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    Plenarprotokoll 17/152 Tagesordnungspunkt 3: Inhaltsverzeichnis a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie zum: Jahreswirtschaftsbe- richt 2012 – Vertrauen stärken – Chan- cen eröffnen – mit Europa stetig wach- sen b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bun- desregierung (Drucksache 17/8359) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 18143 A 18152 D 18154 A 18155 C 18157 A 18158 D 18160 D 18162 D 18163 D 18165 C 18166 C 18167 A Deutscher B Stenografisch 152. Sitz Berlin, Donnerstag, de I n h a l Wahl der Abgeordneten Angelika Krüger- Leißner als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Marco Wanderwitz als stell- vertretendes Mitglied der Vergabekommis- sion der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Jerzy Montag als Mitglied der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 12 a und 27 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gedenken an den Parlamentarier Ludwig Windthorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C s (D in Z U J d w (D D H D 18141 A 18141 B 18141 B 18142 A 18142 B Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: undestag er Bericht ung n 19. Januar 2012 t : hancen nutzen – Vorsorgende Wirt- chaftspolitik jetzt einleiten rucksache 17/8346) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: nterrichtung durch die Bundesregierung: ahresgutachten 2011/12 des Sachverstän- igenrates zur Begutachtung der gesamt- irtschaftlichen Entwicklung rucksache 17/7710) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18143 B 18143 B 18143 C 18147 D 18150 D Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18168 A 18169 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Soziale Bürgerrechte garantieren – Rechtsposition der Nutzerinnen und Nut- zer sozialer Leistungen stärken (Drucksache 17/7032) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Heinz Golombeck (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunika- tionsendeinrichtungen sowie des Luft- verkehrsgesetzes (Drucksache 17/8234) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Neun- ten Gesetzes zur Änderung des Gemein- definanzreformgesetzes (Drucksache 17/8235) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 18. Okto- ber 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betrieb- liche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die be- triebliche Altersversorgung (Drucksache 17/8236) . . . . . . . . . . . . . . . . e f) g h i) j) k in Z a 18170 B 18170 C 18172 B 18173 C 18174 D 18176 B 18177 C 18179 D 18181 A 18182 B 18183 A 18185 A 18186 B 18187 A 18188 D 18188 D 18189 A ) Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke, Erika Steinbach, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Serkan Tören, Pascal Kober, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Tourismus als Chance für die Einhaltung der Menschenrechte nutzen (Drucksache 17/8347) . . . . . . . . . . . . . . . Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einsatz von Anti- biotika in der Tierhaltung reduzieren (Drucksache 17/8348) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Sahra Wagenknecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Duisburger Hafen AG in öffentlichem Eigentum erhalten (Drucksache 17/8349) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ute Koczy, Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz im Rohstoffsektor – EU-Vor- schläge umfassend umsetzen (Drucksache 17/8354) . . . . . . . . . . . . . . . Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Tabea Rößner, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortpro- gramm zur Ausweitung des barriere- freien Filmangebots auflegen (Drucksache 17/8355) . . . . . . . . . . . . . . . Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung ge- mäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech- nikfolgenabschätzung (TA) – Chancen und Herausforderungen neuer Energie- pflanzen (Drucksache 17/3891) . . . . . . . . . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) – Inno- vationsreport – Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Hin- blick auf die EU-Beihilfepolitik – am Beispiel der Nanoelektronik (Drucksache 17/4982) . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent- 18189 A 18189 B 18189 B 18189 C 18189 C 18189 C 18189 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 III wurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 17/8350) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Sigmar Gabriel, Ute Vogt, Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rückholung der Atommüllfäs- ser aus der Asse II beschleunigen (Drucksache 17/8351) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 12: b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Deutschen Qua- lifikationsrahmen zum Erfolg führen – Gleichwertigkeit von Abitur und Be- rufsabschlüssen sicherstellen (Drucksache 17/8352) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro- tokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen (Drucksachen 17/7917, 17/8204) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie: zu dem Grünbuch Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen – KOM(2011) 367 endg.; Ratsdok. 12111/11 (Drucksachen 17/6985 Nr. A.31, 17/8181) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 9/11 (Drucksache 17/8361) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/11 (Drucksache 17/8362) . . . . . . . . . . . . . . . . c Z A n L s D G B U V J J H D P C D D T B s lu – – – 18190 A 18190 A 18190 A 18190 B 18190 C 18190 D 18190 D ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2670/11 (Drucksache 17/8363) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und FDP: Solidarität von INKEN-Abgeordneten mit dem syri- chen Präsidenten Assad r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ohannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ng zu dem Antrag der Abgeordneten Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg), Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Oliver Luksic, Patrick Döring, Werner Simmling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Verkehrs- sicherheit in Deutschland weiter verbes- sern zu dem Antrag der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicher durch den Straßenverkehr – Für eine ambitio- nierte Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der 18191 A 18191 B 18192 B 18193 B 18194 C 18195 D 18197 C 18198 C 18199 C 18199 D 18200 C 18201 C 18202 D 18204 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Masterplan Straßenverkehrssicherheit – Ambitioniertes Nationales Verkehrs- sicherheitsprogramm 2011–2020 vorle- gen (Drucksachen 17/5530, 17/5772, 17/7466, 17/8341) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Dr. Carsten Sieling, Willi Brase, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Ver- braucherschutz stärken – Honorarbera- tung etablieren (Drucksache 17/8182) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung ei- nes Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarkt- stabilisierungsgesetz – 2. FMStG) (Drucksache 17/8343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . D B D R T B s J – – – (D 1 D M M D K E T A u P te -p (D D D D D H D 18205 B 18205 C 18207 A 18208 A 18209 C 18210 B 18211 D 18212 D 18213 D 18215 B 18215 C 18216 C 18218 D 18219 D 18221 B 18222 C 18223 D 18224 C 18225 C 18225 D 18227 B 18228 C 18230 A r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Familie, Senioren, Frauen und ugend zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Jan Korte, Herbert Behrens, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die UN-Kinderrechtskonven- tion bei Flüchtlingskindern anwenden – Die Bundesländer in die Pflicht nehmen zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kinderrechte um- fassend stärken und ins Grundgesetz aufnehmen zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinderrechte stärken rucksachen 17/7643, 17/7644, 17/7187, 7/8382) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . atja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine atentierung von konventionell gezüchte- n landwirtschaftlichen Nutztieren und flanzen rucksache 17/8344) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . arald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18231 C 18232 C 18232 B 18234 B 18235 C 18236 A 18237 A 18238 B 18239 B 18240 B 18241 B 18242 C 18242 D 18244 A 18245 C 18246 D 18248 A 18249 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 V Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs (... Straf- rechtsänderungsgesetz – ... StRÄndG) (Drucksache 17/8131) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Erwin Rüddel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Altersbilder posi- tiv fortentwickeln – Potenziale des Al- ters nutzen (Drucksache 17/8345) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland – Altersbilder in der Ge- sellschaft – und – Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 17/3815) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schwartze, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programme „Schulverweige- – (D D S F Y U N T a b c D S W S D V M 18250 A 18250 A 18251 C 18253 C 18254 C 18255 B 18256 B 18256 C 18256 C 18257 D 18259 A 18260 B 18261 A 18261 D 18262 B 18263 A rung – Die 2. Chance“ und „Kompetenz- agenturen“ erhalten zu dem Antrag der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hände weg von der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ rucksachen 17/6103, 17/6393, 17/8329) . . r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . tefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lrich Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung personenbeförde- rungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/8233) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordne- ten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung personenbeför- derungs- und mautrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 17/7046) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Thomas Lutze, Dr. Dietmar Bartsch, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Liberalisierung des Bus- linienfernverkehrs – Für einen Ausbau des Schienenverkehrs in der Fläche (Drucksache 17/7487) . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . 18264 A 18264 B 18265 C 18267 A 18268 A 18269 A 18269 D 18271 A 18271 B 18271 B 18271 C 18272 D 18273 C 18274 C 18275 B 18276 B 18277 C 18278 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Unter- stützung für die völkerrechtswidrige Besat- zungspolitik Marokkos in der Westsahara (Drucksachen 17/4271, 17/4932) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Drucksachen 17/7744, 17/8205) . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen (Drucksache 17/7732) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Elvira Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tag des Barrierefreien Tourismus auf der ITB unterstützen (Drucksachen 17/7827, 17/8340) . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A S A T (D U G J J B T A (A v F fa F (D J D A D K C T A M te L D (D D D S F Y U N A L 18278 D 18279 B 18279 C 18280 B 18280 C 18281 B 18281 D 18282 C 18282 D 18283 A 18284 A 18285 A 18286 B 18287 B 18288 C agesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, abine Zimmermann, Diana Golze, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: arifsystem stabilisieren rucksache 17/8148) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Claudia Roth ugsburg), Tabea Rößner, Dr. Konstantin on Notz, weiterer Abgeordneter und der raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um- ssende Initiative zur Digitalisierung des ilmerbes starten rucksache 17/8353) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: ntrag der Abgeordneten Yvonne Ploetz, atthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, wei- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Die jugendfreundlichste Kommune eutschlands rucksache 17/7846) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lrich Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18289 B 18289 B 18290 A 18291 C 18292 B 18293 A 18293 A 18294 A 18295 A 18295 A 18297 B 18298 B 18299 A 18299 D 18300 A 18300 B 18301 D 18302 C 18303 B 18304 B 18304 D 18305 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 VII Anlage 2 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse- kretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (151. Sitzung, Drucksache 17/8323, Fragen 77 und 78) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes zu dem Antrag: Keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Ma- rokkos in der Westsahara (Tagesordnungs- punkt 14) Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen (Tagesord- nungspunkt 16) Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18305 B 18306 B 18307 B 18307 D 18308 D 18310 A 18310 D 18311 C 18312 C 18313 C 18314 C 18315 A 18315 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18141 (A) ) )(B) 152. Sitz Berlin, Donnerstag, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18305 (A) ) )(B) Wie viele Langzeitarbeitslose, unterschieden nach insge- Anlagen samt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten können. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (151. Sitzung, Drucksache 17/8323, Fragen 77 und 78): Z lo b R te w k g g – – – – – – Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 19.01.2012 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 19.01.2012 Dreibus, Werner DIE LINKE 19.01.2012 Ferner, Elke SPD 19.01.2012 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 19.01.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 19.01.2012 Gerig, Alois CDU/CSU 19.01.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 19.01.2012 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.01.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 19.01.2012 Laurischk, Sibylle FDP 19.01.2012 Nahles, Andrea SPD 19.01.2012 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 19.01.2012 Poß, Joachim SPD 19.01.2012 Roth (Esslingen), Karin SPD 19.01.2012 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 19.01.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 19.01.2012 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 19.01.2012 Zapf, Uta SPD 19.01.2012 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht im Jahr 2011 bundesweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäf- tigung, geringfügig entlohnter Beschäftigung, Selbstständig- keit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maß- nahme, vorruhestandsähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminde- rungsrente, Arbeitsunfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichter- neuerung der Meldung und Ähnlichem)? Wie viele Arbeitslose, abzüglich der Gruppe der Langzeit- arbeitslosen, unterschieden nach insgesamt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten im Jahr 2011 bun- desweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme ei- ner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, geringfü- gig entlohnter Beschäftigung, Selbstständigkeit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, vorruhestands- ähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente, Arbeits- unfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichterneuerung der Mel- dung und Ähnlichem)? u Frage 77: Im Jahr 2011 beendeten 1 394 835 Langzeitarbeits- se ihre Arbeitslosigkeit, davon 254 631 Langzeitar- eitslose im Rechtskreis SGB III und 1 140 204 im echtskreis SGB II. Diese Angaben enthalten keine Da- n der zugelassenen kommunalen Träger, da die Aus- ertungen nach Arbeitslosendauern für zugelassene ommunale Träger gegenwärtig noch nicht zur Verfü- ung stehen. Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben emacht werden: In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen 207 781 Langzeitarbeitslose ab; das sind 14,9 Prozent aller Abgänge. Zudem erfolgten im Jahr 2011 3,0 Prozent aller Ab- gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne- ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we- gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125 SGB III). 4,1 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus- scheidens aus dem Erwerbsleben, 35,0 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä- higkeit und 11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung. Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 23,0 Pro- zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten, da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä- tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst- ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein 18306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 (A) ) )(B) Zu Frage 78: In Jahr 2011 beendeten 6 437 172 Personen ihre Ar- beitslosigkeit, die weniger als 12 Monate arbeitslos wa- ren. Von diesen Arbeitslosen beendeten 3 292 869 ihre Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III und 3 144 303 im Rechtskreis SGB II (ohne Daten zugelassener kom- munaler Träger). Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben gemacht werden: – In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen 2 189 986 Nicht-Langzeitarbeitslose ab; das sind 34,0 Prozent aller Abgänge. – Zudem erfolgten im Jahr 2011 1,2 Prozent aller Ab- gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne- ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we- gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125 SGB III). – 0,3 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus- scheidens aus dem Erwerbsleben, – 21,4 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä- higkeit und – 9,9 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung. – Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 22,9 Pro- zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten, da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä- tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst- ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein können. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Marokkos in der Westsahara (Tagesordnungs- punkt 14) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wir sprechen heute nochmals über die Menschenrechtslage in der Westsa- hara. Ich begrüße die Beschäftigung mit diesem Thema ausdrücklich, droht die Frage der Westsahara doch in der Fülle der derzeit die Debatte bestimmenden Themen ein wenig verloren zu gehen. Aufmerksamkeit hat dieses Thema jedoch verdient. Trotzdem möchte ich die Situation in der Westsahara in die Ereignisse der letzten Wochen und Monate in Nordafrika und der gesamten arabischen Welt einordnen. Die Entwicklungen unter anderem in Tunesien, Ägypten, Libyen und ganz besonders Syrien sind drama- tisch, sie sind bei weitem noch nicht abgeschlossen und in ihrer Tragweite noch gar nicht einzuordnen. Wir wis- s E s h te te R z e S le d d h h z c n S e d s p K R v z w d g s b M M re u A w w rü E e ü m W c ti R z e d g (C (D en nicht, was am Ende der Entwicklungen steht – viele xperten sehen die jüngsten Entwicklungen zum Bei- piel in Ägypten durchaus auch mit Sorge. Eines der wenigen Länder, das bisher nicht von Unru- en gekennzeichnet ist, ist hingegen Marokko. Die Pro- ste hier kamen später, waren weniger massiv und rich- ten sich weniger gegen den König als gegen die egierung. Das hatte aus meiner Sicht seine Ursache ein- ig und allein darin, dass der jetzige König von Anfang an inen konsequenten Reformkurs eingeschlagen hatte. chritte waren die Aufarbeitung der Menschenrechtsver- tzungen des vorherigen Königs Hassan II. – immerhin er eigene Vater! – sowie ein neues Familienrecht. Auch en weitreichenden Autonomievorschlag für die Westsa- ara, den die Vereinten Nationen als „ernsthaft“ bewertet atten, möchte ich zu diesen reformerischen Ansätzen ählen. Ich habe als Kenner Marokkos auf meinen mehrfa- hen Besuchen bereits vor dem arabischen Frühling icht damit gerechnet, dass mit den Reformen nun chluss sei. Ich habe vielmehr erwartet, dass eine lange rwartete Justizreform ebenso wie eine Stärkung des Fö- eralismus in Angriff genommen würde. Denn über die- en Reformbedarf wurde immer wieder offen von den olitisch Verantwortlichen gesprochen. Insofern ist der önig Marokkos anders als andere Regierende in der egion nicht zum Handeln gezwungen worden, er hat ielmehr die angesprochenen Reformen schneller voll- ogen als vielleicht beabsichtigt. Inzwischen wurde die Verfassung geändert, Wahlen urden nach der neuen Verfassung durchgeführt, und ie Rechte des Parlaments und der Regierung wurden estärkt. Natürlich ist der Weg zu einem wirklich demokrati- chen Staat noch nicht endgültig beschritten, die Macht- efugnisse des Königs gehen über eine konstitutionelle onarchie hinaus. Gleichwohl sind die Bemühungen arokkos für demokratische Reformen, für einen ande- n Weg der Demokratisierung sehr unterstützenswert nd in der arabischen Welt ohne Vorbild. Ob die Entwicklung in Marokko und im Maghreb uswirkungen auf die Fragen der Westsahara haben ird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Es ist aber un- ahrscheinlich, dass Marokko von seiner Position ab- ckt, die Westsahara sei marokkanisches Staatsgebiet. ine weitgehende Autonomie bildet hier wohl weiterhin ine Grenze des Zugeständnisses, die Marokko nicht berschreiten wird. Nichtsdestotrotz muss unser Einsatz auf eine bald- ögliche Klärung des völkerrechtlichen Status der estsahara abzielen, da sich nur so die menschenrechtli- he Situation der Sahrauis verbessern lässt. Das derzei- ge Reformklima in Nordafrika kann jetzt der richtige esonanzboden sein, um auf Marokko und Algerien ein- uwirken. Dafür müssen Bundesregierung und EU mit iner Stimme sprechen. Auch bei der POLISARIO und bei Algerien, von dem ie POLISARIO letztlich in hohem Maße abhängig ist, ibt es keine Bewegung. Im Gegenteil, die POLISARIO Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18307 (A) ) )(B) droht immer wieder die Aufnahme des bewaffneten Kampfes an – das sehe ich in der derzeitigen Situation als kontraproduktiv. Allerdings wird die Gefahr einer Gewalteskalation bei einer weiteren Verzögerung des Referendums steigen. Zum Antrag der Fraktion Die Linke habe ich mich in der vergangenen Debatte schon geäußert. Dem ist ei- gentlich nichts hinzuzufügen. Er ist einseitig und tenden- ziös gegen Marokko gerichtet. Das zeigt sich schon da- ran, dass bei den Vorfällen im Lager von Gdaim Izyk offenbar zehn der zwölf Opfer marokkanische Sicher- heitskräfte waren, was die Linke in ihrem Antrag ver- schweigt. Wir setzen uns weiterhin für eine Verhandlungslösung unter dem Dach der Vereinten Nationen ein, und ich per- sönlich hoffe immer noch, dass es dem Vermittler Chris Ross gelingt, hier Fortschritte zu erzielen. Der Weg zu einer Verhandlungslösung ist jedoch nicht einfach. Der Konflikt ist mit hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden; das gilt nicht nur für die Militärpräsenz, son- dern auch für die Störung der wirtschaftlichen Entwick- lung. Allein die Schließung der Grenze zwischen Ma- rokko und Algerien stört eine grenzübergreifende Wirtschaftsentwicklung des Maghreb massiv. Gerade in dieser Frage der Grenzöffnung, die für die Bewohner der Grenzregion auch eine humanitäre Frage ist, gibt es zu- nehmend Bestrebungen, eine Lösung herbeizuführen. Das könnte vielleicht ein erster Schritt einer Verständi- gung sein. Deshalb plädiere ich dafür, dass Deutschland auch weiterhin die Bemühungen der Vereinten Nationen bei der Suche nach einer Verhandlungslösung unterstützend begleiten wird. Gleichzeitig ist es richtig, dass die Re- formbemühungen Marokkos durch die deutsche Ent- wicklungspolitik auch weiterhin in hohem Maße unter- stützt werden. Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Der Antrag der Fraktion Die Linke fordert, die Besetzung Marokkos in der Westsahara nicht zu unterstützen. Dazu ist zu sagen: Deutschland betreibt keineswegs eine derartige Politik, sondern tritt für die friedliche Lösung des Westsahara- Konflikts gemäß den entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein. Deshalb fol- gen wir der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses vom 23. Februar 2011 und lehnen den Antrag ab. Der Konflikt um die Westsahara wurzelt in rivalisie- renden Gebietsansprüchen Marokkos und der POLISARIO seit dem Rückzug der Spanier aus diesem Gebiet 1976. Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen setzte der UN-Sicherheitsrat 1991 die UN-Mission MINURSO ein, die die Überwachung des Waffenstillstandes und die Abhaltung eines Referendums über den endgültigen Sta- tus der Westsahara zum Ziel hat. Lassen Sie mich betonen: Ziel deutscher Außenpoli- tik in diesem regionalen Konflikt ist es, Menschen- rechtsverletzungen zu verhindern und die Abhaltung ei- nes Referendums gemäß der Sicherheitsratsresolution 6 lu 2 m b M E s U w P ro E b w R s N v N v D s z z s F ti d in b d s s g W M d li ri v k u ja n te e Ic d a la (C (D 90 vom 29. April 1991 und entsprechender Folgereso- tionen, zuletzt der Resolution 1979 vom 27. April 011, zu unterstützen. Darauf müssen wir verstärkt in unseren Beziehungen it Marokko hinarbeiten. Hierzu haben wir sowohl auf i- als auch auf multilateraler Ebene eine Fülle von öglichkeiten. Denn Marokko ist ein enger Partner der U. 2005 hat Marokko den Aktionsplan zur Europäi- chen Nachbarschaftspolitik vereinbart. Derzeit läuft die msetzung des Plans, der eine Agenda politischer und irtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen rioritäten enthält. Darüber hinaus unterstreicht Ma- kko seine partnerschaftliche Stellung gegenüber der U, indem es sich an der Union für das Mittelmeer aktiv eteiligt. Schließlich ist Marokko auch ein wichtiges irtschaftliches Partnerland in Nordafrika für die EU. Außerdem kommt Marokko mit seinem friedlichen eformprozess eine Vorbildfunktion für demokrati- chen Wandel im Rahmen des arabischen Frühlings zu. icht umsonst hat Deutschland Marokko als eines der ier Partnerländer der Transformationspartnerschaft für ordafrika ausgewählt. Als solches profitiert Marokko on einem breitgefächerten Unterstützungsprogramm eutschlands zur Förderung von demokratischen, politi- chen und wirtschaftlichen Reformen. Die in dem Antrag enthaltenen Forderungen, die Be- iehungen der EU zu Marokko, genauer gesagt die Be- iehungen im Rahmen der Europäischen Nachbar- chaftspolitik, das Assoziierungsabkommen oder das ischereiabkommen auszusetzen, wären kontraproduk- v. Ebenso wenig zielführend wäre – wie ebenfalls in em Antrag gefordert – die Einstellung deutscher Hilfe den Bereichen der Förderung von Energie oder Aus- ildungsprojekten, sei es durch die GIZ oder durch an- ere deutsche Trägerinstitutionen für Entwicklungshilfe. Denn genau diese engen Beziehungen und die Unter- tützung, die Deutschland Marokko zuteil werden lässt, ind von Vorteil, wenn es darum geht, vor dem Hinter- rund der Demokratiebewegungen in der arabischen elt Grund- und Menschenrechte für alle Völker und inderheiten in Nordafrika anzumahnen. Ich denke, wir sind uns darin einig: Das Anliegen, en jahrzehntelangen Konflikt um die Westsahara end- ch zu einem einvernehmlichen Ende zu bringen, ist chtig und unterstützenswert. Jetzt geht es darum, ein- ernehmliche Lösungswege zu finden und diese im Ein- lang mit der internationalen Staatengemeinschaft rasch mzusetzen. Günter Gloser (SPD): Der vorliegende Antrag stand bereits vor fast genau einem Jahr auf der Tagesord- ung des Bundestages. In Nordafrika und im Nahen Os- n ist mit dem arabischen Frühling in der Zwischenzeit ine epochemachende Bewegung in Gang gekommen. h hoffe daher, dass der politische Fortschritt, der mit em arabischen Frühling in die Region gekommen ist, uch positiven Einfluss für eine Lösung des jahrzehnte- ng schwelenden Westsahara-Konfliktes bringen wird. 18308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 (A) ) )(B) In Marokko hat die Verfassungsreform des vergange- nen Jahres immerhin dazu geführt, dass ein Grundrech- tekatalog und eine Gewaltenteilung wenigstens unter- halb der Ebene des Königs eingeführt wurden. Parteien und Institutionen sind gestärkt worden. Der Ausbau der Regionalisierung ist ebenfalls ein Ergebnis des Reform- prozesses im Zuge des arabischen Frühlings. Die Aner- kennung regionaler Identitäten und Kulturen, wie zum Beispiel derjenigen der Berber, ist ein Fortschritt, der auch das politische Klima für eine Lösung des Westsa- hara-Konfliktes positiv beeinflussen kann. Es ist auch zu hoffen, dass die neue islamisch geführte Regierung eine neue Dynamik für die Lösung des Westsahara-Konflik- tes bringt. In dieser Situation scheint es mir zumindest zweifel- haft, ob es richtig wäre, wie von der Linken gefordert, nun alle denkbaren Sanktionen gegen Marokko zu ver- hängen. Besonders absurd ist diese Forderung, wenn man bedenkt, dass gleichzeitig sechs Abgeordnete der Linken die „sofortige und bedingungslose“ Aufhebung aller Sanktionen gegen Syrien und den Iran gefordert ha- ben. Es bleibt dabei: Eine dauerhaft tragende Lösung des Konfliktes kann nur unter den Konfliktparteien selbst ausgehandelt werden. Letztlich kann die Lösung nicht von außen kommen! Denn bis zum heutigen Tage ist es nicht zu einem wirklichen Durchbruch im Sinne einer dauerhaften, völ- kerrechtlich verbindlichen Verhandlungslösung für den Konflikt um die Westsahara gekommen. Seit 1991 be- steht zwar formell ein Waffenstillstand zwischen der POLISARIO und Marokko. Von einer wirklichen Lö- sung ist man aber noch immer weit entfernt. Ein Refe- rendum in der Westsahara wäre, im Sinne des Selbstbe- stimmungsrechts der Völker, ein wichtiger erster Schritt in Richtung einer Konfliktlösung gewesen. Doch dieses Referendum ist im Jahr 2000 am Streit über den Teilneh- merkreis gescheitert. Die im Antrag erwähnte gewaltsame Räumung des Protestcamps im sahrauischen Lager bei El Aaiún durch marokkanische Sicherheitskräfte im November 2010 zeigt zudem, dass der Konflikt auch 36 Jahre nach sei- nem Ausbruch noch immer in tödliche Gewalt umschla- gen kann. Was können wir also tun? Im Kern gilt für mich immer noch die von einer breiten Mehrheit getragene Position des Bundestages aus dem Jahr 2004. Damals hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem interfraktionellen Antrag „Eine politi- sche Lösung für den Westsaharakonflikt voranbringen – Baker-Plan unterstützen“ (Drucksache 15/2391) ein- dringlich für den Plan von James Baker geworben, der ei- nen Kompromiss zwischen den scheinbar unversöhnli- chen Positionen Marokkos und der POLISARIO darstellt. Leider konnte dieser Plan, wie schon seine Vorgänger, nie umgesetzt werden. Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Fischereiab- kommen zwischen der EU und Marokko sagen: Natürlich ist durch die Ablehnung der Verlängerung des Abkom- m a te je k g F d li g L e fl g li b n A g n te ß S h h F ih P s s T R d n e m b s te s P b d n tu g 1 s g k g fü tu g (C (D ens diplomatischer Schaden entstanden. Aber es ist uch ein deutliches Zeichen, dass es nicht einfach so wei- rgehen kann wie bisher. Die Neuverhandlungen, die tzt notwendig werden, bieten eine Chance, die marok- anische Seite zu einer Überprüfung ihrer unnachgiebi- en Haltung zu drängen – oder wenigstens die wertvollen ischgründe vor der Westsahara vor Überfischung und amit auch vor einem Wertverlust zu schützen, der natür- ch letztendlich zulasten der Menschen in der Westsahara ehen würde. Und noch ein Wort unmittelbar zu dem Antrag der inken: Es verwundert nicht, dass die Linke hier wieder inmal einseitig und kurzsichtig in einem uralten Kon- ikt die Argumente nur einer Seite aufgreift und alle Ge- enargumente und Differenzierungen sozusagen links egen lässt. Für dieses Politikverständnis ist die Linke ekannt, und dies ist ein wesentlicher Teil ihrer so oft achgewiesenen Außenpolitikunfähigkeit. Ich habe eben schon den unsäglichen Aufruf einiger bgeordneter der Linken zur Aufhebung der Sanktionen egen Syrien und Iran erwähnt. Es ist eben so, dass ei- ige Abgeordnete der Linken selbst gegenüber massivs- n Menschenrechtsverletzungen die Augen verschlie- en, wenn es gerade passt. Deshalb klingt das Pathos der olidarität mit Unterdrückten in anderen Ländern so ohl, wie wir es auch hier wieder im Antrag zur Westsa- ara finden. Den von der Linken vorgelegten Antrag lehnt meine raktion deshalb ebenso ab wie alle vier Ausschüsse, die n bisher beraten haben. Es führt kein Weg daran vorbei: Die Konfliktparteien OLISARIO und die Regierung von Marokko müssen ich einigen. Der jetzige Zustand blockiert die wirt- chaftliche Entwicklung der Westsahara, er blockiert die eilhabe der Sahrauis an der Nutzung der natürlichen eichtümer, und er blockiert auch eine dringend notwen- ige Annäherung zwischen Marokko und Algerien, die ach den Umbrüchen in Tunesien, Ägypten und Libyen in entscheidender Baustein für eine wirkliche Zusam- enarbeit und ein wirtschaftliches und kulturelles Auf- lühen der gesamten Region Nordafrika wäre. Marina Schuster (FDP): Der Konflikt in der West- ahara gehört international zu den vergessenen Konflik- n der Welt, und das, obwohl der unsichere Waffenstill- tand zwischen der sahrauischen Befreiungsfront Frente OLISARIO und Marokko seit mittlerweile 21 Jahren esteht. An der Situation hat sich dagegen wenig geän- ert. Die Lage der Menschenrechte in Westsahara ist ach wie vor katastrophal. Ebenso bestürzend ist die Si- ation in den Flüchtlings-lagern der POLISARIO in Al- erien, in denen seit mehr als 20 Jahren mehr als 00 000 Menschen leben. Im Moment verschlechtert ich die Lage zunehmend. Unter der sahrauischen Ju- end wird die Chance auf Konfliktlösung mit der marok- anischen Regierung so gering eingeschätzt, dass die Ju- endgruppe der POLISARIO, die UJSARIO (spanisch r sahrauische Jugendvereinigung: Unión de la Juven- d de Saguia el Hamra y Río de Oro), bei dem 13. Kon- ress der Frente POLISARIO kürzlich einen „Gang an Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18309 (A) ) )(B) die Waffen“ forderte. Dies konnte jedoch in letzter Mi- nute durch Mohamed Abdel Aziz, Generalsekretär der Frente POLISARIO, verhindert werden. Diese Schilderung sollte uns vor Augen führen, dass sich das „window of opportunity“ langsam zu schließen beginnt – so es denn jemals wirklich offen stand. Es gilt deshalb alle Kraftanstrengungen zu unternehmen, um den Konflikt in Westsahara einer Lösung herbeizufüh- ren. Es ist kein Geheimnis, dass im Deutschen Bundestag unterschiedliche politische Positionen zu der Konfliktlö- sungsstrategie in der Westsahara bestehen. Dieses unein- heitliche Bild konfliktierender Strategien setzt sich auf Ebene der europäischen Staaten sowie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fort. Dass zum 1. Januar 2012 Marokko als nicht ständiges Mitglied in den VN-Sicher- heitsrat eingezogen ist, wird einer Lösung wohl leider keinen neuen Schwung verleihen. In folgendem Punkt denke ich allerdings für alle Ab- geordneten dieses Hohen Hauses zu sprechen: Es ist es- senziell, dringend eine Lösung des Konflikts in der Westsahara herbeizuführen! Es ist deshalb richtig und wichtig, die deutsche und die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation in der Westsahara zu lenken. Es ist allerdings wichtig, dies in einer Form zu tun, die der Lösung des Konflikts zu- träglich ist. Dies ist beim Antrag der Linken nicht der Fall. Der Antrag ist einseitig formuliert. Die geforderten Maßnahmen sind teils obsolet – so die Forderung bezüg- lich des EU-Fischereiabkommens; im Übrigen hatte die Bundesregierung eine gemeinsame Erklärung mit Irland und Slowenien zum Fischereiabkommen mit Marokko abgegeben, in der von Marokko gefordert wird, die Par- tizipation der Bevölkerung von Westsahara an den Rück- flüssen aus dem Abkommen dazulegen – und teils schlicht schädlich, so beispielsweise die Forderung, GIZ-Projekte im Bereich erneuerbare Energien einzu- stellen. Diese Projekte zielen darauf ab, erstens Energie- sicherheit vor Ort zu schaffen, zweitens Arbeitsplätze zu schaffen – von beiden Punkten würde die gesamte Be- völkerung profitieren –, und drittens wird durch diese Projekte der völkerrechtliche Status der Westsahara nicht präjudiziert. Niemandem ist damit geholfen, Marokko internatio- nal zu isolieren. Dies scheint aber das zugrunde liegende Ziel des Antrags zu sein. Es muss uns um konstruktive Vorschläge gehen. Aus diesen zahlreichen Gründen kann ich dem Antrag der Linken nicht zustimmen. Gleichwohl ist es unser Ziel, den Konflikt um die Re- gion Westsahara zu lösen. Für die Konfliktlösung sind aus liberaler Sicht drei Punkte zentral: Erstens. Beide Konfliktparteien vor Ort stehen in der Verantwortung, den Konflikt einvernehmlich und fried- lich zu lösen. Von beiden Seiten müssen dafür Zuge- ständnisse gemacht werden. m e s k s m e m v d m W v J 6 m w E ü s d ro m k („ d n d w s n v K g d Z ro ri M n z g M E – e n d g fü A (C (D Zweitens. Die Vereinten Nationen bieten die einzige ögliche Plattform, eine nachhaltige – international an- rkannte – Lösung zu erreichen. Innerhalb der Europäi- chen Union und der Vereinten Nationen ist dafür ein onzertiertes Vorgehen notwendig – auch wenn dies chwer ist. Drittens. Um eine nachhaltige Lösung zu erreichen, üssen die Nachbarstaaten Algerien und Mauretanien ine konstruktive Rolle einnehmen, sowohl bei der Ver- ittlung des Konflikts als auch bei der Durchführung ertrauensbildender Maßnahmen. Auf allen Ebenen flankiert die schwarz-gelbe Bun- esregierung durch verschiedene Maßnahmen die Be- ühungen der Vereinten Nationen um eine Lösung des estsahara-Konflikts. Das Auswärtige Amt unterstützt ertrauensbildende Maßnahmen des UNHCR. In den ahren 2008 bis 2010 wurden für Familienbesuche circa 00 000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Europäischen Union (European Com- ission – Humanitarian Aid & Civil Protection, ECHO) urden seit Bestehen des Konflikts rund 130 Millionen uro für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt, und ber den Mediationsfonds der Vereinten Nationen unter- tützt Deutschland indirekt den UN-Sondergesandten für ie Westsahara. Auf diplomatischer Ebene werden im Rahmen der eu- päischen Nachbarschaftspolitik regelmäßig die The- en Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlich- eit angesprochen. Auch der fortgeschrittene Status advanced status“) Marokkos in der Partnerschaft mit er EU wird dafür genutzt, diese Themen auf allen Ebe- en kontinuierlich anzusprechen. Der politische Dialog es Aktionsplans mit Marokko sieht dies genauso vor ie das Assoziierungsabkommen, welches den Men- chenrechten eine grundlegende Bedeutung für die In- en- und Außenpolitik der EU und Marokkos zuweist. Trotz aller internationalen Bemühungen scheint aus erschiedenen Gründen eine kurzfristige Lösung des onflikts leider wenig wahrscheinlich, zum Ersten auf- rund der prekären menschenrechtlichen Situation und er nicht vorhandenen Perspektive der Sahrauis, zum weiten aufgrund der verminten Grenzanlage, die Ma- kko entlang der Waffenstillstandslinie von 1991 er- chtet hat, und zum Dritten aufgrund der Weigerung arokkos, das bereits in verschiedenen VN-Resolutio- en zwischen 1966 und 1972 festgelegte Referendum um völkerrechtlichen Status der Westsahara abzuhalten. Trotzdem ist eines klar: Es müssen Mittel und Wege efunden werden, dass auf dem Gebiet der Westsahara enschenrechte stärker geachtet und verteidigt werden. s war höchste Zeit, dass die VN-Resolution 1979 vom letzten Jahr – dies sowie die Situation in Tindouf ndlich aufgenommen hat. Wir dürfen unsere Augen icht vor der schwierigen Menschenrechtslage und vor em schwierigen Konflikt verschließen, und unser Enga- ement darf nicht nachlassen. Die Westsahara-Problematik ist eine zentrale Frage r die Zukunft Marokkos und der gesamten Region von lgerien bis Mauretanien. Der Konflikt steht der Koope- 18310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 (A) ) )(B) ration und der Entwicklung im Maghreb entgegen. Zu- dem birgt der vergessene Konflikt gerade vor dem Hintergrund der Umbrüche in der arabischen Welt Sprengkraft. Es sind alle beteiligten Akteure aufgerufen, diesem Konflikt zu einer Lösung zu verhelfen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Die EU und die Bun- desregierung sind mit ihrer Unterstützung des Fischerei- abkommens mit dem autoritären Regime in Marokko gescheitert. Denn das Europaparlament hat die Verlänge- rung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko mit 326 gegen 296 Stimmen abgelehnt. In Tifariti fand Mitte Dezember nahezu zeitgleich der 13. Kongress der Frente POLISARIO statt. Die POLI- SARIO hält sich seit mittlerweile über 20 Jahren an den Waffenstillstand, ohne dass das im Gegenzug vorgese- hene Referendum über die Unabhängigkeit der West- sahara bisher stattgefunden hätte. Ganz im Gegenteil: Das Referendum wird von Marokko mit tatkräftiger Unterstützung seiner westlichen Verbündeten gezielt verschleppt. Deshalb gibt es sehr viel Unzufriedenheit bei der jungen sahrauischen Generation, die ohne Per- spektive seit Jahrzehnten in der Wüste in Flüchtlings- lagern leben muss. Sie fühlen sich verraten und verges- sen und diskutierten die Rückkehr zum bewaffneten Kampf, da die internationale Gemeinschaft ja nur auf Gewalt reagiere, das zeigten viele andere Konflikte in der Welt. Ein bedeutender Rückschritt war in diesem Zusam- menhang auch der Abschluss des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko. Dieses Abkommen setzt sich völkerrechtswidrig über die Rechte der Menschen in der Westsahara hinweg und stützt faktisch das marokka- nische Regime und seine völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara. Der Europaabgeordnete der Linksfraktion GUE/NGL, Willy Meyer Pleite, konnte nun die Nachricht über die Nichtverlängerung des völkerrechtswidrigen Fischerei- abkommens auf dem Kongress der POLISARIO verkün- den. Eine Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes wurde – nicht zuletzt wegen dieser Nachricht – nicht be- schlossen. Vorerst! Allerdings liegt es nun an Marokko, der EU und auch der Bundesregierung, die damit gege- bene Chance auf die Erhaltung des Friedens zu nutzen. Gibt es innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate keine deutlichen Fortschritte bei der Umsetzung des UN- Friedensplans von 1990, wird das Risiko eines neuen bewaffneten Konfliktes um die durch Marokko völker- rechtswidrig besetzte Westsahara in Kauf genommen. Wer das als taktisches Säbelrasseln abtut, verkennt den Ernst der Lage und die Not der unterdrückten Sahrauis in der Westsahara. Dass die Bundesregierung mit dem marokkanischen Regime aufs Engste kooperiert, Waffen liefert, Soldaten und Polizisten ausbildet, sollte jedoch niemanden über- raschen. Die Bundesregierung hat überall auf der Welt, auch in Tunesien, Libyen, Ägypten und Syrien, mit auto- ritären Regimen kooperiert, solange das ihren Interessen d e u G A s d o ro u te d d z g E w b M e re e e W s v Z a u v d d fr d la ü s w B d d a te le (C (D iente. Manchmal müsse man mit dem Teufel Kirschen ssen, so begründete der heutige Verteidigungsminister nd damalige Kanzleramtschef die bereits unter Rot- rün verstärkte Sicherheitszusammenarbeit mit dem ssad-Regime. Menschenrechte interessieren die deut- che Außenpolitik nur, wenn diese funktionalisiert wer- en können, um ungeliebte Regime durch Sanktionen der eben auch militärisch aus dem Weg zu räumen. Die Bundesregierung muss endlich aufhören, das ma- kkanische Regime bei jeder Gelegenheit zu hofieren nd das Königshaus gegen die Protestbewegung zu un- rstützen. Sie muss endlich alles tun, um Marokko von er völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara und en dort stattfindenden Menschenrechtsverletzungen ab- uhalten. Konkret heißt das: Es dürfen keine weiteren Finanzspritzen für das Re- ime und dessen illegale Ausbeutung der Rohstoffe und nergiequellen in der Westsahara in Aussicht gestellt erden. Der fortgeschrittene Status in der Europäischen Nach- arschaftspolitik, der Marokko zum Vorbild in Sachen enschenrechte verklärt, muss aufgehoben werden. Marokko muss als das benannt werden, was es ist: ine Besatzungsmacht, die Völkerrecht und Menschen- cht mit Füßen tritt. Die Bundesregierung muss im Sicherheitsrat auf rnsthafte Verhandlungen für die zügige Durchführung ines Referendums über den zukünftigen Status der estsahara drängen, das Marokko bisher verweigert. Nur so kann eine mögliche Eskalation dieses verges- enen Konflikts verhindert werden. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein fast ergessener Konflikt wirft lange Schatten auf die ukunft der Menschen in dieser Region. Die Gebiets- nsprüche in Bezug auf die afrikanische Westsahara sind ngeklärt, Marokko verhindert das von der UN an- isierte Referendum seit Jahrzehnten, und damit warten ie Westsahrauis seit 1991 in Flüchtlingslagern darauf, ass ihnen die Gelegenheit zur Abstimmung über ihre ühere Heimat gegeben wird. Algerien hingegen nutzt iesen ungeklärten Zustand für seine eigenen Zwecke. Bis heute ist der völkerrechtliche Status des Küsten- ndes ungeklärt. Die Westsahara selbst ist durch einen ber 2 000 km langen verminten Wall zerschnitten. Hier teht eine Mauer, die vielen gänzlich unbekannt ist. Meine Frage: Was tut Deutschland? Wo bleibt die ertegebundene Außen- und Entwicklungspolitik dieser undesregierung? Im Entwicklungsausschuss haben wir hören können, ass die Menschen in den Lagern auf der einen Seite ankbar sind, dass sie humanitäre Hilfe erhalten. Auf der nderen Seite hat sich die Situation drastisch verschlech- rt, und Westsahrauis fühlen sich von der internationa- n Gemeinschaft im Stich gelassen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18311 (A) ) )(B) Seitens der Bundesregierung wurde uns im Ausschuss mitgeteilt, ihre Haltung im Westsahara-Konflikt sei „neutral“. Aber ist sie das? Statt Druck auf Marokko auszuüben und auf eine Lösung des Konflikts zu drängen, wird das Land als „verlässlicher und stabiler Partner“ gelobt. Der poli- tische Spielraum, der aufgrund der engen Beziehungen zwischen Deutschland und Marokko besteht, wird nicht genutzt. Damit verspielt die Bundesregierung eine große Chance. Und wie passt die „neutrale“ Haltung zu der Linie, die die Bundesregierung auf EU-Ebene verfolgt? Stichwort Fischereiabkommen: Anstatt sich innerhalb der EU für eine einheitliche Position zu Marokko und Westsahara einzusetzen und dabei die Lage der Menschenrechte und die humanitäre Situation in Westsahara in den Fokus zu rücken, hat sich die Bundesregierung für eine Verlänge- rung des umstrittenen EU-Fischereiabkommens mit Ma- rokko starkgemacht, und das, obwohl andere EU-Staaten ihre Zustimmung aufgrund von Bedenken verweigert hatten. Das Europaparlament hat dem Bestreben von Schwarz-Gelb einen Riegel vorgeschoben, als es im De- zember letzten Jahres Veto gegen dieses Abkommen ein- gelegt hat. Ein Erfolg für die Menschenrechte – und eine Blamage für die Bundesregierung! Wir müssen konstatieren: Nicht nur die Bundesregie- rung, sondern die gesamte internationale Gemeinschaft hat im Westsahara-Konflikt versagt. Das in der UN-Re- solution 690 vereinbarte Referendum über die Zukunft der Westsahara hat noch nicht stattgefunden. Das heißt im Klartext: Seit über 20 Jahren wird dieser Konflikt auf dem Rücken der Menschen ausgetragen, die in den Flüchtlingslagern und in der Westsahara leben. Doch die ungelöste Situation belastet die Region: Marokko, weil es völkerrechtswidrig die Annexion der Westsahara vo- rantreibt, aber viel Geld für die Sicherung der Grenzen ausgeben muss, die Westsahrauis, weil ihre Perspektiven schwinden, und Algerien, das von der Situation profitie- ren will, aber Stillstand erlebt. Es wäre wünschenswert, bei einem so wichtigen Thema wie dem Westsahara-Konflikt einstimmig Posi- tion zu beziehen. Der Antrag der Linken geht in die rich- tige Richtung. In Ton und Form und in der Beschreibung der komplexen Situation hat er aber Schwächen. Des- halb werden wir uns enthalten. Abschließend noch ein Appell: Wir stehen mit den Revolutionen in Nordafrika vor einer veränderten Situa- tion. Dieses Momentum muss jetzt genutzt werden; jetzt muss politisch eine Lösung geschaffen werden. Denn nicht nur die katastrophale Situation vor Ort steht auf dem Spiel – Westsahara ist ein Hemmschuh für die Ent- wicklung der gesamten Region. Deshalb fordern wir die Bundesregierung eindring- lich auf: Nutzen Sie diese Chance! Setzen Sie sich bila- teral, innerhalb der EU und auf UN-Ebene für eine Lösung des Konfliktes ein! A n F m s D d M n d w ta a s E ti v z S M s d b A In S s d W ti z V ru m fe R W A te d e k fü W s s m (C (D nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaf- fenähnliche halbautomatische Schusswaffen (Ta- gesordnungspunkt 16) Günter Lach (CDU/CSU): Die schreckliche Tat ei- es Einzeltäters in Norwegen im Sommer 2011 hat die raktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genom- en, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenge- etzes vorzulegen. Der Massenmord hat auch uns in eutschland und den anderen europäischen Nachbarlän- ern tief erschüttert. Wir haben gemeinsam mit den enschen in Norwegen um die Opfer getrauert. Da ist es aheliegend, sich angesichts der bestürzenden Berichte ie Frage zu stellen, wie solche Ereignisse verhindert erden können. Die Überlegungen der Grünen-Bundes- gsfraktion gehen aber an der Problematik vorbei. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Umgang mit halb- utomatischen Gewehren, die äußerlich vollautomati- chen Kriegswaffen nachgebildet sind, zu verbieten. ine weitere Forderung ist, eine Änderung der Defini- on des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“ orzunehmen. Unser Waffenrecht hat in den vergangenen Jahren ahlreiche Änderungen erfahren, mit dem Ziel, mehr icherheit in unserem Land zu erreichen. Es soll den issbrauch von Waffen verhindern und so Bedrohungs- ituationen im öffentlichen Raum eindämmen. Es gibt en Strafverfolgungsbehörden die rechtlichen Rahmen- edingungen, um Gewaltkriminalität zu bekämpfen. ufgabe des Waffenrechts ist es auch, die vielfältigen teressen von legalen Waffenbesitzern – den Jägern, chützen, Sammlern und Herstellern – zu regeln. Insge- amt haben wir in Deutschland damit ein Waffengesetz, as die öffentliche Sicherheit unterstützt und dort den affengebrauch einschränkt, wo es nötig ist. Gleichzei- g beachtet es die Interessen von legalen Waffenbesit- ern. Was trägt der vorliegende Gesetzentwurf nun aber zur erbesserung unseres Waffenrechts bei? Die erste Forde- ng ist, halbautomatische Schusswaffen, die vollauto- atischen Kriegswaffen nachgebaut sind, zu verbieten. Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaf- n haben in Norwegen nach meiner Kenntnis keine olle gespielt. Die vom Täter in Norwegen verwendete affe – eine Ruger Mini-14 – gibt es in der optischen usführung eines klassischen Jagdgewehrs als auch chnisch baugleich in kriegswaffenähnlicher Optik. Mit em Änderungsvorschlag wäre nur die zweite Variante rfasst worden. Tatsache ist, dass die optische Ähnlich- eit einer Schusswaffe mit Kriegswaffen nicht dazu hrt, dass ihr Gefahrenpotenzial mit einer nach dem affengesetz verbotenen Waffe vergleichbar ist. Das tat- ächliche Gefahrenpotenzial ändert sich durch das Aus- ehen nicht. Diese Überlegungen und die Tatsache, dass an nach jahrelanger, intensiver Prüfung und Diskus- 18312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 (A) ) )(B) sion zu der Erkenntnis kam, dass diese Waffen bei Delik- ten eben nicht relevant sind, hat 2002 zu der Aufhebung einer bestehenden Verbotsregelung geführt. Dies wurde auch vom Bundeskriminalamt befürwortet. Soweit ich der Berichterstattung entnehmen konnte, hat sich der norwegische – offensichtlich psychisch ge- störte – Täter mehrere Jahre auf seine schreckliche Tat vorbereitet. So etwas kann auch das beste Waffengesetz nicht verhindern. Bei der Umsetzung eines Verbots von kriegswaffen- ähnlich aussehenden halbautomatischen Schusswaffen sehe ich in der Praxis außerdem Schwierigkeiten in Be- zug auf die Abgrenzung beim Vollzug des Waffengeset- zes. Die technische Weiterentwicklung von Waffen macht es zunehmend schwerer, allein über das Aussehen einer Waffe zu bestimmen, welche Teile ursprünglich für die zivile und welche für die militärische Nutzung entwi- ckelt wurden. Wir sollten immer im Blick haben, die Si- cherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und zu verbessern. Dabei müssen die Regelungen sinn- voll, wirkungsvoll und praktikabel sein. Der Gesetzentwurf fordert außerdem eine neue Defini- tion des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“. Auch dieser Forderung kann ich nicht zustimmen. Das Waffengesetz verbietet in § 42 a bereits heute das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Dazu gehö- ren sämtliche Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaf- fen hervorrufen. Ausgenommen sind solche Gegen- stände, die erkennbar nach dem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Mit einer Erweiterung des Begriffs entsprechend dem Gesetzentwurf auf Gegenstände, die „nach den jeweili- gen Umständen auch für einen Laien“ als Schusswaffe wahrgenommen werden, würden auch viele Spielzeuge unter das Waffenrecht fallen. Dabei umfasst die heutige Regelung bereits Nachbauten und Spielzeugwaffen, von denen ein Drohpotenzial ausgeht. Darunter fallen auch viele Softairwaffen, die echten Waffen nachgebildet sind. Der Transport dieser Art von Anscheinswaffen ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Damit halten wir die Anscheinswaffen vom öffentli- chen Raum fern und verringern mögliche Bedrohungssi- tuationen, denen sich Menschen gegenübersehen könn- ten. Diese Maßnahme unterstützt auch die Arbeit und Sicherheit unserer Polizei, da so unnötige Polizeiein- sätze vermieden werden. Wer Gegenstände, die den An- schein einer scharfen Schusswaffe erwecken, in der Öf- fentlichkeit nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert, handelt gegen das Gesetz. In diesen Fällen wird nach § 53 Abs. 1 Nr. 21 a Waffengesetz eine Ord- nungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann. Festzuhalten bleibt, dass es sachlich nicht erforderlich ist, einen bereits geregelten Bereich erneut zu regeln. Dies bringt keinen Sicherheitsgewinn: Eine Tat wird nicht unrechter, nur weil man sie zweimal verbietet. Das L fl d Ü re Ü d d k d li s b li b D fe u ti E tu v s T d d fü s W tä U d g b J b M s w z d tu z d to w T d k (C (D eben wird auch nicht sicherer. Anstatt die Regelungs- ut zu verstärken, sollten wir unsere Behörden vor Ort abei unterstützen, ihren bestehenden umfangreichen berprüfungsaufgaben nachkommen zu können. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Waffen- cht bereits eines der strengsten. Bei jeder rechtlichen berprüfung und Diskussion darf nicht vergessen wer- en, dass bei dem Gebrauch von Schusswaffen und an- eren Gegenständen immer der Mensch mit allen Stär- en und Schwächen dahinter steht. Daher ist und bleibt ie Eindämmung und Bekämpfung von Gewaltkrimina- tät eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die- er Aufgabe müssen wir uns jeden Tag und in allen Le- ensbereichen immer wieder stellen. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die schreck- chen Taten von Anders Breivik vor sechs Monaten ha- en ein ganzes Land in einen Schockzustand versetzt. as perfide und grausame Vorgehen hat uns alle getrof- n. Den Angehörigen der Opfer gebührt unser Beileid nd unsere Unterstützung, mit dieser schwierigen Situa- on umzugehen. Sechs Monate nach der Tat laufen noch immer die rmittlungen der norwegischen Polizei zu einzelnen Ta- mständen und möglichen Helfern, und auch das Straf- erfahren gegen Anders Breivik ist noch nicht abge- chlossen. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass die aten das Ergebnis einer über mehrere Jahre andauern- en Radikalisierung waren. Sie wurden sorgfältig und etailliert geplant und unter Einfluss von Drogen ausge- hrt. Als die erste Tat, der Bombenanschlag in der Innen- tadt von Oslo, verübt war, sich jedoch nicht die erhoffte irkung für den Attentäter einstellte, änderte der Atten- ter seinen ursprünglich gefassten Plan, fuhr zur Insel toya und setzte dort sein schreckliches Vorhaben fort. Die bisherigen Ermittlungen haben auch ergeben, ass aufgrund der geltenden Bestimmungen in Norwe- en und der fehlenden Zusammenarbeit der Sicherheits- ehörden – Zoll und Polizei – der Täter über mehrere ahre hinweg die Sprengsätze, die er in Oslo einsetzte, auen konnte. Die Taten belegen somit den Mehrwert der jüngsten aßnahmen der christlich-liberalen Koalition, wie bei- pielsweise die Einrichtung eines Gemeinsamen Ab- ehrzentrums Rechtsextremismus. Eine bessere Vernet- ung und ein besserer Informationsaustausch zwischen en einzelnen Sicherheitsbehörden helfen, Gefahrensi- ationen frühzeitig zu erkennen und sie schließlich auch u verhindern. Keinesfalls haben die Ermittlungen jedoch ergeben, ass nach dem deutschen Waffengesetz erlaubte halbau- matische Langwaffen, die vollautomatischen Kriegs- affen nachgebaut sind, ursächlich für die hohe Zahl an oten auf der Insel Utoya gewesen seien. Vielmehr hat as perfide Vorgehen des Täters, sich als Polizist zu ver- leiden und alle Teilnehmer des Camps zusammenzuru- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18313 (A) ) )(B) fen, erst den Grundstein für das schreckliche Ausmaß der Tat gelegt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorge- legten Änderungen des Waffengesetzes und der Allge- meinen Waffengesetz-Verordnung stehen somit gerade nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat in Norwegen. Sie sind zudem in sich widersprüchlich und fern jeder Realität. Der erste Widerspruch besteht bereits darin, dass es die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die mit dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts im Jahr 2002 eine bis dahin bestehende Verbotsregelung für halbautomatische Schusswaffen, die Kriegswaffen nach- gebildet sind, aufgehoben hat. Die Aufhebung erfolgte damals auch zu Recht, denn zuvor war es in mehreren Fällen dazu gekommen, dass Waffenbehörden in einem Land halbautomatische Schusswaffen für Wettkämpfe von Sportschützen für zu- lässig erklärten, während die gleichen Waffen aufgrund ihrer äußerlichen Ähnlichkeit mit Kriegswaffen in ande- ren Ländern verboten wurden. Die Folgen einer Wiedereinführung der damaligen Vorschrift sind somit bereits jetzt vorgezeichnet – Rechtsunsicherheit bei den Antragstellern und den agie- renden Behörden. Auch die im Gesetzentwurf beabsichtigte Änderung bei den Anscheinswaffen vermag nicht zu überzeugen. Zum einen ist das Führen von Anscheinswaffen nach § 42 a und § 53 Abs. 1 Nr. 21 a WaffG bußgeldbewehrt. Spielen somit Kinder oder Jugendliche mit solchen Gegenständen in der Öffentlichkeit, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Zum anderen ist durch die Anlage 1 zum Waffengesetz hinreichend gesetzlich vorgegeben, wann eine Verwechslung von Anscheins- waffen mit gefährlichen echten Schusswaffen ausge- schlossen ist, nämlich dann, wenn die Anscheinswaffen erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind, was insbesondere dann der Fall ist, wenn sie die Größe einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Mate- rialien enthalten oder aber keine Kennzeichnung von Feuerwaffen aufweisen. Das Gesetz stellt somit objektive Unterscheidungs- merkmale und Kriterien auf, die eine kurzfristige Ent- scheidung ermöglichen, ob es sich um eine Anscheins- waffe handelt. Diese objektiven Entscheidungsmerkmale sollen nun- mehr durch die subjektive „Wahrnehmung eines Laien nach den jeweiligen Umständen“ ausgetauscht werden. Dies kommt reiner Willkür gleich und ist schlicht nicht praktikabel. Eine Vereinfachung stellt eine solche Rege- lung gerade nicht dar. Schließlich bleiben Verwechslun- gen auch weiterhin möglich und nehmen wahrscheinlich sogar noch zu. Ein Mehrwert für die öffentliche Sicher- heit und Ordnung ist somit nicht gegeben. Der von den Grünen eingereichte Gesetzentwurf stellt keine adäquate Antwort auf die schrecklichen Vorfälle am 22. Juli 2011 in Norwegen dar. Er ist vielmehr ein laienhafter Versuch, a p te e D to D re s g u d d g z e fe a s g b d Z m S ti w s k d M d g d z v H M d g o h li fe e re in d n n (C (D us den schrecklichen Taten eines radikalisierten Täters olitisches Kapital zu schlagen. Er darf daher keine Un- rstützung in diesem Hohen Hause finden. Gabriele Fograscher (SPD): Heute beraten wir in rster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/ ie Grünen, der vorsieht, kriegswaffenähnliche halbau- matische Schusswaffen zu verbieten. Mit diesem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ ie Grünen ist erneut eine Diskussion um das Waffen- cht entstanden, die sich nicht nur auf das Verbot be- timmter Waffengattungen beschränkt, sondern wieder rundsätzliche Fragen aufwirft. Bereits seit der Ankündigung dieses Gesetzentwurfes nd der Ausstrahlung eines Beitrages zu diesem Thema urch Report Mainz im Oktober letzten Jahres wird wie- er hochemotional über das Waffenrecht diskutiert. Es ibt einen Grundkonflikt zwischen Legalwaffenbesit- ern wie Sportschützen, Jägern und Sammlern auf der inen Seite und Bürgerinnen und Bürgern, die mit Waf- n nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen, uf der anderen Seite. Beide Gruppen haben gute, zu re- pektierende Argumente für ihre Positionen und Anlie- en, und beide Gruppen verfügen über einen hohen Mo- ilisierungsgrad. Das belegt auch eine E-Petition beim Deutschen Bun- estag gegen diesen Gesetzentwurf, die bereits in kurzer eit mehr als 1 350 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner it steigender Tendenz hat. In Deutschland haben wir eine lange Tradition von chützenvereinen, Jägern und Sammlern und eine Tradi- on, in der der private Besitz von Waffen unter Auflagen ie Zuverlässigkeit, Nachweis eines Bedürfnisses und ichere Aufbewahrung der Waffen erlaubt ist. Dies er- ennen auch Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Begrün- ungsteil des Gesetzentwurfes an. Aber es gibt auch enschen in unserem Land, die sich durch Waffen be- roht fühlen und denen die derzeit geltenden Regelun- en nicht weit genug gehen. Deshalb dreht sich die Diskussion immer wieder um ie gleichen Fragen: Wie ist das Verhältnis von legalen u illegalen Waffen? Wie hoch ist die Deliktsrelevanz on illegalen und legalen Waffen? Dürfen Waffen zu ause aufbewahrt werden, oder sollte man Waffen und unition getrennt und zentral aufbewahren? Soll es ann Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger geben? Brin- en neue technische Entwicklungen von mechanischen der biometrischen Sicherungssystemen mehr Sicher- eit? Sind großkalibrige Waffen gefährlicher als kleinka- brige Waffen? Ist die Gefährlichkeit einer kriegswaf- nähnlichen, halbautomatischen Waffe größer als die ines halbautomatischen Gewehrs? Welche sicherheits- levanten Vollzugsdefizite bestehen beim Waffenrecht? Den Grundkonflikt in der Gesellschaft, der sich auch den Fraktionen des Bundestages widerspiegelt, wer- en wir durch ein Verbot einzelner Waffengattungen icht lösen. Wir als Gesetzgeber sollten deshalb beson- en handeln. 18314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 (A) ) )(B) Wo stehen wir heute? Nach dem schrecklichen Amoklauf im März 2009 hatten wir Änderungen am Waffengesetz vorgenommen. Hauptziel der damaligen Novellierung war, gerade Ju- gendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und weitgehend sicherzustellen, dass nur Berechtigte Zugang zu Waffen haben. Der Vollzug und die Kontrolle des Waffenrechts lie- gen bei den Bundesländern. Laut eines aktuellen Be- richts des Bundesinnenministeriums für den Innenaus- schuss bezeichnen die Länder die 2009 getroffenen Regelungen als sinnvoll und notwendig. Auf der letzten Konferenz der Innenminister und -se- natoren der Länder im Dezember 2011 hat die von der IMK eingerichtete Expertengruppe „Evaluierung Waf- fenrecht“ einen Bericht vorgelegt. Dieser Bericht ist aber, so das BMI, nicht zur Veröffentlichung freigege- ben. Die Innenminister wollen die Ergebnisse selbst aus- werten und prüfen, ob sich daraus Handlungsbedarf er- gibt. Da der Deutsche Bundestag als Bundesgesetzgeber für das Waffengesetz zuständig ist, halte ich es für un- verzichtbar, dass wir diese Evaluierungsergebnisse zeit- nah zur Verfügung gestellt bekommen. Zu begrüßen ist es, dass der Bundesrat im November 2011 nach nahezu neun Jahren die Allgemeine Verwal- tungsvorschrift zum Waffengesetz verabschiedet hat. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gibt es nun endlich eine einheitliche Vollzugs- anweisung für die Behörden. Dies beendet eine jahre- lang unterschiedliche Praxis in den Bundesländern und bringt mehr Rechtssicherheit für die Waffenbesitzer. Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass das natio- nale Waffenregister bis Ende dieses Jahres kommen wird. Damit wird nicht nur eine EU-Richtlinie umge- setzt, sondern auch eine langjährige Forderung der Ge- werkschaft der Polizei erfüllt. Mit diesem nationalen Waffenregister wird es mehr Sicherheit für Polizistinnen und Polizisten geben, die vor ihrem Einsatz herausfinden können, ob sie am Einsatzort mit – zumindest registrier- ten – Waffen rechnen müssen. In ihrem Gesetzentwurf wollen Bündnis 90/Die Grü- nen auch das Problem der Definition von Anscheinswaf- fen neu regeln. Bei jeder Änderung des Waffengesetzes haben wir uns mit Anscheinswaffen auseinandergesetzt. Es ist schwierig, die täuschend echt aussehenden Imitate (Softair-Waffen, Gasdruckpistolen) von echten, scharfen Waffen zu unterscheiden. Die Hersteller sind hier sehr kreativ, und offensichtlich gibt es einen Markt für solche Imitate. In dem Gesetzentwurf soll die Erkennbarkeit von An- scheinswaffen durch die Einfügung der Wörter „nach den jeweiligen Umständen auch für einen Laien“ klarge- stellt werden. Damit ist maßgeblich, wie ein waffentech- nischer Laie den jeweiligen Gegenstand in der gegebe- nen Situation einschätzt. v A e W R u G fe d S u M m z o fu b m s s c s E fö s n F c b d w W n d e ru w s s n s s h s id d d g S le (C (D Ich habe große Zweifel, dass sich mit dieser subjekti- en Definition die Gefährdung und Bedrohung durch nscheinswaffen wirklich lösen lässt. Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion zu, dass wir rgebnisoffen in Verhandlungen über Änderungen des affenrechts gehen. Vorschläge, die in der Praxis, in der ealität tatsächlich mehr Sicherheit bringen, werden wir nterstützen. Serkan Tören (FDP): Mit dem von Bündnis 90/Die rünen vorgelegten Entwurf einer Änderung des Waf- ngesetzes soll dem Schutz für Leib und Leben durch as Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer chusswaffen begegnet werden. Ich glaube, wir alle sind ns einig, dass der Schutz von Leib und Leben bei allen itgliedern des Hauses an oberster Stelle steht. Darüber üssen wir nicht diskutieren. Allerdings kommen mir bei dem vorgelegten Entwurf ur Änderung des Waffengesetzes erhebliche Zweifel, b hier ein tauglicher Änderungsentwurf zur Verschär- ng des Waffengesetzes zum Schutz von Leib und Le- en vorgelegt worden ist. Als Begründung für den Gesetzentwurf dient der enschenverachtende Massenmord auf der norwegi- chen Insel Utoya im Sommer 2011. Aus Gewalttaten, o wie sie in Norwegen geschehen sind, kann man si- herlich immer auch neue Erkenntnisse ziehen. Die chlimmen Ereignisse auf der Insel Utoya haben meines rachtens bis jetzt keine neuen Erkenntnisse zutage ge- rdert, die eine weitere Verschärfung des ohnehin schon charfen deutschen Waffenrechts rechtfertigen würden. Was allerdings mit dem Gesetzentwurf von Bünd- is 90/Die Grünen vorgelegt wird, kann aus Sicht der DP nicht einmal als tauglicher Versuch einer mögli- herweise sinnvollen Modifizierung des Waffenrechts ezeichnet werden. So sollen halbautomatische Waffen, ie ihrer äußeren Form nach vollautomatischen Kriegs- affen überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger eise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen, ach diesem Gesetzentwurf verboten werden. Es geht also nicht um die Wirkung der Waffen, son- ern um das Design der Waffen. Der Antrag zeigt, dass s Bündnis 90/Die Grünen also nicht um eine Verbesse- ng des Schutzes der Bevölkerung geht. Hier stehen ohl eher ideologische Fragen im Vordergrund. Gegen- tände werden nicht nach objektiven Kriterien beurteilt, ondern einzig und allein nach subjektiven. Alles, was ur einen martialischen Anschein hat, ist somit per se chlecht und muss verboten werden. Diese Haltung zeigt ich auch in der Begründung zum Gesetzesantrag; dort eißt es, dass Waffen mit militärischem Aussehen in un- erer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Eine solche eologische Argumentation lehnen wir Liberale ab. Mit iesem Argument könnte man übrigens auch den Bun- eswehrparka verbieten – sofern ich mich erinnern kann, eradezu ein Statussymbol bei den Mitgliedern und ympathisanten der Grünen der frühen Jahre. Sofern durch das Aussehen einer Waffe sicherheitsre- vante Probleme auftauchen, gibt es Einschränkungen, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18315 (A) ) )(B) was die Nutzung solcher Waffen angeht. Geregelt ist dies in § 42 a des Waffengesetzes. Dieser Paragraf ver- bietet das Führen von Anscheinswaffen in der Öffent- lichkeit. Damit wäre auch dem Schutz der Jugend ge- nüge getan, wie dies der Gesetzentwurf fordert. Unter dem Strich kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass es Bündnis 90/Die Grünen bei diesem Antrag nicht um ein Mehr an Sicherheit geht. Es geht vielmehr darum, Dinge, die einem sowieso ein Dorn im Auge sind, zu verbieten. Es geht also um den moralischen Zeigefinger. Dieses Gängeln von Bürgern ohne einen echten Sicherheitsgewinn lehnen wir Libe- rale ab. Frank Tempel (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grü- nen haben nach dem schrecklichen Massenmord in Norwegen vorigen Jahres geprüft, ob sich hieraus Ände- rungsbedarf für das deutsche Waffenrecht ergibt. He- rausgekommen ist ein zwiespältiger Gesetzentwurf. Ja, wir begrüßen Ihren Ansatz, besonders gefährliche Waffen von der Zulassung auszuschließen. Wir stimmen mit Ihnen auch überein, dass halbautomatische Schuss- waffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, keinen „sportlichen bzw. jagdbezogenen Mehr- wert“ haben. Doch, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Ihr Antrag ist zu kurz gesprungen. Angesichts eines riesigen Waffenfundus in privater Hand, legal und illegal, ist das Problem der „halbautomatischen Schuss- waffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind“ marginal. Man sollte zumindest einmal darüber nachdenken, ob halbautomatische Waffen für den Schüt- zensport wirklich notwendig sind. In der Definition des Sportschießens heißt es: „Ziel des Sportschießens ist es, die Mitte einer Schießscheibe durch Einklang von Körper (durch statischen Aufbau und Körperbeherr- schung) und Geist (durch innere Ruhe und Kontrolle von äußeren Einflüssen) zu treffen. Dies braucht Training, sowohl körperliches als auch mentales.“ Diese Heraus- forderung ist mit manuell nachzuladenden Waffen be- reits erreichbar. Ja, ein Großteil der legalen Waffen in der Bundesrepublik – insbesondere die Kurzwaffen – dürften Halbautomaten sein. Trotzdem ist abzuwägen, ob der potenziellen Gefährlichkeit einer halbautomati- schen Waffe ein entsprechender sportlicher Nutzen ge- genübersteht. Wir sollten darüber hinaus über die Notwendigkeit von Großkaliberwaffen im Sportschießen nachdenken. Polizeigewerkschaften fordern seit langem die Be- schränkung auf kleine Kaliber. Die Gefährlichkeit von Großkaliberwaffen gegenüber einer Kleinkaliberwaffe ist trotz aller gegenteiligen Behauptungen deutlich er- höht. Wir wissen natürlich, dass angesichts von Millio- nen legaler halbautomatischer Waffen eine Änderung nicht von heute auf morgen machbar ist. Das ist klar. Der Bestandsschutz für Altbesitzer bei einem gleichzeitigen Verbot des Neuerwerbs großkalibriger Waffen könnte aber ein realistischer Weg sein. s fe n m re u b n W A h c e u s g s g P s lö s z w u d P n P In s te s W s fe tä d v V m n d s te re U s D s s (C (D Wiederholt hat die Linke die Einführung von Abzugs- chlössern insbesondere bei Erbwaffen gefordert. Waf- nbesitz, der keinem berechtigten Bedarf entspricht, ist ur zuzustimmen, wenn die Waffe schussunfähig ge- acht wurde. Dies ist am besten mit Abzugsschlössern gelbar. Die Waffen werden dadurch nicht beschädigt nd behalten ihren Wert. Sie werden aber gegen Miss- rauch gesichert. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bünd- is 90/Die Grünen, all diesen Themen sind Sie aus dem eg gegangen. Das ist schade! Die weiterhin vorgeschlagenen Änderungen bei der bgrenzung der Spielzeugwaffen von Anscheinswaffen alten wir hingegen für fraglich. Sie fordern die Strei- hung einer konkreten Liste von Merkmalen zugunsten iner unkonkreten Formulierung. Maßstab, ob es sich m eine Anscheinswaffe handelt oder aber um „Gegen- tände, die zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltun- en bestimmt sind“, soll die Einschätzbarkeit von Laien ein. Laien haben aber sehr unterschiedliche Vorstellun- en, was typische Merkmale von Waffen sind. Falls das roblem einer geringen Unterscheidbarkeit wirklich be- teht, wird es mit Ihrem Änderungsvorschlag nicht ge- st. Zusätzlich riskieren Sie eine höhere Rechtsun- icherheit. In der vorliegenden Begründung gehen Sie von Poli- isten aus, die zu Jugendlichen gerufen werden, die mit affenähnlichen Gegenständen spielen, und dann nicht nterscheiden können, ob es sich um reale Waffen han- elt. Ich sage aber: Es ist schon davon auszugehen, dass olizistinnen und Polizisten die Unterscheidung von eonfarbigem oder wirklichkeitsfremd dimensioniertem lastikspielzeug zu echten Waffen abschätzen können. sofern halte ich das Beispiel für konstruiert. Problematischer ist meiner Meinung nach die Unter- cheidung von detailgetreuen Anscheinswaffen und ech- n Waffen. Nun ist das offene Mitführen solcher täu- chend echt aussehenden Nachbildungen seit der letzten affenrechtsänderung verboten. Trotzdem handelt es ich hier um ein größeres Problem als bei Spielzeugwaf- n. Mich hat es nie überzeugt, welchen Sinn die Legali- t dieser Imitate hat. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass ie Waffenliebhaberei einiger weniger die Gefährdung ieler rechtfertigt. Die Gefährlichkeit besteht nicht im erletzungs- oder Tötungspotenzial, sondern in der ver- uteten Macht, die sie einem Straftäter verleiht. Nur we- ige Überfallopfer werden in der Bedrohungssituation en Prüfstempel zu erspähen versuchen oder den Stahl- tift im Lauf erkennen. Es werden leider zu viele Strafta- n mit solchen Imitaten begangen. Trotz der beschriebenen Schwächen werden wir Ih- m Gesetzentwurf zustimmen. Je weniger Waffen im mlauf sind, desto besser ist es für die gesamte Gesell- chaft. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ass man über Schusswaffen unterschiedlicher Meinung ein kann, ist bekannt. Wir haben in diesem Hause auch chon häufig darüber debattiert und gestritten. Worüber (A) (C) (D)(B) man aber nicht unterschiedlicher Meinung sein sollte, sind Mordgeräte. Und zu denen gehören die Waffen, die wir mit unserem Gesetzentwurf verbieten wollen. Wir reden hier von Waffen, die optisch und in der Handhabung verbotenen, vollautomatischen Kriegswaf- fen zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind bis heute le- gal, weil sie eben nicht vollautomatisch nachladen und deswegen nur Einzelschüsse abgeben können, aber keine Salven. Das Gefahrenpotenzial ist allerdings immens; das schrecklichste Beispiel dafür ist der Amoklauf von Utoya im Sommer 2011. Nun kann man sagen, dass ja jede Waffe missbraucht werden kann. Stimmt! Aber das darf doch nicht das Ar- gument sein, hier eine ganze Kategorie von Schusswaf- fen nicht zu regulieren! Im Gegenteil: Die Missbrauchs- gefahr von Waffen ist es ja gerade, die eine besonders strenge Regulierung erfordert. Einerseits sind Waffen Sportgeräte, und man kann auch nicht einfach sagen, dass man Jagd- und Schützen- sport mir nichts, dir nichts abschaffen will. Andererseits sind Waffen, auch solche, die für Jagd und Schießsport gedacht sind, aber eben auch tödlich – und deswegen muss bei jeder Waffenkategorie genau geprüft werden, welche spezifischen Gefahren von ihr ausgehen und wel- chen Schaden der Sport und die Jagd nehmen, wenn man diese Waffen verbietet. Und da ist die Abwägung im Falle dieser Waffen ein- deutig. Sie sind besonders gefährlich, weil sie etwas zu sein scheinen, was sie nicht sind – das schafft ein Bedro- hungspotenzial, das schon zum sinnvollen Verbot ande- rer Anscheinswaffen geführt hat. Diese Waffen mögen zwar nur mit kleinen Magazinen verkauft werden, aber sie sind problemlos kompatibel mit solchen Magazinen, wie sie für Jagd und Sport in Deutschland verboten sind. Ein großes Magazin bedeutet besonders viele tödliche Schüsse und macht die Chance, einen Täter zu überwäl- tigen, besonders klein. Auf der Gegenseite stehen auch keine Argumente für diese Waffen: Für Jagd und Sport sind sie nicht wirklich geeignet, denn sie wurden als vollautomatische Kriegs- waffen entwickelt, und ihre Bauweise war nicht auf be- sonders präzises Schießen ausgelegt. Das ist doch aber für den Schießsport die entscheidende Eigenschaft einer Waffe! Und wer mit solch einem Pseudomaschinenge- wehr auf die Pirsch geht, bei dem stehen auch nicht jagd- liche Motive im Vordergrund, denn die Anforderungen an Jagdwaffen erfüllen diese Nachbauten auch nicht. Diese Waffen mögen für eine bestimmte Sammler- und Fanklientel interessant sein, sie mögen in manchem das Bedürfnis nach Abenteuer und Pulverdampf befrie- digen. Aber sie können und sollten nicht als Sportgeräte durchgehen – und gehören deswegen auf die Liste der verbotenen Waffen. V Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln 18316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 ei, Bessemerstraße 83–91, 1 , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 152. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3, ZP 3, 4 Regierungserklärung zumJahreswirtschaftsbericht 2012 TOP 4 Soziale Bürgerrechte TOP 27, ZP 5, TOP 12 b Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 28, ZP 6 Abschließende Beratung ohne Aussprache ZP 1 Aktuelle Stunde zur Solidarität von LINKEN-Abgeordneten mit dem syrischen Präsidenten TOP 5 Sicherheit im Straßenverkehr TOP 6 Verbraucherschutz durch Honorarberatung TOP 7 Finanzmarktstabilisierungsgesetz TOP 8 Kinderrechte TOP 9 Patentierung von Nutztieren und -pflanzen TOP 10 Strafrechtsänderungsgesetz TOP 11 Lage der älteren Generation TOP 17 Erhalt von Jugendförderprogrammen TOP 13 Personenbeförderungsrechtliche Vorschriften TOP 14 Westsahara TOP 15 Inverkehrbringen von Düngemitteln und Saatgut TOP 16 Waffengesetz TOP 18 Tag des Barrierefreien Tourismus auf der ITB TOP 19 Stabilisierung des Tarifvertragssystems TOP 20 Digitalisierung des Filmerbes TOP 21 Jugendfreundlichste Kommune Deutschlands Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gitta Connemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    „Alter Wein in neuen Schläuchen“ – so sollte der Ti-

    tel des heutigen Antrages der Fraktion der Linken ei-
    gentlich lauten. Denn in dem Antrag findet sich keine
    Forderung, die von den Linken nicht schon gestellt wor-
    den wäre, und zwar nicht einmal, sondern immer und
    immer wieder. Diese Politik der Wiederholung ist aber
    nicht Ausdruck von Beharrlichkeit, sondern von offen-
    sichtlicher Ignoranz – der tatsächlichen Gegebenheiten
    sowie der rechtlichen Verhältnisse.

    Erstens. Die Beschreibung der Verhältnisse durch
    Sie, meine Damen und Herren von der Linken, und die
    Realität weichen stark voneinander ab. Hier liegt ein
    klarer Fall von Bewusstseinsverzerrung vor.

    Dies beginnt schon bei der Wahrnehmung der Tarif-
    bindung in Deutschland durch die Linken. Ihr Antrag re-
    duziert den Begriff allein auf die unmittelbare Tarifbin-
    dung, nämlich bei einer Mitgliedschaft des Arbeitgebers
    im Arbeitgeberverband und des Arbeitnehmers in der
    Gewerkschaft. Zwar ist diese unmittelbare Bindung an
    Flächen- und Branchentarifverträge in den vergange-
    nen Jahren zurückgegangen. Dafür ist aber die Zahl der
    Haus- bzw. Firmentarifverträge gestiegen. Hinzu kom-
    men die Arbeitsverhältnisse, in denen der Tarifvertrag
    zum Beispiel zur Anwendung kommt, weil ein Arbeits-
    vertrag auf den entsprechenden Vertrag Bezug nimmt.
    Über diese sogenannte mittelbare Tarifbindung verlie-
    ren die Linken jedoch kein Wort. Denn es kann ja nicht
    sein, was nicht sein darf. Meine Damen und Herren von
    der Linken, dann müssten Sie nämlich zur Kenntnis neh-
    men, dass es um die Tarifbindung in Deutschland bei
    weitem besser bestellt ist, als von Ihnen beschworen.
    Danach waren auch 2010 für insgesamt 80 Prozent der

    (West: 81,5 Prozent, Ost: 74 Prozent)

    rufen, meine Damen und Herren von der Linken, sind
    damit Tarifverträge nach wie vor das wichtigste Struk-
    turelement für die Festsetzung von Entgelten und Ar-
    beitsbedingungen. In den übrigen 20 Prozent finden sich
    vor allem Bereiche, in denen zwar keine Tarifverträge
    bestehen, aber dennoch regelmäßig hohe Löhne gezahlt
    werden. Ich nenne beispielhaft die Beschäftigten in der
    IT-Branche und Ingenieure. Arbeitgeber können sich
    häufig gar nicht erlauben, ihren Arbeitnehmern ein un-
    ter Tarif liegendes Entgelt anzubieten. Insbesondere vor
    dem Hintergrund des demografischen Wandels und des
    steigenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften
    wird dieser Aspekt immer wichtiger werden. Soweit sich
    ein Arbeitgeber bzw. ein Arbeitnehmer dagegen ent-

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    (C (D cheidet, seine Lohnfindung an den Vorgaben eines Taifvertrags auszurichten, ist dies im Übrigen sein gutes nd durch die Verfassung abgesichertes Recht. Denn das rundgesetz schützt auch die negative Koalitionsfreieit, ob es Ihnen, meine Damen und Herren von den Linen, nun passt oder nicht. Und dann Ihre Behauptungen zum Niedriglohnsektor, eine Damen und Herren von der Linken. Sie begrünen Ihre Forderung nach einer staatlichen Lohnfestsetung mit dem Anstieg der Zahl der sogenannten Aufstoker und der Ausweitung des Niedriglohnsektors. Meine amen und Herren von der Linken, die Beschäftigung nterhalb der Niedriglohnschwelle ist aber gerade nicht it unauskömmlicher Arbeit gleichzusetzen. Wissen Sie igentlich, wovon Sie reden? Wissen Sie, wie hoch die iedriglohnschwelle überhaupt liegt? Von der Bundesgentur für Arbeit wird hier ein Wert von zurzeit 802 Euro pro Monat angenommen. Dies entspricht ei em Stundenlohn von 10,95 Euro. Ein Niedriglohnjob ann daher nicht mit einer Hilfsbedürftigkeit des Betrofnen gleichgesetzt werden. Im Übrigen sind die meisten ufstocker keine Vollzeitbeschäftigten, sondern Minibber oder Teilzeitkräfte. In mehr als der Hälfte der älle sind die Niedriglöhne Nebeneinkünfte: 84 Prozent er Geringverdiener haben andere, zusätzliche Einkomensquellen und erzielen ein Gesamteinkommen oberalb der Armutsgefährdungsschwelle. Deshalb würde elbst ein hoher gesetzlicher Mindestlohn an der Transrabhängigkeit der meisten Aufstocker wenig ändern, sbesondere wenn Kinder in der Familie sind. Zweitens. Ihr verzerrter Blick auf die Realität ist aber och harmlos im Vergleich zu Ihren Rechtskenntnissen. eine Damen und Herren von der Linken, Ihre Forde ungen sind wirklich ungetrübt von jedem juristischen issen. Da fällt mir nur die Empfehlung ein, die jedem urastudenten im ersten Semester gegeben wird: „Ein lick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ So fordern Sie die Aufnahme aller Branchen in das rbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies ist rechtlich äußerst roblematisch. Denn die notwendige Bestimmtheit der erordnungsermächtigung dürfte damit nicht mehr geeben sein. Dies war übrigens ein maßgeblicher Grund, arum in der 15. Legislaturperiode von diesen Plänen bstand genommen wurde. Im Übrigen war im Jahre 009 allen interessierten Branchen angeboten worden, den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsende esetzes aufgenommen zu werden. Diese Möglichkeit urde jedoch nicht genutzt. Bei Vorliegen der gesetzlihen Voraussetzungen ist auch aktuell eine Erweiterung r einzelne Branchen grundsätzlich möglich. Ihr nächster Husarenstreich, meine Damen und erren von der Linken, ist die Forderung nach einer aumatischen Allgemeinverbindlicherklärung repräsentaver Entgelttarifverträge. Warum sollen sich Arbeitgeer und Arbeitnehmer zukünftig in Verbänden und ewerkschaften organisieren, wenn auch ohne die damit usammenhängenden Kosten die Regelungen für diese elten? Diese Folgen sieht sogar der Antrag. Denn es ird auf Skandinavien verwiesen, wo eine hohe Tarifbinung ohne hohen Organisationsgrad vorliegt. Beispiels Ulrich Lange gebene Reden )





    (A) )

    weise liegt aber auch in Österreich die Tarifbindung bei
    99 Prozent, der Organisationsgrad aber nur bei 28 Pro-
    zent, oder in Frankreich bei 90 Prozent bzw. 8 Prozent.
    Meine Damen und Herren von der Linken, ist der Tarif-
    bindung dadurch geholfen, dass eine Minderheit für die
    Mehrheit Bestimmungen trifft, die dann allgemein für
    alle gelten? Im Übrigen kollidieren Ihre Vorstellungen,
    meine Damen und Herren von der Linken, mit der ver-
    fassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit, der un-
    ternehmerischen Freiheit sowie der Handlungsfreiheit.
    Bei einer nur relativen Repräsentativität fehlt den ab-
    schließenden Tarifvertragsparteien jegliche Legitima-
    tion, für den Rest der Branche die Arbeitsbedingungen
    zu regeln. Die damit einhergehende Missbrauchsgefahr
    ist praktisch mit Händen zu greifen. Ich nenne insoweit
    nur das Stichwort „Postmindestlohn“.

    Nur mit wirklich repräsentativen Tarifverträgen im
    Sinne des 50-Prozent-Quorums des Tarifvertragsgeset-
    zes kann sichergestellt werden, dass sich Tarifverträge
    vor ihrer Erstreckung mehrheitlich durchgesetzt haben
    und die wirklichen Bedingungen der Branche widerspie-
    geln. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass eine Minder-
    heit die Mehrheit majorisieren kann. 50 Prozent sind die
    Hälfte der betroffenen Arbeitsverhältnisse. Eine Reduk-
    tion dieser klaren Grenze einer absoluten Mehrheit
    würde weitere Reduktionen je nach der politischen Kon-
    stellation nach sich ziehen.

    Ihre Forderung nach einer automatischen Erstre-
    ckung aller Branchentarifverträge steht im krassen Wi-
    derspruch sowohl zur negativen als auch zur positiven
    Koalitionsfreiheit. Die Bildung marktgerechter Löhne
    wäre weitgehend unmöglich, da keine Rücksichtnahme
    auf Außenseiter mehr notwendig wäre. Nicht umsonst
    sehen das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmer-
    Entsendegesetz einen Tarifausschuss sowie das Mindest-
    arbeitsbedingungengesetz einen Fach- bzw. Hauptaus-
    schuss vor.

    Auch Ihre Forderung nach einer Erstreckung ganzer
    Lohngitter widerspricht der Tarifautonomie. Diese geht
    über das zur Verhinderung sozialer Verwerfungen
    Notwendige hinaus. Folge der Erstreckung wäre ein
    Flickenteppich unterschiedlichster geltender Mindest-
    löhne, die insbesondere für kleine Unternehmen nicht
    handhabbar wären. Zudem würde die Kontrolle durch
    die jeweiligen Kontrollbehörden erschwert. Niemandem
    ist geholfen, wenn ein Mindestlohn gilt, aber aufgrund
    der Unübersichtlichkeit ob der Vielzahl der geltenden
    Löhne nicht klar ist, welcher Lohn gilt. Zudem würde die
    Ermächtigung, ganze Lohngitter auch über das Arbeit-
    nehmer-Entsendegesetz erstrecken zu können, dem
    Missbrauch zum Eingriff und zur Regulierung des Wett-
    bewerbs Tür und Tor öffnen.

    Meine Damen und Herren von der Linken, im Online-
    lexikon für Redensarten wird übrigens der Ausruf „Das
    ist doch alter Wein in neuen Schläuchen!“ wie folgt er-
    klärt: „… den gleichen Inhalt auf andere Weise präsen-
    tieren oder anders benennen; Täuschungsmanöver“.
    Genau so ist es. Und für Täuschungsmanöver sind wir
    nicht zu haben. Deshalb werden wir Ihren Antrag auch
    ablehnen.

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    (C (D Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, der kennt ja das so genannte Déjà-vu-Erlebnis. Ich abe dazu einmal im Lexikon nachgeschlagen. Unter em Stichwort „Déjà-vu“ kann man dort nachlesen, ass es sich um eine qualitative Gedächtnisstörung mit ielfältigen Ursachen handelt, mitunter ausgelöst durch rmüdung, Drogenkonsum oder auch traumatische chädigungen des Temporallappens. Science-Fictionans mögen auch an eine Störung der Matrix denken. So der so erscheint mit diesem Wissen jedes Déjà-vurlebnis als Anlass zur Sorge um die eigene Gesundheit – denfalls ist es ein bisschen beunruhigend. Unter diesem Gesichtspunkt fürchte ich mich inzwichen immer ein wenig vor der Lektüre Ihrer Anträge; enn irgendwann stellt sich dabei immer das Gefühl des chon-mal-gesehen-Habens ein. Kann man gar nichts ran machen. Das hat natürlich damit zu tun, dass sich ei Ihnen die Kreativität beim Auffinden politischer Proleme in einem umgekehrten Proportionalverhältnis mit er Kreativität Ihrer Lösungsvorschläge befindet. Kurz: e mehr Probleme, desto weniger Lösungen. Denn egal, elches echte oder vermeintliche Problem Sie benenen, außer Frage steht jeweils seine Linderung durch r arbeitsmarktund sozialpolitisches Breitenantibioti um: den allgemeinen, politisch gesetzten Mindestlohn it Gesetzeszwang. Insofern muss man auch geradezu erständnis dafür haben, dass in Ihrem Antrag, den Sie it „Tarifsystem stabilisieren“ betitelt haben, als Erstes was vorschlagen? Richtig: einen gesetzlichen Minestlohn. Es ist überall dasselbe – von Garmisch bis lensburg und von Aachen bis Görlitz. Bevor ich auf Ihre restlichen Forderungen eingehe, öchte ich aber noch ein paar Bemerkungen machen. rstens schreiben Sie in Ihrem Antrag, der Niedriglohnektor weite sich aus. Das stimmt nicht, sondern seit twa fünf Jahren ist sein Anteil in etwa gleich groß. weitens behaupten Sie, Deutschland setze auf Duminglöhne. Auch das stimmt nicht, sondern die Lohntückkosten sind in Deutschland in den vergangenen ahren relativ stabil geblieben, und zwar stabil auf eiem hohen Niveau. Vergleicht man beispielsweise die 4 Industrieländer mit den höchsten Lohnstückkosten, ann landet Deutschland hier auf dem vierten Platz. hrlich gesagt finde ich es da reichlich abwegig, von umpinglöhnen zu sprechen. Abgesehen davon bin ich ir auch nicht ganz sicher, was Sie unter Dumping ver tehen, bzw. glaube ich, dass Sie selbst auch nicht genau rklären können, was Sie darunter verstehen. Ansonsten haben Sie ja jetzt folgende Vorhaben: Öffung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branhen, Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes dain gehend, dass Allgemeinverbindlichkeitserklärungen rleichtert werden, und dahin gehend, dass komplette ntgelttabellen leichter für allgemeinverbindlich erklärt erden können, und auch Tarifverträge mit regionaler eichweite sollen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegeetz für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Als zur Stabilisierung des Tarifsystems wohlgemerkt. So eit, so gut – oder schlecht –, und da könnte man jetzt igentlich in der Sache diskutieren. Gitta Connemann gebene Reden )


Rede von Johannes Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)




(A) )

Man könnte das aber auch sein lassen, denn Ihr An-
trag lässt es dabei ja nicht bewenden. In der Begrün-
dung lassen Sie nämlich die – ja, so muss man das wohl
sagen – Maske fallen. Ich zitiere: „Um die Allgemein-
verbindlicherklärung unabhängig vom politischen Wil-
len der jeweiligen Arbeitsministerin oder des jeweiligen
Arbeitsministers und auch unabhängig von der Position
der Spitzen- oder Fachverbände der Arbeitgeber zu er-
leichtern, wird das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales verpflichtet, Tarifverträge automatisch für all-
gemeinverbindlich zu erklären, wenn gewisse Repräsen-
tativitätsanforderungen erfüllt sind. Damit entfällt das
bisherige Vetorecht der Arbeitgeber, aber auch das des
Bundesarbeitsministeriums.“ Unter „gewissen Reprä-
sentativitätsanforderungen“ verstehen Sie irgendetwas,
was weniger als die Hälfte ist. Denn zum 50-Prozent-
Quorum des Tarifvertragsgesetzes lassen Sie verlauten:
„Als weiteres Hindernis ist das zu hohe Quorum von
50 Prozent zu nennen, das derzeit für eine Allgemeinver-
bindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz vorge-
schrieben ist und vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales auch auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an-
gewandt wird.“

Also nichts für ungut, aber nachdem ich am Anfang
gesagt habe, ein Déjà-vu-Erlebnis könnte einem schon
Angst machen, muss ich jetzt doch sagen, das es Ihr
Grundrechts- und Demokratieverständnis ist, das einen
schaudern lässt. Dazu muss man sich noch einmal den
Art. 9 des Grundgesetzes vergegenwärtigen, dessen
Wortlaut so schön ist, dass man ihn gar nicht oft genug
zitieren kann. In den ersten beiden Sätzen heißt es da:
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-
und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden,
ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Ab-
reden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern
suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen
sind rechtswidrig.“ Im Prinzip fußt das ganze deutsche
Tarifvertragssystem auf diesem Grundrecht. Und jetzt
kommen Sie und wollen daraus Folgendes machen: Al-
leine Arbeitnehmervertreter bestimmen über Allgemein-
verbindlichkeiten, fertig aus. Sie treten also das Grund-
recht der Tarifautonomie mit Füßen. Nichts anderes ist
es nämlich, wenn man eine Partei im Tarifausschuss
ausschalten will. Und demokratisch ist es schon mal gar
nicht, wenn die Minderheit über die Mehrheit entschei-
det – auch das haben Sie vor. Eigentlich weiß man das
schon seit rund 2 500 Jahren. Sie leider nicht. Vielleicht
fällt Ihnen dazu aber im Ausschuss noch etwas ein. Ich
freue mich darauf.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jutta Krellmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Tarifvertrag besitzt eine lange Tradition in

    Deutschland. Schon seit 139 Jahren ist er ein probates
    Mittel, um Löhne festzulegen, Urlaub und Arbeitszeiten
    zu regeln und spezifische Bedingungen am Arbeitsplatz
    zum Schutz der Beschäftigten zu bestimmen. Die Aus-
    handlungsprozesse, die den Tarifverträgen vorausgin-
    gen, fanden früher nicht selten auf der Straße statt.
    Heute ist für gewöhnlich der Verhandlungstisch der
    Schauplatz von Tarifauseinandersetzungen. Erst wenn
    es dort nicht weitergeht, dann wird „auf der Straße“

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    (C (D erhandelt. Auch in diesem Jahr stehen wieder in vielen ranchen Tarifverhandlungen an, unter anderem in der etallund Elektroindustrie und im öffentlichen Dienst. Tarifvertragsverhandlungen finden jedoch nie in eiem luftleeren Raum statt, sondern sind ein Abbild der ktuellen Beschäftigungssituation, der gesellschaftlihen Kräfteverhältnisse und auch des rechtlichen Rahens. Aber wie sehen diese denn heutzutage aus? Der Arbeitsmarkt in Deutschland wurde dank Rotrün und der Agenda 2010 zunehmend dereguliert. Statt er sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wuchs er Niedriglohnbereich; durch Befristung, Leiharbeit nd Minijobs haben nicht nur die Beschäftigten weniger der Lohntüte, auch dem Staat gehen damit Steuerein ahmen und Geld für die Sozialversicherungssysteme erloren. Die Absurdität des Ganzen kann man an der unahme der Zahl der sogenannten Aufstocker ablesen, o der Staat das Lohndumping von Arbeitgebern sogar och bezuschusst. Zeitgleich wurde ein beispielloses anktionssystem installiert, das den Druck, eine Arbeit nzunehmen, und sei sie auch noch so schlecht bezahlt, mens gesteigert hat. Den Beschäftigten verlangt der alanceakt zwischen prekärer Beschäftigung und Hartz IV mer mehr ab und führt nicht selten in die Annahme ehrerer Jobs, um sich über Wasser zu halten. Die stanierende Kaufkraft der Beschäftigten ist nur ein Ausruck dieser Situation. Gegen diese Entwicklung haben es auch die Gewerkchaften schwer. Durch die schwindende Anzahl sozialersicherungspflichtig Beschäftigter und der Ausweing der prekären Beschäftigung erlitten sie erhebliche itgliederverluste, die wiederum die Tarifauseinander etzungen erschwerten. Die Folgen lassen sich nicht zutzt an der schwindenden Tarifbindung und den niedrien Tarifabschlüssen der letzten Jahre ablesen. Ein eufelskreis, den es zu durchbrechen gilt. Die tarifrechtliche und arbeitsrechtliche Gesetzgeung, die diese Schieflage unterstützt, hat die Politik zu erantworten, angefangen beim Gesetz zur Neuregelung er geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bis hin um Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Frei nach dem Motto: Was man verbockt hat, kann an auch wieder geradebiegen, ist es höchste Zeit, die eichen der Zeit anzuerkennen und notwendige Gesetzesnderungen auf den Weg zu bringen. Dabei ist neben der Einführung eines allgemeinen geetzlichen Mindestlohns vor allem die Stärkung des Taifsystems und der Tarifbindung unerlässlich. Dies wird, usgehend von der aktuellen Rechtslage, durch die Erichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Ta ifverträgen durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ericht. Mit der Ausweitung auf alle Branchen und die inbeziehung von kompletten Entgelttabellen schlagen ir gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen sihert dies vielen Menschen ein Arbeitsverhältnis mit arifbindung, und zum anderen ließe sich dadurch der rganisierungsgrad sowohl bei den Gewerkschaften als uch bei den Arbeitgebern erhöhen. Nur wenn Beschäfgte etwas von ihrer Gewerkschaft haben, werden sie Johannes Vogel gebene Reden Jutta Krellmann )








    (A) )

    Mitglied. Und nur wenn unter diesen Bedingungen alle
    Betroffenen an einem Tisch sitzen, finden Verhandlungen
    auf Augenhöhe statt und man kann wieder von einem gu-
    ten Tarifsystem in Deutschland sprechen – und von gu-
    ten Tarifverträgen!


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir freuen uns, dass sich nun auch die Fraktion Die
    Linke für die Stabilisierung des Tarifvertragssystems
    starkmacht und einen eigenen Antrag unserem Antrag
    „Tarifvertragssystem stärken – allgemeinverbindliche
    Tariflöhne und branchenspezifische Mindestlöhne er-
    leichtern“ zur Seite stellt. Das Thema ist wichtig, denn
    das Tarifsystem befindet sich in einem schnell voran-
    schreitenden Erosionsprozess. Dies zeigen die Zahlen
    zur Tarifbindung, die 1980 noch über 80 Prozent betrug
    und heute auf 62 Prozent abgesunken ist. Konkret be-
    deutet dies, dass nur noch 62 Prozent der Beschäftigten
    von Tarifverträgen geschützt werden. Die weißen Fle-
    cken in der Tariflandschaft werden immer größer – zu-
    lasten der Beschäftigten.

    Die Bundesregierung ignoriert aber dieses Problem.
    In Debatten verweisen die Regierungsfraktionen immer
    und immer wieder auf die Verantwortung der Tarifpart-
    ner. Natürlich ist es wünschenswert, dass die Tarifpart-
    ner autonom für gute Löhne und faire Arbeitsbedingun-
    gen sorgen. Das ist der Idealfall. Fakt ist aber, dass die
    Tarifpartnerschaft in manchen Branchen nicht mehr
    funktioniert. Das geschieht auf Kosten der Beschäftigten
    sowie der Allgemeinheit. Deshalb muss das Tarifver-
    tragssystem politisch gestützt und gestärkt werden.

    Im gesamteuropäischen Vergleich befindet sich
    Deutschland beim Tarifbindungsgrad lediglich im Mit-
    telfeld. Zum Beispiel in Frankreich, Spanien und Finn-
    land bestehen wesentlich effektivere Systeme, mit denen
    Tarifverträge als allgemeinverbindlich erklärt werden
    können, sodass sie für alle Beschäftigten einer Branche
    gelten. In Frankreich entscheidet das Arbeitsministe-
    rium über die Ausdehnung eines Tarifvertrags, ohne an
    Kriterien der Repräsentativität von Tarifverträgen ge-
    bunden zu sein. In Finnland gelten die Tarifverträge für
    alle Beschäftigten, wenn etwa die Hälfte der Beschäftig-
    ten bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber arbeitet. In
    Spanien werden alle Tarifverträge automatisch auf die
    Beschäftigten einer Branche ausgedehnt, wenn sie von
    einer als repräsentativ anerkannten Tarifpartei abge-
    schlossen wurden.

    Die Bundesregierung sollte sich diese Systeme der
    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zum
    Vorbild machen. Der Trend zur Tarifflucht muss endlich
    gestoppt werden, denn Tarifflucht hat auch Auswirkun-
    gen auf die Löhne. Der anwachsende Niedriglohnbe-
    reich hat einschneidende Konsequenzen für die Exis-
    tenzsicherung der Beschäftigten und belastet in mehr-
    facher Hinsicht den Sozialstaat. Prekäre Löhne verursa-
    chen Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen,
    mindern die Steuereinnahmen und führen zu steigenden
    Sozialausgaben. Niedrige Löhne belasten vor allem
    aber die Menschen. Sie leben in finanzieller Unsicher-

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    (C (D eit unter unwürdigen Lebensbedingungen. Anerkenung und Wertschätzung sieht anders aus. Weil das Thema mir so wichtig ist, freut es mich, dass ie Linken nun auch einen Antrag zu diesem Thema einringen. Es sind interessante und ziemlich weitgehende orderungen, die sich an den gesetzlichen Bestimmunen in Spanien orientieren. Wir werden diese Vorschläge ehr genau prüfen. Auf den ersten Blick wird aber deutlich, dass die Forerungen sehr weitreichend sind und stark das bisherige ystem verändern würden. Prinzipiell halten wir am biserigen System fest, denn es passt zu den unterschiedlihen Realitäten in Deutschland. Es gibt gutfunktioniende Sozialpartnerschaften in vielen Branchen; für die ilt das Tarifvertragsgesetz. Für Branchen, in denen nur indestlöhne verhandelbar sind, greift das Arbeitneher-Entsendegesetz. In Branchen, in denen die Sozialartnerschaft überhaupt nicht funktioniert, können Minestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eschaffen werden. Und schlussendlich fordern wir eien gesetzlichen Mindestlohn, der flächendeckend für lle Beschäftigten gilt. Dennoch sind Reformen notwenig, um die Tarifbindung durch Mindestlöhne und als llgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge zu erhöhen. eshalb fordern wir in unserem Antrag, dass die Verfahn im Tarifvertragsgesetz und im Arbeitnehmer-Entsen egesetz vereinfacht werden. In der weiteren Diskussion im Ausschuss und bei der nhörung, werden wir uns intensiv auch mit den Fordeungen der Linken auseinandersetzen. Schussendlich aben wir ja das gleiche Ziel. Wir brauchen wieder eine öhere Tarifbindung, denn wir wollen, dass möglichst lle Menschen von ihrer Arbeit leben können. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf rucksache 17/8148 an die in der Tagesordnung aufgehrten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung o beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Claudia Roth von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umfassende Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes starten – Drucksache 17/8353 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien Rechtsausschuss Die zu Protokoll gegebenen Reden stammen von ohannes Selle, CDU/CSU, Dorothee Bär, CDU/CSU, ngelika Krüger-Leißner, SPD, Dr. Claudia Winterstein, DP, Kathrin Senger-Schäfer, Die Linke, Claudia Roth, ündnis 90/Die Grünen. )