Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18119
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in Deutschland in den vergangenen Jahren eingesetzt, und aus
Anlagen
welchen Rohstoffen wurde das eingesetzte HVO produziert? gen der EU-Lebensmittelhygieneverordnung hierfür sind
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 12):
Welche Mengen hydrierter Pflanzenöle – HVO – wurden
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Becker, Dirk SPD 18.01.2012
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 18.01.2012
Dreibus, Werner DIE LINKE 18.01.2012
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 18.01.2012
Friedhoff, Paul K. FDP 18.01.2012
Gerig, Alois CDU/CSU 18.01.2012
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.01.2012
Kipping, Katja DIE LINKE 18.01.2012
Nahles, Andrea SPD 18.01.2012
Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 18.01.2012
Poß, Joachim SPD 18.01.2012
Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.01.2012
Schneider (Erfurt),
Carsten
SPD 18.01.2012
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 18.01.2012
Veit, Rüdiger SPD 18.01.2012
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 18.01.2012
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 18.01.2012
Zapf, Uta SPD 18.01.2012
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
Nach Informationen der Wirtschaftsbeteiligten wur-
en hydrierte Pflanzenöle in den letzten Jahren in
eutschland sowohl im Straßenverkehr als auch im
uftverkehr eingesetzt. Hydrierte Pflanzenöle wurden in
en vergangenen Jahren auch zur Erfüllung der Biokraft-
toffquote eingesetzt. Gesonderte statistische Auswertun-
en hierzu wurden in der Vergangenheit nicht geführt.
enaue Informationen zu der jeweiligen Rohstoffzusam-
ensetzung liegen der Bundesregierung derzeit nicht
or.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache
7/8323, Frage 13):
Welche Rechtsauffassung hat die Bundesregierung hin-
sichtlich der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Bezug auf Hy-
gienevorschriften für Tagespflegepersonal, und wie bewertet
die Bundesregierung die Pressemitteilung der EU-Kommis-
sion vom 18. Dezember 2011, wonach „Tagesmütter nicht un-
ter die strengen EU-Hygienevorschriften fallen“ sollen?
Die Definition des „Lebensmittelunternehmens“ in
rt. 3 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde
ur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus bewusst
eitgefasst. Aus dem Anwendungsbereich der Verord-
ung (EG) Nr. 178/2002 ist der private häusliche Be-
ich ausgenommen.
Nach der Auffassung der Bundesregierung fallen Ta-
esmütter dann in den Anwendungsbereich der Verord-
ung (EG) Nr. 178/2002 und unter die dort festgelegte
efinition des „Lebensmittelunternehmens“, wenn sie in
rem eigenen Haushalt oder in eigens für die Tages-
flege angemieteten Räumlichkeiten regelmäßig und
erbunden mit einem gewissen Organisationsgrad Kin-
er, die nicht zu ihrem privaten Umfeld gehören, mit Le-
ensmitteln versorgen. Folglich unterliegen Tagesmüt-
r, die diese Form der Kindertagespflege ausüben, auch
em Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 852/
004 über Lebensmittelhygiene.
Die von der Europäischen Kommission in einer Pres-
emitteilung vom 16. Dezember 2011 vertretene Auffas-
ung, dass Tagesmütter generell nicht unter das EU-Le-
ensmittel-Hygienerecht fallen würden, wird von der
undesregierung daher nicht geteilt.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die EU-
ebensmittelhygienevorschriften im Hinblick auf die
nforderungen für die Tagesmütter auch nicht streng.
Hinblick auf strukturelle Anforderungen lässt das
emeinschaftsrecht ausdrücklich zu, dass auch vorran-
ig privat genutzte Räumlichkeiten, zum Beispiel Küchen,
ls Betriebsraum im Sinne des EU-Lebensmittelhygiene-
chts genutzt werden dürfen. Die Hygieneanforderun-
18120 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
einfach, zum Beispiel Vorrichtungen zum hygienischen
Händewaschen, leicht zu reinigende Flächen, Trinkwas-
serzufuhr und eine Vorrichtung zur Abfalllagerung.
Diese räumlichen Anforderungen werden von jedem gut
geführten Haushalt erfüllt. Auch weitere Verpflichtun-
gen des EU-Lebensmittelhygienerechts, zum Beispiel
die Registrierungspflicht und die Verpflichtung zu Ei-
genkontrollen können unkompliziert und praxisgerecht
erfüllt werden, wenn die Flexibilität des EU-Lebensmit-
telhygienerechts genutzt wird.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/8323, Frage 17):
Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Ergeb-
nis des Familienreports 2011, wonach schlechte Kinderbe-
treuungsmöglichkeiten für viele Mütter der Hauptgrund dafür
sind, dass sie ihr berufliches Engagement nicht weiter ausde-
hen, und, wenn ja, welche (bitte konkrete Maßnahmen für das
Jahr 2012 darlegen)?
Die Bundesregierung unterstützt weitere Maßnah-
men, mit denen Familien bestmöglich Wahlfreiheit bei
der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe ermöglicht wird.
Dazu zählen auch Maßnahmen, die Eltern bei der Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf entlasten und speziell
den Müttern mehr Chancen eröffnen, die Erwerbstätig-
keit nach den eigenen Wünschen auszudehnen.
Dabei ist unbestritten, dass echte Wahlfreiheit nur
dann besteht, wenn die Kinder qualitativ gut betreut wer-
den. Die Qualität der Kindertagesbetreuung unterstützt
der Bund mit folgenden Maßnahmen:
– Mit der Offensive „Frühe Chancen“ verstärkt der
Bund über zusätzliche personelle Ressourcen in bun-
desweit bis zu 4 000 Kindertageseinrichtungen eine
alltagsintegrierte und systematische frühe Sprachför-
derung, die die Chancen der Kinder auf eine her-
kunftsunabhängige Teilhabe am Bildungssystem er-
höht. Dafür stellt der Bund bis zum Jahr 2014 rund
400 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Offensive Frühe Chancen erreicht in 2012 ihre
volle Wirkung: Im ersten Quartal 2012 werden wei-
tere 1 000 Schwerpunktkitas bewilligt, sodass dann
an rund 4 000 Standorten die Sprachentwicklung der
Kinder besonders gefördert werden kann.
– Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Pfeiler beim
U-3-Ausbau. Der Bund fördert die Erst- und Weiter-
bildung der Tagespflegepersonen nach Mindeststan-
dards und hat sich dazu mit den meisten Bundes-
ländern auf ein gemeinsames Gütesiegel geeinigt.
Zuletzt wurde im August 2011 der Weiterbildungszu-
schuss für Tageseltern eingeführt, welche sich berufs-
begleitend ausbilden lassen (Sozialassistent und So-
zialassistentin, Erzieher und Erzieherin).
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Der dritte Zwischenbericht zur Evaluation des Kin-
derförderungsgesetzes wird 2012 zudem einen beson-
deren Schwerpunkt auf die Qualität der Kinderbetreu-
ung legen.
Das BMFSFJ setzt darüber hinaus unter anderem
auch auf Entwicklungspartnerschaften mit den über
660 Lokalen Bündnissen, in denen innovative Kon-
zepte entwickelt und erprobt werden.
– Bereits die erste Entwicklungspartnerschaft der
Lokalen Bündnisse zum Thema „Vereinbarkeit von
Familie und Beruf für Alleinerziehende“ hat ge-
zeigt, wie eine durchgängige und wirksame Unter-
stützungsstruktur entstehen und aussehen kann. An
mehr als einem Drittel der Standorte des Pro-
gramms, „Netzwerke wirksamer Hilfen für Allein-
erziehende“ des BMAS ist ein Lokales Bündnis
Projektträger.
– Auf diesen Erfahrungen baut die zweite Entwick-
lungspartnerschaft zum Thema „Vereinbarkeit für
Eltern mit Schulkindern“ auf.
An dieser Entwicklungspartnerschaft nehmen der-
zeit rund 120 Lokale Bündnisse und rund 80 aktive
Partner wie zum Beispiel Jobcenter, Schulämter,
Unternehmen und Kommunen teil.
Ziel ist es, neue Ideen und Strategien für Lösungen
einer verlässlichen Tagesbetreuung von der Früh
bis in den Nachmittag zu entwickeln.
Dabei sind Projekte zu unterschiedlichen Betreu-
ungsformen entstanden: Nachmittagsbetreuungen,
Randzeitenbetreuungen, Notfallbetreuungen und
Ferienbetreuungen.
In Februar wird das BMFSFJ ein Handbuch zur
Entwicklungspartnerschaft vorstellen, in dem die
ersten Ergebnisse zusammengefasst und als Ar-
beitshilfe aufbereitet sind.
In 2012 wird das BMFSFJ diese Entwicklungspart-
nerschaft fortsetzen und dabei den Schwerpunkt
auf lokale Kooperationen setzen, insbesondere mit
den Jobcentern, Unternehmen, den Schulen und
den Kommunen.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ in
enger Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Ge-
werkschaften für die Förderung einer familienbe-
wussten Arbeitswelt ein.
Schon rund 3 800 Betriebe haben sich dem gleichna-
igen Unternehmensnetzwerk angeschlossen, die Mit-
liederzahl wird in 2012 weiter ausgebaut.
Flankierend hat sich die Bundesregierung zusammen
it den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem DGB
it der Unterzeichnung der „Charta für familienbe-
usste Arbeitszeiten“ zur Förderung flexibler Arbeits-
eitmodelle verpflichtet, die insbesondere Müttern mehr
arrieremöglichkeiten in vollzeitnahen Teilzeitmodellen
it 30 bis 35 Wochenstunden ermöglichen. 2012 finden
Rahmen der Initiative mehrere Kooperationsveran-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18121
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)(B)
staltungen mit den Partnern aus der Wirtschaft sowie
weitere Aktivitäten statt.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8323, Fragen 18 und 19):
Sind Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenzulassungen
verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten alle Kassenleis-
tungen anzubieten, oder ist es ihnen beispielsweise gestattet,
zuzahlungsfreie Leistungen nach dem Leistungskatalog wie
zum Beispiel Amalgamfüllungen durch Leistungen zu erset-
zen, die eine Eigenbeteiligung durch den Patienten erfordern?
Welche Kassenleistungen ohne Eigenbeteiligung dürfen
Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte durch Leistungen mit
Eigenbeteiligung ersetzen, und wie ist sichergestellt, dass Pa-
tientinnen und Patienten Leistungen aus dem Leistungskata-
log erhalten können, die keine Eigenbeteiligung erfordern?
Die vertragszahnärztliche Versorgung richtet sich
nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 2
und § 73 Abs. 2 Ziffer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch,
SGB V, und den entsprechenden Richtlinien des Ge-
meinsamen Bundesausschusses.
Nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB V beschließt der Ge-
meinsame Bundesausschuss Richtlinien, die zur Siche-
rung der zahnärztlichen Versorgung erforderlich sind
und die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaft-
liche Versorgung der Versicherten gewährleisten. Die
Pflichten eines Vertragszahnarztes sind im Einzelnen in
der Behandlungs- und Zahnersatzrichtlinie fixiert.
Nimmt ein Zahnarzt als Vertragszahnarzt an der ver-
tragszahnärztlichen Versorgung teil, so ist er verpflich-
tet, die Leistungen, die in den Richtlinien festgelegt sind,
für gesetzlich Versicherte zu erbringen.
Der Versicherte kann sich bei der vertragszahnärztli-
chen Behandlung für Füllungen entscheiden, die über
die notwendigen zahnärztlichen Leistungen hinausgehen
(vergleiche § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V).
In diesen Fällen ist vor Beginn der Behandlung eine
schriftliche Vereinbarung zwischen dem Versicherten
und dem Zahnarzt zu treffen. Eine einseitige Bestim-
mung oder Festlegung einer Mehrkosten verursachenden
zahnärztlichen Behandlung durch den Zahnarzt ist nicht
zulässig.
Entsprechendes gilt auch bei der Versorgung mit
Zahnersatz. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass
– bis auf Patientinnen und Patienten in Fällen einer
unzumutbaren Belastung – alle gesetzlich Versicherten
grundsätzlich einen Eigenanteil tragen müssen.
Die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versor-
gung, insbesondere auch die Einhaltung der vertragszahn-
ärztlichen Pflichten von Zahnärztinnen und Zahnärzten,
überwachen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
(vergleiche § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Rechtsauf-
sicht über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen füh-
ren die jeweiligen Landes- bzw. Staatsministerien.
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nlage 6
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
bgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 21):
Hat der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, die
Absicht, noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des
Medizinproduktegesetzes vorzulegen, um dort wirksame In-
strumente zum Schutz von Patienten zu verankern, und wird
er sich dabei an dem Zulassungsverfahren der amerikanischen
Food and Drug Administration, FDA, orientieren?
Die Frage enthält zwei Unterstellungen. Erstens wird
nterstellt, dass das gegenwärtige deutsche Medizinpro-
ukterecht bestehend aus dem Medizinproduktegesetz,
cht Rechtsverordnungen und künftig einer Allgemeinen
erwaltungsvorschrift keine wirksamen Instrumente
um Schutz der Patienten enthält. Diese Unterstellung ist
chlicht unzutreffend und hält keiner ernsthaften Über-
rüfung stand. Zweitens wird unterstellt, dass das FDA-
ulassungssystem in puncto Patientensicherheit signifi-
ante Vorteile gegenüber dem europäischen Marktzu-
angssystem hat. Auch diese Unterstellung hält einem
raxistest nicht stand, wie verschiedene Untersuchungen
eigen.
Aber selbst wenn man das FDA-System für überlegen
alten würde, kann dieses nicht mittels eines nationalen
lleingangs Deutschlands eingeführt werden. Das Medi-
inproduktegesetz basiert im Kern auf europäischem
echt. Deshalb sind grundlegende Änderungen von den
ktuellen Marktzugangsvoraussetzungen hin zu einem
taatlichen Zulassungssystem überhaupt nur dann mög-
ch, wenn zuvor das europäische Recht entsprechend
eändert worden ist.
Der bisherige europäische Rechtsrahmen hat sich
rundsätzlich bewährt. Die beobachteten Probleme müs-
en genau untersucht werden und können nicht pauschal
uf Mängel des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens zu-
ckgeführt werden. Die Bundesregierung wird die
uropäische Kommission unterstützen, wenn diese mit
er Vorlage der Revision der europäischen Medizinpro-
ukterichtlinien im Sommer 2012 Vorschläge zur weite-
n Erhöhung der Patientensicherheit unterbreitet.
nlage 7
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
bgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 22):
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von Pro-
fessor Dr. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG, im Inte-
resse der Patientinnen und Patienten die Marktzugangsvoraus-
setzungen für Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse ähn-
lich zu regeln wie bei den Arzneimitteln?
Der Marktzugang für Medizinprodukte ist in Form
on mehreren europäischen Richtlinien in Europa ein-
eitlich geregelt. Diese stellen im Interesse der Patien-
nsicherheit höchste Anforderungen an die Hersteller
nd an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medi-
18122 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
zinprodukten. Die Einhaltung dieser Anforderungen
wird bei Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse von
unabhängigen Stellen, Benannte Stellen, zum Beispiel
TÜV, geprüft. Dabei müssen die Hersteller einerseits den
Herstellungsprozess überprüfen lassen, was einer Her-
stellungserlaubnis im Sinne einer Arzneimittelzulassung
entspricht. Daneben muss die Sicherheit, die Leistungs-
fähigkeit sowie der durch klinische Daten zu belegende
Nutzen für den Patienten durch die Benannte Stelle über-
prüft werden, was einer Produktzulassung bei Arznei-
mitteln entspricht.
Insofern sind schon heute Hochrisiko-Medizinpro-
dukte und Arzneimittel ähnlich geregelt. Ein organisato-
rischer Unterschied besteht darin, dass die europäischen
Medizinprodukteregularien nicht auf einer staatlichen
Zulassung oder einer speziellen Prüfung durch die natio-
nalen Behörden beruhen. Die mit der Prüfung zu beauf-
tragenden Benannten Stellen werden aber durch die na-
tionalen Behörden kontrolliert. Dieses System hat sich
grundsätzlich bewährt.
Auch der aktuelle Fall der fehlerhaften Brustimplan-
tate belegt keine Mängel an dem Marktzugangssystem
für Medizinprodukte. Es ist in erster Linie nicht ent-
scheidend, welches regulatorische System für den
Marktzugang zum Tragen kommt, sondern welche An-
forderungen in einem System an Hersteller und Produkte
gestellt werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Über-
wachung, wenn ein Produkt auf dem Markt ist. Zukünf-
tig sollten sowohl bei den Herstellern als auch im Markt
allgemein unangemeldete Kontrollen und Probennah-
men und -prüfungen durch die Benannten Stellen und
die Marküberwachungsbehörden der Länder verstärkt
durchgeführt werden. Das Bundeskabinett hat hierzu be-
reits vor den aktuellen Ereignissen den Entwurf einer
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung
des Medizinproduktegesetzes beschlossen. Im Rahmen
der anstehenden Beratungen mit den Ländern und den
zuständigen Bundesoberbehörden wird kritisch zu prü-
fen sein, wie die Überwachung auch durch verstärkte
Nutzung oben genannter Instrumente verbessert werden
kann.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 23):
Was spricht gegen ein Bewertungsverfahren zum Nutzen
von Medizinprodukten ab einer höheren Risikoklasse?
Wie schon in der Antwort zur Frage 22 erwähnt, muss
schon heute der Medizinproduktehersteller das Verhält-
nis des Risikos der Anwendung seiner Produkte im Ver-
hältnis zum Nutzen für den Patienten untersuchen, be-
werten und bei Produkten höherer Risikoklassen von
unabhängigen Experten, Benannte Stellen, überprüfen
lassen. Der Nachweis eines angemessenen Nutzen-
Risiko-Verhältnisses ist unter anderem auf der Basis kli-
nischer Daten zu führen. Insoweit wird schon heute der
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atientennutzen während des Marktzugangsverfahrens
r Medizinprodukte bewertet.
Hiervon zu unterscheiden ist ein Bewertungsverfah-
n, mit dem aus Gründen des Zugangs zur Finanzierung
urch die gesetzliche Krankenversicherung der Zusatz-
utzen eines Produktes bzw. einer damit verbundenen
edizinischen Untersuchungs- oder Behandlungsme-
ode im Vergleich zu Vorgängermodellen, Vergleichs-
rodukten oder zu alternativen Therapieverfahren unter-
ucht und bewertet werden soll. Der Beleg des
atientennutzens ist ein zentrales Kriterium in den Be-
ertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und
amit für die Etablierung von innovativen Verfahren in
er Regelversorgung der GKV.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die
undesregierung für den Gemeinsamen Bundesaus-
chuss die Möglichkeit geschaffen, künftig innovative
ntersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Poten-
ial zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen
ei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn und unter Ausset-
ung seines Bewertungsverfahrens zu erproben. Diese
rprobungsmöglichkeit betrifft medizinische Untersu-
hungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf
er Wirkung und technischen Anwendung von neuen in-
ovativen Medizinprodukten basieren. Durch die Neure-
elung wird die Möglichkeit eröffnet, die noch fehlen-
en Erkenntnisse im Rahmen einer Erprobung zu
ewinnen und somit die Evidenzbasis entscheidend zu
erbessern.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
bgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 24):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
wie viele Implantate der Firma PIP in Deutschland nach dem
1. April 2010 trotz des Verbotes durch die französische Medi-
zinbehörde Afssaps in Verkehr gebracht wurden, und was hat
die Bundesregierung bislang getan, um die Zahl der betroffe-
nen Frauen zu ermitteln und diese zu informieren?
Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-
rodukte, BfArM, liegen keine Erkenntnisse darüber
or, dass trotz des Verbots der französischen Behörde
och nach dem 1. April 2010 Implantate der Firma PIP
Deutschland in Verkehr gebracht wurden.
In Bezug auf die Ermittlung der Anzahl der betroffe-
en Frauen wurden die obersten Landesbehörden am
3. Dezember 2011 seitens des BfArM per E-Mail um
ine Information gebeten, wie viele silikongelgefüllte
IP-lmplantate (in welchen Zeiträumen) in ihrem Bun-
esland implantiert wurden.
Diese Bitte wurde am 9. Januar 2012 per E-Mail wie-
erholt. Einige Länder haben signalisiert, dass die Zah-
n ihres Bundeslandes erst Ende Januar vorliegen wer-
en. Die Erhebung der Zahlen ist somit noch nicht
bgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18123
(A) )
)(B)
Das BfArM hat die Öffentlichkeit durch Pressemittei-
lungen und über seine Webseite über den Sachverhalt
und bestehende Risiken grundsätzlich informiert. Dage-
gen obliegt die unmittelbare Information der betroffenen
Frauen den Ärzten bzw. Einrichtungen, die die Implanta-
tion vorgenommen haben.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 25):
Sieht die Bundesregierung aufgrund der jüngsten Erfah-
rungen inzwischen Handlungsbedarf für eine Verschärfung
der nationalen oder europäischen Bestimmungen hinsichtlich
des Marktzugangs von Medizinprodukten mit hoher Risiko-
klasse, und ist sie bereit, ein verpflichtendes Implantat- bzw.
Produktregister aufzubauen?
Zunächst nehme ich Bezug auf meine Antwort zu
Frage 24. Insoweit ist noch einmal zu betonen, dass mit
einer Veränderung des Marktzugangsverfahrens bei Me-
dizinprodukten kriminelle Handlungen von Herstellern
nicht verhindert werden können. Der Fall „PIP“ ist nur
durch die aktive Marktaufsichtskontrolle der französi-
schen Behörde entdeckt worden. Um eine Wiederholung
solcher Probleme künftig auszuschließen, ist genau an
dieser Stelle anzusetzen. Sowohl die für die Marktauf-
sicht zuständigen nationalen Behörden, als auch die Be-
nannten Stellen müssen aktiver als bisher ihren Kontroll-
aufgaben nachkommen. Dabei müssen unangekündigte
Kontrollen ebenso zur Pflicht werden wie Untersuchun-
gen der tatsächlich produzierten oder verkauften Pro-
dukte mittels Stichprobennahme.
Unabhängig vom PIP-Skandal hatte die Bundesregie-
rung bereits die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Medizinproduktegesetzes beschlos-
sen. Ihr muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Län-
der sollen sich unter anderem auf eine zentrale Koordi-
nierungsstelle verständigen und weisen dieser Stelle
bestimmte Aufgaben zu. Je nach Aufgabenzuschnitt die-
ser Stelle hätten die zuständigen Bundesoberbehörden
künftig für bestimmte Meldungen und Informationen ei-
nen primären Ansprechpartner. Außerdem sollen die
Länder Grundsätze der Überwachung und ein Rahmen-
überwachungsprogramm erarbeiten. Beide Projekte sol-
len insbesondere dazu führen, dass künftig in Deutsch-
land eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte und
risikoabgestufte Überwachung erfolgt. Außerdem sollen
Verfahren für künftige Probennahmen festgelegt werden.
Um bei den durch die Benannten Stellen schon jetzt
durchzuführenden regelmäßigen Überprüfungen der
Hersteller eine bessere Ausrichtung auf die Prüfung der
tatsächlich produzierten Produktqualität zu erreichen,
wird man im Rahmen der auf europäischer Ebene anste-
henden Revision der europäischen Medizinproduktege-
setzgebung entsprechende stichprobenartige Produktprü-
fungen einführen müssen.
Zum Register: Im Fall der PIP-lmplantate war es not-
wendig, schnell die betroffenen Frauen und Patientinnen
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u erreichen. Ein Implantateregister wäre in einem sol-
hen Fall nur dann von Nutzen, wenn es die schnelle na-
entliche Identifizierung der betroffenen Patientinnen
rmöglichen würde. Erfahrungen mit dem in der EU ein-
igen staatlichen Brustimplantateregister in Großbritan-
ien haben aber gezeigt, dass ein solches Register von
en betroffenen Frauen nicht akzeptiert wurde. Groß-
ritannien hat im Jahre 2007 dieses Register wieder ab-
eschafft. Unter welchen Rahmenbedingungen ein sol-
hes Register gleichwohl möglich sein kann, bedarf
aher einer ausgiebigen Diskussion und Vorbereitung.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 26):
Warum sehen die neuen Empfehlungen für Rastanlagen an
Straßen, ERS, für Lkw, Last- und Sattelzüge als Parkstand-
länge nur 21,96 Meter vor, und inwieweit wurden Lang-Lkw
bzw. Gigaliner überhaupt bei der Überarbeitung der ERS be-
rücksichtigt?
Die Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, ERS,
us dem Jahr 2011 wurden für das zu diesem Zeitpunkt
bliche Fahrzeugkollektiv des Schwerverkehrs, Lkw,
ast- und Sattelzüge, Großraum- und Schwertransporte,
Abhängigkeit von deren Länge, Schleppkurven und
ufkommenshäufigkeit aufgestellt. Im Ergebnis sieht
as Regelwerk die Schrägaufstellung für Lkw, Last- und
attelzüge als Regelaufstellung vor. Für Großraum- und
chwertransporte sind gemäß ERS nach Möglichkeit auf
ewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen
esonderte Längsparkstreifen in der Durchfahrt anzuord-
en.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 27):
Wie bewertet die Bundesregierung nach aktuellem Kennt-
isstand den Bedarf, Raumordnungspläne gemäß § 17 des
Raumordnungsgesetzes aufzustellen, und welche Raumord-
nungspläne des Bundes sind in der aktuellen Legislaturpe-
riode in Vorbereitung?
Zurzeit evaluiert das Bundesministerium für Verkehr,
au und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem
undesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die
estlegungen in den Raumordnungsplänen für die AWZ
emäß § 17 Abs. 3 Raumordnungsgesetz. Je nach den
rgebnissen der Evaluierung werden das Bundesminis-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das
undesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sodann
ine Fortschreibung der Raumordnungspläne erarbeiten.
arüber hinaus sieht die Bundesregierung nach derzeiti-
em Kenntnisstand – vorbehaltlich weiterer Entwicklun-
en – keinen aktuellen Bedarf für die Aufstellung eines
18124 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
Raumordnungsplans des Bundes gemäß § 17 des Raum-
ordnungsgesetzes.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 28 und 29):
Welche gesicherten Erkenntnisse und Statistiken liegen
der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass das Tra-
gen von Kopfhörern im Straßenverkehr und die damit verbun-
dene Ablenkung durch das Hören von lauter Musik oder
durch das Telefonieren mit Mobilfunkgeräten für Fußgänger
bzw. Fußgängerinnen und Radfahrer bzw. Radfahrerinnen
eine relevante Unfallursache darstellen?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der
Faktor der Ablenkung im Straßenverkehr durch das Hören
lauter Musik oder durch das Telefonieren mit Mobilfunkgerä-
ten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zutrifft, und,
falls ja, welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bun-
desregierung?
Zu Frage 28:
Nach der aktuellen Prognose von destatis wird die
Zahl der Unfalltoten 2011 erstmals wieder leicht anstei-
gen. Gegenüber 2010 ist mit einem Anstieg von 7 Pro-
zent zu rechnen. Fußgänger sind mit einem Anstieg von
25 Prozent gegenüber 2010 überproportional betroffen,
während die Zahl von Todesopfern auf Autobahnen wei-
ter zurückgeht. Zudem verzeichnet destatis einen An-
stieg der Verkehrsopfer in der Altersgruppe 15 bis 17
von 23 Prozent.
Da das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr im
Rahmen der amtlichen Straßenunfallstatistik nicht erho-
ben wird, liegen dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung darüber hinaus zum Zeit-
punkt keine gesicherten Erkenntnisse oder Statistiken
vor.
Zu Frage 29:
Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§ 1)
besagen für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten,
dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als
nach den Umständen unvermeidbar behindert oder be-
lästigt wird.
Nach § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung liegt bei
einem Verhalten, mit dem andere geschädigt, gefährdet
oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behin-
dert oder belästigt werden (vergleiche § I Abs. 2 Stra-
ßenverkehrs-Ordnung – StVO), eine Ordnungswidrig-
keit vor, (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO, die mit einer Geldbuße
geahndet werden kann, § 24 Abs. 2 Straßenverkehrsge-
setz) – also auch für Fußgänger.
Anders als Fußgänger müssen Fahrzeugführer, wozu
auch Radfahrer gehören, dafür sorgen, dass das Gehör
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icht durch Geräte beeinträchtigt wird (vgl. § 23 Abs. 1
atz 1 StVO).
Verstöße gegen diese Vorschrift stellen Ordnungswi-
rigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden
önnen. Dafür ist eine Regelgeldbuße zwischen 10 und
5 Euro vorgesehen. Dabei wird jeweils von fahrlässiger
andlungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus-
egangen. Bei Verursachung eines Unfalls kann die
eldbuße je nach den Umständen des Einzelfalls erhöht
erden.
Die Notwendigkeit für über die bestehenden Regelun-
en hinausgehende gesetzliche Maßnahmen sieht die
undesregierung nicht. Das Bundesministerium für Ver-
ehr, Bau und Stadtentwicklung berücksichtigt das
hema Aufmerksamkeit jedoch bereits im neuen Ver-
ehrssicherheitsprogramm.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
bgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 30 und 31):
Erachtet die Bundesregierung die Sperrung von Mautaus-
weichstraßen für den Schwerlastverkehr als zielführenden
Weg, um gegen Mautausweichverkehr vorzugehen, und lässt
sich aus Sicht der Bundesregierung das Urteil des Verwal-
tungsgerichts Ansbach (Az. AN 10 K 09.01294 vom 2. Au-
gust 2010) auch auf Bundesstraßenabschnitte übertragen, die
zwar vollständig bemautet sind, jedoch eine Abkürzung ge-
genüber dem Weg über die Autobahn darstellen und deshalb
weniger Maut kosten als die Autobahn?
Ist der Bundesregierung die Entscheidung des Verwal-
tungsgerichts Ansbach (Az. AN 10 K 09.01294 vom 2. Au-
gust 2010) bekannt, wonach die Sperrung einer Bundesstraße
für den Schwerlastverkehr auf Grundlage des § 45 Abs. 9 Satz 3
der Straßenverkehrs-Ordnung rechtmäßig sei, um gegen
Mautausweichverkehr vorzugehen, und welche Konsequen-
zen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil?
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach steht im
inklang mit den weiteren zu dieser Thematik ergange-
en Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
essVGH vom 17. November 2009 – 2 A 1502/09), des
ayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom
. Dezember 2006 – 11 CS 06.2450) und des Bundesver-
altungsgerichts (BVerwGE 130, 383–395 = NJW 2008,
867–2871).
Die Einführung der Autobahnmaut führte auf mehre-
n Strecken des nachgeordneten Straßennetzes zu einer
ignifikanten Erhöhung des Schwerlastverkehrs und da-
urch zu einer stärkeren Belastung der Straßenanlieger
nd negativen Auswirkungen auf den Verkehrsablauf
nd das Verkehrsverhalten auf diesen Straßen.
Der § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
oll daher das den Straßenverkehrsbehörden zur Verfü-
ung stehende Instrumentarium zur Bekämpfung der
autflucht erweitern. § 1 Abs. 4 des Autobahn-mautge-
etzes für schwere Nutzfahrzeuge, ABMG, ermöglicht
ie Bemautung des nachgeordneten Straßennetzes im
ege des Verordnungserlasses.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18125
(A) )
)(B)
Das Ziel der Vermeidung mautkausalen Durchgangs-
verkehrs ist ohne Anordnung von verkehrsbeschränken-
den oder -verbietenden Maßnahmen auf den Ausweich-
strecken vielfach nicht zu erreichen. Die zuständige
Straßenverkehrsbehörde kann unter den erleichterten
Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenver-
kehrs-Ordnung die notwendigen Maßnahmen anordnen
ohne an die hohen Hürden des § 45 Abs. 9 Satz 2 der
Straßenverkehrs-Ordnung gebunden zu sein oder ent-
sprechend der MautStrAusdehnV auch Strecken des
nachgeordneten Straßennetzes zu bemauten.
Als zwingend notwendige Nebenfolge wird jedoch
auch der nichtmautkausale Durchgangsverkehr von die-
ser Maßnahme betroffen, da eine „Filterung“ von maut-
kausalem und nichtmautkausalem Durchgangsverkehr in
der Praxis nicht zu leisten ist. Nach dem Sinn der Vor-
schrift darf dies aber nicht dazu führen, dass schon bei
einem einzelnen zusätzlichen aufgrund der Maut ausge-
wichenen LKW eine solche Anordnung ergeht.
Andererseits darf die Anordnungsschwelle nicht
übermäßig hoch angelegt werden, da ansonsten die Re-
gelung faktisch leerlaufen würde.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass verkehrs-
beschränkende und -verbietende Maßnahmen nach § 45
Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung zur Vermei-
dung erheblicher Auswirkungen zielführend sind, solange
sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig – auch im
Hinblick auf den Durchgangsverkehr, der nicht mautbe-
dingt ist – darstellen. Ein milderes Mittel existiert nicht,
denn die Sperrung von Straßen für den Mautausweich-
verkehr ist die einzig vorgesehene Regelungsmöglich-
keit.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach kann
nicht auf diejenigen Bundesstraßen übertragen werden,
die einer Bemautung unterliegen, da es sich bei dem hier
verkehrenden Schwerlastverkehr schon nicht um Maut-
ausweichverkehr handelt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/8323,
Frage 32):
Sind die Planungen für Schallschutzmaßnahmen entlang
der Bahnlinie Augsburg–Donauwörth inzwischen so weit ge-
diehen, dass ein Termin für die Planfeststellung feststeht, und
kann inzwischen ein konkreter Zeitpunkt genannt werden,
wann mit der Realisierung der Baumaßnahme begonnen
wird?
Die Planrechtsverfahren für die Maßnahmen außer-
halb von Augsburg wurden bereits im Dezember 2011
und die Maßnahmen im Stadtbereich von Augsburg wer-
den noch im Januar 2012 beim Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle München beantragt. Der Baubeginn hängt
vom Verlauf der Planrechtsverfahren ab. Es kann davon
ausgegangen werden, dass mit der Realisierung der
Maßnahmen im Jahr 2014 begonnen wird.
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nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 33):
Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der Be-
nehmensbeteiligung abgegebene lärmfachliche Beurteilung
der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg
BER in Bezug auf ihren Einfluss auf das laufende Verfahren
zur Festlegung der Flugrouten, und welche Position nimmt
die Bundesregierung zur Forderung des Umweltbundesamtes
nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein?
Die lärmfachliche Stellungnahme des Umweltbundes-
mtes im Rahmen der Benehmensregelung nach § 32
bs. 4c Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes wird derzeit
om Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geprüft. Sie
nthält eine detaillierte Bewertung der von der DFS
eutsche Flugsicherung GmbH erarbeiteten Fachpla-
ung und weiterer Varianten in lärmfachlicher Hinsicht.
ie Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsi-
herung wird eine ausführliche Begründung enthalten,
ie auch auf die lärmfachliche Bewertung des Umwelt-
undesamtes eingeht. Die Veröffentlichung der Ent-
cheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
t für Ende Januar geplant.
Der Schutz der Nachtruhe hat auch im Luftverkehrs-
cht besonderes Gewicht. Vor der Einführung von
achtflugverboten an deutschen Flughäfen muss jedoch
eben den Lärmschutzaspekten auch die Bedeutung des
ächtlichen Luftverkehrs für die Luftverkehrswirtschaft,
r die Logistikketten und für die Wirtschaft insgesamt
erücksichtigt werden. Im Flughafenkonzept 2009 hat
ie damalige Bundesregierung auf Folgendes hingewie-
en: „Nächtlicher Fluglärm führt in Abhängigkeit von
age und Abstand der Wohnbebauung im Flugplatzum-
nd zu den An- und Abflugstrecken zu Belastungen der
evölkerung. Bei der Abwägung zwischen der Zulas-
ung nächtlicher Starts und Landungen an einem Flug-
latz sind nach Auffassung der Bundesregierung stets
inzelfallbezogen die verkehrliche und wirtschaftliche
edeutung des nächtlichen Flugbetriebs sowie die flug-
rmbedingten Beeinträchtigungen der Menschen im
lugplatzumland umfassend gegeneinander abzuwägen.
ies geschieht im Planfeststellungsverfahren und bei be-
ördlichen Entscheidungen und spiegelt sich in der Ge-
ehmigung des Flugplatzes wider.“
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass Ent-
cheidungen über die Betriebszeiten von Flugplätzen
icht im Rahmen der Festlegung von Flugverfahren ge-
offen werden. Die Zuständigkeit für die Betriebszeiten
egt bei den Landesbehörden.
nlage 17
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 34):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung
gemäß ihrer am 4. Januar 2012 abgegebenen Stellungnahme
18126 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
im Rahmen der angebotenen Weiterführung und Intensivie-
rung des Erfahrungsaustausches mit der polnischen Regierung
zum Aufbau sowie Ausbau erneuerbarer Energien, und wel-
che Rolle spielt dabei der Ausbau der grenzüberschreitenden
Infrastruktur zwischen den beiden Ländern?
Die Bundesregierung ist bereit, zu allen die polnische
Regierung interessierenden Fragen zum Aufbau und
zum Ausbau der erneuerbaren Energien zusammenzu-
arbeiten. Es ist geplant, die Kooperation unter dem Dach
des Mitte 2011 begonnenen klimapolitischen Dialogs zu
führen. Unter anderem ist die Fortsetzung des fachlichen
Austausches zu wirtschaftlichen und sozialen Implika-
tionen einer ambitionierten Klimapolitik, inklusive des
Ausbaues erneuerbarer Energien, vorgesehen.
Polen war im Jahr 2011 zudem eines der Schwer-
punktländer im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare
Energien des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Rahmen
des deutsch-polnischen Energiedialogs werden Energie-
fragen insgesamt, einschließlich von Fragen des Infra-
strukturausbaus, behandelt. Daneben arbeiten Deutsch-
land und Polen im Rahmen verschiedener regionaler
Initiativen und Foren mit dem Ziel des Ausbaus der
grenzüberschreitenden Netzinfrastruktur und der Verbes-
serung der Versorgungssicherheit zusammen, insbeson-
dere: Elektrizitätsforum Mittelosteuropa (Central Eastern
European Electricity Forum), Nord-Süd-Verbundinitia-
tive der EU-Kommissio (North-South Interconnection
Initiative), Ostseeverbundplan der EU-Kommission (Baltic
Energy Market Interconnection Plan). Die Arbeiten an
laufenden Netzausbauprojekten zwischen Deutschland
und Polen werden von den zuständigen Übertragungs-
netzbetreibern weiter geführt und auf politischer Ebene
begleitet.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 35):
Wann genau hat sich die Änderung der Gefährdungslage
in Deutschland, in deren Folge die neuen Sicherungsmaßnah-
men an den zentralen und standortnahen Zwischenlagern für
Atommüll vorgesehen und durchgeführt werden, ergeben
– bitte auch mit Angabe des Datums des betreffenden Be-
schlusses der damit befassten Bund-Länder-Kommission –,
und wann genau erfolgte die Veranlassung/Anordnung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit, aufgrund derer das Bundesamt für Strahlenschutz am
15. April 2011 die Betreiber aller Zwischenlager in Deutsch-
land bezüglich einer Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen
anschrieb (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bun-
destagsdrucksache 17/7136 zu Frage 6)?
Als Ergebnis einer regelmäßigen Überprüfung der Si-
cherungsanforderungen werden zur Verbesserung des
Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkun-
gen Dritter die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager
derzeit optimiert. Die Nachrüstung der Zwischenlager er-
folgt aufgrund einer veränderten wissenschaftlichen Er-
kenntnislage. Sie resultiert nicht aus einer veränderten
Gefährdungslage für die Bundesrepublik.
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Die einschlägigen, abschließenden Beratungen bzw.
eschlüsse erfolgten in den zuständigen Bund-Länder-
remien wie folgt: in den Sitzungen des Arbeitskreises Si-
herung am 18./19. Oktober 2010 sowie am 29./30. März
011 und in den Sitzungen der Kommission „Sicherung
nd Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ am 23./24. No-
ember 2010 sowie am 12./13. April 2011.
Der Fachausschuss Reaktorsicherheit wurde auf sei-
er Sitzung am 23./24. Mai 2011 über die neuen Anfor-
erungen an die Sicherung von Zwischenlagern unter-
chtet.
Das Schreiben des BfS vom 15. April 2011, mit dem die
etreiber aufgefordert wurden, die zur Optimierung der Si-
herungsmaßnahmen der Zwischenlager erforderlichen
aßnahmen einzuleiten, erfolgte aufgrund eines Erlasses
es Bundesumweltministeriums vom 28. März 2011.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 36):
Inwiefern ist die Berichterstattung des Magazins Der Spie-
gel, Heft 2/2012, korrekt, das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, plane, die Entsor-
gungskommission zu einer Behörde aufzuwerten – bitte mit
ausführlicher Erläuterung und Angabe der alternativen Über-
legungen –, und für welche Ebene der BMU-Hausleitung gibt
es zu diesen und den alternativen Überlegungen bereits
schriftliche Vorlagen (Abteilungsleiter/Staatssekretär/Bundes-
minister)?
Die Berichterstattung ist nicht korrekt.
Bund und Ländern haben auf Initiative des Bun-
esumweltministers verabredet, den erreichten energie-
olitischen Konsens auch auf die offene Frage der Ent-
orgung radioaktiver Abfälle auszudehnen. Im Rahmen
es zweiten Gesprächs der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
ur Vorbereitung eines neuen Endlagersuchgesetzes
urden am 15. Dezember 2011 die Meilensteine der
tandortsuche und Standortbestimmung sowie ein Zeit-
lan festgelegt. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass in
iesem Gesetz der grundsätzliche und der institutionelle
ahmen der wissenschaftlichen und behördlichen Ein-
chtungen festgelegt werden, die die Sicherheitskrite-
en und die wissenschaftliche Basis für die Erkundung
er Standorte erarbeiten, sowie der genehmigenden und
eaufsichtigenden Institution und schließlich der für Pla-
ung, Bau und Betrieb zuständigen Einrichtung. Weitere
estlegungen sind bisher nicht getroffen.
nlage 20
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 37):
Welche konkreten Vorhaben der Bundesregierung gibt es
– zusammen mit der dänischen EU-Ratspräsidentschaft –, das
30-Prozent-CO2-Reduktionsziel der EU durchzusetzen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18127
(A) )
)(B)
Auf EU-Ebene wird derzeit diskutiert, auf welchem
Wege der Übergang in eine wettbewerbsfähige CO2-
arme Wirtschaft erreicht werden kann. Die EU ver-
pflichtete sich zudem bereits 2007/2008 auf die Initiative
„20-20-20“: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgas-
emissionen um 20 Prozent, gegebenenfalls 30 Prozent
(vergleiche ER-Beschlüsse), gesenkt, der Anteil erneuer-
barer Energieträger am Energieverbrauch auf 20 Prozent
und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert wer-
den. Eine Anhebung des EU-Klimaziels auf 30 Prozent
im Jahre 2020 gegenüber 1990 trägt die Bundesregie-
rung auf Basis des nationalen 40-Prozent-Ziels dann mit,
wenn keine darüber hinausgehenden Emissionsminde-
rungen von Deutschland verlangt werden und alle EU-
Mitgliedstaaten einen fairen Beitrag leisten.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 38 und 39):
Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Priva-
tisierung der Softwareabteilung der Hochschul-Informations-
System GmbH, HIS-IT, und welche konkreten kurzfristigen
Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von dieser Pri-
vatisierung bezogen auf die Bereitstellung aktueller Software
für die Hochschulen unter anderem zur Behebung des Zulas-
sungschaos und den daraus resultierenden Missstand, dass
Zehntausende zulassungsbeschränkte Studienplätze unbesetzt
bleiben?
Welche alternativen Sofortmaßnahmen sieht und ergreift
die Bundesregierung, um das Dialogorientierte Serviceverfah-
ren für die Hochschulzulassung, DoSV, zügig zum Erfolg zu
führen – zum Beispiel bei Finanzierung, Kapazitäten, Perso-
nal –, oder denkt die Bundesregierung darüber nach, ein kom-
plett neues System von anderen Softwareanbietern entwickeln
zu lassen?
Zu Frage 38:
Der Bund als einer der 17 Gesellschafter der Hoch-
schul-Informations-System GmbH, HIS, setzt sich dafür
ein, dass die Gesellschafter die Beauftragung einer Un-
tersuchung beschließen, die alternative Geschäftsmo-
delle des Unternehmensbereichs IT der HIS prüft und
bewertet. Die Privatisierung dieses Unternehmensbe-
reichs ist eines von mehreren denkbaren künftigen Ge-
schäftsmodellen. Eine Festlegung auf eine Variante ist
bislang nicht erfolgt. Die avisierte Untersuchung ist un-
abhängig von den weiteren Entwicklungsarbeiten der
HIS GmbH zur Anbindung der von ihr mit Software be-
lieferten Hochschulen an das Dialogorientierte Service-
verfahren, DoSV.
Zu Frage 39:
Die Ein- und Durchführung des DoSV obliegt nach
den Vorgaben des Länderstaatsvertrages der von den
Ländern im Zusammenwirken mit den Hochschulen ge-
tragenen Stiftung für Hochschulzulassung, SfH. Der
Bund hat für die Entwicklung der zentralen Software für
das DoSV eine Anschubfinanzierung geleistet.
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Die bundesfinanzierte Software steht der SfH seit
onaten einsatzbereit zur Verfügung und wird entspre-
hend der Entscheidung des zuständigen Stiftungsrates
er SfH zum Wintersemester 2012/13 in Form eines
ilotbetriebs in Betrieb genommen.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/8323, Frage 40):
Wann soll das sogenannte NRW-Stipendium eingestellt
und von der Bundesregierung in das Deutschlandstipendium
– unter Angabe der daraus resultierenden Ausgaben in den
Jahren 2012 und 2013 für den Bundeshaushalt – überführt
werden, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, ge-
gebenenfalls weitere Stipendienprogramme der Länder zu
übernehmen?
Die Vergabe neuer Stipendien im Rahmen des NRW-
tipendienprogramm wurde eingestellt. Das Land Nord-
ein-Westfalen hat in zwei aufeinanderfolgenden Jah-
n Zuwendungen für jeweils 4 Jahre an die beteiligten
ochschulen gemacht. Die erste Kohorte wird am
0. September 2013 auslaufen, die zweite Kohorte am
0. September 2014. Zudem hat das zuständige Landes-
inisterium für Innovation, Wissenschaft und For-
chung die am NRW-Stipendium beteiligten Hochschu-
n aufgefordert, sich bei der Stipendienvergabe auf das
eutschlandstipendium zu konzentrieren.
Eine Überführung bestehender NRW-Stipendien in
eutschlandstipendien ist nicht vorgesehen.
nlage 23
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/8323,
rage 41):
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am
1. Januar 2011 bei GTZ, InWEnt und DED vor der Fusion je-
weils in Bonn, Berlin und Eschborn beschäftigt, und wie viele
waren es jeweils am 1. Januar 2012 bei der GIZ in Bonn, Ber-
lin und Eschborn?
Zum 31. Dezember 2010 haben die GTZ, der DED
nd InWEnt in Deutschland insgesamt 3 081 Mitarbeite-
nnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfielen auf
en Standort Bonn (inklusive Bad Honnef) insgesamt
45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 98 Mitar-
eiterinnen und Mitarbeiter der GTZ, 212 Mitarbeiterin-
en und Mitarbeiter des DED und 535 Mitarbeiterinnen
nd Mitarbeiter von InWEnt. Am Standort Eschborn (in-
lusive Frankfurt a. M.) arbeiteten insgesamt 1 715 Mit-
rbeiterinnen und Mitarbeiter, davon alle für die GTZ.
sgesamt 319 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren
m Standort Berlin beschäftigt, davon 213 Mitarbeiterin-
en und Mitarbeiter der GTZ, 1 Mitarbeiterin/Mitarbei-
r des DED und 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
on InWEnt. Auf weitere deutsche Standorte von In-
18128 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
WEnt entfielen insgesamt 202 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter.
Zum 31. Dezember 2011 hat die GIZ insgesamt
3 241 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland
beschäftigt. Davon entfielen auf den Standort Bonn (in-
klusive Bad Honnef) 856 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter, auf den Standort Eschborn 1 814 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, auf den Standort Berlin 368 Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter und auf weitere deutsche Stand-
orte der GIZ insgesamt 203 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 42):
Wie viele neue Planstellen und Stellen schuf der Bundes-
minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung, Dirk Niebel, in seinem Bundesministerium seit Beginn
seiner Amtszeit, und wie viele bestehende und neue Planstel-
len und Stellen besetzte er dort seither jeweils mit Mitglie-
dern, aktuellen oder früheren Amts- oder Funktionsträgern so-
wie deren Mitarbeitern aus der FDP?
Im Haushalt des BMZ sind seit Beginn der Amtszeit
BM Niebel insgesamt 181 Planstellen und 21 Stellen
durch das Parlament bewilligt worden. Davon sind be-
reits drei Planstellen weggefallen.
Die Besetzung von Planstellen und Stellen erfolgt ge-
mäß Art. 33 Abs. 2 GG und gemäß § 9 BBG nach Eig-
nung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizu-
gehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG
nicht abgefragt werden.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 43):
Wie bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, angesichts der
schwachen Umfragewerte der FDP die Aussage des Beitrags
„Rette sich, wer kann“ der Fernsehsendung Report München
vom 10. Januar 2012, der sich mit der Personalpolitik in zwei
FDP-geführten Bundesministerien befasst?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, BMZ, nimmt die entwicklungs-
politischen Aufgaben innerhalb der Bundesregierung wahr
und stellt die Umsetzung der im Koalitionsvertrag ver-
einbarten entwicklungspolitischen Ziele sicher.
Ein wichtiges und auch vom Parlament immer wieder
eingefordertes Ziel ist dabei die Erhöhung der politi-
schen Steuerungsfähigkeit des BMZ, und damit einher-
gehend eine höhere Wirksamkeit und Effizienz der deut-
schen Entwicklungspolitik. Hierfür benötigt das BMZ
eine adäquate Personalausstattung, die vom Parlament
im Haushaltsverfahren 2011 auch bewilligt wurde.
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Der Stellenaufwuchs im Ministerium ist ein unmittel-
ares Ergebnis der erfolgreichen und vom Parlament aus-
rücklich begrüßten Strukturreform des entwicklungspoli-
schen Vorfeldes im Jahr 2011. Durch die Fusion von
TZ, DED und InWent verringert sich der Stellenbestand
es Bundes im Einzelplan 23 um 300 Stellen – trotz des
tellenaufwuchses im BMZ und trotz der Gründung von
Engagement Global“ und Evaluierungsinstitut.
Die Strukturreform der deutschen Entwicklungszu-
ammenarbeit und der damit verknüpfte Stellenauf-
uchs im BMZ stellen vor diesem Hintergrund einen der
rößten entwicklungspolitischen Erfolge der vergange-
en Jahrzehnte dar.
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Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
er Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/8323, Fragen 44 und 45):
Wie bewertet die Bundesregierung die Stimmung der Be-
legschaft im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung angesichts der Tatsache, dass es
den öffentlichen Eindruck und zahlreiche Presseberichte dazu
gibt, dass lukrative Posten im BMZ bevorzugt an FDP-nahe
Personen vergeben werden, während fachlich kompetente
Mitarbeiter des BMZ übergangen werden?
Nach welchen fachlichen Kriterien wurde die neue Abtei-
lungsleiterin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung ausgewählt, und nach wel-
chem Verfahren verlief dieser Auswahlprozess?
u Frage 44:
Das BMZ erhebt keine Untersuchungen zur Stim-
ung in der Belegschaft.
u Frage 45:
Die für die Abteilungsleitung vorgesehene Kollegin
t Senior-Projektleiterin bei McKinsey & Company,
c. und gehört dort zur erweiterten Leadership Group
er Economic Development Practice. Bei McKinsey gilt
ie als ausgewiesene Expertin für die Beratung von Ent-
icklungs- und Schwellenländern rund um die Themen
irtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Effizienz-
teigerung im Bereich der EZ. Seit 2006 war sie unter
nderem maßgeblich beteiligt an der Erarbeitung und
plementierung von regionalen Entwicklungstrategien
Ländern der MENA-Region, an der Entwicklung und
plementierung eines Reformprogramms im Nahen
sten im Bereich Bildung sowie an einem globalen For-
chungsprojekt zu Development Effectiveness. Sie ist
eshalb in besonderer Weise für die Übernahme dieser
unktion qualifiziert.
Bei der Besetzung von Abteilungsleitungen ist es all-
emein anerkannte Staatspraxis, dass neben der generel-
n fachlichen Eignung eine Übereinstimmung mit der
olitischen Grundausrichtung und den Zielen der Bun-
esregierung sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis
ur Hausleitung erforderlich sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18129
(A) )
)(B)
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 46 und 47):
Wurden für die Besetzung des freiwerdenden Abteilungs-
leiterpostens im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung auch Beamte und Beamtin-
nen aus dem BMZ in Betracht gezogen, und aus welchem
Grund wurde der Abteilungsleiterposten nicht an eine fachlich
kompetente BMZ-Mitarbeiterin vergeben?
Was entgegnet die Bundesregierung auf Vorwürfe aus der
(Fach-)Öffentlichkeit, wonach der Bundesminister für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel,
sein Bundesministerium dazu missbrauche, Mitglieder,
aktuelle oder frühere Amts- und Funktionsträger und -träge-
rinnen sowie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
FDP mit gutdotierten Posten im Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu versorgen,
und wie entkräftet sie Vorwürfe, denen zufolge die Besetzung
der Posten gegen geltendes Recht verstoße?
Zu Frage 46:
Selbstverständlich werden vor Besetzung einer sol-
chen Führungsposition zahlreiche Aspekte abgewogen
und dann zur Entscheidung durch die Leitungsebene des
BMZ gebracht.
Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu
Frage 45 der Abgeordneten Koczy.
Zu Frage 47:
Die Besetzung von Planstellen und Stellen erfolgt ge-
mäß Art. 33 Abs. 2 GG und gemäß § 9 BBG nach Eig-
nung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizu-
gehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG
nicht abgefragt werden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/8323, Frage 48):
Wie haben die Bundesregierung sowie Vertreter und Ver-
treterinnen aus der Tourismuswirtschaft und von Nichtregie-
rungsorganisationen aus Deutschland an der Internationalen
Konferenz für Ethik und Tourismus der Welttourismusorgani-
sation der Vereinten Nationen, UNWTO, im September 2011
in Madrid mitgewirkt, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus dieser Konferenz, damit der vor
zwölf Jahren von der UNWTO verabschiedete Globale Ethik-
kodex für den Tourismus noch wirksamer als Leitfaden für die
deutsche Tourismuspolitik und -wirtschaft zum Tragen
kommt?
Die Bundesregierung war auf der 1. Internationalen
Ethik-Konferenz in Madrid, zu der die UNWTO und das
spanische Ministerium für Industrie, Handel und Touris-
mus, jetzt Ministerium für Industrie, Energie und Touris-
mus, am 15./16. September 2011 eingeladen hatten,
durch die Deutsche Botschaft Madrid vertreten. Seitens
der Tourismuswirtschaft nahmen Herr Michael Rabe,
Generalsekretär des Bundesverbandes der Deutschen
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ourismuswirtschaft, BTW, und Herr Andreas Müseler,
EWE-Group, Vorsitzender des Komitees für Nachhal-
gkeit und Ethik im Tourismus des Deutschen Reise-
erbandes e. V., DRV, teil. Frau Antje Monshausen,
vangelischer Entwicklungsdienst, EED – Tourism
atch, nahm als Vertreterin einer Nichtregierungsorga-
isation teil.
Der Kongress befasste sich vor allem mit den Themen
achhaltiger Tourismus, Fairer Tourismus, Kampf ge-
en Armut, Soziale Verantwortung der Unternehmen,
chutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tou-
smus.
Nach Einschätzung der deutschen Konferenzvertreter
urde die Konferenz von den Teilnehmern vor allem als
formationsveranstaltung und Plattform zum „Networ-
ing“ am Rande der Veranstaltung genutzt. Die Bedeu-
ng der stärkeren Sensibilisierung der Tourismuswirt-
chaft für nachhaltigen Tourismus sowohl in den
ielländern als auch in den Herkunftsländern sowie der
eisenden wurde erkannt und intensiv diskutiert. Somit
tellte die Konferenz einen wertvollen Meinungsaus-
usch dar.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/8323, Frage 49):
Welche Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Men-
schen mit Behinderung aus Forschungs- und Entwicklungs-
förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie für den Mittelstand – Zentrales Innovations-
programm Mittelstand, Industrielle Gemeinschaftsforschung,
Innovationskompetenz Ost, FuE-Beratungsprogramme, siehe
auch Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskovention – wurden im Jahr
2011 bewilligt bzw. durchgeführt, und welche diesbezügli-
chen Ergebnisse konnten dabei erreicht werden?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
r. Philipp Rösler hatte auf Ihre Frage im Deutschen
undestag am 24. November 2011, wie sich das Thema
arrierefreiheit im Haushalt des BMWi widerspiegelt,
ereits geantwortet, dass das BMWi im Rahmen seiner
öglichkeiten alles tut, um Gleichberechtigung für alle
enschen in unserem Lande zu erreichen. Das betrifft
icht nur das barrierefreie Reisen, sondern eine Vielzahl
nderer Wirtschaftbsereiche, in denen die Herstellung
on Barrierefreiheit unterstützt wird. Beispielhaft finden
ie entsprechende Projekte aus den BMWi-Förderpro-
rammen in den Anlagen 1 und 2.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 50):
Welchen konkreten Inhalt – vor allem konkrete Berech-
nungsgrundlage für die Lastabwurfprämie und Zeitplan zur
Inkraftsetzung – wird die Verordnung zum Lastmanagement
18130 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 13 Abs. 4a
Satz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG, besitzen, und
hätte nach Ansicht der Bundesregierung der angebliche
Stromimport aus einem Ölkraftwerk in Österreich Anfang De-
zember 2011 mit einer bereits bestehenden Lastabwurfprämie
vermieden werden können?
Details zu einer Verordnung zu abschaltbaren Lasten
nach § 13 Abs. 4a Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz kön-
nen momentan noch nicht genannt werden; ein Entwurf
wird momentan vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie erarbeitet und anschließend innerhalb
der Bundesregierung abgestimmt.
Voraussetzungen für einen kraftwerkskompensieren-
den Einsatz abschaltbarer Lasten in kritischen Netzsitua-
tionen wären die Möglichkeit zur dauerhaften bzw. wie-
derholbaren Lastabschaltung über mehrere Stunden und
Tage entsprechend der Dauer der kritischen Netzsitua-
tion, eine ausreichende Gesamtleistung an abschaltbaren
Lasten sowie eine geeignete netztopologische Lage der
Lasten. Ob die Inanspruchnahme von Reserveleistung
aus Österreich Anfang Dezember 2011 durch einen
Lastabwurf hätte vermieden werden können, ist nach
heutigem Kenntnisstand eher unwahrscheinlich.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 51):
Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Ent-
wurf der EU-Kommission für die Beihilfeleitlinien für das an-
gekündigte deutsche Förderprogramm für fossile Kraftwerke,
und wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung für
ihre Veröffentlichung der genauen Förderbedingungen des
Programms aus?
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember ei-
nen Entwurf zu den Beihilfeleitlinien für die von ihr im
Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem Energie- und Kli-
mapaket zugesagte Möglichkeit der Förderung hoch-
effizienter Kraftwerke in den Jahren 2013 bis 2016 vor-
gelegt. Bis zum 31. Januar 2012 läuft eine öffentliche
Konsultation zum Entwurfstext. Am 20. Januar findet
zudem eine Sitzung statt, in der die KOM den Entwurf
mit den MS erörtert.
Die Bundesregierung sieht den Entwurf im Hinblick
auf das geplante Kraftwerksförderprogramm kritisch.
Insbesondere sind die Anforderungen an die CCS-Fähig-
keit der Anlagen als Voraussetzung für die Gewährung
eines höheren Fördersatzes sehr hoch.
Die Kommission wird im Anschluss an die Konsulta-
tion über die verbindlichen Regeln entscheiden. Die
konkrete Ausgestaltung des geplanten Kraftwerksförder-
programms der Bundesregierung hängt dann von dieser
Rechtsgrundlage ab. Über den Zeitplan wird die Bundes-
regierung nach Verabschiedung der verbindlichen Bei-
hilferegeln entscheiden.
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nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
7/8323, Frage 52):
Welche Forschungsprojekte zur Abscheidung, zum Trans-
port und zur Speicherung von Kohlendioxid werden im Ein-
zelnen – insbesondere im Hinblick auf die von mir im Rah-
men des Berichterstattergesprächs zum Haushalt 2012
angefragten Vorhaben gemäß der zweiten Tranche Seite 24 bis 25
sowie der Anlage 21 vom 28. September 2011 und der Ant-
wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 17/8101, wonach zunächst keine
neuen Fördermaßnahmen bewilligt werden sollen – aktuell je-
weils unter Angabe der jeweiligen Fördersumme im Jahr 2012
gefördert bzw. wurden zunächst zurückgestellt, und welche
Perspektiven sieht die Bundesregierung – unter Angabe des
Zeitplans des Vermittlungsverfahrens – für die Erforschung
der CCS-Technologien insbesondere im Hinblick auf das ak-
tuelle Energieforschungsprogramm?
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirt-
chaft und Technologie aufgelegten Förderprogramms
OORETEC sowie im Rahmen des vom Bundesminis-
rium für Bildung und Forschung aufgelegten Förder-
rogramms GEOTECHNOLOGIEN sind Forschungs-
nd Entwicklungsprojekte zur Abscheidung und zur
peicherung von Kohlendioxid bewilligt worden. Eine
bersicht über die jeweiligen Projekte inklusive der vom
MBF seit September 2011 zurückgestellten Projekte
ge ich in den Anlagen bei. In der BMBF-Liste wurden
ie Haushaltszahlen für 2012 ergänzt.
Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses
um Gesetz zur Demonstration und Anwendung von
echnologien zur Abscheidung, zum Transport und zur
auerhaften Speicherung von Kohlendioxid, CCS-Ge-
etz, wird am 8. Februar 2012 stattfinden. Im Hinblick
uf das CCS-Gesetz wird die 13. Sitzung des Vermitt-
ngsausschusses fortgesetzt. Eine in der Sitzung des
ermittlungsausschusses am 14. Dezember 2011 be-
chlossene informelle Arbeitsgruppe zu CCS unter Vor-
itz von Herrn Altmaier, MdB, wird voraussichtlich am
5. Januar 2012 zusammenkommen.
Das Energieforschungsprogramm der Bundesregie-
ng vom 3. August 2011 positioniert sich auch zur For-
chungsförderung von CCS-Technologien. CCS könnte
um Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer mög-
chst sicheren, effizienten und umweltverträglichen
nergieversorgung und Industrieproduktion beitragen.
orschungs- und Entwicklungsprojekte zu CCS zielen
arauf ab, die Forschung im nächstgrößeren Maßstab,
as heißt im Pilot- bzw. Demonstrationsmaßstab zu er-
öglichen. Erst Pilot- und Demonstrationsprojekte er-
uben belastbare Aussagen zur großtechnischen Umset-
ung unter anderem im Hinblick auf die Prozesse im
ntergrund, die dauerhafte Sicherheit der Speicher so-
ie die Machbarkeit der Technologie insgesamt. Die Er-
ebnisse der FuE-Projekte sind deshalb entscheidend für
ie Beurteilung der technischen, wirtschaftlichen und
mweltgerechten Machbarkeit von CCS und der zukünf-
gen Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie. Darüber
inaus sollen deutsche Antragsteller von Entwicklungs-
rojekten im Bereich CCS auf EU-Ebene im Rahmen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18131
(A) )
)(B)
des europäischen Strategieplans für Energietechnologien
(SET-Plan) unterstützt werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 53):
Welche Faktoren haben aus Sicht der Bundesregierung
dazu geführt, dass die Börsenpreise für Strom seit März 2011
nicht gestiegen sind – bitte Faktoren im Einzelnen aufführen –,
und welche dieser Faktoren dürften in den nächsten Jahren
eine zunehmende Rolle spielen?
Analysen dahin gehend, welche Faktoren in der Preis-
bildung zu welchen konkreten Kostenbestandteilen im
Einzelnen beitragen, liegen der Bundesregierung nicht
vor. Aussagen darüber, welche Faktoren im Jahr 2011 im
Einzelnen zu welchen Preisen geführt haben oder in Zu-
kunft führen werden, kann die Bundesregierung daher
nicht machen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/8323, Frage 54):
Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Rande ei-
nes EU-Gipfeltreffens Ende Oktober 2011 mit dem damaligen
Premier Griechenlands, Giorgos Papandreou, das Thema Er-
füllung von Rüstungsaufträgen besprochen, und was war das
Ergebnis?
Klarer Schwerpunkt der Gespräche des EU-Gipfel-
treffens Ende Oktober 2011 waren die Bewältigung der
Finanz- und Staatsschuldenkrise in Europa. Aus den ver-
traulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit einzel-
nen Partnern können aus grundsätzlichen Erwägungen
heraus keine Auskünfte über Einzelheiten gegeben wer-
den.
Anlage 35
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/8323, Frage 55):
Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, im Frühjahr 2010 mit der griechischen Regie-
rung über das Thema Rüstungsaufträge – unter anderem Be-
stellung von Eurofightern – gesprochen, und wie passt dies
mit der zeitgleich von Griechenland eingeforderten Politik der
Haushaltskonsolidierung zusammen?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, hat am 8. Februar 2010 das Thema Euro-
fighter in einem Vier-Augen-Gespräch mit Ministerprä-
sident Giorgos Papandreou angesprochen.
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Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus,
ass die griechische Regierung in eigener Verantwortung
innvolle Ausgabekürzungsmöglichkeiten auch im Mili-
rbereich nutzt.
nlage 36
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/8323, Frage 56):
Inwiefern arbeiten deutsche Ministerien, Behörden, Insti-
tute oder Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit
Libyen polizeilich, grenzpolizeilich, militärisch oder geheim-
dienstlich zusammen – organisatorisch, finanziell, mit Aus-
stattungshilfe, zu Ausbildungszwecken oder in Bezug auf
Aufklärung –, wie es der Bundesaußenminister anlässlich sei-
nes jüngsten Besuchs in Libyen am 8. Januar 2012 etwa zur
Migrationskontrolle angedeutet hatte, und welche derartige
Zusammenarbeit existiert hierzu mit Organen der Europäi-
schen Union bzw. ist für die Zukunft projektiert?
Im Rahmen der von den Vereinten Nationen, VN, ko-
rdinierten Maßnahmen zur Unterstützung des Über-
angsprozesses in Libyen hat die EU den Bereich des
renzschutzes übernommen. Zunächst sind Bedarfsana-
sen geplant. Der libysche Außenminister hat beim Be-
uch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido
esterwelle, in Tripolis am 8. Januar 2012 aufzuneh-
ende illegale Migration aus dem Süden hingewiesen
nd unter anderem um Unterstützung der EU beim Um-
ang mit illegalen Migranten gebeten. Die Bundesregie-
ng hat deutsche Experten für die geplante EU-Prüfmis-
ion zu Fragen der Grenzsicherung im Rahmen des
andates der VN-Mission zur Unterstützung Libyens
NSMIL) angeboten. Der Europäische Auswärtige
ienst, EAD, hat einen dieser Experten als Teilnehmer
r die Prüfkommission nominiert. Eine bilaterale grenz-
olizeiliche Zusammenarbeit mit den libyschen Grenz-
ehörden findet bisher nicht statt.
Im Rahmen der Europäischen Migrationspolitik wird
ngfristig – sofern die Umstände dies erlauben – ein
ialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit mit Li-
yen angestrebt. Dabei geht es um einen partnerschaftli-
hen Dialog, um die vielfältigen Herausforderungen und
hancen gemeinsam anzugehen und zu nutzen.
Im polizeilichen Bereich hat die Bundesregierung am
. November 2011 auf bilateraler Ebene einen Verbin-
ungsbeamten des Bundeskriminalamtes an die Deut-
che Botschaft in Tripolis entsandt.
Deutschland hilft Libyen darüber hinaus im militäri-
chen Bereich, zum Beispiel im Bereich der Vernichtung
on Minen und kleinen und leichten Waffen sowie bei
er Schaffung der Voraussetzungen für die Fortsetzung
er Vernichtung der libyschen Chemiewaffen. Die Bun-
eswehr hat hierzu am 3. November 2011 Inspektoren
er Organisation für das Verbot chemischer Waffen,
VCW, in die libysche Wüste nach Al-Ruwagha trans-
ortiert, die dort den Zustand eingelagerter, bereits de-
larierter Chemiewaffen prüfen konnten. Vom 17. bis
9. Januar 2012 wird die Bundeswehr erneut Inspekto-
18132 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
ren nach Libyen fliegen, um neu aufgefundene Chemie-
waffen zum ersten Mal zu inspizieren.
Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte die-
ser Frage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Ab-
wägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene
Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt
auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich-
tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf-
fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle-
gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder
als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendiens-
tes ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfä-
higkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Si-
cherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständlich
bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter
Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be-
friedigen. Deshalb hat die Bundesregierung die erbete-
nen Informationen als „VS-VERTRAULICH“ einge-
stuft. Eine entsprechende Verschlusssache wurde an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Ein-
sicht durch den Fragesteller gemäß den Geheimschutz-
vorschriften übermittelt.
Anlage 37
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/8323, Frage 57):
Worin besteht das bilaterale Abkommen zwischen
Deutschland und Kasachstan über eine Partnerschaft im Roh-
stoff-, Industrie- und Technologiebereich im Einzelnen, für
das Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew am 8. Fe-
bruar 2012 laut dem Portal EurActiv.de (Zugriff am 12. Januar
2012) mit einer „umfangreichen Wirtschaftsdelegation“ anrei-
sen wird – bitte auch die Gegenleistungen der Vereinbarung
benennen, insbesondere hinsichtlich des deutschen Zugangs
zu Seltenen Erden und Investitionshilfen für die deutsche
Wirtschaft –, und wie steht die Bundesregierung zu dem Ab-
kommen nach der erneuten blutigen Niederschlagung von Ge-
werkschaftsprotesten in der Stadt Zhanaösen (Schanaozen) im
Dezember 2011, dem polizeilichen Einsatz von Schusswaffen
statt nichttödlicher Waffen oder Wasserwerfern und der kurz-
zeitig suspendierten Parlamentswahl in Zhanaösen, die unter
anderem erst durch Druck des Europarates wieder aufgehoben
wurde?
Rohstoffpartnerschaften sind Bestandteil der Rohstoffstra-
tegie der Bundesregierung und sollen Partnerländer bei
einer nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftli-
chen Entwicklung unterstützen und zur Rohstoffversor-
gung der deutschen Wirtschaft beitragen. Damit will die
Bundesregierung die Rohstoffaktivitäten der Wirtschaft
flankieren und unterstützen. Die Rohstoffversorgung ist
Aufgabe der Wirtschaft.
Bei dem mit der Republik Kasachstan verhandelten Ab-
kommen über Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie und
Technologiebereich steht die Unterstützung der Zusam-
menarbeit von Unternehmen beider Länder auf dem Gebiet
der Erschließung, Gewinnung und Nutzung mineralischer
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ohstoffe mit dem Ziel einer sicheren und nachhaltigen
ohstoffversorgung und Rohstoffnutzung im Vordergrund.
udem soll das Rohstoffpotenzial Kasachstans durch Inves-
tionen, Innovationen und Lieferbeziehungen einer umfas-
nden Nutzung und Entwicklung zugeführt werden. Au-
erdem wird die Zusammenarbeit im Rohstoffbereich
erknüpft mit einem von Kasachstan gewünschten Beitrag
eutscher Unternehmen zur Industrialisierung Kasachstans.
Nach dem Abkommensentwurf unterstützt die Bundes-
gierung Projekte im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft
ankierend mit dem außenwirtschaftspolitischen Förderin-
rumentarium. Der Zugang deutscher Unternehmen zu ein-
elnen Rohstoffen ist nicht Gegenstand des Abkommens.
Die Bundesregierung hat die Berichte über die Ereig-
isse in der westkasachischen Stadt Shanaosen am
6. Dezember 2011 mit Sorge aufgenommen. Deutschland
at die kasachische Regierung im Rahmen einer EU-Erklä-
ng im Ständigen Rat der Organisation für Sicherheit und
usammenarbeit in Europa, OSZE, zur Durchführung einer
ansparenten Untersuchung aufgerufen. Dabei hat die Eu-
päische Union insbesondere die Bedeutung der Einhal-
ng der internationalen Verpflichtungen Kasachstans im
ahmen der OSZE einschließlich der Gewährleistung der
ersammlungs- und Meinungsfreiheit zum Ausdruck ge-
racht.
Die Bundesregierung stellt fest, dass Präsident Nursultan
asarbajew eine Reihe von Schritten zur Aufklärung der
orfälle unternommen hat. Er hat eine Sonderkommission
ingesetzt, um die Vorfälle zu untersuchen und insbeson-
ere den Schusswaffeneinsatz der Sicherheitskräfte in je-
em Todesfall aufzuklären. Er hat ferner die Regierung und
ie staatliche Ölgesellschaft Kasmunaigas mit der Bildung
iner Sonderkommission zur Lösung der arbeitsrechtlichen
treitigkeiten der Ölarbeiter beauftragt. Darüber hinaus ent-
eß er den Gouverneur der betroffenen Region Mengistau
nd setzte den Vorsitzenden der Staatsholding „Samruk
azyna“, Timor Kulibajew, seinen Schwiegersohn, ab.
chließlich hob Präsident Nasarbajew die Entscheidung des
erfassungsrates auf, die die Durchführung der Parlaments-
ahlen am 15. Januar 2012 in Shanaosen untersagt hatte.
ie Bundesregierung wird die Entwicklung weiter kritisch
erfolgen, sieht aber vor diesem Hintergrund keinen An-
ss, ihre Haltung zu dem oben genannten Abkommen zu
ndern.
nlage 38
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/8323, Frage 58):
Wie schätzt die Bundesregierung die Entscheidung des af-
ghanischen Präsidenten Hamid Karzai von Ende Dezember
2011 ein, die Mandate dreier renommierter Kommissare der
Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission
– Ahmad Nader Naderi, Ahmad Fahim Hakim und Maulawi
Ghulam Muhammad Gharib – nicht zu verlängern, und inwie-
weit hat die Bundesregierung ihr Bedauern über diese Ent-
scheidung dem Präsidenten Hamid Karzai mitgeteilt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18133
(A) )
)(B)
Präsident Hamid Karsai hat vier von neun turnusge-
mäß abgelaufene Mandate der Unabhängigen Menschen-
rechtskommission Afghanistans, AIHRC, nicht verlän-
gert. Hierunter sind auch die der Kommissare Hakim
Fahim und Nader Nadery. Beide sind zuverlässige Part-
ner der deutsch-afghanischen Zusammenarbeit.
Formal ist die Entscheidung des afghanischen Präsi-
denten nicht zu beanstanden, da sie eindeutig gesetzes-
konform zustande kam. Die Bundesregierung bedauert
dennoch die Nichtverlängerung der vier Mandate – ge-
rade nach dem erfolgreichen Zivilgesellschaftsprozess
der Internationalen Afghanistan-Konferenz und den dor-
tigen afghanischen Selbstverpflichtungen.
Die Bundesregierung hat auf den üblichen diplomati-
schen Wegen die afghanische Regierung über ihre Hal-
tung in dieser Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. Dabei
haben wir auch unterstrichen, wie wichtig uns die Unab-
hängigkeit der AIHRC ist – dass wir aber gleichzeitig
den innerafghanischen Prozess respektieren.
Anlage 39
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8323, Frage 59):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einem
geplanten Gesetz in Estland, mit dem ehemalige estnische
Angehörige der Waffen-SS – zusammen mit anderen Kämp-
fern für die Unabhängigkeit des Landes von der Sowjetunion –
zu „Freiheitskämpfern“ erklärt werden sollen (vergleiche
www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2012%
2F01%2F11%2Fa0093&cHash=5e6eb93a95 sowie die Dar-
stellung des estnischen Verteidigungsministeriums unter
www.kaitseministeerium.ee/en/statement-concerning-false-
information-published-in-newsportal-delfi), und wie hat die
Bundesregierung darauf bislang reagiert bzw. gedenkt sie zu
reagieren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Est-
land Überlegungen, wie den Teilnehmern am Kampf für
die Unabhängigkeit Estlands zur Zeit des Zweiten Welt-
kriegs eine offizielle staatliche Anerkennung für ihren
Einsatz zuteil werden könnte. Die dortige Koalitionsver-
einbarung sieht hierzu vor, einen „Beschluss des Parla-
ments“ herbeizuführen.
Zu Art, Inhalt und Umfang eines solchen Beschlusses
gibt es bislang keine offizielle Entscheidung. Ein Ent-
wurf für eine parlamentarische Erklärung oder ein Ge-
setz liegt nicht vor. Insoweit ist es zu früh, zu dem Vor-
haben Stellung zu nehmen. Überlegungen zu einer
pauschalen Würdigung stoßen auch in Estland auf Kri-
tik. Dies sowohl mit Blick auf die Esten in Waffen-SS-
Verbänden wie auch mit Blick auf die Schwierigkeit ei-
ner Definition des Begriffs „Freiheitskämpfer“.
Bezüglich der Darstellung des estnischen Verteidi-
gungsministers Mart Laar hat die Bundesregierung zur
Kenntnis genommen, dass es diesem keinesfalls darum
geht, Angehörige der Waffen-SS zu ehren.
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nlage 40
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8323, Frage 60):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Auswirkungen der am 1. Dezember 2011 durch den Beschluss
des Rates 2011/782/GASP von der EU in einer zehnten Sank-
tionsrunde verhängten weiteren restriktiven Maßnahmen ge-
gen Syrien auf die Zivilbevölkerung, bzw. welche Kenntnisse
hat sie zudem über die Folgen der vorhergehenden Sanktionen
auf die Zivilbevölkerung (Gesundheitsversorgung, Einfluss
auf einheimische Märkte, Lebensmittelpreiserhöhungen, Ver-
sorgung mit Konsumgütern, Kindersterblichkeitsrate etc.)?
Lassen Sie mich zunächst unterstreichen, dass es die
rutale Gewalt und die Repression des syrischen Re-
imes gegen die eigene Bevölkerung sind, die weitrei-
hende Folgen für die Zivilbevölkerung haben und über
enerationen Narben hinterlassen werden.
Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet
ich ausschließlich gegen das syrische Regime und ist
arauf gerichtet, dass es seine Unterdrückungsmaßnah-
en sofort einstellt, umgehend einen glaubwürdigen de-
okratischen Prozess einleitet und umfassend mit der
ternationalen Gemeinschaft, vor allem der Arabischen
iga, kooperiert. Bei jeder Sanktionsmaßnahme werden
orgfältig die möglichen Konsequenzen für die syrische
ivilbevölkerung in Betracht gezogen, um die negativen
olgen so gering wie möglich zu halten. Unsere vielfälti-
en Kontakte mit der syrischen Zivilbevölkerung im
and sowie Aktivisten in Deutschland bestätigen, dass
ie EU-Sanktionen als ein wichtiges Mittel angesehen
erden, den wirtschaftlichen Druck auf das syrische
egime zu erhöhen und gleichzeitig ein Signal an die
eschäftsleute auszusenden, die sich bisher noch nicht
indeutig vom syrischen Regime abgewandt haben. In
einem unserer Kontakte wurde gefordert, von weiteren
anktionen abzusehen.
Das Ölimportembargo der EU und andere Maßnah-
en haben die Einnahmequellen des Regimes empfind-
ch getroffen. Es hat seitdem Schwierigkeiten, Öl auf
en Weltmärkten zu adäquaten Preisen abzusetzen. Auf
ie Versorgungslage der Bevölkerung hatten diese Maß-
ahmen nur begrenzt Einfluss. Diese hat sich vor allem
ufgrund der Gewaltmaßnahmen des Regimes ver-
chlechtert, da das Wirtschaftsleben aufgrund der
chlechten Sicherheitslage stark beeinträchtigt wurde.
nlage 41
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/8323, Frage 61):
Wie begründet die Bundesregierung den Stellenabbau im
Bereich der Visumerteilung im Jahr 2010 vor dem Hinter-
grund, dass ihre gegenüber der Presse gegebene Begründung
(vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 3. Januar 2012 „Am Li-
mit“), die Visumpflicht für mehrere Staaten sei weggefallen,
ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundes-
tagsdrucksache 17/8221 nicht tragfähig ist, da das Personal
18134 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
auch in Kontinenten gekürzt wurde, in denen es keinen Weg-
fall der Visumpflicht gab, und überdies die Zahl der bearbeite-
ten Visa dessen ungeachtet im Jahr 2010 zugenommen hat,
und wie bewertet sie weiterhin den Einsatz externer Dienst-
leister, wenn dieser bislang nicht oder kaum zur Entlastung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Visumprüfung
geführt hat, wie aus dem genannten Zeitungsartikel hervor-
geht?
Die Angaben in dem genannten Zeitungsartikel beru-
hen aufzählen, die nicht einen Stellenabbau, sondern ei-
nen weltweiten Rückgang sogenannter Mitarbeiterkapa-
zitäten, MAK, um 6,5 Prozent im Jahr 2010 darstellen.
Die technische Größe MAK gibt den von den Mitarbei-
tern – Ortskräfte und Entsandte – angegebenen tatsächli-
chen Arbeitseinsatz im Visabereich wieder. Hierbei wer-
den auch prozentuale Arbeitsanteile berücksichtigt.
Tatsächlich erklärt sich der Rückgang des weltweiten
Arbeitsaufwands bei der Bearbeitung von Visaanträgen
allein zur Hälfte schon aus dem Wegfall der Visum-
pflicht in Teilen Europas: Serbien, Mazedonien und
Montenegro 2009, Bosnien-Herzegowina und Albanien
2010. Die andere Hälfte erklärt sich überwiegend aus
rückläufigen Visazahlen in den Jahren 2008/2009 in den
Regionen GUS, Südlicher Kaukasus, Zentralasien und
Asien, die vor allem der Wirtschafts- und Finanzkrise
geschuldet waren und dazu führten, dass an einigen
Dienstorten weniger lokale Saisonkräfte eingestellt wur-
den und vor allem auf Nachbesetzungen von Ortskräften
verzichtet wurde. Die ab 2010 wieder ansteigenden An-
tragszahlen haben in einigen Fällen, zum Beispiel in
Shanghai, dazu geführt, dass erneut zusätzliche Orts-
kräfte eingestellt wurden.
Die Bundesregierung bewertet die Zusammenarbeit
mit externen Dienstleistern weiterhin positiv. Bisher
wurden diesen vor allem organisatorische Teilaufgaben
übertragen wie die Erteilung von Auskünften und die
Terminvergabe zur Visumabgabe. Dies bringt für die
Auslandsvertretungen bereits Entlastung. Künftig wer-
den Dienstleister auch mit weiteren nichthoheitlichen
Aufgaben, so unter anderem die Annahme von Visaan-
trägen, betraut. Die entsprechenden Ausschreibungen
finden in den großen Antragstellerstaaten wie Russland
und China bereits statt.
Aus Sicht der Bundesregierung erhöht der Einsatz ex-
terner Dienstleister die Servicequalität für die Antrag-
steller und entlastet die Auslandsvertretungen von Auf-
gaben nichthoheitlicher Art. Die Auslandsvertretungen
können so ihre Ressourcen auf die hoheitlichen Aufga-
ben im Visumverfahren konzentrieren, nämlich auf die
Antragsbearbeitung und -entscheidung. Die durch die
Auslagerung geschaffene Entlastung der Visastellen
wird für die rasche und effiziente – und gleichzeitig die
Sicherheitsbelange wahrende – Bearbeitung von weite-
ren Anträgen genutzt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 62):
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Welche Programme welcher Anbieter prüfen bzw. prüften
deutsche Strafverfolgungsbehörden dahin gehend, ob sie für
den Einsatz im Bereich der Quellen-Telekommunikations-
überwachung geeignet sind (bitte nach Anbieter, Kaufdatum
und Laufzeit der Lizenz aufschlüsseln)?
Die von Bundesbehörden eingesetzte Software wird
jedem Einzelfall gemäß der richterlichen Anordnung
zw. des Beschlusses der G-10-Kommission erstellt. Da-
ei wurde die Software in jedem Einzelfall durch
nwendungstests auf die Einhaltung der Vorgaben ge-
rüft. Ergebnis der Prüfung war jeweils, dass die Vorga-
en eingehalten wurden. Eine Einzelaufstellung der
eschaffungs- und damit verbundenen Überprüfungs-
aßnahmen ist der Antwort zu Frage 14 der Kleinen An-
age vom 17. November 2011 (Bundestagsdrucksache
7/7760) zu entnehmen.
Von operativen Verwendungen unabhängige Testge-
tellungen erfolgten im Rahmen der Aufgabenwahrneh-
ung im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüber-
achung, Quellen-TKÜ, im Bundeskriminalamt, BKA,
it den Software Produkten der Firmen Digi-Task GmbH
aufdatum 29. August 2008) und Elaman GmbH/Gamma
ternational GmbH (Kaufdatum 22. März 2011). Die
aufzeit der Lizenz betrug in beiden Fällen drei Monate.
ntsprechende Testgestellungen wurden vonseiten des
ollkriminalamtes nicht erworben.
nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
7/8323, Frage 63):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage,
ob das künftige EU-Datenschutzrecht in Form einer Verord-
nung statt, wie bisher, als Richtlinie geregelt werden soll, und
wie hat sich die Bundesregierung diesbezüglich im Rat der
Europäischen Union und gegenüber der Europäischen Kom-
mission geäußert?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, Ende
anuar 2012 Vorschläge für das künftige EU-Daten-
chutzrecht vorzulegen. Für die Frage, welche Rechts-
rm – Verordnung oder Richtlinie – geeignet und ange-
essen ist, ist aus Sicht der Bundesregierung der
weilige konkrete Regelungsinhalt maßgebend. Es ist
otwendig, im künftigen Rechtsakt zwischen dem priva-
n und dem öffentlichen Bereich zu differenzieren. Im
ereich der Privatwirtschaft ist ein höherer Harmonisie-
ngsbedarf durchaus anzuerkennen. Den Mitgliedstaa-
n muss in allen Bereichen genügend Gestaltungsspiel-
um verbleiben.
Die Bundesregierung hat sich in ihren öffentlichen
tellungnahmen vom 26. Juli 2010 und 5. Januar 2011
Rahmen des Konsultationsverfahrens gegenüber der
uropäischen Kommission für das Rechtsinstrument der
ichtlinie ausgesprochen.
Im Rat der Europäischen Union hat sich die Bundes-
gierung hierzu aufgrund des frühen Verfahrensstandes
och nicht geäußert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18135
(A) )
)(B)
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck-
sache 17/8323, Fragen 64 und 65):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob – ins-
besondere nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(C-468/10) vom November 2011 – nach derzeit geltender
Rechtslage neben den Umsetzungsspielräumen der Richt-
linie 95/46/EG, die den allgemeinen Datenschutz regelt, eine
nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Da-
tenschutz besteht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob im Falle
der Neuregelung des europäischen Datenschutzes durch eine
Verordnung eine nationale Regelungskompetenz für bereichs-
spezifischen Datenschutz bestünde und, falls ja, in welchen
Bereichen?
Zu Frage 64:
Aus Sicht der Bundesregierung besteht weiterhin eine
nationale Regelungskompetenz für bereichsspezifischen
Datenschutz.
Der Europäische Gerichtshof, EuGH, hat in seiner
Entscheidung vom 24. November 2011 (C-468/10 und
C-469/10) in Randziffer 32 lediglich geurteilt, die Mit-
gliedstaaten dürften in Bezug auf die Zulässigkeit der
Verarbeitung personenbezogener Daten neben den in
Art. 7 der EG-Datenschutzrichtlinie genannten Grund-
sätzen keine neuen Grundsätze einführen oder zusätzli-
che Bedingungen stellen, die die Tragweite dieser
Grundsätze verändern.
Zu Frage 65:
Inwieweit im Falle der Neuregelung des europäischen
Datenschutzes im Wege einer Verordnung eine nationale
Regelungskompetenz für bereichsspezifischen Daten-
schutz bestünde, ist abhängig von der konkreten Ausge-
staltung.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/8323, Frage 66):
Ist die Bundesregierung angesichts der andauernden Ge-
walt in Syrien und des fatalen Signals an syrische Deserteure
und Verweigerer, das durch die drohende Abschiebung von
syrischen Deserteuren aus der bayerischen Abschiebehaft
nach Ungarn und von dort nach Syrien gegeben wird, bereit,
die bisherige Praxis der Rückführung in angeblich sichere
Drittstaaten aufzugeben und zukünftig allen Menschen, die
sich dem Militärdienst in Syrien und damit der gewaltsamen
Unterdrückung von Aufständischen verweigern, in Deutsch-
land Asyl zu bieten?
Deutschland überstellt Asylbewerber, für die gemäß
der Dublin-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Eu-
ropäischen Union bzw. ein anderer am Dublin-Verfahren
teilnehmender europäischer Staat zuständig ist, wenn
dort keine konkrete Gefahr der Verletzung der Genfer
Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschen-
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chtskonvention droht und nicht im Einzelfall außerge-
öhnliche humanitäre Umstände einer Überstellung ent-
egenstehen.
Nach Auskunft des Liaisonbeamten des Bundesamts
r Migration und Flüchtlinge in Budapest werden seit
itte 2011 keine syrischen Staatsangehörigen zwangs-
eise von Ungarn nach Syrien zurückgeführt.
Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung,
enerell von der Überstellung syrischer Staatsangehöri-
er, die aus der syrischen Armee desertiert sind oder den
ienst mit der Waffe verweigern, nach Ungarn abzuse-
en und das Asylverfahren in Deutschland durchzufüh-
n.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ungarn die
ewährleistungen des europäischen und internationalen
lüchtlingsrechts sowie der einschlägigen Menschen-
chtskodifikationen, insbesondere das Verbot des Re-
ulements, einhält; gegenteilige Erkenntnisse liegen
icht vor. Dabei kann ein Drittstaatsangehöriger, wenn
r durch eine Überstellung aus dem für die Durchfüh-
ng des Asylverfahrens zuständigen Dublin-Staat in
einen Herkunftsstaat eine Verletzung dieser Rechte be-
rchtet, gerichtlichen Rechtsschutz vor den nationalen
erichten des jeweiligen Staates und auch vor europäi-
chen Gerichten erhalten.
nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 67):
Trifft es zu, dass die von der Zwickauer Terrorzelle ange-
mietete Garage, in welcher Ermittler bei der Durchsuchung
am 26. Januar 1998 1,4 Kilogramm Sprengstoff TNT fanden,
von einem Polizisten vermietet wurde, und, wenn ja, wurde
dieser zwischenzeitlich hinsichtlich möglicher Kontakte zur
rechtsextremistischen Szene überprüft?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse weder da-
ber vor, ob die in Rede stehende Garage von einem
olizisten vermietet noch ob dieser gegebenenfalls auf
ögliche Kontakte zur rechtsextremistischen Szene
berprüft worden ist.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 68):
Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung
die Staatsanwaltschaft Gera das Vorliegen der Voraussetzun-
gen für den Erlass von Haftbefehlen gegen Uwe Mundlos,
Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe verneinte, nachdem das
Landeskriminalamt Thüringen einen Durchsuchungsbe-
schluss wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explo-
sions- und Strahlungsverbrechens erwirkt hatte, weil es bei ei-
ner Observierung Ende 1997 die drei Personen dabei
beobachtet hatte, wie sie in einem Baumarkt Brennspiritus
und Gummiringe kauften und in einer Garage lagerten?
18136 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft Gera nicht übernommen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Frage 69):
Aus welchen Gründen wird die PJAK, Partei für ein Freies
Leben in Kurdistan, Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê, in der
Bundesrepublik Deutschland nicht als terroristische Organisa-
tion eingestuft wie beispielsweise in den USA, und warum
wurden gegen den in Köln wohnhaften Vorsitzenden der
PJAK, Abdul Rahman Haji Ahmadi, bisher noch keine Er-
mittlungen eingeleitet?
Die PJAK ist weder in den VN noch in der EU als ter-
roristische Organisation gelistet. In den USA ist die
PJAK gemäß Regierungsverordnung, „executive order“,
13224 des US-Finanzministeriums gelistet, nicht aber
als „Foreign Terrorist Organisation“ aus der entspre-
chenden Liste des US-Außenministeriums.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
führt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft und Unter-
stützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung,
terroristische Strukturen in der Führung der PJAK – Partei
für ein freies Leben in Kurdistan, gegen Unbekannt seit
dem 14. Dezember 2007 ein Ermittlungsverfahren.
Das Verfahren soll gemäß Ermittlungsauftrag der
Aufklärung der Zuständigkeits- und Befehlsstrukturen
sowie etwaiger terroristischer Straftaten dienen, die von
der PJAK ausgegangen sind und aktuell ausgehen. Da-
rüber hinaus soll durch die Ermittlungen geklärt werden,
ob und in welchem Umfang die Führungsebene der
PJAK und die der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, mit
ihren „Volksverteidigungskräften“, HPG, als einheitlich
agierender Verband anzusehen sind. Die Ermittlungen
sind noch nicht abgeschlossen. Personenbezogene Er-
mittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder der Füh-
rungsebene der PJAK, wie etwa gegen den in Köln
wohnhaften Vorsitzenden, Abdul Rahman Haji Ahmadi,
wurden bislang noch nicht eingeleitet, weil hierfür die
Zuständigkeits- und Befehlsstrukturen der PJAK sowie
die von ihr zu verantwortenden im Iran begangenen
Straftaten einer näheren an den Tatbestandsvorausset-
zungen der §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch ausgerichte-
ten Aufklärung bedürfen. Die in den Vereinigten Staaten
erfolgte Einstufung der PJAK gemäß Regierungsverord-
nung 13224 ersetzt die eigenständig vorzunehmende und
nach den Maßstäben des materiellen und formellen deut-
schen Strafrechts zu erfolgende Prüfung nicht.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/8323, Frage 70):
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Welche Veränderungen hat es zum Jahreswechsel bei den
Regelungen zur Entschädigung von NS-Opfern gegeben, so-
wohl die Höhe der entsprechenden Leistungen als auch die et-
waige Hinzuziehung neuer Opfergruppen betreffend?
Zugunsten der Betroffenen wurde im Bundesanzeiger
om 28. Dezember 2011, Nr. 195, Seite 4608, die
ekanntmachung der Neufassung der Richtlinie der
undesregierung über eine Anerkennungsleistung an
erfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangs-
rbeit war, Anerkennungsrichtlinie, veröffentlicht.
Die Neufassung der Anerkennungsrichtlinie beinhal-
t, dass der bisherige § 8 der Zinsrichtlinie, der eine An-
agsschlussfrist zum 31. Dezember 2011 vorsah, zu-
unsten der Betroffenen aufgehoben wurde. Anträge zur
nerkennungsrichtlinie können nunmehr auch über den
1. Dezember 2011 hinaus gestellt werden. Hiernach
ann eine Einmalzahlung in Höhe von 2 000 Euro bean-
agt werden.
Die monatlichen Beihilfen für nichtjüdische NS-Ver-
lgte, sogenannte Wiedergutmachungs-Dispositions-
onds, WDF, § 8 der „Richtlinie für die Vergabe von
itteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur
bgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der
iedergutmachung“ vom 26. August 1981 – Bundes-
nzeiger Nr. 160 vom 29. August 1981, werden entspre-
hend der Vereinbarung für jüdische Verfolgte von
91 Euro auf 300 Euro angehoben.
Bei den jährlich stattfindenden Folgeverhandlungen
um Artikel-2-Abkommen mit Vertretern der Jewish
laims Conference, JCC, im November 2011 wurde ver-
inbart, dass in den nächsten Jahren vorrangig die jüdi-
chen Holocaustüberlebenden eine Entschädigung erhal-
n sollen, die bislang ohne jegliche Zahlung geblieben
ind. Ferner werden die Haftzeiten in Konzentrationsla-
ern oder Ghettos, die Voraussetzung für den Erhalt ei-
er monatlichen Leistung sind, verkürzt. Die Details
ierzu werden zurzeit noch ausgearbeitet.
nlage 50
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/8323, Frage 71):
Wie häufig pro Jahr wurden von der Bundesagentur für
Arbeit unzutreffende elektronische Daten für das Besteue-
rungsverfahren im Rahmen von Lohnersatzleistungen an die
Finanzbehörden übermittelt, und welche Auswirkungen erge-
ben sich hieraus für die betroffenen Steuerpflichtigen?
Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine
rkenntnisse vor, ob und wie viele Daten unzutreffend
n die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Für den theoretischen Fall, dass aus technischen
ründen eine elektronische Korrektur zuvor bereits
lektronisch übersandter Daten nicht erfolgen kann,
urde mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart, dass
ie entsprechenden Korrekturmeldungen in Papierform
irekt an das Wohnsitzfinanzamt des Leistungsempfän-
ers übersendet werden. Diese Vereinbarung ist mit den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18137
(A) )
)(B)
obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt wor-
den.
Der Leistungsempfänger erhält in jedem Fall – auch
im Falle von Korrekturen – eine Bescheinigung von der
Bundesagentur für Arbeit, aus der das Datum der Über-
mittlung und der übermittelte Betrag der bezogenen
Leistung hervorgehen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8323, Frage 72):
Wie viele Kontenabrufe wurden seit 2005 von den Finanz-
behörden über das Bundeszentralamt für Steuern durchge-
führt, und teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundes-
beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
hinsichtlich der Intensität der Nutzung dieses Instrumentes,
sodass der Kontenabruf mittlerweile nicht mehr die Aus-
nahme, sondern der Standardfall sei und somit eine Beschrän-
kung der Abrufbefugnisse sinnvoll erscheine?
Vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2011 wurden von den Fi-
nanzbehörden über das Bundeszentralamt für Steuern
insgesamt 232 782 Kontenabrufe durchgeführt.
Zulässig ist der Kontenabruf durch die Finanzbehör-
den im Wesentlichen nur noch zur Ermittlung von Voll-
streckungsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren
wegen rückständiger Steuern.
Stellt man die Anzahl der Kontenabrufe durch die
Finanzbehörden in Relation zu den vorhandenen Voll-
streckungsfällen so ergibt sich, dass nur in jedem
50. Vollstreckungsfall ein Kontenabruf durchgeführt
wurde.
Stellt man die Anzahl der Kontenabrufe durch die Fi-
nanzbehörden in Relation zu der Gesamtzahl der Steuer-
fälle so ergibt sich, dass nur in jedem 615. Steuerfall ein
Kontenabruf stattfindet.
Die Zahlen zeigen, dass der Kontenabruf die Aus-
nahme und nicht die Regel ist.
Das Instrument des Kontenabrufs durch die Finanzbe-
hörden wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfas-
sungsgemäß qualifiziert und hat sich als geeignetes Mit-
tel bewährt, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
sicherzustellen. Eine Einschränkung der Kontenabruf-
befugnisse wäre insoweit kontraproduktiv.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 73 und 74):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einfüh-
rung einer Finanztransaktionsteuer in der Euro-Zone vor dem
Hintergrund gegensätzlicher Aussagen der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und des Vizekanzlers Dr. Philipp Rösler?
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Welche Inhalte hat die gemeinsame Stellungnahme des
deutschen und des französischen Finanzministeriums zum
Kommissionsentwurf einer Finanztransaktionsteuer, die laut
Pressemeldungen in Vorbereitung des nächsten Ecofin veröf-
fentlicht werden soll, generell und im Detail zu den Elemen-
ten des Kommissionsvorschlags (Sitzlandprinzip, Bemes-
sungsgrundlage etc.)?
u Frage 73:
Die Bundesregierung strebt weiterhin die Einführung
iner Finanztransaktionsteuer in allen Mitgliedstaaten
er Europäischen Union als ersten Schritt zu einer welt-
eiten Einführung der Finanztransaktionsteuer an. Die
inanztransaktionsteuer soll dafür sorgen, dass sich der
inanzsektor angemessen an den Kosten der Finanzkrise
eteiligt.
u Frage 74:
Eine gemeinsame Stellungnahme des deutschen und
es französischen Finanzministers wird derzeit vorberei-
t. Zum konkreten Inhalt können daher noch keine Aus-
agen getroffen werden.
nlage 53
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8323, Fragen 75
nd 76):
Gibt es immer noch eine gemeinsame Initiative des deut-
schen und des französischen Finanzministeriums zur Finanz-
transaktionsteuer, wie aus dem gemeinsamen Schreiben an die
EU-Kommission vom 9. September 2011 hervorgeht, oder ar-
beiten Deutschland und Frankreich mittlerweile an getrennten
Konzepten zur Finanztransaktionsteuer, zumal der französi-
sche Präsident Nicolas Sarkozy angekündigt hat, einen eige-
nen Vorschlag schon diesen Frühling vorzulegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterschiede zwi-
schen dem gemeinsamen Vorschlag zur Einführung einer
Finanztransaktionsteuer des deutschen und des französischen
Finanzministeriums im Schreiben vom 9. September 2011
und dem Kommissionsvorschlag vom 28. September 2011,
und bis wann wird die Bundesregierung ein detailliertes Kon-
zept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Finanztransaktion-
steuer vorlegen?
u Frage 75:
Die Bundesregierung und die französische Regierung
timmen ihr Vorgehen bei der Einführung einer Finanz-
ansaktionsteuer weiterhin miteinander ab. Beide Re-
ierungen sind darin einig, dass die vorzugswürdige Lö-
ung die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in
llen 27 EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des ent-
prechenden Richtlinienentwurfs der EU-Kommission
t.
u Frage 76:
Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der
ommission zur Einführung einer Finanztransaktion-
teuer. Die deutsch-französischen Vorschläge haben
ach wie vor Gültigkeit. Derzeit wird der Vorschlag der
ommission in den EU-Ratsgremien beraten. Zu den Er-
18138 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012
(A) )
)(B)
gebnissen kann somit noch keine abschließende Aussage
getroffen werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/8323, Fragen 77 und 78):
Wie viele Langzeitarbeitslose, unterschieden nach insge-
samt, Rechtskreis SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten
im Jahr 2011 bundesweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und
was waren die Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt
– unterschieden nach sozialversicherungspflichtiger Beschäf-
tigung, geringfügig entlohnter Beschäftigung, Selbstständig-
keit –, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maß-
nahme, vorruhestandsähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a
SGB II, Beginn des Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminde-
rungsrente, Arbeitsunfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichter-
neuerung der Meldung und Ähnlichem)?
Wie viele Arbeitslose, abzüglich der Gruppe der Langzeit-
arbeitslosen, unterschieden nach insgesamt, Rechtskreis
SGB III und Rechtskreis SGB II, konnten im Jahr 2011 bun-
desweit ihre Arbeitslosigkeit beenden, und was waren die
Gründe für ihren Abgang (bitte auflisten nach Aufnahme ei-
ner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt – unterschieden
nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, geringfü-
gig entlohnter Beschäftigung, Selbstständigkeit –, Teilnahme
an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, vorruhestands-
ähnlicher Regelung, zum Beispiel § 53 a SGB II, Beginn des
Bezuges einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente, Arbeits-
unfähigkeit, fehlender Mitwirkung, Nichterneuerung der Mel-
dung und Ähnlichem)?
Zu Frage 77:
Im Jahr 2011 beendeten 1 394 835 Langzeitarbeits-
lose ihre Arbeitslosigkeit, davon 254 631 Langzeitar-
beitslose im Rechtskreis SGB III und 1 140 204 im
Rechtskreis SGB II. Diese Angaben enthalten keine Da-
ten der zugelassenen kommunalen Träger, da die Aus-
wertungen nach Arbeitslosendauern für zugelassene
kommunale Träger gegenwärtig noch nicht zur Verfü-
gung stehen.
Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben
gemacht werden:
– In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen
207 781 Langzeitarbeitslose ab; das sind 14,9 Prozent
aller Abgänge.
– Zudem erfolgten im Jahr 2011 3,0 Prozent aller Ab-
gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne-
ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a
SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we-
gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125
SGB III).
– 4,1 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus-
scheidens aus dem Erwerbsleben,
– 35,0 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä-
higkeit und
– 11,1 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund
fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
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–
–
–
–
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(D
Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 23,0 Pro-
zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten,
da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä-
tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst-
ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein
können.
u Frage 78:
In Jahr 2011 beendeten 6 437 172 Personen ihre Ar-
eitslosigkeit, die weniger als 12 Monate arbeitslos wa-
n. Von diesen Arbeitslosen beendeten 3 292 869 ihre
rbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III und 3 144 303
Rechtskreis SGB II (ohne Daten zugelassener kom-
unaler Träger).
Zu den Abgangsgründen können folgende Angaben
emacht werden:
In eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen
2 189 986 Langzeitarbeitslose ab; das sind 34,0 Pro-
zent aller Abgänge.
Zudem erfolgten im Jahr 2011 1,2 Prozent aller Ab-
gänge aufgrund von Sonderregelungen, zu denen ne-
ben der vorruhestandsähnlichen Regelung des § 53 a
SGB II auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit we-
gen Minderung der Leistungsfähigkeit zählt (§ 125
SGB III).
0,3 Prozent der Abgänge erfolgten aufgrund des Aus-
scheidens aus dem Erwerbsleben,
21,4 Prozent der Abgänge erfolgten in Arbeitsunfä-
higkeit und
9,9 Prozent beendeten ihre Arbeitslosigkeit aufgrund
fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung.
Der Anteil der Abgänge in eine arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahme an allen Abgängen lag bei 22,9 Pro-
zent. Die Summe der Abgänge in arbeitsmarktpoliti-
sche Maßnahmen ist hierbei gesondert zu betrachten,
da zum Beispiel auch die Abgänge in eine Erwerbstä-
tigkeit – abhängige Erwerbstätigkeit sowie Selbst-
ständigkeit – mit einer Maßnahme verknüpft sein
können.
nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
he 17/8323, Frage 79):
Welches Ausmaß hatte die von der Bundesregierung be-
schlossene Reduzierung der Mittel für arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen in den ersten Jahren der Legislaturperiode, bezo-
gen auf die Arbeitsagenturen Augsburg, Kempten und Mem-
mingen, und wie wirkt sich diese Reduzierung im laufenden
Jahr 2012 aus?
Bezogen auf die Summe aller Jobcenter stellt sich die
ntwicklung des Gesamtbudgets für Leistungen zur Ein-
liederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2012 18139
(A) (C)
)(B)
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
wie folgt dar:
Die im Bundeshaushalt 2012 vorgenommene Anpas-
sung bei den Eingliederungsleistungen und Verwaltungs-
kosten folgt der guten Entwicklung und der Verbesserung
der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Mit der Re-
form der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Wirkungs-
grad des Mitteleinsatzes gesteigert wird – durch einen ef-
fektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstru-
mente wird die Integration in Erwerbsarbeit weiter
beschleunigt. Zudem wird die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten voraussichtlich weiter sinken.
Die für das Jahr 2012 vorgesehenen Mittel für Ein-
gliederungsleistungen und Verwaltungskosten pro er-
werbsfähigem Leistungsberechtigten liegen trotz einer
weiter verbesserten Aufnahmefähigkeit des Arbeits-
marktes immer noch über dem Niveau der entsprechen-
den tatsächlichen Ausgaben pro erwerbsfähigem Leis-
tungsberechtigten im Jahr 2008. Im Vergleich zu den
Jahren 2006 und 2007 liegen sie sogar deutlich darüber.
Die vorgenommene Anpassung im Eingliederungsbud-
get folgt somit mittelfristig einer sachgerechten Versteti-
gung der Ausgaben im Bundeshaushalt für Eingliede-
bar. Die notwendigen Handlungsspielräume in der akti-
ven Arbeitsmarktpolitik bleiben erhalten.
Im Jahr 2011 war gegenüber dem Jahr 2010 ein Rück-
gang um rund 17 Prozent zu verzeichnen. Der Rückgang
beträgt für das Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2011
rund 12 Prozent.
Diese Entwicklung würde unter der Voraussetzung ei-
ner gleichbleibenden Anzahl von Jobcentern und einer
Mittelverteilung auf der Grundlage von relativen Antei-
len in derselben Höhe für alle Jobcenter auch für jedes
einzelne Jobcenter – also auch für die Jobcenter Augs-
burg, Stadt Augsburg, Stadt Kempten und Stadt Mem-
mingen – gelten.
Die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Einglie-
derung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
erfolgte jedoch nach den in § 46 Abs. 2 SGB II in Ver-
bindung mit den in den Eingliederungsmittel-Verordnun-
gen 2010, 2011 und 2012 festgelegten Maßstäben. Diese
Maßstäbe berücksichtigen die Entwicklung der Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der Arbeitslosen
im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und
der Bedarfsgemeinschaften. Dadurch weicht die tatsäch-
liche Entwicklung des Eingliederungs- bzw. Verwal-
rungsleistungen und Verwaltungskosten. Die kurzfristige
Erhöhung der Mittelansätze für die Jahre 2009 und 2010
erfolgte in erster Linie aufgrund der schuldenfinanzier-
ten Konjunkturprogramme, um konjunkturelle Impulse
gegen die Wirtschaftskrise zu setzen und den Anstieg
der Arbeitslosigkeit aufzufangen.
Die im Bundeshaushalt 2012 veranschlagten Mittel
für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in
Höhe von 8,45 Milliarden Euro sind angesichts der an-
haltend guten Arbeitsmarktsituation, die auch bei den
Menschen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende ankommt, sozialpolitisch insgesamt verantwort-
tu
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im
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(D
ngsbudgets für die einzelnen Jobcenter von den vorge-
annten Werten ab.
Zur Frage der Auswirkung der Anpassung der Mittel
laufenden Jahr 2012 kann keine Aussage getroffen
erden. Über den Einsatz der zur Verfügung stehenden
ittel entscheiden die Jobcenter dezentral in eigener Zu-
tändigkeit.
Nach Auffassung der Bundesregierung stehen den
obcentern für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
nd für Verwaltungskosten insgesamt Mittel in ausrei-
hender Höhe zur Verfügung.
151. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 auf Drucksache 17/8323
Anlagen