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ID1715112500

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/151Inhaltsverzeichnis Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18070 C 18070 D 18071 A 18071 B 18071 C 18071 D 18072 A 18072 A 18072 B 18074 C 18074 D 18074 D 18075 A 18075 A 18075 C 18075 C 18076 A 18076 A 18076 B Deutscher B Stenografisch 151. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hans-Josef Fell, Klaus-Peter Flosbach, Peer Steinbrück, Norbert Geis und Franz Müntefering . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Jörg von Polheim und Beate Walter-Rosenheimer . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Fort- schrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Il C Il W Il K Il N Il 18069 A 18069 B 18069 B 18069 B 18069 C BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . 18072 C 18072 D undestag er Bericht ung 18. Januar 2012 t : se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . illi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin 18073 A 18073 A 18073 B 18073 D 18073 D 18074 A 18074 B 18074 B Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18076 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/8323) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eindämmung des massiven Einsatzes von Antibiotika in der industriellen Tierhal- tung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M F G fa te A D Z F B V E D N A M D E s m A D Z D M D E B b d A D Z D U C M R Z b li 18076 C 18076 D 18076 D 18077 A 18077 B 18077 C 18077 D 18077 D 18078 A 18078 B 18078 B 18078 C 18078 D 18079 A 18079 B 18080 A 18080 B 18080 C 18081 A 18081 C 18082 A 18082 D ündliche Frage 2 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) esetzliche Grundlage für die zentrale Er- ssung der Verwendung von Medikamen- n in der Tierhaltung ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . lisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 3 r. Wilhelm Priesmeier (SPD) inbeziehung der Antibiotikaminderungs- trategien in den Niederlanden und Däne- ark in die deutschen Minderungsziele ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 r. Wilhelm Priesmeier (SPD) rfassung von Antibiotikaverordnungen in etrieben und Tierarztpraxen und Erar- eitung eines Überwachungskonzepts urch die Ländervollzugsbehörden ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 5 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) ukünftige zentrale Erfassung der Anti- iotikaverordnungen nach bundeseinheit- chen Kriterien 18083 B 18083 C 18084 C 18084 D 18085 B 18085 B 18085 C 18086 A 18087 A 18087 A 18088 A 18088 B 18088 D 18089 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 III Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Vorlage einer Antibiotikaminimierungs- strategie für tierhaltende Betriebe Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Ulrich Kelber (SPD) Effiziente Überwachung der verabreichten Antibiotikamengen in tierhaltenden Betrie- ben und risikoorientierte Auswertung von gesammelten Daten Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Belastung von Geflügelbeständen mit anti- biotikaresistenten Keimen und Konsequen- zen für den Verbraucher Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Etwaiger Ausschluss der Anwendung von Antibiotikasubstanzklassen in der Tierhal- tung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . B M K E T A D Z K F M K B p A D Z B M I D z A C Z In H H M K E k A C Z K 18089 C 18089 D 18090 B 18090 D 18091 A 18091 B 18092 A 18092 B 18092 D 18092 D irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 erstin Tack (SPD) inschränkung des Dispensierrechts für ierärzte ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 11 erstin Tack (SPD) eurteilung der Gestaltung der Abgabe- reise von Antibiotika an Tierärzte ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 nge Höger (DIE LINKE) auer des Verbleibs des Kommandos Spe- ialkräfte (KSK) in Afghanistan ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) xport von Patriot-Raketen nach Süd- orea ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18093 A 18093 B 18093 B 18093 D 18094 A 18094 B 18094 D 18095 A 18096 A 18096 B 18096 D 18097 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 Mündliche Frage 16 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Export von Kriegswaffen in Spannungsge- biete Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungsbedarf bei der Regelung der Überwachung von Medizinprodukten Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß Anla- ge 5 Nr. 1 Buchstabe b GOBT zu den Ant- worten der Bundesregierung auf die Fra- gen 1 und 2 auf Drucksache 17/8323 . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . N A L A M H E v d A D A M C D n H n A D A M C K 2 k te g A D A M D Z tu g m A U 18097 C 18097 D 18098 B 18098 C 18099 A 18099 C 18100 B 18100 C 18101 C 18103 C 18105 A 18106 B 18107 D 18109 B 18110 A 18111 B 18112 C 18114 A 18115 A 18116 A ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 12 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insatz von hydriertem Pflanzenöl in den ergangenen Jahren sowie verwendete Pro- uktionsrohstoffe ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 13 aren Marks (SPD) eutsche Rechtsauffassung zur Verord- ung (EG) Nr. 178/2002 hinsichtlich der ygienevorschriften für Tagespflegeperso- al ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 17 aren Marks (SPD) onsequenzen aus dem Familienreport 011; schlechte Kinderbetreuungsmöglich- eiten als Haupthinderungsgrund für Müt- r zur Ausdehnung des beruflichen Enga- ements ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 18 und 19 r. Martina Bunge (DIE LINKE) ulässigkeit des Ersatzes von Kassenleis- ngen durch Leistungen mit Eigenbeteili- ung bei Zahnärztinnen und Zahnärzten it Kassenzulassung ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18117 C 18119 A 18119 B 18119 C 18120 A 18121 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 V Anlage 6 Mündliche Frage 21 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reform des Medizinproduktegesetzes Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 22 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung der Marktzugangsvoraussetzun- gen für Medizinprodukte mit hoher Risiko- klasse Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 23 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertungsverfahren für Medizinpro- dukte höherer Risikoklassen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 24 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In Deutschland nach dem 1. April 2010 in Verkehr gebrachte Implantate der Firma PIP sowie Ermittlung und Information be- troffener Frauen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der nationalen oder europäi- schen Bestimmungen hinsichtlich des Marktzugangs von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse und Aufbau eines ver- p r A U A M D V L lu r A J A M D A n g A J A M S G d T A J A M M S d g tu r A J 18121 C 18121 D 18122 B 18122 D flichtenden Implantat- bzw. Produkte- egisters ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 26 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orgesehene Parkstandlänge für Lkw, ast- und Sattelzüge in den neuen Empfeh- ngen für Rastanlagen an Straßen und Be- ücksichtigung von Gigalinern ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 27 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ufstellung des Bedarfs an Raumord- ungsplänen gemäß § 17 Raumordnungs- esetz ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Fragen 28 und 29 tephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) efährdung der Straßenverkehrssicherheit urch das Tragen von Kopfhörern und das elefonieren mit Mobilfunkgeräten ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 30 und 31 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) perrung von Mautausweichstraßen für en Schwerlastverkehr als Maßnahme ge- en den Mautausweichverkehr und Bewer- ng der Entscheidung des Verwaltungsge- ichts Ansbach zu diesem Sachverhalt ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18123 A 18123 C 18123 D 18124 A 18124 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 Anlage 15 Mündliche Frage 32 Heinz Paula (SPD) Realisierung der Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie Augsburg–Donau- wörth Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 33 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lärmfachliche Beurteilung der Flugrou- ten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg und Haltung der Bundesre- gierung zur Forderung des Umweltbundes- amtes nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 34 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Maßnahmen im Rahmen der an- gebotenen Weiterführung und Intensivie- rung des Erfahrungsaustausches mit der polnischen Regierung zum Aufbau und Ausbau erneuerbarer Energien und Rolle des Ausbaus der grenzüberschreitenden Infrastruktur hierbei Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherungsmaßnahmen an den zentralen und standortnahen Zwischenlagern für Atommüll und Anordnung des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in diesem Zusammen- hang Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S A z A K A M D D ti s A K A M K E v H s z fa A D A M K Ü p u g A D A M U A d 18125 B 18125 C 18125 D 18126 B nlage 19 ündliche Frage 36 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ufwertung der Entsorgungskommission u einer Behörde ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 37 r. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) urchsetzung des 30-Prozent-CO2-Reduk- onsziels der EU gemeinsam mit der däni- chen Ratspräsidentschaft ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Fragen 38 und 39 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rwartete Verbesserungen durch die Pri- atisierung der Softwareabteilung der ochschul-Informations-System GmbH owie alternative Sofortmaßnahmen be- üglich des dialogorientierten Servicever- hren für die Hochschulzulassung ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 40 laus Hagemann (SPD) berführung des sogenannten NRW-Sti- endiums in das Deutschlandstipendium nd Übernahme weiterer Studienpro- ramme der Länder ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 41 lrich Kelber (SPD) nzahl der bei GTZ, InWEnt und DED vor er Fusion beschäftigten Mitarbeiterinnen 18126 C 18126 D 18127 A 18127 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 VII und Mitarbeiter in Bonn, Berlin und Esch- born; entsprechende Anzahl der am 1. Ja- nuar 2012 bei der GIZ Beschäftigten Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 42 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Seit Beginn der Amtszeit von Dirk Niebel im BMZ neu geschaffene Planstellen und Stellen sowie deren Besetzung Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 43 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Aussage des Beitrags „Rette sich wer kann“ (Report München) bezüglich der Personalpolitik in zwei FDP- geführten Ministerien durch das BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 44 und 45 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswahlverfahren und -kriterien für die neue Abteilungsleiterin im BMZ; Personal- politik im Bundesministerium Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 46 und 47 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorwurf gegen Bundesminister Dirk Niebel wegen der Stellenbesetzung gut dotierter Posten des BMZ mit Parteifreunden sowie Berücksichtigung fachlicher Auswahlkrite- rien A G A M D I T d in A P A M D B V m E d A P A M O I s E a r b A P A M O E d K n A P 18127 D 18128 A 18128 B 18128 C ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Frage 48 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) nternationale Konferenz für Ethik und ourismus der Welttourismusorganisation er Vereinten Nationen im September 2011 Madrid ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 49 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ewilligte bzw. durchgeführte Projekte zur erbesserung der Teilhabe von Menschen it Behinderungen aus Forschungs- und ntwicklungsprogrammen des BMWi für en Mittelstand ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 50 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nhalt der geplanten Verordnung zu einer ogenannten Lastabwurfprämie gemäß nergiewirtschaftsgesetz; Vermeidung des ngeblichen Stromimports aus einem öster- eichischen Ölkraftwerk bei einer bereits estehenden Lastabwurfprämie ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 51 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntwurf einer EU-Beihilfeleitlinie für das eutsche Förderprogramm für fossile raftwerke und Veröffentlichung der ge- auen Förderbedingungen ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18129 A 18129 B 18129 C 18129 D 18130 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 Anlage 32 Mündliche Frage 52 Klaus Hagemann (SPD) Förderung von Forschungsprojekten zu Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 53 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Börsenpreise für Strom Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 54 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Etwaige Gespräche der Bundeskanzlerin am Rande des EU-Gipfels Ende Oktober 2011 mit Griechenlands damaligem Pre- mier über die Erfüllung von Rüstungsauf- trägen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 55 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Im Frühjahr 2010 durch Bundesminister Dr. Guido Westerwelle mit der griechi- schen Regierung geführte Gespräche zum Thema Rüstungsaufträge Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 56 Andrej Hunko (DIE LINKE) Polizeiliche, grenzpolizeiliche, militärische und geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Libyen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A B ü d A C A M T N n g s A C A M V H p n d A C A M S A r d A C A M S B r A C 18130 C 18131 A 18131 A 18131 B 18131 C nlage 37 ündliche Frage 57 ndrej Hunko (DIE LINKE) ilaterales Abkommen mit Kasachstan ber eine Partnerschaft im Rohstoff-, In- ustrie- und Technologiebereich ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Frage 58 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ichtverlängerung der Mandate dreier re- ommierter Kommissare der Unabhängi- en Afghanischen Menschenrechtskommis- ion durch Hamid Karzai ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Frage 59 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) altung der Bundesregierung zu einem ge- lanten Gesetz in Estland zur Anerken- ung ehemaliger estnischer Angehöriger er Waffen-SS als Freiheitskämpfer ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 60 evim Dağdelen (DIE LINKE) uswirkungen der von der EU verhängten estriktiven Maßnahmen gegen Syrien auf ie Zivilbevölkerung ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 61 evim Dağdelen (DIE LINKE) egründung für den Stellenabbau im Be- eich der Visumerteilung im Jahr 2010 ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18132 A 18132 D 18133 A 18133 C 18133 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 IX Anlage 42 Mündliche Frage 62 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von deutschen Strafverfolgungsbehörden geprüfte Computerprogramme hinsichtlich ihrer Eignung für den Einsatz im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüberwa- chung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 63 Brigitte Zypries (SPD) Regelung des künftigen EU-Datenschutz- rechts in Form einer Verordnung oder als Richtlinie Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 64 und 65 Gerold Reichenbach (SPD) Nationale Regelungskompetenz für be- reichsspezifischen Datenschutz im Rahmen der Neuregelung des europäischen Daten- schutzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 66 Inge Höger (DIE LINKE) Aufgabe der Rückführungspraxis in Dritt- staaten für syrische Flüchtlinge zugunsten einer Asylgewährung in Deutschland ange- sichts der Lage in Syrien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 67 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermietung einer Garage an die Zwickauer Terrorzelle im Jahr 1998 durch einen Poli- z r A D A M M G d O E A D A M T G s L g A D A M U V R O A H A M D Ü d v h b A H 18134 B 18134 C 18135 A 18135 B isten sowie Klärung des Kontakts zur echtsextremistischen Szene ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Frage 68 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe der Staatsanwaltschaft Gera gegen en Erlass eines Haftbefehls nach einer bservierung der Zwickauer Terrorzelle nde 1997 ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 48 ündliche Frage 69 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ründe für die bislang nicht erfolgte Ein- tufung der PJAK (Partei für ein Freies eben in Kurdistan) als terroristische Or- anisation ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 70 lla Jelpke (DIE LINKE) eränderungen zum Jahreswechsel bei den egelungen zur Entschädigung von NS- pfern ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 71 r. Barbara Höll (DIE LINKE) bermittlung unzutreffender Daten für as Besteuerungsverfahren im Rahmen on Lohnersatzleistungen an die Finanzbe- örden durch die Bundesagentur für Ar- eit und Auswirkungen für die Betroffenen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18135 C 18135 D 18136 A 18136 B 18136 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 Anlage 51 Mündliche Frage 72 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Kontenabrufe der Finanzbehörden über das Bundeszentralamt für Steuern und Kritik des Datenschutzbeauftragten hin- sichtlich der Intensität der Nutzung dieses Instruments Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 73 und 74 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Einfüh- rung einer Finanztransaktionsteuer in der Euro-Zone; Inhalte der gemeinsamen Stellungnahme des deutschen und franzö- nanztransaktionsteuer bzw. Vorlage ge- trennter Konzepte; Unterschiede zwischen dem gemeinsamen Vorschlag und dem Kommissionsvorschlag sowie Vorlage ei- nes detaillierten Konzepts zur inhaltlichen Ausgestaltung der Finanztransaktion- steuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 77 und 78 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Jahr 2011 im Rechtskreis des SGB II und des SGB III Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär 18137 A 18137 C sischen Finanzministeriums zum Kommis- sionsentwurf einer Finanztransaktion- steuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Fragen 75 und 76 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gemeinsame Initiative des deutschen und französischen Finanzministeriums zur Fi- A M H A fü a K A H 18137 B BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 55 ündliche Frage 79 einz Paula (SPD) uswirkungen der Reduzierung der Mittel r arbeitsmarktpolitische Maßnahmen uf die Arbeitsagenturen in Augsburg, empten und Memmingen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18138 A 18138 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18069 (A) ) )(B) 151. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18119 (A) ) )(B) in Deutschland in den vergangenen Jahren eingesetzt, und aus Anlagen welchen Rohstoffen wurde das eingesetzte HVO produziert? gen der EU-Lebensmittelhygieneverordnung hierfür sind Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 12): Welche Mengen hydrierter Pflanzenöle – HVO – wurden d D L d s g G m v A d d 1 A z w n re g n D ih p v d b te d 2 s s b B L A Im G g a re Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker, Dirk SPD 18.01.2012 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 18.01.2012 Dreibus, Werner DIE LINKE 18.01.2012 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 18.01.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 18.01.2012 Gerig, Alois CDU/CSU 18.01.2012 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.01.2012 Kipping, Katja DIE LINKE 18.01.2012 Nahles, Andrea SPD 18.01.2012 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 18.01.2012 Poß, Joachim SPD 18.01.2012 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.01.2012 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 18.01.2012 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 18.01.2012 Veit, Rüdiger SPD 18.01.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 18.01.2012 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 18.01.2012 Zapf, Uta SPD 18.01.2012 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Nach Informationen der Wirtschaftsbeteiligten wur- en hydrierte Pflanzenöle in den letzten Jahren in eutschland sowohl im Straßenverkehr als auch im uftverkehr eingesetzt. Hydrierte Pflanzenöle wurden in en vergangenen Jahren auch zur Erfüllung der Biokraft- toffquote eingesetzt. Gesonderte statistische Auswertun- en hierzu wurden in der Vergangenheit nicht geführt. enaue Informationen zu der jeweiligen Rohstoffzusam- ensetzung liegen der Bundesregierung derzeit nicht or. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 7/8323, Frage 13): Welche Rechtsauffassung hat die Bundesregierung hin- sichtlich der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Bezug auf Hy- gienevorschriften für Tagespflegepersonal, und wie bewertet die Bundesregierung die Pressemitteilung der EU-Kommis- sion vom 18. Dezember 2011, wonach „Tagesmütter nicht un- ter die strengen EU-Hygienevorschriften fallen“ sollen? Die Definition des „Lebensmittelunternehmens“ in rt. 3 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde ur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus bewusst eitgefasst. Aus dem Anwendungsbereich der Verord- ung (EG) Nr. 178/2002 ist der private häusliche Be- ich ausgenommen. Nach der Auffassung der Bundesregierung fallen Ta- esmütter dann in den Anwendungsbereich der Verord- ung (EG) Nr. 178/2002 und unter die dort festgelegte efinition des „Lebensmittelunternehmens“, wenn sie in rem eigenen Haushalt oder in eigens für die Tages- flege angemieteten Räumlichkeiten regelmäßig und erbunden mit einem gewissen Organisationsgrad Kin- er, die nicht zu ihrem privaten Umfeld gehören, mit Le- ensmitteln versorgen. Folglich unterliegen Tagesmüt- r, die diese Form der Kindertagespflege ausüben, auch em Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 852/ 004 über Lebensmittelhygiene. Die von der Europäischen Kommission in einer Pres- emitteilung vom 16. Dezember 2011 vertretene Auffas- ung, dass Tagesmütter generell nicht unter das EU-Le- ensmittel-Hygienerecht fallen würden, wird von der undesregierung daher nicht geteilt. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die EU- ebensmittelhygienevorschriften im Hinblick auf die nforderungen für die Tagesmütter auch nicht streng. Hinblick auf strukturelle Anforderungen lässt das emeinschaftsrecht ausdrücklich zu, dass auch vorran- ig privat genutzte Räumlichkeiten, zum Beispiel Küchen, ls Betriebsraum im Sinne des EU-Lebensmittelhygiene- chts genutzt werden dürfen. Die Hygieneanforderun- 18120 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) einfach, zum Beispiel Vorrichtungen zum hygienischen Händewaschen, leicht zu reinigende Flächen, Trinkwas- serzufuhr und eine Vorrichtung zur Abfalllagerung. Diese räumlichen Anforderungen werden von jedem gut geführten Haushalt erfüllt. Auch weitere Verpflichtun- gen des EU-Lebensmittelhygienerechts, zum Beispiel die Registrierungspflicht und die Verpflichtung zu Ei- genkontrollen können unkompliziert und praxisgerecht erfüllt werden, wenn die Flexibilität des EU-Lebensmit- telhygienerechts genutzt wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/8323, Frage 17): Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Ergeb- nis des Familienreports 2011, wonach schlechte Kinderbe- treuungsmöglichkeiten für viele Mütter der Hauptgrund dafür sind, dass sie ihr berufliches Engagement nicht weiter ausde- hen, und, wenn ja, welche (bitte konkrete Maßnahmen für das Jahr 2012 darlegen)? Die Bundesregierung unterstützt weitere Maßnah- men, mit denen Familien bestmöglich Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe ermöglicht wird. Dazu zählen auch Maßnahmen, die Eltern bei der Ver- einbarkeit von Familie und Beruf entlasten und speziell den Müttern mehr Chancen eröffnen, die Erwerbstätig- keit nach den eigenen Wünschen auszudehnen. Dabei ist unbestritten, dass echte Wahlfreiheit nur dann besteht, wenn die Kinder qualitativ gut betreut wer- den. Die Qualität der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund mit folgenden Maßnahmen: – Mit der Offensive „Frühe Chancen“ verstärkt der Bund über zusätzliche personelle Ressourcen in bun- desweit bis zu 4 000 Kindertageseinrichtungen eine alltagsintegrierte und systematische frühe Sprachför- derung, die die Chancen der Kinder auf eine her- kunftsunabhängige Teilhabe am Bildungssystem er- höht. Dafür stellt der Bund bis zum Jahr 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Offensive Frühe Chancen erreicht in 2012 ihre volle Wirkung: Im ersten Quartal 2012 werden wei- tere 1 000 Schwerpunktkitas bewilligt, sodass dann an rund 4 000 Standorten die Sprachentwicklung der Kinder besonders gefördert werden kann. – Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Pfeiler beim U-3-Ausbau. Der Bund fördert die Erst- und Weiter- bildung der Tagespflegepersonen nach Mindeststan- dards und hat sich dazu mit den meisten Bundes- ländern auf ein gemeinsames Gütesiegel geeinigt. Zuletzt wurde im August 2011 der Weiterbildungszu- schuss für Tageseltern eingeführt, welche sich berufs- begleitend ausbilden lassen (Sozialassistent und So- zialassistentin, Erzieher und Erzieherin). – – – m g m m w z K m im (C (D Der dritte Zwischenbericht zur Evaluation des Kin- derförderungsgesetzes wird 2012 zudem einen beson- deren Schwerpunkt auf die Qualität der Kinderbetreu- ung legen. Das BMFSFJ setzt darüber hinaus unter anderem auch auf Entwicklungspartnerschaften mit den über 660 Lokalen Bündnissen, in denen innovative Kon- zepte entwickelt und erprobt werden. – Bereits die erste Entwicklungspartnerschaft der Lokalen Bündnisse zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende“ hat ge- zeigt, wie eine durchgängige und wirksame Unter- stützungsstruktur entstehen und aussehen kann. An mehr als einem Drittel der Standorte des Pro- gramms, „Netzwerke wirksamer Hilfen für Allein- erziehende“ des BMAS ist ein Lokales Bündnis Projektträger. – Auf diesen Erfahrungen baut die zweite Entwick- lungspartnerschaft zum Thema „Vereinbarkeit für Eltern mit Schulkindern“ auf. An dieser Entwicklungspartnerschaft nehmen der- zeit rund 120 Lokale Bündnisse und rund 80 aktive Partner wie zum Beispiel Jobcenter, Schulämter, Unternehmen und Kommunen teil. Ziel ist es, neue Ideen und Strategien für Lösungen einer verlässlichen Tagesbetreuung von der Früh bis in den Nachmittag zu entwickeln. Dabei sind Projekte zu unterschiedlichen Betreu- ungsformen entstanden: Nachmittagsbetreuungen, Randzeitenbetreuungen, Notfallbetreuungen und Ferienbetreuungen. In Februar wird das BMFSFJ ein Handbuch zur Entwicklungspartnerschaft vorstellen, in dem die ersten Ergebnisse zusammengefasst und als Ar- beitshilfe aufbereitet sind. In 2012 wird das BMFSFJ diese Entwicklungspart- nerschaft fortsetzen und dabei den Schwerpunkt auf lokale Kooperationen setzen, insbesondere mit den Jobcentern, Unternehmen, den Schulen und den Kommunen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ in enger Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Ge- werkschaften für die Förderung einer familienbe- wussten Arbeitswelt ein. Schon rund 3 800 Betriebe haben sich dem gleichna- igen Unternehmensnetzwerk angeschlossen, die Mit- liederzahl wird in 2012 weiter ausgebaut. Flankierend hat sich die Bundesregierung zusammen it den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem DGB it der Unterzeichnung der „Charta für familienbe- usste Arbeitszeiten“ zur Förderung flexibler Arbeits- eitmodelle verpflichtet, die insbesondere Müttern mehr arrieremöglichkeiten in vollzeitnahen Teilzeitmodellen it 30 bis 35 Wochenstunden ermöglichen. 2012 finden Rahmen der Initiative mehrere Kooperationsveran- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18121 (A) ) )(B) staltungen mit den Partnern aus der Wirtschaft sowie weitere Aktivitäten statt. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/8323, Fragen 18 und 19): Sind Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenzulassungen verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten alle Kassenleis- tungen anzubieten, oder ist es ihnen beispielsweise gestattet, zuzahlungsfreie Leistungen nach dem Leistungskatalog wie zum Beispiel Amalgamfüllungen durch Leistungen zu erset- zen, die eine Eigenbeteiligung durch den Patienten erfordern? Welche Kassenleistungen ohne Eigenbeteiligung dürfen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte durch Leistungen mit Eigenbeteiligung ersetzen, und wie ist sichergestellt, dass Pa- tientinnen und Patienten Leistungen aus dem Leistungskata- log erhalten können, die keine Eigenbeteiligung erfordern? Die vertragszahnärztliche Versorgung richtet sich nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 2 und § 73 Abs. 2 Ziffer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, und den entsprechenden Richtlinien des Ge- meinsamen Bundesausschusses. Nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB V beschließt der Ge- meinsame Bundesausschuss Richtlinien, die zur Siche- rung der zahnärztlichen Versorgung erforderlich sind und die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaft- liche Versorgung der Versicherten gewährleisten. Die Pflichten eines Vertragszahnarztes sind im Einzelnen in der Behandlungs- und Zahnersatzrichtlinie fixiert. Nimmt ein Zahnarzt als Vertragszahnarzt an der ver- tragszahnärztlichen Versorgung teil, so ist er verpflich- tet, die Leistungen, die in den Richtlinien festgelegt sind, für gesetzlich Versicherte zu erbringen. Der Versicherte kann sich bei der vertragszahnärztli- chen Behandlung für Füllungen entscheiden, die über die notwendigen zahnärztlichen Leistungen hinausgehen (vergleiche § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V). In diesen Fällen ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Zahnarzt zu treffen. Eine einseitige Bestim- mung oder Festlegung einer Mehrkosten verursachenden zahnärztlichen Behandlung durch den Zahnarzt ist nicht zulässig. Entsprechendes gilt auch bei der Versorgung mit Zahnersatz. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass – bis auf Patientinnen und Patienten in Fällen einer unzumutbaren Belastung – alle gesetzlich Versicherten grundsätzlich einen Eigenanteil tragen müssen. Die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versor- gung, insbesondere auch die Einhaltung der vertragszahn- ärztlichen Pflichten von Zahnärztinnen und Zahnärzten, überwachen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (vergleiche § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Rechtsauf- sicht über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen füh- ren die jeweiligen Landes- bzw. Staatsministerien. A d A D u d a V z s p Z k g P z h A z R a s li g g s a rü E d d re A d A D v h te u (C (D nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der bgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 21): Hat der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, die Absicht, noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Medizinproduktegesetzes vorzulegen, um dort wirksame In- strumente zum Schutz von Patienten zu verankern, und wird er sich dabei an dem Zulassungsverfahren der amerikanischen Food and Drug Administration, FDA, orientieren? Die Frage enthält zwei Unterstellungen. Erstens wird nterstellt, dass das gegenwärtige deutsche Medizinpro- ukterecht bestehend aus dem Medizinproduktegesetz, cht Rechtsverordnungen und künftig einer Allgemeinen erwaltungsvorschrift keine wirksamen Instrumente um Schutz der Patienten enthält. Diese Unterstellung ist chlicht unzutreffend und hält keiner ernsthaften Über- rüfung stand. Zweitens wird unterstellt, dass das FDA- ulassungssystem in puncto Patientensicherheit signifi- ante Vorteile gegenüber dem europäischen Marktzu- angssystem hat. Auch diese Unterstellung hält einem raxistest nicht stand, wie verschiedene Untersuchungen eigen. Aber selbst wenn man das FDA-System für überlegen alten würde, kann dieses nicht mittels eines nationalen lleingangs Deutschlands eingeführt werden. Das Medi- inproduktegesetz basiert im Kern auf europäischem echt. Deshalb sind grundlegende Änderungen von den ktuellen Marktzugangsvoraussetzungen hin zu einem taatlichen Zulassungssystem überhaupt nur dann mög- ch, wenn zuvor das europäische Recht entsprechend eändert worden ist. Der bisherige europäische Rechtsrahmen hat sich rundsätzlich bewährt. Die beobachteten Probleme müs- en genau untersucht werden und können nicht pauschal uf Mängel des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens zu- ckgeführt werden. Die Bundesregierung wird die uropäische Kommission unterstützen, wenn diese mit er Vorlage der Revision der europäischen Medizinpro- ukterichtlinien im Sommer 2012 Vorschläge zur weite- n Erhöhung der Patientensicherheit unterbreitet. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der bgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 22): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von Pro- fessor Dr. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG, im Inte- resse der Patientinnen und Patienten die Marktzugangsvoraus- setzungen für Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse ähn- lich zu regeln wie bei den Arzneimitteln? Der Marktzugang für Medizinprodukte ist in Form on mehreren europäischen Richtlinien in Europa ein- eitlich geregelt. Diese stellen im Interesse der Patien- nsicherheit höchste Anforderungen an die Hersteller nd an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medi- 18122 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) zinprodukten. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird bei Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse von unabhängigen Stellen, Benannte Stellen, zum Beispiel TÜV, geprüft. Dabei müssen die Hersteller einerseits den Herstellungsprozess überprüfen lassen, was einer Her- stellungserlaubnis im Sinne einer Arzneimittelzulassung entspricht. Daneben muss die Sicherheit, die Leistungs- fähigkeit sowie der durch klinische Daten zu belegende Nutzen für den Patienten durch die Benannte Stelle über- prüft werden, was einer Produktzulassung bei Arznei- mitteln entspricht. Insofern sind schon heute Hochrisiko-Medizinpro- dukte und Arzneimittel ähnlich geregelt. Ein organisato- rischer Unterschied besteht darin, dass die europäischen Medizinprodukteregularien nicht auf einer staatlichen Zulassung oder einer speziellen Prüfung durch die natio- nalen Behörden beruhen. Die mit der Prüfung zu beauf- tragenden Benannten Stellen werden aber durch die na- tionalen Behörden kontrolliert. Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt. Auch der aktuelle Fall der fehlerhaften Brustimplan- tate belegt keine Mängel an dem Marktzugangssystem für Medizinprodukte. Es ist in erster Linie nicht ent- scheidend, welches regulatorische System für den Marktzugang zum Tragen kommt, sondern welche An- forderungen in einem System an Hersteller und Produkte gestellt werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Über- wachung, wenn ein Produkt auf dem Markt ist. Zukünf- tig sollten sowohl bei den Herstellern als auch im Markt allgemein unangemeldete Kontrollen und Probennah- men und -prüfungen durch die Benannten Stellen und die Marküberwachungsbehörden der Länder verstärkt durchgeführt werden. Das Bundeskabinett hat hierzu be- reits vor den aktuellen Ereignissen den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes beschlossen. Im Rahmen der anstehenden Beratungen mit den Ländern und den zuständigen Bundesoberbehörden wird kritisch zu prü- fen sein, wie die Überwachung auch durch verstärkte Nutzung oben genannter Instrumente verbessert werden kann. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 23): Was spricht gegen ein Bewertungsverfahren zum Nutzen von Medizinprodukten ab einer höheren Risikoklasse? Wie schon in der Antwort zur Frage 22 erwähnt, muss schon heute der Medizinproduktehersteller das Verhält- nis des Risikos der Anwendung seiner Produkte im Ver- hältnis zum Nutzen für den Patienten untersuchen, be- werten und bei Produkten höherer Risikoklassen von unabhängigen Experten, Benannte Stellen, überprüfen lassen. Der Nachweis eines angemessenen Nutzen- Risiko-Verhältnisses ist unter anderem auf der Basis kli- nischer Daten zu führen. Insoweit wird schon heute der P fü re d n m th p s P w d d B s U z b z E c d n g d g v A d A G p v n in n 2 e P d d le d a (C (D atientennutzen während des Marktzugangsverfahrens r Medizinprodukte bewertet. Hiervon zu unterscheiden ist ein Bewertungsverfah- n, mit dem aus Gründen des Zugangs zur Finanzierung urch die gesetzliche Krankenversicherung der Zusatz- utzen eines Produktes bzw. einer damit verbundenen edizinischen Untersuchungs- oder Behandlungsme- ode im Vergleich zu Vorgängermodellen, Vergleichs- rodukten oder zu alternativen Therapieverfahren unter- ucht und bewertet werden soll. Der Beleg des atientennutzens ist ein zentrales Kriterium in den Be- ertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und amit für die Etablierung von innovativen Verfahren in er Regelversorgung der GKV. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die undesregierung für den Gemeinsamen Bundesaus- chuss die Möglichkeit geschaffen, künftig innovative ntersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Poten- ial zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen ei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn und unter Ausset- ung seines Bewertungsverfahrens zu erproben. Diese rprobungsmöglichkeit betrifft medizinische Untersu- hungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf er Wirkung und technischen Anwendung von neuen in- ovativen Medizinprodukten basieren. Durch die Neure- elung wird die Möglichkeit eröffnet, die noch fehlen- en Erkenntnisse im Rahmen einer Erprobung zu ewinnen und somit die Evidenzbasis entscheidend zu erbessern. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der bgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 24): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Implantate der Firma PIP in Deutschland nach dem 1. April 2010 trotz des Verbotes durch die französische Medi- zinbehörde Afssaps in Verkehr gebracht wurden, und was hat die Bundesregierung bislang getan, um die Zahl der betroffe- nen Frauen zu ermitteln und diese zu informieren? Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- rodukte, BfArM, liegen keine Erkenntnisse darüber or, dass trotz des Verbots der französischen Behörde och nach dem 1. April 2010 Implantate der Firma PIP Deutschland in Verkehr gebracht wurden. In Bezug auf die Ermittlung der Anzahl der betroffe- en Frauen wurden die obersten Landesbehörden am 3. Dezember 2011 seitens des BfArM per E-Mail um ine Information gebeten, wie viele silikongelgefüllte IP-lmplantate (in welchen Zeiträumen) in ihrem Bun- esland implantiert wurden. Diese Bitte wurde am 9. Januar 2012 per E-Mail wie- erholt. Einige Länder haben signalisiert, dass die Zah- n ihres Bundeslandes erst Ende Januar vorliegen wer- en. Die Erhebung der Zahlen ist somit noch nicht bgeschlossen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18123 (A) ) )(B) Das BfArM hat die Öffentlichkeit durch Pressemittei- lungen und über seine Webseite über den Sachverhalt und bestehende Risiken grundsätzlich informiert. Dage- gen obliegt die unmittelbare Information der betroffenen Frauen den Ärzten bzw. Einrichtungen, die die Implanta- tion vorgenommen haben. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 25): Sieht die Bundesregierung aufgrund der jüngsten Erfah- rungen inzwischen Handlungsbedarf für eine Verschärfung der nationalen oder europäischen Bestimmungen hinsichtlich des Marktzugangs von Medizinprodukten mit hoher Risiko- klasse, und ist sie bereit, ein verpflichtendes Implantat- bzw. Produktregister aufzubauen? Zunächst nehme ich Bezug auf meine Antwort zu Frage 24. Insoweit ist noch einmal zu betonen, dass mit einer Veränderung des Marktzugangsverfahrens bei Me- dizinprodukten kriminelle Handlungen von Herstellern nicht verhindert werden können. Der Fall „PIP“ ist nur durch die aktive Marktaufsichtskontrolle der französi- schen Behörde entdeckt worden. Um eine Wiederholung solcher Probleme künftig auszuschließen, ist genau an dieser Stelle anzusetzen. Sowohl die für die Marktauf- sicht zuständigen nationalen Behörden, als auch die Be- nannten Stellen müssen aktiver als bisher ihren Kontroll- aufgaben nachkommen. Dabei müssen unangekündigte Kontrollen ebenso zur Pflicht werden wie Untersuchun- gen der tatsächlich produzierten oder verkauften Pro- dukte mittels Stichprobennahme. Unabhängig vom PIP-Skandal hatte die Bundesregie- rung bereits die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes beschlos- sen. Ihr muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Län- der sollen sich unter anderem auf eine zentrale Koordi- nierungsstelle verständigen und weisen dieser Stelle bestimmte Aufgaben zu. Je nach Aufgabenzuschnitt die- ser Stelle hätten die zuständigen Bundesoberbehörden künftig für bestimmte Meldungen und Informationen ei- nen primären Ansprechpartner. Außerdem sollen die Länder Grundsätze der Überwachung und ein Rahmen- überwachungsprogramm erarbeiten. Beide Projekte sol- len insbesondere dazu führen, dass künftig in Deutsch- land eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte und risikoabgestufte Überwachung erfolgt. Außerdem sollen Verfahren für künftige Probennahmen festgelegt werden. Um bei den durch die Benannten Stellen schon jetzt durchzuführenden regelmäßigen Überprüfungen der Hersteller eine bessere Ausrichtung auf die Prüfung der tatsächlich produzierten Produktqualität zu erreichen, wird man im Rahmen der auf europäischer Ebene anste- henden Revision der europäischen Medizinproduktege- setzgebung entsprechende stichprobenartige Produktprü- fungen einführen müssen. Zum Register: Im Fall der PIP-lmplantate war es not- wendig, schnell die betroffenen Frauen und Patientinnen z c m e z n d b g c d A d A G a ü L in A d S S b g n A d A G B B F g E te B e D g g (C (D u erreichen. Ein Implantateregister wäre in einem sol- hen Fall nur dann von Nutzen, wenn es die schnelle na- entliche Identifizierung der betroffenen Patientinnen rmöglichen würde. Erfahrungen mit dem in der EU ein- igen staatlichen Brustimplantateregister in Großbritan- ien haben aber gezeigt, dass ein solches Register von en betroffenen Frauen nicht akzeptiert wurde. Groß- ritannien hat im Jahre 2007 dieses Register wieder ab- eschafft. Unter welchen Rahmenbedingungen ein sol- hes Register gleichwohl möglich sein kann, bedarf aher einer ausgiebigen Diskussion und Vorbereitung. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 26): Warum sehen die neuen Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, ERS, für Lkw, Last- und Sattelzüge als Parkstand- länge nur 21,96 Meter vor, und inwieweit wurden Lang-Lkw bzw. Gigaliner überhaupt bei der Überarbeitung der ERS be- rücksichtigt? Die Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, ERS, us dem Jahr 2011 wurden für das zu diesem Zeitpunkt bliche Fahrzeugkollektiv des Schwerverkehrs, Lkw, ast- und Sattelzüge, Großraum- und Schwertransporte, Abhängigkeit von deren Länge, Schleppkurven und ufkommenshäufigkeit aufgestellt. Im Ergebnis sieht as Regelwerk die Schrägaufstellung für Lkw, Last- und attelzüge als Regelaufstellung vor. Für Großraum- und chwertransporte sind gemäß ERS nach Möglichkeit auf ewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen esonderte Längsparkstreifen in der Durchfahrt anzuord- en. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 27): Wie bewertet die Bundesregierung nach aktuellem Kennt- isstand den Bedarf, Raumordnungspläne gemäß § 17 des Raumordnungsgesetzes aufzustellen, und welche Raumord- nungspläne des Bundes sind in der aktuellen Legislaturpe- riode in Vorbereitung? Zurzeit evaluiert das Bundesministerium für Verkehr, au und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem undesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die estlegungen in den Raumordnungsplänen für die AWZ emäß § 17 Abs. 3 Raumordnungsgesetz. Je nach den rgebnissen der Evaluierung werden das Bundesminis- rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das undesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sodann ine Fortschreibung der Raumordnungspläne erarbeiten. arüber hinaus sieht die Bundesregierung nach derzeiti- em Kenntnisstand – vorbehaltlich weiterer Entwicklun- en – keinen aktuellen Bedarf für die Aufstellung eines 18124 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) Raumordnungsplans des Bundes gemäß § 17 des Raum- ordnungsgesetzes. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 28 und 29): Welche gesicherten Erkenntnisse und Statistiken liegen der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass das Tra- gen von Kopfhörern im Straßenverkehr und die damit verbun- dene Ablenkung durch das Hören von lauter Musik oder durch das Telefonieren mit Mobilfunkgeräten für Fußgänger bzw. Fußgängerinnen und Radfahrer bzw. Radfahrerinnen eine relevante Unfallursache darstellen? Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Faktor der Ablenkung im Straßenverkehr durch das Hören lauter Musik oder durch das Telefonieren mit Mobilfunkgerä- ten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zutrifft, und, falls ja, welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bun- desregierung? Zu Frage 28: Nach der aktuellen Prognose von destatis wird die Zahl der Unfalltoten 2011 erstmals wieder leicht anstei- gen. Gegenüber 2010 ist mit einem Anstieg von 7 Pro- zent zu rechnen. Fußgänger sind mit einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber 2010 überproportional betroffen, während die Zahl von Todesopfern auf Autobahnen wei- ter zurückgeht. Zudem verzeichnet destatis einen An- stieg der Verkehrsopfer in der Altersgruppe 15 bis 17 von 23 Prozent. Da das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr im Rahmen der amtlichen Straßenunfallstatistik nicht erho- ben wird, liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darüber hinaus zum Zeit- punkt keine gesicherten Erkenntnisse oder Statistiken vor. Zu Frage 29: Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§ 1) besagen für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder be- lästigt wird. Nach § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung liegt bei einem Verhalten, mit dem andere geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behin- dert oder belästigt werden (vergleiche § I Abs. 2 Stra- ßenverkehrs-Ordnung – StVO), eine Ordnungswidrig- keit vor, (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, § 24 Abs. 2 Straßenverkehrsge- setz) – also auch für Fußgänger. Anders als Fußgänger müssen Fahrzeugführer, wozu auch Radfahrer gehören, dafür sorgen, dass das Gehör n S d k 3 H g G w g B k T k A d A G E n (H B 7 w 2 re s d u u s g M s d W (C (D icht durch Geräte beeinträchtigt wird (vgl. § 23 Abs. 1 atz 1 StVO). Verstöße gegen diese Vorschrift stellen Ordnungswi- rigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden önnen. Dafür ist eine Regelgeldbuße zwischen 10 und 5 Euro vorgesehen. Dabei wird jeweils von fahrlässiger andlungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus- egangen. Bei Verursachung eines Unfalls kann die eldbuße je nach den Umständen des Einzelfalls erhöht erden. Die Notwendigkeit für über die bestehenden Regelun- en hinausgehende gesetzliche Maßnahmen sieht die undesregierung nicht. Das Bundesministerium für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung berücksichtigt das hema Aufmerksamkeit jedoch bereits im neuen Ver- ehrssicherheitsprogramm. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des bgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 30 und 31): Erachtet die Bundesregierung die Sperrung von Mautaus- weichstraßen für den Schwerlastverkehr als zielführenden Weg, um gegen Mautausweichverkehr vorzugehen, und lässt sich aus Sicht der Bundesregierung das Urteil des Verwal- tungsgerichts Ansbach (Az. AN 10 K 09.01294 vom 2. Au- gust 2010) auch auf Bundesstraßenabschnitte übertragen, die zwar vollständig bemautet sind, jedoch eine Abkürzung ge- genüber dem Weg über die Autobahn darstellen und deshalb weniger Maut kosten als die Autobahn? Ist der Bundesregierung die Entscheidung des Verwal- tungsgerichts Ansbach (Az. AN 10 K 09.01294 vom 2. Au- gust 2010) bekannt, wonach die Sperrung einer Bundesstraße für den Schwerlastverkehr auf Grundlage des § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung rechtmäßig sei, um gegen Mautausweichverkehr vorzugehen, und welche Konsequen- zen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil? Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach steht im inklang mit den weiteren zu dieser Thematik ergange- en Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs essVGH vom 17. November 2009 – 2 A 1502/09), des ayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom . Dezember 2006 – 11 CS 06.2450) und des Bundesver- altungsgerichts (BVerwGE 130, 383–395 = NJW 2008, 867–2871). Die Einführung der Autobahnmaut führte auf mehre- n Strecken des nachgeordneten Straßennetzes zu einer ignifikanten Erhöhung des Schwerlastverkehrs und da- urch zu einer stärkeren Belastung der Straßenanlieger nd negativen Auswirkungen auf den Verkehrsablauf nd das Verkehrsverhalten auf diesen Straßen. Der § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung oll daher das den Straßenverkehrsbehörden zur Verfü- ung stehende Instrumentarium zur Bekämpfung der autflucht erweitern. § 1 Abs. 4 des Autobahn-mautge- etzes für schwere Nutzfahrzeuge, ABMG, ermöglicht ie Bemautung des nachgeordneten Straßennetzes im ege des Verordnungserlasses. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18125 (A) ) )(B) Das Ziel der Vermeidung mautkausalen Durchgangs- verkehrs ist ohne Anordnung von verkehrsbeschränken- den oder -verbietenden Maßnahmen auf den Ausweich- strecken vielfach nicht zu erreichen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann unter den erleichterten Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenver- kehrs-Ordnung die notwendigen Maßnahmen anordnen ohne an die hohen Hürden des § 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung gebunden zu sein oder ent- sprechend der MautStrAusdehnV auch Strecken des nachgeordneten Straßennetzes zu bemauten. Als zwingend notwendige Nebenfolge wird jedoch auch der nichtmautkausale Durchgangsverkehr von die- ser Maßnahme betroffen, da eine „Filterung“ von maut- kausalem und nichtmautkausalem Durchgangsverkehr in der Praxis nicht zu leisten ist. Nach dem Sinn der Vor- schrift darf dies aber nicht dazu führen, dass schon bei einem einzelnen zusätzlichen aufgrund der Maut ausge- wichenen LKW eine solche Anordnung ergeht. Andererseits darf die Anordnungsschwelle nicht übermäßig hoch angelegt werden, da ansonsten die Re- gelung faktisch leerlaufen würde. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass verkehrs- beschränkende und -verbietende Maßnahmen nach § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung zur Vermei- dung erheblicher Auswirkungen zielführend sind, solange sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig – auch im Hinblick auf den Durchgangsverkehr, der nicht mautbe- dingt ist – darstellen. Ein milderes Mittel existiert nicht, denn die Sperrung von Straßen für den Mautausweich- verkehr ist die einzig vorgesehene Regelungsmöglich- keit. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach kann nicht auf diejenigen Bundesstraßen übertragen werden, die einer Bemautung unterliegen, da es sich bei dem hier verkehrenden Schwerlastverkehr schon nicht um Maut- ausweichverkehr handelt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/8323, Frage 32): Sind die Planungen für Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie Augsburg–Donauwörth inzwischen so weit ge- diehen, dass ein Termin für die Planfeststellung feststeht, und kann inzwischen ein konkreter Zeitpunkt genannt werden, wann mit der Realisierung der Baumaßnahme begonnen wird? Die Planrechtsverfahren für die Maßnahmen außer- halb von Augsburg wurden bereits im Dezember 2011 und die Maßnahmen im Stadtbereich von Augsburg wer- den noch im Januar 2012 beim Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München beantragt. Der Baubeginn hängt vom Verlauf der Planrechtsverfahren ab. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Realisierung der Maßnahmen im Jahr 2014 begonnen wird. A d A G a A v e D n D c d b s is re N n n fü b d s L la B s p e B lä F D h n s n tr li A d d G (C (D nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 33): Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der Be- nehmensbeteiligung abgegebene lärmfachliche Beurteilung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER in Bezug auf ihren Einfluss auf das laufende Verfahren zur Festlegung der Flugrouten, und welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung des Umweltbundesamtes nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein? Die lärmfachliche Stellungnahme des Umweltbundes- mtes im Rahmen der Benehmensregelung nach § 32 bs. 4c Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes wird derzeit om Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geprüft. Sie nthält eine detaillierte Bewertung der von der DFS eutsche Flugsicherung GmbH erarbeiteten Fachpla- ung und weiterer Varianten in lärmfachlicher Hinsicht. ie Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsi- herung wird eine ausführliche Begründung enthalten, ie auch auf die lärmfachliche Bewertung des Umwelt- undesamtes eingeht. Die Veröffentlichung der Ent- cheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung t für Ende Januar geplant. Der Schutz der Nachtruhe hat auch im Luftverkehrs- cht besonderes Gewicht. Vor der Einführung von achtflugverboten an deutschen Flughäfen muss jedoch eben den Lärmschutzaspekten auch die Bedeutung des ächtlichen Luftverkehrs für die Luftverkehrswirtschaft, r die Logistikketten und für die Wirtschaft insgesamt erücksichtigt werden. Im Flughafenkonzept 2009 hat ie damalige Bundesregierung auf Folgendes hingewie- en: „Nächtlicher Fluglärm führt in Abhängigkeit von age und Abstand der Wohnbebauung im Flugplatzum- nd zu den An- und Abflugstrecken zu Belastungen der evölkerung. Bei der Abwägung zwischen der Zulas- ung nächtlicher Starts und Landungen an einem Flug- latz sind nach Auffassung der Bundesregierung stets inzelfallbezogen die verkehrliche und wirtschaftliche edeutung des nächtlichen Flugbetriebs sowie die flug- rmbedingten Beeinträchtigungen der Menschen im lugplatzumland umfassend gegeneinander abzuwägen. ies geschieht im Planfeststellungsverfahren und bei be- ördlichen Entscheidungen und spiegelt sich in der Ge- ehmigung des Flugplatzes wider.“ Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass Ent- cheidungen über die Betriebszeiten von Flugplätzen icht im Rahmen der Festlegung von Flugverfahren ge- offen werden. Die Zuständigkeit für die Betriebszeiten egt bei den Landesbehörden. nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 34): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gemäß ihrer am 4. Januar 2012 abgegebenen Stellungnahme 18126 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) im Rahmen der angebotenen Weiterführung und Intensivie- rung des Erfahrungsaustausches mit der polnischen Regierung zum Aufbau sowie Ausbau erneuerbarer Energien, und wel- che Rolle spielt dabei der Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur zwischen den beiden Ländern? Die Bundesregierung ist bereit, zu allen die polnische Regierung interessierenden Fragen zum Aufbau und zum Ausbau der erneuerbaren Energien zusammenzu- arbeiten. Es ist geplant, die Kooperation unter dem Dach des Mitte 2011 begonnenen klimapolitischen Dialogs zu führen. Unter anderem ist die Fortsetzung des fachlichen Austausches zu wirtschaftlichen und sozialen Implika- tionen einer ambitionierten Klimapolitik, inklusive des Ausbaues erneuerbarer Energien, vorgesehen. Polen war im Jahr 2011 zudem eines der Schwer- punktländer im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Rahmen des deutsch-polnischen Energiedialogs werden Energie- fragen insgesamt, einschließlich von Fragen des Infra- strukturausbaus, behandelt. Daneben arbeiten Deutsch- land und Polen im Rahmen verschiedener regionaler Initiativen und Foren mit dem Ziel des Ausbaus der grenzüberschreitenden Netzinfrastruktur und der Verbes- serung der Versorgungssicherheit zusammen, insbeson- dere: Elektrizitätsforum Mittelosteuropa (Central Eastern European Electricity Forum), Nord-Süd-Verbundinitia- tive der EU-Kommissio (North-South Interconnection Initiative), Ostseeverbundplan der EU-Kommission (Baltic Energy Market Interconnection Plan). Die Arbeiten an laufenden Netzausbauprojekten zwischen Deutschland und Polen werden von den zuständigen Übertragungs- netzbetreibern weiter geführt und auf politischer Ebene begleitet. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 35): Wann genau hat sich die Änderung der Gefährdungslage in Deutschland, in deren Folge die neuen Sicherungsmaßnah- men an den zentralen und standortnahen Zwischenlagern für Atommüll vorgesehen und durchgeführt werden, ergeben – bitte auch mit Angabe des Datums des betreffenden Be- schlusses der damit befassten Bund-Länder-Kommission –, und wann genau erfolgte die Veranlassung/Anordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit, aufgrund derer das Bundesamt für Strahlenschutz am 15. April 2011 die Betreiber aller Zwischenlager in Deutsch- land bezüglich einer Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen anschrieb (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bun- destagsdrucksache 17/7136 zu Frage 6)? Als Ergebnis einer regelmäßigen Überprüfung der Si- cherungsanforderungen werden zur Verbesserung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkun- gen Dritter die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager derzeit optimiert. Die Nachrüstung der Zwischenlager er- folgt aufgrund einer veränderten wissenschaftlichen Er- kenntnislage. Sie resultiert nicht aus einer veränderten Gefährdungslage für die Bundesrepublik. B G c 2 u v n d ri B c M d A d d D d p s d z w S p d R ri ri d b n F A d d D (C (D Die einschlägigen, abschließenden Beratungen bzw. eschlüsse erfolgten in den zuständigen Bund-Länder- remien wie folgt: in den Sitzungen des Arbeitskreises Si- herung am 18./19. Oktober 2010 sowie am 29./30. März 011 und in den Sitzungen der Kommission „Sicherung nd Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ am 23./24. No- ember 2010 sowie am 12./13. April 2011. Der Fachausschuss Reaktorsicherheit wurde auf sei- er Sitzung am 23./24. Mai 2011 über die neuen Anfor- erungen an die Sicherung von Zwischenlagern unter- chtet. Das Schreiben des BfS vom 15. April 2011, mit dem die etreiber aufgefordert wurden, die zur Optimierung der Si- herungsmaßnahmen der Zwischenlager erforderlichen aßnahmen einzuleiten, erfolgte aufgrund eines Erlasses es Bundesumweltministeriums vom 28. März 2011. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 36): Inwiefern ist die Berichterstattung des Magazins Der Spie- gel, Heft 2/2012, korrekt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, plane, die Entsor- gungskommission zu einer Behörde aufzuwerten – bitte mit ausführlicher Erläuterung und Angabe der alternativen Über- legungen –, und für welche Ebene der BMU-Hausleitung gibt es zu diesen und den alternativen Überlegungen bereits schriftliche Vorlagen (Abteilungsleiter/Staatssekretär/Bundes- minister)? Die Berichterstattung ist nicht korrekt. Bund und Ländern haben auf Initiative des Bun- esumweltministers verabredet, den erreichten energie- olitischen Konsens auch auf die offene Frage der Ent- orgung radioaktiver Abfälle auszudehnen. Im Rahmen es zweiten Gesprächs der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ur Vorbereitung eines neuen Endlagersuchgesetzes urden am 15. Dezember 2011 die Meilensteine der tandortsuche und Standortbestimmung sowie ein Zeit- lan festgelegt. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass in iesem Gesetz der grundsätzliche und der institutionelle ahmen der wissenschaftlichen und behördlichen Ein- chtungen festgelegt werden, die die Sicherheitskrite- en und die wissenschaftliche Basis für die Erkundung er Standorte erarbeiten, sowie der genehmigenden und eaufsichtigenden Institution und schließlich der für Pla- ung, Bau und Betrieb zuständigen Einrichtung. Weitere estlegungen sind bisher nicht getroffen. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 37): Welche konkreten Vorhaben der Bundesregierung gibt es – zusammen mit der dänischen EU-Ratspräsidentschaft –, das 30-Prozent-CO2-Reduktionsziel der EU durchzusetzen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18127 (A) ) )(B) Auf EU-Ebene wird derzeit diskutiert, auf welchem Wege der Übergang in eine wettbewerbsfähige CO2- arme Wirtschaft erreicht werden kann. Die EU ver- pflichtete sich zudem bereits 2007/2008 auf die Initiative „20-20-20“: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgas- emissionen um 20 Prozent, gegebenenfalls 30 Prozent (vergleiche ER-Beschlüsse), gesenkt, der Anteil erneuer- barer Energieträger am Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert wer- den. Eine Anhebung des EU-Klimaziels auf 30 Prozent im Jahre 2020 gegenüber 1990 trägt die Bundesregie- rung auf Basis des nationalen 40-Prozent-Ziels dann mit, wenn keine darüber hinausgehenden Emissionsminde- rungen von Deutschland verlangt werden und alle EU- Mitgliedstaaten einen fairen Beitrag leisten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 38 und 39): Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Priva- tisierung der Softwareabteilung der Hochschul-Informations- System GmbH, HIS-IT, und welche konkreten kurzfristigen Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von dieser Pri- vatisierung bezogen auf die Bereitstellung aktueller Software für die Hochschulen unter anderem zur Behebung des Zulas- sungschaos und den daraus resultierenden Missstand, dass Zehntausende zulassungsbeschränkte Studienplätze unbesetzt bleiben? Welche alternativen Sofortmaßnahmen sieht und ergreift die Bundesregierung, um das Dialogorientierte Serviceverfah- ren für die Hochschulzulassung, DoSV, zügig zum Erfolg zu führen – zum Beispiel bei Finanzierung, Kapazitäten, Perso- nal –, oder denkt die Bundesregierung darüber nach, ein kom- plett neues System von anderen Softwareanbietern entwickeln zu lassen? Zu Frage 38: Der Bund als einer der 17 Gesellschafter der Hoch- schul-Informations-System GmbH, HIS, setzt sich dafür ein, dass die Gesellschafter die Beauftragung einer Un- tersuchung beschließen, die alternative Geschäftsmo- delle des Unternehmensbereichs IT der HIS prüft und bewertet. Die Privatisierung dieses Unternehmensbe- reichs ist eines von mehreren denkbaren künftigen Ge- schäftsmodellen. Eine Festlegung auf eine Variante ist bislang nicht erfolgt. Die avisierte Untersuchung ist un- abhängig von den weiteren Entwicklungsarbeiten der HIS GmbH zur Anbindung der von ihr mit Software be- lieferten Hochschulen an das Dialogorientierte Service- verfahren, DoSV. Zu Frage 39: Die Ein- und Durchführung des DoSV obliegt nach den Vorgaben des Länderstaatsvertrages der von den Ländern im Zusammenwirken mit den Hochschulen ge- tragenen Stiftung für Hochschulzulassung, SfH. Der Bund hat für die Entwicklung der zentralen Software für das DoSV eine Anschubfinanzierung geleistet. M c d P A d d c S rh re H 3 3 m s le D D A d A F u ri d 8 b n u k a In a n te v (C (D Die bundesfinanzierte Software steht der SfH seit onaten einsatzbereit zur Verfügung und wird entspre- hend der Entscheidung des zuständigen Stiftungsrates er SfH zum Wintersemester 2012/13 in Form eines ilotbetriebs in Betrieb genommen. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/8323, Frage 40): Wann soll das sogenannte NRW-Stipendium eingestellt und von der Bundesregierung in das Deutschlandstipendium – unter Angabe der daraus resultierenden Ausgaben in den Jahren 2012 und 2013 für den Bundeshaushalt – überführt werden, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, ge- gebenenfalls weitere Stipendienprogramme der Länder zu übernehmen? Die Vergabe neuer Stipendien im Rahmen des NRW- tipendienprogramm wurde eingestellt. Das Land Nord- ein-Westfalen hat in zwei aufeinanderfolgenden Jah- n Zuwendungen für jeweils 4 Jahre an die beteiligten ochschulen gemacht. Die erste Kohorte wird am 0. September 2013 auslaufen, die zweite Kohorte am 0. September 2014. Zudem hat das zuständige Landes- inisterium für Innovation, Wissenschaft und For- chung die am NRW-Stipendium beteiligten Hochschu- n aufgefordert, sich bei der Stipendienvergabe auf das eutschlandstipendium zu konzentrieren. Eine Überführung bestehender NRW-Stipendien in eutschlandstipendien ist nicht vorgesehen. nlage 23 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/8323, rage 41): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 1. Januar 2011 bei GTZ, InWEnt und DED vor der Fusion je- weils in Bonn, Berlin und Eschborn beschäftigt, und wie viele waren es jeweils am 1. Januar 2012 bei der GIZ in Bonn, Ber- lin und Eschborn? Zum 31. Dezember 2010 haben die GTZ, der DED nd InWEnt in Deutschland insgesamt 3 081 Mitarbeite- nnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfielen auf en Standort Bonn (inklusive Bad Honnef) insgesamt 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 98 Mitar- eiterinnen und Mitarbeiter der GTZ, 212 Mitarbeiterin- en und Mitarbeiter des DED und 535 Mitarbeiterinnen nd Mitarbeiter von InWEnt. Am Standort Eschborn (in- lusive Frankfurt a. M.) arbeiteten insgesamt 1 715 Mit- rbeiterinnen und Mitarbeiter, davon alle für die GTZ. sgesamt 319 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren m Standort Berlin beschäftigt, davon 213 Mitarbeiterin- en und Mitarbeiter der GTZ, 1 Mitarbeiterin/Mitarbei- r des DED und 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter on InWEnt. Auf weitere deutsche Standorte von In- 18128 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) WEnt entfielen insgesamt 202 Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter. Zum 31. Dezember 2011 hat die GIZ insgesamt 3 241 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt. Davon entfielen auf den Standort Bonn (in- klusive Bad Honnef) 856 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter, auf den Standort Eschborn 1 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf den Standort Berlin 368 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter und auf weitere deutsche Stand- orte der GIZ insgesamt 203 Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 42): Wie viele neue Planstellen und Stellen schuf der Bundes- minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, Dirk Niebel, in seinem Bundesministerium seit Beginn seiner Amtszeit, und wie viele bestehende und neue Planstel- len und Stellen besetzte er dort seither jeweils mit Mitglie- dern, aktuellen oder früheren Amts- oder Funktionsträgern so- wie deren Mitarbeitern aus der FDP? Im Haushalt des BMZ sind seit Beginn der Amtszeit BM Niebel insgesamt 181 Planstellen und 21 Stellen durch das Parlament bewilligt worden. Davon sind be- reits drei Planstellen weggefallen. Die Besetzung von Planstellen und Stellen erfolgt ge- mäß Art. 33 Abs. 2 GG und gemäß § 9 BBG nach Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizu- gehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 43): Wie bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, angesichts der schwachen Umfragewerte der FDP die Aussage des Beitrags „Rette sich, wer kann“ der Fernsehsendung Report München vom 10. Januar 2012, der sich mit der Personalpolitik in zwei FDP-geführten Bundesministerien befasst? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung, BMZ, nimmt die entwicklungs- politischen Aufgaben innerhalb der Bundesregierung wahr und stellt die Umsetzung der im Koalitionsvertrag ver- einbarten entwicklungspolitischen Ziele sicher. Ein wichtiges und auch vom Parlament immer wieder eingefordertes Ziel ist dabei die Erhöhung der politi- schen Steuerungsfähigkeit des BMZ, und damit einher- gehend eine höhere Wirksamkeit und Effizienz der deut- schen Entwicklungspolitik. Hierfür benötigt das BMZ eine adäquate Personalausstattung, die vom Parlament im Haushaltsverfahren 2011 auch bewilligt wurde. b d ti G d S „ s w g n A d d N Z m Z is In d s w w s a Im in Im O s d F g le p d z (C (D Der Stellenaufwuchs im Ministerium ist ein unmittel- ares Ergebnis der erfolgreichen und vom Parlament aus- rücklich begrüßten Strukturreform des entwicklungspoli- schen Vorfeldes im Jahr 2011. Durch die Fusion von TZ, DED und InWent verringert sich der Stellenbestand es Bundes im Einzelplan 23 um 300 Stellen – trotz des tellenaufwuchses im BMZ und trotz der Gründung von Engagement Global“ und Evaluierungsinstitut. Die Strukturreform der deutschen Entwicklungszu- ammenarbeit und der damit verknüpfte Stellenauf- uchs im BMZ stellen vor diesem Hintergrund einen der rößten entwicklungspolitischen Erfolge der vergange- en Jahrzehnte dar. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen er Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/8323, Fragen 44 und 45): Wie bewertet die Bundesregierung die Stimmung der Be- legschaft im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung angesichts der Tatsache, dass es den öffentlichen Eindruck und zahlreiche Presseberichte dazu gibt, dass lukrative Posten im BMZ bevorzugt an FDP-nahe Personen vergeben werden, während fachlich kompetente Mitarbeiter des BMZ übergangen werden? Nach welchen fachlichen Kriterien wurde die neue Abtei- lungsleiterin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung ausgewählt, und nach wel- chem Verfahren verlief dieser Auswahlprozess? u Frage 44: Das BMZ erhebt keine Untersuchungen zur Stim- ung in der Belegschaft. u Frage 45: Die für die Abteilungsleitung vorgesehene Kollegin t Senior-Projektleiterin bei McKinsey & Company, c. und gehört dort zur erweiterten Leadership Group er Economic Development Practice. Bei McKinsey gilt ie als ausgewiesene Expertin für die Beratung von Ent- icklungs- und Schwellenländern rund um die Themen irtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Effizienz- teigerung im Bereich der EZ. Seit 2006 war sie unter nderem maßgeblich beteiligt an der Erarbeitung und plementierung von regionalen Entwicklungstrategien Ländern der MENA-Region, an der Entwicklung und plementierung eines Reformprogramms im Nahen sten im Bereich Bildung sowie an einem globalen For- chungsprojekt zu Development Effectiveness. Sie ist eshalb in besonderer Weise für die Übernahme dieser unktion qualifiziert. Bei der Besetzung von Abteilungsleitungen ist es all- emein anerkannte Staatspraxis, dass neben der generel- n fachlichen Eignung eine Übereinstimmung mit der olitischen Grundausrichtung und den Zielen der Bun- esregierung sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis ur Hausleitung erforderlich sind. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18129 (A) ) )(B) Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 46 und 47): Wurden für die Besetzung des freiwerdenden Abteilungs- leiterpostens im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung auch Beamte und Beamtin- nen aus dem BMZ in Betracht gezogen, und aus welchem Grund wurde der Abteilungsleiterposten nicht an eine fachlich kompetente BMZ-Mitarbeiterin vergeben? Was entgegnet die Bundesregierung auf Vorwürfe aus der (Fach-)Öffentlichkeit, wonach der Bundesminister für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, sein Bundesministerium dazu missbrauche, Mitglieder, aktuelle oder frühere Amts- und Funktionsträger und -träge- rinnen sowie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FDP mit gutdotierten Posten im Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu versorgen, und wie entkräftet sie Vorwürfe, denen zufolge die Besetzung der Posten gegen geltendes Recht verstoße? Zu Frage 46: Selbstverständlich werden vor Besetzung einer sol- chen Führungsposition zahlreiche Aspekte abgewogen und dann zur Entscheidung durch die Leitungsebene des BMZ gebracht. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 45 der Abgeordneten Koczy. Zu Frage 47: Die Besetzung von Planstellen und Stellen erfolgt ge- mäß Art. 33 Abs. 2 GG und gemäß § 9 BBG nach Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizu- gehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8323, Frage 48): Wie haben die Bundesregierung sowie Vertreter und Ver- treterinnen aus der Tourismuswirtschaft und von Nichtregie- rungsorganisationen aus Deutschland an der Internationalen Konferenz für Ethik und Tourismus der Welttourismusorgani- sation der Vereinten Nationen, UNWTO, im September 2011 in Madrid mitgewirkt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Konferenz, damit der vor zwölf Jahren von der UNWTO verabschiedete Globale Ethik- kodex für den Tourismus noch wirksamer als Leitfaden für die deutsche Tourismuspolitik und -wirtschaft zum Tragen kommt? Die Bundesregierung war auf der 1. Internationalen Ethik-Konferenz in Madrid, zu der die UNWTO und das spanische Ministerium für Industrie, Handel und Touris- mus, jetzt Ministerium für Industrie, Energie und Touris- mus, am 15./16. September 2011 eingeladen hatten, durch die Deutsche Botschaft Madrid vertreten. Seitens der Tourismuswirtschaft nahmen Herr Michael Rabe, Generalsekretär des Bundesverbandes der Deutschen T R ti V E W n N g S ri w In k tu s Z R s ta A d A c D B B b M M n a v S g A d A G (C (D ourismuswirtschaft, BTW, und Herr Andreas Müseler, EWE-Group, Vorsitzender des Komitees für Nachhal- gkeit und Ethik im Tourismus des Deutschen Reise- erbandes e. V., DRV, teil. Frau Antje Monshausen, vangelischer Entwicklungsdienst, EED – Tourism atch, nahm als Vertreterin einer Nichtregierungsorga- isation teil. Der Kongress befasste sich vor allem mit den Themen achhaltiger Tourismus, Fairer Tourismus, Kampf ge- en Armut, Soziale Verantwortung der Unternehmen, chutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tou- smus. Nach Einschätzung der deutschen Konferenzvertreter urde die Konferenz von den Teilnehmern vor allem als formationsveranstaltung und Plattform zum „Networ- ing“ am Rande der Veranstaltung genutzt. Die Bedeu- ng der stärkeren Sensibilisierung der Tourismuswirt- chaft für nachhaltigen Tourismus sowohl in den ielländern als auch in den Herkunftsländern sowie der eisenden wurde erkannt und intensiv diskutiert. Somit tellte die Konferenz einen wertvollen Meinungsaus- usch dar. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/8323, Frage 49): Welche Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Men- schen mit Behinderung aus Forschungs- und Entwicklungs- förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für den Mittelstand – Zentrales Innovations- programm Mittelstand, Industrielle Gemeinschaftsforschung, Innovationskompetenz Ost, FuE-Beratungsprogramme, siehe auch Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskovention – wurden im Jahr 2011 bewilligt bzw. durchgeführt, und welche diesbezügli- chen Ergebnisse konnten dabei erreicht werden? Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie r. Philipp Rösler hatte auf Ihre Frage im Deutschen undestag am 24. November 2011, wie sich das Thema arrierefreiheit im Haushalt des BMWi widerspiegelt, ereits geantwortet, dass das BMWi im Rahmen seiner öglichkeiten alles tut, um Gleichberechtigung für alle enschen in unserem Lande zu erreichen. Das betrifft icht nur das barrierefreie Reisen, sondern eine Vielzahl nderer Wirtschaftbsereiche, in denen die Herstellung on Barrierefreiheit unterstützt wird. Beispielhaft finden ie entsprechende Projekte aus den BMWi-Förderpro- rammen in den Anlagen 1 und 2. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 50): Welchen konkreten Inhalt – vor allem konkrete Berech- nungsgrundlage für die Lastabwurfprämie und Zeitplan zur Inkraftsetzung – wird die Verordnung zum Lastmanagement 18130 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 13 Abs. 4a Satz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG, besitzen, und hätte nach Ansicht der Bundesregierung der angebliche Stromimport aus einem Ölkraftwerk in Österreich Anfang De- zember 2011 mit einer bereits bestehenden Lastabwurfprämie vermieden werden können? Details zu einer Verordnung zu abschaltbaren Lasten nach § 13 Abs. 4a Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz kön- nen momentan noch nicht genannt werden; ein Entwurf wird momentan vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitet und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Voraussetzungen für einen kraftwerkskompensieren- den Einsatz abschaltbarer Lasten in kritischen Netzsitua- tionen wären die Möglichkeit zur dauerhaften bzw. wie- derholbaren Lastabschaltung über mehrere Stunden und Tage entsprechend der Dauer der kritischen Netzsitua- tion, eine ausreichende Gesamtleistung an abschaltbaren Lasten sowie eine geeignete netztopologische Lage der Lasten. Ob die Inanspruchnahme von Reserveleistung aus Österreich Anfang Dezember 2011 durch einen Lastabwurf hätte vermieden werden können, ist nach heutigem Kenntnisstand eher unwahrscheinlich. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 51): Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Ent- wurf der EU-Kommission für die Beihilfeleitlinien für das an- gekündigte deutsche Förderprogramm für fossile Kraftwerke, und wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung für ihre Veröffentlichung der genauen Förderbedingungen des Programms aus? Die Europäische Kommission hat Ende Dezember ei- nen Entwurf zu den Beihilfeleitlinien für die von ihr im Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem Energie- und Kli- mapaket zugesagte Möglichkeit der Förderung hoch- effizienter Kraftwerke in den Jahren 2013 bis 2016 vor- gelegt. Bis zum 31. Januar 2012 läuft eine öffentliche Konsultation zum Entwurfstext. Am 20. Januar findet zudem eine Sitzung statt, in der die KOM den Entwurf mit den MS erörtert. Die Bundesregierung sieht den Entwurf im Hinblick auf das geplante Kraftwerksförderprogramm kritisch. Insbesondere sind die Anforderungen an die CCS-Fähig- keit der Anlagen als Voraussetzung für die Gewährung eines höheren Fördersatzes sehr hoch. Die Kommission wird im Anschluss an die Konsulta- tion über die verbindlichen Regeln entscheiden. Die konkrete Ausgestaltung des geplanten Kraftwerksförder- programms der Bundesregierung hängt dann von dieser Rechtsgrundlage ab. Über den Zeitplan wird die Bundes- regierung nach Verabschiedung der verbindlichen Bei- hilferegeln entscheiden. A d A 1 s C te p u S Ü B fü d z T d s a lu V s s 2 ru s z li E F d d m la z U w g d u ti h p (C (D nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 7/8323, Frage 52): Welche Forschungsprojekte zur Abscheidung, zum Trans- port und zur Speicherung von Kohlendioxid werden im Ein- zelnen – insbesondere im Hinblick auf die von mir im Rah- men des Berichterstattergesprächs zum Haushalt 2012 angefragten Vorhaben gemäß der zweiten Tranche Seite 24 bis 25 sowie der Anlage 21 vom 28. September 2011 und der Ant- wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/8101, wonach zunächst keine neuen Fördermaßnahmen bewilligt werden sollen – aktuell je- weils unter Angabe der jeweiligen Fördersumme im Jahr 2012 gefördert bzw. wurden zunächst zurückgestellt, und welche Perspektiven sieht die Bundesregierung – unter Angabe des Zeitplans des Vermittlungsverfahrens – für die Erforschung der CCS-Technologien insbesondere im Hinblick auf das ak- tuelle Energieforschungsprogramm? Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirt- chaft und Technologie aufgelegten Förderprogramms OORETEC sowie im Rahmen des vom Bundesminis- rium für Bildung und Forschung aufgelegten Förder- rogramms GEOTECHNOLOGIEN sind Forschungs- nd Entwicklungsprojekte zur Abscheidung und zur peicherung von Kohlendioxid bewilligt worden. Eine bersicht über die jeweiligen Projekte inklusive der vom MBF seit September 2011 zurückgestellten Projekte ge ich in den Anlagen bei. In der BMBF-Liste wurden ie Haushaltszahlen für 2012 ergänzt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses um Gesetz zur Demonstration und Anwendung von echnologien zur Abscheidung, zum Transport und zur auerhaften Speicherung von Kohlendioxid, CCS-Ge- etz, wird am 8. Februar 2012 stattfinden. Im Hinblick uf das CCS-Gesetz wird die 13. Sitzung des Vermitt- ngsausschusses fortgesetzt. Eine in der Sitzung des ermittlungsausschusses am 14. Dezember 2011 be- chlossene informelle Arbeitsgruppe zu CCS unter Vor- itz von Herrn Altmaier, MdB, wird voraussichtlich am 5. Januar 2012 zusammenkommen. Das Energieforschungsprogramm der Bundesregie- ng vom 3. August 2011 positioniert sich auch zur For- chungsförderung von CCS-Technologien. CCS könnte um Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer mög- chst sicheren, effizienten und umweltverträglichen nergieversorgung und Industrieproduktion beitragen. orschungs- und Entwicklungsprojekte zu CCS zielen arauf ab, die Forschung im nächstgrößeren Maßstab, as heißt im Pilot- bzw. Demonstrationsmaßstab zu er- öglichen. Erst Pilot- und Demonstrationsprojekte er- uben belastbare Aussagen zur großtechnischen Umset- ung unter anderem im Hinblick auf die Prozesse im ntergrund, die dauerhafte Sicherheit der Speicher so- ie die Machbarkeit der Technologie insgesamt. Die Er- ebnisse der FuE-Projekte sind deshalb entscheidend für ie Beurteilung der technischen, wirtschaftlichen und mweltgerechten Machbarkeit von CCS und der zukünf- gen Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie. Darüber inaus sollen deutsche Antragsteller von Entwicklungs- rojekten im Bereich CCS auf EU-Ebene im Rahmen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18131 (A) ) )(B) des europäischen Strategieplans für Energietechnologien (SET-Plan) unterstützt werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 53): Welche Faktoren haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass die Börsenpreise für Strom seit März 2011 nicht gestiegen sind – bitte Faktoren im Einzelnen aufführen –, und welche dieser Faktoren dürften in den nächsten Jahren eine zunehmende Rolle spielen? Analysen dahin gehend, welche Faktoren in der Preis- bildung zu welchen konkreten Kostenbestandteilen im Einzelnen beitragen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Aussagen darüber, welche Faktoren im Jahr 2011 im Einzelnen zu welchen Preisen geführt haben oder in Zu- kunft führen werden, kann die Bundesregierung daher nicht machen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/8323, Frage 54): Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Rande ei- nes EU-Gipfeltreffens Ende Oktober 2011 mit dem damaligen Premier Griechenlands, Giorgos Papandreou, das Thema Er- füllung von Rüstungsaufträgen besprochen, und was war das Ergebnis? Klarer Schwerpunkt der Gespräche des EU-Gipfel- treffens Ende Oktober 2011 waren die Bewältigung der Finanz- und Staatsschuldenkrise in Europa. Aus den ver- traulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit einzel- nen Partnern können aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keine Auskünfte über Einzelheiten gegeben wer- den. Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/8323, Frage 55): Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, im Frühjahr 2010 mit der griechischen Regie- rung über das Thema Rüstungsaufträge – unter anderem Be- stellung von Eurofightern – gesprochen, und wie passt dies mit der zeitgleich von Griechenland eingeforderten Politik der Haushaltskonsolidierung zusammen? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat am 8. Februar 2010 das Thema Euro- fighter in einem Vier-Augen-Gespräch mit Ministerprä- sident Giorgos Papandreou angesprochen. d s tä A d A c o g G ly s W m u g ru s M (U D fü p b la D b c C 1 d s s v d d d d O p k 1 (C (D Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, ass die griechische Regierung in eigener Verantwortung innvolle Ausgabekürzungsmöglichkeiten auch im Mili- rbereich nutzt. nlage 36 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/8323, Frage 56): Inwiefern arbeiten deutsche Ministerien, Behörden, Insti- tute oder Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Libyen polizeilich, grenzpolizeilich, militärisch oder geheim- dienstlich zusammen – organisatorisch, finanziell, mit Aus- stattungshilfe, zu Ausbildungszwecken oder in Bezug auf Aufklärung –, wie es der Bundesaußenminister anlässlich sei- nes jüngsten Besuchs in Libyen am 8. Januar 2012 etwa zur Migrationskontrolle angedeutet hatte, und welche derartige Zusammenarbeit existiert hierzu mit Organen der Europäi- schen Union bzw. ist für die Zukunft projektiert? Im Rahmen der von den Vereinten Nationen, VN, ko- rdinierten Maßnahmen zur Unterstützung des Über- angsprozesses in Libyen hat die EU den Bereich des renzschutzes übernommen. Zunächst sind Bedarfsana- sen geplant. Der libysche Außenminister hat beim Be- uch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido esterwelle, in Tripolis am 8. Januar 2012 aufzuneh- ende illegale Migration aus dem Süden hingewiesen nd unter anderem um Unterstützung der EU beim Um- ang mit illegalen Migranten gebeten. Die Bundesregie- ng hat deutsche Experten für die geplante EU-Prüfmis- ion zu Fragen der Grenzsicherung im Rahmen des andates der VN-Mission zur Unterstützung Libyens NSMIL) angeboten. Der Europäische Auswärtige ienst, EAD, hat einen dieser Experten als Teilnehmer r die Prüfkommission nominiert. Eine bilaterale grenz- olizeiliche Zusammenarbeit mit den libyschen Grenz- ehörden findet bisher nicht statt. Im Rahmen der Europäischen Migrationspolitik wird ngfristig – sofern die Umstände dies erlauben – ein ialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit mit Li- yen angestrebt. Dabei geht es um einen partnerschaftli- hen Dialog, um die vielfältigen Herausforderungen und hancen gemeinsam anzugehen und zu nutzen. Im polizeilichen Bereich hat die Bundesregierung am . November 2011 auf bilateraler Ebene einen Verbin- ungsbeamten des Bundeskriminalamtes an die Deut- che Botschaft in Tripolis entsandt. Deutschland hilft Libyen darüber hinaus im militäri- chen Bereich, zum Beispiel im Bereich der Vernichtung on Minen und kleinen und leichten Waffen sowie bei er Schaffung der Voraussetzungen für die Fortsetzung er Vernichtung der libyschen Chemiewaffen. Die Bun- eswehr hat hierzu am 3. November 2011 Inspektoren er Organisation für das Verbot chemischer Waffen, VCW, in die libysche Wüste nach Al-Ruwagha trans- ortiert, die dort den Zustand eingelagerter, bereits de- larierter Chemiewaffen prüfen konnten. Vom 17. bis 9. Januar 2012 wird die Bundeswehr erneut Inspekto- 18132 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) ren nach Libyen fliegen, um neu aufgefundene Chemie- waffen zum ersten Mal zu inspizieren. Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte die- ser Frage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Ab- wägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich- tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf- fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle- gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendiens- tes ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfä- higkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Si- cherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be- friedigen. Deshalb hat die Bundesregierung die erbete- nen Informationen als „VS-VERTRAULICH“ einge- stuft. Eine entsprechende Verschlusssache wurde an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Ein- sicht durch den Fragesteller gemäß den Geheimschutz- vorschriften übermittelt. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8323, Frage 57): Worin besteht das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Kasachstan über eine Partnerschaft im Roh- stoff-, Industrie- und Technologiebereich im Einzelnen, für das Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew am 8. Fe- bruar 2012 laut dem Portal EurActiv.de (Zugriff am 12. Januar 2012) mit einer „umfangreichen Wirtschaftsdelegation“ anrei- sen wird – bitte auch die Gegenleistungen der Vereinbarung benennen, insbesondere hinsichtlich des deutschen Zugangs zu Seltenen Erden und Investitionshilfen für die deutsche Wirtschaft –, und wie steht die Bundesregierung zu dem Ab- kommen nach der erneuten blutigen Niederschlagung von Ge- werkschaftsprotesten in der Stadt Zhanaösen (Schanaozen) im Dezember 2011, dem polizeilichen Einsatz von Schusswaffen statt nichttödlicher Waffen oder Wasserwerfern und der kurz- zeitig suspendierten Parlamentswahl in Zhanaösen, die unter anderem erst durch Druck des Europarates wieder aufgehoben wurde? Rohstoffpartnerschaften sind Bestandteil der Rohstoffstra- tegie der Bundesregierung und sollen Partnerländer bei einer nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftli- chen Entwicklung unterstützen und zur Rohstoffversor- gung der deutschen Wirtschaft beitragen. Damit will die Bundesregierung die Rohstoffaktivitäten der Wirtschaft flankieren und unterstützen. Die Rohstoffversorgung ist Aufgabe der Wirtschaft. Bei dem mit der Republik Kasachstan verhandelten Ab- kommen über Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie und Technologiebereich steht die Unterstützung der Zusam- menarbeit von Unternehmen beider Länder auf dem Gebiet der Erschließung, Gewinnung und Nutzung mineralischer R R Z ti se ß v d re fl st z n 1 h ru Z tr ro tu R V b N V e d d d e S li u K S V w D v la ä A d A N (C (D ohstoffe mit dem Ziel einer sicheren und nachhaltigen ohstoffversorgung und Rohstoffnutzung im Vordergrund. udem soll das Rohstoffpotenzial Kasachstans durch Inves- tionen, Innovationen und Lieferbeziehungen einer umfas- nden Nutzung und Entwicklung zugeführt werden. Au- erdem wird die Zusammenarbeit im Rohstoffbereich erknüpft mit einem von Kasachstan gewünschten Beitrag eutscher Unternehmen zur Industrialisierung Kasachstans. Nach dem Abkommensentwurf unterstützt die Bundes- gierung Projekte im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft ankierend mit dem außenwirtschaftspolitischen Förderin- rumentarium. Der Zugang deutscher Unternehmen zu ein- elnen Rohstoffen ist nicht Gegenstand des Abkommens. Die Bundesregierung hat die Berichte über die Ereig- isse in der westkasachischen Stadt Shanaosen am 6. Dezember 2011 mit Sorge aufgenommen. Deutschland at die kasachische Regierung im Rahmen einer EU-Erklä- ng im Ständigen Rat der Organisation für Sicherheit und usammenarbeit in Europa, OSZE, zur Durchführung einer ansparenten Untersuchung aufgerufen. Dabei hat die Eu- päische Union insbesondere die Bedeutung der Einhal- ng der internationalen Verpflichtungen Kasachstans im ahmen der OSZE einschließlich der Gewährleistung der ersammlungs- und Meinungsfreiheit zum Ausdruck ge- racht. Die Bundesregierung stellt fest, dass Präsident Nursultan asarbajew eine Reihe von Schritten zur Aufklärung der orfälle unternommen hat. Er hat eine Sonderkommission ingesetzt, um die Vorfälle zu untersuchen und insbeson- ere den Schusswaffeneinsatz der Sicherheitskräfte in je- em Todesfall aufzuklären. Er hat ferner die Regierung und ie staatliche Ölgesellschaft Kasmunaigas mit der Bildung iner Sonderkommission zur Lösung der arbeitsrechtlichen treitigkeiten der Ölarbeiter beauftragt. Darüber hinaus ent- eß er den Gouverneur der betroffenen Region Mengistau nd setzte den Vorsitzenden der Staatsholding „Samruk azyna“, Timor Kulibajew, seinen Schwiegersohn, ab. chließlich hob Präsident Nasarbajew die Entscheidung des erfassungsrates auf, die die Durchführung der Parlaments- ahlen am 15. Januar 2012 in Shanaosen untersagt hatte. ie Bundesregierung wird die Entwicklung weiter kritisch erfolgen, sieht aber vor diesem Hintergrund keinen An- ss, ihre Haltung zu dem oben genannten Abkommen zu ndern. nlage 38 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/8323, Frage 58): Wie schätzt die Bundesregierung die Entscheidung des af- ghanischen Präsidenten Hamid Karzai von Ende Dezember 2011 ein, die Mandate dreier renommierter Kommissare der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission – Ahmad Nader Naderi, Ahmad Fahim Hakim und Maulawi Ghulam Muhammad Gharib – nicht zu verlängern, und inwie- weit hat die Bundesregierung ihr Bedauern über diese Ent- scheidung dem Präsidenten Hamid Karzai mitgeteilt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18133 (A) ) )(B) Präsident Hamid Karsai hat vier von neun turnusge- mäß abgelaufene Mandate der Unabhängigen Menschen- rechtskommission Afghanistans, AIHRC, nicht verlän- gert. Hierunter sind auch die der Kommissare Hakim Fahim und Nader Nadery. Beide sind zuverlässige Part- ner der deutsch-afghanischen Zusammenarbeit. Formal ist die Entscheidung des afghanischen Präsi- denten nicht zu beanstanden, da sie eindeutig gesetzes- konform zustande kam. Die Bundesregierung bedauert dennoch die Nichtverlängerung der vier Mandate – ge- rade nach dem erfolgreichen Zivilgesellschaftsprozess der Internationalen Afghanistan-Konferenz und den dor- tigen afghanischen Selbstverpflichtungen. Die Bundesregierung hat auf den üblichen diplomati- schen Wegen die afghanische Regierung über ihre Hal- tung in dieser Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. Dabei haben wir auch unterstrichen, wie wichtig uns die Unab- hängigkeit der AIHRC ist – dass wir aber gleichzeitig den innerafghanischen Prozess respektieren. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8323, Frage 59): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einem geplanten Gesetz in Estland, mit dem ehemalige estnische Angehörige der Waffen-SS – zusammen mit anderen Kämp- fern für die Unabhängigkeit des Landes von der Sowjetunion – zu „Freiheitskämpfern“ erklärt werden sollen (vergleiche www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2012% 2F01%2F11%2Fa0093&cHash=5e6eb93a95 sowie die Dar- stellung des estnischen Verteidigungsministeriums unter www.kaitseministeerium.ee/en/statement-concerning-false- information-published-in-newsportal-delfi), und wie hat die Bundesregierung darauf bislang reagiert bzw. gedenkt sie zu reagieren? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Est- land Überlegungen, wie den Teilnehmern am Kampf für die Unabhängigkeit Estlands zur Zeit des Zweiten Welt- kriegs eine offizielle staatliche Anerkennung für ihren Einsatz zuteil werden könnte. Die dortige Koalitionsver- einbarung sieht hierzu vor, einen „Beschluss des Parla- ments“ herbeizuführen. Zu Art, Inhalt und Umfang eines solchen Beschlusses gibt es bislang keine offizielle Entscheidung. Ein Ent- wurf für eine parlamentarische Erklärung oder ein Ge- setz liegt nicht vor. Insoweit ist es zu früh, zu dem Vor- haben Stellung zu nehmen. Überlegungen zu einer pauschalen Würdigung stoßen auch in Estland auf Kri- tik. Dies sowohl mit Blick auf die Esten in Waffen-SS- Verbänden wie auch mit Blick auf die Schwierigkeit ei- ner Definition des Begriffs „Freiheitskämpfer“. Bezüglich der Darstellung des estnischen Verteidi- gungsministers Mart Laar hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass es diesem keinesfalls darum geht, Angehörige der Waffen-SS zu ehren. A d A s b g c G s d m m in L s Z F g L d w R G e k S m li d d n a s s A d A s (C (D nlage 40 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/8323, Frage 60): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der am 1. Dezember 2011 durch den Beschluss des Rates 2011/782/GASP von der EU in einer zehnten Sank- tionsrunde verhängten weiteren restriktiven Maßnahmen ge- gen Syrien auf die Zivilbevölkerung, bzw. welche Kenntnisse hat sie zudem über die Folgen der vorhergehenden Sanktionen auf die Zivilbevölkerung (Gesundheitsversorgung, Einfluss auf einheimische Märkte, Lebensmittelpreiserhöhungen, Ver- sorgung mit Konsumgütern, Kindersterblichkeitsrate etc.)? Lassen Sie mich zunächst unterstreichen, dass es die rutale Gewalt und die Repression des syrischen Re- imes gegen die eigene Bevölkerung sind, die weitrei- hende Folgen für die Zivilbevölkerung haben und über enerationen Narben hinterlassen werden. Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet ich ausschließlich gegen das syrische Regime und ist arauf gerichtet, dass es seine Unterdrückungsmaßnah- en sofort einstellt, umgehend einen glaubwürdigen de- okratischen Prozess einleitet und umfassend mit der ternationalen Gemeinschaft, vor allem der Arabischen iga, kooperiert. Bei jeder Sanktionsmaßnahme werden orgfältig die möglichen Konsequenzen für die syrische ivilbevölkerung in Betracht gezogen, um die negativen olgen so gering wie möglich zu halten. Unsere vielfälti- en Kontakte mit der syrischen Zivilbevölkerung im and sowie Aktivisten in Deutschland bestätigen, dass ie EU-Sanktionen als ein wichtiges Mittel angesehen erden, den wirtschaftlichen Druck auf das syrische egime zu erhöhen und gleichzeitig ein Signal an die eschäftsleute auszusenden, die sich bisher noch nicht indeutig vom syrischen Regime abgewandt haben. In einem unserer Kontakte wurde gefordert, von weiteren anktionen abzusehen. Das Ölimportembargo der EU und andere Maßnah- en haben die Einnahmequellen des Regimes empfind- ch getroffen. Es hat seitdem Schwierigkeiten, Öl auf en Weltmärkten zu adäquaten Preisen abzusetzen. Auf ie Versorgungslage der Bevölkerung hatten diese Maß- ahmen nur begrenzt Einfluss. Diese hat sich vor allem ufgrund der Gewaltmaßnahmen des Regimes ver- chlechtert, da das Wirtschaftsleben aufgrund der chlechten Sicherheitslage stark beeinträchtigt wurde. nlage 41 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/8323, Frage 61): Wie begründet die Bundesregierung den Stellenabbau im Bereich der Visumerteilung im Jahr 2010 vor dem Hinter- grund, dass ihre gegenüber der Presse gegebene Begründung (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 3. Januar 2012 „Am Li- mit“), die Visumpflicht für mehrere Staaten sei weggefallen, ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundes- tagsdrucksache 17/8221 nicht tragfähig ist, da das Personal 18134 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) auch in Kontinenten gekürzt wurde, in denen es keinen Weg- fall der Visumpflicht gab, und überdies die Zahl der bearbeite- ten Visa dessen ungeachtet im Jahr 2010 zugenommen hat, und wie bewertet sie weiterhin den Einsatz externer Dienst- leister, wenn dieser bislang nicht oder kaum zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Visumprüfung geführt hat, wie aus dem genannten Zeitungsartikel hervor- geht? Die Angaben in dem genannten Zeitungsartikel beru- hen aufzählen, die nicht einen Stellenabbau, sondern ei- nen weltweiten Rückgang sogenannter Mitarbeiterkapa- zitäten, MAK, um 6,5 Prozent im Jahr 2010 darstellen. Die technische Größe MAK gibt den von den Mitarbei- tern – Ortskräfte und Entsandte – angegebenen tatsächli- chen Arbeitseinsatz im Visabereich wieder. Hierbei wer- den auch prozentuale Arbeitsanteile berücksichtigt. Tatsächlich erklärt sich der Rückgang des weltweiten Arbeitsaufwands bei der Bearbeitung von Visaanträgen allein zur Hälfte schon aus dem Wegfall der Visum- pflicht in Teilen Europas: Serbien, Mazedonien und Montenegro 2009, Bosnien-Herzegowina und Albanien 2010. Die andere Hälfte erklärt sich überwiegend aus rückläufigen Visazahlen in den Jahren 2008/2009 in den Regionen GUS, Südlicher Kaukasus, Zentralasien und Asien, die vor allem der Wirtschafts- und Finanzkrise geschuldet waren und dazu führten, dass an einigen Dienstorten weniger lokale Saisonkräfte eingestellt wur- den und vor allem auf Nachbesetzungen von Ortskräften verzichtet wurde. Die ab 2010 wieder ansteigenden An- tragszahlen haben in einigen Fällen, zum Beispiel in Shanghai, dazu geführt, dass erneut zusätzliche Orts- kräfte eingestellt wurden. Die Bundesregierung bewertet die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern weiterhin positiv. Bisher wurden diesen vor allem organisatorische Teilaufgaben übertragen wie die Erteilung von Auskünften und die Terminvergabe zur Visumabgabe. Dies bringt für die Auslandsvertretungen bereits Entlastung. Künftig wer- den Dienstleister auch mit weiteren nichthoheitlichen Aufgaben, so unter anderem die Annahme von Visaan- trägen, betraut. Die entsprechenden Ausschreibungen finden in den großen Antragstellerstaaten wie Russland und China bereits statt. Aus Sicht der Bundesregierung erhöht der Einsatz ex- terner Dienstleister die Servicequalität für die Antrag- steller und entlastet die Auslandsvertretungen von Auf- gaben nichthoheitlicher Art. Die Auslandsvertretungen können so ihre Ressourcen auf die hoheitlichen Aufga- ben im Visumverfahren konzentrieren, nämlich auf die Antragsbearbeitung und -entscheidung. Die durch die Auslagerung geschaffene Entlastung der Visastellen wird für die rasche und effiziente – und gleichzeitig die Sicherheitsbelange wahrende – Bearbeitung von weite- ren Anträgen genutzt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 62): in b b A p b B m fr 1 s m w m (K In L E Z A d d 1 J s fo m je n te B ru te ra S im E R re n (C (D Welche Programme welcher Anbieter prüfen bzw. prüften deutsche Strafverfolgungsbehörden dahin gehend, ob sie für den Einsatz im Bereich der Quellen-Telekommunikations- überwachung geeignet sind (bitte nach Anbieter, Kaufdatum und Laufzeit der Lizenz aufschlüsseln)? Die von Bundesbehörden eingesetzte Software wird jedem Einzelfall gemäß der richterlichen Anordnung zw. des Beschlusses der G-10-Kommission erstellt. Da- ei wurde die Software in jedem Einzelfall durch nwendungstests auf die Einhaltung der Vorgaben ge- rüft. Ergebnis der Prüfung war jeweils, dass die Vorga- en eingehalten wurden. Eine Einzelaufstellung der eschaffungs- und damit verbundenen Überprüfungs- aßnahmen ist der Antwort zu Frage 14 der Kleinen An- age vom 17. November 2011 (Bundestagsdrucksache 7/7760) zu entnehmen. Von operativen Verwendungen unabhängige Testge- tellungen erfolgten im Rahmen der Aufgabenwahrneh- ung im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüber- achung, Quellen-TKÜ, im Bundeskriminalamt, BKA, it den Software Produkten der Firmen Digi-Task GmbH aufdatum 29. August 2008) und Elaman GmbH/Gamma ternational GmbH (Kaufdatum 22. März 2011). Die aufzeit der Lizenz betrug in beiden Fällen drei Monate. ntsprechende Testgestellungen wurden vonseiten des ollkriminalamtes nicht erworben. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 7/8323, Frage 63): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob das künftige EU-Datenschutzrecht in Form einer Verord- nung statt, wie bisher, als Richtlinie geregelt werden soll, und wie hat sich die Bundesregierung diesbezüglich im Rat der Europäischen Union und gegenüber der Europäischen Kom- mission geäußert? Die Europäische Kommission hat angekündigt, Ende anuar 2012 Vorschläge für das künftige EU-Daten- chutzrecht vorzulegen. Für die Frage, welche Rechts- rm – Verordnung oder Richtlinie – geeignet und ange- essen ist, ist aus Sicht der Bundesregierung der weilige konkrete Regelungsinhalt maßgebend. Es ist otwendig, im künftigen Rechtsakt zwischen dem priva- n und dem öffentlichen Bereich zu differenzieren. Im ereich der Privatwirtschaft ist ein höherer Harmonisie- ngsbedarf durchaus anzuerkennen. Den Mitgliedstaa- n muss in allen Bereichen genügend Gestaltungsspiel- um verbleiben. Die Bundesregierung hat sich in ihren öffentlichen tellungnahmen vom 26. Juli 2010 und 5. Januar 2011 Rahmen des Konsultationsverfahrens gegenüber der uropäischen Kommission für das Rechtsinstrument der ichtlinie ausgesprochen. Im Rat der Europäischen Union hat sich die Bundes- gierung hierzu aufgrund des frühen Verfahrensstandes och nicht geäußert. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18135 (A) ) )(B) Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck- sache 17/8323, Fragen 64 und 65): Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob – ins- besondere nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-468/10) vom November 2011 – nach derzeit geltender Rechtslage neben den Umsetzungsspielräumen der Richt- linie 95/46/EG, die den allgemeinen Datenschutz regelt, eine nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Da- tenschutz besteht? Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob im Falle der Neuregelung des europäischen Datenschutzes durch eine Verordnung eine nationale Regelungskompetenz für bereichs- spezifischen Datenschutz bestünde und, falls ja, in welchen Bereichen? Zu Frage 64: Aus Sicht der Bundesregierung besteht weiterhin eine nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Datenschutz. Der Europäische Gerichtshof, EuGH, hat in seiner Entscheidung vom 24. November 2011 (C-468/10 und C-469/10) in Randziffer 32 lediglich geurteilt, die Mit- gliedstaaten dürften in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten neben den in Art. 7 der EG-Datenschutzrichtlinie genannten Grund- sätzen keine neuen Grundsätze einführen oder zusätzli- che Bedingungen stellen, die die Tragweite dieser Grundsätze verändern. Zu Frage 65: Inwieweit im Falle der Neuregelung des europäischen Datenschutzes im Wege einer Verordnung eine nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Daten- schutz bestünde, ist abhängig von der konkreten Ausge- staltung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8323, Frage 66): Ist die Bundesregierung angesichts der andauernden Ge- walt in Syrien und des fatalen Signals an syrische Deserteure und Verweigerer, das durch die drohende Abschiebung von syrischen Deserteuren aus der bayerischen Abschiebehaft nach Ungarn und von dort nach Syrien gegeben wird, bereit, die bisherige Praxis der Rückführung in angeblich sichere Drittstaaten aufzugeben und zukünftig allen Menschen, die sich dem Militärdienst in Syrien und damit der gewaltsamen Unterdrückung von Aufständischen verweigern, in Deutsch- land Asyl zu bieten? Deutschland überstellt Asylbewerber, für die gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Eu- ropäischen Union bzw. ein anderer am Dublin-Verfahren teilnehmender europäischer Staat zuständig ist, wenn dort keine konkrete Gefahr der Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschen- re w g fü M w g g D h re G F re fo n e ru s fü G s A d d G rü P m ü A d d G (C (D chtskonvention droht und nicht im Einzelfall außerge- öhnliche humanitäre Umstände einer Überstellung ent- egenstehen. Nach Auskunft des Liaisonbeamten des Bundesamts r Migration und Flüchtlinge in Budapest werden seit itte 2011 keine syrischen Staatsangehörigen zwangs- eise von Ungarn nach Syrien zurückgeführt. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, enerell von der Überstellung syrischer Staatsangehöri- er, die aus der syrischen Armee desertiert sind oder den ienst mit der Waffe verweigern, nach Ungarn abzuse- en und das Asylverfahren in Deutschland durchzufüh- n. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ungarn die ewährleistungen des europäischen und internationalen lüchtlingsrechts sowie der einschlägigen Menschen- chtskodifikationen, insbesondere das Verbot des Re- ulements, einhält; gegenteilige Erkenntnisse liegen icht vor. Dabei kann ein Drittstaatsangehöriger, wenn r durch eine Überstellung aus dem für die Durchfüh- ng des Asylverfahrens zuständigen Dublin-Staat in einen Herkunftsstaat eine Verletzung dieser Rechte be- rchtet, gerichtlichen Rechtsschutz vor den nationalen erichten des jeweiligen Staates und auch vor europäi- chen Gerichten erhalten. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 67): Trifft es zu, dass die von der Zwickauer Terrorzelle ange- mietete Garage, in welcher Ermittler bei der Durchsuchung am 26. Januar 1998 1,4 Kilogramm Sprengstoff TNT fanden, von einem Polizisten vermietet wurde, und, wenn ja, wurde dieser zwischenzeitlich hinsichtlich möglicher Kontakte zur rechtsextremistischen Szene überprüft? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse weder da- ber vor, ob die in Rede stehende Garage von einem olizisten vermietet noch ob dieser gegebenenfalls auf ögliche Kontakte zur rechtsextremistischen Szene berprüft worden ist. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 68): Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft Gera das Vorliegen der Voraussetzun- gen für den Erlass von Haftbefehlen gegen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe verneinte, nachdem das Landeskriminalamt Thüringen einen Durchsuchungsbe- schluss wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explo- sions- und Strahlungsverbrechens erwirkt hatte, weil es bei ei- ner Observierung Ende 1997 die drei Personen dabei beobachtet hatte, wie sie in einem Baumarkt Brennspiritus und Gummiringe kauften und in einer Garage lagerten? 18136 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera nicht übernommen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 69): Aus welchen Gründen wird die PJAK, Partei für ein Freies Leben in Kurdistan, Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê, in der Bundesrepublik Deutschland nicht als terroristische Organisa- tion eingestuft wie beispielsweise in den USA, und warum wurden gegen den in Köln wohnhaften Vorsitzenden der PJAK, Abdul Rahman Haji Ahmadi, bisher noch keine Er- mittlungen eingeleitet? Die PJAK ist weder in den VN noch in der EU als ter- roristische Organisation gelistet. In den USA ist die PJAK gemäß Regierungsverordnung, „executive order“, 13224 des US-Finanzministeriums gelistet, nicht aber als „Foreign Terrorist Organisation“ aus der entspre- chenden Liste des US-Außenministeriums. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft und Unter- stützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, terroristische Strukturen in der Führung der PJAK – Partei für ein freies Leben in Kurdistan, gegen Unbekannt seit dem 14. Dezember 2007 ein Ermittlungsverfahren. Das Verfahren soll gemäß Ermittlungsauftrag der Aufklärung der Zuständigkeits- und Befehlsstrukturen sowie etwaiger terroristischer Straftaten dienen, die von der PJAK ausgegangen sind und aktuell ausgehen. Da- rüber hinaus soll durch die Ermittlungen geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Führungsebene der PJAK und die der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, mit ihren „Volksverteidigungskräften“, HPG, als einheitlich agierender Verband anzusehen sind. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Personenbezogene Er- mittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder der Füh- rungsebene der PJAK, wie etwa gegen den in Köln wohnhaften Vorsitzenden, Abdul Rahman Haji Ahmadi, wurden bislang noch nicht eingeleitet, weil hierfür die Zuständigkeits- und Befehlsstrukturen der PJAK sowie die von ihr zu verantwortenden im Iran begangenen Straftaten einer näheren an den Tatbestandsvorausset- zungen der §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch ausgerichte- ten Aufklärung bedürfen. Die in den Vereinigten Staaten erfolgte Einstufung der PJAK gemäß Regierungsverord- nung 13224 ersetzt die eigenständig vorzunehmende und nach den Maßstäben des materiellen und formellen deut- schen Strafrechts zu erfolgende Prüfung nicht. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/8323, Frage 70): v B B V a te tr g A 3 k tr fo F M A W a c 2 z C e s te s g n h A d d (D E a G e w d d g (C (D Welche Veränderungen hat es zum Jahreswechsel bei den Regelungen zur Entschädigung von NS-Opfern gegeben, so- wohl die Höhe der entsprechenden Leistungen als auch die et- waige Hinzuziehung neuer Opfergruppen betreffend? Zugunsten der Betroffenen wurde im Bundesanzeiger om 28. Dezember 2011, Nr. 195, Seite 4608, die ekanntmachung der Neufassung der Richtlinie der undesregierung über eine Anerkennungsleistung an erfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangs- rbeit war, Anerkennungsrichtlinie, veröffentlicht. Die Neufassung der Anerkennungsrichtlinie beinhal- t, dass der bisherige § 8 der Zinsrichtlinie, der eine An- agsschlussfrist zum 31. Dezember 2011 vorsah, zu- unsten der Betroffenen aufgehoben wurde. Anträge zur nerkennungsrichtlinie können nunmehr auch über den 1. Dezember 2011 hinaus gestellt werden. Hiernach ann eine Einmalzahlung in Höhe von 2 000 Euro bean- agt werden. Die monatlichen Beihilfen für nichtjüdische NS-Ver- lgte, sogenannte Wiedergutmachungs-Dispositions- onds, WDF, § 8 der „Richtlinie für die Vergabe von itteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur bgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der iedergutmachung“ vom 26. August 1981 – Bundes- nzeiger Nr. 160 vom 29. August 1981, werden entspre- hend der Vereinbarung für jüdische Verfolgte von 91 Euro auf 300 Euro angehoben. Bei den jährlich stattfindenden Folgeverhandlungen um Artikel-2-Abkommen mit Vertretern der Jewish laims Conference, JCC, im November 2011 wurde ver- inbart, dass in den nächsten Jahren vorrangig die jüdi- chen Holocaustüberlebenden eine Entschädigung erhal- n sollen, die bislang ohne jegliche Zahlung geblieben ind. Ferner werden die Haftzeiten in Konzentrationsla- ern oder Ghettos, die Voraussetzung für den Erhalt ei- er monatlichen Leistung sind, verkürzt. Die Details ierzu werden zurzeit noch ausgearbeitet. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/8323, Frage 71): Wie häufig pro Jahr wurden von der Bundesagentur für Arbeit unzutreffende elektronische Daten für das Besteue- rungsverfahren im Rahmen von Lohnersatzleistungen an die Finanzbehörden übermittelt, und welche Auswirkungen erge- ben sich hieraus für die betroffenen Steuerpflichtigen? Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine rkenntnisse vor, ob und wie viele Daten unzutreffend n die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Für den theoretischen Fall, dass aus technischen ründen eine elektronische Korrektur zuvor bereits lektronisch übersandter Daten nicht erfolgen kann, urde mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart, dass ie entsprechenden Korrekturmeldungen in Papierform irekt an das Wohnsitzfinanzamt des Leistungsempfän- ers übersendet werden. Diese Vereinbarung ist mit den Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18137 (A) ) )(B) obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt wor- den. Der Leistungsempfänger erhält in jedem Fall – auch im Falle von Korrekturen – eine Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit, aus der das Datum der Über- mittlung und der übermittelte Betrag der bezogenen Leistung hervorgehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8323, Frage 72): Wie viele Kontenabrufe wurden seit 2005 von den Finanz- behörden über das Bundeszentralamt für Steuern durchge- führt, und teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundes- beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hinsichtlich der Intensität der Nutzung dieses Instrumentes, sodass der Kontenabruf mittlerweile nicht mehr die Aus- nahme, sondern der Standardfall sei und somit eine Beschrän- kung der Abrufbefugnisse sinnvoll erscheine? Vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2011 wurden von den Fi- nanzbehörden über das Bundeszentralamt für Steuern insgesamt 232 782 Kontenabrufe durchgeführt. Zulässig ist der Kontenabruf durch die Finanzbehör- den im Wesentlichen nur noch zur Ermittlung von Voll- streckungsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren wegen rückständiger Steuern. Stellt man die Anzahl der Kontenabrufe durch die Finanzbehörden in Relation zu den vorhandenen Voll- streckungsfällen so ergibt sich, dass nur in jedem 50. Vollstreckungsfall ein Kontenabruf durchgeführt wurde. Stellt man die Anzahl der Kontenabrufe durch die Fi- nanzbehörden in Relation zu der Gesamtzahl der Steuer- fälle so ergibt sich, dass nur in jedem 615. Steuerfall ein Kontenabruf stattfindet. Die Zahlen zeigen, dass der Kontenabruf die Aus- nahme und nicht die Regel ist. Das Instrument des Kontenabrufs durch die Finanzbe- hörden wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfas- sungsgemäß qualifiziert und hat sich als geeignetes Mit- tel bewährt, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Eine Einschränkung der Kontenabruf- befugnisse wäre insoweit kontraproduktiv. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 73 und 74): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einfüh- rung einer Finanztransaktionsteuer in der Euro-Zone vor dem Hintergrund gegensätzlicher Aussagen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Vizekanzlers Dr. Philipp Rösler? Z e d w F F b Z d te s A d g N u Z s tr g s a s is Z K s n K (C (D Welche Inhalte hat die gemeinsame Stellungnahme des deutschen und des französischen Finanzministeriums zum Kommissionsentwurf einer Finanztransaktionsteuer, die laut Pressemeldungen in Vorbereitung des nächsten Ecofin veröf- fentlicht werden soll, generell und im Detail zu den Elemen- ten des Kommissionsvorschlags (Sitzlandprinzip, Bemes- sungsgrundlage etc.)? u Frage 73: Die Bundesregierung strebt weiterhin die Einführung iner Finanztransaktionsteuer in allen Mitgliedstaaten er Europäischen Union als ersten Schritt zu einer welt- eiten Einführung der Finanztransaktionsteuer an. Die inanztransaktionsteuer soll dafür sorgen, dass sich der inanzsektor angemessen an den Kosten der Finanzkrise eteiligt. u Frage 74: Eine gemeinsame Stellungnahme des deutschen und es französischen Finanzministers wird derzeit vorberei- t. Zum konkreten Inhalt können daher noch keine Aus- agen getroffen werden. nlage 53 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 75 nd 76): Gibt es immer noch eine gemeinsame Initiative des deut- schen und des französischen Finanzministeriums zur Finanz- transaktionsteuer, wie aus dem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission vom 9. September 2011 hervorgeht, oder ar- beiten Deutschland und Frankreich mittlerweile an getrennten Konzepten zur Finanztransaktionsteuer, zumal der französi- sche Präsident Nicolas Sarkozy angekündigt hat, einen eige- nen Vorschlag schon diesen Frühling vorzulegen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterschiede zwi- schen dem gemeinsamen Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer des deutschen und des französischen Finanzministeriums im Schreiben vom 9. September 2011 und dem Kommissionsvorschlag vom 28. September 2011, und bis wann wird die Bundesregierung ein detailliertes Kon- zept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Finanztransaktion- steuer vorlegen? u Frage 75: Die Bundesregierung und die französische Regierung timmen ihr Vorgehen bei der Einführung einer Finanz- ansaktionsteuer weiterhin miteinander ab. Beide Re- ierungen sind darin einig, dass die vorzugswürdige Lö- ung die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in llen 27 EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des ent- prechenden Richtlinienentwurfs der EU-Kommission t. u Frage 76: Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der ommission zur Einführung einer Finanztransaktion- teuer. Die deutsch-französischen Vorschläge haben ach wie vor Gültigkeit. Derzeit wird der Vorschlag der ommission in den EU-Ratsgremien beraten. Zu den Er- 18138 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 (A) ) )(B) gebnissen kann somit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8323, Fragen 77 und 78): Wie viele Langzeitarbeitslose, unterschieden nach insge- samt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten im Jahr 2011 bundesweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäf- tigung, geringfügig entlohnter Beschäftigung, Selbstständig- keit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maß- nahme, vorruhestandsähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminde- rungsrente, Arbeitsunfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichter- neuerung der Meldung und Ähnlichem)? Wie viele Arbeitslose, abzüglich der Gruppe der Langzeit- arbeitslosen, unterschieden nach insgesamt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten im Jahr 2011 bun- desweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme ei- ner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, geringfü- gig entlohnter Beschäftigung, Selbstständigkeit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, vorruhestands- ähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente, Arbeits- unfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichterneuerung der Mel- dung und Ähnlichem)? Zu Frage 77: Im Jahr 2011 beendeten 1 394 835 Langzeitarbeits- lose ihre Arbeitslosigkeit, davon 254 631 Langzeitar- beitslose im Rechtskreis SGB III und 1 140 204 im Rechtskreis SGB II. Diese Angaben enthalten keine Da- ten der zugelassenen kommunalen Träger, da die Aus- wertungen nach Arbeitslosendauern für zugelassene kommunale Träger gegenwärtig noch nicht zur Verfü- gung stehen. Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben gemacht werden: – In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen 207 781 Langzeitarbeitslose ab; das sind 14,9 Prozent aller Abgänge. – Zudem erfolgten im Jahr 2011 3,0 Prozent aller Ab- gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne- ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we- gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125 SGB III). – 4,1 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus- scheidens aus dem Erwerbsleben, – 35,0 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä- higkeit und – 11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung. – Z b re A im m g – – – – – – A d F c E g (C (D Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 23,0 Pro- zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten, da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä- tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst- ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein können. u Frage 78: In Jahr 2011 beendeten 6 437 172 Personen ihre Ar- eitslosigkeit, die weniger als 12 Monate arbeitslos wa- n. Von diesen Arbeitslosen beendeten 3 292 869 ihre rbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III und 3 144 303 Rechtskreis SGB II (ohne Daten zugelassener kom- unaler Träger). Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben emacht werden: In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen 2 189 986 Langzeitarbeitslose ab; das sind 34,0 Pro- zent aller Abgänge. Zudem erfolgten im Jahr 2011 1,2 Prozent aller Ab- gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne- ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we- gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125 SGB III). 0,3 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus- scheidens aus dem Erwerbsleben, 21,4 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä- higkeit und 9,9 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung. Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 22,9 Pro- zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten, da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä- tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst- ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein können. nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- he 17/8323, Frage 79): Welches Ausmaß hatte die von der Bundesregierung be- schlossene Reduzierung der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den ersten Jahren der Legislaturperiode, bezo- gen auf die Arbeitsagenturen Augsburg, Kempten und Mem- mingen, und wie wirkt sich diese Reduzierung im laufenden Jahr 2012 aus? Bezogen auf die Summe aller Jobcenter stellt sich die ntwicklung des Gesamtbudgets für Leistungen zur Ein- liederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18139 (A) (C) )(B) Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wie folgt dar: Die im Bundeshaushalt 2012 vorgenommene Anpas- sung bei den Eingliederungsleistungen und Verwaltungs- kosten folgt der guten Entwicklung und der Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Mit der Re- form der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Wirkungs- grad des Mitteleinsatzes gesteigert wird – durch einen ef- fektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstru- mente wird die Integration in Erwerbsarbeit weiter beschleunigt. Zudem wird die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten voraussichtlich weiter sinken. Die für das Jahr 2012 vorgesehenen Mittel für Ein- gliederungsleistungen und Verwaltungskosten pro er- werbsfähigem Leistungsberechtigten liegen trotz einer weiter verbesserten Aufnahmefähigkeit des Arbeits- marktes immer noch über dem Niveau der entsprechen- den tatsächlichen Ausgaben pro erwerbsfähigem Leis- tungsberechtigten im Jahr 2008. Im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2007 liegen sie sogar deutlich darüber. Die vorgenommene Anpassung im Eingliederungsbud- get folgt somit mittelfristig einer sachgerechten Versteti- gung der Ausgaben im Bundeshaushalt für Eingliede- bar. Die notwendigen Handlungsspielräume in der akti- ven Arbeitsmarktpolitik bleiben erhalten. Im Jahr 2011 war gegenüber dem Jahr 2010 ein Rück- gang um rund 17 Prozent zu verzeichnen. Der Rückgang beträgt für das Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2011 rund 12 Prozent. Diese Entwicklung würde unter der Voraussetzung ei- ner gleichbleibenden Anzahl von Jobcentern und einer Mittelverteilung auf der Grundlage von relativen Antei- len in derselben Höhe für alle Jobcenter auch für jedes einzelne Jobcenter – also auch für die Jobcenter Augs- burg, Stadt Augsburg, Stadt Kempten und Stadt Mem- mingen – gelten. Die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Einglie- derung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgte jedoch nach den in § 46 Abs. 2 SGB II in Ver- bindung mit den in den Eingliederungsmittel-Verordnun- gen 2010, 2011 und 2012 festgelegten Maßstäben. Diese Maßstäbe berücksichtigen die Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Bedarfsgemeinschaften. Dadurch weicht die tatsäch- liche Entwicklung des Eingliederungs- bzw. Verwal- rungsleistungen und Verwaltungskosten. Die kurzfristige Erhöhung der Mittelansätze für die Jahre 2009 und 2010 erfolgte in erster Linie aufgrund der schuldenfinanzier- ten Konjunkturprogramme, um konjunkturelle Impulse gegen die Wirtschaftskrise zu setzen und den Anstieg der Arbeitslosigkeit aufzufangen. Die im Bundeshaushalt 2012 veranschlagten Mittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in Höhe von 8,45 Milliarden Euro sind angesichts der an- haltend guten Arbeitsmarktsituation, die auch bei den Menschen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsu- chende ankommt, sozialpolitisch insgesamt verantwort- tu n im w M s J u c (D ngsbudgets für die einzelnen Jobcenter von den vorge- annten Werten ab. Zur Frage der Auswirkung der Anpassung der Mittel laufenden Jahr 2012 kann keine Aussage getroffen erden. Über den Einsatz der zur Verfügung stehenden ittel entscheiden die Jobcenter dezentral in eigener Zu- tändigkeit. Nach Auffassung der Bundesregierung stehen den obcentern für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nd für Verwaltungskosten insgesamt Mittel in ausrei- hender Höhe zur Verfügung. 151. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 auf Drucksache 17/8323 Anlagen

    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)