als Folge ihrer bestimmungsgemäßen und sach-
        gerechten Anwendung keine unannehmbaren Auswir-
        kungen auf die Umwelt haben. Dies ist auf EU-Ebene
        rechtlich festgelegt. Mögliche Auswirkungen auf Ge-
        wässerorganismen werden im Rahmen der Pflanzen-
        schutzmittelzulassung überprüft. Bei der Bewertung
        werden die Auswirkungen auf die empfindlichste Tier-
        oder Pflanzenart zugrunde gelegt. Zusätzlich wird ein
        Sicherheitsfaktor von 10 bis 100 auf diesen Wert aufge-
        schlagen. Dieser Wert entspricht der „regulatorisch ak-
        zeptablen Konzentration“, die als Belastungsobergrenze
        aufgefasst werden kann. Wenn die als Folge der Mittel-
        anwendung zu erwartenden Einträge in benachbarte
        Oberflächengewässer zu Konzentrationen führen wür-
        den, die darüber liegen, muss eine ausreichende Reduk-
        tion der Einträge durch geeignete Risikominderungs-
        maßnahmen erreicht werden, die im Rahmen der
        Zulassung festgelegt werden.
        Zu Frage 121:
        Dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz
        und Lebensmittelsicherheit liegen keine Überblicksdaten
        zur Belastung von Söllen vor. Die Überwachung der
        Pflanzenschutzmittelanwendungen wie auch der Gewäs-
        serqualität erfolgt durch die jeweils zuständigen Behör-
        den der Bundesländer. Die Zulassungsbehörde erhält
        zeitnah nur im Einzelfall Kenntnis von Funden beispiels-
        weise durch Anfragen von Bürgern oder Landesbe-
        hörden. Es können deshalb auch keine Aussagen dazu
        gemacht werden, welche Pflanzenschutzmittel am häu-
        figsten in Söllen gefunden wurden.
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        nlage 91
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        bgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 122):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit im
        Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
        Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, im Jahr 2011
        vor dem Hintergrund, dass diese im aktuellen Ressortbericht
        zur Nachhaltigkeit des BMELV im Gegensatz zum Bericht
        von 2008 keine Erwähnung fand, und an welcher Stelle kön-
        nen sich Bürgerinnen und Bürger sonst über Maßnahmen zur
        nachhaltigen Arbeitsweise im Geschäftsbereich des BMELV
        informieren?
        Entsprechend dem Arbeitsprogramm des Staatssekre-
        rsausschusses für nachhaltige Entwicklung, St-A NHE,
        at BMELV nach 2008 in der Sitzung des St-A NHE am
        1. Oktober 2011 seinen zweiten Ressortbericht vorge-
        tellt. Darin wurden aktuelle Themen aufgegriffen. Aus
        egebenem Anlass (Internationales Jahr der Wälder) lag
        er Schwerpunkt des Berichts auf der nachhaltigen
        aldwirtschaft. Dieser Bericht war keine Fortschrei-
        ung des Berichtes aus dem Jahr 2008. Deshalb wurde
        nter anderem auch nicht gesondert auf den Geschäfts-
        ereich des BMELV eingegangen.
        Die Ausführungen über die nachhaltige Arbeitsweise
        Geschäftsbereich des BMELV im Bericht aus dem
        ahr 2008 gelten somit weiterhin.
        Bürgerinnen und Bürger können sich auf den jeweili-
        en Internetseiten des Geschäftsbereichs des BMELV
        ber Maßnahmen zur nachhaltigen Arbeitsweise infor-
        ieren.
        nlage 92
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 123):
        Wie viele IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten fehlen
        der Bundeswehr derzeit insgesamt, und wie plant das Bundes-
        ministerium der Verteidigung diese Leerstellen zu füllen?
        Bezogen auf das tatsächliche Ist ohne die laufenden
        egenerationsmaßnahmen und auf die derzeit noch gül-
        gen Strukturen gemessen am bestehenden Personal-
        trukturmodell, PSM, fehlen der Bundeswehr derzeit
        twa 3 950 IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten. Das
        ntspricht einem Fehl von etwa 23 Prozent. Im Rahmen
        er Neuausrichtung der Bundeswehr werden im Zuge
        er Erarbeitung eines neuen PSM und der weiteren Fein-
        usplanung der konkrete Personalbedarf und somit auch
        er Bedarf an IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten neu
        estimmt. Konkrete Auswirkungen im Hinblick auf die
        ersonallage, Personalgewinnung und Personalbindung
        leiben noch abzuwarten. Insoweit ist die jetzige Situa-
        on eine für die Zukunft nur eingeschränkt repräsenta-
        ve Momentaufnahme.
        Ungeachtet der bevorstehenden strukturellen Entwick-
        ngen werden bei der Gewinnung und Bindung von Spe-
        ialisten auch künftig besondere Anstrengungen im Wett-
        18472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        bewerb um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt notwendig
        sein. Das BMVg wird auch künftig alle notwendigen
        Maßnahmen zur Gewährleistung der personellen Einsatz-
        bereitschaft der Bundeswehr ergreifen. Im Allgemeinen
        gilt es, die Maßnahmen weiter umzusetzen, die die At-
        traktivität des Arbeitgebers Bundeswehr stärken.
        Dazu wurde bereits im letzten Jahr ein umfangreiches
        Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, welches zum
        Beispiel auch Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von
        Familie und Dienst erzielen wird. Dazu zählt auch die
        Entwicklung von zukünftig neuen Studiengängen wie
        Informatik-Ingenieur und Wirtschaftsinformatiker an der
        Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, welche
        zurzeit durch den Hamburger Senat für die Zulassung
        geprüft werden.
        Durch die flächendeckende Neuaufstellung der ge-
        samten Personalgewinnungsorganisation der Bundes-
        wehr wird den Bedingungen des Wegfalls der Verpflich-
        tung zur Ableistung des Grundwehrdienstes und den
        aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
        getragen.
        Darüber hinaus haben die Initiativen des Bundesminis-
        teriums der Verteidigung zur Erhaltung und Stärkung der
        Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt Eingang in
        das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung
        im Bund gefunden, welches im Dezember 2011 durch den
        Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Bundesrat
        wird sich voraussichtlich im Februar 2012 abschließend
        mit dem Gesetzentwurf befassen. Die im Gesetz enthalte-
        nen Maßnahmen werden voraussehbar unmittelbar Wir-
        kung entfalten.
        Anlage 93
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 124):
        Wo hat es seit 2006 nationale Aufklärungsfahrten der
        deutschen Marine entsprechend dem jüngsten Auftrag des
        Flottendienstbootes „Alster“ gegeben, und welche dieser Auf-
        klärungsfahrten waren bewaffnet?
        Mit den Flottendienstbooten werden routinemäßig
        Aufklärungsfahrten in der Ostsee, vorwiegend im Seege-
        biet der östlichen Ostsee, durchgeführt. In der Regel sind
        dies Fahrten von je circa 15 Tagen Dauer.
        Seit 2006 werden zusätzlich Aufklärungsfahrten der
        Flottendienstboote im Mittelmeerraum durchgeführt.
        Die Einheiten verfügen dabei über eingeschränkte Fä-
        higkeiten zum Selbstschutz (Handwaffen sowie anlass-
        bezogen schwere Maschinengewehre zum Eigenschutz).
        Anlage 94
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/8404, Fragen 125 und 126):
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        Wurde neben dem Export von Patriot-Raketen auch der
        unzureichend verpackte Sprengstoff aus den Beständen der
        Bundeswehr durch eine Ausfuhrgenehmigung des Bundes-
        ministeriums für Wirtschaft und Technologie genehmigt
        (siehe Plenarprotokoll 17/151, Frage 15), und, wenn ja, ist
        diese Ausfuhrgenehmigung nach Einschätzung der Bundesre-
        gierung kompatibel mit den Exportrichtlinien?
        Wer übernimmt für die Gefährdung der Schiffsbesatzung
        durch die unsachgemäße Verpackung des Sprengstoffes (siehe
        Plenarprotokoll 17/151, Frage 15) die Verantwortung, und in-
        wiefern sind deutsche Behörden ihrer Kontrollpflicht nachge-
        kommen?
        u Frage 125:
        Entgegen Ihrer Fragestellung und entgegen einiger
        nderslautender Mitteilungen in den Medien stammt der
        prengstoff nicht aus Beständen der Bundeswehr und
        urde auch nicht durch die Bundeswehr für die Repu-
        lik Korea beschafft. Der Ausfuhr lag eine Einzelgeneh-
        igung nach Art. 3 Abs. 1 der Dual-Use-Verordnung
        28/2009 zugrunde, die durch das Bundesamt für Wirt-
        chaft und Ausfuhrkontrolle erteilt wurde. Die Ausfuhr-
        enehmigung wurde im Einklang mit den Kriterien des
        emeinsamen Standpunktes des Rates vom 8. Dezember
        008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle
        er Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern
        rteilt.
        u Frage 126:
        Grundsätzlich gelten für die Beförderung von Spreng-
        toff auch gefahrgutrechtliche Bestimmungen. Bei der
        eförderung von Gefahrgut mit Seeschiffen sind die An-
        rderungen des International Maritime Dangerous
        oods Codes einzuhalten. Der International Maritime
        angerous Goods Code enthält Anforderungen an die
        eförderung von Gefahrgut, insbesondere hinsichtlich
        lassifizierung, Dokumentation, Kennzeichnung, Ver-
        ackung, Stauung und Trennung der Gefahrgüter auf
        em Schiff sowie eventuelle besondere Bedingungen für
        en Versand und gilt weltweit. Verantwortlich für die
        inhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind
        ie an der Beförderung Beteiligten. Für die Verpackung
        t das der Versender, für die Stauung auf dem Schiff der
        chiffsführer oder eine sonstige mit der Planung der Be-
        dung beauftragte Person. Die Einhaltung der Gefahr-
        utvorschriften wird durch regelmäßige Kontrollen der
        uständigen Behörden der Länder überwacht. Im Hafen
        mden ist das Niedersächsische Ministerium für Wirt-
        chaft, Arbeit oder Verkehr für Gefahrgutkontrollen zu-
        tändig.
        nlage 95
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 127):
        Entsprechen die sich in der Installation befindenden Ra-
        daranlagen des Typs ASR-S dem Stand der Technik hinsicht-
        lich der Minimierung der Auswirkungen von Störungen auf
        Radaranlagen, die durch Windenergieanlagen hervorgerufen
        werden, und liegen dieser Einschätzung auch Informationen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18473
        (A) )
        )(B)
        über die neuesten Radaranlagen der anderen NATO-Mit-
        gliedsländer zugrunde?
        Seit Ende 2011 führt die Bundeswehr flächendeckend
        die neuen, digitalen Flugplatzrundsichtradaranlagen
        ASR-S ein. Der Abschluss der Einrüstmaßnahmen wird
        für 2016 erwartet. Die sich in der Einrüstung befindli-
        chen Flugplatzrundsichtradaranlagen ASR-S entspre-
        chen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Ver-
        tragsschließung.
        Radaranlagen nutzen zur Detektion elektromagneti-
        sche Wellen. Diese werden vom Radar ausgesendet, vom
        Ziel reflektiert, zum Radar zurückgeworfen und ab-
        schließend vom Radar detektiert. Befinden sich Wind-
        kraftanlagen im Strahl des Radars, so stören diese das
        Radargerät.
        Eine durch die Bundeswehr begleitete Studie zur Ra-
        darverträglichkeit hat gezeigt, dass auch neue, auf digita-
        ler Technik basierende Radaranlagen durch Wind-
        energieanlagen in nahezu gleichem Maße gestört werden
        wie ihre analogen Vorgängermodelle. Dies trifft somit
        auch auf die in der Beschaffung befindliche ASR-S-Ra-
        daranlage zu.
        Die militärischen Erfordernisse werden nach heuti-
        gem Kenntnisstand, der auf Ergebnissen aus einer Trup-
        penversuchsanlage basiert, vollumfänglich erfüllt. Wei-
        tere Erkenntnisse können erst nach Abschluss der
        Umrüstmaßnahmen und Aufnahme des operationellen
        Betriebs erfolgen.
        Konkrete Erkenntnisse über die Auswirkungen von
        Windenergieanlagen auf Radaranlagen von NATO-Mit-
        gliedern liegen dem Bundesministerium der Verteidi-
        gung nicht vor.
        Anlage 96
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
        che 17/8404, Fragen 128 und 129):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Studie zu
        anonymen Geburten und Babyklappen des Deutschen Ju-
        gendinstitutes, DJI, dem Deutschen Bundestag zur Verfügung
        zu stellen, und, wenn ja, wann?
        Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den Ergeb-
        nissen der aktuellen DJI-Studie und, wenn ja, welche?
        Zu Frage 128:
        Ja. Ich habe der Vorsitzenden des FSFJ-Ausschusses
        am letzten Freitag (20. Januar 2012) Abdrucke einer
        zwölfseitigen Zusammenfassung der Studie, die seither
        auch auf der Internetseite des DJI zum Herunterladen be-
        reitsteht, mit der Bitte um Weitergabe an alle Mitglieder
        zugeschickt.
        Die vollständige Studie wird Ende Februar gedruckt
        vorliegen und dem Deutschen Bundestag umgehend zur
        Verfügung gestellt.
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        u Frage 129:
        Eine erste Bewertung der Studienergebnisse durch
        as Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
        nd Jugend zeigt, dass die Schwangeren in komplexen
        roblemlagen, die sich ihrem Umfeld nicht anvertrauen
        önnen, durch anonyme Angebote erreicht werden und
        ilfen für Mutter und Kind möglich sind. Deutlich wird
        uch, dass dringend Rechts- und Handlungssicherheit
        r alle Beteiligten notwendig sind. Eine Abstimmung
        arüber, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus
        en Ergebnissen der Studie ziehen wird, war bislang
        och nicht möglich.
        nlage 97
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        en der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Fragen 130 und 131):
        Was gedenkt die Bundesministerin für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, konkret zu tun, um
        die nach der aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirt-
        schaftsforschung, DIW, in den Vorständen der großen Unter-
        nehmen weiterhin vorherrschende männliche Monokultur zu
        verändern?
        Wie erklärt sich die Bundesministerin für Familie, Senio-
        ren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, das Fazit der
        DIW-Forschungsdirektorin Elke Holst: „Obwohl das Ziel,
        mehr Frauen in Spitzengremien der Wirtschaft zu berücksich-
        tigen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Politik im-
        mer stärkere Beachtung findet, werden Frauen an den maß-
        geblichen wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen weiterhin
        kaum beteiligt“, und wie erklärt sie, dass sie weiterhin auf
        Freiwilligkeit bei den Unternehmen setzt?
        u Frage 130:
        Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
        at deutlich gemacht, dass das Thema „Frauen in Füh-
        ngspositionen“ – wie andere Themen der Gleichstel-
        ngspolitik auch – einen integrativen Ansatz notwendig
        acht, um die komplexen und vielfach miteinander ver-
        chränkten Ursachen der mangelnden Repräsentanz von
        rauen in Führungspositionen zu überwinden.
        Eine Hauptursache – so der Bericht – dafür, dass man
        rauen in den obersten Führungsetagen immer noch mit
        er Lupe suchen muss, liegt in einer Arbeits- und Unter-
        ehmenskultur, die potenziell nur Arbeitskräfte erfüllen
        önnen, die von familiären Pflichten frei sind und damit
        neingeschränkt verfügbar sind.
        Die Förderung von Frauen in Führungspositionen hat
        lso viel mit einer Unternehmenskultur des Respekts vor
        miliärer Verantwortung zu tun. Dazu gehört nicht nur
        in breites Angebot verschiedener Arbeitszeitmodelle,
        ondern vor allem die Abkehr von der weit verbreiteten
        räsenzkultur. Es bedarf eines Kulturwandels.
        Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder hat daher zur
        örderung von Frauen in Führungspositionen den Vor-
        chlag einer Flexiquote entwickelt, der noch im Ressort-
        reis abgestimmt werden muss. Ihr Vorschlag sieht eine
        esetzlich geregelte Pflicht für alle börsennotierten und
        lle voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vor.
        iese Unternehmen müssen sich danach selbst ein Ziel
        18474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        setzen, welchen Anteil an Frauen in Aufsichtsräten und
        Vorständen sie erreichen wollen. Und der Vorschlag enthält
        Sanktionen, die eintreten, wenn sich diese Unternehmen
        keine Ziele geben oder diese schuldhaft nicht erreichen.
        Zeit für familiäre Verantwortung darf nicht länger mit
        eingeschränkten Aufstiegschancen bezahlt werden. Das
        Ministerium setzt sich deshalb zuerst für die weitere
        Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
        (damit ist auch Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
        gemeint) ein und für die Entwicklung einer lebensereig-
        nisorientierten Personalpolitik zur Unterstützung einer
        frauen- und familienbewussten Unternehmenskultur.
        Teil der Gesamtstrategie zur Überwindung der Barrie-
        ren auf den Karrierepfaden, die im Stufenplan enthalten
        sind, ist auch die Zusammenarbeit mit den DAX-30-Un-
        ternehmen, die sich im Herbst 2012 konkrete Ziele für
        die Besetzung von Führungspositionen gesetzt haben.
        Weitere Schritte werden folgen.
        Zu Frage 131:
        Der DIW-Bericht konstatiert zu Recht die nicht zu-
        friedenstellenden Zahlen von Frauen in Vorständen und
        Aufsichtsräten in Deutschland. 3 Prozent Frauen in Vor-
        ständen und nur knapp 12 Prozent der Aufsichtsräte in
        den Top-200-Unternehmen sind weiblich – das ist zu
        wenig.
        Nicht zuletzt auch deshalb, weil es sich Unternehmen
        aus wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gründen
        nicht länger leisten können, die Fähigkeiten, Erfahrun-
        gen und Wertungen von Frauen auf dieser Ebene auszu-
        blenden.
        Daher hat Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder den
        schon dargestellten Vorschlag einer Flexiquote ent-
        wickelt.
        Die Flexiquote verpflichtet Unternehmen, sich selbst
        Ziele zu setzen. Diese Ziele müssen veröffentlicht wer-
        den. Auf diese Weise wird Transparenz, Messbarkeit und
        Vergleichbarkeit hergestellt. Die Unternehmen stehen in
        einer Wettbewerbssituation und stellen sich der Bewer-
        tung durch die Öffentlichkeit. Das sind die besten Bedin-
        gungen für die notwendige erfolgreiche Personalpolitik.
        Eine individuell gewählte Quote öffnet den Weg für
        individuelle Lösungen und Strategien, und zwar abhän-
        gig von den Ausgangsbedingungen, von der Zusammen-
        setzung der Belegschaft, vom weiblichen Talentpool und
        vom Geschäftsmodell eines Unternehmens.
        Und eine individuelle Quote für oberste Führungsebe-
        nen ist ein Signal für eine notwendige Veränderung auf
        allen Ebenen: Unternehmen, die auf oberster Ebene
        nachhaltig Veränderungen erreichen wollen, müssen
        Strategien entwickeln, um den Weg von Frauen nach
        oben zu fördern.
        Anlage 98
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache
        17/8404, Fragen 132 und 133):
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        Wie viele Bundesmittel zur Förderung von Initiativen und
        Projekten, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, aus
        den staatlichen Präventionsprogrammen „Toleranz fördern
        – Kompetenz stärken“ und Initiative „Demokratie stärken“
        sind in den Bundesländern 2011 nicht abgerufen worden –
        bitte nach den fünf neuen Bundesländern und Förderprogram-
        men aufschlüsseln –, und sieht die Bundesregierung einen Zu-
        sammenhang aus nicht abgerufenen Mitteln und der Unter-
        zeichnung der sogenannten Extremismusklausel, die von der
        Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
        Dr. Kristina Schröder, seit 2011 verlangt wird?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, diese sogenannte Ex-
        tremismusklausel zu streichen, um Initiativen, Gruppen und
        Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, an-
        gemessen zu fördern?
        u Frage 132:
        Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 liegen zu-
        ächst die Zahlen zur Auslastung des Titels 684 14, über
        en ausschließlich die oben genannten Bundespro-
        ramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“,
        FKS, und Initiative „Demokratie Stärken“, IDS, umge-
        etzt werden, vor. Diese Zahlen geben noch keine Aus-
        ünfte über den Mittelabruf einzelner Projekte nach Län-
        ern.
        Zum 31. Dezember 2011 wurden im Programm
        „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, TFKS, von
        bewilligten 20,8 Millionen Euro rund 1,7 Millionen
        Euro
        Initiative „Demokratie Stärken“, IDS, von bewilligten
        4,1 Millionen Euro rund 0,8 Millionen Euro
        icht abgerufen.
        Ein Zusammenhang zwischen nicht abgerufenen Mit-
        ln und der Demokratieerklärung ist in beiden Program-
        en nicht gegeben. Darauf wurde bereits in der Antwort
        er Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak-
        on der SPD „Schwächung der Arbeit für Demokratie
        urch Einführung einer Extremismusklausel im Bundes-
        rogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“
        rucksache 17/6677) verwiesen.
        Zu den Gründen für das Ergebnis wird auf die Ant-
        ort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen
        es Abgeordneten Bockhahn 11/241 und 11/242 vom
        4. November 2011 verwiesen. Gegenüber der Antwort
        uf diese beiden Schriftlichen Fragen konnte eine erheb-
        che Verbesserung des Mittelabrufes erreicht werden. Es
        t damit zu rechnen, dass in diesem Jahr eine weitere
        erbesserung des Mittelabrufes erreicht werden kann.
        u Frage 133:
        Die Bundesregierung hält an der Demokratieerklä-
        ng fest, deren Rechtmäßigkeit das Gutachten des re-
        ommierten Staatsrechtlers Professor Ossenbühl bestä-
        gt. Auch die überwiegende Anzahl der vom BMFSFJ
        eförderten Träger und Kommunen sieht die Notwen-
        igkeit, dass man in Bundesprogrammen zur Extremis-
        usprävention – und damit in einem besonders sensi-
        len Bereich – genau hinschaut, an wen die Steuergelder
        ergeben werden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18475
        (A) (C)
        )(B)
        Es geht bei der Demokratieerklärung darum zu ver-
        hindern, dass extremistische Organisationen finanziell
        unterstützt werden oder ihnen ungewollt eine Möglich-
        keit geboten wird, ihre extremistischen Weltanschauun-
        gen mit unserer Hilfe zu verbreiten. Dafür bedarf es ei-
        ner hohen Sensibilität aller Mitwirkenden, die unter
        anderem über die Unterzeichnung der Demokratieerklä-
        rung erreicht werden kann.
        Anlage 99
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/8404, Fragen 134 und 135):
        Wie hat sich seit 2005 bis heute die Zahl der Kinderzu-
        schlagsbezieher nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes ent-
        wickelt – bitte jährliche Daten inklusive der Zahl der betroffe-
        nen Kinder sowie die Monatsdaten für die sechs Monate vor
        und nach der Neuregelung 2008 aufschlüsseln –, und wie be-
        wertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
        Wie haben sich seit 2005 bis heute die Ausgaben für den
        Kinderzuschlag entwickelt – bitte jährliche Daten für Soll/Ist
        angeben –, und inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zu-
        sammenhang zwischen der seit 2008 zurückgehenden Zahl
        Wohngeld ermöglicht, unabhängig von Leistungen des
        Arbeitslosengeldes II zu werden.
        Mit der Aufhebung der Befristung des Kinderzuschlags
        zum 1. Januar 2008, einer abgesenkten Mindesteinkom-
        mensgrenze auf einheitliche Beträge von 900 Euro für
        Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende sowie
        einer Senkung der Abschmelzrate für Erwerbseinkom-
        men von 70 auf 50 Prozent wurden im Jahr 2008 grund-
        legende Reformschritte umgesetzt, um den Kinderzu-
        schlag im Niedrigeinkommensbereich zu stärken.
        Vor allem nach seiner Weiterentwicklung zum 1. Ok-
        tober 2008 erweist sich der Kinderzuschlag als wirk-
        sames Instrument. Die Zahl der Kinder, für die Kinder-
        zuschlag bezogen wird, ist kontinuierlich gestiegen.
        Während sie vor der Reform bei rund 120 000 lag, wer-
        den seit dem Jahr 2010 rund 300 000 Kinder erreicht.
        Zu Frage 135:
        Die Kosten für den Kinderzuschlag sind seit seiner
        Einführung im Jahr 2005 deutlich gestiegen. Insbeson-
        dere seit der Reform des Kinderzuschlags im Jahr 2008
        und dem damit einhergehenden Anstieg der Berechtig-
        tenzahlen ist ein Anstieg der Haushaltsausgaben von
        rund 109 Millionen Euro im Jahr 2007 auf rund 143 Mil-
        von Vollzeitaufstockern – sozialversicherungspflichtig Be-
        schäftigte in Vollzeit mit ergänzenden Leistungen nach dem
        Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – und der in diesem Jahr in
        Kraft getretenen Neuregelung des Kinderzuschlags?
        Zu Frage 134:
        Der Kinderzuschlag wird als Leistung für Familien
        gewährt, die trotz vorhandenen Erwerbseinkommens
        wegen ihrer Kinder auf Grundsicherungsleistungen an-
        gewiesen sind. Er fördert gezielt Familien mit niedrigem
        Erwerbseinkommen, denen er zusammen mit dem
        li
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        onen Euro im Jahr 2008 sowie auf mehr als das Dop-
        elte ab dem Jahr 2009 (2009: rund 363 Millionen Euro)
        u verzeichnen.
        Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Er-
        enntnisse darüber vor, ob die steigende Zahl der Kinder-
        uschlagsbezieher und der positive Trend im Rückgang
        er Vollzeitaufstocker ursächlich miteinander zusam-
        enhängen. Insbesondere existiert keine Verknüpfung
        er Grundsicherungs- und der Kinderzuschlagsstatistik,
        it der Übergänge zwischen beiden Leistungssystemen
        bbildbar wären.
        154. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 2 Aktuelle Stunde aus der Fragstunde zurBeantwortung der Fragen Nr. 45 und 46
        Anlagen