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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/149Inhaltsverzeichnis a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen: Ei- genverantwortung und Partnerschaft – Eine neue Perspektive für Afghanistan b) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Interna- tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolu- tion 1386 (2001) und folgender Resolu- tionen, zuletzt Resolution 2011 (2011) vom 12. Oktober 2011 des Sicherheitsra- tes der Vereinten Nationen (Drucksache 17/8166) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17761 D 17774 C 17775 A 17776 C 17777 A 17778 A 17779 A 17780 B 17780 D 17781 A Deutscher B Stenografisch 149. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Erich Fritz und Susanne Kastner . . . Wahl der Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin und Dr. Gesine Lötzsch in den Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wie- deraufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 15 und 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: D D W D D D H D 17759 A 17759 B 17759 B 17759 B 17761 D Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17762 A undestag er Bericht ung 15. Dezember 2011 t : r. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17765 D 17766 D 17768 A 17769 B 17770 C 17772 A 17773 C 17774 B Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 17782 B 17783 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordne- ten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Rente erst ab 67 – Risiken für Jung und Alt (Drucksachen 17/5106, 17/7966) . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (Drucksache 17/1221) . . . . . . . . . . . . . . . . b c d e f) in Z a b 17784 C 17784 C 17785 C 17786 B 17788 B 17788 C 17789 A 17791 B 17791 B 17793 A 17794 C 17796 A 17798 A 17800 A 17800 C 17801 A 17801 D 17802 C 17804 A 17804 B 17805 C 17806 D 17807 B 17808 D 17809 C 17810 C 17816 C 17810 D ) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Fortschritt und regio- nale Integration in Lateinamerika un- terstützen (Drucksache 17/3214) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Teilprivatisierung bei der Hochschulzulassung (Drucksache 17/7642) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Prekäre Situation von Lehrbeauftragten an Mu- sikhochschulen sowie Hochschulen für Musik und Theater beenden – Rahmen- bedingungen zur Einrichtung einer Ar- beitsgruppe schaffen (Drucksache 17/7825) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetz- lich verankern (Drucksache 17/8141) . . . . . . . . . . . . . . . Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech- nikfolgenabschätzung (TA) – Innova- tionsreport – Zukunftspotenziale und Strategien nichtforschungsintensiver In- dustrien in Deutschland – Auswirkun- gen auf Wettbewerbsfähigkeit und Be- schäftigung (Drucksache 17/4983) . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ) Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die europäische Energieeffizienz- richtlinie wirkungsvoll ausgestalten (Drucksache 17/8159) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Rita Schwarzelühr- Sutter, René Röspel, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen der Nanotechnologie nutzen 17810 D 17811 A 17811 A 17811 A 17811 B 17811 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 III und Risiken für Verbraucher reduzie- ren (Drucksache 17/8158) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Antibiotika-Einsatz in der Tier- haltung senken und eine wirksame Re- duktionsstrategie umsetzen (Drucksache 17/8157) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Men- schenhandels korrekt ratifizieren – Deutsches Recht wirksam anpassen (Drucksache 17/8156) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Fraktion der SPD: Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtli- chen Paaren ermöglichen (Drucksache 17/8155) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Für die Einfüh- rung eines transparenten und unabhän- gigen Staateninsolvenzverfahrens (Drucksache 17/8162) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtssi- cherheit für verwaiste Werke herstellen und den Ausbau der Deutschen Digita- len Bibliothek auf ein solides Funda- ment stellen (Drucksache 17/8164) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Stephan Kühn, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Alternativen zur Nordverlängerung der Bundesauto- bahn 14 (Magdeburg–Schwerin) entwi- ckeln (Drucksachen 17/4199, 17/5033) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- c d in Z a b 17811 C 17811 C 17811 D 17811 D 17812 A 17812 A 17812 D NIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Verbot von Koka-Blättern – Für die völkerrechtli- che Anerkennung als schützenswerte Kultur der indigenen Völker im Anden- Raum (Drucksachen 17/6120, 17/7291) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Michael Fuchs, Kai Wegner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Martin Lindner (Berlin), Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weniger Bürokratie und Belastungen für den Mittelstand – Den Erfolgskurs fort- setzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Wicklein, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stagnation beim Bürokratieabbau überwinden – Neue Schwerpunktsetzung für den Mittelstand umsetzen (Drucksachen 17/7636, 17/7610, 17/8167) ) – m) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362 und 363 zu Petitionen (Drucksachen 17/7969, 17/7970, 17/7971, 17/7972, 17/7973, 17/7974, 17/7975, 17/7976, 17/7977, 17/7978) . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ) Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Ver- bot der Haltung wildlebender Tierarten im Zirkus (Drucksache 17/8160) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneuer- bare Energien und Energieeffizienz als Alternative zum polnischen Atompro- gramm fördern und fordern (Drucksache 17/8163) . . . . . . . . . . . . . . . 17813 A 17813 B 17813 C 17814 C 17814 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 c) Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 6 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 17/8165) . . . . . . . . . . . . . . . . d) – m) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372 und 373 zu Petitionen (Drucksachen 17/8168, 17/8169, 17/8170, 17/8171, 17/8172, 17/8173, 17/8174, 17/8175, 17/8176, 17/8177) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschusses) zu dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinder- schutzgesetz – BKiSchG) (Drucksachen 17/6256, 17/7522, 17/7523, 17/7932, 17/7967, 17/8130) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen aller Fraktio- nen: Demokratiebewegung in Russland . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D M T Z d G a K (D C S A J In D D N T B te B re s A re L K g D in (D M D D D K A U S M 17814 D 17815 A 17816 A 17818 B 17818 B 17819 D 17821 A 17822 B 17823 C 17824 D 17825 D 17826 D 17827 D 17828 D 17830 A 17831 B 17832 B 17833 C r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Förderung der Mediation und nderer Verfahren der außergerichtlichen onfliktbeilegung rucksachen 17/5335, 17/5496, 17/8058) . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: eratung der Großen Anfrage der Abgeordne- n Marianne Schieder (Schwandorf), Ulla urchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weite- r Abgeordneter und der Fraktion der SPD owie der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, gnes Alpers, Matthias W. Birkwald, weite- r Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE sowie der Abgeordneten Krista Sager, erstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Geschlechtergerechtigkeit Wissenschaft und Forschung rucksachen 17/5541, 17/7756) . . . . . . . . . . arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . lla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17835 C 17836 D 17837 D 17838 A 17839 B 17840 C 17841 D 17843 A 17844 C 17846 A 17847 C 17848 D 17849 A 17850 B 17851 C 17852 D 17853 D 17854 D 17855 D 17857 C 17858 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 V Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherin- nen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (Drucksache 17/7745) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Das Bildungs- und Teilhabepaket – Leistungen für Kinder und Jugendliche unbürokratisch, zielgenau und bedarfsge- recht erbringen (Drucksache 17/8149) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/7142, 17/8178) . . . . . . . – A M D F D N E T A E te K s Z (D T a b S D S U J 17859 A 17859 B 17860 B 17861 A 17862 C 17863 C 17864 B 17865 B 17866 B 17866 C 17867 C 17868 D 17868 D 17869 A 17870 A 17871 D 17872 D 17874 B 17875 A Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksachen 17/8185, 17/8178) . . . . . . . rmin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . rank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, lke Ferner, Bärbel Bas, weiterer Abgeordne- r und der Fraktion der SPD: Folgen von assenschließungen – Versicherte und Be- chäftigte schützen, Wettbewerb stärken, usatzbeiträge abschaffen rucksache 17/6485) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenwürde ist nicht verhandelbar – Bedingungen in griechischen Flücht- lingslagern sofort verbessern (Drucksache 17/7979) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Menschenrechtliche Situation für Flücht- linge in Griechenland verbessern – Für eine solidarische Flüchtlingspolitik der EU (Drucksache 17/8139) . . . . . . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17875 B 17875 C 17877 D 17878 B 17879 B 17880 C 17881 C 17882 C 17883 C 17884 A 17885 C 17887 B 17887 D 17887 D 17888 A 17889 D 17890 C 17891 C 17892 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bei der Vergabe von Exportkreditgarantien auch menschenrechtliche Aspekte prüfen (Drucksachen 17/7810, 17/7988) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon konsequent anwenden – Mitwir- kungsrechte des Bundestages in Angele- genheiten der Europäischen Union weiter stärken (Drucksache 17/8137) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Demokratie stärken – Parlamentarische Rechte in EU-Angelegenheiten ausbauen (Drucksache 17/8138) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Nešković, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wi- derruf der gemäß § 8 des Parlamentsbetei- ligungsgesetzes erteilten Zustimmungen zu den Anträgen der Bundesregierung vom 28. Januar 2011 und 23. März 2011 – Bun- deswehr aus Afghanistan abziehen (Drucksachen 17/7547, 17/8027) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien – – (D W U R D A C T E K w N e g ü s w s (D T Z d G n P 2 (D 17893 C 17894 C 17895 D 17896 A 17896 B 17896 D zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Christoph Poland, Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Reiner Deutschmann, Patrick Kurth (Kyffhäuser), Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ratifizierung der UNESCO- Konvention zum immateriellen Kultur- erbe vorantreiben zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abge- ordneten Agnes Krumwiede, Claudia Roth (Augsburg), Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewah- rung des immateriellen Kulturerbes vor- bereiten und unverzüglich umsetzen rucksachen 17/6314, 17/6301, 17/8121) . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . lla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . einer Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . gnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: rste Beratung des von den Abgeordneten rista Sager, Wolfgang Wieland, Kai Gehring, eiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ines Gesetzes zur Streichung des Doktor- rades aus dem Passgesetz, dem Gesetz ber Personalausweise und den elektroni- chen Identitätsnachweis, der Personalaus- eisverordnung sowie dem Aufenthaltsge- etz und der Aufenthaltsverordnung rucksache 17/8128) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Durchführung der Verord- ung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen arlaments und des Rates vom 16. Februar 011 über die Bürgerinitiative rucksachen 17/7575, 17/8029) . . . . . . . . . . 17897 A 17897 B 17898 C 17899 D 17900 D 17901 C 17902 C 17903 D 17904 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 VII Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Fe- bruar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Repu- blik über den Güterstand der Wahl-Zuge- winngemeinschaft (Drucksachen 17/5126, 17/8059) . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Petra Crone, Sönke Rix, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Freiwilligendienste aller Generationen ver- stetigen – Engagement ohne Altersgrenzen stärken (Drucksache 17/7980) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- zehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksache 17/8098) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Herbert Behrens, P D K P H S T A J g b b (D M H J T U B T B s tr M A A v v (D F O S D D 17904 B 17906 C 17907 A 17907 D 17908 C 17909 C 17909 C 17911 B 17911 C 17912 B 17912 C 17913 C 17913 D 17915 A 17916 A 17917 B Thomas Nord, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksache 17/8129) . . . . . . . . . . . . . . . eter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . aniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . erbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . tephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: ntrag der Abgeordneten Bärbel Bas, ohannes Pflug, Michael Groß, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion der SPD: Duis- urger Hafen muss in öffentlicher Hand leiben rucksache 17/8140) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atthias Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . ohannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem An- ag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, atthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: ufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen on DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2016 erlängern rucksachen 17/7486, 17/8045) . . . . . . . . . . rank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 17917 B 17917 C 17918 C 17919 B 17920 A 17920 C 17921 B 17922 A 17922 A 17922 D 17924 A 17924 D 17925 B 17926 A 17926 D 17926 D 17927 D 17928 B 17928 D 17929 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dorothea Steiner, Jerzy Montag, Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz) (Drucksache 17/7888) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Menschenrechte und Demokratie in den Staaten des Südkaukasus fördern (Drucksache 17/7645) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Qua- lität der Integrationskurse verbessern (Drucksachen 17/7639, 17/8179) . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A D w L d (D A G D A H T A C o G Z a (D A E D D H N A L A M (1 C E k A D 17930 C 17930 C 17931 A 17931 D 17932 D 17933 C 17934 B 17934 C 17935 B 17936 A 17937 B 17938 C 17939 C 17939 D 17941 B 17942 A 17943 B 17945 A agesordnungspunkt 26: ntrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, r. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Rettung einheimischer Rebsorten urch Erhaltungsanbau rucksache 17/7845) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . arald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ntrag der Abgeordneten Harald Ebner, ornelia Behm, Bärbel Höhn, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN: Vorsorgeprinzip anwenden – ulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat ussetzen und Neubewertung vornehmen rucksache 17/7982) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . arald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 8 48. Sitzung, Drucksache 17/8101) aren Marks (SPD) inbringung eines Gesetzentwurfs zur ünstlichen Befruchtung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17946 A 17946 A 17947 A 17947 C 17948 B 17948 D 17950 B 17950 B 17951 B 17951 D 17953 A 17954 C 17955 D 17957 A 17957 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 IX Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, Uwe Kekeritz, Monika Lazar, Agnes Krumwiede, Agnes Brugger, Dorothea Steiner, Sylvia Kotting-Uhl und Thilo Hoppe (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Abstimmun- gen über die Entschließungsanträge der Frak- tionen der SPD (Drucksache 17/8150) und DIE LINKE (Drucksache 17/8151) zu der Großen Anfrage „Rente erst ab 67 – Risiken für Jung und Alt“ (Tagesordnungspunkt 4) . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen und Gudrun Kopp (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förde- rung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Tages- ordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Folgen von Kassenschließun- gen – Versicherte und Beschäftigte schützen, Wettbewerb stärken, Zusatzbeiträge abschaf- fen (Tagesordnungspunkt 10) Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Bei der Vergabe von Exportkreditga- rantien auch menschenrechtliche Aspekte prüfen (Tagesordnungspunkt 12) Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d tr M le s J A D D A M A Z B A m m v B g S F L D S T A Z d d G h n T G M N K 17957 D 17959 A 17959 C 17961 A 17962 C 17963 B 17964 A 17964 C 17966 D 17968 A 17968 B 17968 D nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Begleitgesetzgebung zum Ver- ag von Lissabon konsequent anwenden – itwirkungsrechte des Bundestages in Ange- genheiten der Europäischen Union weiter tärken (Zusatztagesordnungspunkt 7 und 8) ürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . lois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: eschlussempfehlung und Bericht zu dem ntrag: Widerruf der gemäß § 8 des Parla- entsbeteiligungsgesetzes erteilten Zustim- ungen zu den Anträgen der Bundesregierung om 28. Januar 2011 und 23. März 2011 – undeswehr aus Afghanistan abziehen (Ta- esordnungspunkt 14) ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Streichung es Doktorgrads aus dem Passgesetz, dem esetz über Personalausweise, dem Aufent- altsgesetz und den dazugehörigen Verord- ungen (Tagesordnungspunkt 16) ankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . anuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . icole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17969 C 17970 C 17972 B 17974 B 17975 B 17976 D 17977 D 17979 A 17979 D 17980 B 17981 A 17981 D 17982 C 17983 C 17984 A 17984 D 17985 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Freiwilligendienste aller Genera- tionen verstetigen – Engagement ohne Alters- grenzen stärken (Tagesordnungspunkt 19) Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17986 B 17987 D 17988 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17759 (A) ) )(B) 149. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17957 (A) ) )(B) Anlagen Jung und Alt“ (Tagesordnungspunkt 4)Waltraud Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d F z F M e lo b F re ü te K – – – – k U d in g B k tu A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 15.12.2011 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 15.12.2011 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 15.12.2011 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 15.12.2011 Freitag, Dagmar SPD 15.12.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 15.12.2011 Hempelmann, Rolf SPD 15.12.2011 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.12.2011 Höferlin, Manuel FDP 15.12.2011 Höger, Inge DIE LINKE 15.12.2011 Knoerig, Axel CDU/CSU 15.12.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 15.12.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 15.12.2011 Dr. Lauterbach, Karl SPD 15.12.2011 Lay, Caren DIE LINKE 15.12.2011 Lindner, Christian FDP 15.12.2011 Mücke, Jan FDP 15.12.2011 Müller-Sönksen, Burkhardt FDP 15.12.2011 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 15.12.2011 Poß, Joachim SPD 15.12.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 15.12.2011 Dr. Schwanholz, Martin SPD 15.12.2011 Spahn, Jens CDU/CSU 15.12.2011 Süßmair, Alexander DIE LINKE 15.12.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 15.12.2011 Wolff (Wolmirstedt), SPD 15.12.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (148. Sit- ung, Drucksache 17/8101, Frage 8): Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Unterstützung der Maßnahmen für eine künstliche Befruchtung vor, damit die im Haushalt 2012 vorgesehenen 7 Millionen Euro freigegeben werden, und wel- che Personen sollen anspruchsberechtigt sein? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend prüft derzeit intensiv verschiedene odelle zur Ausgestaltung einer Förderrichtlinie, die ine bessere finanzielle Unterstützung ungewollt kinder- ser Paare durch Bund und Länder beinhalten wird. Da- ei orientieren wir uns am Anspruchskreis des § 27 a des ünften Buches Sozialgesetzbuch. Die Länder haben be- its jetzt die Möglichkeit, Regelungen zu treffen, die ber die dort beschriebene Personengruppe hinausgehen. Wichtig ist uns dabei, dass die bessere finanzielle Un- rstützung in ein effektives Gesamtkonzept zum Thema inderwunsch eingebettet wird. Dazu zählt eine bessere Aufklärung über Ursachen und Folgen der ungewollten Kinderlosigkeit, und dazu zählt die Frage der Verbesserung der psychoso- zialen Beratung, dazu zählt aber auch, dass wir die geltenden Adop- tionsregelungen überprüfen, und uns verstärkt Maßnahmen zur besseren Verein- barkeit von Familiengründung und Studium bzw. Fa- miliengründung und Ausbildung zuwenden wollen. Unser Ziel ist es, das Thema ungewollte Kinderlosig- eit zu enttabuisieren und betroffenen Paaren wirksame nterstützungsangebote an die Hand zu geben. Zudem kann die Unterstützung kinderloser Paare mit em Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-Versor- ungsstrukturgesetz, verbessert werden, das der Deutsche undestag am 1. Dezember 2011 beschlossen hat. Danach ann die Krankenkasse in ihrer Satzung zusätzliche Leis- ngen im Bereich der künstlichen Befruchtung vorsehen. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, Uwe Kekeritz, Monika Lazar, Agnes Krumwiede, Agnes Brugger, Dorothea Steiner, Sylvia Kotting-Uhl und Thilo Hoppe (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Abstimmungen über die Entschließungsanträge der Fraktionen der SPD (Drucksache 17/8150) und Die Linke (Drucksache 17/8151) zu der Gro- ßen Anfrage „Rente erst ab 67 – Risiken für 17958 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Die Rente mit 67 allein wird den vielfältigen Anfor- derungen an eine sozialverträgliche Alterssicherung nicht gerecht, sondern bedeutet unter den jetzigen Be- dingungen für viele eine Rentenkürzung durch die Hin- tertür. Insofern teilen wir die in den Entschließungs- anträgen ausgeführten Einschätzungen und sprechen uns gegen eine vorbehaltlose Umsetzung der Rente mit 67 ab 2012 aus. Darüber hinaus kommen wir aber zu anderen Schlussfolgerungen und Forderungen. Die ersatzlose Rücknahme der Rente mit 67 ist für uns kein gangbarer Weg, und die Koppelung der Einführung an die Beschäf- tigungsquote von Älteren reicht nicht aus. Deshalb wer- den wir den beiden Entschließungsanträgen nicht zu- stimmen, uns aber enthalten. Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung wird die durchschnittliche Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 um weitere drei Jahre steigen. Die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate werden dazu führen, dass sich das Verhältnis der Alten zu den Jungen in den nächsten Jahrzehnten stark erhöht. Das stellt die Gesellschaft und die Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Es braucht daher Reformen, die dafür sorgen, dass unser Alterssicherungssystem auch unter den sich verändernden Bedingungen nachhal- tig funktioniert. Längeres Arbeiten muss die Verschie- denheit der Lebens- und Erwerbsbiografien berücksich- tigen und ebenso die unterschiedlichen Belastungen in der Arbeitswelt. Eine Rentenreform muss sicherstellen, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt wer- den, denn es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit am Bau, in der Altenpflege oder Universitätslehre tätig war und ob jemand mit 15 Jahren oder erst mit 30 Jahren in das Berufsleben eingestiegen ist. Dem Wandel der Erwerbsarbeit mit prekären und aty- pischen Beschäftigungsverhältnissen muss ebenso Rech- nung getragen werden, damit niemand im Alter ein Leben in Armut fürchten muss. Eine Reform des Alters- sicherungssystems muss auch den speziellen Bedarfen von Frauen gerecht werden. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass keine Generation einseitig belastet wird, nicht die heutigen und zukünftigen Beitragszahler und Beitragszahlerinnen, nicht die aktuellen und zukünf- tigen Rentenbezieher und Rentenbezieherinnen. Die vorliegenden Daten weisen darauf hin, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze für einen nennenswer- ten Anteil von älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehme- rinnen bereits ab 2012 ein erhöhtes Risiko für Einkom- menseinbußen und Altersrenten mit Rentenabschlägen mit sich bringt. Dies wiegt umso schwerer, als dass we- sentliche gesetzliche Regelungen, die einen Rentenein- tritt ermöglichen, der dem individuellen Leistungsver- mögen und den jeweiligen Arbeitsmarktgegebenheiten gerecht wird, von der damaligen großen Koalition nicht geschaffen bzw. sogar verschlechtert wurden. Die Ein- führung der Rente mit 67 ohne flankierende Reformen und Maßnahmen wird damit für Teile der Gesellschaft zur Rentenkürzung. Die diesbezüglichen Sorgen und Ängste der Menschen sind berechtigt. v s s B s c lä m R li li d k fr v u e L rü u e m d R ru n jä v s A w fü e B fi s c d m ra d d A m m ru P e z s p B tr te p (C (D Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist deshalb nur ertretbar, wenn durch fließende Übergänge in den Ruhe- tand die unterschiedlichen Erwerbsbiografien berück- ichtigt und gleichzeitig flankierende Maßnahmen in den ereichen des Arbeitsschutzes, der betrieblichen Ge- undheitsförderung sowie in den arbeits- und sozialversi- herungsrechtlichen Regelungen ergriffen werden, um ngere Beschäftigungen zu ermöglichen und damit Ar- ut im Alter zu vermeiden. Wir brauchen ein ganzes Bündel an Maßnahmen und eformen, um den Menschen und deren Erwerbsmög- chkeiten gerecht werden zu können. Wir wollen Mög- chkeiten schaffen, dass diejenigen, die gute Arbeitsbe- ingungen haben und gesund sind, auch länger arbeiten önnen. Den anderen müssen aber Wege offen stehen, üher in Rente zu gehen. Die Arbeitsbelastung ist indi- iduell und auch entlang der verschiedenen Branchen nd Berufsgruppen sehr unterschiedlich. Deshalb muss ine solidarische Rentenversicherung die individuelle eistungsfähigkeit und gesundheitliche Belastbarkeit be- cksichtigen. Das Erreichen einer abschlagsfreien Rente kann nicht nterschiedslos für alle ausgestaltet werden. Im Rahmen ines Gesamtkonzepts kann die Einführung der Rente it 67 einen Baustein für einen Teil der Gesellschaft arstellen. Wir setzen uns aber auch dafür ein, dass die egelaltersgrenze für die abschlagsfreie Erwerbsminde- ngsrente wieder herabgesetzt wird. Aber auch wer icht als erwerbsgemindert anerkannt ist, soll als lang- hrige Beitragszahlerin und langjähriger Beitragszahler orzeitig in Rente gehen können. In Zukunft sollen Be- chäftigte nach 45 Versicherungsjahren unabhängig vom lter eine Rente ohne Abschläge beziehen können. Wir ollen auch die Möglichkeiten der Teilrente insbesondere r Geringverdienende verbessern und eine Garantierente inführen, die für langjährige Beitragszahlerinnen und eitragszahler und bei unterbrochenen Erwerbsbiogra- en eine Rente oberhalb der Grundsicherung sicher- tellt. Auch die Weiterentwicklung zu einer Bürgerversi- herung ist eine wichtige Stellgröße für die Finanzierung er Rentenversicherung in der Zukunft. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Menschen öglichst ausreichende eigene Ansprüche aufbauen. Ge- de atypische Beschäftigte, Frauen und Soloselbststän- ige leiden nicht nur unter ihren unsicheren Jobs, son- ern auch unter ihrer lückenhaften Absicherung. Soziale bsicherung darf nicht mehr nur ein Privileg des „Nor- alarbeitsverhältnisses“ sein. Der Niedriglohnsektor uss verringert werden, insbesondere durch die Einfüh- ng eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. rekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse sind inzudämmen. Vor allem gilt es, Arbeit, Arbeitsinhalte und Arbeits- eiten alters- und alternsgerecht zu gestalten und insbe- ondere psychische Belastungen und Stress am Arbeits- latz beim Arbeitsschutz zu verankern, damit ältere eschäftigte die Chance erhalten, länger zu arbeiten. Be- iebliche Gesundheitsförderung, ein langfristig angeleg- s Personalmanagement und eine passgenaue Arbeits- latzgestaltung sind dafür wichtige Eckpunkte. Um die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17959 (A) ) )(B) Beschäftigten länger in den Arbeitsprozess einbinden zu können, müssen die Unternehmen die Arbeit für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der geänderten Leistungsfähigkeit anpassen. Eine Gesellschaft, die die Herausforderung der Alterung bewältigen muss und die von der Bevölkerung eine längere Lebensarbeitszeit als in den letzten zwanzig Jahren erwartet, darf den erhöh- ten Verschleiß von Beschäftigten nicht weiterhin in Kauf nehmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen und Gudrun Kopp (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Ver- fahren der außergerichtlichen Konfliktbeile- gung (Tagesordnungspunkt 5) Mit der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der au- ßergerichtlichen Konfliktbeilegung“ wird die gerichtli- che Mediation abgeschafft. Dies fördert nicht die Media- tion, sondern wird sie im Ergebnis schwächen. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses weicht leider erheblich von dem im ersten Entwurf fest- gehaltenen Ziel – dem Nebeneinander von außergericht- licher und gerichtsinterner Mediation – ab. Aus unserer Sicht sind beide in gleichem Maße zur Streitbeilegung geeignet und notwendig. Dennoch wird nunmehr allein die außergerichtliche, vornehmlich durch Anwälte erfol- gende Mediation geregelt und die gerichtsinterne Media- tion abgeschafft. Die gerichtsinterne Mediation ist in vielen Bundes- ländern seit vielen Jahren fester Bestandteil einer moder- nen und bürgernahen Justiz geworden. Sie führt auch ge- rade in umfangreichen und komplizierten Verfahren zu raschen und nachhaltigen Lösungen. Insbesondere die von einem Richtermediator geleitete Mediation ist in den letzten Jahren ein Erfolgsmodell ge- wesen. Nachweislich wird von den Parteien die fachli- che Qualifikation, die Unabhängigkeit und vor allem Unparteilichkeit der Richter als Mediatoren besonders geschätzt. Gerichtsinterne und außergerichtliche Media- tion sind einander ergänzende Konfliktlösungsverfahren. Dies wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht nur von Richtern und Parteien selbst, sondern gerade auch von den in die Verfahren eingebundenen Rechtsan- wälten bestätigt. Auch die Justizministerkonferenz hat sich am 9. November 2011 ausdrücklich für eine gesetz- liche Verankerung der gerichtlichen Mediation bei Bei- behalt der Methodenvielfalt ausgesprochen. Im Laufe der Jahre haben sich viele Richter – teils auf eigene Kosten – fortgebildet, um im Sinne der Parteien eine optimale Mediation anbieten zu können. Mit dem jetzt zu beschließenden Gesetz wird diese Expertise nutzlos, da es eine gerichtsinterne Mediation nicht mehr geben wird. Das an ihrer Stelle normierte Gü- te D h b is in d fi ri A tr d in v ru L u u ti F ru b d li h ih fü M N re A D R li g k V e g s G a s e s (C (D richtermodell kann die Abschaffung nicht auffangen. ie bereits jetzt nach § 278 ZPO vorgesehene Gütever- andlung erweist sich in den allermeisten Fällen als loße Durchgangsstation zur streitigen Verhandlung. Sie t nicht im Ansatz mit einer Mediation zu vergleichen, der der Richter gerade nicht als Streitentscheider, son- ern als Moderator tätig wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer einen Weg nden, die heutige Entscheidung zugunsten der Bürge- nnen und Bürger zu korrigieren. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Folgen von Kassen- schließungen – Versicherte und Beschäftigte schützen, Wettbewerb stärken, Zusatzbeiträge abschaffen (Tagesordnungspunkt 10) Erwin Rüddel (CDU/CSU): Beim vorliegenden An- ag der SPD-Fraktion haben wir es wieder einmal mit em Versuch zu tun, unser Gesundheitswesen ohne Not s Gerede zu bringen und die Menschen im Land zu erunsichern. Das ist ja leider auch das Markenzeichen der Erklä- ngen und Interviews, mit denen der Kollege auterbach uns sozusagen im Wochenrhythmus beglückt nd damit die gesetzlich Krankenversicherten in Angst nd Schrecken versetzt. Wie sieht die Wirklichkeit aus? Mit ihren Reformen hat die bürgerlich-liberale Koali- on unser Gesundheitssystem dauerhaft auf ein solides undament gestellt und für eine nachhaltige Finanzie- ng gesorgt. Wir haben ein zu erwartendes Defizit von is zu 11 Milliarden Euro in einen Überschuss verwan- elt! Der Gesundheitsfonds verfügt heute über eine mil- ardenschwere Reserve. Die Krankenkassen werden da- er in absehbarer Zukunft keinerlei Zusatzbeiträge von ren Versicherten verlangen müssen, und das gilt auch r Zeiten einer etwaigen konjunkturellen Eintrübung. it dem GKV-Finanzierungsgesetz und dem Gesetz zur euordnung des Arzneimittelmarktes haben wir er- icht, dass keine höheren Eigenleistungen und keine bstriche vom Leistungskatalog erforderlich wurden. as unterscheidet gerade unsere Reformen von früheren eformen im Gesundheitswesen! Wir haben die unabhängige Patientenberatung gesetz- ch verankert. Wir sorgen mit dem Infektionsschutz- esetz für eine durchgreifende Verbesserung der Kran- enhaushygiene. Und wir haben soeben mit dem ersorgungsstrukturgesetz die Grundlagen für eine dau- rhaft gute, wohnortnahe und flächendeckende Versor- ung der Menschen mit medizinischen Leistungen ge- chaffen. Aufgrund der soliden finanziellen Basis der KV und der damit gegebenen Planungssicherheit für lle Beteiligten haben wir überhaupt den Gestaltungs- pielraum für dieses Versorgungsgesetz gewonnen, das ndlich die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt tellt und nicht nur Kostendämpfung. 17960 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Mit unserem Versorgungsgesetz werden im Übrigen die Versicherten im Fall von Kasseninsolvenzen und Kassenschließungen gezielt geschützt. Hierzu gehören die Wahrung des Versicherungsschutzes beim Wechsel der Versicherung, die Leistungsgewährung sowie – als Sanktion bei grober Pflichtverletzung – die Möglichkeit der Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern. Damit wird etwaigen künftigen Versuchen, ältere und kranke Versicherte auf skandalöse Weise abzuwimmeln, konse- quent ein Riegel vorgeschoben. Deshalb wird es sich künftig jede Kasse dreimal über- legen, ob sie sich ihren eindeutigen gesetzlichen Ver- pflichtungen entziehen will. Wer dagegen verstößt, wird zur Räson gebracht. Denn die gesetzlich Versicherten brauchen Vertrauen und haben einen Anspruch auf Si- cherheit. Unsere erfolgreiche Gesundheitspolitik werden wir im kommenden Jahr mit einem Patientenrechtegesetz abrunden, das die Patientinnen und Patienten weiter stär- ken und sie in das Zentrum unseres Gesundheitswesens stellen wird, also auf den Platz, der ihnen zusteht. Zugleich werden wir die Patientenrechte übersichtlich und verständlich zusammenfassen, und zwar so – das füge ich ausdrücklich hinzu –, dass das notwendige Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht zer- stört wird. Die Menschen in Deutschland wissen, dass sie sich auf ein Gesundheitswesen verlassen können, das zu Recht als eines der besten der Welt gilt und das im Krankheitsfall allen Bürgerinnen und Bürgern unabhän- gig von Einkommen, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Vorerkrankung die medizinische Behandlung zusichert, die notwendig ist. Gestatten Sie mir jetzt einige Bemerkungen zu mei- nen Vorrednern. Im Januar forderte Kollege Lauterbach mit Blick auf den absehbaren Überschuss im Gesund- heitsfonds eine sofortige Senkung der Kassenbeiträge. Es sei ein „Skandal“ und eine Verschwendung von Bei- tragsmitteln, dass die Kassen eingeladen würden, „nicht zu sparen“. Erfahrungsgemäß werde „das Geld im Nu verschwunden“ sein, wenn man jetzt nicht sofort die Beiträge senke. Seltsamerweise sagte er dann aber An- fang September zum gleichen Thema im Südwestrund- funk, er halte es für falsch, die Beiträge zu senken. Man müsse stattdessen an die Zusatzbeiträge heran. Apropos Zusatzbeiträge: Das Kölner Institut für Gesundheitsöko- nomie prophezeite Anfang März, bereits Ende dieses Jahres werde der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 9 Euro, im kommenden Jahr bei 21 Euro pro Monat liegen. Für 2013 gehe man von 33 Euro aus. Aber Kollege Lauterbach hat das noch getoppt: „Zusatzbeitrag wird auf bis zu 70 Euro steigen“, hieß es Mitte Mai in den Medien. „Ich gehe davon aus, dass der Zusatzbeitrag in den nächsten fünf Jahren auf 50 bis 70 Euro pro Monat steigen wird“, so wörtlich in einem Interview. Fakt ist: Der Zusatzbeitrag liegt bei 0 Euro. Bereits im Februar hat unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet, die SPD wolle Ärzte empfindlich be- strafen, die Privatpatienten bevorzugt behandelten. In ei- n b d m b K s fi v s H S v A T d a S w ru n g a g d e s d p d J d g k A M b d li z B le d n d ru n h u B s d g B s s fi s (C (D em entsprechenden Gesetzentwurf würden dafür Geld- ußen von bis zu 25 000 Euro für Mediziner vorgesehen, ie Kassenpatienten zu lange auf einen Behandlungster- in warten ließen. Auch ein Entzug der Zulassung von is zu zwei Jahren sei geplant. Quelle dieser Meldung: ollege Lauterbach. Er wird dann weiter mit dem Vor- chlag zitiert, den Kassen das Recht einzuräumen, durch ngierte Testanrufe in den Praxen zu überprüfen, ob Pri- atpatienten schneller an einen Termin kämen. Auf die- en Gesetzentwurf warten wir allerdings bis heute. Anfang September erklärte Kollege Lauterbach in der annoverschen Allgemeinen Zeitung, es sei falsch, mit trafen gegen zu lange Wartezeiten für Kassenpatienten orzugehen. Wörtlich: „Niemand wird dem jeweiligen rzt nachweisen können, dass er tatsächlich noch einen ermin frei gehabt hätte.“ Das macht uns nun ratlos. Es rängt sich nur eine Schlussfolgerung auf: Seriös ist das lles nicht. Und seriös ist leider auch das nicht, was die PD soeben auf ihrem Parteitag beschlossen hat. Die ievielte Variante Ihrer sogenannten Bürgerversiche- ng war das nun eigentlich? Welche Version folgt als ächstes? Das Problem ist offenkundig: Ihre Rechnung eht nicht auf. Deshalb ist auch die bislang letzte Vari- nte Ihres Konzepts nicht besser geworden als ihre Vor- ängerinnen. Sie zielen unverändert auf die Vernichtung es bewährten dualen Versicherungssystems. Sie haben twas gegen Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Ge- undheitswesen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass urch die Privatpatienten die Versorgung der Kassen- atienten in hohem Maß quersubventioniert wird. Ohne iese Mittel könnten viele Praxen gar nicht existieren. a, ich weiß, Sie zaubern die fehlenden Milliarden aus em Hut und versprechen den Ärzten einen warmen Re- en durch eine neue Gebührenordnung. Und woher ommt das Geld? Sie sagen, es komme vor allem vom rbeitgeberbeitrag auf die Lohnsumme. Das ist eine aßnahme, die Arbeitsplätze vernichtet und die den Ab- au von Beschäftigung geradezu belohnt! Diese neue Gesundheitssteuer wird auch nicht da- urch besser, dass ausgerechnet die Arbeitgeber zusätz- ch belastet werden, die besonders viele hochqualifi- ierte Mitarbeiter beschäftigen. Eine groteske Idee mit lick auf den Hightechstandort Deutschland und die vie- n klugen Köpfe, die wir in Zukunft benötigen. Fährt er Zug einmal in die falsche Richtung, sind alle Statio- en falsch. Mit den Modellen der Opposition werden wir ie Probleme des demografischen Wandels und der Alte- ng der Gesellschaft ganz bestimmt nicht lösen. Sollen och mehr Betriebe und Arbeitsplätze ins Ausland ge- en? Wir müssen weg von der reinen Umlagefinanzierung nseres Gesundheitswesens. Wir müssen eine weitere elastung des Faktors Arbeit mit der Folge des Abbaus ozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vermei- en. Unsere Politik ist auch gerechter, als den Sozialaus- leich fast ausschließlich auf dem Rücken der abhängig eschäftigten und ihrer Arbeitgeber stattfinden zu las- en. Denn die Zusatzbeiträge werden aus Steuermitteln ozial abgefedert, und das bedeutet: Durch die Steuer- nanzierung leistet jeder nach seiner Leistungsfähigkeit einen Beitrag, auch mit zusätzlichen Einkünften aus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17961 (A) ) )(B) Unternehmensgewinnen und Kapitalerträgen und auch mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungs- grenze und mit den Einkünften von Privatversicherten. Auf diese Weise werden wir die Kostensteigerungen der Zukunft auffangen, wobei die Entkopplung von Arbeits- kosten und steigenden Gesundheitskosten zugleich Wachstum und Beschäftigung fördern wird. Das ist unser Weg, um in Zukunft der demografischen Herausforderung und den steigenden Kosten in einer al- ternden Gesellschaft zu begegnen. Sie sind fixiert auf das Modell der Einheitsversicherung. In Großbritannien können Sie besichtigen, was medizinischer Sozialismus im Gesundheitswesen angerichtet hat, nämlich schlechte Leistungen für alle und bessere Leistungen nur für die, die aus eigener Tasche zahlen können. Das nenne ich Zweiklassenmedizin, und die wollen wir in Deutschland nicht. Wir haben ein Gesundheitswesen, das im internatio- nalen Maßstab vorbildlich ist. Wir wollen es erhalten und zukunftsfest machen – und wir werden alles daran setzen, um zu verhindern, dass es durch eine lebens- fremde Ideologie ruiniert wird. Bärbel Bas (SPD): Uns allen sind die Schließung der City BKK und die Folgen für Versicherte und Be- schäftigte noch gut in Erinnerung. In der Folge dieser Schließung lieferten sich die gesetzlichen Krankenkas- sen im Juni einen skandalösen Wettbewerb darum, wie man Versicherte der City BKK von einem Eintritt in die eigene Kasse abhalten kann. Dieser Umgang der Krankenversicherungen mit den Versicherten der City BKK hat das Vertrauen in die Soli- darität innerhalb des Gesundheitssystems erschüttert, und deshalb konnten wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion den heute zu beratenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Der Antrag mag zwar vom Juli 2011 sein, die Ursachen und Folgen der Kassenschließungen sind aus unserer Sicht aber noch lange nicht gelöst und vor allem aktuell, da zum Jahreswechsel erneut eine Kassenschließung bevor- steht. Ziel einer verantwortungsvollen Politik aber muss es sein, weder Versicherte noch Beschäftigte mit den Fol- gen der Kassenschließungen alleine zu lassen. Es sollte vielmehr Aufgabe dieser Regierung sein, Versicherte und Beschäftigte vor Kassenschließungen zu bewahren. Was aber machen die Bundesregierung und ihr Ge- sundheitsminister? Sie machen genau das Gegenteil. Sie behandeln Symptome statt Ursachen und sind nicht in der Lage, Versicherte vor Kassenschließungen und -in- solvenzen zu schützen. Dabei hatte der Bundesgesundheitsminister in den ersten Tagen seiner Amtszeit noch verkündet, die Regeln und Vorgaben für Kassenschließungen zu überprüfen. Sie versprachen den Versicherten Besserung und den klammen Kassen Abhilfe. b b n te g V V ä g le is s K w z w A n k d g b s G Z n S m H a d g b le n d B ru e u H w F s te (C (D Ein halbes Jahr und ein aufgeblasenes Gesetzge- ungsverfahren später hat sich an den Ursachen der Pro- leme nichts geändert. Zum 1. Januar 2012 wird die ächste Krankenkasse geschlossen. Gerüchte über wei- re Wackelkandidaten machen wöchentlich die Runde. Daran werden auch die im Versorgungsstrukturgesetz eänderten Paragrafen zur Leistungsgewährung beim ersicherungswechsel und einer Amtsenthebung von orstandsmitgliedern bei grober Pflichtverletzung nichts ndern. Dabei liegen die Ursachen klar auf der Hand. Es gibt nach wie vor Anreize, Versicherte nach ihren esundheitlichen Risiken zu beurteilen und auszuwäh- n. Und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen t nicht auf Qualität und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet, ondern auf die Vermeidung von Zusatzbeiträgen. Ihre opfpauschale treibt die Kassen in einen ruinösen Preis- ettbewerb. Ja, der Gesundheitsfonds hat derzeit hohe Einnahmen u verzeichnen. Was Sie aber immer vergessen, zu er- ähnen, ist, wie viel von dem Geld der Versicherten und rbeitgeber, die mit ihren Beiträgen für diese hohen Ein- ahmen sorgen, tatsächlich bei den Krankenkassen an- ommt. Offenbar muss ich Ihnen wirklich erklären, dass sich ie Zuweisungen an die Kassen nach dem Morbiditäts- eschehen und den durchschnittlichen Leistungsausga- en richten. Das ganze heißt Morbiditätsorientierter Ri- ikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA genannt. Das bedeutet ganz konkret, dass zwar mehr Geld im esundheitsfonds ist, aber damit nicht automatisch die uweisungen an die Kassen steigen. Das Geld kommt icht da an, wo es benötigt wird. Aber genau hier hätten ie handeln können. Sie hatten die Gelegenheit, den Verteilungsmechanis- us – also den sogenannten Morbi-RSA – zu ändern. ier hätte eine Anweisung an das Bundesversicherungs- mt ausgereicht. Jedes Jahr im Herbst wird dort die Verordnung über en RSA des Folgejahrs beschlossen. Vorschläge gab es enug. Sie sahen aber wieder einmal keinen Handlungs- edarf. Frei nach dem Motto: Augen zu und durch. Durch ihr Nichthandeln verschärfen Sie aber bei vie- n Krankenkassen den finanziellen Druck. Schlimmer noch, mit Ihrer Interpretation, es gebe kei- erlei Handlungsbedarf, stehen Sie weitgehend alleine a. So hat der von Ihnen einberufene Wissenschaftliche eirat bereits mehrfach die Praxis des Bundesversiche- ngsamtes kritisiert, dass unvollständige Versicherten- pisoden etwa bei Neumitgliedern, Kassenwechslern nd Verstorbenen unterschiedlich behandelt werden. ier sind Sie ausdrücklich zum Handeln aufgefordert orden, aber Sie tun nichts! Ja, ich weiß, das ist etwas für gesundheitspolitische einschmecker, aber hinter diesen scheinbar rein techni- chen Veränderungen stecken erhebliche finanzielle Ver- ilungswirkungen, die sehr wohl mit der Zielgenauig- 17962 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) keit der Zuweisungen für die Kassen zu tun haben. Sie sollten sich deshalb der Tragweite ihres Nichtstuns be- wusst sein. Über den Risikostrukturausgleich werden Milliarden verteilt und auch umverteilt. Würden Sie es wirklich ernst meinen, den klammen Kassen zu helfen und Verun- sicherungen bei den Versicherten zu verhindern, dann gäbe es durchaus Handlungsbedarf beim Morbi-RSA. Sie handeln aber nicht, Herr Minister, und deshalb wird es zu weiteren Kassenschließungen kommen. Unter Ihrer Aufsicht, Herr Bahr, schließt das Bundesversiche- rungsamt am 1. Januar bereits die zweite Krankenkasse – und das, obwohl es den § 172 im SGB V gibt. Der ist überschrieben mit „Vermeidung der Schließung oder In- solvenz von Krankenkassen“. Hier werden die Auf- sichtsbehörden ausdrücklich dazu ermächtigt, zur Ver- meidung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kasse Vorschläge für eine Fusion zu machen und diese auch durchzusetzen. An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, ob das Bundesversicherungsamt Fusionen der City BKK oder der BKK für Heilberufe mit anderen Krankenkassen wirklich ernsthaft in Betracht gezogen hat. Hat das Bundesgesundheitsministerium gegenüber dem Bundesversicherungsamt überhaupt darauf hinge- wiesen, dass nicht nur der Grundsatz „Schließung vor Fusion“, sondern insbesondere „Fusion vor Schließung“ steht? Kassenschließungen scheinen in Ihren Augen das kleinere Übel zu sein und Priorität zu haben. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Ver- sicherten oder die Beschäftigten der Krankenkassen das auch so sehen. Werfen wir einmal einen Blick auf die Situation der Beschäftigten. Ihnen scheint auch hier nicht bewusst zu sein, dass die konkreten Auswirkungen einer Schließung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je nach Be- schäftigungsgruppe sowie je nach Kassenart sehr unter- schiedlich sind. Die erste Kassenschließung der City BKK hat die Re- gelungslücken hier deutlich aufgezeigt. Für einen Teil der Beschäftigten gibt es weder einen gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsschutz noch Sonderkündigungs- schutzrechte, zum Beispiel bei Schwangeren, oder gar Sozialpläne, während es diese Regelungen für andere Kassenarten jedoch gibt. Auch hier handeln Sie nicht. Sie übernehmen keine Verantwortung für die Beschäftigen. Sie tun nichts, um die unterschiedliche Behandlung der Angestellten bei Kassenschließungen zu lösen. Für die Beschäftigten müssen bei Schließungen die gleichen Regeln gelten. Gesetzliche oder tarifliche Kün- digungsschutzregelungen dürfen nicht durch das SGB V außer Kraft gesetzt werden. Deshalb sind die zentralen Forderungen unseres An- trages auch heute noch aktuell. Die Zusatzbeiträge sind abzuschaffen und durch eine paritätische Finanzierung z a g tu G te s h S a ti W ü d g z b g G a s k G s n B g S te K u n ru w b v R s h k K e a te s ru m a p v D Ih fü Ä (C (D u ersetzen. Der Morbiditätsorientierte Risikostruktur- usgleich ist weiterzuentwickeln und zielgenauer auszu- estalten. Lücken im Versicherungsschutz oder im Leis- ngsbezug sind zu schließen. Die arbeitsrechtliche leichbehandlung der Beschäftigten ist zu gewährleis- n. Das Verhalten dieser Bundesregierung bei Kassen- chließungen passt nahtlos ins Gesamtbild ihrer Gesund- eitspolitik. Dort, wo Sie entscheiden könnten, ducken ie sich weg, wiegeln ab oder verschieben die Probleme uf das Jahr 2013, dem Jahr, in dem Ihr gesundheitspoli- scher Blindflug endlich durch die Wählerinnen und ähler ein Ende finden wird. Heinz Lanfermann (FDP): Wir diskutieren heute ber einen Antrag der SPD mit dem Datum 6. Juli 2011, er in den meisten Punkten völlig überholt ist. Was auf- rund der Erfahrungen bei der Schließung der City-BKK u regeln war, stand zu diesem Zeitpunkt – 6. Juli – ereits im Referentenentwurf des Versorgungsstruktur- esetzes und ist in der letzten Sitzungswoche hier als esetz verabschiedet worden. Was den Risikostrukturausgleich angeht, kommen sie uch zu spät. Wir haben uns an die Empfehlungen der achverständigen Experten gehalten und werden jetzt eine Änderungen vornehmen. Es gibt also keinen rund, warum wir heute hier noch einmal darüber reden ollten. Viel interessanter und aktueller, liebe Kollegin- en und Kollegen von der SPD, ist doch Ihre sogenannte ürgerversicherung, die Sie auf Ihrem Parteitag vor eini- en Tagen beschlossen haben. Zwar haben Sie, nachdem ie uns fast zehn Jahre lang angekündigt haben, es müss- n auch Zins- und Mieteinnahmen mit Beiträgen zur rankenversicherung belegt werden, endlich von diesem ngerechten und bürokratischen Unsinn Abstand ge- ommen, aber nach wie vor gilt: Die Bürgerversiche- ng der SPD ist und bleibt ein Abzockemodell. Sie ollen die Beitragsbemessungsgrenze beim Arbeitge- erbeitrag aufheben. Ein solcher Lohnsummenbeitrag ernichtet Arbeitsplätze, und zwar die meisten beim ückgrat der deutschen Wirtschaft, nämlich den mittel- tändischen Betrieben mit vielen Facharbeitern und ochqualifiziertem Personal. Sie wollen das in Deutschland bewährte duale Kran- enversicherungssystem aufgeben. Sie führen einen reuzzug gegen 9 Millionen privat versicherte Bürger, inen Kreuzzug vor allem gegen Selbstständige und Be- mte. Sie wollen es diesen Menschen in Zukunft verbie- n, sich privat zu versichern, und wollen sie alle in ihre ogenannte Bürgerversicherung zwingen. Neuversiche- ngen wären nur noch in dieser Einheitsversicherung öglich. Die Private Krankenversicherung soll faktisch bgeschafft werden. Dadurch steigen die Versicherungs- rämien für Bestandskunden in den PKV-Tarifen. Für iele Versicherte, gerade für Beamte des mittleren ienstes, wären solche Prämienerhöhungen untragbar. Geradezu wie ein Täuschungsmanöver wirkt dann re Forderung nach der Angleichung der Arzthonorare r Kassen- und Privatpatienten. Damit wollen Sie die rzteschaft umschmeicheln, allerdings ohne genau zu Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17963 (A) ) )(B) definieren, wie Sie das denn genau regeln wollen. Nur Herr Lauterbach ist da in seiner Äußerung etwas offener und suggeriert eine Anhebung der GKV-Honorare auf PKV-Niveau Sie wissen genau, dass das illusorisch ist. Die dafür benannten Mehrkosten von 3 Milliarden Euro sind viel zu niedrig angesetzt. Tatsächlich wäre es ein Vielfaches davon im zweistelligen Milliardenbereich. Das Ergebnis wären natürlich erhebliche Beitragserhö- hungen für alle Versicherten. Die Bürgerversicherung ist eben unausgegoren und unterfinanziert. Zur Gegenfinanzierung Ihrer Ideen macht die SPD keine Angaben. Am Ende stehen Kosten- explosionen und damit letztlich erhebliche Einschrän- kungen in der Gesundheitsversorgung aller Bürger. Für die größte Verwirrung hat die SPD aber bei den Apothekern gesorgt. Die Vertreter der Sozialdemokratie treten auf Apothekertagen freundlich auf und bekunden ihre Unterstützung für die inhabergeführte Apotheke. Wenige Wochen später beschließen sie auf ihrem Partei- tag das Gegenteil; indem sie sich für neue Strukturen auf den Vertriebswegen aussprechen. Das konnte jeder wirk- lich nur als Plädoyer für die Zulassung von Apotheken- ketten verstehen. Als sich das dann herumgesprochen hat, brach auf der Spielerbank der sozialdemokratischen Gesundheitsmannschaft das reine Chaos aus. Nun wollte es keiner gewesen sind. Frau Reimann sagte gegenüber der Presse: „Wir sind gegen Apothekerketten“. Der be- kennende Kettenfreund Lauterbach ließ über sein Büro mitteilen, dass er damit nichts zu tun habe. Und die Kol- legin Volkmer hatte zwar wohl die Brisanz gesehen, schaffte es aber aus Formgründen nicht, auf dem Partei- tag noch einen Änderungsantrag einzubringen. Alles in allem war das ein trauriges Bild. Und so verwundert es denn auch nicht, dass die SPD-Fraktion es nicht ge- schafft hat oder wohl auch gar nicht schaffen wollte, statt des überholten Antrags vom 6. Juli heute am 15. Dezem- ber einen aktuellen Antrag vorzulegen. Harald Weinberg (DIE LINKE): Die SPD will, dass Krankenversicherte und Beschäftigte nicht unter Pleiten von Krankenkassen leiden sollen. Auch die Koalition will das mit ihrem letzten Gesetz erreichen. Deswegen fordern beide Regeln für den Fall, dass eine Kasse plei- tegeht. So weit, so gut. Nur, bis vor wenigen Jahren gab es dieses Problem gar nicht. Die SPD hat gemeinsam mit der Union dieses Problem der Kasseninsolvenzen mit den Reformen von 2007 und 2010 erst geschaffen. Nur deshalb mussten und müssen sich die Versicherten bei City BKK und BKK für Heilberufe eine neue Krankenkasse suchen. Und es gab diese unschönen Szenen mit Schlangen vor den Geschäftsstellen und abgewiesenen Versicherten. Für die SPD – genau wie für die schwarz-gelbe Seite hier im Haus – sind Krankenkassen in erster Linie nor- male Unternehmen, die pleitegehen sollen, wenn die Bi- lanzen nicht stimmen, egal ob die Ursache tatsächlich schlechtes Management und Verschwendung ist oder ob schlichtweg viele alte und kranke oder schwangere Ver- sicherte in einer Kasse die Bilanz in die roten Zahlen drücken. p d g k z s u g F b li s d s K w E K p v u G D d g n g te ru m g e d F h e b k s s ra d is te g d d b n g d (C (D Unser Ansatz ist ein anderer: Die Kassen sollen nicht leitegehen können, sondern im Zweifel fusionieren, enn die Linke sieht – in großer Übereinstimmung übri- ens mit dem Bundesverfassungsgericht – in Kranken- assen einen Teil des Sozialstaats. So war das auch jahr- ehntelang geregelt, und diese Regelung war gut. Wir ind gegen den ruinösen Wettbewerb, den Ulla Schmidt nd die Herren Rösler und Bahr den Kassen aufgezwun- en haben. Dieser Wettbewerb dreht sich derzeit nur um eine rage: Wie kann eine Kasse um alles in der Welt Zusatz- eiträge vermeiden? Die Kasse hat dazu nur eine Mög- chkeit: Sie streicht erst alle freiwilligen Leistungen zu- ammen und bewilligt dann möglichst wenig Anträge er Versicherten. Und wenn das nicht klappt, wird dann die Kasse ge- chlossen, und die Versicherten müssen sich eine neue asse suchen; die Beschäftigten landen auf der Straße. Dieser Wettbewerb ist ein Leistungsvermeidungs- ettbewerb. Er schadet den Patientinnen und Patienten. r schadet übrigens auch den Beschäftigten bei den rankenkassen. Denn hier werden ohne Not Arbeits- lätze gefährdet, die zuvor sicher waren, Arbeitsplätze on Menschen, die keinerlei Schuld an der Kassenpleite nd die erst recht keine Schuld an den marktradikalen esetzen der Bundesregierung haben. Natürlich gibt es auch Misswirtschaft in den Kassen. as muss Folgen haben für die, die die Verantwortung afür tragen. Aber genau das verhindert die Bundesre- ierung an anderer Stelle. So listet der Bundesrech- ungshof alljährlich Fälle von Verschwendung auf. Hier eht es um überhöhte Mietverträge und Vorstandsgehäl- r. Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregie- ng auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ihm er- öglicht, diese Verschwendungen zu unterbinden. Aber enau das lehnt die Bundesregierung ab, wie sie mir in iner Antwort auf eine schriftliche Frage bestätigte. Und as ist skandalös! Auch die neuesten Vorschläge zur Praxisgebühr in orm eines Eintrittsgeldes in die Arztpraxis reihen sich ier ein. Da wird überlegt, wie man mit der Praxisgebühr ine sogenannte Steuerungswirkung erzielen kann. Eine lumige Umschreibung. Im Klartext bedeutet das: Die ranken Versicherten sollen sich dreimal überlegen, ob ie sich den Arztbesuch leisten können. Denn nur wenn ie nicht zum Arzt gehen, weil die Praxisgebühr sie da- n hindert, obwohl sie gerne würden oder müssten, ann hat die Praxisgebühr eine Steuerungswirkung. Das t soziale Selektion! Das ist eine Ausgrenzung der ärms- n Versicherten, obwohl genug Geld da ist. Die Praxis- ebühr gehört ersatzlos gestrichen! Mit dem derzeitigen Überschuss von rund 6 Milliar- en Euro und den Finanzreserven von rund 16 Milliar- en Euro könnte man die Einnahmeausfälle ohne Pro- leme über Jahre finanzieren. Und wenn Sie, liebe Bundesregierung, dieses Geld icht anrühren und die Abschaffung der Praxisgebühr egenfinanzieren wollen, warum erhöhen Sie dann nicht ie Beitragsbemessungsgrenze? Das würde Einnahmen 17964 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) bringen und wäre gerecht! Dann würden Gutverdiener, wie zum Beispiel wir Parlamentarier, ein wenig mehr Solidarität leisten müssen. Das würde uns nicht wehtun, aber der Lidl-Verkäuferin und dem Leiharbeiter die Pra- xisgebühr ersparen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer Realsatire mag, dem sei ein nachträglicher Blick in das im letzten Jahr verabschiedete GKV-Finanzierungsge- setz empfohlen. In dem hieß es damals wörtlich: „Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wirkt als trans- parentes Preissignal. Er verleiht den gesetzlichen Kran- kenkassen Spielräume, um gute Verträge zu gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu kön- nen.“ Daran, dass diese Koalition ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreicht, haben wir uns ja fast schon gewöhnt. Aber dass sie genau das Gegenteil von dem bewirkt, was sie angeblich erreichen will, ist doch bemerkenswert. Von mehr Transparenz durch den Zusatzbeitrag kann keine Rede sein. Denn dieser sagt über die Qualität und die Wirtschaftlichkeit einer Krankenkasse nichts aus. Ob sie ihn erheben muss, ist vor allem von der Zufälligkeit des Wohnorts ihrer Versicherten abhängig. Wenn diese mehrheitlich in überversorgten und damit besonders teu- ren Regionen leben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kasse eine zusätzliche Kopfprämie verlangen muss. Damit vergrault sie aber ausgerechnet ihre gesun- den und mobilen Mitglieder. Dann setzt eine Abwärts- spirale ein – und wohin die führt, haben wir in diesem Jahr am Beispiel der Pleite der City BKK gesehen. Solche Wettbewerbsverzerrungen ließen sich verhin- dern, wenn die Bundesregierung gewillt wäre, etwas ge- gen Überversorgung zu unternehmen. Doch das ist sie nicht. Stattdessen hat sie das Vorhaben, zur Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens Honorarzuschläge in unter- und Honorarabschläge in überversorgten Regio- nen einzuführen, wieder gestrichen. Die gewaltigen Ver- sorgungsungleichgewichte in Deutschland werden von ihr stillschweigend akzeptiert. Dazu passt auch, dass der Bundesgesundheitsminister das Expertengutachten, das diesen Zusammenhang beleuchtet, erst nach Monaten und nach massivem öffentlichem Druck herausgerückt hat. Die Krankenkassen reagieren auf ihre Weise rational auf dieses Politikversagen. Sie sparen, um bloß keine Zusatzbeiträge nehmen zu müssen. So ist aus dem leb- haften Beitragswettbewerb zwischen den Kassen ein Wettbewerb um die Nichterhebung von Zusatzbeiträgen geworden. Damit findet in der gesetzlichen Krankenver- sicherung faktisch kein Preiswettbewerb mehr statt. Doch dabei bleibt es nicht. Denn mit der Eindämmung des Preiswettbewerbs wird der Qualitätswettbewerb zwi- schen den Kassen gleich mit abgeräumt. Da alle Kassen ihren Haushalt auf Kante nähen müssen, herrscht das Spardiktat. Viele Verträge zur Integrierten Versorgung wurden gekündigt. Vor allem aber fehlt es an den Anreizen, in solche neuen Versorgungsformen zu investieren, die sich finan- ziell erst nach einer Anlaufphase rechnen. Das ist aber bei Investitionen in die Prävention oder auch beim Auf- b d g ra k R a s v F d b K u S u re A z in g D w p m g jä h ru s R u n a a b D h in a w b F k D d u fü n (C (D au großer regionaler Gesundheitsverbünde fast immer er Fall. Wenn Kassen im Wettbewerb scheitern und deshalb eschlossen werden, ist das nicht per se ein Problem, vo- usgesetzt, ihre Versicherten erhalten problemlos Kran- enversicherungsschutz in einer anderen Kasse und die echte der Beschäftigten werden beachtet, vorausgesetzt ber auch, dass das Schicksal einer Kasse nur von der Ge- undheitseffizienz abhängig ist, die sie bietet – und nicht om Alter, Geschlecht oder Wohnort ihrer Versicherten. ür solch einen auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit er Gesundheitsversorgung ausgerichteten Wettbewerb raucht es unter anderem die Beitragssatzautonomie der assen, einen leistungsfähigen Risikostrukturausgleich nd die faire Beteiligung aller an der Finanzierung des ystems. Zur Schaffung einer solchen leistungsfähigen nd solidarischen Wettbewerbsordnung ist diese Bundes- gierung offensichtlich weder bereit noch in der Lage. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Beschlussempfehlung und Be- richt zu dem Antrag: Bei der Vergabe von Ex- portkreditgarantien auch menschenrechtliche Aspekte prüfen (Tagesordnungspunkt 12) Erich G. Fritz (CDU/CSU): Mit diesem Antrag set- en wir eine lange Debatte fort, in deren Folge das Prüf- strumentarium für Exportkreditgarantien immer aus- efeilter und treffsicherer gemacht worden ist. Große ebatten über aus unterschiedlichen Aspekten frag- ürdige Vorhaben, für deren Belieferung deutsche Ex- orteure Garantien beantragt haben, haben auch die Auf- erksamkeit von Bundestag und Öffentlichkeit eschärft. Über einzelne Maßnahmen sind sogar mehr- hrige Diskussionen geführt worden, sodass sich eine ochentwickelte Form von Expertise bei Nichtregie- ngsorganisationen entwickelt hat, die sowohl die Ge- chwindigkeit der öffentlichen Debatte wie auch den echtfertigungszwang auf die Garantiegewährer erhöht nd damit die Transparenz verbessert hat. In Deutschland wird seit Jahren bei den vom Wert her icht herausragenden Garantiewünschen ein Screening ngewendet, das sich außerordentlich bewährt hat und uch im Ablauf so gestaltet ist, dass es nicht zu einem ürokratischen Monstrum geworden ist. Es war eutschland, das seit den 90er-Jahren daran gearbeitet at, dass die Bedingungen für Exportkreditgarantien nerhalb der Gemeinschaft der Industrieländer OECD llmählich angeglichen wurden. Zunächst ging es um ettbewerbsfördernde statt wettbewerbsstörender Ge- ührensysteme – also um die Frage eines Level Playing ield für deutsche Unternehmen im Vergleich zu Kon- urrenten zum Beispiel in Frankreich und den USA. ann kamen immer mehr Ansprüche dazu, die sich aus en Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung nd der besonderen Verantwortung der Industrieländer r eine zukunftsfähige Entwicklung der Welt, die Scho- ung von Ressourcen und die Wahrung menschlicher Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17965 (A) ) )(B) Würde ergab. So hat nicht nur die Bundesrepublik heute ein Instrumentarium, das im Interministeriellen Aus- schuss bei Entscheidungen ein Einvernehmen von BMWi, BMF, AA und BMZ erfordert, sodass die in dem SPD-Antrag geforderten Aspekte regelmäßig im IMA Entscheidungsgrundlage sind. Im Jahre 2003 haben sich dann die Mitgliedstaaten der OECD erstmals auf Common Approaches geeinigt. Das war ein erster wichtiger Schritt. Schon 2007, das ist für eine solche internationale Organisation sehr bemer- kenswert, wurden sie bereits ein erstes Mal weiter entwi- ckelt, und seit 2009 werden sie bereits wieder neu über- arbeitet, und die Bundesregierung hat sich daran konstruktiv beteiligt und ist an einem Abschluss interes- siert. Ich nehme an, dass die Kollegen der SPD-Fraktion, die diesen Antrag eingebracht haben, mit den gleichen NGO-Vertretern gesprochen haben, die auch mir ihre Vorstellungen vorgetragen haben. Dabei wurde auch der Vorwurf erhoben, dass die Bundesregierung sowohl bei den Verhandlungen wie auch in der damals beabsichtig- ten Stellungnahme Anfang Dezember 2011 eine Weiter- entwicklung blockieren wolle. Dem bin ich mit Freuden nachgegangen und habe sowohl bei der OECD anläss- lich der Sitzung des Wirtschaftsausschusses der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates in Paris wie bei Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung er- fahren, dass das Gegenteil der Fall ist. Zwar gibt es in den Verhandlungen wie immer auch Konfliktfelder, weil naturgemäß die Interessen der Mitgliedstaaten unter- schiedlich sind. Das Ziel sind aber eine Verbesserung der Standards und ein zügiger Abschluss der Verhandlungen. Da können wir ganz optimistisch sein. Ich nehme an, dass bei den zwischenzeitlich in Paris mehrfach stattge- fundenen Konsultationen der Nichtregierungsorganisa- tionen sich auch bei deren Vertretern das Bild gewandelt hat. Ich erwarte nicht, dass nun plötzliches Lob für die Bundesregierung in dieser Sache durch die NGOs und die Opposition verbreitet wird, aber es könnte schon eine kleine Anerkennung der Bemühungen der Regierung ge- ben. Es ist natürlich eine übliche, der Fraktionsstrategie geschuldete Unterstellung, bisher würde in deutschen Entscheidungen für Garantien Menschenrechte als Krite- rium nicht einbezogen. Die Verfahren sind aber wie im praktischen Leben immer davon geprägt, dass eine Viel- zahl unterschiedlicher Interessen, Werte und Gesichts- punkte berücksichtigt und abgewogen werden müssen. Keine Bundesregierung wird vor diesem Dilemma gefeit sein. Wir sollten als Bundestag nicht so tun, als ob wir, sollten wir entscheiden müssen, nicht in der gleichen Lage wären. Die Regierung kann diese Abwägungen viel rationaler treffen als es im Parlament in der öffentli- chen, Gesichtspunkten der Konkurrenz ausgesetzten De- batten getan werden könnte. Es ist deshalb nicht unsin- nig, auch hier genau die Trennungslinie zwischen Legislative und Exekutive zu berücksichtigen und zu wahren und die Einzelentscheidungen über Hermesde- ckungen wie im Bundeshaushaltsgesetz vorgesehen der Regierung zuzuordnen. Nach meinen Erfahrungen kann ich Ihnen von insge- samt sechs Bundeskabinetten sagen, dass die deutsche B ß n m le e e g c le p w le a re d tu d S e u d d w p P e B b d D w a b w tr e d A d M n je s d re re d h b d d d s d se fa re (C (D undesregierung Menschenrechten im Rahmen der Au- enwirtschaftsförderung große Beachtung schenkt. Aber iemand hat bisher die große Matrix erfunden, die allge- eingültig, unzweifelhaft und unabhängig von nationa- n, europäischen und vielen anderen Gesichtspunkten in Menschenrechtskriterium als Ausschlusskriterium ingebaut hätte. Ich bin der Meinung, und ich nehme an enauso alle anderen Kollegen hier, dass die Vollstre- kung der Todesstrafe eine massive Menschenrechtsver- tzung ist, trotzdem habe ich auch von den Oppositions- arteien noch nicht den Antrag gesehen, generell die irtschaftliche Zusammenarbeit mit Staaten einzustel- n, in denen es noch die Todesstrafe gibt. Es muss also uch bei Ihnen noch weitere, offensichtlich relativie- nde Aspekte in der Abwägung geben. Dann sollte man er Ehrlichkeit halber aber auch in Anträgen nicht so n, als sei es anders machbar. Menschenrechtliche Aspekte finden bereits heute bei er Übernahme von Exportkreditgarantien durch OECD- taaten besondere Berücksichtigung. Ich finde es auch inen gewaltigen Fortschritt, dass gerade die Diskussion nter den OECD-Mitgliedstaaten dazu geführt hat, dass er Austausch und die Kooperation zwischen den Behör- en und den Exportkreditversicherern sehr intensiv ge- orden ist. Die Bundesregierung setzt sich für eine ex- lizite Erwähnung von Menschenrechten sowohl in der räambel als auch in den Zielen des Common Approach in. Der aktuelle Textentwurf sieht unter anderem einen ezug zu den ILO-Kernarbeitsnormen vor. Wer die De- atten der 80er- und 90er-Jahre noch in Erinnerung hat, er kann nur erstaunt feststellen, wie weit die in eutschland und in Europa geführten Debatten mittler- eile den Rahmen ausgeweitet haben. Das sollten wir lle gemeinsam begrüßen und die Bundesregierung da- ei unterstützen, auf diese Weise nachhaltige Wettbe- erbsbedingungen weltweit durchzusetzen. Ein typisches Beispiel dafür, wie intensiv die Kon- ollfunktion solcher Regeln funktioniert, ist die Aus- inandersetzung um Lieferungen für den Ilisu-Stau- amm in der Türkei, wo sowohl menschenrechtliche spekte, Fragen der Umsiedlung und Entschädigung, es kulturellen Erbes und des Umgangs mit nationalen inderheiten eine große Rolle spielten. Die dann begon- enen Verhandlungen haben die Standards für das Pro- kt immer weiter angehoben, auch wenn sie nicht zu un- erer Zufriedenheit abgeschlossen werden konnten. Als ann klar war, dass die erwarteten Standards nicht zu er- ichen waren, haben sich die Kreditversicherer Öster- ichs, der Schweiz und Deutschlands gemeinsam aus en Projekten zurückgezogen. Wenn wir unter dem Stichwort „Nachhaltigkeit“ eute auch von ILO-Normen und Menschenrechten ne- en den Umweltaspekten und der wirtschaftlichen Be- eutung von Handelsgeschäften reden und eine Stan- arddiskussion führen, so muss es immer eine sein, in er der Bundestag durch Debatten und allgemeine Ge- etze Ansprüche erhebt und dann die Bundesregierung iese Gesetze durchführen und in Verwaltungshandeln um- tzen muss. Dabei wird gewährleistet, dass bei einzel- llbezogenen Risikoprüfungen relevante Menschen- chtsauswirkungen in Betracht gezogen werden. 17966 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Durchgeführt wird die Risikoprüfung zunächst durch die Nachhaltigkeitsabteilung des beauftragten Mandatarkon- sortiums Euler Hermes/PWC. Die konkrete Deckungs- entscheidung wird im Interministeriellen Ausschuss, IMA, im Einvernehmen von BMWi, BMF, AA und BMZ getroffen. Im Rahmen der Überarbeitung der OECD-Umweltleitlinien setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Bedeutung der Menschenrechte ein. Die im Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgaran- tien vertretenen Ressorts BMWi, BMZ, AA und BMF haben eine ausgewogene deutsche Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Common Approaches entwickelt. Diese wird den menschenrechtspolitischen Zielen der Bundesregierung, den gestiegenen internationalen Ver- pflichtungen als auch den Informations- und Einfluss- möglichkeiten der Exporteure und Banken gerecht. Die Forderungen aus dem Antrag der SPD-Fraktion wurden hierbei bereits weitestgehend berücksichtigt. Die Fraktion müsste auch hier der Regierung eigentlich Dank sagen. Die Bundesregierung setzt sich für eine stärkere An- wendung der IFC-Performance-Standards ein. Die von den IFC-Performance-Standards umfassten Regelungen, Arbeits- und Sozialbedingungen, setzen allerdings vo- raus, dass der Exporteur wesentlichen Einfluss auf das Projekt im Ausland hat. Dies ist bei Projektfinanzierun- gen und vergleichbaren Transaktionen der Fall. Daher soll in diesem Bereich eine Anwendung befürwortet werden, für das übliche hermesgedeckte Geschäft, bei denen der Einfluss der Exporteure begrenzt ist, das aber weder praktikabel noch sinnvoll ist. Im Bereich der Hermesdeckungen gibt es bereits eine sehr weitgehende Information an den Deutschen Bun- destag, die den Ansprüchen auf Geschäftsgeheimnisse gerecht wird und trotzdem jederzeit bei großen Projekten eine Nachfrage und die nötige Kontrolle möglich macht. Der Haushaltsausschuss wird darüber regelmäßig unter- richtet, und somit kann jeder Kollege sich, wenn er es denn will, ein Bild machen, die Fraktionen insgesamt ohnehin. Was nun die wirtschaftliche Handhabbarkeit von Re- geln angeht, so sollte man folgende Punkte mindestens mit bedenken: Ich gebe hier den von mir völlig geteilten Standpunkt der Bundesregierung wieder. Es ist zu be- rücksichtigen, dass bei der Übernahme von Export- kreditgarantien Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland deutsche Exporteure bzw. die das Export- geschäft finanzierenden Kreditinstitute sind und nicht das ausländische Unternehmen. Die Informations- und Einflussmöglichkeiten des Exporteurs auf das Projekt und den ausländischen Besteller sind häufig – etwa auf- grund eines oft kleinen Lieferanteils am Gesamtprojekt – nur sehr gering. Bei Exportgeschäften beliefern Expor- teure einen ausländischen Besteller mit einem Export- gut, sind aber nachfolgend nicht in den Betrieb des Be- stellers eingebunden. Insofern ist eine handhabbare und auch für die Exporteure darstellbare menschenrechtliche Prüfung der Exportgeschäfte wichtig. Des Weiteren be- reitet es der Bundesregierung zunehmend Sorge, dass die wichtigsten Schwellenländer bisher nicht an die in- te v re N u p a d u s a K n n fl u le g T n M n O w D B u W d c w a D n F k d A s u re n z s E m S s p u in n k (C (D rnationalen Regelungen der OECD für die Übernahme on Exportkreditgarantien gebunden sind. Die Bundes- gierung misst den Bemühungen zur Einbindung der icht-OECD-Staaten in die Disziplin für die staatlich nterstützen Exportkredite größte Bedeutung bei. Ich kann im Rahmen dieser Debatte nicht auf alle As- ekte des SPD-Antrages eingehen, möchte nur, weil es usdrücklich angesprochen ist, erwähnen, dass die Bun- esregierung auch dem Gesichtspunkt der Abstimmung nterschiedlicher internationaler Regelwerke eine be- ondere Aufmerksamkeit widmet. Es macht keinen Sinn, n vielen Stellen Regeln zu entwickeln, immer mehr onventionen und Vereinbarungen zu treffen, wenn sie achher in der Praxis keine Wirkung entfalten, weil sie icht kompatibel sind oder sogar zu ständigen Zielkon- ikten führen, klare Entscheidungen also eher behindern nd erschweren als transparenter zu machen und zu er- ichtern. Deshalb hat die Bundesregierung bei den Verhandlun- en in der OECD natürlich darauf geachtet, dass der extentwurf Bezug auf die Guiding Principles on Busi- ess and Human Rights des UN-Sonderbeauftragten für enschenrechte und transnationale Unternehmen immt, also die Ruggie-Position unterstützt. Sie sehen also, dass der Antrag mehr in die Abteilung ppositionskampf gehört als in die Klasse Weiterent- icklung guten Regierens in Deutschland und global. ie Bundesregierung und die Koalitionsmehrheit im undestag muss zur Weiterentwicklung von Standards nter Berücksichtigung der Bedürfnisse der deutschen irtschaft und der Arbeitsplätze nicht ermuntert wer- en. Wie achten allerdings auf gleiche Wettbewerbs- hancen und legen deshalb größten Wert darauf, dass, ie das der Generaldirektor der OECD, Angel Guerra, ktiv unterstützt, auch die neuen großen Wettbewerber eutschlands auf den Weltmärkten nachvollziehen und icht auf Dauer Wertedumping die Preise bestimmt. Weil wir sicher sind, dass das Anliegen der SPD- raktion bei der Bundesregierung in guten Händen ist, önnen wir den Antrag der SPD-Fraktion wie vom fe- erführenden Ausschuss vorgeschlagen ablehnen. Christoph Strässer (SPD): Unser derzeitiger ußenminister hat es vor längerer Zeit angesprochen, es teht im 9. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung, nd man kann es in dem Strategiepapier „Menschen- chte in der deutschen Entwicklungspolitik“ des BMZ achlesen. Der Einsatz für Menschenrechte ist – ich itiere Herrn Dr. Westerwelle – „eine wichtige Quer- chnittsaufgabe, die sich durch alle Politikfelder zieht“. s gebe, so seine weiteren Ausführungen, heute keine enschenrechtsfreien Politikbereiche mehr. Und in dem trategiepapier des BMZ heißt es dazu konkret: „Men- chenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungs- olitik. Sie sind Maßgeblich für die Ziele, Programme nd Vorgehensweise der deutschen Entwicklungspolitik der Zusammenarbeit mit Partnerländern und auf inter- ationaler Ebene.“ Diesen Ansatz, dass es grundsätzlich eine deutsche Politik im Innen- sowie im Außenbereich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17967 (A) ) )(B) geben darf, die den Menschenrechtsstandards widerspre- chen, möchten wir ausdrücklich unterstützen. Da sich die Einhaltung der Menschenrechte laut Herrn Westerwelle auf alle Politikbereiche bezieht, betrifft das natürlich auch unsere Außenwirtschaftsför- derung. Dabei dient die deutsche Außenwirtschaftsför- derung natürlich auch der Förderung der einheimischen Wirtschaft und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Des- halb ist es auch nicht verwunderlich, dass für die meisten Menschen in diesem ökonomischen Zusammenhang die Menschenrechte kaum oder gar nicht wichtig sind. Diese Einstellung ist – ich verweise erneut auf die oben zitier- ten Dokumente der Bundesregierung – eine Fehlein- schätzung, die im Ernstfall zu gravierenden Verstößen gegen elementare Grund- und Menschenrechte führen kann. Denn Staaten nehmen faktisch gerade durch die Förderung von Exporten und die Absicherung von Aus- landsinvestitionen direkten und indirekten Einfluss auf die Achtung, die Gewährleistung und den Schutz von Menschenrechten in anderen Ländern. Dies trifft sowohl im positiven Sinne zu, etwa durch die Förderung von Entwicklung durch Direktinvestitionen deutscher Unter- nehmen. Ebenso können aber Projekte negative soziale oder ökologische Konsequenzen im Zielland haben. Kommt es im Zuge derartiger Projekte zu Verstößen gegen die Menschenrechte, so muss die Unterstützung durch die Außenwirtschaftsförderung als Beihilfe des deutschen Staates zu solchen Menschenrechtsverletzun- gen gewertet werden. Insofern betont auch der Sonder- beauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Natio- nen, VN, für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, die Bedeutung von Exportkreditagenturen für die Wahrung der Menschenrechte. Er fordert die Regie- rungen auf, sicherzustellen, dass sie auch bei der Ver- gabe von Exportkrediten ihre menschenrechtlichen Ver- pflichtungen achten – und er hat Recht damit. Die Bundesregierung entscheidet hierbei Jährlich über eine Vergabe von Exportgarantien von bis zu 25 Milliarden Euro. Diese Gewährleistung darf auf kei- nen Fall, auch nicht indirekt, zur Begünstigung von Menschenrechtsverletzungen führen. Wollen wir unse- ren selbst gesetzten Zielen in der Außenpolitik gerecht werden, die ja nach allen Verlautbarungen wertegebun- den sein soll, so müssen wir uns deshalb zum Ersten an die gegebenen Menschenrechtstandards auch und gerade bei der Vergabe von Exportgarantien halten und zum Zweiten daran arbeiten, diese Standards so weiterzuent- wickeln, dass sie auch tatsächlich nicht dazu beitragen, gegen die Würde der Menschen in den jeweiligen Län- dern zu verstoßen. In diesem Sinne kritisieren zivil- gesellschaftliche Organisationen sowie Menschenrechts- expertinnen und – experten seit längerem, dass in der staatlichen Außenwirtschaftsförderung, namentlich bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgaran- tien und ungebundenen Finanzkrediten, keine umfas- sende Prüfung der Auswirkungen der geförderten oder gesicherten Projekte auf die Menschenrechtssituation in den Zielländern stattfindet. Dazu können menschen- rechtliche Risikoanalysen dienen, die sicherstellen, dass Projekte von Unternehmen keine negativen Auswirkun- gen auf die Menschenrechtssituation haben. n s tu e e A m U N S d d d m re fe le s u u w M D re p s s tu re u B re z W ra s d s lä s W fe M s fe d s H b z In K n n E K u (C (D In diesem Jahr hat die dritte Überprüfung der soge- annten Common Approaches der OECD begonnen und teht wohl kurz vor dem Abschluss. Nach der Erarbei- ng der der neuen Richtlinien der OECD, in denen zum rsten Mal der Schutz der Menschenrechte mit einem igenen Kapitel prominent vertreten ist, und der nnahme des sogenannten Ruggie-Berichts über die enschenrechtliche Verantwortung multinational tätiger nternehmen im Menschenrechtsrat der Vereinten ationen handelt es sich hierbei um die dritte große äule der Implementierung menschenrechtlicher Stan- ards im Bereich der internationalen Ökonomie. Wir for- ern deshalb gerade jetzt, da die Common Approaches er OECD einer dritten Revision unterzogen werden, enschenrechtliche Prüfkriterien mit in sie zu integrie- n. Denn bisher sind in diesen Richtlinien, die als Emp- hlungen der OECD für Exportkreditgeschäfte dienen, diglich Umwelt- und Sozialaspekte enthalten. Diese ind ebenfalls von fundamentaler Bedeutung. Aber um nserem Anliegen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte nd Demokratie in der Welt stärken zu wollen, gerecht erden zu können, sollten wir diese an das mächtigste ittel binden, das es gibt, nämlich die Geldgeschäfte. enn nur so betreibt man eine effektive, menschen- chtsorientierte und vor allem glaubwürdige Außen- olitik im Interesse aller Beteiligten, auch unserer deut- chen Unternehmen. Gerade mit unseren Bürgschaften und Kreditgarantien ind wir in der Lage, direkt und indirekt auf die Ach- ng, den Schutz und die Gewährleistung der Menschen- chte im Zielland einzuwirken. Und das sollte wirklich nsere Aufgabe sein. Zum Ersten, weil sich auch die undesregierung dazu verpflichtet hat, die Menschen- chte als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen u verankern. Und zum Zweiten und umso wichtiger: er behauptet, demokratische Standards weltweit vo- ntreiben und demokratische Bestrebungen der Men- chen in anderen Ländern unterstützen zu wollen, muss as zumindest auch in seinem Geschäftsgebaren bewei- en und vormachen. Alles andere ist unglaubwürdig und uft einer demokratischen, rechtstaatlichen, den Men- chenrechten entsprechenden Politik zuwider. Denn die irtschaft kann eben nicht die Voraussetzungen schaf- n, die sie zum Wirtschaften braucht. Das wusste bereits ontesquieu, der deshalb schon im 18. Jahrhundert in einem wegweisendem Werk Vom Geist der Gesetze sthielt: „Die Freiheit des Handels ist nicht etwa eine en Kaufleuten eingeräumte Erlaubnis, zu machen, was ie wollen. Das würde vielmehr die Knechtschaft des andels bedeuten. Was den Handelsmann behindert, ehindert deshalb noch nicht den Handel.“ In genau in diesem Geiste bitten wir um Zustimmung u eigentlich selbstverständlichen Forderungen wie der tegration von Menschenrechtsstandards und der ILO- ernarbeitsnormen in die Common Approaches und ach mehr Corporate Social Responsibility für die inter- ationale Wirtschaft. Eine solche Strategie wird sich am nde des Tages nicht als ein betriebswirtschaftlicher ostenfaktor, sondern als positiver Standortfaktor für nsere Unternehmen erweisen. 17968 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP): Die SPD-Frak- tion fordert in ihrem Antrag, menschenrechtliche As- pekte stärker in den OECD-Umweltleitlinien, aber auch in der gelebten Praxis zu verankern. Menschenrechtliche Aspekte finden allerdings bereits heute bei der Über- nahme von Exportkreditgarantien durch OECD-Staaten Berücksichtigung. Dies erfolgt zum einen über die anzu- wendenden Prüfstandards, die die wesentlichen hier re- levanten Menschenrechte abdecken, zum Beispiel im Hinblick auf Umsiedlungen, Schutz des Kulturerbes, Schutz der indigenen Bevölkerung. Zum anderen wer- den schon bislang in einer einzelfallbezogenen Risiko- prüfung relevante Menschenrechtsauswirkungen in Be- tracht gezogen. Im Rahmen der Überarbeitung der OECD-Umweltleit- linien setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Bedeutung der Menschenrechte ein. Die im Interministeri- ellen Ausschuss für Exportkreditgarantien vertretenen Ressorts haben eine ausgewogene deutsche Verhandlungs- position zur Überarbeitung der Common Approaches ent- wickelt. Diese wird den menschenrechtspolitischen Zielen der Koalition, den gestiegenen internationalen Verpflich- tungen als auch den Informations- und Einflussmöglich- keiten der Exporteure und Banken gerecht. Die Forderungen aus dem Antrag der SPD-Fraktion werden hierbei bereits weitestgehend berücksichtigt. Ebenso hat sich die Beteiligung des Bundestages im bis- herigen Umfang bei Entscheidungen über die Außen- wirtschaftsförderung bewährt. Um das Instrument hand- habbar zu halten, wäre es praktisch kaum möglich, alle Anträge auf Hermesdeckungen dem Bundestag vorzule- gen. Es bedarf auch zukünftig einer klaren Trennung von Befugnissen der Exekutive und der Legislative. Dem Antrag der SPD-Fraktion kann daher meine Fraktion nicht zustimmen. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Die universelle Geltung der Menschenrechte darf vor den Unternehmenstoren nicht Halt machen. Da ist es ein Skandal, wenn 75 Pro- zent aller Hermesdeckungen Geschäfte mit Menschen- rechtsverletzungen absichern. Ja, es ist unbedingt notwendig, die Einhaltung der Menschenrechte zur Be- dingung für Exportkreditgarantien zu machen. Ihre For- derungen, Kolleginnen und Kollegen der SPD, gehen da- bei aber leider nicht weit genug. Ob Empfehlungen der OECD oder die Richtlinienvorschläge von John Ruggie, alle kranken daran, dass sie keinen verbindlichen Cha- rakter haben. Ohne Verbindlichkeit und wirksame Sank- tionsmechanismen werden Erklärungen für die Einhal- tung der Menschenrechte zu bloßen Absichtserklärungen oder gar Feigenblättern für die Öffentlichkeit. Sie nehmen in ihrem Antrag Bezug auf die Perfor- mance Standards. Darin sind auch die ILO-Kernarbeits- normen enthalten. Leider hat die Bundesregierung die ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker immer noch nicht ratifiziert, weder unter Schwarz-Gelb noch unter Rot-Grün, übrigens ebenso wenig wie die Konvention zum Schutz der Wanderarbeiter. Das muss dringend geändert werden, wenn Menschenrechte ge- schützt werden sollen. Sie bleiben die Antwort schuldig, w c g li d Z s k z g fü g M fü tu a d b im c G s h z z e b R ß u n d b e fü 1 O b b G h v b in p w ru c W ti z ic ri V (C (D as passiert, wenn sie nach Gewährung der Kreditversi- herung doch gegen Menschenrechte verstoßen. Sofern geförderte Projekte Menschenrechtsverletzun- en nach sich ziehen, müssen die Betroffenen die Mög- chkeiten haben, dagegen auch zu klagen. Wer durch eutsche Unternehmen oder ihre Subunternehmen und ulieferer geschädigt wurde, muss Zugang zum Rechts- chutz in Deutschland bekommen, auch wenn er oder sie ein deutscher Staatsbürger ist. Menschenrechtsverlet- ungen müssen zu Schadensersatzverpflichtungen ge- enüber den Geschädigten und gegenüber dem Staat hren, der die Exportkreditgarantien gegeben hat und etäuscht wurde. All das fehlt leider in ihrem Antrag. Eine wichtige Sofortmaßnahme zum Schutz von enschenrechten wäre das Verbot von Hermeskrediten r Rüstungsgeschäfte. 2010 wurden allein sieben Rüs- ngsgeschäfte in Höhe von 32 Millionen Euro darüber bgesichert. Gestern war im Bundestag auf Einladung er Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Le- ensqualität“ Frau Professor Nussbaum aus Chicago hier Bundestag, um ihr Konzept der zentralen menschli- hen Fähigkeiten vorzustellen. Dieses Konzept ist rundlage vieler Arbeiten der UN zu Fragen der Men- chenrechte. Dazu gehören das Recht auf Leben, die Fä- igkeit, „ein menschliches Leben normaler Dauer bis um Ende zu leben; nicht frühzeitig zu sterben und nicht u sterben, bevor dieses Leben so eingeschränkt ist, dass s nicht mehr lebenswert ist“. Recht hat sie. Hermes- ürgschaften für Rüstungsexporte verletzen massiv das echt auf Leben Tausender von Menschen. Sie versto- en auch gegen das Recht auf Gesundheit oder Bildung nd viele andere mehr. Denn selbst wenn die Waffen icht zum Einsatz kommen, gehen sie oft in arme Län- er, denen dadurch das Geld für andere wichtige Ausga- en wie Gesundheit und Bildung fehlt. Deshalb muss ndlich Schluss sein mit staatlichen Exportbürgschaften r solche Geschäfte. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit dem 4. November wird in Paris über die Neufassung der ECD-Common-Approaches verhandelt. Die Überar- eitung ist die Chance, einen stärkeren Menschenrechts- ezug in der Außenwirtschaftsförderung zu verankern. erade die Bundesregierung, die sich ja stets ihres ganz- eitlichen Menschenrechtsansatzes rühmt, könnte hier iel bewegen. Tut sie aber nicht. Denn was uns aus dem isherigen Überarbeitungsprozess zugetragen wird, geht die falsche Richtung: Die Bundesregierung tritt in uncto Menschenrechte als Bremserin auf. Das nehmen ir nicht hin. Wir wissen bislang nicht, wo genau die Bundesregie- ng den Änderungsbedarf bei den Common Approa- hes sieht bzw. wie sie den Menschenrechten zu mehr irksamkeit verhelfen will. In den aktuellen Konsulta- onsprozess waren wir Parlamentarierinnen nicht einbe- ogen. Damit hat die Bundesregierung – und hier richte h mich insbesondere an das Bundeswirtschaftsministe- um – an Glaubwürdigkeit verloren. Einen systematischen Menschenrechtsbezug bei der ergabe der deutschen Exportkreditgarantien gibt es bis- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17969 (A) ) )(B) her nicht. Es ist mehr als bedauernswert, dass Menschen- rechte in der Außenwirtschaftspolitik der meisten OECD-Staaten eine eher marginale Rolle spielen. Dabei sind wir doch durch die staatlichen Bürgschaften und Kreditgarantien in der Lage, direkt und indirekt auf die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Men- schenrechte im Zielland einzuwirken. Für die Vergabe von Exportgarantien brauchen wir daher ein systemati- sches menschenrechtliches Screening der Situation im Zielland. Bereits im Juli 2010 fragten wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 17/2693, inwie- weit Menschenrechtsaspekte bei der Vergabe von Her- mesbürgschaften, Investitionsgarantien und ungebunde- nen Finanzkrediten geprüft werden. Auf unsere Frage nach den Prüfkriterien im Menschenrechtsbereich ant- wortete die Bundesregierung, dass diese durch die Refe- renzstandards der Weltbank Safeguard Policies bzw. die IFC Performance Standards abgedeckt seien. Das reicht aber nicht aus! Wir meinen, und da stimmen wir der For- derung des SPD-Antrages zu, dass die Prüfkriterien in den Common Approaches selbst verankert werden müs- sen. Im Juni dieses Jahres fragten wir die Bundesregierung erneut in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 17/6374, ob vor unternehmerischen Tätigkeiten und Investitionen im Ausland nicht eine menschenrechtliche Risikoana- lyse sinnvoll wäre, insbesondere bei der Vergabe von Exportkrediten und Hermesbürgschaften. Die Antwort war genauso dürftig wie inhaltslos: „Bei der Übernahme von Exportkreditgarantien prüft die Bundesregierung die Umwelt- und sozialen Auswirkungen von Auslandspro- jekten auf der Grundlage der OECD-Common-Approa- ches.“ Das ist zwar richtig, bietet aber nur dann einen wirksamen menschenrechtlichen Schutz, wenn in den Common Approaches wirksame Menschenrechtskrite- rien verankert sind. Die Menschenrechtsorientierung der Bundesregie- rung ist zu dürftig, das reicht nicht aus. Referenz für die Leitsätze der deutschen Außenwirtschaftsförderung müssen die Menschenrechtskonventionen sein. Wir brauchen mehr menschenrechtliche Expertise in den Ex- portkreditagenturen. Wir brauchen ein geeignetes Instru- mentarium zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sinnvoll wäre es, dabei auf das lang- jährige Fachwissen von Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International, Urgewald, Gegenströmung oder Germanwatch, die sich für eine stärkere soziale und menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen einsetzen, zurückzugreifen. Der Antrag der SPD ist gut und kommt zur rechten Zeit – gerade während wir hier über die Common Ap- proaches debattieren, wird in Paris darüber verhandelt. Wir werden dem Antrag daher zustimmen. In einem Punkt aber gehen wir noch weiter, als es die SPD mit ih- rem Antrag fordert: Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Gesetz über die Vergabe von Hermesbürgschaf- ten vorzulegen, in dem menschenrechtliche Prüfkriterien verankert sind. Denn nur auf diese Weise können die Menschenrechtskriterien bei dieser Form der Exportkre- d U A L b d a v ti A b A im d e w m lu a w in li c s E k F s u D s B s v D s s e D H p L d te E (C (D itvergabe endlich überprüfbar und justiziabel werden. nd dafür wird es höchste Zeit. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon konsequent anwen- den – Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union weiter stärken (Zusatztagesordnungspunkte 7 und 8) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Vor zwei Jahren ist der issabon-Vertrag in Kraft getreten. Die Begleitgesetzge- ung zum Vertrag hat die Mitwirkungsrechte des Bun- estages und im Übrigen auch des Bundesrates deutlich usgeweitet. Der Evaluierungsbericht der Bundestags- erwaltung vom Juni 2011 zieht eine grundsätzlich posi- ve Bilanz der Umsetzung des Mitwirkungsrechts. Aus Sicht eines Mitgliedes des Ausschusses für die ngelegenheiten der Europäischen Union kann ich dies estätigen. Europapolitische Themen nehmen in den usschüssen des Deutschen Bundestages und auch hier Plenum breiteren Raum ein denn je zuvor. Wir wer- en jeweils auf Kanzler-, Minister- oder Staatssekretärs- bene über wichtige Entscheidungen unterrichtet, so- ohl vorher als auch nachher. Der Bundestag hat ehrfach in Entschließungen den Rahmen für Verhand- ngen der Bundesregierung vorgegeben. Und es ist uch nichts Irritierendes, dass die Opposition immer ieder einmal beklagt, nicht umfassend und rechtzeitig formiert worden zu sein. Es ist auch nicht verwunder- ch, dass es über die Einzelfälle durchaus unterschiedli- he Rechtsauffassungen geben kann. Es ist auch zuge- tanden, dass die Opposition mit dem einen oder anderen inwurf nicht völlig unrecht hat. Aber: Die Regierung ommt ihrer Pflicht nach. Der heute von den Fraktionen der CDU/CSU und der DP vorgelegte Entschließungsantrag wird in den Aus- chüssen Grundlage für die Diskussion über den Stand nd die Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte des eutschen Bundestages in der Europapolitik sein. Ange- ichts der jüngsten Entwicklungen und der notwendigen eteiligung des Parlaments bei der Umsetzung der Be- chlüsse des Gipfels vom vergangenen Freitag wird an erschiedenen Stellen eine Präzisierung sinnvoll sein. ie Koalitionsfraktionen laden die Fraktionen der Oppo- ition ein, an der Erarbeitung des endgültigen Beschlus- es mitzuwirken. Ideal wäre es aus unserer Sicht, wenn s für die Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte des eutschen Bundestages eine breite Mehrheit des Hohen auses gäbe. Tagtäglich erleben wir, dass Entscheidungen auf euro- äischer Ebene das Leben der Menschen in unserem ande direkt beeinflussen und bestimmen – heute mehr enn je. Zwei Dinge sind für die Bürger dabei essenziell: ers- ns, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen und ntscheidungen auf europäischer Ebene stark genug und 17970 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) frei ist, europäische und deutsche Interessen kraftvoll zu vertreten. Sie kann deshalb nicht mit detailverliebt for- mulierten Beschlüssen des Bundestages in Verhandlun- gen gehen. Sie muss Handlungsfreiheit und Verhand- lungsspielraum haben, damit sie im Sinne des deutschen Volkes und aller Europäer das Beste erreicht. Zweitens muss aber die demokratische Legitimation von Entscheidungen auf europäischer Ebene gewährleis- tet sein. Dort, wo die Kolleginnen und Kollegen im Eu- ropäischen Parlament aufgrund der Ausgestaltung der europäischen Verträge diese demokratische Kontroll- funktion nicht oder nicht alleine wahrnehmen, sind die nationalen Parlamente gefordert. Dies gilt für die Mit- wirkung der Bundesregierung bei der europäischen Ge- setzgebung im Rat, bei der Primärgesetzgebung und na- türlich, so finde ich, auch bei intergouvernementalen Vereinbarungen, an denen Deutschland beteiligt ist. Alle Überlegungen früherer Jahre und auch heute bewegen sich in diesem Spannungsfeld zwischen notwendiger Verhandlungsfreiheit einerseits und demokratischer Le- gitimierung andererseits. Der Präsident des Bundesver- fassungsgerichts, Professor Andreas Voßkuhle, hat es wie folgt formuliert: Es gehe darum, den Ausgleich zu finden zwischen der Mitwirkung des Parlaments und der Notwendigkeit, effektiv zu verhandeln. Der vorliegende Entschließungsantrag beinhaltet im Kern die Aussage, dass wir den Kreis der Anwendungs- felder von Art. 23 Grundgesetz – das ist der Artikel über die parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten der EU – auch angewendet wissen wollen auf Fälle, in denen zwar formal kein Mitwirkungsrecht existiert, in denen aber die zu regelnden Angelegenheiten aufs Engste mit der Fortentwicklung der Europäischen Union verbunden sind, sodass also im politischen Sinne ein un- mittelbarer Zusammenhang zwischen der Institution Eu- ropäische Union und dem zu regelnden Gegenstand be- steht. Diese Frage wird gerade im Zusammenhang mit der vorgesehenen Gestaltung des Vertrages zur Fiskalunion eine besondere Bedeutung erlangen. Denn die Fiskal- union ist angelegt mit dem Ziel, eines Tages Bestandteil der regulären EU-Verträge zu werden. So hat es Bundes- kanzlerin Merkel ja gestern auch in ihrer Regierungser- klärung nochmals betont. Die Regierung sollte wissen, dass wir als Parlament den wirklich wegweisenden Be- schluss vom vergangenen Freitag als gewichtige Weiter- entwicklung – ja, ich sage: als Vertiefung – der Europäi- schen Union ansehen. Die Umsetzung der Beschlüsse sollte im Bundestag also entsprechend ebenso behandelt werden wie die eigentlichen EU-Angelegenheiten nach Art. 23 des Grundgesetzes. Wenn wir nun den Entschließungsantrag in den Aus- schüssen beraten, werden wir noch weitere Klarheit über den rechtlichen und politischen Charakter dieses nun zu schließenden Vertrages über die Fiskalunion bekommen. Es wird dann zu entscheiden sein, wie wir damit umge- hen und ob wir das Mitwirkungsgesetz vielleicht sogar ändern müssen. Für die CDU/CSU-Fraktion möchte ich hier Offenheit in der Diskussion signalisieren. In diesem S T A g s ü d d d w te Ü w d P s ri d E im u g fa re u d n s d c s c u F fü q ü D s b w 2 d B s W ä D o A d s ü B J k s (C (D inne lassen Sie uns gemeinsam an diesem wichtigen hema arbeiten. Alois Karl (CDU/CSU): Wenn wir uns heute auf ntrag unserer Koalitionsfraktionen mit der Begleit- esetzgebung zum Vertrag von Lissabon befassen, dann ind wir uns von vornherein alle in diesem hohen Haus ber manches einig: Einigkeit besteht gewiss darüber, ass wir mit den Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag eutlich mehr Mitwirkungsrechte unseres Parlaments, es Deutschen Bundestages, erreicht haben. Einig sind ir uns gewiss auch darüber, dass wir mit dem Erreich- n nicht am Ende des Weges angelangt sind. Diese bereinstimmung ergibt sich hoffentlich nicht nur egen des bald einkehrenden vorweihnachtlichen Frie- ens, sondern gerade daraus, dass wir selbstbewusste arlamentarier sind. Wir wollen – und auch darüber timmen wir gewiss überein – dass wir als Parlamenta- er möglichst frühzeitig, möglichst umfassend, dazu auerhaft und fortlaufend über die Entwicklungen in uropa informiert werden. Unser Informationsrecht betrifft nicht nur Vorlagen Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen nter den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, es reift nicht nur beim Abschluss von Gesetzgebungsver- hren. Wir wollen auch, dass sich unsere Informations- chte auf informelle Treffen der Minister, der Staats- nd Regierungschefs erstrecken. Wir wissen genau, dass ie Verhandlungen über die Zukunft Europas sehr häufig icht in Gremien gefasst werden, die alle 27 Mitglied- taaten abdecken. Häufig geben Gremien den Ausschlag, ie weniger als diese 27 Staaten umfassen. Konkret spre- he ich zum Beispiel die Euro-Gruppe an. Die hier zu- ammengefassten 17 Staaten fassen tagtäglich weitrei- hende Beschlüsse. Diese wirken für lange Zeiträume nd greifen tief in unsere Wirtschaftspolitik, unsere inanz- und Steuerpolitik ein. Aus diesem Grund ist es r uns unabdingbar, dass wir in unserem Antrag konse- uenterweise fordern, dass diesbezüglich das Gesetz ber die Zusammenarbeit von Bundesregierung und eutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäi- chen Union, EUZBBG, auch dann Anwendung findet, ei intergovernmentaler Zusammenarbeit oder dann, enn Politikbereiche befasst sind, denen nicht alle 7 EU-Mitgliedstaaten angehören. Ich spreche explizit en § 5 Abs. 4 EUZBBG an. Dieser verlangt von der undesregierung lediglich, dass die zuständigen Aus- chüsse des Bundestages mündlich informiert werden. ir sind der Auffassung, dass sich gerade hier etwas ndern muss, dass gerade hier Korrekturbedarf besteht. ie im § 5 EUZBBG genannten Dokumente, Berichte der Mitteilungen müssten auch auf die Euro-Gruppe nwendung finden. Dies vorausgeschickt, erkennen wir aber durchaus, ass die jetzige Evaluierung der Begleitgesetze zum Lis- abon-Vertrag, neben dem EUZBBG auch das Gesetz ber die Integrationsverantwortung von Bundestag und undesrat – IntVG, dass dieser Evaluationsbericht vom uni diesen Jahres zu durchaus positiven Ergebnissen ommt. Für den Teil des Integrationsverantwortungsge- etzes ist das problemlos, „die Vorgaben in allen Anwen- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17971 (A) ) )(B) dungsfällen seien erfüllt worden“ schreibt der Bericht. Die Beurteilung des EUZBBG ist zwar nicht ganz so euphorisch, nicht ausschließlich positiv. Dennoch stellt sich auch gerade hier die Frage nach der optimistischen oder pessimistischen Sicht der Dinge. Ist das Glas nun halb voll oder ist das Glas halb leer? Wenn Sie bedenken, dass der Evaluationsbericht der die Jahre 2009 bis 2011, also 2 Jahre umfasst, dass er 29 298 EU-Dokumente unter die Lupe genommen hat, dann ist es nicht ungewöhnlich, dass sich vereinzelte Kritikpunkte ergeben. Für einen akribischen Bericht- erstatter über fast 30 000 Dokumente ist es doch gar nicht anders möglich, als dass er nicht auch den einen oder anderen Ansatzpunkt für Kritik findet. Ein Revisor wäre ja geradezu fehl am Platz, wenn er bei 30 000 Prü- fungen nicht auch die eine oder andere Beanstandung fände. Der betreffende Revisor würde da ja gerade sei- nen eigenen Arbeitsplatz selbst wegrationalisieren. Das kann man von einem Beamten nicht erwarten. Wichtig ist aber, dass wir das Große und Ganze nicht aus den Augen verlieren. Wichtig ist doch, dass wir die Mainpoints erkennen. Wichtig ist, dass wir die Kunst der Unterscheidung immer noch haben und zwar zwischen dem, was „wichtig und dem, was peripher ist“. Wichtig für mich ist, dass neben dem Integrationsverantwor- tungsgesetz auch die Unterrichtung über die gemein- same Außen- und Sicherheitspolitik, die Unterrichtung über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungs- politik sich bewährt haben. Im Evaluationsbericht wird dies alles durchaus positiv bewertet. Gerade dies finde ich außerordentlich bemerkenswert. Selbst bei großer Eilbedürftigkeit, so drückt es der Evaluationsbericht aus, wurden Unterrichtungspflichten in vollem Umfang gewahrt. Ich nenne nur ein einziges Beispiel. Der Antrag Irlands auf finanzielle Unterstützung aus dem Europäi- schen Rettungsschirm, ESFS, musste ohne lange Vorbe- reitung im Euro-Raum beraten werden. Ich selbst bin Mitglied auch im Haushaltsausschuss – und ich kann Ihnen sagen, dies war eine dramatisch knappe Kiste. Trotzdem waren wir völlig ausreichend informiert. Peinlich wirkt in diesem Zusammenhang geradezu der jetzige Antrag der Linken. Der spricht davon, dass die Rechte des Bundestages gerade beim Thema Irland „systematisch umgangen worden seien“. Im Fall Irland, so führen die Linken aus, sei wegen der „angeblichen Eilbedürftigkeit“ keine ausreichende Zeit für sorgfältige parlamentarische Befassung gewesen. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Ihr Antrag ist diesbezüglich an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Sie haben als Linke und als einzige Fraktion im Bundestag der Hilfeleistung für Irland von vornherein und auch grundsätzlich wider- sprochen. Auf Eilbedürftigkeit oder sonstig vorgescho- bene Gründe ist es Ihnen damals nie angekommen. Tat- sache ist, dass sie unseren europäischen Partnern von vornherein nicht helfen wollten. Sie wollten den Iren in ihrer Notlage gerade nicht zur Hilfe kommen. Heute so zu tun, als wäre nicht ausreichend Zeit zur Beratung gewesen, das ist ja an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten. Wer sich so verhält, der sollte hier ganz ruhig sein und den Mund halten! Für die Regierungsfraktionen kann ich feststellen, dass gerade an diesem Beispiel sich g ri g u s d g d s ti fr G z m w e re n B b F W n h s d B a V z fr re P li b n G is G d n d g le s d m A E s z D le „ z E a d (C (D ezeigt hat, dass das Zusammenspiel zwischen Unter- chtungsplichten der Bundesregierung und den Beteili- ungsrechten des Parlamentes sehr klug austariert sind nd sich sehr gut bewährt haben. Durch die Begleitge- etze sind die Rechte der legislativen Gewalt, des Bun- estages, und die der exekutiven Gewalt, der Bundesre- ierung, außerordentlich fein und klug ausgewogen. Mit en genannten Begleitgesetzen hat sich der Bundestag tarke Waffen in die Hand gegeben. Gerade die frühzei- ge Unterrichtung des Parlamentes, die Möglichkeit, ühzeitig Stellungnahmen abzugeben und sie zur rundlage für die Verhandlungen der Bundesregierung u machen, auch die Pflicht zur Einlegung eines Parla- entsvorbehaltes, all dies repräsentiert das Selbstbe- usstsein des Parlaments. Diese Begleitgesetze sind ine deutliche Fortentwicklung hin zu mehr Parlaments- chten, hin zu mehr Beteiligung, hin zu mehr Einfluss- ahme und damit hin zu mehr Demokratie. Diese egleitgesetze haben sich bewährt. Der Evaluations- ericht hat das bestätigt. Auch dies ist ein Grund zur reude. Das war nicht immer so im deutschen Parlament. enn Sie bei Konrad Adenauer in dessen Memoiren achlesen, dann schreibt er: „Die Bundesregierung ver- andelt mit bestem Wissen und Gewissen mit ausländi- chen Staaten … Die Bundesregierung legt das Ergebnis em Parlament vor, das Parlament kann die gefassten eschlüsse und Vereinbarungen akzeptieren oder sie blehnen. Im Ablehnungsfall genießt die Regierung das ertrauen des Parlaments nicht mehr, sie hat daraufhin urückzutreten.“ Wie haben sich die Dinge doch positiv verändert: Die ühzeitige Parlamentsbeteiligung, die Informations- chte, die Möglichkeiten der Stellungnahme oder der arlamentsvorbehalt, all dies hat die verfassungsrecht- che Entwicklung dramatisch geändert – und zwar ver- essert. Wir wissen allerdings, dass die Parlamentsbeteiligung icht statisch, nicht festgeschrieben ist. Außer den zehn eboten ist nichts dauerhaft! Die Parlamentsbeteiligung t ein sich entwickelnder Prozess. Dieser Prozess ist im ange und längst nicht abgeschlossen. Panta rhei! Auch ie heutig geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind icht abschließend, sie sind nicht statisch. Wenn es um ie Anwendung des Art. 23 Abs. 2 des Grundgesetzes eht, nämlich darum, dass „der Bundestag in den Ange- genheiten der Europäischen Union mitwirkt“, dann ind wir uns einig darüber, dass zu den Angelegenheiten er Europäischen Union natürlich auch das intergovern- entale Handeln der Mitgliedstaaten gehört. Auch § 3 bs. 1 des EUZBBG, der sich mit den „Vorhaben der uropäischen Union“ befasst, ist in sich nicht abge- chlossen. Er ist für Erweiterungen zugänglich. Die Auf- ählungen dort haben nur deklaratorischen Charakter. ies ergibt sich schon daraus, dass der Gesetzestext diglich 14 einzelne Beispiele explizit aufzählt, was Vorhaben der Europäischen Union“ sind. Auch über die Beteiligungsrechte hinsichtlich der Sit- ungen der Euro-Gruppe – sie sind im § 5 Abs. 4 des UZBBG ausgeführt – besteht Einigkeit darüber, dass uch diese Unterrichtungen nicht bloß mündlich, son- ern wie bei allen anderen schriftlich zu erfolgen haben. 17972 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Dies steht auch problemlos im Einklang mit der jetzigen Verfassungsrechtsprechung. Gerade in den letzten Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009 und vom 7. September 2011 lässt sich dies problemlos ableiten. Das Bundesverfassungsgericht hat darin die Rolle des Parlamentes deutlich gestärkt. Bei den Entscheidungen wird festgehalten, dass die Entfal- tung der demokratischen Willensbildung wesentliche Gestaltungsräume bei fortschreitender Integration zu erhalten sind. Das Gericht stellt klar, dass der parlamen- tarische Einfluss sehr groß sein muss gerade dann, wenn es um die Art und Weise der Verwendung von Bundes- finanzmittel für die europäische Solidarität geht. Der Bundestag – so führt das Gericht aus – ist „nicht nur über die Grundentscheidung zu beteiligen, sondern ist fortlaufend und dauerhaft zu beteiligen“. Der Bundestag und seine Gremien sind gerade über Vorlagen und Beschlüsse auch in der Euro-Gruppe zu informieren. Als Annex möchte ich hier einfügen, dass Differenzen über die Beteiligung des Bundestages hier in diesen parla- mentarischen Gremien ausgetragen werden sollen. Poli- tische Entscheidungen sollten noch immer hier gefällt werden, nicht in Karlsruhe, nicht beim Bundesverfas- sungsgericht. Ich kritisiere die augenblicklichen Anträge der Grü- nen in einem Organstreitverfahren beim Bundesverfas- sungsgericht. Ich halte das für falsch. Das Parlament muss selbstbewusster auftreten. Das Verfassungsgericht ist nicht Obergesetzgeber. Abschließend kann festgehalten werden, dass die Beteiligungsrechte durch die Begleitgesetze zum Lissa- bon-Vertrag außerordentlich gestärkt worden sind. Der Evaluationsbericht kommt zu insgesamt außerordentlich positiven Einschätzungen. Natürlich ist „nichts so gut …, als dass es nicht auch noch verbessert werden könnte“. Hierzu gehören unstreitig unsere heutigen Anträge. Sie führen auf eine Ausdehnung der Beteiligungsrechte des Parlaments hin – und das ist gut so. Ich füge noch hinzu, dass die Unterrichtungen auch in deutscher Sprache er- folgen müssen, dass die Vorlagen bei uns auch nicht nur rechtzeitig, sondern auch auf gut Deutsch ankommen müssen. In diesem Hause ist möglicherweise der Satz „In Europa wird wieder deutsch gesprochen“ von man- chem missverstanden worden. Er wird nicht von jedem akzeptiert. Wir sind uns aber doch einig darüber, dass wir uns bei unseren Beratungen mit den englischen Fas- sungen aus Brüssel oder sonst woher nicht zufriedenge- ben können. Auch das widerspricht unserem Selbstbe- wusstsein als Parlament, wir sind eben der Deutsche Bundestag. Dr. Eva Högl (SPD): Zunächst möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, dass ich von dem Vorgehen der Ko- alitionsfraktion schwer enttäuscht bin und es mir völlig unverständlich ist, wie dieses wichtige Thema in der letzten Sitzungswoche zu diesem Zeitpunkt überra- schend auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Damit wird eine Chance vertan, dieses wichtige Thema zur Kernzeit zu debattieren. Außerdem wurde die Chance vertan, gemeinsam fraktions- und parteiübergreifend ein s d ru c A E V s d T W g n s K ro li w d s c B U s ti d a s n V g d m b E n d s g B g la tu B v c p d d W n d a d D d (C (D tarkes Signal für die Beteiligung des Deutschen Bun- estages zu senden. Im Juni wurde vereinbart, gemeinsam über Verbesse- ngen des EUZBBG und seiner Anwendung zu spre- hen und Vorschläge zu erarbeiten. Die Lektüre Ihres ntrages zeigt, dass wir uns sicher auf die wesentlichen lemente einer Überarbeitung des EUZBBG und eine erbesserung der Anwendung des Gesetzes hätten ver- tändigen können. Es ist mir unbegreiflich, warum Ihnen er Wille und die Souveränität fehlen, dieses wichtige hema mit allen Fraktionen zu beraten und zu regeln. ir haben mehrfach das Angebot gemacht, das ohne Be- ründung und trotz mehrfacher Nachfrage auf Ableh- ung stieß. Hier wurde nicht nur eine Chance vertan, ondern das ist auch ein ganz, ganz schlechter Stil. Die Beteiligung des Deutschen Bundestages ist ein ernthema bei der Debatte über die Entwicklung der Eu- päischen Union. Dies gilt für die Diskussionen anläss- ch der aktuellen Krise und auch generell für die An- endung des Europarechts, die Gestaltung Europas und ie Weiterentwicklung der Europäischen Union. Es be- tehen gute und in ihrem Regelungsumfang auch ausrei- hende Grundlagen für die Beteiligung des Deutschen undestages an den Angelegenheiten der Europäischen nion. Art. 12 des Vertrags über die Europäische Union tärkt seinem Wortlaut nach unmissverständlich die na- onalen Parlamente und weist ihnen bei der Gestaltung es Europarechts eine herausragende Rolle zu. Die sich us dieser Rolle ergebenen Aufgaben wollen und müs- en wir im Deutschen Bundestag nicht nur sehr ernst ehmen, sondern auch umfassend wahrnehmen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ertrag von Lissabon und nach der Überarbeitung der esetzlichen Grundlagen für die Beteiligung des Bun- estages haben wir hervorragende und im Übrigen ge- einsam erarbeitete Grundlagen für die Zusammenar- eit zwischen Bundesregierung und Bundestag in der uropapolitik. Durch die veränderte Rechtslage wurden eue Maßstäbe im Hinblick auf die Mitwirkungsrechte es Bundestages in den Angelegenheiten der Europäi- chen Union gesetzt. Das Integrationsverantwortungs- esetz und das Gesetz über die Zusammenarbeit von undesregierung und Deutschem Bundestag in Angele- enheiten der Europäischen Union bilden die Grund- gen für das ausgewogenes Verhältnis von Gestal- ngsspielraum der Bundesregierung einerseits und den eteiligungsrechten des Bundestages andererseits. Der am 17. Juni 2011 von der Bundestagsverwaltung orgelegte Evaluierungsbericht zeigt deutlich, an wel- hen Stellen die Bundesregierung ihren Beteiligungs- flichten nachgekommen ist und wo Verbesserungsbe- arf besteht. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich ie Gesetze gut zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten im esentlichen bewährt haben und konstatiert rechtstech- ischen Verbesserungsbedarf nur an wenigen Stellen, em jedoch durch die Anpassung einiger Formulierung bgeholfen werden kann. Deutlicher Verbesserungsbe- arf besteht jedoch bei der Anwendung dieser Gesetze. er Bundesregierung fehlt es bis heute an dem entschei- enden politischen Willen, den Bundestag frühestmög- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17973 (A) ) )(B) lich und fortlaufend zu informieren, so wie es das Gesetz vorschreibt. Immer wieder sehen sich Parlamentarier und Parlamentarierinnen in der Pflicht, die Bundesregie- rung an die Einhaltung ihrer Unterrichtungsgrundsätze zu erinnern. Der Bundesregierung mangelt es an Eigen- initiative und vor allem an der notwendigen Einsicht, dass die Beteiligung des Parlaments nicht nur demokra- tiefördernd, sondern auch impulsgebend für die Europa- politik ist. Die beim Bundesverfassungsgericht anhängi- gen Organklagen sind der beste Beweis für die unzureichende Beteiligung des Bundestages in der Pra- xis. Fest steht, dass eine ordnungsgemäße und rechtzei- tige Beteiligung des Bundestages im Vorfeld den Gang nach Karlsruhe entbehrlich gemacht hätte. Es ist zu er- warten, dass es mal wieder das Bundesverfassungsge- richt sein wird, das Frau Merkel an die besondere Be- deutung des Parlaments in unserer demokratischen Grundordnung erinnern muss. Aus konkretem Anlass möchte ich auf einen weite- ren Punkt aufmerksam machen, der für uns Parlamenta- rier und Parlamentarierinnen besonders wichtig ist und der auch Gegenstand des vorliegenden Antrags der Ko- alitionsfraktion geworden ist. Das ist die Einbeziehung intergouvernementalen Handelns in die Informations- und Beteiligungspflicht der Bundesregierung. Mit Be- dauern stellen wir fest, dass bei den Vereinbarungen der Europäischen Räte sowohl die nationalen Parlamente als auch das Europäische Parlament zunehmend in den Hin- tergrund gedrängt werden. Es entspricht weder unseren Vorstellungen von demokratischer Legitimation noch den verbindlichen Vorgaben des Vertrags von Lissabon, dass wir uns auf dem Weg zu einem Europa der Regie- rungen befinden. Dies ist eine gezielte und bewusste Ab- kehr vom Gemeinschaftsrecht. Die Folge ist, dass die europäischen Institutionen bewusst geschwächt und die gemeinschaftlichen Verfahren außer Kraft gesetzt wer- den, eine Tendenz, die wir mit aller Deutlichkeit ableh- nen. Der letzte Europäische Rat am 9. Dezember stellt dies sehr anschaulich unter Beweis. Im Gegensatz zu den Vereinbarungen vor 20 Jahren in Maastricht, als Groß- britannien bei der Sozialpolitik keine weitergehenden Vereinbarungen mittragen wollte, konnte damals immer- hin über ein Protokoll und ein Abkommen zur Sozial- politik gewährleistet werden, dass die weitergehenden Vereinbarungen der anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des Gemeinschaftsrechts formuliert wurden. Auf dem Gipfel des Europäischen Rates vor wenigen Tagen wurde dieser Erfolg für die Integration in die Europäi- sche Union nicht erzielt und es scheint, als habe die Bun- desregierung dieses Ziel mit zu wenig Nachdruck ver- folgt. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass intergou- vernementales Handeln nicht auch ein Fortschritt für die Europäische Union sein kann. Die Erfolge intergouver- nementalen Handelns sind historisch durch die Einfüh- rung des Euro und des Schengen-Abkommens belegt worden. Allerdings brauchen wir eine dringende Klar- stellung, dass intergouvernementales Handeln, das als Weiterentwicklung der Europäischen Union dient, als Angelegenheit der Europäischen Union im Sinne von A g re g B re te d ri E m fu V o d d E s D g s V s b g m In d w m g m w D d K U d s d U e M R re W U h d w s e e d e v B o (C (D rt. 23 Grundgesetz zu klassifizieren ist. Daher ist drin- end eine Klarstellung erforderlich, die der Bundes- gierung keinen Interpretationsspielraum lässt. Inter- ouvernementales Handeln rechtfertigt nicht, dass die undesregierung die parlamentarischen Beteiligungs- chte außer Kraft setzt oder mutwillig ignoriert. Ich möchte noch einmal an die im Vorfeld des jüngs- n Gipfels stattgefundene Debatte über die Vertragsän- erungen erinnern. Die Parlamentarier und Parlamenta- erinnen des Ausschusses für die Angelegenheiten der uropäischen Union haben die Erklärung von Bundes- inister Westerwelle als unfassbare Provokation emp- nden, dass das Papier des Auswärtigen Amts zu den ertragsänderungen schon in Brüssel diskutiert wurde, hne dass zuvor eine förmliche Zuleitung des Papiers an ie Abgeordneten stattgefunden hat. Eine Brüskierung es Parlaments! Diese Fallbeispiele zeigen, dass wir im UZBBG unmissverständlich klarstellen müssen, dass olche Vorschläge, Papiere und Überlegungen dem eutschen Bundestag frühzeitig und ordnungsgemäß zu- eleitet werden und er darüber offiziell in Kenntnis ge- etzt wird. Als unmittelbar demokratisch gewählte olksvertreter und Volksvertreterinnen sind wir es leid, tändig um einen gesetzesgemäßen Informationsfluss itten zu müssen und notfalls durch die Hilfe der Kolle- en und Kolleginnen anderer Parlamente an die Doku- ente zu gelangen. Von besonderer Wichtigkeit für uns alle sind auch die formationen über die Beratungen der Euro-Gruppe, ie ebenfalls in dem vorliegenden Antrag thematisiert erden. Auch diese mündliche Unterrichtungspflicht uss durch Zuleitung der relevanten Beratungsunterla- en und Dokumente erweitert werden. Darüber hinaus öchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einen weiteren ichtigen Punkt lenken: die Umsetzung von Richtlinien. a sich die Bundesregierung der Einsicht verweigert, ass auch eine fehlerhafte bzw. von der Europäischen ommission kritisierte Umsetzung von Richtlinien eine nterrichtungspflicht des Bundestages durch die Bun- esregierung auslöst, brauchen wir hier eine Klar- tellung. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Bun- esregierung sich auf den Standpunkt stellt, eine nterrichtungspflicht bestehe nur bei Nichtumsetzung iner Richtlinie, nicht aber bei fehlerhafter Umsetzung. einer Ansicht nach geht es hier nicht um eine fehlende ichtlinienumsetzung, sondern um das Fehlen eines kla- n politischen Willens, den Bundestag einzubeziehen. enn es an dem politischen Willen, eine fehlerhafte msetzung als eine teilweise Nichtumsetzung anzuse- en, mangelt, dann ändern wir eben die Formulierung es § 4 Nr. 4 EUZBBG. Für den Bundestag ist es not- endig, bei Vertragsverletzungsverfahren das Mahn- chreiben der Europäischen Kommission zu erhalten. Ausdrücklich loben möchte ich, dass in Ihrem Antrag ine förmliche Zuleitung in englischer Sprachfassung nthalten ist. Auch sind wir damit einverstanden, dass es ie Einflussnahme und die Beratungen des Bundestages rleichtern würde, wenn wir möglichst frühzeitig rele- ante Unterlagen bekommen und schon einmal einen lick in die englischen Fassungen werfen könnten – hne dass dies ein Verzicht auf die deutsche Fassung be- 17974 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) deutet. Genauso wie Sie sehe ich außerdem Verbesse- rungsbedarf bei den Berichten der Bundesregierung, der umfassenden Bewertung insbesondere im Hinblick auf die Prüfung der Subsidiarität und der Verhältnismäßig- keit, die für uns als Bundestag von besonderer Bedeu- tung sind, sowie bei der Frühwarnung, den Drahtberich- ten, der Einbeziehung unserer Stellungnahmen in die Verhandlungen sowie bei dem Verlauf und dem Ab- schluss der Verhandlungen im Rat. Alles in allem ist erheblicher Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Information und Beteiligung des Bun- destages durch die Bundesregierung gegeben. Wir for- dern eine Beachtung der Rechte des Bundestages und ich appelliere an die Bundesregierung, dies nicht als lästige Pflicht zu sehen, sondern als große Chance zu verstehen, mit der umfassenden und rechtzeitigen Beteiligung des Bundestages die Europapolitik auf eine breite Basis zu stellen und das Parlament zu stärken. Die lobenden Worte, die der hier vorliegende Antrag für die „reibungs- lose Praxis der Unterrichtung“ der Bundesregierung fin- det, entsprechen nicht der Realität. Wir müssen uns als Parlament ernst nehmen. Die vornehmste Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Regierung, und der Zu- gang zu Informationen ist die erste und wichtigste Vo- raussetzung für die Ausübung dieser Kontrolle. Die Tat- sache, dass unser Bundestagspräsident das immer wieder anmahnen muss, sollte auch der Bundesregierung zu denken geben. Leider ist heute die Chance vertan wor- den, ein starkes Signal für mehr und bessere Beteiligung des Bundestages zu senden. Ich betone noch einmal, dass ich mich gefreut hätte – und dass es den Bundestag ausgezeichnet hätte –, wenn wir dies zu einer anderen Zeit und auf Grundlage gemeinsamer Vorstellungen dis- kutiert hätten. Das hätte uns gestärkt, und das wäre unse- rer Rolle und unseren Aufgaben gerecht geworden. Dr. Stefan Ruppert (FDP): Die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in eu- ropäischen Angelegenheiten ist eine immer wichtiger werdende Frage. Die Antwort auf diese Frage lautet grundsätzlich, dass das Gleichgewicht zwischen Exeku- tive und Legislative in der europäischen Politik gewahrt werden muss. Dies gilt vor allem in einer Zeit, in der sich die Europäische Union selbst stark wandelt. Die ge- wohnte Tendenz der verstärkten Integration und Supra- nationalisierung wird zunehmend aufgebrochen. Zwi- schenstaatliche Vereinbarungen – das haben nicht nur der Rettungsschirm, sondern auch die jüngsten Gipfelbe- schlüsse gezeigt – gewinnen immer stärker an Bedeu- tung. Aufgrund dieser Entwicklung ist es wichtig, dass wir die Begleitgesetze, die die Zusammenarbeit von Exekutive und Legislative in EU-Fragen regeln, konti- nuierlich evaluieren und anpassen. Denn eines ist klar: Der notwendige Spielraum für die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union darf nicht so groß werden, dass das Parlament in seinen grundsätzli- chen Mitwirkungs- und Kontrollrechten beschnitten wird. Dies würde dem Demokratieprinzip widerspre- chen. Der eigentliche Anknüpfungspunkt für die heutige Debatte ist der sogenannte Monitoringbericht der Bun- d S a fu B B ta V b E re W s e d E lo e p ti E te P s b ru u d n d re b G B e d c w p D c E Z V ta d E re c in d d li g A z s fr w (C (D estagsverwaltung, der dem Bundestag seit dem ommer vorliegt. An dieser Stelle möchte ich den Ver- ntwortlichen meinen Dank aussprechen für die sehr ndierte und umfangreiche Zusammenstellung in dem ericht. Zusammen mit dem EU-Ausschuss leistet die undestagsverwaltung auch im parlamentarischen All- g in der Beschaffung, Priorisierung, Bewertung und erteilung der Dokumente mit EU-Bezug sehr gute Ar- eit. Der Monitoringbericht kommt zu dem wesentlichen rgebnis, dass die Zusammenarbeit zwischen Bundes- gierung und Parlament in europäischen Fragen im esentlichen gut funktioniert. Im Bereich des IntVG ind die Vorgaben in allen bisherigen Anwendungsfällen rfüllt worden. Eine Novellierung des Gesetzes muss eswegen nicht erfolgen. Im Anwendungsbereich des UZBBG hat sich ebenfalls eine weitgehend reibungs- se Praxis der förmlichen Zuleitung und Unterrichtung tabliert. Allerdings weichen einige Punkte von diesem ositiven Befund ab. Diese Problemfälle hat die Koali- on im vorliegenden Antrag thematisiert. Die Frage ist nun, wie man mit diesen Fällen im UZBBG weiter verfährt. Hier muss man einerseits un- rscheiden zwischen den gesetzlichen Vorgaben, die das arlament gegenüber der Bundesregierung in einem Ent- chließungsantrag noch einmal klarstellen sollte. Das ha- en wir im vorliegenden Antrag auch schon getan. Da- nter fallen beispielsweise Punkte wie die teils sehr nterschiedliche inhaltliche Qualität und Ergiebigkeit er Berichtsbögen der Bundesregierung oder auch die icht immer zufriedenstellende Unterrichtung des Bun- estages über den Erfolg seiner Stellungnahmen. Ande- rseits gibt es auch solche Regelungen im EUZBBG, ei denen bestehende Unklarheiten in der Auslegung des esetzes einfach zu groß sind. Zu nennen ist hier zum eispiel die Auslegung des § 5 Abs. 4 EUZBBG, in der s um die Berichte aus der Euro-Gruppe geht. Die Bun- esregierung muss dem Bundestag auch die entspre- henden Dokumente aus den Sitzungen der Euro-Gruppe eiterleiten, da sich die mündliche Unterrichtungs- flicht nur auf Informationen über die Sitzung bezieht. aneben müssen wir auch auf die neuen zwischenstaatli- hen Vereinbarungen auf EU-Ebene reagieren und das UZBBG entsprechend anpassen. Wichtig ist in diesem usammenhang beispielsweise eine Erweiterung des orhabenkatalogs nach § 3 Abs. 1 EUZBBG. Dieser Ka- log ist zwar grundsätzlich nicht abschließend. Aller- ings sollten hier im Sinne von Rechtsklarheit einige ntwicklungen gerade im intergouvernementalen Be- ich stärker berücksichtigt werden. In der Summe spre- hen wir Liberalen uns deshalb dafür aus, das EUZBBG einigen wenigen Punkten zu ändern. Wir laden auch ie Oppositionsfraktionen zum gemeinsamen Dialog in ieser Frage ein. Abschließend noch ein paar Bemerkungen zum vor- egenden Antrag der Fraktion Die Linke. Ich sehe es rundsätzlich positiv, dass sich wichtige Punkte unseres ntrags auch in ihrem Vorschlag widerspiegeln. Das eigt mir, dass in den weiteren Beratungen in den Aus- chüssen die Grundlage für einen gemeinsamen inter- aktionellen Antrag besteht. Ein Zustandekommen ürde ich sehr begrüßen, da die Mitwirkungs- und Kon- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17975 (A) ) )(B) trollrechte des Parlaments als Querschnittsaufgabe alle Fraktionen gleichermaßen betreffen. Zwei kritische An- merkungen zum Antrag der Fraktion Die Linke möchte ich dennoch machen. Erstens deute ich die Formulierun- gen in ihrem Antrag so, als müsste die Bundesregierung vor jeglichem Handeln auf europäischer Ebene verbind- lich und vollständig durch den Bundestag festgelegt wer- den. Eine solche Herangehensweise scheint in der Praxis schwer umsetzbar. Ein gewisser Verhandlungsspielraum muss für die Bundesregierung in Angelegenheiten der EU bestehen bleiben. Sonst wären Verhandlungen zwi- schen den Mitgliedstaaten wohl nur sehr schwer erfolg- reich abzuschließen. Wichtig ist jedoch, dass der Bun- destag umfassend und frühestmöglich über neue Entwicklungen auf europäischer Ebene informiert wird. Nur so kann er mit einer Stellungnahme die grundle- gende Richtung des Handelns der Bundesregierung fest- legen. Zweitens erwähnen Sie in Ihrem Antrag, dass direkt- demokratische Elemente wichtig zur Behebung des De- mokratiedefizits der EU sind. Dem stimme ich grund- sätzlich zu. Wir sind mit der Einigung auf die europäische Bürgerinitiative in dieser Frage auch schon einen Schritt weitergekommen. Ich glaube dennoch, dass es gerade die nationalen Parlamente sind, die einen wichtigen Beitrag zur Legitimität des europäischen Inte- grationsprozesses leisten können und leisten müssen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir mit der heuti- gen Debatte einen Prozess anstoßen können, an dessen Ende die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Bundes- tages in europäischen Angelegenheiten noch weiter ge- stärkt werden. Ich freue mich ebenso auf den weiteren Dialog mit allen Fraktionen in dieser Frage. Andrej Hunko (DIE LINKE): Wir diskutieren heute über die Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU-An- gelegenheiten, konkret über die Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon. Und da muss man daran erin- nern, dass die in diesen Begleitgesetzen verankerten Mitwirkungsrechte erst nach Klagen vor dem Bundes- verfassungsgericht, an der wir als Linksfraktion einen großen Anteil hatten, ermöglicht wurden. Wir reden also über die Frage der Demokratie in Eu- ropa, und da sieht es gegenwärtig alles andere als gut aus: Darf ich daran erinnern, welcher Aufschrei quer durch die EU-Eliten ging, als ein griechischer Minister- präsident auf die Idee kam, seine Bevölkerung über eine weitreichende Entscheidung per Referendum abstimmen zu lassen? Papandreou wurde umgehend zum Rapport bestellt und musste wenige Tage später zurücktreten. Jetzt ist ein Banker Regierungschef, und Rechtspopulis- ten sitzen in der Regierung. Ich kann hier nur Jürgen Habermas zustimmen, der den Vorgang wie folgt beschreibt: „Die Hauptdarsteller auf der Bühne der EU- und Euro-Krise, die seit 2008 an den Drähten der Finanzindustrie zappeln, plustern sich empört gegen einen Mitspieler auf, der es wagt, den Schleier über dem Marionettencharakter ihrer Muskel- spiele zu lüften.“ Der „zynische Sinn dieses griechischen Dramas“ enthülle „weniger Demokratie ist besser für die M s a M e h B ru b re d w ro li ru a p A P li s b re d fü in a M K e k e e K w b li E „ ti h m s d g li F (C (D ärkte“. Und das griechische Drama geht ja weiter: Nun oll auch noch der vereinbarte Termin von Neuwahlen m 19. Februar 2012 verschoben werden, weil dies „die ärkte beunruhigen könne“. Und auch die jüngsten Gipfelergebnisse der Bildung iner „Fiskalunion“ sind unter dem Demokratieaspekt öchst fragwürdig, und man wird sehen, ob sie vor dem undesverfassungsgericht oder den demokratischen Er- ngenschaften anderer EU-Mitgliedsländer Bestand ha- en werden. Unter diesen Bedingungen sind die Beteiligungs- chte des Bundestages eben auch eine Errungenschaft, ie den Interessen der Finanzindustrie nicht geopfert erden darf. Der Bundestag ist jedoch bis heute nicht fähig, die eu- päische Politik der Regierung zu kontrollieren. Das egt aber weniger an dem Begleitgesetz oder der Regie- ng, sondern am fehlenden politischen Willen der Ko- lition, aber auch der SPD und Grünen. Ihnen fehlt der olitische Wille, diese Rechte wirklich umfänglich in nspruch zu nehmen. Nicht die Regierung hält sich ein arlament, sondern das Parlament bestimmt und kontrol- ert die Regierung. Und mit diesem Antrag bezeugt die Koalition, dass ie nicht auf die Einhaltung der Rechte des Bundestages esteht. Es grenzt ja schon an Realsatire, dass Sie in Ih- m Antrag von einer „weiteren Stärkung“ der Rechte es Parlaments schreiben. Man sollte sich das vor Augen hren: Wir erleben die massivste Entdemokratisierung der Geschichte der Europäischen Union, und den Ko- litionsfraktionen fällt nicht mehr ein, als die völlige issachtung der Rechte des Parlaments schönzureden. Die Europapolitik der Bundeskanzlerin in der EU- rise hat den Bundestag geradezu vorgeführt: Mit dem großen Druck der Krise drückt Frau Merkel rst die angebliche Griechenlandhilfe, die in Wirklich- eit eine Bankenhilfe ist, durch – und präsentiert sie als inmalige Ausnahme. Dann wird eine Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, ingerichtet, die aber ganz bestimmt nur eine temporäre onstruktion für die Euro-Krise darstellen solle. Und ieder folgt die Parlamentsmehrheit brav. Dann wird mit dem ESM eine ständige Institution ne- en der EU geschaffen. Diesen Vorgang hat der ehema- ge belgische Premierminister und heutige Liberale im uropäischen Parlament, Guy Verhofstadt, zutreffend als Merkels Putsch gegen die EU“ bezeichnet. Da diese vom Bundestag so nicht geforderte Institu- on nicht Teil der EU ist, kann die Bundesregierung be- aupten und bis jetzt darauf bestehen, dass die Parla- entsrechte nach dem Begleitgesetz nicht anwendbar eien. Denn diese Begleitgesetze beschränken sich auf ie EU – das gilt auch für die zukünftigen Entscheidun- en. Ich gebe Ihnen dafür auch ein einfaches Beispiel, ebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, CSU und DP: Gemäß Ihrem Antrag vom Februar fordert der 17976 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Bundestag die Bundesregierung auf, dass der ESM alle Maßnahmen nur einstimmig auslösen darf. Letztes Wo- chenende hat die Bundeskanzlerin nun das Gegenteil durchgesetzt. Hatte sie dazu ein politisches Mandat des Bundestages, oder hat sie ihn vorher über die Gründe in- formiert, weshalb sie von seiner Forderung abgewichen ist? Oder wenigstens im Nachhinein? Nein, das hat sie nicht – und sie sieht sich dazu auch nicht verpflichtet! Dieses Parlament begleitet tatsächlich die angebliche Euro-Rettung – der Ort der politischen Willensbildung liegt allerdings im Kanzleramt hinter verschlossenen Tü- ren. Der Wille der Bundeskanzlerin wird in diesem Haus erst nach der Verhandlung mit den anderen Regierungen und nach der Verkündung in der Presse nachvollzogen. So hatte die Bundesregierung dem EU-Ausschuss vor dem entsprechenden Gipfel auch jede Information zum Euro-Plus-Pakt verweigert. Das Problem wird insbesondere bei der jetzt geplan- ten, sogenannten „Fiskalunion“ deutlich, die wiederum außerhalb der Verträge eingerichtet werden soll. Dabei wird nicht nur der Deutsche Bundestag, sondern auch das Europäische Parlament entmachtet, während die Exekutiven – demokratisch nicht legitimiert und kontrol- liert – die Arbeits-, Sozial- und Haushaltspolitik steuern wollen. Doch was uns als gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik verkauft werden soll, ist im Wesentlichen eine Sanktionsunion – gerichtet gegen die Verlierer des Euro. Die Bundesregierung gibt vor, mit ihrer Krisenpolitik zur Rettung des Euro beizutragen. Tatsächlich scheint ihr Hauptinteresse aber darin zu liegen, die deutsche Do- minanz in Europa weiter auszubauen. Was wir erleben, ist eine Übertragung der Schuldenbremse, der unsozia- len Agenda 2010, der ganzen deutschen Austeritätslogik auf ganz Europa. Geopfert wird dabei das, was an De- mokratie noch übrig geblieben ist. Die Fiskalunion soll die politische und wirtschaftliche Architektur Europas verändern – für die Lösung der Euro-Krise tut sie absolut nichts. So sind nur zwei Tage nach dem letzten und angeblich erfolgreichen Gipfel die Zinsen für Italiens Anleihen auf ein Rekordhoch gestie- gen. Das Problem dieser deutschen Transformation der EU ist nicht die Gefahr einer Transferunion, wie sie manche im Bundestag befürchten. Das Problem ist die Transition der parlamentarischen Demokratien in eine autoritäre Eurokratie, die nicht nur die parlamentarische Haus- haltssouveränität aufhebt, sondern auch unsere Verfas- sungsidentität als Demokratie und Sozialstaat bedroht! Dies verstößt so ziemlich gegen alle Prinzipien, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jahrelangen Rechtsentwicklung formuliert hat. Das widerspricht üb- rigens auch dem jüngsten CDU-Parteitagsbeschluss zu Europa, der unter anderem verkündet: „Jede Übertra- gung von zusätzlichen Kompetenzen an die Europäische Union muss deshalb mit einem Mehr an Handlungsfä- h e s d N d Ü E u s ti Ih in E s a s d fü g z s n W w w w d v d B A V fr d in h in li fü w M m s ri v T w g (C (D igkeit, demokratischer Legitimation und Transparenz inhergehen.“ Wenn dieser Antrag angenommen wird, ist das eine ymbolische Kapitulation des Deutschen Bundestags vor er Exekutive. Ich fordere daher alle Kolleginnen und Kollegen auf: ehmen Sie Ihre Arbeit als Abgeordnete und Vertretung er Bevölkerung und der legislativen Gewalt ernst. bernehmen Sie Verantwortung für eine demokratische uropäische Union, für die Rechte dieses Parlaments nd nicht zuletzt für die Identität unserer Verfassung, die owohl die Demokratie als auch den Sozialstaat garan- ert! Abschließend möchte ich noch einen Gedanken mit nen teilen, der vielleicht auch andere Parlamentarier teressieren könnte. Die absolute Konzentration der xekutiven im ESM wie auch in der neuen Fiskalunion chließt die Parlamente von wichtigen Entscheidungen us, genau wie von den Entscheidungen im Europäi- chen Rat. Vielleicht sollten wir daher die Bundesregierung für ie bevorstehende „Wahl“ auffordern, einen Kandidaten r den Präsidenten des Europäischen Rates vorzuschla- en, der die Rolle der Parlamente stärkt. Wie wäre es um Beispiel mit dem nächsten Präsidenten des Europäi- chen Parlaments? Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine mei- er letzten Reden hier im Bundestag hatte ich mit den orten abgeschlossen: Europa wird sozial sein, oder es ird nicht sein. Heute sage ich zum Abschluss: Europa ird demokratisch sein, oder es wird nicht sein. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Et- as verwundert war ich doch, dass die Koalition dann och heute diesen Antrag vorlegt. Aber um es gleich orweg zu sagen: Ich freue mich, dass es in den Reihen er Koalition in der Frage der Mitwirkungsrechte des undestages offenbar einen Paradigmenwechsel gibt. uch wenn es bei Ihnen lange gedauert hat und sie im erfahren verpasst haben, von Anfang an einen inter- aktionellen Weg zu suchen. Der Bundestag muss sich entscheiden: Gestehen wir er Bundesregierung die Möglichkeit zu, das Parlament Angelegenheiten der Europäischen Union zu umge- en? Oder pochen wir auf unser Recht, ohne Ausnahme allen Angelegenheiten der Europäischen Union betei- gt zu werden? Die Koalition scheint sich offenbar jetzt r die zweite Möglichkeit zu entscheiden. Das begrüßen ir. Wir haben nicht erst seit dieser Krise für stärkere itwirkungsrechte des Bundestages gekämpft. Es freut ich, dass sie mit ihrem Antrag dieses Anliegen unter- tützen wollen. Warum aber heute und warum so spät? Der Monito- ngbericht liegt ja schon eine Weile vor. Warum nicht or ein paar Wochen, als ihr Antrag schon einmal auf der agesordnung stand und wieder abgesetzt wurde? Das ar vor der mündlichen Verhandlung unserer Klage ge- en die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17977 (A) ) )(B) richt. Wollten Sie Ihrer Regierung nicht in den Rücken fallen? Und warum warten Sie jetzt nicht auf das Urteil des Gerichts? Ist das vorauseilender Gehorsam? Verlas- sen Sie jetzt das sinkende Schiff der falschen Rechtsauf- fassung der Bundesregierung? Sei es drum: Wichtig und richtig ist, dass Sie unsere Auffassung in diesen Fragen teilen. Meine zweite Frage: Warum ein Antrag? Warum kein Gesetzentwurf? Die im Antrag genannten Beispiele zei- gen doch ganz klar: Die Bundesregierung versucht das EUZBBG in Fragen des Euro und der Euro-Rettung in ihrem Sinne auszulegen. Sie versucht, den Bundestag auch dort außen vor zu lassen, wo der aktuelle Gesetzes- text entsprechende Interpretationsspielräume lässt oder sie bewusst mit Fehlinterpretationen arbeitet. Appelle sind gut, reichen aber nicht aus. Was wir brauchen ist ein Änderungsgesetz. Wir müssen das EUZBBG an einigen Stellen klarstellen und an anderen Stellen ändern und er- gänzen. Wir sind gerne bereit, in der Frage der Mitwir- kungsrechte des Bundestages mitzuarbeiten und eine ge- meinsame Lösung zu finden. Die Bereitschaft, das EUZBBG zu ändern, muss aber die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein. Wir wollen also nicht nur „be- stehende Unklarheiten in der Auslegung des Gesetzes beseitigen“, sondern für Klarheit im Gesetz selbst sor- gen. Das muss deutlich in Ihren Antrag rein. Kollege Ruppert, der diesen Antrag für die FDP mitgeschrieben hat, wird heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlicher: Ein Novellierung des EUZBBG sei nötig. Schreiben Sie es nicht in der FAZ, schreiben Sie es in Ih- ren Antrag. Ich möchte aber auch zu den inhaltlichen Fragen und zum Monitoringbericht selbst ein paar Dinge sagen. Der Monitoringbericht liegt uns seit April vor. Die Koali- tionsfraktionen müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum sie erst jetzt auf diesen Bericht reagieren und den Prozess im EU-Ausschuss immer wieder blo- ckiert haben. Der Bericht stellt fest, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten des EUZBB und des IntVG beide Gesetze gut und angemessen sind, aber in Punkten klargestellt und an neue Entwicklungen angepasst werden müssen. Diese Einschätzung teilen wir. Umso kritischer sehen wir aber, dass der Bundesregierung noch immer der poli- tische Wille fehlt, den Bundestag eigeninitiativ, frühest- möglich, fortlaufend und umfassend zu unterrichten. Das gilt insbesondere für die Einbindung dieses Hauses bei Angelegenheiten der Europäischen Union, die auf inter- gouvernementaler Ebene geregelt werden. Ein Beispiel ist der Europäische Stabilisierungsme- chanismus ESM. Die Bundesregierung ist hier der Mei- nung, dass der ESM nicht unter das EUZBBG fällt. Die hanebüchene Begründung: Der Euro-Rettungsschirm sei keine Angelegenheit der Europäischen Union, da es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handele. Zu dieser Frage habe ich schon viel gesagt, und das Bundesverfas- sungsgericht wird in Kürze dazu Stellung beziehen. Nur zwei Punkte: Erstens. Die Liste der Vorhaben im EUZBBG ist nicht abschließend. Sie ist bewusst offen für neue Entwicklungen. Entscheidend ist – und das müssen wir klarstellen –, ob es sich um eine Angelegen- heit der Europäischen Union handelt oder nicht. Wenn ja a ri P s re n d B n d la s o m s E L In ru m a d E a B a ru d is d o d V Z w u w A n W b u d (C (D , dann muss die Bundesregierung umgehend eigeniniti- tiv, frühestmöglich, fortlaufend und umfassend unter- chten und dürfen nicht – wie in der Vergangenheit – die arlamentsrechte mit Füßen treten. Zweitens. Eine Angelegenheit der EU entscheidet ich nicht an der Frage, ob es sich um Gemeinschafts- cht, eine intergouvernementale Vereinbarung oder ei- en völkerrechtlichen Vertrag handelt. Der Maßstab ist as Grundgesetz. Erklären Sie den Bürgerinnen und ürgern mal, warum es sich beim Euro-Rettungsschirm icht um eine Angelegenheit der EU handeln sollte? Für en ESM schaffen wir gerade eine gesetzliche Grund- ge in den europäischen Verträgen, in seinen Verfahren pielen EU-Organe wie die Europäische Kommission der die Europäische Zentralbank eine Schlüsselrolle, it dem ESM wollen wir Stabilität in der Euro-Zone chaffen. Wenn es hier nicht um eine Angelegenheit der uropäische Union handelt, wo dann? Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen: aut § 10 des EUZBBG soll die Bundesregierung vor itiativen zur Aufnahme von Verhandlungen zur Ände- ngen der vertraglichen Grundlage der EU Einverneh- en mit dem Bundestag herstellen. Das ist beim ESM, lso bei der Ergänzung des Art. 136 des Vertrages über ie Arbeitsweise der Europäischen Union, nicht passiert. invernehmen wurde erst hergestellt, als ein konkreter, bgestimmter Vorschlag auf dem Tisch lag. Das hat mit eteiligung des Bundestages wenig zu tun. Wir wollen m Anfang des Prozesses unsere Vorstellung der Regie- ng mit auf den Weg geben und nicht erst am Ende vor er Wahl stehen: Friss oder stirb. Zum Neuen fiskalpolitischen Pakt von letzter Woche t bereits alles gesagt. Klar ist: Vertragsänderungen sind amit nicht vom Tisch. Sie stehen weiter auf der Tages- rdnung. Für Vertragsänderungen brauchen wir ein emokratisches, transparentes und bürgerfreundliches erfahren, wir brauchen einen europäischen Konvent. usammen mit den Grünen im Europaparlament werden ir im Februar einen solchen Dialog mit Vertreterinnen nd Vertretern der Zivilgesellschaft proben und zeigen, ie richtige Mitwirkung und Beteiligung geht. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Beschlussempfehlung und Be- richt zu dem Antrag: Widerruf der gemäß § 8 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes erteilten Zu- stimmungen zu den Anträgen der Bundesregie- rung vom 28. Januar 2011 und 23. März 2011 – Bundeswehr aus Afghanistan abziehen (Tages- ordnungspunkt 14) Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Ich weiß nicht, ob ei- ige von Ihnen die Politiksatire „Der Krieg des Charlie ilson“ mit Tom Hanks in der Hauptrolle gesehen ha- en, in dem es um den Krieg zwischen Mudschaheddin nd Russen in den 80er-Jahren in Afghanistan geht. In em Film – der auf einer wahren Geschichte beruht – ge- 17978 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) lingt es dem texanischen Kongressabgeordneten Charlie Wilson, das Budget für Operationen in Afghanistan von 5 Millionen US-Dollar auf schließlich 500 Millionen US-Dollar zu verhundertfachen. Nach der Niederlage der Russen versucht Wilson, 1 Million für den Aufbau in Afghanistan bewilligt zu bekommen. Das Geld wird ihm vom Kongress jedoch verweigert. Die Begründung: Nie- mand interessiere sich für Schulen in dem fernen Land. Das Film endet mit einem Zitat von Charlie Wilson: „These things happened. They were glorious and they changed the world … and then we messed up the end game.“ Frei übersetzt: „Solche Dinge passieren. Sie wa- ren großartig und haben die Welt verändert. Und dann haben wir am Ende, als es darauf ankam, versagt.“ Nun könnte man sagen: Hollywood ist eine Sache, die Realität in Afghanistan eine ganz andere. Warum erzähle ich das also? Zwar glaube ich nicht, dass die internatio- nale Staatengemeinschaft so blauäugig ist, diesen Fehler zu wiederholen, das „Endspiel“ also komplett in den Sand zu setzen. Auf der Bonn-II-Konferenz vor zehn Ta- gen haben sich die Geber zu einem weiteren zivilen Engagement im Rahmen der Transformationsdekade von 2015 bis 2024 bekannt, Verpflichtungen, die in den kommenden zwei Jahren konkretisiert werden müssen. Dieses Zeichen war aus meiner Sicht absolut notwendig, denn die Menschen in Afghanistan haben Sorge, dass die Taliban den Truppenabzug 2014 abwarten, um erneut nach der Macht zu greifen. Dennoch treibt mich die Sorge um, dass der eine oder andere die Meinung vertreten könnte, dass 2014 der Hauptteil der Arbeit getan sei und der Rest der Arbeit nunmehr von einigen Gutmenschen aus der NGO-Com- munity übernommen werden kann. Dies wäre ein großer Fehler! Wir dürfen uns nichts vormachen: 2014 markiert den Beginn des vielleicht sogar noch mühsameren Ab- schnitts unseres Afghanistan-Engagements: Friedenssi- cherung und nachhaltiger Wiederaufbau werden mehr denn je im Vordergrund stehen, um eine tragfähige wirt- schaftliche Entwicklung zu erreichen. Denn erst eine ei- genständige wirtschaftliche Entwicklung wird der afgha- nischen Regierung die Anerkennung in der Bevölkerung schaffen, ohne die politische Stabilität unmöglich sein wird. Wie also fällt die Zwischenbilanz aus? Wir neigen in Deutschland gerne dazu, Schwarz-Weiß-Bilder zu zeich- nen. Das ist gerade bei einem so schwierigen Thema wie Afghanistan äußerst problematisch. Wenn wir uns die Si- cherheitslage und das Erreichte im zivilen Bereich an- schauen, so ist das Glas durchaus halb voll! Und darüber sprechen wir zu wenig. Auf der Habenseite steht der Ausbau der Bildungseinrichtungen für beide Geschlech- ter und alle Altersgruppen. Dies stellt eine absolut not- wendige Investition in die Zukunft Afghanistans dar. Während der Herrschaft der Taliban von 1996 bis 2001 wurde Frauen jede Bildung vorenthalten, Schulbildung konnte nur im Geheimen stattfinden. Zehn Jahre später stellen Mädchen heute rund ein Drittel der insgesamt 8 Millionen Schülerinnen und Schüler. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Erfolg. S d c e is Z V z k c 4 re e w K s d z s s R a L e u la k d ö s g re V e A k u n s n m s w le m u n k s a F m n w s d W G (C (D Gleiches gilt für die medizinische Grundversorgung: ie ist – trotz aller Mängel – erstmals für ein Großteil er Bevölkerung zugänglich. Sogar im Bereich der Si- herheit gibt es Fortschritte: Auch wenn es immer noch inige Regionen gibt, in denen die Sicherheitslage fragil t, so gingen die sogenannten sicherheitsrelevanten wischenfälle im Zeitraum Juni bis Oktober 2011 im ergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 20 Prozent urück. Dieser Rückgang ist insofern besonders bemer- enswert, da die internationalen und afghanischen Si- herheitskräfte mit einer Stärke von insgesamt rund 40 000 Mann einen Höchststand erreichten. Sie operie- n weiter in der Fläche, und rein statistisch wäre daher ine Zunahme von gewaltsamen Zwischenfällen zu er- arten gewesen. Die über die Jahre zu beobachtende orrelation zwischen Truppenaufwuchs und einem An- tieg der Zwischenfälle ist damit durchbrochen. Auch as sollten die Antragsteller von der Fraktion Die Linke ur Kenntnis nehmen – denn im ihrem Antrag behaupten ie das Gegenteil. Auch die rege und engagierte afghanische Zivilgesell- chaft macht mir Mut. Zwei ihrer Vertreter haben im ahmen der jüngsten Bonn-Konferenz eine Vision der fghanischen Zivilgesellschaft für die Zukunft ihres andes präsentiert. Dabei standen vor allem der Aufbau iner Infrastruktur für Transport, Energie, Trinkwasser nd Bewässerung im Fokus, um dadurch eine Basis für ngfristige Einkommens- und Beschäftigungsmöglich- eiten in Landwirtschaft, Handel und Bewirtschaftung er bisher weitgehend ungenutzten Bodenschätze zu er- ffnen. Denn Afghanistan muss es schaffen, in der chwierigen Phase der Transition Wertschöpfung im ei- enen Land und dadurch Steueraufkommen zu generie- n. Die Gehaltskosten der Sicherheitskräfte, Lehrer und erwaltungsmitarbeiter übersteigen zurzeit die Steuer- innahmen Afghanistans um ein Vielfaches. Daher muss fghanistan vor allem seine bedeutenden Rohstoffe zu- ünftig besser nutzen. Dies bietet erhebliches Potenzial nd soll Afghanistan langfristig unabhängiger von inter- ationalen Geberzuwendungen machen. Die afghani- chen Rohstoffvorkommen werden bisher aber kaum ge- utzt, weil Investoren vor der Bedrohungslage und angelnden Rechtssicherheit in Afghanistan zurück- chrecken. Auch das gehört zu den Wahrheiten, wenn ir über Afghanistan diskutieren und sollte von den Kol- ginnen und Kollegen der Linken zur Kenntnis genom- en werden. Denn: Die erheblichen wirtschaftlichen nd sozialen Fortschritte in Afghanistan seit 2001 sind ur durch internationale Unterstützung und Sicherheits- räfte möglich geworden. In diesem Zusammenhang müssen wir aber auch un- er Engagement und der internationalen Gemeinschaft uf den Prüfstand stellen. Die Experten sind sich in einer rage einig: Die internationale Hilfe für Afghanistan uss unter dem Stichwort „aid effectiveness“ besser ge- utzt werden, um die befürchteten wirtschaftlichen Aus- irkungen der Transition abzufedern. Besonders wirk- am wäre eine Steigerung der lokalen Wertschöpfung er internationalen Transfers. Nach Schätzungen der eltbank kommen weniger als 20 Prozent der von den ebern direkt umgesetzten Unterstützung im Sicher- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17979 (A) ) )(B) heitsbereich der afghanischen Volkswirtschaft zugute. Daher müssen wir unsere Unterstützung zielgerichteter einsetzen und die Entwicklung, dass die Ausgaben schneller als die Einnahmen wachsen, durchbrechen. In dieser entscheidenden Phase den unverzüglichen Abzug der Bundeswehr zu fordern, ist nicht nur naiv, sondern vor allem verantwortungslos, da dadurch alles bisher Erreichte infrage gestellt wird. Die Übergabe der Verantwortung für die eigene Sicherheit kann nur dann erfolgen, wenn die afghanischen Sicherheitskräfte in der Lage sind, ein sicheres Umfeld für die Menschen dieses Landes zu gewährleisten. So weit sind sie aber noch nicht. Daher würde ein sofortiger Abzug Menschenleben gefährden und nicht retten, wie der Antrag zynisch sug- geriert. Wenn es im Antrag heißt, dass jeder weitere Tag Krieg in Afghanistan Menschenleben und Gesundheit kostet, dann zeigt das ziemlich deutlich die krude Sicht- weise der Linken auf die Realität, nämlich dass eben je- ner Einsatz auch vielen Menschen das Leben gerettet hat. Und wenn die Vertreter der Linken den NGO-Ver- tretern beim zivilgesellschaftlichen Forum, das der Bon- ner Afghanistan-Konferenz vorgeschaltet war, zugehört hätten, dann wüssten sie, dass deren größte Sorge ist, was kommt, wenn 2014 die internationalen Truppen aus Afghanistan abziehen. Insofern bin ich fast schon er- leichtert, dass alle Fraktionen im Bundestag außer den Linken diese zynische und realitätsferne Sichtweise auf Afghanistan ablehnen und gegen den Antrag stimmen. Florian Hahn (CDU/CSU): Der Antrag der Links- partei zeigt nicht nur, wie verbohrt die Genossinnen und Genossen ihren parteipolitischen Zielsetzungen nachja- gen, sondern gleichzeitig offenbart er auch den in ihren Reihen eingetretenen Verlust von Realitätssinn und ein mangelndes, vielleicht sogar nicht einmal mehr vorhan- denes Verantwortungsbewusstsein für unser Land. Keine Sekunde denken Sie offenbar an die Folgen ihres Han- delns, wenn Sie so einen Antrag stellen. Es ist allgemein bekannt, dass die Abgeordneten der Linkspartei den Ab- zug aus Afghanistan wie ein Mantra vor sich hertragen. Dies ist nicht neu. Dass Ihre Fraktion dabei aber jede langfristige Folgenbetrachtung außen vor lässt, ist abso- lut fahrlässig. Ihr Handeln schadet einem Land, seinen Menschen und den internationalen Verbündeten. Die Be- gründung Ihres Antrags ist keine Sachverhaltsdarstel- lung, sondern eine Aneinanderreihung von Textbaustei- nen aus Ihrem Parteiprogramm. Ihr Antrag wird damit in keiner Weise der realen Situation in Afghanistan gerecht. Ich war seit 2009 zweimal selbst vor Ort, um mir ein Bild von der Lage machen zu können. Ich treffe meine Entscheidungen nämlich gerne nach Faktenlage, nicht nach parteipolitischem Wunschdenken. Ich habe gese- hen, dass wir in Afghanistan in den letzten zehn Jahren viele wichtige Erfolge erzielen konnten. Auf diesen Er- folg können wir in der internationalen Gemeinschaft stolz sein. Und ich gebe natürlich dazu, dass vieles noch im Argen liegt. Aber genau deswegen dürfen wir jetzt nicht überstürzt aus Afghanistan abziehen. All unsere Erfolge, all unsere Investitionen, als unsere Bemühun- gen wären verloren und das Land dem Untergang, sprich der Machtübernahme der Taliban, ausgeliefert. L F M u d v g b S g a s g G re ru d K k s R tä p s m B a w u fä L g S d S s w a tu n m tu e J s k ta m d s d d u s v n (C (D Was würde denn passieren, wenn wir dem Antrag der inkspartei stattgeben? Wir würden die bisher erreichten ortschritte preisgeben, wir würden Elend, Hunger, achtmissbrauch und Willkür wieder die Türe öffnen nd den Wunsch nach Frieden und Freiheit vor Ort mit en Füßen treten. Deutschland ist seiner Verantwortung orbildlich gerecht geworden, nicht zuletzt bei der Af- hanistankonferenz am 5. Dezember 2011. Wir stehen is 2014 mit unseren Truppen der Demokratisierung zur eite, weil wir an ein chancen- und zukunftsreiches Af- hanistan für kommende Generationen glauben. Doch uch darüber hinaus lassen wir das Land nicht im Stich, ondern wir haben unsere langfristige Unterstützung zu- esagt. Deutschland ist vor dem Hintergrund seiner eschichte, aber auch mit dem gelebten Anspruch, Vor- iter für Frieden und Stabilität zu sein, bei der Bevölke- ng hoch anerkannt. Die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten wird ort ebenso dankbar angenommen wie die der zivilen räfte. Die Menschen wissen, dass sie auf uns zählen önnen und dass Deutschland zu seiner Verantwortung teht. Das alles blendet die Linke aus, wenn sie auf dem ücken von Frieden und Freiheit Politik gegen Humani- t und Chancengleichheit macht, nur weil es ihr innen- olitisch zur Besänftigung der eigenen Klientel geboten cheint. Gerade jetzt vor Weihnachten darf die Politik nicht it Ängsten spielen. Wir dürfen bei der afghanischen evölkerung keinen Zweifel aufkommen lassen, dass sie uf uns und unsere Truppen zählen kann. Parallel dürfen ir bei den Familien und Freunden unserer Soldatinnen nd Soldaten nicht den Eindruck erwecken, diese ge- hrliche Mission wäre gar überflüssig. Der Antrag der inkspartei streut all denen Sand in die Augen, die in roßer Sorge um ihre Männer und Frauen, Brüder und chwestern oder Kinder im Einsatz sind. Die Linkspartei iskreditiert damit die großen Leistungen, die unsere oldatinnen und Soldaten vor Ort erbringen und auf die ie stolz sein können. Wir im Hohen Haus wollen und erden das weiter anerkennen. Wir werden mit den uns nvertrauten Menschen und ihren Sorgen verantwor- ngsvoll umgehen und klarmachen, dass wir hinter ih- en stehen. Diesen Anspruch der Koalition verbinde ich it dem Dank an alle, die in Afghanistan ihren Dienst n, und wünsche ihnen und ihren Familien alles Gute, in frohes Weihnachtsfest und Gottes Segen für das neue ahr. Lars Klingbeil (SPD): Lassen Sie mich ein paar per- önliche Worte sagen, bevor ich auf den Antrag der Lin- en eingehe. In der letzten Woche war ich in Afghanis- n. Ich habe dort die Soldatinnen und Soldaten aus einem Wahlkreis besucht. Was die Frauen und Männer ort jeden Tag leisten, verdient unseren höchsten Re- pekt. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Es ist ie Aufgabe von uns Abgeordneten, dafür zu sorgen, ass unsere Bevölkerung versteht, was die Soldatinnen nd Soldaten in Afghanistan machen. Bei meinem Be- uch war ich beeindruckt von der hohen Motivation und on der Selbstverständlichkeit, mit der unsere Soldatin- en und Soldaten dort ihren Dienst leisten. Diesem gro- 17980 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) ßen persönlichen Einsatz gebührt unsere vollste Aner- kennung. Der Antrag der Linken ist populistisch. Wir können die Bundeswehr nicht von heute auf morgen aus Afgha- nistan abziehen. Wir haben der afghanischen Bevölke- rung unser Wort gegeben, und wir haben Verpflichtun- gen gegenüber unseren internationalen Partnern. Aber was viel wichtiger ist und was der Fortschrittsbericht Afghanistan bestätigt, ist, dass der Trend der Verschlech- terung der Sicherheitslage in Afghanistan durchbrochen ist. Von einer stabilen Lage kann sicherlich trotzdem noch nicht die Rede sein, aber die Entwicklung des letz- ten Jahres gibt Hoffnung. Zusammen mit unseren Partnern haben wir uns das Ziel gesetzt, dass von Afghanistan nie wieder eine Ge- fahr für die Welt ausgehen darf. Die Afghanen müssen wieder selbst entscheiden können, wie sie ihre Gesell- schaft und ihren Staat gestalten wollen. Wenn wir heute die Truppen abziehen würden, bestünde die realistische Gefahr, dass die Taliban das Land wieder übernehmen. Dies würde zum einen für die afghanische Bevölkerung eine Rückkehr in mittelalterliche Verhältnisse bedeuten; zum anderen würde der internationale Terrorismus wie- der einen sicheren Ausgangspunkt finden. Es ist unser Ziel, zusammen mit unseren Partnern den Militäreinsatz im Jahr 2014 zu beenden. Mit dieser Pla- nung signalisieren wir dem afghanischen Volk: Wir las- sen euch nicht allein! Aber wir werden auch nicht für immer hier sein. Es ist also an der Zeit, dass ihr Verant- wortung übernehmt. Dies funktioniert bisher recht gut. Schrittweise haben die afghanischen Sicherheitskräfte in einem Drittel des Landes die Sicherheitsverantwortung übernommen. Nun gilt es diese Entwicklung zu stabilisieren und nachhaltig, zusammen mit dem afghanischen Volk und unseren Part- nern, zu gestalten. Auch wenn wir nun langsam beginnen, den Abzug zu planen, dürfen wir eins nie vergessen: Priorität muss im- mer die Ausrüstung und die Ausbildung unserer Solda- tinnen und Soldaten haben. Daher möchte ich hier auch noch einmal auf die Hubschraubersituation im Norden Afghanistans eingehen. Bisher standen uns unsere ame- rikanischen Freunde hilfreich zur Seite, wenn es um den Transport oder die Evakuierung durch Hubschrauber ging. Der Abzug eines Teils der amerikanischen Truppe stellt diese Unterstützung aber nun infrage. Das Verteidi- gungsministerium muss daher nun dringend alle nötigen Schritte unternehmen, damit im Notfall die Evakuierung unser Soldatinnen und Soldaten gewährleistet ist. Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP): Zum zweiten Mal an diesem Tag diskutieren wir über Afghanistan, über die Zukunft des Landes und über die vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten. In dem vorliegenden Antrag der Linken wird vorgeschlagen, Soldatinnen und Solda- ten sofort aus Afghanistan abzuziehen. Das würde be- deuten: Wenn wir heute diesem Antrag zustimmen, zie- hen morgen deutsche Soldaten aus Afghanistan ab. Schon morgen würden wir alles stehen und liegen las- s d Ih v n d n S D s v K a z L v g U c n w S v ic P n le k B V s li re d u v te e d w e D B d (C (D en, die Menschen in Afghanistan einfach vom einen auf en anderen Tag im Stich lassen. Das kann doch nicht r Ernst sein, meine lieben Kollegen und Kolleginnen on der Linken. Wollen Sie wirklich die Erfolge der letzten Jahre zu- ichtemachen? Wollen Sie, dass Chaos ausbricht wegen ieser Kurzschlusshandlung? Uns allen hier im Haus ist doch klar, dass es in kei- em Fall um einen direkten Abzug aller Soldatinnen und oldaten gehen darf. Das ist keine ernsthafte Option. enn ein sofortiger Abzug wäre sehr unklug. Von allen Seiten wurde mir bestätigt, dass ein kopflo- er Abzug unserer Soldaten unsere bisherigen Erfolge ernichten würde und für viele Menschen vor Ort eine atastrophe wäre. Auch wenn es immer wieder Rückschläge gibt – und uch in Zukunft geben wird –, trägt die aktuelle Strategie u einer tatsächlichen Verbesserung der Situation im and bei. Wir sehen: Insgesamt hat sich seit 2001 etwas Positi- es in Afghanistan getan. Daher stehen wir jetzt vor der uten Aussicht auf den Abzug der militärischen Hilfe. ngeduld zahlt sich jedoch nicht aus. Zum ersten Mal nach zehn Jahren Einsatz lässt die Si- herheitslage einen schrittweisen Abzug der internatio- alen Truppen zu. Damit beginnen wir direkt 2012 und erden diese Entwicklung bis 2014 fortsetzen. Deutschland steht jetzt und auch in Zukunft an der eite der afghanischen Bevölkerung. Vergangenes Wochenende nahm ich in Bonn am Zi- ilgesellschaftlichen Forum Afghanistan teil. So konnte h zwei Tage vor der Außenministerkonferenz auf dem etersberg mit Vertreterinnen und Vertretern der afgha- ischen Zivilgesellschaft diskutieren. Zum großen Teil idenschaftlich stellten sie mir ihre Vorschläge zur Zu- unft Afghanistans vor. In einem intensiven landesweiten Abstimmungs- und eratungsprozess hatten vorher zahlreiche NGO und ertreter der Zivilgesellschaft eigene politische Vor- chläge erarbeitet. Ich bin dankbar dafür, dass es mög- ch war, dass sie diese Empfehlungen in Bonn präsentie- n konnten. In diesem Bereich steht uns noch viel Arbeit bevor, ie wir mit den Afghanen zusammen angehen müssen nd werden. Wir müssen weiter erklären, wie wir die Zi- ilgesellschaft von morgen in Afghanistan konkret un- rstützen können! Allein auf dem Gebiet der Frauenrechte gibt es bereits norme Erfolge, die mit einem Schlag vernichtet wür- en, wenn wir unsere Truppen sofort sämtlich abziehen ürden. Darüber müssen wir uns Gedanken machen. Das ist nur ein Beispiel von vielen. In Afghanistan ntwickelt sich gerade eine kraftvolle Zivilgesellschaft. ies wurde mir auch auf der Afghanistan-Konferenz in onn bestätigt. Jetzt muss Afghanistan selbst aktiv wer- en. Zusagen der internationalen Gemeinschaft müssen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17981 (A) ) )(B) daher mit verstärkten Forderungen nach Bekämpfung von Drogenhandel und Korruption sowie nach Stärkung der Menschenrechte verbunden werden. Ich möchte noch einmal versichern, dass sich Deutschland auch nach dem Abzug der militärischen Hilfe weiter am zivilen Wiederaufbau Afghanistans be- teiligen wird. Bei den Entscheidungen über die Zukunft des deut- schen militärischen Engagements in Afghanistan geht es nicht um Tage, sondern es geht um wichtige Weichen- stellungen für die Zukunft. Entscheidend ist die Frage, wie das Afghanistan von morgen aussehen kann. Statt hier mit wüsten Abzugsplänen um uns zu wer- fen, sollten wir daher lieber erklären, wie wir die Zivil- gesellschaft von morgen in Afghanistan konkret unter- stützen können. Die Zivilgesellschaft ist die Zukunft Afghanistans. Stefan Liebich (DIE LINKE): Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. So kontrovers unsere Debatten zu Auslandseinsätzen auch sind – der intensive öffentliche Diskurs über den Einsatz der Bundeswehr in diesem Par- lament ist eine demokratische Errungenschaft. Übrigens ist dies auch eine Errungenschaft, die es unter kompli- zierteren Bedingungen des Agierens in Bündnissen oder im Rahmen der Gemeinsamen Außenpolitik der Euro- päischen Union zu erhalten gilt, selbst wenn andere Län- der diese Tradition des Parlamentsvorbehalts nicht ken- nen. Der Bundestag hat sich hierfür 2005 ein Instrument geschaffen: das Gesetz über die parlamentarische Betei- ligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffne- ter Streitkräfte im Ausland. Das Parlamentsbeteiligungs- gesetz enthält einen § 8. Dort heißt es: „Der Bundestag kann die Zustimmung zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte widerrufen.“ Das Rückholrecht des Parla- mentes ist ein politisch schwerwiegendes und zentrales Recht des Parlaments und begrenzt die Handlungsmög- lichkeit der Regierung. Wenn sich die Regierung in einer Sackgasse befindet, dann kann das Parlament für eine Umkehr sorgen. Darum geht es uns heute. Unsere Fraktion möchte dieses parlamentarische Recht nun erstmalig in An- spruch nehmen, um einen Beitrag zum Frieden zu leisten und um unsere Soldatinnen und Soldaten nach einem viel zu langen Einsatz wieder nach Hause zu holen. Heute morgen wurde schon mit Blick auf das lau- fende und von der Regierung zur Verlängerung vorge- schlagene Mandat für den Afghanistan-Einsatz inhaltlich argumentiert. Außenminister Westerwelle sagte, die Fortsetzung des Krieges sei nötig für die Kinder in Af- ghanistan, aber auch für unsere eigene Sicherheit hier in Deutschland. Wir bestreiten das. Die Strategie der US- Armee der Bekämpfung von Aufständen verbunden mit gezielten Tötungen führt nicht zu mehr Sicherheit oder zu besseren Voraussetzungen für die Übergabe in Ver- antwortung. Im Gegenteil! m s v u K a u n w w w u v d g ta k d D w d a A D d li re m a d d tu h d E J F ri d e h le s in g T re (C (D Die andauernde Präsenz ausländischer Truppen ist ehr und mehr Teil des Problems und weniger die Lö- ung. Darauf verweisen auch Teile der afghanischen Zi- ilgesellschaft. Auf die Verletzungen von humanitärem nd Kriegsvölkerrecht wurde schon verwiesen. Der Afghanistan-Krieg ist der längste deutsche riegseinsatz. Er hat sich von seinem Ursprung, der Re- ktion auf die Terroranschläge von 9/11, längst gelöst, nd die immer wieder vorgegebenen Ziele lassen sich icht mehr erreichen. Wir wissen auch, dass durch den Abzug der Bundes- ehr allein kein friedliches Afghanistan entsteht. Aber ir sind uns sicher: Ohne ihn endet der Krieg nie. Natürlich muss so ein Abzug geordnet und verant- ortungsbewusst erfolgen, aber er darf auch nicht mit nerfüllbaren Kriterien bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag erschoben werden. Genau das steht nach den Anträgen er Bundesregierung zu befürchten. Wenn Verteidi- ungsminister de Maizière in der Debatte heute Vormit- g betont, dass der Abzug nur in dem Maße erfolgen ann, wie die Soldaten nicht gefährdet werden, halte ich em entgegen, dass die Soldatinnen und Soldaten in eutschland am sichersten wären. Natürlich muss das zivile Engagement in Afghanistan eitergehen und sogar verstärkt werden. Aber die Bun- eswehr sollte dabei keine Rolle mehr spielen. Einige ndere Staaten sind schon gegangen, andere planen den bzug. Dem kann auch Deutschland Rechnung tragen. ie Bundeswehrtruppen sollten in diesem Prozess nicht ie letzten sein. Unser Rückholantrag ist daher die fried- che Alternative zur Mandatsverlängerung der Bundes- gierung. Der BundeswehrVerband und der von Herrn Robbe oderierte Runde Tisch haben uns zu Weihnachtsgrüßen n die Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan eingela- en. Viele von ihnen stellen sich gerade in diesen Tagen ie Sinnfrage über das, was sie dort in unserem Auftrag n. Mein Wunsch wäre daher: Feiert Weihnachten da- eim! Dem soll unser Rückholantrag dienen. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch ieses Jahr werde ich der Beteiligung Deutschlands am insatz in Afghanistan zustimmen, auch wenn, wie jedes ahr, ich damit anders abstimme als die Mehrheit meiner raktion. Denn der Einsatz in Afghanistan war 2001 chtig, und er ist heute richtig, und zwar aus vier Grün- en: 1. Wer eine multilaterale Außenpolitik will, kann sich inem Einsatz mit UN- und NATO-Mandat nicht entzie- en. Deutschland ist ein aktives und verantwortungsvol- s Mitglied der VN, der NATO und der EU und darf ich nicht isolieren. 2. Kein Land darf Hinterland und sicherer Hafen für ternationale Terroristen sein. Insofern und nur insofern eht es in Afghanistan auch um unsere Sicherheit. 3. Die Afghanen waren Opfer eines unerträglichen errorregimes und haben um unsere Hilfe nach 30 Jah- n Krieg und Bürgerkrieg gebeten. Gerade die Zivilge- 17982 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) sellschaft, die Menschenrechtsverteidiger, Frauenrecht- lerinnen und freien Journalisten haben uns erst vor zehn Tagen in Bonn wieder gebeten: Lasst uns nicht noch ein- mal – wie 1989 – allein. 4. Afghanistan liegt in der Nachbarschaft von unruhi- gen, hochgerüsteten Staaten. Diese Nachbarschaft ver- trägt keinen Failed State Afghanistan. Es ist eine Illusion zu glauben, dass diese vier Ziele erreicht werden könnten, ganz ohne sich militärisch zu engagieren. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind noch lange auf finanzielle Unterstützung und Ausbil- dung angewiesen. Ich hätte mir das Augenmerk, das alle Welt seit einem Jahr auf die Polizeiausbildung richtet, schon vor zehn Jahren gewünscht. Das hätte viele Mili- täreinsätze später erübrigt. Heute haben wir allerdings einen Punkt erreicht, an dem die Kampfeinsätze ausländischer Soldaten Afgha- nistan nicht mehr viel sicherer machen können. Die Af- ghanen vertrauen ihren eigenen Sicherheitskräften in- zwischen deutlich mehr. Sie wollen und können die Geschicke ihres Landes selbst in die Hand nehmen. Des- wegen war es gut, das Abzugsdatum 2014 durch die Bonner Konferenz zu bestätigen. Die Konferenz hat aber auch gezeigt, dass die afghanische Zivilgesellschaft ge- rade in der letzten Zeit stärker und selbstbewusster ge- worden ist. Die zivilgesellschaftlichen Vertreter hatten zwei klare Botschaften an die Außenminister, Staatschefs und auch an uns. Die eine ist die wiederholte Bitte um dauerhafte, zuverlässige Unterstützung und Integration in die inter- nationale Staatengemeinschaft. Die zweite Botschaft war: Fördert Institutionen, nicht Personen. An diesen beiden Botschaften der afghanischen Zivil- gesellschaft sollte sich unsere Afghanistan-Politik orien- tieren. Wir wollen ein sicheres, demokratisches und zivi- les Afghanistan, in dem die Menschenrechte aller gewahrt werden. Dieses Ziel erreichen wir nur dann, wenn die Afghaninnen und Afghanen ihrem Staat ver- trauen können und sich für ihr Land und ihr Gemeinwe- sen einsetzen. In den nächsten zehn Jahren sollte deutsche Hilfe des- wegen darauf zielen, die Institutionen der afghanischen Zivilgesellschaft zu stärken. Soldaten, Bauten und Beton helfen dabei nicht so viel wie ein verstärkter Ausbau von Bildungsangeboten. Denn Bildung stärkt das Zivile in einem Land und eröffnet politische, soziale und wirt- schaftliche Perspektiven. Know-how-Transfer, Ausbil- dung und Bildungszusammenarbeit sind nicht nur das, was die Afghaninnen und Afghanen von uns erwarten, sondern auch das, was Deutschland am besten kann. Die Menschen in Afghanistan wollen Frieden, Men- schenrechte und die Verantwortung für ihr Land über- nehmen. Die internationale Gemeinschaft hat sich mehr- fach verpflichtet, sie dabei zu unterstützen. Noch für ein paar Jahre bis 2014 gehört zu dieser Unterstützung auch der Einsatz der Bundeswehr. Es gibt viele Gründe, Tak- tik und Strategie des Einsatzes zu kritisieren, aber es gibt keinen Grund, das grundsätzliche Mandat für diesen Einsatz abzulehnen. A k E re k S d g S tr g m k S ru Id z s c d fü d d fü a s T p li is s o z s g k s m a li c w m m Q m ta b N z (C (D nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Streichung des Doktorgrads aus dem Passge- setz, dem Gesetz über Personalausweise, dem Aufenthaltsgesetz und den dazugehörigen Ver- ordnungen (Tagesordnungspunkt 16) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Man könnte den- en, Karneval steht vor der Tür und nicht Weihnachten. inen solchen Gesetzentwurf im Zeitalter der Bildungs- publik Deutschland in dieses Hohe Haus einzubringen, ann man selbst mit Humor nicht nachvollziehen. Die treichung des Doktortitels aus dem Personalausweis ist as Ziel des hier eingebrachten Gesetzentwurfs. Hinter- rund sind, und das machen die Interviews aus dem ommer dieses Jahres von der Ideengeberin dieses An- ags, Kollegin Sager, deutlich, die Plagiatsvorwürfe ge- enüber unserem ehemaligen Verteidigungsminister. Sie öchten prominente Einzelfälle in der öffentlichen Dis- ussion halten und wir müssen uns daher mit derartigen chaufensteranträgen befassen. Dass Sie in dieser Debatte auch noch auf eine Anhö- ng im Wissenschaftsausschuss verweisen, um Ihre een zu untermauern, ist mehr als fragwürdig. Eine ein- ige Sachverständige hat dort nebenbei angemerkt, dass ie sich vorstellen könnte, dass auch die gesellschaftli- he Reputation des Doktortitels in der besonderen Form er Eintragung in den Personalausweis oder Pass Anreiz r Personen sein könnte, den akademischen Abschluss es Doktors zu erwerben. Diese Einzelmeinung, die we- er bewiesen, evaluiert noch fundiert ist, als Aufhänger r einen Gesetzentwurf zu nehmen, ist einfach nur benteuerlich. In Ihrem Antrag unterstellen Sie unseren Wissen- chaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Doktorgrad als itel vorrangig zur Steigerung der gesellschaftlichen Re- utation zu nutzen und nicht als Nachweis wissenschaft- cher Qualifikation. Der akademische Grad des Doktors t eben wesentlich mehr als der „normale“ wissen- chaftliche Abschluss eines Bachelor, Master, Magisters der Diploms. Er ist eben gerade nicht der berufsqualifi- ierende Abschluss, sondern eine wissenschaftliche Zu- atzqualifikation, welche ausschließlich durch eine ei- enständige wissenschaftliche Arbeit erreicht werden ann. Dies unterscheidet ihn maßgeblich von den Ab- chlüssen wie Bachelor oder Master, die sich immer pri- är aus Prüfungsleistungen zusammensetzen. Auch der kademische Titel eines Professors ist nicht ausschließ- ch durch eine eigene wissenschaftliche Arbeit zu errei- hen, sondern bedarf immer einer Berufung. Von daher ird der akademische Grad eines Doktors traditionsge- äß besonders behandelt. Die sehr gute deutsche akade- ische Ausbildung ist und bleibt Garant für die hohe ualität des Doktorgrades. Diese Ausbildung zu opti- ieren, ist Aufgabe der Politik. Die CDU/CSU-Bundes- gsfraktion macht dies unter anderem durch die Ein- ringung eines Antrags zum wissenschaftlichen achwuchs oder auch mit der Anhörung im Ausschuss um Thema Qualität wissenschaftlichen Arbeitens. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17983 (A) ) )(B) Der Gesetzentwurf der Grünen schadet nicht nur der hohen Reputation unserer akademischen Abschlüsse, sondern er beschädigt auch die Ehre unserer Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler. Für uns Wissen- schaftler ist das Streben nach Wissen Anreiz und nicht die Steigerung gesellschaftlicher Reputation. Die hohe gesellschaftliche Reputation des Doktortitels ist faktisch Nebenwirkung der hohen wissenschaftlichen Reputation unserer Abschlüsse. In Deutschland steht der Doktortitel eben nicht nur für wissenschaftliche Qualifikation, son- dern auch für eine ausgezeichnete Allgemeinbildung. Dies zeigt die richtige Verankerung unserer Wissen- schaftler in der Gesellschaft. Der akademische Doktorgrad ist ob der hohen Quali- tätsanforderung eben nicht nur akademisches Merkmal, sondern auch ehrenvolle Kennzeichnung einer Person. Eine Doktorprüfung ist immer verbunden mit einem Ri- gorosum oder Disputation. Hierbei muss der Doktorand eben auch fachfremde Kenntnis darlegen. Das ist auch Grund für die hohe Reputation dieses Titels. Die überwältigende Mehrheit der Doktoranden in Deutschland promoviert aus akademischen Gründen und nicht aus Statuserwägungen. Eine große Gruppe wird durch den Gesetzentwurf für die Verfehlungen Einzelner in Haftung genommen. Aber auch die kleine Gruppe der Doktoranden, die angeblich lediglich aus Statusgründen promoviert, wird sich von einer Streichung des Doktor- grades aus dem Personalausweis und dem Reisepass nicht von der Promotion abbringen lassen. Die Strei- chung des Doktorgrades greift somit viel zu kurz, um zu einem Mentalitätswandel in dieser kleinen Gruppe bei- zutragen, und versucht, der überwältigenden Mehrheit der Doktoranden, die aus wissenschaftlichen oder beruf- lichen Erwägungen heraus promovieren, das Recht zu nehmen, ihren Titel so wie bisher freiwillig eintragen zu lassen und sich für ihre jahrelange Mühe zu belohnen. Die im Zuge der Plagiatsfälle zutagegetretenen Pro- bleme bei der Qualitätssicherung der Promotion werden durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht ein- mal ansatzweise gelöst. Vielmehr wird die junge Gene- ration von Doktoranden bewusst schlechter gestellt. Es ist ein Zeichen von Aktionismus und ein reiner Schau- fensterantrag und verdient damit abgelehnt zu werden. Vielmehr sind – wie in der Begründung des Gesetz- entwurfs (auf Seite 8) richtigerweise bemerkt wird – tief- greifendere Veränderungen im Wissenschaftsbereich notwendig. Seit den Plagiatsfällen haben die Wissen- schaftsorganisationen und die Politik sehr viel zur Qualitätssicherung der Promotion unternommen, insbe- sondere: Positionspapier des Wissenschaftsrats vom 11. November 2011, in Rekordzeit vorgelegt, zu den Kerninhalten verweise ich auf dieses Papier, die Anhö- rung im Ausschuss für BuF zur Qualität wissenschaftli- cher Arbeiten vom 29. November 2011, zu den Ergeb- nissen verweise ich auf die Protokolle, wobei ausdrücklich die hier vorgeschlagene Maßnahme nicht benannt wird, weitere Maßnahmen des BMBF und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen wie den Om- budsmann der DFG. Den geplanten Antrag der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Karriere- p b H m c a d k V w g n s D m e G s b d d m z R g a w c h E m w d (B h u tr le in re d n ri n d d d g s „ h s w h (C (D erspektiven der Nachwuchswissenschaftler habe ich ereits erwähnt. Es ist aber nicht zu vergessen, dass die auptzuständigkeit für die Qualitätssicherung der Pro- otion bei den Hochschulen liegt. Lassen Sie mich am Ende der Rede auf Österreich bli- ken. Hier kann man nicht nur den Doktorgrad in ein mtliches Dokument eintragen lassen, sondern auch aka- emische Titel wie Magister oder Dipl.-Ing. Keiner äme hier auf die Idee, diese Titel zu diskreditieren. ielmehr sind unsere Landsleute in Österreich stolz auf eiterführende Bildung. Wir sollten auch stolz auf die ute Reputation unserer akademischen Grade sein und icht der Phrase der Grünen folgen, die uns eine gesell- chaftliche Überhöhung der Doktorgrades unterstellen. ies ist unredlich, unrichtig und beschädigt die akade- ische Kultur in der Bildungsrepublik Deutschland. Gabriele Fograscher (SPD): Wir beraten heute in rster Lesung einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die rünen, der zum Ziel hat, den Doktorgrad aus allen Per- onaldokumenten zu streichen. Wir halten dieses Vorha- en für richtig; denn nach der Rechtsprechung des Bun- esgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist er Doktortitel ein akademischer Grad und kein Na- enszusatz oder Namensbestandteil. Er ist auch der ein- ige akademische Titel, der in den Personalausweis oder eisepass eingetragen werden kann. Diese Regelung ibt es sonst nur in Österreich und Tschechien. In allen nderen Ländern der Welt ist diese Regelung unüblich. Das Anliegen, den Doktortitel aus dem Personalaus- eis, dem Reisepass und anderen Dokumenten zu strei- hen, ist nicht neu. In der vergangenen Legislaturperiode atte die Große Koalition im Zusammenhang mit der inführung biometrischer Daten in Pass und Reisedoku- ente eine entsprechende Regelung in einem Gesetzent- urf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Än- erung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften“ undestagsdrucksache 16/4138) eingebracht. Darin ieß es: „Zum anderen sind die Pass-, Personalausweis- nd Meldebehörden dadurch zu entlasten, dass die Ein- agung eines Doktorgrades sowie Ordens- und Künst- rnamens in den Pass und in den Personalausweis sowie die jeweiligen Register, einschließlich des Melde- gisters, abgeschafft werden.“ Diese Regelung ist auf Wunsch des Bundesrates aus em Gesetzentwurf herausgenommen worden. Im In- enausschuss des Bundesrates hatten Bayern und Thü- ngen beantragt, den Doktortitel weiterhin in die Perso- aldokumente eintragen zu lassen. Dieser Antrag ist mit er Mehrheit der Länder abgelehnt worden. Im Plenum es Bundesrates haben sich die Länder dann allerdings och für die Beibehaltung der Eintragung des Doktor- rades in die Personaldokumente ausgesprochen. Die- em Anliegen ist der Deutsche Bundestag gefolgt. Aus Rücksicht auf die deutschsprachige Kulturtradition“, so eißt es in der Beschlussempfehlung des Innenausschus- es des Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/5445), urde entschieden, die jahrzehntelange Praxis beizube- alten. 17984 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) Von jahrzehntelanger Tradition kann aber nicht die Rede sein; denn es ist erst seit 1988 möglich, den Dok- tortitel als einzigen akademischen Grad in die Doku- mente eintragen zu lassen. Wäre der damalige Innen- minister Schäuble und die CDU/CSU bei ihrer Haltung, die im Gesetzentwurf formuliert wurde, geblieben, müssten wir heute nicht erneut über dieses Thema disku- tieren. Für die Behörden bedeutet die derzeitige Regelung ei- nen hohen bürokratischen Aufwand, vor allem bei der Anerkennung ausländischer Promotionen. Die Eintragung widerspricht auch internationalen Ge- pflogenheiten. Derartige Eintragungen sind weder Stan- dard für maschinenlesbare Reisedokumente noch ent- spricht es den Vorgaben für eine einheitliche Gestaltung der Pässe innerhalb der Europäischen Union. Der Doktortitel führt auch zu Verwirrungen im Reise- verkehr und bei Grenzkontrollen. Oftmals werden die Buchstaben „DR“ für die Anfangsbuchstaben des Fami- liennamens gehalten. Das alles sind gute Argumente für die Streichung des Doktortitels aus dem Pass. Wir als SPD-Bundestagsfrak- tion werden dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Manuel Höferlin (FDP): Der Antrag der Grünen greift eine Frage auf, die bereits vor vier Jahren disku- tiert wurde, nämlich die, ob ein Doktorgrad in ein Aus- weisdokument gehören sollte – eine Frage, die durchaus kritische Würdigung verdient. Doch halte ich die Gründe, mit denen die Grünen hier versuchen, ihrem Antrag Gewicht zu verleihen, für falsch. So schreiben Sie von einer Verknüpfung des Doktor- grades mit dem Nachnamen, obwohl dieser nicht Be- standteil des Namens sei. So weit, so gut. Auch mir sind die einschlägigen Gerichtsurteile dazu bekannt. Doktor- titel und Name haben nichts miteinander zu tun. Doch gerade in diesem Licht erscheint mir Ihre Pro- blematisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, völlig widersinnig. Wieso soll der Doktorgrad das Risiko der Verwechselungsgefahr oder einer falschen Identifizierung erhöhen? Der Doktorgrad als zusätzliche Information in offiziellen Dokumenten reduziert doch ge- nau dieses Risiko. Ihre Aussage ist widersprüchlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Und dann schreiben Sie als Erläuterung zu dieser Behauptung – ich zitiere –: „Die Praxis der Eintragung […] sorgt für Verwirrung, wenn zum Beispiel die Buchstaben ,Dr.‘ für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden“. Das ist grober Unfug, den Sie da zusammen- schreiben. Oder können Sie diese Hypothese etwa mit Beispielen unterlegen? Ich habe den Eindruck, Sie ver- suchen hier einen Sachverhalt zu konstruieren. Das Ganze wirkt für mich wie der Witz mit dem Kollegen „Übertrag“. Aber damit ist leider noch nicht das Ende Ihrer Aus- führungen erreicht. So problematisieren Sie in Ihrem Antrag, dass der Doktorgrad angeblich in jüngster Ver- g s d ih b d S B d s P to li n h S ß w d s S a re E k s ru u re g s m m e n h s u a a ja R A z H g G g s A le b z v n s (C (D angenheit immer wieder „nicht als Nachweis wissen- chaftlicher Qualifikation“ erlangt wird, sondern von en Inhabern des akademischen Grades genutzt wird, re gesellschaftliche Reputation zu verbessern. Was itte hat diese These mit dem Personenstandsrecht und en damit verbundenen Verfahrensfragen zu tun? Wenn ie eine gesellschaftliche Debatte über die Rolle und die edeutung akademischer Abschlüsse führen wollen, ann sollten Sie diese Debatte mit und in der Gesell- chaft führen und nicht durch irgendwelche Fragen zum assgesetz. Dass Sie – wenn Sie schon die Verwendung von Dok- rtiteln im gesellschaftlichen Kontext austreten – natür- ch das Wort „Plagiat“ einbringen, überrascht dann auch icht mehr, und dass das Thema „Plagiate“ fast eine albe Seite Ihres Antrages in Anspruch nimmt, entlarvt ie. Die Frage, was mit Leuten passiert, die unrechtmä- ig einen akademischen Titel führen oder diesen rechts- idrig erwerben, ist im Strafgesetzbuch geregelt. Mit em Personenstandsrecht hat dies nichts zu tun. Überlas- en Sie die Verfolgung von Urkundenfälschern und chummlern der Justiz. Glauben Sie ernsthaft, dass die Leute, auf die Sie hier nspielen, ihren Personalausweis vorlegen, wenn Sie ih- n Titel zu Markte tragen? Nein, das kann nicht Ihr rnst sein. Hier geht es um die Frage, ob Persönlich- eitsrechte gewahrt bleiben, ob Informationen nützlich ind zur Feststellung der Identität einer Person, und da- m, wie wir Verfahren gestalten, die möglichst effizient nd unbürokratisch sind. Sehr geehrte Damen und Her- n, den Antrag der Grünen lehne ich ab. Der Doktor- rad ist eine zusätzliche Information, die bei der Fest- tellung der Identität einer Person hilfreich ist – nicht ehr und nicht weniger. Ihn ohne Not aus Ausweisdoku- enten zu tilgen, halte ich aus diesem Grund für falsch – rst recht, wenn die Begründung so aussieht, wie bei Ih- en. Sie wären gut beraten, diesen Antrag zurückzuzie- en. Nicole Gohlke (DIE LINKE): So wie die Klimafor- cher die verschiedenen Schichten des arktischen Eises ntersuchen und darin die Zusammensetzung der Luft us verschiedenen Zeitaltern analysieren, so lassen sich uch im deutschen Wissenschaftssystem Spuren seiner hrhundertealten Geschichte finden. Trotz vielfältiger eformbemühungen hat das Beharrungsvermögen der kademia doch erstaunliche Reliquien aus grauer Vor- eit konserviert. Dazu gehört etwa die Verbeamtung von ochschullehrerinnen und -lehrern, denen Verfassungs- erichte trotz ihres ständig schrumpfenden Anteils am esamtsystem nach wie vor zuschreiben, alleinige Trä- er der Wissenschaftsfreiheit zu sein. Auch das Organi- ationsprinzip „Lehrstuhl“ samt abhängiger Schar von ssistentinnen und Assistenten, die auf befristeten Stel- n bis in ihre 50er-Lebensjahre hinein als „Nachwuchs“ ezeichnet werden, kann nicht als zeitgemäß gelten. Und ur historischen Überlieferung gehört auch der Status on Privatdozenten und -dozentinnen, die schon lange icht mehr von Hörergeldern leben, oder die „Vorle- ung“ als Lehrveranstaltungsform. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17985 (A) ) )(B) Heute befassen wir uns hier mit einem weiteren Re- likt: der Eintragungsfähigkeit des Doktorgrades in ge- kürzter Form in die Personaldokumente. Der Doktor ist – anders als landläufig angenommen – kein Namensbe- standteil. Niemand hat ein Recht darauf, mit diesem Qualifikationsgrad angeredet zu werden, genau so wenig wie Magistras und Magister oder Diplomierte, wie staat- lich geprüfte Fachkräfte und Meister. Auch Professorin- nen und Professoren haben dieses Recht nicht, denn da- bei handelt es sich um eine Amtsbezeichnung. Akademische Grade und Amtsbezeichnungen sind ei- gentlich nur für das jeweilige Berufsumfeld von Inte- resse. Auch für die Eintragung in Personaldokumente sind akademische Grade nicht vorgesehen – bis auf die Ausnahme des Doktors. Aber auch dabei werden nicht alle gleich behandelt. Im Ausland erworbene Grade, etwa der PhD, sind in der Regel nicht eintragungsfähig. Sucht man nach Erklärungen für das hartnäckige Überleben dieses Ausnahmeprivilegs, wird man schnell fündig. Der „Dr.“ ist ein Reputationsheber. Er wertet seine Trägerin, seinen Träger gesellschaftlich auf. Das schlägt sich in Karrierechancen, im Ansehen und nicht zuletzt im Gehalt nieder. Eine viel zitierte Studie der Personalberatung Kienbaum sieht ein Plus für Promo- vierte von mindestens 8 000 Euro gegenüber Menschen mit einem Universitätsabschluss. Es ist vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich konservative Bundesländer 2007 gegen die vom da- maligen Innenminister Schäuble vorgeschlagene Ab- schaffung der zusätzlichen rechtlichen Privilegien für Promovierte gewehrt haben und mit diesem Widerstand auch noch erfolgreich waren. Denn eine Promotion – die Medizin sei hier außen vor – beweist im Idealfall vor al- lem, dass der oder die Betreffende sich im akademischen Umfeld bewährt hat. Dazu gehört, eigenständig eine komplexe Fragestellung zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und sich idealerweise auch in der Lehre be- tätigt zu haben. Eine Promotion ist die Voraussetzung für die Berufungsfähigkeit auf eine Professur und damit der höchste akademische Grad. Über Qualitäten in anderen Berufsfeldern außerhalb der Wissenschaft ist damit jedoch nichts gesagt. Über so- ziale Kompetenzen erst recht nichts. Wir erleben sogar den Effekt, dass in Zeiten schwacher Arbeitsmärkte für Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Zahlen von Promovierenden ansteigen und das Verfassen einer Dissertation als Überbrückungsmaßnahme und zur eige- nen Weiterbildung genutzt wird. Es gibt keinen sachli- chen Grund, diesen auf den akademischen Raum zuge- schnittenen Qualifikationsgrad gegenüber anderen außerakademischen Qualifizierungsgraden rechtlich zu bevorzugen. Denn die Schattenseiten der Titelhuberei auf die Qualität der zugrunde liegenden Arbeiten – Titel- kauf, Plagiate, Ghostwriting – sind nicht zu übersehen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Fast alle Dis- sertationen vermehren unser Wissen und bereichern die Debatte. Das Niveau heutiger Promotionsschriften ist im Schnitt sehr hoch. Jede wissenschaftliche Leistung ist von der Gesellschaft zu würdigen, erst recht, wenn sie unter häufig widrigen Arbeitsbedingungen zustande ge- k z D n s fe s b ta s m g s u v fö D tä n g h te D g tr s v w g T N k n z d E g s fl e G s g h tr B s k a g g a d p u g n (C (D ommen ist. Und der Stolz auf seinen eigenen Beitrag um Wissensbestand sei jedem Promovierten gegönnt. enn diese Leistung ist kein Selbstzweck. Sie dient ei- er Wissenschaft, die im Dialog mit der Gesellschaft teht. Dazu gehört auch der Wechsel aus anderen Berufs- ldern an die Hochschule und wieder zurück. Wir wis- en, dass nicht alle Promovierenden in der Wissenschaft leiben wollen und können. Aber gerade dieser Aus- usch gebietet den gegenseitigen Respekt für unter- chiedlichste Qualifikationswege und eine Begegnung it außerakademisch Qualifizierten auf Augenhöhe. Die Streichung der Eintragungsfähigkeit des Doktor- rades in Pässen und Ausweisen ist überfällig. Uns allen ollte jedoch auch bewusst sein, dass dies nur ein kleiner nd eher unbedeutender Schritt ist, um die Promotion on ihrer für die wissenschaftliche Qualität nicht immer rderlichen Eigenschaft als Statussymbol zu befreien. ie Öffnung hierarchischer und geschlossener universi- rer Strukturen gehört dabei zu den schwierigeren, aber otwendigen Aufgaben, um die Promotion auf ihre ei- entliche Aufgabe zu fokussieren: der transparente und ochqualitative Nachweis wissenschaftlicher Kompe- nz. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In eutschland ist es möglich, den akademischen Doktor- rad auf Wunsch in den Pass oder Personalausweis ein- agen zu lassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf chlagen wir vor, sich nun endlich von dieser Praxis zu erabschieden. Sie ist nämlich eine überflüssige, auf- endige und überholte Konvention, die nur zu unnöti- en Missverständnissen führt. Der Doktor ist weder ein itel noch ein Namensbestandteil. Er ist schlicht der achweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifi- ation. In einem Personaldokument hat der Doktor ge- auso wenig zu suchen wie andere Qualifikationsbe- eichnungen, sei es der Professor, Master oder Meister, ie schließlich auch nicht eingetragen werden. Mit der intragungspraxis steht Deutschland international weit- ehend isoliert da – wenn man mal von Österreich ab- ieht, wo man offenkundig auch gerne an längst über- üssigen Konventionen festhält. Mit der Identifizierung iner Person hat der Doktorgrad nichts zu tun. Beim renzübertritt kann der Doktor aber zu Missverständnis- en führen, weil er manchmal für einen Teil des Namens ehalten wird. Darauf hat das Bundesinnenministerium schon 2007 ingewiesen, bei dem Vorstoß zur Abschaffung der Ein- agungspraxis. Es ist bedauerlich, dass der damalige undesinnenminister Wolfgang Schäuble sich mit die- em Beitrag zum Bürokratieabbau nicht durchsetzen onnte. Denn es handelt sich in der Tat um einen Mehr- ufwand für die zuständigen Behörden, auf den man sehr ut verzichten könnte. Noch aufwendiger und schwieri- er wird die Sache dadurch, dass die Gleichwertigkeit usländischer Abschlüsse mit dem deutschen Doktor von en Kultus- und Wissenschaftsministerien nicht mehr ge- rüft wird. Nun müssen sich also Behörden, die für Pässe nd Personalpapiere zuständig sind, damit herumschla- en, wenn jemand einen ausländischen Abschluss in ei- em deutschen Personaldokument als Doktor eingetragen 17986 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) haben möchte. Hier kann die Regierungskoalition also mal zeigen, wie ernst es ihr mit dem Bürokratieabbau ist. Im Zusammenhang mit der Diskussion über eine Reihe prominenter Plagiatsfälle gab und gibt es auch aus der Wissenschaft verstärkt die Forderung, den akademi- schen Doktorgrad von unangemessenen gesellschaftli- chen Überhöhungen zu befreien und ihn auf seinen Kerngehalt zurückzuführen, nämlich den Nachweis zur Befähigung, einen eigenständigen originären Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis leis- ten zu können. Als wissenschaftspolitische Sprecherin hat es mich erleichtert und erfreut, dass der Wissenschaftsbereich sich erfolgreich gegen alle Versuche zur Wehr gesetzt hat, wissenschaftliches Fehlverhalten zu bagatellisieren und als Kavaliersdelikt abzutun. Dabei geht es auch da- rum, den hervorragenden Ruf deutscher Promotionen zu verteidigen. Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen und Ansätzen, wie die Qualitätssicherung im Bereich wissenschaftlichen Arbeitens verbessert werden kann. Im zuständigen Ausschuss haben wir uns damit gründ- lich unter anderem in einem Fachgespräch befasst. Es ist allerdings deutlich geworden, dass es in Deutschland of- fenkundig Anreize und Versuchungen gibt, den Doktor- grad nicht als Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation zu erlangen, sondern zur Steigerung der persönlichen ge- sellschaftlichen Reputation. Im Fachgespräch zur „Qualität wissenschaftlicher Ar- beiten“ sprach Professor Hornbostel vom Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung von ei- nem „bürgerlichen Adelstitel“, und die Expertin Profes- sor Debora Weber-Wulff von der Hochschule für Tech- nik und Wissenschaft forderte, die Verwendung von wissenschaftlichen Graden im zivilen Lebens ganz abzu- schaffen. Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Pro- fessor Karl Ulrich Mayer, wies auf einem Symposium der DFG darauf hin, dass es abgeschafft gehöre, dass der Doktor wie ein Bestandteil des bürgerlichen Namens be- handelt wird. Die Eintragung des Doktors in die Personaldoku- mente leistet dem Missverständnis Vorschub, dass es sich dabei um eine Art ehrenvolle Kennzeichnung der Person handelt statt um einen Qualifikationsnachweis. Auch dies ist ein Grund, die Eintragungspraxis zu been- den. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Freiwilligendienste aller Generationen verstetigen – Engagement ohne Altersgrenzen stärken (Tagesordnungs- punkt 19) Norbert Geis (CDU/CSU): Wir gehen davon aus, dass im Jahre 2050 in Deutschland jeder dritte Mensch über 60 Jahre alt sein wird. Dieser Wandel in der Bevöl- kerungsstruktur stellt unsere Gesellschaft vor zahlreiche Herausforderungen. Ohne intakte Familien und eine a ru g b k n d s n s re Ü s u h k A a H b S H d h G g W u z b d s R s s d g d d w s li n F d w d d u tu w m u (C (D ktive Bürgergesellschaft werden wir diese Herausforde- ngen nicht bewältigen können. Vor diesem Hinter- rund stimme ich mit einigen der Ausführungen zum ürgerschaftlichen Engagement im Antrag der SPD voll- ommen überein. Zweifellos gibt es viele rüstige Rentner, die längst icht am Ende ihres aktiven Lebens stehen. Nachdem er Druck des Berufes von ihnen abgefallen ist, haben ie die Zeit, das zu tun, was sie sich schon immer vorge- ommen hatten. Richtig ist auch, dass unsere Gesell- chaft auf die Erfahrung und die Kompetenz dieser älte- n Generation nicht verzichten kann. Deshalb sind alle berlegungen zu begrüßen, die Anreize für ältere Men- chen schaffen, sich für das Gemeinwesen zu engagieren nd einzusetzen. Es gibt aber auch die andere Seite des Alters. Es gibt eute viele alte Menschen, die verlassen sind, für die eine Familie sorgt, die keine Freunde haben, die ohne nschluss sind. Tagaus, tagein leben diese Einzelgänger llein und ausgegrenzt in ihrer Wohnung in irgendeinem ochhaus. Johannes Paul II. zählte dieses Problem ereits zur Jahrtausendwende in seinem Apostolischen chreiben „Novo Millenio Ineunte“ zu den drängenden erausforderungen für die Industriegesellschaften, in enen die Zahl der Singles ständig wächst. Natürlich elfen die karitativen Organisationen und die kirchlichen emeinden mit ihren Seniorentreffs. Auch die Mehr- enerationenhäuser erfüllen eine wichtige Funktion. ichtig ist aber auch eine kreative Kommunalpolitik, m diese Menschen aus ihrem Schneckenhaus heraus- uholen und sie für einen Dienst am Gemeinwesen zu egeistern. Die Bundesregierung hat die Herausforderungen es demografischen Wandels längst erkannt und ent- prechende Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt die ente mit 67, die Förderung der Mehrgenerationenhäu- er und die Aussetzung der Wehrpflicht. Es ist ein Verdienst dieser Bundesregierung, die chwierige Aufgabe der Aussetzung der Wehrpflicht und es Zivildienstes zügig und ohne größere Probleme elöst zu haben. Für diese erfolgreiche Arbeit gebührt er Bundesministerin und den Verantwortlichen im Bun- esfamilienministerium Dank und Anerkennung! Mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes urde ein neues Kapitel bei der Förderung von bürger- chaftlichem Engagement aufgeschlagen. Mit 350 Mil- onen Euro stellt der Bund heute so viel Geld wie noch ie zuvor für bürgerschaftliches Engagement bereit. Die ördermittel für die bereits vorhandenen Freiwilligen- ienste FSJ und FÖJ wurden verdoppelt. Hinzu kommen eitere Förderprogramme wie das Folgeprogramm für ie Mehrgenerationenhäuser. Der Bundesfreiwilligen- ienst steht allen Menschen egal welchen Geschlechts nd welchen Alters offen und kann in viel mehr Einrich- ngen absolviert werden, als das im Zivildienst möglich ar. Innerhalb des gesamten bürgerschaftlichen Engage- ents muss es eine klare Trennung zwischen Ehrenamt nd Freiwilligendienst geben. Das klassische Ehrenamt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17987 (A) ) )(B) wird nicht erst seit gestern millionenfach und unentgelt- lich ausgeübt. Die im Antrag geforderten „niederschwel- ligen Angebote“ gibt es schon längst. Gerade ältere Menschen bevorzugen oft Formen des Engagements, bei denen sie keine vertraglichen Verpflichtungen eingehen müssen. Jede Bundesfreiwilligendienststelle wird monatlich mit bis zu 550 Euro gefördert. In Sonderfällen sogar mit 600 Euro. Über ihre jeweiligen Trägereinrichtungen bekommen die Bundesfreiwilligen ein monatliches Taschengeld von bis zu 330 Euro. Zudem sind sie sozial- versichert und bis zum Alter von 25 Jahren kindergeld- berechtigt. Der Dienst muss in Vollzeit, also mit 40 Stun- den pro Woche, absolviert werden. Ab 27 Jahren können die Freiwilligen auch in Teilzeit mit mindestens 20 Wo- chenstunden arbeiten. Diese Schwelle zwischen Ehrenamt und Freiwilligen- dienst hat sich in der Praxis bewährt. Eine Vermischung der unterschiedlichen Formen bürgerschaftlichen Engage- ments könnte negative Effekte auf das in Deutschland millionenfach ausgeübte klassische Ehrenamt haben, indem unerfüllbare Ansprüche geweckt werden. Der FDaG bewegt sich zwischen dem Ehrenamt und den anderen Freiwilligendiensten. Mit einer Mindestzahl von acht bis zwölf Wochenstunden müssen die Freiwilli- gen in diesem Dienstformat deutlich weniger arbeiten. Deshalb erhalten die Freiwilligen kein Taschengeld, haben allerdings einen Anspruch auf eine Haftpflicht- und Unfallversicherung über den Träger, eine fachliche Begleitung und kostenlose Qualifizierung. Die mittlerweile knapp 7 000 Freiwilligen und 1 200 Einsatzstellen des FDaG zeigen, dass mit diesem Modellprogramm eine erfolgreiche Entwicklung in Gang gesetzt werden konnte. Zu einer Dauerförderung ohne entsprechende gesetzliche Grundlage ist der Bund jedoch nicht berechtigt. Das FDaG-Programm läuft nun planmäßig zum 31. Dezember 2011 aus. Damit komme ich an den Punkt, an dem ich mit dem Antrag der SPD nicht mehr übereinstimme. Der Antrag kritisiert „ungeregelte Rahmenbedingungen“ beim Bun- desfreiwilligendienst, die große Unsicherheit verursa- chen würden. Auch könnten die Erwartungen an den Bundesfreiwilligendienst nicht erfüllt werden. Das ist falsch. Die SPD geht in ihrem Antrag von einem völlig veral- teten Sachstand aus. Die Regelungen beim Bundesfrei- willigendienst sind längst klar. Sonst gäbe es heute nicht über 25 000 unterschriebene Verträge. Täglich kommen Hunderte neuer Verträge hinzu. Wir können davon aus- gehen, dass wir sogar früher als geplant die Zielmarke von 35 000 Bundesfreiwilligen erreichen werden. Hinzu kommen die vorhandenen 35 000 Freiwilligen im FSJ und FÖJ. Diesen bald 70 000 Freiwilligen sind wir zu großem Dank verpflichtet. Ebenso gilt unser Dank den Millionen Menschen, die sich außerhalb der staatlich geförderten Freiwilligendienste selbstständig ehrenamtlich engagie- ren. Es wäre vermessen, anzunehmen, dass der Antrieb für bürgerschaftliches Engagement die staatliche Förde- ru d ih ru ri d re d d s w n w R d s a ti d c g D A d d u 4 F d w c w g in e d A m F a S d g w S k d w A fe g S (C (D ng ist. Vielmehr ist das Verantwortungsbewusstsein er Bürgerinnen und Bürger für die Gesellschaft und re Mitmenschen das ausschlaggebende Element. Beim Bundesfreiwilligendienst hat die Bundesregie- ng auf dieses Verantwortungsbewusstsein der Bürge- nnen und Bürger vertraut und recht behalten. Die SPD fordert in ihrem Antrag, man solle den Bun- esfreiwilligendienst nur noch Menschen unter 27 Jah- n anbieten. Ältere sollten sich nur noch im Rahmen es FDaG engagieren dürfen. Dieser Vorschlag geht an en Bedürfnissen der Freiwilligen und der Trägerorgani- ationen vorbei. Von den insgesamt 25 000 Bundesfrei- illigen sind heute, also gerade einmal sechs Monate ach der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes, eit über 5 000 älter als 27 Jahre. Das zeigt, dass die egelungen des Bundesfreiwilligendienstes sehr wohl ie unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten der Men- chen abdecken. Ganz bewusst wurde beim Bundesfreiwilligendienst uf eine möglichst unbürokratische und wenig zentralis- sche Ausgestaltung geachtet. Anstatt den Trägern und en Freiwilligen vorzuschreiben, ab welchem Alter wel- her Dienst zu absolvieren ist, steht der Bundesfreiwilli- endienst allen Menschen offen, egal wie alt sie sind. er starke Zulauf bestätigt, dass dieses weitgefasste ngebot richtig ist. Der FDaG kann aufgrund des geringeren Zeitaufwan- es eine sinnvolle Ergänzung zum Bundesfreiwilligen- ienst darstellen. Die Verankerung des FDaG im SGB VII nd im Kindergeldrecht bleibt daher erhalten. Die 50 Mehrgenerationenhäuser, die nun im Rahmen des olgeprogramms für weitere drei Jahre vom Bund geför- ert werden, bieten gute Anknüpfungspunkte, um Frei- illigendienstlern ebenso wie Ehrenamtlichen entspre- hende Angebote machen zu können. Schon heute eisen rund 20 Prozent der FDaG-Stellen Verknüpfun- en zu Mehrgenerationenhäusern auf. Mit dem Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ, den ternationalen Freiwilligendiensten und dem FDaG gibt s heute eine Vielzahl von staatlich geförderten Formen es bürgerschaftlichen Engagements. Durch die massive ufstockung der Bundesförderung wurden diese Engage- entformen stark aufgewertet. Was man nun auf keinen all tun sollte, ist, die einzelnen Dienste gegeneinander uszuspielen. Genau das passiert aber in dem Antrag der PD. Der FDaG wird gegen den Bundesfreiwilligen- ienst ausgespielt. Stattdessen sollte vor dem Hinter- rund der angespannten Haushaltslage genau geprüft erden, in welcher Form der FDaG in das weitreichende ystem der Bundesförderung integriert werden kann. So ann der Bundesfreiwilligendienst sinnvoll ergänzt wer- en, und die Freiwilligen können selbst entscheiden, elches Dienstformat zu ihnen passt. Florian Bernschneider (FDP): Der vorliegende ntrag der SPD-Fraktion beschreibt zwar recht zutref- nd die Herausforderungen einer Gesellschaft des lan- en Lebens – er zieht aber wie so oft die falschen chlussfolgerungen für die Freiwilligendienste. Es ist 17988 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 (A) ) )(B) zwar richtig, die „Zeit der gewonnenen Jahre“ sowohl für die lebensälteren Menschen als auch für unsere Ge- sellschaft nutzbar zu machen. Falsch ist aber, jede er- denkliche Form von bürgerschaftlichem Engagement in ein eigenes Dienstformat zu stecken. Der FDaG war ein Anlauf, Menschen unterschiedli- chen Lebensalters im Engagement zusammenzubringen. Entstanden sind der FDaG und das Vorläuferprogramm GüF zu einer Zeit, in der generationenübergreifende Engagementkonzepte noch in den Kinderschuhen steck- ten. Der demografische Wandel war damals gerade erst im Begriff, sich seinen Weg in das Bewusstsein von Politik und Gesellschaft zu bahnen. Heute aber haben wir diese Konzepte: Die Mehrgenerationenhäuser sind zu einer zentralen Anlaufstelle für intergenerationale Engagement- und Hilfeangebote geworden. Der neue Bundesfreiwilligendienst eröffnet Menschen jeden Al- ters die Möglichkeit zu einem Freiwilligendienst – egal ob 18 oder 78. Darum ist es nur folgerichtig, den FDaG in diesen deutlich breiter angelegten Strukturen aufge- hen zu lassen. Denn bei allen positiven Ansätzen, die der FDaG verfolgt hat, bleibt doch eines klar – und Sie ha- ben es in Ihrem Antrag ja selbst formuliert –: Die Zivil- gesellschaft hat es auch in mittlerweile x Projektjahren nicht geschafft, den FDaG der breiten Bevölkerung be- kannt zu machen. Der BFD dagegen ist heute schon in aller Munde, und das gerade einmal fünf Monate nach dem Start. Wenn Sie für den mangelnden Bekanntheits- grad des FDaG aber die Projektförderung verantwortlich machen, darf ich Sie auf Folgendes hinweisen: Wenn ich mich nicht täusche, haben Sie in der großen Koalition den FDaG doch selbst beschlossen. Zu dieser Zeit wäre Ihre große Chance gewesen, endlich nachhaltig in Ihre vielbeschworenen „ermöglichenden Infrastrukturen“ zu investieren. Dazu hätte zum Beispiel gehört, das Koope- rationsverbot in diesem Bereich anzugehen und den Kommunen zu ermöglichen, das heißt, sie in die finan- zielle Lage zu versetzen, dauerhafte Infrastrukturen zu schaffen. Stattdessen haben Sie nur erneut ein Projekt geschaffen, von dem Sie schon damals genau wussten, dass es aufgrund der eingeschränkten Förderkompetenz des Bundes nur zeitlich befristet sein konnte. Also wer- fen Sie uns keine Projektruinen vor, Sie haben sie selbst geschaffen. Sie feiern den FDaG in Ihrem Antrag weiterhin als niedrigschwelliges und passgenaues Angebot und for- dern die Verstetigung der Förderung. Damit fördern Sie aber genau jene Doppelstrukturen, die Sie bei der Ein- führung des Bundesfreiwilligendienstes durchaus zu- recht kritisiert haben – aus diesem Grund haben wir uns ja auch dazu entschlossen, den BFD für Erwachsene je- den Alters zu öffnen und kein zweites „Bundes-FSJ“ zu schaffen. Sie aber wollen scheinbar genau das, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, das Freiwilligendienstangebot für Erwachsene über 27 Jahre aus dem Bundesfreiwilli- gendienst abzuschaffen. Hier zeigt sich mal wieder die Doppelzüngigkeit Ihrer Argumentation. Dabei hat sich gerade der BFD für über 27-Jährige mit einer Unter- grenze von 20 Wochenstunden voll und ganz bewährt. Eine weitere Absenkung der Stundengrenze ist hier völ- lig unsinnig. Ab einer gewissen Stundenzahl muss man s n W e re d m v E s D m w E d g M D c z tu te re 4 d fo s le n u d D G B F w – z J te in li n g n w s fr v d k s h w (C (D ich ganz einfach fragen, ob ein Engagement in Form ei- es geregelten Dienstes noch sinnvoll ist. Auch die ohlfahrtsverbände sagen uns immer wieder, dass wir ine klare Grenze zwischen Freiwilligendienst und Eh- namt brauchen. Denn eine unnötige Formalisierung es Ehrenamtes in Form von Diensten zerstört am Ende ehr Engagement als sie schafft. Sie dagegen, meine sehr geehrten Damen und Herren on der SPD, scheinen das Heil des bürgerschaftlichen ngagements in immer spezielleren Dienstformaten zu uchen. Und es ist ja auch schön, wenn 44 Prozent der ienstleistenden im FDaG zum ersten Mal ein Engage- ent leisten. Aber es darf doch die Frage erlaubt sein, as zuerst da war: der Dienst oder die Bereitschaft zum ngagement? Und ich gehe jede Wette mit Ihnen ein: In er übergroßen Mehrzahl ist es die Bereitschaft zum En- agement. Am Anfang der Geschichte steht immer der ensch, der für sich beschließt, sich zu engagieren. iese Bereitschaft ist unabdingbar – für bürgerschaftli- hes Engagement braucht es Herzlichkeit und die Über- eugung, das Richtige für sich und die Mitmenschen zu n. Erst danach stellt sich die Frage nach dem geeigne- n Rahmen. Und das heißt im Klartext: Wenn die Be- itschaft zum Engagement da ist, dann hätten sich die 4 Prozent auch ohne den FDaG engagiert, so einfach ist as. Wir müssen den Bürgern die Möglichkeit zu einem rmalisierten Engagement dort geben, wo es angemes- en ist, aber gleichzeitig genügend Raum für non-forma- s Engagement belassen. Das ist das liberale Verständ- is der Bürgergesellschaft, das sich im Übrigen auch in nserem Freiwilligendienstkonzept widerspiegelt und as wir auch in Zukunft weiterverfolgen werden. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): as Ende des Programms der Freiwilligendienste aller enerationen ist symptomatisch für eine Politik der undesregierung, die wenig Zukunftsweisendes für die örderung bürgerschaftlich engagierter Menschen vor- eisen kann. Trotz des großen Erfolgs des Programms die Zahl der erstmalig Engagierten liegt bei 44 Pro- ent; mehr als 7 000 Freiwillige haben während der drei ahre einen Freiwilligendienst aller Generationen geleis- t – ist die Bundesregierung nicht bereit, das Programm angemessener Form fortzuführen. Der Bundesfreiwil- gendienst und die Mehrgenerationenhäuser sind doch icht dazu geeignet, die Besonderheiten des Freiwilli- endienstes aller Generationen fortzuführen. Ich will Ih- en gerne kurz erläutern, warum. Die überwiegende Mehrheit der Menschen im Frei- illigendienst aller Generationen engagiert sich zwi- chen 8 und 16 Stunden. Eine Fortführung im Bundes- eiwilligendienst, der mindestens 20 Wochenstunden erlangt, ist unrealistisch und entspricht nicht den Be- ürfnissen derer, die sich engagieren. Ebenso wenig ann man davon ausgehen, dass Mehrgenerationenhäu- er ein zusätzliches Angebot bereitstellen können; sie aben häufig andere Schwerpunkte und sind räumlich oanders angesiedelt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17989 (A) (C) (D)(B) Gerade die zeitliche und örtliche Flexibilität, die Möglichkeit der Qualifizierung, die besondere Betreu- ungsleistung und direkte Ansprache machen den Frei- willigendienst aller Generationen attraktiv. Besonders engagementfernere Menschen und Ältere fühlten sich vom Freiwilligendienst aller Generationen angespro- chen. 64 Prozent der Freiwilligen sind älter als 50 Jahre. Mehrgenerationenhäuser dagegen sind häufig aus- schließlich in ihrem Stadtteil präsent und können weni- ger aktive Ansprache und individuelle Begleitung leis- ten; und an einen Bundesfreiwilligendienst ist der Einzelne noch stärker gebunden. Der Freiwilligendienst aller Generationen war ein Programm, das endlich weniger homogen war, sondern heterogen auch Nischen zulässt und besetzt hat. Im An- schluss an bereits bestehende lokale Projekte konnten viele Organisationen das Programm für sich nutzen. Mo- bile Teams leisteten direkte Beratung vor Ort, die sehr wirkungsvoll war. Dadurch hatte das Programm beson- dere Multiplikatorwirkung, und es entwickelte sich En- gagementbewusstsein und -kultur, so die zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis. Wenn der Freiwilligendienst aller Generationen endet bzw. der Bundesfreiwilligendienst durch sehr starre Pro- gramme fortgeführt werden soll, dann können weder zi- vilgesellschaftliche Organisationen noch engagementbe- reite Menschen davon wirklich profitieren. Mir ist unverständlich, wie die Bundesregierung an- gesichts des Programmendes den Erfolg des Freiwilli- gendienstes aller Generationen feiert, wie vergangene Woche in Erfurt. Mir ist ebenso unverständlich, warum die Bundesregierung in öffentlichkeitswirksamen Kon- gressen und Konferenzen über Altersbilder sich bemüht zeigt, ältere Menschen zu integrieren und zu aktivieren und gleichzeitig Chancen, Ältere erfolgreich an Engage- ment heranzuführen, nicht ergreift. Wir finden den Antrag der SPD absolut unterstützens- wert! Wir finden es richtig, eine passgenauere Unterstüt- zung für ältere bürgerschaftlich engagierte Menschen zu fordern und das Trägerprinzip vor die staatliche Organi- sation von Freiwilligendiensten zu stellen. Wir schließen uns der Forderung nach der Vorlage ei- nes Freiwilligendienstestatusgesetzes ausdrücklich an. Die vielen verschiedenen Freiwilligendienste und -pro- gramme brauchen eine gemeinsame Basis. Seit die Bun- desregierung 2009 in ihrem Koalitionsvertrag ein Frei- willigendienstestatusgesetz angekündigt hat, warten wir auf dessen Vorlage. Aber auch hier wurde wie in vielen anderen Politikfeldern nicht geliefert. 149. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung zur Perspektive für Afghanistan TOP 4 Rente ab 67 TOP 33, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 34, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 5 Vermittlungsausschuss Bundeskinderschutzgesetz ZP 6 Aktuelle Stunde zur Demokratiebewegung inRussland TOP 5 Außergerichtliche Konfliktbewältigung TOP 6 Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft TOP 7 Verbraucherschutz im Internet TOP 8 Bürokratie im Bildungs- und Teilhabepaket TOP 11 Fachkräftegewinnung im Bund TOP 10 Folgen von Kassenschließungen TOP 9 Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern TOP 12 Menschenrechtliche Aspekte bei Exportgarantien ZP 7 u. 8 Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten TOP 14 Bundeswehr aus Afghanistan abziehen TOP 13 UNESCO-Übereinkommen zum Kulturerbe TOP 16 Streichung des Doktorgrads aus Ausweisen TOP 17 EU-Verordnung zur Bürgerinitiative TOP 18 Vertragsgesetz zurWahl-Zugewinngemeinschaft TOP 19 Freiwilligendienste ohne Altersgrenzen TOP 20 Luftverkehrsgesetz TOP 21 Duisburger Hafen TOP 22 Aufbewahrungsfrist von DDR-Lohnunterlagen TOP 23 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz TOP 24 Südkaukasus TOP 25 Qualität von Integrationskursen TOP 26 Rettung einheimischer Rebsorten TOP 27 Pestizidwirkstoff Glyphosat Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Die Aktuelle Stunde ist beendet.

    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 5 auf:

    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
    gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
    zur Förderung der Mediation und anderer
    Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbei-
    legung

    – Drucksachen 17/5335, 17/5496 –

    Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
    schusses (6. Ausschuss)


    – Drucksache 17/8058 –

    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Patrick Sensburg
    Sonja Steffen
    Christian Ahrendt
    Jörn Wunderlich
    Ingrid Hönlinger

    17838 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011

    Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


    (A) )


    )(B)

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre dazu kei-
    nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und erteile Christian
    Ahrendt für die FDP-Fraktion das Wort.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Rede von Christian Ahrendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und

Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Le-
sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Mediation. Wir tun dies vor dem Hintergrund eines in
der vorletzten Sitzung des Rechtsausschusses einstim-
mig angenommenen Beschlussvorschlags. Der heutigen
Beschlussfassung ist eine intensive Beratung durch die
Fraktionen, die Berichterstatter und das Bundesministe-
rium der Justiz vorausgegangen. Ich darf mich für die
gute Beratung ganz herzlich bedanken. Denn wir verab-
schieden heute den Entwurf eines Gesetzes, das ein Mei-
lenstein in der außergerichtlichen Streitbeilegung in
Deutschland sein wird. Wir regeln dieses Gebiet das
erste Mal. Der Gesetzentwurf hat es verdient, die breite
Zustimmung des Hohen Hauses zu erfahren, sodass die
außergerichtliche Mediation starke Rückendeckung er-
hält.

Die Gesetzesberatungen wurden von einer Debatte
begleitet, die nach wie vor fortdauert. Die entscheidende
Frage lautet: Soll es neben der außergerichtlichen Me-
diation eine gerichtliche Mediation geben? Wir haben
von vielen Landesjustizministern gehört, dass das ge-
wünscht wird. Ich darf ganz offen sagen: Wenn man sich
das Gesetz genau anschaut, dann stellt man fest, dass es
weiterhin eine gerichtliche Mediation gibt. Wir haben sie
quasi in ein Güterichtermodell eingekleidet, das genauso
gut funktioniert und ausgestaltet ist wie das, was die
Länder in den vergangenen Jahren ohne rechtliche
Grundlage im Rahmen praktischer Tätigkeit mediativ an
den Gerichten geleistet haben.

Der Kernpunkt der gerichtlichen Mediation oder
– besser gesagt – des Güterichtermodells ist die Ände-
rung des § 159 der Zivilprozessordnung. Die Vertrau-
lichkeit der Mediationsverfahren wird weiterhin gewähr-
leistet. So darf beispielsweise ein Protokoll über eine
Güterichterverhandlung nur geführt werden, wenn beide
Parteien das wünschen, damit das, was dort in vertrauli-
cher Atmosphäre besprochen wird, nicht später durch
eine Zeugenvernehmung in einem Streitverfahren, das
notwendig werden würde, wenn man sich nicht vernünf-
tig hat einigen können, verwendet werden kann. Das ist
ein wichtiger und entscheidender Punkt. Deswegen ist es
falsch – das muss man an dieser Stelle ganz deutlich sa-
gen –, davon zu reden, mit diesem Gesetz werde die ge-
richtliche Mediation abgeschafft. Sie wird nicht abge-
schafft, sondern in ein neues Kleid gesteckt.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der entscheidende Fortschritt ist, dass es daneben ein
klares Konzept für eine außergerichtliche Mediation, für

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(C (D ine außergerichtliche, vertrauensvolle und strukturierte treitschlichtung gibt. Kern der Mediation ist, dass die arteien, bevor sie einen Richter anrufen, um eine Entcheidung in einem Streitfall herbeizuführen, versuchen, ich außergerichtlich und einvernehmlich über die Löung der Probleme zu verständigen. Das ist der Kernunkt dieses Gesetzes. Das Gesetz beinhaltet in § 1 eine anz klare Definition für diese Aufgabe. Ich will kurz eiige Argumente vortragen, die deutlich machen, warum ir heute ein Gesetz verabschieden, das dazu beitragen ann, die außergerichtliche Streitschlichtung in Deutschnd zu stärken und dort einen neuen, nachhaltigen Weg u gehen. Der Mediator muss eine unabhängige Person sein. Er uss zu Beginn des Verfahrens sagen, dass er mit keiner er Parteien in irgendeiner Form verbunden ist, damit er ie Parteien unabhängig, vertrauensvoll und strukturiert u einer Streitschlichtung führen kann. Auch die außergerichtliche Mediation unterliegt der erschwiegenheit. Keiner, der sich in einem Mediationserfahren öffnet, soll später im Rahmen einer Beweisufnahme vor Gericht mit Äußerungen, zu denen er sich einem solchen Mediationsverfahren hat hinreißen las en, konfrontiert werden. Die vertrauensvolle Zusamenarbeit des Mediators mit den Parteien ist ein wichti er Punkt. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Über den nächsten Punkt haben wir sehr lange gerun-
en. Es geht um die Ausbildung. Wir haben die Ausbil-
ung im Mediationsgesetz stärker geregelt, als es das
ustizministerium ursprünglich wollte. Wir haben klare
orgaben gemacht, wie die Mediation aussehen soll.
enn wir wollen, dass die Menschen, die sich vorge-
chtlich an einen Mediator wenden, auf Personen tref-
n, die vernünftig ausgebildet sind, die wissen, was sie
n, die ihr Handwerk verstehen und dann in der Lage

ind, aufgrund ihrer Ausbildung eine Streitschlichtung
ußergerichtlich zu erreichen.

Es gibt einen weiteren Punkt. Wenn wir dieses Gesetz
tzt auf den Weg bringen, dann sind wir noch nicht am
nde. Wir sind an einem Punkt, bei dem es um Haus-
altsfragen geht. Wir wissen: Haushaltsfragen sind
chwierig,


(Otto Fricke [FDP]: Sehr wahr!)


sbesondere wenn es um das Thema der Mediations-
ilfe geht. Es kann nicht sein, dass die Mediation am
nde des Tages nur demjenigen zur Verfügung steht, der
eld hat. Vielmehr müssen wir überlegen, wie wir die
ediation als außergerichtliches Streitschlichtungsver-
hren auch denjenigen zugänglich machen, die nicht

nmittelbar über die finanziellen Möglichkeiten verfü-
en, sich einen Mediator oder ein Mediationsverfahren
isten zu können. Deswegen ist in den Gesetzentwurf

in Forschungsprojekt eingekleidet, mit dem die Mög-
chkeiten sondiert werden sollen, wie Mediation außer-
erichtlich gefördert werden kann. Das müssen wir ge-
einsam mit den Ländern machen, weil das eine Frage
t, die in erster Linie die Länderhaushalte tangiert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011 17839

Christian Ahrendt


(A) )


)(B)

Der letzte Punkt, auf den wir schauen müssen, ist,
dass wir das Gesetz einer Evaluierung unterwerfen.
Denn: Wir bringen ein neues Gesetz auf den Weg und
schaffen endlich einen strukturierten Rahmen für eine
außergerichtliche Streitbeilegung. Wir stärken die außer-
gerichtliche Mediation. Aber wir wissen auch, dass wir
damit noch nicht am Ende sind. Weil wir wissen, dass
dieser Weg noch weitergegangen werden muss und dass
wir an der einen oder anderen Stelle noch feilen müssen,
damit die außergerichtliche Mediation wirklich erfolg-
reich wird, haben wir gesagt: Wir wollen das Gesetz ei-
ner Evaluierung unterwerfen.

All diese Argumente zeigen, dass wir hier ein Kom-
pendium geschaffen haben, das ausgewogen ist und das
die Richter mit der gerichtsinternen Mediation in Form
des Güterichtermodells mitnimmt. Die Richter können
also sehen: Das, was sie früher in diesem Bereich an her-
vorragender Arbeit geleistet haben, können sie im Rah-
men des Güterichtermodells weiter leisten; das, was sie
als Mediatoren erlernt haben, geht nicht verloren, son-
dern kann weiter angewendet werden.

Wir schaffen auch den Regelungsrahmen für die Me-
diation als außergerichtliche Streitbeilegung. Diese au-
ßergerichtliche Streitbeilegung wollen wir stärken. Wir
wollen, dass die Menschen, bevor sie den Richter anru-
fen, versuchen, sich zu einigen und einen vernünftigen
Konsens herbeizuführen. In diesem Sinne ist der Gesetz-
entwurf ausgewogen. Er wird ein erfolgreiches Gesetz.

Ich hoffe, wir kommen heute in der zweiten und dritten
Beratung zu dem Ergebnis, zu dem auch der Rechtsaus-
schuss gekommen ist, und können diesen Gesetzentwurf
gemeinsam mit einer klaren Mehrheit verabschieden. Ich
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns
noch gute Beratungen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Sonja Steffen für die SPD-Fraktion.


    (Beifall bei der SPD)