Plenarprotokoll 17/152
            Tagesordnungspunkt 3:
            Inhaltsverzeichnis
            a) Abgabe einer Regierungserklärung durch
            den Bundesminister für Wirtschaft und
            Technologie zum: Jahreswirtschaftsbe-
            richt 2012 – Vertrauen stärken – Chan-
            cen eröffnen – mit Europa stetig wach-
            sen
            b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bun-
            desregierung
            (Drucksache 17/8359) . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
            Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . .
            Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . .
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . .
            18143 A
            18152 D
            18154 A
            18155 C
            18157 A
            18158 D
            18160 D
            18162 D
            18163 D
            18165 C
            18166 C
            18167 A
            Deutscher B
            Stenografisch
            152. Sitz
            Berlin, Donnerstag, de
            I n h a l
            Wahl der Abgeordneten Angelika Krüger-
            Leißner als ordentliches Mitglied und des
            Abgeordneten Marco Wanderwitz als stell-
            vertretendes Mitglied der Vergabekommis-
            sion der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . .
            Wahl des Abgeordneten Jerzy Montag als
            Mitglied der Parlamentarischen Versamm-
            lung des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 12 a und
            27 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gedenken an den Parlamentarier Ludwig
            Windthorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            18141 A
            18141 B
            18141 B
            18142 A
            18142 B
            Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin,
            Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            undestag
            er Bericht
            ung
            n 19. Januar 2012
            t :
            hancen nutzen – Vorsorgende Wirt-
            chaftspolitik jetzt einleiten
            rucksache 17/8346) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 4:
            nterrichtung durch die Bundesregierung:
            ahresgutachten 2011/12 des Sachverstän-
            igenrates zur Begutachtung der gesamt-
            irtschaftlichen Entwicklung
            rucksache 17/7710) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Philipp Rösler, Bundesminister
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            18143 B
            18143 B
            18143 C
            18147 D
            18150 D
            Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            18168 A
            18169 B
            II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
            Tagesordnungspunkt 4:
            Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz
            Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Soziale Bürgerrechte garantieren –
            Rechtsposition der Nutzerinnen und Nut-
            zer sozialer Leistungen stärken
            (Drucksache 17/7032) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . .
            Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . .
            Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . .
            Heinz Golombeck (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . .
            Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 27:
            a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Änderung des Gesetzes über die
            elektromagnetische Verträglichkeit von
            Betriebsmitteln, des Gesetzes über
            Funkanlagen und Telekommunika-
            tionsendeinrichtungen sowie des Luft-
            verkehrsgesetzes
            (Drucksache 17/8234) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Neun-
            ten Gesetzes zur Änderung des Gemein-
            definanzreformgesetzes
            (Drucksache 17/8235) . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Abkommen vom 18. Okto-
            ber 2011 zwischen der Regierung der
            Bundesrepublik Deutschland und der
            Europäischen Aufsichtsbehörde für das
            Versicherungswesen und die betrieb-
            liche Altersversorgung über den Sitz
            der Europäischen Aufsichtsbehörde für
            das Versicherungswesen und die be-
            triebliche Altersversorgung
            (Drucksache 17/8236) . . . . . . . . . . . . . . . .
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            18170 B
            18170 C
            18172 B
            18173 C
            18174 D
            18176 B
            18177 C
            18179 D
            18181 A
            18182 B
            18183 A
            18185 A
            18186 B
            18187 A
            18188 D
            18188 D
            18189 A
            ) Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke,
            Erika Steinbach, Arnold Vaatz, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU sowie der Abgeordneten Marina
            Schuster, Serkan Tören, Pascal Kober,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der FDP: Tourismus als Chance für die
            Einhaltung der Menschenrechte nutzen
            (Drucksache 17/8347) . . . . . . . . . . . . . . .
            Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
            Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
            Behrens, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Einsatz von Anti-
            biotika in der Tierhaltung reduzieren
            (Drucksache 17/8348) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer,
            Dr. Barbara Höll, Sahra Wagenknecht,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Duisburger Hafen AG in
            öffentlichem Eigentum erhalten
            (Drucksache 17/8349) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Ute Koczy,
            Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa-
            renz im Rohstoffsektor – EU-Vor-
            schläge umfassend umsetzen
            (Drucksache 17/8354) . . . . . . . . . . . . . . .
            Antrag der Abgeordneten Claudia Roth
            (Augsburg), Tabea Rößner, Markus Kurth,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortpro-
            gramm zur Ausweitung des barriere-
            freien Filmangebots auflegen
            (Drucksache 17/8355) . . . . . . . . . . . . . . .
            Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
            schung und Technikfolgenabschätzung ge-
            mäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech-
            nikfolgenabschätzung (TA) – Chancen
            und Herausforderungen neuer Energie-
            pflanzen
            (Drucksache 17/3891) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
            schung und Technikfolgenabschätzung
            gemäß § 56 a der Geschäftsordnung:
            Technikfolgenabschätzung (TA) – Inno-
            vationsreport – Wettbewerbsfähigkeit
            der europäischen Wirtschaft im Hin-
            blick auf die EU-Beihilfepolitik – am
            Beispiel der Nanoelektronik
            (Drucksache 17/4982) . . . . . . . . . . . . . . .
            Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 5:
            ) Erste Beratung des von den Fraktionen der
            CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent-
            18189 A
            18189 B
            18189 B
            18189 C
            18189 C
            18189 C
            18189 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 III
            wurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur
            Änderung des Bundeswahlgesetzes
            (Drucksache 17/8350) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Sigmar Gabriel,
            Ute Vogt, Heinz-Joachim Barchmann,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der SPD: Rückholung der Atommüllfäs-
            ser aus der Asse II beschleunigen
            (Drucksache 17/8351) . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Tagesordnungspunkt 12:
            b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,
            Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Deutschen Qua-
            lifikationsrahmen zum Erfolg führen –
            Gleichwertigkeit von Abitur und Be-
            rufsabschlüssen sicherstellen
            (Drucksache 17/8352) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 28:
            a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro-
            tokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung
            des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutschland
            und der Republik Slowenien zur Ver-
            meidung der Doppelbesteuerung auf
            dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
            men und vom Vermögen
            (Drucksachen 17/7917, 17/8204) . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie: zu dem Grünbuch Überarbeitung der
            Richtlinie über Berufsqualifikationen –
            KOM(2011) 367 endg.; Ratsdok. 12111/11
            (Drucksachen 17/6985 Nr. A.31, 17/8181)
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
            ren vor dem Bundesverfassungsgericht
            2 BvE 9/11
            (Drucksache 17/8361) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
            ren vor dem Bundesverfassungsgericht
            2 BvF 3/11
            (Drucksache 17/8362) . . . . . . . . . . . . . . . .
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            18190 A
            18190 A
            18190 A
            18190 B
            18190 C
            18190 D
            18190 D
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
            ren vor dem Bundesverfassungsgericht
            2 BvR 2670/11
            (Drucksache 17/8363) . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 1:
            ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
            en der CDU/CSU und FDP: Solidarität von
            INKEN-Abgeordneten mit dem syri-
            chen Präsidenten Assad
            r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . .
            ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            ohannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            eike Hänsel (DIE LINKE)
            (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
            r. Diether Dehm (DIE LINKE)
            (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
            atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
            hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 5:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
            ng
            zu dem Antrag der Abgeordneten Gero
            Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg),
            Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-
            geordneten Oliver Luksic, Patrick Döring,
            Werner Simmling, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der FDP: Die Verkehrs-
            sicherheit in Deutschland weiter verbes-
            sern
            zu dem Antrag der Abgeordneten Kirsten
            Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin
            Burkert, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Sicher durch den
            Straßenverkehr – Für eine ambitio-
            nierte Verkehrssicherheitsarbeit in
            Deutschland
            zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan
            Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie
            Wilms, weiterer Abgeordneter und der
            18191 A
            18191 B
            18192 B
            18193 B
            18194 C
            18195 D
            18197 C
            18198 C
            18199 C
            18199 D
            18200 C
            18201 C
            18202 D
            18204 A
            IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Masterplan Straßenverkehrssicherheit –
            Ambitioniertes Nationales Verkehrs-
            sicherheitsprogramm 2011–2020 vorle-
            gen
            (Drucksachen 17/5530, 17/5772, 17/7466,
            17/8341) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . .
            Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 6:
            Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack,
            Dr. Carsten Sieling, Willi Brase, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD: Ver-
            braucherschutz stärken – Honorarbera-
            tung etablieren
            (Drucksache 17/8182) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 7:
            Erste Beratung des von den Fraktionen der
            CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs
            eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung ei-
            nes Maßnahmenpakets zur Stabilisierung
            des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarkt-
            stabilisierungsgesetz – 2. FMStG)
            (Drucksache 17/8343) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            D
            B
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            18205 B
            18205 C
            18207 A
            18208 A
            18209 C
            18210 B
            18211 D
            18212 D
            18213 D
            18215 B
            18215 C
            18216 C
            18218 D
            18219 D
            18221 B
            18222 C
            18223 D
            18224 C
            18225 C
            18225 D
            18227 B
            18228 C
            18230 A
            r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            artholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 8:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Familie, Senioren, Frauen und
            ugend
            zu dem Antrag der Abgeordneten Diana
            Golze, Jan Korte, Herbert Behrens, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Die UN-Kinderrechtskonven-
            tion bei Flüchtlingskindern anwenden –
            Die Bundesländer in die Pflicht nehmen
            zu dem Antrag der Abgeordneten Diana
            Golze, Herbert Behrens, Matthias W.
            Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Kinderrechte um-
            fassend stärken und ins Grundgesetz
            aufnehmen
            zu dem Antrag der Abgeordneten Katja
            Dörner, Volker Beck (Köln), Ekin
            Deligöz, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Kinderrechte stärken
            rucksachen 17/7643, 17/7644, 17/7187,
            7/8382) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . .
            iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            atja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 9:
            ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
            nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine
            atentierung von konventionell gezüchte-
            n landwirtschaftlichen Nutztieren und
            flanzen
            rucksache 17/8344) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
            r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            r. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
            arald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            18231 C
            18232 C
            18232 B
            18234 B
            18235 C
            18236 A
            18237 A
            18238 B
            18239 B
            18240 B
            18241 B
            18242 C
            18242 D
            18244 A
            18245 C
            18246 D
            18248 A
            18249 A
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 V
            Tagesordnungspunkt 10:
            Erste Beratung des von der Fraktion der SPD
            eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
            Änderung des Strafgesetzbuchs (... Straf-
            rechtsänderungsgesetz – ... StRÄndG)
            (Drucksache 17/8131) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 11:
            a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär,
            Markus Grübel, Erwin Rüddel, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU sowie der Abgeordneten Miriam
            Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian
            Bernschneider, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der FDP: Altersbilder posi-
            tiv fortentwickeln – Potenziale des Al-
            ters nutzen
            (Drucksache 17/8345) . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Sechster Bericht zur Lage der älteren
            Generation in der Bundesrepublik
            Deutschland – Altersbilder in der Ge-
            sellschaft – und – Stellungnahme der
            Bundesregierung
            (Drucksache 17/3815) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 17:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Familie, Senioren, Frauen und
            Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan
            Schwartze, Petra Crone, Petra Ernstberger,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der SPD: Programme „Schulverweige-
            –
            (D
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            18250 A
            18250 A
            18251 C
            18253 C
            18254 C
            18255 B
            18256 B
            18256 C
            18256 C
            18257 D
            18259 A
            18260 B
            18261 A
            18261 D
            18262 B
            18263 A
            rung – Die 2. Chance“ und „Kompetenz-
            agenturen“ erhalten
            zu dem Antrag der Abgeordneten Yvonne
            Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Hände weg von der Initiative
            „JUGEND STÄRKEN“
            rucksachen 17/6103, 17/6393, 17/8329) . .
            r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            tefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 13:
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Änderung personenbeförde-
            rungsrechtlicher Vorschriften
            (Drucksache 17/8233) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin
            Burkert, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion der SPD sowie den Abgeordne-
            ten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
            Dr. Valerie Wilms, weiteren Abgeordneten
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung personenbeför-
            derungs- und mautrechtlicher Vor-
            schriften
            (Drucksache 17/7046) . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig,
            Thomas Lutze, Dr. Dietmar Bartsch, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Keine Liberalisierung des Bus-
            linienfernverkehrs – Für einen Ausbau
            des Schienenverkehrs in der Fläche
            (Drucksache 17/7487) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            erner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . .
            artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . .
            18264 A
            18264 B
            18265 C
            18267 A
            18268 A
            18269 A
            18269 D
            18271 A
            18271 B
            18271 B
            18271 C
            18272 D
            18273 C
            18274 C
            18275 B
            18276 B
            18277 C
            18278 A
            VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
            Tagesordnungspunkt 14:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken,
            Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Keine Unter-
            stützung für die völkerrechtswidrige Besat-
            zungspolitik Marokkos in der Westsahara
            (Drucksachen 17/4271, 17/4932) . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 15:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes,
            des Saatgutverkehrsgesetzes und des Le-
            bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
            (Drucksachen 17/7744, 17/8205) . . . . . . . . . .
            Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . .
            Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 16:
            Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln),
            Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
            Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor
            Gefahren für Leib und Leben durch
            kriegswaffenähnliche halbautomatische
            Schusswaffen
            (Drucksache 17/7732) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 18:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Tourismus zu dem Antrag der
            Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Elvira
            Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Tag des Barrierefreien Tourismus auf der
            ITB unterstützen
            (Drucksachen 17/7827, 17/8340) . . . . . . . . . .
            Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            18278 D
            18279 B
            18279 C
            18280 B
            18280 C
            18281 B
            18281 D
            18282 C
            18282 D
            18283 A
            18284 A
            18285 A
            18286 B
            18287 B
            18288 C
            agesordnungspunkt 19:
            ntrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,
            abine Zimmermann, Diana Golze, weiterer
            bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            arifsystem stabilisieren
            rucksache 17/8148) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
            utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 20:
            ntrag der Abgeordneten Claudia Roth
            ugsburg), Tabea Rößner, Dr. Konstantin
            on Notz, weiterer Abgeordneter und der
            raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um-
            ssende Initiative zur Digitalisierung des
            ilmerbes starten
            rucksache 17/8353) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ohannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . .
            r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . .
            athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . .
            laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 21:
            ntrag der Abgeordneten Yvonne Ploetz,
            atthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, wei-
            rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            INKE: Die jugendfreundlichste Kommune
            eutschlands
            rucksache 17/7846) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . .
            vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 1
            iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            18289 B
            18289 B
            18290 A
            18291 C
            18292 B
            18293 A
            18293 A
            18294 A
            18295 A
            18295 A
            18297 B
            18298 B
            18299 A
            18299 D
            18300 A
            18300 B
            18301 D
            18302 C
            18303 B
            18304 B
            18304 D
            18305 A
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 VII
            Anlage 2
            Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse-
            kretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen
            der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
            LINKE) (151. Sitzung, Drucksache 17/8323,
            Fragen 77 und 78) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            der Beschlussempfehlung und des Berichtes
            zu dem Antrag: Keine Unterstützung für die
            völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Ma-
            rokkos in der Westsahara (Tagesordnungs-
            punkt 14)
            Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung
            des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für
            Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche
            halbautomatische Schusswaffen (Tagesord-
            nungspunkt 16)
            Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            18305 B
            18306 B
            18307 B
            18307 D
            18308 D
            18310 A
            18310 D
            18311 C
            18312 C
            18313 C
            18314 C
            18315 A
            18315 D
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18141
            (A) )
            )(B)
            152. Sitz
            Berlin, Donnerstag, de
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18305
        (A) )
        )(B)
        Wie viele Langzeitarbeitslose, unterschieden nach insge-
        Anlagen
        samt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten können.
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Neuabdruck der Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (151. Sitzung, Drucksache 17/8323, Fragen 77
        und 78):
        Z
        lo
        b
        R
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        –
        –
        –
        –
        –
        –
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 19.01.2012
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 19.01.2012
        Dreibus, Werner DIE LINKE 19.01.2012
        Ferner, Elke SPD 19.01.2012
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 19.01.2012
        Friedhoff, Paul K. FDP 19.01.2012
        Gerig, Alois CDU/CSU 19.01.2012
        Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 19.01.2012
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.01.2012
        Kipping, Katja DIE LINKE 19.01.2012
        Laurischk, Sibylle FDP 19.01.2012
        Nahles, Andrea SPD 19.01.2012
        Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 19.01.2012
        Poß, Joachim SPD 19.01.2012
        Roth (Esslingen), Karin SPD 19.01.2012
        Schneider (Erfurt),
        Carsten
        SPD 19.01.2012
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 19.01.2012
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 19.01.2012
        Zapf, Uta SPD 19.01.2012
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        im Jahr 2011 bundesweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und
        was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach
        Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt
        – unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäf-
        tigung, geringfügig entlohnter Beschäftigung, Selbstständig-
        keit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maß-
        nahme, vorruhestandsähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a
        SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminde-
        rungsrente, Arbeitsunfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichter-
        neuerung der Meldung und Ähnlichem)?
        Wie viele Arbeitslose, abzüglich der Gruppe der Langzeit-
        arbeitslosen, unterschieden nach insgesamt, Rechtskreis
        SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten im Jahr 2011 bun-
        desweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die
        Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme ei-
        ner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden
        nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, geringfü-
        gig entlohnter Beschäftigung, Selbstständigkeit –, Teilnahme
        an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, vorruhestands-
        ähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des
        Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente, Arbeits-
        unfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichterneuerung der Mel-
        dung und Ähnlichem)?
        u Frage 77:
        Im Jahr 2011 beendeten 1 394 835 Langzeitarbeits-
        se ihre Arbeitslosigkeit, davon 254 631 Langzeitar-
        eitslose im Rechtskreis SGB III und 1 140 204 im
        echtskreis SGB II. Diese Angaben enthalten keine Da-
        n der zugelassenen kommunalen Träger, da die Aus-
        ertungen nach Arbeitslosendauern für zugelassene
        ommunale Träger gegenwärtig noch nicht zur Verfü-
        ung stehen.
        Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben
        emacht werden:
        In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen
        207 781 Langzeitarbeitslose ab; das sind 14,9 Prozent
        aller Abgänge.
        Zudem erfolgten im Jahr 2011 3,0 Prozent aller Ab-
        gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne-
        ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a
        SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we-
        gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125
        SGB III).
        4,1 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus-
        scheidens aus dem Erwerbsleben,
        35,0 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä-
        higkeit und
        11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund
        fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
        Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti-
        sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 23,0 Pro-
        zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti-
        sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten,
        da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä-
        tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst-
        ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein
        18306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 78:
        In Jahr 2011 beendeten 6 437 172 Personen ihre Ar-
        beitslosigkeit, die weniger als 12 Monate arbeitslos wa-
        ren. Von diesen Arbeitslosen beendeten 3 292 869 ihre
        Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III und 3 144 303
        im Rechtskreis SGB II (ohne Daten zugelassener kom-
        munaler Träger).
        Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben
        gemacht werden:
        – In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen
        2 189 986 Nicht-Langzeitarbeitslose ab; das sind
        34,0 Prozent aller Abgänge.
        – Zudem erfolgten im Jahr 2011 1,2 Prozent aller Ab-
        gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne-
        ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a
        SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we-
        gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125
        SGB III).
        – 0,3 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus-
        scheidens aus dem Erwerbsleben,
        – 21,4 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä-
        higkeit und
        – 9,9 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund
        fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
        – Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti-
        sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 22,9 Pro-
        zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti-
        sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten,
        da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä-
        tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst-
        ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein
        können.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu dem Antrag: Keine Unterstützung
        für die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik
        Marokkos in der Westsahara (Tagesordnungs-
        punkt 14)
        Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wir sprechen heute
        nochmals über die Menschenrechtslage in der Westsa-
        hara. Ich begrüße die Beschäftigung mit diesem Thema
        ausdrücklich, droht die Frage der Westsahara doch in der
        Fülle der derzeit die Debatte bestimmenden Themen ein
        wenig verloren zu gehen. Aufmerksamkeit hat dieses
        Thema jedoch verdient.
        Trotzdem möchte ich die Situation in der Westsahara
        in die Ereignisse der letzten Wochen und Monate in
        Nordafrika und der gesamten arabischen Welt einordnen.
        Die Entwicklungen unter anderem in Tunesien,
        Ägypten, Libyen und ganz besonders Syrien sind drama-
        tisch, sie sind bei weitem noch nicht abgeschlossen und
        in ihrer Tragweite noch gar nicht einzuordnen. Wir wis-
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        en nicht, was am Ende der Entwicklungen steht – viele
        xperten sehen die jüngsten Entwicklungen zum Bei-
        piel in Ägypten durchaus auch mit Sorge.
        Eines der wenigen Länder, das bisher nicht von Unru-
        en gekennzeichnet ist, ist hingegen Marokko. Die Pro-
        ste hier kamen später, waren weniger massiv und rich-
        ten sich weniger gegen den König als gegen die
        egierung. Das hatte aus meiner Sicht seine Ursache ein-
        ig und allein darin, dass der jetzige König von Anfang an
        inen konsequenten Reformkurs eingeschlagen hatte.
        chritte waren die Aufarbeitung der Menschenrechtsver-
        tzungen des vorherigen Königs Hassan II. – immerhin
        er eigene Vater! – sowie ein neues Familienrecht. Auch
        en weitreichenden Autonomievorschlag für die Westsa-
        ara, den die Vereinten Nationen als „ernsthaft“ bewertet
        atten, möchte ich zu diesen reformerischen Ansätzen
        ählen.
        Ich habe als Kenner Marokkos auf meinen mehrfa-
        hen Besuchen bereits vor dem arabischen Frühling
        icht damit gerechnet, dass mit den Reformen nun
        chluss sei. Ich habe vielmehr erwartet, dass eine lange
        rwartete Justizreform ebenso wie eine Stärkung des Fö-
        eralismus in Angriff genommen würde. Denn über die-
        en Reformbedarf wurde immer wieder offen von den
        olitisch Verantwortlichen gesprochen. Insofern ist der
        önig Marokkos anders als andere Regierende in der
        egion nicht zum Handeln gezwungen worden, er hat
        ielmehr die angesprochenen Reformen schneller voll-
        ogen als vielleicht beabsichtigt.
        Inzwischen wurde die Verfassung geändert, Wahlen
        urden nach der neuen Verfassung durchgeführt, und
        ie Rechte des Parlaments und der Regierung wurden
        estärkt.
        Natürlich ist der Weg zu einem wirklich demokrati-
        chen Staat noch nicht endgültig beschritten, die Macht-
        efugnisse des Königs gehen über eine konstitutionelle
        onarchie hinaus. Gleichwohl sind die Bemühungen
        arokkos für demokratische Reformen, für einen ande-
        n Weg der Demokratisierung sehr unterstützenswert
        nd in der arabischen Welt ohne Vorbild.
        Ob die Entwicklung in Marokko und im Maghreb
        uswirkungen auf die Fragen der Westsahara haben
        ird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Es ist aber un-
        ahrscheinlich, dass Marokko von seiner Position ab-
        ckt, die Westsahara sei marokkanisches Staatsgebiet.
        ine weitgehende Autonomie bildet hier wohl weiterhin
        ine Grenze des Zugeständnisses, die Marokko nicht
        berschreiten wird.
        Nichtsdestotrotz muss unser Einsatz auf eine bald-
        ögliche Klärung des völkerrechtlichen Status der
        estsahara abzielen, da sich nur so die menschenrechtli-
        he Situation der Sahrauis verbessern lässt. Das derzei-
        ge Reformklima in Nordafrika kann jetzt der richtige
        esonanzboden sein, um auf Marokko und Algerien ein-
        uwirken. Dafür müssen Bundesregierung und EU mit
        iner Stimme sprechen.
        Auch bei der POLISARIO und bei Algerien, von dem
        ie POLISARIO letztlich in hohem Maße abhängig ist,
        ibt es keine Bewegung. Im Gegenteil, die POLISARIO
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18307
        (A) )
        )(B)
        droht immer wieder die Aufnahme des bewaffneten
        Kampfes an – das sehe ich in der derzeitigen Situation
        als kontraproduktiv. Allerdings wird die Gefahr einer
        Gewalteskalation bei einer weiteren Verzögerung des
        Referendums steigen.
        Zum Antrag der Fraktion Die Linke habe ich mich in
        der vergangenen Debatte schon geäußert. Dem ist ei-
        gentlich nichts hinzuzufügen. Er ist einseitig und tenden-
        ziös gegen Marokko gerichtet. Das zeigt sich schon da-
        ran, dass bei den Vorfällen im Lager von Gdaim Izyk
        offenbar zehn der zwölf Opfer marokkanische Sicher-
        heitskräfte waren, was die Linke in ihrem Antrag ver-
        schweigt.
        Wir setzen uns weiterhin für eine Verhandlungslösung
        unter dem Dach der Vereinten Nationen ein, und ich per-
        sönlich hoffe immer noch, dass es dem Vermittler Chris
        Ross gelingt, hier Fortschritte zu erzielen. Der Weg zu
        einer Verhandlungslösung ist jedoch nicht einfach.
        Der Konflikt ist mit hohen Kosten für alle Beteiligten
        verbunden; das gilt nicht nur für die Militärpräsenz, son-
        dern auch für die Störung der wirtschaftlichen Entwick-
        lung. Allein die Schließung der Grenze zwischen Ma-
        rokko und Algerien stört eine grenzübergreifende
        Wirtschaftsentwicklung des Maghreb massiv. Gerade in
        dieser Frage der Grenzöffnung, die für die Bewohner der
        Grenzregion auch eine humanitäre Frage ist, gibt es zu-
        nehmend Bestrebungen, eine Lösung herbeizuführen.
        Das könnte vielleicht ein erster Schritt einer Verständi-
        gung sein.
        Deshalb plädiere ich dafür, dass Deutschland auch
        weiterhin die Bemühungen der Vereinten Nationen bei
        der Suche nach einer Verhandlungslösung unterstützend
        begleiten wird. Gleichzeitig ist es richtig, dass die Re-
        formbemühungen Marokkos durch die deutsche Ent-
        wicklungspolitik auch weiterhin in hohem Maße unter-
        stützt werden.
        Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Der Antrag der
        Fraktion Die Linke fordert, die Besetzung Marokkos in
        der Westsahara nicht zu unterstützen. Dazu ist zu sagen:
        Deutschland betreibt keineswegs eine derartige Politik,
        sondern tritt für die friedliche Lösung des Westsahara-
        Konflikts gemäß den entsprechenden Resolutionen des
        Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein. Deshalb fol-
        gen wir der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
        schusses vom 23. Februar 2011 und lehnen den Antrag
        ab.
        Der Konflikt um die Westsahara wurzelt in rivalisie-
        renden Gebietsansprüchen Marokkos und der POLISARIO
        seit dem Rückzug der Spanier aus diesem Gebiet 1976.
        Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen setzte der
        UN-Sicherheitsrat 1991 die UN-Mission MINURSO
        ein, die die Überwachung des Waffenstillstandes und die
        Abhaltung eines Referendums über den endgültigen Sta-
        tus der Westsahara zum Ziel hat.
        Lassen Sie mich betonen: Ziel deutscher Außenpoli-
        tik in diesem regionalen Konflikt ist es, Menschen-
        rechtsverletzungen zu verhindern und die Abhaltung ei-
        nes Referendums gemäß der Sicherheitsratsresolution
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        90 vom 29. April 1991 und entsprechender Folgereso-
        tionen, zuletzt der Resolution 1979 vom 27. April
        011, zu unterstützen.
        Darauf müssen wir verstärkt in unseren Beziehungen
        it Marokko hinarbeiten. Hierzu haben wir sowohl auf
        i- als auch auf multilateraler Ebene eine Fülle von
        öglichkeiten. Denn Marokko ist ein enger Partner der
        U. 2005 hat Marokko den Aktionsplan zur Europäi-
        chen Nachbarschaftspolitik vereinbart. Derzeit läuft die
        msetzung des Plans, der eine Agenda politischer und
        irtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen
        rioritäten enthält. Darüber hinaus unterstreicht Ma-
        kko seine partnerschaftliche Stellung gegenüber der
        U, indem es sich an der Union für das Mittelmeer aktiv
        eteiligt. Schließlich ist Marokko auch ein wichtiges
        irtschaftliches Partnerland in Nordafrika für die EU.
        Außerdem kommt Marokko mit seinem friedlichen
        eformprozess eine Vorbildfunktion für demokrati-
        chen Wandel im Rahmen des arabischen Frühlings zu.
        icht umsonst hat Deutschland Marokko als eines der
        ier Partnerländer der Transformationspartnerschaft für
        ordafrika ausgewählt. Als solches profitiert Marokko
        on einem breitgefächerten Unterstützungsprogramm
        eutschlands zur Förderung von demokratischen, politi-
        chen und wirtschaftlichen Reformen.
        Die in dem Antrag enthaltenen Forderungen, die Be-
        iehungen der EU zu Marokko, genauer gesagt die Be-
        iehungen im Rahmen der Europäischen Nachbar-
        chaftspolitik, das Assoziierungsabkommen oder das
        ischereiabkommen auszusetzen, wären kontraproduk-
        v. Ebenso wenig zielführend wäre – wie ebenfalls in
        em Antrag gefordert – die Einstellung deutscher Hilfe
        den Bereichen der Förderung von Energie oder Aus-
        ildungsprojekten, sei es durch die GIZ oder durch an-
        ere deutsche Trägerinstitutionen für Entwicklungshilfe.
        Denn genau diese engen Beziehungen und die Unter-
        tützung, die Deutschland Marokko zuteil werden lässt,
        ind von Vorteil, wenn es darum geht, vor dem Hinter-
        rund der Demokratiebewegungen in der arabischen
        elt Grund- und Menschenrechte für alle Völker und
        inderheiten in Nordafrika anzumahnen.
        Ich denke, wir sind uns darin einig: Das Anliegen,
        en jahrzehntelangen Konflikt um die Westsahara end-
        ch zu einem einvernehmlichen Ende zu bringen, ist
        chtig und unterstützenswert. Jetzt geht es darum, ein-
        ernehmliche Lösungswege zu finden und diese im Ein-
        lang mit der internationalen Staatengemeinschaft rasch
        mzusetzen.
        Günter Gloser (SPD): Der vorliegende Antrag stand
        bereits vor fast genau einem Jahr auf der Tagesord-
        ung des Bundestages. In Nordafrika und im Nahen Os-
        n ist mit dem arabischen Frühling in der Zwischenzeit
        ine epochemachende Bewegung in Gang gekommen.
        h hoffe daher, dass der politische Fortschritt, der mit
        em arabischen Frühling in die Region gekommen ist,
        uch positiven Einfluss für eine Lösung des jahrzehnte-
        ng schwelenden Westsahara-Konfliktes bringen wird.
        18308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        In Marokko hat die Verfassungsreform des vergange-
        nen Jahres immerhin dazu geführt, dass ein Grundrech-
        tekatalog und eine Gewaltenteilung wenigstens unter-
        halb der Ebene des Königs eingeführt wurden. Parteien
        und Institutionen sind gestärkt worden. Der Ausbau der
        Regionalisierung ist ebenfalls ein Ergebnis des Reform-
        prozesses im Zuge des arabischen Frühlings. Die Aner-
        kennung regionaler Identitäten und Kulturen, wie zum
        Beispiel derjenigen der Berber, ist ein Fortschritt, der
        auch das politische Klima für eine Lösung des Westsa-
        hara-Konfliktes positiv beeinflussen kann. Es ist auch zu
        hoffen, dass die neue islamisch geführte Regierung eine
        neue Dynamik für die Lösung des Westsahara-Konflik-
        tes bringt.
        In dieser Situation scheint es mir zumindest zweifel-
        haft, ob es richtig wäre, wie von der Linken gefordert,
        nun alle denkbaren Sanktionen gegen Marokko zu ver-
        hängen. Besonders absurd ist diese Forderung, wenn
        man bedenkt, dass gleichzeitig sechs Abgeordnete der
        Linken die „sofortige und bedingungslose“ Aufhebung
        aller Sanktionen gegen Syrien und den Iran gefordert ha-
        ben.
        Es bleibt dabei: Eine dauerhaft tragende Lösung des
        Konfliktes kann nur unter den Konfliktparteien selbst
        ausgehandelt werden. Letztlich kann die Lösung nicht
        von außen kommen!
        Denn bis zum heutigen Tage ist es nicht zu einem
        wirklichen Durchbruch im Sinne einer dauerhaften, völ-
        kerrechtlich verbindlichen Verhandlungslösung für den
        Konflikt um die Westsahara gekommen. Seit 1991 be-
        steht zwar formell ein Waffenstillstand zwischen der
        POLISARIO und Marokko. Von einer wirklichen Lö-
        sung ist man aber noch immer weit entfernt. Ein Refe-
        rendum in der Westsahara wäre, im Sinne des Selbstbe-
        stimmungsrechts der Völker, ein wichtiger erster Schritt
        in Richtung einer Konfliktlösung gewesen. Doch dieses
        Referendum ist im Jahr 2000 am Streit über den Teilneh-
        merkreis gescheitert.
        Die im Antrag erwähnte gewaltsame Räumung des
        Protestcamps im sahrauischen Lager bei El Aaiún durch
        marokkanische Sicherheitskräfte im November 2010
        zeigt zudem, dass der Konflikt auch 36 Jahre nach sei-
        nem Ausbruch noch immer in tödliche Gewalt umschla-
        gen kann.
        Was können wir also tun? Im Kern gilt für mich immer
        noch die von einer breiten Mehrheit getragene Position
        des Bundestages aus dem Jahr 2004. Damals hatten die
        Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen
        und FDP in ihrem interfraktionellen Antrag „Eine politi-
        sche Lösung für den Westsaharakonflikt voranbringen –
        Baker-Plan unterstützen“ (Drucksache 15/2391) ein-
        dringlich für den Plan von James Baker geworben, der ei-
        nen Kompromiss zwischen den scheinbar unversöhnli-
        chen Positionen Marokkos und der POLISARIO darstellt.
        Leider konnte dieser Plan, wie schon seine Vorgänger, nie
        umgesetzt werden.
        Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Fischereiab-
        kommen zwischen der EU und Marokko sagen: Natürlich
        ist durch die Ablehnung der Verlängerung des Abkom-
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        ens diplomatischer Schaden entstanden. Aber es ist
        uch ein deutliches Zeichen, dass es nicht einfach so wei-
        rgehen kann wie bisher. Die Neuverhandlungen, die
        tzt notwendig werden, bieten eine Chance, die marok-
        anische Seite zu einer Überprüfung ihrer unnachgiebi-
        en Haltung zu drängen – oder wenigstens die wertvollen
        ischgründe vor der Westsahara vor Überfischung und
        amit auch vor einem Wertverlust zu schützen, der natür-
        ch letztendlich zulasten der Menschen in der Westsahara
        ehen würde.
        Und noch ein Wort unmittelbar zu dem Antrag der
        inken: Es verwundert nicht, dass die Linke hier wieder
        inmal einseitig und kurzsichtig in einem uralten Kon-
        ikt die Argumente nur einer Seite aufgreift und alle Ge-
        enargumente und Differenzierungen sozusagen links
        egen lässt. Für dieses Politikverständnis ist die Linke
        ekannt, und dies ist ein wesentlicher Teil ihrer so oft
        achgewiesenen Außenpolitikunfähigkeit.
        Ich habe eben schon den unsäglichen Aufruf einiger
        bgeordneter der Linken zur Aufhebung der Sanktionen
        egen Syrien und Iran erwähnt. Es ist eben so, dass ei-
        ige Abgeordnete der Linken selbst gegenüber massivs-
        n Menschenrechtsverletzungen die Augen verschlie-
        en, wenn es gerade passt. Deshalb klingt das Pathos der
        olidarität mit Unterdrückten in anderen Ländern so
        ohl, wie wir es auch hier wieder im Antrag zur Westsa-
        ara finden.
        Den von der Linken vorgelegten Antrag lehnt meine
        raktion deshalb ebenso ab wie alle vier Ausschüsse, die
        n bisher beraten haben.
        Es führt kein Weg daran vorbei: Die Konfliktparteien
        OLISARIO und die Regierung von Marokko müssen
        ich einigen. Der jetzige Zustand blockiert die wirt-
        chaftliche Entwicklung der Westsahara, er blockiert die
        eilhabe der Sahrauis an der Nutzung der natürlichen
        eichtümer, und er blockiert auch eine dringend notwen-
        ige Annäherung zwischen Marokko und Algerien, die
        ach den Umbrüchen in Tunesien, Ägypten und Libyen
        in entscheidender Baustein für eine wirkliche Zusam-
        enarbeit und ein wirtschaftliches und kulturelles Auf-
        lühen der gesamten Region Nordafrika wäre.
        Marina Schuster (FDP): Der Konflikt in der West-
        ahara gehört international zu den vergessenen Konflik-
        n der Welt, und das, obwohl der unsichere Waffenstill-
        tand zwischen der sahrauischen Befreiungsfront Frente
        OLISARIO und Marokko seit mittlerweile 21 Jahren
        esteht. An der Situation hat sich dagegen wenig geän-
        ert. Die Lage der Menschenrechte in Westsahara ist
        ach wie vor katastrophal. Ebenso bestürzend ist die Si-
        ation in den Flüchtlings-lagern der POLISARIO in Al-
        erien, in denen seit mehr als 20 Jahren mehr als
        00 000 Menschen leben. Im Moment verschlechtert
        ich die Lage zunehmend. Unter der sahrauischen Ju-
        end wird die Chance auf Konfliktlösung mit der marok-
        anischen Regierung so gering eingeschätzt, dass die Ju-
        endgruppe der POLISARIO, die UJSARIO (spanisch
        r sahrauische Jugendvereinigung: Unión de la Juven-
        d de Saguia el Hamra y Río de Oro), bei dem 13. Kon-
        ress der Frente POLISARIO kürzlich einen „Gang an
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18309
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        die Waffen“ forderte. Dies konnte jedoch in letzter Mi-
        nute durch Mohamed Abdel Aziz, Generalsekretär der
        Frente POLISARIO, verhindert werden.
        Diese Schilderung sollte uns vor Augen führen, dass
        sich das „window of opportunity“ langsam zu schließen
        beginnt – so es denn jemals wirklich offen stand. Es gilt
        deshalb alle Kraftanstrengungen zu unternehmen, um
        den Konflikt in Westsahara einer Lösung herbeizufüh-
        ren.
        Es ist kein Geheimnis, dass im Deutschen Bundestag
        unterschiedliche politische Positionen zu der Konfliktlö-
        sungsstrategie in der Westsahara bestehen. Dieses unein-
        heitliche Bild konfliktierender Strategien setzt sich auf
        Ebene der europäischen Staaten sowie im Sicherheitsrat
        der Vereinten Nationen fort. Dass zum 1. Januar 2012
        Marokko als nicht ständiges Mitglied in den VN-Sicher-
        heitsrat eingezogen ist, wird einer Lösung wohl leider
        keinen neuen Schwung verleihen.
        In folgendem Punkt denke ich allerdings für alle Ab-
        geordneten dieses Hohen Hauses zu sprechen: Es ist es-
        senziell, dringend eine Lösung des Konflikts in der
        Westsahara herbeizuführen!
        Es ist deshalb richtig und wichtig, die deutsche und
        die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation in
        der Westsahara zu lenken. Es ist allerdings wichtig, dies
        in einer Form zu tun, die der Lösung des Konflikts zu-
        träglich ist. Dies ist beim Antrag der Linken nicht der
        Fall. Der Antrag ist einseitig formuliert. Die geforderten
        Maßnahmen sind teils obsolet – so die Forderung bezüg-
        lich des EU-Fischereiabkommens; im Übrigen hatte die
        Bundesregierung eine gemeinsame Erklärung mit Irland
        und Slowenien zum Fischereiabkommen mit Marokko
        abgegeben, in der von Marokko gefordert wird, die Par-
        tizipation der Bevölkerung von Westsahara an den Rück-
        flüssen aus dem Abkommen dazulegen – und teils
        schlicht schädlich, so beispielsweise die Forderung,
        GIZ-Projekte im Bereich erneuerbare Energien einzu-
        stellen. Diese Projekte zielen darauf ab, erstens Energie-
        sicherheit vor Ort zu schaffen, zweitens Arbeitsplätze zu
        schaffen – von beiden Punkten würde die gesamte Be-
        völkerung profitieren –, und drittens wird durch diese
        Projekte der völkerrechtliche Status der Westsahara
        nicht präjudiziert.
        Niemandem ist damit geholfen, Marokko internatio-
        nal zu isolieren. Dies scheint aber das zugrunde liegende
        Ziel des Antrags zu sein.
        Es muss uns um konstruktive Vorschläge gehen.
        Aus diesen zahlreichen Gründen kann ich dem Antrag
        der Linken nicht zustimmen.
        Gleichwohl ist es unser Ziel, den Konflikt um die Re-
        gion Westsahara zu lösen. Für die Konfliktlösung sind
        aus liberaler Sicht drei Punkte zentral:
        Erstens. Beide Konfliktparteien vor Ort stehen in der
        Verantwortung, den Konflikt einvernehmlich und fried-
        lich zu lösen. Von beiden Seiten müssen dafür Zuge-
        ständnisse gemacht werden.
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        Zweitens. Die Vereinten Nationen bieten die einzige
        ögliche Plattform, eine nachhaltige – international an-
        rkannte – Lösung zu erreichen. Innerhalb der Europäi-
        chen Union und der Vereinten Nationen ist dafür ein
        onzertiertes Vorgehen notwendig – auch wenn dies
        chwer ist.
        Drittens. Um eine nachhaltige Lösung zu erreichen,
        üssen die Nachbarstaaten Algerien und Mauretanien
        ine konstruktive Rolle einnehmen, sowohl bei der Ver-
        ittlung des Konflikts als auch bei der Durchführung
        ertrauensbildender Maßnahmen.
        Auf allen Ebenen flankiert die schwarz-gelbe Bun-
        esregierung durch verschiedene Maßnahmen die Be-
        ühungen der Vereinten Nationen um eine Lösung des
        estsahara-Konflikts. Das Auswärtige Amt unterstützt
        ertrauensbildende Maßnahmen des UNHCR. In den
        ahren 2008 bis 2010 wurden für Familienbesuche circa
        00 000 Euro zur Verfügung gestellt.
        Im Rahmen der Europäischen Union (European Com-
        ission – Humanitarian Aid & Civil Protection, ECHO)
        urden seit Bestehen des Konflikts rund 130 Millionen
        uro für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt, und
        ber den Mediationsfonds der Vereinten Nationen unter-
        tützt Deutschland indirekt den UN-Sondergesandten für
        ie Westsahara.
        Auf diplomatischer Ebene werden im Rahmen der eu-
        päischen Nachbarschaftspolitik regelmäßig die The-
        en Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlich-
        eit angesprochen. Auch der fortgeschrittene Status
        advanced status“) Marokkos in der Partnerschaft mit
        er EU wird dafür genutzt, diese Themen auf allen Ebe-
        en kontinuierlich anzusprechen. Der politische Dialog
        es Aktionsplans mit Marokko sieht dies genauso vor
        ie das Assoziierungsabkommen, welches den Men-
        chenrechten eine grundlegende Bedeutung für die In-
        en- und Außenpolitik der EU und Marokkos zuweist.
        Trotz aller internationalen Bemühungen scheint aus
        erschiedenen Gründen eine kurzfristige Lösung des
        onflikts leider wenig wahrscheinlich, zum Ersten auf-
        rund der prekären menschenrechtlichen Situation und
        er nicht vorhandenen Perspektive der Sahrauis, zum
        weiten aufgrund der verminten Grenzanlage, die Ma-
        kko entlang der Waffenstillstandslinie von 1991 er-
        chtet hat, und zum Dritten aufgrund der Weigerung
        arokkos, das bereits in verschiedenen VN-Resolutio-
        en zwischen 1966 und 1972 festgelegte Referendum
        um völkerrechtlichen Status der Westsahara abzuhalten.
        Trotzdem ist eines klar: Es müssen Mittel und Wege
        efunden werden, dass auf dem Gebiet der Westsahara
        enschenrechte stärker geachtet und verteidigt werden.
        s war höchste Zeit, dass die VN-Resolution 1979
        vom letzten Jahr – dies sowie die Situation in Tindouf
        ndlich aufgenommen hat. Wir dürfen unsere Augen
        icht vor der schwierigen Menschenrechtslage und vor
        em schwierigen Konflikt verschließen, und unser Enga-
        ement darf nicht nachlassen.
        Die Westsahara-Problematik ist eine zentrale Frage
        r die Zukunft Marokkos und der gesamten Region von
        lgerien bis Mauretanien. Der Konflikt steht der Koope-
        18310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
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        ration und der Entwicklung im Maghreb entgegen. Zu-
        dem birgt der vergessene Konflikt gerade vor dem
        Hintergrund der Umbrüche in der arabischen Welt
        Sprengkraft. Es sind alle beteiligten Akteure aufgerufen,
        diesem Konflikt zu einer Lösung zu verhelfen.
        Heike Hänsel (DIE LINKE): Die EU und die Bun-
        desregierung sind mit ihrer Unterstützung des Fischerei-
        abkommens mit dem autoritären Regime in Marokko
        gescheitert. Denn das Europaparlament hat die Verlänge-
        rung des Fischereiabkommens zwischen der EU und
        Marokko mit 326 gegen 296 Stimmen abgelehnt.
        In Tifariti fand Mitte Dezember nahezu zeitgleich der
        13. Kongress der Frente POLISARIO statt. Die POLI-
        SARIO hält sich seit mittlerweile über 20 Jahren an den
        Waffenstillstand, ohne dass das im Gegenzug vorgese-
        hene Referendum über die Unabhängigkeit der West-
        sahara bisher stattgefunden hätte. Ganz im Gegenteil:
        Das Referendum wird von Marokko mit tatkräftiger
        Unterstützung seiner westlichen Verbündeten gezielt
        verschleppt. Deshalb gibt es sehr viel Unzufriedenheit
        bei der jungen sahrauischen Generation, die ohne Per-
        spektive seit Jahrzehnten in der Wüste in Flüchtlings-
        lagern leben muss. Sie fühlen sich verraten und verges-
        sen und diskutierten die Rückkehr zum bewaffneten
        Kampf, da die internationale Gemeinschaft ja nur auf
        Gewalt reagiere, das zeigten viele andere Konflikte in
        der Welt.
        Ein bedeutender Rückschritt war in diesem Zusam-
        menhang auch der Abschluss des Fischereiabkommens
        zwischen der EU und Marokko. Dieses Abkommen setzt
        sich völkerrechtswidrig über die Rechte der Menschen in
        der Westsahara hinweg und stützt faktisch das marokka-
        nische Regime und seine völkerrechtswidrige Besetzung
        der Westsahara.
        Der Europaabgeordnete der Linksfraktion GUE/NGL,
        Willy Meyer Pleite, konnte nun die Nachricht über die
        Nichtverlängerung des völkerrechtswidrigen Fischerei-
        abkommens auf dem Kongress der POLISARIO verkün-
        den. Eine Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes
        wurde – nicht zuletzt wegen dieser Nachricht – nicht be-
        schlossen. Vorerst! Allerdings liegt es nun an Marokko,
        der EU und auch der Bundesregierung, die damit gege-
        bene Chance auf die Erhaltung des Friedens zu nutzen.
        Gibt es innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate
        keine deutlichen Fortschritte bei der Umsetzung des UN-
        Friedensplans von 1990, wird das Risiko eines neuen
        bewaffneten Konfliktes um die durch Marokko völker-
        rechtswidrig besetzte Westsahara in Kauf genommen.
        Wer das als taktisches Säbelrasseln abtut, verkennt den
        Ernst der Lage und die Not der unterdrückten Sahrauis in
        der Westsahara.
        Dass die Bundesregierung mit dem marokkanischen
        Regime aufs Engste kooperiert, Waffen liefert, Soldaten
        und Polizisten ausbildet, sollte jedoch niemanden über-
        raschen. Die Bundesregierung hat überall auf der Welt,
        auch in Tunesien, Libyen, Ägypten und Syrien, mit auto-
        ritären Regimen kooperiert, solange das ihren Interessen
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        iente. Manchmal müsse man mit dem Teufel Kirschen
        ssen, so begründete der heutige Verteidigungsminister
        nd damalige Kanzleramtschef die bereits unter Rot-
        rün verstärkte Sicherheitszusammenarbeit mit dem
        ssad-Regime. Menschenrechte interessieren die deut-
        che Außenpolitik nur, wenn diese funktionalisiert wer-
        en können, um ungeliebte Regime durch Sanktionen
        der eben auch militärisch aus dem Weg zu räumen.
        Die Bundesregierung muss endlich aufhören, das ma-
        kkanische Regime bei jeder Gelegenheit zu hofieren
        nd das Königshaus gegen die Protestbewegung zu un-
        rstützen. Sie muss endlich alles tun, um Marokko von
        er völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara und
        en dort stattfindenden Menschenrechtsverletzungen ab-
        uhalten. Konkret heißt das:
        Es dürfen keine weiteren Finanzspritzen für das Re-
        ime und dessen illegale Ausbeutung der Rohstoffe und
        nergiequellen in der Westsahara in Aussicht gestellt
        erden.
        Der fortgeschrittene Status in der Europäischen Nach-
        arschaftspolitik, der Marokko zum Vorbild in Sachen
        enschenrechte verklärt, muss aufgehoben werden.
        Marokko muss als das benannt werden, was es ist:
        ine Besatzungsmacht, die Völkerrecht und Menschen-
        cht mit Füßen tritt.
        Die Bundesregierung muss im Sicherheitsrat auf
        rnsthafte Verhandlungen für die zügige Durchführung
        ines Referendums über den zukünftigen Status der
        estsahara drängen, das Marokko bisher verweigert.
        Nur so kann eine mögliche Eskalation dieses verges-
        enen Konflikts verhindert werden.
        Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein fast
        ergessener Konflikt wirft lange Schatten auf die
        ukunft der Menschen in dieser Region. Die Gebiets-
        nsprüche in Bezug auf die afrikanische Westsahara sind
        ngeklärt, Marokko verhindert das von der UN an-
        isierte Referendum seit Jahrzehnten, und damit warten
        ie Westsahrauis seit 1991 in Flüchtlingslagern darauf,
        ass ihnen die Gelegenheit zur Abstimmung über ihre
        ühere Heimat gegeben wird. Algerien hingegen nutzt
        iesen ungeklärten Zustand für seine eigenen Zwecke.
        Bis heute ist der völkerrechtliche Status des Küsten-
        ndes ungeklärt. Die Westsahara selbst ist durch einen
        ber 2 000 km langen verminten Wall zerschnitten. Hier
        teht eine Mauer, die vielen gänzlich unbekannt ist.
        Meine Frage: Was tut Deutschland? Wo bleibt die
        ertegebundene Außen- und Entwicklungspolitik dieser
        undesregierung?
        Im Entwicklungsausschuss haben wir hören können,
        ass die Menschen in den Lagern auf der einen Seite
        ankbar sind, dass sie humanitäre Hilfe erhalten. Auf der
        nderen Seite hat sich die Situation drastisch verschlech-
        rt, und Westsahrauis fühlen sich von der internationa-
        n Gemeinschaft im Stich gelassen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18311
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        Seitens der Bundesregierung wurde uns im Ausschuss
        mitgeteilt, ihre Haltung im Westsahara-Konflikt sei
        „neutral“. Aber ist sie das?
        Statt Druck auf Marokko auszuüben und auf eine
        Lösung des Konflikts zu drängen, wird das Land als
        „verlässlicher und stabiler Partner“ gelobt. Der poli-
        tische Spielraum, der aufgrund der engen Beziehungen
        zwischen Deutschland und Marokko besteht, wird nicht
        genutzt. Damit verspielt die Bundesregierung eine große
        Chance.
        Und wie passt die „neutrale“ Haltung zu der Linie, die
        die Bundesregierung auf EU-Ebene verfolgt? Stichwort
        Fischereiabkommen: Anstatt sich innerhalb der EU für
        eine einheitliche Position zu Marokko und Westsahara
        einzusetzen und dabei die Lage der Menschenrechte und
        die humanitäre Situation in Westsahara in den Fokus zu
        rücken, hat sich die Bundesregierung für eine Verlänge-
        rung des umstrittenen EU-Fischereiabkommens mit Ma-
        rokko starkgemacht, und das, obwohl andere EU-Staaten
        ihre Zustimmung aufgrund von Bedenken verweigert
        hatten. Das Europaparlament hat dem Bestreben von
        Schwarz-Gelb einen Riegel vorgeschoben, als es im De-
        zember letzten Jahres Veto gegen dieses Abkommen ein-
        gelegt hat. Ein Erfolg für die Menschenrechte – und eine
        Blamage für die Bundesregierung!
        Wir müssen konstatieren: Nicht nur die Bundesregie-
        rung, sondern die gesamte internationale Gemeinschaft
        hat im Westsahara-Konflikt versagt. Das in der UN-Re-
        solution 690 vereinbarte Referendum über die Zukunft
        der Westsahara hat noch nicht stattgefunden. Das heißt
        im Klartext: Seit über 20 Jahren wird dieser Konflikt auf
        dem Rücken der Menschen ausgetragen, die in den
        Flüchtlingslagern und in der Westsahara leben. Doch die
        ungelöste Situation belastet die Region: Marokko, weil
        es völkerrechtswidrig die Annexion der Westsahara vo-
        rantreibt, aber viel Geld für die Sicherung der Grenzen
        ausgeben muss, die Westsahrauis, weil ihre Perspektiven
        schwinden, und Algerien, das von der Situation profitie-
        ren will, aber Stillstand erlebt.
        Es wäre wünschenswert, bei einem so wichtigen
        Thema wie dem Westsahara-Konflikt einstimmig Posi-
        tion zu beziehen. Der Antrag der Linken geht in die rich-
        tige Richtung. In Ton und Form und in der Beschreibung
        der komplexen Situation hat er aber Schwächen. Des-
        halb werden wir uns enthalten.
        Abschließend noch ein Appell: Wir stehen mit den
        Revolutionen in Nordafrika vor einer veränderten Situa-
        tion. Dieses Momentum muss jetzt genutzt werden; jetzt
        muss politisch eine Lösung geschaffen werden. Denn
        nicht nur die katastrophale Situation vor Ort steht auf
        dem Spiel – Westsahara ist ein Hemmschuh für die Ent-
        wicklung der gesamten Region.
        Deshalb fordern wir die Bundesregierung eindring-
        lich auf: Nutzen Sie diese Chance! Setzen Sie sich bila-
        teral, innerhalb der EU und auf UN-Ebene für eine
        Lösung des Konfliktes ein!
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        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes
        zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor
        Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaf-
        fenähnliche halbautomatische Schusswaffen (Ta-
        gesordnungspunkt 16)
        Günter Lach (CDU/CSU): Die schreckliche Tat ei-
        es Einzeltäters in Norwegen im Sommer 2011 hat die
        raktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genom-
        en, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenge-
        etzes vorzulegen. Der Massenmord hat auch uns in
        eutschland und den anderen europäischen Nachbarlän-
        ern tief erschüttert. Wir haben gemeinsam mit den
        enschen in Norwegen um die Opfer getrauert. Da ist es
        aheliegend, sich angesichts der bestürzenden Berichte
        ie Frage zu stellen, wie solche Ereignisse verhindert
        erden können. Die Überlegungen der Grünen-Bundes-
        gsfraktion gehen aber an der Problematik vorbei.
        Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Umgang mit halb-
        utomatischen Gewehren, die äußerlich vollautomati-
        chen Kriegswaffen nachgebildet sind, zu verbieten.
        ine weitere Forderung ist, eine Änderung der Defini-
        on des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“
        orzunehmen.
        Unser Waffenrecht hat in den vergangenen Jahren
        ahlreiche Änderungen erfahren, mit dem Ziel, mehr
        icherheit in unserem Land zu erreichen. Es soll den
        issbrauch von Waffen verhindern und so Bedrohungs-
        ituationen im öffentlichen Raum eindämmen. Es gibt
        en Strafverfolgungsbehörden die rechtlichen Rahmen-
        edingungen, um Gewaltkriminalität zu bekämpfen.
        ufgabe des Waffenrechts ist es auch, die vielfältigen
        teressen von legalen Waffenbesitzern – den Jägern,
        chützen, Sammlern und Herstellern – zu regeln. Insge-
        amt haben wir in Deutschland damit ein Waffengesetz,
        as die öffentliche Sicherheit unterstützt und dort den
        affengebrauch einschränkt, wo es nötig ist. Gleichzei-
        g beachtet es die Interessen von legalen Waffenbesit-
        ern.
        Was trägt der vorliegende Gesetzentwurf nun aber zur
        erbesserung unseres Waffenrechts bei? Die erste Forde-
        ng ist, halbautomatische Schusswaffen, die vollauto-
        atischen Kriegswaffen nachgebaut sind, zu verbieten.
        Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaf-
        n haben in Norwegen nach meiner Kenntnis keine
        olle gespielt. Die vom Täter in Norwegen verwendete
        affe – eine Ruger Mini-14 – gibt es in der optischen
        usführung eines klassischen Jagdgewehrs als auch
        chnisch baugleich in kriegswaffenähnlicher Optik. Mit
        em Änderungsvorschlag wäre nur die zweite Variante
        rfasst worden. Tatsache ist, dass die optische Ähnlich-
        eit einer Schusswaffe mit Kriegswaffen nicht dazu
        hrt, dass ihr Gefahrenpotenzial mit einer nach dem
        affengesetz verbotenen Waffe vergleichbar ist. Das tat-
        ächliche Gefahrenpotenzial ändert sich durch das Aus-
        ehen nicht. Diese Überlegungen und die Tatsache, dass
        an nach jahrelanger, intensiver Prüfung und Diskus-
        18312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
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        sion zu der Erkenntnis kam, dass diese Waffen bei Delik-
        ten eben nicht relevant sind, hat 2002 zu der Aufhebung
        einer bestehenden Verbotsregelung geführt. Dies wurde
        auch vom Bundeskriminalamt befürwortet.
        Soweit ich der Berichterstattung entnehmen konnte,
        hat sich der norwegische – offensichtlich psychisch ge-
        störte – Täter mehrere Jahre auf seine schreckliche Tat
        vorbereitet. So etwas kann auch das beste Waffengesetz
        nicht verhindern.
        Bei der Umsetzung eines Verbots von kriegswaffen-
        ähnlich aussehenden halbautomatischen Schusswaffen
        sehe ich in der Praxis außerdem Schwierigkeiten in Be-
        zug auf die Abgrenzung beim Vollzug des Waffengeset-
        zes. Die technische Weiterentwicklung von Waffen
        macht es zunehmend schwerer, allein über das Aussehen
        einer Waffe zu bestimmen, welche Teile ursprünglich für
        die zivile und welche für die militärische Nutzung entwi-
        ckelt wurden. Wir sollten immer im Blick haben, die Si-
        cherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten
        und zu verbessern. Dabei müssen die Regelungen sinn-
        voll, wirkungsvoll und praktikabel sein.
        Der Gesetzentwurf fordert außerdem eine neue Defini-
        tion des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“.
        Auch dieser Forderung kann ich nicht zustimmen. Das
        Waffengesetz verbietet in § 42 a bereits heute das Führen
        von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Dazu gehö-
        ren sämtliche Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach
        im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaf-
        fen hervorrufen. Ausgenommen sind solche Gegen-
        stände, die erkennbar nach dem Gesamterscheinungsbild
        zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt
        oder Teile historischer Sammlungen sind.
        Mit einer Erweiterung des Begriffs entsprechend dem
        Gesetzentwurf auf Gegenstände, die „nach den jeweili-
        gen Umständen auch für einen Laien“ als Schusswaffe
        wahrgenommen werden, würden auch viele Spielzeuge
        unter das Waffenrecht fallen. Dabei umfasst die heutige
        Regelung bereits Nachbauten und Spielzeugwaffen, von
        denen ein Drohpotenzial ausgeht. Darunter fallen auch
        viele Softairwaffen, die echten Waffen nachgebildet
        sind. Der Transport dieser Art von Anscheinswaffen ist
        nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Dies gilt
        auch für Kinder und Jugendliche.
        Damit halten wir die Anscheinswaffen vom öffentli-
        chen Raum fern und verringern mögliche Bedrohungssi-
        tuationen, denen sich Menschen gegenübersehen könn-
        ten. Diese Maßnahme unterstützt auch die Arbeit und
        Sicherheit unserer Polizei, da so unnötige Polizeiein-
        sätze vermieden werden. Wer Gegenstände, die den An-
        schein einer scharfen Schusswaffe erwecken, in der Öf-
        fentlichkeit nicht in einem verschlossenen Behältnis
        transportiert, handelt gegen das Gesetz. In diesen Fällen
        wird nach § 53 Abs. 1 Nr. 21 a Waffengesetz eine Ord-
        nungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldstrafe von
        bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.
        Festzuhalten bleibt, dass es sachlich nicht erforderlich
        ist, einen bereits geregelten Bereich erneut zu regeln.
        Dies bringt keinen Sicherheitsgewinn: Eine Tat wird
        nicht unrechter, nur weil man sie zweimal verbietet. Das
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        eben wird auch nicht sicherer. Anstatt die Regelungs-
        ut zu verstärken, sollten wir unsere Behörden vor Ort
        abei unterstützen, ihren bestehenden umfangreichen
        berprüfungsaufgaben nachkommen zu können.
        Im internationalen Vergleich ist das deutsche Waffen-
        cht bereits eines der strengsten. Bei jeder rechtlichen
        berprüfung und Diskussion darf nicht vergessen wer-
        en, dass bei dem Gebrauch von Schusswaffen und an-
        eren Gegenständen immer der Mensch mit allen Stär-
        en und Schwächen dahinter steht. Daher ist und bleibt
        ie Eindämmung und Bekämpfung von Gewaltkrimina-
        tät eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die-
        er Aufgabe müssen wir uns jeden Tag und in allen Le-
        ensbereichen immer wieder stellen.
        Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die schreck-
        chen Taten von Anders Breivik vor sechs Monaten ha-
        en ein ganzes Land in einen Schockzustand versetzt.
        as perfide und grausame Vorgehen hat uns alle getrof-
        n. Den Angehörigen der Opfer gebührt unser Beileid
        nd unsere Unterstützung, mit dieser schwierigen Situa-
        on umzugehen.
        Sechs Monate nach der Tat laufen noch immer die
        rmittlungen der norwegischen Polizei zu einzelnen Ta-
        mständen und möglichen Helfern, und auch das Straf-
        erfahren gegen Anders Breivik ist noch nicht abge-
        chlossen.
        Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass die
        aten das Ergebnis einer über mehrere Jahre andauern-
        en Radikalisierung waren. Sie wurden sorgfältig und
        etailliert geplant und unter Einfluss von Drogen ausge-
        hrt.
        Als die erste Tat, der Bombenanschlag in der Innen-
        tadt von Oslo, verübt war, sich jedoch nicht die erhoffte
        irkung für den Attentäter einstellte, änderte der Atten-
        ter seinen ursprünglich gefassten Plan, fuhr zur Insel
        toya und setzte dort sein schreckliches Vorhaben fort.
        Die bisherigen Ermittlungen haben auch ergeben,
        ass aufgrund der geltenden Bestimmungen in Norwe-
        en und der fehlenden Zusammenarbeit der Sicherheits-
        ehörden – Zoll und Polizei – der Täter über mehrere
        ahre hinweg die Sprengsätze, die er in Oslo einsetzte,
        auen konnte.
        Die Taten belegen somit den Mehrwert der jüngsten
        aßnahmen der christlich-liberalen Koalition, wie bei-
        pielsweise die Einrichtung eines Gemeinsamen Ab-
        ehrzentrums Rechtsextremismus. Eine bessere Vernet-
        ung und ein besserer Informationsaustausch zwischen
        en einzelnen Sicherheitsbehörden helfen, Gefahrensi-
        ationen frühzeitig zu erkennen und sie schließlich auch
        u verhindern.
        Keinesfalls haben die Ermittlungen jedoch ergeben,
        ass nach dem deutschen Waffengesetz erlaubte halbau-
        matische Langwaffen, die vollautomatischen Kriegs-
        affen nachgebaut sind, ursächlich für die hohe Zahl an
        oten auf der Insel Utoya gewesen seien. Vielmehr hat
        as perfide Vorgehen des Täters, sich als Polizist zu ver-
        leiden und alle Teilnehmer des Camps zusammenzuru-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18313
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        fen, erst den Grundstein für das schreckliche Ausmaß
        der Tat gelegt.
        Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorge-
        legten Änderungen des Waffengesetzes und der Allge-
        meinen Waffengesetz-Verordnung stehen somit gerade
        nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat
        in Norwegen. Sie sind zudem in sich widersprüchlich
        und fern jeder Realität.
        Der erste Widerspruch besteht bereits darin, dass es
        die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die mit
        dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts im Jahr
        2002 eine bis dahin bestehende Verbotsregelung für
        halbautomatische Schusswaffen, die Kriegswaffen nach-
        gebildet sind, aufgehoben hat.
        Die Aufhebung erfolgte damals auch zu Recht, denn
        zuvor war es in mehreren Fällen dazu gekommen, dass
        Waffenbehörden in einem Land halbautomatische
        Schusswaffen für Wettkämpfe von Sportschützen für zu-
        lässig erklärten, während die gleichen Waffen aufgrund
        ihrer äußerlichen Ähnlichkeit mit Kriegswaffen in ande-
        ren Ländern verboten wurden.
        Die Folgen einer Wiedereinführung der damaligen
        Vorschrift sind somit bereits jetzt vorgezeichnet –
        Rechtsunsicherheit bei den Antragstellern und den agie-
        renden Behörden.
        Auch die im Gesetzentwurf beabsichtigte Änderung
        bei den Anscheinswaffen vermag nicht zu überzeugen.
        Zum einen ist das Führen von Anscheinswaffen nach
        § 42 a und § 53 Abs. 1 Nr. 21 a WaffG bußgeldbewehrt.
        Spielen somit Kinder oder Jugendliche mit solchen
        Gegenständen in der Öffentlichkeit, kann dies als
        Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu
        10 000 Euro geahndet werden. Zum anderen ist durch
        die Anlage 1 zum Waffengesetz hinreichend gesetzlich
        vorgegeben, wann eine Verwechslung von Anscheins-
        waffen mit gefährlichen echten Schusswaffen ausge-
        schlossen ist, nämlich dann, wenn die Anscheinswaffen
        erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum
        Spiel bestimmt sind, was insbesondere dann der Fall ist,
        wenn sie die Größe einer entsprechenden Feuerwaffe um
        50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Mate-
        rialien enthalten oder aber keine Kennzeichnung von
        Feuerwaffen aufweisen.
        Das Gesetz stellt somit objektive Unterscheidungs-
        merkmale und Kriterien auf, die eine kurzfristige Ent-
        scheidung ermöglichen, ob es sich um eine Anscheins-
        waffe handelt.
        Diese objektiven Entscheidungsmerkmale sollen nun-
        mehr durch die subjektive „Wahrnehmung eines Laien
        nach den jeweiligen Umständen“ ausgetauscht werden.
        Dies kommt reiner Willkür gleich und ist schlicht nicht
        praktikabel. Eine Vereinfachung stellt eine solche Rege-
        lung gerade nicht dar. Schließlich bleiben Verwechslun-
        gen auch weiterhin möglich und nehmen wahrscheinlich
        sogar noch zu. Ein Mehrwert für die öffentliche Sicher-
        heit und Ordnung ist somit nicht gegeben. Der von den
        Grünen eingereichte Gesetzentwurf stellt keine adäquate
        Antwort auf die schrecklichen Vorfälle am 22. Juli 2011
        in Norwegen dar. Er ist vielmehr ein laienhafter Versuch,
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        us den schrecklichen Taten eines radikalisierten Täters
        olitisches Kapital zu schlagen. Er darf daher keine Un-
        rstützung in diesem Hohen Hause finden.
        Gabriele Fograscher (SPD): Heute beraten wir in
        rster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/
        ie Grünen, der vorsieht, kriegswaffenähnliche halbau-
        matische Schusswaffen zu verbieten.
        Mit diesem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/
        ie Grünen ist erneut eine Diskussion um das Waffen-
        cht entstanden, die sich nicht nur auf das Verbot be-
        timmter Waffengattungen beschränkt, sondern wieder
        rundsätzliche Fragen aufwirft.
        Bereits seit der Ankündigung dieses Gesetzentwurfes
        nd der Ausstrahlung eines Beitrages zu diesem Thema
        urch Report Mainz im Oktober letzten Jahres wird wie-
        er hochemotional über das Waffenrecht diskutiert. Es
        ibt einen Grundkonflikt zwischen Legalwaffenbesit-
        ern wie Sportschützen, Jägern und Sammlern auf der
        inen Seite und Bürgerinnen und Bürgern, die mit Waf-
        n nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen,
        uf der anderen Seite. Beide Gruppen haben gute, zu re-
        pektierende Argumente für ihre Positionen und Anlie-
        en, und beide Gruppen verfügen über einen hohen Mo-
        ilisierungsgrad.
        Das belegt auch eine E-Petition beim Deutschen Bun-
        estag gegen diesen Gesetzentwurf, die bereits in kurzer
        eit mehr als 1 350 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner
        it steigender Tendenz hat.
        In Deutschland haben wir eine lange Tradition von
        chützenvereinen, Jägern und Sammlern und eine Tradi-
        on, in der der private Besitz von Waffen unter Auflagen
        ie Zuverlässigkeit, Nachweis eines Bedürfnisses und
        ichere Aufbewahrung der Waffen erlaubt ist. Dies er-
        ennen auch Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Begrün-
        ungsteil des Gesetzentwurfes an. Aber es gibt auch
        enschen in unserem Land, die sich durch Waffen be-
        roht fühlen und denen die derzeit geltenden Regelun-
        en nicht weit genug gehen.
        Deshalb dreht sich die Diskussion immer wieder um
        ie gleichen Fragen: Wie ist das Verhältnis von legalen
        u illegalen Waffen? Wie hoch ist die Deliktsrelevanz
        on illegalen und legalen Waffen? Dürfen Waffen zu
        ause aufbewahrt werden, oder sollte man Waffen und
        unition getrennt und zentral aufbewahren? Soll es
        ann Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger geben? Brin-
        en neue technische Entwicklungen von mechanischen
        der biometrischen Sicherungssystemen mehr Sicher-
        eit? Sind großkalibrige Waffen gefährlicher als kleinka-
        brige Waffen? Ist die Gefährlichkeit einer kriegswaf-
        nähnlichen, halbautomatischen Waffe größer als die
        ines halbautomatischen Gewehrs? Welche sicherheits-
        levanten Vollzugsdefizite bestehen beim Waffenrecht?
        Den Grundkonflikt in der Gesellschaft, der sich auch
        den Fraktionen des Bundestages widerspiegelt, wer-
        en wir durch ein Verbot einzelner Waffengattungen
        icht lösen. Wir als Gesetzgeber sollten deshalb beson-
        en handeln.
        18314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
        (A) )
        )(B)
        Wo stehen wir heute?
        Nach dem schrecklichen Amoklauf im März 2009
        hatten wir Änderungen am Waffengesetz vorgenommen.
        Hauptziel der damaligen Novellierung war, gerade Ju-
        gendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und
        weitgehend sicherzustellen, dass nur Berechtigte Zugang
        zu Waffen haben.
        Der Vollzug und die Kontrolle des Waffenrechts lie-
        gen bei den Bundesländern. Laut eines aktuellen Be-
        richts des Bundesinnenministeriums für den Innenaus-
        schuss bezeichnen die Länder die 2009 getroffenen
        Regelungen als sinnvoll und notwendig.
        Auf der letzten Konferenz der Innenminister und -se-
        natoren der Länder im Dezember 2011 hat die von der
        IMK eingerichtete Expertengruppe „Evaluierung Waf-
        fenrecht“ einen Bericht vorgelegt. Dieser Bericht ist
        aber, so das BMI, nicht zur Veröffentlichung freigege-
        ben. Die Innenminister wollen die Ergebnisse selbst aus-
        werten und prüfen, ob sich daraus Handlungsbedarf er-
        gibt.
        Da der Deutsche Bundestag als Bundesgesetzgeber
        für das Waffengesetz zuständig ist, halte ich es für un-
        verzichtbar, dass wir diese Evaluierungsergebnisse zeit-
        nah zur Verfügung gestellt bekommen.
        Zu begrüßen ist es, dass der Bundesrat im November
        2011 nach nahezu neun Jahren die Allgemeine Verwal-
        tungsvorschrift zum Waffengesetz verabschiedet hat.
        Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und
        Ländern gibt es nun endlich eine einheitliche Vollzugs-
        anweisung für die Behörden. Dies beendet eine jahre-
        lang unterschiedliche Praxis in den Bundesländern und
        bringt mehr Rechtssicherheit für die Waffenbesitzer.
        Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass das natio-
        nale Waffenregister bis Ende dieses Jahres kommen
        wird. Damit wird nicht nur eine EU-Richtlinie umge-
        setzt, sondern auch eine langjährige Forderung der Ge-
        werkschaft der Polizei erfüllt. Mit diesem nationalen
        Waffenregister wird es mehr Sicherheit für Polizistinnen
        und Polizisten geben, die vor ihrem Einsatz herausfinden
        können, ob sie am Einsatzort mit – zumindest registrier-
        ten – Waffen rechnen müssen.
        In ihrem Gesetzentwurf wollen Bündnis 90/Die Grü-
        nen auch das Problem der Definition von Anscheinswaf-
        fen neu regeln. Bei jeder Änderung des Waffengesetzes
        haben wir uns mit Anscheinswaffen auseinandergesetzt.
        Es ist schwierig, die täuschend echt aussehenden Imitate
        (Softair-Waffen, Gasdruckpistolen) von echten, scharfen
        Waffen zu unterscheiden. Die Hersteller sind hier sehr
        kreativ, und offensichtlich gibt es einen Markt für solche
        Imitate.
        In dem Gesetzentwurf soll die Erkennbarkeit von An-
        scheinswaffen durch die Einfügung der Wörter „nach
        den jeweiligen Umständen auch für einen Laien“ klarge-
        stellt werden. Damit ist maßgeblich, wie ein waffentech-
        nischer Laie den jeweiligen Gegenstand in der gegebe-
        nen Situation einschätzt.
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        Ich habe große Zweifel, dass sich mit dieser subjekti-
        en Definition die Gefährdung und Bedrohung durch
        nscheinswaffen wirklich lösen lässt.
        Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion zu, dass wir
        rgebnisoffen in Verhandlungen über Änderungen des
        affenrechts gehen. Vorschläge, die in der Praxis, in der
        ealität tatsächlich mehr Sicherheit bringen, werden wir
        nterstützen.
        Serkan Tören (FDP): Mit dem von Bündnis 90/Die
        rünen vorgelegten Entwurf einer Änderung des Waf-
        ngesetzes soll dem Schutz für Leib und Leben durch
        as Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer
        chusswaffen begegnet werden. Ich glaube, wir alle sind
        ns einig, dass der Schutz von Leib und Leben bei allen
        itgliedern des Hauses an oberster Stelle steht. Darüber
        üssen wir nicht diskutieren.
        Allerdings kommen mir bei dem vorgelegten Entwurf
        ur Änderung des Waffengesetzes erhebliche Zweifel,
        b hier ein tauglicher Änderungsentwurf zur Verschär-
        ng des Waffengesetzes zum Schutz von Leib und Le-
        en vorgelegt worden ist.
        Als Begründung für den Gesetzentwurf dient der
        enschenverachtende Massenmord auf der norwegi-
        chen Insel Utoya im Sommer 2011. Aus Gewalttaten,
        o wie sie in Norwegen geschehen sind, kann man si-
        herlich immer auch neue Erkenntnisse ziehen. Die
        chlimmen Ereignisse auf der Insel Utoya haben meines
        rachtens bis jetzt keine neuen Erkenntnisse zutage ge-
        rdert, die eine weitere Verschärfung des ohnehin schon
        charfen deutschen Waffenrechts rechtfertigen würden.
        Was allerdings mit dem Gesetzentwurf von Bünd-
        is 90/Die Grünen vorgelegt wird, kann aus Sicht der
        DP nicht einmal als tauglicher Versuch einer mögli-
        herweise sinnvollen Modifizierung des Waffenrechts
        ezeichnet werden. So sollen halbautomatische Waffen,
        ie ihrer äußeren Form nach vollautomatischen Kriegs-
        affen überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger
        eise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen,
        ach diesem Gesetzentwurf verboten werden.
        Es geht also nicht um die Wirkung der Waffen, son-
        ern um das Design der Waffen. Der Antrag zeigt, dass
        s Bündnis 90/Die Grünen also nicht um eine Verbesse-
        ng des Schutzes der Bevölkerung geht. Hier stehen
        ohl eher ideologische Fragen im Vordergrund. Gegen-
        tände werden nicht nach objektiven Kriterien beurteilt,
        ondern einzig und allein nach subjektiven. Alles, was
        ur einen martialischen Anschein hat, ist somit per se
        chlecht und muss verboten werden. Diese Haltung zeigt
        ich auch in der Begründung zum Gesetzesantrag; dort
        eißt es, dass Waffen mit militärischem Aussehen in un-
        erer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Eine solche
        eologische Argumentation lehnen wir Liberale ab. Mit
        iesem Argument könnte man übrigens auch den Bun-
        eswehrparka verbieten – sofern ich mich erinnern kann,
        eradezu ein Statussymbol bei den Mitgliedern und
        ympathisanten der Grünen der frühen Jahre.
        Sofern durch das Aussehen einer Waffe sicherheitsre-
        vante Probleme auftauchen, gibt es Einschränkungen,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18315
        (A) )
        )(B)
        was die Nutzung solcher Waffen angeht. Geregelt ist
        dies in § 42 a des Waffengesetzes. Dieser Paragraf ver-
        bietet das Führen von Anscheinswaffen in der Öffent-
        lichkeit. Damit wäre auch dem Schutz der Jugend ge-
        nüge getan, wie dies der Gesetzentwurf fordert.
        Unter dem Strich kann man eigentlich nur zu dem
        Schluss kommen, dass es Bündnis 90/Die Grünen bei
        diesem Antrag nicht um ein Mehr an Sicherheit geht. Es
        geht vielmehr darum, Dinge, die einem sowieso ein
        Dorn im Auge sind, zu verbieten. Es geht also um den
        moralischen Zeigefinger. Dieses Gängeln von Bürgern
        ohne einen echten Sicherheitsgewinn lehnen wir Libe-
        rale ab.
        Frank Tempel (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grü-
        nen haben nach dem schrecklichen Massenmord in
        Norwegen vorigen Jahres geprüft, ob sich hieraus Ände-
        rungsbedarf für das deutsche Waffenrecht ergibt. He-
        rausgekommen ist ein zwiespältiger Gesetzentwurf.
        Ja, wir begrüßen Ihren Ansatz, besonders gefährliche
        Waffen von der Zulassung auszuschließen. Wir stimmen
        mit Ihnen auch überein, dass halbautomatische Schuss-
        waffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut
        sind, keinen „sportlichen bzw. jagdbezogenen Mehr-
        wert“ haben.
        Doch, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der
        Grünen, Ihr Antrag ist zu kurz gesprungen. Angesichts
        eines riesigen Waffenfundus in privater Hand, legal und
        illegal, ist das Problem der „halbautomatischen Schuss-
        waffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut
        sind“ marginal. Man sollte zumindest einmal darüber
        nachdenken, ob halbautomatische Waffen für den Schüt-
        zensport wirklich notwendig sind. In der Definition des
        Sportschießens heißt es: „Ziel des Sportschießens ist es,
        die Mitte einer Schießscheibe durch Einklang von
        Körper (durch statischen Aufbau und Körperbeherr-
        schung) und Geist (durch innere Ruhe und Kontrolle von
        äußeren Einflüssen) zu treffen. Dies braucht Training,
        sowohl körperliches als auch mentales.“ Diese Heraus-
        forderung ist mit manuell nachzuladenden Waffen be-
        reits erreichbar. Ja, ein Großteil der legalen Waffen in
        der Bundesrepublik – insbesondere die Kurzwaffen –
        dürften Halbautomaten sein. Trotzdem ist abzuwägen,
        ob der potenziellen Gefährlichkeit einer halbautomati-
        schen Waffe ein entsprechender sportlicher Nutzen ge-
        genübersteht.
        Wir sollten darüber hinaus über die Notwendigkeit
        von Großkaliberwaffen im Sportschießen nachdenken.
        Polizeigewerkschaften fordern seit langem die Be-
        schränkung auf kleine Kaliber. Die Gefährlichkeit von
        Großkaliberwaffen gegenüber einer Kleinkaliberwaffe
        ist trotz aller gegenteiligen Behauptungen deutlich er-
        höht. Wir wissen natürlich, dass angesichts von Millio-
        nen legaler halbautomatischer Waffen eine Änderung
        nicht von heute auf morgen machbar ist. Das ist klar. Der
        Bestandsschutz für Altbesitzer bei einem gleichzeitigen
        Verbot des Neuerwerbs großkalibriger Waffen könnte
        aber ein realistischer Weg sein.
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        Wiederholt hat die Linke die Einführung von Abzugs-
        chlössern insbesondere bei Erbwaffen gefordert. Waf-
        nbesitz, der keinem berechtigten Bedarf entspricht, ist
        ur zuzustimmen, wenn die Waffe schussunfähig ge-
        acht wurde. Dies ist am besten mit Abzugsschlössern
        gelbar. Die Waffen werden dadurch nicht beschädigt
        nd behalten ihren Wert. Sie werden aber gegen Miss-
        rauch gesichert.
        Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bünd-
        is 90/Die Grünen, all diesen Themen sind Sie aus dem
        eg gegangen. Das ist schade!
        Die weiterhin vorgeschlagenen Änderungen bei der
        bgrenzung der Spielzeugwaffen von Anscheinswaffen
        alten wir hingegen für fraglich. Sie fordern die Strei-
        hung einer konkreten Liste von Merkmalen zugunsten
        iner unkonkreten Formulierung. Maßstab, ob es sich
        m eine Anscheinswaffe handelt oder aber um „Gegen-
        tände, die zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltun-
        en bestimmt sind“, soll die Einschätzbarkeit von Laien
        ein. Laien haben aber sehr unterschiedliche Vorstellun-
        en, was typische Merkmale von Waffen sind. Falls das
        roblem einer geringen Unterscheidbarkeit wirklich be-
        teht, wird es mit Ihrem Änderungsvorschlag nicht ge-
        st. Zusätzlich riskieren Sie eine höhere Rechtsun-
        icherheit.
        In der vorliegenden Begründung gehen Sie von Poli-
        isten aus, die zu Jugendlichen gerufen werden, die mit
        affenähnlichen Gegenständen spielen, und dann nicht
        nterscheiden können, ob es sich um reale Waffen han-
        elt. Ich sage aber: Es ist schon davon auszugehen, dass
        olizistinnen und Polizisten die Unterscheidung von
        eonfarbigem oder wirklichkeitsfremd dimensioniertem
        lastikspielzeug zu echten Waffen abschätzen können.
        sofern halte ich das Beispiel für konstruiert.
        Problematischer ist meiner Meinung nach die Unter-
        cheidung von detailgetreuen Anscheinswaffen und ech-
        n Waffen. Nun ist das offene Mitführen solcher täu-
        chend echt aussehenden Nachbildungen seit der letzten
        affenrechtsänderung verboten. Trotzdem handelt es
        ich hier um ein größeres Problem als bei Spielzeugwaf-
        n. Mich hat es nie überzeugt, welchen Sinn die Legali-
        t dieser Imitate hat. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass
        ie Waffenliebhaberei einiger weniger die Gefährdung
        ieler rechtfertigt. Die Gefährlichkeit besteht nicht im
        erletzungs- oder Tötungspotenzial, sondern in der ver-
        uteten Macht, die sie einem Straftäter verleiht. Nur we-
        ige Überfallopfer werden in der Bedrohungssituation
        en Prüfstempel zu erspähen versuchen oder den Stahl-
        tift im Lauf erkennen. Es werden leider zu viele Strafta-
        n mit solchen Imitaten begangen.
        Trotz der beschriebenen Schwächen werden wir Ih-
        m Gesetzentwurf zustimmen. Je weniger Waffen im
        mlauf sind, desto besser ist es für die gesamte Gesell-
        chaft.
        Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        ass man über Schusswaffen unterschiedlicher Meinung
        ein kann, ist bekannt. Wir haben in diesem Hause auch
        chon häufig darüber debattiert und gestritten. Worüber
        (A) (C)
        (D)(B)
        man aber nicht unterschiedlicher Meinung sein sollte,
        sind Mordgeräte. Und zu denen gehören die Waffen, die
        wir mit unserem Gesetzentwurf verbieten wollen.
        Wir reden hier von Waffen, die optisch und in der
        Handhabung verbotenen, vollautomatischen Kriegswaf-
        fen zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind bis heute le-
        gal, weil sie eben nicht vollautomatisch nachladen und
        deswegen nur Einzelschüsse abgeben können, aber keine
        Salven. Das Gefahrenpotenzial ist allerdings immens;
        das schrecklichste Beispiel dafür ist der Amoklauf von
        Utoya im Sommer 2011.
        Nun kann man sagen, dass ja jede Waffe missbraucht
        werden kann. Stimmt! Aber das darf doch nicht das Ar-
        gument sein, hier eine ganze Kategorie von Schusswaf-
        fen nicht zu regulieren! Im Gegenteil: Die Missbrauchs-
        gefahr von Waffen ist es ja gerade, die eine besonders
        strenge Regulierung erfordert.
        Einerseits sind Waffen Sportgeräte, und man kann
        auch nicht einfach sagen, dass man Jagd- und Schützen-
        sport mir nichts, dir nichts abschaffen will. Andererseits
        sind Waffen, auch solche, die für Jagd und Schießsport
        gedacht sind, aber eben auch tödlich – und deswegen
        muss bei jeder Waffenkategorie genau geprüft werden,
        welche spezifischen Gefahren von ihr ausgehen und wel-
        chen Schaden der Sport und die Jagd nehmen, wenn man
        diese Waffen verbietet.
        Und da ist die Abwägung im Falle dieser Waffen ein-
        deutig. Sie sind besonders gefährlich, weil sie etwas zu
        sein scheinen, was sie nicht sind – das schafft ein Bedro-
        hungspotenzial, das schon zum sinnvollen Verbot ande-
        rer Anscheinswaffen geführt hat. Diese Waffen mögen
        zwar nur mit kleinen Magazinen verkauft werden, aber
        sie sind problemlos kompatibel mit solchen Magazinen,
        wie sie für Jagd und Sport in Deutschland verboten sind.
        Ein großes Magazin bedeutet besonders viele tödliche
        Schüsse und macht die Chance, einen Täter zu überwäl-
        tigen, besonders klein.
        Auf der Gegenseite stehen auch keine Argumente für
        diese Waffen: Für Jagd und Sport sind sie nicht wirklich
        geeignet, denn sie wurden als vollautomatische Kriegs-
        waffen entwickelt, und ihre Bauweise war nicht auf be-
        sonders präzises Schießen ausgelegt. Das ist doch aber
        für den Schießsport die entscheidende Eigenschaft einer
        Waffe! Und wer mit solch einem Pseudomaschinenge-
        wehr auf die Pirsch geht, bei dem stehen auch nicht jagd-
        liche Motive im Vordergrund, denn die Anforderungen
        an Jagdwaffen erfüllen diese Nachbauten auch nicht.
        Diese Waffen mögen für eine bestimmte Sammler-
        und Fanklientel interessant sein, sie mögen in manchem
        das Bedürfnis nach Abenteuer und Pulverdampf befrie-
        digen. Aber sie können und sollten nicht als Sportgeräte
        durchgehen – und gehören deswegen auf die Liste der
        verbotenen Waffen.
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        Offsetdrucker
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
        18316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
        ei, Bessemerstraße 83–91, 1
        , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        152. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 3, ZP 3, 4 Regierungserklärung zumJahreswirtschaftsbericht 2012
        TOP 4 Soziale Bürgerrechte
        TOP 27, ZP 5, TOP 12 b Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 28, ZP 6 Abschließende Beratung ohne Aussprache
        ZP 1 Aktuelle Stunde zur Solidarität von LINKEN-Abgeordneten mit dem syrischen Präsidenten
        TOP 5 Sicherheit im Straßenverkehr
        TOP 6 Verbraucherschutz durch Honorarberatung
        TOP 7 Finanzmarktstabilisierungsgesetz
        TOP 8 Kinderrechte
        TOP 9 Patentierung von Nutztieren und -pflanzen
        TOP 10 Strafrechtsänderungsgesetz
        TOP 11 Lage der älteren Generation
        TOP 17 Erhalt von Jugendförderprogrammen
        TOP 13 Personenbeförderungsrechtliche Vorschriften
        TOP 14 Westsahara
        TOP 15 Inverkehrbringen von Düngemitteln und Saatgut
        TOP 16 Waffengesetz
        TOP 18 Tag des Barrierefreien Tourismus auf der ITB
        TOP 19 Stabilisierung des Tarifvertragssystems
        TOP 20 Digitalisierung des Filmerbes
        TOP 21 Jugendfreundlichste Kommune Deutschlands
        Anlagen