Plenarprotokoll 17/152
Tagesordnungspunkt 3:
Inhaltsverzeichnis
a) Abgabe einer Regierungserklärung durch
den Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie zum: Jahreswirtschaftsbe-
richt 2012 – Vertrauen stärken – Chan-
cen eröffnen – mit Europa stetig wach-
sen
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bun-
desregierung
(Drucksache 17/8359) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . .
Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . .
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . .
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . .
18143 A
18152 D
18154 A
18155 C
18157 A
18158 D
18160 D
18162 D
18163 D
18165 C
18166 C
18167 A
Deutscher B
Stenografisch
152. Sitz
Berlin, Donnerstag, de
I n h a l
Wahl der Abgeordneten Angelika Krüger-
Leißner als ordentliches Mitglied und des
Abgeordneten Marco Wanderwitz als stell-
vertretendes Mitglied der Vergabekommis-
sion der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . .
Wahl des Abgeordneten Jerzy Montag als
Mitglied der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 12 a und
27 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gedenken an den Parlamentarier Ludwig
Windthorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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18141 A
18141 B
18141 B
18142 A
18142 B
Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin,
Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
undestag
er Bericht
ung
n 19. Januar 2012
t :
hancen nutzen – Vorsorgende Wirt-
chaftspolitik jetzt einleiten
rucksache 17/8346) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 4:
nterrichtung durch die Bundesregierung:
ahresgutachten 2011/12 des Sachverstän-
igenrates zur Begutachtung der gesamt-
irtschaftlichen Entwicklung
rucksache 17/7710) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Philipp Rösler, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . .
r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
18143 B
18143 B
18143 C
18147 D
18150 D
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
18168 A
18169 B
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
Tagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz
Kuhn, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Soziale Bürgerrechte garantieren –
Rechtsposition der Nutzerinnen und Nut-
zer sozialer Leistungen stärken
(Drucksache 17/7032) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . .
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . .
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . .
Heinz Golombeck (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . .
Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Gesetzes über die
elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln, des Gesetzes über
Funkanlagen und Telekommunika-
tionsendeinrichtungen sowie des Luft-
verkehrsgesetzes
(Drucksache 17/8234) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Neun-
ten Gesetzes zur Änderung des Gemein-
definanzreformgesetzes
(Drucksache 17/8235) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 18. Okto-
ber 2011 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betrieb-
liche Altersversorgung über den Sitz
der Europäischen Aufsichtsbehörde für
das Versicherungswesen und die be-
triebliche Altersversorgung
(Drucksache 17/8236) . . . . . . . . . . . . . . . .
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18170 B
18170 C
18172 B
18173 C
18174 D
18176 B
18177 C
18179 D
18181 A
18182 B
18183 A
18185 A
18186 B
18187 A
18188 D
18188 D
18189 A
) Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke,
Erika Steinbach, Arnold Vaatz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Marina
Schuster, Serkan Tören, Pascal Kober,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Tourismus als Chance für die
Einhaltung der Menschenrechte nutzen
(Drucksache 17/8347) . . . . . . . . . . . . . . .
Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Einsatz von Anti-
biotika in der Tierhaltung reduzieren
(Drucksache 17/8348) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer,
Dr. Barbara Höll, Sahra Wagenknecht,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Duisburger Hafen AG in
öffentlichem Eigentum erhalten
(Drucksache 17/8349) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Ute Koczy,
Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa-
renz im Rohstoffsektor – EU-Vor-
schläge umfassend umsetzen
(Drucksache 17/8354) . . . . . . . . . . . . . . .
Antrag der Abgeordneten Claudia Roth
(Augsburg), Tabea Rößner, Markus Kurth,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortpro-
gramm zur Ausweitung des barriere-
freien Filmangebots auflegen
(Drucksache 17/8355) . . . . . . . . . . . . . . .
Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung ge-
mäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech-
nikfolgenabschätzung (TA) – Chancen
und Herausforderungen neuer Energie-
pflanzen
(Drucksache 17/3891) . . . . . . . . . . . . . . .
) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung
gemäß § 56 a der Geschäftsordnung:
Technikfolgenabschätzung (TA) – Inno-
vationsreport – Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Wirtschaft im Hin-
blick auf die EU-Beihilfepolitik – am
Beispiel der Nanoelektronik
(Drucksache 17/4982) . . . . . . . . . . . . . . .
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 5:
) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent-
18189 A
18189 B
18189 B
18189 C
18189 C
18189 C
18189 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 III
wurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur
Änderung des Bundeswahlgesetzes
(Drucksache 17/8350) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Sigmar Gabriel,
Ute Vogt, Heinz-Joachim Barchmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD: Rückholung der Atommüllfäs-
ser aus der Asse II beschleunigen
(Drucksache 17/8351) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 12:
b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,
Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Deutschen Qua-
lifikationsrahmen zum Erfolg führen –
Gleichwertigkeit von Abitur und Be-
rufsabschlüssen sicherstellen
(Drucksache 17/8352) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 28:
a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro-
tokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung
des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Slowenien zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen
(Drucksachen 17/7917, 17/8204) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
gie: zu dem Grünbuch Überarbeitung der
Richtlinie über Berufsqualifikationen –
KOM(2011) 367 endg.; Ratsdok. 12111/11
(Drucksachen 17/6985 Nr. A.31, 17/8181)
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvE 9/11
(Drucksache 17/8361) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvF 3/11
(Drucksache 17/8362) . . . . . . . . . . . . . . . .
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18190 A
18190 A
18190 A
18190 B
18190 C
18190 D
18190 D
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvR 2670/11
(Drucksache 17/8363) . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
en der CDU/CSU und FDP: Solidarität von
INKEN-Abgeordneten mit dem syri-
chen Präsidenten Assad
r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . .
ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eike Hänsel (DIE LINKE)
(Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
r. Diether Dehm (DIE LINKE)
(Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . .
atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 5:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
ng
zu dem Antrag der Abgeordneten Gero
Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg),
Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-
geordneten Oliver Luksic, Patrick Döring,
Werner Simmling, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Die Verkehrs-
sicherheit in Deutschland weiter verbes-
sern
zu dem Antrag der Abgeordneten Kirsten
Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin
Burkert, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Sicher durch den
Straßenverkehr – Für eine ambitio-
nierte Verkehrssicherheitsarbeit in
Deutschland
zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan
Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der
18191 A
18191 B
18192 B
18193 B
18194 C
18195 D
18197 C
18198 C
18199 C
18199 D
18200 C
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18204 A
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Masterplan Straßenverkehrssicherheit –
Ambitioniertes Nationales Verkehrs-
sicherheitsprogramm 2011–2020 vorle-
gen
(Drucksachen 17/5530, 17/5772, 17/7466,
17/8341) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . .
Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack,
Dr. Carsten Sieling, Willi Brase, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD: Ver-
braucherschutz stärken – Honorarbera-
tung etablieren
(Drucksache 17/8182) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs
eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung ei-
nes Maßnahmenpakets zur Stabilisierung
des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarkt-
stabilisierungsgesetz – 2. FMStG)
(Drucksache 17/8343) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
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18205 B
18205 C
18207 A
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18211 D
18212 D
18213 D
18215 B
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18216 C
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18219 D
18221 B
18222 C
18223 D
18224 C
18225 C
18225 D
18227 B
18228 C
18230 A
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
artholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 8:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Familie, Senioren, Frauen und
ugend
zu dem Antrag der Abgeordneten Diana
Golze, Jan Korte, Herbert Behrens, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Die UN-Kinderrechtskonven-
tion bei Flüchtlingskindern anwenden –
Die Bundesländer in die Pflicht nehmen
zu dem Antrag der Abgeordneten Diana
Golze, Herbert Behrens, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Kinderrechte um-
fassend stärken und ins Grundgesetz
aufnehmen
zu dem Antrag der Abgeordneten Katja
Dörner, Volker Beck (Köln), Ekin
Deligöz, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Kinderrechte stärken
rucksachen 17/7643, 17/7644, 17/7187,
7/8382) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . .
iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
atja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 9:
ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine
atentierung von konventionell gezüchte-
n landwirtschaftlichen Nutztieren und
flanzen
rucksache 17/8344) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
r. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
arald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
18231 C
18232 C
18232 B
18234 B
18235 C
18236 A
18237 A
18238 B
18239 B
18240 B
18241 B
18242 C
18242 D
18244 A
18245 C
18246 D
18248 A
18249 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 V
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD
eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuchs (... Straf-
rechtsänderungsgesetz – ... StRÄndG)
(Drucksache 17/8131) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär,
Markus Grübel, Erwin Rüddel, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Miriam
Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian
Bernschneider, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Altersbilder posi-
tiv fortentwickeln – Potenziale des Al-
ters nutzen
(Drucksache 17/8345) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Sechster Bericht zur Lage der älteren
Generation in der Bundesrepublik
Deutschland – Altersbilder in der Ge-
sellschaft – und – Stellungnahme der
Bundesregierung
(Drucksache 17/3815) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan
Schwartze, Petra Crone, Petra Ernstberger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD: Programme „Schulverweige-
–
(D
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18250 A
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18254 C
18255 B
18256 B
18256 C
18256 C
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18259 A
18260 B
18261 A
18261 D
18262 B
18263 A
rung – Die 2. Chance“ und „Kompetenz-
agenturen“ erhalten
zu dem Antrag der Abgeordneten Yvonne
Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Hände weg von der Initiative
„JUGEND STÄRKEN“
rucksachen 17/6103, 17/6393, 17/8329) . .
r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
tefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . .
vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 13:
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung personenbeförde-
rungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 17/8233) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin
Burkert, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der SPD sowie den Abgeordne-
ten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Dr. Valerie Wilms, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung personenbeför-
derungs- und mautrechtlicher Vor-
schriften
(Drucksache 17/7046) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig,
Thomas Lutze, Dr. Dietmar Bartsch, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Keine Liberalisierung des Bus-
linienfernverkehrs – Für einen Ausbau
des Schienenverkehrs in der Fläche
(Drucksache 17/7487) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . .
artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . .
18264 A
18264 B
18265 C
18267 A
18268 A
18269 A
18269 D
18271 A
18271 B
18271 B
18271 C
18272 D
18273 C
18274 C
18275 B
18276 B
18277 C
18278 A
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
Tagesordnungspunkt 14:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Keine Unter-
stützung für die völkerrechtswidrige Besat-
zungspolitik Marokkos in der Westsahara
(Drucksachen 17/4271, 17/4932) . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes,
des Saatgutverkehrsgesetzes und des Le-
bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(Drucksachen 17/7744, 17/8205) . . . . . . . . . .
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . .
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 16:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln),
Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor
Gefahren für Leib und Leben durch
kriegswaffenähnliche halbautomatische
Schusswaffen
(Drucksache 17/7732) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 18:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Tourismus zu dem Antrag der
Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Elvira
Drobinski-Weiß, Hans-Joachim Hacker, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Tag des Barrierefreien Tourismus auf der
ITB unterstützen
(Drucksachen 17/7827, 17/8340) . . . . . . . . . .
Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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18278 D
18279 B
18279 C
18280 B
18280 C
18281 B
18281 D
18282 C
18282 D
18283 A
18284 A
18285 A
18286 B
18287 B
18288 C
agesordnungspunkt 19:
ntrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,
abine Zimmermann, Diana Golze, weiterer
bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
arifsystem stabilisieren
rucksache 17/8148) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 20:
ntrag der Abgeordneten Claudia Roth
ugsburg), Tabea Rößner, Dr. Konstantin
on Notz, weiterer Abgeordneter und der
raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um-
ssende Initiative zur Digitalisierung des
ilmerbes starten
rucksache 17/8353) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . .
r. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . .
athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . .
laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 21:
ntrag der Abgeordneten Yvonne Ploetz,
atthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, wei-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
INKE: Die jugendfreundlichste Kommune
eutschlands
rucksache 17/7846) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lorian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . .
vonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
18289 B
18289 B
18290 A
18291 C
18292 B
18293 A
18293 A
18294 A
18295 A
18295 A
18297 B
18298 B
18299 A
18299 D
18300 A
18300 B
18301 D
18302 C
18303 B
18304 B
18304 D
18305 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 VII
Anlage 2
Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse-
kretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (151. Sitzung, Drucksache 17/8323,
Fragen 77 und 78) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichtes
zu dem Antrag: Keine Unterstützung für die
völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Ma-
rokkos in der Westsahara (Tagesordnungs-
punkt 14)
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung
des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für
Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche
halbautomatische Schusswaffen (Tagesord-
nungspunkt 16)
Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . .
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18305 B
18306 B
18307 B
18307 D
18308 D
18310 A
18310 D
18311 C
18312 C
18313 C
18314 C
18315 A
18315 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18141
(A) )
)(B)
152. Sitz
Berlin, Donnerstag, de
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18305
(A) )
)(B)
Wie viele Langzeitarbeitslose, unterschieden nach insge-
Anlagen
samt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten können.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Neuabdruck der Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (151. Sitzung, Drucksache 17/8323, Fragen 77
und 78):
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–
–
–
–
–
–
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 19.01.2012
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 19.01.2012
Dreibus, Werner DIE LINKE 19.01.2012
Ferner, Elke SPD 19.01.2012
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 19.01.2012
Friedhoff, Paul K. FDP 19.01.2012
Gerig, Alois CDU/CSU 19.01.2012
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 19.01.2012
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.01.2012
Kipping, Katja DIE LINKE 19.01.2012
Laurischk, Sibylle FDP 19.01.2012
Nahles, Andrea SPD 19.01.2012
Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 19.01.2012
Poß, Joachim SPD 19.01.2012
Roth (Esslingen), Karin SPD 19.01.2012
Schneider (Erfurt),
Carsten
SPD 19.01.2012
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 19.01.2012
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 19.01.2012
Zapf, Uta SPD 19.01.2012
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
im Jahr 2011 bundesweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und
was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt
– unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäf-
tigung, geringfügig entlohnter Beschäftigung, Selbstständig-
keit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maß-
nahme, vorruhestandsähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a
SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminde-
rungsrente, Arbeitsunfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichter-
neuerung der Meldung und Ähnlichem)?
Wie viele Arbeitslose, abzüglich der Gruppe der Langzeit-
arbeitslosen, unterschieden nach insgesamt, Rechtskreis
SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten im Jahr 2011 bun-
desweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die
Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme ei-
ner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden
nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, geringfü-
gig entlohnter Beschäftigung, Selbstständigkeit –, Teilnahme
an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, vorruhestands-
ähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des
Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente, Arbeits-
unfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichterneuerung der Mel-
dung und Ähnlichem)?
u Frage 77:
Im Jahr 2011 beendeten 1 394 835 Langzeitarbeits-
se ihre Arbeitslosigkeit, davon 254 631 Langzeitar-
eitslose im Rechtskreis SGB III und 1 140 204 im
echtskreis SGB II. Diese Angaben enthalten keine Da-
n der zugelassenen kommunalen Träger, da die Aus-
ertungen nach Arbeitslosendauern für zugelassene
ommunale Träger gegenwärtig noch nicht zur Verfü-
ung stehen.
Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben
emacht werden:
In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen
207 781 Langzeitarbeitslose ab; das sind 14,9 Prozent
aller Abgänge.
Zudem erfolgten im Jahr 2011 3,0 Prozent aller Ab-
gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne-
ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a
SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we-
gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125
SGB III).
4,1 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus-
scheidens aus dem Erwerbsleben,
35,0 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä-
higkeit und
11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund
fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 23,0 Pro-
zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten,
da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä-
tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst-
ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein
18306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
(A) )
)(B)
Zu Frage 78:
In Jahr 2011 beendeten 6 437 172 Personen ihre Ar-
beitslosigkeit, die weniger als 12 Monate arbeitslos wa-
ren. Von diesen Arbeitslosen beendeten 3 292 869 ihre
Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III und 3 144 303
im Rechtskreis SGB II (ohne Daten zugelassener kom-
munaler Träger).
Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben
gemacht werden:
– In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen
2 189 986 Nicht-Langzeitarbeitslose ab; das sind
34,0 Prozent aller Abgänge.
– Zudem erfolgten im Jahr 2011 1,2 Prozent aller Ab-
gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne-
ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a
SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we-
gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125
SGB III).
– 0,3 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus-
scheidens aus dem Erwerbsleben,
– 21,4 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä-
higkeit und
– 9,9 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund
fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
– Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 22,9 Pro-
zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten,
da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä-
tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst-
ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein
können.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Keine Unterstützung
für die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik
Marokkos in der Westsahara (Tagesordnungs-
punkt 14)
Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wir sprechen heute
nochmals über die Menschenrechtslage in der Westsa-
hara. Ich begrüße die Beschäftigung mit diesem Thema
ausdrücklich, droht die Frage der Westsahara doch in der
Fülle der derzeit die Debatte bestimmenden Themen ein
wenig verloren zu gehen. Aufmerksamkeit hat dieses
Thema jedoch verdient.
Trotzdem möchte ich die Situation in der Westsahara
in die Ereignisse der letzten Wochen und Monate in
Nordafrika und der gesamten arabischen Welt einordnen.
Die Entwicklungen unter anderem in Tunesien,
Ägypten, Libyen und ganz besonders Syrien sind drama-
tisch, sie sind bei weitem noch nicht abgeschlossen und
in ihrer Tragweite noch gar nicht einzuordnen. Wir wis-
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(D
en nicht, was am Ende der Entwicklungen steht – viele
xperten sehen die jüngsten Entwicklungen zum Bei-
piel in Ägypten durchaus auch mit Sorge.
Eines der wenigen Länder, das bisher nicht von Unru-
en gekennzeichnet ist, ist hingegen Marokko. Die Pro-
ste hier kamen später, waren weniger massiv und rich-
ten sich weniger gegen den König als gegen die
egierung. Das hatte aus meiner Sicht seine Ursache ein-
ig und allein darin, dass der jetzige König von Anfang an
inen konsequenten Reformkurs eingeschlagen hatte.
chritte waren die Aufarbeitung der Menschenrechtsver-
tzungen des vorherigen Königs Hassan II. – immerhin
er eigene Vater! – sowie ein neues Familienrecht. Auch
en weitreichenden Autonomievorschlag für die Westsa-
ara, den die Vereinten Nationen als „ernsthaft“ bewertet
atten, möchte ich zu diesen reformerischen Ansätzen
ählen.
Ich habe als Kenner Marokkos auf meinen mehrfa-
hen Besuchen bereits vor dem arabischen Frühling
icht damit gerechnet, dass mit den Reformen nun
chluss sei. Ich habe vielmehr erwartet, dass eine lange
rwartete Justizreform ebenso wie eine Stärkung des Fö-
eralismus in Angriff genommen würde. Denn über die-
en Reformbedarf wurde immer wieder offen von den
olitisch Verantwortlichen gesprochen. Insofern ist der
önig Marokkos anders als andere Regierende in der
egion nicht zum Handeln gezwungen worden, er hat
ielmehr die angesprochenen Reformen schneller voll-
ogen als vielleicht beabsichtigt.
Inzwischen wurde die Verfassung geändert, Wahlen
urden nach der neuen Verfassung durchgeführt, und
ie Rechte des Parlaments und der Regierung wurden
estärkt.
Natürlich ist der Weg zu einem wirklich demokrati-
chen Staat noch nicht endgültig beschritten, die Macht-
efugnisse des Königs gehen über eine konstitutionelle
onarchie hinaus. Gleichwohl sind die Bemühungen
arokkos für demokratische Reformen, für einen ande-
n Weg der Demokratisierung sehr unterstützenswert
nd in der arabischen Welt ohne Vorbild.
Ob die Entwicklung in Marokko und im Maghreb
uswirkungen auf die Fragen der Westsahara haben
ird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Es ist aber un-
ahrscheinlich, dass Marokko von seiner Position ab-
ckt, die Westsahara sei marokkanisches Staatsgebiet.
ine weitgehende Autonomie bildet hier wohl weiterhin
ine Grenze des Zugeständnisses, die Marokko nicht
berschreiten wird.
Nichtsdestotrotz muss unser Einsatz auf eine bald-
ögliche Klärung des völkerrechtlichen Status der
estsahara abzielen, da sich nur so die menschenrechtli-
he Situation der Sahrauis verbessern lässt. Das derzei-
ge Reformklima in Nordafrika kann jetzt der richtige
esonanzboden sein, um auf Marokko und Algerien ein-
uwirken. Dafür müssen Bundesregierung und EU mit
iner Stimme sprechen.
Auch bei der POLISARIO und bei Algerien, von dem
ie POLISARIO letztlich in hohem Maße abhängig ist,
ibt es keine Bewegung. Im Gegenteil, die POLISARIO
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18307
(A) )
)(B)
droht immer wieder die Aufnahme des bewaffneten
Kampfes an – das sehe ich in der derzeitigen Situation
als kontraproduktiv. Allerdings wird die Gefahr einer
Gewalteskalation bei einer weiteren Verzögerung des
Referendums steigen.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke habe ich mich in
der vergangenen Debatte schon geäußert. Dem ist ei-
gentlich nichts hinzuzufügen. Er ist einseitig und tenden-
ziös gegen Marokko gerichtet. Das zeigt sich schon da-
ran, dass bei den Vorfällen im Lager von Gdaim Izyk
offenbar zehn der zwölf Opfer marokkanische Sicher-
heitskräfte waren, was die Linke in ihrem Antrag ver-
schweigt.
Wir setzen uns weiterhin für eine Verhandlungslösung
unter dem Dach der Vereinten Nationen ein, und ich per-
sönlich hoffe immer noch, dass es dem Vermittler Chris
Ross gelingt, hier Fortschritte zu erzielen. Der Weg zu
einer Verhandlungslösung ist jedoch nicht einfach.
Der Konflikt ist mit hohen Kosten für alle Beteiligten
verbunden; das gilt nicht nur für die Militärpräsenz, son-
dern auch für die Störung der wirtschaftlichen Entwick-
lung. Allein die Schließung der Grenze zwischen Ma-
rokko und Algerien stört eine grenzübergreifende
Wirtschaftsentwicklung des Maghreb massiv. Gerade in
dieser Frage der Grenzöffnung, die für die Bewohner der
Grenzregion auch eine humanitäre Frage ist, gibt es zu-
nehmend Bestrebungen, eine Lösung herbeizuführen.
Das könnte vielleicht ein erster Schritt einer Verständi-
gung sein.
Deshalb plädiere ich dafür, dass Deutschland auch
weiterhin die Bemühungen der Vereinten Nationen bei
der Suche nach einer Verhandlungslösung unterstützend
begleiten wird. Gleichzeitig ist es richtig, dass die Re-
formbemühungen Marokkos durch die deutsche Ent-
wicklungspolitik auch weiterhin in hohem Maße unter-
stützt werden.
Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Der Antrag der
Fraktion Die Linke fordert, die Besetzung Marokkos in
der Westsahara nicht zu unterstützen. Dazu ist zu sagen:
Deutschland betreibt keineswegs eine derartige Politik,
sondern tritt für die friedliche Lösung des Westsahara-
Konflikts gemäß den entsprechenden Resolutionen des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein. Deshalb fol-
gen wir der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses vom 23. Februar 2011 und lehnen den Antrag
ab.
Der Konflikt um die Westsahara wurzelt in rivalisie-
renden Gebietsansprüchen Marokkos und der POLISARIO
seit dem Rückzug der Spanier aus diesem Gebiet 1976.
Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen setzte der
UN-Sicherheitsrat 1991 die UN-Mission MINURSO
ein, die die Überwachung des Waffenstillstandes und die
Abhaltung eines Referendums über den endgültigen Sta-
tus der Westsahara zum Ziel hat.
Lassen Sie mich betonen: Ziel deutscher Außenpoli-
tik in diesem regionalen Konflikt ist es, Menschen-
rechtsverletzungen zu verhindern und die Abhaltung ei-
nes Referendums gemäß der Sicherheitsratsresolution
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90 vom 29. April 1991 und entsprechender Folgereso-
tionen, zuletzt der Resolution 1979 vom 27. April
011, zu unterstützen.
Darauf müssen wir verstärkt in unseren Beziehungen
it Marokko hinarbeiten. Hierzu haben wir sowohl auf
i- als auch auf multilateraler Ebene eine Fülle von
öglichkeiten. Denn Marokko ist ein enger Partner der
U. 2005 hat Marokko den Aktionsplan zur Europäi-
chen Nachbarschaftspolitik vereinbart. Derzeit läuft die
msetzung des Plans, der eine Agenda politischer und
irtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen
rioritäten enthält. Darüber hinaus unterstreicht Ma-
kko seine partnerschaftliche Stellung gegenüber der
U, indem es sich an der Union für das Mittelmeer aktiv
eteiligt. Schließlich ist Marokko auch ein wichtiges
irtschaftliches Partnerland in Nordafrika für die EU.
Außerdem kommt Marokko mit seinem friedlichen
eformprozess eine Vorbildfunktion für demokrati-
chen Wandel im Rahmen des arabischen Frühlings zu.
icht umsonst hat Deutschland Marokko als eines der
ier Partnerländer der Transformationspartnerschaft für
ordafrika ausgewählt. Als solches profitiert Marokko
on einem breitgefächerten Unterstützungsprogramm
eutschlands zur Förderung von demokratischen, politi-
chen und wirtschaftlichen Reformen.
Die in dem Antrag enthaltenen Forderungen, die Be-
iehungen der EU zu Marokko, genauer gesagt die Be-
iehungen im Rahmen der Europäischen Nachbar-
chaftspolitik, das Assoziierungsabkommen oder das
ischereiabkommen auszusetzen, wären kontraproduk-
v. Ebenso wenig zielführend wäre – wie ebenfalls in
em Antrag gefordert – die Einstellung deutscher Hilfe
den Bereichen der Förderung von Energie oder Aus-
ildungsprojekten, sei es durch die GIZ oder durch an-
ere deutsche Trägerinstitutionen für Entwicklungshilfe.
Denn genau diese engen Beziehungen und die Unter-
tützung, die Deutschland Marokko zuteil werden lässt,
ind von Vorteil, wenn es darum geht, vor dem Hinter-
rund der Demokratiebewegungen in der arabischen
elt Grund- und Menschenrechte für alle Völker und
inderheiten in Nordafrika anzumahnen.
Ich denke, wir sind uns darin einig: Das Anliegen,
en jahrzehntelangen Konflikt um die Westsahara end-
ch zu einem einvernehmlichen Ende zu bringen, ist
chtig und unterstützenswert. Jetzt geht es darum, ein-
ernehmliche Lösungswege zu finden und diese im Ein-
lang mit der internationalen Staatengemeinschaft rasch
mzusetzen.
Günter Gloser (SPD): Der vorliegende Antrag stand
bereits vor fast genau einem Jahr auf der Tagesord-
ung des Bundestages. In Nordafrika und im Nahen Os-
n ist mit dem arabischen Frühling in der Zwischenzeit
ine epochemachende Bewegung in Gang gekommen.
h hoffe daher, dass der politische Fortschritt, der mit
em arabischen Frühling in die Region gekommen ist,
uch positiven Einfluss für eine Lösung des jahrzehnte-
ng schwelenden Westsahara-Konfliktes bringen wird.
18308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
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)(B)
In Marokko hat die Verfassungsreform des vergange-
nen Jahres immerhin dazu geführt, dass ein Grundrech-
tekatalog und eine Gewaltenteilung wenigstens unter-
halb der Ebene des Königs eingeführt wurden. Parteien
und Institutionen sind gestärkt worden. Der Ausbau der
Regionalisierung ist ebenfalls ein Ergebnis des Reform-
prozesses im Zuge des arabischen Frühlings. Die Aner-
kennung regionaler Identitäten und Kulturen, wie zum
Beispiel derjenigen der Berber, ist ein Fortschritt, der
auch das politische Klima für eine Lösung des Westsa-
hara-Konfliktes positiv beeinflussen kann. Es ist auch zu
hoffen, dass die neue islamisch geführte Regierung eine
neue Dynamik für die Lösung des Westsahara-Konflik-
tes bringt.
In dieser Situation scheint es mir zumindest zweifel-
haft, ob es richtig wäre, wie von der Linken gefordert,
nun alle denkbaren Sanktionen gegen Marokko zu ver-
hängen. Besonders absurd ist diese Forderung, wenn
man bedenkt, dass gleichzeitig sechs Abgeordnete der
Linken die „sofortige und bedingungslose“ Aufhebung
aller Sanktionen gegen Syrien und den Iran gefordert ha-
ben.
Es bleibt dabei: Eine dauerhaft tragende Lösung des
Konfliktes kann nur unter den Konfliktparteien selbst
ausgehandelt werden. Letztlich kann die Lösung nicht
von außen kommen!
Denn bis zum heutigen Tage ist es nicht zu einem
wirklichen Durchbruch im Sinne einer dauerhaften, völ-
kerrechtlich verbindlichen Verhandlungslösung für den
Konflikt um die Westsahara gekommen. Seit 1991 be-
steht zwar formell ein Waffenstillstand zwischen der
POLISARIO und Marokko. Von einer wirklichen Lö-
sung ist man aber noch immer weit entfernt. Ein Refe-
rendum in der Westsahara wäre, im Sinne des Selbstbe-
stimmungsrechts der Völker, ein wichtiger erster Schritt
in Richtung einer Konfliktlösung gewesen. Doch dieses
Referendum ist im Jahr 2000 am Streit über den Teilneh-
merkreis gescheitert.
Die im Antrag erwähnte gewaltsame Räumung des
Protestcamps im sahrauischen Lager bei El Aaiún durch
marokkanische Sicherheitskräfte im November 2010
zeigt zudem, dass der Konflikt auch 36 Jahre nach sei-
nem Ausbruch noch immer in tödliche Gewalt umschla-
gen kann.
Was können wir also tun? Im Kern gilt für mich immer
noch die von einer breiten Mehrheit getragene Position
des Bundestages aus dem Jahr 2004. Damals hatten die
Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP in ihrem interfraktionellen Antrag „Eine politi-
sche Lösung für den Westsaharakonflikt voranbringen –
Baker-Plan unterstützen“ (Drucksache 15/2391) ein-
dringlich für den Plan von James Baker geworben, der ei-
nen Kompromiss zwischen den scheinbar unversöhnli-
chen Positionen Marokkos und der POLISARIO darstellt.
Leider konnte dieser Plan, wie schon seine Vorgänger, nie
umgesetzt werden.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Fischereiab-
kommen zwischen der EU und Marokko sagen: Natürlich
ist durch die Ablehnung der Verlängerung des Abkom-
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ens diplomatischer Schaden entstanden. Aber es ist
uch ein deutliches Zeichen, dass es nicht einfach so wei-
rgehen kann wie bisher. Die Neuverhandlungen, die
tzt notwendig werden, bieten eine Chance, die marok-
anische Seite zu einer Überprüfung ihrer unnachgiebi-
en Haltung zu drängen – oder wenigstens die wertvollen
ischgründe vor der Westsahara vor Überfischung und
amit auch vor einem Wertverlust zu schützen, der natür-
ch letztendlich zulasten der Menschen in der Westsahara
ehen würde.
Und noch ein Wort unmittelbar zu dem Antrag der
inken: Es verwundert nicht, dass die Linke hier wieder
inmal einseitig und kurzsichtig in einem uralten Kon-
ikt die Argumente nur einer Seite aufgreift und alle Ge-
enargumente und Differenzierungen sozusagen links
egen lässt. Für dieses Politikverständnis ist die Linke
ekannt, und dies ist ein wesentlicher Teil ihrer so oft
achgewiesenen Außenpolitikunfähigkeit.
Ich habe eben schon den unsäglichen Aufruf einiger
bgeordneter der Linken zur Aufhebung der Sanktionen
egen Syrien und Iran erwähnt. Es ist eben so, dass ei-
ige Abgeordnete der Linken selbst gegenüber massivs-
n Menschenrechtsverletzungen die Augen verschlie-
en, wenn es gerade passt. Deshalb klingt das Pathos der
olidarität mit Unterdrückten in anderen Ländern so
ohl, wie wir es auch hier wieder im Antrag zur Westsa-
ara finden.
Den von der Linken vorgelegten Antrag lehnt meine
raktion deshalb ebenso ab wie alle vier Ausschüsse, die
n bisher beraten haben.
Es führt kein Weg daran vorbei: Die Konfliktparteien
OLISARIO und die Regierung von Marokko müssen
ich einigen. Der jetzige Zustand blockiert die wirt-
chaftliche Entwicklung der Westsahara, er blockiert die
eilhabe der Sahrauis an der Nutzung der natürlichen
eichtümer, und er blockiert auch eine dringend notwen-
ige Annäherung zwischen Marokko und Algerien, die
ach den Umbrüchen in Tunesien, Ägypten und Libyen
in entscheidender Baustein für eine wirkliche Zusam-
enarbeit und ein wirtschaftliches und kulturelles Auf-
lühen der gesamten Region Nordafrika wäre.
Marina Schuster (FDP): Der Konflikt in der West-
ahara gehört international zu den vergessenen Konflik-
n der Welt, und das, obwohl der unsichere Waffenstill-
tand zwischen der sahrauischen Befreiungsfront Frente
OLISARIO und Marokko seit mittlerweile 21 Jahren
esteht. An der Situation hat sich dagegen wenig geän-
ert. Die Lage der Menschenrechte in Westsahara ist
ach wie vor katastrophal. Ebenso bestürzend ist die Si-
ation in den Flüchtlings-lagern der POLISARIO in Al-
erien, in denen seit mehr als 20 Jahren mehr als
00 000 Menschen leben. Im Moment verschlechtert
ich die Lage zunehmend. Unter der sahrauischen Ju-
end wird die Chance auf Konfliktlösung mit der marok-
anischen Regierung so gering eingeschätzt, dass die Ju-
endgruppe der POLISARIO, die UJSARIO (spanisch
r sahrauische Jugendvereinigung: Unión de la Juven-
d de Saguia el Hamra y Río de Oro), bei dem 13. Kon-
ress der Frente POLISARIO kürzlich einen „Gang an
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18309
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die Waffen“ forderte. Dies konnte jedoch in letzter Mi-
nute durch Mohamed Abdel Aziz, Generalsekretär der
Frente POLISARIO, verhindert werden.
Diese Schilderung sollte uns vor Augen führen, dass
sich das „window of opportunity“ langsam zu schließen
beginnt – so es denn jemals wirklich offen stand. Es gilt
deshalb alle Kraftanstrengungen zu unternehmen, um
den Konflikt in Westsahara einer Lösung herbeizufüh-
ren.
Es ist kein Geheimnis, dass im Deutschen Bundestag
unterschiedliche politische Positionen zu der Konfliktlö-
sungsstrategie in der Westsahara bestehen. Dieses unein-
heitliche Bild konfliktierender Strategien setzt sich auf
Ebene der europäischen Staaten sowie im Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen fort. Dass zum 1. Januar 2012
Marokko als nicht ständiges Mitglied in den VN-Sicher-
heitsrat eingezogen ist, wird einer Lösung wohl leider
keinen neuen Schwung verleihen.
In folgendem Punkt denke ich allerdings für alle Ab-
geordneten dieses Hohen Hauses zu sprechen: Es ist es-
senziell, dringend eine Lösung des Konflikts in der
Westsahara herbeizuführen!
Es ist deshalb richtig und wichtig, die deutsche und
die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation in
der Westsahara zu lenken. Es ist allerdings wichtig, dies
in einer Form zu tun, die der Lösung des Konflikts zu-
träglich ist. Dies ist beim Antrag der Linken nicht der
Fall. Der Antrag ist einseitig formuliert. Die geforderten
Maßnahmen sind teils obsolet – so die Forderung bezüg-
lich des EU-Fischereiabkommens; im Übrigen hatte die
Bundesregierung eine gemeinsame Erklärung mit Irland
und Slowenien zum Fischereiabkommen mit Marokko
abgegeben, in der von Marokko gefordert wird, die Par-
tizipation der Bevölkerung von Westsahara an den Rück-
flüssen aus dem Abkommen dazulegen – und teils
schlicht schädlich, so beispielsweise die Forderung,
GIZ-Projekte im Bereich erneuerbare Energien einzu-
stellen. Diese Projekte zielen darauf ab, erstens Energie-
sicherheit vor Ort zu schaffen, zweitens Arbeitsplätze zu
schaffen – von beiden Punkten würde die gesamte Be-
völkerung profitieren –, und drittens wird durch diese
Projekte der völkerrechtliche Status der Westsahara
nicht präjudiziert.
Niemandem ist damit geholfen, Marokko internatio-
nal zu isolieren. Dies scheint aber das zugrunde liegende
Ziel des Antrags zu sein.
Es muss uns um konstruktive Vorschläge gehen.
Aus diesen zahlreichen Gründen kann ich dem Antrag
der Linken nicht zustimmen.
Gleichwohl ist es unser Ziel, den Konflikt um die Re-
gion Westsahara zu lösen. Für die Konfliktlösung sind
aus liberaler Sicht drei Punkte zentral:
Erstens. Beide Konfliktparteien vor Ort stehen in der
Verantwortung, den Konflikt einvernehmlich und fried-
lich zu lösen. Von beiden Seiten müssen dafür Zuge-
ständnisse gemacht werden.
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Zweitens. Die Vereinten Nationen bieten die einzige
ögliche Plattform, eine nachhaltige – international an-
rkannte – Lösung zu erreichen. Innerhalb der Europäi-
chen Union und der Vereinten Nationen ist dafür ein
onzertiertes Vorgehen notwendig – auch wenn dies
chwer ist.
Drittens. Um eine nachhaltige Lösung zu erreichen,
üssen die Nachbarstaaten Algerien und Mauretanien
ine konstruktive Rolle einnehmen, sowohl bei der Ver-
ittlung des Konflikts als auch bei der Durchführung
ertrauensbildender Maßnahmen.
Auf allen Ebenen flankiert die schwarz-gelbe Bun-
esregierung durch verschiedene Maßnahmen die Be-
ühungen der Vereinten Nationen um eine Lösung des
estsahara-Konflikts. Das Auswärtige Amt unterstützt
ertrauensbildende Maßnahmen des UNHCR. In den
ahren 2008 bis 2010 wurden für Familienbesuche circa
00 000 Euro zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Europäischen Union (European Com-
ission – Humanitarian Aid & Civil Protection, ECHO)
urden seit Bestehen des Konflikts rund 130 Millionen
uro für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt, und
ber den Mediationsfonds der Vereinten Nationen unter-
tützt Deutschland indirekt den UN-Sondergesandten für
ie Westsahara.
Auf diplomatischer Ebene werden im Rahmen der eu-
päischen Nachbarschaftspolitik regelmäßig die The-
en Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlich-
eit angesprochen. Auch der fortgeschrittene Status
advanced status“) Marokkos in der Partnerschaft mit
er EU wird dafür genutzt, diese Themen auf allen Ebe-
en kontinuierlich anzusprechen. Der politische Dialog
es Aktionsplans mit Marokko sieht dies genauso vor
ie das Assoziierungsabkommen, welches den Men-
chenrechten eine grundlegende Bedeutung für die In-
en- und Außenpolitik der EU und Marokkos zuweist.
Trotz aller internationalen Bemühungen scheint aus
erschiedenen Gründen eine kurzfristige Lösung des
onflikts leider wenig wahrscheinlich, zum Ersten auf-
rund der prekären menschenrechtlichen Situation und
er nicht vorhandenen Perspektive der Sahrauis, zum
weiten aufgrund der verminten Grenzanlage, die Ma-
kko entlang der Waffenstillstandslinie von 1991 er-
chtet hat, und zum Dritten aufgrund der Weigerung
arokkos, das bereits in verschiedenen VN-Resolutio-
en zwischen 1966 und 1972 festgelegte Referendum
um völkerrechtlichen Status der Westsahara abzuhalten.
Trotzdem ist eines klar: Es müssen Mittel und Wege
efunden werden, dass auf dem Gebiet der Westsahara
enschenrechte stärker geachtet und verteidigt werden.
s war höchste Zeit, dass die VN-Resolution 1979
vom letzten Jahr – dies sowie die Situation in Tindouf
ndlich aufgenommen hat. Wir dürfen unsere Augen
icht vor der schwierigen Menschenrechtslage und vor
em schwierigen Konflikt verschließen, und unser Enga-
ement darf nicht nachlassen.
Die Westsahara-Problematik ist eine zentrale Frage
r die Zukunft Marokkos und der gesamten Region von
lgerien bis Mauretanien. Der Konflikt steht der Koope-
18310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
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ration und der Entwicklung im Maghreb entgegen. Zu-
dem birgt der vergessene Konflikt gerade vor dem
Hintergrund der Umbrüche in der arabischen Welt
Sprengkraft. Es sind alle beteiligten Akteure aufgerufen,
diesem Konflikt zu einer Lösung zu verhelfen.
Heike Hänsel (DIE LINKE): Die EU und die Bun-
desregierung sind mit ihrer Unterstützung des Fischerei-
abkommens mit dem autoritären Regime in Marokko
gescheitert. Denn das Europaparlament hat die Verlänge-
rung des Fischereiabkommens zwischen der EU und
Marokko mit 326 gegen 296 Stimmen abgelehnt.
In Tifariti fand Mitte Dezember nahezu zeitgleich der
13. Kongress der Frente POLISARIO statt. Die POLI-
SARIO hält sich seit mittlerweile über 20 Jahren an den
Waffenstillstand, ohne dass das im Gegenzug vorgese-
hene Referendum über die Unabhängigkeit der West-
sahara bisher stattgefunden hätte. Ganz im Gegenteil:
Das Referendum wird von Marokko mit tatkräftiger
Unterstützung seiner westlichen Verbündeten gezielt
verschleppt. Deshalb gibt es sehr viel Unzufriedenheit
bei der jungen sahrauischen Generation, die ohne Per-
spektive seit Jahrzehnten in der Wüste in Flüchtlings-
lagern leben muss. Sie fühlen sich verraten und verges-
sen und diskutierten die Rückkehr zum bewaffneten
Kampf, da die internationale Gemeinschaft ja nur auf
Gewalt reagiere, das zeigten viele andere Konflikte in
der Welt.
Ein bedeutender Rückschritt war in diesem Zusam-
menhang auch der Abschluss des Fischereiabkommens
zwischen der EU und Marokko. Dieses Abkommen setzt
sich völkerrechtswidrig über die Rechte der Menschen in
der Westsahara hinweg und stützt faktisch das marokka-
nische Regime und seine völkerrechtswidrige Besetzung
der Westsahara.
Der Europaabgeordnete der Linksfraktion GUE/NGL,
Willy Meyer Pleite, konnte nun die Nachricht über die
Nichtverlängerung des völkerrechtswidrigen Fischerei-
abkommens auf dem Kongress der POLISARIO verkün-
den. Eine Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes
wurde – nicht zuletzt wegen dieser Nachricht – nicht be-
schlossen. Vorerst! Allerdings liegt es nun an Marokko,
der EU und auch der Bundesregierung, die damit gege-
bene Chance auf die Erhaltung des Friedens zu nutzen.
Gibt es innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate
keine deutlichen Fortschritte bei der Umsetzung des UN-
Friedensplans von 1990, wird das Risiko eines neuen
bewaffneten Konfliktes um die durch Marokko völker-
rechtswidrig besetzte Westsahara in Kauf genommen.
Wer das als taktisches Säbelrasseln abtut, verkennt den
Ernst der Lage und die Not der unterdrückten Sahrauis in
der Westsahara.
Dass die Bundesregierung mit dem marokkanischen
Regime aufs Engste kooperiert, Waffen liefert, Soldaten
und Polizisten ausbildet, sollte jedoch niemanden über-
raschen. Die Bundesregierung hat überall auf der Welt,
auch in Tunesien, Libyen, Ägypten und Syrien, mit auto-
ritären Regimen kooperiert, solange das ihren Interessen
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iente. Manchmal müsse man mit dem Teufel Kirschen
ssen, so begründete der heutige Verteidigungsminister
nd damalige Kanzleramtschef die bereits unter Rot-
rün verstärkte Sicherheitszusammenarbeit mit dem
ssad-Regime. Menschenrechte interessieren die deut-
che Außenpolitik nur, wenn diese funktionalisiert wer-
en können, um ungeliebte Regime durch Sanktionen
der eben auch militärisch aus dem Weg zu räumen.
Die Bundesregierung muss endlich aufhören, das ma-
kkanische Regime bei jeder Gelegenheit zu hofieren
nd das Königshaus gegen die Protestbewegung zu un-
rstützen. Sie muss endlich alles tun, um Marokko von
er völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara und
en dort stattfindenden Menschenrechtsverletzungen ab-
uhalten. Konkret heißt das:
Es dürfen keine weiteren Finanzspritzen für das Re-
ime und dessen illegale Ausbeutung der Rohstoffe und
nergiequellen in der Westsahara in Aussicht gestellt
erden.
Der fortgeschrittene Status in der Europäischen Nach-
arschaftspolitik, der Marokko zum Vorbild in Sachen
enschenrechte verklärt, muss aufgehoben werden.
Marokko muss als das benannt werden, was es ist:
ine Besatzungsmacht, die Völkerrecht und Menschen-
cht mit Füßen tritt.
Die Bundesregierung muss im Sicherheitsrat auf
rnsthafte Verhandlungen für die zügige Durchführung
ines Referendums über den zukünftigen Status der
estsahara drängen, das Marokko bisher verweigert.
Nur so kann eine mögliche Eskalation dieses verges-
enen Konflikts verhindert werden.
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein fast
ergessener Konflikt wirft lange Schatten auf die
ukunft der Menschen in dieser Region. Die Gebiets-
nsprüche in Bezug auf die afrikanische Westsahara sind
ngeklärt, Marokko verhindert das von der UN an-
isierte Referendum seit Jahrzehnten, und damit warten
ie Westsahrauis seit 1991 in Flüchtlingslagern darauf,
ass ihnen die Gelegenheit zur Abstimmung über ihre
ühere Heimat gegeben wird. Algerien hingegen nutzt
iesen ungeklärten Zustand für seine eigenen Zwecke.
Bis heute ist der völkerrechtliche Status des Küsten-
ndes ungeklärt. Die Westsahara selbst ist durch einen
ber 2 000 km langen verminten Wall zerschnitten. Hier
teht eine Mauer, die vielen gänzlich unbekannt ist.
Meine Frage: Was tut Deutschland? Wo bleibt die
ertegebundene Außen- und Entwicklungspolitik dieser
undesregierung?
Im Entwicklungsausschuss haben wir hören können,
ass die Menschen in den Lagern auf der einen Seite
ankbar sind, dass sie humanitäre Hilfe erhalten. Auf der
nderen Seite hat sich die Situation drastisch verschlech-
rt, und Westsahrauis fühlen sich von der internationa-
n Gemeinschaft im Stich gelassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18311
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Seitens der Bundesregierung wurde uns im Ausschuss
mitgeteilt, ihre Haltung im Westsahara-Konflikt sei
„neutral“. Aber ist sie das?
Statt Druck auf Marokko auszuüben und auf eine
Lösung des Konflikts zu drängen, wird das Land als
„verlässlicher und stabiler Partner“ gelobt. Der poli-
tische Spielraum, der aufgrund der engen Beziehungen
zwischen Deutschland und Marokko besteht, wird nicht
genutzt. Damit verspielt die Bundesregierung eine große
Chance.
Und wie passt die „neutrale“ Haltung zu der Linie, die
die Bundesregierung auf EU-Ebene verfolgt? Stichwort
Fischereiabkommen: Anstatt sich innerhalb der EU für
eine einheitliche Position zu Marokko und Westsahara
einzusetzen und dabei die Lage der Menschenrechte und
die humanitäre Situation in Westsahara in den Fokus zu
rücken, hat sich die Bundesregierung für eine Verlänge-
rung des umstrittenen EU-Fischereiabkommens mit Ma-
rokko starkgemacht, und das, obwohl andere EU-Staaten
ihre Zustimmung aufgrund von Bedenken verweigert
hatten. Das Europaparlament hat dem Bestreben von
Schwarz-Gelb einen Riegel vorgeschoben, als es im De-
zember letzten Jahres Veto gegen dieses Abkommen ein-
gelegt hat. Ein Erfolg für die Menschenrechte – und eine
Blamage für die Bundesregierung!
Wir müssen konstatieren: Nicht nur die Bundesregie-
rung, sondern die gesamte internationale Gemeinschaft
hat im Westsahara-Konflikt versagt. Das in der UN-Re-
solution 690 vereinbarte Referendum über die Zukunft
der Westsahara hat noch nicht stattgefunden. Das heißt
im Klartext: Seit über 20 Jahren wird dieser Konflikt auf
dem Rücken der Menschen ausgetragen, die in den
Flüchtlingslagern und in der Westsahara leben. Doch die
ungelöste Situation belastet die Region: Marokko, weil
es völkerrechtswidrig die Annexion der Westsahara vo-
rantreibt, aber viel Geld für die Sicherung der Grenzen
ausgeben muss, die Westsahrauis, weil ihre Perspektiven
schwinden, und Algerien, das von der Situation profitie-
ren will, aber Stillstand erlebt.
Es wäre wünschenswert, bei einem so wichtigen
Thema wie dem Westsahara-Konflikt einstimmig Posi-
tion zu beziehen. Der Antrag der Linken geht in die rich-
tige Richtung. In Ton und Form und in der Beschreibung
der komplexen Situation hat er aber Schwächen. Des-
halb werden wir uns enthalten.
Abschließend noch ein Appell: Wir stehen mit den
Revolutionen in Nordafrika vor einer veränderten Situa-
tion. Dieses Momentum muss jetzt genutzt werden; jetzt
muss politisch eine Lösung geschaffen werden. Denn
nicht nur die katastrophale Situation vor Ort steht auf
dem Spiel – Westsahara ist ein Hemmschuh für die Ent-
wicklung der gesamten Region.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung eindring-
lich auf: Nutzen Sie diese Chance! Setzen Sie sich bila-
teral, innerhalb der EU und auf UN-Ebene für eine
Lösung des Konfliktes ein!
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nlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes
zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor
Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaf-
fenähnliche halbautomatische Schusswaffen (Ta-
gesordnungspunkt 16)
Günter Lach (CDU/CSU): Die schreckliche Tat ei-
es Einzeltäters in Norwegen im Sommer 2011 hat die
raktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genom-
en, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenge-
etzes vorzulegen. Der Massenmord hat auch uns in
eutschland und den anderen europäischen Nachbarlän-
ern tief erschüttert. Wir haben gemeinsam mit den
enschen in Norwegen um die Opfer getrauert. Da ist es
aheliegend, sich angesichts der bestürzenden Berichte
ie Frage zu stellen, wie solche Ereignisse verhindert
erden können. Die Überlegungen der Grünen-Bundes-
gsfraktion gehen aber an der Problematik vorbei.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Umgang mit halb-
utomatischen Gewehren, die äußerlich vollautomati-
chen Kriegswaffen nachgebildet sind, zu verbieten.
ine weitere Forderung ist, eine Änderung der Defini-
on des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“
orzunehmen.
Unser Waffenrecht hat in den vergangenen Jahren
ahlreiche Änderungen erfahren, mit dem Ziel, mehr
icherheit in unserem Land zu erreichen. Es soll den
issbrauch von Waffen verhindern und so Bedrohungs-
ituationen im öffentlichen Raum eindämmen. Es gibt
en Strafverfolgungsbehörden die rechtlichen Rahmen-
edingungen, um Gewaltkriminalität zu bekämpfen.
ufgabe des Waffenrechts ist es auch, die vielfältigen
teressen von legalen Waffenbesitzern – den Jägern,
chützen, Sammlern und Herstellern – zu regeln. Insge-
amt haben wir in Deutschland damit ein Waffengesetz,
as die öffentliche Sicherheit unterstützt und dort den
affengebrauch einschränkt, wo es nötig ist. Gleichzei-
g beachtet es die Interessen von legalen Waffenbesit-
ern.
Was trägt der vorliegende Gesetzentwurf nun aber zur
erbesserung unseres Waffenrechts bei? Die erste Forde-
ng ist, halbautomatische Schusswaffen, die vollauto-
atischen Kriegswaffen nachgebaut sind, zu verbieten.
Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaf-
n haben in Norwegen nach meiner Kenntnis keine
olle gespielt. Die vom Täter in Norwegen verwendete
affe – eine Ruger Mini-14 – gibt es in der optischen
usführung eines klassischen Jagdgewehrs als auch
chnisch baugleich in kriegswaffenähnlicher Optik. Mit
em Änderungsvorschlag wäre nur die zweite Variante
rfasst worden. Tatsache ist, dass die optische Ähnlich-
eit einer Schusswaffe mit Kriegswaffen nicht dazu
hrt, dass ihr Gefahrenpotenzial mit einer nach dem
affengesetz verbotenen Waffe vergleichbar ist. Das tat-
ächliche Gefahrenpotenzial ändert sich durch das Aus-
ehen nicht. Diese Überlegungen und die Tatsache, dass
an nach jahrelanger, intensiver Prüfung und Diskus-
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sion zu der Erkenntnis kam, dass diese Waffen bei Delik-
ten eben nicht relevant sind, hat 2002 zu der Aufhebung
einer bestehenden Verbotsregelung geführt. Dies wurde
auch vom Bundeskriminalamt befürwortet.
Soweit ich der Berichterstattung entnehmen konnte,
hat sich der norwegische – offensichtlich psychisch ge-
störte – Täter mehrere Jahre auf seine schreckliche Tat
vorbereitet. So etwas kann auch das beste Waffengesetz
nicht verhindern.
Bei der Umsetzung eines Verbots von kriegswaffen-
ähnlich aussehenden halbautomatischen Schusswaffen
sehe ich in der Praxis außerdem Schwierigkeiten in Be-
zug auf die Abgrenzung beim Vollzug des Waffengeset-
zes. Die technische Weiterentwicklung von Waffen
macht es zunehmend schwerer, allein über das Aussehen
einer Waffe zu bestimmen, welche Teile ursprünglich für
die zivile und welche für die militärische Nutzung entwi-
ckelt wurden. Wir sollten immer im Blick haben, die Si-
cherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten
und zu verbessern. Dabei müssen die Regelungen sinn-
voll, wirkungsvoll und praktikabel sein.
Der Gesetzentwurf fordert außerdem eine neue Defini-
tion des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“.
Auch dieser Forderung kann ich nicht zustimmen. Das
Waffengesetz verbietet in § 42 a bereits heute das Führen
von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Dazu gehö-
ren sämtliche Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach
im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaf-
fen hervorrufen. Ausgenommen sind solche Gegen-
stände, die erkennbar nach dem Gesamterscheinungsbild
zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt
oder Teile historischer Sammlungen sind.
Mit einer Erweiterung des Begriffs entsprechend dem
Gesetzentwurf auf Gegenstände, die „nach den jeweili-
gen Umständen auch für einen Laien“ als Schusswaffe
wahrgenommen werden, würden auch viele Spielzeuge
unter das Waffenrecht fallen. Dabei umfasst die heutige
Regelung bereits Nachbauten und Spielzeugwaffen, von
denen ein Drohpotenzial ausgeht. Darunter fallen auch
viele Softairwaffen, die echten Waffen nachgebildet
sind. Der Transport dieser Art von Anscheinswaffen ist
nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Dies gilt
auch für Kinder und Jugendliche.
Damit halten wir die Anscheinswaffen vom öffentli-
chen Raum fern und verringern mögliche Bedrohungssi-
tuationen, denen sich Menschen gegenübersehen könn-
ten. Diese Maßnahme unterstützt auch die Arbeit und
Sicherheit unserer Polizei, da so unnötige Polizeiein-
sätze vermieden werden. Wer Gegenstände, die den An-
schein einer scharfen Schusswaffe erwecken, in der Öf-
fentlichkeit nicht in einem verschlossenen Behältnis
transportiert, handelt gegen das Gesetz. In diesen Fällen
wird nach § 53 Abs. 1 Nr. 21 a Waffengesetz eine Ord-
nungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldstrafe von
bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.
Festzuhalten bleibt, dass es sachlich nicht erforderlich
ist, einen bereits geregelten Bereich erneut zu regeln.
Dies bringt keinen Sicherheitsgewinn: Eine Tat wird
nicht unrechter, nur weil man sie zweimal verbietet. Das
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eben wird auch nicht sicherer. Anstatt die Regelungs-
ut zu verstärken, sollten wir unsere Behörden vor Ort
abei unterstützen, ihren bestehenden umfangreichen
berprüfungsaufgaben nachkommen zu können.
Im internationalen Vergleich ist das deutsche Waffen-
cht bereits eines der strengsten. Bei jeder rechtlichen
berprüfung und Diskussion darf nicht vergessen wer-
en, dass bei dem Gebrauch von Schusswaffen und an-
eren Gegenständen immer der Mensch mit allen Stär-
en und Schwächen dahinter steht. Daher ist und bleibt
ie Eindämmung und Bekämpfung von Gewaltkrimina-
tät eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die-
er Aufgabe müssen wir uns jeden Tag und in allen Le-
ensbereichen immer wieder stellen.
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die schreck-
chen Taten von Anders Breivik vor sechs Monaten ha-
en ein ganzes Land in einen Schockzustand versetzt.
as perfide und grausame Vorgehen hat uns alle getrof-
n. Den Angehörigen der Opfer gebührt unser Beileid
nd unsere Unterstützung, mit dieser schwierigen Situa-
on umzugehen.
Sechs Monate nach der Tat laufen noch immer die
rmittlungen der norwegischen Polizei zu einzelnen Ta-
mständen und möglichen Helfern, und auch das Straf-
erfahren gegen Anders Breivik ist noch nicht abge-
chlossen.
Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass die
aten das Ergebnis einer über mehrere Jahre andauern-
en Radikalisierung waren. Sie wurden sorgfältig und
etailliert geplant und unter Einfluss von Drogen ausge-
hrt.
Als die erste Tat, der Bombenanschlag in der Innen-
tadt von Oslo, verübt war, sich jedoch nicht die erhoffte
irkung für den Attentäter einstellte, änderte der Atten-
ter seinen ursprünglich gefassten Plan, fuhr zur Insel
toya und setzte dort sein schreckliches Vorhaben fort.
Die bisherigen Ermittlungen haben auch ergeben,
ass aufgrund der geltenden Bestimmungen in Norwe-
en und der fehlenden Zusammenarbeit der Sicherheits-
ehörden – Zoll und Polizei – der Täter über mehrere
ahre hinweg die Sprengsätze, die er in Oslo einsetzte,
auen konnte.
Die Taten belegen somit den Mehrwert der jüngsten
aßnahmen der christlich-liberalen Koalition, wie bei-
pielsweise die Einrichtung eines Gemeinsamen Ab-
ehrzentrums Rechtsextremismus. Eine bessere Vernet-
ung und ein besserer Informationsaustausch zwischen
en einzelnen Sicherheitsbehörden helfen, Gefahrensi-
ationen frühzeitig zu erkennen und sie schließlich auch
u verhindern.
Keinesfalls haben die Ermittlungen jedoch ergeben,
ass nach dem deutschen Waffengesetz erlaubte halbau-
matische Langwaffen, die vollautomatischen Kriegs-
affen nachgebaut sind, ursächlich für die hohe Zahl an
oten auf der Insel Utoya gewesen seien. Vielmehr hat
as perfide Vorgehen des Täters, sich als Polizist zu ver-
leiden und alle Teilnehmer des Camps zusammenzuru-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18313
(A) )
)(B)
fen, erst den Grundstein für das schreckliche Ausmaß
der Tat gelegt.
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorge-
legten Änderungen des Waffengesetzes und der Allge-
meinen Waffengesetz-Verordnung stehen somit gerade
nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat
in Norwegen. Sie sind zudem in sich widersprüchlich
und fern jeder Realität.
Der erste Widerspruch besteht bereits darin, dass es
die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die mit
dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts im Jahr
2002 eine bis dahin bestehende Verbotsregelung für
halbautomatische Schusswaffen, die Kriegswaffen nach-
gebildet sind, aufgehoben hat.
Die Aufhebung erfolgte damals auch zu Recht, denn
zuvor war es in mehreren Fällen dazu gekommen, dass
Waffenbehörden in einem Land halbautomatische
Schusswaffen für Wettkämpfe von Sportschützen für zu-
lässig erklärten, während die gleichen Waffen aufgrund
ihrer äußerlichen Ähnlichkeit mit Kriegswaffen in ande-
ren Ländern verboten wurden.
Die Folgen einer Wiedereinführung der damaligen
Vorschrift sind somit bereits jetzt vorgezeichnet –
Rechtsunsicherheit bei den Antragstellern und den agie-
renden Behörden.
Auch die im Gesetzentwurf beabsichtigte Änderung
bei den Anscheinswaffen vermag nicht zu überzeugen.
Zum einen ist das Führen von Anscheinswaffen nach
§ 42 a und § 53 Abs. 1 Nr. 21 a WaffG bußgeldbewehrt.
Spielen somit Kinder oder Jugendliche mit solchen
Gegenständen in der Öffentlichkeit, kann dies als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu
10 000 Euro geahndet werden. Zum anderen ist durch
die Anlage 1 zum Waffengesetz hinreichend gesetzlich
vorgegeben, wann eine Verwechslung von Anscheins-
waffen mit gefährlichen echten Schusswaffen ausge-
schlossen ist, nämlich dann, wenn die Anscheinswaffen
erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum
Spiel bestimmt sind, was insbesondere dann der Fall ist,
wenn sie die Größe einer entsprechenden Feuerwaffe um
50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Mate-
rialien enthalten oder aber keine Kennzeichnung von
Feuerwaffen aufweisen.
Das Gesetz stellt somit objektive Unterscheidungs-
merkmale und Kriterien auf, die eine kurzfristige Ent-
scheidung ermöglichen, ob es sich um eine Anscheins-
waffe handelt.
Diese objektiven Entscheidungsmerkmale sollen nun-
mehr durch die subjektive „Wahrnehmung eines Laien
nach den jeweiligen Umständen“ ausgetauscht werden.
Dies kommt reiner Willkür gleich und ist schlicht nicht
praktikabel. Eine Vereinfachung stellt eine solche Rege-
lung gerade nicht dar. Schließlich bleiben Verwechslun-
gen auch weiterhin möglich und nehmen wahrscheinlich
sogar noch zu. Ein Mehrwert für die öffentliche Sicher-
heit und Ordnung ist somit nicht gegeben. Der von den
Grünen eingereichte Gesetzentwurf stellt keine adäquate
Antwort auf die schrecklichen Vorfälle am 22. Juli 2011
in Norwegen dar. Er ist vielmehr ein laienhafter Versuch,
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us den schrecklichen Taten eines radikalisierten Täters
olitisches Kapital zu schlagen. Er darf daher keine Un-
rstützung in diesem Hohen Hause finden.
Gabriele Fograscher (SPD): Heute beraten wir in
rster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/
ie Grünen, der vorsieht, kriegswaffenähnliche halbau-
matische Schusswaffen zu verbieten.
Mit diesem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/
ie Grünen ist erneut eine Diskussion um das Waffen-
cht entstanden, die sich nicht nur auf das Verbot be-
timmter Waffengattungen beschränkt, sondern wieder
rundsätzliche Fragen aufwirft.
Bereits seit der Ankündigung dieses Gesetzentwurfes
nd der Ausstrahlung eines Beitrages zu diesem Thema
urch Report Mainz im Oktober letzten Jahres wird wie-
er hochemotional über das Waffenrecht diskutiert. Es
ibt einen Grundkonflikt zwischen Legalwaffenbesit-
ern wie Sportschützen, Jägern und Sammlern auf der
inen Seite und Bürgerinnen und Bürgern, die mit Waf-
n nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen,
uf der anderen Seite. Beide Gruppen haben gute, zu re-
pektierende Argumente für ihre Positionen und Anlie-
en, und beide Gruppen verfügen über einen hohen Mo-
ilisierungsgrad.
Das belegt auch eine E-Petition beim Deutschen Bun-
estag gegen diesen Gesetzentwurf, die bereits in kurzer
eit mehr als 1 350 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner
it steigender Tendenz hat.
In Deutschland haben wir eine lange Tradition von
chützenvereinen, Jägern und Sammlern und eine Tradi-
on, in der der private Besitz von Waffen unter Auflagen
ie Zuverlässigkeit, Nachweis eines Bedürfnisses und
ichere Aufbewahrung der Waffen erlaubt ist. Dies er-
ennen auch Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Begrün-
ungsteil des Gesetzentwurfes an. Aber es gibt auch
enschen in unserem Land, die sich durch Waffen be-
roht fühlen und denen die derzeit geltenden Regelun-
en nicht weit genug gehen.
Deshalb dreht sich die Diskussion immer wieder um
ie gleichen Fragen: Wie ist das Verhältnis von legalen
u illegalen Waffen? Wie hoch ist die Deliktsrelevanz
on illegalen und legalen Waffen? Dürfen Waffen zu
ause aufbewahrt werden, oder sollte man Waffen und
unition getrennt und zentral aufbewahren? Soll es
ann Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger geben? Brin-
en neue technische Entwicklungen von mechanischen
der biometrischen Sicherungssystemen mehr Sicher-
eit? Sind großkalibrige Waffen gefährlicher als kleinka-
brige Waffen? Ist die Gefährlichkeit einer kriegswaf-
nähnlichen, halbautomatischen Waffe größer als die
ines halbautomatischen Gewehrs? Welche sicherheits-
levanten Vollzugsdefizite bestehen beim Waffenrecht?
Den Grundkonflikt in der Gesellschaft, der sich auch
den Fraktionen des Bundestages widerspiegelt, wer-
en wir durch ein Verbot einzelner Waffengattungen
icht lösen. Wir als Gesetzgeber sollten deshalb beson-
en handeln.
18314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
(A) )
)(B)
Wo stehen wir heute?
Nach dem schrecklichen Amoklauf im März 2009
hatten wir Änderungen am Waffengesetz vorgenommen.
Hauptziel der damaligen Novellierung war, gerade Ju-
gendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und
weitgehend sicherzustellen, dass nur Berechtigte Zugang
zu Waffen haben.
Der Vollzug und die Kontrolle des Waffenrechts lie-
gen bei den Bundesländern. Laut eines aktuellen Be-
richts des Bundesinnenministeriums für den Innenaus-
schuss bezeichnen die Länder die 2009 getroffenen
Regelungen als sinnvoll und notwendig.
Auf der letzten Konferenz der Innenminister und -se-
natoren der Länder im Dezember 2011 hat die von der
IMK eingerichtete Expertengruppe „Evaluierung Waf-
fenrecht“ einen Bericht vorgelegt. Dieser Bericht ist
aber, so das BMI, nicht zur Veröffentlichung freigege-
ben. Die Innenminister wollen die Ergebnisse selbst aus-
werten und prüfen, ob sich daraus Handlungsbedarf er-
gibt.
Da der Deutsche Bundestag als Bundesgesetzgeber
für das Waffengesetz zuständig ist, halte ich es für un-
verzichtbar, dass wir diese Evaluierungsergebnisse zeit-
nah zur Verfügung gestellt bekommen.
Zu begrüßen ist es, dass der Bundesrat im November
2011 nach nahezu neun Jahren die Allgemeine Verwal-
tungsvorschrift zum Waffengesetz verabschiedet hat.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und
Ländern gibt es nun endlich eine einheitliche Vollzugs-
anweisung für die Behörden. Dies beendet eine jahre-
lang unterschiedliche Praxis in den Bundesländern und
bringt mehr Rechtssicherheit für die Waffenbesitzer.
Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass das natio-
nale Waffenregister bis Ende dieses Jahres kommen
wird. Damit wird nicht nur eine EU-Richtlinie umge-
setzt, sondern auch eine langjährige Forderung der Ge-
werkschaft der Polizei erfüllt. Mit diesem nationalen
Waffenregister wird es mehr Sicherheit für Polizistinnen
und Polizisten geben, die vor ihrem Einsatz herausfinden
können, ob sie am Einsatzort mit – zumindest registrier-
ten – Waffen rechnen müssen.
In ihrem Gesetzentwurf wollen Bündnis 90/Die Grü-
nen auch das Problem der Definition von Anscheinswaf-
fen neu regeln. Bei jeder Änderung des Waffengesetzes
haben wir uns mit Anscheinswaffen auseinandergesetzt.
Es ist schwierig, die täuschend echt aussehenden Imitate
(Softair-Waffen, Gasdruckpistolen) von echten, scharfen
Waffen zu unterscheiden. Die Hersteller sind hier sehr
kreativ, und offensichtlich gibt es einen Markt für solche
Imitate.
In dem Gesetzentwurf soll die Erkennbarkeit von An-
scheinswaffen durch die Einfügung der Wörter „nach
den jeweiligen Umständen auch für einen Laien“ klarge-
stellt werden. Damit ist maßgeblich, wie ein waffentech-
nischer Laie den jeweiligen Gegenstand in der gegebe-
nen Situation einschätzt.
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Ich habe große Zweifel, dass sich mit dieser subjekti-
en Definition die Gefährdung und Bedrohung durch
nscheinswaffen wirklich lösen lässt.
Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion zu, dass wir
rgebnisoffen in Verhandlungen über Änderungen des
affenrechts gehen. Vorschläge, die in der Praxis, in der
ealität tatsächlich mehr Sicherheit bringen, werden wir
nterstützen.
Serkan Tören (FDP): Mit dem von Bündnis 90/Die
rünen vorgelegten Entwurf einer Änderung des Waf-
ngesetzes soll dem Schutz für Leib und Leben durch
as Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer
chusswaffen begegnet werden. Ich glaube, wir alle sind
ns einig, dass der Schutz von Leib und Leben bei allen
itgliedern des Hauses an oberster Stelle steht. Darüber
üssen wir nicht diskutieren.
Allerdings kommen mir bei dem vorgelegten Entwurf
ur Änderung des Waffengesetzes erhebliche Zweifel,
b hier ein tauglicher Änderungsentwurf zur Verschär-
ng des Waffengesetzes zum Schutz von Leib und Le-
en vorgelegt worden ist.
Als Begründung für den Gesetzentwurf dient der
enschenverachtende Massenmord auf der norwegi-
chen Insel Utoya im Sommer 2011. Aus Gewalttaten,
o wie sie in Norwegen geschehen sind, kann man si-
herlich immer auch neue Erkenntnisse ziehen. Die
chlimmen Ereignisse auf der Insel Utoya haben meines
rachtens bis jetzt keine neuen Erkenntnisse zutage ge-
rdert, die eine weitere Verschärfung des ohnehin schon
charfen deutschen Waffenrechts rechtfertigen würden.
Was allerdings mit dem Gesetzentwurf von Bünd-
is 90/Die Grünen vorgelegt wird, kann aus Sicht der
DP nicht einmal als tauglicher Versuch einer mögli-
herweise sinnvollen Modifizierung des Waffenrechts
ezeichnet werden. So sollen halbautomatische Waffen,
ie ihrer äußeren Form nach vollautomatischen Kriegs-
affen überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger
eise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen,
ach diesem Gesetzentwurf verboten werden.
Es geht also nicht um die Wirkung der Waffen, son-
ern um das Design der Waffen. Der Antrag zeigt, dass
s Bündnis 90/Die Grünen also nicht um eine Verbesse-
ng des Schutzes der Bevölkerung geht. Hier stehen
ohl eher ideologische Fragen im Vordergrund. Gegen-
tände werden nicht nach objektiven Kriterien beurteilt,
ondern einzig und allein nach subjektiven. Alles, was
ur einen martialischen Anschein hat, ist somit per se
chlecht und muss verboten werden. Diese Haltung zeigt
ich auch in der Begründung zum Gesetzesantrag; dort
eißt es, dass Waffen mit militärischem Aussehen in un-
erer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Eine solche
eologische Argumentation lehnen wir Liberale ab. Mit
iesem Argument könnte man übrigens auch den Bun-
eswehrparka verbieten – sofern ich mich erinnern kann,
eradezu ein Statussymbol bei den Mitgliedern und
ympathisanten der Grünen der frühen Jahre.
Sofern durch das Aussehen einer Waffe sicherheitsre-
vante Probleme auftauchen, gibt es Einschränkungen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012 18315
(A) )
)(B)
was die Nutzung solcher Waffen angeht. Geregelt ist
dies in § 42 a des Waffengesetzes. Dieser Paragraf ver-
bietet das Führen von Anscheinswaffen in der Öffent-
lichkeit. Damit wäre auch dem Schutz der Jugend ge-
nüge getan, wie dies der Gesetzentwurf fordert.
Unter dem Strich kann man eigentlich nur zu dem
Schluss kommen, dass es Bündnis 90/Die Grünen bei
diesem Antrag nicht um ein Mehr an Sicherheit geht. Es
geht vielmehr darum, Dinge, die einem sowieso ein
Dorn im Auge sind, zu verbieten. Es geht also um den
moralischen Zeigefinger. Dieses Gängeln von Bürgern
ohne einen echten Sicherheitsgewinn lehnen wir Libe-
rale ab.
Frank Tempel (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grü-
nen haben nach dem schrecklichen Massenmord in
Norwegen vorigen Jahres geprüft, ob sich hieraus Ände-
rungsbedarf für das deutsche Waffenrecht ergibt. He-
rausgekommen ist ein zwiespältiger Gesetzentwurf.
Ja, wir begrüßen Ihren Ansatz, besonders gefährliche
Waffen von der Zulassung auszuschließen. Wir stimmen
mit Ihnen auch überein, dass halbautomatische Schuss-
waffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut
sind, keinen „sportlichen bzw. jagdbezogenen Mehr-
wert“ haben.
Doch, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der
Grünen, Ihr Antrag ist zu kurz gesprungen. Angesichts
eines riesigen Waffenfundus in privater Hand, legal und
illegal, ist das Problem der „halbautomatischen Schuss-
waffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut
sind“ marginal. Man sollte zumindest einmal darüber
nachdenken, ob halbautomatische Waffen für den Schüt-
zensport wirklich notwendig sind. In der Definition des
Sportschießens heißt es: „Ziel des Sportschießens ist es,
die Mitte einer Schießscheibe durch Einklang von
Körper (durch statischen Aufbau und Körperbeherr-
schung) und Geist (durch innere Ruhe und Kontrolle von
äußeren Einflüssen) zu treffen. Dies braucht Training,
sowohl körperliches als auch mentales.“ Diese Heraus-
forderung ist mit manuell nachzuladenden Waffen be-
reits erreichbar. Ja, ein Großteil der legalen Waffen in
der Bundesrepublik – insbesondere die Kurzwaffen –
dürften Halbautomaten sein. Trotzdem ist abzuwägen,
ob der potenziellen Gefährlichkeit einer halbautomati-
schen Waffe ein entsprechender sportlicher Nutzen ge-
genübersteht.
Wir sollten darüber hinaus über die Notwendigkeit
von Großkaliberwaffen im Sportschießen nachdenken.
Polizeigewerkschaften fordern seit langem die Be-
schränkung auf kleine Kaliber. Die Gefährlichkeit von
Großkaliberwaffen gegenüber einer Kleinkaliberwaffe
ist trotz aller gegenteiligen Behauptungen deutlich er-
höht. Wir wissen natürlich, dass angesichts von Millio-
nen legaler halbautomatischer Waffen eine Änderung
nicht von heute auf morgen machbar ist. Das ist klar. Der
Bestandsschutz für Altbesitzer bei einem gleichzeitigen
Verbot des Neuerwerbs großkalibriger Waffen könnte
aber ein realistischer Weg sein.
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Wiederholt hat die Linke die Einführung von Abzugs-
chlössern insbesondere bei Erbwaffen gefordert. Waf-
nbesitz, der keinem berechtigten Bedarf entspricht, ist
ur zuzustimmen, wenn die Waffe schussunfähig ge-
acht wurde. Dies ist am besten mit Abzugsschlössern
gelbar. Die Waffen werden dadurch nicht beschädigt
nd behalten ihren Wert. Sie werden aber gegen Miss-
rauch gesichert.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bünd-
is 90/Die Grünen, all diesen Themen sind Sie aus dem
eg gegangen. Das ist schade!
Die weiterhin vorgeschlagenen Änderungen bei der
bgrenzung der Spielzeugwaffen von Anscheinswaffen
alten wir hingegen für fraglich. Sie fordern die Strei-
hung einer konkreten Liste von Merkmalen zugunsten
iner unkonkreten Formulierung. Maßstab, ob es sich
m eine Anscheinswaffe handelt oder aber um „Gegen-
tände, die zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltun-
en bestimmt sind“, soll die Einschätzbarkeit von Laien
ein. Laien haben aber sehr unterschiedliche Vorstellun-
en, was typische Merkmale von Waffen sind. Falls das
roblem einer geringen Unterscheidbarkeit wirklich be-
teht, wird es mit Ihrem Änderungsvorschlag nicht ge-
st. Zusätzlich riskieren Sie eine höhere Rechtsun-
icherheit.
In der vorliegenden Begründung gehen Sie von Poli-
isten aus, die zu Jugendlichen gerufen werden, die mit
affenähnlichen Gegenständen spielen, und dann nicht
nterscheiden können, ob es sich um reale Waffen han-
elt. Ich sage aber: Es ist schon davon auszugehen, dass
olizistinnen und Polizisten die Unterscheidung von
eonfarbigem oder wirklichkeitsfremd dimensioniertem
lastikspielzeug zu echten Waffen abschätzen können.
sofern halte ich das Beispiel für konstruiert.
Problematischer ist meiner Meinung nach die Unter-
cheidung von detailgetreuen Anscheinswaffen und ech-
n Waffen. Nun ist das offene Mitführen solcher täu-
chend echt aussehenden Nachbildungen seit der letzten
affenrechtsänderung verboten. Trotzdem handelt es
ich hier um ein größeres Problem als bei Spielzeugwaf-
n. Mich hat es nie überzeugt, welchen Sinn die Legali-
t dieser Imitate hat. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass
ie Waffenliebhaberei einiger weniger die Gefährdung
ieler rechtfertigt. Die Gefährlichkeit besteht nicht im
erletzungs- oder Tötungspotenzial, sondern in der ver-
uteten Macht, die sie einem Straftäter verleiht. Nur we-
ige Überfallopfer werden in der Bedrohungssituation
en Prüfstempel zu erspähen versuchen oder den Stahl-
tift im Lauf erkennen. Es werden leider zu viele Strafta-
n mit solchen Imitaten begangen.
Trotz der beschriebenen Schwächen werden wir Ih-
m Gesetzentwurf zustimmen. Je weniger Waffen im
mlauf sind, desto besser ist es für die gesamte Gesell-
chaft.
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ass man über Schusswaffen unterschiedlicher Meinung
ein kann, ist bekannt. Wir haben in diesem Hause auch
chon häufig darüber debattiert und gestritten. Worüber
(A) (C)
(D)(B)
man aber nicht unterschiedlicher Meinung sein sollte,
sind Mordgeräte. Und zu denen gehören die Waffen, die
wir mit unserem Gesetzentwurf verbieten wollen.
Wir reden hier von Waffen, die optisch und in der
Handhabung verbotenen, vollautomatischen Kriegswaf-
fen zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind bis heute le-
gal, weil sie eben nicht vollautomatisch nachladen und
deswegen nur Einzelschüsse abgeben können, aber keine
Salven. Das Gefahrenpotenzial ist allerdings immens;
das schrecklichste Beispiel dafür ist der Amoklauf von
Utoya im Sommer 2011.
Nun kann man sagen, dass ja jede Waffe missbraucht
werden kann. Stimmt! Aber das darf doch nicht das Ar-
gument sein, hier eine ganze Kategorie von Schusswaf-
fen nicht zu regulieren! Im Gegenteil: Die Missbrauchs-
gefahr von Waffen ist es ja gerade, die eine besonders
strenge Regulierung erfordert.
Einerseits sind Waffen Sportgeräte, und man kann
auch nicht einfach sagen, dass man Jagd- und Schützen-
sport mir nichts, dir nichts abschaffen will. Andererseits
sind Waffen, auch solche, die für Jagd und Schießsport
gedacht sind, aber eben auch tödlich – und deswegen
muss bei jeder Waffenkategorie genau geprüft werden,
welche spezifischen Gefahren von ihr ausgehen und wel-
chen Schaden der Sport und die Jagd nehmen, wenn man
diese Waffen verbietet.
Und da ist die Abwägung im Falle dieser Waffen ein-
deutig. Sie sind besonders gefährlich, weil sie etwas zu
sein scheinen, was sie nicht sind – das schafft ein Bedro-
hungspotenzial, das schon zum sinnvollen Verbot ande-
rer Anscheinswaffen geführt hat. Diese Waffen mögen
zwar nur mit kleinen Magazinen verkauft werden, aber
sie sind problemlos kompatibel mit solchen Magazinen,
wie sie für Jagd und Sport in Deutschland verboten sind.
Ein großes Magazin bedeutet besonders viele tödliche
Schüsse und macht die Chance, einen Täter zu überwäl-
tigen, besonders klein.
Auf der Gegenseite stehen auch keine Argumente für
diese Waffen: Für Jagd und Sport sind sie nicht wirklich
geeignet, denn sie wurden als vollautomatische Kriegs-
waffen entwickelt, und ihre Bauweise war nicht auf be-
sonders präzises Schießen ausgelegt. Das ist doch aber
für den Schießsport die entscheidende Eigenschaft einer
Waffe! Und wer mit solch einem Pseudomaschinenge-
wehr auf die Pirsch geht, bei dem stehen auch nicht jagd-
liche Motive im Vordergrund, denn die Anforderungen
an Jagdwaffen erfüllen diese Nachbauten auch nicht.
Diese Waffen mögen für eine bestimmte Sammler-
und Fanklientel interessant sein, sie mögen in manchem
das Bedürfnis nach Abenteuer und Pulverdampf befrie-
digen. Aber sie können und sollten nicht als Sportgeräte
durchgehen – und gehören deswegen auf die Liste der
verbotenen Waffen.
V
Offsetdrucker
ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
18316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012
ei, Bessemerstraße 83–91, 1
, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
152. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3, ZP 3, 4 Regierungserklärung zumJahreswirtschaftsbericht 2012
TOP 4 Soziale Bürgerrechte
TOP 27, ZP 5, TOP 12 b Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 28, ZP 6 Abschließende Beratung ohne Aussprache
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Solidarität von LINKEN-Abgeordneten mit dem syrischen Präsidenten
TOP 5 Sicherheit im Straßenverkehr
TOP 6 Verbraucherschutz durch Honorarberatung
TOP 7 Finanzmarktstabilisierungsgesetz
TOP 8 Kinderrechte
TOP 9 Patentierung von Nutztieren und -pflanzen
TOP 10 Strafrechtsänderungsgesetz
TOP 11 Lage der älteren Generation
TOP 17 Erhalt von Jugendförderprogrammen
TOP 13 Personenbeförderungsrechtliche Vorschriften
TOP 14 Westsahara
TOP 15 Inverkehrbringen von Düngemitteln und Saatgut
TOP 16 Waffengesetz
TOP 18 Tag des Barrierefreien Tourismus auf der ITB
TOP 19 Stabilisierung des Tarifvertragssystems
TOP 20 Digitalisierung des Filmerbes
TOP 21 Jugendfreundlichste Kommune Deutschlands
Anlagen